Arzt ließ Embryonen absterben

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Prozess in Berlin
Arzt ließ Embryonen absterben - Freispruch
Donnerstag, 14. Mai 2009 17:04
Das Berliner Landgericht hat einen Reproduktionsmediziner vom Vorwurf des Verstoßes gegen das
Embryonenschutzgesetz freigesprochen. Der Arzt hatte in seiner Praxis in Wilmersdorf insgesamt vier
Embryonen absterben lassen. Der Kinderwunschexperte hatte sich selbst angezeigt.
In einem bundesweit einmaligen Prozess um den Umgang mit genetisch defekten Embryonen hat das
Landgericht Berlin am Donnerstag einen Kinderwunsch-Mediziner vom Vorwurf des Verstoßes gegen
das Embryonenschutzgesetz freigesprochen. Dem 46-jährigen Arzt war vorgeworfen worden, Eizellen
zu einem anderen Zweck befruchtet zu haben, als eine Schwangerschaft der Frau, von der die Eizellen
stammten, herbeizuführen. Er hatte sich selbst angezeigt.
Das Gericht war hingegen überzeugt davon, dass die genetischen Untersuchungen der befruchteten
Eizellen nicht zu Forschungszwecken dienten, sondern dem Ziel, Paaren zu einem gesunden Kind zu
verhelfen. Im Prozess ging es um drei Fälle, in denen Paare in den Jahren 2005 und 2006 mit einem
Kinderwunsch die Praxis des 46-jährigen Experten für Reproduktionsmedizin aufgesucht hatten. In
einem Behandlungsvertrag hatten sie jeweils einer genetischen Untersuchung der künstlich
befruchteten Eizellen zugestimmt. Gleichfalls wurde vereinbart, dass genetisch krankes Material nicht
in die Gebärmutter eingesetzt wird. Die geschädigten Embryonen hatte der Arzt absterben lassen.
Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung
Es sei keinesfalls so, dass das Gesetz eine Selektion im Hinblick auf erhebliche Schädigungen
untersage, betonte der Richter. Die genetische Untersuchung sei lediglich ein Zwischenschritt
gewesen, um zu klären, ob befürchtete Krankheiten vorliegen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem
Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte das Handeln des Frauenarztes als strafbar
angesehen und eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten verlangt.
Die Anklägerin sah die Untersuchung der Embryonen auf genetische Defekte als
„Selektionsmöglichkeit“, was dem im Gesetz festgeschrieben „Schutz des Embryos“ widerstrebt. Es
bestehe die Angst, dass es zu einer „Bestenauswahl“ komme, sagte sie. In erster Linie würde es dabei
nicht um das Wohl des Paares gehen. Der Schutz des nicht implantierten Embryos sei höher, hieß es
weiter. Gegebenenfalls müssten die Frauen die Schwangerschaft abbrechen.
Mediziner sprach aus eigener Erfahrung
Der Arzt aus einer Kinderwunschpraxis im Berliner Ortsteil Wilmersdorf hatte im Prozess sein Handeln
als rechtmäßig bezeichnet. Er verwies auf die „erheblichen Risiken“ einer Schwangerschaft, wenn
kranke Zellen implantiert und ausgetragen würden. Die Konsequenzen seien Fehlgeburt oder der Tod
des Kindes nach der Geburt. Beides würde bei den Paaren zu einem „existenziellen Trauma“ und zu
„chronischer Depression“ führen, sagte der Mediziner.
„Der Verlust eines ungeborenen oder geborenen Kindes gehört zu den schlimmsten Erlebnissen eines
Menschen“, sagte der Mediziner weiter. Er sprach dabei auch aus eigener Erfahrung. Eines seiner
Kinder war nach der Geburt verstorben. Die Überlebenschance gesunder Embryonen sei genauso
gefährdet, wenn geschädigte Zellen in die Gebärmutter eingesetzt würden, fügte der Arzt hinzu.
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Seinen Angaben nach bestand bei allen Paaren im Vorfeld das „Risiko einer genetischen
Fehlverteilung“. In einem Fall hatte das Ehepaar bereits eine behinderte Tochter, in einem anderen
Fall hatte die Frau bereits drei Fehlgeburten. Beim Embryonen-Test habe er dann auch genetische
Defekte festgestellt, sagte der Arzt. Dem Wunsch der Paare entsprechend seien nur jene befruchteten
Eizellen eingesetzt worden, die „am unauffälligsten waren“.
Eine Gutachterin der Universität Kiel hatte dem Arzt im Januar 2006 bescheinigt, dass sein Vorgehen
„legal“ sei. Sie riet ihm jedoch zu einer staatsanwaltschaftlichen Klärung. Daher hatte sich der
Angeklagte bei der Staatsanwaltschaft selbst angezeigt. „Ich wollte bestätigt bekommen, dass die
Behandlung nicht gegen das Gesetz verstößt“, erklärte er dazu. Die Staatsanwältin räumte ein, dass
es ohne die Selbstanzeige des Arztes nie zu einem Verfahren gekommen wäre. Sie rechne damit, dass
der Fall abschließend vorm Bundesgerichtshof geklärt wird.ddp/sei
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Arzt ließ Embryonen absterben - Freispruch
Das Berliner Landgericht hat einen Reproduktionsmediziner vom Vorwurf des Verstoßes gegen das
Embryonenschutzgesetz freigesprochen. Der Arzt hatte in seiner Praxis in Wilmersdorf insgesamt vier
Embryonen absterben lassen. Der Kinderwunschexperte hatte sich selbst angezeigt.
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