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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
6182/10 (Presse 21)
(OR. en)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2993. Tagung des Rates
Bildung, Jugend und Kultur
Brüssel, den 15. Februar 2010
Präsident
Ángel GABILONDO PUJOL
Minister für Bildung Spaniens
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel.: +32 (0)2 281 9442 / 6319
Fax: +32 (0)2 281 8026
[email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom
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15.II.2010
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat erörterte die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der europäischen Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung und legte Betonung darauf,
dass Bildung ein zentraler Faktor einer auf Wissen und Innovation gestützten Wirtschaft ist.
Ferner verlängerte der Rat die restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe, die unter anderem ein
Waffenembargo beinhalten, ohne Aussprache um ein weiteres Jahr.
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15.II.2010
INHALT1
TEILNEHMER .................................................................................................................................. 5
ERÖRTERTE PUNKTE
Allgemeine und berufliche Bildung mit Blick auf Europa 2020 ......................................................... 7
SONSTIGES ........................................................................................................................................ 8
Die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in der neuen europäischen Wirtschaft ............... 8
Hochschulbildung in Portugal .............................................................................................................. 8
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
POLITIK IM AUDIOVISUELLEN BEREICH
–
Audiovisuelle Mediendienste .................................................................................................................................. 9
AUSSENBEZIEHUNGEN
–
Aktualisierte Fassung der unter den Verhaltenskodex für Waffenausfuhren fallenden Gemeinsamen
Militärgüterliste der EU ........................................................................................................................................... 9
–
Restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe .............................................................................................................. 9
–
Menschenrechtsdialog EU-Republik Moldau – Schlussfolgerungen des Rates .................................................... 10
JUSTIZ UND INNERES
–
Abkommen mit Drittländern ................................................................................................................................. 11
ZOLLUNION
–
Abkommen EU/China über Drogenausgangsstoffe – Änderung ........................................................................... 12
VERKEHR
–
Statistiken zum Seeverkehr – Regelungsverfahren ............................................................................................... 12
1
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
  Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden.
  Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
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15.II.2010
HANDELSPOLITIK
–
Rücknahme einer als Anreiz konzipierten EU-Sonderregelung für Sri Lanka ...................................................... 13
UMWELT
–
Industrieemissionen* ............................................................................................................................................. 13
BINNENMARKT
–
Typgenehmigung von wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen – Regelungsverfahren ....................................... 14
SOZIALPOLITIK
–
Beschäftigung behinderter Personen – Statistische Angaben ................................................................................ 14
SCHRIFTLICHES VERFAHREN
–
Antidumping – Glyphosat mit Ursprung in China ................................................................................................. 15
–
Handel mit Holz aus illegalem Einschlag .............................................................................................................. 15
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15.II.2010
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Pascal SMET
Bulgarien:
Petya EVTIMOVA
Tschechische Republik:
Jana MATESOVÁ
Dänemark:
Bertel HAARDER
Deutschland:
Helge BRAUN
Flämischer Minister für Unterricht, Jugend,
Chancengleichheit und Brüsseler Angelegenheiten
Stellvertreterin des Ministers für Bildung, Jugend und
Wissenschaft
Stellvertreterin der Ministerin für Bildung, Jugend und
Sport
Minister für Bildung und Minister für die nordische
Zusammenarbeit
Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin
für Bildung und Forschung
Estland:
Gert ANTSU
Stellvertreter des Ständigen Vertreters
Irland:
Geraldine BYRNE NASON
Stellvertreterin des Ständigen Vertreters
Griechenland:
Leonidas ROKANAS
Stellvertreter des Ständigen Vertreters
Spanien:
Ángel GABILONDO PUJOL
María Victoria BROTO COSCULLUELA
Minister für Bildung
Ministerin (Regionalregierung)
Frankreich:
Philippe LEGLISE-COSTA
Stellvertreter des Ständigen Vertreters
Italien:
Giuseppe PIZZA
Staatssekretär für Bildung, Hochschulen und Forschung
Zypern:
George CHACALLI
Stellvertreter des Ständigen Vertreters
Lettland:
Mareks GRUSKEVICS
Staatssekretär
Litauen:
Raimundas KAROBLIS
Stellvertreter des Ständigen Vertreters
Luxemburg:
Michèle EISENBARTH
Stellvertreterin des Ständigen Vertreters
Ungarn:
Zoltán LOBODA
Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Kultur
Malta:
Clyde PULI
Parlamentarischer Staatssekretär für Jugend und Sport im
Ministerium für Bildung und Kultur
Niederlande:
Sharon DIJKSMA
Staatssekretärin für Bildung, Kultur und Wissenschaft
Österreich:
Beatrix KARL
Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung
Polen:
Lilla JARON
Portugal:
Isabel VEIGA
José MARIANO GAGO
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Unterstaatssekretärin, Ministerium für Wissenschaft und
Hochschulen
Ministerin für das Bildungswesen
Minister für Wissenschaft, Technologie und Hochschulen
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15.II.2010
Rumänien:
Daniel Petru FUNERIU
Minister für Bildung, Forschung, Jugend und Sport
Slowenien:
Alenka KOVŠCA
Staatssekretärin, Ministerium für Bildung und Sport
Slowakei:
Peter BENO
Mertens-Gruppe
Finnland:
Henna VIRKKUNEN
Ministerin für Bildung
Schweden:
Karin PILSÄTER
Vereinigtes Königreich:
Baroness Delyth MORGAN
Staatssekretärin beim Minister für Bildung,
Staatssekretärin beim Minister für Hochschule und
Forschung
Andy LEBRECHT
Parlamentarische Staatssekretärin für Kinder-, Jugendund Familienfragen
Stellvertreter des Ständigen Vertreters
Kommission:
Androulla VASSILIOU
Mitglied
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15.II.2010
ERÖRTERTE PUNKTE
Allgemeine und berufliche Bildung mit Blick auf Europa 2020
Im Zuge der Ausarbeitung der neuen Strategie "EU 2020", die an die Stelle der Lissabon-Agenda
treten soll, erörterte der Rat die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der
Anstrengungen Europas zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung.
Der Rat nahm zunächst den gemeinsamen Fortschrittsbericht (2010) über die Umsetzung des
Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" im Zeitraum 2007-2009 an
(Dok. 5394/10). Generell ist europaweit eine Verbesserung der Leistungen der Bildungssysteme zu
verzeichnen, wobei die politischen Maßnahmen auf EU-Ebene dazu beitragen, die Bildungsreformen auf nationaler Ebene voranzubringen. Zugleich sind aber nach wie vor große Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere was die Lesekompetenz anbelangt.
Die Minister waren gebeten worden, auf die beiden folgenden Fragen einzugehen:
1.
Wie sehen Sie die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der europäischen Bemühungen um die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie von
sozialer Gerechtigkeit und sozialem Zusammenhalt?
2.
Welchen – praktischen – Beitrag können die für Bildung zuständigen Ministerinnen und
Minister zur künftigen EU-Agenda 2020 leisten, und wie können sie dafür sorgen, dass für
den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung angemessene Ressourcen zur Verfügung stehen?
Die Minister legten Betonung darauf, dass die Bildung im Rahmen der europäischen Bemühungen
zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung eine zentrale Rolle einnimmt. Wissen sei nicht
nur der Schlüssel zur Überwindung der aktuellen Wirtschaftskrise, sondern auch langfristig von
wesentlicher Bedeutung, da neue Arbeitsplätze zunehmend höhere Qualifikationen erforderten. Die
Minister unterstrichen jedoch auch die soziale Dimension der Bildung und ihre Bedeutung dafür,
europäische Werte zu vermitteln und sicherzustellen, dass jeder Einzelne einen Beitrag für die
Gesellschaft leisten kann. Die Bildungssysteme sollten sowohl auf Qualität als auch auf Chancengleichheit abstellen. Beim Übergang zu einer nachhaltigeren, "grüneren" Wirtschaft sei die Bildung
darüber hinaus ein ausschlaggebender Faktor für den Verhaltenswandel in Privat- und Geschäftsleben.
Zahlreiche Minister hoben die wichtige Rolle hervor, die dem im vergangenen Jahr angenommenen
neuen strategischen Rahmen für eine europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen
und beruflichen Bildung für die Erreichung dieser Ziele zukommt. Auf Interesse stieß überdies der
Vorschlag, in die künftige Strategie "EU 2020" ein ganz spezielles Bildungsziel aufzunehmen, etwa
eine Erhöhung der Zahl der Hochschulabsolventen.
Abschließend unterstrichen die Minister die Notwendigkeit weiterer Investitionen im Bereich der
allgemeinen und beruflichen Bildung, um die Bildungs- und Ausbildungssysteme zu modernisieren
und auf eine wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft hinzuwirken. Die Ressourcen sollten in
effizienter und transparenter Form gezielt eingesetzt werden. Mehrere Delegationen erklärten ferner, dass ihres Erachtens die Bedeutung der Bildung auch bei der anstehenden Reform des
EU-Haushalts ihren Niederschlag finden sollte.
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15.II.2010
SONSTIGES
Die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in der neuen europäischen Wirtschaft
Der Vorsitz informierte die Delegationen über eine Konferenz zur Rolle der allgemeinen und
beruflichen Bildung in der neuen europäischen Wirtschaft, die am 25./26. Januar 2010 in Madrid
stattgefunden hatte.
Hochschulbildung in Portugal
Die portugiesische Delegation unterrichtete den Rat über ihr jüngstes Programm zum Ausbau der
Hochschulbildung im Zeitraum 2010-2013 (Dok. 5831/10).
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15.II.2010
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
POLITIK IM AUDIOVISUELLEN BEREICH
Audiovisuelle Mediendienste
Der Rat nahm eine kodifizierte Fassung der Richtlinie über die Bereitstellung audiovisueller
Mediendienste an (Dok. 3683/09).
Diese neue Richtlinie ersetzt die verschiedenen in die Richtlinie 89/552 eingegangenen Rechtsakte,
deren Inhalt jedoch in vollem Umfang beibehalten wird.
AUSSENBEZIEHUNGEN
Aktualisierte Fassung der unter den Verhaltenskodex für Waffenausfuhren fallenden
Gemeinsamen Militärgüterliste der EU
Der Rat nahm eine aktualisierte Fassung der unter den EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren
fallenden Gemeinsamen Militärgüterliste an. Diese Liste dient als Bezugspunkt für die nationalen
Listen der Mitgliedstaaten für Militärtechnologie und Militärgüter, ersetzt diese aber nicht unmittelbar.
Restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe
Der Rat verlängerte die gegen Simbabwe verhängten restriktiven Maßnahmen um ein weiteres Jahr
(siehe Amtsblatt C 38 vom 16.2.2010). Diese Maßnahmen umfassen ein Verbot des Verkaufs von
Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial, das zur internen Repression verwendet werden
könnte, an Simbabwe, ein Verbot der Einreise in die EU-Mitgliedstaaten und der Durchreise für
Personen, die durch ihre Handlungen die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die
Rechtsstaatlichkeit in Simbabwe ernsthaft untergraben, sowie das Einfrieren von Vermögenswerten
natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die das Regime wirtschaftlich unterstützen. Die Maßnahmen enden am 20. Februar 2011.
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Menschenrechtsdialog EU-Republik Moldau – Schlussfolgerungen des Rates
1.
Der Rat verweist auf seine Schlussfolgerungen zur Republik Moldau vom 15. Juni 2009, in
denen er sich für eine weitere Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und der
Republik Moldau auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Grundsätze ausgesprochen
hat. Er erinnert auch daran, dass auf der Tagung des Kooperationsrates EU-Republik
Moldau vom 21. Dezember 2009 von beiden Seiten begrüßt wurde, dass in jüngster Zeit
positive Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte, Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit in Moldau stattgefunden und die moldauischen Behörden zudem zugesagt
haben, die noch bestehenden Menschenrechtsprobleme anzugehen. Überdies hat die EU
begrüßt, dass Moldau bereit ist, einen regelmäßigen Menschenrechtsdialog zu führen.
2.
Der Rat weist darauf hin, dass die Ziele des Menschenrechtsdialogs mit der Republik
Moldau darin bestehen, zum einen Menschenrechtsprobleme in der Republik Moldau und
in der Europäischen Union, und zwar auch individuelle Fälle, eingehender zu erörtern, um
zu konkreten Ergebnissen zu gelangen, und zum anderen den Dialog über Menschenrechtsfragen in multilateralen Gremien zu intensivieren. Die Achtung der Menschenrechte und
demokratischen Grundsätze ist nach wie vor fester Bestandteil eines breiter angelegten
politischen Dialogs zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau.
3.
Der Rat beschließt deshalb, einen Menschenrechtsdialog mit der Republik Moldau einzuleiten. Der Dialog sollte mindestens einmal jährlich stattfinden, wobei die Sitzungen
grundsätzlich abwechselnd in der Republik Moldau und in der Europäischen Union
abgehalten werden. Der Dialog wird auch eine zivilgesellschaftliche Komponente enthalten und von Fall zu Fall Gespräche mit den einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der OSZE und dem Europarat
umfassen.
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15.II.2010
JUSTIZ UND INNERES
Abkommen mit Drittländern
Der Rat beschloss, dem Europäischen Parlament eine Reihe von Abkommen zur Zustimmung zu
übermitteln, die von der EU mit folgenden Drittländern geschlossen werden sollen:
–
mit Island und Norwegen:
–
über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates
zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur
Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und des
Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI
(Dok. 5309/10);
–
über die Anwendung einiger Bestimmungen des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen (Dok. 5306/10) und
–
über das Übergabeverfahren (Dok. 5307/10);
–
mit Liechtenstein und der Schweiz: zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser
Staaten an Frontex, der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
EU-Außengrenzen (Dok. 5707/10);
–
mit Australien: über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records
– PNR) aus der EU und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an die australische Zollbehörde (Dok. 5303/10);
–
mit Japan: über die Rechtshilfe in Strafsachen (Dok. 5308/10);
–
mit den Vereinigten Staaten von Amerika: über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen
(Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an
das United States Department of Homeland Security (PNR-Abkommen von 2007)
(Dok. 5304/10).
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ZOLLUNION
Abkommen EU/China über Drogenausgangsstoffe – Änderung
Der Rat nahm einen Beschluss über den Standpunkt an, den die EU im Hinblick auf die Änderung
von Anhang A des Abkommens EU/China über Drogenausgangsstoffe und Stoffe, die häufig für die
rechtswidrige Herstellung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen verwendet werden,
vertreten soll.
Dieses Abkommen, das Maßnahmen festlegt, welche die Kontrolle des Handels von Drogenausgangsstoffen zwischen der EU und China verbessern sollen, ist im Juli 2009 in Kraft getreten1.
VERKEHR
Statistiken zum Seeverkehr – Regelungsverfahren
Der Rat beschloss, die Annahme eines Beschlusses der Kommission zu einer Richtlinie im Bereich
des Seeverkehrs nicht abzulehnen. In der Richtlinie geht es um die statistische Erfassung des Güterund Personenseeverkehrs. Die Richtlinie 2009/42 soll dahingehend geändert werden, dass die vorliegenden vierteljährlichen Statistiken über den Personenverkehr und den Schiffsverkehr in den
wichtigsten europäischen Häfen an Eurostat übermittelt und jährlich verbreitet werden sollen und
dass die statistischen Angaben über den Personenverkehr von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger
Basis erhoben werden sollen.
Nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle kann der Rat einen Rechtsakt ablehnen, wenn dieser
über die für die Kommission vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinausgeht oder mit dem Ziel
und dem Inhalt des Basisrechtsakts nicht vereinbar ist oder aber gegen die Grundsätze der
Subsidiarität oder Verhältnismäßigkeit verstößt.
1
ABl. L 177 vom 8.7.2009, S. 7.
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HANDELSPOLITIK
Rücknahme einer als Anreiz konzipierten EU-Sonderregelung für Sri Lanka
Der Rat verabschiedete eine Verordnung über die vorübergehende Rücknahme der als Anreiz konzipierten Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung für
alle Waren mit Ursprung in Sri Lanka (Dok. 5470/10). Grundlage hierfür ist ein Kommissionsbericht, dem zufolge internationale Menschenrechtsübereinkommen durch die nationalen Rechtsvorschriften Sri Lankas nicht wirksam umgesetzt werden. Der Rat hat zugesichert, dass diese
Sonderregelung wieder in Kraft gesetzt wird, wenn die Gründe für die vorübergehende Rücknahme
nicht mehr bestehen.
UMWELT
Industrieemissionen*
Der Rat legte seinen Standpunkt in erster Lesung zu einer Richtlinie über Industrieemissionen fest
(Dok. 11962/3/09 REV 3 + 11962/2/09 REV 2 ADD 1 + 5998/10 ADD 1 REV 1 + COR 1).1
Diese sogenannte IVU-Richtlinie zielt darauf ab, die durch die Emissionen von Industrieanlagen
hervorgerufene Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung zu vermeiden bzw. zu vermindern. Sie
enthält Emissionsgrenzwerte für zahlreiche Schadstoffe, insbesondere Schwefel- und Stickstoffverbindungen, Staubpartikel, Asbest und Schwermetalle. Die Richtlinie soll dazu beitragen, die
örtliche Luft-, Wasser- und Bodenqualität zu verbessern, nicht etwa, die erderwärmende Wirkung
einiger dieser Stoffe zu mildern. Kohlendioxidemissionen fallen daher nicht unter die Richtlinie.
Mit dem Vorschlag werden sieben bisherige Einzelrichtlinien in einem einzigen kohärenten und
vereinfachten rechtlichen Rahmen zusammengeführt.
Der Standpunkt des Rates stellt auf eine stärker harmonisierte und striktere EU-weite Anwendung
der mit den besten verfügbaren Techniken (BVT) erreichbaren Emissionsgrenzwerte ab. Ferner
werden die Vorschriften für neue Kraftwerke und Feuerungsanlagen in Rohölraffinerien und in der
Metallindustrie, sogenannte Großfeuerungsanlagen, verschärft: Sie müssen die geltenden BVT
schon früher anwenden, als die Kommission vorgeschlagen hatte, nämlich binnen zwei Jahren nach
Inkrafttreten der Richtlinie. Bereits bestehende Großfeuerungsanlagen müssten die geltenden BVT
ab 2016 anwenden, wobei allerdings eine Übergangsfrist bis Ende 2020 vorgesehen ist.
1
Die Festlegung dieses Standpunkts erfolgte einstimmig bei Stimmenthaltung der deutschen,
der österreichischen, der dänischen und der irischen Delegation.
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Dem Standpunkt des Rates in erster Lesung liegt eine politische Einigung zugrunde, die die Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates (Umwelt) vom 25. Juni 2009 erzielt hatten. Er wurde
geändert, um dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Rechnung zu tragen, und er wird nunmehr gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dem Europäischen Parlament zur zweiten
Lesung übermittelt.
BINNENMARKT
Typgenehmigung von wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen – Regelungsverfahren
Der Rat beschloss, die Annahme einer Verordnung der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 79/2009 über die Typgenehmigung von wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen
nicht abzulehnen.
Nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle kann der Rat einen Rechtsakt ablehnen, wenn dieser
über die für die Kommission vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinausgeht oder mit dem Ziel
und dem Inhalt des Basisrechtsakts nicht vereinbar ist oder aber gegen die Grundsätze der
Subsidiarität oder Verhältnismäßigkeit verstößt.
SOZIALPOLITIK
Beschäftigung behinderter Personen – Statistische Angaben
Der Rat beschloss, die Annahme von zwei Verordnungen der Kommission in Bezug auf die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 nicht abzulehnen. Die
erste Verordnung enthält die Liste der 2011 mit dem Ad-hoc-Modul über die Beschäftigung behinderter Personen zu erhebenden Variablen. Die zweite enthält das Programm von Ad-hoc-Modulen
für die Jahre 2013 bis 2015 für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte.
Nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle kann der Rat einen Rechtsakt ablehnen, wenn dieser
über die für die Kommission vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinausgeht oder mit dem Ziel
und dem Inhalt des Basisrechtsakts nicht vereinbar ist oder aber gegen die Grundsätze der
Subsidiarität oder Verhältnismäßigkeit verstößt.
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SCHRIFTLICHES VERFAHREN
Antidumping – Glyphosat mit Ursprung in China
Der Rat nahm am 11. Februar 2010 im Wege des schriftlichen Verfahrens eine Verordnung an, mit
der die Aussetzung des mit der Verordnung (EG) Nr. 1683/2004 auf die Einfuhren von Glyphosat
mit Ursprung in China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls um ein Jahr verlängert wird
(Dok. 6057/10).
Handel mit Holz aus illegalem Einschlag
Der Rat erteilte am 28. Januar 2010 seine Zustimmung zu dem Entwurf einer Verordnung über die
Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse auf dem europäischen Markt
in Verkehr bringen (Dok. 5571/10 ADD 1 + 5571/10 ADD 2).
Die künftige Verordnung zielt darauf ab, die Gefahr, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem
Einschlag auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, auf ein Minimum zu reduzieren. Einzelheiten hierzu siehe Dok. 5688/10.
6182/10 (Presse 21)
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