3 Abfallarten in Metall be- und verarbeitenden Betrieben

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Gewerbeabfallratgeber
Teil IX
Metallbe- und -verarbeitung
Kreis Lippe
Stand: August 2003
Gewerbeabfall-Ratgeber 2003
Impressum:
Herausgeber:
 Kreis Lippe
Alle Informationen im Gewerbeabfall-Ratgeber wurden mit
großer Sorgfalt gesammelt und bearbeitet. Eine Haftung für
Fehlerfreiheit wird nicht übernommen. Änderungen vorbehalten.
Redaktion: Kreis Lippe Abteilung 4, Fachgebiet Wasser-/Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Autorin:
Teil "Metallbe- und -verarbeitung":
Ines-Maria Nothnick, Studentin im Praxissemester
Gedruckt auf 100% Recyclingpapier.
Stand: August 2003
Inhalt
Seite 1
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung .............................................................................................................................. 2
2.
Gesetzliche Grundlagen ...................................................................................................... 3
2.1
2.2
2.3
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und
über Fachbetriebe (VAwS) ..................................................................................... 3
Die Lösemittelverordnung (31. BImSchV) ............................................................... 4
Die Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer
(Abwasserverordnung - AbwV) ............................................................................... 5
Anhang 40: Metallbearbeitung, Metallverarbeitung ................................................................................................. 6
3.
Abfallarten in Metall be- und verarbeitenden Betrieben ................................................... 7
4.
Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung .................................................... 11
4.1
Mechanische Formgebung (Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen, ...) .....................11
Verfahren ............................................................................................................................................................. 11
Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle ............................................................................................ 11
Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung ................................................................................................................ 11
4.2
Strahlen.................................................................................................................14
Verfahren ............................................................................................................................................................. 14
Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle ............................................................................................ 15
Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung ................................................................................................................ 15
4.3
Behandlungsbäder (Entfettung, Beizen, Galvanik) und Spülbäder ........................16
Verfahren ............................................................................................................................................................. 16
Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle ............................................................................................ 16
Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung ................................................................................................................ 16
4.4
Beschichten...........................................................................................................19
Verfahren ............................................................................................................................................................. 19
Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle ............................................................................................ 19
Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung ................................................................................................................ 19
5.
Abfallsteckbriefe ................................................................................................................. 21
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
5.9
5.10
5.11
5.12
5.13
5.14
5.15
5.16
5.17
5.18
5.19
5.20
5.21
5.22
5.23
5.24
6.
Abfälle aus der Aluminium-Metallurgie ..................................................................22
Abfälle aus der Entfettung .....................................................................................23
Altöle der Sammelkategorie 1................................................................................24
Altöle der Sammelkategorien 2 und 4 ....................................................................25
Batterien und Akkumulatoren ................................................................................26
Bearbeitungsöle, -emulsionen ...............................................................................27
Beizlösungen.........................................................................................................28
Farben, Lacke .......................................................................................................29
Farb- und Lackschlämme ......................................................................................30
Hausmüll (organisch) ............................................................................................31
Hausmüll (Restabfall) ............................................................................................32
Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern .......................................................................33
Lösemittel ..............................................................................................................34
Metallspäne, -staub und -teile ...............................................................................35
Ölverschmutzte Materialien ...................................................................................36
Säuren, Basen ......................................................................................................37
Salze, Salzlösungen ..............................................................................................38
Schlämme aus der chemischen Oberflächenbearbeitung ......................................39
Schlämme aus der spanenden Oberflächenbearbeitung .......................................40
Spülflüssigkeiten ...................................................................................................41
Strahlmittel ............................................................................................................42
Verpackungen .......................................................................................................43
Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen .................................................44
Ziehmittel ..............................................................................................................45
Abfallcheckliste .................................................................................................................. 46
Merkblatt Betriebs- und Verhaltensvorschriften ........................................................................... 48
0
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Einleitung
Seite 2
Einleitung
Die Metallbe- und -verarbeitung stellt eine wichtige Branche im Kreis Lippe dar. Ihr gehören neben
industriellen Großbetrieben auch kleine Handwerksbetriebe an. Hierdurch ergeben sich vielfältige
abfallwirtschaftliche Fragestellungen.
Dieser Ratgeber soll Ihnen Möglichkeiten der Vermeidung, Verminderung, Verwertung und
ordnungsgemäßen Beseitigung von Abfällen aus der Metallbe- und -verarbeitung aufzeigen. Er
beschränkt sich auf die Abfallarten, die typischerweise in der Metallbe- und -verarbeitung anfallen.
Für andere Abfallarten, z.B. Büromaterialien erhalten Sie die entsprechenden Merkblätter mit dem
"Gewerbeabfall-Ratgeber Teil II - Büro und Verwaltung".
Die für alle Branchen relevanten gesetzlichen Grundlagen, wie z.B. das Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz mit dem dazugehörigen untergesetzlichen Regelwerk, sind bereits im Kapitel 2 des
ersten "Allgemeinen Teils" der Abfallratgeber erläutert und werden hier nicht erneut aufgeführt.
Für viele Betriebe der Metallbe- und -verarbeitung sind drei weitere Verordnungen von Interesse:
o Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über
Fachbetriebe (VAwS)
o Lösemittelverordnung (31. BImSchV) und
o Anhang 40 der Abwasserverordnung (AbwV).
Die wichtigsten Inhalte dieser Verordnungen werden im Kapitel 2 dargestellt. Weitergehende
Informationen gibt Ihnen die Gewerbeabfallberatung des Kreises Lippe.
Im Abfallartenkatalog im Kapitel 3 finden Sie die in Ihrer Branche üblicherweise anfallenden Abfälle
mit den seit dem 01.01.2002 zu verwendenden Abfallschlüsselnummern und Bezeichnungen gemäß
Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Des weiteren gibt Ihnen die Auflistung einen Überblick über die
Überwachungsbedürftigkeit der Abfälle.
Auf Grund der vielfältigen Sparten in dieser Branche (z.B. Maschinenbau, Härtereien,
Drahtziehereien, Galvanik) kommt es zu verschiedenartigen Abfällen. Diese Liste kann nicht alle
anfallenden Abfälle umfassen, andererseits fallen einige Abfälle nicht in jedem Betrieb an.
Kapitel 4 gibt Vermeidungstipps für einzelne Verfahren der Metallbe- und -verarbeitung. Die für die
Verfahren spezifischen Abfallstoffe werden genannt, um Ihnen ein Wiederfinden Ihres Betriebes in
den Abfallsteckbriefen zu erleichtern.
In den Abfallsteckbriefen werden konkrete Daten der einzelnen Abfallstoffe aus Kapitel 3 in kurzer
und übersichtlicher Form dargestellt.
Eine Auswahl an Entsorgern ist bereits in jedem Steckbrief genannt. Grundsätzlich können Sie sich
auch an die Gewerbeabfallberatung des Kreises Lippe (Tel.: 05231 / 62-665, -669 oder -678)
wenden, um Adressen von zugelassenen Entsorgern zu erhalten.
Anhand von Checklisten können Sie anschließend den Stand Ihrer innerbetrieblichen Abfallwirtschaft
überprüfen.
Sobald in einem Gewerbebetrieb mehr als 2 000 kg besonders überwachungsbedürftige Abfälle oder
2 000 t eines überwachungsbedürftigen Abfalls anfallen, besteht die Verpflichtung zur Erstellung von
betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen. Dieser Ratgeber kann hierbei als
Hilfestellung dienen. Die Gewerbeabfallberatung des Kreises Lippe bietet ein Programm zur
Erstellung der Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen an, das Sie kostenlos über die Homepage
des Kreises (www.lippe.de) herunterladen können.
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Gesetzliche Grundlagen
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Gesetzliche Grundlagen
2.1 Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)
Viele der in der Metallbe- und -verarbeitung verwendeten Stoffe unterliegen wegen ihrer
Eigenschaften verschiedenen Vorschriften. Eine davon ist die VAwS. Sie gibt vor, wie mit
wassergefährdenden Stoffen umzugehen ist. Weitere relevante Regelungen, die hier nicht näher
erläutert werden, sind z.B. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Betriebssicherheitsverordnung
und die „Technischen Regeln“ (z.B. TRbF, TRGS).
Wassergefährdende Stoffe im Sinne des WHG sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die
geeignet sind, die Beschaffenheit von Wasser nachteilig zu verändern.
In der VAwS wird nach der Art des Umgangs mit den wassergefährdenden Stoffen unterschieden:
LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen):
- Lagern ist das Vorhalten in Behältern zur weiteren Nutzung, Abgabe oder Entsorgung.
- Abfüllen ist das Befüllen von Behältern oder Verpackungen.
- Umschlagen ist das Umladen in Behältern von einem Transportmittel auf ein anderes.
HBV-Anlagen (Herstellen, Behandeln, Verwenden):
- Herstellen ist das Erzeugen, Gewinnen und Schaffen.
- Behandeln ist das Einwirken auf Stoffe, um deren Eigenschaften zu verändern.
- Verwenden ist das Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen.
Im Metallbereich sind am häufigsten Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Verwenden anzutreffen.
Spezielle Anforderungen für bestimmte Anlagen ergeben sich aus dem Anhang der Verordnung.
Hier sind konkrete Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung von Flächen, das
Rückhaltevermögen für austretende Stoffe sowie an infrastrukturelle Maßnahmen festgelegt.
Grundlage ist die Wassergefährdungsklasse (WGK) des jeweiligen Stoffes. Man unterscheidet:
 WGK 3 stark wassergefährdend
 WGK 2 wassergefährdend
 WGK 1 schwach wassergefährdend
Für Stoffe, deren WGK nicht sicher bestimmt ist, nimmt man WGK 3 an.
Im Folgenden sind weitere wichtige Regelungen in Stichpunkten zusammengefasst:
- Anlagen dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde
festgestellt worden ist.
-
Nur Fachbetriebe dürfen Anlageneinbau, -aufstellung, -instandhaltung, -reinigung durchführen.
-
Anlagen müssen dicht, standsicher und widerstandsfähig sein. Einwandige unterirdische
Behälter sind unzulässig. Im Regelfall müssen die Anlagen mit einem dichten und beständigen
Auffangraum ausgerüstet werden. Dieser darf nicht mit Abläufen ausgestattet sein.
-
Behälter sind nur mit festen Leitungsanschlüssen und einer Überfüllsicherung zu befüllen.
-
Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen sind ständig zu überwachen. Darüber hinaus sind für
bestimmte Anlagen Prüfungen durch Sachverständige in konkreten Intervallen erforderlich.
-
Das Befüllen und Entleeren von Lageranlagen ist zu überwachen. Vor Beginn hat sich der
Anlagenbetreiber vom ordnungsgemäßen Zustand der Sicherheitseinrichtungen zu
überzeugen.
-
Bei Schadensfällen und Betriebsstörungen sind Anlagen außer Betrieb zu nehmen oder zu
entleeren, wenn eine Gefährdung eines Gewässers nicht anders verhindert werden kann.
-
Undichtheiten müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein.
-
Austretende Stoffe müssen zurückgehalten und ordnungsgemäß entsorgt werden.
-
Anlagen sind deutlich lesbar und dauerhaft mit Angaben zur Einrichtung und Inhalt zu
kennzeichnen.
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-
Das Merkblatt "Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen" (siehe Anhang) ist an gut sichtbarer Stelle in der Nähe der Anlage dauerhaft
anzubringen. Das Bedienungspersonal muss über dessen Inhalt unterrichtet sein.
-
Eine Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs- und Alarmplan ist aufzustellen
und einzuhalten.
-
Beim Lagern fester Stoffe auf überdachten Lagerplätzen in loser Schüttung oder in Säcken
muss sichergestellt sein, dass das Lagergut nicht außerhalb des überdachten Bereichs
gelangen kann. Das gleiche gilt für Abdeckungen von Schüttgütern mit Folien.
2.2 Die Lösemittelverordnung (31. BImSchV)
1999 wurde ein Internationales Übereinkommen zur Verminderung von bodennahem Ozon
getroffen. Die Ozonproblematik ist vor allem durch den Treibhauseffekt bekannt. Bodennahes Ozon
ist jedoch auch gesundheitsgefährdend. Für die Entstehung von Ozon sind Stickoxide aus dem
Straßenverkehr und flüchtige organische Verbindungen (VOC) aus der Industrie verantwortlich.
Daher soll, bezogen auf das Basisjahr 1990, europaweit eine Reduzierung der VOC-Emissionen um
50 % erreicht werden. In Deutschland sind bis 2010 sogar 69 % vorgesehen. Um dieses Ziel zu
erreichen, wurde die "Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer
Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen" (31. BImSchV)
am 21. August 2001 erlassen, die auch als Lösemittelverordnung bezeichnet wird und am 25.8.2001
in Kraft getreten ist. Sie setzt die Lösemittelrichtlinie (VOC-Richtlinie) 1999/13/EG in nationales
Recht um.
Zur Verminderung der VOC-Emissionen zeigt die Lösemittelverordnung zwei Wege auf:
 Einhaltung von Emissionsgrenzwerten für Abgase, diffuse Emissionen,
Gesamtemissionsgrenzwerte
 Einhaltung eines Reduzierungsplanes
Die Verordnung gilt auch für die Errichtung und den Betrieb von nicht genehmigungsbedürftigen
Anlagen und Tätigkeiten, sofern hierbei bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. In den
Anhängen zur Verordnung sind die Anlagen, Tätigkeiten und Schwellenwerte genannt. Die
Schwellenwerte beziehen sich auf den jährlichen Verbrauch flüchtiger organischer Lösemittel.
a) Aus dem metallbe- und -verarbeitenden Gewerbe sind von der Verordnung betroffen:
 Anlagen zur Oberflächenreinigung
 Anlagen zum Beschichten von Bandblech
 Anlagen zum Beschichten von Wickeldraht mit phenol-, kresol- oder xylenolhaltigen
Beschichtungsstoffen
 Anlagen zum Beschichten von Wickeldraht mit sonstigen Beschichtungsstoffen
 Anlagen zum Beschichten von sonstigen Metall- oder Kunststoffoberflächen
b) die Tätigkeiten des metallbe- und -verarbeitenden Gewerbes sind näher definiert als:
 Oberflächenreinigung
Jede Tätigkeit, bei der mit Hilfe von organischen Lösemitteln Oberflächenverschmutzungen
von Materialien entfernt werden, einschließlich Entfetten oder Entlacken. Hierzu zählt auch
die Reinigung von Fässern und Behältern. Eine Tätigkeit, die mehrere Reinigungsschritte vor
oder nach einer anderen Tätigkeit umfasst, gilt als eine Oberflächenreinigungstätigkeit.
Diese Tätigkeit bezieht sich nicht auf die Reinigung der Geräte, sondern auf die Reinigung
der Oberfläche der Produkte.
 Beschichten von Bandblech
Jede Tätigkeit, bei der Bandstahl, rostfreier Stahl, beschichteter Stahl, Kupferlegierungen
oder Aluminiumbänder in einem Endlosverfahren entweder mit einer filmbildenden Schicht
oder einem Laminat überzogen werden.
 Beschichten von Wickeldraht
Jede Tätigkeit zur Beschichtung von metallischen Leitern, die zum Wickeln von Spulen
verwendet werden.
 Beschichten von sonstigen Metall- oder Kunststoffoberflächen
Jede Tätigkeit, bei der Metall- oder Kunststoffoberflächen beschichtet werden, einschließlich
der Aufbringung von Trennmitteln oder von Gummierungen.
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Gesetzliche Grundlagen
Betreiber von Anlagen, bei denen die Schwellenwerte überschritten werden,
haben diese Anlagen beim Staatlichen Umweltamt Minden anzuzeigen:
a) Neuanlagen vor der Inbetriebnahme
b) Altanlagen bis spätestens zum 25.08.2003
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Für genehmigungsbedürftige Anlagen ist unabhängig von den Anforderungen aufgrund des
Genehmigungsbescheides bis zum 01.11.2007 sicher zustellen, dass die VOC-Grenzwerte
eingehalten werden. Darüber hinaus gelten weiterhin die Anforderungen der TA-Luft.
Grundsätzlich besteht für alle Anlagen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, ein
Substitutionsgebot der flüchtigen organischen Verbindungen, die nach dem Chemikalienrecht als
krebserzeugend (R45, R49), erbgutverändernd (R46) oder fortpflanzungsschädigend (R60, R61) zu
kennzeichnen sind. Für Verbindungen mit der Kennzeichnung R40 (irreversible Schäden möglich)
sind Grenzwerte festgelegt.
Die zuständige Behörde in Zusammenhang mit der 31. BImSchV ist im Regierungsbezirk Detmold
das Staatliche Umweltamt Minden (Tel.: 0571 / 808-0). Hier erhalten Sie auch weitere Informationen
zu dieser Verordnung.
2.3 Die Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in
Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)
Diese Verordnung trat am 15.10.2002 in Kraft und bestimmt die Mindestanforderungen an
Abwasser, das in Gewässer eingeleitet wird. Sie müssen von Betrieben, die ihr Abwasser ohne
Umweg über kommunale Kläranlagen direkt in Gewässer einleiten, eingehalten werden.
Allgemeine Voraussetzungen für das Einleiten von Abwasser in Gewässer sind z.B.:
 die Schadstofffracht ist so gering zu halten, wie dies durch Einsatz wassersparender
Verfahren, Indirektkühlung und Einsatz von schadstoffarmen Betriebs- und
Hilfsstoffen möglich ist
 keine Verlagerung in andere Umweltmedien wie Luft oder Boden
 keine Verdünnung zur Einhaltung geforderter Konzentrationswerte
 sind Anforderungen vor der Vermischung festgelegt, darf nur unter besonderen
Bedingungen für die Behandlung vermischt werden1
 sind Anforderungen für den Ort des Anfalls von Abwasser festgelegt, ist eine
Vermischung erst zulässig, wenn diese Anforderungen eingehalten werden
 bei gemeinsamer Einleitung von Abwasserströmen, für die unterschiedliche
Anforderungen gelten, muss per Mischungsrechnung für jeden Parameter die
maßgebende Anforderung ermittelt werden
In den Anhängen der Verordnung wird auf einzelne Branchen und ihre Besonderheiten
eingegangen. Die Anhänge sind in mehrere Teile (meist A bis E) aufgeteilt. Teil A führt die vom
Anhang betroffenen Betriebsbereiche auf. In Teil B geht es zunächst um allgemeine Anforderungen
(z.B. Maßnahmen zur Minimierung der Schadstofffracht). Anschließend werden konkrete Grenzwerte
für das Abwasser vorgegeben, die am Ort des Anfalls (Teil E), vor einer Vermischung (Teil D) bzw.
an der Einleitungsstelle (Teil C) einzuhalten sind.
1
Die Basis für die Zulässigkeit der Vermischung ist die Verminderung der Schadstofffracht. Unter
Schadstofffracht versteht man die Menge an Schadstoff (z.B. Cadmium), die in einer gewissen Menge Wasser
enthalten ist. Beispiel: 5 mg/m³.
Bei der Behandlung eines Abwasserstroms kann diese Fracht um einen gewissen Wert reduziert werden. Wird
bei der Behandlung vermischter Abwasserströme die gleiche Reduzierung der Schadstofffracht erreicht, ist die
Vermischung zulässig.
Das Problem hierbei ist, dass bei der Vermischung immer eine Verdünnung stattfindet, wodurch die Entfernung
der Schadstoffe erschwert wird.
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Für metallbe- und -verarbeitende Betriebe ist vor allem der Anhang 40 relevant, daher soll der Inhalt
hier verkürzt wiedergegeben werden:
Anhang 40: Metallbearbeitung, Metallverarbeitung
A: Die Anforderungen dieses Anhangs sind einzuhalten, wenn die Schadstofffracht des Abwassers
im Wesentlichen aus einem der Herkunftsbereiche
 Galvanik
 Beizerei
 Anodisierbetrieb
 Brüniererei
 Feuerverzinkerei/Feuerverzinnerei
 Mechanische Werkstätte
 Leiterplattenherstellung
 Batterieherstellung
 Emaillierbetrieb
 Härterei
 Gleitschleiferei
 Lackierbetrieb
einschließlich der zugehörigen Vor-, Zwischen- und Nachbehandlung stammt.
B: Es werden beispielhafte Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstofffracht aufgeführt, an deren
Wirkung sich zu orientieren ist. Beispiele:
-
-
Behandlung von Prozessbädern mittels geeigneter Verfahren wie Membranfiltration,
Ionenaustauscher, Elektrolyse, thermische Verfahren, um eine möglichst lange Standzeit der
Prozessbäder zu erreichen
Rückhalten von Badinhaltsstoffen mittels geeigneter Verfahren wie verschleppungsarmer
Warentransport, Spritzschutz, optimierte Badzusammensetzung
Unter den Punkten C, D und E finden sich Grenzwerte und weitere Vorgaben.
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Abfallarten in Metall be- und -verarbeitenden Betrieben
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Abfallarten in Metall be- und verarbeitenden Betrieben
Erläuterungen zur folgenden Tabelle:
 Die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle sind fett gedruckt.
 Alle Abfälle, die beseitigt werden, sind automatisch mindestens überwachungsbedürftig. Die Abfälle, die auch bei einer Verwertung überwachungsbedürftig sind, sind
in der Spalte „übV“ markiert. In der Spalte „büA“ sind die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle nochmals gekennzeichnet. Die besondere
Überwachungsbedürftigkeit gilt sowohl im Falle der Verwertung als auch bei der Beseitigung.
 Bei den Altölen sind in der Spalte „Bezeichnung“ zusätzlich die Sammelkategorien gemäß Altölverordnung angegeben.
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Bezeichnung
Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen
Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren
Schwefelsäure und schweflige Säure
Salzsäure
Flusssäure feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen
Phosphorsäure und phosphorige Säure
Salpetersäure und salpetrige Säure
Abfälle aus HZVA von Basen
Ammoniumhydroxid
Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden
feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten
feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen
Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben
Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken
Farb- und Lackabfälle, die org. Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
Farb- oder Lackschlämme, die org. Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Farb- oder Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen
wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen
Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die org. Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen
Abfälle aus thermischen Prozessen
Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie
Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt
Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt
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Abfallarten in Metall be- und -verarbeitenden Betrieben
Bezeichnung
Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen, NichteisenHydrometallurgie
Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z.B. Galvanik,
Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung)
saure Beizlösungen
alkalische Beizlösungen
Phosphatierschlämme
Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen
wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten
wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 11 fallen
Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 13 fallen
Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von
Metallen und Kunststoffen
Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von
Metallen und Kunststoffen
Eisenfeil- und -drehspäne
Eisenstaub und -teile
NE-Metallfeil- und -drehspäne
NE-Metallstaub und -teilchen
HALOGENFREIE BEARBEITUNGSÖLE AUF MINERALÖLBASIS (AUßER EMULSIONEN UND
Altölsammelkategorie 2
LÖSUNGEN)
halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
SYNTHETISCHE BEARBEITUNGSÖLE
Altölsammelkategorie 2
gebrauchte Wachse und Fette
Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen
Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen
ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme)
gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen
Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11)
wässrige Waschflüssigkeiten
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Abfallarten in Metall be- und -verarbeitenden Betrieben
Bezeichnung
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter 05, 12 und 19 fallen)
Abfälle von Hydraulikölen
nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
Altölsammelkategorie 1
synthetische Hydrauliköle
Altölsammelkategorie 2
biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle
Altölsammelkategorie 4
andere Hydrauliköle
Altölsammelkategorie 2
Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen
nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
Altölsammelkategorie 1
synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
Altölsammelkategorie 1
biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
Altölsammelkategorie 4
andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
Altölsammelkategorie 1
Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern
Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
Schlämme aus Einlaufschächten
Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer 07 und 08)
Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum und Aerosoltreibgasen
andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische
andere Lösemittel und Lösemittelgemische
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidungen (a.n.g.)
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
Verpackungen aus Papier und Pappe
Verpackungen aus Kunststoff
Verpackungen aus Holz
Verpackungen aus Metall
gemischte Verpackungen
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe
verunreinigt sind
Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
16
Batterien und Akkumulatoren
16 06
16 06 01 Bleibatterien
16 06 04 Alkalibatterien (außer 16 06 03)
Seite 9
übV büA Steckbrief
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Stand: August 2003
EAK
20
Abfallarten in Metall be- und -verarbeitenden Betrieben
Bezeichnung
Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich
getrennt gesammelter Fraktionen
20 01
Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
20 01 08 biologisch abbaubare Küchen und Kantinenabfälle
20 02
Garten und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)
20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle
Andere Siedlungsabfälle
20 03
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle
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übV büA Steckbrief
Seite 31
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Stand: August 2003
4
Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung
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Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung
4.1 Mechanische Formgebung (Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen, ...)
Verfahren
Bei den Verfahren der mechanischen Formgebung mit geometrisch bestimmten Schneiden (Drehen,
Bohren, Fräsen, Sägen, Hobeln, Feilen) und mit geometrisch unbestimmten Schneiden (Schleifen,
Honen, Läppen) kommen Kühlschmierstoffe (KSS) zum Einsatz.
Sie haben die Aufgabe,
- die Reibung zwischen Werkzeug und Werkstück zu verringern, d.h. zu schmieren
- die durch Reibung entstehende Wärme abzuführen, d.h. zu kühlen
- die entstehenden Späne und Metallabrieb vom Werkzeug wegzuspülen, d.h. zu reinigen.
Der Kühlschmierstoff muss bezüglich Materialverträglichkeit, Schaumverhalten, Bakterienresistenz,
Korrosionsschutz usw. spezielle Anforderungen erfüllen. Dazu werden den Hauptkomponenten
(Wasser und Kohlenwasserstoffe) verschiedene Wirkstoffe zugesetzt, z.B. Biozide, Emulgatoren,
Korrosionsinhibitoren, Hochdruckzusätze, Komplexbildner und Antischaummittel.
Vorteile des Einsatzes von Kühlschmierstoffen:
- der Werkzeugverschleiß wird verringert
- Qualität und Maßgenauigkeit des Werkstückes werden verbessert.
Problematisch ist die Empfindlichkeit der KSS gegenüber Einträgen:
- Feste, schmirgelnde Fremdstoffe (Metall- und Schleifkörperabrieb)
o fördern den Verschleiß,
o zerkratzen die Werkstückoberflächen,
o setzen Schleifscheiben zu und
o verursachen Verschleiß an Pumpen und anderen Bauteilen im KSS-Umlaufsystem.
Diese Verunreinigungen sind besonders beim Schleifen und Honen störend.
- Eingeschleppte Salz- und Säurereste, z.B. aus Beizbädern, führen zur Emulsionsspaltung.
- Ein betriebliches Problem besteht darin, dass unbedacht Zigarettenkippen und sogar
Essensreste etc. in die Kühlschmierstoffe eingebracht werden. Sie fördern jedoch den
Bakterienwuchs und führen zur Verstopfung von Filtern und Leitungen. Deshalb sind sie
unbedingt zu vermeiden, z.B. durch Information der Mitarbeiter in dieser Hinsicht.
- Fremdöle verschlechtern die Kühlwirkung und die Abscheidung von Spänen.
Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle
Aus dem Gebrauch von Kühlschmierstoffen resultieren als Abfälle
- Altemulsionen
 Entsorgung siehe Steckbrief 5.6 Bearbeitungsöle, -emulsionen
- Metallschlämme
 Entsorgung siehe Steckbrief 5.19 Schlämme aus der spanenden Oberflächenbearbeitung
- und mit KSS behaftete Metallspäne
 Entsorgung siehe Steckbrief 5.14 Metallspäne, -staub und -teile
Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung
Bereich wassergemischte Kühlschmierstoffe
Die Zentralversorgung mehrerer Maschinen ist vorteilhaft (Vereinfachung von Pflege und
Überwachung und somit Verbesserung der Emulsionsstandzeit).
Die Erhöhung der Badstandzeit spart Kosten: geringerer Bedarf beim Einkauf der Emulsion, weniger
Maschinenstillstand durch Austausch der Bäder, geringere Entsorgungsmengen unbrauchbarer KSS
Die Bäder werden nicht durch den eigentlichen Arbeitsprozess unbrauchbar, sondern wegen
eingetragener Stoffe und Keimbefall. Die Pflege der Emulsion ist daher unerlässlich.
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Stand: August 2003
Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung
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Fremdöle stammen aus der Hydraulik, Rostschutzölen und anderen Ölen/Fetten auf dem Werkstück
und bilden auf der KSS-Oberfläche eine Schicht. Sie unterstützt das Bakterienwachstum und
erschwert die Feststoffabtrennung. Eingetragene Öle entfernt man durch Skimmer, Zentrifugen,
Koaleszenz- oder Lamellenabscheider. Regelmäßige Wartung von Maschinen und Ölabstreifern
sowie gründliche Reinigung der Werkstücke vor der Bearbeitung vermeiden unnötige Öleinträge. Die
entfernten Öle sind unbedingt getrennt von verbrauchten KSS zu sammeln und zu entsorgen.
Eingesetzte Maschinen-/Hydrauliköle auf die Kühlschmiermittel abstimmen. Mineralöle nicht
gemeinsam mit pflanzlichen Ölen einsetzen. Die Öle müssen vom KSS abtrennbar sein.
In den Emulsionen befinden sich verschiedenste Feststoffe (Metall- und Schleifkörperabrieb, Rost,
Zigarettenasche, Reinigungs- und Lebensmittel, Kehricht, Dieselruß aus der Luft etc.). Je nach
Ursache sind die Einträge durch saubere Vormaterialien, Fortbildung der Mitarbeiter, Abdeckung von
Kühlschmierstoff-Behältern und -Rinnen, saubere Hallenluft, Maschinenkapselung u.ä. zu
vermeiden. Eingetragene Feststoffe durch Filtration entfernen.
Vor der Neuanmischung von KSS-Emulsionen Behälter, Leitungen etc. gründlich reinigen, um eine
Verschleppung von Bakterien zu verhindern und so die Standzeit zu verlängern.
Mangelhafte Belüftung wird erkennbar durch verstärkten Geruch oder “umgekippte“ KSS nach
Stillstandphasen (Wochenende, sporadischer Einsatz der Maschinen). Umwälzung und die
Zuführung sauberer (!) Luft in die Vorlagebehälter schaffen Abhilfe.
Zu hohe Badtemperaturen führen zu verstärktem Keimwachstum und “Umkippen“ der Emulsion.
Gründe für die Erwärmung sind zu geringe Badvolumen, Wärmeeintrag (über Motoren, Pumpen) und
schlechte Kühlung. Den Wärmeeintrag minimieren (Isolation) und Kühlmöglichkeiten verbessern.
Durch Überwachung und Dokumentation der chemischen Parameter (Konzentration, pH-Wert,
Nitritgehalt, Leitfähigkeit, Keimzahl) kann bei Abweichungen vom Soll frühzeitig gegengesteuert
werden. Grenzwerte beim Hersteller erfragen, sie sind abhängig von der jeweiligen Emulsion.
Das richtige Anmischen mit hochwertigem Ansetzwasser hat für die Standzeit erhebliche Bedeutung.
Anmischgeräte helfen. Partikel-/keimfreies Wasser im Härtebereich 5-15° dH mit geringen Nitrit/Nitrat-/Chloridgehalten verwenden. Der Einsatz von VE-Wasser (vollentsalzt) beugt
Verunreinigungen vor.
Der Grundsatz „nur soviel wie nötig einsetzen“ bietet erhebliches Einsparpotenzial bei Beschaffungsund Entsorgungskosten.
Spritz- und Austragsverluste sind nachteilig. Zusätzlich zur verlorenen KSS-Menge müssen die
Austräge wieder entfernt und entsorgt werden und verursachen damit weitere Abfälle (Reinigungs-,
Ölbindemittel) und Kosten. Wirtschaftliche Maßnahmen sind Leitbleche und Spritzschutzwände zur
Rückführung der KSS bis hin zur Maschinenkapselung. Austragsverluste über Werkstücke, Späne
und Schlämme können im Extremen pro Monat ein Vielfaches des Badvolumens ausmachen. Je
nach Geometrie und Oberfläche der Werkstücke können durch Abtropfzonen, Schleudern (für kleine,
unempfindliche Teile) oder Saugblasverfahren (aufwändig, sinnvoll bei Großserien) bis zu 90% der
ausgetragenen KSS zurückgewonnen werden.
Bearbeitungsschlämme enthalten Feuchtigkeit in Form von KSS. Verbesserte Austrags-Systeme
führen zu trockeneren Schlämmen und damit zu verringertem KSS-Verbrauch. Hilfsmittelfreie
Filtrationssysteme reduzieren die Austragsverluste und Abfallmengen.
Bei Späneförderern ausreichende Abtropfzonen vorhalten. Bei sehr großen Mengen sind Schleudern
vorteilhaft, die zugleich die Verwertbarkeit der Späne verbessern.
Reduzierung der Produktvielfalt im Bereich der KSS. Eine homogene Fertigung (Bearbeitung nur
einer Werkstoffgruppe, ähnliche Bearbeitungsverfahren) kommt im Idealfall mit nur einem KSS aus.
Es sollten nicht mehr als zwei verschiedene Produkte eingesetzt werden:
o eine KSS-Emulsion für Drehen, Bohren, Fräsen, Sägen
o eine KSS-Lösung oder -Emulsion fürs Schleifen
Die Reduzierung auf möglichst wenige Produkte bedeutet
o geringere Kosten für Beschaffung, Lagerung, Entsorgung und Dokumentation
o einfachere Pflege und Überwachung
o längere Standzeiten/geringere Verluste
o Möglichkeit der Versorgung über Zentralanlagen
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Stand: August 2003
Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung
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Weitgehender Verzicht auf KSS durch Trockenbearbeitung und Minimalmengen-Kühlschmierung
(MMKS). Bei der Graugussbearbeitung wird schon lange trocken zerspant. Durch die
Weiterentwicklung der Werkzeugtechnik sind diese Techniken inzwischen für viele Werkstoffe und
Bearbeitungsverfahren brauchbar. Für die Trockenbearbeitung/MMKS sind in erster Linie Verfahren
geeignet, bei denen die Hauptaufgabe des KSS nicht die Kühlung der Bearbeitungsstelle ist. Zur
Umrüstung bei der Einzelfertigung eignen sich hauptsächlich einzelversorgte Maschinen mit
gleichbleibendem Bearbeitungsspektrum und Maschinen im Werkstattbetrieb. Bei der
Serienfertigung bedarf es geeigneter Maschinen und der Erarbeitung eines betriebsspezifischen
Know-hows.
Die innerbetriebliche Aufarbeitung der KSS ist eine Alternative zur Entsorgung in chemischphysikalischen Behandlungsanlagen. Die Nutzung von mobilen Aufarbeitungsanlagen bietet sich an.
Ziel ist die Auftrennung der Emulsionen in eine Wasser- und eine Ölphase. Die Ölphase lässt sich
aufbereiten oder energetisch verwerten, während die Wasserphase in die Produktion zurückgeführt
wird (z.B. Spülwasser, Auffrischen der Emulsion). Bei Ableitung in die Kanalisation muss sie den
Mindestanforderungen gemäß AbwV, Anhang 40, genügen. KSS-Lösungen lassen sich nur schwer
trennen. Mögliche Verfahren sind Verdampfung oder Umkehrosmose. Die Wiederverwendbarkeit
des dabei abgetrennten Wassers ist zu prüfen.
Bereich Bearbeitungsschlämme
Bearbeitungsschlämme sind Hon-, Läpp- und Schleifschlämme und metallhaltige Schlämme aus
anderen spanenden Bearbeitungsprozessen. Zusammensetzung und Konsistenz der Schlämme
schwanken in einem sehr breiten Spektrum in Abhängigkeit vom Bearbeitungsverfahren,
verwendeten KSS, verarbeiteten Werkstoffen und eingesetzten Austrags- bzw. Filtrationsverfahren.
Die Schlämme bestehen aus feinen Metallteilchen, vermischt mit KSS sowie ggf. mit
Schleifmittelabrieb und sonstigen Verunreinigungen. Die Abfälle fallen bei der KSS-Pflege an. Daher
ist das Vermeidungspotenzial eher gering.
- Eine komplette Vermeidung der Schlämme lässt sich durch den Umstieg
auf alternative Formgebungsverfahren, wie Pulvermetallurgie, Druckguss
und die Reduzierung der spanenden Verfahren erreichen.
- Die Verringerung des Aufmaßes der Werkstücke minimiert anfallende
Schlammmengen. Verfahrensänderungen sind dafür nicht erforderlich.
- Die Abfälle aus der Trockenbearbeitung bzw. Minimalschmierung lassen
sich wegen des geringen bis fehlenden KSS-Gehalts besser verwerten.
Die wesentlichen Ansatzpunkte zur Abfallverminderung/-verwertung sind:
Reduzierung der Entsorgungsmenge
Bearbeitungsschlämme bestehen hauptsächlich aus den Fraktionen
o feine Metallteilchen und Schleifmittelabrieb
o ausgetragener Kühlschmierstoff
o und eventuell Filterhilfsmittel (z.B. Filtervliese).
Auf die Menge der Metallteilchen besteht nur geringer Einfluss (z.B. Reduzierung des Aufmaßes).
Optimale Filtrationsverfahren tragen möglichst wenig KSS aus dem Umlaufsystem aus.
Erhebliche Abfallmengen machen die verbrauchten Filterhilfsmittel aus.
Maßnahmen:
o Einrichtung ausreichender Abtropfstrecken
o Filtrationsverfahren, die möglichst trockenen Schlamm ergeben (z.B. Auspressen,
Druck- oder Vakuumbandfilter)
o Hilfsmittelfreie Filtration (z.B. Umlaufbandfilter, Magnetabscheider, Sedimentation),
mindestens Trennung der Schlämme von den Filtervliesen, um die metallurgische
Verwertbarkeit der Schlämme zu ermöglichen.
Lässt sich der KSS-Austrag mit den Schlämmen durch verbesserte Filtrationstechniken nicht
ausreichend reduzieren, ist durch nachträgliche Entwässerung/Entölung eine Abtrennung der
ausgetragenen KSS möglich. In Rücksprache mit dem KSS-Hersteller ist der erneute Einsatz der
Emulsion bzw. Lösung zu prüfen. Die Rentabilität der Rückführmaßnahmen hängt vom
Schlammaufkommen und dem Feuchte- bzw. Ölgehalt ab.
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Stand: August 2003
Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung
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Für die betriebsinterne Entwässerung/Entölung stehen diverse Verfahren zur Verfügung:
o Entwässerung im Sammelcontainer: Eingelegte Siebböden und Absaug- oder
Ablasseinrichtungen dienen der einfachen Abtrennung und Rückführung der sich
ansammelnden Kühlschmierstoffe.
o Abpressen: Durch einfache Pressen (pneumatisch, hydraulisch, elektromechanisch)
werden mit geringem Aufwand ca. 50 % des Ausgangsölgehalts zurückgewonnen.
o Zentrifugieren: Im Durchschnitt etwas bessere Entölungsergebnisse sind mit
Zentrifugen erzielbar. Solche Anlagen sind ab ca. 50 t Schlamm pro Jahr oder
gleichzeitiger Verwendung als Spänezentrifuge zu empfehlen.
Für die metallurgische Verwertung ist die Art der verarbeiteten Werkstoffe und der Ölgehalt des
Schlamms von grundlegender Bedeutung. Bei den meisten Verwertungsanlagen besteht im Ölgehalt
ein begrenzendes Input-Kriterium. Emulsionshaltige Schlämme sind daher einfacher und preiswerter
in der Verwertung als ölhaltige, die ggf. vorher einer Entölung unterzogen werden. Die erneute
Einsatzfähigkeit des abgetrennten Öls ist zu prüfen.
Der Einsatz in Stahlherstellung oder Gießereien bedeutet Recycling auf höchster Ebene.
Voraussetzung ist eine nach Werkstoffen getrennte Sammlung und Konditionierung.
Verwertungswege der Metallkomponente aus Bearbeitungsschlämmen:
o Einsatz in Stahlwerken/Gießereien nach Konditionierung
o Verhüttung (Einschmelzen im Hochofen) nach Konditionierung/Sinterung
o Rückgewinnung hochwertiger Legierungselemente (insbesondere Hartmetalle und
hochlegierte Stähle enthalten wertvolle Elemente; Rücknahme gegen Vergütung)
o Unter Einhaltung der Eingangsgrenzwerte können Fe-Schlämme auch als Ersatz für
Eisenerze bei der Zementherstellung eingesetzt werden
Bereich KSS-behaftete Späne
Die an den Spänen haftenden KSS bewirken durch ihre Inhaltsstoffe bei der metallurgischen
Verwertung zusätzliche Emissionen. Besonders kritisch sind chlorhaltige Öle und Additive. Durch
eine Reduzierung der an den Spänen anhaftenden KSS wird die Verwertung, z.B. nach
Konditionierung in Stahlwerken/Gießereien, wesentlich erleichtert.
Maßnahmen sind die schon oben genannten:
- Abtropfstrecken
- Späne-Schleudern bzw. -Zentrifugen (vor allem beim Einsatz von KSS-Ölen)
- Rückführung abgetrennter Öle, Emulsionen und Lösungen
- Vermeidung von kritischen, insbesondere chlorhaltigen KSS
- Einführung einer werkstofforientierten Sammellogistik
4.2 Strahlen
Verfahren
Das Strahlen von Metalloberflächen kann verschiedenen Zwecken dienen:
- Entrostungsstrahlen
- Abtragsstrahlen
- Rauhstrahlen
- Reinigungsstrahlen
- Verfestigungsstrahlen
- Entgratstrahlen, Putzstrahlen
Nach den angewendeten Verfahren lassen sich zwei Systeme unterscheiden:
- Beim Druckstrahlverfahren wird das Strahlmittel durch ein Trägermedium geleitet und durch
Düsen beschleunigt. Es gibt
o flüssige Trägermedien, meist Wasser, evtl. mit öl- und fettlösenden Substanzen
versetzt (Nassstrahlen)
o oder gasförmige Trägermedien, meist Luft.
Das Nassstrahlen hat viele Vorteile. Es ermöglicht den Einsatz sehr feiner
Strahlmittelkörnungen, die beim Trockenstrahlen über den Staubabscheider ausgeschieden
würden. Damit ist eine feinere Oberfläche erreichbar. Unterstützt wird dies auch dadurch,
dass sich auf der zu strahlenden Oberfläche ein dämpfender Wasserfilm bildet.
-
Mit dem Schleuderradverfahren lassen sich sehr hohe Leistungen erzielen. Das Strahlmittel
wird durch Schleuderräder beschleunigt. Im Unterschied zum Druckstrahlen wird dieses
Verfahren ausschließlich mit Kreislaufführung des Strahlmittels durchgeführt.
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Stand: August 2003
Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung
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Die weiterentwickelten Strahlverfahren und -mittel, haben mit dem früheren "Sandstrahlen" kaum
noch etwas gemeinsam. Je nach Einsatzgebiet und Zweck der Behandlung werden unterschiedliche
Stoffe verwendet. Die aus abfallwirtschaftlichem Aspekt bedeutendsten Strahlmittel sind:
- Kupferhüttenschlacke und Schmelzkammerschlacke. Sie werden praktisch ausschließlich im
Einwegbetrieb verwendet und decken im Wesentlichen die Bereiche ab, in denen
Quarzsand vor dessen Verbot eingesetzt wurde.
- Korund ist ein sehr hochwertiges, stark abtragendes Strahlmittel, das nur im Mehrwegbetrieb
eingesetzt wird
- Eisen- und Stahlstrahlmittel können mit verschiedenen Kornformen für unterschiedliche
Anwendungszwecke genutzt werden. Praktisch nur Einsatz im Mehrwegbetrieb.
Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle
Während des Strahlvorganges nimmt das Strahlmittel Verunreinigungen auf. Dabei handelt es sich
meist um Schwermetalle.
 Entsorgung der unbrauchbaren Strahlmittel siehe Steckbrief 5.21 Strahlmittel
Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung
Das zu strahlende Werkstück entfetten, da sich die Strahlmittel sonst mit Öl- und Fettresten
anreichern und schneller unbrauchbar werden.
Kreislaufführung über Strahlmittelabsaugung, Abtrennung des Feinanteils vom Sollkorn des
Strahlmittels und Wiedereinsatz
Ersatz von Einwegstrahlmittel für die Kreislaufführung durch
- Korund: Hierfür ist eine geschlossene Anlage erforderlich. Gute Eignung für die Bearbeitung
von Alu und Edelstahl.
- Eisen-/Stahlstrahlmittel: Dieses Strahlmittel weist eine höhere Dichte auf. Daher ist zu
beachten, dass es leichter zur Schädigung des Strahlgutes führen kann. Für Alu- und
Edelstahloberflächen sind Eisenstrahlmittel nur eingeschränkt anwendbar, da bei
Eiseneinschlüssen in der Oberfläche der Werkstoffe Korrosionsgefahr besteht.
Für die Behandlung kleinerer Teile und das Abtragen alter Beschichtungen bietet sich der Umstieg
auf das Hochdruckwaschen oder Druckwasserstrahlen an. Die Abtragung erfolgt durch die
eingesetzte Flüssigkeit. So werden Strahlmittelrückstände vollkommen vermieden. Die zu
entsorgenden Abfälle bestehen nur noch aus der abgetragenen Beschichtung, die z.B. mittels
Filtration abgetrennt wird. Dieses Verfahren erlaubt keine Aufrauhung der Werkstückoberfläche.
Abtrag von Beschichtungen mittels Bürsten nach thermischer Vorbehandlung der Oberflächen. Die
behandelten Werkstücke dürfen nicht zu klein sein, keine komplizierten Oberflächen aufweisen und
durch die thermische Behandlung keinen Schaden nehmen. Dieses Verfahren eignet sich gut für die
Entlackung.
Nutzung keramischer Strahlmittel zur Erhöhung der Standzeit (Keramikkugeln sind beständiger als
Korund). Gut geeignet als Vorbehandlung z.B. für die Galvanik. Die Anlage muss für dieses
Strahlmittel geeignet sein.
Eine vollständige Vermeidung von Strahlmitteln bietet der Abtrag mittels Laser. Besonders bei
hochwertigen Oberflächen ist auch die schonende Bearbeitung positiv. Dem gegenüber stehen
geringe Flächenleistungen, keine Aufrauhung der Oberfläche und höhere Investitionen.
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Stand: August 2003
Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung
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4.3 Behandlungsbäder (Entfettung, Beizen, Galvanik) und Spülbäder
Verfahren
Bei der Behandlung von Metalloberflächen kommen häufig chemische oder elektrolytische Bäder
zum Einsatz. Dabei werden die Werkstücke mittels Haltungsvorrichtungen in die Bäder eingetaucht.
In der nachfolgenden Abtropfphase gelangt die an den Werkstücken haftende Prozessflüssigkeit
zurück in das Behandlungsbad.
Man unterscheidet
- Reinigungsverfahren: Verunreinigungen wie Öle und Fette (z.B. anhaftende
Kühlschmierstoffe) werden separat entfernt. In Entfettungsbädern, die wässrige Lösungen und
emulgierend wirkende Tenside enthalten, werden sie von der Metalloberfläche gelöst.
- Abtragende Verfahren: beim Beizen werden Metalloberflächen von Zunderschichten befreit
und leichte Grate abgetragen. Saure Beizlösungen (Salz-, Schwefel-, Phosphorsäure,
Säuregemische) kommen häufig zur Anwendung, während alkalische Lösungen seltener
eingesetzt werden, z.B. bei der Aluminiumbearbeitung.
- Abscheidende Verfahren wie die Galvanikbäder, bei denen Metalle elektrolytisch (Kupfer,
Nickel, Zink, Chrom) oder stromlos (Nickel, Kupfer) in dünnen Schichten auf die
Werkstückoberfläche abgeschieden werden.
- Schichtbildende Verfahren als Korrosionsschutz und Vorbereitung für die Lackierung. Beim
Phosphatieren bildet sich aus Eisen-, Zink-, Calcium- oder Mangan-Phosphaten eine
feinkristalline, festhaftende Deckschicht auf der Metalloberfläche.
Da in den aufeinander folgenden Bearbeitungsschritten Restanhaftungen an den Werkstücken aus
vorhergehenden Bädern störend wirken, werden den einzelnen Behandlungsbädern Spülbäder
nachgeschaltet, die eine Verschleppung von Chemikalien in die nächste Prozessstufe verhindern.
Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle
-
Bei allen Verfahren werden die Behandlungsbäder durch mechanische Verunreinigungen und
Metallspäne, die noch am Werkstück haften, verunreinigt.
-
Die Öle und Fette, die vom Werkstück entfernt werden, reichern sich im Entfettungsbad an.
 Entsorgung siehe Steckbrief 5.2 Abfälle aus der Entfettung
-
Beizlösungen reichern sich mit Metallen an und können dadurch unbrauchbar werden.
 Entsorgung siehe Steckbrief 5.7 Beizlösungen
-
In den nahezu abfallfreien Galvanikbädern (der Prozess der Abscheidung verläuft annähernd
vollständig in die gewünschte Richtung) können durch eingeschleppte Stoffe störende
Umsetzungsprodukte entstehen.
-
Bei Pflegemaßnahmen werden die eben genannten, störenden Stoffe aus den
Behandlungsbädern entfernt. Sie werden in Form von Schlämmen abgetrennt.
 Entsorgung siehe Steckbrief 5.18 Schlämme aus der chem. Oberflächenbearbeitung
-
Die Spülwässer entfernen Anhaftungen von den Werkstücken. Sie enthalten sämtliche
Komponenten der Prozesslösungen in geringerer, chemisch unveränderter Konzentration.
 Entsorgung siehe Steckbrief 5.20 „Spülflüssigkeiten“
Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung
Bei allen Verfahren:
Minimierung bzw. Verzicht auf das Nassbehandlungsverfahren (z.B. beim Beizen: Umstieg auf das
Biegen von Endlosteilen, Bürsten oder Strahlen) prüfen.
Minimierung des Eintrags von Stoffen in die Prozessbäder, z.B. durch vorhergehende
Reinigungsschritte.
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Verluste an Badflüssigkeit durch Ausschleppung liegen, bezogen auf das eingesetzte Material,
zwischen 5 und 30 %, in ungünstigsten Fällen können sie jedoch bis zu 85 % betragen, so dass hier
ein großes Einsparpotenzial liegt. Die Maßnahmen zur Minimierung der Verluste sind vielfältig:
o
o
o
o
o
o
o
langsames Ausheben, längere Abtropfzeiten
Vermeidung stark schöpfender Teile
Abblasen, Abquetschen der Werkstücke
Abspülen der Ware über den Prozessbädern
Optimierung der Gestelle (geneigte Ablaufböden, Anordnung der Werkstücke etc.)
Anbringung von Ablaufbohrungen an den Trommeln für Schüttgut
Herabsetzung der Oberflächenspannung mit Tensiden (sofern elektrochemisch
möglich)
Badpflege: Die Elektrolyte periodisch oder kontinuierlich von störenden Substanzen, die sich im
Laufe der Zeit darin anreichern, reinigen und die verbrauchten Chemikalien ergänzen, so dass die
für den Prozess optimale Zusammensetzung erreicht wird. Kontinuierliche Kontrolle der
Badzusammensetzung zur Qualitätssicherung.
o Feste Stoffe wie Metallspäne u.ä. lassen sich durch Sedimentation
und Filtration problemlos abtrennen.
o Die von den Behandlungsbädern aufgenommenen gelösten
Metallionen können durch chemische Fällung in schwer lösliche
Verbindungen überführt und so ebenfalls herausgefiltert werden.
o Organische Verunreinigungen lassen sich mittels Aktivkohle entfernen.
Steigerung der Gebrauchsdauer der Prozessbäder: Die langsame, kontinuierliche Verdünnung des
Elektrolyts durch Einschleppung von Spülwasser und Ausschleppung von Konzentrat ist nicht völlig
vermeidbar. Die dadurch erforderliche Neuzugabe von Chemikalien bedeutet jedoch eine stetige
Erneuerung der Prozesslösung. So lässt sich ihre Standzeit bei entsprechender Pflege auf nahezu
unbegrenzt steigern.
Bei kalt arbeitenden Prozessbädern entsteht Überschusswasser, das Elektrolyt wird also
kontinuierlich verdünnt. Der Überschuss kann durch Verdunster, Verdampfer oder Umkehrosmose
ausgeschleust werden.
Durch die Entwässerung anfallender Schlämme werden die zu entsorgenden Abfallmengen
reduziert.
Entfettungsbäder:
- In Entfettungslösungen bilden sich Emulsionen. Die Öle können durch Dichteunterschiede
abgetrennt werden. Eine Aufbereitung mittels Ultrafiltration zur Emulsionstrennung ist möglich.
Der Filterkuchen wird entsorgt und die gefilterte Flüssigkeit in die Entfettungsbäder
zurückgeführt.
-
Die alkalische Entfettung ist effektiver als saure Bäder. Bei der sauren Entfettung bilden sich
stabile Ölemulsionen, die nur schwer wieder aufzubereiten sind.
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Spülwasser:
- Mit Hilfe der Membrantechnik (Umkehrosmose) können die in Spülwässern enthaltenen Säuren
und Metalle teilweise zurückgewonnen werden. Dadurch werden Kosten sowohl für den
Chemikalieneinkauf als auch für die Abfallentsorgung gespart.
-
Spülwasser, z.B. in Kaskaden, mehrfach nutzen. Dabei wird der erste Spülschritt, der die
größten Verunreinigungen aufnimmt, mit dem schon am häufigsten gebrauchten Spülwasser
durchgeführt. In den folgenden Schritten nimmt die Qualität der Reinigung zu.
-
Durch die Nutzung von Spülwasser zum Ausgleich der aus dem Prozessbad verdunsteten
Wassermengen werden ausgetragene Elektrolyte zurückgeführt.
-
Auch schwermetallhaltiges Spülwasser, das nach der Phosphatierung anfällt, kann aufbereitet
werden. Das durch Nanofiltration erhaltene Konzentrat kann in das Phosphatierbad
zurückgeführt werden, während das gefilterte Wasser z.B. als Spülwasser nach der Entfettung
dienen kann. So werden Wasser- und Chemikalienverbrauch sowie Abwasseraufkommen und
Entsorgungskosten reduziert.
Die Kombination verschiedener Maßnahmen ermöglicht eine fast vollständige Rückführung der
Wirkstoffe und einen nahezu abwasserfreien Betrieb. Abfälle werden bis auf ein Minimum
vermieden.
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4.4 Beschichten
Verfahren
Vorbereitete Werkstücke, die hohen Ansprüchen genügen sollen, werden beschichtet. Die am
häufigsten eingesetzte Beschichtung ist die Lackierung.
Ein Lack ist ein Anstrich, der einen gut verlaufenden, geschlossenen Schutzfilm aufweist. Der
Ausdruck "Lack" ist ein Sammelbegriff, der eine Vielzahl unterschiedlicher Anstrichsysteme
zusammenfasst. Eine nähere Kennzeichnung erfolgt nach Verwendungszweck, Inhaltsstoffen,
Aussehen (matt, glänzend, metallic) usw.
Inhaltsstoffe von Lacken sind Bindemittel, Pigmente/Füllstoffe (schwermetallhaltig bei
Metallicfarben), Lösemittel (bis zu 70 % organische Lösemittel) und Hilfsstoffe oder Additive.
Bindemittel bestimmen durch ihre Zusammensetzung die Eigenschaften der Beschichtung
(Haftfestigkeit, Glanz, Wetterfestigkeit usw.). Pigmente und Füllstoffe dienen in erster Linie der
Farbgebung und Farbbeständigkeit. Bei Grundierungen ist ihre „Füllkraft“ wichtig – sie decken
Unebenheiten im Werkstück ab. Die Lösungsmittel halten die festen Bindemittel in Lösung und sind
zur Einstellung auf die jeweiligen Verarbeitungsbedingungen erforderlich.
Von Lacken zu unterscheiden sind Farben, die einen geringeren Anteil an organischen Lösemitteln
und Bindemittel aufweisen.
Es gibt verschiedene Verfahren, die Beschichtung aufzubringen: Spritzen, Tauchen, Fluten,
Aufwalzen, elektrostatisches Pulverbeschichten.
Das Entlacken ist erforderlich zum Entfernen von Überzügen auf Fehlchargen und auf Gestellen
(Warenträger), die beim Lackierprozess mitbeschichtet wurden. Dazu gibt es verschiedene
Verfahren (Heißentlackung, Kaltentlackung, Hochdruckentlackung, thermische Entlackung). Im
Anschluss werden Lack- und Chemikalienreste mit Wasser weggespült. Das Spülwasser enthält
Lackreste und je nach Ausgangsmaterial verschiedene gelöste Metalle.
Unerwünschte Nebenprodukte, entstehende Abfälle
Aus der Beschichtung resultieren als Abfälle
- Nicht verbrauchte Farben und Lacke
 Entsorgung siehe Steckbrief 5.8 Farben, Lacke
- Schlämme aus abgetrennten Farb- und Lackinhaltsstoffen
 Entsorgung siehe Steckbrief 5.9 Farb- und Lackschlämme
- Bei der Entlackung fallen Spülwässer an
 Entsorgung siehe Steckbrief 5.20 Spülflüssigkeiten
Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung
Hauptsächlich werden zwei Ziele verfolgt:
- Anwenden von Verfahren mit hohem Auftragswirkungsgrad zur Vermeidung/Verminderung
des sogenannten Overspray (der Lackanteil, der ungenutzt verloren geht bzw. am
Werkstück vorbeigesprüht wurde)
- Rückgewinnung des Overspray
Als letzter Schritt werden Maßnahmen ergriffen, die zu einer reduzierten Entsorgungsmenge an
Schlämmen führen und die die energetische Verwertung begünstigen (Wasserentzug).
Vergleich der einzelnen Verfahren
Maßnahmen, die den Overspray verringern, machen sich gleich zweifach bezahlt, beim Einkauf und
bei der Entsorgung.
Der Auftragswirkungsgrad ist das Verhältnis zwischen eingesetzter Lackmenge und auf dem
Werkstück aufgebrachtem Lack. Er ist ein Maß für die Effektivität der Lackierung.
Am häufigsten wird die Spritzlackierung eingesetzt. Der Wirkungsgrad bei der Luftzerstäubung liegt
jedoch bei 30 bis 60 %, hier treten also die größten Sprühverluste auf. Beim Airless-Spritzen, bei
dem das Lackmaterial durch eine Düse fein zerstäubt wird, erreicht man immerhin 40 – 75 %
Auftragswirkungsgrad. Bei der Elektrostatikbeschichtung wird der Farbnebel durch ein elektrisches
4
Stand: August 2003
Abfallvermeidung in der Metallbe- und -verarbeitung
Seite 20
Feld auf das Werkstück gelenkt. Dabei sind Wirkungsgrade von 75 % (bei Luftunterstützung) bis zu
90 % (bei reinem elektrostatischen Sprühen) möglich.
Verbesserung des Auftragswirkungsgrades, z.B. beim Hochdruckspritzen durch
o Verringerung des Lackvolumenstroms
o Senkung des Spritzluftdrucks
o Verringerung des Spritzabstands
o Einhalten des optimalen Spritzwinkels (möglichst senkrecht)
o Anpassung des Spritzstrahls an die Werkstückgeometrie
o Erhöhung der Spannung (beim elektrostatischen Spritzen)
Verfahren wie Tauchen, Gießen oder Walzen sind bei der Serienlackierung vorteilhaft. Bei großen
Durchsätzen und geeigneter Werkstückgeometrie beträgt der Wirkungsgrad nahezu 100 %. Mit
Ausnahme des Walzens kommen diese Verfahren nur für Einkomponentenlacke und Wasserlacke in
Frage.
Pulverlacke werden im elektrostatischen Sprühverfahren aufgebracht. Das Lackmaterial besteht
dabei aus einem trockenem lösemittelfreien Pulver. In einem Einbrennofen bzw. durch thermische
Härtung des Lackpulvers verschmilzt es zu einem widerstandsfähigen homogenen Film. Dieser
Lackierprozess zählt zu den umweltfreundlichsten, da weder Lösemittelemissionen auftreten noch
Abwasser anfällt. Der Wirkungsgrad der Beschichtung beträgt ca. 95 %. Bei der elektrostatischen
Pulverlackierung anfallender Overspray wird durch trockene Abscheidung zurückgewonnen. Beim
elektrostatischen Wirbelbadverfahren können einfach geformte Kleinteile auch rein elektrostatisch
(ohne Sprüheinrichtung und Pulververluste) beschichtet werden.
Das Verfahren ist für alle Anwendungen geeignet, bei denen temperaturunempfindliche Werkstücke
flächenhaft mit einheitlichen Farben beschichtet werden.
Nasslackierverfahren sollen durch Pulverlackierungen so weit wie möglich ersetzt werden.
Rückgewinnung des Overspray
Der nicht auf den Werkstücken niedergeschlagene Lack (Overspray) ist als Material verloren. Die
Farbnebel müssen aus der Luft abgeschieden werden.
Abscheidung des Overspray
- in flüssigem Lackmaterial (Lack-in-Lack-Kabine)
- an Auffangflächen, z.B. schnellumlaufendes Band, rotierender Zylinder
- im Kabinenwasser mit Aufkonzentration, z.B. Ultrafiltrationstechnologie
Bei der am häufigsten angewandten Nassabscheidung wird die farbnebelhaltige Luft in speziellen
Auswaschsystemen (Rotations-, Wirbel-, Düsen-, Kaskaden-, Venturi-Wäscher) von den enthaltenen
Lackteilchen befreit. Das Wasser wird im Kreislauf geführt und kann zur Verbesserung des
Auswascheffektes und zur Standzeitverlängerung mit Koagulier- und Entschäumungsmitteln sowie
Bakteriziden angereichert werden.
Der überwiegende Teil des Oversprays kann in Spritzlackierkabinen durch Rückgewinnungsflächen
wie Scheiben oder Bänder direkt aufgefangen und dem Frischlack wieder zugeführt werden.
Die Trockenabscheidung wird über Filtermatten durchgeführt. Der Reinigungsaufwand ist etwas
höher und das Verfahren eignet sich nur dort, wo wenige Lacknebel auftreten.
Weitere Punkte
Wird nur selten lackiert, kann die Abgabe von Lackierarbeiten an Lohnlackierereien vorteilhaft sein.
Einzelne Bestandteile, z.B. Verdünner und Härter, sind möglichst zu vereinheitlichen und auf die
verwendeten Lacksysteme abzustimmen. So werden Reste vermieden. Weiterhin ist die
Anschaffung in Großgebinden möglich, wodurch weniger Verpackungsmaterial anfällt.
Lösemittelarme und aufarbeitbare Lacksysteme einsetzen.
Wasserlacke verursachen sehr geringe Lösemittelemissionen. Interne Kreisläufe von Lack und
Overspray sind möglich. Wasserlacke erfordern jedoch auch anlagen- und anwendungstechnische
Veränderungen, besonders im Bereich des Korrosionsschutzes und der Trocknung.
4
Stand: August 2003
5
Abfallsteckbriefe
Seite 21
Abfallsteckbriefe
In den folgenden Steckbriefen sind die Abfallgruppen/-arten aufgeführt, die üblicherweise in der
Metallbe- und -verarbeitung anfallen. Jeder Steckbrief enthält Informationen über Abfallart,
Vermeidungsmöglichkeiten, Sammlung und Entsorgung sowie über die erforderlichen Nachweise.
Die Abfallschlüsselnummern der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle sind, wie in Kapitel 3,
fett gedruckt.
Auf Steckbriefe für Abfallarten, die bereits in Teil I oder II des Abfallratgebers beschrieben worden
sind, z.B. Leuchtstoffröhren, Elektronikschrott und ähnliches, wurde verzichtet.
Wichtiger Hinweis:
Wenn in Ihrem Betrieb Sonderabfälle in Kleinmengen anfallen, die mit den schadstoffhaltigen Abfällen
aus Haushalten zusammen entsorgt werden können, können Sie diese über die kommunale
Schadstoffsammlung gegen Entgelt entsorgen ( „Allgemeiner Teil“ Kap. 4.4).
5.1
Abfälle aus der Aluminium-Metallurgie
22
5.2
Abfälle aus der Entfettung
23
5.3
Altöle der Sammelkategorie 1
24
5.4
Altöle der Sammelkategorie 2 und 4
25
5.5
Batterien und Akkumulatoren
26
5.6
Bearbeitungsöle, -emulsionen
27
5.7
Beizlösungen
28
5.8
Farben, Lacke
29
5.9
Farb- und Lackschlämme
30
5.10 Hausmüll (organisch)
31
5.11 Hausmüll (Restabfall)
32
5.12 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern
33
5.13 Lösemittel, Waschflüssigkeiten, Mutterlaugen
34
5.14 Metallspäne, -staub und -teile
35
5.15 Ölverschmutzte Materialien
36
5.16 Säuren, Basen
37
5.17 Salze, Salzlösungen
38
5.18 Schlämme aus der chemischen Oberflächenbearbeitung
39
5.19 Schlämme aus der spanenden Oberflächenbearbeitung
40
5.20 Spülflüssigkeiten
41
5.21 Strahlmittel
42
5.22 Verpackungen
43
5.23 Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen
44
5.24 Ziehmittel
45
5
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 22
5.1 Abfälle aus der Aluminium-Metallurgie
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:


Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser
entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt
EAK 10 03 15
Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt
EAK 10 03 16
Beschreibung
Die o.g. Abfälle entstehen beim Einschmelzen und Weiterverarbeiten von
Aluminium. Der Abschaum besteht aus Metalloxiden und -schäumen, die
als Krätze- oder Schlackeschicht von der Aluminiumschmelze abgezogen
werden.
Anfallort
> Alu-Schmelze
Sammlung/
Transport
> Von anderen Abfällen getrennt sammeln und entsorgen.
> Trocken in beständigen, verschlossenen Containern lagern, von
Zündquellen fernhalten.
> Durch Kontakt mit Luftfeuchtigkeit können Gase (toxisch, explosibel)
freigesetzt werden.
> Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner
Teil“, Kap. 2.4.1).
Verwertung/
Beseitigung
> Verwertung über Hüttenbetriebe, die den enthaltenen Metallanteil
zurückgewinnen.
> Die Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle ist
nachweispflichtig.
Adressen *
> Dietz Transporte, Lage, Tel.: 05232 / 61333 (nur Transport)
> Wachtmann Rohstoffhandel GmbH, Herford, Tel.: 05221 / 9696-90
(Metallgroßhandel)
> Hüttenwerke Kayser AG, Lünen, Tel.: 02306 / 108-229 (NE-Metallhütte)
Hinweis!
Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen:
> Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
> Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
> Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
> Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.1
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 23
5.2 Abfälle aus der Entfettung
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten
EAK 11 01 13

Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen,
die unter 11 01 13 fallen
EAK 11 01 14
Beschreibung
Vor Bearbeitungsschritten wie Beschichten, Galvanik etc. müssen
Metalloberflächen von Schmutzpartikeln, die aus der vorangegangenen
Bearbeitung stammen, befreit werden. Das Entfetten ist dabei ein
wesentlicher Prozess, der u.a. Öl, Fett und andere organische Stoffe
beseitigt.
Vermeidung/
Verminderung
> Anwendung standzeitverlängernder Systeme, z.B. kontinuierliche
Aufbereitung der Entfettungsbäder durch:
- Filtration zur Abtrennung fester Verunreinigungen (eingeschleppt mit
den Werkstücken, z.B. Schmutz, Pigmente etc.)
- Abtrennung der vom Werkstück entfernten Öle und Emulsionen (z.B.
durch Ölabscheider, Skimmer, Mikrofiltration)
> Kaskaden sind vorteilhaft. Die Entfettung findet dabei in mehreren
Stufen statt: Dem letzten Bad, das die Qualität der Behandlung
bestimmt, wird mindestens eine Stufe vorgeschaltet, die den Großteil
der eingetragenen Verunreinigungen entfernt. Wird hierfür z.B. nicht
mehr regenerierbare Entfettungslösung eingesetzt, so wird der
Verbrauch an Entfettungsmitteln reduziert.
> siehe auch Kapitel 4.3 Behandlungsbäder
Anfallort
> Entfettung
Sammlung/
Transport
> Die unterschiedlichen Abfälle sind getrennt zu sammeln. Es gilt, wie für
alle Abfälle, das Vermischungsverbot.
> Beim Transport von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
durch Fremdunternehmen (Ausnahme: Entsorgungsfachbetrieb) ist eine
Transportgenehmigung erforderlich (siehe „Allg. Teil“, Kapitel 2.4.1).
Verwertung/
Beseitigung
> Die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle sind unter
Verwendung von Nachweisen zu entsorgen.
> Entsorgung in chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen (CPB).
> Bei der Beseitigung besteht eine Überlassungspflicht an die
Entsorgungsanlagen des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe.
Adressen *
> Dietz Transporte, Lage, Tel.: 05232 / 61333 (nur Transport)
> OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.:
05284 / 98010
> RWE Umwelt Westfalen GmbH, Bielefeld, Tel.: 0521 / 934980
Hinweis!
Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen:
> Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
> Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
> Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
> Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.2
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 24
5.3 Altöle der Sammelkategorie 1
Altöle sind gebrauchte halbflüssige oder flüssige Stoffe, die ganz oder teilweise aus
Mineralöl oder synthetischen Ölen bestehen. In der Metallbe- und -verarbeitung handelt es
sich oft um Hydraulik- und Schmieröle aus den verschiedenen Maschinen.
Die Altölverordnung unterteilt Altöle in 4 Sammelkategorien unterschiedlicher Schädlichkeit.
Insbesondere Altöle der Sammelkategorie 1 eignen sich zur stofflichen Aufbereitung
(Zweitraffination), die laut Altölverordnung vorrangig ist.
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:
- Altöle der Sammelkategorie 1 laut Altölverordnung:
 nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

EAK 13 01 10
nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
auf Mineralölbasis
EAK 13 02 05

synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
EAK 13 02 06

andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
EAK 13 02 08
Vermeidung/
Verminderung
> Hochwertige Öle helfen, die Standzeit zu verlängern.
> Bei der Neuanschaffung von Maschinen den Ölverbrauch beachten.
> Die Nachrüstung mit besseren (evtl. regenerierbaren) Filtereinheiten
kann zu einer Abfallverminderung führen; ein weiterer Vorteil dieser
Ölpflege kann ein geringerer Verschleiß an den Maschinen sein.
Anfallort
> Instandhaltung/Produktion
> Werkzeugbau
Sammlung/
Transport
> Es ist verboten, Altöle mit anderen Abfällen zu vermischen.
> Innerbetriebliche Sammlung in geeigneten Sammeltanks (siehe VAwS:
doppelwandig, Auffangwanne); Sammelbehälter mit entsprechenden
Gefahrenzetteln nach den Gefahrstoffvorschriften kennzeichnen.
> Altöle verschiedener Sammelkategorien dürfen nur vermischt werden,
wenn in der Entsorgungsanlage eine Vermischung zulässig und geplant
ist.
Verwertung/
Beseitigung
> Stoffliche Aufbereitung (Zweitraffination)
> Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig.
Adressen *
>
>
>
>
Dietz Transporte, Lage, Tel.: 05232 / 61333
W. Wienkemeier GmbH, Blomberg, Tel.: 05263 / 4418
Horst Fuhse Mineralölraffinerie e.K., Hamburg, Tel.: 040 / 789196-36
Mineralöl-Raffinerie Dollbergen GmbH, Uetze-Dollbergen, Tel.: 05177 /
85-203
Hinweis!
>
>
>
>
>
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4
Eventuell ist eine Erfassung getrennt nach den EAK-Nummern
erforderlich. Nähere Hinweise gibt Ihnen die Gewerbeabfallberatung.
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.3
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 25
5.4 Altöle der Sammelkategorien 2 und 4
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:
- Altöle der Sammelkategorie 2 laut Altölverordnung:

halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis
(außer Emulsionen und Lösungen)
EAK 12 01 07

synthetische Bearbeitungsöle
EAK 12 01 10

synthetische Hydrauliköle
EAK 13 01 11

andere Hydrauliköle
EAK 13 01 13
- Altöle der Sammelkategorie 4 laut Altölverordnung:

biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle EAK 13 02 07
EAK 13 01 12
Vermeidung/
Verminderung
siehe Steckbrief "Altöle der Sammelkategorie 1"
Anfallort
> Instandhaltung/Produktion
> Werkzeugbau
Sammlung/
Transport
> Es ist verboten, Altöle mit anderen Abfällen zu vermischen.
> Innerbetriebliche Sammlung in geeigneten Sammeltanks (siehe VAwS:
doppelwandig, Auffangwanne); Sammelbehälter mit entsprechenden
Gefahrenzetteln nach den Gefahrstoffvorschriften kennzeichnen.
> Altöle der Sammelkategorien 2 bis 4 dürfen untereinander vermischt
werden, soweit eine Getrennthaltung der Altöle nicht erforderlich ist.
Dies ist nur der Fall, wenn die Entsorgung der Altöle in einer
Entsorgungsanlage erfolgt, in deren Zulassung eine solche
Vermischung der Altöle vorgesehen ist und die ordnungsgemäße
Entsorgung der vermischten Altöle durch einen Entsorgungsnachweis
bzw. Sammelentsorgungsnachweis bestätigt worden ist.
> Ausführliche Informationen gibt Ihnen die Gewerbeabfallberatung.
Verwertung/
Beseitigung
> Möglichkeit der stofflichen Aufbereitung (Zweitraffination) prüfen.
> Die energetische Verwertung ist möglich, hierbei sind Grenzwerte, die
im Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage festgelegt sind,
ausschlaggebend.
> Öl, das durch Auffangvorrichtungen gesammelt wurde, ebenfalls gemäß
Altölverordnung entsorgen.
> Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig.
Adressen *
siehe Steckbrief "Altöle der Sammelkategorie 1"
Hinweis!
> Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
> Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
> Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
> Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4
Eine Getrennthaltung nach EAK-Nummern ist erforderlich, wenn dies
in der Genehmigung der Entsorgungsanlage gefordert wird.
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.4
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 26
5.5 Batterien und Akkumulatoren
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

Bleibatterien
EAK 16 06 01

andere Batterien und Akkumulatoren
EAK 16 06 05
Beschreibung
In der Metallbranche fallen vor allem die Batterien des betrieblichen
Fuhrparks (Stapelfahrzeuge etc.) an. Die Bleiakkumulatoren bestehen
außen aus einem Kunststoffgehäuse und Anschlusspolen aus Blei. Innen
befinden sich Elektrodenplatten aus Blei und Bleidioxid in einer Lösung
aus Schwefelsäure, die als Elektrolyt dient. Verdunstete Schwefelsäure
wird bei Bedarf mit destilliertem Wasser ausgeglichen. Abhängig von der
Zeit und dem Verbrauch nimmt die Dichte des Elektrolyts ab und muss
durch entsprechende Aufladung der Akkumulatoren wiederhergestellt
werden.
Hinweise zu Gerätebatterien finden Sie im Teil II (Büro/Verwaltung)
des Abfallratgebers.
Vermeidung/
Verminderung
> Verwendung von Batterien mit langer Lebensdauer
> Schadstoffarme Batterien mit Umweltzeichen "Blauer Engel" verwenden
Anfallort
> Gabelstapler und andere Fahrzeuge, insbesondere Elektrostapler
Sammlung/
Transport
> Batterien müssen getrennt vom übrigen Abfall gesammelt werden.
> Akkumulatoren bis zur Entsorgung sicher auf säurefestem Untergrund
lagern. Gegen Kurzschluss und Beschädigungen sowie gegen
Verrutschen und Umfallen sichern.
Verwertung/
Beseitigung
Eine Verwertung der in Akkumulatoren enthaltenen Stoffe Blei und
Schwefelsäure ist in der Regel unproblematisch. Einige Verwerter
verwerten zusätzlich das aus Kunststoff bestehende Gehäuse.
> Rückgabe an den Vertreiber
Bei der Entsorgung von schadstoffhaltigen Batterien, die für besondere
Zwecke eingesetzt werden, insbesondere als Antriebs- oder ortsfeste
Batterien, gelten gesonderte Bestimmungen. Der Vertreiber ist nicht zur
kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Bedingungen für eine Rücknahme
müssen einzeln ausgehandelt werden. Nähere Auskünfte gibt die
Gewerbeabfallberatung.
Adressen *
>
>
>
>
>
>
Hinweis!
> Die Entsorgung von Batterien über den Restmüll ist verboten!
> Bleibatterien sind besonders überwachungsbedürftig
> Bei Entsorgung im Rahmen der Batterieverordnung entfällt die Pflicht
zur Führung eines großen Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises.
> Beim Transport sind Gefahrgutvorschriften zu beachten
(siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4.1)
Hans Krausler, Horn-Bad Meinberg, Tel.: 05234 / 820806
Wodtke, Detmold, Tel.: 05231 / 63333
Deppe GmbH, Lingen, Tel.: 0591 / 71030-0
Redux GmbH, Dietzenbach, Tel.: 06074 / 492980
Roland Batterieservice GmbH, Gelsenkirchen, Tel.: 0209 / 878477
Varta Recycling GmbH, Buchholz, Tel.: 02683 / 97810
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.5
Stand: August 2003
Abfallsteckbriefe
Seite 27
5.6 Bearbeitungsöle, -emulsionen
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten EAK 12 01 20

gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen,
die unter 12 01 20 fallen
EAK 12 01 09
EAK 12 01 21
Beschreibung
Kühlschmierstoffe (KSS) werden bei praktisch allen mechanischen
Fertigungsschritten eingesetzt. Sie dienen der Kühlung von Werkstück
und Werkzeug, der Schmierung von Schnittflächen, und sie transportieren
die anfallenden Späne und Stäube ab.
Vermeidung/
Verminderung
> Trockenbearbeitung (vollkommener Verzicht auf KSS)
> Hartdrehen, Minimalmengenschmierung
> Verlängerung der Standzeit der KSS, z.B. durch Verhindern von
Fremdstoffeintrag, kontinuierliche Entfernung von Abrieb und Spänen,
Abtrennen
freier
Öle,
Unterdrückung
von
biologischen
Abbauprozessen, Nachdosieren verbrauchter Inhaltsstoffe.
> Betriebliche Regelungen zum sorgfältigen Umgang mit KSS
(Mitarbeiterschulung).
Details siehe auch Kapitel 4.1 „Mechanische Formgebung“
Anfallort
> Mechanische Fertigung (z.B. Dreherei)
Sammlung/
Transport
> Unterschiedliche
KSS-Sorten
getrennt
erfassen,
um
die
Verwertungsmöglichkeiten zu verbessern und Kosten zu sparen.
> Sammlung in speziellen Entsorgungscontainern für flüssige Abfälle
(doppelwandig,
Auffangwanne,
siehe
VAwS),
die
vom
Entsorgungsunternehmen im Austauschsystem bereitgestellt werden.
> Kennzeichnung nach den Gefahrstoffvorschriften
> Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner
Teil“, Kapitel 2.4.1).
Verwertung/
Beseitigung
> Die Art der Entsorgung ist abhängig vom Schadstoffgehalt der Emulsion
> Rücknahme und Wiederaufbereitung durch den Hersteller möglich.
> Die Ölkomponente im KSS aufbereiten, z.B. durch Emulsionsspaltung,
und anschließend verwerten. Wiedereinsatz im Betrieb prüfen.
> Abfälle mit der Schlüsselnummer 12 01 21 sind auch im Falle der
Verwertung überwachungsbedürftig.
> Die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle sind grundsätzlich
nachweispflichtig zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Adressen *
> OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.:
05284 / 98010
> W. Wienkemeier GmbH - Zwischenlager, Blomberg, Tel.: 05263 / 4418
> RWE Umwelt Westfalen GmbH & Co.KG, Bielefeld, Tel.: 0521 / 934980
> Schwerter GmbH, Gütersloh, Tel.: 05241 / 67522
(mobile
Kühlschmiermittelaufbereitung, keine Entsorgung)
Hinweis!
> In Kühlschmierstoffen bilden sich Mikroorganismen, die zur schnelleren
Unbrauchbarkeit der Emulsion führen und außerdem beim Umgang
gesundheitsschädlich wirken können. Um ein übermäßiges Wachstum
zu verhindern, werden Biozide eingesetzt. Diese sind jedoch auch
gesundheitsgefährdend. Daher ist der Bereich des Arbeitsschutzes
beim Einsatz von KSS besonders wichtig.
> Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
> Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
> Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
> Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.6
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 28
5.7 Beizlösungen
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

saure Beizlösungen
EAK 11 01 05

alkalische Beizlösungen
EAK 11 01 07
Beschreibung
Das Beizen ist ein Prozess, um Metalloberflächen von Zunderschichten zu
befreien. Mechanische Verunreinigungen und Metallspäne werden
beseitigt und leichte Grate entfernt, da die Oberfläche des Metalls
abgetragen wird. Die Beizlösungen reichern sich dabei mit Metallen an
und werden so nach gewisser Zeit unbrauchbar.
Vermeidung/
Verminderung
> Regelmäßige oder kontinuierliche Pflege der Beizlösungen (z.B. mit
Ionenaustausch, Retardation, Elektrolyse) zur
- Säurerückgewinnung,
- Entfernung der aufgenommenen Metalle,
- Standzeitverlängerung (z.B. durch Wirkbadkaskaden, wobei
vorgeschaltete Stufen aus nicht mehr regenerierfähiger
Beizlösung die Hauptmenge eingetragener Verunreinigungen
aufnehmen).
> Verzicht auf die Nassbehandlung mit Beizlösungen, statt dessen z.B.
Umstieg auf Bürsten oder Strahlen.
> Siehe auch Kapitel 4.3, Behandlungsbäder
Anfallort
> Beizbäder
Sammlung/
Transport
> Saure und alkalische Beizen getrennt erfassen.
> Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner
Teil“, Kapitel 2.4.1).
Verwertung/
Beseitigung
>
>
>
>
Adressen *
> OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.:
05284 / 98010
> W. Wienkemeier GmbH, Blomberg, Tel.: 05263 / 4418
> RWE Umwelt Westfalen GmbH & Co.KG, Bielefeld, Tel.: 0521 / 934980
> Siegfried Jacob Metallwerke GmbH & Co. KG, Ennepetal, Tel.: 02333 /
985-229
Hinweis!
>
>
>
>
Rücknahme und Wiederaufarbeitung durch den Lieferanten.
Chemisch-physikalische Behandlung (CPB).
Rückgewinnung der enthaltenen Metallverbindungen in Metallwerken.
Beizlösungen müssen als besonders überwachungsbedürftiger Abfall
entsorgt werden.
> Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig.
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.7
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 29
5.8 Farben, Lacke
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:




Farb- und Lackabfälle, die org. Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten
EAK 08 01 11
Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen,
die unter 08 01 11 fallen
EAK 08 01 12
Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die org.
Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
EAK 08 01 17
Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme
derjenigen, die unter 08 01 17 fallen
EAK 08 01 18
Beschreibung
Abfälle von nicht ausgehärteten Altlacken und -farben entstehen im
wesentlichen beim Verarbeiten von 2-Komponenten-Lack. Oft werden
größere Mengen angemischt, als zum Lackieren erforderlich sind. Auch
nicht verarbeitete 1-Komponenten-Lacke oder nicht mit Härter versetzte
Stammlacke fallen als Abfall an. Diese Reste werden i.d.R. in einem
Behälter erfasst, eine Aushärtung ist nicht möglich.
Vermeidung/
Verminderung
> Genaueres Anmischen durch Dosieranlage.
> Restelager einrichten, Verwendung zum Ausbessern und für geringere
Qualitätsanforderungen (Vermischung evtl. möglich, Hersteller fragen!)
> Angebrochene Dosen wieder dicht verschließen (auf den Kopf stellen)
> Schadstoffarme High-Solid- oder Dispersionslacke mit geringem Anteil
org. Lösemittel und höheren Festkörperanteilen verwenden („UZ 12 a“)
> Rückgewinnung des Lösemittels durch Destillation; Nitrolacke getrennt
von anderen Lacken destillieren (Explosionsgefahr).
> Umstieg auf Pulverbeschichtung prüfen.
Anfallort
> Lackiererei
Sammlung/
Transport
> Reste von Farben und Lacken getrennt von anderen Stoffen sammeln
und in speziellen Behältern lagern, Kennzeichnung mit entsprechenden
Gefahrstoffsymbolen (GGVS Klasse 3 - "Entzündbare flüssige Stoffe").
Offenes Feuer oder Rauchen ist im Lagerraum verboten.
> Ausgehärtete und nicht ausgehärtete Farben und Lacke getrennt
erfassen.
Verwertung/
Beseitigung
> Rücknahme durch Hersteller prüfen
> Stoffliche Verwertung, z.B. anteilige Zugabe von Lackresten zu neuen
Chargen oder Grundierungen.
> Nicht ausgehärtete Farben und Lacke sind als besonders
überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen.
Adressen *
> AIS GmbH - envilack, Duisburg, Tel.: 0203 / 4565990
> RWE Umwelt Westfalen GmbH & Co.KG, Bielefeld, Tel.: 0521 / 934980
> WEKA-Destillation GmbH, Iserlohn, Tel.: 02371 / 9757-0
Hinweis!
Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen:
> Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
> Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
> Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
> Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.8
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 30
5.9 Farb- und Lackschlämme
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:




Farb- oder Lackschlämme, die org. Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten
EAK 08 01 13
Farb- oder Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter
08 01 13 fallen
EAK 08 01 14
wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen
Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
EAK 08 01 15
wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten mit
Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen
EAK 08 01 16
Beschreibung
Bei der Spritzlackierung wird Lack zerstäubt und so auf die zu
beschichtenden Flächen aufgebracht. Der nicht auf dem Werkstück
niedergeschlagene Lack (Overspray) geht verloren und muss über Nassoder Trockenverfahren aus der Luft abgeschieden werden.
Bei der häufig eingesetzten Nassabscheidung entstehen Schlämme, die
u.a. die Inhaltsstoffe der eingesetzten Farben und Lacke enthalten.
Vermeidung/
Verminderung
> Anwendung von Spritzverfahren mit hohem Auftragswirkungsgrad oder
abfallarmen Lackierverfahren (Tauchen, Gießen, Walzen, Elektrostatik).
> Feuerverzinkung statt Lackierung.
> Optimieren der Steuerung und Überwachung von Lackieranlagen.
> Optimale Lackausnutzung durch Fortbildung der Mitarbeiter.
> Umweltschonende Lacke verwenden (z.B. Pulverlack, festkörperreich
(High-Solid), in Wasser emulgiert, wasserverdünnbar, wasserlöslich).
> Abgabe der Lackierarbeiten an Lohnlackierereien.
> Entwässerung des Schlamms zur Mengenreduzierung.
Siehe auch Kapitel 4.4 „Beschichten“
Anfallort
> Lackierkabine
Sammlung/
Transport
> Sammlung in speziellen Behältern, Kennzeichnung mit entsprechenden
Gefahrstoffsymbolen.
Verwertung/
Beseitigung
> Direkte Verwertung durch Rückgewinnung des Overspray durch
- Bänder, Scheiben, Wände (alle Lacke außer Zweikomponentenlacke)
- Ultrafiltration des Kabinenwassers (bei Wasserlacken)
> Energetische Verwertung
> Die Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfallstoffe ist
grundsätzlich nachweispflichtig.
Adressen *
> OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.:
05284 / 98010
> WEKA-Destillation GmbH, Iserlohn, Tel.: 02371 / 9757-0
> Zimmermann GmbH & Co. KG – CPB, Gütersloh, Tel.: 05241 / 9676-31
Hinweis!
Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen:
> Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
> Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
> Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
> Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.9
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 31
5.10 Hausmüll (organisch)
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
EAK 20 01 08

biologisch abbaubare Abfälle (Gartenabfälle)
EAK 20 02 01

gemischte Siedlungsabfälle (hier nur Bioabfall)
EAK 20 03 01
Beschreibung
Biologisch abbaubare Abfälle sind kompostierbare Abfälle pflanzlichen
oder tierischen Ursprungs. Darunter fallen Kaffeesatz, Obst- und
Eierschalen, Blumen etc., aber auch pflanzliche Abfälle aus der Pflege
des Betriebsgeländes (Grünschnitt, Rasenschnitt usw.). Sie werden über
die „grüne Tonne" getrennt von anderen Abfällen eingesammelt und
verwertet. Essensreste aus Kantinen müssen separat gesammelt und
einer Hygienisierung nach Tierkörperbeseitigungsgesetz zugeführt
werden.
Vermeidung/
Verminderung
> Eigenkompostierung (außer Speisereste aus Kantinen)
Anfallort
>
>
>
>
Sammlung/
Transport
> Organische Abfälle schon am Anfallort getrennt sammeln.
> Sammlung und Lagerung in der grünen Tonne.
> Speisereste getrennt von anderen org. Abfällen sammeln, kühl lagern
und in kurzen Abholrhythmen entsorgen.
Verwertung/
Beseitigung
> Eigenkompostierung auf dem Betriebsgelände.
> Kompostierung in zentraler Kompostierungsanlage (über Kommune).
> Verwertung
der
getrennt
gesammelten
Speisereste
über
Speiseresteverwerter (z.B. Verwertung in der Schweinemast oder in
einer Biogasanlage).
> "Gemischte Siedlungsabfälle" (EAK 20 03 01) sind auch im Falle der
Verwertung überwachungsbedürftig.
Adressen *
Kompostierungsanlagen:
> ABG-Lippe mbH - Kompostwerk, Lemgo, Tel.: 05261 / 9487-0
> Freise GmbH – Sortieranlage, Augustdorf, Tel.: 05237 / 979080
> Hölsen-Kompost-GmbH, Bad Salzuflen, Tel.: 05222 / 2502
> Niedermeier Naturkompost GmbH, Blomberg, Tel.: 05236 / 200
Speiserestverwertung:
> Bröker, Mittelstr. 11, Blomberg, Tel.: 05235 / 7331
> Krog, Bad Salzuflen, Tel.: 05222 / 73466
> Schlotthauer GmbH u. Co. KG Containerdienst, Lemgo, Tel.: 05261 /
25800
Hinweis!
> Für Abfälle mit Schlüsselnummern aus dem Kapitel 20 der AVV besteht
eine Andienungspflicht an Entsorgungsanlagen des Kreises Lippe,
soweit sie nicht selbst verwertet werden können.
> Auch Gewerbebetriebe können die grüne Tonne bei ihrer Stadt oder
Gemeinde beantragen.
> Zum Thema Speisereste finden Sie ein Merkblatt unter www.lippe.de.
Pausenraum
Verwaltung
Kantine und Kantinenküche
Betriebsgelände
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.10
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 32
5.11 Hausmüll (Restabfall)
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

gemischte Siedlungsabfälle
EAK 20 03 01
Beschreibung
Nachdem die verschiedenen im Betrieb anfallenden Abfallstoffe getrennt
gesammelt und unter Berücksichtigung der stoffspezifischen Merkmale
beseitigt oder verwertet werden, fallen noch sogenannte Restabfälle an,
die nicht verwertbar sind und beseitigt werden müssen. Dies können z.B.
Kehricht, Staubsaugerbeutel, defekte Glühbirnen, verunreinigte Folien,
Zigarettenasche und -kippen u.ä. sein.
Vermeidung/
Verminderung
> Durch geeignetes Trennsystem an den Abfallanfallstellen (farblich
unterschiedlich gekennzeichnete Behälter).
> Sortieranweisungen an den Abfallsammelstationen.
> Mitarbeiterschulung.
> Vor einer Beseitigung die Verwertbarkeit prüfen (z.B. Beratung durch
die Gewerbeabfall-Beratung des Kreises Lippe).
Anfallort
> Im gesamten Betrieb
Sammlung/
Transport
> Getrennt von verwertbaren Abfällen und Sonderabfällen.
> Verschließbare Container verhindern den Einwurf von Privatabfällen.
Verwertung/
Beseitigung
> Über die kommunale Abfallsammlung.
> Gemischter Siedlungsabfall ist ein Abfall zur Beseitigung und im Kreis
Lippe zu entsorgen (Andienungspflicht).
Adressen *
> Siehe
"Allgemeiner
Teil",
Kap.
Entsorgungsmöglichkeiten im Kreis Lippe)
Hinweis!
4
(Verwertungs-
und
> Gemischte Siedlungsabfälle müssen unter Verwendung eines
vereinfachten Entsorgungsnachweises und Übernahmescheinen
entsorgt werden, wenn die Entsorgung über gewerbliche
Abfallbeförderer erfolgt.
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.11
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 33
5.12 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
EAK 13 05 02

Schlämme aus Einlaufschächten
EAK 13 05 03

Abfallgemisch aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
EAK 13 05 08
Beschreibung
Der Öl-/Wasserabscheider ist eine Einrichtung zur Trennung von
Leichtflüssigkeit aus Abwasser durch Schwerkraft. Die Leichtflüssigkeit ist
grobdispers freies Öl, das als geschlossener Film oder in Tropfen vorliegt.
Vom Dispersitätsgrad her ist dieses Öl direkt abscheidbar. Mit dem Öl/Wasserabscheider kann jedoch kein fein- oder feinstdispers emulgiertes
Öl abgeschieden werden.
Insbesondere bei der Vermischung von ölhaltigem mit tensidhaltigem
Abwasser (Tenside stammen z.B. aus Reinigungsmitteln) kommt es zur
Emulsionsbildung. In diesen Fällen wären dann Koaleszensabscheider
bzw. Emulsionsspaltanlagen notwendig.
Vermeidung/
Verminderung
> Behandlung der Abfälle vor Ort mit mobiler Anlage (Wasser wird wieder
Anfallort
> Leichtflüssigkeitsabscheider
Sammlung/
Transport
> Die Inhalte des Abscheiders werden mit speziellen Saugfahrzeugen
abgesaugt.
> Getrennte Absaugung von Schlammfang und Abscheider möglich.
> Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner
Teil“, Kapitel 2.4.1).
Verwertung/
Beseitigung
> Die
Entsorgung
erfolgt
Behandlungsanlagen (CPB).
Adressen *
> OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.:
05284 / 98010
> RWE Umwelt Westfalen GmbH, Bielefeld, Tel.: 0521 / 934980
> Siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4: "Entsorgung von Sonderabfällen"
Hinweis!
>
>
>
>
in den Abscheider zurückgeführt)
> Kontrolle des Abscheiders und Entsorgung nach Bedarf, jedoch mind.
alle 5 Jahre1
i.d.R.
in
chemisch-physikalischen
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung
1
Die Eigenkontrolle darf nur durchführen, wer die entsprechende Sachkunde besitzt. Die
erforderliche Sachkunde erwirbt man durch Teilnahme an einem Seminar, das z.B. vom TÜV
angeboten wird. Die Eigenkontrolle umfasst im Wesentlichen die regelmäßige
Schlammspiegelmessung und Führung eines Betriebstagebuchs.
Zusätzlich ist alle 5 Jahre eine ausführliche Prüfung durch einen Fachbetrieb erforderlich, die
auch auf den baulichen Zustand (Dichtheit etc.) des Abscheiders eingeht.
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.12
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 34
5.13 Lösemittel
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische
EAK 14 06 02

andere Lösemittel und Lösemittelgemische
EAK 14 06 03
Beschreibung
Lösemittel werden bei der Reinigung von
weitergehenden Verarbeitungsschritten eingesetzt.
Vermeidung/
Verminderung
> Reinigungsgerechte Konstruktion (Hohlräume und Falze vermeiden)
reduziert den Einsatz von Reinigungs-, Entfettungs- und Anstrichmitteln
> Einsetzen anderer Verfahren, z.B. Niederdruckplasmareinigung.
> Nach Möglichkeit Verzicht auf halogenierte Lösemittel.
> Sparsamer Umgang (Mehrfachverwendung, geschlossene Systeme).
> Bei größeren Anlagen ab ca. 1000 l pro Jahr kann sich eine eigene
Destillationsanlage, ggf. gemeinsam mit anderen Unternehmen, aus
wirtschaftlicher Sicht (Kostenverminderung) lohnen.
Anfallort
> Entfettung/Reinigung (z.B. zwischen zwei Verarbeitungsschritten)
> Destillation
Sammlung/
Transport
> Unterschiedliche Lösemittel immer getrennt sammeln.
> Innerbetriebliche Sammlung in geeigneten Sammeltanks (gemäß
VAwS: doppelwandig, Auffangwanne); Behälter mit entsprechenden
Gefahrenzetteln nach den Gefahrstoffvorschriften kennzeichnen.
> Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner
Teil“, Kapitel 2.4.1)
Verwertung/
Beseitigung
> Rücknahme und Verwertung durch den Hersteller/Lieferanten.
> Wiederaufbereitung durch Destillation (selbst oder durch Fachfirma).
> Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig.
Adressen *
> KS-Recycling GmbH & Co KG, Sonsbeck, Tel.: 02838 / 9150-0
> WEKA-Destillation GmbH, Iserlohn, Tel.: 02371 / 9757-0
> Siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4: "Entsorgung von Sonderabfällen"
Hinweis!
>
>
>
>
Werkstücken
vor
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.13
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 35
5.14 Metallspäne, -staub und -teile
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

Eisenfeil- und -drehspäne
EAK 12 01 01

Eisenstaub und -teile
EAK 12 01 02

NE-Metallfeil- und -drehspäne
EAK 12 01 03

NE-Metallstaub und -teilchen
EAK 12 01 04
Beschreibung
In der Metallbe- und -verarbeitung fallen Metallabfälle bei der
mechanischen Formgebung (Drehen, Feilen, Schleifen etc.) in Form von
Spänen, Staub und Teilchen an. Sie sind möglichst ohne schädliche
Anhaftungen wie z.B. Kühlschmierstoff, Öl oder Fett zu verwerten.
Vermeidung/
Verminderung
>
>
>
>
Anfallort
> Mechanische Formgebung (z.B. Dreherei)
Sammlung/
Transport
Metallstäube, z.B. Aluminiumpulver, können an der Luft selbstentzündlich
sein und ein explosibles Gemisch bilden, wenn sie in der Luft verteilt
werden. Bei Berührung mit Wasser kann sich leicht brennbares
Wasserstoffgas bilden. Daher:
> Sammlung von Stäuben separat, trocken, am besten in stets
geschlossenen Containern
> nicht in der Nähe von brennbarem Material, Hitze- oder Funkenquellen
(Rauchen, offenes Licht, Feuer) lagern
> den nicht mit Metallpulver gefüllten Raums im Behälter mit Inertgas
füllen.
Konstruktionsänderungen, Reduzierung des Aufmaßes.
Alternative Formgebungsverfahren, z.B. Pulvermetallurgie, Druckguss
Nicht mit anderen Abfällen vermischen.
Für möglichst wenig schädliche Anhaftungen sorgen, um die
Verwertung zu erleichtern, z.B. durch:
- Abtropfstrecken,
- Späneschleudern bzw. -zentrifugen
- Vermeidung
von
kritischen,
insbesondere
chlorhaltigen
Kühlschmierstoffen.
Verwertung/
Beseitigung
> Rückführung der Späne und Stäube an Metallhütten zum Recycling
Adressen *
>
>
>
>
>
>
Hinweis!
> Im Falle der Beseitigung wird ein vereinfachter Entsorgungs-/
Sammelentsorgungsnachweis benötigt (siehe „Allgemeiner Teil“, Kap.
2.3 Nachweisführung).
Nahrwold, Barntrup, Tel.: 05262 / 2265
Plöger, Detmold, Tel.: 05231 / 22477
Riemeier GmbH, Bad Salzuflen, Tel.: 05222/95490
Wodtke, Detmold, Tel.: 05231 / 63333
Aluminium Krüger GmbH, Verl, Tel.: 05246 / 3792
Adressen verschiedener Metallhütten: siehe Steckbrief 5.19
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.14
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 36
5.15 Ölverschmutzte Materialien
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und
Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
EAK 15 02 02
Beschreibung
Durch Leckagen, Spritzverluste oder bei Umfüllvorgängen kommt es zu
Ölflecken. Um diese zu entfernen werden Ölbinder, Sägespäne oder
Aufsaugmatten
eingesetzt,
welche
später
als
besonders
überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden.
Des weiteren werden unter dem o.g. Abfallschlüssel i.d.R. verschiedene
ölverschmutzte Materialien zusammengefasst: öl- und fettverschmutzte
Putzlappen, verbrauchtes Ölbindemittel und andere öl- und
fettverschmutzte Betriebsmittel. Es ist aber durchaus sinnvoll und
aufgrund der Verwertungspflicht geboten, eine Trennung zwischen
verwertbaren und nicht verwertbaren Stoffen vorzunehmen. Verwertbare
Stoffe sind z.B.: Putzlappen, Öldosen.
Vermeidung/
Verminderung
> Auffangwannen unter Maschinen/Zapfstellen etc. aufstellen.
> Öldosen und Ölfilter vor der Entsorgung über geeignete
Ablaufeinrichtung leer laufen lassen.
Die aufgefangenen Öle und Emulsionen können aufbereitet werden.
> Regenerierbare Filtereinheiten verwenden
> Putzlappen/Aufsaugmatten über Textilmietservice beziehen
> Abdeckmaterialien mehrfach verwenden; wenn Papier benutzt werden
muss, wenigstens Recycling- oder Ausschusspapier verwenden
> Verwendung von Sägemehl und -spänen als Ölbindemittel innerhalb
des Betriebes (außerhalb wegen Verwehungsgefahr nicht anwendbar).
Anfallort
> Produktion
> Werkzeugbau
> Lager
Sammlung/
Transport
> Getrennte Sammlung der verschiedenen ölverschmutzten Materialien
und vorrangig Zuführen zu einer Verwertung.
> Sammlung in Metallbehältern mit Deckel
> Gefahrgut gemäß GGVS der Klasse 4.1 Ziffer 4 c, Behälter
entsprechend kennzeichnen; beim Transport sind Gefahrgutvorschriften
zu beachten (siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4.1).
> Empfohlen wird ein Unfallmerkblatt.
Verwertung/
Beseitigung
> Gemietete Putztücher/Aufsaugmatten werden vom Servicebetrieb
gereinigt und wieder eingesetzt.
> Leere Öldosen an Vertreiber zurückgeben.
> Das durch eine Auffangvorrichtung gesammelte Öl ebenfalls gemäß
Altölverordnung entsorgen.
> Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig (siehe “Allgemeiner
Teil“ Kap. 2.3).
Adressen *
> AIS - Oleocont GmbH, Elbstr. 58, Osnabrück, Tel.: 0541 / 63008
> Mewa, Walter v. Selve-Str. 12, Hameln, Tel.: 05151 / 401664
> Siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4 Entsorgung von Sonderabfällen
Hinweis!
>
>
>
>
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.15
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 37
5.16 Säuren, Basen
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

Schwefelsäure und schweflige Säure
EAK 06 01 01

Salzsäure
EAK 06 01 02

Flusssäure
EAK 06 01 03

Phosphorsäure und phosphorige Säure
EAK 06 01 04

Salpetersäure und salpetrige Säure
EAK 06 01 05

Ammoniumhydroxid
EAK 06 02 03
Beschreibung
Die verschiedenen Behandlungsbäder der Metallbearbeitung bestehen
u.a. aus den aufgeführten Säuren und Basen in unterschiedlicher
Zusammensetzung.
Durch Wärmebehandlung werden Metallen bestimmte Eigenschaften
verliehen. Das Härten ist ein solches Verfahren, wobei verschiedene
Stoffe zur Wärmeübertragung genutzt werden können:
- feste Mittel: z.B. Pulver und Granulate
- flüssige Mittel: z.B. Salzschmelzen, wässrige Lösungen, Säuren
- gasförmige Mittel: Vakuum oder Schutz- und Reaktionsgase, z.B.
"Exogas" (bestehend aus N, CO, CO2, H, H2O)
Vermeidung/
Verminderung
> Säuren in der Härterei durch gasförmige Hilfsmittel ersetzen.
> Nutzung zur Emulsionsspaltung bei der Aufbereitung
Kühlschmierstoffemulsionen prüfen.
Anfallort
> Härterei
Sammlung/
Transport
> Die Chemikalien von anderen Abfällen getrennt und sortenrein
sammeln und entsorgen.
> Sammlung in speziellen Entsorgungscontainern für flüssige Abfälle
(doppelwandig, Auffangwanne, siehe VAwS), die vom Entsorger im
Austauschsystem bereitgestellt werden. Kennzeichnung gemäß
Gefahrstoffvorschriften.
Verwertung/
Beseitigung
> Destillation
> Chemisch-physikalische Behandlung
> Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig.
Adressen *
> OSR Harald Gmeinder GmbH, Kressbronn, Tel.: 07543 / 6821
(Destillation)
> Rethmann Sonderabfall GmbH & Co. KG – CPB, Marl, Tel.: 02306 /
106-684
> siehe "Allgemeiner Teil", Kapitel 4.4
Hinweis!
>
>
>
>
von
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.16
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 38
5.17 Salze, Salzlösungen
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten
EAK 06 03 13

feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter
06 03 11 und 06 03 13 fallen (= ohne Cyanid u. Schwermetalle)
EAK 06 03 14
Beschreibung
Zur Aufbereitung von Behandlungsbädern, z.B. Galvaniken, werden
Ionenaustauscher eingesetzt, die angereicherte Metallsalze aus dem
Elektrolyt entfernen. Bei der Regeneration der Ionenaustauscher fallen
Salzlösungen an.
Salzschmelzen werden zum Abdecken und Reinigen von geschmolzenem
Metall eingesetzt. Dabei nehmen die Salze Metalle auf.
Salzschmelzen werden auch zur Härtung von Metallen genutzt. Nach dem
Erwärmen auf Härtetemperatur werden die Metalle abgeschreckt, z.B. in
Wasser. In dieses Wasser werden die Härtemittel eingetragen, es
entstehen Salzlösungen.
Vermeidung/
Verminderung
> Salzlösungen, die aus Pflegemaßnahmen von Behandlungsbädern
stammen, sind nicht vermeidbar.
> Salzschmelzen in der Härterei durch gasförmige Hilfsmittel ersetzen.
> Wasserentzug zur Mengenreduzierung prüfen.
Anfallort
> Härterei
Sammlung/
Transport
> Salze und Lösungen getrennt von anderen Abfällen sammeln und
entsorgen.
> Sammlung in speziellen Entsorgungscontainern für feste bzw. flüssige
Abfälle (siehe VAwS), die vom Entsorger im Austauschsystem
bereitgestellt werden. Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffvorschriften.
Verwertung/
Beseitigung
> Entsorgung in der chemisch-physikalischen Behandlung (CPB)
> Rückgewinnung von enthaltenen Metallen in Metallhütten prüfen
> Abfälle der EAK 06 03 14 sind auch im Falle der Verwertung
überwachungsbedürftig, es ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis
zu führen (siehe "Allgemeiner Teil", Kapitel 2.3.2)
Adressen *
> OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.:
05284 / 98010
> Rethmann Sonderabfall GmbH & Co. KG – CPB, Marl, Tel.: 02306 /
106-684
Metallwerke:
> Harzer Zink GmbH, Goslar, Tel.: 05321 / 684201
> Hüttenwerke Kayser AG, Lünen, Tel.: 02306 / 108-229 (NE-Metalle)
> Siegfried Jacob Metallwerke GmbH & Co. KG, Ennepetal, Tel.: 02333 /
985-229
Hinweis!
Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen:
> Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
> Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
> Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
> Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.17
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 39
5.18 Schlämme aus der chemischen Oberflächenbearbeitung
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

Phosphatierschlämme
EAK 11 01 08

Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten
EAK 11 01 09

Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die
unter 11 01 09 fallen
EAK 11 01 10
Beschreibung
Die o.g. Abfallschlüssel fallen hauptsächlich bei der Pflege von
Elektrolytbädern (z.B. Phosphatierung, Galvanik) an, die zu einer
erhöhten Standzeit der Behandlungsbäder führen soll. Aus Hilfsstoffen
entstehen im Elektrolyt störende Umsetzungsprodukte, die bei der
Regeneration der Lösung abgetrennt werden. Gelöste Metallionen werden
durch Fällung in schwer lösliche Verbindungen überführt und bilden
ebenfalls Schlämme.
Vermeidung/
Verminderung
> Siehe Verfahrensbeschreibung Behandlungsbäder, Kapitel 4.3.
> Mengenreduzierung durch Entwässerung der Schlämme
Anfallort
> Pflege der Galvanik- und ähnlicher Behandlungsbäder
Sammlung/
Transport
> Sammlung in speziellen Entsorgungscontainern (doppelwandig,
Auffangwanne, siehe VAwS), die vom Entsorger im Austauschsystem
bereitgestellt werden. Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffvorschriften.
> Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner
Teil“, Kapitel 2.4.1).
Verwertung/
Beseitigung
> Entsorgung in der chemisch-physikalischen Behandlung (CPB).
> Verwertbarkeit der enthaltenen Metalle prüfen.
> Besonders überwachungsbedürftige Abfälle sind nachweispflichtig zu
entsorgen (siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3).
Adressen *
> OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, 32816 Schieder-Schwalenberg,
Tel.: 05284 / 98010
je nach enthaltenen Metallen Entsorgung möglich über:
> DK Recycling und Roheisen GmbH, Abt. Recycling, Duisburg, Tel.:
0203 / 6081236
> Harzer Zink GmbH, Goslar, Tel.: 05321 / 684201
> Hüttenwerke Kayser AG, Lünen, Tel.: 02306 / 108-229 (NE-Metalle)
> Siegfried Jacob Metallwerke GmbH & Co. KG, Ennepetal, Tel.: 02333 /
985-229
Hinweis!
Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen:
> Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
> Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
> Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
> Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.18
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 40
5.19 Schlämme aus der spanenden Oberflächenbearbeitung
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
EAK 12 01 14

Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die
unter 12 01 14 fallen
EAK 12 01 15
ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme)
EAK 12 01 18

Beschreibung
Die o.g. Schlämme stammen aus spanenden und umformenden
Prozessen. Sie bestehen aus feinem Abrieb aus der Be- und Verarbeitung
von Metallen, der mit Kühlschmierstoffen (KSS), Schleifmittelabrieb und
sonstigen Verunreinigungen vermischt ist. Die Hauptmengen fallen beim
Schleifen, geringere Mengen beim Honen und Läppen an; des weiteren
entstehen solche Abfälle bei der Filtration von KSS.
Vermeidung/
Verminderung
>
>
>
>
>
>
Anfallort
> Mechanische Oberflächenbearbeitung
> KSS-Pflege
Sammlung/
Transport
> Getrennt von anderen Abfällen in speziellen Entsorgungscontainern
(doppelwandig, Auffangwanne, siehe VAwS) sammeln, Kennzeichnung
gemäß GGVS.
Verwertung/
Beseitigung
> Stoffliche Verwertung durch Wiederaufbereitung des Ölanteils und
Verwertung des Eisenanteils (nach Konditionierung) in:
 Eisen- und Stahlerzeugung als Erz- oder Schrottersatz
 Zementwerken (Ersatz von eisenhaltigen Zuschlagstoffen)
 chemischer Industrie, wo Produkte unter Verwendung von
Eisenverbindungen hergestellt werden.
> Chemisch-physikalische Behandlung (CPB).
> Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig.
> Abfall der EAK 12 01 15 ist bei der Verwertung überwachungsbedürftig.
Adressen *
> OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.:
05284 / 98010
> W. Wienkemeier GmbH, Blomberg, Tel.: 05263 / 4418
je nach Metallsorte Entsorgung über folgende Betriebe möglich:
> DK Recycling und Roheisen GmbH, Abt. Recycling, Duisburg, Tel.:
0203 / 6081236
> Harzer Zink GmbH, Goslar, Tel.: 05321 / 684201
> Hüttenwerke Kayser AG, Lünen, Tel.: 02306 / 108-229 (NE-Metalle)
> Muldenhütten Recycling und Umwelttechnik GmbH, Freiberg, Tel.:
03731 / 367-231 (Blei)
> Siegfried Jacob Metallwerke GmbH & Co. KG, Ennepetal, Tel.: 02333 /
985-229
Hinweis!
Konstruktionsänderungen, Reduzieren des Aufmaßes.
Alternative Formgebungsverfahren, z.B. Pulvermetallurgie, Druckguss.
Verwendung von Schleifmitteln mit höheren Standzeiten.
Reduzierung bzw. Verzicht auf KSS.
Verzicht auf Filterhilfsmittel bei der KSS-Filtration.
Behandlung der Schlämme optimieren zur Rückführung der Öle und zur
Mengenreduzierung.
> Siehe auch Kapitel 4.1 „Mechanische Formgebung“
Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen:
> Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
> Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
> Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
> Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.19
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 41
5.20 Spülflüssigkeiten
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten
EAK 11 01 11

wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die
unter 11 01 11 fallen
EAK 11 01 12
wässrige Waschflüssigkeiten
EAK 12 03 01

Beschreibung
Die Spül- und Waschflüssigkeiten stammen aus der Reinigung zwischen
Behandlungsschritten wie Entfettung, Beizen, Galvanik, Beschichtung etc.
Die gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten enthalten die Wirkstoffe der
vorhergehenden Behandlungsbäder in verdünnter Form, aber gleicher
Zusammensetzung. Auch besondere Inhaltsstoffe wie zugefügte
Emulgatoren, Inhibitoren und weitere Additive, finden sich in den
Spülflüssigkeiten wieder.
Weiterhin gelangen auch die Metallarten der behandelten Werkstücke in
die Spülwässer.
Vermeidung/
Verminderung
> Umstieg auf Trockenreinigung (Abblasen, Abquetschen statt Abspülen
der Werkstücke) prüfen.
> Maßnahmen, die zu einer Verlängerung der Badstandzeiten (Beizen,
Galvanik etc.) führen, helfen auch, die Gebrauchsdauer der
Spülflüssigkeiten zu verlängern  Verminderung der Aus- bzw.
Eintragsverluste (ausreichende Abtropfzeiten u.ä.).
> Pflege der Spül- und Waschflüssigkeiten (Abtrennung eingetragener
Metalle, Salze etc.).
> Wasserentzug zur Mengenreduzierung.
> Rückführung der Spülflüssigkeiten in die vorangegangenen Bäder, um
Austragsverluste zu ersetzen.
> Siehe auch Kapitel 4.3 Behandlungsbäder.
Anfallort
> Reinigungsbäder, Spülstände
Sammlung/
Transport
> Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner
Teil“, Kapitel 2.4.1).
Verwertung/
Beseitigung
> Entsorgung in chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen (CPB).
> Verwertbarkeit der enthaltenen Metalle prüfen.
> Die Entsorgung der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle ist in
jedem Fall nachweispflichtig.
Adressen *
> Dietz Transporte, Lage, Tel.: 05232 / 61333 (nur Transport)
> OWL Entsorgungs-GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg, Tel.:
05284 / 98010
> Siegfried Jacob Metallwerke GmbH & Co.KG, Ennepetal, Tel.: 02333 /
985-229
Hinweis!
Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen:
> Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
> Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
> Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
> Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.20
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 42
5.21 Strahlmittel
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
EAK 12 01 16

Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter
12 01 16 fallen
EAK 12 01 17
Beschreibung
Strahlmittel können zu verschiedenen Zwecken genutzt werden. Die
größten Anwendungsfelder liegen in der Oberflächenbehandlung und der
Metallhärtung. Während des Strahlvorganges nimmt das Strahlmittel
Verunreinigungen auf. Dabei handelt es sich meist um Schwermetalle.
Weitere Informationen zu Strahlmitteln finden Sie im Kapitel 4.2.
Vermeidung/
Verminderung
> Einsatz mehrfach verwendbarer Strahlmittel wie Granatsand, Korund,
Stahlkies oder Kunststoffgranulat (Einsparung bei Beschaffungs- und
Entsorgungskosten).
> Kreislaufführung der Strahlmittel nach interner Aufbereitung (Siebung,
Windsichtung). Eine bessere Aufbereitung der Strahlmittel führt zu
längeren Standzeiten und damit geringeren Material- und
Entsorgungskosten.
Anfallort
> Entlackung, Härterei, Schleiferei (Entgraten)
Sammlung/
Transport
> Lagerung der schädlich verunreinigten Strahlmittel auf Grund der
umweltund
gesundheitsgefährdenden
Wirkung
in
dicht
verschließbaren Containern (oder zumindest gegen Niederschlag und
Verwehung dicht abgedeckt) auf undurchlässiger Fläche.
> Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner
Teil“, Kapitel 2.4.1)
Verwertung/
Beseitigung
> Einzelne Metallhütten nutzen Strahlmittel als Sekundärrohstoff. Der
Einsatz als Sekundärrohstoff in der Verhüttung ist von verschiedenen
Parametern (z.B. Aluminium-, Zinkgehalt) abhängig.
> Einsatz als Zuschlagstoff für Beton oder Zement.
> Ist eine Verwertung der Strahlmittelrückstände nicht möglich, so sind
sie je nach Schadstoffgehalt auf einer Sonderabfalldeponie oder nach
Einzelzustimmung auf der Deponie des Abfallwirtschaftsverbandes
Lippe abzulagern.
> Besonders überwachungsbedürftige Abfälle sind grundsätzlich
nachweispflichtig zu verwerten bzw. zu beseitigen (siehe „Allgemeiner
Teil“, Kap. 2.3).
> Abfälle der Schlüsselnummer 12 01 17 sind auch im Falle der
Verwertung überwachungsbedürftig.
Adressen *
> Hermann Nottenkämper OHG, Oberhausen, Tel.: 0208 / 99427-0
> Hüttenwerke Kayser AG, Lünen, Tel.: 02306 / 108-229
> Muldenhütten Recycling und Umwelttechnik GmbH, Freiberg, Tel.:
03731/367-231
> Remineral & Klösters Recycling u. Entsorgung GmbH & Co. KG,
Duisburg, Tel.: 0203 / 60977-0
> Wester Tonbergbau GmbH, Alfter Witterschlick, Tel.: 0228 / 9872013
(Mineralaufbereitung)
Hinweis!
Bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen:
> Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
> Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
> Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
> Siehe „Allgemeiner Teil“ Kap. 2.3 / 4.4
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.21
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 43
5.22 Verpackungen
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

Verpackungen aus Papier und Pappe
EAK 15 01 01

Verpackungen aus Kunststoff
EAK 15 01 02

Verpackungen aus Holz
EAK 15 01 03

Verpackungen aus Metall
EAK 15 01 04

gemischte Verpackungen
EAK 15 01 06

Verpackungen aus Glas
EAK 15 01 07
Beschreibung
Verpackungen dienen der Handhabung und dem Schutz der Waren. In der
Gruppe der Verpackungen 15 01 werden die verschiedenen
Verpackungen je nach Material unterschieden.
Gemäß Verpackungsverordnung werden sie in drei Kategorien eingeteilt:
- Verkaufsverpackungen
- Umverpackungen
- Transportverpackungen
Vermeidung/
Verminderung
> Ersatz der Einweg- durch Mehrwegverpackungen (Paletten,
Kartonagen,
Kanister;
aber
z.B.
auch
Umrüstung
von
Getränkeautomaten).
> Wiederverwendung
von
Verpackungsmaterial
(insbesondere
Kartonagen) zum Verpacken eigener Ware, Verpackung auf das
Nötigste reduzieren.
> Nutzung der „Karton-Börse“ des Ganzglaszentrums Bielefeld zur
Wiederverwertung gut erhaltener und stabiler Kartonagen prüfen.
> Rücknahmeinitiativen sowie die Rücknahme durch Lieferanten nutzen.
Anfallort
> Warenein- und -ausgang
> Verpackungsrücknahme vom Kunden
> Pausenräume
Sammlung/
Transport
> Grundsätzlich restentleert und getrennt nach Materialart sammeln.
> Bei sehr geringem Aufkommen als gemischte Verpackungen sammeln.
> Papier, Pappe, Kartonage trocken lagern, sonst muss das aufgesaugte
Wasser
bei
der
Entsorgung
mitbezahlt
werden.
Zur
Volumenreduzierung pressen.
Verwertung/
Beseitigung
> Verpackungen an Hersteller und Vertreiber zurückgeben bzw. vorrangig
stofflich oder energetisch verwerten.
> Nutzung von Rücknahmeinitiativen (z.B. Interseroh, VfW)
Adressen *
> Rücknahmeinitiativen der Hersteller und Vertreiber mit entsprechenden
Vertragspartnern in Lippe  „Allgemeiner Teil“, Kap. 4.5 und 9
> Weitere Auskünfte erteilt die Gewerbeabfallberatung des Kreises Lippe
Hinweis!
> Als Hersteller oder Vertreiber von verpackten Produkten unterliegen Sie
selbst den Rücknahmepflichten der Verpackungsverordnung.
Details zu verunreinigten Verpackungen finden Sie im Steckbrief
„Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen“, S. 44.
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.22
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 44
5.23 Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten
oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
EAK 15 01 10
Beschreibung
Unter diesen Begriff fallen Kunststoffflaschen/-kanister und Metalldosen/
-kanister sowie Spraydosen, die noch Reste von z.B. Farbe, Lack, Öl,
Lösemittel, Kleber, Säure etc. enthalten, die nicht ausgehärtet sind.
Handelt es sich bei den Resten nur um Restanhaftungen (Behältnisse
sind spachtelrein und tropffrei), können die Behältnisse in der Regel über
die entsprechenden Rücknahmeinitiativen entsorgt werden (z.B. KBS,
Interseroh, RIGK).
Vermeidung/
Verminderung
> Möglichst restloser Verbrauch und Einrichtung eines Restelagers.
> Häufig benötigte Stoffe in Mehrweggroßgebinden (Fassware für Öl etc.)
Anfallort
> Warenanlieferung
> Lager
> Produktion
Sammlung/
Transport
> Behältnisse mit schädlichen Restinhalten getrennt von anderen Abfällen
sammeln.
> Die Inhaltsstoffe in einem "Entsorgungsbehälter" sammeln, jeweils nur
gleiche Stoffe in einem Behälter sammeln.
> Über Rücknahmeinitiativen verwertbare Behältnisse mit geringen
Restanhaftungen getrennt erfassen.
Verwertung/
Beseitigung
> Behältnisse mit schädlichen Restinhalten müssen als besonders
überwachungsbedürftiger Abfall nachweispflichtig entsorgt werden.
> Entleerte Behälter ohne Restanhaftungen über Rücknahmeinitiativen
verwerten.
> Entleerte Metallbehälter können auch über den Schrotthandel verwertet
werden.
Adressen *
Kunststoffe:
> Vertragspartner der Interseroh GmbH:
Cleanaway Dörentrup GmbH, Tel.: 05265/94990
Cleanaway Lage GmbH, Tel.: 05232/65083
DST Wertstoffsortierung, Tel.:05231/60030
Schlotthauer GmbH & Co.KG Tel.: 05261/25800
> Vertragspartner von RIGK:
Cleanaway Dörentrup GmbH, Tel.: 05265 / 94990
Preiß GmbH, Tel.: 05223/177110
Metalle:
> Vertragspartner der KBS GmbH:
Cleanaway Dörentrup GmbH, Tel.: 05265 / 94990
Nahrwold, Tel.: 05262 / 2265
Riemeier GmbH, Tel.: 05222 / 95490
> Siehe "Allgemeiner Teil, Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen)
Hinweis!
>
>
>
>
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
5.23
Abfallsteckbriefe
Stand: August 2003
Seite 45
5.24 Ziehmittel
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern gemäß AVV:

gebrauchte Wachse und Fette
EAK 12 01 12
Beschreibung
Drähte, Stäbe und Rohre können aus vorgewalzten Halbzeugen durch
Ziehen geformt werden. Hierzu werden sie, meistens kalt, durch
Ziehwerkzeuge gezogen. Vorteile des Einsatzes von Ziehmitteln (Wachse,
Fette, Öle, Seifen etc.) sind:
Der Verschleiß an den Werkzeugen kann vermindert werden.
Reibungskräfte werden verringert.
Das Reißen des Werkstoffes wird verhindert.
Die Beschaffenheit der Werkstückoberfläche kann sich verbessern.
Vermeidung/
Verminderung
> Sparsamer Gebrauch der Ziehmittel
Anfallort
> Zieherei
Sammlung/
Transport
> Gebrauchte Wachse und Fette von anderen Abfällen getrennt halten.
> Transportgenehmigungspflichten sind zu beachten (siehe „Allgemeiner
Teil“, Kapitel 2.4.1).
Verwertung/
Beseitigung
> Konditionierung
> Die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig.
Adressen *
>
>
>
>
>
Cleanaway Lage GmbH, Tel.: 05232/65083
Dietz Transporte, Lage, Tel.: 05232 / 61333
Wienkemeier GmbH, Blomberg, Tel.: 05263 / 4418 o. 4488
RWE Umwelt Westfalen GmbH & Co.KG, Bielefeld, Tel.: 0521 / 934980
Zimmermann GmbH & Co. KG – CPB, Gütersloh, Tel.: 05241 / 9676-31
Hinweis!
>
>
>
>
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
Siehe „Allgemeiner Teil“, Kap. 2.3 Nachweisführung
5.24
* : Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar.
Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62 - 665, - 669 oder - 678 erfragt werden.
Stand: August 2003
6
Abfallcheckliste
Seite 46
Abfallcheckliste
BÜ: besonders überwachungsbedürftig Ü: überwachungsbedürftig
Tabelle 1: Abfallmengen und -entsorgung
Abfallbezeichnung
EAK BÜ Ü Gefahrst.Menge pro Jahr (t)
Zeichen Verwertung Beseitigung
Nachweis
Art der Lagerung
Beförderer
Entsorger
Bemerkung
Abfallcheckliste
Stand: August 2003
Tabelle 2: Abfallentsorgungskosten
Abfallbezeichnung
EAK
Menge pro Jahr (t)
Verwertung Beseitigung
Beförderer
Seite 47
Entsorger
Transport
Entsorgung
Kosten/a
Behälter
Kosten/t
sonstige
gesamt
Anhang
Stand: August 2003
Seite 48
Merkblatt Betriebs- und Verhaltensvorschriften
beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Dieses Merkblatt ist an gut sichtbarer Stelle in der Nähe der Anlage zum Umgang mit
wassergefährdenden
Stoffen anzubringen. Auf
die gesetzlichen
Bestimmungen des
Wasserhaushaltsgesetzes und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) wird hingewiesen.
1. Befüllen und Entleeren der Anlage
Das Befüllen und Entleeren der Anlage ist ununterbrochen zu überwachen. Bei der Befüllung der
Anlage ist sicherzustellen, dass der Lieferant Zugang zu den Anlagen erhält und sich vom Füllstand
der Anlage überzeugt sowie überprüft, ob die Sicherheitseinrichtungen in ordnungsgemäßem
Zustand sind.
2. Wartung der Anlage
Gem. § 24 VAwS i.V. m. § 19 l Abs. 1 WHG sind Arbeiten an der Anlage (Reinigung, Instandsetzung,
Instandhaltung, Einbau und Aufstellung) bei Anlagen der Gefährdungsstufen C und D nach § 6 VAwS
fachbetriebspflichtig.
Wartung der Anlage fachbetriebspflichtig:
X
ja
nein
Der Betreiber einer Anlage muss sich davon überzeugen, dass er einen Fachbetrieb mit diesen
Aufgaben betraut. Dazu muss der Fachbetrieb dem Betreiber einer Anlage eine Bestätigung einer
baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft vorlegen, wonach er zur Führung
von Gütezeichen dieser Gemeinschaft für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten berechtigt ist, oder
eine Bestätigung einer Technischen Überwachungsorganisation über der Abschluss eines
Überwachungsvertrages vorlegen.
3. Überprüfung der Anlage
Die Anlage unterliegt der Prüfpflicht nach VAwS:
X ja
nein
Wenn Ja: Inbetriebnahmeüberprüfung am:
oder Fachbetriebsbescheinigung
wiederkehrende Prüfung am: ........................................-----............................................................
wiederkehrende Prüfung am: ........................................-----............................................................
wiederkehrende Prüfung am: ........................................-----............................................................
wiederkehrende Prüfung am: ........................................-----............................................................
wiederkehrende Prüfung am: ........................................-----............................................................
Die hierfür anerkannten Organisationen, deren Sachverständige diese Prüfung durchführen können,
werden in der Sammlung des bereinigten Ministerialblattes (SMBl. NW.) unter der
Gliederungsnummer 770 bekannt gemacht.
4. Verhalten bei Störfällen
Treten wassergefährdende Stoffe aus der Anlage aus und ist zu befürchten, dass diese in den
Untergrund oder in die Kanalisation eindringen, so ist dies unverzüglich der örtlichen
Ordnungsbehörde anzuzeigen.
Anschrift:
Telefonnummer:
Kreis Lippe, Wasser-/Abfallwirtschaft, Postfach, 32754 Detmold
05231/62-0, außerhalb der Dienstzeit Leitstelle Lippe 05231/96550
Kann eine Gefährdung oder Schädigung der Gewässer nicht auf andere Weise verhindert werden, ist
die Anlage unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und ggf. zu entleeren.
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