bimsch - BI Chattengau

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Abs.:
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An das
Regierungspräsidium Kassel
Abt. Umwelt- und Arbeitsschutz,
Dez. 33.1 Immissions- und Strahlenschutz
Steinweg 6
34117 Kassel
Datum einfügen
Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Az.: 33.1 - 53 e 621 – 1.4 – und 2.2 - Plukon/Schlachten-Verarbeiten/Li
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit erhebe ich form- und fristgerecht Einwendungen gegen die folgenden
Änderungsgenehmigungsverfahren:
1. Antrag auf wesentliche Änderungen der Anlage zum Schlachten von Tieren und Herstellung
von Nahrungsmitteln in Gudensberg (Az.: 33.1 - 53 e 621 – 1.4) und
2. Antrag auf wesentliche Änderungen der Anlage zur Herstellung von Futtermitteln in
Gudensberg (Az.: 33.1 - 53 e 621 – 2.2)
am Standort 34281 Gudensberg.
Zusammenfassung und Antrag
I. Die Erweiterung des Schlachthofes bedingt den Bau weiterer Massentierställe im SchwalmEder-Kreis sowie im weiteren Umfeld und deren hohe Belastungen für Mensch, Tier, Umwelt
durch Emissionen und Keime.
II. Die Planungen verursachen im Fall der Genehmigung, zusätzlich zu den bereits vorhandenen
Vorbelastungen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit, verschiedene
Schutzgüter, die Umwelt und Natur, Tiere und Menschen.
III. Die Antragsunterlagen weisen in genehmigungserheblichem Umfang Defizite auf.
Ich beantrage deshalb, die Planungen abzulehnen.
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Begründung
Im Folgenden gehe ich auf die Defizite in den vorgelegten Unterlagen ein:
1. Die Betriebszeiten des Schlachthofes im Gutachten Schallimmission sind falsch.
Das Gutachten zur Schallimmission geht davon aus, dass der Betrieb des Werkes und die davon
ausgehende Verkehrbelastung nur am Tage statt findet. Diese Annahme ist falsch. Große Teile der
Produktion finden in der Nacht statt. Ebenso der LKW- und PKW-Verkehr. Die errechnete
Immissionsbelastung geht deshalb von einer falschen Annahme aus. Die zukünftige Belastung, die von
dem geänderten Werk ausgeht ist durch das Gutachten nicht zu beurteilen. Aussagen über die nachts
zu erwartende Lärmbelastung können nicht gemacht werden. Das Gutachten ist nicht prüffähig und in
entscheidungserheblichem Umfang mangelhaft.
2. Die mögliche Verbreitung von Keimen wird nicht erörtert.
1. Die Belastungen durch Bioaerosole werden nicht erörtert.
Das Gutachten zur Beurteilung der Geruchsstoffemissionen ist das einzige das den Transfer von
Schadstoffen durch die Luft untersucht. Laut Darstellung des Betreibers und des Herstellers sind die
Filteranlagen konzipiert für die Minimierung der Geruch-, Staub und Ammoniakemissionen. Die
Filterung und mögliche Ausbreitung von Keimen wird nicht erörtert. Angesichts der wachsenden
öffentlichen Sensibilisierung gegenüber Multiresistenten Keimen und Tierseuchen (z.B.: Vogelgrippe)
ist das ein schwerer Mangel des Gutachtens.
Eine zunehmende Zahl wissenschaftlicher Untersuchungen belegt einen Zusammenhang zwischen
agrarindustriellen Formen der Tierhaltung und
(a) der Mutation und Ausbreitung multiresistenter Keime und
(b) der Ausbreitung von Tierseuchen.
Ein Schlachthof kann bei der Ausbreitung von multiresistenten Keimen und Tierseuchen eine zentrale
Rolle spielen.
2. Nicht erörtert wird der Handlungsbedarf bei der Überwachung des erweiterten Schlachthofes in
Bezug auf die Emission von Bioaerosolen.
3. Kein Keimschutzgutachten
Ein Keimschutzgutachten mit Nachweis der wirksamen Verhinderung des Entweichens von Keimen in
die Umwelt liegt nicht vor. Eine wachsende Zahl von Landkreisen in Niedersachsen schreibt dieses
Gutachten bei Mastanlagen vor. Auch aus Sorge um die Verbreitung multiresistenter Keime.
Diese Auflage sollte umso mehr gelten für einen Schlachthof und eine Tierfutterfabrik, in denen
täglich ca. 120.000 lebende Tiere verarbeitet werden, die aus der regionalen und überregionalen
Massentierhaltung stammen.
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4. Aussagen zur Windrichtung in den Immissionsprognosen
Die Berechnungen der Schall- und Immissionsprognosen basieren auf veralteten meteorologischen
Annahmen aus dem Jahr 2001. Die Übertragbarkeit der vertikalen als auch horizontalen Winde ist
nicht gegeben und damit auch die Immissionskonzentration falsch.
Eine Berechnung nur mit dominanten und sekundärdominanten Windrichtungen ist abzulehnen, da
dadurch viele Fälle nicht erfasst werden. Der AKTerm aus dem Jahre 2005 und das Gutachten zur
windschwachen Wetterlagen 2001 betrachten unterschiedliche Zeiträume. Fritzlar ist für den Standort
nicht relevant (Topographie).
NW Richtung beim Wind in der Ausbreitungsklasse I ist für Gudensberg nicht anzunehmen. Die
Annahmen des Gutachtens (Geruchsprognose) gehen von errechneten Windrichtungen aus. Die
Ausbreitungskarte kann deshalb die tatsächliche Belastung durch Geruch in den Gemeinden
Gudensberg und Edermünde nicht darstellen.
Eine Verwendung der aktuellen Literatur zum Thema Lokalklima ist nicht ersichtlich.
5. Gutachten Geruchsstoffimmission
1. Die Geruchstoffprognose ist unvollständig, da andere in Gudensberg vorhandene
Geruchsimmissionen nicht berücksichtigt wurden.
2. Die Geruchsstoffprognose ist hinsichtlich ihrer Belastbarkeit nicht nachvollziehbar, da die
Ausgangsdaten der Berechnung nicht veröffentlicht wurden.
3. Die Beurteilung des Rohgasgeruches erfolgt mit Hilfe des DLG-Prüfrahmens. Die
Abluftreinigungsanlage (Schulze Systemtechnik) ist jedoch nicht DLG-zertifiziert.
4. Von der Abluftreinigung werden erfasst: Annahme des lebenden Geflügels und die Schlacht-, Brüh, Rupf- Bratfertiglinien. Nicht nahvollziehbar ist, ob dadurch sämtliche Bereiche erfasst werden von
denen sich Schadstoffe, Gerüche, Keime ausbreiten können.
6. Keine Filter für die Emissionen der Kläranlage
Die Abluft der Kläranlage wird auch in Zukunft nicht gefiltert. Obwohl das Geruchs-Gutachten
feststellt, dass im Maschinenhaus der Klaranlage geruchsintensive Prozesse stattfinden. Nicht
nachvollziehbar ist, welchen Anteil in Zukunft die Emissionen der Kläranlage an den
Gesamtemissionen haben.
Warum sind keine Abluftfilter für das Maschinenhaus der Kläranlage vorgesehen?
7. Ammoniak / Stickstoffdeposition
Die Stickstoffdeposition in der Landschaft wurde nicht untersucht. Es wurde nicht überprüft, wie hoch
der Habichtswald, insbesondere der Odenberg, belastet wird.
8. Belastung des Klärschlamms
Der Klärschlamm der Kläranlage wird abtransportiert und auf landwirtschaftlichen Flächen
ausgebracht. Die mögliche Belastung der Böden durch Schadstoffe im Klärschlamm wird nicht
erörtert.
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9. Abwasser
1. In der betrieblichen Kläranlage werden die Produktions- und Sozialabwasser gereinigt. Das
gereinigte Wasser fließt in den Goldbach. Die mögliche Belastung des Baches durch Schadstoffe wird
nicht erörtert.
2. In der Genehmigung der betriebliche Kläranlage sind folgende Einleitparameter für den Goldbach
gestattet: Temperatur 25°C, bei 15 l/sec. Das sind 54 cbm/h, 1300 cbm/Tag.
Zu überprüfen wäre die normale Wassermenge des Goldbachs um diese in das Verhältnis mit dem
„warmen“ eingeleiten Wasser zu setzen.
3. Im Gutachten fehlen Hinweise auf die Kapazitätsgrenze der Kläranlage. Ohne nähere Erörterung
wird davon ausgegangen, dass trotz Produktionsausdehnung die bestehende Kapazität der Kläranlage
ausreicht. Die beabsichtigte Trennkanalisation und innerbetriebliche Optimierung werden nicht ins
Verhältnis gesetzt zur vermehrt anfallenden und zu reinigenden Wassermenge.
10. Tierschutz
Ausführungen zum Tierschutz werden in den Antragsunterlagen lediglich vom Hersteller des
Transportsystems gemacht. Doch die kontinuierliche Anlieferung von täglich 120.000 und mehr
lebenden Tieren stellt ja nicht nur eine logistische Leistung dar. Das Einfangen der Tiere in den Ställen
(von Hand oder mithilfe einer automatischen Fangmaschine), die Verladung, Transport, die
Wartezeiten, die Entladung, die möglichen Störungen usw. potenzieren in diesen Größenordnungen
das Leid der Tiere. Unabhängige Untersuchungen zum Tierschutz fehlen.
Nicht angesprochen werden die Fragen: Wie lange dauert der Transport der Tiere? Welche
Temperaturen entwickeln sich in den LKWs? Werden die Tiere mit frischem Wasser getränkt? Wie
viele Tiere sterben beim Transport?
11. Betriebsaufgabe, Bauruinen, Altlasten.
1. Wir möchten vorsorglich auf die wachsenden Krisen von Fleischkonzernen und die damit
verbundene Fusionierung und Schließung von Schlachthöfen hinweisen. Die Fleischbranche befindet
sich in einem ruinösen Preiskampf. Die geplante Erweiterung des Schlachthofes in Gudensberg hat
deshalb eine geringe Sicherheit für die Zukunft.
Der Schlachthof wird lt. Auskunft des Plukon Vorstandsvorsitzenden Poortinga beliefert mit Tieren
aus der „Massentierhaltung“.
Doch diese Haltungsform und die darauf basierende Fleischverarbeitung sind nicht zukunftssicher.
Deshalb können sich heute gebaute Schlachthöfe und Ställe, die auf Massentierhaltung ausgerichtet
sind, in wenigen Jahren als Fehlinvestitionen erweisen. Im Falle des Konkurses kann der Gemeinde
die Last zufallen, die Bauruinen und Altlasten zu entsorgen.
2. Es ist sicherzustellen, dass im Falle einer Betriebsaufgabe (mit nicht vorhandener Folgenutzung)
das Werk tatsächlich und einschließlich der Fundamente wieder abgebaut wird und die möglichen
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Altlasten entsorgt werden. Die Genehmigung zur Erweiterung des Werkes ist von einer
drittverpflichtenden Absicherung des Rückbaus (Bankbürgschaft o.ä.) abhängig zu machen.
12. Entsorgung der Abfälle über Biogasanlage
Bei Ausfall des Kochers, der die Schlachtnebenprodukte desinfizieren soll, wird das Blut über eine
Biogasanlage verwertet.
Gutachten zur Unschädlichkeit der Gärreste aus sog. Ko-Fermentern bei der Ausbringung auf dem
Ackerland werden nicht vorgelegt.
---------------------------Ich beantrage hiermit, dass die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte nur mit
meinem Einverständnis oder anonymisiert geschieht. Ich bitte Sie, mir dieses schriftlich
zusammen mit der Eingangsbestätigung meiner Einwendung zu bestätigen. Ich bitte um
Zusendung des Wortprotokolls der Erörterung, dessen Erstellung ich hiermit beantrage, sowie
außerdem im Genehmigungsfall, um Zustellung eines Duplikats des Genehmigungsbeschlusses
vorbehaltlich weiterer Schritte.
handschriftlich Ort, Datum
Unterschrift
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