Information

Werbung
KURZÜBERSICHT
e-Region Schleswig-Holstein plus – Wissenschaft und Wirtschaft
Ziel und Gegenstand
Im Rahmen des Landesprogramms werden Maßnahmen des Wissenstransfers von der Wissenschaft in die
Wirtschaft sowie die Kooperation zwischen Hochschulen und kleinen und mittleren Unternehmen
unterstützt. Damit soll die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes SchleswigHolstein verbessert werden.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage folgender Teilprogramme:
1. Thematische Netzwerke
Gefördert wird der Aufbau von thematischen Netzwerken zunächst in den Bereichen Energieerzeugung
aus Biomasse und innovative Wärmedämmtechniken. Ziel ist es, den Informationsaustausch zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft zu verstärken.
2. Transferprojekte – kooperative Projekte für den Technologietransfer von der Wissenschaft in die
Wirtschaft
Gefördert werden Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung sowie der Anwendung
wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Wirtschaft in den Fachgebieten Energieerzeugung aus Biomasse,
industrielle und medizinische Bildverarbeitung, Entwicklung und Anwendung neuer Materialien. Ziel ist
es, den Technologietransfer aus den Hochschulen in die Wirtschaft zu verbessern.
3. Gründerstipendien plus (Existenzgründungen aus Hochschulen)
Die Gründerstipendien unterstützen Wissenschaftler durch finanzielle Mittel bei der Gründung von
Unternehmen. Darüber hinaus können ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Existenzgründung
aus der Wissenschaft gefördert werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind im Rahmen des Teilprogramms
–
–
–
Thematische Netzwerke:
Mit selbständiger Forschung betraute Mitglieder der Hochschulen des Landes, öffentlicher
Forschungseinrichtungen sowie öffentlicher Einrichtungen außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz
in Schleswig-Holstein,
Transferprojekte:
Professoren sowie sonstige mit selbständiger Forschung betraute Mitglieder der Hochschulen des
Landes,
Gründerstipendien plus:
Studierende, Absolventen oder wissenschaftliche Mitarbeiter, die die Gründung eines eigenen
Unternehmens in Schleswig-Holstein vorbereiten. Hochschulen und öffentliche Forschungsinstitute
können für ergänzende Maßnahmen Anträge einreichen.
Voraussetzungen
Thematische Netzwerke
Das vorzulegende Konzept muss die Vernetzungswirkung für die regionale Wirtschaft und Wissenschaft,
insbesondere im Hinblick auf die Innovationsfähigkeit des Landes, die fachlichen und organisatorische
Kompetenz des Antragstellers sowie die Qualität der Planung darlegen.
Die Wirtschaftspartner haben sich angemessen an den Projektkosten zu beteiligen.
Transferprojekte
Die Projekte müssen in Kooperation mit Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in
Schleswig-Holstein haben, in der Region durchgeführt werden und setzen ihre finanzielle Beteilung
voraus.
Der Antragsteller darf nicht als Eigentümer, Mehrheitsanteilseigner oder Geschäftsführer am
Kooperationsunternehmen beteiligt sein. Die Fördermittel dürfen nicht an die Kooperationsunternehmen
weitergegeben werden.
Es sollen für die schleswig-holsteinische Wirtschaft relevante wissenschaftlich-technologische
Fragestellungen bearbeitet werden, deren Lösung im Projekt angestrebt wird.
Auswahlkriterien für förderungsfähige Vorhaben sind die fachlich-wissenschaftliche Qualität des
geplanten Projektes, Höhe der angestrebten Innovation sowie Art und Intensität der Kooperation
zwischen dem Betrieb und dem Antragsteller.
Gründerstipendien plus
Der Existenzgründung muss eine überzeugende technologieorientierte Geschäftsidee mit erkennbarem
Marktvolumen zugrunde liegen.
Der Gründer muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen. Der Studienabschluss bzw. das
Ende der Beschäftigung in der Hochschule darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Der Arbeitsplatz muss unentgeltlich durch eine Hochschule bzw. ein Forschungsinstitut in SchleswigHolstein zur Verfügung gestellt werden.
Die Unterstützung des Vorhabens durch einen wissenschaftlichen Mentor sowie durch einen Business
Angel oder einen anderen fachlich qualifizierten betriebswirtschaftlichen Berater muss gewährleistet sein.
Art und Höhe der Förderung
Grundsätzlich erfolgt die Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Thematische Netzwerke
Die Höhe der Förderung beträgt insgesamt 50.000 EUR, maximal jedoch 25.000 EUR pro Jahr der
Laufzeit.
Transferprojekte
Die Höhe der Förderung beträgt 80% der Personal- und Sachausgaben sowie der Kosten für
projektspezifische, nicht zur Grundausstattung der Hochschule gehörenden Geräte. Der
Gesamtförderbetrag beträgt maximal 100.000 EUR.
Gründerstipendien plus
Die Förderung erfolgt in Form eines sechsmonatigen Stipendiums, das monatlich 1.600 EUR beträgt.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an
die
Innovationsstiftung Schleswig-Holstein
Lorentzendamm 24
24103 Kiel
Tel. (04 31) 9 80 58 00
Fax (04 31) 9 80 58 88
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.i-sh.org
zu stellen.
Anträge für Transferprojekte sind jeweils bis zum 1. September 2006 einzureichen.
Quelle
Mitteilung der Innovationsstiftung Schleswig-Holstein vom Juli 2005.
Geltungsdauer
Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2006.
Förderdatenbank Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Herunterladen