Grosser Rat 153. Sitzung 29. Juni 2004, 10.00 Uhr Vorsitzender: Thomas Lüpold, Möriken-Wildegg Protokollführer: Dr. Peter Grünenfelder, Staatsschreiber Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 175 Mitglieder (Art. 1992-2019) Abwesend mit Entschuldigung 25 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Baumgartner Fritz, Rothrist; Bodmer Thomas, Wettingen; Brentano Max, Dr., Brugg; Damann Sepp, Magden; Edelmann Beat, Dr., Zurzach; Egli Dieter, Windisch; Eliassen Vecko Eva, Nussbaumen b. Baden; Flückiger-Bäni Sylvia, Schöftland; Frunz Eugen, Obersiggenthal; Giezendanner Benjamin, Rothrist; Haller Christine, Reinach; Hirschi Monika, Mandach; Hunn Jörg, Riniken; Hüsler-Steinacher Mario, Gansingen; Jehle Ulrich, Etzgen; Kalt Rudolf, Spreitenbach; Koch Hans-Jürg, Rothrist; Locher Urs, Zofingen; Meier Erwin, Wohlen; Müller Andrea-Ursina, Rombach; Nietlispach Franz, Zeiningen; Schenkel Fabian, Bergdietikon; Schweizer Heinrich, Waltenschwil; Stutz-Lang Hans, Islisberg; Werthmüller Ernst, Holziken Vorsitzender: Ich begrüsse Sie ganz herzlich zur 153. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. 3. Vom 16. Juni 2004 an das Bundesamt für Polizei, Bern, zur Verordnung über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Profil-Verordnung). 1992 Mitteilungen Die Staatskanzlei stelle auf Verlangen die Vernehmlassung samt den Unterlagen des Bundes zur Verfügung. Die Vernehmlassung kann auch im Internet (www.ag.ch) abgerufen werden Vorsitzender: Wir haben heute, an einem wunderschönen Tag, den letzten Sitzungstag vor den Sommerferien. Der Geräuschpegel heute hier im Saal bereitet mir jetzt schon etwas Angst für die erste Sitzung nach den Sommerferien, wenn Sie einander alles Neue zu erzählen haben, was Sie in 6 Wochen nicht kommunizieren konnten! Ich gebe Ihnen Kenntnis von einer Mitteilung der Justizkommission: Mit Zuschrift vom 24. Juni 2004 hat der Präsident der Justizkommission zuhanden des Grossen Rats folgende Mitteilung gemacht: Die Justizkommission behandelte an ihrer Sitzung vom 23. Juni 2004 vier Gesuche um Nebenbeschäftigung in Sachen § 9 GOG. Gestützt auf § 9 Abs. 2 GOG teile ich Ihnen mit, dass die Justizkommission den 3 Gesuchen von Oberrichtern, teilweise mit Auflagen, und eines Bezirksgerichtspräsidenten entsprochen hat. Regierungsrätliche Vernehmlassung an Bundesbehörden: 1. Vom 16. Juni 2004 an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, Bern, zur Revision der Verordnung vom 20. Dezember 2001 über die Überwachungssysteme und Glücksspiele (Glücksspielverordnung, GSV). 2. Vom 16. Juni 2004 an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, Bern, zur Revision der Verordnung vom 23. Februar 2000 über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG). 1993 Neueingänge Gefahrenkarten Hochwasser Kanton Aargau; Richtplananpassung und Verpflichtungskredit. Vorlage des Regierungsrats vom 16. Juni 2004. Geht an die Bau- und Planungskommission. 1994 Motion Dr. Dragan Najman, SD, Baden, betreffend statistische Erfassung der Nationalität und des Alters von Rasern; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Dragan Najman, SD, Baden, und 4 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird beauftragt, bei Rasern die Nationalität und das Alter der Betreffenden statistisch zu erfassen und möglichst rasch geeignete Massnahmen zu ergreifen. 3268 29. Juni 2004 Art. 1995-1996 Begründung: der Eltern einmal verbessern sollte, müssen die gestundeten Kosten zurück verlangt werden können. Es vergeht kaum mehr ein Tag, an dem nicht von einem Fall berichtet werden muss, bei welchem Raser erwischt werden oder gar einen schweren Unfall verursacht haben. Vielfach sind es nicht nur "gewöhnliche" Geschwindigkeitsexzesse, sondern sehr oft liefern sich unverantwortliche Lenker regelrechte Rennen (hier kann man unbesorgt die männliche Form verwenden, denn es handelt sich bei diesen Tätern fast durchwegs um Männer). Auch wenn die Ausländer bei unseren Medien und auch bei den Regierenden unter Denkmalschutz stehen, ist es kein Geheimnis, dass bei solchen Rasern die Ausländerquote, und hier sind es überwiegend Leute aus dem Balkan, ausserordentlich hoch ist. Auch die Versicherungen, wo es ja "nur" um Geld und nicht direkt um Menschenleben geht, sollen Medienberichten zufolge massive Erhöhungen der Versicherungsprämien für junge Leute aus dem Balkan vorsehen. Irgendwo hört die Humanitätsduselei auf, insbesondere wenn unschuldige Personen, Männer, Frauen, Greise, Kinder, durch solche unverantwortliche Raser an Leib und Leben massiv gefährdet werden. Vor einigen Tagen hat deshalb der Kanton Luzern die hier vorgeschlagene Erfassung der Nationalität und des Alters von Rasern beschlossen; auch der Kanton Zürich und andere Kantone haben ähnliche Schritte bereits eingeführt. Es ist höchste Zeit, dass auch unser Regierungsrat energische Massnahmen gegen Raser ergreift, die ihre Minderwertigkeitskomplexe mit dem Auto abreagieren. Ausreden wie "schwere Jugend", "Traumatisierung wegen Kriegsfolgen", "andere Mentalität", "sich nicht verstanden und sich ausgegrenzt fühlen" usw. usf. dürfen nicht mehr zur Verniedlichung solcher Verbrechen heran gezogen werden. Vermehrte Kontrollen durch die Polizei genügen schon längst nicht mehr; ausserdem hätte unsere Polizei, die ja bekanntlich ohnehin stark unterbesetzt ist, sicher Gescheiteres zu tun, als Kindermädchen für solche unverantwortliche Leute zu spielen. 1995 Motion Dr. Dragan Najman, SD, Baden, betreffend Ergänzung des Schulgesetzes, damit Massnahmen gegen renitente Schülerinnen und Schüler ergriffen werden können; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Dragan Najman, SD, Baden, und 4 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird beauftragt, das Schulgesetz dahingehend zu ergänzen, dass renitente Schülerinnen und Schüler, die den Schulbetrieb nachhaltig stören, durch Schlägereien, Erpressungen von Mitschülern und andere Vorfälle wiederholt auffallen, entsprechend behandelt werden können. Dasselbe gilt selbstredend auch bei wiederholten mutwilligen Sachbeschädigungen und anderen gravierenden Vorfällen. Denkbar wären Bussen für die Eltern, temporäre Schulausschlüsse usw. Bei Schulausschlüssen sollen die Schülerinnen/Schüler anderweitig betreut werden. Die Kosten dieser Betreuung müssen die Eltern tragen. Diese Kostenpflicht soll bei Eltern, welche Ergänzungsleistungen beziehen, gestundet werden. Falls sich die finanzielle Lage 3269 Begründung: Es kann dem BKS nicht entgangen sein, dass die Gewalt an unseren Schulen in den letzten Jahren in besorgniserregendem Mass zugenommen hat. Nicht nur Mitschüler (im folgenden gilt die männliche Form für beide Geschlechter) werden terrorisiert, auch die Lehrerschaft leidet teils unter Schülern, welche nicht bereit sind, sich an allgemein gültige Regeln zu halten oder die den Unterricht derart stören, dass er massiv erschwert bis verunmöglicht wird. Auch grosse Teile der Bevölkerung, vor allem natürlich die Eltern von schulpflichtigen Kindern, sind wegen dieser Entwicklung sehr besorgt. Es kann doch nicht angehen, dass Kinder oder Jugendliche, die aus welchen Gründen auch immer (oder auch grundlos) kein Interesse am Unterricht haben, ihren Frust an Mitschülern und/oder Lehrern auslassen. Aus diesen Gründen hat der Kanton St. Gallen bereits seit einiger Zeit den temporären Ausschluss von solchen Schülern eingeführt. Und vor einigen Tagen wurde bekannt gegeben, dass auch im Kanton Solothurn entsprechende Massnahmen ergriffen werden sollen. Hier können Eltern solcher Schüler zu Bussen von bis zu Fr. 1'000.-- verurteilt werden. Die Schüler können auch bis zu 12 Wochen vom Unterricht ausgeschlossen werden. Diese Schüler sollen im Kanton Solothurn während dieser Zeit anderweitig betreut werden; die Kosten für diese Betreuung müssen die Eltern bezahlen. Es ist sicher nicht abwegig zu verlangen, dass auch im Kanton Aargau entsprechende Massnahmen eingeführt werden. 1996 Postulat der FDP-Fraktion betreffend Umsetzung des Schengen Abkommens über die polizeiliche Zusammenarbeit im Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von der FDP-Fraktion wird folgendendes Postulat eingereicht: Text: Das Schengen Abkommen bringt eine Form internationaler Zusammenarbeit, welche auch Auswirkungen auf die Kantone hat Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Grossen Rat in einem Bericht rechtzeitig aufzuzeigen, wie er gedenkt, das Polizeiabkommen Schengen (evtl. auch der damit verknüpfte Teil des Dubliner Abkommens) im Aargau umzusetzen und welche Konsequenzen dem Aargau daraus erwachsen. Es interessieren dabei insbesondere folgende Fragenkomplexe: - Wie wird die konkrete Umsetzung der beiden Abkommen im Aargau aussehen? Welche Aufgaben erfüllt der Bund, welche der Kanton? - Welche Anpassungen ergeben sich im polizeilichen Grenzschutzkonzept Art. 1997-1998 - bezüglich Grenzübergänge (welche sind im Aargau rund um die Uhr und welche nur zeitlich beschränkt besetzt heute und unter dem Regime von Schengen?) - bezüglich Zusammenarbeit mit dem Bund resp. dem Grenzwachtkorps? - bezüglich Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und mit ausländischen Polizeikorps? 29. Juni 2004 Text: Der Regierungsrat wird ersucht, in seiner Aktionärsstellung und durch seinen Vertreter im Verwaltungsrat bei der AEW Energie AG seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass alle aargauischen Endverteiler (Stadtwerke, Gemeindewerke und Genossenschaften) günstigere Leistungspreise erhalten und nicht schlechter gestellt werden als die Endverteiler in den anderen "AXPO-Kantonen". - Welche Auswirkungen ergeben sich damit für den Bürger auf die Kontrollen an den Aargauer Landesgrenzen? Begründung: - Werden personelle Konsequenzen auf die Bestände in der Kantonspolizei/anderswo notwendig? Was kostet die Umsetzung den Kanton Aargau? Vergleiche mit den neuen Endverteilertarifen der AEW Energie AG zeigen, dass im Kanton Aargau der Leistungspreis 27% über dem günstigsten Leistungspreis der anderen "AXPO-Kantone" liegt: - Werden (und wenn ja, welche) Gesetzesanpassungen notwendig? - Wie kann der Grosse Rat kantonsintern mitwirken insbesondere seine Oberaufsicht wahrnehmen? - Wie kann der Aargau auf Ebene Bund in der Umsetzung mitwirken? Begründung: Die Bilateralen Abkommen II stehen vor dem schweizerischen Genehmigungsverfahren (Bundesrat, Parlament, evtl. Referendum - gemäss Verfassung sind Staatsverträge grundsätzlich dann dem fakultativen Referendum zu unterstellen, wenn sie wichtige rechtssetzende Bestimmungen enthalten oder zum Erlass von Bundesgesetzen verpflichten). Namentlich das Polizei- und Asylabkommen Schengen/Dublin beinhaltet wichtige rechtssetzende Bestimmungen und erfordert zur Umsetzung auch innerschweizerische Gesetzesanpassungen. Es dürfte darum auch einem Referendum unterzogen werden. Zu einer vernünftigen Meinungsbildung gehört es, den Vertragstext und seine Folgen sachlich rechtzeitig umfassend zu analysieren. Da die Umsetzung zu einem rechten Teil den Kantonen übertragen werden wird, interessieren die innerkantonalen Auswirkungen dieser Abkommen im Rahmen der Meinungsbildung nicht zuletzt auch den Aargauer Souverän. Es ist deshalb wichtig, dass auch im Aargau Regierungsrat, Parlament und Bevölkerung rechtzeitig wissen (nämlich vor dem Urnengang), welche konkreten Auswirkungen auf den Kanton durch Schengen und Dublin zukommen. Der Regierungsrat wird darum eingeladen, dem Grossen Rat im Rahmen eines Berichts zu den oben erwähnten Fragen rechtzeitig Auswirkungen und Umsetzungskonzept des Aargaus aufzuzeigen. 1997 Postulat Lukas Bütler, SVP, Beinwil (Freiamt), betreffend Konkurrenzfähigkeit der neuen AEW-Tarife für aargauische Endverteiler; Einreichung und schriftliche Begründung Von Lukas Bütler, SVP, Beinwil (Freiamt), und 53 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Leistungspreis ab 1.10.2004 Kanton Zürich Kanton Thurgau Kantone St. Gallen und Appenzell Kanton Aargau Index 100 Index 110 Index 113 Index 127 Die hohen Leistungspreise im Kanton Aargau hindern die Endverteiler, die Stromtarife für Industrie, Gewerbe und KMUs, also all derjenigen Verbraucher, welche über eine Leistungsmessung die bezogene Leistung bezahlen, im geplanten Umfang zu senken. Damit endlich Industrie, Gewerbe und KMUs im ganzen Kanton Aargau von den per 1. Oktober 2004 erreichten Preissenkungen voll profitieren können, muss der Leistungspreis für Endverteiler im Kanton Aargau auf 100 Indexpunkte gesenkt werden. Bisher lagen die Stromtarife für Endverteiler im Energiekanton Aargau leicht über denjenigen des Kantons Zürich und deutlich unter denjenigen der Kantone Thurgau, St. Gallen und Appenzell. Es ist nicht einzusehen, warum die Tarife im Aargau höher sein sollen als im benachbarten Kanton Zürich. 1998 Postulat Walter Forrer, FDP, Oberkulm, betreffend Konkurrenzfähigkeit der neuen AEW-Tarife für aargauische Endverteiler; Einreichung und schriftliche Begründung Von Walter Forrer, FDP, Oberkulm, und 30 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird ersucht, in seiner Aktionärsstellung und durch seinen Vertreter im Verwaltungsrat bei der AEW Energie AG seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass alle aargauischen Endverteiler (Stadtwerke, Gemeindewerke und Genossenschaften) günstigere Leistungspreise erhalten und nicht schlechter gestellt werden als die Endverteiler in den anderen "AXPO-Kantonen". Begründung: Vergleiche mit den neuen Endverteilertarifen der AEW Energie AG zeigen, dass im Kanton Aargau der Leistungspreis 27% über dem günstigsten Leistungspreis der anderen "AXPO-Kantone" liegt. 3270 29. Juni 2004 Leistungspreis ab 1.10.2004 Kanton Zürich Kanton Thurgau Kantone St. Gallen und Appenzell Kanton Aargau Art. 1999-2001 Index 100 Index 110 Index 113 Index 127 Die hohen Leistungspreise im Kanton Aargau hindern die Endverteiler, die Stromtarife für Industrie, Gewerbe und KMUs, also all derjenigen Verbraucher, welche über eine Leistungsmessung die bezogene Leistung bezahlen, im geplanten Umfang zu senken. Damit endlich Industrie, Gewerbe und KMUs im ganzen Kanton Aargau von den per 1. Oktober 2004 erreichten Preissenkungen voll profitieren können, muss der Leistungspreis für Endverteiler im Kanton Aargau auf 100 Indexpunkte gesenkt werden. Bisher lagen die Stromtarife für Endverteiler im Energiekanton Aargau leicht über denjenigen des Kantons Zürich und deutlich unter denjenigen der Kantone Thurgau, St. Gallen und Appenzell. Es ist nicht einzusehen, warum die Tarife im Aargau höher sein sollen als im benachbarten Kanton Zürich. 1999 Postulat Dr. Karl Frey, CVP, Wettingen, betreffend Konkurrenzfähigkeit der neuen AEW-Tarife für aargauische Endverteiler; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Karl Frey, CVP, Wettingen, und 18 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird ersucht, in seiner Aktionärsstellung und durch seinen Vertreter im Verwaltungsrat bei der AEW Energie AG seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass alle aargauischen Endverteiler (Stadtwerke, Gemeindewerke und Genossenschaften) günstigere Leistungspreise erhalten und nicht schlechter gestellt werden als die Endverteiler in anderen "AXPO-Kantonen". Begründung: Vergleiche mit den neuen Endverteilertarifen der AEW Energie AG zeigen, dass im Kanton Aargau der Leistungspreis 27% über dem günstigsten Leistungspreis der anderen "AXPO-Kantone" liegt: Leistungspreis ab 1.10.2004 Kanton Zürich Kanton Thurgau Kantone St. Gallen und Appenzell Kanton Aargau Index 100 Index 110 Index 113 Index 127 Die hohen Leistungspreise im Kanton Aargau hindern die Endverteiler, die Stromtarife für Industrie, Gewerbe und KMUs, also all derjenigen Verbraucher, welche über eine Leistungsmessung die bezogene Leistung bezahlen, im geplanten Umfang zu senken. Damit endlich Industrie, Gewerbe und KMUs im ganzen Kanton Aargau von den per 1. Oktober 2004 erreichten Preissenkungen voll profitieren können, muss der Leistungspreis für Endverteiler im Kanton Aargau auf 100 Indexpunkte gesenkt werden. 3271 Bisher lagen die Stromtarife für Endverteiler im Energiekanton Aargau leicht über denjenigen des Kantons Zürich und deutlich unter denjenigen der Kantone Thurgau, St. Gallen und Appenzell. Es ist nicht einzusehen, warum die Tarife im Aargau höher sein sollen als im benachbarten Kanton Zürich. 2000 Postulat Rudolf Lüscher, CVP, Laufenburg, betreffend Änderung des Kantonalen Steuergesetzes; Einreichung und schriftliche Begründung Von Rudolf Lüscher, CVP, Laufenburg, und 17 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: § 164 Absatz 2 des Kantonalen Steuergesetzes ist so zu ergänzen, damit regionale Steuerkommissionen geschaffen werden können. Begründung: Gemäss § 163 der Kantonalen Steuergesetzgebung ist es möglich, regionale Steuerämter zu schaffen. An vielen Orten ist dies eingeführt und bewährt sich. Üblicherweise entscheiden sich kleinere Gemeinden, ein regionales Steueramt zu gründen. Die Steuergesetzgebung trifft alle gleichermassen und hat keinen regionalen Spielraum in der Handhabung. Darum ist es unverhältnismässig, in jeder Gemeinde zwingend eine Steuerkommission zu wählen. Die einzelnen Gemeinden könnten in der Zusammensetzung der regionalen Steuerkommission dahingehend berücksichtigt werden, dass jede Gemeinde vertreten ist. Eine Ersatzperson könnte sich somit erübrigen. 2001 Postulat Emanuele Soldati, SP, Staufen, prioritäre Behandlung von Lärmschutzmassnahmen entlang Aargauer Strassen und Autobahnen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Emanuele Soldati, SP, Laufenburg, und 25 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Grossen Rat ein Konzept zu unterbreiten wonach Lärmschutzwände entlang lärmiger Strassen prioritär bearbeitet werden. Begründung: Am 16. Juni 2004 war aus den Medien zu erfahren: Mit dem Entlastungsprogramm 2004 beabsichtigt der Bund, seinen Beitrag an Lärmschutzwände künftig auf 26.5% oder um 28 Mio. Franken zu reduzieren. Dies verärgert nicht nur den Kanton, sondern insbesondere auch die Gemeinden. Sanierungsprojekte werden hierdurch für Kanton und Gemeinden teurer, resp. deren Sanierung verzögert sich auf den Sanktnimmerleinstag. Art. 2002-2003 Das UVEK hat den überarbeiteten Entwurf zur Revision der Lärmschutzverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Gegenüber dem ersten Entwurf sind die Sanierungsfristen übermässig lärmiger Strassen vor allem aufgrund finanzieller Engpässe bei Bund und Kantonen nochmals verlängert worden, um 8 Jahre für Nationalstrassen (bis 2015 zu sanieren) und um 6 Jahre für die Haupt- und übrigen Strassen (bis 2018 zu sanieren). Der Strassenlärm stellt heute die Hauptquelle der Lärmbelastung dar. Er führt einerseits zur Abwanderung wichtiger Bevölkerungsgruppen aus Städten und Agglomerationen und andererseits zur Erschliessung neuer Siedlungsgebiete im Grünen, welche wiederum neuen Verkehr erzeugen, der die Zentren belastet. Diese Entwicklung ist nicht nur raumplanerisch, sondern auch volkswirtschaftlich unsinnig. Zudem widerspricht diese Entwicklung der neuen Agglomerationspolitik des Bundes, welche auf eine Erhöhung der Lebensqualität und der wirtschaftlichen Attraktivität der Städte und Agglomerationen abzielt. Mit der neuen Fristensetzung besteht keine Gewähr, dass die notwendigen Sanierungen auch tatsächlich an die Hand genommen werden. Im Gegenteil, angesichts leerer Kassen und im Wissen, dass fehlende Sanierungen keine Sanktionen nach sich ziehen, besteht die Gefahr, dass man in zehn Jahren wieder gleich weit ist wie heute und die Fristen erneut verlängert werden müssen. Die Reduktion der Bundesbeiträge an Strassenlärmsanierungen ist nur ein erster Schritt. Einerseits sollen, wie vorstehend erwähnt, die Sanierungsfristen gemäss Lärmschutzverordnung verlängert werden. Andererseits ist absehbar, dass sich der Bund aus der Kostenbeteiligung an den Lärmschutzsanierungen ab 2015 für die Nationalstrassen und ab 2018 für die Haupt- und übrigen Strassen ganz verabschieden wird. 29. Juni 2004 und Ruhezeit und bei der Überprüfung des Zustands der Fahrzeuge erhöht werden. Sollten diese Massnahmen nicht greifen, sind weitere Verkehrsbeschränkungen zu prüfen (u.a. Überholverbot und Tempobeschränkungen für LKWs). Der Kanton Aargau ist auf dem bestem Weg, sich gesamteuropäisch zu einem eigentlichen Durchfahrtskanton für Schwerverkehr in den Richtungen Ost-West sowie NordSüd zu entwickeln. Die Problematik, verursacht durch Strassentransporteure, welche die Vorschriften bei Arbeits- und Ruhezeiten nicht einhalten und den Zustand der Fahrzeuge vernachlässigen (insbesondere aus den neuen EU-Ländern), ist sehr gross. Hierdurch leiden die Verkehrssicherheit und das örtliche Gewerbe. Aus diesen Gründen ist es dringend notwendig, vermehrte Kontrollen des Schwerverkehrs durchzuführen, um die Sicherheit auf den Strassen zu erhöhen. Im Zusammenhang mit der Verlagerungspolitik stellt der Bund den Kantonen seit 2001 mit einem Sonderkredit zusätzliche Mittel für vermehrte Verkehrskontrollen zur Verfügung. Wie weit diese durch den Kanton Aargau genutzt werden, entzieht sich unserer Kenntnis. Tatsache ist, dass gemäss Art. 53a Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes sich die Kantone dem Ziel des Verlagerungsgesetzes vom 8. Oktober 1999 und der erhöhten Gefährdung durch angepasste Schwerverkehrskontrollen auf der Strasse annehmen müssen. Gestützt auf Erfahrungen der Polizeikorps anderer Kantone kann festgestellt werden, dass Schwerverkehrskontrollen die erwartete nachhaltige Wirkung haben und dazu beitragen, das angestrebte Ziel, die Steigerung der Verkehrsicherheit, zu erreichen. Der Kanton Aargau hat immer wieder Lärmsanierungen von Strassen verschoben, um Grossbauprojekte aus der Strassenbaukasse finanzieren zu können. Zudem ist der Unterhalt der Strassenbauwerke lange Zeit vernachlässigt worden. 2003 Postulat Roland Stöckli, SP, Boswil, betreffend Verbesserung der Luftqualität durch Massnahmen auf Aargauer Strassen und Autobahnen; Einreichung und schriftliche Begründung Um nicht noch weitere Sparschäden zu evozieren, sind die Sanierungsprojekte in Bezug auf den Strassenlärm baldmöglichst und prioritär voranzutreiben. Von Roland Stöckli, SP, Boswil, und 24 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: 2002 Postulat Roland Stöckli, SP, Boswil, betreffend mehr Sicherheit auf Aargauer Strassen und Autobahnen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Roland Stöckli, SP, Boswil, und 26 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, die Sicherheit auf den Aargauer Strassen und Autobahnen zu verbessern. Begründung: Es sind Massnahmen zu ergreifen, welche die Verkehrssicherheit insbesondere im Bereich des Schwerverkehrs erhöhen. Denkbar wären Infrastrukturanlagen im Bereich der Verzweigung Wiggertal (u.a. Ausstellflächen) und mobile Geräte sowie das erforderliche Personal für vermehrte Kontrollen. Die Kontrollen müssen vor allem bei der Arbeits- Der Regierungsrat wird eingeladen, die Belastung der Luftqualität durch den Verkehr auf den Aargauer Strassen und Autobahnen entlang der Autobahn A1/A2 zu verringern. Begründung: Auf der Strecke zwischen Spreitenbach bis Oensingen (A1/A2) ist an neuralgischen Punkten ein Verkehrsbeeinflussungssystem (VBS) vorzusehen. Dieses System ermöglicht es, den Verkehr zu verflüssigen, die Kapazität und die Verkehrssicherheit zu erhöhen resp. sicher über kritische Strecken zu leiten. Die Verflüssigung des Verkehrs trägt grundsätzlich zu einer Verminderung der Luftschadstoffe bei. Soweit die massgebenden Immissionen (NOx, PM10 sowie Ozon) auf der Ost/Westachse wesentlich überschritten werden, sind nach Realisierung des VBS auf der Strecke zwischen Spreitenbach und Oensingen (A1/A2) Temporeduktionen anzuordnen. 3272 29. Juni 2004 Gemäss Massnahmenplan Luft des Kantons Aargau, Stand Juli 2002, werden die NOx-Emissionen, PM10-Emissionen sowie Ozon-Emissionen auf der Ost-West Achse A1/A2 bereits heute wesentlich überschritten. Ein Verkehrsbeeinflussungssystem ermöglicht es, den Verkehr zu verflüssigen, die Kapazität und die Verkehrssicherheit zu erhöhen resp. sicher über die kritischen Strecken zu leiten. Die Verflüssigung des Verkehrs trägt grundsätzlich zu einer Verminderung der Luftschadstoffe bei. Die Emissionsfaktoren nehmen bei einer Temporeduktion von 120 km/h auf 100 km/h um 20% ab. Die NoxEmissionen betragen bei 120 km/h 0,62g/km, bei 100km/h 0,51g/km und bei 80 km/h 0,40 g/km. Die Massnahme trägt somit insbesondere zur Reduktion der Umweltbelastung bei. Weitere positive Auswirkungen sind die Verringerung der Lärmimmissionen durch langsamere und stetigere Fahrweise, erhöhte Sicherheit. 2004 Interpellation Rolf Urech, FP, Hallwil, betreffend Auflösung, Verteilung und Liquidation der HansjakobSuter-Sammlung im Schloss Hallwyl; Einreichung und schriftliche Begründung Von Rolf Urech, FP, Hallwil, wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Während über 30 Jahren war Hansjakob Suter (1921-1990) aus Hallwil Konservator von Schloss Hallwyl. Mit viel Engagement und Sachverstand hat er das vorher leere Schloss eingerichtet. Aus eigener Sammlung und mit vielen Schenkungen und Leihgaben aus der Seetaler Bevölkerung möblierte er als Konservator das Schloss Hallwyl. Dabei leistete er aus eigenen Mitteln einen ansehnlichen Beitrag (schätzungsweise über hunderttausend Franken). Das Schlossinventar enthält zusammen mit der gesamten Sammlung Objekte bürgerlicher, bäuerlicher und handwerklicher Herkunft. Dieses Kulturgut repräsentiert in eindrücklicher Vielfalt Volkskunde, Wohnkultur, Brauchtum und Handwerk aus dem aarg. Seetal. Hansjakob Suters Ausstellung "Zum Andenken" erhielt 1980 eine Auszeichnung durch den Europarat (Museum of the year). In seiner Wohngemeinde förderte und pflegte er die Mitwinterbräuche. Gemäss letztwilliger Verfügung von Hansjakob Suter verblieb seine vollständige Sammlung weiterhin im Schloss Hallwyl. Ohne dieses Inventar wäre das Schloss wieder leer gestanden, wie dies vor seiner Zeit der Fall gewesen war. Mit der Schenkung des Schlosses durch die HallwylStiftung an den Kanton im Jahre 1993 übernahm der Aargau die Verantwortung für diese Sammlung. Durch die Neukonzeption des Kantons für die Ausstellung und Einrichtung des Schlosses wird die HJ-Suter-Sammlung scheinbar grösstenteils überflüssig. Sie soll aufgelöst, verteilt und liquidiert werden. Die wertvollsten Stücke wollen das Historische Museum des Kantons sowie Mitglieder des Stiftungsrates nehmen, ein Teil würde im Schloss bleiben und der grosse Rest soll auf Auktionen und in Brockenstuben gelangen oder entsorgt werden. Es handelt sich um ca. 1'500 Objekte vorwiegend aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert. Für uns Seetaler besteht ein verständliches Interesse 3273 Art. 2004-2005 am Erhalt der vollständigen Sammlung. Dank ihrer Zusammensetzung verbindet sie Schloss und Bevölkerung und ist ein Teil unserer Identität. Ich erwarte vom Regierungsrat, dass er keine Veränderung des heutigen Zustandes vornimmt, bevor nicht die rechtliche Situation geklärt und meine Interpellation beantwortet ist. Meine Fragen an den Regierungsrat: 1. Ist der Regierungsrat bereit, die Auflösung und Liquidation der Hansjakob-Suter-Sammlung zu stoppen und ihren Fortbestand zu gewährleisten? 2. Wie gedenkt der Regierungsrat seine Verpflichtungen aus dem Schenkungsvertrag und seiner VO über das Schloss Hallwyl und dessen Benützung, siehe § 1 Abs. 2, langfristig zu erfüllen, falls er die bestehende Sammlung auflöst? § 1 Abs. 2 dieser VO setzen die Verpflichtungen des Schenkungsvertrages wie folgt um: "Die Räume sind, soweit sie nicht der Familiengeschichte von Hallwyl gewidmet sind, bernisch-patrizisch und ländlich-aargauisch eingerichtet." 3. Wie verantwortet der Regierungsrat rechtlich und moralisch die Auflösung eines Legats, das über lange Zeit dankbar und wertvoll genutzt werden konnte und das mit namhaften privaten Mitteln und aus Schenkungen zusammengetragen wurde? Viele Schenkungen aus der Bevölkerung entstanden in der Überzeugung, dass ihre Objekte erhalten bleiben und bei Gelegenheit auch ausgestellt werden. 4. Wie verantwortet der Regierungsrat die Auflösung des Legats gegenüber den gesetzlichen Erben von Hansjakob Suter und der sich geprellt vorkommenden Bevölkerung, die mit ihren Schenkungen die Möblierung und Einrichtung des leeren Schlosses ermöglichte und dadurch eine geschichtliche Identität schuf? Bei einer Auflösung ist damit zu rechnen, dass privat geschenkte Objekte an Auktionen, bei Privaten, in Brockenstuben usw. wieder auftauchen. Das löst gegenüber dem Kanton und den Verantwortlichen bestimmt negative Reaktionen und Unverständnis aus. 2005 Interpellation Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttingen, betreffend Unklarheiten für den öffentlichen Dienst im Zusammenhang mit den Regierungsratswahlen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttingen, und 22 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats kam anfangs Juni zum Schluss, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst aus übergeordnetem Interesse keine Rolle in einem Regierungswahlkampf spielen sollen. Wer entgeltlich Aufträge der öffentlichen Hand ausgeführt oder gegenwärtig erfüllt, wer seitens der öffentlichen Hand Beiträge und/oder Subventionen direkt oder indirekt empfängt, hat auf öffentlichen Wahlaufrufen für Regierungsmitglieder bzw. Departementsvorsteher nichts zu suchen. Art. 2006 29. Juni 2004 Klar ist, dass kein Departementsvorsteher verlangen, fördern oder akzeptieren darf, dass Mitarbeitende seines Departements öffentlich zu seiner Wiederwahl aufrufen. rung des gekröpften Nordanflugs beschlossen wurde, wurde der Aargau nicht eingeladen. Er vernahm die Ergebnisse aus den Medien. Unklar ist, ob andere Personen, welche im Staatsdienst stehen oder vom Staat Aufträge erhalten, in ihren politischen Rechten beschnitten werden dürfen. Das Baudepartement hat an der Medienkonferenz vom 26. März 2004 zu den Vorhaben von Frau Regierungsrätin Fuhrer Stellung genommen und hat auf die mangelhafte Zusammenarbeit hingewiesen. Zusammen mit den zuständigen Regierungsräten der Kantone Schaffhausen und Thurgau hat der Vorsteher des Baudepartements eine Aussprache bei Bundesrat Leuenberger verlangt, welche noch vor den Sommerferien stattfinden wird. Ich bitte den Regierungsrat innerhalb nützlicher First vor den Wahlen im November nachfolgende Fragen beantworten zu lassen, ob nachfolgende Personengruppen sich aktiv für einen Regierungsrat offiziell einsetzen, in ein Wahlkomitee eintreten und ihren Namen für Inserate zur Verfügung stellen dürfen. 1. Lehrpersonen, welche ihren Lohn vom Staat empfangen. 2. Baumeister, welche z.B. eine Brücke im Auftrag des Kantons bauen. 3. Sanitäre, welche z.B. Heizkörper für Schulhäuser liefern. 4. Handwerker, welche sich künftig an einer Ausschreibung für Arbeiten an öffentlichen Gebäuden bewerben. 5. Einwohner einer Gemeinde, welche Finanzausgleichszahlungen erhalten. 6. Juristen, welche Rechtsgutachten für den Staat schreiben müssen. 7. Welche Personengruppen dürfen sich nun definitiv nicht engagieren. 8. Welche Personengruppen dürfen sich trotz finanziellen Verbindungen mit dem Staat in einem Regierungswahlkampf engagieren. 2006 Interpellation Erika Müller, CVP, Lengnau, vom 17. März 2004 betreffend rasche Einführung des gekröpften Nordanfluges; Beantwortung; Erledigung (vgl. Art. 1806 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 9. Juni 2004: Zu Frage 1: Am 1. Januar 2004 übernahm Frau Regierungsrätin Rita Fuhrer das für Flughafendossier zuständige Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Zürich. In mehreren Medienauftritten verlangte die Volkswirtschaftsdirektorin Mitte März 2004 die rasche Einführung des gekröpften Nordanflugs auf den Flughafen Zürich. Dieser soll die Südanflüge ganz oder teilweise ersetzen, welche wegen der Beschränkung der Benutzung des süddeutschen Luftraums für Anflüge auf Zürich im Herbst 2003 schrittweise eingeführt werden mussten. Der Vorsteher des Baudepartements suchte mit Frau Regierungsrätin Fuhrer nach ihrem Amtsantritt das Gespräch und legte ihr Ende Februar 2004 die grundsätzliche Haltung des Regierungsrats dar. Über die Forderung nach rascher Einführung des gekröpften Nordanflugs sowie über die Verbindung mit weiteren grenzüberschreitenden Projekten (z.B. Südumfahrung Waldshut, Bypass) wurde der Regierungsrat vorgängig nicht informiert. Zum Gespräch von Frau Regierungsrätin Fuhrer mit Bundesrat Leuenberger vom 24. März 2004, an welchem ein Zeitplan im Hinblick auf die Einfüh- Zu Frage 2: Der Regierungsrat lehnt die gekröpften Nordanflüge grundsätzlich ab, weil sie der Forderung nach fairer Verteilung der Belastungen widersprechen, weil sie flugtechnisch schwierig sind (eine entsprechende Instrumentenanflugtechnik ist noch nicht verfügbar) und weil sie - nach heutiger Information - über empfindliches Gebiet wie Kernanlagen führen. Das Anflugverfahren "gekröpfter Nordanflug" befindet sich zur Zeit in der Abklärungs- und Planungsphase bei der Flughafen Zürich AG (Unique). Konkrete Pläne, Unterlagen und Lärmberechnungen wurden bis heute nicht vorgelegt. Für die Linienführung stehen noch mehrere Varianten zur Diskussion. Unklar sind auch die Auswirkungen auf das Startregime sowie auf die Luftraumstruktur und die Lage der Warteräume. Die Auswirkungen auf Bevölkerung und Raumplanung können deshalb noch nicht beurteilt werden. In der Region Zurzach ist mit gewissen zusätzlichen Lärmbelastungen zu rechnen. Ob die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung überschritten werden ist davon abhängig, wie viele solcher Anflüge jährlich vorgesehen sind, und ob diese auch in den Nachtstunden, in welchen strengere Grenzwerte gelten, durchgeführt werden. Das Baudepartement hat von der Unique mehrfach Informationen und Unterlagen verlangt. Diese wurde bisher verweigert, weil die Planung noch nicht genügend konkretisiert sei. Eine kurzfristige Einführung des gekröpften Nordanflugs in den Medien wurde ein Termin von 2006 genannt - scheint nicht möglich. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hält fest, dass eine Einführung 7-8 Jahre beanspruchen würde. Zu Frage 3: Seit 2001 hat der Aargau immer die gleichen vier Forderungen gestellt: - Plafonierung der Anzahl Flugbewegungen; - Faire Verteilung der Belastungen ohne Tabuzonen; - Verlängerung der Nachtruhe und Reduktion des Verkehrs in den Nachtstunden; - Faires Verfahren mit gleichberechtigtem Einbezug der Nachbarkantone. Die auf diesen vier Forderungen basierende Strategie zum Flughafen hat der Aargau im Mai 2003 zusammen mit den Kantonen Schaffhausen und Thurgau den Medien vorgestellt. Der Regierungsrat stellt heute fest, dass diese vier Forderungen von einem grossen Teil der vom Fluglärm Betroffenen unterstützt werden. Der Regierungsrat hat in den Verfahren zur Festlegung des Betriebs des Flughafens keine Entscheidzuständigkeit. Der Aargau beteiligt sich aktiv an allen Verfahren, welche den Flugbetrieb betreffen. Er wird sich auch an der Mediation beteiligen, welche zur Zeit vorbereitet wird. Obwohl sich 3274 29. Juni 2004 rechtliche Positionen teilweise als unsicher erwiesen haben, ist der Regierungsrat auch bereit, nötigenfalls Rechtsmittel zu ergreifen. Dank einer guten Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den im Kanton tätigen Fluglärmorganisationen ist es gelungen, dass der Aargau weitgehend "mit einer Stimme" spricht. Unter der Federführung des Baudepartements arbeitet der Aargau mit den Kantonen Schaffhausen und Thurgau zusammen, um seinen Stellungnahmen mehr Gewicht zu verleihen. Darüber hinaus pflegt das Baudepartement auch über die Kantons- und Landesgrenzen hinaus gute Kontakte mit Entscheidungsträgern, Politikern und Fachstellen. Bezüglich des gekröpften Nordanflugs hat der Regierungsrat seine ablehnende Haltung gegenüber sämtlichen Entscheidungsträgern in Einzelgesprächen, Briefen und Stellungnahmen klargestellt und gegenüber den Medien kommuniziert. Dabei wird er unterstützt von den Kantonen Schaffhausen und Thurgau. Die von den Gemeindeammännern in der Region Zurzach organisierte Petition gegen den gekröpften Nordanflug mit über 25'000 Unterschriften sowie die Demonstration vom 2. Mai 2004 in Würenlingen zeigen die grosse Unterstützung in der Bevölkerung. Der Vorsteher des Baudepartements hat an dieser Veranstaltung die Strategie des Kantons Aargau an die Adresse des Bundesrats, der Zürcher Regierung und der Unique nochmals eindrücklich dargelegt. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'281.--. Vorsitzender: Mit Datum vom 18. Juni 2004 hat sich die Interpellantin gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrats befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt. 2007 Reduktion der Mitgliederzahl des Grossen Rates; Grossratswahlgesetz, Gemeindegesetz, Geschäftsverkehrsgesetz; Änderungen vom 8. Juni 2004; Redaktionslesung Finanzausgleichsgesetz, Änderung vom 4. Mai 2004; Redaktionslesung Entlastungsmassnahmen 2003, Sammelvorlage 2: Gesetz über die Grundbuchabgaben; Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG); Schulgesetz; Steuergesetz (StG); Gesetz über das Halten und Besteuern der Hunde; Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderungen vom 22. Juni 2004; Redaktionslesung (Der Rat unterzieht die in den Sitzungen vom 4. Mai 2004, 8. Juni 2004 und 22. Juni 2004 in zweiter Beratung verabschiedeten Gesetzesänderungen der Redaktionslesung) Thierry Burkart, FDP, Baden, Präsident der Redaktionskommission: Die Redaktionskommission schlägt Ihnen aufgrund ihrer Sitzung vom 15. Juni 2004 Änderungen hinsichtlich der Vorlage 04.25 Reduktion der Mitgliederzahl des Grossen Rates gemäss beiliegender Synopse vor. Es handelt sich um Änderungen redaktioneller Natur und nicht um solche materieller Art. Es betrifft diesbezüglich das 3275 Art. 2007 Grossratswahlgesetz, das Gemeindegesetz und das Geschäftsverkehrsgesetz GVG. Erlauben Sie mir bezüglich des Grossratswahlgesetzes eine besondere Bemerkung an dieser Stelle: Die Staatskanzlei stellte nach dem ordentlichen Versand der Synopse fest, dass der nicht Bestandteil der Gesetzesänderung bildende § 14 Abs. 4 mit der Marginalie "Ermittlung der gewählten Ersatzmitglieder" eine Verweisung auf § 12 Abs. 4 beinhaltet. Eben diese Bestimmung ist aber mit der vorliegenden Gesetzesänderung aufgehoben und durch § 13 Abs. 1 ersetzt worden. Dies hat zur Folge, dass § 14 Abs. 4 formell geändert werden muss. Diese Änderung ist eine redaktionelle, sie kann demgemäss unter dem Fall eines Widerspruchs formaler Natur gemäss § 35 Abs. 2 GVG subsumiert werden. Dies wurde Ihnen in der synoptischen Darstellung zur Kenntnis gebracht. Erlauben Sie mir, auf die zwei nächsten Vorlagen ebenfalls einzugehen, damit wir - sofern dies der Herr Präsident gestattet - ganzheitlich abstimmen können: Es handelt sich um das Geschäft "Finanzausgleich 04. 80". Ich teile Ihnen diesbezüglich mit, dass die Redaktionskommission hier keine Änderungen vorgenommen hat. Schliesslich verweise ich auf die Vorlage 04.134 "Entlastungsmassnahmen 2003": Die Redaktionskommission schlägt Ihnen hier aufgrund der Sitzung vom 22. Juni 2004 die Änderungen gemäss beiliegender Synopse vor. Auch hier handelt es sich einzig um redaktionelle Änderungen und nicht um solche materieller Art. Daher bitte ich Sie, geschätzte Damen und Herren, im Namen der Redaktionskommission, diesen Änderungen, wie Sie sie in der Synopse vorfinden, zuzustimmen! Vorsitzender: Wir schreiten zu den Abstimmungen. Die Anträge vom 15. und 22. Juni der Redaktionskommission liegen Ihnen in synoptischer Darstellung vor. Vorsitzender: Zu Geschäft 04.25: Dieses Geschäft beinhaltet das Grossratswahlgesetz, das Gemeindegesetz, das Geschäftsverkehrsgesetz, wie es von der Redaktionskommission verabschiedet wurde. Aus der Mitte des Rates wird dazu das Wort nicht verlangt. Abstimmung: Für die redaktionell bereinigte Fassung der Gesetzesänderungen, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen ist: sehr grosse Mehrheit. Vorsitzender: Zu Geschäft 04.80: Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes. Aus der Mitte des Rates wird dazu das Wort nicht verlangt. Abstimmung: Für die Fassung der Gesetzesänderung, wie es aus den Beratungen hervorgegangen ist: sehr grosse Mehrheit. Vorsitzender: Zu Geschäft 04.134 Entlastungsmassnahmen 2003: Auch zu diesem Geschäft liegen keine Wortmeldungen vor. Abstimmung: Für die redaktionell bereinigten Fassungen der Gesetzesänderungen, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen sind: sehr grosse Mehrheit. Art. 2008 Vorsitzender: Ich danke Herrn Thierry Burkart, Präsident der Redaktionskommission, für die geleistete Arbeit. 2008 Rechenschaftsbericht 2003 des Regierungsrats über die Staatsverwaltung; Fortsetzung der Detailberatung Abschnitte Finanzdepartement, Gesundheitsdepartement und Baudepartement; Abschreibung von Motionen und Postulaten; Schlussabstimmung/Genehmigung (vgl. Art. 1991 hievor) (Rechenschaftsbericht 2003 des Regierungsrats samt Stellungnahmen der Subkommissionen der Geschäftsprüfungskommission) Detailberatung (Fortsetzung) Finanzdepartement (Seiten 76-100) Fredy Böni, SVP, Möhlin, Referent der Subkommission: Zusammen mit Frau Katharina Kerr und Herrn Bruno Bertschi haben wir den Rechenschaftsbericht des Finanzdepartements eingehend geprüft. In dieser Kurzfassung meines ausführlichen Berichtes, den Sie sicher gelesen haben, beleuchte ich nochmals die wesentlichen Punkte, die wir an zwei Sitzungstagen zusammen mit den Mitarbeitern des Finanzdepartements geprüft haben. Einerseits fokkusierten wir uns auf die Prüfung der generellen und individuellen Prüfpunkte und andererseits analysierten wir den umfassenden Rechenschaftsbericht des Finanzdepartements. Die Beratungen, die in zwei detaillierten Protokollen und einem ausführlichen Bericht festgehalten sind, ergaben insgesamt ein gutes Bild über die anspruchsvollen und zahlreichen Tätigkeiten, die dieses heterogene Departement im vergangen Jahr geleistet hat. Allgemeine und individuelle Prüfpunkte: Bei den allgemeinen Prüfpunkten konzentrierte sich die Kommission auf Fragen zu den Themen: Führung, Wirkung staatlicher Tätigkeiten vor WOV, Überprüfung eines WOV Piloten pro Departement, Arbeiten mit beschränkten Ressourcen, Koordination "Grossbaustelle Kanton". Die individuellen Prüfpunkte ergaben sich aus der intensiven Behandlung des Rechenschaftsberichtes. Es stellten sich Fragen wie: Wie wurden die Abwicklungen der Geldanlagen sowie die Sonderfinanzierung für die Sonderlasten getätigt? Weshalb haben sich die Steuereinnahmen erneut so positiv entwickelt? Wurde die Reorganisation der Kreisforstämter abgeschlossen und welche mittelfristigen Auswirkungen haben die Schwarzwildschäden auf die Wildschadenkasse? Wie ist der Projektstand und die Kostenentwicklung im Informatikprojekt "Puls"? Welche Revisionen konnten durch das Amt für Finanzkontrolle durchgeführt werden und können Fremdmandate kostendeckend abgewickelt werden? Wie waren die Mitarbeiterreaktionen auf die Einführung der Zeiterfassung nach "INTERFLEX"? Die Antworten auf diese Fragen können Sie ebenfalls dem ausführlichen Bericht entnehmen. Abschreibung oder Aufrechterhaltung von Motionen und Postulaten (Rechenschaftsbericht Seiten 80-83): 29. Juni 2004 Die drei im Rechenschaftsbericht zur Abschreibung empfohlenen finanzpolitischen Motionen und Postulate können wie vorgesehen abgeschrieben werden. Zusätzlich empfiehlt die GPK auf Antrag der Subkommission noch folgende Vorstösse zur Abschreibung: 1. (02.361) Postulat Benjamin Giezendanner, Rothrist, vom 5. November 2002 betreffend Realisierung des neuen Briefverarbeitungszentrums im Bezirk Zofingen. Begründung: Dieses Anliegen ist zwischenzeitlich erledigt. 2. (7510) Postulat Kurt Wernli, Windisch, vom 18. März 1997 betreffend staatlich festgesetzte Tarife. Begründung: Da es einerseits keine Tarife betrifft, die im Finanzdepartement festgelegt werden können und anderseits das Anliegen als permanenter Prozess weiterläuft, kann das Postulat zur Abschreibung empfohlen werden. 3. (01.303) Postulat Dr. Marcel Guignard, Aarau, vom 30. Oktober 2001 betreffend Dividendenpolitik gegenüber im Eigentum des Kantons stehenden Unternehmen. Begründung: Da die Reformänderung der Kantonalbank in der Zwischenzeit zurückgezogen wurde, kann auch dieses Postulat aufgehoben werden. 4. (02.85) Postulat Rudolf Hug, Oberrohrdorf, vom 26. März 2002 betreffend Corporate Governance bei staatlichen Institutionen des Kantons Aargau. 5. (02.377) Postulat Dr. Andreas Binder, Baden, vom 12. November 2002 betreffend Corporate-GovernanceReglement in den öffentlichen Unternehmen, an denen der Kanton Aargau massgeblich beteiligt ist. Begründung: Im Rechenschaftsbericht Seiten 78-80 wird diese Thematik ausführlich behandelt. Zudem wurde gerade bei der Besetzung der Verwaltungsräte bei den Spitalaktiengesellschaften Corporate-Governance angewendet. Im Weiteren ist zu erwähnen, dass die Regeln für ein Corporate Governance nicht bei allen öffentlichen Institutionen gleich sein können. Es kommt jeweils darauf an, ob diese Institution hauptsächlich über Steuern oder durch den freien Markt finanziert wird. Beispiel dafür ist die Fachhochschule oder die Kantonalbank Aargau. Corporate GovernanceRegelungen verlangen, dass sich der Eigentümer Gedanken macht, was er mit diesem Unternehmen für Ziele erreichen will. Als aktuelles Beispiel dient die Kantonalbank. Die Eigentümer-Zielsetzungen sind nicht unbedingt gleich wie Geschäftsleitungs-Zielsetzung, wie man in den vergangenen Monaten erfahren konnte. Es ist ein anhaltender Prozess, der nach der im Rechenschaftsbericht beschriebenen Vorgehensweise behandelt wird. Die GPK beantragt mit 9:3 Stimmen und 1 Enthaltung, die beiden Postulate ebenfalls abzuschreiben. 6. (02.350) Postulat Benedikt Lüthi, Lenzburg, vom 22. Oktober 2002 betreffend Bewirtschaftung und Veräusserung von Liegenschaften im Finanzvermögen. Begründung: Hier geht es um das Verwaltungsvermögen, das nicht mehr gebraucht wird. Es handelt sich hier ebenfalls um einen Dauerauftrag. Mit dem Verkauf des Gutsbetriebes Muri an eine Privatperson und des Landw. BildungsZentrums Muri an die Gemeinde Muri sei diese Thematik bestimmt noch nicht abgeschlossen. Die geforderten Berichterstattungen wurden jedoch gemacht und das Postulat kann somit als erfüllt betrachtet werden. 3276 29. Juni 2004 Mit Ausnahme der beiden Postulate über die Corporate Governance wurden alle die neu zur Abschreibung empfohlenen Vorstösse von der GPK einstimmig verabschiedet. Schlussbemerkungen: Alle gesetzten Prüfpunkte konnten eingehend beraten und diskutiert werden. Aus der Sicht der Subkommission darf festgehalten werden, dass die Prüfungszielsetzungen vollumfänglich erreicht wurden. Stärken und Schwächen des Departements konnten in einem offenen Dialog vertrauensvoll besprochen werden. Verbesserungspotential wurde erkannt und an Lösungsansätzen wird gearbeitet. Die Kommission bedauert es, dass dies wohl die letzte Beratung zum Rechenschaftsbericht in dieser Konstellation war. Zum Schluss beschloss die Subkommission Finanzdepartement, dass die restlichen ungeklärten Punkte aus den letzten Sitzungen während eines Arbeitsessens behandelt und abgeschlossen werden sollen. Wir danken dem Finanzdepartement herzlich für die konstruktive und erspriessliche Zusammenarbeit und wünschen dem Herrn Landammann weiterhin gute Genesung! Wir beantragen Ihnen die Genehmigung des Rechenschaftsberichts Finanzdepartement der Seiten 76-100. Dr. Marcel Guignard, FDP, Aarau: Ich habe überhaupt nichts gegen eine Flurbereinigung von parlamentarischen Vorstössen, - das ist sicher eine lobenswerte Tat. Ich bin aber überzeugt, dass sich die GPK im Fall meines Postulats, das Sie auf Seite 81 vorfinden, die Sache doch etwas zu einfach gemacht hat. Zum ersten erstaunt, dass ein Vorstoss abgeschrieben werden soll, den die Regierung selber überhaupt noch nicht abschreiben will, weil sie die Postulatsbegehren als noch nicht erfüllt betrachtet. Zweitens hat sich die GPK auch in der Sache - ich sage bescheiden - wahrscheinlich unter Zeitdruck etwas einfach gemacht, in dem man im Subkommissionsbericht nachlesen kann, da die Reformänderung der AKB zurückgezogen wurde, könne das Postulat abgeschrieben werden. Offenbar hatte die Subkommission bzw. die GPK die Postulatsbegehren nicht vor sich, daher rufe ich sie hier im Plenum noch einmal in Erinnerung. Diese lauteten wie folgt: 1. Der Regierungsrat wird aufgefordert, das effektive Eigenkapital unter Offenlegung der stillen Reserven der vom Kanton Aargau kontrollierten Unternehmen wie Aargauische Kantonalbank, Aargauische Gebäudeversicherungsanstalt und AEW-Energie-AG feststellen zu lassen. 2. Der Regierungsrat wird aufgefordert, auf dem effiktiven Eigenkapital dieser Unternehmen eine Dividende bzw. Ausschüttung einzufordern, die den Finanzbedürfnissen des Kantons besser Rechnung trägt als heute! Das sind die Begehren. Die Subkommission schreibt lakonisch: Da die Reformänderung der AKB zurückgezogen wurde, könne das Postulat abgeschrieben werden. Offenbar hatte die Subkommission die Begehren nicht vor sich. Es ist offensichtlich, dass in Anbetracht dieser Begehren die Begründung für eine Abschreibung nicht taugt! Beim Abschreibungsantrag muss es sich offensichtlich um ein Versehen handeln, es sei denn, in der GPK interessiere sich tatsächlich niemand um die Offenlegung der effektiven Eigenkapitale dieser Unternehmungen, inklusive der stillen Reserven. Das kann ich mir schlicht nicht vorstellen angesichts der Finanzlage des Kantons! Ich bitte Sie darum, hier vom Plenum aus Remedur zu schaffen und dem Antrag der Regierung zu folgen, das 3277 Art. 2008 Postulat also nicht abzuschreiben bzw. den Abschreibungsantrag der GPK abzulehnen! Vorsitzender: Zu Geschäft 01.303 liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich schlage Ihnen vor, dass die Redner anderer umstrittener Geschäfte gleich zum Zuge kommen, damit wir nachher alle einzeln bereinigen! Zu Geschäft 02.85 erteile ich Herrn Rudolf Hug das Wort. Rudolf Hug, FDP, Oberrohrdorf: Auch ich bin erstaunt, dass die GPK die beiden Postulate betreffend Corporate Governance abschreiben will und dies mit der Begründung, dies sei ein anhaltender Prozess. Nehmen Sie als Beispiel die kürzlichen Wirren um die AKB! Da stellt sich schon die Frage: hat dort der Prozess überhaupt schon begonnen? Ich glaube nicht, dass er begonnen hat, aber er muss noch beginnen! Das Beispiel AKB unter anderen zeigt, dass die Postulate nach wie vor hoch aktuell sind und eine Abschreibung ein völlig falsches Signal aussenden würde! Die Aufgaben sind noch nicht gemacht. Dieser Meinung ist auch der Regierungsrat. Es gibt also keinen Grund, diese Postulate abzuschreiben, ausser man wolle zum Ausdruck bringen, Corporate Governance interessiere uns nicht. Es geht hier nicht nur um die Besetzung der Verwaltungsräte, da geht es um weit mehr! Ich bitte Sie also, diese beiden Postulate Corporate Governance nicht abzuschreiben, Sie würden einen Fehler begehen! Dr. Andreas Binder, CVP, Baden: Ich kann Ihnen bekanntgeben, dass die CVP-Fraktion geschlossen gegen Abschreibung aller dieser drei parlamentarischen Vorstösse ist. Ich kann mich grundsätzlich vollumfänglich den beiden Vorrednern anschliessen. Die drei Vorstösse gehören zusammen. Es ist tatsächlich so, dass weder das Anliegen von Herrn Rudolf Hug noch jenes von Herrn Marcel Guignard erfüllt ist. Es ist offensichtlich so, dass die GPK die Texte dieser Vorstösse nicht gegenwärtig hatte, sonst hätte sie nicht zu diesem Abschreibungsvorschlag kommen können. Ich gestatte mir, Ihnen in Erinnerung zu rufen, was wir im letzten Jahr hier mit meinem Postulatstext überwiesen haben, Sie werden sehen, dass wir davon noch gar nichts angepackt, geschweige schon erledigt haben! Der Text lautet wie folgt: "Der Regierungsrat wird aufgefordert, sich in seiner Eigenschaft als Vertreter des Kantons in den Gremien der AEW-Energie AG, der NOK, der AXPO, der Aargauischen Kantonalbank, der Aargauischen Gebäudeversicherungsanstalt und allfälligen weiteren Unternehmen dafür einzusetzen, dass diese Unternehmen in den Statuten, resp. im Geschäftsreglement folgenden Artikel zur Corporate Governance aufnehmen: "Der Verwaltungsrat resp. Bankrat erlässt ein Reglement über die Führung und Kontrolle des Unternehmens. Das Reglement trägt allgemein anerkannten Standards Rechnung und wird öffentlich zugänglich gemacht." Es gibt noch keines dieser aufgezählten Unternehmen, welches einen entsprechenden Artikel in den Statuten aufgenommen hat oder ein entsprechendes Reglement verabschiedet hat. Es ist auch nichts Entsprechendes öffentlich zugänglich gemacht. Sie mögen sich erinnern, dass wir in der ersten Lesung zum Kantonalbankengesetz genau einen solchen Artikel beschlossen haben. Aber nachdem dieses Gesetz zur Zeit auf Eis ist, ist es noch nicht umgesetzt. Umgesetzt haben wir das bei den drei Spitalaktiengesellschaften. Bei allen anderen ist diese Aufgabe noch pendent. Ich bitte Sie dringend, nicht Postulate auf dem kalten Weg Art. 2008 29. Juni 2004 abzuschreiben, die ganz klar nicht erledigt sind, weshalb die Abschreibung ganz klar dem Willen des Grossen Rates widerspricht! (02. 85) Postulat Rudolf Hug, Oberrohrdorf, vom 26. März 2002 betreffend Corporate Governance bei staatlichen Institutionen des Kantons Aargau Vorsitzender: Die Diskussion ist geschlossen. Abstimmung: Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau, Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission: Ich streue hiermit öffentlich Asche auf mein Haupt: Ich habe es versäumt, diese Vorstösse noch einmal nachzulesen. Es wäre dies meine Pflicht gewesen als GPK-Präsidentin. Ich habe mit etlichen Leuten gesprochen, bei denen wir Vorstösse abschreiben sollten, auch auf Antrag der Regierung, und fand da jeweils ein positives Echo. Hier habe ich es versäumt. Ich habe nach der Verhandlung der GPK mit den betroffenen Kollegen, die soeben das Wort ergriffen haben, gesprochen. Ich werde jetzt auch der Nichtabschreibung dieser Vorstösse zustimmen! Ich würde mich freuen, wenn der Grosse Rat ebenfalls darauf eingehen würde! Immerhin haben Sie doch den rasanten Willen der GPK erkennen können, Ordnung zu schaffen und abzuschreiben, das ist ja ein Anliegen, das Sie sonst auch vertreten. Ich danke Ihnen. Für Aufrechterhaltung des (02.85)Postulats: 96 Stimmen. Für Abschreibung des Postulats: 54 Stimmen. Vorsitzender: Die Kommissionspräsidentin streut Asche auf ihr Haupt! Wie sieht das der Präsident der Subkommission? Fredy Böni, SVP, Möhlin, Präsident der Subkommission: Ich bin schon einigermassen überrascht über die grosse Asche, die da vom Himmel fällt! Aber wenn die Herren es gelesen haben auf den Seiten 78 bis 80 ist immerhin ein dreiseitiges Bekenntnis zur Corporate Governance-Regeln! Sie sehen das, Sie können auch lesen, dass sogar bei der Führung von Unternehmungen die Swiss-Code of best praxis angewendet werden! Ja, ist das Makulatur? Dann können wir die ganzen Beratungen zukünftig wirklich eliminieren! Ich sehe das als eine Willensbekundung des Regierungsrates, hier nach diesen Regeln zu handeln. Das war der Grund, wieso wir hier die beiden Postulate zur Abschreibung empfohlen haben! Landammann Roland Brogli, CVP: Der Regierungsrat hat Ihnen zu diesen drei Postulaten klare Anträge gestellt und diese auch begründet. Sie wissen, dass der Regierungsrat bei derartigen Anträgen im Plenum vornehme Zurückhaltung übt. Ich möchte Ihnen aber sagen, dass der Regierungsrat nach den Begründungen gemäss Rechenschaftsbericht die Postulate noch nicht vollumfänglich für erfüllt betrachtet. Insbesondere bei den Regeln von Corporate Governance ist uns bewusst, dass nicht nur dort, wo Rechtsformänderungen jetzt initiiert sind, Regeln von Corporate Governance eingeführt werden müssen, sondern auch bei jenen Institutionen, bei denen keine Rechtsformänderung bevorsteht. Sie haben die Anträge der Regierung vor sich. Ich würde sagen, stimmen Sie den Anträgen des Regierungsrats zu, dann sind offenbar auch Ihre Aufträge und Ihre Anliegen erfüllt! Vorsitzender: Wir stimmen über jeden der betreffenden Vorstösse einzeln ab. (01.303) Postulat Dr. Marcel Guignard, Aarau, vom 30. Oktober 2001 betreffend Dividendenpolitik gegenüber im Eigentum des Kantons stehenden Unternehmen Abstimmung: Für Aufrechterhaltung des (01.303) Postulats: 97 Stimmen. Dagegen: eine Minderheit. (02.377) Postulat Dr. Andreas Binder, Baden, vom 12. November 2002 betreffend Corporate GovernanceReglement in den öffentlichen Unternehmen, an denen der Kanton Aargau massgeblich beteiligt ist Abstimmung: Für Aufrechterhaltung des (02.377) Postulats: 95 Stimmen. Für Abschreibung des Postulats: 54 Stimmen. Vorsitzender: Somit bleiben alle drei Postulate aufrechterhalten. Zum Finanzdepartement liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Gemäss den Anträgen des Regierungsrats und der Kommission werden im Übrigen abgeschrieben (Seiten 80 und 81): - (99.382) Motion der SVP-Fraktion vom 30. November 1999 betreffend Auswirkungen des Finanzhaushaltes des Staates nach dem Volks-Nein zu höheren Gemeindebeiträgen an die Sozialwerke; Umwandlung in ein Postulat - (00.296) Motion Daniel Knecht, Windisch, vom 5. September 2000 betreffend Partizipation der Kantone am Versteigerungserlös der Mobilfunklizenzen; Umwandlung in ein Postulat - (01.329) Postulat Beat Unternährer, Unterentfelden, vom 20. November 2001 betreffend Erlass von Benutzungsgebühren für gemeinnützige Sport- und Kulturvereine - (02.361) Postulat Benjamin Giezendanner, Rothrist, vom 5. November 2002 betreffend Realisierung des neuen Briefverarbeitungszentrums im Bezirk Zofingen - (7510) Postulat Kurt Wernli, Windisch, vom 18. März 1997 betreffend staatlich festgesetzte Tarife - (02.350) Postulat Benedikt Lüthi, Lenzburg, vom 22. Oktober 2002 betreffend Bewirtschaftung und Veräusserung von Liegenschaften im Finanzvermögen Gesundheitsdepartement (Seiten 101-117) Otto Wertli, CVP, Aarau, Präsident der Subkommission: Die Subkommission mit Ursi Arpagaus, Liliane Studer, Ruedi Suter und mir beriet an zwei Sitzungen mit dem Gesundheitsdepartement und an einer Aussprache mit der Leitung des Kantonalen Labors mit anschliessendem Rundgang den Rechenschaftsbericht und die allgemeinen Prüfpunkte der Geschäftsprüfungskommission. Sie haben den Bericht in schriftlicher Form erhalten. Ich greife drei Punkte heraus: Zur Führung: Die departementale Führungsstruktur ist bereits heute auf WOV ausgerichtet. Die Grundlagen für die flächendeckende Einführung von WOV sind damit gegeben. Klar ist die Führung auf der Basis von Zielvereinbarungen festzustellen. Diese wurden uns in einem Ordner, übersichtlich dargestellt, abgegeben. Quartalsweise wird die Zielerreichung kontrolliert und bei Abweichungen wird Einfluss genommen. Weitere Instrumente der Führung (Sitzungen, 3278 29. Juni 2004 Rapporte, workshops) welche zur Anwendung kommen, scheinen der Subkommission zweckmässig und sinnvoll. Arbeit mit beschränkten (verminderten) Ressourcen: Diese Ausgangslage bietet Risiken und Chancen. Zu den Risiken: Die Einhaltung von kurzen Fristen ist gefährdet, es besteht die Gefahr der Zunahme von Fehlern wegen Zeitmangel, für neue Aufgaben bleibt kaum Raum, fehlendes Verständnis für Leistungsreduktion bei den Kunden. Zu den Chancen: Finanzpolitische Voraussetzungen werden gezielter kommuniziert, Institutionen müssen kreativ und finanzbewusster werden, es gilt Prioritäten zu setzen! Erfahrungen WOV-Pilotprojekt "Kantonales Labor": Ich zitiere weitgehend aus den Antworten des Amtsleiters Dr. Peter Grütter. Die Erfahrungen sind positiv und innerhalb des Kantonalen Labors herrscht eine grosse Akzeptanz gegenüber WOV. Wesentlich dazu beigetragen hat die gewissenhafte Vorbereitung unter Einbezug des Personals. Die Einführung von WOV bringt erheblichen Zeitaufwand, für das Kantonale Labor u.a., insbesondere durch die Ermittlung der Indikatoren. Qualität und Quantität der Produkte des Kantonalen Labors konnten durch WOV gesteigert werden. Indikatoren bieten allerdings die Gefahr, dass sich das Personal zu stark auf die durch Indikatoren abgedeckten Bereiche fokussiert. Es scheint daher wichtig und richtig, dass Indikatoren überprüft, verändert und substituiert werden. Soweit möglich sind nebst Leistungs- auch Wirkungsindikatoren zu definieren. Die GPK konnte feststellen, dass die Überprüfung der Indikatoren in den Quartalsberichten des Kantonalen Labors aussagekräftig und ein zweckmässiges Instrument sind. Der Besuch im Kantonalen Labors durch einen Teil der Subkommission war sehr informativ und gab guten Einblick in die Arbeitsabläufe. Ein Postulat, das im Rechenschaftsbericht nicht erscheint, ist das Postulat (99.154) "Elternnotruf" von Yvonne Feri. Dieses Postulat wurde im Rahmen des Rechenschaftsberichtes 2002 als erledigt betrachtet, da eine Ausschreibung mit entsprechenden Bewerbungen für diese Aufgabe erfolgt war. Es gab Verzögerungen, die Umsetzung ist noch nicht erfolgt. Das Gesundheitsdepartement hat die Weiterbearbeitung des Postulats zugesichert. Dem Antrag der Wiederaufnahme des Postulats zum Elternnotruf von wurde in der GPK mit 6:0 Stimmen bei 9 Enthaltungen zugestimmt. Die Subkommission dankt Regierungsrat Ernst Hasler, dem Generalsekretär und dem Kader des Gesundheitsdepartements für die Auskünfte und die ausführlichen Unterlagen, welche der Subkommission zu den grundsätzlichen Fragen vorgelegt wurden! Dem Kantonalen Labor, welches die Subkommission GD im Rahmen der allgemeinen Prüfung von WOV-Pilotprojekten seine besondere Aufmerksamkeit schenkte, kann in allen Belangen ein gutes Zeugnis ausgestellt werden! Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Auf Seite 107 lesen wir: "Beide Drogenentzugsstationen im Kanton litten im Verlaufe des Jahres zwischenzeitlich unter einem Nachfragerückgang. Diese Situation hat sich aber wieder stabilisiert und 3279 Art. 2008 die Belegungen beider Einrichtungen sind wieder zufriedenstellend". - Ich finde, zynischer geht es kaum noch! Statt froh zu sein, dass man weniger Drogensüchtige hatte, wird dies noch bedauert und ist zufrieden, wenn es wieder mehr Süchtige gibt! Meine immer wieder geäusserte Meinung, dass die meisten Leute, welche die Freigabe von weichen und harten Drogen verlangen, dies im ureigensten beruflichen und finanziellen Interesse machen, wird hier sehr schön bestätigt! Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau, Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission: Es wird ausserdem sehr schön bestätigt, dass die Ökonomie das Primat über die Politik hat. Wir wissen ja alle, warum das so geschrieben steht, nämlich darum, dass je ausgelasteter diese Stelle ist, desto weniger kostet sie, gerechnet auf diejenigen Leute, die dort arbeiten. Aber selbstverständlich hat Herr Najman inhaltlich Recht! Vorsitzender: Zum Gesundheitsdepartement liegen keine Wortmeldungen mehr vor, dieses Geschäft ist somit abgeschlossen. Gemäss Antrag des Regierungsrats wird abgeschrieben (Seite 103): - (02.206) Postulat Ruth Humbel Näf, Birmenstorf, vom 18. Juni 2002 betreffend Einführung von Spitalfachärzten in den Spitälern Baudepartement (Seiten 119-138) Alice Liechti-Wagner, CVP, Wölflinswil, Präsidentin der Subkommission: Werner Knörr, Andy Glarner und ich besprachen im Baudepartement eine bunte Palette an Themen. Wir erhielten alle gewünschten Informationen und bedanken uns bei allen, die sich immer wieder um die Belange unseres Kantons bemühen Beachten Sie die besprochenen Themen auf der ersten Seite unseres Berichtes. Wenn Sie weitergehende Unterlagen wünschen, können Sie diese gern bei mir einsehen. Eine übergreifende Thematik, die im Baudepartement naturgemäss vorgedacht wird, ist der Raum Aargau. Hier stossen die unterschiedlichsten Anliegen aufeinander und alle haben die Wichtigkeit, beachtet und integriert zu werden. Sei dies die Bauzonenfläche, der Natur- und Erholungsraum, die Anliegen der Wirtschaft, die Probleme des ÖV und des Freizeit- und Berufs-Verkehrs. Viele Zentren versinken im Verkehr, das untere Aaretal ist noch gar nicht ans Autobahnnetz angeschlossen, die Bildungsinstitutionen sollen aus dem Raum Nordwestschweiz gut erreichbar sein (Campus Brugg/Windisch), im Gesundheitswesen ist die Infrastruktur und die Erreichbarkeit für viele ein wesentlicher Faktor. Diese und weitere Herausforderungen sind trotz stetem Wandel und ohne Geld immer wieder anzugehen und kreativ zu lösen. Das Baudepartement leistet hier eine wichtige VorArbeit, auch vernetzt mit den andern Departementen. Die Gesamtkommission beantragte keine anderslautende Einstufung der Vorstösse. Unterdessen stellte Herr Sämi Richner jedoch fest, dass die beiden, in Postulate umgewandelten Motionen 00.136 und 00.137 noch keiner Kommission zur Behandlung zugewiesen sind, wie dies im Rechenschaftsbericht Seite 125 vermerkt ist. Unsere Präsidentin, Katharina Kerr, hat unterdessen den Antrag dazu ans Büro eingereicht, so dass die Bearbeitung eingeleitet ist. Ich danke allen bestens! Art. 2008 29. Juni 2004 Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Ich spreche zu den Seiten 119, 120 und 121: Auf Seite 119, Flughafen Zürich, lesen wir, dass das Bundesgericht eine Beschwerde des Kantons Aargau betreffend "Fluglärms" abgelehnt und festgestellt hat, dass der Nachbarkanton zu Beschwerdeführung gegen die Betriebskonzession des Flughafens Zürich nicht legitimiert sei. Aber für Zahlungen an die marode Swissär war der Aargau gut genug! - (00.428) Postulat der CVP-Fraktion vom 19. Dezember 2000 betreffend öffentliche Verkehrsverbindungen im Bezirk Zurzach (namentlich S-Bahn-Verbindungen zum Grossraum Zürich) Betreffend der der deutschen Autobahn A 98 im Raum "Waldshut" (Seite 120) hoffe ich, dass unsere Regierung für einmal die Zähne zeigt und hart gegenüber den deutschen Forderungen für eine Querung (?) von Schweizer Gebiet bleibt. Die EU allgemein und die Deutschen im Besonderen schimpfen uns Schweizer ständig als "Rosinenpicker"! Ich frage mich, wer eigentlich die "Rosinenpicker" sind, freier Personenverkehr zu Ungunsten der Schweizer: Ja, Schweizer Zahlungen an die EU: Ja,- Fluglärm über deutschem Gebiet: Nein, Schweizer Bauern in Deutschland: Nein! Kein Wunder, - das Ausland hat ja längst gemerkt, wie extrem schwach bzw. nicht existent unser Bundesrat ist, - da kann man sich Erpressungen jeglicher Art erlauben! Betreffend Agglomerationspolitik lesen wir auf Seite 121 oben: "Das Ziel ist es, die Agglomerationen funktionsfähig zu erhalten, sie als Wohn- und Arbeitsgebiete aufzuwerten und grenzüberschreitende Synergien zu nutzen." - Also, immer schön aufwärts mit der Bevölkerung! Und da sich die Schweizer Bevölkerung, die sich ja seit langem rückläufig entwickelt, heisst es nichts anderes, als immer mehr und mehr Einwanderung! - (01.325) Motion Urs Leuenberger, Widen, vom 20. November 2001 betreffend Planung einer zusätzlichen Verbindungsstrasse Reusstal-Limmattal; Umwandlung in ein Postulat Vorsitzender: Zu den Motionen und Postulaten beantragt die Kommission Beschlussfassung gemäss den Abschreibungsanträgen des Regierungsrats. Gemäss Antrag des Regierungsrats werden abgeschrieben (Seiten 121-123): - (5004) Postulat der Kommission für kantonale Schulen vom28. Februar 1989 betreffend Sanierung der Pavillonbauten bzw. Erweiterung der Kantonsschule Wohlen - (6916) Postulat der SP-Fraktion vom 21. März 1995 betreffend Durchgangsplätze im Kanton Aagau für Jenische - (97.6355) Postulat Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, vom 16. Dezember 1997 betreffend Prüfung von Kostenreduktionen bei Bau, Sanierung und Unterhalt öffentlicher Gebäude - (00.328) Postulat der SD/FP/EDU-Fraktion vom 19. September 2000 betreffend rasche Realisierung des "Staffeleggzubringers" (NK 107) - (00.329) Postulat Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden, vom 19. September 2000 betreffend rasche Realisierung des "Staffeleggzubringers" (NK 107) - (00.331) Postulat Susanne Weiersmüller-Scheuzger, Rohr, vom 19. September 2000 betreffend rasche Realisierung des "Staffeleggzubringers" (NK 107) - (01.216) Postulat Edith Lüscher, Staufen, vom 21. August 2001 betreffend Ausschilderung der bestehenden RadwegVerbindungen bis zum Jubiläumsjahr 2003 - (01.326) Motion Gusti Ungricht, Bergdietikon, vom 20. November 2001 betreffend Planung einer zusätzlichen Verbindung Reusstal-Limmattal; Umwandlung in ein Postulat - (01.328) Postulat Fabian Schenkel, Bergdietikon, vom 20. November 2001 betreffend Planung der Verkehrsführung zwischen Limmat- und Reusstal - (02.306) Motion der CVP-Fraktion vom 10. September 2002 betreffend Einführung eines integralen Tarifverbundes für den öffentlichen Verkehr im Kanton Aargau - (02.347) Postulat Hans Bürge, Safenwil, vom 22. Oktober 2002 betreffend Sponsoringforderungen im Zusammenhang mit Arbeitsvergaben bei der Erweiterung Kunsthaus - (02.378) Postulat Alice Liechti-Wagner, Wölflinswil, vom 12. November 2002 betreffend Öffnung des Sauerländertunnels in Aarau Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Behandlung des Baudepartements wie auch des gesamten Rechenschaftsberichts ist durchberaten. Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau, Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission: Die Geschäftsprüfungskommission hat den Rechenschaftsbericht des Jahres 2003 des Regierungsrats am 3. Juni mit 14:0 Stimmen, bei drei entschuldigten Absenzen gutgeheissen und beantragt dem Ratsplenum ebenfalls Gutheissung! Vorsitzender: Rückkommen wird nicht verlangt. Schlussabstimmung: Für Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2003: 123 Stimmen (ohne Gegenstimme). Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission: Man sieht, dass das ein auslaufendes Geschäft ist! Ich möchte aber trotzdem gerne vor allem meinen Kolleginnen und Kollegen aus der Geschäftsprüfungskommission herzlich danken für ihre sehr tüchtige Arbeit und für das ebensosehr kollegiale Klima, das in dieser Kommission herrscht. Es ist auch eine Voraussetzung für unsere Arbeit. - (00.332) Postulat Peter Zubler, Aarau, vom 19. September 2000 betreffend rasche Realisierung des "Staffeleggzubringers" (NK 107) Besonders danke ich den Subkommissionen, die ihre vielfältigen Kontroll- und Abklärungsaufgaben über das Jahr, die manchmal wirklich an die Grenzen des Milizparlamentes führen, mit Sorgfalt und Kompetenz erfüllt haben! - (00.364) Postulat Martin Bhend, Oftringen, vom 24. Oktober 2000 betreffend Prüfung einer SBB-Haltestelle (Linie Olten-Luzern) im Bereich der Kantonsstrassenkreuzung bzw. der geplanten Kernzone Oftringen Besonders danke ich unserem Kommissionssekretär Herrn Adrian Schmid, der die GPK auch im vergangenen Jahr und bei der Prüfung des Rechenschaftsberichts umsichtig und zuverlässig begleitet und beste Protokolle verfasst hat! Wir 3280 29. Juni 2004 danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons für ihre wertvolle Arbeit, die sie auch in manchmal mühsamen Zeiten der Veränderung von Arbeitsbedingungen und von Ressourcenknappheit geleistet haben! Den Mitgliedern der Regierung danke ich namens der Kommission speziell für ihr Bemühen und ihre Arbeit zum Wohle des Kantons! Ich danke Ihnen! Vorsitzender: Ich danke Frau Katharina Kerr! 2009 Aargauische Kantonalbank; Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2003; Genehmigung; Gewinnablieferung an den Kanton (Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2003 der Aargauischen Kantonalbank mit der dazugehörenden Botschaft vom 28. April 2004) Vorsitzender: Ich begrüsse auf der Regierungsbank Herrn Dr. Wendolin Stutz, Präsident des Bankrats, und Herrn Urs Grätzer, Vorsitzender der Geschäftsleitung der AKB. Ebenfalls begrüsse ich Frau Doris Benker, Präsidentin der Kommission, und erteile ihr das Wort! Doris Benker-Rohr, SP, Möhlin, Präsidentin der Kommission für die selbständigen Staatsanstalten: Unsere Kommission hat am 18. Mai den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2003 der Kantonalbank beraten. Besondere Aufmerksamkeit haben wir wiederum der Gewinnablieferung an den Kanton geschenkt. Durch den Bankpräsidenten, Herrn Dr. Stutz, den ich an dieser Stelle auch begrüsse, wurde die Kommission orientiert, dass am Vortag unserer Kommissionssitzung eine Aussprache zwischen dem Regierungsrat, dem leitenden Ausschuss und der Geschäftsleitung der AKB stattgefunden habe. Ziel war, mit dem Wohl der AKB im Vordergrund, die Konfliktsituation zu bereinigen, die sehr im Interesse der Medien, der Öffentlichkeit und des Grossen Rates stand. Ein Gutachten von Prof. R. Rhinow hat keinen Zweifel daran offen gelassen, dass keine Treue- und Loyalitätspflichtverletzung vorliegt. Es ist also keine rechtliche Verpflichtung irgendwelcher Art seitens der Bank verletzt worden. Am Sitzungstag selber um 14.00 Uhr wurde dann ein gemeinsames Communiqué veröffentlicht, in welchem festgehalten wurde, dass in Zukunft der Bankrat und der Regierungsrat im Interesse des Kantons und der Bank die Gespräche über die anstehenden Probleme weiterführen werden. Gleichzeitig attestierte der Regierungsrat, dass er bei Vorliegen beider Gutachten den Vorwurf der Treue- und Loyalitätspflichtverletzung nicht erhoben hätte und dass dieser als zurückgezogen gilt! Von einzelnen Kommissionsmitgliedern wurde jedoch das Vorprellen der Bank kritisiert. Unsere Befürchtungen, die ganze Geschichte habe der Bank geschadet, wurden von der Bankleitung aber klar verneint. Es wurde seitens der Kommission auch festgehalten, dass das Wohl der Kantonalbank im Vordergrund stehen müsse, wenn die nichtständige Kommission zur Rechtsformänderung der AKB ihre Beratungen zusammen mit Kurt Wernli weiterführt. Ich zweifle nicht daran, dass sie dies tun wird! Nun aber zum Jahresbericht und zum ausgezeichneten Ergebnis, das die AKB im Jahr 2003 erarbeitet hat. Trotz nicht 3281 Art. 2009 optimalem konjunkturellem Umfeld hat die AKB ihr 7. Rekordergebnis in den letzten 8 Jahren und damit das beste je erreichte Ergebnis erarbeitet. Der Bruttogewinn hat sich um 7% auf den Rekordwert von 157, 2 Mio. Franken bzw. der Jahresgewinn hat sich um 21,2% erhöht Nach Abzug der erforderlichen Abschreibungen verbleibt ein Rekordjahresgewinn von 62,2 Mio. Franken. Zu diesem guten Ergebnis hat auch der im Jubiläumsjahr des Kantons lancierte Impulskredit zum Zinssatz von 1,5% beigetragen! Auch die Tochtergesellschaft der AKB, die AKB Privatbank Zürich, welche eine selbständige Aktiengesellschaft des privaten Rechts ist, hat sehr gut gearbeitet, so dass ein Konzerngewinn von 63,7 Mio. Franken ausgewiesen werden kann, was einer Steigerung von 27,6% entspricht. Das Bankengeschäft ist ein Risikogeschäft. Eine Bank muss bereit sein, kalkulierbare Risiken einzugehen, ansonsten verhindert sie jeden wirtschaftlichen Aufschwung und jede Ertragsmöglichkeit. Gleichzeitig aber wird die Banktätigkeit auch sehr streng kontrolliert. Es wurde bei der AKB sowohl durch die von uns selber gewählte Kontrollkommission wie auch durch die externe Revisionsstelle in ihrem jährlichen Bericht an die Eidg. Bankenkommission mit Kommentierung sämtlicher vorgegebener Punkte alles für in Ordnung befunden. Mit Genugtuung nehmen wir zur Kenntnis, dass die AKB trotz einem kleineren Personalbestand zwei zusätzliche Lehrlinge eingestellt hat. Die AKB hat die Situation auf dem Lehrlingsmarkt erkannt und beschlossen, die Ausbildungsplätze nochmals auf insgesamt 75 zu erhöhen. Im CASHArbeitgeber-Award 2003 ist denn auch die AKB zur fünftbesten Arbeitgeberin in der Schweiz gewählt worden. Auch werden die Sponsorings (u.a. Förderung Mittagstische) verdankt. Ebenfalls mit Freude wurde zur Kenntnis genommen, dass sich die AKB im Rahmen des "200 JahreJubiläums" des Kantons Aargau mit 1 Mio. Franken am Aargauer Kunsthaus beteiligt hat. Die AKB hat damit mitgeholfen, dass das Kunsthaus eine Beachtung über die Kantonsgrenzen hinaus erhalten hat. Ablieferung an den Kanton: Massgebend für die Festlegung der Gewinnablieferung an den Kanton ist die Jahresrechnung des Stammhauses. Dessen Reingewinn beträgt 55,1 Mio. Franken. Der Bankrat hat eine Gewinnablieferung von 27,5 Mio. Franken eingesetzt. Damit würde die Mindestquote von 50% gemäss § 25 des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank aber nicht ganz erreicht. Der Regierungsrat beantragt deshalb eine Gewinnablieferung von zusätzlichen Fr. 100'000.-- d.h. Fr. 27.6 Mio. Franken. Nach intensiver Diskussion und im Einverständnis mit der Bank haben wir diesen zusätzlichen Fr. 100'000.-- einstimmig zugestimmt, d.h. kein einziges Kommissionsmitglied hatte eine abweichende Meinung oder hatte sich der Stimme enthalten. Übrigens, die Damen und Herren der SVP kann ich beruhigen: Im Geschäftsbericht der AKB finden Sie keine Gastkolumne, die Anlass zu Kritik oder gar Ablehnung geben könnte! Unsere Kommission hat einstimmig den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2003 genehmigt sowie - wie bereits erwähnt - die Gewinnablieferung an den Kanton mit 27,6 Mio. Franken festgelegt. Ich bitte Sie, den Anträgen 1 und 2 ebenfalls zuzustimmen! Art. 2009 Vorsitzender: Stillschweigendes Eintreten hat die EVPFraktion signalisiert. Walter Forrer, FDP, Oberkulm: Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion: Ich will das Referat der Kommissionspräsidentin nicht wiederholen, die Berichterstattung aus der Kommission hat die relevanten Punkte umfasst. Sie erlauben mir die Präzisierung in zwei Punkten: Zu den Risiken: Dass das Geschäft "Geld verleihen" halt doch hin und wieder mit Risiken zu tun hat und Kosten verursacht, zeigt die Position "Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verluste" auf Seite 67 des Berichtes. Hier musste mit gut einem Drittel oder mehr als mit 7 Mio. Franken mehr als im Vorjahr diese Summe in Anspruch genommen werden; selbstverständlich gemessen an der Bilanzsumme natürlich sehr sehr wenig, aber immerhin! Namens der FDP-Fraktion darf ich dem Herrn Präsidenten und den Herren Vorsitzenden der Geschäftsleitung für ihren Einsatz unseren Dank und unsere Anerkennung aussprechen mit der Bitte, diesen Dank auch den Mitarbeitenden zu übermitteln! Die FDP bittet Sie, dem Bericht und der vorgeschlagenen Gewinnablieferung an den Kanton zuzustimmen! Theres Lepori-Scherrer, CVP, Berikon: Das 7. Rekordergebnis in der Folge innert 8 Jahren bedeutet wirklich Können, Innovation, Weitsicht, Tüchtigkeit, angefangen bei der Geschäftleitung bis hin zum Bankangestellten am Schalter. Im Geschäftsbericht 2003 sind verschiedene Leitsätze aus dem Leitbild der Aargauischen Kantonalbank der insgesamt 11 Leitgedanken zu erkennen und 1 zu 1 umgesetzt vorzufinden. Positiv hervorzuheben ist u.a. der Geschäftsaufwand von Fr. 140 Mio., geprägt vor allem von Gehaltskosten. Dieser Aufwand stagnierte auf dieser Höhe trotz markant erhöhtem Umsatz. Der Geschäftsleitung und dem gesamten Personal sei ein grosser Dank und Anerkennung auszurichten! Auf August 04 wird man erfreulicherweise die Anzahl der Lehrstellen im KV-Bereich um 10 weitere Plätze erhöhen und leistet somit auch in dieser Problematik erneut einen Beitrag an die Jugend! Ein weiterer Höhepunkt für die AKB im Bereich "Personalwesen" stellt die Auszeichnung zur fünfbesten Arbeitgeberin in der Schweiz dar. Verschiedene Highlights führten durch das Geschäftsjahr. Erwähnt sei der "Impulskredit", der weit über die Kantonsgrenze hinaus ein sehr positives Echo gefunden hatte. 368 Mio. Franken leisteten wertvollen Wirtschaftsimpuls an die KMU-Betriebe. Wir erinnern uns weiter an die erfolgreiche "Mützenaktion", die jung und alt erfreute und die diesbezügliche aufgestellte und positivwirksame Werbung für den Kanton als Ganzes. Die Summe der positiven und kreativen Zeichen der Bank werden wahrgenommen und von den Bürgerinnen und Bürgern goutiert durch Vertrauen. Die Kundenausleihungen nahmen im vergangenen Jahr um 4.3% zu, die Kundengelder gar um 7.3%. Die CVP konstatiert mit Genugtuung die nun endlich gesetzeskonforme Auslegung und Umsetzung der Gewinnablieferung nach § 25 an den Kanton. Ein positiver Schritt der Vertrauensförderung zwischen Parlament und Regierung. 29. Juni 2004 Einstimmig empfiehlt die CVP die Gutheissung von Geschäftsbericht und Jahresrechnung sowie die vorgesehene Gewinnablieferung Fr. 27.6 Mio. an den Kanton! Persönlich erlaube ich mir nun die Übergabe von einem speziellen 500 g Goldbarren aus der Natur. BerikerBienenhonig als Symbol an die Geschäftsleitung verbunden mit den besten Wünschen für Gesundheit, Ideenreichtum und Erfolg für die nächsten sieben Jahre! Der Kraftspender ist unter die "Over the counter"-Geschäfte nach § 10 einzuordnen und zu verwalten! Besten Dank! Heinrich Hochuli, SVP, Aarau: Wir haben heute ein erfreuliches Geschäft zu beraten. Das Geschäft wäre noch viel erfreulicher, wenn nicht im März 2004 der Bankrat der Treue- und Loyalitätsverletzung bezichtigt worden wäre! Zum Glück wurde diese Loyalitätsverletzung auf Grund eines Gutachtens von Prof. Rhinow und auf Druck des Bankrates zurückgezogen. Hoffentlich kann das Gremium nun wieder ruhig arbeiten! Die AKB hat das 7. Rekordergebnis in den letzten 8 Jahren erreicht. Der Nettokonzerngewinn stieg von 49.9 Mio. auf 63.4 Mio., was eine Steigerung von 27.6% ergibt. Die Bankleitung hat zusammen mit dem Bankrat die AKB im harten Wettbewerb äusserst gut geführt. Sie hat eine gute Refinanzierung, so dass der Renovationskredit, der eine ausgesprochen gute Werbung ist, und nicht subventioniert wird, wie von ähnlichen Kreditinstituten bemängelt wird. Das Bankinstitut hat seit 1995 791 Mio. Franken dem Kanton abgeliefert. Die Bank erwartet für 2004 eine weitere Verschärfung des Konkurrenzdruckes. Die Gewinnablieferung an den Kanton von vorgeschlagenen 27.5 Mio. beträgt nur 49.88%. Laut Paragraph 25 des Gesetzes über die AKB sind aber mindestens 50% vorgeschrieben. So wird die Ablieferung vom Regierungsrat auf 27.6 Mio. festgelegt. Leider wurden im Jahre 2001 auch nicht ganz 50% abgeliefert, nur hat damals niemand opponiert. Der Erhöhung der Gewinnablieferung von 27,5 auf 27.6 Mio. - also um 100'000 Franken widersetzt sich der Bankrat nicht. Doch bedauert er, dass die gedruckten Geschäftsberichte wie im letzten Jahr geändert werden müssen. Gesamthaft können wir sehr froh sein, dass wir im Kanton eine Kuh haben, die soviel Milch gibt! Jedoch sollte das Ansinnen, dieser Kuh noch mehr Milch zu entlocken, unterbunden werden! Wir von der SVP können diese Gelüste nicht unterstützen! Ob der jetzige Regierungsvertreter im Bankrat der Aargauischen Kantonalbank noch der richtige ist oder ob besser der Finanzchef in dieses Gremium gehört, ist Sache des Regierungsrats! Zum Schluss gratuliert die SVP den Mitabeitern und dem Bankrat für das ausgezeichnete Ergebnis! Dem Personal gilt unser herzlichster Dank! Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Eigentlich hätte es die AKB angesichts dieses sehr guten Geschäftsberichtes nicht nötig, dass die Grünen jetzt auch noch "Honig ums Maul schmie3282 29. Juni 2004 ren"! Allerdings ist die Erfolgsstory der AKB so offensichtlich, dass Sie durchaus auch von unserer Seite positiv gewürdigt werden sollten! Alle Kennzahlen sind positiv unter allen Titeln; sie zeigen mit 10- bis 20-prozentigen Zuwachszahlen nach oben, nicht auf der Aufwandseite! Die Bilanzsumme ist entsprechend erfreulich und die Ablieferung an den Kanton ist es ebenso! Dass trotzdem ab und zu ein Poltern im Untergrund hörbar war - vielleicht etwa wie dieses tektonische Beben, das wir diese Nacht verspürt haben, - es ist ja erstaunlich, dass sich zum zweiten Mal vor einer Grossratssitzung ein Erdbeben ereignet - es nähert sich, das Epizentrum reicht in unseren Raum. Dass also trotzdem gewisse negative Schlagzeilen im Umfeld der AKB aufgetaucht sind, hat nichts mit deren Geschäftsgebaren zu tun, - vielleicht schon eher mit vermeintlichen oder wahren Strippenziehern in diesem Rat, die diese Kantonalbank "verscherbeln" wollten, um das auf Deutsch zu sagen! Darüber werden wir allerdings heute im Rat nicht befinden. Wir von den Grünen stimmen diesem Jahresbericht der Gewinnverwendung der Jahresrechnung zu und gratulieren der AKB zu ihrem hervorragenden Ergebnis! Es wurde hier gut gearbeitet, und zwar nicht aufgrund der Staatsgarantie, sondern weil dieses Unternehmen kundennah operiert. Vielen Dank! Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Wäre in Zukunft jedes Geschäft so erfreulich wie das vorliegende, liesse sich ohne weiteres von einem entschiedenen Fortschritt sprechen! Die Aargauische Kantonalbank muss sich am Markt behaupten, ihre Leistung ist mess- und zählbar, wenn auch offenbar nicht alle gleich zählen! Sie hat in den Jahren 1995 bis und mit 2003 dem Kanton Aargau in baren Franken 262.9 Millionen Franken eingebracht, zusammen mit den heute beantragten 27.6 Millionen und den 10 Millionen Verzinsung des Dotationskapitals, also über 300 Millionen. Zum Vergleich sei daran erinnert, dass dies mehr als die Hälfte der ausgewiesenen kumulierten Defizite ausmacht, wenn auch die real existierenden Nettoschulden des Kantons - jenseits der wohltönenden und irreführenden Vokabeln wie Sonderlasten oder Eventualverpflichtungen näher an anderthalb Milliarden Franken liegen dürften. Aber auch so betrachtet hat die AKB in neun Jahren dem Kanton Entlastung in der Grössenordnung eines Fünftels seiner Nettoschulden gebracht. Und damit wir nicht so schnell Gefahr laufen, infolge der Staatsgarantie Gelder in die umgekehrte Richtung fliessen zu lassen wie unsere Nachbarn im Westen, hat die AKB dafür gesorgt, dass - über die gesetzlichen Reserven hinaus pro Einwohner des Kantons Aargau rund 1'000 Franken an Reserven für allgemeine Bankrisiken zur Verfügung stehen. Da ist es gewiss am Platz, einmal deutlich zu sagen, dass diese Leistung hohes Lob verdient! Zu ändern, was funktioniert, ist keine gute Idee! Die AKB funktioniert. Sie braucht keinen dem Vernehmen nach in gewissen Kreisen ernsthaft erwogenen Import aus auswärtigen Chefetagen, sie braucht kein ihre Stabilität gefährdendes Wahl-Massaker in einem erfolgreichen Bankrat und sie braucht keinen Unterricht in Corporate Governance! Dieses Wort ist in Mode, wir haben es heute in diesem Rat schon wiederholt gehört! Aber was heisst es denn? "Governance" ist nach dem Oxford English Dictionary "the action or manner of governing", also das Regieren und die Art des Regierens, im Fall von "Corporate Governance" angewendet auf 3283 Art. 2009 eine Firma. Da kann es keinem Zweifel unterliegen, dass die AKB in diesem Fach allenfalls unterrichten kann. Etwas mehr Aargauer Selbstbewusstsein würde auch hier nicht schaden! Der Regierungsrat - der vielleicht immer noch unter dem Druck der Konkurrentin steht, welche der AKB möglichst grosse Ablieferungen verordnen will, um sie zu schwächen der Regierungsrat braucht die ominösen Worte (Zitat): "Grundsatzdiskussion über die Höhe der zukünftigen Abgeltungen". Das will ja wohl heissen, die Bank durch grössere und vielleicht all zu grosse Mittelentnahmen zu schwächen. Diese Absicht wäre gefährlich und müsste, dies sei hier deutlich angekündigt, sehr energisch bekämpft werden! Geld, das wir in der AKB lassen, dient dem Aargauer Volk und seiner Wirtschaft in aller Regel wesentlich besser als Geld, das wir herausnehmen. Und wem, wenn nicht dem Aargauer Volk, sollen wir hier dienen?! Die angekündigte Diskussion über die geplanten Geldentnahmen aus der AKB will der Regierungsrat später im Zusammenhang mit der Vorlage über die Rechtsformänderung führen. Genehmigen wir also heute mit Dank Geschäftsbericht und Gewinnablieferung, beobachten wir aber weiterhin die Szenerie: die AKB ist zu erfolgreich, um keine Gegner zu haben! Sie ist als uns anvertrauter Besitz des Aargauer Volkes zugleich zu wichtig, als dass wir uns hier die geringste Unaufmerksamkeit erlauben dürften! Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Diskussion ist geschlossen. Dr. Wendolin Stutz, Baden, Präsident des Bankrats und Vertreter der AKB: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte ganz kurz, aber herzlich im Namen des Bankrats und der Geschäftsleitung und im Namen all unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bank danken für die Worte der Anerkennung unserer Geschäftsführung. Vielen Dank! Vorsitzender: Eintreten ist beschlossen. Zur Detailberatung wird das Wort nicht verlangt. Die Anträge finden Sie Seite 2 der Botschaft: Antrag 1 lautet: Der Geschäftsbericht der Aargauischen Kantonalbank für das Geschäftsjahr 2003 und die Jahresrechnung 2003 werden genehmigt. Antrag 2 lautet: Die Gewinnablieferung an den Kanton wird auf 27.6 Mio. Franken festgelegt. Abstimmung: Für den Antrag 1 des Regierungsrats: sehr grosse Mehrheit. Abstimmung: Für den Antrag 2 des Regierungsrats: sehr grosse Mehrheit. Beschluss: 1. Der Geschäftsbericht der Aargauischen Kantonalbank für das Geschäftsjahr 2003 und die Jahresrechnung 2003 werden genehmigt. 2. Die Gewinnablieferung an den Kanton wird auf 27.6 Mio. Franken festgelegt. Art. 2010 Vorsitzender: Ich danke den Vertretern der AKB, Dr. Wendolin Stutz und Herrn Urs Grätzer bestens für ihren Einsitz im Rat! - Das Geschäft ist somit erledigt. 2010 Interpellation Hansjörg Wittwer, Grüne, Aarau, vom 24. Februar 2004 betreffend Polizeieinsatz im "Landquarter Kessel" vom 24. Januar 2004; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1748 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 5. Mai 2004: Zu Frage 1: Der Kanton Graubünden ersuchte im Verlauf von 2003 den Bundesrat um polizeiliche Unterstützung für die Durchführung des World Economic Forums 2004 in Davos. In der Folge lud der Bundesrat die Kantonsregierungen ein, dem Ersuchen des Kantons Graubünden zu entsprechen und die notwendigen Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen. Der Regierungsrat hat, wie bereits in früheren Jahren und im Sinne der interkantonalen Solidarität, dem Kanton Graubünden die Unterstützung durch die aargauischen Polizeikräfte im Rahmen des Verteilschlüssels des Nordwestschweizer Polizeikonkordats zugesichert. Beim Bahnhof Landquart kam es bereits in früheren Jahren zu Ausschreitungen. Die WEF-Einsatzleitung entschied darum, den Bahnhof polizeilich zu schützen. Ein Ordnungsdienst-Bataillon (OD-Bataillon) des Westschweizer Polizeikonkordats hatte den Auftrag, das Bahnhofareal abzusichern. Aargauische Behörden oder Stellen waren in die Entscheide über die Sicherungsdispositive nicht involviert. Zu Frage 2: Folgende Behörden und Stäbe standen für Absprachen miteinander in Verbindung: - WEF-Einsatzleitung des Kantons Graubünden als Führungsorgan - IKKS (Interkantonaler Koordinationsstab) für den Nachrichtenfluss schweizweit - Verbindungsstab PKNW (Polizeikonkordat der Nordwestschweiz) für besondere Nachrichtenbedürfnisse in der Region (insb. Kantone Bern und Basel). Der Inhalt dieser Absprachen ist dem Regierungsrat im Einzelnen nicht bekannt, und eine Erhebung darüber würde den Rahmen der vorliegenden Interpellation sprengen. Zu Frage 3: Der Regierungsrat des Kantons Aargau trägt keine entscheidende Verantwortung für die Sicherung des Landquarter Bahnhofs und sieht sich daher zu keiner Rechtfertigung veranlasst. Gemäss unseren Informationen entschied die Einsatzleitung über das gewählte Vorgehen, nachdem der Zug im Bahnhof Landquart durch Mitfahrende selbst mittels Notbremsung blockiert worden war und daraufhin massive Sachbeschädigungen begangen wurden. Zugspassagiere, die nicht in die Blockade verwickelt waren, konnten das Bahnhofgelände mehrheitlich ohne Kontrolle verlassen und waren nach unseren Informationen auch in keiner Weise gefährdet. Zu Frage 4: Wie erwähnt entschied sich die Einsatzleitung, in der keine Aargauer Stellen Einsitz hatten, für eine Kontrolle der Demonstrantinnen und Demonstranten, nachdem der Zug durch Mitfahrende selbst mittels Notbremsung 29. Juni 2004 blockiert worden war. Von den genauen Abläufen der einzelnen Entscheidungen und Massnahmen hat der Regierungsrat keine Kenntnis. Zu Frage 5: Die Kantonspolizei Aargau hat keinen direkten Zugriff auf kriminalpolizeiliche Daten, die in Landquart erhoben worden sind. Im Rahmen laufender Strafverfahren besteht aber die Möglichkeit, dass mittels der angeordneten Rechtshilfeleistungen gegenseitig Einblick gewährt wird. Zu Frage 6: Über den Umgang mit den erfassten Daten bestimmen die Behörden des Kantons Graubünden. Die Daten werden nach unseren Informationen von der Kantonspolizei Graubünden bis längstens am 30. Juni 2004 aufbewahrt, sofern kein Strafverfahren eingeleitet wird. Zu Frage 7: Die OD-Kompanie des Kantons Aargau war an diesem Samstagnachmittag zunächst in Chur stationiert und setzte dort trotz einzelner Attacken durch militante Demonstranten keine Zwangsmittel ein. Aufgrund der grossen Anzahl Demonstrierender in Landquart wurde daraufhin auf Verfügung der WEF-Einsatzleitung die OD-Kompanie Aargau nach Landquart zur Unterstützung des Westschweizer OD-Bataillons verschoben und unter dessen Führung eingesetzt. Der Auftrag der Aargauer Kräfte umfasste die Unterstützung des Westschweizer OD-Bataillons bei der Sicherung des Bahnhofareals und die polizeiliche Begleitung der Demonstrantinnen und Demonstranten nach Abschluss der Aktion mit einem speziellen Sonderzug von Landquart nach Zürich zur Verhinderung von weiteren Störungen der öffentlichen Ordnung. Sowohl im Sonderzug sowie bei der Ankunft in Zürich kam es diesmal zu keinen weiteren Ausschreitungen. Zu Frage 8: Im Kanton Aargau stand ein OD-Zug in Bereitschaft. Überdies stand ein OD-Bataillon als Reserve für den Einsatzraum des PKNW (Polizeikonkordat Nordwestschweiz) zur Verfügung. Es kam in den Kantonen Bern und Solothurn teilweise zum Einsatz. Der OD-Zug Aargau stand während dem ganzen Tag bis in die frühen Abendstunden für situative Einsätze auf dem Kantonsgebiet zur Verfügung. Zu Frage 9: Der Kanton Aargau wird für den Personaleinsatz in Davos pro Polizist/in mit Fr. 400.-- für einen achtstündigen Tageseinsatz entschädigt. Zusätzlich werden die Sachauslagen ersetzt. Der Aargau stellte dem Kanton Graubünden für die gesamten Aufwendungen eine Rechnung im Betrage von rund Fr. 290'000.--. Für das vorsorglich angeordnete Mehraufgebot im Aargau muss der Kanton selbst aufkommen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'753.--. Hansjörg Wittwer, Grüne, Aarau: Ich danke dem Regierungsrat für die umfassende Beantwortung meiner Fragen und bin mit der Antwort zumindest teilweise zufrieden. Meine kurze Stellungnahme ist als Protestnote gegen die zu aggressiven und einschüchternden interkantonalen Polizeieinsätze rund ums WEF zu verstehen. Während und nach dem diesjährigen World Economic Forum - WEF - sorgten die Interventionen der Polizei für Aufsehen. Ich wurde in der Folge von meist jugendlichen Menschen zu "Davos" angesprochen. Sie hofften, über mich als Grossrat ihr Unbehagen und ihre Verunsicherung an die richtige Adresse zu bringen. Die Demonstranten und De3284 29. Juni 2004 monstrantinnen fühlten sich erheblich in ihrem Recht zur freien Willensäusserung behindert und durch den Einsatz unserer - auch aargauischer Rechtshüter eingeschüchtert. Ich spreche hier klar für die friedfertigen Demonstrationsteilnehmer und -teilnehmerinnen, Gewaltanwendungen und Sachbeschädigungen verurteile ich mit Nachdruck. Gleichzeitig zeige ich Verständnis und Hochachtung für die schier unlösbare Interventionsaufgabe jeder einzelnen Polizistin, jedes Polizisten. Mir ist bewusst, dass nicht der politische Aargau die Verantwortung für diese Veranstaltung übernehmen kann, aber der Aargau übernimmt Verantwortung für den meiner Meinung nach nicht adäquaten Einsatz seiner PolizistInnen in Landquart. Das unter der Bezeichnung World Economic Forum - WEF - alljährlich in Davos abgehaltene Treffen jener, die sich anmassen, die Zukunft der Welt im Interesse der Reichen und Mächtigen global zu bestimmen, provoziert logischerweise die etwas weniger Mächtigen zu Gegenbewegungen. Vorsitzender: Der Interpellant ist von der Antwort teilweise befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 2011 Interpellation Milly Stöckli, SVP, Muri, vom 24. Februar 2004 betreffend Verzicht auf Doppelbürgerrecht bei Einbürgerungen; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1747 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 5. Mai 2004: Zu Frage 1: Die Personen, die sich um die Einbürgerung in der Schweiz bewerben, werden durch die Gemeinden nicht von Amtes wegen ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sie auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten können. Das Gesuchsformular enthält indessen vor den Feldern für die Unterschriften folgenden Passus: "Sie nehmen weiter davon Kenntnis, dass die Einbürgerung unter Umständen den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit zur Folge haben kann. Genauere Informationen hierüber können ausschliesslich die diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der bisherigen Heimatstaaten erteilen." Zu Frage 2: Dem Regierungsrat ist nicht bekannt, wie viele der in den letzten fünf Jahren im Kanton Aargau eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer auf die bisherige Staatsangehörigkeit verzichtet haben. Sobald eine Person das Schweizer Bürgerrecht erworben hat, wird sie seitens der Verwaltung einzig und allein als schweizerische Staatsangehörige behandelt. Ob die bisherige ausländische Staatsangehörigkeit weiter besteht oder verloren geht, ist für die Verwaltung nicht von Interesse. Demgemäss besteht für eingebürgerte Personen keine Verpflichtung, den allfälligen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit zu melden. Zu Frage 3: Auch Personen, die sich um eine erleichterte Einbürgerung bewerben, werden nicht von Amtes wegen auf die Möglichkeit des Verzichts auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit hingewiesen. Das Verfahren wird durch das Bun- 3285 Art. 2011 desamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) durchgeführt. Das Informationsblatt zum Gesuchsformular enthält folgenden Passus: "Die schweizerische Gesetzgebung erlaubt eingebürgerten Personen die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit. Trotzdem kann der freiwillige Erwerb des Schweizer Bürgerrechts zum automatischen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit führen, sofern die Gesetzgebung des Herkunftsstaates dies vorsieht. Verbindliche Auskünfte können ausschliesslich die zuständigen Botschaften und Konsulate des Herkunftsstaates erteilen." Zu Frage 4: Eine Scheinehe liegt vor, wenn die Braut oder der Bräutigam offensichtlich keine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern umgehen will. Im Entwurf vom 8. März 2002 zu einem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer sieht der Bundesrat zivilrechtliche Massnahmen zur Vermeidung von Scheinehen vor. Die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten sollen die Möglichkeit erhalten, eine Eheschliessung zu verweigern, wenn feststeht, dass eine der verlobten Personen offensichtlich keine eheliche Gemeinschaft eingehen will, sondern die Ehe lediglich der Umgehung ausländerrechtlicher Zulassungsbestimmungen dient. Weiter soll eine Ehe von Amtes wegen ungültig erklärt werden können, wenn dieser Rechtsmissbrauch erst nach Eheschluss aufgedeckt wird. Schliesslich soll bei Scheinehen das Gericht die gesetzliche Vaterschaftsvermutung des Ehemannes aufheben können. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann frühestens nach fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz und dreijähriger Ehe mit einer Schweizerin bzw. einem Schweizer gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass es den Personen, die eine Scheinehe eingehen, in erster Linie darum geht, in der Schweiz leben und arbeiten zu können. Die Aussicht auf den späteren Erwerb des Schweizer Bürgerrechts ist kaum das primäre Motiv. Wenn nach Ablauf der gesetzlichen Fristen die erleichterte Einbürgerung anbegehrt wird, dann hauptsächlich um den Verbleib in der Schweiz rechtlich besser abzusichern. Der Regierungsrat nimmt deshalb nicht an, dass die zwingende Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit zu einem Rückgang der Scheinehen führt. Mehr Aussicht auf Erfolg dürften die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen haben. Im Übrigen kann der Kanton auf dem Gebiet der erleichterten Einbürgerung keine zusätzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen vorschreiben. Im Unterschied zur ordentlichen Einbürgerung regelt der Bund die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung abschliessend. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'163.--. Milly Stöckli, SVP, Muri: "Die Schweizer Macher": Dieses Thema ist heute aktueller denn je! Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Fragen. Aber habe ich nun eine Antwort für mein Problem? Problem Nr. 1: Ich wollte wissen, ob der Gesuchsteller auf sein ursprüngliches Bürgerrecht verzichten würde oder eben nicht. Wer Schweizer werden will, tut dies doch aus verschiedenen Gründen, sei das nun, weil er in seinem Land verfolgt wird oder weil er in seinem Heimatstaat keine Art. 2012 Perspektiven hat, und, und, und ...! Eigentlich kann es mir ja egal sein, warum und wieso jemand Schweizer werden will! Aber will jemand Schweizer werden, damit er zwei Bürgerrechte besitzt und er davon profitieren kann, so ärgert mich das! Um dies herauszufinden, wäre die Frage einer eventuellen Abgabe seines ursprünglichen Passes durch die Gemeinden mehr als angebracht! Problem 2: Wenn eine Person das Schweizer Bürgerrecht erworben hat, wird sie seitens der Verwaltung einzig und allein als schweizerische Staatsangehörige behandelt. Das mag ja schön und gut sein, aber wie regelt man das wohl mit den Kurden, die damals das Bundeshaus belegten? Dort haben auch Schweizer Kurden, - das heisst Schweizer mit Doppelpass - teilgenommen. Da stellt sich die Frage: demonstrierten sie nun als Bürger ihres Landes oder als Bürger unseres Landes? - Nun, der Fall geht uns nur am Rande etwas an, denn es ist ja nicht in unserem Kanton passiert. Aber kann das auch bei uns vorkommen? Darum ist es doch von Vorteil, wenn die Verwaltung weiss, ob der Eingebürgerte zwei Bürgerrechte hat oder eben nicht! Problem 3: Jede dritte Ehe ist heute binational, wobei jeweils die Kinder die Staatsangehörigkeit beider Eltern erwerben und somit Doppelbürger werden. Da wundere ich mich doch sehr! In unserem Glauben gibt es auch keinen Doppelglauben, entweder sind die Kinder das eine oder das andere! Die Familie entscheidet sich für einen Glauben, damit die Kinder die Zugehörigkeit erkennen. Ist das nun bei einer Staatsangehörigkeit anders? Wenn sich der Gesuchsteller dafür entscheidet, nur ein Bürgerrecht zu haben, erübrigt sich meines Erachtens auch das teure Einbürgerungsverfahren! Warum? Weil für den Gesuchsteller klar ist, dass er nach einer Einbürgerung nur noch Schweizer sein wird mit allen Rechten und Pflichten und mit allen Vor- und Nachteilen ... - Vorsitzender: Frau Stöckli, Ihre Zeit ist abgelaufen -, die Redezeit natürlich! (Heiterkeit) - Frau Milly Stöckli: Da bin ich froh, dass nur die "Redezeit" abgelaufen ist! - Zum Schluss möchte ich sagen: Schweizer werden kann heute fast jeder und jede. Aber "ein Eidgenosse" kann man als Doppelbürger nie werden! Darum bin ich stolz, dass ich "nur" den Schweizerpass besitze! Vorsitzender: Sind Sie mit der Antwort des Regierungsrats zufrieden? Milly Stöckli, SVP, Muri: Ich muss wohl oder übel zufrieden sein! Vorsitzender: Die Interpellantin ist "wohl oder übel" zufrieden! 29. Juni 2004 2012 Interpellation Dr. Dragan Najman, SD, Baden, vom 2. März 2004 betreffend Doppelbürgerrecht bei Einbürgerungen; Ergänzungsfragen zur Interpellation Nr. 04.44 von Milly Stöckli vom 24. Februar 2004; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1769 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 5. Mai 2004: Zu Frage 1: Dem Regierungsrat ist nicht bekannt, wie viele der in den letzten fünf Jahren im Kanton Aargau eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer von einer doppelten Staatsangehörigkeit profitieren konnten. Sobald eine Person das Schweizer Bürgerrecht erworben hat, wird sie seitens der Verwaltung einzig und allein als schweizerische Staatsangehörige behandelt. Ob die bisherige ausländische Staatsangehörigkeit weiter besteht oder verloren geht, ist für die Verwaltung nicht von Interesse. Demgemäss besteht für eingebürgerte Personen keine Verpflichtung, die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit zu melden. Indessen ist davon auszugehen, dass die meisten eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer die bisherige Staatsangehörigkeit behalten haben. Das Hauptkontingent der durch den Grossen Rat eingebürgerten ausländischen Personen stellen Serbien und Montenegro, Bosnien und Herzegowina, die Türkei, Italien, Mazedonien und Kroatien. Die Angehörigen aller dieser Staaten verlieren die bisherige Staatsangehörigkeit durch die Einbürgerung in der Schweiz nicht automatisch. Zu Frage 2: Jahr 1987 1988 1989 1990 1991 Ord. Einbürgerung 537 442 395 321 375 Wiedereinbürgerung 36 61 26 52 27 Erl. Einbürgerung 8 5 24 16 12 Total 1987-1991 2070 202 65 2337 1992 1993 1994 1995 1996 287 368 470 1077 1192 9 16 17 25 16 425 530 497 493 480 721 914 984 1595 1688 Total 1992-1996 3394 83 2425 5902 Total 581 508 445 389 414 Es muss darauf hingewiesen werden, dass nur die Zahlen über die ordentliche Einbürgerung zueinander in Beziehung gesetzt werden dürfen. Bei den Wiedereinbürgerungen und den erleichterten Einbürgerungen war der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit nie Einbürgerungsvoraussetzung. Die erleichterten Einbürgerungen haben seit 1992 vor allem deshalb zugenommen, weil auf den 1. Januar 1992 die erleichterte Einbürgerung der ausländischen Ehepartnerin eines schweizerischen Staatsangehörigen eingeführt wurde. Vor 1992 hatten ausländische Frauen durch die Heirat mit einem Schweizer Bürger das Schweizer Bürgerrecht automatisch erworben. 3286 29. Juni 2004 Art. 2013 Erklärungsbedürftig ist somit einzig der Anstieg bei den ordentlichen Einbürgerungen von 2070 Personen in den Jahren 1987 bis 1991 auf 3394 Personen in den Jahren 1992 bis 1996. Neben dem Krieg auf dem Balkan hat zur Steigerung der Zahl der ordentlich eingebürgerten Personen namentlich auch das am 15. August 1992 in Italien in Kraft getretene neue Staatsangehörigkeitsrecht beigetragen. Im Unterschied zum alten italienischen Recht verlieren italienische Staatsangehörige seit dem 15. August 1992 die italienische Staatsangehörigkeit durch die Einbürgerung in einem anderen Staat nicht mehr. Das hat zu einem markanten Anstieg der Einbürgerung von italienischen Staatsangehörigen auch im Aargau geführt. Dies veranschaulicht die nachstehende Tabelle: Jahr 1987 1988 1989 1990 1991 Ord. Einbürgerung Italiener/innen 58 64 47 45 42 Total 1987 - 1991 256 1992 1993 1994 1995 1996 28 38 51 269 299 Total 1992 - 1996 685 Soweit der Interpellant darauf hinweist, dass die Kosten für die Beantwortung dieser Interpellation bloss Fr. 570.-- betragen dürfen, verkennt er, dass der Grundbetrag Fr. 573.-- beträgt und für die Zusatzabklärungen ein Aufwand von 1 Stunde (Fr. 118.--) anfiel. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen somit Fr. 691.--. Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Leider haben Sie Pech gehabt! Wäre dieses Geschäft - wie vorgesehen - vor 14 Tagen behandelt worden, hätte ich mich einfach befriedigt erklären können. "Des einen Leid ist des anderen Freud"! Herr Balz Bruder kann jetzt mit Befriedigung in der AZ schreiben: "Najman kostete den Steuerzahler so und so viele Franken." Seither findet aber die Fussball-EM statt und deshalb muss ich zu diesen leidigen Doppelbürgerschaften etwas sagen. Beim Spiel Schweiz-Kroatien erschien an unserem "famosen" (in Anführungs- und Schlusszeichen) Schweizer Fernsehen unser Mister Schweiz mit einer umgebundenen kroatischen Fahne. Als er dann noch erklärte, er sei selbstverständlich für Kroatien, schaltete ich sofort auf einen anderen Sender um, denn zum Glück wird die EM auch von anderen europäischen Sendern übertragen. Hier ist das Schimpfwort "Papierlischweizer" fehl am Platz; man müsste den Ausdruck "Pseudo-Schweizer" einführen! Wenn wir schon beim Fussball sind: der "Appenzöuer" Chiumiento spielt noch nicht in unserer Nati, er überlegt sich zurzeit, ob er für die Schweiz oder für Italien spielen wolle. Und Mladen Petric hat sich nach seiner Einbürgerung entschlossen, doch lieber für Kroatien zu kicken. Zu meiner grossen Befriedigung durfte er aber nicht an die EM nach Portugal; bei der Schweizer Nati wäre er garantiert mit 3287 dabei. Übrigens etwas für Regierungsrat Rainer Huber: Petric hat das Fussballspielen, genau so wie Jörg Stiel und sein noch bekannterer Bruder Ome Stiehl sowie Daniel Gygax, bei den Junioren des FC Baden erlernt und nicht beim FC Aarau! Und es gibt noch reihenweise teils sehr bekannte Fussballer, z.B. ehemals aus Windisch oder Wohlen, Sie wissen schon, wen ich meine, die trotz vor Jahren und Jahrzehnten erfolgter Einbürgerung sich vor dem Fernsehen immer noch als "mehr Italiener als Schweizer" bezeichnen. Die Schweizer Demokraten haben wieder einmal Recht behalten, dass es nämlich mit dem Doppelbürgerrecht zwei Klassen Schweizer gibt. Die hier geborenen Schweizer sind zu Bürgern 2. Klasse degradiert worden, die Eingebürgerten sind Bürger 1. Klasse. Ohne diese unselige Doppelbürgerschafts-Möglichkeit würden sich nicht die Hälfte der Ausländer einbürgern lassen, wie die meiner Interpellationsantwort beigelegte Tabelle eindrücklich beweist. Aus diesem (Beweis)- grund bin ich mit der Antwort zufrieden! Vorsitzender: Dr. Dragan Najman ist von der Antwort befriedigt. Wir haben uns gerade gefragt, ob der Interpellant bei seinen fussballerischen Kenntnissen auch im FCGrossrat mitspielt! Aber das werden wir ja heute Abend sehen! Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Ich habe früher gespielt. Aber die andern müssen auch eine Chance haben. Daher bin ich mit 68 Jahren nicht mehr dabei! 2013 Interpellation Walter Stierli, SVP, FischbachGöslikon, vom 2. März 2004 betreffend Ausstandspflicht von Verbands-Vorstandsmitgliedern, die gleichzeitig im Gemeinderat sind; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1770 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 26. Mai 2004: Vorbemerkungen: Das Verwaltungsgericht hat in dem vom Interpellanten erwähnten Fall "Burkertsmatt", Widen, entschieden, dass Gemeinderäte bei der Behandlung von Baugesuchen eines Gemeindeverbands, dessen Vorstand sie angehören, in den Ausstand treten müssen. Das Urteil enthält aber - entgegen der in der Interpellation vertretenen Auffassung - keine Aussage über die Ausstandspflicht von Gemeinderäten in der Gemeindeversammlung. Werden dort Geschäfte behandelt, die einen Verband betreffen, besteht für Gemeinderäte, welche dem Vorstand angehören, in der Regel keine Ausstandspflicht. Das Verwaltungsgericht hat die Ausstandspflicht für den Entscheid im Gemeinderat im Fall "Burkertsmatt" bejaht, weil in einem solchen Fall ein Ausstandsgrund nach der Zivilprozessordnung vorliegt. Die Rechtsordnung sieht in § 5 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRPG) vor, dass Behördemitglieder beim Erlass von Verfügungen und Entscheiden nicht mitwirken dürfen, wenn ein Ausstandsgrund im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegt. Aufgrund dieses Verweises ist das einzelne Gemeinderatsmitglied von der Ausübung seines Amts ausgeschlossen in Streitsachen, in denen (...) andere öffentlich-rechtliche Art. 2013 Körperschaften oder Anstalten, deren Verwaltungsorganen er oder sein Ehegatte angehört, Partei sind (§ 2 lit. a Ziff. 7 ZPO). Gemäss den Ausführungen des Verwaltungsgerichts besteht derselbe Ausstandsgrund grundsätzlich auch da, wo der Gemeinderat als zuständige Baubewilligungsbehörde über Baugesuche der eigenen Einwohner- oder Ortsbürgergemeinde zu urteilen hat. In diesen Fällen hat der Gemeinderat aber gleichwohl nicht in den Ausstand zu treten, da der Gesetzgeber für die Beurteilung von kommunalen Bauvorhaben keine besondere Regelung getroffen hat und demnach einzig der Gemeinderat als Baubewilligungsbehörde amten darf. Die Ausstandspflicht hat in solchen Fällen hinter das Prinzip der Gesetzmässigkeit der Verwaltung zurückzutreten, da sich nicht beide Grundsätze gleichzeitig befolgen lassen. Bei der Behandlung von Baugesuchen von Gemeindeverbänden sei ein derartiger Sachzwang nicht gegeben, da in der Regel nicht nur Gemeinderäte der Verbandsgemeinden in den Vorstand des betreffenden Verbandes wählbar sind. Zu Frage 1: Die Ausstandsbestimmungen, wie sie für Verhandlungen innerhalb von Behörden gelten, kommen an der Gemeindeversammlung nicht zur Anwendung. Insofern kommt dem Verwaltungsgerichtsentscheid für das Verfahren der Beschlussfassung an Gemeindeversammlungen keine Bedeutung zu. Die Gemeindeversammlung wird gebildet aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten. In § 25 des Gemeindegesetzes (GG) ist der Ausstand an der Gemeindeversammlung geregelt. Demnach haben Stimmberechtigte (und ihre Ehegatten, Eltern sowie Kinder mit ihren Ehegatten) vor der Abstimmung das Versammlungslokal zu verlassen, wenn sie am Verhandlungsgegenstand ein unmittelbares und persönliches Interesse haben, weil dieser für sie direkte und genau bestimmte, insbesondere finanzielle Folgen bewirkt. Wie bisher begründet allein die Mitgliedschaft im Vorstand eines Gemeindeverbands für die Gemeinderäte noch keinen Ausstandsgrund. Somit dürfen auch weiterhin alle Gemeinderäte wie auch der Gemeindeschreiber oder die Gemeindeschreiberin an den Abstimmungen über Verhandlungsgegenstände des Gemeindeverbands teilnehmen. Es besteht folglich kein Unterschied, ob an der Gemeindeversammlung über ein gemeindeeigenes Geschäft oder ein Verbandsgeschäft abgestimmt wird. Ein Mitglied des Gemeinderats hat sich erst dann in den Ausstand zu begeben, wenn neben der Zugehörigkeit zum Vorstand eines Gemeindeverbands zusätzlich noch ein unmittelbares und persönliches Interesse am Verhandlungsgegenstand vorliegt. Zu Frage 2: Der Regierungsrat sieht die Funktionsfähigkeit der Verbände durch das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht gefährdet. Grundsätzlich macht es Sinn, dass der Gemeinderat im Vorstand eines Verbands vertreten ist. Damit lässt sich sicherstellen, dass die Exekutivbehörden bei Verbandsentscheiden, die auch die einzelnen Gemeinden betreffen, mitwirken können. Im Regelfall stellen die Verbandsgemeinden jedoch lediglich einzelne Gemeinderäte in den Vorstand eines Gemeindeverbands ab. Folglich bleibt der Gemeinderat einer Verbandsgemeinde, wenn er als Baubewilligungsbehörde über das Baugesuch des betreffenden Gemeindeverbands zu befinden hat, weiterhin voll handlungsfähig, auch wenn diese Vorstandsmitglieder für die Behandlung des Baugesuchs in den Ausstand treten müssen. 29. Juni 2004 Hingegen erachtet es der Regierungsrat in der Regel nicht als sinnvoll, wenn sämtliche Gemeinderäte einer Gemeinde dem Vorstand des Verbands angehören. Das kantonale Recht geht jedenfalls davon aus, dass dem Vorstand in der Regel nicht mehr als eine Vertretung pro Gemeinde angehören soll (vgl. § 80 Abs. 1 Gemeindegesetz). Sind ausnahmsweise - wie im vom Interpellanten erwähnten Beispiel des "Abwasserverbandes Fischbach-Göslikon/Niederwil" gleichwohl sämtliche Gemeinderäte im Vorstand eines Gemeindeverbands vertreten und müssen in der Folge über ein Baugesuch dieses Verbands urteilen, so ist im konkreten Einzelfall über das weitere Vorgehen zu befinden. Dabei dürfte die bisherige Praxis zur Anwendung gelangen, wonach die kantonale Aufsichtsstelle die Beschlussfähigkeit der Exekutive durch die Nomination von ausserordentlichen Gemeinderatsmitgliedern sicherstellt. Zu Frage 3: Vgl. dazu die Ausführungen in den Vorbemerkungen, wonach gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz die Ausstandsvorschrift der Zivilprozessordnung anwendbar ist. Zu Frage 4: Schweizer Bürgerinnen und Bürger werden an der Gemeindeversammlung nicht diskriminiert. Sämtliche Stimmberechtigten dürfen uneingeschränkt an allen Diskussionen teilnehmen. Die Ausstandspflicht ist an der Gemeindeversammlung auf den Abstimmungsvorgang beschränkt. Diejenigen Stimmberechtigten, welche in einem konkreten Fall von der Ausstandspflicht betroffen sind, weil sie ein unmittelbares und persönliches Interesse am Verhandlungsgegenstand haben, müssen erst nach der Beendigung der Diskussion, unmittelbar vor der Abstimmung, das Versammlungslokal verlassen (§ 25 Abs. 1 GG). Wie bereits erwähnt, schränkt das Verwaltungsgerichtsurteil die politischen Rechte der Gemeinderatsmitglieder, die gleichzeitig dem Vorstand eines Verbands angehören, nicht ein. Die Kosten für die Beantwortung des Vorstosses betragen Fr. 1'635.--. Walter Stierli, SVP, Fischbach-Göslikon: Die Ausstandspflicht bei der Behandlung von Baugesuchen eines Gemeindeverbandes besteht für Gemeinderäte, die gleichzeitig auch im Verbandsvorstand sind. Dies wird damit begründet, dass in einem solchen Fall ein Ausstandsgrund nach Zivilstandsverordnung vorliegt. Sinngemäss bestünde sie auch für Gemeinderäte, die als zuständige Baubewilligungsbehörde über Baugesuche der eigenen Einwohnergemeinde oder Ortsbürgergemeinde zu befinden haben. In diesem Fall hat die Ausstandspflicht hinter das Prinzip der Gesetzmässigkeit der Verwaltung zurückzutreten. Beide Grundsätze lassen sich ja nicht gleichzeitig befolgen! Ein Gemeinderat, der Mitglied eines Gemeindeverbandes ist, hat bei der Beratung im Gemeinderat in den Ausstand zu treten! Während der Gemeindeversammlung kann derselbe Gemeinderat jedoch permanent anwesend sein. Er hat nur dann in den Ausstand zu treten, wenn zusätzlich zu seiner Verbandszugehörigkeit auch noch seine Partikularinteressen tangiert werden. Den Meinungsbildungsprozess des Gemeinderates während der Gemeinderatssitzung kann das betreffende Ratsmitglied, das auch gleichzeitig Verbandsvorstand ist, folglich nicht beeinflussen, es besteht ja Ausstandspflicht! Hingegen kann derselbe Gemeinderat dies durchaus während der Gemeindeversammlung tun bzw. nachholen, da er ja für diesen Anlass seine Ausstandspflicht nicht a priori gegeben ist. Er kann also theoretisch seine Ratskollegen nicht beeinflussen, das Stimmvolk jedoch sehr wohl! Diese Asymmetrie, diese 3288 29. Juni 2004 ungleiche Behandlung des grundsätzlich selben Vorganges mutet etwas seltsam an! Gemeindeverbände, denen sämtliche Gemeinderäte des Verbandsvorstandes angehören, sind demnach in ihren Strukturen zu überdenken, um die Handlungsfähigkeit des Gemeinderats nicht zu beeinträchtigen! Dies ist bedauerlich, denn nach unserer Erfahrung hat sich eine solche Zusammensetzung des Verbandsvorstandes auch als effiziente Plattform zur Behandlung von anderen anstehenden Geschäften sehr bewährt. - (Vorsitzender: Herr Stierli, ich bitte zum Ende zu kommen, Sie haben noch 10 Sekunden!). - Ich danke dem Regierungsrat und der Verwaltung für die prompte Beantwortung meiner Interpellation. Ich bin mit der Beantwortung meiner Interpellation nicht zufrieden! Vorsitzender: Der Interpellant ist von der Beantwortung seiner Interpellation nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. - Wir haben somit die Vorstösse, die das Departement des Innern betreffen, abgetragen. Ich erinnere Sie daran, dass wir heute von der Stadt Aarau zum Lunch in der Markthalle eingeladen sind. Man erwartet uns dort um 12.15 Uhr. Wir werden mit der Morgensitzung etwas früher aufhören. 2014 Interpellation Patricia Schreiber-Rebmann, Grüne, Wegenstetten, vom 9. März 2004 betreffend Freisetzungsversuche im Kanton Zürich; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1788 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 5. Mai 2004: Ausgangslage: Die Gentechnik ist eine relativ junge Wissenschaft mit weitreichenden Auswirkungen unter anderem auch in der Landwirtschaft. So gibt es heute von vielen wichtigen Kulturpflanzen wie Soja, Mais, Kartoffeln, Raps und Baumwolle auch gentechnisch veränderte Sorten und bereits über 50% der Sojabohnenproduktion gehen heute weltweit auf gentechnisch veränderte Arten zurück. Die globale Anbaufläche der transgenen Pflanzen nimmt von Jahr zu Jahr zu und erreichte im Jahr 2003 bereits rund 68 Millionen Hektar. Allerdings ist der kommerzielle Anbau transgener Nutzpflanzen regional sehr ungleich verteilt und konzentriert sich hauptsächlich auf die USA, Argentinien, Kanada und China. Genau wie jede andere Technik birgt auch die Gentechnik sowohl Chancen wie auch Risiken. In der Europäischen Union (EU) wurde bereits Anfang der 90er Jahre eine erste Richtlinie über die Genehmigung der Freisetzung und Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ("EU-Freisetzungsrichtlinie") in Kraft gesetzt. Allerdings besteht seit 1998 ein De-facto-Moratorium und gentechnisch veränderte Pflanzen wurden bislang nur zu Forschungs- und Versuchszwecken angebaut. Mitte April des laufenden Jahrs traten jedoch in der EU die beiden neuen Verordnungen über gentechnisch veränderte Futter- und Lebensmittel (1829/2003) sowie über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO (1830/2003) in Kraft. Diese beiden Verordnungen erlauben das Inverkehrbringen von GVO in der EU, sofern diese das vorgeschriebene Zulassungs- und 3289 Art. 2014 Genehmigungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben und als Produkte entsprechend gekennzeichnet werden. Auch in der Schweiz sind seit Inkrafttreten der Freisetzungsverordnung (FrSV) im Jahr 1999 sowohl die Freisetzung in der Umwelt wie auch das Inverkehrbringen von GVO gesetzlich geregelt. Als Bedingung für jede Freisetzung wie auch für jedes Inverkehrbringen von GVO wird darin eine Bewilligung vom Bund vorgeschrieben. Dem Bewilligungsverfahren zugrunde liegt eine Einzellfallprüfung mit Risikobewertung: Dabei müssen alle für die Beurteilung des möglichen Risikos erforderlichen Angaben enthalten sein und die Freisetzung oder das Inverkehrbringen darf nur bewilligt werden, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und der Erfahrung keine Gefahr für Mensch und Umwelt besteht. Zudem soll die Wahlfreiheit für die Konsumentinnen und Konsumenten sichergestellt werden indem die Warenflüsse mit der angemessenen Sorgfalt getrennt und gentechnisch veränderte Produkte für den Verkehr als solche gekennzeichnet werden müssen. Zurzeit wird die Lebensmittelverordnung in diesem Sinn dem Gentechnikgesetz angepasst, die entsprechende Vernehmlassung ist noch in diesem Jahr vorgesehen. Seit Inkrafttreten der Freisetzungsverordnung wurde vom BUWAL ein Freisetzungsversuch mit GVO bewilligt und vom BAG vier gentechnisch veränderte Nutzpflanzen für das Inverkehrbringen als Lebensmittel zugelassen. Das Ziel der schweizerischen Agrarpolitik ist sowohl auf Bundes- wie auf Kantonsebene die Förderung einer ökonomisch leistungsfähigen und zugleich ökologisch verantwortungsvollen Landwirtschaft im Rahmen einer sozialverträglichen Entwicklung. Welchen Stellenwert in Zukunft dabei die Gentechnik neben den anderen Produktionsformen einnehmen wird, hängt neben den politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen hauptsächlich von der Nachfrage, d.h. direkt von den Konsumentinnen und Konsumenten ab. Doch trotz den strengen Sicherheitsauflagen wird die kommerzielle Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft in der Schweiz (wie auch in Europa) zurzeit von einer Mehrheit der Bevölkerung eher skeptisch beurteilt. Als Ausdruck dafür wurde am 18. September 2003 in der Schweiz von Landwirtschafts-, Konsumenten- und Umweltorganisationen die eidgenössische Volksinitiative "Für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" beim Bund eingereicht, deren Hauptziel ein Verzicht auf kommerzielle Anwendungen von gentechnisch veränderten Organismen in der Umwelt für die Dauer von fünf Jahren ist. Beantwortung der einzelnen Fragen Zu Frage 1: Der Kanton Aargau wurde weder vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) noch von einer anderen kantonalen oder nationalen Fachstelle eingeladen, zum Freisetzungsversuch der ETH Zürich in Lindau (ZH) Stellung zu nehmen. Eine Stellungnahme von Nachbarkantonen ist in der Freisetzungsverordnung auch nicht vorgesehen. Zu Frage 2: Als speziellen Anreiz für den Biogischen Landbau stellt der Kanton den Betrieben (insbesondere den Umstellungsbetrieben) eine kostenlose Beratung und Weiterbildung durch die Fachstelle für Biolandbau an der Liebegg, Gränichen zur Verfügung. Zusätzlich finanziert er über einen Leistungsauftrag an das FiBL Spezialberatungen Art. 2014 sowie Weiterbildungsaktivitäten. Im Weiteren gewährt der Kanton Betrieben, die auf Biolandbau umstellen, zinsfreie Darlehen aus dem kantonalen Agrarfonds. Das FiBL als national und international renommierte Forschungsstätte mit rund 100 Mitarbeitenden hat vom Kanton seit seinem Zuzug auf Beginn 1997 immer wieder Goodwill und Unterstützung erfahren. Erwähnt sei die zuvorkommende Übertragung der Anlagen des ehemaligen LBBZ Frick (ab 1997 mietweise, auf Beginn 2004 Verkauf) sowie der pachtweise zur Verfügung gestellte Gutsbetrieb mit neuen Stallungen und neu der Trotte und der Rebanlagen. Diese Unterstützung ist nicht nur durch die Ziele der kantonalen Agrarpolitik begründet sondern ebenso durch jene der kantonalen Wirtschaftspolitik. Dabei geht es unter anderem um eine aktive Bildungs- und Forschungspolitik und um die Unterstützung national und international ausstrahlungskräftiger Forschungsinstitutionen. Solange sich GVO-Freilandversuche auf einzelne isolierte kleinflächige und zudem von den zuständigen nationalen Gremien eingehend geprüfte Projekte beschränken, ist von keiner Beeinträchtigung der Arbeiten des FiBL und der bisher GVO-freien Landwirtschaft generell auszugehen. Eine Intervention des Regierungsrats bei der ETH gegen den Freilandversuch ist daher nicht opportun. Anders präsentierte sich die Sachlage, wenn in Zukunft doch einmal ein Anbau von transgenen Kulturen ins Auge gefasst würde. Ob die von der EU verfolgte neue Doktrin der Koexistenz veschiedener Anbauverfahren (GVO und GVOfrei), welche durch entsprechende Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten sichergestellt werden soll, überhaupt praktikabel ist, muss sich in diesen Ländern erst noch weisen. In der kleinräumigen Schweiz mit der kleinstrukturierten Landwirtschaft bedarf dies erst recht gründlicher Studien, wobei sich auch Fragen des Haftungsrechts stellen. Zu Frage 3: Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen wirft eine Reihe von Fragen auf, die teilweise schwierig und nur im Bezug zum konkreten Freisetzungsversuch beantwortet werden können. Der Regierungsrat ist jedoch der Auffassung, dass es zeitlich und örtlich klar eingegrenzte Versuche braucht, um wissenschaftlich abgestützte Antworten auf die Fragen im Zusammenhang mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen zu erhalten. Weiter ist er überzeugt, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen der Beantwortung dieser Fragen genügend Raum einräumen: So dürfen seit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetztes über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG) am 1. Januar 2004 gentechnisch veränderte Organismen unter anderem nur dann freigesetzt werden, wenn die angestrebten Erkenntnisse nicht durch Versuche in geschlossenen Systemen gewonnen werden können. Weiter muss der Versuch auch einen Beitrag zur Erforschung der Biosicherheit von solchen Organismen leisten und die Organismen dürfen keine gentechnisch eingebrachten Resistenzgene gegen in der Humanund Veterinärmedizin eingesetzte Antibiotika enthalten (Art.6, Absatz 2, GTG). Zudem wird jeder geplante Freisetzungsversuch von gentechnisch veränderten Organismen einem Bewilligungsverfahren unterzogen, welches aufzeigen muss, dass nach dem Stand der Wissenschaft und der Erfahrung der Versuch den Menschen und die Umwelt nicht gefährden kann (Art. 19, Absatz 1, FrSV). Der endgültige Entscheid über die Bewilligung liegt dabei beim Bund und 29. Juni 2004 nicht beim Standortkanton; dieser kann jedoch im Rahmen des Bewilligungsverfahrens seine Vorstellungen zum Standort und zur technischen Durchführung des Versuchs einbringen. Der Kanton Aargau würde in diesem Sinne entsprechende Sicherheitsmassnahmen verlangen, damit der Versuch mit einem minimalen Risiko für Bevölkerung und Umwelt durchgeführt werden kann. Zu Frage 4: Der Regierungsrat hat weder die Möglichkeiten noch die Absicht, einen aufgrund des geltenden Rechts vom Bund bewilligten Freisetzungsversuch auf seinem Kantonsgebiet zu blockieren oder zu verhindern. Vielmehr liegt ihm daran, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt sicherzustellen sowie entsprechende vorsorgliche Massnahmen zur Bekämpfung von unplanmässig auftretenden Organismen zu treffen. Dies ist am Besten mit entsprechenden Sicherheitsmassnahmen zu erreichen, die unter Einbezug sämtlicher relevanter Fachstellen erarbeitet werden und durch die kantonale Stellungnahme in das Bewilligungsverfahren einfliessen. Seit dem Gesuch der Firma Plüss-Staufer AG in Oftringen in den Jahren 1998/99 hat keine weitere Firma ein Gesuch um eine Freisetzung von gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen nach der Freisetzungsverordnung vom 25. August 1999 im Kanton Aargau eingereicht. Mit Ausnahme des Freisetzungsversuchs der ETH Zürich in Lindau (ZH) entspricht dies durchaus einem gesamtschweizerischen Trend und widerspiegelt nicht zuletzt das schwierige politische Umfeld bezüglich dem Freisetzen von solchen Organismen. Zu Frage 5 Vollzug der Freisetzungsverordnung (FrSV): Der Vollzug der Freisetzungsverordnung kann in verschiedene Etappen unterteilt werden, für welche die jeweiligen Zuständigkeiten nicht identisch sind: Bewilligung von Freisetzungsversuchen (Art. 18-21, FrSV): Für die Erteilung einer Bewilligung für eine Freisetzung ist das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) zuständig. Allerdings muss das BUWAL vor der Bewilligungserteilung das Gesuch zur Stellungnahme an weitere Fachstellen, namentlich an das Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) und an die vom Standortkanton bezeichnete Fachstelle weiterleiten. Nach Prüfung der Unterlagen und unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen beurteilt das BUWAL anschliessend innerhalb von 90 Tagen nach den Vorgaben im Gentechnikgesetz und in der Freisetzungsverordnung das Gesuch und erteilt gegebenenfalls die Bewilligung. Unter gewissen Umständen ist dabei auch ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren zulässig. Überwachung des Umgangs mit Organismen in der Umwelt (Art. 26-31, FrSV): Wird die Freisetzung vom BUWAL bewilligt, erfolgt deren Überwachung zum Teil durch den Standortkanton (Überwachung der Sorgfaltspflicht), aber hauptsächlich durch das BUWAL. Das BUWAL kann dazu eine Begleitgruppe einsetzen, in welcher Fachpersonen durch Stichproben die Durchführung des Freisetzungsversuchs und die korrekte Umsetzung der eventuell verordneten Sicherheitsmassnahmen überprüfen. Der Kanton Aargau 3290 29. Juni 2004 würde verlangen, in dieser Begleitgruppe Einsitz zu nehmen. Bekämpfung (Art. 32, FrSV): Treten bei Freisetzungen unplanmässig Organismen auf, welche den Menschen oder die Umwelt, insbesondere die Tiere oder Pflanzen schädigen, so obliegt die Bekämpfung derselben hauptsächlich dem Standortkanton. Der Kanton Aargau würde die dazu erforderlichen Massnahmen anordnen und koordinieren. Das Zusammenspiel der involvierten Ämter im Kanton Aargau: Die vom Kanton Aargau für den Vollzug der FrSV bezeichnetet Fachstelle ist gemäss RRB vom 16. Dezember 1998 das Kantonale Labor Aargau. Eine entsprechende kantonale Stellungnahme nach Art. 18 der Freisetzungsverordnung wird im Mitberichtsverfahren von der bezeichneten Fachstelle in Absprache mit der Abteilung für Landwirtschaft, der Abteilung für Umwelt, der Abteilung für Landschaft und Gewässer und eventuell noch weiteren Fachstellen sowie der betroffenen Gemeinde erarbeitet. Art. 2015 diese Aussage ebenso besorgt zur Kenntnis wie ich! Dies bedeutet, dass der Aargau für die Kosten der Bekämpfung aufkommen müsste! - (Vorsitzender: Frau Patricia Schreiber, Ihre Redezeit ist abgelaufen!) - Ich bin mit der Antwort des Regierungsrats überhaupt nicht zufrieden. Schade, dass der Aargau in diesem Bereich zu zaghaft und zu gentechfreundlich ist! Vorsitzender: Die Interpellantin ist von der Antwort keineswegs befriedigt, hat dafür aber pünktlich aufgehört! 2015 Interpellation der CVP-Fraktion vom 2. März 2004 betreffend Auswirkungen der Konzentrationspläne des VBS und den möglichen Abbau an Personal und Strukturen der Armee, besonders im Bereich der Logistik und Ausbildung im Kanton Aargau; Beantwortung und Erledigung Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 2'225.--. (vgl. Art. 1766 hievor) Patricia Schreiber-Rebmann, Grüne, Wegenstetten: Herzlichen Dank für die fristgerechte und ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Es ist schön zu wissen, dass sich die Regierung sehr glaubwürdig in der Standortfragen des FiBL (Forschungsinstitut für Biologischer Landbau) letztes Jahr und schon früher engagiert hat. Antwort des Regierungsrats vom 2. Juni 2004: Sehr bedauerlich ist, dass der Aargau sich nicht konsequent mit dem FiBL profilieren will! Folgender Spruch stand am 26. Juni 2004 auf meinem Abreisskalender und ist von Klaus Michael Meyer-Abich: "Die Wissenschaft macht uns weise, sie sucht Antworten. Es wird allerdings selten diskutiert, ob sie sich die passenden Fragen gestellt hat." Genau die gleiche Haltung höre ich aus den Antworten der Regierung heraus. Obwohl der Kanton Aargau mit dem FiBL eine Forschungsstätte beheimatet, die andere Fragen stellt und wirklich Lösungen findet statt nur Symptome bekämpft, ist die Regierung sehr zaghaft, ja sogar ideenlos. Warum setzt die ETH auf die Gentech-Landwirtschaft und nicht auf die Biolandwirtschaft? Warum kann die Regierung nicht bei der ETH für die "national und international renommierte Forschungsstätte FiBL" und für "natürlichen" Antworten werben? Getreu wird an den Schein-Erfolgen der Gentechnik festgehalten, obwohl viele andere Länder bereits negative Erfahrungen gemacht haben und sich aus dieser Risikotechnik wieder verabschieden. Im Mai dieses Jahres machte folgende Aussage Schlagzeile: "Albtraum mit Gentech-Unkraut". Argentinien setzte ganz auf transgene Soja, die herbizidresistent ist. Nun wurden auch Unkräuter herbizidresistent. Als Folge müssen die Bauern viel mehr Herbizide spritzen. Auf Seite 5 der Antworten lese ich besorgt Folgendes: "Treten bei Freisetzungen unplanmässig Organismen auf, welche den Menschen oder die Umwelt, insbesondere die Tiere oder Pflanzen schädigen, so obliegt die Bekämpfung derselben hauptsächlich dem Standortkanton. Dies steht in Art. 32 der Freisetzungsverordnung. Der Kanton Aargau würde die dazu erforderlichen Massnahmen anordnen." Meine lieben Finanzpolitiker bei der SVP/FDP, ich hoffe, Sie nehmen 3291 Zu Frage 1: Das genaue Ausmass des Abbaus der Waffenplätze, Zeughäuser und Armeemotorfahrzeugparks steht heute noch nicht fest. Die Zahl der Logistikbetriebe (Zeughäuser und Armeemotorfahrzeugparks) soll nach den Plänen des Departements für Verteidigung, Bevölkerung und Sport (VBS) von heute 30 Stammbetrieben auf 3 bis 5 Materialcenter und 2 bis 3 Fahrzeugcenter reduziert werden. Genaue Standorte sind noch nicht definiert. Die entsprechenden Planungsarbeiten dauern voraussichtlich bis im 3. Quartal dieses Jahrs. Anschliessend sollen die Ergebnisse den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet werden. Die Umsetzung soll konzentriert in den nächsten fünf Jahren, spätestens aber bis 2010, erfolgen. Mit dem gleichen Zeithorizont wie für die Logistikinfrastruktur wird auch ein Konzept für die künftige Nutzung der Ausbildungsinfrastruktur und Einsatzinfrastruktur (Waffen- und Schiessplätze, Rekrutierungsstandorte, Kommandostandorte) erarbeitet. Auch hier liegen noch keine Aussagen zu einzelnen Standorten vor. Zu Frage 2: Der Regierungsrat verschliesst sich nicht notwendigen Reformen, soweit sie betriebswirtschaftlich begründet werden können und vor allem auch militärisch Sinn machen. Zudem erachtet er es als wesentlich, dass auch eine gestrafftere Organisation miliztauglich bleibt. Der Kanton Aargau wird den Entscheidungsprozess konstruktiv-kritisch begleiten. Vorgeschlagene Modelle müssen das Resultat transparenter Kriterien sein. Ein weiterer Abbau von Arbeitsplätzen in den militärischen Betrieben dürfte jedoch weder schweizweit, noch im Kanton Aargau zu verhindern sein. Zu Frage 3: Der Regierungsrat verlangt, dass die Reorganisation der Armeelogistik und der Ausbildungsinfrastruktur opfersymmetrisch erfolgt und die beträchtlichen und überdurchschnittlichen wehrpolitischen Leistungen des Kantons Aargau in diesem Prozess angemessen berücksichtigt werden. Der Regierungsrat wird sich im Herbst kritisch mit den Vorschlägen des Bundes auseinandersetzen. Er setzt sich dafür ein, dass sowohl das Rekrutierungszentrum Windisch als auch die drei Waffenplätze im Kanton Aargau mit sehr gutem, zeitgemässem Angebot erhalten bleiben und der Art. 2016 Kanton Aargau Standort eines der neuen Logistikcenters wird. Dafür sprechen die ideale Verkehrslage und eine bereits vorhandene sehr gute Infrastruktur. Zu Frage 4: Nach Ansicht des Regierungsrats ist bei der Wirtschaftslage im Kanton Aargau eine leichte Verbesserung zu verzeichnen. Gleichwohl wird es nicht leicht sein, für allfällig ausscheidende Mitarbeitende der Militärbetriebe adäquate Arbeitsplätze in anderen Branchen zu finden. Durch den bereits erfolgten massiven Stellenabbau in den Militärbetrieben durch den Verzicht auf Neuanstellungen weisen die Belegschaften einen hohen Altersdurchschnitt auf, was die Vermittlung erschweren wird. Der Regierungsrat wird sich dafür einsetzen, dass in den beiden eidgenössischen Betrieben (Brugg/Bremgarten und Othmarsingen) eine faire Anwendung des bereits bestehenden Sozialplans des Bundes erfolgt. Für den Militärbetrieb Aarau mit kantonalem Status soll bei einem allfälligen Stellenabbau ein Sozialplan des Kantons zum Tragen kommen. Der Regierungsrat wird sich vehement dafür einsetzen, dass in den drei Betrieben Entlassungen vermieden werden. Er wird sich auch für den Erhalt der 30 Ausbildungsplätze einsetzen. Ein allfälliger Stellenabbau soll sozialverträglich und mit angemessenen Übergangsfristen erfolgen. Die Mitarbeitenden sollen bestmöglich bei der Vermittlung von neuen Stellen unterstützt werden. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'145.--. Andreas Senn, CVP, Würenlingen: Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung unserer Interpellation. Es ist wichtig und unerlässlich, dass sich der Regierungsrat im kommenden Herbst sehr kritisch mit den Vorschlägen des Bundes auseinandersetzt! Nach Ansicht der CVP müssen sowohl das neugeschaffene Rekrutierungszentrum Windisch wie auch die drei Waffenplätze Aarau, Bremgarten und Brugg erhalten bleiben! Ferner muss es das erklärte Ziel sein, dass der Kanton Aargau Standort eines der neuen Logistikzentren der Armee wird! Die bereits vorhandene sehr gute Infrastruktur und die ideale Verkehrslage sprechen eindeutig für den Aargau. Mit Genugtuung haben wir zur Kenntnis genommen, dass sich der Regierungsrat vehement dafür einsetzen wird, dass es in den drei Militärbetrieben zu keinen Entlassungen kommen wird und dass die 30 Ausbildungsplätze erhalten bleiben! Mit der Antwort des Regierungsrats ist die CVP zufrieden. Vorsitzender: Die Interpellantin ist von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist somit erledigt. - Die Geschäfte des Gesundheitsdepartements sind somit abgetragen. 29. Juni 2004 2016 Postulat Lieni Füglistaller, SVP, RudolfstettenFriedlisberg, vom 23. September 2003 betreffend Kriterien der Kostenbeteiligung von Gemeinden an Kantonsstrassen; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 1525 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 9. Juni 2004: Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: Mit einem Einbezug von verkehrlichen Kriterien bei der Berechnung der Höhe der Gemeindebeiträge sind folgende Probleme verbunden: - Es fehlen die gesicherten Verkehrsdaten in der notwendigen Tiefe bzw. Differenzierung, d.h. es liegen lediglich Daten aus einem Verkehrsmodell vor, welches mittels Verkehrszählungen periodisch zu kalibrieren ist. Mit dieser Modellrechnung können "ungerechte" bzw. anfechtbare Ergebnisse nicht ausgeschlossen werden. - Ein "gerechter" Faktor Verkehrsmenge wäre schwerfällig im Vollzug: Für Gemeinden mit mehreren Kantonsstrassen und stark unterschiedlichen Belastungen von Teilstrecken müssten streckenspezifische Beitragssätze angewendet werden. Ein Beitragssatz je Gemeinde wäre nicht mehr möglich. Streckenspezifische Beitragssätze wären mit beträchtlichem Mehraufwand bei deren Ermittlung und Anwendung verbunden. - Es wäre zu differenzieren zwischen dem "hausgemachten" Verkehr der mittelbaren Region und dem Transitverkehr, der ausserhalb der mittelbaren Region erzeugt wird. Die einzige Berücksichtigung nur einer Gemeinde würde zu einem übermässigen Aufwand führen. Bei einer sehr kleinräumigen Betrachtung könnten einzelne Veränderungen, z.B. durch eine neue Überbauung, schon zu wesentlichen Veränderungen der verkehrlichen Kriterien führen. Bereits die heute gültige Regelung sieht vor, dass der Gemeindebeitrag bei besonders grossen Aufwendungen infolge starkem Durchgangsverkehr oder besonderen baulichen Schwierigkeiten ermässigt, bei Sondervorteilen aber auch erhöht werden kann (§ 17 Kantonsstrassendekret). Dem Anliegen des Postulats kann damit zumindest teilweise heute schon entsprochen werden: In bestimmten Fällen ist eine Ermässigung, allerdings auch eine Erhöhung der Beitragssätze möglich. Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen und eine Konkretisierung des heute gültigen § 17 Kantonsstrassendekret zu prüfen. Ziel dieser Konkretisierung wäre, diejenigen Fälle näher zu bezeichnen, in denen der Beitragssatz von vornherein zu ermässigen oder zu erhöhen ist. Neben den Zahlen für den Anteil des Durchgangsverkehrs, evtl. auch des Lastwagenanteils, müssten der Strassencharakter und die Siedlungsstruktur der betreffenden Innerortsstrecke mit berücksichtigt werden. Es kann sich aber nur um besondere Härtefälle handeln, während im Normalfall der reguläre Beitragssatz für jede einzelne Gemeinde - gemäss § 17 Kantonsstrassendekret zwischen 20% und 60% zur Anwendung gelangt. Die Kosten für die Bearbeitung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'635.--. 3292 29. Juni 2004 Vorsitzender: Das Postulat ist unbestritten. Es wird an den Regierungsrat überwiesen. 2017 Interpellation Albert Fischer, CVP, Merenschwand, vom 20 Januar 2004 betreffend grenzüberschreitende Regionalplanung im Bezirk Muri; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1721 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 31. März 2004: Allgemeines: Der Interpellant gibt einen generellen Überblick über die aktuellen Entwicklungsvorgänge im Oberen Freiamt und in den angrenzenden, ausserkantonalen Regionen. Der Regierungsrat teilt die Einschätzung bezüglich des Trends, betrachtet die tatsächlichen Auswirkungen aber als weniger einschneidend - so werden zum Beispiel auch im Freiamt Arbeitsplätze geschaffen. Dennoch ist es wichtig, dass die verantwortlichen Behörden weitsichtig und mit einer überregionalen Perspektive planen. Die Situation im Oberen Freiamt muss im Licht der aktuellen agglomerationspolitischen Diskussion betrachtet werden. Die Agglomerationspolitik des Bundes ist primär auf die Agglomerationsgemeinden gemäss Bundesstatistik 2000 ausgerichtet und hier insbesondere auf diejenigen mit den grössten Problemen (Siedlungsentwicklung, Verkehr, Umwelt, Sozialwesen und Integration). Weil die Agglomerationsdefinition des Bundes auf die Gemeinden des Oberen Freiamts nicht zutrifft, steht diese Region - die zwar an die Agglomerationen Zürich, Zug und Luzern angrenzt und mit diesen eng verbunden ist - bei den Agglomerationsprogrammen nicht im Vordergrund. Dies ist auch der Grund, warum sich der Kanton Aargau zur Zeit unter dem Titel "Agglomerationspolitik" prioritär mit seinen Agglomerationsgemeinden im engeren Sinne befasst. Mit der Erarbeitung von Agglomerationsprogrammen Siedlung/Verkehr/Umwelt für seine sieben Teilagglomerationen ist er zur Zeit sehr stark gefordert. Es ist unbestritten, dass verschiedene Gemeinden des Oberen Freiamts schon seit längerer Zeit Agglomerationsfunktionen für ausserkantonale Zentren übernehmen und dass hier ein Koordinationsbedarf über die Kantonsgrenze besteht. Auf Grund der genannten Bundesvorgaben erachtet es der Regierungsrat als zweckmässig, anstelle eines Agglomerationsprogramms die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in einem umfassenderen Sinn zu optimieren. Auf die entsprechenden Möglichkeiten wird in der nachfolgenden Beantwortung der Fragen eingegangen. Zu Frage 1: Für die gemeindeübergreifende Auseinandersetzung mit den aufgezeigten Herausforderungen bietet sich der Regionalplanungsverband Oberes Freiamt als geeignete Körperschaft an. Der Verband hat vor zwei Jahren mit der Erarbeitung einer Siedlungs- und Verkehrsstudie begonnen (Leistungsauftrag des Kantons, der zur Hälfte von den Verbandsgemeinden und zur Hälfte vom Kanton finanziert wird). Bis jetzt wurden vor allem Grundlagendaten gesammelt und grob interpretiert. Es wird nun darum gehen, mit Hilfe dieser Grundlagen Entwicklungsszenarien zu erarbeiten. Dabei muss die Entwicklung in den Nachbarregionen, 3293 Art. 2017 speziell in den Grossräumen Zürich, Luzern und Zug ebenfalls in die Überlegungen mit einbezogen werden. Für den Umgang mit grenzüberschreitenden Problemen im Raum Freiamt in Richtung Zug soll aufgrund einer Initiative des Baudepartements eine "Plattform Aargau-Zug" institutionalisiert werden. Daran sollen die Vorsteher der Baudepartemente, Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, der Regionalplanungsverbände und der Verwaltung und - fallweise - auch von anderen Organisationen teilnehmen. Ziel ist die Behandlung von gemeinsamen grenzüberschreitenden Interessen. Ein erstes Treffen der beiden Kantone (Vorsteher Baudepartemente und Präsident Regionalplanungsverband) zur Festlegung der Organisation ist auf Juni terminiert. Analoge Plattformen funktionieren zwischen den Kantonen Aargau und Zürich, resp. Aargau und Solothurn mit gutem Erfolg. Zu Frage 2: Der Einbezug der Gemeinden und Regionen bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nach dem Grundsatz der "variablen Geometrie" ist für den Regierungsrat zwingend und gängige Praxis. Beispiele sind die in der Frage 1 aufgeführten Plattformen. Auch die aktuellen Agglomerationsprogramme werden grenzüberschreitend unter Einbezug der Gemeinden erarbeitet oder koordiniert. Zudem ist es Praxis, dass spezielle Sachprobleme unter Einbezug der betroffenen Gemeinden behandelt werden. Zu Frage 3: Der Kanton Zug hat das Baudepartement bereits in einer frühen Planungsphase in die konzeptionellen Arbeiten rund um die Stadtbahn Zug einbezogen. Schon in den ersten Kontakten im Februar 2000 wurden Zielkonflikte deutlich. Die engen Randbedingungen bei der Streckenkapazität (v.a. Einspurstrecke Cham-Rotkreuz) und bei den Anschlüssen an das übergeordnete Netz in den Räumen Zug-Rotkreuz und Lenzburg-Wohlen zeigten, dass die Stadtbahn nicht in das aargauische Regionalzugsnetz integriert werden kann. Der Vorschlag der Zuger Verwaltung, die Stadtbahn aus Zug nach einer Standzeit von ca. 10 Minuten in Rotkreuz bis nach Wohlen weiterfahren zu lassen, liess sich mit dem vorgesehenen Regionalzugsangebot im Korridor Rotkreuz-Muri-Wohlen-Lenzburg-Aarau nicht vereinbaren. Eine Verlängerung nach Wohlen scheiterte ausserdem an den sehr hohen Betriebskosten, da die Zugskomposition in Wohlen eine Standzeit von rund 45 Minuten aufweisen würde. Das Baudepartement hat sich nach Rücksprache mit dem Regionalplanungsverband gegen die Stadtbahn-Verlängerung nach Muri bzw. Wohlen ausgesprochen, weil ein Bruch der Freiämter Regionalzüge in Muri oder Wohlen für das Freiamt mit grossen Nachteilen verbunden gewesen wäre. Reisende aus dem Raum Sins nach Lenzburg oder Aarau hätten in Muri oder Wohlen umsteigen und zudem noch eine Umsteigezeit von 10 Minuten in Kauf nehmen müssen. Das Konzept Bahn+Bus 2000 sieht nun ab 12. Dezember 2004 im Freiamt einen Fahrplan vor, der die direkten Verbindungen aus dem Aargau (von Aarau-Lenzburg sowie Othmarsingen) ins obere Freiamt weiterhin gewährleistet. Trotz der Aufhebung der direkten Verbindungen aus dem Freiamt nach Zug können weiterhin den ganzen Tag gute Verbindungen nach Zug und Luzern angeboten werden. In den Spitzenzeiten ist vorgesehen, das Angebot im Oberen Freiamt gegenüber heute zu verdichten, wobei die Zusatzzüge sehr attraktive Umsteigeverbindungen auf die Stadtbahn Zug Art. 2018 29. Juni 2004 (3 Minuten Umsteigezeit in Rotkreuz) und auf den InterRegio nach Luzern ermöglichen. und Umsetzung der Raumentwicklungsvorstellungen für das Freiamt. Zu Frage 4: Das Bünztal, der Lindenberg, die Reussebene wie auch der Reusstalbereich im oberen Freiamt weisen unterschiedliche Entwicklungsvoraussetzungen, Eigenheiten und Bedürfnisse aus. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 2'107.--. Bereits im Raumordnungskonzept von 1995 hat der Regierungsrat für das Freiamt die Steigerung der Zahl der Arbeitsplätze als vorrangiges Ziel für diese Region postuliert, da die Zahl der Arbeitsplätze im Vergleich zur Bevölkerungszahl in der Region unterdurchschnittlich ist. Sie sollen vorzugsweise entlang der Hauptentwicklungsachsen Lenzburg-Wohlen-Muri-Sins-Oberrüti und Wohlen-BremgartenMutschellen angesiedelt werden. Wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte auf dieser Achse sind Sins, Muri, Villmergen/Wohlen und Bremgarten. Diese Achsen sollen aber auch wegen der guten Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln für das Wohnen genutzt werden. Die landschaftlichen Qualitäten und die Bedeutung der Natur der Reussebene waren und sind im nationalen Rahmen unbestritten. Bund, Kanton, Gemeinden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und private Organisationen haben seit 1970 mehr als 200 Mio. Franken in dieses Gebiet investiert, um eine schonende Entwicklung im besten Sinne einer regionalen Nachhaltigkeit zu ermöglichen. Die Kooperation war besonders darauf bedacht, dass die Werte der Landschaft auch zu einem Ertragsfaktor für die naturnahe Landwirtschaft werden und diese nicht ausgegrenzt werden. Das mit grossem Aufwand Erreichte muss behutsam weiterentwickelt werden. Das Gleiche gilt im Grundsatz auch für den Lindenberg als bedeutender Natur- und Erholungsraum. Es wäre deshalb falsch, das Freiamt oder Teile davon (Lindenberg, Reussebene) einseitig als "Naturreservat" zu erklären. Der auf Grund der Nähe zu den ausserkantonalen Arbeitsplatzzentren und der verbesserten Verkehrsverbindungen (A 4) zu erwartende Druck auf die Wohnzonen in der Region darf aber nicht zu einer Verschlechterung der Wohnund Siedlungsqualität, einer Beseitigung von Grünzäsuren und einer übermässigen Belastung des vorhandenen Naturund Landschaftspotenzials führen. Die Förderung einer hohen Wohnqualität in den Siedlungsgebieten bedarf einer zielgerichteten, aber zurückhaltenden Erschliessung der Baulandreserven. Es geht darum, die attraktiven Eigenheiten des Freiamts, die insgesamt sehr feingliedrige, gut in die Landschaft integrierte Siedlungsstruktur sowie die vielfältigen Natur- und Landschaftswerte zu erhalten und gleichzeitig ein kontrolliertes Wachstum zu ermöglichen. Die Antwort auf die Frage ist ein Bekenntnis zu einer Entwicklung, die eine dauernde Abstimmung mit regionalen Nachhaltigkeitszielen erfordert. Zu Frage 5: Aus der Beantwortung der Fragen 1 und 2 geht hervor, dass der Regierungsrat im vorliegenden Fall die bestehenden Einrichtungen für eine weitsichtige, zukunftsorientierte Raumentwicklung mit der erforderlichen Pflege einer grenzüberschreitenden Planung als ausreichend erachtet. Die erforderlichen Instrumente sind vorhanden, die Entscheidungskompetenzen situationsgerecht. Der Regierungsrat ist jedoch sehr interessiert an einer aktiven Rolle des Regionalplanungsverbands bei der Weiterentwicklung Albert Fischer, CVP, Merenschwand: Ich danke dem Regierungsrat und der Verwaltung für die Beantwortung meiner Interpellation. Vom Regierungsrat wurde die Beantwortung am 31. März verabschiedet. Bis zur Zustellung der Papiere sind dann 80 Tage vergangen. Verschlungene Wege, Winkel und Schubladen im Baudepartement haben diese Beantwortung zweieinhalb Monate zurückbehalten, obwohl es sich hier nicht um ein Baugesuch handelt! Nun zurück zum Inhalt der Beantwortung: In der Antwort auf Frage 1 verspricht der Regierungsrat eine "Plattform Aargau-Zug" einzurichten. Wenn diese Plattform sich regelmässig zu anstehenden Problemen trifft und daraus Lösungen entstehen, hat diese Interpellation eines ihrer Ziele erreicht. Zur Frage 2 schreibt der Regierungsrat, dass eine analoge Plattform Aargau-Zürich gut funktioniert. Meine Erkundigungen und meine Erfahrung haben ergeben, dass vor allem das Limmatthal und die Region Mutschellen davon profitieren können. Die Region Muri und Affoltern a.A. werden dabei eher stiefmütterlich behandelt. Die Agglomerationsprogramme betreffen den Bezirk Muri bekanntlich nicht, deshalb ist jede Initiative willkommen. Die Einbindung der Region und Bezirk Muri an das Netz des öffentlichen Verkehrs der angrenzenden Ballungszentren muss ein Dauerthema bleiben! Den letzten Satz in der regierungsrätlichen Beantwortung der Frage 4 möchte ich unterstreichen und speziell hervorheben. Der Regierungsrat schreibt: Die Antwort auf die Frage ist ein Bekenntnis zu einer Entwicklung, die eine dauernde Abstimmung mit regionalen Nachhaltigkeitszielen erfordert. Wichtig ist, dass sich der Bezirk Muri nachhaltig entwickeln kann und durch seine geographische Lage nicht unberechtigt behindert und benachteiligt wird! - Ich bin mit der Beantwortung der Interpellation zufrieden. Vorsitzender: Der Interpellant ist von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist somit erledigt. 2018 Interpellation Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttingen, vom 2. März 2004 betreffend Verlagerung des Schwerverkehrszolls von Koblenz nach Waldshut; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1771 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 2. Juni 2004: Zu Frage 1: Der Regierungsrat hat offiziell keine Kenntnis vom geplanten rückwärtigen Verzollungszentrum auf dem Lonza-Areal. Das Baudepartement hat im Rahmen der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie A98 Südtrasse 3294 29. Juni 2004 Waldshut über den Gemeinderat Koblenz einzelne Informaerhalten. An der Projektierung war die Verwaltung des Kantons Aargau nicht beteiligt. Aufgrund der vorhandenen Informationen geht der Regierungsrat davon aus, dass der deutsche und schweizerische Zoll im Lonza-Areal zusammengelegt werden sollen, so dass am Grenzübergang selbst keine Warenabfertigung mehr stattfinden muss (Laufzettelverfahren). Die Ansiedlung der Zollverwaltungen und der Spediteure im Lonza-Areal könnte auf Investorenbasis (Einmietung) erfolgen. Zu Frage 2: Die Idee eines rückwärtigen Verzollungszentrums auf deutschem Gebiet will einen Beitrag zur Lösung der drängenden Verkehrsprobleme beim Grenzübergang Koblenz-Waldshut leisten. Die Verkehrsprobleme werden verursacht durch die Warenabfertigung in sehr beengten Verhältnissen einerseits und die hohe Verkehrsbelastung der deutschen Bundesstrasse B34, die unmittelbar am Rheinübergang vorbeiführt, anderseits. Den verkehrlichen Vorzügen einer solchen Anlage stehen möglicherweise Nachteile, wie sie der Interpellant aufzählt, gegenüber. Für eine abschliessende Meinungsbildung fehlt dem Regierungsrat zurzeit die Gesamtinformation über alle Aspekte. Letztlich wird es um die konkrete Ausgestaltung und die Rahmenbedingungen der vorgeschlagenen Lösung sowie um die Abwägung der verschiedenen Interessen gehen. Zu Frage 3: Es gilt sinngemäss die Antwort zur Frage 2. Der Regierungsrat bedauert den Abbau der Arbeitsplätze am Standort in Koblenz. Er wirkt darauf hin, dass die Mitarbeitenden am neuen Standort zu den gleichen Bedingungen weiterbeschäftigt werden könnten (siehe Frage 5). Die räumliche Verschiebung der Arbeitsplätze erachtet der Regierungsrat für die Betroffenen als zumutbar. Zu Frage 4: Es gilt sinngemäss die Antwort zur Frage 2. Zu Frage 5: Der Regierungsrat kann sich sehr wohl eine solche Lösung vorstellen. Um die Realisierbarkeit einer allfälligen "win-win-Situation" beurteilen zu können, bedarf es aber noch weiterer Abklärungen der Zollorgane beiderseits des Rheins. Nach heutigen Informationen ist dazu kein neuer Staatsvertrag nötig, sondern eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Staatsvertrag vom 1. Juni 1961. Diese Vereinbarung liegt in der Zuständigkeit der Zollorgane. Zu Frage 6: Die Erstellung einer rückwärtigen Zollanlage beeinflusst die Planung eines neuen Rheinübergangs, weil eine für jeden neuen Brückenstandort sehr schwierige Randbedingung entfällt. Dies gilt für einen allfälligen Ausbau der bestehenden Rheinbrücke ebenso wie für die diskutierten neuen Standorte westlich (Schmittenau) oder östlich (Lonza) von Koblenz. Jede Lösung für einen neuen Rheinübergang profitiert vom Wegfall der flächenintensiven Anlagen für die Warenabfertigung. Ein rückwärtiges Verzollungszentrum ist bedeutend flexibler in Bezug auf die weitere Entwicklung des Integrationsprozesses Schweiz/Europa. Zu Frage 7: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie "A98 Südtrasse Waldshut" hat die Projektoberleitung festgestellt, dass ein Vergleich der Südtrassen mit den Nordtrassen (auf deutschem Gebiet) nur möglich ist, wenn diese eine Verbindung zum schweizerischen Strassennetz als Projektbestandteil umfassen. Ein neuer Übergang östlich von Koblenz stellt eine technisch machbare Umsetzung dieses Projektbestand- 3293 Art. 2017 tionen teils dar. Eine eigentliche Planung mit Variantenvergleich und Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) besteht noch nicht, soll aber in Kürze gestützt auf die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie A98 vom Baudepartement in Angriff genommen werden. Zu Frage 8: Die Resultate einer Zweckmässigkeitsbeurteilung Rheinübergang Koblenz-Waldshut werden eine Anpassung des Richtplans nötig machen, selbst wenn es beim Standort Felsenau-Schmittenau bliebe. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Machbarkeitsstudie haben sich der Planungsverband Zurzach und Umgebung und die meisten Gemeinden für diesen Standort ausgesprochen. Die Gemeinden Full-Reuenthal und Leibstadt sind gegen einen westlich der Aaremündung gelegenen neuen Rheinübergang. Zu Frage 9: Ein abseits von der Rheinbrücke gelegenes Verzollungszentrum könnte wohl kurz- und mittelfristig die Voraussetzungen für eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse beim heutigen Zoll schaffen. Wie bereits erwähnt, wäre ein rückwärtiges Verzollungszentrum auch flexibler in Bezug auf die weitere Entwicklung. Unter der Voraussetzung, dass die steuer-, arbeits- und sozialrechtlichen Fragen gelöst werden können, scheint das Projekt eine interessante Lösung zu sein. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'340.--. Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttingen: Auf dem LonzaAreal in Waldshut ist eine rückwärtige Verzollungsanlage geplant. Die Verlegung des Zollareals wird vor allem vom Deutschen Zoll forciert. Die entsprechenden Bundesgelder sind gesprochen. Der Schweizer Zoll wird sich daran beteiligen müssen! Der Kanton Aargau hatte davon offiziell gar keine Kenntnis, ist an der Projektierung nicht beteiligt. Ist das die berühmte "gute nachbarschaftliche Beziehung"? Oder ein Beispiel von behördlichem Zuständigkeits- und Kompetenzgerangels? Eigentlich ein Skandal! Ich höre den Amtsschimmel im Sauseschritt vorbeigaloppieren. Hier sollte der Pferdemetzger zugezogen werden! 16'000 Personenwagen und 800 Lastwagen pro Tag über eine enge Brücke bedeutet jetzt schon das totale Chaos! Im Überbauungsplan des Lonza-Areals wurde aber ein absehbares zusätzliches Verkehrsaufkommen nicht berücksichtigt. Mit der Osterweiterung der EU wird es aber noch mehr Lastwagen geben. Die Chauffeure suchen wegen der LSVA den kürzesten Weg. Deutsche Benzin- und Schweizer Einkaufstouristen verstopfen die Strassen auch noch. Vom fast permanenten Stau sind auch viele Einheimische betroffen, die nur von einem Dorfteil in den anderen die Grossmutter besuchen wollen! Es wäre an der Politik, ein Verkehrskonzept für das neuralgische Koblenz zu erarbeiten und dann auch umzusetzen! Zum Glück für die Zollagenturen und deren Angestellte hat man ein Staatsvertrag von 1961 ausgegraben, mit welchem es mit einer Zusatzvereinbarung geregelt werden könnte, dass für Schweizer die Arbeitnehmer und Verzollagenturen auch auf deutschem Gebiet weiterhin das günstigere Schweizer Recht gilt. So weit, so gut - bis hier bin ich mit der Antwort des Regierungsrates zufrieden! Art. 2018 In Bezug auf den Brückenstandort weicht der Regierungsrat völlig aus. Mit dem rückwärtigen Verzollungszentrum wir Für Koblenz und die Repla kommt die Brücke Ost nicht in Frage. Vorgeschlagen wird eine neue Brücke im Westen, im Gebiet Felsenau-Schmittenau oder als Notlösung eine neue Brücke bei der bestehenden. - (Vorsitzender: Herr Vögtli, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen, Ihre Redezeit läuft in 15 Sekunden ab!) - So, so! Ich hoffe, dass zwischen der Schweiz und Deutschland eine gute Lösung gefunden werden kann und dass der Regierungsrat seine Informationen nicht mehr nur aus der Presse beziehen muss und auf seinem eigenen Hoheitsgebiet nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird! In diesem Sinne bin ich mit der Beantwortung der Interpellation halb zufrieden, mit dem passiven Vorgehen im Raum Koblenz aber gar nicht! 2019 Interpellation Martin Bhend, EVP, Oftringen, vom 9. März 2004 betreffend gefährliche, unbewachte Bahnübergänge im Kanton Aargau mit Sichtzeit unter 6 Sekunden; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1785 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 9. Juni 2004: Gemäss Art. 19 des Eisenbahngesetzes (EBG) haben die Bahnunternehmen Vorkehrungen zu treffen, die zur Sicherheit des Baus und Betriebs der Bahn sowie zur Vermeidung von Gefahren für Personen und Sachen notwendig sind. Die Verantwortung liegt demnach in erster Linie bei den Bahnen. Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Art. 37 lit. b der Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (EBV) schreibt vor, dass die Bahnübergänge entsprechend der Verkehrsbelastung und der Gefahrensituation entweder aufzuheben oder so mit Signalen oder Anlagen auszurüsten sind, dass sie sicher befahren oder betreten werden können. Gemäss Art. 37 lit. f EBV sind nicht vorschriftskonforme Bahnübergänge bis spätestens 31. Dezember 2014 anzupassen oder aufzuheben. Da viele Bahnübergänge nicht den heute geltenden Vorschriften entsprechen, hat sich das BAV mit Brief vom 15. Mai 2003 an die Schweizerischen Bahnunternehmen gewandt und die Sanierung der Übergänge in zwei Etappen verlangt: 29. Juni 2004 der Brückenstandort "Koblenz Ost" geradezu präjudiziert. Koblenz würde dadurch vom Verkehr noch mehr belastet. potentials, die Prioritäten bei der Umsetzung und die geplanten Verbesserungsmassnahmen enthält. Bei der Umsetzung wird vor allem die Finanzierung Schwierigkeiten bereiten, nachdem im Rahmen des Stabilisierungsprogramms des Bundes die bisherige Finanzierungsgrundlage ausser Kraft gesetzt wurde. Bundesmittel stehen nur noch für die 190 gefährlichsten Übergänge zur Verfügung und auch nur dann, wenn diese dem allgemeinen motorisierten Verkehr dienen. Diese Bedingung ist bei der Mehrzahl der im Aargau betroffenen 15 Übergänge nicht erfüllt, weil es sich um mit Fahrverbot belegte Hauszugänge, Landwirtschafts- und Forstwege oder Fusswege handelt. Die Kostentragung muss im Einzelfall zwischen Bahnunternehmen und Strasseneigentümer nach Art. 26 Abs. 2 EBG ausgehandelt werden. Am 4. Mai 2004 hat der Grosse Rat das Postulat Martin Bhend vom 9. März 2004 betreffend die sofortige Sicherung von gefährlichen, unbewachten Niveauübergängen auf der Nationalbahnlinie überwiesen. Der Regierungsrat wird beim BAV beantragen, als Sofortmassnahme bis zur eigentlichen Sanierung temporäre Massnahmen wie Stopp-Signale anzubringen. Zu Frage 1: Mit Brief vom 15. Mai 2003 hat das BAV ein Schreiben unter dem Titel "Allgemeine Strategie für die Sanierung der Bahnübergänge" an alle Schweizer Bahnunternehmen gerichtet. Die zuständigen Departemente in den Kantonen wurden mit einer Kopie bedient. In diesem Brief beschreibt das BAV die Strategie für die Sanierung der Bahnübergänge, erläutert das Vorgehen in zwei Etappen und gibt die Fristen zur Einreichung der Sanierungsprogramme und zur Einleitung der Plangenehmigungsprogramme bekannt. Zu Frage 2: Die Liste der 190 gefährlichsten Übergänge wurde 1999 in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) erstellt. Sie umfasst im Kanton Aargau insgesamt fünfzehn Übergänge, wovon fünf an Strecken der SBB liegen, sechs bei der Bremgarten-Dietikon-Bahn (BDWM) und vier bei der Wynental- und Suhrental-Bahn (WSB). Ein in der Liste enthaltener Übergang bei der WSB wurde in der Zwischenzeit aufgehoben, bei einem Übergang der BDWM ist die Sanierung bereits im Gang. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Übergänge Bahngesellschaft SBB 1. Mit einem Sofortprogramm sollen die 190 gefährlichsten Bahnübergänge saniert werden. Die Bahnen hatten die Sanierungsprogramme dem BAV bis zum 30. September 2003 vorzulegen und die entsprechenden Plangenehmigungsgesuche bis zum 31. März 2004 einzureichen. Diese Termine wurden mit leichter Verzögerung eingehalten. 2. Mit einem mittelfristigen Sanierungsprogramm soll sichergestellt werden, dass alle gefährlichen Übergänge innerhalb der gesetzlichen Frist gesichert werden. Die Bahnen hatten dem BAV bis zum 31. Dezember 2003 eine Planung vorzulegen, die Auskunft über die Einschätzung des Risiko- BDWM Linie Aarau - Suhr Wettingen Aarau - Suhr Zofingen Aarau - Suhr Zofingen Aarau - Suhr Zofingen SteinSäckingen Koblenz Dietikon Wohlen Dietikon Wohlen Gemeinde - Suhr - Oftringen - Oftringen - Oftringen Eiken Bahn-Kilometer oder Bezeichnung Km 66.791 Km 3.750 (PGV eingereicht) Km 4.593 (PGV eingereicht) Km 4.973 (PGV eingereicht) Km 72.012 - Wohlen - Bremgarten Nach Erdmannlistein; Waldweg Erdmannlistein; Waldweg 3294 29. Juni 2004 Bahngesellschaft WSB Linie Dietikon Wohlen Dietikon Dietikon Wohlen Aarau Menziken Aarau Menziken Aarau Menziken Aarau Menziken Art. 2018 Gemeinde - Zufikon - Zufikon Bahn-Kilometer oder Bezeichnung Fischbacher; Waldweg Utz (Sanierung im Belvederestrasse - Oberentfelden Hauszufahrt - Leimbach - Unterentfelden Bödeli (aufgehoben) Hauszufahrt - Suhr Schlosserei - Bremgarten Mit Ausnahme von zwei Übergängen in Oftringen, die Strassen dritter Klasse betreffen, sind die Übergänge Strassen/Wegen vierter Klasse zuzuordnen. Zu Frage 3: Das BAV schreibt wörtlich: "Kriterium für die Gefährlichkeit sind Sichtzeiten bis zum Eintreffen des Zugs von weniger als 6 Sekunden. Derart kurze Zeiten reichen für ein sicheres Überqueren des Bahnübergangs nicht aus." Zu Frage 4: Das erwähnte Schreiben ist beim Baudepartement am 20. Mai 2003 eingegangen. Gerichtet war es an die schweizerischen Bahnunternehmen, denen darin auch Aufträge erteilt wurden. Der Kanton war bei den beiden Privatbahnen in die Umsetzung der Aufträge einbezogen. Zwischen Bahnunternehmen und Gemeinden haben diesbezüglich verschiedene Kontakte stattgefunden. Da bei den SBB keine Kantonsstrassen betroffen sind, ist es Aufgabe der SBB, zusammen mit den Gemeinden die Sanierung umzusetzen und für die Finanzierung besorgt zu sein. Zu Frage 5: Der Kanton verfügt über kein Sanierungskonzept bzw. eine Sanierungsstrategie, weil dies wie oben dargestellt Aufgabe der Bahnunternehmen ist. Der Kanton hat aber Kenntnis von den durch die Bahnunternehmen an das BAV eingereichten Unterlagen. BDWM und WSB verfügen über Risikoanalysen und Sanierungskonzepte. Da es sich bei den ungesicherten Bahnübergängen mehrheitlich um Fusswege oder Hauszufahrten handelt, wird es aber bei den Nebenbahnen auch in ferner Zukunft Übergänge geben, die nur mit Andreaskreuz gesichert sind und die den Vorschriften von EBV Art. 37c Abs.3 lit. c entsprechen, wonach an Bahnübergängen Andreaskreuze als einziges Signal angebracht werden dürfen, sofern die Sichtverhältnisse genügend sind oder die Eisenbahnfahrzeuge bei zeitweise ungenügenden Sichtverhältnissen zweckdienliche Achtungssignale abgeben und der Weg oder die Strasse untergeordnete Bedeutung hat (nur Fussgängerverkehr, Nutzung durch beschränkten Personenkreis etc.). Die Übergänge mit ungenügenden Sichtzeiten werden aber gemäss Sofortprogramm fristgerecht gesichert. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'340.--. Bahngesellschaft Linie Wohlen Dietikon Wohlen Gemeinde - Zufikon kann nicht zufriedenstellend sein! Zwar sind die Antworten im Sinne der Aufgabenerfüllung sicher korrekt ausgefallen, aber mit der Antwort auf die Frage 4 macht es sich die Regierung schon sehr, sehr einfach. Die Stellungnahme ist hinsichtlich der tragischen Ereignisse vom 24. Februar in Oftringen, wo bekanntlich zwei Werkhofmitarbeiter und Familienväter ums Leben kamen, für mich unverständlich. Eine solch gleichgültige Haltung von Regierung und Departement darf in dieser Form nicht toleriert und akzeptiert werden! Warum? Das Baudepartement war, wie in Antwort 1 dargelegt, in Kenntnis der Liste und wusste über die Gefährlichkeit der sofort zu sanierenden Bahnübergänge Bescheid. Es war gemäss Antwort 3 bekannt, dass die Zeit zur sicheren Überquerung der bezeichneten Bahnübergänge nicht ausreicht. Die Gemeinden wurden fatalerweise aber nie über diesen Sachverhalt informiert! Sich nun hinter der Aussage zu verstecken, dass die SBB die Gemeinden zu informieren hätten, ist in Anbetracht der Geschehnisse in der Vergangenheit keine Entschuldigung und verpasst der gesamten Antwort einen schalen Beigeschmack! Ich hätte zumindest eine Stellungnahme zur versäumten Information, eine Zusicherung der sofortigen Information über zukünftig ähnliche sicherheitsrelevanten Begebenheiten und eine Entschuldigung an die Adresse der Gemeinden und Angehörigen der Opfer durch das Baudepartements erwartet! Dass dann seitens des Baudepartements kein Sanierungsplan zumindest in koordinierender Form mit Zeitplan vorhanden ist, überrascht wegen der vorhergehenden Aussagen nicht. Die Antwort zeigt, dass das Baudepartement den Ernst der Lage verkennt, wenig Mitgefühl gegenüber den Geschädigten zeigt und die Verantwortung für die Verkehrsteilnehmer des Kantons, die bekanntlich Menschen sind, in diesem Zusammenhang nicht wahrzunehmen gedenkt! Ich bin sehr enttäuscht und demzufolge mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden! Vorsitzender: Der Interpellant ist enttäuscht und nicht zufrieden. Das Geschäft ist trotzdem erledigt! Wir haben nun folgende Situation: Die Geschäfte des Baudepartements sind abgetragen. Der Stadtrat Aarau hat mich gebeten, mit der Morgensitzung etwas früher aufzuhören, damit wir pünktlich in der Markthalle sein können. Ich schliesse die Sitzung. Wir fahren am Nachmittag um 14.00 Uhr mit der Sitzung weiter. Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit! Die Sitzung ist geschlossen. Martin Bhend, EVP, Oftringen: Ich nehme es vorweg: Die (Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr.) Antwort des Regierungsrates stellt mich nicht zufrieden. Sie _______________________________________________ 3295 Bahn-Kilometer oder Bezeichnung Gang) Blaser; Wanderweg