Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode V. Session 8. Sitzung am 13. Dezember 1968 INHALT: 1. Eröffnung durch Dritten Präsidenten Reiter (Seite 323). 2. Abwesenheitsanzeigen (Seite 323). 3. Verhandlung: Spezialdebatte zur Gruppe 7, Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag (Fortsetzung). Redner: Abg. Thomschitz (Seite 323), Abg. Karl Schneider (Seite 325), Abg. Viktor Schneider (Seite 331), Abg. Janzsa (Seite 334), Abg. Kofler (Seite 338), Abg. Platzer (Seite 343), Abg. Stangl (Seite 345). Abg. Mauß (Seite 348). Abg. Körner (Seite 351). Abg. Fahrnberger (Seite 355), Abg. Blabolil (Seite 358), Abg. Rabl (Seite 361), Abg. Rigl (Seite 364), Abg. Dipl. Ing. Robl (Seite 366), Abg. Stangl (Seite 375), Landesrat Bierbaum (Saite 375), Landeshauptmannstellvertreter Hirsch (Seite 378), Landesrat Rösch (Seite 381), Landeshauptmann Maurer (Seite 383); Abstimmung (Seite 385). Spezialdebatte zu Gruppe 8, Wirtschaftliche Unternehmungen und Beteiligungen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 386) ; Redner: Abg. Czidlik (Seite 386), Abg. Rohrböck (Seite 390); Abstimmung (Seite 391). Spezialdebatte zu Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 392); Redner: Abg. Grünzweig (Seite 392), Abg. Stangler (Seite 396), Landesrat Rösch (Seite 400), Abg. Stangler (Seite 406); Abstimmung (Seite 407). Gesetzentwurf über die Einhebung einer Landesumlage für das Jahr 1969. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 407); Abstimmung (Seite 407). Dienstpostenplan. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 407); Redner: Abg. Bieder (Seite 408); Abstimmung (Seite 410). Landesrat Ludwig (Seite 410). Abstimmung über den gesamten ordentlichen und außerordentlichen Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1969 (Seite 411); Präsident Weiss (Seite 411). Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten und einer gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 412); Abstimmung (Seite 415). Antrag des Finanzausschusses, betreffend die Landesgrundleistung zu den zweckgebundenen Zuschüssen des Bundes zur Förderung entwicklungsbedürftiger Gebiete gem. Art. III § 18 Abs. 1 Z. 1 Finanzausgleichsgesetz 1967. Berichterstatter Abg. Janzsa (Seite 415). Abstimmung (Seite 416). Antrag des Verfassungsauschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz vom 5. März 1959, LGBl. Nr. 334, über die Schaffung eines Ehrenzeichens abgeändert wird. Berichterstatter Abg. Popp (Seite 416); Abstimmung (Seite 416). Antrag des Gemeinsamen Bauausschusses und Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem eine Bauordnung für Niederösterreich erlassen wird (NÖ. Bauordnung). Berichterstatter Abg. Thomschitz (Seite 416); Redner: Abg. Scheidl (Seite 418), Abg. Präs. Reiter (Seite 421), Abg. Laferl (Seite 424), Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek (Seie 427), Abstimmung (Seite 428). Präsident Weiss (Seite 428). DRITTER PRÄSIDENT REITER (um 9.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen; es ist unbeanstandet geblieben, demnach als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich die Herren Abgeordneten Hubinger, Jirovetz, Schlegl, Wiesmayr und Wüger entschuldigt. Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung und setzen die Verhandlungen zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1969 mit der Gtuppe 7 fort. Zum Wort gelangt der Herr Abg. Thomschitz. Abg. THOMSCHITZ: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe mich zur Gruppe 7, und zwar zum Abschnitt 71, Feuerlöschwesen, gemeldet, weil ich nicht nur der Ansicht bin, daß es sich gehört, über die Arbeit und das Wirken der Freiwilligen Feuerwehren unseres Bundeslandes zu sprechen, sondern weil ich damit auch noch etwas verbinden will, nämlich die Forderung oder die Erinnerung, unserer Feuerwehr für die Arbeit, die sie für unser Bundesland und seine Bevölkerung das ganze Jahr leistet, die rechtlichen Grundlagen zu geben. Die Idee vom Wert der Nächstenliebe, der menschlichen Hilfsbereitschaft, kennt keine Grenzen. Wenn man diesen Satz hört und dabei an Vietnam oder Biafra denkt, müßte man sich eigentlich vorstellen, wir wären auf einem anderen Stern. Daß dieser Satz über die Idee vom Wert der Nächstenliebe aber auch für unser Land Österreich Gültigkeit hat, geht aus dem Bericht des Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverbandes hervor, demzufolge es sich die braven Leute aus unseren Gemeinden draußen nicht nehmen lassen, in unzähligen Einsätzen für in Not geratene Mitmenschen einzutreten. Sie opfern dabei ihre Freizeit und setzen ihre Gesundheit aufs Spiel; manche haben sogar ihr Leben lassen müssen. Sie sind stets bereit, schlagkräftig und wirksam jeder Gefahr und jeder Katastrophe entgegenzutreten. Wenn wir uns den Bericht des Niederösterreichischen Landesfeuerwehrkommandos ansehen, der in der Stärke von nur drei Seiten zur Versendung gelangte, dann könnte der eine oder andere vielleicht sagen: Ist das aber ein dünnes Heftchen! Meine Damen und Herren! Ich glaube mich mit Ihnen einer Meinung, wenn ich sage, dass in solch dünnen Heftchen manchmal mehr enthalten ist, als man vielleicht auf dem ersten Blick vermutet. In diesem Fall ist es tatsächlich so, denn die Aufgaben der Feuerwehren sind in der heutigen Zeit sehr vielfältig geworden. Es überwiegt vor allem der technische Hilfsdienst, der technische Einsatz. Das kann man aus dem Bericht des Landesfeuerwehrkommandos klar ersehen. Lassen Sie mich nur einige dieser technischen Einsätze hervorheben. Da ist zum Beispiel der Aufbau des Strahlenschutzdienstes. Strahlenschutzdienst ist ein sehr modernes Wort. Wie wir wissen, gilt jeder Einsatz, der mit radioaktiven Stoffen zu tun hat, als öffentlicher Notstand. Unsere Feuerwehr in Niederösterreich hat bereits 60 ausgebildete Feuerwehrmänner, die in einem öffentlichen kommunalen Notstand einsatzbereit sind. Sie bilden die einzige kommunale Notstandseinheit und sind in der Lage, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, da sie auch über die notwendigen technischen Geräte verfügen; sie sind also jederzeit einsatzbereit. Ein anderes Beispiel für den technischen Hilfsdienst ist die Hilfeleistung bei Tankerunfällen. Wir wissen, daß auf unseren Straßen immer wieder solche Unfälle vorkommen. Auch treten Fälle ein, durch die das Grundwasser in Gefahr gerät. Welche Bedeutung die Reinheit des Wassers gerade in der heutigen Zeit für unser tägliches Leben hat, wissen wir alle. Der Einsatz bei Tankerunfällen, die Bekämpfung der Grundwasserverunreinigung und der Ölpest sind ebenfalls Aufgabe unserer Feuerwehren. Die Ausbildung der Feuerwehrmänner ist dadurch sehr umfangreich geworden. Ich denke zum Beispiel an die Einrichtung von Ölsperren auf fließenden Gewässern und an das Wissen um die richtige Verwendung von Ölbindemitteln. Im vergangenen Winter hat es sich wiederholt ereignet - ich will nur einen Tag, und zwar den 15. Jänner 1968, herausgreifen -, daß die Feuerwehr, in diesem Fall der Sprengdienst, herangezogen werden musste um von unseren Gemeinden Überschwemmungsgefahren abzuwehren. Darf ich einige Orte nennen: Haschendorf, wo die Fischa einen Eisstoß gebildet hatte, Schranawand und Kirchberg am Wechsel, dieser Ort war durch einen Eisstoß in der Feistritz bedroht. Pottendorf war durch die Fischa und Sieding durch den Siedingbach in Gefahr. Nur an diesem einen Tag wurden 150 Kilogramm Gelatine und Donarit verbraucht. Diese Sprengeinsätze sind ein weiterer Beweis dafür, daß die Ausbildung der Feuerwehrmänner sehr vielseitig ist. Ich möchte noch die F- und B-Sanitätsstaffel erwähnen, die erst in jüngster Zeit aufgestellt wurde und der 14 Feuerwehrärzte und 10 Sanitäter angehören. Besonders wichtig ist in der heutigen modernen Zeit die Nachrichtenverbindung. Ohne eine moderne Nachrichtenverbindungsmöglichkeit kann auch die Feuerwehr nicht mehr auskommen. Damit unsere Feuerwehren gut und erfolgversprechend eingesetzt werden können, überzieht heute das ganze Bundesland Niederösterreich zur raschen und reibungslosen Alarmierung ein Funknetz. Wir wollen auch den Wasserdienst nicht vergessen, bei dem gleichfalls Spezialisten einsatzbereit sind. Es sind die sogenannten Feuerwehrtaucher. Wir erinnern uns sicher alle an den makabren Einsatz, als aus einem Teich in der Nähe von Korneuburg Leichenteile herausgesucht werden mußten. Die Feuerwehr hat dort auch bei der Aufklärung eines Verbrechens mitgeholfen. Viel öfter als die Brandeinsätze müssen wir leider technische Einsätze verzeichnen. Die Vielfalt der Einsätze ist ein Beweis, daß die Feuerwehr tatsächlich ein Mädchen für alles ist; das nun nicht im negativen Sinn, sondern durchaus, was ich besonders unterstreichen will, im positiven Sinn. Die Feuerwehr ist also zur richtigen Katastrophenwehr geworden, und der Name „Feuerwehr" ist eigentlich nicht mehr ganz am Platze. Ich will damit aber nicht sagen, man müßte den Namen oder die Bezeichnung „Feuerwehr" ändern. Wir wollen diesen Namen aus Tradition beibehalten. Vom ausgezeichneten Ausbildungsstand bekommen wir immer wieder Beweise. Zuletzt erbrachte diesen Beweis der Wettkampf in Klosterneuburg. Dort sind 10.000 Mann zum edlen und friedlichen Wettstreit angetreten, um unter Beweis zu stellen, wer der Schnellere und Bessere ist, wenn es gilt, den Mitmenschen zu helfen. Man kann sagen, Niederösterreich hat an den 69 Bezirks-Feuerwehrverbänden mit 1.763 freiwilligen Feuerwehren und 115 Betriebsfeuerwehren eine Armee des Friedens. Sie bilden tatsächlich eine Friedensarmee, in der 61.260 freiwilligen Feuerwehrmänner tagaus, tagein bestrebt sind, den Mitmenschen zu helfen. Nun möchte ich noch einen kurzen Überblick über den Stand an Geräten geben. Mit 31. Dezember 1967 standen den Freiwilligen Feuerwehren 1.436 Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Davon waren 276 Tanklöschfahrzeuge und 482 Leichtlöschfahrzeuge. Interessant ist auch eine Übersicht über die Einsätze. Vom 1. Jänner bis 30. September 1968 wurden 7.191 Einsätze getätigt, davon waren 86 Großbrände, 150 mittlere Brände und 1.943 Kleinbrände. Der weitaus überwiegende Teil aber, nämlich 4.901 Einsätze, waren technische. Leider sind während dieser Einsätze 125 Mann verunglückt; das darf man wieder als Beweis für den wirklich restlosen Einsatzwillen dieser braven Leute werten. Ich möchte daher allen freiwilligen Feuerwehrleuten in unserem Bundesland für ihren Einsatz danken. Sie haben damit viel viel Unheil von unseren Bewohnern abgewendet. Dafür gebührt ihnen unser besonderer Dank. Erwähnen möchte ich auch noch die Geldaufbringung, weil daran die Gemeinden wieder ganz besonders beteiligt sind. Die Freiwilligen Feuerwehren haben im Zusammenhang mit den Gemeinden Niederösterreichs in diesem Jahr 40,5 Millionen Schilling für Betriebs- und Einsatzkosten aufgebracht. Das sind nur einige wenige Punkte, die ich herausgenommen habe aus dem großen Aufgabengebiet unserer braven Männer der Freiwilligen Feuerwehr. Ich will meine Rede damit schließen, daß ich nochmals die maßgeblichen Leute, die verantwortlichen Männer, darauf aufmerksam mache, doch endlich die Gesetzesgrundlage für das Wirken der Freiwilligen Feuerwehren in unserem Bundesland zu schaffen. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. Karl Schneider. Abg. Karl SCHNEIDER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mir erlauben, bei Kapitel 7 der diesjährigen Budgetdebatte zu zwei Problemen Stellung zu nehmen, die, wie ich glaube, innerhalb der wirtschaftspolitischen Überlegungen besondere Bedeutung haben. Zuerst möchte ich mich ein wenig mit den exportwirtschaftlichen Zusammenhängen befassen, und zwar aus der Sicht, wie etwa auch das Land der Wirtschaft Niederösterreichs in bezug auf exportwirtschaftliche Besserstellungen Hilfe geben könnte. Ich darf voraussetzen, daß Sie alle wissen, daß man schon seinerzeit über die Bundeshandelskammer durch die Initiative eines Julius Raab sehr wohl erkannt hat, wie notwendig es sei, mit allen Ländern Kontakt zu bekommen, um Österreich in eine sehr frequente internationale Wirtschaftsposition zu führen. Es war ja immer - auch schon in der Ersten Republik - so, daß wir eine passive Handelsbilanz hatten, daß also mehr Waren nach Österreich eingeführt wurden, als wir selbst auszuführen in der Lage waren. Darauf genau einzugehen, warum das so ist, halte ich für müßig, weil Sie, meine Damen und Herren, über diese Problemstellung sicherlich genau informiert sind und ich mich kurz fassen möchte. Tatsache ist, daß es durch die Etablierung von zur Zeit 84 Außenhandelsstellen in aller Welt ist, die Exportwirtschaft auf einen beachtlichen Stand zu bringen. Wir dürfen feststellen, daß wir derzeit in Europa 31 solcher Außenhandelsstellen unterhalten, in Afrika 16, in Asien 14, in Nordamerika 9, in Südamerika 13 und in Australien eine. Ich glaube, daß viele von Ihnen schon Gelegenheit hatten, sich diese Einrichtungen anzusehen, um dort an Ort und Stelle festzustellen, welcher Geist in diesen Außenhandelsstellen obwaltet und mit welcher Mühe man alle Möglichkeiten der Wirtschaftlichen Kontaktnahmen zwischen diesen Staaten und zwischen dem Heimatland Österreich sucht. Es ist außerdem so, daß wir heute durchaus behaupten können, ein moderner Industriestaat zu sein, der es zustandebringt, doppelt so viel – in runden Ziffern gesagt - zu produzieren, als wir in der Lage sind zu verkaufen. Das bedeutet, daß wir die Hälfte unserer Produkte verkaufen müssen. Ich weise damit auf die gewerblichen und industriellen Produkte hin. Das gilt nicht für den landwirtschaftlichen Bereich, der auf diesem Gebiet noch größere Schwierigkeiten zu überwinden hat. Ich darf sagen, daß wir die Hälfte unserer Erzeugung in den Export lenken müssen, um die Vollbeschäftigung im Lande zu erhalten; darin liegt wohl das wesentliche Ziel unserer Politik überhaupt, allen Menschen gesicherte Arbeitsplätze zu gewährleisten. Um die gesamte Bevölkerung am Wohlstand teilnehmen zu lassen, müssen wir sehr sorgsam die Möglichkeiten ausschöpfen, die sich aus diesen Gesichtspunkten ergeben: nämlich die Möglichkeiten und die Verpflichtungen, die zweite Hälfte unserer Produktion abzuverkaufen. Nun ist es leider so - ich habe erst gestern die jüngste Statistik in dieser Angelegenheit bekommen -, daß in den ersten drei Quartalen dieses Jahres das bekannte Außenhandelsdefizit mit 10.503 Millionen Schilling beziffert wird, womit gesagt ist, daß wir in einem 314 Jahr um rund 10,5 Milliarden Schilling mehr Ware aus dem Ausland gekauft haben, als wir selbst in dieses Ausland verkaufen konnten. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine neuerliche Erhöhung des Defizits um 1.050 Millionen Schilling, das sind über 11 Prozent, wobei die Exporte in der prozentuellen Betrachtung, die wir herausgegeben haben, um ?,9 Prozent gestiegen sind, die Importe sich aber um 8,6 Prozent erhöht haben. Dadurch ergibt sich dieses Ziffernbild. Ich könnte nun sehr viel statistisches Material zum Vortrag bringen, möchte es aber nicht tun, weil Sie sich sowieso sehr intensiv mit diesen Dingen befassen. Ich darf es nur ganz kurz machen und feststellen, daß die Importe aus dem EFTA-Raum in den ersten drei Quartalen dieses Jahres einen Anteil von 17,9 Prozent ausmachen gegenüber 13,6 Prozent im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Aus der EWG importierten wir - hier liegen die Schwerpunkte unserer Beziehungen - 57,5 Prozent gegenüber 58,2 Prozent im Vorjahr; aus den USA inklusive Kanada sind es 4,1 Prozent gegenüber 4,2 Prozent im Vorjahr und aus Osteuropa 9,6 Prozent gegenüber 8,9 Prozent im Vorjahr. Hier zeigt sich, daß im Osten verschiedene Möglichkeiten liegen; und es ist mir bekannt, daß die Wirtschaftsverhandlungen mit den Vertretungen Ungarns, der Tschechoslowakei, der UdSSR, Polens und auch Bulgariens einigermaßen erfolgreich verlaufen. Bei den Exporten zeigt die neueste Statistik, daß wir in die EFTA-Staaten 22,6 Prozent unseres Exportes zu liefern imstande sind gegenüber 21 Prozent im Vergleichszeitraum des Vorjahres; der EWG-Raum hat 40,4 Prozent aufgenommen gegenüber 41,3 Prozent im vergangenen Jahr; nach den USA ist eine kleine Steigerung eingetreten mit 6,2 Prozent gegenüber 5,3 Prozent im vorigen Jahr, Osteuropa liegt mit 15,l Prozent etwas rückläufig gegenüber 16,3 Prozent im Vorjahr, wobei natürlich die Situation in der Tschechoslowakei eine wesentliche Rolle spielt. Im Augenblick ist überhaupt eine gewisse Tendenz erkennbar, wobei offensichtlich im Osten ganz allgemein eine etwas geänderte Marschrichtung beschritten wird. Man hat sich zweifellos innerhalb des COMECON stärkere Bindungen auferlegt, um den westeuropäischen Raum weniger mit wirtschaftlichen Kontakten zu versorgen. In Niederösterreich, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind verhältnismäßig wenig Firmen in den Export eingeschaltet. Ich möchte auch sagen, die Exportmentalität ist etwas jung - das bezieht sich aber wieder auf ganz Usterreich. In der Österreichisch-ungarischen Monarchie war ein großer Wirtschaftsraum gegeben, das muß man sich mit überlegen. Die Außenhandelsgesinnung in der Ersten Republik litt sicherlich an den damaligen Autarkiebestrebungen der Staaten im Gefolge der Wirtschaftskrise. Eine eigentliche Exportmentalität im starken Sinne dieses: Wortes ist erst mit Beginn der fünfziger Jahre eingetreten; sie ist eigentlich erst richtig im Entstehen begriffen. Das Institut für Wirtschaftsforschung hat zum Beispiel vor einigen Jahren festgestellt, daß bei den Trägern der österreichischen Ausfuhr ein hoher Grad an Konzentration besteht: Rund 100 Firmen in ganz Österreich tragen mehr als 80 Prozent des gesamten industriellen und gewerblichen Exports. Das Exportgeschäft bedingt natürlich entsprechende Serien zu wettbewerbsfähigen Preisen oder höchste Qualität in Kleinstückzahl, die wir ja auch zu bieten imstande sind und die nicht zuletzt an den sehr wesentlichen Exporterfolgen Anteil hat. Denken Sie beispielsweise an Ferlach, wo man sehr viel Geld für meisterliche Waffen zu geben hat, die aber doch von aller Welt begehrt werden. Wenn Sie dort eine Jagdwaffe wählen, müssen Sie wahrscheinlich zwei Jahre warten, bis die bestellte Waffe geliefert werden kann. Zwischenbetriebliche Kooperation wird bei kleineren Wirtschaftsbereichen notwendig sein, um in diesen Fällen die Vorteile der Großunternehmungen zu kompensieren. Der Export, verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses, bedingt aber zumindest in der Anfangsphase, und wir stehen noch ein wenig in der Anfangsphase, sehr hohe manipulative Belastungen und stellt für sehr viele Firmen, und das trifft in besonderem Maß für Niederösterreich zu, ein gewisses Neuland dar. Klein- und Kleinstbetriebe können diese Belastungen nicht ohne weiters auf sich nehmen und nur mit einer gewissen Unterstützung und Hilfestellung an solche Probleme herangehen. Die Scheu vieler Unternehmungen, die man immer wieder erkennen kann, wenn von Exportgeschäften oder vom Hineingehen in diese Geschäftszweige gesprochen wird, Iäßt leider manchen zurückschrecken vor der Möglichkeit, ein Exportgeschäft selbst zu beginnen. In Österreich ist leider im Gegensatz zu anderen Ländern ein sehr hoher Mangel an Exportkaufleuten festzustellen. Vergleichsweise gibt es in Großbritannien, in der deutschen Bundesrepublik oder in Holland, Belgien, Luxemburg, viel mehr Exportkaufleute, die sich dieser Dinge annehmen. Man muß zweifellos zu kooperativen Formen kommen; das ist etwa ein Exportring, wie es die Steirer gemacht haben, oder eine Exportgemeinschaft, wie wir sie vielleicht machen könnten. Man könnte beispielsweise auf verschiedene spezialisierte Gewerbebetriebe, die dann im Verbund komplette Einheiten zum Export bringen, Einfluß nehmen; man könnte vielleicht die Frottierweber, die Leinenweber, die Kunstschmiede erfassen, um dann exportwirtschaftlich zu gewissen Erfolgen zu kommen. Ein Exportring, oder wie immer eine solche Organisation heißen mag, könnte sich vor allem in Bereichen des Gewerbes und der Kleinindustrie betätigen. Denken Sie an die Schmiede, an die Kunsttischler, an das Kunsthandwerk überhaupt, an die Handweberei, an die Töpferei, und was es sonst noch alles gibt. Eine enge Kooperation solcher Exportgemeinschaften mit der Handelskammer wird nur natürlich sein, weil wir in der Bundeskammer diese Außenhandelsstellen praktisch untergebracht haben; die gehören nämlich nicht dem diplomatischen Status zu, sondern sie sind frei von mancher vielleicht formeller Schwierigkeit. Sie können sich also freier bewegen und bedeuten immerhin eine sehr wertvolle Hilfe, so daß ich meine, zur Vermeidung von Parallelentwicklungen und zur Vermeidung der Vergeudung finanzieller Mittel könnte mit der Handelskammer eine gewisse gemeinsame .Arbeit geleistet werden. Ich möchte mir daher auch erlauben - ich habe bereits gesagt, daß die Steiermark schon eine derartige Einrichtung hat -, in diesem Zusammenhang einen Antrag zu stellen, und würde hoffen, daß Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung geben. Ich darf aber vorher vielleicht noch sagen, daß die Exporttätigkeit der niederösterreichischen Industrie in jüngster Zeit doch recht beachtlich geworden ist. Wenn man das in Ziffern auszudrücken versucht, ist festzuhalten, daß im Jahre 1967 - für 1968 haben wir noch keine Ziffern - die niederösterreichische Industrie einen Exportanteil von über 7 Milliarden Schilling hatte. Die Exportintensität niederösterreichischer Industrien ist nach wie vor am größten bei den eisen- und stahlerzeugenden Industrien, die etwa 60 bis 80 Prozent der jährlichen Gesamtproduktion in den Export leiten: bei der Maschinenindustrie sind es etwa 40 Prozent ihrer Kapazität, die dem Export zufließen; die Eisen- und Metallwarenindustrie ist mit zirka 35 Prozent exporttätig, die Sägeindustrie ebenso mit 35 Prozent, die papiererzeugende Industrie mit 32 Prozent, die Bekleidungsindustrie mit etwa 30 Prozent, die Textilindustrie allgemein mit 25 Prozent und die lederverarbeitende Industrie mit nur 15 Prozent. Neben dem Export in die EWG-Staaten - ich habe mir bereits erlaubt, eine gewisse Betonung bei der vorher erwähnten Zifferndarstellung darauf zu geben - gewinnt der Export in die EFTA-Staaten - wenn man die Ziffern vergleicht, die in manchen Bereichen zunehmend sind - eine immer stärkere Bedeutung. Eine Unterstützung des Exportes ist natürlich durch vielerlei Mitteln möglich; zweifellos vorrangig ist die Gewährung verbilligter Exportförderungskredite, aber in vermehrtem Ausmaß, als dies bisher der Fall war. Ich möchte in der Überschau nicht zu weit gehen, weil Sie ja den Zusammenhang sehr genau kennen. Ich würde mir lediglich erlauben, einen Antrag mit folgendem Wortlaut und mit der Bitte zu stellen, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben (liest): „Die gewerbliche Wirtschaft bedarf im Interesse ihrer Erhaltung und ihres Ausbaues neben der ihr sonst zukommenden Förderung auch einer Unterstützung zur Erschließung neuer Absatzmärkte. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, im Einvernehmen mit den Interessierten eine Institution, ähnlich dem Exportring der gewerblichen Wirtschaft für die in der Steiermark etablierten Betriebe, mit dem Ziele der Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten und der Förderung des Exportes ins Leben zu rufen." Das war der eine Teil meiner Ausführungen. Ich darf nun zum zweiten Teil kommen, wozu ich auch einen Resolutionsantrag vorbereitet habe, den ich Ihnen zu Gehör bringen möchte. In dieser Problemstellung geht es darum, die Benachteiligung des Bundeslandes Niederösterreich vielleicht durch eine Hilfe zu beseitigen, die wir vom Bund zu erwarten haben. Ich möchte nicht alle jene Ziffern, die der Herr Abg. Kaiser bereits gestern vorgetragen hat, noch einmal sagen, damit sie, verehrte Damen und Herren, nicht Dinge zweimal anhören müssen. Ich möchte mir nur erlauben, in Erinnerung zu rufen, daß wir in der niederösterreichischen Industrie im Jahre 1962 - seit 1945 - die höchste Beschäftigungszahl mit 121.800 Arbeitern und Angestellten bei einem Produktionswert von 22,9 Milliarden Schilling feststellen konnten. Bis 1966 - ich meine von den Jahren vorher bis 1966 - betrug der jährliche Wertzuwachs der Produktion zirka 2 Milliarden Schilling bei ungefähr gleichbleibender Anzahl der Beschäftigten. Erst der Konjunkturrückgang von 1966 auf 1967, den wir auch zu spüren bekommen haben - wir haben uns im vergangenen Jahr sehr sorgenvoll mit dieser Entwicklung beschäftigt, allerdings in der Hoffnung, daß wir uns anschicken, dieses Tief zu überwinden -, spiegelt sich in einem Abgang der Zahl der Beschäftigten, aber auch in einem abgeschwächten Produktionszuwachs wider. Ende 1967 wurden nur mehr 111.000 Beschäftigte gezählt. Der Produktionswertzuwachs gegenüber dem Vorjahr ist dann auch auf 0,6 Milliarden Schilling abgesunken. Die Ursache des Beschäftigungsrückganges waren aber, meine Verehrten, sicherlich nicht die Konjunkturabschwächung, Auftragsmangel und verstärkter Importdruck, sondern auch Einsparungen infolge mancher innerbetrieblicher Maßnahmen der Rationalisierung. Erfreulicherweise war bis Ende 1968 ein Wiederanstieg der Beschäftigtenzahl von 111.000 auf 113.000 zu beobachten. Wir haben damit Anzeichen einer Aufwärtsentwicklung festgestellt. Die niederösterreichische Industrie produzierte vom Jänner bis September 1968 - genaue Ziffern liegen nicht vor - sicherlich um 1 Milliarde Schilling mehr Güter als im gleichen Zeitraum des Jahres 1967. Andererseits, meine sehr Verehrten, ist die gegenwärtige Konjunktur in der niederösterreichischen Industrie noch mehr gespalten – wenn man das so sagen kann -- und in einzelnen Industriezweigen noch differenzierter geworden als in den Vorjahren. Mehr produziert haben z. B. die chemische, die papiererzeugende und natürlich auch die papierverarbeitende Industrie, die Eisen- und Metallwarenindustrie, die Elektro- und Bekleidungsindustrie. Ich glaube, Kollege Kaiser hat ein bißchen zu sorgenvoll berichtet, denn die Bekleidungsindustrie hat sich gerade in den letzten Monaten in Niederösterreich recht gut entwickelt, wie die Ziffern, die uns vorliegen, zum Ausdruck bringen. Auch in der Eisen- und Stahlindustrie hat sich die Auftragslage gegenüber dem Vorjahr überraschend stark verbessert, doch darf man nicht vergessen, dass die Schwierigkeiten der Probleme der Kooperationen und der Strukturverbesserungsmöglichkeiten der österreichischen Eisen- und Stahlindustrie noch ihrer vollen Lösung harren. Weit weniger günstig ist die Lage in der Textil-, Nahrungs- und Genußmittelindustrie, die eher stagnieren, die eher irgendwo gleichbleibende Werte aufweisen. Auch die Lage in der Baustoffindustrie .- das ist gestern schon gesagt worden - ist infolge der sehr mäßigen Konjunktur in der Bauwirtschaft, vor allem in der Wohnungswirtschaft, sehr ungünstig, die Lager dieser Unternehmungen sind überfüllt. Es stimmt genau, was sie, Herr Kollege Kaiser, gesagt haben. Überwiegend Produktionsrückgänge verzeichnen die Investitionsgüterindustrien, und darin liegt, glaube ich, eine wesentliche Sorge vor allem der Maschinen-, Stahl- und Eisenbauindustrie. Es gibt leider, meine sehr Verehrten, noch wenig Anzeichen, laß die Industrie ihre Investitionen verstärken wird, worauf es uns so sehr ankommt. Der wesentliche Grund hiefür ist die ständige Minderung - ich möchte das deutlich sagen - der Ertragslage dieser Unternehmungen, die dauernde Abminderung der Rentabilität - auch die höhere Produktion in diesen einzelnen Industriezweigen ist eine Mengenkonjunktur -, und Sie haben gestern, Herr Kollege Kaiser, nach Angabe der Unternehmer gesagt, es sind die Umsätze hoher, aber es ist nicht mehr drinnen. Das ist diese Mengenkonjunktur; denn wenn Sie heute in irgendeinen Betrieb gehen und fragen, ob er noch gut beschäftigt ist, wird Ihnen der Betriebsleiter vielleicht eine positive Antwort darauf geben, aber er wird Ihnen beweisen können, daß er insbesondere Exportaufträge zu Preisen annimmt, die gerade noch kostendeckend, aber nicht ertragsreich sind. Er tut es deshalb, weil er vor die sicherlich sehr schwierige Gewissensfrage gestellt ist, ob er nun diese Aufträge zuruckweisen soll, weil sie nur mehr reine Mengenkonjunktur bringen, oder ob er den dramatischen Schritt der Betriebseinschränkung, der Entlassung gehen soll, was natürlich versucht wird, zu umgehen, woraus sich eben dann eine ertragslose Mengenkonjunktur - zumindest anteilmäßig - ergibt. Die schlechte Ertragslage der Industrie resultiert aber nicht nur aus steigenden Kosten und aus den schon gesagten Gründen, sondern insbesondere aus den sehr hohen Steuerbelastungen, die die österreichische Wirtschaft - im Durchschnitt europäischer Sicht sicherlich an einer schon oberen Grenze – zu tragen hat. Diese sinkenden Erträgnisse auf der einen Seite, meine Damen und Herren, und die starke steuerliche Belastung auf der anderen Seite lassen nun einmal keine oder eine nur zugängliche Eigenkapitalbildung zu. Das erleben wir immer wieder, wenn die Betriebe den Betriebsinvestitionsfonds ansprechen oder um eine Landeshaftung kommen. Das sind Ausflüsse dieser Entwicklung, so dass durch das Nichtzustandekommen entsprechender Eigenkapitalbasen die öffentliche Hand um Hilfestellung aufgefordert wird. Es gibt dann keine bankmäßigen Sicherheiten, die Kreditfähigkeit ist klein, die Hereinnahme von Fremdkapital zur Durchführung von Investitionen sehr erschwert oder manchmal unmöglich. Die erst vor kurzem im Parlament beschlossenen steuerlichen Begünstigungen zur Förderung des Wirtschaftswachstums wirken sich im wesentlichen erst im Jahre 1969, also zu einem Zeitpunkt aus, für den auf der anderen Seite zur Inordnungbringung des Staatshaushaltes neuerlich schwerwiegende steuerliche Belastungen beschlossen werden mußten. Für die Möglichkeiten der weiteren Entwicklung der niederösterreichischen Industrie lassen sich aus einem Überblick über die Industrieneugründungen in Niederösterreich in den vergangenen 13 Jahren gewisse Rückschlüsse ziehen. Ich nenne die Ziffern nicht mehr, Kollege Kaiser hat das schon gestern getan. Diese zeigen allerdings manchmal ein von der übrigen Beurteilung sehr abweichendes Bild. Die allgemeine Auffassung geht dahin, daß nur wenige Industriezweige, wie Elektroindustrie, insbesonders die Elektronenindustrie, dann vor allem die chemische Industrie, wobei hier besonders die Kunststoffindustrie gemeint ist, sogenannte Wachstumsindustrien seien, während vor allem die eisen- und metallverarbeitende Industrie oder auch die Textilindustrie nicht zu den Wachstumsindustrien gerechnet werden. Ich darf sagen, daß das Schwergewicht bei den Industrieneugründungen in den letzten 13 Jahren nicht nur bei der chemischen, sondern vor allem auch bei der Bekleidungs-, Stein- und keramischen sowie Eisenund Metallwarenindustrie liegt. Das kann man aus dieser Statistik genau erkennen. Die im Bereich dieser Industriezweige neu errichteten Industriebetriebe haben sich bis auf wenige Ausnahmen - es waren rund 50 Klein- und Mittelbetriebe, die wieder liquidiert wurden und meistens Filialbetriebe von Wiener Industrieunternehmungen waren, das wurde auch gestern zum Ausdruck gebracht - relativ gut entwickelt. Ich glaube, daß man eher von Wachstumsgruppen, von Wachstumsunternehmern - bitte das nicht falsch zu verstehen - sprechen kann, als von ausgesprochenen Wachstumsindustrien. Maßnahmen der industriellen Strukturpolitik müßten daher unter diesem Gesichtspunkt etwas genauer betrachtet werden, damit man verschiedene Fehler vermeidet, Strukturverbesserungsmaßnahmen im Bereich der Industrie müssen sich vor allem auf die Begünstigungen der Rationalisierungsinvestitionen, der Bereinigung der Erzeugungsprogramme - auch ein Problem bei uns in Niederösterreich -, der gegenseitigen Programmabstimmung, der Spezialisierung und der Unternehmenskooperation beziehen, Zweckmäßig wäre vor allem der Ausbau der Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne - das können wir hier nicht beschließen, ich darf es aber dennoch anführen, denn der derzeitige Begünstigungsschlüssel ist infolge seiner Beschränkung sehr wenig wirkungsvoll -, weiters die Beseitigung des Verbotes der gleichzeitigen Inanspruchnahme der vorzeitigen Abschreibung und der Begünstigung des nicht entnommenen Gewinnes. Beides kann nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden, wir könnten uns aber vorstellen, dass durch Beseitigung dieser Bestimmung doch gewisse Möglichkeiten der Eigenkapitalbildung entstehen. Ich darf weiters anführen die Umsatzsteuerbefreiung von den sogenannten Kollegenlieferungen. Diese kommen zustande, wenn im Zuge der gegenseitigen Programmabstimmung und der Spezialisierung die kooperierenden Unternehmungen die jeweils fehlenden Sortiments anliefern, wobei nach dem derzeitigen Umsatzsteuersystem ein Umsatzsteuervorgang stattfindet und hier eine sehr wesentliche Hemmnis und Belastung von kooperativen Bestrebungen bringt. Dringend wäre auch die parlamentarische Verabschiedung des sogenannten Strukturverbesserungsgesetzes, das steuerliche Erleichterungen für Fusionen, Umwandlungen von Unternehmungen usw. bringen soll. Soweit sinkende Erträgnisse die unzulängliche Eigenkapitalbildung und damit im Zusammenhang der Mangel an bankmäßigen Sicherungen die Gewährung von Investitionskrediten erschwert oder unmöglich macht, würden wir auch froh sein, wenn bald im Parlament die Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung des Entwicklungs- und Erneuerungsfonds kommt. Wenn die Gewährung innerhalb dieses Entwicklungs-Erneuerungsfonds von Garantien in verschiedenen Unternehmungen nach dem Gesetzentwurf aber erst einsetzt, wenn solche Kredite ab 2,5 Millionen begehrt werden -- nur bei den Fremdenverkehrbetrieben beträgt diese Zahl 1 Million -, müßte auch bei uns eines Tages etwas geschehen. Wir haben, Herr Kollege Kaiser, Sie haben es gestern bereits gesagt, zustande gebracht, einer Kreditgarantiegemeinschaft für Niederösterreich aus den Geburtswehen herauszuhelfen; ich glaube, das waren Ihre Worte. Ich habe gemeint, man könnte fast ein Wortspiel daraus machen und sagen, wenn es nun nicht gelungen wäre, hätte man den Kaiserschnitt machen müssen. Vor wenigen Tagen ist nun vom Finanzministerium die Genehmigung gekommen; und diese niederösterreichische Einrichtung wird bereits in wenigen Wochen wirksam werden. Sie endet bei 1 Million, und der Erneuerungsfonds des Bundes beginnt bei 2 3 Millionen, so daß ein Vakuum entsteht. Vielleicht könnte man sich eines Tages schlüssig werden, ob durch eine Rückbürgschaft des Landes eine Erhöhung der Obergrenze eintritt und auf diese Art ein nahtloser Übergang der Landesförderungsmöglichkeit zu den Bundesförderungsmöglichkeiten einsetzt. Wir haben dies schon seinerzeit gewollt, man hat uns aber erklärt, man müsse zunächst Erfahrungen sammeln. Meine Damen und Herren, ich wollte Ihnen diese Zahlen nur nennen, um meinen Antrag zu untermauern. Ich möchte mir am Schluß noch die Bemerkung erlauben, daß man sicherlich Niederösterreich nicht dafür verantwortlich machen kann, wenn wir diese Aufholbedürfnisse immer wieder anmelden. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß man uns die Möglichkeit geben muß, all das, was nicht durch unsere Schuld entstanden ist, nachzuholen. Wir werden auch keine Ruhe geben, diesen Nachholbedarf immer wieder aufzuzeigen, damit wir für jeden Menschen dieses Landes jenen Platz in der österreichischen Familie, in der österreichischen Gesamtstruktur sichern und den Mitbewohnern helfen, auf Grund ihrer Treue, auf Grund der Größe unseres Bundeslandes, auf Grund vieler Zusammenhänge, die alle bekannt sind. Es ist in keinem anderen Bundesland so wie bei uns, insbesonders im Erdölgebiet, eine Zerstörung der Straßen eingetreten, das wissen die dortigen Bewohner nur zu genau. Es läßt sich nicht in Ziffern ausdrücken, was man hier tun mul3te, um nur einigermaßen zurecht zu kommen. Es ist auch bekannt, daß viele Unternehmungen und Betriebe ihre Produktionsstätten damals nach dem Westen verlagert haben. Wir wissen, daß wir mit einer Rückkehr dieser Firmen und Betriebe sicher nicht mehr rechnen werden können. Es ist daher nachweisbar ein dauernder Schaden für dieses Land eingetreten. Wir müssen fordern, daß bei der Neugründung von Betrieben in Niederösterreich in Zukunft besondere Förderungsmaßnahmen des Bundes eingeleitet werden, weil wir sonst diese Nachholbedarfsposition mit eigener Kraft allein nicht bewerkstelligen würden. Es wird kein vernünftiger Mensch in ganz Österreich bezweifeln, daß Niederösterreich in der Zeit der Besetzung im Interesse des Gesamtstaates materielle und finanzielle Opfer gebracht hat, die sich in keiner Ziffer zum Ausdruck bringen lassen. Mit dem Staatsvertrag, über den wir sehr glücklich sind, und mit dem Abzug der Besatzungstruppen ist das goldene Zeitalter auch noch nicht angebrochen. Die Tatsache ferner, daß dieses Land an Staaten angrenzt, die einen regen Fremdenverkehr nicht ermöglichen - wir würden es gerne tun, aber auf Grund der ganzen politischen Situation lässt sich das nicht durchführen - und mit denen auch die wirtschaftlichen Beziehungen nur sporadisch gepflogen werden können, zwingt uns, hemmende Momente immer wieder neu zu überwinden, Im Gesamtstaat muß jedoch auch darauf Rücksicht genommen werden, dass Niederösterreich und auch noch andere im Osten gelegene Bundesländer eine speziell gesamtösterreichische Funktion innehaben, die einfach darin besteht, die durch die Nachbarstaaten verursachte Situation auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiete für diesen ganzen Staat zu tragen. Zu Beginn des Jahres 1968 haben wir Hoffnungen auf eine Besserung der wirtschaftlichen Beziehungen zur Tschechoslowakei gehabt. All die Jahre hat sich diese Entwicklung positiv abgezeichnet. Wir haben gemeint, dass wir die drückende Situation der toten Grenze wegbekommen, daß neue Frequenzen sich entwickeln, daß wir aus dieser Sicht her Impulse bekommen, weil es für ein Land unendlich schlecht ist, wenn große Zonen seines Grenzlandes als toter Raum zu bezeichnen sind, weil ja die ganze Entwicklung in den oberen Räumen nicht zuletzt durch diesen Sachverhalt eine negative Entwicklung bekommt Im einzelnen darf ich auf folgendes hinweisen: Bei der Vergabe der ERP-Mittel ist Niederösterreich gegenüber anderen Bundesländern seit eh und je benachteiligt worden. Bis 1955 haben wir fast überhaupt nichts bekommen und nachher nicht sehr viel. Nun ist am 26. April dieses Jahres der Koren-Plan als wachstums- und strukturpolitisches Konzept der Bundesregierung beschlossen worden. Der Aufbau dieses Koren-Planes Iäßt drei Abschnitte erkennen. Im ersten Abschnitt werden die österreichische und die internationale Konjunkturlage analysiert. Im zweiten werden die Ursachen der Verlangsamung des Wachstums dargestellt, und im dritten wird das wirtschaftspolitische Konzept der Bundesregierung zur Behebung der im zweiten Abschnitt dargestellten Umstände und Ursachen der Verlangsamung des Wirtschaftswachstums behandelt. Die ersten beiden Abschnitte werden sogar von schärfsten Kritikern wegen ihrer prägnanten Beschreibung der österreichischen und der internationalen Konjunktur und wegen der statistischen Daten, die auf Grund exaktester Analysen die Untermauerung dargestellt haben und die Ursachen dieser Wachstumsverlangsamung aufzeigen, anerkannt. Auch in den spitzfindigsten Diskussionen hat man immer wieder eingeräumt, daß hier eine hervorragende Arbeit geleistet wurde und daß man es hier mit der Präzision eines Uhrwerkes verstanden hat, diese Darstellung zu geben. Aus dieser Analyse der Gegebenheiten ergeben sich die im dritten Abschnitt dargestellten Schwerpunkte der Therapie, würde der Arzt sagen, nämlich die Konjunkturpolitik, die Budgetpolitik, die Agrarpolitik, die Wachstums- und Strukturpolitik. Entsprechend diesem Plan gelangen nun sukzessive sehr wesentliche Investitionsmittel des Bundes im Rahmen eines Fünfjahresinvestitionsprogrammes zum Einsatz, auch in Niederösterreich. Weil wir aber sehr davon überzeugt sind, daß das nicht reicht, um unsere Anstrengungen entsprechend wirkungsvoll zu unterstützen, würde ich mir nun erlauben, Ihnen einen Antrag vorzulegen, der folgenden Wortlaut hat (liest) : „Das Bundesland Niederösterreich ist vom wirtschaftspolitischen Standpunkt her gesehen weit hinter der Entwicklung anderer Bundesländer zurückgeblieben. Die Schließung von Großbetrieben ist eines der äußeren Zeichen dieser Tatsache. Es sind daher entsprechende Maßnahmen des Bundes erforderlich, um zumindest diesen Trend abzustoppen und in Zukunft Dauerarbeitsplätze zu garantieren. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, daß bei Einsatz von Investitionsmitteln im Rahmen des Koren-Planes für das Land Niederösterreich jährlich auf die Dauer dieser Aktion ein Vorzugsanteil von 1 Milliarde Schilling zur Besserung der gesamtwirtschaftlichen Situation als zusätzliche Investitionsmittel, somit unbeschadet der sonst dem Land vom Bund zukommende Mittel, zur Verfügung gestellt werden." Ich darf für die Aufmerksamkeit herzlich danken und bitte die verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, auch diesem Resolutionsantrag die Zustimmung zu geben. (Beifall im ganzen Haus.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt der Abgeordnete Viktor Schneider. Abg. VIKTOR SCHNEIDER: Hohes Haus! Es tut mir eigentlich leid, daß der Herr Landeshauptmann nicht anwesend ist, weil ich kurz auf die Gruppe 6 zurückkommen möchte. Der Kollege Brunner hat gestern über die Donaubrücken gesprochen und einen Hinweis gegeben, daß es, wenn ich richtig gehört habe, zirka 15 Jahre dauern wird, bis diese drei Brücken in Melk, Krems und Hainburg gebaut werden. Der Herr Landeshauptmann hat dann in seinen Ausführungen darauf hingewiesen, daß die Brücke in Hainburg 90 Mill., die in Krems über 70 Mill. und die in Melk 60 Mill. kosten wird, die drei Brücken zusammen also über 200 Millionen. Bei einer Informationstagung, die wir über diese Brücken in diesem Hause gehabt haben, konnten wir erfahren, daß gerade die Brücke in Hainburg 138 Millionen kosten sollte. Wenn es bei 90 Millionen bleiben wird, glaube ich schon, daß es bei einer Mineralölsteuereinnahme des Bundes, die jedes Jahr, soweit mir bekannt ist, bei 5 Milliarden Schilling beträgt, möglich wäre, zirka 25 oder 30 Millionen abzuzweigen, so daß die drei Brücken gebaut werden könnten. Wie man uns auch gesagt hat, würde die Bauzeit ungefähr drei Jahre betragen. Daher mein Appell an den Herrn Landeshauptmann, daß er sich einsetzt, daß es nicht mehr 15 Jahre dauert, weil wir bis dahin graue Haare haben werden, Ich nehme an, daß sich der Herr Landeshauptmann diese Worte in irgendeiner Form doch zu Herzen nimmt und uns seine Unterstützung im Interesse dieser Brückenbauten angedeihen läßt. Damit komme ich jetzt zur Gruppe 7 und möchte mich speziell mit einigen Problemen der Landwirtschaft befassen. Erstens, weil ich selbst Landwirt bin - das soll aber nicht heißen, daß man am Gedeihen anderer Wirtschaftszweige nicht interessiert ist; wir Landwirte wissen ganz genau, daß mit dem Wachsen anderer Wirtschaftszweige die Hebung unseres Wohlstandes und die Existenzsicherheit verbunden ist -, und zweitens, weil gerade zur Förderung der Landwirtschaft und deren Einrichtungen einiges zu sagen ist. Ich muß feststellen, daß das Gesamtbudget 1969 um über 300 Millionen höher dotiert wurde als im Jahre 1968. Diese Zahl wurde im Laufe der Beratungen hier schon öfter erwähnt. Diese zu erwartenden Mehreinnahmen kann man den Voranschlagssätzen anderer Wirtschaftszweige, die alle höher angesetzt sind, entnehmen. Es ist schon viel über die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes gesagt worden. Die Redner der Mehrheitspartei im Hohen Hause rühmen jedes Jahr die großzügige Unterstützung, die der Landwirtschaft zuteil wird. Und wie schaut es denn wirklich aus mit dieser ,,großzügigen Unterstützung"? Ich habe mich bei den vorigen Budgetdebatten gewundert, daß weniger finanzielle Mittel für die Förderung der Landwirtschaft eingesetzt waren, obwohl für deren Einrichtungen immer mehr ausgegeben wird. Das, verehrte Damen und Herren, sollte doch zu denken geben. Ich will hier ausdrücklich festhalten, daß wir Sozialisten auch zu den Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft stehen. Schon vor Jahrzehnten wurden in. der ersten Republik von unserer Vorgängerin, der damaligen Sozialdemokratischen Partei, agrarische Forderungen, vor allem für das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen, erhoben. Der Herr Landesrat Bierbaum hat bei den vorjährigen Budgetdebatten in seinem Schlußwort die Schülerzahl im Jahre 1965 mit 5600 und im Jahre 1966 mit 2800 angegeben. Erst vor kurzem hat der Herr Landesrat hier im Hohen Haus erklärt, daß nur mehr 100 Schüler die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen besuchen. Wenn ich Ihnen sage, verehrtes Hohes Haus, daß in meinem Verwaltungsbezirk, in dem zum größten Teil Agrarwirtschaft betrieben wird, von drei Kammerbezirken, wozu auch Schwechat gehört, nur 14 Schüler die Fortbildungsschule besuchen, trotzdem aber immer mehr Millionen für Einrichtungen vorgesehen sind, dann ist die Feststellung berechtigt, daß hier etwas nicht stimmen kann. Ich glaube, daß die Mehrheitspartei den Grund verschweigt, weshalb sie nicht gewillt ist, eine Änderung des gesamten Fragenkomplexes herbeizuführen. Soll ich vielleicht die Frage stellen, ob dann etwa darunter der Parteipropagandismus leiden würde? (Abg. Dipl. Ing. Robl: Wo?) Wir Sozialisten sind davon überzeugt, daß eine Änderung dieses Fragenkomplexes - ich habe auch voriges Jahr darüber gesprochen – vor allem durch eine koordinierende Zusammenfassung der Einrichtungen erfolgen sollte. Dadurch könnte man, vom Gesichtspunkt einer modernen Agrarpolitik gesehen, viele Millionen ersparen. Oder sollen etwa nur mehr gewisse Betriebe gefördert werden, so daß, wie eine Untersuchung in meinem Kammerbereich ergab, von 450 Betrieben in Zukunft nur mehr 200 übrig bleiben. Ich glaube, daß die Dinge in den anderen Kammerbereichen ähnlich liegen. Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich nur meinen Kammerbezirk angeführt habe, so deshalb, weil ich dort jeden einzelnen Betrieb kenne und die Situation genau beurteilen kann. Diese 200 Betriebe, die in Zukunft übrig bleiben sollen, sind jene - das kann ich hier offen aussprechen -, die schon immer gefördert wurden und auch heute noch gefordert werden, die aber im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Grundlage gar keiner Förderung bedurft hätten, weil sie so stark sind, daß sie aus eigener Kraft ihren wirtschaftlichen Auf- und Ausbau bewerkstelligen könnten. Daher, verehrtes Hohes Haus, und weil wir Sorge haben, daß gerade die kleinen und mittleren Betriebe infolge der modernen Entwicklung der Agrarwirtschaft am meisten zu leiden haben - ich glaube, auch der Herr Kollege Fichtinger hat gestern in seinen Ausführungen bereits auf die Sicherung der kleinen Betriebe in der Landwirtschaft hingewiesen -, erlaube ich mir, einen Antrag zu stellen (liest) : „Die Landesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um durch Schaffung von überbetrieblichen Einrichtungen (Maschinenhöfen) für die landwirtschaftlichen Kleinund Mittelbetriebe einen rationelleren Einsatz der landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte und dadurch eine Senkung der Produktionskosten zu erreichen." Ich bin der Meinung, daß damit die Existenzsicherung der kleinen und mittleren Betriebe herbeigeführt werden könnte. Wir Sozialisten treten schon lange für eine gezielte Förderung ein und sprechen es in unserem Niederösterreich-Plan ganz offen aus, dass eine gesunde Agrarwirtschaft neben anderen Produktionslenkungsmaßnahmen, vor allem der Grundaufstockung, nur durch eine Subventionssteuerung, die den strukturellen Gegebenheiten Rechnung trägt, herbeigeführt werden kann. Ich glaube, wenn man nach meinem Beispiel und unseren Forderungen vorgegangen wäre, könnten von den 450 Betrieben meines Kammerbereiches zwei Drittel oder noch mehr als gesunde Betriebe angesprochen werden, und es müßten nicht mehr als die Hälfte dieser Betriebe zugrunde gehen. Betrachten wir doch andere Bundesländer, wie z. B. das Burgenland oder Kärnten. Dort wurden von Jahr zu Jahr mehr Mittel zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft bereitgestellt. Bei uns ist es gerade umgekehrt, obwohl die Einnahmen im Steigen begriffen sind. Hohes Haus! Wenn ich bezüglich der Forderung der Land- und Forstwirtschaft unseres Bundeslandes Hinweise gegeben habe, dass durch eine Änderung der Förderungsmaßnahmen ein größerer volkswirtschaftlicher Vorteil erzielt werden könnte, so ist es klar, dass man die gesamte Agrarwirtschaft nicht von einem Bundesland aus beuteilen kann. Es ist daher notwendig, auch auf Bundesebene einige Betrachtungen anzustellen. Die Österreichische Volkspartei, die die alleinige Verantwortung in der Agrarwirtschaft zu tragen hat, hat in ihrem Wahlprogramm im Wahljahr 1966 den Bauern feierlich versprochen, den Preis und Absatz der heimischen Agrarprodukte zu sichern und das freie Bauerntum zu stärken. Das klingt sehr schön. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe im Vorjahr in bezug auf die Budgetlage des Bundes zum Kapitel Landwirtschaft bei den Beratungen zum Budget 1968 hier erklärt, dass die Bauern in diesem Jahr weniger Einkommen zu verzeichnen haben werden. Wie hat sich nun seit dem Jahre 1966 die Lage auf dem Agrarsektor entwickelt? Ist das eingetreten, was die Österreichische Volkspartei im Jahre 1966 versprochen hat? Wir haben bereits an Milch große Überschüsse zu verzeichnen. Der Überschuß in der Weizenproduktion ist von 100.000 Tonnen vor einigen Jahren auf 150.000 Tonnen bis auf 300.000 Tonnen im Vorjahr angestiegen. Heuer werden es aller Wahrscheinlichkeit nach trotz der schlechten klimatischen Verhältnisse vom Frühjahr bis zum Sommer, welche die Gebiete, die man als die Kornkammer von Österreich bezeichnen kann, nämlich das Marchfeld und die Brucker Pforte, betroffen haben, wieder 300.000 Tonnen werden. Die Überproduktion belastet den ganzen Staat mit 600 Millionen Schilling (Abg. Dipl. Ing. Robl: Bei Weizen?) Im allgemeinen gesehen. Da gehort Milch und alles dazu. Die Regierung der Österreichischen Volkspartei hat, um die Überproduktion zu bekämpfen, den Weizenpreis - das ist sehr bezeichnend -, der schon 1952 2 Schilling 40 Groschen und bereits vor 10 Jahren 2 Schilling 50 Groschen betragen hat, für die Getreideernte 1968 auf 2 Schilling 30 Groschen herabgesetzt. Die Bauern bekommen heute für 1 Kilogramm Weizen um 10 Groschen weniger als vor 16 Jahren, Der Schilling hat aber - und das, glaube ich, werden alle zugeben müssen - im Jahre 1968 nicht mehr den Wert den er damals im Jahre 1952 hatte. Die Preise aller Produktionsmittel, die der Bauer sehr notwendig braucht, weil zum Großteil ein Teil der Arbeit noch von Landarbeitern getätigt wird, sind im Laufe dieser Jahre sehr wesentlich gestiegen. Die Preise von Futterweizen und Futtergerste wurden dann vom Landwirtschaftsministerium noch ab 1. November 1967 von 2 Schilling 25 Groschen auf 2 Schilling 35 Groschen erhöht. Wir haben nun – das kann man offen aussprechen den widersinnigen Zustand, daß der Preis des Mahlweizens um 5 Groschen niedriger ist als der Futtergetreidepreis. (Zwischenruf: Das ist richtig!) Wäre daher nicht eine Neuregelung in bezug auf den Futtergetreidepreis – ich erwähne vor allem die Gerste - notwendig? Sicherlich werden Sie sagen, ja die Gerste hat auch um 10 Groschen angezogen, aber der Gerstenpreis unterliegt nicht der Markordnung, und man weiß nie, weil man von der Natur abhängt, welche Siebung bzw. welches Hektolitergewicht erreicht wird - nach dem wird die Gerste bezahlt -, so daß trotz der 10-Groschen-Erhöhung kein Mehreinkommen erreicht wird. (Zwischenruf rechts: Seit wann wird die Gerste so bezahlt?) Das ist überall so. Dieselbe Regierung, die den Viehzüchtern das Futtergetreide, das Kraftfutter und allen Landwirten die Düngemittel verteuert hat, setzt auch noch den Erzeugerpreis für die Milch herab. Der Krisengroschen, den der Erzeuger zur Bekämpfung der Überproduktion zu bezahlen hat, wurde von 2 Groschen auf 5 Groschen erhöht. Außerdem wurde ein weiterer Abzug von l Groschen für Propaganda, damit mehr Milch getrunken wird, angeordnet. Ab 1. April wurde der Beitrag für den Krisenfonds, den man aber jetzt mit „Absatzförderungsbetrag" bezeichnet, abermals um 14 Groschen erhöht. Das ergibt eine Senkung des Erzeugerpreises bei Milch von 20 Groschen, Und alles das, meine sehr geehrten Damen und Herren, wurde mit dem Slogan „Der Preis, der heimische Agrarprodukte sichert!" durchgeführt. Ich möchte Ihnen noch kurz aus der Allgemeinen Zeitung aus der Nr. 43 vom 6. 11. 1965, der allgemeinen Bauernzeitung, die Sie ja alle kennen, vorlesen. Hier steht: Gewichtige Erklärung von Bundesminister Dr. Karl Schleinzer, - Budgetkrach um Milchpreis. Der Landwirtschaftsminister stellt dazu nachdrücklichst fest, daß jedenfalls der Erzeugermilchpreis, der vorwiegend für die klein- und mittelbäuerlichen Milchproduzenten Österreichs einen wesentlichen Teil ihres Einkommens darstellt, unter keinen Umständen gefährdet werden dürfte. Damit hat er recht gehabt. Das war aber natürlich vor der Wahl. Bezeichnend ist, was dann die Kleine Zeitung im Jahre 1968 geschrieben hat. (Abg. Dipl. Ing. Robl: Nicht dieselbe!) Sie wissen, wer das ist, Herr Kollege Robl, bestimmt keine sozialistische Zeitung. In der Nummer 96 vom 26. 4. 1968 steht: „Minister Schleinzer ist der Kraftakt gelungen. - Milch um 8 Prozent weniger Erlös für die Bauern. Eine Senkung des Milchpreises für Produzenten, die das bäuerliche Einkommen aus der Milchwirtschaft um durchschnittlich 8 Prozent verringern wird, beschloß gestern endgültig die Bauernführung." So wurde das von anderen Zeitungen gesehen. Ich glaube, meine Damen und Herren, daß das, was ich hier vorbringe, nicht widerlegt werden kann. Der Herr Landwirtschaftsminister hat diese aufreizende Erzeugerpreisherabsetzung, die den Konsumenten nicht einen Groschen gebracht haben - eher das Gegenteil, denn sie mußten für die Produkte noch mehr bezahlen -, damit begründet, und das ist sehr interessant, daß zusätzliche Mittel für die Überschußverwertung notwendig sind. In dieser Begründung offenbart sich die schlechte Agrarpolitik der Österreichischen Volkspartei. Ich glaube, daß ich im vorigen Jahr recht hatte, als ich die Meinung vertrat, daß die Bauern im Jahre 1968 weniger an Einnahmen zu verzeichnen haben werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erwähnt muß aber auch noch werden, dass alle Vorschläge des Arbeitsbauernbundes und der Sozialisten, die Weizenanbauflächen zu verringern und die Milchproduktion zu regeln, in den Wind geblasen wurden. Jetzt erstickt die ÖVP-Regierung in der Überproduktion, und es müssen viele hundert Millionen Schilling zur Verschleuderung der Überschüsse in das Ausland verwendet werden. Ist es nicht bezeichnend und grotesk, daß der Herr Kammersekretär in der Vollversammlung eines Bezirkes erklärte: Früher haben wir den sauern gesagt: Produziert mehr!", und jetzt müssen wir sagen: „Baut weniger an!" Für diese verfehlte Wirtschaftspolitik büßt nun die Bauernschaft durch verschlechterte Weizen- und Milchpreise und durch Verteuerung von Futter- und Düngemittel. Nur durch eine Regelung der Weizenanbauflächen und Staffelung der Milchpreisstützung nach wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten würde mit einem Schlag die kostspielige, erdrückende Überproduktion beseitigt werden. Durch eine Produktionslenkung könnte das Einkommen der Bauernschaft wieder gehoben werden, ohne daß der Konsument oder der Staat belastet würde. Sicherlich werden Kenner der Agrarwirtschaft sagen, man kann nicht so einteilen, dass die Mengen der Produktion zum Verbrauch gleich Null stehen, weil Ernteerträge nach den Naturgegebenheiten erzielt werden. Das stimmt. Aber kann man nicht zu einer Vorratswirtschaft übergehen? Damit hätte der Staat hunderte Millionen frei, die heute für die Überschußverwertung ausgegeben werden. Bei schlechteren Ernteerträgnissen hätte man die Möglichkeit, auszugleichen, und am wichtigsten ist: Bei internationalen Krisenzeiten wäre ein gewisser Nahrungsmittelvorrat vorhanden. So liegen die Dinge in der Agrarwirtschaft. Hohes Haus! Wir haben vorige Woche das Weinbaugesetz auf zwei Jahre verlängert. Wir werden ja sehen, wie es in zwei Jahren ausschauen wird. Denn auf dem Gebiete der Weinwirtschaft herrschen heute genauso unklare Verhältnisse, vor allem über die Preislage der Produzenten. Als im Jahre 1966 der Wahlsieg der Österreichischen Volkspartei feststand, hat der Bauernbund eine Sozialoffensive gestartet. Ich erinnere mich noch ganz genau, wie der Herr Präsident des Bauernbundes, Ökonomierat Wallner, im Fernsehen über die Sozialoffensive für die Bauern ein Interview gegeben hat. Mich hat es natürlich gewundert, dass zum Beispiel der Kollege Weißenbock gestern so hervorragend über die Bauernkrankenkasse gesprochen hat. Ich muß sagen, ich möchte alles unterstreichen, was er gesagt hat, und stimme hundertprozentig seinen Worten zu. Aber ist es nicht bezeichnend, daß gerade im Bauernland Steiermark damals, als die Bauernkrankenkasse auf dem Programm stand, auf Grund unseres Drängens - das muß ich natürlich auch erwähnen – eine Urabstimmung stattgefunden hat, bei der sich, wenn ich mich noch recht erinnere, ungefähr 73 Prozent gegen die Bauernkrankenkasse ausgesprochen haben. Wenn man das Fernsehinterview gehört hat, muß man schon ein wenig nachdenken. Aber, Kollege Weißenböck, ich gehe mit Ihnen in dieser Ansicht. Nur möchte ich Ihnen sagen: Das Betteln bei der Ärztekammer wird vergebens sein; wenden Sie sich an Ihre Partei. Ich glaube, daß wir dann früher zu einem Vertrag kommen, denn wir Bauern brauchen die Bauernkrankenkasse sehr notwendig. Hohes Haus! Ich glaube, wenn die Sozialoffensive von seiten des Bauernbundes gestartet wurde, aber sehr wenig herausgeschaut hat, kann man nur feststellen, daß die Beiträge erhöht wurden. So liegen die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Landwirtschaft, die sich innerhalb einiger Jahre verschlechtert haben. Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich noch einen Antrag stellen. Zu den Wahlen der öffentlichen gesetzgebenden Körperschaften wurden, den demokratischen Spielregeln entsprechend, amtliche Stimmzettel eingeführt. Bei der Landarbeiterkammer wurde es so bestimmt; die Arbeiterkammer wird es in Kürze einführen, und ich glaube, auch die Handelskammer zieht die Einführung des amtlichen Stimmzettels in Erwägung. Im Jahre 1970 finden wieder in den Landeslandwirtschaftskammern und Bezirksbauernkammern Wahlen statt. Es wäre auch hier zweckmäßig, den amtlichen Stimmzettel einzuführen, Daher erlaube ich mir, einen Antrag zu stellen, und ersuche das Hohe Haus um seine Zustimmung (liest): „Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ehestens den Entwurf einer Novelle zum Gesetz vom 1. Dezember 1960 über die Wahlen für die Landwirtschafts- (Bauernkammern, LGBl. Nr. 6711961, zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen, durch welche entsprechend der Einführung des amtlichen Stimmzettels bei den Arbeiterkammerwahlen auch für den Bereich der bäuerlichen Berufsvertretungen der amtliche Stimmzettel verankert wird." Damit bin ich eigentlich schon am Schluß. Ich habe hier nur einige Betrachtungen zur Agrarpolitik angestellt, und ich erkläre ganz offen, daß wir Sozialisten für eine gute, fortschrittliche, wirtschaftliche und soziale Agrarpolitik eintreten. Wir haben es neuerlich - das betone ich auch hier - durch die Verlängerung der Marktordnungsgesetze bewiesen, im Interesse der bäuerlichen Familien und der gesamten Bevölkerung von Österreich. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Janzsa. Abg. JANZSA: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Fremdenverkehr und dessen Förderung wurden nicht nur in Reden während der Budgetdebatten der vergangenen Jahre erwähnt und als mehr oder weniger wichtiger Faktor der österreichischen Wirtschaft im allgemeinen und der niederösterreichischen Wirtschaft im besonderen bezeichnet. Es ist schon Allgemeingut jeden Redners, gleich welcher Richtung, geworden, bei jedem Anlaß Fremdenverkehrsgedanken oder Fremdenverkehrsprobleme zu entwickeln, um seinen Zuhörern, seinem Publikum, die Wichtigkeit dieses Wirtschaftsteiles vor Augen zu führen. Es ist heute schon so weit gekommen, daß man der Fremdenverkehrswirtschaft allmählich jene Anerkennung und jene Klassifikation einräumt, die ihr auf Grund ihrer Wichtigkeit und Notwendigkeit, ja Bedeutung zukommt, die sie als einnahmeträchtiger Faktor beanspruchen kann. Beide Redner in der Generaldebatte haben diese Behauptung auch durch ihre Äußerungen und Ausführungen hundertprozentig bestätigt. Die Saison 1968 - bis Ende September liegen Zahlen vor - konnte eine leichte Steigerung der Gesamtzahl der Nächtigungen gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1967 verzeichnen, Untersucht man diese Steigerung, so kann man erfreulicherweise feststellen, daß die Zahl der Ausländernächtigungen neuerlich gestiegen ist, und zwar um 29.666; dies ist ein perzentueller Anteil an der Gesamtsteigerung von rund 41 Prozent. Da in den Monaten Oktober bis Dezember größere Ausländernächtigungen nicht zu erwarten sind, kann man aus den vorliegenden Übernachtungsziffern ungefähr feststellen, ob der bisherige Trend der Auslandsreisen der heimischen Bevölkerung, insbesondere aber des Wieners, weiter im Zunehmen begriffen ist. Zweifellos spielt hier die fortschreitende Motorisierung eine maßgebliche Rolle. Auf Wiener kommt bereits ein Personenkraftwagen, was zu Auslandsreisen und Auslandsurlauben verleitet. Dazu kommt eine intensive Werbung vor allem unserer östlichen Nachbarländer Jugoslawien, Bulgarien und Rumänien, aber auch Italiens und Spaniens um den österreichischen Urlauber. Allein in einer einzigen großen österreichischen Tageszeitung erscheinen im genannten Zeitraum 20 ganzseitige Artikel, die für einen Besuch und einen Urlaub in Jugoslawien warben. Frankreich, Italien, Spanien, Ungarn, Rumänien, die Türkei und noch einige andere Staaten unterhalten eigene Werbebüros in Wien. Auch die Valuten- und Devisenstatistik der Österreichischen Nationalbank beweist den, Zug der Österreicher ins Ausland. Sie haben im heurigen Jahr um 36 Prozent mehr für ihre Auslandsreisen und Auslandsurlaube ausgegeben als im Jahre vorher. Zweifellos sind die Förderungsmaßnahmen für den Fremdem verkehr des Landes Niederösterreich auf fruchtbaren Boden gestoßen. Es ist erfreulich, daß die Abteilung V/4 in der Abwicklung ihrer Aufgaben in den Fremdenverkehrsangelegenheiten die ihr im Jahre 1968 zugestandenen Mitteln einer zweckmäßigen Verwendung zugeführt hat und den 199 niederösterreichischen Fremdenverkehrsgemeinden, zu denen im heurigen Jahr mit Stockerau noch einige andere Gemeinden hinzugekommen sind, in beratender und vor allem in finanzieller Hinsicht unter die Arme greifen konnte. So sind zu den Förderungsmaßnahmen werbender Art auch die finanziellen, wie die Gewährung zinsenbegünstigter Darlehen, die Fremdenverkehrsförderungskreditaktion, die Wirtschaftshilfeaktion, die gemeinsame Kreditaktion Bund, Land, Handelskammer -, hinzugekommen. Die Fülle der mannigfaltigen Förderungsmaßnahmen der Abteilung V/4 weiterhin aufzuzählen, hieße, unbegründet die Debatte um das Budget 1969 in den Voranschlagsansätzen 770-61 bis 770-67 verlängern. Sie sind in ihrer Vielfalt der Werbemöglichkeiten, die auch aufgegriffen wurden, denn doch etwas niedrig dotiert, um auf jedem Werbesektor auch zu einem größeren und durchschlagenderen Erfolg zu kommen. Eine Institution möchte ich aber doch ein wenig näher beleuchten, nämlich das Niederösterreichische Landesreisebüro, um dem Hohen Haus, abgesehen von sonstigen zu bereinigenden Kriterien, die Bedeutung dieser Institution für Niederösterreich vor Augen zu führen. Es hatte im Jahr 1964 einen Bruttoumsatz von rund 10,854.000 Schilling zu verzeichnen und konnte diesen bis zum Jahre 1967 mehr als verdoppeln, nämlich auf rund 22,176.000 Schilling. Für das Jahr 1968 wäre ein solcher Umsatz mindestens ebenso zu erwarten gewesen, hätten nicht die Ereignisse in Frankreich im Mai und in der Tschechoslowakei im August bis September d. J . zu Absagen bereits gebuchter Reisegruppen nach Niederösterreich eine merkliche Umsatzverringerung gebracht. Immerhin erreichte der Bruttoumsatz bis 31. Oktober d. J. eine Höhe von rund 18,100.000 Schilling. Unter der Annahme gleicher Umsätze in den Monaten November und Dezember 1968 wie im Vorjahr wird ein Gesamtumsatz im heurigen Jahr in der Höhe von rund 20,100.000 Schilling zu erwarten sein. Insgesamt wurden jedenfalls durch das Niederösterreichische Landesreisebüro 73.800 Personen bis 31. Oktober d. J. nach Niederösterreich gebracht. Es kann somit wohl die Zweckmäßigkeit der Führung eines Niederösterreichischen Landesreisebüros bejaht werden, zumal man auch bedenken muß, daß das von diesem Reisebüro betreute Publikum in den Aufenthaltsorten gleichfalls entsprechende Auslagen tätigt, die wiederum der ortsansässigen Wirtschaft zugutekommen. Es wird daher notwendig sein, dem NÖ. Landesreisebüro ein besonderes Augenmerk zuzuwenden, um es noch werbewirksamer und bedeutender für den niederösterreichischen Fremdenverkehr gestalten zu können. Ergebnis aller Überlegungen in bezug auf den Fremdenverkehr ist wohl, daß Niederösterreich in verstärktem Maße vor allem um den Wiener werben muß. Wenn aber schon der Trend zu Auslandsreisen besteht – und er besteht auf der ganzen Welt -, dann müssen wir uns auch um den ausländischen Gast bemühen. Es ist daher zu begrüßen, wenn Niederösterreich im kommenden Jahr seine deutsche Werbung anläßlich der Steglitzer Wochen, die im Zeichen Niederösterreichs stehen werden, auf Berlin konzentrieren will. Die Berliner sind besonders auf Grund der Insellage ihrer Stadt an Auslandsreisen interessiert. Eine konzentrierte und massive Werbung hat daher meines Erachtens in Berlin die besten Voraussetzungen. Es darf aber bei allen diesen Vorbereitungen und Arbeiten nicht übersehen werden, die bisherige Zusammenarbeit mit dem Verein Österreichischer Fremdenverkehrswerbung noch fester zu gestalten und mit den derzeit bestehenden Aussenstellen in engeren Kontakt zu treten, soll doch der Beitrag des Landes Niederösterreich zu diesem Verein entsprechende Erfolge zeitigen. In der Generalversammlung, die dieser Verein abgehalten hat, wurde auch Klage geführt, daß die Mittel für die Werbung viel zu gering sind. Niederösterreich hat für 1969 den Beitrag doch etwas erhöht. Die Werbung um den Wiener Gast kann jedoch nicht allein vom Land Niederösterreich bewältigt werden. Hier müssen auch die einzelnen Gemeinden und Fremdenverkehrsverbände mithelfen. Es gibt bereits eine Arbeitsgemeinschaft der Fremdenverkehrsgemeinden der Wachau und des Nibelungengaues, einen Thayatalverband, und in allernächster Zeit wird auch ein regionaler Verband für das Ötscherland entstehen. Die Gemeinden müssen an einem blühenden Fremdenverkehr interessiert sein, weil sie primär an den Einnahmen aus dem Fremdenverkehr mitbeteiligt sind. Ich erwähne in diesem Zusammenhang nur die Getränkeabgabe, deren Aufkommen zur Gänze den Gemeinden zufällt; aber auch die neue zehnprozentige Sonderabgabe aus alkoholischen Getränken dient dazu, von der das Land 14 Prozent und die Gemeinden auch 14 Prozent erhalten. Eine verstärkte Werbung für den Fremdenverkehr führt also zu gesteigerten Einnahmen der Gemeinde. Dazu kommen noch die Vorteile für die gesamte Wirtschaft einer Gemeinde, denn der Gast muß auch verpflegt werden, was wieder Bäckern, Fleischhauern, der Landwirtschaft und vielen anderen Gewerbetreibenden zugutekommt. Es wurde in diesem Hohen Hause in den vorhergegangenen Budgetansätzen von verschiedenen Rednern mehrmals der Wunsch nach einer besseren Zusammenarbeit geäussert. Könnte man nicht auch in der Fremdenverkehrswerbung einmal gemeinsame Arbeit leisten, etwa in der Form, daß man Veranstaltungen - seien sie nun kultureller, musischer oder vergnüglicher Art - in bestimmten Gebieten zu bestimmten Zeiten in den einzelnen Orten abstimmt, durchführt und für diese eine großangelegte Werbung im In- und Ausland vornimmt. Das würde den Effekt verstärken. Hiezu wären besonders die Vor- und Nachsaisonen, die Monate Mai-Juni und September-Oktober geeignet. Bei diesen Veranstaltungen könnte man auch noch für einen längeren Urlaubsaufenthalt unter den Besuchern werben. Hier müßte selbstverständlich die gebietlichen Fremdenverkehrsverbände mit den in ihrem Bereich befindlichen Vereinen in Erscheinung treten, wobei der Landesfremdenverkehrsverband als Fachorganisation federführend tätig sein müßte. In unserem Bundesland gibt es genug Vereine, Institutionen und Organisationen, die gerne in diesen Belangen aktiv werden könnten und möchten, wenn man sie nur hiezu einlädt. Erfreulich ist auch die Zunahme des Ausflugsverkehrs nach Niederösterreich vor allem in der Vor- und Nachsaison, die auch nur auf die starke Motorisierung der Wiener zurückzuführen ist. Wesentlich haben dazu die vielen Ausstellungen, Burg- und Schlossmuseen sowie die Erholungsorte, Naturparks usw. beigetragen. Statistisch läßt sich dieser Ausflugsverkehr nicht erfassen, Verkehrsstauungen am Sonntag abends auf den Autobahnen und anderen Einfallsstraßen nach Wien beweisen aber seinen Umfang nur allzu deutlich. Es ist daher zu begrüßen, wenn der Ausbau der Schnellstraße nach Stockerau vorangetrieben wurde, denn diese wird die Fahrtdauer beispielsweise in das Waldviertel wesentlich verkürzen. Wenn der Herr Landeshauptmann in einer seiner Reden erklärte, Straßen dienen auch dem Fremdenverkehr, so gibt diese Erkenntnis Gewähr für den weiteren und rascheren Ausbau jener Straßen, die durch die Fremdenverkehrsregionen führen. Für die Niederösterreichische Fremdenverkehrswirtschaft war das Jahr 1968 insoweit weniger erfreulich, als von Seiten des Landes neue Belastungen, meist bürokratischer Art, gekommen sind. Es wurde das Lustbarkeitsabgabengesetz auf eine völlig weltfremde und die Bürgermeister belastende Art novelliert. Nach der Novelle, die ab 1. September 1968 in Kraft getreten ist, müssen die Schallplatten in einem Musikautomaten vom Bürgermeister oder seinem Sekretär gezählt und die Diagonale eines Fernsehschirms in den Gaststätten ausgemessen werden, weil sich darnach die Höhe der Lustbarkeitsabgabe richtet. In anderen Bundesländer werden hiefür fixe Sätze vorgeschrieben. Die neuerliche Novellierung, die bereits vorbereitet ist, wird hoffentlich in diesem Zusammenhang mehr an die praktische Durchführung des Lustbarkeitsabgabengesetzes denken. Im Interesse des Fremdenverkehrs sollten Fernsehapparate und Rundfunkdarbietungen in gastgewerblichen Betrieben überhaupt abgabefrei gestellt werden, wenn der Gastwirt kein eigenes Entgelt für diese Darbietungen einhebt. Es ist heute ein selbstverständlicher Dienst am Gast, vor allem in den Sommerfrischen, daß man ihm am Abend noch das Fernsehen ermöglicht, zumal dann wenn das Wetter schlecht ist und die Gemeinde keine andere Unterhaltungsmöglichkeit bieten kann. Das neue niederösterreichische Privatzimmervermietungsgesetz, das seit 1. 10. 68 gilt, stellt mit der Vermietungsmöglichkeit von 7 Betten in jedem Haushalt das ganze Jahr hindurch zweifellos einen Eingriff in das konzessionierte Hotel- und Gastgewerbe dar, muß aber trotzdem begrüßt werden, weil nun endlich Ordnung auf diesem Sektor eingetreten ist. Es wäre nur notwendig, daß alle in Betracht kommenden Stellen die Privatzimmervermieter schulen, wie ein Fremdenzimmer aussehen soll, wie man ein Frühstück serviert usw., um den Standard unseres Fremdenverkehrs nicht absinken zu lassen. Immerhin beträgt die Lehrzeit für einen Kellner und für einen Koch je drei Jahre; es gilt also, viel zu lernen. Kurse für die Privatzimmervermieter könnten einiges zur Zufriedenheit der Gäste beitragen. Zur Zeit wird eine neue Sperrzeitverordnung für die Gastgewerbebetriebe ausgearbeitet, weil künftighin der Bürgermeister und nicht mehr die Bezirkshauptmannschaft für eine Sperrstundenverlängerung zuständig sein wird. Um einerseits die Bürgermeister zu entlasten und andererseits allen initiativen Wirten eine gute Betreuung der Gäste zu ermöglichen, schlägt beispielsweise die Sektion Fremdenverkehr der Handelskammer Niederösterreich eine Verlängerung der Sperrstunde bei Gastwirtschaften von 24 Uhr auf 1 Uhr früh und bei Kaffeehäusern von 2 Uhr auf 3 Uhr vor. Es hat bisher schon Gemeinden gegeben, so die Stadtgemeinde Baden bei Wien, die eine Bewilligung dieser Sperrstunden generell für ihren Bereich erreicht hat. Überaus vorteilhaft wirkt sich auch die Fremdenverkehrsförderungskreditaktion des Landes und der Handelskammer Niederösterreich aus. So konnten seit 1955 2.308 Kredite in der Höhe von 452,190.204.- Schilling zum Ausbau und zur Modernisierung der Gastgewerbebetriebe Niederösterreichs vergeben werden. Dazu kommen noch mehrere Wirtschaftsfondskredite sowie die Wirtschaftshilfekreditaktion und die Sonderkreditaktion für den Fremdenverkehr aus dem Bürgschaftsfonds. Die Errichtung und Instandsetzung von Fremdenverkehrseinrichtungen in den einzelnen Gemeinden wurde auch im Jahre 1968 aus den hiefür vorgesehenen Mitteln finanziell unterstützt. Für den Neubau oder Umbau von Bädern wurden an folgende Gemeinden Darlehen gewährt: Drosendorf, Gars am Kamp, Türnitz, Eggenburg, Sigmundsherberg, Retz, Pulkau, Purgstall, St. Aegyd, Marbach, Wolkersdorf, Zwettl, St. Valentin, Pöggstall, Aggsbach und andere mehr. Weitere Beiträge wurden unter anderem für den Ausbau der Hochkaralpen-Straße - also kein Stiefkind, Herr Kollege Peyerl -, die Liftanlage auf den Hochkar, Troibetsberg und Karlstift, den Bau eines Kurmittelhauses in Baden und Puchberg, zur Ortsverschönerung und Staubfreimachung von Straßen und Plätzen, zur Restaurierung von Ruinen und Baudenkmälern sowie zum Ankauf von Grundstücken im Erholungsgebiet der Gemeinde Semmering zur Verhinderung unerwünschter Verbauungen überwiesen. Ich darf zusammenfassen: Das dringendste Gebot im niederösterreichischen Fremdenverkehr sind wohl eine verstärkte Werbung um den in- und ausländischen Gast, mehr Verständnis für die praktischen Belange des Fremdenverkehrs in der Gesetzgebung und weitere Förderung der Investitionstätigkeit im Hotel- und Gastgewerbe, die ja ihrerseits wieder eine Belebung der Bautätigkeit und des Wirtschaftswachstums im allgemeinen herbeizuführen vermag. Im allgemeinen sollen die Förderungsmaßnahmen für die weitere Entwicklung des niederösterreichischen Fremdenverkehrs, die sich bisher bestens bewährt haben und auch sehr notwendig sind, im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Ich erlaube mir daher, folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest) : „Der Fremdenverkehr ist ein bedeutender Faktor der Gesamtwirtschaft. Auf Grund der natürlichen Gegebenheiten sind weite Teile Niederösterreichs, insbesondere die Gebiete im südlichen Bergland einschließlich des Wienerwaldes und Teile des Waldviertels, für den Fremdenverkehr prädestiniert, jedoch noch ausbaubedürftig. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, im Interesse einer noch wirksameren Förderung des Fremdenverkehrs im allgemeinen und der Bildung von Fremdenverkehrszentren im besonderen alle Maßnahmen, die diesen Zielen dienen, im Wege eines Raumordnungsprogrammes gemäß den Bestimmungen des NO. Raumordnungsgesetzes zu koordinieren.” Dieser Resolutionsantrag soll so verstanden sein, daß die Fremdenverkehrseinrichtungen in jenen Gebieten, die man als ausgesprochene Fremdenverkehrsgebiete bezeichnen kann, beschleunigt und verstärkt gefördert werden, um sie ehestens voll zum Einsatz zu bringen. Dabei sollen die Förderungsmaßnahmen zur Modernisierung, Sanierung, Adaptierung und Erweiterung der bestehenden Fremdenverkehrbetriebe in den anderen Gebieten nicht vernachlässigt werden. Ich bitte daher das Hohe Haus um dessen Annahme. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt der Abgeordnete Kosler. Abg. KOSLER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich habe mich zum Wort gemeldet, um einiges zu dem Problem des Fremdenverkehrs zu sagen, dessen Bedeutung in Österreich und für Österreich ja allgemein bekannt ist. Immer wieder wird diese Bedeutung in Reden eine Würdigung finden, in Reden im Parlament, in den Landtagen, in verschiedenartigen Ausführungen, auch in den Sonntagsreden, und man wird bei dieser Würdigung immer wieder auf die dreifache Kraft des Fremdenverkehrs hinweisen. Erstens auf seine wirtschaftliche Kraft, die sicherlich sehr, sehr bedeutend ist und vielleicht in der ganzen Größe ihrer Bedeutung noch gar nicht richtig erkannt wird, auf seine kulturelle Ausstrahlung - dazu wäre ungefähr dasselbe zu sagen – und auch auf seine ideelle Einflußnahme auf den Menschen, auf den Österreicher, bei der Prägung des Bildes dieses Österreichers, wie ihn der fremde Gast aus dem Ausland eben als den typischen Österreicher ansieht. Auch hier bei uns im Landtag von Niederösterreich wird Jahr für Jahr über den Fremdenverkehr gesprochen, werden seine Probleme beleuchtet und seine Bedürfnisse aufgezeigt. Auch mein geschätzter Herr Vorredner, der Kollege Janzsa, hat sich soeben recht ausführlich mit all diesen Fremdenverkehrsbelangen beschäftigt, und ich darf erklären, daß es sehr viel gibt, was unbestritten ist. Einem möchte ich aber gleich widersprechen: Zu erklären, daß nun allmählich auch die anderen daraufkommen, was der Fremdenverkehr ist und was er bedeutet, daß es ursprünglich nur die Vertreter der Wirtschaft gewesen wären, die im Fremdenverkehr für Österreich und für Niederösterreich eine Chance gesehen haben, ist unrichtig, ist schon deshalb unrichtig, weil dies durch die Praxis widerlegt wird. Wer sind denn diejenigen, Kollege Janzsa, die draußen in den Fremdenverkehrsorten für den Fremdenverkehr im Fremdenverkehrsverein etwas tun? Die Beamten, die Lehrer, die Angehörigen der verschiedensten anderen Berufsgruppen. Es ist überall sehr, sehr schwer möglich, die Vertreter der gewerblichen, der Fremdenverkehrswirtschaft in diese Organisationen zur Mitarbeit zu bringen. Das ist allgemein bekannt. Hohes Haus! In Österreich gibt es ungefähr 50.000 Vollbetriebe der Fremdenverkehrswirtschaft. Von diesen liegen einige tausend in Niederösterreich. Es gibt in ganz Österreich zirka 1.000 echte Fremdenverkehrsgemeinden, davon sind zur Zeit rund 200 in Niederösterreich. Der Fremdenverkehr bietet in ganz. Österreich Zehntausenden, vielleicht Hundertlausenden Arbeitsplätze; und davon arbeitet auch in Niederösterreich eine schöne Anzahl. Darüber hinaus bietet der Fremdenverkehr aber auch, besonders bei uns in Niederösterreich, zahlreiche Möglichkeiten des Nebenerwerbs bzw. eines Zusatzverdienstes. Ich möchte ungefähr folgendes sagen: Es gibt in Österreich Bundesländer, die besonders geeignet sind, Fremdenverkehrsländer zu sein, es gibt aber in Osterreich kein Bundesland, das nicht geeignet wäre, ein Fremdenverkehrsland zu werden. (Zweiter Präsident Sigmund übernimmt den Vorsitz.) Niederösterreich bemüht sich sicherlich, seine Chance im Bereich des Fremdenverkehrs zu nützen. Aber - und da komme ich auch zu einer etwas anderen Feststellung als mein Vorredner - ein durchschlagender Erfolg ist bisher dem Bundesland Niederösterreich versagt geblieben. Das mag viele Ursachen haben, und sicherlich sind alle Aufzählungen in diesem Zusammenhang nicht vollständig. Ich möchte mich bemühen, einige Haupthindernisse in der Entwicklung des niederösterreichischen Fremdenverkehrs, die sehr offensichtlich sind, aufzuzeigen. Da ist erstens einmal eine absolut nicht ausgewogene Besucherstruktur. Der sozial schwächere Urlaubsgast, der im Urlaubsort weniger ausgeben kann, fährt gerne nach Niederösterreich. Wer im Urlaubsort weniger ausgeben will, also meistens der ältere Urlauber, ist es, der unser Bundesland besucht, wenn es sich um einen Dauerurlaub handelt. Ja, es kommt sogar vor - ich wohne in einer Fremdenverkehrsgegend und habe das beobachtet, und dies ist nicht ein Einzelbeispiel, ich habe es mehrfach beobachtet -, daß Wiener, wenn die Urlaubssaison im Sommer beginnt, wenn die Ferien beginnen, mit ihrem Auto durch das Traisental fahren, ihre Mütter oder Schwiegermütter mit den Enkelkindern vor den Betriebsstätten des Fremdenverkehrs abladen, sie unterbringen und über Mariazell, Kapfenberg usw. weiter nach Caorle reisen. Das ist irgendwie bezeichnend. Als zweiter Grund, daß sich unser Fremdenverkehr nicht so sehr entwickeln kann, ist die viel zu geringe Streuung der Möglichkeiten anzusehen, in den einzelnen Orten anständig nächtigen zu können. Es gibt bekanntlich nur recht wenige Orte in Niederösterreich und verhältnismäßig auch wenig Fremdenverkehrsbetriebe in einer Qualitätsstufe, die man heute als fremder Gast erwartet. Drittens: Der Qualitätsrückstand ist in unserem Bundesland im großen und ganzen nicht überwunden. Wir haben noch eine beachtliche Anzahl von Zimmern, die kein Fließwasser eingeleitet haben. Wir wissen auch, daß sehr viele Zimmer in Gasthöfen und auf dem privaten Sektor eine ungenügende Heizmöglichkeit haben. Ich möchte gar nicht von Zentralheizungsanlagen sprechen. Die sanitären Anlagen, die vor ungefähr zehn Jahren durch eine Kraftanstrengung saniert wurden, sind heute schon wieder in einem so jämmerlichen Zustand, wie sie zum Teil vor der Sanierung gewesen sind. Viertens, Hohes Haus, haben wir in Niederösterreich eine kurze Fremdenverkehrssaison, was ganz oder teilweise witterungsmäßig bedingt ist. Zum Teil kommen noch andere Ursachen hinzu. Daher ist auch die betriebswirtschaftliche Rentabilität sehr oft nicht gegeben. In diesem Fall darf ich feststellen, daß nach meinem Gefühl auch zu wenig Bemühungen im Gange sind, eine echte zweite Saison den dafür in Frage kommenden Fremdenverkehrsgemeinden zu schaffen. Fünftens möchte ich noch vor einem warnen: Man sollte nicht zu oft das Skischulgesetz und das Privatzimmervermietungsgesetz anführen. Denn beide Gesetze haben ja nur die Aufgabe, etwas zu ordnen, was bisher schon da war. Das Privatzimmervermietungsgesetz wird uns keine Steigerung der Benützung der Privatzimmer bringen, und das Skischulgesetz wird uns vielleicht erst in Jahren eine Steigerung des Ausflugsverkehrs zum Zwecke des Skifahrenlernens in Niederösterreich bringen können. Als sechster Grund ist die oft noch immer sehr mangelhafte Ausstattung der Privatzimmer anzuführen. Ein weiterer Grund ist die ungeheuer große Spanne zwischen Möglichkeiten der Beherbergung und den Möglichkeiten der Verköstigung. Bezeichnend ist es ja, wenn man in einem niederösterreichischen Skidorf an einem richtigen Skiausflugstag von ¾ 12 bis ½ 4 Uhr nachmittags in einem Gasthaus warten muß, bis man abgespeist ist. Das sind Probleme, von denen ich überzeugt bin, dass sie nicht sehr leicht zu lösen sind. Man müsste sich aber trotzdem etwas mehr bemühen, einerseits für eine gute Küche zu sorgen und andererseits Stätten zu schaffen, in denen durch Selbstbedienung eine Verköstigung rascher erfolgen kann, Man sollte hier nicht allzusehr aus der Befürchtung, daß eine Konkurrenz entstehen könnte, Widerstand leisten. Ich glaube, daß in diesem Zusammenhang festgestellt werden muß, daß bei uns im Vergleich zu anderen Bundesländern noch immer eine viel zu wenig entwickelte echte Fremdenverkehrsgesinnung der Bevölkerung vorhanden ist. Die Schule tut sicherlich manches. Aber schon die schulentlassene Jugend tut wieder sehr viel, um den Fremden aus ihrem Ort zu vertreiben. Auch manche Erwachsene wollen oft nicht verstehen, was der Fremdenverkehr für sie bedeuten könnte. Auch Wirtschaftstreibende gibt es, die eher fremdenverkehrsbehindernd sind. Ich kenne einen Wirt, den ich einmal beanstandet bzw. dem ich vorgeworfen habe - ich konnte das auf freundschaftlicher Basis tun, weil ich mit ihm in die Schule gegangen bin -, daß er abends zusperrt, während in 150 Meter Entfernung ein ganzer Menschenschwarm auf seine Gaststätte zugewandert kommt. Er antwortete mir mit den Worten: „Was geht das mich an!" Es gibt aber auch in den Gemeinderäten mancher Gemeinden Vertreter, die die Bedeutung des Fremdenverkehrs noch nicht richtig erkannt haben. Ähnlich empfinde ich auch die wegesperrenden Grundbesitzer, die nach 29 Jahren plötzlich daraufkommen, daß der bisher benützte Privatweg gesperrt werden muß, damit nicht die dreißigjährige Frist eintritt, nach der man den Weg nicht mehr so leicht absperren kann. Nun komme ich zu Feststellungen, die jenen des Kollegen Janzsa direkt entgegengesetzt sind. Der Herr Kollege war, wie ich aus seinen Ausführungen entnehmen konnte, mit dem Niederösterreichischen Landesreisebüro sehr zufrieden. Ich bin es absolut nicht. Bevor ich aber in diese Frage eintrete, erlaube ich mir eine Zwischenbemerkung. Ich stelle vor allem fest, daß ich, wenn ich dann einige kritische Bemerkungen über das Landesreisebüro mache, keine Beamten und Angestellten beleidigen möchte. Als Angehöriger des Berufsstandes „Öffentlicher Dienst" weiß ich selbstverständlich den Beamten richtig einzuschätzen. Es ist mir gestern in diesem Hause zweimal sehr unangenehm aufgefallen, daß ein politischer Referent, das eine Mal war es der Herr Landesfinanzreferent und das andere Mal der Herr Landeshauptmann, in seinem Schlußwort, auf das man nicht mehr leicht antworten kann, Abgeordneten, die als Redner an diesem Pult standen, nicht ihre kritischen Bemerkungen über die Sache widerlegte, sondern ihnen einfach Beamtenfeindlichkeit - betroffen waren das Wohnbaureferat und das Straßenpersonal - vorwarf und damit glaubte, die Sache erledigt zu haben. Ich habe daher vorgebeugt, bevor ich über die Sache an sich spreche. Laut Voranschlag für das Jahr 1969 benötigt das Landesreisebüro wieder einen Zuschuß in der Höhe von 600.000 Schilling. Ich drücke mich klarer aus: Das Landesreisebüro benötigt nicht einen Zuschuß, sondern es bringt uns ein Defizit von 600.000 Schilling. Wenn ich nun andererseits aus dem Tätigkeitsbericht des Referates so einiges herausgreife, dann ersehe ich eigentlich, daß die Wirkung dieser Stelle als Reisebüro äußerst gering ist. Man wird mir wahrscheinlich entgegenhalten, daß dieses Büro auch behördliche Aufgaben habe. Die soll es haben, das ist wieder eine andere Sache, die man berücksichtigen muß. Im Laufe eines Jahres 74.000 Personen aus einem Reservoir, das in erster Linie Wien ist, nach Niederösterreich zu bringen, scheint mir jedoch bei den Millionenvermittlungen, die andere Reisebüros in Wien alljährlich tätigen, außerordentlich wenig zu sein. Natürlich war auch die Krise in der Tschechoslowakei von einiger Bedeutung, Daß aber das Auslandsgeschäft gleich um 2 Millionen Schilling wieder zurückgegangen ist - wobei dieser Rückgang wahrscheinlich größer sein würde, wenn man verschiedenes anderes dazu rechnen würde -, das ist doch einigermaßen zu viel. Es geht nämlich auch anders. Und daß es anders geht, das beweißt uns das Bundesland Steiermark in der Post 8574 des Voranschlages für das Land Steiermark, wo auf den Seiten 62 und 63 verzeichnet ist, dass das Steiermärkische Landesreisebüro dem Land Steiermark heuer bzw. im kommenden Jahr einen Überschuß - der zwar nicht groß ist, aber immerhin einen Überschuß – von 53.000 Schilling bringen wird. Bei einem Vergleich der Rechnungsabschlüsse sieht man, dass es tatsächlich zu einem Überschuß und zu einer Ablieferung an das Land kommt. Das wird in der Steiermark mit 3 pragmatischen Bediensteten und 14 Vertragsbediensteten vollbracht, während in Niederösterreich 4 pragmatische Bedienstete und 18 Vertragsbedienstete zur Verfügung stehen. Natürlich drängt sich dabei auch der Vergleich auf, daß dem steiermärkischen Landesreisebüro als Arbeitsbereich in erster Linie Graz als Landeshauptstadt zur Verfügung steht, während dem niederösterreichischen Landesreisebüro doch die viel größere Menschenansammlung der Großstadt Wien zur Verfügung steht. Ich glaube, abschließend zu der Feststellung, daß man hier etwas machen könnte, daß man umorganisieren könnte oder vielleicht etwas Neues überdenken sollte, wohl berechtigt zu sein. Ich habe dazu auch schon vor Jahren Stellung genommen. Nicht einmal die Landesbeamten oder die Abgeordneten bekommen einmal im Jahr einen echten Prospekt in die Hand gedrückt. Man meldet zwar im Tätigkeitsbericht, daß es gelungen sei, heuer nur einen Sommerprospekt herauszugeben – da fehlt es natürlich an Mitteln - und man es unterlassen habe, einen Winterprospekt herauszubringen. Das wirkt sich in der weiteren Folge sehr sehr negativ auf die Gesamtentwicklung des niederösterreichischen Fremdenverkehrs aus. Hohes Haus! Die Fremdenverkehrsgemeinden und die Fremdenverkehrswirtschaft haben in Niederösterreich seit 1955 sehr viel Eigeninitiative gezeigt und auch hervorragende Leistungen erbracht. Auch das Land hat materiell gefördert; ich möchte das ganz besonders vermerkt haben. Offensichtlich genügt das aber alles nicht, denn auch im Fremdenverkehr müßte meiner Ansicht nach mehr koordiniert werden, mehr organisiert werden und mehr nach anerkannten Grundsätzen der Raumordnung gefördert werden. Denn die Richtschnur jeder Förderung sollte - ich möchte aber nicht behaupten, daß sie heute noch immer die alleinige Richtschnur ist - nicht nur die Tradition sein, sollte nicht nur die Intervention sein, sollte auch nicht nur eine quantitative Ausweitung sein. Ich glaube vielmehr, der mögliche Erfolg in Niederösterreich wird auf die Dauer nur gegeben sein, wenn man das Fördern besonders zu einer Qualitätsverbesserung, in erster Linie zu einer Betriebsrationalisierung, führt. Unbedingt notwendig erscheint daher auch die ehestbaldige Schaffung eines regionalen niederösterreichischen Fremdenverkehrskonzeptes. Ich glaube, diese Aufgabe verträgt in unserem Lande keine Verzögerung mehr. Ein solches Konzept, das ein besondern wichtiger Teilplan in einem wirtschaftlichen Gesamtplan für Niederösterreich sein müsste sein müßte, wird im „NÖ-Plan" der Sozialisten aufgezeigt. Dort finden Sie ein sehr ausführliches Kapitel über den Fremdenverkehr, und ich möchte gerechterweise feststellen, dass auch das „Leitbild für Niederösterreich" einen hochentwickelten Fremdenverkehr verlangt. Ich glaube, dieses Kapitel müßte noch fülliger werden im „Leitbild", damit auch drinnen steht, wie man das machen soll, damit dieser Fremdenverkehr hochentwickelt wird. Ganz Niederösterreich als Ausflugsgebiet zu erklären, das scheint mir etwas wenig zu sein. Die Übereinstimmung zweier solcher von den Parteien ausgearbeiteter Pläne könnte gerade im Bereich des Fremdenverkehrs verhältnismäßig einfach sein. Daher wäre es sehr lobenswert, wenn man bald zu einer entsprechenden Vorarbeit von Seite des zuständigen Amtes käme. Wichtig wäre, daß ein solches Konzept klar und deutlich enthält: 1. Welche Gebiete sollen in Niederösterreich für den Fremdenverkehr noch erschlossen werden? Darüber kann man nämlich noch sehr lange streiten. 2. Welche traditionellen Fremdenverkehrsgebiete sind heute rückfällig und müßten radikal aufgewertet werden, um ihrem Zweck gerecht werden zu können? 3. Welche Gebiete brauchen unbedingt eine raumordnerische Trennung zwischen der Industrielandschaft und der Erholungslandschaft? Dabei sind besonders die Gebiete gemeint, wo sich beide Landschaftsformen sozusagen ineinander verschachteln. 4. Welche Erholungsgebiete sollen echte Zonen der Betriebsamkeit werden, wo der Fremde hinkommen kann, wenn er seinen Urlaub in Bewegung, in Abwechslung, eben in Betriebsamkeit genießen will. Und welche Gebiete sollen Zonen der Ruhe sein, wo der Urlaubsgast in erster Linie der Erholung seiner Nerven und seiner angespannten körperlichen Konstitution frönen kann? Welche Gebiete - und das müßte selbstverständlich so ein Konzept aufzeigen - sind besser für den Dauerurlaub und welche sind besser für den Ausflugsverkehr geeignet? Ich glaube, die Fremdenverkehrsgebiete für den Urlaub und für Ausflug sind zwei ganz verschieden geartete Bereiche mit teilweise ganz unterschiedlichen Problemen. Solch eine Unterscheidung, eine solche Differenzierung, wäre gut und würde helfen, daß es bessere Erfolge, insbesondere im Zusammenhang mit der Frage der richtigen Förderung, geben könnte. Der Ausflugsverkehr zum Beispiel leidet - ich möchte das allerdings nicht unbedingt überbetonen, weil ich gerechterweise feststellen darf, daß auf diesem Gebiet vieles geschehen ist - noch immer teilweise unter dem schlechten Straßenzustand. Besonders die Verbindungsstraße im Bergland von Tal zu Tal und im Hügelland und in der Ebene, die Verbindungsstraßen von einer Landschaftseinheit zu einer anderen Landschaftseinheit, also meist Landesstraßen, sind noch nicht überall so, daß man sie den Gästen gerne präsentieren kann. Verhältnismäßig oft gibt es in den Ortschaften noch enge Ortsdurchfahrten, die die Flüssigkeit des motorisierten Verkehrs ungemein behindern. Schließlich und endlich leiden die meisten Zielgebiete des Fremdenverkehrs auch schon unter dem Mangel an Parkplätzen, was letzten Endes ebenfalls wieder zu Verkehrsbehinderungen führt, weil der Motorisierte sein Fahrzeug in der Hauptstraße, in der Dorfstraße abstellt. Darf ich im Zusammenhang damit auch einige Worte zu den Ortsumfahrungen sagen, die in Niederösterreich da und dort entstanden sind. Ich glaube, daß manche dieser Ortsumfahrungen - ich kenne in meinem Heimatbezirk einige - sehr zweckmäßig sind, sehr gut geplant wurden und echt ihre Funktion erfüllen. Andere allerdings erfüllen den Zweck nicht, dem sie gewidmet wurden. Ich darf nur eine Stadt nennen, die niederösterreichische Kleinstadt Hainfeld, wo meines Erachtens und dem Erachten der dortigen Bevölkerung und der Gemeinderäte nach diese Ortsumfahrung nur eine Verkehrsfalle geworden ist, die ihrem Zweck absolut nicht entspricht und die auch nicht den Aufwand an Mitteln rechtfertigt. Wie man hört, ist man im nächsten Ort, in Rainfeld und St. Veit, eben dabei, wieder solche Konstruktionen zu schaffen, nur weil einige Interventionen vorliegen; weil man sich offensichtlich nicht getraut, diesen entgegenzutreten, verlegt man die Straße auf ein ganz anderes, unmögliches Gebiet dieses Tals, anstelle sie dort zu führen, wo sie auch in zehn, zwanzig Jahren noch eine Umfahrung wäre. Hohes Haus! Ein weiteres Wort noch zu dem beliebten Ausflugsgebiet rund um Wien. Man kann das „rund um Wien" auffassen, wie man will, der Radius kann etwas enger gemeint sein, er kann etwas weiter gesteckt sein, Tatsache ist, daß das Gebiet rund um Wien zum Naherholungsgebiet der städtischen bzw. in unserem niederösterreichischen Fall der großstädtischen Bevölkerung wird, der Wiener. Zum Naherholungsgebiet - das ist etwas anderes als Ausflugsgebiet, denn während man früher noch einen Sonntagsausflug auf zwei, drei oder fünf Stunden beschränkte, ist es heute üblich geworden, den Kurzurlaub zu nehmen; Sie kennen alle das verlängerte Wochenende, das praktisch am frühen Nachmittag des Freitag beginnt und am Morgen des Montag endet, weil man vom Land mit dem Pkw auch nur so lange zur Betriebsstätte fahren muß wie der Pendler die ganze Woche. Sie kennen auch sicherlich die Erscheinung des Kurzurlaubes vom Feiertag bis zum Sonntag oder vom Freitagnachmittag über den Sonntag bis zum Feiertag, der am Dienstag liegt. Diese Erscheinung, daß das Ausflugsgebiet zu einem echten Kurzurlaubsgebiet heranwächst, wobei die Betonung auf dem Wort ,,kurz” zu liegen hat, bringt es auch mit sich, daß man etwas mehr tun sollte, um diese Gebiete, in denen der Fremde, der Wiener, der Weaner, seinen Samstagabend, seinen Sonntag verbringt, etwas mehr mit Kulturveranstaltungen, mit Veranstaltungen der Brauchtumspflege, mit Sportveranstaltungen usw. - stattfinden tun sie ja dort und da - zu beleben. Auch die Beeinflussung der Reisebüros, ihre Rundfahrtrouten entsprechend den Bedürfnissen neu zu orientieren, wäre eine lobenswerte Angelegenheit. Eine Notwendigkeit, die jetzt wieder für alle Ausflugsgebiete gilt, möchte ich noch kurz angeführt wissen. Ich glaube - das ist allerdings keine Angelegenheit der Landesgesetzgebung -, eine gesetzliche Gewährleistung des freien Wegerechts auf den Wegen draußen in der Natur muß in nächster Zeit auf jeden Fall geschaffen werden, In den Fremdenverkehrsgemeinden mehren sich die Verbote aller Art, mehren sich die Absperrungen, aller Wege, mehrt sich sogar das Verlangen, daß Besitzer sich mittels Pachtvertrages von einer Fremdenverkehrsgemeinde dafür bezahlen lassen, daß auf ihren Wiesen der anonyme Gast schifährt. Ich habe hier ein ganz krasses Beispiel im Auge. Das hat es nie gegeben, dagegen müßten unter Umständen sogar sehr scharfe gesetzliche Bestimmungen geschaffen werden: Wenn eine Gemeinde, die einen Lift erhalten muß, der, nebenbei bemerkt, leider defizitär ist, noch dafür zahlen muß, daß der Wintergast, der hinauffährt: mit den Schiern herunterwedeln kann, finde ich das nicht für gerechtfertigt. Es ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur manches Seeufer nicht mehr direkt erreichbar, sondern nur mittels eines Hubschraubers oder einer besonderen sportlichen Leistungsfähigkeit, indem man vom Dach eines Hauses in den See springt, auch Berggipfel gibt es schon in Niederösterreich, die auf den normalen Wegen nur mehr erreicht werden können, wenn man dabei ein Verbot überschreitet, indem man irgendeinen Weg oder irgendeinen Walddurchgang benützt, den man eigentlich nach der Verbotstafel nicht benützen dürfte. Da wirken zum Teil auch Landeseinrichtungen oder vom Land beeinflußte Einrichtungen mit, wenn manche Wege zuerst einmal die große Tafel haben „Das Betreten durch Privatpersonen ist verboten”. Ich glaube, hier müßte entweder durch Einflussnahme über Interessenvertretungen oder auch durch eine gesetzliche Regelung der Grundsatz echt verwirklicht werden, daß Gemeinnutz vor Eigennutz zu gehen hat. Hohes Haus! Noch ganz kurz und zum Abschluß kommend ein paar Bemerkungen über die Fremdenverkehrsstatistik; sie sind wieder kritisch und nicht gegen irgendeinen Beamten gerichtet. Vom Jänner bis September, so wurde auch schon gesagt, haben wir einen leichten Anstieg der Nächtigungen zu verzeichnen. Leider habe ich das Gefühl, daß der Wert der Fremdenverkehrsstatistik einigermaßen gering ist. Bei Betrachtung dieser Statistik kann ich nämlich folgendes feststellen: Von den 365 zur Meldung verpflichteten niederösterreichischen Gemeinden haben in einem Monat 11 nicht gemeldet, in dem anderen Monat 13, im dritten Monat 22, in einem anderen Monat - ich räume ein, da war eine besondere Situation - 128. Dann frage ich, wenn eine Statistik fast ein Jahr später in ihrer endgültigen Fassung erscheint, warum man nicht darauf besteht, daß nachgemeldet wird? Warum man hergeht und einfach mit Fußnote bezeichnet, es haben so und soviele Gemeinden nicht gemeldet? Die Folge davon ist, daß die Statistik nicht stimmt, wenn man von 365 Gemeinden in einem Monat 128 nicht gemeldet haben. Dann ist ja die Zahl der Nächtigungen und derjenigen, die nach Niederösterreich kamen, einerseits um einige 10.000, andererseits wahrscheinlich um einige 100.000 höher. Die Zahlen sind schon genannt worden, wir haben gegenüber dem Vorjahr 72.000 Nächtigungen mehr. Das ist aber ein sehr kleiner Betrag, das könnte sich auch durch die Konstellation der Feiertage so ergeben haben. Erfreulich ist, daß fast 30.000 Ausländernächtigungen in Niederösterreich mehr aufscheinen. Abschließend darf ich sagen: Ich habe eingangs erklärt, daß es meiner Meinung nach kein Bundesland in Österreich gibt, das nicht geeignet wäre, ein Fremdenverkehrsland zu werden. Ich füge an das Ende meiner Betrachtungen einen weiteren Satz hinzu, der lautet: Niederösterreich hat auch die Chance, ein echtes Fremdenverkehrsland zu werden. Es wird aber die Chance nur nützen können, wenn alle Kräfte angespannt werden und wenn vor allen Dingen alles offen und ehrlich aufgezeigt wird, was nach Meinung der an dieser Frage Interessierten zur Verbesserung der Situation aufgezeigt werden muß. Mit Anspannung aller Kräfte wird in Jahren auch Niederösterreich ein echtes österreichisches Fremdenverkehrsland geworden sein. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. Platzer. Abg. PLATZER: Herr Präsident! Hohes Haus! Von den Problemen, die unter des Gruppe 7, Wirtschaftsförderung, besprochen wurden und sicherlich noch besprochen werden, will ich mich mit der sogenannten FernVerkehrssteuer beschäftigen. Hier muß ich auf das Jahr 1952 zurückkommen, wo für den Bereich des Straßengüterverkehrs eine völlig neue Rechtslage geschaffen wurde. Die damalige Neuerung betraf nicht nur das Gebiet des Gewerberechte? durch das sogenannte Güterbeförderungsgesetz, sondern auch das Gebiet des Steuerrechtes. Eigenartigerweise müssen wir hier eine gewisse Inkonsequenz feststellen. Im Gewerberecht wurde die Trennung von Nah- und Fernverkehr, wie sie 1938 eingeführt wurde, völlig abgeschafft, Im Steuerrecht hingegen blieb man grundsätzlich bei der deutschen Regelung, nur mit dem Unterschied, daß man den 50 km-Kreis auf einen 65 km-Radius erweiterte. Meine Damen und Herren, damit bin ich aber schon an der Wurzel der leidigen Entwicklung beim Beförderungssteuerrecht. Man wollte und will noch immer die sogenannte Koordination zwischen Schiene und Straße erreichen, und zwar mit den untauglichsten aller Mittel, mit fiskalischen Lösungen. Sinn und Zweck der Einführung der Fernverkehrssteuer 1952 war es, zu verhindern, daß hochtarifierte Güter von der Schiene zur Straße abwandern. Durch die Fernverkehrssteuer wollte man zugunsten der Bahn der normalen Entwicklung, dem technischen Fortschritt des Verkehrswesens, entgegentreten. Dabei wurde nicht beachtet, dass eben die Funktion der Bahn eine andere ist als die des Straßengüterverkehrs. Es lassen sich gewisse Transporte durch keine Zwangsvorschriften entweder der Bahn oder der Strasse zuführen, sondern sie werden eben ihrer Art nach jenem Verkehrsbereich zufallen, der den wirtschaftlichen Erfordernissen am besten gegeben ist, so werden aus natürlichen Wirtschaftsgesetzen heraus der Lagertransport, der Massengütertransport immer zur Schiene tendieren, aber Waren, Produkte und Güter, deren rascher Umsatz geboten ist, werden sicherlich zum Straßengütertransport tendieren. Es mag dahingestellt bleiben, meine Damen und Herren, ob die damaligen Zielsetzungen richtig waren. Eines jedoch ist sicher und wird auch vom Verkehrskonzept der Bundesregierung unterschrieben: Die Mittel und die Wege, die gesetzten Ziele zu erreichen, waren unbrauchbar. Lassen Sie mich bitte nun kurz die grundsätzlichen Fehler dieses Systems der Verkehrssteuer aufzeigen. Man unterscheidet zwischen Nah- und Fernverkehr dadurch, dass man vom Standort des jeweiligen Betriebes, in Luftlinie gerechnet, einen Kreis von 65 km festlegt. Hohes Haus, damit aber hat in das Steuerrecht eine verurteilenswerte Sinneshaltung Einzug genommen. Denn die Belastung durch die Fernverkehrssteuer erfolgt nicht nach Art und Umfang einer Leistung, sondern nach der geographischen Lage eines Betriebsstandortes. Das bedeutet, daß Betriebe, die ihren Standpunkt im Zentrum unseres Landes haben, eine Gesamtfläche von rund 13.000 km ohne Beförderungssteuer bedienen können, während Betriebe in den Randgebieten unseres Bundeslandes, die aber zum größten Teil zu den sogenannten Notstandsgebieten gehören, nur einen Teil dieser Fläche zur Verfügung haben, weil eben zufolge der Staatsgrenze der volle Kreis nicht ausgenützt werden kann. Ich sehe jetzt bewußt von der Neuregelung des Jahres 1967 ab, da diese Begünstigung des Gebietes im Waldviertel speziell für diesen Bereich eine Erleichterung brachte, nicht jedoch auch für die Notstandsgebiete unseres Bundeslandes im Osten, in der Buckligen Welt oder im westlichen Bereich, wo nach wie vor eine hermetische Absperrung des Zuganges zum natürlichen Wirtschaftszentrum Wien gegeben ist. Mit diesen Abgrenzungsbestimmungen ist aber keineswegs der Sinn des Gesetzes erfüllt worden. Ich behaupte, daß die Österreichischen Bundesbahnen durch diese Art der Besteuerung auch nicht eine Tonne mehr an Transportaufkommen erreicht haben. Ich sage auch, dass dem österreichischen Staat aus diesem Titel kein Schilling mehr an Steuereingängen zukommt. Die einzige Folge, die nun auch das Verkehrskonzept unterstreicht, war die, dass Betriebe mit günstigen Standorten – ihnen steht ja nicht nur ein Teilbereich zur Verfügung, sondern praktisch ein Kreis mit einem Durchmesser von 130 km Luftlinie - alle jene Transporte durchführen, die eben das Unternehmen in der Randlage auf Grund der hohen Steuerbelastung nicht zu übernehmen vermag. Das einzige, was erreicht werden konnte, ist daher eine ungeheure Wettbewerbsverzerrung im Hinblick auf die Transportkosten, die in manchen Fällen bis zu 40 Prozent des Transportentgeltes ausmachen. Sie werden in den seltensten Fällen finden, daß Transporte von Wien in den Amstettener Bereich oder umgekehrt durchgeführt werden. Hier kommen nur die Betriebe zum Zug, die eine sehr günstige Ausgangsposition zur vollen Ausnützung des 65-Kilometerkreises im Raume von St. Pölten haben. Lediglich die Unternehmen der Randbereiche können diese Dienstleistung nicht erbringen. Aber nicht nur die Wettbewerbsverzerrung ist eine ungute Auswirkung des Beförderungssteuergesetzes, sondern auch die effektive Rechtsunsicherheit, die infolge der vielen Interpretationsmöglichkeiten gegeben ist. Ich darf darauf hinweisen, daß es in ununterbrochener Folge immer neue Auslegungen des Beförderungssteuerrechtes gegeben hat und gibt, weil man sich durch die knappe Textierung als einfacher Staatsbürger dieses Gesetz nicht klar zu machen vermag. Es ist kein Wunder, wenn man bedenkt, daß es seinerzeit durch die Abgrenzung möglich war, einen Transport in eine bestimmte Gemeinde durchzuführen, nicht jedoch aus dieser Gemeinde eine Rückfracht mitzunehmen. Es erscheint kaum glaubhaft, wenn ich sage, dass man zur Berechnung der drei Zonen eine eigene Spezialkarte braucht, weil zum Beispiel in größeren Städten und Orten der 65Kilometerkreis vom Ausgangspunkt berechnet wird, wohingegen der 130- und der 300-Kilometerkreis vom Ortsmittelpunkt dieser Stadt genommen werden muß. Es ist überhaupt schwer verständlich zu machen, daß zum Beispiel ein Unternehmen auch in Tirol Transportleistungen erbringen kann, hingegen aber jede einzelne Fuhre mit dem starren Satz von 35.- Schilling je Tonne berechnet wird, wenn dieses Unternehmen in Tirol nur einen Tag weniger als einen Monat dort zubringt. All diese Ungerechtigkeiten müßte man aber von dem Gesichtspunkt betrachten, wie wird hier die Funktion dieses Gesetzes befriedigend erfüllt? Man könnte schließlich und endlich auch sagen, was hat die Bahn davon? Ich glaube gar nichts, nur der Straßengüterverkehr reibt sich an diesen Bestimmungen auf und ist der von mir erwähnten Rechtsunsicherheit ausgeliefert. Aus diesem Grunde wurde im Niederösterreichischen Landtag im Jahre 1953 der Antrag gestellt, eine Novellierung des Beförderungssteuergesetzes sei anzustreben, in der von der Nutzlastbesteuerung und der Standortbezogenheit abgegangen wird. Schon damals wurde darauf hingewiesen, daß nur eine echte Leistungsbesteuerung in Frage kommt, weil diese allein dafür Gewähr bietet, daß die Wettbewerbsneutralität erhalten bleibt. Diese, meine Damen und Herren, brauchen wir in Niederösterreich ganz besonders. Erst die Novelle im Jahre 1967 brachte eine gewisse Erleichterung für das Waldviertel, die aber auch unbefriedrigend bleibt, weil sich daraus nur eine gewisse Gebietserleichterung ergibt. Am Grundsätzlichen selbst wurde nichts geändert Es ist keine Besserung der Situation eingetreten, wenn durch diese Ausnahmeregelung abermals eine Verschiebung der Transportführer eingetreten ist. So hat zum Beispiel ein Betrieb aus Ybbs an der Donau seine Aufträge nur deshalb verloren, weil der Unternehmer aus Persenbeug die Transporte aus dem nördlich der Donau gelegenen Bereich des Verwaltungsbezirkes Melk nach Wien ohne Fernverkehrssteuer durchführen kann. Das Wirtschaftskonzept der Bundesregierung sieht vermehrte Anstrengungen in Richtung der Wettbewerbsneutralität als unbedingt erforderlich vor. Schon aus diesem Grunde muß das Verkehrskonzept jeden fiskalischen Eingriff ablehnen. Die Erfahrungen aus der bisherigen Praxis haben eindeutig unter Beweis gestellt, daß die fiskalische Koordination nicht das richtige Instrument zur Lösung verkehrsrechtlicher Probleme darstellt. Von entscheidender Bedeutung für unser Bundesland Niederösterreich wird die Frage sein, wie sich diese Steuerregelung auf eine aktive Regionalpolitik und in unserem Raumordnungsgesetz auswirkt. Gerade in jenen Gebieten, die durch regionale Strukturmaßnahmen den gewünschten Investitionseffekt erreichen sollen, wirkt sich die Abschnürung von natürlich vorhandenen Wirtschaftszentren ungünstig aus, wenn man bedenkt, dass gerade die von dieser 65-Kilometergrenze benachteiligten Gebiete unseres Landes gesunde und vor allem konkurrenzfähige Betriebe brauchen. Nach wie vor aber behindern die starren Sätze und die Luftlinienkreise wirtschaftliche Relationen in andere Wirtschaftsbereiche unseres Bundeslandes. Sie untergraben damit eine vernünftige Kooperation der verschiedenen Wirtschaftszweige. In den durch die Fernverkehrssteuer benachteiligten Gebieten wird sich niemals ein Betrieb – ich denke an die Lebensmittel- oder Konsumbranche - niederlassen, obwohl wir regional und strukturpolitisch, aber auch im Sinne der Arbeitsplatzbeschaffung wissen, daß gerade dort solche Betriebe dringendst benötigt werden. Ein Konsumgüterbetrieb kann, wenn er sich dort niederläßt, gar nicht konkurrenzfähig sein, er wird die Konsumentenballung der Groß-Siedlungsräume nicht in gleichem Ausmaße wettbewerbsneutral erreichen, als wenn er seinen Betrieb in die 65-Kilometerzone zu den Konsumentenballungen verlegt. Ich glaube, die Tatsache gehört besonders hervorgehoben, daß diese Wettbewerbsverzerrende Steuerbelastung den Wünschen des Landes Niederösterreich in den strukturbetroffenen und entwicklungsfähigen Landesteilen entgegensteht. Gerade zur Hebung des Lebensstandards in diesem unserem Landesteil brauchen wir konkurrenzfähige Betriebe und mehr pulsierende Wirtschaft. Ich kann Ihnen hiefür ein Beispiel anführen: Ein konsumartikelerzeugender Betrieb im Waldviertel kann mit seinen Erzeugnissen am Markt des Konsumentengroßraumes Linz-Wels wegen der Belastung durch die Fernverkehrssteuer nicht mit; er ist den Betrieben, die ihren Sitz in der 65-Kilometerzone haben, im scharfen Wettbewerb bei weitem unterlegen. Aber auch die Industrialisierung und die Bildung wirtschaftlicher Knotenpunkte in Niederösterreich wird dadurch erschwert, ja sogar behindert, da für solche Initiativen unbelastete Transportverbindung notwendig sind. Voraussetzung für jedes aktive Unternehmen ist eine rationelle Verkehrsverbindung zum nächsten Wirtschaftszentrum. Wenn aber gerade dieser Verkehrsweg durch steuerliche Abgaben vermauert ist, ist meiner Meinung nach der fiskalische Effekt doppelt verfehlt: Er nützt nicht der Schiene und verhindert Investitionen in jenen Bereichen, die anerkanntermaßen förderungswürdig sind. Die dort brachliegenden Arbeitskräfte können nicht in jenem Umfang ausgeschöpft werden, wie es wünschenswert wäre und auch den volkswirtschaftlichen Überlegungen entspräche. Hohes Haus! Aus all diesen Gründen ist es dringend erforderlich, ein als schlecht erkanntes fiskalisches Instrument zur Seite zu legen. Das Beförderungssteuergesetz ist zu novellieren. Die Wettbewerbsverzerrung gehört abgeschafft und eine Besteuerungsgrundlage gefunden, die leistungsorientierend ist, wobei in der Frage der Abgrenzung von Nah- und Fernverkehr nicht mit Überlegungen gearbeitet werden darf, die vielleicht vor 30 Jahren dem wirtschaftlichen und technischen Stand entsprochen haben. Ich erlaube mir deshalb, folgenden Resolutionsantrag einzubringen (liest) : „Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung, insbesondere beim Bundesministerium für Finanzen, zu erreichen, dass durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen das Beförderungssteuerrecht entsprechend der schon wiederholt aufgestellten Forderung dergestalt reformiert wird, daß bei der Besteuerung nicht vom Standort, sondern vom Ausmaß der tatsächlich gefahrenen Beförderungsstrecke ausgegangen wird." Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Aus all den von mir vorhin geschilderten Gründen bitte ich Sie, diesem meinem Antrag beitreten zu wollen. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt der Herr Abg. Stangl. Abg. STANGL: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von der Entwicklung unseres Landes haben vor allem die Volkszählungsergebnisse des Jahres 1961 ein sehr deutliches, aber auch zum Nachdenken anregendes Bild gezeichnet. Es waren faktisch Alarmzeichen, und ich glaube, Zeichen sollen nicht nur gesehen, sondern auch gedeutet und daraus besondere Schlüsse gezogen werden. Besonders bedauerlich ist es, daß die Entwicklung des Abwanderungsprozesses, der strukturellen Veränderungen noch nicht abgeschlossen ist. Die Erfahrungen, Schätzungen und Zählungen der letzten Jahre geben uns einen sehr großen Auftrag. Ich habe mir erst gestern einige dieser Zahlen erhoben. Hier zeichnet sich für Niederösterreich wahrlich kein sehr günstiges Faktum ab. Wie wir alle wissen, hatte Niederösterreich im Jahre 1961 rund 1,374.000 Einwohner. Man schätzt, daß im Jahre 1968 zirka 1,364.000 Menschen in Niederösterreich leben. Hohes Haus, das ist ein weiterer Verlust von 10.000 Bewohnern! Wenn wir dagegen andere Bundesländer betrachten – ich habe absichtlich das Bundesland Wien nicht miteingeschlossen, sondern vor allem ähnlich gelagerte Bundesländer in Betracht gezogen -, dann ergibt sich bei Oberösterreich ein Zuwachs von 14.000 Menschen im Zeitraum von 1961 bis 1968 und in der Steiermark ein Zuwachs von 46.000 Menschen. Ich glaube daher, daß wir logische Schlußfolgerungen ziehen müssen und besondere Initiativen vor allem dort einzuleiten haben, wo der Bedarf am größten ist, wo diese Probleme am deutlichsten und spürbarsten ihren Ausdruck finden. Besonders hohe Abwanderungsquoten haben wir vor allem in jenen Gebieten, in denen sich der Strukturwandel besonders negativ bemerkbar macht, und zwar in jenen, die früher einmal auf Grund ihrer hochentwickelten Landwirtschaft nicht als sogenannte Notstandsgebiete bezeichnet wurden, in denen aber jetzt durch den Wandel, der sich in der Landwirtschaft vollzieht, eine Menge von Problemen auftritt, viele Arbeitskräfte frei werden und leider keine genügende Vorsorge getroffen wurde, um Ersatzarbeitsplätze zu schaffen. Wenn zu diesen Auswirkungen dann noch die Lage im Grenzgebiet dazukommt, haben wir diese negativen Erscheinungen besonders kraß. Hier tritt natürlich neben die wirtschaftlichen und kulturellen Sorgen des Einzelmenschen auch das psychologische Problem der Grenzbevölkerung auf. Ich glaube, es wäre daher selbstverständlich, daß alle Stellen - ich denke hier nicht nur an den Hohen Landtag und die Landesregierung - diese Probleme besonders intensiv und speziell fördern müssten, zu liegen Körperschaften, Institutionen und Unternehmungen zähle ich auch unsere Landesgesellschaften, die ja direkt oder indirekt das Land als Eigentümer haben. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang ein spezielles Problem behandeln. Sie wissen, daß wir vor allem in unseren östlichen und nördlichen Grenzgebieten, soweit sie das Weinviertel umfassen, noch vor 15 Jahren eine sehr bedeutende Industrie hatten, und zwar die Ziegelindustrie, In dieser Ziegelindustrie haben sich teilweise durch die Beförderungssteuer gewisse Schwierigkeiten ergeben, aber natürlich auch durch die Marktorientierung auf gewisse neue Baustoffe und neue Baumethoden. Dadurch ist ein Teil der Betriebe der Ziegelindustrie in Schwierigkeiten gekommen; ein anderer Teil hat durch Investitionen versucht, eine Rationalisierung des Erzeugungsprozesses herbeizuführen. Eine besondere Umstellung war beim Material zu verzeichnen, das man dazu verwendet, die Ziegel zu brennen. Eine Anzahl dieser Betriebe hat als Energiequelle Gas beansprucht. Zu Beginn dieses Umstellungsprozesses hat man diesen Betrieben von Seiten der NIOGAS halbjährige Verträge gestattet; und in diesen halbjährigen Verträgen waren natürlich gewisse Kontingentierungen eingebaut. Bis zum vergangenen Jahr war diese Vorgangsweise faktisch über die Saison immer gleich, Im vergangenen Jahr ist man nun von der Geschäftsführung der NIOGAS hergegangen und hat die Verträge auf Zweijahresverträge verlängert. Diese Zweijahresverträge haben nicht nur den Schönheitsfehler des Absatzausgleiches der Jahreskontingentierung, wo immerhin zwischen dem Minimal- und Maximalvertrag ein Spielraum von zirka 10 Prozent ist, sondern vor allem die Erschwernisse der Tageskontingentierung. Hohes Haus! Es ist ein gewisses Ausmaß an Gasabnahme pro Tag vorgeschrieben. Ich kann Ihnen hier in der Öffentlichen Sitzung des Landtages nicht erläutern, in welcher Form sich die Betriebsführungen helfen, denn sonst könnte man eventuell von Seiten der NIOGAS Kontrollen durchführen, und die Methoden der Betriebsbesitzer, die diese im Grunde genommen ablehnen, würden dazu führen, daß die Ziegeleibesitzer zu geldlichen Belastungen, ich will nicht sagen Strafen, gegenüber der NIOGAS in irgendeiner Form kommen würden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um diese Härte vor allem im Grenzgebiet einer neuerlichen Prüfung und so weit als möglich einer Abschwächung zu unterziehen, erlaube ich mir, folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest): „Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Vorstand der NIOGAS zu empfehlen, dass jenen Industriebetrieben im Grenzland (insbesondere Ziegeleien), die sich zur Abnahme eines bestimmten Erdgaskontingents verpflichtet haben, bei Nichteinhaltung dieses Kontingents Erleichterungen gewährt werden und daß von der Tageskontingentierung Abstand genommen wird." Ich glaube, daß man diesem Resolutionsantrag um so leichter die Zustimmung geben könnte, als dieses Problem nicht in den Zeitabschnitt der Spitzenlieferungen der NIOGAS fällt. Diese liegt ja in den Wintermonaten, während der Verbrauch des Erdgases in den Ziegeleien auf die Saison des späten Frühjahrs bis zum Frühherbst fällt. Die Tageskontingentierung ist deswegen sehr hart, weil, wie Sie alle wissen, bei der Ziegelerzeugung die Witterung eine große Rolle spielt. In einer Trockenperiode ist der Brennvorgang kürzer, weil das Material im Freien oder im Trockenschuppen weniger Feuchtigkeit aufnimmt als bei Regen, wo die Brenndauer länger ist. Wir würden damit den Ziegeleibesitzern, die im Grenzgebiet sowohl in arbeitsmarktpolitischer als auch in bevölkerungspolitischer Hinsicht eine große Aufgabe zu , erfüllen haben, eine wesentliche Erleichterung bringen. Ich bitte Sie daher, meinem Resolutionsantrag Ihre Zustimmung geben zu wollen. Wenn wir die Gruppe 7 des Voranschlages näher betrachten, dann finden wir, daß neben der Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der Industrie auch ein sehr breiter Raum der landwirtschaftlichen Förderung und dem landwirtschaftlichen Bildungs- und Schulwesen eingeräumt wird. In den Unterabschnitten 73 und 74 dieser Voranschlagsgruppe haben wir vor allem die Ausgabenseite zu beachten, denn die Einnahmen sind hier naturgemäß sehr gering. Wir kommen zu einer Summe von etwa 168,2 Millionen Schilling. Wenn ich die Relation zum Gesamtbudget herstelle, dann sind das zirka 5,3 Prozent der Ausgabenseite des ordentlichen Voranschlages. Wenn der Voranschlag eines Landes als Spiegelbild der Situation bezeichnet wird, dann trifft das auch hinsichtlich der Landwirtschaft zu. In dieser Berufssparte ist die Gesamtheit der Probleme besonders bemerkbar. Es wurde hier schon mehrmals betont, dass der Umwandlungsprozeß, den die Technologie, aber auch die chemische Entwicklung hervorgerufen hat, gerade der Landwirtschaft einen besonders großen Fortschritt und eine Erleichterung für den Ausübenden bringt. Andererseits jedoch kam es auch oft durch unrentablen Einsatz sowohl von der öffentlichen Hand als auch von den privaten Besitzern zu negativen Erscheinungen. Die Erkenntnisse wurden nämlich ziemlich rasch in die Praxis umgesetzt, so daß man alle Erscheinungen, die so geringe Zeiträume immer wieder mit sich bringen, wie diverse Überhastungen - besonders lange Diskussionen und Überlegungen wurden ja teilweise nicht durchgeführt -, mitmachen mußte. Für die richtige Entscheidung der Privaten gehört primär die Fachausbildung. Schon im Kapitel über das Schulwesen wurde davon gesprochen, daß gewisse Dinge im Leben nicht oder nur unter großen Anstrengungen nachholbar sind. Ich glaube, die Mitglieder des Hohen Hauses sind hier einer Meinung, daß vor allem die Bildung bzw. Grundausbildung zu einem Berufe eine besondere Komponente ist. Der Einsatz der Mittel im Privatunternehmen nach Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen ist natürlich sehr schwer. Die Zeit richtig zu beurteilen und die Zukunft zu erkennen, ist aber für die wirtschaftliche Existenz ausschlaggebend. Trotz aller Bemühungen zu Beginn dieses Umwandlungsprozesses fehlten bei einem Großteil der Betroffenen - und hier vor allem nicht der Gutsbetriebe, sondern der Familienbetriebe - die Voraussetzungen der Überschaubarkeit der Auswirkungen in der Konsequenz. Erst in den letzten Jahren wurden durch verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet des Landwirtschaftswesens entscheidende Verbesserungen erzielt. In der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung ist endlich eine gewisse Systemisierung eingetreten. Diese Klarheit für alle damit Befaßten, sowohl der beauftragten öffentlichen Stellen als auch der Betroffenen als Selbständige oder als Dienstnehmer, hat zu einer erfreulichen Entwicklung geführt. Durch die Strukturumwandlung in der Landwirtschaft haben die Besitzer landwirtschaftlicher Betriebe erkannt, daß es nicht vorteilhaft ist, Betriebe zu zerteilen und aus Mittelbetrieben Kleinbetriebe zu schaffen. Mehr denn je ist der Landwirt heute darauf bedacht, den Tüchtigen auf seinem Hof zu belassen und diesem den Hof zu übergeben, daß er auch in Zukunft, von seiner Warte aus beurteilt, soweit als möglich existenzfähig bleibt. Wenn wir die Zahlen in der Entwicklung des land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulwesens betrachten, dann finden wir, dass ein ständiger Rückgang vorhanden ist. Eine der Ursachen dafür wird wohl darin liegen, daß im elterlichen Betrieb heute schon die Auswahl der Nachfolge getroffen wird und nur jenes Kind die Berufsschule besucht, das später den Hof übernehmen soll. Dadurch ist natürlich beim Vergleich der Schülerzahlen ein Rückgang zu verzeichnen. Wir haben noch im Schuljahr 1966/67 3660 Schülerinnen und Schüler gehabt, während wir in den Jahren 1968169, also im derzeit laufenden Schuljahr, 2406 Berufsschülerinnen und -Schüler haben. Das ist an und für sich kein Alarmzeichen, ich glaube aber, es gäbe Grund zu Überlegungen. Wir wissen, daß wir 101 Lehrgänge in 55 Berufsschulen extern führen, wo also die Schülerinnen und Schüler täglich zur Bildungsstätte kommen und nach dem Unterricht wieder in den elterlichen Betrieb zurückkehren. 38 solcher Lehrgänge in 16 Schulen werden bereits als Internatsschulen geführt. Ich habe schon im Vorjahr betont, daß hier eine besondere Überlegung und eine besondere Prüfung stattfinden müßte, um gezielt eine der beiden Schultypen zu fördern und auszubauen, um wirklich der bäuerlichen Jugend die Möglichkeit zu geben, die bessere Schule, die für die Grundbildung entscheidendere, beeinflussendere Schule besuchen zu können. Nach dem Urteil der Fachleute hat man die bessere Erfahrung mit den Internatsschulen gemacht. Es wäre daher notwendig, diese lnternatsschulen einer besonderen Förderung zuteil werden zu lassen. Zum Unterschied von den Berufsschulen ist bei den Fachschulen eine leicht steigende Tendenz zu beobachten. Dies beruht darauf, daß bei den Burschen eine verhältnismäßig starke Tendenzentwicklung vorhanden ist, während diese bei den Mädchen abnimmt. Wir bemerken, daß sowohl der Besitzer eines Hofes als auch der junge Mensch immer mehr nach Fachbildung verlangen. Was uns – und das hat Herr Abg. Schneider schon ausgeführt - nicht zielstrebig erscheint, ist, daß man 816 Burschen in 12 Schulen unterrichtet. Wenn man die Durchschnittszahlen der Schüler betrachtet, so kommen auf eine Schule 68 Schüler. Ich bin mir bewußt, daß hier eine sehr breite Streuung vorhanden ist. Wir haben dieses Jahr 21 Schülerinnen in Tullnerbach und bis zu 114 Schüler in der landwirtschaftlichen Fachschule am Edelhof. Es wäre daher überlegenswert - dabei darf ich betonen, daß ich mir bewußt bin, daß in den verschiedensten Kulturen, die wir gerade am landund forstwirtschaftlichen Sektor haben, auch eine fachgezielte Ausrichtung für die Jugend notwendig ist -, inwieweit wirtschaftlich optimal eine solche Schule geführt werden kann, ob nicht durch irgendwelche Koordinierungen - wo natürlich auch auf die Strukturpolitik des Landes Rücksicht genommen werden müßte - den Menschen und auch der Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen werden könnte. Bei den 212 Mädchen, die derzeit 6 Schuler, besuchen, scheint das genauso notwendig wie bei den zuletzt angeführten Fällen, wenn ich die Burschen in der Land- und Forstwirtschaft betrachte. Hohes Haus! Da ich namens meiner Fraktion bei der Beschlußfassung des Gesetzes über die landund forstwirtschaftliche Berufsausbildung in diesem Hohen Hause einige Bemerkungen machen durfte, möchte ich mir erlauben, auch zu diesem Problem Stellung zu nehmen. Als wir dieses Gesetz beschlossen, waren wir voller Hoffnungen. Wenn wir nun heute die Ziffern betrachten und den Wandel, der sich in den letzten 5 Jahren vollzogen hat, müssen wir sagen, wir haben da nicht nur ein gutes, sondern ein sehr gutes Gesetz beschlossen und eine gute Tat gesetzt. Wir wissen, daß im Jahre 1967 - ich möchte nicht alle Zahlen wiederholen, denn das würde ermüdend wirken - auf landwirtschaftlichem Gebiet 463 Menschen unseres Heimatlandes eine Facharbeiterprüfung abgelegt haben. Wenn wir diese Zahl dem Jahre 1963 gegenüberstellen, wo es nur 122 Wasen, dann glaube ich sagen zu können, daß das ein Erfolg war. Ich könnte dasselbe auch bei den Hauswirtschaftsgehilfinnen anführen, wo von 1963 auf 1967 eine Steigerung von 9 auf 242 erfolgte. Aber nicht nur auf dem Gebiet der Gehilfinnen- und Facharbeiterprüfungen, sondern auch auf dem Gebiete der Meisterprüfungen in den verschiedensten Sparten ist ein immenses Ansteigen vorhanden. So haben zum Beispiel im Jahre 1963 nur 18 die Landwirtschaftsmeisterprüfung abgelegt. Dabei waren nicht nur die Anregung des Gesetzes, sondern die Verpflichtung und die Rechte, die daraus entstehen, ausschlaggebend. Im Jahre 1967 haben 78 diese Prüfung abgeschlossen. Ich glaube, da haben wir zur Fachbildung von Seiten des Landes wohl keine endgültigen, aber doch richtungsweisende Gesetze erlassen. Die Gesamtzahl der Prüfungen gegenübergestellt ergibt ein sehr anschauliches Bild. 1963 haben in den verschiedensten Sparten 418 Prüfungen abgelegt, im Jahre 1967 waren es bereits 1227. Ich glaube, daß wir in diesem Zusammenhang mit den Zahlen nicht zufrieden sein sollen, auch nicht zufrieden sein sollen, daß sich so viele junge, aber auch ältere Menschen bereit erklärten, sich dieser Fachausbildung zu unterziehen, um durch die Prüfung zu beweisen, daß sie ihre Fachausbildungsmöglichkeit bis zur Meisterprüfung ausgeschöpft haben. Es gibt ja auch Anregungen, die bei diesen Kursen gegeben werden und die im späteren Leben durch Lesen von verschiedenen Fachschriften wieder ihre Auswirkungen finden. Ich meine, ob man nicht bei genauer Prüfung eine. gewisse Koordination und Konzentrierung in den drei Teilbereichen der Fach- und Fortbildung, dem schulischen, dem fachmännischen Bereich und natürlich bei den Lehrgängen, die zu den Prüfungen führen, erreichen könnte. Abschließend möchte ich sagen, daß man nicht, wie der Herr Präsident Reiter hier gemeint hat, um dem Referat oder der Regierung Anregungen zu geben, unbedingt Resolutionsanträge stellen muß. Ich glaube, dass sowohl unsere Regierungsmitglieder als auch unsere Beamten diese Anregungen zur Kenntnis nehmen, wenn man sie hier als Problematik aufzeigt. Alle diese Entwicklungen, die wir in der landwiIitschaftlichen Berufsausbildung gesehen haben, enthalten eine Menge von Fragenkomplexen. Diese zu prüfen, ist die Aufgabe unserer Zeit. Die Probleme der Lehrplangestaltung in den Berufsschulen wären ebenso wie Strukturverbesserungen und die Standortwahl bei Fachschulen- und der Kurstätigkeit besonders sorgsam zu betrachten. Die Standortwahl und der weitere Ausbau müssen nach streng pädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten erfolgen. Neben der genauen Untersuchung müssen sie zielstrebig und geplant durchgeführt werden. Persönliche Ressentiments, ganz gleichgültig, in welchem Interesse, haben gegenüber der Allgemeinheit zurückzustehen. Wir Sozialisten erwarten daher, daß in nächster Zukunft den zuständigen Gremien innerhalb der Körperschaften des Landes genaue Unterlagen vorgelegt werden, über die dann objektiv beraten werden kann. Wir verstehen, daß die Land- und Forstwirtschaft eine Herzensangelegenheit vor allem der Berufsvertreter dieses Standes ist. Aber bitte nehmen auch Sie zur Kenntnis, daß die Lösung dieser Probleme im Interesse aller Bevölkerungskreise liegt. Nehmen Sie zur Kenntnis, daß wir getreu unserem Gelöbnis für alle Niederösterreicher unser Bestes zu geben haben, daß wir daher als Sozialisten die Verpflichtung fühlen, diese Probleme einer sachlichen Lösung zuzuführen. Der Einsatz der persönlichen und der materiellen Mittel soll optimalen Erfolg bringen. (Beifall bei der SPÖ und Abgeordneten der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete MAUSS. Abg. MAUSS: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mir vorgenommen, in der Gruppe 7 zum Feuerlöschwesen zu sprechen. Der Kollege Thomschitz ist mir dabei schon vorausgeeilt und hat der Feuerwehr gedankt und das Feuerwesen anerkennend beurteilt. Aber gestatten Sie auch mir, nicht nur aus der Sicht eines Bürgermeisters über die Feuerwehr zu sprechen, sondern dieses Problem auch als einer, der einer der 1173 Feuerwehren Niederösterreichs als Mitglied angehört, zu beleuchten. Das Feuerwesen hat in unserem Lande eine sehr starke Bedeutung, wenn man bedenkt, daß es in dieser materiellen und sehr hastig lebenden Zeit eine Gruppe von Menschen gibt, die bereit ist, uneigennützig und selbstlos einen Dienst für den Nächsten zu leisten. Hohes Haus! Wenn dieses Feuerwesen, wenn die Feuerpolizeiordnung irgendeiner Reorganisation bedarf, dann liegt vielleicht gerade darin die Problematik, daß es beim Feuerwehrgesetz auf Grund der Freiwilligkeit zu verschiedenen Ansichten kommt und es irgendwie schwierig ist, einer Gruppe Freiwilliger durch ein Gesetz etwas aufzuzwingen, wodurch die Freiwilligkeit in irgendeiner Form beengt wird und sich der einzelne nicht mehr so frei entfalten kann, weil er dem Gesetz voll und ganz Genüge tun muß Die Gemeinden und auch die Bevölkerung tragen sehr entscheidend zum Ankauf der Geräte, zum Ankauf der Uniformen für diese Feuerwehrleute bei. Dabei möchte ich eines herausstreichen: Wir sind nicht - und lassen uns das auch nicht nachsagen – eine Gruppe, die vielleicht sonst öffentlich nicht in Erscheinung treten kann und nun glaubt, daß sie durch Anziehen einer Uniform besser in das Gesellschaftsleben hineinpaßt. Die Feuerwehrmänner sind diejenigen, die uneigennützig und freiwillig für das Land und seine Bevölkerung Dienst tun. Man sagt „Feuerwehr"; früher hat man in den Gebieten, wo sehr viele Flußläufe waren, von „Feuer- und Wasserwehren" gesprochen, denn sie waren nicht nur eine Schutztruppe gegen Feuer, sondern eine Schutztruppe gegen die Unbilden des Wassers. Durch kommunale Einrichtungen, durch Regulierungen ist auf dem Gebiet aber schon sehr viel geschehen, so daß hier die Einsätze nicht mehr so oft sind wie sie noch vor zehn oder zwanzig Jahren waren. Aber auch die Feuergefahr ist auf Grund der Bauordnung, auf Grund der verschiedenen Maßnahmen nicht mehr so gegeben wie vor zwanzig oder dreißig Jahren. Aber eines kommt jetzt: Die Feuerwehr wird Katastrophentruppe. In allen Belangen, in denen durch Katastrophen der Einsatz einer Truppe nötig ist, wird die Feuerwehr herangezogen, die sich aus ihrem Idealismus heraus bemüht, dem Nächsten zu helfen, wie es ihrem Spruch „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr" entspricht. Hohes Haus! Die Feuerwehr modernisiert sich; dazu haben wir in Niederösterreich eine Feuerwehrschule. Ich weiß genau, daß es gerade wegen dieser Feuerwehrschule Tulln gewisse Anfeindungen gibt, daß manche sagen, daß das Geld nicht so verwendet wird, wie es sich der einzelne vorstellt. Ich hatte im Jahre 1949 die Gelegenheit, die Feuerwehrschule in Wiener Neustadt zu besuchen, und habe mir auch Tulln schon des öfteren während eines Kurses angesehen. Ich muß zugeben, daß in dieser Schule Hervorragendes geleistet wird. Dem, der diese Schule besucht, wird das Wissen mitgegeben, wie man der Bevölkerung und der Allgemeinheit am besten dienen kann. Wenn man eine Gruppe von Menschen z u einer gewissen Leistung anregt und zur Mitarbeit - wir sehen ja, dass bei den internationalen Feuerwehrwettkämpfen Österreich an führender Stelle steht -, wird nicht nur für diese Gruppe, sondern auch für die ganze Bevölkerung sehr Positives geleistet. Aus dieser Sicht gestatten Sie mir, daß ich von dieser Stelle aus meinen Kameraden von der freiwilligen Feuerwehr, den Bürgermeistern und der Bevölkerung recht herzlichen Dank sage für ihre Mitarbeit, für ihre uneigennützige Hilfe; der letzteren Gruppe für ihre tatkräftige Unterstützung. Wenn ich aufgezeigt habe, daß nicht nur das Feuerwehrgesetz, sondern auch die Feuerpolizeiordnung einer Revision bedarf, so möchte ich dies damit begründen, daß die Feuerpolizeiordnung aus dem Jahre 1927 stammt und für die jetzige Zeit .doch schon etwas veraltet ist. Gestatten Sie daher, daß ich folgenden Resolutionsantrag einbringe (liest) : „Die Nö. Feuerpolizeiordnung 1927 in der Fassung der Novelle 1932 ist infolge der Entwicklung insbesondere auf den Gebieten des Feuerlöschwesens, des Bauwesens und des Nachrichtenwesens weitgehend überholt. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, ehestmöglich, jedenfalls aus Anlaß der Anpassung dieser Rechtsvorschriften an die BVG.-Novelle 1962, dem Hohen Landtag einen Gesetzentwurf, betreffend die Besorgung der Aufgaben der Feuerpolizei, zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen.'' Ich bitte Sie, meinem Resolutionsantrag die Zustimmung zu geben. Gestatten Sie, daß ich nun zu einem zweiten Kapitel der Gruppe Stellung nehme, und zwar zum landwirtschaftlichen Wohnbau. Am 23. April 1954 wurde der Fonds in der Höhe von 5 Millionen Schilling begründet. Bis Oktober 1968 wurden 375 Millionen Schilling ausgegeben; damit wurde 14.000 Bauwerbern geholfen. Wenn wir aber dem die 115.000 bäuerlichen Wohnungen gegenüberstellen, so sind es nur 12 Prozent. Da es sich dabei um Neu-, Zu- und Umbauten handelt, entfallen nur 6 Prozent auf Neubauten und 6 Prozent auf Zu- und Umbauten. Wenn Herr Dr. Bruno Kreisky bei der Feier „50 Jahre Republik Österreich'' gesagt hat, die Arbeiterschaft hat am Aufbau des Staates entscheidend mitgewirkt, dann gestatten Sie mir bescheiden festzustellen, dass auch die Bauernschaft Entscheidendes dazu beigetragen hat. Man kann sagen, es waren gerade unsere Frauen und Mütter, die in den Jahren von 1945 an alles getan haben, um die Bevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen, um den Tisch des Volkes zu decken. Wenn man heute gesättigt am Rednerpult steht, kann man sich vielleicht nicht mehr so daran erinnern, wie es vor 20 oder 23 Jahren in unserem so schwer geprüften Vaterland ausgesehen hat. Wenn in einer Zeitung diese Woche zu lesen war, daß die Bauernschaft 70 Stunden wöchentlich arbeitet, dann müssen Sie mir gestatten, dazu zu sagen, daß unsere Bauersfrauen noch länger arbeiten. Nicht, dass sie dazu gezwungen werden, sondern im Bewußtsein, etwas für die Familie, für den Staat, für den Berufsstand zu leisten. Obwohl ihnen oftmals nicht einmal „danke schön" gesagt wird, sind sie bereit, etwas zu tun. Daher bitte ich Sie, gerade den landwirtschaftlichen Wohnbau zu fördern, damit wir unseren Frauen und Müttern die Möglichkeit geben, einen besseren Lebensstandard zu erreichen und ihnen für ihre vollbrachten Leistungen auf diese Weise „danke schön" sagen. Wenn die Landwirtschaft nach dem Krieg sehr Entscheidendes geleistet hat, so müssen wir bedenken, daß der Aufbau und die Modernisierung nicht so einfach gewesen sind. Bei der jetzt so angepriesenen Regionalpolitik, Mechanisierung und allem, was in eine moderne Zeit hineingehört, müssen wir zugeben, daß der Bauer mit wesentlich anderen Voraussetzungen an die Arbeit herangeht als ein Arbeitnehmer. Der Bauer ist derjenige, der sich bemüht, den Grund und Boden zu bewirtschaften, ihm Erträgnisse abzuringen und ihn in einem besseren Zustand dem nächsten weiterzugeben. Da bleibt ihm für seine persönlichen Bedürfnisse, die heute zum Leben gehören, kein Geld übrig. So wurde der Wohnbau, leider Gottes, immer stiefmütterlich behandelt. Erst jetzt, durch diesen Wohnbauförderungsfonds, ist es möglich, auch in der Landwirtschaft auf dem Wohnbausektor Entscheidendes zu leisten. Die kommunalen Einrichtungen, die nun geschaffen werden, wie zentrale Wasserversorgung, Kanalisation, Mischwasserkanäle und dergleichen, bringen es mit sich, daß sich auch der Bauer bemühen kann, dieser modernen Errungenschaften für seine Familie teilhaftig zu werden. Gerade in den Bauernbetrieben wachsen junge Leute heran, die einmal in die verschiedenen Betriebszweige gehen, um für ihren Staat zu wirken. Schauen Sie, bei der Gruppe Kultur und Theater wurde einen Tag lang gesprochen. 328 Millionen Schilling beim Theater Defizit, für Bühne und Theaterwesen werden nur 4 Millionen Schilling gegeben, das ist viel zu wenig, und für das Tonkünstlerorchester werden nur 9,8 Millionen Schilling gegeben, das ist alles zu wenig, obwohl man den Tag vorher ganz deutlich davon gesprochen hat, man soll keine Lizitationspolitik betreiben. Gestatten Sie mir eine Bemerkung: Alles hat seine Berechtigung, Kultur und Bildung sollen gefördert werden. Ich bitte Sie nur, eines zu bedenken. Ich habe Verständnis, wenn man den starken Abgang bedauert, aber glauben Sie nicht auch, daß das kein Theater ist, wenn 6 oder 8 Personen in einem Raum schlafen müssen? Das ist ein Drama, Wir haben in Niederösterreich noch Gebiete, die wirklich entwicklungsbedürftig sind. Meine Ausführungen sollen für die Landwirtschaft um ein gewisses Verständnis werben, wenn sie gerechte Forderungen an den Finanzreferenten stellt, wenn sie die Forderung stellt, uns mehr Mittel für die Wohnbauförderung zur Verfügung zu stellen. Mit Lizitationspolitik hat das nichts zu tun. Wenn ich über dieses Problem ein bisserl in wehmütigen Worten gesprochen habe, dann habe ich dies bewußt getan. Ich komme aus einem Gebiet, wo man glaubt, dort ist alles in schönster Ordnung, vor allem wenn man die Fremdenverkehrsbetriebe sieht, wenn man die Städte sieht. Ich muß aber sagen, mein Bezirk reicht in das Waldviertel hinein. Wir alle kommen ja verschiedentlich in Niederösterreich herum und sehen, daß auf diesem Gebiet ein großer Nachholbedarf gegeben ist. Warum? Weil es unmöglich ist, dass in einem Raum so viele Kinder heranwachsen. Nicht allein, daß wir die wirtschaftlichen Verhältnisse sichern wollen; wir wollen auch unsere heranwachsenden Kinder körperlich und geistig gesund erziehen. Wenn ich mir nun erlaube, einen Resolutionsantrag zu stellen, dann deshalb, weil so viel über die Wohnbauförderung gesprochen wird, Wir Landwirte glauben, daß wir auch einen berechtigten Anteil daran haben sollten, um von dem berühmten Sozialkuchen eines Staates nicht nur zu naschen, sondern ein kleines Stück zu bekommen. Warum? Damit eben unsere Kinder in Zukunft in gesunden und sozialen sozialen Verhältnissen heranwachsen können (liest) : „Mit dem Initiativantrag der Abgeordneten Buchinger u. a. ist beabsichtigt, das Gesetz über die Errichtung eines Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland Niederösterreich derart abzuändern, daß auch die Zusammenlegung von Wohnungen oder deren zeitgemäße Umgestaltung in erhaltungswürdigen Häusern und Instandsetzungsarbeiten an erhaltungswürdigen Wohnhäusern in die Förderung mit einbezogen werden sollen. Die hiefür maßgebenden Beweggründe treffen auch auf die landwirtschaftliche Wohnbauförderung zu. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, dem Hohen Landtag einen Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, mit welchem das Gesetz über die Errichtung eines landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland Niederösterreich, LGBl. Nr. 250/1964, im Sinne des Antrages der Abgeordneten Buchinger u. a. abgeändert wird." Ich bitte die Mitglieder-des Hohen Hauses, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. Gestatten Sie mir zum Schluß noch ein paar Feststellungen über die Landwirtschaft und über die Redner, die bisher bei Gruppe 7 darüber gesprochen haben. Ich tue dies nicht gehässig, aber als hauptberuflicher Landwirt sieht man die Dinge vielleicht etwas anders als derjenige, der glaubt, auch zur Landwirtschaft sprechen zu können. Kollege Stangl, Du hast gesagt: Bildungspolitik, Berufsausbildung wird von uns unterstützt; ich habe selbst vor zwei Jahren darüber gesprochen. Wenn Kollege Stangl ausführt, daß bei der landwirtschaftlichen Berufsausbildung, die er sehr begrüßt, eine Koordinierung eintreten soll, daß man Schule, Praxis und Prüfung an einem Ort zusammenzieht, muß ich sagen, von den Meistern war auch ich einer, der sich dieser Prüfung unterzogen und den Meistertitel erworben hat. Auch ich habe Schule, Praxis und Prüfung an einem Ort absolviert. Es mag vielleicht in der einen oder anderen Sparte der Landwirtschaft nicht möglich sein, diese drei Gruppen zusammenzuziehen, im großen und ganzen aber wird koordiniert. Die heutige Agrarpolitik kann und darf man nicht isoliert beurteilen; es muß auch die Umwelt herangezogen werden. Wenn ich zum Beispiel den Mansholtplan betrachte, möchte ich doch feststellen, daß dieser für uns nicht zu verwirklichen ist, weil er in einem entscheidenden Punkt ein gewisses Handikap darstellt. Mansholt meint, daß die 1,700.000 Betriebe, die wir zur Zeit in Mitteleuropa haben, auf 350.000 zusammenschrumpfen müssen. Wenn ich nun die Berichte im Parlament über die Landwirtschaft lese und darin von einem ,,Gesundschrumpfen" gesprochen wird, muß ich dazu sagen, daß man nicht nach einem Plan eine Regelung vornehmen kann, um zu erreichen, daß produktiv gearbeitet wird. Entscheidend in dieser Frage ist einzig und allein der Besitzer, die Person, die den Hof bewirtschaftet, daher auch die Förderung des Familienbetriebes. Hier hat sich Kollege Schneider vielleicht in eine Sache hineinmanövrieren lassen, die er nicht ganz vertreten kann, wenn er sagt, die Landwirtschaft muß fördern, daß dieses und jenes gemacht wird. Sicherlich, er hat recht; Sie sind Konsument. Wenn ich mich hinstelle und sage, die Landwirtschaft muß einen besseren Milchpreis, einen besseren Körndlpreis bekommen, der Weinbau ist überbesteuert, werden Sie mir sagen, Sie sind an diesen Dingen nicht interessiert, Sie wollen einen billigeren Milch-, einen billigeren Brot- und Fleischpreis. Ich gestehe Ihnen das zu, weil Sie dies von einer anderen Sicht betrachten. Wir müssen uns nur bemühen, im gegenseitigen Abwiegen und Abschätzen ein Miteinander zu suchen, um einen gewissen Ausgleich zu finden. Leben und leben lassen, nach diesem Grundsatz glaubt auch die Landwirtschaft in der Zukunft Berechtigung zu haben. Gerade zur Agrarpolitik, die zur Zeit in Österreich betrieben wird, mag sie den einen oder anderen auch nicht befriedigen - ich gebe zu, ich bin auch nicht immer glücklich über manche Dinge -, müssen wir sagen, daß wir heute in einer gewissen Überproduktion leben und auch die Staaten um uns. Hier wäre wohl eine Lagerungspolitik zweckmäßig, wie Kollege Schneider gesagt hat. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, daß wir nur einmal einlagern können, das nächste Mal haben wir noch die Spesen, weil wir wieder auslagern und neu einlagern müssen. Wir wissen, daß wir in der Landwirtschaft steigende und nicht schwankende Produktionsziffern haben. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen und uns darauf einstellen. Ich bitte daher die sozialistische Fraktion, Verständnis für unsere Situation aufzubringen. Es nützt nichts, wenn man schöne Worte findet und sagt, für die Bauernschaft muß etwas getan werden, wenn man aber nicht bereit ist, die Wünsche zu akzeptieren. Aus dieser Sicht heraus danke ich Ihnen, wenn Sie mir vielleicht doch in dem einen oder anderen Punkt recht geben, und ersuche Sie nochmals, meinen Resolutionsanträgen die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Frau Abg. Körner. Abg. KÖRNER: Hohes Haus! Wenn sich der Herr Kollege Abgeordneter Mauß hier unter anderem mit dem Verhältnis zwischen Arbeiter und Bauern beschäftigt hat, mochte ich dazu eine Feststellung treffen: Sicherlich hat unser Parteivorsitzender, Nationalrat Dr. Kreisky, anläßlich der 50-Jahrfeier der Republik erklärt, daß die Arbeiterschaft einen erheblichen Anteil am Aufbau dieses Landes hat. Ich glaube, daß es nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa niemanden geben wird und kann, der das bestreitet. Es wird aber auch niemanden geben, der den Anteil bestreitet, der der Landwirtschaft in diesem Lande zukommt. Ich möchte besonders auf das Jahr 1945 verweisen, in dem gerade hier in diesem Hause die Vertreter der Arbeiter- und der Bauernschaft gemeinsam in Interesse des Landes gearbeitet haben. Es Ware nur zu wünschen, daß die Gemeinschaft, dieses gemeinsame Arbeiten, sich überall durchsetzt, Man müßte sich dann nicht mit Fragen beschäftigen oder Behauptungen aufstellen, daß die eine Gruppe die andere benachteiligen will oder nicht versteht. Sie haben recht, Herr Kollege, wenn Sie auch für die Frau in der Landwirtschaft mehr Anerkennung fordern. Das freut mich besonders als Vertreterin der sozialistischen Frauen. Wir haben bisher nicht nur die berufstätige Frau in der Industrie vertreten, sondern auch die Frau auf dem Lande. Ich habe selber vor 10 bis 12 Jahren anläßlich einer Enquete der sozialistischen Frauen besonders über dieses Thema gesprochen und mich mit der Mehrbelastung der Bäuerin beschäftigt. Es ist nicht so, daß wir für diese Fragen vielleicht zu wenig Verständnis aufbringen, Sie haben uns gezeigt und gesagt, wir sind Konsumenten. Ja, das stimmt; aber gerade deshalb sollte eben die Zusammenarbeit zwischen Produzent und Konsument bestehen. Aber erklären Sie, Herr Kollege, draußen den Konsumenten, auch jenen, die Ihrer Partei angehören, wenn der Bauer weniger bekommt und der Konsument mehr bezahlen muß, daß das eine gute Politik ist. Das zu verteidigen, muß ich Ihnen überlassen. Daß man aber auch bestrebt ist, die Verhältnisse in der Landwirtschaft zu verbessern, ist für uns alle wichtig. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf unseren Niederösterreich-Plan verweisen. Die Experten haben dieses Problem nicht leicht genommen, sie haben sich sehr eingehend mit den Fragen der Landwirtschaft beschäftigt. Sie finden sicherlich in unserem Konzept mehr über diese Frage als in Ihrem Leitbild. Es haben sich gestern schon mehrere Diskussionsredner mit dem Waldviertel beschäftigt. Man hat darauf hingewiesen, daß es ein Entwicklungsgebiet ist. Der Kollege Kienberger, glaube ich, war es, der daruf verwiesen hat, daß das Waldviertel ein Gebiet der Landwirtschaft bleiben wird. Ich unterstreiche alles, was die Kollegen gesagt haben. Der Generalredner der Österreichischen Volkspartei, der Herr Abgeordnete Stangler, hat vorgestern mit einem etwas schadenfrohen Lächeln die Feststellung gemacht, als er sich mit unserem Niederösterreich-Plan auseinandersetzte: Es hat ja bei der Raumplanungskonferenz in Krems verschiedene Meinungen gegeben, und besonders wegen des Waldviertels waren die Meinungen sehr differenziert. Jawohl, meine Herren, es hat dort verschiedene Auffassungen gegeben, zum Beispiel das Waldviertel betreffend, und es war ja auch Sinn und Zweck dieser Konferenz, die Meinungen zu hören, Es ist ja auch Sinn und Zweck aller Konzepte, das Beste zu finden. Daher sind wir jederzeit bereit, mit Ihnen über diese Fragen zu diskutieren. Wenn der Herr Abgeordnete Stangler besonders das Waldviertel erwähnt und von den verschiedenen Meinungen gesprochen hat, möchte ich dazu sagen: Es hat einer der Herren dort zum Beispiel den Vorschlag gemacht, daß man das Waldviertel nicht weiter industrialisieren soll, daß die landwirtschaftlichen Schönheiten des Waldviertels genügen würden, um den Menschen, die dann in diesem Gebiet verbleiben, wenn man die Abwanderung nicht stoppt, genügend Erwerb zu bieten. Er hat die Meinung vertreten, daß das Waldviertel mit seinen Wäldern, mit seinen Teichen, mit seiner schönen Landschaft ein Erholungszentrum der europäischen Manager werden sollte, weil sich wahrscheinlich in den nächsten Jahren die Zahl der Manager vergrößern und das Erholungsbedürfnis dieser Manager um ein Mehrfaches steigen wird. Wir können nur hoffen, daß die europäischen Manager wirklich nach Niederösterreich und in das Waldviertel kommen. Es wurde auch darauf verwiesen, daß die weiche Luft des Südens für die Manager zur Erholung nicht geeignet ist, daß die resche, frische Luft des Waldviertels das richtige wäre für die Manager und ihre Nerven. Es war der Herr Professor Knapp, der diese Meinung vertreten hat. Meine Herren, das ist seine Meinung. Ich glaube, jeder muß so tolerant sein und ihm diese Meinung zugestehen. Aber das heißt noch nicht, daß man unbedingt dieser Meinung beipflichten muß und daß sie deswegen wirklich der geeignetste Vorschlag ist. Er meint, daß man die Abwanderung nicht stoppen soll, daß man die Menschen nicht aufhalten soll, wenn sie die Grenzgebiete verlassen, und daß man dann die verlassenen Bauernhäuser schön herrichten und modernisieren soll, damit sie den Managern gefallen, daß man dann Jagden veranstaltet, Reitklubs gründet, auf den Teichen Kahnfahrten veranstaltet, Golfplätze und Minigolfanlagen ausbaut. Das braucht das Waldviertel aber nicht allein, sondern neben vielen anderen Maßnahmen, die in erster Linie notwendig sind. Wir haben hier also eine wesentlich andere Meinung. Wir sind der Meinung, daß man auch im Waldviertel die bestehenden Industrien kräftigen muß, stärken muß, daß die Struktur unserer Betriebe im Waldviertel krisenfest gemacht werden muß, daß man bei den vorhandenen Industriemittelpunkten, die es gibt und die keine Illusion sind, ansetzt und sie weiter ausbaut; daß man entlang der bestehenden Hauptverkehrslinien auch die Siedlungen fördert, daß man trachtet, daß sich entlang dieser Verkehrs- und Industriebänder auch Siedlungsbänder entwickeln, so daß keine Ballungen entstehen, die vielleicht das Landschaftsbild zu sehr beeinträchtigen würden; daß man trachtet, größere Siedlungsgemeinschaften mit rund 5.000 Einwohnern zu erhalten, daß die kleineren Gemeinden mindestens 1000 Einwohner haben, daß gerade in den Gebieten mit schlechten Standortvoraussetzungen, besonders in den Grenzgebieten, der Ausgestaltung und dem Ausbau der kleineren wirtschaftlichen Schwerpunkte besondere Förderung zuteil wird, daß in diesem Zusammenhang natürlich auch der Ausbau der Schnellstraßen, der sogenannten Touristenstraßen, unbedingt notwendig ist, daß die Menschen dann zu diesem Industrieband aus den kleinen Orten rasch hinfahren können. Das stellen wir uns als Lösung für das Waldviertel vor. (Präsident Weiss übernimmt den Vorsitz.) Wir haben dabei aber auch nicht die Landwirtschaft vergessen, sondern uns auch darüber Gedanken gemacht. Wir machen konkrete Vorschläge für die Landwirtschaft und schlagen auch vor, daß das Mindesteinkommen pro Vollarbeiter mindestens 30.000 Schilling betragen soll. (Landesrat Ludwig: Bei uns 36.000 Schilling!) Da müssen Sie aber dazusagen, daß Sie in Ihrem ,,Leitbild" schreiben, das Durchschnittseinkommen, und sie werden bestätigen, daß das gerade in Niederösterreich sehr unterschiedlich ist. Zwischen dem Durchschnittseinkommen eines Bauern im Gerichtsbezirk Weitra und im Marchfeld ist ein großer Unterschied. Wenn Sie das Einkommen eines Bauern im Waldviertel und in einer fruchtbareren Gegend nehmen, müssen Sie bestätigen, daß da ein wesentlicher Unterschied besteht und daß daher diese 36.000 Schilling gar nicht um soviel mehr bringen würden. Aber wir wissen, daß es besonders im Waldviertel nicht nur eine Voraussetzung ist, um die Abwanderung zu stoppen, daß man die Industrie fördert, daß man die bestehende Industrie krisenfest macht, daß man bestrebt ist, neue mittlere, konkurrenzfähige Betriebe hinzubringen, sondern daß man auch bestrebt sein muß, für einen großen Teil unserer Bauern zusätzliche Einkommen zu scharfen. Ein solches zusätzliches Einkommen wird dann möglich sein, wenn es uns tatsächlich gelingt, den Fremdenverkehr auszubauen, wenn man wirklich dafür sorgt, daß unsere Teiche, unsere Flüsse für den Fremdenverkehr genützt werden; wenn man dafür sorgt, daß die entsprechenden Gaststätten vorhanden sind, die auch wirklich den Anforderungen des Fremden entsprechen. Es wird aber dazu notwendig sein, daß man systematisch und sinnvoll den Ausbau des Fremdenverkehrs betreibt, daß man sich wirklich an ein Konzept hält und wohlüberlegt jene Maßnahmen trifft, die imstande sind, den Fremdenverkehr in diesem Gebiet, das unter der Grenznähe wirklich sehr leidet, auszubauen. (Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Ich habe in dem Zusammenhang an Sie, Herr Landesrat Ludwig, weil Sie ja als Vorsitzender in dieser Kommission genannt werden, eine besondere Frage (Landesrat Ludwig :Bitte!), weil ich deren Behandlung vermisse. Es scheint, daß Sie in Ihrem ,,Leitbild" gerade das Gebiet an der Grenze - ich denke hier an meinen eigenen Bezirk und auch an den Bezirk Waidhofen a. d. Thaya, also an die Bezirke entlang der tschechischen Staatsgrenze - abgeschrieben haben, weil Sie sich in Ihrem ,,Leitbild" damit überhaupt nicht beschäftigen. Bitte, es fehlt zum Beispiel jeder Hinweis über die Erhaltung der Nebenbahnen, die man auch für den Fremdenverkehr gerade in diesen Grenzbezirken braucht und die auch die Wirtschaft dieser Grenzbezirke benötigt. Auch die landwirtschaftlichen Genossenschaften brauchen die Nebenbahnen, das will ich nicht mehr besonders betonen, da ich darüber hier in diesem Hause schon einige Male gesprochen habe. Wie gesagt, fehlt in Ihrem ,,Leitbild" jeder Hinweis auf diese Nebenbahnen, die aber für dieses Gebiet von großem Interesse sind. Ich bitte Sie also, konkret mitzuteilen, welche Stellungnahme Sie dazu abgeben, Ich hätte auch im Zusammenhang mit der lächelnd gemachten Feststellung des Herrn Kollegen Stangler, daß es ja in unserer Konferenz verschiedene Meinungen gegeben habe, die sehr konkrete Frage an ihn und bitte ihn um seine Mitteilung, wie er bzw. seine Fraktion es sich vorstellt, daß das Waldviertel saniert und die Abwanderung gestoppt werden soll, denn es gibt verschiedene Konzepte. Auch das Land selbst hat ein solches Konzept, und hierin werden wieder andere Meinungen vertreten. Ich möchte dazu feststellen, daß auch Ihr Konzept oder das des Landes auch nicht von allen ÖVP-Funktionären gutgeheißen und unterstützt wird. Bei unserer letzten Gemeinderatssitzung hat ein Funktionär Ihrer Partei, als von Fachleuten des Landes die Rede war, erklärt: „Seit ein Fachmann des Landes Schwarzenau zum Mittelpunkt erklärt hat, bin ich etwas skeptisch in bezug auf die Fachleute!“ Sie können also daraus ersehen, dass es verschiedene Meinungen gibt und daß es nun unsere Aufgabe sein wird, alle Konzepte zu prüfen und zu überlegen, was tatsächlich möglich ist und was nicht. In Ihren Darlegungen fehlt mir wirklich der konkrete Hinweis auf das Grenzgebiet. Da die Feststellung, man solle die Abwanderung nicht stoppen, nicht von uns stammt, sondern von Herrn Prof. Knapp, würde ich gerne Ihre Stellungnahme dazu kennenlernen: Teilen Sie die Meinung des Herrn Prof. Knapp, daß man die Abwanderung nicht stoppen soll? Soll aus diesem Gebiet ein Reservat geschaffen werden, wo uns die Fremden bewundern, weil wir dort geblieben sind? Oder teilen Sie unsere Anschauung, daß für das Waldviertel etwas geschehen muß. Kollegen meiner Fraktion haben ja bereits bezüglich der Förderung von Industriegründungen entsprechende Anträge gestellt. Ich erlaube mir nun, zum Fremdenverkehr und insbesondere den Fremdenverkehr im Waldviertel betreffend, folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest): ,,Die Landesregierung wird aufgefordert, unter Zugrundelegung der bestehenden Konzepte für die Entwicklung des Fremdenverkehrs im Waldviertel, insbesondere des vom Institut für Raumplanung bereits im Detail ausgearbeiteten Fremdenverkehrsentwicklungsplanes für das Waldviertel, ein diesbezügliches Konzept zu erstellen und es gemäß § 3 des NÖ. Raumplanungsgesetzes als Raumordnungsprogramm durch Verordnung festzustellen. ” Ich darf Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen. Sie wissen ja, daß diese Maßnahmen im Interesse des gesamten Waldviertels notwendig sind. Mit den bisherigen Methoden wird eine zielführende Förderung des Fremdenverkehrs nicht möglich sein. Man muß nach einem wohlüberlegten Konzept vorgehen, damit unsere Bemühungen auch die entsprechenden Früchte für das ganze Gebiet bringen. Wenn sich der Herr Kollege Jansza heute mit dem Fremdenverkehr beschäftigt hat und erklärte, daß die Oststaaten und Italien besonders werben, dann hat er ganz recht. Dazu muß ich bemerken, daß es um so notwendiger ist, daß auch wir mit modernen Mitteln für unser Land Werbung betreiben. Das ist eine Aufgabe, die wir ebenfalls zu erfüllen haben, woran es aber in der letzten Zeit sehr gemangelt hat. Die ganze Förderung des Fremdenverkehrs, die Schaffung von Erholungszentren und Spazierwegen würde nichts nützen, wenn die erholungssuchenden Menschen dann nicht die Möglichkeit hätten, diese schöne Gegend zu durchwandern. Ich glaube, es war der Herr Abg. Kosler, der schon darauf hingewiesen hat, dass man leider Gottes nur allzu oft auf einer Wanderung Tafeln mit der Aufschrift ,,Privatweg” findet. Wir können bedauerlicherweise auch bei uns im Waldviertel feststellen, daß Schranken und Verbotstafeln nicht fehlen. Das bedeutet für den Fremdenverkehr ein arges Handikap. Wenn es möglich ist, Fremde in ein landschaftlich schönes Gebiet zu bringen, dann müssen diese auch Gelegenheit haben, alle Wege benützen zu können, um die Schönheiten der Natur zu genießen. Die beiden großen Touristenvereine des Landes haben sich mit dieser Frage beschäftigt. Sie vertreten die Meinung, daß das Wanderungsrecht, das freie Wegerecht, als Grundrecht in der österreichischen Verfassung zu verankern wäre und jedem Menschen das Recht, die Wälder und das alpine Land zu durchwandern, ungehindert zustehen müßte. Ich glaube daher, daß es, so wie in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in der Steiermark, in Salzburg und Tirol und, wie ich glaube, auch in Kärnten, notwendig wäre, ein entsprechendes Gesetz zu schaffen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um jede Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs zu unterbinden. Ich stelle daher zur Gruppe 7 des Voranschlages folgenden Resolutionsantrag (liest): „Die Landesregierung wird aufgefordert, ehebaldigst dem Hohen Landtag einen Gesetzentwurf, betreffend das freie Wegerecht in der Natur, im Hügel- und im Bergland, zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen, da nur durch ein solches Gesetz die Bevölkerung vor der drohenden Aussperrung aus ihrem Freizeit-Lebensraum geschützt und jedem Menschen der ungehinderte, sinnvolle Genuß der Naturschönheiten garantiert werden kann.” Ich möchte Sie bitten, auch diesem Resolutionsantrag die Zustimmung zu geben. Vielleicht darf ich nun im Zusammenhang mit der Förderung des Waldviertels, mit der Wirtschaft des Waldviertels, eine Frage an den Herrn Landeshauptmann richten. Wir haben im Vorjahr gemeinsam einen Antrag beschlossen, den der Kollege Rabl und ich gemeinsam eingebracht haben. Dieser Antrag betraf das Cern-Projekt in Göpfritz. Wir wissen alle, daß es dann so ausgesehen hat, als wären die Chancen, dieses Projekt für unser Land zu bekommen, zunichte geworden. In der letzten Zeit sind diese Chancen aber wieder gestiegen. Es wäre die Chance für das Waldviertel, wenn es gelingen würde, dieses Projekt in Göpfritz zu verwirklichen. Es würde dies nicht nur eine Belebung der Wirtschaft des Waldviertels, sondern auch eine Belebung der gesamten niederösterreichischen Wirtschaft bringen. Meine Frage an den Herrn Landeshauptmann ist nun die: Was ist geschehen und was hat die Landesregierung in Erfüllung dieses gemeinsamen Antrages getan, um zu erreichen, daß dieses Projekt nach Österreich, nach Göpfritz, kommt? Meine Herren, ich darf Sie nochmals bitten, im Interesse des Waldviertels, des Fremdenverkehrs und der Wirtschaft des Waldviertels meinen beiden Antragen zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WElSS: Als nächster Redner kommt Herr Abg. Fahrnberger zum Wort. Abg. FAHRNBERGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde mich freuen, wenn alle Mandatare der SPU wirklich so viel Interesse für die Bauern hätten, wie sie sagen, denn dann würden ihre Bauern einer guten Zukunft entgegen gehen. Ich möchte auf die gestrigen Ausführungen des Herrn Abg. Peyerl und die heutigen der Frau Abg. Körner, die über das Waldviertel gesprochen hat, zurückkommen. Herr Abg. Peyerl hat gestern dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Hirsch den Vorwurf gemacht, daß einige Gebiete meiner engeren Heimat in den letzten Jahren in der Entwicklung des Fremdenverkehrs sehr stiefmütterlich behandelt worden sind. Ich kann das nicht bestätigen. Es betraf das Gebiet Hochkar. Ich bin selbst Obmann des Aufsichtsrates der Hochkar Ges. m. b. H. und weiß genau, welche Förderung von seiten des Landes in den letzten Jahren diesem Gebiet zuteil wurde. Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen und mich bei den beiden Herren Landeshauptleuten Maurer und Hirsch herzlich für das große Verständnis, das sie diesem Gebiet entgegengebracht haben, bedanken. Es ist in diesem Gebiet eine Straße mit einer Länge von 10 Kilometern und die Errichtung von 3 Sesselliften beschlossen worden. Sicherlich ist noch sehr viel Arbeit notwendig, bis diese Attraktion für den Fremdenverkehr, so wie man es sich vorstellt, verwirklicht ist. Ich weiß aber, daß wir auch in Zukunft beim Land Gehör finden werden, so daß wir unsere Einrichtungen vollenden können. Ich habe nun die Aufgabe, zu einigen Punkten der Gruppe 2, zum Veterinärwesen, zu sprechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen, daß die Land- und Forstwirtschaft in der Volkswirtschaft ein sehr bedeutender Faktor ist. Das Aufkommen in der Landwirtschaft macht ungefähr 27 Milliarden Schilling aus. Von diesen 27 Milliarden Schilling kommen 12 Milliarden Schilling aus der Produktion der Tierzucht und Milchwirtschaft. Das zeigt, wie wichtig unsere Tierzucht und Milchwirtschaft sind. Der Anteil der Milchwirtschaftsproduktion ist mit 5 Milliarden Schilling eingesetzt. Wir wissen auch, daß in den letzten Jahrzehnten die Bauernschaft und damit die ganze Volkswirtschaft Seuchen in den Tierbeständen, großen Schaden erlitten hat. Es wurde daher schon im Jahre 1950 mit der Tbc-Bekämpfung der Rinder begonnen. Wir können nun, nachdem die erheblichen Untersuchungen abgeschlossen sind, eine Erfolgsmeldung erstatten. Wir haben nunmehr nur einen ganz geringen prozentuellen Verseuchungsgrad; somit sind beide Seuchen, Tbc und Bang, bereinigt. Wir können sagen, dass bis zu 0,1 Prozent und bis zu 0,12 Prozent bereinigt sind. Die Mittel, die vom Land dafür eingesetzt worden sind, haben im Interesse der Bauernschaft, aber auch der Volksgesundheit ihre Früchte getragen. Im Jahre 1950 hat man in den tierzuchttreibenden Gebieten versucht, mit der freiwilligen Tbc-Bekämpfung zu beginnen. Diese Freiwilligkeit hat einen solch großen Erfolg gehabt, dass man dann daran gegangen ist, durch eine Verordnung auch die Restbetriebe zu erfassen. So ist in Niederösterreich eine schnelle Tbc-Sanierung bei Tieren durchgeführt worden. Die Art der Durchführung erfolgte im Feststellungsverfahren. Es gibt 3 Untersuchungen in einem Jahr. Dabei wird festgestellt, wieviele verseuchte Tiere in einem Betrieb stehen. Die zweite Untersuchung ist die laufende, die alle 2 oder 3 Jahre durchgeführt werden muß, um die Bestände unter Kontrolle zu halten. So sind bis 31. Oktober 1968 in Niederösterreich 141.751 Rinder und 2.332 Ziegen untersucht worden. Die bisherigen Gesamtkosten dieser Aktion beliefen sich auf 168 Millionen Schilling. Der Bund hat mit rund 128 Millionen Schilling zur Förderung beigetragen, die Landesmittel betrugen 39 Millionen Schilling. Der Anteil der Tierbesitzer war dadurch sehr groß, daß sie verpflichtet waren, sehr wertvolle Tiere aus ihren Beständen, wenn sie Tbc-verdächtig waren, abzugeben. Das bedeutete für die Bauernschaft ein großes Opfer. Doch der Erfolg war fast hundertprozentig. Im Jahre 1968 erfolgte die letzte Untersuchung mit dem Feststellungsverfahren in den Bezirken Amstetten, Gänserndorf und Mistelbach. Außerdem wurde die periodische Untersuchung in den Bezirken Gmünd, Horn, Krems, Melk und Zwettl durchgeführt. Natürlich waren auch Untersuchungen der Zuchtbetriebe bei den Zuchtverbänden, die fallweise immer wieder durchgeführt werden, notwendig. Der Verseuchungsgrad war bei der Untersuchung A, das heißt bei den Feststellungsbetrieben, in den Bezirken Gänserndorf, Mistelbach und Amstetten bei den Rindern 0,62 Prozent und bei den Ziegen 0,38 Prozent, bezogen auf die Gesamtzahl. In den anderen Bezirken, wo die Aktion abgeschlossen ist, ist der Verseuchungsgrad, wie ich schon erwähnt habe, bei den Rindern nur mehr 0,12 Prozent und bei den Ziegen 0,04 Prozent. Man kann also praktisch sagen, daß unsere Rinderbestände bereits vollauf gesund sind. Wie stellt man sich das weitere Programm vor? Es soll jetzt in bestimmten Zeitabständen eine periodische Untersuchung stattfinden, damit auch für die Zukunft die Bestände unter Kontrolle gehalten werden können. Man stellt sich vor, daß man das Land aufdrittelt. Im Jahre 1969 soll die Untersuchung in den Bezirken Baden, Bruck, Hollabrunn, Korneuburg, Lilienfeld, Mödling, Scheibbs, Tulln, Waidhofen an der Thaya und Wien-Umgebung durchgeführt werden. Davon sind betroffen 182.967 Rinder und 14.394 Ziegen. Die B-Untersuchung ist auch wieder bei den Zuchtbetrieben, die fallweise untersucht werden müssen. Dabei sind betroffen zirka 17.200 Stück Rinder, von den A- und B-Untersuchungen zusammen im Jahre 1969 also 214.561 Rinder. Der finanzielle Aufwand beträgt für das Jahr 1969 214.561 mal 10 Schilling, das ergibt einen Betrag von rund 2,145.600 Schilling. Dazu kommen noch verschiedene Nebenkosten, so daß im Jahre 1969 nach Vorschlag der Landesveterinärdirektion ein Betrag von 3,5 Millionen Schilling gebraucht werden würde. Leider müssen wir feststellen, daß wir wegen der angespannten Lage des Landesbudgets für das Jahr 1969 nur einen Betrag von 2,5 Millionen Schilling haben und dass daher der Tierbesitzer wieder den Restbetrag aus eigener Tasche zahlen muß. Die zweite Sache ist die Bangseuchenbekämpfung. Wir wissen, daß auch diese Seuche bei unseren bäuerlichen Betrieben oft sehr großen Schaden an den Tierbeständen verursacht hat. Die Bangseuche ist eine Seuche, bei der die Tiere am Anfang der Trächtigkeit verweilen. Wenn ein Stall einmal verseucht ist, muß meistens der ganze Stall ausgeräumt werden. Sie können sich vorstellen, welchen Schaden das einem Betrieb bringen kann. Aber es kann sogar vorkommen, dass das Personal, das im Stall beschäftigt ist, angesteckt wird. Ich weiß in meinem Bezirk einen Fall, daß ein Bauer von Bang angesteckt worden ist. Da haben die Arzte jahrelang herumgedoktert, bis sie daraufgekommen sind, wo diese Ansteckung herkommt. Es schaut paradox aus, aber es stimmt; so etwas bedeutet eine große Gefahr für einen Menschen, der davon betroffen wird. Die Aktion ist im Jahre 1958 angelaufen. Laut BGBl. 147 vom 26. Juni 1957 (Bangseuchengesetz), in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 150/1960, hat der Bund beschlossen, die Bangseuchenbekämpfung gesetzlich durchzuführen. Dabei ist es so, daß zuerst ein dann in einem Zeitabstand von zwei, drei Jahren die Kontrollen durchgeführt werden. Auch hier können wir sagen, daß der Verseuchungsgrad so weit herunten ist, daß unsere Rinderbestände als gesund anzusprechen sind. Diese Aktion ist eine Bundesangelegenheit. Der Bund zahlt aber nur bei der Feststellungsuntersuchung bei der periodischen muß der Bauer alle Leistungen selbst erbringen, was für manchen Bauern eine schwere Belastung bedeutet. An Gesamtkosten für diese Bekämpfung sind bisher 13. Mill. Schilling aufgewendet worden, davon 11 Mill. Bundesmittel und rund 1,5 Millionen aus Landesmitteln. Auch für das Jahr 1969 besteht wieder ein Arbeitsplan, in welchen Bezirken die periodischen Untersuchungen durchgeführt werden. Es sind Baden, Bruck, Hollabrunn, Korneuburg, Lilienfeld, Mödling, Scheibbs, Tulln, Waidhofen an der Thaya und WienUmgebung. Insgesamt sind 132.800 Blutproben zu nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie ersehen daraus, daß die Bauernschaft nicht nur am eigenen Betrieb interessiert ist, sondern auch für die Volksgesundheit Opfer bringt. Ich darf mir auch erlauben, ganz kurz einen Bericht über die Erschließung des ländlichen Raumes zu geben, weil während der Budgetdebatte schon soviel über Raumplanung und Raumordnung gesprochen worden ist. Diese Raumordnung geht ja hinaus bis ins letzte Dorf. Damit hängt auch die Verkehrserschliessung unseres ländlichen Raumes im Voralpengebiet und im Waldviertel sehr eng zusammen. Ich habe hier einen Leistungsbericht der letzten zehn Jahre. Daraus können wir feststellen, daß seit 1958 bis Ende 1967 347 Millionen Schilling aufgewendet und rund 969 Kilometer Güterwege und Hofzufahrten sowie 225 Brückenobjekte errichtet und dabei 2.504 Höfe aufgeschlossen worden sind. Daraus ersieht man, daß es ein großer Erfolg war. Leider müssen wir aber feststellen, daß der Anteil des Landes in den letzen Jahren immer geringer geworden ist. Wir können aber sagen, daß mehr Bundesmittel eingesetzt wurden und deshalb Gott sei Dank das Bauvolumen der früheren Jahre aufrecht erhalten werden konnte. Ein Problem ist auch die Wegeerhaltung. In den letzten Jahren war für die Wegeerhaltung immer ein ganz kleiner Betrag eingesetzt. Ich habe mir das aus den Voranschlägen herausgeschrieben. Zum Beispiel war im Jahre 1965 ein Betrag von 1 Million drinnen. Im Jahre 1966 waren es 600.000 Schilling, im Jahre 1967 850.000 Schilling und jetzt im Jahre 1968 600.000 Schilling. Wir müssen leider sagen, daß mit diesen geringen Beträgen die Wegeerhaltung sehr problematisch ist. Man könnte vielleicht sagen, die Bauern sind schlampert, weil sie nicht auf ihre Wege schauen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Ihnen nur wünschen, in den Bergtälern zu sein, wenn ein Sturzgewitter kommt. Da ist jede Sorge um den Weg vergeblich, weil man nicht mehr zurechtkommt. Hier wäre nur wirksam, wenn es in Zukunft vielleicht gelingt, diese Wege mit Decken zu stabilisieren. Sie werden zwar sagen, daß viele Landesstraßen noch nicht stabilisiert sind. Aber ich bin der Meinung, daß auch diese Arbeit in Zukunft notwendig sein wird. Insgesamt sind innerhalb von zehn Jahren 2.103 Kilometer Wege, 225 Kilometer Gräben und 305 Brücken mit einem Aufwand von rund 595 Millionen Schilling gebaut worden. Dazu ist noch zu sagen, daß die Landwirtschaftskammer auch ein Wegebauprogramm hat. Im Jahre 1967 wurde ein Bauprogramm von 13 Millionen Schilling durchgeführt; mit 76 Kilometer Wegen wurden Einschichthöfe erschlossen. Weil ich gerade das Wort Raumplanung erwähnt habe, möchte ich Ihnen einen kurzen Auszug aus dem geben, was Herr Minister Schleinzer Montag bei der Agrardebatte im Parlament gesagt hat. Folgender Artikel war in der ,,Presse" zu lesen: „Aus den Ausführungen des Landwirtschaftsministers konnte man auch durchaus bemerkenswerte Akzentverschiebungen in der Argumentation zum Agrarproblem feststellen. So scheint sich der Schwerpunkt der Bemühungen, zumindest nach den Ausführungen Schleinzers, darauf zu richten, die Siedlungsdichte im ländlichen Raum zu erhalten, nicht jedoch unbedingt den bäuerlichen Bevölkerungsanteil. Diese Bemühungen. durch entsprechende Forderungsmaßnahmen zu unterstützen, kommen immer noch billiger, betonte Schleinzer, als die ländliche Bevölkerung in die industriellen Ballungsräume zu treiben, wo sich soziale und wirtschaftliche Probleme kumulieren und die Lösungen womöglich noch kostspieliger seien." Meine Damen und Herren, ich glaube, dieser kurze Ausschnitt zeigt, wie wichtig es ist, daß wir die Menschen auch in Zukunft in diesen Räumen erhalten. Zum Abschluß noch ein Wort über die Forstwirtschaft. Es ist während dieser Budgetdebatte noch nicht viel über die Forstwirtschaft gesprochen worden. Wir können uns erinnern, daß im Jahre 1966 eine große Windbruchkatastrophe alle Bundesländer heimgesucht hat, so daß große Schäden in unseren Forstbetrieben und auch in bäuerlichen Betrieben entstanden sind. Außerdem war in den letzten Jahren der Holzabsatz rückläufig, dazu kam die gedrückte Wirtschaftslage im europäischen Raum, so daß man in der Forstwirtschaft manchmal nicht gewußt hat, wie es werden soll, wie man über die schwierigen Zeiten hinwegkommen könnte, Ich kann erfreulicherweise feststellen, daß - so wie in der Wirtschaft überhaupt - die Konjunktur auch in der Forstwirtschaft wieder etwas angestiegen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist aber nicht nur ein Erfolg für die Waldbesitzer, denn letzten Endes sind sehr viele Menschen in der Holzarbeit beschäftigt. Es sind aber noch viele wichtige Maßnahmen notwendig. Wir wissen, daß sehr viel aufgeforstet werden muß - vor allem in den Katastrophengebieten, wo große Flächen abgeholzt sind. Auch müssen wir, so wie in allen anderen Wirtschaftssparten, in die Zukunft schauen; wir müssen versuchen, Holzqualitäten zu erzeugen. Ich denke an die Umwandlung der Auwälder auf eine bessere Produktion von Holz, das marktgängiger ist. Auch Harzwälder sollten auf eire Holzart umgestellt werden. Um in Zukunft die Forstwirtschaft so aufzubauen, daß sie den Konkurrenzkampf im europäischen Raum aufnehmen kann, sind bedeutende Mittel notwendig. Leider ist die Forstwirtschaft im Budget, so wie schon in früheren Jahren, etwas abgesunken. Ich kann wohl feststellen, dass wir aus dem Grünen Plan unterstützt werden. Damit können wir auch in der Forstwirtschaft die notwendigen Maßnahmen durchführen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe einige Dinge aufgezeigt, die, so glaube ich, uns alle gemeinsam treffen Wenn Frau Abg. Körner heute über das Waldviertel so leidenschaftlich gesprochen hat, dann möchte ich sagen: Wir wollen das ganze Land sehen, wir wollen auch in Zukunft auch bei verschiedener Anschauung gemeinsam arbeiten, um den Aufbau unseres Heimatlandes auch in den nächsten Jahren voranzutreiben. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Als nächster Redner kommt Herr Abg. Blabolil zum Wort. Abg. BLABOLIL: Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! Der Herr Abg. Schneider hat zu dem Kapitel Wirtschaft nicht nur sehr ausführlich gesprochen, sondern er hat auch 2 Resolutionsanträge eingebracht. Ich kann sagen, daß wir grundsätzlich beiden Resolutionsanträgen die Zustimmung erteilen, nur bei dem Resolutionsantrag Nr. 40 heißt es: ,,Die Landesregierung wird daher aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, daß bei Einsatz von Investitionsmitteln im Rahmen des Koren-Planes auf die Dauer dieser Aktion ein Vorzugsanteil von 1 Milliarde Schilling zur Besserung der gesamtwirtschaftlichen Situation als zusätzliche Investitionsmittel, somit unbeschadet der sonst dem Land vom Bund zukommenden Mittel, zur Verfügung gestellt werden.” Ich halte dieses „im Rahmen des Koren-Planes” und „auf die Dauer dieser Aktion” nicht für glücklich gewählt. Es würde uns Sozialisten auch leichter fallen, hier Ja zu sagen, wenn man dieses ,,im Rahmen des Koren-Planes” und in der zweiten Folge „auf die Dauer dieser Aktion” streichen könnte. Es ist nämlich interessant, daß hier von einer Milliarde gesprochen wird, im Leitbild für dieselben Zwecke aber 4,5 Milliarden jährlich verlangt werden. Man spricht hier von einer Milliarde auf die Dauer dieser Aktion; d. h. also, wenn die Volkspartei in der nächsten Zeit den Herrn Dr. Koren als Finanzminister unter Umständen auswechseln sollte, haben wir auch keine Hoffnung mehr, 1 Milliarde zu bekommen, weil es dann wahrscheinlich keinen Koren-Plan mehr gibt. Ich will das nicht zum Spott sagen, sondern nur deswegen, weil die letzten Jahre gezeigt haben, daß der meiste Verschleiß bei den Ministern gerade im Finanzministerium liegt. Daher hätten wir Sie gebeten, wenn es möglich wäre, dies zu streichen. Ich habe diesbezüglich mit Herrn Abg. Schneider gesprochen, er hat mir seine Begründung gesagt, daß man diese Milliarde nur fordern kann, weil sie nur im Rahmen des Koren-Planes bereitgestellt werden sollte. Das sind die Bedenken, die wir haben, ansonsten stimmen wir selbstverständlich beiden Resolutionen zu. Wenn mein Vorredner gesagt hat, hier wird über die Landwirtschaft nur schön geredet und draußen vertreten wir sie nicht, dann, glaube ich, stimmt das nicht; wir sind nur mit manchen Praktiken, mit vielen Fehlinvestitionen, die gemacht werden, nicht einverstanden. Gerade heute fällt der Wirtschaft die größte Bedeutung zu. Das merkt man auch im Hohen Hause, denn zu diesem Kapitel haben sich die meisten Redner zu Wort gemeldet. Das Finanzreferat kann nur mehr Einnahmen verzeichnen, wenn wir eine gesunde, kräftige Wirtschaft haben, die diese Mittel erarbeitet und die unser Volkseinkommen so mehrt, daß allen anderen Notwendigkeiten nachgekommen werden kann. Wir müssen uns aber auch die Frage stellen, wie sieht unsere Wirtschaft zur Zeit aus, welche Mängel sind aufzuzeigen? Es ist von den Herren Abgeordneten Schneider und Kaiser festgestellt worden, daß wir einen außergewöhnlich großen Nachholbedarf haben. Die Kriegseinwirkungen sind noch nicht überwunden, viel weniger aber noch die durch die langjährige sowjetische Besetzung begründeten Auswirkungen in den Ländern Niederösterreich, Wien und Burgenland. Wir sind lange Jahre hindurch Stiefkinder gewesen und sind es meiner Auffassung nach heute noch bei der Verteilung der Mittel auf Bundesebene. Nicht nur, daß wir über ein Jahrzehnt keine ERP-Mittel erhalten haben, es haben sich auch viele Betriebe nach dem Westen verlagert, sie sind nicht mehr zurückgekehrt. Es sind in dieser Zeit auch keine neuen Betriebe entstanden; dazu kommt noch das Grenzgebiet. Wir haben in Niederösterreich auch nicht allzu viel von der vielgerühmten Privatinitiative bemerkt. Es wird immer wieder bei Verhandlungen mit dem Bund oder der Handelskammer gesagt, Unternehmer sein heißt, auch Risken übernehmen; daher ist der Unternehmer frei, er will nicht vom Staat abhängig sein usw. Aber letztlich zeigt es sich dann doch, daß auch der Unternehmer gemeinsam mit dem Staat einen Weg finden muß, um in der Zukunft unsere Wirtschaft so kräftig zu gestalten, daß sie sich durchsetzen kann. Wir haben nicht nur Sorge in der Industrie, wir haben sie auch in den vielen Klein- und Kleinstbetrieben. Aus einer Statistik konnte ich entnehmen, daß es in Niederösterreich 31.000 Gewerbe- und Handelsbetriebe gibt. Mehr als 17.000 Betriebsstätten sind im Fremdenverkehr, Geld-, Kredit- und Versicherungswesen. Aus diesen Ziffern ersieht man, welche Bedeutung diese Sparten in Niederösterreich haben, besoders dann, wenn man weiß, wieviel Menschen dort beschäftigt sind. Im Gewerbe gibt es 81.000 Unselbständige und 25.000 Selbständige; im Handel 17.000 Selbständige und 26.000 Unselbständige; in der Industrie sollen ca. 115.000 beschäftigt sein. In der letzten Zeit hat es sich gezeigt, daß gerade diese Klein- und Kleinstbetriebe der modernen Entwicklung nicht mehr gerecht werden, daß sich viele Betriebe in ihrer Existenz bedroht fühlen. Es ist interessant festzustellen, daß es nicht nur die Konsumgenossenschaften sind, die diese Betriebe bedrohen, sondern auch die Handelskette, die sich da und dort bilden, und darüber hinaus auch kapitalkräftige Unternehmer, die in großen Einkaufszentren mit enormen Kapitaleinsatz und Lockpreisen große Teile eines Gebietes anziehen und den Klein- und Einzelhandel in den Dörfern und Städten gefährden. Ich führe das deshalb an, weil ich in den letzten Wochen einen Aufschrei aus einer Stadt gehört habe, in der eine solche Entwicklung vor sich geht, die nicht aufzuhalten ist. Man versucht dort, Schuldige zu finden. Ich glaube, es ist auch Ihnen bekannt, dass diese Schwierigkeiten bestehen. Es wäre meiner Meinung nach notwendig, daß man bei Neugründungen, hauptsächlich von Lebensmittelgeschäften, Textilkleingeschäften usw. von Seite der Handelskammer mehr Aufklärung gibt und daß man nicht wahllos sagt, das geht in Ordnung; man müßte Überprüfungen vornehmen, ob in diesem Gebiet eine Chance besteht. Es ist interessant, daß nicht Arbeiter, sondern die bäuerliche Bevölkerung mit dem Wagen zu den Geschäften kommt und versucht, recht billig einzukaufen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Regen Sie sich nicht auf, hier sitzt ein lebender Zeuge. Herr Landeshauptmannstellvertreter Hirsch hat sich das angesehen, dort stehen Autos mit den Nummern N 7 und N 8, N 39 gibt es auch. Auf der anderen Seite sagen diese kleinen Greißler, ja die Bauern gehen nicht einmal in die eigenen Genossenschaften, sondern dorthin, wo wir zu Tode konkurriert werden. Ich führe das deshalb an, damit man sich endlich bemüht, unsere Klein- und Kleinstbetriebe auf eine Grundlage zu stellen, auf der sie EWG-reif werden können. Stellen Sie sich vor, wie es diesen Klein- und Kleinstbetrieben geht, wenn wir morgen oder übermorgen in die EWG eingegliedert werden. Die Bemerkung des Landesrates Bierbaum, die er vor einigen Wochen hier in diesem Hause gemacht hat, daß es in der Zukunft im Jahre X in Niederösterreich wahrscheinlich nur mehr 30.000 Bauernwirtschaften geben wird, muß uns zu denken geben, Er hat das nicht zum Spaß gesagt, sondern sicher deshalb, weil es die Wissenschaftler feststellten. Das ist der Widerspruch zwischen Ihnen und uns, daß man nicht wahllos in die Landwirtschaft subventioniert, sondern gezielt, dort wo es notwendig ist. Und hier kommen wir zu dem Punkt, daß wir sagen, man kann nicht ununterbrochen Milch subventionieren. Es gibt Dinge, bei denen wir absolut ,,ja" sagen, um den Bauern eine Chance der Wettbewerbsfähigkeit zu geben. Will man das alles erkennen, müßte auch schon hier im Landtag der erste Akt gesetzt werden. Man müßte den Mut haben, beim Budget eine echte Umstrukturierung vorzunehmen. Es ist mir klar, daß man nicht, wenn man beginnt, gleich alle Himmel einstürzen lassen kann, sondern daß man das vorsichtig und gezielt beginnen muß. Das Budget 1969 hat aber keine Ansätze in dieser Richtung. Schon im Jahre 1966 hat sich abgezeichnet, daß es eine Wirtschaftsflaute geben wird. Im Jahre 1967 hat es uns dann ja bereits echt getroffen. Im Jahre 1967 bzw. 1968 war es uns klar, daß wir von außen vom Wirtschaftsauftrieb erfaßt wurden und so, wie wir heruntergekommen sind, auch wieder allmählich hinaufwandern. Unsere Wirtschaft hat gerade entgegengesetzt zu dem reagiert, wie sie hätte reagieren müssen. Haben wir in den Jahren vorher im Schnitt bei der Industrie eine Investitionsrate von 26 Prozent gehabt, was für europäische Verhältnisse ein außergewöhnlicher Durchschnitt gewesen ist, sind wir gerade im Jahre 1967 nahezu auf 13 Prozent herabgesunken. Das hat echt dazu beigetragen, daß wir keine Investitionsgüter produziert haben und diese Industrie sehr schwer gelitten hat. Mit diesen Ziffern wollte ich nur die Bedeutung der Wirtschaft unterstreichen und anregen, daß man wirksamere Maßnahmen setzt. Ich könnte mir vorstellen, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, daß man Ihr Referat, das Wirtschaftsreferat, als ein echtes Ministerium ausstattet, so wie es in der Bundesrepublik Deutschland regionale Ministerien gibt. So wie eben in der Bundesregierung das Wirtschaftsministerium mit einem Minister sollte , auch regional dieses Parlament mit einem solchen Referat ausgestattet sein, das sich nicht nur um die Vergabe von Subventionen und um diesen täglichen Kleinkram, der bestimmt verwaltungsmäßig notwendig ist, kümmert, sondern echt bemüht ist, die Wirtschaft in Gang zu halten und die Wirtschaft echt zu forcieren. Herr Landeshauptmann, wenn man an Sie die Frage richtet, wie soll unsere Wirtschaft in fünf bis zehn Jahren aussehen, ich weiß nicht, ob Sie mir das beantworten können. Oder, Herr Landeshauptmann, was tut Ihr Referat, um diese Strukturverbesserungen wirksam einer Erledigung zuzuführen? Das sind Fragen, die Sie wahrscheinlich, wenn es ein echtes Wirtschaftsreferat wäre, wenn man diese Konstellation schaffen würde, klarer beantworten konnten. Es ist auch niemandem unbekannt, daß wir der Industrie im allgemeinen nicht deshalb den Vorrang geben, weil wir sagen, die Industriellen sind feschere Kerle, die Industriellen sind die Reicheren, und für die Armen haben wir nichts übrig, sondern deswegen, weil wir wissen, daß in der Industrie die Wertschöpfung pro Kopf und Jahr 100.000 Schilling ausmacht und in der Landwirtschaft leider Gottes nur 30.000 Schilling. Das sind ja die Dinge, die uns allen miteinander Sorgen machen. Ich will nicht behaupten, daß der Bauer nur eine Wertschöpfung von 30.000 Schilling hat, weil er nichts arbeitet. Im Gegenteil, ich weiß, daß die Bauern zu gewissen Jahreszeiten unmenschliche Arbeit leisten und daß sie schon im Einsatz sind, wenn die Sonne noch gar nicht aufgegangen ist und noch der Mond scheint. Das sind gegebene Fakten, die man natürlich bei diesen ganzen wirtschaftlichen Problemen in Rechnung stellen und dementsprechend auch in der Subventionspolitik berücksichtigen muß. Man soll nicht die Dinge berücksichtigen, von denen man weiß, daß sie morgen oder übermorgen zu Ende sind, sondern solche Dinge subventionieren, bei denen man weiß, daß sie auch in 10 oder 15 Jahren eine Bedeutung haben werden. (Landeshauptmann – Stellvertreter Hirsch: Soll man alles, was keine Bedeutung hat, zusperren?) Herr Landeshauptmann, ich komme gleich zu einem Kapitel, wo wir vom Zusperren reden können! Ein paar Worte zur verstaatlichten Industrie, zuerst im allgemeinen und dann im Detail. Gerade wir Sozialisten haben seit eh und e das Verlangen gestellt, daß die staatlichen Betriebe und die staatliche Verwaltung durch staatliche Finanzierung dynamisch zu entwickeln seien und daß sie im Sinne der Sicherung der Arbeitsplätze, der Existenz Österreichs geführt werden sollen. Ich glaube, daß es im Sinne jeder politischen und gewerkschaftlichen Initiative sein müßte, diese Wirtschaftspolitik so zu machen, daß dabei ein optimales Wirtschaftswachstum herauskommt! Das gilt nicht nur für die Verstaatlichte, sondern auch für die private Industrie. Im Jahre 1966 haben wir für die verstaatlichte Industrie eine eigene Dachgesellschaft bekommen, die Österreichische Industrieverwaltungsgesellschaft. Die hat sich aber leider Gottes bis heute nur mit Tagesfragen und deren Bewältigung beschäftigt. Es sind bisher keine Ansätze zu einer mittelfristigen Industriepolitik zu erkennen gewesen. (Abg. Reischer: Dank der sozialistischen Einsprüche!) In erschreckender Weise ist die Tatsache festzustellen, daß in einem Budget von 93 Milliarden für diese Industrie nur 175 Millionen bereitgestellt sind. Wir haben in Österreich 20 verstaatlichte Betriebe, und diese 20 verstaatlichten Betriebe beschäftigen zirka 100.000 Menschen. Diese 100.000 Menschen erzielen einen Umsatz von 32 Milliarden jährlich. Es werden Waren im Wert von 11 Milliarden exportiert, und 3 Milliarden Schilling werden von diesen Betrieben dem Staat jährlich an Steuern gezahlt. Der dringende Bedarf dieser Betriebe an Investitionen wäre 360 Millionen Schilling gewesen. Diese 360 Millionen würden bedeuten, daß das Wirtschaftswachstum weiter gefördert wird, daß man der privaten Industrie weiterhin preislich günstige Grundstoffe und Halbfabrikate zur Verfügung stellen könnte. Der Herr Finanzminister der ÖVPRegierung hat nein gesagt. Aber - meine Herren von der Landwirtschaft, seien Sie mir jetzt nicht böse - die Überproduktion der Milch hat man weiter gefördert; man hat zu den bisherigen Beiträgen weitere 210 Millionen dazugegeben, so daß die Milchsubventionen nunmehr 1,9 Milliarden Schilling betragen. (Abg. Reischer: Im Interesse der Gebirgsbauernl) Herr Abgeordneter, fragen Sie die Herren Grafen und Gutsbesitzer, ob sie nicht mit ihrer Milchproduktion Millionenbeträge abgeschöpft haben. Darum ist ja der Rahm so wenig geworden. (Abg. Reischer: Die haben doch keine Kuh mehr!) Wenn Sie glauben, daß die 1,9 Milliarden Schilling den Gebirgsbauern zufließen, würde der Fremdenverkehr keinen Groschen mehr brauchen, dann würde dieses Geld ausreichen, daß jeder dieser Gebirgsbauern seine Fremdenzimmer wunderbar ausbauen könnte. Letzten Endes sollte es die Aufgabe der OIG sein, sich mehr um die wirtschaftlichen Belange zu kümmern und ein mittelfristiges Programm zu erstellen, in dem zunächst einmal Vorausschauungen gemacht werden. Es wäre auch noch’ ein Finanzplan zu erarbeiten, der in der UIG gründlich behandelt werden müßte, um ihn dann der Bundesregierung zur Erledigung vorzulegen. Die OIG befaßt sich schon einige Jahre mit der Reorganisation der verstaatlichten Industrie. Vor kurzem hat sie sich insbesondere mit der Stahlindustrie beschäftigt und Gutachten eingeholt. Es liegen nunmehr zwei Gutachten vor, die sehr große Unterschiede aufweisen. Man versucht, einen Weg zu gehen, auf dem man nach meiner Ansicht wahrscheinlich 10 bis 15 Jahre brauchen wird, um zu einem Ergebnis zu kommen. Ich hoffe, daß man ihn nicht beschreiten wird. Die OIG setzt sich diesbezüglich scheinbar nicht durch, weshalb weiß ich nicht. Sie hat die Gutachten den Vorständen zugemittelt und diese haben die eigenartigsten Vorschläge gemacht. Jeder stimmt wohl einer Reorganisation zu, wenn nur seinem Betrieb nichts passiert und die anderen die Opfer sind, gleichgültig, ob es sich um die Voest, die Alpine, Schöller oder Böhler handelt, Um aus dieser Sackgasse herauszukommen, haben die Herren dieser Gesellschaften ersucht, ihnen genügend Zeit zum Studium dieser Pläne zu geben, dann sollen sie zurückgereicht werden, und die OIG - und das ist das Verwerfliche, daß man dieses Spielchen so spielen will - soll, wenn sie in zwei drei Jahren mit dem Studium fertig ist, Vorschläge erstatten, die dann neuerlich beraten werden sollen. Wer immer die OIG sein mag, gleichgültig, ob das Leute von uns oder von Ihnen sind, bin ich der Auffassung, daß das so nicht gehen kann, wenn man die Wirtschaft letztlich nicht in eine Sackgasse drängen will. Auf der ganzen Welt werden Betriebe, soweit sie dem Staat gehören, echt und ehrlich gefördert, weil man sich bewusst ist, was letzten Endes davon für die Volkswirtschaft abhängt. Nun zu den Betrieben in Niederösterreich selbst. Wir haben in der verstaatlichten Industrie in Niederösterreich 8000 Beschäftigte. Wir wissen, daß es in der Buntmetallindustrie bei den CaroEnzesfeld und Berndorf Betrieben gewisse Schwierigkeiten gibt. Wir hoffen, daß innerhalb dieser Industrie ein Weg gefunden wird, damit es dort wieder bergauf geht. Anzeichen hiefür liegen vor. Schwieriger ist das bei Schöller-Bleckmann Diese Firma ist zur Zeit so gut beschäftigt wie noch nie in den letzten Jahren. Sie wird aber trotz der Beschäftigung - der Herr Abg. Schneider hat es als Mengenkonjunktur bezeichnet - ein Defizit haben, das wahrscheinlich größer sein wird als im vergangenen Jahr. Die Ursache liegt darin, daß die Firma Schöller-Bleckmann so stark unterkapitalisiert ist, daß sie aus den Gewinnen nie imstande sein wird, die Zinsenlast für das Fremdkapital aufzubringen. Ahnlich, aber nicht wegen Unterkapitalisierung, geht es der Alpine in Traisen. Es ist interessant, daß die verstaatlichten Betriebe wie Schöller, Böhler und die Alpine in Tälern liegen. Die einen liegen von den Verkehrsadern ziemlich weit weg, die anderen etwas näher. Gerade im Traisental- und Böhler-Ybbstalwerk ist die Situation infolge der Entlegenheit sehr schwierig. Auch wenn man erklärt, dort müßten sich die Betriebe gesund schrumpfen, wird es andererseits sehr schwer möglich sein, neue Arbeitsplätze zu beschaffen. Daher ist die Sorge und Unruhe in der Bevölkerung, daß bei einer Reorganisation auf dem Stahlsektor eine oder andere Betrieb vielleicht auf die Abschußliste kommt, ziemlich groß. Daher ersuche ich die Herren der Landesregierung, ihr Marschgepäck zusammenzurichten und sich diesbezüglich zu verwenden, so ähnlich wie es in Kärnten der Herr Landeshauptmann Sima mit seinen Leuten, in Oberösterreich der Herr, Landeshauptmann Gleißner und in der Steiermark der Herr Landeshauptmann Kreiner macht. Bei letzterem möchte ich aber bemerken, es nicht so wie er zu machen. Wir wissen schon, daß es auch außerhalb unserer Landesgrenzen Lebewesen gibt, doch kann man von keiner Regierung verlangen: ,,Die einen erschlägst Du, aber wir wollen übrig bleiben." Wir glauben, daß es auch diese Industrie verdient, sich für sie zu verwenden bzw. zu versuchen, sie zu retten. Ich erlaube mir daher, auch diesbezüglich einen Resolutionsantrag zu stellen (liest): „Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung und insbesondere beim Bundesministerium für Verkehr und Verstaatlichte Unternehmungen vorstellig zu werden und dahin zu wirken, daß die Arbeitsplätze in den in Niederösterreich gelegenen Werken der Eisen- und Stahlindustrie gesichert werden und im Falle einer allenfalls notwendigen Umstrukturierung Ersatzarbeitsplätze in ausreichender Menge geschaffen werden." Ich bitte das Hohe Haus auch um Zustimmung zu diesem Resolutionsantrag. In der Diskussion war auch von verschiedenen Wirtschaftsplänen, und zwar vom ,,NiederösterreichPlan" und dem ,,Niederösterreich-Leitbild" die Rede. Meine Herren von der Volkspartei, ich bin, ohne Ihre Arbeit schmälern zu wollen, .trotzdem der Meinung, daß ein Leitbild allein nicht ausreichend ist, um die Wirtschaft in Niederösterreich zu ändern, da die Wirtschaft mehr braucht. Sie braucht einen Plan, der uns zielführend den Weg zeigt, wie wir in unserem Bundesland in den nächsten zehn Jahren mit den Schwierigkeiten fertig werden. Ich glaube, daß der Niederösterreich-Plan meiner Partei hiezu ein geeignetes Instrument und das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz eigentlich die Grundlage wäre. Es gibt doch kein Wirtschaften ohne Planen; und ohne Planen gibt es auch kein System, und ohne System keine Ordnung, und ohne Ordnung hätten wir die Anarchie. Ordnung muß sein in sich und um sich. Erst so wird das Leben sinnvoll und lebenswert. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Als nächster Redner kommt der Herr Abg. Rabl zum Wort. Abg. RABL: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Landtag! Ich darf gleich zu Beginn meiner Ausführungen auch der Kollegin der sozialistischen Fraktion, Frau Abg. Körner, bezüglich der Urgenz des seinerzeitigen Resolutionsantrages über das Cern-Projekt in Göpfritz Zustimmung zollen. Namens meiner Fraktion und im besonderen als Waldviertler Mandatar richte ich an den Herrn Landeshauptmann und darüber hinaus an die gesamte Landesregierung die Bitte, gerade jetzt alles zu unternehmen, um, soweit sich außenpolitisch oder aus der Sicht des CernKonzerns die Möglichkeit bietet, dieses Projekt in Göpfritz und somit im Waldviertel zur Ausführung zu bringen. Nicht meine Zustimmung aber finden die Ausführungen des Herrn Abg. Viktor Schneider zur Gruppe 7. Ich muß sie energisch zurückweisen. Im besonderen möchte ich mich bei der Gruppe 7 mit dem landwirtschaftlichen Schulwesen beschäftigen. Es ist gerade bei dieser Gruppe sehr viel von Strukturumwandlung und der wirtschaftlichen Situation in unserem Heimatland gesprochen worden. Ich glaube, eine wesentliche Voraussetzung für die bäuerliche Wirtschaft, für die Agrarpolitik in der Zukunft unseres Heimatlandes und des bäuerlichen Berufsstandes wird sein, daß sich die bäuerliche Jugend in den Berufsschulen und landwirtschaftlichen Fachschulen eine entsprechende Ausbildung schafft. Diese ist eine Voraussetzung dafür, daß sich die bäuerliche Jugend in Zukunft in der modernen Industriegesellschaft auch behaupten kann, Das Land Niederösterreich hat auf diesem Gebiete schon sehr viel geleistet. Es liegt aber noch sehr viel Arbeit vor uns, um die gesteckten Ziele erreichen zu könen. Wir wissen, daß nach Absolvierung des 9. Schuljahres alle in der Landwirtschaft tätigen Jugendlichen verpflichtet sind, die land- und forstwirtschaftliche Berufsschule zu besuchen. Die Berufsschulpflicht dauert vom 15. bis zum 18. Lebensjahr und kann an internatsmäßig oder extern geführten Berufsschulen abgeleistet werden. Um der männlichen Jugend noch vor der Ableistung des Präsenzdienstes den Besuch der Fachschule zu ermöglichen, wird die land- und forstwirtschaftliche Berufsschule einjährig geführt; das heißt, der lehrplanmäßig vorgeschriebene Lehrstoff wird zur Gänze in einem Schuljahr durchgenommen. Die Unterrichtszeit an der, land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen beträgt in den Internatsschulen 15 Wochen mit insgesamt 540 Unterrichtsstunden, in den extern geführten Lehrgängen 24 Wochen mit insgesamt 576 Unterrichtsstunden. Wir haben bereits aus den sicherlich sehr positiven Ausführungen des Herrn Abg. Stangl zum landwirtschaftlichen Bildungswesen gehört, daß im Schuljahr 1968169 55 externe Schulen und 16 Internatsschulen geführf werden. An den extern geführten Schulen werden 658 Burschen und 856 Mädchen, an den Internatsschulen 553 Burschen ud 339 Mädchen unterrichtet. Die Gesamtschülerzahl beträgt demnach 2.406 Schülerinnen und Schüler. Herr Kollege Stangl, vielleicht ein paar Worte zu Ihrer Meinung, daß im Schuljahr 1967/68 ein sehr starker Rückgang erfolgte. Sie wissen, daß die Schülerzahlen 1966/67 3.660 und im Schuljahr 1967/68 2.448 betrugen. Damals, im Schuljahr 1966/67 war ja noch der gleiche Anteil aus dem Schuljahr 1965/66 einbezogen, weil damals erstmalig ein einjähriger Turnus abgeführt wurde und aus dem früheren Jahrgang der zweite Turnus enthalten war. Bedingt durch die Umstrukturierung der Landwirtschaft weist die Schülerzahl in den land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen eine fallende Tendenz auf. Um die Schulen nach ökonomischen Grudsätzen führen zu können, ist daher unseres Erachtens die volle Umstellung auf Internatsschulen erforderlich. Die Absolvierung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule ist auch Voraussetzung für die Aufnahme in eine bäuerliche Fachschule. Der Lehrstoff der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen ist zugleich ein theoretischer - man kann es so bezeichnen - Prüfungsstoff der landwirtschaftlichen Facharbeiter- bzw. Gehilfenprüfung. Gerade die Forderung, daß jeder landwirtschaftliche Betriebsführer in Zukunft eine landwirtschaftliche Fachschule absolviert haben muß, ist noch nicht erreicht, muß aber als ein Fernziel angenommen werden. Ein Blick auf die Entwicklung der Schülerzahl zeigt, daß es sich hiebei um keine Utopie handelt, sondern daß konkrete Ansätze dafür vorhanden sind, daß dieses Ziel einmal erreicht werden wird. So bemerken wir bei den Fachschulen im Schuljahr 1968169 an den 12 Fachschulen für Burschen und an den 6 Fachschulen für Mädchen, die wir in Niederösterreich haben, daß 212 Schülerinnen und 816 Schüler ausgebildet werden. Das sind insgesamt 1.128 Schüler. Im Schuljahr 1967168 waren es 924 Schüler. Es zeigt sich also hier eine steigende Tendenz. Das bedeutet eine Zunahme von 204 Schülern. Bei den Burschen hätte diese Zunahme noch größer sein können, denn gerade aus meinem Heimatwahlkreis, aus dem Waldviertel, weiß ich, daß dort in der bäuerlichen Fachschule am Edelhof, wo derzeit 114 Schüler unterrichtet werden, noch ein größeres Interesse von Bauernsöhnen vorhanden gewesen wäre, in diesem Schuljahr eine Fachausbildung zu bekommen. Selbst aus meinem Heimatbezirk mussten leider einige Bauernsöhne wegen Platzmangels abgewiesen werden, Wenn der nötige Internats- und Schulraum - nicht nur am Edelhof, sondern auch in anderen bäuerlichen Fachschulen in Niederösterreich - zur Verfügung gestanden hätte, wäre also eine weitere Zunahme zu erreichen gewesen. Ich glaube daher, daß der weitere Ausbau des Fachschulwesens, der durch Zubauten zu den bestehenden Schulen erfolgen soll, für die Zukunft dringend erforderlich ist. Als Waldviertler Mandatar begrüße ich es aber, und es ist für mich und meine Kollegen aus dem bäuerlichen Berufsstand, aber auch für den Lehrkörper, eine besondere Genugtuung, daß gerade in dieses Budget der Beginn des Neubaues der Fachschule in Göpfritz a. d. Wild fällt. Mit ihrem Einzugsgebiet wird nämlich diese Fachschule 10 Gerichtsbezirke des Waldviertels umfassen, Ich möchte daher als Waldviertler Mandatar den Dank den verantwortlichen Männern aussprechen, Herrn Landeshauptmann Maurer, Herrn Landesrat Bierbaum und auch dem leitenden Beamten, Herrn Hofrat Dr. Zeger. Gestern hat Kollege Prigl aus meinem Nachbarbezirk Herrn Landeshauptmann aufgefordert, seinen Urlaub im Waldviertel zu verbringen, Dazu möchte ich Herrn Kollegen Prigl sagen, ich weiß es nicht, ob Herr Landeshauptmann schon Urlaubstage verbraucht hat, aber ich weiß, daß ich schon damals er als Landesrat für die Agrarfragen im Lande Niederösterreich zuständig war und auch kurz nach der Wahl und dem Amtsantritt von Landesrat Bierbaum die Ehre hatte mit beiden Regierungsmitgliedern Besichtigungs- und Exkursionsfahrten in beide landwirtschaftliche Fachschulen, nämlich Edelhof und Göpfritz a.d. Wild mit zu machen. Ich glaube, daß darin der Grund zu sehen ist, daß gerade Göpfritz vordringlich behandelt wurde. (Zwischenruf bei der SPÖ: Wurde eingeladen?). Herr Kollege, dazu darf ich sagen, ich wurde nicht eingeladen, aber ich bin bemüht, mich für das landwirtschaftliche Fachschulwesen in meinem Heimatbereich zu interessieren. Wenn die Herren Kollegen von der anderen Seite nicht daran interessiert sind, dann werde halt ich das nächste Mal Herrn Kollegen Anderl dazu einladen. Er muß sich h’alt auch darüber informieren, welche Regierungsmitglieder im Bereiche sind. Wir alle wissen, daß eine der aussichtsreichsten Investitionen gerade für das Waldviertel auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs liegt; er wird weitgehend durch die zur Verfügung stehenden Privatzimmer angekurbelt. Ich glaube, eine wesentliche Voraussetzung für die Vermietung von Privatzimmern ist aber auch die Schulung der Vermieter, besonders der bäuerlichen Hausfrauen. Es wird daher auch die Fachschule in Göpfritz auf diesem Gebiete eine gute Investition sein. Aber auch für das Baugewerbe und anderen Berufen wird der Bau dieser bäuerlichen Fachschule Auftrieb geben. Weil diese Debatte gerade in die Zeit vor Weihnachten fällt, darf ich auch einen Glückwunsch an die Leitung der Schule aussprechen; an die Frau Dipl.-lng. Vogler, deren Herzenswunsch es immer war, doch endlich diese neue Schule zu bekommen. Herr Kollege Viktor Schneider, wenn Sie in Ihren Ausführungen kritisiert haben, daß es bei den Mitteln für die Einrichtungen zur Förderung der Landwirtschaft gegenüber den direkten Förderungsbeträgen für die Landwirtschaft einen Anstieg zu verzeichnen gibt, darf ich Sie daran erinnern, daß auch die bäuerlichen Fachschulen Einrichtungen zur Förderung des bäuerlichen Berufsstandes und damit der Landwirtschaft sind. Ich weise diese Bemerkung energisch zurück, weil es wirklich Bildungsstätten für unsere bäuerliche Jugend sind, Bildungsstätten für eine Jugend, die auch einen Gesundbrunnen für das gesamte österreichische Volk darstellt. (Abg. Viktor Schneider: Ich habe nicht die Jugend gemeint, sondern die Lehrer!) Unter die Einrichtungen zur Förderung der Landwirtschaft fallen auch die bäuerlichen Fachschulen. Wenn sich der Herr Kollege Stangl zu dieser Behauptung verstiegen hätte auch der Kollege Blabolil hat versucht, sich auf agrarischem Gebiet zu bewegen -, könnte man eine solche Haltung verstehen. Aber es ist bedauerlich, wenn dies ein Bauer tut, der vorgibt, einer bäuerlichen Interessenvertretung anzugehören und dort in führender Funktion zu sein. (Abg. Viktor Schneider: Was heißt ,,vorgibt”? ) Aus ihren Worten kann man nicht entnehmen, dass der Arbeitsbauernbund die Interessen der Bauernschaft vertritt, meine Herren, das kann ich Ihnen klar und deutlich sagen! Aus diesen Ausführungen erkennen Sie, daß auch für die landwirtschaftliche Berufsausbildung die Ausbildung in den Fachschulen erforderlich ist. Ich darf abschließend noch einige Daten aus den letzten Tagen bekanntgeben. Mit dem Stichtag 10. Dezember 1968 hatten wir in Niederösterreich in der Landwirtschaft 1.387 gemeldete Lehrlinge, 283 landwirtschaftliche Facharbeiter, 1.374 Gehilfen und 481 landwirtschaftliche Meister. Gerade in diesen Tagen finden wieder Meisterprüfungen statt. Diese Zahlen beweisen, daß der Landtag von Niederösterreich bei der Verabschiedung des Gesetzes über die landwirtschaftliche Berufsausbildung gut beraten war. Ich darf Sie bitten, auch weiterhin die Belange der landwirtschaftlichen Bildung und damit der bäuerlichen Jugend in Niederösterreich positiv zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort kommt der Abg. Rigl. Abg. RIGL: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine freudige Mitteilung kann ich Ihnen machen. Ich bin der letzte Redner aus der Wirtschaft, der zu Kapitel 7 sprechen wird. Bevor ich das tue, möchte ich mich ein bißchen auf den Kollegen Blabolil berufen. Ich kenne ihn sehr lange, und es ist direkt rührend, ja herzerweichend, wie er sich heute der 25.000 oder 30.000 Klein- und Mittelbetriebe erbarmt hat, Ich will nichts dazu sagen, denn er hat immer wieder den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hirsch, angesprochen. Nur eine Feststellung möchte ich machen: Diese Sorge um die Klein- und Mittelbetriebe ist nicht unberechtigt. Es sind dort 80.000 oder 100.000 beschäftigt, mit denen die Arbeiterkammer wenig zu tun hat, weil es sich quasi um Familienbetriebe handelt. Selbstverständlich wird die Zeit auch bei uns eine Änderung bringen. Ich möchte, dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hirsch nicht vorgreifen, sondern als einer, der sich als kleiner Kammerobmann all diese Klagen anhören muß, nur eines feststellen: Ich persönlich bedauere es, daß manche Unternehmungen, die Preisschleuderei betreiben, dann einfach in den Ausgleich oder in Konkurs gehen, Millionen Schaden hinterlassen und dann mit ein paar Monaten davonkommen. Wir haben einen Betrieb in St. Pölten, der in ganz Niederösterreich vertreten war, dem Konkurs zusteuern sehen. Eines überrascht mich bei dieser Angelegenheit: daß der Betrieb acht Jahre bestanden hat aber nie eine Betriebsprüfung erlebt hat. Ich glaube, es wird keinen Klein- und Mittelbetrieb geben, der nicht solche Prüfungen hat erleben müssen. Noch etwas möchte ich in diesem Zusammenhang betonen. Die Hausfrauen prüfen viel zu spät ihren Geldbeutel, wenn sie längere Zeit in solchen sogenannten ,,Billighäusern" eingekauft haben. Sie kämen nämlich darauf, daß nicht alles das Beste ist, was sie dort kaufen. Besonders bedauern muß ich, daß durch die Lockung mit wenigen Schillingen der persönliche Kontakt zu den Kaufleuten, mit denen sie jahrelang verbunden waren und die sich jahrlang um sie bemüht haben, vergessen wird. Mein Beitrag zum Kapitel 7 betrifft einen Bestandteil der Wirtschaftspolitik überhaupt an der Wirtschaftspolitik sind alle interessiert, Selbständige ebenso wie Unselbständige. Die einen sind vielleicht die Former und Planer, die anderen die Vollender. Aber jeder hat das Ziel, zu verdienen, um leben zu können. Selbstverständlich soll dieses Leben besser werden, als es vorher war. Es soll jeder an der Stelle wirken können, an der er steht; die Tätigkeit ausüben können, die ihm entspricht, um die er aber auch nicht bangen muß, damit sein Ziel in Ruhe erreicht werden kann. Die Ziele, die er hat, dienen wieder der Wirtschaft. Dieses Ziel ist sozusagen die Triebkraft in diesem Kreis, in dem ein Rädchen das andere antreibt. Es möge nur darauf geachtet werden, daß nicht Mißgunst herrscht. Man soll auch begreifen, daß nicht jeder Gleiches tun kann, es soll vielmehr das Vertrauen die Hauptrolle in unserer Wirtschaft spielen. Von dem Kapital, das Vertrauen heißt, sollen wir zehren können. Es ist das Unterpfand des unternehmerischen Wirkens, ebenso aber die wirtschaftliche Funktion des Verbrauchers. Abg. Stangler hat in der Generaldebatte appelliert, daß wir zum Aufbau Niederösterreichs im Sinne aller Raumplanungsbestrebungen neben den höheren Forderungen an den Bund selber alles tun müssen, um erfolgreich eine gesunde Wirtschaftspolitik betreiben zu können. Diese Forderung ist auch in der Folge aus verschiedenem Munde direkt oder indirekt wiederholt worden. Ich will daher auch meinen Bericht über Wirtschaftsförderung in direkte Wirtschaftsförderung und indirekte unterteilen. Zu den direkten Maßnahmen gehören jene, die die Abteilung V/2 ohne Mitwirkung anderer Dienststellen durchführt, wie zum Beispiel die Wirtschaftshilfeaktion des Landes Niederösterreich. Hier werden bei Haftung von zwei, Bürgen oder eines Kreditinstitutes Darlehen bis zu 50.000 Schilling gegen 3,14 Prozent Zinsen gegeben. Dieser Kredit soll zur Rationalisierung und Erweiterung von Betrieben dienen. Von 1947 bis 1967 wurden 3.659 Darlehen mit 94,508.000 Schilling ausbezahlt. Zu diesem Kredit möge die Möglichkeit geschaffen werden, die Höchstgrenze von 50.000 Schilling auf mindestens 75,000 Schilling anzuheben. Über den Wirtschaftsförderungs- und Betriebsinvestitionsfonds berichtete Kollege Popp separat. Ich will nur festhalten, daß aus den Mitteln des Jahres 1968 35 Darlehen mit 23,000.000 Schilling bewilligt wurden. Der Zinsensatz betrug 2,5 Prozent. Für Notstandsmaßnahmen für Angehörige der gewerblichen Wirtschaft wurden im Jahre 1968 1 Million Schilling zur Verfügung gestellt und restlos verbraucht. Für Förderung und Unterstützung des gewerblichen Nachwuches werden Ausbildungsbeihilfen für Besucher gewerblicher und hauswirtschaftlicher Lehranstalten mit Öffentlichkeitsrecht, die Jahresunterricht haben bis 1000 Schilling jährlich gewährt. Im Jahre 1968 wurden für diesen Zweck 568.500 Schilling vergeben. Für die Wintermonate sind noch ca. 1400 Anträge zu behandeln, die noch rund 700,000 Schilling erfordern werden. Auf Antrag des Landtages wurde am 5. Dezember 1967 von der Landesregierung die Schaffung einer Standortberatung für Betriebsneugründungen beschlossen. Auf 18 Anfragen konnten 2 Objekte vermittelt werden. Die Beratungen werden weiter geführt, Weiters wurden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der gewerblichen Wirtschaft für Niederösterreich durchgeführt. Dazu gehören die gemeinsame Kreditaktion, Bund, Land und Handelskammer. Aus dieser Aktion werden Darlehen bis 50.000 Schilling auf 5 Jahre mit 3,75 Prozent gewährt. Das Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie hat bisher 2,5 Millionen Schilling jährlich beigetragen. Dazu müssen das Land und die Kammer den gleichen Beitrag leisten, Im Jahre 1968 wurden bisher 179 Darlehen mit 5,635.000 Schilling bewilligt. Seit dem Jahre 1955 - in diesem Jahr wurde die Aktion gegründet - wurden 2.388 Darlehen mit 54,1 Millionen Schilling vergeben. Aus der Zinsenzuschußaktion für Gewerbe- und Industriebetriebe in unterentwickelten Gebieten Niederösterreichs wurden bisher im Jahre 1968 1,278.000 Schilling ausbezahlt. Weiters wurden aus der Zinsenzuschußaktion für das ländliche Kleingewerbe und den ländlichen Kleinhandel 3,5 Prozent Zinsenanteil übernommen. Diese Aktion dient der Besitzfestigung der Kleinbetriebe und der Verhinderung der Landflucht. Bisher wurde dieser Zinsendienst für Darlehen von 33,000.000 Schilling übernommen. Dieser Betrag darf allerdings auf Grund einer Vereinbarung mit der Kammer nicht überschritten werden. Im Ausstellungswesen übt die Abteilung V/2 eine beratende und fördernde Tätigkeit aus. Landesbeiträge wurden für den Ausbau der Stadthalle in Haag, für das Pöggstaller Volksfest, für das Oktoberfest in Stockerau, für die Amstettener Festtage, für das Hollabrunner Volksfest und für die Gartenbaumesse in Tulln geleistet. Im Jahre 1947 Wurde die Arbeitsgemeinschaft für fachliche Weiterbildung gegründet. Dieser Arbeitsgemeinschaft gehören neben der Abteilung V/2 auch die Handelskammer, das Landesarbeitsamt, die Arbeiterkammer und der Gewerkschaftsbund an. Es wurde zwar nur ein Subventionsantrag von 6.000 Schilling gestellt, doch wurden einem Gratisschweißkurs 10.000 Schilling zugewendet. Für die Durchführung von Rationalisierungsuntersuchungen in einzelnen Betrieben wurden bisher 330.000 Schilling ausbezahlt. Unter sonstigen Maßnahmen wurden der Handelskammer aus Gewerbeförderungsmitteln ein Landesbeitrag von 900.000 Schilling gewährt. Ferner wurden Landesbeiträge für das Berufsförderungsinstitut von 10.000 Schilling und für den Neubau des WIFI's Niederösterreich in St. Pölten 1,500.000 Schilling gewährt. Für das Jahr 1969 wurden für die Wirtschaftsförderung Beiträge von insgesamt 40,900.000 beantragt. Daraus wird der Beitrag für die WIFI in St. Pölten auf 5,000.000 Schilling erhöht. Um zu zeigen, wie berechtigt diese Erhöhung ist, will ich einiges über dieses gigantische Bauvorhaben aussagen. Wie Sie wissen werden, handelt es sich bei diesem Bauvorhaben um ein Werk, das mit 145 Millionen Schilling Baukosten präliminiert ist. Ich gehöre mit meinem Kollegen Schneider dem Bauausschuß an. Wir waren am Montag dabei, als weitere Aufträge vergeben wurden. Diese Aufträge erreichten eine Vergabesumme von 75 Millionen Schilling. Das Wesentliche aber an dieser Vergabe ist, daß von den 75 Millionen Schilling 69,5 Millionen Schilling an niederösterreichische Firmen vergeben wurden. Also alles, was in Niederösterreich erzeugt oder geleistet werden kann, wird in Niederösterreich bestellt. Es wird uns eine besondere Genugtuung sein, wenn wir in ganz kurzer Zeit, im Frühjahr 1970, allen Zweiflern an der Wirtschaftskraft des Landes Niederösterreich beweisen können, wie unberechtigt ihre Einstellung ist. In Niederösterreich leben leistungsfähige Unternehmen und Arbeiter, die zumindest so gut sind wie in den anderen Ländern. Ich brauche nicht aufzuzeigen, was dieses Werk einst leisten wird, aber ich will auch keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, daß in diesem Hause, das mit den modernsten Mitteln ausgestattet ist, jene Arbeitskräfte, die Interesse haben, weitergebildete Fachleute werden können. Alle, die an der Entstehung dieses Wirtschaftsförderungsinstitutes beteiligt sind und maßgebend entscheidend waren, können einmal stolz auf dieses Werk verweisen. Ich möchte den Beamten der Abteilung Vi2 und dem Referatsleiter meine Anerkennung über die loyale und entgegenkommende Arbeit aussprechen. Zur indirekten Wirtschaftsförderung gehören meiner Meinung nach alle Aufträge, die die Landesregierung an die niederösterreichische Wirtschaft vergibt. Dazu gehört zur Belebung der Bauwirtschaft im besonderen die Wohnbauförderung. Man muß durch die beabsichtigte Maßnahme des Landesfinanzreferenten, die Wohnbauförderung für die Großbauvorhaben noch heuer zum Tragen zu bringen, von einer besonderen Förderung der Wirtschaft sprechen. Dem Landesrat Ludwig werden die Bauwirtschaft mit allen Nebengewerben und alle Beschäftigten für diese Tat dankbar sein. Selbstverständlich wird jeder Schulbau oder der Bau von Öffentlichen Gebäuden als Ankurbelung der Wirtschaft betrachtet. In diesem Zusammenhang möchte einen Appell an die maßgebenden Stellen, die für die Vergabe verantwortlich sind, richten, den mit der Planung und Durchführung beauftragten Architekten die Auflage zu geben, zur Errichtung der Bauvorhaben Erzeugnisse niederösterreichischer oder zumindest österreichischer Firmen zu verwenden. Ich glaube, das Wissen der Schulkinder wird nicht deswegen besonders gefördert, weil sie täglich die Türschnalle schwedischer Erzeugung drücken. Es ist auch nicht notwendig, hunderttausende Schilling für ausländische elektrische Heizgeräte auszugeben, denn in Niederösterreich besteht eine anerkannte Firma, die hochqualitative Erzeugnisse auf den Markt bringt. Es hätte viel Geld in Niederösterreich bleiben können, wenn man mehr patriotisch gedacht hätte. Eine Förderung der heimischen Wirtschaft durch solche Maßnahmen hilft mit, Österreichische Arbeitsplätze zu erhalten. Hieher würde der Appell des Abg. Stangler passen, der in seiner Generaldebattenrede – wie ich schon eingangs erwähnt habe – gesagt hat: „Es ist unsere Aufgabe, alles zu tun, um die Arbeitskraft in Niederösterreich und in Österreich zu erhalten." Die jedes Jahr im Oktober gestartete Aktion „Kauft österreichische Waren" wäre eine Farce, wenn die öffentliche Hand nicht mit gutem Beispiel voranginge. Jeder Handeltreibende und jeder Bewohner unseres Landes möge bedenken, wie entscheidend es ist, ob man statt eines ausländischen Erzeugnisses ein österreichisches vertreibt oder kauft. In Usterreich gibt es rund 100.000 Handelsbetriebe davon sind ca. 20.000 in Niederösterreich. Überlegen Sie sich einmal, was es bedeutet, wenn man nur einmal im Monat statt des ausländischen Produktes ein österreichisches kauft oder verkauft. In der „Horizonte"-Sendung habe ich einmal gehört, daß in der österreichischen Zündholzindustrie 150 Arbeitskräfte abgebaut werden müssen, nur weil wir leichtfertig ausländische Zünder kaufen. Diese Beispiele können endlos fortgesetzt werden. Ein Appell an die Konsumenten müßte lauten: ,,Macht es den Kaufleuten nicht so schwer, wenn sie Ihnen österreichische Waren verkaufen wollen. Sagen Sie Ihren Frauen, daß sie mit der österreichischen Wäsche mindestens so schön sind, wie die Pariserin mit ihrer." An die Frauen möchte ich den Appell richten, daß sie bei jedem Kauf bedenken mögen, daß sie beim Kauf einer inoder ausländischen Ware mit entscheiden, ob ein Arbeitsplatz in Niederösterreich erhalten bleibt, vielleicht sogar der Arbeitsplatz ihres eigenen Mannes. (Beifall bei der ÖVP). PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort kommt Herr Abg. Dipl. Ing. Robl. Abg. Dipl. Ing. ROBL: Herr Präsident, Hoher Landtag! Bevor ich mich mit der Frage der Strukturpolitik in der österreichischen Landwirtschaft befasse und mich dann einigen Ausführungen meiner Vorredner zuwende, lassen Sie mich zu einem anderen Kapitel, das auch mit der Landwirtschaft zusammenhängt, kurz Stellung nehmen. Die Mechanisierung in der österreichischen Landwirtschaft hat in den letzten Jahren ein sehr erfreuliches Ausmaß angenommen. Das Parlament hat im vergangenen Jahr bei der Beratung des Kraftfahrgesetzes dieser Mechanisierung der Landwirtschaft Rechnung getragen. Es wurden die Kraftfahrbestimmungen für die Lenkung von Traktoren und Mähdreschern insoferne erleichtert, daß nunmehr die Bauern, die mit diesen Fahrzeugen auf ihr Feld fahren oder mit Erntefrüchten ins Lagerhaus kommen, im Umkreis von 10 km keinen Führerschein und keinen Nachweis, daß sie die Lenkerprüfung abgelegt haben, also keine Fahrzeugpapiere mitführen müssen. Das wäre besonders im Sommer hinderlich, denn wir wissen, daß diese Kraftfahrzeuge keine Behälter besitzen, in denen solche Papiere aufbewahrt werden können. Es ist nun übersehen worden, mit. Dem Kraftfahrgesetz auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz zu novellieren. Es ist der Umstand eingetreten, daß man die Kraftfahrpapiere, mit denen man nachweist, daß man berechtigt ist, ein Kraftfahrzeug zu lenken, nicht mitführen braucht; andererseits aber muß man die Kraftfahrzeugsteuerbefreiungs-Berechtigung bei sich haben. Um diese Mitnahme zu ersparen, erlaube ich mir, folgenden Antrag zu stellen (liest) : „Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung, insbesondere beim Bundesminister für Finanzen, vorstellig zu werden und dahin zu wirken, daß durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen jene Bestimmungen des Kraftfahrzeugsteuergesetz 195 BGBl. 110 in der geltenden Fassung, die die Lenker von Zugmaschinen, die ausschließlich in landwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden, und jener Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur Beförderung von Geräten von und zur Arbeitsstätte und zum Antrieb dieser Geräte verwendet werden, sowie von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen verpflichten, die vom Finanzamt über die Steuerbefreiung erteilte Bescheinigung mitzuführen, an die entsprechenden Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, angeglichen werden." Wir haben uns im Laufe dieses Jahres wiederholt mit Vorlagen beschäftigt, die die Landwirtschaft betreffen. Kürzlich war es das Wohnbaugesetz, vor wenigen Wochen das Niederösterreichische Grundverkehrsgesetz; wir haben uns mit dem Verwendungsnachweis über die der Landwirtschaftskammer vom Land Niederösterreich zur Verfügung gestellten Förderungsmittel befaßt und mit dem Nachweis über die in den vergangenen Jahren ausgegebenen landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsmittel. Auch indirekt haben wir uns wiederholt mit der Landwirtschaft beschäftigt, ob es das Raumordnungsgesetz war, ob es sich um das Naturschutzgesetz oder wie heute um die Bauordnung handelt. Heute ist die Frage der Strukturpolitik in der österreichischen Landwirtschaft und auch in den Landwirtschaften .anderer Länder nicht nur ein Schlagwort, man befaßt sich sehr innig mit diesen Problemen. Es erhebt sich nun die Frage, was hat die österreichische Landwirtschaft getan, wie haben sich die Dinge in der österreichischen Landwirtschaft auf dem Gebiete der Strukturpolitik bisher entwickelt? Während Österreich im Jahre 1934 noch 433.000 landwirtschaftliche Betriebe zählte, waren es im Jahre 1951 noch 432.800. M7ir ersehen daraus, dass sich innerhalb des Zeitraumes von 1934 bis 1951 kaum eine Änderung ergeben hat. War es in der Zeit vor 1938 vor allem die hohe Arbeitslosigkeit, die geringere Beschäftigungsmöglichkeit, die hier eine Abwanderung aus der Landwirtschaft verhinderte, war es nach 1945 auch noch die Sicherstellung der Ernährung, die die Fortführung der Kleinst- und Zwergbetriebe in erster Linie zur Ursache hatte. Innerhalb des Zeitraumes von 1951 bis 1966 hat sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe von 432.000 auf rund 380.000 vermindert, das heißt, daß die Abnahme etwa 12 Prozent betrug. Die Zahl der Vollerwerbsbetriebe ist von 1951 bis 1960 von 278.000 auf 202.000 zurückgegangen. Die Betriebe mit untergeordnetem Zuerwerb, wo dieser Zuerwerb ein verhältnismäßig geringer ist, sind im gleichen Zeitraum von 20.000 auf 42.000 angestiegen. Die Betriebe mit übergeordnetem Zuerwerb haben sich von 124.000 auf 145.000 erhöht. Aber auch innerhalb der Betriebsgrößenklasse hat sich eine Verschiebung ergeben. Die Betriebe in der Betriebsgrößenklasse bis 20 ha sind weniger geworden. Durch die Grundaufstockung, durch die Besitzaufstockung ist die Zahl der Betriebe mit Flächen über 20 ha innerhalb eines zehnjährigen Zeitraumes angestiegen. Aber nicht nur in der Zahl der Betriebe hat sich eine Änderung ergeben, sondern auch der Anteil der landwirtschaftlichen Bevölkerung ist wesentlich zurückgegangen. Im Jahre 1934 betrug dieser Anteil in Usterreich noch 27,2 Prozent. Er sank bis 1951 auf rund 22 Prozent ab, 1961 betrug er 16,4 Prozent. Das heißt, zwischen 1951 und 1961 ging der landwirtschaftliche Bevölkerungsanteil um rund 25 Prozent zurück. Die Abnahme schreitet weiter fort, es sind jährlich bis zu 20.000 Menschen, die der Landwirtschaft den Rücken kehren und in andere Erwerbszweige unserer Wirtschaft eingegliedert werden. Ich betone ausdrücklich, daß das keine typische österreichische Erscheinung ist, sondern daß sich diese Strukturänderung auch in anderen Ländern ergeben, und daß sie nicht nur auf die Landwirtschaft beschränkt sind, sondern daß es solche Strukturänderungen auch im Gewerbe seit Jahr und Tag gibt. Von den Berufstätigen in Österreich waren 1934 36,1 Prozent, 1951 32,3 Prozent, 1961 22,8 Prozent und heute etwa 19,5 Prozent in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt. Trotz der großen Abwanderung aus der Land- und Forstwirtschaft - in den Jahren von 1951 bis 1967 haben sich 345.000 Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft abgemeldet und einem anderen Beruf zugewandt - und des Verlustes von Zehntausenden Hektar Ackerland ist die Produktion so stark gestiegen, daß bei einigen Produkten, besonders bei Weizen und bei Milch, nicht nur der heimische Bedarf gedeckt ist, sondern sich genauso wie bei Schlachtvieh echte Uberschüsse ergeben. Der Produktionswert der Land- und Forstwirtschaft ist auf mehr als 31 Milliarden Schilling gestiegen. Die pflanzliche Produktion beläuft sich wertmäßig auf etwa 8 Milliarden Schilling, die tierische Produktion auf rund 17 Milliarden Schilling und die forstwirtschaftliche Erzeugung auf rund 4,5 Milliarden Schilling. Wenn die landwirtschaftliche Produktion der Jahre 1952 bis 1956 mit 100 angenommen wird, dann betrug sie 1967 142. Die Arbeitsproduktivität der österreichischen Landwirtschaft, also die landwirtschaftliche Produktion gemessen am Beschäftigtenstand, ist jedoch bis 1967 auf 201 angestiegen, wenn man den Durchschnitt der Jahre 1952 bis 1956 wieder als Basis nimmt. Waren 1961 - damals kam der Grüne Plan in geringem Ausmaß erstmals zur Wirkung, daher nehme ich jetzt das Jahr 1961 zum Vergleich mit 1967, um den Arbeitskräftebesatz in der österreichischen Landwirtschaft auszudrücken - noch 2,5 Vollarbeitskräfte in der österreichischen Landwirtschaft erforderlich, um 10 Hektar rein landwirtschaftliche Nutzfläche zu bearbeiten, waren es im Jahre 1967 nur mehr 1,9 Arbeitskräfte. Die Abnahme innerhalb dieses Zeitraumes beträgt also 23 Prozent. Der Anteil der Marktleistung an der Gesamtproduktion ist auf 88,4 Prozent gestiegen. Die Selbstversorgung, die vor hundert Jahren in der österreichischen Landwirtschaft noch 75 Prozent und mehr betrug, spielt heute mit 11,6 Prozent der Gesamtproduktion eine völlig untergeordnete Rolle. Das heißt, die österreichische Landwirtschaft ist mit ihrer Produktion heute fast vollständig auf den Markt angewiesen. Wir wissen, daß zur Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit Nahrungsmitteln in erster Linie die niederösterreichische Landwirtschaft mit ihrer Produktion zur Verfügung steht, Es sind mehr als 50 Prozent der Erzeugnisse an Getreide, es sind mehr als 60 Prozent der Futtergerste und noch mehr bei Braugerste, es sind 70 Prozent des Zuckers, es ist ein erheblicher Anteil an Fleisch und Milch, der von der niederösterreichischen Landwirtschaft zur Versorgung der österreichischen Bevölkerung beigesteuert wird. Der Anpassungs- und der Umwandlungsprozeß ist in der österreichischen Landwirtschaft noch lange nicht zum Abschluß gekommen. Die Nebenerwerbsbetriebe üben vor allem im Bergbauerngebiet eine sehr wichtige Funktion aus. Die Aufrechterhaltung einer vernünftigen Siedlungsdichte in den ländlichen Räumen ist unumgänglich notwendig. Wir werden sie also in Zukunft nicht entbehren können, wenn wir dem ländlichen Raum auch eine Lebensnotwendigkeit zuordnen wollen. Im ländlichen Bereich haben die Landwirte und ihre Familien weiterhin neben ihren beruflichen Aufgaben auch andere sehr bedeutende Funktionen zu erfüllen. Durch den Bedarf an Betriebsmitteln für die Landwirtschaft und an Konsumgütern für die Bauernfamilien fesseln sie auch bestimmte Dienstleistungen von Gewerbe und Industrie in den Landgemeinden. Die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft ist letzten Endes eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen blühenden Fremdenverkehr, der als ein sehr bedeutender Wirtschaftsfaktor zu betrachten ist. Daher sind wir auch bemüht, das Privatzimmervermietungsgesetz so zu gestalten, daß es in bestimmten bäuerlichen Gebieten ein echter Nebenerwerb sein kann. Bei allen Maßnahmen der Agrarpolitik kommt der Verbesserung der Agrarstruktur ganz besondere Bedeutung zu. Die Beseitigung historisch bedingter Mängel der Agrarstruktur, wie beispielsweise die durch Hof- und Erbteilung hervorgerufene Zersplitterung des Bodens, ist Voraussetzung für eine rationelle Wirtschaftsführung. Wir wissen, daß unser Herr Landeshauptmann vor wenigen Wochen das 500. Operat einer Kommassierung der Bestimmung übergeben hat, während in der Zeit von 1945 bis zum Jahre 1968 unsere niederösterreichische Agrarbezirksbehörde 333 Zusammenlegungsverfahren durchgeführt hat, waren es von den siebziger Jahren bis 1945 nur 167. Wir wissen, daß diese Zusammenlegungsverfahren heute zwei Jahre, in ganz besonders schwierigen Fällen drei Jahre dauern, gegenüber fünf und sechs Jahren vor 1938, und wir wissen weiter, dass die Leistung unserer Agrarbezirksbehörde mit etwa 10.000 Hektar Zusammenlegungsfläche im Jahr eine sehr beachtliche ist und in der österreichischen Landwirtschaft ganz vorne marschiert. Im Zuge dieser Kommassierungen werden auch gemeinsame Anlagen errichtet. Es handelt sich dabei um den Bau befestigter Güterwege, um Grabenregulierungen bzw. überhaupt um die Neuanlage von Wassergerinnen. Durch die Kommassierung wird eine rationellere Grundstücksbewirtschaftung erreicht, werden letzten Endes auch höhere Erträge erzielt und steigt damit die Produktivität in der österreichischen Landwirtschaft, weil sich die rationellere Bewirtschaftung mit der Produktionserhöhung trifft und Hand in Hand geht. Im Bergbauerngebiet, das sich bis in die alpinen Regionen erstreckt, gilt es, die Betriebe durch neue Wege an das öffentliche Verkehrsnetz anzuschließen. Es sind vor allen Dingen auch Mittel aus dem Grünen Plan, die dafür zur Verfügung stehen. um den Bergbauern einen Anschlußweg an das öffentliche Verkehrsnetz zu sichern. Es wird also auch noch in Niederösterreich einiger Jahre bedürfen, ehe der letzte. Bergbauernbetrieb an das öffentliche Wegenetz angeschlossen ist. Wir wissen aber auch aus Erfahrung, daß diese Wege heute nicht nur der Land- und Forstwirtschaft dienen. Der Herr Abg. Fahrnberger, selbst ein Bergbaues, hat ja auf die Erhaltung dieser Wege hingewiesen und auch darauf, daß sie dem Fremdenverkehr und letzten Endes der gesamten Wirtschaft dienen. Die Verschiebung in der Betriebsgrößenstruktur ergab sich vor allem durch die Besitzaufstockung seit der Förderung solcher Maßnahmen durch den Grünen Plan; also auch dafür stehen Agrarinvestitionskredite zur Verfügung. Wir werden uns mit der Frage der Agrarsubventionen noch eingehend befassen. Ich glaube, daß auch seitens der Sozialistischen Partei solche Investitionen befürwortet werden. Tausende niederösterreichische Landwirte haben in den letzten Jahren durch Grundzukäufe ihren Besitz vergrössern können. Das bestehende Landesgrundverkehrsgesetz bietet in der neuen Fassung nunmehr die Gewähr, daß der Großteil des frei werdenden Grund und Bodens in erster Linie in bäuerliche Hände übergeführt wird. Durch diese gesetzliche Regelung im Grundverkehr, ergänzt durch die Gebührenbefreiung bei Grundverkäufen durch Bauern und die Gewährung von zinsenverbilligten Krediten, wurde bisher erreicht, daß in der österreichischen Landwirtschaft Grund und Boden überwiegend von Eigentümern und nicht von Pächtern bewirtschaftet wird. Wie ich schon erwähnt habe, wird aber künftighin eine hinreichende Verbesserung der Besitzgrößenstruktur im Wege der Eigentumsübertragung durch Zukäufe allein nicht möglich sein, da die Grundpreise auch in der niederösterreichischen Landwirtschaft gebietsweise sehr hoch angestiegen sind und insbesondere für diese Höfe trotz der verbilligten Agrarinvestitionskredite die notwendigen Investitionsmittel fehlen. Daher müssen auch andere Wege ins Auge gefaßt werden. Ein Bundesgesetz zur Modernisierung unserer Landpachtrechte, das zur Erhöhung der Bodenmobilität beitragen soll, aber auch die Versorgung der bäuerlichen Betriebe, vor allem im Bergbauerngebiet, mit elektrischem Strom gehört in dieses Kapitel. Wir begrüßen es, daß wir in dem heute zu verabschiedenden Voranschlag wieder solche Mittel vorfinden, um noch in einigen hundert Betrieben des Bergbauerngebietes, die noch über keinen elektrischen Strom verfügen, die Restelektrifizierung endgültig durchzuführen. Inzwischen hat sich aber gezeigt, daß man mit der Restelektrifizierung allein nicht durchkommt. In weitesten Versorgungsgebiete können die Betriebe nicht mehr voll elektrifiziert werden, das heißt, die Landwirte können neue Maschinen und Geräte nicht mehr anschaffen, weil für die erforderlichen Motorstärken die Stromanschlußwerte nicht mehr ausreichen. Es muß daher in diesen Betrieben das bestehende Energieversorgungsnetz verstärkt werden. Im Investitionsbereich möchte ich auf die Rationalisierungs- und Mechanisierungsmaßnahmen hinweisen und mich insbesondere mit einem Resolutionsantrag, den der Abg. Schneider gestellt hat, befassen. Der Herr Abg. Schneider hat in seinem Antrag angeregt, die Niederösterreichische Landesregierung möge die erforderlichen Maßnahmen treffen, um durch Schaffung von überbetrieblichen Einrichtungen, sprich Maschinenhöfen, den rationellen Einsatz der landwirtschaftlichen Maschinen für Klein- und Mittelbetriebe zu erreichen. Ich wundere mich, daß er heute den Kärntner Landmaschinenhöfen keine Lobrede gehalten hat, wie er es vor einigen Jahren getan hat. Ich habe ihm dann nachgewiesen, wie schwer es diese Kärntner Maschinenhöfe haben und mit wie wenig Maschinen sie der Landwirtschaft echte Hilfe leisten und daß sie hauptsächlich Fuhrwerksdienste durchführen. Viele von uns eingeleitete sehr gute Maßnahmen sind da und dort auf fruchtbaren Boden gefallen. So haben wir vor Jahren hier einen Antrag auf Änderung des Kundmachungspatentes und Änderung der Gewerbeordnung gestellt, um die überbetriebliche Maschinenverwendung von einem Bauern zum anderen und in die benachbarte Gemeinde zu ermöglichen, ohne daß man dadurch Gewerbetreibender wird. All das ist längst geschehen. Wir haben jetzt auch noch die Hoffnung, daß durch Umsatzsteuererleichterungen gerade die Maßnahmen für die überbetriebliche Maschinenverwendung gefördert werden, und können daher Ihrem Antrag, wonach die Landesregierung dafür zu sorgen hätte, solche Einrichtungen zu schaffen, von Seiten der ÖVP nicht die Zustimmung geben. Für die Rationalisierung sind die Agrarinvestitionskredite eine außerordentliche Hilfe. Der Rationalisierung unserer Betriebe wird deshalb so große Bedeutung beigemessen, weil die bäuerliche Familie bei dem Versuch, mit den rar gewordenen Arbeitskräften die alt hergebrachte vielseitige Wirtschaftsweise fortzuführen, zu sehr überlastet wäre. Dies trifft vor allem für unsere Bäuerinen zu, von denen die Hälfte den Haushalt allein zu bestreiten hat und auch überwiegend alle Arbeiten in der Hauswirtschaft machen muß. Daneben arbeiten sie regelmäßig bei den Arbeitsspitzen in der Außenwirtschaft mit. Ihnen soll in erster Linie die Vereinfachung des Erzeugungsprogrammes und die damit verbundene Verringerung der Arbeitslast zugute kommen. Sind wir auf dein Gebiete der Rationalisierung, der Betriebsvereinfachung weitergekommen? Auch da, glaube ich, können wir auf Erfolge hinweisen. Im Zuge der Vereinfachung des Produktionsprogrammes ist die Zahl der rinderhaltenden Betriebe in Österreich von 306.000 auf 269.000 zurückgegangen. Die Anzahl der Betriebe, die sich mit Milchwirtschaft befassen, beträgt etwa 210.000 und die Schweineproduzenten sind von 381.000 auf 321.000 zurückgegangen. Mit der Senkung des Weizenpreises, von der heute hier gesprochen wurde, ist leider nichts geschehen, um durch eine Produktionsumschichtung auf dem Gebiete des Getreidebaues auch andere Wege zu gehen. Ich darf dazu sagen, daß beispielsweise der Qualitätsweizenpreis mit 2,47 Schilling und einer zusätzlichen Prämie nicht geändert worden ist, weil wir insbesondere den Qualitätsweizenanbau weiter fördern wollen. Wenn es nämlich zu einem Arrangement, von dem auch Ihr Abgeordneter Blabolil so viel hält, kommt, dann sind wir für unser österreichisches Gebiet nicht nur jetzt von der Einfuhr völlig unabhängig, sondern haben auch große Chancen, beispielsweise in dem benachbarten Bayern unseren Qualitätsweizen absetzen zu können. Bezüglich der Anhebung des Roggenpreises hat sich bis jetzt nichts geändert. Sie haben nicht gesagt, daß diese gleichzeitig mit der Senkung des Weizenpreises vollzogen wurde. Sie haben wohl etwas unklar angedeutet, daß man den Erzeugerpreis von Weizen nicht mit dem Verbraucherpreis von Futtergetreide in Vergleich ziehen kann, weil ja im Verbraucherpreis die Umsatzsteuer, die Handelsspanne und weiß Gott was alles enthalten sind. Da wir genau wissen, daß gerade der Futtergetreidepreis bei Futtergerste und auch bei Mais heuer gegenüber dem Vorjahr um zehn Groschen angehoben wurde, um den Landwirten einerseits für den geringeren Weizenpreis einen Ausgleich zu geben und andererseits für den geringeren Weizenpreis einen Ausgleich zu geben Lind andererseits einen Anreiz zu bieten, die von uns begehrte Umstellung im Anbau des Getreides auch durchzuführen. Wie sehen die Ziffern im Jahre 1968 gegenüber 1967 eigentlich aus? Im vergangenen Jahr hatten wir 316.000 ha Weizenanbaufläche. 1968 305.000 ha Weizenanbaufläche. Die Hundertstel vernachlässige ich. Weil wir in den letzten Jahren zu wenig Roggen hatten, wurde, um die Inlandsversorgung mit Roggen durchzuführen und um keine Devisen für Roggeneinfuhren ausgeben zu müssen, die Roggenanbaufläche von 1967 von 138.000 auf 142.000 ha im Jahre 1968 ausgedehnt. Sie reicht also vollkommen aus, da wir bereits heuer genügend Roggen haben, Die Gerstenanbaufläche ist von 1967 auf 1968 von 231.000 ha auf 238.000 ha angestiegen. Darin ist auch die Braugerste enthalten, von der Herr Abg. Schneider gemeint hat, da ist Siebung usw. Für die Braugerste gibt es einen anderen Preis als für die Futtergerste, weil ein Übereinkommen zwischen den ländlichen Interessenvertretungen und den Brauereien geschlossen wurde. Mais haben wir im heurigen Jahre um 17 Prozent mehr als im Vorjahr geerntet. Man möge also nicht sagen, die österreichische Landwirtschaft verschließt sich notwendigen Maßnahmen. Allein diese Beispiele müssen zeigen, daß der österreichische Bauer sehr hellhörig ist und die Anregungen, die er von Interessenvertretungen bekommt, durchführt. Heute ist aus der Agrarpolitik die Sozialpolitik nicht mehr wegzudenken. Die Sozialpolitik wird in der Landwirtschaft gerade vom Standpunkt der strukturellen Probleme auch in Zukunft an Bedeutung gewinnen und mit der Bewirtschaftung von Klein- und Zwergbetrieben aufhören. Es muß ein Anreiz über die landwirtschaftliche Zuschußrente, die in eine landwirtschaftliche Zuschußpension umzuwandeln ist, gegeben werden. Herr Abg. Schneider hat so geringschätzig über die Sozialoffensive in der österreichischen Landwirtschaft gesprochen. Anscheinend weiß man nicht, daß jetzt konkrete Gespräche geführt werden über eine Zuschußpension. Vielleicht hat er das nicht mitbekommen, daß ab 1.1.1969 die Unfallsrente der Höhe nach der gewerblichen Unfallsrente gleichgezogen wird und daß wir inzwischen auch einen Hilflosenzuschuß bei der landwirtschaftlichen Zuschußrente eingeführt haben. Das Problem der Bauernkrankenkasse möchte ich auch noch ergänzend aufzeigen, weil das zum Ganzen gehört. Die Schwierigkeit in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung liegt jedoch darin - ich meine in erster Linie die landwirtschaftliche Zuschußrente -, daß die Zahl der Berufstätigen ständig abnimmt und damit das Verhältnis zwischen Leistungsempfänger und Beitragszahler immer ungünstiger wird. Es geht bei der Sozialpolitik nicht nur um die Sozialversicherung im engeren Sinne, sondern ganz allgemein um die Stellung des bäuerlichen Menschen auch in der Gesellschaft. Während der Verhandlungen über das Arbeitsmarktförderungsgesetz haben sich die agrarischen Vertreter zu Wort gemeldet und die Meinung vertreten, da in einer Zeit der Umstellung, der Strukturänderung, auch die landwirtschaftlichen Probleme in dieses Gesetz miteinbezogen werden sollen. Für die Umschulung für Abwandernde aus der Landwirtschaft sollten nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Über Bildungspolitik, die auch im Zusammenhang mit der Verbesserung der Agrarstruktur hier erwähnt werden müßte, brauche ich nichts zu sagen, da mein Freund Kollege Rabl wirklich ausführlich dazu gesprochen hat. Selbstverständlich werden wir bemüht sein, innerhalb unserer eigenen Kreise mit den vorhandenen und bestehenden Selbsteinrichtungen auch mitzuhelfen, daß wir durch neue Verwertungs- und Vermarktungseinrichtungen unserer Landwirtschaft weiter dienen und die Landwirtschaft weiter fördern können. Oberstes Ziel der Agrarpolitik ist die Schaffung und Erhaltung bäuerlicher Betriebe, die über eine nach heutiger Ansicht hinreichende Produktionsbasis verfügen oder für sie zumindest begründete Aussicht besteht, in absehbarer Zeit bestehende Mängel zu beheben und damit den Betrieb voll funktionsfähig zu machen. Um mit diesen Bestrebungen rasch weiter zu kommen, benötigen wir ein bäuerliches Siedlungsgesetz. Im Jahre 1967 ist bereits ein Grundsatzgesetz beschlossen worden. Wir haben aber bisher noch kein solches Ausführungsgesetz erhalten, Ich erlaube mir daher, um die Frage in der Regierung zu beschleunigen, in der Gruppe 7 des Voranschlages einen Resolutionsantrag vorzulegen, der wie folgt lautet (liest) : „Der Bundesgesetzgeber hat gemäß Artikel 32 Abs. 1 Z. 5 des Bundesverfassungsgesetzes über das landwirtschaftliche Siedlungswesen, BGBl. Nr. 79j1967, Grundsätze aufgestellt, die einer Ausführung durch den Landesgesetzgeber bedürfen. Zur Verbesserung der Agrarstruktur sollen landwirtschaftliche Siedlungsverfahren durchgeführt werden können, um bäuerliche Betriebe zu schaffen und in Hinkunft zu erhalten, die über eine nach heutiger Ansicht hinreichende Produktionsbasis verfügen oder für die zumindest diesbezüglich begründete Aussicht besteht. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, dem Hohen Landtag einen Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen, mit dem das Bundesgesetz über das landwirtschaftliche Siedlungswesen, BGBl. Nr. 79/1962, ausgeführt wird." Ich bitte diesem Resolutionsantrag die Zustimmung zu geben. Was wollen wir also in diesem niederösterreichischen bäuerlichen Siedlungsgesetz geregelt haben? Ergänzend zu unserem Landesgrundverkehrsgesetz wollen wir die Grundaufstockung fördern, und wir wollen die Gebührenbefreiung gesetzlich verankert haben. Erfreulicherweise findet sich im Budget ein erster Ansatz für die Förderung von landwirtschaftlichen Siedlungsmaßnahmen in Höhe von 1 Million Schilling. Wir wollen die Umwandlung vom Pacht in das Eigentum fördern, die Übertragung auslaufender Betriebe in das Eigentum fördern, die für die bäuerlichen Betriebe geeignet sind. Es gibt Betriebe, die auslaufen, und in der Streulage ist es nicht immer notwendig und zweckmäßig, die benachbarten Höfe aufzustocken, so daß auch für weichende Bauernsöhne noch eine Möglichkeit besteht, durch die Übertragung auslaufender Betriebe zu einem selbständigen Betrieb zu kommen. Im Interesse der Aufteilung von Großbetrieben kommt ebenfalls ungefähr im gleichen Maße, wie ich das jetzt für die auslaufenden Betriebe gesagt habe, eine Möglichkeit zur Neuerrichtung von Betrieben dazu. Aber auch der Verlegung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden aus einer beengten Hoflage heraus muß künftig noch Rechnung getragen werden, wenn damit gleichzeitig eine zweite Maßnahme erfolgt, nämlich daß der frei werdende Bauernhof vom Nachbarn gekauft werden kann und damit die Hofstelle , . . (Zwischenruf bei den Sozialisten.) Herr Landesrat Bierbaum weiß es. (Landesrat Rösch: Warum hat er es nicht gemacht, wenn er es schon weiß? Er hat eineinhalb Jahre Zeit gehabt.) Er macht das ohnedies. Das ist in der Förderung enthalten. Das haben Sie nicht gewußt, daß das enthalten ist. Wir haben es nicht gesetzlich verankert und das soll in das Siedlungsgesetz hineinkommen. (Zwischenruf links: Warum nicht? - Abg. Marsch: Das ist dem eigenen Referenten aufgefallen.) Das ist unsere Angelegenheit. Au& die überbetriebliche Zusammenarbeit soll im niederösterreichischen bäuerlichen Siedlungsgesetz verankert werden. Also die überbetriebliche Zusammenarbeit Herr Abg. Schneider, was den Maschineneinsatz und die Maschinenverwendung anbelangt. Ziemlich neu ist die Frage der Absiedlung, daß man nämlich jenen, die vorzeitig ihren land- und forstwirtschaftlichen Grund zur Verfügung stellen, zu ihrer Zusatzrente durch eine Zuschußrente einen Anreiz gibt, daß sie mit der Bewirtschaftung aufhören. Besondere Maßnahmen für die entsiedlungsgefährdeten Gebiete müssen im Rahmen dieses Gesetzes ebenfalls ins Auge gefaßt werden. Nun möchte ich mich in der weiteren Folge mit dem Antrag der Frau Abg. Körner befassen. Sie schlägt ein freies Wegerecht in der Natur sowohl im Hügel- als auch im Bergland vor, um damit unseren Fremdenverkehr besonders zu fördern. Wir wissen, daß es Aufgabe der Landwirtschaft ist, diese Erholungsräume zu pflegen und zu erhalten. Wir haben Wege gebaut, auch Güterwege, wozu die Interessenten einen erheblichen Beitrag geleistet haben, die nicht abgesperrt werden, sondern zum überwiegenden Teil dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung stehen. Wenn es aber jetzt heißt, das freie Wegerecht in der Natur, könnte das auch heißen, daß ich mich zu Fuß oder mit dem Fahrzeug in der Natur frei bewegen kann. Damit würden aber die Forste und die landwirtschaftlichen Kulturen in Mitleidenschaft gezogen werden. Eine solche Belastung kann sich die österreichische und besonders die niederösterreichische Landwirtschaft nicht auferlegen lassen. So leid es uns tut, können wir in der Form diesem Resolutionsantrag keinesfalls die Zustimmung geben. Der Herr Abg. Schneider hat sich in seinen Ausführungen auch mit einigen Fragen der Landwirtschaft befaßt, auf die ich jetzt noch ganz kurz eingehen möchte, Die Vorratswirtschaft. Herr Abgeordneter Schneider, ist heute unbedingt notwendig, das wissen wir. Die Regierung stellt auch Überlegungen an. Worum geht es bei dieser Vorratswirtschaft? Kann man dem kleinen Verbraucher, dem Konsumenten, der Familie, zumuten, daß sie ebenfalls eine Vorratswirtschaft betreibt? Wenn es aber jetzt darum geht, landwirtschaftliche Produkte zu lagern: Wir hören, dass Qualitätsweizen aus dem Jahre 1966 und aus dem Jahre 1967 noch lagert, wir wissen, wenn sehr viel Fleisch auf den Markt kommt, wenn sehr viel Vieh auf den Märkten aufgetrieben wird, dann wird gekauft und eingelagert, um dann zu anderen Zeiten, wenn die Fremden in Usterreich sind und mehr Fleisch verbraucht wird, wieder auszulagern. Wir haben also eine gewisse Vorratshaltung. Aber hilft die Vorratshaltung der Landwirtschaft jedes Jahr? Wenn ich einmal die Weizenmenge von 200.000 oder 300.000 Tonnen einlagere und sie von Jahr zu Jahr mit neuem Weizen ergänze, wenn ich den alten weggebe, kann die Landwirtschaft aus der Vorratshaltung nur ein Jahr einen Nutzen ziehen. Was die Weinwirtschaft anlangt, haben wir uns ausführlich unterhalten. Ich muß sagen, Herr Kollege, und da bitte ich Sie besonders, daß Sie mit Ihren burgenländischen Parteifreunden darüber sprechen, daß uns das Weinbaugesetz in der Fassung in Niederösterreich nicht genügen kann,’ und ich hoffe auch dem Burgenland nicht genügen kann, sondern daß es wohl notwendig ist, sich über Kontrollorgane zu einigen, und daß es auch notwendig ist, daß man in bestimmten Härtefällen helfen kann. Das, glaube ich, liegt auch in Ihrem Interesse. Sie haben es bis jetzt noch nicht ausgesprochen, aber ich darf Sie bitten, daß Sie mit Ihren burgenländischen Parteifreunden einmal darüber sprechen. Dann haben Sie auch vom amtlichen Stimmzettel bei den Landwirtschaftskammerwahlen gesprochen. Wie Sie wissen, habe ich mich bereits, bei der Gruppe 0 mit der Frage befaßt. Wir werden daher Ihrem Antrag voll die Zustimmung geben. Ich habe aber gesagt, dass wir viel weiter gehen und nicht nur den amtlichen Stimmzettel einführen, sondern unser Land auch in vier Wahlkreise einteilen werden, daß wir die Bauernkammerwahlordnung der Landtagswahlordnung anpassen und Ihnen im Jänner einen Initiativantrag vorlegen werden. Ich glaube, daß die Landesregierung, was Ihren Antrag anlangt, gar nicht mehr tätig werden muß, weil das durch unsere ÖVP-Initiative praktisch ohnedies geschieht. Aber auch zur Frage des Einkommens muß ich noch ganz kurz Stellung nehmen. Es wurde gesagt, die Bauern bekommen bei einzelnen Produkten jetzt sogar weniger als im Jahre 1952 - bei Weizen wurde das aufgezeigt -, dagegen muß der Verbraucher für die Semmel, für das Brot weitaus mehr bezahlen. Warum der Verbraucher mehr zahlen muß, ich glaube, eine Diskussion darüber erübrigt sich. Warum diese Preise einige Male angehoben werden mußten, wissen Sie, weil Lohnerhöhungen durchgeführt wurden. Das gleiche gilt auch für die Milchprodukte. Aber ist, Herr Abg. Schneider, das Pro-Kopf-Einkommen je Vollarbeitskraft in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft wirklich, wie Sie ausgeführt haben, in den letzten Jahren gesunken? Wenn Sie die Grünen Berichte studieren, werden Sie finden, daß im Jahre 1961, wo es das erste Mal einen Grünen Bericht gab, das Arbeitseinkommen je Vollarbeitskraft über 18.000 Schilling betragen hat. Dem Grünen Bericht 1967 entnehmen wir, dass dieses Einkommen je Arbeitskraft in der Landwirtschaft im österreichischen Durchschnitt auf fast 29.000 Schilling angestiegen ist, das heißt, von 1961 bis 1967 um mehr als 10.000 Schilling. Sie sagen nun auf Grund Ihrer agrarpolitischen Überlegungen, daß das Einkommen auf mindestens 30.000 Schilling ansteigen soll. Von 1961 bis 1967 ist es um 10.000 Schilling gestiegen. Ihre Überlegungen gehen bis 1981. In den nächsten 13 Jahren sollten es also nur 1.000 oder 2.000 Schilling sein? Ich glaube, damit könnte sich die österreichische Landwirtschaft wirklich nicht zufrieden geben. Und sagen Sie nicht, daß sich im Preisgefüge nichts geändert hat. Der Milchpreis ist seit dem Jahre 1952 mehrere Male erhöht worden, es haben sich die Viehpreise seit dieser Zeit geändert, es hat sich der Zuckerpreis geändert, es hat sich der Eierpreis geändert, es hat sich der Preis für das Mastgeflügel geändert. Wenn ich sage ,,geändert“, dann war es eine Änderung nach oben, denn nur durch die Mehrproduktion, andererseits durch die Verbesserung der Produktivität und drittens aber auch durch die besseren Preise bei einigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist es möglich gewesen, ein höheres Einkommen zu erzielen. Der Herr Abg. Schneider hat sich beklagt, daß der Landwirtschaft zuwenig Förderungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Er hat gesagt, bei den Einrichtungen, die der Land- und Forstwirtschaft zu dienen haben, wird zuviel gegeben, aber bei den sonstigen Förderungsmaßnahmen zuwenig. Nun bezeichnet man diese Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft nicht wie bei den Sozialeinrichtungen mit ,,Förderungsmaßnahmen", sondern bei der Landwirtschaft sind es schlechthin Subventionen. In einem Büchlein, das Sie so preisen, von dem Sie glauben, daß es das Allheilmittel für die österreichische Agrarpolitik ist, kann man auf Seite 134 lesen: „Unrationelles und unsoziales Subventionssystem". Dann sagen Sie: „Die öffentlichen Mittel zur Deckung, der direkten Subventionen betragen derzeit rund 4 Milliarden Schilling. Über diese Beträge hinaus fließen der Landwirtschaft durch Einkommensübertragungen Mittel im Ausmaß von mehr als einer Milliarde Schilling zu. Der Konsument unterstützt die Landwirtschaft auch dadurch, daß er höhere Preise für landwirtschaftliche Produkte zu bezahlen hat, als die Deckung des Bedarfes am Weltmarkt zu den jeweils günstigsten Notierungen ergeben würde. Ferner sind die steuerlichen Begünstigungen, die einem Teil der Landwirtschaft zugute kommen, stillen Subventionen, gleichzusetzen". Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer über die Subventionspolitik so urteilt, der muß es sich auch gefallen lassen, daß man in die Materie einsteigt, die Dinge, wie Sie sie meinen, aufzeigt und dazu auch die Meinung der ÖVP äußert. Zum Milchpreisausgleich: Mit dieser Frage hat sich auch Abg. Blabolil befaßt. Damit ich nicht meine Meinung wiedergeben muß, werde ich Ihnen aus den Monatsberichten des Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung, und zwar aus dem Oktoberheft 1968, eine Meinung zur Kenntnis bringen, die auch Grund der Untersuchung und Prüfung ein Herr Plate veröffentlicht hat. Er geht davon aus, daß der Molkerei-Einstandspreis bei Milch bei 3% Prozent Fett 1,40 Schilling beträgt. Das ist unumstritten. Dem Landwirt werden für 1 Liter Milch bei 3% Prozent Fett 2,29, rund 2,30 Schilling ausbezahlt, so daß darin eine Förderung des Staates von 69 bis 70 Groschen pro Liter Milch liegt. Diese Förderung wird seit Jahren bezahlt. Wenn der Milchpreis erhöht und dieser erhöhte Preis den Konsumenten nicht ganz übereignet wurde, haben sich die Förderungsbeträge auch erhöht. Es geht jetzt darum, heißt es in dem Artikel, ob es Verbraucher- oder Erzeugerstützungen sind. Ihrer Meinung nach sind es Erzeugerstützungen. Das kommt nicht nur heute, sondern auch bei anderen Stellungnahmen immer wieder zum Ausdruck. Es heißt also hier: ,,Weiters werden im Transportausgleich und Preisausgleich staatliche Zuschüsse dazu verwendet, die Transportkosten sowie die Bearbeitungs- und Verarbeitungskosten zu stützen." Wenn also der Transport meinetwegen dem Landwirt zugutekommt, er somit von seinem Milchpreis nicht auch die Transportkosten bezahlen muß, so müssen Sie doch sagen, daß die Be- und Verarbeitungskosten keine Erzeugerstützungen, sondern – wenn Sie das Wort gebrauchen – Subventionen der Verbraucher sind. Diese Zuschüsse ermöglichen -eine Senkung der Spanne zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen. Nach Plate werden als Folge der Subventionierung des Gesamtangebotes eines Produktes in der Regel sowohl die Verbraucherpreise gesenkt als auch die Erzeugerpreise gehoben. In welchem Verhältnis dies in beiden Preisen zum Ausdruck kommt, hängt vom Verhältnis der Preiselastizität des Angebotes und der Nachfrage ab. Und jetzt kommt die Aufschlüsselung, zu wieviel Prozent Verbraucherstützungen, zu wieviel Prozent Erzeugerstützungen. „Den größeren Vorteil von der Subventionierung hat, wer auf Preisänderungen weniger elastisch reagiert. Unter den derzeitigen österreichischen Verhältnissen strenger Reglementierung des Außenhandels und des Preisausgleiches folgt auf Grund der errechneten Elastizität, daß von den öffentlichen Mitteln, soweit sie. den im Inland verkauften Mengen zugerechnet werden können, rund 50 Prozent den Verbrauchern und rund 30 Prozent den Erzeugern zugute kommen. Die öffentlichen Zuschüsse für die Exporte müssen dagegen ganz den Erzeugern angerechnet werden, da für die österreichische Ausfuhr die Weltmarktpreise wohl als gegeben angesehen werden können." Urteilen Sie, meine sehr geehrten Herren, künftighin nach dieser Abhandlung und schreiben Sie nicht in Programme hinein, daß es Hunderte Millionen Stützungen für die Bauern allein sind. Wie schaut es nun aus, wenn wir das Marktgeschehen auf dem agrarischen Weltmarkt näher untersuchen, z. B. derzeit in Dänemark nach der Ernte 19681 Sie wissen nicht, wohin mit den Überschüssen. Wenn Russland Butter um 8 Schilling anbietet, wenn, die EWG-Länder Butter um 8 Schilling anbieten, dann glauben Sie doch nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß das ein Weltmarktpreis ist! Es ist vielmehr ein geförderter, ein gestützter Preis. Wenn der Herr Abg. Blabolil gesagt hat, schon wieder 210 Millionen Schilling mehr für die Milch, dann sage ich dazu, daß diese 210 Millionen Schilling nicht nur verwendet werden, um Exporte zu stützen, sondern auch um die Qualität der Milch zu verbessern, um einen Qualitätszuschlag bezahlen zu können. Das geschieht ab 1. Jänner 1969. Damit haben wir auch eine Aufbesserung des Milchpreises erfahren. Sie sagen weiter Preisausgleich für Schlachtvieh, Ich habe gesagt, daß die Einlagerung genauso zum Nutzen der österreichischen Verbraucher erfolgt wie zu dem Zweck, zur Zeit des Angebotes Tiere auf den Mark zu bringen, was wieder unserer gesicherten Versorgungslage hilft. Herr Landesrat Bierbaum hat über die Wildbach- und Lawinenverbauung gesprochen. Ja, meine Herren, sind das Subventionen, die man der Landwirtschaft zuschreiben oder sind das Förderungsmittel, die denjenigen zugutekommen, die in den Bergen wandern und vor den Lawinen geschützt werden müssen, genauso wie den Hotels usw., damit sie nicht von Lawinen verschüttet und weggeräumt werden. Es ist eine Verdrehung der Tatsachen, wenn man schreibt, es handle sich allein um Subventionen der Landwirtschaft. (Beifall rechts.) Das gleiche trifft auch für den Wasserbau zu. Sie haben noch eine zweite Kategorie von Subventionen, und zwar Zuschuß oder Leistungen aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen. Weil die Bauern für die Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder die gleiche Familienbeihilfe bekommen, so sagt man in Ihrem Konzept, auch das ist eine Subvention. Wem hat man jetzt schon in Österreich bei 3 oder 4 Kindern gesagt, daß er durch die Kinderbeihilfe subventioniert wird? Den Bauern sagt man das. Meine Herren, ob das die richtige Sprache ist, müssen Sie beurteilen; bei allen anderen Bevölkerungsgruppen ist das heute bereits eine Selbstverständlichkeit, daß aus dem Familienlastenausgleich Kinderbeihilfen gewährt werden, und je mehr Mittel dieser Familienlastenausgleich hat, umso mehr werden diese Beihilfen verbessert. Sie sagen, daß es auch 363 Millionen Schilling Subvention bei der landwirtschaftlichen Zuschußrente gibt. Das ist sehr bescheiden für die große Zahl von Zuschußrentnern. Wir haben errechnet, wieviel ein landwirtschaftlicher Zuschußrentner jährlich aus dem Staatstopf bei einer Gesamtförderung von 363 Millionen Schilling bekommt, nämlich 2.250 Schilling. Andererseits wird jedes Jahr über die Rentendynamik verhandelt. Ausgleichsbeiträge muß es geben, um in soundsovielen Fällen die Mindestrente zu erreichen. Insgesamt beträgt die Subventionierung - wenn Sie sich das Sozialbudget ansehen - rund 7 Milliarden Schilling für alle Pensionisten nach dem ASVG und nach dem gewerblichen Pensionsversicherungsgesetz. Für einen solchen Pensionisten zahlt der Staat im Jahre 1969 6.638 Schilling und wir sagen nicht, das ist eine Subventionierung, das ist eine Förderung des Staates für die Pensionisten, für unsere alten Leute, die sich eine Pension verdient haben. Bei den Bauern aber sagt man, diese 363 Millionen seien eine Subvention. Ein Berufsstand, der den Tisch des Volkes zu 85 Prozent deckt, der mit 31 Milliarden zur Wertschaffung unseres Bruttoanteilprodukts beiträgt, der durch seine Anschaffungen die Vollbeschäftigung gewährleistet und durch seinen Fleiß einen wertvollen Ausgleich zur Zahlungsbilanz leistet, will und wird es sich nicht vorwerfen lassen, auf Kosten der Steuerzahler oder der Verbraucher sein Leben zu fristen. Und wenn Sie glauben, daß das Programm mit der Subventionierungsänderung richtig ist, dann muß ich lhnen sagen, daß ich den Eindruck habe, daß Sie es nicht so ernst damit meinen. Warum wage ich das auszusprechen? Herr Abgeordneter Schneider, Sie lächeln mich an, Ich darf Ihnen aus einer Rede, die Ihr Parteivorsitzender Dr. Bruno Kreisky am 5. Juni 1966 vor dem Niederösterreichischen Landesparteitag der SPÖ in Wiener Neustadt gehalten hat, vorlesen, wollen Sie, bitte, aufmerksamer Zuhörer sein, Wahrscheinlich haben Sie diese Rede noch in Erinnerung! Dr. Kreisky hat gerade die Arbeitsbauern bei der Gelegenheit angesprochen und gesagt „Ihr versteht die Sprache der Bauern, sagt es uns, wie wir mit den Bauern reden sollen, damit wir auch bäuerliche Kreise erfassen können. ‘’ Es wurde dort von Ihrem Vorsitzenden folgendes gesagt: „Wir Sozialisten haben kein eminentes Interesse daran, daß die österreichische Landwirtschaft einen immer größeren Anteil vom Sozialprodukt bekommt. Wir sind der Meinung, die österreichische Landwirtschaft soll modernisiert werden, soll billiger erzeugen. Wir haben das Interesse, daß die Konsumenten bessere und billigere Produkte bekommen”. Jawohl, das ist ein hartes Wort. Ich weiß auch was er noch gesagt hat, was sich gerade in den letzten Wochen in der Innenpolitik gezeigt hat, wie Sie Ihre Meinung über die Zustimmung zur Agrarmarktpolitik von anderen Dingen abhängig gemacht haben; auch das hat Dr. Kreisky im Jahre 1966 so vorausgesagt, wie es jetzt im Dezember in der österreichischen Innenpolitik sich ergeben hat. Ihr Programm, das muß ich sagen, meine Herren von der Linken, kann nicht ernst genommen werden! Die österreichische Landwirtschaft befindet sich in einem Strukturwandel erhöhten Ausmaßes. Die österreichische Agrarpolitik trägt diesem Umstand Rechnung. Die Förderungsmittel des Grünen Planes werden so eingesetzt, um die Produktivität und das Einkommen in der Landwirtschaft zu verbessern. Wir werden den vorgeschlagenen Weg fortsetzen, weil wir glauben, damit dem Ziel der Erhaltung des bäuerlichen Familienbetriebes sowohl als Vollerwerbsbetrieb als auch als Zuerwerbsbetrieb zu entsprechen. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort kommt Herr Abgeordneter Stangl zu einer kurzen Erklärung. Abg. STANGL: Herr Präsident, Hohes Haus! Im Rahmen der Ausführungen zu Gruppe 7 habe ich mir gestattet, einen Resolutionsantrag einzubringen. Nach verschiedenen Rücksprachen möchte ich nunmehr bitten, eine Abänderung zu diesem Resolutionsantrag zur Kenntnis nehmen zu Wollen. Der Abänderungsantrag soll folgenden Wortlaut haben (liest) : „Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Vorstand der NIOGAS zu empfehlen, zu prüfen, ob jenen Industriebetrieben im Grenzland (insbesondere Ziegeleien), die sich zur Abnahme eines bestimmten Erdgaskontingente verpflichtet haben, bei Nichteinhaltung dieses Kontingents Erleichterungen gewährt und ob von der Tageskontigentierung Abstand genommen werden kann." Diese Abänderung ist deshalb erfolgt, damit das Hohe Haus nicht in den Verruf kommt, einer unserer Landesgesellschaften zwingende Vorschriften zu machen. Sie sind ein eigener Wirtschaftskörper und sollen eine freie Entscheidung haben. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Landesrat Bierbaum. Landesrat BIERBAUM: Herr Präsident, Hoher Landtag! Die Gruppe 7 ist ein Querschnitt durch das Leben des gesamten Bundeslandes Niederösterreich. In mein Ressort fallen aus dieser Gruppe auch verschiedene Gebiete, so zum Beispiel das Feuerwehrwesen, über das ich mich ganz besonders freue. Zwei Redner haben sich zu dieser speziellen Gruppe zum Wort gemeldet, und zwar die Herren Abgeordneten Mauß und Kosler, und beide haben dieser Einrichtung vollstes Lob und Anerkennung gezollt. Es wurde gesagt, daß die Feuerwehr zum ,,Mädchen für alles" geworden ist und der Name „Feuerwehr" eigentlich gar nicht mehr angebracht ist. Trotzdem spricht man bei uns von jemandem, der gerne und überall hilft, von der „Feuerwehr", so daß ich glaube, daß man dieser Institution ohne weiteres den Namen belassen kann. Um einen Einblick zu gewinnen, was diese Männer leisten, braucht man sich nur den Landesfeuerwehrtag in Klosterneuburg in Erinnerung zu rufen, bei dem 10.000 Männer angetreten sind, um dort in einem Wettstreit mit in- und ausländischen Feuerwehrmännern sich zu messen und zu prüfen, ob sie auf dem richtigen Weg, gut ausgebildet und ausgerüstet sind. Es wurde auch angeführt, daß ein Feuerwehrgesetz an der Tagesordnung sei. Als ich die Ehre hatte, zum ersten Mal hier zu sprechen, wurde bereits ein Gesetzesentwurf ausgesandt, dem Sie damals, die Herren von der Linken und von der Rechten, die Zustimmung nicht geben konnten. Man hat dann versucht, ein neues Gesetz mit der Niederösterreichischen Feuerwehr ins Leben zu rufen, hat dieses Gesetz zur Begutachtung übergeben und festgestellt, daß inzwischen Kompetenzschwierigkeiten zwischen Gemeinde und Feuerwehr entstanden sind und man den Weg, den das Gesetz vorgesehen hatte, nicht gehen kann. Man hat versucht, mit dem Niederösterreichischen Entwurf auf gesamtösterreichischer Basis einen Musterentwurf zu erarbeiten, hat im wesentlichen den niederösterreichischen Entwurf genommen, hat ihn etwas zurecht gerichtet und versucht nun, die Zustimmung des Verfassungsdienstes zu bekommen. Vor einigen Tagen kam der Entwurf zurück, aber leider ist der Weg noch nicht ganz klar; scheinbar muß man sich zu zwei Gesetzen bequemen, ein Weg, der auch nicht zielführend sein kann. Man wird sich schon in allernächster Zeit wieder mit den Spitzen der Feuerwehren zusammensetzen und versuchen, ob nicht doch ein Weg gefunden werden kann. Ich freue mich über das Lob, das den braven Feuerwehrmännern gespendet wurde und werde es gerne weiter vermitteln. Nun wurden heute, wenn auch nicht sehr viel, aber doch von der Agrarpolitik gesprochen, von der Landwirtschaft, von ihrer Schulung, und da darf ich eines einwerfen, obwohl Sie wahrscheinlich gleich sagen werden, daß mich das nichts angeht, wer in welcher Form zu welchem Kapitel spricht, das sage ich gleich vorweg. Ich hätte mir vorgestellt, daß die Personenstellung umgekehrt vielleicht doch verständlicher gewesen wäre. Wenn der Abgeordnete Schneider an und für sich so positiv und so nüchtern zur Agrarpolitik spricht, wie es sein Kollege Stangl getan hat, hätte ich es mir unter Umständen auch noch gefallen lassen, wenn der Kollege Stangl etwas anderes getan hätte, aber wenn ein Bauer so von der Agrarpolitik spricht, nur das Negativste aufzuzeigen, ohne auch etwas Positives, ohne auch über das Bemühen der Bauern etwas zu sagen, dann muß man verdammt enttäuscht sein darüber. Der Abgeordnete Robl hat es ja in Einzelheiten zerpflückt, ich möchte aber doch noch auf einiges eingehen. Ich stimme mit Ihnen überein, wenn Sie sagen, zur Förderung schlechthin ist zuwenig Geld da. Wenn Sie es aber fast bedauern und sagen, da stimmt doch etwas nicht, wenn für die Einrichtungen zur Förderung der Landwirtschaft etwas mehr Geld angesetzt wird, dann muß ich dazu sagen, Sie meinen damit die Schulen. Es steht Ihnen natürlich zu, da mache ich kein Hehl daraus, zu sagen, dass man nach dem Krieg ein Schulwesen aufgezogen hat, das überdimensioniert war, wenn man es jetzt an der Landwirtschaft mißt, und man hätte damals schon voraussehen können, daß das kommt. Ich darf Ihnen aber sagen, daß diese Fortbildungsschulen, die damals draußen in jedem zweiten, dritten größeren Dorf gemacht wurden, oft die einzige Bildungsmöglichkeit der Jugend nach der Pflichtschule waren, und Hunderttausende Unselbständige, die heute irgendwo in der Industrie sind, ihr einziges nachschulisches Wissen dort erlangt haben, daß die Landwirtschaft eine gewaltige Arbeit geleistet hat, indem sie diesen Menschen nachschulisches Wissen beigebracht hat. Wir wissen schon, daß die Umstrukturierung dann sehr schnell gegangen ist. Damals hatten wir noch 35 Prozent landwirtschaftliche Bevölkerung, und es ging dann sehr schnell. Man hat auch das Schulwesen dann etwas umgebaut. Es war verhältnismäßig primitiv, die landwirtschaftlichen Fortbildungskurse haben in Kellerlokalen und in Schulklassen nach dem unterricht stattgefunden. Das hat sich geändert, denn dann hat sich die Kammer dieser Sache angenommen. Die Kammer, der man vorwerfen kann, sie hätte überhaupt keinen gesetzlichen Auftrag gehabt, hat sich der Aufgabe angenommen, hat Schulgebäude errichtet. Hier ist ein kleiner Vorwurf, wenn man es so nennen will, vielleicht am Platz, weil man nicht hellseherisch vorausgesehen hat, wie die Entwicklung in der Landwirtschaft sein wird. Man hat vielleicht zuviel Schulräume geschaffen, aber in den meisten Bezirken werden die Räume in den Häusern der Landwirtschaft für die nachschulische Bildung, für die Kurstätigkeit auch dort noch gebraucht werden, wo sie für schulische Zwecke nicht mehr gebraucht werden. Die Kammer hat sich also der Arbeit bemächtigt und finanzielle Ausgaben getätigt. Aber auch die Zeit ist vorbei. Wir müssen jetzt einen neuen Weg gehen, das hat der Abg. Stangl ganz richtig gesagt. Wir müssen die Internatsschulen ausbauen. Nun ist es endlich so weit, daß das Land mit seinen Mitteln eingreifen muß. Es sind sowieso noch viel zuwenig, aber daß man es als bedenklich bezeichnet, daß jetzt Gott sei Dank mehr Mittel aufscheinen als früher! Herr Abg. Schneider, wollen Sie sagen, daß etwas nicht stimmt, wenn man für die Erziehung und Bildung der Jugend ein Geld ausgibt? Es muß Ihnen doch allen kalt über den Rücken gelaufen sein, wie der Herr Abgeordnete diese positive Arbeit für die Jugend so skizziert hat! Freilich, die Zeit bleibt nicht stehen, und wir müssen uns bemühen, die Berufsschulen in Internatschulen umzubauen. Wir haben uns auch schon etwas ausgedacht, weil sich die Zahl ändert und noch weiter ändern wird. Nur stimmt es nicht ganz, was der Herr Abg. Stangl gesagt hat, daß von 1966/67 auf 1967/68 ein Rückgang von 3.660 auf 2.448 war. Das heißt, die Zahl stimmt schon, ja, nur war damals die Umbildung von zweijährig, und daher gibt dieser große Sprung ein falsches Bild, obwohl selbstverständlich ein Abgang zu verzeichnen war. Man muß auch schon vorausberechnen, wie es in etlichen Jahren sein wird, denn wenn wir jetzt unsere Schulen einrichten wollen, müssen wir auch an die Zukunft denken, Wir werden auch nicht umhin können, ein neues Schulgesetz auf die Beine zu stellen. Es ist leider Gottes nicht gelungen, ein Bundesgesetz zu installieren, weil die Zustimmung der Sozialistischen Partei fehlt. Ich brauche nicht darauf einzugehen, warum das so ist, Ihnen ist ja alles bekannt. Es bleibt also nur eines übrig, den anderen Weg zu gehen, indem man paktierte Gesetze macht, indem jedes Land sein eigenes Gesetz macht, die hoffentlich fast gleichlautend sind und dann mit dem Bund abgestimmt werden. Die Steiermark ist ja den Weg schon gegangen. Dann werden wir auch ein Schulgesetz bekommen. Und wenn wir dieses Schulgesetz haben - vielleicht werden wir nicht imstande sein, aber ich hoffe doch, daß wir dieses Schulgesetz im kommenden Jahr über die Bühne bringen -, werden wir ein Schulerrichtungs- und Schulerhaltungsgesetz anschließen müssen. Und wenn das Gesetz so aussieht, wie es sein müßte, damit wir auch für die Landwirtschaft endlich die Mittel bekommen, die wir brauchen, könnte es passieren, Herr Abg. Schneider, daß dort im nächsten Jahr noch mehr Mittel aufscheinen, Aber wenn Sie nächstes Jahr auch wieder sagen würden, das sei schlecht, wäre das nicht ganz gut. Bei den Berufsschulen werden wir uns einen Plan zurechtlegen, daß wir etwas zentraler an den Hauptorten nach den künftigen Notwendigkeiten Internatsschulen errichten. Das erfordert aber gewaltige Mengen Geld. Wenn wir die Fehler, die früher einmal gemacht worden sind, für die man aber niemanden die Schuld geben kann, weil man es nicht absehen konnte, gutmachen und für die Zukunft ein System aufbauen wollen, müssen ganz gewaltige Mittel dazu her. Nun aber zu den Fachschulen. Die rückläufige Tendenz bei den Berufsschulen werden wir berücksichtigen müssen. Gott sei Dank geht die Entwicklung bei den Fachschulen im umgekehrten Sinn wie bei den Berufsschulen: Bei den Fachschulen ist ein steigender Schulbesuch vorhanden. Wir werden im wesentlichen keine Fachschulen dazubauen, abgesehen von der Mädchenschule, zu der ich noch etwas sagen will, aber die bestehenden Schulen verstärken müssen. Ich glaube aber nicht, Herr Abg. Stangl, daß man ihre Zahl verringern könnte. Die jüngsten sind fast 60 Jahre alt, die ältesten 100 Jahre; schauen Sie sich doch die Karte an, wenn Sie einmal die Zeit aufwenden, kommen Sie zu mir in mein Büro, ich habe dort eine Karte, abgesteckt mit Nadeln, dort sind die Schulen ganz genau ersichtlich, und ich weiß nicht, wo man sagen könnte, die eine kann man eventuell herausnehmen. Wir haben auch verschiedene Sparten zu betreuen. Wenn man nimmt, in Mistelbach haben wir den gemischten Betrieb, in Hollabrunn den gemischten Betrieb, aber die zwei kann man kaum ersetzen, die werden mehr als gebraucht, die werden uns noch zu klein werden. Dann haben Sie die auf den Weinbau ausgerichteten Schulen, dann kommen Sie in das Voralpengebiet hinein. Also jede Schule hat einen anderen Kreis der bäuerlichen Jugend zu betreuen, und ich glaube kaum, daß man dort etwas Wesentliches tun könnte. Die Zahl ist steigend, und wir werden uns wahrscheinlich bequemen müssen, diese Schulen zu vergrößern. Ich darf stolz von meinem Gerichtsbezirk sagen, bei uns sind 100 Prozent derer, die aus der Berufsschule ausgeschieden sind, in die Fachschule gegangen. Wenn die Fachschule dann noch zweijährig ist, können Sie sich ausrechnen, wie viele Plätze wir brauchen. Wir werden also hier was tun müssen, wenn auch nicht immer 100 Prozent in die Fachschule gehen werden. Nun zur Errichtung der Fachschule für Mädchen in Göpfritz. Die Waldviertler und alle, die sich dafür interessieren, kennen die Situation, und ich glaube, wenn einer sagen würde, warum man dort überhaupt noch Jugend heranbilden will, wäre er falsch beraten. Wir müssen dort eine Schule errichten, und wenn man sagt, wir wissen ja gar nicht, wie groß der Bevölkerungsanteil sein wird, muß ich darauf antworten: Ohne lange nachzudenken, kann man zu dem Raum Göpfritz ja sagen. Es ist dort keine Mädchenschule außer der einen, die schwach besucht ist - nur deshalb schwach besucht ist, weil das Gebäude so schlecht ist -, und wenn man sich das riesige Waldviertel auf der Landkarte ansieht, wird man sagen müssen, daß dort eine Schule hingehört, die - wir sind Optimisten - auf jeden Fall ausgenützt ist. Sollte es aber nicht so sein, könnte man diese Schule auch als Berufsschule mitbenützen. Man wird auch Sorge tragen, daß man dort diese Kombination einrichten kann, denn die Schule wird auf jeden Fall benötigt. Gerade die Fachschule für Mädchen soll dem dienen, was heute oft erwähnt wurde, nämlich dem Fremdenverkehr. Unsere bäuerlichen Mädchen sollen nicht nur in landwirtschaftlichen Belangen unterrichtet werden, sondern müssen auch in puncto Fremdenverkehr so manches lernen, denn es wird hauptsächlich auf unsere Frauen ankommen, ob sie mit den Fremden so umgehen können, daß sie sich auch heute noch im kleineren bäuerlichen Betrieb wohlfühlen. Um diesen Gedanken zu entsprechen, wollen wir daher den Lehrplan an den Mädchenfachschulen modern gestalten. Ich glaube, wenn der Plan dem Landtag vorliegen wird und wir darüber diskutieren werden wird es nicht um die Frage gehen, ob wir diese Schule errichten sollen oder nicht, sondern darum, wie sie gestaltet werden soll. Herr Abg. Stangl, Sie haben angeregt, man möge die Ausbildung an den Berufsschulen, Fachschulen und der Gehilfen und Meister etwas kombinieren, Ich glaube, das wird im wesentlichen ohnedies getan. Lehrkraftmäßig geschieht dies meistens durch Vorbereitungslehrgänge, die zum Teil auch schon an den bestehenden Schulen abgehalten werden. Als Zentrale hiefür gilt Tullnerbach, wo die letzten Lehren erteilt werden, um endlich ins Berufsleben treten zu können. Nun noch ein Wort über etwas, worüber nicht gerne gesprochen wird, Auch heute noch übernimmt die Landwirtschaft die Ausbildung so manches Menschen, der in Zukunft nicht hundertprozentig in der Landwirtschaft tätig ist. Auch das zählt zu den Aufgaben der landwirtschaftlichen Schulen. Wenn Sie vielleicht verlangen, man soll gegen die Abwanderung etwas tun - so hat der Abg. Schneider in einer zwiespältigen Art erklärt, man verhindere nicht, daß in Hinkunft so wenig Bauern sein werden -, dann muß ich dem entgegenhalten, daß man ihren Abgang auch nicht fördert. Es ist eben der natürliche Trend vorhanden, der so reibungslos vor sich geht, daß man gar nicht allzuviel dazutun braucht. Es wird noch so mancher zweite oder sogar einzige Bauernsohn, der jetzt die bäuerliche Berufsschule oder sogar die Fachschule besucht, in Zukunft von der Landwirtschaft weggehen und in die Wirtschaft eintreten. Es wird zu wenig beachtet, welche Leistung die Landwirtschaft gerade in dieser Hinsicht vollbringt. Wenn man bedenkt, welch großer Prozentsatz der Bevölkerung noch nach dem Krieg in der Landwirtschaft tätig war und wieviele, die auf Kosten der Landwirtschaft zu fertigen Menschen herangezogen wurden, dann schnurstracks einen anderen Beruf ergriffen haben und voll einsatzfähig waren, dann ist das eine gewaltige Leistung der Landwirtschaft, die ihr die ganze Wirtschaft danken müßte. Meine Damen und Herren! Ich darf bereits zum Schluß kommen und meiner Freude Ausdruck geben, daß so viele Redner zu diesem Kapitel positiv gesprochen haben, bis auf einige Entgleisungen, die nicht ganz dem entsprachen, was man sich unter echter Agrarpolitik, die ohne Gehässigkeit und ohne unmotivierte Vorwürfe geübt werden soll, vorstellt. Es wurde hervorgehoben, daß wir nicht nur bezüglich einiger Bausparten Sorge haben, sondern um die Landwirtschaft. Niederösterreich war immer ein Agrarland, und wenn auch der Anteil der landwirtschaftlichen Bevölkerung rückläufig ist, so glaube ich doch, daß die Landwirtschaft in Niederösterreich in Zukunft eine gewaltige Rolle spielen wird. In Anbetracht der Größe der zum Ausdruck gebrachten Sorgen, darf ich Sie alle bitten, sich auch in Zukunft zu bemühen, der Landwirtschaft das zu geben, was sie braucht, um jenen Raum zu füllen, wozu viele andere Gruppen nicht imstande sind, denn es wird nicht möglich sein, in alle Teile Niederösterreichs andere Berufssparten zu bringen. Es wäre vielleicht auch gar nicht gut, und schnell könnten wir erkennen, daß wir einen falschen Weg eingeschlagen haben. Ich richte daher die Bitte an Sie, helfen Sie auch in Zukunft mit, daß wir in Niederösterreich eine Landwirtschaft haben, die der gesamten Wirtschaft dienen kann. (Beifall rechts.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hirsch. Landeshauptmann-Stellvertreter HIRSCH: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich darf heute feststellen, daß zum Kapitel 7 des Voranschlages 1969 wirklich sehr ausführlich gesprochen wurde und vor allem auch über die wirtschaftlichen Fragen sehr bedeutende Aussagen gemacht wurden. Ich muß freilich zugeben, dass es nicht ganz einfach ist, über die wirtschaftlichen Zusammenhänge immer sofort klare Aussagen zu machen. Manchmal werden jedoch auch von hier aus Fragen gestellt, die sofort beantwortet werden sollen, die anders gemeint sind, als sie verstanden werden Wenn also seit gestern abend ca. 20 Uhr bis heute 16 Uhr zu diesem Kapitel gesprochen wurde und vor allem in zwei tangierenden Punkten sehr deutliche Feststellungen gemacht wurden, so wollen wir sie deswegen herausheben, weil dadurch die Problematik der niederösterreichischen Wirtschaft im besonderen aufgezeigt wird. Der Herr Abg. Karl Schneider hat über die Exportmöglichkeiten, Exportforderungen und Begünstigungen gesprochen und unter anderem auch in einem sehr wohl formulierten Antrag verlangt, für Niederösterreich eine Einrichtung zu schaffen, die Klein- und Mittelbetrieben die Möglichkeit bietet, in bezug auf Exporte in direkten Kontakt zu kommen. Ich glaube, daß in diesem Zusammenhang von einem der Herren Redner gesagt wurde, daß rund 40 Prozent der Betriebe, die in Niederösterreich gegründet werden konnten, auf Exporte angewiesen sind. Daß dies kein Mangel sei, sondern gerade das, was Niederösterreich brauche, hat sehr deutlich der Herr Abg. Schneider hervorgehoben. Zum zweiten wurde von einem der jüngsten Abgeordneten, wie ich sagen möchte, die Problematik der Fernverkehrssteuer aufgezeigt und damit auf die Schwierigkeit der Ansiedelung in bestimmten Räumen hingewiesen. Weil immer wieder sowohl von Betriebsgründungen als auch von Schaffung neuer Arbeitsplätze gesprochen wurde, darf ich die Feststellung machen, daß Sie, meine Damen und Herren des Landtages, im Mai 1962 sehr wohl daran getan haben, den Betriebsinvestitionsfonds zu beschließen, der, wenn er auch nicht allen Anforderungen gerecht werden konnte, doch ein gutes Maß dazu beigetragen hat, das aufzuholen, was auf der anderen Seite an Betrieben bzw. Arbeitsplätzen zum Teil verlorengegangen ist oder aus zwingenden konjunkturellen Gründen durchgeführt werden mußte. Ich darf daher feststellen, daß in diesem Zusammenhang die Dinge zwar noch ungenügend und nicht in dem Ausmaß, wie es sich alle vorstellen, durchgeführt wurden, aber immerhin etwas mehr als 95 Prozent der gegründeten Klein-, Mittel- und auch größeren Betrieben eine sehr wertvolle Ausstattung für den Raum Niederösterreich sind. Wenn nun am 1. Jänner 1969 das Raumordnungsgesetz in Kraft tritt und wir darangehen, diesem Konzept folgend, die Dinge zu ordnen, so glaube ich, daß sich die Frage erübrigt, was zum Beispiel der Wirtschaftsreferent darüber denkt, oder überhaupt eine Aussage machen kann, wie die Wirtschaft in 5 Jahren aussehen wird, denn wenn dieses Raumordnungsgesetz nicht das zum Ziele gesetzt hätte, dann hätten wir es nicht beschließen müssen. Ich bin der Meinung, daß es gerade durch diese gesetzlichen Voraussetzungen, aber auch durch die Maßnahmen, die dann erfolgen müssen, gelingen wird, noch bessere Erfolge zu erzielen Wenn ich zum Budget im gesamten noch ein Wort sagen darf, dann dies, daß wohl der Umfang des Budgets 1969 größer ist. Es ist auch richtig, daß die Abschnitte Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung im Kapitel 7 keine Ausweitung in dem Maße gefunden haben und daß das gleiche prozentuelle Verhältnis wie in den Vorjahren zustande gekommen ist. Ich darf Ihnen aber die Versicherung geben, daß der Herr Finanzreferent des Landes und ich uns bemüht haben - sicherlich auch alle Regierungsmitglieder hier so weit wie möglich den Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Wir haben alle die Zusage bekommen, das, was nicht untergebracht werden konnte, in einem Nachtragsbudget zu erhalten. Wenn wir aber - und das hat sich bei diesem Kapitel sehr deutlich gezeigt - haben wollen, daß unsere Wirtschaft mehr prosperiert, dann zeigt das, daß ja tatsächlich ein Erfolg zu erzielen ist, denn sonst könnte das Landesbudget für das Jahr 1969 nicht größer sein, denn alles, was in diesem Buche in Ziffern ausgedrückt ist, ist die Summe der Leistungen, der Arbeit der gesamten Wirtschaft und all derer, die in dieser Wirtschaft tätig sind und ihren ganzen Fleiß, ihre 'Tüchtigkeit und ihr Können in ihre Tätigkeit legen. Wenn man das so auffaßt, müßte man sagen, dann wäre dies ein Schritt nach vorne. Es wurde gesagt, daß um diese Voraussetzungen zu schaffen, Straßen notwendig sind, Einrichtungen kommunaler Natur notwendig sind und Einrichtungen auf dem Sektor des Wasserbaues und viele Dinge noch mehr. Wer also von echter Wirtschaftsförderung spricht, der muß sehen, daß alle Maßnahmen, die im Lande gesetzt werden können, in diesem Sinne, wie ich es gesagt habe, zu verstehen sind. Ich bin der Meinung, daß man von hier aus alle Möglichkeiten aufzeigen soll, und ich bin allen Rednern sehr dankbar für wertvolle Hinweise – welcher Referent würde solche Hinweise nicht gerne aufnehmen, wenn sie zu einem Erfolg führen können --, denn wir haben seit den Vorjahren gesehen, daß die Meinung des Landtages ihren Niederschlag in einigen Gesetzeswerken gefunden hat. Man kann daher nicht davon sprechen, daß man nicht vorwärts gekommen ist. Einer der Herren Abgeordneten hat es als Aufwind der Wirtschaft bezeichnet, weil wieder einiges erreicht werden konnte. Sicherlich gibt es immer wieder einzelne Wirtschaftszweig, die nicht nur allein durch die marktpolitischen Verhältnisse, die der Herr Abg. Schneider in seinen Ausführungen so prägnant erwähnt hat und auch ein anderer Abgeordneter bei der Besteuerung gewisser Sparten unterstrichen hat, beeinträchtigt sind, wenn der Markt ist die erste Voraussetzung für die Produktion. Meine Damen und Herren, wir müssen uns über eines klar sein, in den wenigen Jahren ist es uns mit Hilfe des Betriebsinvestitionsfonds, mit den Landeshaftungen gelungen, eine Reihe bedeutender Betriebe zu fördern. Ich erwähne den Tullner Raum, den Korneuburger Raum, das Waldviertel, Gänserndorf, Mistelbach und über Wolkersdorf hinaus das Weinviertel, da ist doch einiges geschehen. Die Landeshaftungen sind allerdings nur für jene Betriebe, die größere Kredite brauchen Die mittleren Betriebe haben uns gefehlt. Es wird vielfach Übersehen meine Herren, dass der Bund selbst, durch eine Einrichtung, die wir haben, unsere Industrieförderung im besonderen Maße durchführt. Der ERPFonds, in dem das Land Niederösterreich auch Sitz und Stimme hat - ich könnte Ziffern und Zahlen nennen, die Jahr für Jahr für die Förderung der Industrie im reichen Ausmaß und auch in Niederösterreich der vergesellschafteten Industrie und der privaten Industrie zur Verfügung stehen ist mit 6 : 6 zusammengesetzt; und dort wurde immer eine einhellige Auffassung erzielt, Wenn das nicht möglich war, dann wurde ein Unterausschuß eingesetzt, in dem dann 2 Herren vertreten waren, die sich dann, wenn die Voraussetzungen halbwegs zutrafen, zusammenfanden. Wir haben diesen Betriebsinvestitionsfonds nun 6 Jahre, wir können die Mittel des ERP-Fonds ausschöpfen, wir haben die Landeshaftungen, womit wir große Betriebe unterstützen können, um die Arbeitsplätze zu sichern. Wir haben in diesem Lande vielleicht reichere Möglichkeiten als andere Länder, und wenn dann noch dazukommt, daß wir verschiedene neue Maßnahmen - vielleicht sogar gemeinsam - setzen, dann können wir vielleicht schon im kommenden Jahr bessere Erfolge verzeichnen. Manches Für und Wieder wurde von den Herren Abgeordneten in einer Wechselrede schon besprochen. Ich möchte mich nun dem Kapitel ,,Fremdenverkehr" zuwenden, weil erfreulicherweise sehr viel Positives ausgesagt wurde. Für manchen Hinweis bin ich sehr dankbar, weil das dazu gehört, daß man über diese Dinge redet. Es gibt wohl eine große Anzahl von sehr guten Betrieben in Niederösterreich, aber es gibt sicherlich da und dort verschiedene Mängel, die abgestellt gehörten. Ich möchte von dieser Stelle aus nicht nur allen Beschäftigten in Industrie, Gewerbe und Handel und in allen Sparten der Wirtschaft für ihre Leistungen im abgelaufenen Jahr danken, sondern vor allem auch allen jenen Menschen, die in der Fremdenverkehrswirtschaft tätig sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, mancher Mangel, der in Erscheinung tritt, kommt aus menschlicher Unzulänglichkeit und nicht allein aus dem Verschulden des Betriebsinhabers. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß gerade in der Fremdenverkehrswirtschaft sehr bedeutende Leistungen von jedem verlangt werden. Mehr Arbeitszeit für die Betriebsinhaber, wenn auch ein Ruhetag in der Woche gang und gäbe ist, läßt sich nicht einteilen. Überlegen Sie, was es bedeutet, von 6 Uhr früh bis 12 Uhr nachts im Betrieb zu stehen. Es wurde gefordert, die Gaststätten bis 1 Uhr früh und die Kaffeehäuser sogar bis 3 Uhr früh offen zu halten. Ich darf also sagen, daß es wirklich nicht zumutbar ist und es daher da oder dort sicherlich der Fall sein kann, daß jemand versagt. Ich glaube aber, wenn wir die gesamte Fremdenverkehrswirtschaft betrachten, daß die Einrichtungen der Fremdenverkehrswirtschaft in unserem Land noch nie einen solchen Stand hatten wie jetzt. Wir haben doch auch dank der Vorsorge des Landtages vor Jahren schon zwei Ansätze im Budget neu dazubekommen, Fremdenverkehrsanlagen und Heilbader und Kurorte, und gerade diese Ansätze waren es, die es möglich gemacht haben, für eine Reihe von Kurorten und Heilbädern sehr bedeutsame Unterstützungen zu geben. Natürlich müssen wir feststellen, daß manches noch fehlt und zu tun ist. Wenn jetzt in anderen Ländern Bäderkonzepte ausgearbeitet werden, möchte ich darauf hinweisen, dass wir in Niederösterreich ein Bäderkonzept in dieser Richtung nicht propagiert haben, aber wir haben ein solches Bäderkonzept durchgeführt. Hier sind ja Land und Gemeinden irgendwie in einer Komponente, aber auch die Vereinigungen, die sich gefunden haben, um diese Einrichtungen zu schaffen. In Wien werden die Dinge von Land und Gemeinde in einem abgewickelt. Wir als Land haben kein einziges Bad gebaut, wir haben aber jedes Bad, das in Niederösterreich entstanden ist, gefördert und unterstützt, und es gibt keine Gemeinde, wo das Bad nicht mit Unterstützung des Landes geschaffen worden ist. Wir haben noch nie eine so große Anzahl von Sessel- und Schiliften gehabt wie heute um eine zweite Saison zu eröffnen. Wenn morgen und übermorgen vier Lifte eröffnet werden sollen, ist das etwas sehr Bedeutsames, und man sollte darüber nicht irgendeine abfällige Kritik üben, denn die Gemeinden, in denen diese Dinge errichtet werden, die Vereinigung oder die Körperschaften, die sich gebildet haben, und das Land selbst tragen in erheblichem Maße dazu bei. Wir haben vor Jahren eine Sonderaktion für die Verbesserung der sanitären Anlagen in den Fremdenverkehrsbetrieben gehabt, weil bei der Gewährung eines Fremdenverkehrskredites oder einer Unterstützung des Landes, wenn es darum geht, daß solche Einrichtungen geschaffen werden, die Voraussetzung ist, dass zuerst die sanitären Anlagen in den Bädern bei den Campingplätzen, bei den Liften und bei den Privaten fertiggestellt sind. Daß wir in unserem Land wie auch in anderen Ländern nicht in allem durchgekommen sind, gebe ich voll und ganz zu. Ich wäre selbst glücklich und zufrieden, wenn ich heute sagen könnte, es ist alles o. k., wir brauchen keine Mittel mehr, wir sind bereits fertig. Ich glaube, wir werden diesen Stand niemals erreichen. Es wäre auch gar nicht denkbar, weil sich immer wieder alles wandelt und ändert, und gerade im Bereich der Wirtschaft mehr wie anderswo, sowohl in der bäuerlichen Wirtschaft als auch in der industriellen und gewerblichen Wirtschaft. Und wenn da und dort auf Grund von Umstellungsprozessen einmal gewisse Unterstützungen notwendig sind, dann werden wir uns sicherlich auch hier im Hohen Hause dazu finden; um die Erhaltung der Betriebe, um die Erhaltung der Arbeitsplätze müssen wir uns überall, in jeder Gegend bemühen. Ich möchte daher sagen, daß es nicht so sein sollte, dass ein Gebiet unseres Landes von diesen Förderungsmaßnahmen ausgenommen wird, es wird natürlich so sein, daß es in unserem Lande Räume gibt, in denen größere Unternehmungen und Betriebe ihren Platz finden, es gibt aber andere Gegenden, die nicht allein vom Fremdenverkehr leben können und in denen auch Produktionsmöglichkeiten geschaffen werden können, vielleicht nicht mit 500 oder 1000 Beschäftigten, aber jedenfalls mit 20 bis 100. Der Hinweis, daß eine Reihe von Betrieben nur 20 Beschäftigte hat, ist, glaube ich, auch nicht SO gemeint gewesen, denn ich bin überzeugt, daß es gerade diese mittleren und kleinen Betriebe im ersten Moment nach der großen Katastrophe des Jahres 1945 waren, die die Bevölkerung mit allem, was nur möglich und vorhanden war, versorgt haben. Daß jetzt eine andere Zeit da ist, daß die Konzentration mehr Platz greift, liegt in der Entwicklung und wird nicht aufgehalten werden können. Aber ich glaube, auch in unserem Lande wird es immer wieder Gegenden und Räume geben, wo der kleinere und mittlere Betrieb Raum und Platz hat für die örtliche, für die gebietliche Versorgung, und wenn er die entsprechenden Produkte hat, kann er sie vielleicht sogar ins Ausland bringen. Wir haben heute schon Klein- und Mittelbetriebe, die wesentlich am Export beteiligt sind, und ich glaube, das könnte uns auch ein Leitstern sein für unsere Bemühungen. Ich darf hier nur noch sagen, daß ich sehr froh bin, daß hier manche Anregungen gegeben wurden, und ich danke den Herrn Abgeordneten, die hier ihre Anträge gestellt haben, die dazu beitragen sollen, auf dem Gebiete der Wirtschaft und der Fremdenverkehrswirtschaft wieder einen Schritt nach vorne zu tun. Ich glaube, wenn wir in dieser Richtung alle zusammenhelfen, wird es auch gelingen, beim Ausbau der Wirtschaft in Niederösterreich mitzuhelfen. Wir können natürlich nur fördern und nichts erzwingen, und wenn wir von einem Plan oder von einem Konzept reden, können wir das ja nur so verstehen, daß wir darauf angewiesen sind, dass sich unternehmungsfreudige Menschen finden, die bereit sind, etwas zum Einsatz zu bringen, wo wir diese Gewißheit haben, sollten wir diesen risikofreudigen Menschen beweisen, daß das Land bereit ist, seinen Teil dazu beizutragen, und es wäre mein Wunsch und meine Bitte, daß uns dies auch im kommenden Jahr gelingen möge. (Beifall im ganzen Haus.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Landesrat Rösch. Landesrat RÖSCH: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zuerst dem Herrn Landeshauptmann um Entschuldigung bitten, daß ich nach ihm spreche. Ich habe mich schon vor ihm gemeldet, aber es ist leider nicht mehr gegangen, eine Umstellung in der Rednerliste vorzunehmen. Der Anstoß, warum ich mich zum Wort gemeldet habe, ist eine Feststellung des Herrn Landesrates Bierbaum gewesen, die nur in einem Nebensatz angeklungen hat, ebenso noch zwei, drei Sachen vom Herrn Kollegen Robl, der zu schnell Schluß gemacht hat, so daß ich mit meiner Wortmeldung zu spät gekommen bin. Ich möchte mich bemühen, mich jetzt nicht in einer Polemik zu ergehen, sondern den Versuch zu unternehmen, nur sachlich die Punkte darzustellen, damit man klargestellt hat, wo die Differenz in der Auffassung ist. Der Herr Kollege Bierbaum hat in seinen Ausführungen auf den Problemkreis der landwirtschaftlichen Schulgesetze Bezug genommen und dabei die Bemerkung eingestreut, daß eine einheitliche Regelung leider nicht möglich sei, weil ja die Stimmen der Sozialisten notwendig wären. Das ist richtig, nur bitte begreifen Sie, daß es uns schon darauf ankommt, klarzustellen, warum die Situation so ist. Warum das jetzt ich tue, hat auch einen bestimmten Grund: Ich fühle mich als einer der Urheber dieser Situation, weil ich seinerzeit schon als Staatssekretär und Mitglied der Bundesregierung die ersten Gefechte mit dem Herrn Bundesminister Schleinzer in dieser Frage ausgetragen habe. Ich möchte aber, wie gesagt, versuchen, ein Studio darzulegen, wie wir die Situation sehen. Es gab die Schulgesetzgebung für die allgemeinbildenden Pflichtschulen, es gab die Ausführungsgesetzgebung der Länder, und in der Ausführungsgesetzgebung haben sich nun einige Meinungsverschiedenheiten ergeben, die uns sehr schwerwiegend erscheinen. Sie wissen, es ist diese berühmte Sache mit dem Art. 14, also kurz auf einen Nenner gebracht die Frage: Hat der Bezirksschulrat ein ausschließliches Vorschlagsrecht für die Lehrerernennungen oder hat auch der Landesschulrat eine solche. In diesem Zusammenhang die Frage: Ist die ernennende Stelle an einen Vorschlag des Bezirksschulrates oder zumindest an einen übereinstimmenden Vorschlag Bezirksschulrat und Landesschulrat gebunden. Die Situation hat sich so ergeben, daß in allen Bundesländern, mit Ausnahme Niederösterreichs, die Auffassung bestand, daß entweder der Bezirksschulrat ein ausschließliches Vorschlagsrecht hat oder ein übereinstimmendes Vorschlagsrecht durchgeführt wurde. In Niederösterreich war das nicht möglich. Ich habe daher selbst namens meiner Partei seinerzeit Herrn Bundesminister Schleinzer angeboten, er möge doch mit seinen Parteifreunden in Niederösterreich reden. Wir wollen nichts anderes, als dieselbe gesetzliche Regelung wie in den anderen Bundesländern. Wir wären schon zu einem Kompromiß bereitgewesen. Wir haben gesagt, wir wollen nicht unbedingt die Tiroler Regelung, denn die entspricht am weitgehendsten unseren Vorstellungen, wir sind schon mit der sogenannten Kövesi'schen Lösung einverstanden. lJm es leichter zu machen, haben wir gesagt, vielleicht wäre es möglich, daß wir nur mit einer authentischen Interpretation dieser Gesetzesbestimmung vorgehen können. Auch damit wären wir einverstanden gewesen. Es ist leider bis heute zu keiner solchen Einigung gekommen. Das ist die Begründung, warum wir nicht für die landwirtschaftlichen Schulgesetze stimmen. Für uns sind die Schulgesetze eine klare Einheit, ob nicht landwirtschaftlich, ob landwirtschaftlich, und wir betrachten die Nichterfüllung des einen Teiles als die Nichteinlösung eines gegebenen Wortes. Daher sagen wir: Bevor wir uns zum zweiten Teil entschließen, muß das erste Wort eingelöst werden. Ich versuche, das sehr offen darzustellen, wir wissen, Sie sind anderer Auffassung. Ich darf aber noch einmal sagen: Sollte sich die Mehrheitspartei dieses Hauses entschließen, die niederösterreichischen Schulgesetze genau so zu novellieren, auf denselben Stand zu bringen, wie es in allen übrigen Bundesländern Österreichs einvernehmlich geschehen ist, ist am nächsten Tag die Zustimmung der Sozialisten im Parlament für die landwirtschaftlichen Schulgesetze da. Das ist bekannt, aber vielleicht wissen es doch die einen oder anderen nicht, und deshalb habe ich das noch einmal deponiert, damit die Frage in aller Öffentlichkeit klar ist, damit Sie unseren Standpunkt dazu kennen. Nun zu den zwei, drei Kleinigkeiten in den Ausführungen des Herrn Abg. Robl. Er meinte, die Österreichische Volkspartei müßte den Antrag der Frau Abg. Körner, betreffend das Wegerecht, ablehnen. Ich glaube, es ist eigentlich aus den Ausführungen des Herrn Abg. Kosler sehr deutlich hervorgegangen, was wir darunter meinen; nicht das, was Sie interpretiert haben, sondern das, was in anderen Bundesländern besteht. (Zwischenruf des Abg. Dipl. Ing. Robl.) Herr Ing. Robl, ich glaube, Sie unterlegen manchmal den anderen viel bösere Gedanken, als sie haben. Wir wollen dasselbe, wie es in anderen Bundesländern ist. In der Steiermark gibt es, glaube ich, ein Gesetz über die Berg- und Wegefreiheit schon seit 70 Jahren. Ich' habe mich einmal sehr genau damit beschäftigt. Da heißt es, über 800m müssen die Viehgatter z. B. so sein, daß die Menschen auch durchkönnen, es müssen entweder Übergänge oder Kreuzgänge sein, das Vieh soll nicht, aber die Menschen sollen durchkönnen u s ~ . Nicht, dass sie mit Jeeps fahren, nicht, daß sie mit Hubschraubern hineinkönnen, nicht, daß sie quer durch die Wiesen latschen und das Gras zusammentreten, all das ist damit nicht gemeint. Ich stelle also klar: Der Antrag meint ein Berg- und Wegefreiheitsgesetz, daß man auf den vorhandenen Wegen gehen und wandern darf und daß sie nicht willkürlich und leichtfertig abgesperrt werden. Um das geht es uns, und um sonst nichts. Wenn Sie trotzdem dagegen stimmen, können wir Sie nicht abhalten. Wenn aber so ein Gesetz vorgelegt wird - es wäre ja ein Landesgesetz 2, hätten Sie noch immer die Möglichkeit, diese Ausweitung, um die Ing. Robl Angst gehabt hat, zu verhindern, indem man diese Bestimmungen nicht hineinnimmt. Wir könnten. Ihnen dann auch beweisen, daß wir gerne mitgehen und in diesem Sinne das Gesetz verstanden wissen wollen. Nun sind noch die zwei Punkte, die ich gerne, auch möglichst ohne Polemik, klarstellen möchte. Herr Ing. Robl hat unser Wirtschaftsprogramm in dem Analysensystem über die Subventionen zitiert. Ich glaube, es wäre - wie hat das gestern so schön geheißen? - fair gewesen, nicht nur den Analysenpassus, sondern auch den Therapiepassus dazu zu verlesen, denn beides gehört ja zusammen. Nachdem Ing. Robl offensichtlich übersehen hat, den Therapiepassus dem Landtag zur Kenntnis zu bringen, darf ich es tun. Er lautet: „Gezielte Subventionen" - er beginnt mit den Worten „Subventionen" -, ,,sind vorläufig nicht vermeidbar.'' Es klingt schon anders, als es zuerst geheißen hat. ,,Sie sollen aber nicht auf eine Vielzahl von Projekten verzettelt, sondern nach folgenden Gesichtspunkten neu gestaltet werden: Der Schwerpunkt soll auf strukturverbessernde Subventionen verlagert werden durch die entweder neue, aussichtsreiche Produktionen oder bestimmte erwünschte Qualitäten gefördert werden, z. B. Milchsubvention auf Grund des Eiweißgehaltes je Liter statt auf Grund der Fettmenge." Darüber kann man sich unterhalten, ob das eine oder das andere zweckmäßiger ist - das ist nur unsere Auffassung -, nur weil es nicht vorgetragen wurde, ergänze ich es hier. „Allenfalls hat eine Staffelung der Subventionen nach regionalen Gesichtspunkten zu erfolgen. Subventionen aus einkommenspolitischen Gründen sollen offen deklariert werden", also nicht weggelassen werden, „und nur jenen Betrieben zugutekommen, die sie wirklich brauchen. Überdies ist ein allmählicher Abbau dieser Strukturänderung anzustreben." Ich glaube, gerade in dem letzten Punkt treffen wir uns vollkommen. Der Streit oder die Diskussion, wieweit ist nun eine solche Subvention eine Produzentensubvention oder eine Konsumentensubvention, geht schon sehr lange. Herr Kollege Robl hat heute eine Berechnungsart herangezogen, wo er sagt, 70 Prozent Konsumenten, 30 Prozent Produzenten. Sie haben dann allerdings - aber das ist kein Malheur - in der zweiten Phase, nämlich beim Export, der eine Produzentensubvention ist, weder Ziffern noch Prozente mehr genannt. (Abg. Dipl. Ing. Robl: Oh ja, 50 zu 50 habe ich gesagt!) Leider das haben Sie nicht gesagt, aber das spielt keine Rolle. Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns alle einig, daß der Streit, ob Produzenten- oder Konsumentensubvention, mit dem Tag aufhört, an dem es keine Subventionen mehr gibt, und eine gesunde Wirtschaft müßte auch das Ziel haben, zu echten Preisen zu kommen, und zwar ohne Subventionen hier und da. (Präsident Weiss: Genau das wollen wir schon sehr langel) Nachdem es sich also, ich bitte, das ohne viel Polemik feststellen zu dürfen, zum größten Teil, wie Sie selbst sagen, um eine Konsumentensubvention handelt, hat ja auch mein Freund, Nationalrat Winkler, 5 Jahre lang im Parlament jedesmal angeboten, die Subventionen sofort aufzulassen. Er hat namens der Konsumenten gesagt: Lassen wir das Ganze auf! Dann sind eben die Konsumenten die LeidtragenIden mit 70 Pmzent. Ich glaube, die Rechnung ist nicht einfach, daher ist auch die Gegenüberstellung, ob Produzenten- oder Konsumentensubvention, nicht mit solchen Prozentsätzen zu machen. Es ist, und deshalb sagen wir das auch in unserem Wirtschaftsprogramm, zur Zeit unmöglich, die Subventionen zu beseitigen, und zwar aus gesamtwirtschaftlichen Überlegung beider Teile. Verstehen Sie aber, daß dann wir das Interesse haben, ein Konzept vorzulegen, wie wir uns vorstellen, daß die Subventionen gesteuert werden sollen. Das Konzept muß nicht mit Ihrem übereinstimmen. Würde das, dann wären wir wahrscheinlich Mitglieder Ihrer Partei geworden; das sind wir nicht, wir haben eine andere Auffassung, das ist nun in der Demokratie einmal so, nur sollte man sie nicht so leicht abtun, sondern sich ernst damit beschäftigen. Der letzte Punkt betrifft unseren ,,Niederösterreich-Plan". Kollege Robl hat zitiert, dass wir sagen, wir wollen in den nächsten 10 bis 13 Jahren das Pro-Kopf-Einkommen auf mindestens 30.000 Schilling erhöhen, Sie sagten, jetzt ist es schon bei 28.000 Schilling, also in 10 Jahren eine Erhöhung um 2.000 Schilling, dieses Zukunftsbild ist sehr bescheiden. Ich glaube, so ungefähr haben Sie es gesagt, ich habe diese Rede sehr aufmerksam verfolgt, weil mich diese Fragen besonders interessieren. Sie haben dem gegenübergestellt, dass Sie in Ihrem „Leitbild" 36.000 Schilling vorsehen. Ich glaube, man soll sich wirklich beides ansehen, dann kommt man darauf, dass die Differenz zwischen uns sehr ' minimal ist. Während Sie von einem Durchschnittseinkommen von 36.000 Schilling unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede sprechen, führen wir ein Mindest-Pro-Kopfeinkomnien von 30.000 Schilling an. Wenn Sie dieses Mindest-Pro-Kopfeinkommen von 30.000 Schilling dem Durchschnittseinkommen von 36.000 Schilling gegenüberstellen, werden Sie nicht viel Unterschied finden, denn das Mindest-Pro-Kopfeinkommen für jede Vollerwerbsarbeitskraft liegt nicht bei 28.000 Schilling, sondern unter 15.000 Schilling. Ich glaube, bei den 28.000 Schilling scheint auch im LudwigPlan ein Irrtum zu sein, denn es heißt, das Pro-Kopfeinkommen in Niederösterreich ist, 28.000 Schjlling, es müßte richtig heißen in Wsterreich. (Zwischenruf bei der ÖVP). Die Verlautbarung ist erst vor vier oder sechs Wochen erfolgt, hier steht aber, in Niederösterreich ist es 28.000 Schilling, ich zweifle, ob es in Niederösterreich 28.000 Schilling ist, ich glaube, hier liegt es tiefer (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich will darüber nicht streiten, ich kenne die Zahlen nur vom Bauerntag in Graz vom österreichischen Durchschnitt, aber immer geht es um den Durchschnitt, und zwar unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede und bei uns um die Mindestkopfquote. Die Differenz, das haben mir namhafte Fachleute gesagt, ist verhältnismäßig gering, es wird nicht viel Unterschied sein. (Abg. Dipl. Ing. Robl: Wie ist die Zeitdauer?) Ihr Leitbild geht auf wieviele Jahre? (Abg. Dipl. Ing. Robl: Auf fünf Jahre! Zwischrufe bei der ÖVP.) Das ist ein Streit um des Kaisers Bart; es wurde schon gesagt, ob in zwei Jahren noch ein Koren-Plan existiert, wird das Jahr 1970 entscheiden. Außerdem haben wir festgelegt, daß der „Niederösterreich-Plan" alle drei bis fünf Jahre, so wie jeder Plan, überprüft werden muß, ob die Voraussetzungen stimmen, ob die Entwicklungen stimmen usw. Ich sage heute schon, wenn wir daraufkommen, dass Ihre Prognose richtig ist und der Anstieg schneller vor sich geht, werden wir die Ziffern ändern. Wir haben versucht, ein Leitbild zu erstellen, das wir als realistisch betrachten und das ist es offensichtlich mit 30.000 Schilling; wenn Sie 36.000 Schilling im Schnitt haben, dann trennen wir uns nicht weit; das wollte ich festgestellt haben, damit nicht der Eindruck entsteht, daß hier in diesen wirtschaftlichen Auffassungen und Festlegungen soviele Unebenheiten sind, wie sie Abgeordneter Dipl. Ing. Robl versucht hat darzustellen. Niemand spricht Ihnen ab, zu sagen: ,,Nein, wir anerkennen das nicht, wir halten es für falsch". Gerade darum geht es uns, um die Diskussion um diese beiden Konzepte zu erreichen, die Diskussion darüber, was ist gut, was ist schlecht, wo stimmen wir überein, wo können wir es sofort verwirklichen, ohne daß wir auf Entscheidungen warten und auf die Tatsache, daß ein Finanzminister noch in 24 Monaten derselbe oder ein anderer ist. Dazu war es notwen,dig, daß man die Standpunkte klargestellt hat, damit sie nicht in einem verzerrten Licht dastehen. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Herr Landeshauptmann. Landeshauptmann MAURER: Herr Präsident, Hohes Haus! Es wurde an mich eine konkrete Frage von der Frau Abg. Körner gerichtet. Sie hat in sehr positivem Sinne gefragt was die Niederösterreichische Landesregierung bezüglich des CERN-Projektes getan hat. Es haben viele von Ihnen, zumal jene, die in dem betreffenden Gebiet beheimatet sind, bemerkt, daß im Raume von Göpfritz mit der Errichtung von zwei Tiefenschächten begonnen wurde. Diese Schächte haben eine Tiefe von 42 Metern, sind rund 3 Meter im Durchmesser und dienen zur Erhärtung der im .November 1967 CERN zugeleiteten geologischen, geophysiologischen Untersuchungen, die bereits 30% der Form durchgeführt wurden. Nun werden diese Stollen vorgetrieben, weil auch andere Bewerberstaaten ähnliche Tiefenschächte ausarbeiten müssen, um hier eine Vergleichsbasis über die Güte der geologischen Voraussetzungen erarbeiten zu können. Einer dieser beiden Schächte, die derzeit bearbeitet werden, wird vom CERN finanziert, der zweite dieser Schächte wird vom Bund finanziert. Der eine liegt in der Nähe von Kirchberg an der Wild und wird im Auftrage des Bundesministeriums für Unterricht zur Stützung dieses von Österreich gestellten Ansuchens an CERN durchgeführt; er ist bereits fünf bis sechs Meter tief und wird die besagte Tiefe von 42 Metern erreichen. Über betreiben von CERN wird in Dietmannsdorf bzw. Blumau an der Wild ein zweiter Schacht vorgetrieben, der ebenfalls ungefähr 40 Meter tief wird und dessen Sohle ein horizontaler Stollen von 100 Meter Länge aufweisen soll, der dann vorgetrieben wird. Die Kosten für .diesen Schacht trägt zum überwiegenden Teil CERN. Es soll dieser Schacht in diesem Gebiet ebenfalls die Qualität des Untergrundes dementsprechend erhärten. Nun ein Wort zur Vorgeschichte dieses CERN-Projektes. Im April 1968 wurde von niederösterreichischen Fachleuten die kleine Anlage in Genf besichtigt. Luftaufnahmen, die schon 1965 im Göpfritzer Raum durchgeführt wurden sowie ein Vorprojekt für den Ausbau der gewünschten Verkehrsverbindungen lagen damals bereits vor. Auf dieser Ebene lag ja damals die vorrangig behandelte Donaubrücke in Krems, die nach Auffassung von CERN eine der Hauptvoraussetzungen sein sollte, mit einer schnellen Verbindung von Göpfritz über Krems die Autobahn zu erreichen. Es wurden also im Hinblick auf dieses Verlangen die dementsprechenden Vorkehrungen getroffen. Die gleichen Untersuchungen wurden auch auf der Ebene der Energieversorgung durchgeführt und in nächster Linie die Untersuchungen, wie das entsprechende Wasser zur Verfügung gestellt werden kann. Auch diese Untersuchungen lagen zum damaligen Zeitpunkt bereits vor und wurden an sich von CERN als zufriedenstellend betrachtet. Am 29. März 1966 wurde dann das Anbot im Ministerrat behandelt und termingerecht an CERN nach Genf weitergeleitet. Dieser Weiterleitung folgte dann ein Besuch des Unterrichtsministers in Genf, der sich persönlich über den Stand der Dinge informierte und auch Geipräche mit den zuständigen Herren geführt hat. Es haben sich mehrere Staaten mit 21 Standortvorschlägen an den Anboten beteiligt. Im April 1966 wurden ergänzende Unterlagen hinsichtlich dieses Projektes von CERN verlangt und auch vorgelegt. Im Juni 1966 erfolgte ein Besuch von Fachleuten des CERN, denen das Gebiet von Göpfritz gezeigt wurde. Auch wurden ihnen alle Unterlagen, die erarbeitet worden waren, nochmals erläutert. Im November 1967 wurde von CERN beschlossen, daß Fachleute aus den Niederlanden, der Schweiz und aus Dänemark über den Standort entscheiden sollen. Es waren dies Fachleute aus jenen Ländern, die sich selbst nicht um den Standort beworben haben, die selbst keine Anbote gestellt haben. Im November 1967 hielt der Generaldirektor der CERN in Wien einen Vortrag, der an sich nicht negativ für Österreich war. Unsere Baudirektion und die zuständigen Stellen des Unterrichtsministeriums, das in der CERN-Angelegenheit federführend ist, hielten sich über den Stand der Dinge jeweils auf dem laufenden, und sie waren auch, soweit es die Baudirektion Niederösterreich betrifft, jeweils behilflich, alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die von CERN in dieser Angelegenheit gefordert wurden, Gegenwärtig ist die Situation ungefähr folgende: Zurzeit ist der Standort Doberdo im italienisch-jugoslawischen Grenzgebiet der schärfste Standortkonkurent von Göpfritz. Mit 1. Jänner 1969 übernimmt obendrein ein neuer Generaldirektor - er heißt Adams – aus England die Leitung von CERN. Im Sommer 1969 soll nun endgültig die Entscheidung fallen, ob, wann und wie gebaut werden soll. Die Finanzierung scheint nämlich seit einigen Wochen gesichert, da nun auch die Schweiz ihre Bereitschaft bekundet hat, sich finanziell an der Durchführung dieses Projektes zu beteiligen. Nach Ansicht der österreichischen Fachleute, die auch ständig mit den Fachleuten des CERN Verbindung haben, liegt Göpfritz zurzeit an sich sehr gut im Rennen. Ich selbst, meine Damen und Herren, nehme jede Gelegenheit wahr, auch in Gesprächen mit Diplomaten der verschiedensten Länder auf den Standort in Niemsterreich hinzuweisen. Es scheint mir, daß manchmal auch solche Hinweise bewirken, daß einiges ins Gespräch kommt, daß zumindest immer wieder das Interesse wachgerufen wird. Es besteht ein ständiger Kontakt zwischen mir persönlich und dem Bundesministerium für Unterricht. Darüber hinaus ist der Öffentlichkeit bekannt, daß die Bundesregierung diesem Projekt größte Bedeutung zumißt. Sie sehen aus meinen Ausführungen, dass wir jeweils bemüht sind, soweit dies möglich ist, zu bewirken, daß ein Betreiben dieses Projektes für Usterreich erfolgt. Ich gebe zu, in den letzten Monaten war dieses Projekt etwas in den Hintergrund gerückt, einerseits, soviel uns bekannt wurde, durch das Verhalten Englands, und damit im Zusammenhang auch wegen der Finanzierung durch die verschiedenen Mitgliedsstaaten. Es scheint nämlich, ohne dies bindend sagen zu können, daß nun vielleicht doch im kommenden Jahr diese Entscheidung fallen wird. Wir werden jedenfalls alle Anstrengungen unternehmen, einzuwirken, daß wir dieses für Österreich bedeutungsvolle Projekt tatsächlich nach Göpfritz bekommen. Ich möchte über die wirtschaftlichen Auswirkungen nicht sprechen, sie wurden hier bereits dargelegt. Das zu diesem Kapitel. Abschließend möchte ich eine kleine Darlegung über den Bau der Donaubrücke geben, weil hier ein Mißverständnis vorliegen dürfte. Einer der A.bgeordneten hat in seinen Ausführungen zum Kapitel ? gesagt, er würde an den Herrn Landeshauptmann appellieren, daß diese Brückenbaiiten keine 15 Jahre dauern. Ich möchte richtigstellen: Als ich vor zwei Jahren ernstlich an dieses Problem heranging, waren meine Vorstellungen, daß es möglich sein könnte, eine Finanzierung zu erreichen, die in einem Zeitraum von 15 Jahren drei Donaubrücken in Niederösterreich gewährleisten würde. Tatsächlich ist es heute so, daß ich schätze, daß in einem Zeitraum von fünf oder sechs Jahren es möglich sein wird, drei Donaubrücken zu errichten, Dies hier zur Erläuterung. Garantien kann dafür natürlich niemand übernehmen, aber die Projekte sind so weit gediehen und vorgearbeitet, daß mir scheint, daß ein solcher Terminplan eingehalten werden kann. (Beifall im ganzen Haus.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zur Abstimmung liegen vor die Gruppe 7, öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung und die Resolutionsanträge Nr. 35 bis 52. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, seinen Antrag zur Gruppe 7, öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, zu stellen. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich stelle den Antrag, die Gruppe 7, öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, mit Einnahmen im ordentlichen Voranschlag von 80,558.000 Schilling und Ausgaben in Höhe von 269,411.000 Schilling sowie Ausgaben im außerordentlichen Voranschlag von 1 1,200.000 Schilling zu genehmigen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung über die Gruppe 7 vorzunehmen. DRITTER PRASIDENT REITER (nach Abstimmung über Gruppe ?, öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, in Erfordernis und Bedeckung) : A n g e n o m m e n. Ich bitte nunmehr den Herrn Berichterstatter um die Verlesung der Resolutiansanträge. (Geschieht.) (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Kaiser, betreffend Erhöhung der Zweckzuschüsse gem. § 18 Abs. 1 Z. 1 Finanzausgleichsgesetz 1967 und Anpassung der Richtlinien über den gebietsmäßigen Einsatz dieser Zweckzuschüsse an die derzeitigen Gegebenheiten) : A n g e n o m m e n. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Kaiser, betreffend die Abänderung des Landtagsbeschlusses vom 21. November 1967, wonach der ständige Haftungsrahmen für die Gewhhrung von Krediten auf 500 Millionen Schilling erweitert werden soll): A n g e n o m m e n. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Fichtinger, betreffend die eheste Verwirklichung des in einem Erlaßentwurf des Bundesministeriums für Finanzen vom 10. Juni 1968 vorgesehenen Aufteilungsschlüssels für die zweckgebundenen Zuschüsse des Bundes zur Förderung entwicklungsbedürftiger Gebiete) : A n g e n o m m e n. (Nach Abstimmung uber den Resolutionsantrag des Abg. Popp, betreffend die Bindung der Förderungsmaßnahmen der gewerblichen Wirtschaft an ein Raumordnungsprogramm). Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Karl Schneider, betreifend die Schaffung einer Institution zur Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten und der Förderung des Exportes) : A n g e n o m m e n. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Karl Schneider, betreffend die Zurverfügungstellung eines jährlichen Vorzugsanteiles beim Einsatz von Investitionsmitteln im Rahmen des Koren-Planes zur Besserung der gesamtwirtschaftlichen Situation Niederösterreichs) : A n g e n o m m e n. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Viktor Schneider, betreffend die Schaffung von überbetrieblichen Einrichtungen [Maschinenhöfen]) : A b g e l e h n t. (Abg. Grünzweig: Das steht doch in Ihrem ,,Leitbild", meine Herren! - Abg. Dipl. Ing. Robl: Von Maschinenhöfen steht kein Wort!) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich bitte sich zu beruhigen, meine meine Herren. Die Debatte ist längst vorüber. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Viktor Schneider, betreffend die Verankerung der amtlichen Stimmzettel für den Bereich der bäuerlichen Berufsvertretungen): A n g e n o m m e n. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Janzsa, betreffend die Novellierung aller der Fremdenverkehrsförderung dienenden Maßnahmen im Wege eines Raumordnungsprogrammes gemäß den Bestimmungen des NO. Raumordnungsgesetzes): A n g e n o m m e n . (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Platzer, betreffend die Reformierung des Beförderungssteuerrechtes) : A ng e n o m m e n . (Nach Abstimmung über den abgeänderten Resolutionsantrag des Abg. Stangl, betreffend die Gewährung von Erleichterungen bei Nichteinhaltung der zur Abnahme bestimmter Erdgaskontigente verpflichteten Industriebetriebe im Grenzland durch NIOGAS) : A n g e n o m m e n . (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Mauß, betreffenNd die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Regelung der Besorgung der Aufgaben der Feuerpolizei) : A n g e n o m m e n . (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Mauß, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Errichtung eines landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland Niederösterreich im Sinne des Antrages der Abg. Buchinger u. a.): A n g e n o m m e n . (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrages der Frau Abg. Körner, betreffend die Erstellung eines Konzeptes für die Entwicklung des Fremdenverkehrs im Waldviertel) : A n g e n o m m e n. (Nach Abstimmung Über den Resolutionsantrag der Frau Abg. Körner, betreffend die Vorlage eines Gesetzentwurfes über das freie Wegerecht in der Natur, im Hügel- und Bergland): A b g e l e h n t. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich bitte um Verlesung des Antrages Nr. 50 des Herrn Abg. Blabolil. (Geschieht.) (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Blabolil, betreffend die Sicherung der Arbeitsplätze in den in Niederösterreich gelegenen Werken der Eisen- und Stahlindustrie): Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Dipl. Ing. Robl, betreffend die Angleichung der Bestimmungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1952 an die Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967) : A n g e n o m m e n . (Nach Abstimmung über den Resoiutionsantrag des Herrn Abg. Dipl. Ing. Robl, betreffend die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Beratung und Beschlußfassung, mit dem das Bundesgesetz über das landwirtschaftliche Siedlungswesen ausgeführt wird) : A n g e n o m m e n . Ich ersuche den Herrn Abg. Anzenberger zur Gruppe 8, wirtschaftliche Unternehmungen und Beteiligungen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, zu berichten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich berichte zur Gruppe 8: Die Gruppe 8, Wirtschaftliche Unternehmungen und Beteiligungen, weist Ausgaben im Betrage von S 600.000 und Einnahmen von S 80.000 aus. Das Nettoerfordernis beträgt daher S 520.000. In dieser Gruppe kommen die Gebarungsvorgänge für Unternehmen der Verkehrsförderung und sonstige Unternehmen zur Verrechnung. Die Aufwendungen dieser Gruppe betragen 0,02 Prozent der Gesamtausgaben des ordentlichen Voranschlages und weisen gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung auf. An außerordentlichen Ausgaben sind in der Gruppe 8 S 158,800.000 vorgesehen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten. ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt Herr Abg. Czidlik. Abg. CZIDLIK: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Im Vorjahr hatten die Damen und Herren des Hohen Hauses Gelegenheit anläßlich der im Hause vorliegenden Anträge zur Sanierung der beiden Landesgesellschaften NEWAG und NIOGAS, sich sehr intensiv und andauernd mit diesen Anträgen zu beschäftigen. Ich möchte vorerst noch darauf hinweisen, daß im außerordentlichen Voranschlag des Gesamtkonzeptes des Voranschlages einige Ansätze enthalten sind, so beispielsweise 100,000.000 Schilling für die NEWAG und 25.000.000 Schilling als Darlehengewährung an die NEWAG zur Aufstockung des Grundkapitials für die NIOGAS. Ich bedaure es außerordentlich – der Herr Finanzreferent ist nicht hier, man wird ihm das sagen -, daß nicht wie in anderen Gruppen ersichtlich ist, um die wievielte Rate es sich handelt bzw. wie hoch der Gesamtbetrag ist, damit eine bessere Ubersicht vorhanden wäre. Dann würde man feststellen können, das der Beschluß, der bei der NEWAG im Vorjahr zustande kam und der lautet, man solle der NEWAG 650 Millionen Schilling als Kapitalaufstockung zur Verfügung stellen, um von 150 auf 800 Millionen Schilling Kapital zu kommen, wobei an Jahresraten von 150 Millionen Schilling gedacht ist, daß das Land der NEWAG diese Bereitstellung der Kapitalserhöhung nur zögernd gewährt. Es fehlen auf Grund des Voranschlages für das Jahr 1969, 50 Millionen Schilling. Bei der NIOGAS war es so, und ich möchte in Erinnerung rufen, daß die weiteren Vorschläge der Experten über diese Kapitalaufstockung noch hinausgingen, und zwar in der Richtung, daß, um eine echte Sanierung der NEWAG herbeizuführen, das Land die Fehlkapitalien durch eigene Kredite und eigene Tilgung des Kapitals und der Zinsen übernehmen und durchführen sollte, daß also hier die Mehrheit des Landes trotz der Vertretung dieser Idee durch die Minderheit nicht bereit war, weiter zu folgen. Das ist wichtig festzustellen, weil ich die Schlussfolgerungen ziehen werde. Bei der NIOGAS war vorgesehen, daß das Land auf Grund des Expertengutachtens die Gesamtverluste übernehmen sollte, damit diese in Form einer Kapitalaufstockung wirksam werden, wobei das Kapital über die NEWAG einzubringen gewesen wäre und das Land Kapital und Zinsentilgung übernehmen sollte. Hier konnte sich die Mehrheit überhaupt nur entschließen, 50 Millionen Schilling als Kapitalaufstockung, und zwar in Form eines Kredites zu beschließen. Während für den ersten Voranschlag zur 650 Millionen Schilling NEWAG-Aufstockung auch die Sozialistische Partei ihre Stimme gab, konnte sie hier nicht mitgehen, weil das zuwenig war. Die 50 Millionen Schilling sollte die NEWAG als Kapitalaufstockung bei der NIOGAS einbringen, also die jungen Aktien erwerben, weil den Sozialisten klar war, dass diese Sanierung, die dringlichsten Notstände der NIOGAS beseitigen würde und eine weitere zweite Sanierung erfolgen müßte. Dies ist in der Zwischenzeii notwendig geworden und vor 14 Tagen im Hohen Hause zustande gekommen. Auch bei dieser zweiten Sanieuung ergaben sich aber Umstände, die darauf hindeuten, da8 sich das Land selbst in einer sehr angespannten finanziellen Lage befindet und nicht allzuviel Belastungen durch die Sanierungen übernehmen sollte. Die schon beschlossenen 50 Millionen Schilling, die natürlich ursprünglich nur mit einem Viertel in die Bilanz kamen und eingezahlt wurden - nach dem Aktiengesetz ist das möglich, um in der Bilanz dann den Gesamtbetrag einzusetzen -, mußten bereits von der NEWAG vorfinanziert werden. Jetzt anläßlich der zweiten Sanierung ist es so, daß die NEWAG die restlichen 373 Millionen Schilling vorfinanzieren muß, denn auf Grund des Voranschlages ist nicht ersichtlich, ob das Land diese Verpflichtungen erfüllen würde. Mit dem Viertel des neuen Kapitals, das die NEWAG als Aufstockung erbringt, übernimmt die NEWAG selbst wieder bedeutende Lasten. Inwieweit diese Lasten wirklich wirksam werden und unter Umständen auch in einem bestimmten Rahmen eine Bedrohung der NEWAG darstellen können, ist nicht ohneweiters zu beantworten, weil der Vorstand der Gesellschaft leider keinen Finanzplan für eine angemessene Zeit erstellte, aus dem ersichtlich wäre, wie die Dinge sind, und zwar mit dem Hinweis darauf, daß man das erst nach der durchgeführten Sanierung machen könnte. Das zeigt also, daß nicht nur das Land sich in angespannten finanziellen Verhältnissen befindet, sondern daß auch die Landesgesellschaften nicht auf Rosen gebettet sind. Zweifellos sind diese Umstände - das ist schon sattsam bekannt, aber man kann es nicht oft genug sagen, damit die niederösterreichische Bevölkerung es nicht vergißt - auf das unheilvolle Wirken des seinerzeitigen Machthabers Viktor Müller zurückzuführen. Dabei würde das Land zur Erfüllung der Raumordnungsverpflichtungen und zur Erfüllung der strukturellen Notwendigkeiten sehr viel mehr Geld brauchen, als derzeit im Budget als Gesamtausgaben aufscheint. Ein nicht unwesentlicher Teil der Gelder, welche in der Zukunft für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse Niederösterreichs im Sinne einer Strukturpolitik nach raumordnerischen Plänen, wie beispielsweise dem sozialistischen Niederösterreich-Plan, nötig sind, wird durch Umschichtungen im Budget sicher zu erreichen sein. Es wird aber darüber hinaus von Seiten des Landes und seitens der Gesellschaften zu erwarten sein, daß sie ihren Teil an Bemühungen leisten, um diese Gelder zusammenzubringen, wobei es notwendig sein wird, alle Beträge, die nur in Frage kommen, zusammenzukratzen. Wenn ich nur daran denke, welche Aufgabe die Landesgesellschaften in der jetzigen Situation für das Land Niederosterreich leisten könnten, wenn der Milliardenbetrag, der durch Müllner an Schaden nicht nur beim Land Niederösterreich, sondern auch bei den Landesgesellschaften verursacht wurde, eingesetzt werden könnte fur die zweite Industrialisierungswelle, die wir unter allen Umständen brauchen! Zweifellos waren bei den Landesgesellschaften auch Gewinne vorhanden gewesen, denn waren der NIOGAS nicht durch Viktor Müllner Hunderte von Millionen entzogen worden, wäre diese NIOGAS eine blühende Gesellschaft gewesen, und Herr Präsident Reiter brauchte sich nicht zu sorgen um die Gesellschaft, sondern könnte Lachen, einer so gesunden und blühenden Gesellschaft als Vizepräsident vorzusitzen; das trifft aber leider nicht zu. Bei der NEWAG wäre es ähnlich. Ich habe mich mit Fachleute unterhalten, und die haben mir zugestanden, daß es bei der NEWAG ohneweiters möglich wäre, die sehr umstrittenen sogenannten Baukostenzuschüsse, die überall dort verlangt werden, wo neue Siedlungen entstehen, wo sich irgendjemand Strom einleiten lassen will, und die sich zwischen 8.000 und 17.000 Schilling pro Fall bewegen - wobei die NEWAG, das sei objektiverweise zugegeben, schon einen Teil der Baukosten übernimmt -, wenn sie gesund geblieben wäre, wenn sie durch Viktor Müllner nicht an den Rand des Ruins gewirtschaftet worden wäre, bis zu 80 Prozent des effektiven Aufwandes zu tragen. Wenn bei einer neuen Industrialisierungswelle einerseits von der NIOGAS, andererseits von der NEWAG für neue Entwicklungsgebiete die Aufschließungskosten in diesem Ausmaß übernommen würden, würde das zweifellos für das Land selbst bei seinen raumordnerischen und planerischen Maßnahmen eine bedeutende Hilfe sein. Es wird also notwendig sein, daß sowohl das Land als auch die Landesgesellschaften, wobei ich beim Land daran denke, daß es letzten Endes als Besitzer der Landesgesellschaften - im Falle der NEWAG absolut und im Falle der NIOGAS zu drei Vierteln über die NEWAG und zu einem Viertel als Land selbst - dafür sorgen, daß das gemacht wird, und die Landesgesellschaften im eigenen Interesse möglichst sofort dafür sorgen, daß alle jene Beträge, die derzeit noch fremden Zwecken dienen oder gedient haben und noch nicht zurückgeflossen sind, zurückgefordert werden. Die NEWAG als Gesellschaft müßte also Schluß machen mit Dingen, die sie absolut nichts angehen, jedoch die Verluste - wenn auch im Verhältnisse zum Gesamtumsatz in einem bescheidenen Ausmaß - erhöhen. Es ist hier festzustellen, daß sich in der Gußhausstraße in dem Haus, dessen Besitzerin die NIOGAS war bzw. noch ist, denn es sollen Verkaufsverhandlungen im Gange sein, ein Büro des sogenannten Zentralbetriebsrates befinden, wobei die dortigen Angestellten aus der NEWAG oder aus der NIOGAS kommt, genau weiß ich das nicht, und von dort bezahlt wird. Es ist selbstverständlich üblich, daß so große Betriebe einem freigestellten Betriebsrat eine Schreibkralt oder Sekretärin zur Verfügung stellen und auch ein Büro; das gibt es auch bei den Landesgesellschaften, und zwar im zentralen Verwaltungsgebäude in Maria Enzersdorf. So weit, so gut. Bei diesem Büro des Zentralbetriebsrates - es handelt sich, falls Sie es nicht wissen sollten, um den seinerzeitigen Finanzreferenten des Landes Niederösterreich, der aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten musste oder zurückgetreten ist, der jedenfalls so gesund zu sein scheint, daß er die Zentralbetriebsratstätigkeit weiter ausüben kann - handelt es sich aber, wie man jetzt endgültig festgestellt hat, um kein Büro des Zentralbetriebsrates, das wäre auch nicht nahnliegend, denn wozu braucht er als Zentralbetriebsrat zwei Büros, sondern um das Büro der Landesorganisation des ÖAAB für Energieunternehmungen, also eine verdeckte Förderung einer Parteieinrichtung. Ich glaube, auch damit müßten die Landesgesellschaften Schluß machen. Es müßte in Zukunft aber auch Schluß gemacht werden mit einem Status, der zum Teil nicht wieder gutzumachen ist, weil hier, soviel ich gehört habe, rechtsgültige Abmachungen bestehen; aber soweit diese fiktiven rechtsgültigen Abmachungen den guten Sitten widersprechen, müßte der Herr Landeshauptmann bzw. in diesem Fall der Herr Präsident Hirsch dafür Sorge tragen, daß mit diesen Dingen Schluß gemacht wird. Um was geht es? Bei der seinerzeitigen Errichtung des kalorischen Kraftwerkes in Peisching, also noch in der Zeit des Herrn Viktor Müllner, bei dem solche Dinge gang und gäbe waren, wurde dort ein Grund gekauft, da man ja zur Errichtung des kalorischen Werkes ein Grundstück brauchte. Dieses Grundstück hatte aber ein Ausmaß, das ein Vielfaches dessen darstellte, was wirklich gebraucht wurde. Außerdem befand sich eine Mühle darauf, eine Scheune, ein Wohnhaus usw. Gewisse Dinge kann ich nicht sagen, weil ich die nicht vom Hörensagen weiß, sondern aus Informationsquellen, die ich nicht benützen kann. Aber das, was ich von anderen Informatoren gehört habe, kann ich benützen, und das ist folgendes: Der Grund wurde um einen sehr überhöhten Betrag gekauft - es soll sich um Millionen handeln -, wobei ein Millionenbetrag so vereinbart ist, daß er seitens der Landesgesellschaften nicht bezahlt werden kann, sondern zu einem Zinssatz verzinst wird - es handelt sich also um eine langfristige scheinbar unkündbare Einlage des Verkäufers -, der üblicherweise nirgends gewährt wird. (Zwischenruf Präsident Reiter.) Herr Präsident, das hat mit meinen Unterlagen, die mir zur Verfügung stehen, absolut nichts zu tun! Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen, ich breche hier keine Vertraulichkeit. (Präsident Reiter: Das können Sie nur von Mitgliedern des Aufsichtsrates wissen, weil ich selbst erst seit einigen Tagen davon weiß!) Nein, Herr Präsident, auch das nicht. Herr Präsident, ich weiß genau, wozu ich nach dem Aktienrecht verpflichtet bin; aber Sie dürfen mir andererseits nicht verbieten und können es auch nicht, daß ich als Abgeordneter die Möglichkeit habe und diese selbstverständlich auch in Anspruch nehme, wenn ich irgendwo etwas höre, was im Interesse der Landesgesellschaften ist - und das, was ich sage, ist im Interesse der Landesgesellschaften, das werden Sie nicht bestreiten können -, dazu zu sprechen. Es wird nur gut sein, wenn wir gewisse Dinge hier besprechen, die bereinigt gehören. Nur um das geht es. Das sind Dinge, die in der Offentlichkeit behandelt gehören; das, was im Aufsichtsrat zu behandeln ist, bringe ich ja nicht zur Sprache, ich werde mich hüten. Es geht also darum, dass dafür Sorge getragen werden muß, daß der Betrag der hier scheinbar unkündbar und mit einer Verzinsung sichergestellt ist, die dem Mann, der als Grundverkäufer auftrat, ein sehr schönes, ein riesig großes Einkommen verschafft, daß das beseitigt wird. Der Restbetrag des Kaufwertes soll also erlegt werden. Ich will mich mit dem Verkauf an und für sich nicht beschäftigen. (Präsident Reiter: Ist schon auf der Tagerordnung der Sitzung!) Ich nehme das gerne zur Kenntnis. Was aber vermutlich kaum auf der Tagesordnung sein wird, das werde ich Ihnen jetzt noch sagen: Der Mann, das habe ich auch erst in den letzten Tagen gehört, und zwar nicht im Rahmen der Südstadt - es dürfte aber identisch sein, wenn nicht, lasse ich mich gerne belehren -, hat neben all diese Begünstigungen, die ich bis jetzt erwähnt habe, einen Dienstvertrag erhalten, der pragmatisch ist. Er wurde also unkündbar bei der Gesellschaft zusätzlich angestellt und darüber hinaus wurde ihm eine Fuhrwerkskonzession zugesagt. Er hat sie auch erhalten mit dem Vorzug, daß er die gesamten Kohlentransporte mit diesen Fuhrwerkszügen durchführen kann. Sehen Sie, meine Damen und Herren, auch diese Dinge gehören bereinigt, soweit sie noch zu bereinigen sind. Ich bin gerne bereit, im Aufsichtsrat dabei mitzuhelfen, wenn das an uns herangetragen wird. Ich möchte nur bitten, dafür Sorge zu tragen, daß derlei Dinge in Zukunft nicht mehr passieren können. Wir werden jedenfalls alles tun, um das in Hinkunft zu vermeiden. Ich habe davon gesprochen, daß alle Gelder, die bisher fremden Zwecken zugeführt wurden, soweit sie noch nicht zurückgekommen sind, hereinkommen sollen. Ich gebe aber objektiverweise zu, dass in der letzten Zeit der jeweilige Vorstand die Rückforderungen betrieben hat. Es gibt also noch Gelder, die nicht zurückgekommen sind und für solche stelle ich einen Resolutionsantrag! (liest): „Resolutionsantrag des Abgeordneten Czidlik zu Gruppe 8 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1969, Ltg. Zl. 420. Im Strafprozeß gegen den ehemaligen Landeshauptmann-Stellvertreter und Generaldirektor der NEWAG, Viktor Müllner, wurde, wie auch aus dem Urteil zu ersehen ist, festgestellt, daß Müllner in seiner Eigenschaft als mehrfacher Spitzenfunktionär von Parteiorganisationen der Usterreichischen Volkspartei, dieser einen Betrag von 5,030.700 Schilling aus Mitteln überwiesen hat, die den NÖ. Landesgesellschaften für Energieversorgung oder dem Land Niederösterreich rechtmäßig zustehen. Das Land Niederösterreich hat sich dem Strafverfahren ais Privatbeteiligter angeschlossen ,um wenigstens teilweise die Summen, um die es geschädigt wurde, sicherzustellen. Die dem Land durch die widerrechtlichen Finanztransaktionen Viktor Müllners entzogenen Mittel, sind nicht nur von diesem, sondern auch von jenen zuruckzufordern, die Nutznießer der strafbaren Handlungen gewesen sind. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit auch die den Parteiorganisationen der ÖVP zugeflossenen Mittel in der Höhe von 5,030.700 Schilling dem Land rückerstattet werden." Ich bitte um Annahme meines Antrages. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. Rohrböck. Abg. ROHRBÖCK: Herr Präsident! Hohes Haus! Die Siedlungswasserwirtschaft hat seit jeher eine raumordnende Tendenz gehabt. Diese Entwicklung geht bis in das Jahr 1930 zurück, in welchem die Bildung des Wasserleitungsverbandes der Triestingtal- und der Südbahngemeinden fällt. Dieser große Verband mit seinem Wiasserbezug aus dem Furthertal reicht auch heute noch über Berndorf, verschiedene Gemeinden des Alpenosrandes bis Vösendorf, Hennersdorf am Stadtrand von Wien und zu den Wienerwaldgemeinden Kaltenleutgeben und Breitenfurt. Es haben sich damals 25 Gemeinden zusammengeschlossen. Die Großzügigkeit dieses Vorhabens kann im Hinblick auf die zu dieser Zeit herrschenden wirtschaftlichen Verhältnisse als einmalig bezeichnet werden. Der Zweite Weltkrieg hat die begonnene Entwicklung zur Gebietsversorgung unterbrochen. Der weitere Weg zur Schaffung von Wasserleitungsverbäniden auf landes,gesetzlicher Basis konnte 1953 wieder beschritten werden und es fällt in dieser Zeit die Gründung der Verbände Unteres Pittental, Ternitz und Umgebung. Die Schaffung von Wasserleitungsverbänden auf landesgesetzlicher Basis, wie sie auch in unserem östlichen Bundesland, dem Burgenland, gehandhabt wurde, stieß jedoch auf verfassungsrechtliche Schwierigkeiten. Es wurde eine weitere Entwicklung in dieser Richtung durch den Verfassungsdienst untersagt. Das Bundesland Niederösterreich hat im NO. Gemeindewasserleitungsgesetz aus dem Jahre 1954 versucht, einen Ausweg zu finden, nicht zuletzt deswegen, weil die großräumige Behandlung der Wasserleitungsprobleme gefragt war. Der Ausweg wurde zunächst durch die Anwendung der Bestimmungen des Verwaltungsgemeinschaftengesetzes gefunden. Hiebei kann als Schönheitsfehler die Tatsache vermerkt werden - da eine Verwaltungsgemeinschaft kein Rechtsträger sein kann -, daß diese Verwaltungsgemeinschaft nur in Gemeinden des gleichen politischen Bezirkes sein darf. Von dieser Möglichkeit haben hauptsächlich die Gemeinden am Wagram, Gemeinden im Gebiete von Kammersdorf, Wartmannstetten, Schwarzau am Steinfeld und Edlitz-Grimmenstein Gebrauch gemacht. Eine weitere Reihe von Verwaltungsgemeinschaften entstand für kleinere Gruppen von Anlagen für zwei bzw. drei Gemeinden. Am 1. Mai 1959 trat die Wasserrechtsnovelle in Geltung. Erstmalig wurde in diesem Gesetzeswerk die Möglichkeit geschaffen, daß sich Gemeinden zum Zwecke der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung auf Grund bundesgesetzlicher Bestimmungen zu Wasserverbänden zusammenschließen können. Von dieser Möglichkeit wurde unmittelbar nach dem 1. Mai 1959 Gebrauch gemacht, es haben überörtliche Planungen und Ausbauten eingesetzt, und zwar wurde dann der Wasserverband an der Triesting, an der Schneebergbahn und Wolkersdorf gebildet. Die Gemeinden des Traisentales von Traismauer bis Wilhelmsburg haben sich zum Abwasserverband an der Traisen zusammengeschlossen. Diese Entwicklung war zunächst sehr aussichtsreich, und es soll nicht unerwähnt bleiben, daß die von niederösterreichischen Beamten ausgearbeiteten Unterlagen, wie zum Beispiel Satzungen usw., sowohl für die weiteren Entwicklungen im Burgenland als auch in der Steiermark beispielgebend waren. In Niederösterreich war die Entwicklung noch nicht zu Ende; obwohl ein Wasserverband nach den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes mit allen erforderlichen Merkmale einer Körperschaft des ÖIfentlichen Rechts ausgestattet ist, hat es sich gezeigt, daß die Beweglichkeit in der Beschlußfassung, die Finanzierungsmöglichkeiten und insbesonders die Möglichkeiten in der Betriebsführung nicht befriedigend sind. Als erstes und bisher einziges Bundesland hat Niederösterreich im Jahre 1962 eine eigene Landesgesellschaft mit der Wahrnehmung der überörtlichen Aufgaben der Siedlungswasserwirtschaft betraut. Zur Zeit versorgt die Nösiwag in vier Planungsgebieten an die 50 Gemeinden, was an sich schon der Beweis für die Notwendigkeit der Gebietsversorgung ist. Gegenüber allen anderen Konstruktionen ist hervorzuheben, daß die Nösiwag die Versorgung bis zu den Gemeinden betreibt und diese das Ortsverteilernetz herstellen und auch erhalten. Die Gemeinden sind somit im Besitz einer Ortswasserversorgungsanlage und können nach wie vor die landesgesetzlichen Bestimmungen des Gemeindewasserleitungsgesetzes in Anwendung bringen. Eine großräumige Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung kann niemals als Ersatz örtlicher Lösungen angesehen werden bzw. kann eine großräumige Lösung sich nicht durch örtliche Kleinanlagen ersetzen lassen. Dies gilt insbesonders bei der Uberlegung, in welchem Maße finanzielle Mittel des Landes eingesetzt werden. Alle Projekte, die sich mit der gebietsweisen Versorgung beschäftigen, erfordern - unbeschadet welchen Charakter der Rechtsträger hat - zusätzliche öffentliche Mittel, weil sie die finanzielle Kraft der im Gebiet liegenden Gebietskörperschaften und der Wasserverbraucher übersteigt. Für solche Konstruktionen gibt es eben keine Ersatzlösungen. Die Gewährung öffentlicher Mittel für großräumige Anlagen der Wasserversorgung ist aber nicht nur aus diesem Grunde erforderlich, sondern auch deshalb, weil der Wasserpreis nicht solche Reserven beinhalten kann, auf Grund welcher ein Unternehmen nur einen Bruchteil der Bautätigkeit aus eigenen Mitteln durchführen kann. Die Bautätigkeit wiederum wird durch die zahlreichen Wünsche nach ausreichender Lösung in Wassermangelgebieten vorangetrieben. Den raumordnenden Faktor Wasserversorgung hat die Nösiwag in erheblichen reilen Niederösterreichs unter Beweis gestellt. Für ein Bundesland gehen die übernommenen Verpflichtungen zur Unterstützung von kleinen Anlagen im Rahmen der Wasserbautenförderung mit der Ermöglichung großräumiger Projekte Hand in Hand. Finanziell gesehen besteht jedoch ein Unterschied, welcher bereits durch die Voranschlagsgruppe des Budgets für das Bundeslitnd Niederösterreich gegeben ist. Die Förderung von Wasserversorgungen und Abwasserbeseitigung von Gemeinden, Verbänden und Genosscnschaften in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen ist eine reine Ausgabepost ohne finanzjeller, Rückwirkung auf den Geber. Der Geber ist in diesem Falle das Bundesland Niederösterreich. Diese Mittel sind in der Gruppe 6 des Voranschlages vorgesehen. Ich möchte nicht mißverstanden werden, sie sind selbstverständlich sehr notwendig und, wie wir gestern erfahren konnten, unzureichend. Die Nösiwag hat nur einen Gesellschafter und steht somit im Alleinbesitz des Landes Niederösterreich. Alle in dieses Unternehmen durch das Land eingebrachten Mittel in Form von Stammkapital bleiben im finanziellen Wert erhalten, sind besitzbildend und haben somit positive Rückwirkungen auf die Finanzkraft des Landes. Eine Fremdfinanzierung ist im Hinblick auf einen erträglichen Wasserpreis unter den herrschenden Bedingungen für Darlehen auf dem freien Kapitalmarkt nicht möglich. Während die Nösiwag bis zum Jahre 1968 ihre Projekte nahezu ausschließlich mit Landesgeldern verwirklicht hat, besteht durch die Novelle zum Wasserbautenforderungsgesetz Aussicht, daß zukünftig auch Mittel des Wasserwirtschaftsfonds beim Bundesministerium für Bauten und Technik für die Nösiwag aktiviert werden können. Dies sind jedoch nur prozentuelle Beiträge; soll das bisherige Bauvolumen beibehalten werden, könnte aus der Darlehensgewährung seitens des Wasserwirtschaftsfonds eine Entlastung für das Bundesland Niederösterreich entstehen. Dazu muß festgestellt werden, daß ein Überwiegen des Fremdkapitals in der Kapitalstruktur der Gesellschaft bei den gegenwärtigen Wasserpreisen bedenklich wäre und somit die Aufnahme von Fremdkapital über den Wasserwirtschaftsfonds ebenfalls vom Eigenkapital abhängig ist. Im Hinblick auf den Nachholbedarf wird es unvermeidbar sein, auch in den nächsten Jahren Landesmittel zur Verfügung zu stellen und die zu erwartenden Bundesmittel zur Vergrößerung des Jahresbauvolumens heranzuziehen. Hohes Haus! In allen überörtlichen Versorgungsgebieten setzte mit der Errichtung der Wasserversorgungsanlagen und somit mit der Sicherstellung eines der wesentlichsten Voraussetzungen - und das Wasser ist die Voraussetzung für eine Siedlungstätigkeit - eine raumordnende Entwicklung ein. Neben der besit.zfestigenden Wirkung ist überall der Ausbau der Siedlungsstraßen eine Folgemaßnahine geworden. Kleine Betriebe finden zur Niederlassung Anreiz, und die Ortsverschönerung durch Grünanlagen ist keine Seltenheit mehr. Die Gebietswasserversorgung, die Siedlungswasserwirtschaft ist somit selbst Raumplanung geworden und wird die Raumordnung in immer stärkerem Maße beherrschen. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 8, Wirtschaftliche Unternehmungen und Beteiligungen, sowie ein Resolutionsantrag des Abgeordneten Czidlik. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr seinen Ant.rag zur Gruppe 8, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, zu stellen. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER Hohes Haus! Ich stelle den A.ntrag, die Gruppe 8, Wirtschaftliche Unternehmungen und Beteiligungen, mit Einnahmen im ordentlichen Voranschlag in Höhe von 80.000 Schilling und Ausgaben in Höhe von 600.000 Schilling sowie Ausgaben im außerordentlichen Voranschlag in Höhe von 158,800.000 Schilling zu genehmigen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung über die Gruppe 8 durchzuführen. ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND (Nach Abstimmung über Gruppe 8, Wirtschaftliche Unternehmungen und Beteiligungen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen. Ich bitte nunmehr den Herrn Berichterstatter um die Verlesung des Resolutionsantrages des Abg. Czidlik. (Geschieht.) (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Czidlik, betreffend Maßnahmen zur Rückerstattung von 5,030.700 Schilling, welche durch Viktor Müllner an Parteiorganisationen der ÖVP überwiesen wurden): Abgelehnt. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Anzenberger, zu Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, zu berichten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich berichte zur Gruppe 9. Die Ausgaben und Einnahmen der Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung beziehen sich auf die Finanzverwaltung, das allgemeine Kapitalvermögen, das Liegenschaftsvermögen, das Sondervermögen, die Steuern und steuerähnliclie Einnahmen und Ausgaben, Beihilfen ohne besondere Zweckbestimmung, die Verstärkungsmittel. die Entwicklung der Vorjahre und sonstige in diesen Rahmen fallende Gebarungsvorgänge. Die Ausgaben dieser Gruppe betragen S 553,282.000, ihnen stehen Einnahmen von S 2.307,074.000 gegenüber, so daß sich ein Nettobetrag von S 1.753,792.000 ergibt. Innerhalb des ordentlichen Voranschlages beanspruchen die Ausgaben dieser Gruppe 16,49 Prozent, während sie im Vorjahr 14,59 Prozent betrugen. In dieser Gruppe werden die Eingänge an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben sowie die eigenen Steuern des Landes als hauptsächstlichste Einnahmenpost des Landes veranschlagt. Damit stellt sich diese Gruppe als wichtigste der Landesgebarung dar. Die Ausgabenseite dieser Gruppe zeigt eine Erhöhung um rund 113 Millionen Schilling, welche hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, daß die Erfordernisse für den Schuldendienst um 98 Millionen Schilling und für den Förderungsbeitrag für die Zusammenlegung von Gemeinden um rund 4,5 Millionen Schilling höher sein werden, und daß die Bedarfszuweisungen an Gemeindeverbände und Gemeinden auf Grund der höheren Eingänge ein Ansteigen um 10 Millionen Schilling zeigen. Eine weitere Erhöhung um rund 1 Million Schilling ergibt sich beim Voranschlagsansatz 922-60, Grundbesitz, sonstige Kosten. Die Einnahmenseite weist Mehreinahmen von 204,3 Millionen Schilling auf. Sie ergeben sich bei den eigenen Steuern mit rund 31,2 Millionen Schilling, bei den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit rund 143,4 Millionen Schilling, bei der Landesumlage mit rund 15,7 Millionen Schilling, beim Kopfquotenausgleich mit 10 Millionen Schilling und bei deii Bedarfszuweisungen des Bundes für Gemeinden und Gemeindeverbände mit rund 10 Millionen Schilling, wobei der voraussichtliche Mindereingang bei Abstattungen auf rückzahlbare Beihilfen in der Höhe von 5 Millionen Schilling berücksichtigt wird. Hingegen erlahren die Einnahmen aus dem Schuldendiensi eine Minderung um rund 4,2 Milionen Schilling. In Wegfall kommt der Abgeltungsbetrag des Landes Oberösierreich für entgangene Ertragsanteile, da im Jahre 1968 die letzte Rate fällig war und überwiesen wurde. Neu in den Voranschlag aufgenommen wurde der Einnahmen-Voranschlagsansatz 942-54, Ertragsanteile am Kunstförderungsbeitrag. Da diese Einnahmen für Zwecke der Kunstförderung verwendet werden sollen, wären diese Einnahmen als zweckgebunden zu erklären. Ebenso wäre eine Reihe weiterer Einnahmenvoranschlagsansätze dieser Gruppe einer Zweckbindung zu unterwerfen. Im außerordentlichen Teil weist die Gruppe 9 Einnahmen in der Höhe von 2,075.000 Schilling auf. Ich ersuche den Hern Präsidenten, die Verhandlungen über die Gruppe 9 einzuleiten. ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt der Herr Abg. Grünzweig. Abg. GRÜNZWEIG: Hohes Haus! Es ist sonst nicht üblich, daß zur Gruppe 9 noch Wortmeldungen sind, ich habe mich aber trotzdem, inspiriert durch den Verlauf der Debatte, zum Wort gemeldet, weil man abschließend das ganze überschauen kann. Die Fragen der Finanzierung des Budgets haben sich ja wie ein roter Faden durch die Ausführungen sowhl des Herrn Finanzreferenten als auch der beiden Generaldebattenredner und auch der meisten Redner in den einzelnen Kapitel gezogen, sowohl, was die Ausgabenhöhe, dort und da, aber auch, was die Bedeckung anbelangt hat. Gestatten Sie, daß ich zunächst einige grundsätzliche Bemerkungen dazu mache. Diese Gruppe 9 ist ein Spiegelbild der Finanzwirtschaft, ein Niederschlag der Möglichkeiten, die wir auf dem finanziellen Gebiet haben. Vor allen Dingen schlägt sich hier auch das Ergebnis des sogenannten Finanzausgleichs nieder, also jenes Ausgleichs, der den Gebietskörperschaften jene Mittel geben soll, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen brauchen. Die Verteilung der Mittel soll in erster Linie auf Grund der Kompetenzen und der Lasten, die daraus erfließen, erIolgen, und es ist klar, daß es auf dem Gebiet imme wieder Schwierigkeiten geben wird, einen gerechten Ausgleich zu finden. Ein Grundsatz dieses Finanzausgleichs ist auch der, daß keine Gebietskörperschaft, die Mittel zugewiesen bekommt, irgendwie hochwertiger oder weniger hochwertiger sein soll, daß alle Aufgaben der Gebietskörperschaften im wesentlichen gleichwertig sind und daher auch die entsprechende Berücksichtigung finden müssen. Es ist so wie bei einer Kette: Wenn ein Glied nachläßt, ist die ganze Kette nicht in Ordnung. Bezüglich der Methode gibt es in erster Linie zwei Richtungen, nämlich die der Abgabenteilung, daß jede einzelne Gebietskörperschaft ihre eigene Steuerhoheit hat, und die der verbundenenen Steuerwirtschaft. Sie wissen - ich möchte mich damit nicht länger beschäftigen, denn Sie sind ja zum Großteil Fachleute auf dem Gebiet -, daß der Trend immer mehr zur verbundenen Steuerwirtschaft geht. Nur ist es interessant, sich in dem Zusammenhang die Ausführungen der jeweiligen Finanzreferenten und Generalredner der Parteien in Erinnerung zu rufen. Noch vor wenigen Jahren war es die große Mode, die mangelnde Länderautonomie zu bekjlagen, wie doch der Anteil der Mittel aus der eigenen Steuerhoheit bei den Bundesländern so beklagenswert gering sei, nämlich um 2 Prozent, und wie doch die Länder unbedingt fordern müßten, mehr eigene Steuerhoheit zu haben und mehr Möglichkeiten auf diesem Gebiet eingeräumt zu bekommen. Diesmal hat der Herr Finanzreferent diese Argumentation kaum gebraucht, sondern diese Tatsache nur am Rande erwähnt, ohne daran irgendwelche Forderungen zu knüpfen. Man scheint also von der Forderung nach vermehrter Steuerhoheit wieder abzukommen. Im niederösterreichischen Landtag scneint dazu auch die Rede meines hochgeschätzten damaligen Kollegen, des heutigen Herrn Landesrates Rösch, beigetragen zu haben, der am 4. Februar 1965 sehr ausführlich und wirklich fundiert das Für und Wider der Steuerhoheit der Länder begründet bzw. die Vorteile der verbundenen Steuerhoheit dargelegt hat. So bewahrt die größere Riskengemeinschaft die einzelnen Länder davor, größeren finanziellen Schwankuiigen ausgesetzt zu sein, was etwa dahin ausläuft, daß die Steuern zwischen den einzelnen Bundesländern gerechter iind gleichmäßiger eingehoben werden und auf diesem Gebiet keine Lizitationspolitik einsetzt. Ich möchte nur den Fernsehschilling herausgreifen, der eingangs der Budgetdebatte einige Male zitiert worden ist, wobei unsere Haltung kritisiert wurde. Bisher haben sich nur zwei weitere Bundesländer, nämlich Kärnten und Tirol, zur Einhebung des Fernsehschillings entschlossen. Alle anderen Bundesländer sind diesen Weg noch nicht gegangen. Daher glaube ich, daß unsere HaItung damals sicherlich von dem Gedanken getragen war, daß dieser Weg für Niederösterreich nicht zweckmäßig sei und wir uns die Finanzierung des Kulturbudgets über das ordentliche Budget vorstellen, Ich darf nur am Rande noch einmal auf dieses Problem verweisen, weil es uns die ganze Problematik der eigenen Steuerfindung und der Steuerhoheit vor Augen führt. Bei diesen wenigen grundsätzlichen Bemerkungen möchte ich es bewenden lassen und mich mit einigen konkreten Zahlen beschäftigen. Ich habe hier zunächst eine Gegenüberstellung der Finanzkraft der Länder Steiermark und Oberösterreich mit der Niederösterreichs, und zwar auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Budgets 1969. Daraus ersieht man, daß Niederösterreich auf diesem Gebiet einen schweren Rückstand hat. Die Steiermark verzeichnet im Jahre 1969 Einnahmen von insgesamt 3.926 Millionen Schilling und Ausgaben von mehr als 4 Milliarden Schilling. Wenn man diese Zahlen durch die Einwohnerzahl dividiert, kommt man bei den Einnahmen auf eine Kopfquote von 3569 Schilling und bei den Ausgaben auf eine solche von 3.414 Schilling. Wenn man diese jener von Niederösterreich gegenüberstellt, sieht man, wie weit wir zurückliegen. Bekanntlich hat die Steiermark um 216.000 Einwohner weniger als Niederösterreich. Wenn man 1,354.000 Einwohner mit dem iiiederösterreichischen Budget vergleicht, so sieht man, daß die niederösterreichische Kopfquote bei den Einnahmen 2390 Schilling gegenüber der steirischen Kopfquote von 3500 Schilling und bei den Ausgaben 2659 Schilling beträgt. Nicht so kraß wirkt sich das in Oberösterreich aus. Dieses Bundesland liegt bei den Einnahmen mit seiner Kopfquote um 300 Schilling über dem niederösterreichischen Durchschnitt, obwohl Oberösterreich über 200.000 Einwohner weniger zählt. Die Finanzkraft Niederösterreichs ist also wesentlich geringer als die der beiden vergleichbaren Bundesländer Steiermark und Oberösterreich. Die Einnahmenkopfquote wurde schon von einer anderen Seite beleuchtet. Ich wollte es nur noch in dieser Beziehung tun. Nun gestatten Sie mir ein paar Bemerkungen zur Ausgabenseite, insbesondere zu den Budgetansätzen 913-81 und 86, betreffend die Zinsen und Tilgung für Fremdmittel. Diese haben sich auf einen Betrag von 331 Millionen Schilling erhöht. Das sind um insgesamt 98 Millionen Schilling mehr als im Vorjahr. Die rasche Erhöhung der Tilgungen ist in erster Linie, wie im Finanzausschuß sehr ausführlich besprochen und vom Finanzreferenten eröItert wurde, auf die Tilgung eines im Jahre 1967 aufgenommenen 7 ½ prozentigen Kontokorrentkredites in Höhe von 25 Millionen Schilling und der sogenannten inneren Anleihe, die ebenfalls im Jahre 1967 in einer Höhe von 75 Millionen Schilling aufgenommen wurde, also insgesamt 100 Millionen Schilling, zurückzuführen. Wenn Sie sich das vor Augen führen, folgt daraus, dass es damals im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen der Landesgesellschaften vermehrte Anforderungen an das Landesbudget gegeben hat. Wir sehen nun nachträglich ganz genau, daß das Land nicht imstande war, diese Anforderungen zu bewältigen, und diese praktisch kurzfristig, wohl nicht auf ein Jahr, aber auch nicht langfristig, sondern auf drei Jahre aufgeteilt wurden. Diese große Rate von 100 Millionen Schilling zur Sanierung dieser Probleme belastet uns zusätzlich zu den im Budget ohnehin vorgesehenen 100 Millionen Schilling. Nun darf ich noch einiges über die Belastungen des Landes grundsätzlich sagen. Wir haben am 31. Dezember d. J. einen Stand von Verbindlichkeiten in der Höhe von 1.229 Millionen Schilling. Das ist auf den Seiten 320 bis 337 des Nachweises über den Schuldenstand im Voranschlag nachzulesen. Mein Kollege Dr. Brezovsky hat damals sehr pessimistische Konsequenzen abgeleitet. Ich möchte diesen Pessimismus nicht in vollem Ausmaß unterstreichen. Trotzdem muß man sich vor Augen halten, daß Niederösterreich damit zu jenen Bundesländern gehört, die die höchste Verschuldiingsrate aufweisen. Während der Schuldenstand in Niederösterreich, gemessen am Kopf der Bevölkerung, 909 Schilling beträgt, macht er innerhalb der übrigen Bundesländer, mit Ausnahme von Wien, 181 Schilling aus. In Prozenten ausgedrückt, hat Niederösterreich aus seinen Verbindlichkeiten eine Verpflichtung von 46,2 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, während die anderen Bundesländer, mit Ausnahme von Wien, eine Verpflichtung von 16,9 Prozent haben. Im Jahre 1968 beträgt die Belastung in Niederösterreich 8,67 Prozent und 1969 wird der Anteil infolge der schon geschilderten Transaktion auf 11 Prozent ansteigen. In Oberösterreich beträgt der Aufwand für Zinsen und Tilgung aus dem Landesbudget nicht einmal ein Prozent; das ist ein Verhältnismäßig geringer Prozentsatz. In Vorarlberg ist überhaupt keine Verschuldung festzustellen. Ich glaube, daß man das wohl nicht so ohne weiteres miteinander vergleichen kann. Man müßte auch das Verhältnis der Gemeindeverschuldungen gegenüberstellen, wie überhaupt die Gemeinden derzeit noch mehr verschuldet sind, als das bei den Ländern der Fall ist. Die Finanzschulden der Länder ohne Wien von 1955 bis 1966 sind um 134 Prozent gestiegen, während die Finanzschulden der gesamten Gemeinden Niederösterreichs um 654 Prozent gestiegen sind. Sie ersehen daraus, daß die Gemeinden große Schwierigkeiten haben, ihre Aufgaben zu erfüllen. Aber auch auf Landesebene schränkt eine zu starke Belastung des Landesbudgets durch Zinsen und Tilgung die Erfüllung von Landesaufgaben auf dem Gebiete der Infrastruktur ein, wozu noch ein weiterer Starrheitsfaktor bei der ohnehin verhältnismäßig starren Infrastruktur des Budgets kommt. Es gibt Fachleute, die behaupten, daß die Obergrenze der Verschuldung eines Landes ungefähr bei 13 Prozent liege, wobei man über Gutachten von Fachleuten hier natürlich verschiedener Meinung sein kann. Ich darf sagen, daß es diese Uberlegungen waren, die die Sozialisten bei der Abfassung des Finanzierungsplanes für den Niederösterreichplan geleitet haben und daß man diesem Umstand dadurch Rechnung getragen hat, in den nächsten Jahren noch eine zusätzliche Darlehensaufnahme von 200 bis 300 Millionen Schilling, aber sinkend, vorzunehmen und als Aquivalent ein steigendes Aufkommen durch diese Investitionsmaßnahme zu erreichen, so daß hier der Stand der Verbindlichkeiten in den nächsten Jahren nur mehr zögernd gesteigert werden dürfte und dort, wo aus diesen Verbindlichkeiten echte Investitionsstöße vorgenommen werden könnten, wo sich das in echten Rückflüssen auf das LandesBudget aukwirken könnte. Wir sehen die Dinge etwas anders als Sie. Vor einigen Tagen habe ich gehört, wie man seitens Ihrer Partei die Problematik der Darlehensaufnahmen für die Investitionen in einem anderen Bundesland dargestellt hat. Man hat den Wahlkampf im Burgenland so geführt, daß man zum Beispiel gesagt hat: Die 231 roten Millionen. Wir werden nicht sagen: Die 1,5 schwarzen Milliarden in Niederösterreich. Wir werden das nicht tun, weil wir eine elastische Finanzpolitik befürworten und durchaus einsehen, dass man für entsprechende Vorhaben, die notwendig sind zur Anregung der Wirtschaft, zur Verbesserung der Infrastruktur auch die Belastungen des Landes für einige Zeit in Kauf nehmen kann. Ich möchte jetzt zum eigentlichen Thema kommen, nämlich auf die Einnahmenseite, welche die wichtigste Seite in der Gruppe 9 ist. Der Herr Finanzreferent hat in seiner Einbegleitungsrede im Finanzausschuß gesagt, daß er zum Zeitpunkt der Erstellung des Voranschlages noch keine konkreten Zahlen gehabt hätte und er hätte sich daher veranlasst gesehen, nur jene Ziffern einzusetzen, mit denen man rechnen könnte. Es wurden dann die Ertragsanteile - so hat man es uns berichtet - nach dem tatsächlichen Eingang in den Monaten Jänner bis November 1968 plus Dezember 1967 dem Voranschlag zugrunde gelegt, und er sagte, er hoffe im übrigen, daß die tatsächlichen Eingänge im Jahre 1969 noch ein günstigeres Ergebnis zeitigen würden. Ich kann Ihnen versichern, Herr Landesrat, ich teile nicht nur diese Hoffnung mit Ihnen, sondern ich möchte Ihnen mit absoluter Sicherheit sagen, daß die Eingänge auf jeden Fall wesentlich höher sein werden, und daß der mit 363 Millionen Schilling präliminierte Gesamtabgang des Budgets nur ein papiermäßiger Abgang ist, weil er sich im wesentlichen auf Null stellen wird. Ich darf Ihnen das in meinen folgenden Ausführungen beweisen. Ich habe midi als österreichischer Patriot gefreut, als durch die Rede des Herrn Finanzreferenten und des Herrn Abg. Stangler ein so unbändiges Vertrauen in die Regierungspolitik zum Ausdruck gekommen ist. Doch genmau das Gegenteil kommt in den Budgetvoranschlägen auf der Einnahmenseite des Herrn Finanzreferenten zum Ausdruck. Auf der einen Seite sagt er, die Wirtschaft hat sich erholt, wir haben mit einer steigenden Konjunktur, mit höheren Steuereingängen zu rechnen, auf der anderen Seite sagt er, wir bekommen nicht einmal das, was wir im Jahre 1968 bekommen haben, wir lehnen uns bestenfalls an das Jahr 1967 an. Da stimmt etwas nicht, und ich werde Ihnen, Herr Finanzreferent, in groben Zahlen, die aber hieb- und stichfest sind, beweisen, was da alles nicht stimmt, Ich möchte die Struktur der gemeinsamen Abgaben nicht näher beleuchten. Es wäre interessant, diesen einzelnen Zahlen nachzuspionieren. Ich darf darauf hinweisen, da6 etwa die Umsatzsteuer praktisch der Haupteingang auf dem Gebiete der Ertragsanteile ist. Mit 28 Prozent ist sie praktisch die Säule des Landesbudgets der Ertragsanteile. Es ist richtig, daß dies von der Konjunktur und vom Konsum abhängig ist, daß das krisenanfällig ist, aber trotzdem, wenn man eine optimistische Show gibt, wie das geschehen ist, dann müßte man das zum Ausdruck bringen. Ich möchte Ihnen nur kurz einiges über die Berechnung der voraussichtlich im Jahre 1969 budgetwirksamen Ertragsantejle sagen. Die Berechnungsgrundlage bilden jene Vorschüsse vom Jänner bis Oktober 1968 die mit jenen vom Jahre 1967 verglichen wurden, und nun ergibt sich bei dem Vergleich eine Erhöhung von 5,2 Prozent zwischen 1967 und 1968. Nun wurden außerdem in diesen Prozentsätzen die Gesamtsätze für 1967 erhöht und damit regelt man die Sätze für das Jahr 1968. Das ergibt einen Betrag von 1.720 Millionen Schilling, also fast so hoch für 1968 wie für 1969 eingesetzt ist. Wenn man die neuerliche Steigerung von 5,2 Prozent, die da enthalten und zum Ausdruck gekommen ist, hernimmt, dann ergibt das einen Betrag von 1.810 Millionen Schilling. Nun haben wir diesen Betrag noch um die 21 Millionen Schilling aus der Alkoholsondersteuer zu erhöhen und jene Beträge aus der Kraftfahrzeugsteuer - es sind 5 Millionen Schilling -zu erhöhen und jene Beträge, die aus der Zwischenabrechnung für 1968, das sind ungefähr 30 Millionen Schilling, ebenfalls noch fällig sind. Von dem redet er nichts, das will er unter den Tisch fallen lassen. Das macht insgesamt eine fundierte Schätzung von 1.866 Millionen Schilling gegenüber dem veranschlagten Betrag von 1.732 Millionen Schilling aus. Das sind 134 Millionen Schilling, die auf jeden Fall zu erwarten sind. Das ist auch nach den Schätzungen der Verbindungsstelle eher eine untere Grenze. Ebenso verhält es sich mit dem schon sehr oft zitierten Kopfquotenausgleich, der so dargestellt wurde, daß die Steigerung von 90 Millionen Schilling bereits das höchste wäre, das zu erwarten sei. Im Rechnungsabschluß 1967 waren es schon 97 Millionen Schilling; und nun wird hier ebenfal1.s dieselbe Berechnung angestellt, wie ich das bei den Ertragsanteilen durch die Gesamtbevölkerungszahl divitiert und jene Kopfquotenanteile des Bundes denen des Landes gegenübergestellt. Während der gesamte Kopfquotenanteil Os terreichs 1.337 Schilling pro Kopf beträgt, umgelegt auf die gesamten Ertragsanteile, beträgt er für Niederösterreich 1.252. Der erste Betrag wird noch minus 2 verrechnet, weil noch 2 Schilling abgezogen werden und die Differenz beträgt 83 Schilling, wird mit der Einwohnerzahl Niederösterreichs multipliziert und das ergibt eine Summe von insgesamt 113 Millionen Schilling. So ist die Berechnung anzustellen; und das sind um 23 Millionen Schilling mehr als Sie eingesetzt haben. Daher haben wir ein „Mehr" von mehr als 20 Millionen Schilling zu erwarten. Daneben - und das ist bei Behandlung der Gruppe 6 vom Herrn Abg. Birner sehr klar zum Ausdruck gekommen - sind die beiden Budgetansätze 661-56 und 57 ebenfalls sehr einkcimmensträchtig. Wir haben das im Finanzausschuß schon abgesprochen. Der Herr Landeshauptmann hat zum Ausdruck gebracht, da müßte man etwas machen. Es handelt sich um die Interessentenbeiträge der Gemeinden und Gemeindeverbände für Landesstraßen und Brücken. Von den Gemeinden werden ja bei Gewährung von Bedarfszuweisungen langjährige Finanzierungspläne für diese Straßenausbauten verlangt. So wie das Land den Bau seiner Straßen planen muß, müssen auch die Gemeinden selbst planen. Es ist daher nicht einzusehen, daß diese Beträge deshalb wieil niemand weiß, was es genau ausmachen wird, nicht berücksichtigt werden. Man hat ja Durchschnittswerte der letzten Jahre. (Präsident Weiss übernimmt wieder den Vorsitz.) Auch sie wurden schon genannt. 1965 waren es 49 Millionen Schilling, 1966 48 Millionen Schilling und im Jahre 1969 werden es wahrscheinlich auch so viel sein, um die 50 Millionen Schilling herum. Also auch hier ist ein wesentlicher Betrag, der einfach als Einnahme nicht aufscheint. Ich will mich mit der Landesumlage nicht beschäftigen, auch sie scheint mir um 10 bis 16 Millionen zu niedrig präliminiert. Aber hier spielen noch eine Reihe von anderen Faktoren mit hinein, so daß ich zugebe, daß der Herr Finanzrelerent nicht unbedingt genau wissen kann, wieviel es ausmacht. In dem Zusammenhang darf ich den Offenbarungseid des Herrn Finanzreferenten in Erinnerung rufen, den er in seiner Replik auf die Ausführungen des Kollegen Birner über die Eingänge an Wohnbauförderungsmitteln abgegeben hat. Es ergibt sich hier eine Differenz von 103 Millionen. Herr Landesfinanzreferent, stimmt das? 103 Millionen haben Sie auf dem Gebiet der Wohnbauförderung zuwenig präliminiert. Sie haben es damit begründet, daß Ihnen bei der Erstellung des Budgets die Zahlen nicht zur Verfügung gestanden sind. 103 Millionen von der Wohnbauförderung, 50 Millionen von den Interessentenbeiträgen, 134 Millionen von den Ertragsanteilen und 23 Millionen beim Kopfquotenausgleich, das gibt zusammen eine Minderpräliminierung von 310 Millionen nur bei diesen vier Ansätzen! Meine Damen und Herren! Daß ich mir darüber hinaus die Mühe gemacht habe, sehr viele andere Budgetposten daraufhin zu überprüfen, und dabei mehr oder minder große Summen zum Vorschein kamen, von denen man auch annimmt, daß sie mehr erbringen werden, als vorsichtigerweise angenommen worden ist, darf ich nur ergänzend sagen, wobei ich natürlich der Finanzverwaltung zubillige, daß sie sich einen Sicherheitsfaktor beläßt; daher will ich diese ganze Kolonne, um die es sich handelt, gar nicht anführen, sondern nur auf diese drei Posteii hinweisen, die aber praktisch bewiesen sind. Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich habe mit meinen Ausführungen erreichen können, daß Sie schon der Meinung sind, daß es sich hier nicht um eine vorsichtige sondern um eine übervosichtige Budgetierung handelt, daß diese Budgetierung schon von einer realistischen Voranschlagserstellung entfernt ist, daß sie vor allen Dingen nicht nur zu gewissen Hoffnungen wie es der Herr Abg. Stangler aukgedrückl hat, berechtigt, sondern daß hier echte zutage tretende Reserven drinnen sind. Hier müssen wir dem Herrn Finanzreferenten mit aller Deutlichkeit sagen, daß wir es uns das nächste Mal gut überlegen werden, ob wir noch zustimmen können. Bei einem Einnahmenvolumen von über 3 Milliarden Schilling einfach in diesen vier Posten 300 Millionen, also 10 Prozent, unberücksichtigt zu lassen, scheint mir denn doch der Budgetwahrheit nicht zu entsprechen. Sie haben uns, Herr Landesfinanzreierent, bei der Einleitung im Finanzausschuß erklärt, es ist Ihr Erstlingswerk, und haben uns gesagt, wir sollen ruhig Kritik üben. (Landesrat Ludwig: Richtig !) Wir haben diese Kritik geübt; wir haben aber noch etwas geübt, das sage ich Ihnen unumwunden: Wir üben Nachsicht für dieses Erstlingswerk. Nehmen Sie aber nicht an, daß diese Nachsicht auch für die kommenden Jahre gelten wird! (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort gelangt der Herr Abg. Stangler. Abg. STANGLER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig, was mein Vorredner gesagt hat, es ist im allgemeinen ungewöhnlich, daß auch in Kapitel 9 noch Wortmeldungen kommen. Aber ich glaube, daß es vielleicht sogar eine nicht ganz gute Praxis gewesen ist, denn im Kapitel 9 liegen ja die entscheidenden Dinge. Man kann erst ausgeben, wenn man einnimmt, und die Einnahmenseite für unser Landesbudget liegt nun einmal hier im Kapitel 9. Ich möchte nur ein par kurze Bemerkungen zu den Ausführungen meines geschätzten Vorredners machen. Es war ein sehr versöhnlicher Schlußsatz, und es ist daher auch gar keine Notwendigkeit, hier in irgendeiner anderen Art als versöhnlich auch von meiner Seite als Mehrheitssprecher zu replizieren. Ich darf nur dazu sagen: Ich kenne keinen Finanzreferenten, der alles, was er einnimmt, auf den Tisch hinlegt. Das wäre eine sehr unvorsichtige Budgeiierung. Ich glaube da gleichen sich die Finanzreferenten der Gemeinden, der kleinen wie der grofien, aber auch die Finanzreferenten der Länder. Meine sehr geschätzten Mitglieder des Hohen Landtages! Es hat im Ausschuß hier im Hohen Haus schon manche netten Wortspiele und Vergleiche gegeben. Der eine hat gesagt, der Finanzreferent hat Speck oder Fett in der Reserve, der andere Sprecher hat gemeint, es ist ein großer Polster, kein Kaprizpolster mehr, der nächste Sprecher hat den Vergleich mit einer sehr schweren Bauerntuchent gebraucht. Wie Sie das immer sagen wollen, es ist humorvoll gewesen, und es ist doch irgendwie, weil es humorvoll gebracht wurde, eine Bestätigung, daß man es erwartet, daß der Finanzreferent, wenn er klug ist, eine vorsichtige Budgetpolitik betreibt, daß er einen Sicherheitsfaktor einbaut. Ich möchte nur auf eine Ziffer zurückkommen. Mein Vorredner hat darauf hingewiesen, daß nach den nunmehrigen Zahlen, die dem Finanzreferenten bekanntgegeben wurden, die Wohnbauförderung um 103 Millionen Schilling mehr erbringen wird. Es ist aber schon im Ausschuß vom Herrn Finanzreferenten gesagt worden, daß diese Anmeldung zu einem Zeitpunkt kam, zu dem die Vorbereitungsarbeiten für das Budget abgeschlossen waren und der Druck vollzogen war. Es ist ja eine zweckgebundene Einnahme, es müssen diese 103 Millionen ja diesem genauen Zweck der Wohnbauförderung zugeführt werden. Eigentlich hätten wir uns noch freuen müssen, wenn in dieser zu erwartenden Ziffer gestanden wäre 300 oder 400 Millionen. Sie wären der Wohnbauförderung in Niederösterreich zugeführt worden. Was ich hier feststelle, gilt natürlich für alle Mehreinnahmen. Meine Damen und Herren! Im Rechnungsabschluß 1968 und in einem späteren Rechnungabschluß 1969 werden wir die genauen Einnahmeziffern verarbeitet sehen, und es werden die genauen Beschlüsse des Landtages vorliegen, die auch den Vollzug festlegen, wie diese eingegangenen Mittel in der Landesverwaltung zu verwerten sind. Wenn sie höher sind als die präliminierten Ziffern, kann das für alle nur eine Freude sein. Es ist besser, man präliminiert vorsichtig, als es würde das Gegenteil geschehen und man müßte einmal feststellen, daß man sich so verscnäizt hat, daß man womöglich den ordentlichen Haushalt gar nicht mehr bedecken könnte. Ich glaube also, daß in den letzten Äußerungen gar kein Mißtrauen im bösen Sinn ausgedrückt wurde. Es wurde darauf hingewiesen, daß es ein Erstlingswerk ist. Der Herr Finanzreferent Ludwig hat ja in sehr netten, verbindlichen Weise gebeten, wir sollen milde sein, und ich habe diesen Tonfall auch gehört. Es ist von meinem Vorredner aber auch darauf hingewiesen worden, der Herr Finanzreferent und ich hätten bei den Budgetreden zu Beginn der Debatte einen sehr großen Optimismus über die Regierungspolitik - gemeint war sicherlich die Politik der Bundesregierung - zur Schau getragen. Meine Herren, auch hier möchte ich die Situation in keiner Weise verschärfen. Man müßte jetzt ein sehr langes Referat halten, beginnend bei den Ziffern über den Vergleich der Arbeitsmarktsituation, der vorgemerkten Arbeitslosen bis zur tatsächlichen Einkommenssteigerung aller Bevölkerungsschichten. Wir würden in der Summe feststellen, was ich auch gesagt habe: Ein bescheidener Wohlstand, aber ein gesicherter Wohlstand. Es ist seit 1966, seit dem die monocolore Regierung in einem echt demokratischen System die Alleinverantwortung trägt, nicht schlechter geworden. Ich habe auch darauf hingewiesen, daß wir im heurigen Jahr mit einer Steigerung von 4 Prozent des Wirtschaftswachstums rechnen können. Das ist auch wieder weit mehr, als vorsichtige Volkswirtschaftler zu Beginn dieses Jahres zu denken gewagt haben. Ich glaube, wir sollten uns wirklich aus einem höheren, aus einem patriotischen Interesse bemühen, alle Krisenstimmungen oder Krankjammereien zu vermeiden, weil das für die ganze Volkswirtschaft nicht dienlich ist. Wenn man einem Menschen ununterbrochen vorredet, er ist krank, glaubt er es zum Schluß wirklich. Es gibt keinen Patienten Familie Österreicher. Wir können mit Freude feststellen, daß die Familie Österreicher nach allgemein europäischen Maßstäben recht gesund erscheint und eine gesunde, patriotische Haltung hat. Dafür, daß in einer Diskussion von polititisch Andersdenkenden Nuancen in der Beurteilung auftreten, haben wir Verständnis, nur sollten auch die Grenzen dieser Nuancen abgesteckt werden, damit nicht im Land und im Ausland ein Eindruck erweckt wird, der mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt. Das gilt, auch irgendwie für die Verschuldung. Ich möchte das Hohe Haus nicht sonderlich mit dieser Frage aufhalten, weil ich zu Beginn der Budgetdebatte schon davon gesprochen habe. Sicherlich ist die ProKopf-Verschuldung des Lande: durch die investitionswirksainen Ausgaben des Landes auf einer Höhe von 1.019 Schilling. Ich habe aber gerade damals erklärt, das ist mit ein Beweis, daß das Land bemüht war, aus eigener Kiaft Mittel aufzubringen, die uns auf längerer Zeit belasten, weil die durchgeführten Werke mit Hilfe dieser Investitionsmittel auch einer späteren Generation zugutekommen. Es ist sicherlich eine wirksame Methode, daß das Land aus eigener Kraft alles tut, um die notwendigen Wünsche wenigstens teilweise erfüllen zu können, und damit komme ich zu dem Thema, das ich eigentlich behandeln wollte. Es betrifft eine Frage, die auch mein Vorredner behandelt hat, eben die verbundene Steuerwirtschaft. Die Länder haben entgegen den Gemeinden und dem Bund keine sehr gewichtigere Einnahmen aus eigenen Steuern. Meine sehr geschätzten Damen und Herren, wenn Sie auf Seite 124 dieses Voranschlages die Einnahmen aus eigenen Steuern ansehen, müssen Sie feststellen, daß der Betrag von 83,7 Millionen Schilling keine unbeachtliche Summe ist. Sie ist um 30 Millionen Schilling höher als im vergangenen Jahr. Im Vergleich zu 3,6 Milliarden Schilling ist das eine kleine Summe und bestätigt, daß das Land faktisch keine Steuerhoheit hat; wir sind an die Zuweisung von Ertragsanteilen angewiesen. Für das Jahr 1969 sind in unserem Voranschlag 1,7 Milliarden Schilling präliminiert. Aus eigenen Steuern bringen wir also diese Summe von 83,7 Milionen Schilling auf. Wie werden nun diese Ertragsanteile verteilt? Ich möchte noch auch hier kurz fassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie kennen alle die Methode des Teilungsprinzips nach den gemeinschaftlichen Abgaben, nach den Örtlichen Aufkommen oder nach der Volkszahl. Hier ist ein einvernehmlicher Weg nach dem Finanzausgleich aus der historischen Entwicklung gefunden, mit dem wir uns zur Zeit abzufinden haben. Dieses System der Verteilung der Einnahmen aus den gemeinschaftlichen Abgaben bewirkt eine Begünstigung der wirtschaftlich Stärkeren. Das ist die Schattenseite dieses Systems, mit dem wir uns zur Zeit beschäftigen müssen. Die an sich bestehenden Unterschiede sind durch die ungleichmäßige Verteilung in der Entwicklung der Länder nur noch größer geworden. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Kriegschäden in Niederösterreich, die Besatzungsschäden, aber auch damit verbunden die geringere Zuteilung an ERP-Mitteln gegenüber den westlichen Bundesländern diese Kluft gegenüber den wirtschaftlich stärkeren und wirtschaftlich starken Bundesländer bedeutend vergrößert haben. Ein Wunsch, dass diese Verteilungsform zugunsten der Wirtschaftlich schwächsten Bundesländer vollzogen wird, findet begreiflicherweise bei den anderen Bundesländern nicht begeisterte Aufnahme. Wer gibt schon gerne von dem etwas, was er besitzt? Und trotzdem glaube ich, dass wir diese Fovderung immer wieder erheben müssen. Der Anspruch auf einen bestimmten Anteil an den gemeinschaftlichen Abgaben setzt voraus, daß durch die Wirtschaft des betreffenden Landes dieser Anteil an dem beanspruchten Ausmaß auch tatsächlich erzeugt wurde. Das ist die Auffassung vor allem der westlichen Bundesländer, die in einer wirtschaftlich günstigeren Position stehen als wir. Ich glaube daher, man kann die einzelnen Bundesländer nicht isoliert betrachten, man sollte die Länder, den Staat als Ganzes sehen. Es ist für den Gesamtstaat nicht günstig, wenn Teile dieses Bundesstaates in einer dauernden wirtschaftlichen Schwierigkeit leben. Darf ich einen Vergleich anstellen - es gibt solche Ungereimtheiten auch auf einer anderen Ebene: In Gemeinden, wo es industrielle oder gewerbliche Betriebe in größerer oder kleinerer Eahl gibt, fallen Gewerbesteueraufkommen und Lohnsteueraufkommen an. Man kann aber letztlich nicht sagen, daß die Wohngemeinde an einer soliden Entwicklung nicht auch mitbeteiligt sein könnte, wenngleich nicht dieser steuerliche Effekt in der Wohngemeinde entsteht. Diese Ungleichheit zwischen Wohngemeinde und Betriebsgemeinde ist auch bei den wirtschaftlich günstigeren und wirtschaftlich schwächeren Ländern vorhanden. Nun hat man sich wieder im Finanzausgleich, diesmal im § 17, eine Regelung des Kopfquotenausgleich,es vorbehalten. Hier darf ich sagen, daß die Steigerung der Einnahmen im Kopfquotenausgleich für uns keine Befriedigung sein kann, da sie ja eine unerfreuliche Tendenz zeigt. Ich will nicht sagen,, daß Niederösterreich deswegen in einem wirtschaftlichen Rückschritt läge; wir haben nur nicht in einem gleichen Ausmaß an der wirtschaftlichen Stärkung zugenommen wie andere Länder. Daher ist schon der Unterschied in der Kopfquote bei weitem größer und wird auch dann verzerrt wirken, wenn es gar keinen wirtschaftlichen Rückschritt gäbe. Sie wissen, wie der Kopfquotenausgleich entsteht. Die Summe der Ertragsanteile eines Landes wird durch die Bevölkerungszahl geteilt, das ergibt den Landesdurchschnitt. Die Summe aller Ertragsanteile, geteilt durch die Volkszahl, ergibt dann den Bundesdurchschnitt. Dieser wird um 2 Schilling vermindert. Die Differenz von dieser Summe zum Durchschnitt der jeweiligen Landeskopfquote gibt den Anteil am Kopfquotenausgleich. Ab dem Jahre 1971 werden die Zuweisungen des Bundes an die Kopfquotenausgleichsländer auf die volle Bundesdurchschnittsquote ohne Abzug von 2 Schilling pro Land erhöht. Trotzdem, glaube ich, ist es nicht uninteressant, auch die Zahlen etwas zu vergleichen. Die Bundesdurchschnittsquote betrug im Jahre 1966 - diese Zahlen liegen vor - 1.159,08 Schilling; die Landeskopfquote von Niederösterreich beträgt, wie schon erklärt wurde, bei 1.089 Schilling. Niederösterreich steht mit dieser Kopfquote an vorletzter Stelle, nach uns kommt noch das Burgenland mit 964.115 Schilling. Hier ist meiner Meinung nach auch eine völlig natürliche Erklärung gegeben. Diese beiden Bundesländer liegen zum großen Teil an Wirtschaftlich toten Grenzen. Es ist während der Budgetdebatte wiederholt gerade auf dieses Problem von den Sprechern des Wald- und Weinviertels hingewiesen worden. Ich könnte mir vorstellen, daß man diese Situation bei einer Neuverteilung berücksichtigen müßte. Sicherlich wird es nicht leicht sein, eiii System zu finden, das alle zufriedenstellt; es ist auch sehr schwierig, bei einer Verhandlung des Bundes mit allen Bundesländern eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ich könnte mir vorstellen, daß man ein System erarbeitet, wo die schwächsten Bundesländer herausgenommen werden. Es würde dann schon ein anderes Verhältnis entstehen, denn wir drücken selbst mit unserem niedrigen Aufkommen den Bundesdurchschnitt automatisch sehr weit herab. Wir tragen durch unsere Mindereinnahmen zu einer sehr niederen Quote des Bundesdurchschnitts bei. Würden also die zwei oder drei schwächsten Bundeslän,der herausgenommen werden, würde schon ein anderes Verhältnis entstehen. Ich weiß, daß diese Berechnung natürlich bestreitbar oder kritisierbar ist, aber ich führe sie nur als Beispiel an. Würden wir ein solches System erreichen, d'ann würde es auch einen bedeutenden Gewinn für Niederösterreich bringen. Nach dem derzeitigen System erhält Niederösterreich aus dem Titel des Kopfquotenausgleichs rund 96 Millionen. (Zwischenruf Landesrat Rösch: Wir haben schon 106 Millionen!) Ja, Herr Landesrat, ich gehe von den Zahlen des Jahres 1966 aus, diese liegen ofiziell vor. Nach der vorerwähnten neuen Berechnung würde Niederösterreich 135 Millionen erhalten. Es zeigt sich also, daß wir bei einer Anderung dieses Berechnungsschlüssels wesentlich besser abschneiden würden, wenn wir durch Zusammenziehung aller Länder nicht den Bundesdurchschnitt so herabdrücken würden. Ich will nicht behaupten, daß das die einzige Möglichkeit ist, eine gerechtere Aufteilung zu erzielen. Ich wollte nur aufzeigen, daß die Konstruktion des Kopfquotenausgleichs, wie sie derzeit das Finanzausgleichsgesetz bestimmt, eine Benachteiligung unseres Landes, des Burgenlandes und weitere Teile der Steiermark mit sich bringt; aber für diese Bundesländer haben wir hier nicht zu sprechen, ich nenne sie nur des Beispiels wegen. Es muß meiner Meinung nach im Interesse des Gesamtstaates liegen, diesen Zustand nicht aufrechtzuerhalten, sondern die Bundesländer die wirtschaftlich am weitesten zurückgeblieben sind, in die Lage zu versetzen, durch höhere Zuteilungen von Ertragsanteilen sie wirtschaftlich so anzukurbeln, daß sie zu einem höheren wirtschaftlichen Effekt und damit zu einem höheren Steueraufkommen gelangen können. Es scheint mir also, daß das derzeitige System eine Verewigung eines Unrechtes ist, aus dem wir nicht mehr herauskommen; wir werden immer die letzten oder vorletzten im Konzert der Bundesländer sein, wir werden immer der arme Spielmann sein, wenn es uns nicht gelingt, auf Kosten des Bundes auch die Bevorzugung zu erhalten, um die Schädeii aus der Vergangenheit einmal wettmachen zu können, damit wir aus dem wirtschaftlichen Rückstand gegenüber den anderen Bundesländern herauskommen. Ich habe bei der Generaldebatte erklärt, es ist ein Appell an den Bund, aber auch ein Ersuchen an die anderen Bundesländer von dieser Stelle aus notwendig, Verständnis für die Lage Niederösterreichs zu haben, weil wir uns von der Besatzungszeit und den Kriegstagen noch immer nicht restlos erholt haben. Ich möchte daher zum Kapitel 9 einen Resolutionsantrag stellen und bitte auf Grund meiner Ausführungen die Damen und Herren des Hohen Landtages, diesem Antrag zuzustimmen (liest): „Der Kopfquotenausgleich, wie ihn das Finanzausgleichsgesetz 1967 vorsieht und der dem Ausgleich von Härten, die sich bei der Verteilung von Abgabenertragsan teilen ergeben, dienen soll, kann wegen der ihm innewohnenden Konstruktion der ihm zugedachten Aufgabe nicht gerecht werden. Jene Länder, die wegen ihrer ungünstigen wirtschaftlichen Situation, bedingt durch die ehemalige russische Besatzung, die tote Grenze gegenüber den Nachbarstaat usw., an sich schon benachteiligt sind, werden in die Berechnung der Bundesdurchschnittskopfquote mit einbezogen und beeinflussen damit den ihnen zukommenden Kopfquotenausgleich negativ. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, bei der Bundesregierung zu verlangen, daß die Ermittlung des Kopfquotenausgleiches so erfolgt, daß er die ihm zukommende Ausgleichsfunktion auch tatsächlich erfüllen, kann und damit zumindest jene Härten bei Verteilung der Ertragsteile vermieden werden, die ihre Ursache in Umständen haben, die von den Betroffenen nicht: beeinflußt werden können." Ich habe bei meinen Ausführungen schon erklärt, daß von Rednern beider Fraktionen zwei Landesteile immer wieder in den Blickpunkt der Aufmerksamkeit des Hohen Hauses gelenkt wurden. Es waren die Sprecher des Waldviertels und des Weinviertels, jener beiden Landesteile, die an der töten Grenze im Norden und Osten unseres Landes liegen. In diesem Zusammenhang darf ich auch noch auf ein Problem verweisen. Wenn wir beim Kopfquotenausgleich schon für das gesamte Land auf ein Wirtschaitsgefälle von West nach Ost hinweisen können, gilt das auch für unser Land. Auch das Wirtschaftsgefälle in unseren niederösterreichischen Grenzgebieten ist besonders stark. Es fehlt an geeigneten Maßnhamen, vor allem für die Erhaltung lokaler Betriebe – ob es gewerbliche oder industrielle Betriebe sind -, und es bestehen große Schwierigkeiten, neue Betriebe in diesen Gebieten anzusiedeln. Ich gehöre gleich vielen Damen und Herren dieses Hohen Hauses zu der Gruppe, die glaubt, man soll kein Gebiet abschreiben, man soll sich nicht damit begnügen, zu sagen, da ist alle Hilfe umsonst, die sollen schauen, wie sie weiterleben oder überleben. Es kann nicht der Sinn einer Politik sein, daß man einfach der Bevölkerung eines bestimmten Gebiets sagt, ihr seid abgeschrieben! Wir sollten uns also bemühen, alle jene Maßnahmen zu suchen, zu finden und zu unterstützen, damit auch diese Gebiete in ein wirtschaftliches Leben mit eingeschaltet werden, das zukunftsträchtig ist. Es ist wohl richtig, daß es schon direkte Maßnahmen auf steuerlichem Sektor zur Förderung der Entwicklungsgebiete gibt, so vor allem die begünstigten Sätze für die vorzeitige Abschreibung nach dem Einkommensteuergesetz von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Entwicklungsgebieten, zweitens die zweckgebundenen Zuschüsse des Bundes zu Förderungsleistungen der Länder und drittens die Gewährung begünstigter Investitionskredite an Betriebe aus dem ERP-Fonds. Auch die Gemeinden bemühen sich um die Förderung von Produktionsbetrieben, um damit Arbeitsplätze zu erhalten oder neue Arbeitsplätze zu schaffen. Speziell für wirtschaftlich gefährdete Gebiete sollte meiner Meinung nach alles getan werden, um noch zusätzliche Maßnahmen zu finden, vor allem steuerpolitische Maßnahmen, die zur Erhaltung solcher Betriebe oder die es ermöglichen, solche Betriebe neu zu errichten und damit iieue Arbeitsplätze Für die Bevölkerung zu schaffen. In diesem Sinne darf ich folgenden Resolutionsantrag vorlegen und wieder um die geneigte Zustimmung des Hauses bitten (liest): „Die Landesregierung wird aufgeiordert, bei der Bundesregierung und insbesondere beim Bundesministerium iür Finanzen zu erreichen, daß durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen auf dem Gebiete des Steuerrechtes die Erhaltung von Betrieben in den Grenzgebieten von NiederÖsterreich gewährleistet und die Ansiedlung von Betrieben in diesen Gebieten gefördert wird." Ein Weg wäre, daß man die begünstigte Sätze für die vorzeitige Abschreibung erhöht; es gibt sicherlich eine Reihe solcher Maßnahmen, ich möchte aber jetzt nicht im Detail auf diese Möglichkeiten eingehen. Es ist eine Anregung, ein Resolutionsantrag an die Regierung mit der Bitte, diesen notwendigen Schritt zu unternehmen. Idi glaube, auch damit würden wir nicht nur dazu beitragen, daß Gebiete unseres Landes hoffnungsfroher in die Zukunft blicken können, sondern wir würden damit auch unserem Bundesland und seiner Bevölkerung einen wertvollen Dienst leisten und nebenbei noch den Erfolg haben, hier dazu beizutragen, daß die Wirtschaftskraft Niederösterreichs stärker wird, daß wir damit auch z u einem höheren Steueraufkommen gelangen und damit automatisch bei der Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben günstiger abschneiden. Es wird jeder Finanzreferent glücklich sein, wenn er mehr Einnahmen aus diesem Titel bekommt und damit dem Hohen Landtag auch weitere Vorschläge unterbreiten kann, wie die Mehreinnahmen wirkungsvoller für Niederösterreidi verteilt werden können. In diesem Sinne darf ich das Hohe Haus nochmals um Zustimmung zu diesen beiden Resolutionsanträgen bitten. (Beifall im ganzen Haus.) PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort gelangt der Herr Landesrat Rösch. Landesrat RÖSCH: Herr Präsident! Hohes Haus! Durch die beiden Diskussionsbeiträge des Hern Abg. Grünzweig und des Herrn Abg. Stangler ist bei dieser Gruppe 9 eine ähnliche Situation eingetreten, wie wir sie schon einmal vor einigen Jahren hatten, als wir uns damals grundsätzlich über die Frage der Finanzierung des Budgets bzw. überhaupt über die Finanzpolitik des Landes unterhalten haben. Mein Freund Grünzweig hat die Frage der Budgetierung in den Mittelpunkt gestellt und hat, wenn ich das zusammenfassen darf, sehr deutlich gesagt - und das ist sehr ernst gemeint -, daß wir der Auffassung sind, dass man sich so, wie es jetzt getan wird, immer mehr und mehr von der Budgetwahrheit entfernt. Ich glaube, darüber dürften wir alle derselben Meinung sein; denn wenn ich den Rechnungsabschluß in Vergleich stelle zum Voranschlag, dann stellt sich zum Beispiel heraus, daß alle Prozentangaben über die Anteile der einzelnen Ressorts an den Ausgaben des Landes verzerrt sind; es muß ja so sein. Ich bin also ebenfalls überzeugt, daß in diesen Budget eine Reserve zwischen 300. und 400 Millionen Schilling steckt, wenn nicht mehr. Ich würde mich gerne dafür verbürgen, dass der Budgetrahmen im Rechnungsabschluß über 4 Milliarden betragen wird; ich glaube, das ist unbestreitbar. Wenn man also jetzt die einzelnen Gruppen nach den Prozentanteilen aufschlüsselt, und dann kommt ein Betrag von 300, 400 Millionen dazu, der nach anderen Gesichtspunkten aufgeteilt wird, dann verändert sich zwangsläufig alles, was da drinnensteht. Deswegen sage ich, man entfernt sich schön langsam von der Budgetwahrheit. Dabei möchte ich noch einmal klarstellen: Daß Reserven drinnen sind, ist selbstverständlich, es wäre ein schlechter Finanzreferent, der keine Reserven hätte: Wenn ich es vielleicht mit eirem humoristischen Unterton sagen darf: Er soll es nur nicht so offensichtlich machen, wo diese Reserven stecken; es gibt ja eine Reihe von Möglichkeiten, wo man sie verstecken kann, (Abg. Stangler: Was würde ein Finanzreferent Rösch tun?) Daß eine Reserve drinnen ist, ist klar. Die Frage ist nur, wie groß die Reserve sein soll. Und hier - das hat mein Freund Grünzweig sehr deutlich deponiert - sind wir der Meinung, daß diese Größenordnung zu hoch ist. Diese Reserve ist zu groß, vor allem dann, wenn das Budget Ziffern präliminiert, die zum Zeitpunkt der Vorlage an den Landtag bereits eindeutig als überholt zu bezeichnen sind - zum Beispiel beim Kopfquotenausgleich, der für 1969 mit 90 Milliarden präliminiert wurde, während ein den Mitgliedern des Hauses allerdings erst vor wenigen Minuten übergebener Ausweis zeigt, daß er bis zum November 1968 um 16 Millionen mehr beträgt. Am Ende des Jahres werden es um 23 Millionen mehr sein. Das kann man sich jetzt schon ausrechnen, man braucht nur nach dieser berühmten Zwölftelrechnung vorzugehen: Man vergleicht, wie es mit den elf Zwölfteln 1967 war und wie die elf Zwölftel 1968 sind. Das ist eine Gleichung mit einer Unbekannten, die man natürlich ausrechnen kann. Es ist durchaus kein Kunststück. Man kommt dann eben auf 113 Millionen Schilling für das Jahr 1968. Wir glauben - und das ist unser Ersuchen an den Herrn Finanzreferenten -, er sollte es sich überlegen, ob man nicht davon abgehen sollte. Das war wohl immer so, aber die früheren Finanzreferenten des Landes haben ja überhaupt eine andere Auffassung gehabt, und ich glaube, wir sind alle der Meinung, daß diese Auffassung von Finanzpolitik nicht richtig ist, sonst hätten wir hier nicht so viele Debatten gehabt. Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Stangler hat die Frage der verbundenen Steuerwirtschaft und der nicht vorhandenen Steuerhoheit der Länder angezogen. Das ist eine Frage, die seit Jahren durch die österreichischen Bundesländer geistert. Der Vater dieser Diskussion war ja bekanntlich der Herr Landeshauptmann Gleissner. Er war der erste, der sie ins Leben gerufen hat. Dann hat der Herr Landeshauptmann Krainer dieselbe Frage befürwortet, und schließlich kam ein Landesfinanzreferent von Niederösterreich, der diese Ansicht mit Leidenschaft vertreten hat. Hierauf ist es wieder etwas ruhiger geworden; und wenn wir uns die Situation heute ansehen, müssen wir uns fragen, ob es nicht schon sinnlos ist, die Frage zu prüfen, ob die Länder eigene Steuerhoheiter. haben sollen und ob die verbundene Steuerwirtschaft vernünftig ist. Die Volkswirtschaft kann nämlich in ihrer Gesamtheit nicht mehr hergeben, als sie leisten kann. Wenn ich also den Ländern eigene Steuerhoheiten gebe, dann muß ich anderen Körperschaften solche wegnehmen. Wie gesagt, uns ist das Steuerfindungsrecht gewährleistet, und wir könnten uns alle den Kopf darüber zerbrechen, welche Steuern wir noch einheben wollen. Ich habe den Kollegen Stangler schon einmal darauf aufmerksam gemacht, daß Sie, wenn Sie so weitermachen wie beim Fernsehschilling, bald die Badewanne, das elektrische Bügeleisen (Abg. Stangler: Das haben Sie, Kollege, Rösch gesagt!) und vielleicht auch noch den Kühlschrank besteuern werden. Ich habe, offen gesagt, die Befürchtung, daß man, wenn man einmal zu erfinden anfängt, auf diesem Weg weitergehen wird. Ich glaube, Kollege Grünzweig hat schon darauf hingewiesen. Unser Haupteinwand war ja (Abg. Stangler: Der Verfassungsgerichtshof!) verfassungsrechtlicher Natur und hat sich in der Zwischenzeit schon geandert, da das Finanzausgleichsgesetz in diesem Punkt geändert wurde und das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes überholt ist etc. Heute ist es so, daß wir mit einem Steuerfindungsrecht praktisch nichts mehr anfangen können, denn es kommt dabei nichts heraus. Eine edite Möglichkeit bestünde nur dann, wenn man dem Bund eine Steuer wegnehmen und diese den Ländern geben würde. Das ist nebenbei bemerkt ein Weg, der ja in der derzeit geltenden Finanzausgleidisgesetzgebung zumindest mit kleinen Schritten gegangen wurde. Wir partizipieren ab 1. Jänner 1969 zum Beispiel an der Kraftfahrzeugsteuer etwas mehr mit. Wir haben nach einigen Verhandlungen sogar erreicht, daß wir von der Alkoholsteuer einen Anteil erhalten. Natürlich wäre es sehr schön, wenn wir an den Zuschlägen zur Mineralölsteuer mitpartizipieren konnten, denn diese machen heute wesentlich mehr aus als die Stammsteuer, von der sich der Bund seinen Kuchen abschneidet. Das wissen wir, aber eine echte Lösung dieses Problems mit eigener Steuerhoheit würden wir nicht erreichen. Auch bei den Gemeinden, die noch vor wenigen Jahren beneidet wurden, daß sie eine echte Steuerhoheit hatten, ist diese immer geringer geworden. Das hat mit der Teilung der Gewerbesteuer begonnen, und die Gemeinden sind immer mehr auf die verbundene Steuerwirtschaft übergegangen. Ich glaube, ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube, wenn ich feststelle, daß wir alle froh sein können, daß diese Entwicklung stattgefunden hat, denn die in der Steuerhoheit gelegene Gefahr ist eine fürchterliche Lizitationspolitik, wie uns die Erste Republik gelehrt hat. Darf ich daran erinnern, daß in der Ersten Republik die Wohnbausteuern als Landsteuern eingehoben wurden. Die politischen Gemüter haben sich an der Frage erhitzt, was und wie hoch besteuert wird, und es hat nicht zum innenpolitischen Frieden beigetragen, daß man in Wien für seine Wohnung nach anderen Gesichtspunkten besteuert wurde als in Niederösterreich, Oberösterreich oder in der Steiermark; kurzum, es war überall anders. Dieses Steuersystem war natürlich schlecht, und ich glaube, wir können froh sein, daß wir heute die verbundene Steuerwirtschaft haben. Nun kam also der Herr Abg. Stangler bezüglich der Berechnung des Kopfquotenausgleiches mit einer neuen Idee und schlägt eine andere Berechnungsart vor, die mehr einbringen soll. Ich frage Sie: Von wem soll sie mehr einbringen? Von irgendwo muß ja diese Leistung herkommen. Entweder zahlt der Bund mehr, oder man nimmt es den Ländern weg. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, würde Ihr System bedeuten, daß diese Leistung ausschließlich der Bund erbringt. Ich konnte Ihr Beispiel nicht so schnell durchrechnen, aber ich glaube richtigzugehen, wenn ich annehme, daß der Bund allein aufkommen soll. ES drängt sich einem die Frage auf, warum man eigentlich diesen Umweg machen soll dieses „ums Eck"-Gehen mit dem Kopfquotenanteil. Sagen wir es doch offen und ehrlich: Wir sind der Meinung - wir haben es übrigens in einer Reihe von Anträgen, die wir gemeinsam beschlossen haben, getan -, dass der Bund für die unterentwickelten Gebiete mehr leisten soll, da wir durch die zehnjährige Besatzungszeit schlechter gestellt sind. Meine Damen und Herren! Über eines müssen wir uns jedoch klar sein: Alles muß einmal ein Ende haben. Unsere Enkel können sich nicht auch noch auf die böse Zeit der russischen Besatzung berufen. Wir können ja auch nicht zurückgehen und über die Besatzungszeit der italienischen Detachements nach dem Ersten Weltkrieg in Karnten jammern. Das hilft nichts. Einmal muß die Zeit als überwunden betrachtet werden. Ich glaube, daß sich hier unsere Auffassungen zu differenzieren beginnen. Hier steht Ihrem, ich möchte fast sagen, grenzenlosen Optimismus unsere gemäßigte Auffassung gegenüber. Wir sind nämlich der Meinung, dass wir, wenn man in unserem Land zielführender vorginge, mehr Steuern bekommen würden, wodurch der Kopfquotenausgleich automatisch sänke bzw. wegfiele, weil wir selbst genügend Erträge hätten. Ich weiß, daß ich eine noch nicht ganz verheilte Wunde berühre, wenn ich darauf hinweise, daß 1300 Millionen Schilling anders hätten investiert werden können, wodurch sie schon viel mehr Steuererträge gebracht hätten. Nachdem die Gelder in Wohnungen oder mehr oder weniger pleite gegangenen Hotelunternehmungen und ähnlichem aufgegangen, sind, können wir keine Steuererträge erwarten, weder aus den Wohnungen, noch aus den Hotels, die uns nichts anderes bringen als neue Insassen für das Landesgericht. Im Gegenteil, da werden wir noch etwas bezahlen müssen. Der Unterschied liegt darin, daß wir uns sagen müssen, wenn wir die Mittel zielstrebiger verwendet hätten, würden wir heute wohl anders dastehen. Trotzdem wird die sozialistische Fraktion Ihrem Antrag, wie ich glaube - ich weiß es nicht genau, da Ihr Antrag so überraschend gekommen ist -, die Zustimmung geben. Es handelt sich um einen Versuch, der meines Erachtens ein Tropfen auf einem heißen Stein ist; und selbst durch die Berechnung des Kollegen Stangler von 96 auf 135 Millionen Schilling, das sind 39 Millionen Schilling, werden unsere Finanzen nicht gesund. Sicherlich, diese 39 Millionen haben oder nicht haben, bedeutet einen TJnterschied, aber 39 Millionen gegenüber einem Budget von 4 Milliarden ist ein Betrag, der uns nicht sanieren kann. Das ist zu wenig für das Gesundwerden, es muß mehr sein. Es müssen in diese Wirtschaft, in dieses Land Mittel investiert werden, und zwar so investiert, daß was herauskommt, daß der Ertrag uns mehr bringt, weil wir eben in der verbundenen Steuerwirtschaft darauf angewiesen sind, dass wir selbst sehr viel beitragen. Herr Kollege Stangler hat das mit der Länderformel definiert und gesagt, daß der Anteil so hoch ist, als man ihn selbst erarbeitet hat. Also mit dem höheren Anteil, den man erarbeitet hat, steigt der Ertrag, und das, glaube ich, miiß das Ziel sein. Hier muß der Ansatz erfolgen, alles andere sind nur Milderungen, sind Linderungen, worüber sich der Herr Finanzreferent sicherlich freut, wenn er das bekommt, aber die Wirtschaft wird damit nicht gesund, sondern nur ein bißchen weniger schwach. Ich vermeide das Wort ,,krank“, weil das dem Kollegen Stangler nicht gefällt. Stark aber kann man uns nicht nennen, das haben Sie selbst gesagt. Der zweite Antrag, den Sie gestellt haben, meine Herren, ist schon ein wenig gefährlicher. Ich kann mir vorstellen, daß er zweckmäßig ist, aber trotzdem ist er sehr gefährlich, wenn man ihn nicht begrenzt. Wenn wir ihm zustimmen, müssen wir ausdrücklich deponieren, daß wir ihn irgendwo begrenzen, denn sonst bewirkt er das Gegenteil. Die Steuernachlässe all dieser Betriebe bewirken ja, daß das Aufkommen im Lande wieder kleiner wird und der Kopfquotenausgleich wieder steigt. Also das, was wir auf der einen Seite mit dem Antrag Nr. 1 mehr bekommen wollen, nimmt uns der zweite Antrag – nicht im vollen Umfang, aber einen Teil – wieder weg, weil das Aufkommen kleiner wird bei all diesen Begünstigungen. Ich glaube, wenn wir Ihren Antrag so verstehen, daß er eine zeitlich begrenzte Maßnahme sein soll und ich glaube, so haben Sie ihn auch aufgefaßt -, nicht eine dauernde Steuererleichterung, sondern nur für gewisse Anlaufzeiten, für gewisse Zeiten, bis das Unternehmen Fuß gefaßt hat bzw. seine Schwierigkeiten überwunden hat, dann wäre das sinnvoll. Auf allzu lange Zeit aber kann das Ganze keinen Sinn haben. Wir wissen, dass Gemeinden in echte Schwierigkeiten gekommen sind, weil sie zu große Begünstigungen auf ZU lange Zeit gegeben haben und dann von dem Betrieb überhaupt nichts mehr gehört haben. Es wäre zum Schluß besser gewesen, sie hätten nicht begünstigt und hätten wenigstens ein wenig gehabt. Diese ganzen Begünstigungen haben ihnen aber dann alles abgenommen. Meine Damen und Herren! Ich werde nicht mehr allzu lange sprechen, aber wenn wir von den Investitionen reden, dann bin ich der Meinung, daß wir beide ein Konzept haben für die wirtschaftliche Stärkung: Ihr ,,Leitbild“ und unser „NÖ.-Plan“. Diese beiden Konzepte für die Stärkurig des Landes sehen vor, dass im Laufe einer gewissen Zeit - Sie meinen in 5 Jahren, wir meinen in 10 oder 13 Jahren - das Land endgültig auf eigenen Füßen stehen kann. Das Kernproblem beider Konzepte, von denen Herr Prof. Jäger sehr sinnvoll sagte, es wäre schön, wenn daraus 1 Konzept würde, weil zu viele Pläne nichts helfen, liegt wieder in der Geldfrage. Das Kernstück ist also die Frage, wie diese Ideen - wenn ich sie einmal so bezeichnen darf – finanziet werden? Nachdem dazu eine Reihe von Publikationen erschienen ist, von Aussprüchen, von Stellungnahmen, so ist es, glaube ich, zweckmäßig, wenn man sich kurz mit der Frage der Finanzierung der Konzepte, dieser Ideen, beschaftigt, um zu sehen, wo sie zusammenkommen, wo sie möglich sind und wo sie auseinandergehen. Wissen Sie, warum ich das tun möchte, meine sehr geehrten Herren von der ‘Gsterreichischen Volkspartei? Weil ich glaube, es dient der ganzen Sache nicht, wenn nur mit Sdilagworten Schaumschlägerei betrieben und alles abgeschrieben wird und sowieso alles schon verwirklicht ist; und dann kann man ein paar Zeilen weiter lesen, dass es aber trotzdem unreal ist, obwohl es schon verwirklicht ist. Wenn man so argumentiert, dann, glaube ich, hat es keinen Sinn, da kommen wir zu nichts. Nachdem sich nun in der Frage der Finanzierung zwei entscheidene Fragen gegenüberstehen, gestatten Sie, daß ich die Angelegenheit jetzt beleuchte. Sie sagen Ihrem „Leitbild” eine realistische Finanzierung voraus und sagen in der an ihre Vertrauenspersonen ausgegebenen Stellungnahmen zum „SPÖ-Plan“, wie es als Uberschrift auf Seite 1 heißt: ,,Unrealistisches Finanzierungskonzept. “ Ganz abgesehen davon, daß ich den Eindruck habe, daß der Verfasser dieser Stellungnahme zum „NÖ.-Plan” nicht ident ist mit dem Verfasser des „Leitbildes” - denn das ist Kollege Ludwig, und der hat die Stellungnahme bestimmt nicht geschrieben -, so vermute ich eher, daß der Verfasser dieser Stellungnahme zum „NÖ.-Plan” das „Leitbild” gar nicht gesehen hat. Ich werde Ihnen gleich sagen, warum. Weil sich das nämlich auf einmal sehr stark überschneidet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was steht darin, wie sieht es aus? Sie sagen, Gesamtrahmen 5 Milliarden Schilling, wir sagen, Gesamtrahmen 4,3 Milliarden Schilling - immer pro Jahr gerechnet. Wir sagen, von diesen 4,3 Milliarden Schilling werden schon 3,5 Milliarden Schilling von Bund, Land und Gemeinden verbraucht, bleibt eine Differenz von 800 Millionen Schilling zusätzlich jährlich übrig. Sie sagen, diese 5 Milliarden Schilling seien das komplette Volumen. Davon soll das Land 500 Millionen Schilling aufbringen, und aus dem Koren-Plan sollen 4,s Milliarden Schilling beigesteuert werden. Ich lasse die einzelnen Millionen weg. Nun, wiie sollen wir diese Mittel aufbringen? Sie sagen, man soll das Geld so aufbringen, daß man von der Landesumlage 170 Millionen Schilling wegnimmt, von den den Gemeinden zur Verfügung stehenden Bedarlszuweisunger. Ein Drittel, rund 55 Millionen Schilling, man soll weiters den Kopfquotenausgleich mit 90 Millionen Schilling nehmen und man soll außerdem noch 3 Prozent der Gesamteinnahmen herausnehmen, das sind rund 100 Millionen Schilling; das ergibt zusammen 415 Millionen Schilling. Wenn ich die 55 Millionen Schilling von den Gemeindezuweisungen abziehe, dann bleiben 360 Millionen Schilling übrig. Warum ziehe ich sie ab? Weil 55 Millionen Schilling ja jetzt schon vergeben werden. Das ist nichts Neues, ich kann sie nicht wegnehmen. Ich kann sie nur höchstens dirigieren, und dabei entsteht die Frage, wie weit ich sie dirigieren kann. Sie wissen ganz genau, da muß man sehr aufpassen, inwieweit der Paragraph 6 des Finanzausgleichsgesetzes dem Paragraph 4 des Finanzverfassungsgesetzes nicht entgegensteht. Diese Mittel dienen nämlich zu übergemeindlichen Aufgaben, gemeinsamen Wasserversorgungsanlagen, der Müllverwertung usw. Meine Damen und Herren, ich erinnere daran, wie dieser Landtag ein Gesetz über den Schulbaufonds beschlossen hat, nämlich 25 Prozent der Ertragsanteile abzuziehen und dorthin zu geben. Da wollte die Bundesregierung Einspruch erheben; erinnern Sie sich noch? Es ist zu keinem Einspruch gekommen. (Zwischenruf rechts.) Seien Sie nicht böse, wenn ich das polemisch sage. Dank der damaligen Koalition ist es zu diesem Einspruch nicht gekommen, weil der Antrag des Bundeskanzlers Raab von einem sozialistischen Minister, nämlich Proksch, beeinsprucht wurde. Damit ist die 8-Wochen-Frist abgelaufen, und dadurch konnte das Gesetz in Kraft treten, Wenn es heute nochmals zu einem solchen Beschluß kommen würde, dann zweifle ich an der Realisierung eines solchen Gesetzes; die Meinung des Verfassungsdienstes hat sich sicherlich nicht geändert, doch jetzt wird sich wahrscheinlich kein Minister finden, der gegen den Antrag des Bundeskanzlers einen Einspruch macht. Sie glauben daran, Herr Landeshauptmann? Gott erhalte Sie in Ihrem Glauben. (Landeshauptmann Maurer: Wir sind keine Propheten!) Ich glaube nicht, daß es irgend jemand wagt; außer Laferl wagt es niemand, gegen die Regierung vorzugehen. (Heiterkeit im Saale.) Er ist der einzige Held. In der Regierung werden Sie aber keinen finden. Wie gesagt, das müßte man überprüfen, und das soll man überprüfen. Ich klammere diese 55 Millionen Schilling vorläufig einmal aus, denn selbst wenn es möglich ist, stellt es eine Finanzierung dar, die schon jetzt erfolgte. Also stehen jetzt bei Ihnen 360 Millionen plus 4.500 Millionen aus deni Koren-Plan. Wir haben aber heute einen Antrag beschlossen, daß wir nur 1.000 Millionen wollen. Ich sehe aber ein, man muß einmal anfangen; also probieren wir es einmal mit 1.000 Millionen. 4.500 Millionen jetzt im Jahre 1969 zu fordern wäre auch ein bisserl zuviel gewesen. Die gesamten investitionsfördernden Maßnahmen des Bundes 1969 - der Herr Kollege Schneider wird es wissen - belaufen sich auf 16,9 Milliarden Schilling. Davon wollen wir 4,5 Milliarden haben, das würde heißen 26,6 Prozent. Nachdem aber unser Bevölkerungsanteil nur 18,4 Prozent beträgt (Abg. Stangler: 19,4 bitte! Lassen Sie nicht ein Prozent der Bevölkerung verschwinden !) - bitte, ich bin gerne bereit, das eine Prozent dazuzunehmen -, wird es also bei 19,4 Prozent schwierig sein, 26,6 Prozent zu bekommen. Da gibt es große Landesfürsten - Krainer, Gleißneir, Wallnöfer usw. -, und ich weiß nicht, ob wir da ohneweiters bestehen können, daß die uns noch etwas abgeben. Daher ist das mit den 4,5 Milliarden ein bißchen problematisch. Warum sage ich das? Weil in der Kritik zum Niederösterreich-Plan, die Sie ausgegeben haben, etwas Interessantes drinnensteht: Es steht: Dieser Finanzierungsplan ist unrealistisch. (Landesrat Ludwig: Die 300 bis 400 Millionen Darlehen muß man doch auch berücksichtigen!) Wir kommen schon zu den Darlehen, Herr Kollege! Wir sind noch nicht bei den Darlehen, wir sind noch beim Bargeld des Landes. Wir sagen, 150 Millionen durch Umschichtungen von nicht direkt investitionsfördernden Maßnahmen, Sie sagen, 170 Millionen von den Einnahmen. Merken Sie den Unterschied, Herr Kollege Ludwig? Jetzt müssen Sie nämlich noch dazusagen, wo Sie die 170 Millionen Schilling, die Sie bei den Einnahmen wegnehmen, bei den Ausgaben einsparen. (Landesrat Ludwig: Im Jahre 1931 läuft die NEWAG -Aufstockung ab!) Dieses „Leitbild” läuft aber ab 1969! Man muß also sagen, wo man einspart. Sie haben in Ihrer Budgeteinbegleitungsrede gesagt, die frei verfügbaren Mittel in den investitionsfördernden Ermessenskrediten belaufen sich zur Zeit nur auf 100 Millionen. Wenn ich nur 100 Millionen als frei verfügbar habe, dann ist die Frage, wie man auf der anderen Seite 360 Millionen hereinbringen soll, schon etwas schwierig. Aber es gelingt Ihnen vielleicht, ich bezweifle es nicht, Sie werden das sicherlich durchdacht haben. Nur muß es dann, Herr Kollege Ludwig, noch leichter sein, unsere 150 Millionen Schilling hereinzubringen. 360 Millionen bringen Sie herein, 150 Millionen, sagen Sie, sind unrealistisch - nicht Sie, sondern der Herr, der die Stellungnahme ausgearbeitet hat. Da dürfte auf jeden Fall etwas nicht stimmen. Jetzt meine Herren, geht es weiter. Die Kritik am SPD-Plan sagt, der SPÖ-Plan arbeitet mit Geldern vom Bund, die noch gar nicht hier sind. Die 4,5 Milliarden vom Koren-Plan sind auch noch nicht da. Diese Kritik richtet sich also nicht nur gegen uns, sie richtet sich auch gegen Ihr „Leitbild". Wir sagen, das Land und der Bund sollen je 100 Millionen Haftung übernehmen. Wir haben heute einen Antrag beschlossen, dass der Haftungsrahmen auf 500 Millionen erhöht wird. Wir können den Bund schon salvieren und sagen, die Haftungen haben wir schon; hier sind die 200 Millionen. Sie, Herr Kollege, sagen, Sie wollen Ihren Plan auf keinen Fall durch Anleihen finanzieren. Ist das richtig? (Landesrat Ludwig: Ja!) Es ist gesperrt gedrukt und dick unterstrichen. Herr Kollege, Sie haben aber bei Ihrem Referat vor dem Landesparteirat der ÖVP angekündigt, dass Sie den Wohnbau im Jahre 1969 durch eine Wohnbauanleihe in der Höhe von 100 Millionen finanzieren wollen. Wie paßt das zusammen? (Landesrat Ludwig: Es wird eine innere Anleihe!) Ob innen, ob außen, es heißt: durch Anleihemittel. (Abg. Stangler: Ein bisserl ein Unterschied ist schon!) Zuerst steht, nicht durch Anleihen, und dann wird gesagt, durch eine Anleihe. Da ist meiner Meinung nach ein Widerspruch. Aber gut, ich nehme zur Kenntnis, Sie machen das mit einer inneren Anleihe. Dann sagen Sie weiter in Ihrer Kritik, diese Anleihe, die wir aufnehmen wollen, sind sehr gefährlich, denn wir müssen ja 40 Millionen Schilling pro Jahr für Zinsen und Tilgung einsetzen, und das wird das Land nicht aushalten. So steht es in Ihrer Kritik des Niederösterreich-Plans. Aber dasselbe haben Sie in Ihrem „Leitbild" ; interessanterweise haben Sie genau dieselben magische Zahl 40 Millionen, nur wollen Sie sie nicht zur Tilgung einer Anleihe verwenden, sondern zu Zinsbegünstigungen für Investitionskredite. Einverstanden. Aber, meine Herren von der Volkspartei, wofür ich die 40 Millionen auch ausgebe - es bleiben für das Landesbudget auf Jahre hinaus 40 Millionen, und die addieren sich. Darüber gibt es doch keinen Zweifel. Ich kann ja nicht einen Kredit mit Zinsen auf ein Jahr subventionieren. Der Wirtschaftstreibende, der einen Kredit für ein Jahr braucht, braucht überhaupt keinen Kredit; er braucht ihn auf mehrere Jahre. Daher addiert sich das mit den 40 Millionen, und ich komme auch auf eine nicht unbeachtliche Summe. Wenn ich jetzt beides gegenüberstelle, meine Herren, können wir doch in der Finanzierung feststellen: Wir sind in dieser Finanzierung gar nicht so weit auseinander; die Hauptkritik, die sagt, daß wir das auf Anleihen aufbauen, übersieht nämlich etwas - vermutlich ist das aber nach dem ersten Entwurf entstanden, denn im endgültigen Exemplar werden Sie finden, wie diese 200 bis 300 Millionen, die noch fehlen, aufgebracht werden sollen. Bei den ERP-Krediten sind wir uns einig. Darüber hat schon der Kollege Stangler gesprochen, daß wir mehr Marshallplan-Mittel wollen. Daß wir mehr Zweckzuschüsse nach § 18 Finanzausgleichsgesetz wollen, darüber sind wir uns auch einig, darüber haben wir schon Beschlüsse. Die Frage ist nur die Differenz von den 200 bis 300 Millionen und wie man sie aufbringt; und da, glaube ich, haben Sie eines übersehen, nämlich daß es drinnen heißt, daß der eine Teil aus dem wachsenden Ertrag bedeckt wird, und der Rest aus Anleihen. Das heißt, dass diese Anleihen maximal zwei, drei Jahre laufen würden und dann nicht mehr. Zum Abschluß möchte ich sagen: Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Wir haben dieses Finanzierungskonzept durch Professor Novotny überprüfen lassen. Der hat uns in einem dicken Gutachten die Meinung gesagt und hat erklärt, das und das und das ist kritisch, aber er kommt im Endeffekt zu der Meinung, dass wir den Ausgabenrahmen sogar zu niedrig angesetzt haben, aber auch den Bedeckungsrahmen viel zu niedrig angesetzt haben, dass sich also das Konzept ohneweiters finanzieren läßt. Das ist, glaube ich, an sich das Entscheidende. Meine Herren, warum ich das Ganze jetzt gesagt habe? Nur zu dem Zweck, daß ich Sie wirklich ersuchen möchte, daß wir aufhören - von unserer Seite, daß wir evelituell sagen, Ihr „Leitbild" ist nichts, aber hören Sie bitte auch auf, von Schaumschlägerei und dergleichen zu reden! Ich glaube, es ist nicht würdig, so etwas zu tun. Was haben Sie davon, wenn eine große Wberschrift den Titel „Schaumschlägerei" trägt und nichts Materielles dazu gesagt wird. Wenn Sie den NiederösterreichPlan einer sachlichen Kritik unterziehen und sagen, das und das und das ist unrealistisch, werden wir uns darüber unterhalten. Ich glaube, es wäre sehr sinnvoll, wenn wir uns diesen öffentlichen Diskussionen stellen würden. Sagen wir, wie die Sache ist. Sie werden es uns nicht übel nehmen, wenn wir sagen, das und das aus Ihrem „Leitbild" halten wir entweder für nicht vollständig oder für zuwenig; reden wir darüber. So, wie der Einwand ,des Kollegen Schneider mit diesen 10.000 Wohnungseinheiten gewesen ist. Die sind ja fast erreicht. Wir haben heuer fast über 9.000 gebaut, auf 10.000 Wohnungseinheiten fehlt da nicht mehr sehr viel. Wir sagen aber ausdrücklich: Diese 170.000 sind ein Soll, das müßte - Konjunktiv! - gebaut werden, wenn man das alles aufholen sollte. Wir sagen wörtlich, das wird nicht möglich sein, die Bauwirtschaft wird das gar nicht verkraften; aber wenigstens 10.000 pro Jahr könnten wir erreichen. Hier decken wir uns wieder voll mit Ihnen. Auch Herr Kollege Ludwig hat in seinem Referat auf dem Landesparteitag darauf hingewiesen, daß das etwa die Zahl ist. Er hat gesagt, daß wir nächstes Jahr wieder 550 Millionen Schilling für den Wohnungsbau und noch 100 Millionen Schilling innere Anleihen haben werden. Die Finanzierung haben Sie also Ihren Delegierten schon dargelegt. Wir stimmen hier. überein, haben nun nicht mehr so viele Differenzen. Ich glaube, meine Damen und Herren, wir sollten echt einen Ideenwettbewerb durchführen und nicht mit Abwertungsdeklarationen kommen. Wenn jemand wohin steigt, noch dazu, wenn er so ein Prominenter wie in diesem Fall ist, den ich angeführt habe, dann soll er es sich nicht leicht machen und von Schaumschlägerei reden, sondern er soll sagen, was ihm daran nicht gefällt. Mit der Argumentation „einerseits eh alles abgeschrieben, andererseits eh schon alles dagewesen und drittens Schaumschlägerei" werden wir kaum ein gemeinsames Konzept zusammenbringen. Ich bin nach wie vor überzeugt, daß es für dieses Land das Beste ist, wenn wir ein gemeinsames Konzept zusammenbringen und gemeinsam dahinterstehen. Nur dann ist es aus dem Streit heraußen und wird zu dem Erfolg führen, den wir wollen, nämlich zum Aufschwung des Landes. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort kommt Herr Abg. Stangler. Abg. STANGLER: Hohes Haus! Ich werde keine lange Replik auf die Ausführungen meines Vorredners halten und schon gar nicht in die Diskussion des letzten Themas, des Vergleiches zweier Vorstellungen über die Zukunft Niederösterreichs, eingehen. Ich glaube, ich bin verstanden worden. Zu Beginn dieser Budgetdebatte habe ich eher ein versöhnliches Wort gesprochen als eines das zu einer Verhärtung führen. müßte. Wenn Sie aber vor allem den zweiten Antrag kritisiert haben, dann Herr Landesrat Rösch und meine Herren von der Sozialistischen Partei, darf ich sagen: Ich glaube, es ist immer besser, man hat mehr Lösungsvorschläge parat als zu wenig oder nur einen. Mit einem Vorschlag kann man untergehen, mit zwei oder drei Vorschlägen findet sich vielleicht eine KompromißIösung. Mehr schaut bei der Demokratie ohnehin nicht heraus, weil man sich nicht erwarten kann, daß ein Vorschlag von einem Land oder einer Gruppe hundertprozentig zum Erfolg wird führen können. Es wird in den verschiedensten Gruppierungen immer wieder Kompromißlösungen geben müssen. Ich glaube, daß Alternativvorschläge verhandlungstaktisch günstig sind, daß sie die Verhandlungssituation erleichtern. Darum ist es nicht das schlechteste, wenn wir zu den vielen Anträgen, die schon in der Budgetdebatte gestellt worden sind, auch noch im Kapitel 9 mit einem oder zwei Anträgen kommen, in denen die Landesregierung aufgefordert wird, nach dieser oder jener Richtung hin etwas zu unternehmen. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir versuchen sollten, für alle Gebiete Wege zu finden, die zu einer wirtschaftlichen Besserstellung führen. Herr Landesrat Rösch, ich gebe Ihnen recht: Wenn der Wunsch aus unserem letzten Vorschlag, einen Fortschritt für dieses Gebiet zu erreichen, schon durchgegangen und jetzt das Jahr X da wäre, das uns zu einer Wirtschaftsblüte sondergleichen gebracht hätte, würde der Herr Finanzminister, der die Verantwortung für ganz Österreich trägt, selbstverständhch sagen: Jetzt braucht Ihr diese Begünstigung nicht mehr. Es kommt doch bei der Steuergesetzgebung immer wieder zu Änderungen, weil es in der Politik notwendig ist, zu neuen Situationen auch neue Lösungen zu finden. Daher habe ich gar keine Befürchtung, daß alle unsere Anträge, die wir aus der besten Absicht gestellt haben, auch zu einem 100 prozentigen Erfolg führen. Wir müssen ja mit dem Kräfteverhältnis Niederösterreichs in dem Länderkonzert rechnen und klar sehen, was wir erreichen können und was nicht. Eines ist aber doch wichtig, daß wir nämlich diese verschiedenen Möglichkeiten aufgreifen, daß wir Alternativlösungen vorschlagen.. Und dazu noch ein Wort. Sicherlich ist die Demokratie Diskussion, darüber gibt es gar keine Frage. Herr Landeshauptmann Maurer hat, glaube ich, in dieser Budgetdebatte in einem Zwischenruf gesagt: „Besser als alle Diskussionen, besser als alle papierenen Parteiprogramme ist auch für die Demokratie die erfolgreiche Tat, die erfolgreiche Leistung." Wir hoffen, daß wir gemeinsam durch Diskussion zu erfolgreichen Taten für Niederösterreich kommen werden. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte. PRÄSIDENT WEISS: Zur Abstimmung liegen vor die Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, und die Resolutionsanträge des Herrn Abg. Stangler. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr seinen Antrag zur Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, zu stellen. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich stelle den Antrag, die Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, welche im ordentlichen Voranschlag Einnahmen von 2.307,074.000 Schilling und Ausgaben von 553,282.000 Schilling sowie im außerordentlichen Voranschlag Einnahmen von 2,075.000 Schilling aufweist, zu genemigen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung zur Gruppe 9 einzuleiten. PRÄSIDENT WEISS (nach Abstimmung über die Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter nunmehr um Verlesung der beiden Resolutionsanträge des Herrn Abg. Stangler. (Geschieht.) (Nach Abstimmung über den ersten Resolutionsantrag des Herr Abg. Stangler, betreffend Neuermittlung des Kopfquotenausgleiches zur Vermeidung von Härten bei Verteilung der Ertragsanteile): Angenommen. (Nach Abstimmung über den zweiten Resolutionsantrag des Herrn Abg. Stangler, betreffend Förderung von Betrieben in den Grenzgebieten Niederösterreichs durch steuerrechtliche Maßnahmen): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Anzenberger, die Verhandlung zum Gesetzentwurf über die Einhebung einer Landesumlage einzuleiten. Berichterstatter Abgeordneter ANZENBERGER: Der Entwurf eines Gesetzes über die Einhebung einer Landesumlage folgt in seinem Wortlaut weitgehend den diese Materie regelnden Gesetzen der Vorjahre. Mit den vorgenommenen Anderungen wird einer Anregung des BundeskanzleramtesVerfassungsdienst entsprochen und der Entwurf dem Finanzausgleichsgesetzes 1967 angepaßt. Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst hat angeregt, in das Gesetz ausdrücklich die Bestimmungen über die Fälligkeit der Umlage und über eine allfällige Verpflichtung der Gemeinden zur Leistung von Vorschüssen aufzunehmen. Dementsprechend soll im § 2 Abs. 1 des Entwurfes klar zum Ausdruck gebracht werden, daß die Landesumlage in monatlichen Teilbeträgen von den ,den Gemeinden gebührenden monatlichen Vorschüssen auf die ihnen nach dem Finanzausgleichsgesetz 1967 zustehenden ungekürzten Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben einbehalten wird. In der Art der Einhebung folgt der Gesetzentwurf den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 1967, der gleichfalls eine Einbehaltung vorsieht. Diese Regelung entspricht auch der bisher geübten Praxis. Eine weitere Anderung ist in den §§ 1 und 4 des Gesetzentwurfes bezüglich der Geltungsdauer des Gesetzes vorgesehen. Bisher wurde für jedes Jahr ein eigenes Gesetz über die Einhebung einer Landesumlage beschlossen, wobei die Bestimmungen desselben im wesentlichen gleich blieben. Nunmehr soll die Geltungsdauer des Gesetzes so wie in anderen Bundesländer der Geltungsdauer des Finanzausgleichsgesetzes 1967 angelichen werden. Da gemäß § 5 Finanzausgleichsgesetz 1967 die Landesumlage bis zum Jahre 1971 15 v. H. und im Jahre 1972 14,5 v. H. der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben nicht übersteigen darf, war im § 1 des Gesetzentwurfes auch darauf Bedacht zu nehmen. Ich bitte den Herrn Präsidenten, zu diesem Geschäftsstück die Debatte einzuleiten. PRÄSIDENT WEISS: Es liegt keine Wortmeldung vor, wir gelangen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Anzenberger, zum Dienstpostenplan 1969 zu berichten. Berichterstatter ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich soll nun zum Dienstpostenplan des Jahres 1969 berichten. Ich habe bereits beim Generalbericht über den Dienstpostenplan berichtet und habe dabei auch die Änderung, die bei den Ausschußberatungen beschlossen wurde, berücksichtigt. Der Dienstpostenplan mit dem Jahresvoranschlag befindet sich dazu seit langem in den Händen der Herren Abgeordneten; ich glaube daher, mir eine detaillierte Berichterstattung ersparen zu können. Wenn Sie, meine Damen und Herren, dieser Vorgangsweise Ihre Zustimmung geben, würde ich den Herrn Präsidenten ersuchen über den Dienstpostenplan die Debatte einzuleiten und darüber die Abstimmung vornehmen zu lassen. PRÄSIDENT WEISS: Es liegt keine gegenteilige Meinung vor. Zum Wort kommt daher Herr Abg. Bieder. Abg. BIEDER: Herr Präsident, Hoher Landtag! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit werde ich mich sehr bemühen, kurz zu sein. Ich hätte Ihnen gerne meinen Auftritt erspart, hätten Sie mich nicht so stiefmütterlich, ich möchte sagen so grausam, in der Gruppe 0 mit meinem Antrag behandelt. Nun einige Worte zum Dienstpostenplan. Im Dienstpostenplan 1969 werden gegenüber 1968 im gesamten gesehen um 52 Dienstposten weniger ausgewiesen. Im Finanzausschuß gab es in diesem Zusammenhang eine kleine Panne, welche daraus entstahd, daß der Bund ursprünglich zugesagt hat, 29 Dienstposten der technischen Landes-Lehr- und Versuchsanstalt in Waidhofen zu übernehmen. Im letzten Augenblick wurde aus irgendwelchen administrativen Gründen diese Zusage zurückgenommen bzw. auf 1970 verschoben; obwohl der Bund schon für 1969 die Kosten übernimmt, war doch zu klären, in welcher gesetzmäßigen Form der Finanzausschuß die notwendige Abänderung der Vorlage beschließt, damit nicht die ganze Vorlage abgeändert werden muß, was technisch zu diesem Zeitpunkt kaum mehr möglich gewesen wäre. Schließlich findet diese Abänderung im Bericht des Firranzausschusses, welcher uns zugegangen ist, dennoch seinen geordneten Niederschlag. Uns kommt es darauf an, festzustellen, daß diese vorliegende Art, die diesmal durchaus notwendig und verständlich war, nicht künftig auch anderswo in Erscheinung tritt, wo keine zwingende Notwendigkeit gegeben erscheint. Der Finanzreferent hat dazu erklärt, da8 dies in keiner Weise be absichtigt wäre und von dieser Ausnahme künftig nicht Gebrauch gemacht wird. Damit scheint diese Frage für uns geklärt und erledigt. Im Jahre 1968 war es notwendig, den Dienstpostenplan um 87 Dienstposten zu erhöhen. Dem steht - wie gesagt - eine Verminderung um 52 Dienstposten für 1969 gegenüber. Ich muß aber davor warnen, zu glauben, daß diese Verminderung tatsächlich im ganzen gesehen zum Tragen kommt, da es Dienstzweige gibt, welche variabel sind; ich darf auf die Dienstzweige 37 bzw. 38 der Vorlage verweisen, andererseits darf ich bemerken, daß hier der Sollaufwand ausgewiesen ist und dieser nicht überall erreicht werden wird. Bei einem anderen Kapitel hat zum Beispiel der Herr Landesrat Rösch festgestellt, daß es dafür zu wenig Menschen gibt. Er hat dabei auf die sozialen Berufe verwiesen, Dort wird voraussichtlich der Dienstpostenplan tatsächlich nicht voll zum Tragen kommen. Ich glaube, es ist jetzt schon so, daß dabei etwas eingespart werden kann. Diese Einsparung - ich möchte das offen gestehen - bedaure ich sehr, weil ich überzeugt bin, daß hier, wenn auch durch die gegebene Situation bedingt, doch am falschen Platz zwangsweise gespart wird. Dieses Sparen geht auf Kosten der Volksgesundheit und ist deshalb, gelinde gesagt, sehr gefährlich. Herr Landesrat Rösch hat vorgestern die erfreuliche Mitteilung gemacht, daß die Bundesländer gemeinsam ein Institut beauftragt haben, durch exakte wissenschaftliche Befragungen feststellen zu lassen, welche Gründe vorliegen, daß sich so wenig junge Menschen entschließen können, einen sozialen Beruf zu ergreifen. Das Ergebnis könnte uns sicher einen Weg weisen, aus diesem Dilemma herauszufinden. Darf ich in diesem Zusammenhang feststellen, daß die Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes, Bundessektion der Spitalsbediensteten, sich seit mehreren Jahren mit dieser Materie beschäftigt. Wir haben im Rahmen unserer Möglichkeiten in Wien, Niederösterreich, im Burgenland und in Tirol Meinungsbefragungen anstellen lassen, warum sich so wenig junge Menschen, vor allem junge Mädchen, zum Krankenpflegeberuf entschließen. Diese Befragungen haben interessante Ergebnisse gebracht. Es hat sich herausgestellt, daß verhältnismäßig viele Mädchen im Alter von 14 bis 15 Jahren, in einem Alter also, wo sich junge Menschen mit der Berufswahl befassen, sich dafür entschieden haben, Krankenschwester zu werden. Bei diesen Befragungen stand der Beruf einer Krankenschwester - hören Sie - an dritter Stelle. Diese Tatsache ist, so glaube ich, eine sehr erfreuliche Feststellung. Das würde bedeuten, daß wir den Bedarf leicht decken könnten, ja es wäre für die nächste Zeit sogar ein kleiner Uberschuß gegeben. Warum ist dies in Wirklichkeit anders? In Niederösterreich allein fehlen de jure ungefähr 200 Diplomkrankenschwestern, de facto sind es mehr. Bei uns - und ich muß zugeben, auch in anderen Bundesländern ist es so ähnlich - ist es so, daß eben sehr viele in die Dienstpostenpläne eingeteilt erscheinen. Wenn man sie ordnungsgemäß abziehen würde, ergäbe sich ein höheres Defizit. In ganz Österreich - einschließlich Wiens natürlich – dürften es ein paar tausend sein, die uns fehlen. Darüber geben uns diese Meinungsfragen klaren Aufschluß. Ein repräsentativer Querschnitt, welcher nach bestimmten Normen erwählt war und im Berufswahlalter stand, wurde im Aufnahmealter für die Krankenpflegeschule, also im 18. Lebensjahr, neuerdings befragt. Hier zeigte sich erst die eigentliche Katastrophe: Von 100 Mädels, die sich mit 14, 15 überzeugend für die Krankenpflegeberufe entschlossen haben, verblieben ganze elf, welche wirklich in die Krankenpflegeschule eingetreten sind. Von diesen elf schieden in der Schule noch weitere drei aus, so daß von hundert nur acht Schwertern herauskamen. 98 dieser Befragten gaben für ihre geänderte Uberzeugung als Grund an; sie hätten in der Zwischenz6it einen anderen Beruf erlernt, verdienten bereits, und obwohl sie nach wie vor sehr gerne Schwester würden, wären sie nicht mehr bereit, sich neuerdings drei Jahre auf die Schulbank zu setzen. Das zeigt eindeutig, daß das Problem im Spätberuf liegt. Obwohl das Krankenpflegegesetz 1961 eine gediegene Ausbildung vorschreibt - wir haben seither unbestritten die notwendige Niveauhebung auf internationalen Standard erreicht -, war dieses Gesetz nicht in der Lage, auch das Problem in quantitativer Hinsicht zu lösen. Auf Grund dieser gegebenen Situation und auf Grund dieser Erkenntnis hat sich die Gewerkschaft vor einem Jahr entschlossen, eine Enquete einzuberufen, an der neben diplomierten Schwestern, Schulschwestern, Lehrschwestern auch Arzte, Pädagogen und Psychologen teilgenommen haben. Dieser Enquete haben wir eine Diskussionsgrundlage vorgelegt, welcher ein neues Ausbildungspragramm zugrunde lag, nämlich die Ausbildung der Schwestern im Anschluß an die Pflichtschule zu organisieren. Nach diesem Grundsatz wurde diskutiert, und es wurde in der Generaldebatte dann beschlossen, Arbeitskreise zu bilden, welche eine exakte Ausbildungsneuordnung zu erarbeiten haben. Vor einigen Monaten wurde dieser Entwurf an alle zuständigen Landesämter weitergeleitet. Wir hoffen, daß sich auch Niederösterreich diesen Vorschlägen aufgeschlossen zeigt und uns bei der Durchsetzung behilflich ist, ist das doch eine Frage, die uns alle mitsammen, vor allem Spitalerhalter im besonderen, berührt. Wir sind nämlich davon überzeugt, daß diese Vorlage, so sie Gesetzeskraft erlangen würde, das Schwesternproblem auf lange Sicht einer echten Lösung zuführen könnte. Es nützt uns nichts, im Dienstpostenplan ausreichend Dienstposten zu haben, wenn diese nicht besetzt werden können, Ein Gesundheitsdienst mit den besten Einrichtungen muß versagen, wenn wir nicht in der Lage sind, ausreichend gut ausgebildetes Pflegepersonal zur Verfügung zu haben. Ich bedaure in diesem Zusammenhang zutiefst, daß augenblicklich im Parlament eine Novelle zum Krankenpflegegesek 1961 zur Behandlung steht, in der keinerlei Aktivitäten in positiver Richtung zu erkennen sind. Gerade das Gegenteil muß man daraus erkennen. Wenn die Novelle, wie sie vorliegt, beschlossen wird, ergibt dies eine deutliche Niveausenkuny in dieser Berufssparte. In dieser Novelle wird als positiv vermerkt, dass man den Sanitätsunteroffizier des Bundesheeres durch einen Schnellsiedekurs zum diplomierten Krankenpfleger macht und diesen dann, wenn er in Zivil ist, auf die Bevölkerung losläßt. Ein einziges noch: In anderen Ländern denkt man daran, eine höhere Vorbildung als Aufnahmebedingung in die Krankenpflegeschule zu erwägen. Hatten wir bisher die Hauptschule zur Grundiage. sieht die Novelle die absolvierte Pflichtschule vor. In dieser Richtung ist das abgeändert worden. Das heißt, daß künftig auch sitzengebliebene Volksschüler in die Krankenpflegeschule aufgenommen werden können. Ich hoffe sehr, daß unsere Proteste, die inzwischen aus allen Teilen 'Osterreichs eingetroffen sind, doch noch Gehör finden und kiiese Passage im letzten Moment noch im Parlament verschwindet. Nun, meine Damen und Herren, noch eine Bitte für 1970 - für 1969 ist es ja schon zu spät, der Dienstpostenplan liegt ja schon gedruckt vor uns. Ich habe sie allerdings schon früher für 1969 deponUert, aber sie ist offensichtlich überhört worden. Die Dienstzweige 36, 37, 38, 39, 40 und 40a haben noch immer falsche Bezeichnungen. Ich hatte doch angenommen, daß nun nach sieben Jahren die rechtlich fundierten Bezeichnungen für diese Dienstzweige, welche sich exakt aus den Ausbildungsvorschriften ergeben, durchgedrungen sind, aber es scheint, daß der Weg vom Ballhausplatz oder ,vom Unterrichtsministerium hierher zum Minoritenplatz bzw. in die Herrengasse noch unüberwindlich ist. Ich muß also nochmals vor allem die Personalverwaltung ersuchen, die Dienstzweige 36 und 37 künftig doch als Krankenpflege- bzw. prychiatrischen Krankenpflegefachdienst bezeichnen zu wollen. Die Bezeichnung Krankenpflegehilfsdienst, welche in den Dienstzweigen 38 und 39 festgelegt ist, gibt es in der Tat nicht. Hier müßte es richtig heißen: Sanitätshilfsdienst -- auch kein Geheimnis mehr, auch schon acht Jahre rechtlich genormt. Wenn Sie im Dienstzweig 38 Krankenpflegeschüler meinen -. und das kann nur so sein -, dann müßte dieser Dienstzweig auch im Sinne des Ausbildungsgesetzes geändert werden, nämlich in Lernschwestern oder, wenn Sie wollen, in Lernpfleger. So müßte das richtigerweise heißen. Dienstrechtlich würde das gar keine Konsequenz haben. Wie ich im Gespräch gehort habe, wird das als Grund angegeben. Ich sehe keinen Grund hiefür. Nun noch ein weiteres: Es gibt seit 1958 keine Siechenhäuser mehr. Ich glaube, es stimmt; im Jahre 1958 wurden sie abgeschafft bzw. geändert. Darf ich Dich, Herr Landesrat, vielleich bitten, der Personalverwaltung bekanntzugeben, daß hier doch schon eine andere Situation eingetreten ist und es dadurch auch keinen Siechenpflegedienst mehr gibt. Das ist auch diffamierend für alle, die damit im Zusammenhang stehen. Meine Damen und Herren! Abschließend komme ich noch auf meinen Antrag zu sprechen. Der Antrag in der Gruppe 0, der in engem Zusammenhang damit steht, hat gelautet, daß die Landesregierung aufgefordert wird, einen Beschluß zu fassen, daß die Nebengebühren automatisiert werden. Es wurde von der Mehrheit init der Begründung abelehnt, daß das in der Form nicht möglich ist, weil die Dienstpragmatik geändert werden müßte. Meine Damen und Herren! Das geht nicht, das heißt, man kann natürlich die Dienstpragmatik ändern. Herr Landesfinanzreferent, ich spreche Sie deshalb an, weil ich davon überzeugt bin, daß gerade Sie genau wissen, daß dies nicht möglich ist, weil es vorschriftswidrig wäre. Ich darf auf das letzte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes verweisen; es sind diesbezüglich schon mehrere erflossen, aber in jenem vom 22. Juni 1966 mit der Zahl 389166 wird ausgesagt, daß Automatikbestimmungen, sowbit damit auch künftige Normen verwiesen werden sollen, verfassungswidrig sind, weil in diesem Fall für den Gesetzgeber der Inhalt des Gesetzes im Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses und des Inkrafttretens nicht feststeht. Was nach dieser Rechtssprechung für Gesetze gilt, muß natürlich auch für Verordnungen gelten. Jetzt werden Sie dem entgegenhalten, daß der § 76 praktisch eine Verordnungsermächtigung sei und die Zulagen durch Verordnung erlassen werden müßten, was im Gesetzblatt natürlich kundzumachen wäre. Meine Damen und Herren! Mir ist eine solche Verordnung nicht bekannt, und meines Wissens wurde e h e solche auch nie beschlossen. Die bebengebühren sind immer durch Regierungsbeschluß zustandegekommen, und jetzt sagen Sie mir, daß die Automatik hiezu nicht durch Regierungsbeschluß realisiert werden könne. Das sind doch nur Ausflüchte. Ich habe in meinem Wortschatz nicht sehr viele Kraftausdrücke, aber seien Sie mir nicht ungehalten durch ein solches Vorgehen kann man leicht dazu verleitet werden, diese zu gebrauchen. Das ist ja Demagogie. Sie dürfen mich nicht für so ungeschickt anschauen, daß ich mir die Sache vorher nicht auch überlege, und wenn ich nicht sicher bin, dann habe ich noch immer Gelegenheit, Rechtsberater beizuziehen. Wenn Sie Anträge, die eine ernste Sache zum Inhalt haben, in dieser Form behandeln, dann tut mir dies aufrichtig leid, denn das ist nach meinem Dafürhalten keine echte loyale Zusammenarbeit. (Beifall links.) PRÄSIDENT WEISS: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte . PRÄSIDENT WElSS: Wir schreiten zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Dienstpostenplan 1969, Punkt 17, sowie die im allgemeinen Teil des Dienstpostenplanes festgelegten Grundsätze): Angenommen. Zum Wort gemeldet ist der Herr Landesrat Ludwig. Landesrat LUDWlG: Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht der Ergebnisse der Abstimmungen zu den einzelnen Gruppen des Voranschlages darf ich wohl annehmen, daß der Haushaltsplan für das Jahr 1969 in seiner Gesamtheit die Zustimmung des Hohen Hauses erlangen wird. Aus der durchaus sachlich geführten Debatte ziehe ich den, wie ich hoffe, berechtigten Schluß, daß damit die im Voranschlag eingehaltenen Grundsätze die Billigung der gesetzgebenden Körperschaft des Landes finden. Ich habe in meiner Einbegleitungsrede zum Ausdruck gebracht, daß in Hinkunft in zunehmendem Maße Orientierungen nach Grundsätzen der Raumordnung erfolgen müsse. Aus einer großen Anzahl der eingebrachten Resoliitionsanträge ist der Wille hiezu zu erkennen, und auch aus vielen Debattenbeiträgen geht diese Forderung hervor. Die Finanzverwaltung geht wohl in der Annahme nicht fehl, daß in dieser Richtung ein Auftrag des Landtages vorliegt. Ich darf für die Finanzverwaltung das Versprechen abgeben, daß wir alle diesen Auftrag als ernst gemeint betrachten. Ich danke Ihnen allen, meine sehr geehrten Damen und Herren, für die sachlich geführte Debatte, aber auch dafür, daß Sie das Erstlingswerk des Finanzreferenten das gilt sowohl für den politischen als auch für den beamteten Leiter der Finanzabteilung - mit betrachtet, durchleuchtet und der Kritik unterzogen haben, Ich werden selbstverständlich die Anregungen, die von den Mitgliedern des Hohen Hauses gegeben wurden, einer gewissenhaften Prüfung unterziehen und auch im Rahmen des Möglichen zu erfüllen trachten. So darf ich der Hoffnung Ausdruck geben, daß der Haushaltsplan 1969 zum Wohle dieses Landes und seiner Bevölkerung beitragen möge. (Beifall im ganzen Hause.) PRÄSIDENT WEISS: Nach Verabschiedung des ordentlichen Vorschlages, des außerordentlichen Vorschlages, des Gesetzentwurfes über die Einhebung einer Landesumlage für das Jahr 1969 und des Dienstpostenplanes 1969 sowie nach Genehmigung der im allgemeinen Teil des Dienstpostenplanes festgelegten Grundsätze gelangen wir nunmehr zur Abstimmung des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1969 als Ganzes hinsichtlich Erfordernis und Bedeckung und des Antrages des Finanzausschusses zum Voranschlage Punkt 1 bis Punkt 18 im Wortlaut des Gesetzes. Ich lasse zunächst über den Antrag des Finanzausschusses, Punkte 1 bis 18, und zwar über die Punkte 1 bis 17 unter einem und über den Punkt 18 getrennt, abstimmen. Der Antrag des Finanzausschusses liegt im vollen Wortlaut den Mitgliedern des Hauses vor. Ich glaube daher, dem Berichterstatter die Verlesung des Antrages ersparen zu können (Keine Einwendung.) Ich bitte nunmehr den Herrn Berichterstatter um seinen Antrag. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich beantrage, den Antrag des Finanzausschusses, Punkte 1 bis 17, sowie getrennt Punkt 18 im Sinne des Antrages des Finanzausschusses anzunehmen. PRÄSIDENT WEISS: Ich ersuche die Mitglieder des Hohen Hauses, die Gesamtabstimmung vorzunehmen. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses zum Voranschlag 1969, Punkte 1 bis 17): Angenommen. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses zum Voranschlag 1969, Punkt 18, im Wortlaut des Gesetzes): Angenommen. Der Voranschlag ist somit verabschiedet. Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es gehört zu den jahrelang geübten und guten Gepflogenheiten, daß auch der Präsident des Landtages abschließend zu den Beratungen des Hauses über den Voranschlag Stellung nimmt. Gestatten Sie, daß ich dies zunächst in bezug auf die zeitliche Abwicklung tue. Schon im vergangenen Jahr ist es mir infolge des Verständnisses der Landesregierung gelungen, die Beratungen des Landtages über das Budget nicht in der letzten Woche vor Weihnachten, sondern schon früher anzusetzen. Da in diesem Jahr der Voranschlag für das Jahr 1969 von der Landesregierung erfreulicherweise noch früher dem Landtag zugeleitet wurde, konnte auch heuer der Beginn der Beratungen im Hause zweckentsprechend festgelegt werden. Damit waren in diesem Jahr den Mitgliedern des Hauses alle Möglichkeiten gegeben, sich eingehend und ausführlich mit dem umfangreichen Zahlenmaterial des Landeshaushaltes zu befassen. Dies hat zweifellos gewährleistet, daß das in unserer Landesverfassung verankerte Recht des Landtages auf Mitwirkung an der Vollziehung gut und wirkundsvoll ausgeübt werden konnte. Dies hat dazu geführt, daß in diesem Jahre im Zuge der Beratungen des Finanzausschusses Anderungen an der Vorlage vorgenommen wurden. Diese mußten allerdings von der Landesverwaltung in sehr kurzer Zeit verarbeitet werden. Die Beratungen des Voranschlages im Hause haben einen breiten Raum eingenommen, und es wurden in diesem Rahmen die großen Probleme des Landes eingehend erörtert und behandelt. Kennzeichnend hiefür ist die Tatsache, daß die Debatte 42 Stunden in Anspruch nahm und in ihr nicht weniger als 116 Wortmeldungen erfolgten. Die Sitzungsdauer war damit in diesem Jahr besonders lang, und die Zahl der Anträge erreichte mit 55 eine sehr beachtliche Höhe. Wesentlich erscheint mir zum Landesbudget die Feststellung, daß das Land alles getan hat und auch weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen will, um seine Lage aus eigener Kraft zu verbessern. Immer wieder und mit aller Deutlichkeit tut? aber darauf hingewiesen werden, daß unser Heimatland im zweiten Weltkrieg und in der Nachkriegszeit die größten Opfer für ganz Österreich gebracht hat, daß die schweren Nachteile allein aus eigenem nicht beseitigt werden können und daß daher der Bund wesentlich mehr als bisher für einen gerechten Ausgleich der Lasten wird sorgen müssen. Auch dürften wir Niederösterreicher wohl mit Recht mehr Verständnis für die besondere Lage unseres Heimatlandes erwarten, wie sie nun einmal in geographischer und wirtschaftlicher Hinsicht gegeben ist. Ich denke hier besonders daran, daß der gesamte Verkehr in die Bundeshauptstadt und von Wien hinaus über die Straßen Niederösterreichs geht, wozu noch ein erheblicher internationaler Durchzugsverkehr kommt. Ohne die Bedeutung der verschiedenen Alpenübergänge für die internationalen Verbindungen in nord-südlicher Richtung zu verkennen, müßte doch wohl zuerst den dringenden Erfordernissen des innerösterreichischen Verkehrs durch den Ausbau der hiefür notwendigen Verkehrswege Rechnung getragen werden. Aus den Beratungen des Hohen Hauses konnte die Offentlichkeit bei objektiver Wertung die Uberzeugung gewinnen, daß hier sehr ernst und sachlich diskutiert wurde und ein gesunder Wettstreit mit entsprechend wirkungsvollen Argumenten zustandegekommen ist. Erfreulich scheint mir auch die Tatsache, daß die Bevölkerung Niederösterreichs gerade im vergangenen Jahr bewiesen hat, dass sie auch für unpopuläre, aber notwendige Maßnahmen Verständnis aufbringt, wenn sie ihr in überzeugender Weise dargelegt werden. Ich denke hier vor allem an die Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestruktur und auf dem Gebiete des Schulwesens. Die Weiterführung der begonnenen Vorhaben wird im Zuge der allgemeinen Entwicklung künftighin in noch stärkerem Ausmaß notwendig sein. Die gesteckten Ziele können aber nur erreicht werden, wenn die erwähnten Probleme aus dem politischen Tagesstreit herausgehalten werden. Sehr dankbar möchte ich vermerken, dass in der Debatte Redner beider Fraktionen des Hauses in sehr ernster und überzeugender Weise über die geistigen Grundlagen und Werte der Demokratie und ihre praktische Durchführung im politischen Leben gesprochen haben. Solche Meinungsäußerungen sind sicherlich geeignet, der gemeinsamen Arbeit und Verantwortung zu dienen, wie diese ja auch dadurch zum Ausdruck kamen, daß das Budget einstimmig vom Hohen PIause gebilligt wurde. Dies berechtigt zu einem gesunden Optimismus für die letzte Session dieser Gesetzgebungsperiode. Meine sehn geehrten Damen und Herren! Dem bereits mehrfach ausgesprochenen Dank an den Landesfinanzreferenten und seine Mitarbeiter sowie an alle Bediensteten des Landes, die in verantwortungsvoller Weise am Zustandekommen des Voranschlages beteiligt waren, schließe ich mich gerne an. Dem Obmann des Finanzausschusses, Herrn Abg. Schneider, der die Verhandlungen in diesem Ausschuß wie immer in seiner konzilianten Art geleitet hat, sowie dem Berichterstatter, Herrn Abg. Anzenberger, der sich seiner Aufgabe mit großer Ausdauer widmete, darf ich ebenfalls herzlich danken. In bewährter Weise haben mich der Zweite Präsident, Kollege Sigmund, und der Dritte Präsident, Kollege Reiter, bei der Führung des Vorsitzes während der langen Beratungen unterstützt, wofür ich ihnen meinen besten Dank zum Ausdruck bringen möchte. Aufrichtigen Dank spreche ich dem Vorstand und allen Mitarbeitern der Landtagskanzlei, dem Leiter und den Bediensteten des Stenographenbüros und des Presseamtes aus, deren Beanspruchung sich weit über die eigentliche Sitzungszeit des Hauses erstreckt. Möge der Voranschlag für das Jahr 1969 und die durch ihn zur Verfügung gestellten Mittel zur weiteren Aufwärtsentwicklung unseres Heimatlandes Niederösterreich beitragen, (Beifall im ganzen Hause.) Ich ersuche den Herrn Abg. Anzenberger, die Verhandlung zur Zahl 300/34 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hoher Landtag! Ich habe namens des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betrefend Voranschlag des Landes Niederösterreich, für das Jahr 1968, Bewilligung von Nachtragskrediten und einer gegenseitigen Deckungsfähigkeit, zu berichten. Bis zum Jahresende werden noch verschiedene Verpflichtungen anfallen, welche in den im Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1968 genehmigten Krediten nicht mehr ihre Deckung finden bzw. für welche im Voranschlag 1968 Kreditmittel nicht vorhanden sind. Es ergibt sich daher die Notwendigkeit, dem Hohen Landtag einen Antrag auf Bewilligung von Nachtragskrediten vorzulegen. Es handelt sich hiebei um folgende Maßnahmen: 1. Der Voranschlagsansatz 02-14, Nebengebühren, ist mit einem Kreditbetrag von 810.000 Schilling im Voranschlag 1968 enthalten. Die Erhöhung des jährlichen Limitbetrages für Kommissionsmitglieder bei Führerscheinprüfungen von bisher 7.200 Schilling auf nunmehr 12.000 Schilling pro Jahr einerseits, andererseits die Tatsache, dass ab nun auch die amtsärztlichen Untersuchungsgebühren von Führerscheinwerbern, die bisher von den Verwaltungsabgaben kompensiert worden waren, auf diesen Ansatz zu verrechnen sind, erfordern eine Aufstockung des Kreditbetrages um 400.000 Schilling. 2. Die Erstattungsbeiträge an Gemeinden bei den Landesberufsschulen betreffend die Gebäudeerhaltungs- und Gebäudenützungskosten jener Landesberufsschulen, deren Schulgebäude Gemeinden gehören und von diesen auch verwaltet werden. Bei Erstellung des Voranschlages ist meist noch nicht vorauszusehen, welche Beträge die Gemeinden für Gebäudeinstandsetzungen aufwenden. Für das Jahr 1968 ergibt sich nunmehr ein Mehrbedarf von 540.000 Schilling. Dieser Betrag fließt jedoch wieder an das Land zurük, da er nach den Bestimmungen des Berufsschulgesetzes den Lehrbetriebsgemeinden zur Refundierung vorgeschrieben wird. 3. Gemäß Art. 11 der 3. Novelle zum LaDUG. 1962, BGBl. Nr. 171/1966, haben die Länder dem Bund jenen Mehraufwand zu ersetzen, der durch eine Verwendung von Berufsschullehrern als Erzieher unter Einrechnung des Erzieherdienstes in die Lehrverpflichtung von Berufsschullehrern entsteht. Das Bundesministerium für Finanzen hat diesen Ersatz ab 1. Jänner 1968 angefordert. Für das 1. Halbjahr ist hiefür ein Betrag von 1 Million Schilling erforderlich. Für das 2. Halbjahr 1968 wird, unter Berücksichtigung der Bezugserhöhung, ab 1. September 1968 ein Betrag von rund 670.000 Schilling notwendig sein, so daß bei dem neu zu eröffnenden Voranschlagsansatz 2319-751, Refundierung von Bezügen von an Internaten der Landesberufsschulen als Erzieher werkenden Berufsschullehrern, ein Nachtragskredit von 1,670.000 Schilling notwendig ist. 4. In den Erläuterungen zum Behindertengesetz wurde die Anzahl der Pflegegeldbezieher mit 1.000 angenommen, wovon im ersten Jahr aus der Erfahrung Ausgaben für höchstens 20 Prozent aller Anspruchsberechtigten zu erwarten waren. Aus der Tatsache jedoch, daß bereits im 3. Vierteljahr 1968 für 379 Arispruchsberechtigte das Pflegegeld ausbezahlt wurde und durch bescheidmäßige Zuerkennung sich diese Zahl monatlich um ca. 35 Fälle vermehrt, ist im 4. Vierteljahr 1968 bereits mit ca. 480 Anspruchsberechtigten zu rechnen. Auch konnte die Erhöhung des Pflegegeldes ab 1. Jänner 1968 von 553 Schilling auf 595 Schilling im Voranschlag 1968 noch nicht berücksichtigt werden. Trotz Einsparung bei den anderen Voranschlagsansätzen des Unterabschnittes 447 ist eine Deckung nicht zur Gänze möglich. Es ergibt sich daher die Notwendigkeit, den Kreditbetrag bei Voranschlagsansatz 447-65, Behindertenhilfe, Pflegegeld, von 1,500.000 Schilling um 1. ,400.000 Schilling auf 2,900.000 Schilling zu erhöhen. 5. Bei Voranschlagsansatz 462-61, Kosten für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen, ist ein Kreditbetrag von 45,800.000 Schilling vorgesehen. Durch die Erhöhung der Verpfiegskosten in landesfremden Heimen ab 3 . Jänner 1968, welche bei Erstellung des Voranschlages 1968 noch nicht vorauszusehen war, wie auch durch die Erhöhung der Verpflegskosten in den landeseigenen Heimen ab 1. November 1968 ergibt sich für das Jahr 1968 ein Mehrbedarf von 1,500.000 Schilling. 5a In Niederösterreich wurde eine möglichst breite Erfassung der Bevölkerung bei der Durchführung der Tetanusschutzimpfungsaktion 1968 angestrebt. Der Erfolg dieser Impfung und damit die Höhe der Kosten konnten erst nach Durchführung der ersten Teilimpfung abgeschätzt werden, an welcher ca. 212.000 Personen teilnahmen. Vergleichsweise wurden in Wien in den Jahren 1966 und 1967 rund 50.000 Personen dieser Impfung unterzogen. Da in Niederösterreich gleichzeitig eine Impfung von Kindern gegen Diphterie-Pertussis-Tetanus und Diphterie-Tetanus stattfindet, welche in ersterem Fall drei, in letzterem zwei Teilimpfungen im Jahre 1968 erfordert, und an dieser Impfung je 56.000 Kinder teilnehmen, betragen die Gesamtkosten dieser Impfungen rund 3,532.000 Schilling. An Kreditmittel stehen hiefür noch rund 452.000 Schilling zur Verfügung. Da Honorarforderungen im Betrage von Schilling 500.000 aus den Kreditmitteln des Jahres 1969 bezahlt werden können, verbleibt für d'as Jahr 1968 ein ungedeckter Rest von rund 2,580.000 Schilling. Diesen Mehrausgaben stehen Ersätze von Kosten der oralen Poliomyelitisschutzimpfung im Betrage von rund 830.000 Schilling gegenüber. 6. Die Außendiensttätigkeit der Bediensteten bei den Landes-Straßenbauabteilungen ist weitgehend abhängig von den mit dem Straßenbau im Zusammenhang stehender Dienstverrichtungen, wie Bauleitung, Bauführung, Teilnahme an Verhandlungen usw. Alle diese Tätigkeiten ergeben sich aus dem Umfang des Baugeschehens und den zur Verfügung stehenden Kreditmitteln. Um das derzeitige Bauprogramm bzw. die laufenden Bauarbeiten aufrechterhalten zu können, ist es notwendig, diese Außendiensttäiigkeit im bisherigen Ausmaße weiterzuführen. Hiezu sind bis Ende des Jahres jedoch noch Mittel in der Höhe von 380.000 Schilling erforderlich. Es ergibt sich daher die Notwendigkeit, den Voranschlagsansatz 660-10, Straßen, Plätze und Brücken, Allgemeine Verwaltung, Persönliche Sachaufwendungen von 1,000.000 Schilling um den genannien Betrag auf 1,380.000 Schilling aufzustocken. 7. Bei Voranschlagsansatz 981-61 ist ein Betrag von 400.000 Schilling für die Abschreibung von Akiivresten vorgesehen. Bis jetzt liegen bereits Anträge auf Abschreibug von Einnahmerückständen in der Höhe von 510.000 Schilling vor. Da bis zur Erstellung des Rechnungsabschlusses noch weitere Anträge kommen werden, wird um einen Nachtragskredit von 150.000 Schilling angesucht. 8. Denjenigen Gemeinden, welche sich freiwillig zusammenschließen, wird in den ersten drei Jahren nach der Zusammenlegung ein Förderungsbeitrag, welcher in der halben Höhe der von ihnen erbrachten Landesumlage zu bemessen ist, gewährt. Der Kreditbetrag im Voranschlag 1968 von 9,500.000 Schilling ergab sich auf Grund der Ergebnisse des Vorjahres. Nach Durchführung der Endabrechnung 1966 sowie der ersten Durchrechnung 1968 der Abgabenertragsanteile der Gemeinden hat sich für das Jahr 1968 ein Mehrbedarf von 1,008.000 Schilling ergeben. 9. Es besteht die Möglichkeit, im Hause der Landwirtschaft in Ravelsbach Dieben der Aufstockung eines 2. Stockwerkes für Zwecke des Internates an der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule durch Erwerb des 1. Stockwerkes dieses Gebäudes ins Eigentum des Landes die notwendigen Räumlichkeiten für die Schule zu erhalten, so daß diese Berufsschule sodann als Internatsschule geführt werden kann. Für den Erwerb des 1. Stockwerkes ins Eigentum des Landes ist ein Betrag von 600.000 Schilling notwendig. Die Verrechnung soll unter dem Voranschlagsansatz 7410-93, Erwerb von Wohnungseigentum am Gebäude der Bezirks-Landwirtschaftskammer Ravelsbach für Zwecke der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen, erfolgen. 10. An der land- und Iorstwirtschaftlichen Berufsschule in Gutenstein sind 3 Lehrkräfte beschäftigt, für welche keine Wohnmöglichkeit vorhanden ist. Derzeit sind 2 Lehrkräfte im Lehrmittelzimmer und der Leiterkanzlei der Schule untergebracht. Diese Räume werden jedoch dringend für Schulzwecke benötigt. Es ergibt sich nun die Möglichkeit, von der Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgenossenschaft „Neue Heimat" 2 Wohnungen für die Lehrkräfte als Dienstwohnungen zu mieten, so dass im Schulgebäude selbst nur mehr eine Lehrkraft unterzubringen ist. Für diese beiden Wohnungen, welche ein Ausmaß von 58,35m2 bzw. 59,59m2 haben, sind als Eigenleistung und Kosten für die Vergebührung der Mietverträge insgesamt rund 86.000 Schilling zu erbringen. Die Verrechnung hätte unter dem Voranschlagsansatz 7410-94, Mieterbeitrag für zwei Dienstwohnungen für Lehrkräfte an der land- und forstwirtschaftlichen Berufschule in Gutenstein, zu erfolgen. 11. Die Kredite für Reise- und Übersiedlungskosten sowie Aufwandsentschädigungen nach der Landes-Reisegebührenvorschrift für das Personal auf Landes- und Bundesstraßen waren bis zum Jahre 1967 beim Unterabschnitt 661, Landesstraßen, aufgebracht. Erst ab dem Jahre 1968 erfolgte eine Trennung nach Landesstraßen und Bundesstraßen. Eine genaue Kreditermittlung war in Ansehung des noch unbekannten Arbeitspensums und Winterdienstes nicht möglich. Eine Durchrechnung hat jetzt ergeben, dass sich bei den Reisekosten des Personals auf Landesstraßen ein Minderbedarf von rund 2,367.000 Schilling ergeben wird, während der Bedarf für das Personal auf den Bundesstraßen um rund 1,910.000 Schilling höher sein wird. Es -gibt sich daher die Notwendigkeit, die Voranschlagsansätze 661-12 und 668-12, Reise- und Übersiedlungskosten sowie Aufwandsentschädigungen nach der Landes-Reisegebührenvorschrift bei den Landes- bzw. Bundesstraßen, gegenseitig dekungsfähig zu erklären. Namens des Finanzausschusses stelle ich daher folgenden Antrag über die Vorlage der Landesregierung, betreffend Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1968, Bewilligung von Nachtragskrediten und einer gegenseitigen Deckungsfähigkeit. ,,Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Im ordentlichen Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1968 werden bei folgenden Voranschlagsansätzen überplanmäßige Ausgaben bis zur ausgewiesenen Höhe bewilligt: V.A. 02-14, Amt der Landesregierung, Nebengebühren S 400.000 V.A.2311-78, Landesberufsschulen, Erstattungsbeiträgen an Gemeinden S 540.000 V.A. 447-65 Behindertenhilfe, Pflegegeld S 1,400.000 V.A. 462-61, Kosten für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen S 1,500.000 Impfungen S 2,580.000 Brücken, Allgemeine Verwaltung, Persönliche Sachaufwendungen S 380.000 V.A. 981-61, Abschreibung von Aktivresten S 150.000 V.A. 99-78, Förderungsbeitrag für die Zusammenlegung von Gemeinden S 1,008.000 V.A. 516-64, Sonstige Schutz V.A. 660-10, Straßen, Plätze und Landtag 2. In den ordentlichen Teil des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1968 ist folgender Voranschlagsansatz mit dem ausgewiesenen Kreditbetrage aufzunehmen: V.A.2319-751, Refundierung von Bezügen von an Internaten der Landesberufsschulen als Erzieher wirkender Berufsschullehrer S 1,670.000 3. In den außerordentlichen Teil des Voranschlages des Landes Niederosterreich für das Jahr 1968 sind folgende Voranschlagsansätze mit den ausgewiesenen Kreditbeträgen aufzunehmen: V.A.7410-93, Erwerb von Wohnungseigentum am Gebäude der Bezirks-Landwirtschaftkammer Ravelsbach für Zwecke der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen S 600.000 V.A.7410-94, Mieterbeitrag für zwei Dienstwohnungen für Lehrkräfte an der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule Gutensteiii S 86.000 4. Im ordentlichen Teil des Voranschlages für das Jahr 1968 werden die Voranschlagsansatze 661-12 und 668-12 gegenseitig deckungsfähig erklärt. 5 . Soweit die Bedeckung dieser Ausgaben nicht durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei Ausgabenkrediten erreicht werden kann, kann sie durch Heranziehen der Haushaltsrücklage und, soweit es sich um Nachtragskredite des außerordentlichen Voranschlages handelt, durch Erlös aus Schuldaufnahmen bis zur Höhe von 686.000 Schilling erfolgen. 6. Die iNiederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Landtagsbeschlusses Erforderliche zu veranlassen. " Ich bitte den Herrn Präsidenten, über diesen Antrag die Abstimmung durchzuführen ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND (der inzwischen den Vorsitz übernommen hat) : Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung uber den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Janzsa, die Verhandlung zu Zl. 300135 einzuleiten. Berichterstatter Abg. JANZSA: Hoher Landtag! Ich habe die Ehre, namens des Finanzausschusses über die Zl. 300135, betreffend die Landesgrundleistung zu den zweckgebundenen Zuschüssen des Bundes zur Förderung entwicklungsbedürftiger Gebiete gem. Art. III § 18 Abs. 1 Z. 1 Finanzausgleichsgesetz 1967, zu berichten. Die gegenstandliche Vorlage befindet sich seit langerer Zeit in den Händen der Damen und Herren des Hohen Hauses, so daß ich mit Ihrer Zustimmung auf die Verlesung des Berichtes verzichten kann, sofern Sie keine Einwendungen dazu haben. Ich nehme an, dass diese Vorlage Ihrerseits einem Studium unterzogen wurde. Sie wurde im Finanzausschuß eingehenld diskutiert und fand einhellige Zustimmung. Ich nehme daher an, daß Sie mit der Verlesung des Antrages allein vorlieb nehmen werden. Ich erlaube mir nunmehr, namens des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Zum ordentlichen Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1968 werden für nachstehende Voranschlagsansätze folgende Nachtragskredite bewilligt: V.A. 661-616, Um- und Ausbau von Landeshaupt- und Landesstraßen sowie deren Brücken, Landesgrundleistung gemaß Art. III § 18 Abs. 1 Z. 1 FAG. 1967 S 1,428.000 V.A.7311-613, Landesbeiträge zu den Kosten der Be- und Entwässerungen, Landesgrundleistung gemäß Art. 111 § 18 Abs. 1 Z. 1 FAG. 1967 S 264.000 V.A.7319-643, Besitzfestigung, Landesgrundleistung gemäß Art. III FAG. 1967 S 170.000 18 Abs. 1 Z. 1 V.A. 733-612, Landesbeiträge zu den Kosten landwirtschaftlicher Wegbauten, Landesgrundleistung gemäß Art. III § 18 Abs. 1 Z. FAG. 1967 S 307.000 V.A. 75-612, Förderung der gewerblichen Wirtschaft, Landesgrundleistung gemäß Art. III § 18 Abs. 1 Z. 1 FAG. 1967 S 344.000 V.A. 75-691, Förderung der Ansiedlung von Industriebetrieben, Landesgrundleistung gemäß Art. III § 18 Abs. 1 Z. 1 FAG. 1967 S 198.000 V.A. 770-612, Förderung des Fremdenverkehrs, Landesgrundleistung gemäß Art. III Z. 1 FAG. 1967 § 18 Abs. 1 S 1,224.000, S 3,935.000 2. Soweit die ausgewiesenen Nachtragskredite im Jahre 1968 nicht in Anschruch genommen werden, sind sie über Rücklagen der Verwendung in den nächsten Jahren zuzuführen. 3. Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, zur Bedeckung der beantragten Nachtragskredite Mehreinnahmen das Gesetz vom 5. März 1959, LGBI. Nr. 334, bzw. Ersparungen der laufenden Gebarung über die Schaffung eines Ehrenzeichens für heranzuziehen. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Landtagsbeschlusses Erforderliche zu veranassen. ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort ist niemand gemeldet, wir kommen zur Abstimmung (Nach Abstimmung über den Wortlaut des Gesetzes sowie über den Verfassungsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Thomschitz, die Verhandlung zur Zahl 26312 einzuleiten. Berichterstatter Abg. THOMSCHITZ: Gemäß § 5 des Gesetzes vom 5. März 1959, LGBI. Nr. 334, über die Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich ist für die Verleihung des Ehrenzeichens nach Maßgabe des Landes-Verwaltungsabgabengesetzes eine Verwaltungsabgabe einzuheben. Die Landesregierung wurde aber auch ermächtigt, Bestimmungen darüber zu treffen, unter weld-iien Voraussetzungen Befreiung von der Entrichtung der Verwaltungsabgabe gewährt wird. Von den gleicben Erwägungen ausgehend, ist die Bundesregierung derzeit mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage befaßt, die auf die bei der Verleihung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich einzehebenden Verwaltuiigsabgaben abschaffen soll. Durch die mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf angestrebte Abschaffung der Verwaltungsabgabe für die Verleihung von Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich würde sowohl eine Angleichung der für Niederösterreich geltenden Bestimmungen an die einschlägigen Bestimmungen des Bundes und der übrigen Länder erreicht werden. Es soll aber gleichzeitig eindeutig ausgesprochen werden, daß Verwaltungsabgaben nicht einzuheben sind. Ich beehre mich nunmehr, namens des Verfassungsausschusses folgenden Antrag zu stellen: Namen Bauausschusses und Kommunalausschusses habe ich über die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem eine Bauordnung für Niederösterreich erlassen wird (NÖ. Bauordnug, zu berichten: Die Bauordnung für Niederösterreich wurde im Gesetz vom 17. Jänner 1883, LGBl. Nr. 36, erlassen. Zu diesem Gesetz ergingen vier Novellen, LGBI. Nr. 17/1887, LGBl. Nr. 132/1922, LGBl. Nr. 701/1934 und LGBl. Nr. 132/1955. Die Novelle 1955 bezog sich im wesentlichen auf den Bau von Kirchen, Verwaltungsgebäuden der Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Bauten. In der Novelle 1934 wurden Abänderungen der Vorschriften über die Abteilung von Grundstücken auf Bauplätzen vorgenommen. Die Novelle 1883 bezog sich auf den Kanalanschluß. Nur in der Novelle 1922 wurden einige technische Vorschriften modernisiert. Die stürmische technische Entwicklung und die Entwicklung der österreichischen Rechtsordnung im allgemeinen haben die Neugestaltung des Baurechtes notwendig gemacht. Dazu kam vor allem die grundlegenden Anderungen der Verfassungslage durch die B-VG.Novelle 1962. Schon im Zuge der Arbeiten an der Bauordnungsnovelle 1955 erwies sich die Notwendigkeit, eine neue Bauordnung zu verfassen und sie an die Stelle der nunmehr bereits 85 Jahre geltenden alten Bauordnung treten zu lassen. Ein erster Entwurf wurde bereits im Jahre 1958 in Beratung gezogen, doch erwies sich eine grundlegende Uberarbeitung mit Rücksicht auf die Notwendigkeit einer ausführlicheren Neufassung der technischen Vorschriften und mit Rücksicht auf die Unvollkommenheit des Planungsrechtes als unvermeidbar. Von der Forschungsgesellschaft für den Wohnungsbau wurde eine Musterbauordnung entworfen, die als Beratungsgrundlage dienen konnte und aus der zahlreiche Gedanken und Regelungen in den vorliegenden Entwurf übernommen wurden. Die Verwirklichung einer neuen NO. Bauordnung ist in ein EndStadium getreten, als der NO. Landtag das NO. Raumordnungsgesetz erlassen hat. Dadurch wurde nicht nur zwecks Erzielung einer deitgehenden Koordinierung das Planungsrecht positiv-rechtlich erfaßt, sondern die ursprünglich der Bauordnung vorbehaltenen Bestimmungen über den Flächenwidmungsplan erlassen. Dies war eine erste wesentliche Regelung einer Angelegenheit des Baurechtes, an die der vorliegende Entwurf anknüpft. Die Regierungsvorlage enthält zahlreiche Bestimmungen aus der Bauordnung 1883, basiert aber im wesentlichen auf Grundgedanken der von der Forschungsgesellschaft für den Wohungsbau ausgearbeiteten Musterbauordnung. Daneben wurden der niederösterreichische Entwurf 1958, der Entwurf einer Bauordnung für die Landeshauptstadt Innsbruck und die Wiener Bauordnung herangezogen. Die durch Bundes-Verfassungsnovelle 1962 notwendig gewordenen Veränderungen in verfassungsrechtlicher IHinsicht wurden gänzlich neu barbeitet. Schließlich wurden die im Schreiben des Herrn Präsidenten angeführten Gesichtspunkte und Textvorschläge des Bauausschusses weitgehend berücksichtigt, und es wurde auch auf den neuesten Stand der technischen Wissenschaft, insbesondere auf den Sektor des Städtebaues und des Hochbaues, Bedacht genommen. Zum Aufbau der Landtagsvorlage wird bemerkt, daß 2 Abschnitte mit 122 Paragraphen vorgesehen sind. Zu den einzelnen Bestimmungen darf ich folgendes kurz bemerken: Zum Abschnitt I In diesem Abschnitt werden der sachliche Geltungsbereich und die Begriffe definiert. Im § 3 wird festgelegt, daß die Gemeinden, ausgehend vom Flächenwidmungsplan, einen Bebauungsplan als Grundlage für die Aufschließung und Bebauung zu erlassen haben. Der Bebauungsplan hat wesentliche, in jeder Gemeinde notwendige und fakultative Bestandteile zu enthalten und ist mindestens für das gesamte Bauland zu erstellen. Zur Normierung der Bebauungshöhe ist der in der Praxis bewährte Begriff der Bauklasse zu verwenden. Besonders bemerkenswert er scheint der § 9 des Gesetzentwurfes, wonach der Gemeinderat bei Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplanes durch Verordnung eine Bausperre erlassen kann. Die Bestimmungen des Abschnittes III mit den §§ 10 - 23 beschäftigen sich mit der Gestaltung des Baulandes. Im Interesse der Kontrolle der Gestaltung des Baulandes bedarf in Zukunft jede Teilung von Grundstücken und jede Veränderung von Grundstücksgrenzen einer Bewilligung der Baubehörde. Aus Anlass der Grundabteilung sind die Grundstücke und Grundstückteile, welche nach den Straßenfluchtlinien zu den öffentlichen Verkehrsflächen gehören, in das öffentliche Gut zu übertragen. Diese Verpflichtung ist in bezug auf die Breite mit 12 Metern beschränkt, um eine übermäßige Beanspruchung der Grundeigentümer zu vermeiden. Für die Errichtung der öffentlichen Verkehrsflächen hat der Abteilungswerber einen Beitrag zu leisten, der aus dem Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient und Einheitssatz errechnet wird. Zur besseren Gestaltung der Grundstücke im Bauland kann anläßlich eines Bauansuchens von Eigentümern eines Grundstückes die Verlegung von Grundsiücksgrenzen begehrt werden. Auch die Beseitigung von Ergänzungsflächen, selbst gegen den Willen des Grundeigentümers, dient diesem Zweck. Im § 20 wird festgehalten, daß im Bauland gesetzliches Bauverbot besteht, so lange die der Aufschließung dienenden Verkehrsflächen den Verkehrserfordernissen nicht entsprechen oder nicht mit dem Straßennetz in Verbindung stehen. Im Abschnitt IV mit den §§ 24 - 26 sind die sonstigen Beschränkungen des Eigentumsrechtes enthalten, die zur Anbringung von Bezeichnungen im Interesse der Anrainer notwendig sind. Der Abschnitt V umfaßt die §§ 23 - 90 und beinhaltet die technischen Bauvorschriften. Dieser Abschnitt mußte wegen der Art der Bauvorschrift in zwei Unterabschnitte, und zwar in allgemeine Vorschriften und Sondervorschriften für bestimmte Baulichkeiten, untergeteilt werden. Die Sondervorschriften für bestimmte Baulichkeiten enthalten für Einfamilienhäuser, Kleinwohnhäuser, Holzbauten und landwirtschaftliche Betriebsbauten Bauerleichterungen; für Hochhäuser, Bauten für große Menschenansammlungen sowie für Büro- und Geschäftsgebäude mußten wegen der Besonderheit dieser Gebäude im Interesse des Schutzes von Personen und Sachen zusätzliche Bestimmungen normiert werden. Die Bestimmungen über Bauten für große Menschenansammlungen gelten nur insoweit, als diese Bauten nicht nach jenen gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen sind, die gemäß § 122 Abs. 4 unberührt bleiben. Trotz der Weitergeltung dieser gesetzlichen Normen, z. B. das Theatergesetz u. a., wird sich ein weiter Rahmen für die Anwendung der Sondervorschriften dieses Gesetzentwurfes ergeben, der sich vom Kulturzentrum einer Bezirksstadt für Ausstellungen, Konzerte und dergleichen bis zum Veranstaltungssaal eines Gasthauses in einer kleinen Gemeinde spannt. Die gesamten technischen Bauvorschriften sollen garantieren, daß die Ausführung der Baulichkeit den Anforderungen hinsichtlich der Fähigkeit ihrer tragenden Bauteile, der Feuersicherheit und der sanitären Verhältnisse entspricht. Außerdem müssen sich die Baulichkeiten dem Charakter des Ortsund Landschaftsbildes anpassen. Ergeben sich durch den Fortschritt der Wissenschaft und Technik neue Bauweisen, kann die Landesregierung gemäß § 91, der im Abschnitt VI enthalten ist, ihre Verwendung durch Verordnung zulassen. Besonders hervorzuheben sind die §§ 45 bis 47, die Bestimmungen über die Größe der Wohnräume, Wohnungen und Fenster sowie über den Lichteinfall enthalten, um der Wohnhygiene zu entsprechen. Die Sondervorschriften für Einfamilienhäuser, Holzbauten und landwirtschaftliche Betriebsbauten sollen eine weitestgehende Verwendung des Baustoffes Holz gestatten, soferne die Feuersicherheit und der Wärmeschutz gerantiert sind. Der Abschnitt VII enthält die Bestimmungen über die Durchführung des Bauverfahrens und umfaßt die §§ 92 - 11 1. Im § 92 werden jene bewilligungspflichtigen Vorhaben aufgezählt, die nach der herkömmlichen Bezeichnung als Bauvorhaben anzusehen sind. Um eine einzelne Aufzählung zu vermeiden, wurden die bewilligungspflichtigen Vorhaben nach großen, umfassenden Begriffen zusammengestellt, und es wurde hingewiesen, dass die Bewilligungspflicht ohne Rücksicht auf den voraussichtlichen Bestand der Baulichkeiten und auf die feste Verbindung mit dem Boden besteht. Die im § 93 angeführten Tatbestände beziehen sich auf Vorhaben, die wegen ihres Einflusses auf das Orts- und Landschaftsbild. Die Bebaulichkeit und die Nachbarrechte einer Genehmigungspflicht unterworfen wurden. Es sind dies u. a. Veränderungen des Niveaus, wodurch die Bebaubarkeit eines Bauplatzes verhindert wird, die Anlage von Steinbrüchen und Schottergruben u. ä. Für das Bauverfahren wurde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vorgeschrieben, um eine gründliche und doch beschleunigte Erledigung der Anträge zu gewährleisten. Dem Gedanken der Sicherheit entspricht die Verpflichtung, einen Sachverständigen beizuziehen. Bedenkenswert erscheint die Vorschreibung einer Bauausführungsfrist von 5 Jahren, um eine Verunzierung des Orts- und Landschaftsbildes durch begonnene und nicht weitergeführte Bauvorhaben zu verhindern. Die Bestimmungen über die Bauüberwachung und die baubehördlichen Maßnahmen im Abschnitt VIII sollen der Baubehörde die Möglichkeit geben, den Bauzustand der bestehenden Objekte laufend zu kontrollieren und Vorschreibungen zur Beseitigung von Baugebrechen zu erteilen. Der Abbruch einer Baulichkeit darf gemäß § 113 erst dann angeordnet werden, wenn mehr als die Hälfte des Gebäudes durch Baugebrechen unbenützbar geworden ist oder wenn die Behebung des Baugebrechens unwirtschaftlich wäre. Die Strafbeftimmungen im Abschnitt IX enthalten eine iaxative Aufstellung der Tatbestände, so daß eine Plankettstrafnorm vermieden wird. Die Zuständigkeitsbestimmungen im Abschnitt X entsprechen den Organisationsvorschriften der Gemeinden und der geltenden Verfassungslage. Die Verfahrensvorschriften des § 118 verpflichten die Baubehörde, über Anträge um Baubewilligung binnen 6 Wochen, über sonstige Anträge binnen 3 Monaten zu entscheiden. Die demonstrative Aufzählung der subjektiv-öffentlichen Rechte der Anrainer im Abs. 9 des Paragraphen dient der Rechtssicherheit. Abschnitt XI enthält die Übergangsbestimmungen. Diese verpflichten die Gemeinden, in Übereinstimmung mit dem Raumordnungsgesetz die Bebauungspläne bis spätestens 31. Dezember 1974 zu erlassen. Bis dahin gelten die auf Grund des § 5 der Bauordnung für Niederösterreich vom Jahre 1883 beschlossenen Regulierungspläne als vereinfachte Bebauungspläne. Hat eine Gemeinde noch keinen Regulierungsplan oder einen Regulierungsplan ohne Regelung der Bebauung erlassen, ist innerhalb eines halben Jahres ab Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzentwurfes ein vereinfachter Bebauungsplan zu erlassen. In diesem müssen die Straßenfluchtlinien und die vorderen Baufluchtlinien festgelegt werden. Am bestehenden Recht wird nicht gerüttelt; nur für solche Bauvorhaben, die nun gemäß § 93 Z. 2, 3 und 4 bewilligungspfliditig sind, muß innerhalb eines Jahres eine nachträgliche Bewilligung beantragt werden. Der gemeinsame Bau- und Kommunalausschuß hat sich in eingehender Art und Weise mit der Regierungsvorlage beschäftigt. Ich erlaube mir daher, namens des gemeinsamen Bau- und Kommunalausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): 1. „Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem eine neue Bauordnung für Niederösterreich erlassen wird (NÖ. Bauordnung), wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, wegen Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses das Erforderliche zu veranlassen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte zu eröffne w. die Abstimmung vorzunehmen. ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Ing. ScheidI. Abg. Ing. SCHEIDL: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wir gelangen nun zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung, das ist zum Bericht des Baugesetzausschusses über die Bauordnung für Wien und für das flache Land." Diese Worte gehören unter Anführungszeichen, weil ich sie zitiere. „Ich ersuche den Herrn Berichterstatter'', so heißt es weiter, „Dr. Freiherrn von Sommaruga, das Referat vorzutragen." Mit diesen Worten des Landmarschalls Dr. Freiherrn von Felder, dem Vorsitzenden des Landtages für das Erzherzogtum Österreich unter der Enns, wurde am 18. Oktober 1882 der Geburtsvorgang der derzeit in Geltung stehenden Bauordnug für Niederösterreich eingeleitet. Freiherr von Sommaruga begann seinen Bericht mit den Worten: ,,Ich habe die Ehre, im Namen des Baugesetzausschusses zu referieren über die Bauordnung für die k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien und für das Erzherzogtum Osterreich unter der Enns mit Ausschluß der Reichshauptstadt Wien", und er stellt nach kurzer Begründung den Antrag - ich zitiere auszugsweise: „Das Gesetz, womit eine Bauordnung für das Erzherzogtum Osterreich unter der Enns mit Ausschluß der Reichshauptstadt Wien erlassen wird, wird angenommen und der Landesausschuß angewiesen, die Allerhöchste Sanktion derselben einzuholen." Diese allerhöchste Sanktion wurde zweifellos erteilt, denn am 17. Jänner 1883 wurde im Landesgesetzblatt 36 die erwähnte Bauordnung für Niederösterreich erlassen. Sie ist, von vier Novellierungen abgesehen, bis heute in Geltung geblieben; der Herr Berichterstatter hat über diese Novellierung kurz zunehmen berichtet. Die Bauordnung ist also seit etwa 86 Jahren in Geltung. Die Beschlußfassung über die beiden Bauordnungen für Wien und Niederösterreich erfolgte zu einer Zeit, in der das Baudenken ein anderes war als heute, in der vielfach andere Baustoffe verwendet wurden als heute und die Ansprüche hinsichtlich der Wohnraumgestaltung, des Komforts, der sanitären Einrichtungen, der Belichtung, Belüftung und anderen Kriterien bescheidener waren, zufolge entscheidender sozialer Verhinderungen, zufolge des technischen und medizinischen Fortschritts heute geworden sind. Trotzdem mußte bisher mit den Bestimmungen der NÖ. Bauordnug, die damals erlassen wurde, das Auslangen gefunden werden, wobei der Interpretation in manchen Belangen häufig ein breiter Raum gewährt werden mußte. Ich möchte nur ein Beispiel zitieren: Laut § 50 mußte die Dicke der Hauptmauern von Häusern mit Stockwerken im obersten Stockwerk 45 bzw. unter gewissen Größenverhältnissen sogar 60 Zentimeter betragen. Die effektiven Mauerstarken sind aber seit längerem entsprechend dem technischen Forbschritt und der Verwendung von modernen, tragfähigeren Baustoffen in statisch vertretbarem Maß reduziert worden. Im ganzen gesehen aber ist es seit längerer Zeit klar, daß eine neue Bauordnung für Niederösterreich geschaffen und erlassen werden muß. Um diese neue Bauordnung wird seit Jahren gerungen. Man befindet sich gewissermaßen in der Situation eines Mannes, der lange Zeit mit einer Frau, mit einer recht attraktiven Frau, wie man sagen muß, verheiratet ist, der seine Frau liebt und schätzt, aber doch erkennt, daß ihr Gesundheitszustand ein etwas angegriffener ist, und er sich deshalb entschließt, sie zur Regeneration ins Bad zu schicken, und der außerdem daraufkommt, daß es notwendig ist, für sie modernere Kleider zu besorgen, damit er sich mit ihr wieder in Gesellschaft wagen kann, ohne sich ihrer schämen zu müssen. Ich wähle absichtlich das Bild mit einer solchen Lösung, weil es ja unmoralisch wäre, anzunehmen, daß der Mann sich eine neue Frau anschafft. Der Herr Berichterstatter hat auch festgestellt, daß die neue Regierungsvorlage zahlreiche Bestimmungen aus der Bauordnung 1883 enthält, im wesentlichen jedoch auf Grundgedanken der von der Forschungsgesellschaft für den Wohnungsbau ausgearbeiteten Musterbauordnung basiert. Außerdem wurden der Niederösterreich-Entwurf 1958, der Entwurf einer Bauordnung für Innsbruck und die Wiener Bauordnung herangezogen. Ferner wurden die durch die Bundesverfassungsnovelle 1962 notwendig gewordenen Veränderungen in verfassungsrechtlicher Hinsichtlich gänzlich neu überarbeitet. Schließlich wurden die im Schreiben des Herrn Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages vom 3. Juli 1968, das vom Herrn Berichterstatter zitiert wurde, angeführten Gesichtspunkt und Textvorschläge des Bauausschusses weitgehend berücksichtigt, und es wurde auf den neuesten Stand der technischen Wissenschaften, insbesondere auf dem Gebiete des Städtebaues, Bedacht genommen. Einige der realisierten Grundsätze, welche in den Vorschlägen des Bauausschusses lagen, waren: die Abstimmung des Entwurfes mit dem bereits beschlossenen und mit 1. Jänner 1969 in Kraft tretenden Raumordnungsgesetz in den Bestimmungen über die Regelung der Bebauung und der Baulandgestaltung und Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes hinsichtlich der Verfahren wegen Beschränkung des Eigentumsrechtes; weitgehende Verwendung von Holz als heimischer Baustoff, auch in der Abstimmung zum landschaftlichen Charakter, soferne nicht feuerpolizeiliche Bedenken dagegen bestehen. Ein Baulandaufschließungsabgabegesetz, wie der Bauausschuß es vorgeschlagen hat, besteht zur Zeit noch nicht, denn es fehlen dafür noch die Erfahrungen, und man will Niederösterreich nicht zum Experimentierfeld dafür machen, bis diese Erfahrungen gesammelt sind. Außerdem sind die Gemeindestrukturen Niederösterreichs ja in der Größenordnung sehr different. Jedoch sind die Bestimmungen über die zweckgebundenen Anliegerleistungen im Interesse einer besseren und moderneren Verbauung gegenüber den bisherigen Vorschriften zugunsten der Gemeinden ausgeweitet worden, auch in zeitlicher Hinsicht. In den Grundzügen sind die Aufschließungsbestimmungen beim herkömmlichen System geblieben. Entsprechend den Empfehlungen des Bauausschusses wurden weiters im § 4 des Entwurfes Rechtsvorschriften vorgesehen, die die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs auf Durchzugs- und Verbindungsstraßen erhalten und garantieren sollen. Hinsichtlich der Wasser,- und Kanalanschlüsse werden außerhalb der Bauordnung die bestehenden Spezialgesetze zu novellieren sein. Komprimiert kann die Zielsetzung der neuen Bauordnung in drei Punkten zusammengefaßt werden: 1. Anpassung der Vorschriften an die derzeitigen Gegebenheiten in bezug auf Bauweise und Ausstattung der Objekte, das heißt also nach der heute geltenden Bauauffassung und nach den zur Zeit möglichen Darbietungen der Bautechnik in architektonischer, ingenieurmäßiger und materialmäßiger Hinsicht. 2. Berücksichtigung der Ziele der örtlichen Raumordnung und Schaffung geeigneter Möglichkeiten zur Erreichung dieses Zwecks, wie es im 3, der den Bebauungsplan behandelt, der nur auf Grund eines Flächenwidmungsplanes nach 3 11 des Raumordnungsgesetzes erlassen werden kann, festgelegt ist. Dadurch wird auch eine Lücke geschlossen, die sich hinsichtlich der Vorschriften zum Regulierungsplan nach 6 5 der geltenden Bauordnung in immer größerem Ausmaß ergeben hat. Die Regelung der Bebauung beinhaltet die Bebauungsdichte, die Bebauungsweise, die Bebauungshöhe, die Einteilung in Bauklassen, die Verkehrsflächen mit Bestimmungen über maximale Straßensteigungen, Bestimmungen über Bausperren usw. lm Abschnitt ,,Baulandgestaltung” wird auch die Grundabteilung eingehender und ausgeweiteter geregelt als bisher. Eine bessere Baulandgestaltung wird ermöglicht durch die völlig neue Bestimmung über Grenzverlegungen und Ergänzungsflächen im § 16 der neuen Vorlage. 3. Anpassung der Verfahrensvorschriften an die bereits erwähnten Gemeindeverfassungsnovelle 1962 und Festlegung des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden für die Abschnitte 11, IJI, IV V, VII, VlIl und X1. Eine Gegenüberstellung der geltenden Baurdnung mit der neu zu beschließenden 12131 erkennen, daß trotz der annähernd gleich gebliebenen Anzahl von Paragraphen die enthaltenen . Regelungen weit mehr ins Detail gehen. Die Bindungen der Baubehörde erfolgen sowohl im Interesse der Bauwerber und der Anrainer, deren subjektive öffentliche Rechte demonstrativ aufgezählt sind, als auch der Allgemeinheit und der Sicherheit von Personen und Sachwerten sowie zur Verhinderung schädigender Einflüsse durch Lärm, Abgase und ähnliche Erscheinungen. Neu ist, daß die Gültigkeit der Baubewilligung nicht nur hinsichtlich des Baubeginnes, sondern, wie bereits berichtet wurde, auch in bezug auf die Durchführung limitiert wird. Bauten vorübergehenden Bestandes sollen nur auf die Dauer von fünf Jahren bewilligt werden, wobei allerdings eine Verlängerungsmöglichkeit gegeben sein wird. Im Bauverfahren wird mit taxativer Aufzählung zwischen bewilligungspflichtigen, anzeigenpflichtigen und geringfügigen Vorhaben unterschieden. Sehr wichtig scheint es, daß die Strafbestimmungen sowohl eine Erhöhung des Strafrahmens als auch die Verhängung von Geld- und Arreststrafen nebeneinander vorsehen und daß darüber hinaus auch neben der Verhängung einer Strafe die Möglichkeit der Verpflichtung zur Beseitigung der Bauordnungsschwierigkeiten gegeben ist. Damit wird vermieden, was jeder Bürgermeister häufig erlebt hat, daß nämlich jemand eine Geldstrafe bezahlt und sich dann ins Fäustchen lacht, weil der Bürgermeister gegen ein bauordnungswidriges Objekt nichts mehr unternehmen konnte. Obwohl als Frist für das Inkrafttreten des Gesetzes ein Jahr vorgesehen ist, wurden auch Übergangsbestimmungen geschaffen. Für die vorgeschriebenen Bebauungspläne wurde eine Frist bis Ende 1974 vorgesehen. Bis dahin gelten vorhandene Regulierungspläne bzw. vereinfachte Bebauungspläne, in denen zumindest Straßenfluchtlinie und vordere Baufluchtlinie festgelegt sein müssen. Als Ergänzung darf ich noch anfügen, daß eine Bestimmung über den Strahlenschutz aufgenommen wurde, die einhellig als notwendig anerkannt ist. Im Bauausschuß hat sich darüber eine Debatte entwickelt, und ich darf hier vielleicht darüber berichten, weil sich da eine recht pikante Situation ergeben hat - nicht aus polemischen Gründen, sondern weil es sehr originell war: Im ersten Entwurf, und zwar in der Regierungsvorlage, war diese Bestimmung enthalten. Sie wurde über Einspruch der ÖVP herausgenommen, und dann stellte die ÖVP den Antrag, diese Bestimmung wieder aufzunehmen. Auf die Frage meines Parteifreundes Jirovetz, der leider wegen Krankheit nicht hier ist, haben wir drei Antworten bekommen. Die erste Antwort kam vom Kollegen Laferl. Es war eine sehr schlaue Antwort, eine Feststellung, die meist in lateinischer Fassung gebraucht wird. Da ich aber Nichtlateiner bin, was ich auch vom Kollegen Laferl vermute, werde ich sie deutsch wiederholen, wie sie Kollege Laferl gebracht hat. Er sagte nämlich: ,,Die Zeiten ändern sich!" Das ist eine sehr geschickte Motivierung, mit der sich alles begründen läßt. Herr Kollege Reischer erklärte kurz darauf, daß die Ereignisse in der Tschechoslowakei der Anlass gewesen wären, daß sich die ÖVP wieder für diese Bestimmung entschlossen hätte. Als letzter kam Kollege Dipl. Ing. Robl, der bis dahin nicht im Saal war und aus der Debatte offenbar den Eindruck gewann, daß man diesen Passus ablehnen wolle, und machte die Feststellung, daß in eine Bauordnung eben eine solche Bestimmung gehöre. Die Verschiedenheit dieser Begründungen hat mir einen Witz in Erinnerung gebracht, und ich bitte um Vergebung, daß das angesichts eines so ehrwürdigen Rahmens der Fall war. Da der Witz sehr kurz ist, erlaube ich mir, Ihnen diesen zu erzählen: ,,Herr Oberst von Itzenblitz, ein preussischer Regimentskommandeur und alter Haudegen, inspiziert eine Kompanie, in der gerade in zwei Gruppen Schulung durchgeführt wird. In der ersten Gruppe sagt der schulende Leutnant: ,Alles mal herhören: Es wird heute über unser Planetensystem gesprochen. Die Erde ist ein Planet, der sich in ständiger Bewegung in einer Bahn um die Sonne befindet.' Darauf sagt Oberst Itzenblitz: ,Weitermachen!', empfiehlt sich und geht zur nächsten Gruppe. Dort trägt ein anderer Leutnant über dieses Problem vor, verspricht sich aber und sagt: ,Die Sonne ist ein Planet, der sich in ständiger Bewegung um die Erde befindet.' Auch hier empfiehlt sich Oberst Itzenblitz. Am abend aber im Kasino ruft er beide Leutnants zu sich und sagt: ,Meine Herren, es ist mir egal'" – ich wähle die Kurzform des Wortes, im Originalwitz heißt es anders - „ob sich die Erde um die Sonne oder die Sonne um die Erde bewegt, aber bei den Schulungen erbitte ich mir Einhelligkeit!" Zusammenfassend und zum Ernst zurückkehrend kann man aber Genugtuung darüber empfinden, daß, so glaube ich wenigstens, der Beschluß einer neuen Bauordnung in einem zeitlich vertretbaren Abstand zum Raumordnungsgesetz gefaßt wird, daß diese neue Bauordnung unseren Gemeinden ein wertvolles Gesetz für eine moderne Baugestaltung in ihrem örtlichen und überörtlichen Bereich sein kann und daß unseren Bürgermeistern ein gutes Instrument in die Hand gegeben wird. Aus diesem Grunde bin ich ermächtigt, Ihnen zu erklären, daß meine Fraktion der Vorlage ihre Zustimmung geben wird. (Beifall im ganzen Hause.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. Reiter. Abg. REITER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Niederösterreichische Bauordnung, die wir heute hier beschließen, hätte sich verdient, daß sie nicht von einem ermüdeten Landtag nach einer viertägigen Bugetdebatte beschlossen wird. Nur die Tatsache, daß gerade diese Vorlage durch lange Zeit von Unterausschüssen und Ausschüssen sehr gewissenhaft behandelt wurde, enftschuldigt einigermaßen die Tatsache, daß wir das Gesetz in diesen Abendstunden beschließen. Im Laufe der Budgetdebatte wurde von einigen Rednern die Feststellung gemacht, daß das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz das wichtigste und beste Gesetz sei, das in dieser Legislaturperiode beschlossen wurde. Mein Freund, Kollege Laferl, war der Meinung, daß die Gemeindeordnung noch wichtiger war. Ich glaube aber, daß hier beide Teile ausnahmsweise recht haben, weil beide Gesetze, sowohl das Raumordnungsgesetz als auch die Gemeindeordnung, sehr entscheidende Gesetze sind. Die zu beschließende Niederösterreichische Bauordnung zählt zur Kategorie der wichtigsten Gesetze und bringt eine gewisse Abrundung; und ich bin der Meinung, daß Inhalt, Wert und Anwendung dieser drei Gesetze zusammengehören und wir wohl sagen dürfen, daß es vieleicht keine Legislaturperiode gegeben hat, in der drei so wichtige und entscheidende Gesetze in so kurzer Zeit beschlossen wurden. Mein Vorredner hat bereits darauf hingewiesen, daß die alte Bauordnung aus dem Jahre 1883 stammt. Wenn wir uns diese Bauordnung ansehen, so finden wir es erstaunlich, daß schon diese Bauordnung raumplanerische Aspekte hatte, also gerade auch Dinge besaß, von denen wir in den letzten 4 Tagen sehr oft und sehr viel gesprochen haben. Im Paragraph 5 nämlich der alten Bauordnung wird festgehalten, daß bei Verbauung von größeren freigewordenen Plätzen oder bei Wiederverbauung von größeren Brandstätten die Verbauung nach einem Plan zu erfolgen hätte, und dieser Flan wurde als Regulierungsplan bezeichnet. In der späteren Folge hat man aus diesem Regulierungsplan herausgelesen, daß man hier einen Flächenwidmungsplan und einen Verbauungsplan verstanden hat. Mein Vorredner hat darauf hingewiesen, daß sich seit der Verabschiedung der Bauordnung aus dem Jahre 1883 sehr viel geändert hat, daß daher sehr viele Bestimmungen überholt waren. Ich darf auf die Bestimmung der Grundabteilung als eine der entscheidenden Fragen hinweisen, die heute wesentlich anders zu beurteilen sind als damals. Die im Baurecht sehr entscheidende Frage, welche Voraussetzung gegeben sein muß, daß überhaupt von einem Bauplatz gesprochen werden kann, ist in der alten Bauordnung zum Teil überhaupt nicht geregelt. Mein Vorredner hat ebenfalls auch festgestellt, dass sehr viele technische Vorschriften inzwischen längst überholt sind. Es hat also die alte Bauordnung für die Gemeindeorgane, vor allem für den Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz ein echtes Problem dargestellt, weil wir immer in einen Gewissenskonflikt gekommen sind, weil wir Entscheidungen der Zeit entsprechend getroffen haben, die eigentlich im alten Gesetz gar keine richtige Deckung mehr gefunden haben. Mein Vorredner hat auch betont, daß mlan sich mit dieser Bauordnung schon sehr lange beschäftigt. Ich darf darauf hinweisen, daß nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die zuständige Abteilung und die Baudirektion an die Neuerstellung einer Bauordnung geschritten sind. Man hat damals die Meinung vertreten, eine Novellierung würde vollkommen genügen, um den modernen Erfordernissen zu entsprechen. Bei der ersten Beratung hat sich aber dann bald ergeben, dass eine Novellierung kaum in Frage kommt, sondern daß eine ganz neue Bauordnung zu erstellen wäre; und als man da schon fast fertig war, kam die Abänderung der Bundesverfassung im Hinblick auf die Gemeindeautonomie. Und so hat man wieder mit der Verabschiedung der Bauordnung zugewartet, um eben die Verfassungsgesetznovelle 1962 abzuwarten, die vor allem am Sektor der Baupolizei eine entscheidende Wendung brachte. Der Verfassungsgesetzgeber hat durch die Verfassungsgesetznovelle im Artikel 118, Abs. 3, Ziffer 9 ausdrücklich normiert, daß die Agenden der örtlichen Baupolizei und jene der örtlichen Raumplanung Aufgaben seien, die in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden fallen. Es ist hier den Gemeinden eine ganz neue Aufgabe zugewiesen worden, die es ursprünglich nicht gegeben hat. Es wäre daher notwendig, daß das Baurecht unter den Aspekten der örtlichen Raumplanung und überörtlichen Raumordnung zu betrachten ist. Und so bestand natürlich die Auffassung - mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen -, daß wegen des Zusammenhanges zwischen Raumordnung und Baurecht die örtliche Raumplanung im Rahmen der Bauordnung zu regeln sei. So kam es zu einer Regierungsvorlage am 14. 3. 1967, die nur vorgesehen hat, daß die Bauordnung separat abgefasst werde, und zu einer Vorlage vom 4. 4. 1967, wo man versuchte, die überörtliche Raumordnung einer Regelung zuzuführen. Dem Landtag sind damals 2 Gesetzentwürfe vorgelegen, und die zuständigen Ausschüsse haben nach langen Beratungen dann festgelegt, daß die örtliche und die überörtliche Raumordnung in einem eigenen Raumordnungsgesetz verankert werden sollen und ebenso in einem eigenen Gesetz die Bauordnung. So kam es zunächst zu der Verabschiedung des Raumordnungsgesetzes. Ich glaube, daß wir uber den lnhalt dieses Raumordnungsgesetzes bei der Verabschiedung schon sehr ausfuhrlich gesprochen haben und daß wir heute nur darauf hinweisen dürfen und müssen, daß dieses Raumordnungsgesetz auch für die Bauordnung von beachtlicher Bedeutung ist, weil, auf Grund des Paragraph 10 die Gemeinden verpflichtet sind, ein örtliches Raumordnungsprogramm aufzustellen. Dieses Raumordnungsprogramm hat zunächst einmal einen Flächenwidmungsplan vorgesehen, und dieser Flächenwidmungsplan gliedert das Gemeindegebiet, wie im Raumordnungsgesetz vorgesehen, in Bauland, Grünland und Verkehrsflächen. Der Flächenwidmungsplan muß - so schreibt, das Gesetz den natürlichen Gegebenheiten Rechnung tragen und auf sie aufbauen. Die Gemeinden werden verpflichtet - auch darauf hat mein Vorredner schon hingewiesen -, innerhalb von 6 Jahren solche Flachenwidmungspläne zu erstellen, und als Übergang sollte nun ein vereinfachter Flächenwidmungsplan erstellt werden. Ergänzend dazu ist nun für das Gebiet, das als Bauland ausgeworfen ist, ein Verbauungsplan zu erlassen, und die Gemeinden werden dann auf Grund des Paragraph 120 verpflichtet, bis längstens 31. 12.1974 einen Verbauungsplan zu erlassen und bis zur Erlassung dieser Regulierungspläne zunächst einen vereinlachten Verbauungsplan. Wenn die Gemeinden derzeit keine solchen Regulierungspläne besitzen, die nicht in Wirksamkeit gesetzt sind, dann sind sie verpflichtet, ebenfalls einen vereinfachten Verbauungsplan bis 30. 6. 1970 zu erlassen. Dieser vereinfachte Verbauungsplan hat auf alle Fälle die Straßenfluchtlinie und die vordere Baufluchtlinie festzulegen. Für das im Flächenwidmungsplan ausgewiesene Bauland soll der Verbauungsplan jene Regelung treffen, die eine geordnete und sinnvolle Verbauung garantiert. Der Verbaungsplan dient also demnach einer Konkretisierung des Flächenwidmungsplanes und darf diesem Flächenwidmungsplan nicht widersprechen, Zusammenfassend mochte ich feststellen, dass die Raumordnung und die Bauordnung in einer sehr enfgen Verbindung stehen. Ich möchte fast sagen, sie ergänzen sich gegenseitig. Es werden daher beide Gesetze zusammen sehr entscheidend für die künftige Entwicklung Niederösterreichs beitragen. Es wurde zu weit führen, wenn ich nun auf die einzelnen Bestimmungen der Bauordnung einginge. Darf ich vielleicht nur auf einige maßgebliche Neuerungen hinweisen. So ist nunmehr jede Änderung einer Liegenschaft, nicht nur ihre Abteilung, einer Bewilligung unterworfen. Ein zentrales Problem - das hat mein Vorredner ebenfalls schon angedeutet - ist die Sache der Aufschließungskosten. Die alte Bauordnung hat ja vorgesehen, daß der Aufschliessungswerber 80 Prozent der Straßenherstellung, der Wasserzuleitung und der Straßenbeleuchtung zu tragen hat. Dieser Aufschliessungsbeitrag könnte nach dem alten Gesetz nur aus Anlaß der Grundabteilung verlangt werden. Die neue Nö. Bauordnung sieht nun vor, daß diese Aufsdiließungskosten auch aus dem Anlaß der Bauführung gefordert werden können, wenn sie nicht schon einmal aus einem anderen Grund erbracht worden sind. Durch die Ermittlung der Berechnungslänge ist eine gerechte Verteilung des Aufschliessungsbeitrages, gleichgültig, welche Form der Bauplatz hat, gewährleistet. Es werden auch noch bei der Berechnung die Bauklasse und die Kosten der erforderlichen Herstellungen berücksichtigt. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt nur einen Teil der Aufschließung der Grundstücke; auch das hat mein Vorredner angedeutet. Die Kosten der Errichtung einer Gemeindewasserversorgungsanlage oder eines Kanals werden außerhalb der Bauordnung im Gemeindewasserleitungsgesetz und im Gemeindekanalgesetz geregelt. Diese beiden Gesetze werden zunächst an die Verfassungsgesetznovelle 1962 anzugleichen sein, und bei diesem Anlaß wird man überlegen müssen, ob es nicht sinnvoll ist, die Baulandaufschließung, gleichgültig, in welcher Form immer, entweder in der Bauordnung oder in einem eigenen Gesetz zu regeln. Warum das nicht jetzt schon geschehen ist, hat seinen Grund darin, dass wir zunächst einmal Erfahrungen sammeln wollen, weil die Problematik dieser Materie sehr schwierig ist und weil man vor allem den beiden Gemeindevertreterverbänden Gelegenheit geben möchte, sich mit der Materie entsprechend zu befassen und Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen, die für die Gemeinden die beste Möglichkeit schaffen. (Präsident Weiss übernimmt den Vorsitz.) Ich habe eingangs schon erwähnt, daß nunmehr auch geregelt wurde, was man unter einem Bauplatz zu verstehen hat. Der Gesetzentwurf sieht demnach auch Vorschriften zur besseren Schaffung von Bauparzellen im Wege der Grenzverlegung oder sogar einer Enteignung von Ergänzungsflächen vor. Das mag vielleicht eine Härte sein, aber ich glaube, alle jene, die mit der Baupolizei zu tun hatten, werden gerade diese Bestimmung begrüßen. Als besonderer Mißstand wurde es immer wieder betrachtet, daß auf Grund der derzeitigen Rechtslage keine Möglichkeit besteht, den Nachbarn zu zwingen, daß er die Betreuung des Grundstückes zum Zwecke der Instandsetzung zum Beispiel der Feuermauer dulden muß. Auch diese Bestimmung ist nun in die neue Bauordnung aufgenommen worden. Bewillingungspflichtig ist nun auch die Aufstellung von Maschinen oder anderen Gegenständen in Gebäuden, wenn durch Belastung oder Erschütterung die Festigkeit tragender Bauteile beeinflui3t werden kann, weiters die Veränderung des Niveaus eines im Bauland gelegenen Grundstücks, die Anlage und Erweiterung von Steinbrüchen, Sand-, Kies- und Lehmgruben sowie deren Ausfüllung, die Anlage von Schlacken-, Schutt- sowie anderen Müllhalden, Abgrabungen und Anschüttungen von mehr als einem halben Meter Höhe, die Verwendung von Grundstücken im Bauland als Abstellplatz für Fahrzeuge und letztlich die Aufstellung von Werbeanlagen. Dadurch kann unter anderem auf die Bauhöhe zur Erhaltung des Ortschafts- und Landschaftsbildes entsprechend Einfluß genommen werden. Eine Neuerung ist auch darin gelegen, dass nunmehr festgelegt wird, daß innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Bescheides gebaut werden muß, aber daß dieses Bauwerk auch innerhalb von fünf Jahren fertiggestellt sein muß; das hat es bisher in der alten Bauordnung nicht gegeben. Es soll damit verhindert werden, daß es in Gemeinden oder im verbauten Gebieten zu ewigen Baustellen kommt. Baubehörde erster Instanz ist nach wie vor der Bürgermeister. Zur Bauverhandlung sind auch zwei Gemeinderäte beizuziehen, diese wirken aber bei der Entscheidung nicht mit. Wenn es dann im Berufungsweg zu einer Entscheidung durch den Gemeinderat kommt, sind diese beiden Gemeinderäte daher als nicht befangen zu erklären. Diese beiden Gemeinderäte .- auch das ist neu sollen nach dem Grundsatz des Verhältniswahlrechtes bestellt werden. Die Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes mit 1. Jänner 1970 hat einen bestimmten Grund. Vielleicht wird jemand sagen, wozu man eine so lange Anlauffrist braucht. Ich glaube, daß alle, die bei der Beratung dieses Gesetzes mitgewirkt haben, zugeben müssen, daß hier ungeheuer viel Neues drinnen ist, so daß man den Gemeindebehörden Gelegenheit geben muß, sich diese neuen Bestimmungen im Wege der Schulung anzueignen, aber daß man darüber hinaus der Bevölkerung sicherlich auch eine entsprechende Zeit geben möchte, sich mit der neuen Rechtslage vertraut zu machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich zum Schluß kommen. Ich bin an sich dagegen, daß gewissen Beamten oder Mandataren namentlich gedankt wird. Ich glaube aber, daß man gerade bei dieser Vorlage eine Ausnahme machen muß, weil sich mit dieser Materie durch Jahre hindurch sehr intensiv ganz bestimmte Beamte dieses Hauses beschäftigt haben, und ich glaube, daß man heute bei der Verabschiedung dieser Vorlage diesen Beamten Dank sagen müßte. Es sind dies die beamteten Referenten Hofrat Dr. Neuwirth und seine Mitarbeiter, Baudirektor Hofrat Dipl. Ing. Müller und seine Mitarbeiter und insbesondere die Herren Hofräte Dr. Dipl. Ing. Lowatschek und Dipl. Arch. Körner sowie Oberbaurat Dipl. Ing. Kalch und deren Mitarbeiter. Ich möchte aber nicht vergessen, in diesen Dank die beiden Klubs einzuschmalten, die sich sehr intensiv mit dieser Frage beschäftigt haben und am Zustandekommen der Bauordnung sehr maßgeblichen Anteil haben. Ich darf nur hinweisen, daß der Landtag über eine Initiative der ÖVP-Abgeordneten einen 50 Seiten umfassenden Antrag zur Bauordnung beschlossen hat. Aber ich darf auch die beiden Klubsekretäre, die gerade mit der Ausarbeitung der Meinungen der beiden Klubs sehr viel zu tun hatten und sich daher intensiv mit dieser schwierigen Materie auseinanderzusetzen hatten, in diesen Dank einschließen. Ich glaube, wir haben mit diesem Gesetz ein neues, ein weiteres gutes Gesetz geschaffen, und ich bin überzeugt, daß dieses Gesetz zusammen mit dem Raumordnungsgesetz beitragen wird, daß das Bild unseres Landes auf dem baulichen Sektor in positivem Sinne verändert werden kann. (Beifall im ganzen Haus.) PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort kommt der Herr Abg. L a f e r l . Abg. LAFERL: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtags! Wenn bei der Verabschiedung des Raumordnungsgesetzes von einer Sternstunde gesprochen wurde, so möchte ich bei diesem Gesetz sagen, es ist ein Meilenstein in der Geschichte dieser Legislaturperiode, und zwar der dritte Meilenstein nach der Gemeindeordnung und dem Raumordnungsgesetz. Meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen, daß dieses Gesetz jetzt nach eingehendster Beratung und Durcharbeitung - der Herr Präsident hat bereits gesagt, welche Herren maßgeblich daran beteiligt waren - verabschiedet werden kann. Eines dürfen wir nicht vergessen: So ein Gesetz hat auch eine wirtschaftliche Bedeutung. Wir dürfen nicht vergessen, daß es im Lande Niederösterreich immerhin 1167 Baugewerbebetrieb mit über 45.000 Arbeitern gibt, daß es aber darüber hinaus noch 5855 Baunebenbetriebe mit über 23.000 Arbeitern gibt. Dieses Gesetz berührt ja jeden einzelnen, darüber hinaus selbstverständlich die Gemeinden. Es berührt aber in besonder Weise alle Menschen, die mit dem Bau etwas zu tun haben, die Auftraggeber, die Bauausführenden und darüber hinaus 70.000 Arbeiter, die in der Bauwirtschaft tätig sind. Diese Bauordnung stammt vom 17. Jänner 1883. Ich habe schon wiederholt vor Jahren hier in diesem Hohen Hause einen Resolutionsantrag um Erstellung einer neuen Bauordnung eingebracht, denn seit 1883 haben sich das Bauwesen und der technische Fortschritt derart verändert, daß diese Bestimmungen kaum mehr der modernen Bauweise Rechnung tragen können. Denken wir an die Zeit vor 86 Jahren! Einige Jahre danach hat der Franzose Monieur den Eisenbeton erfunden. Es wäre heute unmöglich, einen Bau ohne Stahlbeton, ja ohne Beton überhaupt auszuführen. Aber auch die Erfindung Monieurs ist damals nicht kampflos angenommen worden. Es hat Widersprüche in ganz Europa gegeben. Die einen haber. behauptet, bei verschiedenen Temperaturen gibt es verschiedene Ausdehnungen. So ist das fortgegangen, und der Eisenbeton hat sich durchgesetzt. Der Wunsch der Menschheit, ein Dach über dem Kopf zu haben, ist so alt wie die Menschheit selbst, Jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die noch nicht im Freilichtmuseum Asparn an der Zaya waren, möchte ich bitten, es einmal zu besuchen. Dort kann man die ganze Entwicklung verfolgen, angefangen von den ersten unglaublich primitiven Versuchen, sich mittels einfacher Sträucher eine Unterkunftsmöglichkeit zu schaffen. In der weiteren Folge finden wir schon fixe Umrisse mit Tierfellen bespannt, und so hat sich das entwickelt bis zur heutigen Zeit. Wir dürfen aber eines nicht vergessen. Mit den primitivsten Mitteln wurden schon im Altertum hervorragende Bauwerke geschaffen, die heute noch das Erstaunen der Fachleute und Techniker hervorrufen. Denken wir nur an die Pyramiden in Agypten, die 2.700 - 2.200 v. Chr. Als Grabmäler für die Könige errichtet wurden. Die Cheopspyramide z. B. ist 146,6 m hoch, 2,5 Millionen Steinblöcke wurden für sie verwendet, ihr Rauminhalt ist 2 Millionen m3. 100.000 Menschen haben 20 Jahre an dieser Pyramide gearbeitet. Mit den technischen Errungenschaften von heute würden diese 100.000 Menschen in drei Wochen fertig sein. Ich will aber noch auf etwas anderes hinweisen. Die Gelehrten aller Jahrhunderte haben sich den Kopf zerbrochen, womit man damals die Blöcke vermauert hat, bis man endlich draufgekommen ist, daß das Traß, vermahlene Lavamasse ist. Damit konnte diese unwahrscheinliche Festigkeit erreicht werden. In der Folge ist man dann zum heutigen Zement gekommen. Der Traß weist 6 Prozent verschiedener Alkalien auf, die bis heute noch nicht eruiert werden konnten. Ich verweise w'eiters auf die Wasserleitung des alten Rom in der Nähe der Via Appia, die von den Albaner Bergen das Trinkwasser für die Millionenstadt herbeischaffte. Das ist eine technische Wunderleistung, wenn man bedenkt, wie damals die Mittel und Behelfe primitiv waren. Ich will nur noch kurz die Chinesische Mauer mit ihren 3.000 Kilometern Länge und einer Kronenbreite bis zu 60 m erwähnen. Alle diese Arbeiten wurden ohne technische Mittel oder mit nur sehr primitiven Mitteln bewerkstelligt. Aber nicht nur im Altertum, auch im Mittelalter wurden hervorragende und imposante Bauwerke geschaffen - Herr Kollege Scheidl wird mir beipflichten. Ich verweise auf den Petersdom in Rom, der so groß ist, daß man unsere Staphanskirche samt dem Turm hineinstellen kann, ohne daß die Turmspitze bis zur Kuppel reicht; ich verweise auf den Kölner Dom, an dem man - das werden die wenigsten wissen - 700 Jahr gebaut hat und der unter Kaiser Wilhelm 11. vollendet wurde; und das dritte große Bauwerk des Mittelalters ist die Hagia-Sophia-Moschee in Istanbul. Unsere Väter haben sich nicht nur mit der Baukunst und dem Gamaligen Fortschritt beschäftigt, sondern auch für die Sicherheit ihrer Menschen gesorgt. So steht z. B. in den Protokollen der Grundsteinlegung der Karlskirche im Jahre 1712 - also Ca. 30 Jahre nach der Türkenbelagerung Wiens -: „Wenn es die Verteidigung der Haupt- und Residenzstadt Wien erforderlich macht, muß die Karlskirche geschliffen werden." Wir können weiterfahren. Schauen wir uns unsere berühmten Prachtbauten der Ringstrasse von den Architekten Semper und Hasenauer an, die alle mit den primitivsten Mitteln errichtet wurden. Und nun mochte ich eine Episode einflechten, wie es Herr Kollege Scheidl getan hat. Diesem Architekten Semper - im 18. Bezirk ist eine Straße nach ihm benannt - hat man die Hölle heiß gemacht, weil er, ein begeisterter Baufachmann, zum Kaiser einmal gesagt hat: ,,Kaiserliche Hoheit, das verstehen Sie nicht." Daraufhin war die Kaiserliche Hoheit empört, Architekt Semper hat seinen Dienst quittiert und ist in die Schweiz gegangen. Als ich als junger Mensch das erstemal in Zürich war, bin ich erstaunt stehengeblieben, als ich die Bauten der neuen Stadt Zürich sah, die unseren Bauten ganz ähnlich sind. Damals habe ich noch nicht gewußt, daß Architekt Semper sein großes Vaterland verlassen hat, nach Zürich gegangen ist und diese Stadt ganz neu errichtete. Sein Werk in Wien hat Architekt Hasenauer vollendet. Architekt Hasenauer hat man vorgeworfen, er wäre mit der Ringstraße zu weit an das Parlament herangekommen, so daß die Fiaker die steile Rampe fast nicht hinauffahren konnten. Mit den Autos kann man heute diesen Vergleich nicht ziehen. Schauen wir uns nun Bauwerke der neusten Geschichte an, so z. B. den Suezkanal, errichtet von Lesseps. Es ist aber unser Stolz, dass dieses imposante Bauwerk, das heute noch der Menschheit dient, indem es den Weg nach dem Fernen Osten bedeutend verkürzt, nach den Plänen eines Dsterreichers, Ing. Negrelli, errichtet wurde. Nehmen wir aber nun einen Mann, den wir auf unseren Geldnoten abgebildet haben, nämlich Ritter von Ghega. Was haben damals die europäischen Zeitungen geschrieben: ,,Die Tat eines Wahnsinnigen! Er will den Semmering überqueren!" Die Tat des Wahnsinnigen ist gelungen, Sie kennen die Viadukie. Auf die Viadukte hat er nochmals Viadukte draufgebaut, die heute noch stehen. Er hat die Tunnels durchgeschlagen und damit die Semmeringbahn, ein Musterwerk der Technik geschlaffen. Damals gab es bei der Überquerung der Adlitzgräben keinerlei Eisenbeton und keine Spannbrücken, er mußte all das durchführen; und diese radikale Bauweise im 19. Jahrhundert, diese heftigen Kämpfe, Widerstände und Prozesse haben endlich zu der Bauordnung vom 17. Jänner 1883 geführt, die der Landtag im Landesgesetzblatt Nr. 36 verabschiedet hat. An und für sich muß gesagt werden, daß das alte Gesetz ein gutes war, daß es besser ist als sein Ruf; es wurde nur leider nicht konsequent angewendet, das heißt, die Möglichkeiten, die es bot, wurden nicht ausgenützt. Wir setzen uns so leicht über alles hinweg. Wir fahren in einer halben Minute über die Europabrücke in Innsbruck - der Name sagt schon, daß es sich um ein hervorragendes Bauwerk handelt. Es ist sehr bedauerlich, daß hier mehrere Menschen den Tod finden mußten, darunter auch ein Bewohner meiner Heimatgemeinde. Sein Name steht als letzter auf der Tafel. Die Bauweise hat sich ganz geändert, die revolutionierende Neuheit lag in der Stärkung der Mauern, Kollege Scheid1 hat es angeschnitten, Es war vorgeschrieben, bei den Stockwerken unten noch einen Meter Fundament zu mauern und oft noch mehr, tief hinunter bis zum tragfähigen Baugrund. Dieses aufgehende Mlauerwerk konnte man früher nur mit Bruchsteinen machen, dann mit Ziegeln. Wen Sie heute diese riesigen Bauten anschauen, sehen Sie nur ein Stahlgerippe, Eisenbeton und Glas. Es ist billig und zweckmäßig, ob es schön ist, werden die beurteilen, die nach uns kommen. Noch revolutionierender aber ist es bei den Decken. Was wurde früher für Holz verwendet! Denken Sie an den Brand in der Stephanskirche. Der Dachstuhl hatte 6.000 Eichenhölzer, der neue ist eine Eisenkonstruktion, die Ziegel sind die gleichen wie damals und stammen aus der Tschechoslowakei oder aus der Nähe der tschechischen Grenze, alles übrige war aus Holz. Es gab keine andere Möglichkeit. Trotzdem muß ich sagen, auch das wurde genau berechnet und hat gehalten. Unsere Vorfahren kannten keine statischen Berechnungen, sie baben die empirischen Regeln verwendet, die fast immer genau zutreffen. So soll zum Beispiel die Höhe einer Mauer das Sechs- bis Achtfache der Querschnittslänge nicht übersteigen, auch das stimmt. Wir dürfen also nicht die Leute verurteilen, die vor uns so gearbeitet haben. Ich möchte auf eines hinweisen, und das, glaube ich, ist unbedingt notwendig. Die neue Bauordnung sieht den Begriff der Bauklasse vor. Es ist auch gesetzlich eingeführt, daß auf die Festlegung eines Rahmens der Bebauungshöhe für öffentliche Gebäude, Kirchen sowie zur Wahrung des Ortsbildes grundsätzlich nicht verzichtet werden kann. Wie ernst diese Probleme genommen wurden, ersieht man aus der Anzahl der Kosten für eine ordnungsgemäße Aufschließung des bereits efektiv bestehenden Baulandes in Niederösterreich. Wenn das alles, was heute als Bauland ausgewiesen wurde, als Bauland aufgeschlossen wird, würde in unserem Heimatland ein Betrag von 30 Milliarden notwendig sein. W'ahrlich eine ungeheure Summe, die natürlich nicht aufgebracht werden kann. Die technischen Bestimmungen sind dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und der bautechnischen Entwicklung angepaßt. Die Schaffung möglichst weitgehender Sicherung für Personen und Sachen steht immer im Vordergrund; das ist in jeder Weise zu begrüßen. All diese technischen Errungenschaften der letzten hundert Jahre dienen ja der Menschheit zur Erleichterung der Arbeit. Der Dichter Ernst Wiechert sagt so treffend: .Arbeit ist die zuverlässigste Seligkeit dieser Erde." Dieses Wort findet seine Bestätigung in der Tatsache, daß es verschiedene Arten gibt, seine Arbeit zu verrichten. Mancher fühlt die Arbeit als Last, mancher als Lust. Wir wissen, daß die heutige Gesellschaft durch die Arbeit, durch den Fleiß unzähliger Generationen aufgebaut wurde. Die Arbeit, die wir in Zukunft leisten werden müssen, wird nicht kleiner, sie wird eher größer sein, aber unter volkommen anderen Bedingungen ablaufen. Die neue Bauordnung, die das Bauen regelt, die nach menschlicher Voraussicht große Differenzen und Prozesse ausschaltet, die in der Handhabung einfach sein wird, weil sie auch der Bürgermeister am Lande als erste Baubehörde beherrschen soll, wird uns die Arbeit erleichtern. Die neue Bauordnung wird nicht nur dem Wohle der Auftraggeber von großen Bauten dienen, auch nicht nur dem Wohle der Bauherrn und der Arbeiter, sondern der gesamten niederösterreichischen Bevölkerung, der Bevölkerung unseres schönen Heimatlandes, damit auch hier, wie ich schon erwähnt habe, der dritte Meilenstein, den diese Legislaturperiode gesetzt hat, zum Wohle aller in Niederösterreich beitragen kann. (Beifall im Ganzen Hause.) PRÄSIDENT WEISS: Zum Worte kommt Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. T s c h a d e k . Landeshauptmannstellvertreter Dr. TSCHADEK: Herr Präsident! Nach diesem weiten Bogen, der Zeit und Welt mit der Kulturgeschichte des Bauens umspannt hat, mochte ich mir erlauben, ein kurzes Schlußwort zur Debatte zur Bauordnung zu sprechen. Ich bin aufrichtig froh und dankbar, daß der Hohe Landtag sich entschlossen hat, noch vor Weihnachten dieses Gesetzeswerk zu verabschieden, denn ich glaube, es ist wirklich gut, wenn ein solches Gesetz sehr rechtzeitig beschlossen wird. Wir haben ein Jahr Zeit, bis es durchgeführt wird, und dieses Jahr wird nicht zu lange sein, wenn man bedenkt, daß dem Gesetz jetzt Leben eingehaucht werden muß. Wir werden unsere Gemeindevertreter schulen müssen, daß sie mit den gesetzlichen Bestimmungen klarkommen, man wird Aufklärung bei den Bauwerbern und bauausfuhrenden Firmen vornehmen müssen, und da ist meiner Überzeugung nach ein Jahr gerade der richtige Zeitraum, den man dazu brauchen wird. Es war ein langer Weg, bis die Bauordnung dem Hohen Hause vorgelegt werden konnte, und die Herren Redner haben auf die Geschlichte dieses Gesetzwerkes hingewiesen. Es war auch eine mühevolle Arbeit, und als die Herren Fachreferenten, die Klubjuristen unter meinem Vorsitz in Baden drei Tage tagten, um alle Gegensätze zu überbrücken, um die juristischen und technischen Belange unter einen Hut zu bringen, waren wir nach diesen Beratungen aufrichtig froh, als wir gesehen haben, daß doch ein Gesetz zustandegekommen ist, das wie aus einem Guß organisch aufgebaut ist. Wir haben uns bemüht, an die Spitze der Bauordnung eine Definition der in der Bauordnung vorkommenden Begriffe zu stellen, weil dies die Handhabung des Gesetzes, erleichtert; denn nicht jeder, der ein solches Gesetz liest, weiß, was die einzelnen bautechnischen Ausdrücke bedeuten, und es ist gut, wenn er sich einleitend gleich uberzeugen kann, was bedeutet dieser technische Ausdruck, der vorkommt und berücksichtigt werden muß. Wir haben uns also die Arbeit wahrlich nicht leicht gemacht. Seit der Verabschiedung des neuen Raumordnungsgesetzes sind bis zum heutigen Tage nicht ganz sieben Monate vergangen. Wenn Sie daran denken, daß uns dieses Raumordnungsgesetz vielfach gezwungen hat - und wir haben es gerne getan -, die Arbeit von vorne zu beginnen, so werden Sie alle zugeben, daß eigentlich sehr rasch und expeditiv gearbeitet wurde. Wir haben diese Arbeit geleistet, weil sie notwendig war. Der Herr Abg. Laferl hat uns ja in die Geschichte des Bauwesens zurückgeführt, von der mit Tierfellen gebauten Hütte über die Periode des Cheops und die Karlskirche bis zum modernen Hochhaus. Wir haben ja nur die Probleme zu lösen gehabt, die sich zwischen 1883 und 1968 ergeben haben, aber diese Probleme waren sehr zahlreich, denn es ist richtig, dass die Bautechnik eine Revolution durchgemacht hat, und es ist ebenso richtig, daß die moderne Baugesinnung und daß die Ansprüche an das Bauen grundlegend anders sind als zu der Zeit, als die alte Bauordnung geschlaffen wurde. Wir sind stolz darauf, daß sich der Begriff des modernen, des gesunden Wohnens allmählich durchgesetzt hat und daß eine ganz andere Wohnkultur herrscht als zu der Zeit, zu der die alte Bauordnung beschlossen wurde, Wir freuen uns, daß wir nunmehr die Möglichkeit haben, den städtebaulichen Charakter einzelner Städte, Märkte und Orte zu wahren. Wir sind zufrieden, daß die Bauordnung dafür vorsieht, daß genügend Grünland bleibt, dass dem Landschaftsscnutz Rechnung getragen wird. Die Probleme waren also sehr, sehr mannigfaltig, mit denen wir konfrontiert wurden und die gelöst werden mußten. Und daß sie so gelöst wurden und daß heute dieses große und sicherlich bedeutende Gesetz nicht ein Wort der Kritik, sondern nur Worte der Anerkennung gefunden hat, das erfüllt alle, die an der Bauordnung mitgearbeitet haben, und erfüllt mich, der ich für diese Bauordnung die Verantwortung Getragen habe, mit aufrichtige Befriedigung. Ich möchte dem Hohen Landtag danken, daß er mit Anerkennung dieses Gesetz zur Kenntnis genommen hat und dass er bereit ist, dieses Gesetz einstimmig zu beschließen. Es ist vielleicht ganz gut, daß die Debatte die jetzt tagelang gedauert hat, mit einem Gesetz vor Weihnachten abgeschlossen wird, das eine so einmütige Zustimmung gefunden hat. Der Beschluß der Bauordnung paßt so richtig jn die Weihnachtszeit, er schafft Weihnachtsfrieden und bei denen, die dafür verantwortlich waren, auch echte Weihnachtsfreude. Seien Sie dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Landtages, herzlich bedankt. Ich möchte daher nicht von diesem Rednerpult geben, ohne Ihnen zu sagen, daß Sie sich mit der Verabschiedung dieses Gesetzes und mit der Arbeit, die Sie jetzt geleistet haben, alle recht schöne und frohe Weihnachten verdient haben, und ich möchte allen Damen und Herren die herzlichsten Wünsche zu den Festtagen aussprechen. (Starker Beifall im ganzen Haus.) PRÄSIDENT WEISS: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte. PRÄSIDENT WEISS: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über das Gesetz und den Antrag des Bau- und Kommunalausschusses): Angenommen. Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beratungen des Landtages von Niederösterreich im Jahre 1968 sind nun beendet. Mit der soeben verabschiedeten neuen niederösterreichischen Bauordnung hat der Landtag nach außerordentlich langwierigen Verhandlungen und Beratungen eine sehr vielschichtige, umfangreiche und bedeutungsvolle Materie geregelt und im Zusammenhang mit dem im Frühjahr beschlossenen Nö. Raumordnungesetz die Grundlage für eine sinnvolle Weiterentwicklung auf dem Sektor des Bauwesens und dem Gebiete der örtlichen und überörtlichen Raumplanung geschaffen. Es wird nunmehr Sache der Landesverwaltung sein, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die beschlossenen Grundsätze wirksam werden zu lassen und für einen raumorientierten Einsatz der verfügbaren Mittel zu sorgen. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! In meiner Festrede anläßlich der Feier des 50jährigen Bestandes der Republik und des österreichischen Nationalfeiertages am 26. Oktober 1968 habe ich kurz darauf hingewiesen, dass vor etwas mehr als hundert Jahren, nämlich im Jahre 1867, in Österreich die Grundrechte der Staatsbürger gesetzlich garantiert und verfassungsrechtlich geschützt wurden und dass dieser Grundrechtskatalog in die Bundesverfassung des Jahres 1920 unverändert übernommen wurde. Die Bedeutung und der Wert solcher Grundrechte des Bürgers sind uns Österreichern wieder besonders zum Bewußtsein gebracht worden, als in diesem Sommer die Einwohner unseres nördlichen Nachbarstaates erkennen mußten, wie schwer es ist, verlorengegangene Rechte dieser Art wieder zu erringen, Rechte, deren sich ihre Vorfahren in der Monarchie erfreuen durften. Schon der Versuch, einzelne dieser Rechte wieder wirksam werden zu lassen, forderte bedauerlicherweise Opfer an Menschen. Und dies geschah in demselben Jahr, in dem die ganze Welt den 20. Jahrestag der Verkündung der Deklaration über die Menschenrechte durch die Vereinten Nationen festlich beging. Betrachtet man die in diese Deklaration aufgenommenen Menschenrechte, so zeigt sich interessanterweise, daß sie ihrem Inhalte nach weitgehend mit dem österreichischen Grundrechtskatalog übereinstimmen. Entscheidend scheint mir aber vor allem zu sein, dass diese Grundrechte in Osterreich schon seit ihrem Inkrafttreten effektiv durchsetzbar waren, während sie in anderen Ländern der Welt noch immer mehr oder weniger nur auf dem Papier stehen. Noch stärker tritt der Unterschied zwischen Idee und Wirklichkeit auf dem internationalen Gebiet in Erscheinung, wo die erwähnte Erklärung der Vereinten Nationen noch der wirksamen Durchsetzung bedarf, verweist doch diese Deklaration darauf, daß die Anerkennung der allen Menschen zukommenden Würde und ihres Rechts die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet. Im Wesen besagt dies aber nichts anderes als jene Frohbotschaft, die vor fast 2000 Jahren verkündet worden ist: Friede den Menschen auf Erden, die guten Willens sind. In diesem Sinne sollten wir uns gemeinsam in unserem Wirkungsbereich bemühen, den Menschenrechten immer mehr zum Durchbruch zu verhelfen. So möchte ich Ihnen allen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten und Mitglieder der Landesregierung, an der Spitze dem Herrn Landeshauptmann Ökonomierat Maurer, sowie allen Landesbediensteten und ihren Angehörigen aufrichtig ein gesegnetes und frohes Weihnachtsfest und ein glückliches Neujahr wünschen. Meine Wünsche für besinnliche und fröhliche Festtage sende ich darüber hinaus an die gesamte Bevölkerung unseres geliebten Heimatlandes. (Starker allgemeiner Beifall.) Abg. HELM: Herr Präsident! Als Ältester dieses Hauses möchte ich Ihnen im Namen aller Abgeordneten zum Weihnachtsfest sowie zum Jahreswechsel die herzlichsten Glückwünsche aussprechen. Ich wünsche Ihnen für das Jahr 1969 viel Gesundeit und große Erfolge. Auch den Regierungsmitgliedern und allen Abgeordneten wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest und ein Prosit 1969; ebenfalls allen Angestellten des Landes Niederösterreich. (Allgemeiner Beifall.) PRÄSIDENT WEISS: Herzlichen Dank. Damit ist die Sitzung geschlossen. (Schluß der Sitzung um 22 Uhr.)