Gewerbeabfallratgeber Teil IX Metallbe- und -verarbeitung Kreis Lippe Stand: August 2003 Gewerbeabfall-Ratgeber 2003 Impressum: Herausgeber: Kreis Lippe Alle Informationen im Gewerbeabfall-Ratgeber wurden mit großer Sorgfalt gesammelt und bearbeitet. Eine Haftung für Fehlerfreiheit wird nicht übernommen. Änderungen vorbehalten. Redaktion: Kreis Lippe Abteilung 4, Fachgebiet Wasser-/Abfallwirtschaft, Bodenschutz Autorin: Teil "Metallbe- und -verarbeitung": Ines-Maria Nothnick, Studentin im Praxissemester Gedruckt auf 100% Recyclingpapier. Stand: August 2003 Inhalt Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung .............................................................................................................................. 2 2. Gesetzliche Grundlagen ...................................................................................................... 3 2.1 2.2 2.3 Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) ..................................................................................... 3 Die Lösemittelverordnung (31. BImSchV) ............................................................... 4 Die Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) ............................................................................... 5 Anhang 40: Metallbearbeitung, Metallverarbeitung ................................................................................................. 6 3. Abfallarten in Metall be- und verarbeitenden Betrieben ................................................... 7 4. Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung .................................................... 11 4.1 Mechanische Formgebung (Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen, ...) .....................11 Verfahren ............................................................................................................................................................. 11 Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle ............................................................................................ 11 Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung ................................................................................................................ 11 4.2 Strahlen.................................................................................................................14 Verfahren ............................................................................................................................................................. 14 Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle ............................................................................................ 15 Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung ................................................................................................................ 15 4.3 Behandlungsbäder (Entfettung, Beizen, Galvanik) und Spülbäder ........................16 Verfahren ............................................................................................................................................................. 16 Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle ............................................................................................ 16 Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung ................................................................................................................ 16 4.4 Beschichten...........................................................................................................19 Verfahren ............................................................................................................................................................. 19 Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle ............................................................................................ 19 Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung ................................................................................................................ 19 5. Abfallsteckbriefe ................................................................................................................. 21 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 5.11 5.12 5.13 5.14 5.15 5.16 5.17 5.18 5.19 5.20 5.21 5.22 5.23 5.24 6. Abfälle aus der Aluminium-Metallurgie ..................................................................22 Abfälle aus der Entfettung .....................................................................................23 Altöle der Sammelkategorie 1................................................................................24 Altöle der Sammelkategorien 2 und 4 ....................................................................25 Batterien und Akkumulatoren ................................................................................26 Bearbeitungsöle, -emulsionen ...............................................................................27 Beizlösungen.........................................................................................................28 Farben, Lacke .......................................................................................................29 Farb- und Lackschlämme ......................................................................................30 Hausmüll (organisch) ............................................................................................31 Hausmüll (Restabfall) ............................................................................................32 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern .......................................................................33 Lösemittel ..............................................................................................................34 Metallspäne, -staub und -teile ...............................................................................35 Ölverschmutzte Materialien ...................................................................................36 Säuren, Basen ......................................................................................................37 Salze, Salzlösungen ..............................................................................................38 Schlämme aus der chemischen Oberflächenbearbeitung ......................................39 Schlämme aus der spanenden Oberflächenbearbeitung .......................................40 Spülflüssigkeiten ...................................................................................................41 Strahlmittel ............................................................................................................42 Verpackungen .......................................................................................................43 Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen .................................................44 Ziehmittel ..............................................................................................................45 Abfallcheckliste .................................................................................................................. 46 Merkblatt Betriebs- und Verhaltensvorschriften ........................................................................... 48 0 Stand: August 2003 1 Einleitung Seite 2 Einleitung Die Metallbe- und -verarbeitung stellt eine wichtige Branche im Kreis Lippe dar. Ihr gehören neben industriellen Großbetrieben auch kleine Handwerksbetriebe an. Hierdurch ergeben sich vielfältige abfallwirtschaftliche Fragestellungen. Dieser Ratgeber soll Ihnen Möglichkeiten der Vermeidung, Verminderung, Verwertung und ordnungsgemäßen Beseitigung von Abfällen aus der Metallbe- und -verarbeitung aufzeigen. Er beschränkt sich auf die Abfallarten, die typischerweise in der Metallbe- und -verarbeitung anfallen. Für andere Abfallarten, z.B. Büromaterialien erhalten Sie die entsprechenden Merkblätter mit dem "Gewerbeabfall-Ratgeber Teil II - Büro und Verwaltung". Die für alle Branchen relevanten gesetzlichen Grundlagen, wie z.B. das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit dem dazugehörigen untergesetzlichen Regelwerk, sind bereits im Kapitel 2 des ersten "Allgemeinen Teils" der Abfallratgeber erläutert und werden hier nicht erneut aufgeführt. Für viele Betriebe der Metallbe- und -verarbeitung sind drei weitere Verordnungen von Interesse: o Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) o Lösemittelverordnung (31. BImSchV) und o Anhang 40 der Abwasserverordnung (AbwV). Die wichtigsten Inhalte dieser Verordnungen werden im Kapitel 2 dargestellt. Weitergehende Informationen gibt Ihnen die Gewerbeabfallberatung des Kreises Lippe. Im Abfallartenkatalog im Kapitel 3 finden Sie die in Ihrer Branche üblicherweise anfallenden Abfälle mit den seit dem 01.01.2002 zu verwendenden Abfallschlüsselnummern und Bezeichnungen gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Des weiteren gibt Ihnen die Auflistung einen Überblick über die Überwachungsbedürftigkeit der Abfälle. Auf Grund der vielfältigen Sparten in dieser Branche (z.B. Maschinenbau, Härtereien, Drahtziehereien, Galvanik) kommt es zu verschiedenartigen Abfällen. Diese Liste kann nicht alle anfallenden Abfälle umfassen, andererseits fallen einige Abfälle nicht in jedem Betrieb an. Kapitel 4 gibt Vermeidungstipps für einzelne Verfahren der Metallbe- und -verarbeitung. Die für die Verfahren spezifischen Abfallstoffe werden genannt, um Ihnen ein Wiederfinden Ihres Betriebes in den Abfallsteckbriefen zu erleichtern. In den Abfallsteckbriefen werden konkrete Daten der einzelnen Abfallstoffe aus Kapitel 3 in kurzer und übersichtlicher Form dargestellt. Eine Auswahl an Entsorgern ist bereits in jedem Steckbrief genannt. Grundsätzlich können Sie sich auch an die Gewerbeabfallberatung des Kreises Lippe (Tel.: 05231 / 62-665, -669 oder -678) wenden, um Adressen von zugelassenen Entsorgern zu erhalten. Anhand von Checklisten können Sie anschließend den Stand Ihrer innerbetrieblichen Abfallwirtschaft überprüfen. Sobald in einem Gewerbebetrieb mehr als 2 000 kg besonders überwachungsbedürftige Abfälle oder 2 000 t eines überwachungsbedürftigen Abfalls anfallen, besteht die Verpflichtung zur Erstellung von betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen. Dieser Ratgeber kann hierbei als Hilfestellung dienen. Die Gewerbeabfallberatung des Kreises Lippe bietet ein Programm zur Erstellung der Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen an, das Sie kostenlos über die Homepage des Kreises (www.lippe.de) herunterladen können. 1 Stand: August 2003 Gesetzliche Grundlagen Seite 3 2 2 Gesetzliche Grundlagen 2.1 Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) Viele der in der Metallbe- und -verarbeitung verwendeten Stoffe unterliegen wegen ihrer Eigenschaften verschiedenen Vorschriften. Eine davon ist die VAwS. Sie gibt vor, wie mit wassergefährdenden Stoffen umzugehen ist. Weitere relevante Regelungen, die hier nicht näher erläutert werden, sind z.B. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Betriebssicherheitsverordnung und die „Technischen Regeln“ (z.B. TRbF, TRGS). Wassergefährdende Stoffe im Sinne des WHG sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, die Beschaffenheit von Wasser nachteilig zu verändern. In der VAwS wird nach der Art des Umgangs mit den wassergefährdenden Stoffen unterschieden: LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen): - Lagern ist das Vorhalten in Behältern zur weiteren Nutzung, Abgabe oder Entsorgung. - Abfüllen ist das Befüllen von Behältern oder Verpackungen. - Umschlagen ist das Umladen in Behältern von einem Transportmittel auf ein anderes. HBV-Anlagen (Herstellen, Behandeln, Verwenden): - Herstellen ist das Erzeugen, Gewinnen und Schaffen. - Behandeln ist das Einwirken auf Stoffe, um deren Eigenschaften zu verändern. - Verwenden ist das Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen. Im Metallbereich sind am häufigsten Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Verwenden anzutreffen. Spezielle Anforderungen für bestimmte Anlagen ergeben sich aus dem Anhang der Verordnung. Hier sind konkrete Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung von Flächen, das Rückhaltevermögen für austretende Stoffe sowie an infrastrukturelle Maßnahmen festgelegt. Grundlage ist die Wassergefährdungsklasse (WGK) des jeweiligen Stoffes. Man unterscheidet: WGK 3 stark wassergefährdend WGK 2 wassergefährdend WGK 1 schwach wassergefährdend Für Stoffe, deren WGK nicht sicher bestimmt ist, nimmt man WGK 3 an. Im Folgenden sind weitere wichtige Regelungen in Stichpunkten zusammengefasst: - Anlagen dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist. - Nur Fachbetriebe dürfen Anlageneinbau, -aufstellung, -instandhaltung, -reinigung durchführen. - Anlagen müssen dicht, standsicher und widerstandsfähig sein. Einwandige unterirdische Behälter sind unzulässig. Im Regelfall müssen die Anlagen mit einem dichten und beständigen Auffangraum ausgerüstet werden. Dieser darf nicht mit Abläufen ausgestattet sein. - Behälter sind nur mit festen Leitungsanschlüssen und einer Überfüllsicherung zu befüllen. - Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen sind ständig zu überwachen. Darüber hinaus sind für bestimmte Anlagen Prüfungen durch Sachverständige in konkreten Intervallen erforderlich. - Das Befüllen und Entleeren von Lageranlagen ist zu überwachen. Vor Beginn hat sich der Anlagenbetreiber vom ordnungsgemäßen Zustand der Sicherheitseinrichtungen zu überzeugen. - Bei Schadensfällen und Betriebsstörungen sind Anlagen außer Betrieb zu nehmen oder zu entleeren, wenn eine Gefährdung eines Gewässers nicht anders verhindert werden kann. - Undichtheiten müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein. - Austretende Stoffe müssen zurückgehalten und ordnungsgemäß entsorgt werden. - Anlagen sind deutlich lesbar und dauerhaft mit Angaben zur Einrichtung und Inhalt zu kennzeichnen. Stand: August 2003 Gesetzliche Grundlagen Seite 4 - Das Merkblatt "Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (siehe Anhang) ist an gut sichtbarer Stelle in der Nähe der Anlage dauerhaft anzubringen. Das Bedienungspersonal muss über dessen Inhalt unterrichtet sein. - Eine Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs- und Alarmplan ist aufzustellen und einzuhalten. - Beim Lagern fester Stoffe auf überdachten Lagerplätzen in loser Schüttung oder in Säcken muss sichergestellt sein, dass das Lagergut nicht außerhalb des überdachten Bereichs gelangen kann. Das gleiche gilt für Abdeckungen von Schüttgütern mit Folien. 2.2 Die Lösemittelverordnung (31. BImSchV) 1999 wurde ein Internationales Übereinkommen zur Verminderung von bodennahem Ozon getroffen. Die Ozonproblematik ist vor allem durch den Treibhauseffekt bekannt. Bodennahes Ozon ist jedoch auch gesundheitsgefährdend. Für die Entstehung von Ozon sind Stickoxide aus dem Straßenverkehr und flüchtige organische Verbindungen (VOC) aus der Industrie verantwortlich. Daher soll, bezogen auf das Basisjahr 1990, europaweit eine Reduzierung der VOC-Emissionen um 50 % erreicht werden. In Deutschland sind bis 2010 sogar 69 % vorgesehen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die "Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen" (31. BImSchV) am 21. August 2001 erlassen, die auch als Lösemittelverordnung bezeichnet wird und am 25.8.2001 in Kraft getreten ist. Sie setzt die Lösemittelrichtlinie (VOC-Richtlinie) 1999/13/EG in nationales Recht um. Zur Verminderung der VOC-Emissionen zeigt die Lösemittelverordnung zwei Wege auf: Einhaltung von Emissionsgrenzwerten für Abgase, diffuse Emissionen, Gesamtemissionsgrenzwerte Einhaltung eines Reduzierungsplanes Die Verordnung gilt auch für die Errichtung und den Betrieb von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen und Tätigkeiten, sofern hierbei bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. In den Anhängen zur Verordnung sind die Anlagen, Tätigkeiten und Schwellenwerte genannt. Die Schwellenwerte beziehen sich auf den jährlichen Verbrauch flüchtiger organischer Lösemittel. a) Aus dem metallbe- und -verarbeitenden Gewerbe sind von der Verordnung betroffen: Anlagen zur Oberflächenreinigung Anlagen zum Beschichten von Bandblech Anlagen zum Beschichten von Wickeldraht mit phenol-, kresol- oder xylenolhaltigen Beschichtungsstoffen Anlagen zum Beschichten von Wickeldraht mit sonstigen Beschichtungsstoffen Anlagen zum Beschichten von sonstigen Metall- oder Kunststoffoberflächen b) die Tätigkeiten des metallbe- und -verarbeitenden Gewerbes sind näher definiert als: Oberflächenreinigung Jede Tätigkeit, bei der mit Hilfe von organischen Lösemitteln Oberflächenverschmutzungen von Materialien entfernt werden, einschließlich Entfetten oder Entlacken. Hierzu zählt auch die Reinigung von Fässern und Behältern. Eine Tätigkeit, die mehrere Reinigungsschritte vor oder nach einer anderen Tätigkeit umfasst, gilt als eine Oberflächenreinigungstätigkeit. Diese Tätigkeit bezieht sich nicht auf die Reinigung der Geräte, sondern auf die Reinigung der Oberfläche der Produkte. Beschichten von Bandblech Jede Tätigkeit, bei der Bandstahl, rostfreier Stahl, beschichteter Stahl, Kupferlegierungen oder Aluminiumbänder in einem Endlosverfahren entweder mit einer filmbildenden Schicht oder einem Laminat überzogen werden. Beschichten von Wickeldraht Jede Tätigkeit zur Beschichtung von metallischen Leitern, die zum Wickeln von Spulen verwendet werden. Beschichten von sonstigen Metall- oder Kunststoffoberflächen Jede Tätigkeit, bei der Metall- oder Kunststoffoberflächen beschichtet werden, einschließlich der Aufbringung von Trennmitteln oder von Gummierungen. 2 Stand: August 2003 Gesetzliche Grundlagen Betreiber von Anlagen, bei denen die Schwellenwerte überschritten werden, haben diese Anlagen beim Staatlichen Umweltamt Minden anzuzeigen: a) Neuanlagen vor der Inbetriebnahme b) Altanlagen bis spätestens zum 25.08.2003 Seite 5 Für genehmigungsbedürftige Anlagen ist unabhängig von den Anforderungen aufgrund des Genehmigungsbescheides bis zum 01.11.2007 sicher zustellen, dass die VOC-Grenzwerte eingehalten werden. Darüber hinaus gelten weiterhin die Anforderungen der TA-Luft. Grundsätzlich besteht für alle Anlagen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, ein Substitutionsgebot der flüchtigen organischen Verbindungen, die nach dem Chemikalienrecht als krebserzeugend (R45, R49), erbgutverändernd (R46) oder fortpflanzungsschädigend (R60, R61) zu kennzeichnen sind. Für Verbindungen mit der Kennzeichnung R40 (irreversible Schäden möglich) sind Grenzwerte festgelegt. Die zuständige Behörde in Zusammenhang mit der 31. BImSchV ist im Regierungsbezirk Detmold das Staatliche Umweltamt Minden (Tel.: 0571 / 808-0). Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zu dieser Verordnung. 2.3 Die Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) Diese Verordnung trat am 15.10.2002 in Kraft und bestimmt die Mindestanforderungen an Abwasser, das in Gewässer eingeleitet wird. Sie müssen von Betrieben, die ihr Abwasser ohne Umweg über kommunale Kläranlagen direkt in Gewässer einleiten, eingehalten werden. Allgemeine Voraussetzungen für das Einleiten von Abwasser in Gewässer sind z.B.: die Schadstofffracht ist so gering zu halten, wie dies durch Einsatz wassersparender Verfahren, Indirektkühlung und Einsatz von schadstoffarmen Betriebs- und Hilfsstoffen möglich ist keine Verlagerung in andere Umweltmedien wie Luft oder Boden keine Verdünnung zur Einhaltung geforderter Konzentrationswerte sind Anforderungen vor der Vermischung festgelegt, darf nur unter besonderen Bedingungen für die Behandlung vermischt werden1 sind Anforderungen für den Ort des Anfalls von Abwasser festgelegt, ist eine Vermischung erst zulässig, wenn diese Anforderungen eingehalten werden bei gemeinsamer Einleitung von Abwasserströmen, für die unterschiedliche Anforderungen gelten, muss per Mischungsrechnung für jeden Parameter die maßgebende Anforderung ermittelt werden In den Anhängen der Verordnung wird auf einzelne Branchen und ihre Besonderheiten eingegangen. Die Anhänge sind in mehrere Teile (meist A bis E) aufgeteilt. Teil A führt die vom Anhang betroffenen Betriebsbereiche auf. In Teil B geht es zunächst um allgemeine Anforderungen (z.B. Maßnahmen zur Minimierung der Schadstofffracht). Anschließend werden konkrete Grenzwerte für das Abwasser vorgegeben, die am Ort des Anfalls (Teil E), vor einer Vermischung (Teil D) bzw. an der Einleitungsstelle (Teil C) einzuhalten sind. 1 Die Basis für die Zulässigkeit der Vermischung ist die Verminderung der Schadstofffracht. Unter Schadstofffracht versteht man die Menge an Schadstoff (z.B. Cadmium), die in einer gewissen Menge Wasser enthalten ist. Beispiel: 5 mg/m³. Bei der Behandlung eines Abwasserstroms kann diese Fracht um einen gewissen Wert reduziert werden. Wird bei der Behandlung vermischter Abwasserströme die gleiche Reduzierung der Schadstofffracht erreicht, ist die Vermischung zulässig. Das Problem hierbei ist, dass bei der Vermischung immer eine Verdünnung stattfindet, wodurch die Entfernung der Schadstoffe erschwert wird. 2 Stand: August 2003 Gesetzliche Grundlagen Seite 6 Für metallbe- und -verarbeitende Betriebe ist vor allem der Anhang 40 relevant, daher soll der Inhalt hier verkürzt wiedergegeben werden: Anhang 40: Metallbearbeitung, Metallverarbeitung A: Die Anforderungen dieses Anhangs sind einzuhalten, wenn die Schadstofffracht des Abwassers im Wesentlichen aus einem der Herkunftsbereiche Galvanik Beizerei Anodisierbetrieb Brüniererei Feuerverzinkerei/Feuerverzinnerei Mechanische Werkstätte Leiterplattenherstellung Batterieherstellung Emaillierbetrieb Härterei Gleitschleiferei Lackierbetrieb einschließlich der zugehörigen Vor-, Zwischen- und Nachbehandlung stammt. B: Es werden beispielhafte Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstofffracht aufgeführt, an deren Wirkung sich zu orientieren ist. Beispiele: - - Behandlung von Prozessbädern mittels geeigneter Verfahren wie Membranfiltration, Ionenaustauscher, Elektrolyse, thermische Verfahren, um eine möglichst lange Standzeit der Prozessbäder zu erreichen Rückhalten von Badinhaltsstoffen mittels geeigneter Verfahren wie verschleppungsarmer Warentransport, Spritzschutz, optimierte Badzusammensetzung Unter den Punkten C, D und E finden sich Grenzwerte und weitere Vorgaben. 2 Stand: August 2003 3 Abfallarten in Metall be- und -verarbeitenden Betrieben Seite 7 Abfallarten in Metall be- und verarbeitenden Betrieben Erläuterungen zur folgenden Tabelle: Die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle sind fett gedruckt. Alle Abfälle, die beseitigt werden, sind automatisch mindestens überwachungsbedürftig. Die Abfälle, die auch bei einer Verwertung überwachungsbedürftig sind, sind in der Spalte „übV“ markiert. In der Spalte „büA“ sind die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle nochmals gekennzeichnet. Die besondere Überwachungsbedürftigkeit gilt sowohl im Falle der Verwertung als auch bei der Beseitigung. Bei den Altölen sind in der Spalte „Bezeichnung“ zusätzlich die Sammelkategorien gemäß Altölverordnung angegeben. EAK 06 06 01 06 01 01 06 01 02 06 01 03 06 01 04 06 01 05 06 02 06 02 03 06 03 06 03 13 06 03 14 08 08 01 08 01 11 08 01 12 08 01 13 08 01 14 08 01 15 08 01 16 08 01 17 08 01 18 10 10 03 10 03 15 10 03 16 Bezeichnung Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren Schwefelsäure und schweflige Säure Salzsäure Flusssäure feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen Phosphorsäure und phosphorige Säure Salpetersäure und salpetrige Säure Abfälle aus HZVA von Basen Ammoniumhydroxid Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Farb- und Lackabfälle, die org. Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen Farb- oder Lackschlämme, die org. Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- oder Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die org. Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen Abfälle aus thermischen Prozessen Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt übV büA Steckbrief X X X X X Seite 37 Seite 37 Seite 37 Seite 37 Seite 37 X Seite 37 X Seite 38 Seite 38 X Seite 29 Seite 29 Seite 30 Seite 30 Seite 30 Seite 30 Seite 29 Seite 29 X X X X X Seite 22 Seite 22 Stand: August 2003 EAK 11 11 01 11 01 05 11 01 07 11 01 08 11 01 09 11 01 10 11 01 11 11 01 12 11 01 13 11 01 14 12 12 01 12 01 01 12 01 02 12 01 03 12 01 04 12 01 07 12 01 09 12 01 10 12 01 12 12 01 14 12 01 15 12 01 16 12 01 17 12 01 18 12 01 20 12 01 21 12 03 12 03 01 Abfallarten in Metall be- und -verarbeitenden Betrieben Bezeichnung Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen, NichteisenHydrometallurgie Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z.B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung) saure Beizlösungen alkalische Beizlösungen Phosphatierschlämme Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 11 fallen Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 13 fallen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teile NE-Metallfeil- und -drehspäne NE-Metallstaub und -teilchen HALOGENFREIE BEARBEITUNGSÖLE AUF MINERALÖLBASIS (AUßER EMULSIONEN UND Altölsammelkategorie 2 LÖSUNGEN) halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen SYNTHETISCHE BEARBEITUNGSÖLE Altölsammelkategorie 2 gebrauchte Wachse und Fette Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11) wässrige Waschflüssigkeiten Seite 8 übV büA Steckbrief X X X X X X X X X X X X X X X X X X Seite 28 Seite 28 Seite 39 Seite 39 Seite 39 Seite 41 Seite 41 Seite 23 Seite 23 Seite 35 Seite 35 Seite 35 Seite 35 Seite 25 Seite 27 Seite 25 Seite 45 Seite 40 Seite 40 Seite 42 Seite 42 Seite 40 Seite 27 Seite 27 Seite 41 Stand: August 2003 EAK 13 13 01 13 01 10 13 01 11 13 01 12 13 01 13 13 02 13 02 05 13 02 06 13 02 07 13 02 08 13 05 13 05 02 13 05 03 13 05 08 14 14 06 14 06 02 14 06 03 15 15 01 15 01 01 15 01 02 15 01 03 15 01 04 15 01 06 15 01 10 15 02 15 02 02 Abfallarten in Metall be- und -verarbeitenden Betrieben Bezeichnung Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter 05, 12 und 19 fallen) Abfälle von Hydraulikölen nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis Altölsammelkategorie 1 synthetische Hydrauliköle Altölsammelkategorie 2 biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle Altölsammelkategorie 4 andere Hydrauliköle Altölsammelkategorie 2 Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis Altölsammelkategorie 1 synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle Altölsammelkategorie 1 biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle Altölsammelkategorie 4 andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle Altölsammelkategorie 1 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern Schlämme aus Einlaufschächten Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer 07 und 08) Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum und Aerosoltreibgasen andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische andere Lösemittel und Lösemittelgemische Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidungen (a.n.g.) Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall gemischte Verpackungen Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind 16 Batterien und Akkumulatoren 16 06 16 06 01 Bleibatterien 16 06 04 Alkalibatterien (außer 16 06 03) Seite 9 übV büA Steckbrief X X X X Seite 24 Seite 25 Seite 25 Seite 25 X X X X Seite 24 Seite 24 Seite 25 Seite 24 X X X Seite 33 Seite 33 Seite 33 X X Seite 34 Seite 34 X Seite 43 Seite 43 Seite 43 Seite 43 Seite 43 Seite 44 X Seite 36 X Seite 26 Seite 26 Stand: August 2003 EAK 20 Abfallarten in Metall be- und -verarbeitenden Betrieben Bezeichnung Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen 20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) 20 01 08 biologisch abbaubare Küchen und Kantinenabfälle 20 02 Garten und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle) 20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle Andere Siedlungsabfälle 20 03 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle Seite 10 übV büA Steckbrief Seite 31 Seite 31 X Seite 31 Stand: August 2003 4 Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung Seite 11 Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung 4.1 Mechanische Formgebung (Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen, ...) Verfahren Bei den Verfahren der mechanischen Formgebung mit geometrisch bestimmten Schneiden (Drehen, Bohren, Fräsen, Sägen, Hobeln, Feilen) und mit geometrisch unbestimmten Schneiden (Schleifen, Honen, Läppen) kommen Kühlschmierstoffe (KSS) zum Einsatz. Sie haben die Aufgabe, - die Reibung zwischen Werkzeug und Werkstück zu verringern, d.h. zu schmieren - die durch Reibung entstehende Wärme abzuführen, d.h. zu kühlen - die entstehenden Späne und Metallabrieb vom Werkzeug wegzuspülen, d.h. zu reinigen. Der Kühlschmierstoff muss bezüglich Materialverträglichkeit, Schaumverhalten, Bakterienresistenz, Korrosionsschutz usw. spezielle Anforderungen erfüllen. Dazu werden den Hauptkomponenten (Wasser und Kohlenwasserstoffe) verschiedene Wirkstoffe zugesetzt, z.B. Biozide, Emulgatoren, Korrosionsinhibitoren, Hochdruckzusätze, Komplexbildner und Antischaummittel. Vorteile des Einsatzes von Kühlschmierstoffen: - der Werkzeugverschleiß wird verringert - Qualität und Maßgenauigkeit des Werkstückes werden verbessert. Problematisch ist die Empfindlichkeit der KSS gegenüber Einträgen: - Feste, schmirgelnde Fremdstoffe (Metall- und Schleifkörperabrieb) o fördern den Verschleiß, o zerkratzen die Werkstückoberflächen, o setzen Schleifscheiben zu und o verursachen Verschleiß an Pumpen und anderen Bauteilen im KSS-Umlaufsystem. Diese Verunreinigungen sind besonders beim Schleifen und Honen störend. - Eingeschleppte Salz- und Säurereste, z.B. aus Beizbädern, führen zur Emulsionsspaltung. - Ein betriebliches Problem besteht darin, dass unbedacht Zigarettenkippen und sogar Essensreste etc. in die Kühlschmierstoffe eingebracht werden. Sie fördern jedoch den Bakterienwuchs und führen zur Verstopfung von Filtern und Leitungen. Deshalb sind sie unbedingt zu vermeiden, z.B. durch Information der Mitarbeiter in dieser Hinsicht. - Fremdöle verschlechtern die Kühlwirkung und die Abscheidung von Spänen. Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle Aus dem Gebrauch von Kühlschmierstoffen resultieren als Abfälle - Altemulsionen Entsorgung siehe Steckbrief 5.6 Bearbeitungsöle, -emulsionen - Metallschlämme Entsorgung siehe Steckbrief 5.19 Schlämme aus der spanenden Oberflächenbearbeitung - und mit KSS behaftete Metallspäne Entsorgung siehe Steckbrief 5.14 Metallspäne, -staub und -teile Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung Bereich wassergemischte Kühlschmierstoffe Die Zentralversorgung mehrerer Maschinen ist vorteilhaft (Vereinfachung von Pflege und Überwachung und somit Verbesserung der Emulsionsstandzeit). Die Erhöhung der Badstandzeit spart Kosten: geringerer Bedarf beim Einkauf der Emulsion, weniger Maschinenstillstand durch Austausch der Bäder, geringere Entsorgungsmengen unbrauchbarer KSS Die Bäder werden nicht durch den eigentlichen Arbeitsprozess unbrauchbar, sondern wegen eingetragener Stoffe und Keimbefall. Die Pflege der Emulsion ist daher unerlässlich. 4 Stand: August 2003 Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung Seite 12 Fremdöle stammen aus der Hydraulik, Rostschutzölen und anderen Ölen/Fetten auf dem Werkstück und bilden auf der KSS-Oberfläche eine Schicht. Sie unterstützt das Bakterienwachstum und erschwert die Feststoffabtrennung. Eingetragene Öle entfernt man durch Skimmer, Zentrifugen, Koaleszenz- oder Lamellenabscheider. Regelmäßige Wartung von Maschinen und Ölabstreifern sowie gründliche Reinigung der Werkstücke vor der Bearbeitung vermeiden unnötige Öleinträge. Die entfernten Öle sind unbedingt getrennt von verbrauchten KSS zu sammeln und zu entsorgen. Eingesetzte Maschinen-/Hydrauliköle auf die Kühlschmiermittel abstimmen. Mineralöle nicht gemeinsam mit pflanzlichen Ölen einsetzen. Die Öle müssen vom KSS abtrennbar sein. In den Emulsionen befinden sich verschiedenste Feststoffe (Metall- und Schleifkörperabrieb, Rost, Zigarettenasche, Reinigungs- und Lebensmittel, Kehricht, Dieselruß aus der Luft etc.). Je nach Ursache sind die Einträge durch saubere Vormaterialien, Fortbildung der Mitarbeiter, Abdeckung von Kühlschmierstoff-Behältern und -Rinnen, saubere Hallenluft, Maschinenkapselung u.ä. zu vermeiden. Eingetragene Feststoffe durch Filtration entfernen. Vor der Neuanmischung von KSS-Emulsionen Behälter, Leitungen etc. gründlich reinigen, um eine Verschleppung von Bakterien zu verhindern und so die Standzeit zu verlängern. Mangelhafte Belüftung wird erkennbar durch verstärkten Geruch oder “umgekippte“ KSS nach Stillstandphasen (Wochenende, sporadischer Einsatz der Maschinen). Umwälzung und die Zuführung sauberer (!) Luft in die Vorlagebehälter schaffen Abhilfe. Zu hohe Badtemperaturen führen zu verstärktem Keimwachstum und “Umkippen“ der Emulsion. Gründe für die Erwärmung sind zu geringe Badvolumen, Wärmeeintrag (über Motoren, Pumpen) und schlechte Kühlung. Den Wärmeeintrag minimieren (Isolation) und Kühlmöglichkeiten verbessern. Durch Überwachung und Dokumentation der chemischen Parameter (Konzentration, pH-Wert, Nitritgehalt, Leitfähigkeit, Keimzahl) kann bei Abweichungen vom Soll frühzeitig gegengesteuert werden. Grenzwerte beim Hersteller erfragen, sie sind abhängig von der jeweiligen Emulsion. Das richtige Anmischen mit hochwertigem Ansetzwasser hat für die Standzeit erhebliche Bedeutung. Anmischgeräte helfen. Partikel-/keimfreies Wasser im Härtebereich 5-15° dH mit geringen Nitrit/Nitrat-/Chloridgehalten verwenden. Der Einsatz von VE-Wasser (vollentsalzt) beugt Verunreinigungen vor. Der Grundsatz „nur soviel wie nötig einsetzen“ bietet erhebliches Einsparpotenzial bei Beschaffungsund Entsorgungskosten. Spritz- und Austragsverluste sind nachteilig. Zusätzlich zur verlorenen KSS-Menge müssen die Austräge wieder entfernt und entsorgt werden und verursachen damit weitere Abfälle (Reinigungs-, Ölbindemittel) und Kosten. Wirtschaftliche Maßnahmen sind Leitbleche und Spritzschutzwände zur Rückführung der KSS bis hin zur Maschinenkapselung. Austragsverluste über Werkstücke, Späne und Schlämme können im Extremen pro Monat ein Vielfaches des Badvolumens ausmachen. Je nach Geometrie und Oberfläche der Werkstücke können durch Abtropfzonen, Schleudern (für kleine, unempfindliche Teile) oder Saugblasverfahren (aufwändig, sinnvoll bei Großserien) bis zu 90% der ausgetragenen KSS zurückgewonnen werden. Bearbeitungsschlämme enthalten Feuchtigkeit in Form von KSS. Verbesserte Austrags-Systeme führen zu trockeneren Schlämmen und damit zu verringertem KSS-Verbrauch. Hilfsmittelfreie Filtrationssysteme reduzieren die Austragsverluste und Abfallmengen. Bei Späneförderern ausreichende Abtropfzonen vorhalten. Bei sehr großen Mengen sind Schleudern vorteilhaft, die zugleich die Verwertbarkeit der Späne verbessern. Reduzierung der Produktvielfalt im Bereich der KSS. Eine homogene Fertigung (Bearbeitung nur einer Werkstoffgruppe, ähnliche Bearbeitungsverfahren) kommt im Idealfall mit nur einem KSS aus. Es sollten nicht mehr als zwei verschiedene Produkte eingesetzt werden: o eine KSS-Emulsion für Drehen, Bohren, Fräsen, Sägen o eine KSS-Lösung oder -Emulsion fürs Schleifen Die Reduzierung auf möglichst wenige Produkte bedeutet o geringere Kosten für Beschaffung, Lagerung, Entsorgung und Dokumentation o einfachere Pflege und Überwachung o längere Standzeiten/geringere Verluste o Möglichkeit der Versorgung über Zentralanlagen 4 Stand: August 2003 Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung Seite 13 Weitgehender Verzicht auf KSS durch Trockenbearbeitung und Minimalmengen-Kühlschmierung (MMKS). Bei der Graugussbearbeitung wird schon lange trocken zerspant. Durch die Weiterentwicklung der Werkzeugtechnik sind diese Techniken inzwischen für viele Werkstoffe und Bearbeitungsverfahren brauchbar. Für die Trockenbearbeitung/MMKS sind in erster Linie Verfahren geeignet, bei denen die Hauptaufgabe des KSS nicht die Kühlung der Bearbeitungsstelle ist. Zur Umrüstung bei der Einzelfertigung eignen sich hauptsächlich einzelversorgte Maschinen mit gleichbleibendem Bearbeitungsspektrum und Maschinen im Werkstattbetrieb. Bei der Serienfertigung bedarf es geeigneter Maschinen und der Erarbeitung eines betriebsspezifischen Know-hows. Die innerbetriebliche Aufarbeitung der KSS ist eine Alternative zur Entsorgung in chemischphysikalischen Behandlungsanlagen. Die Nutzung von mobilen Aufarbeitungsanlagen bietet sich an. Ziel ist die Auftrennung der Emulsionen in eine Wasser- und eine Ölphase. Die Ölphase lässt sich aufbereiten oder energetisch verwerten, während die Wasserphase in die Produktion zurückgeführt wird (z.B. Spülwasser, Auffrischen der Emulsion). Bei Ableitung in die Kanalisation muss sie den Mindestanforderungen gemäß AbwV, Anhang 40, genügen. KSS-Lösungen lassen sich nur schwer trennen. Mögliche Verfahren sind Verdampfung oder Umkehrosmose. Die Wiederverwendbarkeit des dabei abgetrennten Wassers ist zu prüfen. Bereich Bearbeitungsschlämme Bearbeitungsschlämme sind Hon-, Läpp- und Schleifschlämme und metallhaltige Schlämme aus anderen spanenden Bearbeitungsprozessen. Zusammensetzung und Konsistenz der Schlämme schwanken in einem sehr breiten Spektrum in Abhängigkeit vom Bearbeitungsverfahren, verwendeten KSS, verarbeiteten Werkstoffen und eingesetzten Austrags- bzw. Filtrationsverfahren. Die Schlämme bestehen aus feinen Metallteilchen, vermischt mit KSS sowie ggf. mit Schleifmittelabrieb und sonstigen Verunreinigungen. Die Abfälle fallen bei der KSS-Pflege an. Daher ist das Vermeidungspotenzial eher gering. - Eine komplette Vermeidung der Schlämme lässt sich durch den Umstieg auf alternative Formgebungsverfahren, wie Pulvermetallurgie, Druckguss und die Reduzierung der spanenden Verfahren erreichen. - Die Verringerung des Aufmaßes der Werkstücke minimiert anfallende Schlammmengen. Verfahrensänderungen sind dafür nicht erforderlich. - Die Abfälle aus der Trockenbearbeitung bzw. Minimalschmierung lassen sich wegen des geringen bis fehlenden KSS-Gehalts besser verwerten. Die wesentlichen Ansatzpunkte zur Abfallverminderung/-verwertung sind: Reduzierung der Entsorgungsmenge Bearbeitungsschlämme bestehen hauptsächlich aus den Fraktionen o feine Metallteilchen und Schleifmittelabrieb o ausgetragener Kühlschmierstoff o und eventuell Filterhilfsmittel (z.B. Filtervliese). Auf die Menge der Metallteilchen besteht nur geringer Einfluss (z.B. Reduzierung des Aufmaßes). Optimale Filtrationsverfahren tragen möglichst wenig KSS aus dem Umlaufsystem aus. Erhebliche Abfallmengen machen die verbrauchten Filterhilfsmittel aus. Maßnahmen: o Einrichtung ausreichender Abtropfstrecken o Filtrationsverfahren, die möglichst trockenen Schlamm ergeben (z.B. Auspressen, Druck- oder Vakuumbandfilter) o Hilfsmittelfreie Filtration (z.B. Umlaufbandfilter, Magnetabscheider, Sedimentation), mindestens Trennung der Schlämme von den Filtervliesen, um die metallurgische Verwertbarkeit der Schlämme zu ermöglichen. Lässt sich der KSS-Austrag mit den Schlämmen durch verbesserte Filtrationstechniken nicht ausreichend reduzieren, ist durch nachträgliche Entwässerung/Entölung eine Abtrennung der ausgetragenen KSS möglich. In Rücksprache mit dem KSS-Hersteller ist der erneute Einsatz der Emulsion bzw. Lösung zu prüfen. Die Rentabilität der Rückführmaßnahmen hängt vom Schlammaufkommen und dem Feuchte- bzw. Ölgehalt ab. 4 Stand: August 2003 Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung Seite 14 Für die betriebsinterne Entwässerung/Entölung stehen diverse Verfahren zur Verfügung: o Entwässerung im Sammelcontainer: Eingelegte Siebböden und Absaug- oder Ablasseinrichtungen dienen der einfachen Abtrennung und Rückführung der sich ansammelnden Kühlschmierstoffe. o Abpressen: Durch einfache Pressen (pneumatisch, hydraulisch, elektromechanisch) werden mit geringem Aufwand ca. 50 % des Ausgangsölgehalts zurückgewonnen. o Zentrifugieren: Im Durchschnitt etwas bessere Entölungsergebnisse sind mit Zentrifugen erzielbar. Solche Anlagen sind ab ca. 50 t Schlamm pro Jahr oder gleichzeitiger Verwendung als Spänezentrifuge zu empfehlen. Für die metallurgische Verwertung ist die Art der verarbeiteten Werkstoffe und der Ölgehalt des Schlamms von grundlegender Bedeutung. Bei den meisten Verwertungsanlagen besteht im Ölgehalt ein begrenzendes Input-Kriterium. Emulsionshaltige Schlämme sind daher einfacher und preiswerter in der Verwertung als ölhaltige, die ggf. vorher einer Entölung unterzogen werden. Die erneute Einsatzfähigkeit des abgetrennten Öls ist zu prüfen. Der Einsatz in Stahlherstellung oder Gießereien bedeutet Recycling auf höchster Ebene. Voraussetzung ist eine nach Werkstoffen getrennte Sammlung und Konditionierung. Verwertungswege der Metallkomponente aus Bearbeitungsschlämmen: o Einsatz in Stahlwerken/Gießereien nach Konditionierung o Verhüttung (Einschmelzen im Hochofen) nach Konditionierung/Sinterung o Rückgewinnung hochwertiger Legierungselemente (insbesondere Hartmetalle und hochlegierte Stähle enthalten wertvolle Elemente; Rücknahme gegen Vergütung) o Unter Einhaltung der Eingangsgrenzwerte können Fe-Schlämme auch als Ersatz für Eisenerze bei der Zementherstellung eingesetzt werden Bereich KSS-behaftete Späne Die an den Spänen haftenden KSS bewirken durch ihre Inhaltsstoffe bei der metallurgischen Verwertung zusätzliche Emissionen. Besonders kritisch sind chlorhaltige Öle und Additive. Durch eine Reduzierung der an den Spänen anhaftenden KSS wird die Verwertung, z.B. nach Konditionierung in Stahlwerken/Gießereien, wesentlich erleichtert. Maßnahmen sind die schon oben genannten: - Abtropfstrecken - Späne-Schleudern bzw. -Zentrifugen (vor allem beim Einsatz von KSS-Ölen) - Rückführung abgetrennter Öle, Emulsionen und Lösungen - Vermeidung von kritischen, insbesondere chlorhaltigen KSS - Einführung einer werkstofforientierten Sammellogistik 4.2 Strahlen Verfahren Das Strahlen von Metalloberflächen kann verschiedenen Zwecken dienen: - Entrostungsstrahlen - Abtragsstrahlen - Rauhstrahlen - Reinigungsstrahlen - Verfestigungsstrahlen - Entgratstrahlen, Putzstrahlen Nach den angewendeten Verfahren lassen sich zwei Systeme unterscheiden: - Beim Druckstrahlverfahren wird das Strahlmittel durch ein Trägermedium geleitet und durch Düsen beschleunigt. Es gibt o flüssige Trägermedien, meist Wasser, evtl. mit öl- und fettlösenden Substanzen versetzt (Nassstrahlen) o oder gasförmige Trägermedien, meist Luft. Das Nassstrahlen hat viele Vorteile. Es ermöglicht den Einsatz sehr feiner Strahlmittelkörnungen, die beim Trockenstrahlen über den Staubabscheider ausgeschieden würden. Damit ist eine feinere Oberfläche erreichbar. Unterstützt wird dies auch dadurch, dass sich auf der zu strahlenden Oberfläche ein dämpfender Wasserfilm bildet. - Mit dem Schleuderradverfahren lassen sich sehr hohe Leistungen erzielen. Das Strahlmittel wird durch Schleuderräder beschleunigt. Im Unterschied zum Druckstrahlen wird dieses Verfahren ausschließlich mit Kreislaufführung des Strahlmittels durchgeführt. 4 Stand: August 2003 Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung Seite 15 Die weiterentwickelten Strahlverfahren und -mittel, haben mit dem früheren "Sandstrahlen" kaum noch etwas gemeinsam. Je nach Einsatzgebiet und Zweck der Behandlung werden unterschiedliche Stoffe verwendet. Die aus abfallwirtschaftlichem Aspekt bedeutendsten Strahlmittel sind: - Kupferhüttenschlacke und Schmelzkammerschlacke. Sie werden praktisch ausschließlich im Einwegbetrieb verwendet und decken im Wesentlichen die Bereiche ab, in denen Quarzsand vor dessen Verbot eingesetzt wurde. - Korund ist ein sehr hochwertiges, stark abtragendes Strahlmittel, das nur im Mehrwegbetrieb eingesetzt wird - Eisen- und Stahlstrahlmittel können mit verschiedenen Kornformen für unterschiedliche Anwendungszwecke genutzt werden. Praktisch nur Einsatz im Mehrwegbetrieb. Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle Während des Strahlvorganges nimmt das Strahlmittel Verunreinigungen auf. Dabei handelt es sich meist um Schwermetalle. Entsorgung der unbrauchbaren Strahlmittel siehe Steckbrief 5.21 Strahlmittel Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung Das zu strahlende Werkstück entfetten, da sich die Strahlmittel sonst mit Öl- und Fettresten anreichern und schneller unbrauchbar werden. Kreislaufführung über Strahlmittelabsaugung, Abtrennung des Feinanteils vom Sollkorn des Strahlmittels und Wiedereinsatz Ersatz von Einwegstrahlmittel für die Kreislaufführung durch - Korund: Hierfür ist eine geschlossene Anlage erforderlich. Gute Eignung für die Bearbeitung von Alu und Edelstahl. - Eisen-/Stahlstrahlmittel: Dieses Strahlmittel weist eine höhere Dichte auf. Daher ist zu beachten, dass es leichter zur Schädigung des Strahlgutes führen kann. Für Alu- und Edelstahloberflächen sind Eisenstrahlmittel nur eingeschränkt anwendbar, da bei Eiseneinschlüssen in der Oberfläche der Werkstoffe Korrosionsgefahr besteht. Für die Behandlung kleinerer Teile und das Abtragen alter Beschichtungen bietet sich der Umstieg auf das Hochdruckwaschen oder Druckwasserstrahlen an. Die Abtragung erfolgt durch die eingesetzte Flüssigkeit. So werden Strahlmittelrückstände vollkommen vermieden. Die zu entsorgenden Abfälle bestehen nur noch aus der abgetragenen Beschichtung, die z.B. mittels Filtration abgetrennt wird. Dieses Verfahren erlaubt keine Aufrauhung der Werkstückoberfläche. Abtrag von Beschichtungen mittels Bürsten nach thermischer Vorbehandlung der Oberflächen. Die behandelten Werkstücke dürfen nicht zu klein sein, keine komplizierten Oberflächen aufweisen und durch die thermische Behandlung keinen Schaden nehmen. Dieses Verfahren eignet sich gut für die Entlackung. Nutzung keramischer Strahlmittel zur Erhöhung der Standzeit (Keramikkugeln sind beständiger als Korund). Gut geeignet als Vorbehandlung z.B. für die Galvanik. Die Anlage muss für dieses Strahlmittel geeignet sein. Eine vollständige Vermeidung von Strahlmitteln bietet der Abtrag mittels Laser. Besonders bei hochwertigen Oberflächen ist auch die schonende Bearbeitung positiv. Dem gegenüber stehen geringe Flächenleistungen, keine Aufrauhung der Oberfläche und höhere Investitionen. 4 Stand: August 2003 Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung Seite 16 4.3 Behandlungsbäder (Entfettung, Beizen, Galvanik) und Spülbäder Verfahren Bei der Behandlung von Metalloberflächen kommen häufig chemische oder elektrolytische Bäder zum Einsatz. Dabei werden die Werkstücke mittels Haltungsvorrichtungen in die Bäder eingetaucht. In der nachfolgenden Abtropfphase gelangt die an den Werkstücken haftende Prozessflüssigkeit zurück in das Behandlungsbad. Man unterscheidet - Reinigungsverfahren: Verunreinigungen wie Öle und Fette (z.B. anhaftende Kühlschmierstoffe) werden separat entfernt. In Entfettungsbädern, die wässrige Lösungen und emulgierend wirkende Tenside enthalten, werden sie von der Metalloberfläche gelöst. - Abtragende Verfahren: beim Beizen werden Metalloberflächen von Zunderschichten befreit und leichte Grate abgetragen. Saure Beizlösungen (Salz-, Schwefel-, Phosphorsäure, Säuregemische) kommen häufig zur Anwendung, während alkalische Lösungen seltener eingesetzt werden, z.B. bei der Aluminiumbearbeitung. - Abscheidende Verfahren wie die Galvanikbäder, bei denen Metalle elektrolytisch (Kupfer, Nickel, Zink, Chrom) oder stromlos (Nickel, Kupfer) in dünnen Schichten auf die Werkstückoberfläche abgeschieden werden. - Schichtbildende Verfahren als Korrosionsschutz und Vorbereitung für die Lackierung. Beim Phosphatieren bildet sich aus Eisen-, Zink-, Calcium- oder Mangan-Phosphaten eine feinkristalline, festhaftende Deckschicht auf der Metalloberfläche. Da in den aufeinander folgenden Bearbeitungsschritten Restanhaftungen an den Werkstücken aus vorhergehenden Bädern störend wirken, werden den einzelnen Behandlungsbädern Spülbäder nachgeschaltet, die eine Verschleppung von Chemikalien in die nächste Prozessstufe verhindern. Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle - Bei allen Verfahren werden die Behandlungsbäder durch mechanische Verunreinigungen und Metallspäne, die noch am Werkstück haften, verunreinigt. - Die Öle und Fette, die vom Werkstück entfernt werden, reichern sich im Entfettungsbad an. Entsorgung siehe Steckbrief 5.2 Abfälle aus der Entfettung - Beizlösungen reichern sich mit Metallen an und können dadurch unbrauchbar werden. Entsorgung siehe Steckbrief 5.7 Beizlösungen - In den nahezu abfallfreien Galvanikbädern (der Prozess der Abscheidung verläuft annähernd vollständig in die gewünschte Richtung) können durch eingeschleppte Stoffe störende Umsetzungsprodukte entstehen. - Bei Pflegemaßnahmen werden die eben genannten, störenden Stoffe aus den Behandlungsbädern entfernt. Sie werden in Form von Schlämmen abgetrennt. Entsorgung siehe Steckbrief 5.18 Schlämme aus der chem. Oberflächenbearbeitung - Die Spülwässer entfernen Anhaftungen von den Werkstücken. Sie enthalten sämtliche Komponenten der Prozesslösungen in geringerer, chemisch unveränderter Konzentration. Entsorgung siehe Steckbrief 5.20 „Spülflüssigkeiten“ Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung Bei allen Verfahren: Minimierung bzw. Verzicht auf das Nassbehandlungsverfahren (z.B. beim Beizen: Umstieg auf das Biegen von Endlosteilen, Bürsten oder Strahlen) prüfen. Minimierung des Eintrags von Stoffen in die Prozessbäder, z.B. durch vorhergehende Reinigungsschritte. 4 Stand: August 2003 Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung Seite 17 Verluste an Badflüssigkeit durch Ausschleppung liegen, bezogen auf das eingesetzte Material, zwischen 5 und 30 %, in ungünstigsten Fällen können sie jedoch bis zu 85 % betragen, so dass hier ein großes Einsparpotenzial liegt. Die Maßnahmen zur Minimierung der Verluste sind vielfältig: o o o o o o o langsames Ausheben, längere Abtropfzeiten Vermeidung stark schöpfender Teile Abblasen, Abquetschen der Werkstücke Abspülen der Ware über den Prozessbädern Optimierung der Gestelle (geneigte Ablaufböden, Anordnung der Werkstücke etc.) Anbringung von Ablaufbohrungen an den Trommeln für Schüttgut Herabsetzung der Oberflächenspannung mit Tensiden (sofern elektrochemisch möglich) Badpflege: Die Elektrolyte periodisch oder kontinuierlich von störenden Substanzen, die sich im Laufe der Zeit darin anreichern, reinigen und die verbrauchten Chemikalien ergänzen, so dass die für den Prozess optimale Zusammensetzung erreicht wird. Kontinuierliche Kontrolle der Badzusammensetzung zur Qualitätssicherung. o Feste Stoffe wie Metallspäne u.ä. lassen sich durch Sedimentation und Filtration problemlos abtrennen. o Die von den Behandlungsbädern aufgenommenen gelösten Metallionen können durch chemische Fällung in schwer lösliche Verbindungen überführt und so ebenfalls herausgefiltert werden. o Organische Verunreinigungen lassen sich mittels Aktivkohle entfernen. Steigerung der Gebrauchsdauer der Prozessbäder: Die langsame, kontinuierliche Verdünnung des Elektrolyts durch Einschleppung von Spülwasser und Ausschleppung von Konzentrat ist nicht völlig vermeidbar. Die dadurch erforderliche Neuzugabe von Chemikalien bedeutet jedoch eine stetige Erneuerung der Prozesslösung. So lässt sich ihre Standzeit bei entsprechender Pflege auf nahezu unbegrenzt steigern. Bei kalt arbeitenden Prozessbädern entsteht Überschusswasser, das Elektrolyt wird also kontinuierlich verdünnt. Der Überschuss kann durch Verdunster, Verdampfer oder Umkehrosmose ausgeschleust werden. Durch die Entwässerung anfallender Schlämme werden die zu entsorgenden Abfallmengen reduziert. Entfettungsbäder: - In Entfettungslösungen bilden sich Emulsionen. Die Öle können durch Dichteunterschiede abgetrennt werden. Eine Aufbereitung mittels Ultrafiltration zur Emulsionstrennung ist möglich. Der Filterkuchen wird entsorgt und die gefilterte Flüssigkeit in die Entfettungsbäder zurückgeführt. - Die alkalische Entfettung ist effektiver als saure Bäder. Bei der sauren Entfettung bilden sich stabile Ölemulsionen, die nur schwer wieder aufzubereiten sind. 4 Stand: August 2003 Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung Seite 18 Spülwasser: - Mit Hilfe der Membrantechnik (Umkehrosmose) können die in Spülwässern enthaltenen Säuren und Metalle teilweise zurückgewonnen werden. Dadurch werden Kosten sowohl für den Chemikalieneinkauf als auch für die Abfallentsorgung gespart. - Spülwasser, z.B. in Kaskaden, mehrfach nutzen. Dabei wird der erste Spülschritt, der die größten Verunreinigungen aufnimmt, mit dem schon am häufigsten gebrauchten Spülwasser durchgeführt. In den folgenden Schritten nimmt die Qualität der Reinigung zu. - Durch die Nutzung von Spülwasser zum Ausgleich der aus dem Prozessbad verdunsteten Wassermengen werden ausgetragene Elektrolyte zurückgeführt. - Auch schwermetallhaltiges Spülwasser, das nach der Phosphatierung anfällt, kann aufbereitet werden. Das durch Nanofiltration erhaltene Konzentrat kann in das Phosphatierbad zurückgeführt werden, während das gefilterte Wasser z.B. als Spülwasser nach der Entfettung dienen kann. So werden Wasser- und Chemikalienverbrauch sowie Abwasseraufkommen und Entsorgungskosten reduziert. Die Kombination verschiedener Maßnahmen ermöglicht eine fast vollständige Rückführung der Wirkstoffe und einen nahezu abwasserfreien Betrieb. Abfälle werden bis auf ein Minimum vermieden. 4 Stand: August 2003 Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung Seite 19 4.4 Beschichten Verfahren Vorbereitete Werkstücke, die hohen Ansprüchen genügen sollen, werden beschichtet. Die am häufigsten eingesetzte Beschichtung ist die Lackierung. Ein Lack ist ein Anstrich, der einen gut verlaufenden, geschlossenen Schutzfilm aufweist. Der Ausdruck "Lack" ist ein Sammelbegriff, der eine Vielzahl unterschiedlicher Anstrichsysteme zusammenfasst. Eine nähere Kennzeichnung erfolgt nach Verwendungszweck, Inhaltsstoffen, Aussehen (matt, glänzend, metallic) usw. Inhaltsstoffe von Lacken sind Bindemittel, Pigmente/Füllstoffe (schwermetallhaltig bei Metallicfarben), Lösemittel (bis zu 70 % organische Lösemittel) und Hilfsstoffe oder Additive. Bindemittel bestimmen durch ihre Zusammensetzung die Eigenschaften der Beschichtung (Haftfestigkeit, Glanz, Wetterfestigkeit usw.). Pigmente und Füllstoffe dienen in erster Linie der Farbgebung und Farbbeständigkeit. Bei Grundierungen ist ihre „Füllkraft“ wichtig – sie decken Unebenheiten im Werkstück ab. Die Lösungsmittel halten die festen Bindemittel in Lösung und sind zur Einstellung auf die jeweiligen Verarbeitungsbedingungen erforderlich. Von Lacken zu unterscheiden sind Farben, die einen geringeren Anteil an organischen Lösemitteln und Bindemittel aufweisen. Es gibt verschiedene Verfahren, die Beschichtung aufzubringen: Spritzen, Tauchen, Fluten, Aufwalzen, elektrostatisches Pulverbeschichten. Das Entlacken ist erforderlich zum Entfernen von Überzügen auf Fehlchargen und auf Gestellen (Warenträger), die beim Lackierprozess mitbeschichtet wurden. Dazu gibt es verschiedene Verfahren (Heißentlackung, Kaltentlackung, Hochdruckentlackung, thermische Entlackung). Im Anschluss werden Lack- und Chemikalienreste mit Wasser weggespült. Das Spülwasser enthält Lackreste und je nach Ausgangsmaterial verschiedene gelöste Metalle. Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle Aus der Beschichtung resultieren als Abfälle - Nicht verbrauchte Farben und Lacke Entsorgung siehe Steckbrief 5.8 Farben, Lacke - Schlämme aus abgetrennten Farb- und Lackinhaltsstoffen Entsorgung siehe Steckbrief 5.9 Farb- und Lackschlämme - Bei der Entlackung fallen Spülwässer an Entsorgung siehe Steckbrief 5.20 Spülflüssigkeiten Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung Hauptsächlich werden zwei Ziele verfolgt: - Anwenden von Verfahren mit hohem Auftragswirkungsgrad zur Vermeidung/Verminderung des sogenannten Overspray (der Lackanteil, der ungenutzt verloren geht bzw. am Werkstück vorbeigesprüht wurde) - Rückgewinnung des Overspray Als letzter Schritt werden Maßnahmen ergriffen, die zu einer reduzierten Entsorgungsmenge an Schlämmen führen und die die energetische Verwertung begünstigen (Wasserentzug). Vergleich der einzelnen Verfahren Maßnahmen, die den Overspray verringern, machen sich gleich zweifach bezahlt, beim Einkauf und bei der Entsorgung. Der Auftragswirkungsgrad ist das Verhältnis zwischen eingesetzter Lackmenge und auf dem Werkstück aufgebrachtem Lack. Er ist ein Maß für die Effektivität der Lackierung. Am häufigsten wird die Spritzlackierung eingesetzt. Der Wirkungsgrad bei der Luftzerstäubung liegt jedoch bei 30 bis 60 %, hier treten also die größten Sprühverluste auf. Beim Airless-Spritzen, bei dem das Lackmaterial durch eine Düse fein zerstäubt wird, erreicht man immerhin 40 – 75 % Auftragswirkungsgrad. Bei der Elektrostatikbeschichtung wird der Farbnebel durch ein elektrisches 4 Stand: August 2003 Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung Seite 20 Feld auf das Werkstück gelenkt. Dabei sind Wirkungsgrade von 75 % (bei Luftunterstützung) bis zu 90 % (bei reinem elektrostatischen Sprühen) möglich. Verbesserung des Auftragswirkungsgrades, z.B. beim Hochdruckspritzen durch o Verringerung des Lackvolumenstroms o Senkung des Spritzluftdrucks o Verringerung des Spritzabstands o Einhalten des optimalen Spritzwinkels (möglichst senkrecht) o Anpassung des Spritzstrahls an die Werkstückgeometrie o Erhöhung der Spannung (beim elektrostatischen Spritzen) Verfahren wie Tauchen, Gießen oder Walzen sind bei der Serienlackierung vorteilhaft. Bei großen Durchsätzen und geeigneter Werkstückgeometrie beträgt der Wirkungsgrad nahezu 100 %. Mit Ausnahme des Walzens kommen diese Verfahren nur für Einkomponentenlacke und Wasserlacke in Frage. Pulverlacke werden im elektrostatischen Sprühverfahren aufgebracht. Das Lackmaterial besteht dabei aus einem trockenem lösemittelfreien Pulver. In einem Einbrennofen bzw. durch thermische Härtung des Lackpulvers verschmilzt es zu einem widerstandsfähigen homogenen Film. Dieser Lackierprozess zählt zu den umweltfreundlichsten, da weder Lösemittelemissionen auftreten noch Abwasser anfällt. Der Wirkungsgrad der Beschichtung beträgt ca. 95 %. Bei der elektrostatischen Pulverlackierung anfallender Overspray wird durch trockene Abscheidung zurückgewonnen. Beim elektrostatischen Wirbelbadverfahren können einfach geformte Kleinteile auch rein elektrostatisch (ohne Sprüheinrichtung und Pulververluste) beschichtet werden. Das Verfahren ist für alle Anwendungen geeignet, bei denen temperaturunempfindliche Werkstücke flächenhaft mit einheitlichen Farben beschichtet werden. Nasslackierverfahren sollen durch Pulverlackierungen so weit wie möglich ersetzt werden. Rückgewinnung des Overspray Der nicht auf den Werkstücken niedergeschlagene Lack (Overspray) ist als Material verloren. Die Farbnebel müssen aus der Luft abgeschieden werden. Abscheidung des Overspray - in flüssigem Lackmaterial (Lack-in-Lack-Kabine) - an Auffangflächen, z.B. schnellumlaufendes Band, rotierender Zylinder - im Kabinenwasser mit Aufkonzentration, z.B. Ultrafiltrationstechnologie Bei der am häufigsten angewandten Nassabscheidung wird die farbnebelhaltige Luft in speziellen Auswaschsystemen (Rotations-, Wirbel-, Düsen-, Kaskaden-, Venturi-Wäscher) von den enthaltenen Lackteilchen befreit. Das Wasser wird im Kreislauf geführt und kann zur Verbesserung des Auswascheffektes und zur Standzeitverlängerung mit Koagulier- und Entschäumungsmitteln sowie Bakteriziden angereichert werden. Der überwiegende Teil des Oversprays kann in Spritzlackierkabinen durch Rückgewinnungsflächen wie Scheiben oder Bänder direkt aufgefangen und dem Frischlack wieder zugeführt werden. Die Trockenabscheidung wird über Filtermatten durchgeführt. Der Reinigungsaufwand ist etwas höher und das Verfahren eignet sich nur dort, wo wenige Lacknebel auftreten. Weitere Punkte Wird nur selten lackiert, kann die Abgabe von Lackierarbeiten an Lohnlackierereien vorteilhaft sein. Einzelne Bestandteile, z.B. Verdünner und Härter, sind möglichst zu vereinheitlichen und auf die verwendeten Lacksysteme abzustimmen. So werden Reste vermieden. Weiterhin ist die Anschaffung in Großgebinden möglich, wodurch weniger Verpackungsmaterial anfällt. Lösemittelarme und aufarbeitbare Lacksysteme einsetzen. Wasserlacke verursachen sehr geringe Lösemittelemissionen. Interne Kreisläufe von Lack und Overspray sind möglich. Wasserlacke erfordern jedoch auch anlagen- und anwendungstechnische Veränderungen, besonders im Bereich des Korrosionsschutzes und der Trocknung. 4 Stand: August 2003 5 Abfallsteckbriefe Seite 21 Abfallsteckbriefe In den folgenden Steckbriefen sind die Abfallgruppen/-arten aufgeführt, die üblicherweise in der Metallbe- und -verarbeitung anfallen. Jeder Steckbrief enthält Informationen über Abfallart, Vermeidungsmöglichkeiten, Sammlung und Entsorgung sowie über die erforderlichen Nachweise. Die Abfallschlüsselnummern der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle sind, wie in Kapitel 3, fett gedruckt. Auf Steckbriefe für Abfallarten, die bereits in Teil I oder II des Abfallratgebers beschrieben worden sind, z.B. Leuchtstoffröhren, Elektronikschrott und ähnliches, wurde verzichtet. Wichtiger Hinweis: Wenn in Ihrem Betrieb Sonderabfälle in Kleinmengen anfallen, die mit den schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushalten zusammen entsorgt werden können, können Sie diese über die kommunale Schadstoffsammlung gegen Entgelt entsorgen ( „Allgemeiner Teil“ Kap. 4.4). 5.1 Abfälle aus der Aluminium-Metallurgie 22 5.2 Abfälle aus der Entfettung 23 5.3 Altöle der Sammelkategorie 1 24 5.4 Altöle der Sammelkategorie 2 und 4 25 5.5 Batterien und Akkumulatoren 26 5.6 Bearbeitungsöle, -emulsionen 27 5.7 Beizlösungen 28 5.8 Farben, Lacke 29 5.9 Farb- und Lackschlämme 30 5.10 Hausmüll (organisch) 31 5.11 Hausmüll (Restabfall) 32 5.12 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern 33 5.13 Lösemittel, Waschflüssigkeiten, Mutterlaugen 34 5.14 Metallspäne, -staub und -teile 35 5.15 Ölverschmutzte Materialien 36 5.16 Säuren, Basen 37 5.17 Salze, Salzlösungen 38 5.18 Schlämme aus der chemischen Oberflächenbearbeitung 39 5.19 Schlämme aus der spanenden Oberflächenbearbeitung 40 5.20 Spülflüssigkeiten 41 5.21 Strahlmittel 42 5.22 Verpackungen 43 5.23 Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen 44 5.24 Ziehmittel 45 5 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 22 5.1 Abfälle aus der Aluminium-Metallurgie Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt EAK 10 03 15 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt EAK 10 03 16 Beschreibung Die o.g. Abfälle entstehen beim Einschmelzen und Weiterverarbeiten von Aluminium. Der Abschaum besteht aus Metalloxiden und -schäumen, die als Krätze- oder Schlackeschicht von der Aluminiumschmelze abgezogen werden. Anfallort > Alu-Schmelze Sammlung/ Transport > Von anderen Abfällen getrennt sammeln und entsorgen. > Trocken in beständigen, verschlossenen Containern lagern, von Zündquellen fernhalten. > Durch Kontakt mit Luftfeuchtigkeit können Gase (toxisch, explosibel) freigesetzt werden. > Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.4.1). Verwertung/ Beseitigung > Verwertung über Hüttenbetriebe, die den enthaltenen Metallanteil zurückgewinnen. > Die Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle ist nachweispflichtig. Adressen * > Dietz Transporte, Lage, Tel.: 05232 / 61333 (nur Transport) > Wachtmann Rohstoffhandel GmbH, Herford, Tel.: 05221 / 9696-90 (Metallgroßhandel) > Hüttenwerke Kayser AG, Lünen, Tel.: 02306 / 108-229 (NE-Metallhütte) Hinweis! Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen: > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich > Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich > Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes > Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4 * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.1 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 23 5.2 Abfälle aus der Entfettung Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten EAK 11 01 13 Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 13 fallen EAK 11 01 14 Beschreibung Vor Bearbeitungsschritten wie Beschichten, Galvanik etc. müssen Metalloberflächen von Schmutzpartikeln, die aus der vorangegangenen Bearbeitung stammen, befreit werden. Das Entfetten ist dabei ein wesentlicher Prozess, der u.a. Öl, Fett und andere organische Stoffe beseitigt. Vermeidung/ Verminderung > Anwendung standzeitverlängernder Systeme, z.B. kontinuierliche Aufbereitung der Entfettungsbäder durch: - Filtration zur Abtrennung fester Verunreinigungen (eingeschleppt mit den Werkstücken, z.B. Schmutz, Pigmente etc.) - Abtrennung der vom Werkstück entfernten Öle und Emulsionen (z.B. durch Ölabscheider, Skimmer, Mikrofiltration) > Kaskaden sind vorteilhaft. Die Entfettung findet dabei in mehreren Stufen statt: Dem letzten Bad, das die Qualität der Behandlung bestimmt, wird mindestens eine Stufe vorgeschaltet, die den Großteil der eingetragenen Verunreinigungen entfernt. Wird hierfür z.B. nicht mehr regenerierbare Entfettungslösung eingesetzt, so wird der Verbrauch an Entfettungsmitteln reduziert. > siehe auch Kapitel 4.3 Behandlungsbäder Anfallort > Entfettung Sammlung/ Transport > Die unterschiedlichen Abfälle sind getrennt zu sammeln. Es gilt, wie für alle Abfälle, das Vermischungsverbot. > Beim Transport von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen durch Fremdunternehmen (Ausnahme: Entsorgungsfachbetrieb) ist eine Transportgenehmigung erforderlich (siehe „Allg. Teil“, Kapitel 2.4.1). Verwertung/ Beseitigung > Die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle sind unter Verwendung von Nachweisen zu entsorgen. > Entsorgung in chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen (CPB). > Bei der Beseitigung besteht eine Überlassungspflicht an die Entsorgungsanlagen des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe. Adressen * > Dietz Transporte, Lage, Tel.: 05232 / 61333 (nur Transport) > OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.: 05284 / 98010 > RWE Umwelt Westfalen GmbH, Bielefeld, Tel.: 0521 / 934980 Hinweis! Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen: > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich > Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich > Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes > Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4 * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.2 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 24 5.3 Altöle der Sammelkategorie 1 Altöle sind gebrauchte halbflüssige oder flüssige Stoffe, die ganz oder teilweise aus Mineralöl oder synthetischen Ölen bestehen. In der Metallbe- und -verarbeitung handelt es sich oft um Hydraulik- und Schmieröle aus den verschiedenen Maschinen. Die Altölverordnung unterteilt Altöle in 4 Sammelkategorien unterschiedlicher Schädlichkeit. Insbesondere Altöle der Sammelkategorie 1 eignen sich zur stofflichen Aufbereitung (Zweitraffination), die laut Altölverordnung vorrangig ist. Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: - Altöle der Sammelkategorie 1 laut Altölverordnung: nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis EAK 13 01 10 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis EAK 13 02 05 synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle EAK 13 02 06 andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle EAK 13 02 08 Vermeidung/ Verminderung > Hochwertige Öle helfen, die Standzeit zu verlängern. > Bei der Neuanschaffung von Maschinen den Ölverbrauch beachten. > Die Nachrüstung mit besseren (evtl. regenerierbaren) Filtereinheiten kann zu einer Abfallverminderung führen; ein weiterer Vorteil dieser Ölpflege kann ein geringerer Verschleiß an den Maschinen sein. Anfallort > Instandhaltung/Produktion > Werkzeugbau Sammlung/ Transport > Es ist verboten, Altöle mit anderen Abfällen zu vermischen. > Innerbetriebliche Sammlung in geeigneten Sammeltanks (siehe VAwS: doppelwandig, Auffangwanne); Sammelbehälter mit entsprechenden Gefahrenzetteln nach den Gefahrstoffvorschriften kennzeichnen. > Altöle verschiedener Sammelkategorien dürfen nur vermischt werden, wenn in der Entsorgungsanlage eine Vermischung zulässig und geplant ist. Verwertung/ Beseitigung > Stoffliche Aufbereitung (Zweitraffination) > Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig. Adressen * > > > > Dietz Transporte, Lage, Tel.: 05232 / 61333 W. Wienkemeier GmbH, Blomberg, Tel.: 05263 / 4418 Horst Fuhse Mineralölraffinerie e.K., Hamburg, Tel.: 040 / 789196-36 Mineralöl-Raffinerie Dollbergen GmbH, Uetze-Dollbergen, Tel.: 05177 / 85-203 Hinweis! > > > > > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4 Eventuell ist eine Erfassung getrennt nach den EAK-Nummern erforderlich. Nähere Hinweise gibt Ihnen die Gewerbeabfallberatung. * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.3 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 25 5.4 Altöle der Sammelkategorien 2 und 4 Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: - Altöle der Sammelkategorie 2 laut Altölverordnung: halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) EAK 12 01 07 synthetische Bearbeitungsöle EAK 12 01 10 synthetische Hydrauliköle EAK 13 01 11 andere Hydrauliköle EAK 13 01 13 - Altöle der Sammelkategorie 4 laut Altölverordnung: biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle EAK 13 02 07 EAK 13 01 12 Vermeidung/ Verminderung siehe Steckbrief "Altöle der Sammelkategorie 1" Anfallort > Instandhaltung/Produktion > Werkzeugbau Sammlung/ Transport > Es ist verboten, Altöle mit anderen Abfällen zu vermischen. > Innerbetriebliche Sammlung in geeigneten Sammeltanks (siehe VAwS: doppelwandig, Auffangwanne); Sammelbehälter mit entsprechenden Gefahrenzetteln nach den Gefahrstoffvorschriften kennzeichnen. > Altöle der Sammelkategorien 2 bis 4 dürfen untereinander vermischt werden, soweit eine Getrennthaltung der Altöle nicht erforderlich ist. Dies ist nur der Fall, wenn die Entsorgung der Altöle in einer Entsorgungsanlage erfolgt, in deren Zulassung eine solche Vermischung der Altöle vorgesehen ist und die ordnungsgemäße Entsorgung der vermischten Altöle durch einen Entsorgungsnachweis bzw. Sammelentsorgungsnachweis bestätigt worden ist. > Ausführliche Informationen gibt Ihnen die Gewerbeabfallberatung. Verwertung/ Beseitigung > Möglichkeit der stofflichen Aufbereitung (Zweitraffination) prüfen. > Die energetische Verwertung ist möglich, hierbei sind Grenzwerte, die im Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage festgelegt sind, ausschlaggebend. > Öl, das durch Auffangvorrichtungen gesammelt wurde, ebenfalls gemäß Altölverordnung entsorgen. > Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig. Adressen * siehe Steckbrief "Altöle der Sammelkategorie 1" Hinweis! > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich > Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich > Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes > Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4 Eine Getrennthaltung nach EAK-Nummern ist erforderlich, wenn dies in der Genehmigung der Entsorgungsanlage gefordert wird. * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.4 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 26 5.5 Batterien und Akkumulatoren Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: Bleibatterien EAK 16 06 01 andere Batterien und Akkumulatoren EAK 16 06 05 Beschreibung In der Metallbranche fallen vor allem die Batterien des betrieblichen Fuhrparks (Stapelfahrzeuge etc.) an. Die Bleiakkumulatoren bestehen außen aus einem Kunststoffgehäuse und Anschlusspolen aus Blei. Innen befinden sich Elektrodenplatten aus Blei und Bleidioxid in einer Lösung aus Schwefelsäure, die als Elektrolyt dient. Verdunstete Schwefelsäure wird bei Bedarf mit destilliertem Wasser ausgeglichen. Abhängig von der Zeit und dem Verbrauch nimmt die Dichte des Elektrolyts ab und muss durch entsprechende Aufladung der Akkumulatoren wiederhergestellt werden. Hinweise zu Gerätebatterien finden Sie im Teil II (Büro/Verwaltung) des Abfallratgebers. Vermeidung/ Verminderung > Verwendung von Batterien mit langer Lebensdauer > Schadstoffarme Batterien mit Umweltzeichen "Blauer Engel" verwenden Anfallort > Gabelstapler und andere Fahrzeuge, insbesondere Elektrostapler Sammlung/ Transport > Batterien müssen getrennt vom übrigen Abfall gesammelt werden. > Akkumulatoren bis zur Entsorgung sicher auf säurefestem Untergrund lagern. Gegen Kurzschluss und Beschädigungen sowie gegen Verrutschen und Umfallen sichern. Verwertung/ Beseitigung Eine Verwertung der in Akkumulatoren enthaltenen Stoffe Blei und Schwefelsäure ist in der Regel unproblematisch. Einige Verwerter verwerten zusätzlich das aus Kunststoff bestehende Gehäuse. > Rückgabe an den Vertreiber Bei der Entsorgung von schadstoffhaltigen Batterien, die für besondere Zwecke eingesetzt werden, insbesondere als Antriebs- oder ortsfeste Batterien, gelten gesonderte Bestimmungen. Der Vertreiber ist nicht zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Bedingungen für eine Rücknahme müssen einzeln ausgehandelt werden. Nähere Auskünfte gibt die Gewerbeabfallberatung. Adressen * > > > > > > Hinweis! > Die Entsorgung von Batterien über den Restmüll ist verboten! > Bleibatterien sind besonders überwachungsbedürftig > Bei Entsorgung im Rahmen der Batterieverordnung entfällt die Pflicht zur Führung eines großen Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises. > Beim Transport sind Gefahrgutvorschriften zu beachten (siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4.1) Hans Krausler, Horn-Bad Meinberg, Tel.: 05234 / 820806 Wodtke, Detmold, Tel.: 05231 / 63333 Deppe GmbH, Lingen, Tel.: 0591 / 71030-0 Redux GmbH, Dietzenbach, Tel.: 06074 / 492980 Roland Batterieservice GmbH, Gelsenkirchen, Tel.: 0209 / 878477 Varta Recycling GmbH, Buchholz, Tel.: 02683 / 97810 * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.5 Stand: August 2003 Abfallsteckbriefe Seite 27 5.6 Bearbeitungsöle, -emulsionen Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten EAK 12 01 20 gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen EAK 12 01 09 EAK 12 01 21 Beschreibung Kühlschmierstoffe (KSS) werden bei praktisch allen mechanischen Fertigungsschritten eingesetzt. Sie dienen der Kühlung von Werkstück und Werkzeug, der Schmierung von Schnittflächen, und sie transportieren die anfallenden Späne und Stäube ab. Vermeidung/ Verminderung > Trockenbearbeitung (vollkommener Verzicht auf KSS) > Hartdrehen, Minimalmengenschmierung > Verlängerung der Standzeit der KSS, z.B. durch Verhindern von Fremdstoffeintrag, kontinuierliche Entfernung von Abrieb und Spänen, Abtrennen freier Öle, Unterdrückung von biologischen Abbauprozessen, Nachdosieren verbrauchter Inhaltsstoffe. > Betriebliche Regelungen zum sorgfältigen Umgang mit KSS (Mitarbeiterschulung). Details siehe auch Kapitel 4.1 „Mechanische Formgebung“ Anfallort > Mechanische Fertigung (z.B. Dreherei) Sammlung/ Transport > Unterschiedliche KSS-Sorten getrennt erfassen, um die Verwertungsmöglichkeiten zu verbessern und Kosten zu sparen. > Sammlung in speziellen Entsorgungscontainern für flüssige Abfälle (doppelwandig, Auffangwanne, siehe VAwS), die vom Entsorgungsunternehmen im Austauschsystem bereitgestellt werden. > Kennzeichnung nach den Gefahrstoffvorschriften > Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner Teil“, Kapitel 2.4.1). Verwertung/ Beseitigung > Die Art der Entsorgung ist abhängig vom Schadstoffgehalt der Emulsion > Rücknahme und Wiederaufbereitung durch den Hersteller möglich. > Die Ölkomponente im KSS aufbereiten, z.B. durch Emulsionsspaltung, und anschließend verwerten. Wiedereinsatz im Betrieb prüfen. > Abfälle mit der Schlüsselnummer 12 01 21 sind auch im Falle der Verwertung überwachungsbedürftig. > Die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle sind grundsätzlich nachweispflichtig zu verwerten bzw. zu beseitigen. Adressen * > OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.: 05284 / 98010 > W. Wienkemeier GmbH - Zwischenlager, Blomberg, Tel.: 05263 / 4418 > RWE Umwelt Westfalen GmbH & Co.KG, Bielefeld, Tel.: 0521 / 934980 > Schwerter GmbH, Gütersloh, Tel.: 05241 / 67522 (mobile Kühlschmiermittelaufbereitung, keine Entsorgung) Hinweis! > In Kühlschmierstoffen bilden sich Mikroorganismen, die zur schnelleren Unbrauchbarkeit der Emulsion führen und außerdem beim Umgang gesundheitsschädlich wirken können. Um ein übermäßiges Wachstum zu verhindern, werden Biozide eingesetzt. Diese sind jedoch auch gesundheitsgefährdend. Daher ist der Bereich des Arbeitsschutzes beim Einsatz von KSS besonders wichtig. > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich > Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich > Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes > Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.6 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 28 5.7 Beizlösungen Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: saure Beizlösungen EAK 11 01 05 alkalische Beizlösungen EAK 11 01 07 Beschreibung Das Beizen ist ein Prozess, um Metalloberflächen von Zunderschichten zu befreien. Mechanische Verunreinigungen und Metallspäne werden beseitigt und leichte Grate entfernt, da die Oberfläche des Metalls abgetragen wird. Die Beizlösungen reichern sich dabei mit Metallen an und werden so nach gewisser Zeit unbrauchbar. Vermeidung/ Verminderung > Regelmäßige oder kontinuierliche Pflege der Beizlösungen (z.B. mit Ionenaustausch, Retardation, Elektrolyse) zur - Säurerückgewinnung, - Entfernung der aufgenommenen Metalle, - Standzeitverlängerung (z.B. durch Wirkbadkaskaden, wobei vorgeschaltete Stufen aus nicht mehr regenerierfähiger Beizlösung die Hauptmenge eingetragener Verunreinigungen aufnehmen). > Verzicht auf die Nassbehandlung mit Beizlösungen, statt dessen z.B. Umstieg auf Bürsten oder Strahlen. > Siehe auch Kapitel 4.3, Behandlungsbäder Anfallort > Beizbäder Sammlung/ Transport > Saure und alkalische Beizen getrennt erfassen. > Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner Teil“, Kapitel 2.4.1). Verwertung/ Beseitigung > > > > Adressen * > OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.: 05284 / 98010 > W. Wienkemeier GmbH, Blomberg, Tel.: 05263 / 4418 > RWE Umwelt Westfalen GmbH & Co.KG, Bielefeld, Tel.: 0521 / 934980 > Siegfried Jacob Metallwerke GmbH & Co. KG, Ennepetal, Tel.: 02333 / 985-229 Hinweis! > > > > Rücknahme und Wiederaufarbeitung durch den Lieferanten. Chemisch-physikalische Behandlung (CPB). Rückgewinnung der enthaltenen Metallverbindungen in Metallwerken. Beizlösungen müssen als besonders überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden. > Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig. Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.7 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 29 5.8 Farben, Lacke Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: Farb- und Lackabfälle, die org. Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten EAK 08 01 11 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen EAK 08 01 12 Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die org. Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten EAK 08 01 17 Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen EAK 08 01 18 Beschreibung Abfälle von nicht ausgehärteten Altlacken und -farben entstehen im wesentlichen beim Verarbeiten von 2-Komponenten-Lack. Oft werden größere Mengen angemischt, als zum Lackieren erforderlich sind. Auch nicht verarbeitete 1-Komponenten-Lacke oder nicht mit Härter versetzte Stammlacke fallen als Abfall an. Diese Reste werden i.d.R. in einem Behälter erfasst, eine Aushärtung ist nicht möglich. Vermeidung/ Verminderung > Genaueres Anmischen durch Dosieranlage. > Restelager einrichten, Verwendung zum Ausbessern und für geringere Qualitätsanforderungen (Vermischung evtl. möglich, Hersteller fragen!) > Angebrochene Dosen wieder dicht verschließen (auf den Kopf stellen) > Schadstoffarme High-Solid- oder Dispersionslacke mit geringem Anteil org. Lösemittel und höheren Festkörperanteilen verwenden („UZ 12 a“) > Rückgewinnung des Lösemittels durch Destillation; Nitrolacke getrennt von anderen Lacken destillieren (Explosionsgefahr). > Umstieg auf Pulverbeschichtung prüfen. Anfallort > Lackiererei Sammlung/ Transport > Reste von Farben und Lacken getrennt von anderen Stoffen sammeln und in speziellen Behältern lagern, Kennzeichnung mit entsprechenden Gefahrstoffsymbolen (GGVS Klasse 3 - "Entzündbare flüssige Stoffe"). Offenes Feuer oder Rauchen ist im Lagerraum verboten. > Ausgehärtete und nicht ausgehärtete Farben und Lacke getrennt erfassen. Verwertung/ Beseitigung > Rücknahme durch Hersteller prüfen > Stoffliche Verwertung, z.B. anteilige Zugabe von Lackresten zu neuen Chargen oder Grundierungen. > Nicht ausgehärtete Farben und Lacke sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen. Adressen * > AIS GmbH - envilack, Duisburg, Tel.: 0203 / 4565990 > RWE Umwelt Westfalen GmbH & Co.KG, Bielefeld, Tel.: 0521 / 934980 > WEKA-Destillation GmbH, Iserlohn, Tel.: 02371 / 9757-0 Hinweis! Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen: > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich > Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich > Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes > Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4 * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.8 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 30 5.9 Farb- und Lackschlämme Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: Farb- oder Lackschlämme, die org. Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten EAK 08 01 13 Farb- oder Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen EAK 08 01 14 wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten EAK 08 01 15 wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen EAK 08 01 16 Beschreibung Bei der Spritzlackierung wird Lack zerstäubt und so auf die zu beschichtenden Flächen aufgebracht. Der nicht auf dem Werkstück niedergeschlagene Lack (Overspray) geht verloren und muss über Nassoder Trockenverfahren aus der Luft abgeschieden werden. Bei der häufig eingesetzten Nassabscheidung entstehen Schlämme, die u.a. die Inhaltsstoffe der eingesetzten Farben und Lacke enthalten. Vermeidung/ Verminderung > Anwendung von Spritzverfahren mit hohem Auftragswirkungsgrad oder abfallarmen Lackierverfahren (Tauchen, Gießen, Walzen, Elektrostatik). > Feuerverzinkung statt Lackierung. > Optimieren der Steuerung und Überwachung von Lackieranlagen. > Optimale Lackausnutzung durch Fortbildung der Mitarbeiter. > Umweltschonende Lacke verwenden (z.B. Pulverlack, festkörperreich (High-Solid), in Wasser emulgiert, wasserverdünnbar, wasserlöslich). > Abgabe der Lackierarbeiten an Lohnlackierereien. > Entwässerung des Schlamms zur Mengenreduzierung. Siehe auch Kapitel 4.4 „Beschichten“ Anfallort > Lackierkabine Sammlung/ Transport > Sammlung in speziellen Behältern, Kennzeichnung mit entsprechenden Gefahrstoffsymbolen. Verwertung/ Beseitigung > Direkte Verwertung durch Rückgewinnung des Overspray durch - Bänder, Scheiben, Wände (alle Lacke außer Zweikomponentenlacke) - Ultrafiltration des Kabinenwassers (bei Wasserlacken) > Energetische Verwertung > Die Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfallstoffe ist grundsätzlich nachweispflichtig. Adressen * > OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.: 05284 / 98010 > WEKA-Destillation GmbH, Iserlohn, Tel.: 02371 / 9757-0 > Zimmermann GmbH & Co. KG – CPB, Gütersloh, Tel.: 05241 / 9676-31 Hinweis! Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen: > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich > Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich > Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes > Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4 * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.9 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 31 5.10 Hausmüll (organisch) Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle EAK 20 01 08 biologisch abbaubare Abfälle (Gartenabfälle) EAK 20 02 01 gemischte Siedlungsabfälle (hier nur Bioabfall) EAK 20 03 01 Beschreibung Biologisch abbaubare Abfälle sind kompostierbare Abfälle pflanzlichen oder tierischen Ursprungs. Darunter fallen Kaffeesatz, Obst- und Eierschalen, Blumen etc., aber auch pflanzliche Abfälle aus der Pflege des Betriebsgeländes (Grünschnitt, Rasenschnitt usw.). Sie werden über die „grüne Tonne" getrennt von anderen Abfällen eingesammelt und verwertet. Essensreste aus Kantinen müssen separat gesammelt und einer Hygienisierung nach Tierkörperbeseitigungsgesetz zugeführt werden. Vermeidung/ Verminderung > Eigenkompostierung (außer Speisereste aus Kantinen) Anfallort > > > > Sammlung/ Transport > Organische Abfälle schon am Anfallort getrennt sammeln. > Sammlung und Lagerung in der grünen Tonne. > Speisereste getrennt von anderen org. Abfällen sammeln, kühl lagern und in kurzen Abholrhythmen entsorgen. Verwertung/ Beseitigung > Eigenkompostierung auf dem Betriebsgelände. > Kompostierung in zentraler Kompostierungsanlage (über Kommune). > Verwertung der getrennt gesammelten Speisereste über Speiseresteverwerter (z.B. Verwertung in der Schweinemast oder in einer Biogasanlage). > "Gemischte Siedlungsabfälle" (EAK 20 03 01) sind auch im Falle der Verwertung überwachungsbedürftig. Adressen * Kompostierungsanlagen: > ABG-Lippe mbH - Kompostwerk, Lemgo, Tel.: 05261 / 9487-0 > Freise GmbH – Sortieranlage, Augustdorf, Tel.: 05237 / 979080 > Hölsen-Kompost-GmbH, Bad Salzuflen, Tel.: 05222 / 2502 > Niedermeier Naturkompost GmbH, Blomberg, Tel.: 05236 / 200 Speiserestverwertung: > Bröker, Mittelstr. 11, Blomberg, Tel.: 05235 / 7331 > Krog, Bad Salzuflen, Tel.: 05222 / 73466 > Schlotthauer GmbH u. Co. KG Containerdienst, Lemgo, Tel.: 05261 / 25800 Hinweis! > Für Abfälle mit Schlüsselnummern aus dem Kapitel 20 der AVV besteht eine Andienungspflicht an Entsorgungsanlagen des Kreises Lippe, soweit sie nicht selbst verwertet werden können. > Auch Gewerbebetriebe können die grüne Tonne bei ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. > Zum Thema Speisereste finden Sie ein Merkblatt unter www.lippe.de. Pausenraum Verwaltung Kantine und Kantinenküche Betriebsgelände * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.10 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 32 5.11 Hausmüll (Restabfall) Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: gemischte Siedlungsabfälle EAK 20 03 01 Beschreibung Nachdem die verschiedenen im Betrieb anfallenden Abfallstoffe getrennt gesammelt und unter Berücksichtigung der stoffspezifischen Merkmale beseitigt oder verwertet werden, fallen noch sogenannte Restabfälle an, die nicht verwertbar sind und beseitigt werden müssen. Dies können z.B. Kehricht, Staubsaugerbeutel, defekte Glühbirnen, verunreinigte Folien, Zigarettenasche und -kippen u.ä. sein. Vermeidung/ Verminderung > Durch geeignetes Trennsystem an den Abfallanfallstellen (farblich unterschiedlich gekennzeichnete Behälter). > Sortieranweisungen an den Abfallsammelstationen. > Mitarbeiterschulung. > Vor einer Beseitigung die Verwertbarkeit prüfen (z.B. Beratung durch die Gewerbeabfall-Beratung des Kreises Lippe). Anfallort > Im gesamten Betrieb Sammlung/ Transport > Getrennt von verwertbaren Abfällen und Sonderabfällen. > Verschließbare Container verhindern den Einwurf von Privatabfällen. Verwertung/ Beseitigung > Über die kommunale Abfallsammlung. > Gemischter Siedlungsabfall ist ein Abfall zur Beseitigung und im Kreis Lippe zu entsorgen (Andienungspflicht). Adressen * > Siehe "Allgemeiner Teil", Kap. Entsorgungsmöglichkeiten im Kreis Lippe) Hinweis! 4 (Verwertungs- und > Gemischte Siedlungsabfälle müssen unter Verwendung eines vereinfachten Entsorgungsnachweises und Übernahmescheinen entsorgt werden, wenn die Entsorgung über gewerbliche Abfallbeförderer erfolgt. * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.11 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 33 5.12 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern EAK 13 05 02 Schlämme aus Einlaufschächten EAK 13 05 03 Abfallgemisch aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern EAK 13 05 08 Beschreibung Der Öl-/Wasserabscheider ist eine Einrichtung zur Trennung von Leichtflüssigkeit aus Abwasser durch Schwerkraft. Die Leichtflüssigkeit ist grobdispers freies Öl, das als geschlossener Film oder in Tropfen vorliegt. Vom Dispersitätsgrad her ist dieses Öl direkt abscheidbar. Mit dem Öl/Wasserabscheider kann jedoch kein fein- oder feinstdispers emulgiertes Öl abgeschieden werden. Insbesondere bei der Vermischung von ölhaltigem mit tensidhaltigem Abwasser (Tenside stammen z.B. aus Reinigungsmitteln) kommt es zur Emulsionsbildung. In diesen Fällen wären dann Koaleszensabscheider bzw. Emulsionsspaltanlagen notwendig. Vermeidung/ Verminderung > Behandlung der Abfälle vor Ort mit mobiler Anlage (Wasser wird wieder Anfallort > Leichtflüssigkeitsabscheider Sammlung/ Transport > Die Inhalte des Abscheiders werden mit speziellen Saugfahrzeugen abgesaugt. > Getrennte Absaugung von Schlammfang und Abscheider möglich. > Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner Teil“, Kapitel 2.4.1). Verwertung/ Beseitigung > Die Entsorgung erfolgt Behandlungsanlagen (CPB). Adressen * > OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.: 05284 / 98010 > RWE Umwelt Westfalen GmbH, Bielefeld, Tel.: 0521 / 934980 > Siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4: "Entsorgung von Sonderabfällen" Hinweis! > > > > in den Abscheider zurückgeführt) > Kontrolle des Abscheiders und Entsorgung nach Bedarf, jedoch mind. alle 5 Jahre1 i.d.R. in chemisch-physikalischen Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung 1 Die Eigenkontrolle darf nur durchführen, wer die entsprechende Sachkunde besitzt. Die erforderliche Sachkunde erwirbt man durch Teilnahme an einem Seminar, das z.B. vom TÜV angeboten wird. Die Eigenkontrolle umfasst im Wesentlichen die regelmäßige Schlammspiegelmessung und Führung eines Betriebstagebuchs. Zusätzlich ist alle 5 Jahre eine ausführliche Prüfung durch einen Fachbetrieb erforderlich, die auch auf den baulichen Zustand (Dichtheit etc.) des Abscheiders eingeht. * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.12 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 34 5.13 Lösemittel Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische EAK 14 06 02 andere Lösemittel und Lösemittelgemische EAK 14 06 03 Beschreibung Lösemittel werden bei der Reinigung von weitergehenden Verarbeitungsschritten eingesetzt. Vermeidung/ Verminderung > Reinigungsgerechte Konstruktion (Hohlräume und Falze vermeiden) reduziert den Einsatz von Reinigungs-, Entfettungs- und Anstrichmitteln > Einsetzen anderer Verfahren, z.B. Niederdruckplasmareinigung. > Nach Möglichkeit Verzicht auf halogenierte Lösemittel. > Sparsamer Umgang (Mehrfachverwendung, geschlossene Systeme). > Bei größeren Anlagen ab ca. 1000 l pro Jahr kann sich eine eigene Destillationsanlage, ggf. gemeinsam mit anderen Unternehmen, aus wirtschaftlicher Sicht (Kostenverminderung) lohnen. Anfallort > Entfettung/Reinigung (z.B. zwischen zwei Verarbeitungsschritten) > Destillation Sammlung/ Transport > Unterschiedliche Lösemittel immer getrennt sammeln. > Innerbetriebliche Sammlung in geeigneten Sammeltanks (gemäß VAwS: doppelwandig, Auffangwanne); Behälter mit entsprechenden Gefahrenzetteln nach den Gefahrstoffvorschriften kennzeichnen. > Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner Teil“, Kapitel 2.4.1) Verwertung/ Beseitigung > Rücknahme und Verwertung durch den Hersteller/Lieferanten. > Wiederaufbereitung durch Destillation (selbst oder durch Fachfirma). > Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig. Adressen * > KS-Recycling GmbH & Co KG, Sonsbeck, Tel.: 02838 / 9150-0 > WEKA-Destillation GmbH, Iserlohn, Tel.: 02371 / 9757-0 > Siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4: "Entsorgung von Sonderabfällen" Hinweis! > > > > Werkstücken vor Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.13 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 35 5.14 Metallspäne, -staub und -teile Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: Eisenfeil- und -drehspäne EAK 12 01 01 Eisenstaub und -teile EAK 12 01 02 NE-Metallfeil- und -drehspäne EAK 12 01 03 NE-Metallstaub und -teilchen EAK 12 01 04 Beschreibung In der Metallbe- und -verarbeitung fallen Metallabfälle bei der mechanischen Formgebung (Drehen, Feilen, Schleifen etc.) in Form von Spänen, Staub und Teilchen an. Sie sind möglichst ohne schädliche Anhaftungen wie z.B. Kühlschmierstoff, Öl oder Fett zu verwerten. Vermeidung/ Verminderung > > > > Anfallort > Mechanische Formgebung (z.B. Dreherei) Sammlung/ Transport Metallstäube, z.B. Aluminiumpulver, können an der Luft selbstentzündlich sein und ein explosibles Gemisch bilden, wenn sie in der Luft verteilt werden. Bei Berührung mit Wasser kann sich leicht brennbares Wasserstoffgas bilden. Daher: > Sammlung von Stäuben separat, trocken, am besten in stets geschlossenen Containern > nicht in der Nähe von brennbarem Material, Hitze- oder Funkenquellen (Rauchen, offenes Licht, Feuer) lagern > den nicht mit Metallpulver gefüllten Raums im Behälter mit Inertgas füllen. Konstruktionsänderungen, Reduzierung des Aufmaßes. Alternative Formgebungsverfahren, z.B. Pulvermetallurgie, Druckguss Nicht mit anderen Abfällen vermischen. Für möglichst wenig schädliche Anhaftungen sorgen, um die Verwertung zu erleichtern, z.B. durch: - Abtropfstrecken, - Späneschleudern bzw. -zentrifugen - Vermeidung von kritischen, insbesondere chlorhaltigen Kühlschmierstoffen. Verwertung/ Beseitigung > Rückführung der Späne und Stäube an Metallhütten zum Recycling Adressen * > > > > > > Hinweis! > Im Falle der Beseitigung wird ein vereinfachter Entsorgungs-/ Sammelentsorgungsnachweis benötigt (siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung). Nahrwold, Barntrup, Tel.: 05262 / 2265 Plöger, Detmold, Tel.: 05231 / 22477 Riemeier GmbH, Bad Salzuflen, Tel.: 05222/95490 Wodtke, Detmold, Tel.: 05231 / 63333 Aluminium Krüger GmbH, Verl, Tel.: 05246 / 3792 Adressen verschiedener Metallhütten: siehe Steckbrief 5.19 * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.14 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 36 5.15 Ölverschmutzte Materialien Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind EAK 15 02 02 Beschreibung Durch Leckagen, Spritzverluste oder bei Umfüllvorgängen kommt es zu Ölflecken. Um diese zu entfernen werden Ölbinder, Sägespäne oder Aufsaugmatten eingesetzt, welche später als besonders überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden. Des weiteren werden unter dem o.g. Abfallschlüssel i.d.R. verschiedene ölverschmutzte Materialien zusammengefasst: öl- und fettverschmutzte Putzlappen, verbrauchtes Ölbindemittel und andere öl- und fettverschmutzte Betriebsmittel. Es ist aber durchaus sinnvoll und aufgrund der Verwertungspflicht geboten, eine Trennung zwischen verwertbaren und nicht verwertbaren Stoffen vorzunehmen. Verwertbare Stoffe sind z.B.: Putzlappen, Öldosen. Vermeidung/ Verminderung > Auffangwannen unter Maschinen/Zapfstellen etc. aufstellen. > Öldosen und Ölfilter vor der Entsorgung über geeignete Ablaufeinrichtung leer laufen lassen. Die aufgefangenen Öle und Emulsionen können aufbereitet werden. > Regenerierbare Filtereinheiten verwenden > Putzlappen/Aufsaugmatten über Textilmietservice beziehen > Abdeckmaterialien mehrfach verwenden; wenn Papier benutzt werden muss, wenigstens Recycling- oder Ausschusspapier verwenden > Verwendung von Sägemehl und -spänen als Ölbindemittel innerhalb des Betriebes (außerhalb wegen Verwehungsgefahr nicht anwendbar). Anfallort > Produktion > Werkzeugbau > Lager Sammlung/ Transport > Getrennte Sammlung der verschiedenen ölverschmutzten Materialien und vorrangig Zuführen zu einer Verwertung. > Sammlung in Metallbehältern mit Deckel > Gefahrgut gemäß GGVS der Klasse 4.1 Ziffer 4 c, Behälter entsprechend kennzeichnen; beim Transport sind Gefahrgutvorschriften zu beachten (siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4.1). > Empfohlen wird ein Unfallmerkblatt. Verwertung/ Beseitigung > Gemietete Putztücher/Aufsaugmatten werden vom Servicebetrieb gereinigt und wieder eingesetzt. > Leere Öldosen an Vertreiber zurückgeben. > Das durch eine Auffangvorrichtung gesammelte Öl ebenfalls gemäß Altölverordnung entsorgen. > Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig (siehe “Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3). Adressen * > AIS - Oleocont GmbH, Elbstr. 58, Osnabrück, Tel.: 0541 / 63008 > Mewa, Walter v. Selve-Str. 12, Hameln, Tel.: 05151 / 401664 > Siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4 Entsorgung von Sonderabfällen Hinweis! > > > > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.15 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 37 5.16 Säuren, Basen Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: Schwefelsäure und schweflige Säure EAK 06 01 01 Salzsäure EAK 06 01 02 Flusssäure EAK 06 01 03 Phosphorsäure und phosphorige Säure EAK 06 01 04 Salpetersäure und salpetrige Säure EAK 06 01 05 Ammoniumhydroxid EAK 06 02 03 Beschreibung Die verschiedenen Behandlungsbäder der Metallbearbeitung bestehen u.a. aus den aufgeführten Säuren und Basen in unterschiedlicher Zusammensetzung. Durch Wärmebehandlung werden Metallen bestimmte Eigenschaften verliehen. Das Härten ist ein solches Verfahren, wobei verschiedene Stoffe zur Wärmeübertragung genutzt werden können: - feste Mittel: z.B. Pulver und Granulate - flüssige Mittel: z.B. Salzschmelzen, wässrige Lösungen, Säuren - gasförmige Mittel: Vakuum oder Schutz- und Reaktionsgase, z.B. "Exogas" (bestehend aus N, CO, CO2, H, H2O) Vermeidung/ Verminderung > Säuren in der Härterei durch gasförmige Hilfsmittel ersetzen. > Nutzung zur Emulsionsspaltung bei der Aufbereitung Kühlschmierstoffemulsionen prüfen. Anfallort > Härterei Sammlung/ Transport > Die Chemikalien von anderen Abfällen getrennt und sortenrein sammeln und entsorgen. > Sammlung in speziellen Entsorgungscontainern für flüssige Abfälle (doppelwandig, Auffangwanne, siehe VAwS), die vom Entsorger im Austauschsystem bereitgestellt werden. Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffvorschriften. Verwertung/ Beseitigung > Destillation > Chemisch-physikalische Behandlung > Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig. Adressen * > OSR Harald Gmeinder GmbH, Kressbronn, Tel.: 07543 / 6821 (Destillation) > Rethmann Sonderabfall GmbH & Co. KG – CPB, Marl, Tel.: 02306 / 106-684 > siehe "Allgemeiner Teil", Kapitel 4.4 Hinweis! > > > > von Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.16 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 38 5.17 Salze, Salzlösungen Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten EAK 06 03 13 feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen (= ohne Cyanid u. Schwermetalle) EAK 06 03 14 Beschreibung Zur Aufbereitung von Behandlungsbädern, z.B. Galvaniken, werden Ionenaustauscher eingesetzt, die angereicherte Metallsalze aus dem Elektrolyt entfernen. Bei der Regeneration der Ionenaustauscher fallen Salzlösungen an. Salzschmelzen werden zum Abdecken und Reinigen von geschmolzenem Metall eingesetzt. Dabei nehmen die Salze Metalle auf. Salzschmelzen werden auch zur Härtung von Metallen genutzt. Nach dem Erwärmen auf Härtetemperatur werden die Metalle abgeschreckt, z.B. in Wasser. In dieses Wasser werden die Härtemittel eingetragen, es entstehen Salzlösungen. Vermeidung/ Verminderung > Salzlösungen, die aus Pflegemaßnahmen von Behandlungsbädern stammen, sind nicht vermeidbar. > Salzschmelzen in der Härterei durch gasförmige Hilfsmittel ersetzen. > Wasserentzug zur Mengenreduzierung prüfen. Anfallort > Härterei Sammlung/ Transport > Salze und Lösungen getrennt von anderen Abfällen sammeln und entsorgen. > Sammlung in speziellen Entsorgungscontainern für feste bzw. flüssige Abfälle (siehe VAwS), die vom Entsorger im Austauschsystem bereitgestellt werden. Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffvorschriften. Verwertung/ Beseitigung > Entsorgung in der chemisch-physikalischen Behandlung (CPB) > Rückgewinnung von enthaltenen Metallen in Metallhütten prüfen > Abfälle der EAK 06 03 14 sind auch im Falle der Verwertung überwachungsbedürftig, es ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis zu führen (siehe "Allgemeiner Teil", Kapitel 2.3.2) Adressen * > OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.: 05284 / 98010 > Rethmann Sonderabfall GmbH & Co. KG – CPB, Marl, Tel.: 02306 / 106-684 Metallwerke: > Harzer Zink GmbH, Goslar, Tel.: 05321 / 684201 > Hüttenwerke Kayser AG, Lünen, Tel.: 02306 / 108-229 (NE-Metalle) > Siegfried Jacob Metallwerke GmbH & Co. KG, Ennepetal, Tel.: 02333 / 985-229 Hinweis! Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen: > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich > Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich > Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes > Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4 * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.17 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 39 5.18 Schlämme aus der chemischen Oberflächenbearbeitung Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: Phosphatierschlämme EAK 11 01 08 Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten EAK 11 01 09 Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen EAK 11 01 10 Beschreibung Die o.g. Abfallschlüssel fallen hauptsächlich bei der Pflege von Elektrolytbädern (z.B. Phosphatierung, Galvanik) an, die zu einer erhöhten Standzeit der Behandlungsbäder führen soll. Aus Hilfsstoffen entstehen im Elektrolyt störende Umsetzungsprodukte, die bei der Regeneration der Lösung abgetrennt werden. Gelöste Metallionen werden durch Fällung in schwer lösliche Verbindungen überführt und bilden ebenfalls Schlämme. Vermeidung/ Verminderung > Siehe Verfahrensbeschreibung Behandlungsbäder, Kapitel 4.3. > Mengenreduzierung durch Entwässerung der Schlämme Anfallort > Pflege der Galvanik- und ähnlicher Behandlungsbäder Sammlung/ Transport > Sammlung in speziellen Entsorgungscontainern (doppelwandig, Auffangwanne, siehe VAwS), die vom Entsorger im Austauschsystem bereitgestellt werden. Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffvorschriften. > Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner Teil“, Kapitel 2.4.1). Verwertung/ Beseitigung > Entsorgung in der chemisch-physikalischen Behandlung (CPB). > Verwertbarkeit der enthaltenen Metalle prüfen. > Besonders überwachungsbedürftige Abfälle sind nachweispflichtig zu entsorgen (siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3). Adressen * > OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, 32816 Schieder-Schwalenberg, Tel.: 05284 / 98010 je nach enthaltenen Metallen Entsorgung möglich über: > DK Recycling und Roheisen GmbH, Abt. Recycling, Duisburg, Tel.: 0203 / 6081236 > Harzer Zink GmbH, Goslar, Tel.: 05321 / 684201 > Hüttenwerke Kayser AG, Lünen, Tel.: 02306 / 108-229 (NE-Metalle) > Siegfried Jacob Metallwerke GmbH & Co. KG, Ennepetal, Tel.: 02333 / 985-229 Hinweis! Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen: > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich > Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich > Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes > Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4 * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.18 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 40 5.19 Schlämme aus der spanenden Oberflächenbearbeitung Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten EAK 12 01 14 Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen EAK 12 01 15 ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) EAK 12 01 18 Beschreibung Die o.g. Schlämme stammen aus spanenden und umformenden Prozessen. Sie bestehen aus feinem Abrieb aus der Be- und Verarbeitung von Metallen, der mit Kühlschmierstoffen (KSS), Schleifmittelabrieb und sonstigen Verunreinigungen vermischt ist. Die Hauptmengen fallen beim Schleifen, geringere Mengen beim Honen und Läppen an; des weiteren entstehen solche Abfälle bei der Filtration von KSS. Vermeidung/ Verminderung > > > > > > Anfallort > Mechanische Oberflächenbearbeitung > KSS-Pflege Sammlung/ Transport > Getrennt von anderen Abfällen in speziellen Entsorgungscontainern (doppelwandig, Auffangwanne, siehe VAwS) sammeln, Kennzeichnung gemäß GGVS. Verwertung/ Beseitigung > Stoffliche Verwertung durch Wiederaufbereitung des Ölanteils und Verwertung des Eisenanteils (nach Konditionierung) in: Eisen- und Stahlerzeugung als Erz- oder Schrottersatz Zementwerken (Ersatz von eisenhaltigen Zuschlagstoffen) chemischer Industrie, wo Produkte unter Verwendung von Eisenverbindungen hergestellt werden. > Chemisch-physikalische Behandlung (CPB). > Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig. > Abfall der EAK 12 01 15 ist bei der Verwertung überwachungsbedürftig. Adressen * > OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.: 05284 / 98010 > W. Wienkemeier GmbH, Blomberg, Tel.: 05263 / 4418 je nach Metallsorte Entsorgung über folgende Betriebe möglich: > DK Recycling und Roheisen GmbH, Abt. Recycling, Duisburg, Tel.: 0203 / 6081236 > Harzer Zink GmbH, Goslar, Tel.: 05321 / 684201 > Hüttenwerke Kayser AG, Lünen, Tel.: 02306 / 108-229 (NE-Metalle) > Muldenhütten Recycling und Umwelttechnik GmbH, Freiberg, Tel.: 03731 / 367-231 (Blei) > Siegfried Jacob Metallwerke GmbH & Co. KG, Ennepetal, Tel.: 02333 / 985-229 Hinweis! Konstruktionsänderungen, Reduzieren des Aufmaßes. Alternative Formgebungsverfahren, z.B. Pulvermetallurgie, Druckguss. Verwendung von Schleifmitteln mit höheren Standzeiten. Reduzierung bzw. Verzicht auf KSS. Verzicht auf Filterhilfsmittel bei der KSS-Filtration. Behandlung der Schlämme optimieren zur Rückführung der Öle und zur Mengenreduzierung. > Siehe auch Kapitel 4.1 „Mechanische Formgebung“ Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen: > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich > Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich > Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes > Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4 * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.19 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 41 5.20 Spülflüssigkeiten Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten EAK 11 01 11 wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 11 fallen EAK 11 01 12 wässrige Waschflüssigkeiten EAK 12 03 01 Beschreibung Die Spül- und Waschflüssigkeiten stammen aus der Reinigung zwischen Behandlungsschritten wie Entfettung, Beizen, Galvanik, Beschichtung etc. Die gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten enthalten die Wirkstoffe der vorhergehenden Behandlungsbäder in verdünnter Form, aber gleicher Zusammensetzung. Auch besondere Inhaltsstoffe wie zugefügte Emulgatoren, Inhibitoren und weitere Additive, finden sich in den Spülflüssigkeiten wieder. Weiterhin gelangen auch die Metallarten der behandelten Werkstücke in die Spülwässer. Vermeidung/ Verminderung > Umstieg auf Trockenreinigung (Abblasen, Abquetschen statt Abspülen der Werkstücke) prüfen. > Maßnahmen, die zu einer Verlängerung der Badstandzeiten (Beizen, Galvanik etc.) führen, helfen auch, die Gebrauchsdauer der Spülflüssigkeiten zu verlängern Verminderung der Aus- bzw. Eintragsverluste (ausreichende Abtropfzeiten u.ä.). > Pflege der Spül- und Waschflüssigkeiten (Abtrennung eingetragener Metalle, Salze etc.). > Wasserentzug zur Mengenreduzierung. > Rückführung der Spülflüssigkeiten in die vorangegangenen Bäder, um Austragsverluste zu ersetzen. > Siehe auch Kapitel 4.3 Behandlungsbäder. Anfallort > Reinigungsbäder, Spülstände Sammlung/ Transport > Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner Teil“, Kapitel 2.4.1). Verwertung/ Beseitigung > Entsorgung in chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen (CPB). > Verwertbarkeit der enthaltenen Metalle prüfen. > Die Entsorgung der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle ist in jedem Fall nachweispflichtig. Adressen * > Dietz Transporte, Lage, Tel.: 05232 / 61333 (nur Transport) > OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.: 05284 / 98010 > Siegfried Jacob Metallwerke GmbH & Co.KG, Ennepetal, Tel.: 02333 / 985-229 Hinweis! Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen: > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich > Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich > Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes > Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4 * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.20 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 42 5.21 Strahlmittel Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten EAK 12 01 16 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen EAK 12 01 17 Beschreibung Strahlmittel können zu verschiedenen Zwecken genutzt werden. Die größten Anwendungsfelder liegen in der Oberflächenbehandlung und der Metallhärtung. Während des Strahlvorganges nimmt das Strahlmittel Verunreinigungen auf. Dabei handelt es sich meist um Schwermetalle. Weitere Informationen zu Strahlmitteln finden Sie im Kapitel 4.2. Vermeidung/ Verminderung > Einsatz mehrfach verwendbarer Strahlmittel wie Granatsand, Korund, Stahlkies oder Kunststoffgranulat (Einsparung bei Beschaffungs- und Entsorgungskosten). > Kreislaufführung der Strahlmittel nach interner Aufbereitung (Siebung, Windsichtung). Eine bessere Aufbereitung der Strahlmittel führt zu längeren Standzeiten und damit geringeren Material- und Entsorgungskosten. Anfallort > Entlackung, Härterei, Schleiferei (Entgraten) Sammlung/ Transport > Lagerung der schädlich verunreinigten Strahlmittel auf Grund der umweltund gesundheitsgefährdenden Wirkung in dicht verschließbaren Containern (oder zumindest gegen Niederschlag und Verwehung dicht abgedeckt) auf undurchlässiger Fläche. > Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner Teil“, Kapitel 2.4.1) Verwertung/ Beseitigung > Einzelne Metallhütten nutzen Strahlmittel als Sekundärrohstoff. Der Einsatz als Sekundärrohstoff in der Verhüttung ist von verschiedenen Parametern (z.B. Aluminium-, Zinkgehalt) abhängig. > Einsatz als Zuschlagstoff für Beton oder Zement. > Ist eine Verwertung der Strahlmittelrückstände nicht möglich, so sind sie je nach Schadstoffgehalt auf einer Sonderabfalldeponie oder nach Einzelzustimmung auf der Deponie des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe abzulagern. > Besonders überwachungsbedürftige Abfälle sind grundsätzlich nachweispflichtig zu verwerten bzw. zu beseitigen (siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3). > Abfälle der Schlüsselnummer 12 01 17 sind auch im Falle der Verwertung überwachungsbedürftig. Adressen * > Hermann Nottenkämper OHG, Oberhausen, Tel.: 0208 / 99427-0 > Hüttenwerke Kayser AG, Lünen, Tel.: 02306 / 108-229 > Muldenhütten Recycling und Umwelttechnik GmbH, Freiberg, Tel.: 03731/367-231 > Remineral & Klösters Recycling u. Entsorgung GmbH & Co. KG, Duisburg, Tel.: 0203 / 60977-0 > Wester Tonbergbau GmbH, Alfter Witterschlick, Tel.: 0228 / 9872013 (Mineralaufbereitung) Hinweis! Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen: > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich > Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich > Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes > Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4 * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.21 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 43 5.22 Verpackungen Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: Verpackungen aus Papier und Pappe EAK 15 01 01 Verpackungen aus Kunststoff EAK 15 01 02 Verpackungen aus Holz EAK 15 01 03 Verpackungen aus Metall EAK 15 01 04 gemischte Verpackungen EAK 15 01 06 Verpackungen aus Glas EAK 15 01 07 Beschreibung Verpackungen dienen der Handhabung und dem Schutz der Waren. In der Gruppe der Verpackungen 15 01 werden die verschiedenen Verpackungen je nach Material unterschieden. Gemäß Verpackungsverordnung werden sie in drei Kategorien eingeteilt: - Verkaufsverpackungen - Umverpackungen - Transportverpackungen Vermeidung/ Verminderung > Ersatz der Einweg- durch Mehrwegverpackungen (Paletten, Kartonagen, Kanister; aber z.B. auch Umrüstung von Getränkeautomaten). > Wiederverwendung von Verpackungsmaterial (insbesondere Kartonagen) zum Verpacken eigener Ware, Verpackung auf das Nötigste reduzieren. > Nutzung der „Karton-Börse“ des Ganzglaszentrums Bielefeld zur Wiederverwertung gut erhaltener und stabiler Kartonagen prüfen. > Rücknahmeinitiativen sowie die Rücknahme durch Lieferanten nutzen. Anfallort > Warenein- und -ausgang > Verpackungsrücknahme vom Kunden > Pausenräume Sammlung/ Transport > Grundsätzlich restentleert und getrennt nach Materialart sammeln. > Bei sehr geringem Aufkommen als gemischte Verpackungen sammeln. > Papier, Pappe, Kartonage trocken lagern, sonst muss das aufgesaugte Wasser bei der Entsorgung mitbezahlt werden. Zur Volumenreduzierung pressen. Verwertung/ Beseitigung > Verpackungen an Hersteller und Vertreiber zurückgeben bzw. vorrangig stofflich oder energetisch verwerten. > Nutzung von Rücknahmeinitiativen (z.B. Interseroh, VfW) Adressen * > Rücknahmeinitiativen der Hersteller und Vertreiber mit entsprechenden Vertragspartnern in Lippe „Allgemeiner Teil“, Kap. 4.5 und 9 > Weitere Auskünfte erteilt die Gewerbeabfallberatung des Kreises Lippe Hinweis! > Als Hersteller oder Vertreiber von verpackten Produkten unterliegen Sie selbst den Rücknahmepflichten der Verpackungsverordnung. Details zu verunreinigten Verpackungen finden Sie im Steckbrief „Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen“, S. 44. * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.22 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 44 5.23 Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind EAK 15 01 10 Beschreibung Unter diesen Begriff fallen Kunststoffflaschen/-kanister und Metalldosen/ -kanister sowie Spraydosen, die noch Reste von z.B. Farbe, Lack, Öl, Lösemittel, Kleber, Säure etc. enthalten, die nicht ausgehärtet sind. Handelt es sich bei den Resten nur um Restanhaftungen (Behältnisse sind spachtelrein und tropffrei), können die Behältnisse in der Regel über die entsprechenden Rücknahmeinitiativen entsorgt werden (z.B. KBS, Interseroh, RIGK). Vermeidung/ Verminderung > Möglichst restloser Verbrauch und Einrichtung eines Restelagers. > Häufig benötigte Stoffe in Mehrweggroßgebinden (Fassware für Öl etc.) Anfallort > Warenanlieferung > Lager > Produktion Sammlung/ Transport > Behältnisse mit schädlichen Restinhalten getrennt von anderen Abfällen sammeln. > Die Inhaltsstoffe in einem "Entsorgungsbehälter" sammeln, jeweils nur gleiche Stoffe in einem Behälter sammeln. > Über Rücknahmeinitiativen verwertbare Behältnisse mit geringen Restanhaftungen getrennt erfassen. Verwertung/ Beseitigung > Behältnisse mit schädlichen Restinhalten müssen als besonders überwachungsbedürftiger Abfall nachweispflichtig entsorgt werden. > Entleerte Behälter ohne Restanhaftungen über Rücknahmeinitiativen verwerten. > Entleerte Metallbehälter können auch über den Schrotthandel verwertet werden. Adressen * Kunststoffe: > Vertragspartner der Interseroh GmbH: Cleanaway Dörentrup GmbH, Tel.: 05265/94990 Cleanaway Lage GmbH, Tel.: 05232/65083 DST Wertstoffsortierung, Tel.:05231/60030 Schlotthauer GmbH & Co.KG Tel.: 05261/25800 > Vertragspartner von RIGK: Cleanaway Dörentrup GmbH, Tel.: 05265 / 94990 Preiß GmbH, Tel.: 05223/177110 Metalle: > Vertragspartner der KBS GmbH: Cleanaway Dörentrup GmbH, Tel.: 05265 / 94990 Nahrwold, Tel.: 05262 / 2265 Riemeier GmbH, Tel.: 05222 / 95490 > Siehe "Allgemeiner Teil, Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen) Hinweis! > > > > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. 5.23 Abfallsteckbriefe Stand: August 2003 Seite 45 5.24 Ziehmittel Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV: gebrauchte Wachse und Fette EAK 12 01 12 Beschreibung Drähte, Stäbe und Rohre können aus vorgewalzten Halbzeugen durch Ziehen geformt werden. Hierzu werden sie, meistens kalt, durch Ziehwerkzeuge gezogen. Vorteile des Einsatzes von Ziehmitteln (Wachse, Fette, Öle, Seifen etc.) sind: Der Verschleiß an den Werkzeugen kann vermindert werden. Reibungskräfte werden verringert. Das Reißen des Werkstoffes wird verhindert. Die Beschaffenheit der Werkstückoberfläche kann sich verbessern. Vermeidung/ Verminderung > Sparsamer Gebrauch der Ziehmittel Anfallort > Zieherei Sammlung/ Transport > Gebrauchte Wachse und Fette von anderen Abfällen getrennt halten. > Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner Teil“, Kapitel 2.4.1). Verwertung/ Beseitigung > Konditionierung > Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig. Adressen * > > > > > Cleanaway Lage GmbH, Tel.: 05232/65083 Dietz Transporte, Lage, Tel.: 05232 / 61333 Wienkemeier GmbH, Blomberg, Tel.: 05263 / 4418 o. 4488 RWE Umwelt Westfalen GmbH & Co.KG, Bielefeld, Tel.: 0521 / 934980 Zimmermann GmbH & Co. KG – CPB, Gütersloh, Tel.: 05241 / 9676-31 Hinweis! > > > > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung 5.24 * : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden. Stand: August 2003 6 Abfallcheckliste Seite 46 Abfallcheckliste BÜ: besonders überwachungsbedürftig Ü: überwachungsbedürftig Tabelle 1: Abfallmengen und -entsorgung Abfallbezeichnung EAK BÜ Ü Gefahrst.Menge pro Jahr (t) Zeichen Verwertung Beseitigung Nachweis Art der Lagerung Beförderer Entsorger Bemerkung Abfallcheckliste Stand: August 2003 Tabelle 2: Abfallentsorgungskosten Abfallbezeichnung EAK Menge pro Jahr (t) Verwertung Beseitigung Beförderer Seite 47 Entsorger Transport Entsorgung Kosten/a Behälter Kosten/t sonstige gesamt Anhang Stand: August 2003 Seite 48 Merkblatt Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Dieses Merkblatt ist an gut sichtbarer Stelle in der Nähe der Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anzubringen. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) wird hingewiesen. 1. Befüllen und Entleeren der Anlage Das Befüllen und Entleeren der Anlage ist ununterbrochen zu überwachen. Bei der Befüllung der Anlage ist sicherzustellen, dass der Lieferant Zugang zu den Anlagen erhält und sich vom Füllstand der Anlage überzeugt sowie überprüft, ob die Sicherheitseinrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand sind. 2. Wartung der Anlage Gem. § 24 VAwS i.V. m. § 19 l Abs. 1 WHG sind Arbeiten an der Anlage (Reinigung, Instandsetzung, Instandhaltung, Einbau und Aufstellung) bei Anlagen der Gefährdungsstufen C und D nach § 6 VAwS fachbetriebspflichtig. Wartung der Anlage fachbetriebspflichtig: X ja nein Der Betreiber einer Anlage muss sich davon überzeugen, dass er einen Fachbetrieb mit diesen Aufgaben betraut. Dazu muss der Fachbetrieb dem Betreiber einer Anlage eine Bestätigung einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft vorlegen, wonach er zur Führung von Gütezeichen dieser Gemeinschaft für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten berechtigt ist, oder eine Bestätigung einer Technischen Überwachungsorganisation über der Abschluss eines Überwachungsvertrages vorlegen. 3. Überprüfung der Anlage Die Anlage unterliegt der Prüfpflicht nach VAwS: X ja nein Wenn Ja: Inbetriebnahmeüberprüfung am: oder Fachbetriebsbescheinigung wiederkehrende Prüfung am: ........................................-----............................................................ wiederkehrende Prüfung am: ........................................-----............................................................ wiederkehrende Prüfung am: ........................................-----............................................................ wiederkehrende Prüfung am: ........................................-----............................................................ wiederkehrende Prüfung am: ........................................-----............................................................ Die hierfür anerkannten Organisationen, deren Sachverständige diese Prüfung durchführen können, werden in der Sammlung des bereinigten Ministerialblattes (SMBl. NW.) unter der Gliederungsnummer 770 bekannt gemacht. 4. Verhalten bei Störfällen Treten wassergefährdende Stoffe aus der Anlage aus und ist zu befürchten, dass diese in den Untergrund oder in die Kanalisation eindringen, so ist dies unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Anschrift: Telefonnummer: Kreis Lippe, Wasser-/Abfallwirtschaft, Postfach, 32754 Detmold 05231/62-0, außerhalb der Dienstzeit Leitstelle Lippe 05231/96550 Kann eine Gefährdung oder Schädigung der Gewässer nicht auf andere Weise verhindert werden, ist die Anlage unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und ggf. zu entleeren.