Musterartikel zu kommunalen Gebühren

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Gemeinden bereichern sich nicht an Gebühren
Die österreichischen Gemeinden gerieten in den vergangenen Wochen ungerechtfertigt
unter Beschuss, als eine Studie des Meinungsforschungs- und Consultingunternehmens
Kreutzer Fischer & Partner (KFP) den Kommunen vorwarf, sich durch Gebühren eine
„goldene Nase zu verdienen.“
Bürgermeister Helmut Mödlhammer, Präsident des Österreichischen Gemeindebundes,
spricht von einer „dilettantischen Geschichte“ sowie „undurchsichtigen Zahlen.“ Und kann
die Vorwürfe entschärfen. In der KFP Studie wird den Gemeinden vorgeworfen, sich durch
Preisaufschläge bei Dienstleistungen eine goldene Nase zu verdienen. Die Gemeinden
inklusive Wien hätten im Jahre 2003 einen Gewinn von 600 Millionen Euro aus den
kommunalen Infrastruktur-Dienstleistungen gezogen.
Der Gemeindebund stellt klar
Den Vorwurf, dass Gemeinden sich an kommunalen Abgaben bereichern, weist Mödlhammer
entschieden von sich und kann dies mit statistischen Zahlen belegen. „Es kann keine Rede
davon sein, dass sich die Gemeinden mit ihren Dienstleistungen eine goldene Nase verdienen
– 95 Prozent der Gemeinden machen mit Wasser, Abwasser und Abfall ein Defizit“, stellt
Mödlhammer klar.
Die Entschärfung der Vorwürfe
Während enorme Kostensteigerungen im Bereich der Abfallentsorgung als vordergründige
Angriffsflächen und Kritikpunkte aus der KFP Studie hervorgehen, sieht die Realität anders
aus. Im Konkreten seien die Kosten für die Müllabfuhr seit 1990 um 140 Prozent gestiegen,
die Beträge für die Abwasserbehandlung hätten sich „lediglich“ verdoppelt, heißt es.
Tatsächlich sind die kommunalen Gebühren für Wasser, Abwasser, Abfallentsorgung und
Kindergärten (Wien ausgenommen) in dem Zeitraum von 2000 bis 2004 um lediglich 17,4
Prozent angestiegen.
Die österreichischen Gemeindefinanzen im Überblick
Die kommunale Einnahmen- und Ausgabenentwicklung für den Zeitraum von 2000 bis 2004
sieht folgendermaßen aus: Die Einnahmen der Gemeinden (ausgenommen Wien) gingen
2004 um 2,9 Prozent zurück. Die Ausgaben verschmälerten sich ebenfalls um 1,5 Prozent.
Seit 2000 stiegen die Ausgaben der österreichischen Gemeinden (ausgenommen Wien) um
9,6 Prozent. Besonders stark betroffen von dem Rückgang der gesamten kommunalen
Einnahmen sind das Burgenland mit den stärksten Rückgängen (- 8,4 %), sowie Gemeinden
in den Bundesländern Tirol (- 4,7 %), Kärnten (- 3,5 %), Oberösterreich (- 3,4 %) und die
Steiermark (- 3 %). Prinzipiell ist bei der Einnahmen- sowie Ausgabenentwicklung das für
Österreich typische Ost- Westgefälle erkennbar. Je westlicher die Gemeinden gelegen sind,
desto höher sind die Einnahmen- bzw. Ausgaben. Wenn Überschüsse verbucht werden
konnten, dann nur in den großen Ballungsräumen wie den Landeshauptstädten.
Die Gebühren können auch als umweltpolitisches Instrumentarium eingesetzt werden. Bei der
Gestaltung der Benützungsgebühren können die Gemeinden im Rahmen des freien
Beschlussrechts
umweltpolitisch
lenkend
eingreifen.
Die
Benützung
von
Gemeindeeinrichtungen, die dem Umweltschutzinstrumentarium angehören, wie etwa
Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, ist mit Gebühren verbunden. Dem zugrunde liegt
das Verursacherprinzip, das heißt, dass derjenige die Kosten für eine Umweltschädigung
tragen muss, der diese verursacht hat und versteht sich als Kostenzuweisungsprinzip.
Allerdings wird auch in diesem Zusammenhang der Vorwurf der unrechtmäßigen
Bereicherung der Gemeinden widerlegt. Die kommunale Gebührengestaltung ist an den
Grundsatz der Kostendeckung gebunden und durch das Äquivalenzprinzip eingeschränkt. Der
Kern dieses Prinzips wird dadurch gebildet, dass „aus dem Wesen der Gebühr zu schließen
sei, dass ihre Höhe der Leistung der Gemeinde äquivalent sein muss.“ Das
Kostendeckungsprinzip wurde mit der Gesetzesänderung im Finanzausgleichsgesetz (FAG)
1993 wieder aufgenommen. Seit dieser Gesetzesnovelle dürfen die Gebühren die doppelte
Jahreserfordernis betragen. Seit 1993 darf der mutmaßliche Jahresertrag der Benützung von
Gemeindeeinrichtungen und –anlagen das doppelte Jahreserfordernis für die Erhaltung und
den Betrieb der Einrichtungen oder Anlage sowie für die Verzinsung und Tilgung der
Errichtungskosten unter Berücksichtigung einer der Art der Einrichtung oder Anlage
entsprechenden Lebensdauer nicht überschreiten.
Die Kommunen werden auch 2006 enorme Investitionen in die Siedlungswasserwirtschaft
fließen lassen. Allein für die Wasserver- und Abwasser(ent)sorgung müssten 2006 sage und
schreibe 1,1 Milliarden Euro investiert werden. Und um den Kommunen Investitionen in
dieser Höhe überhaupt zu ermöglichen, wurde das erwähnte Kostendeckungsprinzip im FAG
1993 aufgehoben, und nicht wie fälschlicherweise vorgeworfen, um sich ein Körbchengeld zu
verdienen oder gar Gewinne zu machen.
Gemeindeeinnahmen und –ausgaben im Detail
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass die österreichischen Gemeinden überdurchschnittlich
viel investieren. Die kommunalen Abgaben betrugen 2004 in absoluten Zahlen 2,34
Milliarden Euro und setzen sich aus der Summe der kommunalen Abgaben wie etwa
Grundsteuer A und B, Kommunalsteuer, Gewerbesteuer, Getränkesteuer, Anzeigenabgabe,
etc. zusammen. Diese Abgaben erhöhten sich im Vorjahr um 2,9 Prozent auf 360 Euro pro
Einwohner gegenüber 2003. Die Gemeindegebühren für die Benützung von
Gemeindeeinrichtungen beliefen sich im Vorjahr auf knapp 1,38 Milliarden Euro, dies sind
206 Euro pro Einwohner.
Hingegen betrugen die gesamten Ausgaben der österreichischen Gemeinden im Jahr 2004
2.250 Euro je Einwohner. Die kommunalen Ausgaben setzen sich aus dem ordentlichen und
außerordentlichen Haushalt zusammen. Die wichtigsten Ausgaben der österreichischen
Gemeinden (Stand 2004) umfassen: Ausgaben für Dienstleistungen mit einem
durchschnittlichen Volumen von 765 Euro pro Einwohner, Ausgaben für Unterricht,
Erziehung, Sport und Wissenschaft mit 303 Euro pro Einwohner sowie Ausgaben für die
allgemeine Verwaltung mit 276 Euro pro Einwohner.
Im internationalen Vergleicht besitzen die österreichischen Kommunen Vorbildcharakter und
sind Musterbeispiele, die den Bürger klar in den Vordergrund stellen.
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