Traumatisierung durch Mobbing am Arbeitsplatz Eintägiges Seminar für Psychotherapeuten/innen am 20.Mai 2006 Leitung: Dr. HANS-JOACHIM FUCHS, Arzt für Allgemeinmedizin, Psychosoziale Medizin, Psychosomatische Medizin und Arbeitsmedizin; Universitätslektor an der Medizinischen Universität Wien Ort: Seminarhaus, Stelzhamerstraße 81, 4400 Steyr Gravierende und potentiell traumatische Situationen (Mobbingerfahrungen) im Berufsleben, besonders, wenn sie sich ständig wiederholen und/oder über einen längeren Zeitraum (gewöhnlich 6 Monate bis 2 Jahre) andauern, können zur Ausbildung des posttraumatischen Belastungssyndroms führen. Zu diesen Situationen gehören verdeckte Aggressionserfahrungen, feindselige verbale Attacken, Einschränkung der Kommunikation und Information, Angriff auf das soziale Netzwerk des Opfers u.ä. Im Seminar werden folgende Inhalte vermittelt: Input der Teilnehmer/innen mit eigenen Fallvignetten; Präsentation der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; die Rolle des/r Chefs/in; Symptome der Mobbingopfer; vom Symptom zur Diagnose. Ziele: Erarbeitung eines multiprofessionellen Krisenmanagements; Aktivierung des patientenorientierten Netzwerks und Kooperation mit Helfer/innen; Besprechung von Fallvignetten. Grundlagen zum Verständnis der Traumatisierung durch Mobbing am Arbeitsplatz 1. 2. 3. 4. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO vom 10.12.1948 Die Fürsorgepflicht des Geschäftsführers Die Definition der Posttraumatischen Belastungsstörung nach ICD-10 der WHO Die Definition von Mobbing Ad 1) Die Gleichheit der Menschen und die Unverletzlichkeit der Menschenwürde prägen als oberstes Gesetz das gültige Menschenbild. In dreißig Artikeln wird genau definiert, wozu alle Menschen berechtigt sind. Dieses Gesetzeswerk wurde in einer historischen Situation errichtet, in der die katastrophalen Folgen der Missachtung der Menschenwürde bis hin zu Versklavung und Vernichtung der Weltöffentlichkeit offenbar und bewusst geworden war. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 Präambel Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 2 Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist ist. Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 4 Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten. Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Artikel 6 Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Artikel 7 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Artikel 8 Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden. Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 10 Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Artikel 11 1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. 2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. Artikel 12 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. Artikel 13 1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. 2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Artikel 14 1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. 2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. Artikel 15 1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. 2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln. Artikel 16 1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. 2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. 3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. Artikel 17 1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. 2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. Artikel 18 Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. Artikel 19 Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. 2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Artikel 21 1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. 2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. 3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen. Artikel 22 Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. Artikel 23 1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. 2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. 3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. 4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. Artikel 24 Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. Artikel 25 1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. 2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. Artikel 26 1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. 2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. 3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll. Artikel 27 1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. 2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. Artikel 28 Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. Artikel 29 1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist. 2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. 3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden. Artikel 30 Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat. Ad 2) Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Geschäftsführer in jeder Hinsicht für die Sicherheit der Mitarbeiter Sorge zu tragen. Diese Fürsorgepflicht ist in vieler Hinsicht sehr genau definiert. Ad 3) F 43.1 Posttraumatische Belastungsstörung nach ICD-10 der WHO Diese entsteht als eine verzögerte oder protrahierte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde. Prädisponierende Faktoren wie bestimmte , z.B. zwanghafte oder asthenische Persönlichkeitszüge oder neurotische Krankheiten in der Vorgeschichte können die Schwelle für die Entwicklung dieses Syndroms senken und seinen Verlauf erschweren, aber die letztgenannten Faktoren sind weder notwendig noch ausreichend, um das Auftreten der Störung zu erklären. Typische Merkmale sind das wiederholte Erleben des Traumas in sich aufdrängenden Erinnerungen (Nachhallerinnerungen, flashbacks), Träumen oder Alpträumen, die vor dem Hintergrund eines andauernden Gefühls von Betäubtsein und emotionaler Stumpfheit auftreten. Ferner finden sich Gleichgültigkeit gegenüber anderen Menschen, Teilnahmslosigkeit der Umgebung gegenüber, Freudlosigkeit sowie Vermeidung von Aktivitäten und Situationen, die Erinnerungen an das Trauma wachrufen könnten. Meist tritt ein Zustand von vegetativer Übererregung mit Vigilanzsteigerung , einer übermäßigen Schreckhaftigkeit und Schlafstörung auf. Angst und Depression sind häufig mit den genannten Symptomen und Merkmalen assoziiert und Suizidgedanken sind nicht selten. Der Beginn folgt dem Trauma mit einer Latenz , die wenige Wochen bis Monate dauern kann. Der Verlauf ist wechselhaft, in der Mehrzahl der Fälle kann jedoch eine Heilung erwartet werden. In wenigen Fällen nimmt die Störung über viele Jahre einen chronischen Verlauf und geht dann in eine andauernde Persönlichkeitsveränderung (F62.0) über. Ad 4) Unter Mobbing werden eine Vielfalt von Aktivitäten verstanden, die geeignet sind, die Würde einer Person zu verletzen, sie einzuschüchtern zu demütigen, sie zutiefst zu verunsichern und zu entmutigen, mit dem Ziel, sie aus einer Arbeitsgruppe aus zu schließen. Es bestehen Schädigungsabsichten beim Täter, die vom Hinausdrängen bis zum Wunsch nach Vernichtung der Person reichen. Schließlich sieht die Gruppe vermeintliche Kritikpunkte und die Berechtigung zu einer bedenklichen Vorgangsweise, weil sie davon überzeugt ist, das Opfer sei an seinem Unglück selbst schuld. So wird die Gruppe in eine Mittäterschaft durch Duldung und durch Beteiligung an unrechtmäßigen und schädlichen Aktivitäten hinein manövriert. MOBBING IS... EMOTIONAL ABUSE in the workplace. "Ganging up" by co-workers, subordinates or superiors to force someone out of the workplace through rumor, innuendo, intimidation, humiliation, discrediting, and isolation. Malicious, nonsexual, nonracial, general harassment. Psychological terrorization - the problem of terminology © Heinz Leymann - file 11130e Corrected Sue Baxter Different research groups have chosen - in the English language - different terminology regarding destructive activities at workplaces, in schools among schoolchildren or in military organizations regarding drafted young people. In England and Australia the word "bullying" is preferred for this kind of behavior in all three of these societal settings. In the USA and Europe "bullying" is used regarding school situations and "mobbing" regarding the workplace. Beside of this, certain other terminology exists: Harassment, psychological terrorization, horizontal violence or just conflict. To my knowledge, the present discussion between these research groups focus onto a win-or-lose position as every research group advocates the use of the terminus they once have chosen for their research. This is quite understandable, as much effort is put into the introduction of new research areas by using just these words to establish the research line. The fight therefore is about not to need to start to use another words as the previous one has been used for decades. My believe is, that a switch to "united" terminology, therefore, will do more harm to the different research areas than it will provide "clarity". The most intense discussion is between two research groups, those who study violence between schoolchildren at school (the first publication about "bullying" came in the early 70´s in Scandinavia) and those who study violence between employees at workplaces (the first publications about "mobbing" came in the early 80s, also in Scandinavia). These two research groups attracted colleagues in different countries for cooperation. Soon scholars in England, Australia and Japan cooperated with the original research group in Norway to investigate "bullying" at schools, while scholars in Germany, France, Italy, Hungary, USA and Australia cooperated with the original research group in Sweden to study "mobbing" at work places. At present, the discussion is about whether to chose an unifying terminology for both of these areas, e. g. either "bullying" or "mobbing" or if a third term should be chosen, e. g. "horizontal violence" or "psychological harassment" or "psychological terrorization". The discussion between these research groups is understandable as very much, too much effort has been invested during the decades in order to shape and form the research area. The discussion, therefore, does really not meet logical qualities at the moment as scholars are afraid to loose these intellectual investments, which of course would be a problem for many scholars. But let us study what the two most used words "mobbing" and "bullying" are use for. The connotation of bullying is both physical and psychological aggression and threat. In fact, bullying at school is very often strongly characterized by physically aggressive acts. In dictionaries, the physical part in the activity of "bullying" is always noted. Otherwise with "mobbing" at workplaces. The behavior there, as much as it is a disastrous communication, certainly does not have this noted characteristics of "bullying", but quite often is done in a very sensitive manner, still having highly stigmatizing effects. In fact, physical violence is extremely seldom, if ever, found in "mobbing behavior" at work. Rather, "mobbing" is characterized by much more sophisticated behaviors. The term "bullying" would here certainly not match the behavior that can be observed. A comparison of these two research areas exposes, in fact, quite different groups of hostile behavior. My opinion is, that these two research areas should use different terminology because of these very reasons, whatever terminology may be chosen. It would be very confusing to let "mobbing" or "bullying" be the chosen general term as these words really describe quite different social behaviors. My suggestion is, that we in the future talk about "bullying" at schools and "mobbing" at workplaces. Certain scholars have preferred still other terminology, par example "horizontal violence". I don't see any need to interfere with a scholar's choice of terminology. Sometimes certain qualities in the studied object need to be focused on and another terminology has to be used. Those scholars certainly would know by themselves whether to offer a reference to either mobbing or bullying or not. Summary: I suggest keeping the word bullying for activities between children and teenagers at school and reserving the word mobbing for adult behavior at workplaces. I also suggested to point out, in articles and books, what other terminology is been used in related research areas in order to serve the reader. Casemanagement – von der Diagnose zur Therapie 1. Attitudes Der Verlauf der ärztlichen und psychotherapeutischen Explorationsgespräche hängen in erster Linie von den Attitudes , Einstellungen, und dem gut integrierten Wissen der ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen ab: Enttabuisierung von Mobbing ist die notwendige Voraussetzung für ergiebige und wirksame Beratungsgespräche. Die Schädigung der Menschenwürde , auch bei einer einmaligen Hinrichtung, erzeugt enorme Angstgefühle, deren Kontrolle in relativ kurzer Zeit die psychischen und gesundheitlichen Reserven einer Person restlos zu verbrauchen vermag. Mobbing kann jeder/jedem passieren. Ursachen für Mobbing liegen zumeist in der Organisation: Extreme Hierarchien, Personalabbau, Erfolgsdruck, Mismanagement Durch Mobbing Geschädigte sind in der Regel überdurchschnittlich intelligente, beruflich interessierte und engagierte Menschen und MitarbeiterInnen Diese sehr kompetenten Personen leiden sehr stark unter der Scham, sich in einer Situation wiederzufinden, in der sie sich nicht mehr zu helfen wissen. Personen, die bereits Psychotherapieerfahrung haben, sind bei der Selbstdiagnose und der Bewältigung ihrer emotionalen Beeinträchtigung als Mobbing - Opfer sehr im Vorteil. Auch die Begriffsbildung von Mobbing und den gesundheitlichen Folgen in den öffentlichen Medien trägt wesentlich besser zum Selbstverständnis der Geschädigten bei. Sie können selbst die Besprechung von Mobbing heute besser zulassen, als noch vor wenigen Jahren. 2. Dokumentation Aufschlüsse bieten die wortwörtlich mitgeschriebenen Eingangsstatements der Patienten im Rahmen der Erstgespräche. Die folgenden Beispiele zum Stichwort: „Mobbing“ aus der Arztdokumentation einer Wiener Allgemeinpraxis enthalten die ganze Vielfalt der sozialen, psychischen und somatischen Krankheits-Phänomene mit unübersehbaren Hinweisen auf ihre Entstehungsgeschichte. Eingangsstatement Diagnosen P1:Er hält den Druck in der Firma nicht aus, hat selbst gekündigt Chron.Depression,chron.Gastritis,Opiatsucht P2:Heillos überfordert,aufbrausend,ungeduldig.Immer, wenn eine bestimmte Kollegin dabei war. Kolleginnen haben sie auflaufen lassen. Als sie es im Rahmen eines Betriebsfestes sagte, sagte man ihr, sie sei paranoid. Chef sagte ihr, Mobbing hätte sie in der Zeitung gelesen, sie wüsste nicht , was das ist. Burnout Depression P3: seit 1972 in einer UN-Organisation beschäftigt; 3.Periode der Reduktion der Angestellten . Hatte die volle Unterstützung des alten Management Directors. Deer neue Chef hätte gern eine andere an ihrem Platz. Geburt der Tochter - 1993 war der Platz plötzlich weg. Sie erbricht im Büro, hat Durchfall im Büro, hat solche Angst gehabt, dass sie nicht einmal ein Fax bedienen kann- die Hände zittern zu stark. Verhaltenstherapie seit August 1996. Burnout Depression Suizidalität P4:Seit sie aus der Karenz zurück ist, wird ihre Arbeit minder bewertet Üble Nachrede im Betrieb: Die Chefin habe ihr nachgesagt, dass sie berechnend sei. Schlafstörungen Burnout Depression Posttraumatische Belastungsstörung P5:Vor 3 Monaten Drohung vom Chef mit Rauswurf. Vor einem Jahr hat ihr Chef begonnen, ihr Schwierigkeiten zu machen. Gleitzeit. Er wollte sie dazu bringen, von 8.30h bis 17.30 zu arbeiten. Er hat sie und ihre Kolleginnen zu sich gerufen und sie bedroht, beschimpft und beleidigt. Es ging ihr so schlecht, dass sie zusammengebrochen ist. Es sind Supervisor und Personalchefin vor seinen Drohungen zurückgewichen. Zustand nach Koronarangiografie, Depression P6: Dadurch, dass sie so stark in ihre Arbeit verstrickt ist, kann sie immer häufiger nicht mehr einschlafen; Sie arbeitet geistig weiter. Ein Mitarbeiter, der für sie arbeiten sollte, arbeitet gegen sie. Schlafstörungen P7:Vor einem Jahr fanden sogenannte Mitarbeitergespräche statt. Dieses Gespräch ist entartet, weil der Vorgesetzte in einer sehr unangenehmen Art über sie drübergefahren ist. Sie hat dann überlegt: Was kann ich tun? Sie hat vermehrt Schulungen besucht. Mitarbeitergespräche sind vom Betrieb her vorgesehen, auch andere Mitarbeiter haben diese bittere Erfahrung gemacht Hypertone Krise, Schlafstörungen P8: Von der Arbeit her ist er in einer Art Vorruhestand. Wegen Rückenschmerz und Kontaktekzem. Wahrscheinlich wollen sie erreichen, dass die Mitarbeiter gehen. Chefs bekommen Schulungen: "Mitarbeitermotivation". Dort lernen sie, wie man Mitarbeiter zur Kündigung bringt. Ranking: Alter ist ein Nachteil. Sie wurden zu Springern gemacht. Er hat sich nicht ausgekannt, und die doppelte Arbeitszeit gebraucht. Chron.Depression, Suchtkrankheit P9: Konflikt mit einer Kollegin, die gern die Vorgesetzte spielt. Es hat angefangen bei der letzten Urlaubsaktion. Diese Kollegin dürfte auch Rechnungen für Klienten manipuliert haben. Vorgesetzte sind nicht zu Konfliktlösungsgespräch bereit. schwere chron.Depression mit suizidalen Krisen Dauerinvalidität P10: Sie ist seit drei Monaten neu in Wien, steht sehr unter Druck in ihrer Arbeit. Sie leidet unter ständigem Erbrechen, kann das Büro nicht mehr betreten; Angstzustände. Assistenz bei einem Versicherungsmakler, ist nicht eingearbeitet worden, hat alles auf den Schreibtisch bekommen. Mit Arbeit überhäuft. Chef lässt sie von 2 Personen mobben. Akute Belastungsreaktion, Depression P11: Viel Stress in der Arbeit - gemobbt von Abteilungsleiter und seinem Stellvertreter. Es ist niemand da, der sie einarbeitet. Z.B. Briefe schreiben. Wenn sie es so macht, wie er es ihr sagt, ist es nicht richtig. Sie glaubt, man will ihr vermitteln, dass sie zu dumm dafür ist. Sie geht nicht mehr mit Freude zur Arbeit. Abteilungs-Stellvertreter wollte Frage nicht beantworten :"Wir machen hier keine Gruppentherapie" Panikattacken, daher Psychotherapie seit Jahren P12: Erschöpft- er möchte von der Unfallchirurgie weg. Chefin stresst ihn - sie entmündigt ihn durch ihr Verhalten. Sie bevormundet ihn , weist auf Hierarchie: " Die haben das so und so zu machen". Die Rolle des Prügelknaben. Seit 2 Jahren. Er kann momentan nicht auf die Station gehen. Er schafft´s nicht. Es wurde ihm von der Oberschwester ein Ultimatum gestellt, bis 1.September das Haus per Versetzung zu verlassen. Er ist momentan in einer Pattstellung. Insgesamt 6 Schwestern haben heuer die Station verlassen. Burnout Depression, Angststörung Pro Monat eine. P13: Kopfweh, starke Übelkeit, Schwindel. Kopfschmerz wie ein schweres Buch auf dem Kopf seit 2 Wochen. Psychische Situation im Büro: Ehemaliger Vorgesetzter sekkiert sie. Sie wollte eine andere Aufgabe bekleiden, und er hat so lange intrigiert, bis es abgelehnt wurde. Es liegt am Chef, es gehen viele Mitarbeiter weg. Innere Kündigung. Migraine cervicale, larvierte Depression P14:Herzstechen, Beklemmungen seit 8 Jahren. Herr P14 muss damit rechnen, seinen Job zu verlieren. Überforderung der Firma durch Großaufträge, die für die Firma zu groß sind. Chef hat ihm vor einem Jahr die Prokura gegeben. Das hat aber nur zum Verlust von Arbeitsnehmerschutz Rechten geführt. Er unterliegt keinem Arbeitszeitgesetz mehr. Er arbeitet jetzt 60-80 Stunden die Woche. Mobbing ist existenzbedrohend seit 1/2 Jahr. Hypertonie, Koronare Herzkrankheit, Reluxösophageitis, Depression P15:Täglich 14 Stunden Arbeit - Mismanagement - sie wird für alle Fehler verantwortlich gemacht. Sie hat keinen Ausgleich. Sie identifiziert sich zu sehr mit der Arbeit. Wenn sie schon um halb sieben nach Hause gehen will, kommt der Chef noch mit Arbeit. Ihre Eltern sind nie mit ihr zufrieden. Depression P16: Eine Arbeitskollegin, die länger in der Firma ist, quält ihn. Diese Kollegin hat von Anfang an gegen ihn intrigiert. Seine Ideen werden von ihr gestohlen. Es ist ein Machtkampf seit 5 Jahren, aber Herr P16 will nur in Ruhe arbeiten. Er war immer sehr konstruktiv. Sie hat auch behauptet, dass er mit Frauen nicht umgehen kann, , da er aus dem Orient kommt. In der Firma arbeiten 120 Frauen. Diese Frau sieht aber die anderen Frauen nur als Pünktchen: "Sie sind blöd." Herr P16 findet diese Einstellung falsch. Er hat sich zu einvernehmlicher Kündigung entschlossen. Chef und Personalschef waren überrascht, dass er geht. Er hat die Wertschätzung aber in den letzten 5 Jahren nicht bekommen. Chefs wollen keine Verantwortung übernehmen. Sie sind nicht in der Lage, Konflikte zu bearbeiten. Morbus Crohn P17: Seit drei Jahren versucht eine Kollegin, sie loszuwerden. Es geht um Machtzuwachs. Sie war oft krank - erst jetzt ist ihr der Zusammenhang ganz bewusst geworden. Ihre beiden Chefs, denen sie unterstellt ist, sind zerstritten. Die Marketingleiterin hat sich mit dem einen verbündet und einen Keil zwischen beide getrieben. Von diesem Chef hat Frau P17. keine Informationen mehr erhalten. Es wurde externen Leuten erzählt, dass er nicht mit ihr zusammenarbeiten will. Burnout Depression, Psychotherapie 2001 "krankhaft perfektionistisch" Zustand nach Perikarditis, ventrikuläre Extrasystolie P18: Chefin hat phasenweise Wutanfälle und hat sie vor allen Patienten angeschrien. Sie kommt mit den Briefen nicht nach. Extremer Zeitdruck. Sie ist eher genau, Chefin ist eher schlampig. 20 bis 25 Briefe am Tag. Die Chefin nimmt sie nicht wahr. Chefin ist nicht am Hungertuch, bei Frau P18 geht es um die Existenz. Vermutlich ist die Chefin in einer Burnout Depression. Vor sieben Monaten ist sie bei ihrem Freund heulend zusammengebrochen. Seitdem hat sie nichts mehr von ihm gehört. Burnout Depression, jahrelange Psychotherapie Panikattacken, Mitralprolaps häufige Infekte P19: Mobbing - seit eineinhalb Jahren. Sie hat es gemerkt am Gefühl des Ausgelaugtseins. Das Aufstehen ist ihr zunehmend schwer gefallen. Die Arbeitgeberinnen haben im Winter 2002/2003 angefangen, sie zu Hause anzurufen. Das sind Anrufe mit massiven Anschuldigungen. Ihre Kollegin ist in Mutterschutz gegangen; die hat auch viel abbekommen. Seitdem diese von zu Hause arbeitet, ist sie aus der Schusslinie. Frau P19 ist seit 2001 Betriebsrätin. Anwältin für die Anderen. Finanzierung über geförderte Projekte. Finanznot ist immer da, die Arbeit Wird von Jahr zu Jahr mehr. Frau P19 ist ständig müde und erschöpft. Auf die Wertschätzung, die sie in Belgien bekam, folgte prompt die Herabsetzung durch die Vorgesetzten: "Jetzt ist aus mit Auslandsreisen!" Akute Belastungsstörung, Burnout Depression P20: Sie wird gemobbt. Sündenbock Suchen ist immer angesagt. Sie ist nur halbtags beschäftigt, nicht eingebunden ins soziale Netz. Seit 7 Monaten ist sie eine Stunde länger pro Tag dort. Seither ist es ganz arg. Sie hatte sich um einen höherwertigen Dienstposten beworben. Sie brauchte eine Beurteilung. Die ist schlecht ausgefallen. Belastbarkeit wurde bemängelt Beim Umgang mit Stress. Kommunikationsfähigkeit, sprachliche Gewandtheit wurde bemängelt. Dies ist absurd, da sie voriges Jahr eine Pädagogik-Prüfung an der Uni abgelegt hatte. Vor einem Jahr gab es mit ihrer damaligen Chefin einen Konflikt. Die Chefin wollte, dass die Mitarbeiterinnen unterschreiben, dass sie die wegen einer Computerumstellung nötige Einschulung schon bekommen hatte, was nicht der Wahrheit entsprach. Sie leidet schon seit Jahren unter Schlafstörungen. Schlafstörungen, akute Belastungsreaktion P21: Sie hatte einen Konflikt mit dem Chef. Das Dienstverhältnis wurde einvernehmlich gelöst. Frau P21 steht immer unter Strom. Die Kündigung war unfair - es war offensichtlich, dass Frau P21 hinausgedrängt werden sollte. Vor einem Jahr kam ein neuer Filialleiter. Der hat sehr viel Druck gemacht. Es haben einige Kolleginnen gekündigt. Der Filialleiter ist auch Kunden unangenehm aufgefallen. arterielle Hypertonie, larvierte Depression Akute Belastungsreaktion P22: Dienstverhältnis ist beendet; Streit mit Geschäftsstellenleiter. Sie ist vielleicht zu weit gegangen. Vorher schon hat sie die Gruppe halbert hingerichtet, wegen Einführung bestimmter Methoden. Vor dem Gespräch mit dem Chef hatte sie ein elektrisierendes Gefühl in linkem Arm und linkem Bein. Sie hat die Menschen in der Firma gerngehabt. Sie hat mit ihrem Freund wegen einer Blödheit eine Auseinandersetzung gehabt, der hat eine verbale Brutalität... Dasselbe Gefühl. Sie hat nicht losgelassen , gegenüber dem Geschäftsstellenleiter. Aufgaben, Ziele, Kompetenzen. Sie wird es beruflich nicht mehr machen, dass sie sich privat so einlässt. Migraine cervicale, Depression Psychotherapieerfahrung P23: Im Grunde gehört das Team ausgewechselt. Ich habe das Gefühl, ich kann nicht mehr leisten. Die Mitarbeiter brechen insgesamt auseinander. In der Gruppensupervision darf man auch nicht sagen, was man denkt. Chefin hat sich scheiden lassen; sie ist einem Werkstudent hörig. Das Problem ist, dass sie so unsicher ist. Sie ist sehr beeinflussbar, macht sicher , was der oberste Chef sagt. Sie lobt die Mitarbeiter nicht. Es gibt niemanden, der nicht weinend wegen ihr zusammengebrochen ist. Burnout Depression Lumbo-Ischialgie, unerfüllter Kinderwunsch, Spontanaborte P24: Der Arbeitgeber hat sie ziemlich unter Druck gesetzt, kontrolliert sie. Hat ihre Emails gelesen. Hat sie bedroht mit Kündigung. Offensichtlich eifersüchtig. Brief: Er erwartet sich von ihr , eine fröhliche , heitere, liebevolle P24 ( Vorname) an seiner Seite. Er hat sie offensichtlich in seine Privatsphäre einbezogen. Er hatte sich ein persönliches Gespräch mit ihr erwartet. Immer, wenn sie krank war, hat er sie telefonisch belästigt. Sanktionen: Firmenhandy wurde gekündigt. Es war ihr sofort klar, sie muss gehen. Sie hat ihm eine Kündigung zukommen lassen. Am Freitag hatte er sie telefonisch erwischt: Er hat sie diesmal nicht angebrüllt, Treffen im KaffeehausFriedensverhandlung: Ihre Kündigung wurde bestätigt. Sie ist nicht nur körperlich fertig, sondern auch geistig und seelisch. Mit seiner Eifersucht. Burnout Depression, Cervicalsyndrom, Dorsalgie, Lumbalgie, Zustand nach Alkoholabhängigkeit Zustand nach stationärer Alkoholentzugstherapie P25: Beruflicher Stress. Zustand nach Herpes zoster ischiadicus links. Zu früh wieder arbeiten gegangen. Kann seit einem guten Monat nicht richtig schlafen. Jeden Tag könnte sie heulen, wenn sie an die Firma denkt, bekommt keine Hilfe, wird nicht anerkannt. Mobbing, Intrigantenstadl, kann die Arbeit nicht richtig machen. Chefin merkt, dass sie gemobbt wird und tut so, als wenn sie nichts gehört hat. Sie wird von 2 Kolleginnen ordinär beschimpft. Depression, arterielle Hypertonie, Zustand nach Herpes zoster P26: Seit eineinhalb Jahren Gesprächs-Psychotherapie. In ihrer Firma war es eine große Stresssituation. Weil die Leute dort unangenehm waren, flegelhaft, sie bekam körperliche Symptome, rote Flecken, Kreislaufzusammenbruch. Sie hat gekündigt. Es war ein Großraumbüro, sie hat die ganze Zeit Flegeleien unter Männern mit anhören müssen. Man hat sie dort drei Jahre ohne Anstellung arbeiten lassen und ist ihr die Sozialbeiträge und Sonderzahlungen schuldig geblieben. Es läuft eine Klage gegen die Firma. Man hatte ihr eine Anstellung versprochen, aber sie wurde überhaupt nicht wahrgenommen. Depression, Psychosomatose P27: Schmerzen im Bauch, die Situation macht sie fertig. Die Kollegen fangen an, auf ihr herum zu hacken. Das Marketing wird ständig neu besetzt. Ein junges Mädchen ist vor ihr nach einem Jahr mit einem Nervenleiden aus der Firma gegangen Depression, Colon irritabile P28: Kopfweh hinter dem rechten Auge, trotz Fluctine wahnsinnig depressiv. Patientin erhält Psychotherapie Nackenhartspann. Sie ist immer wahnsinnig müde und isst viel. Spannungen mit der Kollegin. Die Kollegin fühlt sich hintergangen gegenüber der ehemaligen Chefin. Sie hat sie beim Direktor verpetzt. Es geht schon so seit 7 Monaten. Die Kollegin ist nicht angestellt. Sie ist allseits beliebt, aber falsch. Sie selbst ist ein naiver Mensch, kann nicht intrigieren. Macht auch Arbeit zu Hause, die nirgends aufscheint. Aussprache mit der Kollegin: Beide müssen mehr miteinander sprechen. Sie hat das Gefühl, dass sie in dem Haus keine Zukunft hat. Die Kollegin setzt ihre Ideen um. Depression, Multiple Sklerose, Halswirbelsäulensyndrom P29: Seit 2 Jahren Mobbing durch den Filialleiter. Er sagte, Frau P29 sei eine Zumutung, er wollte sie eh´ nicht. Solange er hier Chef ist, habe sie keine ruhige Minute mehr. Er hat sie angeschrieen. Frau P29 hat den Direktor angerufen. Sie hat ihm gesagt, dass er die Kollegen auch anschreit. Der Inspektor sagte, er habe gehört, Frau P29 will am Samstag nicht arbeiten. Das hatte sie aber nie gesagt. Frau P29 ist sehr verängstigt, nervös und unruhig. Der Abteilungsleiter führt sich auf, als wenn er jetzt überschnappen wird, und im nächsten Moment grinst er ,- für ihn ist es vorbei, aber für die anderen nicht. Der sollte in Behandlung gehen er macht alle krank. Sie werde keine Ruhe haben, solange der Abteilungsleiter ist. Akute Belastungsstörung, arterielle Hypertonie Morbus Crohn, häufige Infekte, Teilinvalidität Chronische Polyarthritis P30: Sie ist noch immer unter Beobachtung. Es wird festgestellt, dass sie arbeitet, aber eine Einzelgängerin sei. Die Aufgabe des Team Leaders wird von der Oberschwester offenbar nicht verstanden. Sie ist nicht willens und nicht fähig, Frau P30 als Team Member einen Platz im Team zu sichern. Die Vertretung sagte zu Frau P30. ,dass sie zum Geburtstagsgeschenk für die Stationsschwester nichts beitragen darf. - Die Stationsschwester hat ihr gesagt, dass sie keine schlechte Beurteilung bekommen wird. Jeden Tag wird sie von der Kollegin im Dienst beurteilt, insgesamt vier Monate lang. "Passt nicht ins Team". Es ist ganz unerhört, ein tägliches Plebiszit. Angstzustände und Depression P31: Sie wurde als Chefsekretärin degradiert. Sie geht jeden Tag mit Widerwillen zur Arbeit, seit 8 Monaten. Sie ist den ganzen Tag beaufsichtigt durch Chef und Chefin. Sie bekommt Vorwürfe: "Sie haben die ganze Zeit nur genommen". Chef behandelt sie , als wäre sie ein Depperl. Sie ist auf ihrem Tiefpunkt angelangt. Sie hat jahrelang den Laden geschupft, wie geschmiert. Sie hat Pflichtbewusstsein. Kann sich nicht lösen. Depression, häufig rezidivierende Infekte P32: Magenschmerzen- es geht in der Arbeit nicht sehr gut. Intrigen. Sie wollen Leute abbauen, sie suchen Schuldige. In der Produktion werden Leute abgebaut. Von dort hat jemand ihrer Chefin zugetragen, sie hätte Leute von der Arbeit abgehalten. Die Chefin hat ihr neue Aufgaben in einem anderen Bereich gegeben und ihre Arbeit jemand anderem. Dies ist sehr enttäuschend, da sie keine Unterstützung von der Chefin bekam. Das geht sicher schon 2 Monate lang. Sie hat die Chefin gebeten, das zu klären. Die Chefin hat den Bereichsleiter zu einer Sitzung nicht eingeladen. Nur , weil sie ihre Chefin darauf angesprochen hat, was eigentlich los ist, hat sie es erfahren. Akute Belastungsreaktion 3. Schadensevaluation Die Erhebung des Schadens umfasst den vollen Umfang der psychischen und körperlichen Smptomatik: Erschöpfungszustände, Schlafstörungen, Alpträume, Arousal – Unruhezustände, Angstzustände, Depersonalisation und Depressionen bis hin zum Präsuizidalen Syndrom und ihre Auswirkung auf die Aktualfähigkeiten : Zuversicht, Konzentrationsfähigkeit, Arbeitsfähigkeit und Beziehungsfähigkeit. Schmerzzustände und körperliche Erkrankungen sind im Mobbing-Kontext häufig und ernst zu nehmen, dh. einer sorgfältigen medizinischen Abklärung zuzuführen. Die Sicherheit des Arbeitsplatzes ist ein ganz wichtiges Thema. Die Begutachtung der Arbeitsfähigkeit ergibt nach Psychotrauma häufig die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. 4. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ,Kompensation und Rehabilitation Möglichst umfassende Explorationsgespräche Viel Aufklärung und Information zum Thema Mobbing Viel Aufklärung und Information zum Psychotrauma Wiederholte und stimmige Validation der Person in der Konsultation multiprofessionelles Krisenmanagement: Häufige ärztliche, psychotherapeutische und juristische Beratungsgespräche,bzw.Therapiesitzungen Aktivierung des patientenorientierten Netzwerks Arbeitskarenz, medizinische Untersuchungen und Therapien, Psychopharmakotherapie, Psychotherapie, Rechtsberatung Patientenorientierte Kooperation der HelferInnen Genaue schriftliche Dokumentation der Mobbing -Ereignisse durch die geschädigte Person als Beweis und als Methode der Distanzgewinnung Mediationsgespräche mit Personalchef und Betriebsrat, Reintegration in die Firma, evtl. Versetzung in eine andere Abteilung, oder gute Kündigungsbedingungen und berufliche Rehabilitation Erst nach ausreichender Klärung ist die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit ratsam; Retraumatisierung durch vorzeitiges Ende des Krankenstands und Aufenthalt in unveränderter Arbeitsumwelt ist unbedingt zu vermeiden. Dr.Hans-Joachim Fuchs Wien, 14.Mai 2006