Lebensrechtler mit Nazis und Taliban gleichgesetzt

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Lebensrechtler mit Nazis und Taliban gleichgesetzt
Politische Kräfte in Berlin kämpfen gegen das Lebensrecht
Von Alexandra Maria Linder
ROM, 9. Februar 2011 (ZENIT.org).- In Berlin sind kürzlich Verfechter der freien Abtreibung
zusammengekommen. Sie streben eine Anerkennung der Tötung von Kindern vor der Geburt als
Frauenrecht an. Zugleich planen sie den Kampf gegen Lebensrechtsorganisationen, die sie „selbst
ernannte Lebensschützer" nennen:
Unter dem Titel "Sexuelle Selbstbestimmung - Realität oder Utopie? Das Recht auf reproduktive
Gesundheit nach 20 Jahren Wiedervereinigung" fand im Januar 2011 eine Diskussion statt, die außerhalb
der einschlägigen Kreise wenig Beachtung gefunden hat. Eingeladen hatten hierzu der Humanistische
Verband Deutschland (Berliner Landesverband), das Berliner Netzwerk Frauengesundheit, BALANCE
(Berliner Familienplanungszentrum) und der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie
und Gesellschaft.
Wie selbstverständlich man in Berlin damit umgeht, zeigt sich am Ort und an den Teilnehmern der
Podiumsdiskussion: Der Regierende Bürgermeister von Berlin stellte den Wappensaal in seinem Roten
Rathaus zur Verfügung. Das ist aber nicht verwunderlich: Im Oktober 2008 hatte Klaus Wowereit (SPD)
bereits die Teilnehmer des Kongresses der professionellen Abtreiber (FIAPAC) zum Sektempfang ins
Rathaus eingeladen.
Die Berliner Senatorin für Gesundheit Katrin Lompscher (Die Linke), die 1980 der SED beitrat, und die
Kinder- und Familienpolitische Sprecherin der Grünen, Elfi Jantzen, stellten sich als
Podiumsteilnehmerinnen zur Verfügung. Ebenfalls eingeladenen waren Sarah Diehl (Filmemacherin und
Mitglied von "Pro Choice" Berlin) und Christian Fiala (Leiter einer Abtreibungseinrichtung in Wien), die
beide als extreme Abtreibungsverfechter bekannt sind. Sie betonten, dass Lebensrechtler die Diskussion
auf den "Lebensschutz befruchteter Eizellen" reduzierten und großen politischen Einfluss nähmen.
Fiala merkte an, dass die letzte Hinrichtung einer Frau in Österreich im Jahr 1945 vorgenommen wurde,
weil sie als Abtreiberin gearbeitet hatte. Dabei verschwieg er allerdings, dass dieses Urteil von einem
nationalsozialistischen Gericht verhängt worden war. Als Polemiker bekannt, verglich er auch bei dieser
Veranstaltung die christlichen Lebensrechtler mit den muslimischen Taliban. Gisela Notz, bis Mai 2010
Vorsitzende des Bundesverbandes von Pro Familia und unter anderem für die Friedrich-Ebert-Stiftung
tätig, bemängelte die immer noch bestehende, grundsätzliche Strafbarkeit einer Abtreibung.
Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V., eine Einrichtung, die von drei Bundesministerien
mitfinanziert wird, war vertreten. Ein evangelischer Pfarrer im Ruhestand, Hartwig Hohnsbein, erläuterte
vor dem Publikum die „gefährlichen Einflüsse" evangelikaler Lebensrechtler, die unter dem Dach der
Evangelischen Allianz (EAD) versammelt seien, als weitere angeblich bedenkliche Organisation wurde die
Aktion Lebensrecht für Alle - ALfA genannt, die zum Beispiel auf Messen wie der "YOU" vertreten sei.
Katrin Lompscher von der Linkspartei hielt es für einen „unhaltbaren Zustand", dass ein Abbruch
rechtswidrig sei. Sie bestätigte, dass der Berliner Senat alle Möglichkeiten ausschöpfe, um in der
Finanzierung der Abbrüche und weiterer Kostenübernahmen „an der Seite der Frauen" zu stehen. Im
Klartext bedeutete ihre Aussage, dass Steuergelder großzügig dafür verwendet werden, Kinder vor der
Geburt zu töten.
Der Tenor solcher Veranstaltungen ist klar erkennbar: Die Abtreibung muss nach Auffassung dieser
Menschen ein ganz selbstverständlicher Bestandteil der Menschenrechte werden. Bisher hört man diese
Forderung in Deutschland eher unterschwellig, wie auf der Internetseite des genannten Instituts für
Menschenrechte. Erst nach längerer Suche findet man einen entsprechenden Verweis, wenn nämlich das
Institut auf eine Zusammenarbeit mit der amerikanischen CEDAW verweist, einer Organisation, die die
Diskriminierung von Frauen abschaffen will und darin das Recht auf freie Abtreibung ganz
selbstverständlich an vorderer Stelle mit einschließt.
Im internationalen Bereich ist das seit langem gängige Praxis - hier wird die Abtreibung als Bestandteil der
sogenannten reproduktiven Gesundheit gesehen und entsprechend propagiert. Zur Rechtfertigung
verweisen die Verfechter unter anderem auf die Menschenrechts- und die Kinderkonvention der UNO:
Beide nennen erst die Geburt als Zeitpunkt der Rechtsinhaberschaft und in diesem Sinne als Zeitpunkt der
echten Menschwerdung. Vor der Geburt also sind Kinder nach Auffassung der Abtreibungsverfechter keine
Menschen und damit frei verfügbar.
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