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IP/05/1239
Brüssel, den 11. Oktober 2005
Leben retten bei Notfällen im Ausland: Kommission
drängt Mitgliedstaaten, die Beantwortung und
Abwicklung von 112-Notrufen zu verbessern
Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten heute dazu
aufgefordert, die Beantwortung und Abwicklung von Anrufen, die unter der
Notrufnummer 112 eingehen, zu verbessern. Die einheitliche europäische
Notrufnummer kann inzwischen in der gesamten EU-25 von jedem Telefon
- Festnetztelefon oder Handy - aus angerufen werden. In der Praxis allerdings
funktioniert die Notrufnummer jedoch nicht so gut wie sie es sollte. In
einigen Ländern wurden die Ressourcen für die Bearbeitung von Anrufen in
den benötigten Sprachen nicht bereit gestellt, in anderen ist die richtige
Technologie für die geographische Ortung von Mobilfunkanrufern nicht
vorhanden und in vielen Ländern wissen die Menschen schlicht nicht, dass
dieser Dienst existiert. Die Mitgliedstaaten müssen dringend zusätzliche
Mittel in die Lösung logistischer und sprachlicher Probleme investieren und
anschließend die Bürger besser über die Notrufnummer informieren.
„Angesichts boomender internationaler Geschäftsreisen und der Tatsache, dass
unzählige Familien regelmäßig im Ausland Urlaub machen, ist diese europaweite
Notrufnummer absolut unerlässlich und sicherlich kein Luxus-Beiwerk“, erklärte die
für Informationsgesellschaft und Medien zuständige Kommissarin Viviane Reding.
„Welche Nummer ruft man an, wenn man als Brite im Urlaub in Griechenland einen
Krankenwagen benötigt? Welche Nummer ruft man von seinem Handy aus an, wenn
man in Schweden in einen Autounfall verwickelt ist oder wenn es bei einem in der
Prager Wohnung brennt? Die Zeiten, in denen die 112-Notrufnummer ‚eines der am
besten gehüteten Geheimnisse’ Europas war, müssen endlich der Vergangenheit
angehören. Die Regierungen müssen die erforderlichen Mittel investieren, um
daraus einen Dienst zu machen, auf den Verlass ist. Wir können es uns nicht leisten,
dass dieser Dienst kein Erfolg wird. Wenn wir jetzt nicht handeln, könnte dies die
Reaktionszeiten bei Notfällen verlängern und daher Menschenleben gefährden."
Der Notruf 112 wurde ursprünglich als Rufnummer eingerichtet, die von Bürgern, die
im Ausland unterwegs waren, genutzt werden sollte, so dass sie sich unabhängig
von ihrem Aufenthaltsort nur eine Rufnummer merken mussten. Die Einrichtung
einer solchen Rufnummer war für alle Länder eine Herausforderung, da sie die
Arbeiten mehrerer öffentlicher Stellen auf nationaler oder örtlicher Ebene
koordinieren mussten. Einige Mitgliedstaaten weisen bereits eine gute Erfolgsbilanz
bei der Bearbeitung von Notrufen aus, weshalb die Kommission der Ansicht ist, dass
der europaweite Austausch bewährter einschlägiger Verfahren von Vorteil wäre.
Im Juli sandte Kommissarin Reding den für die 112-Notrufnummer zuständigen
Ministern in allen 25 EU-Mitgliedstaaten Schreiben mit der Bitte um Mitteilung der bei
der Durchführung und Publikmachung der einheitlichen europäischen Notrufnummer
erzielten Fortschritte. Ferner hat die Europäische Kommission Vertreter aller
25 Mitgliedstaaten der EU zur Teilnahme an einer Konferenz eingeladen, die heute
in Brüssel stattfindet und die den Austausch „bewährter Verfahren“ bei der
Bearbeitung der unter der Nummer 112 eingehenden Notrufe zum Thema hat.
Die heutige Konferenz ist die erste ihrer Art auf europäischer Ebene, die Vertreter
der für elektronische Kommunikation und den Zivilschutz zuständigen Verwaltungen
aller Mitgliedstaaten zusammen bringt. Zur Teilnahme als Beobachter wurden auch
Verbraucherverbände eingeladen. Auf der Konferenz soll untersucht werden, was
die Mitgliedstaaten bislang unternommen haben, und geklärt werden, ob unter
Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten Verbesserungen auf
nationaler Ebene vorgenommen werden können. Dazu gehören die Verbesserung
der Sprachkapazitäten der Notrufzentralen, die Einrichtung integrierter Zentralen, in
denen alle Dienste zusammengeführt würden, und die rasche Verfügbarkeit der
Informationen über den Anruferstandort.
Um auf den Ergebnissen der heutigen Konferenz aufzubauen, wird die Kommission
die Einrichtung einer Expertengruppe aus Delegierten der einschlägigen öffentlichen
Stellen vorschlagen, die sich mit praktischen Abhilfemöglichkeiten für die bisher
festgestellten Unzulänglichkeiten befassen soll. Nach Ansicht der Kommission
werden die Konferenz und die Arbeit der Expertengruppe zur Verbesserung der
Notdienste für alle EU-Bürger, vor allem auf Reisen, beitragen.
Darüber hinaus muss die Technik vieler Notrufzentralen modernisiert werden, damit
sie „automatische“ Notrufe („eCalls“) bearbeiten können, die in naher Zukunft von
Kraftfahrzeugen bei einem Zusammenstoß abgesetzt werden, selbst wenn der
Fahrer bewusstlos ist. eCall-Anrufsysteme können den Notdiensten den genauen
Standort melden, sofern diese in der Lage sind, die Daten zu bearbeiten (siehe
IP/05/1137). Wären alle Kraftfahrzeuge in Europa mit der eCall-Technologie
ausgerüstet, könnten die Notfall-Reaktionszeiten in ländlichen Gebieten um bis zu
50 % und in städtischen Gebieten um bis zu 40 % verkürzt werden, wodurch bis zu
2500 Menschenleben jährlich gerettet werden könnten.
Wenngleich der Bekanntheitsgrad der Notrufnummer 112 in der Öffentlichkeit
zunimmt, kann nach Auffassung der Kommission mehr getan werden, um sie besser
bekannt zu machen. Sobald die Kommission mit der Gesamtqualität des Dienstes
zufrieden ist, wird sie eine Kampagne starten, um die breite Öffentlichkeit für die
Vorteile des Notrufs 112 zu sensibilisieren.
Der Aufbau eines zuverlässigen und effizienten Notrufdienstes mit Hilfe der
Rufnummer 112 und der Einsatz der eCall-Technik sind Teil der „Europäischen
Informationsgesellschaft 2010“ (i2010-Strategie) der EU zur Förderung von
Wachstum und Arbeitsplätzen in der digitalen Wirtschaft. Kommissarin Reding hat
bereits ihre Bereitschaft signalisiert, die Befugnisse der Kommission umfassend
dafür zu nutzen, dass die aktuellen Rechtsvorschriften im Bereich der elektronischen
Kommunikation, einschließlich der EU-Rechtsvorschriften über die einheitliche
europäische Notrufnummer, in allen 25 Mitgliedstaaten wirksam umgesetzt werden.
Hintergrund:
Nach Artikel 26 der Universaldienstrichtlinie (2002/22/EG) müssen die
Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Anrufe von Festnetztelefonen und
Mobilfunktelefonen unter der 112-Notrufnummer gebührenfrei sind. Darüber hinaus
müssen die Anrufe in angemessener Weise bearbeitet werden. Dies sollte dadurch
erleichtert werden, dass die Notdienste in die Lage versetzt werden, Informationen
zum Anrufterstandort zu verarbeiten. Ferner sollten die Mitgliedstaaten die
Rufnummer 112 als einheitliche europäische Notrufnummer publik machen.
Im Februar 2005 vereinbarten die Kommission und die europäische
Kraftfahrzeugindustrie einen Aktionsplan, der gewährleisten soll, dass die eCallTechnologie ab 2009 in allen Neuwagen verfügbar ist.
Weitere Einzelheiten sind dem folgenden Merkblatt zu entnehmen :
http://europa.eu.int/information_society/newsroom/cf/itemlongdetail.cfm?item_id=2218
+ MEMO/05/363
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