Wasserfilter in der Trinkwasserhausinstallation

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Wasserfilter in der Trinkwasserhausinstallation
Sie stehen unter der Dusche und das Wasser
tröpfelt plötzlich nur noch oder bleibt sogar
ganz aus. So mancher hat diese unglückliche
Situation schon am eigenen Leib erlebt.
Häufige Ursache sind zugesetzte Filter.
Filter sind Geräte, die dem Trinkwasser
ungelöste Stoffe entziehen sollen, die zu
Störungen in der Hausinstallation führen
können. Gelegentlich werden mit dem
Trinkwasser kleine Feststoffpartikel in die
Hausinstallation eingespült. Diese sind nicht
gesundheitsschädigend, können jedoch den
Korrosionsablauf, vor allem in metallenen
Leitungen, beeinflussen.
Gemäß DIN 1988,Teil 2 sind Filter
vorgeschrieben, wenn die Hausinstallation
aus metallenen Leitungen besteht. Bei
Kunststoffleitungen wird der Einbau eines
Filters empfohlen. Filter mit Durchlassweiten
kleiner 80 µm dürfen nicht in die TrinkwasserHausinstallation eingebaut werden.
Um nachteilige Auswirkungen wie
Druckverlust, Wassermangel oder
Verkeimungen zu vermeiden, dürfen nur
Filter mit DIN - DVGW-Prüfzeichen eingebaut
werden. Darüber hinaus ist die regelmäßige
Wartung nach DIN 1988, Teil 8 erforderlich.
DVGW steht für "Deutscher Verein des Gasund Wasserfaches e.V.".
Filter dienen nicht der Verbesserung der Trinkwasserqualität. Ihr bestimmungemäßer Zweck ist "filtern". Diese
Funktion bringt es zwangsläufig mit sich, dass die Filter von Zeit zu Zeit gereinigt oder aber erneuert werden
müssen.
Die Wartungsanleitung des jeweiligen Herstellers ist unbedingt zu beachten. Spätestens alle zwei Monate sollte
eine Filterreinigung stattfinden. Steht Ihnen die Wartungsanleitung nicht zur Verfügung, fordern Sie diese von
Ihrem Installationsunternehmen ab oder besser, Sie vereinbaren einen Wartungsvertrag.
Neben dem Druckabfall bei ungewarteten Filtern ist insbesondere die Gefahr einer Verkeimung von erheblicher
Bedeutung.
Wie andere Lebensmittel, so ist auch Trinkwasser nicht steril, d. h., es kann eine Vielzahl von Mikroorganismen
enthalten, ohne dass dadurch seine Eignung für den menschlichen Verzehr eingeschränkt ist. Dies ist erst dann
besorgniserregend, wenn es sich bei diesen Mikroorganismen um Krankheitserreger handelt. Um dieser Sorge
Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber in der TVO - Trinkwasserverordnung - Grenzwerte für bestimmte
Bakterien festgesetzt, deren Einhaltung eine Gefährdung des Verbrauchers ausschließt.
Trinkwasser kann im Rahmen zulässiger Grenzwerte genügend Nährstoffe enthalten, welche die Vermehrung
dieser Bakterien ermöglichen. Mangelhaft gewartete Filter bilden daher eine regelrechte Brutstätte für Bakterien.
Bei der Wartung der Filter sollte also primär auf die Erhaltung der Trinkwasserqualität geachtet werden.
Vermeidung von Stagnation, regelmäßige Spülungen, insbesondere nach längeren Entnahmepausen, helfen die
Risiken hinsichtlich der Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit einzugrenzen.
Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (BundesSeuchengesetz) sagt aus, "dass Trinkwasser so beschaffen sein muss, dass durch seinen Genuss oder
Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu
befürchten ist". Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen unterliegen insoweit der ständigen
Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Filter bilden eine sinnvolle Ergänzung in der Hausinstallation. Das DVGW-Prüfzeichen garantiert, dass durch
Prüfung die Funktionsfähigkeit sowie die hygienische und sicherheitstechnische Unbedenklichkeit nachgewiesen
sind.
Der Genuss von erfrischendem Trinkwasser aus der Leitung setzt sich wieder immer mehr durch. Der
Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal ist bestrebt, jeder Zeit Wasser in Qualität, Druck und Menge am
Entnahmehahn zu sichern. Unterstützen Sie uns u. a. durch den fachgerechten Umgang mit Wasserfiltern.
Mit freundlicher Unterstützung der FWA
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