EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014 – 2019 Plenarsitzungsdokument 27.4.2015 B8-0404/2015 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu der Lage auf den Malediven (2015/2662(RSP)) Jean Lambert, Klaus Buchner im Namen der Verts/ALE-Fraktion RE\1059426DE.doc DE PE555.178v01-00 In Vielfalt geeint DE B8-0404/2015 Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage auf den Malediven (2015/2662(RSP)) Das Europäische Parlament, – unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 14. März 2015 zu der Verurteilung des früheren maledivischen Präsidenten Mohamed Nasheed, – unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Zeid Ra’ad al Hussein, vom 18. März 2015 zu dem Gerichtsverfahren gegen den früheren Präsidenten Mohamed Nasheed, – unter Hinweis auf die Erklärung der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, Gabriela Knaul, vom 19. März 2015 dahingehend, dass auf den Malediven keine Demokratie möglich sei ohne eine gerechte und unabhängige Justiz, – unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Wahlbeobachtungsmission bei den Parlamentswahlen in der Republik Malediven vom 22. März 2014, – gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass die politischen Spannungen auf den Malediven zunehmen, mit regelmäßigen Protestveranstaltungen, Zusammenstößen zwischen Demonstranten, Banden und der Polizei und der Festnahme von mindestens 140 Demonstranten seit Februar, von denen viele nur unter Bedingungen, die laut Amnesty International ihre Rechte im Hinblick auf die Teilnahme an weiteren Demonstrationen erheblich einschränken, wieder auf freien Fuß gesetzt wurden; B. in der Erwägung, dass der frühere Präsident Mohamed Nasheed, der auch Vorsitzender der oppositionellen Maldivian Democratic Party (MDP) ist, wegen „Terrorismus“ zu 13 Jahren Haft verurteilt worden ist, da er für schuldig befunden wurde, im Januar 2012 als damaliger Präsident des Landes angeordnet zu haben, den Vorsitzenden des Strafgerichtshofs, Abdulla Mohamed, in Militärgewahrsam zu nehmen; C. in der Erwägung, dass der frühere Präsident Nasheed ursprünglich im Jahr 2012 aufgrund von Paragraf 81 des Strafgesetzbuchs aus dem Jahr 1968 angeklagt wurde, sowie in der Erwägung, dass diese Anklagepunkte später fallengelassen wurden und dass im Februar 2015 eine neue Anklage erhoben wurde; D. in der Erwägung, dass Richter Abdulla Mohamed im Jahr 2012 verhaftet wurde, und zwar einen Tag nachdem er die Freilassung des derzeitigen Präsidenten Yameen und des Vorsitzenden der Jumhooree Party, Qasim Ibrahim, angeordnet hatte, die beide vom damaligen Präsidenten Nasheed unter „Inselarrest“ gestellt worden waren; PE555.178v01-00 DE 2/5 RE\1059426DE.doc E. in der Erwägung, dass die früheren Verteidigungsminister Tholhath Ibrahim und Mohamed Nazim zu zehn bzw. elf Jahren Haft und der frühere stellvertretende Parlamentspräsident, Ahmed Nazim, zu 25 Jahren verurteilt worden sind; in der Erwägung, dass die entsprechenden Verfahren ebenfalls durch schwerwiegende Unregelmäßigkeiten beeinträchtigt wurden; F. in der Erwägung, dass die Polizei bei den Straßenprotesten nach der Verhaftung von Mohamed Nasheed willkürlich Menschen festgenommen und dazu veranlasst hat, Erklärungen dahingehend zu unterzeichnen, dass sie an keinen künftigen Protesten teilnehmen werden; G. in der Erwägung, dass das Verfahren gegen Mohamed Nasheed durch zahlreiche Formfehler gekennzeichnet war, wie die Tatsache, dass zwei der drei Richter gleichzeitig als Belastungszeugen auftraten, die Zeugen der Verteidigung nicht aussagen durften, das Verfahren nur drei Wochen dauerte, der Angeklagte angeblich misshandelt und mit Gewalt in den Gerichtssaal gezerrt wurde, zunächst keinen Rechtsbeistand erhielt und später nur drei Tage Zeit hatte, Rechtsmittel einzulegen, und das Verfahren so weit wie möglich von den Augen der Öffentlichkeit ferngehalten wurde (Beobachter waren nicht zugelassen, alle Gerichtstermine waren abends angesetzt und das endgültige Urteil wurde unmittelbar vor einem Feiertag verkündet); H. in der Erwägung, dass die maledivische Regierung am 24. März 2015 angekündigt hat, sie werde die Vereinten Nationen, die Europäische Union und das Commonwealth als Beobachter zu dem Berufungsverfahren von Mohamed Nasheed einladen; I. in der Erwägung, dass die maledivischen Gerichte Anträge der Menschenrechtskommission der Malediven sowie einheimischer und internationaler Beobachter im Hinblick auf eine Beobachtung der Verhandlungen des Verfahrens abgelehnt hatten; J. in der Erwägung, dass das Justizwesen der Malediven immer noch durch die Überbleibsel der dreißigjährigen Diktatur von Präsident Maumoon Abdul Gayoom belastet wird, wozu insbesondere ein Mangel an politischer Unabhängigkeit und hochwertiger Ausbildung gehört, sowie in der Erwägung, dass die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, Gabriela Knaul, das Justizsystem dafür kritisiert hat, dass es keine Menschenrechtsverletzungen behandelt und keine Interessenkonflikte anerkennt; K. in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof der Malediven ein Verfahren aufgrund des jüngsten Berichts der Menschenrechtskommission der Malediven an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingeleitet hat, und zwar mit der Begründung, dass der Bericht die Unabhängigkeit der Justiz und die Souveränität des Staates untergrabe; L. in der Erwägung, dass das Innenministerium vor kurzem die erst 2013 gegründete Rechtsanwaltskammer der Malediven, die deutliche Kritik an der Justiz geübt hatte, aufgelöst hat, sowie in der Erwägung, dass Mitglieder kritischer Organisationen der Zivilgesellschaft wie Transparency Maldives, die gegen Korruption und für eine transparente Regierung kämpft, angeblich bedroht werden und dass diese RE\1059426DE.doc 3/5 PE555.178v01-00 DE Organisationen von der Regierung aufgelöst werden könnten; M. in der Erwägung, dass die ersten freien und fairen demokratischen Wahlen, die im Jahr 2008 Mohamed Nasheed gewonnen hatte, auf den Malediven und auf internationaler Ebene große Hoffnungen dahingehend weckten, dass auf den Malediven eine integrativere und stärker rechtsstaatlich ausgerichtete Gesellschaft und staatliche Ordnung entstehen könnten; N. in der Erwägung, dass Mohamed Nasheed im Februar 2012 zum Rücktritt gezwungen wurde, nachdem es wochenlang öffentliche Proteste gegeben hatte gegen die von ihm veranlasste unrechtmäßige Festnahme des Vorsitzenden des Gerichtshofs, dem die Regierung Nasheed politische Voreingenommenheit und Korruption zur Last gelegt hatte; O. in der Erwägung, dass Mohamed Nasheed den ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahl 2013 gewonnen hatte, der jedoch aufgrund von Behauptungen der Opposition, es habe Wahlmanipulation stattgefunden, vom Verfassungsgerichtshof für ungültig erklärt wurde, woraufhin Abdulla Yameen Abdul Gayoom (Progressive Party of Maldives, PPM), ein Halbbruder von Maumoon Abdul Gayoom, die folgende Stichwahl mit knappem Vorsprung gewann; P. in der Erwägung, dass das Parlament am 30. März 2015 eine Änderung des Gesetzes über Haftstrafen („Maldives Prison and Parole Act“) angenommen hat, mit der festgelegt wurde, dass Personen, die eine Haftstrafe verbüßen, nicht Mitglied einer politischen Partei sein können, womit de facto Mohamed Nasheed, einer der vernehmlichsten Oppositionspolitiker, aus der aktiven Politik entfernt wird, sowie in der Erwägung, dass Mohamed Nasheed aufgrund seiner Verurteilung wegen Terrorismus nicht als Kandidat an der Präsidentschaftswahl 2018 teilnehmen darf; Q. in der Erwägung, dass die Malediven eines der durch den Klimawandel am stärksten gefährdeten Länder – wenn nicht sogar das am stärksten gefährdete Land – sind, da der Großteil des Landes weniger als einen Meter über dem Meeresspiegel liegt; 1. ist tief besorgt über die zunehmenden Tendenzen hin zu einer autoritären Regierung auf den Malediven, das harte Vorgehen gegen politische Gegner und die Einschüchterung von Medien und Zivilgesellschaft, wodurch die Fortschritte der letzten Jahre bei der Festigung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in dem Land gefährdet werden könnten; 2. bedauert zutiefst die polarisierte politische Lage auf den Malediven und den schwerwiegenden Mangel an Unabhängigkeit der Justiz, der zum Missbrauch des Justizsystems für politische Zwecke geführt hat; 3. fordert alle Akteure auf den Malediven zu einer konstruktiven Zusammenarbeit in allen Bereichen auf, insbesondere beim Thema des Klimawandels, der zu einer Destabilisierung des Landes führen könnte; 4. übt scharfe Kritik an der mangelnden Transparenz, Unparteilichkeit und Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens gegen Oppositionsführer Nasheed und frühere PE555.178v01-00 DE 4/5 RE\1059426DE.doc Minister, und fordert die Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt und dass die Justiz der Malediven die Verfassung und die Übereinkommen der Vereinten Nationen, an die sie gebunden ist, achtet; 5. fordert die zuständigen Justizbehörden auf, das Einlegen von Rechtsmitteln durch den früheren Präsidenten Nasheed zu erleichtern, und fordert Mohamed Nasheed auf, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen; betont, dass im Falle eines Berufungsverfahrens die Rechte des früheren Präsidenten im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Malediven und den internationalen Standards in vollem Umfang zu achten sind; fordert die EU-Delegation für Sri Lanka und die Malediven auf, das Berufungsverfahren genau zu beobachten; 6. fordert ein unverzügliches Ende der Gewalt gegen friedliche Demonstranten und erinnert die Sicherheitskräfte daran, dass sie verpflichtet sind, friedliche Demonstranten vor gewalttätigen Banden zu schützen; fordert, dass diejenigen, die solche gewalttätigen Angriffe verüben, vor Gericht gestellt werden; 7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament der Malediven zu übermitteln. RE\1059426DE.doc 5/5 PE555.178v01-00 DE