Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode I. Session 7. Sitzung am 4. Februar 1965 INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Weiss (Seite 175). 2. Verhandlung: Spezialdebatte, Gruppe 6, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag. Berichterstatter Abgeordneter Anzenberger (Seite 175); Redner: Abgeordneter Hubinger (Seite 176), Abg. Marsch (Seite 180), Landeshauptmannstellvertreter Doktor Tschadek (Seite 183), Abg. Rabl (Seite 185), Abgeordnete Körner (Seite 186), Abg. Diplomingenieur Robl (Seite 188), Abg. Mondl (Seite 191), Abg. Wüger (Seite 193), Abg. Binder (Seite 194), Abg. Buchinger (Seite 198), Abg. Helm (Seite 203), Abg. Kienberger (Seite 204), Abg. Peyerl (Seite 206), Abg. Janzsa (Seite 207), Abg. Birner (Seite 209), Abg. Simlinger (Seite 210), Abg. Rösch (Seite 210), Abg. Binder (Seite 215), Abg. Stangler (Seite 215), Abg. Rösch (Seite 216), Landeshauptmann Dr. h. c. Dipl.-Ing. Figl (Seite 216); Abstimmung (Seite 219). Spezialdebatte, Gruppe 7, öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 220); Redner: Abg. Simlinger (Seite 221), Abg. Mondl (Seite 221), Abg. Rabl (Seite 223), Abg. Sigmund (Seite 224), Abg. Brunner (Seite 227), Abg. Viktor Schneider (Seite 228), Abg. Hubinger (Seite 229), Abg. Rohrböck (Seite 230), Abg. Niklas (Seite 231), Abg. Rigl (Seite 234), Abg. Kosler (Seite 235), Abg. Popp (Seite 237), Abg. Fahrnberger (Seite 239), Abgeordneter Kaiser (Seite 240), Abg. Weissenböck (Seite 242), Abg. Diettrich (Seite 244), Abg. Birner (Seite 247), Abg. Janzsa (Seite 248), Abg. Binder (Seite 250), Abg. Dipl.-Ing. Robl (Seite 252), Abg. Präsident Weiss (Seite 255), Landesrat Maurer (Seite 256), Landeshauptmannstellvertreter Hirsch (Seite 258); Abstimmung (Seite 263). Landeshauptmann Dr. h. c. Dipl.-Ing. Figl (Seite 263). Spezialdebatte, Gruppe. 8, wirtschaftliche Unternehmungen und Beteiligungen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 264); Redner: Abg. Binder (Seite 264), Abg. Rohrböck (Seite 266), Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek (Seite 268); Abstimmung (Seite 269). Spezialdebatte, Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag. Berichterstatter Abgeordneter Anzenberger (Seite 269); Redner: Abgeordneter Rösch (Seite 270), Abg. Dipl.-Ing. Robl (Seite 276); Abstimmung (Seite 279). Dienstpostenplan. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 279); Abstimmung (Seite 279). Abstimmung über den gesamten ordentlichen und außerordentlichen Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1965 (Seite 279). Landesrat Resch (Seite 279), Präsident Weiss (Seite 280). PRÄSIDENT WEISS (um 9.02 Uhr): Wir setzen die Verhandlungen zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1965 mit der Gruppe 6 fort. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten A n z e n b e r g e r zur Gruppe 6, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, zu berichten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Sehr geehrte Damen und Herren! Die G r u p p e 6, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, beinhaltet die Gebarungsvorgänge für Planung, Wohnungswesen, Vermessungswesen und Bodenprüfung, Straßen, Plätze und Brücken, Wasserbau sowie Wasserleitungs- und Kanalbauten. Die ordentlichen Ausgaben dieser Gruppe betragen 432,732.900 Schilling, die Einnahmen 115,261.900 Schilling. Es ergibt sich daher ein Nettoerfordernis von 317,471.000 Schilling. Die Ausgaben dieser Gruppe stellen 22,7 Prozent des Gesamtaufwandes des ordentlichen Teiles des Voranschlages gegenüber 20 Prozent im Vorjahr dar. Die Gruppe 6 weist Mehrausgaben von 76,6 Millionen Schilling aus. Diese Mehrausgaben betreffen die Personalmehrkosten in der Höhe von 7,3 Millionen Schilling, die höheren Ausgaben für Wohnbauförderung auf Grund des Wohnbauförderungsgesetzes 1954 mit 25,4 Millionen Schilling sowie die höhere Veranschlagung für die Reise- und Übersiedlungskosten und des Amtssachaufwandes der Straßenverwaltung in der Höhe von 4,3 Millionen Schilling. Weiters wurden alle Förderungsbeiträge in dieser Gruppe durch Übernahme von bisher im außerordentlichen Teil des Voranschlages ausgebrachten Beträgen um insgesamt 12 Millionen Schilling erhöht. Ebenso durch Übernahme von Beträgen aus dem außerordentlichen Teil des Voranschlages ergaben sich bei folgenden Zweckaufwendungen Kreditausweitungen: Voranschlagsansatz 61-61, Raumordnung und Landesplanung, um rund 2,5 Millionen Schilling, Voranschlagsansatz 61-62, Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft, um 3 Millionen Schilling und Voranschlagsansatz 661-65, Ergänzung des Bestandes an Baugeräten, Bauund Werkzeugmaschinen, um 2 Millionen Schilling. Neu eröffnet wurde ein Voranschlagsansatz 661613, Um- und Ausbau von Landeshauptstraßen und Brücken, und hierfür ein Kredit von 20 Millionen Schilling vorgesehen. Auf der Einnahmenseite zeigt sich eine Erhöhung um 19,7 Millionen Schilling. Diese Erhöhung entspricht den größeren Mitteln für Zwecke der Wohnbauförderung gemäß § 4 des Wohnbauförderungsgesetzes 1954. Die im Voranschlagsansatz 671-61 ausgewiesenen Ausgaben stellen Beiträge des Landes zu den Kosten der einzelnen Wasserbauten dar. Die Bereitstellung dieser Beiträge bildet die Voraussetzung, daß auch der Bund gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz vom 18. Dezember 1947, BGBI. Nr. 34/1948, entsprechende Beiträge leistet. Neben diesen Landes- und Bundesbeiträgen stehen noch Beiträge der örtlichen Interessenten zur Verfügung. Mit diesen Beiträgen ist im Jahre 1965 die Durchführung von Bauvorhaben mit einen Gesamtkostenbetrage von rund 25 Millionen Schilling in Aussicht genommen. Die im Voranschlagsansatz 672161 veranschlagten Beiträge zu den Kosten für Wildbachverbauungen sind auf Grund des für 1965 von der forsttechnischen Abteilung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft erstellten Bauprogramms für Wildbach- und Lawinenverbauung veranschlagt. Die Landesbeiträge stellen rund 15 Prozent der Gesamtkosten der Bauvorhaben dar. An Beiträgen zu den Kosten für Wasserversorgungen wurde ein Betrag von 6 Millionen Schilling in den Voranschlag aufgenommen. Es können damit bei Berücksichtigung der Bundes- und Interessentenbeiträge Projekte mit einem Gesamtaufwande von 40,2 Millionen Schilling zur Ausführung gelangen. Im Voranschlagsansatz 68-78 sind Beiträge für die Kosten von Kanalisierungen in der Höhe von 4 Millionen Schilling veranschlagt. Diese Beiträge ergeben zusammen mit den Bundes- und Interessentenbeiträgen die Möglichkeit, Projekte mit einer Bausumme von 33,6 Millionen Schilling zu verwirklichen. In der Gruppe 6 sind die außerordentlichen Ausgaben in der Vollziehungsstufe I mit 79,800.000 Schilling und die Einnahmen mit 19,000.000 Schilling veranschlagt, in der Vollziehungsstufe II betragen die Ausgaben 27,7 50.000 Schilling. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Verhandlungen zur Gruppe 6 einzuleiten. PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Hubinger. Abg. HUBINGER: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Gruppe 6 einen der größten Ausgabenposten zur Erhaltung der Straßen, Plätze und Brücken, die die Sorgenkinder unseres Landes sind. Alle Bürgermeister unseres Heimatlandes bringen immer wieder zum Ausdruck, daß gerade auf diesem Sektor noch mehr geschehen soll. Sie fordern vor allem die Umwandlung von Schotterstraßen in solche mit staubfreien Decken; leider sind diesen Forderungen Grenzen gesetzt. Nun möchte ich die Tätigkeit im Straßenbau im vergangenen Jahr mit einem Ausblick auf das Jahr 1965 schildern. Im Jahre 1964 hatten wir 1418 Baustellen und der aufgewendete Gesamtbetrag für Autobahnen, Bundesstraßen B, Landeshaupt- und Landesstraßen belief sich auf 1.585,390.000 Schilling. Somit wurden mehr als 676 Millionen Schilling für Autobahnen verbaut; über 481 Millionen wurden für Bundesstraßen B und 427 Millionen für Landeshaupt- und Landesstraßen aufgewendet. Gegenüber den Aufwendungen des Vorjahres bedeutet das eine Steigerung von rund 25 Prozent. Darf ich mich nun mit den einzelnen Kategorien beschäftigen. Für die Bundesstraßen, die eine Länge von 3054 Kilometer haben, stand im Vorjahr ein Erhaltungskredit in der Höhe von 92 Millionen Schilling zur Verfügung. Es wurde auf 77 Baulosen gearbeitet. Die Regenerierung von überalterten Belägen erfolgte auf einer Länge von 41 Kilometern. Besonderer Wert wurde auf die Linienführung und die Höhenlage gelegt, was zu einer Verminderung der Unfallshäufigkeit in den kommenden Jahren beitragen wird. 193 Kilometer Bundesstraßen erhielten im Jahre 1964 neue Beläge, wovon 90 Kilometer den heutigen Verkehrsanforderungen angepaßt wurden. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß durch die Linienführung und die entsprechende Höhenlage versucht wird, die Zahl der Unfälle herabzumildern. Es ist bestimmt auch sehr interessant zu wissen, daß im vergangenen Jahr allein auf den Bundesstraßen jeweils 13.000 bis 16.000 Unfälle zu verzeichnen waren. Diese Unfallsmeldungen bilden die Grundlage für die Ermittlung der Unfallsschwerpunkte und die Feststellung der wahrscheinlichen Unfallshäufungen, was bei der künftigen Planung und beim künftigen Ausbau in Erwägung gezogen wind. Über Wunsch des Transportkomitees der Wirtschaftskommission für Europa wird schon in der nächsten Zeit in Österreich an über 300 Zählpunkten eine umfassende Verkehrszählung in 17 Tagesund vier Nachtzählungen durchgeführt. Die Verkehrzählung soll uns einen Überblick über den Verkehrsfluß und über die Verteilung des Verkehrs geben und ebenso wichtige Hinweise auf die notwendige Schwerpunktbildung beim Ausbau der Straßen in unserem Land. Wir stehen am Ende des Winters. In diesen Tagen macht den Autofahrern die Eisglätte Sorgen. Daher will ich mich auch kurz der Tätigkeit des Winterdienstes widmen. Auf den Bundesstraßen wurden im vergangenen Jahr für den Winterdienst an 22,8 Millionen Schilling ausgegeben; für die Landesstraßen war der Betrag nicht viel geringer. Zur Illustration möchte ich anführen, daß allein auf den Bundesstraßen Niederösterreichs 56.730 Kubikmeter Streusand verbraucht wurden. Wenn wir draußen die Bautrupps sehen, die Firmen, die auf unseren Straßen arbeiten, dann halten wir das für selbstverständlich. Gerade hier gibt es aber viel Vorarbeit, die wir und auch der Verkehrsteilnehmer nicht sehen. Ich möchte da auf die Arbeit hinweisen, die hier in diesem Hause - besonders oben im 4. Stock - abgewickelt werden muß. Nicht nur der Straßenbau an sich, sondern auch ein riesiger Schriftverkehr stellt hier große Anforderungen an das Personal. Ich möchte einen kleinen überblick geben: Im vergangenen Jahr waren allein an Einlauf und an erledigten Stücken 17.000 Geschäftsstücke zu bewältigen. Ein umfangreicher Bau, auf den ich noch hinweisen werde, erforderte allein eine Abwicklung von 12.000 Rechnungen. Grundeinlöseakten mußten bearbeitet werden. Mit dem Ausbau unserer Straßen steigert sich auch die Zahl der notwendigen Verhandlungen. So wurden im Jahre 1963 385 Verhandlungen über Grundablösen geführt, im Jahre 1964 waren es bereits 550 Verhandlungen mit über 2000 Grundeigentümern, die abgewickelt werden mußten. Bei den Bundesstraßen wurde für Korrektionen eine Fläche von 120 Hektar benötigt, wobei über 4000 Parzellen betroffen sind. Die Ablöseverhandlungen wunden mit einer Entschädigungssumme von 18 Millionen Schilling abgeschlossen. Die Straßenverkehrsordnung 1960 hat unserer Straßenvenwaltung zusätzliche Aufgaben gestellt. Viele Verkehrszeichen mussten abgeändert werden. Bis zum 31. Dezember 1964 mußten auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen mehr als 5000 Verkehrszeichen aller Arten in Auftrag gegeben und aufgestellt werden, was zusätzlich eine Gesamtkostensumme von 2 Millionen Schilling erforderte. Aber es ist nicht nur dem Ausbau unserer Straßen und den Arbeiten auf den Baustellen draußen Augenmerk zuzuwenden, sondern es muß auch die Planung, besonders wenn es sich um Bundesstraßen handelt, sorgfältig durchgeführt werden. Um Verzögerungen zu verhindern, sollen in Zukunft Projekte, die einen Vollausbau vorsehen, schon zwei Jahre vor Beginn der Bauarbeiten in Angriff genommen werden. Für den Vollausbau von Bundesstraßen stand ein Kredit in der Höhe von rund 143 Millionen Schilling zur Verfügung. Mit diesem Betrag wurden die Arbeiten an 37 Baulosen weitergeführt, 19 Neubaubaulose wurden in Angriff genommen. Wenn wir jene Baustellen besichtigen, auf denen ein Volllausbau durchgeführt wird, dann können wir gewaltige Erd- und Materialbewegungen feststellen. Ich möchte auch hiezu einige Zahlen anführen: Auf einer Baustelle machten die Endbewegungen 580.000 Kubikmeter laus, die Felsabtragungen 155.000 Kubikmeter, das Beton- und Mauerwerk mehr als 14.000 Kubikmeter, die Frostschutzunterlagen 342.000 Kubikmeter. Diese Zahlen mögen Ihnen das Ausmaß solcher Arbeiten vor Augen führen. Im Jahre 1964 wurden auf den Bundesstraßen insgesamt 52,3 Kilometer Schwarzdecken fertiggestellt, außerdem wurden 33,4 Kilometer bituminöse Tragschichten aufgetragen. Von den Bundesstraßen, die noch eine Schotterdecke haben, wurden abermals einige Kilometer staubfrei gemacht. Stellt man die fertiggestellten Baulose, die eine Länge von 52,3 Kilometer Ausweisen, den aufgewendeten Budgetmitteln gegenüber, dann ergibt sich im Durchschnitt ein Kilometersatz von 2,6 Millionen Schilling. Wir können uns also ausmalen, welch ein Betrag notwendig sein wird, um den Vollausbau aller Bundesstraßen, die eine entsprechende Verkehrsdichte aufweisen, durchzuführen. Gestatten Sie mir aber auch einen Vergleich, der sich auf die Belastung des Personals bezieht. Bei gleich bleibendem Personalstand entfielen im Durchschnitt auf einen Bauleiter 4,7 Baulose, während im vorhergehenden Jahre nur 3,5 Baulose auf einen Bauleiter kamen. Das bedeutet, daß das Personal noch mehr beansprucht und noch stärker ausgelastet wurde als bisher. Zusammenfassend möchte ich feststellen: Im Jahre 1964 wurden insgesamt 481 Millionen Schilling verbaut. Rechnen wir diesen Betrag auf die Gesamtlänge der Bundesstraßen in unserem Bundesland um, dann kommen wir auf 157.000 Schilling je Kilometer. Wenn wir diesbezügliche Vergleiche mit anderen Bundesländern anstellen, dann sehen wir, wie weit Niederösterreich zurückgeblieben ist. Die aus Strafgeldern stammenden Einnahmen dienten der Aufstockung des Betrages, der für den Ausbau unserer Bundesstraßen verwendet wird. Sicherlich hat kein Autofahrer Freude, wem Gendarmerie- oder Polizeiorgane, die mit Signalstäben oder mit Rotlicht ausgerüstet sind, am Straßenrand auftauchen und eine Geldstrafe verhängen. Aber jeder Verkehrsünder muß für seine Übertretungen einstehen. So kamen im Jahre 1964 7,3 Millionen Schilling Strafgelder herein, welche selbstverständlich für den Ausbau der Bundesstraßen verwendet wunden. Vergleichen wir nun die verbaute Summe des Jahres 1963 mit der vom Jahre 1964. Im Jahre 1963 stand eine Kreditsumme von 146 Millionen Schilling zur Verfügung. Es ergab sich also eine Steigerung von 21 Prozent. Laut Ausbaustatistik waren von dem niederösterreichischen Bundesstraßennetz mit Ende das Jahres 1963 700 Kilometer, das heißt 22,9 Prozent, ausgebaut; voll ausgebaut waren 505 Kilometer, das sind 16,5 Prozent. Die nicht staubfreien Bundesstraßen – leider Gottes haben wir noch welche - wurden mit Ende des Jahres von 221 Kilometer auf 159 Kilometer heruntergedrückt, was einen Prozentsatz von 5,2 Prozent ausmacht. Nun einige Vergleichszahlen bei den Belägen. 883 Kilometer, das sind 28,9 Prozent, weisen mittelschweren Belag, 1292 Kilometer oder 42,3 Prozent leichte Beläge und 658 Kilometer, 21,6 Prozent, schweren Belag auf. Dazu kommen, wie bereits erwähnt, noch Schotterfahrbahnen von 159 Kilometer, das sind 5,2 Prozent. Wie liegt nun das Schwerpunktprogramm auf Bundesstraßen mit schwerer Verkehrbelastung, insbesondere auf den Ausfallsstraßen aus der Bundeshauptstadt oder den Verbindungsstraßen zu größeren Industriezentren? Das Staub Freimachungsprogramm wird in den unterentwickelten Gebieten weiterhin forciert. Betrachten wir nun die Anzahl der Kraftfahrzeuge, die mit Stichtag 31. Dezember 1964 über unsere Bundes- und Landesstraßen rollen. 1961 waren 246.490 Kraftfahrzeuge polizeilich gemeldet; diese Zahl hatte sich im Jahre 1964 bereits auf 302.668 ohne Mopeds - erhöht. Wir können daraus die Belastung und Beanspruchung, denen unsere Straßen ausgesetzt sind, ermessen. Eis benützen aber nicht nur die niederösterreichischen Fahrzeuge unsere Straßen; mindestens ebenso viele kommen aus Wien, dem wirtschaftlichen Zentrum im Herzen Niederösterreichs. Es benützen fast 300.000 Wiener Fahrzeuge unsere Straßen, nutzen sie ab, und wir müssen die Mittel aufbringen, um sie instand zu setzen und verkehrsgerecht herzurichten. Also rund 600.000 Fahrzeuge rollen über unsere Straßen. Man kann daraus ermessen, welche riesige Summe das Land Niederösterreich aufwenden muß, um den Verkehr auf guten Straßen aufrechtzuerhalten. Nun aber zum zweiten Teil, der uns noch näher am Herzen liegt, und das sind die Landesstraßen. Dafür stand ein Gesamtbetrag von 220,760.000 Schilling zur Verfügung. Für die eigentliche Erhaltung und Instandsetzung der im Lande Niederösterreich liegenden Landesstraßen, die wieder in zwei Kategorien unterteilt sind, und zwar auf 3270 Kilometer Landeshauptstraßen und 7345 Kilometer Landesstraßen, standen im vergangenen Jahr, wenn man alle Auslagen, Personalkosten usw. berücksichtigt, ungefähr 58 Millionen Schilling zur Verfügung. Dies waren um 9 Millionen Schilling mehr als im Jahr 1963. Nun wird so mancher sagen, diese Ziffern stimmen nicht, denn es wunde mehr verbaut. Das ist richtig, denn 220 Millionen Schilling waren Mittel des außerordentlichen Voranschlages, Nachtragskredite hatten wir 130 Millionen Schilling und auch die Gemeinden- und Interessentenbeiträge machten einen Betrag von 55,600.000 Schilling aus. Die Baumaschinen, die angekauft werden mussten zur Eigenregiearbeit, und die Arbeitsleistungen auf den Gemeindestraßen machen, wie ich eingangs erwähnt habe, einen Betrag von 427 Millionen Schilling aus. Die Gemeinden allein hatten zur Staubfreimachung der Straßen einen Betrag von 36,200.000 Schilling aufgebracht. Jede Gemeinde ist daran interessiert, den Ausbau der Verbindungswege von Ort zu Ort zu forcieren, und diese Beiträge ermöglichen es dem Land, den Ausbau durch die Straßenwärter, die in Gruppen zusammengefaßt sind, voranzutreiben. Mit Firmen allein wäre es nicht möglich, so viele Kilometer zu bewerkstelligen. Für das Jahr 1965 liegt bei der Straßenverwaltung ein ganzes Paket Wünsche nach neuen Bauvorhaben auf. Sie machen den Betrag von 400 Millionen Schilling aus. Es kann sich nun jeder denken, daß all diese Wünsche nicht erfüllt werden können. Wir haben neben den Landesstraßen noch Straßen auszubauen, die in eine andere Kategorie fallen. Für Gemeindestraßen wurden zur Staubfreimachung Beiträge von 2 Millionen Schilling gewährt. Für ländliche Zufahrtsstraßen und Konkurrenzstraßen wurde ein Betrag von 15 Millionen Schilling bereitgestellt. Wenn wir auf 1964 zurückblicken, so können wir mit Stolz sagen, daß es gelungen ist, 508 Kilometer Landeshaupt- und Landesstraßen - und zwar 105 Kilometer durch Firmenarbeiten und 403 Kilometer in Eigenregie mit unseren Straßenwärtern -staubfrei zu machen. Das sind 111 Kilometer mehr als im Jahre 1963. Es wäre wünschenswert, wenn diese Tendenz anhalten könnte. Die Gesamtstrecke der staubfreien Landeshaupt- und Landesstraßen, die bisher 4141 Kilometer betrug und im vergangenen Jahr um 508 Kilometer verlängert wurde, beträgt 46419 Kilometer. Schatterstraßen haben wir noch 6494 Kilometer. Das heißt, 43 Prozent unseres Landesstraßennetzes sind staubfrei; das Land ist also noch auf Jahre hinaus mit Arbeit eingedeckt. Nun kommen wir zur Forderung, über die so viele unserer Kollegen immer wieder sprechen: Soll halt der Bund noch mehr Straßen übernehmen. Im Jahre 1959 hat der Bund einen Teil unserer Landesstraßen in seine Obhut genommen, aber - das sei in diesem Hause betont - nicht anteilmäßig, was natürlich eine Benachteiligung unseres Bundeslandes bedeutet. Hier muß ein anderer Weg beschritten werden, um gerechter vorzugehen und dem Lande Niederösterreich jene Summen einzuräumen, die ihm auf Grund der Länge seiner Straßen zustehen. Wie sieht es nun im Jahre 1965 aus? Herr Präsident Wehrl hat bereits in der Generaldebatte erwähnt, daß im heurigen Jahr weniger Mittel für den Straßenbau vorhanden sind, und zwar um über 40 Millionen Schilling. Es wurde in dieser Debatte schon so viel vom Nachtragbudget gesprochen, das derzeit noch nicht spruchreif ist. Wenn ich die Mittel, die uns im Vorjahr zur Verfügung gestanden sind, mit den Summen vergleiche, die für das Jahr 1965 beschlossen werden, dann müssen wir feststellen, daß uns ein Betrag von 52,5 Millionen Schilling fehlt. Rechnen wir noch die zehnprozentige Teuerung auf dem Bausektor dazu, dann erhöht sich diese Summe entsprechend. Alle Abgeordneten werden sicher von dem Wunsch beseelt sein, mit einem Nachtragsbudget die nötigen Summen zu beschließen und sie unserem Landeshauptmann zur Verfügung zu stellen, damit wir mindestens im Tempo des Vorjahres am Straßenbausektor vorwärts kommen können. Bei einem Vergleich mit den anderen Bundesländern müssen wir feststellen daß uns in Niederösterreich, das 10.635 Kilometer Landesstraßen zu 'betreuen hat, pro Kilometer nur 28.200 Schilling zur Verfügung standen. Unsere Straßenlänge macht im Vergleich zu den Ländern Salzburg, Oberösterreich, Steiermark oder Vorarlberg perzentuell das Zwei- bis Fünf- und Sechsfache aus, da die Straßenkilometer dieser Bundesländer verschwindend klein sind gegenüber dem niederösterreichischen Straßennetz. Zum Kapitel Straßenbau gehört natürlich auch der Brückenbau. Ich will ihnen kurz darüber einige Zahlen mitteilen. Für Autobahnbrücken wurden im vergangenen Jahr in Niederösterreich Kredite in der Höhe von 167 Millionen Schilling bereitgestellt. Damit wurden 20 Brücken der Südautobahn und 36 Brücken der Westautobahn vollendet. Bis Ende 1964 sind auf niederösterreichischem Gebiet insgesamt 339 Autobahnbrücken mit einer Gesamtlänge von 19.500 Laufmetern fertig gestellt worden - immerhin eine ansehnliche Zahl. Für Bundesstraßenbrücken –Neu und Umbauten - stand ein Kredit in der Höhe von 46,8 Millionen Schilling zur Verfügung; das waren um 7 Millionen Schilling mehr a h im Jahre 1963. Mit diesen Beträgen wurde der Neu- beziehungsweise Umbau von 51 Brücken abgeschlossen, 45 Brücken befanden sich Ende 1964 noch im Bau, so daß insgesamt 96 Brücken im Berichtsjahr zu betreuen waren. Wie sieht es nun mit den Landsstraßenbrücken aus? Niederösterreich stand für den Neu- und Umbau von Landesstraßenbrücken ein Betrag von 16 Millionen Schilling zur Verfügung. Damit wurden 46 Blauwerke abgeschlossen, und zwar 36 Massivbrücken, 9 Langzeitprovisorien und eine Behelfsbrücke. An weiteren 22 Brücken wird auch heuer noch gearbeitet, so daß insgesamt 68 Landeisstraßenbrücken zu betreuen waren. Im heurigen Jahr sind 34 Brückenneubauten mit einem Betrag von zirka 8 Millionen Schilling vorgesehen. Die Restzahlungsund Weiterführungskasten werden sich auf 10 Millionen Schilling belaufen. Im Zuge der Landeshauptstraßen liegen 1222 Brücken. Zusammenfassend möchte ich mitteilen, daß 1964 an Brücken auf den Autobahnen 167 Millionen Schilling, auf den Bundesstraßen 47 Millionen Schilling und auf den Landesstraßen 16 Millionen Schilling, also insgesamt 230 Millionen Schilling verbaut wurden. Durch Neu- und Umbau wurden 56 Autobahnbrücken, 51 Bundesstraßen- und 46 Landesstraßenbrücken fertiggestellt. Ich glaube, damit eine Übersicht über den Ausbau der Straßen und Brücken im Lande Niederösterreich gegeben zu haben. Ich möchte von dieser Stelle aus allen – den Referatsleitern sowie den Beamten bis zum letzten Straßenwärter -, die mitgeholfen haben, die Verkehrs- und Wirtschaftsadern unseres Landes der Zeit entsprechend zu betreuen, den Dank aussprechen. Ein besonderer Dank gilt unserem hochgeschätzten Herrn Landeshauptmann, dem die Straßen unterstehen. Er möge auch im Jahre 1965 mitwirken, das Netz unserer Straßen dem Verkehr entsprechend zu gestalten, zum Wohle unseres Landes Niederösterreich. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Marsch. Abg. MARSCH: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Gruppe 6 ist gleich der erste Ansatz die Raumordnung und Landesplanung. Dieser Betrag - der Herr Berichterstatter hat ihn erwähnt - hat sich auf das Sechsfache, nämlich auf 3 Millionen Schilling, gegenüber dem letzten Voranschlag erhöht. An und für sich eine relative und absolute Erhöhung, aber wenn man sich die Aufgaben überlegt, keineswegs zu hoch. Die Ordnung des Raumes ist ja Aufgabe der Gemeinde, soweit nicht die Zuständigkeit dafür dem Bund oder dem Land gegeben ist. Ich möchte betonen, daß die Gemeinde auf diesem Gebiet autonom ist; und die Wahrung der Gemeindeautonomie findet unsere uneingeschränkte Zustimmung. Aber ein Teil dieser Raumordnung wird derzeit in unserem Bundesland auch durch die Niederösterreichische Bauordnung geregelt, und zwar durch Gemeinderatsbeschlüsse über die Aufstellung von Regulierungsplänen, also die so genannte örtliche Raumplanung. Diese Regulierungspläne können bestimmen, welche Gebiete der Verbauung zuzuführen sind und welche Gebiete für einen anderen Zweck, also zum Beispiel für eine andere Nutzung, vorgesehen sind. Ich denke an die Errichtung einer Fabrik, einer Produktionsstätte, aber auch an eine landwirtschaftliche Bebauung. Es geht hierbei aber auch um andere Probleme, wie zum Beispiel um Fragen der Wasserwirtschaft - hier haben wir auch eine gesetzliche Regelung im Wasserschutzgesetz -, um den Flächenbedarf für den Verkehr, also die Straßen, um die Schienenwege für die Eisenbahnen und nicht zuletzt auch um die Abwässerfrage, die in manchen Gemeinden eine immer größere Rolle spielt. Hierbei werden aber vielfach auch die Interessen benachbarter Gemeinden, die Interessen des Landes und in einzelnen Fällen auch die Interessen des Bundes berührt. Aus diesem Grunde werden die Gemeinden auch seitens des Landes bei der Aufstellung der Flächenwidmungspläne beraten, soweit sie solche Pläne erstellen. Aber es gilt, auch sonstige übergeordnete und überörtliche Interessen wahrzunehmen, diese zu koordinieren und die notwendige Interessensabwägung durchzuführen, damit die Zweckmäßigste örtliche Raumplanung auch erreicht wird. Die gesetzliche Grundlage für diese örtliche und zusammenfassende Vorsorge, soweit sie in den selbständigen Wirkungsbereich des Landes gehört, fehlt aber bei uns in Niederösterreich. Der Entwurf eines Landesraumplanungsgesetzes ist wohl schon 1962 durch den zuständigen Referenten der niederösterreichischen Landesregierung, Herrn Landeshauptmannstellvertreter Doktor Tschadek, eingebracht worden, wurde aber leider noch immer nicht beschlossen. Er wurde am 28. November 1962 dem Bau- und Verfassungsausschuß zur Beratung zugewiesen. Es gab nämlich zunächst einige Unklarheiten darüber, welche Interessen auf dem Sektor der Raumplanung der landesgesetzlichen Regelung unterworfen werden sollen. Man sagte, die Bestimmungen seien zu allgemein, sie widersprächen der Bundesverfassung, die Grenzen der Raumordnenden Tätigkeit des Landes verlangten eine Konkretisierung der zu regelnden Interessen –so hat man sich ausgedrückt -, und in diesem Sinne wurde dann später die Landesregierung aufgefordert, hierzu im einzelnen ihre Stellungnahme bekannt zugeben, und zwar dem gemeinsamen Bau- und Verfassungsausschuß. Das war eineinhalb Jahre später, und zwar am 14. Mai 1964. Man hat damals sogar, weil man die Angelegenheit für sehr dringend erachtet hat, eine Frist gestellt und gesagt: Binnen drei Wochen möge die Landesregierung hierzu eine Stellungnahme abgeben. Deshalb hat auch Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek diese Stellungnahme in der Landesnegierung eingebracht. Die Landesregierung hat sich dann am 30. Juni 1964 nochmals damit beschäftigt. Die Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf wurden eigentlich beseitigt. Aber in einem Punkt konnte zwischen dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek und dem damaligen Finanzreferenten leider keine Einigung erzielt werden, und zwar darüber, ob zunächst das Gebiet der örtlichen Raumplanung im Rahmen der Bauordnung neu zu regeln sei oder das Landesraumplanungsgesetz zur Beschlußfassung gebracht werden solle. Hohes Haus! Es ist eine Frage rein fachlicher Zweckmäßigkeit - wenn ich mich so ausdrücken darf -, ob der Flächenwidmungsplan in die Bauordnung gehört oder nicht. Tatsache ist, daß die örtliche Raumplanung von den Gemeinden autonom zu vollziehen ist. Daran soll nicht gerüttelt werden. Ein so genannter Beamtenentwurf für die Bauordnung liegt vor; wir haben in den Zeitungen darüber gelesen. Den Abgeordneten dieses Hohen Hauses wunde dieser Entwurf noch nicht zur Kenntnis gebracht, sie kennen ihn daher noch nicht. Wenn man die Meinungsverschiedenheiten auf diesen einen Punkt einengt, dann kann man feststellen, daß es sich im wesentlichen um eine Frage der Priorität der Erledigung, nämlich darum handelt, ob zuerst die sehr wichtige, allerdings sehr umfangreiche niederösterreichische Bauordnung oder die Raumplanung, also jener Gesetzentwurf, der nur ein Dutzend Paragraphen hat, beraten und beschlossen werden soll. Dem Beschluß des gemeinsamen Bau- und Verfassungsausschußes vom 14. Mai vorigen Jahres konnte die Landesregierung daher nicht entsprechen. Die Landesregierung hat also keine Stellungnahme an den gemeinsamen Ausschuß abgegeben. Wir verlieren auf diesem Gebiet kostbare Zeit! J e länger dieser Zustand andauert, desto schwieriger wird es in Zukunft sein, eine überörtliche Raumplanung durchzuführen. Es bleibt nämlich die Frage offen, wie die schon bestehenden örtlichen Flächenwidmungen den überörtlichen Interessen angepasst werden sollen. Wir sind nämlich der Meinung, daß an bestehenden Flächenwidmungsplänen nicht mehr gerüttelt werden kann. Der neue Landesfinanzreferent müßte daher auf Grund der bevorstehenden Situation die Stellungnahme der Österreichischen Volkpartei einer neuerlichen Prüfung unterziehen. Hohes Haus! Was sieht dieser Entwurf eines Landesraumplanungsgesetzes vor? Bei der Raumplanung geht es darum, für die bestmögliche Nutzung des Raumes auf Grund seiner natürlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten sowie unter Bedachtnahme auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zu sorgen. Es heißt hier, daß die erforderliche Ordnung das Raumes vorbereitet werden soll, wobei die optimalen Nutzungsmöglichkeiten nicht durch einander widersprechende Nutzungen - also zum Beispiel: Industrie und Fremdenverkehr, Industrie und Wohnen - beeinträchtigt werden dürfen. Ein Raumordnungsprogramm wird daher einerseits konkrete Bestimmungen, anderseits aber Empfehlungen enthalten müssen. Zu diesen Bestimmungen gehören auch die Normen über das übergemeindliche Verkehrsnetz, also Kompetenzen, die teils dem Land, teils dem Bund zustehen. Dazu gehören aber auch die energie- und wasserwirtschaftlichen Planungen. Dazu zählen auch die Erhaltung und Förderung der Funktionen, die die Wohngemeinden, Industriegemeinden, Agrargemeinden oder Fremdenverkehrsgemeinden haben. Dazu zählt aber auch die Förderung der zentralörtlichen Bedeutung als „Hauptdorf". Man erwartet, daß das Institut für Raumplanung, welches im Auftrage der niederösterreichischen Landesregierung eine Untersuchung durchführt, diesen Begriff des ,,Hauptdorfes" in einem wahrscheinlich bald erscheinenden Bericht klären wird. Zweck der Raumplanung ist auch die Sicherung der Flächen für verschiedene Nutzungen. Die Sicherung des Bodens für die Landwirtschaft kann im Interesse der Allgemeinheit nicht allein der Gemeindeautonomie beziehungsweise den örtlich oft sehr gebundenen Interessen überlassen bleiben, insbesondere, wenn man bedenkt, daß der Verlust an landwirtschaftlichen Flächen in Österreich und auch in Niederösterreich sehr groß ist und nicht zuletzt auch zu dem uns bekannten Rückgang der landwirtschaftlichen Bevölkerung geführt hat. Das sind also die Bestimmungen. Zu den Empfehlungen, die die Landesplanung beinhalten soll und die an Interessensvertretungen, Vereine oder die Bevölkerung über Maßnahmen und Planung gegeben werden, die räumliche Ordnung zu verbessern und damit den optimalen Nutzungsmöglichkeiten näherzukommen, gehören Kreditgewährung, Vorschläge über agrarstrukturelle Maßnahmen, Landschaftsschutz usw. Ich habe vor mir einen Artikel aus der ,,Agrarischen Rundschau", Mitte 1964, und hier schreibt ein Beamter der nö. Landesregierung, Dipl.-Arch. Wilhelm Körner, folgendes: ,,Raumplanung ist die 'durchdachte Vorbereitung einer dem Allgemeinwohl dienenden geordneten Nutzung des Lebensraumes unter Bedachtnahme auf die natürlichen wirtschaftlichen und sonstigen gesellschaftlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Bevölkerung des Landes. Raumordnung ist das Ergebnis der durchdachten Vorbereitung, die Vorstellung von der Ordnung, Entwicklung und Entfaltung der Bevölkerung des Landes." Mit der Raumplanung - und das sei hiermit gesagt - befaßt sich also auch die Raumplanungsstelle der Landesregierung, vor allem aber in sehr verdienstvoller Weise das Österreichische Institut für Raumplanung. Daher sollte sich gerade mit den Ergebnissen dieser Untersuchung auch der Landesentwicklungsverein befassen; und wir müssen wieder feststellen - es ist dies an dieser Stelle im Rahmen von Budgetberatungen schon des Öfteren von unserer Seite geschehen -, daß die Tätigkeit dieses Landesentwicklungsvereines, wenn ich mich ganz bescheiden ausdrücke, leider sehr mäßig ist. Es sind darin alle wichtigen Stellen, wie Kammern usw., vertreten, man verspürt aber hier zu stank die unbegründete Unlust, etwas zu tun. Zu tun gäbe es viel, zum Beispiel die Frage der regionalen Beschäftigungsentwicklung, der Untersuchung über die Industriestandorteignungen, der Erstellung eines Industrieentwicklungsprogrammes für Niederösterreich, das Problem der Abgrenzung der Entwicklungsgebiete. Es muß uns klar sein, wir können hier in all diesen Fragen natürlich nicht dirigieren, aber wir können stark beeinflussen, wenn wir dem Wunsch des gesamten Landes Niederösterreich Ausdruck geben. Ich möchte auch hier erwähnen, dass wir schon einiges geleistet haben, so zum Beispiel die Landeshaftung, den Betriebsinvestitionsfonds, und wir sind nicht unbescheiden und geben der Wahrheit die Ehre, wenn wir sagen, mit der Einführung der Landeshaftung und der Schaffung des Betriebsinvestitionsfonds hat Niederösterreich eine lang gestellte Forderung der Sozialisten erfüllt. Wir sind stolz darauf, wissen aber auch, daß dies nur mit Ihrer Zustimmung möglich war. Hohes Haus, wenn wir das Raumplanungsgesetz beschließen werden, und ich hoffe, dass das bald möglich sein wird, tun wir das nicht als erstes Bundesland. Salzburg und Kärnten sind Unis hier voraus, beide Bundesländer haben bereits eine gesetzliche Grundlage für das Verfahren, und zwar vom Örtlichen Flächenwidmungsplan bis zum Landesentwicklungsprogramm. Wir brauchen diese Raumplanung zur Schaffung und Erhaltung eines gesunden Lebensraumes, nicht zuletzt, wenn wir die Bevölkerungsentwicklung zwischen 1951 und 1961 in Niederösterreich betrachten. Auch das ist in einer Untersuchung des Institutes für Raumplanung geschehen, und hier heißt es, daß die Bevölkerungsentwicklung in diesen zehn Jahren mit aller Deutlichkeit auf die umfangreichen Probleme der Landesentwicklung hinweist. Eine Abwanderung aus weiten Landesteilen zeigt schwerwiegende Strukturschwächen, und nur mit Hilfe einer planmäßigen Regionalpolitik kann es gelingen, die notwendigen strukturellen Umstellungen und damit eine günstigere Bevölkerungsentwicklung herbeizuführen. Das ist der Ausblick aus dem Bericht des Instituts für Raumplanung; und es heißt dann: ,,Die von berufener Seite bereits eingeleitete Erstellung eines Entwicklungsplanes und eine intensive Beobachtung der weiteren Entwicklung in Niederösterreich müßte deshalb in den Vordergrund des öffentlichen Interesses gestellt werden." Die Erfüllung dieser Aufgaben steht im Übrigen im Einklang mit den Absichten, die Herr Landeshauptmann Ing. Figl und Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek mehrfach ausgesprochen haben. Es muß daher die Entwicklungspolitik gerade in wirtschaftlich zurückgebliebenen Räumen besonders gefördert und auch zunächst einmal durchgeführt werden; es geht hier ja auch um die Frage der Gemeindegrößen, die wir in die Entwicklungspolitik mit einbeziehen müssen. Schon im Rahmen der Budgetdebatte wurde darauf hingewiesen, daß wir in Niederösterreich zwei Fünftel der Gemeinden Österreichs und 60 Prozent aller Kleingemeinden unter 500 Einwohnern haben. Wenn Sie mit anderen Bundesländern vergleichen, müssen Sie feststellen, daß wir an erster Stelle stehen, im Burgenland und in der Steiermark ist die Situation zum Teil ähnlich. Wir haben allein im Verwaltungsbezirk Horn - so sagt das Institut für Raumplanung auf Grund unserer Aufforderung - 91 Prozent der Gemeinden unter 500 Einwohnern. In Waidhofen an der Thaya sind es 87 Prozent, in Gmünd 81 Prozent, in Hollabrunn 77 Prozent, in Krems 75 Prozent, in Korneuburg 74 Prozent und in Zwettl 72 Prozent, um nur die Verwaltungsbezirke zu erwähnen, wo das Problem der Häufung der Kleingemeinden am größten ist. Daher warten wir mit Interesse auf die Untersuchung bezüglich der Hauptdörfer Niederösterreichs, die Grundlagen des räumlichen und funktionellen Gefüges. Im Übrigen wird diese Untersuchung dem Lande – dafür sind ja auch die Beträge vorgesehen – einige Hunderttausend Schilling kosten. Es ist aber notwendig, daß man sich an die Untersuchungsergebnisse hält und die entsprechenden Konsequenzen zieht. Zugleich erwarten wir mit dem Ergebnis dieser Untersuchung für die Gemeindezusammenlegungen manche wichtige Hinweise. Ich glaube, daß diese Hinweise nicht immer mit den Vorschlägen der Bezirkshauptmannschaften übereinstimmen werden. Das wird uns aber nicht wundern, weil wir, ich denke hier beispielsweise an den Bezirk St. Pölten, leider die Erfahrung machen mußten, daß bei so manchem Vorschlag die Objektivität fehlte. Wir haben in der Budgetdebatte dieses Hauses schon gehört, daß die Gemeindezusammenlegung freiwillig erfolgen soll. Wir sind damit vollkommen einverstanden. Ich komme damit zum Schluß und will noch einen bescheidenen Resolutionsantrag stellen (liest): Resolutionsantrag des Abg. Marsch zur Gruppe 6 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1965. Die Landesregierung wird aufgefordert, in Entsprechung des Beschlusses des gemeinsamen Bauausschusses und Verfassungsausschusses vom 14. Mai 1964, diesen Ausschüssen ehestens im Einzelnen bekanntzugeben, welche Interessen der Raumplanung nach sachlichen Gesichtspunkten zuzuordnen wären. Vielleicht bringen wir damit das Rad der Beratungen über diese Frage, die wir ja leider unterbrechen mußten, wieder in Bewegung. Hohes Haus! Die neu gewählten Gemeinderäte werden sich neue Aufgaben stellen. Sie werden sich insbesondere mit der Raumplanung befassen. Mit der Flächenwidmung geben wir den Gemeinden die Grundlage dafür, ihre Raumplanungen so abzustimmen, daß sie sich nicht überschneiden. Das liegt auch im Dienste der freien Entfaltung der Persönlichkeiten in den Gemeinschaften in unserem Heimatland Niederösterreich. (Beifall links.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Landeshauptmannstellvertreter Doktor Tschadek. LANDESHAUPTHANNSTELLVERTRETER Dr. TSCHADEK: Hoher Landtag! Der Herr Abg. Marsch hat das Problem der Raumplanung in den Mittelpunkt seiner Ausführungen gestellt. Ich fühle mich aber doch verpflichtet, dazu einige Bemerkungen zu machen, weil ich mich seit Jahren, wenn auch vergeblich, bemüht habe, ein Raumplanungsgesetz für Niederösterreich durchzusetzen. Hohes Haus! Ich kenne die grundsätzlichen Bedenken, die gegen ein solches Gesetz gerade von Seiten der Rechten dieses Hauses bestehen, Bedenken, für die ich gewiß Verständnis habe. Man befürchtet einen ungesunden Dirigismus und eine Einschränkung der Gemeindeautonomie. Das war vielleicht maßgeblich dafür, daß die Verhandlungen über die Raumplanung immer wieder ins Stocken geraten sind. Hoher Landtag! Ich bin aber der Meinung, daß wir über diese Bedenken hinwegkommen müssen, wenn wir zu einem aktiven Ausbau unseres Landes gelangen sollen. Wir sind im Begriff, eine neue Bauordnung zu schaffen. Der Entwurf ist auf Beamtenebene fertig gestellt und wird jetzt versendet werden, und ich nehme an, daß der Landtag wahrscheinlich in einem Unterausschuß in einer sehr gründlichen Beratung zu dieser Bauordnung, die ein umfassendes, großes Gesetzeswerk darstellt, Stellung nehmen wird. Wenn man uns vorgeworfen hat, daß wir schon für den Entwurf einer Bauordnung sehr lange gebraucht haben, so möchte ich dazu feststellen, daß es gerade in der heutigen Zeit nicht leicht ist, eine neue Bauordnung zu erstellen, denn auch auf dem Gebiete der Bauwirtschaft überschlagen sich geradezu die technischen Errungenschaften und eine Bauordnung muß nabürlich auf sehr viele Entwicklungsmöglichkeiten Rücksicht nehmen. Erst dann, wenn man diese richtig abschätzen kann, kann man sie so einbauen, daß die Bauordnung zweckmäßig ist. Die Bauordnungen - auch die künftigen -sehen einen Flächenwidmungsplan der Gemeinden vor. Es soll also durch die Gemeinden mit Zustimmung der Bezirkshauptmannschaften festgelegt werden, wie die einzelnen Flächen genutzt werden sollen. Insbesondere soll das Problem der Bauverbote und der Baubeschränkungen durch die Bauordnungen eine Regelung erfahren. Wenn man mich fragt, ob das genügen wird, dann muß ich diese Frage mit einem klaren und eindeutigen Nein beantworten. Es gibt nun einmal Probleme, die an Gemeindegrenzen nicht Haltmachen. Wenn ich an die Schaffung von Erholungszentren denke, dann muß ich feststellen, daß sich sehr oft die Gemeindegrenzen eines solchen Zentrums überschneiden, ja daß solche geplante Gebiete in den Flächenraum von zwei, drei oder vier Gemeinden reichen. Wenn nun eine Gemeinde bereit ist, ein Bauverbot zu erlassen, die andere Gemeinde aber nicht, dann sind alle Bestrebungen, auf 'höherer Basis zu einer Planung zu gelangen, von vornherein zum Scheitern verurteilt. Ich habe einmal in einer Ausschusssitzung angeführt, daß es nicht viel Sinn hätte, wenn eine Gemeinde in einer schönen Lage ein Bad baut, wenn die andere Gemeinde – und solche Dinge kommen vor; wir haben Beispiele dafür - in unmittelbarer Nähe die Baubewilligung für eine Fabrik erteilt, weil dann die Rauch- und Staubentwicklung die Benützung der Badeanlagen kaum zu einem Vergnügen macht. Hier liegen also Interessen vor, die koordiniert werden müssen und die nur durch ein Gesetz koordiniert werden können, durch eine Raumplanung, die über die Bauordnung, über die örtliche Raumplanung hinausgeht. Wir haben ja, Hohes Haus, auf diesem Sektor sicherlich mit sehr vielen Schwierigkeiten zu kämpfen; ich gebe zu, auch mit den Interessen privater Eigentümer. Ich kann Ihnen auch dafür ein Beispiel geben: In Mönichkirchen wurde eine Umfahrungsstraße gebaut, um einen zügigen Verkehr in die Steiermark in dieser schönen Gegend zu ermöglichen. Der erste Versuch, der gemacht wurde, war, an dieser neuen Straße nunmehr Gründe, die bisher keine Baugründe waren, zu verbauen. Die Grundpreise sind enorm angestiegen, und es sind dort sehr rasch Häuser entstanden. Wenn wir nicht durch ein vorläufiges Bauverbot die Sache abgestoppt hätten, dann wäre wahrscheinlich in einem Jahr die Umfahrungsstraße zu einer zweiten Durchfahrtsstraße in Mönichkirchen geworden und das ganze Geld, die vielen Millionen, die wir aufgewendet haben, hätten damit ihren Zweck vollkommen verfehlt. Natürlich sind einige Leute zu mir gekommen und haben gesagt: ,,Ich habe nicht viel Grund. Wenn dieser Acker jetzt Baugrund wird, würde mich das wirtschaftlich so günstig stellen, daß ich mit dem Geld dies und jenes in meinem Interesse unternehmen könnte." Sicher: Das Privatinteresse geht dahin, den Baugrund so teuer wie möglich zu verkaufen. Aber es gibt auch allgemeine Interessen, denen sich solche Wünsche unterordnen müssen. Auch in dieser Hinsicht scheint mir ein Raumplanungsgesetz äußerst zweckmäßig, denn wir stehen vor der Gefahr, daß zwar Mönichkirchen diese Bausperre verhängt hat, daß aber die angrenzenden Gemeinden unter Umständen die Bausperre nicht verhängen und dann eine halbe Durchzugsstraße entsteht, was nicht nur unzweckmäßig ist, sondern wieder mit Recht den Unwillen der Mönichkirchner erregen würde, die uns vorhalten könnten: Bei uns wunde es aufgehalten, und bei den anderen ist es möglich! Wenn wir entsprechende Möglichkeiten durch ein Raumplanungsgesetz erhalten, dann ließen sich solche Unzukömmlichkeiten von vornherein vermeiden. Hoher Landtag! Eis wurde schon vorgestern und auch heute in der Rede des Herrn Abgeordneten Marsch von den Gemeindezusammenlegungen gesprochen. Herr Abg. Laferl, ich möchte Ihnen sagen: Ich bin absolut ein Anhänger der Zusammenlegung der Gemeinden. Es handelt sich jedoch um das Wie, es handelt sich darum, welche Methoden die besten sind. Daß aber ein Land mit 1652 Gemeinden in der heutigen Zeit nicht bestehen kann, daß eine Kirchturmpolitik jetzt in einer Zeit, in der man an die europäische Integration denkt, geradezu kindisch und lächerlich anmutet, darüber, glaube ich, sind wir alle Gleicher Auffassung. Aber gerade wenn Sie Gemeindezusammenlegungen fördern wollen, müßten Sie meiner Meinung nach auch ein Raumplanungsgesetz fordern. Tatsache ist, daß eine gute Raumplanung nicht nur die Zusammenlegung erleichtert - das stimmt; das Fehlen einer Raumplanung kann die Zusammenlegungen geradezu verhindern. Denn, wenn in einem Gebiet, in 'dem ich eine Zusammenlegung durchführen will, jetzt durch divergierende Raumpläne und unzweckmäßige Maßnahmen Dinge geschehen, die mit einer gesunden Entwicklung einer neu zu entstehenden Gemeinde nicht zu vereinbaren sind, dann habe ich vielleicht auf längere Zeit die Möglichkeit einer Zusammenlegung auf freiwilliger Basis verschüttet. Und das wollen wir doch alle nicht haben. Wir alle sind bestrebt, lebten Endes bei diesen Bemühungen zu einem Ergebnis zu kommen. Wenn wir zunächst auf dem Standpunkt stehen: Wir versuchen es auf freiwilliger Basis!, so ist das ein gesundes Prinzip, weil es der Gemeindeautonomie Rechnung trägt. Ich bin für jede Förderungsmaßnahme, die dazu beiträgt, die Gemeindezusammenlegungen zu verwirklichen. Daß manchmal ein Erlaß etwas später erscheint, kommt vor. Herr Abgeordneter Laferl! Ich gebe zu, daß dieser Erlaß später erschienen ist, als mir selbst lieb war. Sie wissen, Herr Abgeordneter, daß nach diesem Beschluß, welcher im Juli erfolgte, die Urlaubsmonate waren, dass ich unmittelbar nach den Wahlen sehr krank und einfach nicht in der Lage war zu agieren. Es kann also von keiner feindseligen Einstellung gegenüber der Zusammenlegung gesprochen werden. Als ich aus dem Spital herauskam, galt meine erste Unterschrift dem von Ihnen zitierten Erlaß. Hoher Landtag! Ich bin der Meinung, dass das Raumplanungsgesetz auch im Interesse der Zusammenlegung von Gemeinden notwendig ist. Wir sollten uns wirklich zusammensetzen, um die Differenzen, die noch bestehen und deren Existenz ich nicht bestreite, friedlich zu lösen, damit wir grünes Licht für eine gesunde Entwicklung in Niederösterreich bekommen. Hoher Landtag! Ich darf noch ein paar Worte zu dieser Frage sagen. Wir sind dagegen, daß Kompetenzen, die dem Lande zustehen, vom Bund in Anspruch genommen werden. Das Raumplanungsgesetz fällt in die Länderkompetenz; es handelt sich dabei um eine echte Länderkompetenz. Aber diese Tatsache verpflichtet uns meiner Meinung nach auch dazu, dieses Problem zu lösen. Denn wenn man Kompetenzen hat, sie nicht in Anspruch nimmt, sich nicht darum kümmert, ab die damit zusammenhängenden Fragen gelöst werden, dann schafft man einen Anreiz für andere Stellen, sich zu bemühen, jene Ordnung herzustellen, die man selbst nicht geschaffen hat. Ich möchte also dem Wunsche Ausdruck geben, daß es gelingen möge, in vernünftigen Besprechungen zu einem Landesplanungsgesetz, das allen Interessen soweit wie möglich Rechnung trägt, zu gelangen. Ich bin davon überzeugt, daß wir damit dem Ausbau unseres Landes einen guten Dienst erweisen werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. ) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rabl. Abg. RABL: Hoher Landtag! Sehr geehrte Frauen und Herren! Ich möchte mich in der Debatte über die Gruppe 6 hauptsächlich mit den Ansatzposten 661-30 und 661-65, ganz besonders aber mit der Straßenbauabteilung 8 befassen. Die Gesamtlänge der niederösterreichischen Landes- und Landeshauptstraßen beträgt 10.635 Kilometer und die Länge der Landes- und Landeshauptstraßen, welche die Bauabteilung 8 zu betreuen hat, 1641 Kilometer. Allein daraus ersieht man, welche Bedeutung dieser Bauabteilung im Lande Niederösterreich zukommt. Erfreulicherweise wurde in den letzten Jahren im Bereiche dieser Bauabteilung sehr viel aufgeholt. Wenn wir einen Vergleich anstellen, dann sehen wir, daß im Bereiche dieser Bauabteilung noch nicht so viele Landes- und Landeshauptstraßen staubfrei gemacht wurden wie in anderen Gebieten. Trotzdem ist es erfreulich, daß im letzten Jahr insgesamt 83,7 Kilometer staubfrei gemacht wenden konnten. Damit hat die Straßenbauabteilung 8 nunmehr insgesamt 500 Kilometer Landeshaupt und Landesstraßen staubfrei gemacht. Wir können also feststellen, daß im Jahre 1964 fast 84 Kilometer staubfrei gemacht wurden. Davon haben rund 13,5 Kilometer private Firmen bearbeitet, während mehr als 70 Kilometer von den verschiedenen Straßenmeistereien in Eigenregie staubfrei gemacht wurden. Eine ganz besondere Voraussetzung dafür, daß im Jahre 1964 eine so hohe Anzahl von Kilometern staubfrei gemacht werden konnte, besteht darin, daß die Bauhöfe der dortigen Straßenmeistereien intakt sind. Sie müssen leistungsfähig ausgebaut sein, vor allem muß aber auch der Maschinenpark den gestellten Anforderungen entsprechen. Man sollte angesichts der 70 Kilometer, die im Jahre 1964 in Eigenregie staubfrei gemacht werden konnten, nicht vergessen, dass die Waldviertler Gemeinden auf Grund ihrer wirtschaftlichen Struktur in finanzieller Hinsicht von Haus aus nicht sehr gut gestellt sind. Wir haben erst vor kurzem gehört, dass gerade in diesem Raum eine Ballung der vielen Klein- und Kleinstgemeinden feststellbar ist. Diese Gemeinden haben große Opfer gebracht und stellen auch weiterhin Mittel zur Verfügung, um auch in Zukunft Straßen staubfrei machen zu können. Ich möchte mich nun mit den Bauhöfen und Straßenmeistereien etwas näher beschäftigen und die betreffenden Dienststellen in alphabetischer Reihenfolge durchgehen: In Allensteig, wo es bereits ein Wohngebäude gibt, wurde aus Landesmitteln mit einem Bauaufwand von rund 650.000 Schilling ein Garagen- und Werkstättengebäude errichtet. In Dobersberg, wo die Straßenmeisterei bereits über ein eigenes Dienst-, Werkstätten- und Garagengebäude verfügt, wurde vor einiger Zeit der erworbene bundeseigene Lagerplatz eingefriedet. Auf diesem Platz wurde mit einem Aufwand von rund 100.000 Schilling ein kleines vierboxiges Garagengebäude fertiggestellt. In Gmünd sind zwar unzureichende ältere Gebäude vorhanden, es ist aber leider aus budgetären Gründen nicht möglich, diese Gebäude zu erweitern. In Horn werden auf einer bundeseigenen Parzelle von rund 12.800 Quadratmetern für die beiden Straßenmeistereien Horn Nord und Horn-Süd ein Dienstgebäude rund ein Garagen- und Werkstättenkomplex errichtet, der im Verein mit der Errichtung einer Kraftfahrzeugprüfstelle des Landesamtes B/8 einen Bauaufwand von 6,200.000 Schilling erfordert. Dieser Aufwand wird mit Bundesmitteln von rund 5,5 Millionen und mit Landesmitteln von zirka 700.000 Schilling bestritten. In Litschau wurde im vorigen Jahr ein Grundstück mit 3800 Quadratmetern erworben, auf dem der Rohbau für vier Garagenboxen errichtet wurde, die insgesamt einen Aufwand von rund 600.000 Schilling aus Landesmitteln erforderten. Derzeit sind dort zirka 200.000 Schilling verbaut. In Raabs an der Thaya, wo die Straßenmeisterei vollkommen unzureichend, nur mit einem Kanzleiraum versehen, untergebracht ist, wurde aus Landesmitteln bereits ein Grundstück von rund 8000 Quadratmetern erworben, auf dem die Errichtung eines Garagen- und Werkstättengebäudes vorgesehen ist. Die unzureichenden Dotierungen des Hochbaues für die Straßenverwaltung lassen es aber derzeit nicht zu, daß man schon einen Zeitpunkt absehen könnte, zu welchem der Bau dieser Straßenmeisterei in Angriff genommen werden kann. In Schrems ist die Straßenmeisterei auch vollkommen unzulänglich ausgerüstet. Ein Grundstück wurde erworben, von dem rund 7500 Quadratmeter für die Straßenmeisterei verwendet werden. Es ist derzeit die Errichtung eines Garagen- und Werkstättengebäudes im Gange. Aus Landesmitteln werden dafür rund 760.000 Schilling zu bestreiten sein. In Waidhofen an der Thaya sind die Straßenmeisterei Nord und Süd und auch die niederösterreichische Landesstraßenbauabteilung 8 untergebracht. Dort ist die Ausweitung des Objektes durch die Erweiterung des Garagen- und Werkstättentraktes im Gange. Dieser Bau, der aus Bundesmitteln zu bestreiten sein wird, soll im Laufe des Jahres 1965 mit einer Anfangsrate von 600.000 Schilling begonnen werden. In Weitra wurden in den vergangenen zwei Jahren zusammenhängende Grundstücke von 6800 Quadratmetern erworben; der Neubau eines Garagen- und Werkstättengebäudes aus Bundesmitteln wurde dort bereits begonnen. Vorgesehen ist ein Gesamtaufwand von 2,100.000 Schilling. In Zwettl besteht ein Neubau aus dem Jahre 1957 für die beiden Straßenmeistereien Nord und Süd, der Wahl für eine weitere Reihe von Jahren als ausreichend betrachtet werden kann, wenn auch die Lagerungsmöglichkeiten als äußerst beschränkt bezeichnet werden müssen. Ich glaube, daraus kann man ersehen, dass wir in der nächsten Zukunft unser Augenmerk auf diese Straßenmeistereien richten müssen, nämlich auf die Straßenmeistereien in Raabs, Weitra, Schrems, Litschau und Gmünd. Ich glaube vor allem auch Raabs erwähnen zu können, da dies mit zirka 200 Kilometer an Landesstraßen in der größten Straßenbauabteilung der größte Straßenbezirk ist und derzeit mit dem Bauhof wie auch mit dem Maschinenpark nicht sehr gut bestellt ist. Wenn ich nun die Ansatzpost Maschinenverwaltung angeführt habe, dann kann man auch sagen, daß von 1962 bis 1964 verschiedene Maschinen und Straßenfahrzeuge angeschafft wurden, die wieder die Voraussetzung ergeben, daß im Bereich der Straßenbauabteilung 8 vielleicht in den nächsten Jahren mit etwas schnellerem Tempo weitergearbeitet werden kann. Eine besondere Voraussetzung aber, daß wir dies gerade dort im nordwestlichen Waldviertel erreichen, ist nicht nur nach dem Wunsche der Beamten der Straßenbauabteilung und aller Straßenwärter, sondern der ganzen Bevölkerung und aller Gemeindefunktionäre, daß dort hoffentlich bald ein vierter Straßenmotorgrader eingestellt wird. Wir müssen nämlich bedenken, daß mit den vorhandenen drei Gradern, die natürlich auf alle 12 Straßenmeistereien aufgeteilt werden, sehr viel Zeit für das Fahren von Ort zu Ort verloren Geht. Hoher Landtag! Es ist die erste Budgetverhandlung, der erste Finanzvoranschlag, den wir neuen, vor allem wir jungen Abgeordneten miterleben, und ich muß ehrlich sagen, und glaube damit auch vielen neuen und jungen Abgeordneten aus dem Herzen zu sprechen, wir haben mit Bedauern vermerkt, daß gerade in dieser ersten Budgetverhandlung, die wir erleben, für den Straßenbau nicht so viele Mittel wie bisher zur Verfügung stehen. Eines müssen wir aber noch bei ruhiger Überlegung feststellen. Wir waren doch alle schon draußen in der Öffentlichen Körperschaft tätig und müssen sagen, daß im Grunde eines notwendig ist, nämlich eine gut fundierte Finanzlage, eine gut fundierte Finanzierung eines Voranschlages, eines Landesbudgets. Die Budgetierung dieses Voranschlages gibt uns trotz allem die Sicherheit und Zuversicht, daß wir in Niederösterreich schon in allernächster Zeit wirklich das Ziel erreichen, das uns unser Landesstraßenbaureferent, Herr Landeshauptmann Figl, vorgezeichnet hat, nämlich daß in nächster Zeit in Niederösterreich jeder Ort au staubfreien Straßen zu erreichen ist. Meine sehr geehrten Frauen und Herren Ich möchte die Gelegenheit jetzt wahrnehmen, um gerade in dieser Stunde allen verantwortlichen Männern der Straßenbaudirektion, den Beamten, vom Baudirektor angefangen, den Herren Hofräten, vor allem aber draußen den Beamten, den Straßenwärtern die gerade in diesen Wochen, als Waldviertler möchte ich sagen, gerade in diese Stunden, heute seit den frühesten Morgenstunden unterwegs sind mit ihren Schneeräumgeräten und gegen den Winter kämpfen, um dieser schwer- und Hartgeprüften Bevölkerung das Leben und Arbeiten dort oben zu erleichtern, meinen herzlichen und aufrichtigen Dank auszusprechen. Hoher Landtag! Wenn es uns gelingt, wie bisher und vielleicht auch noch etwas erfolgreicher weiterzuarbeiten, dann, glaube ich können wir alle mitsammen - Landtag und Landesregierung sagen, daß wir für Niederösterreich Gutes und Erfolgreiches geleistet haben. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelang Frau Abg. Körner. Frau Abg. KÖRNER: Hohes Haus! Ich kann mich den Ausführungen des Herrn Kollege Rabl nur anschließen; auch ich möchte der Beamtenschaft und den Straßenwärtern unseres Gebietes herzlich danken. Bei den Beratungen des Voranschlages im Finanzausschuß hat der Herr Finanzreferent gesagt, daß die Frage der Straßen ein speziell niederösterreichisches Problem sei. Damit hat er zweifellos Recht, denn die Frage des Straßenbaues beschäftigt die gesamte Bevölkerung. Es ist natürlich, daß das Interesse groß ist, sind doch die Straßen die Lebensadern unseres Landes. Wenn nun diese Lebensadern nicht in Ordnung sind, dann behindert das die wirtschaftliche Entwicklung und das Leben eines Gebietes. Und damit möchte ich neuerdings wiederholen, was ich hier seit Jahren immer wieder aufgezeigt habe. Das Waldviertel war schon seit eh und je das Stiefkind Niederösterreichs, nicht nur in der Monarchie; auch in der Ersten Republik und nach 1945 wurde es nicht viel besser. Obwohl in den zehn Jahren seit dem Staatsvertrag viel getan und geschaffen wurde, war es für das Waldviertel zuwenig. Wir sind im Vergleich zu anderen Teilen Niederösterreichs auch heute noch im Hintertreffen. Das Waldviertel hat immer noch einen großen wirtschaftlichen Nachholbedarf, der in engem Zusammenhang mit dem Nachholbedarf unseres Straßennetzes steht. Ich will ganz sachlich und objektiv die Feststellung machen, daß in letzter Zeit auch auf dem Sektor des Straßenbaues bei uns mehr als jemals zuvor geschehen ist und dass in letzter Zeit auch mehr Mittel für den Straßenbau in unserem Gebiet zur Verfügung gestellt wurden. Aber unser Viertel hat eben einen Nachholbedarf, der Jahrzehnte zurückreicht; dadurch bestehen auch jetzt noch wirtschaftliche Nachteile. Wir alle wissen, daß die Abwanderung gerade diese Gebiete betrifft. Zwischen 1951 und 1961 sind aus unserem Wahlkreis rund 27.000 Menschen abgewandert. Alle sind sich einig, dass dagegen etwas geschehen muß, aber die Meinung allein, daß etwas geschehen muß, genügt nicht, es muß auch die Tat folgen. Ich weiß geneuso gut wie die übrigen Mitglieder des Hohen Hauses, daß nicht alles auf einmal geschehen kann und daß es auch in anderen Vierteln Niederösterreichs schlechte Straßen gibt; aber trotzdem, glaube ich, muß das Waldviertel den Vorrang haben. Nicht, weil wir eine Bevorzugung wünschen – davon kann keine Rede sein -, sondern darum, weil wir im Vergleich zu anderen Teilen Niederösterreichs wirklich benachteiligt sind. Ich werde Ihnen, meine Herren, auch gleich sagen wieso. Das Waldviertel - das können Sie überprüfen und selbst feststellen - hat bisher bei der Zuteilung aller Förderungsmittel immer den geringsten Anteil erhalten. Selbst beim Neugeschaffenen Betriebsinvestitionsfonds, der in erster Linie den Entwicklungsgebieten zugute kommen sollte, ist in das Waldviertel nur ein Fünftel der Summe gekommen. Bei den Mitteln zur Förderung des Fremdenverkehrs ist nur ein Bruchteil in das Waldviertel gegangen, die andere Summe ist den übrigen Teilen Niederösterreichs zugute gekommen. Das Waldviertel hat keine Autobahn, es hat auch keinen Anschluß an die Autobahn. Der Fremdenverkehr des Waldviertels ist im Vergleich zu anderen Teilen des Landes - ich betone das ausdrücklichst, damit mir nicht dann vielleicht in den Mund gelegt wird, ich hätte gesagt, im Waldviertel gibt es keinen Fremdenverkehr - praktisch noch bedeutungslos, obwohl gerade im Waldviertel landschaftlich wunderschöne Gebiete liegen, die zu den Kostbarkeiten Niederösterreichs zählen. Erste Ursache sind die schlechten Verkehrswege. Weiter ist zu sagen, dass das Waldviertel unter der 65-Kilometerzone der Fernverkehrssteuer leidet. Diese wirkt sich gerade für die Bezirke des Waldviertels negativ aus. Das Waldviertel ist der einzige Landesteil, der nicht an das Netz der NIOGAS angeschlossen ist. Wir müssen also feststellen, daß das Waldviertel tatsächlich eine wirtschaftliche Benachteiligung aufweist. Wenn man also wirklich gewillt ist, diese Bereitschaft, die ja von allen immer wieder betont wurde, in die Tat umzusetzen, dann muß man zunähst einmal darangehen, die Straßen in Ordnung zu bringen. Herr Kollege Rabl hat schon gesagt, daß man der Bevölkerung von Niederösterreich als Nahziel gesagt hat, daß jede Gemeinde auf einer staubfreien Straße zu erreichen sein soll. Das stimmt, und ich glaube, meine Herren, Sie werden es ja noch besser als ich wissen, dass es in Ihrem Wahlprogramm festgehalten ist, daß der raschere Ausbau des Straßennetzes in jenen Gebieten, wo es wirtschaftlich erforderlich ist, den Vorrang haben soll. Ich habe vor der Landtagswahl als Autofahrerin einen an mich persönlich adressierten Brief des Herrn Landeshauptmannes erhalten. Ich bin zwar seiner Aufforderung, die ÖVP zu wählen, nicht nachgekommen (Heiterkeit im ganzen Hause) aber ie einzelnen Forderungen, die der Herr Landeshauptmann in seinem Brief aufgezeigt hat, unterstütze ich hundertprozentig und wünsche nur, daß sie sehr bald verwirklicht werden. Es heißt hier zum Beispiel, daß die Österreichische Volkspartei für den Sofortausbau der wichtigsten Straßenzüge im Grenzlandbereich eintreten wird und auch dafür, daß in jenen Gebieten, wo es wirtschaftlich notwendig ist, der Ausbau der Straßen rascher als bisher vonstatten gehen soll. Das unterstreiche ich hundertprozentig, und ich glaube, wir sind da alle einer Meinung. Aber diese gemeinsame Meinung nützt nichts, wenn sie nicht in die Tat umgesetzt wird. Wenn also der ernsthafte Versuch unternommen werden soll, dem Waldviertel zu helfen, seinen wirtschaftlichen Rückstand auszuholen, dann muß die erste Tat die sein, daß das Verkehrsnetz des Waldviertels rascher als bisher saniert wird. Ich möchte daher nur die Bitte daran knüpfen, die vorhandenen Mittel bei der Zuteilung so zu dotieren, daß das Waldviertel mehr Berücksichtigung findet. (Beifall bei der SPÖ) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt der Herr Abg. Dipl.-Ing. Robl. Abg. Dipl.-Ing. ROBL: Hoher Landtag! Sehr verehrte Damen und Herren! Bevor ich mich mit einigen Kapiteln der Gruppe 6 befasse, möchte ich noch kurz zu einer Frage Stellung nehmen, die gestern hier erörtert worden ist. Von der SPÖ-Fraktion wurde nämlich der Antrag gestellt, die Lehrer schon nach sechsmonatiger Dienstpflicht aus dem Präsenzdienst zu entlassen. Herr Staatssekretär Abgeordneter Rösch hat dann die Gelegenheit wahrgenommen, uns über Dienstfreistellungen aufzuklären. Ich war mit seinen Ausführungen nicht ganz einverstanden und habe dagegen einen Zwischenruf gemacht. Der Herr Staatssekretär hat aber dann aus dem Erlaß des Bundesministers für Landesverteidigung uns hier beweisen wollen, daß es doch möglich ist, fünf Wochen Anspruch auf Dienstfreistellung zu haben. Darf ich hier ebenfalls den Erlaß erläutern. Jeder Wehrpflichtige hat Anspruch auf Dienstfreistellung im Ausmaß von zwei Wochen, und zwar ist das immer so gedacht, daß der Wehrpflichtige nicht am Ende des ordentlichen Präsenzdienstes, also erst nach neun Monaten nach Hause geht, sondern nach achteinhalb Monaten. Das heißt: Der Wehrpflichtige, der am 1. Oktober einrückt, darf am 15. Juni nach Hause gehen. Nun hat der Herr Staatssekretär davon abgeleitet, weil es dann noch eine dreiwöchige zusätzliche Dienstfreistellung gibt, daß also die Wehrpflichtigen, jetzt in diesem Fall die Junglehrer, fünf Wochen vor dem 15. Juni nach Hause gehen können. So lautete also gestern hier Ihre Argumentation. (Abg. Rösch: Das war ein Irrtum!) Also war es ein Irrtum, und diesen Irrtum wollte ich klarstellen, weil es eben im Gesetz heißt: Eine vorzeitig in Anspruch genommene Dienstfreistellung – also diese zwei Wochen - kann jedoch vor Beendigung des Präsenzdienstes nicht noch einmal gewährt werden. Ich weiß, daß Präsenzdiener aus der Landwirtschaft, die beispielsweise für Anbauund Erntearbeiten ihren Anspruch sozusagen vorwegnehmen, dann, wenn die Kameraden nach Hause gehen, vom 15. Juni bis 30. Juni diese 14 Tage eben noch in der Kaserne Dienst zu versehen haben. Es ist nicht zum erstenmal hier in diesem Hohen Hause der Fall, daß über die Fragen der Raumplanung gesprochen und zu Fragen der Raumordnung Stellung genommen wird. Ich darf darauf verweisen, daß die niederösterreichische Landesregierung seit Jahren Gemeinden, die einen Flächenwidmungsplan erstellen, nicht nur beratend zur Seite steht, sondern sie auch finanziell fördert. Die Fachleute im Institut für Raumplanung sowie die Beamten in der Abteilung Raumplanung in der niederösterreichischen Landesregierung haben in den letzten Jahren sehr umfangreiche Schriften herausgegeben. Sie haben auch aufgezeigt, welche Sünden in der einen oder der anderen Gemeinde begangen worden sind, weil eben nicht rechtzeitig auf einen entsprechenden Regulierungs- oder Flächenwidmungsplan geachtet worden ist. Ich darf hier ein Beispiel anführen: In der Katastralgemeinde Klosterneuburg betrug im Zeitraum von 1900 bis 1959 die Zunahme der Siedlungsfläche 94 Prozent und in den anderen Katastralgemeinden der Stadtgemeinde Klosterneuburg sogar 110 Prozent. Die Zahl der außerhalb der alten Orte nach 1870 entstandenen Bauparzellen in dem in Niederösterreich liegenden Teil des Wienerwaldes betrug im Jahre 1954 32.000. Das heißt: Wenn man all die Parzellen, die noch nicht besiedelt sind, besiedeln würde, könnte dort eine Stadt von 120.000 bis 150.000 Einwohnern entstehen. Wenn seitens des Landes nun beabsichtigt ist, das Gebiet um den Bisamberg unter Landschaftsschutz zu stellen, so geschieht dies sicherlich in der Sorge, daß diese Gemeindegebiete in ähnlicher Weise wie Klosterneuburg und Breitenfurt zersiedelt werden. In einigen Gemeinden sind leider schon Ansätze wilder Siedlungen festzustellen. Die kleinen Gemeinden um Wien herum, die finanzschwach sind, sind nicht in der Lage, die für die Erschließung erforderlichen Mittel aufzubringen. Es kommt vor, daß Leute solche Parzellen kaufen, darauf einen ausrangierten Eisenbahnwagen oder Autobus aufstellen und dort das Wochenende verbringen. Dadurch wird die Landschaft verunstaltet. Die Gemeinden haben nicht die notwendigen Mittel, um diese Gebiete zu erschließen, sie haben nicht die Mittel, um die Straßen auszubauen, den Lichtanschluß herzustellen und die Wasserversorgung sicherzustellen. Oft entstehen große Nachteile für die benachbarten Grundbesitzer, die ihre Grundstücke weiterhin landwirtschaftlich nutzen wollen. Da aber in vielen Fällen an der Grundgrenze ein Zaun errichtet wird, wird die Arbeit mit dem Mähdrescher und mit dem Traktor sehr erschwert. Da der Zaun oft an die Weggrenze gesetzt wird, kann man mit breiteren Maschinen nicht mehr vorbeifahren. Mit der Erstellung der Flächenwidmungspläne wird die örtliche Raumordnung zum allergrößten Teil erfaßt. Voraussetzung hiefür ist aber, daß sich alle Gemeinden dazu entschließen, einen Flächenwidmungsplan zu erstellen. Wie es sich bei den Gemeinden um den Bisamberg schon deutlich zeigt, ist selbst in der Frage der Zersiedlung eine übergemeindliche Planung notwendig. Allerdings erhebt sich die Frage, ob die bisherige Form der Durchführung der Raumordnungs- und Raumplanungsmaßnahmen ausreicht oder ob es notwendig ist, landeseigene Bestimmungen zu erlassen. Wir sind der Meinung, daß die Raumplanung sehr eng mit der Bauordnung zusammenhängt. Es ist uns selbstverständlich bekannt, daß die Bundesländer Salzburg und Kärnten Raumordnungsbeziehungsweise Raumplanungsgesetze bereits erlassen haben; das wurde ja heute schon erwähnt. Wir wissen aber auch, daß sich die Salzburger mit ihrem Raumplanungsgesetz nicht ganz wohl fühlen. Sie haben zuviele Bestimmungen geschaffen und in die Kompetenzen der Gemeinden zu weit eingegriffen. Auf die Gemeindeautonomie hat ja der Abgeordnete Marsch sehr deutlich hingewiesen. Er hat erklärt, daß die Gemeindeautonomie im Zusammenhang mit den Raumplanungsmaßnahmen beachtet werden müsse. Nach Artikel 118 Abs. 3 Z. 9 der Bundesverfassung -diese Bestimmung hat die Gemeindeverfassungsnovelle 1962 geschaffen – obliegen die örtliche Baupolizei, die örtliche Raumplanung der Gemeinde; diese Angelegenheiten gehören in den selbständigen Winkungsbereich der Gemeinde. Wir, die Vertreter der Österreichischen Volkspartei, vertreten die Meinung, daß zuerst die Bauordnung zu regeln ist. Dann ist zu überprüfen, inwieweit der Landesgesetzgeber über die Gemeindeautonomie hinaus Maßnahmen beschließen kann, denn nicht nur die Gemeindeautonomie, sondern auch die Bundeskompetenzen werden vom Raumplanungsgesetz berührt. Herr Landeshauptmannstellvertreter Doktor Tschadek hat die Meinung vertreten, dass die Beratungen der Regierung über ein Raumplanungsgesetz sehr lange gedauert haben und sehr schwierig waren. Herr Landeshauptmannstellvertreter! Warum haben 6ie sich bisher noch nicht dazu entschließen können, den Entwurf der Bauordnung, der Ihnen vorgelegt worden ist, den Interessenvertretungen vorzulegen? Wir sind der Ansicht, daß die Bauordnung Vorrang haben müßte, denn unsere Bauordnung, die aus dem Jahre 1883 stammt, entspricht nicht mehr den Anforderungen der heutigen Zeit. Es ist heuer, glaube ich, das erste Mal, daß bisher noch kein Redner von dieser Stelle aus die Landesregierung aufgefordert hat, einen Entwurf, betreffend die Novellierung der Bauordnung, auszuarbeiten, um die diesbezüglichen Bestimmungen auf den heutigen Stand zu bringen. Unsere Bauordnung kennt nicht die modernen Baumaterialien Glas, Eisen und so weiter - das sind ja gar keine ,,modernen" Baumaterialien mehr. Wenn man sich nach langen fachlichen Beratungen dazu aufgerafft hat, den zuständigen Gremien den Entwurf einer neuen Bauordnung vorzulegen, dann muß man diesen Entwurf möglichst bald den kompetenten Interessenvertretungen zuleiten, damit sie dazu Stellung nehmen können. Es ist mir bekannt, daß der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes damit bereits befaßt worden ist und eventuelle Einwände auch schon berücksichtigt wurden. Geben wir also unserem Herzen einen Stoß, befassen wir uns zuerst mit der notwendigen Bauordnung und prüfen wir dann, was noch für eine Raumplanung dem Landesgesetzgeber in Niederösterreich übrigbleibt. Es ist selbstverständlich, daß bei der Budgetdebatte über das Kapitel Straßenbau viele Abgeordnete gesprochen haben und dass Wünsche geäußert wenden, daß der Straßenbau in Niederösterreich noch mehr zu forcieren sei. Es ist auch verständlich, daß man sich mit diesem Kapitel so eingehend befaßt, weil Hunderte Millionen Schilling für den Straßenbau und das Straßenpersonal ausgegeben werden. Die Landesregierung hat sich schon im Jahre 1963 entschlossen, ein Fünfjahrprogramm erstellen, um besonders wichtige Straßen - die Verkehrsadern unserer Wirtschaft wurden sie auch genannt - auszubauen und in das Bauprogramm solche Straßen aufzunehmen, die auf unseren Fremdenverkehr fördernd winken. Der Bund hat auch im Land Niederösterreich seine übernommenen Bundesstraßen zu erhalten, und ich möchte hier einen Vergleichziehen, welche Mittel dem Bund im Land Niederösterreich nicht für den Ausbau, sondern für die Erhaltung der Straßen zur Verfügung stehen, und wie wenig Mittel das Land Niederösterreich für die Erhaltung seiner Straßen aufwenden kann, da doch das Bestreben vorliegt, möglichst viele Straßenkilometer jährlich staubfrei zu machen. Dem Bund steht im Jahre 1964 für seine 3054 Kilometer Straßen in Niederösterreich ein Erhaltungskredit von 98 Millionen Schilling zur Verfügung, dem Land Niederösterreich im gleichen Zeitraum für seine mehr als 10.000 Kilometer Straßen 48 Millionen Schilling. Wenn wir nun die Kilometer mit den Beträgen in Vergleich ziehen, dann hatte der Bund für einen Kilometer Straßenerhaltung in Niederösterreich 32.200 Schilling, das Land jedoch nur 4500 Schilling bereit. Das heißt, daß der Bund mindestens siebenmal mehr für einen Kilometer für die Straßenerhaltung zur Verfügung hatte. Wenn wir mit unseren Straßenbaufachleuten im Lande sprechen, so erfahren wir, daß der Betrag von 4500 Schilling pro Kilometer ja gar nicht für die Erhaltung ausgegeben werden kann, weil man davon wieder einen Betrag abzweigt, um neue Straßen ausbauen und zu sanieren. Der Ausbaugrad der Bundstraßen in Niederösterreich ist weitaus besser als bei den Landesstraßen. Die Dienststreckenlange für einen Straßenwärter auf Bundesstraßen beträgt nur 4,4 Kilometer, während sich die Dienststreckenlänge für einen Straßenwärter auf Landesstraßen auf 6,3 Kilometer stellt. Wenn also häufig kritisiert wird, daß die Landesstraßen in den Winterdienst nicht miteinbezogen werden, dann sind nicht nur die zusätzlichen Ausgaben, sondern auch die Betreuungsstrecken auf den Landesstraßen ausschlaggebend. Das österreichische Straßennetz umfaßt insgesamt 33.686 Kilometer. Dieses österreichische Straßennetz - wir merken es am niederösterreichischen - wird von Jahr zu Jahr länger. Wenn der Bund eine neue Schnellstraße von Wien nach Stockerau errichtet oder größere Ortsumfahrungen ausbaut, werden die Straßenstrecken länger. Wir Niederösterreicher sind ohnedies schon so schwer mit unseren Landesstraßen belastet, und daher müssen wir hier die Bitte aussprechen, der Bund möge uns nicht durch seine neuen Umfahrungsstraßen oder Bundesstraßen dadurch weitere Belastungen auferlegen, daß er die alten Trassen, die dann keine Hauptverkehrsstraßen mehr sind, uns übergibt. Das Verhältnis der Bundes- zu den Landesstraßen beträgt in Österreich 25:75 Prozent. In Niederösterreich haben wir aber nur 22 Prozent Bundes- und 78 Prozent Landesstraßen, in Oberösterreich steht das Verhältnis 25:75 Prozent, in der Steiermark 30:70 Prozent und in den Gebirgsländern Kärnten 47:53 Prozent und Tirol 48:52 Prozent. Wir sehen also, daß wir hier im Verhältnis Landesstraße zu Bundesstraße ungünstiger liegen als andere Bundesländer. Dabei müssen wir aber auch der Wahrheit die Ehre geben und sagen, daß Niederösterreich von allen Bundesländern das dichteste Straßennetz besitzt. Die Grundlage der niederösterreichischen Landesstraßen bildet ein Gesetz aus dem Jahre 1956. Durch dieses Gesetz sind der Bau, die Erhaltung und Verwaltung der öffentlichen Straßen geregelt. Die niederösterreichischen Straßen wurden zu einer Zeit gebaut, wo es noch keine Sorgen mit der großen Beanspruchung durch den Lastfuhrwerksverkehr und die zunehmende Motorisierung gab. Wir haben heute Ziffern über den Ausbau von einem Kilometer Bundesstraße gehört, das Land kann aber keine 2,6 Millionen Schilling dafür ausgeben. Durch die vielen Eigenregiearbeiten werden die Augbaukosten wesentlich herabgedrückt; wir müssen aber auch feststellen, daß die Mittel, die bisher zur Verfügung gestellt wurden -und es sind sehr beachtliche Summen, die die Landesregierung dem Landtag zur Genehmigung vorgeschlagen hat -, nur dann vermehrt werden können, wenn auch die Einnahmen des Landes sich günstiger gestalten. Bei den Budgetberatungen im Dezember 1959 habe ich zum Landesvoranschlag 1960 auch über das Straßenwesen gesprochen und damals einen Antrag dem Hohen Landtag zur Annahme vorgelegt. Er wurde angenommen. Die Bundesregierung wurde damals aufgefordert, Einen weiteren Bundeszuschlag zur Mineralölsteuer einzuheben. Wir wissen, dass es unpopulär ist, neue Abgaben einzuführen, und zwar deshalb, weil eben das Lastfuhrwerksgewerbe größere Ausgaben hat, weil auch der Landwirt für seinen Treibstoff den er gar nicht auf der Straße verfährt -mehr zahlen muß und weil auch der Pkw-Besitzer mehr Ausgaben hat. Wenn wir aber auf der anderen Seite bedenken, daß der Verkehr dann zügiger wird, daß die Unfallskurve sich senkt, daß sowohl Zeit- als auch Reparaturersparnisse zu verzeichnen sind, müssen wir doch überlegen, ob man nicht zur Finanzierung des Straßenbaues einen zusätzlichen Bundeszuschlag zur Mineralölsteuer einheben könnte. Der Antrag, der vom niederösterreichischen Landtag im Jahre 1959 angenommen worden ist, wurde bisher nicht realisiert. In den letzten Wochen konnten wir aber hören, daß der für das Bundesstraßenwesen zuständige Staatssekretär Kotzina vom Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau seiner Meinung Ausdruck verliehen hat, man könnte dem Bund zum Ausbau des Straßenwesens durch zehn Groschen Benzinsteuer helfen. Wir Niederösterreicher kennen die Situation in unserem Land. In anderen Bundesländern wird es nicht viel besser sein als bei uns. Ich habe auch erklärt, daß Niederösterreich kaum in der Lage sein wird, in seinem Budget für den Straßenbau einen höheren Prozentsatz an Mitteln einzusetzen. Ich habe die Ziffern der anderen Bundesländer verglichen und festgestellt, daß Vorarlberg im Jahre 1963 prozentmäßig mehr von seinem Budget für das Straßenwesen ausgegeben hat. In Niederösterreich waren es im Jahre 1963 15,6 Prozent, in Oberösterreich 9,1 Prozent, in Salzburg 11,6 Prozent, in der Steiermark 11,2 Prozent, in Tirol 13,4 Prozent und in Wien sogar nur 5,7 Prozent. Wir müssen hier also feststellen, dass dank der Anstrengungen des Landes für den Straßenbau die größtmöglichen Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Da es dem Land allein aber nicht möglich ist, noch mehr zu tun, möchte ich dem Hohen Haus einen Resolutionsantrag vorlegen, um dessen Annahme ich bitte (liest): Resolutionsantrag des Abgeordneten Diplomingenieur Robl zu Gruppe 6 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1965. Weder die Bundesländer noch die Gemeinden sind in der Lage, die Ausgaben für ihre Straßen aus Zweckeinnahmen zu decken, wie dies beim Bund der Fall ist. Durch die sprunghafte Zunahme der für den Ausbau und die Erhaltung der Straßen erforderlichen Aufwendungen stehen die Länder und Gemeinden vor nahezu unlösbaren Aufgaben. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, im Wege der Verhandlungen über einen Finanzausgleich zu verlangen, daß die zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden nunmehr im Verhältnis von 26 Prozent Bund, 64 Prozent Länder, 10 Prozent Gemeinden geteilte Mineralölsteuer ohne Bundeszuschlag zur Gänze den Ländern und den Gemeinden unter Verzicht auf den Bundesanteil überlassen wird. Ist ein Verzicht des Bundes hinsichtlich seines Anteiles nicht erreichbar, wäre ein Zuschlag der Länder und Gemeinden in einer den gegensoll hierdurch nicht berührt werden. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt der Herr Abg. Mondl. Abg. MONDL: Mein sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Sie brauchen keine so besorgten Gesichter machen, keine Angst, ich habe nicht die Absicht, alles das vorzulesen, was ich hier mitgebracht habe. Es ist nur eine Vorsorge, denn es könnte sein, daß ich die eine oder andere Unterlage noch brauche. Zunächst zum Straßenbauproblem: Viele Abgeordnete haben sich heute schon mit dieser Angelegenheit beschäftigt und sind weitestgehend ins Detail eingegangen. Wer das Budget 1965 aufmerksam studiert, wird die Feststellung machen, daß für den Ausbau der Landesstraßen weit weniger Mittel eingesetzt sind als im Vorjahr. Wollen wir hoffen, daß im Nachtragsbudget dementsprechend vorgesorgt wird. Wie ich schon erwähnt habe, haben sich einige Abgeordnete mit dem Straßenbauproblem beschäftigt, aber auch der Herr Landeshauptmann hat sich in seiner Rundfunkansprache am 29. November 1964 mit dieser Angelegenheit befaßt. Er hat einen Überblick über den Straßenbau Niederösterreichs gegeben und dabei auf die demokratische Zusammenarbeit in Niederösterreich hingewiesen. Laut seinem Bericht war ein schöner Erfolg zu verzeichnen. Es müssen 3069 Kilometer Bundesstraßen und 10.635 Kilometer Landesstraßen betreut werden. Auch ein Ziel ist bezüglich des Ausbaues der Landesstraßen gesetzt: Jeder Ortschaft wenigstens eine staubfreie Zufahrt. Bis zum Jahresende sind 4650 Kilometer Straßen staubfrei gemacht worden. 5985 Kilometer Landesstraßen sind noch auszubauen, das ist mehr als die Hälfte des Landesstraßennetzes. Dabei ist aber beachtenswert, daß im vergangenen Jahr von den mehr als 500 Kilometer staubfrei gemachten Landeshaupt- und Landesstraßen 400 Kilometer von Arbeitsgruppen unseres Straßenpersonals saniert wurden und nur etwa 100 Kilometer von Straßenbaufirmen. Ich muß sagen, eine sehr beachtliche Leistung und vor allem eine sehr dankenswerte Aufgabe unseres Straßenbaupersonals, noch dazu, wenn ich an ein Erlebnis denke, welches ich im Spätsommer des vergangenen Jahres hatte. ,,Straßenwärterkrieg bei Mistelbach" schrieb die Presse darüber. Gestatten Sie, Herr Landeshauptmann, daß ich Ihnen dieses mein Erlebnis erzähle: Ich wurde von einigen Bewohnern des Dorfes Loosdorf im Bezirk Mistelbach mehrmals benachrichtigt dass in Loosdorf ein massierter Einsatz von Straßenwärtern zu verzeichnen wäre. Ich war nicht sonderlich darüber aufgeregt, als ich davon erfuhr, denn so etwas kommt ja öfter vor, und ich freute mich sogar darüber, daß diesmal eine sozialistische Gemeinde davon betroffen war. Die Nachrichten wollten jedoch kein Ende nehmen, und man teilte mir mit, daß diese Straßenarbeiter bei Gott nicht auf einer Straße, sondern an einem Gebäude, das in Loosdorf errichtet wurde, arbeiten. Da ich mir das nicht recht vorstellen konnte, fuhr ich am Donnerstag, dem 20. August 1964, um 11 Uhr vormittags nach Loosdorf. Als ich zur Baustellte kam, bemerkte ich zuerst zwei Straßenwärter in Uniform, die eine Betonmischmaschine bedienten. Als sie meinen Wagen näher kommen sahen, pfiffen sie, worauf ein elegant gekleideter Mann in braunem Anzug erschien. Ich stellte mich namentlich vor und bat, diese Baustelle besichtigen zu dürfen, weil ich beim Anblick der vielen Straßenwärter in Uniform der Meinung war, daß es sich um ein Bauwerk der niederösterreichischen Landesregierung handle. Ich wurde freundlichst eingeladen zu einer Besichtigung. Ich wurde gebeten, um die Baupläne besichtigen zu können, mich in den ersten Stock dieses Gebäudes, also des Rohbaues, hinaufzubegeben, weil dort alles vorzufinden wäre. Es wurde mir das alles genau erklärt. Zwei Arbeitsgruppen waren da eingeteilt: die eine Arbeitsgruppe waren Handwerker, die andere Arbeitsgruppe waren Hilfsarbeiter, insgesamt 18 Straßenwärter, die dort beschäftigt waren. Es handelte sich bei näherer Besichtigung der Baupläne um den Bau eines ÖVP-Kinderheimes. (Zweiter Präsident Wehrl übernimmt den Vorsitz.) Als ich so in der Diskussion mit den Leuten war, kam auf einmal ein Auto der Straßenmeisterei Laa an der Thaya mit Baumaterial. Die Leute entschuldigten sich und ließen mich da oben allein stehen. Ich stieg dann die Leiter hinunter, und neben der Leiter stand unten ein Straßenwärter, der einen Lastenaufzug bediente. Ich fragte, was sie da machen. Er sagte: Sie tun da arbeiten. Ich habe gefragt: Wie lange arbeiten Sie da schon? Ach, sagte er, das ist schon lang. Und als ich fragte: Wieso kommen Sie denn dazu, daß Sie gerade hier arbeiten? da hat er gesagt: Ja, mir ist das angeschafft worden, und daher mache ich das. Dann habe ich gefragt: Wem gehört denn dieser Lastenaufzug, den Sie bedienen? Da hat er gesagt: Er gehört der Firma Lester aus Laa an der Thaya. Darauf frage ich: Wer ist denn die Baufirma, die diesen Bau ausführt? Da sagt er: Na, meines Wissens nach die Baufirma Amon aus Wildendürnbach. Aber Tafel hatte ich noch keine gesehen. Da habe ich gefragt: Haben Sie schon jemals den Baumeister da an dieser Baustelle gesehen? Da hat er gesagt: Nein, das ist auch nicht notwendig, weil den Bau der Straßenmeister beaufsichtigt. Nachdem ich dann gesehen habe, daß nichts weiteres mehr zu besichtigen sei, und ich die Leute alle freundlichst gegrüßt habe, habe ich mich wieder von dieser Baustelle empfohlen. (Abg. Laferl: Bier hast du ihnen keines bezahlt? - Heiterkeit.) Am nächsten Tag bin ich wieder dort in die Gegend hingefahren. Inzwischen hatte sich allerdings einiges verändert. Die Straßenwärter waren noch immer dort, sie haben nur kleine Uniform mehr angehabt. Und auf dem Rohbau war ein Firmenschild: ,,Baufirma Amon". Aber nicht nur ein Firmenschild war dort, sondern noch zusätzlich eine Tafel: ,,Hier ist der Bau soundso. Das Betreten dieses Bauareals ist verboten." Ich habe dann später gehört, daß die Straßenarbeiter dort nicht während der Dienstzeit, sondern während ihrer Freizeit gearbeitet haben. Ich mußte dann sogar in einem Artikel des ,,Volksblattes" folgendes lesen:,,Daß es Bedienstete gibt, die in ihrer Freizeit für einen sozialen Zweck unentgeltliche Arbeit leisten, scheint dem Abgeordneten Mondl nicht eingehen zu wollen. Er hegte daher den Verdacht, daß es sich hier um einen Amtsmißbrauch handeln müsse. Mit dieser Behauptung hat der Abgeordnete aber den braven und opferfreudigen Männern, die sich tatsächlich nach ihrer schweren Tagesarbeit, an Samstagen oder im Urlaub für dieses gemeinnützige Werk unentgeltlich plagen, schweren Schimpf angetan." Ich kann mich nicht erinnern, daß ich dort am Samstag oder am Sonntag oder nach der Arbeit gewesen wäre, Herr Landeshauptmann. Es war Donnerstag um 11 Uhr Vormittag. (Abg. Stangler: Darf man im Urlaub nicht arbeiten?) Bitte, ich will keinen Kommentar dazu abgeben, ich habe es lediglich so geschildert, wie es war. (Abg. Stangler: Darf er im Urlaub arbeiten, oder ist das verboten?) Sicher darf 'er. (Abg. Gerhartl: Tragen die im Urlaub die Uniform?) Ich habe ja lediglich geschildert, was ich dort gesehen und gehört habe. Ich kann aber, bitte schön, wenn man mich da unterbricht, noch folgendes sagen: Mir wurde zugetragen, daß sich ein Straßenwärter am Kirtag in Fallbach geäußert hat: Der Mondl, dieser ahnungslose Engel! Das Gesicht hätte ich sehen wollen von ihm, wenn er gewußt hätte, daß dort nicht nur die Straßenwärter arbeiten, sondern daß ein Teil, ein wesentlicher Teil des Baumaterials auch noch von der Straßenmeisterei wäre. (Abg. Stangler: Das sind Behauptungen!) Die Staubfreimachung des Landesstraßennetzes wird noch über zehn Jahre dauern. Im Augenblick läuft ein Fünfjahrplan. Er wurde auch vom Herrn Abgeordneten Robl erwähnt. Es wäre zu untersuchen: Wie kam es zu diesem Fünfjahrplan? Nach welchen Gesichtspunkten wurde er erstellt? Der Herr Abg. Robl hat heute den Fremdenverkehr, dem ja eine wesentliche Bedeutung zukommt, angeschnitten. Welche Dringlichkeitsstufen gibt es? Eine Fülle von Fragen wirft sich da auf. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine Bürgermeistertagung, die vor vielen Jahren in Mistelbach stattgefunden hat. Diese Tagung war vom Herrn Landeshauptmann angeregt worden, man hatte alle Abgeordneten des Bezirkes, den Bezirkshauptmann, die zuständigen Fachbeamten der Straßenbauabteilung und als wichtigste Teilnehmer die Bürgermeister eingeladen. Das Thema lautete: Straßenbauprogramm für Niederösterreich. Der zuständige Beamte sprach, die Abgeordneten sprachen, der Bezirkshauptmann ergriff das Wort, und die Bürgermeister diskutierten eifrig. Jeder Bürgermeister war davon überzeugt, daß dem Landesstraßenverbindungsstück seiner Gemeinde hinsichtlich der Staubfreimachung die Dringlichkeitsstufe Nummer eins zuerkannt werde. Die Landesbeamten ließen aber sehr bald durchblicken, daß bares Geld in der niederösterreichischen Landesverwaltung große Mangelware ist und daß in erster Linie jene Bürgermeister beziehungsweise jene Gemeinden zum Zuge kommen, die bereit sind, den höchsten Anteil an der gemeinsamen Finanzierung zu leisten. Nach dieser Offenbarung war die Begeisterung sehr schwach. Die Versammelten gingen mit sehr besorgten Gesichtern auseinander. Von dieser Angelegenheit hörte man längere Zeit nichts, es wurde keine überparteiliche Enquete einberufen. umso eifriger regte es sich auf internen ÖVP-Ebenen. Verschiedene Zusammenkünfte, die unter dem Vorsitz eines Landtags- oder Nationalratsabgeordneten der ÖVP standen und an denen höchste fachkundige Landesbeamte als Referenten teilnahmen, wurden arrangiert. Bei diesen Zusammenkünften wurde das Fünfjahrstraßenbauprogramm eingehend diskutiert. Man traf für die Aufbringung der Anteile der jeweils betroffenen Gemeinde manche Vorsorge. Wir wissen das deshalb sehr genau, weil hie und da ein sozialistischer Bürgermeister einer kleinen Gemeinde ,,dazwischengerutscht" ist, sofern man übersahen hat, daß dieser Bürgenmeister kein Mitglied der Österreichischen Volkspartei ist. Lange Zeit wußten wir Sozialisten nichts Genaues über das Straßenbauprogramm. Das war so ähnlich wie - Herr Abgeordneter Laferl, Sie haben das gestern blitzschnell demonstriert - mit dem Budget von Wiener Neustadt (Abg. Weißenböck: Ihr habt als erste darüber geschrieben!) oder Neunkirchen, ich weiß es nicht so genau. (Abgeordneter Stangler: Wiener Neustadt!) Die Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei bekommen immer sehr bald die verschiedenen Pläne und Unterlagen. Wir standen aber dem Fleckerlteppich sehr lange Zeit ziemlich ratlos gegenüber. Der Herr Landeshauptmann erklärte in seiner Radiorede am 29. November 1964 zur demokratischen Zusammenarbeit im neugewählten Landtag und zu den Problemen des Straßenbaues in Niederösterreich wörtlich: ,,Demokratie ist Diskussion. Wer mitentscheiden und mitreden will, muß ,die Zusammenhänge kennen und die Dinge richtig einordnen." Das stimmt. Wohlan, Herr Landeshauptmann, wir hoffen, daß wir in Zukunft eingeladen sind, mitzureden, mitzuentscheiden und die Dinge richtig einzuordnen, und zwar auch dann, wenn es sich um die örtlichen Probleme des Straßenbaues in Niederösterreich handelt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT WEHRL: Zu Wort gelangt Herr Abg. Wüger. Abg. WÜGER: Hohes Haus! Wir haben nun genügend über den Straßenbau gehört. Ich möchte jetzt ein anderes Kapitel aufgreifen, das auch schon der Herr Abg. Stangler bei der Generaldebatte angeschnitten hat, und das sind die notwendigen Brücken in Niederösterreich, die die Verbindung beider Teile, welche durch die Donau getrennt sind, herstellen und es ermöglichten, daß der rapid ansteigende Verkehr klaglos durchgeführt wenden kann, rund eis außerdem ermöglichen, dem Fremdenverkehr im !zunehmenden Maße gerecht zu werden. Ich weiß, daß in Niederösterreich mehrere Brückenbauten notwendig sind, weil von der Landesgrenze der CSSR bis nach Melk mehrere Wünsche vorhanden sind. Ich möchte mich aber in erster Linie auf den Raum Hainburg beschränken, weil wir von der Staatsgrenze bis nach Wien 64 Kilometer lang keinen Übergang haben. Bis zum Jahre 1950 war eine Rollfähre mit einer Gesamttonnage von sieben Tonnen in Bad Deutsch-Altenburg vorhanden. Diese hat dem Verkehr nicht mehr entsprochen. Nun hat sich die Stadtgemeinde Hainburg damals unter schwersten Opfern und unter Mithilfe des Landes entschlossen, eine Donauseilfähre zu übernehmen, die eine Tragfähigkeit von 40 Tonnen hat. Sie hat wohl in den ersten Jahren ausgereicht, aber der zunehmende Verehr hat gezeigt, dass wir mit diesen Mitteln nicht mehr durchkommen. Wir müssen trachten, daß die Verbindung vom Weinviertel und dem Marchfeld zum Wiener Becken und in das nördliche Burgenland erhalten bleibt. Wir haben in Bad Deutsch-Altenburg das größte Schotterwerk in Österreich; hier werden täglich Hunderte und aber Hunderte Tonnen Schotter abgeführt. Mit dem Ausbau der Straßen und des Straßennetzes - dies wurde hier schon wiederholt betont - ist auch die Anlieferung von Schotter verbunden; die Rollfähre ist aber nicht mehr in der Lage, den Anforderungen gerecht zu werden. Wir haben heute schon Wartezeiten bis zu fünf Stunden. Bei Hochwasser müssen wir den Betrieb einstellen, weil nicht geladen werden kann, bei starkem Wind müssen wir einstellen und im Winter bei Eistreiben. Daher wird es notwendig sein, daß wir uns zum Bau einer Brücke entschließen, denn die Verkehrsdichte in Wien erlaubt es schwer, mit Schwerfuhrwerken immer wider durch die Stadt zu fahren. Ich möchte Sie daher bitten - ich will Sie nicht lange aufhalten, weil, wie ich glaube, jeder Abgeordnete die Verhältnisse kennt, weil er die Strecke oft benützt haben wird -, daß Sie einem Resolutionsantrag der Abg. Wüger und Binder zur Gruppe 6 des Voranschlages für das Jahr 1965 die Zustimmung geben, worin es heißt (liest): Aus wirtschaftlichen und Fremdenverkehrsfördernden Gesichtspunkten wurde immer wieder die Forderung der Errichtung einer Donaubrücke im Raum zwischen Haslau an 'der Donau und Hainburg an der Donau erhoben. Darüber hinaus erscheint nun in Anbetracht der beachtlichen Steigerung des Straßenverkehrs eine Verbindung zwischen dem Marchfeld und dem Weinviertel mit dem Wiener Becken und dem nördlichen Burgenland unbedingt erforderlich. Die Landesregierung wind daher aufgefordert, beim Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau 'die entsprechenden Maßnahmen zu erwirken und im eigenen Wirkungsbereich die notwendigen Vorkehrungen für den Bau dieser Brücke zu treffen. Ich bitte das Hohe Haus um Annahme des Antrages. (Beifall.) ZWEITER PRÄSIDENT WEHRL: Zu Wort gelangt Herr Abg. Binder. Abg. BINDER: Meine Damen und Herren! Nachdem jetzt der Straßenbau einen so breiten Raum der Diskussion eingenommen hat und nunmehr auch Brücken ,,geschlagen" wurden, möchte ich mich mit einem nicht minder wichtigen Problem beschäftigen, das heute noch nicht behandelt wurde, und zwar mit der Frage des Wohnungsbaues. Ich glaube, daß man sehr eingehend darüber reden müßte und darauf hinweisen muß, dass das Problem des Baues von Wohnungen nicht nur das Land Niederösterreich angeht, sondern alle Länder betrifft und somit eine Frage des Bundes darstellt. Wenn man die Diskussion um die Wohnungsfrage aufmerksam verfolgt, muß man feststellen, daß auf Bundesebene schon viele Jahre darüber gesprochen wunde, daß Termine gesetzt wurden; auf Regierungsebene sollte bis zum 31. Dezember 1964 eine Lösung der Wohnbauprobleme gefunden Werden. Das ist aber bis heute nicht möglich gewesen. Daraufhin hat man eine Fristverlängerung gegeben bis zum 30. Juni 1965, und ein so genannter Viererausschuß beschäftigt sich bereits eingehend mit diesen Fragen. Feststeht, daß man in Österreich rund 600.000 neue Wohnungen bauen müßte, um das Wohnungsproblem einigermaßen lösen zu können. Wenn man die Statistik verfolgt, muß man feststellen, daß in Österreich auf je 10.000 Einwohner nur 55 neue Wohnungen kommen. Zwei Vergleiche: In Schweden 91 neue Wohnungen auf je 10.000 Einwohner und in Deutschland 104, also fast das Doppelte. Österreich liegt damit an der untersten Grenze. Als Bürgermeister - und ich spreche sicherlich auch im Namen aller anderen Bürgermeister - muß ich sagen, daß die Wohnbaufrage und die Wohnungsfragen echte Probleme der Gemeinden sind und daß fast überall eine spürbare Wohnungsnot herrscht. (Präsident Weiss übernimmt den Vorsitz.) Wieder ein Beispiel: In Schwechat , in einer Stadt mit rund 13.000 Einwohnern, gibt es momentan 700 echte Wohnungsfälle, Vormerkungen, die an die Gemeinde herangetragen wurde um Zuweisung einer Wohnung, davon allein 20 Delogierungsfälle, also Familien, deren Möbel irgendwo eingestellt wurden, die eingewiesen wurden oder dringend eine Wohnung benötigen würden. Dies, obwohl die Gemeinde - und nicht nur die Gemeinde Schwechat - Wohnungen baut; darüber hinaus bauen auch Siedlungsgenossenschaften und Private. Frau Abg. Körner und der Herr Abg. Ludwig haben schon davon gesprochen, daß kinderreiche und junge Familien besonders gefördert werden sollten. Die Frau Abg. Körner hat einen Antrag eingebracht, der sich mit der Möglichkeit von Ehegründungsdarlehen beschäftigt, und hat hinzugefügt, daß damit eben diese kinderreichen Familien und jungen Ehepaare besonders gefördert werden müßten. Ich stimme dem hundertprozentig zu und muß hinzufügen, daß damit verbunden die Eigenheimfrage und die Wohnungsfrage eine große Rolle spielen und daß im Interesse der kinderreichen und jungen Familien eben der Wohnbauförderung ein besonderes Augenmerk zugewendet werden muß. Bei der Wohnbauförderung 1954 glaube ich sagen zu dürfen, daß es da einigermaßen geht. Im Voranschlag des Jahres 1964 waren 150 Millionen Schilling eingesetzt, die auch vergeben wurden. 83,919.000 Schilling hat der Bund beigestellt; der Rest bestand aus 50 Prozent Landesanteil und den Rückzahlungsraten, die eingelaufen sind. Damit wurden 837 Wohnungen privater Bauwerber, 381 Wohnungen für gemeinnützige Siedlungsunternehmungen, 374 Wohnungen für Gemeinden und 79 Wohnungen als Barackenersatz gefördert. Trotzdem, meine Damen und Herren, gibt es mit 1. Jänner 1965 allein in Niederösterreich 5765 Ansuchen um die Wohnbauförderung 1954, die eine Gesamtkostensumme von 447,279.000 Schilling erfordern würden. Mit 15. November 1964 waren 2112 private Wohnungswerber, für die 168,960.000 Schilling erforderlich wären, 3083 Wohnungseinheiten für Siedlungsgenossenschaften mit einem Betrag von 224,905.000 Schilling, 485 Wohnungseinheiten von Gemeinden, die 45,640.000 Schilling erfordern würden, und 85 Wohnungseinheiten für den Barackeneratzbau in der Höhe von 7,774.000 Schilling vorgemerkt. Man darf sagen, dass im Budget heuer etwas mehr Mittel vorgesehen sind, und zwar 153,890.000 Schilling, also fast um vier Millionen Schilling mehr als 1964. Es würde ungefähr drei Jahre – wenn keine neuen Ansuchen hinzukommen -dauern, bis man die derzeit vorliegenden Ansuchen erledigen könnte. Wesentlich anders schaut es mit der Landeswohnbauförderung aus. Das Budget hat 1964 einen Betrag von 60,700.000 Schilling vorgesehen. Es wurden damit 1216 Wohnungseinheiten für private Bauwerber, 572 Wohnungseinheiten für Siedlungsgenossenschaften und 366 Wohnungseinheiten der Gemeinden, also insgesamt 2154 Wohnungseinheiten gefördert. Und nun kommt das Schreckliche. Per 15. November 1964 waren 20.145 Wohnungsansuchen in Vormerkung, die einer Erledigung harren. Davon waren 7083 Ansuchen von Privaten, die eine Summe von 212,490.000 Schilling erfordern würden, 10.199 Wohnungseinheiten von Siedlungsgenossenschaften mit einer Kostensumme von 305,970.000 Schilling und 2863 Wohnungseinheiten von Gemeinden mit einer Kostensumme von 85,890.000 Schilling, also insgesamt 20.145 Ansuchen für Wohnungseinheiten in der Höhe von 604,350.000 Schilling. Wenn ich daran denke, daß Gemeinden und Siedlungsgenossenschaften schon darauf warten, daß die Darlehen aufgestockt werden, die sie seitens des Bundes, vom Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds, bekommen haben, ganz abgesehen von privaten Bauwerbern, so muß man sagen, daß weit mehr als zehn Jahre benötigt würden, um nur die jetzt vorliegenden Ansuchen erledigen zu können. Dabei wissen wir, daß wöchentlich und monatlich soundso viele Ansuchen neu hinzukommen. Wenn ich davon gesprochen habe, daß im Vorjahr 60,700.000 Schilling eingesetzt waren, so sind es heuer leider nur 46,750.000 Schilling. Ich möchte meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, daß in einem eventuellen Nachtragvoranschlag noch zusätzlich Mittel für die Wohnbauförderung freigestellt werden. Man muß sagen, daß die Landeswohnbauförderung eigentlich ungenügend ist und dass es wünschenswert wäre, wenn man künftighin mehr Mittel für diesen Zweck im Budget vorsehen könnte. Ich möchte aber auch zu einigen anderen Problemen der Wohnbauförderung Stellung nehmen. Das erste betrifft die Wohnbauförderung 1954. Wenn ein Familienvater für eines seiner Kinder zusätzlich eine Wohnung schaffen will, muß er dem Gesetz nach einen so genannten Miteigentumsvertrag, der dann im Grundbuch eingetragen wird, abschließen. Das kann er aber nur bei einem Notar machen. Aus Erfahrung muß ich sagen, dass so ein Miteigentumsvertrag mischen 2000 und 3000 Schilling kostet. Das ist eine schwere Belastung für den Bauwerber, der sich sowieso schon hart tut, wenn er eine Wohnung errichtet. Ich- sehe ein, daß so ein Miteigentumsvertrag für Bauwerber notwendig ist, die mehr als eine zusätzliche Wohnung errichten. Ich möchte aber empfehlen und von dieser Stelle aus bitten, ob die Frage nicht geprüft werden könnte, daß man künftig Familien, die nachweislich für eines ihrer Kinder eine zusätzliche Wohnung bauen, von der Vorlage eines Miteigentumsvertrages oder der Eintragung ins Grundbuch befreien kann. Das zweite Problem, das von den Bauwerbern sehr mißgünstig aufgenommen wird und teilweise auch die Bürgermeister betrifft, ist folgendes: Seit einer gewissen Zeit werden so genannte Baufortschrittsmeldungen, die notwendig sind, damit der Bauwerber zu seinem Geld kommt, seitens der Gemeinden herein gegeben. Die Gemeinde meldet dem Landesamt I/6a, daß der Rohbau des Herrn Müller, Mayer oder Huber fertig gestellt ist. Auf Grund dieser Meldung der Gemeinde fährt nun ein Ingenieur des Landesamtes hinaus, um den Baufortschritt zu prüfen. Es dauert normalerweise einige Zeit, bis der zuständige Beamte zur Baustelle kommt, und zwar deshalb, weil er nicht für jeden einzelnen Fall hinausfahren kann. Er läßt solche Meldungen gebietsweise zusammenkommen, so daß es ohne weiteres möglich sein kann, daß dadurch drei- bis vierwöchige Intervalle zwischen der Meldung und der tatsächlichen Kontrolle bestehen. Die weitere Folge ist, daß der Beamte den Baufortschritt im Amt bearbeitet, dann die Erledigung an die Buchhaltung weiterleitet, so daß es meist wieder drei bis vier Wochen dauert, bis die Anweisung der Zahlung tatsächlich erfolgt. Es könnte theoretisch der Fall sein, daß für den Baumwerber, der das Geld dringend benötigt, von der Meldung des Baufortschritts bis zu dem Zeitpunkt, wo er das Geld beikommt, acht bis zehn Wochen vergehen. Das ist meiner Meinung nach sehr lange und auch sehr hart für den Mann, der das Geld benötigt. Meine Frage lautet daher, ob es nicht möglich wäre, einerseits den Beamten eine Erleichterung zu schaffen, indem sie die Baustellen erst dann kontrollieren, wenn sie wirklich dazu Zeit haben, und ob man nicht den Bürgermeistern genügend Vertrauen entgegenbringen kann, daß mit den von ihnen ausgestellten Fortschrittsmeldungen allein schon Genüge getan ist. Man könnte sagen: Wals der Bürgermeister bestätigt, muß wahr sein, auf Grund dessen zahlen wir den Betrag, der fällig wird, sofort aus. Wir könnten uns dadurch sehr viel Mühe und Zeit ersparen und in erster Linie den Bauwerbern helfen. Noch ein letztes Problem möchte ich im Zusammenhang mit der Wohnbauförderung 1954 behandeln. Ich möchte aber vorausschicken, daß ich hier vielleicht in Gegensatz zu einigen Damen und Herren dieses Hauses komme, und zwar liegt das Problem darin, daß für die Bewilligung einer Wohnbauförderung aus den Mitteln der Wohnbauförderung 1954 maßgebend ist, daß der Bauwerber mit dem Bau noch nicht begonnen hat. Er darf erst mit dem Bau beginnen, wenn das Darlehen bewilligt ist. Meistens - und das ist ein stillschweigendes Übereinkommen beziehungsweise kein Übereinkommen, aber doch irgendwie ein Entgegenkommen - errichten die Bauwerber schon die Grundfestung und müssen dann aber warten, bis sie das Darlehen bewilligt bekommen haben. Nun treten die meisten - zu 90 Prozent fast, möchte ich sagen - an die Bürgermeister oder an jene, die ihnen das Darlehen besorgen, mit der Frage heran, ob sie nicht eine Kellerdecke einziehen könnten, damit der Bau geschützt ist. Hier besagen aber die Richtlinien, daß überhaupt grundsätzlich mit dem Bauwerk nicht begonnen werden kann; man duldet stillschweigend, daß die Grundfestung errichtet werden kann, aber die Kellerdecke darf nicht eingezogen werden. Es wäre für die Bauwerber meiner Meinung nach eine wesentliche Erleichterung, wenn man beim Bund erreichen könnte, dass das Gesetz in der Form abgeändert. wird, dass eine Kellerdecke eingezogen werden darf. Die Bauwerber könnten den Betrag, den sie aus so genannten Eigenmitteln aufbringen müssen - das sind 10 Prozent der Gesamtbaukosten - und der wahrscheinlich für die Errichtung der Grundfestung und der Kellerdecke ausreichen würde, verbauen; sie würden dadurch keine finanziellen Verluste erleiden. Ich möchte das folgendermaßen erläutern: Er hat die 10 Prozent an baren Eigenmitteln. Bis die Bewilligung des Darlehens kommt, vergeht zumindest ein Jahr, wahrscheinlich mehr. Er hat jährlich einen gewissen Wertverfall des Geldes, das er gespart hat, in Kauf zu nehmen. Wir haben gehört, daß im vergangenen Jahr die Baukosten allgemein um 16 Prozent gestiegen sind, er hat also eine Wertverminderung um 16 Prozent in Kauf nehmen müssen. Das könnte man hintanhalten, wenn man den Bauwerbern in der angeregten Richtung entgegenkommen würde. Zuletzt möchte ich, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, um künftighin in der Wohnbauförderungsfrage eine Erleichterung herbeiführen zu können, anregen, dass die Landesregierung ersucht wird, bei den entsprechenden Verhandlungen mit dem Bund darauf hinzuweisen, daß auf Grund der Häuser- und Wohnungszählung des Jahres 1961 die Gefahr besteht, daß Niederösterreich künftighin weniger Mittel zugeteilt bekommt als bisher und daß das in der Auswirkung für die Bevölkerung unseres Landes eine Katastrophe wäre; weshalb bei den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen darauf hingewiesen werden müßte. Auf Grund dessen erlaube ich mir, einen Antrag zu Gruppe 6 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1965 einzubringen, der lautet (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung vorstellig zu werden und dahin zu wirken, damit die durch die Häuser- und Wohnungszählung 1961 im Zusammenhalt mit den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes 1954, BGBI. Nr. 153, bei der Festsetzung der Länderquoten für Niederösterreich sich ergebenden ungünstigen Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen vermieden werden." Ich bitte die Damen und Herren des Hohen Hauses, diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen. Ein anderes Problem, das ich besprechen möchte, weil ich schon das Wort habe und weil es zu diesem Kapitel gehört, ist, folgendes: Es betrifft den Straßenbau beziehungsweise den Wunsch nach einer Unterführung im Raume des Stadtgebietes Schwechat. Ich komme hier vielleicht in den Verdacht, daß von mir ebenfalls gesagt wird, daß das ein Steckenpferd von mir ist, daß ich alljährlich an die Mitglieder des Hohen Hauses mit dieser Frage herantrete. Ich halte diese Frage für immens wichtig, sie müßte endlich einer Erledigung zugeführt werden. Schon seit ungefähr zehn Jahren reden wir immer wieder davon, daß auf diesem Gebiete etwas geschehen müsse, weil es auf dieser Landeshauptstraße, der Simmeringer Hauptstraße, der Bundesstraße, die sich beim so genannten Kugelkreuz in Schwechat in die Bundesstraßen Nr. 9 und Nr. 10 gabelt, infolge des niveaugleichen Bahnüberganges der Preßburger Bahn, der Wolfsthaler Bahn, immer wieder zu Verkehrsstauungen kommt. Zu solchen Verkehrsstauungen kommt es insbesondere dann, wenn dort ein Güterzug der ÖMV über die Schienen rollt. Fluggäste, die aus Deutschland, der Schweiz, Italien und anderen Ländern kommen, beklagen sich darüber, daß sie den Vorteil der Verkürzung der Flugzeit, den ihnen die Benützung einer Düsenmaschine verschafft, auf dem Wege vom Flughafen Schwechat nach Wien wieder einbüßen. Diese Beschwerden sind meiner Ansicht nach durchaus berechtigt. Nicht nur die Fluggäste, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer können ein Lied davon singen. Die Abgeordneten Wüger und Schneider, aber auch Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek, der diese Strecke täglich fährt, werden das bestätigen. Ein weit unangenehmeres Problem, auf das ich schon des Öfteren in diesem Hause hingewiesen habe, könnte dann eintreten, wenn ein Rettungswagen, der einen Menschen, welcher eine Herzattacke erlitten oder einte andere Erkrankung hat, bei der es auf jede Minute ankommt, rasch in ein Krankenhaus nach Wien bringen soll, vor dem in Rede stehenden Schranken 10 bis 15 Minuten warten muß, weil gerade ein Güterzug der ÖMV mit 60 Waggons den Straßenverkehr zum Stillstand bringt. Dieser Fall könnte sicherlich einmal eintreten; ich hoffe, daß es nicht dazu kommen wird. Die Presse würde ohne Zweifel sehr übel darüber berichten. Wir müssen also der Lösung dieser Frage unsere größte Aufmerksamkeit zuwenden. Ich habe zuhetzt in der Budgetdebatte im Jahre 1962 einen Antrag eingebracht, der auf den Bau einer Unterführung abzielt. Am 22. Jänner 1963 hat das Landesamt B/2 eine entsprechende Stellungnahme herausgegeben, die besagte, daß im Jahre 1964 mit dem Bau begonnen werde, allerdings müßten vorher noch die Gemeinde Wien und die Österreichischen Bundesbahnen befragt werden. Der Zivilingenieur Dr. Ramsauer wurde mit der Planung beauftragt, die Österreichischen Bundesbahnen und die Gemeinde Wien sollten in die Pläne Einsicht nehmen. Man weiß, daß die Bundesbahnen beabsichtigen, auf dieser Strecke eine Schnellbahn zu errichten, die sie vorerst bis zum Flughafen, also bis zur Station Fischamend-Reichsstraße, führen wollen. Das zuständige Landesamt B/2 hat in der erwähnten Stellungnahme darauf hingewiesen, daß die Bundesbahnen und die Gemeinde Wien befragt werden müssen und daß nach Einlangen dieser Stellungnahmen dem Hause beziehungsweise dem zuständigen Referenten - das ist der Herr Landeshauptmann -neuerlich eine Stellungnahme zugehen werde. Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob das in der Zwischenzeit geschehen ist. Die Gemeinde Wien hat meines Wissens insofern eine endgültige Entscheidung getroffen, als sie erklärt hat, daß sie an einer Unterführung in Schwechat - der Schienenübergang stellt die Landesgrenze dar - deswegen nicht interessiert sei, weil sie entlang des Donaukanals eine Schnellstraße ,bis zum Flughafen errichten werde. Man meinte, daß künftighin die Verkehrsteilnehmer diese Schnellstraße benützen könnten, wodurch es sich erübrige, eine Unterführung an der Bundesstraße zu bauen. Bei den Österreichischen Bundesbahnen wurde gesagt, daß sie eine künftige Trassenführung der Schnellbahn nicht auf den bestehenden Trassen erweitern werden, sondern daß sie daran denken, die Landestraße der Gemeinde Wien, also die Simmeringer Hauptstraße, noch im Bereiche der Gemeinde Wien zu überführen. Das würde bedeuten – die Herren, die das Gebiet kennen, werden mir zustimmen -, daß ungefähr beim so genannten Sauhof, so heißt dieses Versuchsgelände der Landeslandwirtschaftskammer, mit der Beschüttung eines Dammes begonnen werden müßte, die dann weit unter der Kreuzung Bundesstraße-Bahn aufhört. Ein Projekt, das ich mir als Laie nicht vorstellen kann, und ich glaube, daß es immense Kosten Verursachen wird. Das Landesamt B/2 schätzt hierfür rund 9 bis 10 Millionen Schilling, die auf Gemeinde Wien, Ressortministerium und Niederösterreich aufgeteilt werden sollen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine derartige Beschüttung eines Dammes und Errichtung der neuen Trasse mit einer Überführung der Bundesstraße billiger kommt, wo noch dazu der Güterverkehr nach wie vor auf der bestehenden Trasse abgewickelt werden würde und der Schranken letzten Endes genauso geschlossen ist wie jetzt. Ich bin der Meinung, daß es zweckmäßig wäre, wenn sich die zuständigen Stellen des Landes noch einmal bemühen, mit den Österreichischen Bundesbahnen beziehungsweise der Gemeinde Wien zu einem Einvernehmen zu gelangen. Ich selbst habe mich schon bemüht, aber leider erfolglos und ich glaube, daß sich die höchsten Stellen des Landes damit befassen sollten. Wenn gesagt wird, daß die Schnellstraße eine fühlbare Erleichterung des Verkehrs bringen wird, darf ich sagen, daß das wahrscheinlich nicht der Fall sein wird. Alle Verkehrsteilnehmer, die südlich des Gürtels kommen und zum Flugplatz oder in Richtung Hainburg wollen, werden nach wie vor die Simmeringer Hauptstraße benützen und sie nicht überqueren, um zur Schnellstraße zu kommen, so daß hier keine wesentliche Entlastung eintritt. Nur ein Fluggast oder Bediensteter, der vom Flugplatz oder von Hainburg in den 20. Bezirk, nach Stockerau beziehungsweise ins Wald- und Weinviertel fährt, wird - sofern noch keine Brücke errichtet ist - wahrscheinlich diese neue Schnellstraße benützen. Es taucht nun noch die Frage auf: Wann wird diese Schnellstraße errichtet werden? Dieser Zeitpunkt ist noch unbekannt, niemand kann sagen, wann es so weit sein wird, so daß hier in absehbarer Zeit bezüglich Unterführung nichts geschieht und daher keine Erleichterung eintreten kann. Ich darf daher, um die Arbeit voranzutreiben beziehungsweise der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß doch eine Verbesserung eintritt und mit dem Bau einer Unterführung begonnen wird, einen Resolutionsantrag der Abgeordneten Binder und Wüger einbringen, der lautet (Liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, im eigenen Wirkungsbereich dafür zu sorgen und bei den zuständigen Bundesministerien wie auch bei der Gemeinde Wien vorstellig zu werden und dahin zu wirken, daß die von Wien nach dem Flughafen Wien-Schwechat führende Preßburger Bundesstraße im Bereich des schienengleichen Bahnüberganges mit der Preßburger Bahn an der Landesgrenze von Wien und Niederösterreich im Gebiete der Stadtgemeinde Schwechat auch im Zuge des Ausbaues der Trasse der Preßburger Bahn als Schnellbahntrasse mit einer Unterführung ausgestattet wird und entsprechende Vorarbeiten endlich eingeleitet werden." Ich darf Sie bitten, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Buchinger . Abg. BUCHINGER: Hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin zwar, glaube ich, im Laufe der Budgetdebatte mit meinen Beiträgen immer am kürzesten gewesen und es tut mir leid, daß ich gerade zu diesem Punkt etwas länger brauche, noch dazu knapp vor dem Mittagessen. Ich möchte ebenfalls zu einem Thema sprechen, das mein Vorredner bereits angeschnitten hat und das ich nicht nur Für Niederösterreich, sondern für ganz Österreich als Problem Nummer eins betrachte, und zwar handelt es sich um den Wohnungsbau. Wenn wir zurückblicken, müssen wir feststellen, daß in den letzten Jahren und Jahrzehnten riesige Summen der Länder, aber auch des Bundes dafür aufgewendet wurden. Die Statistik sagt uns, daß nach 1945 23 Prozent aller Häuser in Österreich neu erbaut wurden, das ist fast ein Viertel des gesamten Häuserbestandes unseres Staates. In unserem Bundesland sind es 17,1 Prozent, also zweifellos ebenfalls gewaltige Leistungen, die von Siedlern, Genossenschaften und Gemeinden erbracht wurden. Und doch ist 20 Jahre nach dem Krieg die Wohnungsfrage für Zehntausende unserer Mitbürger und deren Familien eine Existenzfrage geblieben, und gerade für uns junge Menschen, die wir eine Familie gründen wollen, ist dieses Problem oft unlösbar. Die Wohnung ist in unserer heutigen Zeit des Wohlstandes Mangelware geblieben, und unsere Aufgabe muß es sein, mit dem Bund gemeinsam alles zu tun, um unseren Familien die Voraussetzungen zu geben, familiengerechte Wohnungen oder Eigenheime schaffen zu können. Aus dem vorliegenden Voranschlag können wir entnehmen, daß für das heurige Jahr wieder ein namhafter Betrag von Seiten des Lands für die Wohnbauförderung zur Verfügung gestellt wird. Es sind in den vergangenen Jahren bei Wohnbauförderung 1954 seit 1955 und Landeswohnbauförderung seit 1950 insgesamt über 1,3 Milliarden Schilling für Wohnbauförderung in unserem Lande zur Verfügung gestellt worden. Im heurigen Jahr kommt ein weiterer Betrag von zirka 200 Millionen Schilling dazu, wir werden also in diesem Jahr die 1,5-Milliarden-Schilling-Grerne der für Wohnbau zur Verfügung gestellten Mittel überschreiten und dieser Betrag wird auch im heurigen Jahr wieder die Grundlage dafür sein, daß der Wohnbau doch im bisherigen Ausmaße weitergeführt werden kann. Ich darf dazu bemerken, daß uns dies trotz allem nicht zufrieden stellen kann. Andere Bundesländer, das hat auch die Statistik gezeigt, sind uns weit voraus, und trotz größter Anstrengungen unseres Landes konnte hier der Anschluß nicht gefunden werden. Niederösterreich, und das wurde schon einige Male im Laufe der Budgetdebatte ausgeführt, man kann es aber nicht oft genug sagen, ist bei Zuteilung der Förderungsmittel durch den Bund stärksten benachteiligt. Der Schlüssel, das ist bekannt, wird vor allem nach dem Wohnungsfehlbestand ermittelt und Niederösterreich erhält nur 14,1O Prozent und steht somit an vierter Stelle in der Rangordnung der österreichischen Bundesländer, hinter Wien, aber vor allem hinter Steiermark und Oberösterreich, obwohl diese beiden Bundesländer eine weit kleinere Bevölkerungszahl aufzuweisen haben. Ich darf hier auch auf den Antrag von Abgeordneten beider Fraktionen vom 18. Juni 1964 verweisen, bei dem bereits auf diesen Ulmstand hingewiesen und verlangt wurde, daß das Wohnbauförderungsgesetz 1954 derart abzuändern sei, daß in Zukunft als Kriterium für die Festlegung der Länderquote ausschließlich die Bevölkerungszahl maßgeblich ist. Ich glaube, man kann diese Forderung nicht oft genug aussprechen, sie ist für unser Land zweifellos begründet. Ein zweiter Punkt ist bei diesem Kapitel die Vergabe der Mittel für die Wohnbauförderung. Die derzeitige Praxis beziehungsweise gesetzliche Regelung ist so, daß je Wohnungseinheit - das gleiche gilt für ein Siedlungshaus - 90.000 Schilling aus den Mitteln der Wohnbauförderung 1954 als Darlehen auf 40 Jahre, verzinst mit einem Prozent, gewährt wenden. 60.000 Schilling werden vom Bund und 30.000 Schilling vom Land gewährt. Aus der Wohnbauförderung des Landes werden für jede Wohnungseinheit 30.000 Schilling mit einer Laufzeit von 40 Jahren, wovon 20 Jahre zinsenfrei sind, gegeben. Ab dem 21. Jahr beträgt der Zinsfuß acht Prozent. Die Darlehenstilgung beträgt daher nach der Wohnbauförderung 1954 pro Quadratmeter Wohnfläche vier Schilling. Das sind bei einer Wohnung mit 60 Quadratmetern monatlich 240 Schilling. Dazu kommen selbstverständlich noch die Betriebskosten, die in einem Wohnhaus eben auflaufen. Die Baukosten für einen Quadratmeter Wohnraum kommen nach dem derzeitigen Bauindex einschließlich der zu Jahresbeginn eingetretenen Erhöhungen, jedoch ohne Grundbeschaffungskosten, auf rund 3800 bis 4000 Schilling. Somit kostet derzeit eine Wohnung mit 60 Quadratmetern Nutzfläche rund 228.000 bis 240.000 Schilling. Eine Wohnung solcher Größe ist eine Kleinwohnung und nur geeignet, Wohnraum für zwei Personen zu bieten. Die Diskrepanz zwischen Förderungsmitteln und Gestehungskosten ist bei Gegenüberstellung von 90.000 zu 228.000 beziehungsweise 240.000 Schilling augenfällig. Der Anteil der öffentlichen Mittel beträgt daher 37 bis 39 Prozent, der Eigenmittelanteil 61 bis 63 Prozent. Der Einsatz der öffentlichen Mittel betrug 1955 und 1956 ungefähr 70 Prozent. Eine Sondererhebung im Jahre 1962 ergab, daß damals schon der Anteil der öffentlichen Mittel auf 48 Prozent abgefallen war. Dazu kommt aber im Rahmen der Gesamtbaukosten noch die Tatsache, daß natürlich die Grundkosten in den neuen Baukosten nicht subsumiert sind und wahrscheinlich ein weiterer Betrag von annähernd 13 bis 14 Prozent, zum Teil auch von 20 Prozent, zusätzlich an Eigenmitteln als Grundkosten investiert werden. muß. Es ist keine Frage, daß durch das laufende Steigen der Baukosten, insbesondere der Grundpreise, der Einsatz der öffentlichen Mittel auch in Zukunft weiter fallen wird, was zur Folge hat, daß durch die Inanspruchnahme nicht zinsenbegünstigten privaten Kapitals die Rückzahlungen beziehungsweise Mieten enorm ansteigen. Es ist kein Geheimnis, daß nicht wenige Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln erbaut wurden, leer stehen, weil die zukünftigen Eigentümer oder Mieter entweder nicht in der Lage sind, die Eigenmittel von 61 bis 63 Prozent der Baukosten und 13 bis 20 Prozent an Grundkasten aufzubringen, oder weil sie infolge der Inanspruchnahme von Privatkapital die Mieten beziehungsweise Rückzahlungen wirtschaftlich nicht mehr tragen können. Es muß nämlich auch berücksichtigt werden, dass der Mietzins beziehungsweise die Rückzahlung in einem entsprechenden Verhältnis zum Nettoeinkommen \des Förderungswerbers steht. So wird vielfach behauptet, daß der zumutbare Nettomietzins seine oberste Grenze bei 20 Prozent des Nettoneinkommens bei allein stehenden Personen findet. In manchen Bundesländern wind nämlich zum Mietzins eine Beihilfe gewährt und daher zwischen vorgeschriebenem Mietzins und zumutbarem Nettomietzins unterschieden. Diese Tatsachen drängen zu einer Lösung, insbesondere dazu, daß von der Objektförderung, der Gewährung eines starren Betrages ohne Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse, des Familienstandes und der Kinderzahl abgegangen wird. Familiengerechte Wohnungen zu errichten, fordert die finanzielle Berücksichtigung aller Umstände. Wenn man vielfach den Bauherren, insbesondere den gemeinnützigen Wohnungsunternehmungen, vorwirft, daß sie viel zu kleine Wohnungen errichten, so ist das eben auf die Tatsache zurückzuführen, daß billiger nur dann gebaut werden kann, wenn in ein und demselben Gebäudekomplex viele Wohnungen geplant und errichtet werden, da für jede der gleiche Förderungsbetrag zur Verfügung steht. Es ist daher nach unserer Meinung eine Änderung des Wohnbauförderungssystems dringend notwendig. Bevor ich auf die Möglichkeiten der Änderung der Wohnbauförderung näher eingehe, muß vorerst festgehalten werden, dass hinsichtlich des Wohnbauförderungsgesetzes, soweit eine Änderung dieses Gesetzes in Erwägung gezogen wird, der Bund zuständig ist, hinsichtlich der Landeswohnbauförderung der Landtag. Eine Lösung nur lauf dem Sektor der Landeswohnbauförderung erscheint mir aber keineswegs hinreichend, da der derzeit zur Verfügung gestellte Höchstbetrag von 30.000 Schilling im Einzelfall im Verhältnis zu den Gestehungskosten einer Wohnungseinheit so gering ist, daß kaum von einer echten Förderung gesprochen werden kann. Es müßten also die Mittel der Wohnbauförderung 1954 und der Landesanteil in eine neue Regelung einbezogen werden. Da eine Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes 1954 beim Bund kaum zu erreichen ist, vermeinen wir einen Ausweg darin zu finden, daß das Landesgesetz vom 15. April 1955, LBGI. Nr. 36, über die Errichtung eines Wohnbauförderungsfonds im Sinne des noch folgenden Änderungsvorschlages novelliert wird und das geänderte Gesetz auch für die Wohnbauförderung 1954 intern zur Anwendung gelangt. Zu begründen ist dieser Vorgang dadurch, daß auf Grund des Wohnbauförderungsgesetzes 1954 niemandem ein Rechtsanspruch auf eine Förderung zukommt. Dies ergibt sich schon aus § 27, wonach seine Förderung gewährt werden kann. Wenn somit seitens Niederösterreichs die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Wohnbauförderung 1954 eingehalten werden, wozu es im übrigen verpflichtet ist, aber darüber hinaus auch die Bestimmungen des geänderten Gesetzes über die Errichtung eines Landeswohnbauförderungsfonds angewendet werden, so ist der angestrebte Erfolg erreichbar. Zu berücksichtigen wären bei einer Neuregelung jedenfalls die Einkommens- und Familienverhältnisse; auch meinen zumutbaren Nettomietzins zu berücksichtigen, erscheint uns, solange eine Lösung des Mietenproblems im Allgemeinen nicht gefunden wird, nicht zweckdienlich. Es muß auch in Betracht gezogen werden, daß bei Berücksichtigung zu vieler Tatbestände eine enorme Verwaltungsmehrarbeit entsteht, die nicht nur das Land, sondern auch die gemeinnützigen Wohnungsunternehmungen betrifft. Die Fraktion der Österreichischen Volkspartei hat dazu einen Lösungsvorschlag als Diskussionsgrundlage ausgearbeitet, der vorsehen würde: Bei der Wohnbauförderung 1954 plus dem Land: 1. Als Förderungswerber für die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie als Wohnungswerber für Miet- und Eigentumswohnungen von Gemeinden und gemeinnützigen Bauvereinigungen kommen nur physische Personen in Betracht, deren monatliches Nettoeinkommen 6000 Schilling zuzüglich 500 Schilling für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende, unversorgte Familienmitglied nicht übersteigt. Bei Zuteilung der Förderungsmittel beziehungsweise bei Zuweisung der Wohnungen durch Gemeinden oder gemeinnützige Bauvereinigungen sind in erster Linie zu berücksichtigen: Personen, die im Standort des jeweiligen Bauvorhabens wohnhaft oder in demselben hauptberuflich tätig sind. Dieser letzte Satz des Vorschlages bezieht sich im Besonderen auf das Pendlerwesen. Ich erinnere hier auch an die Worte unseres Herrn Landeshauptmannes, der in seiner Rede in der zweiten Sitzung des Landtages erklärte, daß es unser Ziel sein soll, für alle Niederösterreicher, wenn möglich, am Wohnort oder in zumutbarer Nähe des Wohnsitzes einen Arbeitsplatz zu finden. Diese Forderung muß sich zwangsläufig auch bei der Wohnbauförderung auswirken. Das heißt mit anderen Worten, dort, wo die Arbeitsstätte ist, oder in deren Nähe, soll Wohnraum oder die Möglichkeit zum Bau eines Eigenheimes geschaffen werden. 2. Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die auf die Dauer von 40 Jahren zu einem Prozent verzinslich sind. Das Darlehen ist nicht pro Wohnung, sondern pro Quadratmeter der Wohnnutzfläche zu gewähren, zum Beispiel derzeit 90.000 Schilling bei 60 Quadratmetern. Das sind pro Wohnungseinheit 1500 Schilling pro Quadratmeter. Das Ausmaß der Quadratmeter-Wohnnutfläche, die der Förderungsbewerber beanspruchen kann, soll gestaffelt werden, und zwar gestaffelt werden nach Einzelpersonen und nach Personen mit Kindern. Wir halten es für notwendig, daß hier gerade jung verheiratete Ehepaare herausgenommen werden und in der Staffelung ungefähr einer Familie mit drei Kindern gleichgestellt werden, da wir der Meinung sind, daß die Voraussetzung für die Gründung einer Familie die Bereitstellung beziehungsweise die Ermöglichung der Beschaffung einer Wohnung ist. Ich darf hier in diesem Zusammenhang auch auf die Ausführungen der Frau Abgeordneten Körner zurückkommen - es ist schon das zweite Mal, daß ich auf die Ausführungen der Frau Abgeordneten Körner zurückkomme -, die hier über die Ehegründungsdarlehen gesprochen hat. Auch wir bedauern es sehr, daß bei diesen Ehegründungsdarlehen noch kein Fortschritt erzielt werden konnte. Aber ich darf hier darauf aufmerksam machen, daß doch hier ein zweiter Vorschlag zur Diskussion gestellt gewesen ist, dessen Verwirklichung sehr wesentlich dazu beigetragen hättte, Jungverheirateten die Möglichkeit zur Beschaffung von Wohnraum beziehungsweise von Einrichtungsgegenständen zu geben. Das war das so genannte Jugendsparförderungsgesetz. Ich habe mir gestattet, in den stenographischen Protokollen der Budgetdebatte vom Jahre 1961 nachzublättern, und ich lese hier auf Seite 133, daß der Herr Abg. Robl damals einen Resolutionsantrag eingebracht hat, der gelautet hat: ,,Die Landesregierung wird aufgefordert, durch geeignete Schritte zu erreichen, daß der im Parlament eingebrachte Gesetzesinitiativantrag, betreffend die Förderung des Jugendsparens (Jugendsparförderungsgesetz), ehestens einer Beratung und Beschlußfassung unterzogen wird." Ich habe sehr verwundert und sehr enttäuscht vor allem für die junge Generation festgestellt, daß einige Seiten später auf Seite 137 damals zu diesem Antrag dler Herr Abg. Dr. Litschauer von der sozialistischen Fraktion gesprochen hat und hier unter anderem zum Schluß erklärte - ich zitiere auch hier wieder wörtlich -: ,,Sie werden verstehen, daß Sie von unserer Fraktion nicht erwarten dürfen, daß wir einem solchen Antrag zustimmen, wenngleich wir in der Sache selbst gegen das Sparförderungsgesetz mit den hierzu vorgebrachten Einwendungen keinerlei Bedenken (hätten." (Abg. Rösch: Begründung!) Ich muß sagen: Es ist für mich sehr überraschend. Ja, ich weiß: die Begründung. Ich glaube, die Begründung ist zweifellos die (Abg. Rösch: „Zweifellos" steht drinnen!) ja, ich habe es gelesen -: Dias Jahr 1961 war das Jahr der Jugend. Die Sozialistische Partei hat damals das Jahr 1962 als ,,Jahr der jungen Generation" proklamiert. Bereits im Jahre 1961 wurde durch ÖVP-Initiative der Bundesjugendplan geschaffen. Es wäre natürlich zuviel gewesen, wenn im Jahre 1961 noch das Jugendsparförderungsgesetz geschaffen worden wäre. Herr Vizekanzler Dr. Pittermann hat das damals abgelehnt. Er wollte es halt auch besser machen, und er hat dann ein Sparförderungsgesetz beantragt. Was da herausgekommen ist, das wissen wir, glaube ich, alle. Jedenfalls ist es nicht zum Vorteil der jungen Generation. (Abg. Rösch: Das hat alles der Abgeordnete damals gesagt!) Nicht alles! (Abg. Dipl.-Ing. Robl: Das vom Pittermann habe ich damals gesagt! Heiterkeit bei der ÖVP.) Aber ich möchte es nur 'begründen. Herr Dr. Litschauer hat zweifellos in der Rade gesagt (Abg. Rösch: ,,Zweifellos", das steht da!) - das habe ich auch nachgelesen, und das habe ich ausgeführt, Herr Staatssekretär -, daß die Sozialisten es ablehnen, weil es ein Initiativantrag der Österreichischen Volkspartei war. (Abg. Rösch: Das hat er gesagt?) Jawohl, das hat er gesagt! Ich kann es Ihnen hier noch einmal aufblättern, wenn Sie wollten, ich habe es nur momentan verblättert. Aber ich bin gerne bereit, Ihnen das dann nachher zum Nachlesen zu geben. Außerdem waren Sie sicher damals mit dabei. (Weitere Zwischenrufe. - Der Präsident gibt das Glockenzeichen.) Aber ich möchte hier trotzdem in meinen Ausführungen weitergehen. (Abg. Dr. Brezovszky: Was ist mit den Heiratsdarlehen, Herr Kollege? Reden Sie von den Heiratsdarlehen! - Abg. Reiter: Das sollten Sie, Herr Doktor, als Vertreter der SPÖ-Jugend unterstützen, aber nicht dagegen sein!) Ich möchte also in meinen Ausführungen weitergehen. Ich halbe hier geschlossen bei der Staffelung der Wohnungsquadratmeter. Wir sind weitem der Meinung, daß, wenn ein Bauwerber dieses Höchstbausmaß, das man festsetzen sollte, überschreitet, den aus privaten Mitteln die Mehrkosten zu tragen sind, sind aber der Meinung, daß das Darlehen pro Quadratmeter 2500 Schilling nicht überschreiten darf. Es handelt sich bei diesem Vorschlag um eine Mischform der Förderung. Berücksichtigt werden vor allem die Familienverhältnisse. Wir haben den Höchstsatz des Darlehens, der pro Quadratmeter gewährt werden könnte, vorgeschlagen. Die Höhe wird sich zweifellos nach den dem Land zur Verfügung stehenden Mitteln richten. In den meisten Bundesländern liegen die Beiträge pro Quadratmeter bei zirka 2000 Schilling. Um eine wirksame Förderung zu erreichen, wird man kaum unter diese 2000 Schilling gehen können. Bedeutsam erscheint uns auch die Tatsache, daß in erster Linie hauptberuflich Tätige und am Standort des jeweiligen Bauvorhabens Wohnhafte zu berücksichtigen sind. Für Niederösterreich ist diese Beistimmung vor allem deshalb wichtig, damit wir nicht Wochenendhäuser, die unter Umständen Wiener in unserem Lande errichten, finanzieren müssen. Die Berechnung ist einfach und bedarf keines besonderen Verwaltungsapparates. Jene, die ein monatliches Nettoeinkommen von - ich habe es bereits gesagt - ungefähr 6000 Schilling beziehen, wären auf die Wohnbauförderung, auf die ich später noch kurz zu sprechen kommen werde, zu verweisen. Jene, die mehr als 6000 Schilling beziehen, gehören zu den kapitalkräftigeren Kreisen, denen die Inanspruchnahme privater Mittel und die sich daraus ergebenden erhöhten Rückzahlungsraten beziehungsweise Mietenbildung zugemutet werden könne. Die anderen Zahlen, die ich genannt habe, stammen aus einer gewissen Erfahrung und sind dem Studium von statistischem Material entnommen. Diese Zahlen können in dieser Richtung jederzeit einer gewissen Abänderung unterliegen. Wir sind auch davon ausgegangen, daß die Wohnbauförderung nach Möglichkeit jenen zugute kommen soll, die ein echtes Wohnungsbedürfnis haben, Aber nicht in der Lage sind, lohne entsprechende öffentliche Mittel zu einer Förderung beziehungsweise zu einem Eigenheim zu gelangen. Der letzte Punkt eines weiteren individuellen Lösungsvorschlages für die Wohnbauförderung wäre, daß Förderungswerber, deren monatliches Nettoeinkommen 2000 Schilling zuzüglich 500 Schilling für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende unversorgte Familienmitglied nicht übersteigt, in den ersten zwei Jahren der Laufzeit des Darlehens keine Rückzahlungen leisten müssen. Das gleiche sollte für Jungverheiratete Ehepaare gelten. Auch das wäre ein Beitrag, um die Familiengründung zu erleichtern. Auch eine Verlängerung der Laufzeit des Darlehens bei den vorerst erwähnten Förderungswerbern von 40 auf 50 Jahre könnte man in Erwägung ziehen. Nun zur allgemeinen Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich. Alle nicht unter den vorher genannten Förderungswerbern sich befindenden Interessenten wären im Rahmen der Landeswohnbauförderung zu berücksichtigen. Der Höchstbetrag des Darlehens darf 30.000 Schilling nicht überschreiten. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre ohne Zinsen. Übersteigt das Nettoeinkommen des Förderungswerbens 10.000 Schilling – man könnte etwa diesen Betrag annehmen - abzüglich 500 Schilling für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende unversorgte Familienmitglied, so ist das gewährte Kapital mit 3,5 Prozent jährlich zu verzinsen. Im Übrigen sind alle jene Förderungswerber unbeschadet ihres Einkommens und Familienstandes zu berücksichtigen, die nicht mehr als 15.000 Schilling für ihr Wohnbauvorhaben pro Wohnungseinheit ansprechen. Die Herabsetzung der Laufzeit auf zehn Jahre erscheint in Anbetracht der nur in geringem Ausmaß zur Verfügung stehenden Mittel gerechtfertigt, zumal es sich weitestgehend um Förderungswerber kapitalkräftigerer Art handelt. Es würde also auch die Veilzinsung bei einem über 10.000 Schilling liegenden Nettoeinkommen 3,5 Prozent betragen. Da viele Förderungswerber infolge ihrer Eigenleistung nur geringer Mittel bedürfen, erscheint es zweckmäßig, unabhängig vom Einkommen, alle jene zu berücksichtigen, die nicht mehr als den oben erwähnten Betrag von 15.000 Schilling ansprechen. Eine ähnliche Regelung wie unter Punkt 1 könnte auch hinsichtlich der Zusatzfinanzierung zum Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds getroffen werden. Zu berücksichtigen wäre allerdings, daß im Falle des Übersteigens der Nettoeinkommensgrenze dem Förderungswerber vom Land keine Zuschüsse gegeben werden. Bei Förderungswerbern, deren Nettoeinkommen unter 6000 Schilling liegt, wäre die Zusatzfinanzierung durch das Land pro Quadratmeter derart abzustimmen, daß hinsichtlich der Gesamtfinanzierung die Eigenleistungen zu den Gestehungskosten im Verhältnis wie bei der Wohnbauförderung 1954 und dem Lande stehen. Zu berücksichtigen Ist allerdings die Tatsache, daß die Darlehen auf 69 1/2 Jahre zu einem Prozent verzinst gewährt werden. Es sind daher die Rückzahlungen infolge der langen Laufzeit niedriger als bei der Wohnbauförderung 1954 und dem Landesanteil. Es könnte daher, um die Förderung familienfreundlicher zu gestalten, die Zusatzfinanzierung des Landes noch an die Bedingung geknüpft werden, daß es sich dabei um Familien mit mehr als einem Kind handelt. Abschließend wäre noch zu sagen, daß an den Bund heranzutreten ist, daß dieser die Aufgaben des Wiederaufbaufonds und des Bundes-Wohn- und Siedungsfonds sowie die für diese Fonds bestimmten zweckgebundenen Einnahmen den Ländern zu übertragen hat. Es hat sich die Wohnbauförderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954 bestens bewährt, und eine allgemeine Regelung nach dem Muster der Wohnbauförderung 1954 erscheint vor allem nach dem Standpunkt des Subsidiaritätsprinzips zweckmäßig und notwendig. Diese Forderung ist bereits im Forderungsprogramm der österreichischen Bundesländer vom 22. März 1963 enthalten. Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, mit einigen Gedankengängen und meinem Diskussionsbeitrag zu einer besseren Finanzierung, zu einer besseren Förderung des Wohnhausbaues beigetragen zu haben. Ich glaube, daß gerade dieser Punkt uns allen eine Herzensangelegenheit sein muß. Wir müssen deshalb in nächster Zeit gerade an diesem Punkt sehr viel arbeiten, um unseren jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich ein Eigenheim oder eine Wohnung zu beschaffen, um den Familien, die bis jetzt nicht im Besitz familiengerechter Wohnungen sind, solche Wohnungen zu gaben. Dadurch, glaube ich, schaffen wir in Niederösterreich Wohnungen für glücklichere Familien. Ich Gestatte mir daher, folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest): Die Landesregierung wind aufgefordert: 1. Neuerlich bei der Bundesregierung dahin zu wirken, daß, entsprechend dem Forderungsprogramm der Bundesländer vom 22. März 1963 und dem Antrag der Abgeordneten Resch, Wüger, Dienbauer, Laferl, Cipin, Marchsteiner, Schwarzott, Schulz, Schlegl, Hubinger und Genossen vom 11. Juni 1964, Ltg. 613, durch gesetzgeberische Maßnahmen die Aufgaben des Wohnhauswiederaufbaufonds und des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds gegen Überlassung der für diese Fonds bestimmten zweckgebundenen Einnahmen auf die Länder übertragen und die Förderungsrichtlinien bei allen der Wohnbauförderung dienenden Maßnahmen vereinheitlicht werden. 2. Ohne Rücksicht darauf, ob eine Vereinheitlichung der Förderungsrichtlinien im Sinne der Ziffer 1 bei jenen Wohnbauförderungsmaßnahmen, die der Kompetenz des. Bundes unterliegen, erreicht werden kann, in Anbetracht der dem Lande nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954 zukommenden Vollziehungskompetenz bei Vergebung der Förderungsmittel nach diesem Gesetz folgendes zu berücksichtigen: a) Als Förderungswerber für die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie als Wohnungswerber für Miet- und Eigentumswohnungen von Gemeinden und gemeinnützigen Bauvereinigungen sollen nur physische Personen in Betracht kommen, deren monatliches Nettoeinkommen einen noch nähen zu bestimmenden Betrag nicht überschreitet. b) Bei Zuteilung der Förderungsmittel beziehungsweise bei Zuweisung der Wohnungen durch Gemeinden oder gemeinnützige Bauvereinigungen sind in erster Linie Personen zu berücksichtigen, die im Standort des jeweiligen Bauvorhabens wohnhaft oder in demselben hauptberuflich tätig sind. c) Die Höhe der Förderungsmittel ist nicht pro Wohnung, sondern pro Quadratmeter der Wohnnutzfläche zu gewähren, wobei das Ausmaß der Quadratmeterwohnnutzfläche, die der Förderungswerber beanspruchen kann, danach gestaffelt ist, ob es sich um eine allein stehende Person, um einen Zweipersonenhaushalt oder um Familien mit einem, zwei, drei, vier usw. Kindern handelt. Jungverheiratete Ehepaare sind Familien mit drei Kindern gleichzuhalten. d) Für besonders finanzschwache Förderungswerber, deren monatliches Nettoeinkommen einen noch zu bestimmenden Betrag nicht übersteigt, wäre vorzusehen, daß sie zumindest in den ersten zwei Jahren der Laufzeit des Darlehens rückzahlungsfrei sind. Ähnliches hätte auch für Jungverheiratete Ehepaare zu geilten. 3. Eine ähnliche Regelung, wie unter Ziffer 2 auch hinsichtlich der Zusatzfinanzierung des Landes zum Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds zu treffen. 4. In Anbetracht der bedeutsam angestiegenen Baukosten die im Einzelfall gewährte Förderung derart zu erhöhen, um den finanziell förderungswürdigen Bevölkerungskreisen, insbesondere den kinderreichen Familien, Wohnraum zu bieten. Ich bitte das Hohe Haus, diesen Resolutionsantrag anzunehmen. (Beifall bei der ÖVP) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Helm Abg. HELM. Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zur Gruppe 6, VA. A. 68161, Förderungsbeiträge für Wasserleitungsbauten und Kanalisationsanlagen, sprechen. Man kann feststellen, daß im Jahre 1965 ein Betrag von sechs Millionen Schilling für Wasserleitungsbauten und vier Millionen Schilling für Kanalbauten vorgesehen sind. Es ist dies eine wesentliche Erhöhung gegenüber dem Jahre 1964. Ich möchte hier meinen Dank dafür aussprechen, daß hier bedeutende Mittel bereitgestellt worden sind. Sie wissen ja, daß die Wasserversorgung oder die Kanalisation am Lande eine der größten Rollen spielt. Wir haben draußen viele Orte, die sehr schlechte Kanalisationsanlagen oder überhaupt keine besitzen. Wir haben noch viele Orte, die noch keine Wasserleitung haben. Wir möchten deshalb sehr darauf dringen, daß in diesem Voranschlag die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Ich verweise darauf, daß im Jahre 1964 zwar 1123 Katastralgemeinden mit Wasserleitungsbauten begonnen oder solche fertig gestellt haben. Ich verweise weiters darauf, daß für die Nutzwasserversorgung für die Feuerwehren und dergleichen 24 Anlagen fertig gestellt wurden und daß 25 Anlagen noch im Bau sind. Insgesamt haben 165 Katastralgemeinden Kanalisationsanlagen zum Teil schon fertig gestellt oder es sind diese noch im Bau. Wir haben weiters für das Jahr 1965 bis zum November 1965 gemeldet: 35 Gemeinden um Interessentenbeiträge, Ansuchen um Wasserleitungsbauten; 47 Gemeinden haben Ansuchen um Nutzwasseranlagen für Feuerlöschzwecke gestellt. Bei 85 Gemeinden wurden Projektsaufnahmen für eine zentrale Wasserversorgungsanlage und Kanalisationsanlagen durchgeführt, und beim Wasserwirtschaftsfonds wurden 33 Förderungsansuchen für größere Wasserversorgungs- und Kanalisationsanlagen eingebracht, die zusammen 200,750.000 Schilling betragen würden. Es ist dazu festzustellen, daß für diese Menge von Ansuchen für daß Jahr 1965, und zwar aufgeschlüsselt auf 72 zentrale Wasserversorgungsanlagen sowie 30 einzelne Wasserversorgungsanlagen und 50 Nutzwasserversorgungsanlagen für Feuerlöschzwecke, mit einer Baukostensumme von 50,515.000 Schilling ein Förderungsbetrag von 7,500.000 Schilling notwendig wäre. Es ist zweitens im Jahre 1965 für 117 Kanalisationsanlagen mit Baukosten von 45,344.000 Schilling ein Förderungsbeitrag von 5,400.000 Schilling und drittens für 130 größere landwirtschaftliche Be- und Entwässerungsanlagen ein Betrag von 42,000.000 Schilling notwendig. Wir sehen daraus, daß leider auch im Voranschlag 1965 viel zu wenig Mittel für die Kanalisationsanlagen und für den Wasserleitungsbau eingezeichnet sind. Ich möchte besonders darauf hinweisen, daß der Grundwasserspiegel in den Flußniederungen schon äußerst schlecht ist, daß durch die vielen Abwässer der Industrien, durch die schlechten Kanalisationsanlagen und durch das Versickern der Abwässer die große Gefahr besteht, daß das Trinkwasser in absehbarer Zeit verschlechtert sein wird. Ich möchte den Hohen Landtag bitten, ganz besonders darauf zu achten, daß auch die Landbevölkerung vor diesem Schlechter werden des Wassers geschützt wird. Zum Schluß möchte ich noch einige Dinge streifen; es betrifft die Flußregulierungen. Wir haben draußen immer wieder große Überschwemmungen. Dem Landesamt B/3 ist es bereits gelungen, auf den größeren Flüssen namhafte Regulierungen durchzuführen. Ich möchte dafür meinen besonderen Dank aussprechen. Es gibt aber noch eine Menge von Flußregulierungen, die noch offen sind. Manches Projekt ist bereits zehn Jahre alt und kann leider nicht durchgeführt werden, weil die Mittel hierzu nicht angesetzt sind. Ich möchte auch hier bitten, daß man die notwendigen Mittel für die nächste Zeit bereitstellt. Wenn Sie einmal Gelegenheit haben, zu sehen, wie diese Flüsse aus ihren Ufern treten, die Leute mit Zillen in ihre Wohnungen geführt werden müssen und man dann als Bürgermeister von der ganzen Bevölkerung dafür verantwortlich gemacht wird, dann werden Sie ermessen, wie notwendig auch die Flußregulierung ist, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Abschließend möchte ich alle Herren des Hohen Hauses bitten, daran zu denken, dass Kanalisation, Wasserleitungsbau und Flußregulierungen ebenso wichtig sind wie alle anderen von mir gebrachten Vorhaben. (Beifall im ganzen Hause.) PRÄSIDENT WElSS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Kienberger . Abg. KIENBERGER: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich darf gleich weiterregulieren. Wenn wir die Bilanzen eines Privatunternehmens ansehen, finden wir zwei große Gruppen: das Anlagenkapital und das Umlaufvermögen. Ich glaube, daß die Gruppe 6 - wir haben jetzt von Häusern, Flußregulierungen, Wasserleitungen, Straßen gehört - ein echtes Anlagenkapital darstellt und dieses erstens in seinem Umfang sehr groß ist und zweitens eine große Finanzierung erfordert, die oft nicht aus dem einfachen Haushalt gedeckt werden kann. Dazu gehört auch der Wasserbau, der in diesen letzten 20 Jahren 221 Ansuchen gebracht hat, meist sehr große Objekte mit einer sehr großen Summe. Von 1945 bis 1949 waren es allein 100 und von 1960 bis 1964 121 Ansuchen. Im Jahre 1964 waren 69 Bauvorhaben in Durchführung, davon sind 20 Prozent von Unternehmern und 80 Prozent in Eigenregie gebaut worden. Das erfährt jährlich eine beträchtliche Ausweitung. Durch Flußregulierungen soll, wie mein Vorredner schon gesagt hat, das Hochwasser hintan gehalten werden. Dazu kommen noch verschiedene andere Gründe hinzu. Infolge des räumlichen Wachstums in den Flußtälern, die oftmals zu dem Hochwasserabflußgebiet zählen, muß das Gerinne reguliert werden, um überhaupt Baumaßnahmen durchführen zu können. Zweitens sind es die Grundsbückzusammenlegungen, die Kommassierungen, die über den Grünen Plan sehr gefördert werden und die zur Voraussetzung haben, daß man vorerst die Gerinne reguliert. Drittens ist die Regulierung der Gewässer erforderlich, im Kulturland zu gewinnen. Womit eigentlich der Flußbau weniger rechnet, das ist viertens der Straßenbau; müssen oft wegen Hochwassers Straßenzüge verlegt werden, wozu beträchtliche Mittel notwendig sind. Fünftens ist zu sagen, daß viele Gerinne keinem Wasserverband unterstehen, so daß sie vielfach versanden und mit der Zeit zu Überschwemmungen führen, die großen Sachschaden an den Kulturen anrichten. Was sind nun die Voraussetzungen für diese großen Vorhaben? Daß der Arbeiterstand in seiner heutigen Größe erhalten bleibt - das sind etwa 500 bis 600 Arbeiter - und insbesondere die Winterarbeit gefördert wird, denn es besteht immer die Gefahr, daß die Leute im Winter, wenn sie arbeitslos werden, abwandern und sich dann im Frühjahr bei einer Privatfirma um Arbeit umsehen. Ein bedeutenderes Problem sind die finanziellen Voraussetzungen. Der Bund gibt dem Land Niederösterreich etwa 22,5 Millionen Schilling, davon gehen für Bundesgewässer acht Millionein Schilling weg, bleiben somit vom Land zu leisten 14 Millionen Schilling. Bund und Land geben hier etwa die gleiche Summe, um diese Bauvorhaben in nächster Zeit durchführen zu können. Um neue Bauten beginnen zu können, wären allerdings im kommenden Jahr vier Millionen Schilling notwendig; um all die Pläne zu realisieren, die vorliegen, wären 40 Millionen Schilling erforderlich. Sie können daraus ersehen, dass man - wie ich schon eingangs gesagt habe mit den normalen Mitteln des Budgets nicht mehr das Auslangen finden kann. Man muß daran denken, daß sich das Land und der Bund nach dem Abschluß des Hochwasserschadenfondsgesetzes um ein neues Sonderbauprogramm für den Wasserbau, und zwar für ein langfristigeres Vorhaben von etwa fünf bis zehn Jahren, umsehen muß. Ich möchte die Landesregierung ersuchen, mit dem Bund ein neues Wasserbauprogramm Erwägung zu ziehen. Meine Damen und Herren, ich möchte noch zu einem zweiten Problem Stellung nehmen, das die beiden Abgeordneten Wüger und Binder in einer Resolution niedergelegt haben, und zwar die Verbesserung der Nord-Süd-Verbindung in Niederösterreich. Wir haben schon mehrmals gehört, daß Niederösterreich in der Besatzungszeit durch die versagte ERP-Hilfe schwer benachteiligt wurde. Aber auch im Lande selbst bestehen grundsätzliche Nachteile, die sich auf unsere wirtschaftliche Entwicklung ungünstig auswirken. Das ist erstens der Verkehr selbst, der sich von Wien strahlenförmig ausbreitet, also einen reinen Ost-West-Verkehr darstellt. Das geht auf die Zeit der Römer zurück, als Befestigungszentren errichtet und diese mittels einer Straße verbunden wurden. Der zweite große Nachteil Niederösterreichs ist die Zweiteilung durch die Donau, wodurch insbesondere das Waldviertel wirtschaftlich sehr benachteiligt 3st. Niederösterreich ist, um ein modernes Wort zu gebrauchen, nicht in dem Sinn integriert wie beispielsweise Oberösterreich. Wir haben im Norden die tote Grenze und im Süden die Donau. Es bestehen fast keine familiären Bindungen über die Donau. Ich selbst wohne ja nur einen Kilometer nördlich der Donau und kenne das Problem ganz genau. Ein weiteres Problem ist das Steuersystem selbst, das mit diesem Verkehr eng zusammenhängt und Niederösterreich benachteiligt. Früher wurde allein das Vermögen als Grundlage des Ertrages angesehen. Durch die Industrialisierung ist heute das wirtschaftliche Potential maßgebend. Das sieht man schon daraus, daß die Umsatzsteuer vor dem ersten Weltkrieg eine reine Luxussteuer gewesen ist. Die Umsatzsteuer wurde erst im Jahre 1923 eingeführt, im heutigen Umfang erst 1938. Damals hat sich die Steuer auf dem Grund und Boden aufgebaut, heute hingegen sind die großen wirtschaftlichen Zentren, die Industrien, die Grundlagen für den Reichtum einer Gemeinde. Wir sehen das an der Lohnsummensteuer und an der Getränkesteuer. Da ist die große Sogwirkung der Stadt Wien, die ganz hervorragende Verkehrslinien, wie Schnellbahn usw., ausgebaut hat, um die Arbeiter nach Wien zu bringen. Die Einkäufe des Landes Niederösterreich werden auch zu einem Großteil in Wien getätigt. Aber das Entscheidende überhaupt, wenn man an der Donau wohnt und dieses Problem kennt, das ist, daß hier ein zweites Gefälle entsteht in Österreich. Wir haben schon das wirtschaftliche Gefalle West-Ost. Wir werden eines Tages, wenn hier nicht Entscheidendes geschieht, um diese Verbindungslinien Nord-Süd zu verbessern, ein Süd-Nord-Gefälle erhalten. Es ist mehrmals heute schon davon die Rede gewesen. Ich erinnere mich an eine Episode, die schon sehr lange zurückliegt; es war ungefähr 1938. Ich war damals noch ein Kind. Da kam ein Aussiedler aus Döllersheim, der sich in unserem Ort angesiedelt hat. Dem hat man damals, 1938, gesagt: Warum gehst du gerade hierher? Das wird eines Tages doch nur eine Schafherde sein! Meine Damen und Herren! Das wollen wir doch alle nicht! Daher möchte ich Sie bitten, daß sie dem Resolutionsantrag, den die Abgeordneten Kienberger, Hirsch, Fichtinger, Janasa, Robl zu diesem Problem vorlegen, zustimmen (liest): „Die Verkehrsverhältnisse haben sich infolge der Errichtung der Westautobahn, aber auch der Wachau-Bundesstraße im Bereiche der Donau wesentlich gebessert. Eis hat sich jedoch gezeigt, daß vor allem aus volkswirtschaftlichen Gründen die Aufschließung dieses Gebietes in Richtung Nord-Süd unbedingt erforderlich ist. So ist insbesondere an die Errichtung einer Donaubrücke bei Melk und Korneuburg gedacht. Durch diese Donauübergänge würden auch die aus rein verkehrstechnischen Gründen erforderlichen Querverbindungen zu und von der Autobahn geschaffen werden. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, beim Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau die erforderlichen Maßnahmen zu erwirken und die im eigenen Wirkungsbereich notwendigen Vorkehrungen zu treffen." (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Peyerl. Abg. PEYERL: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn der Voranschlag in der Gruppe 6 das Straßenwesen behandelt und laut Parteinübereinkommen eine Behandlung örtlicher Straßenprobleme soweit als möglich ausgeschaltet werden soll, so muß ich mich dennoch mit einigen Fragen, die den Donauraum und das obere Ybbstal im Bezirk Amstetten betreffen, beschäftigen. Ich habe schon einmal an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß im Straßenbau der Bezirk Amstetten etwas benachteiligt wurde. Ich wiederhole mich heute insofern, als das Straßenproblem in diesem Gebiet einen großen Einfluß auf die wirtschaftliche Entwicklung genommen hat. Ich glaube, wir alle wissen, dass sich fast alle Bezirke in unserem Land Niederösterreich auf dem Fremdenverkehrssektor so weit abwickelt haben, daß sie den Stand von 1937 nicht nur erreicht, sondern wesentlich überschritten haben. Bei uns im Bezirk Amstetten ist es leider so, daß wir mit dem Fremdenverkehr, mit den Nächtigungen, mit den Fremdenanmeldungen gegenüber dem Jahre 1937 und früheren Jahren noch weit zurück sind. Wenn wir das genauer untersuchen, müssen wir feststellen, daß nicht die Vernachlässigung der Fremdenverkehrsbetriebe schuld ist und unser Gebiet keineswegs für den Fremdenverkehr ungeeignet ist, sondern daß es doch immer wieder in unserem Gebiet die Straßenverhältnisse sind, die diesen Rückstand bewirken. Daher gestatten Sie mir, daß ich an die niederösterreichische Landesregierung das Ersuchen richte, das Land möge das eich im Bezirk Amstetten befindende Straßenstück von Tiefenbach nach Freienstein mit einer Länge von zirka 14 Kilometern übernehmen. Die Übernahme dieses Straßenstückes wäre deswegen so wichtig, weil es sich dabei um die einzige Verbindungsstraße handelt, die eigentlich besitzlos ist. Dieses Stück gehört nämlich dem Strombauamt, das sich aber nicht darum kümmert. Schließlich ist diese Straße die einzige Anschlußstraße, die die Verbindung zur Neuerrichteten Donaubrücke in Grein herstellt und somit für die Erschließung der Fremdenverkehrsgebiete im Waldviertel und in Mühlviertel von großer Bedeutung ist. In diesem Gebiete befindet sich ein schönes Badezentrum, das sehr bekannt ist. Es müßte daher alles unternommen werden, um dieses Straßenstück staubfrei zu machen und etwas zu verbreitern. Ich darf in diesem Zusammenhang auch noch bemerken, daß an dieser Straße viele Bauern, Arbeiter und angestellte wohnen, die in den Wintermonaten oft durch Schneeverwehungen von der übrigen Welt abgeschnitten werden. Den dort wohnenden Bauern ist es also gerade in den Wintermonaten kaum möglich, ihre Produkte zu den Genossenschaften, in die Molkereien nach Ybbs und Amstetten, zu bringen. Außerdem können die dort wohnenden Arbeiter und Angestellten, die in Ybbs und Amstetten beschäftigt sind, kaum rechtzeitig ihren Arbeitsplatz erreichen, wenn sie nicht einen etwa 30 Kilometer langen Umweg in Kauf nahmen wollen. Ich möchte nicht davon reden, daß es den Feuerwahren oder der Sanität im Falle von Katastrophen kaum möglich wäre, diese Gebiete rasch zu erreichen, denn dieses Straßenstück ist einfach nicht befahrbar. Aus diesen Gründen sollte sich also das Land um diese Straße kümmern. Gestatten Sie mir noch einige kurze Bemerkungen über die Straßenverhältnisse im oberen Ybbstal. Alle, die hier anwesend sind, wissen, daß die Gemeinden Waidhofen an der Ybbs, Ybbsitz, Gresten - das kann uns am besten unser Herr Abg. Sigmund bestätigen -, Lunz am See, Göstling, Hollenstein und so weiter ausgesprochene Fremdenverkehrsorte sind. Ich habe schon gesagt, dass wir die Fremdenzahlen und die Übernachtungszahlen von 1937 noch nicht erreichen konnten. Bei einer näheren Untersuchung stellen wir aber fest, daß die Straßenverhältnisse eine Belebung des Fremdenverkehrs in diesen Gebieten nicht zulassen. Ich stelle daher in diesem Zusammenhang das Ersuchen, alles zu unternehmen, um die an den betreffenden Landes- und Landeshauptstraßen begonnenen Arbeiten möglichst bald zu beenden und die Staubfreimachung jener Straßen, die bisher nicht berücksichtigt wurden, ins Auge zu fassen. Es handelt sich dabei um die wichtigsten Landesund Landeshauptstraßen, die für die Förderung des Fremdenverkehrs in diesen Gebieten von größter Wichtigkeit sind. Diese Straßen führen zu jenen von mir bereits erwähnten Gemeinden, die ausgesprochene Fremdenverkehrsorte Sind. Sie mußten auf dem gesamtwirtschaftlichen Sektor im allgemeinen und auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs im besonderen nur deswegen eine Benachteiligung erfahren, weil wir den Straßenbau in diesem Gebiete nicht entsprechend forcieren konnten. Ich bitte daher noch einmal die Damen und Herren des Hohen Hauses sowie das zuständige Referat, für dieses schöne Fremdenverkehrsgebiet auf dem Straßenbausektor alles zu unternehmen, damit auch der dortigen Wirtschaft ein Dienst erwiesen wird. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 12.51 Uhr.) (Wiederaufnahme der Sitzung um 14.02 Uhr.) PRÄSIDENT WEISS: Wir setzen die Verhandlungen zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1965 mit der Gruppe 6 fort. Zu Wort gelangt Herr Abg. Janzsa . Abg. JANZSA: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei meiner Herren Vorredner (Unruhe. - Präsident Weiss gibt das Glockenzeichen.) haben ausführlich über die Wohnbauförderungsmaßnahmen des Bundes und des Landes gesprochen. In beiden Referaten handelte es sich um den Bau von Wohnungen, also um Neubauten. Ich erlaube mir, Sie, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, auf den Voranschlagsansatz 62-90 des außerordentlichen Voranschlages 1965 des Landes Niederösterreich, Vollziehungsstufe I, betreffend die Förderungsmaßnahmen zur Erhaltung des Althausbestandes, aufmerksam zu machen. Ich werde mich im Gegensatz zu den ausführlichen Besprechungen der Herren Vorredner, entsprechend dem Budgetansatz, kurz fassen, da es sich hier um ein Problem handelt, das eigentlich die Reform der Wohnwirtschaft betrifft. Vorausgesetzt, daß der 30. Juni 1965 eine Lösung der Wohnwirtschaftsfrage bringt, wollen wir der Hoffnung Alusdruck geben, daß auf diesem Gebiet auch weitere bestehende Probleme einer Lösung zugeführt werden. Ich habe hier die Initiative deshalb ergriffen, weil seit mehr als zehn Jahren im Voranschlag des Landes Niederösterreich auf Grund des Landtagsbeschlusses vorn 19. März 1954 der Voranschlagsansatz 62-90 aufscheint. Nach diesem Beschluß gewährt das Bundesland Niederösterreich zur Förderung von Instandsetzungsarbeiten an privaten Wohnhäusern erstens nicht rückzahlbare Beiträge zu den Instandsetzungskosten und zweitens nicht rückzahlbare Zinsenzuschüsse für aufzunehmende Hypothekardarlehen. Die Richtlinien für diese Förderungsmaßnahmen wurden von der niederösterreichischen Landesregierung beschlossen. Sie wurden am 10. März 1954 beziehungsweise am 2. April 1957, bekannt gegeben. Es kann jeweils nur eine Förderungsart in Anspruch genommen wenden. Voraussetzung hierfür ist erstem, daß der Liegenschaftsbesitzer österreichischer Staatsbürger ist, zweitem sich die Liegenschaft im Eigentum von natürlichen Personen befindet, drittens die Benützungsbewilligung für das Objekt vor dem 1. Jänner 1938 erteilt worden ist und viertens wird eine Förderung nur für jene Baulichkeiten gewährt, die ganz oder überwiegend Wohnzwecken dienen. Von den nicht rückzahlbaren Beiträgen zu den Instandsetzungskosten werden 20 Prozent der tatsächlich verausgabten und vorn Landesamt I/6 a überprüften Kosten gewährt, höchstens jedoch ein Betrag von 10.000 Schilling. Sind die Instandsetzungskosten höher als 50.000 Schilling, so wird der Übrigbleibende Betrag nicht mehr gefördert. Als nichtrückzahlbare Zinsenzuschüsse gelten Beträge, die über einen vierprozentigen Zinsendienst für ein bei einem beliebigen Kreditinstitut aufgenommenen Hypothekardarlehen von maximal 36.000 Schilling hinausgehen und höchstens fünf Prozent mit einer Laufzeit von zehn Jahren betragen. Seit Beginn dieser Aktion im Jahre 1954 wurden an Beiträgen für Instandsetzungsarbeiten und Zinsenzuschüssen rund 48 Millionen Schilling für zirka 9000 Ansuchen aufgebracht. Ohne auf die einzelnen Probleme dieser Maßnahme sowie die Kriterien dieser Förderung einzugehen, erlaube ich mir festzustellen, daß diese Förderungsmaßnahme äußerst segensreich ist und sie nur derjenige richtig ermessen kann, der sich mit dieser Materie befaßt. Ihre Auswirkungen sind umso begrüßenswerter, als zum größten Teil jene Liegenschaftsbesitzer als Bewerber auftreten, deren Häuser hinsichtlich der Mietzinsbildung dem Mietengesetz unterliegen, wobei als bekannt vorausgesetzt werden darf, daß damit für jene Liegenschaften die Mieten seit Jahnzehnten gleich geblieben sind. Sie haben also trotz der geänderten Wähnungsverhältnisse keine Steigerung erfahren. Darunter fallen alle jene Häuser, deren Baubewilligung vor dem 27. Jänner 1917 erteilt worden ist und die vermietet waren. Nun gibt es aber auch eine zweite Gruppe von Häusern, die hinsichtlich der Mietzinsbildung den Bestimmungen des Preisstoppgesetzes unterliegen und der noch aus der nationalsozialistischen Ära stammenden so genannten Büirkel-Verordnung, deren Aufhebung man anscheinend nach dem Kriegsende vergessen hat. Das sind jene Häuser, für die die Baubewilligung vor dem 30. Juni 1953 erteilt wurde. Es erhalten somit alle Liegenschaftsbesitzer von Mieterschutzhäusern einen Förderungsbetrag, nicht aber alle jene Besitzer von Zinsstopphäusern, die jedoch genauso ertraglos sind wie die Mieterschutzobjekte, da der am 1. Juli 1954 vereinbarte Mietzins erstarrt ist und nicht abgeändert werden darf. Die Häuser sind somit genauso dem Verfall preisgegeben, so daß auch sie einer Förderung würdig wären. Dies könnte dadurch ermöglicht werden, wenn man statt des 1. Jänner 11938 den 1. Juli 1954 als Stichtag für die erteilte Benützungsbewilligung in Betracht ziehen würde. Der Meinung etwa, daß der 1. Juli 1954 für die Förderung als ein zu kurzer Termin anzusehen sei, kann entgegengehalten werden, daß auch von solchen Häusern, wie mir aus der Praxis bekannt ist, bereits Reparaturanfälle gemeldet wenden, und weiterhin ist doch auch zu bedenken, daß kein Hauseigentümer dieser benachteiligten Gruppe früher als unbedingt notwendig Reparaturen durchführen wird, nur weil er 20 Prozent Zuschuß vom Land Niederösterreich erhält. Außerdem wind die Notwendigkeit der vermeintlichen Reparatur durch einen Fachbeamten des Landesamtes 1/6 a Überprüft. Wie aus dem zuständigen Referat bekannt ist, nimmt die Zahl der Ansuchen um einen Förderungsbeitrag ständig zu. Im Jahre 1964 wurden rund 900 Ansuchen eingebracht, und für das laufende heurige Jahr muß mit mindestem 1000 Neuansuchen gerechnet werden, wofür eine budgetmäßige Bereitstellung von Mitteln im Ausmaß von mindestem sechs Millionen Schilling notwendig wäre. Waren im Jahre 1964 und in früheren Jahren budgetmäßig vier Millionen Schilling für diese Förderungsmaßnahme bereitgestellt, so mußte man mit Erstaunen feststellen, dass für 1965 für diese Förderung lediglich im außerordentlichen Voranschlag, Vollziehungsstufe I, ein Betrag von zwei Millionen Schilling vorgesehen ist, also diese Budgetmittel um 50 Prozent gekürzt wurden. Die Notwendigkeit der Förderung des Althausbestandes glaube ich nicht näher erläutern zu müssen. Aber ich möchte doch zu bedenken geben, daß der Althausbestand und die Erhaltung dieses Althausbestandes viel dazu beitragen könnten, die Misere in der Wohnwirtschaft in einem erträglichen Rahmen zu halten. Darf ich das Hohe Haus noch auf eine weitere Möglichkeit der Förderung des Althausbesitzes aufmerksam machen, bei der mit wenigen Kosten zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden könnte. Ich darf dabei als bekannt voraussetzen, daß durch Neubauten allein der vorhandene Wohnungsbedarf nicht gedeckt werden kann. Es ist aber genauso bekannt, daß Wohnungen Leerstehen, weil sie stark reparaturdürftig oder unmodern sind und sie deshalb niemand beiziehen will oder sie nicht vermietet werden können. Der Liegenschaftsbesitzer - es gibt auch Ausnahmen - wäre bereit, diese so brachliegenden Wohnräume zu modernisieren, um sie später vermieten zu können, wenn er die Möglichkeit hätte, für die Herstellung und Instandsetzung zinsenbegünstigte Kredite mit einer längeren Laufzeit zu erhalten. Dies würde bedeuten, daß durch diese Förderung zusätzlich zu vermietender Wohnraum gewonnen werden könnte, wobei der Vorteil noch außerdem darin bestehen würde, dass zu diesem Zweck geringere Mittel notwendig wären d s zu einem Neubau. Ich darf an den Herrn Finanzreferenten die Bitte richten: Sollte sich, wie es nach den optimistischen Äußerungen in dieser Budgetdebatte anzunehmen ist, das Finanzvolumen während des Jahres gut gestalten, dann möge er auf eine Nachziehung bei diesem Voranschlagsansatz nicht vergessen. Abschließend möchte ich feststellen, dass das Land Niederösterreich auf dem Gebiete der Förderungsmaßnahmen, die sich auf den Althausbestand beziehen, Für alle Bundesländer beispielgebende Leistungen vollbracht hat. Mehrere Bundesländer haben sich für die Art der Durchführung dieser Förderungsmaßnahmen interessiert und eingedenk dessen, daß der erhaltwürdige Althausbestand, der als einer der wichtigsten Faktoren in der Wohnungswirtschaft angesehen werden kann, nicht dem Verfall preisgegeben werden darf, bereits ähnliche Maßnahmen eingeführt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt der Herr Abg. Birner. Ich erteile es ihm. Abg. BIRNER: Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde es nicht wagen, als so genannter Frischling in diesem Hohen Heus mir dadurch den Unwillen der Kolleginnen und Kollegen zuzuziehen, dass ich die Debatte über Gebühr ausdehne. Erlauben Sie mir einige Worte zum Kapitel 6. Die zur Beratung stehende Gruppe veranlaßt mich, die Aufmerksamkeit das Hohen Hauses auf die Tatsache zu lenken, daß die Errichtung und Instandsetzung von Landes und Landeshauptstraßen im Triestinigtal besonders notwendig und dringend erscheint. Das Triestingtal, in dem 21.000 Menschen wohnen, zählt infolge seiner lieblichen Landschaft zu den schönsten Gegenden unseres Landes. Die wirtschaftliche Bedeutung dieses Gebietes wird durch zahlreiche, meist Metallverarbeitende Betriebe dokumentiert. Ich verweise nur auf die ehemaligen KruppWerke, jetzt Vereinigte Metallwerke Ranshofen-Berndorf, auf die Hirtenberger Patronenfabrik, auf die Kromag AG in Hirtenberg sowie auf die Enzesfeld-Caro Metallwerke und die Kugellagerwerke in St. Veit-Berndorf. Trotz dieser respektablen Betriebe war dieses Tal infolge der Nachkriegsereignisse länger als ein Jahrzehnt ein ausgesprochenes Notstandsgebiet. Die vorgenannten Fabriken waren durchwegs in den Händen der sowjetischen Besatzungsmacht und wurden bis zum Jahre 1955 von der USIA verwaltet. Tausende von Arbeitern und Angestellten waren dadurch gezwungen, jahrelang fern von ihrem Wohnort zu arbeiten. Die Gemeinden beikamen fast keine Gewerbe- und Lohnsummensteuer und waren daher infolge der fehlenden Einnahmequellen nicht in der Lage, ihren Verpflichtungen gegenüber der Bevölkerung nachzukommen. Erst im Jahre 1955 hat sich durch den Abschluß des österreichischen Staatsvertrages die Situation merklich gebessert. Geblieben war aber der gewaltige Nachholbedarf der Gemeinden auf allen Sektoren der Verwaltung, so daß der Auf- und Ausbau der Märkte und Dörfer infolge der zögernd vor sich gehenden Verbesserung der finanziellen Bedingungen nur langsam vonstatten ging. Obwohl die Mehrzahl der Gemeinden dieses Tales für den Fremdenverkehr wie geschaffen ist, mußte dieser wichtige Zweig der Wirtschaft vernachlässigt werden, weil einfach die hierfür notwendigen Mittel fehlten. Dazu kommt noch, daß die beiden Zubringerstraßen, die Bundesstraßen Nr. 18 und Nr. 223, in einem derart desolaten Zustand waren, daß man kein- Fremden zumuten konnte, diese Straßen zu benützen. Die Straßenverhältnisse sind aber durch den teilweisen Ausbau der Heinfelder Bundesstraße und der Bundesstraße Nr. 223 besser geworden. Gleich geblieben ist die Straßenmisere auf dem Sektor der Landes- und Landeshauptstraßen. Der Großteil dieser Verkehrswege ist noch heute nur mit einer Schotterdecke versehen und in einem derart schlechten Zustand, daß es fast lebensgefährlich ist, diese Wege mit einem einspurigen Fahrzeug zu benützen. Nun hat sich in Niederösterreich die unglückselige Praxis eingebürgert, dies wurde auch schon von meinen Parteifreunden Gerhartl und Mondl angeprangert, daß vielfach jene Landesstraßen bevorzugt werden, bei denen die Gemeinden bereit und befähigt sind, erhebliche Mittel zum Bau oder zur Instandsetzung beizutragen. Das hat dazu geführt, daß sich die Gemeinden förmlich konkurrenzierten. Konkurrenzierten, um ja zu einer anständigen Straße zu kommen. Nachdem es sich jedoch bei den Ortschaften des oberen Triestingtales um durchwegs kleinere und finanzschwache Gemeinden handelt, die einen solchen Betrag nicht aufbringen können, sind sie auch bisher vom Straßenbau ausgeschlossen gewesen, und die Straßen sehen auch dementsprechend aus. Es ist noch nicht lange her, daß ein Autobusunternehmer, der mit seinem Kleinbus die Bevölkerung von St. Corona nach Altenmarkt und wieder zurück gebracht hat, seine Konzession zurücklegte, weil ihm die Reparatur durch die hohe Beanspruchung des Kraftfahrzeuges auf den schlechten Straßen einfach zu teuer gekommen ist. Es wird sicherlich bekannt sein, daß das Gebiet um den Schöpfel, den Peilstein und der Steinwandklamm vorwiegend von Wiener Ausflüglern, speziell über das Wochenende, besucht wird. Der Strom dieser Erholungssuchenden könnte jedoch in stärkerem Maße in diese herrliche Waldlandschaft gelenkt werden, wenn die Straßen in einen halbwegs befahrbaren Zustand versetzt würden. Durch diese Maßnahme könnte der Fremdenverkehr in diesem Gebiet wesentlich forciert werden. Den Gemeinden würden damit die notwendigen Mittel zum Ausbau der Fremdenverkehrseinrichtungen gegeben werden und das Gast- und Schankgewerbe könnte seine Betriebe modernisieren und ausgestalten. Davon würden nicht nur die Bevölkerung und die Gemeinden, sondern auch das Land Niederösterreich profitieren. Wenn ich diese Zustände heute aufzeige - wobei ich überzeugt bin, da8 das vor mir schon verschiedene Abgeordnete getan haben -, dann deshalb, weil dieses Tal seit Jahren stiefmütterlich behandelt wird. Ich bin der Meinung, daß auch die Bevölkerung das Triestingtales das Anrecht auf gute Straßen hat, und es wäre höchste Zeit, mit dem Bau derselben zu beginnen. Ich ersuche daher den Herrn Landeshauptmann, auch diesem Teil Niederösterreichs sein besonderes Augemerk zu schenken. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Simlinger. Abg. SlMLINGER: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist heute schon viel in diesem Haus von unseren Straßen gesprochen worden. Ich möchte ganz besonders drei Bezirke herausstreichen, die nicht mit einem Kilometer Schiene durchfahren sind. Die Menschen dort müssen, wenn sie produzieren, ihre Erzeugnisse von der Straße mit der Achse abführen und müssen dafür einen Betrag von drei bis fünf Groschen bezahlen. Auch müssen sie ihre Bedarfsgüter hierher befördern, 50 Kilometer von dar nächsten Bahnstation, und dafür haben sie die gleichen Kosten zu tragen. Deshalb sind sie benachteiligt, und ich möchte ganz besonders die Landesregierung bitten, das zur Kenntnis zu nehmen, denn dort sind auch keine Industriegrünungen möglich dort muß alles per Achse auf der Straße befördert werden. Ich möchte daher bitten, den Ausbau des Straßennetzes vordringlich zu behandeln. Ich möchte auch 'den Herrn Finanzminister herzlich bitten, für diesen Zweck Mittel zur Verfügung zu stellen, damit auch die Menschen in diesem Gebiet etwas bekommen, dessen sie schon längst würdig wären. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Rösch. Staatssekretär Abg. RÖSCH: Hohes Haus! Gestatten Sie mir, daß ich zu drei Fragen Stellung nehme, die im Laufe der Diskussion zum Kapitel 6 von einzelnen Sprechern aufgeworfen wurden. Es Haben sich sowohl mein Parteifreund, Herr Abg. Marsch, als auch Abg. Dipl.-Ing. Robl mit den Fragen der Raumplanung beschäftigt. Ich glaube, wenn man beide Ausführungen betrachtet, so kommt man darauf, daß die Differenz nicht sehr groß ist. Das heißt, in der Sache selbst, in der Notwendigkeit besteht Übereinstimmung. Während der Herr Abg. Marsch sich auf Artikel 19a A bs 8 der Verfassdungsnovelle ziur Gemeindeverfassung gestützt hat, bat sich der Kollege Robl auf den Artikel 118 gestützt. Ich glaube, auch hier in der Frage der Problematik, der Abgrenzung dieser verschiedenen Kompetenzen, in der Tatsache, daß die ganzen Rumordnungs- und Raumplanungsfragen unerhört verzahnt sind und sich überschneiden, gibt es kaum eine Meinungsverschiedenheit. Ich glaube, es besteht überhaupt keine Differenz. Dies ist sowohl aus den Ausführungen des Abg. Marsch als auch aus denen des Kollegen Robl hervorgegangen, nämlich daß die Gemeindeautonomie natürlich ein besonderes Anliegen des gesamten Hauses ist, und nicht beabsichtigt ist, in die autonomen Möglichkeiten der Gemeinde einzugreifen. Es sei denn – ich glaube, da sind wir uns einig -, wenn autonome Maßnahmen der Gemeinden überörtliche Interessen der Gemeinschaft in irgendeiner Form beeinträchtigen würden. Das ist der Sinn und der Geist der Gemeindeverfassung gewesen, daß wir alle gemeinsam der Ausfassung waren, natürlich Autonomie der untersten Gebietskörperschaft, der Gemeinde, solange sie sich natürlich in den Rahmen der gesamten Gemeinschaft einfügt, denn es könnte sein - es wird nicht oft passieren -, daß das autonome Bestreben einer einzelnen Gemeinde - sagen wir - den Interessen eines ganzen Bezirkes völlig zuwiderläuft. Ich glaube, ich habe in diesem Hohen Haus das kuriose Beispiel einer Gemeinde schon erzählt - es ist nicht in Niederösterreich gewesen -, wo die Gemeindevertretung, damit man nicht ein Politikum daraus macht, einstimmig - alle Parteien haben das gemacht - den Beschluß faßte, Einbahnen auf den Gemeindestraßen in der Gemeinide zu errichten. Das war ein sehr löblicher Beschluß. Es hat sich nur dann herausgestellt, daß der zuständige Landeshauptmann - ich merke an dem Lächeln das Herrn Landeshauptmannes Figl, wen er meint -, der zufällig einige Tage nach dem Beschluß in die Gemeinde gefahren ist, nicht mehr herausgekommen ist. Er war wohl hineingekommen, aber die Gemeinderäte haben irn Übereifer nur alle Einbahnen hineingemacht. Man ist nicht mehr herausgekommen, es sei denn, man hat die Straßenverkehrsordnung verletzt. Ich weiß, daß das ein Zufall gewesen ist, es war nicht beabsichtigt. Ich habe es nur als Beispiel gesagt. Wenn also ein autonomes Interesse einer Gemeinde oder eine autonome Handlung überörtliche Interessen verletzt, ist es selbstverständlich, daß eingegriffen wird. Darüber gibt es keinen Zweifel und keinen Streitpunkt. Nur jetzt die Frage der Reihenfolge. Auch diese kann man von zwei Seiten betrachten. Der Kollege Robl meint, zuerst die Bauordnung und dann das Raumplanunqsgesetz, und ich weiß nicht, ob es nur ein Lapsus linguae war oder ob Sie es wirklich so gemeint haben, Herr Kollege Robl, als Sie sagten, regeln wir zuerst für die Gemeinden die örtliche Raumplanung und sehen wir, was dann übrig bleibt für Land und Bund. Ich könnte mich sofort dieser Argumentation anschließen, wenn das, was übrig bleibt, von verschiedenen Körperschaften gemacht werden müßte. Wenn das der Fall wäre, könnten wir sagen, wir im Land haben natürlich das Interesse, zuerst einmal die Gemeinde zu regeln. Das könnten wir tun, wenn der Bund seinen Kompetenzbereich regelt. Nun unterliegen beide Materien - soweit es nicht die Bundeskompetenz betrifft - in der überörtlichen Raumplanung der Regelung durch den Landtag. Es ist nicht einzusehen, warum man beide Materien nicht zu gleicher Zeit zumindest beraten und erledigen könnte. Warum muß man das hintereinander tun? Das zweite ist - Abg. Marsch hat, glaube ich, schon darauf hingewiesen - die Regelung in der Bauordnung. Ich weiß nicht, ob unsere Hoffnungen so schnell in Erfüllung gehen werden. Sie haben auf das Jahr 1883 hingewiesen. ( Abg . Dipl.-lng. Robl: 1889!) 1889, bitte schön, ein paar Jahre auf oder ab, das spielt ja keine Rolle! Auf jeden Fall ist es schon sehr lange her. Manche Bundesländer haben ihre Bauordnungen aus den fünfziger und sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, und fast nirgends kommt man sehr rasch zu neuen Regelungen, weil es sich um so viele Details handelt, die alle überlegt sein wollen. Kollege Robl hat auf den Unter- schied in den Baumaterialien aufmerksam gemacht. Ich glaube, Sie haben in dem Zusammenhang gemeint, daß die Berechnungen der Statik im vorigen Jahrhundert ganz andere waren als heute. Damals verlangte man 90 Zentimeter starke Mauern usw. Wenn die Baubehörden nach diesen Bestimmungen der Bauordnungen vorgingen, glaube ich, könnte gar kein Haus gebaut werden, denn Stahl, Stahlbeton und alle die gewagten Baukonstruktionen wären nicht möglich; die verbietet die Bauordnung. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren – ich improvisiere nur aus dem Ärmel heraus, was mir gerade einfällt -, alle Bauordnungen haben zum Beispiel über die Frage ,,schliefbare und nicht schliefbare Kamine'' Detailbestimmungen. Jeder wird fragen: Wozu braucht man einen schliefbaren Kamin, wenn ein Haus voll elektrifiziert gebaut wird? Umgekehrt die Frage: Was passiert in dem Augenblick, wenn der Strom ausfällt und die Leute in dem Haus frieren? Es muß also auch für eine andere Heizung Vorsorge getroffen werden. Das ist nur ein kleines Detail. Meine Damen und Herren, wenn wir bedenken, wir werden zu irgendeinem Zeitpunkt von der Landesregierung diesen Gesetzentwurf bekommen, um uns mit ihm zu beschäftigen vor uns werden ihn aber die verschiedenen Interessenkörperschaften erhalten, die auch ziemlich lange brauchen werden, bis sie das im Detail durchberaten haben -, dann könnte bereits durch das Nichtvorhandensein einer überörtlichen Raumplanung – bei dieser rasanten Bautätigkeit - auf der örtlichen Ebene so viel Unheil angerichtet sein, das man durch eine Raumplanung gar nicht mehr beseitigen kann. Abg. Marsch bat schon auf die Problematik der Flächenwidmungspläne und die Maßnahmen, die jetzt von den Gemeinden getroffen wurden, hingewiesen. Das ist unwiderruflich, wenn dann schon etwas dort steht. Sicherlich, das Gesetz wird Bestimmungen beinhalten müssen: Wer entgegen diesen Bestimmungen handelt, kann zwangsweise usw. Hand aufs Herz, wem von uns wird es einfallen, ein Haus, das vor fünf Jahren gebaut wurde, wegreißen zu lassen? Seihen Sie, das sind die Überlegungen, warum wir gemeint haben, man soll dieses Raumplanungsgesetz, das fünfzehn, zwanzig Paragraphen haben wird, vorziehen - es ist keine Differenz mit Abg. Robl in der Abgrenzung der autonomen Rechte der Gemeinden, über die werden wir wahrscheinlich einig werden -, um den Teil der überörtlichen Planung zu regeln. Gerade der Hinweis auf Salzburg, Herr Kollege Robl, ist sehr werbvoll, weil man schon Erfahrungen von einem anderen Bundesland hat und sagen kann, wieweit soll die Freiheit der Gemeinde gehen und wo muß der Zwang von der überörtlichen Seite her aufhören. Daher, glaube ich, sind die Erfahrungen der Salzburger für uns sehr wertvoll. Ich kenne die Klagen so wie Sie, daß man nicht sehr glücklich ist, daß man das Gefühl hat, es ist zuviel geregelt. Umgekehrt kenne ich einige Entwürfe von Bauordnungen, und ich glaube, auch dort ist zuviel geregelt. Meine ganz persönliche, privateste Meinung – ohne weder meine Fraktion noch sonst einen meiner Freunde festlegen zu wollen – ist die: Ich sehe nicht ein, daß in den Entwürfen einer Bauordnung steht, es dürfen nur quadratische oder rechteckige Räume gebaut werden. Wenn sich einer sein rundes Zimmer bauen will, warum soll er sich's nicht bauen? Warum soll ich ihm das verbieten? Daß es außen eine gewisse Form hat, die zweckmäßig ist, das schon, aber wenn sich einer ovale oder runde Räume oder, weiß der liebe Gott, was bauen will, das Ist für mich selbst doch ganz gleich. (Abg. Cipin sagt leise etwas zu Abg. Rösch.) Damit nicht der Verdacht entsteht, daß mir Kollege Cipin Einflüsterungen gibt, was ich reden soll, er hat mir nur erklärt, wie lange ich sprechen soll. (Heiterkeit im ganzen Haus.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube also - das ist nur eine persönliche Bemerkung von mir -, daß man auch in der Bauordnung nur soweit mit Zwang oder mit behördlichen Anordnungen vorgehen soll, als das im Interesse des Orts- und Landschaftsbildes notwendig ist. Ich würde jetzt nur die Anregung geben: Vielleicht könnte man sich doch entschließen, in die Beratungen dieses Raumplanungsentwurfes - wenn er einmal so weit ist - einzugehen, und zwar soweit, daß man sieht, wo stimmen wir überein und wo gibt es Differenzen. Ich will nicht sagen, daß man es unter Umständen sogar einvernehmlich zurückstellt, bis die Bauordnung ist, aber daß man es wenigstens da hat und nicht ,darauf wartet, bis dieses Monstergesetz Bauordnung wirklich auf die Welt kommt und dann das Raumplanungsgesetz womöglich nur mehr eine Totgeburt sein kann, weil es zu spät gekommen ist. Das sollte verhindert werden und wäre möglich, wenn wir von absolut sachlichen Überlegungen ausgehen und nicht auf Prestigestandpunkten bestehen, die ja wahrscheinlich bei dieser Frage keinen Sinn haben. Nun zur zweiten Frage. Sie betrifft die Ausführungen des Abg. Buchinger einschließlich seines Resolutionsantrages. Vorweg, Herr Kollege Buchinger, eine Bemerkung: Ich bin fasziniert von dem jugendlichen Elan, mit dem Sie sich in die Budgetdebatte geworfen haben. Das imponiert mir. Der jugendliche Stil, den Sie dabei entwickeln, der imponiert mir weniger, weil das - ich kenne ihn auch bei unseren Organisationen - mehr der Stil von Jugendorganisationen ist, in dam man dort Anträge stellt und auch argumentiert. Schauen Sie, sehr verehrte Damen und Herren, der Herr Kollege Buchinger hat hier eine historische Reminiszenz aus dem Jahre 1961 gebracht, hat dazu das Stenographische Protokoll des Landtages mitgehabt. Leider hat sich dann bei einem Zwischenruf, den ich machte, er möge das vorlesen, das Buch zusammengeschlagen und er war dazu nicht in der Lage. Ich habe mir gedacht, ein zweites Mal wird er sich nicht melden, daher will ich ihm nachhelfen. Ich habe also auch dieselbe Seite aufgeschlagen; es betrifft die Anträge zur Jugendsparförderung. Herr Kollege Buchinger, was ich mit dem jugendlichen Stil gemeint habe, ist, dass Sie aus zwei Spalten den letzten Absatz der Stellungnahme meines Kollegen Litschauer verlesen haben, und dann sagen Sie auf einige Zwischenrufe: Zur Begründung dafür hat er offensichtlich aus diesen und diesen Gründen - so haben Sie formuliert - gesagt - nicht offensichtlich -, was da drinnen steht. Und die Begründung, meine Damen und Herren, braucht man nur herunterzulesen; sie ist damals sehr klar gewesen. Litschauer stellt fest, daß sogar die Arbeiterkammer an sich diesen Gesetzesentwurf positiv beurteilt hat, jedoch einige Abänderungswünsche hatte und daß es dann auf Grund der damaligen politischen Situation in der Regierung zu keiner Einigung gekommen ist. Kollege Robl hat in seiner Rede darauf hingewiesen: er hat gesagt, der Herr Vizekanzler hat das beeinsprucht - alles in Ordnung, alles korrekt - und dann kam es zu einem ÖVP-Initiativantrag im Parlament. Der Antrag des Herrn Abgeordneten Robl, der Resolutionsantrag von damals, lautete: Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß der ÖVP-Initiativantrag im Parlament erledigt wird. Und hier hat der Kollege Litschauer erklärt: Das ist ein Novum in diesem Haus! Daß nämlich eine Behörde, die Landesregierung, sich einschalten soll, einen Parteiantrag im Parlament zur Erledigung zu bringen, das war neu. Umgekehrt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Was soll denn herauskommen? Im Parlament liegen - ich weiß die Zahl nicht auswendig - ein paar Dutzend Initiativanträge. Jetzt werden also beide Parteien Anträge stellen: ,,Die Landesregierung wird aufgefordert, die Initiativanträge zu einer Erledigung zu bringen." J a wie denn? Wie? Soll sich der Herr Landeshauptmann an der Spitze der Landesregierung ins Parlament begeben und die Klubs auffordern, dafür zu stimmen? Ich weiß gar nicht, ob er dort so ohne weiteres ein Mitspracherecht bekommen wird. Ja, wie soll es die Regierung machen? Soll sie schreiben? Meine Damen und Herren! Solche Anträge, wie sie damals gestellt worden sind, sind auf Parteitagen der politischen Parteisen absolut blich und gängig, auf Ihrem genauso wie auf unserem. Die Abgeordneten, die Parteivertretung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, daß dieser oder jener Antrag durchgeht. Ja schön Aber daß ein Landtag das machen soll, das war neu. Und das war die Begründung, warum wir es abgelehnt haben. Wenn also der Kollege Buchinger auf meinen Zwischenruf, als er zuerst sagte: Der Antrag ist abgelehnt worden, weil er von der ÖVP gestellt wurde! meinte, das stünde hier, so ist das wieder so eine jugendliche Unbekümmertheit gewesen. Er hat nicht gemeint: Weil er von der ÖVP im Parlament gestellt wurde. Es hat so ausgeschaut, als ob er hier von der ÖVP gestellt worden wäre. Deshalb hätten wir abgelehnt. Deswegen nicht! Sondern weil es sich drüben im Parlament um einen .reinen Parteiantrag gehandelt hat, deswegen waren wir der Meinung, daß wir dem Antrag nicht zustimmen können. Eis ist nicht einmal von einer Ablehnung etwas drinnen. Warum ich besonders darauf hinwebe? Deswegen, weil ich damit gleich zum zweiten Teil komme, zu dem jetzigen Resolutionsantrag. Erstens einmal, glaube ich, werden mir alle Damen und Herren, die etwas länger in gesetzgebenden Körperschaften sind, zustimmen, wenn ich darauf aufmerksam mache, daß es etwas ungewöhnlich ist, einen Resolutionsantrag mit zwei Seiten, vier Punkten, darunter einer mit vier Unterteilungen, mit dezidierten Formulierungen einer Körperschaft zur Abstimmung vorzulegen, die vorher von dieser Absicht gar nichts gewußt hat. Das heißt also: Um 12.30 Uhr wurde das in einer sehr netten, sympathischen Art vom Kollegen Buchinger verlesen. Wir haben nicht einmal ein Exemplar des Antrages bekommen. Durch die Güte des Büros wurde mir ein Stück zur Verfügung gestellt, damit wir uns den Antrag überhaupt haben anschauen können. Und nun wird gesagt: Jetzt stimmen wir über das ab Ich glaube, der 'Weg ist nicht richtig. Ich will jetzt gar nicht im Einzelnen – ich komme schon noch ein bißchen darauf zurück - etwas sagen. Es gibt eine Reihe von Punkten in diesem Antrag, über die man ohne weiteres reden kann, denen wir vielleicht sogar zustimmen könnten. Nur, meine Damen und Herren, alle diese Gedanken, die Sie da drinnen jetzt veröffentlichen, sind ja bei dem Verhandlungen der beiden Parteien auf Bundesebene schon seit Jahren Gegenstand der Diskussion und Auseinandersetzung. Wenn das so einfach wäre, Herr Kollege Buchinger: Am 25. Oktober wird man in den Landtag gewählt, am 4. Februar legt man den Antrag hin - und schon hat man das Problem gelöst, das Ei des Kolumbus gefunden! Das hätten ja ihre und unsere Freunde auf der Bundesebene auch schon gefunden. (Abg. Stangler: Unsere Freunde schon!) Die hätten das dann ja drei Jahre lang schon probiert. Sie versuchen ja die ganze Zeit, zu einem Ergebnis zu kommen. Ich glaube, sie sind sich jetzt sogar bereits näher, als sie es noch vor kurzer Zeit gewesen sind. Es schaut so aus, als ob sich nunmehr eine Einigung anbahnen würde. Jetzt sollen wir in Niederösterreich – so ist es nämlich hier gemeint - völlig unabhängig davon, was sich auf der Bundesebene ereignet - das steht sogar im Antrag da ohne Rücksicht darauf, ab es dort zu einer Einigung kommt, diese Grundsätze hier anwenden, und zwar in Ihrem ;Resolutionsantrag sehr taxativ ausgedrückt, nicht einmal beispielsweise, nicht demonstrativ, sondern taxativ: ,,Das ist anzuwenden!" Wenn ich es streng auslegen wollte, würde das heißen: ,,Und sonst nichts! Nur nach dem ist vorzugehen!" Denn es heißt nicht ,,insbesondere" oder so ähnlich, sondern es heißt: ,,Folgendes ist zu berücksichtigen: a, b, c, d und so weiter. Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass man bewußt oder unbewußt sogar einige Ungereimtheiten geschaffen hat. Ich mache Ihnen deswegen keinen Vorwurf - bei Gott nicht! Wahrscheinlich haben Sie nur sehr wenig Zeit gehabt, um diese Bestimmungen zusammenzustellen. In der Ziffer 2 heißt es, daß bei Eigentumswohnungen und Mietwohnungen nur physische Personen, deren monatliches Nettoeinkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet, berücksichtigt werden dürfen. Ich stimme dieser Bestimmung durchaus zu. Sind Sie sich Aber auch der Problematik bewußt, um die es auch auf der Bundesebene geht? Was werden Sie machen, wenn der Herr Müller, dem die Gemeinde mit Rücksicht darauf, daß er den von Ihnen aufgestellten Richtlinien entspricht, eine Wohnung zugewiesen hat, kurze Zeit später den Beruf wechselt und sein Einkommen steigt? Wird er gekündigt werden? Ein weiterer Punkt besagt, daß in erster Linie jene Leute 'zu berücksichtigen sind, die in der betreffenden Gemeinde hauptberuflich tätig sind. Einverstanden! Was geschieht aber, wenn der Betreffende eine Woche später seinen Arbeitsplatz wechselt? Verliert er dann seine Wohnung? Meine Damen und Herren! Sicherlich sind die Bestrebungen, die allen diesen Bestimmungen zugrunde liegen, sinnvoll, aber ihre Durchführung ist ungemein schwer. Müssen alle diejenigen, die kurze Zeit später, nachdem sie eine Wohnung erhalten haben, ihren Arbeitsplatz wechseln, gekündigt werden? Soll also der Arbeitsplatzwechsel die Kündigung zur Folge haben? Ich bin davon überzeugt, daß Sie das gar nicht anstreben. Aber der Wortlaut der Bestimmungen würde in einem solchen Fall eine Kündigung notwendig machen, denn ansonsten wäre ja der Grundsatz, daß der Betreffende gerade am Tage der Wohnungszuweisung in der Gemeinde hauptberuflich tätig sein muß, eine ,,Luftbestimmung". Anderseits kann es vorkommen, daß Leute, die nicht hauptberuflich, sondern nebenberuflich in der betreffenden Gemeinde tätig sind, sehr dringend eine Wohnung brauchen, zumal Sie - gestatten Sie, daß ich die Worte des § 66 JN gebrauche - schon seit Jahren den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen und somit ihren ordentlichen Wohnsitz dort haben In der Ziffer 3 heißt es schließlich, daß eine ähnliche Regelung euch bei den Zusatzfinanzierungen des Landes im Rahmen des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds Platz greifen soll. Ja, wie denn, Herr Kollege? Der Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds kennt gar keine Individualförderung, er fördert nur Gemeinden und Genossenschaften. Man weiß ja gar nicht, wer die zu bauenden Wohnungen einmal bekommen wird, denn diese Wohnungen vergibt doch die Gemeinde erst zu einem späteren Zeitpunkt. man müsste also schon anläßlich der Zuteilung der Mittel die Wohnungen, deren Bau geplant ist, vergeben. Das erinnert mich an folgenden bekannten Scherz: Ein junges Ehepaar blickt an der Stelle, auf de8r ein Haus errichtet werden soll, in die Luft und sagt: Dort oben, so etwa in acht Meter Höhe, im zweiten Stock, wird einmal unsere Wohnung sein. Das würde die Folge sein, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, daß die genannten Grundsätze auch auf die Zusatzfinanzierung anzuwenden sind. Ich bin davon überzeugt, daß Sie es nicht so gemeint haben. Aber diese Bestimmungen würden in dieser Form beschlossen werden, und die Landesregierung hätte dementsprechend vorzugehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da wir diesem Antrag nicht zustimmen können, werden Sie also einen Mehrheitsbeschluß fassen. Damit aber ja keine Legende entsteht, betone ich ausdrücklich, daß wir nicht dagegen Stimmen. In einer gesetzgebenden Körperschaft hat man leider nicht die Möglichkeit, zu erklären, daß man sich der Stimme enthält. Wir könnten allerdings den Saal verlassen, aber das würde nicht schön ausschauen und hätte keinen Sinn. Wir können wegen der vielen Ungereimtheiten und unausgegorenen Grundsätze nicht zustimmen. 'Da es sich bei dieser Angelegenheit um keine Prestigefrage, sondern um eine Regelung, die uns allen auf des Seele brennt, handelt, möchte ich Ihnen folgenden Kompremißvorschlag machen: Wir hätten nichts gegen einen Antrag einzuwenden, der ungefähr folgenden Wortlaut hat: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Bestimmungen der Landeswohnbauförderung beziehungsweise des Bundeswohnbauförderungsgesetzes 1954 dahingehend zu überprüfen, inwieweit es möglich ist, die betreffenden Mittel nach zweckmäßigeren Gesichtspunkten zu vergeben, um auf diesem Gebiet wirksamere Erfolge zu erzielen. Dagegen hätten wir nichts einzuwenden. Sie könnten dabei ohne, weiteres die Kriterien, die Kollege Buchinger dargestellt hat, als die Ihnen ' maßgebend erscheinenden Gesichtspunkte, mit denen sich die Landesregierung beschäftigen soll, darstellen. Sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte aber das Hohe Haus davor warnen, jetzt in dieser Frage einen bindenden Beschluß zu fassen, denn ich fürchte, in wenigen Wochen oder Monaten müßten die Landesregierung oder der Herr Landeshauptmann erklären, daß der Hohe Landtag zwar einen schönen Beschluß gefaßt hat, daß sich aber die Juristen vergeblich den Kopf darüber zerbrochen haben, wie dieser Beschluß durchgeführt werden soll. Also sind (Sie 60 gut und ändern Sie den Beschluß ab, oder wir kommen zu einer anderen Situation: Der Landtag faßt rein optische Beschlüsse, die zum Fenster hinausgehen, und ist sich bewußt, daß sie nicht realisierbar sind. Aber das wollen Sie und auch wir nicht! Daher führen Sie eine Änderung durch, der wir auch gerne zustimmen würden, die realisierbar ist und die vor allem der Landesregierung den Spielraum läßt, zu prüfen, worum es geht. Wenn wenigstens hier stehen würde: „Die Landesregierung wird aufgefordert, zu prüfen, ob folgendes möglich ist", so aber steht nur: ,,In diesem Gesetz ist folgendes zu berücksichtigen." Dann folgt die Formulierung auf zwei Seiten, nahezu wie bei einem Gesetz. Meine Damen und Herren! Ich darf abschließend noch einmal sagen, ich habe große Sympathie für den jugendlichen Elan des Kollegen Buchinger, das tut einem Haus gut, für die Form der Durchführung würde ich aber doch empfehlen, sich an die Gepflogenheiten einer Körperschaft zu halten. Man soll nicht, bevor nicht die Möglichkeit geboten wird, beratend daran teilzunehmen - das war in des Zeit von 12.30 Uhr bis 15 Uhr, miteinbezogen eine Mittagspause, nicht möglich -, solche Oktroibeschlüsse fassen, weil sie zu nichts führen. Ich bin fast versucht, nochmals - Kollege Mondl hat es schon getan - die eindrucksvollen Worte des Herrn Landeshauptmannes zu zitieren, wie er die Demokratie sieht, dieses Mitdenken und Mitberaten. Dazu aber, meine Damen und Herren, muß man auch die Möglichkeit geben und darf nicht mit so langen Überfallsanträgen kommen, bei denen man gar nicht in der Lage ist, sie durchzudenken und durch zu beraten. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Binder. Abg. BINDER: Meine Damen und Herren! Verzeihen Sie, daß ich mich zu Gruppe 6 nochmals zu Wort melde, und zwar im Zusammenhang mit meinem eingebrachten Resolutionsantrag zur Wohnbauförderung beziehungsweise Festsetzung der Länderquoten. Der Hohe Landtag hat in der abgelaufenen Periode, und zwar am 2. Juli 1964, einen ähnlichen Beschluß gefaßt, es erfolgte darauf seitens der Bundesregierung keine Antwort, und da seinerzeit der Antrag von beiden Fraktionen gezeichnet war, erlaube ich mir, Ihnen diesen Antrag neu formuliert als gemeinsamen Antrag der Abgeordneten Binder und Stangler wieder einzubringen, der lautet (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung vorstellig zu werden und dahin zu wirken, damit die durch die \Häuser- und Wohnungszählung 1961 im Zusammenhalt mit den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes 1954, BGBI. Nr. 153, bei der Festsetzung der Länderquoten für Niederösterreich sich ergebenden ungünstigen Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Auf dem diesbezüglich gefaßten Landtagsbeschluß vom 2. Juli 1964 wird hingewiesen." Ich bitte Sie, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Stangler . Abg. STANGLER: Hoher Landtag! Die Worte des Herrn Staatssekretärs Rösch veranlassen mich, zu dem Resolutionsantrag des Abg. Buchinger doch etwas zu sagen. Wenn Demokratie Diskussion ist, dann, Herr Abgeordneter, soll man vor allem bei einem jungen Abgeordneten nicht die Methode des Kasernenhofes in der Form anwenden: Es wird einer fertiggemacht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Was Sie hier gemacht haben, war eine mit Ironie und Zynismus gespickte Wortmeldung, wo einem jungen Mann immer wieder gesagt wind: ,,DU bist ja viel zu jung, um diese schwierigen Probleme ganz zu erkennen" und: ,,Ich fordere Sie auf, das doch zu überlegen, das ist falsch, das ist unrichtig, das ist nicht zweckmäßig" usw. Ein Resolutionsantrag ist kein Initiativantrag, ist auch keine Gesetzesgrundlage mit einer Paragraphenmäßigen Ordnung, die die Regierung zwingt, in einer bestimmten Form etwas durchzuführen. Es handelt sich um einen Resolutionsantrag, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, neuerlich bei der Bundesregierung dahin zu wirken, dass unter Hinweis auf einen Beschluß, den der Landtag am 11. Juni 1964 gefaßt hat, die der Wohnbauförderung dienenden Maßnahmen vereinheitlicht werden. Man nimmt also Bezug auf einen schon im Landtag gefassten Beschluß und gibt dazu einige Anregungen, die keinen Beschluß für die Durchführung darstellen. Das ist doch der Sinn eines Resolutionsantrages; ich habe noch nie gehört, daß ein Resolutionsantrag während der Budgetdebatte eine Bindung für die Regierung bedeutet hätte. Er stellt eine Aufforderung dar, im Sinne dieser Gedankengänge entweder im eigenen Rahmen der Landesregierung etwas zu unternehmen oder bei der Bundesregierung vorstellig zu werden. Es wird also Aufgabe der Landesregierung sein, soweit es ihr möglich ist, ibei der Bundesregierung diese Gedankengänge zu verfolgen. Im Prinzip handelt es sich bei der Wohnbauförderung um ein Problem, das in der Zweiten Republik leider bisher nicht befriedigend gelöst werden konnte. Die jungen Menschen nehmen es nicht zur Kenntnis der Kollege Buchinger ist ein Vertreter dieser jungen Generation, der erst vor wenigen Wochen geheiratet hat, der diese ganze Problematik kennt -, daß man sich zufrieden gibt und sagt, die Parteien verhandeln schon jahrelang darüber, aber man hat keine Lösung gefunden, weil die Frage zu schwierig ist. Mit dieser Darlegung bekommen wir keine Wohnungen für die junge Generation, die sich verehelichen und eine Familie gründen will. Ich glaube, daß jeder Appell über die Landesregierung an die Bundesregierung, an die Parteien und an das Parlament doch nur geeignet sein kann, zu versuchen, dass sich die Verantwortlichen im Parlament, in den Ausschüssen des Parlaments oder lauf der Ebene der Bundesregierung entschließen, doch ernstlich zu verhandeln, zu einem Abschluß zu kommen. Das ist der Sinn dieses Antrages, den wir auch in diesem Sinne vertreten, und ich glaube, man sollte gerade einen jungen Vertreter in so ernsten Fragen nicht mit Ironie und Zynismus abfertigen, das tut der Demokratie nicht gut. Daß Sie älter sind, Herr Staatssekretär, und daher mehr Erfahrung haben, ist selbstverständlich, aber das kann man einem jungen Mann nicht zum Vorwurf machen. Es wird nunmehr der Landesregierung obliegen, auf Grund dieser Anregung geeignete Schritte auf der Bundesebene zu unternehmen, und ich bitte daher, bei der Antragsabstimmung in diesem Sinne den Antrag zu verstehen und ihm die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Staatssekretär Rösch. Abg. Staatssekretär RÖSCH: Hohes Haus! Ich weiß nicht, wo der Herr Abg. Stangler aus meinen Ausführungen Zynismus, Ironie und Kasernenhofton herausgehört hat. Ich muß dem Hohen Haus überlassen, das zu beurteilen. Sollte aber wirklich der Eindruck entstanden sein, daß ich Herrn Abg. Buchinger mit Zynismus, Ironie und Kasernenhofton Fertigmachen wollte - übrigens liegt mir dieser Sprachgebrauch gar nicht -, so stehe ich absolut nicht an, mich zu entschuldigen, es war nicht meine Absicht. Ich würde von Ihnen, Herr Kollege Stangler, dieselbe Fairneß in einem anderen Fall erwarten. Es haben alle Herren zugehört, nur Sie haben meine Worte in die falsche Kehle bekommen. Verehrte Damen und Herren! Es geht gar nicht um den Resolutionsantrag an die Bundesregierung, Über den ich überhaupt nichts gesprochen habe. Über alles das, was als Resolution an die Bundesregierung gerichtet wurde und was sich auf den Beschluß des Landtages bezieht, habe ich überhaupt kein Wort gesprochen, sondern ich habe nur über die Punkte 2, 3 und 4 geredet, worin enthalten ist, was die Landesregierung in einem Gesetz zu berücksichtigen hat. Ich habe auf die dort enthaltenen Widersprüche aufmerksam gemacht. Ich glaube nicht, daß sich meine Fraktion entschließen kann, aus den von mir dargelegten Gründen diesem Antrag zuzustimmen. Damit keine Legendenbildung entsteht, möchte ich noch einmal dezidiert feststellen, daß wir nicht die von Ihnen vertretenen Grundsätze ablehnen, sondern nur der Meinung sind, daß es nicht angeht, auf der einen Seite die Bundesregierung aufzufordern, eine Regelung zu treffen, und auf der anderen Seite ohne Rückdicht darauf nach Ihren Gesichtspunkten diese und jene Beschlüsse zu fassen, die uns letzten Endes wieder dorthin bringen, wo wir begonnen haben. Es ergibt sich dann die Situation, daß man bei der Bundesregierung bis zum 30. Juni zu einer einheitlichen Regelung kommt, während das Land Niederösterreich abweichende Beschlüsse gefaßt und damit das Gesetz abgeändert hat. Das sind die Gründe, weshalb wir Ihrem Antrag nicht die Zustimmung geben können; wir werden aber auch nicht dagegen stimmen. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort kommt der Herr Landeshauptmann. Landeshauptmann Dipl.-Ing. Dr. FIGL: Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Erwarten Sie nicht, daß ich jetzt eine lange Rede halte. Ich will nur zu dem mir unterstehenden Kapitel 6 einige Bemerkungen machen. Sie alle, meine Damen und Herren, die zu diesem Kapitel das Wort ergriffen haben, haben zum Ausdruck gebracht, daß zuwenig Geld vorhanden sei. Jeder von Ihnen will von dem wenigen Geld selbstverständlich für sein Gebiet am meisten haben. Das Ist eine ganz natürliche Erscheinung und das gute Recht jedes Mandatars, anläßlich der Budgetdebatte im Landtag zu versuchen, seinen Standpunkt ins rechte Licht zu stellen. Es wurde sehr viel von der Raumplanung und der Bauordnung gesprochen. Ich brauche dem nichts hinzuzufügen. Wir 'benötigen eine Raumplanung, wir brauchen eine Bauordnung, und ich hoffe, daß es nicht mehr so lange dauern wird, als es schon gedauert hat, bis die entsprechenden Anträge dem Landtag zur Beschlußfassung vorgelegt werden können. Ich weiß, daß jedes Viertel bezüglich des Straßenbaues benachteiligt ist. Jedes Viertel! Bei dieser Gelegenheit fällt mir eine Begegnung im September des Jahres 1962 ein. Ich war erst kurze Zeit Landeshauptmann und beim deutschen Botschafter zu einem Mittagessen eingeladen, weil mich zwei bekannte Familien, die eben vom Urlaub zurückkamen, in Wien 'begrüßen wollten. Beim Mittagessen sagten mir der Herr Professor und seine Frau: ,,Herr Figl, jetzt sind Sie nicht einmal noch ein Jahr Landeshauptmann. Was haben Sie denn angestellt? Seit Sie die Straße asphaltieren ließen, ist die heilige Ruhe weg. Durch den starken Verkehr sind wir in unserer Arbeit gestört. Ich kann nicht mehr malen und er nicht mehr dichten." Und der anwesende Bundestagsabgeordnete erklärte mir: ,,Mein lieber Figl, jetzt komme ich schon acht Jahre mit meiner Familie hierher. Wenn aber nächstes Jahr die Straße nicht asphaltiert ist, sehen Sie uns nicht mehr." Der deutsche Botschafter sagte lächelnd zu mir: ,,Figl, was sollen wir da machen?!" So war es ungefähr heute bei dieser Debatte. Jeder Bezirk und jedes Viertel fühlt sich benachteiligt. Meine Damen und Herren! Wir kennen die Schwierigkeiten in, Niederösterreich ganz genau. Die anderen Bundesländer hatten es schon immer leichter, da sie, perzentuell gesehen, nicht annähernd so viele Straßen erhalten müssen wie wir. Die Zahlen sind ja schon geläufig: Wir haben mehr als 10.000 Kilometer Landesstraßen und 3000 Kilometer Bundesstraßen zu erhalten. Wenn ich die Gemeindestraßen und Feldwege hinzurechne, verehrte Damen und Herren, so sind es nicht ganz 40.000 Kilometer. Unsere Straßen aller Kategorien, angefangen von den Güterwegen, Feldwegen, Gemeindestraßen bis zu den Bundesstraßen, machen, aneinandergereiht, fast den Erdumfang aus. Sie können sich vorstellen, wie schwierig die Erhaltung eines solchen Straßennetzes ist. Ich halte an meinem Vorsatz, wie er im Fünfjahrplan enthalten ist, fest, dafür zu sorgen, daß im Laufe der Jahre für jede Dorfgemeinde eine zu den Hauptstraßen führende Straße staubfrei gemacht wird. Ich habe voriges Jahr in einer Gemeinde, zu der ich den Anschluß durchfuhren ließ und die zufällig keine ÖVP-Gemeinde, sondern eine SPÖ-Gemeinde war, folgendes erlebt: Der SPÖ-Bürgermeister sagte zu mir: ,,Herr Landeshauptmann, jetzt haben wir einen so schönen staubfreien Anschluß an die Hauptstraße. Das ist wunderbar und wir danken recht sehr. Es wäre jetzt aber unser Wunsch, auch die Ortsdurchfahrt zu asphaltieren. Das wäre das richtige!" Die ganzen Männlein und Weiblein des Ortes waren auf der Straße und setzten mir auch zu, die Straße zu asphaltieren, bevor die Baumaschinen fortgebracht werden. Der Bürgermeister erklärte noch, daß die Gemeinde einen Beitrag leisten würde und angesichts der vorhandenen Maschinen einen Kredit aufnehmen wolle. Er bat mich nochmals, der Gemeinde zu dem Gewünschten zu verhelfen. Es ist natürlich klar, daß jeder ein Opfer bringen muß. Wenn auch oft auf die eine oder andere Gemeinde hingewiesen wird, daß diese ihre Durchfahrt bezahlen müsse und jene sie bezahlt bekomme, so werden Sie bei näherem Hinsehen feststellen können, daß jede Gemeinde ihren redlichen Beitrag geleistet hat. Ich weiß, daß man nicht jeden Fall über den gleichen Leisten schlagen kann und so manche Kleinstgemeinde sich bemüht, im Laufe der Zeit ihren Verpflichtungen nachzukommen. Da aber das Steueraufkommen in den Kleingemeinden viel zu gering ist, können sie nicht die Wasserleitung und Kanalisation einrichten, ihren Schulverpflichtungen nachkommen und auch noch die Straßen asphaltieren. Daher sehen wir uns dafür ein, dass wir mit der freiwilligen Zusammenlegung von Gemeinden einen wesentlichen Schritt weitergehen, damit die Klein- und Kleinstgemeinden in die Lage kommen, Anschluß an die Erfordernisse der Zeit zu finden. Ich bin glücklich, daß sich zum Jahresende 18 Gemeinden zusammengeschlossen haben. Nach kaum fünf Wochen haben sich schon wieder einige Gemeinden zum Zusammenschluß bereit erklärt, und es wenden sich noch weitere Gemeinden melden, so daß die Zusammenlegungen Zug um Zug voranschreiten. Meine Damen und Herren! Ich kann heute keine Zusagen machen, ob ich eine gewisse Kilometeranzahl an Straßen in die Landeshoheit übernehmen und diesen oder jenen Straßenzug staubfrei machen kann. Ich muß mit den vorhandenen Mitteln genauestens kalkulieren, damit die begonnenen Bauten fortgesetzt und zum Teil vollendet werden können. Ich muß konsequent, um die Mittel ganz auszuschöpfen, richtig planen und jedes Straßenstück genauestens prüfen. Ich weiß, es wird jemand sagen: ,,Auf diese eineinhalb Kilometer kommt es doch nicht an!" Aber es summiert sich und dann werden aus den eineinhalb Kilometern hunderte. Niederösterreich hat es in Anbetracht seines großen Straßennetzes wahrhaftig nicht leicht. Ich habe viele Wochen gegenüber dem Bund keinen leichten Stand gehabt, den Interessen des Landes bezüglich der Bundesstraßen zum Durchbruch zu verhelfen. Man wollte uns mit dem Hinweis abtun, daß die Niederösterreicher ohnedies so viel für den Bau der Autobahn bekommen, und es war nicht leicht, dem Ministerium klarzumachen, daß die Autobahn keine niederösterreichische, sondern eine gesamtösterreichische Angelegenheit ist. Aus dem Umstand, daß die Autobahn zufällig durch Niederösterreich führt, kann man nicht eine Kürzung des Erhaltungsanteiles für die Bundesstraßen B ableiten. Ich habe nachgewiesen: Als das Hauptgewicht der Autobahnbautätigkeit in anderen Bundesländern lag, hat man das nicht so ausgelegt, wie man es bei uns auslegen wollte. Wir haben uns, glaube ich, erfolgreich durchgesetzt, und da darf ich meinen Herren in der Straßenbaudirektion danken. Es geht doch um die Erhaltung der Bundesstraßen. Mir geht es in erster Linie um die Bundesstraßen B, meine verehrten Damen und Herren, nicht um die Autobahn. Die Autobahn ist ein separates Kapitel. Es geht darum, dass man Bundesstraßen übernommen hat, uns aber nicht den Aliquoten Teil an der Benzinsteuer gegeben hat, der uns gebühren würde. Erst voriges Jahr ist es mir gelungen -heuer wieder -, zu erreichen, daß wir den gerechten Anteil beikommen, so daß wir nicht die Bundesstraßenerhaltung zum Teil auf Kosten der Landeshaupt- und Landesstraßen durchführen mußten. Wenn Sie von der Straßenführung gesprochen haben, meine Damen und Herren, dann möchte ich das Problem der Nord-Süd-Verbindungen berühren. Ich bin mir dessen bewußt: Wir haben jetzt die Längsfronten gezogen, die Längsverbindungen geschaffen; jetzt müssen wir die Querverbindungen in Angriff nehmen. Ich weiß, was mein Freund Kienberger gemeint hat, als er die Nord-Süd-Verbindungen erwähnte und sagte: ,,Jetzt brauchen wir auch die Melker Brücke!" Kollege Wüger hat gesagt: ,,Wir brauchen die Hainburger Brücke!" Wenn ich all diese Wünsche erfüllen würde, kämen wir zu folgender Situation: Wir haben die Greiner Brücke, dann haben wir in Persenbeug eine Brücke. Jetzt bauen wir in Melk eine Brücke. In Krems müssen wir eine Brücke errichten. (Ruf: In Korneuburg auch!) Die Kremser Brücke müssen wir errichten. Wenn wir die Schnellstraße vom Waldviertel herunterführen, um den Anschluß an die Autobahn zu erreichen, muß ich natürlich die Kremser Brücke, die in den Jahren 1945/46 von den Russen nur notdürftigst geflickt worden ist, dem modernen Verkehr entsprechend gestalten. Dann habe ich in Tulln die alte Brücke. Dann kommen wir nach Wien. Dann kommen die Korneuburger, dann kommen die Hainburger, und dazwischen, glaube ich, wird es noch Leute geben, die von Klosterneuburg gleich über die Donau wollen. Jetzt frage ich mich aber, meine Damen und Herren: Rechts haben wir die Autobahn; an die wollen wir alles anschließen. Die Schnellstraße wollen wir herunterführen, wir müssen das tun. Die Wachaustraße haben wir auch. Wollen wir einen modernen Verkehr. brauchen wir alle 30 Kilometer eine Donaubrücke mit Baukosten von 180 bis 200 Millionen Schilling. Das ist natürlich eine sehr, sehr schwierige Frage. Wenn Sie meine persönliche Meinung hören wollen, dann sage ich: Im Interasse der Einheit des Landes ist die vordringlichste die Hainburger Brücke, damit das Brucker Gebiet mit dem Marchfeld verbunden wird, weil wir dort doch die großen Zement- und Steinwerke haben. Dort ist ja für den Bedarf Wiens und des ganzen Landes das größte Schotterwerk überhaupt. Das Material kann man nicht auf die Dauer nur mit Schleppkähnen und der Rollfähre befördern. Das sind also Probleme, liebe Freunde, die wir in nächster Zeit in Angriff werden nehmen müssen. Es wird großer Überlegungen bedürfen, hier die richtige Rangordnung zu finden, die die Wirtschaftlichkeit, die Bevölkerungsdichte, die kulturellen und sozialen Belange entsprechend berücksichtigt. Herr Kollege Binder! Wir haben jedes Jahr über die Schaffung einer Unterfahrung oder Überfahrung in Schwechat gesprochen. Ich kenne dieses Problem. Sie wissen aber, dass das dortige, Bahngleise die Grenze zwischen Wien und Niederösterreich bildet. Verschiedene Rückfragen und Anfragen haben ergeben, daß die Gemeinde Wien kein Interesse an der Realisierung des erwähnten Projektes hat. Wien verfolgt die Pläne zur Schaffung einer Schnellstraße und zeigte sich daher bisher an der Schaffung einer Unter- oder Überführung in Schwechat desinteressiert. Meine verehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz die Frage des Wohnbaues streifen. Ich habe bisher immer den Standpunkt vertreten, daß man die verschiedenen Fonds, die die Wohnbauförderung – ganz gleich, welcher Art - betreffen, in die Kompetenz der neun Bundesländer überführen solle - diese Forderung haben wir auch in einer Länderkonferenz zum Beschluß erhaben -, da nach unserer Überzeugung die hierfür aufzuwendenden Beträge in den Ländern viel rationeller verteilt und eingesetzt werden könnten. Vergangene Woche habe ich im Interesse Niederösterreichs anläßilich einer Besprechung über die Verteilung dieser Mittel folgenden Standpunkt vertreten: Wir müssen darauf bestehen, daß die Zuweisungen nach dem Bevölkerungsschlüssel erfolgen müssen, weil das Land Niederasterreich einzig und allein den Bevölkerungsschlüssel als gerecht bezeichnen kann. (Beifall bei der ÖVP.) Alle anderen Verteilungsschlüssel bedeuten einseitige Bevorzugungen, die nicht vertreten werden können. Zum Wohnungsbedarf möchte ich folgendes feststellen: Man weiß, daß viele Wohnungen noch leer stehen, weil sie dem Geschmack der Wohnungssuchenden nicht entsprechen. Viele Leute wollen nicht mehr in der ebenerdigen Wohnung bleiben, sie wollen ein modernes Haus. Sie schmunzeln und denken wahrscheinlich an das, woran ich denke: Viele Menschen waren seinerzeit glücklich und stolz, eine Wohnung erhalten zu haben. Heute sprechen sie aber von einem wirklichen Notstand und würden ihre Wohnung am liebsten „wegrasieren". Aber in diesen Fällen ist nach unseren Gesichtspunkten absolut kein Notstand gegeben. Meine Damen und Herren! Wir kennen alle Schwierigkeiten, die Sie im Zusammenhang mit der Erstellung des Budgets der Gruppe 6 haben. Denn alle Ihre Freunde fragen Sie: Was hast du durchgesetzt? Ich kann heute nur feststellen: Wir müssen uns bemühen, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, das Auslangen zu finden. Unser Bestreben muß es aber sein, die Mittel so zu verteilen, daß wirklich kein Bezirk und kein Viertel bevorzugt oder benachteiligt wird. Es soll mir keiner Kritik daran üben, daß für diese oder jene abgelegene Gemeinde Straßen von zwei oder drei Kilometer Länge gebaut worden sind, wenn es darum geht, den Kindern dieser Dörfer - ich habe momentan drei bestimmte Gemeinden in Erinnerung - die Möglichkeit zu verschaffen, die Hauptschule zu besuchen. Der Postautobus fährt normal. Er wäre zeitgerecht zu Schulbeginn und nach Schulschluß vorhanden. Die Straßen waren aber so desolat, dass die Postdirektion gesagt hat, wir ruinieren unsere Autos nicht. Macht zuerst die Straßen, dann wird der Omnibus diesen Umweg machen und dann nehmen wir von diesen drei Dörfern die Kinder auch mit. Das war also keine Bevorzugung von Gemeinden, sondern eine Verpflichtung, daß diese Kinder auch in die Lage kommen konnten, höher Qualifizierte Schulen zu besuchen, um im Bildungsniveau nicht zurückzubleiben. Wir müssen solche Kleinigkeiten, die soziologisch gesehen von ungeheurer Wichtigkeit sind, richtig einschätzen, und deshalb wollen wir uns bemühen, mit den vorhandenen Mitteln von heute das Beste zu leisten. Wir wollen uns auch bemühen, jede Chance zu nützen, um zusätzliche Mittel zu beikommen. Bevor ich aber heute das letzte Wort sage, möchte ich der Straßenbaudirektion, allen Beamten und vor allem den braven Straßenwärtern unseres Landes Niederösterreich herzlichen Dank sagen. Ich weiß um die Arbeit, die diese Menschen vom 4. bis 7. Jänner geleistet haben. Drei Tage und drei Nächte waren sie ununterbrochen im Einsatz. Wie mir Freunde aus dem Waldviertel erzählt haben, war es auch in den letzten Tagen und gestern so. Wenn diese Menschen, um den Nächsten zu helfen, bereit sind, bei Nacht den Schneepflug und die Schneefräse zu führen, wenn sie mit einem heißen Tee und einer halben Stunde Ruhe zufrieden sind, dann gebührt ihnen, so glaube ich, auch der Dank des Hohen Hauses und der Dank des ganzen Heimatlandes, denn sie leisten damit nicht nur Dienst am Nächsten, sie sind damit auch die Schützer der Gesundheit unserer Bewohner und Helfer der Wirtschaft unseres Heimatlandes Niederösterreich. (Beifall im ganzen Haus.) PRÄSIDENT WEISS: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte auf (das Schlußwort )und bitte um Abstimmung. PRÄSIDENT WEISS: Zur Abstimmung liegen vor die Gruppe 6, Bau-, Wohnungs und Siedlungswesen, und die Resolutionsanträge der Abg. Marsch, Dipl.Ing. Robl, Wüger-Binder, Binder, Binder-Wüger, Buchinger, Kienberger-Fichtinger und der in abgeänderter Form vorliegende Resolutionsantrag der Abg. Binder-Stangler. Ich lasse zunächst über die Gruppe 6, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, und sodann über die zu dieser Gruppe vorliegenden Resolutionsanträge abstimmen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, seinen Antrag zur Gruppe 6, Bau, Wohnungs- und Siedlungswesen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, zu stellen. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle den Antrag, die Gruppe 6, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, mit Einnahmen im ordentlichen Voranschlag von 115,2161.900 Schilling und Ausgaben im ordentlichen Voranschlag von 432,7132.900 Schilling und mit Einnahmen im außerordentlichen Voranschlag von 19,000.000 Schilling und Ausgaben im außerordentlichen Voranschlag in Vollziehungsstufe I mit 79,800.000 Schilling und in der Vollziehungsstufe II mit 27,750.000 Schilling zu genehmigen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung einzuleiten. PRÄSIDENT WEISS (nach Abstimmung über den ordentlichen Voranschlag der Gruppe 6 in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen. (Nach Abstimmung über den außerordentlichen Voranschlag der Gruppe 6 in Erfordernis und Bedeckung:) Angenommen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter um Verlesung des Resolutionsantrages des Herrn Abg. Marsch. (Geschieht.) (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Marsch, betreffend die Bekanntgabe an den Gemeinsamen Bauausschuß und Verfassungsausschuß, welche Interessen der Raumplanung nach sachlichen Gesichtspunkten zuzuordnen wären:) Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Dipl.-Ing. Robl, betreffend die Oberlassung der Mineralölsteuer ohne Bundeszuschlag an die Länder und Gemeinden:) Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Herren Abg. Wüger und Binder, betreffend die Errichtung einer Donaufähre zwischen Haslau an der Donau und Hainburg an der Donau:) Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag in abgeänderter Form der Herren Abg. Binder und Stangler, betreffend die Abschaffung der ungünstigen Auswirkungen bei Festsetzung der Länderquoten für Niederösterreich:) Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Herren Abg. Binder und Wüger, betreffend die Ausstattung der Preßbaumer Bundesstraße mit einer Unterführung:) Angenommen PRÄSIDENT WEISS: Ich bitte den Herrn Berichterstatter nunmehr um Verlesung des Resolutionsantrages des Herrn Abg. Buchinger. (Geschieht.) (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrug des Abg. Buchinger, betreflend Wohnbauförderungsmaßnahmen:) Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Abg. Kienberger, Fichtinger, Janzsa, Dipl.-ing. Robl und Hirsch, betreffend Errichtung von Donaubrücken bei Melk und Korneuburg:) Angenommen. PRÄSIDENT WEISS: Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Anzenberger, zur Gruppe 7, öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, ordentlicher Voranschlag und außerordentlicher Voranschlag, zu berichten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! In der G r u p p e 7, öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, betragen die ordentlichen Ausgaben S 160,378.700 und die Einnahmen S 50,603 000 so daß sich ein Nettoerfordernis von S 109,775.700 ergibt. In dieser Gruppe kommen die Gebarungsvorgänge zur Verrechnung, welche sich auf die öffentlichen Einrichtungen, die Förderung der Land- und Forstwirtschaft, die Einrichtungen zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft, die Förderung der gewerblichen Wirtschaft, die Fremdenverkehrsförderung und sonstige Aufwendungen dieser Art beziehen. Die Ausgaben umfassen 8,4 Prozent der Gesamtausgaben des ordentlichen Teiles des Voranschlages gegenüber 6,4 Prozent im Vorjahr. Die Ausgabensteigerung beträgt rund 46,5 Millionen Schilling, wovon 1,5 Millionen Schilling den. Personalaufwand betreffen. Von bisher im außerordentlichen Teile veranschlagten Kreditbeträgen werden insgesamt 15,550.000 Schilling in den ordentlichen Teil übernommen. Des, weiteren wurden die Ansätze der meisten Förderungsbeiträge erhöht. Dies ergibt Mehraufwendungen von 17,500.000 Schilling. Erhöhungen zeigen weiters die Voranschlagsansätze 7312-61, Förderung von Maßnahmen für die Verbesserung von Land- und Forstarbeiterwohnungen, um 500.000 Schilling, 7313-64, Bangseuchenbekämpfung, um 150.000 Schilling, 7319-661, Notstandmaßnahmen und Unterstützungen, soweit sie aus zweckgebundenen Einnahmen gegeben werden, um 1,100.000 Schilling, 7410-61, Sachaufwand der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen, um 700.000 Schilling, 7410-750, Beitrag zum Personalaufwand der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen, um 1,600.000 Schilling, der Sachaufwand der bäuerlichen Fachschulen um 900.000 Schilling, die Gebarung der Bauhöfe um 1,500.000 Schilling und 79-62, Aufwendungen für das Feuerlöschwesen, um 1,000.000 Schilling. Die Mehrbeträge bei Voranschlagsansatz 7319~661, bei der Gebarung der Bauhöfe und bei Voranschlagsansatz 79-62 ergeben sich aus der Erhöhung der entsprechenden zweckgebundenen Einnahmen. Neu eröffnet wurden folgende Voranschlagsansätze: Voranschlagsansatz 733-63, Beiträge zur Erhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Wegbauten, mit 1,000.000 Schilling, Voranschlagsansatz 7411, Internate der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen, mit 685.000 Schilling und 79-63, Beitrag zur Ausbildung von Dorfhelferinnen für Familienhilfe, mit 500.000 Schilling. Hinsicht ich der Kosten der Internate der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen sei bemerkt, daß diesem Ausgabenansatz gleich hohe Einnahmen entgegenstehen. Die Einnahmen erhöhen sich um 4,6 Millionen Schilling. Darunter fällt die Einnahmengebarung der Internate der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen, der bäuerlichen Fachschulen, der Bauhöfe und der Fonds. Wie verschiedene Ansätze der Gruppe 6 stellen auch die Beiträge zu den Kosten der Be- und Entwässerung Landesbeiträge dar, neben welchen Bundes- und Interessentenbeiträge für die einzelnen Bauvorhaben geleistet werden. So können mit den acht Millionen Landesbeiträgen Bauvorhaben in der Höhe von 27,2 Millionen Schilling durchgeführt werden. In der Gruppe 7 sind die außerordentlichen Ausgaben in der Vollziehungsstufe I mit 56,700.000 Schilling, die Einnahmen mit 17,950.000 Schilling und in der Vollziehungsstufe II die Ausgaben mit 25,250.000 Schilling veranschlagt. PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Simlinger. Abg. SIMLINGER: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aufgabe des landwirtschaftlichen Wasserbaues ist es, durch geeignete Maßnahmen einen gesunden Wasserhaushalt in unserem Boden zu gewährleisten, damit unsere Kulturpflanzen sich gut entwickeln können. Die Erhebungen seit 1948 haben ergeben, daß 100.000 Hektar zu entwässern und 50.000 Hektar zu bewässern sind, aufgeteilt auf das ganze Land Niederösterreich. Bisher wurden 15.000 Hektar entwässert und 40.000 Hektar bewässert. Für diesen Zweck hat das Land 10 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt, sie wurden auch für diese gigantischen Vorhaben verbraucht. Wir haben jährlich regelmäßig Verluste von zirka 1000 Hektar landwirtschaftlichen Bodens, sei es infolge Straßenbauten, Errichtung von Fabriksanlagen, für Wohnbauzwecke usw. Daher ist es ein Gebot unserer Zeit, unsere nassen Böden zu entwässern. Es ist dies eine Lebensnotwendigkeit vor allem für die Bauern im Waldviertel und im Alpenvorland. Nehmen wir ein Beispiel. Ein Bauer hat 15Hektar. Der Betrieb wäre fast lebensfähig; er hat aber davon 10 Hektar nassen Boden, die er nicht richtig bearbeiten kann, die fast keinen Ertrag abwerfen, nur 20 Prozent von dem, was sie abwerfen könnten. Würden diese Böden entwässert, dann hätte er die Möglichkeit, dort zu bleiben, ansonsten muß er seinen Besitz verlassen. Es wäre daher sehr an der Zeit, daß sich das Land bemüht, Mittel und Wege zu schlaffen, damit dieser Bauer dort bleiben kann, daß seine Gründe entwässert werden. Wir wissen ja: Pro Hektar betragen die Kosten der Entwässerung 8000 bis 12.000 Schilling. Das Land gewährt einen Zuschuß von 40 Prozent. Das ist bestimmt eine große Hilfe. Aber, Hohes Haus, früher hat das Land 60 Prozent und auch 70 Prozent gegeben. Damals war es leichter. Es ist unbedingt erforderlich, diese Ansätze im Bergbauerngebiet zu erhöhen, um die Bergbauern krisenfester zu machen. Eine richtige Besitzfestigung könnte die Bauern veranlassen, dort zu bleiben. Noch eine weitere Form der Besitzfestigung wäre notwendig. Die Grundzusammenlegung ist eine Vorbedingung für die Entwässerung. Auch um den Einsatz von Maschinen zu ermöglichen, ist es unbedingt erforderlich, solche Maßnahmen durchzuführen. Wir hoffen, daß in Zukunft mehr Mittel vom Land zur Verfügung gestellt werden können, um unsere Entwässerung und Bewässerung durchführen zu können. Besonders möchte ich bitten, die Ansätze für unsere Bergbauern zu erhöhen, die ja schwer um ihre Existenz ringen. Dort sind die Mittel sehr gut angelegt und würden in Zukunft reiche Zinsen bringen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Mondl. Abg. MONDL: Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Seit ich die Ehre habe, diesem Hohen Haus anzugehören, befasse ich mich mit Feuerwehrproblemen und auch mit dem Katastrophenschutz. Der eigentliche Fachmann und aktive Feuerwehrmann, der Abgeordnete Scherrer, ist ja mittlerweile aus unserem Forum ausgeschieden, und ich weiß nicht, ob in den Reihen der Österreichischen Volkspartei auch unter den Neuen ein junger Abgeordneter ist, der sich ebenfalls mit dieser Materie beschäftigt oder sogar aktives Mitglied der Feuerwehr ist. Ich halbe jedenfalls mit großer Aufmerksamkeit nicht nur in den vergangenen Jahren, sondern besonders im letzten Jahr die organisatorische und leistungsmäßige Aufbauarbeit der Feuerwehr verfolgt und bin von dem derzeitigen Stand - das muß ich ehrlich gestehen - tief beeindruckt. Ich hatte nämlich die Möglichkeit, das Feuerwehrwesen nicht nur hier in Niederösterreich und im übrigen Österreich kennenzulernen, sondern Gelegenheit, auch im Ausland die Entwicklung zu verfolgen und die dortigen Einrichtungen eingehendst zu studieren. Ich muß feststellen: Wir marschieren in Niederösterreich weit an der Spitze! Die Gründe, warum dies möglich war, sind verschiedenartig. Ich glaube, der wesentlichste Grund ist der, dass die niederösterreichischen Feuerwehren ein Kommando besitzen, welches sehr gut zusammenarbeitet und die organisatorischen und technischen Aufgaben vollkommen beherrscht und meistert. Ein weiterer wesentlicher Grund dürfte darin liegen, daß die Organisation, der Ausbildungsstand und die Leistungsfähigkeit der Feuerwehrmannschaften nahezu die Grenzen des Möglichen erreicht haben. Der Idealismus und die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehrmänner sind grenzenlos! Ich erinnere mich an eine Marschübung, die am Krampustag, also im Dezember, im nördlichen Niederösterreich abgehalten wurde. An dieser Übung haben einige Hundert Feuerwehrmänner teilgenommen. Die Temperatur betrug null Grad, gegen den Abend sogar minus ein Grad. Es war wirklich bewunderswert, mit welchem Idealismus, mit welcher Ausdauer die Feuerwehrmänner auf den offenen Wagen und Motorrädern nicht eine Stunde, sondern sechs und sieben Stunden lang ausgeharrt haben. Diese Leistungen wurden durch die umfassende Schulung der Chargen und durch das ständige Training bei den Feuerwehrwettkämpfen erreicht. Man muß der gesamten Feuerwehr Niederösterreichs, sowohl dem Kommando als auch den Feuerwehrmännern, für die sportlichen Leistungen, vor allen Dingen aber für die im Einsatz vollbrachten Leistungen, für die unzähligen Stunden, die sie ihrem Dienste opferten, den herzlichsten Dank sagen. (Allgemeiner Beifall) Trotz dieses hohen Leistungsstandes hat die niederösterreichische Feuerwehr mit großen Problemen zu kämpfen. Es geht vor allem um den weiteren Ausbau von Feuerwehrstützpunkten unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der kleinen Ortsfeuerwehren. Ich habe vor vier oder fünf Jahren von diesem Rednerpult aus darauf aufmerksam gemacht, daß das Feuerwehrwesen langsam, aber sicher die Grenzen der bisherigen Organisation sprengt und daß man daran denken müsse, all diese Probleme von anderen Gesichtspunkten aus zu betrachten. Ich wurde vom damaligen Landtagsabgeordneten Scherrer, der ein Fachmann auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens ist, dahingehend belehrt, daß die Grundfesten der Organisation der Feuerwehren, die auf dem Prinzip der Freiwilligkeit basieren, bereits seit hundert Jahren bestehen und man daran nicht rütteln darf, Ich hatte nie die Absicht, an den Grundfesten des Prinzips der Freiwilligkeit zu rütteln. Ich bin lediglich der Meinung gewesen, daß man das Feuerwehrwesen nicht ziel- und planlos aufbauen darf, daß die Angelegenheit der reinen Orts- und Stadtfeuerwehren schön langsam zu existieren aufhört. Deswegen muß man daran denken, einen anderen organisatorischen Aufbau zu vollziehen. Dieser Ausbau hat sich im Schoße der Freiwilligkeit und kraft der Möglichkeiten, die das Katastrophenhilfsdienstgesetz bietet, schön langsam vollzogen. Aber die Möglichkeiten für eine Regelung sind noch nicht ausgeschöpft worden. Ich fordere schon seit Jahren immer wieder ein wirklich modernes Feuerwehrgesetz, welches die Grundlage der Organisation sein müßte. Auch der Aufbau der F- und B-Abteilungen. mit ihren Bereitschaften geht unter gleichzeitiger Vervollständigung des Nachrichtenwesens wohl sehr gut vor sich, macht aber euch in finanzieller Hinsicht große Schwierigkeiten. Die Ausrüstungen des Sonderdienstes, Sprengdienstes, Tauchdienstes und Strahlenschutzdienstes - ich unterstreiche letzteren besonders, weil diese Angelegenheit in den Zivildienst hineinspielt kosten natürlich sehr viel, daher hat die Feuerwehr auch auf diesem Gebiet große finanzielle Sorgen. Ein ganz besonderes Problem bedeuten aber in Niederösterreich die steigenden Ölunfälle. Besondere Gefährdungen sind im Raum des Weinviertels, wo sich ja das Erdölgebiet befindet, feststellbar; leider gilbt es Aber keinerlei richtiggehende Vorkehrungen. Ich möchte mir daher erlauben, zu diesem Problem einen Resolutionsantrag zu stellen, der lautet (liest): Der Hohe Landtag wolle 'beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, mit Rücksicht auf die immer häufiger werdenden Unfälle, bei denen Öltankfahrzeuge beteiligt sind, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit die für die Allgemeinheit drohenden Gefahren verhindert werden. Die ganze Problematik - ich habe mir schon erlaubt, darauf im Finanzausschuß hinzuweisen - liegt nicht nur bei der Feuerwehr oder beim Roten Kreuz, sie ist auch beim Zivilschutz feststellbar. überall wurde der Rahmen gesprengt, überall ist es notwendig, mit neuen technischen und mannschaftsmäßigen Voraussetzungen zu arbeiten. Ich glaube daher, daß es unbedingt notwendig ist, diesem ganzen Fragenkomplex zu Leibe zu rücken und ihn zu ordnen. Es ist ja letztlich auch ein finanzielles Problem und es geht nicht an, daß - wenn ich es richtig verstanden habe -, so wie bisher, die Gemeinden und Wehren - nur für die Feuerwehr - 40 Millionen Schilling und das Land 10 Millionen Schilling aufgebracht haben. Der Ruf nach mehr Geld ist begreiflich, denn die Funkstationen, die F- und B-Züge verschlingen Millionen. Sie werden gebraucht, sie sind notwendig, man weiß aber leider nicht, aus welcher Tasche die Finanzierung erfolgen soll. Die zuständigen Regierungsmitglieder sowohl des Bundes als auch der Länder versuchen, aus irgendwelchen Fonds Mittel bereitzustellen. Dazu kommt noch, dass bei der Überschneidung der verschiedenen Angeleigenheiten doppelte Ausgaben erwachsen. Wenn man beispielsweise genau wüßte, wieweit der Selbstschutz im Zivilschutz geht, wieweit die Ausrüstung dort dient oder welche Mittel man überhaupt investieren muß, wenn man wüßte, wo der richtige überörtliche Sanitätsdienst und wo der überörtliche Einsatz der Feuerwehr richtig zu funktionieren beginnt, dann würde eine Budgetierung auf diesem Gebiet viel zweckmäßiger, einfacher und, meiner Meinung nach, auch billiger sein, denn das Experimentieren kostet nun einmal viel Geld. Ich glaube im Namen aller sprechen zu dürfen, wenn ich sage, dass eine Koordinierung auf diesem Gebiet eine unbedingte Notwendigkeit ist. Sie brauchen keine Sorge zu haben, daß ich wieder einen Resolutionsantrag einbringe auf Schlaffung eines neuen Feuerwehrgesetzes. Ich bin der Meinung, daß man mit Ernst darangehen muß, nicht nur den Fragenkomplex der Feuerwehr, sondern auch den des Roten Kreuzes und des Zivilschutzes, nämlich den überörtlichen Einsatz im Katastrophendienst und im Selbstschutz der Bevölkerung, zu regeln. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT WEHRL: Zu Wort gelangt Herr Abg. Rabl. Abg. RABL: Hoher Landtag! Ich möchte mich in der Gruppe 7 mit dem Abschnitt 73, Förderung der Landwirtschaft, und hier besonders mit der Besitzfestigung beschäftigen. Die Zielsetzung einer Landwirtschaftsförderung, die auch im Landwirtschaftsgesetz festgelegt ist, gilt - wie wiederholt betont wurde - der Erhaltung eines gesunden und leistungsfähigen Bauernstandes und damit der Aufrechterhaltung der Wirtschaftskultur und gesellschaftspolitischen Funktion der Bauernschaft. Die Hauptaufgabe der Landwirtschaftförderung liegt, zum Unterschied von der Nachkriegszeit, nicht mehr in einer Steigerung der Ausweitung der landwirtschaftlichen Produktion, sondern vorwiegend in der Existenzsicherung der bäuerlichen Betriebe. Das soll aber nicht bedeuten, daß auf Produktionsförderung verzichtet werden kann, sondern daß die Produktionsförderung den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen im Hinblick auf eine dauerhafte Existenzsicherung unterzuordnen ist. Mit Ausnahme gewisser Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verbesserung der Grundlagen der Betriebe, wie Verkehrserschließung, Elektrifizierung, Grundzusammenlegung, Wasserversorgung usw., der Absatzfördernden Maßnahmen sowie der Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung kommt daher besonders für die wirtschaftlich nachholbedürftigen Betriebe nur die betriebswirtschaftlich ausgerichtete Form der Förderung als ziel führend in Betracht. Hierbei sind, falls notwendig, sämtliche der Landwirtschaftsförderung zur Verfügung stehenden Maßnahmen unter Berücksichtigung ihrer Dringlichkeit, konzentriert auf regionale und spartenmäßige Schwerpunkte und verbunden mit einer entsprechenden Betriebsberatung, durchzuführen. Liegt auch der Schwerpunkt in der Förderung der hauptberuflichen Landwirte, so sind doch auch landwirtschaftliche Betriebe mit über und untergeordnetem Nebenerwerb, ja im Einzelfall selbst berufsfremde Betriebe mit Landwirtschaft als Nebenerwerb, in der Förderung zu berücksichtigen, wenn dies im Interesse der Landwirtschaft im örtlichen Bereich liegt. Ausdruck der Existenzsicherung und des wertmäßigen Förderungserfolges ist die Höhe des Gesamteinkommens der bäuerlichen Familien. Da besonders in den ungünstigen Produktionsgebieten eine Lösung der bäuerlichen Existenzfrage eng mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der ländlichen Räume verbunden ist, gewinnt eine vernünftig ausgerichtete, die Belange der Landwirtschaft berücksichtigende und die gesamte Wirtschaft umfassende Regionalpolitik daher ständig an Bedeutung. Die Landwirtschaft hat sich deshalb aktiv in die Fragen der Regional- und Raumplanung einzuschalten; dies ist auch bei der Landwirtschaftsförderung und besonders bei der Förderung der Bergbauernbetriebe zu berücksichtigen. Je gefestigter der landwirtschaftliche Teil eines solchen Betriebes ist, desto mehr kann der wertvolle bäuerliche Waldbesitz geschont werden, aus dem leider in den letzten eineinhalb Jahnzehnten ansehnliche Holzmengen zur Finanzierung landwirtschaftlicher Investitionen entnommen werden mußten. Der Verpflichtung der Behörden, durch Bereitstellung von zinsverbilligten Krediten und Beiträgen die notwendigen Investitionen zu erleichtern und die Betriebe konkurrenz- und existenzfähig zu erhalten, steht aber auch die Verpflichtung des Bauernstandes gegenüber, ebenfalls die zur Erreichung des Förderungszieles notwendigen geistigen und auch materiellen Leistungen zu erbringen. Die Förderung ist in jedem Fall nur ein Beitrag zur Selbsthilfe und daher ohne eine tatkräftige Mitarbeit des Betriebsleiters und Betriebsinhabers erfolglos. Letzten Endes sind es der Lebenswille, die fachliche Tüchtigkeit sowie die geistige Einstellung eines jeden Bauern und seiner Familie, die aber das künftige Schicksal der Bauernschaft entscheiden. Die Besitzfestigungsaktion zählt wohl zu den wichtigsten Maßnahmen in der Landwirtschaftsförderung. Das Ziel der Besitzfestigung ist es, an sich lebenswichtige und lebensfähige, jedoch derzeit wirtschaftlich gefährdete Betriebe durch konzentrierten und auf die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse ausgerichteten Einsatz sämtlicher Förderungsmittel derartig zu festigen, dass letzten Endes der Betriebserfolg wesentlich verbessert wird. Das soll heißen, daß durch ein entsprechendes Einkommen je Familienarbeitskraft eine nachhaltige Existenzsicherung erreicht wind. Für die Besitzfestigung sind im Finanzvoranschlag 1965, der für die Förderung der Landwirtschaft 111,432.000 Schilling bereithält, insgesamt 1,2 Millionen Schilling eingesetzt. Leider ist dieser Betrag etwas geringer als im Jahre 1964, wo 1,4 Millionen Schilling veranschlagt waren. Ich glaube aber trotzdem, sagen zu dürfen, dass dieser Betrag von 1,2 Millionen Schilling vielen existenzgefährdeten bäuerlichen Familien eine Hilfe bringen wird, den großen Unterschied zwischen den ungenügenden Preisen der landwirtschaftlichen Produkte und den hohen Betriebskosten in der Landwirtschaft auszugleichen. Auch auf Bundesebene sind im Grünen Plan 32 Millionen Schilling für die Besitzfestigung vorgesehen. Ich möchte heute noch auf eines hinweisen: Es hat mich als jungen Bauern befremdet ich glaube, vielen Tausenden jungen Bauern in Österreich ist es ebenso ergangen dass derartige Aktionen drüben im Hohen Haus am Ring von einem Sprecher der zweiten Regierungspartei in einer Art und Weise ausgelegt wurden, die einer Zusammenarbeit aller Berufsschichten in Österreich nicht 5örderlich ist und, man kann fast sagen, für die Bauernschaft diskriminierend gewirkt hat. Ein Nationalrat der Sozialistischen Partei hat am 9. Dezember zum Kapitel Landwirtschaft erklärt, daß die österreichische Landwirtschaft durch die Mittel des Grünen Planes, die Zuweisungen des Bundes an die verschiedenen sozialen Einrichtungen, die Preisstützungen und dergleichen abzüglich des Beihilfenfonds zur Kinderbeihilfe einen Betrag von insgesamt 6,2 Milliarden Schilling zur Verfügung hat. Auf die 202.792 vollerwerbstätigen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich umgerechnet, ergibt das pro Betrieb einen monatlichen Durchschnitt von 2190 Schilling. Wenn nun derselbe Sprecher weiter ausführt, daß dieser Betrag noch um 90 Schilling höher liegt als das Durchschnittseinkommen eines Arbeiters, so glaube ich, klingt das so, als ob ein österreichischer Bauer für das Nichtstun an geschenkten Staatsgeldern monatlich um 90 Schilling mehr erhält, als ein Arbeiter Lohn für seine Arbeit. Die Bauernschaft verdient den Dank und die Anerkennung der gesamten Bevölkerung Österreichs und auch wir anerkennen die Leistungen aller Bevölkerungskreise. Hohes Haus! Geben wir aber fauch den vielen Bauerntöchtern und Bauernsöhnen durch unsere Arbeit die Zuversicht, daß der Bauernstand in Österreich noch eine lebenswerte Zukunft hat. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT WEHRL: Zu Wort gelangt Herr Abg. Sigmund. Abg. SIGMUND: Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte die Absicht, zu einer Ansatzpost des außerordentlichen Voranschlages zu sprechen, die mir besondere Freude macht, da sie für die Tierkörperverwertungsanstalt 10 Millionen Schilling vorsieht. Gerade die Mitglieder des Finanzkontrollausschusses haben des Öfteren auf die Wichtigkeit einer zentralen Tierkörperverwertungsanstalt hingewiesen. Im Hinblick auf den bereits vorhandenen Voranschlagsansatz wollen wir hoffen, daß auf die Durchführung der Planung nicht allzu lange gewartet werden muß. Ich will es mir daher heute ersparen, weitere Worte darüber zu verlieren, da wir ja wahrscheinlich die Möglichkeit haben werden, bei Einbringung der Vorlage zur Errichtung einer zentralen Tierkörperverwertungsanstalt hier im Haus Stellung zu nehmen. Ich möchte mich aber in der Gruppe 7, wie alljährlich, 'mit dem Fremdenverkehr beschäftigen. Bereits in der Gruppe 3, Kulturwesen, und ganz besonders in der Gruppe 6, Ausbau unserer Straßen, haben sehr viele Redner auf die Wichtigkeit des Fremdenverkehrs hingewiesen. Wir alle wissen, dass gute Straßen die Voraussetzung für einen steigenden Fremdenverkehr bilden. Das Fremdenverkehrsjahr 1964 ging mit einer durchaus erfreulichen Tendenz zu Ende. Wie wir aus der lebten Statistik entnehmen können, haben im Laufe des Jahres sechs Millionen Ausländer Österreich besucht. Die Einnahmen aus dem Fremdenverkehr betrugen 13 Milliarden Schilling. Über 40 Millionen Ausländernächtigungen halfen mit ihren Deviseneingängen, das Defizit der österreichischen Handelsbilanz zu decken. Der Fremdenverkehr ist als Wirtschaftsfaktor, das wissen wir alle, der größte Devisenbringer. Daher müssen wir gerade diesem Wirtschaftszweig eine ganz besondere Bedeutung zumessen, und wir dürfen nicht übersehen, daß die Konkurrenz auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs durch die Südoststaaten sehr groß ist. Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, damit der steigende Zustrom auch in Österreich fortgesetzt wird. Von Gesamtösterreich aus gesehen, können wir ruhig sagen, daß das Jahr 1964 ein Rekordjahr war, und die Fachleute rechnen für das Jahr 1965 sogar mit einem weiteren Ansteigen des Fremdenverkehrs. Es ist überaus erfreulich, daß auch Niederösterreich im Vergleich zum Jahr 1963 eine Steigerung im Fremdenverkehr verzeichnen kannte. Wie aus der Statistik ersichtlich ist, wurden vom 1. November 1963 bis 31. Oktober 1964 in Niederösterreich insgesamt 5,351.478 Übernachtungen gezählt. Ich glaube, daß Niederösterreich mit diesem Ergebnis unter den österreichischen Bundesländern an der fünften Stelle steht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niederösterreich ist das Urlaubsland der Wiener. Daher muß unsere Propaganda noch weiter verstärkt werden. 77,3 Prozent der Inländerübernachtungen in Niederösterreich gehen auf das Konto der Wiener Gäste. Es ist sehr erfreulich, daß in Niederösterreich auch im Jahre 1964 die Ausländerübernachtungen gestiegen sind. Vom 1. November 1963 bis zum 31. Oktober 1964 sind 717.894 Übernachtungen gezählt worden. Das ist ein Plus von 19,9 Prozent. Durch bessere wirtschaftliche Beziehungen - davon bin ich überzeugt - mit den Ostblockstaaten besteht die Möglichkeit, dass auch der Fremdenverkehr aus diesen Ländern noch stärker angekurbelt wird, was bestimmt auch für Niederösterreich von großem Vorteil wäre. So ist doch zu erwarten, daß auf Grund der großen Anstrengungen unserer Werbung auch im Jahre 1965 eine Steigerung der Zahl der ausländischen Besucher erreicht werden kann. Gerade für Niederösterreich ergeben sich manche Möglichkeiten, die Zahl der Ausländernächtigungen noch zu steigern. In Wien beträgt das Verhältnis zwischen Ausländernächtigungen und Inländernächtigungen 81,6 zu 18,4. Wir ersehen daraus, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß bei einer guten Werbung auch die Möglichkeit besteht, Ausländer, die in Wien ihre Ferien verbringen, nach Niederösterreich zu beikommen. Ich denke dabei daran, daß es sehr zweckmäßig wäre, die Werbung um den schon in Wien befindlichen Gast zu verstärken. Ich habe das bereits im Vorjahr gesagt und damals einige Hinweise gegeben, denn Wien hat im Jahre 1964 2,208.635 Übernachtungen von Ausländern gezählt. Es ist daher eine gute Zusammenarbeit notwendig – das habe ich ebenfalls schon im Vorjahr erwähnt - mit der Fremdenverkehrsstelle der Stadt Wien sowie mit den Wiener Reisebüros und mit den Wiener Hotels. Ich habe damals darauf hingewiesen: Es wäre sehr notwendig, einen Prospekt aufzulegen, damit besonders Ausländer auf die Möglichkeit hingewiesen werden, Kurzausflüge nach Niederösterreich zu machen. Ich glaube, gerade diese Aufgabe hat auch in Zukunft unser Landesreisebüro. Es ist sehr erfreulich das sage ich auch ganz offen -, daß das Landesreisebüro eine fast hundertprozentige Umsatzsteigerung zu verzeichnen hatte. Freilich kann sich das Landesreisebüro - das seihen wir auch ein - nicht selbst erhalten. Daher trägt die Personalkosten für das Reisebüro noch immer das Land. Wir hoffen, daß auch im heurigen Jahr die Umsatzsteigerung anhält. Hauptaufgabe -sage ich immer wieder - unseres Landesreisebüros muß es bleiben, eine intensive Werbung für Niederösterreich durchzuführen. Nur so ist es vertretbar, den Nettoabgang des Landesreisebüros von 718.000 Schilling aus Landesmitteln zu tragen. Ich erinnere mich, daß am 5. Juli 1956 ein Antrag, betreffend das Privatzimmervermietungsgesetz, eingebracht wurde. Wir haben bereits im Ausschuß - ich habe damals diesem Unterausschuß angehört - darüber beraten. Ich glaube sogar, im Ausschuß ist es beschlossen worden, aber ein Landtagsbeschluß wurde nie gefaßt, obwohl der legislative Dienst des Bundeskanzleramtes gegen diesen Gesetzentwurf nichts einzuwenden gehabt hat. Es ist dringend notwendig, besonders in der Spitze der Fremdenverkehrssaison, die Ausweitung der Bettenkapazität durch Privatzimmervermietung zu unterstützen. Wir haben in Niederösterreich viele Gebiete - man hat heute schon vom Waldviertel gesprochen -, in denen es keine großen Hotels und keine großen Gasthöfe gibt, die also auf die Privatzimmervermietung angewiesen sind. Es wäre hier dringend notwendig, besonders am Höhepunkt der Saison, Zimmer für die Fremden zur Verfügung zu stellen. Wir halben ja so viele Möglichkeiten. Ich weiß es aus meiner eigenen Gemeinde, daß in Siedlungsbauten mit Vorliebe Zimmer für die Fremden eingerichtet werden, daß man trachtet, auch für die Zimmereinrichtung, für die Ausgestaltung der Privatzimmer, die vermietet werden sollen, einen langfristigen Kredit zu beikommen. Es ist dringend notwendig, diese Maßnahme durchzuführen. Die westlichen Bundesländer könnten den starken Zustrom an Fremden nicht aufnehmen, wenn sie nicht so viele Privatbetten zur Verfügung hätten. Ich verweise darauf, daß nach der Statistik allein Tirol über 10.000 Privatbetten für Fremde verfügt. In den Ländern Tirol, Salzburg und Kärnten gibt es schon seit langem ein Privatzimmervermietungsgesetz. Ich möchte daher in diesem Zusammenhang einen Resolutionsantrag einbringen und ich bitte das Hohe Haus, diesem Antrag zuzustimmen. Er hat folgenden Inhalt (liest): Resolutionsantrag des Abgeordneten Sigmund zur Gruppe 7 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1965: Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. geeignete Maßnahmen für eine Sonderaktion zu ergreifen, mit dem Ziel, den Ausbau von Privatzimmern im Interesse des niederösterreichischen Fremdenverkehrs zu fördern, und 2. dem Landtag ehestens einen Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen, mit dem die nichtgewerbliche Beherbergung von Fremden (Privatzimmervermietung) geregelt wird." Ich bitte die Mitglieder des Hohen Landtages um ihre Zustimmung. In einer Statistik konnte ich lesen, daß wir in Niederösterreich im Jahre 1938 38.000 Privatbetten für Fremde zur Verfügung hatten. Wir sind heute von dieser Zahl noch weit entfernt. Um den Fremdenzustrom stärker anzukurbeln, ist es notwendig, den Anliegen jener Leute, die Zimmer zur Verfügung stellen, Rechnung zu tragen. Als im Jahre 1955 die Besatzungsmächte abgezogen sind, wurde uns im Hinblick auf den großen Nachholbedarf des Landes Niederösterreich eine großzügige Bundeshilfe zugesagt. Vor zehn Jahren sind also die Besatzungsmächte abgezogen, wir veranstalten daher aus diesem Anlaß heuer große Feiern. Leider ist aber die uns zugesagte großzügige Bundeshilfe ausgeblieben. Ich kann nur dafür danken, daß der niederösterreichische Landtag im Jahre 1955 eine Hilfsaktion .Für die Fremdenverkehrsbetriebe beschlossen hat. Die Fremdenverkehrskreditaktion hat eine Laufzeit von zehn Jahren -in der letzten Zeit betrug sie allerdings nur fünf Jahre. Ich möchte den zuständigen Referenten darauf aufmerksam machen, dass die Lautzeit von fünf Jahren für solche Investitionen zu kurz ist, und ihn bitten, die Möglichkeit zu überprüfen, die erwähnte Laufzeit wieder mit zehn Jahren festzusetzen. Es ist besonders wichtig, daß die Aufstockung dieser wichtigen Kreditaktion fortgesetzt wird. Wir wissen, daß als Kapitalvolumen 310 Millionen Schilling beträgt. Mit diesem Betrag sind bis jetzt 1875 Ansuchen positiv erledigt worden. 78 Prozent aller Fremdennächtigungen entfallen in Niederösterreich auf das Sommerhalbjahr und nur 22 Prozent auf das Winterhalbjahr. Das zeigt, daß unser Bundesland besonders seine Wintersportorte noch stärker ausbauen muß. Wir haben gerade auf diesem Sektor gute Chancen und Voraussetzungen, die wir im Interesse des Fremdenverkehrs nützen sollten. Diese Bestrebungen bedürfen aber einer großzügigen Förderung durch den Bund und das Land. Nun noch einige Worte über das Ötschergebiet. Ich habe schon vor vielen Jahren das Ötschergebiet und die Landschaft um Lackenhof als den niederösterreichischen Arlberg" und das Hochkar als das kommende Skiparadies bezeichnet. Lackenhof hat seit der Inbetriebnahme des Ötschersesselliftes im Oktober 1963 einen großen Aufschwung genommen. Einige Zahlen sollen diese Feststellung bestätigen: 1964 wurden 120.000 Fahrten mit diesem Lift gezählt, während 20.000 Personen den Skischlepplift benützten. Mehr als 15.600 Nächtigungen wurden in dieser Gemeinde registriert. Das sind gewaltige Leistungen. Vielleicht hatte Herr Landeshauptmannstellvertreter Hirsch schon die Möglichkeit, zu sehen, was sich an Sonn und Feiertagen in Lackenhof abspielt: 500 bis 750 Personenkraftwagen und viele Dutzende Autobusse kommen an diesen Tagen in diesen Ort, viele Fremde schlagen dort ihr Domizil auf und verbringen das Wochenende in dieser Gegend. Der schlechte Straßenzustand ist aber ein großer Nachteil. Ich habe bereits im Vorjahr darauf hingewiesen, daß diese Straßen die einzige Verbindung zu diesem Ort darstellen. Es sind dies die Landeshauptstraße 100, Lunz-Mariazell, und die Landesstraße 617, Viermarkstein. Sie sind in einem so schlechten Zustand, daß, wenn wir dieses Skiparadies erhalten wollen, es dringend notwendig ist, daß diese Straßen - zumindest aber eine davon - endlich hergerichtet werden. Ich will heute keinen Antrag stellen, ich richte nur an das zuständige Referat die Bitte, daß wenigstens eine von diesen Straßen im heurigen Jahr instand gesetzt wird. Ich anerkenne die Leistungen des Landes auf dem Gebiet des Straßenbaues, aber wir dürfen nicht überseihen, daß die Straßen -und das hat heute bereits die Frau Abg. Körner gesagt - die Lebensadern für unseren Fremdenverkehr sind. Daher soll bei der Planung die Dringlichkeit nicht übersehen werden. Die Entwicklung des Fremdenverkehrs läßt für die Zukunft gute Erfolge erwarten. Wenn wir mit Unterstützung des Landes und der Kammer die Fremdenverkehrsbetriebe in die Lage versetzen wollen, sich den modernen Gegebenheiten anzupassen, dann ist es notwendig, die Betriebe mit billigen Kreditaktionen auszugestalten. Man muß den Fremden als wirklich gern gesehenen Gast behandeln. Auch die Gemeinden haben sich im Interesse des Fremdenverkehrs schon schwer verschuldet, und die Fremdenverkehrsgemeinden, die Beherbergungsbetriebe sind eigentlich jene, die dazu beigetragen haben, daß die Entwicklung des Fremdenverkehrs in Niederösterreich von Jahr zu Jahr eine steigende Tendenz aufzuweisen hat. Wenn das alles geschieht, meine Damen und Herren, dann wird die erfreuliche Entwicklung bestimmt nicht aufzuhalten sein. Man muß diesen Trend – wenn man so sagen kann - kräftig forcieren, man muß also auch in Niederösterreich, so wie es die westlichen Bundesländer schon lange tun, erstens eine innige Zusammenarbeit mit allen Stellen und Einrichtungen, die mit dem Fremdenverkehr zu tun haben, pflegen und zweitens einvernehmlich finanziell helfend eingreifen, um diesem Zweig ,,Fremdenverkehr" volkswirtschaftlich eine gesunde Basis zu geben. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT WEHRL: Zu Wort gelangt Herr Abg. Brunner. Abg. BRUNNER: Hoher Landtag! Die Landwirtschaft ist heute zu einem umfassenden Wissensgebiet geworden. Es ist daher notwendig, gerade unserer bäuerlichen Jugend die Berufsausbildung angedeihen zu lassen, die sie im Interesse des ganzen Volkes braucht. Die land- und forstwirtschaftlichen Schulen gliedern sich in zwei Gruppen: 1. in die Gruppe der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen, in Niederösterreich Fortbildungsschulen genannt, und 2. in die Gruppe der landwirtschaftlichen Fachschulen, bei uns die bäuerlichen Fachschulen genannt. In der Zielsetzung des provisorischen Lehrplanes für die land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen wird unter anderem ausgeführt, daß die Berufsschulen die Grundschule der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung sind. Der Unterricht an dieser Schule, der an den jeweiligen Bildungsstand der Schüler anknüpfen soll, hat somit die Grundausbildung für eine Berufstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft zu vermitteln, um die Schüler zu sittlichen, religiösen und Heimatverbundenen, berufstreuen Bürgern zu erziehen. Es ist erfreulich, daß dieser provisorische Lehrplan, der eine gemeinsame Arbeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft und der zuständigen Referenten des landwirtschaftlichen Schulwesens in Österreich darstellt, seit dem Jahre 1962 in allen Bundesländern die Grundlage für die Berufsausbildung darstellt. Dieser Lehrplan sieht mindestens 480 Unterrichtsstunden vor. Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber, daß mit dieser geringen Anzahl nicht das Auslangen gefunden werden kann. Bei der gesetzlichen Regelung über die land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen soll daher eine Unterrichtsverpflichtung von mindestens 600 Stunden eingebaut werden. Es ist betrüblich, daß die seit langem geforderten gesetzlichen Voraussetzungen für das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen noch immer ausständig sind. Aber dank der Vorsorge des niederösterreichischen Landtages wird dieser Mangel in Niederösterreich allerdings weniger empfunden als in anderen Bundesländern. Wir können uns glücklich schätzen, daß das Fortbildungsschulwesen seit dem Jahre 1952 in Niederösterreich fundiert ist und daß bereits eine Schulorganisation aufgebaut ist, die in anderen Bundesländern immer wieder als Beispiel angesehen wird. Im laufenden Schuljahr 1964/65 wird an 144 Fortbildungsschulen, denen bisher elf Internate angeschlossen sind, der Unterricht erteilt. 2789 Burschen und 3147 Mädchen besuchen diese Schulen. Internatsmäßig werden in diesen Schulen 450 Burschen und 44 Mädchen erfaßt; es sind dies rund 16 Prozent. Im Vergleich zum Schuljahr 1963j64 ergibt dies eine geringfügige Steigerung von 92 Schülern. Aus der immer kleiner werdenden Zahl der Fortbildungsschulen ist klar zu ersehen, daß der Schulbesuch immer schwieriger wird. Es ist verständlich, daß die Zukunft der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen in Form der Internatsmäßig geführten Schulen zu suchen ist. Man darf insbesondere der niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer danken, dass sie in den letzten drei Jahren zum Ausbau der Internatsgebäude 11,900.000 Schilling zur Verfügung gestellt hat und mit dem jetzt in Planung und Bau begriffenen Internat 24 Millionen Schilling ausgibt. Ich glaube, es ist Aufgabe dieses Hohen Hauses, der niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer für diese Arbeit, die im Interesse des ganzen Volkes geschieht, den Dank auszusprechen. Zur. Zeit werden Burscheninternate geführt in Raabs an der Tbaya, Großgerungs, an der Landeskursstätte Langenlois, Waldbauernschule Hohenlehen, Imkerschule Wiener Neustadt und im Kurstrakt der Fachschule Warth. Mädcheninternate werden geführt in Allentsteig, Ottenschlag, Gaming, Gutenstein und Bruck an der Leitha. Im Herbst 1985 werden die Burscheninternate Zwettl und Laa an der Thaya sowie das Mädcheninternat in Lilienfeld den Betrieb Aufnehmen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, daß der eingeschlagene Weg der richtige ist und daß die Lern und Erziehungsmethoden in der Internatsschule bedeutend besser sind. Bis zur Verwirklichung des Zieles, alle Schüler Internatsmäßig zu erfassen, werden aber noch viele Jahre vergehen. Ich muß daher auch heuer, wie dies schon in vielen Jahren vorher geschehen ist, für die landwirtschaftlichen Berufsschüler eintreten, daß sie bei der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln auch die fünfzigprozentige Fahrpreisermäßigung erhalten sollen. Wiederholt wurden derartige Beschlüsse des niederösterreichischen Landtages, Beschlüsse der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs sowie Anträge des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft dem Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vorgelegt. Alle diese Anträge haben bisher eine negative Erledigung erfahren. Begründet wird das damit, daß es die, geltenden Beförderungsbedingungen nicht ermöglichen, die Verkehrsträger zu einer weiteren Belastung durch Sozialtarife in Anspruch zu nehmen. Ich glaube, durch die geringe Zahl der landwirtschaftlichen Berufsschüler würden die Verkehrsträger bei Gott nicht zusammenbrechen. Seit dem Jahre 1963 haben auch die landwirtschaftlichen Fachschulen in ganz Österreich einen einheitlichen Lehrplan. Wenn der seinerzeitige Bundesminister Diplomingenieur Hartmann in seinem Vorwort zum Lehrplan ausführte, daß die landwirtschaftliche Fachschule eine besondere Stellung einnehme, da es dieser Schule obliegt, jenes Wissen und Können zu vermitteln, welches die männliche Jugend zur Leitung eines Betriebes und die weibliche Jugend zur Führung eines Haushaltes befähigt, so erachte ich es als unsere Pflicht, diese Bildungseinrichtungen nicht nur zu erhalten, sondern weiter auszubauen. In diesem Schuljahr besuchen in Niederösterreich 969 Schüler die bäuerlichen Fachschulen. Es sind 723 Burschen und 246 Mädchen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet diese eine Steigerung von 124 Schülern, gegenüber dem Jahre 1963 eine Steigerung von 225 Schülern. Diese Zahlen beweisen, daß es notwendig ist, hier noch gewaltige Anstrengungen zu unternehmen. Obwohl Stockwerkbetten eingerichtet wurden, reichen diese nicht aus, um den Andrang der Fachschüler zu bewältigen. Ein Umstand, der die Führung der bäuerlichen Fachschulen erschwert, ist die Tatsache, daß die Schulen auf zwei Jahrgänge eingerichtet waren. Nun werden aber im heurigen Jahr am Edelhof und in Mistelbach vier Lehrgänge geführt, in anderen Schulen drei Lehngänge. Dies bedeutet nicht nur eine Erhöhung des benötigten Klassenraumes, sondern auch eine zusätzliche Zuteilung von Fachlehrkräften. Dabei wird das Wohnungsproblem dieser Fachlehrer besonders akut. Der Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Dipl.-Ing. Schleinzer, hat kürzlich erklärt, daß der weitere Ausbau und die Verstärkung der bäuerlichen Bildungsarbeit zentrales Anliegen der österreichischen Agrarpolitik ist. Agrarpolitik aber geht alle an, denn diese jungen Menschen, die heute die bäuerliche Fach- und Berufsschule besuchen, werden die Bauern von morgen sein, die ihre höchste Aufgabe darin sehen, Nährstand des Volkes unserer Heimat zu sein. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT WEHRL: Zu Wort gelangt Herr Abg. Viktor Schneider. Abg. Viktor SCHNEIDER: Hohes Haus! Ich möchte mich nur ganz kurz mit einigen Ansatzposten zur Förderung der Landwirtschaft befassen. Bevor ich aber darauf eingehe, erlauben Sie mir, auf die Schlußfolgerungen meines Kollegen Rabl etwas zu sagen. Wenn Kollege Rabl glaubt, die Sozialisten anerkennen und würdigen nicht die Arbeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung, dann irrt er. Ich glaube nicht, Kollege Rabl, daß sie einem Mandatar das Recht absprechen, über Zahlen zu reden, die in diesem Haus in so großer Fülle gesagt werden. Die Sozialisten würdigen die Arbeit in der Landwirtschaft, was schon daraus hervorgeht, daß ohne Stimmen der Sozialisten keine Marktordnungsgesetze bezüglich Förderung der Landwirtschaft in Geltung wären, und dahingehend, Kollege Rabl, möchte ich auch meine Ausführungen beginnen. Es kann festgestellt werden, daß die Millionenbeträge, die in diesem Budget des Landes Niederösterreich, im ordentlichen wie im außerordentlichen, Vollziehungsstufe I und II, aufscheinen, für die Landwirtschaft von großer Bedeutung sind. Es ist daher sehr zu begrüßen, daß man für (die Landwirtschaft Beträge aufwendet, die sich auch in volkswirtschaftlichem Sinn auswirken. Vor allem möchte ich auf die Ansatzpost der Be- und Entwässerung, und da ganz besonders auf die Entwässerung hinweisen, denn bei diesen Beträgen wird jeder berücksichtigt, ob er Klein-, Mittel- oder Großbauer ist. Es werden durch die Entwässerung nicht nur große Flächen - es sind Hunderte und Tausende Hektar -, die vorher versauert waren und nur einen geringen Ertrag lieferten, in fruchtbares Ackerland verwandelt, es werden auch vom Landwirt große Opfer verlangt, der die vielen Aufwendungen in seinem Betrieb, und dazu gehört auch die Verpflichtung, die er bei der Entwässerung eingeht, aus seiner Wirtschaft aufbringen muß. Zur Bekämpfung der Rindertuberkulose stehen diesmal auch mehr Mittel zur Verfügung, was ebenfalls zu begrüßen ist. Es kommt oft vor, daß ein Bauer bis zu 80 Prozent seines Viehbestandes auswechseln muß. Das bedeutet wieder, trotz der Beihilfe, große Investitionen zur Eraltung seines Wirtschaftsbetriebes. Auf der anderen Seite wird durch die Beikämpfung der Rindertuberkulose ein gesundes Volksnahrungsmittel in Form von Milch und Fleisch auf den Markt gebracht, mit dessen Qualität auch die Konsumenten zufrieden sind. Die Förderungsmittel, die der Landes-Landwirtschaftskammer alljährlich zur Verfügung gestellt werden, wurden ebenfalls höher dotiert. Wollen wir der Hoffnung Ausdruck geben, daß alle jene Landwirte und Genossenschaften einen Beitrag erhalten, die wirklich eine Hilfe brauchen. Ich verweise da vor allem auf die Klein- und Mittelbauern, die im Prozentsatz die Mehrheit der bäuerlichen Bevölkerung darstellen. Diese müssen viel Mehrarbeit in Kauf nehmen, um in dem schweren Konkurrenzkampf im Hinblick auf den großen Markt bestehen zu können. Man kann auch der Genugtuung Ausdruck geben, daß ein höherer Zuschuß zur Hagelversicherung eingesetzt ist, ist doch bekannt, daß die Versicherungsprämien sehr hoch sind. Es kann auch vorkommen - und es kommt sogar sehr oft vor -, wenn ein Bauer keine Hagelversicherung abschließt und ein schwerer Hagelschlag eingetreten ist, daß dieser Schaden den Betrieb in der Aufrechterhaltung seiner Existenz gefährden kann. Der Zuschuß wird dem Bauern einen Anreiz geben, daß er sich auch gegen Hagel versichern lassen wird. Hohes Haus! Abschließend kann man sagen, daß in diesem Kapitel für die Landwirtschaft gesorgt ist, daß man allen Förderungsmaßnahmen nur zustimmen kann, Kollege Rabl Ich will aber nochmals darauf hinweisen, daß diese Förderungsmaßnahmen allen zuteil werden sollen, die zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes dringend Hilfe brauchen. Ich möchte aber nicht schließen, ohne auf die Bauernkrankenkasse hinzuweisen. Wenn ich schon gesagt habe, daß die Mehrheit der bäuerlichen Bevölkerung Klein- und Mittelbauern sind, wird gerade diesem Bevölkerungsteil die Einfahrung der Pflichtkrankenkasse zum Vorteil gereichen. Es kommt doch oft vor, und sehr oft sogar, daß bei einem schweren Krankheitsfall in einer Bauernfamilie und vor allem in einer klein- und mittelbäuerlichen Familie der Betrieb die Kosten, die oft in die Zehntausende Schilling gehen, nicht mehr aufbringen kann. Es wurden schon mehrere Entwürfe vorgelegt und von Iden beiden Regierungsparteien auf Bundesebene ausgehandelt. Im Bundesbudget 1965 sind sogar schon Mittel für die Bauernkrankenkasse bereitgestellt. Gerade wir als niederösterreichische Bauernvertreter brauchen das nicht weiter zu begründen, weil wir uns ja in dieser Hinsicht auf der gleichen Ebene bewegen. Ich erlaube mir daher, folgenden Resolutionsantrag vorzutragen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung und insbesondere beim Bundesministerium für soziale Verwaltung vorstellig zu werden und mit Nachdruck auf die Entschließung des Landtages vom 20. Dezember 1963 hinzuweisen, daß die Krankenversicherung für selbständige Bauern ehestens gesetzlich geregelt wird." (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Hubinger. Abg. HUBINGER: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich spreche hier zu keinem Kapitel in der Gruppe 6, sondern ich will die Probleme des Weinbaues im Hinblick auf die Ernte im Jahre 1964 behandeln. Die Weinernte 1964 hat den niederösterreichischen Weinbau vor sehr schwere Probleme gestellt, waren doch durch den Segen der Ernte der Traubenpreis und der Mostpreis auf einem Tiefstand angelangt, wie wir ihn schon Jahre nicht kennen. Durch die niedrigen Preise werden die Gestehungskosten auf keinen Fall gedeckt, es besteht auch keine Aussicht, daß sie gedeckt werden können. Dadurch sind große Schwierigkeiten finanzieller Natur unter der Hauerschaft eingetreten, die noch ihre nachhaltige Wirkung im heurigen Jahr haben werden. Stellen wir uns vor, welche Bedeutung auch volkswirtschaftlicher Natur der Weinbau in unserem Heimatland Niederösterreich hat. 47.000 Betriebe in Niederösterreich leben vom Weinbau. Rechnen wir eine Familie nur mit vier Personen, so sind es in Niederösterreich immerhin 200.000 Menschen, deren Existenz von einer gesunden Weinbauwirtschaft, von einem gesunden Preis, der die Gestehungskosten deckt, abhängig ist. Sind es doch gerade die klein- und mittelbäuerlichen Betriebe und die Kleinstbetriebe, wo die Struktur dieser Betriebe die Möglichkeit bietet, sich durch den Weinbau eine Lebensgrundlage aufzubauen, die aber durch die jetzige Preislage sehr gefährdet ist. In ganz Österreich gibt es 83.000 Betriebe mit über 400.000 Personen, die dieser Berufsgruppe beziehungsweise diesem Erwerbszweig angehören. Wie steht es mit der Ernte 1964? Wir hatten wie nie zuvor eine Rekordernte von 2,5 Millionen Hektoliter. Von der Ernte 1963, liegt noch eine halbe Million Hektoliter in den Fässern. Es lagern also insgesamt drei Millionen Hektoliter Wein im Land Niederösterreich und warten auf den Abverkauf. Gestatten Sie mir noch einige Worte zum Konsum in unserem Land. Wenn wir die Statistik verfolgen, dann stellen wir fest, daß der Weinkonsum von Jahr zu Jahr gestiegen ist. Alljährlich werden 1,5 Millionen Hektoliter verbraucht. Die Kopfdurchschnittsquote beträgt 21,4 Liter. Praktisch gerechnet würde also die erwähnte Ernte mit den Vorräten für zwei Jahre reichen, ohne daß im Jahre 1965 auch nur ein Tropfen geerntet werden müßte. Diese Tatsache stellt natürlich die Vertreter und die Verantwortlichen der Weinhauerschaft vor sehr ernste Probleme. Wir Weinbauer sind uns bewußt, daß nur eine gesetzliche Regelung auf Landes- und Bundesebene die Möglichkeit bietet, die Weinwirtschaft in geregelte Bahnen zu lenken. Bereits jetzt finden Beratungen und Verhandlungen über eine Produktionsregelung statt. Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Wenn wir Niederösterreicher hier in diesem Hohen Haus eine Produktionsregelung beschließen und unser Nachbarland Burgenland, die Steiermark oder das Bundesland Wien nicht mitmachen würden, dann würde unsere Regelung nichts nützen. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich daraus, daß die Kompetenz für den Wein auf der Bundesebene, die Zuständigkeit für den Weinbau aber auf der Landesebene liegt. Infolgedessen strebt man in den Beratungen an, zunächst einmal Gleichlautende Ländergesetze zu formulieren. Die betreffenden Bestimmungen müssen genau durchberaten werden, erst dann können die Landtage der einzelnen Bundesländer zur Beratung und Beschlußfassung schreiten. Welchen Zweck sollen diese Bestimmungen anstreben? Ich habe bereits erwähnt, dass sich diese Bestimmungen gegen die Spekulanten, nicht aber gegen den klein- und mittelbäuerlichen Betrieb richten müssen. Es geht darum, Schutzbestimmungen für den klein- und mittelbäuerlichen Betrieb zu schaffen, um seine Existenz auch für die Zukunft zu sichern. Mit einer Produktionsregelung allein ist uns aber nicht geholfen, es muß auch eine entsprechende marktwirtschaftliche Vorsorge getroffen werden. Hierbei wird dem Ausbau der Genossenschaften und der Lagerräume großes Augenmerk zuzuwenden sein, um den Bedarf der Konsumenten entsprechend decken zu können. Es soll damit verhindert werden, daß stoßweise ein Überangebot auf den Markt gebracht wird, denn ein derartiges Überangebot hat einen Preisverfall zur Folge beziehungsweise läßt es nicht zu, dass sich die Preise erholen. Wir führen alljährlich tausende Hektoliter Weinbrand aus dem Ausland ein. Man könnte aber auf diesem Sektor auch Produkte der kleinen Weinhauer verwerten, was das Lager verkleinern würde. Auch damit könnten wir ihnen helfen. Außer diesen gesetzlichen Regelungen, die uns vorschweben, gäbe es noch eine viel einfachere Lösung. Meine Damen und Herren! Rechnen Sie einmal mit: In Österreich gibt es 4,8 Millionen Wahlberechtigte. Verdächtigen Sie mich bitte nicht, daß ich die Bürger unseres Landes zu Alkoholikern erziehen will, aber eine ganz einfache Rechnung zeigt uns, daß, wenn nur jeder wahlberechtigte Österreicher täglich ein Achtel Wein genießt – ob er nun einen Heurigen, einen älteren oder ganz alten Jahrgang bevorzugt -, dies 2,190.000 Hektoliter ausmachen würde. Wenn man nun berücksichtigt, daß manche dem Wein etwas mehr zusprechen, hätten wir die drei Millionen Hektoliter in einem Jahr verbraucht, ohne daß dabei irgend, jemand zum Säufer erzogen würde. Hier könnte, ohne gesetzliche Schwierigkeiten, ein Weg beschritten werden, um der österreichischen Weinbauwirtschaft zu helfen und die Existenz des kleinund mittelbäuerlichen Weinhauers für die Zukunft zu sichern. (Beifall im ganzen Haus.) ZWEITER PRÄSIDENT WEHRL: Zu Wort gelangt Herr Abg. Rohrböck. Abg. ROHRBÖCK: Hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die landwirtschaftliche Wohnbauförderung, über die zu sprechen ich die Ehre habe, wird im Jahre 1965 mit 27 Millionen Schilling dotiert. Sie wird von Jahr zu Jahr bedeutungsvoller und stellt eine echte Hilfe zur Verbesserung der schlechten Wohnverhältnisse unserer Klein- und Mittelbauern dar. Die landwirtschaftlichen Wohnobjekte sind meist alt – vielfach handelt es sich um feuchte Gebäude – und sind so die Ursache des schlechten Gesundheitszustandes der bäuerlichen Bevölkerung. Die Betriebsinhaber waren infolge der Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse nicht in der Lage, Instandsetzungen durchzuführen, es fehlte vor allem an Arbeitskräften und Materialien. In der Nachkriegszeit galt es, Maßnahmen durchzuführen, die der Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion dienen sollten. Den Anstrengungen des Bauernstandes ist es gelungen, den Inlandbedarf zu decken und in vielen Sparten darüber hinaus noch zu exportieren und somit wertvolle Devisen zu bringen. Es ist gawiß beruhigend für unsere Bevölkerung, zu wissen, daß auch im Falle einer kriegerischen Auseinandersetzung niemand im Land zu hungern braucht, und wir können auch weiterhin beruhigt sein, wenn wir diesen Berufsstand nicht an die Wand drücken, wenn wir ihn nicht zum billigen Lieferanten des Wohlstandes für die anderen machen und ihm für die Arbeit auch den ,gerechten Lohn geben. Natürlich hat auch der bäuerliche Mensch berechtigte Wünsche und Bedürfnisse, auch er hat Anspruch auf einen höheren Lebensstandard und vor allem auf eine gesunde Wohnung. Das Missverhältnis zwischen den Preisen der landwirtschaftlichen Produkte und den industriellen Erzeugnissen macht es dem Bauern unmöglich, jene Mittel aufzubringen, die für die Verbesserungen der Wohnung notwendig wären. Die Aufnahme der üblich verzinsten Kredite war für die klein- und mittelbäuerlichen Betriebe untragbar. In dankenswerter Weise wurde nun im Jahre 1954 die landwirtschaftliche Wahnbauförderung ins Leben gerufen; es konnten bisher über 10.000 unverzinsliche Darlehen gewährt werden. Im Jahre 1964 wurde die bäuerliche Wohnbauförderung dahingehend verbessert, daß nun die Kredite auf 40.000 Schilling erhöht wurden; damit konnte den stark ansteigenden Baukosten Rechnung getragen werden. Die Verwaltung dieses Fonds ist einfach und volksnahe, zur Sicherstellung genügt meist ein Blankowechsel. Eine Sicherstellung durch Bürgschaft ist möglich, nur selten mußte von einer grundbücherlichen Eintragung Gebrauch gemacht werden. Die segensreiche Tätigkeit der bäuerlichen Wohnbauförderung wirkt sich zweifelsohne auch gegen die Landflucht aus. Ich möchte daher die Gelegenheit wahrnehmen und allen Stellen, die sich bisher um das Zustandekommen der bäuerlichen Wohnbauförderung bemüht haben und ihr auch in Zukunft wohlwollend gegenüberstehen, aufrichtigen und herzlichen Dank sagen. (Beifall im ganzen Haus.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Niklas. Abg. NIKLAS: Hohes Haus, sehr geschätzte Damen und Herren! Gestatten Sie, daß ich zur Gruppe 7, Wirtschaftsförderung, über landwirtschaftliche Probleme spreche. Im westeuropäischen Wirtschaftsraum wird die Landwirtschaft durchwegs von Familienbetrieben geführt; dies ist auch in Österreich beziehungsweise Niederösterreich der Fall. Die Produktion auf dem landwirtschaftlichen Sektor möchte ich in vier Punkte gliedern: den Betriebsführer, die Betriebsstruktur, die Bodenbeschaffenheit und das Klima. Bezüglich der Bodenbeschaffenheit darf ich besonders auf die Meliorationen hinweisen, so wie es Kollege Simlinger bereits getan hat. Im Jahre 1964 wurden rund 51900 Hektar verbessert, und zwar 4030 Hektar bewässert und 1920 Hektar entwässert, und dafür 42 Millionen Schilling aufgewendet, wobei der Bund sechs Millionen Schilling, das Land elf Millionen Schilling und die Interessenten 25 Millionen Schilling geleistet haben. Hierbei handelt es sich um 525 Projekte, und zwar 500 Kleinprojekte unter fünf Hektar und 25 Großprojekte. In den Jahren 1964 und 1965 waren 511 Ansuchen mit 4400 Hektar in Planung und auch hier wieder 500 Kleinprojekte und elf Großdränagen mit einem Kostenaufwand von 58 Millionen Schilling. Wurden in der Vergangenheit 60 Prozent der Dränagierung von Land und Bund getragen, so sind es jetzt nur mehr 40 Prozent an Beihilfen, 40 Prozent an Agrarinvestitionskrediten und 20 Prozent müssen an Eigenmitteln aufgebracht werden. Gerade in den Bergbauerngebieten mit ihren schweren nassen Böden sind das große Belastungen. Wenn im Referat noch 2000 Ansuchen für Kleindränagen vorliegen und jedes Jahr nur 500 Ansuchen bewältigt werden können, dann wird die Zahl der unerledigten Ansuchen immer größer werden, und für das Landesamt wird es vor allem infolge des Arbeitermangels unmöglich sein, diese Kleindränagen durchzuführen. An diesen Vorhaben sind immerhin 300 bis 400 Mann ständig beschäftigt, wobei die Betriebsführer beziehungsweise Betriebsinhaber selbst an den Kleindränagen mitarbeiten. Ich möchte auch darauf hinweisen, daß im vergangenen Jahr 365 Hauswasserversorgungsanlagen, für die das Land in irgendeiner Form zuständig war, von der Landes-Landwirtschaftskammer übernommen und zur Gänze fertig gestellt wurden. Es wäre daher zu erwägen, ob die Landes-Landwirtschaftskammer nicht auch bei den Kleindrainagen aushilfsweise in einer Form zur Mitwirkung herangezogen werden könnte, die für alle tragbar ist. Weil ich gerade bei den Bodenverhältnissen bin, möchte ich näher auf das obere und mittlere Waldviertel eingehen. Dort sind im Allgemeinen schwere Lehmböden, auf Urgestein aufgebaut, in zum Teil stark verdichteten Ton- und Mergelböden, die natürlich sauer sind. Wie ich vorhin schon betont habe, sind die kurze Vegetationszeit und das Klima im Allgemeinen für den Ertrag dieser Böden sehr einschneidend. Bis vor einigen Jahren wurden dort Roggen, Hafer und Kartoffeln gebaut. Erst durch die Umstellungsaktionen wurde auf Gerste übergegangen. Mais und Zuckerrüben als Hackfrucht können auf diesen Boden nicht gebaut werden. Als Hauptertragsquelle möchte ich die Kartoffelindustrie beziehungsweise die Industriekartoffeln im Allgemeinen nennen. Von der Gesamtanbaufläche in Österreich für Kartoffeln, das sind 167.000 Hektar, entfallen auf Niederösterreich 49 Prozent. Die Anbaufläche beträgt in Niederösterreich derzeit etwa 70.000 bis 72.000 Hektar und befindet sich zum größten Teil im Waldviertel. Die Erträge wurden seit 1922 von 122 Zentner auf 217 Zentner gesteigert. Ich habe die Kartoffel deswegen angeführt, weil sie im Waldviertel die einzige Fruchtwechselfolge im Hackfruchtbau ermöglicht. Da der Absatz der Industriekartoffel schon immer schwierig war, möchte ich Sie ersuchen, meinem Vorschlag Ihre Zustimmung zu geben. In Oberösterreich wird versucht, eine Kartoffeltrocknungsanlage zu errichten, die die Kartoffel für Futterzwecke veredeln soll. Auch bei uns in Niederösterreich wäre vor allem der Raum um Horn, dessen Einzugsgebiet im Norden bis Weitersfeld, im Süden bis Gföhl, im Westen bis Vitis und im Osten bis zum Manhartsberg reicht, ein geeigneter Platz für die Errichtung einer Kartoffeltrocknungsanlage, sei es nun auf genossenschaftlicher oder privater Basis. Es könnte dadurch das jährlich benötigte Grundfutter für die Schweinemast und Schweinezucht produziert werden. Durch diese Viehwirtschaftliche Maßnahme würde das Waldviertel einen großen Nutzen haben. In der Gmünder Kartoffelverwertungs AG. wird ja Stärke erzeugt, und der Gmünder Raum könnte durch die frei werdenden Kartoffelkontrahierungsflächen mehr berücksichtigt werden. In der Zeit nach Beendigung der Kartoffelverarbeitung bis zur neuen Ernte könnte in dieser Anlage die Grünfuttertrocknung vorgenommen werden. Luzernenmehl, Grünfutter und dergleichen wäre für diesen Betrieb auch eine zusätzliche Einnahmequelle. Ich bitte Sie daher, meinem Resolutionsantrag Ihre Zustimmung zu geben (liest): Resolutionsantrag des Abgeordneten Niklas zur Gruppe 7 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1965. Die Landesregierung wird aufgefordert, die beabsichtigte Errichtung von Weiterverarbeitungsunternehmungen der Kartoffelindustrie zu fördern und in geeigneter Weise ihren Einfluß dahingehend geltend zu machen, daß für solche Betriebe Standorte im Waldviertel gewählt werden." Ich möchte nicht als lokaler Mandatar signiert werden und bin selbstverständlich der Meinung, da8 die Wahl des Standortes den Kaufleuten überlassen werden muß. Geschätzte Damen und Herren! Der technische Fortschritt verlangt den Einsatz rationellerer Maschinen zur Freistellung von Arbeitskräften, die ja in der Landwirtschaft sehr rar sind. Die Statistik 'weist nach, dass im Jahre 1963 bis zur Hälfte des Jahres 1964 der Bestand an Traktoren von 59.400 auf 63.416, das ist um 23 Prozent, gestiegen ist, der Bestand an selbst fahrenden Mähdreschern stieg von 8900 auf 10.400, das ist um 16 Prozent, an selbst fahrenden Heuerntemaschinen von 1630 auf 2200, das ist um 16 Prozent, an Schädlingsbeikämpfungsmaschinen von 6100 auf 7500, also um 22 Prozent. Der Bestand an Vollerntemaschinen im Zuckerrüben- und Kartoffelbau nahm um zirka 1000 Maschinen zu. Ebenso stieg auch die Verkaufsziffer von Hackfruchtgeräten und luftbereiften Anhängern und Kippern. Große Summen sind also in die landwirtschaftliche Maschinenindustrie geflossen. Ich bin der letzte, der annimmt, daß diese Maschinen nicht zum größten Teil gebraucht worden sind. Es sind natürlich auch Fehlinvestitionen getätigt worden, und hier Könnten die Landmaschinenringe, von denen der Herr Abg. Ing. Robl schon vor einigen Jahren gesprochen hat, Abhilfe schaffen. Durch sie könnten Fehlinvestitionen vermieden und die Maschinen besser ausgenützt werden. Der Preis, der von den Bauern in Niederösterreich gezahlt wurde, beläuft sich auf zirka eine Milliarde Schilling. Das ist der Betrag. der hierfür investiert worden ist. Verfolgen wir die Handelsspannen bei den landwirtschaftlichen Maschinen, dann sehen wir immer wieder, daß übertriebene Handelsspannen verlangt werden, die mit sauer verdientem Geld der niederösterreichischen Bauernschaft bezahlt werden müssen beziehungsweise noch nicht bezahlt sind. Ich möchte Sie daher an den Antrag des Niederösterreichischen Bauernbundes auf Ihrem Parteitag erinnern, worin - und dieser Antrag hat die Zustimmung beikommen - eine Verkürzung der Handelsspannen gefordert beziehungsweise auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Handelsspannen verwiesen wurde. Ich möchte Ihnen daher auch heute einen Resolutionsantrag vorlegen (liest): Resolutionsantrag des Abgeordneten Niklas zur Gruppe 7 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1965. Der Hohe Landtag möge (beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung und insbesondere beim Bundesministerium für Handel- und Wiederaufbau vorstellig zu werden und dahin zu wirken, daß die Handelsspannen für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte einer gesetzlichen Regelung unterworfen werden." Ich bitte Sie, diesem Antrag nochmals zuzustimmen, denn Sie haben ja bereits in Krems bei Ihrem Parteitag diesen Antrag selbst gestellt und genehmigt. Weiters möchte ich mich mit der Bildung beschäftigen. Wir wissen, daß der Bauer von morgen als Bauer von Format gebildet sein muß, um den Anforderungen in der Zukunft zu entsprechen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf das Bildungsgefälle zwischen Stadt und Land verweisen, das ja auch heute schon zweimal angeführt wurde. Nun zum 9. Schuljahr und zur land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung. Der Bund hat im Jahre 1952 ein Bundesgrundsatzgesetz verabschiedet, und der Landtag von Niederösterreich hat am 16. Juli 1954 die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung beschlossen. Die landwirtschaftliche Berufsausbildung ist für Landarbeiter, Landarbeiterinnen und familieneigene Kräfte Pflicht. Derzeit gehen 5844 Burschen und Mädchen in die land- und forstwirtschaftlichen Schulen. Das Sind leider um 8,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Diese Schulen werden mit insgesamt 359 Lehrgängen geführt. 29 Schulsprengel wurden teilweise stillgelegt oder aufgelassen. Die Aufwendungen für die Einrichtung und die Klassenbeschaffung sind nicht gering. Aber diejenigen, die selbst Ackerbauschüler waren -und auch wir waren es vor 30 Jahren -,wissen, daß eine solch !kurze Ausbildung für die Landwirtschaft im allgemeinen nicht ausreicht. Wir wissen genau, daß mit diesen zerschlissenen Stunden in den Fortbildungsschulen kein anweichendes Wissen vermittelt werden kann. Durch die Errichtung von Internaten, die heute schon in den Häusern der Landwirtschaft geschaffen werden - da sind neue wunderbare Räume und Internate dabei, wie ich gesehen habe -, ist natürlich ein gewisser Fortschritt erreicht worden. Wenn für die Einrichtung dieser Klassen im Budget drei Millionen Schilling vorgesehen sind, so ist das keine große Summe. Wir müssen aber im Allgemeinen darauf hinweisen, daß der Betriebsführer dazu verpflichtet werden muß, eine land- und forstwirtschaftliche Fachschule zu besuchen. Wir haben schon im Jahre 1950 festgestellt, dass an den land- und forstwirtschaftlichen Fortbildungsschulen infolge der Kürze der Lernzeit die Materie natürlich nur oberflächlich gelehrt werden kann. Wenn an den Fachschulen zuwenig Platz ist, dann müßte man auch an den Internatsschulen Fachschulen einrichten. Die Internatsschülerinnen und -schüler werden ja heute nicht nur lauf praktischem Gebiet, sondern auch auf dem theoretischen Sektor ausgebildet. Anläßlich eines Testes wurden in einer Waldlviertler Mädchenschule 24 Mädchen befragt, welche von ihnen einmal Bäuerin werden wolle. Leider haben nur sechs Mädchen diese Frage mit Ja beantwortet, die übrigen 18 haben sich von diesem Berufsstand abgewendet. Wir sehen, daß die jungen Bauernburschen keine Bäuerinnen mehr finden werden, wenn es so weitergeht. (Abg. Laferl: Wir haben uns eine gefunden! - Heiterkeit.) Hoffentlich ist das traurige Ergebnis dieser Befragung nicht der Regelfall, sondern eine Ausnahme. Sie werden mir entgegenhalten, daß das notwendige Personal fehlt. Man könnte aber dabei ähnlich wie bei den Kindergärtnerinnen beziehungsweise bei den Pflichtschullehrern vorgehen. Hier handelt es sich darum, daß der Dienst in der Fortbildungsschule beziehungsweise in der Fachschule wenigstens fünf Jahre versehen wird. Ich möchte dem Hohen Haus einen diesbezüglichen Antrag zur Gruppe 7 vorlegen (liest): Resolutionsantrag des Abg. Niklas zur Gruppe 7 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1965: Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ehestens einen Standort- und Finanzierungsplan zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen, nach welchen Gesichtspunkten für die Unterbringung und Schulung der bäuerlichen Fortbildungsschüler Internatsschulen errichtet werden sollen." Ich bitte Sie um die Annahme dieses Antrages. Es handelt sich nur um eine Orientierung für die Damen und Herren des Hohen Hauses. Abschließend möchte ich einige Worte über die Rinder-Tbc-Bekämpfungsaktion sagen. Die politischen Bezirke Baden, Bruck an der Leitha, Hollabrunn, Korneuburg, St. Pölten und Tulln werden im heurigen Jahr in die Tbc-Bekämpfungsaktion einbezogen. Die Gegenden des Molkereieinzugsgebietes Stockerau wurden bereits im Rahmen einer früheren Aktion erfaßt. Die Zahl der Rinder beträgt 105.486 und die der Ziegen 14.500. Bisher wurden im Rahmen der Aktion 483.511 Rinder erfaßt, davon waren 96.000 Reagenten. Der durchschnittliche Verseuchungsgrad beträgt 20 bis 30 Prozent. Wir haben von Bauern gehört, daß ihre Gebiete, wie zum Beispiel jetzt das Jauerlinggebiet, zu 60 bis 70 Prozent verseucht sind. Das kann man fast nicht glauben, zumal es sich dabei um Gegenden handelt, in denen es nicht nur die Stallhaltung, sondern auch Viehtrieb gibt. Diesen Bauern fällt es bestimmt schwer, ihren Rinderbestand neu aufzustocken; sie müssen die Reagenten abgeben. Ich bin der Meinung, man sollte einen Fonds errichten, dessen Aufgabe es wäre, diesen so schwer betroffenen Menschen, die aber 50 Prozent ihrer Rinder verlieren, je nach Bedürftigkeit eine Beihilfe zu geben. Ein derartiger Tierseuchenfonds hat in der NS-Zeit, in der Zeit zwischen 1938 und 1945, bestanden. Ich halte einen solchen Fonds für zweckmäßig. Man sollte diesen Bauern die Möglichkeit geben, wieder zu wirtschaften. Am Schlusse meiner Ausführungen möchte ich Sie auf folgendes aufmerksam machen. Wenn wir uns mit den vordringlichsten Aufgaben befassen, um dadurch die bäuerliche Bevölkerung in ihrer Existenz zu stärken, gegenüber den Landwirten des Auslandes konkurrenzf3hig zu machen, dann ist durch die Berufsschulung in betriebswirtschaftlicher Hinsicht in der Erzeugung von Lebensmitteln auch weiterhin Autarkie gegeben. Die bäuerliche Bevölkerung Niederösterreichs wird ihre Aufgabe, den Tisch des Volkes zu decken, bestimmt beachten und ihr nachkommen. Wenn wir gemeinsam diese Probleme lösen, dann haben wir viel für das österreichische Volk getan. (Beifall bei der SPÖ) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Rigl. Abg. RIGL: Meine Damen und Herren! Als Neuling habe ich die Absicht, mich des Sprichwortes ,,In der Kürze liegt die Würze" zu bedienen. Ein paar Worte zur Wirtschaftlichen Situation des vergangenen Jahres. Im Frühjahr hat sich eine gewisse Wende in der großen Entwicklung unserer Volkswirtschaft ergeben. An die Stelle der letzten Depression ist wieder ein eindeutiger Konjunkturaufstieg getreten. Auf fast allen Gebieten zeigt sich eine kräftige Belebung; dies gilt für die Industrieproduktion, für den Export, für die Bauwirtschaft, für den Fremdenverkehr und dies gilt allgemein für die Investitionspolitik. Als unerfreuliche Begleiterscheinung sind im Frühjahr und Sommer des vergangenen Jahres beträchtliche Preissteigerungen aufgetreten die aber durch entschlossenes Auftreten der Interessentenvertretungen von der Bundesregierung eingedämmt werden konnten. Bei diesen Bestrebungen hat sich der aus den drei großen Kammern und dem Gewerkschaftsbund Zusammengesetzte Wirtschafts- und Sozialbeirat der Paritätischen Kommission sehr bewährt. Er hat die Sachlage, die anfangs recht bedrohlich war, nüchtern und sachlich studiert, hat rasch in Form des Stabilisierungsprogramms bestimmte Maßnahmen vorgeschlagen, und die Bundesregierung hat sich diesen Empfehlungen, die durch die Paritätische Kommission an sie weitergegeben worden waren inhaltlich angeschlossen. Das Stabilisierungsprogramm umfaßte Maßnahmen auf dem Gebiete der Handelspolitik, nämlich eine Vorziehung der letzten Etappe der Liberalisierung auf den 1. Oktober und zahlreiche Zollsenkungen zum gleichen Termin, ferner Maßnahmen auf dem Gebiete der Wettbewerbspolitik, der Arbeitsmarktpolitik, der Lohn- und Preispolitik, der Tarifpolitik, der Budgetpolitik sowie der Währungs- und Kreditpolitik. Alle diese Maßnahmen zusammen haben, wie schon erwähnt, zu den gewünschten Dämpfungserfolgen geführt. Ich glaube, Sie werden mit mir einer Meinung sein, wenn wir hören, daß die Angelegenheit der RaxWerke zur Befriedigung der dortigen Bevölkerung erledigt wird. Wenn dies der Fall ist, dann glaube ich, kann man der Meinung des bescheidenen Österreichers sein, der sagt: Wollen wir hoffen, daß es immer so bleibt. Es sind in diesen zwei Tagen eine Menge von Wünschen geäußert worden. Ich möchte mir nun erlauben, zwei davon anzuführen, und zwar betrifft der eine die Süd Umfahrung der Autobahn. Diese ist nicht nur für die Wirtschaft in ihrem Güteraustausch zwischen Süd, West und Nord von ungeheurer Wichtigkeit, sie ist auch für den Fremdenverkehr wichtig, da der Fremdenverkehr auch in diese Richtung strömen könnte, ohne Wien berühren zu müssen. Um die Fertigstellung dieser Süd Umfahrung voranzutreiben, hat der Herr Abg. Schwarzott in der Sitzung am 20. Dezember 1963 einen Resolutionsantrag eingebracht, der die Landesregierung aufforderte, alles zu unternehmen, damit diese Umfahrung ermöglicht wird. Leider hat das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau im Februar 1964 mitgeteilt, daß Zur. Zeit, keine Mittel vorhanden sind, um diese wichtige Autobahn Fertigzustellen. Es möge aber in den Bemühungen um diese Umfahrung nicht nachgelassen werden, denn diese Umfahrung, wie auch die übrigen Straßen in Österreich, möge die Tendenz der Österreicher fördern, anstatt beschwerlicher Urlaubsfahrten nach Spanien oder sonst wohin, lieber ihr Heimatland zu besuchen, zumindest so lange, als die Verkehrsverhältnisse es verhindern, daß der Kongo als Neuland besucht wird. In zweiter Linie möchte ich der Frau Abgeordneten Körner herzlich danken, daß sie für die Aufhebung der 65-Kilouneter-Zone plädiert hat. Wenn man bedenkt, daß in so vielen Belangen Niederösterreich als das am meisten geschädigte Land angeführt wird, hätte man es sehr leicht verstehen können, wenn Niederösterreich in der 65-Kilometerbesteuerung eine Ausnahme gebildet hätte. Es ist direkt paradox, wenn man bedenkt, daß die Straßen in das Waldviertel oder auch hinein nach Lilienfeld, Türnitz oder Scheibbs und Umgebung die schwierigsten Voraussetzungen für die Durchführung von Transporten haben. Während sich in den Ebenen des Landes die Skifahrer und sonstigen Wintersportler nach dem ersten Schnee sehnen, müssen in diesen Gegenden schon Schneeketten angelegt werden, um die schwierigen Verkehrsverhältnisse bewältigen zu können. Ich glaube, man kann es direkt als Strafe ansehen, weil diese Gegenden in allen Belangen der Wirtschaft benachteiligt sind. Ich erlaube mir daher, einen Resolutionsantrag der Abgeordneten Rigl, Hirsch, Popp, Diettrich, Schneider, Janzsa und Keiblinger zur Gruppe 7 einzubringen (liest): Die Regelung für den Güterfernverkehr hat, wie die Praxis gezeigt hat, ihren Zweck, den Österreichischen Bundesbahnen Transporte auf weitere Entfernung zu sichern, nicht erfüllt. Dagegen aber brachte sie für die Wirtschaft des Bundeslandes Niederösterreich gewaltige Nachteile. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, bei der Bundesregierung und insbesondere beim Bundesministerium für Finanzen dahin zu wirken, daß durch gesetzgeberische Maßnahmen die Besteuerung des Güterfernverkehrs aufgehoben oder doch wenigstens, sofern überhaupt ein gesamtvolkswirtschaftliches Bedürfnis zur Aufrechterhaltung der Besteuerung des Güterfernverkehrs vorliegt, auf ein unumgängliches Ausmaß reduziert wird. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Kosler. Abg. KOSLER: Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Fremdenverkehr und die aus ihm resultierende Fremdenverkehrswirtschaft - das ist beute allgemeines Gedankengut - sind nicht nur ein bedeutsamer Zweig unseres gesamten Wirtschaftslebens, sie helfen nicht nur mit ihren Erfolgen mit, daß unser Wohlstand, der Wohlstand aller, in einer ständigen Zunahme begriffen ist, sondern ,dieser Fremdenverkehr ist auch ein bedeutsames Element der Erziehung und der Gesellschaft. Der Mensch, der Österreicher, der Niederösterreicher, der mit dem Fremden, wenn er auf Urlaub kommt, in enge Berührung tritt, lernt durch ihn eine gewisse Aufgeschlossenheit gegenüber den anderen Menschen, aber auch gegenüber dem Andersartigen. Daher kann es, besonders für unsere Jugend, nur gut sein, wenn immer wieder die Fremden in unser Land strömen und wenn die Jugend mit ihnen in Berührung treten kann. In allerletzter Zeit konnte die Beobachtung gemacht werden, daß der Österreicher bestrebt ist, nun seinen Urlaub, der ihm von Gesetzes wegen in fast allen Berufszweigen zusteht, zu teilen Er strebt dies an und erreicht es auch verhältnismäßig leicht. Auch die Tatsache, dass nun seit einigen Wochen die Erhöhung des Mindesturlaubes kollektivvertraglich auf 18 Werktage geregelt wurde, trägt dazu bei, daß der österreichische Urlauber – somit auch der niederösterreichische - nicht nur gern in die Sommerfrische geht, sondern sich auch bemüht, wenigstens eine Woche seines Urlaubs für einen Winterurlaub zu reservieren. Außerdem ist auch ein Urlaub im Frühjahr oder im Herbst schon eine recht beliebte Einrichtung geworden. Diese Tatsache bedeutet eine echte Chance vor allen Dingen für die niederösterreichischen Wintersportplätze im südlichen Teil unseres Landes. Gerade im Winter, wo seine Autofahrt sicherlich beschwerlicher ist als in der Sommerzeit, wo auch eine weitere Eisenbahnoder Autobusfahrt nicht sehr angenehm ist, könnten die renommierten Wintersportplätze unseres Landes viele solcher Winterurlauber aufnehmen. Leider muß man feststellen, dass es zwar verhältnismäßig leicht ist, sich in Wien über die Möglichkeiten der einzelnen niederösterreichischen Wintersportorte zu informieren, daß es aber gar nicht so einfach ist, in niederösterreichischen Städten dies zu tun. Vor allen Dingen in den Städten nördlich der Donau, sagen wir in Krems oder Stockerau, ist es viel schwerer, etwas über die niederösterreichischen Wintersportplatze des südlichen Landes zu erfahren, sich über sie rechtzeitig und gut zu informieren, wie es ja auch umgekehrt nicht sehr einfach ist, im südlichen Niederösterreich zu erfahren, wo es zum Beispiel im Waldviertel gut Urlaub machen wäre, wo es etwas besonders Sehenswertes geben könnte. Es müßte da die niederösterreichische Werbung nicht nur an die Großstadt Wien denken, sondern auch die niederösterreichischen Städte in ihre Aufgabe einbeziehen. In den letzten Jahren sind eine Reihe von interessanten und bedeutsamen Sesselliftanlagen in Niederösterreich fertig gestellt und eröffnet worden. Über den Ötscherlift, der sich allgemeiner Beliebtheit erfreut, ist schon gesprochen worden. Der Muckenkogellift, der im Frühsommer des vergangenen Jahres in Lilienfeld eröffnet werden konnte, erlebt gerade in diesen Wochen seine erste große Saison dadurch, daß die Schneelage in diesem Winter in 1000 und mehr Meter Höhenlage besonders günstig und konstant geblieben ist. Die strengen Sicherheitsvorschriften, die bei den Sesselliften angewandt werden, erschweren zwar manchmal die Errichtung solcher Lifte oder verzögern die Inbetriebnahme derselben. In Lilienfeld zum Beispiel hat die Anbringung eines Sicherheitsnetzes über einer Schlucht die Inbetriebnahme des Lifts um ein halbes Jahr verzögert und außerdem noch zirka eine halbe Million Schilling Mehrkosten verursacht. Wenn aber dann der Liftbenützer anrückt, erlahmt jede Kritik; dann merkt der sportliche und mutige junge Mensch ebenso wie der Gelegenheitsausflügler, wie gut es ist, wenn seine persönliche Sicherheit auf den Liften zumindest genauso gewährleistet ist wie auf irgend einem anderen Beförderungsmittel. Wenn auch gerade vor wenigen Tagen ein bedauerlicher Unfall im Semmeringgebiet passiert ist, dann soll das nicht heißen, daß diese Unfälle im Verhältnis zu anderen Verkehrs- und Beförderungsmitteln sehr häufig vorkommen, im Gegenteil, sie sind äußerst selten. Unangenehm ist es allerdings, wenn der Liftbetrieb wegen periodischer Betriebsprüfungen unterbrochen werden muß und sich dann gerade in dieser Zeit die Publizistik auf diese Tatsache stürzt und sehr wortreich und vielfältig diese Tatsache in die Welt hinausposaunt. Es läßt sich nämlich in den Orten mit Liften feststellen, daß es nach Abschluß der Prüftätigkeit sehr lange braucht, bis der Lift seine normale Frequenz wieder erreicht. Ich glaube, daß hier auch die niederösterreichische Landeskorrespondenz manchmal etwas zu viel tut und in vielen Einzelheiten berichtet, was auf diesem oder jenem Lift alles repariert werden muß. Die Bevölkerung glaubt dann, dieser Lift fällt auf Monate aus und bleibt ihm und diesem Ort auf Monate fern. In Niederösterreich ist es auch in den letzten Jahren gelungen, eine größere Anzahl von Schleppliftanlagen zu erbauen. Damit haben wir einen wichtigen Nachholbedarf gegenüber den westlichen Bundesländern aufgeholt. Obwohl diese Schleppliftanlagen nur saisonbedingt sind und nur in schneereichen Wintern eingesetzt werden können, amortisieren sie sich verhältnismäßig rasch. Es ist auch absolut nicht notwendig, dass Wintersportplätze wegen ihrer Lifts und Schleppliftanlagen in Konkurrenz treten, weil Publikum genug da ist, um alle diese Anlagen auszulasten. Neben den Gemeinden, die hier Wertvolles geleistet haben, sind es in zunehmender Zahl auch Privatpersonen, die sich dem Bau und der Erhaltung von Schleppliftanlagen widmen. Es ist zum Beispiel bekannt, daß die privaten Schlepplifte am Eibl bei Türnitz eine wertvolle Ergänzung des dortigen Bergliftes geworden sind. Zu Jahresbeginn konnte in St. Ägyd am Neuwald ein neuer Schlepplift eröffnet werden, dessen Erbauer und Besitzer ein Bauer und ein Arbeiter sind. Sie haben natürlich die Unterstützung der Gemeinde, des örtlichen Skiklubs und der dortigen Bergrettung genossen; es ist aber ganz besonders erfreulich, daß nun auch über die Gemeinden hinaus allgemeines Interesse an der Errichtung solcher Sport fördernder Anlagen besteht. Große Sorgen machen den Wintersportgemeinden die Anlage, Präparierung und Erhaltung der Skiabfahrten. Die Skifahrer wünschen, Pisten mit Verschiedenen Schwierigkeitsgraden zur Verfügung zu haben: schwerere und leichtere. Neben den halben Rennläufern, die auf die Pisten kommen, sind es auch Anfänger, die ihre Freude an der Ausübung des Wintersports haben wollen. Die Errichtung solcher Pisten, die oft mit Holzschlägerrungen, mit der Beseitigung von anderen Hindernissen verbunden ist, erfordert habe finanzielle und personelle Aufwendungen. Es wäre daher gerechtfertigt, wenn diesen Gemeinden auch von Seiten des Landes bei der Errichtung und Erhaltung solcher Pisten geholfen werden könnte. Ein westliches Bundesland bereitet gerade zur. Zeit ein Landesgesetz vor und will mit diesem Gesetz die Gemeinden allein mit der Erhaltung der Skiabfahrten belasten. Ein anderes Bundesland hat sich über seine Verkehrsamtsleiter gegen diesen Plan des Nachbarbundeslandes ausgesprochen. Ich glaube, es wäre sehr zweckmäßig, wenn sich auch Niederösterreich in die Diskussion über diese Frage einschalten würde. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn man zur richtigen Zeit auch in Niederösterreich diese Frage in gutem und erfreulichem Sinn lösen könnte. Etwas, was sich manchmal sehr nachteilig auswirkt, sind die Schneeberichte, vor allem, was ihre Richtigkeit betrifft. Bekanntlich werden ja von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik allwöchentlich am Freitag diese Schneeberichte ausgegeben. Man findet sie dann in den Tageszeitungen, man hört sie im Rundfunk und man sieht sie sogar auch im Fernsehen dargestellt. Nun werden aber diese Schneeberichte für so weite Gebiete gegeben, daß sie für die einzelnen Täler - geschweige denn für die einzelnen Talseiten - absolut nicht zutreffen können. In Niederösterreich werden zum Beispiel das Rax-Schneeberg-Gebiet, das Gebiet Türnitz-Annaberg-Mariazell und dann noch das Gebiet jenseits des Ötschers erwähnt. Während in Mariazell herrliches Tauwetter herrschen kann, ist aber in Annaberg der schönste Hochwinter! Die Festsbellung, die dann der Schneebericht trifft, stimmt nicht. Der Urlauber läßt sich aber beeinflussen. Der Wochenendausflügler Legt 50 Kilometer dazu und ist dann nicht mehr in Niederösterreich, sondern ist leben in der Steiermark oder in Oberösterreich gelandet. Es wäre also sehr gut, wenn das Fremdenverkehrsreferat auf diese Schneeberichte, vor allem auf die Art, wie sie erstellt und weitergegeben werden, Einfluß nehmen könnte. Zum Abschluß kommend, möchte ich feststellen, daß die Organisierung des Fremdenverkehrs und die Lenkung des Urlauberstromes sicherlich sehr bedeutsam sind für die Interessen des Fremdenverkehrsgewerbes. Ich mochte aber auch ganz deutlich sagen, daß nicht nur das Fremdenverkehrsgewerbe am Fremdenverkehr interessiert ist, sondern praktisch die gesamte Bevölkerung und vor allen Dingen die ortsansässige Bevölkerung. Der Fremdenverkehr bringt für sie sicherlich manch unangenehme Seiten, manch bedeutende Nachteile, vom hohen Preisniveau, das in diesen Orten anzutreffen ist, von der Überfüllung der Massenverkehrsmittel in diesen Gebieten angefangen bis zu vielen anderen Nachteilen, ,die es gibt. Daher müßte für die Behandlung von Fremdenverkehrsfragen in Niederösterreich in irgendeiner Form ein Form geschaffen werden, in dem alle Schichten der Bevölkerung, die an den Fragen des Fremdenverkehrs interessiert sein müssen, auch mitreden und mit beraten können. Das richtige Maß und die richtige Begrenzung Für diese Fremdenverkehrswünsche zu finden, so glaube ich, ist noch eine Aufgabe, die es in Niederösterreich zu lösen gilt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Popp. Abg. POPP: Hohes Haus! Wenn ich kurz über die Betriebsneugründungen in Niederösterreich referieren darf, dann muß ich einige Worte über die Struktur des Landes sagen. Es wurde schon öfters darauf hingewiesen, daß das Bundesland Niederösterreich inzwischen dem Jahr 1951 und dem Jahre 1961 mehr als 27.500 Einwohner verloren hat, obwohl die Geburtenzahl im gleichen Zeitraum einen Überschuß von fast 50.000 aufweist. Somit hat Niederösterreich tatsächlich zirka 77.000 Menschen durch Abwanderung eingebüßt. In der Zeit von 1961 bis 1964 hat die Bevölkerung Niederösterreichs um 1,9 Prozent 'zugenommen. Es bleibt die Frage offen, ob in diesem Zeitabschnitt der Zuwachs durch die Abwanderung aufgesogen wurde. Berichte aus den Grenzgebieten beweisen, dass die Abwanderung dort noch nicht zum Stillstand gekommen ist. So ist im Gerichtsbezirk Hollabrunn die Zahl der Wahlberechtigten von 16.506 im Jahre 1959 auf 15.661 im Jahre 1964 abgesunken. Es handelt sich dabei um eine Verringerung im Ausmaß von fünf Prozent. Im Gerichtsbezirk Poysdorf hat sich die Zahl der Wahlberechtigten im gleichen Zeitabschnitt von 16.234 auf 15.183 verringert, die Abnahme beträgt 6,5 Prozent. Noch viel interessantere Zahlen kann ich aus dem Waldviertel bringen. Die Gemeinde Reingers hatte im Jahre 1948 427 Einwohner, im Jahre 1961 aber nur noch 320, im Jahre 1964 sogar nur mehr 267. Die Einwohnerzahl dieser Gemeinde hat also innerhalb von 16 Jahren um 37,5 Prozent abgenommen. Diese Gemeinde ist eine Pfarrgemeinde, der dortige Gendarmerieposten ist bereits aufgelöst worden. Die nördlich der Gemeinde liegenden Felder sind von Stacheldraht und Wachtürmen umsäumt. Einige Häuser momentan sind 'es fünf - stehen leer. Der Baugrund wird zu einem bis drei Schilling angeboten, aber niemand kauft ihn, niemand hat daran Interesse. Im Jahre 1961 waren in Niederösterreich 392.730 unselbständig Berufstätige gemeldet, von denen 189.832 ihnen Arbeitsplatz außerhalb ihres Wohnsitzes hatten, 48,3 Prozent der Arbeitnehmer sind Pendler. Nicht weniger als 68.767 Niederösterreicher üben ihren Beruf in anderen Bundesländern aus. Die Zahl derjenigen, die in den einzelnen Bundesländern beschäftigt sind, hat Kollege Stangler in seinem Beitrag zur Generaldebatte bereits angeführt. Ich glaube, das Burgenland wurde nicht genannt. In diesem Bundesland arbeiten 1258 und im Ausland 966 Niederösterreicher. Die Städte Krems, St. Pölten, Waidhofen an der Ybbs und Wiener Neustadt haben den geringsten Prozentsatz an Pendlern, wähnend die Städte Mödling, Baden, Gänserndonf, Korneuburg und Tulln an der Spitze der Zahl der Pendler stehen. Der Großteil jener Niederösterreicher, die im Burgenland arbeiten, kommt aus den Bezirken Bruck an der Leitha, Wiener Neustadt und Baden. Besonders schlecht sind jene Arbeiter dran, die nur hin und wieder ihren Wohnort aufsuchen können, weil es die großen Entfernungen nicht anders erlauben. Es müßte daher alles darangesetzt werden, um möglichst bald jedem Niederösterreicher einen Arbeitsplatz in seinem Wohnort oder in einer Gemeinde, die von seinem Wohnort nicht allzu weit entfernt ist, zu verschaffen. Damit wäre nicht nur den Arbeitnehmern geholfen, sondern damit würde auch die Finanzkraft der Gemeinden gehoben werden. Ehrliche Bemühungen, neue Betriebe zu gründen, weisen schon manchen Erfolg auf. Wir müssen dabei aber auch die großen Hindernisse beseitigen, die wohl in der 65-Kiilometer-Zone bei der Fernverkehrssteuer liegen. Kollege Abg. Rigl hat dieses Problem schon erwähnt. Das haben schon viele Gewerbetreibende am eigenen Leib verspürt. Wir hoffen, dass es doch noch möglich wird, diese Härte zu beseitigen. Nachdem in den Jahren um 1950 viele Wiener und auch niederösterreichische Firmen in die westlichen Bundesländer abgewandert sind, wurden im Jahre 1958 in Niederösterreich neun Industriebetriebe neu errichtet, von dienen allerdings nur einer im entwicklungsbedürftigen Gebiet lag, 1959 waren es schon 13 Neugründungen, davon drei in entwicklungsbedürftigen Gebieten, 1960 30, davon acht in entwicklungsbedürftigen Gebieten, 1961 43 Neugründungen und 18 davon in entwicklungsbedürftigen Gebieten, 1962 32 Neugründungen mit neun in entwicklungsbedürftigen Gebieten und 1963 36 Neugründungen, davon 14 in entwicklungsbedürftigen Gebieten. Von den im Jahre 1963 neu errichteten Industriebetrieben entfielen 15 auf Textil- und Bekleidungsindustrie, die sehr arbeitsintensiv ist und sich hauptsächlich in den entwicklungsbedürftigen Gebieten niederließ. Für ihre Standortwahl waren primär die vorhandenen Arbeitskräfte entscheidend, in zweiter Linie das Vorhandensein von aufgelassenen beziehungsweise stillgelegten Betriebsanlagen, nicht zuletzt kommunale Begünstigungen, wie sehr preiswerte oder kostenlose Grundbeistellung oder Übernahme der Aufschließungskosten durch die Gemeinde. Im Waldviertel hat eine Gemeinde nicht nur die Aufschließungskosten auf sich genommen, sondern durch fünf Jahre auf alle Stauern, wie Lohnsummensteuer usw., verzichtet. Das Schwergewicht der entwicklungspolitischen Maßnahmen in Niederösterreich muß daher auf der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur durch vermehrte Neugründungen von Betrieben liegen. Um dies zu erreichen, hat der Landtag von Niederösterreich in seiner Sitzung am 26. April 1962 die Errichtung eines Betriebsinvestitionsfonds beschlossen. Dieser Fonds gewährt niederverzinsliche Darlehen mit 2,5 Prozent zur Errichtung und Erweiterung von Betrieben in wirtschaftlich ungünstig gelegenen Gebieten. Die Darlehen werden bis zu einer Höchstgrenze von einer Million Schilling gegen Haftung reines Geldinstitutes oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft auf die Dauer von zehn Jahren gewährt. Die ersten beiden Jahre bleiben rückzahlungsfrei, die Abstattung erfolgt in den nächsten acht Jahren in 32 Vierteljahresraten. Für das Jahr 1962 standen zehn Millionen Schilling und eine Million Schilling Nachtragskredite zur Verfügung, im zweiten Jahr der Gründung waren es nur mehr neun Millionen Schilling, ,für das Jahr 1964 wieder zehn Millionen Schilling und ein Nachtragskredit von drei Millionen Schilling, das ergilbt zusammen 33 Millionen Schilling. Die Mittel wurden im Jahre 1962 an 13 Interessenten mit einer Summe von 9,180.000 'Schilling, im Jahre 1963 an 18 Interessenten mit einer Summe von 10,600.000 Schilling und im Jahre 1964 an 25 Interessenten mit einer Summe von 12,550.000 Schilling vergeben. Von dien Darlehenswerbern im Jahre 1962 waren vier aus dem Waldviertel mit 2,6 Millionen Schilling und sechs aus anderen wirtschaftlich ungünstigen Gebieten mit 4,180.000 Schilling. Von den im Jahre 1963 gewährten 18 Darlehen entfielen vier auf das Waldviertel mit einem Betrag von 1,7 Millionen Schilling und elf auf Betriebe, die sich in anderen wirtschaftlich ungünstig gelegenen Gebieten nahe der Landesgrenze befinden, mit einer Summe von 6,850.000 Schilling. Im vergangenen Jahr entfielen sieben Darlehen mit einer Summe von 3,750.000 Schilling auf das Waldviertel, 17 auf andere wirtschaftlich ungünstige Gebiete mit 8,500.000 Schilling. Mit diesen Neugründungen und Erweiterungen .von Betrieben konnten bis jetzt zirka 450 Arbeitsplätze im Waldviertel und 1400 im übrigen Niederösterreich geschaffen werden. Ich habe Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen genauen Bericht über den Erfolg des Betriebsinvestitionsfonds gegeben. Interessant ist, was im Jahre 1965 geschaffen werden wird. Im ordentlichen Voranschlag stehen - wie im Vorjahr - 10 Millionen Schilling zur Verfügung, im außerordentlichen Voranschlag, Dringlichkeitsstufe II, nur zwei Millionen, also um eine Million weniger als im Vorjahr, obwohl mehr als doppelt so viele Ansuchen einer Erledigung harren. Es ist äußerst bedauerlich, daß die Ansatzpost gegenüber dem Vorjahr um eine Million gekürzt wurde. Neben den bereitgestellten Mitteln hat das Land auch die Haftung für einen Betrieb im Waldviertel und zwar in Gastern, mit eineinhalb Millionen Schilling, in Scheibbs mit drei Millionen Schilling, in Ebergassing mit 20 Millionen Schilling und in Breitenfurth mit 2,4 Millionen Schilling sowie in letzter Zeit in Moosbierbaum mit 69 Millionen übernommen. Wir hoffen, daß wieder ein Ansuchen in den nächsten Tagen für Waldegg einer Erledigung zugeführt werden kann. Ich habe in kurzen Zügen die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Industrieneugründungen aufgezeigt. Hoffentlich gelingt es, die erforderlichen Mittel recht bald bereitzustellen, damit auch unsere Forderung erfüllt werden kann: Jedem Niederösterreicher seinen Arbeitsplatz im eigenen Bundesland. (Beifall im ganzen Haus.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zu Wort gelangt Herr Abg. Fahrnbergerr. Abg. FAHRNBERGER: Hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, vorerst auf die Ausführungen meiner beiden Vorredner, der Abgeordneten Kosler und Sigmund, einzugehen. Abg. Kosler hat ausgeführt, daß die Durchgabe der Schneeberichte oft nicht richtig funktioniert. Ich bin der gleichen Meinung und glaube, dass es besser wäre, wenn die Schneeberichte den Bewohnern der Großstadt rechtzeitig durchgegeben werden, damit sie wissen, welche Schneeverhältnisse sie vorfinden. Auch ich komme laus einem sehr bekannten Wintersportgebiet, und wenn Kollege Sigmund die Gegend um den Ötscher als den Arlberg Niederösterreichs und das Hochkar als Skiparadies bezeichnet, so bin ich stolz darauf, bin ich doch dort zu Hause. Ich glaube, wir sollten alle mitarbeiten, den Fremdenverkehr auszubauen, es gibt noch viel zu tun. Darf ich nun einige Worte zu den Förderungsmaßnahmen des Wiegebaues sagen. Der Wegebau beginnt dort, wo die Bundes-Landes- und Bezirksstraßen aufhören. Die betrogenen Gebiete sind nicht nur am weitesten von öffentlichen Verkehrswegen entfernt, es lebt dort auch die wirtschaftlich am schlechtesten gestellte Bevölkerung. Das sind unsere 27.000 bergbäuerlichen Betriebe, die sich einerseits im Waldviertel und anderseits im südlichen Teil unseres Bundeslandes befinden. Wir wissen aber auch, daß die Menschen dort unter viel schwierigeren Voraussetzungen ihre Existenz fristen, weil die Produktionskosten viel höher sind als in anderen Gebieten. Wir wissen, daß im bäuerlichen Wegebau in den hetzten Jahren sehr viel geschehen ist. Es wurden mehr als 3000 Höfe aufgeschlossen und 2000 Kilometer Wege gebaut. Es bestehen aber noch immer 6000 bäuerliche Betriebe, die keine Zufahrtsmöglichkeit haben und die auf die Schaffung einer solchen dringend warten. Das Problem ist umso schwieriger, als es sich um Betriebe handelt, die zu den finanziell schwächsten gehören. Selbst wenn Land und Bund große Mittel zur Verfügung stellen, sind sie kaum in der Lage, den Restbetrag für die Schaffung einer Zufahrt aufzubringen. Im vergangenen Jahr wurde im Wegebau auch von der Agrarbezirksbehörde sehr viel getan. Insgesamt waren 127 Kilometer Wege in Arbeit, davon konnten 99 Kilometer fertig gestellt werden. 289 Höfe wurden dadurch aufgeschlossen. Aus alldem können wir ersehen, daß auch im abgelaufenen Jahr sehr viel geschehen ist. Leider müssen wir feststellen, daß die Mittel für den bäuerlichen Wegebau infolge der angespannten finanziellen Lage des Landes beschränkt sind, so daß der Wegebau nicht so vorangetrieben werden konnte, als es notwendig wäre. Nun einige Bemerkungen zur Wegeerhaltung. Wenn man in unseren Gebieten herumfährt, wird man die Feststellung machen müssen, daß der Zustand der in den letzten Jahren gebauten Güterwege immer schlechter wird. Das soll kein Vorwurf dien Bauern gegenüber sein. Sie sind kaum mehr in der Lage, die zur Instandhaltung notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen, geschweige denn, daß sie die nötigen Arbeitskräfte dazu haben. Ich bin sehr erfreut darüber, dass heuer erstmalig im Budget des Landes eine Ansatzpost in der Höhe von einer Million Schilling zur Wegeerhaltung geschafften worden ist. Von Fachleuten wird geschätzt, dass zur gebrauchsfähigen Instandhaltung der Güterwege jährlich 2000 bis 3000 Schilling pro Kilometer aufgewendet werden müssen. Es ist einerseits erfreulich, anderseits aber auch finanziell nachteilig, daß diese Güterwege immer mehr und mehr vom Fremdenverkehr benützt werden. Wo befinden sich denn diese Wege? Sie führen durch die schönsten Gebiete unseres Landes, und wir sehen es gerne, wenn der Fremde diese Gebiete aufsucht. Natürlich setzt das eine größere Beanspruchung der Wege voraus und erhöht ihre Erhaltungskosten. Ich möchte nun ein anderes Problem des Wiegebaues anschneiden. Es handelt sich um den forstlichen Wegebau. Auch hier wurde in den letzten Jahren sehr viel getan, einerseits von der Forstinspektion, der FAGES, anderseits von der Kammer. Es ist uns auch bekannt, daß in den Nachkriegsjahren der Rohstoff Holz immer mehr an Bedeutung zugenommen hat und immer mehr Verwendung findet. Wir müssen daher alles tun, um unsere Wälder in Zukunft zu erhalten. Es gibt sehr viele Forstflächen, die aufgeforstet werden müssen, überalterte Flächen, die wieder ertragsfähig zu machen sehr viel Geld kostet. Die Aufschließung dieser Forste durch Wege ist hier besonders wichtig, um ihre Betreuung auch in Zukunft mit nachhaltiger Wirkung durchführen zu können. Auf diesem Gebiet wurde in den letzten Jahren von der Landesforstinspektion sehr viel getan. Jährlich werden im Durchschnitt zirka 10.000 Hektar Waldflächen mit Wegen versehen. Ich glaube, dies bedeutet einen groben Schritt zur Erhaltung unserer Forste, damit wir auch in Zukunft den Rohstoff Holz zur Verfügung haben. Wir wissen, daß die Entwicklung in der Chemie und in der Industrie weitergeht, und wenn die Fachleute erklären, daß wir im Jahre 1970 eine stattliche Menge Holz brauchen, dann müssen wir darum besorgt sein, daß unsere Wälder diese großen Mengen liefern können. Ich habe die Probleme unseres Wiegebaues und unserer Wälder kurz zusammengefaßt. Zum Abschiluß, möchte ich ihnen, meine Damen und Herren, nochmals vor Augen halben, daß das Leben in den Gebieten, wo unsere Bergbauern wohnen, nicht so leicht ist. Wir können wohl sagen, daß es sich um eine Gruppe sehr wertvoller Menschen handelt, und es muß auch in Zukunft Tatsache bleiben, daß wir der Bevölkerung unserer Berggebiete ihre Existenz sichern helfen. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zu Wort gelangt Herr Abg. Kaiser. Abg. KAISER: Hohes Haus! sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen und Herren! Es wurde während der Debatte schon mehrmals darauf hingewiesen, daß das Land Niederösterreich zu jenen Gebieten gehört, die unter den Kriegseinwirkungen und den Nachkriegsfolgen am meisten zu leiden hatten. Es war daher verständlich, daß Betriebe und gewerbliche Unternehmungen vor dem Nichts standen. Es muß anerkannt werden, daß die Unternehmerinitiative in Ergänzung mit dem Verständnis und der Hilfsbereitschaft der werktätigen Menschen Platz gegriffen hat, um der Wirtschaft wieder den nötigen Impuls zu geben. Doch bald musste man erkennen, daß der eigene Wille allein nicht ausreicht, um diem Wirtschaftsgetriebe den erforderlichen Schwung zu geben, damit unser Land in neuer Blüte erstehen kann. So begann man Wege zu suchen, um diesen Willen der Unternehmungen und gewerblichen Betriebe unterstützen zu können. Im Jahre 1947 wurde eine Hilfsaktion eingerichtet, um der Wirtschaft wenigstens teilweise einen Impuls zu geben. Ein Jahr später war es der Wirtschaftsförderungsfonds, der ebenfalls eine Möglichkeit bot, die Wirtschaft anzukurbeln. Aber diese Möglichkeit brachte es mit sich, daß sich Betriebe und Unternehmungen in bereits aufgeschlossenen Gebieten ansiedelten. So kam es, daß eine ungeheure Betriebsdichte in bestimmten Gebieten zustande kam, es entstand eine Situation, in der die verkehrstechnisch noch nicht aufgeschlossenen Gebiete und die grenznahen Zonen zu Stiefkindern wurden. In Erkenntnis dieser Tatsache hat man im Jahre 1962 den Betriebsinvestitionsfonds gegründet, ausdrücklich mit dem Hinweis, daß er den Zweck hat, den wirtschaftlich ungünstig gelegenen und grenznahen Gebieten zu helfen. Trotz dieser Nachteile gab es eine beträchtliche Anzahl von Interessenten, Betrieben und Unternehmungen, die bereit waren, entweder ihre Zweigniederlassungen in diese Gebiete zu transferieren oder Betriebe neu zu gründen, oder sie machten von der dritten Möglichkeit Gebrauch, ihre Betriebe auszuweiten. Dazu sollte der Betriebsinvestitionsfonds eine Möglichkeit bieten. Es gibt für die Vergabe von Darlehen gewisse Richtlinien, und ein Punkt dieser Richtlinien, der Punkt 8, hat folgenden Wortlaut: ,,Der Zweck des Fonds besteht in der Gewährung von niederverzinslichen Darlehen an physische oder juristische Personen zur Errichtung und Erweiterung von Betrieben der gewerblichen Wirtschaft in wirtschaftlich ungünstig gelegenen Gebieten des Landes Niederösterreich." Die derzeitige Handhabung bei der Vergabe von Darlehen ist, glaube ich, nicht so, daß sie immer in den Richtlinien die Deckung findet. Sicherlich gibt es Betriebe und Unternehmungen, die auch ihre sachlichen Argumente haben und berücksichtigungswürdig sind. Aber die Dotierung aus diesem Betriebsinvestitionsfonds, der zweckgebunden ist, soll nicht auf Kosten der noch unterentwickelten Gebiete gehen. Ich gestatte mir daher, in dieser Richtung zwei Alternativen zum Vorschlag zu bringen. Erstens: Die Richtlinien sollten inhaltsgetreu angewendet werden, und die übrigen Betriebe sollen aus sonstigen bereitgestellten Mitteln, die der Förderung der Wirtschaft dienen, dotiert werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Richtlinien in Punkt 8 so abzuändern, daß für alle Betriebe, die berücksichtigungswürdig sind, auch wenn sie nicht in den unterentwickelten Gebieten hegen, legal eine Möglichkeit besteht, sie aus diesem Fonds zu dotieren. Allerdings müßte dann dieser Betriebsinvestitionsfonds mit mehr Mitteln bedacht werden. Im ordentlichen Voranschlag für 1965 sind 10 Millionen Schilling als Beitrag vorgesehen, im außerordentlichen Voranschlag zwei Millionen Schilling. Einer der Herren Abgeordneten hat bereits auf den Umstand hingewiesen, daß der Fonds nicht so dotiert ist, wie es bisher der Fall war. Demgegenüber stehen wir vor der Tatsache, daß die Nachfrage nach solchen niederverzinslichen Darlehen im Steigen begriffen ist. Aus einem Tätigkeitsbericht des Landesamtes V/2 geht bevor, daß im Jahre 1962 13 Darlehen gewährt wurden, im Jahre 1963 18, im Jahre 1964 27 bewilligt wurden d e r zum Teil in Aussicht gestellt wurde, dass sie bewilligt werden. Es zeigt sich also, dass in steigendem Maße von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. In diesem Bericht wurde auch angedeutet, daß für das Jahr 1965 bereits wieder eine große Anzahl von Darlehensansuchen vorliegt. Wenn die für die Gewährung von Darlehen zur Verfügung stehenden Mittel beschränkt sind, dann ist es das erste Gebot, daß für die Vergabe der Darlehen entsprechende Rangordnungen zu erwägen sind. Es muß dabei so vorgegangen werden, dass mit dem geringsten Kapitaleinsatz der größtmögliche Effekt erzielt werden kann. Ein Beispiel, das ich in diesem Zusammenhang bringen möchte, veranlaßt uns zu der Annahme, daß diese Vorgangsweise nicht immer eingehalten wird. Es kann festgestellt werden, daß jene Betriebe, die erklärt haben, mit Hilfe eines Darlehens ihren Betrieb zu erweitern, Kopfquoten für die Schaffung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes angegeben haben, die zwischen 5625 Schilling und 64.285 Schilling schwanken. Sicherlich liegt ein Teil der Schwankungen in der jeweiligen Branche und der Struktur des einzelnen Betriebes begründet. Meiner Ansicht nach sind jene Betriebe, die um die Gewährung eines Darlehens angesucht haben und mit dem Einsatz eines bestimmten Kapitals mehr Arbeitsplätze als andere Unternehmen schaffen können, in die engere Wahl zu ziehen, Heute wurde auch schon erwähnt, dass trotz aller Anstrengungen die Abwanderung nicht gestoppt werden konnte. Wir kennen auch das Pendlerproblem und wissen, dass viele Arbeiter und Angestellte einen großen Teil ihrer Freiheit dadurch einbüßen, daß sie viele Stunden auf den Bahnhöfen und in den verschiedenen Verkehrsmitteln verbringen müssen. Wir kennen auch die Erscheinungen unserer hektischen Zeit, in der von den werktätigen Menschen in den Betrieben sehr viel verlangt wird. Es wäre durchaus zu begrüßen, wenn es gelange, diesem Problem mit etwas mehr Erfolg als bisher an den Leib zu rücken. Für die Betroffenen wäre es gewiß eine große Erleichterung, wenn sie ihre Freizeit nicht auf Bahnhöfen und in den Verkehrsmitteln verbringen müßten, sondern sich in ihren freien Stunden erholen könnten. Das würden sicherlich auch unsere Arbeitsmediziner wärmstens begrüßen. Liebe Damen und Herren! Die Vergabe der Darlehen hat insofern einen bittern Beigeschmack, als man nicht genau feststellen kann, welche Erfolge diese Gelder erbringen. Auch in dien betreffenden Berichten scheint klein Viergleich auf, der zum Ausdruck bringt, wie viele Arbeitsplätze es vor der Gewährung eines Darlehens in einem bestimmten Bebrieb gegeben hat und wie viele zusätzliche Arbeitsplätze nach der Gewährung des Darlehens vorhanden sind. Ich glaube, daß es nicht sehr gut durchdacht ist und auch nicht im Sinne der Gewährung eines Darlehens liegen kann, wenn zum Beispiel folgendes vorkommt: Ein Fleischhauer und Viehhändler bewirbt sich um ein Darlehen und gibt vor zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Es stellt sich aber heraus, daß er neben der Fleischhauerei und Viehhändlerei einen Kunststoffbetrieb errichtet, der Wursthäute erzeugt. Schließlich ergibt sich, daß das Betriebsergebnis dieser Sparte viel günstiger ist, er neigt daher dazu, die Fleischhauerei einzustellen und sich im Rahmen seines Familienbetriebes auf diesen Kunststoffbetrieb zu verlegen. Ich glaube, hier gibt es keine Rechtfertigung einer Darlehensgewährung. Ich glaube auch, daß man nur privaten Leuten um des Friedens willen solche Gelder gibt und daran kann kein verantwortlicher Mandatar interessiert sein. Abschließend möchte ich daher eine Feststellung treffen. Die heute noch so prekäre Lage der wirtschaftlich ungünstig gelegenen Gebiete mit ihnen Bewohnern legt allen dafür maßgebenden Stellen, also Bund und Land, die Verpflichtung auf, dafür einzutreten, damit in der Folge in unserem Land die Stiefkinder weniger und die gleichberechtigten Mitglieder unserer großen Familie mehr werden. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zu Wort gelangt Herr Abg. Weissenböck. Abg. WEISSENBÖCK: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie, daß ich zum Kapitel 7 einige Probbeme aufwerfe, die uns gerade in dler Wirtschaft und auch in der Landwirtschaft betreffen. Viele meiner Kollegen haben schon über das Problem der Tbc- und Bangbereinigung gesprochen, selbst auch mein Kollege von der Linken, der Herr Abg. Niklas, hat über die TbcBereinigung in Niederösterreich einige Sätze gesprochen. Ich möchte ihm dazu sagen, daß gerade ich auf diesem Gebiet durch Jahre hindurch bewandert bin, da ich selbst in der Viehwirtschaft, in der Milchwirtschaft, führend tätig gewesen bin. Wir konnten mit Genugtuung und Freude feststellen, daß im heurigen Budget ein Ansatz von ungefähr vier Millionen Schilling ist. Wir können dadurch eines feststellen, nämlich, daß die Endbereinigung in Niederösterreich Gott sei Dank in einigen Jahren durchgeführt werden kann. Was dies allein für die Landwirtschaft in Niederösterreich für eine Bedeutung hat, geht daraus hervor, daß andere Ländler schon durch Jahre hindurch weitaus mehr Mittel, weitaus mehr Bundesmittel, erhalten haben als wir in Niederösterreich. Wir müssen heute feststellen, daß selbst schon vor 10 und 15 Jiahren Gelder der Alliierten in die westlichen Bundesländer geflossen sind. Und zwar kann ich mich sehr genau erinnern, daß die Molkereigenossenschaft Steinach-Irdning, die heute noch Lieferant für die amerikanische Besatzungsmacht nach Italien ist, ,dauernd Gelder bekommen hat zur Bereinigung dieses Gebetes, des Gebietes des gesamten Ennstales, und wir Niederösterreicher haben oft mit Neid in dieses Gebiet hinüber Gesehen, weil wir der Ansicht gewesen sind, daß wir schon so viel - das ist heute schon bestgestellt worden - benachteiligt worden sind durch die lange russische Besetzung und keine Mittel bekommen haben. Wir können also feststellen, dass durch Eigeninitiative des Landes eine rasche Beneinigung der Rinder-Tbc durchgeführt werden kann. Wir haben dies am besten in den Gebieten das Waldviertels gesehen, weil in diesem Gebiet jenes Milchprodukt erzeugt wird, das vor allem für den Export gebraucht wird. Ich kann Ihnen sagen, daß im Milchtrocknungswerk in Gmünd, welches mit Milch aus oberösterreichischen Beständen und auch von Molkereigenossenschaften wie Mank beschickt wird, im vergangenen Jahr 320.000 Tonnen Trockenmilchpulver erzeugt wurden. Wir haben dabei festgestellt, daß von diesem Milchpulver ein Großteil in den Export geht. Dies ist auch von Wichtigkeit, wenn wir auf dem europäischen Markt bestehen wollen. Ich darf Ihnen sagen, daß gerade England, das zu den EFTA-Ländern gehört, der größte Abnehmer dieses Milchpulvers ist. Ein großer Teil von den Milcherzeugnissen Niederösterreichs wird auch von der Bundesrepublik Deutschland angekauft. Wir müssen daher einsehen und vor allem anerkennen, daß sich auch die Landwirtschaft Niederösterreichs bemüht, Mittel aufzubringen, um aus eigenem heraus Exportreif zu werden. Wir können immer wieder feststellen, daß unsere Produkte, obwohl sie preislich höher liegen als in anderen Milchexportierenden Ländern, bevorzugt werden; wir können das am besten aus dem englischen Markt sehen Die Struktur der Landwirtschaft, vor allem in der Milchwirtschaft, hat sich in den letzten Jahren gewaltig geändert. Vor Jahren wurde uns das große Gespenst der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft an die Wand gemalt. Heute können wir, Gatt sei Dank, feststellen, dass die europäische Wirtschaft, vor allem die Landwirtschaft Österreichs, erkennen muß, daß dieses Gespenst ja gar nicht so ,,schiarch' aussieht. Wir können heute behaupten, daß die Produkte, die vor allem von den Bezirken des Waldviertels und des Alpenvorlandes kommen, auf dem Weltmarkt Geltung haben und daß diese Produkte auch preiswert abgesetzt werden können. Und das ist doch ein guter Ausblick für die Zukunft. Hinsichtlich der Struktur der Landwirtschaft hat sich gezeigt, daß sich die Erzeugung von Vieh- und Milchprodukten nicht mehr auf Großbetriebe beschränkt, wie dies in den vergangenen Jahren immer wieder erwähnt wurde und der österreichischen Agrarpolitik oftmals vorgeworfen wurde, dass sie einseitig auf Großbetriebe ausgerichtet sei. Wir können heute sagen, daß sich das Schwergewicht der Viehwirtschaft und der Milchwirtschaft auf den kleinen Familienbetrieb verlagert hat. Wir können dies dankbar feststellen, weil gerade der so gefährdete Familienbetrieb nun endlich einmal zu Recht und Anerkennung kommt. Ich möchte dazu folgendes sagen: Auch im Inland hat les eine große Bedeutung, wenn die Landwirtschaft heute Produkte auf den Markt bringt, die sehr, sehr gerne gekauft werden, und wir freuen uns, daß wir selbst in Niederösterreich Betriebe haben - vor allem einen Betrieb in Obergrafendorf -, wo Babymilch erzeugt wird, die einen sehr, sehr großen Anklang in der Stadt, vor allem in der Bundeshauptstadt Wien, halt. Wir dürfen dabei eines sagen, daß hier in Niederösterreich Qualitäten erzeugt werden, die vor allem durch die Förderung des Landes sich so weit entwickelt haben, die vor allem - und das können wir mit besonderem Stolz sagen - nur durch die Förderung des Landes Niederösterreich möglich gewesen sind. Allein aus Bundesmitteln wurden wir in den vergangenen Jahren gerade auf dem Gebiet der Tbc-Bereinigung und der Förderung der Milchwirtschaft sehr gering beteilt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf ein Problem zu sprechen kommen, das damit zusammenhängt, und zwar ist das das Problem, welches in den vergangenen Tagen, Wochen, man kann fast sagen, Monaten auch die Bundespolitik bewegt hat. Es ist dies die Nachziehung des Milchpreises. Gestatten Sie mir hier, von dieser Stelle aus auch einige Worte dazu zu sagen. Wenn ich sage, Nachziehung des Milchpreises, dann ist das irgendwie berechtigt, weil wir sagen können, daß sich gerade das Schwergewicht auf den Meinen Betrieb, auf den Familienbetrieb verlagert hat, daß hier in diesen Familienbetrieben eben die billigsten Arbeitskräfte des Landes vereinigt sind und daß durch die Nachziehung des Milchpreises auch dieser billigen Arbeitskraft auf dem Lande draußen endlich der gerechte Lohn zuteil wird. Ich möchte hier in diesem Hohen Haus an die beiden Parteien das Ersuchen richten, gemeinsam vorzugehen, damit endlich Gerechtigkeit für unsere bäuerlichen Betriebe im Einvernehmen mit jedem anderen Berufsstand geschaffen wird. Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe auch zu einem zweiten Problem zu sprechen, das zur Gruppe 7 des Haushaltsvoranschlages gehört und das heute schon vielfach behandelt wurde: Es ist dies der Fremdenverkehr. Glauben Sie ja nicht, daß ich jetzt über die Probleme und die Notwendigkeit des Fremdenverkehrs rede, so wie es mancher meiner Vorredner schon getan hat. Ich will mich auf den Fremdenverkehr nördlich der Donau spezialisieren. Wir haben heute schon einige Male gehört, daß mitten durch unser schönes niederösterreichisches Heimatland unsere liebe blaue Donau fließt. Ich möchte dazu eines sagen: Wir blicken jedes Jahr mit Neid auf den Fremdenverkehrsstrom, der aus fremden Ländern zu uns hereinkommt, und immer wieder müssen wir feststellen, daß nur der kleinste Teil davon für das Land Niederösterreich übrig Bleibt. Wir haben beute schon sooft von der Benachteiligung dieses niederösterreichischen Heimatlandes gehört. Ich möchte diese alte Walze nicht wieder gebrauchen, sondern nur von dem Gebiet nördlich der Donau sprechen. Wenn das bißchen des Fremdenstromes im Laufe des Sommers nach Niederösterreich kommt, müssen wir feststellen, daß gerade die Gebiete der Wachau, des Alpenvorlandes und natürlich vor allem die Bundeshauptstadt Wien am meisten aufgesucht werden. Darf ich, Hohes Haus, vielleicht doch einige Gedanken bringen, die uns Vertretern des nördlichen Teiles dieses Niederösterreichs immer wieder bewegen, wenn im Laufe des Sommers die Fremden auch bei uns ein wenig Haltmachen. Es ist heute im Kapitel 6 einige Male darauf verwiesen worden, daß das Waldviertel durch seine Straßen ungünstig gelegen und daher schwerer zu erreichen ist. Nichtsdestoweniger können wir mit Stolz feststellen, dass im Laufe der letzten Jahre sehr viele Fremde auch schon den Weg in das Gebiet nördlich der Donau gefunden haben. Ich möchte, meine Verehrtesten, heute keinen Resolutionsantrag einbringen, aber ich möchte den Wunsch vortragen, daß auch Sie als Abgeordnete dieses Landes sich bemühen, das eigene Land zuerst ein bißchen kennenzulernen, vom Schneeberggebiet bis hinauf zu dien Höhenrücken des Böhmerwaldgebietes, des Mandelsteins und Neblelsteins (Beifall im ganzen Haus.); obwohl ich sagen muß, daß Nebelstein ein sehr unguter Name ist. Gerade dieses Hohe Haus hat sich im Laufe dieser Legislaturperiode schon einmal mit der Namensänderung einer Gemeinde befaßt, als man Sumpersbach in ein Alpental verwandelt hat. Ich glaube, es wäre gut, wenn wir darangingen, auch dem Nebelstein einen anderen Namen zu geben, weil nämlich jeder, der im Fremdenverkehrsregister Nebelstein liest, denkt, dort gibt es lauter Nebel, auch wenn man noch so hoch hinaufsteigt. Ich möchte aber besonders den Wunsch in diesem Hohen Haus vorbringen: Wenn wir alle dieses Land Niederösterreich vertreten wollen, dann sollen wir auch dieses ganze Land Niederösterreich kennen. Ich darf auf eines noch zu sprechen kommen: Mit Neid stehen wir, die wir an der Grenze leben, immer wieder an der Bundesstraße 4 in Gmünd, wenn die Fremden, wenn unsere eigenen Niederösterreicher in dieses irgendwie unheimliche Land ziehen, um es kennenzulernen. Ich bin überzeugt davon, daß so mancher dabei ist, der seine eigene Heimat nicht kennt. Es wäre doch die Möglichkeit vorhanden, vom Mandelstein und Nebelstein in dieses Land besser hinüberzusehen, und zwar laus einem freien Land. Ich darf vielleicht nochmals betonen: Gerade dieses Gebiet oben im Norden würde den Fremdenverkehr bestimmt sehr notwendig haben. Wir alle müssen behiebt sein, auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs mit gutem Beispiel voranzugehen, ihn zu fördern und nicht in ferne Länder zu streifen, wenn wir unser liebes, schönes niederösterreichisches Heimatland selbst nicht kennen. Ich darf vielleicht gerade hier diese beiden Punkte zusammenfassen, obwohl sie vielleicht ein wenig anders geartet sind, und an die beiden Parteien das Ersuchen richten, daß man sich bemühen sollte, auf diesem Gebiet und auf all den anderen Gebieten, die im Laufe dieser drei Tage besprochen wurden, gemeinsam zu gehen. Ich darf Ihnen zum Schluß meiner Ausführungen aus der Schulzeit ein Gedicht zitieren, das mir immer wieder bei großen politischen Auseinandersetzungen ins Gedächtnis zurückkommt und das da lautet: ,,Da zogen einst der Ochsen zwei in demselben Joch. Sie quälten sich von früh bis spät wohl die ganze Woche'. Denn die beiden haßten sich; feindlich war ihr Will'. Wenn der -eine vorwärts ging, stand der andre still. Doch der Bauer fragte nicht nach deren Haß und Neide; ja, wenn der Pflug nicht vorwärts ging, schlug er alle beide. Und endlich merkten sie es doch, als sie weich geschlagen, viel leichter tragen zwei ein Los, wenn sie sich vertragen.'' (Beifall im ganzen Haus.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Diettrlich. Abg. DIETTRICH; Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wirtschaft als größter Steuerträger verdient besonderes Augenmerk. Ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft ist nun einmal das Gewerbe. Ich darf Ihnen in Erinnerung bringen, daß in Niederösterreich zirka 28.000 Gewerbebetriebe bestehen. Es ist daher sehr verständlich, daß durch besondere Förderungsmaßnahmen das Gewerbe in seiner Struktur gestärkt werden soll und auch gestärkt werden muß. Die Gewerbeförderung ist in Niederösterreich eine sehr alte Einrichtung. Das Gewerbeförderungsamt wurde im Jahre 1910 gegründet und befaßte sich damals hauptsächlich mit der Beschickung von Ausstellungen. Die Gewerbeförderung in der Gegenwart hat ihr Aufgabengebiet bedeutend erweitert, wobei Ausstellungen und Messen auch heute noch eine gewisse Rolle spielen. Die Integration Österreichs mit dem großen Markt steht bevor, so daß sich alle fördernden Maßnahmen mittel- und unmittelbar auf diesen Schwerpunkt richten. Alle diese Maßnahmen bedürfen sehr eingehender und genauer Überlegungen. In engem Zusammenhang damit steht der unbefriedigte Kapitalbedarf im Betrieb [selbst. Mit Befriedigung wurde die Aufrechterhaltung der Investitionsbegünstigung zur Kenntnis genommen. Für das Gewerbe ergeben sich allerdings daraus nur sehr beschränkte Möglichkeiten, da die Gewinne der (kleinen und mittleren Unternehmungen zu gering sind, um größere Investitionen begünstigt durchzuführen. Das ist einer der schwerwiegendsten Gründe, warum es dem Gewerbe so schwerfällt, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten. Jeden, der die Schwierigkeiten kennt, erfüllen aber die Leistungen des Gewerbes mit umso größerer Bewunderung. Der Investitionsbedarf des Gewerbes ist sehr groß und noch bei weitem nicht befriedigt. Die Forderung nach Einführung einer steuerbegünstigten Investitionsrücklage ist nichts anderes als das legitime Streben der mittelständigen Betriebe, für Investitionen gleiche Startbedingungen zu schaffen. Aber auch für den sonstigen Bedarf sind die zur Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten sehr unbefriedigend. Die Forderung nach Selbstfinanzierung durch den nicht entnommenen Gewinn ist dadurch mehr als berechtigt. Die Möglichkeiten, günstige Kredite in Anspruch zu nehmen, sind verschiedenartig. Es gibt ERP-Mittelkredite bis zu einem Betrag von 500.000 Schilling. Leider werden diese Möglichkeiten nicht voll ausgeschöpft, weil die damit verbundene Prozedur viel zu umständlich, langwierig und für Gewerbetreibende sehr, sehr unangenehm ist. Die mit der Abwicklung des Genehmigungsverfahrens verbundenen verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten und Belastungen erreichen zum Bedauern des Gewebes ein Maß, das irgendwie abschreckend wirkt. Die Bürgschaftsfondsaktion erfreut sich hingegen sehr großer Beliebtheit. Der Gewerbeanteil Niederösterreichs ist ständig in Steigen begriffen und beträgt derzeit weit über 40 Millionen Schilling. Die Bürgschaftsbundesländerstatistik zeigt im Vergleich innerhalb der Bundesländer ganz deutlich und es ist ja hier schon sehr oft erwähnt worden - den unbedingt notwendigen Nachholbedarf unseres Heimatlandes Niederösterreich. Die niederösterreichische Landesregierung hat auf dem Kreditsektor bahn brechende Einrichtungen geschaffen, einerseits die Hilfsaktion des Landes Niederösterreich, anderseits die gemeinsame Aktion Bund, Land und niederösterreichische Handelskammer. Einer Aufstellung ist zu entnehmen, daß durch diese niederösterreichische Wirtschaftshilfsaktion bis 1964 2929 Darlehen im Ausmaß von rund 67 Millionen und im Rahmen der gemeinsamen Kreditaktion bis jetzt 1732 Darlehen im Ausmaß von rund 36 Millionen Schilling vergeben wurden. Das sind insgesamt 103 Millionen Schilling; diese Zahl ist wirklich imponierend. Allen hierfür verantwortlichen Stellen der niederösterreichischen Landesregierung gebührt Dank und Anerkennung. Große Bedeutung kommt der Gewerbeförderung auch in dien so genannten unterentwickelten Gebieten Niederösterreichs zu. Das Bundesministerium für Finanzen stellt seit 1960 den Bundesländern zur Förderung der unterentwickelten Gebiete Mittel mit der Auflage zur Verfügung, daß auch die Länder einen entsprechenden Anteil zu diesen Förderungsmitteln zuschießen. Im Bundesland Niederösterreich gelten bestimmte Gerichtsbezirke und Bergbauerngemeinden als, so genannte unterentwickelten Gebiete. ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind diese Gebiete bestimmt bekannt. Die, Liste dieser so genannten unterentwickelten Gebiete wurde zum letzten Mal im Jahre 1962 vom Bundesministerium für Finanzen herausgegeben, sie umfaßt 30 Gerichtsbezirke sowie 23 Bergbauerngemeinden. Da ich selbst dem Gewerbestande angehöre, möchte ich dem Hohen Landtag noch einige steuerliche Probleme aufzeigen. Beim Österreichischen Gewerbetag wunde reine echte Mittelstandspolitik verlangt. Man hat nachdrücklich Festgestellt, daß das Gewerbe keine Subventionen wünscht, sondern lediglich eine vernünftige Förderung durch den produktiven Einsatz von Budgetmitteln in einer Höhe, die der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieses Berufsstandes entspricht. Eine solche Einsatzmöglichkeit ergibt sich auf dem weiten Weg der Forschung, bei der Schaffung aussagekräftiger Wirtschaftssparten und vor allem durch die Durchführung praxisnaher Rationalisierungsmaßnahmen und dergleichen. Ein weiteres Gebiet, das ebenfalls beim Österreichischen Gewerbetag sehr eingehend besprochen wurde, betrifft die Umsatzstreuer. Die derzeitige Konstruktion der Umsatzsteuer kann nicht als wettbewerbsneutral bezeichnet werden. Viele Klein- und Mittelbetriebe befinden sich gegenüber den großen, vertikal gegliederten Unternehmungen eindeutig im Nachteil, da sie die für mehrere Umsatzphasen anfallende Steuer zu tragen haben. Es ist eines der vordringlichsten Anliegen des Gewerbes, die Wettbewerbneutralität der Umsatzsteuer herzustellen. Im Zuge der Integrationsbestrebungen wird auch die Möglichkeit einer Mehrwertsteuer studiert. Grundsätzlich wird sich das Gewerbe gegen einen derartigen Lösungsversuch nicht zur Wehr sehen. Ein sehr großes Problem bedeuten für das Gewerbe die stetigen Lohnbewegungen. Angesichts der anhaltenden Konjunktur und der Schwierigkeiten, die aus dem Arbeitskräftemangel resultieren, ist es undenkbar, diese Lohnbewegungen nicht mitzumachen. Der hohe Lohnanteil im Gewerbe hat zur Folge, daß sich die Lohnerhöhungen auf die Preise der gewerblichen Produkte wesentlich stärker auswirken, als dies in anderen Sparten der Fall ist, da die Möglichkeiten der Rationalisierungsmaßnahmen sehr beschränkt beziehungsweise in den Dienstleistungsgewerben praktisch überhaupt nicht gegeben sind. Das Gewerbe ist daher sehr daran interessiert, auf diese Tatsachen hinzuweisen, und hält es für unumgänglich notwendig, die Bevölkerung mit diesen Zusammenhängten vertraut zu machen. Alle hervorragenden Volkswirtschaftler und Nationalökonomen sind einhellig der Auffassung, daß das Gewerbe auch in der Industriegesellschaft, in der Zeit der Automation, nach wie vor einen festen Platz einnimmt und auch zukunftssicher ist. Ein weltberühmter Universitätslehrer hat, ähnlich wie Lawrence von den sieben Säulen der Weisheit, von den sieben Säulen der Gerechtigkeit gesprochen. Das erste Gesetz, unter dem alle menschliche Arbeit steht, ist das Gesetz der Gegenseitigkeit. Das zweite Gesetz betrifft die Gleichwichtigkeit, das dritte Gesetz beschäftigt sich mit dem unendlich wichtigen Begriff der Berufsehre. Im vierten Gesetz wird die soziale Gerechtigkeit für die Arbeit in der Wirtschaft und in der Gesellschaft verlangt, und das fünfte Gesetz, das Subsidiärgesetz, ist das Gesetz der kleinen Gemeinschaften, auch in den größten Betrieben und Riesenorganisationen der Gegenwart. Das sechste Gesetz beschäftigt sich mit der Selbstverwaltung der Arbeit und der Wirtschaft, und im siebenten Gesetz endlich ist die menschliche Freiheit verankert. Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen nun in einigen Gedanken die Probleme der gewerblichen Wirtschaft Niederösterreichs aufgezeigt und habe allen Verantwortlichen der niederösterreichischen Landesregierung den herzlichsten Dank des Gewerbestandes abgestattet. Niederösterreich ist auch hier zum Bannerträger einer neuen Gewerbepolitik geworden. Da uns aber im Gewerbe auch sehr oft ,,der Hut brennt", möchte ich auf Probleme des niederösterreichischen Feuerwehrwesens zu sprechen kommen. Kollege Mondl hat in seinen Ausführungen gesagt, er wisse nicht, ob unter den Abgeordneten der ÖVP ein Vertreter der niederösterreichischen Feuerwehr ist. Ich kann ihm die Veilsicherung geben, auch in dieser Legislaturperiode dürfte die niederösterreichische Feuerwehr, ich hoffe es zumindest, gut vertreten sein. Hoher Landtag, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe die Ehre, im Rahmen der Geschäftsgruppe 7 über das niederösterreichische Feuerwehrwesen zu sprechen. Da der vorbeugende Brandschutz hauptberuflich zu meinen Pflichten gehört, fällt es mir nicht schwer, einige grundsätzliche Erklärungen zum Feuerlöschwesen abzugeben. Dem Bericht über die Tätigkeit des niederösterreichischen Feuerwehrverbandes ist zu entnehmen, daß derzeit 69 Bezirksfeuerwehrverbände mit 1779 Freiwilligen Feuerwehren und 118 Betriebsfeuerwehren, zusammen also 1897 Feuerwehren, bestehen. Der Mannschaftsstand beträgt gegenwärtig 59.525, wahrlich eine sehenswerte, stattliche Organisation. Bedenken Sie, meine Damen und Herren, rund 60.000 Feuerwehrmänner sind Tag und Nacht bereit, zu helfen, wo die Not am größten ist, sind bereit, im Dienst der Nächstenliebe und Gemeinschaftshilfe freiwillig und uneigennützig selbst ihr Leben einzusetzen. Dies ist ein heroisches Beispiel von Opferbereitschaft im Dienste des Volkes, und dies kann nicht oft genug gewürdigt werden. Den Feuerwehren stehen gegenwärtig 1260 Kraftfahrzeuge, hiervon 188 Tanklöschwagen und 563 leichte Löschfahrzeuge, zur Verfügung. Mehr als ein Drittel dieser Fahrzeuge wurde nach 1955 mit Hilfe des niederösterreichischen Landesfeuerwehrkommandos angeschafft. Weiters gehören 1748 Wagen und Anhänger sowie 2624 Tragkraftspritzen und rund 1,000.000 Meter Druckschläuche zur Ausrüstung der niederösterreichischen Feuerwehr. An 40 Zillenheftplätzen stehen 73 Rettungszillen zur Verfügung, fünf Sturmboote und zwei Motorboote sind entlang der Donau stationiert. Auf Grund des Katastrophenhilfsdienstgesetzes stehen folgende überörtliche Einheiten für den Feuerwehr- und Bergungsdienst bereit: Das Landeseinsatzkommando mit fünf F- und BAbteilungen – Feuer und Bergungsabteilungen, soweit den Damen und Herren diese Abkürzung nicht geläufig ist -, mit 12 Bereitschaften und 77 selbständigen F- und B-Zügen, vorschriftsmäßig gegliedert und ausgerüstet. Im Rahmen dieses Dienstes wurde das Nachrichtennetz des niederösterreichischen Feuerwehrkommandos neu aufgebaut und umfaßt 24 Fixstationen, neun Funkleitstellen, fünf Funkkommandofahrzeuge und 169 mit einer Funkeinrichtung ausgestattete Kraftwagen. Die Fixstationen sind in dien Gebäuden der Bezirkshauptmannschaften eingerichtet. In der niederösterreichischen Landesfeuerwehrschule in Tulln besteht ein eigener Feuerwehr- und Bergungsstützpunkt, ferner das Landeseinsatzkommando mit Spezialgruppen für Spreng- und Tauchdienst sowie Strahlenschutz. Das alles stellt zweifelsohne eine imponierende Ausrüstung dar und zeigt, wie aufgeschlossen die Gemeinden und das Land dem niederösterreichischen Feuerwehrwesen in finanzieller Beziehung zur Seite stehen. Trotzdem muß getrachtet werden, die Ausrüstungen noch mir zu modernisieren, da die technische Entwicklung so rapid fortschreitet, daß man fast nicht Schritt halten kann. Tatsache ist, daß der Nachwuchs der Wehren vielfach von der modernen Ausrüstung der Einheiten abhängt. Die Jugend ist bekanntlich nur dann zu gewinnen, wenn Geräte modernster Bauart zur Verfügung stehen. Die Höherdatierung des niederösterreichischen Feuerwehrverbandes im Jahre 1965 zeigt, daß Niederösterreich um all diese Dinge genau Bescheid weiß. Das Schwerpunktprogramm des niederösterreichischen Feuerwehrverbandes im Jahre 1965 umfaßt die notwendige Erneuerung des Fahrzeug und Gerätebestandes, Ausscheidung der Kraftfahrzeuge und der Tragkraftspritzen, die noch aus der Nachkriegszeit stammten, Ausrüstung der Sondierdienste des Landesfeuerwehrkommandos, und zwar Spreng- Tauch- und Strahlenschutzdienst. Diese Sonderdienste haben sich sehr bewährt, benötigen aber Spezialgeräte, deren Anschaffungskosten sehr hoch liegen. Das Nachrichtenwesen der niederösterreichischen Feuerwehrverbände beziehungsweise des niederösterreichischen Landesfeuerwehrverbandes ist dringend zu erweitern. Die finanzielle Bedeckung dies Feuerwehr- und Bergungsdienstes, dessen Aufgaben rein überörtlicher Natur sind, muß geregelt werden. Kollege Abg. Mondl hat schon darauf hingewiesen, daß die Gemeinden nicht bereit sind, diesen Feuerwehrdienst, der leben überörtlich erfolgt, zu finanzieren. Es wäre zu versuchen, das Bundesministerium hierfür zu interessieren. Besondere Schwierigkeiten bereiten dem Feuerwehrwesen die Öltransporte. Herr Kollege Mondl hat auf dieses Problem ebenfalls schon hingewiesen. Die Hilfeleistungen auf diesem Gebiet sind so kostspielig, daß das Landesfeuerwehrkommando keine Möglichkeit sieht, diese zusätzlichen Aufgaben aus dem Haushalt zu decken. In diesem Zusammenhang ist der weitere Ausbau von öffentlichen Unfallstützpunkten unerläßlich. Das Jahr 1965 sollte auch das niederösterreichische Feuerwehrgesetz bringen. Von allen Bundesländern ist Niederösterreich das einzige, in dem die Wehren dem Vereinsgesetz unterliegen. Es muß versucht werden, im neuen Feuerwehrgesetz den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu erlangen, da die jetzige Rechtsform als Verein eine offensichtliche Benachteiligung darstellt. Es ist selbstverständlich, daß die Grundsatze des Feuerwehrwesens, nämlich die Freiwilligkeit, die direkte Wahl der Vorgesetzten und vor allem der unbezahlte Einsatz in der Nächstenhilfe, unverändert aufrechterhalten werden müssen. Der Zubau in der niederösterreichischen Landesfeuerwehrschule Tulln ist dringend erforderlich und zahlt zu den Hauptaufgaben dieses Jahres. Es müßte auch getrachtet werden, daß ein für die Feuerwehren günstiger Aufteilungsschlüssel der Feuerschutzsteuer erreicht wird. Die niederösterreichischen Feuerwehren wären ohne Freiwilligkeit undenkbar. Die niederösterreichischen Feuerwehrmänner werden auch weiterhin freiwillig und ohne Bezahlung im Dienste der Nächsten stehen. Sie erwarten aber, daß man zur Sicherheit ihres Lebens und ihrer Gesundheit alle erforderlichen Maßnahmen trifft und vor allem für eine zeitgemäße Ausrüstung sorgt. Einte moderne, umfassende Ausbildung ist die Voraussetzung. Meine Damen und Herren! Gut Wehr! (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Birner. Abg. BIRNER: Hohes Haus! Als einer von dien links eingespannten Ochsen möchte ich Ihnen sagen, daß wir uns sehr gerne dem Wagen zur Verfügung stellen, wenn auch die rechts eingespannten Ochsen bereit sind, den Wagen mit uns gemeinsam zu ziehen, und vorausgesetzt, daß uns beiden ein einigermaßen gleicher Futtersack umgehängt wird. (Beifall links.) Wenn sich der Hohe Landtag heute mit der Gruppe 7, Förderung der gewerblichen Wirtschaft, beschäftigt, erscheint es mir angebracht, auch auf die Situation des Gerichtsbezirkes Ebreichsdorf hinzuweisen. ( Zu Abg. Cipin gewendet:) Ich hoffe, du bist mir nicht böse, Loisl! Dieses Gebiet beherbergt Textilbetriebe kleiner und mittlerer Größenordnung. Viele der dortigen Betriebe arbeiten mit völlig veralteten Maschinen und Einrichtungen. Das bedeutet natürlich, dass sie mit viel zu hohen Kosten produzierten und daher mit der Konkurrenz nicht Schritt halten können. nie Folge davon war die Schließung von etlichen dieser veralteten Fabriken. Einige davon fanden Käufer, die jedoch nicht bereit waren, zu investieren, sondern aus dien alten Webstühlen herausquetschen wollten, was nur möglich war. Das ging aber nur kurze Zeit, dann erteilte sie dasselbe Schicksal wie ihr Vorgänger. Die Leitragenden aber waren die Beschäftigten, denen man wochenlang den Lohn schuldig blieb und die dann, wenn der Konkurs angemeldet war, bezüglich ihrer Forderungen durch die Finger schauen konnten. (Abg. Cipin: Sie haben durch mich alles bekommen, und zwar 88.000 Schilling!) Ich weiß es anders. [Abgeordneter Cipin: Habe ich gemacht!) Andere Firmen, wie zum Beispiel die Seidenweberei in Mitterndorf, haben die Weberei aufgekauft. Nach einigen Monaten wurde diese Weberei stillgelegt und die Firma ist dann nach Wels, Oberösterreich, abgewandert. Dadurch gingen rund 200 Arbeitsplätze verloren. Dieses Gebiet hat in den letzten Jahren besonders unter Betriebsstillegungen und Abwanderungen zu leiden gehabt, wodurch mehr als 800 Arbeitsplätze Verloren gingen. Das bedeutet natürlich nicht, daß diese 800 entlassenen Arbeitnehmer arbeit los sind und stempeln gehen müssen. Das bedeutet vielmehr, daß diese 800 Arbeiter und Angestellten auswärts gelegene Arbeitsstellen annehmen müssen. Die stundenlangen Fahrten mit allen möglichen Fahrzeugen machen das Los der Betroffenen nicht gerade leichter, und die seit längerer Zeit eingeführte 45-Stunden-Woche wird natürlich zur Farce. Dazu kommt noch, daß die Verkehrslage im Gebiet Ebreichsdorf noch immer nicht so ist, daß sie als günstig bezeichnet werden kann. Die betroffenen Gemeinden haben durch den Abgang der Betriebe größtenteils hohe Einbußen an Steuern erlitten. Nicht nur die Gemeinden, sondern auch der Handel und die Gewerbetreibenden in diesen Gemeinden sind die Leidtragenden, denn alle diese Pendler, die nun auswärts fahren, decken ihnen Bedarf natürlich nicht mehr im Heimatort, sondern am Ort ihrer Beschäftigung oder auf dem Hinweg. Das Interesse an der Ansiedlung von neuen Betrieben liegt daher nicht nur bei den Arbeitern und ihren Familien, sondern ebenso stark bei den Gemeinden und den Wirtschafttreiben. Daher muß sich aber auch das Land Niederösterreich verpflichtet fühlen, hier endlich Abhilfe zu schaffen. Die Gemeinden würden diese Bestrebungen in der Form unterstützen, daß sie diesen Betrieben Baugründe entweder kostenlos oder zu sehr, sehr günstigen Preisen zur Verfügung stellen. Daher möchte ich den zuständigen Referenten, Herrn Landeshauptmannstellvertreter Hirsch, ersuchen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch diesem Gebiet Arbeitsplätze zu geben und damit dem chronischen Arbeitsplatzmangel abzuhelfen. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Janzsa. Abg. JANZSA: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Von dieser Stelle aus haben vor mir schon einige der Herren Abgeordneten in der Gruppe 7 über das Kapitel Fremdenverkehr gesprochen. Nach ganz kurzen allgemeinen Erläuterungen gingen dann diese Herren Abgeordneten meist auf ein bestimmtes Gebiet ihres Bereiches über und formulierten von dessen Warte aus ihre Probleme. Damit kommt das Referat Fremdenverkehr in diesem Haus gleichsam in den Verdacht, als ob das zuständige Ressort sehr wenig oder gar nichts zu tun hätte, obwohl sich alle freuen, daß in Niederösterreich die Fremdenverkehrswirtschaft einen so ungeheuren Aufstieg erlebt hat. Ich möchte daher eindeutig feststellen, daß Niederösterreich im Jahre 1964 mehr Fremde gezählt hat als das Land Steiermark und das Land Kärnten. Niederösterreich steht unter allen Bundesländern an dritter Stelle; ich möchte das hiermit berichtigen, denn vorhin wurde erwähnt, daß es an fünfter Stelle steht. Aber wenn wir vom Fremdenverkehr in Niederösterreich sprechen, dann müssen wir gerechterweise die Entwicklung von drei Tatsachen aus betrachten. Erstens einmal, daß die Enns und der Semmering bis zum Jahre 1955 nicht nur Grenzen von Besatzungszonen gewesen sind, sondern es ist die Tatsache gegeben, daß die meisten Fremden Angst hatten, in die russische Besatzungszone hereinzukommen und hier einen Urlaub zu nehmen. Zweitens der Vorrang der westlichen Bundesländer: Aus der von den Amerikanern bis zum Jahre 1955 durchgeführten ERP-Kreditaktion erhielt Niederösterreich keinen Groschen. Viele Millionen wurden zum Ausbau der Fremdenverkehrseinrichtungen in die westlichen Bundesländer gepumpt, da seitens der Amerikaner kein Interesse vorhanden gewesen ist, in der russischen Besatzungszone auch nur einen Groschen zu investieren. Drittens war die Tatsache gegeben, dass zahlreiche Fremdenverkehrsbetriebe in Niederösterreich bis zum Jahre 1955 von der Besatzungsmacht, dien Russen, besetzt gewiesen sind, und über den Zustand dieser Gebäude nach dem Verlassen durch die Besatzungsmacht brauche ich wohl nicht Weiterzusprechen. Trotz dieses dreifachen Tiefschlages hat Niederösterreich die Fremdenverkehrswirtschaft nicht abgeschrieben. Es ist das Verdienst des leider allzu früh verstorbenen Landeshauptmannstellvertreters Ing. Kargl, daß er nach dem Überschreiten der Grenze durch den letzten fremden Besatzungssoldaten sofort mit der Kreditaktion für die Fremdenverkehrsbetriebe begonnen hat. Gott sei Dank, ist in seinem Nachfolger, dem nunmehrigen Landeshauptmannstellvertreter Kommerzialrat Hirsch, eine weitere tatkräftige Person erstanden, die in voller Konsequenz auch heute diese Aktion weiter betreibt. Hierfür gebührt dem Ressort mit allen seinen Beamten herzlichster Dank. Wir können erfreulicherweise feststellen, daß die Vorbereitungen für eine Kreditaktion im Interesse dies Fremdenverkehrs die betreffenden Zahlen wurden schon genannt, ich kann es mir daher ersparen, sie nochmals anzuführen bereits im Gange sind. Diese Kreditaktion kommt also heuer neuerlich in Schwung, so daß wieder mit der Erweiterung und Modernisierung einiger Fremdenverkehrbetriebe in Niederösterreich gerechnet werden kann. Auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs haben nicht allein die Förderungskredite eine bestimmte Vorrangstellung, sondern es werden auch weitere Investitionskredite, die sich zwischen 30.000 und 50.000 Schilling bewegen, an Fremdenverkehrsbetriebe erteilt. Die ständig steigenden Zahlen beziehungsweise die ständige Aufwärtsentwicklung des Fremdenverkehrs in Niederösterreich beweisen uns, daß dieser Wirtschaftszweig in unserem Land noch weitere große Chancen hat. Daher richte ich an die zuständigen Stellen die Bitte, alle bestehenden Kreditaktionen fortzusetzen. Einer meiner Vorredner hat den Wunsch ausgedrückt, man möge, um die Werbung für den Fremdenverkehr zu verstärken, mehr Prospekte herausbringen. Ich kann Ihnen mitteilen, daß das zuständige Landesamt im Jahre 1964 100.000 Prospekte über die Wachau und den Nibelungengau neu drucken ließ, 40.000 Stück über die Bucklige Welt und das Wechselgebiet. 2,900.000 Prospekte wurden für 12 weitere Fremdenverkehrsgebiete beziehungsweise Fremdenverkehrsaktionen nachgedruckt. Aus diesen Zahlen ersehen Sie, daß auch auf dem Gebiet der Werbung alles getan wird, um die Fremdenverkehrswirtschaft in Niederösterreich entsprechend zu unterstützen. Außerdem ist die Werbeaktion der Bundeswirtschaftskammer mit dem Slogan: ,,Urlaub in Österreich, nicht daheim und doch zu Hause!" wärmstens zu begrüßen. Sie alle haben sicherlich in den Tagezeitungen diesen Slogan gelesen, der in Verbindung mit einem Eichhörnchen gebracht wird. Es besteht kein Zweifel daran, daß sich Niederösterreich sowohl um dien inländischen als auch um den ausländischen Gast bemühen muß und daß gar nicht genug geworben werden kann. Unser Erholungsreservoir ist sehr groß: Niederösterreich besitzt sämtliche Landschaftsformen, angefangen von der Tiefebene bis zu hohen Alpenbergen. Man muß bedenken, daß sich die Zahl der Übernachtungen in Tirol seit 1937 versiebenfacht und im Bundesland Salzburg verfünffacht hat. Wir können es begrüßen, daß das zuständige Landesamt gerade dabei ist, vier zugkräftige, werbewirksame Prospekte über niederösterreichische Gebiete auszuarbeiten. Darüber hinaus sollen aber die alljährlich neu ausgestalteten und neu aufgelegten Flugblätter ,,Camping in Niederösterreich" und :,Reitsport in Niederösterreich" nicht unerwähnt bleiben. Die Auflage von Kalendern, Plakaten, Gaststättenverzeichnissen und denen Herausgabe einschließlich der erwähnten Prospekte beliefen sich auf dien Betrag von zwei Millionen Schilling. Das zuständige Referat hat auch Landesbeiträge für Orts Prospekte verschiedener Fremdenverkehrsgemeinden herausgegeben sowie die Übernahme von Entwurfsarbeiten in einzelnen Fällen durchgeführt. Somit auch hierin eine weitere Hilfe für die Fremdenverkehrsgemeinden. Die in verschiedenen in- und ausländischen Zeitungen eingeschalteten Inserate und Werbeartikel, beispielsweise die Rundfunkverlautbarungen für die verschiedensten Veranstaltungen in Niederösterreich weisen auf die Bedeutung unseres Landes als Fremdenverkehrsland bin. Nicht zuletzt die Filmwerbung für den Fremdenverkehr sowie die Beteiligung an Messen und Ausstellungen mit Auskunfts- und Werbekojen im In- und Ausland sowie die Informations- und Pressefahrten trugen wirksam zum Erfolg unseres Bundeslands bei. Da Niederösterreich nur sehr wenige Seen besitzt, der Gast aber vor allem eine Badegelegenheit sucht, ist dem Ausbau und dem Neubau von Sommerbädern größtes Augenmerk zu schenken. Niederösterreich besitzt Zurzeit 175 Sommerbäder, wobei in der letzten Zeit Sommerbäder in Purgstall an der Erlauf, Gresten, Seitenstetten, Zwettl, GroßEnzersdorf, Maissau, Stockerau, Mitterbach, Blindenmarkt, Texing, Böheimkirchen, Wilhelmsburg, Lunz am See, Gablitz und Schwechat neu errichtet oder wesentlich erweitert wurden. Für diese Zwecke wurden in der Zeit von April 1959 bis Oktober 1964 aus der Fremdenverkehrsförderung 1,060.000 Schilling und an Beiträgen beziehungsweise Subventionen 3,678.000 Schilling zur Verfügung gestellt. Auch für Kur- und Heilbäder wurden beträchtliche Mittel ausgegeben. Es besteht aber noch ein großer Bedarf, so daß auch diese in der nächsten Zeit noch mit größerer Unterstützung und Förderung rechnen können. Aus den Mitteln der Fremdenverkehrsförderung wurden aber auch Beihilfen für die Erhaltung von für den Fremdenverkehr bedeutungsvollen Kunstund Kulturdenkmälern, wie Burgen, Ruinen und Kirchen, sowie für die Ausgestaltung von Parkanlagen, die Instandsetzung von Fremdenverkehrsstraßen, Promenadenwegen und für Ortsverschönerungen gewährt. Ich darf auch darauf hinweisen, daß auch für sonstige Fremdenverkehrseinrichtungen, wie die Errichtung einer Kunsteisbahn in Krems, für einen Schlepplift in Annaberg, für Sessellifte und für den Fremdenverkehr notwendige Ausbauten von Straßen, beispielsweise auf das Hochkar und die Hohe Wand, beträchtliche Finanzelle Mittel ausgegeben wurden. Derzeit besitzt Niederösterreich eine Seilbahn, 10 Sessellifte und runid 50 Skilifte. Der Fremdenverkehr, meine sehr verehrten Damen und Herren, befruchtet wie kein anderer Wirtschaftszweig die gesamte Wirtschaft des Landes. Das bewiesen uns am besten die westlichen Bundesländer sowie Kärnten. Der fremde Gast muß verpflegt und beherbergt, werden, was wieder zusätzliche Leistungen zahlreicher anderer Gewerbezweige erfordert. Der fremde Gast kauft auch in Handelsgeschäften ein, er gibt Geld für Vergnügungen usw. aus. Ein blühender Fremdenverkehr ist daher eine Angelegenheit der gesamten Wirtschaft eines Landes. Die Inhaber der Fremdenverkehrsbetriebe sind bereit, zusammen mit ihrem Personal dem fremden Gast seinen Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Sie sind bereit, wie aus, den von mir zitierten Zahlen und Daten zu entnehmen war, finanzielle Opfer durch Aufnahme von Krediten im Interesse des Fremdenverkehrs lauf sich zunehmen. Diese Kredite, so wünschenswert und notwendig sie sind, haben jedoch zu einer nicht geringen Verschuldung des Hotel- und Gastgewerbes in Niederösterreich geführt. Es obliegt daher den Gemeinden, s o schwer es auch diem Gemeinden in gewisser Hinsicht fallt, aber bei einer gewissen Überlegung ist es möglich, den Problemen und Wünschen dies niederösterreichischen Hotel- und Gastgewerbes ein aufmerksames Ohr zu schenken. Zum Teil beklagen sich viele Gastwirte über die rigorose Einhebung der Getränkeabgabe. Es ergeben sich immer wieder Differenzen zwischen den Gemeinden und den Gastwirten wegen der Getränkeabgabe. Selbst beim Frühstückskaffee ergeben sich Schwierigkeiten; so ist zum Beispiel Schlagobers auf dem Kaffee getränkesteuerpflichtig, nicht aber, wenn das Schlagobers auf einer Sachertorte serviert wird oder wenn der Gast das Schlagobers nicht auf den Kaffee, sondern als separate Portion serviert haben will. Also hier ist eine Trennung eine schwierige Angelegenheit. Alle diese Dinge spielen in Bezug auf die Eingänge an Getränkeabgaben eine ganz minimale Rolle. Ich möchte daher ersuchen und den Gemeinden empfehlen, die Getränkeabgabe mit den Gastwirten zu pauschalieren. Die Gemeinden ersparen sich damit viel Ärger, Arbeit und auch Kosten. Auch den Gastwirten wird die Arbeit mit der Abrechung der Getränkeabgabe erleichtert. Eine solche Pauschalierung kann jedoch auf Grund des letzten Steueraufkommens als Grundlage für zwei oder drei Jahre abgeschlossen und später wieder, dem jeweiligen Geschäftsgang angepaßt werden. Auch erscheint die Erlassung - und das wurde heute schon erwähnt, und mit dieser Meinung wollen wir uns auch solidarisch erklären eines Landesgesetzes über die Privatzimmervermietung erforderlich. Die derzeit gültige Regelung aus dem Jahre 1937 sieht nur eine Privatzimmervermietung im Umfange von vier Betten in einem Haushalt vor und verbietet außerdem die Privatzimmervermietung unter fünf Tagen überhaupt. Es wäre angezeigt, die Bettenanzahl auf mindestens sechs zu erhöhen und das Verbot der Privatzimmervormietung für weniger als fünf Tage Aufenthalt aufzuheben. Das niederösterreichische Hotel- und Gastgewerbe sieht absolut die Notwendigkeit der Privatzimmervermietung ein und würde von sich aus leimen solchen Entwurf begrüßen, der klare Verhältnisse schaffen würde. Ich möchte schließlich auch noch auf die schwierige Lage der niederösterreichischen Kinos hinweisen und aufmerksam machen. In Niederösterreich mussten bereits auf Grund der allgemeinen Kinokrise 36 Lichtspieltheater für immer sperren. Insbesondere auch in Gebieten, die an Entvölkerung zu leiden haben. Dies verstärkt natürlich weiterhin die Landflucht, wenn nicht einmal mehr dieses bescheidene Vergnügen geboten werden kann. Die Gemeinden könnten auch hier wesentlich zur Erhaltung ihrer Lichtspieltheater beitragen, wenn sie zumindest die Vergnügungssteuer für die so genannten prädikatisierten Filme ermäßigen würden. Wenn in einem Ort kein Kino mehr besteht, dann verliert die Gemeinde auch den Eingang der Vergnügungssteuer zur Gänze. Zusammenfassend möchte ich feststellen, daß die im Voranschlag für 1965 aus gewiesenen Beträge für die Fremdverkehrsförderung zwar nicht eingehend, jedoch sehr bescheiden für die in der Zukunft zu bewältigenden Aufgaben präliminiert wurden. Eingedenk dessen, daß der Fremdenverkehr ein wichtiger Wirtschaftszweig ist, der für die Landwirte durch die Vermietung von Privatzimmern auch weiterhin besitz festigend wirkt und praktisch alle Wirtschaftszweige eines Landes befruchtet, ist die Unterstützung der Fremdenverkehrswirtschaft durch alle Bevölkerungskreise würdigungswert. (Beifall bei der ÖVP. ) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Binder . Abg. BINDER: Meine Damen und Herren! Obwohl ich mich kurz fassen soll, möchte ich doch auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Diettrich eingehen. Abg. Diettrich hat davon gesprochen, daß die Gemeinden bei finanziellen Belangen, die die Feuerwehren betreffen, nicht viel wissen wollen, und daß sie Ausgaben für Spezialgeräte usw. scheuen. Hier mochte ich Sie, Herr Abgeordneter - nicht Bösartigerweise -, Richtigstellen und eine Feststellung treffen, die beweist, daß es auch Gemeinden gibt, die anderer, Meinung sind. Meine eigene Feuerwehr - zum Beispiel -ist mit einem Hochdrucktanklöschwagen, mit einem FK- 1 000-Mannschaftswagen, mit zwei Aggregaten, zwei Kilometer B-Schläuchen, einer Leichten Fahrleiter, mit hydraulischen Pressen und den nötigen Nebengeräten ausgestattet. Hinzu Kommt heuer wahrscheinlich der Ankauf eines fahrbaren Trockenlöschgerätes durch die Gemeinde und der Ankauf von Gasschutzgeraten durch die Wehr selbst. Damit ist diese Feuerwehr spezial Ausgerüstet. Dabei hat die Gemeinde Enzersdorf an der Fischa nur eine Bevölkerungszahl von etwas über 1000 Einwohnern. (Zwischenruf bei der ÖVP: Da ist der Flughafen!) Darauf komme ich noch zurück. Ich bin der Meinung, dass man nicht jede Wehr, sondern nur Schwerpunktfeuerwehren spezial ausrüsten soll. In meiner Gemeinde trifft dies zu. Wir liegen in der Einflugschneise des Flugplatzes Wien-Schwechat, wo die Gefahr, daß etwas passieren kann, besonders groß ist. Die HIAG, eine Flüssiggasfabrik, befindet sich in unmittelbarer Nähe unserer Ortschaft, und es ist in diesem Zusammenhang die Explosionsgefahr besonders groß. Außerdem befindet sich in Enzersdorf eine Mühle, die ebenfalls einen besonderen Schutz braucht. Nicht zuletzt passieren sehr viele Tankwagenzüge das Ortsgebiet, die ebenfalls eine gewisse Gefahr bedeuten. Bei einem Unfall kann sehr Leicht das Grundwasser verseucht werden oder ein größerer Brand entstehen. So gesehen, ist die Spezialausrüstung der Wehr meiner Gemeinde absolut berechtigt. Wenn daneben noch die Nachbargemeinden, wie Schwadorf, Fischamend, Maria-Lanzendorf usw., gut und teilweise spezial ausgerüstete Wehren haben, ist dies mehr als begrüßenswert. Wenn wir diese erfreulichen Tatsachen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrwesen feststellen können, so sind diese nicht zuletzt auf das große Verständnis der jeweiligen Gemeinden zurückzuführen. Ich möchte aber noch folgendes hinzufügen und damit zum Schluß dieses Kapitels kommen: Wir haben sehr viel für das Feuerwehrwesen übrig und sprechen bei jeder Gelegenheit, im Besonderen bei unseren Budgetberatungen, den Feuerwehrmännern den Dank aus, loben sie und beben hervor, was sie wähnend des Jahres alles getan haben. Ich glaube, werte Damen und Herren, wir sollten vielmehr an die gesetzliche Regelung des Feuerwehrwesens gehen und damit den Feuerwehren und den Feuerwehrmännern helfen. Sie haben nichts davon, wenn wir ihnen nur den guten Willen zeigen und immer wieder sagen, daß wir für sie Verständnis haben, ihnen aber nicht die gesetzliche Grundlage geben, die sie brauchen. Ich glaube daher, wir sollten uns heute ernstlich vornehmen, in Bälde diese Voraussetzungen zu schaffen. Das zu diesem Kapitel. Ich habe mich aber zu Wort gemeldet, um ein anderes Problem zu besprechen, das meiner Ansicht nach ebenfalls sehr dringlich ist und das im Finanzausschuß schon einen breiten Raum eingenommen hat. Es handelt sich um die Baukostenzuschüsse für dien Anschluß an das öffentliche Stromversorgungsnetz von Siedlungen. Diese Frage ist noch immer offen und stellt eine große Belastung für die einzelnen Siedler dar. Nach den allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz haben Stromanschlußwerber jene Kosten, die sich aus dem Ausbau der erforderlichen Stromversorgungsanlagen ergeben, selbst zu tragen. Es steht ihnen lediglich der Anspruch auf Vergütung und Ersatz eines Jahresgrundpreises zu. Ich darf sagen, daß die Siedler bei einer derartigen Belastung, wie sie die Errichtung eines Hauses mit sich bringt, außerstande sind, diese hohen Anschlußkosten zu bezahlen, ohne irgendwie Baukostenzuschüsse zu erhalten Seit einiger Zeit hat nun eine Initiative von verschiedenen Stellen eingesetzt, um auf diesem Gebiet eine Wendung zum Besseren herbeizuführen, jedoch ohne besonderen Erfolg. Im Juni 1963 haben bereits die ersten Vorbesprechungen stattgefunden; am 22. Jänner 1964, 3. April 1964 ~ waren unter dem Vorsitz des seinerzeitigen Landesrates Waltner weitere Sitzungen, in die man mit der großen Hoffnung gegangen ist, dieses Problem könnte einer aufrechten Erledigung zugeführt werden. Man hat in erster Linie daran gedacht, eine Baukostenzuschußpauschalierung zu erreichen beziehungsweise die Bildung eines niederösterreichischen Elektrifizierungsfonds herbeizuführen. Das zuständige Referat LA VI/12 beziehungsweise die NEWAG haben damals schon entsprechende Vorschläge unterbreitet, die aber an der Haltung und Meinung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft gescheitert sind. Die Sitzung wurde abgebrochen und seit diesem Zeitpunkt Hat sich in dieser Hinsicht nichts mehr getan. Seitens des Bundes bestehen außerdem gegen einen Entwurf eines Landesgesetzes im Zusammenhang mit dem Fonds berechtigte verfassungsrechtliche Bedenken. Ich glaube, das ist der Grund, warum seitens des zuständigen Referates inzwischen noch nicht mehr geschehen ist, außer, daß im Juni 1964 Abg. Litschauer und Genossen einen diesbezüglichen Antrag eingebracht haben, der am 23. Juli 1964 einstimmig beschlossen wurde. Einige Monate hat sich dann wieder nichts getan und erst in der Sitzung der Landesregierung am 27. Oktober 1964 war vom Landesamt VI/12 ein Antrag aufgetragen, der sich mit der Frage der Baukostenzuschüsse für den Anschluß an das öffentliche Stromversorgungsnetz beschäftigte. Der Antrag nahm auf den Beschluß des Landtages vom 23. Juli 1964 Bezug. in der Sachverhaltsdarstellung wurden auszugsweise Stellungnahmen der NEWAG und der Wiener Stadtwerke - E-Werke zur Frage der Pauschalierung der Stromanschlußkosten wiedergegeben. Interessant ist, daß die NEWAG in ihrer Stellungnahme davon spricht, dass Bemühungen der Landesregierung um eine Neuregelung der Baukostenvorschreibungen in Form einer Pauschalierung auf breiter Basis bisher zu keinem Ergebnis geführt hätten und keine Möglichkeit gegeben sei, leinen derartigen Antrag an das Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft als Preisbehörde einzureichen. Es wird in diesem Gutachten weiter darauf verwiesen daß der Verband der Elektrizitätswerke Österreichs über Aufforderung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft einen Vorschlag für eine bundeseinheitliche Neuregelung der Baukostenvorschreibung ausarbeitet. In der weiteren Folge verweist die Stellungnahme auf die Aktion des Vorstandes der NEWAG in dieser Hinsicht und auf die Möglichkeiten, die Baukostenzuschüsse für die Anschlußwerber dadurch tragbarer zu gestalten, daß schon bei den Bauvorhaben eine gewisse Planung Platz greifen sollte. Ich kann mir das nicht vorstellen, daß der Bauwerber selbst irgendwie auf die Gestaltung oder Planung dieses Vorhabens überhaupt Einfluß nimmt, weil er größtenteils überhaupt froh sein muß, wenn er einen Bauplatz bekommt. Leider ist die Stellungnahme der Wiener-Stadtwerke - E-Werke völlig negativ und läßt erkennen, daß diese auf keinen Fall eine Pauschalierung denken. Der Antrag, der von Landesrat Waltner eingebracht wurde, wurde ja nicht beschlossen, und zwar deswegen nicht, weil die sozialistische Fraktion damals verlangte, daß darüber dem Landtag direkt berichtet wird und nicht der Regierung allein, so wie es der Antrag das Abgeordneter Litschauer seinerzeit verlangt hat. Bis heute ist in diesem Gegenstande aber nichts geschehen, weshalb ich mir erlaube, folgenden Resolutionsantrag einzubringen (liest): Resolutionsantrag des Abg. Binder zu Gruppe 7 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1965. Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, in Entsprechung des vom Landtag am 23. Juli 1964 gefaßten Beschlusses diesem ehestens zu berichten, welche Maßnahmen die Landesregierung bereits ergriffen hat oder zu ergreifen gedenkt, damit den berechtigten Interessen der Stromanschlußwerber an einem finanziell tragbaren und raschen Anschluß an das öffentliche Stromversorgungsnetz entsprochen werden kann. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Ich möchte noch hinzufügen, daß die NEWAG für das Jahr 1965 in ihnem Bauprogramm einen Betrag in der Höhe von 10 Millionen Schilling zur Deckung von Baukosten für Neuelektrifizierungen von Siedlungen und Bevorschussung von Baukosten, welche zu einem späteren Zeitpunkt von den Anschlußwerbern der NEWAG rückerstattet werden können, vorsieht, also einen immerhin beachtlichen Betrag. Wenn ich noch hinzufügen, darf, daß ordentlichen Voranschlag das Landes für 1965 unter der Post 7319-900, Beiträge für die Elektroversorgung von Siedlungen, ein Betrag von 500.000 Schilling vorgesehen ist und im außerordentlichen Voranschlag unter Post 7319-901 aus zweckgebundenen Mitteln ebenfalls eine Summe von 950.000 Schilling, also zusammen 1,45 Millionen Schilling, dann glaube ich, dass ein Teil der Projekte, die in Niederösterreich bestehen, einer aufrechten Erledigung zugeführt werden kann. Im, übrigen bitte ich Sie, meine Damen und Herren, daß Sie uns bei unseren Bestrebungen, diese Siedlungen zu elektrifizieren und ihnen die Möglichkeit für die Stromversorgung zu geben, kräftigst unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Dipl.-Ing. Robl. Abg. Dipl.-Ing. ROBL: Hohes Haus! Sehr amen und Herren! Ich möchte mich eingangs mit drei Resolutionsanträge, die von Abgeordneten der sozialistischen Fraktion zur Gruppe 7 gestellt wurden, befassen. Herr Abg. Viktor Schneider hat die Landesregierung in einem Antrag aufgefordert, bei der Bundesregierung und insbesondere beim Bundesministerium für soziale Verwaltung vorstellig zu werden und mit Nachdruck auf die Entschließung des Landtages vom 20. Dezember 1963 hinzuweisen, daß die Krankenversicherung für selbständige Bauern ehestens gesetzlich geregelt werden soll. Darf mich vielleicht zu diesem Antrag einige aufklärende Worte sagen. Ich glaube, es ist den Damen und Herren des Hohen Hauses bekannt, daß bereits im Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1965 60 Millionen Schilling im letzen Quartal für eine Bauernkrankenversicherung vorgesehen sind. Es ist weiters, glaube ich, bekannt, dass Fachexperten der beiden Regierungsparteien sich über einen Entwurf dm Bauernkrankenversicherungsgesetzes geeinigt haben, dass dieser Entwurf im Ministerrat war, daß dieser Entwurf beireits den Landesregierungen und den Interessenvertretungen zur Begutachtung gesandt worden ist, daß die Begutachtungsfrist schon am 31. Jänner 1965 abgelaufen ist, daß dem Einsuchen einiger Landesregierungen, die Begutachtungsfrist zu verlängern, nicht stattgegeben worden ist, somit mit 31. Jänner dieses Jahres praktisch das Verfahren abgeschlossen ist und daher in Bälde die Regierung und dann der zuständige Ausschuß im Parlament über dieses Gesetz verhandeln kann. Die Bundesregierung ist also in diesem Fall in keiner Weise säumig geworden, sondern alles nimmt, wie es scheint, seinen normalen Lauf. Ich halte es daher für überflüssig, den Verwaltungsapparat wegen dieser Angelegenheit in Bewegung zu setzen. Ich empfehle daher diem Antragsteller, den Antrag zurückzuziehen. Herr Abg. Niklas hat zur Gruppe 7 folgenden Antrag gestellt: Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ehestens einen Standort- und Finanzierungsplan zur Beratung und Beschlußfassung vorzuliegen, nach welchen Gesichtspunkten für die Unterbringung und Schulung der bäuerlichen Fortbildungsschüler Internatsschulen errichtet werden sollen." Mein Freund, der Abg. Brunner, hat mehr ausführlich über das landwirtschaftliche Schulwesen und auch über die Internatsschulen gesprochen. Es hat darauf hingewiesen, daß es in Raabs, Großgerungs, Langenlois, Hohenlehen, Wiener Neustadt und Warth Internatsschulen für Burschen und in Alllentsteig, Ottenschlag, Gänserndorf und Gutenstein solche Schulen für Mädchen gibt. Er hat auch gesagt, daß noch im heurigen Jahr drei Schulen, und zwar in Zwettl, Laa an der Thaya und Lillienfeld, eröffnet werden. Es sind bereits insgesamt 11 Internatsschulen in Betrieb, und in diesen 11 Schulen werden 16 Prozent der bäuerlichen Berufschüler erfaßt. Wir haben in Niederrösterreich insgesamt 66 Bezirksbauerkammern. Stellen wir eine kleine Rechnung an: Am Sitze von 11 Bezirksbauernkammern gibt es bereits Internatsschulen, 16 Prozent der Schüler sind bereits erfaßt. Das Land hat in Laa an der Thaya und in Bruck bereits eigene Internatsschulen errichtet, die anderen Schulen hat die niederösterreichische Landes-Landwirtschaftkammer errichtet. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von ,,Häusern der Landwirtschaft", es existieren schon 52 derartige Einrichtungen. Sie verfügen zwar über kein Internat, wohl sind aber dort die Schulräume und die Schulküchen für die bäuerlichen Fachschüler vorhanden. Es muß also lediglich das Internat noch dazugebaut werden. Zwischen der niederösterreichischen Landesregierung und der Landes-Landwirtschaftkammer wurde ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Die Landesregierung fördert durch einen Kostbeitrag Iden Internatsbau. Dar Vertrag enthält die Bestimmung, daß dieser Kostenbeitrag die niederösterreichische Landesregierung von jeder Mietenzahlung entbindet. Sie hat nur die normalfein Betriebskosten zu leisten und diesen Internatsschulen die Einrichtungsgegenstände zur Verfügung zu stellen. In jedem Bezirk, in dem - auf lange Sicht gesehen - die notwendige Schüleranzahl vorhanden ist, soll eine derartige Schule gebaut werden. Die Landwirtschaftslehrer, die sich in dem betreffenden Bezirk befinden, haben ja nicht nur dm Schuldienst zu versehen, sondern sie sind dort auch im Beratungsdienst tätig. Da also bereits ein Vertrag zwischen der Landesregierung und der Landes-Landwirtschaftskammer besteht und bereits sehr viele Internatsschulen erbaut worden sind, kam der diesbezügliche Antrag als erledigt angesehen werden. Wir können feststellen, daß sowohl die finanziellen Fragen als auch 'die Standortfragen bereits gelöst sind. Ich möchte daher dem Antragsteller empfehlen, diesen Antrag zurückzuziehen. (Abg. Grünzweig: Sie sprechen doch nicht im Namen der Landesregierung! - Abg. Staatssekretär Rösch: Maurer ist der zuständige Landesrat!) (Zwischenruf Abg. Marsch: Sie sprechen im Namen der Landesregierung; sind Sie die Landesregierung?) Zum Antrag des Abg Niklas, und zwar: ,,Die Landesregierung wird aufgefordert, bei dar Bundesregierung und insbesondere beim Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau vorstellig zu werden und dahin zu wirken, daß die Handelsspanne für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte einer gesetzlichen Regelung unterworfen wird." Dieser Antrag, Hohes Haus, ist heute nicht zum erstenmal gestellt worden. Wir haben uns bereits im vergangenen Jahr damit befaßt, die ÖVP-Fraktion hat im vergangenen Jahr diesem Antrag nicht d ie Zustimmung gegeben, und sie wird aus den gleichen Erwägungen auch heuer nicht zustimmen. Der Herr Abg. Sigmund halt bei Gruppe 7 angedeutet, daß die niederösterreichische Landesregierung beabsichtigt, eine Tierkörperverwertungsanstalt zu errichten. Im außerordentlichen Voranschlag ist hierfür ein Betrag von 10 Millionen Schilling vorgesehen. Er war der Ansicht, daß ohnedies der Finanzkontrollausschuß sich noch einmal mit dieser Frage beschäftigen und dann Gelegenheit sein wird, hier in diesem Hause darüber zu sprechen. Ich glaube schon, daß man jetzt dem Hohen Haus sagen muß, warum es notwendig ist, eine solche Tierkörperwertungsanstalt in Niederösterreich zu errichten. Als Vertreter der Landwirtschaft möchte ich Feststellen, daß es sich in diesem Falle keineswegs um eine rein landwirtschaftliche Einrichtung handelt, sondern dass es eben aus sanitätsund veterinärbehördlichen Gründen notwendig ist und im Interesse der Gesundheit der Menschen und Tiere liegt, alle anfallenden Tierkadaver und Schlachtabfälle einer raschen und unschädlichen Beseitigung zuzuführen. Es ist bekannt, wem Kadaverabfälle unsachgemäß vergraben werden, können große Gefahren für die Gesundheit der Menschen entstehen. Die Erreger des Milzbrandes hat im feuchten Erdreich eine Lebensdauer von 40 Jahren; Krankheitserreger können aber auch in das Grundwasser gelangen und so Mensch und Tier gefährden. Bis zum Jahre 1938 waren die konzessionierten Wasenmeister für die Beseitigung der Tierkadaver zuständig, in den Jahren 1938 bis 1945 wurden in Niederösterreich einige Verwertungsanstalten aufgebaut, von denen drei durch Kriegsereignisse sehr arg in Mitleidenschaft gezogen wurden. Mit Mühe konnten nach dem Krieg die Anstalten in Laa, Gänserndorf und Sankt Georgen an der Ybbs in Betrieb genommen werden. Die Anstalt in St. Georgen an der Ybbs wurde aber im Jahre 1961 durch eine Explosion stillgelegt und es waren leider keine Mittel vorhanden, diese Anstalt wieder in Betrieb zu nehmen. Bald danach erfolgte in der Verwertungsanstalt Gänserndorf ein Maschinenausfall durch einen Rührwerkswellenbruch, so daß praktisch zwei Anstalten betriebsunfähig waren. Man mußte sich damit behelfen, alle Kadaveranfälle an die Simmeringer Tierkörperverwertungsanstalt zu liefern, dort gab es aber keine Rücklieferung. Der Anstalt in St. Georgen ist während dieser Übergangszeit ein Schaden von mehr als 750.000 Schilling erwachsen. Die heutige Zeit verlangt nicht nur eine Beseitigung der Tierkadaver, sondern in viel größerem Ammaß eine Beseitigung der anfallenden Schlachtabfälle. Wie sich aus Berichten anderer Anstalten ergibt, ist das Ausmaß der anfallenden Schlachtabfälle größer als das der Tierkadaver. Die derzeitigen Anstalten können im Höchstfall 1400 Tonnen verarbeiten, es wäre aber eine Menge von 6000 Tonnen notwendig. Da nun eine zentrale Anstalt viel billiger arbeiten würde, ist eine zentrale Anstalt geplant. Soll diese Anstalt aber nicht (dem Land und den Gemeinden zur Last fallen, muß sie kostendeckend arbeiten, und es muß in weiterer Folge der derzeitige Einholdienst neu organisiert werden. Es werden Bauschgebühren von den Gemeinden mach dem vorhandenen Rinderoder sonstigen Viehbestand eingehoben, um den Einholdienst damit zu finanzieren. Ferner wird auch zu prüfen sein, ob dann, wenn eine neue Anstalt errichtet ist, nicht auch, weil im großen Maß die Schlachtabfälle mitzuverwerten sind, die Gemeinden auf Grund ihrer Schlachtungen mit herangezogen werden sollen. Nun noch zu einer anderen Frage. Wenn man die Gruppe 7 durchblättert, findet man ziemlich am Schluß unter ,,Sonstiges" erstmaligen Ansatz, und zwar einen Beitrag zur Ausbildung von Dorfhelferinnen für Familienhilfe. Ich bringe in Erinnerung, dass ich im Rahmen der Budgetberatungen des Jahres 1964 dem Hohen Landtag einen Antrag vorlegte und in diesem auch begründete daß es notwendig ist, Hunderten von Müttern, Hunderten van Bäuerinnen, die im Fall der Krankheit und Entbindung ehe Vertretung im Haushalt brauchen, eine Hilfe auf zwei, drei oder vier Wochen für Führung des Haushaltes und die Betreuung der Kinder zur Verfügung zu stellen. Nun, Hohes Haus, ist es endlich soweit. Die niederösterreichische Landesregierung hat durch ihren Beitrag geholfen, damit im heurigen Jahr zumindest mit der Ausbildung dieser Familienhelferinnen begonnen werden kann. Wer leinen Beruf wählt oder eine Berufwahl trifft, fragt natürlich auch nach der Entlohnung, nach den Aufstiegsmöglichkeiten. Die Entlohnung wird umso besser sein, je besser die Fachausbildung ist. Es ist daher notwendig, wie dies in der Steiermark oder in Wien bei den Caritashelfern der Fall ist, daß die Bewerberinnen eine eigne Ausbildung erfahren, eine geregelte Schule absolvierten; die Schule in Verbindung mit der Praxis wird etwa eineinhalb Jahre dauern. Die Landesregierung wird gebeten, die bäuerliche Fachschule für Mädchen in Tullnerbach für die Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Es wird möglich sein, in den Monaten Mai bis Oktober - da während dieser Zeit der Betrieb etwas geringer ist die Ausbildung vorzunehmen. Um den Einssatz zu regeln und die Werbung durchzuführen, erlaube ich mir, dem Hohem Haus folgenden Resolutionsantrag vorzulegen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, a) geeignete Personen in dar bäuerlichen Fachschule Tullnerbach zu Dorfhelferrinnen für Familienhilfe auszubilden, b) für die Institution der Dorfhelferinnen für Familienhilfe einen Rechtsträger zu schaffen und c) die Anwerbung, Ausbildung sowie den Einsatz hierfür geeigneter Personen mit allen Organisationen, die sich mit der sozialen Förderung der Familien der in dieser Hinsicht befassen, zu koordinieren." Ich bitte um Annahme dieses Antrages, (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDNT REITER: Zu Wort gelangt Herr Präsident Weiss. PRÄSIDENT WEISS: Hohes Haus, verehrte Damen und Herren! Ich glaube, daß ich leinen guten Beitrag dazu geleistet habe, die Budgetdebatte nicht ungebührlich zu verlängern. Ich habe mich nämlich erst jetzt zum ersten Mal in diesen drei Tagen zum Wort gemeldet. Ich konnte das ruhigen Gewissens tun, weil eine Reihe von Kollegen Probleme am landwirtschaftlichen Sektor, die. mich besonders interessieren, aber auch Fragen, die uns gemeinsam berühren, ausführlich besprochen haben. In Problemen, die mich in meinem Gebiet besonders interessieren, habe ich von meinem Gebietsnachbar bereits in der Gruppe 3 eine gute Unterstützung erhalten, und zwar dadurch, daß sich der Herr Abg. Dr. Brezovszky sehr intensiv der Marchfeldschlösser angenommen hat. Ich bin Ihm sehr dankbar dafür. Das ist eine Tätigkeit, die ich von dieser Stelle aus nicht ohne Erfolg betrieben habe. Wir können uns gemeinsam darüber freuen, daß uns noch eine angenehme Überraschung ins Haus gestanden ist. Der Bund hat nämlich drei Millionen Schilling zur Erhaltung das, Prinz-Eugen-Schlosses in Schloßhof zur Verfügung gestellt. Ich glaube, dass damit wenigstens vorderhand die Rettung des letzten unserer Schlösser im Marchfeld gesichert erscheint. Zu dien Problemen, die mich in meinem Gebiet besonders interessieren und die ich jetzt in der Gruppe 7 besprechen will, zählen die Be- und Entwässerung, der damit im Zusammenhang stehende Bodenschutz und der Bau des Marchfeldkanals. Auch diesbezüglich darf ich mich auf die ausgezeichnete Unterstützung meines Gebietnachbar im Finanzausschuß berufen, der dort über die Notwendigkeit des Baues eines Marchfeldkanals gesprochen hat. Ich stelle fest, daß eine hervorragende Perspektive für die Landwirtschaft ist, wenn auch berufsfremde Kreise die Bedeutung des Baues das Marchfeldkanals erkannt haben ist nämlich tatsächlich so, daß der Bau dieses Kanal s mehreren Wünschen nachkommt und nicht nur jenem, daß man dem. Marchfeld die so Langersehnte Bewässerung aus dem Oberflächenwasserbereich sichern könnte. Es wird auf die Dauer nicht möglich sein, die bereits vor zehn Jahren in diesem Hause begonnene Entwicklung fortzusetzen. Damals wurde der Verrsuch unternommen, in drei verschiedenen Gemeinden, wo die Bonitätsverhältnisse schlecht waren, Versuchberegungsanlagen zu bauen. Dar Erfolg ist nicht ausgeblieben. Es ist am deutlichsten dadurch erkennbar, daß heute um Marchfeld bereits mehr als 1000 Einzelberegungsanlagen in Betrieb sind. Auf die Dauer gesehen, entsteht durch diese Entwicklung der immense Nachteil, daß durch die Entnahme des erforderlichen Wassers aus dem Grundwasserbereich Veränderungen entstehen würden die untragbar wären. Es ergibt sich daher die unbedingte Notwendigkeit der Errichtung des Marchfeldkanals, da die Abwasserfrage in diesem Bereich für das Land Niederösterreich akut geworden ist. Unser größter Industriebetrieb, die ÖMV, hat Verhältnisse hervorgerufen, die unbedingt einer Abhilfe bedürfen. In allernächster Zeit müßte in einer gemeinsamen Besprechung Vorsorge getroffen werden, daß die Lösung dieser Probleme ehestens in Angriff genommen wird. Ich bin sehr dankbar, wenn auch von berufsfremder Seite diese Dinge erkannt werden. In der Frage der Entwässerung beisteht gerade für unser Gebiet, und zwar von Marchegg bis hinauf nach Zwerndorf und Angern, schon jahrelang ein baureifes Projekt, das leider deswegen nicht realisiert werden kann, weil die zur Verfügung stehenden Mittel zu gering sind. Sosehr wir uns darüber freuen, daß im ordentlichen Voranschlag dies heurigen Jahres sowohl für die Be- und Entwässerung als auch für den Bodenschutz große Beträge ausgeworfen sind, so wissen wir, daß diese Beträge letzten Endes für die Durchführung der geplanten Vorhaben zu gering Sind. Das vor etwa zwei Jahren von Herrn Dipl.-Ing. Kopf in Zusammenarbeit mit einer Reihe von Fachleuten erstellte Projekt wurde von vier Kommissionen im Ministerium bearbeitet, ISO daß nun endlich daran geschritten werden kann es in ein Stadium zu bringen wo man sagen kann, jetzt muß dieses große Werk gelingen. Es muß nun eine Interessengemeinschaft, in der der Bund, das Land, die Gemeinden und die in diesem Gebiet wohnhaften bäuerlichen Interessenten vertreten sind, gebildet werden. Große Werke sind nie ohne Opfer entstanden. E s wird notwendig sein, die Lösung dieses Problems so zu gestalten, daß Eie letzten Endes unserem Land zum Nutzen gereicht. Das gleiche gilt für den Bodenschutz. Auch hier wissen wir, daß für eine erfolgreiche Wirkung ein enger Zusammenhang zwischen der Bewässerung und dem Bodenschutz selbstverständlich ist. Das Wasser, das durch die künstliche Beregnung auf unsere Äcker gebracht wird, findet nur dann eine sinnvolle und wirtschaftliche Verwendung, wenn der Windeinfluß von den Bodenschutzstreifen aufgefangen und auf eine wirtschaftlich tragbare Basis gebracht wird. Im ordentlichen Budget stehen für die drei vorhandenen Bodenschutzanlagen Mittel bereit. Für die Errichtung der vierten Bodenschutzanlage am Gut Reuhof, wo die hierfür notwendigen Gebäude schon bereitgestellt sind, die erforderlichen Flächen ausgeworfen wurden und die Anlage nur mehr der Durchführung harrt, sind die vorgesehenen Beträge leider zu gering. Ich darf wohl hoffen, daß die niederösterreichische Landesregierung aus den Mitteln des Nachtragsbudgets den fehlenden Betrag zur Verfügung stellen wird. Im Gebiet um den Reuhof bis herunter nach Deutsch-Wagram und nördlich bis Zistersdorf, wo durch die Kommassierung die für den Bodenschutz erforderlichen Flächen bereitgestellt sind, wartet man darauf, dass dieser restliche nördliche Teil gegen den Wind gesichert wird. Ich glaube, daß die Damen und Herrn die Erfolge von den bereits fünf, sechs und mehr Jahren bestehenden Bodenschutzanlagen gesehen haben. Dieser offensichtliche Erfolg dient nicht nur der Landwirtschaft, sondern vor allem auch der Volksgesundheit. Die damit zusammenhängenden Auswirkungen sind so weitläufig, daß sie hier eines eigenen Vortrages bedürften, den, Herr Dr. Mazak-Fialla besser halten könnte als ich. Weil ich in diesem Gebiet, wo man die weite Ebene liebt, beheimatet und ein Freund dies Bodenschutzes bin habe ich längst erkannt, dass auch diese Ebene geschützt werden muß. Wie wir wissen, wurde dort ein Eingriff in die Natur vorgenommen, den wir jetzt wieder gutzumachen haben. Geschätzte Damen und Herrn! Wenn es in Fragen des Bodenschutzes, des Marchfeldkanals oder bezüglich der Be- und Entwässerung, worüber einige Kollegen aus diesen Gebieten mit ganz besonderem Nachdruck gesprochen haben, Ihrer Unterstützung bedarf, würde ich Sie freundlichst bitten diesen wichtigen Problemen des Landes Niederösterreich Ihr Ohr zu leihen. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zu Wort gelangt Herr Landesrat Maurer Landesrat MAURER: Hohes Haus! Meine Hehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages! Bevor ich die Kapitel der Gruppe 7 einer abschließenden Betrachtung unterziehe, gestatten Sie mir, eine Gruppe aus dem Kapitel 6 ganz kurz zu streifen und zu beleuchten, denn es scheint mir dies notwendig. Ich habe mich abschließend zu Kapitel 6 nicht zu Wort gemeldet, möchte Ihnen aber doch noch einige Erläuterungen dazu geben, und zwar handelt es sich um die Kanalisierung und die Wasserversorgung der einzelnen Gemeinden. Herr Abgeordneter Helm hat dazu geäußert, es freue sich, dass die Mittel im Vergleich zum vergangenen Jahr wesentlich erhöht wurden. Ich muß diese Freude allerdings etwas trüben, weil sich zwischendurch, Gott sei Dank, herausgestellt hat, daß die Mittel aus dem Wasserwirtschaftsfonds seitens des Bundes ganz erfreulich hoch gesteigert werden konnten. Sie betragen voraussichtlich für das Land Niederösterreich 140 Millionen Schilling. Die Gesamtsumme der Bauvorhaben Niederösterreichs beträgt 320 Millionen Schilling. Es wird daher noch erforderlich sei, aus dem Nachtragsbudget - das muß ich hier beim Hohen Landltag deponieren - dementsprechende Mittel des Landes zur Verfügung zu stellen, damit es möglich ist, diese Beträge im heurigen Jahr seitens des Bundes auch realisieren zu können. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die einzelnen Redner haben sich positiv zu den einzelnen Kapiteln geäußert. Ich darf hier vielleicht ganz kurz zur Feuerwehr, denen Tätigkeit ja sehr eingehend erläutert wurde, erwähnen: Ich freue mich, dass festgestellt werden kann, daß die Feuerwehr über einen hohen Ausbildungsstand verfügt und auch die zusätzliche Aufgabe, die ihr nun seit kurzer Zeit erwachsen ist, und zwar die Katastropheneinsätze, vorbildlich meistert. Durch die Katastrophenzüge, die bereits einzelnen Ortsfeuerwehren und Bezirken zur Vierfügung stehen, wurden Vorkehrungen getroffen, um in Katastrophenfällen wirksame Hilfe leisten zu können. Sicherlich - und ich muß dem beipflichten - wird es notwendig sein, darüber zu reden, welche Kompetenzbereiche die einzelnen Körperschaften hier zugewiesen erhalten sollen, etwa die Feuerwehr im Zusammenhang mit dem Zivilschutz und im Zusammenwirken mit dem Roten Kreuz. Es wird sich aber sicher bereits in Kürze Gelegenheit ergeben, über diese Dinge zu reden. Es wurde hier an dieser Stelle festgestellt, daß die Ansätze für Besitzfestigung, die im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt werden, im heurigen Jahr einen geringeren Betrag aufweisen. Ich .darf dazu sagen, daß ich doch hoffe – und wir wollen alle optimistisch sein; auch sämtliche Vorredner waren in dieser Hinsicht optimistisch -, daß es vielleicht doch möglich sein wird, im Nachtragsbudget einiges zu realisieren. Von einigen Rednern wurde hier .über die Tierkörperverwertungsanstalt gesprochen, die, meine sehr verehrten Damen und Herren, sicherlich notwendig erscheint. Und wenn einer der Redner hier erwähnt hat, er hoffe, daß sich bald eine diesbezügliche Planung und Vorlage in den Händen der Herren Abgeordneten befinden wird, so bin ich auch ganz Optimist und glaube, daß ich in Bälde in der Lage sein werde, eine dementsprechende Vorlage dem Hohen Haus zu unterbreiten. Weiter wurde über die Fortbildungsschulen und Fachschulen gesprochen, und zwar auch hier in positivem Sinn. Ich darf im Hinblick auf jene Mittel, die heuer in erhöhtem Ausmaß seitens des Landes der Landwirtschaftskammer zufließen, darauf .aufmerksam machen, daß im besonderen hier die Landwirtschaftkammer bereits Vierpflichtungen erfüllt, die .auf Grund der, Fortbildungsgesetzes eigentlich dem Land obliegen. Daher glaube ich, ist es auch recht und billig, daß die Mittel für die Kammer erhöht wurden. Einiges vielleicht zur Bewässerung und Entwässerung. Im Ausschuß wurde auch über die Frage der Marchfeldbewässung gesprochen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für diesen Zweck sind wahrlich die Mittel .seitens des Landes denn doch zu bescheiden, denn die Marchfeldbewässerung nach der derzeit vorliegenden Planung, nur der Planung des Hauptkanals, wird 250 Millionen Schilling erfordern, und es wird wohl eine reine Bundessache bleiben müssen, ein solches Projekt zu realisieren. Man hat festgestellt, daß auf Idem Gebiet der Kleindränagen noch die Erledigung von 2000 Ansuchen ausständig ist. Diese Zahl stimmt aber insofern nicht, als viele Hunderte voll Anträgen ganz einfach deswegen nicht erledigt wurden, weil die Antragsteller nicht gewillt waren, die betreffenden Projekte tatsächlich durchzuführen. Ich werde dafür sorgen, daß dem Hohen Landtag möglichst bald, sicherlich aber bis zu den nächsten Budgetberatungen, echte Zahlen vorgelegt werden. Soweit mich mein Referat darüber informiert hat, werden maximal 600 bis 700 Anträge Übrigbleiben. Damit rundet sich das Bild einigermaßen ab. Immer wieder wird die Forderung erhoben, die Kleindränagen vorzuziehen. Ich will dieser Forderung beipflichten, gebe aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu bedenken, daß sich ja auch bei den übrigen Entwässerungen nicht um Großentwässerungen, sondern um viele, viele kleine Entwässerungsanlagen handelt. Bei den einzelnen Projekten handelt es sich nicht um zwei oder drei, sondern um 150, 250 und noch mehr Bewerber. Nach meiner Meinung sind aber diese Projekte nicht anders einzuordnen als jene Vorhaben, die sich auf Kleindränagen beziehen. Sicherlich kann man diese Fragen koordinieren. Gestatten Sie mir, daß ich auf ein Problem eingehe, das uns in Zukunft einige Sorgen bereiten wird. Ich verweise auf die Beregnungsanlagen in den Gebieten, die pannonisches Klima haben. Diese Anlagen haben für die Versorgung der Landwirtschaft mit Wasser große Bedeutung. Der Wasserbedarf ist sehr groß, die Wasservorkommen reichen aber nicht aus, um den gesamten Bedarf decken zu können. Ich darf dem Hohen Landtag bekannt geben, daß mir der Plan vorschwebt, größere Projekte realisieren zu können. Vielleicht ist es möglich, bestimmten Gebieten Wasser von der Donau oder anderen größren Gewässern zuzuführen, wenn auch nicht in dem Ausmaß, wie dies im Zuge der Marchfeldbewässerung geschieht. Auch über die Rindertuberkulose ist gesprochen worden. Ich möchte das dargestellte Bild ganz kurz abrunden. Wir freuen uns darüber sehr, daß es in den Bezirken, die angeführt wunden, möglich sein wird, heuer die Tbc-Bereinigung durchzuführen. Sie ist absolut notwendig, wenn Wir Zuchtvieh ins Ausland exportieren wollen. Die Tbc-Bereinigung darf sich aber nicht nur auf jene Gebiete erstrecken, von denen das Vieh abtransportiert wird, sie muß vielmehr ganz Österreich erfassen. Ich darf dem Hohen Landtag bekannt geben, daß der für das Land Niederösterreich bestimmte Bundesbeitrag im heurigen Jahr rund 27 Millionen Schilling beträgt. Wenn der Bund im nächsten Jahr einen gleich hohen Betrag auswerfen wird, wird es voraussichtlich möglich sein, im kommenden Jahr die gesamte Tbc-Bereinigung in Niederösterreich zu beenden. Gestatten Sie mir noch einige Worte zum Weinbau. Hier sind sehr besorgniserregende Worte gefallen. Man hat auch Empfehlungen gegeben, wie man der auf diesem Gebiet herrschenden Misere eingermaßen begegnen könne. Meiner Ansicht nach wird eine gesetzliche Regelung die realste Form der Lösung dieser Probleme bringen. Ich, glaube sagen zu können, daß dem Hohen Haus voraussichtlich sehr bald ein entsprechender Gesetzentwurf zugehen wird. Nun noch einige Worte zum landwirtschaftlichen Wohnbau. Man hat betont, dass die Förderungsmaßnahmen auf diesem Gebiet für die Landwirtschaft außerordentlich wichtig sind. Man hat auf die Tatsache verwiesen, daß sich der landwirtschaftliche Wohnbau derzeit in einer ungünstigen Situation befindet, daß auf diesem Sektor großer Nachholbedarf besteht. Ich darf mit Freude feststellen, daß es möglich war, im vergangenen Jahr im Hohen Haus den Wohnbauförderungsfonds zu schaffen, der gewährleisten wird, daß in Zukunft die entsprechenden Mittel rascher flüssig gemacht werden können. Auch von der Kartoffeltrocknung war die Rede. Herr Abg. Niklas hat in einem Resolutionsantrag einen Zuschuß gefordert. Ich darf feststellen, daß dir diesem Resolutionsantrag unsere Zustimmung geben. Sehr verehrter Herr Abg. Niklas, ich möchte nur einen Wunsch deponieren. Wenn es gilt, zusätzliche Mittel zu erlassen, wollen wir Sie als Partner an unserer Seite wissen, und dann geht die Uhr schon richtig. Beim Güterwegebau ist .as ebenso wie bei der Kanalisations- und Wasserversorgung. Es sind Mittel, die seitens des Landes bereitgestellt werden müssen, um die Bundesmittel realisieren zu können - und auch von dieser Stelle aus wurde die Wichtigkeit dieser Güterwege beleuchtet. Eins aber, Hohes Haus, macht uns Sorgen. Diese Güterwege werden nicht so erbaut, daß .sie jedem Straßenverkehr standhalten, und wir selben mit Besorgnis fest, wenn solche Güterwege erbaut werden, daß sie praktisch dann zu öffentlichen Verkehrstraßen werden und dieser Belastung dann leider nicht standhaIten. Ich glaube, auch hier wird ein Weg gefunden werden müssen, um einen solchen Durchzugsverkehr auf diesen Straßen zu verhindern. Ich darf auch noch erwähnen, dass auf dem Gebiete der Grundzusammenlegung, der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft, sicherlich manches geschehen ist. Ich darf es erwähnen, weil es an dieser Stelle heute nicht zutage getreten ist, daß wir daran sind, neue Methoden, vereinfachte Methoden, für die Grundzusammenlegung zu versuchen, um hier rascher vorwärts zukommen. Ich darf auch sagen, daß in letzter Zeit eine Anzahl von Beamten, Fachleuten, an 'denen Mangel herrscht, zusätzlich eingestellt werden konnten. Nicht zuletzt soll uns eine Aufforstung unproduktiver Flächen vor Augen schweben. Auch hier wurde bescheiden beigetragen, und ich glaube, daß ich dem Hohen Haus mit Ablauf des Jahres mit dem so genannten Randlaufforstungen im vermehrten Ausmaß Leistungen unterbreiten kann. Kein Mensch wird die Bedeutung des Bodenschutzes unterschätzen, die nicht nur in der Verschönerung der Landschaft und vielleicht in einer Einwirkung auf die klimatischen Verhältnisse, sondern tatsächlich in der Erhaltung der Gesundheit der Bodenstruktur liegt. Meine sehr verehrten Damm und Herren des Hohen Hauses, ich habe versucht, Ihnen ein abschließendes Bild aus jenen Kapiteln zu geben, die mir als politischem Referenten aus der Gruppe 7 obliegen. Ich möchte die Gelegenheit auch benützen, um nicht nur den Dank jenen auszusprechen, die mitgearbeitet haben an der Erstellung dieses Budgets, sondern vor allem jenem, die nun berufen sind, diese Mittel draußen zur Anwendung zu bringen. Ich möchte daher allen Mitgliedern des Hohen Hauses für die sachliche Debatte, die, wir nun beendet haben, danken. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Landeshauptmannstellvertreter Hirsch. Landeshauptmannstellvertreter HIRSCH: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf meiner Freude drüber Ausdruck geben, daß bei der diesjährigen Budgetdebatte eine große Anzahl von Abgeordneten sich mit den wirtschaftlichen Problemen des Landes befaßt hat, und darf dabei die Feststellung machen, daß es sehr erfreulich ist, daß in verantwortungsvoller Arbeit von dieser Stelle aus die Ausführungen gegeben wurden. Freilich, in wirtschaftlichen Dingen hat das Land viel aufzuholen. In wirtschaftlicher Hinsicht geht es in diesem Land Probleme wie nicht in jedem anderen. Durch Krieg und Nachkriegszeit schwer getroffen, war es notwendig, eine Reihe von Maßnahmen zu .setzen, durch das Land selbst, vielfach auch durch die Gemeinden, und wir dürfen dabei auch aussprechen, daß eine große Anzahl von verantwortungsbewussten und verantwortungsfreudigen Unternehmern in diesem Land mit den Beschäftigten und Arbeitern in harter Zeit die Betriebe wiederaufgebaut und auf einen Stand gebracht haben, der nur alle Mitglieder freuen kann. Wenn wir Jahr für Jahr eine Erhöhung des Budgets feststellten dürfen, dann ist das ein Zeichen dafür, daß unsere Wlrtschaft aufstrebend ist und daß es in dieser Wirtschaft in Niederösterreich große Anstrengungen gibt, die immer wieder darauf abzielen, dem ganzen Land neue Impulse zu geben. Das Land selbst hat eine Reihe von Maßnahmen getroffen und Jahr .für Jahr Förderungsmittel zum Einsatz gebracht. Ich möchte an der Spitze meiner Ausführungen dem Hoben Landtag, dem Fianzausschuß, aber .auch dem Herrn Finanzreferenten dafür Dank sagen, daß auch dieses Jahr wieder bei der Budgeterstellung die Wirtschaftsförderung zum Zug gekommen ist und daß damit die weitere Förderung der Wirtschaft wesentlich von der Landesseite aus beeinflußt werden kann. Wenn von hier raus festgestellt wurde, dass die Straßen eine unbedingte Notwendigkeit sind für das Land, so möchte ich sagen, dass dies vor allem aber für die Wirtschaft gilt und für die Menschen dieses Landes, die in der Wirtschaft tätig sind. Aber nicht nur die Straßen .allein sind es, Hohes Haus, meine Damen und Herren, sondern alle Verbindungswege, alle Mittel, die die Menschen zu .den Betrieben und ihren Heimstätten bringen können; das sind .nicht allein die Straßen, das ist vieles mehr, das sind die Flußwege, die Übergänge über die Flüsse, das sind die Schienenstränge, die inniger und fester die Menschen aneinander binden lassen und ,die ,die Möglichkeit eines weitern wirtschaftliche Aufstieges auch gewährleisten können. So gesehen, dürfen wir sagen, daß wir uns darüber freuen dürfen, daß der Ausbau des Straßennetzes zügig voranschreitet und wir feststellen dürfen, daß in Gebieten, wo vor Jahren noch kaum eine Baustelle zu sehen war, heute Dutzende von Baustellen jahraus, jahrein erstehen. Dafür möchte ich vor allem im Namen der Wirtschaft auch dem zuständigen Referat den Dank zum Ausdruck bringen. Aber nicht nur Straßen, Brücken, Wege, Flußläufe, Schientenstränge sind es, die unbedingt notwendig sind, um ein wirtschaftlich blühendes Land zu gewährleisten, sondern wir müssen auch die Notwendigkeit erkennen, Hindernisse, die sich dieser wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung entgegenstellen, zu beseitigen; ebenso jene Dinge, die dazu angetan sind, da oder dort ein Gebiet wirtschaftlich ungünstig zu beeinflussen. Ich meine damit die Beförderungssteuer und einige andere hemmende Dinge. Jedenfalls müssen wir hier einen Schritt vorwärtskommen, und ich freue mich, daß der Landtag auch hier vollkommen eines Sinnes ist. Wenn ich hier spreche, so brauchte ich mich nicht in Details einzulassen, denn eine Reihe von Rednern hat in ausführlicher Weise die Probleme des Landes, der Wirtschaft des Landes, des Fremdenverkehrs erläutert. Freilich gäbe es dazu noch manches zu sagen. Eine Reihe von Rednern hat ebenso die Förderungsmaßnahmen des Landes erläuterrt und zum Ausdruck gebracht, .daß wirklich zu sehen ist, daß in diesem Land alles getan wird, was auf Grund der budgetären Lage nur möglich ist. Wenn aber doch einige Feststellungen gemacht werden müssen, dann, bitte, meine sehr geehrten Herren Abgeordneten, seinen Sie mir nicht ungehalten darüber; man kann nicht immer alles so genau wissen, zum Beispiel, wie die Dinge liegen, und ich bin nicht derjenige, der jemandem daraus den Vorwurf macht, weil das nicht so genau zur Kenntnis gekommen ist. Es wurde auch leise angedeutet, der Landesentwicklungsverein. hätte viel zuwenig getan. Hoher Landtag ! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben keine gelenkte Wirtschaft, wir .können daher auch nicht sagen, da und dorrt kommt ein Betrieb hin. Wir müssen, wenn wir unsere Aufgaben verantwortungsvoll sehen immer wieder versuchen, zu erkennen, ob wir auch die Gewähr haben, daß die Betriebe auf Dauer sichere Arbeitsplätze, schaffen und in einer wirtschaftlich harten Zeit auch bestehen können. Es hat daher der Entwicklungsverein im abgelaufenen Jahr eine Reihe von Sitzungen abgehalten, und zwar immer wieder - auch das stelle ich fest - über Wunsch einiger Abgeordneter aus diesen Gebieten, vornehmlich des Waldviertels und das Raumes um Wiener Neustadt. Wir haben uns bemüht, unsere Aufgaben so zu sehen, daß wir einmal die Grundlagen erarbeiten wollen, die notwendig sind, um den Betrieben die entsprechende Voraussetzung zur Lebensfähigkeit schaffen zu können. Wir haben uns daher im Vorjahr mit den Straßenbaumaßnahmen beschäftigt, haben die Reihung des Straßenbauprogramms 1963 bis 1967 besprochen und auch Vorschläge dazu unterbreitet. Es hat sich dabei die erfreuliche Situation ergeben, daß wir in Bezug auf die Dringlichkeit der Reihung einmütiger Auffassung waren. Wir haben auch in einer Sitzung des Vereines das Straßenbauprogramm des Waldviertels und einen Bericht des Österreichischen Institutes für Raumplanung über die Erstellung des Industrieentwicklungsprogramms für Niederösterreich, Standortfaktorenkatalog, durchgesprochen. Wir haben in einer weiteren Sitzung das Straßenbauprogramm Wiener Neustadt durchgenommen, weil wir die Wichtigkeit und Vordringlichkeit dieser Verbindungswege für die Wirtschaft richtig einschätzen. In dieser Sitzung haben wir einen Reihungsvorschlag mit den Dringlichkeitsstufen festgelegt und eine sehr wichtige Entschließung gefaßt, nämlich den Antrag auf Änderung der Kriterien für die Abgrenzung der so genannten unterentwickelten Gebiete zu stellen. Gleichzeitig haben wir einen Auftrag an die Geschäftsführung gegeben, eine Vorlage für die nächste Vereinsitzung zu erstellen. Sie wissen selbst, daß wir dann in einer späteren Sitzung diesen Vorschlag unterbreitet und nach Besprechung dieses Entwurfes eine Eingabe an sämtliche Mitglieder der Bundesregierung, an den Herrn Landeshauptmann, den damaligen Landesfinanzreferenten Landesrat Hilgarth, den Bundesministier für Finanzen, Herrn Landeshauptmann Bögl, Herrn Landeshauptmann Doktor Gleißner, Herrn Landeshauptmann Krainer, Herrn Landeshauptmann Wedenig, an die niederösterreichische Landesregierung, die Arbeiterkammer, die Handelskammer, den Österreichischen Gewerkschaftsbund und an die Landesleitung Niederösterreich dahingehend gemacht haben, daß die derzeit geltenden Kriterien, nämlich die untendurchschnittlichte Steuerkraft und die unterdurchschnittliche Arbeitslosenrate, zu erweitern wären. Insbesondere wäre die Lage an die toten Grenze, die Bevölkerungsabwanderung sowie das Ausmaß der Kriegsschäden und die dadurch auf Jahrzehnte hinaus verursachte Verschuldung bestimmter Gebiete zu berücksichtigen. Die Erhöhung der Mittel des Bundes zur Förderung der unterentwickelten Gebiete und schließlich des Einsatz der Förderungsmittel in konzentrierter Form in den tatsächlich unterentwickelten Gebieten sollen helfen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe zu, daß das zuwenig publiziert, daß darüber zuwenig gesprochen wurde, aber ich stelle fest, daß alles das geschehen ist. Ich darf im, besonderen noch vermerken, daß dieser Verein Aufträge an das Österreichische Institut für Raumplanung gegeben hat, die eine Reihe sehr wichtiger Voraussetzungen für verschiedene Dinge bedingen: Eine Strukturanalyse von Niederösterreich, die bereits fertig gestellt ist ein regionales Entwicklungsprogramm für das Waldviertel, für den Raum Wiener Neustadt und Neunkirchen - das südöstliche Niederösterreich -, regionale Beschäftigungsentwicklung in Niederösterreich 1955 bis 1960, weil wir glauben, daß diese Ziffern für uns von besonderer Bedeutung sein können, regionale Standortvoraussetzungen für Industriebetriebe in Niederösterreich und die Karten zur Standortberatung für Industriebetriebe in Niederösterreich, die Fremdenverkehrsplanung für das südöstliche Niederösterreich und letzten Endes das Industrieentwicklungsprogramm für Niederösterreich. Wir warten jetzt auf die Auswertung dieser Studien, die uns für Anfang März versprochen sind. Wir werden also das leben angeführte Industrieentwicklungsprogramm voraussichtlich in den nächsten Tagen in Händen haben und können dann wahrscheinlich noch im März zu einer weiteren Sitzung kommen, um entscheidende Beischlüsse zu fassen. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist unter Beweis gestellt, daß dieser Verein das möglichste getan hat, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß eine tadellose Förderung dieser Gebiete zustande kommen kann. Ich möchte dazu aber noch eines sagen: Wenn die Damen und Herren Abgeordneten glauben, daß wir die Landeshaftung oder den Betriebsinvestitionsfonds nur für bestimmte Gebiete haben, dann ist das eine irrige Meinung. Wir haben auf Grund eines Gesetzes aus dem Jahre 1960 - das wunde von einem Herrn Vorredner bereits angeführt - Förderungsmaßnahmen, die durch den Bund und durch das Land in fast gleicher Weise durch Zuschußaktionen für Zinsendienste möglich gemacht wurden, wobei Mittel zur Förderung der unterentwickelten Gebiete zur Verfügung gestellt werden. Es wurden Millionenbeträge an Zinsendiensten gerade nur für die unterentwickelten Gebiete geleistet. Wenn Sie bedenken, daß wir diese Millionen durch das Zusammenlegen der Mittel des Bundes und das Landes am Zinsendiensten aufgebracht haben, dam darf ich wohl sagen, dass Hunderte Millionen Schilling durch die Aufnahme dieser Darlehen in die Wirtschaft Niederösterreichs und gerade in diese Gebiete geflossen sind. Wir haben im Jahre 1960 Zinsenzuschüsse von rund sieben Millionen Schilling gegeben. Das ist ein sehr ansehnlicher Betrag. Wenn Sie die Kapitalsumme umrechnen, so werden Sie finden, daß das eine beträchtliche Förderung dieser Betriebe ist. Diese sieben Millionen Schilling wurden für Gewerbebetriebe gegeben; für Industriebetriebe fünf Millionen Schilling, und daneben haben wir Aktionen besonders für diese Gebiete geführt. Ich darf erinnern, daß des sanitären Aktion für das Waldviertel eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Wir haben bis zu 10.000 Schilling einem Fremdenverkehrsbetrieb für die Ausgestaltung seiner sanitären Anlagen gewährt. Und ich darf sagen, daß sich das auch sehr zum Vorteil dieser Gebiete ausgewirkt hat. Aber daneben gibt es eine Reihe von anderen Förderungsmaßnahmen, die nicht auf ein bestimmtes Gebiet abgestellt sind. Die Wirtschaftshilfsaktion, unsere Kleinkreditaktionen, unsere Fremdenverkehrskreditaktionen machen zusammen mehr als eine halbe Milliarde an Mitteln aus, die für das ganze Land zum Einsatz gekommen sind. Wenn hier vielleicht die Meinung zutage treten könnte, daß dabei gewisse Gebiete zu kurz gekommen wären, dann kann ich Ihnen sagen, daß gerade diejenigen Kreditwerber aus jenen Gebieten, die wir als wirtschaftlich ungünstig gelegene Gebiete bezeichnen, immer zuerst zum Zug gekommen sind. Allerdings - das muß ich aber auch noch dazu sagen - geht es hier auch darum, dass diese Betriebe, sofern sie einen Kredit nach den Bedingungen, die bei diesen Fonds für die Gewährung dieser Kredite vorgesehen sind, beanspruchen, dazu verhalten sind, die Bedingungen, die für diese Fonds und die Gewährung dieser Kredite gelten, einzuhalten. Wenn sie das nicht können, dann sind wir Leider auch nicht in der Lage, ihnen diese Kredite zuzuerkennen. Ich darf daher sagen, daß hier an Förderungsmaßnahmen für die Wirtschaft dieses Landes von Seiten des Landes für alle Gebiete wirklich sehr viel getan worden ist und dass hohe und sehr große Beträge zum Einsatz gekommen sind. Einer der Debatteredner hat verlangt, dass die Richtlinien richtsatzgetreu angewendet werden müßten. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß das nicht der Fall gewesen sein sollte. Denn nicht allein das Wirtschaftsreferat hat zu bestimmen, wohin diese Kredite fließen, hier wirkt das Gemeindereferat gleichberechtigt und gleich stark mit. Es ist daher immer wieder Um, engsten Einvernehmen mit dem Gemeindereferat bei der Vergabe der Mittel aus dem Betriebsinvestitionsfonds vorgegangen worden. Wenn aber dabei noch vorgebracht wird, daß Betriebe aus diesem Fonds gefördert wurden, die eigentlich gar keine Bedeutung haben, weil diese Beträge ganz einfach anders verwendet wurden, dann muß ich dem Abgeordneten - ich glaube, der Abgeordnete Kaiser war es sagen, daß er vollkommen falsch unterrichtet ist. Wir haben keinen einzigen Fleischhauerbetrieb, der einen solchen Kredit aus dem Betriebsinvestitionsfonds in Anspruch genommen hätte, nicht einmal ein Ansuchen ist dafür vorhanden. Ich habe die Liste all dieser Betriebe hier. Ich könnte Ihnen sofort die Namensliste vorlesen. Mag sein, daß aus einer anderen Förderungsaktion Mittel gegeben wurden, aber aus diesem Betriebsinvestitionsfonds nicht Ich möchte also ganz entschieden die Behauptung zurückweisen, die hier aufgestellt wurde. Wenn aber noch hinzugefügt wird, man kümmere sich gar nicht, was bei diesen Maßnahmen überhaupt für Erfolge herauskommen, dann muß ich das Hohe Haus auch davon unterrichten, weil wir das nicht immer gleich über die Presse veröffentlichen, denn wir glauben, daß wir hier eine ruhige Entwicklung Platz greifen lassen sollen. Ich kann feststellen, daß für das Waldviertel diesem Betriebsinvestitionsfonds für vier Betriebsneugründungen 10 Millionen Schilling an Krediten vergeben wurden und daß eine Anzahl von Arbeitern dadurch Beschäftigung gefunden hat, die sich wirklich auch für das Waldviertel sehen lassen kam. Rund 450 Beschäftigte, ohne Lehrlinge und ohne die Angestellten, sind dadurch zu Arbeitsplätzen gekommen. Und nachdem wir in Niederösterreich unter den wirtschaftlich ungünstig gelegenen Gebieten nicht nur das Waldviertel haben, sondern auch die Gebiete an der toten Grenze, jene Gebiete, die schwer geschädigt sind durch Krieg und Nachkriegsereignisse, so sind, weil dieser Bereich drei- oder viermal räumlich größer ist - vielleicht auch wirtschaftlich die übrigen 18 Millionen Schilling dorthin geflossen. Durch zwölf Neugründungen konnten rund 1200 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Meine Damen und Herren! Ich frage Sie, ob dieser Fonds, der nur über geringe Mittel verfügte, nicht eine segenreiche Tätigkeit entfaltet hat. Man hat auch gewagt, daß dieser Fonds in diesem Jahr geringer dotiert ist als in den vergangenen Jahren. Ich muß diese Behauptung Richtigstellen. Gerade diese Kreditpost ist um zwei Millionen Schilling höher als wir seinerzeit einstimmig beschlossen hatten; wir beschlossen, Jahre hindurch 10 Millionen Schilling für diesen Zweck aufzuwenden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nehmen Sie diese meine Feststellungen nicht in der Meinung hin, daß ich gescheiter als andere sein will. Ich kann Ihnen aber wirklich sagen, daß man die in Rede stehenden Fondsmittel nach bestem Wissen und Gewissen zur Förderung der unterstützungswürdigen Gebiete vergeben hat. Man hat auch sehr viel über den Fremdenverkehr gesprochen. Wir freuen uns darüber, daß die Fremdenverkehrstatistik, die sich auf ganz Österreich bezieht, ein erfreuliches Bild bietet. Wer heute um 6 Uhr früh die Rundfunknachnichten gehört hat, der weiß, daß die Deviseneinnahmen aus dem Fremdenverkehr mehr als 13 Milliarden Schilling betragen. Darüber wurde heute schon gesprochen. Wir Niederösterreicher haben einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet. Aber nicht nur das Land hat auf dem Sektor große Leistungen vollbracht, ich möchte vor allem den Fremdenverkehrsgemeinden, den Bürgermeistern, den Gemeinderäten und den Fremdenverkehrsbetrieben meine volle Anerkennung aussprechen. Sie alle haben sich in einmaliger Weise um die Entwicklung des Fremdenverkehrs bemüht und sich mit großer Hingabe Aufgaben unterzogen, die gewiß nicht leicht zu bewältigen sind. Denn in der Fremdenverkehrswirtschaft gibt es im Gegensatz zu anderen Wirtschaftszweigen so manche Bequemlichkeiten und Annehmlichkeiten nicht. Wir müssen daher allen jenem, die in der Fremdverkehrswirtschaft ihre Aufgaben erfüllen, unseren Dank zum Ausdruck bringen. Wir sind den Gemeinen bei der Erfüllung dieser Aufgaben getreulich zur Seite gestanden. Wenn Sie in den entsprechenden Listen nachsehen, welche Förderungsmittel, welche Darlehen die Gemeinden für die verschiedenartigsten Vorhaben aus diesem geringen Teil des Budgets bekommen haben, dann werden Sie feststellen, daß dabei wirklich im Interesse dieses Wirtschaftszweiges und ihr Gesamtwirtschaft - dieser Wirtschaftszweig beeinflußt ja die Gesamtwirtschaft - vorgegangen wur de. Jeder Groschen wurde gut angelegt. Wenn wir heute durch unser Land fahren, dann werden wir feststellen, dass 150 Sommerbäder errichtet wurden. Zahlreiche Sessellifte wurden ohne Hilfe des Bundes gebaut. Wir haben viele Lifte für die sportfreudigen Menschen geschaffen. Alle diese Erfolge bieten ein erfreuliches Bild. In einer Reihe vom Osten, in Annaberg, Gaming, Göstling, Lunz am See, Puchberg, Schottwien, Kaltenleutgeben, Türnitz, Lilienfeld, gibt es Lifte. Ich kann berichten, dass der Sessellift in Lilienfeld, der im vorigen Jahr fertig gestellt wurde, eine Attraktion ersten Ranges geworden ist. Er weist eine wirklich starke Frequenz auf, so daß wir uns alle mit den mutigen Menschen dieses Gemeinwesens, welche dieses Vorhaben mit Unterstützung des Landes eingeleitet haben, wirklich freuen können. Wollte ich die Namen aller jene Gemeinden vorlesen, die für den Ausbau aller möglichen Fremdenverkehrseinrichtungen vom Lande Unterstützungen in Form von Darlehen, aber auch in Form von Beiträgen bekommen haben, dann würde ich sehr lange dazu brauchen. Sie alle, besonders die diejenigen, die diesem Hause schon vor Beginn dieser Gesetzgebungsperiode angehört haben, wissen ganz genau, was sich auf diesem Gebiete getan hat. Ich hoffe, daß wir in Zukunft gemeinsam alle jene Pläne realisieren können, die uns allen vorschweben. Wir haben in Niederösterreich den Übernachtungsstand des Jahres 1937 schon übertroffen und müssen auch weiterhin trachten, die Schönheiten unseres Landes und die Aufgeschlossenheit unserer Bevölkerung den Fremden vor Augen zu führen. Daß wir diese Aufgaben fortsetzen können, ist dadurch gewährleistet, dass Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute diem Budget und damit auch diesen Förderungsmaßnahmen Ihre Zustimmung geben. Ich möchte aber doch noch einige Worte zu den beiden von Herrn Abg. Sigmund gestellten Anträgen sagen, bei denen ich der Meinung bin, daß sie in der vorgebrachten Form vielleicht doch nicht richtig sind. Wir haben in Niederösterreich einen Fremdenverkehrsverband, in dem meine Wenigkeit, Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek, Herr Abg. Sigmund und einige Bürgermeister vertreten sind. Dieses Gremium hat in der letzten Sitzung eine wertvolle Entscheidung darüber getroffen, im heurigen Frühjahr eine endgültige Absprache über die Maßnahmen für ein Privatzimmervermietungsgesetz durchzuführen. Ich bin daher der Meinung, daß diese beiden Anträge verfrüht sind, und richte das Ersuchen, ob es nicht möglich wäre, doch dem Forum diese Beratungsmöglichkeit zu geben und daher diese Anträge zurückzuziehen. Ich glaube, daß wir sicherlich in einer sehr eingehenden und gediegenen Beratung der Fremdenverkehrswirtschaft mehr nützen würden; außerdem würde ich mich als Fremdeverkehrsreferent des Lands außerstande sehen, dem Antrag, der sich in zwei Teile gliedert, die Zustimmung zu geben, und bitte daher nochmals, ihn zurückzuziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Hohes Haus! Ich komme damit zum Schluß meiner Ausführungen und möchte allen, die mitgewirkt haben, der Wirtschaft dieses Landes zu helfen, herzlichst danken. Mein besonderer Dank gilt dem Hohen Hause für die Bereitschaft, immer wieder dafür einzutreten, wenn es gilt, die Wirtschaft zu stärken und zu fördern. (Beifall im ganzen Hause.) PRÄSIDENT WEISS: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte auf das Schlußwort. PRÄSIDENT WEISS: Wir kommen zur Abstimmung über die Gruppe 7, öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, und die Resolutionsanträge der Herren Abgeordneten Mondl, Sigmund, Schneider Viktor, Niklas, Niklas, Niklas, Rigl und Hirsch und Genossen, Binder, Dipl.-Ing. Robl. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, #seinen Antrag zur Gruppe 7 zu stellen. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle den Antrag, die Gruppe 7, öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, mit Einnahmen im ordentlichen Voranschlag von 50,603.000 Schilling und Ausgaben im ordentlichen Voranschlag von 160,378.700 Schilling, sowie Einnahmen im außerordentlichen Voranschlag von 17,950.000 Schilling und Ausgaben im außerordentlichen Voranschlag in der Vollziehungsstufe I von 56,700.000 Schilling und in der Vollziehungsstufe II von 25,250.000 Schilling zu genehmigen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT WEISS (nach Abstimmung über Gruppe 7, öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, des ordentlichen Voranschlages in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen. (Nach Abstimmung über Gruppe 7 , öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, des außerordentlichen Voranschlages in Erfordernis und Bedeckung:) Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Mondl, betreffend Maßnahmen bei Unfällen von Öltankfahrzeugen:) Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Sigmund, betreffend gesetzliche Regelung der Privatzimmervermietung:) Abgelehnt. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Viktor Schneider, betreffend gesetzliche Regelung der Krankenversicherung für selbständige Bauern:) Abgelehnt. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Niklas, betreffend Errichtung von Weiterverarbeitungsunternehmungen der Kartoffelindustrie:) Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Niklas, betreffend gesetzliche Regelung der Handelsspannen für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte:) Abgelehnt. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Niklas, betreffend Vorlage eines Standort- und Finanzierungsplanes für die Errichtung von Internatsschulen zur Unterbringung und Schulung der bäuerlichen Fortbildungsschüler:) Abgelehnt. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Abgeordneten Rigl, Hirsch, Popp, Diettrich, Schneider, Janzsa und, Keiblinger, betreffend die Aufhebung der Besteuerung des Güterfernverkehrs beziehungsweise Reduzierung auf ein unumgängliches Ausmaß durch gesetzgeberische Maßnahmen:) Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Binder, betreffend Maßnahmen, damit den berechtigten Interessen der Stromanschlußwerber an einem finanziell tragbaren und raschen Anschluß an das öffentliche Stromversorgungsnetz entsprochen werden kann:) Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Dipl.-Ing. Robl, betreffend die Anwerbung, Ausbildung und den Einsatz von geeigneten Personen für die Institution der Dorfhelferinnen:) Angenommen. PRÄISIDENT WEISS: Zu Wort ist der Herr Landeshauptmann gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Landeshauptmann Dr. h. c. Dipl.-Ing. FIGL: Hoher Landtag! In dar Woche vom 17. bis 24. Jänner ist durch Presse und Rundfunk die Meldung gegangen, daß die Raxwerke in Wiener Neustadt gesperrt werden und 700 arbeitende Menschen ihre Arbeitsplätze verlieren sollen. Sorge und Erregung erfasste nicht nur die Stadt Wiener Neustadt und seine Bevölkerung, sondern das ganze Land Niederösterreich. Die Landesregierung hat sich in ihrer Sitzung vom 26. Jänner eingehend mit dieser Frage befaßt und der Bundesregierung in einer Resolution in sehr deutlichter Weise dargelegt, daß wir Niederösterreicher uns mit allen Mittel zur Wehr setzen und nicht zustimmen werden, daß die Sanierung der unrentabel geführten Simmering-Graz-Pauker-Werke auf Kosten ,des Landes Niederösterreich durchgeführt wird. Gleichzeitig habe ich auch Herrn Generaldirektor Dir. Zach geschrieben und ihm den Standpunkt Niederösterreichs klargelegt. Ich habe am Freitag anläßlich des Bürgermeistertages in Wiener Neustadt den Herren Bürgermeistern erklärt, daß sich die Landesregierung mit ihr Stadt Wiener Neustadt und seiner Bevölkerung solidarisch erklärt. Noch am gleichen Tag habe ich eine ausführliche Unterredung mit Herrn Generaldirektor Dr. Zach. Am Montag sprach ich eingehend mit dem Herrn Bundeskanzler und dem Herrn Finanzminister über demselben Gegenstand. Am 2. Februar haben wir uns in der Regierung mit dem Problem Raxwerke befaßt, am Mittwoch war ich ebenfalls beim Herrn Bundeskanzler und auch beim Herrn Finanzminister und habe ihn neuerlich unseren Standpunkt dargelegt. Gestern tagte der Fünfzehnerausschuß. Der Ministerrat, der um 19 Uhr hätte tagen sollen, ist erst später zusammengetreten. Um 23.30 Uhr bekam ich die Meldung, daß es zu keiner Einigung gekommen ist. Ich habe nichts unversucht gelassen und habe auch heute wieder die Regierung auf die in unserem Land herrschende Stimmung aufmerksam gemacht und betont, daß wir uns hier als Niederösterreicher in einer Gemeinschaft der Treue zu diesem Lande und seiner Bevölkerung fühlen. Ich freue mich, nunmehr dem Hohen Hause mitteilen zu dürfen, daß der Ministerrat heute Abend dem gestern gefaßten Beschluß des Fünfzehnerausschusses die Zustimmung gegeben hat. Der Beschluß lautet: ,,Es wird ein Komitee vom zwei Experten der Wirtschaft eingesetzt, dem der Auftrag erteilt wird, aus den vorliegenden Vorschlägen von Vorstandsmitgliedern der SGP-AG. Und durch Heranziehung der Berichte des Wirtschaftsprüfers bis 1. März 1965 der Bundesregierung einen Vorschlag zur Reorganisation der SGP durch den Herrn Vizekanzler vorzulegen. Die Mitglieder dieses Komitees werden von oder Bundesregierung in den nächsten Tagen bestellt. Nach Vorliegen dieses Berichtes wird die Bundesregierung die erforderlichen Reorganisationsmaßnamen, im Falle der Notwendigkeit auch eine wirtschaftliche Verwertung von Konzernbetrieben der Simmering-Graz-Pauker-Werke durchführen beziehungsweise für die Durchführung Sorge tragen. Dabei ist die größtmögliche Sicherung der Arbeitsplätze zu garantieren." Überdies hat die Regierung heute ein Gesetz angenommen, womit sie die Bundeshaftung für ein Darlehen von 100 Millionen Schilling zur Sanierung der Simmering-Graz-Pauker-Werke samt Zinsen und Kasten übernimmt. Meine Damen und Herren! Ich glaubte, dass ich, nachdem dies offiziell vom Bundeskanzleramt verlautbart worden ist, verpflichtet war, dem Hause, das sich ja vorgestern in einem Resolutionsantrag mit dieser Frage beschäftigt hat, diese Mitteilung zu machen. Solidarität und Einigkeit führen zum Sieg. (Beifall im ganzen Hause.) PRÄSIDENT WEISS: Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Anzenberger zur Gruppe 8, wirtschaftliche Unternehmungen und Beteiligungen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, zu berichten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gruppe 8, wirtschaftliche Unternehmungen und Beteiligungen, weist ordentliche Ausgaben im Betrage von 5,3156.100 Schilling und Einnahmen von 80.000 Schilling aus. Das Nettoerfordernis beträgt daher 5,276.100 Schilling. Im dieser Gruppe kommen die Gebarungsvorgänge für Werke, Unternehmen der Verkehrsförderung, Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie sonstige Unternehmen zur Verrechnung. Die Aufwendungen dieser Gruppe betragen wie im Vorjahr 0,3 Prozent der Gesamtausgaben des ordentlichen Voranschlages. Die Gruppe 8 zeigt in der Gesamtsumme keine wesentlichen Änderungen. Weggefallen ist der Voranschlagsansatz für den Ankauf von Aktien der Versicherungsanstalt der österreichischen Bundesländer, Versicherungs AG. Neu hinzugekommen ist der Voranschlagsansatz 812-611, Ankauf des Gesellschaftsanteiles an der NÖSIWAG von der NEWAG, mit einem Betrag von 490.000 Schilling. Der Voranschlagsansatz 811-61, Wiental-Sammelkanal-Ges. m. b. H. anteilsmäßige Deckung des Abganges und Aufsteckung des Gesellschaftsanteiles, zeigt eine Erhöhung von 1,1 Millionen Schilling. Auf der Einnahmenseite wurde der Voranschlagsansatz 859-83, Dividenden aus Beteilungen an Unternehmen der Verkehrsförderung, neu aufgenommen. An außerordentlichen Ausgaben sind in der Gruppe 8 für Darlehen an die Flughafen WienBetriebsgesellschaft m. b. H. 6 Millionen Schilling vorgesehen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Verhandlung beziehungsweise Abstimmung zu dieser Gruppe einzuleiten. PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Binder. Abg. BINDER: Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Unter der Zahl 812-610 im ordentlichen Voranschlag scheint ein Betrag in der Höhe von 2,4 Millionen Schilling auf, im außerordentlichen Voranschlag unter der Zahl 821-612 ein Betrag von 490.000 Schilling. Der erste Betrag ist zur Aufstockung für die Gesellschaftsanteile der NÖSIWAG bestimmt und die zweite Ansatzpost zum Ankauf des Gesellschaftsanteiles an der NÖSIWAG durch die NEWAG. In der Gruppe 6 scheinen ebenfalls zwei Ansatzposten, einmal 28 Millionen und dann viereinhalb Millionen Schilling auf. Ich glaube darauf hinweisen zu dürfen, daß damit zum ersten, mal der NÖSIWAG ein größerer Betrag zur Verfügung gestellt wird, als das bisher der Fall war. Die NÖSIWAG ist ein verhältnismäßig junges Unternehmen. NÖSIWAG bedeutet Niederösterreichische Siedlungs- und Wasserbaugesellschaft m. b. H. Nachdem ich die Arbeit der Beamten der NÖSIWAG kenne, darf ich sagen, daß dort bisher gut gearbeitet wurde und daß einige Großbauprojekte in Angriff genommen wurden. An der Leitha ist ein Großbauprojekt mit einer Gesamtsumme von 23 Millionen Schilling in Arbeit. Die Gesamtbaukosten werden bisher, also bis zum Jahre 1965, in der Höhe von 13,5 Millionen Schilling finanziert. Bis Dezember 1964 wurden bei diesem Projekt 1,3 Millionen Schilling verbaut. Der Verband der an der Leitha umfaßt neun Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von 8000 Einwohnern und hat eine Transportrohrleitung von zirka 30 Kilometern, also ein Projekt mit einem Umfang, der nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, nach dazu, wenn man weiß, daß gerade in diesem Gebiet für die einzelnen Gemeinden kaum Möglichkeiten bestanden hätten, zu einer Wasserversorgung zu kommen, weil im Grundwasserspiegel keine ausreichenden Möglichkeiten für die Wasserversorgung gegeben sind. Im Laaer Becken wurden 33 Gemeinden erfaßt; die Zahl der zur erfassenden Gemeinden kann auf 37 erweitert werden. Hier betragen die Gesamtbaukosten 53 Millionen Schilling, wovon bis 1965 21 Millionen Schilling abgedeckt sind. Bis zum Jahre 1964 wurden neuneinhalb Millionen Schilling verbaut. Hier werden 1200 Einwohner erfaßt, und die Transportrohrleitung beträgt 84 Kilometer. 84 Kilometer sind eine Strecke Fast bis Amstetten oder südlich weit über Wiener Neustadt hinaus. Moosbrunnfeld im Bezirk Wien-Umgebung: Hier besteht ein Gesamtprojekt im Ausmaß von 6,4 Millionen Schilling. Bis 1965 wurden 2,5 Millionen Schilling finanziert und verbaut wurden bis Ende 1964 1,2 Millionen Schilling. 2000 Einwohner werden mit Wasser versorgt werden, die Transportrohrleitung beträgt 4,3 Kilometer. Hier besteht die Möglichkeit, daß eine weitere Gemeinde noch in den Verband eingebunden wird, und zwar ist das die Gemeinde Gramatneusiedl. - BisambergLangenzerdorf : Ein Gesamtbaukostenprojekt von 6,6 Millionen Schilling. Bis 1965 wurden 4,2 Millionen Schilling finanziert, davon wurden bis 1964 1,8 Millionen Schilling verbaut. Hier werden 6000 Einwohner mit gutem Trinkwasser versorgt werden. Die Länge der Transportohrleitung beträgt 5,4 Kilometer. Ich darf hinzufügen, daß weitere fünf Gemeinden die Möglichkeit haben, sich an dieses Projekt anzuschießen. Eine Planung, die sich auf das nördliche Wienerfeld bezieht, beläuft sich auf 50 Millionen Schilling. Bis 1965 wurden sechs Millionen aufgewendet. Es handelt sich um einen großen Brunnen in Wienerherberg. Bis 1964 wurden 2,2 Millionen Schilling verbaut. Fast 30.000 Menschen sollen mit Wasser versorgt werden. Man hat eine Transportrohrleitung mit einer Länge von 32 Kilometer vorgesehen. 10 bis 14 Gemeinden haben die Möglichkeit, sich an diesem Projekt zu beteiligen. Ich darf hinzufügen, daß die Möglichkeit einer Einbindung in die künftige dritte Wiener Wasserleitung besteht, es handelt sich also um ein Großprojekt. Das Projekt, das das obere Pulkautal betrifft, erfordert Gesamtkosten im Aasmaß von 10 Millionen Schilling. Bis 1965 wurden 1,2 Millionen vorgesehen. Bisher wurde nichts gebaut. 3300 Personen sollen mit Wasser versorgt werden, die Transportrohrleitung wird 13,5 Kilometer betragen. Es handelt sich also um insgesamt 149 Millionen Schilling und um Transportrohrleitungen von 169 Kilometern. Diese beachtliche Streckte entspricht der Entfernung von Wien nach St. Florian. 62 Gemeinden sollen erfaßt, werden, wobei die Möglichkeit besteht, die betreffenden Projekte auf 76 Gemeinden auszudehnen. Ich möchte einige grundsätzliche Feststellungen zur NÖSIWAG treffen. Ihre Aufgabe besteht in erster Linie darin, Wasservorkommen in jenen Gebieten zu suchen, in denen an und für sich weinig Wasser zu erwarten ist, und jenen Gebieten zu helfen, die sich schwer tun. Ferner hat die NÖSIWAG Großbauprojekte durchzuführen. Die NÖSIWAG liefert das Wasser bis an die Gemeindegrenze. Die Gemeinde selbst trachtet, ein Ortsnetz zu bekommen, sie bezieht das Wasser von der NÖSIWAG und gibt es an die Bevölkerung weiter. Der Vorgang ist also so ähnlich wie bei der Stromversorgung. Ich darf feststellen, daß auf diesem Gebiet igute Gedanken Platz gegriffen haben und daß die Beamten, die in der NÖSIWAG beschäftigt sind, bisher ganze Arbeit geleistet haben. Meiner Meinung nach hat die NÖSIWAG einen sehr wichtigen Beitrag zur Raumplanung geleistet. Ich bin davon überzeugt, daß die NÖISWAG erst am Beginn dieser Tätigkeit steht und daß dieser Gesellschaft auf Lange Sicht sehr große Aufgaben zukommen. Viele Gemeinden kommen auf diese Weise unter verhältnismäßig günstigen Voraussetzzungen in den Genuß von gutem Trinkwasser. Die NÖSIWAG leistet den Großteil der Arbeit, die einzelnen Gemeinden haben nur für das Ortsnetz zu sorgen. Aber auch auf dem Gebiet der Wartung schafft die NÖSIWAG für die einzelnen Gemeinden große Erleichterungen. Die NÖSIWAG hat gewisse Vorbilder in anderen Ländern, die auf diesem Gebiet schon viele Erfolge erreicht haben; es handelt sich dabei in erster Linie um Deutschland, teilweise aber auch um Finnland. Ich verweise auf den Bodensee, aber auch auf die nördlichen Gebiete Deutschlands, auf die zahlreichen kleinen Seen In Finnland, die zum Teil einen sehr seichten Wasserstand haben, so daß keine Möglichkeit besteht, das Grundwasser zu erfassen. Die Länder sind auf diesem Gebiet weit voraus und bieten uns Vorbilder, die auf Österreich beziehungsweise in erster Linie auf Niederösterreich übertragen werden können. " Ich bin davon überzeugt, daß die NÖSIWAG auch im Zusammenhang mit einer kommenden Industrialisierung im Waldviertel in Erscheinung treten wird, weil nur eine größere Gesellschaft in der Lage sein wird, dieses Gebiet mit gutem Trinkwasser z u versorgen, eine Aufgabe, die die einzelnen Gemeinden absolut nicht erfüllen können. Abschließend darf ich feststellen, daß die bisherige Tätigkeit der NÖSIWAG erfolgreich war und daß wir erwarten können, dass diese Gesellschaft auch in den nächsten Jahren beachtliche Erfolge erzielen wird. (Beifall bei der ÖVP und SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Rohrböck. Abg. ROHRBÖCK: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat mir vieles vorweggenommen, ich kann mich daher kürzer fassen. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Erschließung, Speicherung, Zuleitung und Abgabe von Trink- und Nutzwasser, nämlich die Sicherung und Erhaltung nutzbaren Grund- beziehungsweise Quellwasservorkommen und oberirdischer Gewässer sowie eventueller Betriebsführung gemeindeeigener und Genossenschaftlicher Wasserversorgungsanlagen, Aufbereitung kommunaler und .industrieller Abwässer so wie eventuelle Betriebsführung gemeindeeigener, industrieller und genossenschaftlicher Kanalisationen und Kläranlagen. Wir sehen also, daß sich (durch die Gründung dieser dritten Landesgesellschaft Möglichkeiten ergeben, deren Auswirkungen und Tragweite noch vielfach nicht erkannt werden. Der Gesellschaftsvertrag wurde am 16. November 1962 unterzeichnet. Die Firma ist im Handelsregister, am 2. Jänner registriert. Bis zur Wasserrechtsnovelle 1959 war es nicht möglich, zum Zweck der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Gemeinden zu einem Rechtsträger zusammenzuschließen. Aus diesem Grund hat das niederösterreichische Gemeindewasserleitungsgesetz im § 18 a die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft ermöglicht. Die großräumige Wasserversorgung ist nicht nur in Niederösterreich eine Notwendigkeit - das hat auch mein Vorredner schon betont -, keineswegs eine Erfindung Niederrösterreichs; derartige Ansätze sind vor allem in den dicht besiedelten westeuropäischen Industriebetrieben seit langem gegeben. Diese Notwendigkeit erstreckt sich vor allem auf die Gemeinden, welche über eigene Wasservorkommen nicht verfügen oder diese bereits erschöpft haben, oder auf Gemeinden, in denen .durch eine mangelnde Abwasserbeseitigung das Grundwasser unverwertbar geworden ist. Im Hinblick auf die Finanzlage der niederösterreichischen Gemeinden waren Gebiete, welche aus hydrologischen Gründen auf eine Fernwasserversorgung angewiesen sind, bisher nicht in der Lage die Frage der Trinkwesserversorgung zu lösen. Da mit den Baukosten nach der geltenden Wasserbautenförderung Darlehensdienste verbunden sind, beeinflußt eine höhere Bausumme die Wassergebühren beträchtlich. In sämtlichen Planungsgebieten der NÖSIWAG betragen 'die Baukosten für die Fernwasserversorgungsanlage .ein Mehrfaches der Baukosten für die Ortsversorgungsnetze. Wie bereits erwähnt, war das Motiv zur Gründung einer eigenen Landesgesellschaft darin gelegen, daß vorher nur zwei Rechtsformen einer überkommunalen Anlage möglich waren, und zwar erstens die Verwaltungsgemeinschaft nach dem niederösterreichischen Gemeindewassergleitungsgesetz und zweitens der Wasserverband nach dem Wasserrechtsgesetz 1959. Eine Verwaltungsgemeinschaft kann jedoch kein Rechtsträger sein. Aus der bisherigen Tätigkeit der NÖSIWAG konnten bereits wesentliche Erfahrungen gewonnen werden, welche in der Auswirkung .als überaus positiv bewertet werden können. Damit in der gebührenrechtlichen Hinsicht in der Wasserabgabe keine Schwierigkeiten erstehen, erstreckt sich der Wirkungsbereich der NÖSIWAG lediglich .auf Bau und Betriebe der Fernwasserversorgungsanlagen. Die NÖSIWAG beliefert die Gemeinden, welche ihrerseits nach den Bestimmungen des niederösterreichischen Gemeindewasserleitungsnetzes das Trinkwasser durch das der Gemeinde, gehörige Verteilungsnetz innerhalb der verbauten Ortsgebiete an den Letztverbraucher abgeben. n i e NÖSIWAG ersetzt daher den Gemeinden nur die Erschließung, die Speicherung .und die Zuleitung bis zum Ortsgebiet. Ähnliche Verhältnisse sind in weiten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland anzutreffen, wo .die Träger der Fernwasserversorgung Zweckverbände, eingetragene Vereinigungen .und zum Teil auch Landeswasserversorgungsbetriebe sind. Insbesondere aus der Erkenntnis, .daß die hohen Baukosten der Wasserleitungen in Gebieten, in welchen Gemeinden auf Fremdbezug in der Wasserversorgung angewiesen sind, von den Gemeinden nicht aufgebracht werden können, haben sich als vordringlichste Planungsgebiete des Wiener Becken die Bruckner Pforte, das Laaer Becken, das Pulkautal und das Korneuburger Becken ergeben. Erst in zweiter Linie kann der erweiternde Gesellschaftszweck gemeint ist die Betriebsführung der gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlagen zum Zug kommen. Die Übernahme der Betreuung von kommunalen Wasserversorgungsanlagen in den Gesellschaftszweck ergab sich aus der Überlegung, daß für einen ordnungsgemäßen Betrieb die Gemeinden zu verhalten sind, eigene Wassermeister anstellen. Mit der Größenordung der Gemeinden ist eine Belastung der Betriebgebühren durch die Personalkosten mit einer ernormen Höhe der Wasserbezugsgebühren verbunden. Bei einer Betreuung durch ausgesuchtes Fachpersonal von mehreren Ortsanlagen ist Anteil der Wartung dementsprechend geringer. Die Tätigkeit der NÖSIWAG hat in den ersten Baujahren nicht nur dazu beigetragen, das Wasserversorgungsproblem zahlreicher Gemeinden in Niederösterreich zu lösen, sondern hat auch einen wesentlichen Einfluß in finanzieller Hinsicht, auch die Ausbaumöglichkeit der Ortsnetze, mit sich gebracht. Nach dem niederösterreichschen Gemeindewasserleitungsgesetz sind die Anschlußgebühren geregelt. Sie errechnen sich aus einer der anzuschließenden Liegenschaft entsprechenden Berechnungsfläche, multipliziert mit dem Einheitssatz, eine Größe, welche von dem Verhältnis der Bausumme und der Rohrleitungslänge abhängt. Es hat sich nun gezeigt, daß sich der Einheitssatz, welcher allein als variable Größe in dieser Multiplikation aufscheint, für die nunmehr durch die Gemeinden allein herzustellenden Ortsnetze im Vergleich zu kommunalen Einzelanlagen nur unwesentlich ändert. Die Berechnungsfläche stützt sich nur auf die Ausmaße der anzuschließenden Objekte und ist daher unverändert, gleichgültig ob die Gemeinde das Wasser selbst erschließt, fördert, speichert und zuleitet oder ob die kommunale Wasserversorgung durch die NÖSIWAG beliefert wird. Da demzufolge die Summe der Anschlußgebühren nahezu gleich bleibt, die Gemeinde aber nur mit den Baukosten der einen Ortsleitung belastet ist, liegt die Summe der Anschlußgebühren bei einem höheren Prozentsatz, als dies im Fall der Einzelversorgung möglich ist. Auf Grund von Erfahrungswerten stellen die Anschlußgebühren bei kommunalen Wasserversorgungsanlagen mit eigener Erschließung, Förderung und Speicherung einen Prozentsatz von zirka 20 bis 25 vom Hundert der Baukosten dar. In den Finanzierungen der Ortleitungen, welche durch de NÖSIWAG beliefert werden, erhöht sich dieser Prozentsatz auf zirka 40 bis 45 vom Hundert der Baukosten. Die Gemeinden sind daher in ihrer Trinkwasserversorgung nicht nur von der finanziellen Belastung der weiten Zuleitung befreit, sondern haben sich die eigenen Aufbringungsmöglichkeiten erhöht, was wieder in der Kalkulation der Wasserbezugsgebühren zu einer Herabminderung allfälliger Darlehendienste führt. Allerdings muß für das von der NÖSIWAG gelieferte Wasser ein kalkulierter Preis bezahlt werden, welcher sich streng nach der Kapitalverpflichtung der NÖSIWAG gegenüber den Gesellschaftern, dem Bundesland Niederösterreich und der NEWAG richtet. Um den Gemeinden den Anreiz für die Ausnützung der Bestimmungen des niederösterreichischen Gemeindewasserleitungsnetzes hinsichtlich dies Anschlußzwanges zu geben und um gewisse Größen in der Wasserförderung zu besitzen, sind in den Wasserlieferungsübereinkommen zwischen den Gemeinden und der NÖSIWAG Mindestwassermengen vorgesehen. Die Höhe dieser Mindestwassermengen liegt unter den Erfahrungswerten für den Wasserbedarf und demzufolge wird der Absatz nach den ersten Betriebsjahren höher liegen als die Mindestwassermenge. Eine derartige Ausfallshaftung haben die Gemeinden auch im Fall von kommunalen Einzelanlagen zu übernehmen, da sie für die Berechnung der Wasserbezugsgebühren den Betriebskosten eine angenommene Verbrauchsmenge gegenüberzustellen haben. Es kann daher in dieser Hinsicht von keiner Benachteilung der Gemeinden gesprochen werden. Nun hat die Gemeinde keine gesetzliche Möglichkeit, diese Mindestmenge auf die Verbraucher auch aufzurechnen. Es ist daher eine Änderung des niederösterreichischen Gemeindwasserleitungsgesetzes notwendig, die die Gemeinden ermächtigt, den Verbrauchern eine gewisse Grundwassermenge vorzuschreiben. Ich möchte mir daher erlauben, einen Resolutionsantrag an das Hohe Haus zu stellen und die Damen und Herren zu bitten, diesem die Zustimmung zu geben. Resolutionsantrag des Abgeordneten Rohrböck zur Gruppe 8 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1965. Der Landtag von Niederösterreich hat am 27. Juni 1963 den Antrag der Abgeordneten Schöberl, Dienbauer, Dipl.-Ing. Robl, Laferl, Müllner, Schlegl, Dipl.-Ing. Hirmann und Genossen, betreffend die Abänderung und Ergänzung des niederösterreichischen Gemeindewasserleitungsgesetzes vom 30. Mai 1963, Ltg. 496, zum Beschluß erhoben. Da bis nun ein entsprechender Entwurf einer Novelle zu dem erwähnten Gesetz dem Landtag nicht vorgelegt wurde, wird die Landesregierung neuerlich aufgefordert, ehestens dem Beschluß des Landtages nachzukommen. Nach der Vertragsschließung am 16. November 1962 und der handelsgerichtlichen Registrierung vom 2. Jänner 1963 hat die NÖSIWAG unverzüglich mit den Planungsarbeiten begonnen. Nach Durchführung der rechtlichen Verfahren wurde vor allem im Laaer Becken mit dem Ausbau der Fernwasserversorgung begonnen. Für insgesamt vier Großanlagen standen der NÖSIWAG bereits im Jahre 1963 Mittel in der Höhe vom 15 Millionen Schilling zur Verfügung. Das Bauprogramm 1964 umfaßte weitere Baukosten in der Höhe von 14 Millionen Schilling. Da das Jahr 1963 zunächst mit Planungsarbeiten und mit der Abwicklung der rechtlichen Verfahren ausgefüllt war, mußten verschiedene Ausbauteile, welche bereits im Jahre 1963 finanziert erschienen, im Jahre 1964 nachgeholt werden. Nach den Ansätzen des Voranschlages 1965 des Bundeslandes Niederösterreich ist zu erwarten, dass im Jahre 1965 die NÖSIWAG die Höhe der Anlagewerte von insgesamt 50 Millionen Schilling beschreiten wird. Es ist beabsichtigt, daß zukünftig das Bundesland Niederösterreich als Einzelgesellschafter auftritt, was lediglich in einer finanziellen Besserstellung iin der Betriebsführung begründet liegt. Planungen für großräumige Abwasserbereitung liegen vor, doch muß man in dieser Beziehung erst eine Wirtschaftlichkeit für die NÖSIWAG und für die Gemeinden erarbeiten. Dies erscheint deshalb schwierig, da die Baukosten van Kanalisationsanlagen wesentlich höher liegen als jene dar Wasserversorgungsanlagen und entsprechende Bestimmungen des niederösterreichischen Kanalgesetzes die Höhe der Kanalbenützungsgebühren nach oben hin begrenzen. Auch mangelt es noch immer am Interesse der Bevölkerung für eine geregelte Abwasserbeseitigung und vor allem für die Abwasseraufbereitung. Es ist jedoch beabsichtigt, im Jahre 1965 diesen Fragenkomplex näher zu behandeln. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich selbst komme aus einem Gebiet, in dem die NÖSIWAG ganze Arbeit leistet. Ich möchte die Gelegenheit nicht versäumen und unserer Landesregierung sowie allen jenen, die sich um die Gründung dieser Landesgesellschaft bemüht haben, für ihre Arbeit einen herzlichen und aufrichtigen Dank zu sagen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gemeldet ist Herr Landeshauptmannstellvertreter Doktor Tschadek Landeshauptmannstellvertreter Doktor TSCHADEK: Hoher Landtag! Bitte erschrecken Sie nicht, ich will keine lange Radle halten, aber ich muß zur Klarstellung folgendes mitteilen, weil ich den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Rohrböck .für nicht realisierbar halte. Der Beschluß des Landtages vom 30. Mai 1963, auf den sich der Herr Abg. Rohrböck beruft, konnte deshalb nicht in die Tat umgesetzt werden, weil in der Zwischenzeit der Verfassungsgerichtshof ein Erkenntnis gefaßt hat, daß die Entscheidung Anschlußpflicht und Wasserleitungsfragen in die Kompetenz des Wasserrechtes fällt und daher die Zuständigkeit von der Landesregierung an ,die Verwaltungsbehörde 1. Instanz im unmittelbaren Wirkungskreis der Bundesverwaltung übergegangen ist. Ich habe mit 'den Juristen, die sich damit beschäftigen, wiederholte Aussprachen gehabt. Es wäre das vielleicht eine Frage, die auch in der Länderkompetenz mit besprochen werden sollte; aber solange das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in dieser Form besteht, ohne daß der Bundesgesetzgeber eingreift, ist der Antrag nicht realisierbar. Der Verfassungsgerichtshof ist zu dieser Entscheidung auf Grund einer Beschwerde gelangt, die jemand gegen eine Verfügung einer Gemeinde auf Grund des Triestingtaler Wasserleitungsgesetzes getroffen hat. Und dieses Gesetz wurde in diesen Punkten vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben. Dieselbe Rechtslage liegt natürlich hier vor. Ich kann doch nicht ein Gesetz schaffen, von dem ich weiß, daß der Verfassungsgerichtshof dem ersten Beschwerdeführer mit Rücksicht auf daß Erkenntnis sofort Recht geben müßte. Ich bitte daher, diesen Antrag zurückzuziehen, dem er könnte von der Landesregierung beim besten Willen nicht vollzogen werden. PRÄSIDENT WEISS: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte. PRÄSIDENT WEISS: Zur Abstimmung liegen vor die Gruppe 8, wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen, und der Resolutionsantrag des Herrn Abg. Rohrböck. Ich lasse zunächst über die Anträge des ordentlichen und außerordentlichen Voranschlages und zum Schluß über den zu dieser Gruppe vorliegenden Resolutionsantrag abstimmen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr seinen Antrag zur Gruppe 8, wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen, a) ordentlicher und b) außerordentlicher Voranschlag, zu stellen. Berichterstatter Abg. ANZENBEBGER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Gruppe 8, wirtschaftliche Untennehmen und Beteiligungen, sind im ordentlichen Voranschlag Einnahmen in der Höhe von 80.000 Schilling und Ausgaben von 5,356.100 Schilling und um außerordentlichen Voranschlag, Vollziehungsstufe I, Ausgaben von sechs Millionen Schilling vorgesehen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung einzuleiten. PRÄSIDENT WEISS (nach Abstimmung über Gruppe 8, wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen, ordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen. (Nach Abstimmung über Gruppe 8, wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen, außerordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung:) Angenommen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr die Verlesung des Resolutionsantrages des Herrn Abg. Rohrböck vorzunehmen. (Geschieht.) (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Rohrböck, betreffend die Abänderung und Ergänzung des niederösterreichischen Wasserleitungsgesetzes:) mit Mehrheit. Angenommen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Anzenberger zur Gruppe 9, Finanz und Vermögensverwaltung, ordentlicher Voranschlag und außerordentlicher Voranschlag, zu berichten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich berichte zur Gruppe 9. Die Ausgaben und Einnahmen der Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, beziehen sich auf die Finanzverwaltung, das allgemeine Kapitalvermögen, das Liegenschaftsvermögen, das Sondervermögen, auf die Steuern und steuerähnliche Einnahmen und Ausgaben, die Beihilfen ohne besondere Zweckbestimmung, die Verstärkungsmittel und auf sonstige in diesen Rahmen fallende Gebarungsvorgänge. Die ordentlichen Ausgaben dieser Gruppe betragen 422,284.300 Schilling. Ihnen stehen Einahmen von 1.472,692.200 Schilling gegenüber, so daß sich ein Nettoertrag von 1.050,407.900 Schilling ergibt. Innerhalb des ordentlichen Voranschlages belaufen sich die Ausgaben dieser Gruppe auf 22,2 Prozent gegenüber 29,3 Prozent im Vorjahr. In dieser Gruppe werden die Eingänge an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben sowie die eigenen Steuern des Landes veranschlagt. Damit stellt sich diese Gruppe als die wichtigste der Landesgebarung dar. Die Ausgabenseite der Gruppe 9 zeigt ein Sinken um rund 99,4 Millionen Schilling. Das ist darauf zurückzuführen, daß kleine Zuführung zum außerordentlichen Haushalt vorgesehen ist, so daß der Voranschlagsansatz hierfür auch in Wegfall kommt. Ein Ansteigen ergibt sich beim Schuldendienst um 32,5 Millionen Schilling, den Bedarfzuweisungen um 15,6 Millionen Schilling, während Die Deckung des Abganges des Vorjahrs um 32,3 Millionen Schilling niedriger liegt. Die Einnahmenseite weist Mehreinnahmen von 164,5 Millionen Schilling aus. Sie betreffen solche bei Zinsen von Wertpapieren in der Höhe von 0,7 Millionen Schilling, beim Schuldendienst von 0,7 Millionen Schilling, bei eigenen Steuern von drei Millionen Schilling, bei Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben von 128,8 Millionen Schilling und bei der Landesumlage und den Bedarfszuweisungen von je 15,6 Millionen Schilling. Hinsichtlich des Voranschlagsansatzes 942-53, Anteil des Landes am Kulturgroschen, ist zu erwähnen, daß das Kulturgroschengesetz, BGBI. Nr. 191/1949, infolge Nichtverlängerung durch den Bund mit 31. Dezember 1964 ,außer Kraft getreten ist. Im außerordentlichen Teil weist die Gruppe 9 Einnahmen in der Höhe von 6,040.000 aus Ich ersuche den Herrn Präsidenten, über diese Gruppe die Verhandlungen einzuleiten. PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gemeldet ist der Herr Staatssekretär Rösch. Abg. RÖSCH: Hohes Haus! Anläßlich der Einbegleitungsrede hat der Herr Landesfinanzreferent im Rahmen seiner Ausführungen zwei Problemkreise angeschnitten, und ich darf sagen: Wir sind sehr dankbar dafür daß sie erstmalig angeschnitten wurden und dadurch auch gleichzeitig Gelegenheit gegeben wurde, überhaupt zu diesen Fragen Stellung .zu nehmen. Der Herr Landesfinanzreferent hat wörtlich darauf hingewiesen, daß sonst das Hohe Haus in erster Linie die Ausgaben interessieren und er nun einmal die Situation auf dem Einnahmensektor darstellen möchte. Zweitens hat er sich dann - aus der Aktualität heraus ergibt sich das sicherlich – mit der Frage der Steuerhoheit der Länder beschäftigt. Gestatten Sie, daß ich zu diesen zwei Fragen Stellung nehme. Sowohl im Rahmen der Ausführungen des Herrn Landesfinanzreferenten als auch des Generalredners der Österreichischen Volkspartei .wurde zu der Frage der Einnahmenbudgetierung festgehalten, daß sie sehr vorsichtig war. Der Generalredner hat dann noch den Satz geprägt: Ihm sei lieber eine vorsichtige als eine leichtfertige Budgetierung. Diesen Satz unterstrichen wir völlig, selbstverständlich! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Grenze zwischen Vorsicht und Leichtfertigkeit ist nicht mehr so leicht zu ziehen. Ja ich möchte noch ein bißchen weitergehen und sagen: Die Vorsicht an sich schon ist nicht sehr klar umrissen. Was ist Vorsicht? Ich darf ein Geheimnis bringen, daß mit der Finanzpolitik eigentlich nichts zu tun hat, aber im Zeitalter .des modernen Verkehrs aktuell ist. Selbstverständlich verlangen wir alle, daß ein Kraftfahrer nicht leichtfertig, sondern vorsichtig fährt. Fährt aber der Kraftfahrer im fließenden Fernverkehr aus lauter Vorsicht mit 40 Stundenkilometern, dann halten wir das - ich glaube, darüber sind wir alle einer Meinung – nicht für richtig. Die Geschwindigkeit, die noch die nötige Vorsicht zuläßt, ist etwas höher. Ich will aber jetzt nicht behaupten, daß der Herr Landesfinanzreferent bei der Budgetierung der Einnahmen mit 40 Stundenkilometern gefahren ist. Wir sind aber der Auffassung, daß er die Geschwindigkeit, die die nötige Vorsicht zuläßt, nicht ausgenützt hat. An Hand der Einnahmen und Zahlen des Budgets möchte. ich klarlegen, was wir darunter verstehen. Der Landesfinanzreferent erklärte mit Recht, daß die Ertragsanteile, welche die Dominante der Einnahmen des Landes darstellen, wie .ich glaube, 57 Prozent der Gesamteinnahmen das Landes aus machen Meine Damen und Herren! Man muß fragen, wie diese Einnahmenzahlen des Budgets überhaupt zustande kommen. Diese Zahlen sind kleine Horoskopzahlen, sie stammen nicht aus der Sternenkunde, sondern es existieren handfeste Grundlagen hierfür. Sicherlich gibt es gewisse Einnahmen, deren Höhe man überhaupt nicht abschätzen kann, die man also mach dem Gefühl festsetzen muß. Auf dem Sektor der Ertragsanteile gibt es jedoch zwei sichere Komponenten, aus denen man die Entwicklung ungefähr ablesen kann. Die erste Komponente stellen die im vergangenen Budgetjahr erzielten Einnahmen des Landes dar. Die zweite Komponente ergibt sich aus jenen Beträgen des Bundesbudgets, die für die Länder bestimmt sind. Die Entwicklung der Ertragsanteile hängt ja zweifellos von der wirtschaftlichen Entwicklung in der gesamten Republik ab. Fachleute des Bundes beschäftigen sich damit, die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung im kommenden Jahr zu eruieren. Der Bund hat sich bei der Erstellung des Budgets für das heurige Jahr nicht nur der Fachleute des Finanzministeriums, sondern auch der des Wirtschaftsbeirates bedient. Alle diese Stellen haben an der Erstellung des heurigen Budgets mitgewirkt, sich also mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich die Einnahmen im Jahre 1965 voraussichtlich entwickeln werden. Der Herr Landesfinanzreferent hat 1.107,000.000 Schilling budgetiert, ich lasse immer die Hunderttausender weg, um sie .geht es dabei nicht. Nach der vorläufigen Übersicht, die das Finanzreferat den Mitgliedern des Hohen Landtages zur Verfügung gestellt hat, belief sich der Erfolg des Jahres 1964 auf 1.154,000.000 'Schilling. Mit anderen Worten: Bereits im Jahre 1964 sind um 47 Millionen Schilling mehr eingegangen, ab der Herr Finanzreferent für 1965 präliminierte. Ich habe gesagt, daß die Einnahmen des Vorjahres eine der Komponenten der Schätzung darstellen. Die zweite Komponente ergibt sich daraus, daß uns der Bund gewisse Ertragsanteile verspricht. Man kann aus dem Voranschlag des Bundes, der ja die Globalzahl für alle Bundesländer enthält, nach den bekannten Schlüsseln errechnen, welche Quote an den Ertragsanteilen sich für das Land Niederösterreich ergibt. Man kommt dabei auf Einahmen aus den Ertragsanteilen im Ausmaß von 1398 Millionen Schilling. Dieser Betrag ist also um 291 Millionen Schilling höher als der vom Landesfinanzreferenten präliminierte. Man muß in diesem Zusammenhang die Frage stellen, wo hier die Vorsicht liegt. Unserer Meinung nach müßie die Vorsicht in der Mitte zwischen den beiden angeführten Komponenten liegen. Der präliminierte Betrag müßte zwischen dem Ergebnis, das man erzielt hat, und den Einnahmen, die der Bund dem Land verspricht, liegen. Man dürfte sicherlich nicht so optimistisch sein wie die Fachleute des Bundes, aber doch auch nicht so pessimistisch, daß man fast einen wirtschaftlichen Zusammenbruch für das Jahr 1965 erwartet. Dler Pessimismus dürfte nicht so weit gehen, daß man um 47 Millionen Schilling weniger budgetiert ails die Einnahmen, die unser Land im Jahre 1964 erzielt hat. Wenn man die angeführten Komponenten dier Einnahmenschätzung zugrunde legt, dann sieht man, daß der Finanzreferent um rund 122 Millionen mehr hätte einsetzen müssen, um der Wahrheit des Budgets näher zukommen. Ähnliche Feststellungen könnte man zur Bundesmonopolabgabe für die Spielbanken treffen, allerdings fällt dieser Betrag überhaupt nicht ins Gewicht. Wir haben schon 1,4 Millionen Schilling eingenommen, präliminiert wurde aber nur eine Million. Nebenbei bemerkt, im Rechnungsjahr 1963, also ein Jahr vorher, hakten wir sogar 1,5 Millionen eingenommen. Der Voranschlag des Bundes würde 1,25 Millionen bedeuten, da geht es nur um ein paar Hunderttausend Schilling, die kann man ruhig weglassen. Bei der Landesumlage ist ungefähr dieselbe Entwicklung. Der Herr Landesfinanzreferent präliminiert 114 Millionen, nach der vorläufigen Abrechnung haben wir im Jahre 1964 effektiv 117 Millionen bekommen, der Voranschlag des Bundes verspräche 131 Millionen, die vorsichtige Mitte wäre um 10 Millionen mehr, daher ungefähr 124 Millionen. Dasselbe ist auch beim Kopfquotenausgleich der mit 65 Millionen präliminiert ist, allerdings ist hier die Differenz schon hart an dem Gleichnis mit den 40 Kilometern Geschwindigkeit, Herr Landesrat. Ich möchte der Fairneß halber sagen, daß wir sehr froh sind, daß es überhaupt schon so weit ist. Die jüngeren Mitglieder des Hohen Hauses werden es nicht wissen, aber jahrelang war das beim Kopfquotenausgleich nicht der Fall, man hat gesagt, wer weiß, ob wir ihn bekommen, obwohl er im Gesetz vorgeschrieben ist. Nunmehr ist es also so weit, nur ist er unserer Meinung nach mit 65 Millionen zu vorsichtig präliminiert. 87 Millionen haben wir bereits 1964 eingenommen, im Voranschlag des Bundes ist er mit 100 Millionen angegeben, der vorsichtige Mittelweg .läge bei 93 Millionen. Zählen Sie nun dieses Plus zusammen, dann werden Sie darauf kommen, daß bei den Ertragsanteilen um 122 Millionen, bei der Landesumlage um 10 Millionen und beim Kopfquotenausgleich um 28 Millionen unterpräliminiert wurde. Das sind anderen Worten 160 Millionen weniger als unserer Meinung nach der Vorsicht – ohne damit Der Leichtfertigkeit das Wort reden zu wollen - entsprochen hätte. Ich bin kein Prophet, aber ich glaube, im Jahre 1965 werden wir es bestätigt finden, so wie in den letzten fünf, sechs, sieben, acht oder nun Jahren. Ja, ich glaubte, sogar der Herr Landsfinanzreferent hat sich für den Rechnungabschluß ein Türchen offen gelassen, er hat nämlich ausgeführt, daß die durchschnittliche Zuwachsrate beim Bund 16 Prozent gelegen .ist, das Land hat mit 12 Prozent präliminiert, wo bleiben also ,die vier Prozent? Darum, glaube ich, hat der Herr Finanzreferent gemeint, beim Rechnungsabchluß wird er darauf hinweisen, denn gerade die Differenz von vier Prozent macht bei einem Zwei-Milliarden-Budget doch einiges aus. Dabei komme ich noch zu einem Punkt: Ich habe das Vergnügen gehabt, dem Herrn Landesfinanzreferenten schon in einer persönlichen Aussprache zu sagen, daß unserer Meinung nach bei den Ertragsanteilen und beim Kopfquotenausgleich eine Unlogik feststellbar ist. Was heißt denn ,,Kopfquotenausgleich"? Den Kopfquotenausgleich bekommt ein Land, dessen durchschnittliche Steuerkraft unter der des gesamten Bundes liegt. Niederösterreich ist ein verhältnismäßig armes Land und liegt mit seinem Steuerkraftschlüssel an dritt oder viertletzter Stelle - ich glaube, Herr Abgeordneter Stangler oder Laferl hat darauf hingewiesen; die westlichen Bundesländer liegen weit darüber. Das heißt also, je geringer die Steuerkraft des Landes, umso höher muß der Kopfquotenausgleich werden. Wenn die Ertragsanteile wirklich - so wie der Herr Landesfinanzreferent annimmt nicht nur gleich bleiben, sondern sogar noch um 47 Millionen sinken, dann muß logischerweise der Kopfquotenausgleich im selben Ausmaß steigen. Aber der Herr Finanzreferent läßt ja den Kopfquotenausgleich um 22 Millionen auch noch mit sinken, und das geht doch nicht, das sind zwei Komponenten, die gegeneinander wirken, das ist ähnlich einer Waagschale. Wenn ich auf die eine Schale ein Gewicht lege, muß die andere in die Höhe gehen. Es ist also unmöglich, dass der Kopfquotenausgleich und die Ertraganteile sinken. Diese Funktion haben diese beiden Komponenten in unserer Verbundenen Steuerwirtschaft nicht. Man kann also sagen, der Herr Finanzreferent dürfte einen ganz Schönen Polster in diesem Budget haben, und es wäre unehrlich, nicht auch darauf hinzuweisen, daß er einen solchen Polster haben muß, das ,gehört zu einer gewissenhaften Budgetierung. Aber er ist ja noch viel höher, ich habe keine Ahnung, um wie viel, und ich möchte es ihm auch nicht herauslocken, weil man das fairerweise nicht tun soll, es müssen um 200 bis 300 Millionen sein, das ist in der Wirtschaft der Gebietskörperschaften so üblich. Wir glauben also, es ist nicht nur ein Polster, sondern – wenn ich es in übertragenem Sinn sagen darf - schon eine ordentliche Bauerntuchent vorhanden. Ich bin überzeugt, daß im Laufe des Jahres 1965 der Herr Finanzreferent mit einer Reihe von Geschenken, wie Nachtragsbudget usw., kommen wird. Wir anerkennen sehr offen und ehrlich, daß er bei Erstellung des Budgets neue Wege gegangen ist die uns sinnvoll und zweckmäßig erschienen. Ich darf der Hoffung Ausdruck geben, daß im Hinblick auf die Frage der Wahrheit und Klarheit des Budgets für das Jahr 1966 noch eine Stufe weitergegangen wird. Was die Wahrheit anbelangt, so meine ich, daß die echten Budgetsummen, die erwartet werden, eingehen; was die Klarheit betrifft, so möchte ich hier auf folgendes hinweisen: Das Land verfügt über einen ziemlich großen Besitz an Immobilien usw., es ist aber bis jetzt noch nie ein Verzeichnis dieses Besitzers übergeben worden. Vielleicht könnte der Herr Finanzreferent seinem Herzen einen Stoß geben und den Mitgliedern des Hohen Hauses ein solches Verzeichnis vorlegen. Sollte es aber bedenklich erscheinen, dies in aller Öffentlichkeit zu tun, so könnte in aber, vertraulichen Sitzung oder im Weg des Finanzkontrollausschusses diese Bekanntgabe erfolgen. Nun zu der Frage der eigenen Steuerhoheit. Ich möchte auch hier der Ordnung halber feststellen, der Herr Landesfinanzreferent selbst hat niemals – zumindest habe ich es nicht gehört - die Steuerhoheit des Landes mit der Frage der Autonomie des Landes in Zusammenhang gebracht. Er hat immer nur gesagt, er ist der Meinung, die Steuerhoheit ist notwendig, weil das Land zu stark durch diese verbundene Steuerwirtschaft in die Abhängigkeit des Bundes gerät. So heißt es wortwörtlich in der Einbegleitungsrede. Es wurde aber in dem Zusammenhang sowohl im Ansschuß als auch im Hohen Haus festgestellt, daß sie irgendwie mit der Autonomie zusammenhänge. Dazu eine grundsätzliche Feststellung: Wir sind nicht der Meinung, daß die Steuerhoheit mit der Autonomie etwas zu tun hat Entscheidend ist, daß die Einnahmen des Landes gesetzlich gesichert sind und das Land oder eine Gebietskörperschaft nicht betteln gehen muß, sondern daß man die eigen Einahmen sicherstellt, mit denen dann diese Gebietskörperschaft in eigener Verantwortung frei und autonom wirtschaften kann oder, wenn Sie wollen, nach der Formulierung der Gemeindeverfassungsnovelle, innerhalb ihrer Grenzen, nach eigenem Ermessen, im eigenen Wirkungsbereich frei über das Vermögen verfügen kann". Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sollen sehr vorsichtig bei der Forderung nach eigener Steuerhoheit sein, ausgerechnet in einem Zeitpunkt, wo wir die Bestrebungen der Integration sehen. Betrachten Sie die römischen Verträge, betrachten Sie die EWG, so werden Sie feststellen, daß es auf vielen Gebieten der nationalen Steuerhoheit Verträge gibt, wo die Steuern abgestimmt sein müssen. Dabei sind wir nur eine Republik mit neun Bundesländern und sieben Millionen Einwohnern! Soll denn wirklich jedes Bundesland eine eigene Steuerpolitik betreiben? Da gilt es doch zu prüfen, ob dies in der gegenwärtigen Situation sinnvoll wäre und nicht einen Rückschnitt bedeuten würde. Wir raten in diesem Punkt zur Vorsicht und ich gestatte mir, im Zusammenhang mit ihr eigen Steuerhoheit der Länder, folgende Überlegungen in die Diskussion zu werfen: Von den Gemeinden sind Immer wieder ähnliche Forderungen gestellt worden. Ich erinnere daran, daß meine Parteifreunde sehr böse geworden sind, als im Finanzausgleich des Jahres 1957 die den Gemeinden bis dorthin ungekürzt und uneingeschränkt zur Verfügung gestandene Gewerbesteuer plötzlich zwischen dem Bund und den Gemeinden geteilt wurde. Die Kommunalpolitiker nicht nur meiner Partei, sondern auch der anderen Parteien - wenn ich mich richtig erinnere, hat damals auch der Herr Bürgermeister Lugger einen geharnischten Protest erhoben haben erklärt, daß eine Teilung dieser Steuer einen Eingriff in die Gemeindeautonomie bedeute. Dennoch ist des in wohlüberlegter Auswägung der Interessen geschehen, dem man war sich klar, daß die Gewerbesteuer eine der krisenanfälligsten Steuern darstellt. Jede Schwankung der Konjunktur wirkt sich in erster Linie bei der Gewerbesteuer aus. Der Bund hat mit dem vierzigprozentigen Anteil an der Gewerbesteuer auch guten Teil der Lasten auf sich genommen. Ich möchte nur eine von diesen Lasten nennen, and zwar die wichtigste: die so genannte Ausgleichzulage, die damals von den Ländern getragen wurde. Wenn Sie nachsehen, werden Sie feststellen, daß die Ausgleichszulage im Jahre 1957 für sämtliche Gemeinden in Österreich zirka 490 Millionen Schilling ausgemacht hat. Heute beträgt sie weit über eine Milliarde. Das ist einer der Punkte, worüber der jetzige Finanzminister klagt und feststellt, daß nicht er, sondern schon seine Vorgänger von den Vertretern der Städte, Gemeinden und Länder übervorteilt wurden. Dem Finanzminister wurde damals erklärt, daß die Ausgleichszulage mit dem Wirksamwerden des ASVG sinkt, das heißt, daß er eine sinkende Last übernehmen werde. Das traf jedoch nicht zu. Der Nationalrat hat mit jeder Novelle zum ASVG die Ausgleichszulage erhöht. Der Finanzminister stellte mit Recht fest, daß die Ausgleichzulage bereits mehr als eine Milliarde ausmacht. Dam steht lediglich die Teilung der Gewerbesteuer zwischen Bund und Gemeinden gegenüber. Ich weiß, daß in diesem Punkt eine geteilte Meinung herrscht, aber im großen, und ganzen war die Teilung mit Ausnahme einiger weniger Fälle nicht zum Nachteil der Gemeinden. Es ist immerhin in jüngster Zeit der Fall, daß die Gemeinden aus dem Umstand des Abgehens von der eigene Steuerhoheit und der Einführung der verbundenen Steuerwirtschaft Vorteile genießen. Der Herr Landesfinanzreferenten hat in sehen Ausführungen - ich möchte fast sagen provokatorisch festgestellt, daß die Länder vor 20 Jahren in der Ersten Republik ihre Ausgaben zwischen 40 und 50 Prozent aus eigenen Steuern gedeckt haben. Heute sind es nur mehr 1,6 bis drei Prozent. Ich meine provokatorisch nicht im politischen Sinn, sondern stelle fest, daß die Äußerungen des Herrn Landesfinanzreferenten auf mich insoweit provokatorisch gewirkt haben, als ich mir in der Landesbibliothek die Voranschläge des Landes Niederösterreich aus den Jahren 1933 bis 1935 ausgehoben habe – andere Voranschläge sind leider nicht mehr vorhanden, sie sind scheinbar in Verlust geraten -, um einmal zu untersuchen, wie die Situation damals war. War es für Niederösterreich wirklich großer Vorteil, eigenen Steuern einzuheben? Bei Durchsicht .dieser Voranschläge kann man feststellen, dass Niederösterreich tatsächlich eine Reihe von eigenen Steuern eingehoben hat. So zum Beispiel eine Mietzinssteuer, eine Hausklassensteuer, eine Arealsteuer, Zuschläge zu den Immobiliargebühren, Zuschläge zu Gebühren von Totalkakur- und Buchmachenwetten. Außerdem hob Niederösterreich eine Lohnabgabe, eine Landesabgabe vom Verbrauch an elektrischem Strom und Gas sowie Landesabgaben für die Jagd und Fischerei ein, wie wir sie heute auch noch einheben. Dazu kamen noch die Ertragsanteile. Ich habe Berechnungen angestellt und die Jahre 1931 und 1932 dazu herangezogen. Das sind jene Jahre, über die mir Rechnungsabschlüsse zur Verfügung standen; denn Voranschläge zur Grundlage zu nehmen, hat ja wenig Sinn. Man muß den Berechungen die tatsächlichen und nicht die erhofften Einahmen zugrunde legen. Ich bin zu folgendem Ergebnis gekommen: Das Land Niederösterreich habe im Jahre 1931 Einnahmen aus .eigenen Steuern von 36,5 Millionen Schilling. Dieser Betrag scheint heute wohl sehr gering, war damals aber sehr hoch. Er machte 54 Prozent der Gesamteinnahmen des Landes aus. 29,1 Prozent betrugen die Einnahmen aus der verbunden Steuerwirtschaft. Dabei habe ich die damals präliminiertenen 6,5 Millionen Schilling, die als Ersatz 'des Bundes für die Übernahme der politischen Verwaltung gegeben wurden, außer acht gelassen. Nachdem es sich um einen jährlichen fixen Betrag handelt, kan er bei der Gesamtaufstellung ohne weiteres berücksichtigt bleiben. Das ist eine Sonderregelung, die in der Ersten Republik mit dem damaligen Verfassungsüberleitungsgesetz im Zusammenhang gestanden ist und eine Entschädigung des Bundes für die Übernahme der politischen Verwaltung darstellte. Dafür hat der Bund heute die Bezahlung der Lehrergehälter und einige andere Verpflichtungen übernommen. Ein Jahr später, im Jahre 1932, betragen .die Einnahmen aus den eigenen Steuern des Landes bereits als Auswirkung der damaligen Wirtschaftskrise nur mehr 32,7 Millionen oder 50,7 Prozent und die aus der verbundenen Steuerwirtschaft 30,4 Millionen der 49,3 Prozent. Mit anderen Worten Heißt das, daß in der Krisensituation der Jahre 1931/32 die Einnahmen aus eigenen Steuern gesunken, während die Einnahmen aus den verbundenen Steuern gestiegen sind, zwar nicht viel, nur um bescheidene 1,3 Prozent. Die eigenen Steuern sind jedoch um 3,8 Prozent gefallen. Daher unsere Meinung: Es ist nicht unvorteilhaft, bei der größeren Riskengemeinschaft zu sein, und das ist in diesem Falle die Republik. Es ist so besser, als auf eigenen Füßen zu stehen und allein zu wirtschaften. Aber nicht das. Man muß sich die Unterschiedlichkeit In der damaligen Besteuerung vor Augen hallten. Ich habe von meinem Großvater meine Aufstellung von verschiedenen Steuern des Jahres 1931 geerbt. In Wien gab es eine Wohnbausteuer. In Niederösterreich Salzburg und Kärnten eine Mietzinsteuer, in Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg .eine Gebäudesteuer und im Burgenland eine Wohnraumsteuer. Die Steuern hatten verschiedene Bezeichnungen, waren aber in westlichen ganz gleichartig. Wie unterschiedlich waren jedoch die Einhebungsbeträge. In Wien wurde bis zu einem Friedenzins von 600 Kronen der dreihundertfache Zins eingehoben, in Niederösterreich der vierhundertfache, in Oberösterreich der dreihundertfache, in Salzburg der fünfhundertfache, Steiermark der fünfhundertfache in Kärnten der vierhundertfache. Tirol, damals ein Reiches Land, hob den hundertfachen Friedenszins ein und Vorarlberg den dreihundertfachen. Meine Damen und Herren! So untenschiedlich war die damalige Besteuerung in den neun Bundesländern. Ich frage Sie, sollen Wir wieder zu diesem System zurückkehren? Ich glaube, das muß wohl überlegt werden. Nun ein anderes Beispiel. Es wurde heute schon viel darüber gesprochen, und unser diesbezüglicher Antrag ist leider abgelehnt worden: Es handelt sich um die Frage der gesetzlichen Regelung der privaten Fremdenzimmer. In einigen Bundesländern gab es damals eine Fremdenzimmerabgabe. So zum Beispiel auch in Niederösterreich. Diese Fremdenzimmerabgabe betrug in Wien damals zwischen acht und 20 Prozent, in Niederösterreich zwischen 15 und 30 Prozent, in Oberösterreich 20 Prozent. Was ist daraus geworden? Die Unterschiedlichkeit in der Besteuerung in den einzelnen Ländern war sehr fühlbar, und wenn ich den Protokollen der damaligen Auseinandersetzungen in den verschiedenen Körperschaften nachgehe, so finde ich, daß diese unterschiedliche Besteuerung der Grund zu harten politischen Auseinandersetzungen gewesen ist. In jedem Bundesland wurde die jeweilige Mehrheitspartei beschuldigt, sie besteuere zu hoch oder schenke Steuern her usw. Das hat in der Ersten Republik unter anderem das politische Klima stark vergiftet, weil es ein Zündstoff war, mit dem man gegeneinander polemisierte. Es kommt aber in diesem Zusammenhang noch ein Problem dazu, sehr verehrte Damen und Herren, eine echte Frage. Bitte, das jetzt nicht als Provokation aufzufassen. Wenn wir in Niederösterreich eine eigene Steuerhoheit hätten, würden wir dann mehr Steuern von der niederösterreichischen Bevölkerung einheben als bisher? Ich glaube kaum! Denn tun wir das, dann wenden wir die Flucht und die Abwanderung von Niederösterreichern noch fördern, denn, wenn die Menschen darauf kommen, daß sie bei uns in Niederösterreich mehr Steuern zahlen müssen als etwa in Oberösterreich, dann werden noch mehr abwandern. Aber gehen wir den umgekehrten Weg: Wir werden in Niederösterreich weniger besteuern! Wie können wir dann den vom Herrn Landeshauptmann immer wider dargestellten wirklich echten, notwendigen Nachholbedarf der zehn Jahre Besatzung aufholen, wenn wir jetzt weniger Geld haben? Sie sehen: Das ist eine Steuerschlange, die sich in dein Schwanz beißt. Wiederum die Schlußfolgerung daraus: Es wäre doch viel gescheiter, wir bleiben bei der verbundenen Steuerwirtschaft, dann ist das überall gleich. Unsere Aufgabe, die wir haben - da stimmten wir dem Herrn Finanzreferenten, dem Herrn Landeshauptmann, allen Mitgliedern der Landesregierung, Herrn Landeshauptmannstellvertreter Tschadek usw. zu -, besteht darin: ein echter Kampf um einen besseren Anteil im Rahmen des Finanzausgleiches für dieses durch die zehn Jahre der Besatzungszeit in der wirtschaftlichen Entwicklung so schwer zurückgebliebene Land! Das ist in Ordnung. Aber mit der Forderung nach eigenen Steuern ist das eine etwas gefährliche Geschichte. Ein Beispiel: Der Herr Landesrat Wenger hat mich zufällig in der Pause auf etwas aufmerksam gemacht. Das hat nichts mit der Einnahmen- und Ausgabenseite zu tun. Wir haben zum Beispiel in allen Bundesländern eigene Blindengesetze - mit dem Erfolg, dass sich die Bundesländer gegenseitig bei den Ausgaben hinauflizitieren. Das ist ja klar. Ich war selbst einmal, wie Sie wissen, Mitglied des steirischen Landtages. Ich erinnere mich noch genau wie die ganze Galerie des steirischen Landtages komplett besetzt war mit etwa 150 blinden Menschen, die mit Tafeln um den Hals aufmarschiert sind und verlangt haben: Wir verlangen vom Landtag heute die Verabschiedung des Blindengesetzes Meine Damen und Herren! Was hätte der Landtag anderes tun sollen? Er hat es machen müssen! Aber nicht nur, daß er es hat machen müssen, sondern die damals vier im Landtag vertretenen Parteien haben sich sogar noch ein bißchen hinauflizitiert, bis der Landesfinanzreferent damals fast einen Nervenzusammenbruch bekommen und gesagt hat: Jetzt muß die Sitzung unterbrochen werden, sonst räumt ihr mir unter dem Druck der Galerie noch meine Kasse aus! Meine Damen und Herren! Aber bei der eigenen Steuerhoheit ergibt sich der umgekehrte Weg. Es ist keine Frage der Ausgaben, sondern der Einahmen. Aber wie wird es werden? Jetzt zum Schluß noch zwei Probleme. Momentan ist die Übernahme der Biersteuer aktuell. Das steht im Forderungsprogramm der Bundesländer. Ich darf mich hier ausnahmsweise, glaube ich, auf gute Gesellschaft berufen, da der frühere Finanzreferent Hilgarth in der vorjährigen Budgetdebatte schon klar und deutlich gesagt hat: Das lehnen wir ab; da sind wir dagegen! Das hat aber nichts genützt, denn diese Forderung steht in dem jetzt der Bundesregierung vor wenigen Monaten übergebenen Forderungsprogramm wieder als Hauptforderung drinnen. Es ist in einer der Letzten Aussprachen über diese Frage von den Vertretern einzelner Bundesländer sehr dezidiert erklärt worden: Wir wollen unter allen Umständen die Biersteuer als eigene Landessteuer haben! Meine Damen und Herren! Und was kommt denn dabei hieraus? Die Biersteuer ist derzeit eine geteilte Abgabe: fünf Prozent gehören den Bund, 65 Prozent dien Ländern und 30 Prozent den Gemeinden. Eingehoben wind sie bei den Bierbrauereien, also bei der Produktionsstätte. Ich weiß nicht auswendig, wie viel Brauereien wir haben, vielleicht ein oder zwei Dutzend in Österreich. Die Methode des Bundes bei der Einhebung ist verhältnismäßig einfach. Er sagt: So viel ist produziert worden; pro Hektoliter bekomme ich so und soviel von der Brauerei. Das zieht er ein. Er hat leinen Schlüssel für die Verteilung. Der Schlüssel steht im Finanzausgleichsgesetz. Nach dem rechnet er sich das aus und teilt den Ländern beziehungsweise den Gemeinden ihre Anteile zu. So. jetzt übertragen wir diese Steuer auf die Länder. Was geschieht jetzt? Wo heben, wir sie denn ein? Bei den Produzenten? Na gut. Wir in Niederösterreich hätten sogar ein Glück. Wir haben, glaube ich – recht, haben wir" -, eine ganz gute Brauerei. (Heiterkeit. - Abg. Stangler: Das ist eine versteckte Werbung, Herr Staatssekretär! -Erneute Heiterkeit.) Wenn hier für ein Viertel Wein pro Kopf der Bevölkerung mit gesetzlichen Maßnahmen eingetreten wird, dann darf ich für ein Seidel 'Bier wohl auch eine Werbung machen! (Heiterkeit.) Jetzt übernehmen wir also diese Steuer in die Landeshoheit. Und wo heben wir, sie ein? Ähnlich wie bei der Getränkesteuer? Der Herr Abgeordnete Janzsa hat heute die Gemeinden bereits aufgefordert, sie sollen sie doch um Gottes Willen nicht einheben, und wenn sie sie einheben, sollen sie sich sehr mäßigen, und sie sollten nicht beim Kaffee Unterschiede machen, ab mit der ohne Schlagobers - ich bin auf dem Gebiet nicht so Fachmann -, sondern nachsichtig sein. Und was ist das Ergebnis? Wir werden auch die Biersteuer beim Letztverbraucher, beim letzten Flascherl Bier einheben. Die fünf Prozent, die derzeit dem Bund gehören, werden sozusagen als Einhebungsgebühr darauf gehen. Wir haben also nicht um einen Groschen mehr bekommen. Außer die Länder beabsichtigen, den Gemeinden von ihren 30 Prozent etwas wegzunehmen. Meine Damen und Herren! Hier, sitzen eine ganze Mange von Bürgermeistern, von links bis rechts. Ich weiß nicht, was die dazu sagen werden, wenn Ihnen von der Biersteuer etwas weggenommen wird. Aber wen die Länder das wollen, dann können sie das auch tun, ohne daß sie eine eigene Steuerhoheit haben. Dann brauchen wir nur die Prozentsätze verändern. Ich glaube, es besteht hier kein innerer Zusammenhang, sondern geht scheinbar mehr um die Optik. Letzter Punkt: Wenn wir eine eigene Steuerhoheit haben, dann gibt es keinen Kopfquotenausgleich mehr. Daß die anderen Bundesländer dann, wenn unser Land zuwenig Steuern einheben kann beziehungsweise eine zu geringe Steuerkraft hat, für uns etwas zahlen werden, glaubt doch kein Mensch! Das heißt mit anderen Worten: Wir müßen pro Kopf der niederösterreichischen Bevölkerung um 80 Schilling mehr einheben, um den Ausfall von 86 Millionen - ich gehe dabei von den tatsächlichen Einnahmen und nicht von denen aus, die das Budget vorsieht -, die jetzt die anderen Bundesländer für uns zahlen, wettzumachen. Man muß sich also angesichts dieser Tatsachen wirklich überliegen, ob man auf der Forderung, eine eigene Steuerhoheit zu bekommen, mit -vorsichtig ausgedrückt - großer Vehemenz bestehen soll. Der Landeshauptmann von Oberösterreich hat diese Forderung zu seinem momentanen politischen Axiom gemacht. Es gibt kleine Verhandlung, keine Rede, in der er nicht die Fahne der Steuerhoheit der Länder hochhält. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Überliegen wir uns diese Probleme, dann können wir feststellten, daß es bei dieser Forderung in erster Linie um eine gewisse Optik geht. Ich bin aber der Meinung, daß das Land Niederösterreich und sein Finanzreferent keine Optik, sondern Geld brauchen. Entscheidend ist, daß unser Land das nötige Geld bekommt; aus welchen Quellen das Geld stammt, ist von zweitrangiger Bedeutung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort ist der Herr Abg. Dipl.-Ing. Robl gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Dipl.-Ing. ROBL: ,Hoher Landtag! Zunächst möchte ich eine Erklärung dafür geben, warum die Abgeordneten der ÖVP dem Antrag des Abg. Kollegen Rohrböck zugestimmt haben. Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat in diesem Zusammenhang, ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes erwähnt. Dazu möchte ich sagen, daß das vom Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek zitierte Verfassungsgerichtshoferkenntnis andere Rechtsprobleme berührt als jene, die im erwähnten Antrag der ÖVP-Abgeordneten Schöberl, Dienbauer und Genossen vom 27. Juni 1963 behandelt wurden. So wird insbesondere die gebührenrechtliche Seite davon berührt. Mein geschätzter Vorredner, Herr Staatssekretär Rösch, hat in sehr anschaulicher und aufgelockerter Weise jene Feststellungen wiederholt, die schon der Generalredner der sozialistischen Fraktion und ein Diskussionsredner im Finanzausschuß getroffen haben. Es wurde behauptet, daß die Finanzverwaltung die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, die Landesumlage und den Kopfquotenausgleich zu vorsichtig präliminiert und sich damit also einen, sehr großen Polster für andere Aufgaben gesichert hat. Man sagte, daß im Vergleich zu den Einnahmen des Jahres 1964, denen genaues Ergebnis nun vorliegt, um 60 Millionen Schilling zuwenig eingesetzt wurden. Nur deswegen, weil wir erst Ende Jänner mit den Budgetberatungen begonnen haben, liegt uns anläßlich dieser Beratungen bereits der vorläufige Gebarungserfolg des Jahres 1964 vor. Dieser Gebarungserfolg lag aber zu der Zeit, in der die Finanzverwaltung die Zahlen für die Erstellung des Voranschlages für das Jahr 1965 zusammengetragen hat, noch nicht vor. Erinnern wir uns an die letzte Ausgabe des Amtsblattes der Finanzverwaltung, in der erstmalig festgestellt worden ist, dass die Einnahmen gerade im Dezember 1964 so günstig waren, daß sich der Finanzminister erst im Jänner dieses Jahres dazu entschlossen hat, die Kürzungen das Budgets, die für 1964 festgelegt worden waren, zum Teil freizugeben. Die Finanzverwaltung und der Landesfinanzreferent sowie seine Beamten hatten wirklich berechtigte Gründe dafür, so vorsichtig zu budgetieren. Warum hat die Finanzverwaltung des Landes nicht den Optimismus des Bunds geteilt? Wir wissen, daß sich der Bund der Beratung durch den Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen bedient und der Erwartung Ausdruck gegeben hat, daß im Jahre 1965 eine sehr günstige wirtschaftliche Prosperität in Österreich festzustellen sein werde. Diesem Optimismus hat sich also die Finanzverwaltung nicht anschließen können. Der Bund hat beispielsweise für das Jahr 1965 die Einkommensteuer um 20 Prozent höher angesetzt. Nun wissen wir genau, wie sich des gerade bei der Einkommensteuer verhält, nämlich daß sich die Einnahmen, wenn die Wirtschaft wirklich einen Aufschwung in diesem Ausmaß im Jahre 1965 hat, erst im Jahre 1966 tatsächlich zeigen werden, weil ja die Steuerbescheide für das Jahr 1965 erst im Jahre 1966 erlassen wenden und sich bei der Einkommensteuer erst im Jahre 1966 diese Erhöhung deutlich zeigen wird. Bei der Lohnsteuer, die mit 30 Prozent Erhöhung angesetzt worden ist, könnte sich diese Prosperität im Jahre 1965 genauso, aber auch bei der Umsatzsteuer mit 29 Prozent zeigen. Wenn man bedenkt, daß gerade diese tragenden Steuern des Finanzausgleiches so kritisch zu betrachten sind, dann glaube ich, muß man wirklich etwas vorsichtiger vorgehen. Ich möchte den Bund hier bei Erstellung seines Budgets keineswegs kritisieren, ich muß aber sagen, daß der Bund noch andere Möglichkeiten hat als das Land. Es wurde darauf hingewiesen, zwei Prozent, oder nicht einmal zwei Prozent der Ausgaben kann das Land aus eigenen Einnahmen decken. Der Bund hat andere Quellen. Dann kommt noch dazu, daß die Wirksamkeit der erwarteten Einnahmen für das Land nicht schon im Jänner 1965 beginnt, sondern daß die erhöhten Anteile erst immer einige Monate später tatsächlich zur Auszahlung gelangen. Wir könnten gerade sagen, die Gemeinde Wien hat eine viel größere Sicherheit, wenn im Jahre 1965 die Wirtschaftskonjektur sich so entwickelt, wie angenommen ist, die hat riesige Einnahmen aus der Gewerbesteuer, und auch die Gemeinde Wien hat um 17,75 Prozent weniger budgetiert als es der Bund angenommen hat, ich glaube wir müssen noch eines mit in Betracht ziehen: Es kommt darauf an, wie viele Möglichkeiten wir im Budget haben, ob in unserem Budget alle gesetzlichen Verbindungen verankert sind und ob die Ermessenskredite aufscheinen, wie das Verhältnis in den Auegaben zwischen den Ermessenskrediten und den gesetzlichen Verpflichtungen eben zu sein scheint. Natürlich könnte jetzt jemand behaupten, daß diese Vorsicht wirklich, überflüssig war, weil diese 160 Millionen Schilling, die jetzt vom Herrn Staatssekretär Rösch aufgezeigt wurden, ja unbedingt in den Voranschlag .des Jahres 1965 mehr hinein genommen hätten werden müssen. Nun denken wir ~einmal an das Budget des Jahres 1964. Es war also nicht möglich, die ordentliche Gebarung ausgeglichen abzuschließen, es mußten 84,500.000 Schilling der ordentlichen Gebarung praktisch durch die Mehreinnahmen jetzt .aus den gebundenen Einnahmen gedeckt werden. Darüber hinaus hat der Landtag schon im Juli des vergangenen Jahres ein Nachtragsbudget von mehr als 139 Millionen Schilling beschlossen. Auch dieses Nachtragsbudget sieht ordentliche Ausgaben noch von 46 Millionen Schilling vor und dann im außerordentlichen Voranschlag .und Eventualvoranschlag noch mehr als 93 Millionen Schilling. Also diese Ausgaben mußten gedeckt werden. Es wird wahrscheinlich gerade möglich sein, wenn wir den RechnungsabschIuß 1964 in den Händen haben, daß die Gebarung des Jahres 1964 .ausgeglichen ist. Wir dürfen aber nicht vergessen; daß die niederösterreichische Landesregierung, um die außerordentliche Gebarung zu decken, im vergangenen Jahr nicht weniger .als 300 Millionen Schilling an Krediten in Anspruch genommen hat, und wenn wir die Finanzgebarung im Jahre 1965 jetzt an Hand der im Budget vorliegender Ziffer näher betrachten, dann müssen im Jahre 1965 bereits um 33 Millionen Schilling mehr an Zinsen und Darlehenstilgungen aufscheinen als im Jahre 1964. Wir können aber nicht fortsetzen, jedes Jahr 300 Millionen Schilling zusätzliche Kredite in Anspruch in nehmen, denn dann würde es wahrscheinlich für das Jahr 1966 noch schwieriger sein zu budgetieren. Was wäre also, so müßte man sich, meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses jetzt fragen, im Falle einer nicht derart präzisen vorsichtigen Erstellung des Budgets. Sind wir hinsichtlich der Einnahmenentwicklung ihn Jahre 1965 bester Hoffung und damit auch hinsichtlich eines von vielen Rednern .erwähnten Nachtragsbudgets und hoffen wir, daß kleine allzu großen unvorhergesehenen neuen Ausgaben die Finanzen im Jahre 1965 belasten. Weil heute schon viel über den Finanzausgleich gesprochen wurde, darf ich mich vielleicht auch ganz kurz damit befassen, und zwar mit der Aufteilung der Steuereinnahmen der Gemeinden. Über die finanzielle Situation der Gemeinden, ihre Steueraufkommen und ihre Ausgaben, bestehen vielfach sehr vage Vorstellungen. Man unterscheidet in der Regel zwischen der finanzstarken und finanzschwachen oder reichen und armen Gemeinde. Diese Entscheidung ist vielfach nur von Einzelerscheinungen abgeleitet, generalisiert und daher nicht selten falsch. Nimmt man sich jedoch die Mühe, die Frage vom Grundsätzlichen her zu beantworten, dann lassen sich die derzeit bestehenden Mängel in der Aufteilung der von der Allgemeinheit erbrachten Leistungen verbergen. Eine einfache Gegenüberstellung der Verteilung der Bevölkerung und des Steueraufkommens auf einzelne Gemeindegruppen lässt einen deutlichen Unterschied erkennen. Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich nur einige wenige Zahlen jetzt noch zu der vorgeschrittenen Stunde nenne. Zahlen ermüden, aber bei dieser Betrachtung muß ich etliche Ziffernwerte in Vergleich bringen, und zwar: Ich habe soeben von größeren Gruppen gesprochen, Gemeinden, die in die Gruppe zwischen 1 und 500 Einwohnern fallen, von 500 bis 1000 Einwohnern, 1000 bis 2500, 2500 bis 5000, 5000 bis 10.000, 10.000 bis 20.000, 20.000 bis 50.000. Wie hoch war nun in diesen Gemeindegruppen die Gewerbesteuer im Jahre 1962? In der kleinsten Gemeindegruppe pro Kopf der Bevölkerung 48 Schilling und 81 Groschen und schon bei der höchsten Stufe 360 Schilling 68 Groschen, also um mehr als das Siebenfache. Der Durchschnitt lag bei mehr als 190 Schilling pro Kopf. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei der Lohnsummensteuer. In der Gemeindegruppe bis zu 500 Einwohnern 11 Schilling, 95 Groschen. In der Gemeindegruppe von 5000 bis 10.000 Einwohnern schon bei 172 Schilling, das heißt also, daß die Lohnsummensteuer in diesen Gemeinden fünfzehnmal so groß ist wie in der kleinsten Gemeindegruppe. Bei der Grundsteuer A und bei der Grundsteuer B sind die Verhältnisse zwischen den kleinen Gemeinden und den größeren Gemeinden gerade umgekehrt. Während die kleinen Gemeinden von der Grundsteuer A mehr Einnahmen haben, sind es die größeren Gemeinden, die von der Grundsteuer B mehr erzielen. Aber insgesamt gibt der Vergleich Grundsteuer A und B, kleine Gemeinden und größere Gemeinden, keine großen Unterschiede. Jetzt auch noch zur Getränkesteuer. Da ergibt es sich auch, daß die kleinen Gemeinden - es wurde heute schon etliches darüber gesagt - . wenig oder sehr wenig Einnahmen haben, dagegen die großen Gemeinden doch verhältnismäßig mehr. Man kann also feststellen, daß das Verhältnis zwischen den kleinsten und den größeren Gemeinden sehr gewaltig ist, daß das Verhältnis bei den einzelnen Steuern jetzt fünf zehnmal so .groß sein kann und die Spanne zwischen diesen Steuern im niederösterreichschen Durchschnitt sehr gewaltige Unterschiede aufzeigt. Besonders kraß ist das Spannungsverhältnis zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Wert bei der Gewerbesteuer und vor allem bei der Lohnsummensteuer. Wir haben 927 Gemeinden, die in die Gruppe unter 500 Einwohner fallen. Dort ist das Pro-Kopf-Einkommen ganz gering, nur bei der Grundsteuer A ist es etwas günstiger. Der Mittelstand der Gemeinden liegt bei einer Einwohnerzahl ab 2500 bis 5000, dagegen kommen die Gemeinden von 1000 bis 2500 Einwohnern an den Landesdurchschnitt schon heran. Wenn wir also jetzt so viel von Gemeindezusammenlegungen sprechen und auch Erfolge zu ver- zeichnen haben, so können wir feststellen, daß .sich dann diese Gemeinden, steuerlich betrachtet, der Mitte nähern. Anderseits dürfen wir auch erwarten, daß dann in diesen größeren Gemeinden wirtschaftliche Zentren entstehen, so daß die Einnahmensentwicklung noch günstiger sein wird. Die ausgeprägten Unterschiede im Steueraufkommen pro Kopf der Gemeindebevölkerung sollen keinesfalls Anlaß für eine Polemik unter .dem Motto: Gerechtigkeit oder Gleichheit aller Staatsbürger geben, sondern es soll vielmehr der Versuch unternommen werden, die Unsachen des .so unterschiedlichen Steuerertrages der Gemeinden aufzuzeigen, um die Frage vom Grundsätzlichen her zu beleuchten. Da die Gewerbesteuer allein 43 Prozent der ausschließlichen Gemeindeabgaben ausmacht und die Lohnsummensteuer weitere 19 Prozent, zusammen also 62 Prozent, so drückt deren Relation dem Gesamtbild nachhaltigst den Stempel auf. Die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben sollen zwar die Unterschiede, wie Herr Staatssekretär Rösch gerade aufgezeigt hat, in der Steuerkraft der Gemeinde ausgleichen sie können es aber nur bis zu einen gewissen Grade, weil sie nur 40 Prozent aller Gemeindeeinnahmen darstellen. Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel, die höheren Quoten für die Einwohner der reicheren Gemeinden, sind immer wieder die Ursachen dieser Unterschiede. Der Gewerbesteuer kommt eindeutig die dominierende Bedeutung zu. So stellt die Gewerbesteuer die Hauptursache des ausgeprägten Einnahmegefälles zwischen den finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden dar. Die aufgezeigten Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden ziehen nachhaltige Folgen nach sich: Sie führen zu tiefgreifenden, das ganze Land berührenden strukturellen Verschiebungen. Gemeinden, die nicht in der Lage sind, ihren Bewohnern ein Mindestmaß an öffentlichen und sozialen Einrichtungen zu gewähren, laufen im Zuge der steigenden Ansprüche, die an das Leben gestellt werden, Gefahr, von ihren Einwohnern letzten Endes verlassen zu werden. Die Bevölkerungsmäßigen, sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen einer solchen Entwicklung können die Struktur eines ganzen Landes wesentlich beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang möchte ich an einen Antrag, der im vergangenen Jahr behandelt wurde, erinnern. Kollegen meiner Fraktion haben sich in einem Resolutionsantrag mit der Finanzkraft und den ehemaligen Randgemeinden befaßt. Ich möchte ergänzend dazu sagen, daß die Randgemeinden mit ihrem bevorzugten Bevölkerungsschlüssel die Situation für das Land Niederösterreich nur begünstigen. Und weil sich die Verhältnisse - das wurde von dem Kollegen beider Fraktionen damals hier in diesem Hohem Hause bestätigt - in den ehemaligen 66 Randgemeinden noch nicht geändert haben, so möchte ich nur den einen Teil des Antrages, der sich auf die Randgemeinden bezieht, auch heute stellen, damit im neuen Finanzausgleich unseren 66 ehemaligen Randgemeinden der bevorzugte Bevölkerungsschlüssel erhalten bleibt. Ich bitte das Hohe Haus, folgenden Resolutionsantrag anzunehmen: Resolutionsantrag des Abgeordneten Diplomingenieur Robl zu Gruppe 9 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1965. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Zuge der Verhandlungen über den Finanzausgleich dahin zu wirken, daß die Bestimmung das § 4 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz 1959, wonach für die Gemeinden, die auf Grund des Gebietsänderungsgesetzes, BGBI. Nr. 110/1954, an das Bundesland Niederösterreich gefallen sind, in jedem Fall der für die Stadt Wien geltende Vervielfältiger anzuwenden ist, beibehalten wird." (Beifall bei der ÖVP.) PRÄISDENT WEISS: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte. PRÄSIDENT WEISS: Zur Abstimmung liegen vor Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, und der Resolutionsantrag des Herrn Abg. Dipl.-Ing. Robl. Ich lasse zunächst über den ordentlichen und außerordentlichen Voranschlag und zum Schluß Wer den zu dieser Gruppe vorliegenden Resolutionsantrag abstimmen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr seinen Antrag zur Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, zu stellen. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich stelle den Antrag, Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, welche im ordentlichen Voranschlag Einnahmen von 1.472,692.200 Schilling und Ausgaben von 422,284.300 Schilling und im -außerordentlichen Voranschlag Einnahmen von 6,040.000 Schilling ausweist, zu genehmigen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung einzuleiten. PRÄSIDENT WEISS (nach Abstimmung über Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, ordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen. (Nach Abstimmung über Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, außerordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung:) Angenommen. Ich bitte dein Herrn Berichterstatter nunmehr um Verlesung des Resolutionsantrages des Herrn Abg. Dipl.-Ing. Robl. (Geschieht.) (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Dipl.-Ing. Robl, betreffend Beibehaltung der für die Stadt Wien geltenden Vervielfältiger für die Gemeinden, die auf Grund des Gebietsänderungsgesetzes, BGBI. Nr. 110/1954, an das Bundesland Niederösterreich gefallen sind:) Angenommen Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Anzenberger, zum Dienstpostenplan 1965 zu berichten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Dienstpostenplan befindet sich seit langem in den Händen der Mitglieder des Hauses. Ich habe über ihn im Finanzausschuß ausführlich berichtet und darf auf meinen einleitenden Bericht zum Voranschlag verweisen. Ich bitte Sie daher, mir die Verlesung des Dienstpostenplanes zu ersparen. Den Herrn Präsidenten ersuche ich, die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT WEISS: Sind die Mitglieder des Hohen Hauses einverstanden, daß die Verlesung des Dienstpostenplanes unterbleibt? (Nach einer Pause.) Keine Einwendung. Zum Dienstpostenplan liegt keine Wortmeldung vor, wir schreiten zur Abstimmung. PRÄSIDENT WEISS (nach Abstimmung über den Dienstpostenplan 1965, Punkt 17, sowie über die im allgemeinen Teil des Dienstpostenplanes festgelegten Grundsätze): Angenommen. Nach Verabschiedung des ordentlichen Voranschlages, des außerordentlichen Voranschlages, des Dienstpostenplanes 1965 sowie nach Genehmigung der im allgemeinen Teil des Dienstpostenplanes festgelegten Grundsätze gelangen wir nunmehr zur Abstimmung des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1965 als Ganzes hinsichtlich Erfordernis und Bedeckung und des Antrages des Finanzausschusses zum Voranschlag, Punkt 1 bis Punkt 17, sowie des Antrages des Finanzausschusses, betreffend den Ersatz des durch die Aufhebung des Kulturgroschengesetzes eingetretenen Einnahmeentfalls. PRÄSIDENT WEISS: Ich lasse zunächst über den Antrag des Finanzausschusses, und zwar über die Punkte 1 bis 17, und den Antrag des Finanzausschusses, betreffend das Kulturgroschengesetz, abstimmen. Die Anträge des Finanzausschusses liegen im vollen Wortlaut den Mitgliedern des Hauses vor. Ich glaube, dem Herrn Berichterstatter die Verlesung des Antrages ersparen zu können. (Zustimmung.) Keine Einwendung. Ich bitte den Herrn Berichterstatter um seinen Antrag. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantrage, den Antrag des Finanzausschusses, betreffend den Voranschlag des Landes Nieder8sterreich für dass, Jahr 1965, Punkt 1 bis 17, sowie den Antrag des Finanzausschusses, betreffend den Ersatz des durch die Aufhebung des Kulturgroschengesetzes eingetretenen Einnahmeentfalles, in den bereits zur Kenntnis gebrachten Fassung anzunehmen. Ich bitte den Herrn Präsidenten, darüber abstimmen zu lassen. PRÄISIDENT WEISS (nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses zum Voranschlag 1965, Punkt 1 bis 17, und den Antrag, betreffend das Kuturgroschengesetz): Angenommen. Der Voranschlag ist somit verabschiedet. Das Wort hat Herr Landesrat Roman Resch. Landesrat Roman RESCH: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind nun am Ende unserer Beratungen über das Budget 1965 angelangt. Im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit möchte ich mich auf seinige wenige Feststellungen beschränken. Es haben mehr als hundert Redner die Bedeutung dieser Vorlage unterstrichen und, wenn ich einige heitere Intermezzos übersehe, so war es eine sachliche Kritik, eine ernste Betrachtung der Probleme des größten österreichischen Bundeslandes. Der Finanzausschuß und der Hohe Landtag haben sich auch dieses Jahr das Recht vorbehalten, eine bescheidene Ausweitung durch den Beschluß einer außerordentlichen Vollziehungsstufe II vorzunehmen. Damit beträgt der im Budget präliminierte Abgang 240 Millionen Schilling. Er würde, wenn allen Wünschen, die die Referate eingereicht haben, Rechnung getragen worden wäre, 760 Millionen Schilling betragen. Ich lasse mir gerne die Vorsicht vorwerfen. Hinsichtlich der Geschwindigkeit, die der Herr Staatssekretär gemeint hat, darf ich auf folgendes aufmerksam machen: Hier könnte man nur das Tempo unter Finanzreferenten vergleichen, und ich glaube, wenn Sie als Finanzreferent, mit der Verantwortung belastet, an einem Geschwindigkeitswettbewerb der Finanzreferenten teilnehmen würden, hätten Sie kaum den Ehrgeiz, allenfalls sehr rasch zu überholen. (Heiterkeit.) Ich gebe auch zu, daß selbstverständlich - und es wurde das ja als ein Recht des Finanzreferenten anerkannt - ein Polster vorhanden ist, den der Herr Staatssekretär als ,,Bauerntuchent' ' bezeichnet hat. Ich habe festgestellt, daß das Land Wien einen ,,Polster'' von 650 Millionen Schilling präliminiert hat. Im Vergleich zu der Zahl, die wir für die Ertragsanteile eingesetzt haben, muß der Betrag, den das Bundesland Wien hierfür vorgesehen hat, als komplette ,,Ausstattung" - mir ist leider kein anderer Ausdruck eingefallen - bezeichnet werden. man sollte die Vorsicht, die wir geübt haben, nicht mit Pessimismus gleichsetzen. Sicherlich muß man sich, wenn man über die Steuerhoheit der Länder, die mit Autonomie überhaupt nichts zu tun hat, spricht, einer sehr großen Vorsicht befleißigen, denn man ist dabei darauf angewiesen, die Entwicklung eines längeren Zeitraumes ins Kalkül zu ziehen. Herr Staatssekretär! Ich bin nicht der von Ihnen geäußerten Ansicht, daß dabei unsere Integrationsbestrebungen beziehungsweise die Bemühungen Österreichs, zu einem Arrangement mit der EWG zu kommen, einen besonderen Faktor darstellen könnten. Wenn man aber in den Bundesländern davon spricht, daß durch eine andere Kompetenzverteilung die Verantwortung im Gesamtstaat besser aufgeteilt werden soll, dann wird damit meiner Ansicht nach auch die Steuerhoheit in die Diskussion gezogen. Denn es wäre zu bequem, die unangenehmen Kompetenzen, etwa die Zuständigkeit auf dem Steuersektor, dem Bund zuzuschieben und das Augenmerk nur auf die angenehmen Kompetenzen zu richten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen für den Stil der Sachlichkeit, dessen Sie sich in der Budgetdebatte bedient haben, sehr herzlich danken. Ich und viele von ihnen haben schon andere Debatten erlebt. Ich danke allen Rednern für die Unterstützung, die sie dem Herrn Landeshauptmann, mir und den beamteten Unterhändlern für die Verhandlungen über den kommenden Finanzausgleich dadurch gewahrt haben, daß sie ein aufrichtiges Bekenntnis zu Niederösterreich abgelegt und die Probleime unseres Landes nachdrücklich aufgezeigt haben. Ich danke noch einmal der Beamtenschaft des Finanzreferates und allen denjenigen, die uns die Arbeit erleichtert haben. Ich danke allein Rednern für den Optimismus, mit dem sie die weitere Entwicklung beurteilt haben. Ich teile diesen Optimismus vollinhaltlich. Wir sollten den Optimismus, mit dem wir dieses Jahr begonnen haben, in die Bevölkerung hinaustragen, damit er bei unseren fleißigen niederösterreichischen Landsleuten Widerhall findet und zum weiteren wirtschaftlichen Aufstieg unseres Landes beiträgt. (Lebhafter Beifall bei der ÖVP und SPÖ.) RÄSIDENT WEISS: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! in den vergangenen Jahren ist Wahl kaum eine Debatte aber den Voranschlag des Landes Niederösterreich abgewickelt worden, in welcher sich die Redner aller Parteien nicht in ausführlicher und eindringlicher Weise mit der eklatanten Benachteiligung des Landes Niederösterreich auseinandergesetzt haben. Auch bei den Beratungen über den Voranschlag für das Jahr 1965 ist neuerlich an Hand von außerordentlich instruktivem Zahlenmaterial nachgewiesen worden, dass die schweren Einbußen, welche das Land Niederösterreich und seine Bevölkerung unverschuldeter weise in den Jahren des Krieges und der Besatzungszeit erlitten haben, in keiner Weise bei der Verteilung der Bundesmittel Berücksichtigung gefunden haben und daß die Auswirkungen dieser Benachteiligung auf allen Gebieten der Wirtschaft, der Fürsorge, der Verwaltung und dies kulturellen Lebens deutlich sichtbar sind. Hoffen wir, daß bei den Verhandlungen über den Finanzausgleich der Bund, aber auch die übrigen Bundesländer, endlich bereit sind, unserem Land, das schwersten Opfer für den Bestand Österreichs gebracht hat, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und die Grundlagen für eine entsprechende Angleichung des Lebensstandards zu schaffen. Am deutlichsten tritt die ungerechte Verteilung der Mittel wohl auf dem Wohnbausektor in Erscheinung, die derzeit auf Grund sehr zweifelhafter Unterlagen über den so genannten Wohnungsfehlbestand erfolgt. In diesem Zusammenhang muß mit allem Nachdruck verlangt werden, daß das Forderungsprogramm, welches die Länder vor fast zwei Jahren, nämlich im März 1963, der Bundesregierung überreicht haben, nunmehr seiner Erfüllung wirklich näher gebracht wird. Es ist sicherlich zu begrüßen, daß sich ein außerordentlicher Ministerrat mit dieser Angelegenheit vor wenigen Tagen befasst hat. Doch genügt die Versicherung, daß Verständnis Er die Länderwünsche bestehe, jetzt nicht mehr. Die Nachricht, wonach zu den Länderwünschen noch verschiedene, wagen ihrer zentralistischen Tendenzen bekannte Organisationen befragt werden sollen, läßt leider befürchten, daß manche Kreise konkrete Ergebnisse verhindern möchten. Solchen Bestrebungen werden die Länder mit aller Entschiedenheit entgegentreten müssen. Der Herr Landesfinanzreferent hat dem Hohen Hause ein im ordentlichen Haushalt im Wesentlichen ausgeglichenes Budget vorgelegt, die Einahmen sowohl im ordentlichen wie euch im außerordentlichen Voranschlag nach vorsichtigen Schätzungen eingesetzt, wofür gewichtige Gründe, wie insbesondere der steigende Schuldenstand des Landes ins Treffen geführt wurden. Infolge der Beengtheit der Mittel konnten viele berechtigte Wünsche sicherlich nicht in dem Ausmaß ~erfüllt werden, wie .dies in anderen Bundesländern der Fall ist. Wir haben dafür die Gewißheit, daß, ebenso wie in den vergangenen Jahren, die Verpflichtungen des Landes pünktlich erfüllt werden können, anderseits aber auch die berechtigte Hoffnung, daß bei weiterhin 'günstiger Entwicklung in einem Nachtragsbudget weitere Wünsche Berücksichtigung finden werden. Viele Probleme wurden in der ausführlichen Debatte von den Damen und Herren 'des Hauses in sachlicher und gründlicher Weise aufgezeigt und beraten. Ich 'darf Ihnen dafür aufrichtigen Dank sagen. Die einmütige Willenskundgebung der Mitglieder des Hohen Hauses, eine weitere Benachteiligung Niederösterreichs durch Schließung eines bedeutenden Betriebes mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern, hat bereits ,dazu geführt, ,dass sich eine positive Lösung abzeichnet, von der Herr Landeshauptmann dem Hohen Haus bereits Mitteilung machte. Für die Erstellung des Voranschlages in seiner vorbildlichen Form darf ich der Landesregierung, dem Herrn Landesfinanzreferenten und dem Referatsleiter, Herrn Wirklichen Hofrat Sawerthal, sowie seinen Mitarbeitern den Dank des Hauses zum Ausdruck bringen. Dem Herrn Abgeordneten Anzenberger danke ich herzlich für seine Mühe und Ausdauer bei der Berichterstattung. Mein besonderer Dank gilt aber auch den Beamten der Landtagskanzlei, des Stenographenbüros und des Presseamtes, die in diesen Tagen wieder außerordentliche Arbeitleistungen erbracht haben. Nicht zuletzt möchte ich den beiden Herren Präsidenten Wehrl und Reiter für die Unterstützung im Vorsitz meinen herzlichen Dank aussprechen. Abschließend darf ich der Hoffnung Ausdruck verleihen, daß der Voranschlag des Jahres 1965 und die in ihm vorgesehenen Projekte und Leistungen eine weitere ruhige Aufwärtsentwicklung unseres Heimatlandes zum Wohle seiner Bevölkerung gewährleisten, mögen. (Beifall im ganzen Haus.) Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 22 Uhr 55 Minuten.)