Landtag von NÖ, XIII. Gesetzgebungsperiode Tagung 1992/93 61. Sitzung am 18. Februar 1993 INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Mag.Romeder (Seite 556). 2. Nachruf für den verstorbenen Landesrat a. D. Landtagsabgeordneten a.D. Dr.Franz Slawik (Seite 556). 3. Mitteilung des Einlaufes (Seite 557). 4. Antrag der Abgeordneten Icha u.a. zur Abhaltung einer Aktuellen Stunde gemäß § 35a LGO zum Thema "Demokratie in Niederösterreich". Erstantragsteller: Abg. Icha (Seite 565). Redner: Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 568), LH Dr.Pröll (Seite 569), Abg. Mag.Kaufmann (Seite 571), Abg. Preiszler (Seite 573), Abg. Böhm (Seite 575), Abg. Uhl (Seite 576), Abg. Ing.Weinmeier (Seite 577), Abg. Breininger (Seite 578), Abg. Kautz (Seite 581). 5. Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates (Seite 582). 6.1. Antrag des Sozial- und Gesundheits-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Fidesser, Gruber, Dkfm.Rambossek u.a. betreffend Erlassung eines NÖ Pflegegeldgesetzes 1993 (NÖ PGG). Berichterstatter: Abg. Breininger (Seite 582). 6.2. Antrag des Sozial- und Gesundheits-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Fidesser, Gruber, Dkfm.Rambossek u.a. betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes (NÖ SHG - Novelle 1993). Berichterstatter: Abg. Gruber (Seite 583). Redner zu 6.1. und 6.2.: Abg. Dkfm.Rambossek mit Abänderungsantrag (Seite 583), Abg. Helene Auer (Seite 585), Abg. Lugmayr (Seite 588). Abstimmung (Seite 589). 7.1. Antrag des Umwelt-Ausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Umweltbericht 1992. Berichterstatter: Abg. Trabitsch (Seite 589). 7.2. Antrag des Umwelt-Ausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht der NÖ Umweltanwaltschaft für den Zeitraum Jänner 1990 bis Dezember 1992. Berichterstatter: Abg. Ing.Eichinger (Seite 590). 7.3. Antrag des Europa-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Umweltschutzgesetzes 1984. Berichterstatter: Abg. Dirnberger (Seite 590). 7.4. Debatte über die Beantwortung der Anfrage des Abg. Dr.Kremnitzer an Herrn LR Blochberger betreffend Tarife der NÖ Umweltschutzanstalt. Redner zu 7.1. - 7.4.: Abg. Ing.Hofer (Seite 590), Abg. Friewald mit Resolutionsantrag (Seite 591), Abg. Ing.Weinmeier (Seite 593), Abg. Keusch mit 3 Resolutionsanträgen (Seite 598), Abg. Dipl.Ing.Toms (Seite 602), Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 605), Abg. Feurer (Seite 605), Abg. Dipl.Ing.Rennhofer mit Resolutionsantrag (Seite 608), Abg. Treitler (Seite 612), Abg. Ing.Weinmeier (Seite 612). Abstimmung (Seite 613). 8.1. Antrag des Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL-Novelle 1993) und über die Anträge mit Gesetzentwürfen der Abg. Litschauer, Uhl u.a. gemäß § 29 LGO betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976, Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976, Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 und Änderung des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977. Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 614). 8.2. Antrag des Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (LVBG-Novelle 1993). Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 614). Redner zu 8.1. und 8.2.: Abg. Preiszler (Seite 614), Abg. Litschauer (Seite 615). Abstimmung (Seite 617). 9.1. Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Landeshaftung für die Landesausstellung "Familie - Ideal und Realität" im Barockschloß Riegersburg 1993. Berichterstatter: Abg. Hiller (Seite 617). 9.2. Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Landeshaftung für die Ausstellung "Magische Hände - Sinnliche Künste aus Indien" auf Schloß Schallaburg im Jahre 1993. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite 618). Redner zu 9.1. und 9.2.: Abg. Wöginger (Seite 618), Abg. Knapp (Seite 619). Abstimmung (Seite 621). 10.1. Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend A.ö. Krankenhaus Mistelbach, Ausbau einer Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe. Berichterstatter: Abg. Kautz (Seite 621). 10.2. Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend A.ö. Krankenhaus Wr.Neustadt, Neubau für Radioonkologie, Baulos 18. Berichterstatter: Abg. Kautz (Seite 621). 10.3. Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend A.ö. NÖ Landeskrankenhaus Mödling, 4. Bauabschnitt, 1. Bauetappe (Umbau des Altgebäudes) und Zielplanung. Berichterstatter: Abg. Kautz (Seite 621). 10.4. Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend A.ö. Krankenhaus Eggenburg, 1. Bauabschnitt, Errichtung von gemeinsam mit dem NÖ LandesPensionisten- und Pflegeheim zu nutzenden infrastrukturellen Versorgungs- und Behandlungseinrichtungen. Berichterstatter: Abg. Kautz (Seite 621). 10.5. Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Landes-Pensionistenheim Hollabrunn, Zubau einer Pflegeabteilung. Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 624). 10.6. Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Landes-Pensionistenheime Orth/Donau, Pottendorf und Eggenburg, Neuerrichtung. Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 624). Redner zu 10.1. - 10.6.: Abg. Gruber (Seite 625), Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 627), Abg. Winkler (Seite 628), Abg. Bruckner (Seite 630), Abg. Sivec (Seite 631), Abg. Lembacher (Seite 632). Abstimmung (Seite 634). 11. Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Landesberufsschulen, 400 Millionen Schilling Ausbau- und Investitionsprogramm. Berichterstatter: Abg. Anton Rupp (Seite 635). Redner: Abg. Dkfm.Rambossek (Seite 636), Abg. Kautz (Seite 637), Abg. Ing.Heindl (Seite 639), LR Dr.Bauer (Seite 642). Abstimmung (Seite 643). 12. Antrag des Europa-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ landwirtschaftlichen Schulgesetzes. Berichterstatter: Abg. Hiller (Seite 643). Abstimmung (Seite 643). 13. Debatte über die Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Landesrat Blochberger betreffend Verpachtung eines Genossenschaftsjagdgebietes in Waltersdorf bei Staatz. Redner: Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 643), Abg. Sauer (Seite 644), Abg. Schwab (Seite 644). Abstimmung (Seite 645). PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (um 13.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen, es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung hat sich der Herr Abgeordnete Soukup entschuldigt. Ich bringe dies dem Hohen Haus zur Kenntnis. (Die Damen und Herren Abgeordneten erheben sich von den Sitzen.) Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Nacht auf vorgestern starb unser langjähriges Mitglied Dr.Franz Slawik im 58. Lebensjahr. Vor mehr als einem Jahr, Ende 1991, schied er aus gesundheitlichen Gründen aus diesem Hohen Haus. Wir mußten das damals mit großem Bedauern zur Kenntnis nehmen. Dr.Slawik war als Mensch wie auch als Politiker hier in diesem Hohen Haus von allen Angehörigen entsprechend geschätzt. Er wurde in Berndorf als Arbeiterkind geboren, mußte sich sein Studium selbst finanzieren und promovierte trotzdem sub auspiziis präsidentis. 1959 bis 1972 unterrichtete er in Krems und war dann Direktor des Bundesgymnasiums Schwechat. In Schwechat war er auch als Gemeinderat durch mehrere Jahre tätig. 1977 bis 1980 leitete er das Dr.Karl Renner-Institut und gehörte dem NÖ Landtag seit Jänner 1982 an, war dazwischen von 1986 bis 1988 Mitglied der NÖ Landesregierung und kehrte dann in den NÖ Landtag zurück, wo er als Klubobmann der sozialdemokratischen Fraktion tätig war. Dr.Slawik, das können wir, glaube ich, gemeinsam feststellen, war ein feinsinniger Mensch, mit dem zu diskutieren stets auch einem ein Gewinn war und der gemeinsam erarbeitete Lösungen höher schätzte als politisch harte Konfrontation. Ihm hier im Hohen Haus ein ehrendes Gedenken zu widmen ist uns, ist mir ein persönliches Anliegen. Ich danke Ihnen. (Die Mitglieder des Hohen Hauses nehmen die Plätze wieder ein.) Ich bringe dem Hohen Haus folgenden Einlauf zur Kenntnis (liest): Ltg. 551/B-28/2 Bericht der Landesregierung betreffend Mitwirkungsrechte der Länder in Angelegenheiten der europäischen Integration und Ltg. 557/L-12 Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes. Ich weise beide Vorlagen dem Europa-Ausschuß zu. Ltg. 544/H-1 Vorlage der Landesregierung betreffend Beteiligungsfinanzierung, Exportförderung, Haftungsübernahme und Ltg. 554/B-1/15 Bericht des Finanzkontrollausschusses III/92. Beide Vorlagen weise ich zur weiteren Behandlung dem Finanz- und Wirtschafts-Ausschuß zu. Ltg. 535/H-8/4 Vorlage der Landesregierung betreffend Landesfinanzsonderaktion für Gemeinden, Erhöhung der Kredit- und Haftungsermächtigung. Ltg. 538/H-11/14 Vorlage der Landesregierung betreffend A.Ö. NÖ Landeskrankenhaus Mödling, vierter Bauabschnitt, erste Bauetappe. Ltg. 539/S-5/9 Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Landespensionistenheim Hollabrunn, Zubau einer Pflegeabteilung. Ltg. 540/S-5/10 Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Landespensionistenheime Orth a.d. Donau, Pottendorf und Eggenburg, Neuerrichtung. All diese Vorlagen habe ich am 28.Jänner 1993 dem Finanz- und Wirtschafts-Ausschuß zur weiteren Beratung zugewiesen. Ich bitte das Hohe Haus um Kenntnisnahme. Ltg. 545/S-5/11 - Vorlage der Landesregierung betreffend Landesberufsschulen, 400 Millionen Ausbau- und Investitionsprogramm sowie Ltg. 546/H-11/15 Vorlage der Landesregierung betreffend A.Ö. Krankenhaus Eggenburg, erster Bauabschnitt. Beide Vorlagen habe ich am 3.Februar 1993 dem Finanz- und Wirtschafts-Ausschuß zur weiteren Behandlung zugewiesen. Ltg. 555/G-11/1 Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Getränke- und Speiseeissteuergesetzes 1992 und Ltg. 559/A-1/81 Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Franz Rupp, Haufek u.a. betreffend Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1993. Beide Vorlagen weise ich hiemit dem Kommunal-Ausschuß zur weiteren Beratung zu. Ltg. 543/L-19/1 Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung. Hier teile ich mit, daß ich diese Vorlage am 3.Februar 1993 dem Landwirtschafts-Ausschuß zugewiesen habe. Ltg. 541/A-1/78 Gemeinsamer Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Fidesser, Gruber, Dkfm.Rambossek u.a. betreffend Erlassung eines NÖ Pflegegeldgesetzes und Ltg. 542/A-1/79 gemeinsamer Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Fidesser, Gruber, Dkfm.Rambossek betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes. Ich darf bekanntgeben, daß ich beide Vorlagen am 2.Februar 1993 dem Sozial- und GesundheitsAusschuß zur weiteren Beratung zugewiesen habe. Ltg. 536/D-1/6 Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der Dienstpragmatik der Landesbeamten (DPLNovelle 1993) und Ltg. 537/L-1/6 Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (LVBGNovelle 1993). Dazu gebe ich dem Hohen Haus bekannt, daß ich beide Vorlagen am 28.Jänner 1993 dem Verfassungs-Ausschuß zur weiteren Beratung zugewiesen habe. Ltg. 558/A-1/80 Antrag der Abgeordneten Böhm u.a. betreffend Auflösung des Landtages von Niederösterreich gemäß Artikel 10 Abs.1 NÖ LV 1979. Ich weise diesen Antrag hiemit dem Verfassungs-Ausschuß zur weiteren Beratung zu. Ich stelle fest, daß hier im Hause Flugblätter verteilt werden. Das ist nicht statthaft! Es wurde keinerlei Ermächtigung dazu erteilt! Ich möchte hier bitten, sie einzusammeln. Ich stelle das noch einmal vor dem Hohen Hause fest, damit das auch klar ist, es wurde von niemandem eine Ermächtigung erteilt! Ltg. 531/A-4/58 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an den Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll betreffend Inseratenkampagne zur Imagewerbung für den Landeshauptmann. Ich darf bekanntgeben, daß ich am 22.Jänner 1993 den Herrn Landeshauptmann gebeten habe, die Anfrage zu beantworten. Das ist bereits geschehen. Am 8.Februar 1993 ist die Anfragebeantwortung zugeleitet worden. Ltg. 532/A-4/59 Anfrage der Herren Abgeordneten Dr.Kremnitzer und Ing.Weinmeier an den Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll betreffend Abwasserentsorgungsprojekt Altenmarkt-Kaumberg; Unvereinbarkeit zwischen dienstlicher Obliegenheit und nebenberuflicher Tätigkeit. Ich habe am 25.Jänner 1993 dem Herrn Landeshauptmann diese Anfrage zugemittelt. Die Beantwortung erfolgte am 8.Februar 1993. Ltg. 533/A-5/48 Anfrage der Herren Abgeordneten Ing.Weinmeier und Dr.Kremnitzer an Herrn Landesrat Dr.Bauer betreffend Abwasserversorgungsprojekt Altenmarkt-Kaumberg. Am 25.Jänner 1993 habe ich dem Herrn Landesrat Dr.Bauer die Anfrage zugemittelt, der sie ebenfalls am 8.Februar 1993 bereits beantwortet hat. Ltg. 534/A-5/49 Anfrage des Herrn Abgeordneten Schwab an Herrn Landesrat Blochberger betreffend Dürreschäden 1992. Ich habe diese Anfrage am 25.Jänner 1993 dem Herrn Landesrat zur Beantwortung übermittelt. Ltg. 547/A-4/60 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll betreffend Beschaffung und Betrieb der Dienstkraftwagen des Landes Niederösterreich und Ltg. 548/A-5/51 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll betreffend Organisation des Dienstwagenbetriebes. Am 3.Februar 1993 habe ich diese Anfragen dem Herrn Landeshauptmann übermittelt. Ltg. 549/A-5/50 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Herrn Landesrat Gabmann betreffend Beschaffung und Betrieb der Dienstkraftwagen des Landes Niederösterreich und Ltg. 550/A-5/51 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Landesrat Gabmann betreffend Organisation des Dienstkraftwagenbetriebes. Dazu darf ich bekanntgeben, daß ich diese Anfragen am 3.Februar 1993 dem Herrn Landesrat zur Beantwortung übermittelt habe. Ltg. 553/A-5/52 Anfrage des Herrn Abgeordneten Ing.Weinmeier an Herrn Landesrat Gabmann betreffend Förderung Schiland GesmbH. im Traisental. Ich habe am 9.Februar 1993 den Herrn Landesrat gebeten, diese Anfrage geschäftsordnungsmäßig zu beantworten. Ltg. 556/A-4/62 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dkfm.Rambossek an Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll betreffend Einstellung von behinderten Menschen im Bereich des Landes Niederösterreich. Ich habe am 16.Februar 1993 den Herrn Landeshauptmann gebeten, diese Anfrage zu beantworten. Ltg. 560/A-5/53 Anfrage des Herrn Abgeordneten Ing.Weinmeier an Herrn Landesrat Wagner betreffend Erlassung eines Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Hier darf ich bekanntgeben, daß ich Herrn Landesrat Wagner am heutigen Tag diese Anfrage zur Beantwortung zugewiesen habe. Ich gebe weiters bekannt, daß noch Anfragebeantwortungen eingelangt sind zur Zahl 516/A-4/56, 519/A-5/45, 528/A-4/56 und zu 530/A-5/47. Die Anfragebeantwortungen haben folgenden Inhalt: Beantwortung der Anfrage von Landtagsabgeordneten Ing.Weinmeier vom 22.Dezember 1992, Ltg. 516/A-4/56-1992, betreffend "Vorwürfe gegen zwei Beamte des Landes Niederösterreich im Zusammenhang mit einem Grundankauf": "Zu Frage 1 (Wurde seitens der Dienstbehörden die Frage einer eventuellen Verletzung disziplinarrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit den erwähnten Grundkäufen untersucht und wenn ja, mit welchem Ergebnis?) Gemäß § 113 Abs.1 DPL 1972, LGBl. 2200-33, hat der Dienststellenleiter bei jedem begründeten Verdacht einer Dienstpflichtverletzung die zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhaltes erforderlichen Erhebungen durchzuführen und sodann unverzüglich dem Amt der Landesregierung Disziplinaranzeige zu erstatten. Gemäß Abs.3 leg.cit. ist von einer Disziplinaranzeige an das Amt der Landesregierung abzusehen, wenn nach ansicht des Dienststellenleiters eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht. Zur Beantwortung der Frage, welche Veranlassungen seinerzeit nach Erscheinen der von LAbg. Ing.Weinmeier erwähnten Zeitungsberichte seitens des Dienststellenleiters getroffen worden sind, wurde von der Landesamtsdirektion eine Stellungnahme des Leiters des NÖ Gebietsbauamtes II Wiener Neustadt, Wirkl.Hofrat Dipl.Ing.Kurt Klik, dem die Funktion eines Dienststellenleiters für diese beiden Bediensteten zukommt, eingeholt. Diese Stellungnahme liegt in Fotokopie bei. Daraus ergibt sich zusammenfassend, daß der Dienststellenleiter auf Grund umfangreicher Erhebungen keinen Anlaß gesehen hat, gemäß der vorzitierten Gesetzesstelle eine Disziplinaranzeige zu erstatten und damit die Voraussetzung für ein weiteres Tätigwerden der Disziplinarbehörden zu schaffen. In der gleichen Angelegenheit hatte sich bereits der Gemeinderat von Lichtenwörth Josef Leonhard mit Schreiben vom 25.Februar 1992 an Bundespräsident Dr.Waldheim gewandt und Herrn Landeshauptmann Ludwig davon eine Abschrift zukommen lassen. Dieser waren drei Zeitungsberichte der NÖN vom Oktober und November 1991 angeschlossen. Seitens des Büros Landeshauptmann Ludwig wurde daraufhin der Bezirkshauptmann in Wiener Neustadt um Information für Herrn Landeshauptmann ersucht. Die dazu abgegebene schriftliche Stellungnahme vom 6.April 1992 ist gleichfalls in Fotokopie beigeschlossen. Sie bot keinerlei Anhaltspunkte, die ein weiteres Einschreiten der Dienstbehörde geboten hätte. Zu Frage 2 (Wenn nein, wurden die Beamten zumindest veranlaßt, den auffallend niedrigen Kaufpreis zu erklären und wenn ja, mit welchem Ergebnis?) Dazu verweise ich auf die vorstehenden Ausführungen zu Frage 1 und die angeschlossenen Beilagen (siehe etwa den Bericht des Leiters des GBA II vom 18.Jänner 1993 Seite 3, letzter Absatz). Aus einer (dem vorerwähnten Schreiben des Bezirkshauptmannes von Wiener Neustadt vom 6.April 1992 beigefügten) Niederschrift über die Sitzung der Grundverkehrs-Bezirkskommission für den Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammer Wiener Neustadt vom 17.März 1992 konnte folgende Aussage des Notars Dr.Trenker zur Berechnung des Kaufpreises entnommen werden: 'Von der Familie Weihsinger wurde das verfahrensgegenständliche Areal im Sinne der behördlichen Auflagen rekultiviert. Laut Angaben von Herrn Ing.Weihsinger hat dieser seit 1978 folgende Arbeiten durchgeführt: Errichtung eines Zaunes, Grobplanierungsarbeiten, Humussierung, Feinplanierung, Begrünung, Bepflanzung, Nivellierungsarbeiten, Tragung von Vermessungskosten. Diese Arbeiten wurden von ihm wertmäßig mit S 1,962.000,-- netto bewertet, wobei in dieser Summe auch der Kaufpreis von S 65.000,-- und die Vermessungskosten von S 30.000,-enthalten sind.' Eine weitere Nachprüfung dieser Aussage hatte zu unterbleiben, da keinerlei Bezug mehr zwischen dem Abschluß dieses Rechtsgeschäftes (Kaufvertrag vom 2. bzw. 9.August 1991) und der dienstlichen Tätigkeit der beiden als Amtssachverständige des NÖ GBA II festgestellt werden konnte." Die im Text zitierten Beilagen lauten wie folgt: "Betrifft: Anfrage von Landtagsabgeordneten Ing.Weinmeier an Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll über Vorwürfe gegen zwei Landesbedienstete im Zusammenhang mit einem Grundankauf. Sehr geehrter Herr Landesamtsdirektor-Stellvertreter! Im Zusammenhang mit der Anfrage des Herrn Landtagsabgeordneten Ing.Weinmeier an den Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll hat die do. LAD um diesbezügliche schriftliche Stellungnahme ersucht. Vor allem soll dargelegt werden, welche Veranlassungen nach dem Erscheinen der zitierten Zeitungsartikel seitens des Dienststellenleiters getroffen wurden. In die Zeitungskampagne involviert sind zwei Bedienstete der hiesigen Dienststelle: Bauinspektionsrat Ing.Helmut Weihsinger und Oberbaurat Dipl.Ing.Wolfgang Huber. Ing.Weihsinger hat seit dem 1.August 1973 seinen Dienst beim Gebietsbauamt II in Wiener Neustadt wahrgenommen und gehört seit dem 1.Dezember 1992 dem Mitarbeiterstand des Gebietsbauamtes V in Mödling an. Dipl.Ing.Huber versieht seit 15.Februar 1973 seinen Dienst beim Gebietsbauamt II. Unverzüglich nach Erscheinen des ersten Zeitungsartikels im "Der Niederösterreicher" am 31.Oktober 1991 wurde mündlicher Kontakt mit den beiden Mitarbeitern durch den Dienststellenleiter aufgenommen und eine Befragung der beiden zur Sachlage durchgeführt. Bis zur Mitte des Novembers 1991 erfolgten weitere Zeitungsartikel, die im wesentlichen keine neuen Sachverhalte vorbrachten und jeweils versuchten, die Privatsphäre der beiden betroffenen Mitarbeiter mit den dienstlichen Tätigkeiten beim Gebietsbauamt II in irgendeinen Zusammenhang zu bringen. Demgemäß wurden Ing.Weihsinger und Dipl.Ing.Huber aufgefordert, zu den in den Presseartikeln erhobenen Vorwürfen schriftlich Stellung zu nehmen. Dem Dienststellenleiter wurden sodann von den beiden betroffenen Mitarbeitern schriftliche Stellungnahmen mit Datum 12.11.1991 vorgelegt. Sowohl aufgrund dieser Stellungnahme als auch aus den im hiesigen Amt vorliegenden Aktenunterlagen konnten Vermutungen über dienstrechtliche Verfehlungen nicht konstruiert werden. Um die Sachlage auch von Behördenseite betrachten zu können, nahm der Dienststellenleiter des Gebietsbauamtes II am 19.November 1991 Kontakt mit der Aufsichtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft Wr.Neustadt) auf. Es war dabei in Erfahrung zu bringen, daß ein aufsichtsbehördliches Verfahren gegenüber der Marktgemeinde Lichtenwörth durch die Bezirkshauptmannschaft Wr.Neustadt aufgenommen worden ist. Wie der beauftragte Sachbearbeiter Dr.Zimper mitteilte, war zu dem gegebenen Zeitpunkt das aufsichtsbehördliche Verfahren noch nicht abgeschlossen und darüber hinaus ein grundverkehrsbehördliches Verfahren bei der Bezirkshauptmannschaft Wr.Neustadt anhängig. Eine gegenseitige Aufrechterhaltung des Informationsaustausches wurde vereinbart. Am 20.November 1991 wurde der Herr Landesbaudirektor vom Dienststellenleiter des Gebietsbauamtes II persönlich über das Thema Weihsinger - Huber in der Marktgemeinde Lichtenwörth informiert. Man kam gemeinsam zu der Auffassung, daß dienstrechtliche Veranlassungen gegen die beiden Mitarbeiter des Gebietsbauamtes II Ing.Weihsinger und Dipl.Ing.Huber derzeit nicht zu treffen seien. Überdies sollte eine eventuelle Reaktion der LAD abgewartet werden. Auch mit dem Herrn Bürgermeister der Marktgemeinde Lichtenwörth erfolgte an der hiesigen Dienststelle eine Aussprache. Der wasserbautechnische Amtssachverständige beim NÖ Gebietsbauamt II Oberbaurat Dipl.Ing.Wolfgang Huber war mit der Begutachtung der Naßbaggerung für die Fa. Bleier im Juli 1977 befaßt. Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe wurde er vom Dienststellenleiter beauftragt. Er war von vornherein nicht in der Lage zu beurteilen, ob er in diesem Verfahren tätig sein würde oder nicht. Überdies handelte es sich dabei um ein delegiertes Verfahren, das auch von Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung ohne Beiziehung eines Sachverständigen des Gebietsbauamtes hätte durchgeführt werden können. Des weiteren werden zu solchen Verfahren mehrere Amtssachverständige beigezogen. Eine auf persönliche Interessen ausgerichtete Gutachtertätigkeit oder Bevorteilung anderer Beteiligter ist auszuschließen und wäre im Laufe der Jahre bereits zum Vorschein gekommen. Bei den Überprüfungen und der Erweiterung waren immer wieder verschiedenste Amtssachverständige tätig gewesen, sodaß eine Objektivierung des Sachverhaltes mit Sicherheit gegeben ist. Die Gutachtenerstellung durch Dipl.Ing.Huber entsprach den damals geltenden Richtlinien des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft für Naßbaggerungen und ist auch aus heutiger Sicht nach wie vor als fachlich völlig korrekt anzusehen. Ing.Weihsinger war im Zuge der behördlichen Verfahren mit der Firma Bleier als Amtssachverständiger des Gebietsbauamtes II nie eingesetzt. Diesbezügliche Beschuldigungen gegen diesen ehemaligen Mitarbeiter der hiesigen Dienststelle gehen somit von vornherein ins Leere. Daß die Familien Weihsinger und Bleier seit vielen Jahren befreundet sind, kann keinen Tatbestand darstellen. Auf Befragen gibt Herr Oberbaurat Dipl.Ing.Wolfgang Huber an, daß es unzutreffend sei, daß seine Gattin Martha Huber jemals Partner eines Kaufvertrages gewesen sei, der im Zusammenhang mit dem Grundeigentümer Bleier steht und welcher am 2.August 1991 vor dem öffentlichen Notar Herrn Dr.Trenker abgeschlossen worden ist. Dies geht auch aus einem Schriftverkehr zwischen Dipl.Ing.Wolfgang Huber und Notar Dr.Trenker vom 12.November 1991 und 4.Februar 1992 hervor. Der zitierte Kaufvertrag wurde nach seinen Angaben von Frau Martha Huber nie unterfertigt. Der Dienststellenleiter hat sich in die offensichtlich den positiven Rechtsvorgängen entsprechenden Privatinteressen des Dipl.Ing.Huber oder Ing.Weihsinger nicht eingemengt. So kann zu dem geringen Kaufpreis nur festgestellt werden, daß sich dieser aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert der Grundstücke und den durch ihn als Pächter getätigten Aufwand anläßlich der Rekultivierungs-, Einfriedungsund Wartungsmaßnahmen auf diesem Areal errechnet hat. Diese Aussage ist glaubwürdig und kann als korrekt angenommen werden, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, daß eine Einsichtnahme in private Unterlagen nicht möglich ist. Die bis zum heutigen Tag vorliegenden Sachverhalte rechtfertigen keineswegs die Annahme, daß zwei Mitarbeiter des Gebietsbauamtes II ihre dienstliche Stellung zu ihrem "Vermögensvorteil ausgenützt" oder dienstrechtliche Verfehlungen gesetzt hätten. Die in den Zeitungsartikeln anklingenden Vorwürfe sind sicherlich nicht gerechtfertigt irgendwelche Disziplinarmaßnahmen im Sinn des § 113 Abs.1 DPL 1972 zu setzen. Es sei nur auf den reißerischen Aufmacher des Zeitungsartikels vom 8.Oktober 1992 des Redakteurs Karl Siegl verwiesen, wo ein "Hofratsteich" angepriesen und von einer "Hofratsteich-Affäre" gesprochen wird. Da ein Hofrat irgendeiner Verwaltungsstelle auch nur andeutungsweise mit dieser Sache in keinem nur irgendwie gearteten Zusammenhang gebracht werden kann, liegt der Verdacht nahe, daß es sich im gegenständlichen Fall lediglich um den Artikel eines profilierungssüchtigen, sogenannten Aufdeckungsjournalisten handeln könnte. Das Recht auf Wahrung seiner Privatsphäre steht jedem Mitarbeiter zu. Da das Resultat der abschließenden Prüfungsergebnisse zeitigte, daß in dem gegenständlichen Fall eine Dienstverletzung eines der beiden Mitarbeiter des Gebietsbauamtes II nicht vorliegt und darüber hinaus keinerlei Anzeichen gravierender Verfehlungen privatrechtlichen Verhaltens gegeben sind, können diesen Mitarbeitern rechtswidrige Verhalten nicht angelastet werden. Disziplinär war vom Dienststellenleiter des Gebietsbauamtes II in Wr. Neustadt nicht einzuschreiten. Betrifft: Christine Weihsinger - Josef Bleier, Kaufvertrag, Grundverkehrsverfahren. Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Unter Bezugnahme auf die vom Gemeinderat Josef Leonhard an den Herrn Bundespräsidenten Dr.Kurt Waldheim gerichtete Information betreffend den Verkauf eines Schotterteiches vom 25.2.1992 wird mitgeteilt: Bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt ist derzeit ein grundverkehrsbehördliches Verfahren zur Erlangung der Zustimmung der Grundverkehrs-Bezirkskommission Wiener Neustadt am Sitz der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt zu einem zwischen Herrn Josef Bleier als Verkäufer und Frau Christine Weihsinger als Käuferin abgeschlossenen Kaufvertrag vom 9.8.1991 anhängig. Unter Punkt 1 dieses Vertrages ist enthalten, daß Herr Bleier die Liegenschaften EZ.1129 mit den Grundstücken 4074 und 4075, die EZ.1128 mit den Grundstücken 4078/1 und 4080 sowie die Liegenschaft EZ.1354 mit den Grundstücken 4076, 4077 und 4078/2, alle KG Lichtenwörth, im Gesamtausmaß von 62.860 m2, an Frau Christine Weihsinger um einen Kaufpreis von S 65.000,-- übereignet. Praktisch wird von diesem Kaufvertrag ein Teil einer ausgebeuteten Schottergrube, bestehend aus Seefläche und Umlandbereich, erfaßt. Der andere Teil der Schottergrube ist in einem geringeren Umfang noch von Schotterabbauarbeiten berührt; er befindet sich nach wie vor im Eigentum des Verkäufers (ca. 27.000 m2). Hinsichtlich dieses Teiles hat der Verkäufer Josef Bleier Frau Christine Weihsinger, ihrem Ehegatten Ing.Helmut Weihsinger und Frau Martha Huber das Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufvertrag selbst wurde jedoch nur von Herrn Josef Bleier und von Frau Christine Weihsinger unterschrieben. Die Grundverkehrs-Bezirkskommission hat mit Schreiben vom 13.9.1991 die Bezirksbauernkammer Wiener Neustadt sowie das Ortsmitglied der Grundverkehrsbehörde, Herrn Josef Leonhard, von dem auch die gegenständliche Beschwerde stammt, von dem Rechtsgeschäft informiert. Sowohl die Bezirksbauernkammer als auch das Ortsmitglied haben in der Folge die Behandlung durch eine kommissionelle Sitzung verlangt. Da aus verschiedenen vorgelegten Unterlagen hervorgegangen ist, daß vom gegenständlichen Rechtsgeschäft eine mit mehreren Bescheiden aus den Jahren 1974, 1976 und 1984 wasserrechtlich bewilligte bzw. gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage zur Schotterentnahme betroffen ist, seitens der Ortsgemeinde bestätigt wurde, daß es sich bei vier der genannten Grundstücke um Flächen, die nach dem Flächenwidmungsplan für die Sand- und Schottergewinnung gewidmet sind, handelt und nach den Auflagen der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt als Wasserrechtsbehörde nur eine spätere Nutzung des Schotterteiches als Fischteich für die Sportfischerei, nicht jedoch für die Fischzucht, zugelassen wurde, hat sich für die Grundverkehrsbehörde die Frage gestellt, ob es sich bei den genannten Grundstücken überhaupt um land- und forstwirtschaftliche Flächen handelt. Aus diesem Grunde holte die Behörde eine gutachtliche Stellungnahme des Amtssachverständigen für Landwirtschaft der Abteilung B/4, Wirkl.Hofrat Dipl.Ing.Putz ein, der feststellte, daß die Kaufsgrundstücke in der Natur eine zum überwiegenden Teil ausgebeutete Schottergrube darstellen, die ungefähr je zur Hälfte aus Wasser- und Teichumgriffsflächen bestehen. Diese Flächen gehören zu keinem landwirtschaftlichen Betrieb, werden auch nicht landwirtschaftlich genutzt und liegen auch wegen der ungünstigen Bodenund Geländeverhältnisse die Voraussetzungen dafür nicht vor. Aus diesen Gründen und wegen der Nutzung der Teichfläche nur für die Sportfischerei können die Grundstücke nicht als landwirtschaftliche Flächen nach dem Grundverkehrsgesetz betrachtet werden. Dieses Gutachten ist trotz der genannten fachlichen Stellungnahme in einer grundverkehrsbehördlichen Sitzung am 17.3.1992 besprochen worden. Da seitens der Vertreter der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer mitgeteilt wurde, daß derzeit ein Gegengutachten ausgearbeitet wird, ist die Verhandlung vertagt worden, um sämtliche Aspekte abklären zu können. Hinsichtlich der im Schreiben vom 25.2.1992 von Herrn Leonhard erwähnten Vorwürfe muß bemerkt werden, daß weder die in den Zeitungsabschnitten, noch auch in dem gegenständlichen Schreiben enthaltenen Vorwürfe bisher bestätigt worden sind. Obwohl der Preis von S 62.000,-- für die Fläche von 62.860 m2 sehr günstig erscheint, kann der in den Zeitungsartikeln mitschwingende Vorwurf, daß vor 10 bis 15 Jahren ein Amtssachverständiger für Wasserbau einen Schotterteich deswegen wasserrechtlich bewilligt hat, damit lange Zeit später ein anderer Amtssachverständiger diesen Teich günstig erwerben kann, weder von der Zeit, noch von den logischen Lebensabläufen her als realistisch qualifiziert werden. Dies umsomehr, weil entgegen den Zeitungsartikeln nur eine Käuferin, die zwar Ehegattin eines Amtssachverständigen für Bauangelegenheiten ist, auftritt und die Ehegattin des anderen Amtssachverständigen, die lediglich im Bereich des Vorkaufsrechtes genannt ist, den Kaufvertrag nicht unterschrieben hat. Für die Bezirksverwaltungsbehörde wird eher der Anschein erweckt, daß ein zugegebenerweise günstiges Geschäft die Mißgunst anderer Personen hervorgerufen hat und diese nunmehr sich selbst mit diesem Geschäft beschäftigen. Dabei werden viele interessante Absichtserklärungen wie Nutzung für die Bevölkerung, Badeteich, Ökofläche etc. abgegeben, die von ihrem Inhalt aber nicht in das grundverkehrsbehördliche Verfahren eingebunden werden können. Als Fahnenträger für diese Absichten ist jeweils Gemeinderat Josef Leonhard aufgetreten, der seinerseits als Mandatar einer überparteilichen Bürgerliste aufscheint und auch im Namen dieser Bürgerliste die gegenständliche Beschwerde abgegeben hat." Zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer betreffend die Genehmigung der Verpachtung des Genossenschaftsjagdgebietes Waltersdorf bei Staatz, Ltg. 519/A-5/45: "Zu Frage 1: Von der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach wurde überprüft, ob der Einspruch des angesprochenen Genossenschaftsmitgliedes zu Recht besteht und tatsächlich eine schriftliche Einladung nicht nachweisbar ist. Zu Frage 2: Der Obmann des Jagdausschusses der Jagdgenossenschaft Waltersdorf bei Staatz hat laut Einladungskurrende vom 20.Juni 1992 die Jagdausschußmitglieder zur Sitzung am 29.Juni 1992 eingeladen. Im Zuge des Verfahrens der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach zur Überprüfung des Einspruches wurde der Obmann des Jagdausschusses einvernommen. Er hat dabei angegeben, daß er am 20.Juni 1992 zum Obmann des Jagdausschusses Waltersdorf bei Staatz gewählt wurde. Sodann habe er zur Jagdausschußsitzung für den 29.Juni 1992 eingeladen. Er sei mit der Einladungskurrende zu den einzelnen Jagdausschußmitgliedern gegangen und habe auch das in der Anfrage erwähnte Jagdausschußmitglied persönlich in seinem Haus aufgesucht. Nachdem er die Einladungskurrende zur Unterfertigung vorgelegt habe, habe das Jagdausschußmitglied nach deren Durchsicht erklärt, es könne die beiliegende Einladungskurrende nicht unterschreiben. Begründet wurde dies damit, daß nach seiner Meinung der Obmann noch nicht rechtskräftig gewählt sei. Eine Kopie der Einladungskurrende wurde daraufhin dem Jagdausschußmitglied übergeben. Das Jagdausschußmitglied hat in seiner Einvernahme ebenfalls ausgeführt, daß der Jagdausschußobmann am 20.Juni 1992 nachmittags bei ihm gewesen sei. Er hat jedoch bestritten, die Einladungskurrende gelesen zu haben und jemals eine Kopie erhalten zu haben. Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach ist bei der Beurteilung aufgrund der durchgeführten Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, daß das betreffende Jagdausschußmitglied am 20.Juni 1992 nachweislich schriftlich eingeladen wurde. Sie hat daher mit Bescheid vom 18.Dezember 1992 die Verpachtung im Wege des freien Übereinkommens genehmigt. Bemerkt wird, daß das angesprochene Jagdausschußmitglied gegen den die Verpachtung genehmigenden Bescheid zwei Berufungen eingebracht hat und dieser daher noch nicht rechtskräftig ist." Zur Anfrage des Abgeordneten Dr.Kremnitzer vom 20.Jänner 1993 betreffend Steinbruch in Bad Deutsch Altenburg und Hainburg a.d. Donau; Vollstreckung eines Untersagungsbescheides, Ltg. 528/A-4/56: "Zu 1. Maßnahmen zur Vollstreckung des Untersagungsbescheides wurden nicht unternommen. Zu 2. Im Grenzbereich der Stadtgemeinde Hainburg und der Markgemeinde Bad Deutsch-Altenburg besteht seit ca. 100 Jahren ein Steinbruch, der jetzt von der Hollitzer Baustoffwerke GesmbH. betrieben wird. Im Jahre 1970 trat die NÖ Bauordnung in Kraft und mußte für den Weiterbetrieb bestehender Steinbrüche eine Bewilligung gemäß § 93 Z.2 und § 123 Abs.5 dieses Gesetzes eingeholt werden. Die Hollitzer Baustoffwerke GesmbH. hat im Jahre 1970 lediglich von der Marktgemeinde Bad Deutsch-Altenburg eine solche Bewilligung eingeholt, nicht aber von der Stadtgemeinde Hainburg. Die Gesamtfläche dieses Steinbruches ist in den Flächenwidmungsplänen der beiden vorgenannten Gemeinden als Grünland-Materialgewinnungsstätte ausgewiesen. Auf Betreiben von Anrainern, die unzumutbare Immissionen behaupteten, hat die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha mit dem Bescheid vom 3.Dezember 1990, 10-A-903/22, der Hollitzer Baustoffwerke GesmbH. die Fortsetzung der Gesteinsabbauarbeiten auf der im Gebiet der Stadtgemeinde Hainburg gelegenen Teilfläche dieses Steinbruches nach § 109 Abs.3 der NÖ Bauordnung 1976 wegen der fehlenden baubehördlichen Bewilligung nach § 93 Z.2 desselben Gesetzes untersagt. Aufgrund dieser Gesetzesbestimmung mußte auch die Landesregierung mit dem Bescheid vom 13.Juli 1993, Zl. R/1-B-911, die dagegen erhobene Berufung abweisen. Bereits am 1.Jänner 1991 ist aber die Berggesetznovelle 1990 (BGBl.Nr. 355/1990) in Kraft getreten. Aufgrund der letzteren führte die Berghauptmannschaft Wien bereits am 24.Jänner 1991 eine Verhandlung zur Übernahme dieses Steinbruches in die bergbehördliche Aufsicht durch. Mit dem Schreiben vom 24.August 1992, 12242/9/91, hat die Bergbehörde dem Steinbruchunternehmen, der Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha sowie den beiden vorgenannten Gemeinden bekanntgegeben, "daß der Hollitzer Baustoffwerke GesmbH. durch die vorgenannte Novelle zum Berggesetz (ex lege) Gewinnungsbewilligungen für die gegenständlichen Flächen in den Gemeinden Hainburg und Bad Deutsch-Altenburg mit Wirkung vom 1.Jänner 1991 erteilt wurden". Die Hollitzer Baustoffwerke GesmbH. hat gegen den Bescheid der Landesregierung vom 13.Juli 1992, R/1-B-911, beim Verfassungsgerichtshof sowie beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerden eingebracht und jeweils die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Der Verwaltungsgerichtshof hat der an ihn gerichteten Beschwerde mit dem Beschluß vom 30.Oktober 1992, AW 92/05/0045, die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Zu 3. Diese Frage kann erst nach den Entscheidungen der Höchstgerichte beantwortet werden." Zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer betreffend Tarife der NÖ Umweltschutzanstalt, Ltg. 530/A-5/47: "Zu Frage 1: Mit 1.1.1993 wurde das Tarifsystem im Sinne des NÖ Abfallwirtschaftskonzeptes umfassend geändert. Die Tarife für Hausmüll und Betriebsabfall wurden in mehrere Tarifklassen aufgeteilt. Bis Jahresende 1992 galten nur zwei Tarifklassen: Hausmüll/Sperrmüll ... S 600,--/t exkl. Abgaben Betriebsabfall ... S 1.200,--/t exkl. Abgaben Ab 1.1.1993 gibt es folgende Tarifklassen: Restmüll/Sperrmüll (nach guter Trennung) ... S 900,--/t exkl. Abgaben Hausmüll/Sperrmüll (ohne ausreichende Trennung) S 1.300,--/t exkl. Abgaben hausmüllähnlicher Betriebsabfall ... S 1.300,--/t exkl. Abgaben spezifischer Betriebsabfall ... S 1.700,-/t exkl. Abgaben besonderer Betriebsabfall ... ab S 2.200,--/t exkl. Abgaben Zu Frage 2: Der Gestaltung des Tarifsystems durch das Kuratorium der NÖ Umweltschutzanstalt liegt eine Kostenrechnung zugrunde, die dem Kuratorium der NÖ Umweltschutzanstalt vorgelegt wurde. Grundlage für diese Kostenrechnung sind zunächst die allgemeinen Kosten im Betrieb des Unternehmens (etwa Errichtung der Anlage, Personalkosten für bescheidmäßig vorgeschriebene Chemikerkontrolle, Betriebskosten etc.), sowie unbedingt notwendige Kosten für Nachsorge- und Rekultivierungsmaßnahmen. So sind im Jahresvergleich 1990 auf 1991 etwa die Nachsorgekosten um 206 % gestiegen. Weiters erfolgt die Tariffestlegung nach den Grundsätzen des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGBl. 8240-0, und des NÖ Abfallwirtschaftskonzeptes und soll zur Trennung und Wiederverwertung anregen. Die Deponierung von an sich wiederverwertbaren Stoffen soll daher teurer sein als die Wiederverwertung. Damit soll der bestehende, knappe Deponieraum möglichst sparsam verwendet werden. Die Gesamtkostendeckung ist anzustreben. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß die Tarife der NÖ Umweltschutzanstalt nicht wesentlich unter den vergleichbaren Tarifen des Marktes (siehe Beilage) liegen dürfen, um einen unerwünschten Trichtereffekt der Abfallströme zur NÖ Umweltschutzanstalt zu vermeiden. Im übrigen darf ich darauf verweisen, daß die Deponietarife nur einen Anteil zwischen 15 % und 30 % an den Müllgebühren der NÖ Gemeinden ausmachen. Zu Frage 3: Ich bin gerne bereit, die Jahresabschlüsse der letzten fünf Jahre vorzulegen. Tarife anderer Deponiebetreiber, soferne vergleichbar 1993 (exkl. Abgaben) Zur Anfrage des Abgeordneten Dr.Kremnitzer vom 22.Jänner 1993, Zl. 531/A-4/58: "Seit meinem Amtsantritt als Landeshauptmann wurden von der zuständigen Abteilung 42 Inserate in Auftrag gegeben. Die genaue Anzahl der im ersten Halbjahr 1993 noch zu vergebenden Inserate kann derzeit noch nicht abschließend genannt werden. Mit der Durchführung dieser Aufträge wurde die Fa. Schretter + Comp. beauftragt. Folgende Zeitungen bzw. Zeitschriften haben Inseratenaufträge bekommen: Profil, News, Wochenpresse, NÖ Nachrichten, Kurier, Kronen Zeitung, Die Presse, Der Standard, Agrarpost, Energie und Umwelt, Die Furche, NÖ Rundschau, NÖ Anzeiger, Öffentliche Sicherheit, Pool, Politische Perspektiven, Report, Der Soldat, Sommerakademie-News, Der Waldviertler, Waldviertler Nachrichten, Wiener Sport am Montag, Bezirkszeitung, Weinviertler Fenster, Badener Zeitung, Bote von der Ybbs, Erlaftal-Bote, Kleine Klosterneuburger und Tullner Zeitung, Klosterneuburger Nachrichten, Der Rundblick, Die NÖ Gemeinde, NÖ Journal, Kommunaljournal, Geraser Hefte, Monats-Magazin, Die Österreichische Bürgermeister-Zeitung, St.Pölten-Basar, Ökoenergie, növelle, Der Österreichische Journalist, ÖPU-Nachrichten, Politische Akademie, Volkspresse, Weinviertler Dorfbote, Willkommen in Niederösterreich. Die Kosten dafür betrugen 5 Millionen Schilling, die künftigen Kosten können auf Grund des noch nicht feststehenden Inseratenumfanges derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Im Hörfunk und Fernsehen wurde seit meinem Amtsantritt keine einzige Einschaltung in Auftrag gegeben. Auch ist für das erste Halbjahr 1993 keine derartige Einschaltung vorgesehen. Es gibt daher auch keinen Auftrag an eine Werbefirma, weshalb keine Kosten anfallen können. Seit meinem Amtsantritt wurden zwei Plakataktionen durchgeführt, und zwar im November 1992 mit Kosten von 3,9 Millionen Schilling und im Februar 1993 mit Kosten von 3,5 Millionen Schilling. Weiters läuft noch im Jahre 1993 ein Niederösterreich-Kinospot. Die Kosten dafür betragen 1,9 Millionen Schilling. Die genannten Gesamtaufträge gingen an die Werbefirma Schretter + Comp. Der Anteil der Werbekosten am Informationsdienst ist gerade in den letzten 3 Jahren eklatant zurückgegangen. Entfielen 1990 85,3 Prozent vom Informationsdienst auf Werbung, so waren es 1991 75,3 Prozent, 1992 71,9 Prozent. Die Werbekosten, die von meinem Amtsvorgänger 1992 in Auftrag gegeben wurden, betrugen 12 Millionen Schilling." Zur Anfrage der Abgeordneten Dr.Kremnitzer und Ing.Weinmeier vom 25.Jänner 1993, Ltg. 532/A4/59-1993: "Gemäß der DPL 1972 bestehen für die Meldepflicht einer Nebenbeschäftigung nachstehende gesetzliche Voraussetzungen: Erwerbsmäßigkeit (nennenswerte Einkünfte) oder Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat oder sonstigen Organ einer auf Gewinn gerichteten juristischen Person des privaten Rechts. Ob die Tätigkeit als Obmann des Gemeindeverbandes Abwasserwirtschaft Altenmarkt-Kaumberg eine meldepflichtige Nebenbeschäftigung ist, muß anhand des § 32 Abs.3 und 4 DPL 1972 geprüft werden. Ein Gemeindeverband ist keine juristische Person des privaten Rechtes, sodaß die zweite Voraussetzung für die Meldeverpflichtung ausscheidet. Sollte Erwerbsmäßigkeit der Tätigkeit beim Gemeinde- verband vorliegen, ist das Verhältnis des § 32 zu § 45 Abs.2 DPL 1972 zu prüfen: Da § 45 Abs.3 ausdrücklich bestimmt, daß dem Beamten, der Mitglied des Gemeinderates ist, die zur Ausübung seines Mandates erforderliche freie Zeit zu gewähren ist, ist eine derartige Tätigkeit grundsätzlich einem Beamten zu gestatten und hat eine Prüfung, ob ein Untersagungsgrund nach § 32 Abs.2 vorliegt, zu unterbleiben. Die Sonderregelung des § 45 schließt als spezielle Norm die Anwendung des § 32 aus. Obwohl § 45 ausdrücklich nur die Dienstfreistellung für einen Gemeindemandatar regelt, ist diese Norm auch sinngemäß für Organe eines Gemeindeverbandes anzuwenden, da der Verband Teilbereiche aus dem Aufgabenbereich von Gemeinden übernimmt. Überdies kann nur ein Mitglied eines Gemeinderates mit der Funktion des Obmannes eines Gemeindeverbandes betraut werden, so daß die Tätigkeit des Obmannes als Funktionsausübung eines Gemeindemandatares zu beurteilen ist. Von der Dienstbehörde wurde die Freistellung des Herrn Dipl.Ing.Gerhard Harecker zur Ausübung des Gemeinderatsmandats bzw. die Tätigkeit als geschäftsführender Gemeinderat genehmigt. Soweit mir bekannt ist, obliegt Herrn Dipl.Ing.Harecker der Betreuungsbereich Mostviertel im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Abteilung B/3-C des Amtes der NÖ Landesregierung und übt keine dienstliche Tätigkeit im Bezirk Baden aus. Die angebliche Äußerung des Herrn Dipl.Ing.Harecker gegenüber Vertretern der Fa. Gebrüder Sulzer ist mir nicht bekannt, sowie mir ebenso nicht bekannt ist, in welcher Eigenschaft er sie abgegeben haben soll." Anfrage der Herrn Abgeordneten Ing.Weinmeier und Dr.Kremnitzer betreffend das Abwasserentsorgungsprojekt Altenmarkt-Kaumberg, Ltg. 533/A-5/48: "Zu Frage 1: Das Projekt des Abwasserverbandes Altenmarkt-Kaumberg wurde vom Büro ÖKOPLAN im Einvernehmen mit der Abteilung B/3-C (zuständiger Sachbearbeiter: BIR Ing.Hans Müller, Bereichsleiter: OBR Dipl.Ing.Karl Stöger) verfaßt. Zu Frage 2: Die Ausschreibung des ersten Bauteiles (Verbandssammler) wurde ebenfalls durch das Büro ÖKOPLAN im Einvernehmen mit der Abteilung B/3-C durchgeführt. Zu Frage 3 und 4: Die Errichtung einer eigenen Kläranlage für Kaumberg wurde aufgrund einer Studie als unwirtschaftlich festgestellt. Die Abteilung B/3-C mußte daher dem Vorhaben, eine eigene Kläranlage für Kaumberg zu errichten, ablehnend gegenüberstehen und war aus diesem Grund in keiner Weise an der Projektierung und Ausschreibung beteiligt. Zu Frage 5: OBR Dipl.Ing.Harecker ist als Bereichsleiter des Mostviertels (Bezirk Amstetten, Melk und Scheibbs) eingesetzt und als solcher ausschließlich nur mit einer dienstlichen Tätigkeit in dem angeführten Bereich betraut. Der Bezirk Baden wird vom Bereichsleiter für das Industrieviertel OBR Dipl.Ing. Stöger bearbeitet. Als Sachbearbeiter für die Gemeinden Altenmarkt und Kaumberg ist BIR Ing.Müller eingesetzt. Es ist daher ausgeschlossen, daß es bei OBR Dipl.Ing.Harecker zu einer Kollision zwischen seiner dienstlichen Tätigkeit und seiner Funktion als geschäftsführender Gemeinderat und Obmann des Verbandes kommen kann. Zu Frage 6: Da die Firma Sulzer irrtümlich ihr Angebot bei der Abteilung B/3-C und nicht wie gefordert auf dem Gemeindeamt abgeben wollte, wurde dem Firmenvertreter durch Dipl.Ing.Harecker folgendes mitgeteilt: 'Die Abgabe der Ausschreibungsunterlagen hat wahrscheinlich in Kaumberg zu erfolgen, da unsere Abteilung mit dieser Ausschreibung nicht befaßt ist. Es erscheint mir merkwürdig, daß die Gemeinde Kaumberg eine solche Ausschreibung durchführt, da von rechtlicher Seite die Errichtung der Verbandsanlagen festgelegt ist.' Da die Ausschreibung der Kläranlage Kaumberg entgegen der Empfehlung der Abteilung B/3-C durch die Gemeinde sozusagen im Alleingang durchgeführt wurde, ist die damit entstandene Problematik Angelegenheit der Gemeinde und nicht des Amtes der NÖ Landesregierung." Hohes Haus! Gemäß den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung hat Abgeordneter Dr.Kremnitzer schriftlich verlangt, daß über die Beantwortung der Anfrage des Herrn Landesrates Blochberger, Zahl 519/A-5/45, betreffend Genehmigung der Verpachtung des Genossenschaftsjagdgebietes Waltersdorf bei Staatz in der heutigen Sitzung eine Debatte stattfindet. Die Anfrage ist nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht entsprechend unterstützt. Ich stelle daher die Unterstützungsfrage. (Nach Abstimmung über die Unterstützung): Einstimmig angenommen! Es liegt somit ein geschäftsordnungsmässig entsprechend unterstützter Antrag vor. Da der Landtag über einen solchen Antrag ohne Debatte zu entscheiden hat, bitte ich jene Mitglieder des Hohen Hauses, welche für diesen Antrag stimmen wollen, die Hand zu heben. (Nach der Abstimmung): Einstimmig angenommen! Die Debatte über die Anfragebeantwortung beabsichtige ich, im Anschluß an die Debatte zur Zahl 521/L-13/1 durchzuführen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Abgeordneter Dr.Kremnitzer hat auch schriftlich verlangt, daß über die Beantwortung der Anfrage des Herrn Landesrates Blochberger zur Zahl 530/A-5/47 betreffend Tarife der NÖ Umweltschutzanstalt in der heutigen Sitzung eine Debatte stattfindet. Auch dieser Antrag ist nicht geschäftsordnungsmäßig unterstützt. Ich stelle daher die Unterstützungsfrage. (Nach Abstimmung über die Unterstützung): Einstimmig angenommen! Es liegt somit auch in diesem Fall nunmehr ein ordnungsgemäßer unterstützter Antrag vor. Es ist auch hier ohne Debatte über diesen Antrag zu entscheiden. (Nach Abstimmung über die Debatte): Einstimmig angenommen! Die Debatte über diese Anfragebeantwortung beabsichtige ich gemeinsam - darauf möchte ich besonders verweisen - mit den Tagesordnungspunkten 5 bis 7 durchzuführen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer hat weiters den Antrag gestellt, über die Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes, Zahl 531/A-4/58 betreffend Inseratenkampagne zur Imagewerbung für den Landeshauptmann in der Sitzung am 4.März 1993 als letzter Tagesordnungspunkt eine Debatte durchzuführen. Auch dieser Antrag ist nicht geschäftsordnungsmäßig unterstützt. Ich stelle auch hier die Unterstützungsfrage. (Nach der Abstimmung über die Unterstützung): Einstimmig angenommen! Es liegt nunmehr ein den Geschäftsordnungsbedingungen entsprechend unterstützter Antrag vor. Ich darf daher über diesen ohne Debatte abstimmen lassen. (Nach Abstimmung über die Debatte): Einstimmig angenommen! Somit wird über diese Anfragebeantwortung am 4.März 1993, in unserer nächsten Landtagssitzung diskutiert. Die Abgeordneten Icha, Helene Auer, Feurer, Gruber, Haufek, Ing.Hofer, Mag.Kaufmann, Kautz, Keusch, Koczur, Sivec, Uhl, Winkler, Wöginger haben nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung einen Antrag zur Abhaltung einer Aktuellen Stunde mit dem Thema "Demokratie in Niederösterreich", Geschäftszahl 552/A eingebracht. Nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung wurde beantragt, die Aktuelle Stunde vor allen anderen Tagesordnungspunkten durchzuführen. Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung. (Nach Abstimmung darüber): Einstimmig angenommen! Auf Grund der Annahme dieses Antrages kommen wir nunmehr zur Aktuellen Stunde. Ich darf darauf hinweisen, daß nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung der erste Antragsteller und die Mitglieder der Landesregierung die Möglichkeit haben, bis zu 15 Minuten Redezeit zu verwenden. Die übrigen Redner sind auf 10 Minuten beschränkt. Ich weise darauf hin, um von vornherein zu verhindern, daß eine Unterbrechung des einzelnen Redners notwendig wird. Ich darf weiters bekanntgeben und wie immer darauf aufmerksam machen, daß eine Minute vor Ablauf der Redezeit das grüne Licht hier am Rednerpult aufleuchtet, um den Redner darauf hinzuweisen, daß seine Redezeit zu Ende geht. Ich darf nunmehr als ersten und damit als Antragsteller den Herrn Abgeordneten Icha bitten, die Motive dieses Antrages darzulegen. Erstantragsteller Abg. ICHA (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine der ganz wesentlichen Säulen des täglichen demokratischen Lebens in unserem Lande ist der Umgang der in diesem Land tätigen politischen Kräfte miteinander. Und auch der Umgang des Regierungshauptverantwortlichen, des Landeshauptmannes mit dem Gesetzgeber dieses Landes, mit den gewählten Abgeordneten. Lassen Sie mich an einem Symptom einen neuen Stil Ihnen darstellen, wie er seit etwas mehr als 100 Tagen in Niederösterreich gepflogen wird: Am 2.Dezember 1992 hat dieser Landtag das Budget debattiert. Und gleich neben dem Sitzungssaal hat eine Veranstaltung stattgefunden, zu der der Herr Landeshauptmann eingeladen hat. Und darüber haben wir in der Zeitung nachher gelesen, "Der Landeshauptmann als Unterhaltungskanone!" Und weiter, "so präsentierte sich Mittwoch abend Niederösterreichs neuer Landesherr, Dr.Erwin Pröll, bei der Vorstellung der Fernsehserie "Donauprinzessin". Und weiter unten: "Launig seine Begrüßensrede, locker sein Umgang mit den extra angereisten Künstlern. "Das ist eine Rolle, die mir mehr liegt, als das Politikerleben" wird da zitiert. Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Nicht zu locker in diesem Haus! Der Landtag beschließt die Gesetze des Landes, die Sie zu vollziehen haben. Der Landtag beschließt das Budget als Grundlage für die Arbeit der Regierung. Und an diesem Mittwoch Abend hatte er wichtige Beschlüsse zu fassen. Dem Landtag gegenüber, Herr Landeshauptmann, sind Sie verantwortlich. Sie haben selber einmal gesagt, Sie sind der Diener dieses Landes. Die Journalisten haben darauf sofort in ihrer freundlichen Art Ihnen gegenüber einen Kapitän daraus gemacht. "Der Kapitän auf Niederösterreichs Kommandobrücke," so wurden Sie uns damals schon sozusagen avisiert. Herr Landeshauptmann, Sie sind nicht der Kapitän! Vielleicht der Kapitän der ÖVP. Sie sind der Parteiobmann der ÖVP, aber Sie sind nicht der Kapitän des Landes. Und jene, die hier in diesem Haus oder in der Regierung mitarbeiten, sind nicht Ihre Untergebenen, sondern Ihre Partner. So kann es auch nicht sein, daß es heißt, Pröll und seine Regierung. Das ist ein neuer Stil, zugegeben, ein lockerer Stil. Aber ein Stil, der in diesem Haus und in der Bedeutung der Arbeit eigentlich keine Begründung findet. Meine Damen und Herren! Quasi alle Regierungsmitglieder als ihm unterstellt darzustellen, das kann meine Fraktion nicht zur Kenntnis nehmen! Bei der Plakatkampagne, die ja geplant war, wurde dies in der Regierung abgestellt. Bei der Inseratenserie dagegen bewußt von den Werbestrategen des Landeshauptmannes nicht abgestellt. Entgegen des erklärten Willens der Partner in der Regierung. Wie ist das im Gegensatz dazu beim Bundeskanzler? Er bildet allein oder mit anderen Parteien nach einem Übereinkommen dann, wenn es notwendig ist, eine Bundesregierung. Und nach der Bundesverfassung ist das dann seine Regierung. Auch dort mit kleinen Einschränkungen, denn auch seine Handlungsfähigkeit ist bei mehreren Parteien und bei einem Koalitionsübereinkommen eingeschränkt. Das ist in der "Bundesliga", Herr Landeshauptmann! Aber wir spielen hier in der "Landesliga". Das müssen wir auch einmal zur Kenntnis nehmen. Und es sagt die Landesverfassung im § 35: "Die Landesregierung wird nach der Stärke der Parteien beschickt." Und zwar von den im Landtag vertretenen Klubs beschickt. Sie können es sich nicht aussuchen, auch wenn Sie das wollten. Und daher ist das nicht Ihre Regierung. Sondern es ist die Regierung des Landes Niederösterreich und der Bürger dieses Landes. Und wir bitten Sie sehr, verwechseln Sie nicht die Bundesliga mit der Landesliga. Und verwechseln Sie sich nicht mit dem Bundeskanzler, auch wenn das scheinbar verlockend ist. Unsere Verfassung ist ein sensibles Instrument, das haben Sie uns am 22.Oktober 1992 bei der Antrittsrede gesagt. Der Herr Landeshauptmann hat damals gesagt, es ist unbestritten, daß Änderungen in der Verfassung nur in Zusammenarbeit mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen sinnvoll sind. "Sinnvoll" ist nur die halbe Wahrheit. Denn eigentlich sollte es heißen, "möglich sind". Auch wenn es sinnvoll ist, aber möglich sind sie nur in Zusammenarbeit mit allen. Denn die Verfassung kann nur die dazu notwendige Mehrheit verändern. Und dann haben Sie gesagt, "ich erneuere hier das Angebot an alle im Landtag vertretenen Parteien, die schon eingebrachten Anträge zur Direktwahl des Landeshauptmannes und der Bundesräte zu unterstützen." Und auch das Instrument der Volksbefragung sollte in die Landesverfassung aufgenommen werden. Und dann haben Sie festgestellt, es ginge um die Spielregeln, an die sich alle zu halten hätten. Und nun haben wir den neuen Landeshauptmann beim Wort genommen. Wie es in den Inseraten ja des öfteren geheißen hat: "Nehmen sie mich beim Wort!" Wir haben gemeint, - auch kein unbekannter Slogan - Macht braucht Kontrolle. Und wir haben vorgeschlagen, daß die Partei, die den Landeshauptmann vorschlägt, nicht auch den Kontrollausschuß-Obmann stellen soll. Wir haben weiters vorgeschlagen, daß jeder Landtagsklub Anträge stellen kann. Unabhängig von der Zustimmung der anderen Klubs. Und jeder Landtagsklub soll in jedem Landtags-Ausschuß auch vertreten sein. Diese Spielregeln sollten vor der Wahl festgelegt werden. Aber was ist geschehen? Wir haben erst vor kurzem gelesen, daß der neue Landeshauptmann auch der liberale Landeshauptmann ist. Er hat verhindert, daß diese Spielregeln vor der Wahl noch festgelegt werden konnten. Es gab keine Bereitschaft seitens der Mehrheit dieses Hauses, diese Spielregeln vor der Wahl festzulegen. Man wollte sich offensichtlich dieses Spielmaterial für die Verhandlungen nach der Wahl freihalten. Wir glauben, daß das der falsche Weg ist. Daß es korrekter gewesen wäre, vor der kommenden Auseinandersetzung auch diese Spielregeln festzuhalten. Und wir werden es ja heute sicher auch hören, es hat ein Papier gegeben der ÖVP, ein Papier der SPÖ. Ich möchte gleich festhalten, es hat auch ein Papier der FPÖ gegeben, auch wenn ich hier in der Zeitung gelesen habe, daß Klubobmann Böhm festgestellt hätte, es hätte von der FPÖ keine Vorschläge gegeben. Also das stimmt nicht. Auch wenn man mit keinem einzigen dieser Vorschläge einverstanden gewesen wäre, haben sie doch Vorschläge eingebracht. Und wir waren uns - so hatte ich zumindest den Eindruck - über fast alle Punkte einig. Nur über einen Punkt nicht. Das war der Punkt, den die Damen und Herren der ÖVP vehement gefordert haben. Ich habe den Eindruck, vor allem der Landeshauptmann, denn eigentlich ist erst mit seiner bevorstehenden Wahl zum Landeshauptmann diese Direktwahl des Landeshauptmannes überhaupt ins Gespräch gekommen. Und ich habe den Eindruck, daß hier an der Direktwahl des Landeshauptmannes alle anderen Dinge von Ihnen zerbrochen wurden. Sie haben alles geopfert, weil Sie die Direktwahl des Landeshauptmannes in der Landesverfassung durchsetzen wollten. Denn in der Bundesverfassung, wo es dezidiert drinnen steht, konnten Sie ja keinesfalls rechnen, eine Änderung nach Ihren Wünschen zu erreichen. Weil ja auch die Bundes-ÖVP, weil Dr.Busek und Dr.Neisser und auch andere hervorragende Verfassungsjuristen der ÖVP der Meinung sind, daß das sehr, sehr problematisch wäre. Daß das eine Änderung des Grundsystems unserer Republik mit sich brächte. Und daß für dieses System, nachdem es Jahrzehnte gut funktioniert hat, derzeit kein Bedarf zur Änderung bestehe. Es ist so, daß ja erst seit die größte Landespartei der ÖVP, die niederösterreichische, erkannt hat, daß sie sterblich ist, als letzter Versuch einer Rettung die Änderung der Verfassung ins Auge gefaßt wird. Als Möglichkeit, vielleicht auf diesem Weg noch etwas von der Macht zu retten. Daher sollte dieser Versuch untermauert werden mit Mitteln, die uns untauglich erschienen sind. Die das Verhältnis zwischen dem Landeshauptmann und dieser gesetzgebenden Körperschaft des Landes Niederösterreich wesentlich verändert hätten. Wir waren der Meinung, die Änderung dieses Systems so ad hoc, "aus der Hüfte heraus", wäre völlig unzweckmäßig. Unzweckmäßig für eine Partei, die in Niederösterreich nicht mehr die Partei ist, die mit Recht vorgeben kann, die Interessen aller zu vertreten. Die eine "Volks"-Partei einmal war, mit allen Einschränkungen in der Gewichtung der Machtverteilung bereits seinerzeit. Die heute, nach dem Vorwahlputsch des Bauernbundes, eine andere Partei geworden ist. Die vom Geist der Bauernvertreter und von Ihren Vorstellungen der Politik getragen wird! Meine Damen und Herren! Nur mehr 8,2 % der Bevölkerung, nach dem Grünen Bericht, sind Bauern oder in bäuerlichen Betrieben tätig. Und von ihren Interessen soll in Zukunft in diesem Landtag die Politik bestimmt werden. Dieses Dilemma der ehemaligen Volkspartei soll der Landeshauptmann nunmehr überdecken. Man mußte ihm, dem Agraringenieur, der sofort nach seinem Studium im Bauernbund tätig war und der seinen Aufstieg in dieser Organisation gemacht hat und der den Männern - wir haben es ja im Buch nachlesen dürfen - wie Lanner, Robl und Maurer die Karriere verdankt, diesem Mann ein neues Image verpassen. Die Raiffeisenpresse hat ihn groß gemacht. Sie mußte auch jetzt voll herhalten. (Unruhe im Hohen Hause.) Mit Mitteln des Landes - wir werden noch bei anderer Gelegenheit ausführlich darüber diskutieren - mit Steuergeldern der Bürger dieses Landes in Millionenhöhe soll der nun 12 Jahre unter Ludwig dienende Landeshauptmannstellvertreter, der Landeshauptmann geworden ist, einer werden, der alles neu macht. Und der diesem Landtag gegenüber mehr Eigenständigkeit, mehr Selbständigkeit, weniger Verantwortung dem Landtag gegenüber haben will. Der daher nicht von diesem Landtag, sondern direkt gewählt werden möchte. Zu diesem Plan, meine Damen und Herren, konnten wir nicht Ja sagen. Das war Ihnen, glaube ich, auch vorher bewußt, daß das so sein würde. Darum sind Sie gar nicht in die Verlegenheit gekommen, sich einer größeren Kontrolle zu unterziehen. Und Sie sind gar nicht in die Verlegenheit gekommen, auch anderen Vorstellungen doch ernsthaft nähertreten zu müssen. Meine Damen und Herren! Dieser letzte Versuch einer Chance, die Macht in diesem Land vielleicht auf diesem Weg doch zu erhalten, der konnte so nicht funktionieren! Wir werden in der nächsten Sitzung dieses Hauses beschließen, daß die Bürger dieses Landes vorzeitig zu den Urnen gerufen werden. Auch dazu waren wir der Meinung, daß die in der Politik Hauptverantwortlichen, die Hauptverantwortungsträger der Politik um Glaubwürdigkeit bei den Bürgern bemüht sein müssen. Wir haben anläßlich der Neuwahl des Landeshauptmannes gehört, daß er die ernste Absicht hätte, noch ein Jahr zu arbeiten und ein Jahr mit diesem Landtag noch wichtige Anliegen zu erledigen. Wie ernst das ist, haben wir jetzt erkennen müssen. Und erkannt, daß hier plötzlich die Sorge aufgetaucht ist, es wäre ein Wahlkampf, der ein Jahr dauert, zu teuer. (LH Dr.Pröll: 9 Monate lang!) Ich kann mir schon vorstellen, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, daß diese Medienkampagne, wenn sie noch lange weiter andauert, wirklich Ihnen sehr viel Geld gekostet hätte. (LH Dr.Pröll: Sie plakatieren doch, nicht wir!) Wir werden über die Plakate und über die Inserate noch ausführlich diskutieren. Es mußte Ihnen im Oktober schon bekannt sein, daß ein Jahr später Wahlen wären und daß daher sozusagen eine "Stimmung vor der Wahl" entstehen würde. Es wäre naiv von Ihnen, anzunehmen, daß diese Aussicht, in einem Jahr zu wählen, nicht dazu führen würde, daß ein halbes Jahr vorher eine entsprechende Stimmung im Lande herrscht. Aber wir haben ja erlebt, was in der Öffentlichkeit geschehen ist. Meine Damen und Herren! Uns geht es gar nicht darum, daß wir böse sind, weil hier ein Inserat oder ein Plakat so ausschaut oder anders ausschaut. Wir haben vielmehr den Eindruck, daß eine Kraft in diesem Land, nämlich jener, der die Gesetze des Landtages zu vollziehen hat, sich von diesem Landtag abheben will. Zu locker, wie andere schon festgestellt haben, abheben will. Und wir sind der Meinung, daß dieses System, das demokratisch mit allen Schwierigkeiten behaftet mit all dem, was wir immer wieder beklagt haben, im Bereich der Personalpolitik, im Bereich der Medien, in anderen Dingen, die das Land betreffen, daß dieses System, dieses demokratisch gewachsene System, verteidigt gehört. Verteidigt gehört auch gegenüber einem, der jetzt neu reinkommt und der plötzlich alles neu erfinden will. Wir haben den Eindruck gewonnen, daß dieses Mehrparteiensystem, welches eine Grundlage der westlichen Demokratie ist, bei Ihnen nicht mehr die Liebe genießt. Es waren die ersten Erklärungen des neuen Landeshauptmannes, des neuen Landesparteiobmannes der ÖVP, daß der Einfluß der Parteien zurückgedrängt gehört. Daß die Macht der Parteien beschränkt gehört. Daß die Parteien an sich etwas sehr bedenkliches wären. Und man hat damit die Parteien in ein Eck gestellt. Das hat dann dazu geführt, daß es gelang, die eigene Partei ins Eck zu stellen und innerhalb dieser Partei die Kräfte zu verschieben. Wir haben heute den Eindruck gewonnen, daß das von Haus aus Absicht gewesen ist. Meine Damen und Herren! Es ist ein Problem der Demokratie, wie es in den Parteien zugeht. Es ist ein Problem der Demokratie, wie die Parteien miteinander umgehen. Und es ist ein Problem der Demokratie, wie Verwaltung und Gesetzgebung miteinander umgehen. Das wollten wir heute hier in dieser Stunde, an diesem Tag, bevor dieser Landtag auseinander geht, zum Ausdruck bringen! (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer. Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im § 35a unserer Landtagsgeschäftsordnung heißt es, die Aktuelle Stunde dient der Besprechung von Themen, die von allgemeinem Interesse im Bereich des Landes Niederösterreich sind. Aus diesem Grunde, muß ich sagen, sind wir von der Freiheitlichen Partei sehr froh, daß die Sozialdemokraten nunmehr ein Gespräch über die Demokratie als von allgemeinem Interesse für das Land empfinden. Denn die Demokratie ist in diesem Bundesland tatsächlich ein verkümmertes Pflänzchen. Ein verkümmertes Pflänzchen, von dem wir nach viereinhalb Jahren Anwesenheit in diesem Landtag nunmehr wissen, daß Wachstumschancen für dieses Pflänzchen erst dann auftauchen, wenn die ganze Gärtnerei ausgetauscht wird. Nicht umsonst, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Österreichischen Volksparei, gilt österreichweit dieses Bundesland synonym für die "Stahlhelmfraktion", an der alle Wünsche anderer Parteien einfach wie an einer Stahlbetonmauer abprallen. Wir von der Freiheitlichen Partei haben das nun viereinhalb Jahre lang gespürt. Wir haben empfunden, was es heißt, von Ihnen beiden hier verhöhnt und ausgelacht zu werden, wenn wir Änderungswünsche vorgebracht haben. (Abg. Fidesser: Also verhöhnt haben wir Sie nie, lachen mußten wir oft!) Verhöhnt haben Sie auch, da können wir nachsehen in den Protokollen! Und deshalb muß ich sagen, ist es für mich ein Osterfeuer am Firmament, wenn nunmehr die Sozialdemokraten sagen, Demokratie in Niederösterreich ist ein Thema von allgemeinem Interesse. Ich füge aber hinzu, ein Osterfeuer ist für mich noch keine Klimaänderung. Ein einzelnes Osterfeuer am Firmament kann bedeuten, daß das Klima noch gleich kalt bleibt wie früher. Die letzten Ereignisse, der Herr Klubobmann der Sozialdemokraten hat es bereits ausgeführt, haben nämlich keinerlei Hoffnungsschimmer auf Veränderung beinhaltet. Da war dieses Gespräch um die Verfassungsreform. Eingeladen wurde auf Weisung des neuen Landeshauptmannes, der das plakativ vorher in den Zeitungen der Öffentlichkeit schon kundgetan hat. Eingeladen wurde zu einem Gespräch über eine Verfassungsreform, bei dem alle, Herr Klubobmann von der Österreichischen Volkspartei, alle umfangreiche Reformvorschläge vorgebracht haben. Allerdings hatten wir sehr bald das Gefühl, Sie wollen überhaupt nur über das eine Thema sprechen, nämlich über das Thema der Direktwahl des Landeshauptmannes. Als die SPÖ dann zu zögern begonnen hat, haben Sie das als conditio sine qua non in den Raum gestellt. Als die SPÖ abgelehnt hat, waren die Verhandlungen abgebrochen. Und alle haben sofort das Gefühl gehabt, daß wir von Ihnen lediglich als Statisten auf einer Probebühne verwendet worden sind. Für ein Stück, bei dem noch nicht einmal der erste Akt geschrieben war. Und es ist daher wirklich verständlich, daß allenthalben Enttäuschung ausgebrochen ist. Mich wundert gar nicht, daß die SPÖ jetzt auch enttäuscht ist und daher diese heutige Aktuelle Stunde beantragt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Niederösterreich sind grobe Mängel in der geschriebenen Verfassung, aber auch grobe Mängel in der Anwendung von Gesetzen festzustellen. Wir haben eine ganze Reihe von Vorschlägen vorgebracht. Ich darf Ihnen daraus jetzt einige nennen. Da sind Mängel, die bei uns in den Gesetzen vorkommen, wo also die Gesetze geändert werden müssen. Da geht es zunächst einmal um den Ausbau der direkten Demokratie, um eine verstärkte Mitwirkung des Volkes. Wir haben begehrt die Direktwahl des Bürgermeisters. Warum nur die Direktwahl des Landeshauptmannes? Warum nicht auch die Direktwahl der Bürgermeister? Der Herr Landeshauptmann nickt, aber es wurde darüber nicht gesprochen. Die Einführung der amtlichen Stimmzettel, meine sehr geehrten Damen und Herren. Eine grundlegende Forderung der "Stunde Null" einer Demokratie. Auch die Erleichterung der Gemeindetrennung ist etwas relativ aktuelles, das nun auch in Ihren Parteien langsam Fuß faßt. Die zwingende Behandlung von Petitionen im Landtag, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Bei uns können Petitionen vom Volk hereinkommen und in den Ausschüssen werden sie schubladisiert. Die Einführung einer Volksbefragung, ein Instrument, das jene Demokratien, die ein bißchen auf sich halten, alle kennen. Das Initiativrecht in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Bundesebene, bei 7,5 Millionen Einwohnern ist das Initiativrecht von 100.000 Unterschriften abhängig. Bei uns im Land von 60.000 Unterschriften, obwohl wir nur ein Fünftel der Einwohner haben. Diese Hürde müßte man reduzieren. Dann die Tätigkeiten hier in diesem Landtag, z.B. der Finanzkontrollausschuß, meine Damen und Herren! Wir hören von Abgeordneten aus den Reformstaaten des Ostens, wenn sie uns hier besuchen, daß bei uns Verhältnisse vorliegen, welche bei ihnen zu Hause gar nicht denkbar wären. Nicht denkbar wäre es z.B., daß ein Finanzkontrollausschuß nur von den beiden Regierungsparteien bestellt wird. Und daß die Landeshauptmann-Partei den Obmann stellt. Das muß man sich vorstellen in einer Demokratie! Oder die Forderung des Antragsrechtes für zwei Abgeordnete. Was in den von der Größenordnung her vergleichbaren Bundesländern Steiermark und Oberösterreich möglich ist, kann doch in Niederösterreich nicht unmöglich sein! Es sei denn, wir halten uns ausschließlich an die Stahlhelmfraktion. Ferner die Forderung nach der Ausweitung von Anfragerechten hier in diesem Landtag, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben keine mündliche Anfrage, keine dringliche Anfrage, schriftliche Anfragen nur an einzelne Mitglieder der Landesregierung und Anfragen nur über die Geschäftsbereiche im Zuge der Landesvollziehung. Änderungsbedürftig ist auch die Bestimmung über die Klubstärke, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Nachbarbundesländern ist sie mit zwei Abgeordneten festgelegt. Ich will gar nicht davon reden, wie Sie das bei uns stufenweise hinauflizitiert haben. Dann folgt die Forderung nach der Mitgliedschaft in den Ausschüssen bei Klubstärke. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, daß heute Bundesräte anwesend sind. Auch die Aufwertung der Bundesräte war ein wesentliches Instrument, das wir gefordert haben. Neben diesen schwerwiegenden Mängeln in der geschriebenen Verfassung und in geschriebenen Verfassungsbestimmungen müssen wir aber leider feststellen, daß es einen frivolen Konsens zwischen den beiden Großparteien gibt, wenn es darum gegangen ist, die Freiheitliche Partei auszugrenzen. Das haben wir jetzt viereinhalb Jahre lang erlebt. Und ich sage nochmals, ich wundere mich über das erwähnte Osterfeuer. Ich hoffe allerdings, daß daraus eine Klimaänderung entsteht. Die undemokratische Willkür, die Sie hier gehandhabt haben, hat zur Reduzierung der Ausschüsse, hat zur Reduzierung der Ausschußmitglieder und aller dieser Dinge geführt, die die Freiheitliche Partei ausgegrenzt haben. Das alles liegt gar nicht so weit zurück. Es ist noch kein Jahr her, da haben Sie zwei Ausschüsse zusammengelegt, damit Platz wird für einen neunten, in dem die Freiheitliche Partei wieder nicht drinnen sein kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht einmal ein Jahr her, daß Sie sich auf diese Weise beide in äußerst konzentrierter, undemokratischer Weise dargestellt haben. Wir spüren immer wieder: Demokratie ist in ihren Augen jene Staatsform, bei der Sie sich die Rechte herausnehmen, die den anderen garantiert sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist Demokratie nach Ihren Vorstellungen. Auch ich möchte auf die Antrittsrede des Herrn Landeshauptmannes zurückkommen. Mein Vorredner hat das schon gesagt. Daß Sie angekündigt haben, daß die Verfassung ein sensibles Instrument sei. Daß Sie verschiedene Einladungen geäußert haben, daß Sie alle im Landtag vertretenen Parteien und somit auch uns einladen, die eingebrachten Anträge zur Direktwahl des Landeshauptmannes und der Bundesräte zu unterstützen. Die damals eingebrachten Anträge, die Bundesverfassung zu ändern, haben wir auch alle unterstützt. Ich frage mich daher, warum ist dann nicht einmal über jenes Thema weiter gesprochen worden, das Sie auch angeschnitten haben. Nämlich über die Einführung der Volksbefragung. Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, ich nehme Sie beim Wort! Wie bei dieser, Ihrer Antrittsrede steht: Ich nehme Sie beim Wort. Sie haben bis zur nächsten Landtagssitzung noch Zeit, tatsächlich eine Verfassungsreform einzubringen. Wenn Sie das nicht tun, dann haben Sie Ihr Wort gebrochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Partei, der es innerhalb von fünf Jahren nicht gelingt, mehr Demokratie in dieses Land zu bringen, eine solche Partei hat sicherlich keinen Anspruch auf eine Mehrheit! (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Landeshauptmann Dr.Pröll. LH Dr.PRÖLL (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für einen außenstehenden Beobachter und für jemandem aus unserem Bundesland Niederösterreich müßte hier der Eindruck entstehen, nachdem er diese beiden Reden jetzt gehört hat, daß man in Niederösterreich offensichtlich das Wort Demokratie noch nicht einmal schreiben kann. Aber ich vertraue auf die Beurteilungsfähigkeit unserer Landsleute. Denn schließlich und endlich hat sich jeder in vergangenen Jahrzehnten und in den vergangenen Jahren sehr wohl überzeugen können, daß das, was in unserem Bundesland Niederösterreich an Politik und an Demokratie praktiziert wurde, in vielen Bereichen vorbildhaft weit über die Grenzen unseres Bundeslandes Niederösterreich hinaus gewesen ist. Wir wissen sehr wohl, daß allerdings das, was wir im Bundesland Niederösterreich heute an Systematik und demokratischen Möglichkeiten vorfinden, bei Gott nicht das non plus ultra ist. Und das ist auch der Grund, warum ich am 22.Oktober des Vorjahres, als ich hier an dieser Stelle zum ersten Mal als Landeshauptmann von Niederösterreich das Wort ergriffen habe, angekündigt habe, daß es zu einer Demokratieoffensive in Niederösterreich kommt. Ich glaube, daß das damals mit klaren Zielvorstellungen, mit klaren Vorgaben und mit klaren Arbeitsaufträgen versehen war. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Demokratieoffensive im Bundesland Niederösterreich, die nicht nur in den vergangenen 100 Tagen angepackt wurde, sondern auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden soll, wenn uns die Landesbürger die entsprechende Kraft dafür geben, ist gleichzeitig auch ein Symbol für eine Öffnung und eine Erneuerung in der gesamten Landespolitik. Und es ist symbolhaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß wir diese Thematik gerade in diesem Landtagssitzungssaal, der historisch so bedeutsam ist, diskutieren. Nicht zuletzt deswegen, weil von diesem Saal weg schon in den vergangenen Jahrzehnten viele wichtige Impulse ausgegangen sind, hinaus ins ganze Land, gerade auch im Hinblick auf demokratische Weiterentwicklung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin als Landeshauptmann von Niederösterreich angetreten, die Demokratieoffensive voranzutreiben. Eine Demokratieoffensive voranzutreiben im wesentlichen mit folgenden Zielen: Zum ersten, eine maximale Mitbestimmung unserer Landesbürger auch in Zukunft zu gewährleisten. Zum zweiten, aus der Überzeugung heraus, daß wir eine starke Demokratie brauchen, damit wir auch ein starkes Mitspracherecht gerade im Zusammenhang mit unserem Weg ins gesamte Europa erreichen können. Und zum dritten - und dieses Ziel möchte ich sehr klar hier in den Raum stellen, weil das gleichzeitig auch ein klares Bekenntnis zu den politischen Parteien in diesem Land sein soll und sein muß - um auch jene Wünsche im Zusammenhang mit der Demokratiereform und einer Verfassungsreform unterzubringen, die von den politischen Parteien in diesem Lande gewünscht werden. Und als fortschrittlich anerkannt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß wir in den vergangenen 100 Tagen seit dem 22.Oktober des Vorjahres sehr wohl in wesentlichen demokratischen Bereichen im Bundesland Niederösterreich einiges weitergebracht haben. Zunächst einmal bin ich sehr stolz darauf und ich freue mich und ich danke dem NÖ Landtag, daß es gelungen ist, ein neues Persönlichkeitswahlrecht für die kommenden Landtagswahlen zu verabschieden. Ein Persönlichkeitswahlrecht, bei dem folgender Grundsatz eingehalten wird und oberste Priorität genießt: Der Bürger bestimmt, wer ihn im Landtag vertritt. Dieses Persönlichkeitswahlrecht, das möchte ich mit Fug und Recht behaupten und möchte das gleichzeitig auch als Kompliment an den Landtag weitergeben, dieses Persönlichkeitswahlrecht ist österreichweit beispielhaft. Es ist eine tatsächlich weitestgehende Wahlrechtsreform im Vergleich zu dem, was früher vorhanden war. Es ist auch eine Weiterentwicklung für all das, was in der Bundesverfassung fest verankert ist. Und ich meine, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß dieses Persönlichkeitswahlrecht, das vom NÖ Landtag verabschiedet wurde, gleichzeitig auch ein Auftrag für die politischen Parteien in diesem Land ist. Das ist auch der Grund, Hoher Landtag, meine sehr geehrten Damen und Herren, warum wir von der niederösterreichischen Volkspartei auch im Vorfeld zu diesem Persönlichkeitswahlrecht und zu diesen kommenden Landtagswahlen unseren demokratiepolitischen Beitrag - zugegebenermaßen sehr offensiv, sehr risikoreich - geleistet haben. (Abg. Icha: Aber Sie sind kein Risiko eingegangen!) Herr Kollege Icha! Das mindeste an Demokratischem, was ich von Ihnen erwarte, ist, daß Sie denjenigen, der am Rednerpult steht, aussprechen lassen. Das ist die Grundbedingung in der Demokratie. (Beifall bei der ÖVP. - Unruhe bei der SPÖ.) Sind Sie fertig? Danke! Daß keine andere politische Gruppierung in diesem Land es gewagt hat, im Zuge der Vorwahlen vor die niederösterreichischen Landsleute hinzutreten und sie zu bitten, zu bestimmen, wer von ihrer Warte her ihre besten Vertreter in diesem neuen Landtag ab 16.Mai 1993 sein sollen. Keine einzige politische Gruppierung! (Abg. Kautz: Warum haben Sie sich nicht hingestellt?) Es dürfte Ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, daß die Regierungsmitglieder der ÖVP-Fraktion im NÖ Landtag kein Mandat anstreben. Das dürften Sie offensichtlich übersehen haben. Daß diese Regierungsmitglieder kein Mandat im Landtag innehaben, sondern Regierungssitze. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es spricht für die demokratische Reife der NÖ Bevölkerung, daß sie dieses Angebot, das wir ihr gemacht haben, in einer derartig großartigen Art und Weise angenommen hat. Mehr als 300.000 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher haben ihre Entscheidung getroffen. Wir sind dankbar dafür und ich darf das nicht nur als Landeshauptmann sagen, sondern als Parteiobmann der NÖ Volkspartei! (Beifall bei der ÖVP.) Und all diejenigen, die sehr gerne das Wort der Politikverdrossenheit im Mund führen, denen haben die NÖ Landsleute, die sich bei dieser Vorwahl beteiligt haben, eine Abfuhr erteilt. Das Wort der "Politikverdrossenheit" ist leeres Gewäsch! Dann, wenn die Politik in der Lage ist, ein attraktives Angebot zu machen, dann nimmt es auch der Bürger an und ich bin ihm dankbar dafür! (Beifall bei der ÖVP.) Die nächste Herausforderung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Erstellung der Landesverfassung. Die Landesverfassung ist das Dach und die Grundfeste der Landesdemokratie. Sie ist und darf kein Spielball der Tagespolitik sein. Die Landesverfassung muß auch in größeren Zeitabständen den gesellschaftlichen Veränderungen angepaßt werden. Das steht außer Diskussion. Eine dieser Anforderungen der Zeit im Hinblick auf den Zeitgeist zu mehr persönlichkeitsbezogenen Wahlen ist auch die selbstverständliche Forderung der Direktwahl des Landeshauptmannes. Das ist eine logische Fortsetzung der Persönlichkeitswahl, das ist auch eine logische Fortsetzung der offenen Vorwahlen und das ist auch der Wunsch der NÖ Bevölkerung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Gehen Sie hinaus und fragen Sie auf der Straße, ob es nicht legitim und mit Fug und Recht eine richtige Behauptung und ein richtiges Verlangen ist, daß die NÖ Landsleute auch sagen dürfen, wen sie zum Landeshauptmann haben wollen. Das Verhandlungsangebot dafür haben wir von der NÖ Volkspartei unterbreitet. Andere Fraktionen wollen nicht mitgehen, obwohl es verfassungsrechtliche Möglichkeiten gibt. Eine Demokratiereform kann nicht nur heißen, sichere Rechte für die Parteien, mehr Mitsprache für kleinere politische Fraktionen. Demokratiereform muß auch bedeuten, mehr Bürgermitbestimmung auf allen Ebenen, auch bei der Wahl des Landeshauptmannes. Und ich darf von dieser Stelle aus, meine sehr verehrten Damen und Herren, Hohes Haus, nochmals die Bitte an alle hier im Landtag vertretenen Parteien richten. Ich bitte Sie, diesem Wunsch nach der Direktwahl des Landeshauptmannes, nach mehr Persönlichkeitswahlrecht zu entsprechen. Nicht auf halbem Weg stehen zu bleiben, sondern bei dieser Forderung der Direktwahl des Landeshauptmannes mitzugehen. Das ist eine Kernfrage der künftigen Landesverfassung, genauso wie die Verankerung der Volksbefragung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und ich darf heute hier mit aller Klarheit sagen, ich werde mich dann, wenn mir die NÖ Landsleute am 16.Mai 1993 den Auftrag dazu geben, auch mit ganzer Kraft dafür einsetzen, daß in der NÖ Landesverfassung die Volksbefragung in Zukunft entsprechend verankert ist! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine nächste Herausforderung ist eine neue Verwaltung. Ebenfalls eine Herausforderung, die dem heutigen Zeitgeist entspricht. Öffnung und Erneuerung auch für die Verwaltung und für die Personalpolitik. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in diesen vergangenen Tagen seit meiner Amtsführung als Landeshauptmann schon klare, deutliche Schritte gesetzt. Erstens unter dem Motto, "die Politik fliegt aus der Schule". Ein objektives Modell zur Pflichtschulleiterbestellung, ein gleiches Modell für die Lehrerbestellung. Gleichzeitig ist auch ein Rückzug der VP-Funktionäre aus den Landeslehrerkommissionen abgeschlossen. Der nächste Schritt: Neue Wege der Dienstpostenbesetzung im Landesdienst. Es geht darum, unabhängige Personalberater einzubinden. Die Qualifikation muß der Maßstab für Personaleinstellungen sein. Und es geht auch darum, daß jede Entscheidung und die Entscheidungskriterien für diese Entscheidungen für jedermann nachvollziehbar sind. Aber ich darf gleichzeitig eines dazufügen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Das Bekenntnis zu einer politischen Gesinnung darf deswegen nicht hinderlich sein am Weg einer Berufslaufbahn. Denn das würde bedeuten, daß wir das Kind mit dem Bade ausgießen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die dritte große Herausforderung ist, mehr Freiheit statt Gesetzesflut. Demokratische Gesinnung verlangt mehr Freiheit für den Einzelnen. Gesetzliche Bestimmungen und Spielregeln sind notwendig, das steht außer Diskussion. Aber Gesetzesflut zu vermeiden ist das oberste Gebot, weil ich glaube, daß wir ohnehin in unserem Land, in diesem Staat schon zu sehr unter den Gesetzen leiden. Nicht nur wir als die handelnden Personen in den gesetzgebendenen Körperschaften, sondern jeder einzelne Bürger, landauf - landab. Nun geht es einfach darum, daß wir einen Weg gehen, damit mehr Eigenverantwortlichkeit Platz greifen kann. Mehr Eigenverantwortlichkeit für den Politiker, mehr Eigenverantwortlichkeit für die Beamten, aber auch mehr Eigenverantwortlichkeit für jeden einzelnen Bürger. Demokratie braucht keine zusätzlichen Gesetze, sondern neue Haltung durch Erziehung. Zu Hause, in der Schule, in der Ausbildung, im Berufsleben, in den Vereinen und Organisationen. Dort, wo in Wahrheit ja die Spielwiese der Demokratie ist und wo viele viele unserer Landsleute zum ersten Mal mit demokratischen Spielregeln konfrontiert sind. Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich zum Schluß kommen. Ich darf zum Schluß kommen und sehr verantwortungsbewußt an alle diejenigen appellieren, die in den kommenden Wochen und Monaten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um den neuen Landtag agieren werden. Ich darf zunächst nochmals sagen, daß die Entscheidung, daß der NÖ Landtag schon am 16.Mai 1993 neu gewählt wird, sehr verantwortungsbewußt abgewogen und getroffen wurde. Verantwortungsbewußt deswegen, weil dieses Land in dieser Zeit einen allzu langen, zu teuren Wahlkampf nicht verträgt. Sondern, was dieses Land in dieser Zeit braucht, ist Arbeit. Arbeit über die politischen Grenzen hinweg im Interesse eines gemeinsamen Ganzen. Daher brauchen wir einen kurzen, einen billigen Wahlkampf. Damit sehr rasch wieder ab dem 16.Mai 1993 gearbeitet werden kann für die Bürger dieses Landes und für die Interessen dieses Landes. Ich werde Ihnen auch sagen und wir werden das in den nächsten Wochen und Monaten auch der Öffentlichkeit klar vor Augen führen: Wir werden bis zur letzten Sekunde arbeiten vor dem Wahltag und wir werden ab der ersten Sekunde des Wahltages weiter arbeiten für dieses Land. Eine Bitte habe ich noch. Nämlich die große Bitte, daß wir trotz dieser Entscheidung die Achtung und den Respekt voreinander nicht verlieren. Denn unsere Aufgabe als politisch Verantwortliche ist die, daß wir uns auch nach dem Wahltag noch in die Augen schauen können. Und daß wir uns nicht persönlich verletzt haben in einer Form, die eine Zusammenarbeit unmöglich macht. Unsere Aufgabe ist es, einen fairen Wettstreit um Ideen zu führen, die letztlich dem einzelnen Landesbürger in sehr eindrucksvoller Art und Weise die Möglichkeit gibt, sich ein Bild von den Leistungen und von den Zielen der politisch werbenden Gruppen zu machen, um dann am entsprechenden Wahltag eine sichere Entscheidung treffen zu können. Ein fairer Wahlkampf im Interesse unseres demokratischen Systems, im Interesse eines hohen demokratischen Niveaus ist der Wunsch in dieser Stunde und die Bitte, die ich an Sie alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, egal auf welcher Seite des Hohen Hauses Sie sitzen, richten möchte. Ich bin überzeugt davon, Niederösterreich hat gerade auf diesem Gebiet einiges zu verteidigen. Unser Ehrgeiz soll es sein, im Hinblick auf demokratische Reife sogar gerade jetzt, in diesem bevorstehenden Wahlkampf noch einiges weiter zu bringen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag.Kaufmann. Abg. Mag.KAUFMANN (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben die Debatte nicht verlangt, weil wir möglicherweise enttäuscht sind, wie Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer meinte ich wüßte nicht, warum wir enttäuscht sein sollten - sondern weil wir in dem beginnenden Wahlkampf Töne wahrgenommen haben, die geeignet sind, Porzellan zu zerschlagen. Und weil wir nicht wollen, daß Porzellan zerschlagen wird. Und weil wir wollen, daß das ein fairer Wahlkampf wird. Ein fairer Wahlkampf, der auch eine gedeihliche Zusammenarbeit nach der Wahl ermöglicht. Wir wollten auch nicht der FPÖ Freude bereiten. Wir wissen seit einiger Zeit, wie die FPÖ zum freien Mandat steht. Nämlich zu dem freien Mandat, das von Dr.Haider und nicht vom Volk kommt. Auch das muß in einer Debatte, in der es um Demokratie geht, gesagt werden. (Zwischenrufe bei der FPÖ-Fraktion.) Es geht einzig und allein darum, daß Ihr Parteiobmann Abgeordnete aufgefordert hat, ein Mandat zurückzulegen, weil es angeblich von ihm oder von der FPÖ kommt. Ein Mandat kommt im Bund, im Nationalrat und kommt im NÖ Landtag ausschließlich vom Volk und von keiner Partei. Es ist wichtig, das festzuhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Landeshauptmann hat sich auch mit der Vorwahl in Niederösterreich beschäftigt und gemeint, daß das ein besonders großer Schritt in Richtung Demokratie ist. Ich glaube, daß das eben kein großer Schritt in Richtung Demokratie ist. Denn es wird da vorgegeben, daß offensichtlich die Besten in Niederösterreich gesucht und hier von der ÖVP aufgestellt werden sollen. Aber, meine Damen und Herren! Es sind nur die Besten, die die Unterstützung und die Nominierung der ÖVP haben. Denn Sie verschweigen, daß man 50 Unterschriften brauchte, um an dieser Vorwahl teilnehmen zu können. Und zwar 50 Unterschriften von Parteimitgliedern! Es hat also in Wahrheit eine Parteinominierung gegeben. Es sind nicht die 50 besten Niederösterreicher, sondern es sind die Niederösterreicher, die der ÖVP gefällig waren, gesucht worden. Sonst hätten Sie die Nominierung der ÖVP nicht gebraucht. Ein zweiter Punkt in dieser Vorwahl. Es haben sich die Spitzenkandidaten der ÖVP, die ersten fünf Kandidaten, die Landesregierungsmitglieder nicht dieser Vorwahl gestellt. Auch die Kandidaten Nummer 7, 8 und 9 haben sich nicht dieser Vorwahl gestellt. Ich habe heute erstmals gehört, daß das deswegen geschah, weil beabsichtigt ist, daß diese das Mandat nicht annehmen. Meine Damen und Herren! Es geht hier um Demokratie, es geht um eine Landtagswahl. Und ich kann nur raten, jemand der das Mandat nicht annehmen will, soll auch nicht kandidieren. (Beifall bei SPÖ und Abgeordneten Preiszler.) Sie wissen genau, daß es kein Erfordernis ist, um in die Landesregierung zu kommen, auf einer Kandidatenliste zu stehen. Wenn man vorgibt, zu kandidieren, dann muß man prinzipiell bereit sein, auch ein Mandat anzunehmen. Wenn man prinzipiell bereit ist, ein Mandat anzunehmen, dann müßte man nach Ihrem Modell sich auch der Vorwahl gestellt haben. Sie haben die Direktwahl das Landeshauptmannes mit angesprochen. Ich hätte mir allerdings schon erwartet, Herr Landeshauptmann, daß man diese Diskussion ernster führt. Nicht nur meint, die Direktwahl des Landeshauptmannes entspricht dem Zeitgeist. Die Direktwahl des Landeshauptmannes ist modern, also wählen wir auch den Landeshauptmann direkt. Die Problematik liegt doch viel tiefer. Jemand, der direkt gewählt ist, braucht eine bestimmte Stellung dem Landtag und den Verwaltungsbehörden des Landes gegenüber. Und diese Stellung hat derzeit der Landeshauptmann nicht. Wenn man daher ernsthaft über eine Direktwahl redet, kann man nicht darüber reden, ob das vielleicht auch über eine Volksabstimmung etc. gehen würde. Sondern da muß man über die Konstitution in Österreich und im Bundesland Niederösterreich reden. Und da muß man einen Landeshauptmann haben, der der Exekutive gegenüber und dem Landtag gegenüber eine andere Funktion hat, als sie derzeit ist. Das heißt, man muß in Wahrheit die Debatte darüber beginnen, wie der Aufbau unserer Demokratie und wie der Aufbau unserer Exekutive ausschauen soll. Und erst, wenn man dann einen vernünftigen Aufbau von Exekutive und Legislative bewerkstelligt, erst dann kann man entscheiden, ob dazu die direkte Wahl des Landeshauptmannes paßt oder nicht. Aber man kann nicht die direkte Wahl des Landeshauptmannes verlangen nur deswegen, weil es derzeit modern erscheint. Meine Damen und Herren! Ich komme zu einem dritten Punkt, der mir nicht sehr demokratisch erscheint. Es geht um die ständige Um-Etikettiererei, die von der ÖVP in diesem Wahlkampf betrieben wird. Ich sage gleich, was ich damit meine. Wir haben etwa seit langem in Niederösterreich in der Wirtschaftspolitik eine Beteiligungsgesellschaft verlangt. Es fällt dem zuständigen Landesrat in Niederösterreich nichts anders ein, als die bestehende NÖBEG als Beteiligungsgesellschaft wieder aufzuwärmen - nebenbei sei bemerkt, Landesrat Dkfm.Höfinger wollte diese Gesellschaft schon schließen - und sie mit dem Etikett "Niederösterreichisches Beteiligungsmodell" zu versehen. Ein zweites Beispiel: Es wird lange über Wohnbauförderung gesprochen. Es gibt als einvernehmliche Lösung ein Wohnbauförderungsmodell. Es ist abgeleitet von dem, was schon vor langer Zeit mit erarbeitet worden ist. Doch es heißt plötzlich "Freibauer-Modell". Ein anderes Etikett aus dem Bereich der Wirtschaftspolitik. (Abg. Fidesser: Da hätte ich doch irgendwo lesen müssen, wie das finanziert wird und woher!) Ich schicke Ihnen unsere Programme einmal zu, dann können Sie das klitzeklein nachlesen. Das ist alles ganz genau angeführt. Meine Damen und Herren! Landesrat Gabmann ist auch damit angetreten, die Wirtschaftsförderung in Niederösterreich zu modernisieren. Es hat in Wirklichkeit kein einziges neues Wirtschaftsförderungsmodell gegeben. Es hat drei neue Titel gegeben. Die wirkliche Reform hat darin bestanden, daß drei neue Titel über alte Sachen erfunden wurden. Es gehört auch zur Demokratie, Arbeit ehrlich auszuweisen! Sie haben über die Arbeitsfähigkeit gesprochen und über das Vorziehen des Landtagswahlkampfes, Herr Landeshauptmann. Die Interpretation, die Sie heute gegeben haben, war eher neu. Am Beginn der Debatte haben Sie immer gemeint, die Landtagswahl wird deswegen vorgezogen, weil der Landtag nicht mehr arbeitsfähig ist. Es ist immer die Frage der Arbeitsfähigkeit im Raum gestanden. (LH Dr.Pröll: Das habe ich nie gesagt! Zeigen Sie mir diese Aussage. Ich habe das nie gesagt! Das weise ich zurück!) Es ist immer in der Öffentlichkeit die Frage der Arbeitsfähigkeit im Raum gestanden. (Abg. Kautz: Sie sollten den Redner ausreden lassen!) Herr Landeshauptmann! Sie wollten vorher auch nicht unterbrochen werden. Ich nehme das gleiche Recht für mich in Anspruch. Es ist immer die Frage der Arbeitsfähigkeit mit im Raum gestanden. Und ich habe schon einmal hier gesagt, damals unwidersprochen, daß ein Landtag, in dem eine Partei mit einer absoluten Mehrheit ausgestattet ist, vom Prinzip her immer arbeitsfähig sein muß. Außer die Partei ist in sich selbst nicht mehr arbeitsfähig. Das will ich zur Vorverlegung der Landtagswahl einmal angemerkt haben. Ein letzter Punkt, der mir besonders substantiell erscheint. Ich habe eingangs gemeint, daß Porzellan zerschlagen wird. Dieses Porzellan zerschlagen besteht darin, daß, vermutlich aus wahltaktischen Gründen, auch Porzellan zwischen den Ländern und zwischen den Gebietskörperschaften zerschlagen wird. Ich meine damit insbesondere den Bescheid, den Sie im sogenannten "Stromkrieg" zwischen Wien und Niederösterreich erlassen haben. Der meines Wissens nach ohne Verhandlungen mit den Wienern, mit der anderen Gebietskörperschaft, der auch ohne Verhandlungen mit der anderen Regierungspartei erlassen wurde. Ich glaube, wenn man deswegen, weil man sich im Wahlkampf befindet, die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften zu gefährden beginnt, so betritt man tatsächlich ein sehr dünnes und ein sehr gefährliches Eis. Denn für mich gibt es trotz der Wahl keinen NÖ Strom und keinen Wiener Strom. Für mich gibt es nur billigen und teuren Strom. Und es ist klar, daß die Wiener Stadtwerke jetzt 85 % der Haushalte, die sie in Niederösterreich versorgen, billiger versorgen, als die EVN dies könnte. Ich verstehe die EVN als Unternehmen auch, daß sie diese Gebiete wollen. Weil ihre Kostenstruktur durch das Aufteilen der Fixkosten natürlich günstiger wird. Aber wenn es so ist, daß durch das Aufteilen von Fixkosten der Strom billiger wird, dann muß er ja noch billiger werden, wenn Wien und Niederösterreich gemeinsam oder wenn ganz Ostösterreich gemeinsam versorgt wird. (Beifall bei der SPÖ.) Daher ist es notwendig, Kooperationslösungen zu finden und nicht Lösungen über Bescheid, Widerruf des Bescheides und Gang bis zum Verfassungsgerichtshof zu finden. Ich darf hier noch ganz zum Schluß erwähnen, es gibt insbesondere mit Wien ganz herausragende Probleme, die zu lösen sind. Etwa die Spitalsfrage. Sie wissen, daß wir im Jahre 1991 mit Mühe vermeiden konnten, daß es das Problem der Fremdpatienten in Wien gibt. Wir müssen den Anspruch postulieren, daß jede Niederösterreicherin und jeder Niederösterreicher in das Spital - und auch in das Wiener Spital - gehen kann, wenn er will und muß. Daher ist es notwendig, hier eine gute Zusammenarbeit mit aufzubauen und diese nicht zu gefährden. Ich erinnere an die Verkehrsproblematik. An die Frage etwa der U-Bahnen nach Mödling, nach Schwechat, die wir hier diskutiert und beantragt haben. An die Fragen der Verkehrskonzeption. An die Tatsache, daß im NÖ Verkehrskonzept Wien ein großer weißer Fleck ist und umgekehrt, muß ich dazu sagen. Das sind alles Fragen, die nicht so weiterbehandelt werden können. Die nur in Kooperation lösbar sind. Ich erinnere an die regionale Entwicklung. An die Chancen, die wir haben in einem zukünftigen Europa an der Grenze des ehemaligen Ostens als großer Assimilationsraum. Auch diese Chancen werden nur gemeinsam wahrgenommen werden können. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Herr Abgeordneter! Die Redezeit ist wesentlich überschritten. Abg. Mag.KAUFMANN (SPÖ): Ich höre sofort auf. Und die Risiken, die es dabei gibt, können auch nur gemeinsam vermieden werden. Ich erinnere an die Müllentsorgung, an das Sondermüllproblem etwa, wo die EBS als einzige Abnehmerin des Sondermülls in Niederösterreich auftritt. Auch das wird nur in Kooperation lösbar sein. Ich meine daher, wichtig ist festzuhalten am Beginn dieses Wahlkampfes: Blau-gelb ist gut, aber blau-gelbe Scheuklappen sind schlecht! Wir sollten vermeiden, uns diese aufzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preiszler. Abg. PREISZLER (FPÖ): Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Kaufmann, ich komme gleich zu Ihnen: Sie haben gesagt, Sie wollen der FPÖ keine Freude machen mit Ihrem Antrag. Ich darf Ihnen dazu sagen, wir sind eigentlich nicht verwöhnt von den Sozialdemokraten, daß Sie uns jemals große Freude bereitet hätten. Sie machen uns keine Freude. Aber jetzt zu Ihnen, Herr Landeshauptmann Pröll! Sie haben wieder einmal eine große Ankündigungspolitik betrieben hier vor fünf Minuten. Genauso, wie Sie sie gemacht haben im Herbst 1992. Wenn Sie nur sagen, zur Personalpolitik, die Politik fliegt aus der Schule, dann muß ich schon erinnern daran, daß wir wiederholt von dieser Stelle aus immer die Parteipolitik vor allem in der Schulpolitik angeprangert haben. Sie haben sich gewehrt mit Händen und Füßen dagegen, es gäbe sie gar nicht in Niederösterreich. Nun hören wir von Ihnen, daß es sie doch gibt und daß sie jetzt rausfliegt. Ich hoffe, sie fliegt wirklich bald raus. Nur glaube ich es nicht. Aber gute Vorsätze sind immerhin auch etwas. Zur Dienstpostenobjektivierung im Landesdienst, glaube ich, brauche ich kein Wort zu verwenden. Weil wir es sicherlich nicht erleben werden, daß es wirklich eine Objektivierung geben wird, die auch Platz greifen wird. Aber nun zu unseren Verfassungsgesprächen, die, wie schon gesagt, Herr Landeshauptmann, Sie groß angekündigt haben im Herbst 1992. Herausgekommen ist bis jetzt nichts, eine Nullösung würde man sagen. Die Hauptverantwortlichen für diese Gespräche auch hier in der Regierung sind sicherlich die ÖVP und Sie. Diese ÖVP tritt jetzt die Flucht nach vorne an in Neuwahlen. Wenn Sie glauben - und so meinen wir - daß jetzt die politische Situation für die ÖVP günstig wäre, so glauben wir, daß dem nicht so ist. Und es wird ja bald die Stunde der Wahrheit schlagen, wie es dann tatsächlich ausschauen wird. Aber die Wirklichkeit ist die, daß Sie, Herr Landeshauptmann sich fürchten, der Sie ja gepusht werden durch alle Medien. Irgendjemand sagte einmal, der Herr Landeshauptmann Pröll ist auch bei der kleinsten Kinderjause dabei und verspricht dort. Sie versprechen sehr viel. Sie sind sehr moderat, Sie sind sehr locker, keine Frage. Nur, bis jetzt haben Sie in den 100 Tagen eigentlich nichts eingehalten, überhaupt nichts. Angekündigt haben Sie, gehalten haben Sie bis jetzt nichts. Sie fürchten, daß Sie eben Ihren Bekanntheitsgrad, den Sie zweifelsohne in großem Maße genießen, nicht über die Runden bringen werden bis zum Herbst 1993. Sondern trotz der Millionen, die jetzt schon auf Kosten der Steuerzahler in Niederösterreich für Sie aufgewendet wurden, Sie es nicht durchhalten können. Das ist der wahre Grund der vorverlegten Landtagswahlen! Aber auch die SPÖ, die immer wiederum hier ankündigt, sie möchte eine Öffnung. Sie redet jetzt so, als wenn sie uns liebend gern mit dabei hätte in den Ausschüssen. Dann frage ich mich, wo waren Sie bis jetzt, was haben Sie bis jetzt getan, daß wirklich eine Öffnung einmal stattfindet? (Abg. Uhl: Das ist an sich ja nicht unsere Aufgabe! Aber schauen Sie sich doch das Papier an, das wir vorgelegt haben, lesen Sie es doch!) Ja die Papiere, Herr Kollege Uhl! Papiere werden viel vorgelegt, auch hier werden Papiere vorgelegt. Nur wurden sie nicht verwirklicht. (Unruhe im Hohen Hause.) Sie hätten lange genug Zeit gehabt, hier etwas zu verändern, Sie haben es jahrzehntelang in der Hand gehabt, gemeinsam mit der großen Bruderschaft zwischen ÖVP und SPÖ. Herr Klubobmann Icha hat ja immer wiederum angekündigt. Nur, letztendlich, wenn es dann darauf angekommen ist, bei der Abstimmung irgendeine Meinung zu vertreten, ist er dann immer schön ausgewichen. Und ist in den meisten Fällen konform gegangen mit der ÖVP, um sich vielleicht doch nicht die Sympathien zu sehr zu verscherzen in der großen Bruderpartei. Hohes Haus! Ich kann bedingt durch die Redezeitbeschränkung nur einige kleine Dinge nennen, die wir seit Jahren hier anmerken und wo es wirklich krankt. Herr Kollege Böhm! Sie sagten so schön gestern im Niederösterreich-Journal, Sie sähen kein Demokratiedefizit in Niederösterreich. Dann weiß ich nicht, was Sie überhaupt sehen! Gerade Sie als Zentralbetriebsobmann dieser großen Belegschaft hier im Hohen Haus sollten sehr wohl dieses Demokratiedefizit sehen. Und ich glaube, nicht umsonst ist Niederösterreich das Schlußlicht, was Demokratie anbelangt. Das ist nicht von mir. Sondern das können Sie nachlesen in sämtlichen Zeitungen. Ich möchte gar nicht eine Zeitung zitieren, die Ihnen sehr nahe steht. Wo erst vor einigen Tagen entsprechendes sinngemäß drinnen gestanden ist, was ich Ihnen jetzt gesagt habe. Wenn ich nur einen Punkt herausgreife: das Volksbegehren. Was sich hier in Niederösterreich getan hat, ist wirklich alarmierend. Und wenn wir trotzdem 50.000 Stimmen in Niederösterreich für unser Volksbegehren "Österreich zuerst" zusammengekratzt haben, weil es 50.000 mündige Bürger gibt in diesem Land, die sich nicht von Rot und Schwarz unterdrücken lassen, dann sagt das für uns sehr viel aus. Ich glaube, Sie werden auch die Rechnung präsentiert bekommen, beide Herrschaften, am 16.Mai. Sie können sicher sein, daß Sie diese Rechnung präsentiert bekommen vom niederösterreichischen Bürger. Wir haben es draußen gehört. Wenn ich nur ein Beispiel zitieren darf: St.Pölten. Die Sozialdemokraten, die sich immer wiederum brüsten, wie demokratisch sie sind. In einer Stadt mit 50.000 Einwohnern, die Landeshauptstadt von Niederösterreich, die von Ihnen Herr Landeshauptmann, von Ihrem Vorgänger immer wieder so groß und populär gemacht wurde, geht man hier mit einem äußerst negativen Vorzeichen voraus. Daß in dieser großen Stadt, der größten Stadt Niederösterreichs, nur ein einziges Wahllokal öffnet für die Bürger, zu unterschreiben. Kollege Gruber! Sagen Sie es Ihrem Bürgermeister, er wäre gut beraten, hier Akzente zu setzen. Und nicht nur immer davon zu reden, sondern auch tatsächlich etwas zu machen. Die Ankündigungspolitik von Rot und Schwarz kennen wir seit Jahren. Das ist nur ein Beispiel dazu. Sie brauchen sich überhaupt nicht rühmen, hier die großen Reformer zu sein. Sie beweisen das genauso oder noch härter in manchen Gemeinden - ich könnte Ihnen X-Beispiele in roten Gemeinden aufzählen, wo es ähnlich war. Wo die Herren Gemeinderäte dabei gestanden sind, die Bürger angesprochen haben, sie sollen das lieber bleiben lassen und hier nicht unterschreiben, weil es könnte für sie negativ sein. Ist das eine Art der Demokratie? Ist das Ihre Politik der Öffnung, die Sie immer wiederum ankündigen? Ich sage Ihnen jetzt, es gibt viele Beispiele dafür. Und ein Beispiel noch zum Schluß. Den amtlichen Stimmzettel, Herr Landeshauptmann. Es ist wirklich beschämend, wenn wir heute in Niederösterreich als einziges Bundesland noch immer nicht den amtlichen Stimmzettel haben. Es gibt in den ehemaligen Ostblockländern 10, 15 und 20 Parteien. Da gibt es den amtlichen Stimmzettel. In Niederösterreich gibt es derzeit nur vier, vielleicht fünf politische Gruppierungen, die antreten, die vom Bürger gewählt werden wollen. Und hier gibt es keinen amtlichen Stimmzettel. Das sind ja Methoden, wie sie nicht einmal im tiefsten Osten gebräuchlich waren. Aber ich muß zum Schluß kommen. Geschätzte Damen und Herren! Voraussetzung der Demokratie und deshalb äußerst wichtig ist, daß wir auch vom Bürger draußen ernst genommen werden. Daß wir hier nicht nur ankündigen. Sondern daß wir auch tatsächlich handeln und an Ihnen liegt es, Herr Landeshauptmann. Wir werden sehen, wie die nächsten 100 Tage, die nächsten Jahre von Ihnen, von Ihrer Partei gestaltet werden. Ob Sie wirklich öffnen. Oder ob Sie dieses Schließen, diese Parteipolitik, die Sie bis jetzt betrieben haben, weiterführen. (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhm. Abg. BÖHM (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleich zu der letzten aktuellen Äußerung des Kollegen Preiszler. Ich bedanke mich für diese Vorausschau auf NÖ politische Verhältnisse. Weil damit auch scheinbar bei der FPÖ bereits eindeutig feststeht, daß Landeshauptmann Dr.Pröll bei der nächsten Periode sicher wieder Landeshauptmann ist und die ÖVP die Mehrheit, vielleicht sogar die absolute Mehrheit in diesem Haus wieder besitzen wird. Ich wollte das jetzt ganz aktuell noch dazu sagen. Diese heute Aktuelle Stunde ist ein Thema, das wir auch gerne aufgegriffen haben: Demokratie in Niederösterreich. Auch aus unserer Sicht ist etwas dazu zu sagen, nicht nur zu jenen Problemen, die jetzt von allen Vorrednern schon angesprochen wurden. Sondern gestatten Sie, daß ich vielleicht auch den einen oder anderen Punkt in der kurzen Zeit herausgreife um auch auf die vergangene Entwicklung hinzuweisen. Es war die Österreichische Volkspartei, die den Antrag eingebracht hat, daß im Landtag überhaupt eine Aktuelle Stunde stattfinden kann. Das ist bitte etwas, was ich auch einmal feststellen darf. Weil das heute so hingestellt wurde, als ob von unserer Seite überhaupt nichts in diese Richtung getan wurde. Und es war die Österreichische Volkspartei, die damals - und da war die Freiheitliche Partei noch nicht im Landtag vertreten, ich darf Ihnen vielleicht ein bißchen Nachhilfeunterricht geben - im Jahre 1985 allein, ohne Unterstützung der SPÖ, die erste Volksbefragung in Niederösterreich beschlossen hat. Damals im Zusammenhang, meine Damen und Herren, mit der Befragung über die Landeshauptstadt. Ich glaube, das können Sie wohl nicht bestreiten, was ich jetzt festgestellt habe. Ich wollte das nur einmal klar und deutlich sagen. Denn auch das gehört bitte zum Thema Demokratie, meine Herren. Herr Kollege Icha! Auch das gehört zum Thema Demokratie in Niederösterreich. Und ich darf daran erinnern, daß es im Jahr 1979, das ist jetzt schon eine geraume Zeit her, einen Beschluß über eine neue Landesverfassung in Niederösterreich gegeben hat. Und der ist damals sogar einstimmig im Landtag verabschiedet worden. Damals sind eine ganze Reihe von demokratischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten auch in Niederösterreich beschlossen worden. Und in der Folge natürlich auch eine Reihe von Änderungen unserer Geschäftsordnung bis hin zu der vorhin von mir schon erwähnten Einführung der Aktuellen Stunde. Das nur ganz kurz als Hinweis auf all jene Dinge, die in der Vergangenheit passiert sind. Im Zuge der Schnelligkeit der Ereignisse vergessen wir manches Mal auch, auf diese Dinge hinzuweisen. Dem Herrn Abgeordneten Mag.Kaufmann möchte ich antworten zu dieser Feststellung, die er vorhin getroffen hat, Landeshauptmann Dr.Pröll hätte gemeint oder irgendwo einmal festgestellt, der Landtag sei nicht arbeitsfähig. Ich darf das bitte klarstellen: Der Landeshauptmann hat gemeint, es ist wichtig, daß der Landtag optimale Arbeit leistet. Und die ist bei einem langen Wahlkampf nicht möglich. Das ist bitte die entscheidende Frage gewesen. Aber nicht eine Unterstellung, der Landtag wäre nicht arbeitsfähig. Ich glaube, da würde sich ein Landeshauptmann einer Mehrheitspartei selbst ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Ich möchte das nur einmal ganz klar und deutlich heute sagen, weil heute schon von diesen Dingan gesprochen wurde. Das Wort Arbeit nimmt man in vielerlei Zusammenhang immer wieder in den Mund. Herr Kollege Icha hat ja vorhin auch so eine nette Wortspielerei gebraucht von der Bundesliga und von der Landesliga. Wir spielen nur in der Landesliga und nicht in der Bundesliga. Herr Kollege Icha! Wir spielen überhaupt nicht in diesem Haus, darf ich das einmal klar und deutlich feststellen. Und ich glaube, da sind wir auch einer Meinung. Sondern wir arbeiten hier in diesem Haus für die niederösterreichischen Landesbürger. Damit habe ich Dir eine Hilfestellung gegeben, daß nicht irgendwo der Eindruck entsteht, hier würde nur gespielt. Und hier würde man nur mit politischen Spielereien agieren. Auch das bitte einmal sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. (Beifall bei der ÖVP.) Meine Damen und Herren! Ich habe mit den Wortspielereien nicht begonnen. Sondern das waren wohl meine Vorredner, die das schon sehr deutlich heute zum Ausdruck gebracht haben. Wir haben sicherlich eine Reihe von Gesprächen über Wünsche zu einer Reform der NÖ Landesverfassung geführt. Es wurde monatelang diskutiert, ja wir haben uns sogar fast während der ganzen Legislaturperiode über dieses Thema unterhalten. Und nicht erst mit dem Thema "Landeshauptmann-Direktwahl" seit der Wahl von Dr.Erwin Pröll zum Landeshauptmann begonnen. Sondern dieses Thema ist schon lange und geraume Zeit von uns immer wieder in die Diskussion geworfen worden. Auch deshalb, weil das ja mit ein Teil eines gesamt zu sehenden Persönlichkeitswahlrechtes ist. Man kann ja nicht eine Landtagswahlordnung ändern mit dem Schwerpunkt Persönlichkeitswahlrecht und irgendwo reißt dann die Systematik ab. Da kann man jetzt verschiedener Auffassung sein. Wir sind der Auffassung, wenn man den Bürgern mehr Rechte einräumt, wenn man dem Souverän, dem Volk, beginnend bei der Wahl, beginnend bei den direkt-demokratischen Einrichtungen die Möglichkeit und die Chance gibt, direkt mitzuwirken, dann kann das nicht beim Landeshauptmann aufhören. Da haben sich aber die Geister geschieden und da sind wir auseinander gelegen. Da war natürlich eine sehr große Cäsur gegeben und das war, ich stehe nicht an, das zu behaupten, natürlich auch mit ein Grund, warum diese Gespräche dann nicht weiter geführt werden konnten. Ich persönlich habe halt den Eindruck gewonnen, so wie das umgekehrt auch scheinbar der Fall gewesen ist, ich habe den Eindruck gewonnen, daß man insbesondere seitens der SPÖ - und das wurde deutlich gesagt - über dieses Thema überhaupt nicht reden möchte. Und daher, weil man über dieses Thema nicht reden will mit uns, braucht man über die anderen Dinge auch nicht mehr reden. Ich möchte nur eines feststellen, meine Damen und Herren von den beiden anderen Landtagsfraktionen! Uns liegt in erster Linie daran, daß die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der NÖ Wählerinnen und Wähler verbessert werden. Das kann man nicht isoliert sehen. Aber uns liegt nicht sosehr daran, daß Spielregeln für dieses Haus, daß Spielregeln für die gesetzgebende Körperschaft geschaffen werden, für den Fall, daß es vielleicht keine absolute Mehrheit mehr gibt. Für den Fall, daß die Kräfteverhältnisse in dieser gesetzgebenden Körperschaft sich ändern, für den Fall, daß es vielleicht eine stille Koalition künftighin gibt und nicht mehr jene Partei, die die relative Mehrheit erhält, den Landeshauptmann bestimmt. Für den Fall, daß man auch den Finanzkontrollausschuß anders zusammensetzt. Alle diese Dinge, die ja in Ihren Papieren, interessanterweise zum Teil sogar übereinstimmend, SPÖ und FPÖ, enthalten gewesen sind. Natürlich gibt es auch Fragen über die zu reden wir gerne bereit sind. Insbesondere - und ich darf das noch einmal sehr deutlich sagen - insbesondere über jene Fragen, in denen Bürgerrechte, direkt-demokratische Elemente besonders im Vordergrund stehen. Wir werden sicherlich in dieser Frage uns in dieser Legislaturperiode nicht mehr einigen können. Dazu ist die Zeit zu kurz. Das wird dem neuen Landtag anheim gestellt sein, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen. Ich möchte nur appellieren, daß es wirklich wichtig und notwendig erscheint, daß in Zukunft alle im Landtag vertretenen Parteien nicht allein aus einer parteipolitischen Überlegung heraus sich bemühen, in dieser Frage gemeinsam einen Konsens zu finden. Sondern daß es wirklich darum geht, für die NÖ Landesbürger etwas zu tun. Ihnen die Möglichkeit zu geben, daß sie in Niederösterreich als in einem Land leben, in dem Demokratie bisher schon einen sehr großen Stellenwert gehabt hat und in dem das auch in Zukunft so sein wird. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Uhl. Abg. UHL (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Repräsentant der sozialdemokratischen Bewegung, einer Partei, die das Wort sozial und Demokratie sogar zu ihrer Namensgebung gewählt hat, (Zwischenrufe) wäre es mir sehr leicht und könnte ich es mir einfach machen. Ich würde nämlich nur unser Parteiprogramm hier vorlegen müssen und wir hätten den besten Inhalt und die besten Tatsachen, um Demokratie wirklich vorleben zu können. Gerade wir Sozialdemokraten haben in unserem Handeln, Wirken und Wollen immer wieder die Chancengleichheit als Ziel angesehen. Und wir haben sie nicht nur als Lippenbekenntnis, sondern wir haben sie dort, wo wir die Möglichkeit haben, auf Grund der gegebenen Mehrheitsverhältnisse auch entsprechend verwirklicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Demokratie und demokratische Einstellung muß vorgelebt werden! Vorgelebt werden von dem, der die Mehrheit hat. Denn der, der die Minderheit hat, kann die Demokratie anrufen. Der, der die Mehrheit hat, muß Demokratie vorleben und muß demokratische Einstellung vorzeigen. Daß es in Niederösterreich umgekehrt ist, das ist das demokratiepolitische Defizit. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind einige Male beisammen gesessen, um demokratische Einstellungen zu verbessern, demokratische Errungenschaften zu vergrößern, überhaupt, vieles mehr an Demokratie hereinzubringen. Und wir sind hier zusammengesessen mit Vertretern der Freiheitlichen Partei und mit der Volkspartei. Und wir haben einige Fortschritte erzielt. Und wir haben guter Dinge geharrt und haben geglaubt, hier könnte etwas bewegt werden. Aber weil wir zu dem liebsten Spielzeug der Österreichischen Volkspartei, nämlich der Direktwahl des Landeshauptmannes Nein gesagt haben, hat es geheißen, dann gibt es überhaupt keine demokratiepolitischen Verbesserungen. Und das ist schlimm! Das ist sehr schlimm in meinen Augen. Herr Klubobmann Böhm! Es fehlt nicht an der Zeit, sondern es fehlt an dem Willen der Österreichischen Volkspartei, daß hier die entsprechenden Verbesserungen in demokratiepolitischen Bereichen durchgeführt werden. Und wenn einiges an Unterlagen vorgelegt worden ist, in denen die Staatsziele angeführt sind, von denen wir in diesem Zusammenhang gesagt haben, die sollen auch besprochen werden und wenn als letzter Punkt der Staatsziele, als Punkt 9 angegeben ist, es ist in Gesetzgebung und Verwaltung alles vorzukehren, um die regionale Identität Niederösterreichs in einem neuen Europa zu wahren, dann heißt das scheinbar bei der Österreichischen Volkspartei - unter Anführungszeichen, "der Stromkrieg mit Wien muß unbedingt forciert werden!" Ich frage hier ganz offen, ob das nicht ein Thema wäre, sich hinzusetzen, die Dinge aufzulisten, alle positiven, wie negativen Dinge. Herr Klubobmann, wir haben auch von seiten Wiens oder in Wien einige Dinge, daß wir ohne die Wiener und die Wiener ohne Niederösterreicher nicht leben können. Wenn Sie hier anführen, daß wir für ein Europa reif sein sollen, daß wir in das Europa hinein wollen, dann frage ich mich, wenn wir nicht einmal, das eine Bundesland mit dem anderen einen Konsens zustande bringen und anstehende Probleme lösen können, wie soll das dann gehen? Wir sind verpflichtet, die Probleme mit Wien mit der spitalsmäßigen Versorgung zu lösen. Wir haben das Problem, daß nur die Stadt Wien die Sondermüll-Verbrennungsanstalt, die EBS Simmering betreibt. Wir haben zum Beispiel große Teile des Umlandes bzw. der ehemaligen Wiener Randgemeinden. Die werden bitte von der Gemeinde Wien kanalmäßig entsorgt. Und es gibt auch einige dieser Gemeinden, die durch die Versorgung der Wiener mit der Hochquellenwasserleitung mit dem täglichen Trinkwasser versorgt werden. Und das soll man nicht mehr oder weniger in Frage stellen. Sondern hier sollen anstehende Probleme tatsächlich entsprechend gelöst werden können. Ganz schlimm ist es, wenn man Wasser predigt und wenn man Wein trinkt. Damit komme ich zu einem Thema, das bereits einige Male angesprochen worden ist. Das ist die Vorwahl in der niederösterreichischen Volkspartei. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie waren wirklich mutig. Einige haben es mit ihrem politischen Leben bezahlen müssen. Eines muß man aber doch dazu sagen. Als hier unser Klubobmann diese Dinge beim Namen genannt hat und man hat durch den Saal geschaut, ist man wirklich daraufgekommen, daß einige verschämt gelacht haben und einige sich wahrscheinlich gedacht haben, eigentlich hat er recht. Wenn hier gesagt wird, daß man die Spitzen der neuen NÖ Volkspartei, die besten in ihrem Land gesucht hat, aber man dann vergessen hat, daß man ganz vorne eigentlich die Besten hinstellen sollte, dann ist das heute bloß eine Verteidigungstaktik, zu sagen, die streben gar kein Mandat an. Ja, wie soll sich denn der Herr Landeshauptmann hinstellen und sagen, wählt mich, wenn er gar kein Mandat annehmen will? Das verstehe ich überhaupt nicht. Die Österreichische Volkspartei wird daher wahrscheinlich ein bißchen in Beweisnot kommen. Und noch eines: Wenn etwa der Herr Landeshauptmann überall sagt, das ist neu und das muß neu gemacht werden und das und das und das. Ja, was hat er denn in den letzten 12 Jahren gemacht? Ich habe es schon einmal gesagt, er war ja kein kleines Licht in der Politik. Er war Landesparteiobmann, er war Landeshauptmannstellvertreter, war auch im Bauernbund in entsprechenden Positionen. Und jetzt auf einmal, weil er Landeshauptmann ist, will er das Rad ein zweites Mal erfinden? Das verstehe ich überhaupt nicht! Das geht ganz einfach in meinen Kopf nicht hinein. Wenn einer zwölf Jahre an maßgeblichen Schaltstellen in der Politik sitzt und dann wird er irgendetwas noch zusätzlich dazu, dann, auf einmal ist er gescheit geworden? Oder dann, auf einmal machen wir das? Das ist bitte unverständlich. (Abg. Spiess: Haben Sie keine andere Sorgen?) Herr Kollege! Ich mache mir darüber schon Sorgen. Das ist für mich demokratiepolitisch ganz schlimm. Es ist ganz schlimm, wenn ich hingehe und sage, bitte schön, da müssen sich alle der Wahl stellen. Und dann sagt man noch dazu, bitte, das macht euch selber aus. Aber es ist schon arg, wenn man sagt, um Gottes Willen, da werden die Besten gesucht und dann haben wir sie endlich. Mit wem hat er denn bis jetzt gearbeitet? Das frage ich mich wirklich. Das ist Sache der Österreichischen Volkspartei. Aber wir werden das doch auch den Wählern sagen müssen. Denn die Wähler sollten das wissen und die Wähler sollen dann entsprechend diesen Voraussetzungen zur Wahlurne schreiten und sollen in Kenntnis dessen ihr Votum abgeben. Wir werden als Demokraten und Sozialdemokraten dieses Ergebnis so wie immer, entweder mit Freude oder mit Enttäuschung zur Kenntnis nehmen. Aber das ist eben die politische Realität. Wenn man hier zur Demokratisierung auch das Wörtchen Objektivierung noch einmal zitiert oder noch einmal vor unseren Augen Revue passieren läßt, dann habe ich persönlich das Gefühl, objektiv sei das, was die Österreichische Volkspartei mit Mehrheit beschließt. Da hat es so ein Sprücherl gegeben, wir sind wir und was wir sagen, das ist in Ordnung. Ich habe bei meinem seinerzeitigen Diskussionsbeitrag zum NÖ Ausschreibungsgesetz bereits gesagt, daß wir andere Vorstellungen haben. Wenn der Herr Landeshauptmann heute wörtlich gesagt hat, daß hier die maximale Mitbestimmung der Landesbürger und daß eine starke Demokratie für die Mitbestimmung und Objektivierung herhalten muß und das entsprechend vergrößert werden muß, hoffe ich nur, daß man damit nicht meint, daß man bei den nächsten Personalvertretung von 88 % auf 100 % kommen will oder kommen soll. Ich glaube, das ist nicht so gemeint. Das kann auch nicht die Meinung der Österreichischen Volkspartei sein. Das glaube ich nicht und das will ich ganz einfach nicht glauben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal in Richtung der Österreichischen Volkspartei rufen, Demokratie und demokratiepolitische Einstellung, muß man ganz einfach vorleben. Die wird nicht dadurch vorgelebt, daß man sie möglichst oft in den Mund nimmt, egal ob man sie dann laut sagt, ob man sie weniger laut sagt. Demokratiepolitische Einstellung und Demokratie muß vorgelebt werden. In diesem Sinne habe ich nur einen einzigen Punkt mit dem Herrn Landeshauptmann gemein. Wenn er nämlich sagt, wir sollen bitte auch die demokratiepolitischen Einstellungen bei der künftigen Wahlwerbung nicht über Bord werfen. Werben wir also mit der Festlegung all unserer persönlichen Einstellung, aber so, daß wir nach der politischen Entscheidung, nach dem 16.Mai 1993 wieder gemeinsam für dieses Land Niederösterreich arbeiten können. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing.Weinmeier. Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Thema Demokratie in Niederösterreich in der vorletzten Sitzung dieser Legislaturperiode eine Aktuelle Stunde abzuhalten, das ist vergleichbar, wie wenn im Dreißigjährigen Krieg nach 29 Jahren ein Friedensgespräch anberaumt wird. Dieses Thema Demokratie und insbesondere Demokratiedefizit in Niederösterreich ist mindestens seit dem Sommer 1988 aktuell und war während der ganzen letzten fünf Jahre täglich immer brandaktuell. In der vorletzten Sitzung dieser Legislaturperiode wollen die beiden Koalitionsparteien ÖVP und SPÖ offenbar vor der Wahl noch rasch sich günstig in Front bringen. Meine Damen und Herren! Es begann bereits in der vorherigen Legislaturperiode im Sommer 1988, als man die Geschäftsordnung dieses Landtages so präparierte, daß nach dem erwarteten Einzug der freiheitlichen Opposition diese so wenig wie möglich arbeiten konnte. Und am arbeiten ge- und behindert wurde durch die Hinaufsetzung der Grenze für die Klubstärke von drei auf vier Mandate. Und das setzte sich, wie schon sehr oft gesagt werden mußte, dann auch nach dem Einzug der freiheitlichen Minderheit als Opposition in den Landtag durch eine fortwährende Ausgrenzung und Fernhaltung von jeder Mitarbeit in den Ausschüssen und den Beiräten weiter fort. Meine Damen und Herren! Demokratie in Niederösterreich nach dem Verständnis der ÖVP bei einer Duldung durch die SPÖ heißt Mißachtung des Wählerwillens durch Ausgrenzung einer Partei, die von 10 % der Wähler dieses Landes gewählt wurde. Demokratie in Niederösterreich heißt, daß fünf Abgeordnete bei den Ausschüssen nur zuhören können, als wären sie Aussätzige. Demokratie in Niederösterreich heißt verkümmerte, im wahrsten Sinne des Wortes verkümmerte Minderheitsrechte im Landtag. Das heißt, daß eine oppositionelle Minderheit vier Jahre lang darum kämpfen mußte, sogar bis zum Verwaltungsgerichtshof gehen mußte, um den ihr zustehenden Sitz im Raumordnungsbeirat zu bekommen. Demokratie in Niederösterreich heißt, daß sich auf Landes- und auch auf Gemeindeebene die Regierenden selbst kontrollieren. Demokratie in Niederösterreich heißt, daß bei einer Gemeinderatswahl die wahlwerbenden Parteien vor den Wahllokalen tausende und abertausende Stimmzettel verteilen müssen, nur weil dies der Mehrheitspartei nützt. Und damit dann nachher, wenn nach der Wahl das Chaos ausbricht, wieder durch Parteibeschlüsse und Mehrheitsbeschlüsse Stimmen aberkannt werden können und wieder der Wählerwille umgedreht werden kann. Damit nachher dann wochenlang und monatelang gestritten werden muß, wie das bei der Gemeinderatswahl in Krems der Fall war. Demokratie in Niederösterreich heißt, daß bei einer Gemeinderatswahl einer Partei sechs Mandate aberkannt werden, weil die Stimmzettel um fünf Millimeter zu klein waren. Das ist Demokratie nach dem Millimetermaß in Niederösterreich. Ich bringe an dieser Stelle noch einmal das Zitat des sozialdemokratischen Bürgermeisters von Zell am See, des Herrn Thaler, der diese Zustände hinter den Zuständen in Albanien angereiht hatte. Demokratie in Niederösterreich bedeutet ein Landtagswahlrecht, in dem ein Viertel der Wahlberechtigten vom Persönlichkeitswahlrecht praktisch ausgeschlossen ist. Demokratie in Niederösterreich heißt ein Landtagswahlrecht, bei dem auf der Landesliste gegen jeden Wählerwillen nachbesetzt werden kann. Herr Abgeordneter Mag.Kaufmann! Das ist nicht unser Verständnis von einem direkt gewählten Mandatar und das ist kein Mandat, das der Wähler gegeben hätte. Demokratie in Niederösterreich heißt beispiellose Parteibuchwirtschaft in allen Lebensbereichen. Das heißt, daß nur jemand Straßenkehrer werden kann oder Bezirkshauptmann werden kann, der ein ÖVP-Parteibuch besitzt. Das heißt, daß nur jemand Straßenkehrer werden kann oder überhaupt in den Landesdienst aufgenommen werden kann, der Mitglied des ÖAAB ist. Das bedeutet ostblock-ähnliche Wahlergebnisse bei den Personalvertretungswahlen im Landesdienst. Vor 1989 stimmten bis zu 97 % für den ÖAAB. Demokratie in Niederösterreich, das heißt beispiellose Behinderung eines demokratischen Grundrechtes bei einem Volksbegehren; mehr als dies in allen anderen Bundesländern der Fall war. Ich bin gerne bereit, Ihnen die Liste zur Verfügung zu stellen, wenn Sie das noch weiter in Abrede stellen wollen. Jedenfalls: Demokratie in Niederösterreich heißt, daß ein Bürgermeister der Landeshauptstadt sich zwar Sozialdemokrat nennt, in Wirklichkeit aber bestenfalls sich nur mehr sozial nennen kann, aber mit Sicherheit nicht mehr das Recht hat, sich Demokrat zu nennen. Diese Liste, dieses Sünden- und Skandalregister ließe sich beliebig fortsetzen. Der Wähler wird sich am 16.Mai 1993 dazu ein Urteil bilden! Herr Landeshauptmann Dr.Pröll! Ihre heutigen Worte waren wieder einmal sehr salbungsvoll. Nur, es glaubt Ihnen niemand mehr! Es glaubt Ihnen wahrlich niemand mehr. Sie haben schon zu oft Luftblasen von sich gegeben und Dinge versprochen, die dann nicht eingehalten wurden. Am Prüfstand steht nicht eine salbungsvolle Rede ein paar Wochen vor der Wahl. Am Prüfstand steht die gesamte demokratiepolitische Gesinnung, das gesamte Wirken dieser Mehrheitspolitik in den letzten Jahren. Die ÖVP hat hier den Ton angegeben und die SPÖ hat sich durch Stillschweigen, durch Mittäterschaft wahrlich auch schuldig gemacht. Und dafür wird der Bürger am 16.Mai 1993 sicher ein negatives Urteil ausstellen. (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneten Breininger. Abg. BREININGER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich beneide weder den Protokollführer noch den Herrn Vorsitzenden um seine Aufgabe heute. Es muß gar nicht einfach sein, all das, was wir jetzt so sagen, in seiner Widersprüchlichkeit und auch in seiner oft schwerfälligen Diktion zu protokollieren und zu steuern. Außerdem sollten wir Rücksicht darauf nehmen, daß die Aktuelle Stunde, was zu beurteilen nicht meine Aufgabe ist, eigentlich schon weit überschritten ist. Daher möchte ich mir die Freiheit erlauben, weg von der großen Politik und hin zu konkreten Erlebnissen, die ich gesammelt habe, zu gehen. Damit Sie einmal live erleben, was Demokratie bezirksweise bedeutet. Wie man das alles, was wir jetzt überhöht mit Landes- und Bundespolitik überschreiben, im Bezirk oder in einzelnen Bezirken erleben. Ich habe mich auch mit dem internationalen Vergleich von Vorwahlen ein bißchen auseinandergesetzt. Es würde heute zu weit führen, aber es wäre sehr interessant, zu erkennen, daß auf jeden Fall das Thema Persönlichkeitswahlrecht, meine Damen und Herren, nur so viel zur Einleitung heute, nicht wegzudiskutieren ist. Daß der Trend eindeutig international und europaweit und natürlich auch österreichweit in Richtung Persönlichkeitswahl geht. Wer das nicht erkennt, koppelt sich ab und wird wahrscheinlich an der Bevölkerung vorbei sprechen! Ich habe mich, ehrlich gesagt, gewundert. Sie kennen mich inzwischen, wie ich glaube - ich will mich nicht selber loben - als konzilianten, als Konsenspolitiker. Ich vermeide Duelle persönlich, wenn es geht. Heute muß ich allerdings leider ein kleines liefern. Sie kennen mich insofern als konziliant, als ich auch weiß, welche Sorgen ein Bürgermeister hat, besonders wenn sich Stadtteile trennen wollen und davon laufen wollen. Da beneide ich niemanden. Und ich weiß auch, was es bedeutet, einige Jahre unterwegs zu sein im Bezirk. Auf einsamer Flur gegen eine Übermacht anderer antreten zu müssen. Das alles achte ich. Aber ich habe mich gewundert, meine Damen und Herren von der SPÖ, daß Sie, wo Sie doch diesmal am Zug waren, daß Sie das Thema Demokratie in Niederösterreich selber formuliert und gewählt haben. Ich hätte geglaubt, daß Sie jedes andere Thema wählen, aber nicht gerade dieses zu dieser Stunde, so knapp vor den Landtagswahlen. Ich möchte kurz begründen warum. Als Partei, die sämtliche VP-Anträge auf Direktwahl des Landeshauptmannes unter Hinweis auf Bundesverfassungsschwierigkeiten ablehnt, wie es auch heute geschehen ist. Die nicht nur unser VP-Vorwahlmodell ängstlich und manchmal auch wie gelähmt beobachtet hat - was ihr gutes Recht ist. (Unruhe im Hohen Hause.) Ich spreche hier als kleiner Bezirkskandidat, der nur einmal die Vorwahlen überstanden hat. (Heiterkeit im Hohen Hause.) Als Partei, die das Recht in Anspruch nimmt, zu kritisieren, aber auch jetzt, was österreichweit nicht aufzuhalten ist, ein Plagiat konstruiert hat, nämlich eine parteiinterne Vorwahl konstruiert hat, unserem echten Vorwahlmodell nachgebildet, das wundert mich. Aber das ist auch noch legitim. Denn jeder kann sein Haus so bestellen, wie er will. Dafür bin ich auch. Wir haben es uns riskanter, gefährlicher gemacht. Wir haben es uns selber unbequem gemacht. Sie haben es sich ein bißchen bequemer gemacht, das ist jedermanns eigene Sache. (LR Wagner: Als VorwahlGewinner redet man sich leicht. - Abg. Keusch: Vielleicht lag sogar ein bißchen Absicht von seiten des Landeshauptmannes dahinter!) Das alles, zugegeben, mag sein. (Unruhe und Heiterkeit im Hohen Hause.) Es mag auch sein bitte, jetzt sage ich das einmal ungehorsam in unsere eigene Richtung, daß wir es sehr kühn, sehr gefährlich und auch mit gewissen Kinderkrankheiten ausgestattet haben. Es ist verbesserbar. Aber jetzt komme ich zum Wichtigen: Unbestreitbar ist eines, meine Damen und Herren von der SPÖ, zur FPÖ spreche ich dann später noch. Die haben nämlich überhaupt kein Modell, Sie haben wenigstens ein ängstliches, aber die FPÖ hat überhaupt keines. Und spricht auch sehr viel von Persönlichkeitswahlrecht. Unbestreitbar ist, daß die ÖVP Niederösterreich die erste politische Partei im Lande war und ist, die offene Vorwahlen mit Beteiligung aller wahlberechtigten Landesbürger über Parteigrenzen hinweg transparent durchgeführt hat! Und zwar mit einer Beteiligung im Landesdurchschnitt immerhin von 23 %; was toll ist. Auch das erkennen sogar Sie an. Ein tolles Ergebnis im internationalen Vergleich. Weil es Referenden in der Schweiz, deren Demokratie Jahrhunderte älter ist, gibt mit 5 % und 10 %, deren Ergebnisse aber bindend sind. Während ein oberösterreichischer Versuch in unserer Partei mit etwa 5 % geendet hat. Daher ist das Ergebnis toll. Die Grundüberlegung der Volkspartei, vielleicht selbstquälerisch und riskant, wie ich sagte, war eben folgende und das spreche ich jetzt einmal aus: Unsere Überlegung war, es hat keinen Sinn, wenn wir im Parteikammerl einen Kandidaten küren, der uns recht ist, wenn er nicht auch von der Bevölkerung getragen ist. Daher lassen wir ihn gleich durchs Fegefeuer der Öffentlichkeit gehen. Wenn er nämlich für die anderen gut ist, ist er auch für die Partei gut. Der Herr Landeshauptmann hat Ihnen heute geantwortet, auch das ist ja, bitte erweiterbar. Ich glaube nicht, daß Sie glauben, das Dr.Pröll Angst hat, sich einer Vorwahl zu stellen. Daß Dr.Pröll diese Angst nicht hat, bitte, das können wir ihm zubilligen. Das können wir ihm sicherlich zubilligen. Ein Regierungsmitglied braucht schließlich kein Mandat und wird es auch zurücklegen, wenn es eines hat. Aber, meine Damen und Herren! Ich habe jetzt was ganz anderes vorzubringen. Ich möchte beim Thema bleiben, ein Bezirksbeispiel. (Anhaltende Unruhe im Hohen Hause.) Ich glaube, der Landeshauptmann führt die Landesliste an und das ist entscheidend. Auf Ihrer Landesliste können Sie auch setzen, wen Sie wollen. (Abg. Keusch: Ah, jetzt weiß ich, warum sich der Landeshauptmann nicht der Vorwahl gestellt hat! Weil er nicht in Niederösterreich wohnt!) Was den Arbeitsplatz außerhalb des natürlichen Wohnortes betrifft, möchte ich nicht Ihre Reihen durchgehen und nachprüfen. Daß jemand am Arbeitsplatz auch einen Zweitwohnsitz hat, ist, glaube ich, natürlich. Aber bitte lenken Sie mich nicht ab. Es kommt jetzt für Sie ganz dick. Ich will Sie doch nicht um die Früchte Ihrer eigenen Arbeit bringen. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Meine Damen und Herren! Ich stehe nicht an zu sagen, es gibt viele Formen und Spielarten, bessere und schlechtere Vorwahlsysteme zu machen. Nur, ein so rückschrittliches, veraltetes, in der eigenen Suppe bratendes, wie Ihres, sehr geehrte Kollegen von der SPÖ, gibt es kaum mehr! Und dafür trete ich jetzt einen Beweis an! Wenn es wahr ist, was ich jetzt sage und es ist wahr, dann muß Ihr Vorwahlsystem eine Farce sein. Besonders am Beispiel des Bezirkes Baden. Ich nenne den Herrn Kollegen Knotzer, der mein Jahrgangskollege ist. Wir sind alle gleich alt in Baden. Der Fuhrmann ist Jahrgang 1944, der Knotzer, der Breininger. Die meisten Abgeordneten sind rot und nur einer ist schwarz, das bin ich. Wir verstehen einander jedoch ganz gut. (Heiterkeit im Hohen Hause.) Da aber der Herr Kollege Knotzer, nebenbei auch Bürgermeister der bedeutenden Stadtgemeinde Traiskirchen, dreimal bereits "hinpeckt" auf mich, dreimal schon meine 50 % bzw. 48,3 % als zu wenig betrachtet und seine Ergebnisse von über 90 % in seinen Vorwahlen als besonders erfolgreich gegenüberstellt, muß er sich jetzt von mir eine Replik gefallen lassen. Und er wird es tun; er ist ein Demokrat, wie ich ihn kenne. Ich habe schließlich lange dazu geschwiegen. Lieber Fritz und liebe Kollegen der SPÖ! Zücken Sie jetzt den Bleistift, vielleicht geistig und rechnen Sie mit mir mit. Ich habe nur knapp 50 % in einem, wie wir wissen, zu zwei Drittel roten Bezirk. Er und auch LHStv Höger und auch Frau Abgeordnete Auer haben über 90 %. Es kommt darauf an, von welcher Berechnungsgrundlage. Ich bitte zu folgendem Rechnungsbeispiel: Sie haben nur Parteimitglieder und Parteifunktionäre angeschrieben. Ich habe hier die Badener Zeitung. Das ist von Ihrer Pressekorrespondenz ausgegeben worden. (Zwischenrufe) Das ist Ihr gutes Recht. Jeder macht das so, wie er will. Alle 9.000 eingeschriebenen und zahlenden SPÖ-Mitglieder in Baden wurden angeschrieben. Der Rücklauf dabei betrug 2.905 Stimmzettel oder 31 %. Davon nützten wieder rund 39 % die Möglichkeit einer Vorwahl. (Unruhe im Hohen Hause.) Hören Sie bitte zu, das ist interessant! Nun sehen Sie mit einem Schlag, wo der Unterschied zwischen unserem und Ihrem System liegt. (Anhaltende Unruhe im Hohen Hause.) Lassen Sie mich ausreden! Bei Euch konnte man mehrere wählen, da hätte er müssen besser abschneiden. Ist ja nur ein Wunder, daß er so gut abschneidet. (Abg. Helene Auer: Bei uns ist nur einmal gewählt worden.) Dann war das schlecht bei mir. Dann hätte ich noch besser abgeschnitten. Ich sage es trotzdem, das ist unser Problem. Darum sage ich ja, Kinderkrankheiten gibt es. Doch von den von Ihnen angeschriebenen, bitte, haben nur 31 % zurückgesandt. Von denen 31 %, die zurückgeschickt haben, waren es wieder nur 39 %, die selber Änderungen am Stimmzettel angebracht haben. Rechnen wir jetzt gesamtbevölkerungsmäßig bei einem angenommenen SPÖ-Wahlerfolg von sagen wir 40 % - 45 %, wie es früheren Jahren entspricht, dann komme ich auf einen Bevölkerungsanteil von 5 %, tatsächlich an der Bevölkerung gemessen. 5 % haben tatsächlich eine demokratisch motivierte Änderung am Wahlzettel herbeigeführt. Bei uns bitte, bei uns, die wir alle mitwählen haben lassen, sind das immerhin 13.500 Stimmen gewesen. Und die haben wie "närrisch" gestrichen. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz des interessanten Vortrages mache ich aufmerksam, daß auch hier die Zeit wesentlich überschritten ist. (Unruhe im Hohen Hause.) Abg. BREININGER ÖVP): Bitte, Sie wollen mich doch nicht um meine paar Minuten Redezeit bringen. Hören Sie sich noch den Knalleffekt an, das war es ja noch nicht. Der Knalleffekt war, daß 70 % der SPÖ-Mitglieder - Ihre eigenen Mitglieder - nicht einmal die Zetteln zurückgeschickt haben. Sie weggeschmissen haben. Also Sie nur 30 % bekommen haben. (Unruhe im Hohen Hause.) Aber Herr Kollege, das war es ja noch gar nicht. Sie fürchten sich vor dem, was ich jetzt sage. Der Knalleffekt ist gewesen, daß die 70 %, die nicht zurückgeschickt wurden - hören Sie und staunen Sie, es ist unglaubwürdig aber wahr - als gültige Stimmen im Sinne des Wahlvorschlages gegolten haben! (Neuerlich heftige und anhaltende Unruhe im Hohen Hause.) Ja, das ist wahr! Ich habe es von SPÖ-Funktionären gehört. Und nun seien Sie mir jetzt nicht böse! Wenn ein Repräsentant einer Partei, die solche Vorwahlen macht, sich hinstellt und sagt, der Breininger hat in freien Vorwahlen nur 50 %, ich habe aber 80 % und hat sie auf diese Art erreicht, dann ist das ein Farce! Ich würde daher bitte, dem Kollegen, den ich ansonsten sehr schätze zu raten, daß er in dieser Situation sich nicht zum Rammbock einer Kampagne machen lassen soll. Zumal er in Traiskirchen und Tribuswinkel genug Scherben vor dem Haus hat, die er zusammen kehren muß. Wie ich höre, gerät auch dort nicht alles demokratiepolitisch perfekt. Wenn es wahr ist, was auf den Flugzetteln steht, die heute ausgeteilt wurden. (Neuerlich heftige Unruhe bei der sozialdemokratischen Fraktion.) Das weiß ich nicht. Da müssen Sie die fragen, die das ausgeteilt haben. Ich sage nur eines: Demokratiepolitik ist eine Sache, die muß man auch im Kleinen praktizieren. Demokratie beginnt im eigenen Haus. Das schreiben Sie sich bitte hinter die Ohren, bevor Sie über das Vorwahlsystem der ÖVP meckern, von dem ich sicher bin, daß der Wähler es am Wahltag richtig verstehen und das signalisieren wird. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Hohes Haus! Ich darf noch einmal darauf aufmerksam machen, wir sind jetzt beim letzten Redner der Aktuellen Stunde, doch die Redezeit einzuhalten. Wir haben heute von der Geschäftsordnung entsprechend Gebrauch gemacht und die Aktuelle Stunde sehr ausgeweitet. Es soll nicht ein Präjudiz für die Zukunft sein. Das möchte ich auch an alle Parteien heute zum Ausdruck bringen. Bitte, Herr Kollege Kautz. *S581*Abg. KAUTZ (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf mich vorerst für Ihre Demokratieverständnis, das uns jetzt die verlängerte Aktuelle Stunde beschert, recht herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie einigen Abgeordneten der ÖVP und FPÖ.) Ich will mich auch nicht mit den Vorwahlen beschäftigen. Nur, Herr Kollege Breininger, wurde mir bekannt, daß zum Beispiel in Traiskirchen und Oberwaltersdorf der ÖVP-Stimmzettel zweimal ausgeschickt wurde. Ich weiß, daß in Neunkirchen dutzendweise und stoßweise in den Großwohnungsanlagen Stimmzettel gelegen sind. Also hat jeder, der wollte, fünf Mal, zehn Mal und 20 Mal wählen können. (Abg. Spiess: Also das stimmt nicht! Ich war Mitglied der Vorwahlkommission und protestiere entschieden dagegen! Das stimmt einfach nicht!) Bitte, wer kann Dir das sagen, wenn in unseren großen Wohnungsanlagen stoßweise die ÖVPAussendung gelegen ist, weil sie eben nicht angenommen worden ist. Der Inhaber hat sie herausgegeben aus seinem Postkasten und hat sie oben daraufgelegt. So ist es passiert, weil er nicht wählen wollte. Und der, der wählen wollte, hat dann fünf Mal die Möglichkeit gehabt. (Abg. Breininger: Nun, das ist schlecht für uns, wenn das stimmt!) So war es! Wenn wir heute vom Persönlichkeitswahlrecht so viel schon gesprochen haben, will ich mich damit ein bißchen näher beschäftigen. Über das Persönlichkeitswahlrecht und wovon die Werbekosten dafür getragen werden. Ein Wort noch, bevor ich mich damit beschäftige, zur FPÖ: Ich habe vor kurzem die Sendung "Am Runden Tisch" gesehen. Da wurde irgendwann nach Mitternacht klipp und klar festgestellt, daß nicht der Wähler die FPÖMandate vergeben hat, sondern ein gewisser Dr.Haider. Wenn solche Meinungen öffentlich vertreten werden, so glaube ich, muß ich jenen Menschen das Demokratieverständnis absprechen. Wenn das öffentlich im Fernsehen gesagt wird, verwirkt man das Recht, andere Parteien noch zu kritisieren, kein Demokratieverständnis zu haben. Bei uns werden auf Grund des Wahlergebnisses die Mandate vergeben. Bei uns vergibt kein Höger und kein Vranitzky die Mandate. Anscheinend nur bei der FPÖ ist das ein gewisser Herr Dr.Haider. Nun zur letzten Replik: ich glaube, daß der Herr Landeshauptmann irgendwo vergessen hat, daß er Interviews gegeben hat. Zum Beispiel am 2.Jänner 1993 den Salzburger Nachrichten, wo er wörtlich sagte: "Mein Ziel besteht darin, solange es möglich ist, für das Land optimal zu arbeiten. Ich habe allerdings gleichzeitig dazu gesagt, ein Wahlkampf, der sich über ein dreiviertel Jahr hinzieht, würde dem Land sicher nicht guttun. Das, was sich jetzt abspielt, gleicht einem vorgezogenen Wahlkampf. Sogar die Vorwahlkämpfe sind ausgebrochen. Die Grün-Alternativen konfrontieren mich ständig mit höchsten Angriffen bis hin zur Anzeige beim Staatsanwalt. Die FPÖ malt alles negativ, was im Land passiert. Die Sozialisten sind auf Grund ihrer parteieignen Situation offensichtlich nicht in der Lage, konstruktiv zu arbeiten. Daher hoffe ich, daß jetzt über die Neuwahlen ein politischer Aspekt zustande kommt". Das heißt, die absolute Mehrheit dieses Hauses redet sich auf andere Parteien aus, nicht arbeiten zu können. Wenn ich die absolute Mehrheit habe, habe ich auch die Möglichkeit, jederzeit konstruktiv zu arbeiten! Dasselbe ist am 23.Dezember 1992 im ÖVP-Pressedienst und am 3.Februar 1993 im ÖVPPressedienst gestanden. Das heißt, man hat den Vorwand der eigenen Vorwahl dazu benutzt, gegenüber den anderen Parteien, weil eben andere Töne angesprochen wurden, versucht, den Wahlkampf abzukürzen. Oder den begonnen Wahlkampf in einem durchziehen zu können. Denn der Vorwahlkampf war ein Wahlkampf, um hier möglichst rasch ans Ziel zu kommen. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn der Herr Landeshauptmann heute so groß von der Demokratieoffensive gesprochen hat, so darf ich schon sagen, Demokratieoffensive ist recht gut und schön. Aber er soll sie auch vorleben! Die ersten vier Monate hat seine Demokratieoffensive dem Steuerzahler nicht weniger als S 4,092.747,-- gekostet. Das ist jenes Geld, das für seine persönliche Werbung aus Steuergeldern für Inserate in Printmedien ausgegeben wurde. Und ich glaube nicht, daß die persönliche Werbung für den Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll aus Steuergeldern zu zahlen ist. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Da muß man schon nachdenken, ob das demokratiepolitisch richtig ist. Ich frage auch, warum unbedingt Inserate in der ÖAAB-Zeitung erscheinen müssen. Und ich frage ganz offen, wo das Inserat im NÖ-Report ist. Das ist meines Wissens nach eine ÖVP-Zeitung, die ein Inserat bekommen hat. (Abg. Kautz hält ein Zeitungsexemplar hoch.) Nur bitte, wenn Sie von vorne bis hinten blättern, es gibt kein Landesinserat drinnen. Daher meine Frage. Wurde ein Druckkostenzuschuß gegeben? Daß natürlich der Landeshauptmann und alle ÖVP-Landesräte drinnen sind, ist ja klar. Es ist ja die ÖVP-Zeitung. Aber wenn ein Inserat geschaltet wird, dann könnte ich mir vorstellen, daß das für Niederösterreich wirbt, egal ob die EVN beteiligt ist oder sonst irgendetwas. Aber ich finde kein Inserat. Trotzdem scheint in der Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes auf, daß er da drinnen ein Inserat aufgegeben hat, das nicht erschienen ist. Daß es teilweise nicht recht weit mit dem demokratiepolitischen Verständnis her ist, muß ich auch an Hand der offiziellen Landeszeitung erkennen. Wir haben bekanntlich neun Landesregierungsmitglieder, fünf von der ÖVP, vier von der SPÖ. Es gibt 56 Abgeordnete dieses Hauses. Wenn ich die offizielle Zeitung des Landes Niederösterreich hernehme, (Abg. Kautz zeigt eine andere Zeitung.) finde ich kein einziges anderes Gesicht als jenes des Herrn Landeshauptmannes oder von ÖVP-Mandataren und Landesregierungsmitgliedern. Das wird aus offiziellen Steuergeldern bezahlt. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Da gibt es vom Demokratieverständnis her sicher ein riesiges Defizit. Wenn ich das NÖ-Bild hernehme (Abg. Kautz hält ein Plakat hoch): Von acht Bildern betreffen sechs die ÖVP. Zweimal ist zufällig die SPÖ hineingerutscht, von anderen ist überhaupt keine Rede. Ähnlich verhält es sich hier (Abg. Kautz zeigt einen weiteren Zeitungsausschnitt). Ich glaube, die Zeitungen muß man beneiden darum. Sie bekommen für die letzte Seite ein Inserat. Zufällig unter der Rubrik "Lesebriefe" auf der vorletzten Seite dann irgendein Bild des Herrn Landeshauptmannes, der, wie wir gehört haben, sich gar keiner so hoch gepriesenen ÖVP-Vorwahl gestellt hat. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es gibt dann noch eine Meldung, die mich bedenklich stimmt. Im Kurier des Herrn Landeshauptmannes steht das zu lesen. Wie ist es wohl zu verstehen, wenn ein politischer Funktionär einem Journalisten nahelegt, wie dieser berichten soll? Verknüpft mit der Warnung, der Journalist könnte sich andernfalls unglücklich machen. Der Landesparteisekretär der ÖVP Niederösterreich, Ernst Strasser, hat dies jedenfalls getan. Und wenn ich richtig informiert bin, ist dieser Herr in nächster Zeit Mitglied des ORF-Kuratoriums. Und wenn man diese Aussage, er solle sich nicht unglücklich machen, noch dazu einem niederösterreichischen ORF-Journalisten sagt, so glaube ich, ist es mit dem Demokratieverständnis nicht sehr weit her. Ich würde sogar unter Umständen härter formulieren und sagen, ihn, den Journalisten leise darauf aufmerksam gemacht zu haben, wenn du nicht schreibst, was wir wollen, dann können wir unter Umständen auch anders. Das Unglücklichmachen bringt ja große Wahlmöglichkeiten. Man kann es anders auch verstehen. (Abg. Kurzbauer: Da sieht man Deine lebhafte Phantasie! So etwas würde mir gar nie einfallen!) Ich habe eine lebhafte Phantasie, ja! Aber fragen Sie bitte den Herrn Journalisten, der das geschrieben hat. Mir nicht, ihm ist es eingefallen! Er hat es selber im Kurier des Landeshauptmannes geschrieben. Es stand nicht auf der politischen Seite, unter Kultur und TV hat er es geschrieben. Auf den politischen Seiten hat er keinen Platz, weil da schaut überall der Herr Landeshauptmann selber 'runter. Meine Damen und Herren! Die andere Werbung, wo auch Steuergelder damit verschwendet werden, geht über die NÖ LandeshauptstadtPlanungsgesellschaft. Hier wird zum Beispiel in den Salzburger Nachrichten über die Planungsgesellschaft unter dem Titel des Herrn Landeshauptmannes geschrieben. (Abg. Kautz hält eine Zeitung hoch.) Ich darf schon zum Schluß kommen, meine sehr geschätzten Damen und Herren und könnte mir vorstellen, wenn von der Antrittsrede des Herrn Landeshauptmannes von dieser Stelle aus gesprochen wurde, Demokratie zu predigen, ist das mit einem alten Sprichwort zu vergleichen: Nicht Wasser predigen und Wein trinken! Nicht, wenn einer als Weinviertler ein Zweitwohnsitzweinviertler ist. Sondern weil er Wein predigen und Weintrinken oder Wasser predigen und Wasser trinken sollte. Nur, ein Vermixen davon wäre nicht gut für die Demokratie in Niederösterreich. (Zwischenruf: Das ist dann ein G'spritzter!) Sicher, als "G'spritzter" ja. Aber er soll dabei bleiben, das eine zu predigen und dasselbe zu tun. Für die Demokratie in Niederösterreich sind diese hier vorgelebten Sachen sicher negativ. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Eine weitere Wortmeldung liegt nicht vor, die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt, zur Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates. Der Klub der sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten teilt mit Schreiben vom 22.Jänner 1993 mit, daß Herr Dr.Alfred Gusenbauer durch seine Einberufung als Abgeordneter zum Nationalrat sein Mandat als Mitglied des Bundesrates zurückgelegt hat. Auch der Ersatzmann des Bundesrates, Dietmar Prorok hat erklärt, nicht auf das frei werdende Mandat nachrücken zu wollen. Au Vorschlag des SPÖ-Klubs Niederösterreich wird daher Herr Ewald Sacher aus Krems als Mitglied des Bundesrates und Herr Dietmar Prorok aus Gänserndorf als Ersatzmann nominiert. Ich bitte nun, die Stimmzettel, welche auf den Plätzen aufliegen, abzugeben. Ich bitte die Herren des Ordnungsdienstes, ihres Amtes zu walten. (Nach erfolgter Stimmabgabe.) Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich ersuche die Schriftführer um Vornahme der Stimmzählung. ( Nach Auszählung der Stimmen.) Hohes Haus! Es wurden 55 Stimmzettel abgegeben. Alle 55 waren gültig, alle 55 lauten als Mitglied des Bundesrates auf Ewald Sacher, bezüglich des Erstmitgliedes auf Dietmar Prorok. Ich stelle daher, Hohes Haus, fest, Ewald Sacher ist als Mitglied des Bundesrates gewählt und Dietmar Prorok als Ersatzmann. Ich darf herzlich gratulieren. (Beifall im Hohen Hause.) Als nächster Tagesordnungspunkt, zu dem wir jetzt in der Beratung kommen, darf ich die Geschäftsstücke 541/A1/78 und 542/A-1/79 wegen des sachlichen Zusammenhanges unter einem verhandeln. Berichterstattung und Abstimmung sollen, wie üblich, getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher den Herrn Abgeordneten Breininger, zur Zahl 541/A-1/78 zu berichten. (Zweiter Präsident Haufek übernimmt den Vorsitz.) Berichterstatter Abg. BREININGER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe über den Antrag der Abgeordneten Fidesser, Gruber, Dkfm.Rambossek, Breininger, Auer, Lugmayr, Icha, Lembacher, Wöginger, Ing.Heindl und Preiszler, betreffend Erlassung eines niederösterreichischen Pflegegeldgesetzes 1993 zu berichten. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte von einem eher individuellen Randphänomen zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem entwickelt, dessen Lösung nunmehr ein Hauptanliegen der Sozialpolitik darstellt. Der Bezug von Pflege- und Hilflosengeldern ist derzeit in Bundes- und Landesgesetzen, von der Anspruchsvoraussetzung der Systematik und der Geldhöhe her sachlich nicht begründbar, unterschiedlich geregelt. Insbesondere die unterschiedliche Höhe der Leistungen, die Stufenregelungen und das Zusammentreffen mehrerer Anspruchsberechtigungen bewirken eine Ungleichbehandlung, die sachlich nicht gerechtfertigt erscheint. Eine Neuregelung ist daher auch aus diesem Grund dringend geboten. Ich komme daher zum Antrag. Die Gefertigten stellen daher den Antrag (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der dem Antrag der Abgeordneten Fidesser, Gruber, Dkfm.Rambossek u.a. beiliegende Gesetzentwurf betreffend Erlassung eines NÖ Pflegegeldgesetzes wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Herr Präsident! Ich bitte um Einleitung der Debatte und um anschließende Abstimmung. ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich ersuche nun den Herrn Abgeordneten Gruber, zur Zahl 542/A-1/79 zu berichten. Berichterstatter Abg. GRUBER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Landtagszahl 542/A-1/79 betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes, NÖ SHG-Novelle 1993. Es werden damit alle bisherigen pflegebezogenen Geldleistungen ersetzt und es ist dadurch erforderlich, die im NÖ Sozialhilfegesetz enthaltenen Bestimmungen über pflegebezogene Geldleistungen aufzuheben bzw. abzuändern. Die Pflegeheime, die nicht in Bezirksfürsorgeverbänden eingegliedert waren, waren nur für die Aufnahme von Pflegefällen konzipiert. Weil diese strenge Trennung von Heimen für Rüstige und für Pflegebedürftige keine humane Lösung war bzw. ist, wurde dazu übergegangen, auch in Pensionistenheimen Pflegeabteilungen einzurichten. Diese Vorlage behandelt auch die Regelung für Sozialsprengel. Jeder Sozialsprengel soll sich auf den örtlichen Wirkungsbereich einer Bezirksverwaltungsbehörde erstrecken. Dadurch soll klargestellt werden, daß jeder Magistrat einen eigenen Sozialsprengel bildet. Die Änderung im Abs.2 und 6 sind durch die Bildung eigener Sozialsprengel bei den Magistraten erforderlich. Die Zusammenführung der Pensionisten- und Pflegeheime zu einem einheitlichen Begriff bedingt auch eine Änderung des § 50 Abs.4. Ich darf namens des Sozial- und Gesundheits-Ausschusses den Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der dem Antrag der Abg. Fidesser, Gruber, Dkfm.Rambossek u.a. beiliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes (NÖ SHG-Novelle 1993) wird geneh- migt. 2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Herr Präsident! Ich ersuche um Durchführung der Debatte und Abstimmung. ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dkfm.Rambossek. Abg. Dkfm.RAMBOSSEK (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Der heute zur Beratung anstehende Gesetzentwurf betreffend Erlassung eines NÖ Pflegegeldgesetzes ist nun die dritte Station der Gesetzeswerdungsmaterie Pflegevorsorge oder besser gesagt, der Vorsorge für pflegebedürftige Personen. Warum betone ich, die dritte Station der Gesetzwerdungsmaterie Pflegevorsorge? Ganz einfach darum, weil wir Freiheitliche hoffen und auch darauf drängen werden, daß dieser dritten Station noch weitere folgen werden, denn die Pflegevorsorgegesetze dürfen unseres Erachtens nach keine 90 %Sache bleiben. Nach der Beschlußfassung über die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern über gemeinsame einheitliche Maßnahmen für pflegebedürftige Personen hier im Hohen Hause im Dezember 1992 sowie nach der Beschlußfassung des Bundespflegegeldgesetzes durch den Nationalrat wird der Hohe Landtag heute das Pflegegeldgesetz 1993 beschließen. Alle diese drei Stationen der Gesetzesmaterie Pflegevorsorge sind sicherlich ein großer Schritt vorwärts in der Behindertenpolitik, sind sicherlich ein wichtiges Etappenziel im Kampf der pflegebedürftigen Menschen für ein bedarfsgerechtes Pflegegeld. Es muß aber auch betont werden, daß es bis zu dieser Gesetzeswerdung ein sechsjähriger steiniger Weg war, der uns einmal mehr verdeutlicht hat, daß behindert sein an und für sich ein schweres Schicksal ist, das in Österreich aber bisher vielfach gleichzusetzen war mit an den Rand der Gesellschaft gedrückt zu werden. Während andere soziale Randgruppen wie Obdachlose, Süchtige, Langzeitarbeitslose, Homosexuelle, Häftlinge schon lange das uneingeschränktes Augenmerk der verantwortlichen Ressortpolitiker und Ressortpolitikerinnen genossen und vollstes Verständnis für ihre Forderungen in Anspruch nehmen konnten, blieb für die behinderten Menschen das Füllhorn der finanziellen Zuwendungen und das teilweise offene Ohr bis dato etwas verschlossen. Es besteht daher wegen der Gesetzwerdungsmaterie Pflegevorsorge sicherlich kein Grund, irgendjemanden zu beweihräuchern. Es besteht auch sicherlich kein Grund dafür, daß sich die zuständigen Ressortverantwortlichen selbst auf die Schulter klopfen. Denn die Idee zu diesem Gesetz, Hoher Landtag, kommt nicht von den Politikern, sondern von den Behinderten selbst. Und auch das Geld, insbesondere was das Bundespflegegeldgesetz betrifft, kommt ebenfalls nicht von den Politikern, sondern von den Staatsbürgern, die mittels Krankenversicherungsbeitragserhöhung für das zu gewährende Pflegegeld aufkommen müssen. Hoher Landtag! Es ist in diesem Zusammenhang wirklich bedauerlich, feststellen zu müssen, daß dieses wichtige sozialpolitische Anliegen nicht durch Einsparungen und Umstrukturierungen aus dem Bundesbudget finanziert werden konnte, sondern daß wieder einmal die Steuerzahler zur Kasse gebeten wurden. Das heißt, daß sich die österreichische Bevölkerung die Pflegeleistungen selbst bezahlen muß, nur weil seitens der Bundesregierung in den Jahren der Hochkonjunktur verabsäumt wurde, den Staatshaushalt ausgabenseitig zu sanieren. Bei allen begrüßenswerten Aspekten der nunmehrigen Neuordnung der Pflegevorsorge liegt dieser Sozialmaßnahme daher das hinlänglich bekannte Prinzip zugrunde, daß die rechte Hand gibt was die linke Hand gleich wieder nimmt. Wobei den prognostizierten Kosten auf Bundesebene von rund acht Milliarden Schilling 1993 Abgabenmehreinnahmen von rund 30 Milliarden Schilling gegenüberstehen. Mit dieser gänzlichen Abwälzung der Kosten für die Pflegevorsorge auf die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Pensionisten wurde der Wirtschaft ein Bärendienst erwiesen, denn die Erhöhung der Lohnnebenkosten trifft die Unternehmer gerade in der derzeit angespannten wirtschaftlichen Situation doppelt hart. Zu dem von mir bereits erwähnten sechsjährigen, steinigen Weg, den es gedauert hat, bis durch ein Bundesgesetz und durch Landesgesetze eine bundeseinheitliche Regelung der Pflegevorsorge Wirklichkeit werden konnte, muß schon hervorgehoben werden, daß es in erster Linie eine 1987 von über 60.000 Menschen unterschriebene Petition des österreichischen Zivilinvalidenverbandes zugunsten eines Pflegegeldes war, die die Sozialverantwortlichen in unserem Land zum Handeln gezwungen hat. Ziel dieser Petition des Zivilinvalidenverbandes, die sicherlich der entscheidende Anstoß für eine einheitliche Neuregelung des Pflegegeldes in Österreich war, war unter anderem eine Gleichstellung der Zivilinvaliden mit den Kriegsopfern in Bezug auf die Leistungen, wie sie nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz schon seit Jahrzehnten gewährt werden. Das Bundespflegegeldgesetz und das NÖ Pflegegeldgesetz sehen nun zwar Geldleistungen in sieben Stufen vor, die aber der Höhe nach beträchtlich unter denen des Kriegsopferversorgungsgesetzes liegen. Wichtig im Zusammenhang mit der geforderten Höhe der Geldleistung ist aber die Begründung, warum der Zivilinvalidenverband ein Pflegegeld analog zum Kriegsopferversorgungsgesetz angestrebt hat. Pflegebedürftige Menschen wollen nämlich die freie Wahl haben, wen sie mit den für sie lebensnotwendigen, aber sehr oft in die Persönlichkeitssphäre eingreifenden Pflegeleistungen betrauen. Sie wollen weder in Heime eingesperrt, noch von Institutionen bevormundet werden. Sie wollen ein selbstbestimmtes, sozialintegriertes Leben führen und nicht aus finanziellen Gründen zu einer Heimunterbringung gezwungen werden, deren Kosten insgesamt gesehen die höchste Stufe des geforderten Pflegegeldes bei weitem übertreffen. Aber auch in der Praxis hat es sich im Bereich des Kriegsopferversorgungsgesetzes erwiesen, daß die private Organisation durch den Betroffenen selbst offensichtlich funktioniert, wenn das Pflegegeld ausreichend dimensioniert ist, da die in Heimen untergebrachten Kriegsopfer - was statistisch nachzuweisen ist - nur einen minimalen Prozentsatz ausmachen. Wenn das Pflegegeld hingegen den Bedarf unterschreitet, was bei Umrechnung des Pflegegeldes auf Stundensätze wohl unbestritten ist, besteht die Gefahr, daß die Pflegebedürftigen auch weiterhin in großer Zahl gezwungen sein werden, in Heimen zu leben, zumal der Aufbau der mobilen Hilfsdienste, wenn man von einer niederösterreichweiten flächendeckenden Versorgung ausgeht, sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich bin aber auch überzeugt davon, daß die Kosten für eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Hilfsdiensten wesentlich höher sein werden als jene für die Gewährung eines ausreichenden Pflegegeldes. Hoher Landtag! Diese Interessensabwägung zwischen ausreichendem Pflegegeld und den Kosten für flächendeckende mobile Hilfsdienste wurde in den drei Stationen der Gesetzwerdungsmaterie Pflegevorsorge nicht gelöst. Die weitere Regelung, daß in der Zeit vom 1.7.1993 bis zum 31.12.1996 bei Vorliegen der Voraussetzungen der Differenzbetrag zwischen der Stufe 2 und einer höheren Stufe vom Pflegegeldträger - als Träger von Privatrechten - zuerkannt werden kann, das heißt, daß kein Rechtsanspruch auf diesen Differenzbetrag besteht, diese Regelung, Hoher Landtag, läßt befürchten, daß selbst pflegebedürftige Menschen in eine Art der Abhängigkeit gedrängt werden können. Eine solche Regelung aber kann nur als Notlösung bezeichnet werden und ist auch vom Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit her abzulehnen. Ich hoffe daher, daß es diesbezüglich alsbald zu einer Gesetzesnovellierung kommen wird, noch dazu, da ja eindeutig bewiesen ist, daß sich die österreichische Bevölkerung das Pflegegeld ja selbst bezahlen muß. (Abg. Fidesser: Wer sollte es Ihrer Ansicht nach sonst zahlen?) Das habe ich Ihnen, Herr Abgeordneter Fidesser ja gesagt. Man hätte in den Zeiten der Hochkonjunktur den Staatshaushalt sanieren können. Man hätte verschiedene Umstrukturierungen vornehmen können. (Abg. Fidesser: Dann zahlt es doch noch immer die Bevölkerung!) Ich übergebe Ihnen gerne eine Liste unserer Einsparungsvorschläge, die wir zum Budget gemacht haben. Hoher Landtag! Wie ernst aber die Landesressortverantwortlichen die Anliegen der Bürger nehmen, läßt sich am besten aus den Ausführungen zur Finanzierung des NÖ Pflegegeldgesetzes ableiten. Die Finanzierungsfrage ist nämlich schlicht und einfach und auch auf Grund des Haushaltsvoranschlages 1993 nicht nachvollziehbar und kann daher in ihrer Richtigkeit überhaupt nicht beurteilt werden. Dazu kommt aber auch, daß die in Niederösterreich auf Grund der Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG zugeordneten Sachleistungen in ihrer kostenmäßigen Auswirkung nicht einmal geschätzt wurden. Fest steht hingegen nur, daß sich im Zusammenhang mit der Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes die Kostenanteile der Gemeinden durch die Vorschreibungen im Rahmen des Sozialhilfebudgets nicht vermindern werden, sich jedoch für das Landesbudget, was die Pensionisten- und Pflegeheime betrifft, kaum Mehrausgaben ergeben werden. Die Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes enthält leider auch einen Wermutstropfen. Nämlich, daß der § 32 entfällt und somit die bisherige Blindenbeihilfe aus nicht ganz verständlichen Gründen beseitigt wird. Hoher Landtag! Man muß dies auch in Zusammenhang mit dem § 4 Abs.5 des Pflegegesetzes sehen, wonach nähere Bestimmungen für die Beurteilung des Pflegebedarfes erst durch Verordnung der Landesregierung festzulegen sind. Und in einer solchen Verordnung ist unter anderem auch eine Mindesteinstufung für bestimmte Gruppen von pflegebedürftigen Menschen mit einem gleichartigen Pflegebedarf festzulegen. Es ist also auch eine Mindesteinstufung für Vollblinde und praktisch Blinde festzulegen. Es muß unter diesem Gesichtspunkt als wirklicher Mangel bezeichnet werden, daß heute anläßlich der Beschlußfassung des Pflegegeldgesetzes dies Mindesteinstufungen noch nicht bekannt sind. Ich hoffe daher und ich ersuche Sie, Frau Landesrat Votruba, in den diesbezüglich noch notwendigen Gesprächen mit den Bundesvertretern darauf zu achten und darauf zu drängen, daß für die blinden Menschen eine derartige Mindesteinstufung erfolgt. Daß diese Menschen gegenüber der bisherigen Regelung nicht schlechter gestellt werden. Was die Änderung des NÖ Sozialhilfegesetztes weiters betrifft, muß diese Novellierung leider in einem Punkt auch als mangelhaft bezeichnet werden. Es ist für mich befremdend, wenn zum NÖ Pflegegesetz unter anderem ausgeführt wird, ich zitiere: "Von der Verwendung des Begriffes 'Wartung' wie er etwa in der Bestimmung des § 105a ASVG verwendet wird, wurde auf Grund der negativen Besetzung dieses Begriffes Abstand genommen und statt dessen der Begriff 'Betreuung' gewählt." Es ist für mich befremdend, wenn dann dies bei der Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes von den Verantwortlichen nicht berücksichtigt wird und es verabsäumt wurde, im § 33 Abs.2 das Wort "Wartung" ebenfalls zu streichen. Hoher Landtag! Ich stelle daher in diesem Zusammenhang einen Abänderungsantrag (liest): "Abänderungsantrag des Abg. Dkfm.Rambossek zum Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes, NÖ SHG-Novelle 1993, Landtagszahl 542/A-1/79. Der Hohe Landtag wolle beschließen: Der dem Antrag des Sozial- und Gesundheits-Ausschusses beiliegende Gesetzentwurf wird wie folgt geändert: Im Artikel I wird folgende neue Ziffer 5a eingefügt: '5a. Im § 33 Abs.2 wird das Wort 'Wartung' durch das Wort 'Betreuung' ersetzt.'" Und noch eines, Hoher Landtag: Was die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Pflegepersonen betrifft, so wurde diese vom Ressortverantwortlichen auf Bundesebene zwar mehrmals angekündigt, jedoch nicht verwirklicht. Es wurden keine Erleichterungen in steuer- sozialversicherungs- und arbeitsrechtlicher Hinsicht für die pflegebedürftigen Menschen geschaffen, welche Pfleger beschäftigen wollen. Diese Tatsache aber läßt nun einmal befürchten, daß es auch in diesem Bereich zu einer Schwarzarbeit kommen könnte. Andererseits muß aber auch befürchtet werden, daß ohne steuerlichen Anreiz für die Pflegepersonen das für den bestehenden Pflegebedarf erforderliche Personal einfach nicht motiviert, nicht sichergestellt werden kann. Auch diese Interessensabwägung wurde meines Erachtens beim Gesetzwerdungsprozedere Pflegevorsorge nicht berücksichtigt. Die Pflegegeldgesetze, aber auch die diesbezüglichen Rahmenvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sind unseres Erachtens nach daher mit Schönheitsfehlern behaftet. Im Interesse der pflegebedürftigen Menschen werden wird aber dem Gesetzentwurf des NÖ Pflegegeldgesetzes sowie der Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes als dem kleinsten gemeinsamen Nenner die Zustimmung geben. Im Interesse der Pflegebedürftigen hoffen wir aber auch, daß es alsbald sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zu einer Novellierung der Pflegegeldgesetze unter Einbeziehung unserer freiheitlichen Verbesserungsvorschläge kommen wird. Ich bitte Sie, meinem Abänderungsantrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der FPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zu Wort gelangt die Frau Abgeordnete Helene Auer. Abg. Helene AUER (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dkfm.Rambossek! Ich stehe heute total im Gegensatz zu Ihnen. Ich bin nicht erschüttert darüber, daß es so lange gedauert hat. Ich habe mir vorgestellt, daß ich gerade zu Beginn sagen werde, wie begeistert ich bin, daß so ein Gesetz von diesem Umfang, von dieser Größenordnung, mit diesen Grundsätzen, mit all den notwendigen Schritten, in Wirklichkeit von 1988 bis heute über die Bühne gegangen ist, österreichweit über die Bühne gegangen ist. (Beifall bei der SPÖ, einigen Abgeordneten der ÖVP und bei LHStv Prokop.) Ich möchte vielleicht ein Wort sagen. Ich weiß nicht, wir sagen bei uns am Land, so stellt sich der kleine Maxi das Leben vor. Die Bundesregierung druckt nicht das Geld auf der einen Seite und gibt es aus. Sondern jeder Schilling, der auf Bundes- oder Landesebene ausgegeben wird, kommt aus Steuergeldern, die alle Menschen in diesem Land aufzubringen haben. Es stimmt also nicht, daß man dadurch denjenigen das Geld aus der Tasche nimmt! Es stimmt, daß durch diese Einführung etwas mehr bezahlt werden muß. Nur bitte, wenn ich jeden Betrag für einen Hilfsbedürftigen hinterfrage oder jeden Menschen, der heute noch nicht der Hilfe bedarf frage, ob er bereit ist, freiwillig - und ich habe das in vielen Gesprächen getan - jetzt bereits etwas mehr zu bezahlen, um dann für den Fall, daß er Hilfe benötigt, diese auch in Anspruch nehmen zu können, sie zu erhalten, hat jeder zugestimmt. Ich habe keinen einzigen getroffen, der gesagt hat, Nein. Weil jeder genau weiß, was es bedeutet, wenn man Hilfe braucht, diese auch zu bekommen. Sie in der Form, die notwendig ist, zu erhalten. So viel zum Anfang vielleicht. Ich habe schon gesagt. Am 27.Dezember 1988 ist diese Aufforderung an die Bundesregierung ergangen. Noch bis Ende Juni sind die bestehenden Regelungen in Kraft. Das neue Gesetz wird mit 1.Juli 1993 in Kraft treten. Das bedeutet, Gleichbehandlung für jeden Hilfsbedürftigen. Egal, in welchem Bundesland er lebt. Es richtet sich nicht nur nach der Art der Hilfsbedürftigkeit. Es gibt mehrere Anspruchsberechtigungen, es richtet sich auch danach, ob jemand berufstätig ist oder nicht. Weil Sie zum Beispiel gerade von Blinden gesprochen haben. Heute ist es so, daß es Blindenhilfe gibt. Eine Hausfrau oder ein nicht Berufstätiger hat denselben Anspruch wie ein Berufstätiger. Jemand, der berufstätig ist und Pension bezieht, bekommt auch den Hilflosenzuschuß. Jetzt frage ich Sie, ist das gerecht? Wenn eine Art der Behinderung vorhanden ist und zwei verschiedene Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen. Eine nicht Berufstätige, die Frau, die nicht berufstätig war in den meisten Fällen, hat genauso die Behinderung wenn sie vollblind ist, wie jemand, der vielleicht zu Lebzeiten aktiv tätig war und auf Grund eines Unfalles oder egal, weshalb immer dann in diesen Zustand versetzt wurde. Das heißt, Voraussetzung für diese Änderung, für dieses neue Gesetz waren ja einige Grundsätze, waren ja einige Richtlinien. Das heißt, wir wollten für gleiche Pflegebedürftigkeit gleiche Leistungen bieten. Unabhängig davon, was die Ursache ist. Unabhängig vom Einkommen des Betroffenen. Und vor allem auch unabhängig davon, wie alt der Betroffene ist, ob er berufstätig ist oder nicht. Und egal in welchem Bundesland, in welcher Gemeinde, wo immer er zu Hause ist und sein Leben gewählt hat. Ich würde mir diese Regelung, die wir hier geschafft haben, auch für so manches andere Landesgesetz wünschen, wenn ich das gleich bei dieser Gelegenheit sagen darf. Frau Landeshauptmannstellvertreter Prokop lächelt. Sie weiß genau, was ich meine. Es gibt viele Dinge, wo wir uns nur wünschen könnten, diese Regelung, diese Grundsätze umsetzen zu können. Das waren also die Vorgaben für dieses Gesetz. Und wir haben sehr viel in relativ kurzer Zeit in dieser Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Experten, mit den Sozialreferenten, mit Vertretern der Ministerien, der einzelnen Gruppen, mit Betroffenen, möchte ich sagen, zusammengebracht. Es gab Einigung in Bezug auf das siebenstufige Pflegegeld von 2.500,-- bis 20.000,-- Schilling, je nach dem Grad der Bedürftigkeit. Und der Dauer der Hilfe, die dadurch notwendig geworden ist. Nach dem Grundsatz, Geld allein ist nicht alles. Darauf sind wir ja besonders stolz und haben wirklich vor allem die Vertreter der sozialen Dienste, möchte ich sagen, in diesen Arbeitsgruppen hingewiesen. Und immer wieder gesagt, Geld hilft mir nur dann, wenn ich mit diesen Geldmitteln auch die notwendige Hilfe bekommen kann. Wir haben vor noch nicht langer Zeit diesen Art. 15a-Vertrag hier beschlossen, in dem gleichzeitig als Ergänzung sich alle Bundesländer verpflichten mußten, auch Sachleistungen flächendeckend anzubieten. Ich glaube, daß das eines der wichtigsten Dinge überhaupt ist für jeden Menschen, der sich nur mit sozialen Fragen überhaupt auseinander setzt. Heute liegt dieses NÖ Pflegegeldgesetz zur Beschlußfassung vor. Erst vor wenigen Tagen ist das Bundespflegegeldgesetz beschlossen worden. Wir in Niederösterreich sind das erste Bundesland, das dieses Gesetz beschließt. Auch das möchte ich Ihnen sagen, Herr Kollege Rambossek! Und daß ich stolz darauf bin! Man soll auch Danke sagen können. Und ich möchte der Frau Landesrat Votruba Danke sagen. Aber auch allen drei Klubs. Denn alle drei Klubs haben sich bereit erklärt, dieses Gesetz in Form eines Initiativantrages einzubringen, damit es noch zeitgerecht beschlossen werden kann. Denn es soll ja am 1.Juli 1993 in Kraft treten. Und wenn wir am 4.März den Beschluß fassen, die Neuwahl festzulegen, wäre es einfach nicht mehr möglich gewesen, zeitgerecht diese notwendige Beschlußfassung über die Bühne zu bringen. Bei der Gelegenheit vielleicht gleich eines und das soll man auch sagen: Es ist sehr umfangreich und die Materie nicht leicht, ich möchte auch hier der zuständigen Abteilung und, vertretend für alle, der Frau Dr.Größ danken. Es war sicher nicht einfach, in so kurzer Zeit dieses Gesetz auszuarbeiten. Und ich möchte vielleicht dazu anmerken: Es soll niemand sagen, weil es schneller gegangen ist, es wäre ein Husch-Pfusch-Gesetz. Auch wenn es rasch geht, kann man etwas zustande bringen, das wirklich alle notwendigen Bereiche abdeckt und genau das aussagt, was sich die Hilfsbedürftigen in diesem Land eigentlich nur wünschen können! Was wir heute beschließen - und das ist wichtig - betrifft ungefähr den Personenkreis von 8.300 bis 8.500 Personen. Das heißt, wie sind im Land praktisch für all jene zuständig, die bereits jetzt Hilfe erhalten haben. Hilfe auf Grund des Sozialhilfegesetzes oder als Bezieher der derzeitigen Hilflosenzulage. Wir wissen, daß jeder Anspruch auf das Pflegegeld hat, der mehr als sechs Monate pflegebedürftig ist. Und was für uns ganz, ganz wichtig ist, ist dieser zweckgebundene Charakter. Dadurch war es möglich, diese Sachleistungen mit anbieten zu können. Denn das einfachste ist - und sehr viele wissen das aus der Praxis - man freut sich irrsinnig, wenn man mehr Geld bekommt an jedem Ersten. Nur verrinnt es dann irgendwo und es gibt immer sehr liebe Freunde oder sehr liebe Enkerln, egal wie dankbar die sind, wenn jemand aushilft, wenn man in Nöten ist oder wenn einem jemand helfen kann. Ich glaube, dafür soll das nicht sein. Darum bin ich eigentlich sehr, sehr froh, daß in diesem Gesetz auch eine Kontrollmöglichkeit verankert ist. Ich möchte sagen, diese Kontrollmöglichkeit müßte in Wirklichkeit eine Verpflichtung sein für alle zuständigen Ämter und Behörden, das in Anspruch zu nehmen. Nicht in der Form, daß man die Polizei ausschickt und jetzt einer den anderen kontrolliert, wie wird jeder Schilling verwendet. So soll es nicht sein. Aber es darf nicht dazu kommen, daß Menschen, die Geldleistungen beziehen um sich Hilfe leisten zu können, dann in Wirklichkeit, aus welchen Gründen immer, einfach nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst die Entscheidung zu treffen. Und es niemanden gibt, der sich darum kümmert. Und diese womöglich verwahrlosen oder ihr Zustand noch verschlechtert wird. Das heißt, diese Kontrollmöglichkeit muß da sein. Und sie ist auch im Gesetz vorgesehen. Damit bin ich bei einem Lieblingsthema. Wir kommen, egal wo immer wir hingreifen, immer wieder zu ein und demselben Punkt, zu den Sozialsprengeln. Sie sind auch hier wieder mit drinnen. Wir haben ja die Änderung im nächsten Gesetzespunkt. Und da steht drinnen, wir haben Bezirksgröße. Wieder eine Aufgabe mehr, die übernommen werden müßte. Wir haben also jetzt in dem Spezialsprengel normalerweise 60, 70, 80 Personen. Ich schau' mir an, wie arbeitsfähig die sind. Ich glaube kaum, daß es einen einzigen Bezirkshauptmann in Niederösterreich gibt, der sagt, Ja, das Gremium ist funktions- und arbeitsfähig. Ich kann es mir nicht vorstellen! Ich würde gerne mit so einem Menschen einmal reden, der mir praktisch erklärt, wie das geht. Das heißt, in Wirklichkeit setzen wir ein paar Arbeitsgruppen ein, die fallweise oder permanent tagen. Kleinere Gruppen. Das heißt, wir haben wieder ein paar Ausschüsse. Das mag sinnvoll sein. Die setzen sich dann zusammen, die koordinieren. Das ist zunächst einmal die Theorie. Das soll dann noch umgesetzt werden auch draußen. Das heißt, egal wo immer wir hingreifen, wir kommen zu den kleinen Einheiten. Wenn da drinnen steht, flächendeckend, dezentral sollen diese Organisationseinheiten sein, als Anlauf- und Koordinierungsstellen. Sie haben die Vernetzung der ambulanten, teilstationären und stationären Dienste durchzuführen. Sie haben die Information zu geben, sie haben die Beratung durchzuführen. Das wissen wir alle, wir schreiben es auch nieder. Nur halten wir uns nicht daran. Wenn ich mir vorstelle, daß diese ganzen Anträge auf die Sozialabteilungen der Bezirksverwaltungsbehörden kommen, von den Gemeinden, an die Bezirkshauptmannschaft direkt, egal wie immer. Daß dort auch die Kontrollfunktion durchzuführen ist. Auch wenn man nicht von Tür zu Tür geht und anklopft, sondern mit Anruf oder mittels Fragebogen und Erkundigungen oder wie immer das dann geht. Ich kann mir nur nicht vorstellen, daß man mit dem vorhandenen Personal in den Sozialabteilungen das Auslangen findet. Daß heißt, wir werden mehr Personal brauchen! Das war allerdings einer der Gründe, warum man gesagt hat, keine kleineren Sozialsprengel, denn das bedeutete mehr Personal- aufwand. Wir kommen immer wieder dort hin, egal wie immer. Sinnvoll wäre es, gerade im Zusammenhang mit diesem NÖ Pflegegeldgesetz auch diese Änderungen durchzuführen. Ich kann nur Dankeschön sagen, denn dieses Gesetz ist wieder eines - noch nicht das letzte, wir werden noch einige wahrscheinlich auf dem Tisch bekommen in nächster Zeit - aber es ist wieder eines, daß die Menschen, die in diesem Land leben, die unserer Hilfe bedürfen, wieder einen Schritt näher in die Lage versetzt, selbst zu entscheiden. Das heißt, Wahlmöglichkeit zu haben, ob sie zu Hause bleiben, ob sie mit Hilfe von sozialen Diensten versorgt werden sollen, ob es möglich ist, im Familienbereich versorgt zu werden, ob sie in ein Pflegeheim gehen wollen, ob sie eine andere Institution in Anspruch nehmen wollen. Mit Hilfe dieses Pflegegeldes werden sie in die Lage versetzt, viel eher wirklich Vorstellungen umsetzen zu können und diese Wahlmöglichkeit in Anspruch zu nehmen. Das heißt, auch dann, wenn man auf Hilfe angewiesen ist, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Der Herr Kollege hat schon gesagt, es stimmt schon, daß der Rechtsanspruch derzeit nur auf die Stufe 1 und 2 besteht. Meine Damen und Herren! Auch hier vielleicht eines dazu: Wir wissen ganz genau, wieso man erst ab 1997 die Klagemöglichkeit eingebaut hat. Aber wenn man den Grundsatz sich vor Augen hält, daß gesagt wird, es darf keiner schlechter gestellt sein, dann sagt das sehr viel. Diesen gibt es nicht nur in Niederösterreich, sondern im ganzen Bundesgebiet. Damit bin ich wieder bei den Blinden. Da muß ich schon hinweisen, daß Vollblinde in der Stufe 4 eingestuft sind mit 8.100,Schilling, praktisch Blinde in der Stufe 2 mit 3.500,-- Schilling. Und daß jeder, der auf Grund dieser heute noch bestehenden - und für mich ist es eine - Ungerechtigkeit mehr erhält, weil von verschiedenen Seiten verschiedene Entschädigungen geboten werden für ein und dieselbe Behinderung. Nun bekommt er, weil er nicht schlechter gestellt werden darf, diese Ausgleichszahlung. Ungerechtigkeiten, die bestehen, müssen aber beseitigt werden, dafür, glaube ich, sind wir alle. Das heißt, bei jedem neuen Antrag kann ich nur nach einer Linie vorgehen. Ich würde auch warnen und ganz offen sagen: Wenn man bei einem Gesetz, dessen Grundsatz war, gleiche Behandlung und Hilfestellung für jeden, ein Türl aufmacht und sagt, naja, da mache ich eine Ausnahme, dann muß ich auch woanders eine Ausnahme machen und übermorgen dort eine Ausnahme machen. Dann hätten wir uns das Ganze ersparen können. Nach dem Motto, wir sind alle gleich, nur manche sind gleicher. Dann hätten wir diesen Gleichheitsgrundsatz, auf den wir stolz sind, vom ersten Moment, von der Beschlußfassung an selber vom Tisch gewischt. Und ich glaube, das muß man klar erkennen und zu dem muß man auch stehen. Nicht nur erkennen und heimlich, bei sich sagen, stimmt ja. Sondern man muß auch den Mut haben, sich hinzustellen und das offen und deutlich aussprechen zu können. Wir haben eines und auf das sollte man auch nicht vergessen, weil wir wirklich stolz darauf sein können. Es ist praktisch die Altersgrenze gefallen. Wir können durch diese Änderung, wenn es notwendig ist sagen, es gibt überhaupt keine Altersgrenze mehr im Zusammenhang mit diesem Pflegegeld. Da sind wir ein bißchen weiter als der Bund und darauf kann man tatsächlich auch stolz sein. Und lieber Herr Kollege Dkfm.Rambossek! Wenn man also vielleicht jetzt noch zu diesem NÖ Sozialhilfegesetz nur ein paar Worte verliert. Das ist keine Novellierung im üblichen Sinn, daß ein Gesetz überarbeitet wurde. Ich stimme dem Antrag bei und ich möchte sagen, wir treten diesem Antrag bei. Das ist ja auch in der Begründung, wenn man sie liest, deutlich herausgekommen. Da gibt es keine Frage, daß man dieses Wort ändert. Aber das war keine Gesetzesänderung im üblichen Sinn, indem ich etwas überarbeite. Sondern Änderungen im NÖ Sozialhilfegesetz sind eigentlich nur notwendig geworden in Zusammenhang mit dem NÖ Pflegegeld- gesetz. Die notwendigen Änderungen sind spiegelgleich auch dort verankert worden. Darum diese Änderung. Es wird uns sicher nicht erspart bleiben, im Laufe der Zeit auch dieses NÖ Sozialhilfegesetz einmal zu überarbeiten und die eine oder andere Änderung durchzuführen. Ein ganz wichtiger Punkt ist für mich - und damit möchte ich enden - der Wegfall der Trennung zwischen Pensionisten- und Pflegeheimen. Diese hat einfach nicht mehr der Realität entsprochen. Schon in der heutigen Zeit nicht mehr. Mit jedem Jahr, mit jeder Änderung, jedem Neubau und Umbau noch weniger. Daher ist es notwendig, daß diese "kleinen Anpassungsfaktoren" - kleine unter Anführungszeichen - in diesem Sozialhilfegesetz vorgenommen wurden. Ich darf abschließend sagen, das waren für mich die Grundsätze. Und zwar wesentliche Grundsätze. Denn jeder, der sich nur fallweise mit Hilfsbedürftigen auseinandersetzt und mit ihnen Gespräche führt, konnte feststellen, daß man eigentlich stolz sein kann darauf. Und nicht schon bei der Beschlußfassung raunzt und sagt, hätten wir und warum nicht besser? Ich glaube, es ist wirklich ein Jahrhundertgesetz! Und wenn wir das gemeinsam beschließen, ist das ein Punkt, auf den wir alle miteinander stolz sein können! (Beifall bei SPÖ, einigen Abgeordneten der ÖVP und LHStv Prokop.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort hat sich Frau Abgeordnete Lugmayr gemeldet. Abg. LUGMAYR (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Die beiden vorliegenden Gesetzesanträge sind wirklich etwas so Positives und Wichtiges für unsere pflegebedürftigen Menschen, daß man sie nicht mit Kleinigkeiten, durch Wortklauberei schlecht machen sollte. Ich stimme voll und ganz der Frau Kollegin Auer zu, daß es endlich so weit ist, daß dieses Bundespflegegeldgesetz verwirklicht wurde. Daß wir in der letzten Landtagssitzung als erstes Bundesland diesen Art. 15a - Vertrag beschlossen haben und daß wir heute die notwendigen Gesetzesänderungen beschließen. Herr Kollege Dkfm.Rambossek! Wir stimmen natürlich diesem, Ihrem Antrag zu. Diese Wortänderung ist notwendig, sie wäre in der großen Gesetzesänderung sowieso gekommen. Ich darf im Namen meiner Fraktion diesem Antrag beitreten. Bezüglich der Finanzierung kann man natürlich sagen, es hätte sollen früher gespart werden, damit wir uns jetzt das leisten können. Aber ich meine, das ist müßig. Wichtig ist, daß es notwendig ist und daß die Bundesregierung, der Nationalrat diesen Weg gefunden hat. Zahlen müssen es die Bürger, egal wie. Ob es von der Bundesfinanzierung über die Steuergelder kommt oder über Beiträge der Sozialversicherungen, irgendwie muß diese soziale Leistung von der jetzigen Gesellschaft erbracht werden. Wir haben heute eine Änderung des Sozialhilfegesetzes vorgelegt, mit der wir die bisherigen Pflegeleistungen, die das Land erbracht hat, außer Kraft setzen. Das Pflegegeld und die verschiedenen anderen Dinge. Und mit der wir gleichzeitig auch die Änderungen, die ja in der Praxis schon vollzogen ist, nämlich die Gleichstellung der Wohnheime und der Pflegeheime vollziehen und auch die Gemeinden mit demselben Schlüssel dazu beitragen, daß diese Heime, mit Wohn- und Pflegebereich, mit einigen anderen Leistungen im Bereich der Pflege zur Unterstützung der Pflege in der Familie herangezogen werden. Das Pflegegeldgesetz ist eine Nachvollziehung des Bundespflegegeldgesetzes. Das ist etwas ganz Neues in Österreich. Ich finde, es ist ein Akt der Gerechtigkeit, daß man nun diese Pflegeleistungen unabhängig macht vom Einkommen, von der Höhe der Pension, wie es ja im Hilflosenzuschuß der Fall war. Auch unabhängig von verschiedenen anderen Kriterien, die es gegeben hat. Und daß nicht wie bisher ein entweder - oder der Leistung sondern eine nach genauen Kriterien vorgegebene Einstufung stattfindet von eins bis sieben. Die Ärzte werden das vornehmen und es wird natürlich nur stufenweise gehandhabt werden können. Wichtig ist auch, daß festgelegt ist, daß in der Übergangsphase in der Einstufung niemand einen Nachteil haben darf. Der jetzt eine Leistung bekommt, soll in der neuen Einstufung keinen Nachteil haben. In Zukunft wird es natürlich so sein, daß Leute, die heute den Hilflosenzuschuß bekommen haben in einem höheren Ausmaß, in Zukunft durch die Einstufung nach der Pflegebedürftigkeit vielleicht nicht mehr Pflegegeld in derselben Höhe, als es derzeit der Fall ist, erhalten. Aber ich finde es gerecht und ich finde es richtig, daß man dieses Pflegegeld auch den Pflegenden in den Familien gewährt. Wir wissen, daß 80 % der Pflegebedürftigen in den Familien betreut werden. Und es hat wirklich arge Ungerechtigkeiten gegeben, denn überwiegend waren es Frauen, die ihren Beruf aufgegeben haben, teilweise oft gar nicht in einen Beruf eingestiegen sind, um in der Familie zuerst Kinderbetreuung und dann Pflegearbeit zu leisten. Weil vielleicht die betroffene Person keinen Hilflosenzuschuß hatte, sondern nur Pflegegeld - oft hat man nicht einmal das in Anspruch genommen, weil man nicht von einer Sozialhilfeleistung abhängig sein wollte - ist diese Leistung wirklich aus Gottes Gnaden gemacht worden. Dafür steht jetzt diese Geldleistung zu. Genauso, wie wenn eine Pflege durch mobile Dienste gemacht wird oder wenn die Pflege in einem Heim erfolgt, gebührt auch der Pflege in der Familie dieses Pflegegeld. Ich hoffe, daß die Kontrolle, die ja gesetzlich vorgesehen ist, auch funktioniert. Zu diesen Einheiten im Sozialsprengel: Ich glaube nicht, daß ein Sozialsprengel die Kontrolle durchführen kann, ob das Pflegegeld auch zweckgewidmet verwendet wird. Dazu ist ein Sozialsprengel sicher nicht gedacht und auch nicht in der Lage. Der Sozialsprengel soll die Struktur gewährleisten. Er soll organisieren, daß es dezentral möglichst viele Sozialstationen gibt, wo dann die Menschen im Sinne der Bürgernähe hinkommen können. In denen sie sich erkundigen können und wo auch die Kontrolle funktionieren kann. Daß es möglichst viele Angebote gibt, die den Pflegebedürftigen die notwendige Leistung zur Verfügung stellen, damit sie diese in Anspruch nehmen können. So gesehen ist das Pflegegeldgesetz auf Bundesebene die notwendige Voraussetzung. Das Land Niederösterreich hat vollzogen, was im Bundespflegegeldgesetz vorgeschrie- ben ist. Das Land Niederösterreich hat auch den Auftrag, die notwendigen Einrichtungen zu unterstützen und bereitzustellen. Da haben wir sicher noch einiges vor uns. Wir werden heute ja noch die Finanzierung von einigen Pflegeheimen beschließen, die notwendig sind. So gesehen hoffe ich, daß wir hier als politische Verantwortliche die Voraussetzungen geschaffen haben, daß in unserem Land die Pflegebedürftigen eine menschenwürdige und eine gute Pflege erfahren. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Die Rednerliste ist erschöpft, die Herren Berichterstatter haben das Schlußwort. Berichterstatter Abg. BREININGER (ÖVP): Ich verzichte! Berichterstatter Abg. GRUBER (SPÖ): Ich verzichte! ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Sozial- und GesundheitsAusschusses, Zahl 541/A-1/78, betreffend NÖ Pflegegeldgesetz 1993): Einstimmig angenommen! Ich möchte feststellen, daß die Verfassungsbestimmungen dieses Gesetzes bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Landtages und mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschlossen wurde. Bei der Behandlung des Geschäftsstückes 542/A-1/79 betreffend die Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes hat Herr Abgeordneter Dkfm.Rambossek einen Abänderungsantrag gestellt, dem zwischenzeit- lich die Abgeordneten Monika Lugmayr und Helene Auer beigetreten sind. Ich bringe nun diesen gemeinsamen Abänderungsantrag zur Abstimmung. (Nach Abstimmung darüber): Einstimmig angenommen! Wir kommen zur Abstimmung der Vorlage selbst. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Sozial- und GesundheitsAusschusses, Zahl 542/A-1/79, betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes): Einstimmig angenommen! Ich beabsichtige, die Geschäftsstücke 455/B-15/1, 527/B-24/1, 512/U-1/1 und die Debatte über die Anfragebeantwortung zu 530/A-5/47 wegen des sachlichen Zusammenhanges unter einem zu verhandeln. Berichterstattung und Abstimmung sollen jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher den Herrn Abgeordneten Trabitsch, zur Zahl 455/B-15/1 zu berichten. Berichterstatter Abg. TRABITSCH (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Landtagszahl 455/B-15/1, zum NÖ Umweltbericht. Gemäß § 3 des NÖ Umweltschutzgesetzes hat die NÖ Landesregierung alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über Maßnahmen des Umweltschutzes zu erstellen und dem NÖ Landtag vorzulegen. Der NÖ Umweltbericht 1992 bietet auf 135 Seiten in 14 Fachkapiteln einen Überblick über die aktuelle Umweltsituation in Niederösterreich. Viele Tabellen, Grafiken und Fotos erleichtern den Zugang zu dieser komplexen Thematik. Die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten werden ebenso präsentiert, wie die Umweltinstitutionen in Niederösterreich. Schwerpunkt des Umweltberichtes sind: 1. Abfallwirtschaft: Der Reduzierung des Abfall- aufkommens durch Abfallvermeidung wird besondere Bedeutung beigemessen. 2. Wasser: Es wird auf die Qualitätsverbesserung der Fließgewässer durch den Ausbau von öffentlichen Abwasseranlagen eingegangen, aber auch auf die Grundwasserprobleme, wie zum Beispiel die Nitratbelastung des Grundwassers im Marchfeld, im Korneuburger Becken und Teilen des Tullner Beckens. 3. Luft: Das aktuelle NÖ Luftgütemeßnetz wird vorgestellt. 4. Raumordnung, Ortsbildpflege, Landschaft: Praktisch alle Gemeinden haben inzwischen örtliche Raumordnungsprogramme oder Flächenwidmungspläne. 5. NÖ Verkehrskonzept: Verbesserung des öffentlichen Verkehrs. Ich darf im Namen des UmweltAusschusses folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "Der NÖ Umweltbericht 1992 wird zur Kenntnis genommen." Herr Präsident, ich bitte, die Verhandlungen einzuleiten. ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Der Herr Abgeordnete Ing.Eichinger wird ersucht, zur Zahl 527/B24/1 zu berichten. Berichterstatter Abg. Ing.EICHINGER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf zur Landtagszahl 527/B-24/1-93 berichten. Dieser Bericht behandelt die Tätigkeit der NÖ Umweltanwaltschaft in dem Zeitraum von 1990 bis 1992. Deren Bericht ist sehr umfassend. Er umfaßt 141 Seiten und stellt sehr ausführlich die Tätigkeit und die Aktivitäten der Umweltanwaltschaft fest. Es ist in einen allgemeinen Teil und in einen besonderen Teil mit neun Unterabschnitten gegliedert. Der Ausschuß hat diesen Bericht am 4.Februar 1993 behandelt und hat folgenden Antrag gestellt (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "Der Tätigkeitsbericht der NÖ Umweltanwaltschaft für den Zeitraum Jänner 1990 bis Dezember 1992 wird zur Kenntnis genommen." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Verhandlungen einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Dirnberger, zur Zahl 512/U1/1 zu berichten. Berichterstatter Abg. DIRNBERGER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf zu dieser Geschäftszahl berichten, daß mit dem bevorstehenden Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum alle Bundes- und Landesgesetze den entsprechenden EWR-Bestimmungen anzupassen sind. Daher ist auch unter anderem eine Abänderung des NÖ Umwelt- schutzgesetzes erforderlich und sollen EWRkonforme Begriffe verwendet werden. Insbesondere ist die Umsetzung des Diskriminierungsverbotes aus den Gründen der Staatsangehörigkeit nach Artikel 4 des EWR-Abkommens erforderlich. Durch die Gesetzesänderung entsteht für das Land Niederösterreich kein zusätzlicher Personal- und Sachaufwand. Ich darf daher namens des EuropaAusschusses folgenden Antrag stellen (liest): "Antrag des Europa-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Umweltschutzgesetzes 1984. Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Umweltschutzgesetzes 1984, wird genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und Abstimmung. ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing.Hofer. Abg. Ing.HOFER (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf zunächst zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft Stellung nehmen. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der NÖ Umweltanwalt, hat die NÖ Umweltanwaltschaft viele Problembereiche festgestellt. Diese sollten daher vordringlich und natürlich auch entsprechende Beachtung finden. So wurden von der NÖ Umweltanwaltschaft vor allem durch ihre Parteienstellung, durch die Abgabe von Stellungnahmen, aber auch im Rechtsmittelverfahren und vor allem beim Verwaltungsgerichtshof neue Wege gewiesen. Insgesamt betrachtet existieren nach wie vor Situationen, die Anlaß zu kritischen Auseinandersetzungen geben. So wurde unter anderem anläßlich der Umweltanwältekonferenz 1991 die Forderung vertreten, die Parteienstellung der Umweltanwälte wesentlich zu erweitern. Auffassungsunterschiede gab es vor allem auch durch die divergierenden Ansichten im Bezug auf die Kompetenz hinsichtlich der Wasserqualität und insbesondere hinsichtlich des Grundwassers. Bei Grundzusammenlegungsverfahren wird von der NÖ Umweltanwaltschaft eine verbesserte Grünausstattung durch Anlegen von Windschutzanlagen und ökologische Vernetzungen durch Vernetzungsstreifen angestrebt. Diese haben für das Überleben einer Vielzahl von Tierarten ganz besonders große Bedeutung. Im Bericht des Umweltanwaltes wird weiter ausgeführt, daß durch die Novelle zum Berggesetz 1990 raumordnungsrechtliche Vorgaben unterlaufen wurden. Die Unterstellung diverser mineralogischer Rohstoffe unter die Vorschriften des Berggesetzes sind umweltpolitisch nicht gerade günstig und erwünscht. Es werden daher entsprechende Konsequenzen notwendig. Zur Vollziehung des Baurechtes darf ich folgendes anführen: Hier muß immer wieder festgestellt werden, daß im Baubewilligungsverfahren unterlassen wird, notwendige Gutachten einzuholen. Auch bei der Vollziehung des NÖ Luftreinhaltegesetzes treten in der Praxis Vollzugsprobleme auf, wenn es darum geht, gegen das Verfeuern nicht zugelassener Brennstoffe aufzutreten. Im Bereich des Gewerberechtes ist oft festzustellen, daß die verfahrensrechtliche Behandlung von Nachbareinwendungen gegen den konsenswidrigen Betrieb gewerblicher oder industrieller Betriebsanlagen nicht mit dem nötigen Nachdruck erfolgt, der eigentlich im Interesse der Nachbarn und des Umweltschutzes notwendig und erforderlich wäre. Der Bericht der Umweltanwaltschaft beschäftigt sich auch mit dem Bau des Semmering-Basistunnels. Voraussichtlich im heurigen Juni wird feststehen, ob dieser Tunnel gebaut wird oder nicht. Langsam lichten sich nämlich die Nebel um den geplanten Bau des Semmering-Basistunnels. Die Behauptung der Gegner des Projektes, der Ausbau der bestehenden Strecke komme wesentlich billiger, ist eigentlich nicht zu halten. Das Schweizer Prognos-Institut bezifferte die Kosten für einen Ausbau je nach Variante mit drei bis acht Milliarden Schilling, während sich der neue Basistunnel auf ca. 5,5 Milliarden Schilling belaufen würde. Der Ausbau würde außerdem die denkmalgeschützte Ghegabahn über den Paß mehr oder weniger abräumen. Ein Ausbau auf der derzeitigen Trasse würde 3,2 Milliarden Schilling kosten. Sollte aber ein Betrieb der sogenannten "rollenden Landstraße" möglich werden, müßte eine teilweise Neutrassierung der Bahn mit größeren Kurvenradien erfolgen und wären ca. vier bis fünf Milliarden Schilling erforderlich. Würde man die bestehende Bahntrasse aber tatsächlich zur Hochleistungsstrecke ausbauen, müßte man mit sieben bis acht Milliarden Schilling an Investitionen rechnen. Das wäre praktisch ein Neubau der Semmeringbahn. Eine weitere Studie dieses Instituts zeigt deutlich, was geschieht, wenn der Basistunnel nicht gebaut wird. Der Personenverkehr und der Straßengüterverkehr würden enorm wachsen, eine Transithölle am Semmering würde entstehen. Meine Damen und Herren! Einige Worte noch zum Eisenbahnlärm. Seit Jahren langen Beschwerden bei der Umweltanwaltschaft ein, die die unzumutbare Eisenbahnlärmbelästigung betreffen. Es gibt leider derzeit keine rechtlichen Grundlagen, auf die Trassierung der Eisenbahnen kann auch durch die Gestaltungsmöglichkeiten der Raumordnung und die Möglichkeiten des Naturschutzrechtes kein Einfluß genommen werden. Im Eisenbahngesetz fehlen Zielvorgaben, die auf die Anrainer und auf die Umwelt ausgerichtet sind. An bestehenden Bahnlinien sollte man daher zumindest Vorsorge treffen, daß die Grenzen des Gesundheitsschutzes eingehalten und nicht überschritten werden. Meine Damen und Herren! Ich darf abschließend allen Dank sagen, die sich um die Umwelt und den Umweltschutz ganz besonders bemühen. Bedeutet doch eine ordentliche Umwelt vor allem auch eine entsprechende Lebensqualität. Und das Bemühen um diese Qualität vor allem auch das Bemühen um die Qualität unseres Lebens. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Friewald das Wort. Abg. FRIEWALD (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren der Regierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Umweltbericht des Landes Niederösterreich 1992. Einen Bericht kann man immer von zwei Seiten betrachten und beleuchten. Es ist immer der Blickwinkel wichtig, aus dem man gewisse Dinge sieht. Man kann sehr wohl kritische Stellen anmerken, man kann aber auch positive Dinge auflisten. Ich glaube, daß beides notwendig ist. Und ich glaube gerade, daß der Umweltbericht des Landes Niederösterreich sehr wohl aufzeigt, daß hier ein Weg eingeschlagen wurde, der für die Zukunft positiv zu bewerten ist. Wenn ich den Bereich der Abfallwirtschaft, landläufig die "Müllproblematik", herausnehme, dann kann man hier eindeutig feststellen, daß es ein Erfolg ist, daß das Restmüllvolumen in Niederösterreich sehr stark reduziert werden konnte. Daß die Mülltrennung sich ausgewirkt hat und daß der Weg der Kompostierung wertvoll war, um den Restmüll, der schließlich und endlich deponiert werden muß, doch auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn ich eine Zeitungsmeldung in Erinnerung rufen darf, in der Kritik geübt wurde am heutigen Landeshauptmann, er hätte geschlafen und Niederösterreich sei Spitzenreiter am Müllberg, das heißt bei der Müllproduktion, dann kann ich nur ebenso eine Zeitungsmeldung und zwar aus der Presse von einigen Tagen davor zitieren. Es wird aufgelistet, wie viel Müll in welchem Bundesland anfällt. Ich darf hier den Kollegen der sozialdemokratischen Fraktion schon mitgeben, daß Ihre Kollegen in Wien mit einem Müllanfall von 437 Kilogramm per Kopf doch noch immer einen höheren Anteil am Müllberg als den Niederösterreichs haben. Niederösterreich hat mit 294 Kilogramm bei Kopf hier doch bei weitem einiges an Müllvolumen reduziert. Das war der richtige Weg, den Dr.Pröll eingeschlagen hat mit der Mülltrennung. (Abg. Icha: Herr Kollege, das ist die gesammelte Menge an Müll, der erfaßt wird!) Das Müllaufkommen pro Kopf und Einwohner. (Abg. Icha: Die Kompostierung in bäuerlichen Betrieben ist da nicht dabei!) Das ist eindeutig klar. Aber das ist ja auch nicht das Problem. Denn das wird ja über die Kompostierung entsorgt. In Niederösterreich hat der Weg mit der bäuerlichen Kompostierung eigentlich gezeigt, wie einfach und wie gut es möglich ist, hier gewisse Dinge wieder in den Kreislauf zu integrieren. Ohne große Transportwege. (Abg. Uhl: Wenn Sie im Volksgarten eine Kompostieranlage errichten, hat man auch in Wien keine Probleme mehr!) Der Volksgarten wird nicht gut geeignet sein. Wien hat allerdings eine sehr große Kompostierungsanlage. Ich kenne sie persönlich, ich habe sie mir sogar angeschaut. Das heißt, es wird auch in diesem Bundesland in der Richtung gearbeitet. Ich wollte damit nur aufzeigen, daß wir eigentlich mit unserer Arbeit schon einige Schritte vor den anderen liegen, um hier eigentlich schon diese positive Bewegung der Mülltrennung aufzuzeigen. Ich glaube, daß es sehr wohl auch wichtig ist, daß sehr viele Dinge, wie immer kritisiert wurde, verbal, medial ausgeschlachtet und transportiert werden. Ich glaube, daß Werbung eines der wichtigsten Elemente zur Reduktion des Müllvolumens und in der Vermeidung des Mülls ist. Denn die Bevölkerung, der Konsument muß ganz einfach aufmerksam gemacht werden. Er muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß nicht unter dem Deckmäntelchen des Umweltschutzes, wie man so schön sagt, sehr oft Konsumentenverblendungspolitik gemacht wird. Es ist eine Aufgabe auch von uns, von der Politik, von seiten des Landes, von der öffentlichen Hand, ein entsprechende ehrliche, offene Aufklärung durchzuführen und Werbung zu betreiben, um dem Konsumenten zu informieren. Ich glaube daß hierin noch ein Riesen-Potential schlummert. Denn auch eines muß klar sein: Der Konsument ist der Motor des Marktes, der ihn am schnellsten verändern kann. Wenn ein Produkt nicht mehr gekauft wird, wird es auch nicht mehr produziert werden. Ich glaube, es wäre sehr zielführend, schon im Kleinstbereich, wie Versuche ja auch beweisen, in Kindergärten und Schulen, bereits dem Kleinkind beizubringen, in welcher Art und Weise es möglich ist, Müll zu vermeiden. Und damit doch einiges an Einsparungen zu erreichen. Eines müssen wir Politiker uns quasi auf die Stirne schreiben. Es ist wichtig, daß wir auch zu Entscheidungen die anstehen, in Konsequenz stehen. Das heißt, wir werden Deponien benötigen. Das heißt, wir werden irgendwo eine Lagermöglichkeit, eine Aufbereitungsmöglichkeit von Restmüll benötigen. Diese Entscheidung wird uns niemand abnehmen. Das ist politische Verantwortung, die haben wir zu tragen. Und ich glaube, daß im Prüfungsverfahren des Landes eindeutig bewiesen wurde, daß man das ernst nimmt. Standorte sind entsprechend genau zu kontrollieren; aber danach wird es wichtig sein, daß wir als Politiker diese Standorte aufgreifen und sachlich zu dieser Entscheidung stehen. Und sie auch vertreten. Das meine ich mit der sachlichen Entscheidung, daß wir sie auch akzeptieren lernen. Eines müssen wir leider immer mehr feststellen. Daß wir die größten Probleme haben oder die größte Angst, hier eine Wählerstimme zu verlieren, dort jemanden zu vergrämen, wenn wir eine Entscheidung in Richtung der Betroffenen treffen. Ich würde das hier nicht so sehen. Wir haben ein Problem. Und das möchte ich auch den Medien mitgeben. Wir haben Verantwortung zu tragen und verantwortungsvoll auch mit sachlichen Gutachten umzugehen. Wenn ich einige Schlagzeilen des vergangenen Sommers den Medien entnommen habe, daß etwa die Klimakatastrophe auf uns zukommt, der Rand des Waldviertels zur Sahelzone wird. Und wenn man dann die Berichte durchliest, die die Wissenschaftler von sich gegeben haben, ist diese Schlagzeile eigentlich eine Luftblase, die platzt, wenn man genau die Fakten sieht, die aufgezeigt werden. Ich glaube, daß es Verantwortung auch der Medien ist, keine Angst zu schüren. Denn Angst ist keine Art, Politik zu machen. Es muß in der Vernunft der Menschen liegen, daß wir als politische Verantwortungsträger darauf einwirken, daß diese Angstmache nicht Platz greifen kann. Daß hier endlich auch von der politischen Seite her der Mut zur Entscheidung da ist. Um klar zu sagen, es gibt Probleme, wir kennen sie, wir werden auch bereit sein, diese Probleme zu lösen. Wir gehen aufrecht an das Problem heran und greifen es auf. Durch die zitierten Sätze aus den Zeitungen komme ich schon zum Bereich unserer Ozonschichte, die immer weiter zerstört wird. Zur Luft, zur Problematik, der Luftverschmutzung. Inwieweit der Kreislauf gestört ist, unser CO 2-Haushalt. Und daß Veränderungen ganz einfach von der Politik gefordert sind. Wenn ich in einer Studie aus der Schweiz lese - und das zu meinem Vorredner, Herrn Abgeordneten Ing.Hofer - dann kann ich nur unterstreichen, der öffentliche Verkehr muß ausgebaut werden. Dieser Schweizer Universitätsprofessor stellt fest, daß durch einen entsprechenden Ausbau des europäischen Bahnnetzes es möglich ist, 80 % der Steigerungsrate des Frachtverkehrs auf die Bahn zu legen. Dadurch ist eine Reduktion des Schadstoffausstoßes um 200 % möglich. Damit haben wir Ansätze, hier sind wir gefordert, Entscheidungen zu treffen. Herr Kollege Ing.Hofer! Eines hat sich für mich, leider, muß ich sagen, in den letzten Tagen erwiesen: Wenn ich die Situation der Westbahn sehe, dann beweisen diese Unfälle, daß es hier eine Überlastung gibt. Dann beweist es für mich, daß im Landesverkehrskonzept die Priorität des Ausbaues der Westbahn vor dem Semmering-Basistunnel richtig gesetzt ist. Weil die Notwendigkeit gegeben ist. Weil es eine Frage der Sicherheit ist. Nicht nur eine Frage der Sicherheit der Fahrgäste, sondern auch der Bediensteten. Diese Situation sollten wir offen und ehrlich beleuchten. Und wenn ich hier schon bei dem Punkt ankomme, daß es in Zukunft Umweltverträglichkeitsprüfungen für Großprojekte geben wird, so erachte ich das für mehr als notwendig. Nur erachte ich auch mehr als notwendig, daß wir als politische Verantwortungsträger eingestehen, daß Umwelt nicht nur die Wiese, der Baum, der Käfer, der Vogel, das Wasser und nicht allein der Mensch ist. Für mich steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir sollten das auch klar bei unseren Umweltgesetzgebung bewerten. Wir errichten nicht Projekte für irgendjemand, der ein Planer, ein Baumeister ist, sondern für den Menschen, um die Lebensqualität des Menschen zu verbessern. (Abg. Ing.Weinmeier: So wie im Perschlingtal!) Das solle uns klar sein. Genau diese Überlegungen sind ein wichtiger Faktor, der auch mit einfließen muß in eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Meine geschätzten Damen und Herren! Wenn wir heute Chemie und Technik verteufeln, dann muß uns sehr wohl bewußt sein, daß wir auch sehr gut mit diesen Dingen und von diesen Dingen leben. Wenn Sie heute Kopfschmerzen haben, werden Sie froh sein, wenn Sie die Chemie nutzen können, um ihren Schmerz zu lindern. Wenn Sie heute einen Unfall haben, werden Sie froh sein, wenn Sie die Unfallchirurgietechnik nutzen können, um Ihnen als Mensch zu helfen. Deshalb, glaube ich, müssen wir sehr wohl sehr bewußt abwägen, in welchen Bereichen Umweltgesetzgebung machbar und auch lebbar ist. Ein Faktor - und das ist die Realität und ich betrachte es als Realist - ist die Frage der Finanzierung. Wir müssen diese Maßnahmen sehr wohl jedem einzelnen zumuten können. Das heißt, jedem einzelnen Betrieb, dem ich eine Umweltauflage erteile, wie auch der gesamten Bevölkerung. Die Zumutbarkeit, die Belastbarkeit muß Einfluß finden bei allen Umweltmaßnahmen. Darüber hinaus gibt es sicherlich - und zu dem stehe ich - Bereiche, wo man, wie man so schön im Volksmund sagt, manchen zum Glück zwingen muß. Es gibt gewisse Dinge, wo man auch von oben her einmal Druck ausüben muß, das heißt von der politischen Lenkungsmaßnahme Gebrauch macht und etwas steuerlich die Schraube zudreht, um hier die richtige Richtung zu öffnen. Ich glaube, daß wir auch hier gefordert sind, diese Dinge in die Hand zu nehmen. Ich möchte aus diesem Blickpunkt heraus einen Resolutionsantrag einbringen. Und zwar einen Resolutionsantrag zum Umweltbericht des Landes Niederösterreich (liest): "Resolutionsantrag des Abgeordneten Friewald zum Umweltbericht des Landes Niederösterreich, Ltg.-455/B-15/1. Polyvinylchlorid (PVC) ist sowohl bei der Produktion als auch bei der Verwendung und Verwertung ein ökologisch bedenklicher Werkstoff. Die Produktion von PVC ist energieintensiv und stellt aufgrund der dabei zu verwendenden, zu manipulierenden, zu transportierenden, zum Teil hoch reaktiven und toxischen Produktionsmittel (z. B. Vinylchlorid, DEHP, Chlorgas, Blei, Kadmium) ein bedeutendes Gesundheits- sowie Umweltrisiko dar. PVC stört oder verhindert Restmüllbehandlungsverfahren wie z.B. die Pyrolyse. Bei Verbrennungsprozessen entstehen hochreaktive Verbindungen. Logistiksysteme zum sortenreinen PVC-Recycling sind für Hausmüll so gut wie nicht realisierbar. PVC sollte daher aufgrund seiner ökologischen Bedenklichkeit weitgehend durch umweltfreundlichere Produkte ersetzt werden (z.B. Holz, Metall, Textilien, Papier). Der Landtag von Niederösterreich hat sich im März 1990 bereits kurz mit dem Problem PVC auseinandergesetzt und die umweltgerechte Beschaffung auch im neuen NÖ AWG 1992 verankert. Das Land Niederösterreich bemüht sich daher im Beschaffungswesen und durch die Umweltberatungen in diesem Sinn um den verstärkten Einsatz von Alternativprodukten. Die folgenden Punkte sollten im Hinblick auf weitere wissenschaftliche Erkenntnisse und die intensiver gewordene Diskussion auf Bundesund Landesebene koordiniert und aktiv verfolgt werden: o Kurzfristig sollte PVC in Awendungsbereichen für langlebige Produkte (etwa Fenster und Fußbodenbeläge) durch geeignete Alternativprodukte ersetzt werden. o PVC muß im Verpackungswesen und in der Produktion von kurzlebigen Produkten absolut vermieden werden. o Die PVC-Industrie hat für geeignete Recyclingrücklaufschienen für langlebige PVC-Produkte zu sorgen. Der Gefertigte stellt daher den Antrag: Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinn der Antragsbegründung zur Vermeidung von PVC sowohl im eigenen Wirkungsbereich als auch beim Bund und bei den Gemeinden aktiv zu werden." (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing.Weinmeier. Abg. Ing.WEINMEIER: (FPÖ): Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf eingangs zum Herrn Abgeordneten Friewald feststellen, daß er sehr viel hier gesagt hat. Nur leider nichts zu den beiden Berichten. Zu seinen umweltpolitischen Purzelbäumen möchte ich nur sagen, daß er sich in einem Satz zweimal widerspricht, wenn er auf der einen Seite sagt, der Mensch muß bei der Umweltpolitik im Mittelpunkt stehen und auf der anderen Seite dafür eintritt, daß der Lebensraum von Menschen im Perschlingtal geopfert wird. Herr Abgeordneter Friewald! Ich bin auch nicht der Meinung, daß durch die Notwendigkeit von Kopfwehtabletten und von Unfallchirurgie es gerechtfertigt ist, daß man deswegen irgendwo anders Umwelt und Lebensraum zerstört. Der heute zur Debatte stehende Umweltbericht 1992 liegt bereits seit 23.Dezember 1992 im Landtag. Ich frage mich daher, warum dieser Bericht so lange nicht behandelt wurde. Hier gibt es offenbar Parallelen zu der Dringlichkeit, mit der man im allgemeinen Umweltprobleme in Niederösterreich behandelt. Zu einigen Themen aus dem Umweltbericht: Beim Kapitel Luftverschmutzung wurde diesmal nur der Bereich mobiler Emissionen, sprich Kraftfahrzeuge, nicht aber der Bereich ortsfester Emittenten behandelt. Aber gerade die ortsfesten Emittenten, sprich Industrie und vor allem der Hausbrand, sind hauptsächlich und zwar zu drei Viertel verantwortlich für die klimagefährdende Kohlenmonoxydemission. Und in diesem Bereich könnte im Gegensatz zu der Kraftfahrzeugemission auch hinsichtlich Luftverschmutzung von Landesseite, gegengesteuert werden. Und zwar durch das NÖ Luftreinhaltegesetz. Seit 1. Juli 1986 ist dieses Gesetz in Kraft, bis 15.Juli 1989 sollten alle Feuerungsanlagen über 11 Kilowatt Heizleistung überprüft sein. Bis heute ist noch immer ein großer Teil nicht überprüft. Ich hätte mir erwartet, daß es darüber Aussagen gibt in einem Tätigkeitsbericht über die Umweltsituation in Niederösterreich. Ich habe das bereits im Jahre 1991, urgiert. Auch in diesem Bericht gibt es dazu wieder keine Aussagen. Meine Damen und Herren! Ein Kraftfahrzeug verbraucht im Jahr im Schnitt etwa 1.000 Liter Öl und muß alle Jahre überprüft werden. Ein Ölkessel verbraucht im Jahr im Schnitt vier- bis fünftausend Liter. Und hier erfolgt die Überprüfung nur sehr mangelhaft! Ich ersuche daher die Verantwortlichen und den verantwortlichen Landesrat Blochberger, endlich dafür zu sorgen, daß in Niederösterreich das Luftreinhaltegesetz lückenlos exekutiert wird. Gegensteuern könnte die Nö Landespolitik hinsichtlich der ortsfesten Emittenten aber auch im Hinblick auf den Ausbau von Fernwärmeanlagen auf Basis von heimischer Biomasse. Das, was hier geschieht, Herr Landesrat Blochberger, ist leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Fernwärmeförderung funktioniert in Niederösterreich denkbar schlecht. Keine Spur von einer effizienten Wärmeförderung! Dazu ein Beispiel, Herr Landesrat, aus meiner eigenen Heimatgemeinde: Alle politischen Kräfte in unserer Gemeinde bemühen sich seit einem Jahr, ein. Fernwärmeprojekt mit einer Hackschnitzelheizanlage für eine geplante Siedlung mit etwa 26 Wohneinheiten zu errichten. Dieses Projekt droht nun zu scheitern, weil a) das Land die Förderung reduziert hat und weil b) der Bund hier äußerst restriktiv vorgeht. (LR Blochberger: Sagen Sie konkret, wo reduziert wurde! Sie tätigen Aussagen, die nicht stimmen! Sagen Sie, wo!) In meiner Heimatgemeinde Kirchberg a.d. Pielach, habe ich gesagt. Die Förderung, Sie können das in Ihrer Abteilung bitte nachlesen oder überprüfen. In meiner Heimatgemeinde. (LR Blochberger: Noch einmal! Bitte nennen Sie Zahlen! Was wurde reduziert?) Das habe ich doch gesagt. In meiner Heimatgemeinde in Kirchberg a.d. Pielach, Bezirk St.PöltenLand, bemüht man sich seit mehr als einem Jahr, ein Fernwärmeprojekt zu errichten. Dieses Projekt droht nun zu scheitern, weil a) die Förderung des Landes reduziert wurde und weil b) der Bund hier äußerst restriktiv vorgeht. Der Bund hat überhaupt nur eine vage Zusage gegeben und stellt erst frühestens 1994 oder sogar 1995 Geldmittel zur Verfügung, wodurch eine sehr aufwendige Zwischenfinanzierung notwendig ist. Herr Landesrat Blochberger! Wir sind wirklich schwer enttäuscht, wenn dieses Projekt scheitert. Alle Parteien in meiner Gemeinde. 500.000,-- Schilling war die erste Zusage. Derzeit liegt die Zusage bei S 250.000,-- in etwa. Ich kann Ihnen die Zahl genau geben, wenn Sie wollen. Herr Landesrat! Wir sind wirklich schwer enttäuscht, wenn dieses Projekt scheitern sollte. Wenn dort, in dieser neuen Siedlung möglicherweise 26 Ölkessel errichtet werden und wenn damit unsere Natur erheblich gestört wird. Bitte greifen Sie zum Telefon! Kümmern Sie sich um dieses Projekt. Dieses Projekt droht zu scheitern! Es muß doch möglich sein, hier noch Mittel aufbringen zu können, damit dieses Projekt gerettet wird. Die Ozonsituation wird im Bericht, meines Erachtens nach verniedlicht. Es heißt auf Seite 17, nicht besorgniserregend unter anderem, weil nur an zwei Tagen eine Vorwarnstufe erreicht wurde. Meine Damen und Herren! Wenn Menschen nicht mehr die freie Natur uneingeschränkt genießen können, dann ist das für mich sehr wohl besorgniserregend! Unter Punkt 4 wird berichtet über den Umweltschwerpunkt Amstetten. Das ist mit Sicherheit eine gute Initiative. Durch verschiedene Maßnahmen und Aktionen heißt es, soll eine Initialzündung in Sachen Umweltverbesserung erreicht werden. Darunter fiel eine umfassende Umweltbestandsaufnahme für Haushalte, Industrie und Gewerbebetriebe. Eine solche Bestandsaufnahme wurde durchgeführt. Wenn man allerdings die Umweltprobleme und die Umweltbelastung im Raum Amstetten kennt - und das ist ja mittlerweile allgemein bekannt - dann klingt das in der Tat wirklich wie ein Hohn. Recht tiefschürfend dürfte man bei dieser Umweltbestandsaufnahme nicht vorgegangen sein. Vor allem würde mich interessieren das Ergebnis dieses Projektes, dieses Schwerpunktes Amstetten. Darüber schweigt sich der Umweltbericht nämlich aus. Zum Berichtsteil Energie vermisse ich Aussagen zu den Solaranlagen. Dieses Thema fehlt überhaupt im Umweltbericht. Offenbar gibt es darüber nichts Positives zu berichten. Denn eines ist ja interessant: Wir haben bei der Budgetsitzung im Dezember einen Antrag auf Direktförderung gestellt, der natürlich von ÖVP und SPÖ abgelehnt wurde mit der Begründung, die Förderung von Solaranlagen ist in Niederösterreich ausreichend. Nun lese ich in der NÖ Landeskorrespondenz am 5.Februar 1993, die Umweltberatung Nö Süd, also eine Behörde, eine Abteilung des Landes Niederösterreich wünscht sich eine Verbesserung der Förderung. (Abg. Spiess: Das ist doch keine Behörde, das ist ein Vereinl) Die Umweltberatung Nö Süd, ein Verein, aber mit Unterstützung und Mitarbeit des Landes, wünscht sich eine Verbesserung der Förderung in Niederösterreich! Dies sollte in Form von Direktzuschüssen aus der Landesförderung geschehen, wie es in allen anderen Bundesländern bereits üblich ist. Dadurch könnten Solaranlagen als umweltfreundliche Energieerzeugung noch mehr forciert werden. Also die Fachleute - und Fachleute sitzen ja meines Wissens in der Umweltberatung -,sind inzwischen längst unserer Meinung. Ich ersuche Sie daher wirklich, auf diese Fachleute zu hören und raschest in Niederösterreich eine effiziente Direktförderung für Solaranlagen einzuführen. (LR Blochberger Die Umweltberatung will das bei der Wohnbauförderung!) Nicht bei der Wohnbauförderung, das steht hier nicht drinnen. Es steht hier eindeutig, einen Direktzuschuß aus der Landesförderung. Von der Wohnbauförderung steht hier nichts. Es wird erwähnt, daß es im Rahmen der Wohnbauförderung eine Förderung gibt. Das steht natürlich drinnen. Aber das ist ja, wie wir wissen, zu wenig. Beim Kapitel Naturschutz wird berichtet über den Schutz von Feuchtbiotopen. Diese Erkenntnis zur Erhaltung des hydrologischen Gleichgewichts unserer Natur ist sicherlich gut und richtig. Leider, muß ich dazu sagen, wird bei Flurverfahren darauf noch immer nicht überall geachtet. Vor allem wurde durch Flurverfahren der Umwelt in dieser Hinsicht in der Vergangenheit viel Schaden zugefügt. Ich hoffe daher, daß diese Erkenntnis des Schutzes von Feuchtwiesen auch bei den Agrarbehörden durchdringt. Beim Kapitel Strahlenschutz im Umweltbericht wird über einen besonderen Vorfall gesprochen, wo 7.000 Tonnen radioaktiv verseuchtes Material bei einer Firma unsachgemäß gelagert wurden. Meine Frage daher, Herr Landesrat Blochberger: Wie wurde dieses radioaktiv verseuchte Material entsorgt und ist dieser Fall bereits abgeschlossen? Das geht aus dem Bericht auch nicht hervor. Zum Kapitel Gewässergüte ist festzustellen, daß es in Niederösterreich nach wie vor zahlreiche Flüsse und Bäche mit schlechter und schlechtester Wasserqualität gibt. Ich nenne nur: Pulkau, Retzbach, Zaya, Göllersbach, Weidenbach. Interessanterweise haben fast alle Flüsse im Weinviertel, mit Ausnahme des Unterlaufes der Traisen, teilweise die außergewöhnlich schlechte Güteklasse IV aufzuweisen. Hier gibt es also mit Sicherheit großen Nachholbedarf bei kommunalen Abwasserentsorgungsanlagen. Hier sind große Anstrengungen notwendig. Aus der Seele gesprochen ist mir der kritische Berichtsteil über die Abfallwirtschaftsprobleme in Niederösterreich. Wenn es etwa im Bericht heißt zum Thema Müllvermeidung auf der Seite 83: “Es besteht ein Widerspruch zwischen der exponentiell angestiegenen Produktions- und Konsumwut auf der einen Seite und den vergleichsweise geringfügigen Bemühungen, die für die Rückverwandlung dieser Abfälle aufgewendet wird”. Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat wirklich zu wenig, in allen Gemeinden Verbände zu gründen, die Gemeinden teilweise in diese Abfallwirtschaftsverbände zu zwingen und dann noch zusätzlich ein paar überflüssige Regionalverbände zu gründen. Das ist wieder ein Vorgang, daß man versucht, am Ende einer Kette das Problem zu lösen. Ohne echte Vermeidung, ohne eine rigorose Verwertung helfen uns noch so viele Verbände in Niederösterreich nichts! Ein Beispiel für die mangelnde Durchsetzung im Bereich der Abfallvermeidung ist die Lampenverordnung, die vom Bund erlassen wurde. Die überhaupt nicht funktioniert und wo das Chaos herrscht. Ein weiteres Beispiel ist die mißglückte Milchflaschenaktion des Herrn Landeshauptmannes Dr.Pröll, die jetzt gescheitert ist. Mit der sich der Herr Landeshauptmann offenbar nicht einmal bei seinen eigenen Parteikollegen durchsetzen konnte. Es muß wirklich zu einer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Achtung der Einwegmüll-Produzierer kommen, ansonsten werden wir sicherlich in Kürze im Müllchaos versinken. Damit komme ich jetzt zum Bericht der Umweltanwaltschaft. Dieser Bericht für die Jahre 1989 bis 1992 ist äußerst umfangreich. Ich würde mir daher wünschen, daß dieser Bericht der Umweltanwaltschaft in Zukunft vielleicht doch jährlich erstattet wird. Daß dieser Bericht rechtzeitig erscheint, daß er dafür komprimierter und geringeren Umfanges ausfällt. Wenn es im § 10 Abs.6 unseres Umweltschutzgesetzes heißt, daß einmal jährlich ein Rechenschaftsbericht dem Landtag vorzulegen ist, dann sollte dies bitte auch geschehen. Und dann sollte es nicht dazu kommen, daß Dreijahresberichte vorgelegt werden. Denn auch der letzte Bericht der Umweltanwaltschaft, der im Jahr 1989 im Landtag debattiert wurde, war ein Dreijahresbericht. Auch damals hat das scheinbar noch nicht funktioniert. Meine Damen und Herren! Auf Grund des großen Umfanges des Berichtes werde ich nur schwerpunktmäßig einige Themen herausgreifen. Das Budget der Umweltanwaltschaft ist mit einem Ansatz von 150.000,-- Schilling - Sie hören richtig, 150.000,-- Schilling - in der Tat eine Schande! Andere Bundesländer’ haben hier mit bis zu 1,2 Millionen Schilling vorgesorgt. Das ist wieder typisch für Niederösterreich. Wir schaffen und installieren einen Umweltanwalt, gewissermaßen als umweltpolitisches Feigenblatt, der natürlich weisungsfrei ist. Aber über die finanzielle Schiene wird er dann so kurz wie möglich an der Kette gehalten. Gleiches gilt natürlich auch für die mangelnde Personalausstattung bei der Umweltanwaltschaft. Meine Damen und Herren! Damit wird die Unabhängigkeit und die Weisungsfreiheit des Umweltanwaltes wirklich in Frage gestellt. Nun komme ich zu einem Schwerpunkt aus dem Bericht, dem Kapitel Bergrecht. Diesem Bergrecht wird sehr breiter Raum im Bericht gewidmet. Dieses Berggesetz des Bundes ist wirklich ein die Umwelt und die Natur mißachtendes Steinzeitgesetz. Es wird auch erfreulicherweise vom Umweltanwalt entsprechend charakterisiert und kritisiert. Dieses Berggesetz steht im Widerspruch und sogar im Widerstreit zum NÖ Naturschutzgesetz, zum NÖ Umweltschutzgesetz und zum NÖ Raumordnungsgesetz. Es gibt praktisch keinen Rechtsanspruch auf Berücksichtigung der Länderinteressen in diesem Berggesetz. Dieses Berggesetz ist wirklich ein brutales Durchsetzungsinstrument unter Mißachtung der Länderrechte, wie zum Beispiel der verfassungsrechtlich zugesicherten Raumordnungskompetenz des Landes. Die Raumordnungskompetenz wird, wie auch ein Vorredner schon gesagt hat, vom Berggesetz mißachtet. Ich erinnere dazu an die von der Stadtgemeinde Perchtoldsdorf kürzlich eingebrachte Resolution gegen dieses Berggesetz. Das derzeit gültige Berggesetz verhindert auch - und das sollte dieser Landtag einmal zur Kenntnis nehmen - dieses Berggesetz verhindert die Errichtung eines Nationalparks auf österreichischem Boden nach den internationalen Bestimmungen. Das sollte uns einmal klar sein. Wenn der Herr Landeshauptmann Dr.Pröll erst zu Ende des vorigen Jahres wieder verkündet hat, daß dieser Nationalpark Donauauen so rasch als möglich realisiert werden soll, dann würde ich nur bitten, dafür zu sorgen, daß auch die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Und ich fordere wirklich alle politischen Kräfte in Niederösterreich auf, gegen dieses Berggesetz aufzutreten und alles zu unternehmen, daß dieses rückständige Berggesetz raschest novelliert wird. Beim nächsten Kapitel, beim Kapitel Baurecht, Raumordnung und Naturschutz klagt die Umweltanwaltschaft die fortwährende Zersiedelung und Verhüttelung in Niederösterreich an. Verschiedene Baubehörden, geht aus dem Bericht hervor, dulden nach wie vor stur und beharrlich rechtswidrige Zustände. Dazu die Beispiele Bruck a.d. Leitha, Hollenburg, Egelsee und Rehberg, drei Katastralgemeinden im Magistratsbereich der Stadt Krems und die Gemeinde Langenrohr. Diese Gemeinden dulden trotz mehrfacher Aufforderung durch die Umweltanwaltschaft rechtswidrige Zustände im Bereich der Grünlandzersiedelung, im Bereich des Baurechtes. Beim nächsten Kapitel, beim Kapitel Eisenbahnrecht kritisiert die Umweltanwaltschaft die, wie es wörtlich heißt, “verstärkt wahrnehmbare Tendenz des Bundesgesetzgebers, den defizitären Rechtsbestand beim Natur- und Umweltschutz noch zu schmälern”. Also eine herbe Kritik an der Umweltgesinnung des Bundes durch den Umweltanwalt. Umwelt- und Nachbarschutz existiert praktisch im Eisenbahngesetz nicht. Das Eisenbahnrecht kennt praktisch keine Interessen des Naturund Umweltschutzes. “Solche Interessen sind diesem Gesetz fremd”, auch ein wörtliches Zitat aus dem Bericht der Umweltanwaltschaft. Es ist daher wirklich nicht verwunderlich, meine Damen und Herren, daß die betroffene Bevölkerung bei geplanten Eisenbahnprojekten äußerst ängstlich und sensibel reagiert. Denn, Herr Abgeordneter Friewald, die Angst kommt nicht, weil Politiker sie schüren. Sondern die Angst kommt daher, weil man der Bevölkerung Projekte zumutet, die wirklich deren Lebensqualität und Lebensbereich empfindlich stören. Es gibt auch in diesem Eisenbahngesetz – und das ist wesentlich - kein zwingendes Rechtsmittel, daß bei einem Bauvorhaben auf die Umweltverträglichkeit Bedacht genommen werden muß. Es können noch so viele Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden, laut Eisenbahnrecht muß darauf kein Bedacht genommen werden. Dieses Defizit an Umweltgesinnung im Eisenbahnrecht läßt wirklich nichts gutes erwarten im Hinblick auf die geplante Neutrassierung der Westbahn im Bereich des Tullnerfeldes und des Perschlingtales. Daher bildet diese Umweltverträglichkeitsprüfung auch einen Schwerpunkt im Bericht der Umweltanwaltschaft. Meine Damen und Herren! Ich habe die Einschaltung der Umweltanwaltschaft zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung dieser HL-AG-Trassenvorschläge von vornherein als falsch und für einen politischen Schachzug des damaligen Umweltreferenten Dr.Pröll gehalten. Denn zur Erstellung einer Konzept-UVP und einer Projekt-UVP war und ist die Umweltanwaltschaft mit Sicherheit personell und auch finanziell überfordert. Das Ergebnis dieser Prüfung ist daher eine Spar-UVP, bei der die Gutachter nachweislich oberflächlich gearbeitet haben, wie zum Beispiel bei der Grundwasseruntersuchung und bei der Hangwasseruntersuchung im Perschlingtal. Vor allem die Prüfung der Notwendigkeit dieser Trasse war ja von Haus aus nie eine umweltanwaltliche Aufgabe. Das steht ja im Widerspruch zum Gesetzesauftrag. Und auch dieses Ergebnis der Untersuchungen der Umweltanwaltschaft, nämlich diese aus dem Hut gezogene, wenn ich das so bezeichnen darf, Variante 5 dieser Trassen ist ja nun in der Tat wirklich keine Problemlösung im Sinne von Umweltschutz. Sondern ist bestenfalls eine Problemverlagerung. Wenn jetzt zwar das Tullnerfeld, der Wahlkreisbezirk des Herrn Abgeordneten Friewald geschont wird und dafür aber das Perschlingtal geopfert und mit voller Härte getroffen wird. (LR Blochberger: Das ist doch auch sein Wahlkreis!) Das Perschlingtal ist Wahlkreis St.Pölten! Für die Umweltanwaltschaft darf es keine Zustimmung zu mehr oder weniger, sondern nur zu keiner Umweltzerstörung und Lebensraumzerstörung geben! Daher ist dieses Ergebnis der Umweltanwaltschaft für mich auch in dieser Hinsicht enttäuschend. Auch die vermutlich durch die Beauftragung beabsichtigte Befriedungsaktion und politische Schadensbegrenzung ist ja letztlich überhaupt nicht gelungen. Denn jetzt ist die Bevölkerung in dieser Region noch mehr verunsichert. Herr Abgeordneter Friewald! Er ist offenbar jetzt nicht hier. Wenn er meint, daß das menschliche Versagen von zwei bedauerlichen Eisenbahnunglücken in den letzten Tagen dazu geeignet ist, um eine neue naturzerstörende Trasse gutzuheißen, dann ist das in der Tat eine Panikmache bei der Bevölkerung. ÖBB-Generaldirektor Dr. Übleis hat ja heute selbst in den Nachrichten gesagt, daß diese beiden Unfälle überhaupt nicht auf Grund irgendeiner Überlastung der Westbahntrasse entstanden sind. Also bitte dem Herrn Abgeordneten Friewald auszurichten, wenn er diese beiden Dinge miteinander verknüpft, dann ist er derjenige, der im Umweltbereich Panikmache durchführt! Das einzig Positive an diesem Gutachten ist, daß durch das Gutachten der Umweltanwaltschaft die HL-AG jetzt regelrecht entzaubert ist. Die HL-AG hat uns ja bisher eingeredet, daß nur diese Trasse 2 durch das Tullnerfeld und das Perschlingtal die ökologisch einzig richtige ist. Und nun gibt es zumindest eine glaubwürdige zweite Version durch den Umweltanwalt. Damit ist diese Variante der HL-AG entzaubert. Und damit ist meines Erachtens jetzt auch ein Neubeginn in der Diskussion möglich. Insofern, als man sich ernsthaft den Ausbau bestehender Trassen, ich betone, Trassen überlegt. Inzwischen habe ich erfreulicherweise festgestellt, daß auch der Bezirkshauptmann von Tulln sich jetzt dieser, meiner Meinung angeschlossen hat. Und auch der Umweltanwalt selbst, wenn man den Bericht genau durchIiest, ist ähnlicher oder gleicher Meinung. Weil er auf der Seite 37 zum Ausdruck bringt, daß er gegen eine Verlagerung von Belastungen von der einen Region in die andere ist. Beim Kapitel Gewerberecht ist natürlich ein Schwerpunktthema die Dioxinaffäre in Amstetten. Der Umweltanwalt kritisiert allgemein beim Gewerberecht die mangelnde technische Kontrolle von Auflagen durch die Gewerbebehörden. Wie ich meine, sehr treffend. Denn hier liegt wirklich die Wurzel bei sehr vielen Umweltproblemen. Die Gewerbebehörde erteilt Auflagen, wobei sie schon von vornherein selbst weiß oder wissen muß, daß sie diese Auflagen nie überprüfen und kontrollieren kann. Man erläßt Bewilligungsbescheide unter Auflagen, einfach in gutem Glauben, daß sich die Betreiber schon an diese Auflagen halten werden. Genau das gleiche ist ja beim Umweltskandal in Amstetten passiert. Untätigkeit, Verzögerung, Bagatellisierung, bewußte Falschinformation der Bürger bis zur Fälschung von Gutachten usw. das ist die Chronologie des Schreckens bei dieser gesundheitsgefährdenden Umweltbelastung im Bezirk Amstetten. Meine Damen und Herren! Ein halbes Jahr, nachdem die hauptverdächtige Deponie feststand, erläßt die Gewerbebehörde einen Räumungsbescheid. Und während wir hier heute über die Umwelt in Niederösterreich diskutieren, emittiert nach wie vor diese Deponie stündlich; permanent tödliches Gift. Meine Damen und Herren! Sieben mißgebildete Kinder in drei Jahren in einer Gemeinde! (LR Blochberger, Abg. Treitler: Wer betreibt jetzt Panikmache?) Das sind Fakten, bitte! Das ist keine Panikmache, das sind Fakten. Wenn Sie das nicht zur Kenntnis nehmen und vielleicht jetzt in Panik kommen, dann ist das sicherlich richtig. Aber das sind Fakten, Herr Landesrat! Das sind Fakten. Sieben mißgebildete Kinder in drei Jahren in einer Gemeinde mit 2.000 Einwohnern. (Abg. Treitler: Herr Kollege! Dreizehn waren es. Aber es ist nicht untersucht, woher die Ursachen tatsächlich kommen!) Ich weiß schon, Herr Abgeordneter, daß Sie ein kleines Problem haben mit diesem Skandal. Sie waren auch einer derjenigen, der das verniedlicht hat und bagatellisiert hat. Aber Sie werden ja bei der Wahl am 16.Mai 1993 dafür die Rechnung von den Leuten da oben präsentiert bekommen! (Unruhe bei der ÖVP.) Seit mindestens 28.November 1992 weiß man über diese beunruhigende Statistik. Man untersucht weiter, man judiziert seelenruhig weiter. Und dann ist auch ganz interessant, wenn der Bundeskanzler Vranitzky am 21.Jänner dieses Jahres fordert, man möge sich doch endlich in der Umweltpolitik mäßigen. Also, liebe Eltern von mißgebildeten Kindern in Amstetten! Mäßigt euch in euren Forderungen gegen diese Dioxinemission in Amstetten! (Anhaltende Unruhe im Hohen Hause.) Vielen Bürgern in Niederösterreich ist diese Umweltpolitik inzwischen auf den Kopf gefallen. Ihnen, meine Damen und Herren, die Sie dafür verantwortlich sind, wird das vermutlich am 16. Mai auf den Kopf fallen. (Abg. Keusch: Und das ist die erste, beste Lösung, die Sie parat haben!) Es gibt nur eine Lösung Herr Abgeordneter, das wissen Sie ganz genau! Es gibt nur eine. Lösung, diese Deponie sofort zu räumen. Und das hätte man schon vor einem halben Jahr tun sollen! (Unruhe im Hohen Hause. - Zwischenrufe mehrerer Abgeordneter: Wohin?) Ja bitte, das ist jetzt Ihr Problem. Sie haben ja zugeschaut. (Abg. Buchinger: Das ist Ihre Taktik! - LR Blochberger: Der hohe Dioxinwert stammt doch nicht von dieser Deponie! Sonst müßten wir ja nicht weiter untersuchen!) Herr Landesrat! Die Behörde hat jahrelang zugeschaut, wie diese Bombe dort gezündet wurde! Und jetzt auf einmal wissen Sie nicht, was Sie damit tun sollen. (Unruhe im Hohen Hause.) Ich weiß schon, daß Ihnen das Thema unangenehm ist, weil es wirklich einäußerst negatives Zeugnis für die Umweltpolitik in Niederösterreich ausstellt. Das ist genauso wie mit Ihrer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die ein Schuß nach hinten war, Herr Kollege! (Anhaltende, turbulente Unruhe im Hohen Hause. - Abg. Treitler: Das ist genau so ein Blödsinn wie der von zuvor, weil die Anzeige noch nicht erledigt ist!) Ich sehe schon, Sie nehmen die Sorgen und Probleme der umweltgeschädigten Bevölkerung sehr ernst! Ich komme damit zu einem weiteren Problem, zur Nitrat- und Pestizidverseuchung im Grundwasser in Niederösterreich. Hier gibt es nach wie vor ein ungelöstes Problem. Außer Symptombekämpfung ist noch nichts passiert. Symptombekämpfung durch längere Transportleitungen, durch Errichtung von neuen Brunnen, durch Vermischung von Wasser. Aber in Wirklichkeit wurde nichts Wirksames unternommen. Ein typisches Kurzzeitdenken, ohne daß man wirklich an eine Lösung herangeht, nämlich an die Wurzel, die Emittenten und Verursacher. Und weil man jetzt die Zeit, seit es diese Grenzwertverordnungen des Gesundheitsministers gibt, ungenützt verstreichen hat lassen, gibt es jetzt eine Kampagne, einfach die Grenzwerte in Frage zu stellen. Die Grenzwerte sollen jetzt hinaufgesetzt werden. Das ist der typisch österreichische Weg! Weil man die Vergiftung im Grundwasser nicht stoppen konnte, soll es jetzt praktisch legalisiert werden. Nicht die Hinaufsetzung von Grenzwerten, sondern das Einhalten von Grenzwerten würde vielleicht unser Grundwasser retten! Auch das ist eine Bestätigung unseres sogenannten “Trinkwasserantrages” bei der Budgetsitzung im Dezember durch den Umweltanwalt. Eine Bestätigung für unseren Antrag, der von ÖVP und SPÖ abgelehnt wurde. Denn auch der Umweltanwalt fordert ähnlich unserem Antrag einen ähnlichen Maßnahmenkatalog zur Grundwassersanierung in Niederösterreich. Auch hinsichtlich unserer Forderung nach neuen Strategien bei dezentralen Abwasserentsorgungsanlagen wurden wir vom Umweltanwalt bestätigt. Denn auch dieser meint, daß kombinierte Anlagen mit Belebtschlammanlage und nachgeschalteter Wurzelraumkläranlage eine Lösung bei der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum, vor allem bei den Streulagen wäre. Ich ersuche Sie daher wirklich, hier endlich umzudenken. Und von diesen zentralen Monsterprojekten, die nicht mehr finanzierbar sind und daher nie realisiert werden, abzurücken. Meine Damen und Herren! Dieser Umweltbericht ist wirklich ein Nachschlagwerk für Umweltprobleme und das Umweltdefizit in Niederösterreich. Ich empfehle daher - und ich meine das jetzt wirklich nicht polemisch - ich empfehle daher wirklich jedem Abgeordneten, diesen Bericht zu lesen. Dieser Bericht ist eine Demaskierung der immer gelobten Umweltpolitik in Niederösterreich. Wir verlangen auf jeden Fall, daß die Landesregierung die Umweltanwaltschaft personell und finanziell so ausstattet, daß sie auch die gestellten Aufgaben erledigen und erfüllen kann. Die freiheitliche Fraktion wird diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. Zum Bericht der Landesregierung über die Umwelt ist folgendes festzustellen. Niederösterreich ist bei sehr vielen Umweltdaten negativer Spitzenreiter im Bundesvergleich. Es gab in der Vergangenheit, mehr Ankündigungen als Entscheidungen, es gibt ein eklatantes Vollzugsdefizit. Hauptverantwortlich für diese Situation ist sicherlich der langjährige Umweltreferent Dr. Pröll! Wir können daher aus dieser Sicht den Umweltbericht nicht zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei der FPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Keusch. Abg. KEUSCH (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn der Hohe Landtag heute zu aktuellen Umweltthemen Stellung bezieht oder diese diskutiert, so führt wohl kein Weg an der Erörterung der hohen Dioxinbelastung im Raum Amstetten vorbei. Wie ich eben gehört habe, gibt es auch ein gewaltiges Informationsmanko, sodaß die Regie nicht hätte besser funktionieren können, weil ich dieses Thema zum Schwerpunkt gewählt habe. Ich möchte aber vorher zu einem tourismuspolitischen Umweltthema reden und mich dann diesem Hauptthema, Dioxinbelastung im Raume Amstetten widmen. Die Naturfreunde, meine Damen und Herren, betreiben in Niederösterreich 25 Schutzhütten und zählen jährlich 166.000 Gäste bzw. verzeichnen 23.000 Nächtigungen. Das ist eine durchaus nicht unbedeutende Tourismuskapazität. Leider ist es so, daß Niederösterreich bisher noch nicht bereit war, mit dem Bund mitzuhalten und diesen Drittelanteil zur Schutzhüttenmilliarde, die der Bund locker gemacht hat, zu berappen. Ich darf hier feststellen, daß die Naturfreunde ihren Eigenleistungsanteil im entsprechend erforderlichen Ausmaß sehr wohl bereitstellen. Es ist bedauerlich, daß gerade in diesem Tourismusbereich die dringend notwendigen Ökosanierungsmaßnahmen nicht vorgenommen bzw. durchgeführt werden können. Ich möchte nur an Hand von einem oder zwei Beispielen die Problematik darstellen. Denken wir an die Abwasserbeseitigung auf den Schutzhütten. Die Getränke kommen alle in Gefäßen, in Flaschen hinauf. Aber ich weiß, nicht, ob schon jemand nachgedacht hat, wie wir diese Abwässer dann wiederum entsprechend fachgerecht entsorgen. Hier ist ein dringender Nachholbedarf gegeben und das bedarf natürlich auch finanzieller Mittel. Das gleiche gilt für die Beseitigung von Speiseresten und in vielen anderen Bereichen, wo sich eben die Lebensgewohnheiten geändert haben, was tatsächlich auch in diesem Tourismusbereich eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Zudem hat das Land, das muß ich mit Bedauern feststellen, die Schutzhüttensubvention an die Naturfreunde Niederösterreichs in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert. Und zwar von einstmals im Jahr 1977/78 250.000,-Schilling auf S 200.000,--, S 150.000,-- und seit 1983 auf eine Subvention von nur noch 100.000,-Schilling. Meine Damen und Herren! Hier besteht Handlungsbedarf. Ich darf daher folgenden Resolutionsantrag stellen (liest): "Resolutionsantrag des Abgeordneten Keusch zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft 1990 bis 1992. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat die dringende Notwendigkeit einer zusätzlichen Förderung für Sanierungsmaßnahmen der Schutzhütten der alpinen Vereine festgestellt. Demnach soll für einen Zeitraum von 10 Jahren rund 1 Milliarde Schilling in der Form investiert werden, daß ein Drittel durch Erhöhung der Subventionen des Bundes auf 30 Millionen Schilling, ein weiteres Drittel durch Eigenleistung und Eigenmittel der alpinen Vereine und schließlich ein weiteres Drittel durch Subventionen der Bundesländer in der gleichen Höhe wie durch das Bundesministerium aufgebracht werden soll. Tatsächlich subventioniert der Bund die Schutzhüttensanierungen seit 1992 mit jährlich 30 Millionen Schilling, wovon auch entsprechende Mittel niederösterreichischen Schutzhütten zugute kommen. Leider hat das Land Niederösterreich seine jährlichen Subventionen für Schutzhütten bisher nicht dieser Aktion angepaßt. Diese Ökosanierungen sind jedoch nicht nur aus Gründen des Umweltschutzes, sondern auch für die Weiterentwicklung eines entsprechenden Standards im Interesse des Fremdenverkehrs unbedingt notwendig. Die Landesregierung und insbesondere die für den Umweltschutz bzw. Fremdenverkehr zuständigen Mitglieder der Landesregierung, LR Blochberger und LR Gabmann, werden aufgefordert, umgehend geeignete Maßnahmen zur Beteiligung Niederösterreichs an der Ökosanierung der Schutzhütten der alpinen Vereine zu setzen und dem Landtag erforderlichenfalls einen entsprechenden Nachtragsvoranschlag zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen." (Dritter Präsident Hubert Auer übernimmt den Vorsitz.) Soweit zu diesem Kapitel, meine Damen und Herren, und jetzt darf ich zum Thema Dioxinbelastung überleiten. Ein Thema, das wie bisher keines oder auch kein bisheriges Ereignis die Bevölkerung in unserer Region jemals bewegt hat, solche Emotionen ausgelöst hat, die Wogen der Empörung so hoch hat schlagen lassen. Fassungslosigkeit, Betroffenheit und Entrüstung, Sorge, ja Angst und Panik hat dieser Dioxinskandal im Raum Amstetten hervorgerufen. Ich darf davon ausgehen, daß Sie die Chronologie dieses Umweltdramas aus den sich überbietenden Medienberichten kennen. Ich darf mich mit meiner Sachverhaltsdarstellung mit sozusagen der Ausleuchtung des Hintergrundes sehr knapp halten und das Augenmerk der Damen und Herren Abgeordneten verstärkt auf die politisch-relevanten Fakten, auf die politische Dimension dieses Umwelt-Megaskandales lenken. Dennoch muß ich zum besseren Verständnis feststellen, daß die Firma SMA, Sommer-Metall Austria, in einem von der Gemeinde Kematen als Industriegebiet gewidmeten Areal eine sogenannte Alu-Recycling-Anlage, ein AluRecycling-Kombiprojekt geplant hat und errichten wollte. Kurzum, eine Alt- aluminium-Rückgewinnungsanlage, man kann behaupten, großen bis größten Stils, kombiniert mit einer Müllverbrennungsanlage. Ich formuliere vorsichtig, die umgangssprachliche Bezeichnung lautet "Sondermüll-Verbrennungsanlage". Der Pferdefuß bei diesem Projekt ist der bekannt hohe Energiebedarf bei der Aluminiumerzeugung, den man unter anderem auch durch eine mit der Aluschmelze gekoppelte Müllverbrennung decken wollte. Man braucht wohl kaum besonders viel Phantasie, um zu erraten, warum ein Teil dieser Energie, auf diese so umweltproblematische und umstrittene Art gewonnen werden soll. Betreibt doch der heimische SMA-Gesellschafter in Amstetten eine Shredderanlage, in der, man kann sagen ausschließlich Autowracks entsorgt werden. Die dabei anfallenden Kunststoffrückstände, auch Kabelummantelungen etc. lagert er auf einem wasserrechtlich noch nicht genehmigten Zwischenlager. Man muß sich die ungeheuren Kräfte, die bei der chemisch-thermischen Reaktion frei werden vorstellen, wenn es zum Beispiel, wie am 3.Jänner 1993, bei minus 18 Grad durch Selbstentzündung zu einem Brand dieses Zwischenlagers gekommen ist. Und es waren bisher insgesamt angeblich 13 derartiger Brände zu verzeichnen, bei denen natürlich Dioxin frei wird, das ist unumstritten. Es ist aber mittlerweile einigermaßen klar und auch durch Messungen und Gutachten nachgewiesen, daß diese "Shredderdeponie" nicht der Hauptdioxinverursacher ist. Deswegen hat ja die Behörde auch angeordnet, daß im Umkreis des Bezirkes, von Amstetten bis Waidhofen a.d. Ybbs auch 200 weitere Betriebe nach möglichen Dioxinemissionen als Dioxinemittenten untersucht werden. Die Bevölkerung, meine Damen und Herren, des Bezirkes, die Arbeiter, Angestellten, Bauern, Intellektuelle sind gegen dieses Kuckucksei, wenn ich das so nennen darf Sturm gelaufen. Es wurden -zigtausende Unterschriften gegen dieses Projekt gesammelt und 21.000 Einsprüche gegen dieses Projekt erhoben. Und das bedeutet, daß jetzt, nachdem das Projekt nicht genehmigt wurde, auch 21.000 Bescheide an die Beeinsprucher ausgestellt werden müssen. Ich möchte nur auf die Portokosten und auf den Arbeitsaufwand, den die Ausstellung dieser Bescheide nach sich zieht, hinweisen. Es wurden bei Großkundgebungen 3.000 Teilnehmer gezählt. Und schließlich haben an einer Befragungsaktion durch die Gemeinde Kematen, an der sich 60 % der Gemeindebewohner beteiligt haben, 90 % sich davon gegen dieses Projekt und die Müllverbrennung ausgesprochen bzw. dagegen gestimmt. Das ist ein klarer politischer Auftrag. Herr Landeshauptmann Dr.Pröll hat in seiner damaligen Funktion als Umweltlandesrat, aber auch jetzt als Landeshauptmann mit dem Aus zum Alu-Recycling-Projekt und der Müllverbrennung bzw. dieser Sondermüll-Verbrennungsanlage für meine Begriffe auffällig lange gebraucht. Er hat sich auffällig lange Zeit gelassen. Und ich meine, es ist äußerst fraglich, ob der Herr Landeshauptmann überhaupt mit Nein entschieden hätte, hätte sein Image nicht durch die massiven Angriffe der Bürgerinitiative und der Medien einige Schrammen abbekommen, was er natürlich jetzt im Wahlkampf nicht gebrauchen kann. Oder, meine Damen und Herren, er hat vielleicht gar darauf spekuliert, über diese Privatinitiative in Niederösterreich zu einer thermischen Müllverwertung sprich Sondermüll-Verbrennung zu kommen. Wo doch das Verhältnis zu Wien derzeit so stark belastet ist durch Energiefragen usw. und die EBS ohnedies hoffnungslos überfordert ist. Klar ist, daß Dr.Pröll, der Not gehorchend und dem politischen Druck der Öffentlichkeit, sich gebeugt hat, nachdem ihn die Bürgerinitiative mehrmals zu diesem Thema gestellt hat und auch ich ihn einmal in einem offenen Brief zum Handeln aufgefordert habe. Unter diesen Aspekten hat er diesen Gedanken offensichtlich fallen gelassen. Und nun zum Zusammenhang des Dioxinskandals mit dem SMAProjekt. Beauftragt von der Firma SMA führte die FTU, die Forschungsgesellschaft für technischen Umweltschutz im Rahmen einer Grundlagenuntersuchung zu dem eingeleiteten Bewilligungsverfahren dieser Megaanlage und auch, wie ich meine, sozusagen zur Beweisführung gegen die Umweltargumente der Projektgegner im Zeitraum vom 28.Mai 1991 bis zum 3.März 1992, insgesamt neun Langzeit-Immissionsmessungen in der Umgebung des geplanten Standortes dieser Anlage durch. Und da wurde, wie eben schon festgestellt, in der Messung vom 28.Mai bis 13.Juni 1991 dieser Spitzendioxinwert von 3,39 Pikogramm, der angeblich europaweit bisher höchste Wert, gemessen. Meiner Meinung nach hat das SMA-Management, selbst wenn es sich hier um eine firmeninterne und völlig private Messung handelte und in Österreich auch kein gesetzlicher Dioxingrenzwert fixiert ist, durch dieses verantwortungslose Vorgehen eine menschenverachtende Haltung zum Ausdruck gebracht! Und zwar weil es 1. die Veröffentlichung dieses Dioxinhorrorwertes um ein Jahr verzögerte und 2. nicht sofort, nämlich im Juni 1991, als dieser Höchstwert gemessen und bekannt wurde, Alarm geschlagen hat. Und dadurch eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung, insbesondere der Kinder, ganz bewußt ein Jahr lang in Kauf genommen hat. Weil sie ferner ihren Gutachter nicht sofort beauftragt hat, eine Quellenzuordnung dieser Meßergebnisse, die den Typus des Hauptverursachers hätte herausfinden sollen, zu treffen. Als dann die Bezirkshauptmannschaft Amstetten von dem in diesem Zeitraum im Ortsteil Ulmerfeld-Hausmening gemessenen Dioxinwert von 3,39 Pikogramm pro Kubikmeter Luft Kenntnis erhalten hat, das war ein Jahr später, das muß man immer wieder betonen, hat sie, viel zu spät für meine Begriffe allerdings, unmittelbar Kontroll-Dioxinmessungen veranlaßt. Man hat veranlaßt, daß Untersuchungen von Boden- und Milchproben im Raume Ulmerfeld und Umgebung durchgeführt werden. Die Erstellung eines Gutachtens über die Quellenzuordbarkeit dieser Dioxinwerte durch Dr.Werner Landvoigt, einem Ziviltechniker für technische Chemie und gerichtlich beeideten Sachverständigen, wurde angeordnet. Sein Gutachten, dieses LandvoigtGutachten, ging ja, hinlänglich bekannt unter dem Titel "Rasenmähertheorie" in die Geschichte ein. Es wurde inzwischen vom Erst-Gutachter Dr.Scheidl widerlegt und dann von Dr.Landvoigt selbst widerrufen. Aber - und darauf kommt es an, meine Damen und Herren - die Moral von der Geschichte: Es ist leider traurige Tatsache, daß die Bevölkerung durch Zufall, nämlich durch diese SMA-Messung, die in einer völlig anderen Überlegung erfolgte als zum Schutz zur Bevölkerung, von einer etwaigen Gesundheitsgefährdung durch eine Überdosis Dioxin in der Atemluft erfahren hat. Hätte es dieses SMA-Projekt und diese Messung nicht gegeben, würden wir heute alle noch unbewußt dieser Gefahr ausgesetzt sein und eigentlich nichtsahnend und uns in Sicherheit wiegend an der ganzen Problematik vorbeigehen! Zweitens ist es so, daß man seitens der Umweltpolitik des Landes die Bevölkerung vor einer derartigen Gesundheitsgefährdung derzeit nicht zu schützen vermag, oder sie nicht schützen will! Denn zur Zeit gibt es eben keine derartigen Luftschadstoffmessungen, aus Kostengründen, wie mir bekannt ist! Sie sind seitens des Landes aus diesen Gründen nicht vorgesehen. (LR Blochberger: Das stimmt ja nicht! Die Universität Tübingen wurde beauftragt!) Das ist eine einmalige Maßnahme auf Grund dieser Entwicklung. Ich komme schon noch dazu, Herr Landesrat, worum es mir geht. Aber ich hoffe, daß Sie die Problematik lösen. Angegangen haben Sie es tadellos, das gebe ich zu. Ich hoffe, daß Sie in diesem Tempo weitermachen! Ich glaube aber auch, daß die Entscheidung des Dr.Pröll, die zwar sehr spät gekommen ist, aber jetzt endlich da ist, auch dazu geführt hat, daß die Behörden wissen, daß sie reagieren dürfen und wie sie reagieren dürfen. Und ich glaube, daß vorher auf Grund des Ausstehens der Entscheidung zum beim Land laufenden Bewilligungsverfahren die Behörden eher vorsichtig agiert haben. Und nicht reagiert haben. Ich glaube, das ist unumstritten. Vor allem, daß man bei der Suche und bei der Ausforschung der Verursacher dieser Dioxinwerte durch die Panne mit der Rasenmähertheorie wieder auf der Stelle tritt und wieder am Anfang steht. Daß also wertvolle Zeit dazwischen verstrichen ist. Und es ist halt bedauerlicherweise so, daß man in Niederösterreich sich leider intensiv mit der Organisation vom Kompostparties und der Einführung der Milchflasche, dem Lieblingsprojekt des damaligen Umweltreferenten Dr.Pröll, beschäftigt, die leider - weil sie teurer ist als das Milchpackerl - von der Bevölkerung nicht angenommen wurde, als sich der wirklichen Umweltprobleme anzunehmen. Da bin ich ausnahmsweise mit dem Herrn Ing.Weinmeier einer Meinung. Und ich kann einfach nicht glauben, daß es in unserer hoch organisierten Gesellschaft geschehen kann, daß über Produktionsprozesse schädliche Emissionen, wie im gegenständlichen Fall Dioxin, frei gesetzt werden können. Daß, ob jetzt bis dato aus Kostengründen oder aus anderen Gründen, weil sich etwa in der Landespolitik niemand zuständig fühlte, dies nie und nirgends kontrolliert bzw. registriert wurde. Bitte schön, bisher war es so, Herr Landesrat! Und die Bevölkerung war eben ahnungslos diesen Gesundheitsbelastungen oder Gefährdungen, wie immer man das bezeichnet, ausgesetzt. Ein Grund dafür ist, daß die Behörden vor Ort, also die Bezirkshauptmannschaften, derzeit nicht in der Lage sind, die im gewerberechtlichen Bewilligungsverfahren solcher Anlagen erteilten Auflagen im Stile einer "Umwelteingreiftruppe" oder wie man das immer nennen möchte, in unregelmäßigen Zeitabständen möglichst unangemeldet auch während des Betriebes dieser Anlagen laufend zu kontrollieren. Ob die ehemals gesetzten Auflagen, Werte und Normen auch tatsächlich eingehalten werden. Sie verfügen einfach nicht über das erforderliche Fachpersonal. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die von mir anläßlich des Finanz-Ausschusses zum Budget 1992 erhobene Forderung über die im Umweltbereich damals vorgenommene Dienstpostenaufstockung hinaus auch bei den Bezirkshauptmannschaften, aber zumindest in jedem Landesviertel eine umwelttechnische Abteilung einzurichten. Das ist auch der Wunsch der Bezirkshauptleute, wie ich weiß. Vor allem ist mir bekannt, daß der Bezirkshauptmann von Amstetten, aber nicht erst in diesem Zusammenhang, sondern schon früher darauf verwiesen und schriftlich bei der Landesamtsdirektion diesen Wunsch deponiert hat, der leider bisher ungehört und unerfüllt geblieben ist. Hier besteht dringender Handlungsbedarf durch den für Umweltangelegenheiten zuständigen, politisch verantwortlichen Landesrat! Ich darf daher einen Antrag zur Errichtung umwelttechnischer Abteilungen stellen (liest): "Resolutionsantrag des Abgeordneten Keusch zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft 1990 bis 1992. In zahlreichen Verfahren, die durch die Bezirksverwaltungsbehörde durchzuführen sind, ergibt sich auch, daß verschiedene Gesichtspunkte des Umweltschutzes zu beachten sind. Da die vorhandenen Sachverständigen bereits in großem Ausmaß überlastet sind, ergeben sich oft monatelange Verzögerungen der Verfahren. Es erscheint daher im Interesse eines Bürgerservices, der Verfahrensökonomie und nicht zuletzt des Umweltschutzes dringend erforderlich, das Fachpersonal entsprechend aufzustocken und im Sinne der Dezentralisierung eine entsprechend personelle Ausstattung für jedes Landesviertel vorzusehen. Die Landesregierung und insbesondere das für Personalangelegenheiten zuständige Mitglied der Landesregierung, Landeshauptmann Dr.Pröll werden aufgefordert, für jedes Landesviertel die zur Erstattung von Gutachten in Verwaltungsverfahren erforderlichen Sachverständigen in ihrer Anzahl entsprechend aufzustocken, um dadurch eine Beschleunigung der Verfahrensabläufe zu erzielen." Meine Damen und Herren! Die Medienberichte darüber, daß die aus dem Raum Amstetten, Hausmening und Kematen aufgetretenen Mißbildungen bei Neugeborenen und die hohe Babysterblichkeitsrate auf die Dioxinbelastung zurückzuführen sei, haben die Bevölkerung, insbesondere aber die jungen Familien und die werdenden Mütter natürlich in Angst und Schrecken versetzt. Der Bürgermeister der Stadt Amstetten hat sofort nach Erscheinen dieses bekannten Profil-Artikels reagiert. Gemeinsam mit einem Vertreter der Bürgerinitiative kontaktierte er die involvierten Ärzte und beantragte bei der Gewerbebehörde die Schließung der sogenannten Metran-Deponie, die jetzt ja tatsächlich geschlossen wird. Der Räumungsbescheid ist in Ausfertigung. Natürlich gibt es nun die vorhin genannten Probleme, wohin damit, in welche Deponien, in welcher Form soll dieser Kunststoffshredderabfall entsorgt werden, der zweifelsohne Dioxin ausgast. Der Hilferuf von Bürgermeister Katzengruber aus Amstetten erging aber auch an den Gesundheitslandesrat Ewald Wagner, der - dafür, meine ich, gebührt ihm ein großes Lob - schon reagiert und ein Expertenteam gebildet hat. Diese Expertenkommission soll aus medizinischer Sicht rasch und unabhängig von äußeren Einflüssen, nämlich von Medien, Behörden, Politikerinterventionen untersuchen, inwieweit ein Zusammenhang zwischen dieser überhöhten Dioxinbelastung im Raum Amstetten und den aufgetretenen Mißbildungen und der nachgewiesenen Babysterblichkeitsrate tatsächlich besteht, um diese unerträgliche Verunsicherung der Bevölkerung zu beseitigen. Ich begrüße, daß in dieser Angelegenheit auch die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie möglich gemacht und begründet wurde. Allerdings höre ich, daß es bezüglich der Kostentragung Probleme geben soll. Und das scheint mir fatal, wenn gerade auf diesem Sektor, wo Experten eine Klärung der Problematik herbeiführen sollen, diese Bemühungen dadurch vereitelt werden. Obwohl in vielen anderen Bereichen genügend finanzielle Mittel vorhanden sind! Ich denke an die vorhin mehrmals zitierte Imagekampagne des Herrn Landeshauptmannes, für die Millionenbeträge aufgewendet werden. Wenn man Experten zur Lösung dieser Problematik haben möchte und beauftragen will - und das ist dringend im Interesse der Bevölkerung notwendig dann darf es wohl nicht an der Aufbringung der finanziellen Mittel scheitern! Weil vorhin für meine Begriffe ein wenig skandalisiert wurde, was die Mißbildungen anlangt, habe ich mir die Geburtenstatistik aus dem Krankenhaus Amstetten geben lassen, die sich ausschließlich auf Gemeindebewohner der Stadt Amstetten bezieht. Es ist ja bekannt, daß im Krankenhaus Amstetten aus den ganzen umliegenden Bereichen, auch aus Oberösterreich, dem Mühlviertel, Entbindungen durchgeführt werden. Diese Statistik zeigt ein ganz interessantes Bild und zwar im Vergleich mit einer Nachbargemeinde, die außerhalb dieses Dioxinbereiches liegt. Ich erspare Ihnen die genauen Details, sondern ich nenne die Summe: In vier Jahren und zwar von 1989 bis 1992 wurden im Krankenhaus Amstetten 1.049 Entbindungen durchgeführt. Von den 1.049 Geburten sind 12 Mißbildungen zu verzeichnen gewesen. In der Nachbargemeinde, die nicht in diesem dioxingefährdeten Bereich liegt, wurden in diesem gleichen Zeitraum nur 149 Geburten in Amstetten durchgeführt. Aber bei diesen Geburten aus der Nachbargemeinde wurden in diesem gleichen Zeitraum fünf Mißbildungen festgestellt, also ein exorbitantes Mißverhältnis. Und daher meine ich, man kann aus dieser Zahl nicht einfach schließen. (Abg. Ing.Weinmeier: Welche Gemeinde war das?) Das werde ich nun nicht sagen. Ich gehöre nicht zu jenen, die das skandalisieren. Ich weiß, um welche Gemeinde es sich handelt. Es ist, glaube ich, aber unfair, nur den Vergleich mit einer Gemeinde herbeizuführen. Um hier eine Aussagefähigkeit zustande zu bringen, müßte man den Vergleich großräumiger ansetzen. Ich glaube auch, daß eine klare Aussage erst dann zu treffen ist, wenn Klarheit darüber besteht. (Abg. Ing.Weinmeier: Es geht auch darum, ob die Mißbildung auf Dioxin zurückzuführen ist. In Hausmening ist diese Mißbildung auf Dioxinbelastung zurückzuführen!) Ich möchte mich absichtlich nicht auf eine derartige Diskussion einlassen, weil sich auch die Wissenschaftler noch streiten. Da gibt es sicherlich noch viele Faktoren, wie Gesundheitsbelastung oder Schädigung etc. Ich glaube, Klarheit, eine klare Aussage zu dieser Problematik kann man überhaupt erst dann treffen, wenn das Expertenteam, das Herr Landesrat Wagner eingesetzt hat, die Untersuchungen der Milchproben, der Muttermilch, der genetischen Faktoren, die Blutuntersuchungen bei den Familien, die mißgebildete Kinder zur Welt gebracht haben, vorgenommen und ausgewertet hat. Vorher hier eine Aussage zu treffen, das sei gesundheitsschädigend, kann man wohl. Aber ob sie seriös ist, ist eine zweite Frage. In diesem Zusammenhang, im Zusammenhang mit dieser gesamten Problematik ging auch ein Ersuchen der Bezirkshauptmannschaft bzw. des Bürgermeisters von Amstetten an das BundesUmweltamt. Und jetzt bin ich dort, Herr Landesrat, wo Sie vorhin hinwollten. Das Ersuchen erging an die damalige Bundesministerin Dkfm.Feldgrill-Zankel, den Raum Amstetten in die laufende Meßreihe über Dioxinbelastungen in Österreich einzubeziehen. Im Klartext heißt das, Amstetten sollte eine dieser geplanten sechs Meßstellen werden. Dem wurde leider noch nicht entsprochen. Ich darf auch in diesem Zusammenhang einen Antrag stellen, weil ich glaube, daß die Bevölkerung sehen soll, daß die Politiker schon intensiv über die Lösung dieser Problematik nachdenken (liest): "Resolutionsantrag des Abgeordneten Keusch zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft 1990 bis 1992. Zur Kontrolle der Umweltbelastungen durch Dioxin ist seitens des Bundes beabsichtigt, in Österreich eine Anzahl von geeigneten Meßstationen zu errichten. Die ungewöhnlich hohen Dioxinbelastungen im Raum Amstetten lassen es sinnvoll erscheinen, eine derartige Meßstelle auch in diesem Bereich zu errichten, um allenfalls auch rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen setzen zu können. Die Landesregierung und insbesondere das für Umweltfragen zuständige Mitglied der Landesregierung, Landesrat Blochberger, werden aufgefordert, bei den zuständigen Stellen des Bundes vorstellig zu werden und dahin zu wirken, daß eine derartige Dioxinmeßstelle auch im Raum Amstetten errichtet wird, wobei erforderlichenfalls das Land Niederösterreich die Vorfinanzierung übernehmen sollte." Meine Damen und Herren! Ich hoffe, daß diese vielfältigen Bemühungen tatsächlich bald ein Ergebnis zeitigen, das Klartext schafft und zur Beruhigung der Bevölkerung und der Gemüter beitragen wird. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.Ing.Toms. Abg. Dipl.Ing.TOMS (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In meiner Wortmeldung beschäftige ich mich mit dem Umweltbericht 1992. Er ist herausgegeben von der NÖ Koordinierungsstelle für Umweltschutz, der Abteilung R/4 und beschäftigt sich in seiner Kurzfassung mit der Umweltsituation in unserem Bundesland. Dieser Umweltbericht bitte, das darf man nicht vergessen, ist eine Ergänzung zu einem umfassenden, dreibändigen Umweltbericht des Jahres 1990. Es wird in vielen Passagen dieses Berichtes auf diesen vorhergehenden Bericht verwiesen. Neuerungen, Änderungen und Neuentwicklungen wurden in diesen Bericht aufgenommen. Die Situation unserer Umwelt in unserem Bundesland wird in den Kapiteln Luft, Lärm, Erschütterungen, Raumordnung, Naturschutz, Forst, Wald, Strahlenschutz, Wasser, Ökologie, Abfallwirtschaft, Umweltgeologie, Transport gefährlicher Güter dargelegt. In weiteren Kapiteln wird auf den Umweltschutz in der Verwaltung, die Förderungen im Umweltschutz, das Recht im Umweltschutz, die Umweltgemeinderäte, Umweltschutzorganisationen und die Umweltdatenbank hingewiesen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alleine aus dieser Aufzählung sehen Sie, wie umfassend die Thematik ist und daß daher eine genaue Befassung mit der Umweltsituation an Hand des Berichtes heute sehr wohl den Rahmen sprengen würde. Ich erlaube mir daher, in kurzen Passagen ganz wesentliche und bemerkenswerte Punkte herauszunehmen. Im Kapitel Luft ist hinsichtlich der Luftemissionen interessant, daß ein Phänomen festgestellt wurde. Es ist ein neues Phänomen, daß nach Öffnung der Ostgrenzen bei den Straßenzügen, welche uns die Besucher aus dem Osten, bringen, nämlich zum Beispiel, die B 2, A 4, A 22, B 16, B 4, B 30, B 6, B 7, B 9 und B 10 bei gewissen Schadstoffarten das Vierfache der bisherigen Emissionen nachgewiesen werden konnte. Es ist also hier ein unmittelbarer Zusammenhang mit den PKW's aus dem Osten nachweisbar. Eine Resolution anläßlich der letzten Budgetdebatte weist hier sicherlich den richtigen Weg, um eine gewissenhafte Prüfung der Autos aus dem Osten schon an den Grenzen in die Wege zu leiten und die Gendarmerie im Wege der Bezirkshauptmannschaften zu aktivieren. Beim Kapitel Luft ist weiters die verstärkte Überprüfung von Betrieben, welche Emissionen ätzender, giftiger Gase oder Staub aufweisen, zu erwähnen. Im Bereich des Landes zum Beispiel wurden bei den Müllverbrennungsanlagen der Krankenhäuser Baden, Hollabrunn, Horn, Krems, St.Pölten und Wr.Neustadt Gesamtkosten freigegeben für Dioxinfilter. Eine Filteranlage alleine verursacht schon Kosten von acht Millionen Schilling. Dies ist ein Beispiel, daß auch hier im Bereich der Landesverwaltung erfolgreich versucht wird, die Luftqualität zu verbessern und einen aktiven Beitrag zu leisten zum Umweltschutz. Beim Luftgütemeßnetz wurden Verdichtungen durchgeführt. Dazu enthält der Umweltbericht eine sehr genaue und übersichtliche Auflistung der verschiedenen Emissionen in allen Bezirken. Es ist hier bemerkenswert weiters als Neuerung, daß zum Beispiel die Ozonbelastung in den letzten Jahren, entgegen der eher übertriebenen und hysterischen Berichterstattung in der Presse, gleichbleibend geblie- ben ist. Ja, was ganz interessant ist, in den Ballungszentren sogar deutlich absinkend sich entwickelt hat. Ich erwähne dazu die Meßstelle Schwechat. Die Belastungen im Durchschnitt sind deutlich unter der ersten Ozonwarnstufe liegend und nicht besorgniserregend, wie oft in den Medien kolportiert wird. Ich darf hier ganz kurz auf die Einwendung von Herrn Kollegen Ing.Weinmeier eingehen, der den Bericht bezüglich der ortsfesten Emittenten bei der Luftgüte bemängelt hat. Es ist der Umweltbericht 1990 umfassend. In diesem Bericht geht man mehr auf die genaue Messung der Emissionen ein. Es ist ja nicht zu messen, ob das ortsfeste Verursacher oder PKW's sind. Ein weiterer Punkt, der sehr interessant und sehr lobenswert zu erwähnen ist, sind die Umweltschwergebiete. Hier, der Kollege hat das schon erwähnt, der Bezirk Amstetten. Es ist dies ein Projekt, wo eine realisierte Etappe aus dem Generalsanierungskonzept des Landes Niederösterreich verwirklicht wurde. Im Bezirk Amstetten wurden zum Schwerpunkt Luftgüte verschiedene Aktivitäten gesetzt. Es wurde die Erfassung der Emissionssituation hinsichtlich der Haushalte durch die EVN durchgeführt. Auch für Teile der Industrie- und der Gewerbeerhebungen konnten umfangreiche Ergebnisse präsentiert und vorgestellt werden. In Veranstaltungen wie zum Beispiel einem "Unternehmerfrühstück" wurde die Thematik des Umweltschutzes aus der Sicht der Industrieund Gewerbebetriebe diskutiert. In Zusammenarbeit mit der Handelskammer wurden in ökologischen Betriebsberatungen Betriebe gesondert beraten. Es ist interessant, daß versucht wurde, die gesamte Bevölkerung einzubinden. Daß zum Beispiel im Rahmen des Umweltschwerpunktgebietes Amstetten auch die Kindergärten und Schulen mit einbezogen wurden. Öffentlichkeitswirksame Ausstellungen wurden durchgeführt. Es ist dies meiner Meinung und Auffassung nach ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt, wie man ein solches Thema angreifen kann, die Verdeutlichung und Verbesserung der Luftqualität in einem lokalen Bereich. Dieses Projekt könnte meiner Meinung nach auch Vorbedingung für Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Umwelt auch in anderen Bezirken sein. Nämlich das Prinzip, erst Information und Beratung zu bieten. Weiters die finanziellen Förderungen bereitzustellen. Und erst dann durch gesetzliche Vorschriften legistisch einzugreifen. Weiters bemerkenswert ist bei diesem Kapitel die Verbesserung der Luftgüte durch Einbau von Photovoltaik-Anlagen bei verschiedenen Straßenmeistereien. Das ist ein Beitrag des Landes. Diese Anlagen gewinnen Strom aus Sonnenlicht. Solarmodule bilden hiebei die eigene Dachdeckung. Wiederum ein Beispiel einer tauglichen Verbesserung der Luftgüte durch das Land Niederösterreich. Hier darf ich ganz kurz auf die Einwendung des Herrn Ing.Weinmeier eingehen, daß die Förderung von Solaranlagen im Land Niederösterreich nicht durchgeführt wird. Das ist ein Irrtum. Über die Wohnbauförderung werden die Solaranlagen gefördert. Wenn man die Daten vergleicht, müssen wir uns hinsichtlich des Umfanges nicht verstecken. Bei Neubauten gibt es Darlehen, bei Altbauten Zuschüsse. Und es ist auch geplant, daß im Rahmen der Novellierung der Wohnbauförderung diese Punkte verstärkt berücksichtigt werden. Aber nachweisbar ist, daß wir uns nicht verstecken müssen gegenüber anderen Bundesländern. (Abg. Ing.Weinmeier: Unsere Förderung ist nur nicht effizient!) Das ist nachweisbar, Herr Kollege! Beim nächsten Hauptkapitel, "Lärm", des Umweltberichtes sind Maßnahmen im Hinblick auf die Errichtung der neuen Bahn hervorgehoben, die zum Schutz der Nachbarn vor Eisenbahnlärm dienen. Dies ist ein technischer Bereich, der nicht einfach ist. In einem Modell der Umfahrung Melk wurde zum Beispiel konkret ein Modellgutachten erstellt, um für das Bewilligungsverfahren exakte Daten zu besitzen. Es ist auch dies ein Beitrag, wie man diese Probleme, die für uns alle sicher nicht einfach zu lösen sind, in den Griff bekommen kann. Hinsichtlich Lärm durch LKW's ist bemerkenswert, daß hier bei den Verkehrsbeschränkungen zum LKWFahrverbot in der Wachau weitere Untersuchungen durchgeführt wurden und weitere Reduzierungen von Ausnahmebewilligungen nach dem Erarbeiten einer Studie geplant sind. Ein schönes Beispiel des Zusammenwirkens einmal in eine andere Richtung. Daß hier nämlich verstärkter Umweltschutz auch der Wirtschaft dient. Nämlich dem Wachau-Fremdenverkehr. Ich brauche nicht mehr dazu sagen. In einem Kapitel zur Raumordnung wurde das Zusammenwirken der Gruppe GR, Raumordnung und Umweltschutz, gewürdigt anläßlich des 20jährigen Bestehens dieser Gruppe. Eine übersichtliche Auflistung der Tätigkeit der Abteilung GR in Kurzfassung ist angeführt. Beim Naturschutz schien mir bemerkenswert und neu, daß immer mehr ins Bewußtsein der zuständigen Gremien und auch der Bevölkerung der Amphibienschutz tritt. Daß hier auch wieder die Aktivitäten der Straßenmeistereien zu erwähnen sind, die Amphibiensperrzäune errichtet haben. Im Winter können diese Zäune als Schneezäune verwendet werden. Beim großen Kapitel Wasser darf ich auf die exakten und umfassenden Untersuchungsergebnisse des Umweltberichtes hinweisen. In übersichtlicher Form wurden in farbigen Skizzen die Belastungen durch verschiedene Immissionen im Grundwasser und in den Flüssen dargestellt. Es ist für die Verbesserung der Grundwassersituation von großer Wichtigkeit, einmal zu wissen, womit das Grundwasser belastet ist. Ein Phänomen, nämlich die deutliche Verlagerung des Niederschlages von länger dauerndem Landregen zu kürzer dauerndem Starkregen mit großer Intensität hat uns in den letzten Jahren heimgesucht. Diese Verschiebung der Niederschläge in Richtung Starkregen hat natürlich Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, auf die Erosion der Böden und insbesondere auf die Grundwasserneubildung. Gerade daher ist der Ausbau der Grundwassermeßstellen in Richtung qualitativer Verbesserung zu begrüßen. Beim Oberflächenwasser ist zu erwähnen, daß wir per 1.1.1985 48 % der Niederösterreicher, per 1.1.1991 58 % der Niederösterreicher mittels öffentlicher Abwasseranlagen entsorgt haben. Das heißt, rund 140.000 Niederösterreicher erhielten in dieser Zeit einen Anschluß an eine öffentliche Kanalisation oder Kläranlage. Eine weitere Verbesserung der bestehenden Kläranlagen konnte vor allem durch die verbesserte Stickstoff- und Phosphatentfernung erreicht werden. Im Bereich des Gewerbes und der Industrie wurde die in den Gewässern eingeleitete Schmutzfracht um drei Millionen Einwohnergleichwerte verringert. Innerhalb der letzten sechs Jahren wurden in Niederösterreich 6,7 Milliarden Schilling in Abwasseranlagen investiert, wobei durch den Bund durchschnittlich 65 %, durch das Land Niederösterreich 20 % gefördert wurden. Und allein im Jahr 1990 betrug das Investitionsvolumen für Abwasseranlagen 1,3 Milliarden Schilling. Es ist weiterhin ansteigend. Das Erfreuliche ist natürlich, durch die Summe der verschiedenen Sanierungsmaßnahmen konnte vom Jahr 1984 bis 1990 eine Verbesserung der Qualität der belasteten Flüsse um durchschnittlich eine Güteklasse erreicht werden. Das ist natürlich ein schöner Erfolg. Es geht nicht so schnell. Ich kann verschmutzte Flüsse nicht von heute auf morgen total auf beste Güteklasse bringen. Aber der Trend ist entscheidend. Gegenüber der in früheren Jahrzehnten noch ständig zunehmenden Gewässerbelastung tritt eine deutliche Trendumkehr ein. Hinsichtlich des Nitratgehalts des Grundwassers wird auch in diesem Bericht übersichtlich als Ergebnis der Untersuchungen dargestellt der Nitratgehalt des Grundwassers durch Pflanzenschutzmittel sowie weiters in Bezug auf chlorierte Kohlenwasserstoffe. Dieser Umweltbericht bietet daher eine gute Grundlage, Maßnahmen hinsichtlich der Sanierung des Grundwassers in Angriff zu nehmen. Weiters erwähnenswert wäre die Umweltdatenbank, die ständig ausgebaut wird und auch der Nitratbus der NÖ Umweltschutzanstalt. Die großen Probleme der NÖ Abfallwirtschaft wurden bereits von meinen Vorrednern teilweise angeschnitten. Ich erspare mir diese und gehe sofort auf die Förderungen ein, die ein wesentliches Kapitel des Umweltberichtes ausmachen. Die Förderungsaktionen des Landes Niederösterreich sind wie folgt: Die Zinsenzuschußaktion für Umweltschutzanlagen an in Niederösterreich gelegenen Betriebsstätten, weiters die Förderung der getrennten Abfallsammlung im Haushalt, die sogenannte Ökosammelaktion, die für Abfallwirtschaftsverbände und Gemeinden über 10.000 Einwohner gültig ist. Weiters sind Wirtschaftsförderungen, Innovationsförderungen für die Entwicklung umweltfreundlicher Produkte und Produktionsverfahren zu erwähnen. Es sei hier an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, daß die NÖ Wirtschaft diese Förderungen gerne annimmt und daß die NÖ Betriebe im Bereich des Umweltschutzes hohe Investitionen tätigen. Wie bereits schon einmal erwähnt, sind die NÖ Betriebe Weltmeister hinsichtlich der Ausgaben im Umweltschutz. Ganz kurz nur, Österreich wendet 1,94 % seines Bruttoinlandsproduktes nur für Umweltschutzaktionen auf und liegt deutlich vor Deutschland, USA und Japan. Innerhalb unseres Landes liegt Niederösterreich gemeinsam mit Oberösterreich mit 23 % an der Spitze. Die durchschnittlichen Investitionen je Betrieb für die Umwelt, für den Umweltschutz betragen S 50.000,--. Ein erfreulicher Beitrag der Wirtschaft, der hier zu erwähnen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Umweltbericht der Abteilung R/4, der NÖ Koordinierungsstelle für Umweltschutz des Jahres 1992 ist geeignet, einen guten Überblick über die Umweltsituation unseres Bundeslandes zu schaffen. Im Zusammenhang mit dem umfangreichen Bericht 1990 bietet er schlechthin die Dokumentation für unser Bundesland hinsichtlich des Zustandes unserer Umwelt. Es kann im großen und ganzen die Entwicklung der Situation unserer Umwelt mit Optimismus gesehen werden. Vor allem die Entwicklung in Richtung des Trends in der Zukunft. Die Erfolge und Verbesserungen der Situation in verschiedenen Teilbereichen sind klar erkennbar. Das Land Niederösterreich stellt hohe Beträge für Umweltschutz bereit. Zu erwähnen sei hier vor allem die hohe Aufstockung des Landeswasserwirtschaftsfonds, welche bei Erteilung der Richtlinien für den Bundeswasserwirtschaftsfonds sofort wirksam wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der NÖ Umweltbericht zeigt eine Vielzahl von Aktivitäten und Maßnahmen auf, wie in Niederösterreich die Umweltpolitik positiv stattfindet. Wie alte Sünden möglichst behoben und neutralisiert werden können, wie neue Belastungen vermieden und wie Natur und Ökologie gesichert werden können. Dem Umweltbericht 1992 stimmt daher meine Fraktion selbstverständlich sehr gerne zu. Bezugnehmend auf die Landtagszahl 512/U-1/1, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Umweltschutzgesetzes, EWR-Anpassung, sei hier erwähnt, daß lediglich eine Anpassung in legistischer Form durchgeführt wird. Der Hauptzweck dieser Anpassung dient der formalen Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von EWR-Bürgern mit unseren Landesbürgern. Die hohen umweltpolitischen Standards in unserem Land und im speziellen Fall in Niederösterreich werden durch unseren Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum nicht berührt und bleiben gewahrt. Wir werden daher auch dieser Vorlage unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Dr.Kremnitzer. Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher, spärlicher Rest des Landtages, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe nicht, daß das eine vorauslaufende Auflösungserscheinung ist zu einem Zeitpunkt, da wir den Auflösungsbeschluß noch gar nicht gefaßt haben. Von den vier Vorlagen, die wir zu diesem Tagesordnungspunkt zusammengefaßt haben, möchte ich mich lediglich mit zweien und mit diesen sehr kurz befassen. Der erste ist die EWR-Anpassung, die gerade mein Vorredner angeschnitten hat. Hier hat sich in unserer Haltung natürlich nichts verändert. Wenn wir unmittelbar nach der Schweizer Abstimmung gesagt haben, eine EWR-Anpassung in diesem Landtag ist noch nicht notwendig, weil damals noch niemand gewußt hat, ob überhaupt jemals EWR kommt, wie er kommt und wann er kommt, dann ist das heute umso mehr bestätigt. Dadurch nämlich, daß inzwischen die Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft begonnen haben. Und jetzt, da wir uns bereits in Verhandlungen mit der EG befinden, passen wir uns dem EWR an. Es ist sehr, sehr leicht denkbar, daß Sie alle überrollt werden von dem Zug der Entwicklung, daß dann eine EWR-Anpassung wieder korrigiert werden muß in eine EG-Anpassung, weil EWR gar nie stattgefunden hat. Ich halte das nicht für richtig, daß gewählte Abgeordnete dieses Landtages dazu benützt werden, um eine Zustimmung zu einer Entwicklung zu geben, von der sie gar nicht wissen wie sie sein wird. (Abg. Buchinger: Das heißt, Sie sind gleich für die EG!) Wir sind für eine Entwicklung, die realistisch ist. Wir lehnen daher die EWR-Anpassung dieses Umweltschutzgesetzes ab. (Abg. Buchinger: Gehören Sie zu der Gruppe, die für die EG ist oder zu jenen, die gegen die EG sind?) Wir sind für die EG mit gewissen Bedingungen. Ich glaube, das ist schon ein paar Mal ausdiskutiert worden, sehr geehrter Herr Abgeordneter! (Abg. Icha: Sie sind für die EG, aber mit unerfüllbaren Bedingungen!) Nein, nicht mit unerfüllbaren Bedingungen! Ich bitte Dich, dann hast Du sie noch nie gelesen, die Bedingungen. Du brauchst sie nur durchzulesen. Auch die ÖVP stellt ja Bedingungen, wie ich höre und sie sind gar nicht soweit entfernt von den Vorstellungen der Freiheitlichen Partei. Der zweite Tagesordnungspunkt, mit dem ich mich ganz kurz beschäftige, ist die Anfragebeantwortung zur Tarifgestaltung der Umweltschutzanstalt. Nachdem immer mehr Niederösterreicher über die hohen, explodierenden Gebühren klagen, ist es klar, daß zumindestens einmal gefragt werden mußte, wie denn die landeseigene Anstalt für ihre landeseigenen Deponien ihre Gebühren kalkuliert. Die Antwort bewegt sich gar nicht so weit weg von dem, was man eigentlich vermutet hat. Denn wenn die neuen Gebührentarife durchgelesen werden, die als Fortsetzung der alten Tarife betrachtet werden, dann sieht man eigentlich, daß hier keine klare Kalkulation zugrunde liegen kann. Wenn ich früher reine Hundertersätze gehabt habe und jetzt wieder reine Hundertersätze habe, dann kann das höchstens eine Kalkulation sein, Herr Landesrat, wie sie die Schuhver- käufer praktizieren, die von S199,50 auf S 299,50 ansteigen. Ich habe aber großteils Verständnis dafür, Herr Landesrat, weil wir eine ganze Reihe von neuen Leistungsgruppen eingeführt haben. (LR Blochberger: Herr Klubobmann! Wie wollen Sie im Vorhinein auf Groschenbeträge kommen!) Nein! Ich habe auch Verständnis dafür, daß Sie eine ganze Reihe von Kosten, die insbesondere bei der Kultivierung am Schluß noch anfallen werden, hier schon vorausschauend mitberücksichtigen. Das ist mir völlig klar. Aus diesem Grunde werden wir diese Anfragebeantwortung auch voll akzeptieren. Ich muß aber eines dazufügen: Es wird vielleicht im nächsten oder im übernächsten Jahr die Frage kommen, wie weit ist dann die Kostensteigerung noch transparent? Irgendwann braucht der NÖ Bürger auch eine transparente Kostengestaltung bei den Anlagen seiner öffentlichen Hand. Es wird auf die Dauer nicht angehen, daß man sagt, man hält sich bei den Tarifen an die allgemeine Wirtschaftslage, damit eben dieser, wie es schön ausgedrückt ist, "betriebswirtschaftliche Trichtereffekt" nicht eintritt. Irgendwann wird diese Begründung nicht reichen. Irgendwann wird man größere Transparenz für diese Kostengestaltung brauchen. (LR Blochberger: Die Rechnungsabschlüsse liegen auf!) Ja, ich habe sie heute beantragt. Und aus diesem Grunde, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen wir diese Anfragebeantwortung akzeptieren. Ich stelle daher den Antrag, daß sie zur Kenntnis genommen wird. Zu den vorgelegten Resolutionsanträgen, die nun inzwischen eingebracht worden sind, sage ich, daß wir uns mit der Zielsetzung aller Resolutionsanträge sehr wohl einverstanden erklären können. Ein bißchen Bedenken haben wir bei jenem Antrag, nach dem die Anzahl der Sachverständigen erhöht werden soll. Die Anzahl, der Amtssachverständigen ist wohl gemeint, zu erhöhen wird zwar grundsätzlich notwendig sein. Aber nur in dem Maße, meinen wir, daß dadurch die Kapazität der Privatsachverständigen nicht völlig gestört wird. Man wird immer in jedem Viertel, in jedem Bereich auch auf die vorhandene Kapazität der Privatsachverständigen zurückgreifen müssen. Insofern haben Sie die Zustimmung der Freiheitlichen Partei. (Beifall bei der FPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort ist Herr Abgeordneter Feurer gemeldet. Abg. FEURER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Der Umweltbericht 1992 baut auf den Umweltbericht 1990 auf. Ich glaube, vom Grundsätzlichen muß gesagt werden, daß das sicherlich ein wichtiges Nachschlag- werk ist für die Landesbürger, die sich mit dem Umweltschutz auseinandersetzen. Ich glaube, er ist grundsätzlich gut lesbar. Einzig zu kritisieren ist eigentlich, daß manche Karten und manche Beschriftungen der Karte nicht einmal mit der Lupe erfaßbar sind. Ich würde daher bitten, falls mich die Koordinierungsstelle hören sollte, daß man vielleicht bei dem nächsten Umweltbericht darauf doch ein bißchen Bedacht nimmt. Soweit zur Gestaltung des Umweltberichtes, der an und für sich auch gut gegliedert ist. Aber ich glaube, dieser Umweltbericht gibt uns auch Gelegenheit, uns ganz kurz einmal mit der Umweltbilanz in Niederösterreich auseinanderzusetzen. Eines muß hier gesagt werden: Niederösterreich ist ein Land, das von allem etwas hat. Wir sind Industrieland, natürlich ein stark genutztes Land. Wir sind auch Agrarland mit intensiver Landwirtschaft und den Problemen in diesen Bereichen im Zusammenhang mit den Boden- und Grundwasserverhältnissen. Wir haben natürlich durch die Lage Wiens inmitten unseres Landes gewisse Verkehrsprobleme. Diese Problematik, Umwelt, Verkehr, das ist ja auch ein Bereich, mit dem wir uns noch verstärkt in den nächsten Jahren auseinandersetzen werden müssen. Wir haben natürlich auch eine ganze Reihe von gefährlichen Altlasten in den vergangenen Jahrzehnten bekommen, die es zu sanieren gilt. Und wir haben vor allem im Bereich der Abwasserbeseitigung das Problem, daß wir jetzt in den ländlichen Raum kommen und es natürlich dort wesentlich schwieriger ist, zu finanzieren als in Ballungsräumen, wo eine hohe Anschlußdichte gegeben ist. Es gibt daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, keinen Grund, zu glauben, daß wir in nächster Zeit im Umweltbereich nicht großen Handlungsbedarf hätten. Ganz im Gegenteil! Ich glaube, der NÖ Landtag und vor allen Dingen die NÖ Landesregierung wird sich in der neuen Periode mit diesem wichtigen Anliegen noch verstärkt auseinander zu setzen haben. So sehr diese Probleme uns alle bedrücken und wir alle letzten Endes dazu beitragen wollen, daß unsere Kinder und unsere Enkelkinder noch eine lebenswerte Umwelt vorfinden - natürlich geht das eine oder andere auch daneben in der Politik -, so dürfen wir dennoch nicht den Kopf in den Sand stecken und mutlos werden. Wir haben einfach die Probleme, die auf uns zukommen, zu lösen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines muß hier auch gesagt werden. Diese Umweltprobleme sind ja oft nicht einfach zu lösen. Es gibt da viele Meinungen. Selbst wenn man die Experten hört, gibt es viele Wege, wie man eine Lösung herbeiführen kann. Das verunsichert teilweise auch die Menschen, die in dieser Umweltpolitik mitmachen wollen. Daher wird es darauf ankommen, daß wir Wege finden, daß wir in der Umweltproblematik unsere Bevölkerung besser informieren. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiges Standbein in der zukünftigen Umweltpolitik. Denn die Menschen, wenn sie mitmachen wollen, müssen auch wissen, wie die Lösung ausschauen kann. Wie sie beitragen können, um eben für die Umwelt etwas zu tun. Nur das Kennenlernen der Vorgänge in der Natur führt letzten Endes dazu, daß man einen Umweltbeitrag auch als Einzelner leisten kann. Die zweite Säule neben dem Mitmachen unserer Bevölkerung wird sein, daß wir nicht ewig versuchen, von einer Gebietskörperschaft zur anderen Gebietskörperschaft die Bälle zuzuschieben. Sondern daß wir gemeinsam versuchen müssen, was da auf uns zukommt, auch zu lösen. Es gilt dann, nicht nur zu reden, sondern wir haben eben zu handeln. Ich glaube, es ist uns allen bewußt, daß wir in vielen Teilen unseres Landes ökologische Erneuerungen durchführen müssen. Aber es muß uns auch bewußt sein, daß daraus keine Wirtschaftsfeindlichkeit und vor allen Dingen keine Industriefeindlichkeit erwachsen darf. Sondern daß wir in diesen Instanzen letzten Endes Partner suchen müssen die beitragen sollen, diese Problematik zur Lösung bringen. In dieser Frage spielen natürlich auch unsere Gemeinden eine wichtige Rolle. Es muß uns bewußt sein, daß die Gemeinden alleine auch nicht immer Lösungen herbeiführen können. Sie brauchen die Partnerschaft des Bundes und vor allen Dingen des Landes, um hier beraten zu werden, um gewisse Aufgaben, die überörtlich sind, wahrnehmen zu können. Eine Problematik ist zweifellos die Frage des öffentlichen Verkehrs. Der Abgeordnete Friewald hat diesen Bereich angeschnitten und hat gemeint, weil jetzt zwei tragische Unfälle auf der Westbahn zu verzeichnen waren, deshalb ist die Westbahn bevorzugt gegenüber der Südbahn zu sehen. Ich komme aus dem Südbahngebiet. Wir in unserer Region wollen auch keine Inntalverhältnisse! Wir wollen auch, daß der Verkehr - und wir rechnen mit beträchtlichen Zunahmen vor allen Dingen im Schwerverkehr - auf die Schiene kommt. Und dazu gibt es das Projekt Semmeringtunnel. Und ich glaube, es ist nicht gut, wenn wir jetzt jede Woche darüber diskutieren und jeder bringt etwas ein, bevor die Fakten auf dem Tisch liegen. Minister Klima hat vor kurzem besprochen, daß diese Prognos-Studie dieses Schweizer Unternehmens Mitte des Jahres vorliegt und dann werden alle Fakten auf dem Tisch liegen. Und dann, meine ich, sollte man sich zusammensetzen, wie man im Bereich der Südbahn, im Bereich des Semmerings die Probleme der Eisenbahn löst. Nach dem heutigen Standpunkt sage ich eines. Es gibt momentan für mich persönlich keine Alternative zu dem Tunnel. Aber ich glaube, kein Mensch hat Interesse, aus einem Justament-Standpunkt heraus hier ein Projekt unbedingt durchziehen zu müssen. Es soll die beste Lösung, die dort ansteht, gebaut werden. Und auch möglichst rasch dort gebaut werden. Ein Punkt, der auch angeschnitten worden ist von Herrn Ing.Weinmeier, ist die Frage der Solaranlagen. Hier wäre zu sagen, daß natürlich auch im Bereich des Landes Niederösterreich gewisse Solaranlagen-Projekte gemacht werden. Es gibt hier diese Selbstbaugruppen im Bereich der Kollektoranlagen. Es gibt vor allen Dingen im Bereich der Straßenmeistereien einige Projekte hinsichtlich der Solarzellenanwendung, der Photovoltaik. Herr Dipl.Ing.Toms hat gemeint, mit diesen Photovoltaik-Anlagen würde ein massiver Beitrag zur Umweltschonung gebracht werden. Ich bin ein großer Anhänger der Photovoltaik, weil ich an und für sich glaube, daß das eine zukunftsträchtige Technologie werden könnte. Nur, der derzeitige Beitrag ist äußerst minimal. Die große Leistung, die hier erbracht wurde, ist an und für sich darin zu sehen, daß man versucht, in Pilotprojekten diese Technologien überhaupt einmal ein bißchen in der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Das ist eigentlich die große Aufgabe gewesen. Und der Herr Hofrat Waltner ist ja ein sogenannter "Photovoltaik-Freak" und auch Mitglied der EURO-SOLAR. Wir sind beide dort in dem Vorstand vertreten. Und ich bin froh, daß sich Niederösterreich diesbezüglich angenommen hat. Vielleicht noch zu dem Antrag des Herrn Abgeordneten Friewald hinsichtlich der Reduzierung des PVC. Hier wäre zu sagen, daß unser Klub diesem Resolutionsantrag unter der Voraussetzung zustimmen würde, daß man auf der zweiten Seite den ersten Absatz ändert. Und zwar sollte dieser erste Absatz dahingehend geändert werden, daß er lautet: "PVC sollte nach Möglichkeit durch geeignete Alternativprodukte ersetzt werden." Ich habe diese Änderung schon mit dem ÖVP-Klub abgesprochen und würde unter diesen Voraussetzungen diesem Resolutionsantrag beitreten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Frage bei uns in Niederösterreich ist der Bereich des Abfalls. Herr Abgeordneter Friewald hat da ein bißchen ein zu optimistisches Bild für mich gezeichnet. Er hat einige Angaben gemacht und dürfte da nicht bedacht haben, daß natürlich das Müllaufkommen unterschiedlich anfällt nach der Struktur eines Gebietes. Es ist auch in Niederösterreich so, daß im verstädterten Raum natürlich die Abfallmenge pro Kopf wesentlich höher ist als im ländlichen Raum. Weil erstens die Müllabfuhr besser durchorganisiert ist, meist flächendeckend vorhanden ist. Und weil halt im städtischen Raum, wie in Wien, gar nicht die Möglichkeit besteht, biogene Abfälle zu kompostieren. Wie das natürlich bei uns draußen eine Selbstverständlichkeit ist, Herr Landesrat, daß man einen Kompostsilo im Garten stehen hat. Das kann jemand in einem Reihenhaus oder in einer Wohnhausanlage in Wien vielfach nicht tun. Ich glaube, Herr Landesrat, in der Abfallwirtschaft haben wir noch einiges vor uns. Und es ist jetzt wichtig, daß wir, so wie wir das immer gesagt haben, die Bezirksverbände zu dem Verständnis bringen, daß sie ihre Anlagen im Bezirksbereich überhaupt einmal neu schaffen. Und dann geht es darum, daß man über die Verbände hinaus strategische Punkte in den Vierteln gemeinsam schafft. Ich meine, wenn wir draußen mit den Menschen reden und vor allen Dingen mit den Gemeinden, dann erwarten die jetzt von uns, daß da etwas weitergeht. Herr Abgeordneter Keusch hat gesagt, unter Landesrat Blochberger geht etwas weiter, er hat gut begonnen. Ich hoffe, das gilt auch für die weitere Zukunft. Es muß ja besser werden. Wenn ich an die Sonderabfalldeponien denke. Da hat Ihr Vorgänger nicht sehr viel zusammengebracht, da ist er gescheitert. Aber die müssen wir noch durchsetzen. Ganz im Sinne des Herrn Abgeordneten Friewald dürfen wir nur nicht mit Scheuklappen diesen Dingen begegnen. Wenn man mit Unternehmen, mit der Industrie spricht, merkt man, die haben ein wirkliches Interesse, daß wir hier Abhilfe schaffen. Viele Ansiedlungen, das sage ich ganz offen und ehrlich, oder mögliche Ansiedler stellen in erster Linie die Frage, was geschieht mit dem Sonderabfall? Wenn ich mir vorstelle, daß es da wegen diesem "Stromkrieg" Wien - Niederösterreich zu Schwierigkeiten käme, das wäre an und für sich, das sage ich ganz ehrlich, für die Industriegebiete nicht sehr gut. Ich glaube, daß es überhaupt vernünftig wäre, in diesen ganzen Fragen der Ostregion immer wieder zu versuchen, einen gemeinsamen Verhandlungstisch zu finden. Denn bekanntlich ist der Kompromiß immer die beste Lösung. Ich glaube, man sollte es da nicht auf einen Krieg ankommen lassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch kurz zur Abwasserfrage kommen. An und für sich hat uns die Vollziehung des Wasserrechtsgesetzes ja in den Gemeinden und in den Abwasserverbänden fürs erste einmal Probleme gebracht. Und natürlich die Bürgermeister und die Vorsitzenden der Verbände gleich ordentlich schockiert. Auf der einen Seite sind von der Behörde Auflagen erteilt worden. Auf der anderen Seite haben die Geldmittel, die Förderungen des Bundes gefehlt. Und es ist ja kein Geheimnis, daß es in den letzten Monaten in diesem Wasserwirtschaftsfonds, der beim Umweltministerium eingerichtet ist, "drunter und drüber" gegangen ist. Ich hoffe, da erfolgt jetzt eine Konsolidierung und daß bald diese Mittel auch wirklich zu fließen beginnen. Wir haben in dieser Frage eigentlich immer einen Standpunkt eingenommen, ich habe das hier im Hause einige Male gesagt: Es ist doch sinnvoll, daß man , wie man es in einer Familie und überall macht, daß man einsieht, auch in der Abwasserfrage kann man nicht alles gleichzeitig machen. Es muß hier nach Prioritäten vorgegangen werden. Nach dem Motto, das Wichtige muß zuerst gemacht werden. Daher bin ich eigentlich froh, daß das auch bis zur obersten Wasserrechtsbehörde, bis ins Ministerium vorgedrungen ist. Vor kurzem ist vom Herrn Minister an die Landeshauptleute ein Erlaß ergangen, daß in den Ländern Prioritätenlisten zusammenzustellen sind, die nach diesem Gesichtspunkt aufgestellt werden sollen. Ich hoffe sehr, daß man nach wirklich sinnvollen Kriterien vorgeht, dann wird es zu einer Entspannung kommen draußen bei den Gemeinden und bei den Abwasserverbänden. Denn es nützt ja nichts, wenn man Forderungen aufstellt, die letztendlich im Sinne der Umwelt gar nicht erfüllbar sind. Ich glaube aber, daß das ein richtiger Weg ist. Daß wir die Probleme vor allen Dingen in der Abwasserfrage, vor allen Dingen im ländlichen Raum, lösen können. Jedenfalls, glaube ich, sind wir uns dessen be- wußt, daß dieser ganze Bereich der Abwasserproblematik wahrscheinlich ein Thema sein wird, dem wir in den nächsten Jahren in der Umweltpolitik verstärkt begegnen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mitteilen, daß wir als sozialdemokratische Fraktion den Umweltbericht 1992 und den Tätigkeitsbericht der Umweltanwaltschaft zur Kenntnis nehmen werden und auch der Änderung des NÖ Umweltschutzgesetzes 1984 die Zustimmung erteilen werden. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei LR Blochberger.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Das Wort wünscht der Herr Abgeordnete Dipl.Ing.Rennhofer. Ich erteile es ihm. Abg. Dipl.Ing.RENNHOFER (ÖVP): Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Landesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Landtages! Ich möchte mich zuerst mit der Anfragebeantwortung beschäftigen, die die Umweltschutzanstalt betrifft. In der kurzen Wortmeldung des Kollegen Dr.Kremnitzer hat er bedauert, daß er nicht unterscheiden oder nicht trennen kann zwischen einem Kalkulationspreis und der Preisgestaltung, die die Umweltschutzanstalt vornimmt. Herr Kollege! Ich möchte Ihnen dazu sagen, daß das Kuratorium der Umweltschutzanstalt sich intensiv mit diesen Fragen beschäftigt hat und daß natürlich Kalkulationen zugrunde liegen. Es liegen wesentliche Unterschiede zwischen der Preisgestaltung und der Kalkulation. Nun gebe ich Ihnen Recht, die Transparenz ist für jene nicht gegeben, die sich nicht darum kümmern. Allerdings hat dieser Landtag beschlossen, daß ein Kuratorium die Aufgaben wahrnehmen soll. Dieses Kuratorium hat seine Aufgaben sehr intensiv wahrgenommen. Es gibt sogar Arbeitsausschüsse und selbstverständlich stünde jedes Kuratoriumsmitglied den einzelnen Kollegen dieses Landtages zur Verfügung, um Auskünfte zu geben, wenn diese erwünscht sind. Und ich stehe auch nicht an, wenn Sie die gerne haben wollen, daß Sie die auch bis ins Detail bekommen können. Ich möchte aber auch dazu erwähnen, daß Sie zuvor selbst auch gemeint haben, daß Sie die Anfragebeantwortung zur Kenntnis nehmen können. Ich glaube, weil sie so ausführlich war, daß Sie daraus ersehen können, daß die Umweltschutzanstalt entsprechend agiert hat. Sowohl bei der Kalkulation als auch bei der Preisgestaltung. Daß Unterschiede gegeben sind, ist ohne Zweifel Tatsache. Weil ja auch mit dem Preis selbstverständlich Umweltpolitik betrieben wird. Weil sonst die Gefahr bestünde, daß unsere Umweltschutzanstalt oder unsere Deponien mehr in Anspruch genommen werden, als das vielleicht bei Privaten der Fall wäre. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich auch mit dem Bereich des Umweltanwaltes beschäftigen. Und selbstverständlich mit einigen Wortmeldungen meiner Vorredner. Die Umweltanwaltschaft haben wir als Kontroll- und Beschwerdeorgan eigentlich im Gesetz festgelegt. Und wenn man das betrachtet, so war das gut. Die Umweltanwaltschaft funktioniert auch meines Erachtens nach gut. Die Umweltanwaltschaft ist sicher kein Verwaltungsvollzugsorgan und auch kein Institution, in der Sachverständigentätigkeit ausgeübt werden soll. Sondern die Umweltanwaltschaft soll das wahrnehmen, wozu sie dieser Hohe Landtag berufen hat. Das sind nun einmal Beschwerden, Kontrollen, damit Mißverstände, so sie vorhanden sind, auch beseitigt werden können. Eines der größten Probleme war und ist noch immer dabei die Kompetenzverflechtung bzw. auch die Einschränkung in Sachen der Bundeskompetenz. Denn unser Umweltanwalt hat ja nur die volle Legitimation und volle Freiheit in Landeskompetenz. Sie werden sich alle erinnern, daß wir bereits sehr früh, nämlich im Jahre 1985, im Jahre 1987, im Jahre 1989 diesbezügliche Anträge gestellt haben, damit auch dem Umweltanwalt des Landes in Angelegenheiten des Bundesrechtes Parteienstellung zukommt und er das Beschwerderecht an die Höchstgerichte erhält. Ich darf Ihnen zumindest einen Teilerfolg bekanntgeben. Gestern haben sich die beiden Regierungsparteien darauf geeinigt, daß zumindestens im Bereich der Umweltanwaltschaft, soweit es die Umweltverträglichkeitsprüfung betrifft, eine Parteienstellung nun gegeben sein wird. Da heißt es nämlich, unbeschadet der Parteienstellung nach den Verwaltungsvorschriften haben weisungsfreie Organe, die vom Bund oder vom betreffenden Land mit der Aufgabe eingerichtet wurden, die Interessen des Umweltschutzes im Verwaltungsverfahren wahrzunehmen sowie die vom Vorhaben betroffenen Gemeinden in den Verfahren über die Vorhaben, die auf Grund von bundesgesetzlichen Vorschriften zu genehmigen sind und für die ein UVP-Verfahren nach diesem Gesetz durchzuführen ist, Parteienstellung. Und sie sind natürlich auch berechtigt, verschiedene Dinge zu unternehmen. Ich halte das für einen ersten Schritt. Allerdings bedaure ich dabei, daß nicht alle Bundes- gesetze damit automatisch betroffen sind. Also noch nicht in allen Bundesgesetzen hat der Umweltanwalt damit Parteieinstellung. Mir wäre es lieber gewesen, wenn gleich mit dieser Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Möglichkeit gegeben worden wäre, daß in allen Bundeskompetenzen der Umweltanwalt auch die Parteienstellung bekommen hätte. Immerhin, ein erster Schritt ist getan. Ich glaube, daß in diese Richtung, wenn einmal ein Schritt getan ist, sicherlich noch weitere folgen werden. Und wir werden unser Ziel, daß der Umweltanwalt dann für alle Kompetenzen zuständig ist, sicherlich auch erreichen. Die Berggesetznovelle und andere Bundesgesetze, wie die Gewerbeordnung haben uns natürlich auch Rückschläge gebracht. Das wurde auch schon erwähnt. Ich möchte es aus dem Grund noch einmal erwähnen, weil natürlich die Organe, der Umweltanwaltschaft sich vielfach mit dieser Materie zu beschäftigen hatten. Weil die betroffenen Bürger am meisten davon verärgert sind und am meisten davon Nachteile erwarten. Zum Beispiel hat es im Jahre 1990 1.096 Beschwerden nach dem Naturschutzgesetz gegeben. 1991 auch nicht ganz 1.000 und 1992 ebenso. Darin sind viele Schottergruben auch mit enthalten. Beim Wasserrecht waren es rund 100, beim Baurecht ist die Tendenz seit 1990 steigend, bei Forstrecht, Kulturflächen- und Jagdgesetz ist die Frequenz unterschiedlich, aber eigentlich relativ geringfügig. Allerdings geben diese Bundesgesetze den meisten Anlaß zur Kritik. 80 % der NÖ Kies- und Schottergruben könnten nach dem Bergrecht behandelt werden und werden es wahrscheinlich teilweise auch. Hier hat der Umweltanwalt keine Einflußmöglichkeit und hier ist auch dem ganzen Land nach der Raumordnung und nach dem Naturschutz keine Einflußmöglichkeit gegeben. Es ist auch ein Verschlechterung eingetreten, weil die aufschiebende Wirkung damit untergraben wurde. Also der Probebetrieb ein Jahr laufen kann und damit natürlich eine de facto-Gegebenheit dieser Anlagen vorhanden ist. Auch unser eigenes Abfallwirtschaftsgesetz wird großteils außer Kraft gesetzt durch diese Änderung des Berggesetzes, wonach zwei Materialien, nämlich Mergel und Kalke, in die Liste der Zuständigkeit nach dem Berggesetz aufgenommen wurden. Erfolge hat der Umweltanwalt erreicht mit einigen oberstgerichtlichen Entscheidungen. So zum Beispiel, wenn er bekämpft hat, wo nachträglich eine Umwidmung erfolgte, um einen vorher nicht richtigen Rechtszustand zu sanieren. Oder wo man versucht hat, durch Neuwidmung von Flächen zum Beispiel, weil andere Flächen angeblich nicht zur Verfügung standen, ein Ziel zu erreichen. All diese Dinge sind erfreulich. All das ist gut und schreitet auch in jene Richtung fort, wie ich anfangs erwähnt habe, daß er für alle Kompetenzen zuständig sein soll. So ist es natürlich auch beim Eisenbahnrecht. Hier ist auch eine gesetzliche Situation vorhanden, die der eigentlich vorbildlichen NÖ Umweltschutzgesetzgebung entgegenläuft. Es sind hier Tendenzen erkenntlich, die eher gegen die Umweltschutzbestimmungen laufen. Erlauben Sie mir daher, daß ich diesbezüglich einen Resolutionsantrag einbringe. Ich habe diesen Resolutionsantrag auch mit dem sozialdemokratischen Klub und dem freiheitlichen Klub vorher besprochen. Beide Klubs haben ersucht, diesem Resolutionsantrag beitreten zu dürfen, sodaß er nicht nur Resolutionsantrag des Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer heißt, sondern ein Resolutionsantrag der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer, Feurer und Ing.Weinmeier vorliegt (liest): "Resolutionsantrag der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer, Feurer und Ing.Weinmeier zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft 1990 - 1992. Die österreichische Umweltschutzgesetzgebung gilt im allgemeinen auch im internationalen Vergleich als wirksames Instrument zur Sicherung unserer Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen. Im Zuge des österreichischen EG-Beitritts betont Österreich den Wunsch nach Aufrechterhaltung seines hohen Standards beim Umweltschutz. Der Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft 1990 - 1992 hebt jedoch zwei Rechtsmaterien hervor, in denen dieser Standard noch nicht gegeben ist: Das österreichische Eisenbahnrecht kennt keine wirksamen Instrumentarien zum Schutz von Interessen der Anrainer an Eisenbahntrassen und berücksichtigt Gesichtspunkte des Umweltschutzes zu wenig effektiv. Umwelt- und Nachbarschutz existiert derzeit im Eisenbahngesetz nur unter dem Deckmantel des öffentlichen Interesses, das in seiner Unbestimmtheit die Vollziehung vielfach vor unlösbare Aufgaben stellt, den immissionsbelasteten Anrainern aber kein subjektives Recht auf Minimierung der manchmal gesundheitsgefährdenden Belastungen einräumt. In ähnlicher Weise berücksichtigt auch das Bergrecht Anrainerinteressen zu wenig: Das bergrechtliche Betriebsanlagenrecht kennt einen wesentlich engeren Anlagenbegriff als das Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung. Auch in diesem Punkt läßt sich keine sachliche Differenzierung für die unterschiedliche Ausgestaltung der Parteistellung und der Wahrnehmung der Interessen des Umweltschutzes in zwei nahe verwandten Rechtsmaterien finden. In beiden Rechtsbereichen ist der Bundesgesetzgeber daher dringend aufgerufen, im Interesse des Umweltschutzes und der Lebensqualität der Bürger diese Regelungslücken umgehend zu schließen. Die Gefertigten stellen daher den Antrag: Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, beim Bund intensiv dafür einzutreten, daß das Eisenbahnrecht und das Bergrecht umgehend an den allgemeinen Standard der österreichischen Umweltschutzgesetzgebung angepaßt werden." Ich darf diesen Resolutionsantrag überreichen und bitten, daß er entsprechend korrigiert wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages! Wie ich bereits erwähnt habe, halte ich es nicht für richtig, daß die Umweltanwaltschaft abschwimmt zu einem Vollzugsorgan. Daher bedaure ich ein wenig, so gut das gemeint ist, daß im Vorschlag der Umweltanwaltschaft zur Neuordnung der Gewerbeordnung, des Gewerberechtes manche Passagen enthalten sind, die eine Ähnlichkeit zum Vollzug durch Landesstellen erkennen lassen. Gemeint ist natürlich etwas sehr Richtiges durch die Umweltanwaltschaft: Daß nämlich Gesamtemissionen eines Betriebes festgelegt und festgestellt werden können. Und daß innerhalb eines Betriebes Rationalisierungen und Verbesserungen auch im Umweltbereich möglich sein sollten. An sich eine gute Idee, die allerdings darauf ausgerichtet ist, auch wieder mehr Verwaltung zu erzeugen. So ist es sicherlich sehr schwierig, ein Gewerbebuch zu führen. Es ist auch jetzt schon sehr schwer, das Wasserbuch oder das Naturschutzbuch zu führen. Zusätzlich wird damit natürlich Personal bei der Bezirkshauptmannschaft erforderlich. Es ist daher die Frage, ob Gesetze, die gut gemeint, aber schlecht vollzogen werden können, tatsächlich beschlossen werden sollen. Aber ich halte es für richtig, daß die Anregung des Umweltanwaltes aufgegriffen wird, daß man ausführlich darüber diskutiert und versucht, eine Lösung zu finden. Durch eine innerbetriebliche Kontrolle kann sicherlich das eine oder andere erreicht werden. Und ich habe hier von dieser Stelle schon des öfteren gefordert, daß Unterlagen, Gutachten, Ergebnisse, wo immer sie herkommen, eigentlich der Öffentlichkeit, jedenfalls aber den Verwaltungsstellen zugangbar gemacht werden müssen. Das heißt, sie müssen übermittelt werden, dann könnten Dinge, wie wir sie zum Beispiel in Kematen erlebt haben, nicht passieren. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen. Ein weiteres Problem ist natürlich dabei, wie man vorgeht bei Grenzwerten. Denn irgendwo muß auch im Gesamtbetrieb ein Grenzwert vorhanden sein, der allgemein Gültigkeit hat und wo der Stand der Technik nicht unbedingt sich nach dem Ausland orientiert. Sondern wir selbst müssen sagen können, daß man nicht von vornherein, was irgendwo auf der Welt erfunden wird, überall sofort anwenden muß. Wenn man davon ausgeht, daß man bemüht ist, die Umwelt zu erhalten, müssen eigene Wege auch vorhanden sein, muß auch das gelten und es muß vor allen Dingen auch für die Politik und für die Wirtschaft die Möglichkeit gegeben sein, den wirtschaftlichen Gesetzen zu entsprechen. Denn ich halte nichts davon wenn man sagt, man kann die Umwelt so erhalten wie sie ist, hat aber keinen weiteren Fortschritt. Daher möchte ich gerade im Zusammenhang mit der Sache in Kematen auf den Kollegen Keusch zu sprechen kommen. Kollege Keusch hat auch einen Resolutionsantrag gestellt, dem wir nicht beitreten werden. Nämlich jenem Antrag, in dem er gefordert hat, daß der Umweltanwalt mehr Personal bekommt. Und eigenes Personal bekommt, damit er umweltrelevante Dinge untersuchen kann. Beziehungsweise die Landesregierung, oder daß für jedes Viertel die Sachverständigen aufgestockt werden. Herr Kollege! Ich möchte folgendes erläutern dazu. Wenn ich dort fordere, daß Unterlagen vorgelegt werden, dann wäre das nicht passiert, daß ein Jahr lang dieses Untersuchungsergebnis in der Schublade aus taktischen Gründen liegen geblieben wäre. Sondern da hätte es, wenn diese Untersuchung vorgenommen wird, selbstverständlich sofort vorgelegt werden müssen. Das ist das eine. Das zweite ist, daß diese Sachverständigen ja nicht ständig am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wir haben in vielen Bereichen Mangel an Sachverständigen. Nicht nur bei der Behörde, sondern vielfach auch bei den Zivilingenieuren. Ich glaube, wir sollten hier Zeichen setzen und eher etwas unternehmen, daß diese Sachverständigen auch auf privater Ebene die entsprechende Auslastung und die entsprechenden Aufträge bekommen. Denn wenn man so viele Sachverständige pro Viertel einstellen muß, dann müssen die viele verschiedene Bereiche abdecken können. Das muß ein Chemiker sein, das muß ein Ökologe sein usw. Also eine Vielzahl von Sachverständigen wäre unter Umständen notwendig. Ich glaube, daß der bessere Weg der ist, daß man Zivilingenieure als Gutachter heranzieht. Ich gebe Ihnen recht, aber ich brauche nicht unbedingt für jedes Viertel einen eigenen Personalaufwand, der möglicherweise dann wieder kritisiert wird. (Abg. Keusch: Und in Kematen spielen wir uns wieder verdammt lange, bis etwas weitergeht!) Nein! Da spielen wir uns gar nicht lange. Landesrat Blochberger hat sofort, sobald dieses Gutachten bekannt war, agiert. Am nächsten Tag hat er bereits die entsprechenden Veranlassungen getroffen. Ich verstehe daher nicht und es ist verantwortungslos von einigen Kollegen in diesem Hause, die damit agieren und, weil wir jetzt vor Landtagswahlen stehen, jetzt versuchen, hier Versäumnisse zu unterstellen, die nicht da sind. Sondern, kaum war das da, hat das zuständige Regierungsmitglied sofort reagiert. Und ich möchte Ihnen auch sagen, laufend und täglich werden Untersuchungen vorgenommen. Und ich darf Ihnen auch sagen, wie es weitergehen wird. Gestern und heute sind Untersuchungen vorgenommen worden. Soweit mir bekannt ist, sind keine Ergebnisse vorhanden, die unseren Befürchtungen jetzt Rechnung tragen würden. Der Abschluß ist geplant für den 22.April 1993. Am 26.April soll mit den betroffenen Bürgern unter Vorsitz des Umweltanwaltes eine Bilanz diskutiert werden. Dann werden die Unterlagen vorliegen und man wird die weitere Vorgangsweise sicherlich bis ins Detail diskutieren müssen. Ich glaube, daß das eine verantwortungsvolle Vorgangsweise ist. Und ich habe kein Verständnis dafür, wenn einige Kollegen - zwar aus verständlichen Gründen, aber unter dem Deckmantel der Immunität - einfach falsche Dinge behaupten. Wenn ich dem Kollegen Ing.Weinmeier zuhorche und mir vor Augen führe, daß er tatsächlich manche Dinge sagt, die vollkommen aus der Luft gegriffen sind, dann habe ich dafür schlichtweg kein Verständnis. Es ist auch das falsch, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Weinmeier, im Zusammenhang mit den Nationalparks. Das Bergrecht verhindert den Nationalpark ganz sicherlich nicht. Das ist eine Kernmaterie. Außerdem ist es so, daß das auch nur mit einem Vertrag nach Art. 15a B-VG möglich ist. (Zwischenruf von Abg. Ing.Weinmeier.) Schreien stärkt zwar die Stimme, nicht aber die Argumente, glauben Sie mir das. Das ist schlichtweg falsch, glauben Sie mir! Reden Sie mit dem Umweltanwalt. Das ist nicht richtig, was Sie sagen. Sie haben mehrere Dinge gesagt, die einfach falsch sind. Unter dem Aspekt der bevorstehenden Landtagswahl, nehme ich an, Sie haben auch gesagt, daß wir zum Beispiel nicht die Solaranlagen fördern. Na selbstverständlich fördern wir die Solaranlagen. Landesrat Blochberger war in der Steiermark, hat die Selbstbau-Sätze gekauft, hat einige Schulen dazu ausgesucht, wo man in Selbstbaugruppen das verwirklicht. Wir fördern mit Wohnbauförderungsmitteln, mit Darlehen bis zu 20.000,-- Schilling aus der Wohnbauförderung diese Anlagen. Aber nicht nur bei einem Neubau, sondern auch bei der Althaussanierung. Dort gibt es den Annuitätenzuschuß. (Zwischenruf bei Abg. Ing.Weinmeier.) Wenn Sie das nicht wissen, kann ich nichts dafür. Aber es ist halt so, daß wir das so fördern und kein eigenes Mascherl dafür haben. Und wenn es Ihnen nicht paßt, dann kann ich auch nichts dafür. Aber es ist einfach falsch, wenn Sie sagen, daß es dafür keine Förderung gibt. Das ist rundweg falsch und ich kann Ihnen nur dem Aspekt der bevorstehenden Landtagswahlen zugute halten. (Zwischenrufe bei Abg. Ing.Weinmeier.) Sie wollen es sicherlich nicht wissen. Auch die Frage der Gutachten und der sogenannten Fälschung, der behaupteten Änderungen der Gutachten, das können Sie auch nur unter dem Deckmantel der Immunität sagen. Die Gutachten sind sicher nicht gefälscht worden. (Abg. Ing.Weinmeier: Nein! Das habe ich da! - Hält ein Konvolut hoch.) Sie können sagen, was Sie wollen, aber richtig ist es nicht! Richtig ist es nicht! (Unruhe im Hohen Hause.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte natürlich auch noch andere Dinge zur Sprache bringen. Ich möchte zur Sprache bringen, aus dem Bericht des Umweltanwaltes die Bereiche Jagd, Fischerei und Flächenschutz. (Unruhe im Hohen Hause.) Das ist nicht die Aktuelle Stunde, sondern ich werde Ihnen zum Abschluß sagen, warum ich mich damit beschäftige. Der Herr Umweltanwalt war nämlich der Meinung, daß man die Elche schützen müsse und eine Kommission unter Vorsitz der Umweltanwaltschaft eingesetzt werden sollte, um zu prüfen, wie solche Tiere überhaupt überleben könnten. Ich nehme das nun als Beispiel. Das gilt auch für andere Tierarten. Man darf und soll den Medien nicht immer nachlaufen. Es ist der Satz richtig, daß der Biotopschutz vor dem Artenschutz gilt. Es muß vorher überlegt werden, ob diese Tiere, die tausend Jahre nicht hier heimisch waren, noch eine Lebensberechtigung hier haben. Und wenn sie keine Lebensberechtigung haben, daß Millionenschäden dafür in Kauf genommen werden, dann können diese dem Einzelnen nur dann zugemutet werden, wenn die öffentliche Hand dafür auch das Geld zur Verfügung stellt. Deswegen habe ich dieses Beispiel genommen. Das stimmt natürlich auch für andere Tierarten. Und wir haben in Österreich sehr viele Dinge in der Richtung getan. Es darf aber auch nicht als Ausrede der Nachbar genommen werden, wenn zum Beispiel dann der Otter, den wir aussetzen, zufällig bei der Jagd in Tschechien erlegt wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einer der Schwerpunkte ist natürlich im Bericht der Umweltanwaltschaft das Naturschutzgesetz. Mit dem muß ich mich ein bißchen beschäftigen, weil ich im Jahre 1989 auch einen Antrag gestellt habe, daß dieses Gesetz dringend renoviert und novelliert werden müsse. Die Geschichte dieser Novellierung nur ganz kurz: Weder Landesrat Dr.Brezovszky noch Landesrat Wagner haben es zustande gebracht, daß zeitgerecht die Novellierung eingebracht wird. Richtig ist, daß nunmehr ein Novellierungsvorschlag vorliegt, der allerdings Dinge enthält, die nicht akzeptiert werden können. Die auch in der ganzen Gesetzwerdung kaum die Stellungnahmen der einzelnen Institutionen berücksichtigt haben. Ich sage das deswegen, weil es bedauerlich ist, daß zum Beispiel das Naturschutzgesetz nicht mehr beschlossen werden kann. Weil viele Dinge wieder ein Jahr aufgeschoben werden, ob es nun die Verhüttelung ist, ob es nun die Schottergruben sind, ob es andere Dinge sind. Wenn man aber jetzt glaubt, daß man innerhalb von einer Woche diese wichtige Materie erledigen kann, so gibt man sich sicherlich einer Täuschung hin. Und ich sage Ihnen auch den Grund, warum wir nicht zustimmen können. Der Grund ist der: Wenn zum Beispiel bewilligungspflichtig wird, daß natürliche Verjüngung, eine Fläche auf der von selber ein natürlicher Bewuchs erfolgt durch natürlichen Anflug, naturschutzrechtlich zu bewilligen ist, so glaube ich, ist das ein Zeichen dafür, daß diesem Gesetz so die Zustimmung nicht gegeben werden kann! Es wird daher in dieser Legislaturperiode leider nicht mehr behandelt werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedaure auch, daß einige rechtswidrige Verhüttelungen deswegen nicht beseitigt werden können, weil wir keinen entsprechenden Fonds haben für eine Ersatzvornahme. Manche scheuen sich natürlich, dies in die Wege zu leiten, wenn die finanzielle Bedeckung nicht gesichert ist. Ich glaube daher, daß die Anregung, die der Umweltanwalt in diese Richtung geben hat, gut ist. Daß man versuchen sollte, die Anregung aufzugreifen und einen entsprechenden Fonds zu schaffen, damit diese Mißstände möglichst beseitigt werden können. Nunmehr möchte ich zum Schluß meiner Ausführung die Resolutionsanträge, die eingebracht wurden, noch behandeln. Dem Antrag des Kollegen Friewald wird der sozialdemokratische Klub beitreten. Es ist eine einzige kleine Änderung dabei vorzunehmen, die ich Ihnen zur Kenntnis bringen möchte. Es heißt nicht, "kurzfristig sollte PVC in Anwendungsbereich für langlebige Produkte durch geeignete Alternativen ersetzt werden", sondern einfach, "PVC sollte durch geeignete Alternativen ersetzt werden". Den Resolutionsantrag des Kollegen Keusch betreffend die Aufstockung des Personals auf Grund der zahlreichen Verfahren habe ich in meinen Ausführungen bereits ausführlich behandelt. Ich darf Ihnen dazu mitteilen, daß der Klub der ÖVP nicht zustimmen wird. Dem Resolutionsantrag des Herrn Abgeordneten Keusch zum Bericht des Umweltanwaltes, die Schutzhütten betreffend, werden wir mit einer Änderung beitreten. Der Resolutionsantrag lautet dann (liest): "Resolutionsantrag der Abgeordneten Keusch und Dipl.Ing.Rennhofer zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft 1990 bis 1992. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat die dringende Notwendigkeit einer zusätzlichen Förderung für Sanierungsmaßnahmen der Schutzhütten der alpinen Vereine festgestellt. Demnach soll für einen Zeitraum von 10 Jahren rund 1 Milliarde Schilling in der Form investiert werden, daß ein Drittel durch Erhöhung der Subventionen des Bundes auf 30 Millionen Schilling, ein weiteres Drittel durch Eigenleistung und Eigenmittel der alpinen Vereine und schließlich ein weiteres Drittel durch Subventionen der Bundesländer in der gleichen Höhe wie durch das Bundesministerium aufgebracht werden soll. Tatsächlich subventioniert der Bund die Schutzhüttensanierungen seit 1992 mit jährlich 30 Millionen Schilling, wovon auch entsprechende Mittel niederösterreichischen Schutzhütten zugute kommen. Leider erfaßt die Aktion des Bundes aufgrund der Richtlinien die alpinen Schutzhütten in Niederösterreich nicht oder nur ungenügend. Diese Ökosanierungen sind jedoch auch in Niederösterreich nicht nur aus Gründen des Umweltschutzes, sondern auch für die Weiterentwicklung eines entsprechenden Standards im Interesse des Fremdenverkehrs unbedingt notwendig. Die Landesregierung und insbesondere die für den Umweltschutz bzw. Fremdenverkehr zuständigen Mitglieder der Landesregierung, LR Blochberger und LR Gabmann, werden aufgefordert, umgehend geeignete Maßnahmen zur Einbeziehung Niederösterreichs in die Ökosanierung der alpinen Schutzhütten zu setzen." Das ist deswegen notwendig, weil der Bund durch seine Richtlinien nicht alle Schutzhütten im Land Niederösterreich erfaßt hat. Daher ersuchen wir um eine entsprechende Änderung. Ich darf diesen Antrag ebenfalls überreichen. Zum Antrag betreffend die Luftqualität wird Kollege Treitler noch Stellung nehmen. Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich allen Beamten, die mit der Abfassung der Berichte befaßt waren, aufrichtig danken. Gestatten Sie mir auch noch zum Ende meiner Rede eine persönliche Bemerkung. Ich hatte das Glück, bei vielen für Niederösterreich wichtigen Gesetzen mitwirken zu können. Bei der Landeshauptstadt, bei Umweltgesetzen. Dabei konnte ich bei aller Meinungsunterschiedlichkeit viel Toleranz und Kompromißbereitschaft kennenlernen. Ich werde voraussichtlich zum letzten Mal in diesem Landtag das Wort ergriffen haben. Ich wünsche Niederösterreich ein weiteres Gedeihen in Frieden und in Wohlstand. Diesem Hause wünsche ich sachlich-richtige und vor allem menschliche Entscheidungen. Bei Ihnen allen meine sehr verehrten Damen und Herren möchte ich mich für die Annahme und Anerkennung meiner Eigenheiten bedanken und möchte für die entgegengebrachte Anerkennung, Wertschätzung, ja Kameradschaft Danke sagen. (Anhaltender Beifall aller drei Fraktionen im Hause.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Treitler. Abg. TREITLER (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Keusch hat einen Antrag auf Einrichtung von Dioxinmeßstellen im Raum Amstetten gestellt. Die Standorte für diese Meßstellen sind im Ozongesetz des Bundes geregelt. Seit August 1992 gibt es bereits mehrere Bemühungen und Vorstellungen, in diese bundesweite Dioxinmeßreihe aufgenommen zu werden, sodaß dieser Antrag eigentlich einer Wiederholung gleichkommt und diese Meßstelle, diese permanente und fixe Meßstelle durch periodische Messungen ersetzt werden soll. Im Einvernehmen darf ich nun folgenden gemeinsamen Antrag stellen, der diesen Antrag des Abgeordneten Keusch ersetzt (liest): "Resolutionsantrag der Abgeordneten Keusch und Treitler zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft 1990 bis 1992. Zur Kontrolle der Umweltbelastungen durch Dioxin ist seitens des Bundes beabsichtigt, in Österreich eine Anzahl von geeigneten Meßstationen zu errichten. Dabei ist an periodische Messungen gedacht. Die ungewöhnlich hohen Dioxinbelastungen im Raum Amstetten lassen es sinnvoll erscheinen, derartige Messungen auch in diesem Bereich regelmäßig durchzuführen, um allenfalls auch rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen setzen zu können. Derartige Messungen wurden bereits wiederholt seitens des Landes gefordert. Die Landesregierung und insbesondere das für Umweltfragen zuständige Mitglied der Landesregierung, LR Blochberger, werden aufgefordert, bei den zuständigen Stellen des Bundes vorstellig zu werden und dahin zu wirken, daß regelmäßige Dioxinmessungen auch im Raum Amstetten durchgeführt werden, wobei erforderlichenfalls das Land Niederösterreich die Vorfinanzierung übernehmen sollte." DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing.Weinmeier. Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Hoher Landtag! Zu den fünf Resolutionsanträgen darf ich jetzt auch noch einmal unseren Standpunkt festhalten. Zum Antrag betreffend Eisenbahnrecht und Bergrecht des Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer wurde schon gesagt, daß wir diesem Antrag gerne beitreten. Antrag betreffend Sanierung von Schutzhütten: Diesem Antrag werden wir zustimmen. Ich betone aber, daß wir nicht wollen, daß man vielleicht daraus herauslesen könnte, daß ein Massentourismus für diesen Bereich des Fremdenverkehrs gewünscht wird. Ich unterstelle dies dem Antragsteller nicht, aber ich betone das trotzdem noch einmal. Auch dem Antrag bezüglich der Dioxinmeßstelle im Raum Amstetten werden wir zustimmen. Ich war nur persönlich der Meinung, daß das schon längst eingeleitet worden wäre. Den Antrag betreffend Sachverständiger hat schon Herr Kollege Dr.Kremnitzer beantwortet. Dem Antrag bezüglich des PVC von Herrn Abgeordneten Friewald würden wir auch gerne beitreten. Ich darf jetzt noch ein paar Berichtigungen sagen zum Herrn Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer. Wobei ich vorher nicht anstehe, auch zu sagen, daß ich Ihren Einsatz und Ihr Engagement, das Sie für den Umweltschutz in Niederösterreich geleistet haben, schätze. Trotzdem habe ich sehr oft bedauert, daß Sie immer wieder in den Umweltdebatten, in denen meistens in der Reihenfolge zuerst ich und später Sie gesprochen haben, gemeint haben, Sie müßten mir Dinge unterstellen, die ich nicht so gesagt habe. Ich habe nie an dieser Stelle gesagt, daß es in Niederösterreich keine Solarförderung gibt. Ich habe auch heute in meiner Wortmeldung gesagt, daß es keine effiziente Solaranlagenförderung gibt. Ich habe auch heute, wenn ich mich recht erinnere gesagt, daß es über Wohnbauförderung und Althaussanierung eine Förderung gibt, aber daß die eben nicht effizient ist. Das ist meine Meinung und das möchte ich noch einmal klarstellen. Bezüglich der Fälschung des Gutachtens darf ich Ihnen sagen, daß dieser Vorwurf, wenn er auch sehr hart formuliert ist, in der Tat stimmt. Ich zeige Ihnen hier ein Papier, das Originalgutachten und das veröffentlichte, reduzierte Gutachten, wovon dieser entscheidende Absatz heraus kopiert wurde. (Abg. Ing.Weinmeier hält zwei Schriftstücke hoch.) Das ist für mich eine Fälschung. Auch der Gutachter selbst hat das in dieser Richtung klassifiziert. (Abg. Spiess, Treitler: Das ist doch keine Fälschung! - Abg. Hülmbauer: Aus Gründen des Datenschutzes wurde das herausgenommen! - LR Blochberger: Das fällt unter "Amtsverschwiegenheit"!) Unter Amtsverschwiegenheit kann ich auch den Namen dieser Firma durch ein A. oder B. ersetzen, das wäre durchaus möglich gewesen. Ich bin sehr wohl der Meinung, daß man hier ganz bewußt diesen Absatz herausgenommen hat. (Abg. Keusch: Die feine englisch Art ist es nicht gerade, solch' ein Gutachten zu veröffentlichen, aber o.k.) Zum dritten darf ich noch sagen zu meiner Behauptung Nationalpark und Berggesetz. Ich bin kein Umweltjurist, der Dinge behauptet, die nicht abgesichert wären. Ich weiß aber, daß die internationalen Richtlinien zur Genehmigung eines Nationalparkes im Fall Nationalpark Donauauen nicht eingehalten sind. Natürlich können wir einen Nationalpark in Österreich errichten und diesen so nennen. Aber international anerkannt wird er nur dann, wenn durch verfassungsrechtliche Gesetze sichergestellt ist, daß es in diesem Nationalpark keinen rechtmäßig abgesicherten Eingriff mehr gibt. Das heißt, in dem Moment, da es, wie dies durch das Berggesetz gegeben ist, eine rechtlich abgesicherte Eingriffsmöglichkeit in den Nationalpark gibt, zum Beispiel für irgendeine Gewinnung von Material, wird dieser Nationalpark von der internationalen Kommission als solcher nicht anerkannt. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. Das ist Tatsache. (Beifall bei der FPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Die Rednerliste ist erschöpft. Die Berichterstatter haben das Schlußwort. Berichterstatter Abg. TRABITSCH (ÖVP): Ich verzichte! Berichterstatter Abg. Ing.EICHINGER (ÖVP): Ich verzichte! Berichterstatter Abg. DIRNBERGER (ÖVP): Ich verzichte! DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Umwelt-Ausschusses, Zahl 455/B-15/1 betreffend NÖ Umweltbericht 1992): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung ÖVP und SPÖ; Ablehnung FPÖ.) (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Umwelt-Ausschusses, Zahl 527/B-24/1 betreffend Tätigkeitsbereich der NÖ Umweltanwaltschaft): Einstimmig angenommen! (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Europa-Ausschusses, Zahl 512/U-1/1, betreffend Änderung des NÖ Umweltschutzgesetzes 1984): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung ÖVP und SPÖ; Ablehnung FPÖ.) Wir kommen zur Abstimmung der Resolutionsanträge. Ich lasse über den Resolutionsantrag der Abgeordneten Friewald, Feurer und auch die Freiheitliche Partei ist diesem Antrag beigetreten, abstimmen. (Nach Abstimmung darüber): Einstimmig angenommen! Ich lasse über den Antrag der Abgeordneten Keusch, Dipl.Ing.Rennhofer abstimmen, der sich mit der Sanierung der Schutzhütten beschäftigt. (Nach Abstimmung darüber): Einstimmig angenommen! Ich lasse über den Antrag des Abgeordneten Keusch betreffend Aufstockung der Sachverständigen abstimmen. (Nach Abstimmung darüber): Abgelehnt! (Zustimmung SPÖ und FPÖ; Ablehnung ÖVP.) Ich lasse über den Antrag der Abgeordneten Keusch und Treitler abstimmen, der sich beschäftigt mit der Frage der Dioxinmeßstellen. (Nach Abstimmung darüber): Einstimmig angenommen! Ich lasse über den Antrag der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer, Feurer und auch Herr Kollege Ing.Weinmeier ist dem beigetreten, in der angepaßten Form abstimmen, der sich mit der Frage der Anpassung des Eisenbahnrechtes und des Bergrechtes beschäftigt. (Nach Abstimmung darüber): Einstimmig angenommen! Bei der Verhandlung wurde von Abg. Dr.Kremnitzer und Abg. Rennhofer der Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung des Herrn Landesrates Blochberger, Zahl 530/A-5/47, betreffend Tarife der NÖ Umweltschutzanstalt zur Kenntnis zu nehmen. (Nach Abstimmung darüber): Einstimmig angenommen! Ich beabsichtige, die Geschäftsstücke Zahl 536/D-1/6 und 537/L-1/6 wegen des sachlichen Zusammenhanges unter einem zu verhandeln. Berichterstattung und Abstimmung sollen jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Buchinger, zu den Zahlen 536/D-1/6 und 537/L-1/6 zu berichten. Berichterstatter Abg. BUCHINGER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf über die Zahl 536/D1/6 berichten: Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Änderung der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL-Novelle 1993) vor. Im wesentlichen sind es zwei Änderungen, die erstens bedingt sind durch Anpassung an das Bundesrecht. Hier hat es Veränderungen in der Pflegefreistellung gegeben. Verbesserungen gibt es im Freizeitausgleich von 1 zu 1,5, weiters Verbesserungen in Abfertigungsbelangen. Der zweite Punkt sind Maßnahmen, die die Trennungsgebühr betreffen. Vor allem im Zuge der Dezentralisierung, bei der es eine Verlegung von Beamtenposten gibt, ist eine Neugestaltung notwendig. Der Vorlage ist auch eine sehr vorbildliche Kostenaufstellung angeschlossen. Ich darf daher namens des Verfassungs-Ausschusses den Antrag stellen über die Vorlage der Landesregierung betreffend der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL-Novelle 1993) und über die Anträge mit Gesetzentwürfen der Abgeordneten Litschauer, Uhl, Böhm, Helene Auer, Dipl.Ing.Toms, Rupp Anton, Kurzreiter, Sivec, Sauer, zur Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPLNovelle 1993), gemäß § 29 LGO betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976, Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976, Änderung der NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 und Änderung des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977 (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL-Novelle 1993) wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Der dem Antrag der Abgeordneten Litschauer, Uhl u.a. gemäß § 29 LGO beiliegende Gesetzenwurf betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 wird ge- nehmigt. 3. Der dem Antrag der Abgeordneten Litschauer, Uhl u.a. gemäß § 29 LGO beiliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 wird genehmigt. 4. Der dem Antrag der Abgeordneten Litschauer, Uhl u.a. gemäß § 29 LGO beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 wird genehmigt. 5. Der dem Antrag der Abgeordneten Litschauer, Uhl u.a. gemäß § 29 LGO beiliegende Gesetzesentwurf betreffend die Änderung des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977 wird genehmigt. 6. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich darf weiters zur Zahl 537/L-1/6 berichten: Es handelt sich um die Änderung des LandesVertragsbedienstetengesetzes. Hier handelt es sich um grundsätzlich dieselben Maßnahmen für die Vertragsbediensteten. Weiters sind noch Anpassungen bei der Studienbeihilfe vorgesehen. Auch hier ist wieder im Detail eine Aufstellung der entsprechenden Kosten aus dem Antrag zu ersehen. Ich darf daher den Antrag des Verfassungs-Ausschusses stellen über die Vorlage der Landesregierung, betreffend Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (LVBG-Novelle 1993) (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der vorliegende Gesetzentwurf, betreffend Änderung des Landesvertragsbedienstetengesetzes (LVBG-Novelle 1993) wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich darf bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt der Herr Abgeordneter Preiszler. Abg. PREISZLER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Sie haben bereits gehört durch den Antragsteller, daß es hier mit diesen Gesetzesvorlagen um ein ganzes Konvolut von Änderungen, Anpassungen, an EG-Rechtsnormen geht und im wesentlichen, könnte man sagen, keine aufregenden oder gravierenden Änderungen vorliegen. Es geht lediglich um verschiedene Anpassungen an das Bundesrecht der Bundesbediensteten der allgemeinen Verwaltung in den Pflegebereichen. Das heißt, die Pflegefreistellung und die Abgeltung für diverse Freizeitausgleiche zum einen. Zum zweiten geht es- und das ist schon etwas gravierender - um die Dezentralisierungsbestrebung in Anbetracht der bevorstehenden Verlegung des Amtes der NÖ Landesregierung nach St.Pölten. Im Zusammenhang mit dieser Übersiedlung nach St.Pölten müssen natürlich die Paragraphen, die die Trennungsgebühr bzw. die Trennungszuschüsse regeln, geändert werden um hier den Rechtsnormen gerecht zu werden. In der Erläuterung zu § 4 Abs.8 heißt es dann: "Die Absicht Österreichs, den Europäischen Gemeinschaften beizutreten und die Bemühungen zur Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraumes machen es notwendig, daß auch Landesbedienstete durch Praxisaufenthalte unmittelbare Erfahrungen gewinnen können". Bei Einrichtungen in den EG- und EFTA-Ländern sollen sie sich vertraut machen. Soweit so gut. Ich glaube aber, daß wir vielleicht schon in dieser Causa etwas zu spät dran sind. Ich darf nur verweisen, daß der freiheitliche Landtagsklub sich die Mühe gemacht hat, in einer Exkursion verschieden Einrichtungen zu sehen. Etwa im Büro Bangemann uns umzusehen, um hier einmal so in gröberen Zügen die ganze Causa mit der EG aufzunehmen. Und ich glaube, daß es sehr wertvoll war, daß wir hier uns einiges angesehen haben. Weil ich schon meine, daß hier in dieser Problematik man nicht genug Erfahrung sammeln kann und auch rechtzeitig beginnen muß, sich mit den gesetzlichen Normen dieses komplexen Marktes, wenn er zu uns kommt, auch vertraut zu machen. Ich hoffe, aber, daß es hier bei diesem - und wir heißen es für gut, daß auch die Beamten der Länder sich mit dieser Gesetzesmaterie vertraut machen sollten. Und das hoffen wir sehr, daß es nicht in der Form geschieht vielleicht, daß manche glauben, daß sie hier irgendwo Urlaub machen in Spanien, in Griechenland, um dort die Einrichtungen dieser EG-Länder zu begutachten. Vor allem sollten es auch diejenigen Beamten sein, die - sicherlich jetzt nichts gegen ältere Beamte, die kurz vor der Pension stehen dem Lande Niederösterreich noch einige Jährchen zur Verfügung stehen. Und nicht dann anschließend nach dieser Exkursion vielleicht in Pension gehen. Es wäre vielleicht auch ratsam, so wie wir gesehen haben, daß verschiedene Bundesländer der Bundesrepublik eigene Einrichtungen in Brüssel geschaffen haben, wo sie vor Ort bei oder vor den Verhandlungen die Interessen der einzelnen Bundesländer wahrnehmen. Das wäre auch eine Überlegung, ob es nicht auch für Niederösterreich gut wäre, vor allem in Wirtschaftsbereichen vorstellig zu werden, um unsere Wirtschaft auch entsprechend zu repräsentieren. Ich weiß schon, daß es natürlich für die Bundesrepublik, die ja weitaus größer ist und auch wirtschaftlich potenter, notwendiger sein wird als für uns. Aber trotzdem wäre die Möglichkeit gegeben, zu prüfen, ob es nicht von Vorteil wäre, ähnliche Einrichtungen - über die Kostenfrage müßte man noch sprechen - zu schaffen. Aber was ich jetzt schon kritisieren muß, ist, obwohl ja der Herr Landeshauptmann in seiner Antrittsrede und schon im September 1992 zur Öffnung und Erneuerung gesagt hat, daß - ich lese Ihnen nicht das Ganze vor, Sie können es nachlesen - eine Dezentralisierung durch Verlagerung von Entscheidungen auch auf die untere Ebene vor Ort und eine Deregulierung durch Eindämmung der Gesetzesflut erforderlich ist. Wenn ich mir aber jetzt den Gesetzestext anschaue und nur den § 71 herausnehme: Hier wird in mehr als zwei Seiten langen Abhandlungen allein abgesprochen über die Entschädigung bei Mehrdienstzulagen und bei Überstundenleistungen. Also das ist ein wirklich verwirrender Paragraph. Und wenn man hier nicht ein Personalist oder ein Besoldungsrechtler ist und jahrzehntelang damit Erfahrung hat, wird man hier schwer durchblicken. Und ich meine schon, daß ja, wie versprochen, der Herr Landeshauptmann, vor allem auch der Herr Kollege Litschauer, der jetzt oberster Personalvertretungschef ist und den Herrn Kollegen Böhm abgelöst hat, daß die vielleicht doch einige kürzere Bestimmungen in verständlicher Form bringen hätten können, um hier nicht seitenlange Abhandlung zu schaffen, die im wesentlichen so glaube ich vielleicht in drei, vier Absätzen - so steht es nämlich im analogen Bundesrecht zu den Entscheidungen über die Trennungsgebühr - sicherlich auch zu machen gewesen wären. Im großen und ganzen gibt es hier keine gravierenden Dinge, das habe ich schon gesagt. Es geht lediglich, was hier nicht steht in dieser Regierungsvorlage, um die Höhe dieser Mehrkosten, die uns die hohe Beamtenschaft kosten wird bei der tatsächlichen Übersiedlung nach St.Pölten. Es wird sicherlich nicht mit einigen wenigen Millionen abgetan sein. Sondern ich schätze schon, niemand kann jetzt die tatsächlichen Kosten voraussehen, daß es Kosten in -zigfacher Millionenhöhe sein werden. Und ich würde schon bitten, daß man hier auch künftig in Betracht zieht, bei Neuaufnahme von Beamten - natürlich müssen wir niederösterreichweit die Beamten nehmen - daß man hier nicht mit so eklatanten Kosten konfrontiert würde. Wir werden trotz allem diesem Bericht positiv zustimmen. Wir bitten aber sehr wohl, Überlegungen anzustellen, ob es nicht mit dem EG-Recht einfacher ginge. Und wir würden uns auch dann wünschen, daß hier vielleicht in einem Jahr oder auch früher die Erfahrung, die dort wirklich gesammelt wurde, geklärt wird. Und auch dann eine Kostenrechnung anzustellen, was uns diese Beschickung von niederösterreichischen Fachbeamten kosten wird. (Beifall bei der FPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Litschauer. Abg. LITSCHAUER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Mein Vorredner macht es mir heute sehr leicht, dieses Thema zu behandeln. Nämlich die Dienstrechtsgesetze, wie sie uns von der Berichterstattung vorgestellt wurden. Ich möchte festhalten, daß nach längerer Zeit nunmehr wieder dem Landtag eine Reihe von Dienstrechtsgesetzen vorliegen, die vor allem das Dienstrecht der Landesbediensteten und der Gemeindebediensteten regeln soll. Der Bogen spannt sich natürlich schon sehr weit, aus dem Bereich der Familienpolitik, aus dem Bundesrecht und aus Notwendigkeiten, die bereits angewendet werden. Vor allem natürlich ergeben sich bestimmte Forderungen, die die Dienstnehmervertretung seit Jahren aus der Kollegenschaft aufgenommen hat und nun wiedergegeben hat. Gerade der Landesdienst hat natürlich im Zusammenhang mit der zu errichtenden Landeshauptstadt eine Reihe von Wünschen deponiert und ich bin sehr froh darüber, daß diese Möglichkeit auch seitens des Dienstgebers akzeptiert wird. Nämlich, weil wir wissen, daß mit der Verlegung der Landesregierung nach St.Pölten doch eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen unmittelbar und direkt betroffen sein werden. Daher ist das notwendig, da für diese Kolleginnen und Kollegen eine völlig neue Situation entsteht, der man auch mit den entsprechenden dienstrechtlichen Maßnahmen Rechnung tragen muß. Als dieser Beschluß zur Landeshauptstadt gefaßt wurde im Jahr 1986, hat das sofort zur Folge gehabt, daß auch Überlegungen angestellt wurden im Bezug auf Dezentralisierungsschritte innerhalb der Landesverwaltung. Gleichzeitig wurden auch Gedanken deponiert hinsichtlich einer Verwaltungsreform. Ich darf festhalten, daß diese Ideen und Überlegungen nunmehr schon konkretisiert wurden. Eine Vielzahl von Dezentralisierungsmaßnahmen wurde bereits gesetzt. Ich kann mir ersparen, sie im Detail zu erwähnen. Wichtig ist natürlich, daß im Zusammenhang mit dieser Dezentralisierung auch das Land einen Teil dieser Erschwernisse, die für Bedienstete entstehen, mit übernimmt. Und so geschieht es auch, wie schon von meinem Vorredner angeführt wurde, daß etwa die Trennungsgebühr oder der Trennungszuschuß nunmehr sich in Zukunft vereinfacht darstellt. Und das ist schon ein Beitrag, weil Sie mich direkt angesprochen haben, Herr Kollege Preiszler, als Obmann der Personalvertretung, ein Beitrag von uns gewesen, vereinfachte Bestimmungen zu schaffen. Dieser ursprüngliche Trennungszuschuß und die Trennungsgebühr heißt nunmehr neu Versetzungsgebühr und hat zum Inhalt zwei, drei Punkte, dich ich kurz erwähnen darf. Erstens wird versucht, den Anspruchszeitraum zu verlängern, um damit eben die bereits von mir erwähnten Belastungen den Landesbediensteten besser abzugelten. Zweitens wurde erstmals der Weg beschritten, daß man auch den ledigen Landesbediensteten, die ja genauso betroffen sind wie verheiratete, diese Möglichkeit einräumt. Und daß man hier eben mit dieser einfachen Form der Versetzungsgebühr auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung betrieben hat. Ich sehe also schon einen weiteren Schritt in Richtung Deregulierung. Genau das, was unser verehrter Herr Landeshauptmann in seiner Antrittsrede erklärt hat. Weiters ist es so, daß wir meinen, daß mit der Dezentralisierung es notwendig wird, auch eine andere Form oder zumindest die gesetzlichen Rahmenbestimmungen zu schaffen für eine Neugestaltung von Dienstzeitregelungen. Daher sind auch Rahmenbedingungen enthalten, daß wir in Zukunft im Verordnungswege angepaßte Situationen, ich denke da vor allem an die Teilzeitbeschäftigten, eine bessere, eine praxisbezogene und vor allem eine effizientere Form der Dienstregelung zustande bringen können. Auch das, glaube ich, ein Weg, der durchaus positive Erwähnung verdient. Drittens, die von Ihnen erwähnten Außendienstüberstunden, Herr Kollege Preiszler. Hier, glaube ich, ist ein epochaler Schritt gelungen. Daß man mit diesem Dienstrechtsinstitut nunmehr jenen Kolleginnen und Kollegen, die verstärkt im Außendienst eigentlich eine sehr starke Serviceleistung erbringen, daß diese Serviceleistung in Zukunft auch so abgegolten werden soll, wie sie sich darstellt, wie sie es verdient. Denn bisher werden die Außendienstüberstunden ja nur zur Hälfte angerechnet. Und ich glaube, das mag auch ein Grund sein, daß wir gerade im Bereich der technischen Sachverständigen zur Zeit feststellen müssen, daß einige technische Sachverständige, die schon im Dienststand waren, wieder den Dienst quittiert haben. Weil sie einfach mit dieser Besoldung nicht ganz zufrieden waren. Wir glauben, daß wir mit dieser Neuerung, mit dieser Außendienstüberstundenregelgung sicherlich einen Beitrag leisten, auch in Zukunft vermehrt dieses qualifizierte Personal zu bekommen. Und eines freut mich bei diesen Gesetzesnovellen: Daß wir bei der sogenannten Freizeitausgleichregelung einen etwas anderen Weg gehen als auf Bundesebene. Wir werden diesen Schritt der Freizeitabgeltung wie er auf Bundesebene vorgesehen ist, nicht erst mit 1.Jänner 1993 schon mitgehen. Sondern wir werden mit 1.Jänner 1994 die gesamte Regelung, nämlich des Freizeitausgleiches, im Verhältnis der Barabgeltung von 1 zu 1,5 sowohl für die Landes- als auch für die Gemeindebediensteten machen. Das kommt der Kollegenschaft, aus verschiedenen Berichten weiß ich das bereits, doch sehr entgegen. Eine Besonderheit, die ich erwähnen möchte, ist, daß in der landesgesetzlichen Regelung die Überstunden in der Nachtzeit nicht durch Freizeit, sondern bar abgegolten werden. Diese Abweichung vom Bundesdienstrecht liegt durchaus im Interesse der Dienstgeberseite, aber auch im Interesse der Dienstnehmer. Und es ist auch ein Beitrag, meine verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, gerade in Richtung jener Berufe, deretwegen wir gemeinsam schon wiederholt diskutiert haben. Nämlich Abhilfe zu schaffen bzw. Anreize zu bieten, daß wir mehr Pflegepersonal bekommen. Wenn wir diese Nachtdienststunden abgelten in Bezahlung, ist die bessere Effizienz gegeben und geht uns nicht durch Freizeitabgeltung die an sich schon sehr reduzierte Zahl der Pflegebediensteten noch mehr womöglich verloren. In der Reisegebührenvorschrift sehe ich einen Weg, der insbesondere auch Signalwirkung haben könnte für die Bestimmungen auf Bundesebene oder für die Bundesbediensteten. Wir wollen hier einen Versuch machen, daß diese drei Gebührenstufen, die es zur Zeit gibt in der neuen Gesetzeslage auf zwei zusammengefaßt werden sollen. Wobei uns vorschwebt, in Zukunft nur eine Gebührenstufe zu haben für jene Landesbediensteten, die Außendienst versehen. Daß mit einer Gebühr der Aufwand abgegolten werden soll. Denn ich glaube, es ist nicht sehr sinnvoll, daß man die Außendienstabgeltung vom Einkommen des Bediensteten abhängig macht. Denn das Gulasch und die Semmel ist für jeden gleich teuer. Daher sollte man diesen Weg, der so positiv anklingt in diesen Dienstrechtsgesetzen, auch weiter gehen. Meine verehrten Damen und Herren! Die Pflegefreistellung, die auch heute schon angesprochen wurde, ist in den landesgesetzlichen Bestimmungen deshalb notwendig geworden, weil es ein Nachvollziehen einer Bundesbestimmung ist, die es bereits seit Jänner 1993 gibt. Nämlich, daß unter bestimmten Voraussetzungen eine zweite Woche Pflegefreistellung gewährt werden kann für jene Fälle, wenn in der Familie etwa bei den Kindern das zuletzt geborene Kind noch nicht älter als 12 Jahre alt ist. Wie gesagt eine Anpassung, die sich ergeben hat. Nun, meine verehrten Damen und Herren, möchte ich schon zum Schlusse kommen. Ich glaube, daß es hier sicherlich eine Diskussion dort und da gibt, daß diese dienstrechtlichen Verbesserungen auch mit Kosten verbunden sind. Das ist eine natürliche Tatsache. Aber sie ist unbedingt notwendig, um auch im Bereich der Landesverwaltung hier entsprechend motivierte, engagierte und besonders qualifizierte Mitarbeiter auch in der Zukunft zu haben. Aus der Sicht meiner Fraktion ist mit den vorliegenden Novellen jedenfalls eine den Gegebenheiten entsprechende Umsetzung gerechtfertigter Forderungen und Anliegen der Dienstnehmer des Landes und der Gemeinden einerseits sowie die notwendige Anpassung an verfassungsrechtliche Vorgaben andererseits erfolgt. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß bei allen Regelungen auch auf die Verwaltungsökonomie und eine möglichst einfache Vollziehbarkeit der Bestimmungen ein bedeutendes Augenmerk gelegt wurde. Namens meiner Fraktion werden wir dieser vorliegenden Gesetzesmaterie die Zustimmung geben. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Die Rednerliste ist erschöpft, der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. BUCHINGER (ÖVP): Ich verzichte! DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Verfassungs-Ausschusses, Zahl 536/D-1/6, betreffend DPL-Novelle 1993 und Änderung der vier zitierten Gesetze): Einstimmig angenommen! (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Verfassungs-Ausschusses, Zahl 537/L-1/6, betreffend LVBG-Novelle 1993): Einstimmig angenommen! Ich beabsichtige, die Geschäftsstücke, Zahlen 525/H-2/11 und 526/H-2/12 wegen des sachlichen Zusammenhanges unter einem zu verhandeln. Berichterstattung und Abstimmung sollen jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher den Herrn Abgeordneten Hiller, zur Zahl 525/H-2/11 zu berichten. Berichterstatter Abg. HILLER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte namens des Finanzund Wirtschafts-Ausschusses zur Landtagszahl 525/H-2/11. Schloß Riegersburg, an der mährischen Grenze gelegen, zählt zu den bedeutensten Barockbauten Niederösterreichs. Seine Geschichte reicht in das 14.Jahrhundert zurück. 1730 beauftragte Siegmund Friedrich Reichsgraf Khevenhüller den österreichischen Landschaftsbaumeister Franz Anton Pilgram, einen Schüler Lukas von Hildebrandts mit der barocken Umgestaltung. Das Barockschloß Riegersburg wurde in den letzten Jahren einer gründlichen Restaurierung unterzogen. Das Thema der heurigen Landesausstellung ist die "Familie". Jede Zeit entwickelt ihre eigenen Vorstellungen zur idealen Familie. Ob dieses Ziel, das damit geschaffen wird, auch angestrebt und erreicht wird, hängt vom Einzelnen ab. Er muß versuchen, seine Ideale zu verwirklichen, um die Schwierigkeiten zu bewältigen, die sich in der Konfrontation mit der Realität einstellen. Ein Ziel der Landesausstellung ist es, aufzuzeigen, welchen Veränderungen diese Ideale unterworfen sind, woran ihre Verwirklichung manchmal scheitert und wer die Leidtragenden sind. Leihgaben verschiedener Provenienz dominieren in der Landesausstellung. Vor allem aus Deutschland, Ungarn, Liechtenstein, Schweiz, Polen, Niederlande und den USA kommen zahlreiche, kaum bekannte Exponate. In den mit einzelnen Leihgebern abgeschlossenen Leihverträgen haftet das Land Niederösterreich vom Abtransport der Leihexponate vom Eigentümer bis zur Rückstellung derselben an die Leihgeber. Der Umfang dieser Haftung entspricht international üblichen Haftungsmodalitäten bei Kunstausstellungen. Vielfältig sind die Sicherheitsmaßnahmen, die zum Schutze der kostbarsten Exponate getroffen werden. Würde für die Kunstwerke eine Versicherung bei Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden, müßte ein beachtlicher Teil des Gesamtbudgets der Landesausstellung für die Prämienzahlung verwendet werden. Der Versicherungswert der Leihgaben für die NÖ Landesausstellung 1993 mit dem Titel "Familie - Ideal und Realität" im Barockschloß Riegersburg beträgt 290 Millionen Schilling. Ich stelle daher folgenden Antrag (liest): "Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Landeshaftung für die Landesausstellung "Familie - Ideal und Realität" im Barockschloß Riegersburg 1993. Der Hohe Landtag wolle beschließen: Für die Leihgaben der Landesausstellung "Familie - Ideal und Realität" im Barockschloß Riegersburg im Jahre 1993 wird die Haftung des Landes Niederösterreich mit einer Gesamthöhe von S 290.000.000,-- übernommen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Kurzbauer, zur Zahl 526/H-2/12 zu berichten Berichterstatter Abg. KURZBAUER(ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Die gemeinsam mit dem Indian Council for Cultural Relations vorbereitete Ausstellung "Magische Hände - Sinnliche Künste aus Indien" auf Schloß Schallaburg im Jahr 1993 stellt eine der bisher bedeutendsten Expositionen über Indien dar. In den mit den einzelnen Leihgebern abgeschlossenen Leihverträgen haftet das Land Niederösterreich vom Abtransport der Leihexponate vom Eigentümer bis zur Rückstellung derselben an die Leihgeber. Der Umfang dieser Haftung entspricht international üblichen Haftungsmodalitäten bei Kunstausstellungen, Haftung von "Nagel zu Nagel". Auf Grund der Versicherungssumme würden die Prämien für die Versicherung der Objekte bei Versicherungsgesellschaften einen beträchtlichen Teil der budgetären Mittel, die für diese Ausstellung zur Verfügung stehen, beanspruchen. Der Versicherungswert der Leihgaben für die Ausstellung "Magische Hände - Sinnliche Künste aus Indien", beträgt 65 Millionen Schilling. Ich darf daher namens des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest): "Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Landeshaftung für die Ausstellung "Magische Hände - Sinnliche Künste aus Indien" auf Schloß Schallaburg im Jahre 1993. Der Hohe Landtag wolle beschließen: Für die Leihgaben der Ausstellung "Magische Hände - Sinnliche Künste aus Indien" auf Schloß Schallaburg im Jahre 1993 wird die Haftung des Landes Niederösterreich mit einer Gesamthöhe von S 65,000.000,-- übernommen." Herr Präsident, ich bitte, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Wöginger. Abg. WÖGINGER (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Im Mittelpunkt der diesjährigen Landesausstellung, die auf Schloß Riegersburg im Weinviertel veranstaltet wird, soll das Thema Familie stehen. Da darf erwartet werden, daß auch der Wandel aufgezeigt wird, dem die Familie im Laufe der Zeit unterlag und wohl auch künftig unterliegen wird. Es bedarf nicht der Betonung, daß die funktionierende Familie das Ideal ist. Aber auch die Veranstalter wissen - und sie weisen im Untertitel darauf hin - daß es eine Diskrepanz zwischen Ideal und Realität gibt. Daß sich das Rollenbild der Familie in der Gesellschaft ändern wird, hat schon Henrik Ibsen erahnt, als er um die Jahrhundertwende sein Schauspiel "Nora" schrieb. Nora verläßt in Vorwegnahme der dann später um sich greifenden Emanzipation der Frau das sogenannte Puppenheim, in das ihr Mann, der Patriarch, sie zu zwingen versucht. Und es nimmt nicht Wunder, daß eine Autorin unserer Zeit, Elfriede Jelinek das Stück fortschreibt, indem sie der Frage nachgeht, was geschehen war, nachdem Nora ihren Mann verlassen hatte und damit die ganze Problematik der auf sich gestellten, nach Gleichberechtigung und Gleichbehandlung strebenden Frau aufgreift. Waldmüller hat auf einem seiner Gemälde die Familie in ergreifender Eintracht dargestellt. Aber in dieser Biedermeier-Naivität gibt es die Familie vielfach nicht mehr. Der Aufgabe, Kinder zu umsorgen widmen sich heute in sehr anerkennenswerter und durchaus erfolgreicher Form auch Alleinerzieher. Es gibt zahlreiche kinderlose Ehepaare und es gibt nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, die so mancher Familie, in der das Zusammenleben zu wünschen übrig läßt, als Modell dienen könnten. Nicht weniger als ein Drittel aller Ehen, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, endet vor dem Scheidungsrichter Und ein Viertel aller heute 30jährigen Frauen denkt überhaupt nicht daran, zu heiraten. Auch das ist zu konstatieren, wenn von der Familie zu reden ist. Und selbst die Familie als eine Institution, als eine Einrichtung, wie sie uns vorschwebt, ist nicht immer der Hort der Geborgenheit, wie uns das diverse Fensehserien vorzugaukeln versuchen. Die Ludwig Boltzmann-Gesellschaft zur Erforschung zwischenmenschlicher Beziehungen hat eine Dunkelziffer erhellt, die erschreckend ist. Jede fünfte in einer Beziehung lebende Frau ist Opfer körperlicher Gewalt und die Züchtigung und Mißhandlungen von Kindern berechtigt erst recht, vom Tatort Familie zu sprechen. Wie aber soll, muß man sich fragen, der Weg friedvollen Zusammenlebens gegangen werden, wenn er sich schon in so manchen Familien als ungangbar erweist? Krankt es an den Umgangsformen in der Familie, kann es auch keine gesellschaftliche, keine politische Kultur geben. Man muß, wenn man sich mit dem Thema Familie befaßt, auch diese Situation sehen, die die Soziologen seit langem alarmiert. Und auch die Ausstellung wird sich, das ist zu hoffen, nicht in Schönfärberei erschöpfen, sosehr uns allen an der heilen, glücklichen Familie liegt. Denn alle Probleme zu negieren, hieße einer Entwicklung Vorschub leisten, mit der wir uns selbstverständlich nicht einverstanden erklären wollen. Und die wir auch nicht gutheißen können. Schon von ihrer Struktur her ist ja die romantischverklärte Familie vielfach zum Klischee geworden. Die Großfamilie, in der Generationen unter einem Dach lebten, gibt es faktisch nicht mehr. Die Kinder verlassen viel früher, als das noch vor einigen Jahrzehnten der Fall war, das elterliche Haus und das Reich der Frau beschränkt sich längst nicht mehr auf die Küche. In Österreich gehen 76,2 % der Männer einer Erwerbstätigkeit nach, aber auch schon 72,8 % der Frauen. Und auch in Niederösterreich hat die Zahl der unselbständig erwerbstätigen Frauen in den letzten Jahren neuerlich, und zwar um 14,2 %, zugenommen. Dabei resultiert dieser Trend zur Berufstätigkeit der Frau, wie aus der NÖ Familienstudie hervorgeht, nur zu 47 % aus finanziellen Notwendigkeiten. Der Rest geht auf die von der Frau selbst erwünschte Entfaltung als Persönlichkeit zurück, auf ihre Interessen und auf ihre Neigungen. Es muß deshalb die Aufgabe der Gesellschaft sein, ihr, der Frau nämlich, Wahlfreihalt zwischen Haushalt und Beruf zu gewährleisten. Und der Familie, in der die Frau einem Beruf nachgeht, Unterstützung zu geben. Etwa auch in Form zweckmäßiger Kinderbetreuungseinrichtungen. Daß es da ein Manko an Kinderkrippen gibt, in denen die Kleinkinder berufstätiger Mütter eine familienergänzende Versorgung finden, wird man nicht in Abrede stellen können. Im Lichte all dieser Fakten hat es schon Kassandra-Rufe gegeben, daß das Ende der Familie in Sicht ist. Sie sind wieder verstummt, weil sich gezeigt hat, daß der Beruf der Frau und ihre Mutterpflichten nicht in einem Gegensatz zueinander zu stehen brauchen. Und weil die Familie als Keimzelle unserer Gesellschaft einfach unverzichtbar bleibt. Schließlich leben 85 % der Österreicherinnen und Österreicher in Familien. Die Familien sind zwar kleiner geworden, weil noch zur Jahrhundertwende vier Kinder in einer Familie die Regel waren, während heute die Familien mit einem Kind und maximal zwei Kindern überwiegen. Aber Sie bleiben dennoch die Grundfesten unserer Zukunft, die keine Perspektive hätte, gäbe es die Familie nicht. Wenn die Ausstellung auf Schloß Riegersburg, die sich als Bekenntnis zur Familie verstehen wird, die Problematik nicht ausspart, die sich heute in vielfacher Form um die Familie rankt, dürfen wir uns auf die Landesausstellung 1993 sicher freuen. Wir, ich meine damit meine Fraktion, stimmen daher auch gerne der Landeshaftung für die Leihgaben zu, wie wir gleichzeitig auch der Haftung für die Objekte der Schallaburg-Ausstellung "Magische Hände - Sinnliche Künste" unsere Zustimmung geben. Zweck der geplanten Ausstellung auf der Schallaburg ist es, uns in das Kunsthandwerk Indiens einzuführen, wo man sich wie in keinem anderen Land auf Kunstfertigkeit versteht. Daß während dieser Ausstellung Meister aller Sparten bei ihrer Arbeit zu sehen sein werden, darf als Beitrag zum multikulturellen Konsens in der Welt betrachtet werden. (Beifall bei der SPÖ, einigen Abgeordneten der ÖVP und Abg. Preiszler.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Knapp. (Präsident Mag.Romeder übernimmt den Vorsitz.) Abg. KNAPP (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Geschätzte Damen und Herren! Die heurige NÖ Landesausstellung im Barockschloß Riegersburg, die dem Schwerpunktthema Familie gewidmet ist, signalisiert mit der inhaltlichen Ausrichtung den Stellenwert, den das Land Niederösterreich der Familie einräumt. Haben sich Formen und Art des Zusammenlebens im Laufe der Zeit geändert, steht heute immer mehr außer Streit, daß die Familie stärker denn je als jener Ort erkannt wird, in dem der Mensch als ganze Person erlebt, geliebt, akzeptiert, behandelt, unterstützt und gefördert, wo also Selbstentfaltung ermöglicht und Solidarität praktiziert wird. Familie bedeutet aber auch Bewältigung des Alltages mit all seinen vielfältigen Problemen. Rasche und wirksame Hilfestellung ist dabei vielfach notwendig. So hat am 12.Jänner 1993 Frau Landeshauptmannstellvertreter Liese Prokop in einer Pressekonferenz die Sinnhaftigkeit der NÖ Familienpolitik eindrucksvoll unterstrichen, die durch laufende Verbesserungen auf sich ändernde wirtschaftliche Situationen eingeht. Prokop damals abschließend mit der erfreulichen Feststellung: Fast 10 Jahre nach dem Inkrafttreten des NÖ Familiengesetzes erweist sich Niederösterreich mit den Verbesserungen weiterhin als das führende Familienland. Da die vereinten Nationen das Jahr 1994 zum Jahr der Familie erklärt haben, kann die heurige NÖ Landesausstellung als erste große Aktivität österreichweit im Vorfeld dieses UNO-Jahres gelten. Der Leitsatz der UNO für 1994, "International year of the family, bulding the smallest part of democracy and the head of society" stellt zweifellos eine starke thematische Einstimmung für die Landesausstellung dar. Das Logo der UNO wird auch bewußt auf den zentralen Werbeträgern der Landesausstellung wie Plakat, Katalog etc. vertreten sein. Rund 1.200 Leihgaben aus zahlreichen inund ausländischen Sammlungen werden auf der Riegersburg optimal die Geschichte der Familie, vor allem der letzten zwei bis drei Jahrhunderte dokumentieren. Dem Thema entsprechend ist klar, daß in der architektonischen Gestaltung der Exposition besonders auf eine kindergerechte Präsentation geachtet wird. Damit bietet die heurige Landesausstellung die Möglichkeit, daß Erwachsene wie Kinder aktiv diese Thematik erleben können. Es wird im Freigelände und im Schloßpark Einrichtungen geben, wo alte, heute nicht mehr gebräuchliche Spiele selbst ausprobiert werden können. Dem kreativen Vergnügen werden also keine Grenzen gesetzt. Verschiedene Stationen laden dabei zum Mitmachen ein. Und natürlich wird im Ausstellungsbereich auch die Interessensvertretung der NÖ Familien ihre Serviceeinrichtungen vorstellen. Nicht nur am Ausstellungsort selbst, am Barockschloß Riegersburg werden den Besucher ergänzende Programme kultureller, folkloristischer und gastronomischer Art geboten, sondern die gesamte Region ist bemüht, den zahlreich erwarteten inund ausländischen Gästen erlebnisreiche und vergnügliche Stunden zu bieten. Hier sei vor allem das neu geschaffene internationale Radnetz Retzerland - Znaimerland erwähnt, wo die kulturellen und landwirtschaftlichen Kostbarkeiten der Region auf einem der fünf Radwege erlebt werden können. Ein weiterer Themenschwerpunkt wird den Märchen, Sagen und Mythen beiderseits der Grenze gewidmet sein. Für jene Besucher, die besonders die Natur erleben möchten, bietet das Thayatal in einem der reizvollsten und romantischsten Landschaftsteilen Niederösterreichs eine ungemein abwechslungsreiche Fauna und Flora entlang des ehemaligen Eisernen Vorhanges. In beispielhafter Zusammen- arbeit aller regionaler und lokaler Tourismuseinrichtungen mit der zuständigen Abteilung des Landes wurden zahlreiche qualifizierte Rahmenprogramme erstellt, die diese Region auch in Zukunft verstärkt als lohnenswerten Aufenthalts- und Erholungsraum ausweist. Damit möchte ich einige grundsätzliche Feststellungen zur Landesausstellung treffen. Die NÖ Landesausstellungen sind seit den 60er Jahren fester Bestandteil des NÖ Kulturangebotes. Das jährliche Ausstellungsbudget umfaßt ca. 24 Millionen Schilling. Dazu kommen Aufwendungen für nötige Umbauten, Renovierungen und Adaptierungen im Umfeld, die einen wichtigen Impuls für die gesamte Wirtschaft und damit für die Sicherung der Arbeitsplätze bedeuten. Ich darf das zum Beispiel an der Riegersburg kurz anführen: Renovierung des Schlosses, ca. 20 Millionen Schilling. Straßenbau und Nebenanlagen, Sanierungsmaßnahmen im Zuge der Erweiterung durch die Straßenbauabteilung 1 Hollabrunn, Straßenmeisterei Retz, 7 Millionen. Und die Baumaßnahmen der Stadtgemeinde Hardegg, die die Renovierung und Neugestaltung diverser Einrichtungen vorsehen, etwa 10 Millionen Schilling. Nicht zu vergessen bitte, die Investitionen der Gastwirte und Heurigenbetriebe in weiterer Millionenhöhe. Vom touristischen und damit wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet ist die NÖ Landesausstellung zusätzlich zum kulturellen Aspekt eine Gelegenheit, die jeweilige Region intensiv zu bewerben und deren Image zu steigern. Wobei neben dem unmittelbaren Effekt auf den daraus resultierenden nachhaltigen Nutzen zu achten ist. Dieser Effekt ergibt sich allein aus der Tatsache, daß durch die Landesausstellung zusätzlich mehrere hunderttausend Besucher in die Region kommen und dadurch Gastronomie und Hotellerie wesentlich profitieren. Und natürlich auch ihre Umsätze steigern. Von der Aktualität und Attraktivität des Angebotes hängt es jedoch ab, ob der Besucher angeregt wird, wiederzukommen und eventuell einen Urlaub in der Region zu verbringen. Diesen längerfristigen Nutzen zu erreichen ist das Ziel der begleitenden Werbemaßnahmen. Von seiten der NÖ Tourismuswerbung wurde in den vergangen Jahren bereits verstärkt für die Landesausstellung in Riegersburg geworben. Zum Beispiel durch Förderung von Begleitprospekten, Ausflugsangebote, Werbung bei inund ausländischen Messen sowie einige Pressekonferenzen und Presseaussendungen. Die Vernetzung von Kultur und Tourismus hat sich als zielführend erwiesen und sollte in Hinkunft noch verstärkt werden. Kulturtourismus ist eines der erfolgreichsten Marktsegmente im NÖ Tourismus. Als Wiege Österreichs ist Niederösterreich reich an kulturellen Schätzen, die Anziehungspunkte für in- und ausländische Gäste bieten. Nützen wir auch in Zukunft die Chance, diese Kulturgüter den Menschen zugängig zu machen. Erkennen wir aber auch immer wieder die Verantwortung, diese Güter zu schützen und der Nachwelt zu erhalten. Und seien wir stolz auf unser Land, das weit öfter als allgemein bekannt Impulsgeber für geistige und kulturelle Erneuerungen in Europa war und ist. Damit darf ich zum zweiten großen kulturellen Geschehen überleiten, die Ausstellung auf der Schallaburg "Magische Hände - Sinnliche Künste aus Indien." 1993 setzt die Schallaburg als internationales Ausstellungszentrum des Landes Niederösterreich seine Tradition fort, ein Fenster nach außen zu sein und damit Begegnungsstätte fremder Kulturen. Der Subkontinent Indien ist im Norden vom Himalaya und seinen Ausläufern begrenzt, ihm zu Füßen dehnen sich die gewaltigen Ebenen Industans, durchflossen von den heiligen Flüssen Ganges und Hindus. Von diesem Land mit 200 Sprachen und einer dreieinhalbtausend-jährigen, bis heute lebendigen Kultur, mit 800 Millionen Bewohner nach China das volkreichste der Erde, ist aber zumeist nur ein Bruchteil und das nur als Klischeebild bekannt. Schon in den ältesten Statuetten, Siegeln und kunstvoll verzierten Tongefäßen aus vorgeschichtlicher Zeit kann man die Grundzüge indischer Ästhetik erkennen. Als dann im zweiten Jahrtausend vor Christus während der Einwanderung der Indo-Iraner die früheste Kultur zum Teil unterging, zum Teil umgeformt wurde, scheinen gewisse traditionelle Formen bereits fixiert. Aus diesen einheimischen Wurzeln und vielen von außen kommenden Befruchtungen durch die iranisch-zentralasiatisch-vorderorientalische und letztlich kollonial-europäische Welt entstand das uns heute bekannte Bild der indischen Ästhetik und Ikonologie. Als in der Zeit der Romantik erstmals indisches Gedanken- und Kulturgut im größeren Umfang in Europa bekannt wurde, erkannte man zwar grundsätzliche Übereinstimmung, vor allem im Bild des Gottes der Liebe, also in dem griechischen Eros und dem indischen Kama als Ursprung der Welt. Dagegen entrüstete man sich in der viktorianischen und der wilheminischen Epoche über die sinnliche Bilderwelt Indiens in Literatur und Kunst und verdrängte ganze Bereiche der buddhistischen und hinduistischen Geisteskultur aus dem Gedankenkreis. Wenn auch fremde Eroberer, Muslime, Engländer die letzten 800 Jahre regierten, so erschließt sich dem Besucher das heutige Indien noch immer aus seine Traditionen. Nicht nur die Sakralbauten, sondern auch der Tagesablauf, das Straßenbild und die Gesellschaftsordnung, die Kasten werden bis heute von der Religion bestimmt. Und das heißt in Indien vor allem Hinduismus. Die renommiertesten Kunsthandwerker Indiens, Glas- und Wandmaler, Intarsienschnitzer, Weberinnen, Spielzeugmacher, Marionettenspieler, Geschichtenerzähler und Ausdruckstänzer, Juweliere und Bildhauer zeigen auf der Schallaburg ihr Können und geben so Zeugnis von der noch immer lebendigen Kunstfertigkeit, den "Magischen Händen". Ein hoher Prozentsatz der rund 300 Leihgaben kommt aus dem Handwerkmuseum in Delhi und anderen indischen Sammlungen. Aber auch Leihgaben aus dem Museum für Völkerkunde in Wien, dem Indischen Museum in Berlin und aus Privatsammlungen werden bei dieser Ausstellung zu sehen sein. Erstmals wird heuer auf der Schallaburg für diese Ausstellung eine speziell auf Schulklassen abgestimmtes museumspädagogisches Programm angeboten. Die Begegnung mit einer uns fernen Kultur soll neugierig machen, Toleranz und Verständnis für Fremdes und Neues fördern. Die Schüler können selbst kreativ sein und mit den Kunsthandwerkern arbeiten. Nach dem Ausstellungsrundgang wird in eigens dafür adaptierten Räumlichkeiten die Möglichkeit geboten, gemeinsam über das Gesehene und Erlebte zu reflektieren und zu diskutieren. Wir haben also in Niederösterreich durch unsere aktive Kulturpolitik die Voraussetzungen geschaffen, die großen Möglichkeiten zu nützen, die sich für unser Land aus den historischen Entwicklungen ergeben. Es geht nun um die Chance, weiterhin als wirtschaftliche und geistig-kulturelle Drehscheibe zwischen Ost und West zu wirken. Dafür haben wir gearbeitet und darum wollen wir uns auch weiter bemühen. In diesem Sinne darf ich mitteilen, daß unser Klub den vorliegenden Anträgen die Zustimmung geben wird. Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren darf ich noch abschließend alles Gute wünschen. Es ist in diesem Hause meine erste und sicher auch meine letzte Rede. Ich möchte die Gelegenheit noch benützen, Danke zu sagen für die freundliche Aufnahme und für die vielen Freundschaften, die sich auch im Laufe der kurzen Zeit ergeben haben. Ich wünsche dem Hohen Haus und Ihnen alles Gute, Glück auf für die Zukunft! Dankeschön. (Beifall aller drei Fraktionen des Hohen Hauses.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Eine weitere Wortmeldung liegt nicht vor, die Berichterstatter haben das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Ich verzichte! Berichterstatter Abg. HILLER (ÖVP): Ich verzichte! PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses, Zahl 525/H-2/11 betreffend Landeshaftung für die Landesausstellung "Familie - Ideal und Realität"): Einstimmig angenommen! (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses, Zahl 526/H-2/12 betreffend Landeshaftung für die Ausstellung "Magische Hände - Sinnliche Künste aus Indien"): Einstimmig angenommen. Hohes Haus! Ich beabsichtige die Geschäftsstücke 523/H-11/12-, 524/H-11/13-, 538/H-11/14-, 539/S5/9-, 540/S-5/10- und 546/H-11/15- wegen des sachlichen Zusammenhanges unter einem zu verhandeln. Berichterstattung und Abstimmung sollen jedoch wie üblich getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher unter diesen Voraussetzungen den Herrn Abgeordneten Kautz, zu den Zahlen 523/H-11/12, 524/H-11/13, 538/H11/14, 546/H-11/15 zu berichten. Berichterstatter Abg. KAUTZ (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf vorerst zu 523/H-11/12 berichten. Von seiten des Kommunalgipfels vom 9.Jänner und 9.April 1992 wurde die Errichtung einer Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe im A.ö. Krankenhaus Mistelbach zur Planung freigegeben. Das Projekt entspricht dem derzeit geltenden Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen, LGBl.8000/22-3. Es ist eine unbedingte Notwendigkeit zum Abbau des akuten Personalmangels im Bereich der Gesundheitsberufe, das heißt, sowohl das Krankenpflegefachpersonals als auch der medizinisch-technischen Dienste. Die projektierten Gesamtherstellungskosten des Projektes belaufen sich auf 90 Millionen Schilling, davon werden projektsvorbereitende Planungskosten in Höhe von 6 Millionen Schilling angesprochen. Bei den projektierten Gesamtkosten handelt es sich um gemittelte Richtpreise auf Preisbasis Jänner 1992. Auf Grundlage der geschätzten Gesamtkosten von 90 Millionen Schilling errechnet sich im Falle der Leasingfinanzierung eine voraussichtliche Belastung des Landesbudgets in Höhe von 7,688.630,-Schilling auf sieben Jahre und 4,220.028,-- für weitere 18 Jahre, also insgesamt 129,780.914,-Schilling. Da die errechneten Zahlungen auf einem gemittelten Schätzpreis basieren, sind sie im Hinblick auf die tatsächlichen Zahlungsleistungen als nicht fix anzusehen. Die endgültige Leasingrate kann erst nach Vorliegen der Endabrechnungssumme ermittelt werden und ist demzufolge auch abhängig von erfolgten Valorisierungen, KRAZAF-Leistungen und Zinsentwicklungen bis Baufertigstellung. Weiters sind in dieser Berechnung die Bauzinsen nicht enthalten. Die Planungskosten werden durch Aufrechnung auf die Gesamtherstellungskosten in die Leasingrate eingerechnet, sind aber allein für sich nicht leasingfähig. Es können daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben über die Belastung des Landesbudgets für die Planung allein gemacht werden, wenn das Bauvorhaben in der Folge leasingfinanziert wird. Die genaue Projektbeschreibung des Investitionsvorhabens sowie die Angaben der Folgekosten und die derzeit abschätzbare Belastung des Landesbudgets exklusive Bauzinsen, ausgehend von dem derzeitigen Finanzierungssystem sind aus den Beilagen A und B ersichtlich. Ich darf namens des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses folgenden Antrag stellen über die Vorlage der Landesregierung betreffend A.ö. Krankenhaus Mistelbach, Ausbau einer Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Die projektsvorbereitenden Planungskosten in der Höhe von S 6,000.000,-- für das Investitionsvorhaben "Ausbau einer Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe" im A.ö. Krankenhaus Mistelbach mit geschätzten Gesamtkosten von S 90,000.000,-- (Preisbasis Jänner 1992) werden grundsätzlich genehmigt. 2. Der Anwendung eines außerbudgetären Sonderfinanzierungsmodells wird zugestimmt. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die Gewährung des 80%igen Landesbeitrages für die projektsvorbereitende Planung des Investitionsvorhabens zuzusichern. Die Ermächtigung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 70 Abs.2 NÖ KAG 1974, LGBl. 9440-7. Bezogen auf die Gesamtherstellungskosten exklusive Bauzinsen errechnet sich auf der Grundlage der derzeit geltenden Rahmenbedingungen eine jährliche Belastung des Landes im Fall einer Leasingfinanzierung im Ausmaß von 8,5 % der Gesamtinvestitionskosten für die ersten 7 Jahre und 4,7 % für die restlichen 18 Jahre. Die für das Landesbudget aus der Projektrealisierung erwachsenden Belastungen werden erst nach erfolgter Planung abschätzbar sein." Ich darf den Herrn Präsidenten ersuchen, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich erlaube mir, beim zweiten Antrag, Landeskrankenhaus Wr.Neustadt, Neubau der Radioonkologie, nur den Antrag vorzulesen. Die Einleitung unter Hinweis auf den Spitalsgipfel und die anderen Rahmenbedingungen sind analog dem ersten Antrag zu verstehen. Ich darf daher den Antrag stellen (liest): "Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend A.ö. Krankenhaus Wr.Neustadt, Neubau für Radioonkologie, Baulos 18. Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die projektsvorbereitenden Planungskosten in der Höhe von S 22,500.000,-- für das Investitionsvorhaben "A.ö. Krankenhaus Wr.Neustadt, Neubau für Radioonkologie" mit geschätzten Gesamtkosten von S 322,000.000,-- (Preisbasis 1.1.1992) werden grundsätzlich genehmigt. 2. Der Anwendung eines außerbudgetären Sonderfinanzierungsmodells wird zugestimmt. 3. Falls sich die Errichtung einer eigenen Bettenstation aus medizinischen und fachlichen Gründen als unumgänglich erweist, wird zur Kenntnis genommen, daß sich die Gesamtkosten gemäß Punkt 1 um einen Schätzbetrag von maximal rund S 45 Millionen erhöhen können, wobei die projektsvorbereitenden Planungskosten in Höhe von S 22,500.000,-- unverändert bleiben. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die Gewährung des 60%igen Landesbeitrages für die projektsvorbereitende Planung des Investitionsvorhabens zuzusichern. Die Ermächtigung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 70 Abs.2 NÖ KAG 1974, LGBl.9440-7. Die Beteiligung des Landes Burgenland ist im Sinne obiger Bestimmungen als Leistung Dritter zu sehen. Bezogen auf die Gesamtherstellungskosten exklusive Bauzinsen errechnet sich auf der Grundlage der derzeit geltenden Rahmenbedingungen, eine jährliche Belastung des Landes im Falle einer Sonderfinanzierung im Ausmaß von 3,9 % der Gesamtinvestitionskosten auf 20 Jahre. Die für das Landesbudget aus der Projektrealisierung erwachsenden Belastungen werden erst nach erfolgter Planung abschätzbar sein." Das nächste Bauvorhaben betrifft das A.ö. NÖ Landeskrankenaus Mödling. 4.Bauabschnitt, 1.Bauetappe (Umbau des Altgebäudes) und Zielplanung. Im A.ö. NÖ Landeskrankenhaus Mödling ist die Realisierung des 4.Bauabschnittes, der den Umbau des Altgebäudes, den Zubau des Bettentraktes Ost, die Sanierung und Aufstockung des Bettentraktes Nord, die Sanierung der Ostfassade des Bettentraktes und die Aufstockung der Unfall "B" und der Röntgenabteilung umfaßt, erforderlich. Das zur Beschlußfassung vorliegende Projekt umfaßt den Umbau des Altgebäudes und stellt somit die 1.Bauetappe des vierten Bauabschnittes dar. Die geschätzten Gesamtherstellungskosten dieses Vorhabens, auf Basis gemittelter Richtpreise, belaufen sich auf 123,850.000,-- Schilling (Preisbasis Jänner 1991). Die projektsvorbereitende Planung ist abgeschlossen und die Ausschreibung über rund 80 % des Projektumfanges durchgeführt, sodaß die grundsätzlich Genehmigung für die Durchführung des Bauvorhabens "4.Bauabschnitt, 1.Bauetappe" erfolgen kann. Bei der Beurteilung muß jedoch der 4.Bauabschnitt als Ganzes gesehen werden, da die Realisierung der ersten Bauetappe die Errichtung des gesamten vierten Bauabschnittes mit einem geschätzten Gesamtkostenvolumen von 380 Millionen Schilling (Preisbasis Jänner 1991) zwingend nach sich zieht. Weiters sind nach heutigen Schätzungen weitere Ausbaukosten von S 117,600.000,-- also insgesamt S 497,600.000,-- (Preisbasis Jänner 1991) notwendig, um das Landeskrankenhaus Mödling auf einen modernen, in Niederösterreich üblichen Standard zu bringen. Dazu kommen noch einige kleinere Projekte deren Kosten derzeit noch nicht quantifiziert werden können. Auf Grundlage der geschätzten Gesamtkosten für die erste Bauetappe des vierten Bauabschnittes von 124,850.000,-- Schilling errechnet sich im Falle einer Leasingfinanzierung eine voraussichtlich Belastung des Landesbudgets in der Höhe von 14,172.859,-- auf 7 Jahre und 7,631.676,-- Schilling auf weitere 18 Jahre, also insgesamt 236,580.181,-Schilling. Ich darf daher folgenden Antrag namens des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses stellen (liest): "Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend A.ö. NÖ Landeskrankenhaus Mödling 4.Bauabschnitt, 1.Bauetappe (Umbau des Altgebäudes) und Zielplanung. Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Durchführung des Investitionsvorhabens "A.ö. NÖ Landeskrankenhaus Mödling, 4.Bauabschnitt, 1.Bauetappe, Umbau des Altgebäudes" mit geschätzten Gesamtkosten von S 124,850.000,-- (Preisbasis Jänner 1991) wird genehmigt. Die Realisierung des Investitionsvorhabens zieht die Errichtung des gesamten 4.Bauabschnittes mit einem geschätzten Gesamtkostenvolumen von S 380,000.000,-- (Preisbasis Jänner 1991) zwingend nach sich. 2. Die Zielplanung für das Gesamtausbaukonzept des a.ö. NÖ Landeskrankenhauses Mödling wird zur Kenntnis genommen. 3. Der Anwendung eines außerbudgetären Sonderfinanzierungsmodells wird zugestimmt. Bezogen auf die Gesamtherstellungskosten exklusive Bauzinsen errechnet sich, auf der Grundlage der derzeit geltenden Rahmenbedingungen, eine jährliche Belastung des Landes im Falle einer Leasingfinanzierung im Ausmaß von 11,4 % der Gesamtinvestitionskosten für die ersten 7 Jahre und 6,1 % für die restlichen 18 Jahre. Die für das Landesbudget aus der Projektrealisierung erwachsenden Belastungen werden erst nach erfolgter Planung abschätzbar sein. 4. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung des Landtagsbeschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Als nächstes darf ich berichten über Geschäftsstück 546/H-11/15, A.ö. Krankenhaus Eggenburg, erster Bauabschnitt, Errichtung von gemeinsam mit dem Landespensionisten- und Landespflegeheim zu nutzenden infrastrukturellen Versorgungs- und Behandlungseinrichtungen. Im Kommunalgipfel am 9.Juli 1991 wurde das Projekt "Krankenhaus Eggenburg, Sanierung als Sonderkrankenanstalt" freigegeben. Nunmehr soll ein Teil des Projektes, die Errichtung der gemeinsam mit dem NÖ Landespensionistenund Pflegeheim zu nutzenden infrastrukturellen Versorgungs- und Behandlungseinrichtungen wie zum Beispiel Küche, Therapieeinheit, Eingangszone, Kapelle und Energieversorgung realisiert werden. Durch den Zusammenhang mit dem NÖ Landespensionistenund Pflegeheim soll die Errichtung dieser Einrichtungen aus wirtschaftlichen Überlegungen vorgezogen werden, um einen verlorenen Aufwand zu vermeiden. Bei der Beurteilung des Projektes muß jedoch in Betracht gezogen werden, daß die Errichtung der infrastrukturellen Einrichtungen die Gesamtsanierung des Krankenhauses zwingend nach sich zieht. Diese Gesamtsanierung der Krankenanstalt als Sonderkrankenanstalt soll zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden. Die projektierten Gesamtherstellungskosten des Projektes belaufen sich auf 80 Millionen Schilling, davon werden projektsvorbereitende Planungskosten in der Höhe von 6 Millionen Schilling angesprochen (gemittelte Richtpreise auf Preisbasis Jänner 1991). Auf Grundlage der geschätzten Gesamtkosten von 80 Millionen Schilling errechnet sich im Falle einer Leasingfinanzierung eine voraussichtliche Belastung des Landesbudgets in der Höhe von 5,322.100,-Schilling auf sieben Jahre und 2,929.699,-- Schilling auf weitere 18 Jahre, also insgesamt 89,989.282,-- Schilling. Im Zuge der Projektsverwirklichung kann eine exakte Kostenzuordnung zwischen Krankenhaus- und NÖ Landespen- sionisten- und Pflegeheim erfolgen mit einer entsprechenden Verringerung der den Krankenhausbereich betreffenden Leasingrate. Ich darf daher namens des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Die projektsvorbereitenden Planungskosten in der Höhe von S 6,000.000,-- für das Investitionsvorhaben "A.ö. Krankenhaus Eggenburg, Errichtung von gemeinsam mit dem NÖ Landespensionisten- und Pflegeheim zu nutzenden infrastrukturellen Versorgungs- und Behandlungseinrichtungen (1.Bauabschnitt)" mit geschätzten Gesamtkosten von S 80,000.000,-werden grundsätzlich genehmigt. 2. Der Anwendung eines außerbudgetären Sonderfinanzierungsmodells wird zugestimmt. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die Gewährung des 60 %igen Landesbeitrages für die projektsvorbereitende Planung des Investitionsvorhabens zuzusichern. Die Ermächtigung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 70 Abs.2 NÖ KAG 1974, LGBl. 9440-7. Bezogen auf die Gesamtherstellungskosten exklusive Bauzinsen errechnet sich, auf der Grundlage der derzeit geltenden Rahmenbedingungen eine jährliche Belastung des Landes im Falle einer Leasingfinanzierung im Ausmaß von 6,6 % der Gesamtinvestitionskosten für die ersten 7 Jahre und 3,7 % für die restlichen 18 Jahre. Die für das Landesbudget aus der Projektrealisierung erwachsenden Belastungen werden erst nach erfolgter Planung abschätzbar sein." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, über die eingebrachten Anträge die Diskussion zu eröffnen und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich danke für die Berichte und Anträge. Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Buchinger, zu den Zahlen 539/S-5/9 und 540/S-5/10 zu berichten. Berichterstatter Abg. BUCHINGER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf über die Zahl 539/S-5/9, betrifft Landes-Pensionistenheim Holla-brunn, Zubau einer Pflegeabteilung, berichten. Der Landtag von Niederösterreich hat am 4.März 1992 ein gesamt-niederösterreichisches Ausbauund Investitionsprogramm für die NÖ Landes-Pensionistenund Pflegeheime beschlossen. In der Realisierung dieses Programmes sieht nun die Vorlage den Ausbau des Hollabrunner Pflegeheimes bzw. als Zubau zum alten Heim eine Pflegestation vor. Eine Gesamtschätzung auf Grund einer Ausschreibung von 80 % liegt bereits vor in einer Größenordnung von 108,393.000,-- Schilling Herstellungskosten. Dazu kommen noch Nebengebühren und Grundkosten von ungefähr fünf Millionen, sodaß die gesamten Herstellungskosten voraussichtlich 113,928.600,-- Schilling betragen werden. Die Finanzierung soll durch Einbringung von Strukturmitteln über 10 Millionen des KRAZAF erfolgen und darüber hinaus durch Leasingfinanzierung mit einer Laufzeit von 25 bzw. 7 Jahre. Ich darf namens des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses den Antrag stellen über die Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Landes-Pensionistenheim Hollabrunn, Zubau einer Pflegeabteilung (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Das Bauprojekt "NÖ Landes-Pensionistenheim Hollabrunn, Zubau einer Pflegeabteilung" mit geschätzten Gesamtherstel- lungskosten (inkl. Grund- und Nebenkosten) in der Höhe von S 113,928.600,-- netto (Preisbasis: Dezember 1992) wird grundsätzlich genehmigt. Für die budgetmäßige Bedeckung wird in den kommenden Jahren vorgesorgt werden. 2. Die Finanzierung des Projektes erfolgt in einer Sonderform mit Finanzierung aus KRAZAFStrukturmitteln über S 10 Millionen, die in der Berechnung für die jährlichen Leasingraten berücksichtigt sind. 3. Die jährlichen Leasingraten betragen für: Immobilien ca. S 6,698.800,-- netto (25 Jahre Laufzeit) Mobilien ca. S 5,314.473,-- netto (7 Jahre Laufzeit) Die Leasingraten werden entsprechend der geltenden Rechtslage gemäß § 50 Abs.4 NÖ SHG vom Land und den Gemeinden, im Verhältnis 70 zu 30, getragen. 4. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich darf weiters über die Vorlage 540/S-5/10, "Landes-Pensionistenheime Orth/Donau, Pottendorf und Eggenburg, Neuerrichtung", berichten. Auch hier bezieht sich die Vorlage auf den schon vorher erwähnten Landtagsbeschluß vom 4.März 1992, der die Neuerrichtung der Pensionistenheime und Pflegeheime vorsieht. Die Vorlage behandelt diese drei Objekte. Auch hier liegen Schätzungen vor, die vor allem auf vorläufige Schätzungen beruhen bzw. wurden auf Grund der Vorentwurfspläne diese Schätzungen erstellt. Für das Pensionistenheim Orth/Donau und Pottendorf werden die Kosten in einer Bandbreite von 140 bis 150 Millionen Schilling liegen. Für das Pensionistenheim Eggenburg liegen sie bei 135 Millionen. Auch hier ist eine Leasingfinanzierung analog des bereits vorher genannten Pensionistenheimes Hollabrunn vorgesehen. Ich darf daher namens des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über den Antrag der NÖ Landesregierung betreffend Landespensionistenheime Orth a.d. Donau, Pottendorf und Eggenburg, Neuerrichtung, folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Die Bauprojekte "NÖ Landes-Pensionistenheime Orth/Donau und Pottendorf, Neuerrichtung" mit jeweiligen Gesamtherstellungskosten in der Höhe von S 150,000.000,-- netto (Preisbasis Jänner 1993) wird genehmigt. Für die budgetmäßige Bedeckung wird in den kommenden Jahren vorgesorgt werden. Die Finanzierung der Projekte erfolgt in einer Sonderform. Die jährlichen Leasingraten betragen pro Projekt für Immobilien S 9,452.592,-- netto inkl. Kaution (25 Jahre Laufzeit) Mobilien S 8,101.906,-- netto inkl. Kaution (7 Jahre Laufzeit) 2. Das Bauprojekt "NÖ Landes-Pensionistenheim Eggenburg, Neuerrichtung" mit Gesamtherstellungskosten in der Höhe von S 135,000.000,-- netto (Preisbasis Jänner 1993) wird genehmigt. Für die budgetmäßige Bedeckung wird in den kommenden Jahren vorgesorgt werden. Die Finanzierung des Projektes erfolgt in einer Sonderform. Die jährlichen Leasingraten betragen für Immobilien S 8,507.333,-- netto inkl. Kaution (25 Jahre Laufzeit) Mobilien S 7,291.715,-- netto inkl. Kaution (7 Jahre Laufzeit) Die Leasingraten werden entsprechend der geltenden Rechtslage gemäß § 50 Abs.4 NÖ SHG vom Land und den Gemeinden, im Verhältnis 70 zu 30, getragen. 3. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen." Herr Präsident, ich bitte um Debatte und Abstimmung. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich danke auch hier für Bericht und Anträge. Ich eröffne die Debatte. Als erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gruber. Abg. GRUBER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Der Berichterstattung war zu entnehmen, daß das NÖ Gesundheitswesen neuerdings zeitgemäß gestaltet wird. Mit der Errichtung der Strahlentherapiestation für das Krankenhaus in Wr.Neustadt wird ein sehr dringender Bedarf für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung abgedeckt. Patienten aus dem Industrieviertel und aus dem nördlichen Burgenland wird dann im Jahr 1996 die Strahlentherapie direkt in Wr.Neustadt zur Verfügung stehen. Durch das Gesundheits-Raumordnungsprogramm wird die Spitzenmedizin verwirklicht. Schritt für Schritt werden wir unser Bundesland auch für die moderne Spitzenmedizin attraktiv machen müssen. Gerade der Neubau einer Radioonkologieabteilung zeigt, daß wir eine verantwortungsvolle Politik für die Menschen machen. Das Vorhaben mit Kosten, wie bereits gehört von 322 Millionen Schilling ist diese Vorlage wirklich wert, weil dadurch viele NÖ Patienten aus weit entfernten Gebieten die Belastung der Anfahrtswege nach Wien und die langen Wartelisten nicht mehr in Kauf nehmen müssen. Landesrat Ewald Wagner hat der Presse gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß mit dieser Gesetzesvorlage endgültig grünes Licht für die Strahlentherapiestation in Wr.Neustadt gegeben ist. Im Motivenbericht ist auch festgehalten, daß der Anteil des Burgenlandes an den Gesamtinvestitionskosten 28,57 % betragen soll. Diese Prozentpunkte entsprechen etwa dem Anteil der zu versorgenden Bevölkerung des nördlichen Burgenlandes. Die Zusammenarbeit der beiden Bundesländer bestätigt die Bedeutung dieses Projektes für die Patienten. Die jährliche Belastung des Landes Niederösterreich für dieses Bauprojekt wird mit rund 12,5 Millionen Schilling auf 20 Jahre bei gegenwärtiger Preisbasis angesetzt. Für den Betriebsaufwand werden jährlich sechs Millionen Schilling erforderlich sein. Auch der Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds und das Burgenland, die Landesregierung, haben bereits für ihren Anteil die Zustimmung erteilt. Aus medizinischer Sicht wird noch zu klären sein, ob mit den im Projekt enthaltenen neun Betten das Auslangen für diese Station gefunden werden kann. Es gibt jetzt neuere Erkenntnisse. Der Bau einer eigenen Bettenstation für die Radioonkologieabteilung würde dann mit Mehrkosten von 45 Millionen Schilling verbunden sein. Bis zum Jahr 1996 ist das erforderliche Ärzteteam und das Pflegepersonal einzustellen. Auch ein Physiker, ein guter, qualifizierter Physiker ist für diese Tätigkeit unbedingt erforderlich. Man wird sich bemühen, Spitzenleute auf diesem Gebiet zu gewinnen. Damit steht eine weitere qualitative Aufwertung des Wr.Neustädter Krankenhauses vor der Verwirklichung. Zur gleichen Zeit laufen auch die Planungsarbeiten für die Errichtung der ersten Bauetappe des zweiten Bauabschnittes im Krankenhaus St.Pölten an. Das ist jetzt nicht direkt mit den Vorlagen verbunden, aber das Ganze ist ein Paket für die Versorgung der NÖ Patienten auf diesem Sektor der Hochvoltstrahlentherapie. Also auch für den Westen und das muß ich sagen, für den Westen des Landes ist diese Form der Betreuung der Patienten geplant. Sie ist bereits in Angriff genommen, die Planung und wird in die Verwirklichungen mit einbezogen. Die Zentralversorgungs- einrichtung in den Spitälern unseres Landes sind wirklich für unsere Patienten zu schaffen. Die Verwirklichung des NÖ Krankenanstaltenplanes ist oberstes Ziel einer Gesundheitspolitik, die den Menschen dient. Die medizinische Wissenschaft hat dem Krebs den Kampf angesagt. Man muß sich das vorstellen. Allein in Niederösterreich sind 6.000 neue Krebsfälle pro Jahr zu erwarten, von denen 3.600 einer Strahlentherapie zugeführt werden müßten. Heute ist die Medizin bereits in der Lage, fast die Hälfte der Krebspatienten effektiv zu heilen. Noch in den neunziger Jahren wird die Strahlbehandlung der Krebskranken in Wr.Neustadt und in St.Pölten erfolgen können. Für das Weinviertel werden Überlegungen angestellt, diese Behandlungen mittels Vertrag im Gesundheitszentrum Wien-Ost durchzuführen. Obwohl das auch im Krankenanstaltenplan für Horn eingeplant ist bzw. für Mistelbach, gibt es diese Überlegungen aus Zweckmäßigkeitsgründen. Besonders diese Region - und das möchte ich jetzt unterstreichen - ist mit Wien in mehrfacher Beziehung eng verbunden. Deshalb und das muß ich ausdrücklich unterstreichen, ist es politisch nicht gut und auch nicht klug, wenn, wie derzeit, eine bundeshauptstadtfeindliche Stimmung angeheizt wird. Die ÖVP Niederösterreich mit ihrem Parteiobmann Dr.Pröll hat hier mit dem "Stromkrieg" gegen Wien sicherlich kein gutes Rezept gefunden. Wir glauben, daß es viel besser wäre, eine kooperative Basis mit Wien in verschiedener Hinsicht zu finden. Denn das, was wir brauchen, ist eine freundschaftliche Verständigung und eine gute Zusammenarbeit auf vielen Gebieten mit der Bundeshauptstadt Wien. Natürlich sind wir Sozialdemokraten für günstige Tarife auf allen Gebieten. Was wir aber auch darüber hinaus noch brauchen, das ist die Wirtschaftskraft der Bundeshauptstadt, ohne der viele Niederösterreicher ihren Anspruch auf Lebensqualität verlieren würden. Bleiben wir also Realisten! Bleiben wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, am Boden der Tatsachen. Und streben wir an, daß unsere niederösterreichischen Landsleute auch die universitäre Spitzenmedizin in Wien weiterhin zu günstigen Bedingungen in Anspruch nehmen können. Denken wir auch daran, daß uns ein oberstgerichtliches Urteil vor nicht allzu langer Zeit veranlaßt hat, wertvolle Geräte, zum Beispiel für die Nierensteinzertrümmerung in Niederösterreich einzustellen. Es geht uns vor allem um eine bedarfsgerechte medizinische Ausstattung der verschiedenen Räume bzw. Regionen des Landes Niederösterreich. Das Landeskrankenhaus Mödling wird einer zielführenden Modernisierungsphase unterzogen. Der Umbau des Altgebäudes, der Zubau zum Bettentrakt Ost, die Sanierung und Aufstockung des Bettentraktes Nord, weiters die Sanierung der Ostfassade des Bettentraktes und die Aufstockung der Unfallabteilung "B" über der Röntgenabteilung, zeigt die umfassende Inangriffnahme der Neuerung dieses NÖ Landesspitals. Die Gesamtherstellungskosten in Mödling sind für den vierten Bauabschnitt, Bauetappe 1 bis 3 auf Preisbasis 1.Jänner 1991 mit 380 Millionen Schilling exklusive Umsatzsteuer kalkuliert worden. Damit wird das Landeskrankenhaus Mödling in absehbarer Zeit eine modernisierte Anstalt sein. Der Ausbau des allgemeinen öffentlichen Krankenhauses Mistelbach zum Schwerpunktkrankenhaus für das Weinviertel sieht in Ergänzung zur bestehenden Krankenpflegeschule ein Ausbildungs- zentrum für Gesundheitsberufe vor. Der Projektbeschreibung ist zu entnehmen, daß die Realisierungszeit maximal vier Jahre beträgt. Interessant ist bei der Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe in Mistelbach, daß eine Hebammenlehranstalt für 20 Schülerinnen mit einer zweijährigen Ausbildungszeit eingeplant ist. Die erforderliche Kostenbeteiligung des Bundes ist noch vertraglich abzusichern. Ohne Bund wird es nicht gehen, diese Hebammenschule zu führen. Niederösterreicherinnen, die den Beruf als Hebamme erlernen wollen, müssen derzeit eine Schule entweder in Wien oder in Graz besuchen. Erst wenn dieses Projekt in Mistelbach fertig ist, haben unsere Schülerinnen die Möglichkeit, auch im eigenen Land diesen Beruf erlernen zu können. Es ist für unsere Ausbildungsstruktur zu begrüßen, daß wir eine eigene Hebammenschule erhalten. Die Ausbildungsstätte in Mistelbach für Gesundheitsberufe wird nach der Erweiterung ca. 200 bis 250 Schüler aufnehmen können. Der deutliche Mangel an Diplomkrankenschwestern ist ein echtes Problem in den Spitälern und Pflegeheimen. Erst heute nachmittag haben wir im Rahmen einer Sitzung des Unter-Ausschusses über diese sehr wichtige Frage und ihre Lösung eine Diskussion abgehalten und es wird eine Initiative geben, die in die Richtung geht, daß auch in Kooperation mit dem Bund nach einer konkreten Regelung gesucht wird. Meiner Meinung nach wird dieser Mangel erst behoben werden können, das habe ich auch heute schon in der Sitzung am Nachmittag gesagt, wenn sich auch junge Männer in größerer Zahl für den Beruf des Diplompflegers entscheiden. Darüberhinaus müssen wir für die Diplomschwestern, die Kleinkinder haben, Kinderkrippen in den Spitälern einrichten. Für Diplomkrankenschwestern mit Kleinkindern müßte es möglich sein, eine Arbeitszeit von 7 Uhr bis 14 Uhr anzubieten. Das ist auch ein wichtiger Punkt und er wird dazu beitragen, daß wir diese jungen Schwestern, die in der Familie jetzt im Haushalt tätig sind, wiederum in das Spital zur Arbeit bringen. Denn der Nachtdienst ist in Wirklichkeit familienfeindlich. Diplomschwestern mit Kleinkindern sollten wirklich die Tagesarbeit leisten können. Außerdem ist es notwendig, daß in den Spitälern neben den Kinderkrippen auch selbstverständlich Kindergärten geführt werden, wie es ja vielfach bereits geschieht. Das derzeitige Manko an 700 diplomierten Krankenpflegern in den NÖ Krankenanstalten könnte also, wenn wir unsere Zielvorstellungen realisieren, bald gelöst werden. Das Berufsbild des Diplomkrankenpflegers ist leidenschaftlich, mitmenschlich, aufopfernd und idealistisch geprägt. Die Werbung dafür sollte in den geeigneten Schulen und in den Berufsinformationszentren bei den Arbeitsämtern intensiv, direkt als Kampagne durchgeführt werden. Für diese Werbung hätte es wirklich einen Sinn, einmal einige Millionen Schilling auszugeben. Denn unsere seinerzeitige, einstimmig beschlossene Resolution im Landtag, daß die Werbung für den Pflegeberuf durchgeführt werden sollte, hat nur eine schmale finanzielle Kost bekommen. 150.000,-- Schilling bekam der Herr Landesrat dafür und das war für diese Aufgabe ein Tropfen auf dem heißen Stein. Jedenfalls erscheint mir diese Werbung viel wichtiger zu sein als die Imagewerbung, die für den Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll auf Landeskosten betrieben wird. Dafür sollte uns das Geld der Steuerzahler zu kostbar sein. Es darf in keiner Weise verschleudert werden. Parteipropaganda oder versteckte Parteipropaganda sollte von den Parteikassen aus bezahlt werden. Es ist bekannt, daß Gemeinde- und Bezirkskrankenhäuser, das muß ich jetzt feststellen, kostengünstiger und effizienter geführt werden als Landeskrankenanstalten. Warum das so ist, darüber könnte nur eine genaue Analyse Auskunft geben. Man bemüht sich ja, solche Klarstellungen zu finden. Als St.Pöltener ist mir bekannt, daß im Spital der Landeshauptstadt medizinisch erfolgreich gearbeitet und gut gewirtschaftet wird. Der Betriebsabgang bei uns ist tatsächlich um 51 Millionen Schilling günstiger ausgefallen als er für das Jahr 1992 budgetiert gewesen ist. Das Schlagwort Landeskrankenhaus, ich sage es, weil es bei uns immer wieder propagiert wird, ist abgedroschen, weil es für die Patienten keine Verbesserung bedeutet. In Niederösterreich hat sich die Struktur mit dem Gemeindespital bestens bewährt. Die bestehenden Rechtsträgerschaften der Krankenanstalten sind gut. Wir brauchen keinen Streit um die Rechtsträgerschaft und auch keine Verunsicherungen, wie es grundsätzlich weitergeht. Wir brauchen den Fortschritt der medizinischen Leistungsfähigkeit in unseren Spitälern zum Vorteil für alle Bürger dieses Landes! Der Bund und das Land haben die gesundheitspolitische Aufgabe und die Pflicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Gemeinden bei der Verwirklichung des Krankenanstaltenplans in Niederösterreich solidarisch zur Seite zu stehen. Das ist Föderalismus der Tat. Diese niederösterreichische Eigenart darf in keinster Weise diskriminiert werden. Wir Sozialdemokraten geben deshalb den Landtagsvorlagen für den weiteren Ausbau unserer Krankenanstalten und der Verwirklichung des Krankenanstaltenplans gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer. Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit der Landtag im Jahre 1990 beschlossen hat, daß alle Investitionsprojekte, aus denen sich Vorbelastungen für künftige Budgets ergeben und die mehr als 50 Millionen Schilling in der Gesamtinvestitionshöhe ausmachen, dem Landtag vorzulegen sind, seither bekommen wir in regelmäßigen Abständen eine immer größer werdende Anzahl von Projekten vorgelegt. Und bei jedem dieser Projekte müssen wir feststellen, daß sie sachlich völlig richtig und von jedem zu vertreten sind. Mein Vorredner hat sich mit einer ganzen Reihe von Projekten von der Sache her beschäftigt. Ich habe mir die Mühe gemacht, auch auf die Finanzierung einzugehen. Denn irgendwie ist mir das schon aufgefallen, daß wir immer wieder sagen, okay, von der Sache her in Ordnung. Der medizinische Schub durch Investitionen in Krankenhäuser ist unbedingt notwendig, das wissen wir alle. Letztlich aber nur notwendig auf Grund schwerer Versäumnisse in den zurückliegenden Jahrzehnten, weil wir uns immer auf Wien verlassen haben. Deshalb haben wir bei uns zuwenig investiert und heute auf einmal kommt eine Investitionsnotwendigkeit auf uns zu, die die Landesbelastung, die sich daraus ergibt, auf eine ungeahnte Größe schnellen läßt. Ich habe mich nun hingesetzt und zusammengerechnet, was wir mit den heutigen Beschlüssen und mit den Beschlüssen im zurückliegenden Jahr 1992 alles an finanziellen Folgen auf uns genommen haben. Wir haben an Herstellungskosten für Krankenhäuser, Pensionistenheime - von denen ich nur den Pauschalplan genommen habe, obwohl sich aus den Details ja noch einige Verteuerungen ergeben - für Berufsschulen, für die BH Gmünd und natürlich auch für das Regierungsviertel Herstellungskosten in der Gesamtgrößenordnung von 11,9 Milliarden Schilling ermittelt, die sich infolge der Fremdfinanzierung zu Gesamtkosten von 21,2 Milliarden Schilling auswachsen. Den weitaus größten Teil davon müssen wir aus dem Landesbudget bestreiten. Wenn ich nun in Betracht ziehe, daß wir ein Budget für das Land 1993 beschlossen haben, welches mit einem Mindestfinanzschuldenstand von 16 Milliarden Schilling enden wird, und wenn ich sehe, daß wir je nach Rechnungsart Verwaltungsschulden derzeit schon in der Größenordnung von 10 bis 15 Milliarden Schilling haben, dann müssen wir, wenn wir das alles zusammen rechnen, erkennen, daß wir uns auf einen sehr hohen Gesamtschuldenstand einlassen, der zurückzuzahlen ist per Schilling und Groschen. Ein Gesamtschuldenstand, der mehr als ein Jahresbudget beträgt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Annuitäten, die uns dann jährlich belasten, lassen uns nicht gerade hoffnungsfroh in eine Zukunft blicken, obwohl ich noch einmal betonen möchte, jedes dieser Einzelprojekte hat seine sachliche Rechtfertigung. Aber ich möchte das Augenmerk wirklich darauf lenken, daß wir bei all diesen Geldern, die wir damit ausgeben, wirklich auf Wirtschaftlichkeit und auf Zweckmäßigkeit im hohen Maße achten müssen. Daher habe ich mir auch bei all diesen Projekten die Finanzierung angesehen. Und ich bin froh, daß zumindestens in einer Reihe von Projekten Finanzierungsalternativen dargestellt werden. Wobei schon auffällt, daß bei der Leasingfinanzierung gleich nach den Herstellungskosten 3 % Skonto abgezogen werden, während ich bei der zweiten Finanzierungsart, das ist die Kreditfinanzierung, kein Skonto berücksichtigt sehe. Dieser Skontoabzug gleich zu Beginn der Rechnung wirkt sich nämlich später sehr stark aus. Wenn nämlich nach dem Skontoabzug die Zuschüsse aus anderen Quellen berücksichtigt werden, so wirkt sich dieser Skontoabzug von drei Prozent am Schluß des Rechenturmes wesentlich höher als in einer Form von drei Prozent aus. Das ist eine auffallend ungleiche Berechnung, die natürlich dann am Schluß immer zugunsten der Leasingvariante ausgeht. Ich hoffe sehr, daß zumindest bei einem dieser Projekte nach 25 Jahren einmal eine Rückrechnung erfolgt, eine Nachkalkulation und daß man dann feststellen kann, was wirklich billiger war. Es gibt aber in diesem heutigen Tagesordnungspunkt einige Vorlagen, in denen keine Alternativfinanzierung angeführt ist. Herr Präsident! Ich darf in diesem Zusammenhang zur Vorlage 539/S-5/9, das ist der Zubau zum Pensionistenheim Hollabrunn, um eine getrennte Abstimmung bitten. Denn die ausschließliche Leasingfinanzierung, die dort vorgeschlagen ist, diese ausschließliche Leasingfinanzierung ist für mich keine ausreichende Entscheidungsgrundlage. Ich brauche, um entscheiden zu können, auch eine Alternative. Wobei hier auch auffällt, es handelt sich um einen Zubau zu einem bestehenden Gebäude, der mit Leasing finanziert wird. Offensichtlich gibt es hier eine Möglichkeit, das doch vorzunehmen. Während bei einem anderen Zubau, nämlich in Mödling zum Beispiel die Leasingfinanzierung abgelehnt wurde, weil der eigentümerische Zugriff auf das gleiche Grundstück nicht gegeben ist. Herr Präsident! Ich bitte Sie auch bei der Vorlage 540/S-5/10, das sind die Neubauten der Pensionistenheime in Orth a.d. Donau, in Pottendorf und in Eggenburg um eine getrennte Abstimmung. Denn auch dort ist keine alternative Finanzierung angeboten. Auch dort wird lediglich von Leasing gesprochen, in manchen Teilen überhaupt nur von Sonderfinanzierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aber die Gelegenheit auch nützen, gerade, weil hier der Neubau des Pensionistenheimes Pottendorf erwähnt wird, auch meine Zweifel daran zu äußern, wie hier die Standorte für Pensionistenheime ausgewählt worden sind. Wenn ich nämlich in Erfahrung bringe, daß beispielsweise die Nachbargemeinde Ebreichsdorf durch einen puren Zufall von dem Plan erfahren hat, daß ein Pensionistenheim gebaut werden soll. Und diese Nachbargemeinde von sich aus ein sehr gut gelegenes und auch sicherlich geeignetes Grundstück zur Errichtung dieses Pensionistenheimes angeboten hat, aber dieser Standort trotzdem nicht gewählt worden ist, dann frage ich mich, was hier die Entscheidungsgründe gewesen sein können. Denn wenn ich zum Beispiel der Unterlage entnehme, daß in Pottendorf das Grundstück erst zur Verfügung gestellt werden muß, dann frage ich mich, warum hat man nicht in Ebreichsdorf zugegriffen, wo man dort das Grundstück erhalten hätte. In diesem Zusammenhang, glaube ich, ist auch die Frage Hainburg und Orth a.d. Donau noch nicht ausdiskutiert. Es ist einfach ein verlockender Synergieeffekt, wenn ein Pensionistenheim in unmittelbarer Nähe eines Krankenhauses errichtet werden kann. Selbst wenn die Errichtungskosten, wie die Frau Landeshauptmannstellvertreter von dieser Stelle aus einmal gesagt hat, in Hainburg höher sein sollten als die Neuerrichtungskosten eines Pensionistenheimes in Orth a.d. Donau, dann, glaube ich, ist langfristig damit trotzdem eine Wirtschaftlichkeit gegeben wegen des Synergieeffektes. Es ist nun einmal die beste Symbiose, neben einem Krankenhaus mit voller personeller und gerätemäßiger, medizinischer Ausstattung ein zweites Haus zu haben, in dem ich die geriatrischen Langzeitpflegefälle leichter therapiemäßig behandeln kann. Frau Landeshauptmannstellvertreter! Wenn ich die beiden Fälle vergleiche, fällt auf, daß sich in jedem Fall Gemeinden mit einem sozialistischen Bürgermeister vergeblich beworben haben und Gemeinden mit einem ÖVP-Bürgermeister den Zuschlag erhalten haben. Ich hoffe nicht, daß das in der Entscheidung überhaupt nur herangezogen worden ist. Denn das würden die Niederösterreicher sicher nicht verstehen. (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Winkler. Abg. WINKLER (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses hat die Vorlage der Landesregierung betreffend das allgemeine öffentliche Krankenhaus Eggenburg zum Inhalt. In unmittelbarer Nähe des Krankenhauses wird ein Landespensionisten- und Pflegeheim errichtet, welches durch gemeinsame Einrichtungen mit dem Krankenhaus verbunden sein wird. Die Finanzierung der Errichtung dieser gemeinsamen Einrichtungen wird mit diesem Antrag und der Beschlußfassung gesichert werden. Das Krankenhaus Eggenburg ist seit Jahrzehnten von einer zeitgemäßen Entwicklung ausgeschlossen. Das Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen hat das Krankenhaus Eggenburg mit einem Klammerausdruck versehen und damit festgelegt, daß Investitionen nur für die unbedingt notwendige Aufrechterhaltung des Betriebes, aber nicht für Verbesserungen, Neuorientierungen und ähnliches bewilligt werden. Der örtliche Nahbereich zu dem Schwerpunktkrankenhaus Horn und zum Krankenhaus Hollabrunn hat das Krankenhaus Eggenburg als Grundversorgungskrankenhaus immer wieder in Frage gestellt. Die ständige Existenzfrage dieses Hauses hat dazu geführt, daß der Standard immer wieder zurückgeblieben ist im Vergleich zu anderen Krankenhäusern. Und daß das dort noch tätige Personal beunruhigt war, andererseits aber auch die Ärzte in ihrer Leistungsmöglichkeit sehr eingeengt waren. Und das, meine Damen und Herren, hatte zur Folge, daß die Patienten, die dieses Haus aufgesucht haben, verunsichert waren. Eine laufende Verschlechterung des wirtschaftlichen Ergebnisses war die Folge dadurch. Ich darf zur Untermauerung meiner Aussage Ihnen einige Vergleichsziffern näherbringen. Vergleichsziffern aus den Jahren 1990 und 1991. In diesem Zeitraum sind die Belagstage von 27.000 auf 24.000 zurückgegangen, ein Minus von 8 %. Landesweit betrug dieses Minus nur 1 %. Auch die Auslastung in den einzelnen Abteilungen war in diesem Zeitraum rückläufig und sank von 61 % auf 58 % im Durchschnitt, wobei landesweit betrachtet ein Rücklauf nur von 78,5 auf 76,6 % zu verzeichnen war. Mit dieser schlechten Auslastung verbunden war der Abgang im finanziellen Bereich. Von 1990 auf 1991 stieg er von S 39,500.000,-- auf S 44,721.000,-- an. Auch die Stadtgemeinde Eggenburg hat zur Deckung dieses Abganges einen Beitrag entrichten müssen. Und ich glaube, es wäre sinnvoller gewesen, hätten diese finanziellen Mittel schon für den Umbau dieses Hauses herangezogen werden können. Meine Damen und Herren! Aus all den Gründen ist rascher Handlungsbedarf gegeben. Landesrat Wagner hat sich seiner Amtsübernahme für eine zielführende Lösung ohne Verzögerung eingesetzt. Beim Besuch im Krankenhaus Eggenburg und im Gespräch mit Primarius Dr.Pesendorfer, der wirtschaftlichen Leitung und der Gemeindevertretung hat Landesrat Wagner zugesagt, daß er sich für den Fortbestand des Krankenhauses Eggenburg einsetzen wird. Bei der Finanzierung einer Umgestaltung, meine Damen und Herren, dieses Hauses war man aber auf die Zustimmung des damaligen Finanzreferenten und jetzigen Landeshauptmannes Dr.Erwin Pröll angewiesen. Sie ist leider bis jetzt nicht erfolgt. Es gab zwar, meine Damen und Herren, eine politische Zusage des damaligen Landeshauptmannstellvertreters und jetzigen Landeshauptmannes über den Weiterbestand dieses Hauses. Im Kommunalgipfel im Juni 1991 wurde das Projekt Krankenhaus Eggenburg, Sanierung in Richtung Sonderkrankenanstalt freigegeben. Die Zielsetzung des Gesamtausbaues nach dem NÖ Krankenanstaltenplan 1991 ist eine Sonderkrankenanstalt für innere Medizin mit den Schwerpunkten Erkrankungen der Atmungswege und der Psychosomatik. Die Folgen der geplanten Umstrukturierung war die Schließung der vorhandenen Geburtenabteilung und die Kündigung des Personals. Dieses Personal hat das Haus bereits verlassen. Dazu kommt die Auflassung der Chirurgie mit 1.Juni 1993 unter Freisetzung des dort beschäftigten Personals. Die Kündigungen, meine Damen und Herren, sind ausgesprochen. Einige ältere Kolleginnen und Kollegen müssen den Verlust des Arbeitsplatzes hinnehmen. Aber Primarius Pesendorfer hat im Bereich der internen Abteilung mit der Behandlung von physisch Kranken sehr viel Wissen eingebracht und eine große Vorarbeit für den Weiterbestand des Krankenhauses geleistet. Die Auslastung, meine Damen und Herren, in diesem Bereich, in dieser Station, ist gut. Und den Patienten mit Atemwegserkrankungen steht seit kurzem ein Facharzt für Pulmologie im Krankenhaus Eggenburg zur Verfügung. Aus dieser jetzigen Station soll in Zukunft eine Abteilung werden. Aber mit der Umgestaltung des Krankenhauses Eggenburg in eine Sonderkrankenanstalt werden die baulichen Mängel des Krankenhauses nicht behoben und die vorhandenen schweren Mängel in der Hygiene nicht beseitigt. Eine rasche Sanierung des gesamten Hauses, wie es Landesrat Wagner gefordert hat, ist daher erforderlich. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen hier nichts Neues. Auch die Gemeindevertretung der Stadt Eggenburg hat in diesem Zusammenhang einen Brief an den Herrn Landeshauptmann gerichtet und dies verstärkt zum Ausdruck gebracht. Und, meine Damen und Herren, bevor jetzt die Zwischenrufe meiner Kollegen aus der ÖVP an mich herangetragen werden, daß eigentlich für die Krankenhäuser Landesrat Wagner zuständig sei, darf ich darauf hinweisen, daß erst der Finanzlandesrat die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen müßte, damit die Gesamtsanierung des Projektes und auch des Bauabschnittes 2 so rasch als möglich im Interesse aller Betroffenen verwirklicht werden kann. Meine Damen und Herren! Hier müssen Sie mir Recht geben: Daß nämlich nur die vorhandenen finanziellen Mittel die zweite Bauabschnittsphase gewährleisten könnten. Die politische Zusage, meine Damen und Herren, des Herrn Landeshauptmannes ist hier zu wenig. Und ich darf Ihnen auch sagen, warum ich diese Auffassung vertrete. Der Bau des Landespensionisten- und Pflegeheimes sowie die Errichtung der gemeinsam genützten infrastrukturellen Einrichtung soll mit 1995 abgeschlossen sein. Laut Schätzungen werden für die Gesamtsanierung der Krankenanstalten noch weitere 100 Millionen erforderlich sein. In der Beilage zum Antrag kommt zum Ausdruck, daß die Gesamtsanierung der Krankenanstalt Eggenburg zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Kann von dieser schriftlichen Aussage abgeleitet werden, daß die Finanzierung des zweiten Bauabschnittes auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben worden ist? Dieser ist aber für den Weiterbestand der Krankenanstalt genauso wichtig wie der erste Abschnitt. Wenn dem so ist, meine Damen und Herren, dann kann der heute zur Beschlußfassung vorliegende Antrag nur im Zusammenhang mit der Landtagswahl am 16.Mai 1993 gesehen werden. Das würde aber bedeuten, daß über die finanziellen Mittel für den zweiten Bauabschnitt erst wieder in fünf Jahren gesprochen wird. Zu diesem Zeitpunkt wird es wahrscheinlich wieder eine Landtagswahl geben. Die Formulierung, "zu einem späteren Zeitpunkt" im Zusammenhang mit der Gesamtsanierung ist für mich als Zeitbegriff oder als Zeithorizont zu vage und zu ungenau. Die erforderlichen 100 Millionen Schilling für den zweiten Bauabschnitt müßten somit schon im Budget 1994 berücksichtigt werden. Mit der konkreten Planung - es gibt bis jetzt nur Entwürfe für den zweiten Bauabschnitt - müßte sofort begonnen werden. Jede Verzögerung, meine Damen und Herren, würde den Abgang in dem jetzt bestehenden Krankenhaus erhöhen. Und die Gemeinde müßte den erhöhten Abgang mit ihren Beiträgen abdecken. Diese Mittel, glaube ich, könnten sinnvoller in den Umbau investiert werden und nicht zur Abgangsabdeckung. Wenn der Herr Finanzreferent Mag.Freibauer die politische Zusage des Herrn Landeshauptmannes im Zusammenhang mit dem Weiterbestand des Krankenhauses Eggenburg ernst nimmt, dann muß er die erforderlichen 100 Millionen Schilling für den zweiten Bauabschnitt so rasch als möglich zur Verfügung stellen. Die Unterstützung von Landesrat Wagner und meiner Fraktion dafür wäre vorhanden. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bruckner. Abg. BRUCKNER (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich bin auch aufgerufen, zu diesem Tagesordnungspunkt, Sanierung der Spitäler zu sprechen. Es wurden von meinen Vorrednern in dieser Richtung schon sehr viele Aussagen getroffen, die ich ebenso am Konzept finde und auch für ganz richtig halte. Ich werde mich daher bemühen, mich umso kürzer zu halten. Ich möchte aber ganz kurz auf eines hinweisen. Ich kann natürlich keine Zusage des Herrn Landesfinanzreferenten in diese Richtung geben. Aber ich bin überzeugt, daß hier getrachtet wird, auch entsprechend in absehbarer Zeit diese Bauvorhaben fortzuführen. Ich hoffe es, ich nehme das an. Geschätzte Damen und Herren! Das Land Niederösterreich ist sich seiner Verpflichtung, das wollte ich eben sagen, zur Gesunderhaltung der NÖ Bevölkerung bewußt. Der Großteil der Krankenhäuser ist an uns für sich in einem sehr, sehr guten Zustand. Sie befinden sich auf dem neuesten Stand der Technik und sind modern ausgestattet. Ein Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen regelt und garantiert den vernünftigen Ausbau im Gesundheitsbereich. Rund 12 Milliarden Schilling sollen bis zum Jahr 2000 für den weiteren Neu- und Umbau sowie für die Modernisierung im Krankenhausbereich in Niederösterreich aufgewendet werden. Ein Betrag, den man nicht so ohne weiteres zur Hand hat, das ist richtig. Das hat Herr Dr.Kremnitzer ausgeführt. Aber diese Investition ist auch, selbst wenn sie nicht im allergünstigsten Wege finanziert werden kann, eine Ankurbelung der Wirtschaft. Wir haben momentan Probleme mit der Konjunktur. (Zwischenruf: Das kommt doch erst in zwei, drei Jahren zum Tragen!) Ja sicher, das stimmt schon. Aber wahrscheinlich ist auch in zwei, drei Jahren das Tief noch nicht ganz überwunden. Ich glaube, daß es auch dafür ein wichtiger Beitrag ist. Die Laufzeit für die Ausstattung der jeweiligen Kosten sollen bei dem Bauvorhaben Wr.Neustadt 20 Jahre, bei den Vorhaben Mistelbach, Mödling und Eggenburg jeweils 25 Jahre betragen. Nicht alleine die Finanzierung der Objekte ist allerdings das Problem. Große Sorgen bereitet uns der akute Personalmangel im Bereich der Gesundheitsberufe, in erster Linie im Krankenpflegedienst, aber auch im medizinisch-technischen Bereich. Derzeit wird in Niederösterreich an 12 Krankenpflegeschulen Diplompflegepersonal ausgebildet. Leider wandert immer wieder ein Teil davon in andere Bundesländer ab. Einer jährlichen Ausbildungskapazität von rund 250 Plätzen steht ein Fehlbestand von über 700 diplomierten Krankenpflegerinnen und -pflegern gegenüber. Während im Westen von Niederösterreich der Bedarf noch einigermaßen abgedeckt werden kann, ist es im Umland von Wien besonders schwierig. Auf Grund der Bevölkerungsentwicklung wird der Bedarf noch dramatisch ansteigen. Hoher Landtag! Es ist daher besonders zu begrüßen, daß am Schwerpunktkrankenhaus Mistelbach in Ergänzung zur bereits bestehenden Krankenpflegeschule ein Ausbildungszentrum für Ge- sundheitsberufe errichtet werden soll. Die geschätzte Realisierungszeit des Projektes soll voraussichtlich vier Jahre betragen. Die Kosten, das haben wir bereits gehört, rund 90 Millionen Schilling. Diese Ausbildungsstätte soll nach der Erweiterung rund 210 Schüler aufnehmen können. Die Ausbildung erfolgt in der allgemeinen Krankenpflege, in der Kindersäuglingspflege, Pflegehelferausbildung, Sonderausbildung für Intensivpflege, medizinisch-tech- nische Fachdienste usw. Ebenso wird ein zweijähriger Hebammenlehrgang angeboten. Vorgesehen sind verschiedene Räumlichkeiten für Schule, Direktion und Kindergarten. Das Projekt ist im derzeit geltenden Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen enthalten. Ebenso enthalten ist im derzeitig geltenden Raumordnungsprogramm der Neubau für die Radioonkologie im allgemeinen öffentlichen Krankenhaus Wr.Neustadt. Dieser Neubau ist eine Notwendigkeit, das wurde bereits mehrfach betont. Wien ist überlastet und ich hoffe nicht - das Wort "Stromkrieg" ist sicher kein sehr schönes Wort, wurde aber viel in der Presse verwendet - ich hoffe nicht, daß wir in irgendeiner Form einen Krieg anfangen. Ich glaube, wir sind aufeinander angewiesen, sowohl in der Sache EBS, Sondermüll usw. als auch in vielen anderen Dingen. Es sind viele Dinge, die wir gemeinsam lösen müssen. (Abg. Hager: Das müssen Sie Ihrem Herrn Landeshauptmann sagen! - Unruhe im Hohen Hause.) Ich glaube, das Wort "Stromkrieg" ist eigentlich irgendwo in den Medien hochgespielt worden. Und ich glaube eben, daß das nicht das richtige Wort ist. (Abg. Icha: Und auf die Medien hat ja der Herr Landeshauptmann keinen Einfluß!) Nun, das kann ich nicht so genau feststellen. (Abg. Uhl: Sie haben schon recht! Hätte er Sie auf einen sicheren Listenplatz gesetzt, hätten Sie das jetzt nicht gesagt!) Ich hätte mich trotzdem getraut! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Mit der Errichtung dieser Abteilung in Wr.Neustadt ist beabsichtigt, das südöstliche Niederösterreich sowie die nördliche Hälfte des Burgenlandes zu versorgen. Der finanzielle Anteil des Burgenlandes soll dem Anteil der zu versorgenden Bevölkerung entsprechen. Ein diesbezüglicher Beschluß der Landesregierung von Burgenland wurde bereits 1991 gefaßt. Die Gesamtherstellungskosten, einschließlich der Planungskosten in der Höhe von 22,5 Millionen, belaufen sich voraussichtlich insgesamt auf 322 Millionen. Die jährliche Belastung wird mit rund 12 Millionen Schilling angenommen. Eine eventuell notwendige Bettenstation würde keine grundsätzliche Änderung des Projektes nach sich ziehen, sodaß der Realisierung nichts entgegensteht. Zur Versorgung der NÖ Bevölkerung ist das Vorhaben dringend in Angriff zu nehmen. Ich glaube, das ist an und für sich sehr, sehr notwendig. Man sollte daher sehr rasch reagieren im Falle der tatsächlichen Notwendigkeit der Bettenstation. Das wurde auch bereits festgestellt. Es wäre im Haus eine Umorganisation möglich ohne Erhöhung der Gesamtbettenanzahl. Sollte die Errichtung einer eigenen Bettenstation unumgänglich sein, könnte dafür ein weiteres Geschoß beim Neubau errichtet werden. Eine Beteiligung des Burgenlandes ist auch hier vorgesehen. Verehrte Damen und Herren! Ferner sollen die Baumaßnahmen beim Landeskrankenhaus Mödling genehmigt werden. Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um die erste Bauetappe des vierten Bauabschnittes. Sie umfaßt den Neu- sowie Umbau des Altgebäudes mit geschätzten Kosten von 124 Millionen Schilling. Ich möchte hier einiges überspringen, nachdem das auch bereits gesagt wurde. Um das Landeskrankenhaus Mödling auf den in Niederösterreich üblichen guten Standard mit moderner Ausstattung zu bringen, sind weitere 117 Millionen Schilling, demnach insgesamt rund 500 Millionen notwendig. Die heute zu beschließende Baumaßnahme betrifft den Umbau des Altgebäudes. Die unter Punkt 18 der Tagesordnung zu beschließende Vorlage der Landesregierung betreffend Krankenhaus Eggenburg, erster Bauabschnitt, Errichtung von gemeinsam mit dem Landespensionistenheim und Pflegeheim zu nutzenden Versorgungs- und Behandlungseinrichtungen wird die Kollegin Lembacher näher beleuchten. Alles in allem werden heute sehr bedeutsame und wichtige Beschlüsse gefaßt. Riesige Geldsummen sind notwendig, um alle NÖ Krankenhäuser einem modernen Standard anzupassen, um diese mit den entsprechenden Gerätschaften auszustatten. Natürlich erfolgt das im Vorgriff auf künftige Einnahmen. Aber selbstverständlich sind es wichtige, zukunftsorientierte Investitionen für unsere Bevölkerung für moderne Behandlungs- und Heilmethoden. Trotzdem, werte Damen und Herren, ist Vorbeugen besser als Heilen. In diesem Zusammenhang möchte ich abschließend auf die Offensive für den Ausbau der Gesundheitsvorsorge hinweisen. Die überparteiliche Initiative zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge in Niederösterreich wurde im Herbst von Landeshauptmann Dr.Pröll gestartet. Ziel dieses "Gesundheitsforum Niederösterreich" ist es, unsere Landesbürger zu bewegen, zur Gesundenuntersuchung zu gehen. Ebenso soll die Qualität der Untersuchung verbessert werden. Während 19 % der Vorarlberger jährlich vom Angebot der Gesundenuntersuchung Gebrauch machen, sind wir in Niederösterreich mit einer Beteiligung von 22.000 Landesbürgern, das sind nicht einmal zwei Prozent, das Schlußlicht im Reigen der Bundesländer. Ich frage Sie, werte Damen und Herren, wann waren Sie das letzte Mal bei einer Gesundenuntersuchung? Ich glaube, diese ist sehr wichtig. Man sollte diese gute und wichtige Einrichtung nützen zum eigenen Vorteil. Viele Krankheiten könnten im Anfangsstadium rechtzeitig erkannt und damit vielfach erfolgreich behandelt werden. Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend zu den Vorlagen der Landesregierung betreffend Investitionen im Krankenhausbereich: Selbstverständlich sagen wir Ja zu diesen wichtigen Vorhaben. Selbstverständlich gibt unsere Fraktion die Zustimmung dazu. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sivec. Abg. SIVEC (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hoher Landtag! In der heutigen Sitzung wurden und werden einige Beschlüsse im Bereich der medizinischen Versorgung im Sozialbereich, vor allem aber auch im Pflegebereich gefaßt. Mit diesen Beschlüssen wird auch in Niederösterreich eine wesentliche Verbesserung in der Unterbringung von pflegebedürftigen Personen gegeben sein. Das neue Pflegegeldgesetz wird den älteren pflegebedürftigen Menschen jene Hilfe zukommen lassen, auf die sie schon seit längerer Zeit gewartet haben. Der Bau der Landes-Pensionisten- und Pflegeheime in Orth a.d. Donau, der Zubau in Holla-brunn, Eggenburg und Pottendorf werden zusätzliche Betten für pflegebedürftige Niederösterreicher bringen. Derzeit, meine Damen und Herren, warten über 400 Niederösterreicher auf einen Pflegeplatz. Und so traurig es klingen mag, ist eine Aufnahme erst dann möglich, wenn vorher der Tod ein Bett frei gemacht hat. Betrachtet man die Bauzeit der heute zu beschließenden Pensionisten- und Pflegeheime von ca. drei bis vier Jahren, so kann man davon ausgehen daß jene Menschen, die heute auf einen Pflegeplatz warten, wahrscheinlich diese neue Einrichtung nicht mehr benutzen werden können. Da die Bauzeit ihre Lebenserwartungen überschreitet. Die Schaffung der erforderlichen Pflegeplätze in Niederösterreich wird zwar jetzt teilweise verwirklicht. Man hätte jedoch viel früher Maßnahmen setzen müssen. Kollege Dr.Kremnitzer hat ja bereits darauf hingewiesen, daß man die Möglichkeit nutzen hätte sollen, den alten Trakt des Krankenhauses Hainburg zu nutzen. Hier wäre Stockerau, Horn und Klosterneuburg noch zu nennen, deren volle Funktionsfähigkeit gegeben war und die als Übergangslösung für pflegebedürftige Menschen sicherlich das gebracht hätten, was sie brauchen. Ich nehme heraus das Krankenhaus Hainburg. Es hätte damals geschätzte 30 Millionen Schilling gekostet und damit wären heute, nur auf Hainburg bezogen, 30 Niederösterreicher weniger auf der Warteliste. Man hat jedoch die Übergangslösung nicht genutzt. Es ist für mich als Abgeordneter des Bezirkes erfreulich, daß wir in Orth a.d. Donau ein Pensionisten- und Pflegeheim bekommen werden. Allerdings ist auch hier zu kritisieren, mit geschätzten Kosten von 140 bis 150 Millionen Schilling. Ich glaube, daß man bei einer Vorlage schon fixe Kosten zur Beschlußfassung vorlegen soll. Betrachtet man nun den Umstand, daß, wenn der Baubeginn für heuer vorgesehen ist und sich eine geschätzte Bauzeit von drei Jahren ergibt, frühestens das Pflegeheim in Orth a.d. Donau für die Pflegebedürftigen erst 1996 zur Verfügung stehen wird. Meine Damen und Herren! Eine wesentliche Verbesserung in der Vorsorge der pflegebedürftigen Niederösterreicher werden aber auch die 40 im Bau befindlichen Sozialzentren, die von Landeshauptmannstellvertreter Höger initiiert worden sind, bringen. Diese Sozialzentren sollen pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit bieten, in ihrer gewohnten Umgebung in Würde alt werden zu können. Zusätzlich kann von diesem Sozialzentrum aus noch die Heimhilfe sowie Essen auf Rädern und andere soziale Einrichtungen durchgeführt werden. Die Sozialzentren können zwar ein Pflegeheim nicht ersetzen, sie werden aber in weiten Bereichen den Bedürfnissen der pflegebedürftigen und alten Menschen gerecht werden. Meine Damen und Herren! Wenn wir heute für die Erweiterung von Krankenhäusern in Wr.Neustadt, Mödling, Eggenburg und Mistelbach wieder Millionen Schilling ausgeben werden bzw. beschließen werden, dann wird diese Verbesserung im medizinischen Bereich den Menschen in diesen Regionen einiges bringen. In der Budgetdebatte 1993 hat der Hohe Landtag eine von mir eingebrachte Resolution betreffend der spitalsmäßigen Versorgung des Verwaltungsbezirkes Gänserndorf einstimmig beschlossen. In dieser wird die Regierung aufgefordert, alles zu unternehmen, um den unhaltbaren Zustand der spitalsmäßigen Versorgung des Verwaltungsbezirkes Gänserndorf abzustellen. Meine Damen und Herren! Bis heute ist mir nicht bekannt, daß in einer der Regierungssitzungen dieser Resolutionsantrag behandelt wurde. (Zwischenrufe bei der ÖVP-Fraktion: Sagen Sie das dem Landesrat Wagner!) Aus Zeitungsberichten entnehme ich aber und ich kann Ihnen das vorlegen, daß nach einem Geheimpapier - geheime Kommandosache der NÖ Landesregierung - im Bezirk Gänserndorf an ein Minikrankenhaus mit 30 Mitarbeitern gedacht ist. Und jetzt: Finanzlandesrat Mag.Freibauer, in einigen Zeitungen allerdings als Gesundheitslandesrat bezeichnet, bestätigt diese geheime Information, daß Gänserndorf ein Minikrankenhaus mit Notfallambulanz und einem Kostenaufwand von rund 33 Millionen Schilling mit Betriebskosten von 11 Millionen Schilling pro Jahr erhalten soll. Meine Damen und Herren! Wenn wir Milliarden Schilling für Neu-, Um- und Zubauten von Krankenhäusern in Niederösterreich ausgeben, dann kann man den Bezirk Gänserndorf nicht mit einem Minikrankenhaus abspeisen! Der Bezirk Gänserndorf hat dasselbe Recht wie alle anderen NÖ Bezirke, über eine ausreichende spitalsmäßige Versorgung zu verfügen. Alle Ärzte der Region Gänserndorf erklärten übereinstimmend, mit der Lösung eines Minikrankenhauses für Gänserndorf sei eine Versorgung der Bevölkerung in keiner Weise gewährleistet. In einer Enquete "Gesundheit und Wirtschaft" am 3.Februar 1993 in Gänserndorf haben alle Beteiligten aller politischen Gruppierungen sich dafür ausgesprochen, daß raschest eine Lösung betreffend der spitalsmäßigen Versorgung kommen muß. Und daß die Landesregierung nun endlich für den Bezirk Gänserndorf die spitalsmäßige Versorgung sicherzustellen hat. Meine Damen und Herren! Sollten Verhandlungen mit Wien betreffend der spitalsmäßigen Versorgung keine zufriedenstellende Lösung bringen, was ja auf Grund des derzeit ausgebrochenen "Stromkrieges" unwahrscheinlich ist, dann hat die Landesregierung ein Landeskrankenhaus für den Bezirk Gänserndorf zu beschließen. Das fordern die Ärzte, die Bevölkerung und alle politischen Vertreter des Verwaltungsbezirkes Gänserndorf. Und ich zitiere noch einmal: Wenn Dr.Pröll in seiner Antrittsrede am 22.10.1992 gesagt hat, "alle, die in unserem Lande leben, haben ein Recht auf moderne medizinische Versorgung und Betreuung", meine Damen und Herren des Landtages, dann gilt das auch für den Bezirk Gänserndorf! (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Marianne Lembacher. Abg. LEMBACHER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die meisten Menschen wünschen sich lange zu leben, alt zu werden. Aber das wichtigste wäre sicher dabei, gesund zu bleiben. Die Entwicklung der Bevölkerung zeigt uns gerade in unseren Breiten, daß die Menschen immer älter werden. Mit dem Alter kommen aber auch verschiedene Wehwehchen. Oft ist es die Einsamkeit, wenn der Partner wegstirbt oder auch ernsthafte Krankheiten. Am schlimmsten ist es aber - und diese Sorge haben sehr viele Menschen, die älter werden - sie haben Angst davor, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, ein sogenannter Pflegefall zu werden. Es ist aber sicher niemand davor gefeit, krank zu werden, pflegebedürftig zu werden. In der Familie gepflegt, betreut zu werden, das ist der Wunsch vieler Menschen. Aber nicht immer ist eine Familie da oder nicht immer ist es dieser Familie möglich, den Kranken zu pflegen. Wir haben heute die Pflegevorsorge beschlossen, die eine Hilfe für die Menschen bedeutet, sich die Pflege auszusuchen. Ob man zu Hause oder im Pflegeheim betreut werden will. Wir haben heute auch gehört von der Frau Kollegin Lugmayr, daß acht von zehn Pflegefällen in der Familie betreut werden. Daß diese Betreuung, daß diese Pflege am meisten von den Frauen geleistet wird. Sie pflegen ihre Eltern, Schwiegereltern oder oft auch ihre Männer. Viele dieser Frauen aber sind überfordert, überlastet. Und sie sind trotz bestem Willen nicht mehr in der Lage, dies weiter zu tun. Es ist die Hilfe der mobilen Dienste da. Aber trotzdem ist es oft nicht möglich. Vor kurzem habe ich erst von einem Fall gehört, wo eine Frau, die selber über 60 Jahre alt ist, lange ihre 80jährige Mutter betreut hat. Sie ist aber nun selber krank geworden und kann sie nicht mehr pflegen. Sie hat Gottseidank vor kurzem einen Platz in einem Pflegeheim gefunden. Aber auch jenen Familien, die in der Lage sind, ihre kranken Angehörigen zu pflegen, auch denen soll nun geholfen werden. Von der Frau Landesrat Prokop wurde dazu ins Leben gerufen der Urlaub von der Pflege. Durch den wird es möglich, ein bis sechs Wochen lang die kranken Angehörigen in Pflegeheime zu bringen, wo sie von Fachkräften betreut werden. Dies ist möglich bis jetzt in Melk. Es hat einige Pilotversuche gegeben im Pensionistenheim und Pflegeheim Ybbs. In Zukunft sollen 150 Betten zur Verfügung stehen. Anlaufen soll auch die Tagespflege: Älteren Menschen, kranken Menschen, die nicht mehr allein gelassen werden können, weil sie verwirrt sind, zerstreut sind soll die Möglichkeit gegeben werden, mit einer Beschäftigungstherapie in einem solchen Heim unterzukommen. Auf Basis des Raumordnungsprogrammes für Sozialhilfe werden 1.200 Betten geschaffen. Herr Abgeordneter Sivec hat angesprochen, es dauert sehr lange, bis ein Heim fertig ist. Das stimmt. Aber der Bau muß einmal begonnen werden. Heuer kann bereits das Heim in Waidhofen/Ybbs bezogen werden, ferner Weitra, Mödling, Amstetten und Wallsee. Also doch ein ganz schöner Anteil an Pflegebetten. Im Zuge dieses Raumordnungsprogrammes beraten und beschließen wir heute die Neuerrichtung von Pensionisten- und Pflegeheimen. Sie sind schon angesprochen worden: Eggenburg, Hollabrunn, Orth a.d. Donau und Pottendorf. Weil vom Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer kritisiert worden ist, Hollabrunn zum Beispiel. Sie sind nicht einverstanden mit der Leasingfinanzierung, haben Sie gesagt, weil Mödling zum Beispiel nicht leasingfinanziert worden ist. Dieses Pflegeheim in Hollabrunn ist aber ein ganz neuer Bau. Es wird neu errichtet neben diesem bestehenden Pensionistenheim und hat dann gemeinsame Einrichtungen. (Unruhe im Hohen Hause.) Es handelt sich um ein eigenes Grundstück, es ist ein eigener Bau. Das, kann man sagen, ist sicher anders als in Mödling, wo Teile eines Altbaues weggerissen worden sind und wieder verwendet worden sind. (Unruhe im Hohen Hause.) Was weggerissen worden ist, natürlich nicht. Das ist ganz klar! Aber die Teile, die stehengeblieben sind. Orth a.d. Donau ist das dritte Heim, das im Bezirk Gänserndorf geschaffen worden ist. Es ist sicher ganz positiv und ganz notwendig, weil die anderen Heime bereits überlastet und überfordert sind. Wie ich von der Frau Kollegin Lugmayr gehört habe, ist auch geplant eine Zusammenarbeit mit den mobilen Diensten anzustreben. Um die Therapieeinrichtungen dieses Pflegeheimes auch für mobile Dienste und die Hauskrankenpflege zu nützen. Das finde ich sehr gut und sehr positiv. Ich komme noch einmal zurück auf das Pflegeheim in Hollabrunn. Vor 20 Jahren ist es als Wohnheim gebaut worden. Ich habe mit dem Leiter dort gesprochen. Der hat gesagt, jene Menschen, die dort eingezogen sind vor 20 Jahren (viele leben sicher nicht mehr), sind jetzt pflegebedürftig. Jene, die noch leben, brauchen nun Betreuung und Pflege. Daher ist dieser Zubau dieses Pflegeheimes sehr sinnvoll. Daß das gemeinsam genützt werden kann. Es hat große Diskussionen gegeben. Man hat sich dann letztlich für den Neubau entschlossen, weil die Lage sehr gut ist und die Nähe auch zu dem Wohnheim ausschlaggebend war. Eine Sorge hat aber auch der Leiter dieses Wohnheimes. Er sagt, was wir brauchen sind gut ausgebildete Pfleger. Jene Menschen, die bereit sind, zu pflegen. Ich hoffe, daß wir das nächste Mal auch die Pflegeausbildung beschließen können. Neue Formen der Ausbildung, brauchen wir sicher, notwendig und unbedingt. Vom Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer ist auch angesprochen worden, warum hat man nicht einen Standort wie Ebreichsdorf genommen und hat stattdessen Pottendorf und viele andere vorgesehen. Warum hat man sich für den oder jenen entschieden. Es sind viele Standorte geprüft worden. Man hat geprüft, welche Gemeinden sind erstens bereit dazu, welche haben sich gemeldet. Soweit ich gehört habe, haben Sie, Frau Kollegin Auer dann auch zugestimmt zu Pottendorf. (Abg. Helene Auer: Also, das stimmt nicht ganz!) Es hat dann auch gewisse Absprachen gegeben. Soweit ich gehört habe, hat es dann den Kompromiß gegeben auch von der Gemeinde her. Und es ist sicher gut und wichtig, daß das dann passiert. In Leopoldsdorf ist, soweit ich informiert bin, dann nicht gebaut worden, weil die Grundwassersituation, die Wasserversorgung nicht so war, wie man es sich gewünscht hätte. (Abg. Krendl: Was war der Grund, daß man in Hainburg nicht gebaut hat. Dort gibts ja ein Heim!) In Hainburg hat man das, soweit ich mich erinnern kann, den Umbau eines alten Gebäudes nicht so sinnvoll gefunden. Sondern eher gesagt, der Neubau wird günstiger sein. (Unruhe im Hohen Hause.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz sicher notwendig sind auch Intensiv-Pflegebetten. Sie werden gebraucht. Medizinisch-geriatrische Betten. Die können dann auch in Eggenburg angeboten werden, in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus, das gebaut wird. Unser Ziel muß sicher sein, daß die Pflegeheime leicht erreichbar sein müssen. Und eine kleine Einheit bilden. (Zwischenrufe, Unruhe im Hohen Hause.) Ja, sicher wird auch in den einzelnen Heimen gebaut und verbessert. Und das ist sicher auch sehr notwendig. (Unruhe bei der SPÖ.) Für Pottendorf ist positiv, daß ein Wohnteil mit 26 Betten und zwei Pflegeabteilungen gebaut werden kann. Ebreichsdorf hätte sicher länger gedauert, um ein halbes Jahr länger. Erst im Zuge der Diskussion, als Pottendorf eigentlich schon geplant war, ist Ebreichsdorf dann gekommen und hat gesagt, wir würden auch einen Standort anbieten. Und das hätte wirklich um ein halbes Jahr länger gedauert. Wir brauchen aber jetzt und in kurzer Zeit alle Pflegebetten. Im Raum Baden wird auch ein weiteres Heim geplant. Bis jetzt ist dazu überhaupt nur ein einziges Angebot von einer Gemeinde da. Man kann also nicht sagen, wenn keine Angebote da sind, kann auch nicht gebaut werden. Es muß geplant werden, geprüft werden, ob der Stadtort richtig ist. (Abg. Helene Auer: Auch dann, wenn die Angebote nicht ideal sind. Es gibt aber Gemeinden, die das ernsthaft prüfen!) Da muß man sicher unterscheiden, das finde ich auch. Und man muß untersuchen, das ist klar. (Unruhe im Hohen Hause.) Ich glaube, daß es auf beides ankommt. Es muß ein Standort da sein, es müssen die Gegebenheiten stimmen. Es muß sicher auch die Bereitschaft da sein. Das gehört alles dazu. Es muß die Infrastruktur passen, es muß die Bereitschaft da sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun komme ich zum Krankenhaus Eggenburg und zum Pflegeheim Eggenburg. Zwei Abteilungen werden gebaut mit 70 Pflegebetten. Es wird eine Betreuungsstation errichtet. Es gibt im ganzen Bezirk Horn noch keine solche Einrichtung. Und auch der Neubau des Krankenhauses Eggenburg ist heute von Herrn Abgeordneten Winkler angesprochen worden. Er hat kritisiert, daß es zu lange gedauert hätte. Soweit ich informiert bin, war das Land schon lange bereit, seinen Anteil zu geben. Aber die Gemeinde selbst war nicht in der Lage, weil sie finanziell nicht so gut ausgestattet war, da mitzutun. Es hat also langer Verhandlungen bedurft. Und dann ist auch der Pflegeheimbau geplant gewesen. Man hat diese gemeinsamen Einrichtungen dann errichten können, da auch die Gemeinde mitgezogen hat. Unbestritten ist, daß die Gemeinde dann mitgezogen hat. Gespräche von Herrn Abgeordneten Buchinger und Landesrat Mag.Freibauer haben das dann ermöglicht. Und Landesrat Mag.Freibauer hat sicher auch beim Gemeindereferat vorgesprochen und es ist ihm gelungen, das durchzuziehen. Also man kann sicher sagen, wie Sie gesagt haben, Landesrat Wagner hat zugesagt, das war sicher sehr wichtig. Aber wichtiger ist noch, daß die Finanzierung gesichert ist. Und das ist dann geschehen. (Unruhe bei der SPÖ.) Es gehört sicher alles zusammen. Aber so wie der Herr Kollege Winkler gesagt hat, es wäre nur der Herr Landesrat Wagner beteiligt, kann ich sicher ebenso anführen, daß Landesrat Mag.Freibauer als Finanzreferent für die Finanzierung zuständig war. (Abg. Uhl: Die sollten in Zukunft immer miteinander gehen, dann hätte man nicht diese Diskussionen!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist aber so. Es fällt mir auf, daß, je nachdem, welcher Redner dran ist, eben sein Regierungsmitglied auch für die Erfolge verantwortlich ist. Aber in der mit 1.Juli 1993 in Kraft tretenden Vereinbarung haben wir uns verpflichtet, die Pflegeheime nach dem neuesten Stand auszustatten. Mit Naßzelle auszustatten und wenn möglich, Einbettzimmer anzubieten. Das ist sicher ganz besonders wichtig, ganz besonders notwendig, um diesen Menschen, die gezwungen sind, ihr Leben in diesen Heimen zu verbringen, zu helfen. Wenn man öfter Besuche macht in diesen Einrichtungen, dann sieht man, wie notwendig es ist, eine Umgebung zu bieten, in der sich die Menschen wohlfühlen können. Sie können nicht mehr so leicht hinausgebracht werden. Daher ist es ganz wichtig, alle diese Einrichtungen, die wir schaffen, so gut als nur möglich auszustatten. Die Investitionen, die wir heute beschließen im Pflegebereich, werden ca. 600 Millionen Schilling betragen. Und dies wird durch Leasing finanziert. Man kann nun der Meinung sein, das ist gut oder nicht gut. Ich bin aber der Meinung, daß es wichtig ist und notwendig ist, daß in diesem Bereich etwas weitergeht. Und das ist entscheidend für mich. Darum gebe ich dieser Vorlage ganz bestimmt die Zustimmung. Denn alle diese Investitionen dienen dazu, den Menschen, die in diesen Pflegeheimen leben müssen, einen angenehmen, soweit das möglich ist, angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Aber auch, um den Personen, die diese Menschen betreuen, die Arbeit zu erleichtern. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Eine weitere Wortmeldung liegt nicht vor, die Berichterstatter haben das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KAUTZ (SPÖ): Ich verzichte! Berichterstatter Abg. BUCHINGER (ÖVP): Ich verzichte! PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses, Zahl 523/H-11/12 betreffend Krankenhaus Mistelbach, Ausbau einer Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe): Einstimmig angenommen! (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses, Zahl 524/H-11/13 Krankenhaus Wr.Neustadt, Neubau für Radioonkologie): Einstimmig angenommen! (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses, Zahl 538/H-11/14 Krankenhaus Mödling, 4. Bauabschnitt, 1. Bauetappe, Umbau des Altgebäudes): Einstimmig angenommen! Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Zahl 539/S-5/9 - Antrag des Finanz- und WirtschaftsAusschusses betreffend Landes-Pensionistenheim Hollabrunn, Zubau einer Pflegeabteilung. Zu dieser Vorlage hat Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer den Antrag gestellt auf punktweise Abstimmung. Ich darf daher diese punktweise Abstimmung durchführen. (Nach Abstimmung über den Antrag zu 539/S-5/9, Ziffer 1, 2 und 4): Einstimmig angenommen! Ich darf nunmehr über die Ziffer 3, das sind die jährlichen Leasingraten, abstimmen lassen. (Nach Abstimmung über Ziffer 3): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung ÖVP und SPÖ; Ablehnung FPÖ.) Wir kommen nunmehr zum Geschäftsstück 540/S-5/10 - Antrag des Finanz- und WirtschaftsAusschusses betreffend Landes-Pensionistenheime Orth a.d. Donau, Pottendorf, Eggenburg, Neuerrichtung. Auch hier hat der Herr Abgeordnete Dr.Kremnitzer den Antrag gestellt auf punkteweise Abstimmung über den Antrag des Finanz- und Wirt- schafts-Ausschusses. Ich lasse über den Punkt 3 als erstes abstimmen. (Nach Abstimmung darüber): Einstimmig angenommen! Ich darf nunmehr über den Punkt 1 und Punkt 2, der die Finanzierung ausweist, abstimmen lassen. (Nach Abstimmung darüber): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung ÖVP und SPÖ; Ablehnung FPÖ.) (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses, Zahl 546/H-11/15 - Krankenhaus Eggenburg, 1. Bauabschnitt, Errichtung von gemeinsam zu nutzenden infrastrukturellen Versorgungs- und Behandlungseinrichtungen): Einstimmig angenommen! Wir kommen daher zum nächsten Tagesordnungspunkt und ich ersuche den Herrn Abgeordneten Anton Rupp, die Verhandlungen zur Zahl 545/S-5/11 einzuleiten. Berichterstatter Abg. Anton RUPP (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich berichte zur Zahl 545/S-5/11 betreffend NÖ Landesberufsschulen; Ausbau und Investitionsprogramm über S 400 Millionen. Hoher Landtag! Mit der Novelle vom 30.Juni 1988 wurde für die Berufsschulen, a) der Unterricht in Schülergruppen nach Leistungsgruppen im Bereich des betriebswirtschaftlichen und fachtheoretischen Unterrichtes sowie b) die Herabsetzung der Klassenschülerzahl von maximal 36 auf 30 eingeführt. Die Novellierung der Rahmenlehrpläne mit der Verordnung vom 31.August 1990 brachte eine rund 20%ige Ausweitung der Unterrichtszeit und die Einführung des Laborunterrichtes. Um den dadurch explodierenden Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen abzufangen, ist man davon abgegangen, für jede geführte Klasse einen eigenen Klassenraum als Stammklasse und für zwei Stammklassen einen weiteren Klassenraum für die Klassenteilungen zur Verfügung zu stellen. Im Zuge der Budgetdebatte im Dezember 1991 wurde vom NÖ Landtag die Resolution gefaßt, die NÖ Landesregierung möge an die Bundesregierung herantreten, daß in Berufsschulen Leibeserziehung als Pflichtgegenstand eingeführt wird, was die Errichtung von Turnsälen erforderlich macht. Außerdem sind die Schülerheime der Landesberufsschule 1 und 2 Theresienfeld und Lilienfeld total abgewohnt und bedürfen einer dringenden Generalsanierung. Die zu verbauende Summe von 400 Millionen Schilling soll im Weg einer Leasingfinanzierung aufgebracht werden und ein von der NÖ Hypo-Leasing auf die Basis eines Sonderfinanzierungsmodelles errechneter Tilgungsplan ergibt eine jährliche Leasingrate zuzüglich der Kaution von S 39,222.984,-- bei 25jähriger Grundmietdauer. Sehr verehrte Damen und Herren! Ich stelle daher den Antrag (liest): "Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend NÖ Landesberufsschulen, S 400 Millionen - Ausbau- und Investitionsprogramm. Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Durchführung des Ausbau- und Investitionsprogrammes der NÖ Landesberufsschulen Eggenburg: Zubau von Labors und Gruppenräumen Langenlois: Bauhof, 2.Bauabschnitt Lilienfeld: Generalsanierung Schülerheim Mistelbach: Labor-, Gruppenräume Neunkirchen: Laborneubau Pöchlarn: Klassen, Labors und Turnsaal St.Pölten: Zubau oder Neubau und Turnsaal Schrems: Turnsaal, Werkstätten und Klasse Stockerau I: Turnsaal Theresienfeld: Generalsanierung Schülerheim, Klassen- und Funktionsräume, Turnsaal in der Gesamthöhe von rund 400 Millionen Schilling wird grundsätzlich genehmigt. 2. Der Anwendung eines Sonderfinanzierungsmodelles wird zugestimmt. Eine Leasingfinanzierung der S 400 Millionen (Immobilien) bedeutet laut Berechnung der NÖ Hypo-Leasing bei einer Grundmietdauer von 25 Jahren und einem derzeitigen Basiszinssatz von 7,83 % p.a. eine jährliche Budgetbelastung von S 39,222.984,--. 3. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Als erster zu Wort gemeldet ist Herr Dkfm.Rambossek. (Zweiter Präsident Haufek übernimmt den Vorsitz.) Abg. Dkfm.RAMBOSSEK (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Vor zwei Tagen, am Dienstag dieser Woche konnte ich durch den ORF unter dem Motto "Karriere durch Lehre" von einer Gesprächsrunde die mir bereits bekannte Tatsache, daß es österreichweit 1993 um rund 1.500 Lehrlinge weniger als im Vorjahr geben wird, bestätigt erhalten. Als Grund dafür wurde unter anderem genannt, daß die Zahl der Pflichtschulabsolventen wieder rückläufig ist. Ende Jänner 1993 standen in Niederösterreich rund 1.600 offenen Lehrstellen nur 374 Lehrstellensuchende gegenüber. Diese Zahlen, diese Tatsachen müssen aber als ein alarmierendes Zeichen für die österreichische Wirtschaft gewertet werden, weil durch den Lehrlingsmangel die Knappheit an Facharbeitern weiter ansteigen wird. Jeder zweite Gewerbebetrieb klagt heute bereits über einen akuten Mangel an Facharbeitern. Es wäre aber falsch, die Ursache für diesen sich bereits seit längerem abzeichnenden Trend allein im Geburtenrückgang zu sehen. Um dieser Tendenz entgegen zu wirken, bedarf es sicherlich einer Imageverbesserung des Facharbeiters, die meines Erachtens in erster Linie durch eine Aufwertung der Hauptschule und eine Niveauanhebung der Berufsschulen erreicht werden kann. Ich meine daher, daß es an der Zeit wäre, daß die bisherige sozialistische Schulpolitik in unserem Lande korrigiert wird und Maßnahmen gesetzt werden, daß die Hauptschule auch für weniger begabte und weniger lernfreudige Kinder wieder interessant und attraktiv wird. Hoher Landtag! Es steht sicherlich außer Streit, daß die Facharbeiterausbildung für die österreichische und damit auch für die NÖ Wirtschaft immer mehr zu einer Überlebensfrage wird. Ich sehe es daher als unsere Pflicht an, zum Lehrberuf zu motivieren, indem wir die entsprechenden Bildungsstätten nicht nur zur Verfügung stellen, sondern die Landesberufsschulen und die Schülerheime auch auf jenen technischen Stand und funktionsfähigen Zustand halten, der den Anforderungen der fast 23.000 in Niederösterreich berufsschulpflichtigen Lehrlingen entspricht. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das Berufsschulwesen und in diesem Zusammenhang auch wohl die unumstrittene Tatsache, daß unsere Berufsschulen und Internate, was den baulichen Zustand betrifft, nicht zu den besten gehören, war hier im Hohen Haus schon mehrmals Gegenstand von Debattenbeiträgen. Das finanzielle Mauerblümchendasein, das dem gewerblichen Berufsschulbereich im Vergleich zum landwirtschaftlichen Schulbereich in der Vergangenheit beschieden war, hat letztendlich dazu geführt, daß die Klagen, gleich von welcher Seite, über Zustand und Ausstattung der Schulen und Internate immer lauter wurden. Wir begrüßen es daher, daß jetzt etwas geschieht nach den Jahren der Vernachlässigung. Und wenn ich mir die große Ankündigung von Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll, nun gäbe es 400 Millionen für Niederösterreichs Berufsschulen, vom März des Vorjahres in Erinnerung rufe, dann begrüße ich es umso mehr, daß es heute endlich soweit ist, daß der Hohe Landtag die Durchführung des Ausbau- und Investitionsprogrammes der NÖ Landesberufsschulen in der Gesamthöhe von rund 400 Millionen Schilling grundsätzlich genehmigen soll. Dann frage ich mich aber auch, warum der Herr Landeshauptmann als damaliger Finanzreferent die Finanzierung dieser Projekte, die Finanzierung der Projekte seiner Ankündigung budgetär nicht sichergestellt hat. Ich frage mich aber auch, wo sich der Herr Landeshauptmann befindet, wenn hier im Hohen Haus über die Probleme Niederösterreichs diskutiert wird! Vielleicht hat der Herr Landeshauptmann die Unterhaltung am Opernball vorgezogen, als sich die Debattenbeiträge über die Probleme in unserem Heimatland anzuhören. (Abg. Buchinger: Das ist nun wieder sehr fair! - Beifall bei der FPÖ.) Was nun die heute zu beschließende Finanzierung betrifft, soll wieder einmal die Flucht aus dem Budget angetreten werden. Und soll der Anwendung eines Sonderfinanzierungsmodelles, das heißt einer Leasingfinanzierung, zugestimmt werden. Hoher Landtag! Ich will hier wirklich nicht polemisieren, aber die immer mehr Platz greifende Finanzierung, "kaufe jetzt und zahle später". (Unruhe im Hohen Hause - Abg. Kurzbauer: War das jetzt denn keine Polemik? - Abg. Buchinger: Nein, doch ganz gewiß nicht!) Hören Sie mir zu über die Finanzierung, Herr Abgeordneter Buchinger! Die immer mehr Platz greifende Finanzierung, "kaufe jetzt und zahle später", diese Vorgriffe auf die Zukunft schaffen es zwar, daß heute etwas machbar ist. Diese Vorgriffe werden es aber, wenn es so weitergeht, verhindern, daß morgen auch unsere Jugend noch etwas gestalten kann. Was mir hinsichtlich der Finanzierung im vorliegenden Antrag aber fehlt, ist die Klärung, ob die Bedienung der jährlichen Leasingraten aus dem Budget oder aus dem Berufsschulbaufonds erfolgen wird. Ich nehme fast an, daß die Abstattung der jährlich anfallenden Leasingraten durch den Berufsschulbaufonds erfolgen wird, was mir auch die Gelegenheit gibt, auf die seit Jahren zu niedrige finanzielle Ausstattung dieses Fonds mit Landesmitteln hinzuweisen. Der mir bekannt gewordene Schuldenstand dieses Fonds betrug zum 31.12.1990 bereits rund 150 Millionen Schilling. Es mußten in den Jahren 1987, 1989 und 1990 vom Fonds neue Darlehen aufgenommen werden, nur um die Schulden und die aufgelaufenen Zinsen für das bereits in den Vorjahren aufgenommene Fremdkapital abdecken zu können. Derartiges aber mutet nach meinem Empfinden fast wie eine Gruselgeschichte an, vor allem unter dem Aspekt, daß die Aktionsfähigkeit des Fonds auch schon von dafür in der Vergangenheit zuständigen Ressortverantwortlichen hier im Hohen Haus in Frage gestellt und die Verbesserungsbedürftigkeit der finanziellen Fondssituation gefordert wurde. Wenn man sich nicht zu einer entsprechenden Dotierung des Fonds durchringen kann, wäre es sicherlich besser, den Fonds aufzulösen, was auch der Transparentmachung der Steuergeldverwendung dienlich wäre. In diesem Zusammenhang muß ich aber auch darauf hinweisen, daß der Landtag über die finanzielle Gebarung des Fonds, wenn man von der jährlichen Dotierung aus dem Landesvoranschlag absieht, keine Informationen besitzt. Auch sonst ist nach dem Berufsschulbaufondsgesetz kein Kontrollinstrumentarium vorhanden. Es ist daher keinerlei Transparenz über die Gebarung dieses Fonds gegeben, da der Berufsschulbaufonds eben nicht dem Landtag, sondern nur der Landesregierung gegenüber berichtspflichtig ist. Derartiges halte ich aber für eine undemokratische und unhaltbare Situation. Ich meine daher abschließend, daß das NÖ Berufsschulbaufondsgesetz 1973 ehestens dahingehend novelliert gehört, daß eine Kontrollinstanz geschaffen sowie die regelmäßige Berichtspflicht an den Landtag eingeführt wird. Nur so kann eine Transparenz der finanziellen Gebarung des Fonds sichergestellt werden. Denn es ist bewiesen, daß eine sinnvolle Kontrolle vielfach auch erhebliche Einsparungen nach sich zieht. Und noch eines: Damit seit der begrüßenswerten Resolution vom Dezember 1991, mit welcher die Einführung von Leibeserziehung als Pflichtgegenstand an den Berufsschulen gefordert wurde, damit seit diesem Zeitpunkt bis zur Fertigstellung der verschiedenen Turnsaalprojekte nicht noch mehr ungenützte Zeit verstreicht, empfehle ich, die Berufsschulen auf die Aktion "Bewegte Schule" des Herrn Bundesministers für Unterricht und Kunst aufmerksam zu machen. Denn das Ausmaß an Haltungsschäden und schwächen ist bereits so bedrohlich geworden, daß auch aus volkswirtschaftlichen Gründen so schnell wie möglich Gegenmaßnahmen gesetzt werden müssen. Daher sollte eine aktive Pausengestaltung und die tägliche Bewegungszeit auch während des Unterrichts fester Bestandteil des Schullebens werden. (Beifall bei der FPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort hat sich der Herr Abgeordnete Kautz gemeldet. Abg. KAUTZ (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hoher Landtag! Ich darf dort anfangen, wo der Herr Kollege Dr.Kremnitzer aufgehört hat. Nämlich, daß heute 600 Millionen Schilling so locker beschlossen worden sind, was sicher auch notwendig ist. Die nunmehrigen 400 Millionen Schilling dazu für die Berufsschulen, ergibt eine Milliarde. Und zwar eine sicher zweckmäßigst angelegte Milliarde, ob es nun im Gesundheitsbereich, im Sozialbereich oder im Schulbereich ist. Wir sind eben dazu da, uns den Kopf zu zerbrechen, wie wir es finanzieren können. Wie wir es besser finanzieren können. Ich glaube, es gibt überhaupt keine Frage, daß diese 400 Millionen jetzt und in den vorgehenden Geschäftsstücken die 600 Millionen richtig und zweckmäßig ausgegeben werden. Jene Damen und Herren dieses Hohen Hauses, die schon länger diesem angehören, wissen, daß gerade die Sozialdemokraten für die Berufsschulen jahrelang und jahrzehntelang, würde ich fast sagen, schon hier eine bessere und schnellere Ausbaustufe gefordert haben. Denn gerade die gewerblichen Berufsschüler sind in den letzten Jahren nicht unbedingt bevorteilt worden. Im Gegenteil, will ich sagen, eher hat man sie vernachlässigt. Und immerhin ist das keine kleine Gruppe. Ich darf mit einem Dank aufwarten. Denn Landesrat Mohnl und Landeshauptmannstellvertreter Höger haben begonnen, einen ersten Investitionsschub zu tätigen mit den Privatisierungsgeldern der EVN. Hier hat man begonnen, einmal großzügig in den Berufsschulen zu investieren, um auch auf der technischen Seite etwas zu erreichen. Landesrat Dr.Bauer ist jetzt daran gegangen, auch am baulichen Sektor etwas nachzuholen und einen etwas besseren Standard zu erreichen. Von einem befriedigenden Standard will ich und kann ich noch nicht reden, wenn ich unsere Berufsschulen kenne. Daß moderne Lehrbehelfe, moderne Maschinen, moderne Labors und auch dementsprechende Klassenräume einer gediegenen Ausbildung dienen, glaube ich, ist nicht notwendig, hier festzustellen! Das gesamte Umfeld um einen Lehrling ist jenes, daß ihm Anreiz geben kann, einen Lehrberuf zu ergreifen. Und im Lehrberuf auch etwas zu erreichen. Wenn man eine Studie betrachtet, die die Befragung unserer Schüler und Lehrlinge ergeben hat, so kann man feststellen, daß die studierende Jugend weit besser zu dieser Gesellschaft eingestellt ist als die Jugend, die einen Lehrberuf erlernt. Das heißt aber im Umkehrschluß, diese jungen Menschen sind mit unserer Gesellschaft unzufrieden. Wir haben sie vernachlässigt. Und daher müssen wir sehr viel und sehr rasch dort investieren, um auch diese Gruppe unserer Gesellschaft dorthin zu bringen, wo wir oder die anderen Teile schon sind. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich will mich auch mit einem Satz damit beschäftigen, daß heute der Herr Landeshauptmann nicht anwesend ist. Ich bin aber überzeugt, daß er am Opernball die Gelegenheit finden wird, mit dem Landeshauptmann von Wien vielleicht den Stromkrieg auszutragen. (Beifall bei der SPÖ.) Oder vielleicht mit dem Wirtschaftsminister darüber zu reden, wie man im Süden Niederösterreichs, in den alten Industriebezirken vielleicht die Wirtschaftsprobleme lösen könnte. Wie man vielleicht das Problem der Firma Walek lösen könnte, wie man vielleicht das Problem der Firma Schmid lösen könnte. Ich hoffe, daß er dort die Gelegenheit findet und arbeitet und nicht nur sich unterhält. Denn sonst müßte ich sagen, das ist auch ein Demokratieverständnis, daß hier die Probleme von Niederösterreich diskutiert werden und er ist sich unterhalten gegangen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Höger war die ganze Zeit anwesend. Er war im Haus und hat immer mitgehört. Er ist die ganze Zeit im Haus, bitte! (Unruhe im Hohen Hause.) Ich darf mitteilen, daß, während der Herr Landeshauptmann vielleicht beim Opernball sich unterhält, Landeshauptmannstellvertreter Höger mitten in den Verhandlungen um die Firma Schmid, nun soweit ist, daß die Firma Schmid weiter bestehen können wird! (Beifall bei der SPÖ.) Aber das ist nur einmal in der Zeitung gestanden. Wenn es der Herr Landeshauptmann gemacht hätte, stünde es fünf Mal in der Zeitung. Aber das ist nicht unser Problem. Aber auch ein anderes Steckenpferd von mir will ich noch reiten. Es steht in unmittelbarem Zusammenhang: Der schlechte Zustand unserer Lehrlingsheime. Die Berufsschulen sind ja Landessache. Die Lehrlingsheime sind auch Landessache. Nur hat das Land diese Kompetenz an die Innungen und an die Handelskammer größtenteils weitergegeben. Das heißt aber, daß von den Innungen - mit wenigen Ausnahmen, auf die komme ich noch zurück - und der Handelskammer im großen und ganzen ein Lehrlingsheim hingestellt wurde, vor 20, 30 Jahren. Und diese Heime den damaligen Standard heute noch haben. Das heißt, die Handelskammer hat nicht investiert! Und wenn wir heute von 400 Millionen Schilling reden, so wird Geld, Landesgeld, in diese Heime hinein investiert. Heime, die nicht dem Land gehören, die nach wie vor der Handelskammer oder Innungen gehören. Der Gipfel von allem ist jener, daß auch der Finanzkontrollausschuß dort nicht einmal das Kontrollrecht hat, obwohl Landesgelder investiert werden! Und ich glaube, das muß auch einmal geändert werden! (Beifall bei der SPÖ.) Und da muß ich der FPÖ schon recht geben. Es ist richtig, wir geben Geld aus und können nicht kontrollieren. Alles andere, Herr Kollege Rambossek, was Sie etwa über den Berufsschulbaufonds gesagt haben, da befinden Sie sich im Irrtum. Sie sind der Meinung, daß er leer ist. Das wissen wir. Landesrat Dr.Bauer hat sich bemüht, bei den letzten Budgetverhandlungen entsprechende Mittel zu bekommen. Aber vom Auflösen will ich nichts hören, im Gegenteil! Der müßte ausgebaut werden, damit eben dort aus diesem Fonds, dem auch Fremdmittel zugeführt werden müssen, mehr herausgenommen werden kann, um die Berufsschulen besser zu bauen. (Abg. Dkfm.Rambossek: Ich sagte, man solle höher dotieren. Und wenn man sich dazu nicht durchringen kann, dann soll man auflösen!) Aufgelöst ist er schnell, dann bekommen wir gar nichts. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Nun darf ich zu einigen Vorhaben kommen: Die Landesberufsschule Theresienfeld für Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann und Bürokaufmann, in Summe an die 100 Klassen, beherbergt 2.285 Schüler. Ich sage bewußt die Schülerzahl dazu, um ein bißchen den Eindruck zu vermitteln, wie viele Menschen dorthin müssen. Und wie viele Menschen zufrieden oder unzufrieden diese Schule verlassen. Hier wird ein Zu- und Umbau im Schülerheim durchgeführt und das Heim auf einen Standard von Vierbettzimmern gebracht. Und ich sage wieder, Vierbettzimmer ist sicher nicht der modernste Standard. Das ist sicher nicht der Standard, der unter Umständen zum Wohlfühlen anregt. Aber es ist ein Kompromiß. Viel wichtiger ist für mich, daß dort endlich ein zeitgemäßer Turnsaal gebaut wird, wo wirklich auch geturnt werden kann. Nicht, daß man nur hopsen und spazierengehen kann. Ein zeitgemäßer Turnsaal, denn die Investition in die Bewegung macht sich drei- und viermal bezahlt im Nachhinein, bei Haltungsschäden oder bei anderen Auswirkungen von Bewegungsarmut. Die Landesberufsschule Lilienfeld hat 961 Schüler mit 40 Klassen. Die Schule als solche könnte man als abgeschlossen betrachten, mit wenigen kleinen Ergänzungen noch. Im Heim, das aus drei Trakten besteht, ist der eine Trakt etwa in Ordnung. Zwei Trakte mit 240 Betten sind in einem desolaten Zustand. Jetzt kommen wir dort wieder auf eine Sechsbettzimmer-Basis, die sicher nicht mehr der letzte Schrei der Dinge ist. Eine große Investition von 27 Millionen Schilling der Landesberufsschule Pöchlarn ist schon im Auslaufen. Hier komme ich zu einer positiven Überraschung. Die Tischler-Innung zahlt diese 27 Millionen Schilling, sie beteiligt sich an der Leasingrate. Es werden dort 2.207 Schüler betreut. Die Vorbildwirkung der Tischler-Innung auch für andere Innungen herauszustreichen, ist notwendig. Damit auch diese ins Tascherl greifen und das, was sie schuldig sind, bezahlen. Und nicht nur das Land bezahlen lassen. Das Schulgebäude und das Internat müssen erweitert werden. Die Planungskosten belaufen sich ca. auf zwei Millionen Schilling. Die Durchführung erfolgt dann wieder mit einer Sonderfinanzierung, weil ja der Fonds leer ist. Die Landesberufsschule Eggenburg ist eine Standardberufsschule und war lange Zeit ein Aushängeschild an Qualität. Sie ist 1978 fertig gestellt und übergeben worden. 1.500 Lehrlinge besuchen Eggenburg. Nun ist der Standard auch schon überholt. Es fehlt an Klassenräumen, Laborräumen und Gruppenräumen. Vielleicht eine grundsätzliche Erklärung dazu. Daß immer Klassenräume fehlen in so kurz erst in Betrieb stehenden Schulen hängt damit zusammen, daß die Berufsschulzeit verlängert wurde, daß Fremdsprachen eingeführt wurden. Das heißt, es muß automatisch mehr Klassenraum vorhanden sein, um in den drei oder vier Jahren eben die Lehrlinge durchschleusen zu können. Es war notwendig, auch moderne Motorprüfstände und Testgeräte zu installieren. Wir konnten uns vom Finanzkontrollausschuß aus das ansehen. Es war wirklich imposant, aber auch die Kosten von dreieinhalb Millionen Schilling. In Mistelbach, wo ebenfalls Labors, Gruppenräume, ein Konferenzzimmer und alle kleinen Zimmer, wie Besprechungszimmer, Lehrmittelzimmer fehlen, muß auch zugebaut werden. Dort ist der Raumbedarf noch nicht erhoben. Er wird in der Planungsphase erhoben, eine Million an Planungskosten fällt an. Sehr wichtig ist gerade für Mistelbach ein Turnsaal, der auch dort errichtet werden soll. Denn die Landmaschinenmechaniker, Spengler, Dachdecker, Installateure, Fahrzeugfertiger sind Berufsgruppen, die teilweise in fürchterlichen Haltungen ihre Arbeit ausführen. Daher ist es umso notwendiger, mehr Bewegung und mehr Sport zu betreiben. Daß der Raumbedarf noch nicht erhoben ist, hängt auch damit zusammen, daß diese Berufsgruppen leicht rückläufig sind. Daher muß erst erforscht werden, wieviel Raum notwendig ist. Wie weit geht diese Berufsgruppe zurück oder wie viel wird in den nächsten Jahren an Lehrlingen anfallen? Jedenfalls werden hier 1994 43 Millionen Schilling für das Schülerheim, das der Kammer gehört, investiert werden. Schrems ist ebenfalls eine Berufsschule, die in einem Fremdgebäude untergebracht ist. Das Schloß gehört der Gemeinde. Und in dieses Schloß ist wirklich alles hineingepfercht. Ich verwende das Wort "hineingepfercht" wirklich zu Recht, die können sich nicht mehr rühren dort. Das platzt aus allen Nähten. Hier muß zugebaut werden. Und hier muß eine Lösung versucht werden, daß vom Schloß eine Möglichkeit gegeben ist, in unmittelbarer Nähe Zubauten zu errichten. Es hat ja keinen Sinn, wenn man fünf oder zehn Minuten zwischendurch spazieren gehen muß. 20 Millionen Schilling werden dazu notwendig sein. Die nächste Berufsschule, die erweitert und ausgebaut werden muß, befindet sich in der Landeshauptstadt St. Pölten. Eine Schule, bei der die Grundverhältnisse zur Zeit auch nicht unbedingt klar liegen; Landesgrund oder Gemeindegrund. Die Schule gehört der Gemeinde St.Pölten und platzt aus allen Nähten. Hier muß eine Möglichkeit gefunden werden. Landesrat Dr.Bauer hat sich schon bemüht, in unmittelbarer Nähe zur jetzigen Schule ein Grundstück zu finden, um einen zweiten Schulbau zu tätigen, damit einige Berufsgruppen herausgelöst werden aus der jetzigen Schule und eine neue Heimstätte finden. Diese Situationen, die ich jetzt geschildert habe, könnte ich noch weiter fortsetzen. Denn es gibt in jeder Berufsschule bei uns momentan Probleme. Daß Klassenräume, Gruppenräume nicht vorhanden sind. Zum Beispiel in Neunkirchen, eine Schule, die relativ jung ist. Das heißt, mit der Ausdehnung der Berufsschulzeit ist eben das Problem gewachsen, mehr Klassen, mehr Gruppenräume. Die Gesundheit darf und soll bei dieser Gelegenheit nicht zu kurz kommen. Daher, wenn schon gebaut wird, dann auch ein Turnsaal. Ich bin überzeugt und hoffe, daß unser Antrag, den Turnunterricht als Pflichtgegenstand einzuführen bald Verwirklichung findet. Denn wenn wir Turnsäle bauen, dann sollen sie auch dementsprechend genutzt werden. Ich möchte aber auch hinzufügen, daß die Turnsäle, wenn sie nicht am Abend von der Schule benutzt werden, auch von örtlichen Vereinen genutzt werden können. Und auch in der Freizeit von den Berufsschülern. Denn nur, daß man zwei Stunden vielleicht turnt und dann den Turnsaal zusperrt, dazu ist er sicher nicht da. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn diese 400 Millionen Schilling ausgegeben werden, so haben wir zwei Dinge damit erreicht. In der jetzigen wirtschaftlichen Rezession werden verschiedene Gewerbe und Firmen, die damit beschäftigt sind, diese 400 Millionen Schilling zu verbauen, Aufträge erhalten, Arbeitsplätze schaffen und die Konjunktur doch nicht so abfallen zu lassen. Das ist der eine Aspekt. Der zweite Aspekt, das sind die 400 Millionen Schilling, die in die Zukunft unserer Jugend investiert sind. Jener Menschen, die in einem Vereinten Europa bestehen müssen. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Ing.Heindl. Abg. Ing.HEINDL (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner, Herr Abgeordneter Kautz, hat im Detail ja den Antrag Ihnen schon vorgetragen. Ich kann mich mit allen Punkten, die er genannt hat, identifizieren. Nur mit einem, das beide meiner Vorredner hier Ihnen erklären wollten, kann ich mich nicht einverstanden erklären. Das sind die Leibesübungen. Sehr wohl bin ich der gleichen Meinung, daß diese notwendig sind und in allen Berufsschulen, in allen Schulen durchgeführt werden sollen. Wenn ich aber feststelle, daß die Schüler 5 Wochen pro Jahr oder 10 Wochen pro Jahr in eine Berufsschule kommen und ihnen dann zwei Pflicht-Bewegungsstunden angeboten werden und damit Haltungsschäden korrigiert werden sollen, so kann ich mich dem nicht vollinhaltlich anschließen. Wenn Sie aber gemeint haben, daß man hier vielleicht die Freude an der Bewegung fördern soll und daß diese dann das ganze Jahr weiter laufen soll, nun, dann haben wir damit einen Kompromiß gefunden. Eines bedingt das aber: Daß diese Turnsäle auch abends von unseren Schülern benutzt werden und damit leider der Öffentlichkeit, den örtlichen Vereinen eher weniger zur Verfügung stehen. Obwohl ich als langjähriger Bürgermeister weiß, wie wichtig das für die einzelnen Gemeinden ist, daß derartige Turnräume zur Verfügung stehen. Mit einer zweiten Äußerung kann ich mich auch nicht einverstanden erklären. Ich höre, daß die Niveauanhebung der Berufsschule anscheinend deswegen notwendig ist, weil kein Niveau da ist. Und daß Jahre der Vernachlässigung auf allen Ebenen stattgefunden haben. Dazu dürften dem Herrn Kollegen Dkfm.Rambossek zwei Sachen entgangen sein. Erst vor wenigen Tagen, am 13.Februar 1993 hat die Presse eine Mitteilung gebracht, eine Fessel-Studie, daß 84 % der Schüler mit der fachlichen Ausbildung gut oder sehr gut zufrieden sind und 86 % ihre beruflichen Chancen positiv bzw. ausgezeichnet sehen. Man kann über derartige Befragungen natürlich geteilter Meinung sein, wie ist die Fragestellung gewesen. Demoskopie, wir wissen, wie so etwas geschieht. Aber dazu haben wir in der Berufsschule eine weitere Einrichtung, um internationale Vergleiche vorweisen zu können. Es gibt eine sogenannte Facharbeiterolympiade. Sie entsteht aus den Berufsschulwettbewerben und Lehrlingswettbewerben. Die Lehrlinge können nachher auch international ihre Leistungen herzeigen. Die letzte Facharbeiterolympiade, wie wir sie nennen, war 1991 in Amsterdam. 427 Teilnehmer haben sich beworben um die Medaillen. 24 Länder waren vertreten und 36 Berufe. Österreich hat dort sechs Goldene bekommen, zwei Silberne und zwei Bronzene. Ich weiß, das ist nicht vergleichbar mit einer Skiweltmeisterschaft, aber es war Platz 1 in der internationalen Wertung. Und ich meine, daß wir das auch weitergeben sollten, daß wir in der Facharbeiterausbildung immer wieder bestens arbeiten. Ich danke auch dem Herrn Minister Scholten - ich nehme an, der Herr Landesrat hat ihm das auch gesagt -, daß er die gleiche Meinung vertritt und er in seiner heutigen Presseaussendung feststellt, obwohl das österreichische duale Ausbildungssystem einen international sehr guten Ruf habe, sollten innerhalb der nächsten drei Jahre wesentliche Reformschritte gesetzt werden. Ich würde das "innerhalb der nächsten drei Jahre" weglassen, sondern "laufend" sagen und wir sind, glaube ich, wieder einer Meinung. Es tut mir aber gleichzeitig weh, wenn einen Absatz vorher steht, "diesem hohen Anteil werde aber die Bildungspolitik nicht gerecht". "Diesem hohen Anteil," meint er damit, daß 40 % der Jugendlichen die Berufsschulen besuchen und daß die Bildungspolitik dem nicht gerecht wird? Also irgendwo ist da möglicherweise, glaube ich, ein Satz zu viel. Ich meine, der letzte war es. Und ich meine, daß hier gerade das Problem besteht, daß, wenn wir dauernd die Bildungspolitik selbst kurieren oder die Berufsschüler oder den Facharbeitern immer erklären, Leute ihr seid eigentlich nicht das, was wir wollen, ihr habt nicht die Chancen usw. Damit stellen wir ja die Facharbeiter und ihr Image in Frage. Wir sollten das ganz anders machen. Ich meine, wir sollten ihnen sagen, ihr habt eine gute Ausbildung. Wir haben den ersten Platz in einem internationalen Vergleich. Unsere Wirtschaft wird von euch getragen, weil ihr so gut seid. Ich glaube, daß wir damit weitaus erfolgreicher agierten. Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir von diesen Ausbildungen ausgehen, Herr Kollege Kautz hat es ja gesagt, so sind nicht deswegen diese 400 Millionen Schilling notwendig, weil wir die Berufsschulen vergessen haben. Es wurde ja laufend investiert, aber natürlich nicht ausreichend. Vielmehr deswegen, weil wir 25 % mehr Raumbedarf haben, weil wir in Niederösterreich nicht nur um 20 %, sondern um 25 % die Berufsschulzeit erweitern. Wir gehen nämlich von acht Wochen auf zehn Wochen bzw. von vier Wochen - das ist immer die letzte halbe Klasse - auf fünf Wochen. Und ich meine, daß wir gerade aus diesem Grund, sehr geehrte Damen und Herren, auch berechtigterweise für die Berufsschule diese eine Milliarde gefordert haben. Um einen wirklich guten Ausbau für die Berufsschulen zusammenzubringen. Daß es natürlich nicht eine Milliarde geworden ist, sehe ich ein, aber ich glaube, daß die Verhandlungen mit 400 Millionen auch ein gutes Ergebnis gebracht haben. Wenn ich höre, daß wir in der Bildungspolitik immer weiter arbeiten müssen, so möchte ich schon eines dazu sagen. Wenn wir in Zukunft von einer organisatorischen Klasse sprechen und nicht mehr von einer Stammklasse, so möchte ich Sie an Ihre Schulzeit erinnern, wo immer Sie waren. Sie haben vielleicht einmal eine Wanderklasse miterlebt. Entweder, daß Sie selbst in der Wanderklasse saßen, oder von den Kollegen erfahren haben, wie so etwas vor sich geht. Diese organisatorische Klasse, von der Sie nun hören, bitte, ist nun Regelsystem geworden im Berufsschulwesen. Weil man zu wenig Platz hat, wird in Zukunft der Stundenplan so verschachtelt, daß es keine Stammklasse mehr gibt. Sondern daß alle Schüler Wanderklassenschüler sind. Das bitte kann nicht der Weisheit letzter Schluß sein! Ich bitte daher, die Weiterentwicklung in diesem Sinne besonders zu betreiben. Ich glaube, daß wir alle erkennen - und es ist keine Frage, wo wir uns in irgend einer Form politisch oder wirtschaftlich ansiedeln - daß unser Berufsschulwesen ein ganz wesentlicher wirtschaftlicher Faktor ist. Je besser wir unsere Ausbildung gestalten, umso besser können wir unsere Leistungen für die Volkswirtschaft erbringen. Umso besser können wir die Ressourcen nutzen, die Qualität steigern und die Produktion verbessern. Das ist an sich keine Frage, da sind Allgemeinplätze. Aber, was in letzter Zeit vom Facharbeiter gefordert wird, was wir vielleicht in unserer Altersstruktur, ich darf mich zumindest da als Durchschnitt bezeichnen, was wir vielleicht vergessen haben ist, daß der heutige Facharbeiter nicht mehr alleine Befehlsempfänger ist für alle seine Arbeiten. Sondern daß der heutige Facharbeiter sehr wohl eine disponierende Fachkraft sein muß. Er muß mitdenken, er muß im Entscheidungsprozeß mitarbeiten und er muß eine bestimmte Entscheidungskraft und Entscheidungssicherheit mitbringen. Diese Ausbildung, sehr geehrte Damen und Herren, ist das wesentliche, was wir gemeinsam in der dualen Ausbildung in der Wirtschaft und von der Berufsschule erwarten. Die Erweiterung der Ausbildung, sehr geehrte Damen und Herren, ist das, was wir dem Facharbeiter anbieten wollen, was wir dem Facharbeiter anbieten müssen. Und was den Facharbeiter auch aufwerten soll. Und wenn Sie ihn als solchen Facharbeiter sehen und auch verstehen, dann ist er aufgewertet. Und wenn wir nebenbei davon reden, er soll einen Einstieg in andere Schulen haben, in Fachhochschulen usw., dann ist das eine ganz wichtige Sache. Nur, der Weisheit letzter Schluß ist, daß das für einen geringen Prozentsatz sein wird und daß die Mehrheit der Facharbeiter letztendlich trotzdem Facharbeiter bleibt. Und dort müssen wir ansetzen und nicht sagen, was geben wir ihm für Möglichkeiten. Dann wird er sicherlich ein besseres Image erreichen. Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren, so kann es nicht sein. Ich glaube aber, daß wir aus der raschen Entscheidung heraus dieser 25 %igen Erweiterung, die den Raumbedarf notwendig macht, innerhalb kürzester Zeit die Verhandlungen positiv abgeschlossen haben. Eine Träne ist allerdings da, wie gesagt, daß es keine Milliarde wurde, sondern nur 400,000.000,-- Schilling. Aber trotzdem, diese rasche Entscheidung haben wir in einer Menge von Verhandlungsstunden und einer Reihe von wichtigen Absprachen erreicht und, glaube ich, der Bereitwilligkeit zur Zusammenarbeit zu verdanken. Ich stehe nicht an, allen Regierungsmitgliedern Danke zu sagen, ebenso der vorbereitenden Abteilung V/4, dem gewerblichen Berufsschulrat, dem Landesschulrat und besonders den Kammern und den Schulen, daß sie sich hier so engagiert haben. Da im wesentlichen, sehr geehrte Damen und Herren, alles im Antrag drinnen steht und man aus diesem Antrag eigentlich nur in die Vergangenheit schwerpunktmäßig zurückblicken kann, möchte ich doch auch einige Anregungen für die Zukunft bringen für unsere Berufsschulen. Ich weiß, daß es Probleme gibt mit der Fünftagewoche. Diese Probleme mit der Fünftagewoche kommen von zwei Seiten. Der Schüler möchte natürlich weniger Schulzeit, der Pädagoge möchte mehr Lernzeit aufgefächert anbieten. Und zusätzlich haben wir in Niederösterreich noch das Problem der Landesberufsschulen. Eine ist in Geras angesiedelt, die zweite ist in Schrems und irgendeine ist in Neunkirchen oder Waldegg. Die Schüler wollen am Wochenende nach Hause fahren. Ich stehe nicht an zu fordern, daß dafür zu sorgen ist, daß diese Schüler einen zumutbaren Wochenend-Nachhauseweg haben müssen. Und ich glaube, daß ich in der zukünftigen Autonomie der Berufsschule auch jenen Freiraum erblicke, der es sehr wohl der Schule ermöglicht, hier für Ausgleich zu sorgen. Es muß ja nicht jede Woche eine Fünftagewoche sein, aber man kann dafür sorgen, daß mit einer gewissen Regelmäßigkeit der Freiraum des Schülers so gewählt wird, daß er wirklich ausreichend gemütlich nach Hause fahren kann. Ein Wohlfühlen kann man davon ja gar nicht ableiten, wenn er 100 oder 200 Kilometer letztlich am Samstag abspult und am Sonntag noch einmal, wenn er nicht die Gelegenheit hat, das am Montag in der Früh zu machen. Ich glaube, daß wir mit einer freieren Lehrgangseinteilung eine Chance hätten, hier eine Anpassung vorzunehmen. Aber eine generelle Fünftagewoche kann ich mir vom System her nicht vorstellen. Was ich mir vorstellen könnte und wenn Sie vielleicht den heutigen guten Draht zu Minister Scholten erweitern: Für mich ist es unverständlich, daß man in der vierten Klasse Hauptschule wiederholen muß, in den polytechnischen Lehrgang nicht hinein darf, der berufsschulvorbereitend oder berufsvorbereitend ist. Man muß die vierte Klasse Hauptschule noch einmal machen und dann von der vierten Klasse Hauptschule mit der Lücke des fehlenden polytechnischen Lehrganges in die Berufsschule gehen. Ich glaube, daß man durchaus darüber nachdenken könnte, daß es hier Möglichkeiten gäbe. Für mich ist ganz klar, daß nur ein positiver Abschluß der Hauptschule natürlich in mittlere oder höhere Schulen führen kann. Das möchte ich auch klar sagen, daß hier eine Differenz sein muß. Für die Zukunft meine ich auch, sehr geehrte Damen und Herren, daß eine sehr intensive Berufsvorbereitung im polytechnischen Lehrgang gemeinsam mit den Berufsschulen gewährleistet werden kann. Wir haben das anläßlich einer Enquete hier schon einmal gesagt. Ich kann mir sogar vorstellen, daß wir den polytechnischen Schülern anbieten können, den ersten Lehrgang oder einen Teil des ersten Lehrganges in der Berufsschule durchzuführen. Daß sie damit praktisch einen weitaus besseren Einstieg, bessere Einstiegskenntnisse für den Betrieb bereits mitbrächten. Und auch frühzeitig schon erkennen, ob sie überhaupt den richtigen Beruf gewählt haben. Sie könnten auch hier Änderungen machen und was uns hier im Landtag auch wichtig ist, es gibt keine zusätzlichen Kosten. Weil diese Zeit, die er bereits einmal abgeleistet hat, machte er ja nur zeitversetzt um ein Jahr. Ich glaube, daß alle daraus Vorteile ziehen könnten. Das ist keine Frage des Flächenberufes, sondern man könnte hier eine Anrechnung für andere Berufe auch finden, bei verwandten Berufen. Und da sind wir ja dann letztlich bei dem anderen Ausdruck "Flächenberufe". Und wir hätten, glaube ich, hier eine wesentlich bessere Berufsvorbereitung. Das sind wesentliche Vorteile, sehr geehrte Damen und Herren, die ich für die Schüler sehe. Aber ich möchte auch zu Vorteilen unser aller kommen. Ich möchte noch einmal darauf zurückkommen: Ich glaube, daß wir die Verpflichtung haben, von diesen Wanderklassen, ich sage, wie es ist, nenne nicht den Begriff "organisatorische Klassen", das ist ein wunderschöner Name dafür, daß wir von diesen Wanderklassen wegkommen müssen. Und wieder zu Stammklassen zurückfinden müssen. Es gibt hier den neuen, einige Jahre durchgeführten Terminus und auch die Gruppenaufteilung der Leistungsklassen. Es war ein Versuch, vielleicht eine gute Idee. Aber wenn wir die gleichen Kosten umlegen auf kleinere Schülerzahlen in den einzelnen Klassen, täten wir uns alle leichter. Und wir hätten, glaube ich, auch hier keine zusätzlichen Kosten. Was ich zum Abschluß noch anbringen möchte, wäre die Kooperationsbereitschaft der Berufsschulen mit allen Betrieben auf den Ebenen, auf denen eben die Berufsschulen wirken. Die Kooperationsbereitschaft mit dem polytechnischen Lehrgang wie ich schon erwähnt habe, aber auch mit den Lehrern. Die Kooperationsbereitschaft mit den Ausbildungszentren, die es in Niederösterreich schon gibt, sei es WIFI oder BFI, aber auch mit der Arbeitsmarktverwaltung, sei es durch Nachschulung oder Umschulung und - wie wir es in meiner Schule machen - mit einzelnen Betrieben, wo wir unsere Schüler, die schon lange in den Betrieben sind, nachschulen, damit sie wieder an den Stand der Technik herangeführt werden. Sehr geehrte Damen und Herren! Derartige Kooperationen müssen nicht gratis sein. Sie können durchaus mit Einnahmen verbunden sein. Ich glaube, daß wir im Land auch derartige Interessen haben. Zusätzlich, sehr geehrte Damen und Herren, sind wir sicher auch bereit, an der Ausbildung von Leuten aus Osteuropa oder aus den Entwicklungsstaaten mitzuhelfen. Ich glaube, das wäre eine sehr gute Sache. Diese kommen dann zurück in ihr Heimatland, gehen gerne zurück, weil sie dort angesehene Facharbeiter sind und nicht bei uns, unter Anführungszeichen für mich bitte, "nichtgewollte Ausländer". Wenn wir also alle das, was ich hier für die Zukunft heute hineingepackt habe, vollbringen wollen, so kommen wir wieder an den Beginn zurück, wie auch Minister Scholten - und da sind wir alle der gleichen Meinung - sagt, daß selbstverständlich am Ausbau der Berufsausbildung weitergearbeitet werden muß. In aller Bescheidenheit möchte ich daher Danke sagen und möchte abschließend nur noch einmal aufzeigen, es kann mit diesen 400 Millionen Schilling, sehr geehrte Damen und Herren, kein Schlußpunkt gesetzt werden. Sondern das ist nur der nächste notwendige Schritt zur Verbesserung für unsere Facharbeiter, die meiner Meinung nach schon einen sehr hohen Ausbildungsstand haben. Ich habe an Sie eine Bitte: Verniedlichen Sie diesen Ausbildungsstand nicht, indem Sie einen Facharbeiter immer wieder als etwas anderes bezeichnen, als er tatsächlich ist, ein hochqualifizierter Facharbeiter! (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort hat sich Herr Landesrat Dr.Bauer gemeldet. LR Dr.BAUER (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bei allen Abgeordneten bedanken. Ich glaube, daß wir die Beschlußfassung von 400 Millionen Schilling doch als eine wichtige Etappe ansehen können. Ich glaube auch, daß, wie richtig ausgeführt wurde, dies kein Schlußstein ist. Sondern ein Baustein für die Jahre 1993/94, aber, so meine ich, eine wichtige Abrundung. Was ich heute gemeinsam mit Bundesminister Scholten vertreten habe - und wir haben uns durch eine Studie und entsprechende Untersuchungen, die angestellt wurden, vorbereitet - ist eigentlich das, was neben dieser Ausbildung auch stehen muß. Nämlich die tatsächliche Anerkennung und die tatsächliche Attraktivierung des Facharbeiterberufes. Und es geht nicht darum, daß die Ausbildung schlecht ist. Sondern daß die gesellschaftliche Anerkennung unter Umständen nicht jene ist, die man eigentlich verdient und die eigentlich notwendig ist. Man muß feststellen in aller Kürze, daß dennoch heute eine Lehre, auch wenn das anders plakatiert wird, für manche noch als Sackgasse empfunden wird. Ich glaube, daß es daher notwendig ist, dieses Image abzuschütteln und diese Sackgasse zu öffnen. Damit muß der Zugang zu den höheren schulischen Einrichtungen mit der Fachausbildung verbunden sein. Das bedeutet, daß wir über die Fachhochschule eben einen Einstieg anzubieten haben. Das wird - und das sei auch einmal gesagt - nicht eine zahlenmäßig sofort überwältigend aufgegriffene Maßnahme sein, sondern eine, die von dem einen oder anderem genutzt werden kann und genutzt werden wird. Und darum geht es, um das Angebot, auch als eine gesellschaftliche Gleichstellung. Wir haben heute sehr deutlich dargelegt, daß wir klar herausstellen müssen und wollen, daß uns alle Jugendlichen, die sich in Ausbildung befinden zwischen dem 15. und 19. Lebensjahr, gleichviel wert sein müssen. Ob der einzelne nun die Ausbildung auf der einen Schiene nimmt oder die Ausbildung auf der anderen Bildungsschiene wählt. Und darum geht es. Und es geht auch noch darum, daß man auch den Lehrinhalt verbessert, nämlich in Richtung Allgemeinbildung, in Richtung höhere Kommunikationsfähigkeit und nicht nur jener hohen Spezialisierung huldigt, die wir zweifellos haben. Ich glaube, das ist eine realistische Diskussionsbasis. Und noch etwas: Herr Abgeordneter Ing.Heindl hat ausgeführt, Lehrlinge und polytechnischer Lehrgang. Ich glaube, daß das wichtig ist und es ist in unsere Betrachtungen auch einbezogen worden. Nämlich, inwieweit kann dieser polytechnische Lehrgang als eine Art Vorbereitung für das Berufsleben einbezogen werden, ohne jetzt organisatorisch viel zu verändern. Das ist wichtig. Grundsätzlich ist daher die Frage einmal zu stellen, woraus rekrutieren eigentlich die Lehrlinge. Da sieht man, daß 45 % der Lehrlinge aus polytechnischen Lehrgängen kommen. Das heißt, nicht einmal die Hälfte. 20 % kommen direkt aus der Hauptschule. Das ist das, was ich angesprochen habe. Eigentlich sind das jene, die einmal wiederholt haben müssen. Daher muß man sich fragen, in welcher Form sie in dieses Ausbildungsvorbereitungssystem mit einzubeziehen sind. 35 % der Lehrlinge kommen als Umsteiger aus weiterführenden Schulen. Und da meine ich, daß auch ein Teil davon nur deshalb als Umsteiger zu bezeichnen ist, weil der polytechnische Lehrgang zum Teil sozusagen nicht angenommen wird. Man weicht eher aus auf eine andere Schule, wohl wissend, daß man diese Schule gar nicht weiter besuchen will, aber auch nicht den polytechnischen Lehrgang besuchen will. Obwohl gerade dieser manches Mal ganz hervorragende Angebote hat. Daher gilt es, daß man diesen Umweg gar nicht nimmt, weil der polytechnische Lehrgang einen wesentlichen Bestandteil der Gesamtausbildung darstellt. Ich glaube, in dieser Orientierung haben wir uns auch gefunden und ich denke auch, daß daher Anpassungsbedarf im inhaltlichen sehr wohl gegeben ist. Ich möchte mich bei allen Abgeordneten bedanken für die, so hoffe ich, einstimmige Beschlußfassung dieser 400 Millionen Schilling. Wir haben damit einen wichtigen Baustein gelegt zu einem Facharbeitertypus, auf den wir stolz sein können, der aber eine weitere Öffnung erfahren und gesellschaftliche Anerkennung finden soll. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Die Rednerliste ist damit erschöpft, der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. Anton RUPP (SPÖ): Ich verzichte! ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK (nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses): Einstimmig angenommen! Den Herrn Abgeordneten Hiller ersuche ich nun, die Verhandlung zu Zahl 521/L-13/1 einzuleiten. Berichterstatter Abg. HILLER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte namens des Europa-Ausschusses zur Landtagszahl 521/L-13/1 betreffend Änderung des NÖ landwirtschaftlichen Schulgesetzes. Das NÖ Landwirtschaftliche Schulgesetz enthält bei der Errichtung und Führung von privaten landund forstwirtschaftlichen Schulen sowie Schülerheimen in zwei Bestimmungen Einschränkungen auf österreichische Staatsbürger: Im § 86 - Schulerhalter einer Privatschule und im § 87 - Leiter und Lehrer einer Privatschule. Im Zusammenhang mit der Teilnahme Österreichs am Europäischen Wirtschaftsraum ist die österreichische Rechtsordnung im Sinne des EWR-Rechts umzugestalten. Artikel 4 des EWR-Vertrages entspricht inhaltlich dem Artikel 7 des EWG-Vertrages und verbietet in seinem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. In näherer Ausführung des Art.4 des EWR-Vertrages bestimmt Art.28, daß diese Freizügigkeit der Arbeitnehmer die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten in bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen umfaßt. Wenngleich diese Rechte keine Anwendung auf die Beschäftigung im öffentlichen Dienst finden, so hat doch der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, daß die Beschäftigung eines Lehrers im Schuldienst keine Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung darstellt. Die derzeitige Beschränkung des § 87 Abs.1 lit.a ist - auch unter Beachtung der Ausnahmemöglichkeit des § 87 Abs.2 - diskriminierend, weshalb eine Erweiterung auf Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten vorgenommen wird. Weiters ist in diesem Zusammenhang noch auf Art.31 des EWR-Abkommens hinzuweisen, wonach die Niederlassungsfreiheit die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeit sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen umfaßt. Durch diese Änderung ergeben sich keine Mehrkosten. Derzeit besteht in Niederösterreich eine landwirtschaftliche Privatschule in Stößing, Hochstraß, mit der Fachrichtung "Ländliche Hauswirtschaft". Ich stelle daher namens des Europa-Ausschusses folgenden Antrag (liest): "Antrag des Europa-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes. Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, wird genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zu Wort ist niemand gemeldet, wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des EuropaAusschusses): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung ÖVP und SPÖ; Ablehnung FPÖ.) Wir kommen nunmehr zur Verhandlung der Anfragebeantwortung des Herrn Landesrates Blochberger, Zahl 519/A-5/45, betreffend Genehmigung der Verpachtung des Genossenschaftsjagdgebietes Waltersdorf bei Staatz. Ich erteile dazu dem Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer das Wort. Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele von Ihnen kennen mich inzwischen und werden sicherlich bestätigen können, daß ich nicht kleinlich bin. (Unruhe im Hohen Hause.) Aber manches Mal gibt es Vorkommnisse, die man einfach nicht hinnehmen kann und die in aller Öffentlichkeit auf das Schärfste kritisiert werden müssen. Der vorliegende Fall ist ein solches Vorkommnis! Ich werde Sie nicht lange strapazieren, der Stunden sind es heute schon viele, deren wir zusammensitzen. Aber ich muß Sie doch ein bißchen einführen in die Problematik. Im § 22 des Jagdgesetzes steht: Zur Gültigkeit - und das ist einmal ein ganz ein wesentlicher Ausdruck - zur Gültigkeit eines Beschlusses des Jagdausschusses ist es erforderlich, daß die Jagdausschußmitglieder vom Obmann nachweislich schriftlich unter Bekanntgabe der Verhandlungsgegenstände usw. eingeladen werden müssen. Mir sind dann Informationen zugekommen, daß es bei dieser Jagdgenossenschaft in Waltersdorf bei Staatz zu einer Ausschußsitzung gekommen ist, zu der ein Mitglied des Jagdausschusses nicht schriftlich nachweislich eingeladen worden war. Und aus diesem Grunde habe ich eine Anfrage gestellt. (Zwischenrufe und Unruhe im Hohen Hause.) Warten Sie ein bißchen, werfen Sie nicht die Nerven weg. Nicht nervös werden! Ich habe aus diesem Grunde eine Anfrage gestellt, weil die zuständige Bezirkshauptmannschaft als Aufsichtsbehörde diese Ausschußsitzung nachträglich als ordnungsgemäß zustandegekommen bestätigt hat. Auf diese Anfrage, ob es nämlich diese nachweisliche, schriftliche Einladung gibt, teilt die Bezirkshauptmannschaft mit, daß sie bei der Beurteilung, ich wiederhole, bei der Beurteilung auf Grund der durchgeführten Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt ist, daß das betreffende Jagdausschußmitglied am 20.Juni 1992 nachweislich schriftlich eingeladen wurde. Sie hat also eine Beurteilung vorgenommen. Und aus der Beurteilung ist sie zu einem Ergebnis gelangt. Das war aber nicht nachweisbar, sie konnte die Einladung nicht nachweisen. Der Nachweis war nicht zu erbringen. Die Bezirkshauptmannschaft sagt, sie hat ein Ermittlungsverfahren durchgeführt. Bei diesem Ermittlungsverfahren wurden beide, der Beschwerdeführer und der Obmann, vorgeladen. Der eine hat behauptet, er habe die Einladung persönlich vorgezeigt und vorgelegt. Und der andere hat behauptet, er hat die Einladung nie gelesen und auch keine Kopie erhalten. Nun ist aber dieser Sachverhalt besonders wichtig, weil ja die Ausschußsitzung und damit alle Beschlüsse, die dabei gefaßt worden sind, mit Ungültigkeit bedroht sind. Das heißt, eine lupenreine, saubere Lösung hätte im Falle divergierende Parteienaussagen in einem Verwaltungs-Ermittlungsverfahren, in diesem Falle nur dadurch erfolgen können, daß dieses Ergebnis zurückgewiesen und das Zustellungsverfahren per Post gewählt wird. Das ist völlig klar. Bei der Post kennen wir ein Zustellungsverfahren, das geht mit einem eingeschriebenen Brief, RSa oder RSb oder wie immer. Wenn der Brief nicht abgeholt wird, gilt das als Ersatzzustellung. Damit wäre die nachweisliche schriftliche Einladung erfolgt. Das ist der einzige lupenreine und saubere Weg! Das ist wichtig, gerade für eine Aufsichtsbehörde, meine sehr geehrten Damen und Herren. Gerade eine Aufsichtsbehörde kann in diesem Falle nicht durch freie Beweisführung entscheiden. Wenn ich dann noch höre, daß dieser Beschwerdeführer aus dem Jagdausschuß nicht der ÖVP angehört, daß er immer wieder bei der Ausübung der Jagd behindert wird, daß er selbst angeboten hat, die Jagd zu pachten und dabei einen höheren Pachtschilling angeboten hat, als jener, der dann die Jagd gepachtet hat, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann erhärtet sich eindeutig die Vermutung, daß hier nicht mit der erforderlichen Objektivität vorgegangen worden ist. Die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft war hier nicht von der im Gesetz geforderten Objektivität getragen. Die Niederösterreicher erwarten von ihren Beamten, daß sie korrekt vorgehen, ohne Ansehung der Person entscheiden und ausschließlich nach den Bestimmungen des Gesetzes sich verhalten. Wenn in einem Gesetz wie hier eine Voraussetzung unbedingt gefordert wird mit der Folgewirkung, daß andernfalls die Ausschußwirkung und die Beschlüsse nicht gültig sind, dann müssen alle Möglichkeiten ergriffen werden, um diese Voraussetzung zu erfüllen. Das ist doch völlig klar! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe nicht, daß in diesem Land ein System groß wird, daß nur Aussagen von Zugehörigen einer Partei erhöhte Glaubwürdigkeit genießen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wären gravierende Fehlentscheidungen! Und die Fehlentscheidung, die hier in dieser Bezirkshauptmannschaft entstanden ist - und ich hoffe, daß sie noch korrigiert wird - diese Fehlentscheidung muß in aller Öffentlichkeit kritisiert werden! Mit dieser Vorgangsweise wird sich die Freiheitliche Partei nicht abfinden. Ich stelle daher den Antrag, die Beantwortung dieser Anfrage nicht zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zu Wort hat sich der Herr Abgeordnete Sauer gemeldet. Abg. SAUER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Zwischenruf: Waidmanns Heil!) Waidmanns Dank, Herr Kollege! Der Herr Dr.Kremnitzer führt anscheinend einen Kampf gegen Windmühlen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das heißt, der Bescheid ist nicht rechtskräftig, infolge dessen ist dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen. Und das ist einer der Gründe, warum ich mich sehr kurz fassen werde. Der zweite Grund ist, daß es kaum noch eine Stunde dauert, daß dieser Tag zu Ende geht. Und weil ich glaube, gerade hier ist eines zu erwähnen: Bei der Jagd ist es so ähnlich wie in der Liebe; es läßt sich nichts erzwingen und es läßt sich nichts erkaufen! (Beifall und Heiterkeit im Hohen Hause.) Der dritte Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren ist, daß ich auch noch gespannt bin auf die Aussagen des Herrn Kollegen Schwab. Ich stelle daher den Antrag, daß diese schriftliche Beantwortung der Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer durch Herrn Landesrat Franz Blochberger zur Kenntnis genommen wird. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Schwab. Abg. SCHWAB (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hoher Landtag! Zur Anfrage "Genehmigung des Pachtvertrages der Genossenschaftsjagd Waltersdorf bei Staatz". Einleitend möchte ich erwähnen, daß die Verlängerung der Jagdperiode von sechs auf neun Jahre nicht im Interesse der Grundeigentümer liegt. Neun Jahre ist einfach zu lange und schränkt die Mitsprache der Grundeigentümer ein. Hoher Landtag! Unser Herr Bundespräsident wird auf sechs Jahre gewählt. Der Jagdausschuß auf neun Jahre und die Jagdperiode dauert ebenfalls neun Jahre. Ich glaube, das ist zu lange. Die Verpachtung der Genossenschaftsjagden im Wege des freien Übereinkommens wird vom Gesetz her in Niederösterreich einer öffentlichen Versteigerung der Genossenschaftsjagden vorgezogen. So steht es zu lesen in der Jagdzeitung, Heft 11/1991. Die Jagdverpachtung im allgemeinen gibt es bekanntlich in Niederösterreich fast nicht. Zwei Jahre vor Ablauf der Jagdperiode werden bereits die Pachtverträge verlängert. Zu einem Preis von durchschnittlich 10,-- bis 20,-- Schilling pro Hektar. In den westlichen Bundesländern gibt es einen Jagdpachtschilling von 150,-- bis 300,-- Schilling, die Bundesforste verpachten durchschnittlich um 400,-- bis 600,-- Schilling. Eigenjagden werden auch in Niederösterreich um 600,-- Schilling verpachtet. Die Grundeigentümer eines Großbesitzes verpachten durchwegs um gute Preise. Bauern werden durch das Gesetz gezwungen, um niedrigsten Pachtzins zu verpachten. (LR Blochberger: Herr Kollege, das ist doch Stumpfsinn! Wo steht im Gesetz irgendetwas von einem Preis?) Das ist kein Stumpfsinn! (Unruhe im Hohen Hause.) Vom Preis steht nichts im Gesetz. Aber Tatsache ist, daß in Niederösterreich die Jagden durchschnittlich um 10,-- bis 20,-- Schilling im Zuge der Verlängerung vergeben werden. Weil niemand anderer Anrecht hat, diese Jagden zu pachten, weil das eben von der Behörde so gesteuert wird. Ich bin aber der Meinung und der Ansicht, wenn die Genossenschaftsjagden in den Gemeinden bleiben sollten, dann sollte jedes Jagdausschußmitglied das Anrecht auf Mitpachtung haben. Es müßte daher das Jagdgesetz in der Richtung geändert werden. Seit mehr als 20 Jahren wird die Jagd in Waltersdorf trotz ungültiger Beschlüsse von der Behörde genehmigt. Alle Einsprüche gegen die Wahl des Jagdausschusses oder gegen die Verpachtung werden abgewiesen und die Jagdverpachtung von der Behörde einseitig gesteuert. Aus einer ungültigen Stimme wurde von der Behörde eine gültige Stimme gemacht, nur weil es eine entscheidende Stimme war. Ein Mitglied des Jagdausschusses stimmte statt mit Ja oder Nein mit der Bezeichnung "Jagdeselschaft". Wenn schon nicht, wie beschlossen, mit Ja oder Nein gestimmt wird, müßte es richtig "Ladner" heißen. Wie eine Behörde zur Ansicht kommen kann, daß "Jagdeselschaft" eine gültige Stimme darstellt, ist mir rätselhaft. (Heiterkeit im Hohen Hause.) Zweitens: Die Sitzung, in der der Beschluß des Jagdausschusses über die Verpachtung im Wege eines freien Übereinkommens herbeigeführt wurde, kam nicht ordnungsgemäß zustande, weil sie von einem nicht rechtsgültig gewählten Obmann herbeigeführt wurde. Der derzeitige Obmann des Jagdausschusses ist am 20.Juni 1992 in einer nicht rechtmäßig zustande gekommenen Sitzung in die Funktion gewählt worden. Zur Sitzung am 20.Juni 1992 ist nämlich ein Mitglied des Jagdausschusses unter dem nicht mehr gültigen Familiennahmen "Lebeter" eingeladen worden, obwohl er seit dem Jahr 1988 den Familiennamen "Schwarzmann" trägt und dieser Umstand allen bekannt gewesen war. In jedem Fall hätte aber die im § 24 Abs.6 bis 8 der NÖ JagdausschußWahlordnung festgesetzte einwöchige Einspruchsfrist eingehalten werden müssen. Vor Ablauf dieser Einspruchsfrist hätte der Obmann keinesfalls eine mit seiner Funktion verbundene Handlung vornehmen dürfen. Gemäß § 22 des Jagdgesetzes ist zur Gültigkeit einer Beschlußfassung des Jagdausschusses erforderlich, daß die Jagdausschußmitglieder nachweislich schriftlich eine Woche vor der Sitzung eingeladen werden. Das war nicht der Fall. Ich hoffe, daß diese Anfrage Licht ins Dunkel bringt und die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach der Berufung stattgeben wird. (Beifall bei der FPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Die Debatte ist geschlossen. Bei der Verhandlung wurde von Abgeordneten Sauer der Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen. Abgeordneter Dr.Kremnitzer hat dagegen den Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen. Ich lasse daher zunächst über den Antrag, die Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen. (Nach Abstimmung darüber): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung ÖVP; Ablehnung SPÖ und FPÖ.) Ich lasse nunmehr über den Antrag, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Abgelehnt! (Zustimmung FPÖ; Ablehnung ÖVP und SPÖ.) Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung des Landtages wird im schriftlichen Wege bekanntgegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 23.06 Uhr.)