Muster einer Satzung - Inner Wheel Deutschland

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Muster einer Satzung
§1
Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Förderverein Inner Wheel ____________.
Der Verein hat seinen Sitz in _____ und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er führt dann
den Zusatz „e.V.“.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2
Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung der Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), der
Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), der Kinder-, Jugend - und der Altenhilfe (§ 52
Abs. 2 Nr. 4 AO), von Kunst/Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch finanzielle und materielle Maßnahmen zur
Förderung der Völkerverständigung, wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben,
Unterstützung von Kinder-, Jugend- und Altenhilfeeinrichtungen, Durchführung und Organisation
künstlerischer Veranstaltungen sowie finanzielle und materielle Unterstützung hilfebedürftiger
Personen. Der Satzungszweck kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Verein als Förderverein im
Sinne des § 58 Nr. 2 AO Zuwendungen leistet.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht.
§3
Gemeinnützigkeit, Mittelverwendung
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zweck“ der Abgabeordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Line eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des
Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
§4
Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können werden:
Mitglieder des Inner Wheel Clubs __________ sowie deren Ehemänner und Abkömmlinge,
Mitglieder anderer Inner Wheel Clubs sowie deren Ehemänner und Abkömmlinge,
Mitglieder von Rotary,
Mitglieder von Rotaract,
andere natürliche und juristische Personen, nur wenn der Vereinsvorstand zustimmt.
Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Über den Aufnahmeantrag, der schriftlich zu
stellen ist, entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht der
Bewerberin/dem Bewerber die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig
entscheidet.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, dem Austritt, dem Ausschluss oder mit der Beendigung der
Mitgliedschaft bei Inner Wheel, Rotary oder Rotaract.
Der Austritt ist schriftlich gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied mit einer Frist
von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres zu erklären.
Ein Mitglied kann nur aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Wichtige Gründe sind
insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten
oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet die
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Von den Mitgliedern sind Beiträge zu entrichten, deren Höhe und Fälligkeit bestimmt die
Mitgliederversammlung.
§5
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:

die Mitgliederversammlung,

der Vorstand.
§6
Mitgliederversammlung
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere die Wahl und die Abwahl des
Vorstands, die Entlastung des Vorstands, die Entgegennahme des Berichts des Vorstands, die Wahl
der Kassenprüferin/ des Kassenprüfers, die Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, die
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins,
die Entscheidung über den Ausschluss eines Mitglieds, ein Vorschlagsrecht bezüglich der
Verwendung der Vereinsmittel sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung und nach
dem Gesetz ergeben.
Im vierten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichte, wenn
mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einer Woche
schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der
anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Eine Satzungsänderung ist nur insoweit zulässig, als der
steuerrechtliche Status nicht gefährdet wird und diese mit den Zielen von Inner Weehl vereinbar ist.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der
Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter und der Schriftführerin/dem Schriftführer zu
unterzeichnen ist.
§7
Vorstand
Der Vorstand besteht aus der/ dem 1. und 2. Vorsitzenden, der Schatzmeisterin/ dem Schatzmeister
und der Schriftführerin/ dem Schriftführer.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die/der 1. Und 2. Vorsitzende sowie die Schatzmeisterin/ der
Schatzmeister. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder
vertreten gemeinsam.
Die Amtszeit des Vorstands beträgt vier Jahre. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des
Vereins sein. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
§8
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an _____________(Bezeichnung des steuerbegünstigten Vereins)____, der
es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Ort, Datum
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