Word-Datei - beim Niederösterreichischen Landtag

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Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode
I. Session
7. Sitzung am 4. Februar 1965
INHALT:
1. Eröffnung durch Präsident Weiss (Seite 175).
2. Verhandlung:
Spezialdebatte, Gruppe 6, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, ordentlicher und außerordentlicher
Voranschlag. Berichterstatter Abgeordneter Anzenberger (Seite 175); Redner: Abgeordneter Hubinger
(Seite 176), Abg. Marsch (Seite 180), Landeshauptmannstellvertreter Doktor Tschadek (Seite 183),
Abg. Rabl (Seite 185), Abgeordnete Körner (Seite 186), Abg. Diplomingenieur Robl (Seite 188), Abg.
Mondl (Seite 191), Abg. Wüger (Seite 193), Abg. Binder (Seite 194), Abg. Buchinger (Seite 198), Abg.
Helm (Seite 203), Abg. Kienberger (Seite 204), Abg. Peyerl (Seite 206), Abg. Janzsa (Seite 207), Abg.
Birner (Seite 209), Abg. Simlinger (Seite 210), Abg. Rösch (Seite 210), Abg. Binder (Seite 215), Abg.
Stangler (Seite 215), Abg. Rösch (Seite 216), Landeshauptmann Dr. h. c. Dipl.-Ing. Figl (Seite 216);
Abstimmung (Seite 219).
Spezialdebatte, Gruppe 7, öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, ordentlicher und
außerordentlicher Voranschlag. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 220); Redner: Abg.
Simlinger (Seite 221), Abg. Mondl (Seite 221), Abg. Rabl (Seite 223), Abg. Sigmund (Seite 224), Abg.
Brunner (Seite 227), Abg. Viktor Schneider (Seite 228), Abg. Hubinger (Seite 229), Abg. Rohrböck
(Seite 230), Abg. Niklas (Seite 231), Abg. Rigl (Seite 234), Abg. Kosler (Seite 235), Abg. Popp (Seite
237), Abg. Fahrnberger (Seite 239), Abgeordneter Kaiser (Seite 240), Abg. Weissenböck (Seite 242),
Abg. Diettrich (Seite 244), Abg. Birner (Seite 247), Abg. Janzsa (Seite 248), Abg. Binder (Seite 250),
Abg. Dipl.-Ing. Robl (Seite 252), Abg. Präsident Weiss (Seite 255), Landesrat Maurer (Seite 256),
Landeshauptmannstellvertreter Hirsch (Seite 258); Abstimmung (Seite 263).
Landeshauptmann Dr. h. c. Dipl.-Ing. Figl (Seite 263).
Spezialdebatte, Gruppe. 8, wirtschaftliche Unternehmungen und Beteiligungen, ordentlicher und
außerordentlicher Voranschlag. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 264); Redner: Abg. Binder
(Seite 264), Abg. Rohrböck (Seite 266), Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek (Seite 268);
Abstimmung (Seite 269).
Spezialdebatte, Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, ordentlicher und außerordentlicher
Voranschlag. Berichterstatter Abgeordneter Anzenberger (Seite 269); Redner: Abgeordneter Rösch
(Seite 270), Abg. Dipl.-Ing. Robl (Seite 276); Abstimmung (Seite 279).
Dienstpostenplan. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 279); Abstimmung (Seite 279).
Abstimmung über den gesamten ordentlichen und außerordentlichen Voranschlag des Landes
Niederösterreich für das Jahr 1965 (Seite 279).
Landesrat Resch (Seite 279), Präsident Weiss (Seite 280).
PRÄSIDENT WEISS (um 9.02 Uhr): Wir setzen die Verhandlungen zum Voranschlag des Landes
Niederösterreich für das Jahr 1965 mit der Gruppe 6 fort.
Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten A n z e n b e r g e r zur Gruppe 6, Bau-,
Wohnungs- und Siedlungswesen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, zu berichten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Sehr geehrte Damen und Herren!
Die G r u p p e 6, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, beinhaltet die Gebarungsvorgänge für
Planung, Wohnungswesen, Vermessungswesen und Bodenprüfung, Straßen, Plätze und Brücken,
Wasserbau sowie Wasserleitungs- und Kanalbauten. Die ordentlichen Ausgaben dieser Gruppe
betragen 432,732.900 Schilling, die Einnahmen 115,261.900 Schilling. Es ergibt sich daher ein
Nettoerfordernis von 317,471.000 Schilling.
Die Ausgaben dieser Gruppe stellen 22,7 Prozent des Gesamtaufwandes des ordentlichen Teiles des
Voranschlages gegenüber 20 Prozent im Vorjahr dar. Die Gruppe 6 weist Mehrausgaben von 76,6
Millionen Schilling aus. Diese Mehrausgaben betreffen die Personalmehrkosten in der Höhe von 7,3
Millionen Schilling, die höheren Ausgaben für Wohnbauförderung auf Grund des
Wohnbauförderungsgesetzes 1954 mit 25,4 Millionen Schilling sowie die höhere Veranschlagung für
die Reise- und Übersiedlungskosten und des Amtssachaufwandes der Straßenverwaltung in der Höhe
von 4,3 Millionen Schilling. Weiters wurden alle Förderungsbeiträge in dieser Gruppe durch
Übernahme von bisher im außerordentlichen Teil des Voranschlages ausgebrachten Beträgen um
insgesamt 12 Millionen Schilling erhöht. Ebenso durch Übernahme von Beträgen aus dem
außerordentlichen Teil des Voranschlages ergaben sich bei folgenden Zweckaufwendungen
Kreditausweitungen: Voranschlagsansatz 61-61, Raumordnung und Landesplanung, um rund 2,5
Millionen Schilling, Voranschlagsansatz 61-62, Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft, um 3
Millionen Schilling und Voranschlagsansatz 661-65, Ergänzung des Bestandes an Baugeräten, Bauund Werkzeugmaschinen, um 2 Millionen Schilling. Neu eröffnet wurde ein Voranschlagsansatz 661613, Um- und Ausbau von Landeshauptstraßen und Brücken, und hierfür ein Kredit von 20 Millionen
Schilling vorgesehen.
Auf der Einnahmenseite zeigt sich eine Erhöhung um 19,7 Millionen Schilling. Diese Erhöhung
entspricht den größeren Mitteln für Zwecke der Wohnbauförderung gemäß § 4 des
Wohnbauförderungsgesetzes 1954.
Die im Voranschlagsansatz 671-61 ausgewiesenen Ausgaben stellen Beiträge des Landes zu den
Kosten der einzelnen Wasserbauten dar. Die Bereitstellung dieser Beiträge bildet die Voraussetzung,
daß auch der Bund gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz vom 18. Dezember 1947, BGBI. Nr.
34/1948, entsprechende Beiträge leistet. Neben diesen Landes- und Bundesbeiträgen stehen noch
Beiträge der örtlichen Interessenten zur Verfügung. Mit diesen Beiträgen ist im Jahre 1965 die
Durchführung von Bauvorhaben mit einen Gesamtkostenbetrage von rund 25 Millionen Schilling in
Aussicht genommen. Die im Voranschlagsansatz 672161 veranschlagten Beiträge zu den Kosten für
Wildbachverbauungen sind auf Grund des für 1965 von der forsttechnischen Abteilung des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft erstellten Bauprogramms für Wildbach- und
Lawinenverbauung veranschlagt. Die Landesbeiträge stellen rund 15 Prozent der Gesamtkosten der
Bauvorhaben dar.
An Beiträgen zu den Kosten für Wasserversorgungen wurde ein Betrag von 6 Millionen Schilling in
den Voranschlag aufgenommen. Es können damit bei Berücksichtigung der Bundes- und
Interessentenbeiträge Projekte mit einem Gesamtaufwande von 40,2 Millionen Schilling zur
Ausführung gelangen.
Im Voranschlagsansatz 68-78 sind Beiträge für die Kosten von Kanalisierungen in der Höhe von 4
Millionen Schilling veranschlagt. Diese Beiträge ergeben zusammen mit den Bundes- und
Interessentenbeiträgen die Möglichkeit, Projekte mit einer Bausumme von 33,6 Millionen Schilling zu
verwirklichen.
In der Gruppe 6 sind die außerordentlichen Ausgaben in der Vollziehungsstufe I mit 79,800.000
Schilling und die Einnahmen mit 19,000.000 Schilling veranschlagt, in der Vollziehungsstufe II
betragen die Ausgaben 27,7 50.000 Schilling.
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Verhandlungen zur Gruppe 6 einzuleiten.
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Hubinger.
Abg. HUBINGER: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Gruppe 6 einen der
größten Ausgabenposten zur Erhaltung der Straßen, Plätze und Brücken, die die Sorgenkinder
unseres Landes sind. Alle Bürgermeister unseres Heimatlandes bringen immer wieder zum Ausdruck,
daß gerade auf diesem Sektor noch mehr geschehen soll. Sie fordern vor allem die Umwandlung von
Schotterstraßen in solche mit staubfreien Decken; leider sind diesen Forderungen Grenzen gesetzt.
Nun möchte ich die Tätigkeit im Straßenbau im vergangenen Jahr mit einem Ausblick auf das Jahr
1965 schildern. Im Jahre 1964 hatten wir 1418 Baustellen und der aufgewendete Gesamtbetrag für
Autobahnen, Bundesstraßen B, Landeshaupt- und Landesstraßen belief sich auf 1.585,390.000
Schilling. Somit wurden mehr als 676 Millionen Schilling für Autobahnen verbaut; über 481 Millionen
wurden für Bundesstraßen B und 427 Millionen für Landeshaupt- und Landesstraßen aufgewendet.
Gegenüber den Aufwendungen des Vorjahres bedeutet das eine Steigerung von rund 25 Prozent.
Darf ich mich nun mit den einzelnen Kategorien beschäftigen. Für die Bundesstraßen, die eine Länge
von 3054 Kilometer haben, stand im Vorjahr ein Erhaltungskredit in der Höhe von 92 Millionen
Schilling zur Verfügung. Es wurde auf 77 Baulosen gearbeitet. Die Regenerierung von überalterten
Belägen erfolgte auf einer Länge von 41 Kilometern. Besonderer Wert wurde auf die Linienführung
und die Höhenlage gelegt, was zu einer Verminderung der Unfallshäufigkeit in den kommenden
Jahren beitragen wird.
193 Kilometer Bundesstraßen erhielten im Jahre 1964 neue Beläge, wovon 90 Kilometer den heutigen
Verkehrsanforderungen angepaßt wurden. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß durch die
Linienführung und die entsprechende Höhenlage versucht wird, die Zahl der Unfälle herabzumildern.
Es ist bestimmt auch sehr interessant zu wissen, daß im vergangenen Jahr allein auf den
Bundesstraßen jeweils 13.000 bis 16.000 Unfälle zu verzeichnen waren. Diese Unfallsmeldungen
bilden die Grundlage für die Ermittlung der Unfallsschwerpunkte und die Feststellung der
wahrscheinlichen Unfallshäufungen, was bei der künftigen Planung und beim künftigen Ausbau in
Erwägung gezogen wind.
Über Wunsch des Transportkomitees der Wirtschaftskommission für Europa wird schon in der
nächsten Zeit in Österreich an über 300 Zählpunkten eine umfassende Verkehrszählung in 17 Tagesund vier Nachtzählungen durchgeführt. Die Verkehrzählung soll uns einen Überblick über den
Verkehrsfluß und über die Verteilung des Verkehrs geben und ebenso wichtige Hinweise auf die
notwendige Schwerpunktbildung beim Ausbau der Straßen in unserem Land. Wir stehen am Ende des
Winters. In diesen Tagen macht den Autofahrern die Eisglätte Sorgen. Daher will ich mich auch kurz
der Tätigkeit des Winterdienstes widmen.
Auf den Bundesstraßen wurden im vergangenen Jahr für den Winterdienst an 22,8 Millionen Schilling
ausgegeben; für die Landesstraßen war der Betrag nicht viel geringer. Zur Illustration möchte ich
anführen, daß allein auf den Bundesstraßen Niederösterreichs 56.730 Kubikmeter Streusand
verbraucht wurden. Wenn wir draußen die Bautrupps sehen, die Firmen, die auf unseren Straßen
arbeiten, dann halten wir das für selbstverständlich. Gerade hier gibt es aber viel Vorarbeit, die wir und
auch der Verkehrsteilnehmer nicht sehen. Ich möchte da auf die Arbeit hinweisen, die hier in diesem
Hause - besonders oben im 4. Stock - abgewickelt werden muß. Nicht nur der Straßenbau an sich,
sondern auch ein riesiger Schriftverkehr stellt hier große Anforderungen an das Personal.
Ich möchte einen kleinen überblick geben: Im vergangenen Jahr waren allein an Einlauf und an
erledigten Stücken 17.000 Geschäftsstücke zu bewältigen. Ein umfangreicher Bau, auf den ich noch
hinweisen werde, erforderte allein eine Abwicklung von 12.000 Rechnungen. Grundeinlöseakten
mußten bearbeitet werden. Mit dem Ausbau unserer Straßen steigert sich auch die Zahl der
notwendigen Verhandlungen. So wurden im Jahre 1963 385 Verhandlungen über Grundablösen
geführt, im Jahre 1964 waren es bereits 550 Verhandlungen mit über 2000 Grundeigentümern, die
abgewickelt werden mußten.
Bei den Bundesstraßen wurde für Korrektionen eine Fläche von 120 Hektar benötigt, wobei über 4000
Parzellen betroffen sind. Die Ablöseverhandlungen wunden mit einer Entschädigungssumme von 18
Millionen Schilling abgeschlossen.
Die Straßenverkehrsordnung 1960 hat unserer Straßenvenwaltung zusätzliche Aufgaben gestellt.
Viele Verkehrszeichen mussten abgeändert werden. Bis zum 31. Dezember 1964 mußten auf Grund
der neuen gesetzlichen Bestimmungen mehr als 5000 Verkehrszeichen aller Arten in Auftrag gegeben
und aufgestellt werden, was zusätzlich eine Gesamtkostensumme von 2 Millionen Schilling erforderte.
Aber es ist nicht nur dem Ausbau unserer Straßen und den Arbeiten auf den Baustellen draußen
Augenmerk zuzuwenden, sondern es muß auch die Planung, besonders wenn es sich um
Bundesstraßen handelt, sorgfältig durchgeführt werden. Um Verzögerungen zu verhindern, sollen in
Zukunft Projekte, die einen Vollausbau vorsehen, schon zwei Jahre vor Beginn der Bauarbeiten in
Angriff genommen werden.
Für den Vollausbau von Bundesstraßen stand ein Kredit in der Höhe von rund 143 Millionen Schilling
zur Verfügung. Mit diesem Betrag wurden die Arbeiten an 37 Baulosen weitergeführt, 19
Neubaubaulose wurden in Angriff genommen.
Wenn wir jene Baustellen besichtigen, auf denen ein Volllausbau durchgeführt wird, dann können wir
gewaltige Erd- und Materialbewegungen feststellen. Ich möchte auch hiezu einige Zahlen anführen:
Auf einer Baustelle machten die Endbewegungen 580.000 Kubikmeter laus, die Felsabtragungen
155.000 Kubikmeter, das Beton- und Mauerwerk mehr als 14.000 Kubikmeter, die
Frostschutzunterlagen 342.000 Kubikmeter. Diese Zahlen mögen Ihnen das Ausmaß solcher Arbeiten
vor Augen führen.
Im Jahre 1964 wurden auf den Bundesstraßen insgesamt 52,3 Kilometer Schwarzdecken
fertiggestellt, außerdem wurden 33,4 Kilometer bituminöse Tragschichten aufgetragen. Von den
Bundesstraßen, die noch eine Schotterdecke haben, wurden abermals einige Kilometer staubfrei
gemacht. Stellt man die fertiggestellten Baulose, die eine Länge von 52,3 Kilometer Ausweisen, den
aufgewendeten Budgetmitteln gegenüber, dann ergibt sich im Durchschnitt ein Kilometersatz von 2,6
Millionen Schilling. Wir können uns also ausmalen, welch ein Betrag notwendig sein wird, um den
Vollausbau aller Bundesstraßen, die eine entsprechende Verkehrsdichte aufweisen, durchzuführen.
Gestatten Sie mir aber auch einen Vergleich, der sich auf die Belastung des Personals bezieht. Bei
gleich bleibendem Personalstand entfielen im Durchschnitt auf einen Bauleiter 4,7 Baulose, während
im vorhergehenden Jahre nur 3,5 Baulose auf einen Bauleiter kamen. Das bedeutet, daß das
Personal noch mehr beansprucht und noch stärker ausgelastet wurde als bisher. Zusammenfassend
möchte ich feststellen: Im Jahre 1964 wurden insgesamt 481 Millionen Schilling verbaut. Rechnen wir
diesen Betrag auf die Gesamtlänge der Bundesstraßen in unserem Bundesland um, dann kommen wir
auf 157.000 Schilling je Kilometer. Wenn wir diesbezügliche Vergleiche mit anderen Bundesländern
anstellen, dann sehen wir, wie weit Niederösterreich zurückgeblieben ist.
Die aus Strafgeldern stammenden Einnahmen dienten der Aufstockung des Betrages, der für den
Ausbau unserer Bundesstraßen verwendet wird. Sicherlich hat kein Autofahrer Freude, wem
Gendarmerie- oder Polizeiorgane, die mit Signalstäben oder mit Rotlicht ausgerüstet sind, am
Straßenrand auftauchen und eine Geldstrafe verhängen. Aber jeder Verkehrsünder muß für seine
Übertretungen einstehen. So kamen im Jahre 1964 7,3 Millionen Schilling Strafgelder herein, welche
selbstverständlich für den Ausbau der Bundesstraßen verwendet wunden.
Vergleichen wir nun die verbaute Summe des Jahres 1963 mit der vom Jahre 1964. Im Jahre 1963
stand eine Kreditsumme von 146 Millionen Schilling zur Verfügung. Es ergab sich also eine
Steigerung von 21 Prozent. Laut Ausbaustatistik waren von dem niederösterreichischen
Bundesstraßennetz mit Ende das Jahres 1963 700 Kilometer, das heißt 22,9 Prozent, ausgebaut; voll
ausgebaut waren 505 Kilometer, das sind 16,5 Prozent. Die nicht staubfreien Bundesstraßen – leider
Gottes haben wir noch welche - wurden mit Ende des Jahres von 221 Kilometer auf 159 Kilometer
heruntergedrückt, was einen Prozentsatz von 5,2 Prozent ausmacht.
Nun einige Vergleichszahlen bei den Belägen. 883 Kilometer, das sind 28,9 Prozent, weisen
mittelschweren Belag, 1292 Kilometer oder 42,3 Prozent leichte Beläge und 658 Kilometer, 21,6
Prozent, schweren Belag auf. Dazu kommen, wie bereits erwähnt, noch Schotterfahrbahnen von 159
Kilometer, das sind 5,2 Prozent. Wie liegt nun das Schwerpunktprogramm auf Bundesstraßen mit
schwerer Verkehrbelastung, insbesondere auf den Ausfallsstraßen aus der Bundeshauptstadt oder
den Verbindungsstraßen zu größeren Industriezentren? Das Staub Freimachungsprogramm wird in
den unterentwickelten Gebieten weiterhin forciert. Betrachten wir nun die Anzahl der Kraftfahrzeuge,
die mit Stichtag 31. Dezember 1964 über unsere Bundes- und Landesstraßen rollen. 1961 waren
246.490 Kraftfahrzeuge polizeilich gemeldet; diese Zahl hatte sich im Jahre 1964 bereits auf 302.668 ohne Mopeds - erhöht. Wir können daraus die Belastung und Beanspruchung, denen unsere Straßen
ausgesetzt sind, ermessen. Eis benützen aber nicht nur die niederösterreichischen Fahrzeuge unsere
Straßen; mindestens ebenso viele kommen aus Wien, dem wirtschaftlichen Zentrum im Herzen
Niederösterreichs. Es benützen fast 300.000 Wiener Fahrzeuge unsere Straßen, nutzen sie ab, und
wir müssen die Mittel aufbringen, um sie instand zu setzen und verkehrsgerecht herzurichten. Also
rund 600.000 Fahrzeuge rollen über unsere Straßen. Man kann daraus ermessen, welche riesige
Summe das Land Niederösterreich aufwenden muß, um den Verkehr auf guten Straßen
aufrechtzuerhalten.
Nun aber zum zweiten Teil, der uns noch näher am Herzen liegt, und das sind die Landesstraßen.
Dafür stand ein Gesamtbetrag von 220,760.000 Schilling zur Verfügung. Für die eigentliche Erhaltung
und Instandsetzung der im Lande Niederösterreich liegenden Landesstraßen, die wieder in zwei
Kategorien unterteilt sind, und zwar auf 3270 Kilometer Landeshauptstraßen und 7345 Kilometer
Landesstraßen, standen im vergangenen Jahr, wenn man alle Auslagen, Personalkosten usw.
berücksichtigt, ungefähr 58 Millionen Schilling zur Verfügung. Dies waren um 9 Millionen Schilling
mehr als im Jahr 1963. Nun wird so mancher sagen, diese Ziffern stimmen nicht, denn es wunde mehr
verbaut. Das ist richtig, denn 220 Millionen Schilling waren Mittel des außerordentlichen
Voranschlages, Nachtragskredite hatten wir 130 Millionen Schilling und auch die Gemeinden- und
Interessentenbeiträge machten einen Betrag von 55,600.000 Schilling aus. Die Baumaschinen, die
angekauft werden mussten zur Eigenregiearbeit, und die Arbeitsleistungen auf den Gemeindestraßen
machen, wie ich eingangs erwähnt habe, einen Betrag von 427 Millionen Schilling aus. Die
Gemeinden allein hatten zur Staubfreimachung der Straßen einen Betrag von 36,200.000 Schilling
aufgebracht. Jede Gemeinde ist daran interessiert, den Ausbau der Verbindungswege von Ort zu Ort
zu forcieren, und diese Beiträge ermöglichen es dem Land, den Ausbau durch die Straßenwärter, die
in Gruppen zusammengefaßt sind, voranzutreiben. Mit Firmen allein wäre es nicht möglich, so viele
Kilometer zu bewerkstelligen. Für das Jahr 1965 liegt bei der Straßenverwaltung ein ganzes Paket
Wünsche nach neuen Bauvorhaben auf. Sie machen den Betrag von 400 Millionen Schilling aus. Es
kann sich nun jeder denken, daß all diese Wünsche nicht erfüllt werden können.
Wir haben neben den Landesstraßen noch Straßen auszubauen, die in eine andere Kategorie fallen.
Für Gemeindestraßen wurden zur Staubfreimachung Beiträge von 2 Millionen Schilling gewährt. Für
ländliche Zufahrtsstraßen und Konkurrenzstraßen wurde ein Betrag von 15 Millionen Schilling
bereitgestellt. Wenn wir auf 1964 zurückblicken, so können wir mit Stolz sagen, daß es gelungen ist,
508 Kilometer Landeshaupt- und Landesstraßen - und zwar 105 Kilometer durch Firmenarbeiten und
403 Kilometer in Eigenregie mit unseren Straßenwärtern -staubfrei zu machen. Das sind 111
Kilometer mehr als im Jahre 1963. Es wäre wünschenswert, wenn diese Tendenz anhalten könnte.
Die Gesamtstrecke der staubfreien Landeshaupt- und Landesstraßen, die bisher 4141 Kilometer
betrug und im vergangenen Jahr um 508 Kilometer verlängert wurde, beträgt 46419 Kilometer.
Schatterstraßen haben wir noch 6494 Kilometer. Das heißt, 43 Prozent unseres Landesstraßennetzes
sind staubfrei; das Land ist also noch auf Jahre hinaus mit Arbeit eingedeckt.
Nun kommen wir zur Forderung, über die so viele unserer Kollegen immer wieder sprechen: Soll halt
der Bund noch mehr Straßen übernehmen. Im Jahre 1959 hat der Bund einen Teil unserer
Landesstraßen in seine Obhut genommen, aber - das sei in diesem Hause betont - nicht anteilmäßig,
was natürlich eine Benachteiligung unseres Bundeslandes bedeutet. Hier muß ein anderer Weg
beschritten werden, um gerechter vorzugehen und dem Lande Niederösterreich jene Summen
einzuräumen, die ihm auf Grund der Länge seiner Straßen zustehen.
Wie sieht es nun im Jahre 1965 aus? Herr Präsident Wehrl hat bereits in der Generaldebatte erwähnt,
daß im heurigen Jahr weniger Mittel für den Straßenbau vorhanden sind, und zwar um über 40
Millionen Schilling. Es wurde in dieser Debatte schon so viel vom Nachtragbudget gesprochen, das
derzeit noch nicht spruchreif ist. Wenn ich die Mittel, die uns im Vorjahr zur Verfügung gestanden sind,
mit den Summen vergleiche, die für das Jahr 1965 beschlossen werden, dann müssen wir feststellen,
daß uns ein Betrag von 52,5 Millionen Schilling fehlt. Rechnen wir noch die zehnprozentige Teuerung
auf dem Bausektor dazu, dann erhöht sich diese Summe entsprechend. Alle Abgeordneten werden
sicher von dem Wunsch beseelt sein, mit einem Nachtragsbudget die nötigen Summen zu
beschließen und sie unserem Landeshauptmann zur Verfügung zu stellen, damit wir mindestens im
Tempo des Vorjahres am Straßenbausektor vorwärts kommen können. Bei einem Vergleich mit den
anderen Bundesländern müssen wir feststellen daß uns in Niederösterreich, das 10.635 Kilometer
Landesstraßen zu 'betreuen hat, pro Kilometer nur 28.200 Schilling zur Verfügung standen. Unsere
Straßenlänge macht im Vergleich zu den Ländern Salzburg, Oberösterreich, Steiermark oder
Vorarlberg perzentuell das Zwei- bis Fünf- und Sechsfache aus, da die Straßenkilometer dieser
Bundesländer verschwindend klein sind gegenüber dem niederösterreichischen Straßennetz.
Zum Kapitel Straßenbau gehört natürlich auch der Brückenbau. Ich will ihnen kurz darüber einige
Zahlen mitteilen. Für Autobahnbrücken wurden im vergangenen Jahr in Niederösterreich Kredite in der
Höhe von 167 Millionen Schilling bereitgestellt. Damit wurden 20 Brücken der Südautobahn und 36
Brücken der Westautobahn vollendet. Bis Ende 1964 sind auf niederösterreichischem Gebiet
insgesamt 339 Autobahnbrücken mit einer Gesamtlänge von 19.500 Laufmetern fertig gestellt worden
- immerhin eine ansehnliche Zahl. Für Bundesstraßenbrücken –Neu und Umbauten - stand ein Kredit
in der Höhe von 46,8 Millionen Schilling zur Verfügung; das waren um 7 Millionen Schilling mehr a h
im Jahre 1963. Mit diesen Beträgen wurde der Neu- beziehungsweise Umbau von 51 Brücken
abgeschlossen, 45 Brücken befanden sich Ende 1964 noch im Bau, so daß insgesamt 96 Brücken im
Berichtsjahr zu betreuen waren. Wie sieht es nun mit den Landsstraßenbrücken aus? Niederösterreich
stand für den Neu- und Umbau von Landesstraßenbrücken ein Betrag von 16 Millionen Schilling zur
Verfügung. Damit wurden 46 Blauwerke abgeschlossen, und zwar 36 Massivbrücken, 9
Langzeitprovisorien und eine Behelfsbrücke. An weiteren 22 Brücken wird auch heuer noch
gearbeitet, so daß insgesamt 68 Landeisstraßenbrücken zu betreuen waren. Im heurigen Jahr sind 34
Brückenneubauten mit einem Betrag von zirka 8 Millionen Schilling vorgesehen. Die Restzahlungsund Weiterführungskasten werden sich auf 10 Millionen Schilling belaufen. Im Zuge der
Landeshauptstraßen liegen 1222 Brücken.
Zusammenfassend möchte ich mitteilen, daß 1964 an Brücken auf den Autobahnen 167 Millionen
Schilling, auf den Bundesstraßen 47 Millionen Schilling und auf den Landesstraßen 16 Millionen
Schilling, also insgesamt 230 Millionen Schilling verbaut wurden. Durch Neu- und Umbau wurden 56
Autobahnbrücken, 51 Bundesstraßen- und 46 Landesstraßenbrücken fertiggestellt.
Ich glaube, damit eine Übersicht über den Ausbau der Straßen und Brücken im Lande
Niederösterreich gegeben zu haben. Ich möchte von dieser Stelle aus allen – den Referatsleitern
sowie den Beamten bis zum letzten Straßenwärter -, die mitgeholfen haben, die Verkehrs- und
Wirtschaftsadern unseres Landes der Zeit entsprechend zu betreuen, den Dank aussprechen. Ein
besonderer Dank gilt unserem hochgeschätzten Herrn Landeshauptmann, dem die Straßen
unterstehen. Er möge auch im Jahre 1965 mitwirken, das Netz unserer Straßen dem Verkehr
entsprechend zu gestalten, zum Wohle unseres Landes Niederösterreich. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Marsch.
Abg. MARSCH: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Gruppe 6 ist gleich der erste
Ansatz die Raumordnung und Landesplanung. Dieser Betrag - der Herr Berichterstatter hat ihn
erwähnt - hat sich auf das Sechsfache, nämlich auf 3 Millionen Schilling, gegenüber dem letzten
Voranschlag erhöht. An und für sich eine relative und absolute Erhöhung, aber wenn man sich die
Aufgaben überlegt, keineswegs zu hoch.
Die Ordnung des Raumes ist ja Aufgabe der Gemeinde, soweit nicht die Zuständigkeit dafür dem
Bund oder dem Land gegeben ist. Ich möchte betonen, daß die Gemeinde auf diesem Gebiet
autonom ist; und die Wahrung der Gemeindeautonomie findet unsere uneingeschränkte Zustimmung.
Aber ein Teil dieser Raumordnung wird derzeit in unserem Bundesland auch durch die
Niederösterreichische Bauordnung geregelt, und zwar durch Gemeinderatsbeschlüsse über die
Aufstellung von Regulierungsplänen, also die so genannte örtliche Raumplanung. Diese
Regulierungspläne können bestimmen, welche Gebiete der Verbauung zuzuführen sind und welche
Gebiete für einen anderen Zweck, also zum Beispiel für eine andere Nutzung, vorgesehen sind. Ich
denke an die Errichtung einer Fabrik, einer Produktionsstätte, aber auch an eine landwirtschaftliche
Bebauung. Es geht hierbei aber auch um andere Probleme, wie zum Beispiel um Fragen der
Wasserwirtschaft - hier haben wir auch eine gesetzliche Regelung im Wasserschutzgesetz -, um den
Flächenbedarf für den Verkehr, also die Straßen, um die Schienenwege für die Eisenbahnen und nicht
zuletzt auch um die Abwässerfrage, die in manchen Gemeinden eine immer größere Rolle spielt.
Hierbei werden aber vielfach auch die Interessen benachbarter Gemeinden, die Interessen des
Landes und in einzelnen Fällen auch die Interessen des Bundes berührt. Aus diesem Grunde werden
die Gemeinden auch seitens des Landes bei der Aufstellung der Flächenwidmungspläne beraten,
soweit sie solche Pläne erstellen. Aber es gilt, auch sonstige übergeordnete und überörtliche
Interessen wahrzunehmen, diese zu koordinieren und die notwendige Interessensabwägung
durchzuführen, damit die Zweckmäßigste örtliche Raumplanung auch erreicht wird.
Die gesetzliche Grundlage für diese örtliche und zusammenfassende Vorsorge, soweit sie in den
selbständigen Wirkungsbereich des Landes gehört, fehlt aber bei uns in Niederösterreich. Der Entwurf
eines Landesraumplanungsgesetzes ist wohl schon 1962 durch den zuständigen Referenten der
niederösterreichischen Landesregierung, Herrn Landeshauptmannstellvertreter Doktor Tschadek,
eingebracht worden, wurde aber leider noch immer nicht beschlossen. Er wurde am 28. November
1962 dem Bau- und Verfassungsausschuß zur Beratung zugewiesen. Es gab nämlich zunächst einige
Unklarheiten darüber, welche Interessen auf dem Sektor der Raumplanung der landesgesetzlichen
Regelung unterworfen werden sollen. Man sagte, die Bestimmungen seien zu allgemein, sie
widersprächen der Bundesverfassung, die Grenzen der Raumordnenden Tätigkeit des Landes
verlangten eine Konkretisierung der zu regelnden Interessen –so hat man sich ausgedrückt -, und in
diesem Sinne wurde dann später die Landesregierung aufgefordert, hierzu im einzelnen ihre
Stellungnahme bekannt zugeben, und zwar dem gemeinsamen Bau- und Verfassungsausschuß. Das
war eineinhalb Jahre später, und zwar am 14. Mai 1964. Man hat damals sogar, weil man die
Angelegenheit für sehr dringend erachtet hat, eine Frist gestellt und gesagt: Binnen drei Wochen
möge die Landesregierung hierzu eine Stellungnahme abgeben. Deshalb hat auch Herr
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek diese Stellungnahme in der Landesnegierung
eingebracht. Die Landesregierung hat sich dann am 30. Juni 1964 nochmals damit beschäftigt. Die
Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf wurden eigentlich beseitigt. Aber in einem Punkt konnte
zwischen dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek und dem damaligen
Finanzreferenten leider keine Einigung erzielt werden, und zwar darüber, ob zunächst das Gebiet der
örtlichen Raumplanung im Rahmen der Bauordnung neu zu regeln sei oder das
Landesraumplanungsgesetz zur Beschlußfassung gebracht werden solle.
Hohes Haus! Es ist eine Frage rein fachlicher Zweckmäßigkeit - wenn ich mich so ausdrücken darf -,
ob der Flächenwidmungsplan in die Bauordnung gehört oder nicht.
Tatsache ist, daß die örtliche Raumplanung von den Gemeinden autonom zu vollziehen ist. Daran soll
nicht gerüttelt werden.
Ein so genannter Beamtenentwurf für die Bauordnung liegt vor; wir haben in den Zeitungen darüber
gelesen. Den Abgeordneten dieses Hohen Hauses wunde dieser Entwurf noch nicht zur Kenntnis
gebracht, sie kennen ihn daher noch nicht. Wenn man die Meinungsverschiedenheiten auf diesen
einen Punkt einengt, dann kann man feststellen, daß es sich im wesentlichen um eine Frage der
Priorität der Erledigung, nämlich darum handelt, ob zuerst die sehr wichtige, allerdings sehr
umfangreiche niederösterreichische Bauordnung oder die Raumplanung, also jener Gesetzentwurf,
der nur ein Dutzend Paragraphen hat, beraten und beschlossen werden soll.
Dem Beschluß des gemeinsamen Bau- und Verfassungsausschußes vom 14. Mai vorigen Jahres
konnte die Landesregierung daher nicht entsprechen. Die Landesregierung hat also keine
Stellungnahme an den gemeinsamen Ausschuß abgegeben. Wir verlieren auf diesem Gebiet kostbare
Zeit! J e länger dieser Zustand andauert, desto schwieriger wird es in Zukunft sein, eine überörtliche
Raumplanung durchzuführen.
Es bleibt nämlich die Frage offen, wie die schon bestehenden örtlichen Flächenwidmungen den
überörtlichen Interessen angepasst werden sollen. Wir sind nämlich der Meinung, daß an
bestehenden Flächenwidmungsplänen nicht mehr gerüttelt werden kann. Der neue
Landesfinanzreferent müßte daher auf Grund der bevorstehenden Situation die Stellungnahme der
Österreichischen Volkpartei einer neuerlichen Prüfung unterziehen.
Hohes Haus! Was sieht dieser Entwurf eines Landesraumplanungsgesetzes vor? Bei der
Raumplanung geht es darum, für die bestmögliche Nutzung des Raumes auf Grund seiner
natürlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten sowie unter Bedachtnahme auf die
Bedürfnisse der Bevölkerung zu sorgen. Es heißt hier, daß die erforderliche Ordnung das Raumes
vorbereitet werden soll, wobei die optimalen Nutzungsmöglichkeiten nicht durch einander
widersprechende Nutzungen - also zum Beispiel: Industrie und Fremdenverkehr, Industrie und
Wohnen - beeinträchtigt werden dürfen.
Ein Raumordnungsprogramm wird daher einerseits konkrete Bestimmungen, anderseits aber
Empfehlungen enthalten müssen. Zu diesen Bestimmungen gehören auch die Normen über das
übergemeindliche Verkehrsnetz, also Kompetenzen, die teils dem Land, teils dem Bund zustehen.
Dazu gehören aber auch die energie- und wasserwirtschaftlichen Planungen. Dazu zählen auch die
Erhaltung und Förderung der Funktionen, die die Wohngemeinden, Industriegemeinden,
Agrargemeinden oder Fremdenverkehrsgemeinden haben. Dazu zählt aber auch die Förderung der
zentralörtlichen Bedeutung als „Hauptdorf". Man erwartet, daß das Institut für Raumplanung, welches
im Auftrage der niederösterreichischen Landesregierung eine Untersuchung durchführt, diesen Begriff
des ,,Hauptdorfes" in einem wahrscheinlich bald erscheinenden Bericht klären wird.
Zweck der Raumplanung ist auch die Sicherung der Flächen für verschiedene Nutzungen. Die
Sicherung des Bodens für die Landwirtschaft kann im Interesse der Allgemeinheit nicht allein der
Gemeindeautonomie beziehungsweise den örtlich oft sehr gebundenen Interessen überlassen
bleiben, insbesondere, wenn man bedenkt, daß der Verlust an landwirtschaftlichen Flächen in
Österreich und auch in Niederösterreich sehr groß ist und nicht zuletzt auch zu dem uns bekannten
Rückgang der landwirtschaftlichen Bevölkerung geführt hat. Das sind also die Bestimmungen.
Zu den Empfehlungen, die die Landesplanung beinhalten soll und die an Interessensvertretungen,
Vereine oder die Bevölkerung über Maßnahmen und Planung gegeben werden, die räumliche
Ordnung zu verbessern und damit den optimalen Nutzungsmöglichkeiten näherzukommen, gehören
Kreditgewährung, Vorschläge über agrarstrukturelle Maßnahmen, Landschaftsschutz usw. Ich habe
vor mir einen Artikel aus der ,,Agrarischen Rundschau", Mitte 1964, und hier schreibt ein Beamter der
nö. Landesregierung, Dipl.-Arch. Wilhelm Körner, folgendes: ,,Raumplanung ist die 'durchdachte
Vorbereitung einer dem Allgemeinwohl dienenden geordneten Nutzung des Lebensraumes unter
Bedachtnahme auf die natürlichen wirtschaftlichen und sonstigen gesellschaftlichen Gegebenheiten
und Bedürfnisse der Bevölkerung des Landes. Raumordnung ist das Ergebnis der durchdachten
Vorbereitung, die Vorstellung von der Ordnung, Entwicklung und Entfaltung der Bevölkerung des
Landes." Mit der Raumplanung - und das sei hiermit gesagt - befaßt sich also auch die
Raumplanungsstelle der Landesregierung, vor allem aber in sehr verdienstvoller Weise das
Österreichische Institut für Raumplanung. Daher sollte sich gerade mit den Ergebnissen dieser
Untersuchung auch der Landesentwicklungsverein befassen; und wir müssen wieder feststellen - es
ist dies an dieser Stelle im Rahmen von Budgetberatungen schon des Öfteren von unserer Seite
geschehen -, daß die Tätigkeit dieses Landesentwicklungsvereines, wenn ich mich ganz bescheiden
ausdrücke, leider sehr mäßig ist. Es sind darin alle wichtigen Stellen, wie Kammern usw., vertreten,
man verspürt aber hier zu stank die unbegründete Unlust, etwas zu tun. Zu tun gäbe es viel, zum
Beispiel die Frage der regionalen Beschäftigungsentwicklung, der Untersuchung über die
Industriestandorteignungen, der Erstellung eines Industrieentwicklungsprogrammes für
Niederösterreich, das Problem der Abgrenzung der Entwicklungsgebiete. Es muß uns klar sein, wir
können hier in all diesen Fragen natürlich nicht dirigieren, aber wir können stark beeinflussen, wenn
wir dem Wunsch des gesamten Landes Niederösterreich Ausdruck geben. Ich möchte auch hier
erwähnen, dass wir schon einiges geleistet haben, so zum Beispiel die Landeshaftung, den
Betriebsinvestitionsfonds, und wir sind nicht unbescheiden und geben der Wahrheit die Ehre, wenn wir
sagen, mit der Einführung der Landeshaftung und der Schaffung des Betriebsinvestitionsfonds hat
Niederösterreich eine lang gestellte Forderung der Sozialisten erfüllt. Wir sind stolz darauf, wissen
aber auch, daß dies nur mit Ihrer Zustimmung möglich war.
Hohes Haus, wenn wir das Raumplanungsgesetz beschließen werden, und ich hoffe, dass das bald
möglich sein wird, tun wir das nicht als erstes Bundesland. Salzburg und Kärnten sind Unis hier
voraus, beide Bundesländer haben bereits eine gesetzliche Grundlage für das Verfahren, und zwar
vom Örtlichen Flächenwidmungsplan bis zum Landesentwicklungsprogramm. Wir brauchen diese
Raumplanung zur Schaffung und Erhaltung eines gesunden Lebensraumes, nicht zuletzt, wenn wir
die Bevölkerungsentwicklung zwischen 1951 und 1961 in Niederösterreich betrachten. Auch das ist in
einer Untersuchung des Institutes für Raumplanung geschehen, und hier heißt es, daß die
Bevölkerungsentwicklung in diesen zehn Jahren mit aller Deutlichkeit auf die umfangreichen Probleme
der Landesentwicklung hinweist. Eine Abwanderung aus weiten Landesteilen zeigt schwerwiegende
Strukturschwächen, und nur mit Hilfe einer planmäßigen Regionalpolitik kann es gelingen, die
notwendigen strukturellen Umstellungen und damit eine günstigere Bevölkerungsentwicklung
herbeizuführen. Das ist der Ausblick aus dem Bericht des Instituts für Raumplanung; und es heißt
dann: ,,Die von berufener Seite bereits eingeleitete Erstellung eines Entwicklungsplanes und eine
intensive Beobachtung der weiteren Entwicklung in Niederösterreich müßte deshalb in den
Vordergrund des öffentlichen Interesses gestellt werden." Die Erfüllung dieser Aufgaben steht im
Übrigen im Einklang mit den Absichten, die Herr Landeshauptmann Ing. Figl und Herr
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek mehrfach ausgesprochen haben. Es muß daher die
Entwicklungspolitik gerade in wirtschaftlich zurückgebliebenen Räumen besonders gefördert und auch
zunächst einmal durchgeführt werden; es geht hier ja auch um die Frage der Gemeindegrößen, die wir
in die Entwicklungspolitik mit einbeziehen müssen. Schon im Rahmen der Budgetdebatte wurde
darauf hingewiesen, daß wir in Niederösterreich zwei Fünftel der Gemeinden Österreichs und 60
Prozent aller Kleingemeinden unter 500 Einwohnern haben. Wenn Sie mit anderen Bundesländern
vergleichen, müssen Sie feststellen, daß wir an erster Stelle stehen, im Burgenland und in der
Steiermark ist die Situation zum Teil ähnlich. Wir haben allein im Verwaltungsbezirk Horn - so sagt das
Institut für Raumplanung auf Grund unserer Aufforderung - 91 Prozent der Gemeinden unter 500
Einwohnern. In Waidhofen an der Thaya sind es 87 Prozent, in Gmünd 81 Prozent, in Hollabrunn 77
Prozent, in Krems 75 Prozent, in Korneuburg 74 Prozent und in Zwettl 72 Prozent, um nur die
Verwaltungsbezirke zu erwähnen, wo das Problem der Häufung der Kleingemeinden am größten ist.
Daher warten wir mit Interesse auf die Untersuchung bezüglich der Hauptdörfer Niederösterreichs, die
Grundlagen des räumlichen und funktionellen Gefüges. Im Übrigen wird diese Untersuchung dem
Lande – dafür sind ja auch die Beträge vorgesehen – einige Hunderttausend Schilling kosten. Es ist
aber notwendig, daß man sich an die Untersuchungsergebnisse hält und die entsprechenden
Konsequenzen zieht. Zugleich erwarten wir mit dem Ergebnis dieser Untersuchung für die
Gemeindezusammenlegungen manche wichtige Hinweise. Ich glaube, daß diese Hinweise nicht
immer mit den Vorschlägen der Bezirkshauptmannschaften übereinstimmen werden. Das wird uns
aber nicht wundern, weil wir, ich denke hier beispielsweise an den Bezirk St. Pölten, leider die
Erfahrung machen mußten, daß bei so manchem Vorschlag die Objektivität fehlte. Wir haben in der
Budgetdebatte dieses Hauses schon gehört, daß die Gemeindezusammenlegung freiwillig erfolgen
soll. Wir sind damit vollkommen einverstanden. Ich komme damit zum Schluß und will noch einen
bescheidenen Resolutionsantrag stellen (liest):
Resolutionsantrag des Abg. Marsch zur Gruppe 6 des ordentlichen Voranschlages des Landes
Niederösterreich für das Jahr 1965.
Die Landesregierung wird aufgefordert, in Entsprechung des Beschlusses des gemeinsamen
Bauausschusses und Verfassungsausschusses vom 14. Mai 1964, diesen Ausschüssen ehestens im
Einzelnen bekanntzugeben, welche Interessen der Raumplanung nach sachlichen Gesichtspunkten
zuzuordnen wären.
Vielleicht bringen wir damit das Rad der Beratungen über diese Frage, die wir ja leider unterbrechen
mußten, wieder in Bewegung.
Hohes Haus! Die neu gewählten Gemeinderäte werden sich neue Aufgaben stellen. Sie werden sich
insbesondere mit der Raumplanung befassen. Mit der Flächenwidmung geben wir den Gemeinden die
Grundlage dafür, ihre Raumplanungen so abzustimmen, daß sie sich nicht überschneiden. Das liegt
auch im Dienste der freien Entfaltung der Persönlichkeiten in den Gemeinschaften in unserem
Heimatland Niederösterreich. (Beifall links.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Landeshauptmannstellvertreter Doktor Tschadek.
LANDESHAUPTHANNSTELLVERTRETER Dr. TSCHADEK: Hoher Landtag! Der Herr Abg. Marsch
hat das Problem der Raumplanung in den Mittelpunkt seiner Ausführungen gestellt. Ich fühle mich
aber doch verpflichtet, dazu einige Bemerkungen zu machen, weil ich mich seit Jahren, wenn auch
vergeblich, bemüht habe, ein Raumplanungsgesetz für Niederösterreich durchzusetzen.
Hohes Haus! Ich kenne die grundsätzlichen Bedenken, die gegen ein solches Gesetz gerade von
Seiten der Rechten dieses Hauses bestehen, Bedenken, für die ich gewiß Verständnis habe. Man
befürchtet einen ungesunden Dirigismus und eine Einschränkung der Gemeindeautonomie. Das war
vielleicht maßgeblich dafür, daß die Verhandlungen über die Raumplanung immer wieder ins Stocken
geraten sind. Hoher Landtag! Ich bin aber der Meinung, daß wir über diese Bedenken hinwegkommen
müssen, wenn wir zu einem aktiven Ausbau unseres Landes gelangen sollen. Wir sind im Begriff, eine
neue Bauordnung zu schaffen. Der Entwurf ist auf Beamtenebene fertig gestellt und wird jetzt
versendet werden, und ich nehme an, daß der Landtag wahrscheinlich in einem Unterausschuß in
einer sehr gründlichen Beratung zu dieser Bauordnung, die ein umfassendes, großes Gesetzeswerk
darstellt, Stellung nehmen wird. Wenn man uns vorgeworfen hat, daß wir schon für den Entwurf einer
Bauordnung sehr lange gebraucht haben, so möchte ich dazu feststellen, daß es gerade in der
heutigen Zeit nicht leicht ist, eine neue Bauordnung zu erstellen, denn auch auf dem Gebiete der
Bauwirtschaft überschlagen sich geradezu die technischen Errungenschaften und eine Bauordnung
muß nabürlich auf sehr viele Entwicklungsmöglichkeiten Rücksicht nehmen. Erst dann, wenn man
diese richtig abschätzen kann, kann man sie so einbauen, daß die Bauordnung zweckmäßig ist.
Die Bauordnungen - auch die künftigen -sehen einen Flächenwidmungsplan der Gemeinden vor. Es
soll also durch die Gemeinden mit Zustimmung der Bezirkshauptmannschaften festgelegt werden, wie
die einzelnen Flächen genutzt werden sollen. Insbesondere soll das Problem der Bauverbote und der
Baubeschränkungen durch die Bauordnungen eine Regelung erfahren. Wenn man mich fragt, ob das
genügen wird, dann muß ich diese Frage mit einem klaren und eindeutigen Nein beantworten. Es gibt
nun einmal Probleme, die an Gemeindegrenzen nicht Haltmachen. Wenn ich an die Schaffung von
Erholungszentren denke, dann muß ich feststellen, daß sich sehr oft die Gemeindegrenzen eines
solchen Zentrums überschneiden, ja daß solche geplante Gebiete in den Flächenraum von zwei, drei
oder vier Gemeinden reichen. Wenn nun eine Gemeinde bereit ist, ein Bauverbot zu erlassen, die
andere Gemeinde aber nicht, dann sind alle Bestrebungen, auf 'höherer Basis zu einer Planung zu
gelangen, von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Ich habe einmal in einer Ausschusssitzung angeführt, daß es nicht viel Sinn hätte, wenn eine
Gemeinde in einer schönen Lage ein Bad baut, wenn die andere Gemeinde – und solche Dinge
kommen vor; wir haben Beispiele dafür - in unmittelbarer Nähe die Baubewilligung für eine Fabrik
erteilt, weil dann die Rauch- und Staubentwicklung die Benützung der Badeanlagen kaum zu einem
Vergnügen macht.
Hier liegen also Interessen vor, die koordiniert werden müssen und die nur durch ein Gesetz
koordiniert werden können, durch eine Raumplanung, die über die Bauordnung, über die örtliche
Raumplanung hinausgeht.
Wir haben ja, Hohes Haus, auf diesem Sektor sicherlich mit sehr vielen Schwierigkeiten zu kämpfen;
ich gebe zu, auch mit den Interessen privater Eigentümer.
Ich kann Ihnen auch dafür ein Beispiel geben: In Mönichkirchen wurde eine Umfahrungsstraße
gebaut, um einen zügigen Verkehr in die Steiermark in dieser schönen Gegend zu ermöglichen. Der
erste Versuch, der gemacht wurde, war, an dieser neuen Straße nunmehr Gründe, die bisher keine
Baugründe waren, zu verbauen. Die Grundpreise sind enorm angestiegen, und es sind dort sehr
rasch Häuser entstanden. Wenn wir nicht durch ein vorläufiges Bauverbot die Sache abgestoppt
hätten, dann wäre wahrscheinlich in einem Jahr die Umfahrungsstraße zu einer zweiten
Durchfahrtsstraße in Mönichkirchen geworden und das ganze Geld, die vielen Millionen, die wir
aufgewendet haben, hätten damit ihren Zweck vollkommen verfehlt.
Natürlich sind einige Leute zu mir gekommen und haben gesagt: ,,Ich habe nicht viel Grund. Wenn
dieser Acker jetzt Baugrund wird, würde mich das wirtschaftlich so günstig stellen, daß ich mit dem
Geld dies und jenes in meinem Interesse unternehmen könnte." Sicher: Das Privatinteresse geht
dahin, den Baugrund so teuer wie möglich zu verkaufen. Aber es gibt auch allgemeine Interessen,
denen sich solche Wünsche unterordnen müssen. Auch in dieser Hinsicht scheint mir ein
Raumplanungsgesetz äußerst zweckmäßig, denn wir stehen vor der Gefahr, daß zwar Mönichkirchen
diese Bausperre verhängt hat, daß aber die angrenzenden Gemeinden unter Umständen die
Bausperre nicht verhängen und dann eine halbe Durchzugsstraße entsteht, was nicht nur
unzweckmäßig ist, sondern wieder mit Recht den Unwillen der Mönichkirchner erregen würde, die uns
vorhalten könnten: Bei uns wunde es aufgehalten, und bei den anderen ist es möglich! Wenn wir
entsprechende Möglichkeiten durch ein Raumplanungsgesetz erhalten, dann ließen sich solche
Unzukömmlichkeiten von vornherein vermeiden.
Hoher Landtag! Eis wurde schon vorgestern und auch heute in der Rede des Herrn Abgeordneten
Marsch von den Gemeindezusammenlegungen gesprochen. Herr Abg. Laferl, ich möchte Ihnen
sagen: Ich bin absolut ein Anhänger der Zusammenlegung der Gemeinden. Es handelt sich jedoch
um das Wie, es handelt sich darum, welche Methoden die besten sind. Daß aber ein Land mit 1652
Gemeinden in der heutigen Zeit nicht bestehen kann, daß eine Kirchturmpolitik jetzt in einer Zeit, in
der man an die europäische Integration denkt, geradezu kindisch und lächerlich anmutet, darüber,
glaube ich, sind wir alle Gleicher Auffassung. Aber gerade wenn Sie Gemeindezusammenlegungen
fördern wollen, müßten Sie meiner Meinung nach auch ein Raumplanungsgesetz fordern. Tatsache
ist, daß eine gute Raumplanung nicht nur die Zusammenlegung erleichtert - das stimmt; das Fehlen
einer Raumplanung kann die Zusammenlegungen geradezu verhindern. Denn, wenn in einem Gebiet,
in 'dem ich eine Zusammenlegung durchführen will, jetzt durch divergierende Raumpläne und
unzweckmäßige Maßnahmen Dinge geschehen, die mit einer gesunden Entwicklung einer neu zu
entstehenden Gemeinde nicht zu vereinbaren sind, dann habe ich vielleicht auf längere Zeit die
Möglichkeit einer Zusammenlegung auf freiwilliger Basis verschüttet. Und das wollen wir doch alle
nicht haben. Wir alle sind bestrebt, lebten Endes bei diesen Bemühungen zu einem Ergebnis zu
kommen. Wenn wir zunächst auf dem Standpunkt stehen: Wir versuchen es auf freiwilliger Basis!, so
ist das ein gesundes Prinzip, weil es der Gemeindeautonomie Rechnung trägt. Ich bin für jede
Förderungsmaßnahme, die dazu beiträgt, die Gemeindezusammenlegungen zu verwirklichen. Daß
manchmal ein Erlaß etwas später erscheint, kommt vor.
Herr Abgeordneter Laferl! Ich gebe zu, daß dieser Erlaß später erschienen ist, als mir selbst lieb war.
Sie wissen, Herr Abgeordneter, daß nach diesem Beschluß, welcher im Juli erfolgte, die
Urlaubsmonate waren, dass ich unmittelbar nach den Wahlen sehr krank und einfach nicht in der Lage
war zu agieren. Es kann also von keiner feindseligen Einstellung gegenüber der Zusammenlegung
gesprochen werden. Als ich aus dem Spital herauskam, galt meine erste Unterschrift dem von Ihnen
zitierten Erlaß.
Hoher Landtag! Ich bin der Meinung, dass das Raumplanungsgesetz auch im Interesse der
Zusammenlegung von Gemeinden notwendig ist. Wir sollten uns wirklich zusammensetzen, um die
Differenzen, die noch bestehen und deren Existenz ich nicht bestreite, friedlich zu lösen, damit wir
grünes Licht für eine gesunde Entwicklung in Niederösterreich bekommen.
Hoher Landtag! Ich darf noch ein paar Worte zu dieser Frage sagen. Wir sind dagegen, daß
Kompetenzen, die dem Lande zustehen, vom Bund in Anspruch genommen werden. Das
Raumplanungsgesetz fällt in die Länderkompetenz; es handelt sich dabei um eine echte
Länderkompetenz. Aber diese Tatsache verpflichtet uns meiner Meinung nach auch dazu, dieses
Problem zu lösen. Denn wenn man Kompetenzen hat, sie nicht in Anspruch nimmt, sich nicht darum
kümmert, ab die damit zusammenhängenden Fragen gelöst werden, dann schafft man einen Anreiz
für andere Stellen, sich zu bemühen, jene Ordnung herzustellen, die man selbst nicht geschaffen hat.
Ich möchte also dem Wunsche Ausdruck geben, daß es gelingen möge, in vernünftigen
Besprechungen zu einem Landesplanungsgesetz, das allen Interessen soweit wie möglich Rechnung
trägt, zu gelangen. Ich bin davon überzeugt, daß wir damit dem Ausbau unseres Landes einen guten
Dienst erweisen werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.
)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rabl.
Abg. RABL: Hoher Landtag! Sehr geehrte Frauen und Herren! Ich möchte mich in der Debatte über
die Gruppe 6 hauptsächlich mit den Ansatzposten 661-30 und 661-65, ganz besonders aber mit der
Straßenbauabteilung 8 befassen.
Die Gesamtlänge der niederösterreichischen Landes- und Landeshauptstraßen beträgt 10.635
Kilometer und die Länge der Landes- und Landeshauptstraßen, welche die Bauabteilung 8 zu
betreuen hat, 1641 Kilometer. Allein daraus ersieht man, welche Bedeutung dieser Bauabteilung im
Lande Niederösterreich zukommt. Erfreulicherweise wurde in den letzten Jahren im Bereiche dieser
Bauabteilung sehr viel aufgeholt. Wenn wir einen Vergleich anstellen, dann sehen wir, daß im
Bereiche dieser Bauabteilung noch nicht so viele Landes- und Landeshauptstraßen staubfrei gemacht
wurden wie in anderen Gebieten. Trotzdem ist es erfreulich, daß im letzten Jahr insgesamt 83,7
Kilometer staubfrei gemacht wenden konnten. Damit hat die Straßenbauabteilung 8 nunmehr
insgesamt 500 Kilometer Landeshaupt und Landesstraßen staubfrei gemacht.
Wir können also feststellen, daß im Jahre 1964 fast 84 Kilometer staubfrei gemacht wurden. Davon
haben rund 13,5 Kilometer private Firmen bearbeitet, während mehr als 70 Kilometer von den
verschiedenen Straßenmeistereien in Eigenregie staubfrei gemacht wurden. Eine ganz besondere
Voraussetzung dafür, daß im Jahre 1964 eine so hohe Anzahl von Kilometern staubfrei gemacht
werden konnte, besteht darin, daß die Bauhöfe der dortigen Straßenmeistereien intakt sind. Sie
müssen leistungsfähig ausgebaut sein, vor allem muß aber auch der Maschinenpark den gestellten
Anforderungen entsprechen.
Man sollte angesichts der 70 Kilometer, die im Jahre 1964 in Eigenregie staubfrei gemacht werden
konnten, nicht vergessen, dass die Waldviertler Gemeinden auf Grund ihrer wirtschaftlichen Struktur in
finanzieller Hinsicht von Haus aus nicht sehr gut gestellt sind. Wir haben erst vor kurzem gehört, dass
gerade in diesem Raum eine Ballung der vielen Klein- und Kleinstgemeinden feststellbar ist. Diese
Gemeinden haben große Opfer gebracht und stellen auch weiterhin Mittel zur Verfügung, um auch in
Zukunft Straßen staubfrei machen zu können.
Ich möchte mich nun mit den Bauhöfen und Straßenmeistereien etwas näher beschäftigen und die
betreffenden Dienststellen in alphabetischer Reihenfolge durchgehen:
In Allensteig, wo es bereits ein Wohngebäude gibt, wurde aus Landesmitteln mit einem Bauaufwand
von rund 650.000 Schilling ein Garagen- und Werkstättengebäude errichtet.
In Dobersberg, wo die Straßenmeisterei bereits über ein eigenes Dienst-, Werkstätten- und
Garagengebäude verfügt, wurde vor einiger Zeit der erworbene bundeseigene Lagerplatz eingefriedet.
Auf diesem Platz wurde mit einem Aufwand von rund 100.000 Schilling ein kleines vierboxiges
Garagengebäude fertiggestellt.
In Gmünd sind zwar unzureichende ältere Gebäude vorhanden, es ist aber leider aus budgetären
Gründen nicht möglich, diese Gebäude zu erweitern.
In Horn werden auf einer bundeseigenen Parzelle von rund 12.800 Quadratmetern für die beiden
Straßenmeistereien Horn Nord und Horn-Süd ein Dienstgebäude rund ein Garagen- und
Werkstättenkomplex errichtet, der im Verein mit der Errichtung einer Kraftfahrzeugprüfstelle des
Landesamtes B/8 einen Bauaufwand von 6,200.000 Schilling erfordert. Dieser Aufwand wird mit
Bundesmitteln von rund 5,5 Millionen und mit Landesmitteln von zirka 700.000 Schilling bestritten.
In Litschau wurde im vorigen Jahr ein Grundstück mit 3800 Quadratmetern erworben, auf dem der
Rohbau für vier Garagenboxen errichtet wurde, die insgesamt einen Aufwand von rund 600.000
Schilling aus Landesmitteln erforderten. Derzeit sind dort zirka 200.000 Schilling verbaut.
In Raabs an der Thaya, wo die Straßenmeisterei vollkommen unzureichend, nur mit einem
Kanzleiraum versehen, untergebracht ist, wurde aus Landesmitteln bereits ein Grundstück von rund
8000 Quadratmetern erworben, auf dem die Errichtung eines Garagen- und Werkstättengebäudes
vorgesehen ist. Die unzureichenden Dotierungen des Hochbaues für die Straßenverwaltung lassen es
aber derzeit nicht zu, daß man schon einen Zeitpunkt absehen könnte, zu welchem der Bau dieser
Straßenmeisterei in Angriff genommen werden kann.
In Schrems ist die Straßenmeisterei auch vollkommen unzulänglich ausgerüstet. Ein Grundstück
wurde erworben, von dem rund 7500 Quadratmeter für die Straßenmeisterei verwendet werden. Es ist
derzeit die Errichtung eines Garagen- und Werkstättengebäudes im Gange. Aus Landesmitteln
werden dafür rund 760.000 Schilling zu bestreiten sein.
In Waidhofen an der Thaya sind die Straßenmeisterei Nord und Süd und auch die
niederösterreichische Landesstraßenbauabteilung 8 untergebracht. Dort ist die Ausweitung des
Objektes durch die Erweiterung des Garagen- und Werkstättentraktes im Gange. Dieser Bau, der aus
Bundesmitteln zu bestreiten sein wird, soll im Laufe des Jahres 1965 mit einer Anfangsrate von
600.000 Schilling begonnen werden.
In Weitra wurden in den vergangenen zwei Jahren zusammenhängende Grundstücke von 6800
Quadratmetern erworben; der Neubau eines Garagen- und Werkstättengebäudes aus Bundesmitteln
wurde dort bereits begonnen. Vorgesehen ist ein Gesamtaufwand von 2,100.000 Schilling.
In Zwettl besteht ein Neubau aus dem Jahre 1957 für die beiden Straßenmeistereien Nord und Süd,
der Wahl für eine weitere Reihe von Jahren als ausreichend betrachtet werden kann, wenn auch die
Lagerungsmöglichkeiten als äußerst beschränkt bezeichnet werden müssen.
Ich glaube, daraus kann man ersehen, dass wir in der nächsten Zukunft unser Augenmerk auf diese
Straßenmeistereien richten müssen, nämlich auf die Straßenmeistereien in Raabs, Weitra, Schrems,
Litschau und Gmünd. Ich glaube vor allem auch Raabs erwähnen zu können, da dies mit zirka 200
Kilometer an Landesstraßen in der größten Straßenbauabteilung der größte Straßenbezirk ist und
derzeit mit dem Bauhof wie auch mit dem Maschinenpark nicht sehr gut bestellt ist.
Wenn ich nun die Ansatzpost Maschinenverwaltung angeführt habe, dann kann man auch sagen, daß
von 1962 bis 1964 verschiedene Maschinen und Straßenfahrzeuge angeschafft wurden, die wieder
die Voraussetzung ergeben, daß im Bereich der Straßenbauabteilung 8 vielleicht in den nächsten
Jahren mit etwas schnellerem Tempo weitergearbeitet werden kann. Eine besondere Voraussetzung
aber, daß wir dies gerade dort im nordwestlichen Waldviertel erreichen, ist nicht nur nach dem
Wunsche der Beamten der Straßenbauabteilung und aller Straßenwärter, sondern der ganzen
Bevölkerung und aller Gemeindefunktionäre, daß dort hoffentlich bald ein vierter Straßenmotorgrader
eingestellt wird. Wir müssen nämlich bedenken, daß mit den vorhandenen drei Gradern, die natürlich
auf alle 12 Straßenmeistereien aufgeteilt werden, sehr viel Zeit für das Fahren von Ort zu Ort verloren
Geht.
Hoher Landtag! Es ist die erste Budgetverhandlung, der erste Finanzvoranschlag, den wir neuen, vor
allem wir jungen Abgeordneten miterleben, und ich muß ehrlich sagen, und glaube damit auch vielen
neuen und jungen Abgeordneten aus dem Herzen zu sprechen, wir haben mit Bedauern vermerkt,
daß gerade in dieser ersten Budgetverhandlung, die wir erleben, für den Straßenbau nicht so viele
Mittel wie bisher zur Verfügung stehen. Eines müssen wir aber noch bei ruhiger Überlegung
feststellen. Wir waren doch alle schon draußen in der Öffentlichen Körperschaft tätig und müssen
sagen, daß im Grunde eines notwendig ist, nämlich eine gut fundierte Finanzlage, eine gut fundierte
Finanzierung eines Voranschlages, eines Landesbudgets. Die Budgetierung dieses Voranschlages
gibt uns trotz allem die Sicherheit und Zuversicht, daß wir in Niederösterreich schon in allernächster
Zeit wirklich das Ziel erreichen, das uns unser Landesstraßenbaureferent, Herr Landeshauptmann
Figl, vorgezeichnet hat, nämlich daß in nächster Zeit in Niederösterreich jeder Ort au staubfreien
Straßen zu erreichen ist.
Meine sehr geehrten Frauen und Herren Ich möchte die Gelegenheit jetzt wahrnehmen, um gerade in
dieser Stunde allen verantwortlichen Männern der Straßenbaudirektion, den Beamten, vom
Baudirektor angefangen, den Herren Hofräten, vor allem aber draußen den Beamten, den
Straßenwärtern die gerade in diesen Wochen, als Waldviertler möchte ich sagen, gerade in diese
Stunden, heute seit den frühesten Morgenstunden unterwegs sind mit ihren Schneeräumgeräten und
gegen den Winter kämpfen, um dieser schwer- und Hartgeprüften Bevölkerung das Leben und
Arbeiten dort oben zu erleichtern, meinen herzlichen und aufrichtigen Dank auszusprechen.
Hoher Landtag! Wenn es uns gelingt, wie bisher und vielleicht auch noch etwas erfolgreicher
weiterzuarbeiten, dann, glaube ich können wir alle mitsammen - Landtag und Landesregierung sagen, daß wir für Niederösterreich Gutes und Erfolgreiches geleistet haben. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelang Frau Abg. Körner.
Frau Abg. KÖRNER: Hohes Haus! Ich kann mich den Ausführungen des Herrn Kollege Rabl nur
anschließen; auch ich möchte der Beamtenschaft und den Straßenwärtern unseres Gebietes herzlich
danken.
Bei den Beratungen des Voranschlages im Finanzausschuß hat der Herr Finanzreferent gesagt, daß
die Frage der Straßen ein speziell niederösterreichisches Problem sei. Damit hat er zweifellos Recht,
denn die Frage des Straßenbaues beschäftigt die gesamte Bevölkerung. Es ist natürlich, daß das
Interesse groß ist, sind doch die Straßen die Lebensadern unseres Landes. Wenn nun diese
Lebensadern nicht in Ordnung sind, dann behindert das die wirtschaftliche Entwicklung und das
Leben eines Gebietes.
Und damit möchte ich neuerdings wiederholen, was ich hier seit Jahren immer wieder aufgezeigt
habe. Das Waldviertel war schon seit eh und je das Stiefkind Niederösterreichs, nicht nur in der
Monarchie; auch in der Ersten Republik und nach 1945 wurde es nicht viel besser. Obwohl in den
zehn Jahren seit dem Staatsvertrag viel getan und geschaffen wurde, war es für das Waldviertel
zuwenig. Wir sind im Vergleich zu anderen Teilen Niederösterreichs auch heute noch im Hintertreffen.
Das Waldviertel hat immer noch einen großen wirtschaftlichen Nachholbedarf, der in engem
Zusammenhang mit dem Nachholbedarf unseres Straßennetzes steht. Ich will ganz sachlich und
objektiv die Feststellung machen, daß in letzter Zeit auch auf dem Sektor des Straßenbaues bei uns
mehr als jemals zuvor geschehen ist und dass in letzter Zeit auch mehr Mittel für den Straßenbau in
unserem Gebiet zur Verfügung gestellt wurden. Aber unser Viertel hat eben einen Nachholbedarf, der
Jahrzehnte zurückreicht; dadurch bestehen auch jetzt noch wirtschaftliche Nachteile. Wir alle wissen,
daß die Abwanderung gerade diese Gebiete betrifft. Zwischen 1951 und 1961 sind aus unserem
Wahlkreis rund 27.000 Menschen abgewandert. Alle sind sich einig, dass dagegen etwas geschehen
muß, aber die Meinung allein, daß etwas geschehen muß, genügt nicht, es muß auch die Tat folgen.
Ich weiß geneuso gut wie die übrigen Mitglieder des Hohen Hauses, daß nicht alles auf einmal
geschehen kann und daß es auch in anderen Vierteln Niederösterreichs schlechte Straßen gibt; aber
trotzdem, glaube ich, muß das Waldviertel den Vorrang haben. Nicht, weil wir eine Bevorzugung
wünschen – davon kann keine Rede sein -, sondern darum, weil wir im Vergleich zu anderen Teilen
Niederösterreichs wirklich benachteiligt sind. Ich werde Ihnen, meine Herren, auch gleich sagen
wieso.
Das Waldviertel - das können Sie überprüfen und selbst feststellen - hat bisher bei der Zuteilung aller
Förderungsmittel immer den geringsten Anteil erhalten. Selbst beim Neugeschaffenen
Betriebsinvestitionsfonds, der in erster Linie den Entwicklungsgebieten zugute kommen sollte, ist in
das Waldviertel nur ein Fünftel der Summe gekommen. Bei den Mitteln zur Förderung des
Fremdenverkehrs ist nur ein Bruchteil in das Waldviertel gegangen, die andere Summe ist den übrigen
Teilen Niederösterreichs zugute gekommen. Das Waldviertel hat keine Autobahn, es hat auch keinen
Anschluß an die Autobahn. Der Fremdenverkehr des Waldviertels ist im Vergleich zu anderen Teilen
des Landes - ich betone das ausdrücklichst, damit mir nicht dann vielleicht in den Mund gelegt wird,
ich hätte gesagt, im Waldviertel gibt es keinen Fremdenverkehr - praktisch noch bedeutungslos,
obwohl gerade im Waldviertel landschaftlich wunderschöne Gebiete liegen, die zu den Kostbarkeiten
Niederösterreichs zählen. Erste Ursache sind die schlechten Verkehrswege. Weiter ist zu sagen, dass
das Waldviertel unter der 65-Kilometerzone der Fernverkehrssteuer leidet. Diese wirkt sich gerade für
die Bezirke des Waldviertels negativ aus. Das Waldviertel ist der einzige Landesteil, der nicht an das
Netz der NIOGAS angeschlossen ist. Wir müssen also feststellen, daß das Waldviertel tatsächlich
eine wirtschaftliche Benachteiligung aufweist. Wenn man also wirklich gewillt ist, diese Bereitschaft,
die ja von allen immer wieder betont wurde, in die Tat umzusetzen, dann muß man zunähst einmal
darangehen, die Straßen in Ordnung zu bringen. Herr Kollege Rabl hat schon gesagt, daß man der
Bevölkerung von Niederösterreich als Nahziel gesagt hat, daß jede Gemeinde auf einer staubfreien
Straße zu erreichen sein soll. Das stimmt, und ich glaube, meine Herren, Sie werden es ja noch
besser als ich wissen, dass es in Ihrem Wahlprogramm festgehalten ist, daß der raschere Ausbau des
Straßennetzes in jenen Gebieten, wo es wirtschaftlich erforderlich ist, den Vorrang haben soll. Ich
habe vor der Landtagswahl als Autofahrerin einen an mich persönlich adressierten Brief des Herrn
Landeshauptmannes erhalten. Ich bin zwar seiner Aufforderung, die ÖVP zu wählen, nicht
nachgekommen (Heiterkeit im ganzen Hause) aber ie einzelnen Forderungen, die der Herr
Landeshauptmann in seinem Brief aufgezeigt hat, unterstütze ich hundertprozentig und wünsche nur,
daß sie sehr bald verwirklicht werden. Es heißt hier zum Beispiel, daß die Österreichische Volkspartei
für den Sofortausbau der wichtigsten Straßenzüge im Grenzlandbereich eintreten wird und auch dafür,
daß in jenen Gebieten, wo es wirtschaftlich notwendig ist, der Ausbau der Straßen rascher als bisher
vonstatten gehen soll. Das unterstreiche ich hundertprozentig, und ich glaube, wir sind da alle einer
Meinung. Aber diese gemeinsame Meinung nützt nichts, wenn sie nicht in die Tat umgesetzt wird.
Wenn also der ernsthafte Versuch unternommen werden soll, dem Waldviertel zu helfen, seinen
wirtschaftlichen Rückstand auszuholen, dann muß die erste Tat die sein, daß das Verkehrsnetz des
Waldviertels rascher als bisher saniert wird. Ich möchte daher nur die Bitte daran knüpfen, die
vorhandenen Mittel bei der Zuteilung so zu dotieren, daß das Waldviertel mehr Berücksichtigung
findet. (Beifall bei der SPÖ)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt der Herr Abg. Dipl.-Ing. Robl.
Abg. Dipl.-Ing. ROBL: Hoher Landtag! Sehr verehrte Damen und Herren! Bevor ich mich mit einigen
Kapiteln der Gruppe 6 befasse, möchte ich noch kurz zu einer Frage Stellung nehmen, die gestern
hier erörtert worden ist. Von der SPÖ-Fraktion wurde nämlich der Antrag gestellt, die Lehrer schon
nach sechsmonatiger Dienstpflicht aus dem Präsenzdienst zu entlassen. Herr Staatssekretär
Abgeordneter Rösch hat dann die Gelegenheit wahrgenommen, uns über Dienstfreistellungen
aufzuklären. Ich war mit seinen Ausführungen nicht ganz einverstanden und habe dagegen einen
Zwischenruf gemacht. Der Herr Staatssekretär hat aber dann aus dem Erlaß des Bundesministers für
Landesverteidigung uns hier beweisen wollen, daß es doch möglich ist, fünf Wochen Anspruch auf
Dienstfreistellung zu haben.
Darf ich hier ebenfalls den Erlaß erläutern. Jeder Wehrpflichtige hat Anspruch auf Dienstfreistellung im
Ausmaß von zwei Wochen, und zwar ist das immer so gedacht, daß der Wehrpflichtige nicht am Ende
des ordentlichen Präsenzdienstes, also erst nach neun Monaten nach Hause geht, sondern nach
achteinhalb Monaten. Das heißt: Der Wehrpflichtige, der am 1. Oktober einrückt, darf am 15. Juni
nach Hause gehen. Nun hat der Herr Staatssekretär davon abgeleitet, weil es dann noch eine
dreiwöchige zusätzliche Dienstfreistellung gibt, daß also die Wehrpflichtigen, jetzt in diesem Fall die
Junglehrer, fünf Wochen vor dem 15. Juni nach Hause gehen können. So lautete also gestern hier
Ihre Argumentation. (Abg. Rösch: Das war ein Irrtum!) Also war es ein Irrtum, und diesen Irrtum wollte
ich klarstellen, weil es eben im Gesetz heißt: Eine vorzeitig in Anspruch genommene Dienstfreistellung
– also diese zwei Wochen - kann jedoch vor Beendigung des Präsenzdienstes nicht noch einmal
gewährt werden. Ich weiß, daß Präsenzdiener aus der Landwirtschaft, die beispielsweise für Anbauund Erntearbeiten ihren Anspruch sozusagen vorwegnehmen, dann, wenn die Kameraden nach
Hause gehen, vom 15. Juni bis 30. Juni diese 14 Tage eben noch in der Kaserne Dienst zu versehen
haben.
Es ist nicht zum erstenmal hier in diesem Hohen Hause der Fall, daß über die Fragen der
Raumplanung gesprochen und zu Fragen der Raumordnung Stellung genommen wird. Ich darf darauf
verweisen, daß die niederösterreichische Landesregierung seit Jahren Gemeinden, die einen
Flächenwidmungsplan erstellen, nicht nur beratend zur Seite steht, sondern sie auch finanziell fördert.
Die Fachleute im Institut für Raumplanung sowie die Beamten in der Abteilung Raumplanung in der
niederösterreichischen Landesregierung haben in den letzten Jahren sehr umfangreiche Schriften
herausgegeben. Sie haben auch aufgezeigt, welche Sünden in der einen oder der anderen Gemeinde
begangen worden sind, weil eben nicht rechtzeitig auf einen entsprechenden Regulierungs- oder
Flächenwidmungsplan geachtet worden ist.
Ich darf hier ein Beispiel anführen: In der Katastralgemeinde Klosterneuburg betrug im Zeitraum von
1900 bis 1959 die Zunahme der Siedlungsfläche 94 Prozent und in den anderen Katastralgemeinden
der Stadtgemeinde Klosterneuburg sogar 110 Prozent. Die Zahl der außerhalb der alten Orte nach
1870 entstandenen Bauparzellen in dem in Niederösterreich liegenden Teil des Wienerwaldes betrug
im Jahre 1954 32.000. Das heißt: Wenn man all die Parzellen, die noch nicht besiedelt sind, besiedeln
würde, könnte dort eine Stadt von 120.000 bis 150.000 Einwohnern entstehen.
Wenn seitens des Landes nun beabsichtigt ist, das Gebiet um den Bisamberg unter
Landschaftsschutz zu stellen, so geschieht dies sicherlich in der Sorge, daß diese Gemeindegebiete
in ähnlicher Weise wie Klosterneuburg und Breitenfurt zersiedelt werden.
In einigen Gemeinden sind leider schon Ansätze wilder Siedlungen festzustellen. Die kleinen
Gemeinden um Wien herum, die finanzschwach sind, sind nicht in der Lage, die für die Erschließung
erforderlichen Mittel aufzubringen.
Es kommt vor, daß Leute solche Parzellen kaufen, darauf einen ausrangierten Eisenbahnwagen oder
Autobus aufstellen und dort das Wochenende verbringen. Dadurch wird die Landschaft verunstaltet.
Die Gemeinden haben nicht die notwendigen Mittel, um diese Gebiete zu erschließen, sie haben nicht
die Mittel, um die Straßen auszubauen, den Lichtanschluß herzustellen und die Wasserversorgung
sicherzustellen. Oft entstehen große Nachteile für die benachbarten Grundbesitzer, die ihre
Grundstücke weiterhin landwirtschaftlich nutzen wollen. Da aber in vielen Fällen an der Grundgrenze
ein Zaun errichtet wird, wird die Arbeit mit dem Mähdrescher und mit dem Traktor sehr erschwert. Da
der Zaun oft an die Weggrenze gesetzt wird, kann man mit breiteren Maschinen nicht mehr
vorbeifahren.
Mit der Erstellung der Flächenwidmungspläne wird die örtliche Raumordnung zum allergrößten Teil
erfaßt. Voraussetzung hiefür ist aber, daß sich alle Gemeinden dazu entschließen, einen
Flächenwidmungsplan zu erstellen.
Wie es sich bei den Gemeinden um den Bisamberg schon deutlich zeigt, ist selbst in der Frage der
Zersiedlung eine übergemeindliche Planung notwendig. Allerdings erhebt sich die Frage, ob die
bisherige Form der Durchführung der Raumordnungs- und Raumplanungsmaßnahmen ausreicht oder
ob es notwendig ist, landeseigene Bestimmungen zu erlassen.
Wir sind der Meinung, daß die Raumplanung sehr eng mit der Bauordnung zusammenhängt. Es ist
uns selbstverständlich bekannt, daß die Bundesländer Salzburg und Kärnten Raumordnungsbeziehungsweise Raumplanungsgesetze bereits erlassen haben; das wurde ja heute schon erwähnt.
Wir wissen aber auch, daß sich die Salzburger mit ihrem Raumplanungsgesetz nicht ganz wohl
fühlen. Sie haben zuviele Bestimmungen geschaffen und in die Kompetenzen der Gemeinden zu weit
eingegriffen. Auf die Gemeindeautonomie hat ja der Abgeordnete Marsch sehr deutlich hingewiesen.
Er hat erklärt, daß die Gemeindeautonomie im Zusammenhang mit den Raumplanungsmaßnahmen
beachtet werden müsse. Nach Artikel 118 Abs. 3 Z. 9 der Bundesverfassung -diese Bestimmung hat
die Gemeindeverfassungsnovelle 1962 geschaffen – obliegen die örtliche Baupolizei, die örtliche
Raumplanung der Gemeinde; diese Angelegenheiten gehören in den selbständigen Winkungsbereich
der Gemeinde. Wir, die Vertreter der Österreichischen Volkspartei, vertreten die Meinung, daß zuerst
die Bauordnung zu regeln ist. Dann ist zu überprüfen, inwieweit der Landesgesetzgeber über die
Gemeindeautonomie hinaus Maßnahmen beschließen kann, denn nicht nur die Gemeindeautonomie,
sondern auch die Bundeskompetenzen werden vom Raumplanungsgesetz berührt.
Herr Landeshauptmannstellvertreter Doktor Tschadek hat die Meinung vertreten, dass die Beratungen
der Regierung über ein Raumplanungsgesetz sehr lange gedauert haben und sehr schwierig waren.
Herr Landeshauptmannstellvertreter! Warum haben 6ie sich bisher noch nicht dazu entschließen
können, den Entwurf der Bauordnung, der Ihnen vorgelegt worden ist, den Interessenvertretungen
vorzulegen? Wir sind der Ansicht, daß die Bauordnung Vorrang haben müßte, denn unsere
Bauordnung, die aus dem Jahre 1883 stammt, entspricht nicht mehr den Anforderungen der heutigen
Zeit. Es ist heuer, glaube ich, das erste Mal, daß bisher noch kein Redner von dieser Stelle aus die
Landesregierung aufgefordert hat, einen Entwurf, betreffend die Novellierung der Bauordnung,
auszuarbeiten, um die diesbezüglichen Bestimmungen auf den heutigen Stand zu bringen. Unsere
Bauordnung kennt nicht die modernen Baumaterialien Glas, Eisen und so weiter - das sind ja gar
keine ,,modernen" Baumaterialien mehr. Wenn man sich nach langen fachlichen Beratungen dazu
aufgerafft hat, den zuständigen Gremien den Entwurf einer neuen Bauordnung vorzulegen, dann muß
man diesen Entwurf möglichst bald den kompetenten Interessenvertretungen zuleiten, damit sie dazu
Stellung nehmen können.
Es ist mir bekannt, daß der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes damit bereits befaßt worden
ist und eventuelle Einwände auch schon berücksichtigt wurden. Geben wir also unserem Herzen
einen Stoß, befassen wir uns zuerst mit der notwendigen Bauordnung und prüfen wir dann, was noch
für eine Raumplanung dem Landesgesetzgeber in Niederösterreich übrigbleibt.
Es ist selbstverständlich, daß bei der Budgetdebatte über das Kapitel Straßenbau viele Abgeordnete
gesprochen haben und dass Wünsche geäußert wenden, daß der Straßenbau in Niederösterreich
noch mehr zu forcieren sei. Es ist auch verständlich, daß man sich mit diesem Kapitel so eingehend
befaßt, weil Hunderte Millionen Schilling für den Straßenbau und das Straßenpersonal ausgegeben
werden. Die Landesregierung hat sich schon im Jahre 1963 entschlossen, ein Fünfjahrprogramm
erstellen, um besonders wichtige Straßen - die Verkehrsadern unserer Wirtschaft wurden sie auch
genannt - auszubauen und in das Bauprogramm solche Straßen aufzunehmen, die auf unseren
Fremdenverkehr fördernd winken. Der Bund hat auch im Land Niederösterreich seine übernommenen
Bundesstraßen zu erhalten, und ich möchte hier einen Vergleichziehen, welche Mittel dem Bund im
Land Niederösterreich nicht für den Ausbau, sondern für die Erhaltung der Straßen zur Verfügung
stehen, und wie wenig Mittel das Land Niederösterreich für die Erhaltung seiner Straßen aufwenden
kann, da doch das Bestreben vorliegt, möglichst viele Straßenkilometer jährlich staubfrei zu machen.
Dem Bund steht im Jahre 1964 für seine 3054 Kilometer Straßen in Niederösterreich ein
Erhaltungskredit von 98 Millionen Schilling zur Verfügung, dem Land Niederösterreich im gleichen
Zeitraum für seine mehr als 10.000 Kilometer Straßen 48 Millionen Schilling. Wenn wir nun die
Kilometer mit den Beträgen in Vergleich ziehen, dann hatte der Bund für einen Kilometer
Straßenerhaltung in Niederösterreich 32.200 Schilling, das Land jedoch nur 4500 Schilling bereit. Das
heißt, daß der Bund mindestens siebenmal mehr für einen Kilometer für die Straßenerhaltung zur
Verfügung hatte. Wenn wir mit unseren Straßenbaufachleuten im Lande sprechen, so erfahren wir,
daß der Betrag von 4500 Schilling pro Kilometer ja gar nicht für die Erhaltung ausgegeben werden
kann, weil man davon wieder einen Betrag abzweigt, um neue Straßen ausbauen und zu sanieren.
Der Ausbaugrad der Bundstraßen in Niederösterreich ist weitaus besser als bei den Landesstraßen.
Die Dienststreckenlange für einen Straßenwärter auf Bundesstraßen beträgt nur 4,4 Kilometer,
während sich die Dienststreckenlänge für einen Straßenwärter auf Landesstraßen auf 6,3 Kilometer
stellt. Wenn also häufig kritisiert wird, daß die Landesstraßen in den Winterdienst nicht miteinbezogen
werden, dann sind nicht nur die zusätzlichen Ausgaben, sondern auch die Betreuungsstrecken auf
den Landesstraßen ausschlaggebend. Das österreichische Straßennetz umfaßt insgesamt 33.686
Kilometer. Dieses österreichische Straßennetz - wir merken es am niederösterreichischen - wird von
Jahr zu Jahr länger. Wenn der Bund eine neue Schnellstraße von Wien nach Stockerau errichtet oder
größere Ortsumfahrungen ausbaut, werden die Straßenstrecken länger. Wir Niederösterreicher sind
ohnedies schon so schwer mit unseren Landesstraßen belastet, und daher müssen wir hier die Bitte
aussprechen, der Bund möge uns nicht durch seine neuen Umfahrungsstraßen oder Bundesstraßen
dadurch weitere Belastungen auferlegen, daß er die alten Trassen, die dann keine
Hauptverkehrsstraßen mehr sind, uns übergibt. Das Verhältnis der Bundes- zu den Landesstraßen
beträgt in Österreich 25:75 Prozent. In Niederösterreich haben wir aber nur 22 Prozent Bundes- und
78 Prozent Landesstraßen, in Oberösterreich steht das Verhältnis 25:75 Prozent, in der Steiermark
30:70 Prozent und in den Gebirgsländern Kärnten 47:53 Prozent und Tirol 48:52 Prozent. Wir sehen
also, daß wir hier im Verhältnis Landesstraße zu Bundesstraße ungünstiger liegen als andere
Bundesländer. Dabei müssen wir aber auch der Wahrheit die Ehre geben und sagen, daß
Niederösterreich von allen Bundesländern das dichteste Straßennetz besitzt. Die Grundlage der
niederösterreichischen Landesstraßen bildet ein Gesetz aus dem Jahre 1956. Durch dieses Gesetz
sind der Bau, die Erhaltung und Verwaltung der öffentlichen Straßen geregelt. Die
niederösterreichischen Straßen wurden zu einer Zeit gebaut, wo es noch keine Sorgen mit der großen
Beanspruchung durch den Lastfuhrwerksverkehr und die zunehmende Motorisierung gab. Wir haben
heute Ziffern über den Ausbau von einem Kilometer Bundesstraße gehört, das Land kann aber keine
2,6 Millionen Schilling dafür ausgeben. Durch die vielen Eigenregiearbeiten werden die Augbaukosten
wesentlich herabgedrückt; wir müssen aber auch feststellen, daß die Mittel, die bisher zur Verfügung
gestellt wurden -und es sind sehr beachtliche Summen, die die Landesregierung dem Landtag zur
Genehmigung vorgeschlagen hat -, nur dann vermehrt werden können, wenn auch die Einnahmen
des Landes sich günstiger gestalten. Bei den Budgetberatungen im Dezember 1959 habe ich zum
Landesvoranschlag 1960 auch über das Straßenwesen gesprochen und damals einen Antrag dem
Hohen Landtag zur Annahme vorgelegt. Er wurde angenommen. Die Bundesregierung wurde damals
aufgefordert, Einen weiteren Bundeszuschlag zur Mineralölsteuer einzuheben. Wir wissen, dass es
unpopulär ist, neue Abgaben einzuführen, und zwar deshalb, weil eben das Lastfuhrwerksgewerbe
größere Ausgaben hat, weil auch der Landwirt für seinen Treibstoff den er gar nicht auf der Straße
verfährt -mehr zahlen muß und weil auch der Pkw-Besitzer mehr Ausgaben hat. Wenn wir aber auf
der anderen Seite bedenken, daß der Verkehr dann zügiger wird, daß die Unfallskurve sich senkt, daß
sowohl Zeit- als auch Reparaturersparnisse zu verzeichnen sind, müssen wir doch überlegen, ob man
nicht zur Finanzierung des Straßenbaues einen zusätzlichen Bundeszuschlag zur Mineralölsteuer
einheben könnte.
Der Antrag, der vom niederösterreichischen Landtag im Jahre 1959 angenommen worden ist, wurde
bisher nicht realisiert. In den letzten Wochen konnten wir aber hören, daß der für das
Bundesstraßenwesen zuständige Staatssekretär Kotzina vom Bundesministerium für Handel und
Wiederaufbau seiner Meinung Ausdruck verliehen hat, man könnte dem Bund zum Ausbau des
Straßenwesens durch zehn Groschen Benzinsteuer helfen. Wir Niederösterreicher kennen die
Situation in unserem Land. In anderen Bundesländern wird es nicht viel besser sein als bei uns. Ich
habe auch erklärt, daß Niederösterreich kaum in der Lage sein wird, in seinem Budget für den
Straßenbau einen höheren Prozentsatz an Mitteln einzusetzen. Ich habe die Ziffern der anderen
Bundesländer verglichen und festgestellt, daß Vorarlberg im Jahre 1963 prozentmäßig mehr von
seinem Budget für das Straßenwesen ausgegeben hat. In Niederösterreich waren es im Jahre 1963
15,6 Prozent, in Oberösterreich 9,1 Prozent, in Salzburg 11,6 Prozent, in der Steiermark 11,2 Prozent,
in Tirol 13,4 Prozent und in Wien sogar nur 5,7 Prozent. Wir müssen hier also feststellen, dass dank
der Anstrengungen des Landes für den Straßenbau die größtmöglichen Mittel zur Verfügung gestellt
wurden. Da es dem Land allein aber nicht möglich ist, noch mehr zu tun, möchte ich dem Hohen Haus
einen Resolutionsantrag vorlegen, um dessen Annahme ich bitte (liest):
Resolutionsantrag des Abgeordneten Diplomingenieur Robl zu Gruppe 6 des Voranschlages des
Landes Niederösterreich für das Jahr 1965.
Weder die Bundesländer noch die Gemeinden sind in der Lage, die Ausgaben für ihre Straßen aus
Zweckeinnahmen zu decken, wie dies beim Bund der Fall ist. Durch die sprunghafte Zunahme der für
den Ausbau und die Erhaltung der Straßen erforderlichen Aufwendungen stehen die Länder und
Gemeinden vor nahezu unlösbaren Aufgaben. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, im Wege
der Verhandlungen über einen Finanzausgleich zu verlangen, daß die zwischen dem Bund, den
Ländern und den Gemeinden nunmehr im Verhältnis von 26 Prozent Bund, 64 Prozent Länder, 10
Prozent Gemeinden geteilte Mineralölsteuer ohne Bundeszuschlag zur Gänze den Ländern und den
Gemeinden unter Verzicht auf den Bundesanteil überlassen wird. Ist ein Verzicht des Bundes
hinsichtlich seines Anteiles nicht erreichbar, wäre ein Zuschlag der Länder und Gemeinden in einer
den gegensoll hierdurch nicht berührt werden. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt der Herr Abg. Mondl.
Abg. MONDL: Mein sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Sie brauchen keine so
besorgten Gesichter machen, keine Angst, ich habe nicht die Absicht, alles das vorzulesen, was ich
hier mitgebracht habe. Es ist nur eine Vorsorge, denn es könnte sein, daß ich die eine oder andere
Unterlage noch brauche. Zunächst zum Straßenbauproblem: Viele Abgeordnete haben sich heute
schon mit dieser Angelegenheit beschäftigt und sind weitestgehend ins Detail eingegangen. Wer das
Budget 1965 aufmerksam studiert, wird die Feststellung machen, daß für den Ausbau der
Landesstraßen weit weniger Mittel eingesetzt sind als im Vorjahr. Wollen wir hoffen, daß im
Nachtragsbudget dementsprechend vorgesorgt wird. Wie ich schon erwähnt habe, haben sich einige
Abgeordnete mit dem Straßenbauproblem beschäftigt, aber auch der Herr Landeshauptmann hat sich
in seiner Rundfunkansprache am 29. November 1964 mit dieser Angelegenheit befaßt. Er hat einen
Überblick über den Straßenbau Niederösterreichs gegeben und dabei auf die demokratische
Zusammenarbeit in Niederösterreich hingewiesen. Laut seinem Bericht war ein schöner Erfolg zu
verzeichnen. Es müssen 3069 Kilometer Bundesstraßen und 10.635 Kilometer Landesstraßen betreut
werden. Auch ein Ziel ist bezüglich des Ausbaues der Landesstraßen gesetzt: Jeder Ortschaft
wenigstens eine staubfreie Zufahrt. Bis zum Jahresende sind 4650 Kilometer Straßen staubfrei
gemacht worden. 5985 Kilometer Landesstraßen sind noch auszubauen, das ist mehr als die Hälfte
des Landesstraßennetzes. Dabei ist aber beachtenswert, daß im vergangenen Jahr von den mehr als
500 Kilometer staubfrei gemachten Landeshaupt- und Landesstraßen 400 Kilometer von
Arbeitsgruppen unseres Straßenpersonals saniert wurden und nur etwa 100 Kilometer von
Straßenbaufirmen. Ich muß sagen, eine sehr beachtliche Leistung und vor allem eine sehr
dankenswerte Aufgabe unseres Straßenbaupersonals, noch dazu, wenn ich an ein Erlebnis denke,
welches ich im Spätsommer des vergangenen Jahres hatte. ,,Straßenwärterkrieg bei Mistelbach"
schrieb die Presse darüber. Gestatten Sie, Herr Landeshauptmann, daß ich Ihnen dieses mein
Erlebnis erzähle: Ich wurde von einigen Bewohnern des Dorfes Loosdorf im Bezirk Mistelbach
mehrmals benachrichtigt dass in Loosdorf ein massierter Einsatz von Straßenwärtern zu verzeichnen
wäre. Ich war nicht sonderlich darüber aufgeregt, als ich davon erfuhr, denn so etwas kommt ja öfter
vor, und ich freute mich sogar darüber, daß diesmal eine sozialistische Gemeinde davon betroffen
war. Die Nachrichten wollten jedoch kein Ende nehmen, und man teilte mir mit, daß diese
Straßenarbeiter bei Gott nicht auf einer Straße, sondern an einem Gebäude, das in Loosdorf errichtet
wurde, arbeiten. Da ich mir das nicht recht vorstellen konnte, fuhr ich am Donnerstag, dem 20. August
1964, um 11 Uhr vormittags nach Loosdorf. Als ich zur Baustellte kam, bemerkte ich zuerst zwei
Straßenwärter in Uniform, die eine Betonmischmaschine bedienten. Als sie meinen Wagen näher
kommen sahen, pfiffen sie, worauf ein elegant gekleideter Mann in braunem Anzug erschien. Ich
stellte mich namentlich vor und bat, diese Baustelle besichtigen zu dürfen, weil ich beim Anblick der
vielen Straßenwärter in Uniform der Meinung war, daß es sich um ein Bauwerk der
niederösterreichischen Landesregierung handle.
Ich wurde freundlichst eingeladen zu einer Besichtigung. Ich wurde gebeten, um die Baupläne
besichtigen zu können, mich in den ersten Stock dieses Gebäudes, also des Rohbaues,
hinaufzubegeben, weil dort alles vorzufinden wäre. Es wurde mir das alles genau erklärt. Zwei
Arbeitsgruppen waren da eingeteilt: die eine Arbeitsgruppe waren Handwerker, die andere
Arbeitsgruppe waren Hilfsarbeiter, insgesamt 18 Straßenwärter, die dort beschäftigt waren. Es
handelte sich bei näherer Besichtigung der Baupläne um den Bau eines ÖVP-Kinderheimes. (Zweiter
Präsident Wehrl übernimmt den Vorsitz.)
Als ich so in der Diskussion mit den Leuten war, kam auf einmal ein Auto der Straßenmeisterei Laa an
der Thaya mit Baumaterial. Die Leute entschuldigten sich und ließen mich da oben allein stehen. Ich
stieg dann die Leiter hinunter, und neben der Leiter stand unten ein Straßenwärter, der einen
Lastenaufzug bediente. Ich fragte, was sie da machen. Er sagte: Sie tun da arbeiten. Ich habe gefragt:
Wie lange arbeiten Sie da schon? Ach, sagte er, das ist schon lang. Und als ich fragte: Wieso
kommen Sie denn dazu, daß Sie gerade hier arbeiten? da hat er gesagt: Ja, mir ist das angeschafft
worden, und daher mache ich das. Dann habe ich gefragt: Wem gehört denn dieser Lastenaufzug,
den Sie bedienen? Da hat er gesagt: Er gehört der Firma Lester aus Laa an der Thaya. Darauf frage
ich: Wer ist denn die Baufirma, die diesen Bau ausführt? Da sagt er: Na, meines Wissens nach die
Baufirma Amon aus Wildendürnbach. Aber Tafel hatte ich noch keine gesehen. Da habe ich gefragt:
Haben Sie schon jemals den Baumeister da an dieser Baustelle gesehen? Da hat er gesagt: Nein,
das ist auch nicht notwendig, weil den Bau der Straßenmeister beaufsichtigt. Nachdem ich dann
gesehen habe, daß nichts weiteres mehr zu besichtigen sei, und ich die Leute alle freundlichst
gegrüßt habe, habe ich mich wieder von dieser Baustelle empfohlen. (Abg. Laferl: Bier hast du ihnen
keines bezahlt? - Heiterkeit.) Am nächsten Tag bin ich wieder dort in die Gegend hingefahren.
Inzwischen hatte sich allerdings einiges verändert. Die Straßenwärter waren noch immer dort, sie
haben nur kleine Uniform mehr angehabt. Und auf dem Rohbau war ein Firmenschild: ,,Baufirma
Amon". Aber nicht nur ein Firmenschild war dort, sondern noch zusätzlich eine Tafel: ,,Hier ist der Bau
soundso. Das Betreten dieses Bauareals ist verboten."
Ich habe dann später gehört, daß die Straßenarbeiter dort nicht während der Dienstzeit, sondern
während ihrer Freizeit gearbeitet haben. Ich mußte dann sogar in einem Artikel des ,,Volksblattes"
folgendes lesen:,,Daß es Bedienstete gibt, die in ihrer Freizeit für einen sozialen Zweck unentgeltliche
Arbeit leisten, scheint dem Abgeordneten Mondl nicht eingehen zu wollen. Er hegte daher den
Verdacht, daß es sich hier um einen Amtsmißbrauch handeln müsse. Mit dieser Behauptung hat der
Abgeordnete aber den braven und opferfreudigen Männern, die sich tatsächlich nach ihrer schweren
Tagesarbeit, an Samstagen oder im Urlaub für dieses gemeinnützige Werk unentgeltlich plagen,
schweren Schimpf angetan."
Ich kann mich nicht erinnern, daß ich dort am Samstag oder am Sonntag oder nach der Arbeit
gewesen wäre, Herr Landeshauptmann. Es war Donnerstag um 11 Uhr Vormittag. (Abg. Stangler:
Darf man im Urlaub nicht arbeiten?) Bitte, ich will keinen Kommentar dazu abgeben, ich habe es
lediglich so geschildert, wie es war. (Abg. Stangler: Darf er im Urlaub arbeiten, oder ist das verboten?)
Sicher darf 'er. (Abg. Gerhartl: Tragen die im Urlaub die Uniform?) Ich habe ja lediglich geschildert,
was ich dort gesehen und gehört habe. Ich kann aber, bitte schön, wenn man mich da unterbricht,
noch folgendes sagen: Mir wurde zugetragen, daß sich ein Straßenwärter am Kirtag in Fallbach
geäußert hat: Der Mondl, dieser ahnungslose Engel! Das Gesicht hätte ich sehen wollen von ihm,
wenn er gewußt hätte, daß dort nicht nur die Straßenwärter arbeiten, sondern daß ein Teil, ein
wesentlicher Teil des Baumaterials auch noch von der Straßenmeisterei wäre. (Abg. Stangler: Das
sind Behauptungen!)
Die Staubfreimachung des Landesstraßennetzes wird noch über zehn Jahre dauern. Im Augenblick
läuft ein Fünfjahrplan. Er wurde auch vom Herrn Abgeordneten Robl erwähnt. Es wäre zu
untersuchen: Wie kam es zu diesem Fünfjahrplan? Nach welchen Gesichtspunkten wurde er erstellt?
Der Herr Abg. Robl hat heute den Fremdenverkehr, dem ja eine wesentliche Bedeutung zukommt,
angeschnitten. Welche Dringlichkeitsstufen gibt es? Eine Fülle von Fragen wirft sich da auf.
In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine Bürgermeistertagung, die vor vielen Jahren in
Mistelbach stattgefunden hat. Diese Tagung war vom Herrn Landeshauptmann angeregt worden, man
hatte alle Abgeordneten des Bezirkes, den Bezirkshauptmann, die zuständigen Fachbeamten der
Straßenbauabteilung und als wichtigste Teilnehmer die Bürgermeister eingeladen. Das Thema lautete:
Straßenbauprogramm für Niederösterreich. Der zuständige Beamte sprach, die Abgeordneten
sprachen, der Bezirkshauptmann ergriff das Wort, und die Bürgermeister diskutierten eifrig. Jeder
Bürgermeister war davon überzeugt, daß dem Landesstraßenverbindungsstück seiner Gemeinde
hinsichtlich der Staubfreimachung die Dringlichkeitsstufe Nummer eins zuerkannt werde. Die
Landesbeamten ließen aber sehr bald durchblicken, daß bares Geld in der niederösterreichischen
Landesverwaltung große Mangelware ist und daß in erster Linie jene Bürgermeister beziehungsweise
jene Gemeinden zum Zuge kommen, die bereit sind, den höchsten Anteil an der gemeinsamen
Finanzierung zu leisten. Nach dieser Offenbarung war die Begeisterung sehr schwach. Die
Versammelten gingen mit sehr besorgten Gesichtern auseinander.
Von dieser Angelegenheit hörte man längere Zeit nichts, es wurde keine überparteiliche Enquete
einberufen. umso eifriger regte es sich auf internen ÖVP-Ebenen. Verschiedene Zusammenkünfte, die
unter dem Vorsitz eines Landtags- oder Nationalratsabgeordneten der ÖVP standen und an denen
höchste fachkundige Landesbeamte als Referenten teilnahmen, wurden arrangiert. Bei diesen
Zusammenkünften wurde das Fünfjahrstraßenbauprogramm eingehend diskutiert. Man traf für die
Aufbringung der Anteile der jeweils betroffenen Gemeinde manche Vorsorge. Wir wissen das deshalb
sehr genau, weil hie und da ein sozialistischer Bürgermeister einer kleinen Gemeinde
,,dazwischengerutscht" ist, sofern man übersahen hat, daß dieser Bürgenmeister kein Mitglied der
Österreichischen Volkspartei ist.
Lange Zeit wußten wir Sozialisten nichts Genaues über das Straßenbauprogramm. Das war so
ähnlich wie - Herr Abgeordneter Laferl, Sie haben das gestern blitzschnell demonstriert - mit dem
Budget von Wiener Neustadt (Abg. Weißenböck: Ihr habt als erste darüber geschrieben!) oder
Neunkirchen, ich weiß es nicht so genau. (Abgeordneter Stangler: Wiener Neustadt!) Die
Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei bekommen immer sehr bald die verschiedenen Pläne
und Unterlagen. Wir standen aber dem Fleckerlteppich sehr lange Zeit ziemlich ratlos gegenüber.
Der Herr Landeshauptmann erklärte in seiner Radiorede am 29. November 1964 zur demokratischen
Zusammenarbeit im neugewählten Landtag und zu den Problemen des Straßenbaues in
Niederösterreich wörtlich: ,,Demokratie ist Diskussion. Wer mitentscheiden und mitreden will, muß ,die
Zusammenhänge kennen und die Dinge richtig einordnen." Das stimmt. Wohlan, Herr
Landeshauptmann, wir hoffen, daß wir in Zukunft eingeladen sind, mitzureden, mitzuentscheiden und
die Dinge richtig einzuordnen, und zwar auch dann, wenn es sich um die örtlichen Probleme des
Straßenbaues in Niederösterreich handelt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT WEHRL: Zu Wort gelangt Herr Abg. Wüger.
Abg. WÜGER: Hohes Haus! Wir haben nun genügend über den Straßenbau gehört. Ich möchte jetzt
ein anderes Kapitel aufgreifen, das auch schon der Herr Abg. Stangler bei der Generaldebatte
angeschnitten hat, und das sind die notwendigen Brücken in Niederösterreich, die die Verbindung
beider Teile, welche durch die Donau getrennt sind, herstellen und es ermöglichten, daß der rapid
ansteigende Verkehr klaglos durchgeführt wenden kann, rund eis außerdem ermöglichen, dem
Fremdenverkehr im !zunehmenden Maße gerecht zu werden. Ich weiß, daß in Niederösterreich
mehrere Brückenbauten notwendig sind, weil von der Landesgrenze der CSSR bis nach Melk mehrere
Wünsche vorhanden sind. Ich möchte mich aber in erster Linie auf den Raum Hainburg beschränken,
weil wir von der Staatsgrenze bis nach Wien 64 Kilometer lang keinen Übergang haben. Bis zum
Jahre 1950 war eine Rollfähre mit einer Gesamttonnage von sieben Tonnen in Bad Deutsch-Altenburg
vorhanden. Diese hat dem Verkehr nicht mehr entsprochen. Nun hat sich die Stadtgemeinde Hainburg
damals unter schwersten Opfern und unter Mithilfe des Landes entschlossen, eine Donauseilfähre zu
übernehmen, die eine Tragfähigkeit von 40 Tonnen hat. Sie hat wohl in den ersten Jahren
ausgereicht, aber der zunehmende Verehr hat gezeigt, dass wir mit diesen Mitteln nicht mehr
durchkommen. Wir müssen trachten, daß die Verbindung vom Weinviertel und dem Marchfeld zum
Wiener Becken und in das nördliche Burgenland erhalten bleibt. Wir haben in Bad Deutsch-Altenburg
das größte Schotterwerk in Österreich; hier werden täglich Hunderte und aber Hunderte Tonnen
Schotter abgeführt. Mit dem Ausbau der Straßen und des Straßennetzes - dies wurde hier schon
wiederholt betont - ist auch die Anlieferung von Schotter verbunden; die Rollfähre ist aber nicht mehr
in der Lage, den Anforderungen gerecht zu werden. Wir haben heute schon Wartezeiten bis zu fünf
Stunden. Bei Hochwasser müssen wir den Betrieb einstellen, weil nicht geladen werden kann, bei
starkem Wind müssen wir einstellen und im Winter bei Eistreiben. Daher wird es notwendig sein, daß
wir uns zum Bau einer Brücke entschließen, denn die Verkehrsdichte in Wien erlaubt es schwer, mit
Schwerfuhrwerken immer wider durch die Stadt zu fahren. Ich möchte Sie daher bitten - ich will Sie
nicht lange aufhalten, weil, wie ich glaube, jeder Abgeordnete die Verhältnisse kennt, weil er die
Strecke oft benützt haben wird -, daß Sie einem Resolutionsantrag der Abg. Wüger und Binder zur
Gruppe 6 des Voranschlages für das Jahr 1965 die Zustimmung geben, worin es heißt (liest):
Aus wirtschaftlichen und Fremdenverkehrsfördernden Gesichtspunkten wurde immer wieder die
Forderung der Errichtung einer Donaubrücke im Raum zwischen Haslau an 'der Donau und Hainburg
an der Donau erhoben. Darüber hinaus erscheint nun in Anbetracht der beachtlichen Steigerung des
Straßenverkehrs eine Verbindung zwischen dem Marchfeld und dem Weinviertel mit dem Wiener
Becken und dem nördlichen Burgenland unbedingt erforderlich. Die Landesregierung wind daher
aufgefordert, beim Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau 'die entsprechenden
Maßnahmen zu erwirken und im eigenen Wirkungsbereich die notwendigen Vorkehrungen für den
Bau dieser Brücke zu treffen. Ich bitte das Hohe Haus um Annahme des Antrages. (Beifall.)
ZWEITER PRÄSIDENT WEHRL: Zu Wort gelangt Herr Abg. Binder.
Abg. BINDER: Meine Damen und Herren! Nachdem jetzt der Straßenbau einen so breiten Raum der
Diskussion eingenommen hat und nunmehr auch Brücken ,,geschlagen" wurden, möchte ich mich mit
einem nicht minder wichtigen Problem beschäftigen, das heute noch nicht behandelt wurde, und zwar
mit der Frage des Wohnungsbaues. Ich glaube, daß man sehr eingehend darüber reden müßte und
darauf hinweisen muß, dass das Problem des Baues von Wohnungen nicht nur das Land
Niederösterreich angeht, sondern alle Länder betrifft und somit eine Frage des Bundes darstellt. Wenn
man die Diskussion um die Wohnungsfrage aufmerksam verfolgt, muß man feststellen, daß auf
Bundesebene schon viele Jahre darüber gesprochen wunde, daß Termine gesetzt wurden; auf
Regierungsebene sollte bis zum 31. Dezember 1964 eine Lösung der Wohnbauprobleme gefunden
Werden. Das ist aber bis heute nicht möglich gewesen. Daraufhin hat man eine Fristverlängerung
gegeben bis zum 30. Juni 1965, und ein so genannter Viererausschuß beschäftigt sich bereits
eingehend mit diesen Fragen. Feststeht, daß man in Österreich rund 600.000 neue Wohnungen
bauen müßte, um das Wohnungsproblem einigermaßen lösen zu können. Wenn man die Statistik
verfolgt, muß man feststellen, daß in Österreich auf je 10.000 Einwohner nur 55 neue Wohnungen
kommen. Zwei Vergleiche: In Schweden 91 neue Wohnungen auf je 10.000 Einwohner und in
Deutschland 104, also fast das Doppelte. Österreich liegt damit an der untersten Grenze. Als
Bürgermeister - und ich spreche sicherlich auch im Namen aller anderen Bürgermeister - muß ich
sagen, daß die Wohnbaufrage und die Wohnungsfragen echte Probleme der Gemeinden sind und
daß fast überall eine spürbare Wohnungsnot herrscht. (Präsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Wieder ein Beispiel: In Schwechat , in einer Stadt mit rund 13.000 Einwohnern, gibt es momentan 700
echte Wohnungsfälle, Vormerkungen, die an die Gemeinde herangetragen wurde um Zuweisung einer
Wohnung, davon allein 20 Delogierungsfälle, also Familien, deren Möbel irgendwo eingestellt wurden,
die eingewiesen wurden oder dringend eine Wohnung benötigen würden. Dies, obwohl die Gemeinde
- und nicht nur die Gemeinde Schwechat - Wohnungen baut; darüber hinaus bauen auch
Siedlungsgenossenschaften und Private. Frau Abg. Körner und der Herr Abg. Ludwig haben schon
davon gesprochen, daß kinderreiche und junge Familien besonders gefördert werden sollten. Die Frau
Abg. Körner hat einen Antrag eingebracht, der sich mit der Möglichkeit von Ehegründungsdarlehen
beschäftigt, und hat hinzugefügt, daß damit eben diese kinderreichen Familien und jungen Ehepaare
besonders gefördert werden müßten. Ich stimme dem hundertprozentig zu und muß hinzufügen, daß
damit verbunden die Eigenheimfrage und die Wohnungsfrage eine große Rolle spielen und daß im
Interesse der kinderreichen und jungen Familien eben der Wohnbauförderung ein besonderes
Augenmerk zugewendet werden muß.
Bei der Wohnbauförderung 1954 glaube ich sagen zu dürfen, daß es da einigermaßen geht. Im
Voranschlag des Jahres 1964 waren 150 Millionen Schilling eingesetzt, die auch vergeben wurden.
83,919.000 Schilling hat der Bund beigestellt; der Rest bestand aus 50 Prozent Landesanteil und den
Rückzahlungsraten, die eingelaufen sind. Damit wurden 837 Wohnungen privater Bauwerber, 381
Wohnungen für gemeinnützige Siedlungsunternehmungen, 374 Wohnungen für Gemeinden und 79
Wohnungen als Barackenersatz gefördert. Trotzdem, meine Damen und Herren, gibt es mit 1. Jänner
1965 allein in Niederösterreich 5765 Ansuchen um die Wohnbauförderung 1954, die eine
Gesamtkostensumme von 447,279.000 Schilling erfordern würden. Mit 15. November 1964 waren
2112 private Wohnungswerber, für die 168,960.000 Schilling erforderlich wären, 3083
Wohnungseinheiten für Siedlungsgenossenschaften mit einem Betrag von 224,905.000 Schilling, 485
Wohnungseinheiten von Gemeinden, die 45,640.000 Schilling erfordern würden, und 85
Wohnungseinheiten für den Barackeneratzbau in der Höhe von 7,774.000 Schilling vorgemerkt. Man
darf sagen, dass im Budget heuer etwas mehr Mittel vorgesehen sind, und zwar 153,890.000
Schilling, also fast um vier Millionen Schilling mehr als 1964. Es würde ungefähr drei Jahre – wenn
keine neuen Ansuchen hinzukommen -dauern, bis man die derzeit vorliegenden Ansuchen erledigen
könnte.
Wesentlich anders schaut es mit der Landeswohnbauförderung aus. Das Budget hat 1964 einen
Betrag von 60,700.000 Schilling vorgesehen. Es wurden damit 1216 Wohnungseinheiten für private
Bauwerber, 572 Wohnungseinheiten für Siedlungsgenossenschaften und 366 Wohnungseinheiten der
Gemeinden, also insgesamt 2154 Wohnungseinheiten gefördert. Und nun kommt das Schreckliche.
Per 15. November 1964 waren 20.145 Wohnungsansuchen in Vormerkung, die einer Erledigung
harren. Davon waren 7083 Ansuchen von Privaten, die eine Summe von 212,490.000 Schilling
erfordern würden, 10.199 Wohnungseinheiten von Siedlungsgenossenschaften mit einer
Kostensumme von 305,970.000 Schilling und 2863 Wohnungseinheiten von Gemeinden mit einer
Kostensumme von 85,890.000 Schilling, also insgesamt 20.145 Ansuchen für Wohnungseinheiten in
der Höhe von 604,350.000 Schilling. Wenn ich daran denke, daß Gemeinden und
Siedlungsgenossenschaften schon darauf warten, daß die Darlehen aufgestockt werden, die sie
seitens des Bundes, vom Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds, bekommen haben, ganz abgesehen
von privaten Bauwerbern, so muß man sagen, daß weit mehr als zehn Jahre benötigt würden, um nur
die jetzt vorliegenden Ansuchen erledigen zu können. Dabei wissen wir, daß wöchentlich und
monatlich soundso viele Ansuchen neu hinzukommen.
Wenn ich davon gesprochen habe, daß im Vorjahr 60,700.000 Schilling eingesetzt waren, so sind es
heuer leider nur 46,750.000 Schilling. Ich möchte meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, daß in einem
eventuellen Nachtragvoranschlag noch zusätzlich Mittel für die Wohnbauförderung freigestellt werden.
Man muß sagen, daß die Landeswohnbauförderung eigentlich ungenügend ist und dass es
wünschenswert wäre, wenn man künftighin mehr Mittel für diesen Zweck im Budget vorsehen könnte.
Ich möchte aber auch zu einigen anderen Problemen der Wohnbauförderung Stellung nehmen. Das
erste betrifft die Wohnbauförderung 1954. Wenn ein Familienvater für eines seiner Kinder zusätzlich
eine Wohnung schaffen will, muß er dem Gesetz nach einen so genannten Miteigentumsvertrag, der
dann
im Grundbuch eingetragen wird, abschließen. Das kann er aber nur bei einem Notar machen. Aus
Erfahrung muß ich sagen, dass so ein Miteigentumsvertrag mischen 2000 und 3000 Schilling kostet.
Das ist eine schwere Belastung für den Bauwerber, der sich sowieso schon hart tut, wenn er eine
Wohnung errichtet. Ich- sehe ein, daß so ein Miteigentumsvertrag für Bauwerber notwendig ist, die
mehr als eine zusätzliche Wohnung errichten. Ich möchte aber empfehlen und von dieser Stelle aus
bitten, ob die Frage nicht geprüft werden könnte, daß man künftig Familien, die nachweislich für eines
ihrer Kinder eine zusätzliche Wohnung bauen, von der Vorlage eines Miteigentumsvertrages oder der
Eintragung ins Grundbuch befreien kann.
Das zweite Problem, das von den Bauwerbern sehr mißgünstig aufgenommen wird und teilweise auch
die Bürgermeister betrifft, ist folgendes: Seit einer gewissen Zeit werden so genannte
Baufortschrittsmeldungen, die notwendig sind, damit der Bauwerber zu seinem Geld kommt, seitens
der Gemeinden herein gegeben. Die Gemeinde meldet dem Landesamt I/6a, daß der Rohbau des
Herrn Müller, Mayer oder Huber fertig gestellt ist. Auf Grund dieser Meldung der Gemeinde fährt nun
ein Ingenieur des Landesamtes hinaus, um den Baufortschritt zu prüfen. Es dauert normalerweise
einige Zeit, bis der zuständige Beamte zur Baustelle kommt, und zwar deshalb, weil er nicht für jeden
einzelnen Fall hinausfahren kann. Er läßt solche Meldungen gebietsweise zusammenkommen, so daß
es ohne weiteres möglich sein kann, daß dadurch drei- bis vierwöchige Intervalle zwischen der
Meldung und der tatsächlichen Kontrolle bestehen. Die weitere Folge ist, daß der Beamte den
Baufortschritt im Amt bearbeitet, dann die Erledigung an die Buchhaltung weiterleitet, so daß es meist
wieder drei bis vier Wochen dauert, bis die Anweisung der Zahlung tatsächlich erfolgt. Es könnte
theoretisch der Fall sein, daß für den Baumwerber, der das Geld dringend benötigt, von der Meldung
des Baufortschritts bis zu dem Zeitpunkt, wo er das Geld beikommt, acht bis zehn Wochen vergehen.
Das ist meiner Meinung nach sehr lange und auch sehr hart für den Mann, der das Geld benötigt.
Meine Frage lautet daher, ob es nicht möglich wäre, einerseits den Beamten eine Erleichterung zu
schaffen, indem sie die Baustellen erst dann kontrollieren, wenn sie wirklich dazu Zeit haben, und ob
man nicht den Bürgermeistern genügend Vertrauen entgegenbringen kann, daß mit den von ihnen
ausgestellten Fortschrittsmeldungen allein schon Genüge getan ist. Man könnte sagen: Wals der
Bürgermeister bestätigt, muß wahr sein, auf Grund dessen zahlen wir den Betrag, der fällig wird,
sofort aus.
Wir könnten uns dadurch sehr viel Mühe und Zeit ersparen und in erster Linie den Bauwerbern helfen.
Noch ein letztes Problem möchte ich im Zusammenhang mit der Wohnbauförderung 1954 behandeln.
Ich möchte aber vorausschicken, daß ich hier vielleicht in Gegensatz zu einigen Damen und Herren
dieses Hauses komme, und zwar liegt das Problem darin, daß für die Bewilligung einer
Wohnbauförderung aus den Mitteln der Wohnbauförderung 1954 maßgebend ist, daß der Bauwerber
mit dem Bau noch nicht begonnen hat. Er darf erst mit dem Bau beginnen, wenn das Darlehen
bewilligt ist. Meistens - und das ist ein stillschweigendes Übereinkommen beziehungsweise kein
Übereinkommen, aber doch irgendwie ein Entgegenkommen - errichten die Bauwerber schon die
Grundfestung und müssen dann aber warten, bis sie das Darlehen bewilligt bekommen haben. Nun
treten die meisten - zu 90 Prozent fast, möchte ich sagen - an die Bürgermeister oder an jene, die
ihnen das Darlehen besorgen, mit der Frage heran, ob sie nicht eine Kellerdecke einziehen könnten,
damit der Bau geschützt ist. Hier besagen aber die Richtlinien, daß überhaupt grundsätzlich mit dem
Bauwerk nicht begonnen werden kann; man duldet stillschweigend, daß die Grundfestung errichtet
werden kann, aber die Kellerdecke darf nicht eingezogen werden.
Es wäre für die Bauwerber meiner Meinung nach eine wesentliche Erleichterung, wenn man beim
Bund erreichen könnte, dass das Gesetz in der Form abgeändert. wird, dass eine Kellerdecke
eingezogen werden darf. Die Bauwerber könnten den Betrag, den sie aus so genannten Eigenmitteln
aufbringen müssen - das sind 10 Prozent der Gesamtbaukosten - und der wahrscheinlich für die
Errichtung der Grundfestung und der Kellerdecke ausreichen würde, verbauen; sie würden dadurch
keine finanziellen Verluste erleiden.
Ich möchte das folgendermaßen erläutern: Er hat die 10 Prozent an baren Eigenmitteln. Bis die
Bewilligung des Darlehens kommt, vergeht zumindest ein Jahr, wahrscheinlich mehr. Er hat jährlich
einen gewissen Wertverfall des Geldes, das er gespart hat, in Kauf zu nehmen. Wir haben gehört, daß
im vergangenen Jahr die Baukosten allgemein um 16 Prozent gestiegen sind, er hat also eine
Wertverminderung um 16 Prozent in Kauf nehmen müssen. Das könnte man hintanhalten, wenn man
den Bauwerbern in der angeregten Richtung entgegenkommen würde.
Zuletzt möchte ich, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, um künftighin in der
Wohnbauförderungsfrage eine Erleichterung herbeiführen zu können, anregen, dass die
Landesregierung ersucht wird, bei den entsprechenden Verhandlungen mit dem Bund darauf
hinzuweisen, daß auf Grund der Häuser- und Wohnungszählung des Jahres 1961 die Gefahr besteht,
daß Niederösterreich künftighin weniger Mittel zugeteilt bekommt als bisher und daß das in der
Auswirkung für die Bevölkerung unseres Landes eine Katastrophe wäre; weshalb bei den kommenden
Finanzausgleichsverhandlungen darauf hingewiesen werden müßte.
Auf Grund dessen erlaube ich mir, einen Antrag zu Gruppe 6 des ordentlichen Voranschlages des
Landes Niederösterreich für das Jahr 1965 einzubringen, der lautet (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung vorstellig zu werden und dahin zu
wirken, damit die durch die Häuser- und Wohnungszählung 1961 im Zusammenhalt mit den
Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes 1954, BGBI. Nr. 153, bei der Festsetzung der
Länderquoten für Niederösterreich sich ergebenden ungünstigen Auswirkungen durch geeignete
Maßnahmen vermieden werden."
Ich bitte die Damen und Herren des Hohen Hauses, diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen.
Ein anderes Problem, das ich besprechen möchte, weil ich schon das Wort habe und weil es zu
diesem Kapitel gehört, ist, folgendes: Es betrifft den Straßenbau beziehungsweise den Wunsch nach
einer Unterführung im Raume des Stadtgebietes Schwechat. Ich komme hier vielleicht in den
Verdacht, daß
von mir ebenfalls gesagt wird, daß das ein Steckenpferd von mir ist, daß ich alljährlich an die
Mitglieder des Hohen Hauses mit dieser Frage herantrete.
Ich halte diese Frage für immens wichtig, sie müßte endlich einer Erledigung zugeführt werden. Schon
seit ungefähr zehn Jahren reden wir immer wieder davon, daß auf diesem Gebiete etwas geschehen
müsse, weil es auf dieser Landeshauptstraße, der Simmeringer Hauptstraße, der Bundesstraße, die
sich beim so genannten Kugelkreuz in Schwechat in die Bundesstraßen Nr. 9 und Nr. 10 gabelt,
infolge des niveaugleichen Bahnüberganges der Preßburger Bahn, der Wolfsthaler Bahn, immer
wieder zu Verkehrsstauungen kommt. Zu solchen Verkehrsstauungen kommt es insbesondere dann,
wenn dort ein Güterzug der ÖMV über die Schienen rollt. Fluggäste, die aus Deutschland, der
Schweiz, Italien und anderen Ländern kommen, beklagen sich darüber, daß sie den Vorteil der
Verkürzung der Flugzeit, den ihnen die Benützung einer Düsenmaschine verschafft, auf dem Wege
vom Flughafen Schwechat nach Wien wieder einbüßen. Diese Beschwerden sind meiner Ansicht nach
durchaus berechtigt. Nicht nur die Fluggäste, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer können
ein Lied davon singen. Die Abgeordneten Wüger und Schneider, aber auch
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek, der diese Strecke täglich fährt, werden das bestätigen.
Ein weit unangenehmeres Problem, auf das ich schon des Öfteren in diesem Hause hingewiesen
habe, könnte dann eintreten, wenn ein Rettungswagen, der einen Menschen, welcher eine
Herzattacke erlitten oder einte andere Erkrankung hat, bei der es auf jede Minute ankommt, rasch in
ein Krankenhaus nach Wien bringen soll, vor dem in Rede stehenden Schranken 10 bis 15 Minuten
warten muß, weil gerade ein Güterzug der ÖMV mit 60 Waggons den Straßenverkehr zum Stillstand
bringt. Dieser Fall könnte sicherlich einmal eintreten; ich hoffe, daß es nicht dazu kommen wird. Die
Presse würde ohne Zweifel sehr übel darüber berichten. Wir müssen also der Lösung dieser Frage
unsere größte Aufmerksamkeit zuwenden.
Ich habe zuhetzt in der Budgetdebatte im Jahre 1962 einen Antrag eingebracht, der auf den Bau einer
Unterführung abzielt. Am 22. Jänner 1963 hat das Landesamt B/2 eine entsprechende Stellungnahme
herausgegeben, die besagte, daß im Jahre 1964 mit dem Bau begonnen werde, allerdings müßten
vorher noch die Gemeinde Wien und die Österreichischen Bundesbahnen befragt werden. Der
Zivilingenieur Dr. Ramsauer wurde mit der Planung beauftragt, die Österreichischen Bundesbahnen
und die Gemeinde Wien sollten in die Pläne Einsicht nehmen. Man weiß, daß die Bundesbahnen
beabsichtigen, auf dieser Strecke eine Schnellbahn zu errichten, die sie vorerst bis zum Flughafen,
also bis zur Station Fischamend-Reichsstraße, führen wollen.
Das zuständige Landesamt B/2 hat in der erwähnten Stellungnahme darauf hingewiesen, daß die
Bundesbahnen und die Gemeinde Wien befragt werden müssen und daß nach Einlangen dieser
Stellungnahmen dem Hause beziehungsweise dem zuständigen Referenten - das ist der Herr
Landeshauptmann -neuerlich eine Stellungnahme zugehen werde. Ich kann nicht mit Sicherheit
sagen, ob das in der Zwischenzeit geschehen ist. Die Gemeinde Wien hat meines Wissens insofern
eine endgültige Entscheidung getroffen, als sie erklärt hat, daß sie an einer Unterführung in
Schwechat - der Schienenübergang stellt die Landesgrenze dar - deswegen nicht interessiert sei, weil
sie entlang des Donaukanals eine Schnellstraße ,bis zum Flughafen errichten werde. Man meinte, daß
künftighin die Verkehrsteilnehmer diese Schnellstraße benützen könnten, wodurch es sich erübrige,
eine Unterführung an der Bundesstraße zu bauen.
Bei den Österreichischen Bundesbahnen wurde gesagt, daß sie eine künftige Trassenführung der
Schnellbahn nicht auf den bestehenden Trassen erweitern werden, sondern daß sie daran denken,
die Landestraße der Gemeinde Wien, also die Simmeringer Hauptstraße, noch im Bereiche der
Gemeinde Wien zu überführen. Das würde bedeuten – die Herren, die das Gebiet kennen, werden mir
zustimmen -, daß ungefähr beim so genannten Sauhof, so heißt dieses Versuchsgelände der
Landeslandwirtschaftskammer, mit der Beschüttung eines Dammes begonnen werden müßte, die
dann weit unter der Kreuzung Bundesstraße-Bahn aufhört. Ein Projekt, das ich mir als Laie nicht
vorstellen kann, und ich glaube, daß es immense Kosten Verursachen wird. Das Landesamt B/2
schätzt hierfür rund 9 bis 10 Millionen Schilling, die auf Gemeinde Wien, Ressortministerium und
Niederösterreich aufgeteilt werden sollen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine derartige
Beschüttung eines Dammes und Errichtung der neuen Trasse mit einer Überführung der
Bundesstraße billiger kommt, wo noch dazu der Güterverkehr nach wie vor auf der bestehenden
Trasse abgewickelt werden würde und der Schranken letzten Endes genauso geschlossen ist wie
jetzt. Ich bin der Meinung, daß es zweckmäßig wäre, wenn sich die zuständigen Stellen des Landes
noch einmal bemühen, mit den Österreichischen Bundesbahnen beziehungsweise der Gemeinde
Wien zu einem Einvernehmen zu gelangen. Ich selbst habe mich schon bemüht, aber leider erfolglos
und ich glaube, daß sich die höchsten Stellen des Landes damit befassen sollten. Wenn gesagt wird,
daß die Schnellstraße eine fühlbare Erleichterung des Verkehrs bringen wird, darf ich sagen, daß das
wahrscheinlich nicht der Fall sein wird. Alle Verkehrsteilnehmer, die südlich des Gürtels kommen und
zum Flugplatz oder in Richtung Hainburg wollen, werden nach wie vor die Simmeringer Hauptstraße
benützen und sie nicht überqueren, um zur Schnellstraße zu kommen, so daß hier keine wesentliche
Entlastung eintritt. Nur ein Fluggast oder Bediensteter, der vom Flugplatz oder von Hainburg in den
20. Bezirk, nach Stockerau beziehungsweise ins Wald- und Weinviertel fährt, wird - sofern noch keine
Brücke errichtet ist - wahrscheinlich diese neue Schnellstraße benützen. Es taucht nun noch die Frage
auf: Wann wird diese Schnellstraße errichtet werden? Dieser Zeitpunkt ist noch unbekannt, niemand
kann sagen, wann es so weit sein wird, so daß hier in absehbarer Zeit bezüglich Unterführung nichts
geschieht und daher keine Erleichterung eintreten kann.
Ich darf daher, um die Arbeit voranzutreiben beziehungsweise der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß
doch eine Verbesserung eintritt und mit dem Bau einer Unterführung begonnen wird, einen
Resolutionsantrag der Abgeordneten Binder und Wüger einbringen, der lautet (Liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, im eigenen Wirkungsbereich dafür zu sorgen und bei den
zuständigen Bundesministerien wie auch bei der Gemeinde Wien vorstellig zu werden und dahin zu
wirken, daß die von Wien nach dem Flughafen Wien-Schwechat führende Preßburger Bundesstraße
im Bereich des schienengleichen Bahnüberganges mit der Preßburger Bahn an der Landesgrenze
von Wien und Niederösterreich im Gebiete der Stadtgemeinde Schwechat auch im Zuge des
Ausbaues der Trasse der Preßburger Bahn als Schnellbahntrasse mit einer Unterführung ausgestattet
wird und entsprechende Vorarbeiten endlich eingeleitet werden." Ich darf Sie bitten, diesem Antrag die
Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Buchinger .
Abg. BUCHINGER: Hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin zwar, glaube ich,
im Laufe der Budgetdebatte mit meinen Beiträgen immer am kürzesten gewesen und es tut mir leid,
daß ich gerade zu diesem Punkt etwas länger brauche, noch dazu knapp vor dem Mittagessen.
Ich möchte ebenfalls zu einem Thema sprechen, das mein Vorredner bereits angeschnitten hat und
das ich nicht nur Für Niederösterreich, sondern für ganz Österreich als Problem Nummer eins
betrachte, und zwar handelt es sich um den Wohnungsbau. Wenn wir zurückblicken, müssen wir
feststellen, daß in den letzten Jahren und Jahrzehnten riesige Summen der Länder, aber auch des
Bundes dafür aufgewendet wurden. Die Statistik sagt uns, daß nach 1945 23 Prozent aller Häuser in
Österreich neu erbaut wurden, das ist fast ein Viertel des gesamten Häuserbestandes unseres
Staates. In unserem Bundesland sind es 17,1 Prozent, also zweifellos ebenfalls gewaltige Leistungen,
die von Siedlern, Genossenschaften und Gemeinden erbracht wurden. Und doch ist 20 Jahre nach
dem Krieg die Wohnungsfrage für Zehntausende unserer Mitbürger und deren Familien eine
Existenzfrage geblieben, und gerade für uns junge Menschen, die wir eine Familie gründen wollen, ist
dieses Problem oft unlösbar. Die Wohnung ist in unserer heutigen Zeit des Wohlstandes Mangelware
geblieben, und unsere Aufgabe muß es sein, mit dem Bund gemeinsam alles zu tun, um unseren
Familien die Voraussetzungen zu geben, familiengerechte Wohnungen oder Eigenheime schaffen zu
können. Aus dem vorliegenden Voranschlag können wir entnehmen, daß für das heurige Jahr wieder
ein namhafter Betrag von Seiten des Lands für die Wohnbauförderung zur Verfügung gestellt wird. Es
sind in den vergangenen Jahren bei Wohnbauförderung 1954 seit 1955 und
Landeswohnbauförderung seit 1950 insgesamt über 1,3 Milliarden Schilling für Wohnbauförderung in
unserem Lande zur Verfügung gestellt worden. Im heurigen Jahr kommt ein weiterer Betrag von zirka
200 Millionen Schilling dazu, wir werden also in diesem Jahr die 1,5-Milliarden-Schilling-Grerne der für
Wohnbau zur Verfügung gestellten Mittel überschreiten und dieser Betrag wird auch im heurigen Jahr
wieder die Grundlage dafür sein, daß der Wohnbau doch im bisherigen Ausmaße weitergeführt
werden kann. Ich darf dazu bemerken, daß uns dies trotz allem nicht zufrieden stellen kann. Andere
Bundesländer, das hat auch die Statistik gezeigt, sind uns weit voraus, und trotz größter
Anstrengungen unseres Landes konnte hier der Anschluß nicht gefunden werden. Niederösterreich,
und das wurde schon einige Male im Laufe der Budgetdebatte ausgeführt, man kann es aber nicht oft
genug sagen, ist bei Zuteilung der Förderungsmittel durch den Bund stärksten benachteiligt. Der
Schlüssel, das ist bekannt, wird vor allem nach dem Wohnungsfehlbestand ermittelt und
Niederösterreich erhält nur 14,1O Prozent und steht somit an vierter Stelle in der Rangordnung der
österreichischen Bundesländer, hinter Wien, aber vor allem hinter Steiermark und Oberösterreich,
obwohl diese beiden Bundesländer eine weit kleinere Bevölkerungszahl aufzuweisen haben. Ich darf
hier auch auf den Antrag von Abgeordneten beider Fraktionen vom 18. Juni 1964 verweisen, bei dem
bereits auf diesen Ulmstand hingewiesen und verlangt wurde, daß das Wohnbauförderungsgesetz
1954 derart abzuändern sei, daß in Zukunft als Kriterium für die Festlegung der Länderquote
ausschließlich die Bevölkerungszahl maßgeblich ist. Ich glaube, man kann diese Forderung nicht oft
genug aussprechen, sie ist für unser Land zweifellos begründet.
Ein zweiter Punkt ist bei diesem Kapitel die Vergabe der Mittel für die Wohnbauförderung. Die
derzeitige Praxis beziehungsweise gesetzliche Regelung ist so, daß je Wohnungseinheit - das gleiche
gilt für ein Siedlungshaus - 90.000 Schilling aus den Mitteln der Wohnbauförderung 1954 als Darlehen
auf 40 Jahre, verzinst mit einem Prozent, gewährt wenden. 60.000 Schilling werden vom Bund und
30.000 Schilling vom Land gewährt. Aus der Wohnbauförderung des Landes werden für jede
Wohnungseinheit 30.000 Schilling mit einer Laufzeit von 40 Jahren, wovon 20 Jahre zinsenfrei sind,
gegeben.
Ab dem 21. Jahr beträgt der Zinsfuß acht Prozent. Die Darlehenstilgung beträgt daher nach der
Wohnbauförderung 1954 pro Quadratmeter Wohnfläche vier Schilling. Das sind bei einer Wohnung
mit 60 Quadratmetern monatlich 240 Schilling. Dazu kommen selbstverständlich noch die
Betriebskosten, die in einem Wohnhaus eben auflaufen. Die Baukosten für einen Quadratmeter
Wohnraum kommen nach dem derzeitigen Bauindex einschließlich der zu Jahresbeginn eingetretenen
Erhöhungen, jedoch ohne Grundbeschaffungskosten, auf rund 3800 bis 4000 Schilling. Somit kostet
derzeit eine Wohnung mit 60 Quadratmetern Nutzfläche rund 228.000 bis 240.000 Schilling. Eine
Wohnung solcher Größe ist eine Kleinwohnung und nur geeignet, Wohnraum für zwei Personen zu
bieten. Die Diskrepanz zwischen Förderungsmitteln und Gestehungskosten ist bei Gegenüberstellung
von 90.000 zu 228.000 beziehungsweise 240.000 Schilling augenfällig. Der Anteil der öffentlichen
Mittel beträgt daher 37 bis 39 Prozent, der Eigenmittelanteil 61 bis 63 Prozent. Der Einsatz der
öffentlichen Mittel betrug 1955 und 1956 ungefähr 70 Prozent. Eine Sondererhebung im Jahre 1962
ergab, daß damals schon der Anteil der öffentlichen Mittel auf 48 Prozent abgefallen war. Dazu kommt
aber im Rahmen der Gesamtbaukosten noch die Tatsache, daß natürlich die Grundkosten in den
neuen Baukosten nicht subsumiert sind und wahrscheinlich ein weiterer Betrag von annähernd 13 bis
14 Prozent, zum Teil auch von 20 Prozent, zusätzlich an Eigenmitteln als Grundkosten investiert
werden. muß. Es ist keine Frage, daß durch das laufende Steigen der Baukosten, insbesondere der
Grundpreise, der Einsatz der öffentlichen Mittel auch in Zukunft weiter fallen wird, was zur Folge hat,
daß durch die Inanspruchnahme nicht zinsenbegünstigten privaten Kapitals die Rückzahlungen
beziehungsweise Mieten enorm ansteigen. Es ist kein Geheimnis, daß nicht wenige Wohnungen, die
mit öffentlichen Mitteln erbaut wurden, leer stehen, weil die zukünftigen Eigentümer oder Mieter
entweder nicht in der Lage sind, die Eigenmittel von 61 bis 63 Prozent der Baukosten und 13 bis 20
Prozent an Grundkasten aufzubringen, oder weil sie infolge der Inanspruchnahme von Privatkapital
die Mieten beziehungsweise Rückzahlungen wirtschaftlich nicht mehr tragen können. Es muß nämlich
auch berücksichtigt werden, dass der Mietzins beziehungsweise die Rückzahlung in einem
entsprechenden Verhältnis zum Nettoeinkommen \des Förderungswerbers steht. So wird vielfach
behauptet, daß der zumutbare Nettomietzins seine oberste Grenze bei 20 Prozent des
Nettoneinkommens bei allein stehenden Personen findet. In manchen Bundesländern wind nämlich
zum Mietzins eine Beihilfe gewährt und daher zwischen vorgeschriebenem Mietzins und zumutbarem
Nettomietzins unterschieden. Diese Tatsachen drängen zu einer Lösung, insbesondere dazu, daß von
der Objektförderung, der Gewährung eines starren Betrages ohne Berücksichtigung der
Einkommensverhältnisse, des Familienstandes und der Kinderzahl abgegangen wird.
Familiengerechte Wohnungen zu errichten, fordert die finanzielle Berücksichtigung aller Umstände.
Wenn man vielfach den Bauherren, insbesondere den gemeinnützigen Wohnungsunternehmungen,
vorwirft, daß sie viel zu kleine Wohnungen errichten, so ist das eben auf die Tatsache zurückzuführen,
daß billiger nur dann gebaut werden kann, wenn in ein und demselben Gebäudekomplex viele
Wohnungen geplant und errichtet werden, da für jede der gleiche Förderungsbetrag zur Verfügung
steht. Es ist daher nach unserer Meinung eine Änderung des Wohnbauförderungssystems dringend
notwendig. Bevor ich auf die Möglichkeiten der Änderung der Wohnbauförderung näher eingehe, muß
vorerst festgehalten werden, dass hinsichtlich des Wohnbauförderungsgesetzes, soweit eine
Änderung dieses Gesetzes in Erwägung gezogen wird, der Bund zuständig ist, hinsichtlich der
Landeswohnbauförderung der Landtag. Eine Lösung nur lauf dem Sektor der
Landeswohnbauförderung erscheint mir aber keineswegs hinreichend, da der derzeit zur Verfügung
gestellte Höchstbetrag von 30.000 Schilling im Einzelfall im Verhältnis zu den Gestehungskosten einer
Wohnungseinheit so gering ist, daß kaum von einer echten Förderung gesprochen werden kann. Es
müßten also die Mittel der Wohnbauförderung 1954 und der Landesanteil in eine neue Regelung
einbezogen werden. Da eine Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes 1954 beim Bund kaum zu
erreichen ist, vermeinen wir einen Ausweg darin zu finden, daß das Landesgesetz vom 15. April 1955,
LBGI. Nr. 36, über die Errichtung eines Wohnbauförderungsfonds im Sinne des noch folgenden
Änderungsvorschlages novelliert wird und das geänderte Gesetz auch für die Wohnbauförderung
1954 intern zur Anwendung gelangt. Zu begründen ist dieser Vorgang dadurch, daß auf Grund des
Wohnbauförderungsgesetzes 1954 niemandem ein Rechtsanspruch auf eine Förderung zukommt.
Dies ergibt sich schon aus § 27, wonach seine Förderung gewährt werden kann. Wenn somit seitens
Niederösterreichs die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Wohnbauförderung 1954
eingehalten werden, wozu es im übrigen verpflichtet ist, aber darüber hinaus auch die Bestimmungen
des geänderten Gesetzes über die Errichtung eines Landeswohnbauförderungsfonds angewendet
werden, so ist der angestrebte Erfolg erreichbar.
Zu berücksichtigen wären bei einer Neuregelung jedenfalls die Einkommens- und
Familienverhältnisse; auch meinen zumutbaren Nettomietzins zu berücksichtigen, erscheint uns,
solange eine Lösung des Mietenproblems im Allgemeinen nicht gefunden wird, nicht zweckdienlich.
Es muß auch in Betracht gezogen werden, daß bei Berücksichtigung zu vieler Tatbestände eine
enorme Verwaltungsmehrarbeit entsteht, die nicht nur das Land, sondern auch die gemeinnützigen
Wohnungsunternehmungen betrifft. Die Fraktion der Österreichischen Volkspartei hat dazu einen
Lösungsvorschlag als Diskussionsgrundlage ausgearbeitet, der vorsehen würde: Bei der
Wohnbauförderung 1954 plus dem Land: 1. Als Förderungswerber für die Errichtung von Ein- und
Zweifamilienhäusern sowie als Wohnungswerber für Miet- und Eigentumswohnungen von Gemeinden
und gemeinnützigen Bauvereinigungen kommen nur physische Personen in Betracht, deren
monatliches Nettoeinkommen 6000 Schilling zuzüglich 500 Schilling für jedes im gemeinsamen
Haushalt lebende, unversorgte Familienmitglied nicht übersteigt. Bei Zuteilung der Förderungsmittel
beziehungsweise bei Zuweisung der Wohnungen durch Gemeinden oder gemeinnützige
Bauvereinigungen sind in erster Linie zu berücksichtigen: Personen, die im Standort des jeweiligen
Bauvorhabens wohnhaft oder in demselben hauptberuflich tätig sind.
Dieser letzte Satz des Vorschlages bezieht sich im Besonderen auf das Pendlerwesen. Ich erinnere
hier auch an die Worte unseres Herrn Landeshauptmannes, der in seiner Rede in der zweiten Sitzung
des Landtages erklärte, daß es unser Ziel sein soll, für alle Niederösterreicher, wenn möglich, am
Wohnort oder in zumutbarer Nähe des Wohnsitzes einen Arbeitsplatz zu finden. Diese Forderung muß
sich zwangsläufig auch bei der Wohnbauförderung auswirken. Das heißt mit anderen Worten, dort, wo
die Arbeitsstätte ist, oder in deren Nähe, soll Wohnraum oder die Möglichkeit zum Bau eines
Eigenheimes geschaffen werden.
2. Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die auf die Dauer von 40 Jahren zu einem Prozent
verzinslich sind. Das Darlehen ist nicht pro Wohnung, sondern pro Quadratmeter der Wohnnutzfläche
zu gewähren, zum Beispiel derzeit 90.000 Schilling bei 60 Quadratmetern. Das sind pro
Wohnungseinheit 1500 Schilling pro Quadratmeter.
Das Ausmaß der Quadratmeter-Wohnnutfläche, die der Förderungsbewerber beanspruchen kann, soll
gestaffelt werden, und zwar gestaffelt werden nach Einzelpersonen und nach Personen mit Kindern.
Wir halten es für notwendig, daß hier gerade jung verheiratete Ehepaare herausgenommen werden
und in der Staffelung ungefähr einer Familie mit drei Kindern gleichgestellt werden, da wir der
Meinung sind, daß die Voraussetzung für die Gründung einer Familie die Bereitstellung
beziehungsweise die Ermöglichung der Beschaffung einer Wohnung ist.
Ich darf hier in diesem Zusammenhang auch auf die Ausführungen der Frau Abgeordneten Körner
zurückkommen - es ist schon das zweite Mal, daß ich auf die Ausführungen der Frau Abgeordneten
Körner zurückkomme -, die hier über die Ehegründungsdarlehen gesprochen hat. Auch wir bedauern
es sehr, daß bei diesen Ehegründungsdarlehen noch kein Fortschritt erzielt werden konnte. Aber ich
darf hier darauf aufmerksam machen, daß doch hier ein zweiter Vorschlag zur Diskussion gestellt
gewesen ist, dessen Verwirklichung sehr wesentlich dazu beigetragen hättte, Jungverheirateten die
Möglichkeit zur Beschaffung von Wohnraum beziehungsweise von Einrichtungsgegenständen zu
geben. Das war das so genannte Jugendsparförderungsgesetz.
Ich habe mir gestattet, in den stenographischen Protokollen der Budgetdebatte vom Jahre 1961
nachzublättern, und ich lese hier auf Seite 133, daß der Herr Abg. Robl damals einen
Resolutionsantrag eingebracht hat, der gelautet hat: ,,Die Landesregierung wird aufgefordert, durch
geeignete Schritte zu erreichen, daß der im Parlament eingebrachte Gesetzesinitiativantrag,
betreffend die Förderung des Jugendsparens (Jugendsparförderungsgesetz), ehestens einer
Beratung und Beschlußfassung unterzogen wird."
Ich habe sehr verwundert und sehr enttäuscht vor allem für die junge Generation festgestellt, daß
einige Seiten später auf Seite 137 damals zu diesem Antrag dler Herr Abg. Dr. Litschauer von der
sozialistischen Fraktion gesprochen hat und hier unter anderem zum Schluß erklärte - ich zitiere auch
hier wieder wörtlich -: ,,Sie werden verstehen, daß Sie von unserer Fraktion nicht erwarten dürfen, daß
wir einem solchen Antrag zustimmen, wenngleich wir in der Sache selbst gegen das
Sparförderungsgesetz mit den hierzu vorgebrachten Einwendungen keinerlei Bedenken (hätten."
(Abg. Rösch: Begründung!) Ich muß sagen: Es ist für mich sehr überraschend. Ja, ich weiß: die
Begründung. Ich glaube, die Begründung ist zweifellos die (Abg. Rösch: „Zweifellos" steht drinnen!) ja, ich habe es gelesen -: Dias Jahr 1961 war das Jahr der Jugend. Die Sozialistische Partei hat
damals das Jahr 1962 als ,,Jahr der jungen Generation" proklamiert. Bereits im Jahre 1961 wurde
durch ÖVP-Initiative der Bundesjugendplan geschaffen. Es wäre natürlich zuviel gewesen, wenn im
Jahre 1961 noch das Jugendsparförderungsgesetz geschaffen worden wäre. Herr Vizekanzler Dr.
Pittermann hat das damals abgelehnt. Er wollte es halt auch besser machen, und er hat dann ein
Sparförderungsgesetz beantragt. Was da herausgekommen ist, das wissen wir, glaube ich, alle.
Jedenfalls ist es nicht zum Vorteil der jungen Generation. (Abg. Rösch: Das hat alles der Abgeordnete
damals gesagt!) Nicht alles! (Abg. Dipl.-Ing. Robl: Das vom Pittermann habe ich damals gesagt! Heiterkeit bei der ÖVP.) Aber ich möchte es nur 'begründen. Herr Dr. Litschauer hat zweifellos in der
Rade gesagt (Abg. Rösch: ,,Zweifellos", das steht da!) - das habe ich auch nachgelesen, und das
habe ich ausgeführt, Herr Staatssekretär -, daß die Sozialisten es ablehnen, weil es ein Initiativantrag
der Österreichischen Volkspartei war. (Abg. Rösch: Das hat er gesagt?) Jawohl, das hat er gesagt! Ich
kann es Ihnen hier noch einmal aufblättern, wenn Sie wollten, ich habe es nur momentan verblättert.
Aber ich bin gerne bereit, Ihnen das dann nachher zum Nachlesen zu geben. Außerdem waren Sie
sicher damals mit dabei. (Weitere Zwischenrufe. - Der Präsident gibt das Glockenzeichen.)
Aber ich möchte hier trotzdem in meinen Ausführungen weitergehen. (Abg. Dr. Brezovszky: Was ist
mit den Heiratsdarlehen, Herr Kollege? Reden Sie von den Heiratsdarlehen! - Abg. Reiter: Das sollten
Sie, Herr Doktor, als Vertreter der SPÖ-Jugend unterstützen, aber nicht dagegen sein!) Ich möchte
also in meinen Ausführungen weitergehen. Ich halbe hier geschlossen bei der Staffelung der
Wohnungsquadratmeter. Wir sind weitem der Meinung, daß, wenn ein Bauwerber dieses
Höchstbausmaß, das man festsetzen sollte, überschreitet, den aus privaten Mitteln die Mehrkosten zu
tragen sind, sind aber der Meinung, daß das Darlehen pro Quadratmeter 2500 Schilling nicht
überschreiten darf.
Es handelt sich bei diesem Vorschlag um eine Mischform der Förderung. Berücksichtigt werden vor
allem die Familienverhältnisse. Wir haben den Höchstsatz des Darlehens, der pro Quadratmeter
gewährt werden könnte, vorgeschlagen. Die Höhe wird sich zweifellos nach den dem Land zur
Verfügung stehenden Mitteln richten. In den meisten Bundesländern liegen die Beiträge pro
Quadratmeter bei zirka 2000 Schilling. Um eine wirksame Förderung zu erreichen, wird man kaum
unter diese 2000 Schilling gehen können.
Bedeutsam erscheint uns auch die Tatsache, daß in erster Linie hauptberuflich Tätige und am
Standort des jeweiligen Bauvorhabens Wohnhafte zu berücksichtigen sind. Für Niederösterreich ist
diese Beistimmung vor allem deshalb wichtig, damit wir nicht Wochenendhäuser, die unter Umständen
Wiener in unserem Lande errichten, finanzieren müssen.
Die Berechnung ist einfach und bedarf keines besonderen Verwaltungsapparates. Jene, die ein
monatliches Nettoeinkommen von - ich habe es bereits gesagt - ungefähr 6000 Schilling beziehen,
wären auf die Wohnbauförderung, auf die ich später noch kurz zu sprechen kommen werde, zu
verweisen. Jene, die mehr als 6000 Schilling beziehen, gehören zu den kapitalkräftigeren Kreisen,
denen die Inanspruchnahme privater Mittel und die sich daraus ergebenden erhöhten
Rückzahlungsraten beziehungsweise Mietenbildung zugemutet werden könne.
Die anderen Zahlen, die ich genannt habe, stammen aus einer gewissen Erfahrung und sind dem
Studium von statistischem Material entnommen. Diese Zahlen können in dieser Richtung jederzeit
einer gewissen Abänderung unterliegen.
Wir sind auch davon ausgegangen, daß die Wohnbauförderung nach Möglichkeit jenen zugute
kommen soll, die ein echtes Wohnungsbedürfnis haben, Aber nicht in der Lage sind, lohne
entsprechende öffentliche Mittel zu einer Förderung beziehungsweise zu einem Eigenheim zu
gelangen.
Der letzte Punkt eines weiteren individuellen Lösungsvorschlages für die Wohnbauförderung wäre,
daß Förderungswerber, deren monatliches Nettoeinkommen 2000 Schilling zuzüglich 500 Schilling für
jedes im gemeinsamen Haushalt lebende unversorgte Familienmitglied nicht übersteigt, in den ersten
zwei Jahren der Laufzeit des Darlehens keine Rückzahlungen leisten müssen. Das gleiche sollte für
Jungverheiratete Ehepaare gelten. Auch das wäre ein Beitrag, um die Familiengründung zu
erleichtern. Auch eine Verlängerung der Laufzeit des Darlehens bei den vorerst erwähnten
Förderungswerbern von 40 auf 50 Jahre könnte man in Erwägung ziehen.
Nun zur allgemeinen Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich. Alle nicht unter den vorher
genannten Förderungswerbern sich befindenden Interessenten wären im Rahmen der
Landeswohnbauförderung zu berücksichtigen. Der Höchstbetrag des Darlehens darf 30.000 Schilling
nicht überschreiten. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre ohne Zinsen. Übersteigt das Nettoeinkommen
des Förderungswerbens 10.000 Schilling – man könnte etwa diesen Betrag annehmen - abzüglich
500 Schilling für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende unversorgte Familienmitglied, so ist das
gewährte Kapital mit 3,5 Prozent jährlich zu verzinsen.
Im Übrigen sind alle jene Förderungswerber unbeschadet ihres Einkommens und Familienstandes zu
berücksichtigen, die nicht mehr als 15.000 Schilling für ihr Wohnbauvorhaben pro Wohnungseinheit
ansprechen.
Die Herabsetzung der Laufzeit auf zehn Jahre erscheint in Anbetracht der nur in geringem Ausmaß
zur Verfügung stehenden Mittel gerechtfertigt, zumal es sich weitestgehend um Förderungswerber
kapitalkräftigerer Art handelt. Es würde also auch die Veilzinsung bei einem über 10.000 Schilling
liegenden Nettoeinkommen 3,5 Prozent betragen.
Da viele Förderungswerber infolge ihrer Eigenleistung nur geringer Mittel bedürfen, erscheint es
zweckmäßig, unabhängig vom Einkommen, alle jene zu berücksichtigen, die nicht mehr als den oben
erwähnten Betrag von 15.000 Schilling ansprechen.
Eine ähnliche Regelung wie unter Punkt 1 könnte auch hinsichtlich der Zusatzfinanzierung zum
Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds getroffen werden. Zu berücksichtigen wäre allerdings, daß im
Falle des Übersteigens der Nettoeinkommensgrenze dem Förderungswerber vom Land keine
Zuschüsse gegeben werden.
Bei Förderungswerbern, deren Nettoeinkommen unter 6000 Schilling liegt, wäre die
Zusatzfinanzierung durch das Land pro Quadratmeter derart abzustimmen, daß hinsichtlich der
Gesamtfinanzierung die Eigenleistungen zu den Gestehungskosten im Verhältnis wie bei der
Wohnbauförderung 1954 und dem Lande stehen. Zu berücksichtigen Ist allerdings die Tatsache, daß
die Darlehen auf 69 1/2 Jahre zu einem Prozent verzinst gewährt werden. Es sind daher die
Rückzahlungen infolge der langen Laufzeit niedriger als bei der Wohnbauförderung 1954 und dem
Landesanteil. Es könnte daher, um die Förderung familienfreundlicher zu gestalten, die
Zusatzfinanzierung des Landes noch an die Bedingung geknüpft werden, daß es sich dabei um
Familien mit mehr als einem Kind handelt. Abschließend wäre noch zu sagen, daß an den Bund
heranzutreten ist, daß dieser die Aufgaben des Wiederaufbaufonds und des Bundes-Wohn- und
Siedungsfonds sowie die für diese Fonds bestimmten zweckgebundenen Einnahmen den Ländern zu
übertragen hat. Es hat sich die Wohnbauförderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954
bestens bewährt, und eine allgemeine Regelung nach dem Muster der Wohnbauförderung 1954
erscheint vor allem nach dem Standpunkt des Subsidiaritätsprinzips zweckmäßig und notwendig.
Diese Forderung ist bereits im Forderungsprogramm der österreichischen Bundesländer vom 22. März
1963 enthalten.
Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, mit einigen Gedankengängen und
meinem Diskussionsbeitrag zu einer besseren Finanzierung, zu einer besseren Förderung des
Wohnhausbaues beigetragen zu haben. Ich glaube, daß gerade dieser Punkt uns allen eine
Herzensangelegenheit sein muß. Wir müssen deshalb in nächster Zeit gerade an diesem Punkt sehr
viel arbeiten, um unseren jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich ein Eigenheim oder eine
Wohnung zu beschaffen, um den Familien, die bis jetzt nicht im Besitz familiengerechter Wohnungen
sind, solche Wohnungen zu gaben. Dadurch, glaube ich, schaffen wir in Niederösterreich Wohnungen
für glücklichere Familien.
Ich Gestatte mir daher, folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest):
Die Landesregierung wind aufgefordert:
1. Neuerlich bei der Bundesregierung dahin zu wirken, daß, entsprechend dem Forderungsprogramm
der Bundesländer vom 22. März 1963 und dem Antrag der Abgeordneten Resch, Wüger, Dienbauer,
Laferl, Cipin, Marchsteiner, Schwarzott, Schulz, Schlegl, Hubinger und Genossen vom 11. Juni 1964,
Ltg. 613, durch gesetzgeberische Maßnahmen die Aufgaben des Wohnhauswiederaufbaufonds und
des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds gegen Überlassung der für diese Fonds bestimmten
zweckgebundenen Einnahmen auf die Länder übertragen und die Förderungsrichtlinien bei allen der
Wohnbauförderung dienenden Maßnahmen vereinheitlicht werden.
2. Ohne Rücksicht darauf, ob eine Vereinheitlichung der Förderungsrichtlinien im Sinne der Ziffer 1 bei
jenen Wohnbauförderungsmaßnahmen, die der Kompetenz des. Bundes unterliegen, erreicht werden
kann, in Anbetracht der dem Lande nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954 zukommenden
Vollziehungskompetenz bei Vergebung der Förderungsmittel nach diesem Gesetz folgendes zu
berücksichtigen:
a) Als Förderungswerber für die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie als
Wohnungswerber für Miet- und Eigentumswohnungen von Gemeinden und gemeinnützigen
Bauvereinigungen sollen nur physische Personen in Betracht kommen, deren monatliches
Nettoeinkommen einen noch nähen zu bestimmenden Betrag nicht überschreitet.
b) Bei Zuteilung der Förderungsmittel beziehungsweise bei Zuweisung der Wohnungen durch
Gemeinden oder gemeinnützige Bauvereinigungen sind in erster Linie Personen zu berücksichtigen,
die im Standort des jeweiligen Bauvorhabens wohnhaft oder in demselben hauptberuflich tätig sind.
c) Die Höhe der Förderungsmittel ist nicht pro Wohnung, sondern pro Quadratmeter der
Wohnnutzfläche zu gewähren, wobei das Ausmaß der Quadratmeterwohnnutzfläche, die der
Förderungswerber beanspruchen kann, danach gestaffelt ist, ob es sich um eine allein stehende
Person, um einen Zweipersonenhaushalt oder um Familien mit einem, zwei, drei, vier usw. Kindern
handelt. Jungverheiratete Ehepaare sind Familien mit drei Kindern gleichzuhalten.
d) Für besonders finanzschwache Förderungswerber, deren monatliches Nettoeinkommen einen noch
zu bestimmenden Betrag nicht übersteigt, wäre vorzusehen, daß sie zumindest in den ersten zwei
Jahren der Laufzeit des Darlehens rückzahlungsfrei sind. Ähnliches hätte auch für Jungverheiratete
Ehepaare zu geilten.
3. Eine ähnliche Regelung, wie unter Ziffer 2 auch hinsichtlich der Zusatzfinanzierung des Landes zum
Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds zu treffen.
4. In Anbetracht der bedeutsam angestiegenen Baukosten die im Einzelfall gewährte Förderung derart
zu erhöhen, um den finanziell förderungswürdigen Bevölkerungskreisen, insbesondere den
kinderreichen Familien, Wohnraum zu bieten. Ich bitte das Hohe Haus, diesen Resolutionsantrag
anzunehmen. (Beifall bei der ÖVP)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Helm
Abg. HELM. Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zur Gruppe 6, VA. A.
68161, Förderungsbeiträge für Wasserleitungsbauten und Kanalisationsanlagen, sprechen. Man kann
feststellen, daß im Jahre 1965 ein Betrag von sechs Millionen Schilling für Wasserleitungsbauten und
vier Millionen Schilling für Kanalbauten vorgesehen sind. Es ist dies eine wesentliche Erhöhung
gegenüber dem Jahre 1964. Ich möchte hier meinen Dank dafür aussprechen, daß hier bedeutende
Mittel bereitgestellt worden sind. Sie wissen ja, daß die Wasserversorgung oder die Kanalisation am
Lande eine der größten Rollen spielt. Wir haben draußen viele Orte, die sehr schlechte
Kanalisationsanlagen oder überhaupt keine besitzen. Wir haben noch viele Orte, die noch keine
Wasserleitung haben. Wir möchten deshalb sehr darauf dringen, daß in diesem Voranschlag die
notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Ich verweise darauf, daß im Jahre 1964 zwar 1123
Katastralgemeinden mit Wasserleitungsbauten begonnen oder solche fertig gestellt haben. Ich
verweise weiters darauf, daß für die Nutzwasserversorgung für die Feuerwehren und dergleichen 24
Anlagen fertig gestellt wurden und daß 25 Anlagen noch im Bau sind. Insgesamt haben 165
Katastralgemeinden Kanalisationsanlagen zum Teil schon fertig gestellt oder es sind diese noch im
Bau. Wir haben weiters für das Jahr 1965 bis zum November 1965 gemeldet: 35 Gemeinden um
Interessentenbeiträge, Ansuchen um Wasserleitungsbauten; 47 Gemeinden haben Ansuchen um
Nutzwasseranlagen für Feuerlöschzwecke gestellt. Bei 85 Gemeinden wurden Projektsaufnahmen für
eine zentrale Wasserversorgungsanlage und Kanalisationsanlagen durchgeführt, und beim
Wasserwirtschaftsfonds wurden 33 Förderungsansuchen für größere Wasserversorgungs- und
Kanalisationsanlagen eingebracht, die zusammen 200,750.000 Schilling betragen würden. Es ist dazu
festzustellen, daß für diese Menge von Ansuchen für daß Jahr 1965, und zwar aufgeschlüsselt auf 72
zentrale Wasserversorgungsanlagen sowie 30 einzelne Wasserversorgungsanlagen und 50
Nutzwasserversorgungsanlagen für Feuerlöschzwecke, mit einer Baukostensumme von 50,515.000
Schilling ein Förderungsbetrag von 7,500.000 Schilling notwendig wäre.
Es ist zweitens im Jahre 1965 für 117 Kanalisationsanlagen mit Baukosten von 45,344.000 Schilling
ein Förderungsbeitrag von 5,400.000 Schilling und drittens für 130 größere landwirtschaftliche Be- und
Entwässerungsanlagen ein Betrag von 42,000.000 Schilling notwendig. Wir sehen daraus, daß leider
auch im Voranschlag 1965 viel zu wenig Mittel für die Kanalisationsanlagen und für den
Wasserleitungsbau eingezeichnet sind. Ich möchte besonders darauf hinweisen, daß der
Grundwasserspiegel in den Flußniederungen schon äußerst schlecht ist, daß durch die vielen
Abwässer der Industrien, durch die schlechten Kanalisationsanlagen und durch das Versickern der
Abwässer die große Gefahr besteht, daß das Trinkwasser in absehbarer Zeit verschlechtert sein wird.
Ich möchte den Hohen Landtag bitten, ganz besonders darauf zu achten, daß auch die
Landbevölkerung vor diesem Schlechter werden des Wassers geschützt wird.
Zum Schluß möchte ich noch einige Dinge streifen; es betrifft die Flußregulierungen. Wir haben
draußen immer wieder große Überschwemmungen. Dem Landesamt B/3 ist es bereits gelungen, auf
den größeren Flüssen namhafte Regulierungen durchzuführen. Ich möchte dafür meinen besonderen
Dank aussprechen. Es gibt aber noch eine Menge von Flußregulierungen, die noch offen sind.
Manches Projekt ist bereits zehn Jahre alt und kann leider nicht durchgeführt werden, weil die Mittel
hierzu nicht angesetzt sind. Ich möchte auch hier bitten, daß man die notwendigen Mittel für die
nächste Zeit bereitstellt. Wenn Sie einmal Gelegenheit haben, zu sehen, wie diese Flüsse aus ihren
Ufern treten, die Leute mit Zillen in ihre Wohnungen geführt werden müssen und man dann als
Bürgermeister von der ganzen Bevölkerung dafür verantwortlich gemacht wird, dann werden Sie
ermessen, wie notwendig auch die Flußregulierung ist, um den Schutz der Bevölkerung zu
gewährleisten.
Abschließend möchte ich alle Herren des Hohen Hauses bitten, daran zu denken, dass Kanalisation,
Wasserleitungsbau und Flußregulierungen ebenso wichtig sind wie alle anderen von mir gebrachten
Vorhaben. (Beifall im ganzen Hause.)
PRÄSIDENT WElSS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Kienberger .
Abg. KIENBERGER: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich darf gleich weiterregulieren. Wenn
wir die Bilanzen eines Privatunternehmens ansehen, finden wir zwei große Gruppen: das
Anlagenkapital und das Umlaufvermögen. Ich glaube, daß die Gruppe 6 - wir haben jetzt von Häusern,
Flußregulierungen, Wasserleitungen, Straßen gehört - ein echtes Anlagenkapital darstellt und dieses
erstens in seinem Umfang sehr groß ist und zweitens eine große Finanzierung erfordert, die oft nicht
aus dem einfachen Haushalt gedeckt werden kann. Dazu gehört auch der Wasserbau, der in diesen
letzten 20 Jahren 221 Ansuchen gebracht hat, meist sehr große Objekte mit einer sehr großen
Summe. Von 1945 bis 1949 waren es allein 100 und von 1960 bis 1964 121 Ansuchen. Im Jahre 1964
waren 69 Bauvorhaben in Durchführung, davon sind 20 Prozent von Unternehmern und 80 Prozent in
Eigenregie gebaut worden. Das erfährt jährlich eine beträchtliche Ausweitung. Durch
Flußregulierungen soll, wie mein Vorredner schon gesagt hat, das Hochwasser hintan gehalten
werden. Dazu kommen noch verschiedene andere Gründe hinzu. Infolge des räumlichen Wachstums
in den Flußtälern, die oftmals zu dem Hochwasserabflußgebiet zählen, muß das Gerinne reguliert
werden, um überhaupt Baumaßnahmen durchführen zu können. Zweitens sind es die
Grundsbückzusammenlegungen, die Kommassierungen, die über den Grünen Plan sehr gefördert
werden und die zur Voraussetzung haben, daß man vorerst die Gerinne reguliert. Drittens ist die
Regulierung der Gewässer erforderlich, im Kulturland zu gewinnen. Womit eigentlich der Flußbau
weniger rechnet, das ist viertens der Straßenbau; müssen oft wegen Hochwassers Straßenzüge
verlegt werden, wozu beträchtliche Mittel notwendig sind. Fünftens ist zu sagen, daß viele Gerinne
keinem Wasserverband unterstehen, so daß sie vielfach versanden und mit der Zeit zu
Überschwemmungen führen, die großen Sachschaden an den Kulturen anrichten. Was sind nun die
Voraussetzungen für diese großen Vorhaben? Daß der Arbeiterstand in seiner heutigen Größe
erhalten bleibt - das sind etwa 500 bis 600 Arbeiter - und insbesondere die Winterarbeit gefördert wird,
denn es besteht immer die Gefahr, daß die Leute im Winter, wenn sie arbeitslos werden, abwandern
und sich dann im Frühjahr bei einer Privatfirma um Arbeit umsehen.
Ein bedeutenderes Problem sind die finanziellen Voraussetzungen. Der Bund gibt dem Land
Niederösterreich etwa 22,5 Millionen Schilling, davon gehen für Bundesgewässer acht Millionein
Schilling weg, bleiben somit vom Land zu leisten 14 Millionen Schilling. Bund und Land geben hier
etwa die gleiche Summe, um diese Bauvorhaben in nächster Zeit durchführen zu können. Um neue
Bauten beginnen zu können, wären allerdings im kommenden Jahr vier Millionen Schilling notwendig;
um all die Pläne zu realisieren, die vorliegen, wären 40 Millionen Schilling erforderlich. Sie können
daraus ersehen, dass man - wie ich schon eingangs gesagt habe mit den normalen Mitteln des
Budgets nicht mehr das Auslangen finden kann. Man muß daran denken, daß sich das Land und der
Bund nach dem Abschluß des Hochwasserschadenfondsgesetzes um ein neues Sonderbauprogramm
für den Wasserbau, und zwar für ein langfristigeres Vorhaben von etwa fünf bis zehn Jahren,
umsehen muß. Ich möchte die Landesregierung ersuchen, mit dem Bund ein neues
Wasserbauprogramm Erwägung zu ziehen.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch zu einem zweiten Problem Stellung nehmen, das die
beiden Abgeordneten Wüger und Binder in einer Resolution niedergelegt haben, und zwar die
Verbesserung der Nord-Süd-Verbindung in Niederösterreich. Wir haben schon mehrmals gehört, daß
Niederösterreich in der Besatzungszeit durch die versagte ERP-Hilfe schwer benachteiligt wurde. Aber
auch im Lande selbst bestehen grundsätzliche Nachteile, die sich auf unsere wirtschaftliche
Entwicklung ungünstig auswirken. Das ist erstens der Verkehr selbst, der sich von Wien
strahlenförmig ausbreitet, also einen reinen Ost-West-Verkehr darstellt. Das geht auf die Zeit der
Römer zurück, als Befestigungszentren errichtet und diese mittels einer Straße verbunden wurden.
Der zweite große Nachteil Niederösterreichs ist die Zweiteilung durch die Donau, wodurch
insbesondere das Waldviertel wirtschaftlich sehr benachteiligt 3st. Niederösterreich ist, um ein
modernes Wort zu gebrauchen, nicht in dem Sinn integriert wie beispielsweise Oberösterreich. Wir
haben im Norden die tote Grenze und im Süden die Donau. Es bestehen fast keine familiären
Bindungen über die Donau. Ich selbst wohne ja nur einen Kilometer nördlich der Donau und kenne
das Problem ganz genau.
Ein weiteres Problem ist das Steuersystem selbst, das mit diesem Verkehr eng zusammenhängt und
Niederösterreich benachteiligt. Früher wurde allein das Vermögen als Grundlage des Ertrages
angesehen. Durch die Industrialisierung ist heute das wirtschaftliche Potential maßgebend. Das sieht
man schon daraus, daß die Umsatzsteuer vor dem ersten Weltkrieg eine reine Luxussteuer gewesen
ist. Die Umsatzsteuer wurde erst im Jahre 1923 eingeführt, im heutigen Umfang erst 1938. Damals hat
sich die Steuer auf dem Grund und Boden aufgebaut, heute hingegen sind die großen wirtschaftlichen
Zentren, die Industrien, die Grundlagen für den Reichtum einer Gemeinde. Wir sehen das an der
Lohnsummensteuer und an der Getränkesteuer. Da ist die große Sogwirkung der Stadt Wien, die
ganz hervorragende Verkehrslinien, wie Schnellbahn usw., ausgebaut hat, um die Arbeiter nach Wien
zu bringen. Die Einkäufe des Landes Niederösterreich werden auch zu einem Großteil in Wien
getätigt.
Aber das Entscheidende überhaupt, wenn man an der Donau wohnt und dieses Problem kennt, das
ist, daß hier ein zweites Gefälle entsteht in Österreich. Wir haben schon das wirtschaftliche Gefalle
West-Ost. Wir werden eines Tages, wenn hier nicht Entscheidendes geschieht, um diese
Verbindungslinien Nord-Süd zu verbessern, ein Süd-Nord-Gefälle erhalten. Es ist mehrmals heute
schon davon die Rede gewesen. Ich erinnere mich an eine Episode, die schon sehr lange zurückliegt;
es war ungefähr 1938. Ich war damals noch ein Kind. Da kam ein Aussiedler aus Döllersheim, der sich
in unserem Ort angesiedelt hat. Dem hat man damals, 1938, gesagt: Warum gehst du gerade hierher?
Das wird eines Tages doch nur eine Schafherde sein!
Meine Damen und Herren! Das wollen wir doch alle nicht! Daher möchte ich Sie bitten, daß sie dem
Resolutionsantrag, den die Abgeordneten Kienberger, Hirsch, Fichtinger, Janasa, Robl zu diesem
Problem vorlegen, zustimmen (liest):
„Die Verkehrsverhältnisse haben sich infolge der Errichtung der Westautobahn, aber auch der
Wachau-Bundesstraße im Bereiche der Donau wesentlich gebessert. Eis hat sich jedoch gezeigt, daß
vor allem aus volkswirtschaftlichen Gründen die Aufschließung dieses Gebietes in Richtung Nord-Süd
unbedingt erforderlich ist. So ist insbesondere an die Errichtung einer Donaubrücke bei Melk und
Korneuburg gedacht. Durch diese Donauübergänge würden auch die aus rein verkehrstechnischen
Gründen erforderlichen Querverbindungen zu und von der Autobahn geschaffen werden. Die
Landesregierung wird daher aufgefordert, beim Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau die
erforderlichen Maßnahmen zu erwirken und die im eigenen Wirkungsbereich notwendigen
Vorkehrungen zu treffen." (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Peyerl.
Abg. PEYERL: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn der Voranschlag in der Gruppe
6 das Straßenwesen behandelt und laut Parteinübereinkommen eine Behandlung örtlicher
Straßenprobleme soweit als möglich ausgeschaltet werden soll, so muß ich mich dennoch mit einigen
Fragen, die den Donauraum und das obere Ybbstal im Bezirk Amstetten betreffen, beschäftigen. Ich
habe schon einmal an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß im Straßenbau der Bezirk Amstetten
etwas benachteiligt wurde. Ich wiederhole mich heute insofern, als das Straßenproblem in diesem
Gebiet einen großen Einfluß auf die wirtschaftliche Entwicklung genommen hat. Ich glaube, wir alle
wissen, dass sich fast alle Bezirke in unserem Land Niederösterreich auf dem Fremdenverkehrssektor
so weit abwickelt haben, daß sie den Stand von 1937 nicht nur erreicht, sondern wesentlich
überschritten haben. Bei uns im Bezirk Amstetten ist es leider so, daß wir mit dem Fremdenverkehr,
mit den Nächtigungen, mit den Fremdenanmeldungen gegenüber dem Jahre 1937 und früheren
Jahren noch weit zurück sind. Wenn wir das genauer untersuchen, müssen wir feststellen, daß nicht
die Vernachlässigung der Fremdenverkehrsbetriebe schuld ist und unser Gebiet keineswegs für den
Fremdenverkehr ungeeignet ist, sondern daß es doch immer wieder in unserem Gebiet die
Straßenverhältnisse sind, die diesen Rückstand bewirken.
Daher gestatten Sie mir, daß ich an die niederösterreichische Landesregierung das Ersuchen richte,
das Land möge das eich im Bezirk Amstetten befindende Straßenstück von Tiefenbach nach
Freienstein mit einer Länge von zirka 14 Kilometern übernehmen. Die Übernahme dieses
Straßenstückes wäre deswegen so wichtig, weil es sich dabei um die einzige Verbindungsstraße
handelt, die eigentlich besitzlos ist. Dieses Stück gehört nämlich dem Strombauamt, das sich aber
nicht darum kümmert. Schließlich ist diese Straße die einzige Anschlußstraße, die die Verbindung zur
Neuerrichteten Donaubrücke in Grein herstellt und somit für die Erschließung der
Fremdenverkehrsgebiete im Waldviertel und in Mühlviertel von großer Bedeutung ist. In diesem
Gebiete befindet sich ein schönes Badezentrum, das sehr bekannt ist. Es müßte daher alles
unternommen werden, um dieses Straßenstück staubfrei zu machen und etwas zu verbreitern. Ich
darf in diesem Zusammenhang auch noch bemerken, daß an dieser Straße viele Bauern, Arbeiter und
angestellte wohnen, die in den Wintermonaten oft durch Schneeverwehungen von der übrigen Welt
abgeschnitten werden. Den dort wohnenden Bauern ist es also gerade in den Wintermonaten kaum
möglich, ihre Produkte zu den Genossenschaften, in die Molkereien nach Ybbs und Amstetten, zu
bringen. Außerdem können die dort wohnenden Arbeiter und Angestellten, die in Ybbs und Amstetten
beschäftigt sind, kaum rechtzeitig ihren Arbeitsplatz erreichen, wenn sie nicht einen etwa 30 Kilometer
langen Umweg in Kauf nahmen wollen.
Ich möchte nicht davon reden, daß es den Feuerwahren oder der Sanität im Falle von Katastrophen
kaum möglich wäre, diese Gebiete rasch zu erreichen, denn dieses Straßenstück ist einfach nicht
befahrbar. Aus diesen Gründen sollte sich also das Land um diese Straße kümmern.
Gestatten Sie mir noch einige kurze Bemerkungen über die Straßenverhältnisse im oberen Ybbstal.
Alle, die hier anwesend sind, wissen, daß die Gemeinden Waidhofen an der Ybbs, Ybbsitz, Gresten -
das kann uns am besten unser Herr Abg. Sigmund bestätigen -, Lunz am See, Göstling, Hollenstein
und so weiter ausgesprochene Fremdenverkehrsorte sind. Ich habe schon gesagt, dass wir die
Fremdenzahlen und die Übernachtungszahlen von 1937 noch nicht erreichen konnten. Bei einer
näheren Untersuchung stellen wir aber fest, daß die Straßenverhältnisse eine Belebung des
Fremdenverkehrs in diesen Gebieten nicht zulassen. Ich stelle daher in diesem Zusammenhang das
Ersuchen, alles zu unternehmen, um die an den betreffenden Landes- und Landeshauptstraßen
begonnenen Arbeiten möglichst bald zu beenden und die Staubfreimachung jener Straßen, die bisher
nicht berücksichtigt wurden, ins Auge zu fassen. Es handelt sich dabei um die wichtigsten Landesund Landeshauptstraßen, die für die Förderung des Fremdenverkehrs in diesen Gebieten von größter
Wichtigkeit sind.
Diese Straßen führen zu jenen von mir bereits erwähnten Gemeinden, die ausgesprochene
Fremdenverkehrsorte Sind. Sie mußten auf dem gesamtwirtschaftlichen Sektor im allgemeinen und
auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs im besonderen nur deswegen eine Benachteiligung erfahren,
weil wir den Straßenbau in diesem Gebiete nicht entsprechend forcieren konnten.
Ich bitte daher noch einmal die Damen und Herren des Hohen Hauses sowie das zuständige Referat,
für dieses schöne Fremdenverkehrsgebiet auf dem Straßenbausektor alles zu unternehmen, damit
auch der dortigen Wirtschaft ein Dienst erwiesen wird. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 12.51
Uhr.)
(Wiederaufnahme der Sitzung um 14.02 Uhr.)
PRÄSIDENT WEISS: Wir setzen die Verhandlungen zum Voranschlag des Landes Niederösterreich
für das Jahr 1965 mit der Gruppe 6 fort. Zu Wort gelangt Herr Abg. Janzsa .
Abg. JANZSA: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei meiner Herren Vorredner
(Unruhe. - Präsident Weiss gibt das Glockenzeichen.) haben ausführlich über die
Wohnbauförderungsmaßnahmen des Bundes und des Landes gesprochen. In beiden Referaten
handelte es sich um den Bau von Wohnungen, also um Neubauten. Ich erlaube mir, Sie, meine
Damen und Herren des Hohen Hauses, auf den Voranschlagsansatz 62-90 des außerordentlichen
Voranschlages 1965 des Landes Niederösterreich, Vollziehungsstufe I, betreffend die
Förderungsmaßnahmen zur Erhaltung des Althausbestandes, aufmerksam zu machen. Ich werde
mich im Gegensatz zu den ausführlichen Besprechungen der Herren Vorredner, entsprechend dem
Budgetansatz, kurz fassen, da es sich hier um ein Problem handelt, das eigentlich die Reform der
Wohnwirtschaft betrifft. Vorausgesetzt, daß der 30. Juni 1965 eine Lösung der Wohnwirtschaftsfrage
bringt, wollen wir der Hoffnung Alusdruck geben, daß auf diesem Gebiet auch weitere bestehende
Probleme einer Lösung zugeführt werden. Ich habe hier die Initiative deshalb ergriffen, weil seit mehr
als zehn Jahren im Voranschlag des Landes Niederösterreich auf Grund des Landtagsbeschlusses
vorn 19. März 1954 der Voranschlagsansatz 62-90 aufscheint. Nach diesem Beschluß gewährt das
Bundesland Niederösterreich zur Förderung von Instandsetzungsarbeiten an privaten Wohnhäusern
erstens nicht rückzahlbare Beiträge zu den Instandsetzungskosten und zweitens nicht rückzahlbare
Zinsenzuschüsse für aufzunehmende Hypothekardarlehen. Die Richtlinien für diese
Förderungsmaßnahmen wurden von der niederösterreichischen Landesregierung beschlossen. Sie
wurden am 10. März 1954 beziehungsweise am 2. April 1957, bekannt gegeben. Es kann jeweils nur
eine Förderungsart in Anspruch genommen wenden. Voraussetzung hierfür ist erstem, daß der
Liegenschaftsbesitzer österreichischer Staatsbürger ist, zweitem sich die Liegenschaft im Eigentum
von natürlichen Personen befindet, drittens die Benützungsbewilligung für das Objekt vor dem 1.
Jänner 1938 erteilt worden ist und viertens wird eine Förderung nur für jene Baulichkeiten gewährt, die
ganz oder überwiegend Wohnzwecken dienen. Von den nicht rückzahlbaren Beiträgen zu den
Instandsetzungskosten werden 20 Prozent der tatsächlich verausgabten und vorn Landesamt I/6 a
überprüften Kosten gewährt, höchstens jedoch ein Betrag von 10.000 Schilling. Sind die
Instandsetzungskosten höher als 50.000 Schilling, so wird der Übrigbleibende Betrag nicht mehr
gefördert.
Als nichtrückzahlbare Zinsenzuschüsse gelten Beträge, die über einen vierprozentigen Zinsendienst
für ein bei einem beliebigen Kreditinstitut aufgenommenen Hypothekardarlehen von maximal 36.000
Schilling hinausgehen und höchstens fünf Prozent mit einer Laufzeit von zehn Jahren betragen. Seit
Beginn dieser Aktion im Jahre 1954 wurden an Beiträgen für Instandsetzungsarbeiten und
Zinsenzuschüssen rund 48 Millionen Schilling für zirka 9000 Ansuchen aufgebracht. Ohne auf die
einzelnen Probleme dieser Maßnahme sowie die Kriterien dieser Förderung einzugehen, erlaube ich
mir festzustellen, daß diese Förderungsmaßnahme äußerst segensreich ist und sie nur derjenige
richtig ermessen kann, der sich mit dieser Materie befaßt. Ihre Auswirkungen sind umso
begrüßenswerter, als zum größten Teil jene Liegenschaftsbesitzer als Bewerber auftreten, deren
Häuser hinsichtlich der Mietzinsbildung dem Mietengesetz unterliegen, wobei als bekannt
vorausgesetzt werden darf, daß damit für jene Liegenschaften die Mieten seit Jahnzehnten gleich
geblieben sind. Sie haben also trotz der geänderten Wähnungsverhältnisse keine Steigerung
erfahren. Darunter fallen alle jene Häuser, deren Baubewilligung vor dem 27. Jänner 1917 erteilt
worden ist und die vermietet waren. Nun gibt es aber auch eine zweite Gruppe von Häusern, die
hinsichtlich der Mietzinsbildung den Bestimmungen des Preisstoppgesetzes unterliegen und der noch
aus der nationalsozialistischen Ära stammenden so genannten Büirkel-Verordnung, deren Aufhebung
man anscheinend nach dem Kriegsende vergessen hat. Das sind jene Häuser, für die die
Baubewilligung vor dem 30. Juni 1953 erteilt wurde. Es erhalten somit alle Liegenschaftsbesitzer von
Mieterschutzhäusern einen Förderungsbetrag, nicht aber alle jene Besitzer von Zinsstopphäusern, die
jedoch genauso ertraglos sind wie die Mieterschutzobjekte, da der am 1. Juli 1954 vereinbarte
Mietzins erstarrt ist und nicht abgeändert werden darf.
Die Häuser sind somit genauso dem Verfall preisgegeben, so daß auch sie einer Förderung würdig
wären. Dies könnte dadurch ermöglicht werden, wenn man statt des 1. Jänner 11938 den 1. Juli 1954
als Stichtag für die erteilte Benützungsbewilligung in Betracht ziehen würde.
Der Meinung etwa, daß der 1. Juli 1954 für die Förderung als ein zu kurzer Termin anzusehen sei,
kann entgegengehalten werden, daß auch von solchen Häusern, wie mir aus der Praxis bekannt ist,
bereits Reparaturanfälle gemeldet wenden, und weiterhin ist doch auch zu bedenken, daß kein
Hauseigentümer dieser benachteiligten Gruppe früher als unbedingt notwendig Reparaturen
durchführen wird, nur weil er 20 Prozent Zuschuß vom Land Niederösterreich erhält.
Außerdem wind die Notwendigkeit der vermeintlichen Reparatur durch einen Fachbeamten des
Landesamtes 1/6 a Überprüft. Wie aus dem zuständigen Referat bekannt ist, nimmt die Zahl der
Ansuchen um einen Förderungsbeitrag ständig zu. Im Jahre 1964 wurden rund 900 Ansuchen
eingebracht, und für das laufende heurige Jahr muß mit mindestem 1000 Neuansuchen gerechnet
werden, wofür eine budgetmäßige Bereitstellung von Mitteln im Ausmaß von mindestem sechs
Millionen Schilling notwendig wäre. Waren im Jahre 1964 und in früheren Jahren budgetmäßig vier
Millionen Schilling für diese Förderungsmaßnahme bereitgestellt, so mußte man mit Erstaunen
feststellen, dass für 1965 für diese Förderung lediglich im außerordentlichen Voranschlag,
Vollziehungsstufe I, ein Betrag von zwei Millionen Schilling vorgesehen ist, also diese Budgetmittel um
50 Prozent gekürzt wurden.
Die Notwendigkeit der Förderung des Althausbestandes glaube ich nicht näher erläutern zu müssen.
Aber ich möchte doch zu bedenken geben, daß der Althausbestand und die Erhaltung dieses
Althausbestandes viel dazu beitragen könnten, die Misere in der Wohnwirtschaft in einem erträglichen
Rahmen zu halten.
Darf ich das Hohe Haus noch auf eine weitere Möglichkeit der Förderung des Althausbesitzes
aufmerksam machen, bei der mit wenigen Kosten zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden könnte.
Ich darf dabei als bekannt voraussetzen, daß durch Neubauten allein der vorhandene
Wohnungsbedarf nicht gedeckt werden kann. Es ist aber genauso bekannt, daß Wohnungen
Leerstehen, weil sie stark reparaturdürftig oder unmodern sind und sie deshalb niemand beiziehen will
oder sie nicht vermietet werden können.
Der Liegenschaftsbesitzer - es gibt auch Ausnahmen - wäre bereit, diese so brachliegenden
Wohnräume zu modernisieren, um sie später vermieten zu können, wenn er die Möglichkeit hätte, für
die Herstellung und Instandsetzung zinsenbegünstigte Kredite mit einer längeren Laufzeit zu erhalten.
Dies würde bedeuten, daß durch diese Förderung zusätzlich zu vermietender Wohnraum gewonnen
werden könnte, wobei der Vorteil noch außerdem darin bestehen würde, dass zu diesem Zweck
geringere Mittel notwendig wären d s zu einem Neubau.
Ich darf an den Herrn Finanzreferenten die Bitte richten: Sollte sich, wie es nach den optimistischen
Äußerungen in dieser Budgetdebatte anzunehmen ist, das Finanzvolumen während des Jahres gut
gestalten, dann möge er auf eine Nachziehung bei diesem Voranschlagsansatz nicht vergessen.
Abschließend möchte ich feststellen, dass das Land Niederösterreich auf dem Gebiete der
Förderungsmaßnahmen, die sich auf den Althausbestand beziehen, Für alle Bundesländer
beispielgebende Leistungen vollbracht hat. Mehrere Bundesländer haben sich für die Art der
Durchführung dieser Förderungsmaßnahmen interessiert und eingedenk dessen, daß der
erhaltwürdige Althausbestand, der als einer der wichtigsten Faktoren in der Wohnungswirtschaft
angesehen werden kann, nicht dem Verfall preisgegeben werden darf, bereits ähnliche Maßnahmen
eingeführt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt der Herr Abg. Birner. Ich erteile es ihm.
Abg. BIRNER: Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde es nicht wagen, als so
genannter Frischling in diesem Hohen Heus mir dadurch den Unwillen der Kolleginnen und Kollegen
zuzuziehen, dass ich die Debatte über Gebühr ausdehne.
Erlauben Sie mir einige Worte zum Kapitel 6. Die zur Beratung stehende Gruppe veranlaßt mich, die
Aufmerksamkeit das Hohen Hauses auf die Tatsache zu lenken, daß die Errichtung und
Instandsetzung von Landes und Landeshauptstraßen im Triestinigtal besonders notwendig und
dringend erscheint. Das Triestingtal, in dem 21.000 Menschen wohnen, zählt infolge seiner lieblichen
Landschaft zu den schönsten Gegenden unseres Landes. Die wirtschaftliche Bedeutung dieses
Gebietes wird durch zahlreiche, meist Metallverarbeitende Betriebe dokumentiert. Ich verweise nur auf
die ehemaligen KruppWerke, jetzt Vereinigte Metallwerke Ranshofen-Berndorf, auf die Hirtenberger Patronenfabrik, auf die
Kromag AG in Hirtenberg sowie auf die Enzesfeld-Caro Metallwerke und die Kugellagerwerke in St.
Veit-Berndorf.
Trotz dieser respektablen Betriebe war dieses Tal infolge der Nachkriegsereignisse länger als ein
Jahrzehnt ein ausgesprochenes Notstandsgebiet. Die vorgenannten Fabriken waren durchwegs in
den Händen der sowjetischen Besatzungsmacht und wurden bis zum Jahre 1955 von der USIA
verwaltet. Tausende von Arbeitern und Angestellten waren dadurch gezwungen, jahrelang fern von
ihrem Wohnort zu arbeiten. Die Gemeinden beikamen fast keine Gewerbe- und Lohnsummensteuer
und waren daher infolge der fehlenden Einnahmequellen nicht in der Lage, ihren Verpflichtungen
gegenüber der Bevölkerung nachzukommen.
Erst im Jahre 1955 hat sich durch den Abschluß des österreichischen Staatsvertrages die Situation
merklich gebessert. Geblieben war aber der gewaltige Nachholbedarf der Gemeinden auf allen
Sektoren der Verwaltung, so daß der Auf- und Ausbau der Märkte und Dörfer infolge der zögernd vor
sich gehenden Verbesserung der finanziellen Bedingungen nur langsam vonstatten ging.
Obwohl die Mehrzahl der Gemeinden dieses Tales für den Fremdenverkehr wie geschaffen ist, mußte
dieser wichtige Zweig der Wirtschaft vernachlässigt werden, weil einfach die hierfür notwendigen Mittel
fehlten. Dazu kommt noch, daß die beiden Zubringerstraßen, die Bundesstraßen Nr. 18 und Nr. 223,
in einem derart desolaten Zustand waren, daß man kein- Fremden zumuten konnte, diese Straßen zu
benützen. Die Straßenverhältnisse sind aber durch den teilweisen Ausbau der Heinfelder
Bundesstraße und der Bundesstraße Nr. 223 besser geworden.
Gleich geblieben ist die Straßenmisere auf dem Sektor der Landes- und Landeshauptstraßen. Der
Großteil dieser Verkehrswege ist noch heute nur mit einer Schotterdecke versehen und in einem
derart schlechten Zustand, daß es fast lebensgefährlich ist, diese Wege mit einem einspurigen
Fahrzeug zu benützen. Nun hat sich in Niederösterreich die unglückselige Praxis eingebürgert, dies
wurde auch schon von meinen Parteifreunden Gerhartl und Mondl angeprangert, daß vielfach jene
Landesstraßen bevorzugt werden, bei denen die Gemeinden bereit und befähigt sind, erhebliche
Mittel zum Bau oder zur Instandsetzung beizutragen. Das hat dazu geführt, daß sich die Gemeinden
förmlich konkurrenzierten. Konkurrenzierten, um ja zu einer anständigen Straße zu kommen.
Nachdem es sich jedoch bei den Ortschaften des oberen Triestingtales um durchwegs kleinere und
finanzschwache Gemeinden handelt, die einen solchen Betrag nicht aufbringen können, sind sie auch
bisher vom Straßenbau ausgeschlossen gewesen, und die Straßen sehen auch dementsprechend
aus. Es ist noch nicht lange her, daß ein Autobusunternehmer, der mit seinem Kleinbus die
Bevölkerung von St. Corona nach Altenmarkt und wieder zurück gebracht hat, seine Konzession
zurücklegte, weil ihm die Reparatur durch die hohe Beanspruchung des Kraftfahrzeuges auf den
schlechten Straßen einfach zu teuer gekommen ist. Es wird sicherlich bekannt sein, daß das Gebiet
um den Schöpfel, den Peilstein und der Steinwandklamm vorwiegend von Wiener Ausflüglern, speziell
über das Wochenende, besucht wird. Der Strom dieser Erholungssuchenden könnte jedoch in
stärkerem Maße in diese herrliche Waldlandschaft gelenkt werden, wenn die Straßen in einen
halbwegs befahrbaren Zustand versetzt würden. Durch diese Maßnahme könnte der Fremdenverkehr
in diesem Gebiet wesentlich forciert werden. Den Gemeinden würden damit die notwendigen Mittel
zum Ausbau der Fremdenverkehrseinrichtungen gegeben werden und das Gast- und Schankgewerbe
könnte seine Betriebe modernisieren und ausgestalten. Davon würden nicht nur die Bevölkerung und
die Gemeinden, sondern auch das Land Niederösterreich profitieren. Wenn ich diese Zustände heute
aufzeige - wobei ich überzeugt bin, da8 das vor mir schon verschiedene Abgeordnete getan haben -,
dann deshalb, weil dieses Tal seit Jahren stiefmütterlich behandelt wird. Ich bin der Meinung, daß
auch die Bevölkerung das Triestingtales das Anrecht auf gute Straßen hat, und es wäre höchste Zeit,
mit dem Bau derselben zu beginnen. Ich ersuche daher den Herrn Landeshauptmann, auch diesem
Teil Niederösterreichs sein besonderes Augemerk zu schenken. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Simlinger.
Abg. SlMLINGER: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist heute schon viel in diesem
Haus von unseren Straßen gesprochen worden. Ich möchte ganz besonders drei Bezirke
herausstreichen, die nicht mit einem Kilometer Schiene durchfahren sind. Die Menschen dort müssen,
wenn sie produzieren, ihre Erzeugnisse von der Straße mit der Achse abführen und müssen dafür
einen Betrag von drei bis fünf Groschen bezahlen. Auch müssen sie ihre Bedarfsgüter hierher
befördern, 50 Kilometer von dar nächsten Bahnstation, und dafür haben sie die gleichen Kosten zu
tragen. Deshalb sind sie benachteiligt, und ich möchte ganz besonders die Landesregierung bitten,
das zur Kenntnis zu nehmen, denn dort sind auch keine Industriegrünungen möglich dort muß alles
per Achse auf der Straße befördert werden. Ich möchte daher bitten, den Ausbau des Straßennetzes
vordringlich zu behandeln. Ich möchte auch 'den Herrn Finanzminister herzlich bitten, für diesen
Zweck Mittel zur Verfügung zu stellen, damit auch die Menschen in diesem Gebiet etwas bekommen,
dessen sie schon längst würdig wären. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Rösch.
Staatssekretär Abg. RÖSCH: Hohes Haus! Gestatten Sie mir, daß ich zu drei Fragen Stellung nehme,
die im Laufe der Diskussion zum Kapitel 6 von einzelnen Sprechern aufgeworfen wurden. Es Haben
sich sowohl mein Parteifreund, Herr Abg. Marsch, als auch Abg. Dipl.-Ing. Robl mit den Fragen der
Raumplanung beschäftigt. Ich glaube, wenn man beide Ausführungen betrachtet, so kommt man
darauf, daß die Differenz nicht sehr groß ist. Das heißt, in der Sache selbst, in der Notwendigkeit
besteht Übereinstimmung. Während der Herr Abg. Marsch sich auf Artikel 19a A bs 8 der
Verfassdungsnovelle ziur Gemeindeverfassung gestützt hat, bat sich der Kollege Robl auf den Artikel
118 gestützt. Ich glaube, auch hier in der Frage der Problematik, der Abgrenzung dieser
verschiedenen Kompetenzen, in der Tatsache, daß die ganzen Rumordnungs- und
Raumplanungsfragen unerhört verzahnt sind und sich überschneiden, gibt es kaum eine
Meinungsverschiedenheit. Ich glaube, es besteht überhaupt keine Differenz. Dies ist sowohl aus den
Ausführungen des Abg. Marsch als auch aus denen des Kollegen Robl hervorgegangen, nämlich daß
die Gemeindeautonomie natürlich ein besonderes Anliegen des gesamten Hauses ist, und nicht
beabsichtigt ist, in die autonomen Möglichkeiten der Gemeinde einzugreifen. Es sei denn – ich glaube,
da sind wir uns einig -, wenn autonome Maßnahmen der Gemeinden überörtliche Interessen der
Gemeinschaft in irgendeiner Form beeinträchtigen würden. Das ist der Sinn und der Geist der
Gemeindeverfassung gewesen, daß wir alle gemeinsam der Ausfassung waren, natürlich Autonomie
der untersten Gebietskörperschaft, der Gemeinde, solange sie sich natürlich in den Rahmen der
gesamten Gemeinschaft einfügt, denn es könnte sein - es wird nicht oft passieren -, daß das
autonome Bestreben einer einzelnen Gemeinde - sagen wir - den Interessen eines ganzen Bezirkes
völlig zuwiderläuft. Ich glaube, ich habe in diesem Hohen Haus das kuriose Beispiel einer Gemeinde
schon erzählt - es ist nicht in Niederösterreich gewesen -, wo die Gemeindevertretung, damit man
nicht ein Politikum daraus macht, einstimmig - alle Parteien haben das gemacht - den Beschluß faßte,
Einbahnen auf den Gemeindestraßen in der Gemeinide zu errichten. Das war ein sehr löblicher
Beschluß. Es hat sich nur dann herausgestellt, daß der zuständige Landeshauptmann - ich merke an
dem Lächeln das Herrn Landeshauptmannes Figl, wen er meint -, der zufällig einige Tage nach dem
Beschluß in die Gemeinde gefahren ist, nicht mehr herausgekommen ist. Er war wohl
hineingekommen, aber die Gemeinderäte haben irn Übereifer nur alle Einbahnen hineingemacht. Man
ist nicht mehr herausgekommen, es sei denn, man hat die Straßenverkehrsordnung verletzt. Ich weiß,
daß das ein Zufall gewesen ist, es war nicht beabsichtigt. Ich habe es nur als Beispiel gesagt. Wenn
also ein autonomes Interesse einer Gemeinde oder eine autonome Handlung überörtliche Interessen
verletzt, ist es selbstverständlich, daß eingegriffen wird. Darüber gibt es keinen Zweifel und keinen
Streitpunkt. Nur jetzt die Frage der Reihenfolge. Auch diese kann man von zwei Seiten betrachten.
Der Kollege Robl meint, zuerst die Bauordnung und dann das Raumplanunqsgesetz, und ich weiß
nicht, ob es nur ein Lapsus linguae war oder ob Sie es wirklich so gemeint haben, Herr Kollege Robl,
als Sie sagten, regeln wir zuerst für die Gemeinden die örtliche Raumplanung und sehen wir, was
dann übrig bleibt für Land und Bund.
Ich könnte mich sofort dieser Argumentation anschließen, wenn das, was übrig bleibt, von
verschiedenen Körperschaften gemacht werden müßte. Wenn das der Fall wäre, könnten wir sagen,
wir im Land haben natürlich das Interesse, zuerst einmal die Gemeinde zu regeln. Das könnten wir
tun, wenn der Bund seinen Kompetenzbereich regelt. Nun unterliegen beide Materien - soweit es nicht
die Bundeskompetenz betrifft - in der überörtlichen Raumplanung der Regelung durch den Landtag.
Es ist nicht einzusehen, warum man beide Materien nicht zu gleicher Zeit zumindest beraten und
erledigen könnte. Warum muß man das hintereinander tun?
Das zweite ist - Abg. Marsch hat, glaube ich, schon darauf hingewiesen - die Regelung in der
Bauordnung. Ich weiß nicht, ob unsere Hoffnungen so schnell in Erfüllung gehen werden. Sie haben
auf das Jahr 1883 hingewiesen. ( Abg . Dipl.-lng. Robl: 1889!) 1889, bitte schön, ein paar Jahre auf
oder ab, das spielt ja keine Rolle! Auf jeden Fall ist es schon sehr lange her. Manche Bundesländer
haben ihre Bauordnungen aus den fünfziger und sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts,
und fast nirgends kommt man sehr rasch zu neuen Regelungen, weil es sich um so viele Details
handelt, die alle überlegt sein wollen. Kollege Robl hat auf den Unter- schied in den Baumaterialien
aufmerksam gemacht. Ich glaube, Sie haben in dem Zusammenhang gemeint, daß die Berechnungen
der Statik im vorigen Jahrhundert ganz andere waren als heute. Damals verlangte man 90 Zentimeter
starke Mauern usw. Wenn die Baubehörden nach diesen Bestimmungen der Bauordnungen
vorgingen, glaube ich, könnte gar kein Haus gebaut werden, denn Stahl, Stahlbeton und alle die
gewagten Baukonstruktionen wären nicht möglich; die verbietet die Bauordnung. Aber, meine sehr
geehrten Damen und Herren – ich improvisiere nur aus dem Ärmel heraus, was mir gerade einfällt -,
alle Bauordnungen haben zum Beispiel über die Frage ,,schliefbare und nicht schliefbare Kamine''
Detailbestimmungen. Jeder wird fragen: Wozu braucht man einen schliefbaren Kamin, wenn ein Haus
voll elektrifiziert gebaut wird? Umgekehrt die Frage: Was passiert in dem Augenblick, wenn der Strom
ausfällt und die Leute in dem Haus frieren? Es muß also auch für eine andere Heizung Vorsorge
getroffen werden. Das ist nur ein kleines Detail. Meine Damen und Herren, wenn wir bedenken, wir
werden zu irgendeinem Zeitpunkt von der Landesregierung diesen Gesetzentwurf bekommen, um uns
mit ihm zu beschäftigen vor uns werden ihn aber die verschiedenen Interessenkörperschaften
erhalten, die auch ziemlich lange brauchen werden, bis sie das im Detail durchberaten haben -, dann
könnte bereits durch das Nichtvorhandensein einer überörtlichen Raumplanung – bei dieser rasanten
Bautätigkeit - auf der örtlichen Ebene so viel Unheil angerichtet sein, das man durch eine
Raumplanung gar nicht mehr beseitigen kann. Abg. Marsch bat schon auf die Problematik der
Flächenwidmungspläne und die Maßnahmen, die jetzt von den Gemeinden getroffen wurden,
hingewiesen. Das ist unwiderruflich, wenn dann schon etwas dort steht. Sicherlich, das Gesetz wird
Bestimmungen beinhalten müssen: Wer entgegen diesen Bestimmungen handelt, kann zwangsweise
usw. Hand aufs Herz, wem von uns wird es einfallen, ein Haus, das vor fünf Jahren gebaut wurde,
wegreißen zu lassen? Seihen Sie, das sind die Überlegungen, warum wir gemeint haben, man soll
dieses Raumplanungsgesetz, das fünfzehn, zwanzig Paragraphen haben wird, vorziehen - es ist keine
Differenz mit Abg. Robl in der Abgrenzung der autonomen Rechte der Gemeinden, über die werden
wir wahrscheinlich einig werden -, um den Teil der überörtlichen Planung zu regeln. Gerade der
Hinweis auf Salzburg, Herr Kollege Robl, ist sehr werbvoll, weil man schon Erfahrungen von einem
anderen Bundesland hat und sagen kann, wieweit soll die Freiheit der Gemeinde gehen und wo muß
der Zwang von der überörtlichen Seite her aufhören. Daher, glaube ich, sind die Erfahrungen der
Salzburger für uns sehr wertvoll. Ich kenne die Klagen so wie Sie, daß man nicht sehr glücklich ist,
daß man das Gefühl hat, es ist zuviel geregelt. Umgekehrt kenne ich einige Entwürfe von
Bauordnungen, und ich glaube, auch dort ist zuviel geregelt. Meine ganz persönliche, privateste
Meinung – ohne weder meine Fraktion noch sonst einen meiner Freunde festlegen zu wollen – ist die:
Ich sehe nicht ein, daß in den Entwürfen einer Bauordnung steht, es dürfen nur quadratische oder
rechteckige Räume gebaut werden. Wenn sich einer sein rundes Zimmer bauen will, warum soll er
sich's nicht bauen? Warum soll ich ihm das verbieten? Daß es außen eine gewisse Form hat, die
zweckmäßig ist, das schon, aber wenn sich einer ovale oder runde Räume oder, weiß der liebe Gott,
was bauen will, das Ist für mich selbst doch ganz gleich. (Abg. Cipin sagt leise etwas zu Abg. Rösch.)
Damit nicht der Verdacht entsteht, daß mir Kollege Cipin Einflüsterungen gibt, was ich reden soll, er
hat mir nur erklärt, wie lange ich sprechen soll. (Heiterkeit im ganzen Haus.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube also - das ist nur eine persönliche Bemerkung
von mir -, daß man auch in der Bauordnung nur soweit mit Zwang oder mit behördlichen Anordnungen
vorgehen soll, als das im Interesse des Orts- und Landschaftsbildes notwendig ist. Ich würde jetzt nur
die Anregung geben: Vielleicht könnte man sich doch entschließen, in die Beratungen dieses
Raumplanungsentwurfes - wenn er einmal so weit ist - einzugehen, und zwar soweit, daß man sieht,
wo stimmen wir überein und wo gibt es Differenzen. Ich will nicht sagen, daß man es unter Umständen
sogar einvernehmlich zurückstellt, bis die Bauordnung ist, aber daß man es wenigstens da hat und
nicht ,darauf wartet, bis dieses Monstergesetz Bauordnung wirklich auf die Welt kommt und dann das
Raumplanungsgesetz womöglich nur mehr eine Totgeburt sein kann, weil es zu spät gekommen ist.
Das sollte verhindert werden und wäre möglich, wenn wir von absolut sachlichen Überlegungen
ausgehen und nicht auf Prestigestandpunkten bestehen, die ja wahrscheinlich bei dieser Frage keinen
Sinn haben.
Nun zur zweiten Frage. Sie betrifft die Ausführungen des Abg. Buchinger einschließlich seines
Resolutionsantrages. Vorweg, Herr Kollege Buchinger, eine Bemerkung: Ich bin fasziniert von dem
jugendlichen Elan, mit dem Sie sich in die Budgetdebatte geworfen haben. Das imponiert mir. Der
jugendliche Stil, den Sie dabei entwickeln, der imponiert mir weniger, weil das - ich kenne ihn auch bei
unseren Organisationen - mehr der Stil von Jugendorganisationen ist, in dam man dort Anträge stellt
und auch argumentiert. Schauen Sie, sehr verehrte Damen und Herren, der Herr Kollege Buchinger
hat hier eine historische Reminiszenz aus dem Jahre 1961 gebracht, hat dazu das Stenographische
Protokoll des Landtages mitgehabt. Leider hat sich dann bei einem Zwischenruf, den ich machte, er
möge das vorlesen, das Buch zusammengeschlagen und er war dazu nicht in der Lage. Ich habe mir
gedacht, ein zweites Mal wird er sich nicht melden, daher will ich ihm nachhelfen. Ich habe also auch
dieselbe Seite aufgeschlagen; es betrifft die Anträge zur Jugendsparförderung. Herr Kollege
Buchinger, was ich mit dem jugendlichen Stil gemeint habe, ist, dass Sie aus zwei Spalten den letzten
Absatz der Stellungnahme meines Kollegen Litschauer verlesen haben, und dann sagen Sie auf
einige Zwischenrufe: Zur Begründung dafür hat er offensichtlich aus diesen und diesen Gründen - so
haben Sie formuliert - gesagt - nicht offensichtlich -, was da drinnen steht. Und die Begründung, meine
Damen und Herren, braucht man nur herunterzulesen; sie ist damals sehr klar gewesen. Litschauer
stellt fest, daß sogar die Arbeiterkammer an sich diesen Gesetzesentwurf positiv beurteilt hat, jedoch
einige Abänderungswünsche hatte und daß es dann auf Grund der damaligen politischen Situation in
der Regierung zu keiner Einigung gekommen ist. Kollege Robl hat in seiner Rede darauf hingewiesen:
er hat gesagt, der Herr Vizekanzler hat das beeinsprucht - alles in Ordnung, alles korrekt - und dann
kam es zu einem ÖVP-Initiativantrag im Parlament.
Der Antrag des Herrn Abgeordneten Robl, der Resolutionsantrag von damals, lautete: Die
Landesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß der ÖVP-Initiativantrag im Parlament
erledigt wird. Und hier hat der Kollege Litschauer erklärt: Das ist ein Novum in diesem Haus! Daß
nämlich eine Behörde, die Landesregierung, sich einschalten soll, einen Parteiantrag im Parlament zur
Erledigung zu bringen, das war neu.
Umgekehrt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Was soll denn herauskommen? Im Parlament
liegen - ich weiß die Zahl nicht auswendig - ein paar Dutzend Initiativanträge. Jetzt werden also beide
Parteien Anträge stellen: ,,Die Landesregierung wird aufgefordert, die Initiativanträge zu einer
Erledigung zu bringen." J a wie denn? Wie? Soll sich der Herr Landeshauptmann an der Spitze der
Landesregierung ins Parlament begeben und die Klubs auffordern, dafür zu stimmen? Ich weiß gar
nicht, ob er dort so ohne weiteres ein Mitspracherecht bekommen wird. Ja, wie soll es die Regierung
machen? Soll sie schreiben?
Meine Damen und Herren! Solche Anträge, wie sie damals gestellt worden sind, sind auf Parteitagen
der politischen Parteisen absolut blich und gängig, auf Ihrem genauso wie auf unserem. Die
Abgeordneten, die Parteivertretung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, daß dieser oder
jener Antrag durchgeht. Ja schön Aber daß ein Landtag das machen soll, das war neu. Und das war
die Begründung, warum wir es abgelehnt haben.
Wenn also der Kollege Buchinger auf meinen Zwischenruf, als er zuerst sagte: Der Antrag ist
abgelehnt worden, weil er von der ÖVP gestellt wurde! meinte, das stünde hier, so ist das wieder so
eine jugendliche Unbekümmertheit gewesen. Er hat nicht gemeint: Weil er von der ÖVP im Parlament
gestellt wurde. Es hat so ausgeschaut, als ob er hier von der ÖVP gestellt worden wäre. Deshalb
hätten wir abgelehnt. Deswegen nicht! Sondern weil es sich drüben im Parlament um einen .reinen
Parteiantrag gehandelt hat, deswegen waren wir der Meinung, daß wir dem Antrag nicht zustimmen
können. Eis ist nicht einmal von einer Ablehnung etwas drinnen. Warum ich besonders darauf
hinwebe? Deswegen, weil ich damit gleich zum zweiten Teil komme, zu dem jetzigen
Resolutionsantrag. Erstens einmal, glaube ich, werden mir alle Damen und Herren, die etwas länger in
gesetzgebenden Körperschaften sind, zustimmen, wenn ich darauf aufmerksam mache, daß es etwas
ungewöhnlich ist, einen Resolutionsantrag mit zwei Seiten, vier Punkten, darunter einer mit vier
Unterteilungen, mit dezidierten Formulierungen einer Körperschaft zur Abstimmung vorzulegen, die
vorher von dieser Absicht gar nichts gewußt hat. Das heißt also: Um 12.30 Uhr wurde das in einer
sehr netten, sympathischen Art vom Kollegen Buchinger verlesen. Wir haben nicht einmal ein
Exemplar des Antrages bekommen. Durch die Güte des Büros wurde mir ein Stück zur Verfügung
gestellt, damit wir uns den Antrag überhaupt haben anschauen können. Und nun wird gesagt: Jetzt
stimmen wir über das ab Ich glaube, der 'Weg ist nicht richtig. Ich will jetzt gar nicht im Einzelnen – ich
komme schon noch ein bißchen darauf zurück - etwas sagen. Es gibt eine Reihe von Punkten in
diesem Antrag, über die man ohne weiteres reden kann, denen wir vielleicht sogar zustimmen
könnten. Nur, meine Damen und Herren, alle diese Gedanken, die Sie da drinnen jetzt veröffentlichen,
sind ja bei dem Verhandlungen der beiden Parteien auf Bundesebene schon seit Jahren Gegenstand
der Diskussion und Auseinandersetzung.
Wenn das so einfach wäre, Herr Kollege Buchinger: Am 25. Oktober wird man in den Landtag
gewählt, am 4. Februar legt man den Antrag hin - und schon hat man das Problem gelöst, das Ei des
Kolumbus gefunden! Das hätten ja ihre und unsere Freunde auf der Bundesebene auch schon
gefunden. (Abg. Stangler: Unsere Freunde schon!) Die hätten das dann ja drei Jahre lang schon
probiert. Sie versuchen ja die ganze Zeit, zu einem Ergebnis zu kommen. Ich glaube, sie sind sich
jetzt sogar bereits näher, als sie es noch vor kurzer Zeit gewesen sind. Es schaut so aus, als ob sich
nunmehr eine Einigung anbahnen würde.
Jetzt sollen wir in Niederösterreich – so ist es nämlich hier gemeint - völlig unabhängig davon, was
sich auf der Bundesebene ereignet - das steht sogar im Antrag da ohne Rücksicht darauf, ab es dort
zu einer Einigung kommt, diese Grundsätze hier anwenden, und zwar in Ihrem ;Resolutionsantrag
sehr taxativ ausgedrückt, nicht einmal beispielsweise, nicht demonstrativ, sondern taxativ: ,,Das ist
anzuwenden!" Wenn ich es streng auslegen wollte, würde das heißen: ,,Und sonst nichts! Nur nach
dem ist vorzugehen!"
Denn es heißt nicht ,,insbesondere" oder so ähnlich, sondern es heißt: ,,Folgendes ist zu
berücksichtigen: a, b, c, d und so weiter.
Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass man bewußt oder unbewußt sogar einige
Ungereimtheiten geschaffen hat. Ich mache Ihnen deswegen keinen Vorwurf - bei Gott nicht!
Wahrscheinlich haben Sie nur sehr wenig Zeit gehabt, um diese Bestimmungen zusammenzustellen.
In der Ziffer 2 heißt es, daß bei Eigentumswohnungen und Mietwohnungen nur physische Personen,
deren monatliches Nettoeinkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet, berücksichtigt
werden dürfen. Ich stimme dieser Bestimmung durchaus zu. Sind Sie sich Aber auch der Problematik
bewußt, um die es auch auf der Bundesebene geht? Was werden Sie machen, wenn der Herr Müller,
dem die Gemeinde mit Rücksicht darauf, daß er den von Ihnen aufgestellten Richtlinien entspricht,
eine Wohnung zugewiesen hat, kurze Zeit später den Beruf wechselt und sein Einkommen steigt?
Wird er gekündigt werden?
Ein weiterer Punkt besagt, daß in erster Linie jene Leute 'zu berücksichtigen sind, die in der
betreffenden Gemeinde hauptberuflich tätig sind. Einverstanden! Was geschieht aber, wenn der
Betreffende eine Woche später seinen Arbeitsplatz wechselt? Verliert er dann seine Wohnung?
Meine Damen und Herren! Sicherlich sind die Bestrebungen, die allen diesen Bestimmungen
zugrunde liegen, sinnvoll, aber ihre Durchführung ist ungemein schwer. Müssen alle diejenigen, die
kurze Zeit später, nachdem sie eine Wohnung erhalten haben, ihren Arbeitsplatz wechseln, gekündigt
werden? Soll also der Arbeitsplatzwechsel die Kündigung zur Folge haben? Ich bin davon überzeugt,
daß Sie das gar nicht anstreben. Aber der Wortlaut der Bestimmungen würde in einem solchen Fall
eine Kündigung notwendig machen, denn ansonsten wäre ja der Grundsatz, daß der Betreffende
gerade am Tage der Wohnungszuweisung in der Gemeinde hauptberuflich tätig sein muß, eine
,,Luftbestimmung".
Anderseits kann es vorkommen, daß Leute, die nicht hauptberuflich, sondern nebenberuflich in der
betreffenden Gemeinde tätig sind, sehr dringend eine Wohnung brauchen, zumal Sie - gestatten Sie,
daß ich die Worte des § 66 JN gebrauche - schon seit Jahren den Mittelpunkt ihrer
Lebensbeziehungen und somit ihren ordentlichen Wohnsitz dort haben
In der Ziffer 3 heißt es schließlich, daß eine ähnliche Regelung euch bei den Zusatzfinanzierungen
des Landes im Rahmen des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds Platz greifen soll. Ja, wie denn, Herr
Kollege? Der Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds kennt gar keine Individualförderung, er fördert nur
Gemeinden und Genossenschaften. Man weiß ja gar nicht, wer die zu bauenden Wohnungen einmal
bekommen wird, denn diese Wohnungen vergibt doch die Gemeinde erst zu einem späteren
Zeitpunkt. man müsste also schon anläßlich der Zuteilung der Mittel die Wohnungen, deren Bau
geplant ist, vergeben. Das erinnert mich an folgenden bekannten Scherz: Ein junges Ehepaar blickt an
der Stelle, auf de8r ein Haus errichtet werden soll, in die Luft und sagt: Dort oben, so etwa in acht
Meter Höhe, im zweiten Stock, wird einmal unsere Wohnung sein. Das würde die Folge sein, wenn
man sich auf den Standpunkt stellt, daß die genannten Grundsätze auch auf die Zusatzfinanzierung
anzuwenden sind. Ich bin davon überzeugt, daß Sie es nicht so gemeint haben. Aber diese
Bestimmungen würden in dieser Form beschlossen werden, und die Landesregierung hätte
dementsprechend vorzugehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da wir diesem Antrag nicht zustimmen können, werden Sie
also einen Mehrheitsbeschluß fassen. Damit aber ja keine Legende entsteht, betone ich ausdrücklich,
daß wir nicht dagegen Stimmen. In einer gesetzgebenden Körperschaft hat man leider nicht die
Möglichkeit, zu erklären, daß man sich der Stimme enthält. Wir könnten allerdings den Saal verlassen,
aber das würde nicht schön ausschauen und hätte keinen Sinn. Wir können wegen der vielen
Ungereimtheiten und unausgegorenen Grundsätze nicht zustimmen. 'Da es sich bei dieser
Angelegenheit um keine Prestigefrage, sondern um eine Regelung, die uns allen auf des Seele
brennt, handelt, möchte ich Ihnen folgenden Kompremißvorschlag machen: Wir hätten nichts gegen
einen Antrag einzuwenden, der ungefähr folgenden Wortlaut hat: Der Landtag fordert die
Landesregierung auf, die Bestimmungen der Landeswohnbauförderung beziehungsweise des
Bundeswohnbauförderungsgesetzes 1954 dahingehend zu überprüfen, inwieweit es möglich ist, die
betreffenden Mittel nach zweckmäßigeren Gesichtspunkten zu vergeben, um auf diesem Gebiet
wirksamere Erfolge zu erzielen. Dagegen hätten wir nichts einzuwenden. Sie könnten dabei ohne,
weiteres die Kriterien, die Kollege Buchinger dargestellt hat, als die Ihnen ' maßgebend erscheinenden
Gesichtspunkte, mit denen sich die Landesregierung beschäftigen soll, darstellen.
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte aber das Hohe Haus davor warnen, jetzt in dieser
Frage einen bindenden Beschluß zu fassen, denn ich fürchte, in wenigen Wochen oder Monaten
müßten die Landesregierung oder der Herr Landeshauptmann erklären, daß der Hohe Landtag zwar
einen schönen Beschluß gefaßt hat, daß sich aber die Juristen vergeblich den Kopf darüber
zerbrochen haben, wie dieser Beschluß durchgeführt werden soll.
Also sind (Sie 60 gut und ändern Sie den Beschluß ab, oder wir kommen zu einer anderen Situation:
Der Landtag faßt rein optische Beschlüsse, die zum Fenster hinausgehen, und ist sich bewußt, daß
sie nicht realisierbar sind. Aber das wollen Sie und auch wir nicht! Daher führen Sie eine Änderung
durch, der wir auch gerne zustimmen würden, die realisierbar ist und die vor allem der
Landesregierung den Spielraum läßt, zu prüfen, worum es geht. Wenn wenigstens hier stehen würde:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, zu prüfen, ob folgendes möglich ist", so aber steht nur: ,,In
diesem Gesetz ist folgendes zu berücksichtigen." Dann folgt die Formulierung auf zwei Seiten, nahezu
wie bei einem Gesetz.
Meine Damen und Herren! Ich darf abschließend noch einmal sagen, ich habe große Sympathie für
den jugendlichen Elan des Kollegen Buchinger, das tut einem Haus gut, für die Form der
Durchführung würde ich aber doch empfehlen, sich an die Gepflogenheiten einer Körperschaft zu
halten.
Man soll nicht, bevor nicht die Möglichkeit geboten wird, beratend daran teilzunehmen - das war in
des Zeit von 12.30 Uhr bis 15 Uhr, miteinbezogen eine Mittagspause, nicht möglich -, solche
Oktroibeschlüsse fassen, weil sie zu nichts führen. Ich bin fast versucht, nochmals - Kollege Mondl hat
es schon getan - die eindrucksvollen Worte des Herrn Landeshauptmannes zu zitieren, wie er die
Demokratie sieht, dieses Mitdenken und Mitberaten. Dazu aber, meine Damen und Herren, muß man
auch die Möglichkeit geben und darf nicht mit so langen Überfallsanträgen kommen, bei denen man
gar nicht in der Lage ist, sie durchzudenken und durch zu beraten. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Binder.
Abg. BINDER: Meine Damen und Herren! Verzeihen Sie, daß ich mich zu Gruppe 6 nochmals zu Wort
melde, und zwar im Zusammenhang mit meinem eingebrachten Resolutionsantrag zur
Wohnbauförderung beziehungsweise Festsetzung der Länderquoten. Der Hohe Landtag hat in der
abgelaufenen Periode, und zwar am 2. Juli 1964, einen ähnlichen Beschluß gefaßt, es erfolgte darauf
seitens der Bundesregierung keine Antwort, und da seinerzeit der Antrag von beiden Fraktionen
gezeichnet war, erlaube ich mir, Ihnen diesen Antrag neu formuliert als gemeinsamen Antrag der
Abgeordneten Binder und Stangler wieder einzubringen, der lautet (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung vorstellig zu werden und dahin zu
wirken, damit die durch die \Häuser- und Wohnungszählung 1961 im Zusammenhalt mit den
Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes 1954, BGBI. Nr. 153, bei der Festsetzung der
Länderquoten für Niederösterreich sich ergebenden ungünstigen Auswirkungen durch geeignete
Maßnahmen vermieden werden. Auf dem diesbezüglich gefaßten Landtagsbeschluß vom 2. Juli 1964
wird hingewiesen." Ich bitte Sie, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Stangler .
Abg. STANGLER: Hoher Landtag! Die Worte des Herrn Staatssekretärs Rösch veranlassen mich, zu
dem Resolutionsantrag des Abg. Buchinger doch etwas zu sagen. Wenn Demokratie Diskussion ist,
dann, Herr Abgeordneter, soll man vor allem bei einem jungen Abgeordneten nicht die Methode des
Kasernenhofes in der Form anwenden: Es wird einer fertiggemacht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Was
Sie hier gemacht haben, war eine mit Ironie und Zynismus gespickte Wortmeldung, wo einem jungen
Mann immer wieder gesagt wind: ,,DU bist ja viel zu jung, um diese schwierigen Probleme ganz zu
erkennen" und: ,,Ich fordere Sie auf, das doch zu überlegen, das ist falsch, das ist unrichtig, das ist
nicht zweckmäßig" usw. Ein Resolutionsantrag ist kein Initiativantrag, ist auch keine
Gesetzesgrundlage mit einer Paragraphenmäßigen Ordnung, die die Regierung zwingt, in einer
bestimmten Form etwas durchzuführen. Es handelt sich um einen Resolutionsantrag, mit dem die
Landesregierung aufgefordert wird, neuerlich bei der Bundesregierung dahin zu wirken, dass unter
Hinweis auf einen Beschluß, den der Landtag am 11. Juni 1964 gefaßt hat, die der
Wohnbauförderung dienenden Maßnahmen vereinheitlicht werden. Man nimmt also Bezug auf einen
schon im Landtag gefassten Beschluß und gibt dazu einige Anregungen, die keinen Beschluß für die
Durchführung darstellen. Das ist doch der Sinn eines Resolutionsantrages; ich habe noch nie gehört,
daß ein Resolutionsantrag während der Budgetdebatte eine Bindung für die Regierung bedeutet hätte.
Er stellt eine Aufforderung dar, im Sinne dieser Gedankengänge entweder im eigenen Rahmen der
Landesregierung etwas zu unternehmen oder bei der Bundesregierung vorstellig zu werden.
Es wird also Aufgabe der Landesregierung sein, soweit es ihr möglich ist, ibei der Bundesregierung
diese Gedankengänge zu verfolgen. Im Prinzip handelt es sich bei der Wohnbauförderung um ein
Problem, das in der Zweiten Republik leider bisher nicht befriedigend gelöst werden konnte. Die
jungen Menschen nehmen es nicht zur Kenntnis der Kollege Buchinger ist ein Vertreter dieser jungen
Generation, der erst vor wenigen Wochen geheiratet hat, der diese ganze Problematik kennt -, daß
man sich zufrieden gibt und sagt, die Parteien verhandeln schon jahrelang darüber, aber man hat
keine Lösung gefunden, weil die Frage zu schwierig ist. Mit dieser Darlegung bekommen wir keine
Wohnungen für die junge Generation, die sich verehelichen und eine Familie gründen will. Ich glaube,
daß jeder Appell über die Landesregierung an die Bundesregierung, an die Parteien und an das
Parlament doch nur geeignet sein kann, zu versuchen, dass sich die Verantwortlichen im Parlament,
in den Ausschüssen des Parlaments oder lauf der Ebene der Bundesregierung entschließen, doch
ernstlich zu verhandeln, zu einem Abschluß zu kommen. Das ist der Sinn dieses Antrages, den wir
auch in diesem Sinne vertreten, und ich glaube, man sollte gerade einen jungen Vertreter in so
ernsten Fragen nicht mit Ironie und Zynismus abfertigen, das tut der Demokratie nicht gut. Daß Sie
älter sind, Herr Staatssekretär, und daher mehr Erfahrung haben, ist selbstverständlich, aber das kann
man einem jungen Mann nicht zum Vorwurf machen.
Es wird nunmehr der Landesregierung obliegen, auf Grund dieser Anregung geeignete Schritte auf
der Bundesebene zu unternehmen, und ich bitte daher, bei der Antragsabstimmung in diesem Sinne
den Antrag zu verstehen und ihm die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Staatssekretär Rösch.
Abg. Staatssekretär RÖSCH: Hohes Haus! Ich weiß nicht, wo der Herr Abg. Stangler aus meinen
Ausführungen Zynismus, Ironie und Kasernenhofton herausgehört hat. Ich muß dem Hohen Haus
überlassen, das zu beurteilen. Sollte aber wirklich der Eindruck entstanden sein, daß ich Herrn Abg.
Buchinger mit Zynismus, Ironie und Kasernenhofton Fertigmachen wollte - übrigens liegt mir dieser
Sprachgebrauch gar nicht -, so stehe ich absolut nicht an, mich zu entschuldigen, es war nicht meine
Absicht. Ich würde von Ihnen, Herr Kollege Stangler, dieselbe Fairneß in einem anderen Fall erwarten.
Es haben alle Herren zugehört, nur Sie haben meine Worte in die falsche Kehle bekommen. Verehrte
Damen und Herren! Es geht gar nicht um den Resolutionsantrag an die Bundesregierung, Über den
ich überhaupt nichts gesprochen habe.
Über alles das, was als Resolution an die Bundesregierung gerichtet wurde und was sich auf den
Beschluß des Landtages bezieht, habe ich überhaupt kein Wort gesprochen, sondern ich habe nur
über die Punkte 2, 3 und 4 geredet, worin enthalten ist, was die Landesregierung in einem Gesetz zu
berücksichtigen hat. Ich habe auf die dort enthaltenen Widersprüche aufmerksam gemacht. Ich glaube
nicht, daß sich meine Fraktion entschließen kann, aus den von mir dargelegten Gründen diesem
Antrag zuzustimmen. Damit keine Legendenbildung entsteht, möchte ich noch einmal dezidiert
feststellen, daß wir nicht die von Ihnen vertretenen Grundsätze ablehnen, sondern nur der Meinung
sind, daß es nicht angeht, auf der einen Seite die Bundesregierung aufzufordern, eine Regelung zu
treffen, und auf der anderen Seite ohne Rückdicht darauf nach Ihren Gesichtspunkten diese und jene
Beschlüsse zu fassen, die uns letzten Endes wieder dorthin bringen, wo wir begonnen haben. Es
ergibt sich dann die Situation, daß man bei der Bundesregierung bis zum 30. Juni zu einer
einheitlichen Regelung kommt, während das Land Niederösterreich abweichende Beschlüsse gefaßt
und damit das Gesetz abgeändert hat. Das sind die Gründe, weshalb wir Ihrem Antrag nicht die
Zustimmung geben können; wir werden aber auch nicht dagegen stimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort kommt der Herr Landeshauptmann.
Landeshauptmann Dipl.-Ing. Dr. FIGL: Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Erwarten Sie
nicht, daß ich jetzt eine lange Rede halte. Ich will nur zu dem mir unterstehenden Kapitel 6 einige
Bemerkungen machen. Sie alle, meine Damen und Herren, die zu diesem Kapitel das Wort ergriffen
haben, haben zum Ausdruck gebracht, daß zuwenig Geld vorhanden sei. Jeder von Ihnen will von
dem wenigen Geld selbstverständlich für sein Gebiet am meisten haben. Das Ist eine ganz natürliche
Erscheinung und das gute Recht jedes Mandatars, anläßlich der Budgetdebatte im Landtag zu
versuchen, seinen Standpunkt ins rechte Licht zu stellen. Es wurde sehr viel von der Raumplanung
und der Bauordnung gesprochen. Ich brauche dem nichts hinzuzufügen. Wir 'benötigen eine
Raumplanung, wir brauchen eine Bauordnung, und ich hoffe, daß es nicht mehr so lange dauern wird,
als es schon gedauert hat, bis die entsprechenden Anträge dem Landtag zur Beschlußfassung
vorgelegt werden können.
Ich weiß, daß jedes Viertel bezüglich des Straßenbaues benachteiligt ist. Jedes Viertel! Bei dieser
Gelegenheit fällt mir eine Begegnung im September des Jahres 1962 ein. Ich war erst kurze Zeit
Landeshauptmann und beim deutschen Botschafter zu einem Mittagessen eingeladen, weil mich zwei
bekannte Familien, die eben vom Urlaub zurückkamen, in Wien 'begrüßen wollten. Beim Mittagessen
sagten mir der Herr Professor und seine Frau: ,,Herr Figl, jetzt sind Sie nicht einmal noch ein Jahr
Landeshauptmann. Was haben Sie denn angestellt? Seit Sie die Straße asphaltieren ließen, ist die
heilige Ruhe weg. Durch den starken Verkehr sind wir in unserer Arbeit gestört. Ich kann nicht mehr
malen und er nicht mehr dichten." Und der anwesende Bundestagsabgeordnete erklärte mir: ,,Mein
lieber Figl, jetzt komme ich schon acht Jahre mit meiner Familie hierher. Wenn aber nächstes Jahr die
Straße nicht asphaltiert ist, sehen Sie uns nicht mehr." Der deutsche Botschafter sagte lächelnd zu
mir: ,,Figl, was sollen wir da machen?!" So war es ungefähr heute bei dieser Debatte. Jeder Bezirk
und jedes Viertel fühlt sich benachteiligt. Meine Damen und Herren! Wir kennen die Schwierigkeiten
in, Niederösterreich ganz genau. Die anderen Bundesländer hatten es schon immer leichter, da sie,
perzentuell gesehen, nicht annähernd so viele Straßen erhalten müssen wie wir. Die Zahlen sind ja
schon geläufig: Wir haben mehr als 10.000 Kilometer Landesstraßen und 3000 Kilometer
Bundesstraßen zu erhalten. Wenn ich die Gemeindestraßen und Feldwege hinzurechne, verehrte
Damen und Herren, so sind es nicht ganz 40.000 Kilometer. Unsere Straßen aller Kategorien,
angefangen von den Güterwegen, Feldwegen, Gemeindestraßen bis zu den Bundesstraßen, machen,
aneinandergereiht, fast den Erdumfang aus. Sie können sich vorstellen, wie schwierig die Erhaltung
eines solchen Straßennetzes ist. Ich halte an meinem Vorsatz, wie er im Fünfjahrplan enthalten ist,
fest, dafür zu sorgen, daß im Laufe der Jahre für jede Dorfgemeinde eine zu den Hauptstraßen
führende Straße staubfrei gemacht wird. Ich habe voriges Jahr in einer Gemeinde, zu der ich den
Anschluß durchfuhren ließ und die zufällig keine ÖVP-Gemeinde, sondern eine SPÖ-Gemeinde war,
folgendes erlebt: Der SPÖ-Bürgermeister sagte zu mir: ,,Herr Landeshauptmann, jetzt haben wir einen
so schönen staubfreien Anschluß an die Hauptstraße. Das ist wunderbar und wir danken recht sehr.
Es wäre jetzt aber unser Wunsch, auch die Ortsdurchfahrt zu asphaltieren. Das wäre das richtige!" Die
ganzen Männlein und Weiblein des Ortes waren auf der Straße und setzten mir auch zu, die Straße zu
asphaltieren, bevor die Baumaschinen fortgebracht werden. Der Bürgermeister erklärte noch, daß die
Gemeinde einen Beitrag leisten würde und angesichts der vorhandenen Maschinen einen Kredit
aufnehmen wolle. Er bat mich nochmals, der Gemeinde zu dem Gewünschten zu verhelfen. Es ist
natürlich klar, daß jeder ein Opfer bringen muß. Wenn auch oft auf die eine oder andere Gemeinde
hingewiesen wird, daß diese ihre Durchfahrt bezahlen müsse und jene sie bezahlt bekomme, so
werden Sie bei näherem Hinsehen feststellen können, daß jede Gemeinde ihren redlichen Beitrag
geleistet hat. Ich weiß, daß man nicht jeden Fall über den gleichen Leisten schlagen kann und so
manche Kleinstgemeinde sich bemüht, im Laufe der Zeit ihren Verpflichtungen nachzukommen. Da
aber das Steueraufkommen in den Kleingemeinden viel zu gering ist, können sie nicht die
Wasserleitung und Kanalisation einrichten, ihren Schulverpflichtungen nachkommen und auch noch
die Straßen asphaltieren. Daher sehen wir uns dafür ein, dass wir mit der freiwilligen
Zusammenlegung von Gemeinden einen wesentlichen Schritt weitergehen, damit die Klein- und
Kleinstgemeinden in die Lage kommen, Anschluß an die Erfordernisse der Zeit zu finden. Ich bin
glücklich, daß sich zum Jahresende 18 Gemeinden zusammengeschlossen haben. Nach kaum fünf
Wochen haben sich schon wieder einige Gemeinden zum Zusammenschluß bereit erklärt, und es
wenden sich noch weitere Gemeinden melden, so daß die Zusammenlegungen Zug um Zug
voranschreiten.
Meine Damen und Herren! Ich kann heute keine Zusagen machen, ob ich eine gewisse
Kilometeranzahl an Straßen in die Landeshoheit übernehmen und diesen oder jenen Straßenzug
staubfrei machen kann. Ich muß mit den vorhandenen Mitteln genauestens kalkulieren, damit die
begonnenen Bauten fortgesetzt und zum Teil vollendet werden können. Ich muß konsequent, um die
Mittel ganz auszuschöpfen, richtig planen und jedes Straßenstück genauestens prüfen. Ich weiß, es
wird jemand sagen: ,,Auf diese eineinhalb Kilometer kommt es doch nicht an!" Aber es summiert sich
und dann werden aus den eineinhalb Kilometern hunderte. Niederösterreich hat es in Anbetracht
seines großen Straßennetzes wahrhaftig nicht leicht. Ich habe viele Wochen gegenüber dem Bund
keinen leichten Stand gehabt, den Interessen des Landes bezüglich der Bundesstraßen zum
Durchbruch zu verhelfen. Man wollte uns mit dem Hinweis abtun, daß die Niederösterreicher ohnedies
so viel für den Bau der Autobahn bekommen, und es war nicht leicht, dem Ministerium klarzumachen,
daß die Autobahn keine niederösterreichische, sondern eine gesamtösterreichische Angelegenheit ist.
Aus dem Umstand, daß die Autobahn zufällig durch Niederösterreich führt, kann man nicht eine
Kürzung des Erhaltungsanteiles für die Bundesstraßen B ableiten.
Ich habe nachgewiesen: Als das Hauptgewicht der Autobahnbautätigkeit in anderen Bundesländern
lag, hat man das nicht so ausgelegt, wie man es bei uns auslegen wollte. Wir haben uns, glaube ich,
erfolgreich durchgesetzt, und da darf ich meinen Herren in der Straßenbaudirektion danken. Es geht
doch um die Erhaltung der Bundesstraßen. Mir geht es in erster Linie um die Bundesstraßen B, meine
verehrten Damen und Herren, nicht um die Autobahn. Die Autobahn ist ein separates Kapitel. Es geht
darum, dass man Bundesstraßen übernommen hat, uns aber nicht den Aliquoten Teil an der
Benzinsteuer gegeben hat, der uns gebühren würde. Erst voriges Jahr ist es mir gelungen -heuer
wieder -, zu erreichen, daß wir den gerechten Anteil beikommen, so daß wir nicht die
Bundesstraßenerhaltung zum Teil auf Kosten der Landeshaupt- und Landesstraßen durchführen
mußten. Wenn Sie von der Straßenführung gesprochen haben, meine Damen und Herren, dann
möchte ich das Problem der Nord-Süd-Verbindungen berühren. Ich bin mir dessen bewußt: Wir haben
jetzt die Längsfronten gezogen, die Längsverbindungen geschaffen; jetzt müssen wir die
Querverbindungen in Angriff nehmen. Ich weiß, was mein Freund Kienberger gemeint hat, als er die
Nord-Süd-Verbindungen erwähnte und sagte: ,,Jetzt brauchen wir auch die Melker Brücke!" Kollege
Wüger hat gesagt: ,,Wir brauchen die Hainburger Brücke!" Wenn ich all diese Wünsche erfüllen
würde, kämen wir zu folgender Situation: Wir haben die Greiner Brücke, dann haben wir in
Persenbeug eine Brücke. Jetzt bauen wir in Melk eine Brücke. In Krems müssen wir eine Brücke
errichten. (Ruf: In Korneuburg auch!) Die Kremser Brücke müssen wir errichten. Wenn wir die
Schnellstraße vom Waldviertel herunterführen, um den Anschluß an die Autobahn zu erreichen, muß
ich natürlich die Kremser Brücke, die in den Jahren 1945/46 von den Russen nur notdürftigst geflickt
worden ist, dem modernen Verkehr entsprechend gestalten. Dann habe ich in Tulln die alte Brücke.
Dann kommen wir nach Wien. Dann kommen die Korneuburger, dann kommen die Hainburger, und
dazwischen, glaube ich, wird es noch Leute geben, die von Klosterneuburg gleich über die Donau
wollen.
Jetzt frage ich mich aber, meine Damen und Herren: Rechts haben wir die Autobahn; an die wollen wir
alles anschließen. Die Schnellstraße wollen wir herunterführen, wir müssen das tun. Die
Wachaustraße haben wir auch. Wollen wir einen modernen Verkehr. brauchen wir alle 30 Kilometer
eine Donaubrücke mit Baukosten von 180 bis 200 Millionen Schilling. Das ist natürlich eine sehr, sehr
schwierige Frage.
Wenn Sie meine persönliche Meinung hören wollen, dann sage ich: Im Interasse der Einheit des
Landes ist die vordringlichste die Hainburger Brücke, damit das Brucker Gebiet mit dem Marchfeld
verbunden wird, weil wir dort doch die großen Zement- und Steinwerke haben. Dort ist ja für den
Bedarf Wiens und des ganzen Landes das größte Schotterwerk überhaupt. Das Material kann man
nicht auf die Dauer nur mit Schleppkähnen und der Rollfähre befördern.
Das sind also Probleme, liebe Freunde, die wir in nächster Zeit in Angriff werden nehmen müssen. Es
wird großer Überlegungen bedürfen, hier die richtige Rangordnung zu finden, die die
Wirtschaftlichkeit, die Bevölkerungsdichte, die kulturellen und sozialen Belange entsprechend
berücksichtigt.
Herr Kollege Binder! Wir haben jedes Jahr über die Schaffung einer Unterfahrung oder Überfahrung in
Schwechat gesprochen. Ich kenne dieses Problem. Sie wissen aber, dass das dortige, Bahngleise die
Grenze zwischen Wien und Niederösterreich bildet. Verschiedene Rückfragen und Anfragen haben
ergeben, daß die Gemeinde Wien kein Interesse an der Realisierung des erwähnten Projektes hat.
Wien verfolgt die Pläne zur Schaffung einer Schnellstraße und zeigte sich daher bisher an der
Schaffung einer Unter- oder Überführung in Schwechat desinteressiert.
Meine verehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz die Frage des Wohnbaues streifen. Ich
habe bisher immer den Standpunkt vertreten, daß man die verschiedenen Fonds, die die
Wohnbauförderung – ganz gleich, welcher Art - betreffen, in die Kompetenz der neun Bundesländer
überführen solle - diese Forderung haben wir auch in einer Länderkonferenz zum Beschluß erhaben -,
da nach unserer Überzeugung die hierfür aufzuwendenden Beträge in den Ländern viel rationeller
verteilt und eingesetzt werden könnten.
Vergangene Woche habe ich im Interesse Niederösterreichs anläßilich einer Besprechung über die
Verteilung dieser Mittel folgenden Standpunkt vertreten: Wir müssen darauf bestehen, daß die
Zuweisungen nach dem Bevölkerungsschlüssel erfolgen müssen, weil das Land Niederasterreich
einzig und allein den Bevölkerungsschlüssel als gerecht bezeichnen kann. (Beifall bei der ÖVP.) Alle
anderen Verteilungsschlüssel bedeuten einseitige Bevorzugungen, die nicht vertreten werden können.
Zum Wohnungsbedarf möchte ich folgendes feststellen: Man weiß, daß viele Wohnungen noch leer
stehen, weil sie dem Geschmack der Wohnungssuchenden nicht entsprechen. Viele Leute wollen
nicht mehr in der ebenerdigen Wohnung bleiben, sie wollen ein modernes Haus. Sie schmunzeln und
denken wahrscheinlich an das, woran ich denke: Viele Menschen waren seinerzeit glücklich und stolz,
eine Wohnung erhalten zu haben. Heute sprechen sie aber von einem wirklichen Notstand und
würden ihre Wohnung am liebsten „wegrasieren". Aber in diesen Fällen ist nach unseren
Gesichtspunkten absolut kein Notstand gegeben.
Meine Damen und Herren! Wir kennen alle Schwierigkeiten, die Sie im Zusammenhang mit der
Erstellung des Budgets der Gruppe 6 haben. Denn alle Ihre Freunde fragen Sie: Was hast du
durchgesetzt? Ich kann heute nur feststellen: Wir müssen uns bemühen, mit den Mitteln, die uns zur
Verfügung stehen, das Auslangen zu finden. Unser Bestreben muß es aber sein, die Mittel so zu
verteilen, daß wirklich kein Bezirk und kein Viertel bevorzugt oder benachteiligt wird. Es soll mir keiner
Kritik daran üben, daß für diese oder jene abgelegene Gemeinde Straßen von zwei oder drei
Kilometer Länge gebaut worden sind, wenn es darum geht, den Kindern dieser Dörfer - ich habe
momentan drei bestimmte Gemeinden in Erinnerung - die Möglichkeit zu verschaffen, die Hauptschule
zu besuchen. Der Postautobus fährt normal. Er wäre zeitgerecht zu Schulbeginn und nach
Schulschluß vorhanden. Die Straßen waren aber so desolat, dass die Postdirektion gesagt hat, wir
ruinieren unsere Autos nicht. Macht zuerst die Straßen, dann wird der Omnibus diesen Umweg
machen und dann nehmen wir von diesen drei Dörfern die Kinder auch mit. Das war also keine
Bevorzugung von Gemeinden, sondern eine Verpflichtung, daß diese Kinder auch in die Lage
kommen konnten, höher Qualifizierte Schulen zu besuchen, um im Bildungsniveau nicht
zurückzubleiben. Wir müssen solche Kleinigkeiten, die soziologisch gesehen von ungeheurer
Wichtigkeit sind, richtig einschätzen, und deshalb wollen wir uns bemühen, mit den vorhandenen
Mitteln von heute das Beste zu leisten. Wir wollen uns auch bemühen, jede Chance zu nützen, um
zusätzliche Mittel zu beikommen. Bevor ich aber heute das letzte Wort sage, möchte ich der
Straßenbaudirektion, allen Beamten und vor allem den braven Straßenwärtern unseres Landes
Niederösterreich herzlichen Dank sagen. Ich weiß um die Arbeit, die diese Menschen vom 4. bis 7.
Jänner geleistet haben. Drei Tage und drei Nächte waren sie ununterbrochen im Einsatz. Wie mir
Freunde aus dem Waldviertel erzählt haben, war es auch in den letzten Tagen und gestern so. Wenn
diese Menschen, um den Nächsten zu helfen, bereit sind, bei Nacht den Schneepflug und die
Schneefräse zu führen, wenn sie mit einem heißen Tee und einer halben Stunde Ruhe zufrieden sind,
dann gebührt ihnen, so glaube ich, auch der Dank des Hohen Hauses und der Dank des ganzen
Heimatlandes, denn sie leisten damit nicht nur Dienst am Nächsten, sie sind damit auch die Schützer
der Gesundheit unserer Bewohner und Helfer der Wirtschaft unseres Heimatlandes Niederösterreich.
(Beifall im ganzen Haus.)
PRÄSIDENT WEISS: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte auf (das Schlußwort )und bitte um Abstimmung.
PRÄSIDENT WEISS: Zur Abstimmung liegen vor die Gruppe 6, Bau-, Wohnungs und
Siedlungswesen, und die Resolutionsanträge der Abg. Marsch, Dipl.Ing. Robl, Wüger-Binder, Binder,
Binder-Wüger, Buchinger, Kienberger-Fichtinger und der in abgeänderter Form vorliegende
Resolutionsantrag der Abg. Binder-Stangler. Ich lasse zunächst über die Gruppe 6, ordentlicher und
außerordentlicher Voranschlag, und sodann über die zu dieser Gruppe vorliegenden
Resolutionsanträge abstimmen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, seinen Antrag zur Gruppe 6, Bau, Wohnungs- und Siedlungswesen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, zu stellen.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle den
Antrag, die Gruppe 6, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, mit Einnahmen im ordentlichen
Voranschlag von 115,2161.900 Schilling und Ausgaben im ordentlichen Voranschlag von
432,7132.900 Schilling und mit Einnahmen im außerordentlichen Voranschlag von 19,000.000
Schilling und Ausgaben im außerordentlichen Voranschlag in Vollziehungsstufe I mit 79,800.000
Schilling und in der Vollziehungsstufe II mit 27,750.000 Schilling zu genehmigen. Ich ersuche den
Herrn Präsidenten, die Abstimmung einzuleiten.
PRÄSIDENT WEISS (nach Abstimmung über den ordentlichen Voranschlag der Gruppe 6 in
Erfordernis und Bedeckung): Angenommen.
(Nach Abstimmung über den außerordentlichen Voranschlag der Gruppe 6 in Erfordernis und
Bedeckung:) Angenommen.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter um Verlesung des Resolutionsantrages des Herrn Abg. Marsch.
(Geschieht.)
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Marsch, betreffend die Bekanntgabe an den
Gemeinsamen Bauausschuß und Verfassungsausschuß, welche Interessen der Raumplanung nach
sachlichen Gesichtspunkten zuzuordnen wären:) Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Dipl.-Ing. Robl, betreffend die
Oberlassung der Mineralölsteuer ohne Bundeszuschlag an die Länder und Gemeinden:)
Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Herren Abg. Wüger und Binder, betreffend die
Errichtung einer Donaufähre zwischen Haslau an der Donau und Hainburg an der Donau:)
Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag in abgeänderter Form der Herren Abg. Binder und
Stangler, betreffend die Abschaffung der ungünstigen Auswirkungen bei Festsetzung der
Länderquoten für Niederösterreich:) Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Herren Abg. Binder und Wüger, betreffend die
Ausstattung der Preßbaumer Bundesstraße mit einer Unterführung:) Angenommen
PRÄSIDENT WEISS: Ich bitte den Herrn Berichterstatter nunmehr um Verlesung des
Resolutionsantrages des Herrn Abg. Buchinger. (Geschieht.)
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrug des Abg. Buchinger, betreflend
Wohnbauförderungsmaßnahmen:) Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Abg. Kienberger, Fichtinger, Janzsa, Dipl.-ing.
Robl und Hirsch, betreffend Errichtung von Donaubrücken bei Melk und Korneuburg:) Angenommen.
PRÄSIDENT WEISS: Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Anzenberger, zur Gruppe 7,
öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, ordentlicher Voranschlag und außerordentlicher
Voranschlag, zu berichten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! In der G r u p p e 7, öffentliche Einrichtungen
und Wirtschaftsförderung, betragen die ordentlichen Ausgaben
S 160,378.700
und die Einnahmen
S 50,603 000
so daß sich ein Nettoerfordernis von
S 109,775.700
ergibt.
In dieser Gruppe kommen die Gebarungsvorgänge zur Verrechnung, welche sich auf die öffentlichen
Einrichtungen, die Förderung der Land- und Forstwirtschaft, die Einrichtungen zur Förderung der
Land- und Forstwirtschaft, die Förderung der gewerblichen Wirtschaft, die Fremdenverkehrsförderung
und sonstige Aufwendungen dieser Art beziehen. Die Ausgaben umfassen 8,4 Prozent der
Gesamtausgaben des ordentlichen Teiles des Voranschlages gegenüber 6,4 Prozent im Vorjahr.
Die Ausgabensteigerung beträgt rund 46,5 Millionen Schilling, wovon 1,5 Millionen Schilling den.
Personalaufwand betreffen. Von bisher im außerordentlichen Teile veranschlagten Kreditbeträgen
werden insgesamt 15,550.000 Schilling in den ordentlichen Teil übernommen. Des, weiteren wurden
die Ansätze der meisten Förderungsbeiträge erhöht. Dies ergibt Mehraufwendungen von 17,500.000
Schilling. Erhöhungen zeigen weiters die Voranschlagsansätze 7312-61, Förderung von Maßnahmen
für die Verbesserung von Land- und Forstarbeiterwohnungen, um 500.000 Schilling, 7313-64,
Bangseuchenbekämpfung, um 150.000 Schilling, 7319-661, Notstandmaßnahmen und
Unterstützungen, soweit sie aus zweckgebundenen Einnahmen gegeben werden, um 1,100.000
Schilling, 7410-61, Sachaufwand der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen, um 700.000 Schilling,
7410-750, Beitrag zum Personalaufwand der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen, um 1,600.000
Schilling, der Sachaufwand der bäuerlichen Fachschulen um 900.000 Schilling, die Gebarung der
Bauhöfe um 1,500.000 Schilling und 79-62, Aufwendungen für das Feuerlöschwesen, um 1,000.000
Schilling. Die Mehrbeträge bei Voranschlagsansatz 7319~661, bei der Gebarung der Bauhöfe und bei
Voranschlagsansatz 79-62 ergeben sich aus der Erhöhung der entsprechenden zweckgebundenen
Einnahmen.
Neu eröffnet wurden folgende Voranschlagsansätze: Voranschlagsansatz 733-63, Beiträge zur
Erhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Wegbauten, mit 1,000.000 Schilling, Voranschlagsansatz
7411, Internate der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen, mit 685.000 Schilling und 79-63, Beitrag
zur Ausbildung von Dorfhelferinnen für Familienhilfe, mit 500.000 Schilling. Hinsicht ich der Kosten der
Internate der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen sei bemerkt, daß diesem Ausgabenansatz
gleich hohe Einnahmen entgegenstehen.
Die Einnahmen erhöhen sich um 4,6 Millionen Schilling. Darunter fällt die Einnahmengebarung der
Internate der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen, der bäuerlichen Fachschulen, der Bauhöfe und
der Fonds.
Wie verschiedene Ansätze der Gruppe 6 stellen auch die Beiträge zu den Kosten der Be- und
Entwässerung Landesbeiträge dar, neben welchen Bundes- und Interessentenbeiträge für die
einzelnen Bauvorhaben geleistet werden. So können mit den acht Millionen Landesbeiträgen
Bauvorhaben in der Höhe von 27,2 Millionen Schilling durchgeführt werden. In der Gruppe 7 sind die
außerordentlichen Ausgaben in der Vollziehungsstufe I mit 56,700.000 Schilling, die Einnahmen mit
17,950.000 Schilling und in der Vollziehungsstufe II die Ausgaben mit 25,250.000 Schilling
veranschlagt.
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Simlinger.
Abg. SIMLINGER: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aufgabe des
landwirtschaftlichen Wasserbaues ist es, durch geeignete Maßnahmen einen gesunden
Wasserhaushalt in unserem Boden zu gewährleisten, damit unsere Kulturpflanzen sich gut entwickeln
können. Die Erhebungen seit 1948 haben ergeben, daß 100.000 Hektar zu entwässern und 50.000
Hektar zu bewässern sind, aufgeteilt auf das ganze Land Niederösterreich.
Bisher wurden 15.000 Hektar entwässert und 40.000 Hektar bewässert. Für diesen Zweck hat das
Land 10 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt, sie wurden auch für diese gigantischen Vorhaben
verbraucht. Wir haben jährlich regelmäßig Verluste von zirka 1000 Hektar landwirtschaftlichen
Bodens, sei es infolge Straßenbauten, Errichtung von Fabriksanlagen, für Wohnbauzwecke usw.
Daher ist es ein Gebot unserer Zeit, unsere nassen Böden zu entwässern. Es ist dies eine
Lebensnotwendigkeit vor allem für die Bauern im Waldviertel und im Alpenvorland.
Nehmen wir ein Beispiel. Ein Bauer hat 15Hektar. Der Betrieb wäre fast lebensfähig; er hat aber
davon 10 Hektar nassen Boden, die er nicht richtig bearbeiten kann, die fast keinen Ertrag abwerfen,
nur 20 Prozent von dem, was sie abwerfen könnten. Würden diese Böden entwässert, dann hätte er
die Möglichkeit, dort zu bleiben, ansonsten muß er seinen Besitz verlassen. Es wäre daher sehr an
der Zeit, daß sich das Land bemüht, Mittel und Wege zu schlaffen, damit dieser Bauer dort bleiben
kann, daß seine Gründe entwässert werden.
Wir wissen ja: Pro Hektar betragen die Kosten der Entwässerung 8000 bis 12.000 Schilling. Das Land
gewährt einen Zuschuß von 40 Prozent. Das ist bestimmt eine große Hilfe. Aber, Hohes Haus, früher
hat das Land 60 Prozent und auch 70 Prozent gegeben. Damals war es leichter. Es ist unbedingt
erforderlich, diese Ansätze im Bergbauerngebiet zu erhöhen, um die Bergbauern krisenfester zu
machen. Eine richtige Besitzfestigung könnte die Bauern veranlassen, dort zu bleiben.
Noch eine weitere Form der Besitzfestigung wäre notwendig. Die Grundzusammenlegung ist eine
Vorbedingung für die Entwässerung. Auch um den Einsatz von Maschinen zu ermöglichen, ist es
unbedingt erforderlich, solche Maßnahmen durchzuführen. Wir hoffen, daß in Zukunft mehr Mittel vom
Land zur Verfügung gestellt werden können, um unsere Entwässerung und Bewässerung durchführen
zu können. Besonders möchte ich bitten, die Ansätze für unsere Bergbauern zu erhöhen, die ja
schwer um ihre Existenz ringen. Dort sind die Mittel sehr gut angelegt und würden in Zukunft reiche
Zinsen bringen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Mondl.
Abg. MONDL: Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Seit ich die Ehre habe,
diesem Hohen Haus anzugehören, befasse ich mich mit Feuerwehrproblemen und auch mit dem
Katastrophenschutz. Der eigentliche Fachmann und aktive Feuerwehrmann, der Abgeordnete
Scherrer, ist ja mittlerweile aus unserem Forum ausgeschieden, und ich weiß nicht, ob in den Reihen
der Österreichischen Volkspartei auch unter den Neuen ein junger Abgeordneter ist, der sich ebenfalls
mit dieser Materie beschäftigt oder sogar aktives Mitglied der Feuerwehr ist.
Ich halbe jedenfalls mit großer Aufmerksamkeit nicht nur in den vergangenen Jahren, sondern
besonders im letzten Jahr die organisatorische und leistungsmäßige Aufbauarbeit der Feuerwehr
verfolgt und bin von dem derzeitigen Stand - das muß ich ehrlich gestehen - tief beeindruckt. Ich hatte
nämlich die Möglichkeit, das Feuerwehrwesen nicht nur hier in Niederösterreich und im übrigen
Österreich kennenzulernen, sondern Gelegenheit, auch im Ausland die Entwicklung zu verfolgen und
die dortigen Einrichtungen eingehendst zu studieren. Ich muß feststellen: Wir marschieren in
Niederösterreich weit an der Spitze! Die Gründe, warum dies möglich war, sind verschiedenartig. Ich
glaube, der wesentlichste Grund ist der, dass die niederösterreichischen Feuerwehren ein Kommando
besitzen, welches sehr gut zusammenarbeitet und die organisatorischen und technischen Aufgaben
vollkommen beherrscht und meistert.
Ein weiterer wesentlicher Grund dürfte darin liegen, daß die Organisation, der Ausbildungsstand und
die Leistungsfähigkeit der Feuerwehrmannschaften nahezu die Grenzen des Möglichen erreicht
haben. Der Idealismus und die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehrmänner sind grenzenlos! Ich
erinnere mich an eine Marschübung, die am Krampustag, also im Dezember, im nördlichen
Niederösterreich abgehalten wurde. An dieser Übung haben einige Hundert Feuerwehrmänner
teilgenommen. Die Temperatur betrug null Grad, gegen den Abend sogar minus ein Grad. Es war
wirklich bewunderswert, mit welchem Idealismus, mit welcher Ausdauer die Feuerwehrmänner auf den
offenen Wagen und Motorrädern nicht eine Stunde, sondern sechs und sieben Stunden lang
ausgeharrt haben.
Diese Leistungen wurden durch die umfassende Schulung der Chargen und durch das ständige
Training bei den Feuerwehrwettkämpfen erreicht. Man muß der gesamten Feuerwehr
Niederösterreichs, sowohl dem Kommando als auch den Feuerwehrmännern, für die sportlichen
Leistungen, vor allen Dingen aber für die im Einsatz vollbrachten Leistungen, für die unzähligen
Stunden, die sie ihrem Dienste opferten, den herzlichsten Dank sagen. (Allgemeiner Beifall)
Trotz dieses hohen Leistungsstandes hat die niederösterreichische Feuerwehr mit großen Problemen
zu kämpfen. Es geht vor allem um den weiteren Ausbau von Feuerwehrstützpunkten unter
gleichzeitiger Aufrechterhaltung der kleinen Ortsfeuerwehren. Ich habe vor vier oder fünf Jahren von
diesem Rednerpult aus darauf aufmerksam gemacht, daß das Feuerwehrwesen langsam, aber sicher
die Grenzen der bisherigen Organisation sprengt und daß man daran denken müsse, all diese
Probleme von anderen Gesichtspunkten aus zu betrachten. Ich wurde vom damaligen
Landtagsabgeordneten Scherrer, der ein Fachmann auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens ist,
dahingehend belehrt, daß die Grundfesten der Organisation der Feuerwehren, die auf dem Prinzip der
Freiwilligkeit basieren, bereits seit hundert Jahren bestehen und man daran nicht rütteln darf, Ich hatte
nie die Absicht, an den Grundfesten des Prinzips der Freiwilligkeit zu rütteln. Ich bin lediglich der
Meinung gewesen, daß man das Feuerwehrwesen nicht ziel- und planlos aufbauen darf, daß die
Angelegenheit der reinen Orts- und Stadtfeuerwehren schön langsam zu existieren aufhört.
Deswegen muß man daran denken, einen anderen organisatorischen Aufbau zu vollziehen. Dieser
Ausbau hat sich im Schoße der Freiwilligkeit und kraft der Möglichkeiten, die das
Katastrophenhilfsdienstgesetz bietet, schön langsam vollzogen. Aber die Möglichkeiten für eine
Regelung sind noch nicht ausgeschöpft worden.
Ich fordere schon seit Jahren immer wieder ein wirklich modernes Feuerwehrgesetz, welches die
Grundlage der Organisation sein müßte.
Auch der Aufbau der F- und B-Abteilungen. mit ihren Bereitschaften geht unter gleichzeitiger
Vervollständigung des Nachrichtenwesens wohl sehr gut vor sich, macht aber euch in finanzieller
Hinsicht große Schwierigkeiten. Die Ausrüstungen des Sonderdienstes, Sprengdienstes,
Tauchdienstes und Strahlenschutzdienstes - ich unterstreiche letzteren besonders, weil diese
Angelegenheit in den Zivildienst hineinspielt kosten natürlich sehr viel, daher hat die Feuerwehr auch
auf diesem Gebiet große finanzielle Sorgen. Ein ganz besonderes Problem bedeuten aber in
Niederösterreich die steigenden Ölunfälle. Besondere Gefährdungen sind im Raum des Weinviertels,
wo sich ja das Erdölgebiet befindet, feststellbar; leider gilbt es Aber keinerlei richtiggehende
Vorkehrungen.
Ich möchte mir daher erlauben, zu diesem Problem einen Resolutionsantrag zu stellen, der lautet
(liest):
Der Hohe Landtag wolle 'beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, mit Rücksicht auf die immer häufiger werdenden Unfälle, bei
denen Öltankfahrzeuge beteiligt sind, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit die für die Allgemeinheit
drohenden Gefahren verhindert werden. Die ganze Problematik - ich habe mir schon erlaubt, darauf
im Finanzausschuß hinzuweisen - liegt nicht nur bei der Feuerwehr oder beim Roten Kreuz, sie ist
auch beim Zivilschutz feststellbar. überall wurde der Rahmen gesprengt, überall ist es notwendig, mit
neuen technischen und mannschaftsmäßigen Voraussetzungen zu arbeiten. Ich glaube daher, daß es
unbedingt notwendig ist, diesem ganzen Fragenkomplex zu Leibe zu rücken und ihn zu ordnen. Es ist
ja letztlich auch ein finanzielles Problem und es geht nicht an, daß - wenn ich es richtig verstanden
habe -, so wie bisher, die Gemeinden und Wehren - nur für die Feuerwehr - 40 Millionen Schilling und
das Land 10 Millionen Schilling aufgebracht haben. Der Ruf nach mehr Geld ist begreiflich, denn die
Funkstationen, die F- und B-Züge verschlingen Millionen. Sie werden gebraucht, sie sind notwendig,
man weiß aber leider nicht, aus welcher Tasche die Finanzierung erfolgen soll. Die zuständigen
Regierungsmitglieder sowohl des Bundes als auch der Länder versuchen, aus irgendwelchen Fonds
Mittel bereitzustellen. Dazu kommt noch, dass bei der Überschneidung der verschiedenen
Angeleigenheiten doppelte Ausgaben erwachsen. Wenn man beispielsweise genau wüßte, wieweit
der Selbstschutz im Zivilschutz geht, wieweit die Ausrüstung dort dient oder welche Mittel man
überhaupt investieren muß, wenn man wüßte, wo der richtige überörtliche Sanitätsdienst und wo der
überörtliche Einsatz der Feuerwehr richtig zu funktionieren beginnt, dann würde eine Budgetierung auf
diesem Gebiet viel zweckmäßiger, einfacher und, meiner Meinung nach, auch billiger sein, denn das
Experimentieren kostet nun einmal viel Geld. Ich glaube im Namen aller sprechen zu dürfen, wenn ich
sage, dass eine Koordinierung auf diesem Gebiet eine unbedingte Notwendigkeit ist. Sie brauchen
keine Sorge zu haben, daß ich wieder einen Resolutionsantrag einbringe auf Schlaffung eines neuen
Feuerwehrgesetzes. Ich bin der Meinung, daß man mit Ernst darangehen muß, nicht nur den
Fragenkomplex der Feuerwehr, sondern auch den des Roten Kreuzes und des Zivilschutzes, nämlich
den überörtlichen Einsatz im Katastrophendienst und im Selbstschutz der Bevölkerung, zu regeln.
(Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT WEHRL: Zu Wort gelangt Herr Abg. Rabl.
Abg. RABL: Hoher Landtag! Ich möchte mich in der Gruppe 7 mit dem Abschnitt 73, Förderung der
Landwirtschaft, und hier besonders mit der Besitzfestigung beschäftigen. Die Zielsetzung einer
Landwirtschaftsförderung, die auch im Landwirtschaftsgesetz festgelegt ist, gilt - wie wiederholt betont
wurde - der Erhaltung eines gesunden und leistungsfähigen Bauernstandes und damit der
Aufrechterhaltung der Wirtschaftskultur und gesellschaftspolitischen Funktion der Bauernschaft. Die
Hauptaufgabe der Landwirtschaftförderung liegt, zum Unterschied von der Nachkriegszeit, nicht mehr
in einer Steigerung der Ausweitung der landwirtschaftlichen Produktion, sondern vorwiegend in der
Existenzsicherung der bäuerlichen Betriebe. Das soll aber nicht bedeuten, daß auf
Produktionsförderung verzichtet werden kann, sondern daß die Produktionsförderung den
betriebswirtschaftlichen Erfordernissen im Hinblick auf eine dauerhafte Existenzsicherung
unterzuordnen ist. Mit Ausnahme gewisser Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verbesserung der
Grundlagen der Betriebe, wie Verkehrserschließung, Elektrifizierung, Grundzusammenlegung,
Wasserversorgung usw., der Absatzfördernden Maßnahmen sowie der Maßnahmen zur
Seuchenbekämpfung kommt daher besonders für die wirtschaftlich nachholbedürftigen Betriebe nur
die betriebswirtschaftlich ausgerichtete Form der Förderung als ziel führend in Betracht. Hierbei sind,
falls notwendig, sämtliche der Landwirtschaftsförderung zur Verfügung stehenden Maßnahmen unter
Berücksichtigung ihrer Dringlichkeit, konzentriert auf regionale und spartenmäßige Schwerpunkte und
verbunden mit einer entsprechenden Betriebsberatung, durchzuführen. Liegt auch der Schwerpunkt in
der Förderung der hauptberuflichen Landwirte, so sind doch auch landwirtschaftliche Betriebe mit über
und untergeordnetem Nebenerwerb, ja im Einzelfall selbst berufsfremde Betriebe mit Landwirtschaft
als Nebenerwerb, in der Förderung zu berücksichtigen, wenn dies im Interesse der Landwirtschaft im
örtlichen Bereich liegt. Ausdruck der Existenzsicherung und des wertmäßigen Förderungserfolges ist
die Höhe des Gesamteinkommens der bäuerlichen Familien. Da besonders in den ungünstigen
Produktionsgebieten eine Lösung der bäuerlichen Existenzfrage eng mit der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung der ländlichen Räume verbunden ist, gewinnt eine vernünftig ausgerichtete, die Belange
der Landwirtschaft berücksichtigende und die gesamte Wirtschaft umfassende Regionalpolitik daher
ständig an Bedeutung. Die Landwirtschaft hat sich deshalb aktiv in die Fragen der Regional- und
Raumplanung einzuschalten; dies ist auch bei der Landwirtschaftsförderung und besonders bei der
Förderung der Bergbauernbetriebe zu berücksichtigen. Je gefestigter der landwirtschaftliche Teil eines
solchen Betriebes ist, desto mehr kann der wertvolle bäuerliche Waldbesitz geschont werden, aus
dem leider in den letzten eineinhalb Jahnzehnten ansehnliche Holzmengen zur Finanzierung
landwirtschaftlicher Investitionen entnommen werden mußten. Der Verpflichtung der Behörden, durch
Bereitstellung von zinsverbilligten Krediten und Beiträgen die notwendigen Investitionen zu erleichtern
und die Betriebe konkurrenz- und existenzfähig zu erhalten, steht aber auch die Verpflichtung des
Bauernstandes gegenüber, ebenfalls die zur Erreichung des Förderungszieles notwendigen geistigen
und auch materiellen Leistungen zu erbringen. Die Förderung ist in jedem Fall nur ein Beitrag zur
Selbsthilfe und daher ohne eine tatkräftige Mitarbeit des Betriebsleiters und Betriebsinhabers
erfolglos. Letzten Endes sind es der Lebenswille, die fachliche Tüchtigkeit sowie die geistige
Einstellung eines jeden Bauern und seiner Familie, die aber das künftige Schicksal der Bauernschaft
entscheiden.
Die Besitzfestigungsaktion zählt wohl zu den wichtigsten Maßnahmen in der
Landwirtschaftsförderung. Das Ziel der Besitzfestigung ist es, an sich lebenswichtige und
lebensfähige, jedoch derzeit wirtschaftlich gefährdete Betriebe durch konzentrierten und auf die
betriebswirtschaftlichen Erfordernisse ausgerichteten Einsatz sämtlicher Förderungsmittel derartig zu
festigen, dass letzten Endes der Betriebserfolg wesentlich verbessert wird. Das soll heißen, daß durch
ein entsprechendes Einkommen je Familienarbeitskraft eine nachhaltige Existenzsicherung erreicht
wind. Für die Besitzfestigung sind im Finanzvoranschlag 1965, der für die Förderung der
Landwirtschaft 111,432.000 Schilling bereithält, insgesamt 1,2 Millionen Schilling eingesetzt. Leider ist
dieser Betrag etwas geringer als im Jahre 1964, wo 1,4 Millionen Schilling veranschlagt waren. Ich
glaube aber trotzdem, sagen zu dürfen, dass dieser Betrag von 1,2 Millionen Schilling vielen
existenzgefährdeten bäuerlichen Familien eine Hilfe bringen wird, den großen Unterschied zwischen
den ungenügenden Preisen der landwirtschaftlichen Produkte und den hohen Betriebskosten in der
Landwirtschaft auszugleichen. Auch auf Bundesebene sind im Grünen Plan 32 Millionen Schilling für
die Besitzfestigung vorgesehen. Ich möchte heute noch auf eines hinweisen: Es hat mich als jungen
Bauern befremdet ich glaube, vielen Tausenden jungen Bauern in Österreich ist es ebenso ergangen
dass derartige Aktionen drüben im Hohen Haus am Ring von einem Sprecher der zweiten
Regierungspartei in einer Art und Weise ausgelegt wurden, die einer Zusammenarbeit aller
Berufsschichten in Österreich nicht 5örderlich ist und, man kann fast sagen, für die Bauernschaft
diskriminierend gewirkt hat. Ein Nationalrat der Sozialistischen Partei hat am 9. Dezember zum Kapitel
Landwirtschaft erklärt, daß die österreichische Landwirtschaft durch die Mittel des Grünen Planes, die
Zuweisungen des Bundes an die verschiedenen sozialen Einrichtungen, die Preisstützungen und
dergleichen abzüglich des Beihilfenfonds zur Kinderbeihilfe einen Betrag von insgesamt 6,2 Milliarden
Schilling zur Verfügung hat. Auf die 202.792 vollerwerbstätigen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
in Österreich umgerechnet, ergibt das pro Betrieb einen monatlichen Durchschnitt von 2190 Schilling.
Wenn nun derselbe Sprecher weiter ausführt, daß dieser Betrag noch um 90 Schilling höher liegt als
das Durchschnittseinkommen eines Arbeiters, so glaube ich, klingt das so, als ob ein österreichischer
Bauer für das Nichtstun an geschenkten Staatsgeldern monatlich um 90 Schilling mehr erhält, als ein
Arbeiter Lohn für seine Arbeit.
Die Bauernschaft verdient den Dank und die Anerkennung der gesamten Bevölkerung Österreichs
und auch wir anerkennen die Leistungen aller Bevölkerungskreise. Hohes Haus! Geben wir aber
fauch den vielen Bauerntöchtern und Bauernsöhnen durch unsere Arbeit die Zuversicht, daß der
Bauernstand in Österreich noch eine lebenswerte Zukunft hat. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT WEHRL: Zu Wort gelangt Herr Abg. Sigmund.
Abg. SIGMUND: Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte die Absicht, zu einer
Ansatzpost des außerordentlichen Voranschlages zu sprechen, die mir besondere Freude macht, da
sie für die Tierkörperverwertungsanstalt 10 Millionen Schilling vorsieht. Gerade die Mitglieder des
Finanzkontrollausschusses haben des Öfteren auf die Wichtigkeit einer zentralen
Tierkörperverwertungsanstalt hingewiesen. Im Hinblick auf den bereits vorhandenen
Voranschlagsansatz wollen wir hoffen, daß auf die Durchführung der Planung nicht allzu lange
gewartet werden muß. Ich will es mir daher heute ersparen, weitere Worte darüber zu verlieren, da wir
ja wahrscheinlich die Möglichkeit haben werden, bei Einbringung der Vorlage zur Errichtung einer
zentralen Tierkörperverwertungsanstalt hier im Haus Stellung zu nehmen.
Ich möchte mich aber in der Gruppe 7, wie alljährlich, 'mit dem Fremdenverkehr beschäftigen. Bereits
in der Gruppe 3, Kulturwesen, und ganz besonders in der Gruppe 6, Ausbau unserer Straßen, haben
sehr viele Redner auf die Wichtigkeit des Fremdenverkehrs hingewiesen. Wir alle wissen, dass gute
Straßen die Voraussetzung für einen steigenden Fremdenverkehr bilden. Das Fremdenverkehrsjahr
1964 ging mit einer durchaus erfreulichen Tendenz zu Ende. Wie wir aus der lebten Statistik
entnehmen können, haben im Laufe des Jahres sechs Millionen Ausländer Österreich besucht. Die
Einnahmen aus dem Fremdenverkehr betrugen 13 Milliarden Schilling. Über 40 Millionen
Ausländernächtigungen halfen mit ihren Deviseneingängen, das Defizit der österreichischen
Handelsbilanz zu decken. Der Fremdenverkehr ist als Wirtschaftsfaktor, das wissen wir alle, der
größte Devisenbringer. Daher müssen wir gerade diesem Wirtschaftszweig eine ganz besondere
Bedeutung zumessen, und wir dürfen nicht übersehen, daß die Konkurrenz auf dem Gebiet des
Fremdenverkehrs durch die Südoststaaten sehr groß ist. Wir müssen alle Anstrengungen
unternehmen, damit der steigende Zustrom auch in Österreich fortgesetzt wird. Von Gesamtösterreich
aus gesehen, können wir ruhig sagen, daß das Jahr 1964 ein Rekordjahr war, und die Fachleute
rechnen für das Jahr 1965 sogar mit einem weiteren Ansteigen des Fremdenverkehrs. Es ist überaus
erfreulich, daß auch Niederösterreich im Vergleich zum Jahr 1963 eine Steigerung im Fremdenverkehr
verzeichnen kannte. Wie aus der Statistik ersichtlich ist, wurden vom 1. November 1963 bis 31.
Oktober 1964 in Niederösterreich insgesamt 5,351.478 Übernachtungen gezählt. Ich glaube, daß
Niederösterreich mit diesem Ergebnis unter den österreichischen Bundesländern an der fünften Stelle
steht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niederösterreich ist das Urlaubsland der Wiener. Daher muß
unsere Propaganda noch weiter verstärkt werden. 77,3 Prozent der Inländerübernachtungen in
Niederösterreich gehen auf das Konto der Wiener Gäste. Es ist sehr erfreulich, daß in
Niederösterreich auch im Jahre 1964 die Ausländerübernachtungen gestiegen sind. Vom 1.
November 1963 bis zum 31. Oktober 1964 sind 717.894 Übernachtungen gezählt worden.
Das ist ein Plus von 19,9 Prozent. Durch bessere wirtschaftliche Beziehungen - davon bin ich
überzeugt - mit den Ostblockstaaten besteht die Möglichkeit, dass auch der Fremdenverkehr aus
diesen Ländern noch stärker angekurbelt wird, was bestimmt auch für Niederösterreich von großem
Vorteil wäre.
So ist doch zu erwarten, daß auf Grund der großen Anstrengungen unserer Werbung auch im Jahre
1965 eine Steigerung der Zahl der ausländischen Besucher erreicht werden kann. Gerade für
Niederösterreich ergeben sich manche Möglichkeiten, die Zahl der Ausländernächtigungen noch zu
steigern. In Wien beträgt das Verhältnis zwischen Ausländernächtigungen und Inländernächtigungen
81,6 zu 18,4. Wir ersehen daraus, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß bei einer guten
Werbung auch die Möglichkeit besteht, Ausländer, die in Wien ihre Ferien verbringen, nach
Niederösterreich zu beikommen. Ich denke dabei daran, daß es sehr zweckmäßig wäre, die Werbung
um den schon in Wien befindlichen Gast zu verstärken. Ich habe das bereits im Vorjahr gesagt und
damals einige Hinweise gegeben, denn Wien hat im Jahre 1964 2,208.635 Übernachtungen von
Ausländern gezählt. Es ist daher eine gute Zusammenarbeit notwendig – das habe ich ebenfalls
schon im Vorjahr erwähnt - mit der Fremdenverkehrsstelle der Stadt Wien sowie mit den Wiener
Reisebüros und mit den Wiener Hotels. Ich habe damals darauf hingewiesen: Es wäre sehr
notwendig, einen Prospekt aufzulegen, damit besonders Ausländer auf die Möglichkeit hingewiesen
werden, Kurzausflüge nach Niederösterreich zu machen.
Ich glaube, gerade diese Aufgabe hat auch in Zukunft unser Landesreisebüro. Es ist sehr erfreulich das sage ich auch ganz offen -, daß das Landesreisebüro eine fast hundertprozentige
Umsatzsteigerung zu verzeichnen hatte. Freilich kann sich das Landesreisebüro - das seihen wir auch
ein - nicht selbst erhalten. Daher trägt die Personalkosten für das Reisebüro noch immer das Land.
Wir hoffen, daß auch im heurigen Jahr die Umsatzsteigerung anhält. Hauptaufgabe -sage ich immer
wieder - unseres Landesreisebüros muß es bleiben, eine intensive Werbung für Niederösterreich
durchzuführen. Nur so ist es vertretbar, den Nettoabgang des Landesreisebüros von 718.000 Schilling
aus Landesmitteln zu tragen.
Ich erinnere mich, daß am 5. Juli 1956 ein Antrag, betreffend das Privatzimmervermietungsgesetz,
eingebracht wurde. Wir haben bereits im Ausschuß - ich habe damals diesem Unterausschuß
angehört - darüber beraten. Ich glaube sogar, im Ausschuß ist es beschlossen worden, aber ein
Landtagsbeschluß wurde nie gefaßt, obwohl der legislative Dienst des Bundeskanzleramtes gegen
diesen Gesetzentwurf nichts einzuwenden gehabt hat.
Es ist dringend notwendig, besonders in der Spitze der Fremdenverkehrssaison, die Ausweitung der
Bettenkapazität durch Privatzimmervermietung zu unterstützen. Wir haben in Niederösterreich viele
Gebiete - man hat heute schon vom Waldviertel gesprochen -, in denen es keine großen Hotels und
keine großen Gasthöfe gibt, die also auf die Privatzimmervermietung angewiesen sind. Es wäre hier
dringend notwendig, besonders am Höhepunkt der Saison, Zimmer für die Fremden zur Verfügung zu
stellen. Wir halben ja so viele Möglichkeiten. Ich weiß es aus meiner eigenen Gemeinde, daß in
Siedlungsbauten mit Vorliebe Zimmer für die Fremden eingerichtet werden, daß man trachtet, auch für
die Zimmereinrichtung, für die Ausgestaltung der Privatzimmer, die vermietet werden sollen, einen
langfristigen Kredit zu beikommen. Es ist dringend notwendig, diese Maßnahme durchzuführen.
Die westlichen Bundesländer könnten den starken Zustrom an Fremden nicht aufnehmen, wenn sie
nicht so viele Privatbetten zur Verfügung hätten. Ich verweise darauf, daß nach der Statistik allein Tirol
über 10.000 Privatbetten für Fremde verfügt. In den Ländern Tirol, Salzburg und Kärnten gibt es
schon seit langem ein Privatzimmervermietungsgesetz.
Ich möchte daher in diesem Zusammenhang einen Resolutionsantrag einbringen und ich bitte das
Hohe Haus, diesem Antrag zuzustimmen. Er hat folgenden Inhalt (liest):
Resolutionsantrag des Abgeordneten Sigmund zur Gruppe 7 des ordentlichen Voranschlages des
Landes Niederösterreich für das Jahr 1965: Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die
Landesregierung wird aufgefordert,
1. geeignete Maßnahmen für eine Sonderaktion zu ergreifen, mit dem Ziel, den Ausbau von
Privatzimmern im Interesse des niederösterreichischen Fremdenverkehrs zu fördern, und
2. dem Landtag ehestens einen Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen, mit
dem die nichtgewerbliche Beherbergung von Fremden (Privatzimmervermietung) geregelt wird."
Ich bitte die Mitglieder des Hohen Landtages um ihre Zustimmung. In einer Statistik konnte ich lesen,
daß wir in Niederösterreich im Jahre 1938 38.000 Privatbetten für Fremde zur Verfügung hatten. Wir
sind heute von dieser Zahl noch weit entfernt. Um den Fremdenzustrom stärker anzukurbeln, ist es
notwendig, den Anliegen jener Leute, die Zimmer zur Verfügung stellen, Rechnung zu tragen.
Als im Jahre 1955 die Besatzungsmächte abgezogen sind, wurde uns im Hinblick auf den großen
Nachholbedarf des Landes Niederösterreich eine großzügige Bundeshilfe zugesagt. Vor zehn Jahren
sind also die Besatzungsmächte abgezogen, wir veranstalten daher aus diesem Anlaß heuer große
Feiern. Leider ist aber die uns zugesagte großzügige Bundeshilfe ausgeblieben. Ich kann nur dafür
danken, daß der niederösterreichische Landtag im Jahre 1955 eine Hilfsaktion .Für die
Fremdenverkehrsbetriebe beschlossen hat. Die Fremdenverkehrskreditaktion hat eine Laufzeit von
zehn Jahren -in der letzten Zeit betrug sie allerdings nur fünf Jahre. Ich möchte den zuständigen
Referenten darauf aufmerksam machen, dass die Lautzeit von fünf Jahren für solche Investitionen zu
kurz ist, und ihn bitten, die Möglichkeit zu überprüfen, die erwähnte Laufzeit wieder mit zehn Jahren
festzusetzen. Es ist besonders wichtig, daß die Aufstockung dieser wichtigen Kreditaktion fortgesetzt
wird. Wir wissen, daß als Kapitalvolumen 310 Millionen Schilling beträgt. Mit diesem Betrag sind bis
jetzt 1875 Ansuchen positiv erledigt worden.
78 Prozent aller Fremdennächtigungen entfallen in Niederösterreich auf das Sommerhalbjahr und nur
22 Prozent auf das Winterhalbjahr. Das zeigt, daß unser Bundesland besonders seine Wintersportorte
noch stärker ausbauen muß. Wir haben gerade auf diesem Sektor gute Chancen und
Voraussetzungen, die wir im Interesse des Fremdenverkehrs nützen sollten. Diese Bestrebungen
bedürfen aber einer großzügigen Förderung durch den Bund und das Land.
Nun noch einige Worte über das Ötschergebiet. Ich habe schon vor vielen Jahren das Ötschergebiet
und die Landschaft um Lackenhof als den niederösterreichischen Arlberg" und das Hochkar als das
kommende Skiparadies bezeichnet. Lackenhof hat seit der Inbetriebnahme des Ötschersesselliftes im
Oktober 1963 einen großen Aufschwung genommen. Einige Zahlen sollen diese Feststellung
bestätigen: 1964 wurden 120.000 Fahrten mit diesem Lift gezählt, während 20.000 Personen den
Skischlepplift benützten. Mehr als 15.600 Nächtigungen wurden in dieser Gemeinde registriert. Das
sind gewaltige Leistungen. Vielleicht hatte Herr Landeshauptmannstellvertreter Hirsch schon die
Möglichkeit, zu sehen, was sich an Sonn und Feiertagen in Lackenhof abspielt: 500 bis 750
Personenkraftwagen und viele Dutzende Autobusse kommen an diesen Tagen in diesen Ort, viele
Fremde schlagen dort ihr Domizil auf und verbringen das Wochenende in dieser Gegend.
Der schlechte Straßenzustand ist aber ein großer Nachteil. Ich habe bereits im Vorjahr darauf
hingewiesen, daß diese Straßen die einzige Verbindung zu diesem Ort darstellen. Es sind dies die
Landeshauptstraße 100, Lunz-Mariazell, und die Landesstraße 617, Viermarkstein. Sie sind in einem
so schlechten Zustand, daß, wenn wir dieses Skiparadies erhalten wollen, es dringend notwendig ist,
daß diese Straßen - zumindest aber eine davon - endlich hergerichtet werden. Ich will heute keinen
Antrag stellen, ich richte nur an das zuständige Referat die Bitte, daß wenigstens eine von diesen
Straßen im heurigen Jahr instand gesetzt wird. Ich anerkenne die Leistungen des Landes auf dem
Gebiet des Straßenbaues, aber wir dürfen nicht überseihen, daß die Straßen -und das hat heute
bereits die Frau Abg. Körner gesagt - die Lebensadern für unseren Fremdenverkehr sind. Daher soll
bei der Planung die Dringlichkeit nicht übersehen werden. Die Entwicklung des Fremdenverkehrs läßt
für die Zukunft gute Erfolge erwarten. Wenn wir mit Unterstützung des Landes und der Kammer die
Fremdenverkehrsbetriebe in die Lage versetzen wollen, sich den modernen Gegebenheiten
anzupassen, dann ist es notwendig, die Betriebe mit billigen Kreditaktionen auszugestalten. Man muß
den Fremden als wirklich gern gesehenen Gast behandeln. Auch die Gemeinden haben sich im
Interesse des Fremdenverkehrs schon schwer verschuldet, und die Fremdenverkehrsgemeinden, die
Beherbergungsbetriebe sind eigentlich jene, die dazu beigetragen haben, daß die Entwicklung des
Fremdenverkehrs in Niederösterreich von Jahr zu Jahr eine steigende Tendenz aufzuweisen hat.
Wenn das alles geschieht, meine Damen und Herren, dann wird die erfreuliche Entwicklung bestimmt
nicht aufzuhalten sein. Man muß diesen Trend – wenn man so sagen kann - kräftig forcieren, man
muß also auch in Niederösterreich, so wie es die westlichen Bundesländer schon lange tun, erstens
eine innige Zusammenarbeit mit allen Stellen und Einrichtungen, die mit dem Fremdenverkehr zu tun
haben, pflegen und zweitens einvernehmlich finanziell helfend eingreifen, um diesem Zweig
,,Fremdenverkehr" volkswirtschaftlich eine gesunde Basis zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT WEHRL: Zu Wort gelangt Herr Abg. Brunner.
Abg. BRUNNER: Hoher Landtag! Die Landwirtschaft ist heute zu einem umfassenden Wissensgebiet
geworden. Es ist daher notwendig, gerade unserer bäuerlichen Jugend die Berufsausbildung
angedeihen zu lassen, die sie im Interesse des ganzen Volkes braucht. Die land- und
forstwirtschaftlichen Schulen gliedern sich in zwei Gruppen:
1. in die Gruppe der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen, in Niederösterreich
Fortbildungsschulen genannt, und
2. in die Gruppe der landwirtschaftlichen Fachschulen, bei uns die bäuerlichen Fachschulen genannt.
In der Zielsetzung des provisorischen Lehrplanes für die land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen
wird unter anderem ausgeführt, daß die Berufsschulen die Grundschule der land- und
forstwirtschaftlichen Berufsausbildung sind. Der Unterricht an dieser Schule, der an den jeweiligen
Bildungsstand der Schüler anknüpfen soll, hat somit die Grundausbildung für eine Berufstätigkeit in
der Land- und Forstwirtschaft zu vermitteln, um die Schüler zu sittlichen, religiösen und
Heimatverbundenen, berufstreuen Bürgern zu erziehen. Es ist erfreulich, daß dieser provisorische
Lehrplan, der eine gemeinsame Arbeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft und der
zuständigen Referenten des landwirtschaftlichen Schulwesens in Österreich darstellt, seit dem Jahre
1962 in allen Bundesländern die Grundlage für die Berufsausbildung darstellt. Dieser Lehrplan sieht
mindestens 480 Unterrichtsstunden vor. Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber, daß mit dieser
geringen Anzahl nicht das Auslangen gefunden werden kann. Bei der gesetzlichen Regelung über die
land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen soll daher eine Unterrichtsverpflichtung von mindestens
600 Stunden eingebaut werden. Es ist betrüblich, daß die seit langem geforderten gesetzlichen
Voraussetzungen für das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen noch immer ausständig sind. Aber
dank der Vorsorge des niederösterreichischen Landtages wird dieser Mangel in Niederösterreich
allerdings weniger empfunden als in anderen Bundesländern. Wir können uns glücklich schätzen, daß
das Fortbildungsschulwesen seit dem Jahre 1952 in Niederösterreich fundiert ist und daß bereits eine
Schulorganisation aufgebaut ist, die in anderen Bundesländern immer wieder als Beispiel angesehen
wird. Im laufenden Schuljahr 1964/65 wird an 144 Fortbildungsschulen, denen bisher elf Internate
angeschlossen sind, der Unterricht erteilt. 2789 Burschen und 3147 Mädchen besuchen diese
Schulen. Internatsmäßig werden in diesen Schulen 450 Burschen und 44 Mädchen erfaßt; es sind
dies rund 16 Prozent. Im Vergleich zum Schuljahr 1963j64 ergibt dies eine geringfügige Steigerung
von 92 Schülern. Aus der immer kleiner werdenden Zahl der Fortbildungsschulen ist klar zu ersehen,
daß der Schulbesuch immer schwieriger wird. Es ist verständlich, daß die Zukunft der land- und
forstwirtschaftlichen Berufsschulen in Form der Internatsmäßig geführten Schulen zu suchen ist. Man
darf insbesondere der niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer danken, dass sie in den
letzten drei Jahren zum Ausbau der Internatsgebäude 11,900.000 Schilling zur Verfügung gestellt hat
und mit dem jetzt in Planung und Bau begriffenen Internat 24 Millionen Schilling ausgibt. Ich glaube,
es ist Aufgabe dieses Hohen Hauses, der niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer für
diese Arbeit, die im Interesse des ganzen Volkes geschieht, den Dank auszusprechen. Zur. Zeit
werden Burscheninternate geführt in Raabs an der Tbaya, Großgerungs, an der Landeskursstätte
Langenlois, Waldbauernschule Hohenlehen, Imkerschule Wiener Neustadt und im Kurstrakt der
Fachschule Warth. Mädcheninternate werden geführt in Allentsteig, Ottenschlag, Gaming, Gutenstein
und Bruck an der Leitha. Im Herbst 1985 werden die Burscheninternate Zwettl und Laa an der Thaya
sowie das Mädcheninternat in Lilienfeld den Betrieb Aufnehmen. Die bisherigen Erfahrungen haben
gezeigt, daß der eingeschlagene Weg der richtige ist und daß die Lern und Erziehungsmethoden in
der Internatsschule bedeutend besser sind. Bis zur Verwirklichung des Zieles, alle Schüler
Internatsmäßig zu erfassen, werden aber noch viele Jahre vergehen.
Ich muß daher auch heuer, wie dies schon in vielen Jahren vorher geschehen ist, für die
landwirtschaftlichen Berufsschüler eintreten, daß sie bei der Benützung von öffentlichen
Verkehrsmitteln auch die fünfzigprozentige Fahrpreisermäßigung erhalten sollen. Wiederholt wurden
derartige Beschlüsse des niederösterreichischen Landtages, Beschlüsse der Präsidentenkonferenz
der Landwirtschaftskammern Österreichs sowie Anträge des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft dem Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vorgelegt. Alle diese
Anträge haben bisher eine negative Erledigung erfahren. Begründet wird das damit, daß es die,
geltenden Beförderungsbedingungen nicht ermöglichen, die Verkehrsträger zu einer weiteren
Belastung durch Sozialtarife in Anspruch zu nehmen. Ich glaube, durch die geringe Zahl der
landwirtschaftlichen Berufsschüler würden die Verkehrsträger bei Gott nicht zusammenbrechen.
Seit dem Jahre 1963 haben auch die landwirtschaftlichen Fachschulen in ganz Österreich einen
einheitlichen Lehrplan. Wenn der seinerzeitige Bundesminister Diplomingenieur Hartmann in seinem
Vorwort zum Lehrplan ausführte, daß die landwirtschaftliche Fachschule eine besondere Stellung
einnehme, da es dieser Schule obliegt, jenes Wissen und Können zu vermitteln, welches die
männliche Jugend zur Leitung eines Betriebes und die weibliche Jugend zur Führung eines
Haushaltes befähigt, so erachte ich es als unsere Pflicht, diese Bildungseinrichtungen nicht nur zu
erhalten, sondern weiter auszubauen. In diesem Schuljahr besuchen in Niederösterreich 969 Schüler
die bäuerlichen Fachschulen. Es sind 723 Burschen und 246 Mädchen. Gegenüber dem Vorjahr
bedeutet diese eine Steigerung von 124 Schülern, gegenüber dem Jahre 1963 eine Steigerung von
225 Schülern. Diese Zahlen beweisen, daß es notwendig ist, hier noch gewaltige Anstrengungen zu
unternehmen. Obwohl Stockwerkbetten eingerichtet wurden, reichen diese nicht aus, um den Andrang
der Fachschüler zu bewältigen.
Ein Umstand, der die Führung der bäuerlichen Fachschulen erschwert, ist die Tatsache, daß die
Schulen auf zwei Jahrgänge eingerichtet waren. Nun werden aber im heurigen Jahr am Edelhof und in
Mistelbach vier Lehrgänge geführt, in anderen Schulen drei Lehngänge. Dies bedeutet nicht nur eine
Erhöhung des benötigten Klassenraumes, sondern auch eine zusätzliche Zuteilung von
Fachlehrkräften. Dabei wird das Wohnungsproblem dieser Fachlehrer besonders akut. Der Herr
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Dipl.-Ing. Schleinzer, hat kürzlich erklärt, daß der
weitere Ausbau und die Verstärkung der bäuerlichen Bildungsarbeit zentrales Anliegen der
österreichischen Agrarpolitik ist. Agrarpolitik aber geht alle an, denn diese jungen Menschen, die
heute die bäuerliche Fach- und Berufsschule besuchen, werden die Bauern von morgen sein, die ihre
höchste Aufgabe darin sehen, Nährstand des Volkes unserer Heimat zu sein. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT WEHRL: Zu Wort gelangt Herr Abg. Viktor Schneider.
Abg. Viktor SCHNEIDER: Hohes Haus! Ich möchte mich nur ganz kurz mit einigen Ansatzposten zur
Förderung der Landwirtschaft befassen. Bevor ich aber darauf eingehe, erlauben Sie mir, auf die
Schlußfolgerungen meines Kollegen Rabl etwas zu sagen. Wenn Kollege Rabl glaubt, die Sozialisten
anerkennen und würdigen nicht die Arbeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung, dann irrt er. Ich
glaube nicht, Kollege Rabl, daß sie einem Mandatar das Recht absprechen, über Zahlen zu reden, die
in diesem Haus in so großer Fülle gesagt werden. Die Sozialisten würdigen die Arbeit in der
Landwirtschaft, was schon daraus hervorgeht, daß ohne Stimmen der Sozialisten keine
Marktordnungsgesetze bezüglich Förderung der Landwirtschaft in Geltung wären, und dahingehend,
Kollege Rabl, möchte ich auch meine Ausführungen beginnen.
Es kann festgestellt werden, daß die Millionenbeträge, die in diesem Budget des Landes
Niederösterreich, im ordentlichen wie im außerordentlichen, Vollziehungsstufe I und II, aufscheinen,
für die Landwirtschaft von großer Bedeutung sind. Es ist daher sehr zu begrüßen, daß man für (die
Landwirtschaft Beträge aufwendet, die sich auch in volkswirtschaftlichem Sinn auswirken. Vor allem
möchte ich auf die Ansatzpost der Be- und Entwässerung, und da ganz besonders auf die
Entwässerung hinweisen, denn bei diesen Beträgen wird jeder berücksichtigt, ob er Klein-, Mittel- oder
Großbauer ist. Es werden durch die Entwässerung nicht nur große Flächen - es sind Hunderte und
Tausende Hektar -, die vorher versauert waren und nur einen geringen Ertrag lieferten, in fruchtbares
Ackerland verwandelt, es werden auch vom Landwirt große Opfer verlangt, der die vielen
Aufwendungen in seinem Betrieb, und dazu gehört auch die Verpflichtung, die er bei der
Entwässerung eingeht, aus seiner Wirtschaft aufbringen muß. Zur Bekämpfung der Rindertuberkulose
stehen diesmal auch mehr Mittel zur Verfügung, was ebenfalls zu begrüßen ist. Es kommt oft vor, daß
ein Bauer bis zu 80 Prozent seines Viehbestandes auswechseln muß. Das bedeutet wieder, trotz der
Beihilfe, große Investitionen zur Eraltung seines Wirtschaftsbetriebes. Auf der anderen Seite wird
durch die Beikämpfung der Rindertuberkulose ein gesundes Volksnahrungsmittel in Form von Milch
und Fleisch auf den Markt gebracht, mit dessen Qualität auch die Konsumenten zufrieden sind.
Die Förderungsmittel, die der Landes-Landwirtschaftskammer alljährlich zur Verfügung gestellt
werden, wurden ebenfalls höher dotiert. Wollen wir der Hoffnung Ausdruck geben, daß alle jene
Landwirte und Genossenschaften einen Beitrag erhalten, die wirklich eine Hilfe brauchen. Ich
verweise da vor allem auf die Klein- und Mittelbauern, die im Prozentsatz die Mehrheit der bäuerlichen
Bevölkerung darstellen. Diese müssen viel Mehrarbeit in Kauf nehmen, um in dem schweren
Konkurrenzkampf im Hinblick auf den großen Markt bestehen zu können.
Man kann auch der Genugtuung Ausdruck geben, daß ein höherer Zuschuß zur Hagelversicherung
eingesetzt ist, ist doch bekannt, daß die Versicherungsprämien sehr hoch sind. Es kann auch
vorkommen - und es kommt sogar sehr oft vor -, wenn ein Bauer keine Hagelversicherung abschließt
und ein schwerer Hagelschlag eingetreten ist, daß dieser Schaden den Betrieb in der
Aufrechterhaltung seiner Existenz gefährden kann. Der Zuschuß wird dem Bauern einen Anreiz
geben, daß er sich auch gegen Hagel versichern lassen wird.
Hohes Haus! Abschließend kann man sagen, daß in diesem Kapitel für die Landwirtschaft gesorgt ist,
daß man allen Förderungsmaßnahmen nur zustimmen kann, Kollege Rabl Ich will aber nochmals
darauf hinweisen, daß diese Förderungsmaßnahmen allen zuteil werden sollen, die zur
Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes dringend Hilfe brauchen.
Ich möchte aber nicht schließen, ohne auf die Bauernkrankenkasse hinzuweisen. Wenn ich schon
gesagt habe, daß die Mehrheit der bäuerlichen Bevölkerung Klein- und Mittelbauern sind, wird gerade
diesem Bevölkerungsteil die Einfahrung der Pflichtkrankenkasse zum Vorteil gereichen. Es kommt
doch oft vor, und sehr oft sogar, daß bei einem schweren Krankheitsfall in einer Bauernfamilie und vor
allem in einer klein- und mittelbäuerlichen Familie der Betrieb die Kosten, die oft in die Zehntausende
Schilling gehen, nicht mehr aufbringen kann. Es wurden schon mehrere Entwürfe vorgelegt und von
Iden beiden Regierungsparteien auf Bundesebene ausgehandelt. Im Bundesbudget 1965 sind sogar
schon Mittel für die Bauernkrankenkasse bereitgestellt. Gerade wir als niederösterreichische
Bauernvertreter brauchen das nicht weiter zu begründen, weil wir uns ja in dieser Hinsicht auf der
gleichen Ebene bewegen. Ich erlaube mir daher, folgenden Resolutionsantrag vorzutragen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung und insbesondere beim
Bundesministerium für soziale Verwaltung vorstellig zu werden und mit Nachdruck auf die
Entschließung des Landtages vom 20. Dezember 1963 hinzuweisen, daß die Krankenversicherung für
selbständige Bauern ehestens gesetzlich geregelt wird." (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten
der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Hubinger.
Abg. HUBINGER: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich spreche hier zu keinem Kapitel in der
Gruppe 6, sondern ich will die Probleme des Weinbaues im Hinblick auf die Ernte im Jahre 1964
behandeln. Die Weinernte 1964 hat den niederösterreichischen Weinbau vor sehr schwere Probleme
gestellt, waren doch durch den Segen der Ernte der Traubenpreis und der Mostpreis auf einem
Tiefstand angelangt, wie wir ihn schon Jahre nicht kennen. Durch die niedrigen Preise werden die
Gestehungskosten auf keinen Fall gedeckt, es besteht auch keine Aussicht, daß sie gedeckt werden
können. Dadurch sind große Schwierigkeiten finanzieller Natur unter der Hauerschaft eingetreten, die
noch ihre nachhaltige Wirkung im heurigen Jahr haben werden.
Stellen wir uns vor, welche Bedeutung auch volkswirtschaftlicher Natur der Weinbau in unserem
Heimatland Niederösterreich hat. 47.000 Betriebe in Niederösterreich leben vom Weinbau. Rechnen
wir eine Familie nur mit vier Personen, so sind es in Niederösterreich immerhin 200.000 Menschen,
deren Existenz von einer gesunden Weinbauwirtschaft, von einem gesunden Preis, der die
Gestehungskosten deckt, abhängig ist. Sind es doch gerade die klein- und mittelbäuerlichen Betriebe
und die Kleinstbetriebe, wo die Struktur dieser Betriebe die Möglichkeit bietet, sich durch den Weinbau
eine Lebensgrundlage aufzubauen, die aber durch die jetzige Preislage sehr gefährdet ist. In ganz
Österreich gibt es 83.000 Betriebe mit über 400.000 Personen, die dieser Berufsgruppe
beziehungsweise diesem Erwerbszweig angehören.
Wie steht es mit der Ernte 1964? Wir hatten wie nie zuvor eine Rekordernte von 2,5 Millionen
Hektoliter. Von der Ernte 1963, liegt noch eine halbe Million Hektoliter in den Fässern. Es lagern also
insgesamt drei Millionen Hektoliter Wein im Land Niederösterreich und warten auf den Abverkauf.
Gestatten Sie mir noch einige Worte zum Konsum in unserem Land. Wenn wir die Statistik verfolgen,
dann stellen wir fest, daß der Weinkonsum von Jahr zu Jahr gestiegen ist. Alljährlich werden 1,5
Millionen Hektoliter verbraucht. Die Kopfdurchschnittsquote beträgt 21,4 Liter. Praktisch gerechnet
würde also die erwähnte Ernte mit den Vorräten für zwei Jahre reichen, ohne daß im Jahre 1965 auch
nur ein Tropfen geerntet werden müßte. Diese Tatsache stellt natürlich die Vertreter und die
Verantwortlichen der Weinhauerschaft vor sehr ernste Probleme.
Wir Weinbauer sind uns bewußt, daß nur eine gesetzliche Regelung auf Landes- und Bundesebene
die Möglichkeit bietet, die Weinwirtschaft in geregelte Bahnen zu lenken. Bereits jetzt finden
Beratungen und Verhandlungen über eine Produktionsregelung statt. Meine Damen und Herren des
Hohen Hauses! Wenn wir Niederösterreicher hier in diesem Hohen Haus eine Produktionsregelung
beschließen und unser Nachbarland Burgenland, die Steiermark oder das Bundesland Wien nicht
mitmachen würden, dann würde unsere Regelung nichts nützen. Besondere Schwierigkeiten ergeben
sich daraus, daß die Kompetenz für den Wein auf der Bundesebene, die Zuständigkeit für den
Weinbau aber auf der Landesebene liegt. Infolgedessen strebt man in den Beratungen an, zunächst
einmal Gleichlautende Ländergesetze zu formulieren. Die betreffenden Bestimmungen müssen genau
durchberaten werden, erst dann können die Landtage der einzelnen Bundesländer zur Beratung und
Beschlußfassung schreiten.
Welchen Zweck sollen diese Bestimmungen anstreben? Ich habe bereits erwähnt, dass sich diese
Bestimmungen gegen die Spekulanten, nicht aber gegen den klein- und mittelbäuerlichen Betrieb
richten müssen. Es geht darum, Schutzbestimmungen für den klein- und mittelbäuerlichen Betrieb zu
schaffen, um seine Existenz auch für die Zukunft zu sichern.
Mit einer Produktionsregelung allein ist uns aber nicht geholfen, es muß auch eine entsprechende
marktwirtschaftliche Vorsorge getroffen werden. Hierbei wird dem Ausbau der Genossenschaften und
der Lagerräume großes Augenmerk zuzuwenden sein, um den Bedarf der Konsumenten
entsprechend decken zu können. Es soll damit verhindert werden, daß stoßweise ein Überangebot auf
den Markt gebracht wird, denn ein derartiges Überangebot hat einen Preisverfall zur Folge
beziehungsweise läßt es nicht zu, dass sich die Preise erholen.
Wir führen alljährlich tausende Hektoliter Weinbrand aus dem Ausland ein. Man könnte aber auf
diesem Sektor auch Produkte der kleinen Weinhauer verwerten, was das Lager verkleinern würde.
Auch damit könnten wir ihnen helfen.
Außer diesen gesetzlichen Regelungen, die uns vorschweben, gäbe es noch eine viel einfachere
Lösung. Meine Damen und Herren! Rechnen Sie einmal mit: In Österreich gibt es 4,8 Millionen
Wahlberechtigte. Verdächtigen Sie mich bitte nicht, daß ich die Bürger unseres Landes zu
Alkoholikern erziehen will, aber eine ganz einfache Rechnung zeigt uns, daß, wenn nur jeder
wahlberechtigte Österreicher täglich ein Achtel Wein genießt – ob er nun einen Heurigen, einen
älteren oder ganz alten Jahrgang bevorzugt -, dies 2,190.000 Hektoliter ausmachen würde. Wenn
man nun berücksichtigt, daß manche dem Wein etwas mehr zusprechen, hätten wir die drei Millionen
Hektoliter in einem Jahr verbraucht, ohne daß dabei irgend,
jemand zum Säufer erzogen würde. Hier könnte, ohne gesetzliche Schwierigkeiten, ein Weg
beschritten werden, um der österreichischen Weinbauwirtschaft zu helfen und die Existenz des kleinund mittelbäuerlichen Weinhauers für die Zukunft zu sichern. (Beifall im ganzen Haus.)
ZWEITER PRÄSIDENT WEHRL: Zu Wort gelangt Herr Abg. Rohrböck.
Abg. ROHRBÖCK: Hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die landwirtschaftliche
Wohnbauförderung, über die zu sprechen ich die Ehre habe, wird im Jahre 1965 mit 27 Millionen
Schilling dotiert. Sie wird von Jahr zu Jahr bedeutungsvoller und stellt eine echte Hilfe zur
Verbesserung der schlechten Wohnverhältnisse unserer Klein- und Mittelbauern dar. Die
landwirtschaftlichen Wohnobjekte sind meist alt – vielfach handelt es sich um feuchte Gebäude – und
sind so die Ursache des schlechten Gesundheitszustandes der bäuerlichen Bevölkerung. Die
Betriebsinhaber waren infolge der Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse nicht in der Lage,
Instandsetzungen durchzuführen, es fehlte vor allem an Arbeitskräften und Materialien. In der
Nachkriegszeit galt es, Maßnahmen durchzuführen, die der Steigerung der landwirtschaftlichen
Produktion dienen sollten. Den Anstrengungen des Bauernstandes ist es gelungen, den Inlandbedarf
zu decken und in vielen Sparten darüber hinaus noch zu exportieren und somit wertvolle Devisen zu
bringen. Es ist gawiß beruhigend für unsere Bevölkerung, zu wissen, daß auch im Falle einer
kriegerischen Auseinandersetzung niemand im Land zu hungern braucht, und wir können auch
weiterhin beruhigt sein, wenn wir diesen Berufsstand nicht an die Wand drücken, wenn wir ihn nicht
zum billigen Lieferanten des Wohlstandes für die anderen machen und ihm für die Arbeit auch den
,gerechten Lohn geben. Natürlich hat auch der bäuerliche Mensch berechtigte Wünsche und
Bedürfnisse, auch er hat Anspruch auf einen höheren Lebensstandard und vor allem auf eine
gesunde Wohnung. Das Missverhältnis zwischen den Preisen der landwirtschaftlichen Produkte und
den industriellen Erzeugnissen macht es dem Bauern unmöglich, jene Mittel aufzubringen, die für die
Verbesserungen der Wohnung notwendig wären. Die Aufnahme der üblich verzinsten Kredite war für
die klein- und mittelbäuerlichen Betriebe untragbar. In dankenswerter Weise wurde nun im Jahre 1954
die landwirtschaftliche Wahnbauförderung ins Leben gerufen; es konnten bisher über 10.000
unverzinsliche Darlehen gewährt werden. Im Jahre 1964 wurde die bäuerliche Wohnbauförderung
dahingehend verbessert, daß nun die Kredite auf 40.000 Schilling erhöht wurden; damit konnte den
stark ansteigenden Baukosten Rechnung getragen werden. Die Verwaltung dieses Fonds ist einfach
und volksnahe, zur Sicherstellung genügt meist ein Blankowechsel. Eine Sicherstellung durch
Bürgschaft ist möglich, nur selten mußte von einer grundbücherlichen Eintragung Gebrauch gemacht
werden. Die segensreiche Tätigkeit der bäuerlichen Wohnbauförderung wirkt sich zweifelsohne auch
gegen die Landflucht aus. Ich möchte daher die Gelegenheit wahrnehmen und allen Stellen, die sich
bisher um das Zustandekommen der bäuerlichen Wohnbauförderung bemüht haben und ihr auch in
Zukunft wohlwollend gegenüberstehen, aufrichtigen und herzlichen Dank sagen. (Beifall im ganzen
Haus.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Niklas.
Abg. NIKLAS: Hohes Haus, sehr geschätzte Damen und Herren! Gestatten Sie, daß ich zur Gruppe 7,
Wirtschaftsförderung, über landwirtschaftliche Probleme spreche. Im westeuropäischen
Wirtschaftsraum wird die Landwirtschaft durchwegs von Familienbetrieben geführt; dies ist auch in
Österreich beziehungsweise Niederösterreich der Fall. Die Produktion auf dem landwirtschaftlichen
Sektor möchte ich in vier Punkte gliedern: den Betriebsführer, die Betriebsstruktur, die
Bodenbeschaffenheit und das Klima. Bezüglich der Bodenbeschaffenheit darf ich besonders auf die
Meliorationen hinweisen, so wie
es Kollege Simlinger bereits getan hat. Im Jahre 1964 wurden rund 51900 Hektar verbessert, und
zwar 4030 Hektar bewässert und 1920 Hektar entwässert, und dafür 42 Millionen Schilling
aufgewendet, wobei der Bund sechs Millionen Schilling, das Land elf Millionen Schilling und die
Interessenten 25 Millionen Schilling geleistet haben. Hierbei handelt es sich um 525 Projekte, und
zwar 500 Kleinprojekte unter fünf Hektar und 25 Großprojekte. In den Jahren 1964 und 1965 waren
511 Ansuchen mit 4400 Hektar in Planung und auch hier wieder 500 Kleinprojekte und elf
Großdränagen mit einem Kostenaufwand von 58 Millionen Schilling. Wurden in der Vergangenheit 60
Prozent der Dränagierung von Land und Bund getragen, so sind es jetzt nur mehr 40 Prozent an
Beihilfen, 40 Prozent an Agrarinvestitionskrediten und 20 Prozent müssen an Eigenmitteln
aufgebracht werden. Gerade in den Bergbauerngebieten mit ihren schweren nassen Böden sind das
große Belastungen. Wenn im Referat noch 2000 Ansuchen für Kleindränagen vorliegen und jedes
Jahr nur 500 Ansuchen bewältigt werden können, dann wird die Zahl der unerledigten Ansuchen
immer größer werden, und für das Landesamt wird es vor allem infolge des Arbeitermangels
unmöglich sein, diese Kleindränagen durchzuführen. An diesen Vorhaben sind immerhin 300 bis 400
Mann ständig beschäftigt, wobei die Betriebsführer beziehungsweise Betriebsinhaber selbst an den
Kleindränagen mitarbeiten. Ich möchte auch darauf hinweisen, daß im vergangenen Jahr 365
Hauswasserversorgungsanlagen, für die das Land in irgendeiner Form zuständig war, von der
Landes-Landwirtschaftskammer übernommen und zur Gänze fertig gestellt wurden. Es wäre daher zu
erwägen, ob die Landes-Landwirtschaftskammer nicht auch bei den Kleindrainagen aushilfsweise in
einer Form zur Mitwirkung herangezogen werden könnte, die für alle tragbar ist.
Weil ich gerade bei den Bodenverhältnissen bin, möchte ich näher auf das obere und mittlere
Waldviertel eingehen. Dort sind im Allgemeinen schwere Lehmböden, auf Urgestein aufgebaut, in zum
Teil stark verdichteten Ton- und Mergelböden, die natürlich sauer sind. Wie ich vorhin schon betont
habe, sind die kurze Vegetationszeit und das Klima im Allgemeinen für den Ertrag dieser Böden sehr
einschneidend. Bis vor einigen Jahren wurden dort Roggen, Hafer und Kartoffeln gebaut. Erst durch
die Umstellungsaktionen wurde auf Gerste übergegangen. Mais und Zuckerrüben als Hackfrucht
können auf diesen Boden nicht gebaut werden. Als Hauptertragsquelle möchte ich die
Kartoffelindustrie beziehungsweise die Industriekartoffeln im Allgemeinen nennen. Von der
Gesamtanbaufläche in Österreich für Kartoffeln, das sind 167.000 Hektar, entfallen auf
Niederösterreich 49 Prozent. Die Anbaufläche beträgt in Niederösterreich derzeit etwa 70.000 bis
72.000 Hektar und befindet sich zum größten Teil im Waldviertel. Die Erträge wurden seit 1922 von
122 Zentner auf 217 Zentner gesteigert. Ich habe die Kartoffel deswegen angeführt, weil sie im
Waldviertel die einzige Fruchtwechselfolge im Hackfruchtbau ermöglicht. Da der Absatz der
Industriekartoffel schon immer schwierig war, möchte ich Sie ersuchen, meinem Vorschlag Ihre
Zustimmung zu geben.
In Oberösterreich wird versucht, eine Kartoffeltrocknungsanlage zu errichten, die die Kartoffel für
Futterzwecke veredeln soll. Auch bei uns in Niederösterreich wäre vor allem der Raum um Horn,
dessen Einzugsgebiet im Norden bis Weitersfeld, im Süden bis Gföhl, im Westen bis Vitis und im
Osten bis zum Manhartsberg reicht, ein geeigneter Platz für die Errichtung einer
Kartoffeltrocknungsanlage, sei es nun auf genossenschaftlicher oder privater Basis. Es könnte
dadurch das jährlich benötigte Grundfutter für die Schweinemast und Schweinezucht produziert
werden. Durch diese Viehwirtschaftliche Maßnahme würde das Waldviertel einen großen Nutzen
haben. In der Gmünder Kartoffelverwertungs AG. wird ja Stärke erzeugt, und der Gmünder Raum
könnte durch die frei werdenden Kartoffelkontrahierungsflächen mehr berücksichtigt werden. In der
Zeit nach Beendigung der Kartoffelverarbeitung bis zur neuen Ernte könnte in dieser Anlage die
Grünfuttertrocknung vorgenommen werden. Luzernenmehl, Grünfutter und dergleichen wäre für
diesen Betrieb auch eine zusätzliche Einnahmequelle.
Ich bitte Sie daher, meinem Resolutionsantrag Ihre Zustimmung zu geben (liest):
Resolutionsantrag des Abgeordneten Niklas zur Gruppe 7 des ordentlichen Voranschlages des
Landes Niederösterreich für das Jahr 1965.
Die Landesregierung wird aufgefordert, die beabsichtigte Errichtung von
Weiterverarbeitungsunternehmungen der Kartoffelindustrie zu fördern und in geeigneter Weise ihren
Einfluß dahingehend geltend zu machen, daß für solche Betriebe Standorte im Waldviertel gewählt
werden."
Ich möchte nicht als lokaler Mandatar signiert werden und bin selbstverständlich der Meinung, da8 die
Wahl des Standortes den Kaufleuten überlassen werden muß.
Geschätzte Damen und Herren! Der technische Fortschritt verlangt den Einsatz rationellerer
Maschinen zur Freistellung von Arbeitskräften, die ja in der Landwirtschaft sehr rar sind. Die Statistik
'weist nach, dass im Jahre 1963 bis zur Hälfte des Jahres 1964 der Bestand an Traktoren von 59.400
auf 63.416, das ist um 23 Prozent, gestiegen ist, der Bestand an selbst fahrenden Mähdreschern stieg
von 8900 auf 10.400, das ist um 16 Prozent, an selbst fahrenden Heuerntemaschinen von 1630 auf
2200, das ist um 16 Prozent, an Schädlingsbeikämpfungsmaschinen von 6100 auf 7500, also um 22
Prozent. Der Bestand an Vollerntemaschinen im Zuckerrüben- und Kartoffelbau nahm um zirka 1000
Maschinen zu. Ebenso stieg auch die Verkaufsziffer von Hackfruchtgeräten und luftbereiften
Anhängern und Kippern. Große Summen sind also in die landwirtschaftliche Maschinenindustrie
geflossen. Ich bin der letzte, der annimmt, daß diese Maschinen nicht zum größten Teil gebraucht
worden sind. Es sind natürlich auch Fehlinvestitionen getätigt worden, und hier Könnten die
Landmaschinenringe, von denen der Herr Abg. Ing. Robl schon vor einigen Jahren gesprochen hat,
Abhilfe schaffen. Durch sie könnten Fehlinvestitionen vermieden und die Maschinen besser
ausgenützt werden. Der Preis, der von den Bauern in Niederösterreich gezahlt wurde, beläuft sich auf
zirka eine Milliarde Schilling. Das ist der Betrag. der hierfür investiert worden ist. Verfolgen wir die
Handelsspannen bei den landwirtschaftlichen Maschinen, dann sehen wir immer wieder, daß
übertriebene Handelsspannen verlangt werden, die mit sauer verdientem Geld der
niederösterreichischen
Bauernschaft bezahlt werden müssen beziehungsweise noch nicht bezahlt sind. Ich möchte Sie daher
an den Antrag des Niederösterreichischen Bauernbundes auf Ihrem Parteitag erinnern, worin - und
dieser Antrag hat die Zustimmung beikommen - eine Verkürzung der Handelsspannen gefordert
beziehungsweise auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Handelsspannen verwiesen
wurde.
Ich möchte Ihnen daher auch heute einen Resolutionsantrag vorlegen (liest):
Resolutionsantrag des Abgeordneten Niklas zur Gruppe 7 des ordentlichen Voranschlages des
Landes Niederösterreich für das Jahr 1965.
Der Hohe Landtag möge (beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung und insbesondere beim
Bundesministerium für Handel- und Wiederaufbau vorstellig zu werden und dahin zu wirken, daß die
Handelsspannen für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte einer gesetzlichen Regelung
unterworfen werden."
Ich bitte Sie, diesem Antrag nochmals zuzustimmen, denn Sie haben ja bereits in Krems bei Ihrem
Parteitag diesen Antrag selbst gestellt und genehmigt.
Weiters möchte ich mich mit der Bildung beschäftigen. Wir wissen, daß der Bauer von morgen als
Bauer von Format gebildet sein muß, um den Anforderungen in der Zukunft zu entsprechen. Ich
möchte in diesem Zusammenhang auf das Bildungsgefälle zwischen Stadt und Land verweisen, das
ja auch heute schon zweimal angeführt wurde. Nun zum 9. Schuljahr und zur land- und
forstwirtschaftlichen Berufsausbildung. Der Bund hat im Jahre 1952 ein Bundesgrundsatzgesetz
verabschiedet, und der Landtag von Niederösterreich hat am 16. Juli 1954 die land- und
forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung beschlossen. Die landwirtschaftliche Berufsausbildung
ist für Landarbeiter, Landarbeiterinnen und familieneigene Kräfte Pflicht. Derzeit gehen 5844
Burschen und Mädchen in die land- und forstwirtschaftlichen Schulen. Das Sind leider um 8,5 Prozent
weniger als im Vorjahr. Diese Schulen werden mit insgesamt 359 Lehrgängen geführt. 29
Schulsprengel wurden teilweise stillgelegt oder aufgelassen. Die Aufwendungen für die Einrichtung
und die Klassenbeschaffung sind nicht gering. Aber diejenigen, die selbst Ackerbauschüler waren -und auch wir waren es vor 30 Jahren -,wissen, daß eine solch !kurze Ausbildung für die
Landwirtschaft im allgemeinen nicht ausreicht. Wir wissen genau, daß mit diesen zerschlissenen
Stunden in den Fortbildungsschulen kein anweichendes Wissen vermittelt werden kann.
Durch die Errichtung von Internaten, die heute schon in den Häusern der Landwirtschaft geschaffen
werden - da sind neue wunderbare Räume und Internate dabei, wie ich gesehen habe -, ist natürlich
ein gewisser Fortschritt erreicht worden. Wenn für die Einrichtung dieser Klassen im Budget drei
Millionen Schilling vorgesehen sind, so ist das keine große Summe.
Wir müssen aber im Allgemeinen darauf hinweisen, daß der Betriebsführer dazu verpflichtet werden
muß, eine land- und forstwirtschaftliche Fachschule zu besuchen. Wir haben schon im Jahre 1950
festgestellt, dass an den land- und forstwirtschaftlichen Fortbildungsschulen infolge der Kürze der
Lernzeit die Materie natürlich nur oberflächlich gelehrt werden kann. Wenn an den Fachschulen
zuwenig Platz ist, dann müßte man auch an den Internatsschulen Fachschulen einrichten. Die
Internatsschülerinnen und -schüler werden ja heute nicht nur lauf praktischem Gebiet, sondern auch
auf dem theoretischen Sektor ausgebildet.
Anläßlich eines Testes wurden in einer Waldlviertler Mädchenschule 24 Mädchen befragt, welche von
ihnen einmal Bäuerin werden wolle. Leider haben nur sechs Mädchen diese Frage mit Ja beantwortet,
die übrigen 18 haben sich von diesem Berufsstand abgewendet. Wir sehen, daß die jungen
Bauernburschen keine Bäuerinnen mehr finden werden, wenn es so weitergeht. (Abg. Laferl: Wir
haben uns eine gefunden! - Heiterkeit.) Hoffentlich ist das traurige Ergebnis dieser Befragung nicht der
Regelfall, sondern eine Ausnahme.
Sie werden mir entgegenhalten, daß das notwendige Personal fehlt. Man könnte aber dabei ähnlich
wie bei den Kindergärtnerinnen beziehungsweise bei den Pflichtschullehrern vorgehen. Hier handelt
es sich darum, daß der Dienst in der Fortbildungsschule beziehungsweise in der Fachschule
wenigstens fünf Jahre versehen wird.
Ich möchte dem Hohen Haus einen diesbezüglichen Antrag zur Gruppe 7 vorlegen (liest):
Resolutionsantrag des Abg. Niklas zur Gruppe 7 des ordentlichen Voranschlages des Landes
Niederösterreich für das Jahr 1965: Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ehestens einen Standort- und Finanzierungsplan
zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen, nach welchen Gesichtspunkten für die Unterbringung
und Schulung der bäuerlichen Fortbildungsschüler Internatsschulen errichtet werden sollen."
Ich bitte Sie um die Annahme dieses Antrages.
Es handelt sich nur um eine Orientierung für die Damen und Herren des Hohen Hauses. Abschließend
möchte ich einige Worte über die Rinder-Tbc-Bekämpfungsaktion sagen. Die politischen Bezirke
Baden, Bruck an der Leitha, Hollabrunn, Korneuburg, St. Pölten und Tulln werden im heurigen Jahr in
die Tbc-Bekämpfungsaktion einbezogen. Die Gegenden des Molkereieinzugsgebietes Stockerau
wurden bereits im Rahmen einer früheren Aktion erfaßt. Die Zahl der Rinder beträgt 105.486 und die
der Ziegen 14.500. Bisher wurden im Rahmen der Aktion 483.511 Rinder erfaßt, davon waren 96.000
Reagenten. Der durchschnittliche Verseuchungsgrad beträgt 20 bis 30 Prozent.
Wir haben von Bauern gehört, daß ihre Gebiete, wie zum Beispiel jetzt das Jauerlinggebiet, zu 60 bis
70 Prozent verseucht sind. Das kann man fast nicht glauben, zumal es sich dabei um Gegenden
handelt, in denen es nicht nur die Stallhaltung, sondern auch Viehtrieb gibt. Diesen Bauern fällt es
bestimmt schwer, ihren Rinderbestand neu aufzustocken; sie müssen die Reagenten abgeben. Ich bin
der Meinung, man sollte einen Fonds errichten, dessen Aufgabe es wäre, diesen so schwer
betroffenen Menschen, die aber 50 Prozent ihrer Rinder verlieren, je nach Bedürftigkeit eine Beihilfe
zu geben. Ein derartiger Tierseuchenfonds hat in der NS-Zeit, in der Zeit zwischen 1938 und 1945,
bestanden. Ich halte einen solchen Fonds für zweckmäßig. Man sollte diesen Bauern die Möglichkeit
geben, wieder zu wirtschaften. Am Schlusse meiner Ausführungen möchte ich Sie auf folgendes
aufmerksam machen.
Wenn wir uns mit den vordringlichsten Aufgaben befassen, um dadurch die bäuerliche Bevölkerung in
ihrer Existenz zu stärken, gegenüber den Landwirten des Auslandes konkurrenzf3hig zu machen,
dann ist durch die Berufsschulung in betriebswirtschaftlicher Hinsicht in der Erzeugung von
Lebensmitteln auch weiterhin Autarkie gegeben. Die bäuerliche Bevölkerung Niederösterreichs wird
ihre Aufgabe, den Tisch des Volkes zu decken, bestimmt beachten und ihr nachkommen. Wenn wir
gemeinsam diese Probleme lösen, dann haben wir viel für das österreichische Volk getan. (Beifall bei
der SPÖ)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Rigl.
Abg. RIGL: Meine Damen und Herren! Als Neuling habe ich die Absicht, mich des Sprichwortes ,,In
der Kürze liegt die Würze" zu bedienen. Ein paar Worte zur Wirtschaftlichen Situation des
vergangenen Jahres. Im Frühjahr hat sich eine gewisse Wende in der großen Entwicklung unserer
Volkswirtschaft ergeben. An die Stelle der letzten Depression ist wieder ein eindeutiger
Konjunkturaufstieg getreten. Auf fast allen Gebieten zeigt sich eine kräftige Belebung; dies gilt für die
Industrieproduktion, für den Export, für die Bauwirtschaft, für den Fremdenverkehr und dies gilt
allgemein für die Investitionspolitik. Als unerfreuliche Begleiterscheinung sind im Frühjahr und
Sommer des vergangenen Jahres beträchtliche Preissteigerungen aufgetreten die aber durch
entschlossenes Auftreten der Interessentenvertretungen von der Bundesregierung eingedämmt
werden konnten. Bei diesen Bestrebungen hat sich der aus den drei großen Kammern und dem
Gewerkschaftsbund Zusammengesetzte Wirtschafts- und Sozialbeirat der Paritätischen Kommission
sehr bewährt. Er hat die Sachlage, die anfangs recht bedrohlich war, nüchtern und sachlich studiert,
hat rasch in Form des Stabilisierungsprogramms bestimmte Maßnahmen vorgeschlagen, und die
Bundesregierung hat sich diesen Empfehlungen, die durch die Paritätische Kommission an sie
weitergegeben worden waren inhaltlich angeschlossen. Das Stabilisierungsprogramm umfaßte
Maßnahmen auf dem Gebiete der Handelspolitik, nämlich eine Vorziehung der letzten Etappe der
Liberalisierung auf den 1. Oktober und zahlreiche Zollsenkungen zum gleichen Termin, ferner
Maßnahmen auf dem Gebiete der Wettbewerbspolitik, der Arbeitsmarktpolitik, der Lohn- und
Preispolitik, der Tarifpolitik, der Budgetpolitik sowie der Währungs- und Kreditpolitik. Alle diese
Maßnahmen zusammen haben, wie schon erwähnt, zu den gewünschten Dämpfungserfolgen geführt.
Ich glaube, Sie werden mit mir einer Meinung sein, wenn wir hören, daß die Angelegenheit der RaxWerke zur Befriedigung der dortigen Bevölkerung erledigt wird. Wenn dies der Fall ist, dann glaube
ich, kann man der Meinung des bescheidenen Österreichers sein, der sagt: Wollen wir hoffen, daß es
immer so bleibt.
Es sind in diesen zwei Tagen eine Menge von Wünschen geäußert worden. Ich möchte mir nun
erlauben, zwei davon anzuführen, und zwar betrifft der eine die Süd Umfahrung der Autobahn. Diese
ist nicht nur für die Wirtschaft in ihrem Güteraustausch zwischen Süd, West und Nord von ungeheurer
Wichtigkeit, sie ist auch für den Fremdenverkehr wichtig, da der Fremdenverkehr auch in diese
Richtung strömen könnte, ohne Wien berühren zu müssen. Um die Fertigstellung dieser Süd
Umfahrung voranzutreiben, hat der Herr Abg. Schwarzott in der Sitzung am 20. Dezember 1963 einen
Resolutionsantrag eingebracht, der die Landesregierung aufforderte, alles zu unternehmen, damit
diese Umfahrung ermöglicht wird. Leider hat das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau im
Februar 1964 mitgeteilt, daß Zur. Zeit, keine Mittel vorhanden sind, um diese wichtige Autobahn
Fertigzustellen. Es möge aber in den Bemühungen um diese Umfahrung nicht nachgelassen werden,
denn diese Umfahrung, wie auch die übrigen Straßen in Österreich, möge die Tendenz der
Österreicher fördern, anstatt beschwerlicher Urlaubsfahrten nach Spanien oder sonst wohin, lieber ihr
Heimatland zu besuchen, zumindest so lange, als die Verkehrsverhältnisse es verhindern, daß der
Kongo als Neuland besucht wird. In zweiter Linie möchte ich der Frau Abgeordneten Körner herzlich
danken, daß sie für die Aufhebung der 65-Kilouneter-Zone plädiert hat. Wenn man bedenkt, daß in so
vielen Belangen Niederösterreich als das am meisten geschädigte Land angeführt wird, hätte man es
sehr leicht verstehen können, wenn Niederösterreich in der 65-Kilometerbesteuerung eine Ausnahme
gebildet hätte. Es ist direkt paradox, wenn man bedenkt, daß die Straßen in das Waldviertel oder auch
hinein nach Lilienfeld, Türnitz oder Scheibbs und Umgebung die schwierigsten Voraussetzungen für
die Durchführung von Transporten haben. Während sich in den Ebenen des Landes die Skifahrer und
sonstigen Wintersportler nach dem ersten Schnee sehnen, müssen in diesen Gegenden schon
Schneeketten angelegt werden, um die schwierigen Verkehrsverhältnisse bewältigen zu können. Ich
glaube, man kann es direkt als Strafe ansehen, weil diese Gegenden in allen Belangen der Wirtschaft
benachteiligt sind. Ich erlaube mir daher, einen Resolutionsantrag der Abgeordneten Rigl, Hirsch,
Popp, Diettrich, Schneider, Janzsa und Keiblinger zur Gruppe 7 einzubringen (liest):
Die Regelung für den Güterfernverkehr hat, wie die Praxis gezeigt hat, ihren Zweck, den
Österreichischen Bundesbahnen Transporte auf weitere Entfernung zu sichern, nicht erfüllt. Dagegen
aber brachte sie für die Wirtschaft des Bundeslandes Niederösterreich gewaltige Nachteile. Die
Landesregierung wird daher aufgefordert, bei der Bundesregierung und insbesondere beim
Bundesministerium für Finanzen dahin zu wirken, daß durch gesetzgeberische Maßnahmen die
Besteuerung des Güterfernverkehrs aufgehoben oder doch wenigstens, sofern überhaupt ein
gesamtvolkswirtschaftliches Bedürfnis zur Aufrechterhaltung der Besteuerung des Güterfernverkehrs
vorliegt, auf ein unumgängliches Ausmaß reduziert wird. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Kosler.
Abg. KOSLER: Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Fremdenverkehr und
die aus ihm resultierende Fremdenverkehrswirtschaft - das ist beute allgemeines Gedankengut - sind
nicht nur ein bedeutsamer Zweig unseres gesamten Wirtschaftslebens, sie helfen nicht nur mit ihren
Erfolgen mit, daß unser Wohlstand, der Wohlstand aller, in einer ständigen Zunahme begriffen ist,
sondern ,dieser Fremdenverkehr ist auch ein bedeutsames Element der Erziehung und der
Gesellschaft. Der Mensch, der Österreicher, der Niederösterreicher, der mit dem Fremden, wenn er
auf Urlaub kommt, in enge Berührung tritt, lernt durch ihn eine gewisse Aufgeschlossenheit gegenüber
den anderen Menschen, aber auch gegenüber dem Andersartigen. Daher kann es, besonders für
unsere Jugend, nur gut sein, wenn immer wieder die Fremden in unser Land strömen und wenn die
Jugend mit ihnen in Berührung treten kann. In allerletzter Zeit konnte die Beobachtung gemacht
werden, daß der Österreicher bestrebt ist, nun seinen Urlaub, der ihm von Gesetzes wegen in fast
allen Berufszweigen zusteht, zu teilen
Er strebt dies an und erreicht es auch verhältnismäßig leicht. Auch die Tatsache, dass nun seit einigen
Wochen die Erhöhung des Mindesturlaubes kollektivvertraglich auf 18 Werktage geregelt wurde, trägt
dazu bei, daß der österreichische Urlauber – somit auch der niederösterreichische - nicht nur gern in
die Sommerfrische geht, sondern sich auch bemüht, wenigstens eine Woche seines Urlaubs für einen
Winterurlaub zu reservieren. Außerdem ist auch ein Urlaub im Frühjahr oder im Herbst schon eine
recht beliebte Einrichtung geworden. Diese Tatsache bedeutet eine echte Chance vor allen Dingen für
die niederösterreichischen Wintersportplätze im südlichen Teil unseres Landes. Gerade im Winter, wo
seine Autofahrt sicherlich beschwerlicher ist als in der Sommerzeit, wo auch eine weitere Eisenbahnoder Autobusfahrt nicht sehr angenehm ist, könnten die renommierten Wintersportplätze unseres
Landes viele solcher Winterurlauber aufnehmen. Leider muß man feststellen, dass es zwar
verhältnismäßig leicht ist, sich in Wien über die Möglichkeiten der einzelnen niederösterreichischen
Wintersportorte zu informieren, daß es aber gar nicht so einfach ist, in niederösterreichischen Städten
dies zu tun. Vor allen Dingen in den Städten nördlich der Donau, sagen wir in Krems oder Stockerau,
ist es viel schwerer, etwas über die niederösterreichischen Wintersportplatze des südlichen Landes zu
erfahren, sich über sie rechtzeitig und gut zu informieren, wie es ja auch umgekehrt nicht sehr einfach
ist, im südlichen Niederösterreich zu erfahren, wo es zum Beispiel im Waldviertel gut Urlaub machen
wäre, wo es etwas besonders Sehenswertes geben könnte. Es müßte da die niederösterreichische
Werbung nicht nur an die Großstadt Wien denken, sondern auch die niederösterreichischen Städte in
ihre Aufgabe einbeziehen.
In den letzten Jahren sind eine Reihe von interessanten und bedeutsamen Sesselliftanlagen in
Niederösterreich fertig gestellt und eröffnet worden. Über den Ötscherlift, der sich allgemeiner
Beliebtheit erfreut, ist schon gesprochen worden. Der Muckenkogellift, der im Frühsommer des
vergangenen Jahres in Lilienfeld eröffnet werden konnte, erlebt gerade in diesen Wochen seine erste
große Saison dadurch, daß die Schneelage in diesem Winter in 1000 und mehr Meter Höhenlage
besonders günstig und konstant geblieben ist. Die strengen Sicherheitsvorschriften, die bei den
Sesselliften angewandt werden, erschweren zwar manchmal die Errichtung solcher Lifte oder
verzögern die Inbetriebnahme derselben. In Lilienfeld zum Beispiel hat die Anbringung eines
Sicherheitsnetzes über einer Schlucht die Inbetriebnahme des Lifts um ein halbes Jahr verzögert und
außerdem noch zirka eine halbe Million Schilling Mehrkosten verursacht. Wenn aber dann der
Liftbenützer anrückt, erlahmt jede Kritik; dann merkt der sportliche und mutige junge Mensch ebenso
wie der Gelegenheitsausflügler, wie gut es ist, wenn seine persönliche Sicherheit auf den Liften
zumindest genauso gewährleistet ist wie auf irgend einem anderen Beförderungsmittel. Wenn auch
gerade vor wenigen Tagen ein bedauerlicher Unfall im Semmeringgebiet passiert ist, dann soll das
nicht heißen, daß diese Unfälle im Verhältnis zu anderen Verkehrs- und Beförderungsmitteln sehr
häufig vorkommen, im Gegenteil, sie sind äußerst selten. Unangenehm ist es allerdings, wenn der
Liftbetrieb wegen periodischer Betriebsprüfungen unterbrochen werden muß und sich dann gerade in
dieser Zeit die Publizistik auf diese Tatsache stürzt und sehr wortreich und vielfältig diese Tatsache in
die Welt hinausposaunt. Es läßt sich nämlich in den Orten mit Liften feststellen, daß es nach Abschluß
der Prüftätigkeit sehr lange braucht, bis der Lift seine normale Frequenz wieder erreicht. Ich glaube,
daß hier auch die niederösterreichische Landeskorrespondenz manchmal etwas zu viel tut und in
vielen Einzelheiten berichtet, was auf diesem oder jenem Lift alles repariert werden muß. Die
Bevölkerung glaubt dann, dieser Lift fällt auf Monate aus und bleibt ihm und diesem Ort auf Monate
fern.
In Niederösterreich ist es auch in den letzten Jahren gelungen, eine größere Anzahl von
Schleppliftanlagen zu erbauen. Damit haben wir einen wichtigen Nachholbedarf gegenüber den
westlichen Bundesländern aufgeholt. Obwohl diese Schleppliftanlagen nur saisonbedingt sind und nur
in schneereichen Wintern eingesetzt werden können, amortisieren sie sich verhältnismäßig rasch. Es
ist auch absolut nicht notwendig, dass Wintersportplätze wegen ihrer Lifts und Schleppliftanlagen in
Konkurrenz treten, weil Publikum genug da ist, um alle diese Anlagen auszulasten.
Neben den Gemeinden, die hier Wertvolles geleistet haben, sind es in zunehmender Zahl auch
Privatpersonen, die sich dem Bau und der Erhaltung von Schleppliftanlagen widmen. Es ist zum
Beispiel bekannt, daß die privaten Schlepplifte am Eibl bei Türnitz eine wertvolle Ergänzung des
dortigen Bergliftes geworden sind. Zu Jahresbeginn konnte in St. Ägyd am Neuwald ein neuer
Schlepplift eröffnet werden, dessen Erbauer und Besitzer ein Bauer und ein Arbeiter sind. Sie haben
natürlich die Unterstützung der Gemeinde, des örtlichen Skiklubs und der dortigen Bergrettung
genossen; es ist aber ganz besonders erfreulich, daß nun auch über die Gemeinden hinaus
allgemeines Interesse an der Errichtung solcher Sport fördernder Anlagen besteht.
Große Sorgen machen den Wintersportgemeinden die Anlage, Präparierung und Erhaltung der
Skiabfahrten. Die Skifahrer wünschen, Pisten mit Verschiedenen Schwierigkeitsgraden zur Verfügung
zu haben: schwerere und leichtere. Neben den halben Rennläufern, die auf die Pisten kommen, sind
es auch Anfänger, die ihre Freude an der Ausübung des Wintersports haben wollen. Die Errichtung
solcher Pisten, die oft mit Holzschlägerrungen, mit der Beseitigung von anderen Hindernissen
verbunden ist, erfordert habe finanzielle und personelle Aufwendungen. Es wäre daher gerechtfertigt,
wenn diesen Gemeinden auch von Seiten des Landes bei der Errichtung und Erhaltung solcher Pisten
geholfen werden könnte. Ein westliches Bundesland bereitet gerade zur. Zeit ein Landesgesetz vor
und will mit diesem Gesetz die Gemeinden allein mit der Erhaltung der Skiabfahrten belasten. Ein
anderes Bundesland hat sich über seine Verkehrsamtsleiter gegen diesen Plan des
Nachbarbundeslandes ausgesprochen. Ich glaube, es wäre sehr zweckmäßig, wenn sich auch
Niederösterreich in die Diskussion über diese Frage einschalten würde. Es wäre sehr zu begrüßen,
wenn man zur richtigen Zeit auch in Niederösterreich diese Frage in gutem und erfreulichem Sinn
lösen könnte.
Etwas, was sich manchmal sehr nachteilig auswirkt, sind die Schneeberichte, vor allem, was ihre
Richtigkeit betrifft. Bekanntlich werden ja von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik
allwöchentlich am Freitag diese Schneeberichte ausgegeben. Man findet sie dann in den
Tageszeitungen, man hört sie im Rundfunk und man sieht sie sogar auch im Fernsehen dargestellt.
Nun werden aber diese Schneeberichte für so weite Gebiete gegeben, daß sie für die einzelnen Täler
- geschweige denn für die einzelnen Talseiten - absolut nicht zutreffen können. In Niederösterreich
werden zum Beispiel das Rax-Schneeberg-Gebiet, das Gebiet Türnitz-Annaberg-Mariazell und dann
noch das Gebiet jenseits des Ötschers erwähnt. Während in Mariazell herrliches Tauwetter herrschen
kann, ist aber in Annaberg der schönste Hochwinter! Die Festsbellung, die dann der Schneebericht
trifft, stimmt nicht. Der Urlauber läßt sich aber beeinflussen. Der Wochenendausflügler Legt 50
Kilometer dazu und ist dann nicht mehr in Niederösterreich, sondern ist leben in der Steiermark oder
in Oberösterreich gelandet. Es wäre also sehr gut, wenn das Fremdenverkehrsreferat auf diese
Schneeberichte, vor allem auf die Art, wie sie erstellt und weitergegeben werden, Einfluß nehmen
könnte.
Zum Abschluß kommend, möchte ich feststellen, daß die Organisierung des Fremdenverkehrs und die
Lenkung des Urlauberstromes sicherlich sehr bedeutsam sind für die Interessen des
Fremdenverkehrsgewerbes. Ich mochte aber auch ganz deutlich sagen, daß nicht nur das
Fremdenverkehrsgewerbe am Fremdenverkehr interessiert ist, sondern praktisch die gesamte
Bevölkerung und vor allen Dingen die ortsansässige Bevölkerung. Der Fremdenverkehr bringt für sie
sicherlich manch unangenehme Seiten, manch bedeutende Nachteile, vom hohen Preisniveau, das in
diesen Orten anzutreffen ist, von der Überfüllung der Massenverkehrsmittel in diesen Gebieten
angefangen bis zu vielen anderen Nachteilen, ,die es gibt. Daher müßte für die Behandlung von
Fremdenverkehrsfragen in Niederösterreich in irgendeiner Form ein Form geschaffen werden, in dem
alle Schichten der Bevölkerung, die an den Fragen des Fremdenverkehrs interessiert sein müssen,
auch mitreden und mit beraten können. Das richtige Maß und die richtige Begrenzung Für diese
Fremdenverkehrswünsche zu finden, so glaube ich, ist noch eine Aufgabe, die es in Niederösterreich
zu lösen gilt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Popp.
Abg. POPP: Hohes Haus! Wenn ich kurz über die Betriebsneugründungen in Niederösterreich
referieren darf, dann muß ich einige Worte über die Struktur des Landes sagen. Es wurde schon öfters
darauf hingewiesen, daß das Bundesland Niederösterreich inzwischen dem Jahr 1951 und dem Jahre
1961 mehr als 27.500 Einwohner verloren hat, obwohl die Geburtenzahl im gleichen Zeitraum einen
Überschuß von fast 50.000 aufweist. Somit hat Niederösterreich tatsächlich zirka 77.000 Menschen
durch Abwanderung eingebüßt.
In der Zeit von 1961 bis 1964 hat die Bevölkerung Niederösterreichs um 1,9 Prozent 'zugenommen.
Es bleibt die Frage offen, ob in diesem Zeitabschnitt der Zuwachs durch die Abwanderung
aufgesogen wurde. Berichte aus den Grenzgebieten beweisen, dass die Abwanderung dort noch nicht
zum Stillstand gekommen ist. So ist im Gerichtsbezirk Hollabrunn die Zahl der Wahlberechtigten von
16.506 im Jahre 1959 auf 15.661 im Jahre 1964 abgesunken. Es handelt sich dabei um eine
Verringerung im Ausmaß von fünf Prozent.
Im Gerichtsbezirk Poysdorf hat sich die Zahl der Wahlberechtigten im gleichen Zeitabschnitt von
16.234 auf 15.183 verringert, die Abnahme beträgt 6,5 Prozent.
Noch viel interessantere Zahlen kann ich aus dem Waldviertel bringen. Die Gemeinde Reingers hatte
im Jahre 1948 427 Einwohner, im Jahre 1961 aber nur noch 320, im Jahre 1964 sogar nur mehr 267.
Die Einwohnerzahl dieser Gemeinde hat also innerhalb von 16 Jahren um 37,5 Prozent abgenommen.
Diese Gemeinde ist eine Pfarrgemeinde, der dortige Gendarmerieposten ist bereits aufgelöst worden.
Die nördlich der Gemeinde liegenden Felder sind von Stacheldraht und Wachtürmen umsäumt. Einige
Häuser momentan sind 'es fünf - stehen leer. Der Baugrund wird zu einem bis drei Schilling
angeboten, aber niemand kauft ihn, niemand hat daran Interesse.
Im Jahre 1961 waren in Niederösterreich 392.730 unselbständig Berufstätige gemeldet, von denen
189.832 ihnen Arbeitsplatz außerhalb ihres Wohnsitzes hatten, 48,3 Prozent der Arbeitnehmer sind
Pendler. Nicht weniger als 68.767 Niederösterreicher üben ihren Beruf in anderen Bundesländern aus.
Die Zahl derjenigen, die in den einzelnen Bundesländern beschäftigt sind, hat Kollege Stangler in
seinem Beitrag zur Generaldebatte bereits angeführt. Ich glaube, das Burgenland wurde nicht
genannt. In diesem Bundesland arbeiten 1258 und im Ausland 966 Niederösterreicher.
Die Städte Krems, St. Pölten, Waidhofen an der Ybbs und Wiener Neustadt haben den geringsten
Prozentsatz an Pendlern, wähnend die Städte Mödling, Baden, Gänserndonf, Korneuburg und Tulln
an der Spitze der Zahl der Pendler stehen. Der Großteil jener Niederösterreicher, die im Burgenland
arbeiten, kommt aus den Bezirken Bruck an der Leitha, Wiener Neustadt und Baden.
Besonders schlecht sind jene Arbeiter dran, die nur hin und wieder ihren Wohnort aufsuchen können,
weil es die großen Entfernungen nicht anders erlauben. Es müßte daher alles darangesetzt werden,
um möglichst bald jedem Niederösterreicher einen Arbeitsplatz in seinem Wohnort oder in einer
Gemeinde, die von seinem Wohnort nicht allzu weit entfernt ist, zu verschaffen. Damit wäre nicht nur
den Arbeitnehmern geholfen, sondern damit würde auch die Finanzkraft der Gemeinden gehoben
werden.
Ehrliche Bemühungen, neue Betriebe zu gründen, weisen schon manchen Erfolg auf. Wir müssen
dabei aber auch die großen Hindernisse beseitigen, die wohl in der 65-Kiilometer-Zone bei der
Fernverkehrssteuer liegen. Kollege Abg. Rigl hat dieses Problem schon erwähnt.
Das haben schon viele Gewerbetreibende am eigenen Leib verspürt. Wir hoffen, dass es doch noch
möglich wird, diese Härte zu beseitigen.
Nachdem in den Jahren um 1950 viele Wiener und auch niederösterreichische Firmen in die
westlichen Bundesländer abgewandert sind, wurden im Jahre 1958 in Niederösterreich neun
Industriebetriebe neu errichtet, von dienen allerdings nur einer im entwicklungsbedürftigen Gebiet lag,
1959 waren es schon 13 Neugründungen, davon drei in entwicklungsbedürftigen Gebieten, 1960 30,
davon acht in entwicklungsbedürftigen Gebieten, 1961 43 Neugründungen und 18 davon in
entwicklungsbedürftigen Gebieten, 1962 32 Neugründungen mit neun in entwicklungsbedürftigen
Gebieten und 1963 36 Neugründungen, davon 14 in entwicklungsbedürftigen Gebieten. Von den im
Jahre 1963 neu errichteten Industriebetrieben entfielen 15 auf Textil- und Bekleidungsindustrie, die
sehr arbeitsintensiv ist und sich hauptsächlich in den entwicklungsbedürftigen Gebieten niederließ. Für
ihre Standortwahl waren primär die vorhandenen Arbeitskräfte entscheidend, in zweiter Linie das
Vorhandensein von aufgelassenen beziehungsweise stillgelegten Betriebsanlagen, nicht zuletzt
kommunale Begünstigungen, wie sehr preiswerte oder kostenlose Grundbeistellung oder Übernahme
der Aufschließungskosten durch die Gemeinde. Im Waldviertel hat eine Gemeinde nicht nur die
Aufschließungskosten auf sich genommen, sondern durch fünf Jahre auf alle Stauern, wie
Lohnsummensteuer usw., verzichtet. Das Schwergewicht der entwicklungspolitischen Maßnahmen in
Niederösterreich muß daher auf der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur durch vermehrte
Neugründungen von Betrieben liegen. Um dies zu erreichen, hat der Landtag von Niederösterreich in
seiner Sitzung am 26. April 1962 die Errichtung eines Betriebsinvestitionsfonds beschlossen. Dieser
Fonds gewährt niederverzinsliche Darlehen mit 2,5 Prozent zur Errichtung und Erweiterung von
Betrieben in wirtschaftlich ungünstig gelegenen Gebieten. Die Darlehen werden bis zu einer
Höchstgrenze von einer Million Schilling gegen Haftung reines Geldinstitutes oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft auf die Dauer von zehn Jahren gewährt. Die ersten beiden Jahre bleiben
rückzahlungsfrei, die Abstattung erfolgt in den nächsten acht Jahren in 32 Vierteljahresraten. Für das
Jahr 1962 standen zehn Millionen Schilling und eine Million Schilling Nachtragskredite zur Verfügung,
im zweiten Jahr der Gründung waren es nur mehr neun Millionen Schilling, ,für das Jahr 1964 wieder
zehn Millionen Schilling und ein Nachtragskredit von drei Millionen Schilling, das ergilbt zusammen 33
Millionen Schilling. Die Mittel wurden im Jahre 1962 an 13 Interessenten mit einer Summe von
9,180.000 'Schilling, im Jahre 1963 an 18 Interessenten mit einer Summe von 10,600.000 Schilling
und im Jahre 1964 an 25 Interessenten mit einer Summe von 12,550.000 Schilling vergeben. Von
dien Darlehenswerbern im Jahre 1962 waren vier aus dem Waldviertel mit 2,6 Millionen Schilling und
sechs aus anderen wirtschaftlich ungünstigen Gebieten mit 4,180.000 Schilling. Von den im Jahre
1963 gewährten 18 Darlehen entfielen vier auf das Waldviertel mit einem Betrag von 1,7 Millionen
Schilling und elf auf Betriebe, die sich in anderen wirtschaftlich ungünstig gelegenen Gebieten nahe
der Landesgrenze befinden, mit einer Summe von 6,850.000 Schilling. Im vergangenen Jahr entfielen
sieben Darlehen mit einer Summe von 3,750.000 Schilling auf das Waldviertel, 17 auf andere
wirtschaftlich ungünstige Gebiete mit 8,500.000 Schilling. Mit diesen Neugründungen und
Erweiterungen .von Betrieben konnten bis jetzt zirka 450 Arbeitsplätze im Waldviertel und 1400 im
übrigen Niederösterreich geschaffen werden.
Ich habe Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen genauen Bericht über den Erfolg des
Betriebsinvestitionsfonds gegeben. Interessant ist, was im Jahre 1965 geschaffen werden wird. Im
ordentlichen Voranschlag stehen - wie im Vorjahr - 10 Millionen Schilling zur Verfügung, im
außerordentlichen Voranschlag, Dringlichkeitsstufe II, nur zwei Millionen, also um eine Million weniger
als im Vorjahr, obwohl mehr als doppelt so viele Ansuchen einer Erledigung harren. Es ist äußerst
bedauerlich, daß die Ansatzpost gegenüber dem Vorjahr um eine Million gekürzt wurde. Neben den
bereitgestellten Mitteln hat das Land auch die Haftung für einen Betrieb im Waldviertel und zwar in
Gastern, mit eineinhalb Millionen Schilling, in Scheibbs mit drei Millionen Schilling, in Ebergassing mit
20 Millionen Schilling und in Breitenfurth mit 2,4 Millionen Schilling sowie in letzter Zeit in
Moosbierbaum mit 69 Millionen übernommen. Wir hoffen, daß wieder ein Ansuchen in den nächsten
Tagen für Waldegg einer Erledigung zugeführt werden kann.
Ich habe in kurzen Zügen die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Industrieneugründungen aufgezeigt.
Hoffentlich gelingt es, die erforderlichen Mittel recht bald bereitzustellen, damit auch unsere Forderung
erfüllt werden kann: Jedem Niederösterreicher seinen Arbeitsplatz im eigenen Bundesland. (Beifall im
ganzen Haus.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zu Wort gelangt Herr Abg. Fahrnbergerr.
Abg. FAHRNBERGER: Hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir,
vorerst auf die Ausführungen meiner beiden Vorredner, der Abgeordneten Kosler und Sigmund,
einzugehen. Abg. Kosler hat ausgeführt, daß die Durchgabe der Schneeberichte oft nicht richtig
funktioniert. Ich bin der gleichen Meinung und glaube, dass es besser wäre, wenn die Schneeberichte
den Bewohnern der Großstadt rechtzeitig durchgegeben werden, damit sie wissen, welche
Schneeverhältnisse sie vorfinden. Auch ich komme laus einem sehr bekannten Wintersportgebiet, und
wenn Kollege Sigmund die Gegend um den Ötscher als den Arlberg Niederösterreichs und das
Hochkar als Skiparadies bezeichnet, so bin ich stolz darauf, bin ich doch dort zu Hause. Ich glaube,
wir sollten alle mitarbeiten, den Fremdenverkehr auszubauen, es gibt noch viel zu tun.
Darf ich nun einige Worte zu den Förderungsmaßnahmen des Wiegebaues sagen. Der Wegebau
beginnt dort, wo die Bundes-Landes- und Bezirksstraßen aufhören. Die betrogenen Gebiete sind nicht
nur am weitesten von öffentlichen Verkehrswegen entfernt, es lebt dort auch die wirtschaftlich am
schlechtesten gestellte Bevölkerung.
Das sind unsere 27.000 bergbäuerlichen Betriebe, die sich einerseits im Waldviertel und anderseits im
südlichen Teil unseres Bundeslandes befinden. Wir wissen aber auch, daß die Menschen dort unter
viel schwierigeren Voraussetzungen ihre Existenz fristen, weil die Produktionskosten viel höher sind
als in anderen Gebieten. Wir wissen, daß im bäuerlichen Wegebau in den hetzten Jahren sehr viel
geschehen ist. Es wurden mehr als 3000 Höfe aufgeschlossen und 2000 Kilometer Wege gebaut. Es
bestehen aber noch immer 6000 bäuerliche Betriebe, die keine Zufahrtsmöglichkeit haben und die auf
die Schaffung einer solchen dringend warten. Das Problem ist umso schwieriger, als es sich um
Betriebe handelt, die zu den finanziell schwächsten gehören. Selbst wenn Land und Bund große Mittel
zur Verfügung stellen, sind sie kaum in der Lage, den Restbetrag für die Schaffung einer Zufahrt
aufzubringen. Im vergangenen Jahr wurde im Wegebau auch von der Agrarbezirksbehörde sehr viel
getan. Insgesamt waren 127 Kilometer Wege in Arbeit, davon konnten 99 Kilometer fertig gestellt
werden. 289 Höfe wurden dadurch aufgeschlossen. Aus alldem können wir ersehen, daß auch im
abgelaufenen Jahr sehr viel geschehen ist. Leider müssen wir feststellen, daß die Mittel für den
bäuerlichen Wegebau infolge der angespannten finanziellen Lage des Landes beschränkt sind, so
daß der Wegebau nicht so vorangetrieben werden konnte, als es notwendig wäre.
Nun einige Bemerkungen zur Wegeerhaltung. Wenn man in unseren Gebieten herumfährt, wird man
die Feststellung machen müssen, daß der Zustand der in den letzten Jahren gebauten Güterwege
immer schlechter wird. Das soll kein Vorwurf dien Bauern gegenüber sein. Sie sind kaum mehr in der
Lage, die zur Instandhaltung notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen, geschweige denn, daß sie
die nötigen Arbeitskräfte dazu haben. Ich bin sehr erfreut darüber, dass heuer erstmalig im Budget
des Landes eine Ansatzpost in der Höhe von einer Million Schilling zur Wegeerhaltung geschafften
worden ist. Von Fachleuten wird geschätzt, dass zur gebrauchsfähigen Instandhaltung der Güterwege
jährlich 2000 bis 3000 Schilling pro Kilometer aufgewendet werden müssen. Es ist einerseits
erfreulich, anderseits aber auch finanziell nachteilig, daß diese Güterwege immer mehr und mehr vom
Fremdenverkehr benützt werden. Wo befinden sich denn diese Wege? Sie führen durch die schönsten
Gebiete unseres Landes, und wir sehen es gerne, wenn der Fremde diese Gebiete aufsucht. Natürlich
setzt das eine größere Beanspruchung der Wege voraus und erhöht ihre Erhaltungskosten.
Ich möchte nun ein anderes Problem des Wiegebaues anschneiden. Es handelt sich um den
forstlichen Wegebau. Auch hier wurde in den letzten Jahren sehr viel getan, einerseits von der
Forstinspektion, der FAGES, anderseits von der Kammer. Es ist uns auch bekannt, daß in den
Nachkriegsjahren der Rohstoff Holz immer mehr an Bedeutung zugenommen hat und immer mehr
Verwendung findet. Wir müssen daher alles tun, um unsere Wälder in Zukunft zu erhalten. Es gibt
sehr viele Forstflächen, die aufgeforstet werden müssen, überalterte Flächen, die wieder ertragsfähig
zu machen sehr viel Geld kostet. Die Aufschließung dieser Forste durch Wege ist hier besonders
wichtig, um ihre Betreuung auch in Zukunft mit nachhaltiger Wirkung durchführen zu können. Auf
diesem Gebiet wurde in den letzten Jahren von der Landesforstinspektion sehr viel getan. Jährlich
werden im Durchschnitt zirka 10.000 Hektar Waldflächen mit Wegen versehen. Ich glaube, dies
bedeutet einen groben Schritt zur Erhaltung unserer Forste, damit wir auch in Zukunft den Rohstoff
Holz zur Verfügung haben. Wir wissen, daß die Entwicklung in der Chemie und in der Industrie
weitergeht, und wenn die Fachleute erklären, daß wir im Jahre 1970 eine stattliche Menge Holz
brauchen, dann müssen wir darum besorgt sein, daß unsere Wälder diese großen Mengen liefern
können. Ich habe die Probleme unseres Wiegebaues und unserer Wälder kurz zusammengefaßt.
Zum Abschiluß, möchte ich ihnen, meine Damen und Herren, nochmals vor Augen halben, daß das
Leben in den Gebieten, wo unsere Bergbauern wohnen, nicht so leicht ist. Wir können wohl sagen,
daß es sich um eine Gruppe sehr wertvoller Menschen handelt, und es muß auch in Zukunft Tatsache
bleiben, daß wir der Bevölkerung unserer Berggebiete ihre Existenz sichern helfen. (Beifall bei der
ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zu Wort gelangt Herr Abg. Kaiser.
Abg. KAISER: Hohes Haus! sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen und Herren! Es wurde während
der Debatte schon mehrmals darauf hingewiesen, daß das Land Niederösterreich zu jenen Gebieten
gehört, die unter den Kriegseinwirkungen und den Nachkriegsfolgen am meisten zu leiden hatten. Es
war daher verständlich, daß Betriebe und gewerbliche Unternehmungen vor dem Nichts standen. Es
muß anerkannt werden, daß die Unternehmerinitiative in Ergänzung mit dem Verständnis und der
Hilfsbereitschaft der werktätigen Menschen Platz gegriffen hat, um der Wirtschaft wieder den nötigen
Impuls zu geben. Doch bald musste man erkennen, daß der eigene Wille allein nicht ausreicht, um
diem Wirtschaftsgetriebe den erforderlichen Schwung zu geben, damit unser Land in neuer Blüte
erstehen kann. So begann man Wege zu suchen, um diesen Willen der Unternehmungen und
gewerblichen Betriebe unterstützen zu können. Im Jahre 1947 wurde eine Hilfsaktion eingerichtet, um
der Wirtschaft wenigstens teilweise einen Impuls zu geben. Ein Jahr später war es der
Wirtschaftsförderungsfonds, der ebenfalls eine Möglichkeit bot, die Wirtschaft anzukurbeln.
Aber diese Möglichkeit brachte es mit sich, daß sich Betriebe und Unternehmungen in bereits
aufgeschlossenen Gebieten ansiedelten. So kam es, daß eine ungeheure Betriebsdichte in
bestimmten Gebieten zustande kam, es entstand eine Situation, in der die verkehrstechnisch noch
nicht aufgeschlossenen Gebiete und die grenznahen Zonen zu Stiefkindern wurden. In Erkenntnis
dieser Tatsache hat man im Jahre 1962 den Betriebsinvestitionsfonds gegründet, ausdrücklich mit
dem Hinweis, daß er den Zweck hat, den wirtschaftlich ungünstig gelegenen und grenznahen
Gebieten zu helfen.
Trotz dieser Nachteile gab es eine beträchtliche Anzahl von Interessenten, Betrieben und
Unternehmungen, die bereit waren, entweder ihre Zweigniederlassungen in diese Gebiete zu
transferieren oder Betriebe neu zu gründen, oder sie machten von der dritten Möglichkeit Gebrauch,
ihre Betriebe auszuweiten. Dazu sollte der Betriebsinvestitionsfonds eine Möglichkeit bieten.
Es gibt für die Vergabe von Darlehen gewisse Richtlinien, und ein Punkt dieser Richtlinien, der Punkt
8, hat folgenden Wortlaut: ,,Der Zweck des Fonds besteht in der Gewährung von niederverzinslichen
Darlehen an physische oder juristische Personen zur Errichtung und Erweiterung von Betrieben der
gewerblichen Wirtschaft in wirtschaftlich ungünstig gelegenen Gebieten des Landes Niederösterreich."
Die derzeitige Handhabung bei der Vergabe von Darlehen ist, glaube ich, nicht so, daß sie immer in
den Richtlinien die Deckung findet. Sicherlich gibt es Betriebe und Unternehmungen, die auch ihre
sachlichen Argumente haben und berücksichtigungswürdig sind. Aber die Dotierung aus diesem
Betriebsinvestitionsfonds, der zweckgebunden ist, soll nicht auf Kosten der noch unterentwickelten
Gebiete gehen.
Ich gestatte mir daher, in dieser Richtung zwei Alternativen zum Vorschlag zu bringen. Erstens: Die
Richtlinien sollten inhaltsgetreu angewendet werden, und die übrigen Betriebe sollen aus sonstigen
bereitgestellten Mitteln, die der Förderung der Wirtschaft dienen, dotiert werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre, die Richtlinien in Punkt 8 so abzuändern, daß für alle Betriebe, die
berücksichtigungswürdig sind, auch wenn sie nicht in den unterentwickelten Gebieten hegen, legal
eine Möglichkeit besteht, sie aus diesem Fonds zu dotieren. Allerdings müßte dann dieser
Betriebsinvestitionsfonds mit mehr Mitteln bedacht werden. Im ordentlichen Voranschlag für 1965 sind
10 Millionen Schilling als Beitrag vorgesehen, im außerordentlichen Voranschlag zwei Millionen
Schilling. Einer der Herren Abgeordneten hat bereits auf den Umstand hingewiesen, daß der Fonds
nicht so dotiert ist, wie es bisher der Fall war. Demgegenüber stehen wir vor der Tatsache, daß die
Nachfrage nach solchen niederverzinslichen Darlehen im Steigen begriffen ist. Aus einem
Tätigkeitsbericht des Landesamtes V/2 geht bevor, daß im Jahre 1962 13 Darlehen gewährt wurden,
im Jahre 1963 18, im Jahre 1964 27 bewilligt wurden d e r zum Teil in Aussicht gestellt wurde, dass
sie bewilligt werden. Es zeigt sich also, dass in steigendem Maße von dieser Möglichkeit Gebrauch
gemacht wird. In diesem Bericht wurde auch angedeutet, daß für das Jahr 1965 bereits wieder eine
große Anzahl von Darlehensansuchen vorliegt.
Wenn die für die Gewährung von Darlehen zur Verfügung stehenden Mittel beschränkt sind, dann ist
es das erste Gebot, daß für die Vergabe der Darlehen entsprechende Rangordnungen zu erwägen
sind. Es muß dabei so vorgegangen werden, dass mit dem geringsten Kapitaleinsatz der
größtmögliche Effekt erzielt werden kann.
Ein Beispiel, das ich in diesem Zusammenhang bringen möchte, veranlaßt uns zu der Annahme, daß
diese Vorgangsweise nicht immer eingehalten wird. Es kann festgestellt werden, daß jene Betriebe,
die erklärt haben, mit Hilfe eines Darlehens ihren Betrieb zu erweitern, Kopfquoten für die Schaffung
eines zusätzlichen Arbeitsplatzes angegeben haben, die zwischen 5625 Schilling und 64.285 Schilling
schwanken. Sicherlich liegt ein Teil der Schwankungen in der jeweiligen Branche und der Struktur des
einzelnen Betriebes begründet. Meiner Ansicht nach sind jene Betriebe, die um die Gewährung eines
Darlehens angesucht haben und mit dem Einsatz eines bestimmten Kapitals mehr Arbeitsplätze als
andere Unternehmen schaffen können, in die engere Wahl zu ziehen,
Heute wurde auch schon erwähnt, dass trotz aller Anstrengungen die Abwanderung nicht gestoppt
werden konnte. Wir kennen auch das Pendlerproblem und wissen, dass viele Arbeiter und Angestellte
einen großen Teil ihrer Freiheit dadurch einbüßen, daß sie viele Stunden auf den Bahnhöfen und in
den verschiedenen Verkehrsmitteln verbringen müssen. Wir kennen auch die Erscheinungen unserer
hektischen Zeit, in der von den werktätigen Menschen in den Betrieben sehr viel verlangt wird.
Es wäre durchaus zu begrüßen, wenn es gelange, diesem Problem mit etwas mehr Erfolg als bisher
an den Leib zu rücken. Für die Betroffenen wäre es gewiß eine große Erleichterung, wenn sie ihre
Freizeit nicht auf Bahnhöfen und in den Verkehrsmitteln verbringen müßten, sondern sich in ihren
freien Stunden erholen könnten. Das würden sicherlich auch unsere Arbeitsmediziner wärmstens
begrüßen.
Liebe Damen und Herren! Die Vergabe der Darlehen hat insofern einen bittern Beigeschmack, als
man nicht genau feststellen kann, welche Erfolge diese Gelder erbringen. Auch in dien betreffenden
Berichten scheint klein Viergleich auf, der zum Ausdruck bringt, wie viele Arbeitsplätze es vor der
Gewährung eines Darlehens in einem bestimmten Bebrieb gegeben hat und wie viele zusätzliche
Arbeitsplätze nach der Gewährung des Darlehens vorhanden sind. Ich glaube, daß es nicht sehr gut
durchdacht ist und auch nicht im Sinne der Gewährung eines Darlehens liegen kann, wenn zum
Beispiel folgendes vorkommt: Ein Fleischhauer und Viehhändler bewirbt sich um ein Darlehen und gibt
vor zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Es stellt sich aber heraus, daß er neben der Fleischhauerei
und Viehhändlerei einen Kunststoffbetrieb errichtet, der Wursthäute erzeugt. Schließlich ergibt sich,
daß das Betriebsergebnis dieser Sparte viel günstiger ist, er neigt daher dazu, die Fleischhauerei
einzustellen und sich im Rahmen seines Familienbetriebes auf diesen Kunststoffbetrieb zu verlegen.
Ich glaube, hier gibt es keine Rechtfertigung einer Darlehensgewährung. Ich glaube auch, daß man
nur privaten Leuten um des Friedens willen solche Gelder gibt und daran kann kein verantwortlicher
Mandatar interessiert sein.
Abschließend möchte ich daher eine Feststellung treffen. Die heute noch so prekäre Lage der
wirtschaftlich ungünstig gelegenen Gebiete mit ihnen Bewohnern legt allen dafür maßgebenden
Stellen, also Bund und Land, die Verpflichtung auf, dafür einzutreten, damit in der Folge in unserem
Land die Stiefkinder weniger und die gleichberechtigten Mitglieder unserer großen Familie mehr
werden. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zu Wort gelangt Herr Abg. Weissenböck.
Abg. WEISSENBÖCK: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie, daß ich zum
Kapitel 7 einige Probbeme aufwerfe, die uns gerade in dler Wirtschaft und auch in der Landwirtschaft
betreffen. Viele meiner Kollegen haben schon über das Problem der Tbc- und Bangbereinigung
gesprochen, selbst auch mein Kollege von der Linken, der Herr Abg. Niklas, hat über die TbcBereinigung in Niederösterreich einige Sätze gesprochen. Ich möchte ihm dazu sagen, daß gerade ich
auf diesem Gebiet durch Jahre hindurch bewandert bin, da ich selbst in der Viehwirtschaft, in der
Milchwirtschaft, führend tätig gewesen bin. Wir konnten mit Genugtuung und Freude feststellen, daß
im heurigen Budget ein Ansatz von ungefähr vier Millionen Schilling ist. Wir können dadurch eines
feststellen, nämlich, daß die Endbereinigung in Niederösterreich Gott sei Dank in einigen Jahren
durchgeführt werden kann. Was dies allein für die Landwirtschaft in Niederösterreich für eine
Bedeutung hat, geht daraus hervor, daß andere Ländler schon durch Jahre hindurch weitaus mehr
Mittel, weitaus mehr Bundesmittel, erhalten haben als wir in Niederösterreich. Wir müssen heute
feststellen, daß selbst schon vor 10 und 15 Jiahren Gelder der Alliierten in die westlichen
Bundesländer geflossen sind. Und zwar kann ich mich sehr genau erinnern, daß die
Molkereigenossenschaft Steinach-Irdning, die heute noch Lieferant für die amerikanische
Besatzungsmacht nach Italien ist, ,dauernd Gelder bekommen hat zur Bereinigung dieses Gebetes,
des Gebietes des gesamten Ennstales, und wir Niederösterreicher haben oft mit Neid in dieses Gebiet
hinüber Gesehen, weil wir der Ansicht gewesen sind, daß wir schon so viel - das ist heute schon
bestgestellt worden - benachteiligt worden sind durch die lange russische Besetzung und keine Mittel
bekommen haben. Wir können also feststellen, dass durch Eigeninitiative des Landes eine rasche
Beneinigung der Rinder-Tbc durchgeführt werden kann. Wir haben dies am besten in den Gebieten
das Waldviertels gesehen, weil in diesem Gebiet jenes Milchprodukt erzeugt wird, das vor allem für
den Export gebraucht wird. Ich kann Ihnen sagen, daß im Milchtrocknungswerk in Gmünd, welches
mit Milch aus oberösterreichischen Beständen und auch von Molkereigenossenschaften wie Mank
beschickt wird, im vergangenen Jahr 320.000 Tonnen Trockenmilchpulver erzeugt wurden. Wir haben
dabei festgestellt, daß von diesem Milchpulver ein Großteil in den Export geht. Dies ist auch von
Wichtigkeit, wenn wir auf dem europäischen Markt bestehen wollen. Ich darf Ihnen sagen, daß gerade
England, das zu den EFTA-Ländern gehört, der größte Abnehmer dieses Milchpulvers ist. Ein großer
Teil von den Milcherzeugnissen Niederösterreichs wird auch von der Bundesrepublik Deutschland
angekauft. Wir müssen daher einsehen und vor allem anerkennen, daß sich auch die Landwirtschaft
Niederösterreichs bemüht, Mittel aufzubringen, um aus eigenem heraus Exportreif zu werden. Wir
können immer wieder feststellen, daß unsere Produkte, obwohl sie preislich höher liegen als in
anderen Milchexportierenden Ländern, bevorzugt werden; wir können das am besten aus dem
englischen Markt sehen Die Struktur der Landwirtschaft, vor allem in der Milchwirtschaft, hat sich in
den letzten Jahren gewaltig geändert. Vor Jahren wurde uns das große Gespenst der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft an die Wand gemalt. Heute können wir, Gatt sei Dank, feststellen, dass die
europäische Wirtschaft, vor allem die Landwirtschaft Österreichs, erkennen muß, daß dieses
Gespenst ja gar nicht so ,,schiarch' aussieht. Wir können heute behaupten, daß die Produkte, die vor
allem von den Bezirken des Waldviertels und des Alpenvorlandes kommen, auf dem Weltmarkt
Geltung haben und daß diese Produkte auch preiswert abgesetzt werden können. Und das ist doch
ein guter Ausblick für die Zukunft. Hinsichtlich der Struktur der Landwirtschaft hat sich gezeigt, daß
sich die Erzeugung von Vieh- und Milchprodukten nicht mehr auf Großbetriebe beschränkt, wie dies in
den vergangenen Jahren immer wieder erwähnt wurde und der österreichischen Agrarpolitik oftmals
vorgeworfen wurde, dass sie einseitig auf Großbetriebe ausgerichtet sei. Wir können heute sagen,
daß sich das Schwergewicht der Viehwirtschaft und der Milchwirtschaft auf den kleinen
Familienbetrieb verlagert hat. Wir können dies dankbar feststellen, weil gerade der so gefährdete
Familienbetrieb nun endlich einmal zu Recht und Anerkennung kommt. Ich möchte dazu folgendes
sagen: Auch im Inland hat les eine große Bedeutung, wenn die Landwirtschaft heute Produkte auf den
Markt bringt, die sehr, sehr gerne gekauft werden, und wir freuen uns, daß wir selbst in
Niederösterreich Betriebe haben - vor allem einen Betrieb in Obergrafendorf -, wo Babymilch erzeugt
wird, die einen sehr, sehr großen Anklang in der Stadt, vor allem in der Bundeshauptstadt Wien, halt.
Wir dürfen dabei eines sagen, daß hier in Niederösterreich Qualitäten erzeugt werden, die vor allem
durch die Förderung des Landes sich so weit entwickelt haben, die vor allem - und das können wir mit
besonderem Stolz sagen - nur durch die Förderung des Landes Niederösterreich möglich gewesen
sind. Allein aus Bundesmitteln wurden wir in den vergangenen Jahren gerade auf dem Gebiet der
Tbc-Bereinigung und der Förderung der Milchwirtschaft sehr gering beteilt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf ein Problem zu sprechen kommen, das damit
zusammenhängt, und zwar ist das das Problem, welches in den vergangenen Tagen, Wochen, man
kann fast sagen, Monaten auch die Bundespolitik bewegt hat. Es ist dies die Nachziehung des
Milchpreises. Gestatten Sie mir hier, von dieser Stelle aus auch einige Worte dazu zu sagen. Wenn
ich sage, Nachziehung des Milchpreises, dann ist das irgendwie berechtigt, weil wir sagen können,
daß sich gerade das Schwergewicht auf den Meinen Betrieb, auf den Familienbetrieb verlagert hat,
daß hier in diesen Familienbetrieben eben die billigsten Arbeitskräfte des Landes vereinigt sind und
daß durch die Nachziehung des Milchpreises auch dieser billigen Arbeitskraft auf dem Lande draußen
endlich der gerechte Lohn zuteil wird. Ich möchte hier in diesem Hohen Haus an die beiden Parteien
das Ersuchen richten, gemeinsam vorzugehen, damit endlich Gerechtigkeit für unsere bäuerlichen
Betriebe im Einvernehmen mit jedem anderen Berufsstand geschaffen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe auch zu einem zweiten Problem zu
sprechen, das zur Gruppe 7 des Haushaltsvoranschlages gehört und das heute schon vielfach
behandelt wurde: Es ist dies der Fremdenverkehr. Glauben Sie ja nicht, daß ich jetzt über die
Probleme und die Notwendigkeit des Fremdenverkehrs rede, so wie es mancher meiner Vorredner
schon getan hat. Ich will mich auf den Fremdenverkehr nördlich der Donau spezialisieren.
Wir haben heute schon einige Male gehört, daß mitten durch unser schönes niederösterreichisches
Heimatland unsere liebe blaue Donau fließt. Ich möchte dazu eines sagen: Wir blicken jedes Jahr mit
Neid auf den Fremdenverkehrsstrom, der aus fremden Ländern zu uns hereinkommt, und immer
wieder müssen wir feststellen, daß nur der kleinste Teil davon für das Land Niederösterreich übrig
Bleibt. Wir haben beute schon sooft von der Benachteiligung dieses niederösterreichischen
Heimatlandes gehört. Ich möchte diese alte Walze nicht wieder gebrauchen, sondern nur von dem
Gebiet nördlich der Donau sprechen. Wenn das bißchen des Fremdenstromes im Laufe des Sommers
nach Niederösterreich kommt, müssen wir feststellen, daß gerade die Gebiete der Wachau, des
Alpenvorlandes und natürlich vor allem die Bundeshauptstadt Wien am meisten aufgesucht werden.
Darf ich, Hohes Haus, vielleicht doch einige Gedanken bringen, die uns Vertretern des nördlichen
Teiles dieses Niederösterreichs immer wieder bewegen, wenn im Laufe des Sommers die Fremden
auch bei uns ein wenig Haltmachen. Es ist heute im Kapitel 6 einige Male darauf verwiesen worden,
daß das Waldviertel durch seine Straßen ungünstig gelegen und daher schwerer zu erreichen ist.
Nichtsdestoweniger können wir mit Stolz feststellen, dass im Laufe der letzten Jahre sehr viele
Fremde auch schon den Weg in das Gebiet nördlich der Donau gefunden haben. Ich möchte, meine
Verehrtesten, heute keinen Resolutionsantrag einbringen, aber ich möchte den Wunsch vortragen,
daß auch Sie als Abgeordnete dieses Landes sich bemühen, das eigene Land zuerst ein bißchen
kennenzulernen, vom Schneeberggebiet bis hinauf zu dien Höhenrücken des Böhmerwaldgebietes,
des Mandelsteins und Neblelsteins (Beifall im ganzen Haus.); obwohl ich sagen muß, daß Nebelstein
ein sehr unguter Name ist. Gerade dieses Hohe Haus hat sich im Laufe dieser Legislaturperiode
schon einmal mit der Namensänderung einer Gemeinde befaßt, als man Sumpersbach in ein Alpental
verwandelt hat. Ich glaube, es wäre gut, wenn wir darangingen, auch dem Nebelstein einen anderen
Namen zu geben, weil nämlich jeder, der im Fremdenverkehrsregister Nebelstein liest, denkt, dort gibt
es lauter Nebel, auch wenn man noch so hoch hinaufsteigt. Ich möchte aber besonders den Wunsch
in diesem Hohen Haus vorbringen: Wenn wir alle dieses Land Niederösterreich vertreten wollen, dann
sollen wir auch dieses ganze Land Niederösterreich kennen.
Ich darf auf eines noch zu sprechen kommen: Mit Neid stehen wir, die wir an der Grenze leben, immer
wieder an der Bundesstraße 4 in Gmünd, wenn die Fremden, wenn unsere eigenen
Niederösterreicher in dieses irgendwie unheimliche Land ziehen, um es kennenzulernen. Ich bin
überzeugt davon, daß so mancher dabei ist, der seine eigene Heimat nicht kennt. Es wäre doch die
Möglichkeit vorhanden, vom Mandelstein und Nebelstein in dieses Land besser hinüberzusehen, und
zwar laus einem freien Land. Ich darf vielleicht nochmals betonen: Gerade dieses Gebiet oben im
Norden würde den Fremdenverkehr bestimmt sehr notwendig haben. Wir alle müssen behiebt sein,
auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs mit gutem Beispiel voranzugehen, ihn zu fördern und nicht in
ferne Länder zu streifen, wenn wir unser liebes, schönes niederösterreichisches Heimatland selbst
nicht kennen. Ich darf vielleicht gerade hier diese beiden Punkte zusammenfassen, obwohl sie
vielleicht ein wenig anders geartet sind, und an die beiden Parteien das Ersuchen richten, daß man
sich bemühen sollte, auf diesem Gebiet und auf all den anderen Gebieten, die im Laufe dieser drei
Tage besprochen wurden, gemeinsam zu gehen.
Ich darf Ihnen zum Schluß meiner Ausführungen aus der Schulzeit ein Gedicht zitieren, das mir immer
wieder bei großen politischen Auseinandersetzungen ins Gedächtnis zurückkommt und das da lautet:
,,Da zogen einst der Ochsen zwei in demselben Joch. Sie quälten sich von früh bis spät wohl die
ganze Woche'. Denn die beiden haßten sich; feindlich war ihr Will'. Wenn der -eine vorwärts ging,
stand der andre still. Doch der Bauer fragte nicht nach deren Haß und Neide; ja, wenn der Pflug nicht
vorwärts ging, schlug er alle beide. Und endlich merkten sie es doch, als sie weich geschlagen, viel
leichter tragen zwei ein Los, wenn sie sich vertragen.'' (Beifall im ganzen Haus.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Diettrlich.
Abg. DIETTRICH; Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wirtschaft
als größter Steuerträger verdient besonderes Augenmerk. Ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft
ist nun einmal das Gewerbe. Ich darf Ihnen in Erinnerung bringen, daß in Niederösterreich zirka
28.000 Gewerbebetriebe bestehen. Es ist daher sehr verständlich, daß durch besondere
Förderungsmaßnahmen das Gewerbe in seiner Struktur gestärkt werden soll und auch gestärkt
werden muß.
Die Gewerbeförderung ist in Niederösterreich eine sehr alte Einrichtung. Das Gewerbeförderungsamt
wurde im Jahre 1910 gegründet und befaßte sich damals hauptsächlich mit der Beschickung von
Ausstellungen. Die Gewerbeförderung in der Gegenwart hat ihr Aufgabengebiet bedeutend erweitert,
wobei Ausstellungen und Messen auch heute noch eine gewisse Rolle spielen. Die Integration
Österreichs mit dem großen Markt steht bevor, so daß sich alle fördernden Maßnahmen mittel- und
unmittelbar auf diesen Schwerpunkt richten. Alle diese Maßnahmen bedürfen sehr eingehender und
genauer Überlegungen.
In engem Zusammenhang damit steht der unbefriedigte Kapitalbedarf im Betrieb [selbst. Mit
Befriedigung wurde die Aufrechterhaltung der Investitionsbegünstigung zur Kenntnis genommen. Für
das Gewerbe ergeben sich allerdings daraus nur sehr beschränkte Möglichkeiten, da die Gewinne der
(kleinen und mittleren Unternehmungen zu gering sind, um größere Investitionen begünstigt
durchzuführen. Das ist einer der schwerwiegendsten Gründe, warum es dem Gewerbe so schwerfällt,
mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten. Jeden, der die Schwierigkeiten kennt, erfüllen aber
die Leistungen des Gewerbes mit umso größerer Bewunderung. Der Investitionsbedarf des Gewerbes
ist sehr groß und noch bei weitem nicht befriedigt. Die Forderung nach Einführung einer
steuerbegünstigten Investitionsrücklage ist nichts anderes als das legitime Streben der mittelständigen
Betriebe, für Investitionen gleiche Startbedingungen zu schaffen. Aber auch für den sonstigen Bedarf
sind die zur Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten sehr unbefriedigend. Die Forderung
nach Selbstfinanzierung durch den nicht entnommenen Gewinn ist dadurch mehr als berechtigt.
Die Möglichkeiten, günstige Kredite in Anspruch zu nehmen, sind verschiedenartig. Es gibt
ERP-Mittelkredite bis zu einem Betrag von 500.000 Schilling. Leider werden diese Möglichkeiten nicht
voll ausgeschöpft, weil die damit verbundene Prozedur viel zu umständlich, langwierig und für
Gewerbetreibende sehr, sehr unangenehm ist. Die mit der Abwicklung des Genehmigungsverfahrens
verbundenen verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten und Belastungen erreichen zum Bedauern des
Gewebes ein Maß, das irgendwie abschreckend wirkt.
Die Bürgschaftsfondsaktion erfreut sich hingegen sehr großer Beliebtheit. Der Gewerbeanteil
Niederösterreichs ist ständig in Steigen begriffen und beträgt derzeit weit über 40 Millionen Schilling.
Die Bürgschaftsbundesländerstatistik zeigt im Vergleich innerhalb der Bundesländer ganz deutlich und
es ist ja hier schon sehr oft erwähnt worden - den unbedingt notwendigen Nachholbedarf unseres
Heimatlandes Niederösterreich.
Die niederösterreichische Landesregierung hat auf dem Kreditsektor bahn brechende Einrichtungen
geschaffen, einerseits die Hilfsaktion des Landes Niederösterreich, anderseits die gemeinsame Aktion
Bund, Land und niederösterreichische Handelskammer. Einer Aufstellung ist zu entnehmen, daß
durch diese niederösterreichische Wirtschaftshilfsaktion bis 1964 2929 Darlehen im Ausmaß von rund
67 Millionen und im Rahmen der gemeinsamen Kreditaktion bis jetzt 1732 Darlehen im Ausmaß von
rund 36 Millionen Schilling vergeben wurden. Das sind insgesamt 103 Millionen Schilling; diese Zahl
ist wirklich imponierend. Allen hierfür verantwortlichen Stellen der niederösterreichischen
Landesregierung gebührt Dank und Anerkennung.
Große Bedeutung kommt der Gewerbeförderung auch in dien so genannten unterentwickelten
Gebieten Niederösterreichs zu. Das Bundesministerium für Finanzen stellt seit 1960 den
Bundesländern zur Förderung der unterentwickelten Gebiete Mittel mit der Auflage zur Verfügung, daß
auch die Länder einen entsprechenden Anteil zu diesen Förderungsmitteln zuschießen. Im
Bundesland Niederösterreich gelten bestimmte Gerichtsbezirke und Bergbauerngemeinden als, so
genannte unterentwickelten Gebiete. ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind diese
Gebiete bestimmt bekannt. Die, Liste dieser so genannten unterentwickelten Gebiete wurde zum
letzten Mal im Jahre 1962 vom Bundesministerium für Finanzen herausgegeben, sie umfaßt 30
Gerichtsbezirke sowie 23 Bergbauerngemeinden.
Da ich selbst dem Gewerbestande angehöre, möchte ich dem Hohen Landtag noch einige steuerliche
Probleme aufzeigen. Beim Österreichischen Gewerbetag wunde reine echte Mittelstandspolitik
verlangt. Man hat nachdrücklich Festgestellt, daß das Gewerbe keine Subventionen wünscht, sondern
lediglich eine vernünftige Förderung durch den produktiven Einsatz von Budgetmitteln in einer Höhe,
die der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieses Berufsstandes entspricht. Eine solche
Einsatzmöglichkeit ergibt sich auf dem weiten Weg der Forschung, bei der Schaffung aussagekräftiger
Wirtschaftssparten und vor allem durch die Durchführung praxisnaher Rationalisierungsmaßnahmen
und dergleichen.
Ein weiteres Gebiet, das ebenfalls beim Österreichischen Gewerbetag sehr eingehend besprochen
wurde, betrifft die Umsatzstreuer. Die derzeitige Konstruktion der Umsatzsteuer kann nicht als
wettbewerbsneutral bezeichnet werden. Viele Klein- und Mittelbetriebe befinden sich gegenüber den
großen, vertikal gegliederten Unternehmungen eindeutig im Nachteil, da sie die für mehrere
Umsatzphasen anfallende Steuer zu tragen haben. Es ist eines der vordringlichsten Anliegen des
Gewerbes, die Wettbewerbneutralität der Umsatzsteuer herzustellen.
Im Zuge der Integrationsbestrebungen wird auch die Möglichkeit einer Mehrwertsteuer studiert.
Grundsätzlich wird sich das Gewerbe gegen einen derartigen Lösungsversuch nicht zur Wehr sehen.
Ein sehr großes Problem bedeuten für das Gewerbe die stetigen Lohnbewegungen. Angesichts der
anhaltenden Konjunktur und der Schwierigkeiten, die aus dem Arbeitskräftemangel resultieren, ist es
undenkbar, diese Lohnbewegungen nicht mitzumachen. Der hohe Lohnanteil im Gewerbe hat zur
Folge, daß sich die Lohnerhöhungen auf die Preise der gewerblichen Produkte wesentlich stärker
auswirken, als dies in anderen Sparten der Fall ist, da die Möglichkeiten der
Rationalisierungsmaßnahmen sehr beschränkt beziehungsweise in den Dienstleistungsgewerben
praktisch überhaupt nicht gegeben sind.
Das Gewerbe ist daher sehr daran interessiert, auf diese Tatsachen hinzuweisen, und hält es für
unumgänglich notwendig, die Bevölkerung mit diesen Zusammenhängten vertraut zu machen. Alle
hervorragenden Volkswirtschaftler und Nationalökonomen sind einhellig der Auffassung, daß das
Gewerbe auch in der Industriegesellschaft, in der Zeit der Automation, nach wie vor einen festen Platz
einnimmt und auch zukunftssicher ist. Ein weltberühmter Universitätslehrer hat, ähnlich wie Lawrence
von den sieben Säulen der Weisheit, von den sieben Säulen der Gerechtigkeit gesprochen. Das erste
Gesetz, unter dem alle menschliche Arbeit steht, ist das Gesetz der Gegenseitigkeit. Das zweite
Gesetz betrifft die Gleichwichtigkeit, das dritte Gesetz beschäftigt sich mit dem unendlich wichtigen
Begriff der Berufsehre. Im vierten Gesetz wird die soziale Gerechtigkeit für die Arbeit in der Wirtschaft
und in der Gesellschaft verlangt,
und das fünfte Gesetz, das Subsidiärgesetz, ist das Gesetz der kleinen Gemeinschaften, auch in den
größten Betrieben und Riesenorganisationen der Gegenwart. Das sechste Gesetz beschäftigt sich mit
der Selbstverwaltung der Arbeit und der Wirtschaft, und im siebenten Gesetz endlich ist die
menschliche Freiheit verankert.
Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen nun in einigen Gedanken die Probleme der gewerblichen
Wirtschaft Niederösterreichs aufgezeigt und habe allen Verantwortlichen der niederösterreichischen
Landesregierung den herzlichsten Dank des Gewerbestandes abgestattet. Niederösterreich ist auch
hier zum Bannerträger einer neuen Gewerbepolitik geworden. Da uns aber im Gewerbe auch sehr oft
,,der Hut brennt", möchte ich auf Probleme des niederösterreichischen Feuerwehrwesens zu sprechen
kommen. Kollege Mondl hat in seinen Ausführungen gesagt, er wisse nicht, ob unter den
Abgeordneten der ÖVP ein Vertreter der niederösterreichischen Feuerwehr ist. Ich kann ihm die
Veilsicherung geben, auch in dieser Legislaturperiode dürfte die niederösterreichische Feuerwehr, ich
hoffe es zumindest, gut vertreten sein.
Hoher Landtag, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe die Ehre, im Rahmen der Geschäftsgruppe
7 über das niederösterreichische Feuerwehrwesen zu sprechen. Da der vorbeugende Brandschutz
hauptberuflich zu meinen Pflichten gehört, fällt es mir nicht schwer, einige grundsätzliche Erklärungen
zum Feuerlöschwesen abzugeben. Dem Bericht über die Tätigkeit des niederösterreichischen
Feuerwehrverbandes ist zu entnehmen, daß derzeit 69 Bezirksfeuerwehrverbände mit 1779
Freiwilligen Feuerwehren und 118 Betriebsfeuerwehren, zusammen also 1897 Feuerwehren,
bestehen. Der Mannschaftsstand beträgt gegenwärtig 59.525, wahrlich eine sehenswerte, stattliche
Organisation. Bedenken Sie, meine Damen und Herren, rund 60.000 Feuerwehrmänner sind Tag und
Nacht bereit, zu helfen, wo die Not am größten ist, sind bereit, im Dienst der Nächstenliebe und
Gemeinschaftshilfe freiwillig und uneigennützig selbst ihr Leben einzusetzen. Dies ist ein heroisches
Beispiel von Opferbereitschaft im Dienste des Volkes, und dies kann nicht oft genug gewürdigt
werden. Den Feuerwehren stehen gegenwärtig 1260 Kraftfahrzeuge, hiervon 188 Tanklöschwagen
und 563 leichte Löschfahrzeuge, zur Verfügung. Mehr als ein Drittel dieser Fahrzeuge wurde nach
1955 mit Hilfe des niederösterreichischen Landesfeuerwehrkommandos angeschafft. Weiters gehören
1748 Wagen und Anhänger sowie 2624 Tragkraftspritzen und rund 1,000.000 Meter Druckschläuche
zur Ausrüstung der niederösterreichischen Feuerwehr. An 40 Zillenheftplätzen stehen 73
Rettungszillen zur Verfügung, fünf Sturmboote und zwei Motorboote sind entlang der Donau
stationiert. Auf Grund des Katastrophenhilfsdienstgesetzes stehen folgende überörtliche Einheiten für
den Feuerwehr- und Bergungsdienst bereit: Das Landeseinsatzkommando mit fünf F- und BAbteilungen – Feuer und Bergungsabteilungen, soweit den Damen und Herren diese Abkürzung nicht
geläufig ist -, mit 12 Bereitschaften und 77 selbständigen F- und B-Zügen, vorschriftsmäßig gegliedert
und ausgerüstet. Im Rahmen dieses Dienstes wurde das Nachrichtennetz des niederösterreichischen
Feuerwehrkommandos neu aufgebaut und umfaßt 24 Fixstationen, neun Funkleitstellen, fünf
Funkkommandofahrzeuge und 169 mit einer Funkeinrichtung ausgestattete Kraftwagen. Die
Fixstationen sind in dien Gebäuden der Bezirkshauptmannschaften eingerichtet. In der
niederösterreichischen Landesfeuerwehrschule in Tulln besteht ein eigener Feuerwehr- und
Bergungsstützpunkt, ferner das Landeseinsatzkommando mit Spezialgruppen für Spreng- und
Tauchdienst sowie Strahlenschutz. Das alles stellt zweifelsohne eine imponierende Ausrüstung dar
und zeigt, wie aufgeschlossen die Gemeinden und das Land dem niederösterreichischen
Feuerwehrwesen in finanzieller Beziehung zur Seite stehen. Trotzdem muß getrachtet werden, die
Ausrüstungen noch mir zu modernisieren, da die technische Entwicklung so rapid fortschreitet, daß
man fast nicht Schritt halten kann. Tatsache ist, daß der Nachwuchs der Wehren vielfach von der
modernen Ausrüstung der Einheiten abhängt. Die Jugend ist bekanntlich nur dann zu gewinnen, wenn
Geräte modernster Bauart zur Verfügung stehen. Die Höherdatierung des niederösterreichischen
Feuerwehrverbandes im Jahre 1965 zeigt, daß Niederösterreich um all diese Dinge genau Bescheid
weiß. Das Schwerpunktprogramm des niederösterreichischen Feuerwehrverbandes im Jahre 1965
umfaßt die notwendige Erneuerung des Fahrzeug und Gerätebestandes, Ausscheidung der
Kraftfahrzeuge und der Tragkraftspritzen, die noch aus der Nachkriegszeit stammten, Ausrüstung der
Sondierdienste des Landesfeuerwehrkommandos, und zwar Spreng- Tauch- und
Strahlenschutzdienst. Diese Sonderdienste haben sich sehr bewährt, benötigen aber Spezialgeräte,
deren Anschaffungskosten sehr hoch liegen. Das Nachrichtenwesen der niederösterreichischen
Feuerwehrverbände beziehungsweise des niederösterreichischen Landesfeuerwehrverbandes ist
dringend zu erweitern. Die finanzielle Bedeckung dies Feuerwehr- und Bergungsdienstes, dessen
Aufgaben rein überörtlicher Natur sind, muß geregelt werden. Kollege Abg. Mondl hat schon darauf
hingewiesen, daß die Gemeinden nicht bereit sind, diesen Feuerwehrdienst, der leben überörtlich
erfolgt, zu finanzieren. Es wäre zu versuchen, das Bundesministerium hierfür zu interessieren.
Besondere Schwierigkeiten bereiten dem Feuerwehrwesen die Öltransporte.
Herr Kollege Mondl hat auf dieses Problem ebenfalls schon hingewiesen. Die Hilfeleistungen auf
diesem Gebiet sind so kostspielig, daß das Landesfeuerwehrkommando keine Möglichkeit sieht, diese
zusätzlichen Aufgaben aus dem Haushalt zu decken. In diesem Zusammenhang ist der weitere
Ausbau von öffentlichen Unfallstützpunkten unerläßlich. Das Jahr 1965 sollte auch das
niederösterreichische Feuerwehrgesetz bringen. Von allen Bundesländern ist Niederösterreich das
einzige, in dem die Wehren dem Vereinsgesetz unterliegen. Es muß versucht werden, im neuen
Feuerwehrgesetz den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu erlangen, da die jetzige
Rechtsform als Verein eine offensichtliche Benachteiligung darstellt. Es ist selbstverständlich, daß die
Grundsatze des Feuerwehrwesens, nämlich die Freiwilligkeit, die direkte Wahl der Vorgesetzten und
vor allem der unbezahlte Einsatz in der Nächstenhilfe, unverändert aufrechterhalten werden müssen.
Der Zubau in der niederösterreichischen Landesfeuerwehrschule Tulln ist dringend erforderlich und
zahlt zu den Hauptaufgaben dieses Jahres. Es müßte auch getrachtet werden, daß ein für die
Feuerwehren günstiger Aufteilungsschlüssel der Feuerschutzsteuer erreicht wird. Die
niederösterreichischen Feuerwehren wären ohne Freiwilligkeit undenkbar. Die niederösterreichischen
Feuerwehrmänner werden auch weiterhin freiwillig und ohne Bezahlung im Dienste der Nächsten
stehen. Sie erwarten aber, daß man zur Sicherheit ihres Lebens und ihrer Gesundheit alle
erforderlichen Maßnahmen trifft und vor allem für eine zeitgemäße Ausrüstung sorgt. Einte moderne,
umfassende Ausbildung ist die Voraussetzung. Meine Damen und Herren! Gut Wehr! (Beifall bei der
ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Birner.
Abg. BIRNER: Hohes Haus! Als einer von dien links eingespannten Ochsen möchte ich Ihnen sagen,
daß wir uns sehr gerne dem Wagen zur Verfügung stellen, wenn auch die rechts eingespannten
Ochsen bereit sind, den Wagen mit uns gemeinsam zu ziehen, und vorausgesetzt, daß uns beiden ein
einigermaßen gleicher Futtersack umgehängt wird. (Beifall links.) Wenn sich der Hohe Landtag heute
mit der Gruppe 7, Förderung der gewerblichen Wirtschaft, beschäftigt, erscheint es mir angebracht,
auch auf die Situation des Gerichtsbezirkes Ebreichsdorf hinzuweisen. ( Zu Abg. Cipin gewendet:) Ich
hoffe, du bist mir nicht böse, Loisl! Dieses Gebiet beherbergt Textilbetriebe kleiner und mittlerer
Größenordnung. Viele der dortigen Betriebe arbeiten mit völlig veralteten Maschinen und
Einrichtungen. Das bedeutet natürlich, dass sie mit viel zu hohen Kosten produzierten und daher mit
der Konkurrenz nicht Schritt halten können. nie Folge davon war die Schließung von etlichen dieser
veralteten Fabriken. Einige davon fanden Käufer, die jedoch nicht bereit waren, zu investieren,
sondern aus dien alten Webstühlen herausquetschen wollten, was nur möglich war. Das ging aber nur
kurze Zeit, dann erteilte sie dasselbe Schicksal wie ihr Vorgänger. Die Leitragenden aber waren die
Beschäftigten, denen man wochenlang den Lohn schuldig blieb und die dann, wenn der Konkurs
angemeldet war, bezüglich ihrer Forderungen durch die Finger schauen konnten. (Abg. Cipin: Sie
haben durch mich alles bekommen, und zwar 88.000 Schilling!) Ich weiß es anders. [Abgeordneter
Cipin: Habe ich gemacht!) Andere Firmen, wie zum Beispiel die Seidenweberei in Mitterndorf, haben
die Weberei aufgekauft. Nach einigen Monaten wurde diese Weberei stillgelegt und die Firma ist dann
nach Wels, Oberösterreich, abgewandert. Dadurch gingen rund 200 Arbeitsplätze verloren. Dieses
Gebiet hat in den letzten Jahren besonders unter Betriebsstillegungen und Abwanderungen zu leiden
gehabt, wodurch mehr als 800 Arbeitsplätze Verloren gingen. Das bedeutet natürlich nicht, daß diese
800 entlassenen Arbeitnehmer arbeit los sind und stempeln gehen müssen. Das bedeutet vielmehr,
daß diese 800 Arbeiter und Angestellten auswärts gelegene Arbeitsstellen annehmen müssen. Die
stundenlangen Fahrten mit allen möglichen Fahrzeugen machen das Los der Betroffenen nicht gerade
leichter, und die seit längerer Zeit eingeführte 45-Stunden-Woche wird natürlich zur Farce. Dazu
kommt noch, daß die Verkehrslage im Gebiet Ebreichsdorf noch immer nicht so ist, daß sie als günstig
bezeichnet werden kann. Die betroffenen Gemeinden haben durch den Abgang der Betriebe
größtenteils hohe Einbußen an Steuern erlitten. Nicht nur die Gemeinden, sondern auch der Handel
und die Gewerbetreibenden in diesen Gemeinden sind die Leidtragenden, denn alle diese Pendler,
die nun auswärts fahren, decken ihnen Bedarf natürlich nicht mehr im Heimatort, sondern am Ort ihrer
Beschäftigung oder auf dem Hinweg.
Das Interesse an der Ansiedlung von neuen Betrieben liegt daher nicht nur bei den Arbeitern und
ihren Familien, sondern ebenso stark bei den Gemeinden und den Wirtschafttreiben. Daher muß sich
aber auch das Land Niederösterreich verpflichtet fühlen, hier endlich Abhilfe zu schaffen. Die
Gemeinden würden diese Bestrebungen in der Form unterstützen, daß sie diesen Betrieben
Baugründe entweder kostenlos oder zu sehr, sehr günstigen Preisen zur Verfügung stellen. Daher
möchte ich den zuständigen Referenten, Herrn Landeshauptmannstellvertreter Hirsch, ersuchen,
geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch diesem Gebiet Arbeitsplätze zu geben und damit dem
chronischen Arbeitsplatzmangel abzuhelfen. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Janzsa.
Abg. JANZSA: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Von dieser Stelle aus haben vor mir
schon einige der Herren Abgeordneten in der Gruppe 7 über das Kapitel Fremdenverkehr
gesprochen. Nach ganz kurzen allgemeinen Erläuterungen gingen dann diese Herren Abgeordneten
meist auf ein bestimmtes Gebiet ihres Bereiches über und formulierten von dessen Warte aus ihre
Probleme. Damit kommt das Referat Fremdenverkehr in diesem Haus gleichsam in den Verdacht, als
ob das zuständige Ressort sehr wenig oder gar nichts zu tun hätte, obwohl sich alle freuen, daß in
Niederösterreich die Fremdenverkehrswirtschaft einen so ungeheuren Aufstieg erlebt hat.
Ich möchte daher eindeutig feststellen, daß Niederösterreich im Jahre 1964 mehr Fremde gezählt hat
als das Land Steiermark und das Land Kärnten. Niederösterreich steht unter allen Bundesländern an
dritter Stelle; ich möchte das hiermit berichtigen, denn vorhin wurde erwähnt, daß es an fünfter Stelle
steht.
Aber wenn wir vom Fremdenverkehr in Niederösterreich sprechen, dann müssen wir gerechterweise
die Entwicklung von drei Tatsachen aus betrachten.
Erstens einmal, daß die Enns und der Semmering bis zum Jahre 1955 nicht nur Grenzen von
Besatzungszonen gewesen sind, sondern es ist die Tatsache gegeben, daß die meisten Fremden
Angst hatten, in die russische Besatzungszone hereinzukommen und hier einen Urlaub zu nehmen.
Zweitens der Vorrang der westlichen Bundesländer: Aus der von den Amerikanern bis zum Jahre
1955 durchgeführten ERP-Kreditaktion erhielt Niederösterreich keinen Groschen. Viele Millionen
wurden zum Ausbau der Fremdenverkehrseinrichtungen in die westlichen Bundesländer gepumpt, da
seitens der Amerikaner kein Interesse vorhanden gewesen ist, in der russischen Besatzungszone
auch nur einen Groschen zu investieren.
Drittens war die Tatsache gegeben, dass zahlreiche Fremdenverkehrsbetriebe in Niederösterreich bis
zum Jahre 1955 von der Besatzungsmacht, dien Russen, besetzt gewiesen sind, und über den
Zustand dieser Gebäude nach dem Verlassen durch die Besatzungsmacht brauche ich wohl nicht
Weiterzusprechen.
Trotz dieses dreifachen Tiefschlages hat Niederösterreich die Fremdenverkehrswirtschaft nicht
abgeschrieben. Es ist das Verdienst des leider allzu früh verstorbenen
Landeshauptmannstellvertreters Ing. Kargl, daß er nach dem Überschreiten der Grenze durch den
letzten fremden Besatzungssoldaten sofort mit der Kreditaktion für die Fremdenverkehrsbetriebe
begonnen hat. Gott sei Dank, ist in seinem Nachfolger, dem nunmehrigen
Landeshauptmannstellvertreter Kommerzialrat Hirsch, eine weitere tatkräftige Person erstanden, die in
voller Konsequenz auch heute diese Aktion weiter betreibt. Hierfür gebührt dem Ressort mit allen
seinen Beamten herzlichster Dank. Wir können erfreulicherweise feststellen, daß die Vorbereitungen
für eine Kreditaktion im Interesse dies Fremdenverkehrs die betreffenden Zahlen wurden schon
genannt, ich kann es mir daher ersparen, sie nochmals anzuführen bereits im Gange sind. Diese
Kreditaktion kommt also heuer neuerlich in Schwung, so daß wieder mit der Erweiterung und
Modernisierung einiger Fremdenverkehrbetriebe in Niederösterreich gerechnet werden kann. Auf dem
Gebiete des Fremdenverkehrs haben nicht allein die Förderungskredite eine bestimmte
Vorrangstellung, sondern es werden auch weitere Investitionskredite, die sich zwischen 30.000 und
50.000 Schilling bewegen, an Fremdenverkehrsbetriebe erteilt.
Die ständig steigenden Zahlen beziehungsweise die ständige Aufwärtsentwicklung des
Fremdenverkehrs in Niederösterreich beweisen uns, daß dieser Wirtschaftszweig in unserem Land
noch weitere große Chancen hat. Daher richte ich an die zuständigen Stellen die Bitte, alle
bestehenden Kreditaktionen fortzusetzen.
Einer meiner Vorredner hat den Wunsch ausgedrückt, man möge, um die Werbung für den
Fremdenverkehr zu verstärken, mehr Prospekte herausbringen. Ich kann Ihnen mitteilen, daß das
zuständige Landesamt im Jahre 1964 100.000 Prospekte über die Wachau und den Nibelungengau
neu drucken ließ, 40.000 Stück über die Bucklige Welt und das Wechselgebiet. 2,900.000 Prospekte
wurden für 12 weitere Fremdenverkehrsgebiete beziehungsweise Fremdenverkehrsaktionen
nachgedruckt.
Aus diesen Zahlen ersehen Sie, daß auch auf dem Gebiet der Werbung alles getan wird, um die
Fremdenverkehrswirtschaft in Niederösterreich entsprechend zu unterstützen. Außerdem ist die
Werbeaktion der Bundeswirtschaftskammer mit dem Slogan: ,,Urlaub in Österreich, nicht daheim und
doch zu Hause!" wärmstens zu begrüßen. Sie alle haben sicherlich in den Tagezeitungen diesen
Slogan gelesen, der in Verbindung mit einem Eichhörnchen gebracht wird.
Es besteht kein Zweifel daran, daß sich Niederösterreich sowohl um dien inländischen als auch um
den ausländischen Gast bemühen muß und daß gar nicht genug geworben werden kann. Unser
Erholungsreservoir ist sehr groß: Niederösterreich besitzt sämtliche Landschaftsformen, angefangen
von der Tiefebene bis zu hohen Alpenbergen. Man muß bedenken, daß sich die Zahl der
Übernachtungen in Tirol seit 1937 versiebenfacht und im Bundesland Salzburg verfünffacht hat.
Wir können es begrüßen, daß das zuständige Landesamt gerade dabei ist, vier zugkräftige,
werbewirksame Prospekte über niederösterreichische Gebiete auszuarbeiten. Darüber hinaus sollen
aber die alljährlich neu ausgestalteten und neu aufgelegten Flugblätter ,,Camping in Niederösterreich"
und :,Reitsport in Niederösterreich" nicht unerwähnt bleiben. Die Auflage von Kalendern, Plakaten,
Gaststättenverzeichnissen und denen Herausgabe einschließlich der erwähnten Prospekte beliefen
sich auf dien Betrag von zwei Millionen Schilling.
Das zuständige Referat hat auch Landesbeiträge für Orts Prospekte verschiedener
Fremdenverkehrsgemeinden herausgegeben sowie die Übernahme von Entwurfsarbeiten in einzelnen
Fällen durchgeführt. Somit auch hierin eine weitere Hilfe für die Fremdenverkehrsgemeinden. Die in
verschiedenen in- und ausländischen Zeitungen eingeschalteten Inserate und Werbeartikel,
beispielsweise die Rundfunkverlautbarungen für die verschiedensten Veranstaltungen in
Niederösterreich weisen auf die Bedeutung unseres Landes als Fremdenverkehrsland bin. Nicht
zuletzt die Filmwerbung für den Fremdenverkehr sowie die Beteiligung an Messen und Ausstellungen
mit Auskunfts- und Werbekojen im In- und Ausland sowie die Informations- und Pressefahrten trugen
wirksam zum Erfolg unseres Bundeslands bei. Da Niederösterreich nur sehr wenige Seen besitzt, der
Gast aber vor allem eine Badegelegenheit sucht, ist dem Ausbau und dem Neubau von
Sommerbädern größtes Augenmerk zu schenken. Niederösterreich besitzt Zurzeit 175 Sommerbäder,
wobei in der letzten Zeit Sommerbäder in Purgstall an der Erlauf, Gresten, Seitenstetten, Zwettl, GroßEnzersdorf, Maissau, Stockerau, Mitterbach, Blindenmarkt, Texing, Böheimkirchen, Wilhelmsburg,
Lunz am See, Gablitz und Schwechat neu errichtet oder wesentlich erweitert wurden. Für diese
Zwecke wurden in der Zeit von April 1959 bis Oktober 1964 aus der Fremdenverkehrsförderung
1,060.000 Schilling und an Beiträgen beziehungsweise Subventionen 3,678.000 Schilling zur
Verfügung gestellt. Auch für Kur- und Heilbäder wurden beträchtliche Mittel ausgegeben.
Es besteht aber noch ein großer Bedarf, so daß auch diese in der nächsten Zeit noch mit größerer
Unterstützung und Förderung rechnen können. Aus den Mitteln der Fremdenverkehrsförderung
wurden aber auch Beihilfen für die Erhaltung von für den Fremdenverkehr bedeutungsvollen Kunstund Kulturdenkmälern, wie Burgen, Ruinen und Kirchen, sowie für die Ausgestaltung von
Parkanlagen, die Instandsetzung von Fremdenverkehrsstraßen, Promenadenwegen und für
Ortsverschönerungen gewährt. Ich darf auch darauf hinweisen, daß auch für sonstige
Fremdenverkehrseinrichtungen, wie die Errichtung einer Kunsteisbahn in Krems, für einen Schlepplift
in Annaberg, für Sessellifte und für den Fremdenverkehr notwendige Ausbauten von Straßen,
beispielsweise auf das Hochkar und die Hohe Wand, beträchtliche Finanzelle Mittel ausgegeben
wurden. Derzeit besitzt Niederösterreich eine Seilbahn, 10 Sessellifte und runid 50 Skilifte. Der
Fremdenverkehr, meine sehr verehrten Damen und Herren, befruchtet wie kein anderer
Wirtschaftszweig die gesamte Wirtschaft des Landes. Das bewiesen uns am besten die westlichen
Bundesländer sowie Kärnten. Der fremde Gast muß verpflegt und beherbergt, werden, was wieder
zusätzliche Leistungen zahlreicher anderer Gewerbezweige erfordert. Der fremde Gast kauft auch in
Handelsgeschäften ein, er gibt Geld für Vergnügungen usw. aus. Ein blühender Fremdenverkehr ist
daher eine Angelegenheit der gesamten Wirtschaft eines Landes. Die Inhaber der
Fremdenverkehrsbetriebe sind bereit, zusammen mit ihrem Personal dem fremden Gast seinen
Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Sie sind bereit, wie aus, den von mir zitierten Zahlen
und Daten zu entnehmen war, finanzielle Opfer durch Aufnahme von Krediten im Interesse des
Fremdenverkehrs lauf sich zunehmen. Diese Kredite, so wünschenswert und notwendig sie sind,
haben jedoch zu einer nicht geringen Verschuldung des Hotel- und Gastgewerbes in Niederösterreich
geführt. Es obliegt daher den Gemeinden, s o schwer es auch diem Gemeinden in gewisser Hinsicht
fallt, aber bei einer gewissen Überlegung ist es möglich, den Problemen und Wünschen dies
niederösterreichischen Hotel- und Gastgewerbes ein aufmerksames Ohr zu schenken. Zum Teil
beklagen sich viele Gastwirte über die rigorose Einhebung der Getränkeabgabe. Es ergeben sich
immer wieder Differenzen zwischen den Gemeinden und den Gastwirten wegen der Getränkeabgabe.
Selbst beim Frühstückskaffee ergeben sich Schwierigkeiten; so ist zum Beispiel Schlagobers auf dem
Kaffee getränkesteuerpflichtig, nicht aber, wenn das Schlagobers auf einer Sachertorte serviert wird
oder wenn der Gast das Schlagobers nicht auf den Kaffee, sondern als separate Portion serviert
haben will. Also hier ist eine Trennung eine schwierige Angelegenheit. Alle diese Dinge spielen in
Bezug auf die Eingänge an Getränkeabgaben eine ganz minimale Rolle.
Ich möchte daher ersuchen und den Gemeinden empfehlen, die Getränkeabgabe mit den Gastwirten
zu pauschalieren. Die Gemeinden ersparen sich damit viel Ärger, Arbeit und auch Kosten. Auch den
Gastwirten wird die Arbeit mit der Abrechung der Getränkeabgabe erleichtert. Eine solche
Pauschalierung kann jedoch auf Grund des letzten Steueraufkommens als Grundlage für zwei oder
drei Jahre abgeschlossen und später wieder, dem jeweiligen Geschäftsgang angepaßt werden. Auch
erscheint die Erlassung - und das wurde heute schon erwähnt, und mit dieser Meinung wollen wir uns
auch solidarisch erklären eines Landesgesetzes über die Privatzimmervermietung erforderlich. Die
derzeit gültige Regelung aus dem Jahre 1937 sieht nur eine Privatzimmervermietung im Umfange von
vier Betten in einem Haushalt vor und verbietet außerdem die Privatzimmervermietung unter fünf
Tagen überhaupt. Es wäre angezeigt, die Bettenanzahl auf mindestens sechs zu erhöhen und das
Verbot der Privatzimmervormietung für weniger als fünf Tage Aufenthalt aufzuheben. Das
niederösterreichische Hotel- und Gastgewerbe sieht absolut die Notwendigkeit der
Privatzimmervermietung ein und würde von sich aus leimen solchen Entwurf begrüßen, der klare
Verhältnisse schaffen würde. Ich möchte schließlich auch noch auf die schwierige Lage der
niederösterreichischen Kinos hinweisen und aufmerksam machen. In Niederösterreich mussten
bereits auf Grund der allgemeinen Kinokrise 36 Lichtspieltheater für immer sperren. Insbesondere
auch in Gebieten, die an Entvölkerung zu leiden haben. Dies verstärkt natürlich weiterhin die
Landflucht, wenn nicht einmal mehr dieses bescheidene Vergnügen geboten werden kann. Die
Gemeinden könnten auch hier wesentlich zur Erhaltung ihrer Lichtspieltheater beitragen, wenn sie
zumindest die Vergnügungssteuer für die so genannten prädikatisierten Filme ermäßigen würden.
Wenn in einem Ort kein Kino mehr besteht, dann verliert die Gemeinde auch den Eingang der
Vergnügungssteuer zur Gänze. Zusammenfassend möchte ich feststellen, daß die im Voranschlag für
1965 aus gewiesenen Beträge für die Fremdverkehrsförderung zwar nicht eingehend, jedoch sehr
bescheiden für die in der Zukunft zu bewältigenden Aufgaben präliminiert wurden.
Eingedenk dessen, daß der Fremdenverkehr ein wichtiger Wirtschaftszweig ist, der für die Landwirte
durch die Vermietung von Privatzimmern auch weiterhin besitz festigend wirkt und praktisch alle
Wirtschaftszweige eines Landes befruchtet, ist die Unterstützung der Fremdenverkehrswirtschaft
durch alle Bevölkerungskreise würdigungswert. (Beifall bei der ÖVP.
)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Binder .
Abg. BINDER: Meine Damen und Herren! Obwohl ich mich kurz fassen soll, möchte ich doch auf die
Ausführungen des Herrn Abgeordneten Diettrich eingehen. Abg. Diettrich hat davon gesprochen, daß
die Gemeinden bei finanziellen Belangen, die die Feuerwehren betreffen, nicht viel wissen wollen, und
daß sie Ausgaben für Spezialgeräte usw. scheuen. Hier mochte ich Sie, Herr Abgeordneter - nicht
Bösartigerweise -, Richtigstellen und eine Feststellung treffen, die beweist, daß es auch Gemeinden
gibt, die anderer, Meinung sind.
Meine eigene Feuerwehr - zum Beispiel -ist mit einem Hochdrucktanklöschwagen, mit einem FK- 1
000-Mannschaftswagen, mit zwei Aggregaten, zwei Kilometer B-Schläuchen, einer Leichten
Fahrleiter, mit hydraulischen Pressen und den nötigen Nebengeräten ausgestattet. Hinzu Kommt
heuer wahrscheinlich der Ankauf eines fahrbaren Trockenlöschgerätes durch die Gemeinde und der
Ankauf von Gasschutzgeraten durch die Wehr selbst. Damit ist diese Feuerwehr spezial Ausgerüstet.
Dabei hat die Gemeinde Enzersdorf an der Fischa nur eine Bevölkerungszahl von etwas über 1000
Einwohnern. (Zwischenruf bei der ÖVP: Da ist der Flughafen!) Darauf komme ich noch zurück. Ich bin
der Meinung, dass man nicht jede Wehr, sondern nur Schwerpunktfeuerwehren spezial ausrüsten soll.
In meiner Gemeinde trifft dies zu. Wir liegen in der Einflugschneise des Flugplatzes Wien-Schwechat,
wo die Gefahr, daß etwas passieren kann, besonders groß ist. Die HIAG, eine Flüssiggasfabrik,
befindet sich in unmittelbarer Nähe unserer Ortschaft, und es ist in diesem Zusammenhang die
Explosionsgefahr besonders groß. Außerdem befindet sich in Enzersdorf eine Mühle, die ebenfalls
einen besonderen Schutz braucht. Nicht zuletzt passieren sehr viele Tankwagenzüge das Ortsgebiet,
die ebenfalls eine gewisse Gefahr bedeuten. Bei einem Unfall kann sehr Leicht das Grundwasser
verseucht werden oder ein größerer Brand entstehen. So gesehen, ist die Spezialausrüstung der
Wehr meiner Gemeinde absolut berechtigt. Wenn daneben noch die Nachbargemeinden, wie
Schwadorf, Fischamend, Maria-Lanzendorf usw., gut und teilweise spezial ausgerüstete Wehren
haben, ist dies mehr als begrüßenswert. Wenn wir diese erfreulichen Tatsachen im Zusammenhang
mit dem Feuerwehrwesen feststellen können, so sind diese nicht zuletzt auf das große Verständnis
der jeweiligen Gemeinden zurückzuführen. Ich möchte aber noch folgendes hinzufügen und damit
zum Schluß dieses Kapitels kommen: Wir haben sehr viel für das Feuerwehrwesen übrig und
sprechen bei jeder Gelegenheit, im Besonderen bei unseren
Budgetberatungen, den Feuerwehrmännern den Dank aus, loben sie und beben hervor, was sie
wähnend des Jahres alles getan haben. Ich glaube, werte Damen und Herren, wir sollten vielmehr an
die gesetzliche Regelung des Feuerwehrwesens gehen und damit den Feuerwehren und den
Feuerwehrmännern helfen. Sie haben nichts davon, wenn wir ihnen nur den guten Willen zeigen und
immer wieder sagen, daß wir für sie Verständnis haben, ihnen aber nicht die gesetzliche Grundlage
geben, die sie brauchen. Ich glaube daher, wir sollten uns heute ernstlich vornehmen, in Bälde diese
Voraussetzungen zu schaffen. Das zu diesem Kapitel.
Ich habe mich aber zu Wort gemeldet, um ein anderes Problem zu besprechen, das meiner Ansicht
nach ebenfalls sehr dringlich ist und das im Finanzausschuß schon einen breiten Raum eingenommen
hat. Es handelt sich um die Baukostenzuschüsse für dien Anschluß an das öffentliche
Stromversorgungsnetz von Siedlungen. Diese Frage ist noch immer offen und stellt eine große
Belastung für die einzelnen Siedler dar.
Nach den allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem
Niederspannungsnetz haben Stromanschlußwerber jene Kosten, die sich aus dem Ausbau der
erforderlichen Stromversorgungsanlagen ergeben, selbst zu tragen. Es steht ihnen lediglich der
Anspruch auf Vergütung und Ersatz eines Jahresgrundpreises zu. Ich darf sagen, daß die Siedler bei
einer derartigen Belastung, wie sie die Errichtung eines Hauses mit sich bringt, außerstande sind,
diese hohen Anschlußkosten zu bezahlen, ohne irgendwie Baukostenzuschüsse zu erhalten Seit
einiger Zeit hat nun eine Initiative von verschiedenen Stellen eingesetzt, um auf diesem Gebiet eine
Wendung zum Besseren herbeizuführen, jedoch ohne besonderen Erfolg. Im Juni 1963 haben bereits
die ersten Vorbesprechungen stattgefunden; am 22. Jänner 1964, 3. April 1964 ~ waren unter dem
Vorsitz des seinerzeitigen Landesrates Waltner weitere Sitzungen, in die man mit der großen
Hoffnung gegangen ist, dieses Problem könnte einer aufrechten Erledigung zugeführt werden. Man
hat in erster Linie daran gedacht, eine Baukostenzuschußpauschalierung zu erreichen
beziehungsweise die Bildung eines niederösterreichischen Elektrifizierungsfonds herbeizuführen. Das
zuständige Referat LA VI/12 beziehungsweise die NEWAG haben damals schon entsprechende
Vorschläge unterbreitet, die aber an der Haltung und Meinung der Kammer der gewerblichen
Wirtschaft gescheitert sind. Die Sitzung wurde abgebrochen und seit diesem Zeitpunkt Hat sich in
dieser Hinsicht nichts mehr getan. Seitens des Bundes bestehen außerdem gegen einen Entwurf
eines Landesgesetzes im Zusammenhang mit dem Fonds berechtigte verfassungsrechtliche
Bedenken. Ich glaube, das ist der Grund, warum seitens des zuständigen Referates inzwischen noch
nicht mehr geschehen ist, außer, daß im Juni 1964 Abg. Litschauer und Genossen einen
diesbezüglichen Antrag eingebracht haben, der am 23. Juli 1964 einstimmig beschlossen wurde.
Einige Monate hat sich dann wieder nichts getan und erst in der Sitzung
der Landesregierung am 27. Oktober 1964 war vom Landesamt VI/12 ein Antrag aufgetragen, der sich
mit der Frage der Baukostenzuschüsse für den Anschluß an das öffentliche Stromversorgungsnetz
beschäftigte. Der Antrag nahm auf den Beschluß des Landtages vom 23. Juli 1964 Bezug. in der
Sachverhaltsdarstellung wurden auszugsweise Stellungnahmen der NEWAG und der Wiener
Stadtwerke - E-Werke zur Frage der Pauschalierung der Stromanschlußkosten wiedergegeben.
Interessant ist, daß die NEWAG in ihrer Stellungnahme davon spricht, dass Bemühungen der
Landesregierung um eine Neuregelung der Baukostenvorschreibungen in Form einer Pauschalierung
auf breiter Basis bisher zu keinem Ergebnis geführt hätten und keine Möglichkeit gegeben sei, leinen
derartigen Antrag an das Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft als Preisbehörde
einzureichen. Es wird in diesem Gutachten weiter darauf verwiesen daß der Verband der
Elektrizitätswerke Österreichs über Aufforderung des Bundesministeriums für Verkehr und
Elektrizitätswirtschaft einen Vorschlag für eine bundeseinheitliche Neuregelung der
Baukostenvorschreibung ausarbeitet.
In der weiteren Folge verweist die Stellungnahme auf die Aktion des Vorstandes der NEWAG in dieser
Hinsicht und auf die Möglichkeiten, die Baukostenzuschüsse für die Anschlußwerber dadurch
tragbarer zu gestalten, daß schon bei den Bauvorhaben eine gewisse Planung Platz greifen sollte. Ich
kann mir das nicht vorstellen, daß der Bauwerber selbst irgendwie auf die Gestaltung oder Planung
dieses Vorhabens überhaupt Einfluß nimmt, weil er größtenteils überhaupt froh sein muß, wenn er
einen Bauplatz bekommt. Leider ist die Stellungnahme der Wiener-Stadtwerke - E-Werke völlig
negativ und läßt erkennen, daß diese auf keinen Fall eine Pauschalierung denken. Der Antrag, der
von Landesrat Waltner eingebracht wurde, wurde ja nicht beschlossen, und zwar deswegen nicht, weil
die sozialistische Fraktion damals verlangte, daß darüber dem Landtag direkt berichtet wird und nicht
der Regierung allein, so wie es der Antrag das Abgeordneter Litschauer seinerzeit verlangt hat.
Bis heute ist in diesem Gegenstande aber nichts geschehen, weshalb ich mir erlaube, folgenden
Resolutionsantrag einzubringen (liest):
Resolutionsantrag des Abg. Binder zu Gruppe 7 des ordentlichen Voranschlages des Landes
Niederösterreich für das Jahr 1965.
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, in Entsprechung des vom Landtag am 23. Juli 1964 gefaßten
Beschlusses diesem ehestens zu berichten, welche Maßnahmen die Landesregierung bereits ergriffen
hat oder zu ergreifen gedenkt, damit den berechtigten Interessen der Stromanschlußwerber an einem
finanziell tragbaren und raschen Anschluß an das öffentliche Stromversorgungsnetz entsprochen
werden kann.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.
Ich möchte noch hinzufügen, daß die NEWAG für das Jahr 1965 in ihnem Bauprogramm einen Betrag
in der Höhe von 10 Millionen Schilling zur Deckung von Baukosten für Neuelektrifizierungen von
Siedlungen und Bevorschussung von Baukosten, welche zu einem späteren Zeitpunkt von den
Anschlußwerbern der NEWAG rückerstattet werden können, vorsieht, also einen immerhin
beachtlichen Betrag. Wenn ich noch hinzufügen, darf, daß ordentlichen Voranschlag das Landes für
1965 unter der Post 7319-900, Beiträge für die Elektroversorgung von Siedlungen, ein Betrag von
500.000 Schilling vorgesehen ist und im außerordentlichen Voranschlag unter Post 7319-901 aus
zweckgebundenen Mitteln ebenfalls eine Summe von 950.000 Schilling, also zusammen 1,45
Millionen Schilling, dann glaube ich, dass ein Teil der Projekte, die in Niederösterreich bestehen, einer
aufrechten Erledigung zugeführt werden kann.
Im, übrigen bitte ich Sie, meine Damen und Herren, daß Sie uns bei unseren Bestrebungen, diese
Siedlungen zu elektrifizieren und ihnen die Möglichkeit für die Stromversorgung zu geben, kräftigst
unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Dipl.-Ing. Robl.
Abg. Dipl.-Ing. ROBL: Hohes Haus! Sehr amen und Herren! Ich möchte mich eingangs mit drei
Resolutionsanträge, die von Abgeordneten der sozialistischen Fraktion zur Gruppe 7 gestellt wurden,
befassen. Herr Abg. Viktor Schneider hat die Landesregierung in einem Antrag aufgefordert, bei der
Bundesregierung und insbesondere beim Bundesministerium für soziale Verwaltung vorstellig zu
werden und mit Nachdruck auf die Entschließung des Landtages vom 20. Dezember 1963
hinzuweisen, daß die Krankenversicherung für selbständige Bauern ehestens gesetzlich geregelt
werden soll. Darf mich vielleicht zu diesem Antrag einige aufklärende Worte sagen.
Ich glaube, es ist den Damen und Herren des Hohen Hauses bekannt, daß bereits im
Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1965 60 Millionen Schilling im letzen Quartal für eine
Bauernkrankenversicherung vorgesehen sind. Es ist weiters, glaube ich, bekannt, dass Fachexperten
der beiden Regierungsparteien sich über einen Entwurf dm Bauernkrankenversicherungsgesetzes
geeinigt haben, dass dieser Entwurf im Ministerrat war, daß dieser Entwurf beireits den
Landesregierungen und den Interessenvertretungen zur Begutachtung gesandt worden ist, daß die
Begutachtungsfrist schon am 31. Jänner 1965 abgelaufen ist, daß dem Einsuchen einiger
Landesregierungen, die Begutachtungsfrist zu verlängern, nicht stattgegeben worden ist, somit mit 31.
Jänner dieses Jahres praktisch das Verfahren abgeschlossen ist und daher in Bälde die Regierung
und dann der zuständige Ausschuß im Parlament über dieses Gesetz verhandeln kann.
Die Bundesregierung ist also in diesem Fall in keiner Weise säumig geworden, sondern alles nimmt,
wie es scheint, seinen normalen Lauf. Ich halte es daher für überflüssig, den Verwaltungsapparat
wegen dieser Angelegenheit in Bewegung zu setzen. Ich empfehle daher diem Antragsteller, den
Antrag zurückzuziehen.
Herr Abg. Niklas hat zur Gruppe 7 folgenden Antrag gestellt:
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ehestens einen Standort- und Finanzierungsplan
zur Beratung und Beschlußfassung vorzuliegen, nach welchen Gesichtspunkten für die Unterbringung
und Schulung der bäuerlichen Fortbildungsschüler Internatsschulen errichtet werden sollen."
Mein Freund, der Abg. Brunner, hat mehr ausführlich über das landwirtschaftliche Schulwesen und
auch über die Internatsschulen gesprochen. Es hat darauf hingewiesen, daß es in Raabs,
Großgerungs, Langenlois, Hohenlehen, Wiener Neustadt und Warth Internatsschulen für Burschen
und in Alllentsteig, Ottenschlag, Gänserndorf und Gutenstein solche Schulen für Mädchen gibt. Er hat
auch gesagt, daß noch im heurigen Jahr drei Schulen, und zwar in Zwettl, Laa an der Thaya und
Lillienfeld, eröffnet werden. Es sind bereits insgesamt 11 Internatsschulen in Betrieb, und in diesen 11
Schulen werden 16 Prozent der bäuerlichen Berufschüler erfaßt. Wir haben in Niederrösterreich
insgesamt 66 Bezirksbauerkammern. Stellen wir eine kleine Rechnung an: Am Sitze von 11
Bezirksbauernkammern gibt es bereits Internatsschulen, 16 Prozent der Schüler sind bereits erfaßt.
Das Land hat in Laa an der Thaya und in Bruck bereits eigene Internatsschulen errichtet, die anderen
Schulen hat die niederösterreichische Landes-Landwirtschaftkammer errichtet. Darüber hinaus gibt es
eine Reihe von ,,Häusern der Landwirtschaft", es existieren schon 52 derartige Einrichtungen. Sie
verfügen zwar über kein Internat, wohl sind aber dort die Schulräume und die Schulküchen für die
bäuerlichen Fachschüler vorhanden. Es muß also lediglich das Internat noch dazugebaut werden.
Zwischen der niederösterreichischen Landesregierung und der Landes-Landwirtschaftkammer wurde
ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Die Landesregierung fördert durch einen Kostbeitrag Iden
Internatsbau. Dar Vertrag enthält die Bestimmung, daß dieser Kostenbeitrag die niederösterreichische
Landesregierung von jeder Mietenzahlung entbindet. Sie hat nur die normalfein Betriebskosten zu
leisten und diesen Internatsschulen die Einrichtungsgegenstände zur Verfügung zu stellen.
In jedem Bezirk, in dem - auf lange Sicht gesehen - die notwendige Schüleranzahl vorhanden ist, soll
eine derartige Schule gebaut werden. Die Landwirtschaftslehrer, die sich in dem betreffenden Bezirk
befinden, haben ja nicht nur dm Schuldienst zu versehen, sondern sie sind dort auch im
Beratungsdienst tätig.
Da also bereits ein Vertrag zwischen der Landesregierung und der Landes-Landwirtschaftskammer
besteht und bereits sehr viele Internatsschulen erbaut worden sind, kam der diesbezügliche Antrag als
erledigt angesehen werden. Wir können feststellen, daß sowohl die finanziellen Fragen als auch 'die
Standortfragen bereits gelöst sind. Ich möchte daher dem Antragsteller empfehlen, diesen Antrag
zurückzuziehen. (Abg. Grünzweig: Sie sprechen doch nicht im Namen der Landesregierung! - Abg.
Staatssekretär Rösch: Maurer ist der zuständige Landesrat!) (Zwischenruf Abg. Marsch: Sie sprechen
im Namen der Landesregierung; sind Sie die Landesregierung?) Zum Antrag des Abg Niklas, und
zwar: ,,Die Landesregierung wird aufgefordert, bei dar Bundesregierung und insbesondere beim
Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau vorstellig zu werden und dahin zu wirken, daß die
Handelsspanne für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte einer gesetzlichen Regelung
unterworfen wird."
Dieser Antrag, Hohes Haus, ist heute nicht zum erstenmal gestellt worden. Wir haben uns bereits im
vergangenen Jahr damit befaßt, die ÖVP-Fraktion hat im vergangenen Jahr diesem Antrag nicht d ie
Zustimmung gegeben, und sie wird aus den gleichen Erwägungen auch heuer nicht zustimmen.
Der Herr Abg. Sigmund halt bei Gruppe 7 angedeutet, daß die niederösterreichische Landesregierung
beabsichtigt, eine Tierkörperverwertungsanstalt zu errichten. Im außerordentlichen Voranschlag ist
hierfür ein Betrag von 10 Millionen Schilling vorgesehen. Er war der Ansicht, daß ohnedies der
Finanzkontrollausschuß sich noch einmal mit dieser Frage beschäftigen und dann Gelegenheit sein
wird, hier in diesem Hause darüber zu sprechen. Ich glaube schon, daß man jetzt dem Hohen Haus
sagen muß, warum es notwendig ist, eine solche Tierkörperwertungsanstalt in Niederösterreich zu
errichten. Als Vertreter der Landwirtschaft möchte ich Feststellen, daß es sich in diesem Falle
keineswegs um eine rein landwirtschaftliche Einrichtung handelt, sondern dass es eben aus sanitätsund veterinärbehördlichen Gründen notwendig ist und im Interesse der Gesundheit der Menschen und
Tiere liegt, alle anfallenden Tierkadaver und Schlachtabfälle einer raschen und unschädlichen
Beseitigung zuzuführen. Es ist bekannt, wem Kadaverabfälle unsachgemäß vergraben werden,
können große Gefahren für die Gesundheit der Menschen entstehen. Die Erreger des Milzbrandes hat
im feuchten Erdreich eine Lebensdauer von 40 Jahren; Krankheitserreger können aber auch in das
Grundwasser gelangen und so Mensch und Tier gefährden. Bis zum Jahre 1938 waren die
konzessionierten Wasenmeister für die Beseitigung der Tierkadaver zuständig, in den Jahren 1938 bis
1945 wurden in Niederösterreich einige Verwertungsanstalten aufgebaut, von denen drei durch
Kriegsereignisse sehr arg in Mitleidenschaft gezogen wurden. Mit Mühe konnten nach dem Krieg die
Anstalten in Laa, Gänserndorf und Sankt Georgen an der Ybbs in Betrieb genommen werden. Die
Anstalt in St. Georgen an der Ybbs wurde aber im Jahre 1961 durch eine Explosion stillgelegt und es
waren leider keine Mittel vorhanden, diese Anstalt wieder in Betrieb zu nehmen. Bald danach erfolgte
in der Verwertungsanstalt Gänserndorf ein Maschinenausfall durch einen Rührwerkswellenbruch, so
daß praktisch zwei Anstalten betriebsunfähig waren. Man mußte sich damit behelfen, alle
Kadaveranfälle an die Simmeringer Tierkörperverwertungsanstalt zu liefern, dort gab es aber keine
Rücklieferung. Der Anstalt in St. Georgen ist während dieser Übergangszeit ein Schaden von mehr als
750.000 Schilling erwachsen. Die heutige Zeit verlangt nicht nur eine Beseitigung der Tierkadaver,
sondern in viel größerem Ammaß eine Beseitigung der anfallenden Schlachtabfälle. Wie sich aus
Berichten anderer Anstalten ergibt, ist das Ausmaß der anfallenden Schlachtabfälle größer als das der
Tierkadaver. Die derzeitigen Anstalten können im Höchstfall 1400 Tonnen verarbeiten, es wäre aber
eine Menge von 6000 Tonnen notwendig. Da nun eine zentrale Anstalt viel billiger arbeiten würde, ist
eine zentrale Anstalt geplant. Soll diese Anstalt aber nicht (dem Land und den Gemeinden zur Last
fallen, muß sie kostendeckend arbeiten, und es muß in weiterer Folge der derzeitige Einholdienst neu
organisiert werden. Es werden Bauschgebühren von den Gemeinden mach dem vorhandenen Rinderoder sonstigen Viehbestand eingehoben, um den Einholdienst damit zu finanzieren. Ferner wird auch
zu prüfen sein, ob dann, wenn eine neue Anstalt errichtet ist, nicht auch, weil im großen Maß die
Schlachtabfälle mitzuverwerten sind, die Gemeinden auf Grund ihrer Schlachtungen mit
herangezogen werden sollen.
Nun noch zu einer anderen Frage. Wenn man die Gruppe 7 durchblättert, findet man ziemlich am
Schluß unter ,,Sonstiges" erstmaligen Ansatz, und zwar einen Beitrag zur Ausbildung von
Dorfhelferinnen für Familienhilfe. Ich bringe in Erinnerung, dass ich im Rahmen der Budgetberatungen
des Jahres 1964 dem Hohen Landtag einen Antrag vorlegte und in diesem auch begründete daß es
notwendig ist, Hunderten von Müttern, Hunderten van Bäuerinnen, die im Fall der Krankheit und
Entbindung ehe Vertretung im Haushalt brauchen, eine Hilfe auf zwei, drei oder vier Wochen für
Führung des Haushaltes und die Betreuung der Kinder zur Verfügung zu stellen. Nun, Hohes Haus, ist
es endlich soweit. Die niederösterreichische Landesregierung hat durch ihren Beitrag geholfen, damit
im heurigen Jahr zumindest mit der Ausbildung dieser Familienhelferinnen begonnen werden kann.
Wer leinen Beruf wählt oder eine Berufwahl trifft, fragt natürlich auch nach der Entlohnung, nach den
Aufstiegsmöglichkeiten. Die Entlohnung wird umso besser sein, je besser die Fachausbildung ist. Es
ist daher notwendig, wie dies in der Steiermark oder in Wien bei den Caritashelfern der Fall ist, daß
die Bewerberinnen eine eigne Ausbildung erfahren, eine geregelte Schule absolvierten; die Schule in
Verbindung mit der Praxis wird etwa eineinhalb Jahre dauern.
Die Landesregierung wird gebeten, die bäuerliche Fachschule für Mädchen in
Tullnerbach für die Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Es wird möglich sein, in den Monaten Mai bis
Oktober - da während dieser Zeit der Betrieb etwas geringer ist die Ausbildung vorzunehmen. Um den
Einssatz zu regeln und die Werbung durchzuführen, erlaube ich mir, dem Hohem Haus folgenden
Resolutionsantrag vorzulegen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
a) geeignete Personen in dar bäuerlichen Fachschule Tullnerbach zu Dorfhelferrinnen für Familienhilfe
auszubilden,
b) für die Institution der Dorfhelferinnen für Familienhilfe einen Rechtsträger zu schaffen und
c) die Anwerbung, Ausbildung sowie den Einsatz hierfür geeigneter Personen mit allen
Organisationen, die sich mit der sozialen Förderung der Familien der in dieser Hinsicht befassen, zu
koordinieren."
Ich bitte um Annahme dieses Antrages, (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDNT REITER: Zu Wort gelangt Herr Präsident Weiss.
PRÄSIDENT WEISS: Hohes Haus, verehrte Damen und Herren! Ich glaube, daß ich leinen guten
Beitrag dazu geleistet habe, die Budgetdebatte nicht ungebührlich zu verlängern. Ich habe mich
nämlich erst jetzt
zum ersten Mal in diesen drei Tagen zum Wort gemeldet. Ich konnte das ruhigen Gewissens tun, weil
eine Reihe von Kollegen Probleme am landwirtschaftlichen Sektor, die. mich besonders interessieren,
aber auch Fragen, die uns gemeinsam berühren, ausführlich besprochen haben.
In Problemen, die mich in meinem Gebiet besonders interessieren, habe ich von meinem
Gebietsnachbar bereits in der Gruppe 3 eine gute Unterstützung erhalten, und zwar dadurch, daß sich
der Herr Abg. Dr. Brezovszky sehr intensiv der Marchfeldschlösser angenommen hat. Ich bin Ihm sehr
dankbar dafür. Das ist eine Tätigkeit, die ich von dieser Stelle aus nicht ohne Erfolg betrieben habe.
Wir können uns gemeinsam darüber freuen, daß uns noch eine angenehme Überraschung ins Haus
gestanden ist. Der Bund hat nämlich drei Millionen Schilling zur Erhaltung das, Prinz-Eugen-Schlosses
in Schloßhof zur Verfügung gestellt. Ich glaube, dass damit wenigstens vorderhand die Rettung des
letzten unserer Schlösser im Marchfeld gesichert erscheint.
Zu dien Problemen, die mich in meinem Gebiet besonders interessieren und die ich jetzt in der
Gruppe 7 besprechen will, zählen die Be- und Entwässerung, der damit im Zusammenhang stehende
Bodenschutz und der Bau des Marchfeldkanals. Auch diesbezüglich darf ich mich auf die
ausgezeichnete Unterstützung meines Gebietnachbar im Finanzausschuß berufen, der dort über die
Notwendigkeit des Baues eines Marchfeldkanals gesprochen hat. Ich stelle fest, daß eine
hervorragende Perspektive für die Landwirtschaft ist, wenn auch berufsfremde Kreise die Bedeutung
des Baues das Marchfeldkanals erkannt haben ist nämlich tatsächlich so, daß der Bau dieses Kanal s
mehreren Wünschen nachkommt und nicht nur jenem, daß man dem. Marchfeld die so Langersehnte
Bewässerung aus dem Oberflächenwasserbereich sichern könnte. Es wird auf die Dauer nicht möglich
sein, die bereits vor zehn Jahren in diesem Hause begonnene Entwicklung fortzusetzen. Damals
wurde der Verrsuch unternommen, in drei verschiedenen Gemeinden, wo die Bonitätsverhältnisse
schlecht waren, Versuchberegungsanlagen zu bauen. Dar Erfolg ist nicht ausgeblieben. Es ist am
deutlichsten dadurch erkennbar, daß heute um Marchfeld bereits mehr als 1000
Einzelberegungsanlagen in Betrieb sind. Auf die Dauer gesehen, entsteht durch diese Entwicklung der
immense Nachteil, daß durch die Entnahme des erforderlichen Wassers aus dem
Grundwasserbereich Veränderungen entstehen würden die untragbar wären. Es ergibt sich daher die
unbedingte Notwendigkeit der Errichtung des Marchfeldkanals, da die Abwasserfrage in diesem
Bereich für das Land Niederösterreich akut geworden ist. Unser größter Industriebetrieb, die ÖMV, hat
Verhältnisse hervorgerufen, die unbedingt einer Abhilfe bedürfen. In allernächster Zeit müßte in einer
gemeinsamen Besprechung Vorsorge getroffen werden, daß die Lösung dieser Probleme ehestens in
Angriff genommen wird. Ich bin sehr dankbar, wenn auch von berufsfremder
Seite diese Dinge erkannt werden. In der Frage der Entwässerung beisteht gerade für unser Gebiet,
und zwar von Marchegg bis hinauf nach Zwerndorf und Angern, schon jahrelang ein baureifes Projekt,
das leider deswegen nicht realisiert werden kann, weil die zur Verfügung stehenden Mittel zu gering
sind. Sosehr wir uns darüber freuen, daß im ordentlichen Voranschlag dies heurigen Jahres sowohl
für die Be- und Entwässerung als auch für den Bodenschutz große Beträge ausgeworfen sind, so
wissen wir, daß diese Beträge letzten Endes für die Durchführung der geplanten Vorhaben zu gering
Sind. Das vor etwa zwei Jahren von Herrn Dipl.-Ing. Kopf in Zusammenarbeit mit einer Reihe von
Fachleuten erstellte Projekt wurde von vier Kommissionen im Ministerium bearbeitet, ISO daß nun
endlich daran geschritten werden kann es in ein Stadium zu bringen wo man sagen kann, jetzt muß
dieses große Werk gelingen. Es muß nun eine Interessengemeinschaft, in der der Bund, das Land,
die Gemeinden und die in diesem Gebiet wohnhaften bäuerlichen Interessenten vertreten sind,
gebildet werden. Große Werke sind nie ohne Opfer entstanden. E s wird notwendig sein, die Lösung
dieses Problems so zu gestalten, daß Eie letzten Endes unserem Land zum Nutzen gereicht.
Das gleiche gilt für den Bodenschutz. Auch hier wissen wir, daß für eine erfolgreiche Wirkung ein
enger Zusammenhang zwischen der Bewässerung und dem Bodenschutz selbstverständlich ist. Das
Wasser, das durch die künstliche Beregnung auf unsere Äcker gebracht wird, findet nur dann eine
sinnvolle und wirtschaftliche Verwendung, wenn der Windeinfluß von den Bodenschutzstreifen
aufgefangen und auf eine wirtschaftlich tragbare Basis gebracht wird. Im ordentlichen Budget stehen
für die drei vorhandenen Bodenschutzanlagen Mittel bereit. Für die Errichtung der vierten
Bodenschutzanlage am Gut Reuhof, wo die hierfür notwendigen Gebäude schon bereitgestellt sind,
die erforderlichen Flächen ausgeworfen wurden und die Anlage nur mehr der Durchführung harrt, sind
die vorgesehenen Beträge leider zu gering. Ich darf wohl hoffen, daß die niederösterreichische
Landesregierung aus den Mitteln des Nachtragsbudgets den fehlenden Betrag zur Verfügung stellen
wird. Im Gebiet um den Reuhof bis herunter nach Deutsch-Wagram und nördlich bis Zistersdorf, wo
durch die Kommassierung die für den Bodenschutz erforderlichen Flächen bereitgestellt sind, wartet
man darauf, dass dieser restliche nördliche Teil gegen den Wind gesichert wird.
Ich glaube, daß die Damen und Herrn die Erfolge von den bereits fünf, sechs und mehr Jahren
bestehenden Bodenschutzanlagen gesehen haben. Dieser offensichtliche Erfolg dient nicht nur der
Landwirtschaft, sondern vor allem auch der Volksgesundheit. Die damit zusammenhängenden
Auswirkungen sind so weitläufig, daß sie hier eines eigenen Vortrages bedürften, den, Herr Dr.
Mazak-Fialla besser halten könnte als ich. Weil ich in diesem Gebiet, wo man die weite Ebene liebt,
beheimatet und ein Freund dies Bodenschutzes bin habe ich längst erkannt, dass auch diese Ebene
geschützt werden muß. Wie wir wissen, wurde dort ein Eingriff in die Natur vorgenommen, den wir
jetzt wieder gutzumachen haben.
Geschätzte Damen und Herrn! Wenn es in Fragen des Bodenschutzes, des Marchfeldkanals oder
bezüglich der Be- und Entwässerung, worüber einige Kollegen aus diesen Gebieten mit ganz
besonderem
Nachdruck gesprochen haben, Ihrer Unterstützung bedarf, würde ich Sie freundlichst bitten diesen
wichtigen Problemen des Landes Niederösterreich Ihr Ohr zu leihen.
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zu Wort gelangt Herr Landesrat Maurer
Landesrat MAURER: Hohes Haus! Meine Hehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages!
Bevor ich die Kapitel der Gruppe 7 einer abschließenden Betrachtung unterziehe, gestatten Sie mir,
eine Gruppe aus dem Kapitel 6 ganz kurz zu streifen und zu beleuchten, denn es scheint mir dies
notwendig. Ich habe mich abschließend zu Kapitel 6 nicht zu Wort gemeldet, möchte Ihnen aber doch
noch einige Erläuterungen dazu geben, und zwar handelt es sich um die Kanalisierung und die
Wasserversorgung der
einzelnen Gemeinden. Herr Abgeordneter Helm hat dazu geäußert, es freue sich, dass die Mittel im
Vergleich zum vergangenen Jahr wesentlich erhöht wurden. Ich muß diese Freude allerdings etwas
trüben, weil sich zwischendurch, Gott sei Dank, herausgestellt hat, daß die Mittel aus dem
Wasserwirtschaftsfonds seitens des Bundes ganz erfreulich hoch gesteigert werden konnten. Sie
betragen voraussichtlich für das Land Niederösterreich 140 Millionen Schilling. Die Gesamtsumme der
Bauvorhaben Niederösterreichs beträgt 320 Millionen Schilling. Es wird daher noch erforderlich sei,
aus dem Nachtragsbudget - das muß ich hier beim Hohen Landltag deponieren - dementsprechende
Mittel des Landes zur Verfügung zu stellen, damit es möglich ist, diese Beträge im heurigen Jahr
seitens des Bundes auch realisieren zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die einzelnen Redner haben sich positiv zu den einzelnen
Kapiteln geäußert. Ich darf hier vielleicht ganz kurz zur Feuerwehr, denen Tätigkeit ja sehr eingehend
erläutert wurde, erwähnen: Ich freue mich, dass festgestellt werden kann, daß die Feuerwehr über
einen hohen Ausbildungsstand verfügt und auch die zusätzliche Aufgabe, die ihr nun seit kurzer Zeit
erwachsen ist, und zwar die Katastropheneinsätze, vorbildlich meistert. Durch die Katastrophenzüge,
die bereits einzelnen Ortsfeuerwehren und Bezirken zur Vierfügung stehen, wurden Vorkehrungen
getroffen, um in Katastrophenfällen wirksame Hilfe leisten zu können.
Sicherlich - und ich muß dem beipflichten - wird es notwendig sein, darüber zu reden, welche
Kompetenzbereiche die einzelnen Körperschaften hier zugewiesen erhalten sollen, etwa die
Feuerwehr im Zusammenhang mit dem Zivilschutz und im Zusammenwirken mit dem Roten Kreuz. Es
wird sich aber sicher bereits in Kürze Gelegenheit ergeben, über diese Dinge zu reden.
Es wurde hier an dieser Stelle festgestellt, daß die Ansätze für Besitzfestigung, die im Rahmen der
Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt werden, im heurigen Jahr einen geringeren Betrag
aufweisen. Ich .darf dazu sagen, daß ich doch hoffe – und wir wollen alle optimistisch sein; auch
sämtliche Vorredner waren in dieser Hinsicht optimistisch -, daß es vielleicht doch möglich sein wird,
im Nachtragsbudget einiges zu realisieren.
Von einigen Rednern wurde hier .über die Tierkörperverwertungsanstalt gesprochen, die, meine sehr
verehrten Damen und Herren, sicherlich notwendig erscheint. Und wenn einer der Redner hier
erwähnt hat, er hoffe, daß sich bald eine diesbezügliche Planung und Vorlage in den Händen der
Herren Abgeordneten befinden wird, so bin ich auch ganz Optimist und glaube, daß ich in Bälde in der
Lage sein werde, eine dementsprechende Vorlage dem Hohen Haus zu unterbreiten.
Weiter wurde über die Fortbildungsschulen und Fachschulen gesprochen, und zwar auch hier in
positivem Sinn. Ich darf im Hinblick auf jene Mittel, die heuer in erhöhtem Ausmaß seitens des Landes
der Landwirtschaftskammer zufließen, darauf .aufmerksam machen, daß im besonderen hier die
Landwirtschaftkammer bereits Vierpflichtungen erfüllt, die .auf Grund der, Fortbildungsgesetzes
eigentlich dem Land obliegen. Daher glaube ich, ist es auch recht und billig, daß die Mittel für die
Kammer erhöht wurden.
Einiges vielleicht zur Bewässerung und Entwässerung. Im Ausschuß wurde auch über die Frage der
Marchfeldbewässung gesprochen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für diesen Zweck sind
wahrlich die Mittel .seitens des Landes denn doch zu bescheiden, denn die Marchfeldbewässerung
nach der derzeit vorliegenden Planung, nur der Planung des Hauptkanals, wird 250 Millionen Schilling
erfordern, und es wird wohl eine reine Bundessache bleiben müssen, ein solches Projekt zu
realisieren.
Man hat festgestellt, daß auf Idem Gebiet der Kleindränagen noch die Erledigung von 2000 Ansuchen
ausständig ist. Diese Zahl stimmt aber insofern nicht, als viele Hunderte voll Anträgen ganz einfach
deswegen nicht erledigt wurden, weil die Antragsteller nicht gewillt waren, die betreffenden Projekte
tatsächlich durchzuführen. Ich werde dafür sorgen, daß dem Hohen Landtag möglichst bald, sicherlich
aber bis zu den nächsten Budgetberatungen, echte Zahlen vorgelegt werden. Soweit mich mein
Referat darüber informiert hat, werden maximal 600 bis 700 Anträge Übrigbleiben. Damit rundet sich
das Bild einigermaßen ab.
Immer wieder wird die Forderung erhoben, die Kleindränagen vorzuziehen. Ich will dieser Forderung
beipflichten, gebe aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu bedenken, daß sich ja auch bei
den übrigen Entwässerungen nicht um Großentwässerungen, sondern um viele, viele kleine
Entwässerungsanlagen handelt. Bei den einzelnen Projekten handelt es sich nicht um zwei oder drei,
sondern um 150, 250 und noch mehr Bewerber. Nach meiner Meinung sind aber diese Projekte nicht
anders einzuordnen als jene Vorhaben, die sich auf Kleindränagen beziehen. Sicherlich kann man
diese Fragen koordinieren.
Gestatten Sie mir, daß ich auf ein Problem eingehe, das uns in Zukunft einige Sorgen bereiten wird.
Ich verweise auf die Beregnungsanlagen in den Gebieten, die pannonisches Klima haben. Diese
Anlagen haben für die Versorgung der Landwirtschaft mit Wasser große Bedeutung. Der
Wasserbedarf ist sehr groß, die Wasservorkommen reichen aber nicht aus, um den gesamten Bedarf
decken zu können. Ich darf dem Hohen Landtag bekannt geben, daß mir der Plan vorschwebt,
größere Projekte realisieren zu können. Vielleicht ist es möglich, bestimmten Gebieten Wasser von
der Donau oder anderen größren Gewässern zuzuführen, wenn auch nicht in dem Ausmaß, wie dies
im Zuge der Marchfeldbewässerung geschieht.
Auch über die Rindertuberkulose ist gesprochen worden. Ich möchte das dargestellte Bild ganz kurz
abrunden. Wir freuen uns darüber sehr, daß es in den Bezirken, die angeführt wunden, möglich sein
wird, heuer die Tbc-Bereinigung durchzuführen. Sie ist absolut notwendig, wenn Wir Zuchtvieh ins
Ausland exportieren wollen. Die Tbc-Bereinigung darf sich aber nicht nur auf jene Gebiete erstrecken,
von denen das Vieh abtransportiert wird, sie muß vielmehr ganz Österreich erfassen. Ich darf dem
Hohen Landtag bekannt geben, daß der für das Land Niederösterreich bestimmte Bundesbeitrag im
heurigen Jahr rund 27 Millionen Schilling beträgt. Wenn der Bund im nächsten Jahr einen gleich
hohen Betrag auswerfen wird, wird es voraussichtlich möglich sein, im kommenden Jahr die gesamte
Tbc-Bereinigung in Niederösterreich zu beenden.
Gestatten Sie mir noch einige Worte zum Weinbau. Hier sind sehr besorgniserregende Worte gefallen.
Man hat auch Empfehlungen gegeben, wie man der auf diesem Gebiet herrschenden Misere
eingermaßen begegnen könne. Meiner Ansicht nach wird eine gesetzliche Regelung die realste Form
der Lösung dieser Probleme bringen. Ich, glaube sagen zu können, daß dem Hohen Haus
voraussichtlich sehr bald ein entsprechender Gesetzentwurf zugehen wird.
Nun noch einige Worte zum landwirtschaftlichen Wohnbau. Man hat betont, dass die
Förderungsmaßnahmen auf diesem Gebiet für die Landwirtschaft außerordentlich wichtig sind. Man
hat auf die Tatsache verwiesen, daß sich der landwirtschaftliche Wohnbau derzeit in einer
ungünstigen Situation befindet, daß auf diesem Sektor großer Nachholbedarf besteht. Ich darf mit
Freude feststellen, daß es möglich war, im vergangenen Jahr im Hohen Haus den
Wohnbauförderungsfonds zu schaffen, der gewährleisten wird, daß in Zukunft die entsprechenden
Mittel rascher flüssig gemacht werden können.
Auch von der Kartoffeltrocknung war die Rede. Herr Abg. Niklas hat in einem Resolutionsantrag einen
Zuschuß gefordert. Ich darf feststellen, daß dir diesem Resolutionsantrag unsere Zustimmung geben.
Sehr verehrter Herr Abg. Niklas, ich möchte nur einen Wunsch deponieren. Wenn es gilt, zusätzliche
Mittel zu erlassen, wollen wir Sie als Partner an unserer Seite wissen, und dann geht die Uhr schon
richtig. Beim Güterwegebau ist .as ebenso wie bei der Kanalisations- und Wasserversorgung. Es sind
Mittel, die seitens des Landes bereitgestellt werden müssen, um die Bundesmittel realisieren zu
können - und auch von dieser Stelle aus wurde die Wichtigkeit dieser Güterwege beleuchtet. Eins
aber, Hohes Haus, macht uns Sorgen. Diese Güterwege werden nicht so erbaut, daß .sie jedem
Straßenverkehr standhalten, und wir selben mit Besorgnis fest, wenn solche Güterwege erbaut
werden, daß sie praktisch dann zu öffentlichen Verkehrstraßen werden und dieser Belastung dann
leider nicht standhaIten. Ich glaube, auch hier wird ein Weg gefunden werden müssen, um einen
solchen Durchzugsverkehr auf diesen Straßen zu verhindern. Ich darf auch noch erwähnen, dass auf
dem Gebiete der Grundzusammenlegung, der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen
Landwirtschaft, sicherlich manches geschehen ist. Ich darf es erwähnen, weil es an dieser Stelle
heute nicht zutage getreten ist, daß wir daran sind, neue Methoden, vereinfachte Methoden, für die
Grundzusammenlegung zu versuchen, um hier rascher vorwärts zukommen. Ich darf auch sagen, daß
in letzter Zeit eine Anzahl von Beamten, Fachleuten, an 'denen Mangel herrscht, zusätzlich eingestellt
werden konnten. Nicht zuletzt soll uns eine Aufforstung unproduktiver Flächen vor Augen schweben.
Auch hier wurde bescheiden beigetragen, und ich glaube, daß ich dem Hohen Haus mit Ablauf des
Jahres mit dem so genannten Randlaufforstungen im vermehrten Ausmaß Leistungen unterbreiten
kann. Kein Mensch wird die Bedeutung des Bodenschutzes unterschätzen, die nicht nur in der
Verschönerung der Landschaft und vielleicht in einer Einwirkung auf die klimatischen Verhältnisse,
sondern tatsächlich in der Erhaltung der Gesundheit der Bodenstruktur liegt. Meine sehr verehrten
Damm und Herren des Hohen Hauses, ich habe versucht, Ihnen ein abschließendes Bild aus jenen
Kapiteln zu geben, die mir als politischem Referenten aus der Gruppe 7 obliegen. Ich möchte die
Gelegenheit auch benützen, um nicht nur den Dank jenen auszusprechen, die mitgearbeitet haben an
der Erstellung dieses Budgets, sondern vor allem jenem, die nun berufen sind, diese Mittel draußen
zur Anwendung zu bringen. Ich möchte daher allen Mitgliedern des Hohen Hauses für die sachliche
Debatte, die, wir nun beendet haben, danken. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Landeshauptmannstellvertreter Hirsch.
Landeshauptmannstellvertreter HIRSCH: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich
darf meiner Freude drüber Ausdruck geben, daß bei der diesjährigen Budgetdebatte eine große
Anzahl von Abgeordneten sich mit den wirtschaftlichen Problemen des Landes befaßt hat, und darf
dabei die Feststellung machen, daß es sehr erfreulich ist, daß in verantwortungsvoller Arbeit von
dieser Stelle aus die Ausführungen gegeben wurden. Freilich, in wirtschaftlichen Dingen hat das Land
viel aufzuholen. In wirtschaftlicher Hinsicht geht es in diesem Land Probleme wie nicht in jedem
anderen. Durch Krieg und Nachkriegszeit schwer getroffen, war es notwendig, eine Reihe von
Maßnahmen zu .setzen, durch das Land selbst, vielfach auch durch die Gemeinden, und wir dürfen
dabei auch aussprechen, daß eine große Anzahl von verantwortungsbewussten und
verantwortungsfreudigen Unternehmern in diesem Land mit den Beschäftigten und Arbeitern in harter
Zeit die Betriebe wiederaufgebaut und auf einen Stand gebracht haben, der nur alle Mitglieder freuen
kann. Wenn wir Jahr für Jahr eine Erhöhung des Budgets feststellten dürfen, dann ist das ein Zeichen
dafür, daß unsere Wlrtschaft aufstrebend ist und daß es in dieser Wirtschaft in Niederösterreich große
Anstrengungen gibt, die immer wieder darauf abzielen, dem ganzen Land neue Impulse zu geben.
Das Land selbst hat eine Reihe von Maßnahmen getroffen und Jahr .für Jahr Förderungsmittel zum
Einsatz gebracht. Ich möchte an der Spitze meiner Ausführungen dem Hoben Landtag, dem
Fianzausschuß, aber .auch dem Herrn Finanzreferenten dafür Dank sagen, daß auch dieses Jahr
wieder bei der Budgeterstellung die
Wirtschaftsförderung zum Zug gekommen ist und daß damit die weitere Förderung der Wirtschaft
wesentlich von der Landesseite aus beeinflußt werden kann. Wenn von hier raus festgestellt wurde,
dass die Straßen eine unbedingte Notwendigkeit sind für das Land, so möchte ich sagen, dass dies
vor allem aber für die Wirtschaft gilt und für die Menschen dieses Landes, die in der Wirtschaft tätig
sind. Aber nicht nur die Straßen .allein sind es, Hohes Haus, meine Damen und Herren, sondern alle
Verbindungswege, alle Mittel, die die Menschen zu .den Betrieben und ihren Heimstätten bringen
können; das sind .nicht allein die Straßen, das ist vieles mehr, das sind die Flußwege, die Übergänge
über die Flüsse, das sind die Schienenstränge, die inniger und fester die Menschen aneinander
binden lassen und ,die ,die Möglichkeit eines weitern wirtschaftliche Aufstieges auch gewährleisten
können. So gesehen, dürfen wir sagen, daß wir uns darüber freuen dürfen, daß der Ausbau des
Straßennetzes zügig voranschreitet und wir feststellen dürfen, daß in Gebieten, wo vor Jahren noch
kaum eine Baustelle zu sehen war, heute Dutzende von Baustellen jahraus, jahrein erstehen. Dafür
möchte ich vor allem im Namen der Wirtschaft auch dem zuständigen Referat den Dank zum
Ausdruck bringen. Aber nicht nur Straßen, Brücken, Wege, Flußläufe, Schientenstränge sind es, die
unbedingt notwendig sind, um ein wirtschaftlich blühendes Land zu gewährleisten, sondern wir
müssen auch die Notwendigkeit erkennen, Hindernisse, die sich dieser wirtschaftlichen
Aufwärtsentwicklung entgegenstellen, zu beseitigen; ebenso jene Dinge, die dazu angetan sind, da
oder dort ein Gebiet wirtschaftlich ungünstig zu beeinflussen. Ich meine damit die Beförderungssteuer
und einige andere hemmende Dinge. Jedenfalls müssen wir hier einen Schritt vorwärtskommen, und
ich freue mich, daß der Landtag auch hier vollkommen eines Sinnes ist. Wenn ich hier spreche, so
brauchte ich mich nicht in Details einzulassen, denn eine Reihe von Rednern hat in ausführlicher
Weise die Probleme des Landes, der Wirtschaft des Landes, des Fremdenverkehrs erläutert. Freilich
gäbe es dazu noch manches zu sagen. Eine Reihe von Rednern hat ebenso die
Förderungsmaßnahmen des Landes erläuterrt und zum Ausdruck gebracht, .daß wirklich zu sehen ist,
daß in diesem Land alles getan wird, was auf Grund der budgetären Lage nur möglich ist. Wenn aber
doch einige Feststellungen gemacht werden müssen, dann, bitte, meine sehr geehrten Herren
Abgeordneten, seinen Sie mir nicht ungehalten darüber; man kann nicht immer alles so genau wissen,
zum Beispiel, wie die Dinge liegen, und ich bin nicht derjenige, der jemandem daraus den Vorwurf
macht, weil das nicht so genau zur Kenntnis gekommen ist. Es wurde auch leise angedeutet, der
Landesentwicklungsverein. hätte viel zuwenig getan. Hoher Landtag ! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Wir haben keine gelenkte Wirtschaft, wir .können daher auch nicht sagen, da und dorrt
kommt ein Betrieb hin. Wir müssen, wenn wir unsere Aufgaben verantwortungsvoll sehen immer
wieder versuchen, zu erkennen, ob wir auch die Gewähr haben, daß die Betriebe auf Dauer sichere
Arbeitsplätze, schaffen und in einer wirtschaftlich harten Zeit auch bestehen können. Es hat daher der
Entwicklungsverein im abgelaufenen Jahr eine Reihe von Sitzungen abgehalten, und zwar immer
wieder - auch das stelle ich fest - über Wunsch einiger Abgeordneter aus diesen Gebieten,
vornehmlich des Waldviertels und das Raumes um Wiener Neustadt. Wir haben uns bemüht, unsere
Aufgaben so zu sehen, daß wir einmal die Grundlagen erarbeiten wollen, die notwendig sind, um den
Betrieben die entsprechende Voraussetzung zur Lebensfähigkeit schaffen zu können. Wir haben uns
daher im Vorjahr mit den Straßenbaumaßnahmen beschäftigt, haben die Reihung des
Straßenbauprogramms 1963 bis 1967 besprochen und auch Vorschläge dazu unterbreitet. Es hat sich
dabei die erfreuliche Situation ergeben, daß wir in Bezug auf die Dringlichkeit der Reihung einmütiger
Auffassung waren. Wir haben auch in einer Sitzung des Vereines das Straßenbauprogramm des
Waldviertels und einen Bericht des Österreichischen Institutes für Raumplanung über die Erstellung
des Industrieentwicklungsprogramms für Niederösterreich, Standortfaktorenkatalog, durchgesprochen.
Wir haben in einer weiteren Sitzung das Straßenbauprogramm Wiener Neustadt durchgenommen,
weil wir die Wichtigkeit und Vordringlichkeit dieser Verbindungswege für die Wirtschaft richtig
einschätzen. In dieser Sitzung haben wir einen Reihungsvorschlag mit den Dringlichkeitsstufen
festgelegt und eine sehr wichtige Entschließung gefaßt, nämlich den Antrag auf Änderung der
Kriterien für die Abgrenzung der so genannten unterentwickelten Gebiete zu stellen. Gleichzeitig
haben wir einen Auftrag an die Geschäftsführung gegeben, eine Vorlage für die nächste Vereinsitzung
zu erstellen. Sie wissen selbst, daß wir dann in einer späteren Sitzung diesen Vorschlag unterbreitet
und nach Besprechung dieses Entwurfes eine Eingabe an sämtliche Mitglieder der Bundesregierung,
an den Herrn Landeshauptmann, den damaligen Landesfinanzreferenten Landesrat Hilgarth, den
Bundesministier für Finanzen, Herrn Landeshauptmann Bögl, Herrn Landeshauptmann Doktor
Gleißner, Herrn Landeshauptmann Krainer, Herrn Landeshauptmann Wedenig, an die
niederösterreichische Landesregierung, die Arbeiterkammer, die Handelskammer, den
Österreichischen Gewerkschaftsbund und an die Landesleitung Niederösterreich dahingehend
gemacht haben, daß die derzeit geltenden Kriterien, nämlich die untendurchschnittlichte Steuerkraft
und die unterdurchschnittliche Arbeitslosenrate, zu erweitern wären. Insbesondere wäre die Lage an
die toten Grenze, die Bevölkerungsabwanderung sowie das Ausmaß der Kriegsschäden und die
dadurch auf Jahrzehnte hinaus verursachte Verschuldung bestimmter Gebiete zu berücksichtigen. Die
Erhöhung der Mittel des Bundes zur Förderung der unterentwickelten Gebiete und schließlich des
Einsatz der Förderungsmittel in konzentrierter Form in den tatsächlich unterentwickelten Gebieten
sollen helfen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe zu, daß das zuwenig publiziert, daß
darüber zuwenig gesprochen wurde, aber ich stelle fest, daß alles das geschehen ist. Ich darf im,
besonderen noch vermerken, daß dieser Verein Aufträge an das Österreichische Institut für
Raumplanung gegeben hat, die eine Reihe sehr wichtiger Voraussetzungen für verschiedene Dinge
bedingen: Eine Strukturanalyse von Niederösterreich, die bereits fertig gestellt ist ein regionales
Entwicklungsprogramm für das Waldviertel, für den Raum Wiener Neustadt und Neunkirchen - das
südöstliche Niederösterreich -, regionale Beschäftigungsentwicklung in Niederösterreich 1955 bis
1960, weil wir glauben, daß diese Ziffern für uns von besonderer Bedeutung sein können, regionale
Standortvoraussetzungen für Industriebetriebe in Niederösterreich und die Karten zur
Standortberatung für Industriebetriebe in Niederösterreich, die Fremdenverkehrsplanung für das
südöstliche Niederösterreich und letzten Endes das Industrieentwicklungsprogramm für
Niederösterreich. Wir warten jetzt auf die Auswertung dieser Studien, die uns für Anfang März
versprochen sind. Wir werden also das leben angeführte Industrieentwicklungsprogramm
voraussichtlich in den nächsten Tagen in Händen haben und können dann wahrscheinlich noch im
März zu einer weiteren Sitzung kommen, um entscheidende Beischlüsse zu fassen. Damit, meine
sehr verehrten Damen und Herren, ist unter Beweis gestellt, daß dieser Verein das möglichste getan
hat, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß eine tadellose Förderung dieser Gebiete
zustande kommen kann.
Ich möchte dazu aber noch eines sagen: Wenn die Damen und Herren Abgeordneten glauben, daß
wir die Landeshaftung oder den Betriebsinvestitionsfonds nur für bestimmte Gebiete haben, dann ist
das eine irrige Meinung. Wir haben auf Grund eines Gesetzes aus dem Jahre 1960 - das wunde von
einem Herrn Vorredner bereits angeführt - Förderungsmaßnahmen, die durch den Bund und durch
das Land in fast gleicher Weise durch Zuschußaktionen für Zinsendienste möglich gemacht wurden,
wobei Mittel zur Förderung der unterentwickelten Gebiete zur Verfügung gestellt werden. Es wurden
Millionenbeträge an Zinsendiensten gerade nur für die unterentwickelten Gebiete geleistet. Wenn Sie
bedenken, daß wir diese Millionen durch das Zusammenlegen der Mittel des Bundes und das Landes
am Zinsendiensten aufgebracht haben, dam darf ich wohl sagen, dass Hunderte Millionen Schilling
durch die Aufnahme dieser Darlehen in die Wirtschaft Niederösterreichs und gerade in diese Gebiete
geflossen sind. Wir haben im Jahre 1960 Zinsenzuschüsse von rund sieben Millionen Schilling
gegeben. Das ist ein sehr ansehnlicher Betrag. Wenn Sie die Kapitalsumme umrechnen, so werden
Sie finden, daß das eine beträchtliche Förderung dieser Betriebe ist. Diese sieben Millionen Schilling
wurden für Gewerbebetriebe gegeben; für Industriebetriebe fünf Millionen Schilling, und daneben
haben wir Aktionen besonders für diese Gebiete geführt. Ich darf erinnern, daß des sanitären Aktion
für das Waldviertel eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Wir haben bis zu 10.000
Schilling einem Fremdenverkehrsbetrieb für die Ausgestaltung seiner sanitären Anlagen gewährt. Und
ich darf sagen, daß sich das auch sehr zum Vorteil dieser Gebiete ausgewirkt hat.
Aber daneben gibt es eine Reihe von anderen Förderungsmaßnahmen, die nicht auf ein bestimmtes
Gebiet abgestellt sind. Die Wirtschaftshilfsaktion, unsere Kleinkreditaktionen, unsere
Fremdenverkehrskreditaktionen machen zusammen mehr als eine halbe Milliarde an Mitteln aus, die
für das ganze Land zum Einsatz gekommen sind. Wenn hier vielleicht die Meinung zutage treten
könnte, daß dabei gewisse Gebiete zu kurz gekommen wären, dann kann ich Ihnen sagen, daß
gerade diejenigen Kreditwerber aus jenen Gebieten, die wir als wirtschaftlich ungünstig gelegene
Gebiete bezeichnen, immer zuerst zum Zug gekommen sind. Allerdings - das muß ich aber auch noch
dazu sagen - geht es hier auch darum, dass diese Betriebe, sofern sie einen Kredit nach den
Bedingungen, die bei diesen Fonds für die Gewährung dieser Kredite vorgesehen sind,
beanspruchen, dazu verhalten sind, die Bedingungen, die für diese Fonds und die Gewährung dieser
Kredite gelten, einzuhalten. Wenn sie das nicht können, dann sind wir Leider auch nicht in der Lage,
ihnen diese Kredite zuzuerkennen.
Ich darf daher sagen, daß hier an Förderungsmaßnahmen für die Wirtschaft dieses Landes von Seiten
des Landes für alle Gebiete wirklich sehr viel getan worden ist und dass hohe und sehr große Beträge
zum Einsatz gekommen sind.
Einer der Debatteredner hat verlangt, dass die Richtlinien richtsatzgetreu angewendet werden
müßten. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß das nicht der Fall gewesen sein sollte. Denn
nicht allein das Wirtschaftsreferat hat zu bestimmen, wohin diese Kredite fließen, hier wirkt das
Gemeindereferat gleichberechtigt und gleich stark mit. Es ist daher immer wieder Um, engsten
Einvernehmen mit dem Gemeindereferat bei der Vergabe der Mittel aus dem Betriebsinvestitionsfonds
vorgegangen worden. Wenn aber dabei noch vorgebracht wird, daß Betriebe aus diesem Fonds
gefördert wurden, die eigentlich gar keine Bedeutung haben, weil diese Beträge ganz einfach anders
verwendet wurden, dann muß ich dem Abgeordneten - ich glaube, der Abgeordnete Kaiser war es sagen, daß er vollkommen
falsch unterrichtet ist. Wir haben keinen einzigen Fleischhauerbetrieb, der einen solchen Kredit aus
dem Betriebsinvestitionsfonds in Anspruch genommen hätte, nicht einmal ein Ansuchen ist dafür
vorhanden. Ich habe die Liste all dieser Betriebe hier. Ich könnte Ihnen sofort die Namensliste
vorlesen. Mag
sein, daß aus einer anderen Förderungsaktion Mittel gegeben wurden, aber aus diesem
Betriebsinvestitionsfonds nicht Ich möchte also ganz entschieden die Behauptung zurückweisen, die
hier aufgestellt wurde.
Wenn aber noch hinzugefügt wird, man kümmere sich gar nicht, was bei diesen Maßnahmen
überhaupt für Erfolge herauskommen, dann muß ich das Hohe Haus auch davon unterrichten, weil wir
das nicht immer gleich über die Presse veröffentlichen, denn wir glauben, daß wir hier eine ruhige
Entwicklung Platz greifen lassen sollen. Ich kann feststellen, daß für das Waldviertel diesem
Betriebsinvestitionsfonds für vier Betriebsneugründungen 10 Millionen Schilling an Krediten vergeben
wurden und daß eine Anzahl von Arbeitern dadurch Beschäftigung gefunden hat, die sich wirklich
auch für das Waldviertel sehen lassen kam. Rund 450 Beschäftigte, ohne Lehrlinge und ohne die
Angestellten, sind dadurch zu Arbeitsplätzen gekommen.
Und nachdem wir in Niederösterreich unter den wirtschaftlich ungünstig gelegenen Gebieten nicht nur
das Waldviertel haben, sondern auch die Gebiete an der toten Grenze, jene Gebiete, die schwer
geschädigt sind durch Krieg und Nachkriegsereignisse, so sind, weil dieser Bereich drei- oder viermal
räumlich größer ist - vielleicht auch wirtschaftlich die übrigen 18 Millionen Schilling dorthin geflossen.
Durch zwölf Neugründungen konnten rund 1200 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Meine Damen und Herren! Ich frage Sie, ob dieser Fonds, der nur über geringe Mittel verfügte, nicht
eine segenreiche Tätigkeit entfaltet hat. Man hat auch gewagt, daß dieser Fonds in diesem Jahr
geringer dotiert ist als in den vergangenen Jahren. Ich muß diese Behauptung Richtigstellen. Gerade
diese Kreditpost ist um zwei Millionen Schilling höher als wir seinerzeit einstimmig beschlossen hatten;
wir beschlossen, Jahre hindurch 10 Millionen Schilling für diesen Zweck aufzuwenden. Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Nehmen Sie diese meine Feststellungen nicht in der Meinung hin, daß
ich gescheiter als andere sein will. Ich kann Ihnen aber wirklich sagen, daß man die in Rede
stehenden Fondsmittel nach bestem Wissen und Gewissen zur Förderung der
unterstützungswürdigen Gebiete vergeben hat.
Man hat auch sehr viel über den Fremdenverkehr gesprochen. Wir freuen uns darüber, daß die
Fremdenverkehrstatistik, die sich auf ganz Österreich bezieht, ein erfreuliches Bild bietet. Wer heute
um 6 Uhr früh die Rundfunknachnichten gehört hat, der weiß, daß die Deviseneinnahmen aus dem
Fremdenverkehr mehr als 13 Milliarden Schilling betragen. Darüber wurde heute schon gesprochen.
Wir Niederösterreicher haben einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet. Aber nicht nur das Land hat
auf dem Sektor große Leistungen vollbracht, ich möchte vor allem den Fremdenverkehrsgemeinden,
den Bürgermeistern, den Gemeinderäten und den Fremdenverkehrsbetrieben meine volle
Anerkennung aussprechen. Sie alle haben sich in einmaliger Weise um die Entwicklung des
Fremdenverkehrs bemüht und sich mit großer Hingabe Aufgaben unterzogen, die gewiß nicht leicht zu
bewältigen sind. Denn in der Fremdenverkehrswirtschaft gibt es im Gegensatz zu anderen
Wirtschaftszweigen so manche Bequemlichkeiten und Annehmlichkeiten nicht. Wir müssen daher
allen jenem, die in der Fremdverkehrswirtschaft ihre Aufgaben erfüllen, unseren Dank zum Ausdruck
bringen.
Wir sind den Gemeinen bei der Erfüllung dieser Aufgaben getreulich zur Seite gestanden. Wenn Sie in
den entsprechenden Listen nachsehen, welche Förderungsmittel, welche Darlehen die Gemeinden für
die verschiedenartigsten Vorhaben aus diesem geringen Teil des Budgets bekommen haben, dann
werden Sie feststellen, daß dabei wirklich im Interesse dieses Wirtschaftszweiges und ihr
Gesamtwirtschaft - dieser Wirtschaftszweig beeinflußt ja die Gesamtwirtschaft - vorgegangen wur de.
Jeder Groschen wurde gut angelegt. Wenn wir heute durch unser Land fahren, dann werden wir
feststellen, dass 150 Sommerbäder errichtet wurden. Zahlreiche Sessellifte wurden ohne Hilfe des
Bundes gebaut. Wir haben viele Lifte für die sportfreudigen Menschen geschaffen. Alle diese Erfolge
bieten ein erfreuliches Bild. In einer Reihe vom Osten, in Annaberg, Gaming, Göstling, Lunz am See,
Puchberg, Schottwien, Kaltenleutgeben, Türnitz, Lilienfeld, gibt es Lifte. Ich kann berichten, dass der
Sessellift in Lilienfeld, der im vorigen Jahr fertig gestellt wurde, eine Attraktion ersten Ranges
geworden ist. Er weist eine wirklich starke Frequenz auf, so daß wir uns alle mit den mutigen
Menschen dieses Gemeinwesens, welche dieses Vorhaben mit Unterstützung des Landes eingeleitet
haben, wirklich freuen können.
Wollte ich die Namen aller jene Gemeinden vorlesen, die für den Ausbau aller möglichen
Fremdenverkehrseinrichtungen vom Lande Unterstützungen in Form von Darlehen, aber auch in Form
von Beiträgen bekommen haben, dann würde ich sehr lange dazu brauchen. Sie alle, besonders die
diejenigen, die diesem Hause schon vor Beginn dieser Gesetzgebungsperiode angehört haben,
wissen ganz genau, was sich auf diesem Gebiete getan hat. Ich hoffe, daß wir in Zukunft gemeinsam
alle jene Pläne realisieren können, die uns allen vorschweben. Wir haben in Niederösterreich den
Übernachtungsstand des Jahres 1937 schon übertroffen und müssen auch weiterhin trachten, die
Schönheiten unseres Landes und die Aufgeschlossenheit unserer Bevölkerung den Fremden vor
Augen zu führen. Daß wir diese Aufgaben fortsetzen können, ist dadurch gewährleistet, dass Sie,
meine sehr verehrten Damen und Herren, heute diem Budget und damit auch diesen
Förderungsmaßnahmen Ihre Zustimmung geben.
Ich möchte aber doch noch einige Worte zu den beiden von Herrn Abg. Sigmund gestellten Anträgen
sagen, bei denen ich der Meinung bin, daß sie in der vorgebrachten Form vielleicht doch nicht richtig
sind. Wir haben in Niederösterreich einen Fremdenverkehrsverband, in dem meine Wenigkeit, Herr
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek, Herr Abg. Sigmund und einige Bürgermeister vertreten
sind. Dieses Gremium hat in der letzten Sitzung eine wertvolle Entscheidung darüber getroffen, im
heurigen Frühjahr eine endgültige Absprache über die Maßnahmen für ein
Privatzimmervermietungsgesetz durchzuführen. Ich bin daher der Meinung, daß diese beiden Anträge
verfrüht sind, und richte das Ersuchen, ob es nicht möglich wäre, doch dem Forum diese
Beratungsmöglichkeit zu geben und daher diese Anträge zurückzuziehen. Ich glaube, daß wir
sicherlich in einer sehr eingehenden und gediegenen Beratung der Fremdenverkehrswirtschaft mehr
nützen würden; außerdem würde ich mich als Fremdeverkehrsreferent des Lands außerstande sehen,
dem Antrag, der sich in zwei Teile gliedert, die Zustimmung zu geben, und bitte daher nochmals, ihn
zurückzuziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Hohes Haus! Ich komme damit zum Schluß
meiner Ausführungen und möchte allen, die mitgewirkt haben, der Wirtschaft dieses Landes zu helfen,
herzlichst danken. Mein besonderer Dank gilt dem Hohen Hause für die Bereitschaft, immer wieder
dafür einzutreten, wenn es gilt, die Wirtschaft zu stärken und zu fördern. (Beifall im ganzen Hause.)
PRÄSIDENT WEISS: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte auf das Schlußwort.
PRÄSIDENT WEISS: Wir kommen zur Abstimmung über die Gruppe 7, öffentliche Einrichtungen und
Wirtschaftsförderung, und die Resolutionsanträge der Herren Abgeordneten Mondl, Sigmund,
Schneider Viktor, Niklas, Niklas, Niklas, Rigl und Hirsch und Genossen, Binder, Dipl.-Ing. Robl. Ich
bitte den Herrn Berichterstatter, #seinen Antrag zur Gruppe 7 zu stellen.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
stelle den Antrag, die Gruppe 7, öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, mit Einnahmen im
ordentlichen Voranschlag von 50,603.000 Schilling und Ausgaben im ordentlichen Voranschlag von
160,378.700 Schilling, sowie Einnahmen im außerordentlichen Voranschlag von 17,950.000 Schilling
und Ausgaben im außerordentlichen Voranschlag in der Vollziehungsstufe I von 56,700.000 Schilling
und in der Vollziehungsstufe II von 25,250.000 Schilling zu genehmigen. Ich ersuche den Herrn
Präsidenten, die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT WEISS (nach Abstimmung über Gruppe 7, öffentliche Einrichtungen und
Wirtschaftsförderung, des ordentlichen Voranschlages in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen.
(Nach Abstimmung über Gruppe 7 , öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, des
außerordentlichen Voranschlages in Erfordernis und Bedeckung:) Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Mondl, betreffend Maßnahmen bei
Unfällen von Öltankfahrzeugen:) Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Sigmund, betreffend gesetzliche
Regelung der Privatzimmervermietung:) Abgelehnt.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Viktor Schneider, betreffend
gesetzliche Regelung der Krankenversicherung für selbständige Bauern:) Abgelehnt.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Niklas, betreffend Errichtung von
Weiterverarbeitungsunternehmungen der Kartoffelindustrie:) Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Niklas, betreffend gesetzliche
Regelung der Handelsspannen für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte:) Abgelehnt.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Niklas, betreffend Vorlage eines
Standort- und Finanzierungsplanes für die Errichtung von Internatsschulen zur Unterbringung und
Schulung der bäuerlichen Fortbildungsschüler:) Abgelehnt.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Abgeordneten Rigl, Hirsch, Popp, Diettrich,
Schneider, Janzsa und, Keiblinger, betreffend die Aufhebung der Besteuerung des Güterfernverkehrs
beziehungsweise Reduzierung auf ein unumgängliches Ausmaß durch gesetzgeberische
Maßnahmen:) Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Binder, betreffend Maßnahmen, damit den
berechtigten Interessen der Stromanschlußwerber an einem finanziell tragbaren und raschen
Anschluß an das öffentliche Stromversorgungsnetz entsprochen werden kann:) Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Dipl.-Ing. Robl, betreffend die Anwerbung,
Ausbildung und den Einsatz von geeigneten Personen für die Institution der Dorfhelferinnen:)
Angenommen.
PRÄISIDENT WEISS: Zu Wort ist der Herr Landeshauptmann gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Landeshauptmann Dr. h. c. Dipl.-Ing. FIGL: Hoher Landtag! In dar Woche vom 17. bis 24. Jänner ist
durch Presse und Rundfunk die Meldung gegangen, daß die Raxwerke in Wiener Neustadt gesperrt
werden und 700 arbeitende Menschen ihre Arbeitsplätze verlieren sollen. Sorge und Erregung
erfasste nicht nur die Stadt Wiener Neustadt und seine Bevölkerung, sondern das ganze Land
Niederösterreich. Die Landesregierung hat sich in ihrer Sitzung vom 26. Jänner eingehend mit dieser
Frage befaßt und der Bundesregierung in einer Resolution in sehr deutlichter Weise dargelegt, daß wir
Niederösterreicher uns mit allen Mittel zur Wehr setzen und nicht zustimmen werden, daß die
Sanierung der unrentabel geführten Simmering-Graz-Pauker-Werke auf Kosten ,des Landes
Niederösterreich durchgeführt wird. Gleichzeitig habe ich auch Herrn Generaldirektor Dir. Zach
geschrieben und ihm den Standpunkt Niederösterreichs klargelegt. Ich habe am Freitag anläßlich des
Bürgermeistertages in Wiener Neustadt den Herren Bürgermeistern erklärt, daß sich die
Landesregierung mit ihr Stadt Wiener Neustadt und seiner Bevölkerung solidarisch erklärt. Noch am
gleichen Tag habe ich eine ausführliche Unterredung mit Herrn Generaldirektor Dr. Zach. Am Montag
sprach ich eingehend mit dem Herrn Bundeskanzler und dem Herrn Finanzminister über demselben
Gegenstand. Am 2. Februar haben wir uns in der Regierung mit dem Problem Raxwerke befaßt, am
Mittwoch war ich ebenfalls beim Herrn Bundeskanzler und auch beim Herrn Finanzminister und habe
ihn neuerlich unseren Standpunkt dargelegt. Gestern tagte der Fünfzehnerausschuß. Der Ministerrat,
der um 19 Uhr hätte tagen sollen, ist erst später zusammengetreten. Um 23.30 Uhr bekam ich die
Meldung, daß es zu keiner Einigung gekommen ist. Ich habe nichts unversucht gelassen und habe
auch heute wieder die Regierung auf die in unserem Land herrschende Stimmung aufmerksam
gemacht und betont, daß wir uns hier als Niederösterreicher in einer Gemeinschaft der Treue zu
diesem Lande und seiner Bevölkerung fühlen. Ich freue mich, nunmehr dem Hohen Hause mitteilen zu
dürfen, daß der Ministerrat heute Abend dem gestern gefaßten Beschluß des Fünfzehnerausschusses
die Zustimmung gegeben hat. Der Beschluß lautet: ,,Es wird ein Komitee vom zwei Experten der
Wirtschaft eingesetzt, dem der Auftrag erteilt wird, aus den vorliegenden Vorschlägen von
Vorstandsmitgliedern der SGP-AG. Und durch Heranziehung der Berichte des Wirtschaftsprüfers bis
1. März 1965 der Bundesregierung einen Vorschlag zur Reorganisation der SGP durch den Herrn
Vizekanzler vorzulegen. Die Mitglieder dieses Komitees werden von oder Bundesregierung in den
nächsten Tagen bestellt. Nach Vorliegen dieses Berichtes wird die Bundesregierung die erforderlichen
Reorganisationsmaßnamen, im Falle der Notwendigkeit auch eine wirtschaftliche Verwertung von
Konzernbetrieben der Simmering-Graz-Pauker-Werke durchführen beziehungsweise für die
Durchführung Sorge tragen. Dabei ist die größtmögliche Sicherung der Arbeitsplätze zu garantieren."
Überdies hat die Regierung heute ein Gesetz angenommen, womit sie die Bundeshaftung für ein
Darlehen von 100 Millionen Schilling zur Sanierung der Simmering-Graz-Pauker-Werke samt Zinsen
und Kasten übernimmt.
Meine Damen und Herren! Ich glaubte, dass ich, nachdem dies offiziell vom Bundeskanzleramt
verlautbart worden ist, verpflichtet war, dem Hause, das sich ja vorgestern in einem Resolutionsantrag
mit dieser Frage beschäftigt hat, diese Mitteilung zu machen. Solidarität und Einigkeit führen zum
Sieg. (Beifall im ganzen Hause.)
PRÄSIDENT WEISS: Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Anzenberger zur Gruppe 8,
wirtschaftliche Unternehmungen und Beteiligungen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag,
zu berichten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gruppe 8,
wirtschaftliche Unternehmungen und Beteiligungen, weist ordentliche Ausgaben im Betrage von
5,3156.100 Schilling und Einnahmen von 80.000 Schilling aus. Das Nettoerfordernis beträgt daher
5,276.100 Schilling.
Im dieser Gruppe kommen die Gebarungsvorgänge für Werke, Unternehmen der Verkehrsförderung,
Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie sonstige Unternehmen zur Verrechnung. Die
Aufwendungen dieser Gruppe betragen wie im Vorjahr 0,3 Prozent der Gesamtausgaben des
ordentlichen Voranschlages.
Die Gruppe 8 zeigt in der Gesamtsumme keine wesentlichen Änderungen. Weggefallen ist der
Voranschlagsansatz für den Ankauf von Aktien der Versicherungsanstalt der österreichischen
Bundesländer, Versicherungs AG. Neu hinzugekommen ist der Voranschlagsansatz 812-611, Ankauf
des Gesellschaftsanteiles an der NÖSIWAG von der NEWAG, mit einem Betrag von 490.000
Schilling. Der Voranschlagsansatz 811-61, Wiental-Sammelkanal-Ges. m. b. H. anteilsmäßige
Deckung des Abganges und Aufsteckung des Gesellschaftsanteiles, zeigt eine Erhöhung von 1,1
Millionen Schilling. Auf der Einnahmenseite wurde der Voranschlagsansatz 859-83, Dividenden aus
Beteilungen an Unternehmen der Verkehrsförderung, neu aufgenommen.
An außerordentlichen Ausgaben sind in der Gruppe 8 für Darlehen an die Flughafen WienBetriebsgesellschaft m. b. H. 6 Millionen Schilling vorgesehen.
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Verhandlung beziehungsweise Abstimmung zu dieser Gruppe
einzuleiten.
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Binder.
Abg. BINDER: Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Unter der Zahl 812-610 im ordentlichen
Voranschlag scheint ein Betrag in der Höhe von 2,4 Millionen Schilling auf, im außerordentlichen
Voranschlag unter der Zahl 821-612 ein Betrag von 490.000 Schilling. Der erste Betrag ist zur
Aufstockung für die Gesellschaftsanteile der NÖSIWAG bestimmt und die zweite Ansatzpost zum
Ankauf des Gesellschaftsanteiles an der NÖSIWAG durch die NEWAG.
In der Gruppe 6 scheinen ebenfalls zwei Ansatzposten, einmal 28 Millionen und dann viereinhalb
Millionen Schilling auf. Ich glaube darauf hinweisen zu dürfen, daß damit zum ersten, mal der
NÖSIWAG ein größerer Betrag zur Verfügung gestellt wird, als das bisher der Fall war.
Die NÖSIWAG ist ein verhältnismäßig junges Unternehmen. NÖSIWAG bedeutet
Niederösterreichische Siedlungs- und Wasserbaugesellschaft m. b. H. Nachdem ich die Arbeit der
Beamten der NÖSIWAG kenne, darf ich sagen, daß dort bisher gut gearbeitet wurde und daß einige
Großbauprojekte in Angriff genommen wurden.
An der Leitha ist ein Großbauprojekt mit einer Gesamtsumme von 23 Millionen Schilling in Arbeit. Die
Gesamtbaukosten werden bisher, also bis zum Jahre 1965, in der Höhe von 13,5 Millionen Schilling
finanziert. Bis Dezember 1964 wurden bei diesem Projekt 1,3 Millionen Schilling verbaut. Der Verband
der an der Leitha umfaßt neun Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von 8000 Einwohnern und hat
eine Transportrohrleitung von zirka 30 Kilometern, also ein Projekt mit einem Umfang, der nicht hoch
genug eingeschätzt werden kann, nach dazu, wenn man weiß, daß gerade in diesem Gebiet für die
einzelnen Gemeinden kaum Möglichkeiten bestanden hätten, zu einer Wasserversorgung zu kommen,
weil im Grundwasserspiegel keine ausreichenden Möglichkeiten für die Wasserversorgung gegeben
sind.
Im Laaer Becken wurden 33 Gemeinden erfaßt; die Zahl der zur erfassenden Gemeinden kann auf 37
erweitert werden. Hier betragen die Gesamtbaukosten 53 Millionen Schilling, wovon bis 1965 21
Millionen Schilling abgedeckt sind. Bis zum Jahre 1964 wurden neuneinhalb Millionen Schilling
verbaut. Hier werden 1200 Einwohner erfaßt, und die Transportrohrleitung beträgt 84 Kilometer. 84
Kilometer sind eine Strecke Fast bis Amstetten oder südlich weit über Wiener Neustadt hinaus.
Moosbrunnfeld im Bezirk Wien-Umgebung: Hier besteht ein Gesamtprojekt im Ausmaß von 6,4
Millionen Schilling. Bis 1965 wurden 2,5 Millionen Schilling finanziert und verbaut wurden bis Ende
1964 1,2 Millionen Schilling. 2000 Einwohner werden mit Wasser versorgt werden, die
Transportrohrleitung beträgt 4,3 Kilometer. Hier besteht die Möglichkeit, daß eine weitere Gemeinde
noch in den Verband eingebunden wird, und zwar ist das die Gemeinde Gramatneusiedl. - BisambergLangenzerdorf : Ein Gesamtbaukostenprojekt von 6,6 Millionen Schilling. Bis 1965 wurden 4,2
Millionen Schilling finanziert, davon wurden bis 1964 1,8 Millionen Schilling verbaut. Hier werden 6000
Einwohner mit gutem Trinkwasser versorgt werden. Die Länge der Transportohrleitung beträgt 5,4
Kilometer. Ich darf hinzufügen, daß weitere fünf Gemeinden die Möglichkeit haben, sich an dieses
Projekt anzuschießen.
Eine Planung, die sich auf das nördliche Wienerfeld bezieht, beläuft sich auf 50 Millionen Schilling. Bis
1965 wurden sechs Millionen aufgewendet. Es handelt sich um einen großen Brunnen in
Wienerherberg. Bis 1964 wurden 2,2 Millionen Schilling verbaut. Fast 30.000 Menschen sollen mit
Wasser versorgt werden. Man hat eine Transportrohrleitung mit einer Länge von 32 Kilometer
vorgesehen. 10 bis 14 Gemeinden haben die Möglichkeit, sich an diesem Projekt zu beteiligen. Ich
darf hinzufügen, daß die Möglichkeit einer Einbindung in die künftige dritte Wiener Wasserleitung
besteht, es handelt sich also um ein Großprojekt.
Das Projekt, das das obere Pulkautal betrifft, erfordert Gesamtkosten im Aasmaß von 10 Millionen
Schilling. Bis 1965 wurden 1,2 Millionen vorgesehen. Bisher wurde nichts gebaut. 3300 Personen
sollen mit Wasser versorgt werden, die Transportrohrleitung wird 13,5 Kilometer betragen.
Es handelt sich also um insgesamt 149 Millionen Schilling und um Transportrohrleitungen von 169
Kilometern. Diese beachtliche Streckte entspricht der Entfernung von Wien nach St. Florian. 62
Gemeinden sollen erfaßt, werden, wobei die Möglichkeit besteht, die betreffenden Projekte auf 76
Gemeinden auszudehnen.
Ich möchte einige grundsätzliche Feststellungen zur NÖSIWAG treffen. Ihre Aufgabe besteht in erster
Linie darin, Wasservorkommen in jenen Gebieten zu suchen, in denen an und für sich weinig Wasser
zu erwarten ist, und jenen Gebieten zu helfen, die sich schwer tun. Ferner hat die NÖSIWAG
Großbauprojekte durchzuführen. Die NÖSIWAG liefert das Wasser bis an die Gemeindegrenze. Die
Gemeinde selbst trachtet, ein Ortsnetz zu bekommen, sie bezieht das Wasser von der NÖSIWAG und
gibt es an die Bevölkerung weiter. Der Vorgang ist also so ähnlich wie bei der Stromversorgung. Ich
darf feststellen, daß auf diesem Gebiet igute Gedanken Platz gegriffen haben und daß die Beamten,
die in der NÖSIWAG beschäftigt sind, bisher ganze Arbeit geleistet haben.
Meiner Meinung nach hat die NÖSIWAG einen sehr wichtigen Beitrag zur Raumplanung geleistet. Ich
bin davon überzeugt, daß die NÖISWAG erst am Beginn dieser Tätigkeit steht und daß dieser
Gesellschaft auf Lange Sicht sehr große Aufgaben zukommen. Viele Gemeinden kommen auf diese
Weise unter verhältnismäßig günstigen Voraussetzzungen in den Genuß von gutem Trinkwasser. Die
NÖSIWAG leistet den Großteil der Arbeit, die einzelnen Gemeinden haben nur für das Ortsnetz zu
sorgen. Aber auch auf dem Gebiet der Wartung schafft die NÖSIWAG für die einzelnen Gemeinden
große Erleichterungen.
Die NÖSIWAG hat gewisse Vorbilder in anderen Ländern, die auf diesem Gebiet schon viele Erfolge
erreicht haben; es handelt sich dabei in erster Linie um Deutschland, teilweise aber auch um Finnland.
Ich verweise auf den Bodensee, aber auch auf die nördlichen Gebiete Deutschlands, auf die
zahlreichen kleinen Seen In Finnland, die zum Teil einen sehr seichten Wasserstand haben, so daß
keine Möglichkeit besteht, das Grundwasser zu erfassen. Die Länder sind auf diesem Gebiet weit
voraus und bieten uns Vorbilder, die auf Österreich beziehungsweise in erster Linie auf
Niederösterreich übertragen werden können. "
Ich bin davon überzeugt, daß die NÖSIWAG auch im Zusammenhang mit einer kommenden
Industrialisierung im Waldviertel in Erscheinung treten wird, weil nur eine größere Gesellschaft in der
Lage sein wird, dieses Gebiet mit gutem Trinkwasser z u versorgen, eine Aufgabe, die die einzelnen
Gemeinden absolut nicht erfüllen können.
Abschließend darf ich feststellen, daß die bisherige Tätigkeit der NÖSIWAG erfolgreich war und daß
wir erwarten können, dass diese Gesellschaft auch in den nächsten Jahren beachtliche Erfolge
erzielen wird.
(Beifall bei der ÖVP und SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. Rohrböck.
Abg. ROHRBÖCK: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat mir
vieles vorweggenommen, ich kann mich daher kürzer fassen. Der Gegenstand des Unternehmens ist
die Erschließung, Speicherung, Zuleitung und Abgabe von Trink- und Nutzwasser, nämlich die
Sicherung und Erhaltung nutzbaren Grund- beziehungsweise Quellwasservorkommen und
oberirdischer Gewässer sowie eventueller Betriebsführung gemeindeeigener und
Genossenschaftlicher Wasserversorgungsanlagen, Aufbereitung kommunaler und .industrieller
Abwässer so wie eventuelle Betriebsführung gemeindeeigener, industrieller und genossenschaftlicher
Kanalisationen und Kläranlagen. Wir sehen also, daß sich (durch die Gründung dieser dritten
Landesgesellschaft Möglichkeiten ergeben, deren Auswirkungen und Tragweite noch vielfach nicht
erkannt werden. Der Gesellschaftsvertrag wurde am 16. November 1962 unterzeichnet. Die Firma ist
im Handelsregister, am 2. Jänner registriert. Bis zur Wasserrechtsnovelle 1959 war es nicht möglich,
zum Zweck der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Gemeinden zu einem Rechtsträger
zusammenzuschließen. Aus diesem Grund hat das niederösterreichische
Gemeindewasserleitungsgesetz im § 18 a die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft ermöglicht. Die
großräumige Wasserversorgung ist nicht nur in Niederösterreich eine Notwendigkeit - das hat auch
mein Vorredner schon betont -, keineswegs eine Erfindung Niederrösterreichs; derartige Ansätze sind
vor allem in den dicht besiedelten westeuropäischen Industriebetrieben seit langem gegeben. Diese
Notwendigkeit erstreckt sich vor allem auf die Gemeinden, welche über eigene Wasservorkommen
nicht verfügen oder diese bereits erschöpft haben, oder auf Gemeinden, in denen .durch eine
mangelnde Abwasserbeseitigung das Grundwasser unverwertbar geworden ist. Im Hinblick auf die
Finanzlage der niederösterreichischen Gemeinden waren Gebiete,
welche aus hydrologischen Gründen auf eine Fernwasserversorgung angewiesen sind, bisher nicht in
der Lage die Frage der Trinkwesserversorgung zu lösen. Da mit den Baukosten nach der geltenden
Wasserbautenförderung Darlehensdienste verbunden sind, beeinflußt eine höhere Bausumme die
Wassergebühren beträchtlich. In sämtlichen Planungsgebieten der NÖSIWAG betragen 'die
Baukosten für die Fernwasserversorgungsanlage .ein Mehrfaches der Baukosten für die
Ortsversorgungsnetze. Wie bereits erwähnt, war das Motiv zur Gründung einer eigenen
Landesgesellschaft darin gelegen, daß vorher nur zwei Rechtsformen einer überkommunalen Anlage
möglich waren, und zwar erstens die Verwaltungsgemeinschaft nach dem niederösterreichischen
Gemeindewassergleitungsgesetz und zweitens der Wasserverband nach dem Wasserrechtsgesetz
1959. Eine Verwaltungsgemeinschaft kann jedoch kein Rechtsträger sein. Aus der bisherigen Tätigkeit
der NÖSIWAG konnten bereits wesentliche Erfahrungen gewonnen werden, welche in der Auswirkung
.als überaus positiv bewertet werden können. Damit in der gebührenrechtlichen Hinsicht in der
Wasserabgabe keine Schwierigkeiten erstehen, erstreckt sich der Wirkungsbereich der NÖSIWAG
lediglich .auf Bau und Betriebe der Fernwasserversorgungsanlagen. Die NÖSIWAG beliefert die
Gemeinden, welche ihrerseits nach den Bestimmungen des niederösterreichischen
Gemeindewasserleitungsnetzes das Trinkwasser durch das der Gemeinde, gehörige Verteilungsnetz
innerhalb der verbauten Ortsgebiete an den Letztverbraucher abgeben. n i e NÖSIWAG ersetzt daher
den Gemeinden nur die Erschließung, die Speicherung .und die Zuleitung bis zum Ortsgebiet.
Ähnliche Verhältnisse sind in weiten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland anzutreffen, wo .die
Träger der Fernwasserversorgung Zweckverbände, eingetragene Vereinigungen .und zum Teil auch
Landeswasserversorgungsbetriebe sind. Insbesondere aus der Erkenntnis, .daß die hohen Baukosten
der Wasserleitungen in Gebieten, in welchen Gemeinden auf Fremdbezug in der Wasserversorgung
angewiesen sind, von den Gemeinden nicht aufgebracht werden können, haben sich als
vordringlichste Planungsgebiete des Wiener Becken die Bruckner Pforte, das Laaer Becken, das
Pulkautal und das Korneuburger Becken ergeben. Erst in zweiter Linie kann der erweiternde
Gesellschaftszweck gemeint ist die Betriebsführung der gemeindeeigenen
Wasserversorgungsanlagen zum Zug kommen. Die Übernahme der Betreuung von kommunalen
Wasserversorgungsanlagen in den Gesellschaftszweck ergab sich aus der Überlegung, daß für einen
ordnungsgemäßen Betrieb die Gemeinden zu verhalten sind, eigene Wassermeister anstellen. Mit der
Größenordung der Gemeinden ist eine Belastung der Betriebgebühren durch die Personalkosten mit
einer ernormen Höhe der Wasserbezugsgebühren verbunden. Bei einer Betreuung durch
ausgesuchtes Fachpersonal von mehreren Ortsanlagen ist Anteil der Wartung dementsprechend
geringer. Die Tätigkeit der NÖSIWAG hat in den ersten Baujahren nicht nur dazu beigetragen, das
Wasserversorgungsproblem zahlreicher Gemeinden in Niederösterreich zu lösen, sondern hat auch
einen wesentlichen Einfluß in finanzieller Hinsicht, auch die Ausbaumöglichkeit der Ortsnetze, mit sich
gebracht. Nach dem niederösterreichschen Gemeindewasserleitungsgesetz sind die
Anschlußgebühren geregelt. Sie errechnen sich aus einer der anzuschließenden Liegenschaft
entsprechenden Berechnungsfläche, multipliziert mit dem Einheitssatz, eine Größe, welche von dem
Verhältnis der Bausumme und der Rohrleitungslänge abhängt. Es hat sich nun gezeigt, daß sich der
Einheitssatz, welcher allein als variable Größe in dieser Multiplikation aufscheint, für die nunmehr
durch die Gemeinden allein herzustellenden Ortsnetze im Vergleich zu kommunalen Einzelanlagen
nur unwesentlich ändert. Die Berechnungsfläche stützt sich nur auf die Ausmaße der
anzuschließenden Objekte und ist daher unverändert, gleichgültig ob die Gemeinde das Wasser
selbst erschließt, fördert, speichert und zuleitet oder ob die kommunale Wasserversorgung durch die
NÖSIWAG beliefert wird. Da demzufolge die Summe der Anschlußgebühren nahezu gleich bleibt, die
Gemeinde aber nur mit den Baukosten der einen Ortsleitung belastet ist, liegt die Summe der
Anschlußgebühren bei einem höheren Prozentsatz, als dies im Fall der Einzelversorgung möglich ist.
Auf Grund von Erfahrungswerten stellen die Anschlußgebühren bei kommunalen
Wasserversorgungsanlagen mit eigener Erschließung, Förderung und Speicherung einen Prozentsatz
von zirka 20 bis 25 vom Hundert der Baukosten dar. In den Finanzierungen der Ortleitungen, welche
durch de NÖSIWAG beliefert werden, erhöht sich dieser Prozentsatz auf zirka 40 bis 45 vom Hundert
der Baukosten. Die Gemeinden sind daher in ihrer Trinkwasserversorgung nicht nur von der
finanziellen Belastung der weiten Zuleitung befreit, sondern haben sich die eigenen
Aufbringungsmöglichkeiten erhöht, was wieder in der Kalkulation der Wasserbezugsgebühren zu einer
Herabminderung allfälliger Darlehendienste führt. Allerdings muß für das von der NÖSIWAG gelieferte
Wasser ein kalkulierter Preis bezahlt werden, welcher sich streng nach der Kapitalverpflichtung der
NÖSIWAG gegenüber den Gesellschaftern, dem Bundesland Niederösterreich und der NEWAG
richtet. Um den Gemeinden den Anreiz für die Ausnützung der Bestimmungen des
niederösterreichischen Gemeindewasserleitungsnetzes hinsichtlich dies Anschlußzwanges zu geben
und um gewisse Größen in der Wasserförderung zu besitzen, sind in den
Wasserlieferungsübereinkommen zwischen den Gemeinden und der NÖSIWAG
Mindestwassermengen vorgesehen. Die Höhe dieser Mindestwassermengen liegt unter den
Erfahrungswerten für den Wasserbedarf und demzufolge wird der Absatz nach den ersten
Betriebsjahren höher liegen als die Mindestwassermenge. Eine derartige Ausfallshaftung haben die
Gemeinden auch im Fall von kommunalen Einzelanlagen zu übernehmen, da sie für die Berechnung
der Wasserbezugsgebühren den Betriebskosten eine angenommene Verbrauchsmenge
gegenüberzustellen haben. Es kann daher in dieser Hinsicht von keiner Benachteilung der
Gemeinden gesprochen werden. Nun hat die Gemeinde keine gesetzliche Möglichkeit, diese
Mindestmenge auf die Verbraucher auch aufzurechnen. Es ist daher eine Änderung des
niederösterreichischen Gemeindwasserleitungsgesetzes notwendig, die die Gemeinden ermächtigt,
den Verbrauchern eine gewisse Grundwassermenge vorzuschreiben.
Ich möchte mir daher erlauben, einen Resolutionsantrag an das Hohe Haus zu stellen und die Damen
und Herren zu bitten, diesem die Zustimmung zu geben.
Resolutionsantrag des Abgeordneten Rohrböck zur Gruppe 8 des Voranschlages des Landes
Niederösterreich für das Jahr 1965.
Der Landtag von Niederösterreich hat am 27. Juni 1963 den Antrag der Abgeordneten Schöberl,
Dienbauer, Dipl.-Ing. Robl, Laferl, Müllner, Schlegl, Dipl.-Ing. Hirmann und Genossen, betreffend die
Abänderung und Ergänzung des niederösterreichischen Gemeindewasserleitungsgesetzes vom 30.
Mai 1963, Ltg. 496, zum Beschluß erhoben. Da bis nun ein entsprechender Entwurf einer Novelle zu
dem erwähnten Gesetz dem Landtag nicht vorgelegt wurde, wird die Landesregierung neuerlich
aufgefordert, ehestens dem Beschluß des Landtages nachzukommen.
Nach der Vertragsschließung am 16. November 1962 und der handelsgerichtlichen Registrierung vom
2. Jänner 1963 hat die NÖSIWAG unverzüglich mit den Planungsarbeiten begonnen. Nach
Durchführung der rechtlichen Verfahren wurde vor allem im Laaer Becken mit dem Ausbau der
Fernwasserversorgung begonnen. Für insgesamt vier Großanlagen standen der NÖSIWAG bereits im
Jahre 1963 Mittel in der Höhe vom 15 Millionen Schilling zur Verfügung. Das Bauprogramm 1964
umfaßte weitere Baukosten in der Höhe von 14 Millionen Schilling. Da das Jahr 1963 zunächst mit
Planungsarbeiten und mit der Abwicklung der rechtlichen Verfahren ausgefüllt war, mußten
verschiedene Ausbauteile, welche bereits im Jahre 1963 finanziert erschienen, im Jahre 1964
nachgeholt werden. Nach den Ansätzen des Voranschlages 1965 des Bundeslandes Niederösterreich
ist zu erwarten, dass im Jahre 1965 die NÖSIWAG die Höhe der Anlagewerte von insgesamt 50
Millionen Schilling beschreiten wird. Es ist beabsichtigt, daß zukünftig das Bundesland
Niederösterreich als Einzelgesellschafter auftritt, was lediglich in einer finanziellen Besserstellung iin
der Betriebsführung begründet liegt. Planungen für großräumige Abwasserbereitung liegen vor, doch
muß man in dieser Beziehung erst eine Wirtschaftlichkeit für die NÖSIWAG und für die Gemeinden
erarbeiten. Dies erscheint deshalb schwierig, da die Baukosten van Kanalisationsanlagen wesentlich
höher liegen als jene dar Wasserversorgungsanlagen und entsprechende Bestimmungen des
niederösterreichischen Kanalgesetzes die Höhe der Kanalbenützungsgebühren nach oben hin
begrenzen. Auch mangelt es noch immer am Interesse der Bevölkerung für eine geregelte
Abwasserbeseitigung und vor allem für die Abwasseraufbereitung. Es ist jedoch beabsichtigt, im Jahre
1965 diesen Fragenkomplex näher zu behandeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich selbst komme aus einem Gebiet, in dem die NÖSIWAG
ganze Arbeit leistet. Ich möchte die Gelegenheit nicht versäumen und unserer Landesregierung sowie
allen jenen, die sich um die Gründung dieser Landesgesellschaft bemüht haben, für ihre Arbeit einen
herzlichen und aufrichtigen Dank zu sagen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gemeldet ist Herr Landeshauptmannstellvertreter Doktor Tschadek
Landeshauptmannstellvertreter Doktor TSCHADEK: Hoher Landtag! Bitte erschrecken Sie nicht, ich
will keine lange Radle halten, aber ich muß zur Klarstellung folgendes mitteilen, weil ich den
Resolutionsantrag des Herrn Abg. Rohrböck .für nicht realisierbar halte.
Der Beschluß des Landtages vom 30. Mai 1963, auf den sich der Herr Abg. Rohrböck beruft, konnte
deshalb nicht in die Tat umgesetzt werden, weil in der Zwischenzeit der Verfassungsgerichtshof ein
Erkenntnis gefaßt hat, daß die Entscheidung Anschlußpflicht und Wasserleitungsfragen in die
Kompetenz des Wasserrechtes fällt und daher die Zuständigkeit von der Landesregierung an ,die
Verwaltungsbehörde 1. Instanz im unmittelbaren Wirkungskreis der Bundesverwaltung übergegangen
ist. Ich habe mit 'den Juristen, die sich damit beschäftigen, wiederholte Aussprachen gehabt. Es wäre
das vielleicht eine Frage, die auch in der Länderkompetenz mit besprochen werden sollte; aber
solange das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in dieser Form besteht, ohne daß der
Bundesgesetzgeber eingreift, ist der Antrag nicht realisierbar. Der Verfassungsgerichtshof ist zu dieser
Entscheidung auf Grund einer Beschwerde gelangt, die jemand gegen eine Verfügung einer
Gemeinde auf Grund des Triestingtaler Wasserleitungsgesetzes getroffen hat. Und dieses Gesetz
wurde in diesen Punkten vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben. Dieselbe
Rechtslage liegt natürlich hier vor. Ich kann doch nicht ein Gesetz schaffen, von dem ich weiß, daß
der Verfassungsgerichtshof dem ersten Beschwerdeführer mit Rücksicht auf daß Erkenntnis sofort
Recht geben müßte. Ich bitte daher, diesen Antrag zurückzuziehen, dem er könnte von der
Landesregierung beim besten Willen nicht vollzogen werden.
PRÄSIDENT WEISS: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte.
PRÄSIDENT WEISS: Zur Abstimmung liegen vor die Gruppe 8, wirtschaftliche Unternehmen und
Beteiligungen, und der Resolutionsantrag des Herrn Abg. Rohrböck. Ich lasse zunächst über die
Anträge des ordentlichen und außerordentlichen Voranschlages und zum Schluß über den zu dieser
Gruppe vorliegenden Resolutionsantrag abstimmen.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr seinen Antrag zur Gruppe 8, wirtschaftliche
Unternehmen und Beteiligungen, a) ordentlicher und b) außerordentlicher Voranschlag, zu stellen.
Berichterstatter Abg. ANZENBEBGER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der
Gruppe 8, wirtschaftliche Untennehmen und Beteiligungen, sind im ordentlichen Voranschlag
Einnahmen in der Höhe von 80.000 Schilling und Ausgaben von 5,356.100 Schilling und um
außerordentlichen Voranschlag, Vollziehungsstufe I, Ausgaben von sechs Millionen Schilling
vorgesehen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung einzuleiten.
PRÄSIDENT WEISS (nach Abstimmung über Gruppe 8, wirtschaftliche Unternehmen und
Beteiligungen, ordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen.
(Nach Abstimmung über Gruppe 8, wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen, außerordentlicher
Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung:) Angenommen.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr die Verlesung des Resolutionsantrages des Herrn Abg.
Rohrböck vorzunehmen. (Geschieht.)
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Rohrböck, betreffend die Abänderung und
Ergänzung des niederösterreichischen Wasserleitungsgesetzes:) mit Mehrheit. Angenommen.
Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Anzenberger zur Gruppe 9, Finanz und
Vermögensverwaltung, ordentlicher Voranschlag und außerordentlicher Voranschlag, zu berichten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich
berichte zur Gruppe 9. Die Ausgaben und Einnahmen der Gruppe 9, Finanz- und
Vermögensverwaltung, beziehen sich auf die Finanzverwaltung, das allgemeine Kapitalvermögen, das
Liegenschaftsvermögen, das Sondervermögen, auf die Steuern und steuerähnliche Einnahmen und
Ausgaben, die Beihilfen ohne besondere Zweckbestimmung, die Verstärkungsmittel und auf sonstige
in diesen Rahmen fallende Gebarungsvorgänge.
Die ordentlichen Ausgaben dieser Gruppe betragen 422,284.300 Schilling. Ihnen stehen Einahmen
von 1.472,692.200 Schilling gegenüber, so daß sich ein Nettoertrag von 1.050,407.900 Schilling
ergibt. Innerhalb des ordentlichen Voranschlages belaufen sich die Ausgaben dieser Gruppe auf 22,2
Prozent gegenüber 29,3 Prozent im Vorjahr.
In dieser Gruppe werden die Eingänge an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben sowie die eigenen
Steuern des Landes veranschlagt. Damit stellt sich diese Gruppe als die wichtigste der
Landesgebarung dar.
Die Ausgabenseite der Gruppe 9 zeigt ein Sinken um rund 99,4 Millionen Schilling. Das ist darauf
zurückzuführen, daß kleine Zuführung zum außerordentlichen Haushalt vorgesehen ist, so daß der
Voranschlagsansatz hierfür auch in Wegfall kommt. Ein Ansteigen ergibt sich beim Schuldendienst um
32,5 Millionen Schilling, den Bedarfzuweisungen um 15,6 Millionen Schilling, während Die Deckung
des Abganges des Vorjahrs um 32,3 Millionen Schilling niedriger liegt.
Die Einnahmenseite weist Mehreinnahmen von 164,5 Millionen Schilling aus. Sie betreffen solche bei
Zinsen von Wertpapieren in der Höhe von 0,7 Millionen Schilling, beim Schuldendienst von 0,7
Millionen Schilling, bei eigenen Steuern von drei Millionen Schilling, bei Ertragsanteilen an den
gemeinschaftlichen Bundesabgaben von 128,8 Millionen Schilling und bei der Landesumlage und den
Bedarfszuweisungen von je 15,6 Millionen Schilling.
Hinsichtlich des Voranschlagsansatzes 942-53, Anteil des Landes am Kulturgroschen, ist zu
erwähnen, daß das Kulturgroschengesetz, BGBI. Nr. 191/1949, infolge Nichtverlängerung durch den
Bund mit 31. Dezember 1964 ,außer Kraft getreten ist.
Im außerordentlichen Teil weist die Gruppe 9 Einnahmen in der Höhe von 6,040.000 aus Ich ersuche
den Herrn Präsidenten, über diese Gruppe die Verhandlungen einzuleiten.
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gemeldet ist der Herr Staatssekretär Rösch.
Abg. RÖSCH: Hohes Haus! Anläßlich der Einbegleitungsrede hat der Herr Landesfinanzreferent im
Rahmen seiner Ausführungen zwei Problemkreise angeschnitten, und ich darf sagen: Wir sind sehr
dankbar dafür daß sie erstmalig angeschnitten wurden und dadurch auch gleichzeitig Gelegenheit
gegeben wurde, überhaupt zu diesen Fragen Stellung .zu nehmen.
Der Herr Landesfinanzreferent hat wörtlich darauf hingewiesen, daß sonst das Hohe Haus in erster
Linie die Ausgaben interessieren und er nun einmal die Situation auf dem Einnahmensektor darstellen
möchte. Zweitens hat er sich dann - aus der Aktualität heraus ergibt sich das sicherlich – mit der
Frage der Steuerhoheit der Länder beschäftigt. Gestatten Sie, daß ich zu diesen zwei Fragen Stellung
nehme.
Sowohl im Rahmen der Ausführungen des Herrn Landesfinanzreferenten als auch des
Generalredners der Österreichischen Volkspartei .wurde zu der Frage der Einnahmenbudgetierung
festgehalten, daß sie sehr vorsichtig war. Der Generalredner hat dann noch den Satz geprägt: Ihm sei
lieber eine vorsichtige als eine leichtfertige Budgetierung. Diesen Satz unterstrichen wir völlig,
selbstverständlich!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Grenze zwischen Vorsicht und Leichtfertigkeit ist nicht
mehr so leicht zu ziehen. Ja ich möchte noch ein bißchen weitergehen und sagen: Die Vorsicht an
sich schon ist nicht sehr klar umrissen. Was ist Vorsicht? Ich darf ein Geheimnis bringen, daß mit der
Finanzpolitik eigentlich nichts zu tun hat, aber im Zeitalter .des modernen Verkehrs aktuell ist.
Selbstverständlich verlangen wir alle, daß ein Kraftfahrer nicht leichtfertig, sondern vorsichtig fährt.
Fährt aber der
Kraftfahrer im fließenden Fernverkehr aus lauter Vorsicht mit 40 Stundenkilometern, dann halten wir
das - ich glaube, darüber sind wir alle einer Meinung – nicht für richtig. Die Geschwindigkeit, die noch
die nötige Vorsicht zuläßt, ist etwas höher. Ich will aber jetzt nicht behaupten, daß der Herr
Landesfinanzreferent bei der Budgetierung der Einnahmen mit 40 Stundenkilometern gefahren ist. Wir
sind aber der Auffassung, daß er die Geschwindigkeit, die die nötige Vorsicht zuläßt, nicht ausgenützt
hat.
An Hand der Einnahmen und Zahlen des Budgets möchte. ich klarlegen, was wir darunter verstehen.
Der Landesfinanzreferent erklärte mit Recht, daß die Ertragsanteile, welche die Dominante der
Einnahmen des Landes darstellen, wie .ich glaube, 57 Prozent der Gesamteinnahmen das Landes
aus machen
Meine Damen und Herren! Man muß fragen, wie diese Einnahmenzahlen des Budgets überhaupt
zustande kommen. Diese Zahlen sind kleine Horoskopzahlen, sie stammen nicht aus der
Sternenkunde, sondern es existieren handfeste Grundlagen hierfür. Sicherlich gibt es gewisse
Einnahmen, deren Höhe man überhaupt nicht abschätzen kann, die man also mach dem Gefühl
festsetzen muß. Auf dem Sektor der Ertragsanteile gibt es jedoch zwei sichere Komponenten, aus
denen man die Entwicklung ungefähr
ablesen kann. Die erste Komponente stellen die im vergangenen Budgetjahr erzielten Einnahmen des
Landes dar. Die zweite Komponente ergibt sich aus jenen Beträgen des Bundesbudgets, die für die
Länder bestimmt sind. Die Entwicklung der Ertragsanteile hängt ja zweifellos von der wirtschaftlichen
Entwicklung in der gesamten Republik ab. Fachleute des Bundes beschäftigen sich damit, die
voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung im kommenden Jahr zu eruieren. Der Bund hat sich bei
der Erstellung des Budgets für das heurige Jahr nicht nur der Fachleute des Finanzministeriums,
sondern auch der des Wirtschaftsbeirates bedient. Alle diese Stellen haben an der Erstellung des
heurigen Budgets mitgewirkt, sich also mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich die Einnahmen im
Jahre 1965 voraussichtlich entwickeln werden.
Der Herr Landesfinanzreferent hat 1.107,000.000 Schilling budgetiert, ich lasse immer die
Hunderttausender weg, um sie .geht es dabei nicht. Nach der vorläufigen Übersicht, die das
Finanzreferat den Mitgliedern des Hohen Landtages zur Verfügung gestellt hat, belief sich der Erfolg
des Jahres 1964 auf 1.154,000.000 'Schilling. Mit anderen Worten: Bereits im Jahre 1964 sind um 47
Millionen Schilling mehr eingegangen, ab der Herr Finanzreferent für 1965 präliminierte.
Ich habe gesagt, daß die Einnahmen des Vorjahres eine der Komponenten der Schätzung darstellen.
Die zweite Komponente ergibt sich daraus, daß uns der Bund gewisse Ertragsanteile verspricht. Man
kann aus dem Voranschlag des Bundes, der ja die Globalzahl für alle Bundesländer enthält, nach den
bekannten Schlüsseln errechnen, welche Quote an den Ertragsanteilen sich für das Land
Niederösterreich ergibt. Man kommt dabei auf Einahmen aus den Ertragsanteilen im Ausmaß von
1398 Millionen Schilling. Dieser Betrag ist also um 291 Millionen Schilling höher als der vom
Landesfinanzreferenten präliminierte.
Man muß in diesem Zusammenhang die Frage stellen, wo hier die Vorsicht liegt. Unserer Meinung
nach müßie die Vorsicht in der Mitte zwischen den beiden angeführten Komponenten liegen. Der
präliminierte Betrag müßte zwischen dem Ergebnis, das man erzielt hat, und den Einnahmen, die der
Bund dem Land verspricht, liegen. Man dürfte sicherlich nicht so optimistisch sein wie die Fachleute
des Bundes, aber doch auch nicht so pessimistisch, daß man fast einen wirtschaftlichen
Zusammenbruch für das Jahr 1965 erwartet. Dler Pessimismus dürfte nicht so weit gehen, daß man
um 47 Millionen Schilling weniger budgetiert ails die Einnahmen, die unser Land im Jahre 1964 erzielt
hat. Wenn man die angeführten Komponenten dier Einnahmenschätzung zugrunde legt, dann sieht
man, daß der Finanzreferent
um rund 122 Millionen mehr hätte einsetzen müssen, um der Wahrheit des Budgets näher zukommen.
Ähnliche Feststellungen könnte man zur Bundesmonopolabgabe für die Spielbanken treffen,
allerdings fällt dieser Betrag überhaupt nicht ins Gewicht. Wir haben schon 1,4 Millionen Schilling
eingenommen, präliminiert wurde aber nur eine Million.
Nebenbei bemerkt, im Rechnungsjahr 1963, also ein Jahr vorher, hakten wir sogar 1,5 Millionen
eingenommen. Der Voranschlag des Bundes würde 1,25 Millionen bedeuten, da geht es nur um ein
paar Hunderttausend Schilling, die kann man ruhig weglassen. Bei der Landesumlage ist ungefähr
dieselbe Entwicklung. Der Herr Landesfinanzreferent präliminiert 114 Millionen, nach der vorläufigen
Abrechnung haben wir im Jahre 1964 effektiv 117 Millionen bekommen, der Voranschlag des Bundes
verspräche 131 Millionen, die vorsichtige Mitte wäre um 10 Millionen mehr, daher ungefähr 124
Millionen. Dasselbe ist auch beim Kopfquotenausgleich der mit 65 Millionen präliminiert ist, allerdings
ist hier die Differenz schon hart an dem Gleichnis mit den 40 Kilometern Geschwindigkeit, Herr
Landesrat. Ich möchte der Fairneß halber sagen, daß wir sehr froh sind, daß es überhaupt schon so
weit ist. Die jüngeren Mitglieder des Hohen Hauses werden es nicht wissen, aber jahrelang war das
beim Kopfquotenausgleich nicht der Fall, man hat gesagt, wer weiß, ob wir ihn bekommen, obwohl er
im Gesetz vorgeschrieben ist. Nunmehr ist es also so weit, nur ist er unserer Meinung nach mit 65
Millionen zu vorsichtig präliminiert. 87 Millionen haben wir bereits 1964 eingenommen, im Voranschlag
des Bundes ist er mit 100 Millionen angegeben, der vorsichtige Mittelweg .läge bei 93 Millionen.
Zählen Sie nun dieses Plus zusammen, dann werden Sie darauf kommen, daß bei den
Ertragsanteilen um 122 Millionen, bei der Landesumlage um 10 Millionen und beim
Kopfquotenausgleich um 28 Millionen unterpräliminiert wurde. Das sind anderen Worten 160 Millionen
weniger als unserer Meinung nach der Vorsicht – ohne damit Der Leichtfertigkeit das Wort reden zu
wollen - entsprochen hätte. Ich bin kein Prophet, aber ich glaube, im Jahre 1965 werden wir es
bestätigt finden, so wie in den letzten fünf, sechs, sieben, acht oder nun Jahren. Ja, ich glaubte, sogar
der Herr Landsfinanzreferent hat sich für den Rechnungabschluß ein Türchen offen gelassen, er hat
nämlich ausgeführt, daß die durchschnittliche Zuwachsrate beim Bund 16 Prozent gelegen .ist, das
Land hat mit 12 Prozent präliminiert, wo bleiben also ,die vier Prozent? Darum, glaube ich, hat der
Herr Finanzreferent gemeint, beim Rechnungsabchluß wird er darauf hinweisen, denn gerade die
Differenz von vier Prozent macht bei einem Zwei-Milliarden-Budget doch einiges aus. Dabei komme
ich noch zu einem Punkt: Ich habe das Vergnügen gehabt, dem Herrn Landesfinanzreferenten schon
in einer persönlichen Aussprache zu sagen, daß unserer Meinung nach bei den Ertragsanteilen und
beim Kopfquotenausgleich eine Unlogik feststellbar ist. Was heißt denn ,,Kopfquotenausgleich"? Den
Kopfquotenausgleich bekommt ein Land, dessen durchschnittliche Steuerkraft unter der des
gesamten Bundes liegt. Niederösterreich ist ein verhältnismäßig armes Land und liegt mit seinem
Steuerkraftschlüssel an dritt oder viertletzter Stelle - ich glaube, Herr Abgeordneter Stangler oder
Laferl hat darauf hingewiesen; die westlichen Bundesländer liegen weit darüber. Das heißt also, je
geringer die Steuerkraft des Landes, umso höher muß der Kopfquotenausgleich werden. Wenn die
Ertragsanteile wirklich - so wie der Herr Landesfinanzreferent annimmt nicht nur gleich bleiben,
sondern sogar noch um 47 Millionen sinken, dann muß logischerweise der Kopfquotenausgleich im
selben Ausmaß steigen. Aber der Herr Finanzreferent läßt ja den Kopfquotenausgleich um 22
Millionen auch noch mit sinken, und das geht doch nicht, das sind zwei Komponenten, die
gegeneinander wirken, das ist ähnlich einer Waagschale. Wenn ich auf die eine Schale ein Gewicht
lege, muß die andere in die Höhe gehen. Es ist also unmöglich, dass der Kopfquotenausgleich und
die Ertraganteile sinken. Diese Funktion haben diese beiden Komponenten in unserer Verbundenen
Steuerwirtschaft nicht. Man kann also sagen, der Herr Finanzreferent dürfte einen ganz Schönen
Polster in diesem Budget haben, und es wäre unehrlich, nicht auch darauf hinzuweisen, daß er einen
solchen Polster haben muß, das ,gehört zu einer gewissenhaften Budgetierung. Aber er ist ja noch
viel höher, ich habe keine Ahnung, um wie viel, und ich möchte es ihm auch nicht herauslocken, weil
man das fairerweise nicht tun soll, es müssen um 200 bis 300 Millionen sein, das ist in der Wirtschaft
der Gebietskörperschaften so üblich. Wir glauben also, es ist nicht nur ein Polster, sondern – wenn ich
es in übertragenem Sinn sagen darf - schon eine ordentliche Bauerntuchent vorhanden. Ich bin
überzeugt, daß im Laufe des Jahres 1965 der Herr Finanzreferent mit einer Reihe von Geschenken,
wie Nachtragsbudget usw., kommen wird. Wir anerkennen sehr offen und ehrlich, daß er bei
Erstellung des Budgets neue Wege gegangen ist die uns sinnvoll und zweckmäßig erschienen. Ich
darf der Hoffung Ausdruck geben, daß im Hinblick auf die Frage der Wahrheit und Klarheit des
Budgets für das Jahr 1966 noch eine Stufe weitergegangen wird. Was die Wahrheit anbelangt, so
meine ich, daß die echten Budgetsummen, die erwartet werden, eingehen; was die Klarheit betrifft, so
möchte ich hier auf folgendes hinweisen: Das Land verfügt über einen ziemlich großen Besitz an
Immobilien usw., es ist aber bis jetzt noch nie ein Verzeichnis dieses Besitzers übergeben worden.
Vielleicht könnte der Herr Finanzreferent seinem Herzen einen Stoß geben und den Mitgliedern des
Hohen Hauses ein solches Verzeichnis vorlegen. Sollte es aber bedenklich erscheinen, dies in aller
Öffentlichkeit zu tun, so könnte in aber, vertraulichen Sitzung oder im Weg des
Finanzkontrollausschusses diese Bekanntgabe erfolgen.
Nun zu der Frage der eigenen Steuerhoheit. Ich möchte auch hier der Ordnung halber feststellen, der
Herr Landesfinanzreferent selbst hat niemals – zumindest habe ich es nicht gehört - die Steuerhoheit
des Landes mit der Frage der Autonomie des Landes in Zusammenhang gebracht. Er hat immer nur
gesagt, er ist der Meinung, die Steuerhoheit ist notwendig, weil das Land zu stark durch diese
verbundene Steuerwirtschaft in die Abhängigkeit des Bundes gerät. So heißt es wortwörtlich in der
Einbegleitungsrede. Es wurde aber in dem Zusammenhang sowohl im Ansschuß als auch im Hohen
Haus festgestellt, daß sie irgendwie mit der Autonomie zusammenhänge. Dazu eine grundsätzliche
Feststellung: Wir sind nicht der Meinung, daß die Steuerhoheit mit der Autonomie etwas zu tun hat
Entscheidend ist, daß die Einnahmen des Landes gesetzlich gesichert sind und das Land oder eine
Gebietskörperschaft nicht betteln gehen muß, sondern daß man die eigen Einahmen sicherstellt, mit
denen dann diese Gebietskörperschaft in eigener Verantwortung frei und autonom wirtschaften kann
oder, wenn Sie wollen, nach der Formulierung der Gemeindeverfassungsnovelle, innerhalb ihrer
Grenzen, nach eigenem Ermessen, im eigenen Wirkungsbereich frei über das Vermögen verfügen
kann". Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sollen sehr vorsichtig bei der
Forderung nach eigener Steuerhoheit sein, ausgerechnet in einem Zeitpunkt, wo wir die Bestrebungen
der Integration sehen. Betrachten Sie die römischen Verträge, betrachten Sie die EWG, so werden Sie
feststellen, daß es auf vielen Gebieten der nationalen Steuerhoheit Verträge gibt, wo die Steuern
abgestimmt sein müssen. Dabei sind wir nur eine Republik mit neun Bundesländern und sieben
Millionen Einwohnern! Soll denn wirklich jedes Bundesland eine eigene Steuerpolitik betreiben? Da
gilt es doch zu prüfen, ob dies in der gegenwärtigen Situation sinnvoll wäre und nicht einen
Rückschnitt bedeuten würde. Wir raten in diesem Punkt zur Vorsicht und ich gestatte mir, im
Zusammenhang mit ihr eigen Steuerhoheit der Länder, folgende Überlegungen in die Diskussion zu
werfen: Von den Gemeinden sind Immer wieder ähnliche Forderungen gestellt worden. Ich erinnere
daran, daß meine Parteifreunde sehr böse geworden sind, als im Finanzausgleich des Jahres 1957
die den Gemeinden bis dorthin ungekürzt und uneingeschränkt zur Verfügung gestandene
Gewerbesteuer plötzlich zwischen dem Bund und den Gemeinden geteilt wurde. Die
Kommunalpolitiker nicht nur meiner Partei, sondern auch der anderen Parteien - wenn ich mich richtig
erinnere, hat damals auch der Herr Bürgermeister Lugger einen geharnischten Protest erhoben haben erklärt, daß eine Teilung dieser Steuer einen Eingriff in die Gemeindeautonomie bedeute.
Dennoch ist des in wohlüberlegter Auswägung der Interessen geschehen, dem man war sich klar, daß
die Gewerbesteuer eine der krisenanfälligsten Steuern darstellt. Jede Schwankung der Konjunktur
wirkt sich in erster Linie bei der Gewerbesteuer aus. Der Bund hat mit dem vierzigprozentigen Anteil
an der Gewerbesteuer auch guten Teil der Lasten auf sich genommen. Ich möchte nur eine von
diesen Lasten nennen, and zwar die wichtigste: die so genannte Ausgleichzulage, die damals von den
Ländern getragen wurde. Wenn Sie nachsehen, werden Sie feststellen, daß die Ausgleichszulage im
Jahre 1957 für sämtliche Gemeinden in Österreich zirka 490 Millionen Schilling ausgemacht hat.
Heute beträgt sie weit über eine Milliarde. Das ist einer der Punkte, worüber der jetzige Finanzminister
klagt und feststellt, daß nicht er, sondern schon seine Vorgänger von den Vertretern der Städte,
Gemeinden und Länder übervorteilt wurden. Dem Finanzminister wurde damals erklärt, daß die
Ausgleichszulage mit dem Wirksamwerden des ASVG sinkt, das heißt, daß er eine sinkende Last
übernehmen werde. Das traf jedoch nicht zu. Der Nationalrat hat mit jeder Novelle zum ASVG die
Ausgleichszulage erhöht. Der Finanzminister stellte mit Recht fest, daß die Ausgleichzulage bereits
mehr als eine Milliarde ausmacht. Dam steht lediglich die Teilung der Gewerbesteuer zwischen Bund
und Gemeinden gegenüber.
Ich weiß, daß in diesem Punkt eine geteilte Meinung herrscht, aber im großen, und ganzen war die
Teilung mit Ausnahme einiger weniger Fälle nicht zum Nachteil der Gemeinden. Es ist immerhin in
jüngster Zeit der Fall, daß die Gemeinden aus dem Umstand des Abgehens von der eigene
Steuerhoheit und der Einführung der verbundenen Steuerwirtschaft Vorteile genießen. Der Herr
Landesfinanzreferenten hat in sehen Ausführungen - ich möchte fast sagen provokatorisch festgestellt, daß die Länder vor 20 Jahren in der Ersten Republik ihre Ausgaben zwischen 40 und 50
Prozent aus eigenen Steuern gedeckt haben. Heute sind es nur mehr 1,6 bis drei Prozent. Ich meine
provokatorisch nicht im politischen Sinn, sondern stelle fest, daß die Äußerungen des Herrn
Landesfinanzreferenten auf mich insoweit provokatorisch gewirkt haben, als ich mir in der
Landesbibliothek die Voranschläge des Landes Niederösterreich aus den Jahren 1933 bis 1935
ausgehoben habe – andere Voranschläge sind leider nicht mehr vorhanden, sie sind scheinbar in
Verlust geraten -, um einmal zu untersuchen, wie die Situation damals war. War es für
Niederösterreich wirklich großer Vorteil, eigenen Steuern einzuheben? Bei Durchsicht .dieser
Voranschläge kann man feststellen, dass Niederösterreich tatsächlich eine Reihe von eigenen
Steuern eingehoben hat. So zum Beispiel eine Mietzinssteuer, eine Hausklassensteuer, eine
Arealsteuer, Zuschläge zu den Immobiliargebühren, Zuschläge zu Gebühren von Totalkakur- und
Buchmachenwetten. Außerdem hob Niederösterreich eine Lohnabgabe, eine Landesabgabe vom
Verbrauch an elektrischem Strom und Gas sowie Landesabgaben für die Jagd und Fischerei ein, wie
wir sie heute auch noch einheben. Dazu kamen noch die Ertragsanteile. Ich habe Berechnungen
angestellt und die Jahre 1931 und 1932 dazu herangezogen. Das sind jene Jahre, über die mir
Rechnungsabschlüsse zur Verfügung standen; denn Voranschläge zur Grundlage zu nehmen, hat ja
wenig Sinn. Man muß den Berechungen die tatsächlichen und nicht die erhofften Einahmen zugrunde
legen. Ich bin zu folgendem Ergebnis gekommen: Das Land Niederösterreich habe im Jahre 1931
Einnahmen aus .eigenen Steuern von 36,5 Millionen Schilling. Dieser Betrag scheint heute wohl
sehr gering, war damals aber sehr hoch. Er machte 54 Prozent der Gesamteinnahmen des Landes
aus. 29,1 Prozent betrugen die Einnahmen aus der verbunden Steuerwirtschaft. Dabei habe ich die
damals präliminiertenen 6,5 Millionen Schilling, die als Ersatz 'des Bundes für die Übernahme der
politischen Verwaltung gegeben wurden, außer acht gelassen. Nachdem es sich um einen jährlichen
fixen Betrag handelt, kan er bei der Gesamtaufstellung ohne weiteres berücksichtigt bleiben. Das ist
eine Sonderregelung, die in der Ersten Republik mit dem damaligen Verfassungsüberleitungsgesetz
im Zusammenhang gestanden ist und eine Entschädigung des Bundes für die Übernahme der
politischen Verwaltung darstellte. Dafür hat der Bund heute die Bezahlung der Lehrergehälter und
einige andere Verpflichtungen übernommen. Ein Jahr später, im Jahre 1932, betragen .die
Einnahmen aus den eigenen Steuern des Landes bereits als Auswirkung der damaligen
Wirtschaftskrise nur mehr 32,7 Millionen oder 50,7 Prozent und die aus der verbundenen
Steuerwirtschaft 30,4 Millionen der 49,3 Prozent. Mit anderen Worten Heißt das, daß in der
Krisensituation der Jahre 1931/32 die Einnahmen aus eigenen Steuern gesunken, während die
Einnahmen aus den verbundenen Steuern gestiegen sind, zwar nicht viel, nur um bescheidene 1,3
Prozent. Die eigenen Steuern sind jedoch um 3,8 Prozent gefallen. Daher unsere Meinung: Es ist
nicht unvorteilhaft, bei der größeren Riskengemeinschaft zu sein, und das ist in diesem Falle die
Republik. Es ist so besser, als auf eigenen Füßen zu stehen und allein zu wirtschaften. Aber nicht das.
Man muß sich die Unterschiedlichkeit In der damaligen Besteuerung vor Augen hallten. Ich habe von
meinem Großvater meine Aufstellung von verschiedenen Steuern des Jahres 1931 geerbt. In Wien
gab es eine Wohnbausteuer. In Niederösterreich Salzburg und Kärnten eine Mietzinsteuer, in
Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg .eine Gebäudesteuer und im Burgenland eine
Wohnraumsteuer. Die Steuern hatten verschiedene Bezeichnungen, waren aber in westlichen ganz
gleichartig. Wie unterschiedlich waren jedoch die Einhebungsbeträge. In Wien wurde bis zu einem
Friedenzins von 600 Kronen der dreihundertfache Zins eingehoben, in Niederösterreich der
vierhundertfache, in Oberösterreich der dreihundertfache, in Salzburg der fünfhundertfache,
Steiermark der fünfhundertfache in Kärnten der vierhundertfache. Tirol, damals ein Reiches Land, hob
den hundertfachen Friedenszins ein und Vorarlberg den dreihundertfachen.
Meine Damen und Herren! So untenschiedlich war die damalige Besteuerung in den neun
Bundesländern. Ich frage Sie, sollen Wir wieder zu diesem System zurückkehren? Ich glaube, das
muß wohl überlegt werden. Nun ein anderes Beispiel. Es wurde heute schon viel darüber gesprochen,
und unser diesbezüglicher Antrag ist leider abgelehnt worden: Es handelt sich um die Frage der
gesetzlichen Regelung der privaten Fremdenzimmer. In einigen Bundesländern gab es damals eine
Fremdenzimmerabgabe. So zum Beispiel auch in Niederösterreich. Diese Fremdenzimmerabgabe
betrug in Wien damals zwischen acht und 20 Prozent, in Niederösterreich zwischen 15 und 30
Prozent, in Oberösterreich 20 Prozent. Was ist daraus geworden? Die Unterschiedlichkeit in der
Besteuerung in den einzelnen Ländern war sehr fühlbar, und wenn ich den Protokollen der damaligen
Auseinandersetzungen in den verschiedenen Körperschaften nachgehe, so finde ich, daß diese
unterschiedliche Besteuerung der Grund zu harten politischen Auseinandersetzungen gewesen ist. In
jedem Bundesland wurde die jeweilige Mehrheitspartei beschuldigt, sie besteuere zu hoch oder
schenke Steuern her usw. Das hat in der Ersten Republik unter anderem das politische Klima stark
vergiftet, weil es ein Zündstoff war, mit dem man gegeneinander polemisierte.
Es kommt aber in diesem Zusammenhang noch ein Problem dazu, sehr verehrte Damen und Herren,
eine echte Frage. Bitte, das jetzt nicht als Provokation aufzufassen. Wenn wir in Niederösterreich eine
eigene Steuerhoheit hätten, würden wir dann mehr Steuern von der niederösterreichischen
Bevölkerung einheben als bisher? Ich glaube kaum! Denn tun wir das, dann wenden wir die Flucht
und die Abwanderung von Niederösterreichern noch fördern, denn, wenn die Menschen darauf
kommen, daß sie bei uns in Niederösterreich mehr Steuern zahlen müssen als etwa in Oberösterreich,
dann werden noch mehr abwandern.
Aber gehen wir den umgekehrten Weg: Wir werden in Niederösterreich weniger besteuern! Wie
können wir dann den vom Herrn Landeshauptmann immer wider dargestellten wirklich echten,
notwendigen Nachholbedarf der zehn Jahre Besatzung aufholen, wenn wir jetzt weniger Geld haben?
Sie sehen: Das ist eine Steuerschlange, die sich in dein Schwanz beißt.
Wiederum die Schlußfolgerung daraus: Es wäre doch viel gescheiter, wir bleiben bei der verbundenen
Steuerwirtschaft, dann ist das überall gleich. Unsere Aufgabe, die wir haben - da stimmten wir dem
Herrn Finanzreferenten, dem Herrn Landeshauptmann, allen Mitgliedern der Landesregierung, Herrn
Landeshauptmannstellvertreter Tschadek usw. zu -, besteht darin: ein echter Kampf um einen
besseren Anteil im Rahmen des Finanzausgleiches für dieses durch die zehn Jahre der
Besatzungszeit in der wirtschaftlichen Entwicklung so schwer zurückgebliebene Land! Das ist in
Ordnung. Aber mit der Forderung nach eigenen Steuern ist das eine etwas gefährliche Geschichte.
Ein Beispiel: Der Herr Landesrat Wenger hat mich zufällig in der Pause auf etwas aufmerksam
gemacht. Das hat nichts mit der Einnahmen- und Ausgabenseite zu tun. Wir haben zum Beispiel in
allen Bundesländern eigene Blindengesetze - mit dem Erfolg, dass sich die Bundesländer gegenseitig
bei den Ausgaben hinauflizitieren. Das ist ja klar. Ich war selbst einmal, wie Sie wissen, Mitglied des
steirischen Landtages. Ich erinnere mich noch genau wie die ganze Galerie des steirischen Landtages
komplett besetzt war mit etwa 150 blinden Menschen, die mit Tafeln um den Hals aufmarschiert sind
und verlangt haben: Wir verlangen vom Landtag heute die Verabschiedung des Blindengesetzes
Meine Damen und Herren! Was hätte der Landtag anderes tun sollen? Er hat es machen müssen!
Aber nicht nur, daß er es hat machen müssen, sondern die damals vier im Landtag vertretenen
Parteien haben sich sogar noch ein bißchen hinauflizitiert, bis der Landesfinanzreferent damals fast
einen Nervenzusammenbruch bekommen und gesagt hat: Jetzt muß die Sitzung unterbrochen
werden, sonst räumt ihr mir unter dem Druck der Galerie noch meine Kasse aus!
Meine Damen und Herren! Aber bei der eigenen Steuerhoheit ergibt sich der umgekehrte Weg. Es ist
keine Frage der Ausgaben, sondern der Einahmen. Aber wie wird es werden?
Jetzt zum Schluß noch zwei Probleme. Momentan ist die Übernahme der Biersteuer aktuell. Das steht
im Forderungsprogramm der Bundesländer. Ich darf mich hier ausnahmsweise, glaube ich, auf gute
Gesellschaft berufen, da der frühere Finanzreferent Hilgarth in der vorjährigen Budgetdebatte schon
klar und deutlich gesagt hat: Das lehnen wir ab; da sind wir dagegen! Das hat aber nichts genützt,
denn diese Forderung steht in dem jetzt der Bundesregierung vor wenigen Monaten übergebenen
Forderungsprogramm wieder als Hauptforderung drinnen.
Es ist in einer der Letzten Aussprachen über diese Frage von den Vertretern einzelner Bundesländer
sehr dezidiert erklärt worden: Wir wollen unter allen Umständen die Biersteuer als eigene
Landessteuer haben!
Meine Damen und Herren! Und was kommt denn dabei hieraus? Die Biersteuer ist derzeit eine
geteilte Abgabe: fünf Prozent gehören den Bund, 65 Prozent dien Ländern und 30 Prozent den
Gemeinden. Eingehoben wind sie bei den Bierbrauereien, also bei der Produktionsstätte. Ich weiß
nicht auswendig, wie viel Brauereien wir haben, vielleicht ein oder zwei Dutzend in Österreich. Die
Methode des Bundes bei der Einhebung ist verhältnismäßig einfach. Er sagt: So viel ist produziert
worden; pro Hektoliter bekomme ich so und soviel von der Brauerei. Das zieht er ein. Er hat leinen
Schlüssel für die Verteilung. Der Schlüssel steht im Finanzausgleichsgesetz. Nach dem rechnet er
sich das aus und teilt den Ländern beziehungsweise den Gemeinden ihre Anteile zu.
So. jetzt übertragen wir diese Steuer auf die Länder. Was geschieht jetzt? Wo heben, wir sie denn
ein? Bei den Produzenten? Na gut. Wir in Niederösterreich hätten sogar ein Glück. Wir haben, glaube
ich – recht, haben wir" -, eine ganz gute Brauerei. (Heiterkeit. - Abg. Stangler: Das ist eine versteckte
Werbung, Herr Staatssekretär! -Erneute Heiterkeit.) Wenn hier für ein Viertel Wein pro Kopf der
Bevölkerung mit gesetzlichen Maßnahmen eingetreten wird, dann darf ich für ein Seidel 'Bier wohl
auch eine Werbung machen! (Heiterkeit.)
Jetzt übernehmen wir also diese Steuer in die Landeshoheit. Und wo heben wir, sie ein? Ähnlich wie
bei der Getränkesteuer? Der Herr Abgeordnete Janzsa hat heute die Gemeinden bereits aufgefordert,
sie sollen sie doch um Gottes Willen nicht einheben, und wenn sie sie einheben, sollen sie sich sehr
mäßigen, und sie sollten nicht beim Kaffee Unterschiede machen, ab mit der ohne Schlagobers - ich
bin auf dem Gebiet nicht so Fachmann -, sondern nachsichtig sein.
Und was ist das Ergebnis? Wir werden auch die Biersteuer beim Letztverbraucher, beim letzten
Flascherl Bier einheben. Die fünf Prozent, die derzeit dem Bund gehören, werden sozusagen als
Einhebungsgebühr darauf gehen. Wir haben also nicht um einen Groschen mehr bekommen. Außer
die Länder beabsichtigen, den Gemeinden von ihren 30 Prozent etwas wegzunehmen.
Meine Damen und Herren! Hier, sitzen eine ganze Mange von Bürgermeistern, von links bis rechts.
Ich weiß nicht, was die dazu sagen werden, wenn Ihnen von der Biersteuer etwas weggenommen
wird. Aber wen die Länder das wollen, dann können sie das auch tun, ohne daß sie eine eigene
Steuerhoheit haben. Dann brauchen wir nur die Prozentsätze verändern. Ich glaube, es besteht hier
kein innerer Zusammenhang, sondern geht scheinbar mehr um die Optik.
Letzter Punkt: Wenn wir eine eigene Steuerhoheit haben, dann gibt es keinen Kopfquotenausgleich
mehr. Daß die anderen Bundesländer dann, wenn unser Land zuwenig Steuern einheben kann
beziehungsweise eine zu geringe Steuerkraft hat, für uns etwas zahlen werden, glaubt doch kein
Mensch! Das heißt mit anderen Worten: Wir müßen pro Kopf der niederösterreichischen Bevölkerung
um 80 Schilling mehr einheben,
um den Ausfall von 86 Millionen - ich gehe dabei von den tatsächlichen Einnahmen und nicht von
denen aus, die das Budget vorsieht -, die jetzt die anderen Bundesländer für uns zahlen,
wettzumachen. Man muß sich also angesichts dieser Tatsachen wirklich überliegen, ob man auf der
Forderung, eine eigene Steuerhoheit zu bekommen, mit -vorsichtig ausgedrückt - großer Vehemenz
bestehen soll.
Der Landeshauptmann von Oberösterreich hat diese Forderung zu seinem momentanen politischen
Axiom gemacht. Es gibt kleine Verhandlung, keine Rede, in der er nicht die Fahne der Steuerhoheit
der Länder hochhält. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Überliegen wir uns diese Probleme,
dann können wir feststellten, daß es bei dieser Forderung in erster Linie um eine gewisse Optik geht.
Ich bin aber der Meinung, daß das Land Niederösterreich und sein Finanzreferent keine Optik,
sondern Geld brauchen. Entscheidend ist, daß unser Land das nötige Geld bekommt; aus welchen
Quellen das Geld stammt, ist von zweitrangiger Bedeutung. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort ist der Herr Abg. Dipl.-Ing. Robl gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg. Dipl.-Ing. ROBL: ,Hoher Landtag! Zunächst möchte ich eine Erklärung dafür geben, warum die
Abgeordneten der ÖVP dem Antrag des Abg. Kollegen Rohrböck zugestimmt haben. Herr
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat in diesem Zusammenhang, ein Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes erwähnt. Dazu möchte ich sagen, daß das vom Herrn
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek zitierte Verfassungsgerichtshoferkenntnis andere
Rechtsprobleme berührt als jene, die im erwähnten Antrag der ÖVP-Abgeordneten Schöberl,
Dienbauer und Genossen vom 27. Juni 1963 behandelt wurden. So wird insbesondere die
gebührenrechtliche Seite davon berührt.
Mein geschätzter Vorredner, Herr Staatssekretär Rösch, hat in sehr anschaulicher und aufgelockerter
Weise jene Feststellungen wiederholt, die schon der Generalredner der sozialistischen Fraktion und
ein Diskussionsredner im Finanzausschuß getroffen haben. Es wurde behauptet, daß die
Finanzverwaltung die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, die Landesumlage
und den Kopfquotenausgleich zu vorsichtig präliminiert und sich damit also einen, sehr großen Polster
für andere Aufgaben gesichert hat. Man sagte, daß im Vergleich zu den Einnahmen des Jahres 1964,
denen genaues Ergebnis nun vorliegt, um 60 Millionen Schilling zuwenig eingesetzt wurden. Nur
deswegen, weil wir erst Ende Jänner mit den Budgetberatungen begonnen haben, liegt uns anläßlich
dieser Beratungen bereits der vorläufige Gebarungserfolg des Jahres 1964 vor.
Dieser Gebarungserfolg lag aber zu der Zeit, in der die Finanzverwaltung die Zahlen für die Erstellung
des Voranschlages für das Jahr 1965 zusammengetragen hat, noch nicht vor. Erinnern wir uns an die
letzte Ausgabe des Amtsblattes der Finanzverwaltung, in der erstmalig festgestellt worden ist, dass
die Einnahmen gerade im Dezember 1964 so günstig waren, daß sich der Finanzminister erst im
Jänner dieses Jahres dazu entschlossen hat, die Kürzungen das Budgets, die für 1964 festgelegt
worden waren, zum Teil freizugeben. Die Finanzverwaltung und der Landesfinanzreferent sowie seine
Beamten hatten wirklich berechtigte Gründe dafür, so vorsichtig zu budgetieren.
Warum hat die Finanzverwaltung des Landes nicht den Optimismus des Bunds geteilt? Wir wissen,
daß sich der Bund der Beratung durch den Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen bedient und der
Erwartung Ausdruck gegeben hat, daß im Jahre 1965 eine sehr günstige wirtschaftliche Prosperität in
Österreich festzustellen sein werde. Diesem Optimismus hat sich also die Finanzverwaltung nicht
anschließen können. Der Bund hat beispielsweise für das Jahr 1965 die Einkommensteuer um 20
Prozent höher angesetzt. Nun wissen wir genau, wie sich des gerade bei der Einkommensteuer
verhält, nämlich daß sich die Einnahmen, wenn die Wirtschaft wirklich einen Aufschwung in diesem
Ausmaß im Jahre 1965 hat, erst im Jahre 1966 tatsächlich zeigen werden, weil ja die Steuerbescheide
für das Jahr 1965 erst im Jahre 1966 erlassen wenden und sich bei der Einkommensteuer erst im
Jahre 1966 diese Erhöhung deutlich zeigen wird. Bei der Lohnsteuer, die mit 30 Prozent Erhöhung
angesetzt worden ist, könnte sich diese Prosperität im Jahre 1965 genauso, aber auch bei der
Umsatzsteuer mit 29 Prozent zeigen. Wenn man bedenkt, daß gerade diese tragenden Steuern des
Finanzausgleiches so kritisch zu betrachten sind, dann glaube ich, muß man wirklich etwas
vorsichtiger vorgehen. Ich möchte den Bund hier bei Erstellung seines Budgets keineswegs kritisieren,
ich muß aber sagen, daß der Bund noch andere Möglichkeiten hat als das Land. Es wurde darauf
hingewiesen, zwei Prozent, oder nicht einmal zwei Prozent der Ausgaben kann das Land aus eigenen
Einnahmen decken. Der Bund hat andere Quellen. Dann kommt noch dazu, daß die Wirksamkeit der
erwarteten Einnahmen für das Land nicht schon im Jänner 1965 beginnt, sondern daß die erhöhten
Anteile erst immer einige Monate später tatsächlich zur Auszahlung gelangen. Wir könnten gerade
sagen, die Gemeinde Wien hat eine viel größere Sicherheit, wenn im Jahre 1965 die
Wirtschaftskonjektur sich so entwickelt, wie angenommen ist, die hat riesige Einnahmen aus der
Gewerbesteuer, und auch die Gemeinde Wien hat um 17,75 Prozent weniger budgetiert als es der
Bund angenommen hat, ich glaube wir müssen noch eines mit in Betracht ziehen: Es kommt darauf
an, wie viele Möglichkeiten wir im Budget haben, ob in unserem Budget alle gesetzlichen
Verbindungen verankert sind und ob die Ermessenskredite aufscheinen, wie das Verhältnis in den
Auegaben zwischen den Ermessenskrediten und den gesetzlichen Verpflichtungen eben zu sein
scheint. Natürlich könnte jetzt jemand behaupten, daß diese Vorsicht wirklich, überflüssig war, weil
diese 160 Millionen Schilling, die jetzt vom Herrn Staatssekretär Rösch aufgezeigt wurden, ja
unbedingt in den Voranschlag .des Jahres 1965 mehr hinein genommen hätten werden müssen. Nun
denken wir ~einmal an das Budget des Jahres 1964. Es war also nicht möglich, die ordentliche
Gebarung ausgeglichen abzuschließen, es mußten 84,500.000 Schilling der ordentlichen Gebarung
praktisch durch die Mehreinnahmen jetzt .aus den gebundenen Einnahmen gedeckt werden. Darüber
hinaus hat der Landtag schon im Juli des vergangenen
Jahres ein Nachtragsbudget von mehr als 139 Millionen Schilling beschlossen. Auch dieses
Nachtragsbudget sieht ordentliche Ausgaben noch von 46 Millionen Schilling vor und dann im
außerordentlichen Voranschlag .und Eventualvoranschlag noch mehr als 93 Millionen Schilling. Also
diese Ausgaben mußten gedeckt werden. Es wird wahrscheinlich gerade möglich sein, wenn wir den
RechnungsabschIuß 1964 in den Händen haben, daß die Gebarung des Jahres 1964 .ausgeglichen
ist. Wir dürfen aber nicht vergessen; daß die niederösterreichische Landesregierung, um die
außerordentliche Gebarung zu decken, im vergangenen Jahr nicht weniger .als 300 Millionen Schilling
an Krediten in Anspruch genommen hat, und wenn wir die Finanzgebarung im Jahre 1965 jetzt an
Hand der im Budget vorliegender Ziffer näher betrachten, dann müssen im Jahre 1965 bereits um 33
Millionen Schilling mehr an Zinsen und Darlehenstilgungen aufscheinen als im Jahre 1964. Wir
können aber nicht fortsetzen, jedes Jahr 300 Millionen Schilling zusätzliche Kredite in Anspruch in
nehmen, denn dann würde es wahrscheinlich für das Jahr 1966 noch schwieriger sein zu budgetieren.
Was wäre also, so müßte man sich, meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses jetzt
fragen, im Falle einer nicht derart präzisen vorsichtigen Erstellung des Budgets. Sind wir hinsichtlich
der Einnahmenentwicklung ihn Jahre 1965 bester Hoffung und damit auch hinsichtlich eines von
vielen Rednern .erwähnten Nachtragsbudgets und hoffen wir, daß kleine allzu großen
unvorhergesehenen neuen Ausgaben die Finanzen im Jahre 1965 belasten.
Weil heute schon viel über den Finanzausgleich gesprochen wurde, darf ich mich vielleicht auch ganz
kurz damit befassen, und zwar mit der Aufteilung der Steuereinnahmen der Gemeinden. Über die
finanzielle Situation der Gemeinden, ihre Steueraufkommen und ihre Ausgaben, bestehen vielfach
sehr vage Vorstellungen. Man unterscheidet in der Regel zwischen der finanzstarken und
finanzschwachen oder reichen und armen Gemeinde. Diese Entscheidung ist vielfach nur von
Einzelerscheinungen abgeleitet, generalisiert und daher nicht selten falsch. Nimmt man sich jedoch
die Mühe, die Frage vom Grundsätzlichen her zu beantworten, dann lassen sich die derzeit
bestehenden Mängel in der Aufteilung der von der Allgemeinheit erbrachten Leistungen verbergen.
Eine einfache Gegenüberstellung der Verteilung der Bevölkerung und des Steueraufkommens auf
einzelne Gemeindegruppen lässt einen deutlichen Unterschied erkennen. Ich bitte um
Entschuldigung, wenn ich nur einige wenige Zahlen jetzt noch zu der vorgeschrittenen Stunde nenne.
Zahlen ermüden, aber bei dieser Betrachtung muß ich etliche Ziffernwerte in Vergleich bringen, und
zwar: Ich habe soeben von größeren Gruppen gesprochen, Gemeinden, die in die Gruppe zwischen 1
und 500 Einwohnern fallen, von 500 bis 1000 Einwohnern, 1000 bis 2500, 2500 bis 5000, 5000 bis
10.000, 10.000 bis 20.000, 20.000 bis 50.000. Wie hoch war nun in diesen Gemeindegruppen die
Gewerbesteuer im Jahre 1962? In der kleinsten Gemeindegruppe pro Kopf der Bevölkerung 48
Schilling und 81 Groschen und schon bei der höchsten Stufe 360 Schilling 68 Groschen, also um
mehr als das Siebenfache. Der Durchschnitt lag bei mehr als 190 Schilling pro Kopf. Ähnlich liegen die
Verhältnisse bei der Lohnsummensteuer. In der Gemeindegruppe bis zu 500 Einwohnern 11 Schilling,
95 Groschen. In der Gemeindegruppe von 5000 bis 10.000 Einwohnern schon bei 172 Schilling, das
heißt also, daß die Lohnsummensteuer in diesen Gemeinden fünfzehnmal so groß ist wie in der
kleinsten Gemeindegruppe. Bei der Grundsteuer A und bei der Grundsteuer B sind die Verhältnisse
zwischen den kleinen Gemeinden und den größeren Gemeinden gerade umgekehrt. Während die
kleinen Gemeinden von der Grundsteuer A mehr Einnahmen haben, sind es die größeren
Gemeinden, die von der Grundsteuer B mehr erzielen. Aber insgesamt gibt der Vergleich Grundsteuer
A und B, kleine Gemeinden und größere Gemeinden, keine großen Unterschiede. Jetzt auch noch zur
Getränkesteuer. Da ergibt es sich auch, daß die kleinen Gemeinden - es wurde heute schon etliches
darüber gesagt - . wenig oder sehr wenig Einnahmen haben, dagegen die großen Gemeinden doch
verhältnismäßig mehr.
Man kann also feststellen, daß das Verhältnis zwischen den kleinsten und den größeren Gemeinden
sehr gewaltig ist, daß das Verhältnis bei den einzelnen Steuern jetzt fünf zehnmal so .groß sein kann
und die Spanne zwischen diesen Steuern im niederösterreichschen Durchschnitt sehr gewaltige
Unterschiede aufzeigt. Besonders kraß ist das Spannungsverhältnis zwischen dem niedrigsten und
dem höchsten Wert bei der Gewerbesteuer und vor allem bei der Lohnsummensteuer. Wir haben 927
Gemeinden, die in die Gruppe unter 500 Einwohner fallen. Dort ist das Pro-Kopf-Einkommen ganz
gering, nur bei der Grundsteuer A ist es etwas günstiger. Der Mittelstand der Gemeinden liegt bei
einer Einwohnerzahl ab 2500 bis 5000, dagegen kommen die Gemeinden von 1000 bis 2500
Einwohnern an den Landesdurchschnitt schon heran. Wenn wir also jetzt so viel von
Gemeindezusammenlegungen sprechen und auch Erfolge zu ver- zeichnen haben, so können wir
feststellen, daß .sich dann diese Gemeinden, steuerlich betrachtet, der Mitte nähern. Anderseits
dürfen wir auch erwarten, daß dann in diesen größeren Gemeinden wirtschaftliche Zentren entstehen,
so daß die Einnahmensentwicklung noch günstiger sein wird.
Die ausgeprägten Unterschiede im Steueraufkommen pro Kopf der Gemeindebevölkerung sollen
keinesfalls Anlaß für eine Polemik unter .dem Motto: Gerechtigkeit oder Gleichheit aller Staatsbürger
geben, sondern es soll vielmehr der Versuch unternommen werden, die Unsachen des .so
unterschiedlichen Steuerertrages der Gemeinden aufzuzeigen, um die Frage vom Grundsätzlichen her
zu beleuchten. Da die Gewerbesteuer allein 43 Prozent der ausschließlichen Gemeindeabgaben
ausmacht und die Lohnsummensteuer weitere 19 Prozent, zusammen also 62 Prozent, so drückt
deren Relation dem Gesamtbild nachhaltigst den Stempel auf. Die Ertragsanteile an den
gemeinschaftlichen Bundesabgaben sollen zwar die Unterschiede, wie Herr Staatssekretär Rösch
gerade aufgezeigt hat, in der Steuerkraft der Gemeinde ausgleichen sie können es aber nur bis zu
einen gewissen Grade, weil sie nur 40 Prozent aller Gemeindeeinnahmen darstellen. Der abgestufte
Bevölkerungsschlüssel, die höheren Quoten für die Einwohner der reicheren Gemeinden, sind immer
wieder die Ursachen dieser Unterschiede. Der Gewerbesteuer kommt eindeutig die dominierende
Bedeutung zu. So stellt die Gewerbesteuer die Hauptursache des ausgeprägten Einnahmegefälles
zwischen den finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden dar. Die aufgezeigten Unterschiede in
der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden ziehen nachhaltige Folgen nach sich: Sie führen zu
tiefgreifenden, das ganze Land berührenden strukturellen Verschiebungen. Gemeinden, die nicht in
der Lage sind, ihren Bewohnern ein Mindestmaß an öffentlichen und sozialen Einrichtungen zu
gewähren, laufen im Zuge der steigenden Ansprüche, die an das Leben gestellt werden, Gefahr, von
ihren Einwohnern letzten Endes verlassen zu werden. Die Bevölkerungsmäßigen, sozialen,
wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen einer solchen Entwicklung können die Struktur eines
ganzen Landes wesentlich beeinträchtigen.
In diesem Zusammenhang möchte ich an einen Antrag, der im vergangenen Jahr behandelt wurde,
erinnern. Kollegen meiner Fraktion haben sich in einem Resolutionsantrag mit der Finanzkraft und den
ehemaligen Randgemeinden befaßt. Ich möchte ergänzend dazu sagen, daß die Randgemeinden mit
ihrem bevorzugten Bevölkerungsschlüssel die Situation für das Land Niederösterreich nur
begünstigen. Und weil sich die Verhältnisse - das wurde von dem Kollegen beider Fraktionen damals
hier in diesem Hohem Hause bestätigt - in den ehemaligen 66 Randgemeinden noch nicht geändert
haben, so möchte ich nur den einen Teil des Antrages, der sich auf die Randgemeinden bezieht, auch
heute stellen, damit im neuen Finanzausgleich unseren 66 ehemaligen Randgemeinden der
bevorzugte Bevölkerungsschlüssel erhalten bleibt.
Ich bitte das Hohe Haus, folgenden Resolutionsantrag anzunehmen:
Resolutionsantrag des Abgeordneten Diplomingenieur Robl zu Gruppe 9 des Voranschlages des
Landes Niederösterreich für das Jahr 1965.
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Zuge der Verhandlungen über den Finanzausgleich dahin
zu wirken, daß die Bestimmung das § 4 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz 1959, wonach für die
Gemeinden, die auf Grund des Gebietsänderungsgesetzes, BGBI. Nr. 110/1954, an das Bundesland
Niederösterreich gefallen sind, in jedem Fall der für die Stadt Wien geltende Vervielfältiger
anzuwenden ist, beibehalten wird." (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄISDENT WEISS: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte.
PRÄSIDENT WEISS: Zur Abstimmung liegen vor Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, und
der Resolutionsantrag des Herrn Abg. Dipl.-Ing. Robl. Ich lasse zunächst über den ordentlichen und
außerordentlichen Voranschlag und zum Schluß Wer den zu dieser Gruppe vorliegenden
Resolutionsantrag abstimmen.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr seinen Antrag zur Gruppe 9, Finanz- und
Vermögensverwaltung, zu stellen.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich stelle den Antrag, Gruppe 9, Finanz- und
Vermögensverwaltung, welche im ordentlichen Voranschlag Einnahmen von 1.472,692.200 Schilling
und Ausgaben von 422,284.300 Schilling und im -außerordentlichen Voranschlag Einnahmen von
6,040.000
Schilling ausweist, zu genehmigen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung einzuleiten.
PRÄSIDENT WEISS (nach Abstimmung über Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung,
ordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen.
(Nach Abstimmung über Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, außerordentlicher
Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung:) Angenommen.
Ich bitte dein Herrn Berichterstatter nunmehr um Verlesung des Resolutionsantrages des Herrn Abg.
Dipl.-Ing. Robl. (Geschieht.)
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Dipl.-Ing. Robl, betreffend Beibehaltung der
für die Stadt Wien geltenden Vervielfältiger für die Gemeinden, die auf Grund des
Gebietsänderungsgesetzes, BGBI. Nr. 110/1954, an das Bundesland Niederösterreich gefallen sind:)
Angenommen
Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Anzenberger, zum Dienstpostenplan 1965 zu berichten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der
Dienstpostenplan befindet sich seit langem in den Händen der Mitglieder des Hauses. Ich habe über
ihn im Finanzausschuß ausführlich berichtet und darf auf meinen einleitenden Bericht zum
Voranschlag verweisen. Ich bitte Sie daher, mir die Verlesung des Dienstpostenplanes zu ersparen.
Den Herrn Präsidenten ersuche ich, die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT WEISS: Sind die Mitglieder des Hohen Hauses einverstanden, daß die Verlesung des
Dienstpostenplanes unterbleibt? (Nach einer Pause.) Keine Einwendung.
Zum Dienstpostenplan liegt keine Wortmeldung vor, wir schreiten zur Abstimmung.
PRÄSIDENT WEISS (nach Abstimmung über den Dienstpostenplan 1965, Punkt 17, sowie über die
im allgemeinen Teil des Dienstpostenplanes festgelegten Grundsätze): Angenommen.
Nach Verabschiedung des ordentlichen Voranschlages, des außerordentlichen Voranschlages, des
Dienstpostenplanes 1965 sowie nach Genehmigung der im allgemeinen Teil des Dienstpostenplanes
festgelegten Grundsätze gelangen wir nunmehr zur Abstimmung des Voranschlages des Landes
Niederösterreich für das Jahr 1965 als Ganzes hinsichtlich Erfordernis und Bedeckung und des
Antrages des Finanzausschusses zum Voranschlag, Punkt 1 bis Punkt 17, sowie des Antrages des
Finanzausschusses, betreffend den Ersatz des durch die Aufhebung des Kulturgroschengesetzes
eingetretenen Einnahmeentfalls.
PRÄSIDENT WEISS: Ich lasse zunächst über den Antrag des Finanzausschusses, und zwar über die
Punkte 1 bis 17, und den Antrag des Finanzausschusses, betreffend das Kulturgroschengesetz,
abstimmen.
Die Anträge des Finanzausschusses liegen im vollen Wortlaut den Mitgliedern des Hauses vor. Ich
glaube, dem Herrn Berichterstatter die Verlesung des Antrages ersparen zu können. (Zustimmung.)
Keine Einwendung.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter um seinen Antrag.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich
beantrage, den Antrag des Finanzausschusses, betreffend den Voranschlag des Landes
Nieder8sterreich für dass, Jahr 1965, Punkt 1 bis 17, sowie den Antrag des Finanzausschusses,
betreffend den Ersatz des durch die Aufhebung des Kulturgroschengesetzes eingetretenen
Einnahmeentfalles, in den bereits zur Kenntnis gebrachten Fassung anzunehmen.
Ich bitte den Herrn Präsidenten, darüber abstimmen zu lassen.
PRÄISIDENT WEISS (nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses zum Voranschlag
1965, Punkt 1 bis 17, und den Antrag, betreffend das Kuturgroschengesetz): Angenommen.
Der Voranschlag ist somit verabschiedet.
Das Wort hat Herr Landesrat Roman Resch.
Landesrat Roman RESCH: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind nun am
Ende unserer Beratungen über das Budget 1965 angelangt. Im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit
möchte ich mich auf seinige wenige Feststellungen beschränken.
Es haben mehr als hundert Redner die Bedeutung dieser Vorlage unterstrichen und, wenn ich einige
heitere Intermezzos übersehe, so war es eine sachliche Kritik, eine ernste Betrachtung der Probleme
des größten österreichischen Bundeslandes.
Der Finanzausschuß und der Hohe Landtag haben sich auch dieses Jahr das Recht vorbehalten, eine
bescheidene Ausweitung durch den Beschluß einer außerordentlichen Vollziehungsstufe II
vorzunehmen. Damit beträgt der im Budget präliminierte Abgang 240 Millionen Schilling. Er würde,
wenn allen Wünschen, die die Referate eingereicht haben, Rechnung getragen worden wäre, 760
Millionen Schilling betragen.
Ich lasse mir gerne die Vorsicht vorwerfen. Hinsichtlich der Geschwindigkeit, die der Herr
Staatssekretär gemeint hat, darf ich auf folgendes aufmerksam machen: Hier könnte man nur das
Tempo unter Finanzreferenten vergleichen, und ich glaube, wenn Sie als Finanzreferent, mit der
Verantwortung belastet, an einem Geschwindigkeitswettbewerb der Finanzreferenten teilnehmen
würden, hätten Sie kaum den Ehrgeiz, allenfalls sehr rasch zu überholen. (Heiterkeit.)
Ich gebe auch zu, daß selbstverständlich - und es wurde das ja als ein Recht des Finanzreferenten
anerkannt - ein Polster vorhanden ist, den der Herr Staatssekretär als ,,Bauerntuchent' ' bezeichnet
hat.
Ich habe festgestellt, daß das Land Wien einen ,,Polster'' von 650 Millionen Schilling präliminiert hat.
Im Vergleich zu der Zahl, die wir für die Ertragsanteile eingesetzt haben, muß der Betrag, den das
Bundesland Wien hierfür vorgesehen hat, als komplette ,,Ausstattung" - mir ist leider kein anderer
Ausdruck eingefallen - bezeichnet werden. man sollte die Vorsicht, die wir geübt haben, nicht mit
Pessimismus gleichsetzen.
Sicherlich muß man sich, wenn man über die Steuerhoheit der Länder, die mit Autonomie überhaupt
nichts zu tun hat, spricht, einer sehr großen Vorsicht befleißigen, denn man ist dabei darauf
angewiesen, die Entwicklung eines längeren Zeitraumes ins Kalkül zu ziehen.
Herr Staatssekretär! Ich bin nicht der von Ihnen geäußerten Ansicht, daß dabei unsere
Integrationsbestrebungen beziehungsweise die Bemühungen Österreichs, zu einem Arrangement mit
der EWG zu kommen, einen besonderen Faktor darstellen könnten. Wenn man aber in den
Bundesländern davon spricht, daß durch eine andere Kompetenzverteilung die Verantwortung im
Gesamtstaat besser aufgeteilt werden soll, dann wird damit meiner Ansicht nach auch die
Steuerhoheit in die Diskussion gezogen. Denn es wäre zu bequem, die unangenehmen
Kompetenzen, etwa die Zuständigkeit auf dem Steuersektor, dem Bund zuzuschieben und das
Augenmerk nur auf die angenehmen Kompetenzen zu richten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen für den Stil der Sachlichkeit, dessen Sie
sich in der Budgetdebatte bedient haben, sehr herzlich danken. Ich und viele von ihnen haben schon
andere Debatten erlebt. Ich danke allen Rednern für die Unterstützung, die sie dem Herrn
Landeshauptmann, mir und den beamteten Unterhändlern für die Verhandlungen über den
kommenden Finanzausgleich dadurch gewahrt haben, daß sie ein aufrichtiges Bekenntnis zu
Niederösterreich abgelegt und die Probleime unseres Landes nachdrücklich aufgezeigt haben. Ich
danke noch einmal der Beamtenschaft des Finanzreferates und allen denjenigen, die uns die Arbeit
erleichtert haben. Ich danke allein Rednern für den Optimismus, mit dem sie die weitere Entwicklung
beurteilt haben. Ich teile diesen Optimismus vollinhaltlich.
Wir sollten den Optimismus, mit dem wir dieses Jahr begonnen haben, in die Bevölkerung
hinaustragen, damit er bei unseren fleißigen niederösterreichischen Landsleuten Widerhall findet und
zum weiteren wirtschaftlichen Aufstieg unseres Landes beiträgt. (Lebhafter Beifall bei der ÖVP und
SPÖ.)
RÄSIDENT WEISS: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! in den vergangenen
Jahren ist Wahl kaum eine Debatte aber den Voranschlag des Landes Niederösterreich abgewickelt
worden, in welcher sich die Redner aller Parteien nicht in ausführlicher und eindringlicher Weise mit
der eklatanten Benachteiligung des Landes Niederösterreich auseinandergesetzt haben. Auch bei den
Beratungen über den Voranschlag für das Jahr 1965 ist neuerlich an Hand von außerordentlich
instruktivem Zahlenmaterial nachgewiesen worden, dass die schweren Einbußen, welche das Land
Niederösterreich und seine Bevölkerung unverschuldeter weise in den Jahren des Krieges und der
Besatzungszeit erlitten haben, in keiner Weise bei der Verteilung der Bundesmittel Berücksichtigung
gefunden haben und daß die Auswirkungen dieser Benachteiligung auf allen Gebieten der Wirtschaft,
der Fürsorge, der Verwaltung und dies kulturellen Lebens deutlich sichtbar sind.
Hoffen wir, daß bei den Verhandlungen über den Finanzausgleich der Bund, aber auch die übrigen
Bundesländer, endlich bereit sind, unserem Land, das schwersten Opfer für den Bestand Österreichs
gebracht hat, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und die Grundlagen für eine entsprechende
Angleichung des Lebensstandards zu schaffen.
Am deutlichsten tritt die ungerechte Verteilung der Mittel wohl auf dem Wohnbausektor in
Erscheinung, die derzeit auf Grund sehr zweifelhafter Unterlagen über den so genannten
Wohnungsfehlbestand erfolgt.
In diesem Zusammenhang muß mit allem Nachdruck verlangt werden, daß das Forderungsprogramm,
welches die Länder vor fast zwei Jahren, nämlich im März 1963, der Bundesregierung überreicht
haben, nunmehr seiner Erfüllung wirklich näher gebracht wird. Es ist sicherlich zu begrüßen, daß sich
ein außerordentlicher Ministerrat mit dieser Angelegenheit vor wenigen Tagen befasst hat. Doch
genügt die Versicherung, daß Verständnis Er die Länderwünsche bestehe, jetzt nicht mehr. Die
Nachricht, wonach zu den Länderwünschen noch verschiedene, wagen ihrer zentralistischen
Tendenzen bekannte Organisationen befragt werden sollen, läßt leider befürchten, daß manche
Kreise konkrete Ergebnisse verhindern möchten. Solchen Bestrebungen werden die Länder mit aller
Entschiedenheit entgegentreten müssen.
Der Herr Landesfinanzreferent hat dem Hohen Hause ein im ordentlichen Haushalt im Wesentlichen
ausgeglichenes Budget vorgelegt, die Einahmen sowohl im ordentlichen wie euch im
außerordentlichen Voranschlag nach vorsichtigen Schätzungen eingesetzt, wofür gewichtige Gründe,
wie insbesondere der steigende Schuldenstand des Landes ins Treffen geführt wurden. Infolge der
Beengtheit der Mittel konnten viele berechtigte Wünsche sicherlich nicht in dem Ausmaß ~erfüllt
werden, wie .dies in anderen Bundesländern der Fall ist. Wir haben dafür die Gewißheit, daß, ebenso
wie in den vergangenen Jahren, die Verpflichtungen des Landes pünktlich erfüllt werden können,
anderseits aber auch die berechtigte Hoffnung, daß bei weiterhin 'günstiger Entwicklung in einem
Nachtragsbudget weitere Wünsche Berücksichtigung finden werden.
Viele Probleme wurden in der ausführlichen Debatte von den Damen und Herren 'des Hauses in
sachlicher und gründlicher Weise aufgezeigt und beraten. Ich 'darf Ihnen dafür aufrichtigen Dank
sagen. Die einmütige Willenskundgebung der Mitglieder des Hohen Hauses, eine weitere
Benachteiligung Niederösterreichs durch Schließung eines bedeutenden Betriebes mit allen zur
Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern, hat bereits ,dazu geführt, ,dass sich eine positive Lösung
abzeichnet, von der Herr Landeshauptmann dem Hohen Haus bereits Mitteilung machte.
Für die Erstellung des Voranschlages in seiner vorbildlichen Form darf ich der Landesregierung, dem
Herrn Landesfinanzreferenten und dem Referatsleiter, Herrn Wirklichen Hofrat Sawerthal, sowie
seinen Mitarbeitern den Dank des Hauses zum Ausdruck bringen.
Dem Herrn Abgeordneten Anzenberger danke ich herzlich für seine Mühe und Ausdauer bei der
Berichterstattung. Mein besonderer Dank gilt aber auch den Beamten der Landtagskanzlei, des
Stenographenbüros und des Presseamtes, die in diesen Tagen wieder außerordentliche
Arbeitleistungen erbracht haben. Nicht zuletzt möchte ich den beiden Herren Präsidenten Wehrl und
Reiter für die Unterstützung im Vorsitz meinen herzlichen Dank aussprechen.
Abschließend darf ich der Hoffnung Ausdruck verleihen, daß der Voranschlag des Jahres 1965 und
die in ihm vorgesehenen Projekte und Leistungen eine weitere ruhige Aufwärtsentwicklung unseres
Heimatlandes zum Wohle seiner Bevölkerung gewährleisten, mögen. (Beifall im ganzen Haus.) Die
Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung 22 Uhr 55 Minuten.)
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