Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG

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Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG
Druckdatum: 14.12.2006
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1.
1.1.
1.1.1.
1.1.2.
1.1.3.
1.1.4.
1.2.
1.3.
1.4.
Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zum Produkt Nr. 10-0083 Lycopodium
Bezeichnungen
Handelsname: Lycopodium
Andere Namen: Bärlappsporen
Summenformel: entfällt
Relative Atommasse: entfällt
Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081, Fax (07133) 17465
e-Mail: [email protected]
Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe 1.3., Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
Notfallauskunft:
OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)16310, Fax (07133) 17465
e-Mail: [email protected]
2.
2.1.
2.1.1.
2.1.2.
2.2.
2.2.1.
2.2.2.
Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
Chemische Charakterisierung
CAS-Nr.: [none]
Bezeichnung: Lycopodium (Bärlappsporen)
Identifikationsnummer(n) EG
EINECS-Nummer: 282-002-3
EG-Index-Nummer: N.A.
3.
3.1.
Mögliche Gefahren
Kennbuchstaben/Gefahrenbezeichnungen:
F
Leicht entzündlich
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
R 11
Leicht entzündlich
3.2.
4.
4.1.
4.2.
4.2.1.
4.2.2.
4.2.3.
5.
5.1.
5.2.
6.
6.1
6.2.
6.3.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich
auswaschen und entfernen.
Maßnahmen bei Körperkontakt:
nach Einatmen:
In Frischluft bringen. Bei Unwohlsein Arzt konsultieren.
nach Hautkontakt:
Kontaminierte Kleidung entfernen. Mit viel Wasser und Seife
abwaschen.
nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser
spülen. Ärztlichen Rat einholen.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel: Wasser (Sprühstrahl).
Kohlendioxid-, Trockenpulver- oder geeigneter Schaumlöscher.
Besondere Gefahren: Substanz bildet explosionsfähige Staub-/Luftgemische.
Der Feuerwehr chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen
angeben
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Unbefugte Personen fernhalten. Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Staub nicht einatmen.
Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation, Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangen lassen.
Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Für ausreichende Lüftung sorgen. Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt
13 zuführen. Nachreinigen mit Neutralseifenlösung.
-
2–
7.
7.1.
7.1.1.
7.1.2.
7.2.
7.2.1.
2-
Handhabung und Lagerung
Handhabung:
Hinweise zum sicheren Umgang: Für gute Belüftung/Absaugung sorgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Von brandfördernden Stoffen fernhalten.
Lagerung:
Anforderungen an Lagerräume und -behälter:
Dicht verschlossen. Trocken. Zimmertemperatur. Gut belüftet. Getrennt von brandfördernden
Stoffen.
8.
8.1.
Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte
Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
9.
9.1.
9.2.
9.3.
Physikalische und chemische Eigenschaften
Form:
feines Pulver
Farbe:
hellgelb
Explosionsgefahr:
Das Pulver kann, fein verstäubt, explosionsfähige Staub-/LuftGemische bilden.
Dichte:
bei 20 °C
N.A. g/cm3
Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser
bei 20 °C
unlöslich
9.4.
9.5.
10.
10.1.
10.2.
Stabilität und Reaktivität
Zu vermeidende Stoffe: Kein Kontakt mit brandfördernden Stoffen. Mischungen mit brandfördernden Stoffen (Kennbuchstabe O) können explosionsgefährlich sein!
Gefährliche Zersetzungsprodukte: keine Daten vorhanden.
11.
Angaben zur Toxikologie:
keine Angaben vorhanden.
12.
Angaben zur Ökologie:
Negative Auswirkungen auf die Umwelt sind aufgrund der Herkunft der Substanz (Sporen eines
Bärlappgewächses) nicht zu erwarten. Die Entsorgung hat allerdings, da es sich um einen Gefahrstoff handelt, nach Ziff. 13 zu erfolgen.
13.
13.1.
Hinweise zur Entsorgung:
Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung
ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit
der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Chemikalienabfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
13.2.
14.
14.1.
14.1.1.
14.1.2.
14.1.3.
14.1.4.
Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID (grenzüberschreitend) und GGVS/GGVE (Inland)
ADR/RID - GGVS/E Klasse:
4.1 Entzündbare feste Stoffe
Ziffer/Buchstabe:
6b
UN-Nummer:
1325
Bezeichnung des Gefahrgutes:
LYCOPODIUM
-3-
-314.2.
14.2.1.
14.2.2.
14.2.3.
Seeschifftransport IMDG/GGVSee:
IMDG/GGVSee Klasse:
UN-Nummer:
Verpackungsgruppe:
15.
15.1.
Vorschriften:
Kennzeichnung nach den EG-Richtlinien:
4.1
1325
III
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
F
Leicht entzündlich
15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
11
Leicht entzündlich
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
16
16.
17.
Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Sonstige Angaben
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und
dienen dazu, das Produkt entsprechend den EG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden
Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des
Haftungsausschlusses verweisen wir auf die Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH.
© 2000-2003 OMIKRON GmbH Abt. Feinchemikalien, 74382 Neckarwestheim
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Letzte Änderung des Dokuments am 19.06.2006
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