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Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (ANED)
Deutschland – ANED Länderprofil
Einleitung
Die Informationen auf dieser Seite wurden im Dezember 2011 aktualisiert und
werden von unserem Länderteam gepflegt.
Namen: Anne Waldschmidt, Kathrin Prassel
Adresse: iDiS Internationale Forschungsstelle Disability Studies, Universität zu Köln,
Humanwissenschaftliche Fakultät, Soziologie und Politik der Rehabilitation, Disability
Studies, Frangenheimstr. 4, 50931 Köln, Deutschland
E-Mail: [email protected]
Website: http://idis.uni-koeln.de/
Der vollständige Text kann hier heruntergeladen werden.
Organisationen für Menschen mit Behinderungen
Dachorganisation der Organisationen für Menschen mit Behinderungen:

Deutscher Behindertenrat: Der Deutsche Behindertenrat ist ein Bündnis von
mehr als 40 Organisationen für Menschen mit Behinderungen und vertritt mehr
als 2,5 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland (obwohl er kein
generelles Vertretungsmandat besitzt). Die Mitgliedsorganisationen bewahren
ihre Eigenständigkeit und vertreten ihre Interessen selbst. Jede
Mitgliedsorganisation verfügt über eine Stimme im Plenum des Deutschen
Behindertenrates. Die kontinuierliche politische und organisatorische Arbeit wird
vom Arbeitsausschuss geleistet. Dieser besteht aus 12 Personen, von denen
mindestens 6 Personen von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
betroffen sein müssen.
http://www.deutscher-behindertenrat.de/
Weitere wichtige Organisationen für Menschen mit Behinderungen (in alphabetischer
Reihenfolge):
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Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, http://www.bag-selbsthilfe.de/
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V., http://www.bvkm.de/
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung,
http://www.lebenshilfe.de/
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, http://www.dbsv.org/
Deutscher Gehörlosen-Bund, http://www.gehoerlosen-bund.de/dgb/
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, http://www.islev.de/
Sozialverband VDK Deutschland, http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1
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Ansprechpartner im Bereich Behindertenpolitik
Hauptanlaufstelle für die Koordination der Behindertenpolitik auf nationaler Ebene:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales ist als Organ der deutschen Bundesregierung
verantwortlich für die Sozialpolitik auf Bundesebene, die die Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft betrifft.
http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Menschen/inhalt.html
Öffentliche Informationen über behindertenspezifische Ansprüche und Leistungen
sind hier erhältlich:

Ratgeber für Menschen mit Behinderung, vom Bundesministerium für Arbeit
und Soziales veröffentlicht.
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a712ratgeber-fuer-behinderte-mens-390.pdf?__blob=publicationFile
Weitere wichtige nationale Einrichtungen, die für Behindertenfragen zuständig sind:


Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen ist
ein offizielles Amt auf nationaler Ebene. Der/Die Beauftragte ist dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeordnet, aber er/sie handelt
unabhängig von etwaigen Weisungen der Regierung. Der/Die
Behindertenbeauftragte schreitet im Interesse von Menschen mit
Behinderungen ein und hat das Recht, auf alle politischen Aktivitäten Einfluss
zu nehmen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, um nationale
Strategien zur Förderung der Gleichberechtigung und der sozialen Rechte zu
entwickeln und festzulegen.
http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Home/home_node.html
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Einrichtung auf
nationaler Ebene. Ihre Aufgaben sind: Beratung für Menschen, die diskriminiert
werden, Unterstützung und Information für ArbeitgeberInnen, PolitikerInnen etc.;
wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierung in Deutschland,
öffentliche Kampagnen gegen Diskriminierung.
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Home/home_node.html
Rechtsvorschriften und politische Maßnahmen
Nähere Informationen zu den nationalen Politikinstrumenten, auch in Bezug auf die
Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen, bietet DOTCOM: Online-Tool der Europäischen
Kommission zum Thema Behinderung.
Aktuelle nationale Strategie oder aktueller Aktionsplan zugunsten von Menschen mit
Behinderungen:
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
Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a740nationaler-aktionsplan-barrierefrei.pdf?__blob=publicationFile
Weitere wichtige nationale Gesetze, politische Maßnahmen oder Strategien, die
Menschen mit Behinderungen und das Thema Behinderung betreffen:




Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (2006) gilt für Menschen mit
Behinderungen und andere Gruppen. Es garantiert das Recht auf
Nichtdiskriminierung in den Bereichen Beschäftigung und Bildung, beim Zugang
zu Gütern und Dienstleistungen, beim Kauf oder Mieten von Immobilien. Nach
diesem Gesetz sind öffentliche Stellen und private Unternehmen dazu
verpflichtet, Benachteiligungen aus Gründen einer Behinderung, des Alters, des
Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der „Rasse“, der ethnischen Herkunft,
der Religion oder Weltanschauung zu überwachen und Gleichbehandlung zu
fördern, http://www.gesetze-im-internet.de/agg/.
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (2002) garantiert
Menschen mit Behinderungen die Barrierefreiheit von öffentlichen Plätzen und
Gebäuden, von öffentlichen Verkehrsmitteln, von Internetseiten und politischen
Wahlen. Es sichert das Recht auf Kommunikation und erkennt die
Gebärdensprache als offizielle Sprache an. Es schreibt auch vor, dass die
besonderen Belange von behinderten Frauen zu berücksichtigen sind. Das
Gesetz regelt sowohl Funktion als auch Aufgaben des/der Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, http://www.gesetzeim-internet.de/bgg/index.html.
Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (IX) (2001) ist eine Rahmengesetzgebung
und umfasst Hauptbereiche des Sozialgesetzes wie die Sozialversicherung und
Sozialhilfe. Es stellt einen Wendepunkt in der deutschen Behindertenpolitik dar,
nämlich den Übergang vom Prinzip der „Fürsorge“ zu den Prinzipien „Selbstbestimmung und soziale Teilhabe“. Das Gesetz garantiert Menschen mit
Behinderungen umfangreiche soziale Rechte und beinhaltet auch
genderspezifische Bestimmungen. Ziel des Gesetzes ist die soziale Integration,
die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2006, S. 27), http://www.gesetzeim-internet.de/sgb_9/index.html#BJNR104700001BJNE000200000.
Im Jahr 1994 wurde die deutsche Verfassung (das „Grundgesetz“) geändert.
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet die Benachteiligung aufgrund
einer Behinderung.
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg.html
Andere wichtige nationale Gesetze betreffen den Bereich Beschäftigung oder zielen
auf die Integration in den Arbeitsmarkt ab. Ziel des Gesetzes zur Förderung der
Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (2004) ist es, die
Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung zu erhöhen. Die Zielgruppe
sind vor allem junge schwerbehinderte Menschen.
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http://www.soliserv.de/pdf/Gesetz_zur_Foerderung_der_Ausbildung_und_Beschaefti
gung_schwerbehinderter_Menschen.pdf
Daten und Forschung
Anfragen zu offiziellen Daten zum Thema Behinderung können an folgende Stellen
gerichtet werden:


Statistisches Bundesamt Deutschland
https://www.destatis.de/DE/Startseite.html
Deutsches Institut für Menschenrechte Monitoring-Stelle: Das Deutsche Institut
für Menschenrechte wurde beauftragt, die Funktion einer unabhängigen
nationalen Einrichtung zur Beobachtung der Umsetzung der Bestimmungen der
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu übernehmen. Die nationale
Monitoring-Stelle soll auch die in der UN-Behindertenrechtskonvention
verankerten Rechte fördern und schützen (siehe Artikel 33 Absatz 2 der
Konvention). Aufgabe der Monitoring-Stelle ist es nicht, Beschwerden
entgegenzunehmen oder Rechtsberatung zu leisten.
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/zentraledokumente-und-links.html
Daten aus nationalen Erhebungen zum Thema Behinderung:
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Statistik der schwerbehinderten Menschen
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Qualitaetsberichte/Soziales/Schwerbe
hinderte.pdf?__blob=publicationFile
Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung
und den Arbeitsmarkt, an der jährlich 1 % der Haushalte in Deutschland beteiligt
sind (laufende Haushaltsstichproben),
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/Mikr
ozensus2011.pdf?__blob=publicationFile
Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung enthält die
aktuellsten Daten zu Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Diesem
Bericht zufolge leben in Deutschland derzeit rund 8,6 Millionen Menschen mit
Behinderungen. Zirka drei Viertel sind 55 Jahre oder älter. Etwa ein Fünftel
(21,1 %) ist 55 bis 65 Jahre alt, 36,6 % sind zwischen 65 und 80 Jahre alt und
16,7 % sind älter als 80 Jahre. Bei den meisten Menschen mit Behinderungen
in Deutschland sind die Behinderungen im Laufe des Lebens aufgrund von
Krankheiten oder Unfällen aufgetreten (Deutsche Bundesregierung 2008, S.
164). Menschen mit Behinderungen machen ungefähr 10 % der deutschen
Wohnbevölkerung aus. Mehr als die Hälfte (54 %) sind Männer (Pfaff et al.
2005, S. 1268), http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDFPublikationen/forschungsprojekt-a333-dritter-armuts-und-reichtumsberichtkurzfassung.pdf?__blob=publicationFile.
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Wichtige wissenschaftliche Fachzeitschriften oder Netzwerke:
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iDiS – Internationale Forschungsstelle Disability Studies: Diese
Forschungsstelle ist der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu
Köln angeschlossen. Die Haupttätigkeitsbereiche umfassen Forschung und
Vernetzung in den Bereichen Disability Studies und europäische
Behindertenpolitik. http://idis.uni-koeln.de/
Arbeitsgemeinschaft Disability Studies in Deutschland: Diese
Arbeitsgemeinschaft bietet WissenschaftlerInnen und AktivistInnen mit
Behinderungen die Möglichkeit der Vernetzung. Ihr Ziel ist es, kritische
Disability Studies in Deutschland weiterzuentwickeln, zu verbreiten und zu
etablieren. http://www.disabilitystudies.de/
ZeDis – Zentrum für Disability Studies: Dieses Zentrum ist an der Universität
Hamburg angesiedelt und wird unter anderem aus den Mitteln des ESF
finanziert. Es organisiert Vorträge und hat sich die Etablierung eines
eigenständigen Studiengangs zu Disability Studies an der Universität Hamburg
zum Ziel gesetzt. http://www.zedis.uni-hamburg.de/
Disability Studies in Deutschland: Diese Website bietet Informationen über
Disability Studies in Deutschland sowie eine Datenbank für Forschungsprojekte.
http://www.disability-studies-deutschland.de/
Netzwerk Artikel 3 –Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter
e.V.: Das Netzwerk ist ein Verein der deutschen Behindertenrechtsbewegung.
Dieser setzt sich für die rechtliche Gleichstellung und Nichtdiskriminierung ein.
http://www.netzwerk-artikel-3.de/
Kobinet Nachrichten: Diese Website wurde von AktivistInnen der Behindertenbewegung gegründet. Sie bietet allgemeine Nachrichten und Informationen
über deutsche Behindertenpolitik. http://www.kobinet-nachrichten.org/
Kürzlich veröffentlichte Studien und Publikationen:
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Graumann, Sigrid (2011). Assistierte Freiheit. Von einer Behindertenpolitik der
Wohltätigkeit zu einer Politik der Menschenrechte. Frankfurt a.M. (Campus).
Maschke, Michael (2008). Behindertenpolitik in der Europäischen Union.
Lebenssituation behinderter Menschen und nationale Behindertenpolitik in 15
Mitgliedsstaaten. Wiesbaden (VS Verlag für Sozialwissenschaften).
Welti, Felix (2005). Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat.
Freiheit, Gleichheit und Teilhabe behinderter Menschen. Tübingen (Mohr
Siebeck).
Neumann, Dirk (2005). Sozialgesetzbuch IX (Beck-Online). (11., neu bearb.
Aufl.).
Online-Handbuch Inklusion als Menschenrecht: Dieses Online-Handbuch wird
vom Deutschen Institut für Menschenrechte und der Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) veröffentlicht. Es bietet Informationen zu
Fragen der Inklusion und Dokumente zur Geschichte der Menschenrechte von
Menschen mit Behinderungen. http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/
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Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (ANED)
Zahlen und Fakten
Weitere Details sind unter den ANED-Indikatoren für die Gleichbehandlung von
Menschen mit Behinderungen in Europa zu finden. Die folgenden Eckpunkte, die für
die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020
und die Europa-2020-Ziele besonders relevant sind, wurden aus verschiedenen
Datenquellen auf europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst.
Indikatoren im Bereich Beschäftigung:
Nach den EU-SILC-Daten von 2009, die von ANED zusammengestellt wurden, lag
die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen (zwischen 20 und 64
Jahren) in Deutschland bei 53,9 % (Männer: 57,3 %, Frauen: 50,8 %) gegenüber
76,4 % bei Menschen ohne Behinderungen. Die Arbeitslosenrate lag bei 21,1 % und
die Erwerbsquote bei 68,4 %.
Indikatoren im Bereich Bildung:
Nach den EU-SILC-Daten von 2009, die von ANED zusammengestellt wurden, lag
der Anteil von Menschen mit Behinderungen (zwischen 30 und 34 Jahren), die über
einen tertiären Bildungsabschluss verfügen, in Deutschland bei 13,7 % (Männer:
13,6 %, Frauen: 13,7 %), gegenüber einem Anteil von 34,0 % bei Menschen ohne
Behinderungen. Der Anteil von jungen Menschen mit Behinderungen (zwischen 18
und 24 Jahren), die die Schule abgebrochen haben, lag in Deutschland bei 24,3 %,
im Vergleich zu 8,6 % bei Menschen ohne Behinderungen.
Indikatoren im Bereich Armut und Einkommen:
Nach den EU-SILC-Daten von 2009, die von ANED zusammengestellt wurden, lag
der Anteil von Menschen mit Behinderungen (zwischen 16 und 59 Jahren), die in
armutsgefährdeten Haushalten leben oder von sozialer Ausgrenzung betroffen sind,
in Deutschland bei 21,0 % (Männer: 21,0 %, Frauen: 21,0 %), im Vergleich zu 5,6 %
bei Menschen ohne Behinderungen.
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