Art. 481-482 10. März 1998 36. Sitzung 10. März 1998, 09.30 Uhr Vorsitzender: Kurt Wernli, Vizepräsident, Windisch Protokollführer: Marc Pfirter, Staatsschreiber Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 178 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 21 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Ammann Karin, Aarau; Beyeler Peter, Rütihof; Bigler Judith, Rupperswil; Birri René, Stein AG; Brun Hansruedi, Merenschwand; Brun Ursula, Mumpf; Brunner Andreas, Oberentfelden; Bürge-Ramseier Hans, Safenwil; Edelmann Beat, Zurzach; Frey Karl, Wettingen; Hasler-Burato Esther, Aarau; Humbel Näf Ruth, Birmenstorf AG; Keller Borner Jacqueline, Rütihof; Keller Reinhard, Seon; Lämmler Liset, Wettingen; Lüpold Thomas, Möriken AG; Ming Otto, Beinwil am See; Mösch Anton, Frick; Vögtli Theo, Kleindöttingen; Weiersmüller-Scheuzger Susanne, Rohr AG; Wilhelm Anita, Neuenhof Vorsitzender: Ich begrüsse Sie in meiner Funktion als Vizepräsident des Grossen Rates herzlich zur 36. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. Sie müssen heute mit mir vorlieb nehmen, da der Grossratspräsident Dr. Andreas Brunner den ganzen Tag abwesend ist. Er nimmt anstelle des Regierungsrates an einem Truppenbesuch beim FlabRegiment 4 im Wallis teil. 482 Antrag Sämi Richner, Auenstein, auf Direktbeschluss betreffend Einsetzung einer nichtständigen Kommission für die SMDK Kölliken; Einreichung und schriftliche Begründung Von Sämi Richner, Auenstein, wird folgender Antrag eingereicht: Text: 481 Mitteilungen Vorsitzender: Wir haben heute zwei Geburtstage zu feiern. Ich gratuliere Frau Rosi Magon und Herrn Bruno Plüss ganz herzlich und wünsche Ihnen alles Gute! (Beifall.) Am vergangenen Dienstag wurde von Urs Hümbeli, Hägglingen, eine Motion an das Ratsbüro betreffend Einsetzung einer PUK im Zusammenhang mit der Sondermülldeponie Kölliken eingereicht. Er beantragte, diese Motion für dringlich zu erklären. Dies lehnte der Grosse Rat in der Folge ab. Nachdem die Geschäftsordnung es nicht zulässt, dass gegenüber dem Ratsbüro motioniert werden kann, wurde die Motion im Einvernehmen mit dem Motionär in einen Antrag auf Direktbeschluss umgewandelt. Der Grosse Rat setze zur Behandlung für die Vorlagen im Bereich "Deponiealtlasten", insbesondere für die Sondermülldeponie Kölliken (SMDK), zügig eine Spezialkommission ein. Begründung: Da es im Aargau nicht nur eine problematische Deponiealtlast grösseren Ausmasses gibt (zusätzlich Bärengraben), scheint es mir sinnvoll, eine neue Spezialkommission nicht bloss für die SMDK zu bilden, sondern allgemein für Deponiealtlasten. Sie sollte sich aber schon unverzüglich und eingehend mit der Giftgrube SMDK Kölliken befassen. Meines Erachtens braucht es zur grossrätlichen Behandlung der SMDK keine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). Die Fakten (viele Aktenordner voll) liegen vor und sind auch einer normalen grossrätlichen Kommission zugänglich. Viele Gründe sprechen aber dafür, eine Spezialkommission einzusetzen, und nicht wie bisher die SMDK durch die Kommission Umwelt und Gewässer behandeln zu lassen. Es sind dies: 1. Komplexität der Materie. 2. Lange umfangreiche Geschichte, mehr als 20 Jahre! 3. Kontinuität und Fachwissen im Grossen Rat über Jahre und Wahlen hinaus erhalten. 4. Der Zeitpunkt für eine Standortbestimmung und die grundsätzliche Weichenstellung für die Zukunft ist gekommen und dringlich. 715 10. März 1998 5. Nur eine parlamentarische Spezialkommission kann die Aufsicht auf die Dauer wirklich gewährleisten (Punkt 1+2+3). Übrigens, eine Untersuchung der "Eiterbeule SMDK Kölliken" wurde schon vor Jahren von Dr. Riniker, Zofingen, (damals Bezirksgerichtspräsident) durchgeführt. 483 Motion Heiner Studer, Wettingen, betreffend Überprüfung der Verfassung des Kantons Aargau bezüglich politischer Rechte und Behörden; Einreichung und schriftliche Begründung Von Heiner Studer, Wettingen, wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Grossen Rat aufgrund einer Überprüfung der Verfassung des Kantons Aargau bezüglich politischer Rechte und Behörden eine Vorlage auf entsprechende Teilrevision der Verfassung zu unterbreiten. Begründung: Im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten - 200 Jahre Helvetik, 150 Jahre Bundesstaat - wurde viel wesentliches in Wort und Schrift formuliert. Dabei wurde u.a. auch deutlich, dass Strukturen Veränderungen unterworfen sind. Mir scheint der Zeitpunkt günstig zu sein, auf kantonaler Ebene verschiedene Fragen bezüglich politischer Rechte und Behörden zur Diskussion zu stellen. Es scheint mir sinnvoll zu sein, auf das Jahr 2003 hin - 200 Jahre Kanton Aargau in der Eidgenossenschaft - aufgrund einer Überprüfung eine Teilrevision der Verfassung des Kantons Aargau zu realisieren. Zur Erreichung dieses Zieles schlage ich folgenden Weg vor: Der Regierungsrat setzt eine Studienkommission ein. Diese sollte aus erfahrenen Leuten, aber auch aus jungen Leuten, welche die Zukunft vor sich haben, bestehen. Aufgabe dieser Studienkommission - bei deren Zusammensetzung der parteipolitische Proporz keine zentrale Bedeutung spielen dürfte - wäre es, dem Regierungsrat konkrete Vorschläge für eine Revision zu unterbreiten. Aufgrund einer anschliessenden möglichst breiten Diskussion sollte der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Vorlage betreffend Teilrevision der Verfassung des Kantons Aargau unterbreiten. Dies scheint mir ein sinnvoller Weg zu sein; es können selbstverständlich auch andere geprüft werden. Ohne inhaltlich präjudizieren zu wollen, möchte ich darlegen, welche Bereiche aus meiner Sicht auf jeden Fall zu überprüfen wären. Es handelt sich dabei um Diskussionsvorschläge. Bundesstaatliche Mitwirkungsrechte (§ 82 Abs. 1 lit. a - c in Verbindung mit § 89 Abs. 2 lit. b - d) haben eine wesentliche Bedeutung, sind jedoch in bezug auf die Zuständigkeiten des Grossen Rates in der Praxis recht unwirksam geregelt. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob die Beziehung des Kantons zum Bund nicht grundsätzlich neu geregelt werden sollte. Dem Ständerat würde in dieser Hinsicht eine besondere Aufgabe zukommen. Der Entscheid über die Art der Wahl der beiden Mitglieder des Ständerates 716 Art. 483-484 und über Anfang und Beginn der vierjährigen Amtsperiode der Mitglieder des Ständerates entscheidet der jeweilige Kanton. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Mitglied des Ständerates vom Volk aus der Mitte der Mitglieder des Regierungsrates gewählt würde. Die Wahl der Ständeräte müsste dann so verändert werden, dass die Ständeräte im Anschluss an die Regierungsräte gewählt würden. Das andere Mitglied des Ständerates wäre in einer Einerwahl frei vom Volk zu wählen. Eine solche direkte Verbindung zwischen Regierungsrat und Ständerat schiene mir eine hilfreiche Möglichkeit zu sein. Folglich dürfte es nicht mehr möglich sein, dass ein Regierungsratsmitglied dem Nationalrat angehören könnte. Bei fünf Regierungsratsmitgliedern wäre es aus Belastungsgründen nicht einfach, dass eines dem Ständerat angehören würde. Es wäre im Rahmen der Überprüfung sinnvoll zu überlegen, ob der Regierungsrat nicht auf sieben Mitglieder erhöht werden sollte. Damit wäre z.B. die für den Kanton Aargau sinnvolle Schaffung eines Volkswirtschaftsdepartementes möglich (§§ 87, 88). Zu überprüfen wäre auch die wichtige Rolle des Grossen Rates als Volksvertretung, in Abgrenzung zu den Aufgaben des Regierungsrates. Gleichzeitig könnten die Anzahl der Mitglieder und die Wahlart diskutiert werden. Anzustreben wäre bei den Grossratswahlen - auch bei Bezirken als Wahlkreisen möglich - eine Zuteilung der Grossratsmandate aufgrund der gesamtkantonalen Stimmenzahlen. Dies würde eine echte repräsentative Zusammensetzung gewährleisten. Eine gesamtkantonale tiefe Sperrklausel, z.B. 2 %, wäre tragbar. Auf Listenverbindungen könnte dann verzichtet werden (u.a. §§ 76, 77). Die Ausgestaltung der Volksrechte wäre im gleichen Zusammenhang zu überprüfen. Ziel müsste es sein, dass die Stimmberechtigten in den wesentlichsten Fragen weiterhin das letzte Wort haben. Es dürfte sich nicht um einen Abbau der Volksrechte handeln, jedoch um eine Klärung auf die Bedürfnisse der Zukunft hin (§§ 62 - 65). Die Anhörung im Kanton Aargau (§ 66) ist aus meiner Sicht veränderungsbedürftig. Die heutige Praxis, dass bei jeder kleinen Gesetzesrevision - ab und zu aus zeitlichen Gründen nach Verabschiedung der Vorlage an den Grossen Rat und mit kurzen Fristen durchgeführt - ist ernsthaft zu überprüfen. Bei den weiteren Punkten scheint mir insbesondere die Bestimmung über die politischen Parteien (§ 67) überprüfenswert. Die politischen Parteien sollten auf echte Art ernst genommen und ihre Rahmenbedingungen sollten verbessert werden. Direkte finanzielle Unterstützung steht dabei nicht im Vordergrund. 484 Postulat Rudolf Hug, Oberrohrdorf, betreffend Anpassung der Unterrichtszeiten und -modelle der Berufsschulen an die Bedürfnisse der Ausbildungsbetriebe; Einreichung und schriftliche Begründung Von Rudolf Hug, Oberrohrdorf, und 30 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird ersucht, die Anpassung der Unterrichtszeiten und Unterrichtsmodelle der Berufsschulen an Art. 485-486 die Bedürfnisse der Ausbildungsbetriebe in die Wege zu leiten. 10. März 1998 4. Wenn nein, welche Begründungen führen zu diesem Entscheid? Begründung: Das heutige Modell der bewährten dualen Berufsbildung hat den schwerwiegenden Nachteil, dass die Lehrlinge und Lehrtöchter regelmässig 1-2 Tage pro Woche in der Berufsschule sind. Auf der einen Seite sollen Lehrlinge und Lehrtöchter möglichst in Arbeitsprozesse eingebunden werden und, vor allem in der fortgeschrittenen Phase der Ausbildung, eine "realitätsnahe" Tätigkeit ausüben. Auf der anderen Seite sind die heutigen Anforderungen an die Flexibilität der Unternehmen so, dass die Termine immer kurzfristiger werden. Das heisst dann oft, dass eine interessante Arbeit unterbrochen werden muss, um die Berufsschule zu besuchen und die angefangene Arbeit durch jemand aus dem Betrieb fertiggestellt werden muss. Dies ist für viele Lehrbetriebe äusserst störend und nicht selten auch ausschlaggebend, ob eine Lehrstelle angeboten wird oder nicht. Zudem leidet auch die Motivation des Lehrlings oder der Lehrtochter darunter. Diesem Problem kann Abhilfe geschaffen werden durch flexiblere Unterrichtsmodelle, bei denen die Berufsschulausbildung z. B. auf Blöcke konzentriert wird und die Anwesenheit im Lehrbetrieb damit kontinuierlicher ist. Bei saisonal geprägten Berufen sind diese möglichst in die passiven Phasen zu legen. Um den Bedürfnissen der Ausbildungsbetriebe so weit wie möglich gerecht zu werden, sind diese in einer Vernehmlassung zu eruieren. 485 Interpellation der FP/EDU-Fraktion betreffend Abzug von Gewinnungskosten bei Einkommenssteuern; Einreichung und schriftliche Begründung Von der FP/EDU-Fraktion wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Noch in diesem Jahr wird das Schweizervolk über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu befinden haben. Für die Schweizer Gütertransport-Unternehmen und die verladende Wirtschaft wird dieser Beschluss von existenzieller Bedeutung sein. Die direktbetroffenen Transportunternehmen und teilweise die Verlader werden grosse, finanzielle Mittel zur Abwendung dieser existenzbedrohenden LSVA aufwenden müssen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat, uns folgende Fragen zu beantworten: 1. Befürwortet der Regierungsrat, dass sich das Gewerbe und die Unternehmen gegen existenzbedrohende Fiskalabgaben zur Wehr setzen, um damit Arbeitsplätze zu retten? 2. Sind finanzielle Aufwendungen für Abstimmungskämpfe von Unternehmen und Selbstständigerwerbenden als Gewinnungskosten von den Einkommenssteuern absetzbar? 486 Interpellation Sepp Damann, Magden, betreffend Arbeitnehmerentsendung; Einreichung und schriftliche Begründung Von Sepp Damann, Magden, und 37 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: A. Zur Situation für schweizerische Bauunternehmungen auf deutschen Baustellen. Mit einigen Ländern der Bundesrepublik Deutschland haben verschiedene Kantone, so insbesondere auch der Kanton Aargau mit dem Land Baden-Württemberg, sogenannte Gegenrechts-Vereinbarungen abgeschlossen. Damit wird hauptsächlich eine gegenseitige Öffnung der Baumärkte angestrebt. Diesen Gegenrechts-Vereinbarungen zeitlich nachgelagert wurde auf Ebene der Europäischen Union die Entsenderichtlinie und auf der Ebene Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Umsetzung der erwähnten EURichtlinie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) geschaffen. In Verbindung mit den in Deutschland allgemeinverbindlich erklärten Tarifen werden damit einheitliche Arbeitsbedingungen auf deutschen Baustellen bewirkt. (Prinzip: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort) Bauunternehmer aus der Schweiz bekommen angesichts rigoroser und kostenträchtiger Kontrollen aufgrund des AEntG vom Geist der Gegenrechts Vereinbarung auf dem deutschen Baumarkt zurzeit wenig bis gar nichts zu spüren. Werden nämlich Arbeitnehmer auf deutsche Baustellen entsandt, erfolgen auf Schritt und Tritt Kontrollen. Vor allem Vertreter der Landesämter der Handwerksregister, der allgemeinverbindlich erklärten Urlaubskasse der deutschen Bauwirtschaft sowie der Zollbehörden führen diese Kontrollen durch. Hohe Bussgelder werden auch für kleinste Übertretungen, die einem oft gar nicht bekannt sind, ausgesprochen und bedingungslos eingefordert. Hunderte von staatlich bezahlten Baustellenkontrolleuren sorgen für deren Vollzug und Überwachung vor Ort. Urlaubskassenverfahren werden aufgezwungen, die den schweizerischen Unternehmern erhebliche Kosten verursachen. Weil bereits ein allgemeinverbindlich erklärter Landesmantelvertrag gilt, führt dies zu unnötigem administrativem Aufwand. Ich bitte den Regierungsrat zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Kennt der Regierungsrat die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse auf deutschen Baustellen sowie die restriktiven Auflagen inkl. der damit verbundenen Kosten, die sich für das Baugewerbe des Kantons Aargau ergeben? 2. Wie vertragen sich derartige Auflagen mit den getroffenen Gegenrechts-Vereinbarungen, insbesondere dem Gegenrechtsprinzip? 3. Steht die Regierung in Kontakt mit den Bundesbehörden, insbesondere mit dem Bundesamt für Aussenwirtschaft? 3. Wenn ja, welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, dass solche Aufwendungen als Gewinnungskosten absetzbar sind? 717 10. März 1998 Art. 487 4. Welche Unterstützung kann und will der Regierungsrat den Aargauer Bauunternehmungen, allenfalls mit den Regierungen der Anrainerkantone zur BRD, bieten? 487 Interpellation Kurt Rüegger, Rothrist, vom 2. Dezember 1997 betreffend bilaterale Verhandlungen EU/Schweiz; Beantwortung; Erledigung B. Zur Situation für deutsche Bauunternehmungen auf schweizerischen Baustellen. (vgl. Art. 340 hievor) Falls deutsche Bauunternehmungen auf dem Gebiet des Kantons Aargau tätig sind, stellen sich folgende Fragen: Antwort des Regierungsrates vom 21. Januar 1998: 1. Wie wird in unserem Kanton die Einhaltung der Arbeitsbedingungen kontrolliert und überwacht? Dabei interessiert vor allem die Praxis der kantonalen Arbeitsmarktbehörden (Art. 9 Abs. 2 BVO) sowie der kantonalen Vergabebehörden (IvöB/kant. Submissionsdekret) weniger diejenige der Paritätischen Berufskommissionen als Vollzugsorgane von Gesamtarbeitsverträgen. 2. Verlangen und kontrollieren die kantonalen Arbeitsmarktbehörden gemäss den Vorgaben von Art. 9 Abs. 2 BVO die Arbeitsverträge generell und liegen den Behörden entsprechende Zahlen über die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung vor? 3. Liegen Angaben über die Anzahl der dem Amt gemäss Art. 9 BVO effektiv vorgelegten Arbeitsverträge vor? Wie reagiert das Amt wenn beispielsweise Mindestlöhne nicht gemäss Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe 1995 - 1997 vertraglich geregelt werden, bzw. vermutet werden muss, dass diese nicht eingehalten werden? Werden von Ämtern Modifikationen und oder Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag verlangt? 4. Wurden Arbeitsbewilligungen infolge Nichteinhaltung der ortsüblichen Arbeitsbedingungen behördenseitig schon verweigert und wenn Ja, wie viele? Wie viele Arbeitsbewilligungen welcher Kategorien liegen, getrennt nach Bundesund Kantonskontigent, für die Jahre 1995/1996 und 1997 vor? 5. Werden Nachkontrollen angesetzt, indem beispielweise die aus Deutschland entsandten Arbeitnehmer vor Ort befragt werden? Werden entsprechende Nachweise über die effektive Auszahlung der Löhne vom Unternehmer vor Ort z.B. auf der schweizerischen Baustelle verlangt? 6. Wie funktioniert die Zusammenarbeit der kantonalen Behörden mit den Zollorganen und dem BIGA, vor allem bei Nichteinhaltung? C. Zur Situation nach einem allfälligen Abschluss der bilateralen Verhandlungen mit der EU Von einem allfälligen Abschluss der bilateralen Verhandlungen wird auch der freie Personen- und Dienstleistungsverkehr betroffen sein. Dazu folgende Fragen: 1. Wie beurteilt der Regierungsrat vor allem die arbeitsmarktlichen Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten nach Abschluss bzw. Inkrafttreten der bilateralen Verhandlungen sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen? 2. Welche Änderungen werden erwartet und wie wird die Kontrolle behördenseitig dereinst sichergestellt? 3. Hat der Regierungsrat über Ziel und Zweck der flankierenden Massnahmen auf Bundesebene, in Deutschland durch das AEntG geregelt, Kenntnis? 718 I. Die Zuständigkeit des Bundes für die Aussenpolitik und Zusammenwachsen von Aussen- und Innenpolitik sowie von eidgenössischer und kantonaler Politik: Die grundsätzliche Zuständigkeit des Bundes für die Aussenpolitik, die sich auf die heutige Bundesverfassung stützt, ist ebenso unbestritten wie die Kompetenz der Kantone zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Die noch heute geltenden Ordnung (Art. 8 und 9 BV) findet sich seit 1874 unverändert in der Bundesverfassung, obwohl sich seither sowohl das äussere wie auch das innere Umfeld völlig verändert haben. Der Staat hatte aufgrund der seit 1874 erfolgten technischen und gesellschaftlichen Entwicklung eine Vielzahl neuer Aufgaben zu regeln und zu vollziehen. Teilweise übernahmen dies die Kantone, vielfach aber auch Bund und Kantone gemeinsam, was zu der heutigen engen Verflechtung von Bundes- und Kantonsaufgaben führt. Insbesondere die technische Entwicklung (Autos, Flugzeuge, Kommunikationsmittel) führte zu einer starken Zunahme und gleichzeitigen Intensivierung der internationalen Kontakte und damit auch zu einer Zunahme bilateraler und multilateraler Verträge. Die Aussenpolitik beeinflusst somit sehr viele Bereiche der Innenpolitik, umgekehrt sind Gegenstände der Innenpolitik oft zu Aussenpolitik geworden. Der Sachzusammenhang zwingt dazu, Binnenmarkt-, Verkehrs-, Energie-, Umweltschutz-, Sozial-, Migrationspolitik usw. international anzupacken. Folge dieser Internationalisierung sind vom Bund abzuschliessende, völkerrechtliche Verträge. Diese Verträge berühren aber vielfach kantonale Zuständigkeiten, was unvermeidbar zu föderalistischen Spannungsfeldern führt. Der Bund befleissigt sich daher dort, wo er Verträge im kantonalen Zuständigkeitsbereich abschliessen will, oft grosser Zurückhaltung. Diese äussert sich verfahrensmässig darin, dass der Bund die Kantone anhört, Vernehmlassungsverfahren durchführt, kantonale Vertreter zu den Vertragsverhandlungen beizieht usw.. II. Die zwei Aspekte der Mitarbeit der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes: Die Mitarbeit der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes repräsentiert - bildlich gesprochen - die zwei Seiten einer Medaille: Einerseits müssen die Kantone ihre Rolle als Mitträger an der Gesamtverantwortung für die Zukunft unseres Landes auch in dessen internationalen Beziehungen wahrnehmen. Anderseits haben sie auch ein legitimes Interesse daran, dass sie bei internationalen Verträgen, die in der Zuständigkeit oder der Vollzugsverantwortung der Kantone liegende Sachbereiche umfassen, ihren Standpunkt frühzeitig einbringen können. Die Mitarbeit der Kantone soll somit sowohl den Bund befähigen, internationale Verträge im Wissen darum abzuschliessen, dass die Kantone sich in der Folge für deren Umsetzung positiv engagieren, als auch den Kantonen die Plattform für die Wahrung ihrer Interessen auch gegenüber dem Bund schaffen. Art. 487 Föderalismus kann sich nicht darin erschöpfen, die kantonale Eigenart zu verteidigen; Bund und Kantone stehen auch in den Aussenbeziehungen der Eidgenossenschaft in einem Problemlösungs- und Wirkungszusammenhang. Sie haben den ihrer Funktion gemässen Anteil zur Problemlösung einzubringen. Jede politische Ebene hat ihre stufengemässen Interessen wahrzunehmen, gleichzeitig Einheit zu ermöglichen und zu gesamthaft tragbaren Lösungen beizutragen. Föderalismus heisst nicht nur Abwehr von Bundeseinfluss, sondern Mitverantwortung für das Ganze und Mitwirkung am Ganzen. Es muss gelingen, den unheilvollen Gegensatz zwischen einem nach innen und rückwärts gerichteten "Kantönligeist" und einem nach aussen drängenden Internationalismus zu überwinden. Wir brauchen beides: Beharrung, Verwurzelung und Identität genau gleich wie Offenheit, internationalen Wettbewerb und Änderungswille. Bund und Kantone sind gemeinsam zu einem auch aussenpolitischen Konsens verurteilt. Diese zwei Seiten der Medaille haben in der Folge zu drei verschiedenen Handlungsebenen geführt: Einerseits zur Inangriffnahme einer Neuregelung der Mitarbeit der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes, anderseits zur Schaffung des Informationsbeauftragten der Kantone in Brüssel und zur Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Kantone. III. Aufbruch zu einer Neuregelung der Mitarbeit der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes: 1. Im Vorfeld des EWR: Im Vorfeld und während der EWR-Verhandlungen zeigte sich, wie wenig die bisherigen Instrumente der gegenseitigen Abstimmung taugen. Darum folgerte die Bundesversammlung aufgrund der Arbeiten des Kontaktgremiums Bund-Kantone und in Anlehnung an ihre eigene Rechtsstellung, dass die aussenpolitischen Beziehungen zwischen Bund und Kantonen wenigstens für die Zukunft neu geordnet werden müssten und sahen im EWR-Statut vor, in die Bundesverfassung eine Übergangsbestimmung aufzunehmen, die den formellen Einbezug der Kantone sichergestellt hätte. Aufgrund der Ablehnung des EWR-Beitritts blieb in der Folge - zumindest auf dem Papier - alles beim alten. 2. Revision der Bundesverfassung und Entwurf zu einem Mitwirkungsgesetz: In seinem Bericht über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik vom 7. März 1994 begrüsste der Bundesrat nicht nur die Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, sondern erklärte sich auch bereit, im Rahmen der Arbeiten an der Revision der Bundesverfassung eine Neuordnung der Rolle der Kantone in der Aussenpolitik zu diskutieren. Dieses Versprechen hat der Bundesrat eingelöst. Im Rahmen der Revision der Bundesverfassung liegt nun, nach intensiven Diskussionen zwischen Bund und Kantonen, ein Artikel über die Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden vor (Art. 50 des Verfassungsentwurfs). Wenn auch die genauen Formulierungen von Bundesrat und nationalrätlicher bzw. ständerätlicher Verfassungskommission leicht voneinander abweichen, so stimmen sie doch in der materiellen Aussage überein: Die Kantone wirken an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mit, wenn ihre Zuständigkeiten oder wesentliche Interessen betroffen sind. Der Bund informiert die Kantone oder deren gemeinsamen Organisationen rechtzeitig und umfassend und holt ihre Stellungnahme ein (Abs. 1). Diesen 10. März 1998 Stellungnahmen der Kantone kommt besonderes Gewicht zu, wenn ihre Zuständigkeiten betroffen sind. In diesen Bereichen wirken die Kantone auch in geeigneter Weise an internationalen Verhandlungen mit (Abs. 2). In den Zuständigkeitsbereichen der Kantone werden die internationalen Verpflichtungen der Schweiz in der Regel durch die Kantone umgesetzt (Abs. 3). Parallel zu den Diskussionen über den Verfassungsartikel wurde in enger Zusammenarbeit von Bund und Kantonen auch ein Entwurf für ein Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (BGMK) verfasst. Dieses Gesetz bezweckt, die in der Praxis seit den EWR-Verhandlungen bereits bestehenden Formen der Zusammenarbeit zu bekräftigen und weiter zu konkretisieren. Dabei handelt es sich um die Information der Kantone durch den Bund über aussenpolitische Vorhaben, die Anhörung der Kantone sowie die Mitwirkung von Kantonsvertreterinnen und -vertretern bei der Vorbereitung von Verhandlungsmandaten und bei Verhandlungen des Bundes. Es werden drei Zielsetzungen verfolgt: - Die Kantone sollen ihre Zuständigkeiten beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch den Bund nach Möglichkeit wahren können; - die Berücksichtigung kantonaler Interessen bei der Vorbereitung und Umsetzung aussenpolitischer Entscheide des Bundes soll gewährleistet werden; - die Aussenpolitik des Bundes soll innenpolitisch besser abgestützt werden. Dabei ist selbstverständlich unbestritten, dass die Mitwirkung der Kantone die aussenpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes nicht beeinträchtigen darf. Dieser Entwurf für ein Mitwirkungsgesetz, zu dem die Botschaft seit kurzem vorliegt, wird seinem Sinn und Geist nach provisorisch bereits seit dem 1. September 1996 angewandt. Dies hat erlaubt, die Mitwirkungsmechanismen vor der rechtlichen Verankerung der kantonalen Mitwirkung in der Praxis auszuprobieren und zu entwickeln. Bundesrat und Konferenz der Kantonsregierungen sind der Auffassung, dass die gesammelten Erfahrungen als positiv zu bezeichnen sind. IV. Der Informationsbeauftragte der Kantone in Brüssel: 1. Im Vorfeld des EWR: Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des EWR-Vertrages entstand auf Seiten der Kantone das Bedürfnis, nicht ausschliesslich von den vom Bund weitergegebenen Informationen abhängig zu sein, sondern sich einen eigenen Informationskanal zu eröffnen, der die jeweils aktuelle Situation aus der Sicht der Kantone verfolgen konnte. 1990 beschloss der Stiftungsrat der ch-Stiftung in Solothurn - vorerst für ein Jahr, bis Ende 1991 - den Kantonen für deren verbesserte Information und Koordination einen solchen Informationskanal anzubieten. Die chStiftung beauftragte mit dieser Aufgabe einen in einer Brüsseler Beratungsfirma arbeitenden schweizerischen Europarechts-spezialisten. Dieser verfolgte die Entwicklung der (damaligen) EG in Brüssel zuhanden der kantonalen Eurodelegierten und gewisser Direktorenkonferenzen, aber auch die Beziehungen zwischen der EFTA und der EG. Er knüpfte Kontakte zur Schweizer Mission, mit Verwaltungsstellen der EG-Kommission und mit Vertreterinnen und Vertretern deutscher und österreichischer Bundesländer. Dadurch konnte er seine Analysen zum aktuellen Geschehen in Brüssel auf eine breite Basis stellen. Darüber hinaus bearbeitete er individuelle Anfragen von Kantonen und 719 10. März 1998 Art. 487 Direktorenkonferenzen, die vor allem die Kompatibilität kantonalen Rechts mit geltendem oder in Vorbereitung stehendem EG-Recht betraf. So erstellte der Informationsbeauftragte z.B. 1992 rund 50 solcher Rechtsgutachten. resse der Regionen. Es fördert das Verständnis über die nationalstaatlichen Grenzen hinweg und ist damit auch ein Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der Völker in Europa. 2. Nach der Ablehnung des EWR - Aufnahme der bilateralen Verhandlungen: Nach der Ablehnung des EWR war schon sehr bald klar, dass es zur Aufnahme von Verhandlungen über die bilateralen Beziehungen kommen würde. Das Interesse der Kantone an Informationen aus erster Hand blieb somit ebenso aktuell, wie dies vor der Abstimmung zum EWR war. Die Themenbereiche der bilateralen Verhandlungen, seien dies der Landverkehr, der Personenverkehr oder die technischen Handelshemmnisse, berühren die Interessen der Kantone in hohem Ausmass; sie sind sehr daran interessiert, dass Verhandlungsergebnisse erzielt werden, die auch sie vertreten können. Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie aus erster Hand möglichst schnell, direkt und umfassend informiert sind, und dass sie dem Bund ihre Einschätzung der Lage und ihre Interessen darlegen können, damit dieser in Kenntnis der Kantonsstandpunkte handeln kann. Aufgrund dieses für die Kantone vitalen Interesses an den Informationen aus Brüssel wurde deshalb im Rahmen der 1996 vorgenommenen Entflechtung der Aufgaben zwischen ch-Stiftung und Konferenz der Kantonsregierungen das Mandat der Konferenz der Kantonsregierungen zugewiesen. 3. Konkrete Umsetzung: Der Aargau ist Mitglied der beiden INTERREG-Begleitausschüsse "Oberrhein-Mitte-Süd" und "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein". Im Rahmen von INTERREG I (1989-1994) konnte der Aargau zusammen mit Baden-Württemberg das Projekt Strukturmodell Hochrhein erarbeiten. Laufende INTERREG II-Projekte (19952001) mit aargauischer Beteiligung sind u.a. die Hochrheinkommission, das Kooperationsmodell Rehabilitation, das landwirtschaftliche Forschungsprojekt ITADA, die Darstellung der Rheinlandschaft als wertvollen Lebensraum sowie Vorschläge für eine abgestimmte und eine gemeinsame Nutzung des Grundwasserträgers. V. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der EU ausserhalb der bilateralen Verhandlungen: 1. Neue Impulse durch INTERREG: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bietet der Schweiz - auch ohne Mitgliedschaft EWR Gelegenheit zur projektweisen Zusammenarbeit mit dem zusammenwachsenden Europa. 1989 hat die EU die INTERREG-Initiative gestartet: So finanziert sie die Ausarbeitung und Umsetzung von Entwicklungsprogrammen für grenzüberschreitende Regionen mit. Die Programme müssen mit dem Umweltschutz und der Raumplanung vereinbar sein und sie können die folgenden Bereiche beinhalten: Wirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus, Verkehr, Kommunikation, Energie, Umweltschutz, Bildung, Kultur, Gesundheitswesen, Sprachen und Raumplanung. Wichtigste Bedingung für die Ausrichtung von Beiträgen sind die grenzübergreifenden Auswirkungen der Projekte. Es müssen also Grenzregionen in zwei oder sogar in drei Ländern davon betroffen sein. 2. Chance für Schweizer Kantone: Obwohl die Schweiz nicht EU-Mitglied ist, können sich auch Schweizer Kantone an der INTERREG-Initiative beteiligen. Denn es ist die Absicht der EU, die Gebiete an ihren Aussengrenzen, das heisst die Grenzregionen des neuen einheitlichen Marktes, durch INTERREG zu unterstützen. Die Schweiz ist heute von EU-Ländern fast lückenlos umschlossen. 15 der 26 Schweizer Kantone haben eine gemeinsame Grenze mit der EU, Rund die Hälfte der Schweizer Bevölkerung lebt in Grenzregionen. INTERREG bietet deshalb weiten Teilen unseres Landes aussergewöhnlich Entwicklungschancen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist die regionale Ausprägung der europäischen Integration. Sie ist auf regionale Bedürfnisse zugeschnitten und kann deshalb einen besonderen Beitrag zur Lösung konkreter Probleme und zur Verbesserung der Lebensbedingungen leisten. Das Europa der Nachbarschaft, wie es sich in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zeigt, liegt nicht nur im Inte720 4. Europa der Nachbarschaft: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit entstand aus der Notwendigkeit, die Probleme dort zu lösen, wo sie sich stellen. Staatliche Grenzen werden den Bedürfnissen der Menschen in den Grenzregionen oft nicht gerecht. Wirtschaftliche und soziale Aktivitäten verlangen natürliche, nicht verordnete Lebensräume. Auf der politischen Ebene führt die Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit und der EU dazu, dass die Bedeutung nationaler Grenzen abnimmt und die grenzüberschreitenden Beziehungen gestärkt werden. Das INTERREGProgramm der EU leistet hier gute Hilfe, bei der Lösung von gemeinsamen Problemen im gemeinsamen Lebensraum. Zur Frage 1: Der Regierungsrat bezeichnet – unter Vorbehalt der Befugnisse der Stimmberechtigten und des Grossen Rates – die hauptsächlichen Ziele und Mittel des staatlichen Handelns. Er plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten (§ 89 Abs. 1 Kantonsverfassung); er ist zudem mit der Vertretung des Kantons nach innen und aussen sowie mit der Pflege der Beziehungen mit den Behörden des Bundes und anderer Kantone beauftragt (§ 89 Abs. 2 KV). Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, braucht er die entsprechenden Informationen. Hinzu kommt das in einem föderalistisch geordneten Bundesstaat jeder Stufe zustehende Recht bzw. ihre Pflicht, sich nach besten Kräften sowohl für das Wohl der eigenen Gemeinschaft, aber auch für das Wohl des Ganzen, somit auch über- oder untergeordneter Körperschaften einzusetzen. Es geht bei den bilateralen Verhandlungen mit der EU nicht um die Frage, ob es sich dabei um eine (reine) Bundesangelegenheit handelt oder nicht, sondern darum, für die Schweiz, die Kantone, die Bevölkerung ein möglichst gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen. Zur Frage 2: Der Informationsbeauftragte der Kantone arbeitet im Auftragsverhältnis, d.h. er wird nach Aufwand bezahlt. Das jährliche Budget beträgt seit Anbeginn unverändert Fr. 120'000.--, wobei diese Summe meist nicht ganz ausgeschöpft wurde. Bis Ende 1997 entstanden für sämtliche Kantone zusammen Kosten von rund Fr. 730'000.--. Zur Frage 3: Die Kosten für den Informationsbeauftragten werden aufgrund des gleichen Schlüssels auf die einzelnen Kantone verteilt, der auch für die übrigen Kosten der im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen erbrachten Leistungen gilt, d.h. aufgrund der Bevölkerungszahl. Der Kanton Aargau zahlt bei einem Budget von Fr. 120'000.-- Art. 488-490 einen jährlichen Beitrag von Fr. 8'548.-- an den Informationsbeauftragten in Brüssel. Vorsitzender: Mit Datum vom 28. Februar 1998 hat sich der Interpellant gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrates befriedigt erklärt. Das Geschäft ist erledigt. 488 Motion Stefan Nyffenegger-Wittwer, Gontenschwil, vom 2. Dezember 1997 betreffend Bezahlung nicht besuchter Konsultationen; Erledigung (vgl. Art. 337 hievor) Vorsitzender: Gestützt auf § 42 Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes wird die Motion Stefan Nyffenegger-Wittwer, Gontenschwil, infolge Rücktritt aus dem Rat als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben. 489 Martin Bossard, Kölliken; Abgabe einer Erklärung für die Fraktion der Grünen Martin Bossard, Kölliken: Um es mit den Worten von Hans Ulrich Mathys auszudrücken: Es gärt im Bezirke Zofingen. Sie wissen vermutlich, dass es um die Kantonsschule Zofingen geht. Die Regierung diskutiert eine eventuelle Schliessung. Ich möchte dazu im Namen der Fraktion der Grünen auf drei Punkte hinweisen. 1. Wir unterstützen die Beibehaltung der Kantonsschule Zofingen ohne Wenn und Aber auch in Zukunft. Wir finden, dass die dezentrale Bildung im Kanton Aargau wichtig ist und sind bereit, dafür zu zahlen. 2. Wir verwahren uns gegen die Angriffe, die bestimmte Lokalmedien in den letzten Tagen gegen die Regierung lancierten. Es tönte so, als wäre die Regierung schuld daran, dass man über solche Dinge diskutieren müsste. 3. Die Scheinheiligkeit, die von gewissen bürgerlichen MitGrossräten nun an den Tag gelegt wird, verurteilen wir auf das heftigste. Diese werden in den nächsten eineinhalb Tagen darüber diskutieren, die Steuern wieder herunterzusetzen. Dies wird dem Staat die nötigen Mittel noch mehr systematisch entziehen. Es geht nicht an, dass man mit der einen Hand dieses und mit der andern dann etwas anderes macht und gegen aussen tritt man dann als nette Kerle auf, die für ihre Region eintreten. Bringen Sie Ihre Handlungen in Einklang! 490 Gesetz über die Besteuerung von Einkommen, Vermögen, Grundstückgewinnen, Erbschaften und Schenkungen der natürlichen Personen sowie der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (Steuergesetz, StG); Totalrevision; erste Lesung; Eintreten und Beginn der Detailberatung (Vorlage vom 21. Mai 1997 des Regierungsrates mit Änderungsanträgen vom 20. Januar 1998 der nichtständigen Kommission Nr. 7, denen der Regierungsrat teilweise zustimmt) 10. März 1998 Vorsitzender: Auf der Regierungsbank begrüsse ich die Herren Hans Zbinden, Chef des kantonalen Steueramtes, sowie Dr. Dave Siegrist, Chef Gesetzgebung des kantonalen Steueramtes. Ich möchte mit dem Antrag des Büros um Beschränkung der Redezeit auf generell 5 Minuten beginnen. Ausgenommen davon sind die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen, der Kommissionsreferent sowie der Regierungsrat während der Eintretensdebatte. Wird dazu das Wort verlangt? Das ist nicht der Fall. Damit haben Sie diesem Antrag stillschweigend zugestimmt. In Ergänzung dazu möchte ich bereits einräumen, dass ich dem Regierungsrat bei der Eintretensdebatte gemäss § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine längere Redezeit gewähren werde. Dr. Rudolf Rohr, Würenlos, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 7: Das hier zur Behandlung gelangende Geschäft ist auf kantonaler Ebene wohl die umfassendste Steuergesetzrevision dieses Jahrhunderts - in der Breite wie in der Tiefe. Sie erfasst nämlich die Steuern sowohl der natürlichen als auch der juristischen Personen sowie zusätzlich die zwei wichtigsten Nebensteuern und sie bringt gegenüber dem bisherigen Recht tiefgreifende Neuerungen. Die grossrätliche Kommission hat sich deshalb von Anfang an auf intensive Beratungen eingestellt. Im Interesse einer zügigen Behandlung im Plenum hat sie sich bemüht, die einzelnen Fragen gründlich auszudiskutieren und vor den endgültigen Anträgen die Standpunkte der Fraktionen einzuholen. Sie hat überdies unterlegene Minderheitsanträge in der Synopse mit aufgeführt, um einerseits aufzuzeigen, was bereits erörtert worden ist, und um anderseits für den hoffentlich nicht zu häufigen Fall, dass sie im Plenum nochmals aufgegriffen werden, den Ratsmitgliedern die entsprechenden Formulierungen schwarz auf weiss, bzw. schwarz auf gelb vor Augen zu bringen. Die Kommission - präziser: eine recht konstante Mehrheit der Kommissionsmitglieder - stellt dem Rat Anträge, die von der regierungsrätlichen Vorlage deutlich abweichen, und zwar sowohl hinsichtlich der Ertragsauswirkungen insgesamt, als auch hinsichtlich der Lastenverteilung im einzelnen. Zum ersten: Der Regierungsrat hat in seiner Vorlage Ertragsneutralität angestrebt. Die Kommissionsmehrheit hat sich demgegenüber, von dem im Rahmen des Regierungsprogramms am 11. November 1997 getroffenen Entscheid des Grossen Rates leiten lassen, der wie folgt lautete: "Die Steuerbelastung wird soweit herabgesetzt, als dies für einen Spitzenrang des Kantons bei den steuergünstigen Kantonen erforderlich ist." Die Mehrheit der Kommission bekennt sich zu einer dynamischen Betrachtungsweise; sie erwartet von den beschlossenen Steuerentlastungen eine zusätzliche Stärkung des Wirtschaftsstandortes Aargau und damit mittelfristig eine Erweiterung des Steuersubstrates. Sie ist deshalb überzeugt, die nach rein statischer Aufrechnung auf knapp 60 Millionen Franken bezifferten Ertragsausfälle verantworten zu können. Dasselbe gilt gegenüber den Gemeinden, die mit einem theoretischen Minderertrag von etwa 32 Millionen Franken oder 3 Steuerfussprozenten rechnen müssen. Neuerdings wird hier von gewissen Seiten mit wesentlich höheren Zahlen operiert. Sie entstammen einem Szenario, das als realistisch bezeichnet wird. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass die von der Kommission genannten Zahlen dem vom Regierungsrat gewählten Szena721 10. März 1998 rio entsprechen, dem einzigen Szenario, für das der Kommission für die einzelnen Positionen Berechnungen vorgelegen haben, und dem Szenario, auf dessen Basis die Kommission während 33 Sitzungen debattiert hat. Die Kommission war und ist nicht bereit, auf das nachträglich konstruierte, in der Botschaft nicht enthaltene und auch nicht im einzelnen dokumentierte Szenario einzutreten. Abgesehen von der sachlichen Wünschbarkeit einer steuerlichen Entlastung darf auch die abstimmungspolitische Dimension nicht vernachlässigt werden. Die Kantone Zürich und St. Gallen, welche die Totalrevision bereits durchexerziert haben, nahmen jedenfalls Steuerausfälle in Kauf; mit 60 Millionen Franken Ertragsminderung (ohne bereits beschlossene Befreiung der Nachkommen von der Erbschaftsund Schenkungssteuer) resultiert nach neuem Steuergesetz, gegen welches das Referendum nicht ergriffen werden soll, für den Kanton St. Gallen trotz geringerem Steuersubstrat ein effektiv grösserer Ausfall als dem Kanton Aargau zugemutet wird. Dasselbe gilt für die sanktgallischen Gemeinden. Zum zweiten: Der Regierungsrat hat mit seiner Vorlage ein extrem kühnes Schwergewicht gesetzt. Er hat - die Auswirkungen auf kantonaler und kommunaler Ebene zusammengerechnet - die Haushalte mit Kindern um 97 Millionen Franken entlasten und dafür die Rentnerinnen und Rentner mit 71 Millionen Franken und das Grundeigentum mit 45 Millionen Franken stärker belasten wollen. Diese Rechnung kann abstimmungspolitisch nicht aufgehen - und über die Frage, ob sie wenigstens sachgerechter wäre, gehen die Meinungen bei den Direktbetroffenen diametral auseinander. Die Kommission setzt andere Akzente. Für die natürlichen Personen bringt sie eine ausgewogenere Lastenverschiebung. Sie erhöht die Abzüge für Haushalte mit Kindern weniger stark, wobei auch so dem Aargau künftig ein diesbezüglicher Podestplatz zukommen wird. Dafür streicht, mildert oder kompensiert die Kommission die für das Grundeigentum vorgesehenen Verschlechterungen. Sie ist damit der am 16. Dezember 1997 vom Aargauischen Hauseigentümerverband eingereichten Volksinitiative sehr weit entgegengekommen; über die Initiative selbst soll auf die zweite Lesung hin befunden werden. Bei den Rentnerinnen und Rentnern hat die Kommission dem beantragten Wegfall der bisherigen Vergünstigungen zugestimmt, soweit sie überhaupt Entscheidungsfreiheit hatte; sie hat aber mit ihren Beschlüssen zum Grundeigentum und zur Erbschafts- und Schenkungssteuer Entlastungen vorgesehen, die für einen Grossteil der Rentnerinnen und Rentner von besonderer Bedeutung sind. Im übrigen erfahren Betagte mit niedrigem und verheiratete Betagte mit mittlerem Einkommen eine nicht unerhebliche Entlastung dank der Neugestaltung der Tarife für Einkommens- und Vermögenssteuer. Für den Wirtschaftsplatz Aargau strebt die Kommission eine echte - und nicht durch Fallenlassen aargauischer Spezialitäten illusorisch gemachte Attraktivierung an. Während nämlich der Regierungsrat, unter Einbezug der Liquidationsgewinn- und Aktienbesteuerung bei Familienaktiengesellschaften, für die Unternehmungen in seiner Vorlage per Saldo mit weniger als 2 Millionen Franken Entlastung verbleibt, sieht die Kommission Verbesserungen im Umfange von rund 62 Millionen Franken (Kantone und Gemeinden zusammen) vor. 722 Art. 490 Die Kommission hat mithin ganz klare Schwergewichte gesetzt. Der ihr entgegengehaltene Vorwurf, sie habe nach Giesskannenmethode überall Entlastungen vorgesehen, ist entschieden zurückzuweisen. Zurückzuweisen ist auch der Vorwurf, die Kommission habe zu Lasten der sozial Schwächeren einseitig die Bestsituierten steuerlich begünstigt. Sie hat zwar die in der regierungsrätlichen Vorlage zugunsten der unteren Einkommensschichten vorgesehenen massiven Entlastungen nicht noch zusätzlich verstärkt, sie hat aber gezielt die Steuerlast für Mittelstand und Familienunternehmungen mildern wollen. Die ertragsmässig nicht ins Gewicht fallende Ausnahme beim Vermögenssteuertarif hat ihre Begründung in der Sorge um den Erhalt und die Mehrung des aargauischen Steuersubstrats. Eine zentrale Entscheidung, die bei dieser Totalrevision getroffen werden muss, ist die Frage nach dem Besteuerungssystem. Der Kanton könnte einstweilen beim heutigen System der zweijährigen Veranlagung mit Vergangenheitsbemessung bleiben; die Kommission hält es indessen für richtig, den Übergang zur jährlichen Veranlagung mit Gegenwartsbemessung jetzt zu vollziehen, weil sich dieses Modell unter den heutigen Gegebenheiten als sachgerechter erweist. Sie nimmt dabei eine gewisse Aufblähung des Beamtenapparates in Kauf. Die Kommission kann dem Wechsel um so eher zustimmen, als sich für die natürlichen Personen eine sehr bürgerfreundliche Lösung anbietet: Die Steuerpflichtigen sollen in geraden Jahren für sich selber entscheiden können, ob sie die ihnen zugestellten Formulare sofort ausfüllen oder mit der Deklaration ein Jahr zuwarten wollen. Was den Übergang zum neuen System anbetrifft, schlägt die Kommission - in Abweichung zum Regierungsrat - für natürliche und juristische Personen nicht das gleiche Modell vor; darauf wird in der Detailberatung näher einzugehen sein. Für die Kommission war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Diese ist durch den soliden Expertenvorentwurf, das breit durchgeführte Vernehmlassungsverfahren und die laufenden Zusatzabklärungen seitens des vorbildlich kooperativen Steueramtes gut abgestützt. Wir müssen nun allerdings konstatieren, dass es sich der Regierungsrat mit seiner Stellungnahme zu den Anträgen der Kommission relativ einfach gemacht hat. Er hält - mit Ausnahme der zwei mit der Verwaltung ausgehandelten Detailregelungen betreffend Kinderbetreuungsabzug und Forschungsrückstellungen schlicht in allen ins Gewicht fallenden Streitfragen an seinen ursprünglichen Anträgen fest und verzichtet auf jedwelche Kompromissanträge. Das schafft eine klare Ausgangslage. Es sind keine neuen Anträge im Raum, zu denen die Kommission Stellung nehmen müsste. Die Kommission kann ihnen kurz und knapp empfehlen, ihre Anträge zum Beschluss zu erheben. Eine zügige Beratung im Plenum erlaubt im Idealfall die Durchführung der zweiten Lesung im November dieses Jahres und die Ansetzung der Volksabstimmung auf April 1999. Wir ersuchen um Eintreten auf die Vorlage. Katrin Kuhn, Wohlen: Nicht alle in diesem Saal sind für Eintreten. Ich lese Ihnen den Nichteintretens-Antrag der Grünen Fraktion vor: Die vorliegende Kommissionsfassung des Steuergesetzes sieht je nach Wachstumsszenario längerfristig jährliche Mindereinnahmen zwischen 60 und 140 Millionen Franken für den Kanton und zwischen 30 und 100 Millionen Franken für die Gemeinden vor. Diese Zahlen liegen seit längerem vor. Es ist also nicht so wie es Herr Art. 490 Dr. Rohr sagte, dass wir der Meinung wären, es gäbe nur ein optimales Szenario. Die Kommission hat sich mit keinem einzigen Wort dazu geäussert, wo und wie diese Einsparungen gemacht werden sollten, obwohl ich dies in der ersten Sitzung verlangt hatte. Es ist nicht die Art der Grünen, auf irgend etwas blindlings loszugehen, dessen Konsequenzen uns nicht bewusst sind. Das war auch ökologisch immer so. Wir waren auch dort der Meinung, dass wir zunächst zu schauen hätten, wohin die Entwicklung gehe. Das wollen wir auch ökonomisch so halten. Auf eine Vorlage blindlings einzutreten, die grosse Konsequenzen hat, wenn sie derartige Mindereinnahmen vorsieht, das passt uns nicht. Wir wollen diese Konsequenzen erst auf dem Tisch haben. Wir sind daher für Nichteintreten bis wir die Konsequenzen der Vorlage, die dergestalt krass von der Haushaltsneutralität abweichen soll, auf dem Tisch liegen sehen. Wir wollen wissen, wie und wo dieses fehlende Geld beim Kanton und bei den Gemeinden eingespart werden soll. Uns interessiert natürlich nicht nur wieviel, sondern auch wo dieses Geld eingespart werden soll. Auch in dieser Hinsicht gehen wir mit der Kommission nicht einig. Der private Grundbesitz bildet in dieser Vorlage einen Schwerpunkt für Mindereinnahmen. Dies scheint uns ein völlig falscher Ort zu sein, um auf Einnahmen zu verzichten. Wir hatten die Gelegenheit, Vorträgen der aargauischen Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft beizuwohnen. Dort wurde zum Bereich "privater Grundbesitz" gesagt: "Aus wirtschaftlicher Sicht ist gegen die Höherbelastung des Grundeigentums und der Versicherungsleistungen wenig einzuwenden." Das ist also ein Ort, wo dieses Gesetz nach Kommissionsmeinung grosszügig sein will, der wirtschaftlich nicht einmal relevant ist. Wir finden dies extrem bedauerlich. Das Ökologische ist ungleich relevanter. Es kann nicht die Meinung der Grünen sein, verschwenderisch mit dem Boden umzugehen und ihn in seinem Wert herunterzusetzen. Boden soll uns etwas kosten und daher soll er auch konsequent besteuert werden. Der dritte Grund, weshalb wir beim Grundeigentum nicht einverstanden sein können ist, dass eine derartige Bevorzugung von Grundbesitz steuerlich ungerecht gegenüber Mieterinnen und Mietern ist. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit, aus ökologischen Gründen und weil es wirtschaftlich nicht relevant ist, können wir uns nicht vorstellen, dass wir ausgerechnet im Bereich Grundeigentum auf derart massive steuerliche Einnahmen verzichten wollen. Mir wurde in den gesamten Beratungen nie klar, was denn eigentlich die Absicht dieses Denkens sein soll. Ich finde, es ist völlig veraltet. Das ist vorkommunistisches, russisches Grossgrundbesitzerdenken: Je mehr Land ich habe, um so besser soll es mir steuerlich gehen. Das ist weder innovativ, noch wirtschaftsfreundlich, noch modern. Ich kann da der FDP-Fraktion den Vorwurf nicht ersparen, dass sie uns ihren ideologischen Besenwagen an die Spitze unseres Steuerumzuges gestellt hat. Da steht völlig veraltetes Denken dahinter. Auch wenn Dr. Rohr heute einen absolut grünen Anzug trägt - ich bin der Meinung, er steht ihm nicht, - es ist ein kaltes Grün! (Heiterkeit). - Ich hätte von der FDP-Fraktion anderes erwartet. Christine Beerli hat in diesem Saal gesagt, dass die Grünen die ökologische Steuerreform nicht gepachtet hätten; Herr Steinegger äusserte sich zur Kapitalgewinnsteuer - es müsste doch in der FDPFraktion noch anderes Gedankengut stecken als nur das Grundeigentum in einer Art und Weise zu bevorzugen, die mir absolut unklar erscheint. 10. März 1998 Ich hatte aber auch meine Zweifel an der Besetzung der CVP-Fraktion, die uns diese in die Kommission geschickt hatte. Die Einheit der Materie war insofern sicherlich gewahrt, als mit den drei Vertretern weder Frauen noch die Junge CVP berücksichtigt wurden. Daher entstanden dann auch so krasse Abweichungen. Die wirtschaftsfreundlichen Vertreter in dieser Kommission stellten sich als solche dar und sagten, man müsse beim Staat sparen. Umgekehrt muss dann die Junge CVP die Wirtschaft mit Vorstössen für ein Sponsoring unserer Schulen anbetteln. Könnten Sie nicht miteinander reden? Es ist doch nicht sinnvoll, auf der einen Seite Steuern einzusparen und auf der andern Seite damit Sponsoring einzuholen. Ich bitte Sie dringend, innerhalb der Fraktion den Kontakt zu diesen Themen zu suchen. Ich würde mich zur Verfügung stellen, bei einer ersten Kontaktnahme Hilfeleistung zu geben. Ich möchte aber auch noch etwas zum Thema Ökologie sagen. Es ist Aufgabe der Grünen, immer wieder zu überlegen, welche ökologischen Entwicklungen durch eine Revision ausgelöst werden. In diesem Punkt ist es relativ schwierig, auf kantonaler Ebene innerhalb der Steuergesetzrevision etwas zu unternehmen. Die ökologische Grobsteuerung müsste über eine ökologische Steuerreform beim Bund gemacht werden. Die ökologische Feinsteuerung wäre dann eher eine Frage der Finanzreform. Gebühren auf kantonaler Ebene haben also ökologische Konsequenzen. Das Steuergesetz hätte sie in erster Linie beim Grundeigentum. Aus ökologischer Sicht sollte man das Grundeigentum höher besteuern - sonst gibt es keine grossen Konsequenzen. Ich sehe, Sie haben keine Lust auf einen ökologischen Exkurs, daher komme ich zum Schluss. Wir können unseren Nichteintretensantrag als Grüne gelassen stellen. Eine schlechtere Vorlage als die vorliegende brauchen wir nicht zu befürchten. Das Schlusswort des Grünen Nichteintretensantrages überlassen wir im Gedenken an die stolze 200-Jahr-Feier zur Helvetik der helvetischen Sphinx. Dort wird Heinrich Pestalozzi folgendermassen zitiert: "Es ist leichter, dass es Katzen regne und Morcheln schneie, als dass die Grundsätze eines gerechten Steuerfusses bei einem Geschlechte Eingang finden, das aus Sittenfeinheit auf dem Geld sitzen muss, wie eine Kröte auf dem Dümpel." Ich danke Ihnen und Herrn Pestalozzi danke ich auch. Dr. Urs Hofmann, Aarau: Ein Gespenst geht um in manch einem Schweizer Kanton: das Gespenst eines ruinösen Steuerwettbewerbs. Ein Gespenst, das letztlich wenige zu Gewinnern und viele zu Verlierern machen wird. Der Regierungsrat hat diesem Gespenst Paroli geboten. Er ist der Versuchung nicht erlegen, sich durch Steuergeschenke für alle rundum beliebt zu machen. Er ist der Versuchung nicht erlegen, ungeachtet von Gerechtigkeitsüberlegungen, vorab denen Steuergeschenke zukommen zu lassen, die frühzeitig und am lautesten danach geschrieen haben. Der Regierungsrat hat sich mit seiner ursprünglichen Vorlage in weiten Teilen an unsere Kantonsverfassung gehalten, wonach bei der Ausgestaltung der Steuern die Grundsätze der Solidarität und der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen zu beachten sind. Der Regierungsrat ist seiner Aufgabe nachgekommen, den Wunsch vieler, dem Fiskus möglichst wenig abliefern zu müssen, auf seine Machbarkeit hin zu überprüfen. Getreu dem in anderem Zusammenhang meist aus bürgerlichem Mund zu vernehmenden Grundsatz, wonach nicht das Wünschbare das Mass aller Dinge sein dürfe. Dem Regierungsrat gebührt für seine Absage an eine populistische und 723 10. März 1998 parteiische Steuerpolitik Anerkennung. Auch wenn unsere Fraktion in verschiedenen Bereichen andere oder noch mutigere Schritte erwartet hätte und Ihnen auch entsprechende Anträge unterbreiten wird, begrüsst sie, dass der Aargau hinsichtlich der Besteuerung der unteren Einkommensklassen, namentlich auch kinderreicher Familien mit durchschnittlichen Einkommen, endlich vom unrühmlichen negativen Podestplatz heruntersteigen will. Sie begrüsst es, dass die in den meisten Parteiprogrammen enthaltene Forderung nach Unterstützung der Familien endlich durch die Gewährung von Kinderabzügen, die den effektiven Aufwendungen zumindest näherkommen, in die Realität umgesetzt werden soll. Die SP-Fraktion begrüsst die Anerkennung der Aufwendungen für die Kinderbetreuung als Berufsauslagen. Sie begrüsst es, dass die steuerliche Privilegierung der Baulandhortung mittels realitätsfremder Vermögenssteuerwerte endlich abgeschafft werden soll. Sie begrüsst es, dass die steuerliche Erfassung der Grundstückgewinne künftig in einem angemesseneren Verhältnis zur Besteuerung der Erträge auf Ersparnissen stehen soll. Unsere Fraktion begrüsst die Umstellung auf die bürgerinnenund bürgernähere Gegenwartsbesteuerung. Sie erachtet das für die Steuerpflichtigen letztlich einfachere jährliche Ausfüllen der Steuererklärung nach wie vor als erstrebenswert und erachtet den als Wahlmöglichkeit offerierten Deklarationsaufschub als unnötigen Umweg. Sie erachtet deshalb ein Eintreten auf die regierungsrätliche Vorlage zu diesem Steuergesetz für geboten. Anders als der Regierungsrat hat sich die Kommissionsmehrheit die Frage nach dem finanzpolitischen Spielraum der anstehenden Steuergesetzrevision gar nicht ernsthaft gestellt. Sie hat das Pferd am Schwanz aufgezäumt, indem sie die im Vorfeld der Beratungen von den verschiedensten Interessengruppen, bar jeder Verantwortung für das finanzielle Gleichgewicht von Kanton und Gemeinden präsentierten Wunsch- und Forderungskataloge meist 1:1 übernommen hat. Ob ganz davon beseelt, sich selbst oder den Wählerinnen und Wählern zu zeigen, dass man die günstige Gelegenheit nutze, endlich einmal etwas für sie herausholen, oder ob der Versuchung erlegen, den mühsamen Weg über die Sachpolitik zu umgehen und durch eine Politik der leeren Kassen Druck auszuüben, bleibe dahingestellt. Der Regierungsrat hat in seinem Finanzplan für die laufende Legislaturperiode aufgezeigt, wie eng der finanzielle Spielraum in den kommenden Jahren auch ohne zusätzliche Steuerausfälle sein wird. Es ist Ihnen allen bekannt, dass ein Budgetausgleich, wie ihn die Verfassung vorschreibt, trotz Ihrer Sparforderungen und dem Ruf nach Verzichtsplanungen kaum zu erreichen sein wird. Und Sie wissen alle, dass die Sanierung des Bundeshaushaltes mit Sicherheit nicht zu einer Entlastung der Kantone und Gemeinden führen wird. Die Gemeindeammänner-Vereinigung hat durch ihre konkreten, gemeindebezogenen Berechnungen verifiziert, worauf wir während der Kommissionsarbeiten immer wieder hingewiesen haben: Dass die Kumulation des ohnehin anstehenden Ausgleichs der kalten Progression mit der nach dem Willen der Kommissionsmehrheit zu je länger desto mehr Steuerausfällen führenden Revisionsvorlage für die meisten Gemeinden nicht verkraftbar sein wird. Gerade Gemeinden mit eher geringen durchschnittlichen Steuereinnahmen pro Einwohnerin und Einwohner, die oft bereits heute einen hohen Steuerfuss aufweisen, wird letztlich die finanzielle Basis endgültig entzogen. Lassen Sie sich von Ihrem Finanzverwalter bzw. Ihrer Finanzverwalterin, von 724 Art. 490 Ihrer Steuerverwalterin oder Ihrem Steuerverwalter, doch die Rechnung für Ihre Gemeinde präsentieren. Sie werden ein blaues Wunder erleben! Da nützen auch die Zahlenspielereien, wie sie uns der Kommissionspräsident nun darlegen will, nichts, - die konkreten Berechnungen darüber, wie es in den einzelnen Gemeinden aussieht, sind massgebend und nicht theoretische Abhandlungen. Einen besonderen Stellenwert - Frau Kuhn wies bereits darauf hin - nahm in der Kommission die Diskussion über die Besteuerung des Grundeigentums ein. Von angeblich schwerwiegenden Mehrbelastungen der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durch die regierungsrätliche Vorlage war da die Rede. Und namentlich auch den Besitzerinnen und Besitzern von Eigenheimen wurde eingeredet, der Fiskus wolle sie nach dem Willen des Regierungsrates künftig schröpfen. Meine Damen und Herren, auch die sozialdemokratische Fraktion ist keine Mieterinnen- und Mieter-Fraktion. Wir wissen deshalb aus eigener Erfahrung beim Ausfüllen der Steuererklärung genau so gut wie die meisten von Ihnen, von welch mannigfachen Steuervorteilen die meisten von uns jedes Jahr im Verhältnis zu den Mieterinnen und Mietern profitieren können, sei es durch den Widersinn der staatlichen Schuldensubventionierung auch für alle jene, die einer staatlichen Wohneigentumsförderung in keiner Art und Weise bedürfen (Stichwort: Giesskannenprinzip), sei es durch die Möglichkeit, via Pauschalisierung auch Unterhaltskosten abziehen zu können, die gar nicht entstanden sind, sei es durch die tiefen Vermögenssteuerwerte für das Grundeigentum ganz generell, die sich auch im Erbfall nochmals in bar auszahlen. Wo der regierungsrätliche Entwurf hier steuerliche Mehrbelastungen hätte mit sich bringen sollen, vermochte bis heute niemand aufzuzeigen. Dass die ehemaligen Grundeigentümer nach dem Verkauf ihres Grundeigentums durch die Grundstückgewinnsteuern einer etwas höheren - jedoch im Verhältnis zum sparenden Mieter weitaus geringeren Belastung unterworfen sein sollen, jedoch künftig gesamtschweizerisch die Möglichkeit der Ersatzbeschaffung haben werden oder dass derjenige, welcher seine Ersparnisse in Bauland anlegt, anstatt sie auf die Bank zu bringen, nicht noch steuerlich privilegiert werden soll, ändert an der steuerlichen Belastung des Einfamilienhausbesitzers und der Einfamilienhausbesitzerin jedenfalls nichts. Es ist billige Politik, den Leuten mit Steuererleichterungen, von denen vordergründig jeder einmal profitieren könnte, den Speck durch den Mund zu ziehen, um ihnen für das Gratismenu dann im nachhinein die gesalzene Rechnung in Form des Abbaus staatlicher Leistungen oder durch neue oder höhere Gebühren - sprich: Kopfsteuern - zu präsentieren. Wie einfach könnten es doch auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns machen, wenn wir unseren Wählerinnen und Wählern, die auch einmal im Lotto oder im "Benissimo" die Million garnieren oder als glückliche Erben die hohle Hand hinhalten möchten, den bösen Steuervogt an die Wand malen würden, der einem sogar in solch glücklichen Momenten noch das Geld aus dem Sack ziehen wolle. Wie einfach wäre es doch, unseren Wählerinnen und Wählern, die sich ein Eigenheim mit Krampfen und nicht mit Börsengewinnen oder Erbschaften erarbeitet haben, durch die Einräumung noch höherer ungerechtfertigter Pauschalabzüge aufzuzeigen, dass wir uns für sie einsetzen. Wir tun dies nicht, weil wir wissen, dass von solchen Steuererleichterungen letztlich um so mehr profitiert, wer schon hat. Und wir tun dies nicht, weil wir - ob populär oder nicht - dazu stehen, dass das, was das Volk als richtig und wichtig Art. 490 erkannt und durch Gesetze zur Staatsaufgabe erklärt hat, auch finanziert werden muss. Wir tun dies nicht, weil wir einen Staat wollen, der seine Aufgaben gesetzeskonform und mit Umsicht erfüllt, der seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter korrekt entlöhnt und der sich seiner sozialen Verantwortung gegenüber allen Bevölkerungsschichten bewusst ist. Wir tun dies nicht, weil wir davon überzeugt sind, dass Steuern dann zu senken sind, wenn die Staats- und Gemeindefinanzen dies zulassen, und nicht mit Steuergeschenken bewusst Staatsdefizite provoziert werden dürfen, die abzudecken dann dereinst die mühevolle Sache anderer sein wird. Die sozialdemokratische Fraktion fordert Sie hiermit auf: Wenden Sie sich wieder einer ehrlichen Politik zu, die Geschenke nur macht, wenn etwas zum Schenken da ist. Nehmen Sie, auch wenn's um die Steuerpolitik geht, die Verfassung ernst, welche einen ausgeglichenen Staatshaushalt verlangt. Reden Sie nicht von NPM und WOV, wenn Sie die Prozesse nicht über Leistungsvorgaben, sondern über die Finanzen steuern wollen. Schenken Sie den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, klaren Wein ein und legen Sie jetzt hier im Rat offen, wo die Millionen bei Staat und vor allem bei den Gemeinden eingespart werden sollen - trotz der zusätzlichen Aufgaben, die aller Voraussicht nach vom Bund auf uns zukommen werden. - (Vorsitzender: Ich bitte Herrn Hofmann, zum Schluss zu kommen!) - Und wenn Sie dies nicht tun können oder wollen, so verschieben Sie die Steuergeschenke auf dann, wann Ihnen die guten Ideen gekommen sind und der Beschenkte weiss, dass das geschenkte Pferd nichts Unerfreuliches - sprich: Steuerfuss- und Gebührenerhöhungen in den Gemeinden - im Bauch trägt. Und wenn schon Geschenke gemacht werden sollen, so sollen sie wenigstens jenen zugute kommen, die ihr Einkommen durch Erwerbsarbeit erworben haben und die durch den Abbau staatlicher Leistungen weitaus am meisten betroffen werden: Den Familien mit kleineren und mittleren Einkommen und nicht jenen, die ihre grossen Vermögen meist steuergünstig mit Kapitalgewinnen vermehren oder denen als glückliche Erben ein Vermögen zufällt, das die meisten durch Arbeit zeit ihres Lebens nie erlangen könnten. Bemühen Sie sich mit uns, in den bevorstehenden parlamentarischen Behandlungen ein Steuergesetz zu erarbeiten, das Staat und Gemeinden diejenigen Mittel zubilligt, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen und das nicht noch dazu beiträgt, die Reichen noch reicher zu machen; denn dafür ist ohnehin gesorgt. - (Vorsitzender: Herr Hofmann, ich bitte Sie inständig, zum Schluss zu kommen, Sie haben bereits zwei Minuten überzogen!) - noch eine halbe Minute! - Ich bitte Sie, arbeiten Sie mit uns und dem Regierungsrat an einem Gesetz, das die Steuerlasten gerecht verteilt, auch für all jene, die sich ihre Lobby und ihre Fürsprecher in diesem Rat nicht leisten können. Denn ein ungerechtes und von den finanziellen Auswirkungen her unverantwortbares Gesetz, wie es die Kommissionsmehrheit vorgelegt hat, wird im Volk keine Mehrheit finden. Da können Sie Gift drauf nehmen! Heiner Studer, Wettingen: Die EVP-Fraktion und auch die beiden Vertreterinnen und Vertreter des LdU sind für Eintreten auf die Vorlage. Das heisst allerdings, dass wir weder ein bürgerliches noch ein linkes Steuergesetz wollen, sondern dass wir einer breiten und profilierten Mitte verpflichtet sind. Wir sind der Überzeugung, dass ein Steuergesetz nur dann tragfähig ist, wenn wir bei den Beratungen zu dieser 10. März 1998 breiten Mitte finden. Unser Vertreter in der Kommission, Herr Hans Bürge, ist heute aus zwingenden Gründen abwesend. Er hat aber unsere Stellungnahme verfasst, die ich Ihnen nun verlesen werde. Wir attestieren der Kommission, dass sie ihre Arbeit gewissenhaft und innerhalb einer sehr kurzen Zeit durchgeführt hat. Dennoch haben wir als Fraktion dem Beratungsergebnis gegenüber in verschiedener Hinsicht Bedenken anzubringen. Die Revision durch das Inkrafttreten des Steuerharmonisierungsgesetzes ausgelöst, steht ganz im Zeichen des Standortwettbewerbs. Bei der Beurteilung der Vorlage darf nicht nur die Situation unseres eigenen Kantons berücksichtigt werden. Nicht nur der Kanton Aargau leidet unter der Arbeitslosigkeit, sondern auch die andern Kantone. Auch sie buhlen um die Standortgunst. Das Steuergesetz wird in nächster Zeit in vielen Kantonen revidiert. Jeder Kanton wird sich in Steuervergünstigungen versuchen. Eine gesunde Konkurrenz in Ehren - was passiert, wenn jeder Kanton den andern zu überbieten bzw. zu unterbieten versucht? Wie stehen wir am Ende als Eidgenossenschaft da? Wer muss zuletzt jenen Kantonen helfen, die wegen Einnahmeausfällen zahlungsunfähig werden? Wir dürfen nicht vergessen, dass der Bund in naher Zukunft wegen seiner eigenen Finanzmisere den Kantonen verschiedene neue Belastungen überbinden wird. Dennoch sehen auch wir ein, dass im Zuge der Steuergesetzrevision gewisse Belastungsverschiebungen vorgenommen werden müssen. Der Regierungsrat hat der vorberatenden Kommission einen Entwurf vorgelegt, der aus Sicht unserer Fraktion in die richtige Richtung geht: Ertragsneutralität, Entlastung der niederen Einkommen, Stärkung der Familie und Verbesserungen für die Wirtschaft. Wir erachten den regierungsrätlichen Vorschlag nach wie vor für relativ ausgewogen und werden daher in den wesentlichen Fragen mehrheitlich den Regierungsrat unterstützen. Die Beratungen der Kommission haben die Ertragsneutralität leider eliminiert. Es werden beträchtliche Einahmeneinbussen in Kauf genommen. Wir wagen uns nicht, an ein derart kräftiges Wirtschaftswachstum zu glauben, das die prognostizierten Einnahmenausfälle wieder kompensieren könnte. Wir sind davon überzeugt, dass die Weichen anders gestellt werden müssen und werden uns in der Detailberatung entsprechend einsetzen. Es bleibt zu bemerken, dass wir andererseits weitere Sparpotentiale im Kanton erkennen können und dass das Aufgabenwachstum unbedingt gestoppt werden muss. Wir weisen auch darauf hin, dass wir in unserem Kanton den Rechnungsausgleich nach wie vor nicht erreicht haben. Wir begrüssen die geplante Entlastung der niederen Einkommen ausdrücklich und betrachten dies als eine längst überfällige Massnahme Die deutliche Mehrbelastung der Rentner ist ein Wermutstropfen, der allerdings wohl geschluckt werden muss. Die Massnahmen zugunsten der Familien unterstützen wir ebenfalls mit Nachdruck. Der Kommissionsentscheid sieht gegenüber dem regierungsrätlichen Vorschlag eine Reduktion des Kinderabzuges um 2'000 Franken vor. Dies kann die Mehrheit unserer Fraktion nicht akzeptieren. Die Limitation des Kinderbetreuungsbezuges hingegen können wir akzeptieren. Ein Kind soll in erster Linie durch seine Eltern betreut werden. Das Abgeben eines Kindes in die Obhut fremder Personen ist die zweitbeste Lösung. Auf der andern Seite sehen wir, dass es Familien gibt, die auf einen Zweitverdienst angewiesen sind und die sicher sein möchten, dass ihr Kind in der Zeit, in der beide Elternteile arbeiten, in guter Obhut ist. Verbesserungen für die Wirtschaft sind unter verschiedenen Titeln zu finden. Auch wir sind 725 10. März 1998 grundsätzlich mit der Stossrichtung einverstanden. Die Summe der Erleichterungen ist allerdings zu hoch ausgefallen. Wo genau diese Einnahmensausfälle reduziert werden könnten - darüber sind wir uns in der Fraktion nicht in jedem Punkt einig. Als Schwerpunkte sehen wir die Korrekturen bei den Tarifen sowie das Festhalten an der Erbschaftssteuer. Gerade der Umstand, dass auch wir in unserer Fraktion nicht in jedem Punkt gleicher Meinung sind, zeigt die Brisanz und die Schwierigkeit der Vorlage. Wir sind uns aber im klaren darüber, dass die Beratungen im Plenum zu einer deutlichen Steigerung der Akzeptanz der Gesamtvorlage führen müssen. Erst dann hat die Vorlage vor dem Volk eine Chance. Wenn wir diese nicht wahrnehmen, dann stehen wir vor einem Scherbenhaufen. Das darf niemand wollen, würden doch die Diktate, die uns durch die direkte Anwendung der Bestimmungen des Steuerharmonisierungsgesetzes gemacht würden, gegenüber anderen Kantonen offensichtliche Nachteile bescheren, was sich wiederum klar auch gegen das Aufblühen unserer Wirtschaft richten würde. Wir sind nun alle gefordert. Jede Seite wird zu Kompromissen - auch zu schmerzlichen - bereit sein müssen. Aus dieser Erkenntnis heraus sind wir für Eintreten auf die Vorlage und signalisieren auch Ihnen unsere Kompromissbereitschaft. Dr. Erich Stieger, Baden: Bei der Behandlung des Regierungsprogramms wurde der Beschluss gefasst: Die Steuerbelastung wird soweit herabgesetzt, als dies für einen Spitzenrang des Kantons bei den steuergünstigen Kantonen erforderlich ist. Wer zu diesem Beschluss steht, und die CVP tut dies, der muss auch hinter den Kommissionsbeschlüssen stehen. Die Kommission hat im Vergleich zum Regierungsrat weitergehende Entlastungen vor allem beim Unternehmenssteuerrecht und den Erbschaftssteuern sowie Minderbelastungen beim Grundeigentum beschlossen, die nach dem sogenannten optimistischen Szenario zu Ausfällen von rund 60 Millionen Franken führen werden. Die CVP findet die Beschlüsse der Kommission in der Stossrichtung richtig. Im Zusammenhang mit dem Votum von Frau Katrin Kuhn möchte ich dazu noch sagen, dass die CVP-Fraktion in der Lage ist, ihren Weg auch ohne die Unterstützung von Frau Kuhn zu finden. Wir stehen dazu, dass die StG-Revision entlastend wirkt. Nicht zufrieden ist die CVP mit dem Beschluss der Kommission, die Kinderabzüge tiefer als Fr. 8'000.-- festzusetzen. Verbesserungen sind auch bei den Kinderbetreuungskosten am Platze. Für die CVP nimmt die Familie einen zentralen Platz ein. Wir treten für die steuerliche Begünstigung der Familie ein. Die CVP übersieht nicht, dass die von ihr gewünschten Verbesserungen bei der Familienbesteuerung zu weiteren Entlastungen über die Kommissionsbeschlüsse hinausführen können. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der CVP ein attraktives Familiensteuerrecht wichtiger ist, als beispielsweise gemäss § 56 des Entwurfes die Anpassung an die Teuerung bereits nach 5 %-iger Erhöhung statt erst nach 7 % vorzunehmen, wie es der Regierungsrat vorschlägt, oder gemäss § 54 die Besteuerung des Vermögens noch mehr zu mildern, als es der Regierungsrat mit seinem Vorschlag tut. Die CVP behält sich auch vor, in der 2. Lesung in bezug auf das Ausmass der Entlastungen auf einzelne Beschlüsse der 1. Lesung zurückzukommen. Was das Bemessungssystem anbelangt, so lautet der Kommissionsvorschlag "Gegenwartsbemessung mit Möglichkeit zu Deklarationsaufschub". Es ist hier eine Entwicklung im Gange. Der Deklarationsaufschub wäre in der Schweiz ein Unikum und bringt - wie 726 Art. 490 sich jetzt mehr und mehr zeigt - bei den Gemeinden Mehrstatt Minderarbeit. Die CVP-Fraktion wird daher für eine reine Gegenwartsbesteuerung ohne Deklarationsaufschub stimmen. Gleichzeitig verlangen wir, dass die Steuerformulare wesentlich vereinfacht werden, dann hat auch der Steuerpflichtige weniger Arbeit. Der Regierungsrat unterbreitet eine Vorlage, die ertragsneutral ist. Bildlich gesprochen macht der Regierungsrat einen Salto in der Luft, wirbelt dabei Dutzende von Millionen umher und steht am Ende am genau gleichen Ort wie am Anfang. Das ist nach Meinung der CVP eine Steuerumschichtung, keine echte Steuerreform. Die CVP steht zu einer echten Steuerreform. Die CVP mag auch der Schwarzmalerei und den Horrorszenarien im Zusammenhang mit Steuerentlastungen nicht zu folgen. Einerseits wird der von der CVP initiierte Aufgabenverzicht bzw. die zeitliche Erstreckung in der Erfüllung überbundener Aufgaben zu einer Verminderung der Staatsausgaben führen. Anderseits vertraut die CVP darauf, dass ein attraktives Steuerrecht, vor allem ein attraktives Unternehmenssteuerrecht, mittelfristig neue Arbeitsplätze und mehr Steuereinnahmen bringen werden. Die CVP sieht optimistisch in die Zukunft, nicht pessimistisch und tritt für Eintreten auf die Vorlage ein. Dr. Jan Kocher, Baden: Weniger ist mehr - so muss der Leitstern der Steuerrevision lauten. Die Ziele der FDPFraktion für die Steuergesetzrevision waren im Einklang mit der Regierungsprogrammkommission die folgenden: 1. Erleichterungen für die natürlichen Personen, vor allem für die, die weniger verdienen. Dies im Hinblick auf die vielen Kosten- und Abgabensteigerungen und auch die Vielfalt der neu angekündigten Steuern. 2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Unternehmer. 3. Förderung der Standortattraktivität des Kantons Aargau. Die Kommissionsarbeit am regierungsrätlichen Entwurf war wie ein Besuch in Dantes Fegefeuer. Ich rufe einige Stationen in Erinnerung. Unter Führung des Engels - sprich Rudolf Rohr - gingen wir durch das Tor, aber nicht an der Stelle, wo es heisst: "Ihr Unglücklichen, gebt alle Hoffnung auf", wir sind hier in einem anderen Departement. Nach einem kurzen Marsch durch nebelverhangenes Gebiet sahen wir schon ganze Völkerscharen, die sich im strahlenden Sonnenschein wohlig streckten, nämlich arme und reiche Leute - diejenigen mit vielen Kindern. Der Herr Finanzdirektor sagte, diese hätten wegen der vielen Kinder Superabzüge verdient. Bald kamen wir um einen Felsen herum und uns bot sich ein fürchterliches Bild: Da waren tief unten, neben den Ledigen, direkt neben dem Fegefeuer in Ketten gelegt die Grundeigentümer, die vor Qualen schrien. Ihnen wurde der Pelz bei lebendigem Leibe geheizt. Wir fragten den Herrn Finanzdirektor, warum man diese Leute denn so behandle. Er sagte: "Denen ist es bis anhin viel zu gut gegangen. Schaut nur in die andern Kantone." Erschüttert gingen wir weiter. Da schwebte ein Pulk graue Panther - die Senioren - hernieder und riefen um Hilfe. Wir wollten sie festhalten, bei 80 % Steuern, aber uns waren die Hände vom Steuerharmonisierungsgesetz auf den Rücken gebunden. Schmerzerfüllt mussten wir zusehen, wie sie entschwanden. Nun fertig der Scherze! Die Kommission hat die Ordnung in diesem Fegefeuer mit grosser Anstrengung so korrigiert, dass der Kanton Aargau bezüglich Unternehmenssteuerrecht in der schweizerischen Art. 490 Steuerschönheitskonkurrenz auf den vordersten Rängen anzutreffen sein wird - in Einklang mit den Beschlüssen zum Regierungsprogramm. Die unteren Einkommen bis 100'000 Franken pro Jahr werden gemäss Anträgen der Regierung ganz massiv entlastet werden. Davon wird nie gesprochen. Diese Entlastung beträgt rund 30 – 50 % und dies bei etwa 60'000 Steuerpflichtigen. Das muss man auch einmal sagen. Das ist auch gerechtfertigt. Allerdings haben wir den Finanzdirektor - und das schmerzt uns - in einer etwas unangenehmen Lage im Fegefeuer mit den jetzt 60 Millionen Franken Ausfällen zurückgelassen. Haben wir zu viele Ausfälle geplant? Den Kommissionsberatungen lag die Botschaft mit 3 % pro Jahr zugrunde. Sie haben jetzt grauenerregende Zahlen aufgetischt bekommen. Wir können natürlich diese Szenarien nicht jetzt diskutieren, wir müssen jetzt eine Detailberatung dieses Steuergesetzes durchführen. Wir nehmen diese Bedenken der Gemeinden ernst, aber dies muss bei der zweiten Lesung, wenn wir einmal eine Auslegeordnung der Grossratsbeschlüsse haben, studiert werden. Eine Zwischenbemerkung: Ein grosser Präsident der USA schaffte, als er noch Gouverneur von Kalifornien war, die Kapitalsteuer ab. Das bedeutete über Nacht 25 % Ertragseinbussen an Steuern. Kalifornien ging nicht unter - ganz im Gegenteil. Blosses Sparen nützt natürlich hier nichts. Nun müssen die Aufgabenreform und die Organisationsreform kommen. Diese können wir nicht in der Detailberatung des Steuergesetzes führen. Auch das dürfte klar sein. Ein Abbau ist durchaus möglich. Stellen Sie sich vor, in einer Zeit des Nullwachstums von 1990 bis heute ist der Staatshaushalt um einen Drittel, um eine Milliarde Franken gewachsen. Das kann doch nicht so weitergehen! Die Steuereingänge der natürlichen Personen sind ebenfalls um 37 % gewachsen, und dies in einer Zeit des "Nullwachstums". Sagen Sie mir nicht, wir könnten gewisse Ausfälle nicht verkraften. Die natürlichen Personen werden seit längerem durch überall erhöhte Kausalabgaben, Krankenkassenprämien und die Aussichten auf viele neue Steuern vom Bund geplagt. Die Unternehmen vermissen in der Globalisierung jegliche Unterstützung und brauchen Erleichterungen - vor allem bei Umstrukturierungen. Ihnen geht es im Durchschnitt gar nicht gut, denn deren Steuererträge sind gleich geblieben. Somit hat die Kommission bei den juristischen Personen noch Aufbesserungen gemacht. Natürlich wird dieses Steuergesetz seinen Elchtest noch bestehen müssen. Wir sind aber zuversichtlich, dass die Ausfälle durch wachsendes Steuersubstrat wieder ausgeglichen werden. Man muss eine dynamische Betrachtungsweise pflegen. Die Steuerberatung wird immer wichtiger. Steuerentlastungen bewirken, dass die Firmen hier bleiben, dass sich eventuell neue Firmen ansiedeln, dass Zulieferer Sauerstoff bekommen, dass Arbeitsplätze geschaffen werden und dass die Mitarbeiter Steuern bezahlen, was wiederum Erträge gibt und somit den Sozialstaat entlastet. Bei den Kinderabzügen ist die FDPFraktion im Sinne eines Kompromisses bereit, die Zahl Fr. 6'000.--, sowie den Ausbildungsabzug bis Fr. 8'000.-- für über 16-Jährige zu akzeptieren. Damit ist der Kanton Aargau schweizerisch gesehen mit dem Tessin zusammen an der Spitze. Der generelle Sprung auf Fr. 8'000.-- scheint uns aber doch etwas übertrieben. Wenn Sie das Balkendiagramm studieren, dann sehen Sie, dass die tieferen Einkommen in der Besteuerung nun bei 10 % des schweizerischen Durchschnittes liegen. Ich weiss nicht, ob das vor Bundesgericht standhält. Ich glaube nicht, dass wir so tief gehen müssen, aber das ist keine Kernfrage des Steuergesetzes. Bei den 10. März 1998 Grundeigentümern - etwas die Prügelknaben vom Dienst gedachte die Regierung einiges hereinzuholen. Die Regelung der Besteuerung des Grundeigentums gemäss Kommissionsbeschlüssen gefällt uns besser. Immerhin bewohnen 44 % der aargauischen Hausbesitzer ihr Eigenheim und die meisten haben ihr Leben lang dafür gespart. Es ist immer eine schwierige Aufgabe, den vielen pensionierten Senioren in ihrem abbezahlten Haus erklären zu müssen, wieso sie immer steigende Eigenmietwerte als Einkommen versteuern müssen, das sie gar nicht haben. Die Milderung der Erbschaftssteuern waren aus Rücksicht auf den Standort angezeigt - auch wenn eine andere Auffassung mit guten Gründen vertreten werden kann. Die Zürcher BeliebigkeitsWochen-Gazetten schreiben laufend, wo es günstiger und schöner ist und welche Umgehungsgeschäfte man machen kann. Die Hälfte der Kantone hat ja bereits in diesem Sinne entschieden. Der Wechsel zur einjährigen Gegenwartsbemessung ist fraglos ein richtiger Schritt. Auch die Übergangsregelung erscheint uns richtig. Etwas heikel ist die Kompetenzdelegation an den Grossen Rat zum Umschwenken auf die alljährliche Deklaration. Für uns ist hier entscheidend, dass die Steuererklärung vereinfacht wird. Der Kommission sollte das Formular daher in der zweiten Lesung vorliegen. Das wird im Abstimmungskampf sicherlich eine Kernfrage werden. Das Ergebnis ist unserer Meinung ein gutes Gesetz mit Tarifreduktionen für die meisten Steuerpflichtigen, mit ganz massiven Entlastungen für diejenigen auf der Schattenseite des Lebens. Das Gesetz wird den Kanton Aargau bezüglich Unternehmensbesteuerung in die Spitzenränge der Schweiz bringen. Wir sind der Auffassung, dass diese Vorteile dem Kanton mittelfristig mehr Steuersubstrat und Geld bringen, als wenn wir sorgsam eine sogenannte ertragsneutrale und mittelmässige Lösung suchen. Die beste Politik ist ein steuergünstiges Klima, mittelgünstig genügt nicht, denn das führt zu Abwanderung und Auslagerung von Steuersubstrat. Wir beantragen Ihnen Eintreten, Gutheissung der Kommissionsanträge mit geringfügigen Ausnahmen sowie dass die Regierung die künftigen Steuerformulare für die Kommissionssitzungen vor der zweiten Lesung vorlegen möge. Ernst Frey, Kaiseraugst: Ich bin nicht so 'Fegefeuergewandt' wie Herr Kocher. Ich verzichte daher auf alttestamentarische Redewendungen. Die Steuergesetzrevision, die wir heute in Angriff nehmen, ist ein Geschäft, das die Grenzen des Milizparlamentes erreicht, wenn nicht sogar überschreitet. Ich gebe das ehrlich und offen zu, auch mir als Kommissionsmitglied wurde bei den Kommissionsberatungen manchmal die Limite aufgezeigt. Für eine Fraktion wird es noch schwieriger, all diese Zusammenhänge verstehen, gewichten und würdigen zu können. Ganz schwierig wird es, wenn man mit dem bereinigten Gesetz in die Volksabstimmung gehen muss, denn der einzelne Stimmbürger bzw. die Stimmbürgerin wird vermutlich hoffnungslos überfordert sein. Darum ist es um so wichtiger, eine Vorlage zu erarbeiten, die wir mit gutem Gewissen und ohne Vertrauensmissbrauch dem Stimmvolk zum Befinden vorlegen können. Unsere Fraktion war auch in den geschilderten Sachzwängen. Wir mussten auf die übliche Detailberatung verzichten. Es war unmöglich, etwas in wenigen Stunden zu diskutieren, wofür die Kommission über 33 Sitzungen gebraucht hat. Unsere Fraktion hat trotzdem eine klare Haltung mit scharfen Konturen. 727 10. März 1998 Ich möchte Ihnen unsere Linie in einigen Punkten darlegen. Bei einer derartigen Totalrevision stellen sich grundsätzliche Fragen wie: Wohin wollen wir denn mit einer derartigen Revisionsarbeit? Wieviel Steuern gehören denn überhaupt der öffentlichen Hand? Wo liegt die Steuergerechtigkeit? Unsere klare Haltung ist, dass wir im interkantonalen Vergleich bei der Steuerbelastung sowohl für die juristischen als auch für die natürlichen Personen zukünftig einen Spitzenplatz erreichen wollen. Das unter Ausnutzung des Spielraumes, den uns das StHG gewährt. Das Ergebnis der Kommissionsarbeit deckt sich weitgehend mit diesen Zielen. Im Gegensatz zur Regierung, die diese Revision unter die Prämisse 'ertragsneutral' gestellt hat, betonten wir immer wieder, dass dies für uns kein finanzpolitisches Axiom ist. Für die erste Lesung werden uns nun in einem optimistischen Szenario Steuerausfälle von ca. 60 Millionen Franken für den Kanton und ca. 30 Millionen Franken für die Gemeinden prognostiziert. Wir verstehen, dass sich der Herr Finanzdirektor mit Händen und Füssen dagegen wehrt. Wir von der SVP-Fraktion erachten dieses Ergebnis aber für die erste Lesung vorläufig als tragbar. Wir sind uns aber voll bewusst, dass es möglich sein sollte, derartige Ausfälle aufzufangen. Das kann nur über Aufgabenverzicht funktionieren. Dies in der Kommission auch noch zu erarbeiten, Frau Kuhn, das ist schlicht ein Ding der Unmöglichkeit. Da müssten wir schon eine professionelle vorberatende Kommission einführen. Wir bieten aber Hand zu diesen Aufgabenverzichten - auch wenn sie unter Umständen schmerzlich werden. Für das Rundschreiben vom Vorsteher der Gemeindeammänner-Vereinigung haben wir weniger Verständnis. Die Briefverfasser wählten zu schrille Horrortöne. Ich weise auch die Bemerkung von Herrn Urs Hofmann strikt zurück, der uns heute weismachen wollte, dass die Kommission ein Ergebnis vorlege, das bar jeder Verantwortung sei. Das Wort 'Steuergerechtigkeit' wurde in letzter Zeit arg strapaziert. Eine absolute Gerechtigkeit wird es wohl nie geben. Wer auch immer durch die Steuerobrigkeit betroffen ist, wird die Akzente anders setzen. Nach politischem Credo liegen die Ansichten darüber diametral auseinander. Die SVP-Fraktion behauptet nicht, sie hätte die Steuergerechtigkeit für sich gepachtet. Wir sind aber klar der Meinung, dass die Schwerpunkte im regierungsrätlichen Entwurf nicht überall gesetzt wurden, wie wir es wollen. Eine Mehrheit der SVP-Fraktion unterstützt daher die von der Kommission beantragten Änderungen. Art. 490 wollen wir eine Begrenzung von höchstens 6'000 Franken. Die Lösung aus dem DBG wäre uns aber noch lieber. Gestatten Sie mir ein paar Nebenbemerkungen: Wenn man die Tages- und die Sonntagspresse der letzten Wochen verfolgte, so wird zur Zeit offenbar ein neues Sozialthema aufgebaut, das uns vermutlich für einige Jahre Zündstoff liefern wird, unterstützt auch durch Bundesämter, die mit theoretischen Berechnungen kommen, die nur Kopfschütteln auslösen können. Wir von der SVP-Fraktion wehren uns gegen die neue Anspruchsmentalität, in der man die Familienpolitik zur reinen Kinderpolitik machen will und diese nur noch auf die finanziellen Belastungen, die Kinder verursachen, reduziert. Wenn ich die aktuellen Diskussionen und Forderungen verfolge (Stichwort: Kinderkosten von 800'000 Franken innert 20 Jahren oder neue Forderungen nach Kinderrenten von 1'000 Franken pro Monat), dann kommt mir ein hässlicher Gedanke. Ich frage mich dann, wie lange es dauert, bis man den Shareholder-Value auf der Familie einführt bzw. wie lange dauert es, bis die Kinder in der Familie letztendlich rentieren müssen? Es ist interessant, dass diese Forderungen nach den neuen Giesskannensystemen aus Kreisen kommen, die sonst nicht müde werden, für andere politische Bereiche die Kostenwahrheit und Verursacherfinanzierung zu verlangen. Mit 6'000 Franken Kinderabzug stellen wir im interkantonalen Vergleich noch immer die oberste Spitze dar. Daher lehnen wir höhere Beträge ab. Zur Erbschaftssteuer: Für uns ist es ein Herzstück. Wir sehen nicht ein, wieso der Fiskus bei Vermögenswerten, die via Einkommens- Vermögens- und Vermögensertragsbesteuerung schon mehrfach Steuersubstrat abgeliefert haben, beim Erbgang innerhalb der Familie nochmals zum finanziellen Handkuss kommen soll. Das ist doch Teil von Familienpolitik, dass das Vermögen, das innerhalb der Familie vorhanden ist, beim Erbgang an die direkten Nachkommen weitergegeben werden kann. Ich bringe nun ein paar Schwerpunkte aus unserer Sicht an: Zur wirtschaftspolitischen Dimension: Wir setzen uns für die Standortattraktivität des Kantons Aargau für juristische Personen ein. Wir unterstützen daher die Entlastungen bei der Unternehmensbesteuerung in Ertragssteuer und die Entlastungen bei der Kapitalsteuer für HoldingGesellschaften. Dazu gehört auch die neue Möglichkeit der Rückstellungen für Forschung und Entwicklung. Damit belohnt man innovative Firmen. Mit der Kommissionsversion werden aber auch die KMU entlastet. Noch ein paar Worte zur Eigentumbesteuerung: Wir stehen seit Jahren für das Eigentum ein, sei dies beim Wohn- oder beim Grundeigentum. Im Gegensatz zu anderen Gruppierungen erachten wir den Besitz als nichts Verwerfliches und auch nicht als ungerecht. Mit dem Regierungsentwurf war ein Grossangriff geplant, vor allem auf das Grundeigentum. Wir wehren uns gegenüber den Vorwürfen, die Kommission habe das Grundeigentum massiv entlastet. Was wir getan haben, war zurückzugehen zu den alten Regelungen. Wir haben nicht zusätzlich entlastet, sondern eher im Gegenteil etwas mehr belastet. Wir haben aber keine weiteren Entlastungen für das Grundeigentum eingeführt. Zum Wohneigentum wiederhole ich unsere früheren Einsätze zu Gunsten von vernünftigen Eigenmietwerten. Nachdem uns die aufoktroyierten Eigenmietwerte von 60 % immer zu hoch waren, erachten wir es als Konsequenz, wenn wir nun auf eine andere Art und Weise bei einer Entlastung der DumontRegeln das Wohneigentum noch ein wenig mehr entlastet haben. - (Vorsitzender: Ich bitte Herrn Frey zum Schluss zu kommen, seine Redezeit ist bereits abgelaufen!) - Zu den natürlichen Personen: Bei den Tarifänderungen gehen wir mit dem Regierungsrat einig und unterstützen dieses Vorhaben. Dies entlastet die untersten Einkommen massiv. Der Regierungsrat hat aber sowohl im Kinderbetreuungsabzug wie auch bei den Kinderabzügen selbst überbordet. Für uns kommt ein Betreuungsabzug nur dann in Frage, wenn er nach oben limitiert wird. Beim Kinderabzug Unsere Fraktion steht ziemlich geschlossen zum vorliegenden Komissionsentwurf. Wir werden aus jetziger Sicht keine anderen Anträge stellen und alle Kommissionsanträge unterstützen. Wir werden uns in der laufenden Debatte auch sehr zurückhaltend zu Wort melden und hoffen, dadurch zur Ratseffizienz beitragen. Die SVP-Fraktion ist geschlossen für Eintreten auf das revidierte Steuergesetz. 728 Art. 490 Urs Hümbeli, Hägglingen: Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das Steuergesetz nach ihren Interessenvertretungen buchstäblich zerlegt. Jede Partei ist bereit, die Steuern zu senken. Ich erlaube mir daher die einzelnen Richtungen mit der unsrigen zu vergleichen. Aus der Sicht der Schweizer Demokraten könnte man mit einem mutigen Schritt - aber was heisst schon "mutig" in der Schweiz? - die heutigen Probleme im Steuerwesen zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten lösen. Das Wundermittel wäre doch die Quellensteuer, denn das Steueramt hätte faktisch keine Betreibungen mehr, der Bürger wüsste, was zu seiner freien Verfügung stünde, die Arbeit wäre im Computerzeitalter verkraftbar, da heute schon AHV, Pensionskasse und Arbeitslosengeld direkt am Lohn abgezogen werden. Die Gelder, die heute für Betreibungen usw. aufgewendet werden müssen, verteilt man auf die Firmen, auch die durch den Systemwechsel anfallenden Mehraufwendungen an Personalkosten, die jede Gemeinde wie das Steueramt beim vorliegenden Steuergesetz haben, könnte man einsparen. Dies insbesondere, da der Steuerzahler auch für diese Mehrkosten wieder aufkommen muss. Wir sind aber Realisten und glauben nicht an Wunder. Die Schweizer Demokraten sind auch für die Abschaffung der Erbschaftssteuer. Wenn ich aber die FDP-Fraktion höre, dass sie der AHV-Generation mitteilt, sie müsste nun die Rentengelder zu 100 % versteuern, dafür entlasten wir dann Eure Nachkommen bei der Erbschaftssteuer -, dann finden wir das schon etwas makaber. Wer von uns wartet denn gerne auf eine Steuerentlastung bis nach seinem Ableben? Die SP-Fraktion erhebt den Anspruch, sie sei der einzige Garant für eine gerechte Steuerbelastung. Aber ausgerechnet jene Partei mit dem heute krass angeschlagenen Frauenpower bringt es nicht fertig, alle Frauen im neuen Steuergesetz gleichwertig zu begünstigen. Die Schweizer Demokraten werden versuchen, diese Kluft zu schliessen (Heiterkeit) -, indem wir auch jene Mütter am Kuchen beteiligen werden, die für den Nachwuchs nicht nur am Abend zur Verfügung stehen. Die SVP-Fraktion setzt sich für Klein- und Mittelbetriebe ein, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Das ist ein Anliegen, das auch die Schweizer Demokraten durchaus vertreten und das uns am Herzen liegt. Doch wenn man ab und zu die Gelegenheit hat an Veranstaltungen eben jener Gilde teilzunehmen, so muss man mit Bedauern feststellen, dass hinter den Kulissen des öfteren ein starker Wind, wenn nicht sogar eine Brise Richtung Börse weht. Dort lockt das schnelle und erst noch steuerfrei verdiente Geld. Die CVP-Fraktion setzt sich für die Hausbesitzer ein. Die Schweizer Demokraten sind mit euch einig. Aus unserer Sicht ist das Eigentum konsequent gegen den Staat zu verteidigen. Doch im Gegensatz zur CVP-Fraktion unterteilen die Schweizer Demokraten die Eigentümer nicht in zwei Kategorien von Bürgern. Bei den Christlichen sind die Arbeiter, die Unternehmer und die Rentner auf der steuerintensiven Seite angesiedelt, müssen doch all jene ein vermietetes Zimmer unabhängig davon, an wen sie es abgeben, zum üblichen Eigenmiettarif versteuern. Nicht so die Bauern. Diese dürfen ein Extrazüglein fahren. Die Schweizer Demokraten möchten damit keiner Partei etwas anlasten. Unserer Meinung nach war es aber wichtig, Ihnen diese Problematik vor der Steuerdebatte vor Augen zu führen. Vor dem Fiskus ist jede Person von den Anwesenden gleich zu behandeln, das wird wohl niemand bestreiten. Eine Zielgruppe wohl etwas gleicher als andere und daher sind die Schweizer Demokraten mit einer AHV-Besteuerung zu 10. März 1998 100 % nicht einverstanden. Ein beträchtlicher Teil jener Generation ist weiss Gott nicht auf Rosen gebettet. Die Besserbemittelten sind eine nicht zu unterschätzende Grösse im Konsumbereich. Somit sichern sie Arbeitsplätze. Wir haben in dieser Kommission oft Wege gefunden, die das StHg grosszügig umschifften. Man wurde zum Teil gut informiert, wie das möglich wäre. Ein Versuch auch in diesem Bereich könnte nicht schaden, denn die alten Leute gehen auch noch an die Urne. Noch zwei Sätze an die EVP, die Grünen, die FP, die EDU und den LdU: Wir haben selten die Möglichkeit, ein Geschäft in diesem Rat so zu beeinflussen, wie diese Steuerdebatte. In der Kommission sind die wichtigsten Entscheidungen grossmehrheitlich, zum Teil mit hauchdünnen Mehrheiten entstanden. Nutzen wir die Gunst der Stunde möglichst zum Wohle des Aargauer Steuervolkes. Es kann ja durchaus sein, dass Regierungsparteien ausnahmsweise bei uns anklopfen und froh sind, wenn wir ihre Anträge unterstützen. Wir sind auch für Eintreten. Kurt Rüegger, Rothrist: Die Fraktion der FP/EDU ist für Eintreten auf die Vorlage. Grundsätzlich werden wir der Fassung, wie sie aus den Kommissionsverhandlungen hervorgegangen ist, zustimmen. Es ist unseres Erachtens von eminenter Bedeutung, unserem Kanton mit der vorliegenden Gesetzesrevision einen Spitzenplatz im interkantonalen Vergleich bezüglich der Steuerbelastung für natürliche und juristische Personen zu sichern. Wir behalten uns allerdings vor, in der Detailberatung bei verschiedenen Paragraphen allenfalls abweichende Anträge zu stellen. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Vorsitzender: Wir kommen zu den Einzelvotantinnen und -votanten. Ich erinnere Sie an die beschlossene Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. Dr. Marcel Guignard, Aarau: Seit etwa 10 Tagen wissen wir, wie sich die Steuergesetzrevision in der Kommissionsfassung auf Kanton und Gemeinden auswirkt. Im Vorstand der Gemeindeammännervereinigung des Kantons, - die übrigens zur Mehrheit nicht aus Stadtammännern besteht -, haben wir die Vorlage diskutiert. Ich ergreife hier nun als Präsident dieser Vereinigung das Wort. Aus dem seinerzeitigen quasi ertragsneutralen Regierungsvorschlag wurde mitunter ein Vorschlag, der für Kanton und Gemeinden auf einen Schlag per Saldo erhebliche Ausfälle bringen wird. Diese haben uns aufgeschreckt. Sie kennen die Zahlen aus der Vorlage: 115 Millionen Franken für die Gemeinden im Jahr 2001, in den Folgejahren 75 Millionen Franken, beim Kanton 150 Millionen Franken im Jahr 2001 und 110 Millionen Franken in den Jahren darauf. Was uns auf diesen Zeitpunkt auch trifft, das sind die Auswirkungen des Ausgleichs der kalten Progression, 70 Millionen Franken beim Kanton, 62 Millionen Franken bei den Gemeinden. Das führt zu diesen an sich erschreckenden Beträgen für den Kanton im Jahr 2001 220 Millionen Franken, in den Jahren danach 180 Millionen Franken, und für die Gemeinden im Jahre 2001 177 Millionen Franken, in den Folgejahren 137 Millionen Franken. Diesen Berechnungen wurde ein Szenario zugrunde gelegt, das als realistisch bezeichnet wurde. Man müsste fast sagen, dass es sich dabei um ein optimistisches Szenario handelt, wenn man das Wachstum des Volkseinkommens der letzten drei Jahre betrachtet. 1995 waren es 1,7 %; 1996 waren es 0,25 % und 1997 waren es 1 % - je nominal. Das neue Gesetz - das ist entscheidend 729 10. März 1998 hält überdies fest, dass der Staatssteuerfuss 100 % nicht überschreiten darf. Somit könnte der Staat lediglich 30 Millionen Franken durch eine Anhebung des ordentlichen Steuerfusses kompensieren. Bei gleichbleibendem Aufgabenkatalog würden dem Kanton im Jahre 2001 rund 190 Millionen Franken und in den Folgejahren rund 150 Millionen Franken fehlen. Sie können sich ausrechnen, wie das aufgeht: Neuverschuldung oder aber Mehrbelastung der Gemeinden wären die Folgen - beides sind Konsequenzen, die wohl niemand will. Die Kompensation der Mindereinnahmen bei den Gemeinden durch Steuern führt je nach Struktur der Steuerpflichtigen in den Gemeinden zu Steuerfusserhöhungen bis gegen 20 %; ich rufe alle Gemeindeammänner auf, das einmal durchrechnen zu lassen! Die betragsmässig noch nicht absehbaren Verlagerungen, die der Kanton wohl noch anstreben würde, sind damit noch gar nicht abgedeckt. Wir haben in Aarau die jüngsten Veranlagungszahlen für die Einkommens- und Vermögenssteuer mit dem neuen Tarif gemäss Entwurf durchgerechnet. Die Einbussen betragen im Jahre 2001 gute 8 Steuerprozent, die Ausfälle der übrigen Steuern (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grundstücksgewinnsteuer) machen schätzungsweise 4 % aus, zusammen ergibt das also rund 12 %. Dass wir in Aarau nicht gegen 20 % kommen, hängt mit der sehr günstigen Einkommens- und Vermögensstruktur unserer Steuerpflichtigen zusammen. 50 % des Steuerertrages wird in Aarau von 10 % der Steuerpflichtigen erbracht. Unser Steueraufkommen pro Kopf beläuft sich auf Fr. 2'700.--, vergleichsweise in Wohlen Fr. 1'700.--. In Wohlen, wo man ähnliche Hochrechnungen gemacht hat, führen daher die Ausfälle zu viel höheren Prozentzahlen, nämlich zu 16,5 %. Die Ausfälle mit der Revision haben nun eine Grössenordnung erreicht, die mit eigentlichen Kostenoptimierungen allein, wie das bei früheren Sanierungspaketen durchaus der Fall war, - da haben die Gemeinden ja auch immer mitgemacht -, so nicht mehr kompensiert werden können, ohne dass die Erledigung der bestehenden Aufgaben einen entscheidenden Schaden erleiden. Auch die Hoffnung, die tiefen Staatssteuern zögen zur Kompensation Heerscharen von neuen, potenten Steuerzahlern in den Kanton, die eine wahre Dynamik auslösten und das Wirtschaftswachstum enorm steigerten, zum Beispiel auf die nötigen 4-6 %, ist sehr optimistisch, wenn nicht illusorisch. Wir sind der Meinung, dass die Steuerreform in der vorliegenden Form mit einer Aufgabenreform flankiert werden muss. Es fragt sich aus der Sicht der Gemeinden, ob man dem Steuergesetz in der ersten Lesung in der Hoffnung zustimmen soll, dass die Aufgabenreform bis zur zweiten Lesung auf dem Tisch liege. Vielen fehlt der Glaube, dass dies möglich sei. Wer also aus Sicht der Gemeinden die Katze nicht im Sack kaufen will, wird im wesentlichen den Regierungsvorschlägen zustimmen müssen. Wer darauf vertrauen will, dass die Zeit bis zur zweiten Lesung genutzt wird, um eine konkrete Aufgabenreform im Sinne des Verzichts zu schnüren und zu beschliessen, der wird den Kommissionsanträgen günstiger gestimmt sein. Martin Bossard, Kölliken: Ich würde gerne nochmals erläutern, weshalb die Grünen dieses Geschäft zurückweisen wollen. Wir haben ein paar eigenartige Gedankengänge gehört, die zum Teil an Orwell erinnern "Weniger ist Mehr" (Zweidenk) oder "Eine Reform kann nur Reform genannt werden, wenn alle profitieren, eine Umverteilung der Lasten ist keine Reform". Für uns stimmt das überhaupt nicht. Einer der drei Hauptpunkte, die wir in der Grünen Fraktion ange730 Art. 490 schaut haben, war die Lastenumverteilung, denn jemand muss ja das Ganze bezahlen. Die ökologischen Verbesserungen, die Frau Kuhn ausführte, die hier gar nicht vorkommen, nicht weil wir das nicht möchten im Kanton, sondern weil uns das Rahmengesetz keinen Spielraum lässt. Der dritte Punkt, der uns wichtig war ist, dass wir eine Ertragsneutralität brauchen, also nicht weniger Einnahmen mit heute verglichen. Punkt a, die Lastenumverteilung und die Vereinfachung, möchte ich noch etwas genauer ausführen. Es wurde versucht, die Familien und die kleinen Einkommen zu entlasten, indem die Kinderabzüge hinaufgesetzt wurden. Die Kommission hat sie wieder hinuntergesetzt das ist unverzeihlich. Dort, bei der Umverteilung, muss der Hebel angesetzt werden. Bei der Grundstücksgewinnsteuer hat sich gezeigt, dass wir keine Phantasie haben, denn da wäre es gut möglich, diese progressiv zu besteuern, so wie dies der Kanton Zürich macht: Kleine Grundstücke gering und grosse vermehrt besteuern - das ist möglich und wird in andern Kantonen realisiert. Es liegt auch kein Vorschlag auf dem Tisch, wie man die Erbschaftssteuer progressiver gestalten könnte oder wie man alle diese Kategorien bis zu einem gewissen Punkt entlasten könnte - beispielsweise mit einem Freibetrag von einer halben Million Franken. Wir machten eine Umverteilung, auch wenn das der Fraktionssprecher der CVP-Fraktion nicht mehr als Reform betrachtet. Die juristischen Personen zahlen nämlich in Zukunft weniger und die natürlichen sollen mehr bezahlen. Insgesamt sind wir mit den Einnahmen heruntergegangen, obwohl wir wissen, dass wir die kalte Progression ausgleichen müssen, dass im öffentlichen Verkehr, in der Bildung und bei der Sanierung riesige zweistellige Millionenbeträge mehr auf uns zukommen als dies heute der Fall ist. Das kann doch nicht wahr sein, dass man einfach streicht, alles auf sich zukommen lässt und nicht weiss, wie man all das später finanzieren soll. Aus diesen drei Gründen bitte ich Sie, nicht einzutreten oder ansonsten, die Vorschläge zu berücksichtigen, die wir Ihnen in der Detailberatung machen werden. Diese werden insbesondere die progressive Erbschaftssteuer mit Freibetrag und die progressive Ausgestaltung der Grundstücksgewinnsteuer betreffen. Katharina Kerr Rüesch, Aarau: Das Unrecht hat viele Gesichter. In einer Gesellschaft, die wie die unsere zwar vergleichsweise gut gebettet ist, die aber von den Rändern her langsam mit dem Abbau von Leistungen für die finanziell nicht Potenten aufgerollt wird, scheint es schwierig, im Zusammenhang mit den Steuern von Unrecht zu sprechen. Scheinbar kann man es sich leisten, viel weniger Steuern von den Wohlhabenden zu nehmen. Ja, das Ganze wird als Wettbewerbstrumpf verkauft, der dem ganzen Kanton dann nützen und wirtschaftliche Vorteile bescheren soll. Lasst Euch nicht verführen! Es stimmt so nicht, dass alle profitieren. 62 Milliarden Franken sind die hundert reichsten Schweizer im Jahr 1997 reicher geworden. Sie alle persönlich und aus Wirtschaftseinkünften. Mit diesem Geld, so hält die Zeitschrift 'Bilanz' fest, könnte man jeder kinderreichen Familie in der Schweiz 1,3 Millionen Franken schenken, oder man könnte die Grösse aller Schulklassen halbieren. Man könnte - man kann nicht, denn das Geld verschwindet im Eigennutz und der Gemeinnutz soll beschnitten werden. Wir befassen uns im Kanton Aargau nicht nur mit einem Steuergesetz, sondern gleichzeitig und konsequenterweise auch mit Sparpaketen. Das erste, eine kosmetisch in Korrekturbudget umgetaufte Vorlage, hat am letzten Freitag die Staatsrechnungskommission passiert. Das zweite happige Art. 490 Paket soll vom Regierungsrat noch in diesem Frühjahr zu Handen des Grossen Rates verabschiedet werden. Es wird und nicht nur im Bezirk Zofingen - zu Gärungen führen. Oben schenken - unten drücken - das hat im Kanton Aargau Tradition. Das sehen wir, wenn wir die schönen und noch druckfrischen Geschichtswerke zur Helvetik studieren. Wir sehen dort, dass zum Beispiel aus dem von der Landbevölkerung gewaltsam eingetriebenen Zehnten 1802 sogar ein Surbthaler Bürgerkrieg oder 'Saubannerzug' frustrierter Bürger entstand. Auch damals profitierten die Wohlhabenden und das Volk wurde verführt. Die SP-Fraktion ist nicht bereit, bei Sparpaketen irgendwelcher Art mitzumachen, sei dies im Grossen Rat oder bei einer Volksabstimmung, die vor dem Hintergrund von unmässigen Steuerpräsenten erzwungen wurde. Die grosse Mehrheit des Volkes wird nämlich wegen dieses scheinbaren Steuersparens grössere Lasten zu tragen haben. Im Klartext gilt für die Mehrheit: "Wer weniger zahlt, zahlt mehr", denn 1998 100 Millionen Franken zu sparen, das liegt nicht mehr im Bereich einer Budgetunschärfe, die klaglos abgestrichen werden könnte. Die bisher nur vereinzelt vernommenen spitzen Schreie aus den Regionen, werden zu einem mächtigen Geheul werden, sollten Sie mit der Unterstützung der unmässigen Kommissionsanträge heute durchdringen und das nächste Mal, welche zur Konsequenz noch drastischere Sparmassnahmen bringen werden, als regionale Schulschliessungen. Sie tragen die Verantwortung und wir begehren nicht, daran Schuld zu tragen. Wie man sich bettet, so liegt man und bekanntlich deckt einen da keiner zu. Das müssen heute vor allem die Damen und Herren Regionsvertreter und -vertreterinnen bedenken, wenn sie via Steuergesetz eventuell über die Streichung ihrer Infrastrukturen mitbefinden. Wir werden es ihnen gesagt haben. Hans Ulrich Fehlmann, Oberbözberg: Mit dem von Herrn Dr. Guignard vorhin erwähnten Kommuniqué der Gemeindeammänner waren nicht alle gleicher Meinung. Es ist richtig, darüber zu diskutieren, ob zuerst Aufgaben- oder Steuerreformen kommen sollen. Was war zuerst, das Huhn oder das Ei? Ich selbst gebe sehr wenig auf hochgerechnete Zahlen. Es heisst, das Sparpotential sei ausgeschöpft, die Gemeinden hätten keine Luft mehr. Das ist richtig, wir müssen mit diesen Dingen schon seit langem haushälterisch umgehen. Aber ich glaube der Verwaltung auch diesbezüglich nicht mehr alles. Ich hörte an der letzten Gemeindeammännersitzung in Bremgarten ein Beispiel. Für den Casinosaal Bremgarten waren einst 18 Millionen Franken vorgesehen. Nun hat man ihn für nicht ganz 3 Millionen Franken renoviert. Die Lebensqualität in Bremgarten hat darunter nicht wesentlich gelitten. Ein Saalbau ist eine schöne Sache, aber man muss ihn bezahlen können. Bezüglich der Verwaltungs- und Schulbauten muss man sagen, dass die Qualität nicht mit den Bauten steht und fällt. In meiner Gemeinde entsteht gegenwärtig ein Schulhaus, das wir auch aus Platzgründen sparsam bauen - wir wollen aber auch keine Marmorböden einbauen. Dasselbe gilt auch für die Verwaltung: Es ist viel wichtiger, dass hinter dem Schalter eine freundliche Person steht, als dass der Schalter entsprechend schmuck ist. Es könnte sein, dass man schmutzige Schuhe bekommt, wenn man spazieren geht. Die Frage ist dann, ob man den Leuten schlussendlich die Schuhe putzen muss. Hier drin wurde viel über die kommunale Zusammenarbeit gesprochen. Warum glauben Sie, hat man im unteren Aaretal einen Abwasserverband zusammengestellt, wo nun acht Gemeinden eine Anlage einleiten? Wir haben 30 Millionen 10. März 1998 Franken dort hineingesteckt, - nicht weil wir uns so sehr mögen, sondern aus finanziellen Gründen. Wenn wir in der Sache kommunale Zusammenarbeit weiterkommen wollen, dann geht dies nur unter einem gewissen Kostendruck. Was macht ein Kaufmann, der ein Produkt nicht an den Mann bringt? Er senkt den Preis dieses Produktes. Wir müssen den Preis des Kantons Aargau auch angemessen senken. Nur auf diese Art ziehen wir neue Kunden an, können die bisherigen halten und vergrämen auch die älteren nicht, so dass diese in Nachbarkantone abwandern. Ich höre andauernd von Angstgefühlen in diesem Saal. Seien Sie doch etwas mutiger! Ich bin für Eintreten auf dieses Gesetz. Ursula Padrutt-Ernst, Buchs: Ich möchte einige grundsätzliche Dinge zur Grundstücksgewinnsteuer vortragen. Wir als Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien in diesem Saal verfügen oft nicht über sehr viele Gemeinsamkeiten und doch haben wir heute etwas gemeinsam. Fast alle von Ihnen verfügen entweder über eigenes oder angeheiratetes Grundeigentum. Damit stehen wir im Gegensatz zur grossen Mehrheit des Volkes. Die Mieterinnen und Mieter sind im Volk den Eigentümerinnen und Eigentümern zahlenmässig weit überlegen. Wir sind somit als Repräsentanten des Volkes in der Frage des Grundeigentums nicht repräsentativ. Dies verpflichtet uns dazu, nicht unsere ureigenen Interessen als Grundeigentümer wahrzunehmen, sondern die übergeordneten Interessen des Volkes und damit auch des Staates. Unser Parlament kann die Frage der steuerlichen Behandlung des Grundeigentums entscheiden, auch wenn die meisten von uns ein eigenes finanzielles Interesse am Ausgang der entsprechenden Abstimmung haben. Wären die früher äusserst streng interpretierten Ausstandsregeln hier zur Anwendung gelangt, hätten sich Eigentümerinnen und Eigentümer in den Ausstand begeben müssen und den Entscheid, wie das Grundeigentum zu besteuern ist, den wenigen Mieterinnen und Mietern hier im Saal überlassen müssen, hätte nicht das Bundesgericht die Ausstandsregeln vor kurzem als nicht verfassungsmässig qualifiziert. Es ist also rechtlich zulässig, dass wir in eigener Sache entscheiden moralisch sind aber die Ansprüche an unsere Entscheidungen um so höher. Nicht der eigene Nutzen, sondern eine Sicht im Sinne des Volkes ist angezeigt. Es ist also nicht der richtige Weg, die Grundeigentümer weiter zu entlasten, wie Sie dies teilweise beabsichtigen. Ich verweise auf die Festsetzung der Obergrenze beim Eigenmietwert. Auf die geplante Erhöhung der Pauschalabzüge und auf die Entschärfung der Grundstücksgewinnsteuern in den ersten dreissig bis siebzig Jahren. Margrit Kuhn, Wohlen: Es ist mir ein Anliegen, aus Frauensicht Stellung zum Steuergesetz zu nehmen. Aus gleichstellungspolitischer Sicht ist es klar, dass eine zivilstandesunabhängige Ehegattenbesteuerung die bessere Lösung darstellt als die Faktorenaddition, die wir heute haben. Die zivilstandesunabhängige Regelung wäre eigentlich aufgrund des neuen Eherechtes die sachgerechte Lösung. Die individuelle Ehegattenbesteuerung würde die freie Rollenteilung sowie den Lohnerwerb vom kinderbetreuenden und haushaltführenden Elternteil erleichtern, denn der zweitverdienende Elternteil wird ja aufgrund der Progressionswirkung der Faktorenaddition diskriminiert. Die SP-Fraktion lancierte bereits in den Siebzigerjahren eine Initiative im Kanton Aargau, die diese zivilstandesunabhängige Ehegattenbesteuerung einführen wollte. Leider ohne Erfolg. Eine Studie des eidgenössischen Gleichstellungsbüro bei der INFRA 731 10. März 1998 kommt im Juni 1997 zum Schluss, dass eine zivilstandesunabhängige Besteuerung angestrebt werden muss. Leider hat das Steuerharmonisierungsgesetz die Faktoren festgeschrieben und damit wurde eine weitere Chance für die Gleichstellung der Frauen verpasst. Im übrigen müsste Frau Kopp Steuern als Ex-Bundesrätin für die Rente bezahlen, wenn man die Faktorenaddition nicht hätte. Das ist ein Fall, der die Volksseele sehr bewegt. In der Steuerrechtskommission nahm leider keine einzige bürgerliche Grossrätin Einsitz. Trotzdem hörte man, dass Frauen aus bürgerlichen Fraktionen Einfluss für familienfreundliche Lösungen im Steuergesetz ausgeübt hätten. Ich möchte die Frauen bei diesem Eintreten auffordern, hellhörig zu sein, dem Kinderabzug von 8'000 Franken und einem gerechten Kinderbetreuungsabzug zum Durchbruch zu verhelfen. Die Verschlechterung des Kinderabzugs, den die Kommission an ihrer letzten Sitzung einführte, um das Steuersubstrat noch um ein paar Millionen Franken zu erhöhen, ist abzulehnen. Dazu muss auch gesagt werden, dass an derselben Sitzung noch der modifizierte Heimatschutzparagraph eingeführt wurde, der wiederum die ausserbörslichen Aktien begünstigen soll. Damit haben wir wieder einen Ausfall von rund 5 Millionen Franken beschlossen, wohingegen durch die Herabsetzung des Kinderabzuges 21 Millionen Franken eingespart werden. Einmal mehr sind also die schon begünstigten vermögenden Aktienbesitzer bevorteilt und das will man bei der Familie wieder gutmachen. Ich fordere die Frauen auf, diesem Deal nicht zuzustimmen und den Kinderabzug bei 8'000 Franken zu belassen. Die hohen Steuerausfälle, die die Kommission gegen den Willen von Regierung und Kommissionsminderheit beschloss, werden ebenfalls verheerende Wirkungen für die Frauen haben. Der Abbau von staatlichen Leistungen trifft die Frauen besonders stark. Sie werden im Gesundheitswesen wieder vermehrt herangezogen werden, um Angehörige zu betreuen, Frauen, die 30 % tiefere Löhne haben, werden es noch schwerer haben, die Lohngleichheit durchzusetzen, die Lohnreduktionen werden sich auf Frauen stärker auswirken als auf Männer, weil sie die tieferen Löhne haben und sie werden beim Staat als erste entlassen werden. Auch in den Schulen wirken sich die grösseren Klassen auf die Frauen aus. Sie werden wieder vermehrt ihre Kinder auffangen müssen, die in den Klassen nicht mehr so gut betreut werden wie früher. Es wird auch schwieriger werden, dringend nötige, ausserfamiliäre Betreuungsinstitutionen zu realisieren. Ich könnte diese Liste beliebig fortsetzen. Ich fordere Sie auf, das Steuersubstrat im Sinne einer richtig verstandenen Gleichstellung nicht zu schmälern und die Beschlüsse der Kommissionsmehrheit zu korrigieren. Marianne Herzog-Ernst, Oberhof: Ich richte mich an die Vertreterinnen und Vertreter des Bezirks Zofingen. Sind Sie für eine Verlegung der Kantonsschule Zofingen? Ich wende mich an die Vertreterinnen und Vertreter des Bezirks Muri. Sind Sie für eine Renovation des Gerichtssaales bei der Renovation Südflügel des Bezirksgerichts? Ich wende mich an die Vertreterinnen und Vertreter des Bezirks Rheinfelden. Sind Sie mit dem Abbau der Berufsbildung in ihrem Bezirk einverstanden? Ich wende mich an die Vertreterinnen und Vertreter des Bezirks Laufenburg. Sind Sie mit der Schliessung des LBBZ einverstanden? All diese Sparmassnahmen werden mit dem vorliegenden Steuergesetz kein Tabu mehr sein. Das sind die Früchte ihrer Politik. Wer dem Staat konsequent Mittel wie zum Beispiel den 3 %-igen Steuerrabatt, der seit Jahren gewährt wird, vorenthält, wer ständig 732 Art. 490 Sparpakete verlangt, wer mit dieser Steuergesetzrevision dem Staat weiter 150-190 Millionen Franken vorenthält, der muss ebenfalls ja zu Einsparungen sagen, auch wenn sie im eigenen Bezirk nötig werden. Herr Scholl, Grossrätinnen und Grossräte aus dem Bezirk Zofingen: Wenn Sie zur Kantonsschule Zofingen ja sagen, dann müssen Sie dem Kanton auch die Mittel zur Führung dieser Schule zugestehen, dann müssen Sie zu einer Steuergesetzrevision ja sagen, die dem Staat die nötigen Mittel gibt. Bei dieser Revision ist dies aber nicht der Fall. Gaukeln Sie Ihren Wählerinnen und Wählern nicht vor, sich für lieb gewordene Einrichtungen in den Randregionen einzusetzen. Wenn Sie dieses Steuergesetz befürworten, dann befürworten Sie auch die Schliessung der Kantonsschule Zofingen und Sie sagen ja zu vielen schmerzhaften Verzichten in Ihren Bezirken. Alexander Hürzeler, Oeschgen: Ich bin grundsätzlich für Eintreten in diese Steuerdebatte. Im Gegensatz zu Herrn Kocher sage ich nicht nur "Weniger ist mehr", sondern auch "in der Kürze liegt die Würze". Für dieses Votum trifft dies allerdings nicht zu. Nachdem der Regierungsrat einzelne Bevölkerungsgruppen, nämlich die Familien, doch etwas zu stark bevorteilt hat, habe ich den Eindruck, dass die Kommission einen ausgewogenen Vorschlag ausgearbeitet hat. Unter dem Strich bleibt allerdings für den Kanton und die Gemeinden etwas zu wenig hängen. Da benötigt es Korrekturen. Ich gehe davon aus, dass der Regierungsrat und die Kommission dies auf die zweite Lesung ändern werden. Erlauben Sie mir aber, auf etwas anderes einzugehen. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht - so erscheint mir auch diese Vorlage wieder zu sein. Im Volk draussen ist es völlig klar, dass alle etwas Einfacheres wollen. Das Steuerverfahren muss einfacher werden. Vergessen wir doch all die diversen Abzüge, die da entstehen, entschlacken wir das Ganze, machen wir es einfacher, übersichtlicher und verständlicher; machen wir etwas für die Mehrheit in unserem Kanton, nämlich für den sogenannten Normalverdiener, jenen mit dem Lohnausweis. Das Gesetz muss weder auf die Grossverdiener, noch für die Sozialbezüger und Kleinstverdiener abgestimmt sein. Grundsätzlich muss es für die Mehrheit stimmen. Selbstverständlich müssen die Randgruppen nach oben und unten auch miteinbezogen werden. Der Grossteil der Aargauer erwartet von uns aber ein entschlacktes Gesetz und nicht nur ein Umverteilen. Je mehr Paragraphen, Sondersätze usw. in diesem Gesetz drin sind, desto weiter entfernen wir uns von der Basis. Es darf nicht sein, dass jede natürliche Person einen Treuhänder beiziehen muss, um die Steuererklärung auszufüllen. Ich bin Treuhänder und brauche das nicht. Die Unternehmen geben bereits genug Arbeit. Der einfache Stimmbürger erwartet von uns etwas Einfaches. Es wäre doch schön, wenn wir unsere Steuererklärung einmal nach dem Mittagessen auf einer A6 Karte schnell ausfüllen könnten. Das Steuergesetz, das uns nun vorliegt, hat 279 Paragraphen, also etwa 30 mehr, als wir bis anhin hatten. Das ist aus meiner Sicht nicht entschlackt, das wird nicht einfacher. Ich spreche nun einige Details an, bei denen ich das Gefühl habe, wir könnten entschlacken: Warum streichen wir den Doppelverdienerabzug von 600 Franken nicht ganz? Die 100 Franken freiwillige Beiträge an wohltätige Organisationen können wir doch auch vergessen, wie auch die Beiträge an politische Parteien. Die einen geben das Geld für Musik aus, andere für Sport, wiederum andere für die Freundin wir geben es offensichtlich für die politischen Parteien aus. Art. 490 Seien wir da gerecht, streichen wir diese Paragraphen, entschlacken wir dieses Gesetz. Ein Deklarationsaufschub von zwei Jahren kompliziert das Gesamte noch einmal. Es benötigt ein Entschlacken in allen Richtlinien. Seien wir mutig, zeigen wir nun einmal etwas Neues und zeigen wir der restlichen Schweiz, dass wir nicht für jeden Bürger in unserem Kanton einen eigenen Paragraphen benötigen, damit jeder noch etwas findet, wo er Steuern sparen kann. Wenn alle in diesem Rat bereit dazu sind, auf irgend etwas im vorliegenden Gesetz zu verzichten - von links bis nach rechts, dann wäre es möglich, ein überschaubares, einfacheres und kürzeres Steuergesetz zu erhalten. Die Steuergerechtigkeit wird es meiner Ansicht nach sowieso nie geben. Wahre Steuergerechtigkeit gäbe es erst, wenn wir alle keine Steuern mehr bezahlen müssten. Das wäre schön. Herbert H. Scholl, Zofingen: Nachdem ich indirekt und direkt persönlich angesprochen wurde, möchte ich eine Präzisierung anbringen. Das Steuergesetz hat mit der Aufgabenerfüllung des Kantons Aargau selbstverständlich einen Zusammenhang. Der Hinweis von Herrn Guignard auf eine gleichzeitige Aufgabenplanung mit der Finanz- und Steuerplanung ist richtig. Wir von der FDP-Fraktion wollen uns dieser Aufgabe inner- und ausserhalb der wirkungsorientierten Verwaltungsführung stellen. Wir sind der Auffassung, dass uns die Regierung dazu die notwendigen Grundlagen und Vorschläge unterbreiten soll, damit wir diese Aufgabe als Milizparlamentarierinnen und -parlamentarier anpacken können. Diese Aufgabe ist aber differenziert zu erfüllen. Die pauschalen Hinweise, dass wer für Steuersenkungen gegenüber dem Vorschlag des Regierungsrates eintrete, auch für Schliessung von regionalen Institutionen eintreten müsse, stimmen in dieser Schärfe nicht. Es gibt auch innerhalb der Aufgabenerfüllung Aufgaben, die kostengünstiger und solche, die kostenintensiver erfüllt werden müssen. Das Beispiel unserer Kantonsschule eignet sich nun gerade nicht, um den Beweis zu erbringen, den Frau Herzog erbringen wollte. Nachdem wir hier beim Steuergesetz sind, möchte ich diese Argumente nicht noch einmal wiederholen. Nebst dem Erfüllen der Aufgaben durch das öffentliche Gemeinwesen aller Stufen sind auch die Privaten zu berücksichtigen, indem es mit einem guten Steuergesetz gelingt, zusätzliche Investoren in unseren Kanton zu bringen, die dafür sorgen, dass auch die öffentlichen Aufgaben besser erfüllt werden. Heute haben wir nur die Möglichkeit, über das Steuergesetz zu diskutieren und abzustimmen. Wir werden als Freisinnige dafür eintreten, dass der Mittelstand und die privaten Investoren hier ein günstiges Steuerklima vorfinden. Wir werden uns aber, wenn der Regierungsrat Vorschläge dazu unterbreitet, wie die künftige Aufgabenerfüllung aussieht, dieser Aufgabe stellen. Es liegt nicht an uns, dass diese zweite Aufgabe in zeitlicher Hinsicht bezüglich der Grundlagen noch nicht vorliegt. Mir liegt es daran, die Worte des Vorgaukelns zu differenzieren. So einfach ist es nun wirklich nicht, Frau Herzog. Josef Bürge, Baden: Ich äussere mich zu drei Punkten: 1. Zur Kommissionszielsetzung. 2. Zu gebundenen Aufgaben und Aufgabenverzicht. 3. Zu kantonalem und eidgenössischem Recht. 1. Die Kommissionszielsetzung der Steuergesetzreform ist ein steuergünstiger Kanton Aargau. Das ist positiv. Sie soll aber nicht leichthin unterlaufen werden. Ein steuergünstiger Standort wird eine Aargauer Gemeinde - und das ist das Domizil - nur dann, wenn die kumulierten Steuersätze von 10. März 1998 Kanton und Gemeinde in die Bewertung miteinbezogen werden. Wenn wir nun die Gemeinden durch unsere Beschlüsse ohne Entlastungen zu einem überproportionalen Steuerfussanstieg zwingen, wie das Herr Guignard trefflich formulierte, dann verunmöglichen wir das Erreichen der Hauptzielsetzung der Spezialkommission und damit das Ziel des gesamten Rates. 2. Konsequenterweise muss deshalb vor der 2. Lesung eine energische Anstrengung unternommen werden, damit die vielen, durch Dekret und Gesetz festgelegten gebundenen Aufgaben eliminiert oder zumindest deren zeitliche Erfüllung erstreckt werden. Ich bitte deshalb den Regierungsrat und ersuche auch den Grossen Rat, sich dieser Aufgabe zu unterziehen und beispielsweise ein Gewässerschutzdekret oder ein Umweltdekret oder ein Auenschutzdekret nochmals zu prüfen und allenfalls Gesetze anzugehen. Eine Überprüfung dieser, den Gemeinden aufdoktrinierten Aufgaben, könnte diese entlasten. Wir haben hier Ballast aufgeladen, der von den Gemeinden schlicht und einfach nicht erfüllbar ist. Wir stehen hinter der Zielsetzung dieser Steuergesetzrevision. Ich habe schliesslich vor 7 Jahren die entsprechende Motion eingereicht. 3. Eidgenössisches und kantonales Recht: Ich habe bereits heute morgen einen Abstimmungskampf für oder gegen dieses Steuergesetz vernommen, ohne dass wir wissen, was dabei herauskommt. Das Votum von Herrn Hümbeli zeigte in aller Klarheit auf, wie man, ohne die volle Wahrheit zu übermitteln, Stimmung machen kann. Es trifft zu, dass die Rentner keine Freude an einer 100 %-igen Besteuerung ihrer Einkünfte haben werden. Darüber haben wir aber nicht zu befinden. Das ist übergeordnetes Recht, die Steuerharmonisierung schreibt uns das vor. Ich rege daher auch an, im Hinblick auf die zweite Lesung jene unabdingbaren Änderungen, die uns die Steuerharmonisierung auferlegt, präziser darzustellen. Damit könnte man derartigen Voten wie demjenigen von Herrn Hümbeli Transparenz verleihen. Im übrigen: Ich trete mit meiner Fraktion auf die Vorlage ein. Vorsitzender: Ich habe Herrn Widmer von der Aargauer Zeitung erlaubt, zu fotografieren. Dr. Rudolf Rohr, Würenlos, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 7: Ich möchte zwei Schlussfolgerungen aus dieser Eintretensdebatte ziehen: 1. Ich darf mit Genugtuung feststellen, dass die Grundlinie der Kommission offenbar in den meisten Fraktionen auf guten Boden gefallen ist. Das ist insofern nicht sehr verwunderlich, als wir den Fraktionen unsere Anträge anfangs dieses Jahres noch einmal unterbreitet haben. Die Absetzbewegungen, die hier zu registrieren waren, haben sich mehr oder weniger im Rahmen gehalten und auf einige wenige Punkte beschränkt. 2. Aus den zu den fiskalischen Auswirkungen gestellten Anträgen schliesse ich, dass noch eine gewisse Unsicherheit herrscht. Es ist richtig, dass wir die Probleme der Gemeinden ernst nehmen, dass wir nicht nur die Auswirkungen auf den Kanton überprüfen müssen, sondern auch die Auswirkungen auf die Gemeinden. Es kann nicht in unserem Interesse liegen, dass die Gemeinden ihre Steuerfüsse übermässig erhöhen müssen. Die Zahlen, die genannt wurden, sind aber eindeutig überrissen. Es war die Rede von 19 %, die die Gemeinden im Jahr 2001 durchschnittlich mehr erheben müssten. In der Kommission haben wir von gut 3,5 % gesprochen. Woher nun diese Differenz? Es gibt da drei Komponenten: Zunächst der Ausgleich der kalten Progression, 733 10. März 1998 das sind knapp 7 %. Hier muss man sagen, dass der Ausgleich der kalten Progression ohnehin kommt, selbst wenn das Gesetz verworfen wird. Da kann man nichts daran ändern. Die Gemeinden sollen froh sein, dass dieses Schicksal erst zwei Jahre später auf sie zukommt. Die Gemeindeammänner können dafür sorgen, dass sie mit diesem unerwarteten Zufluss etwas Gescheites anfangen und nicht noch die Ausgaben erhöhen, sondern Reserven anlegen, um dann das Zusammenfallen von Steuergesetzrevision und Ausgleich der kalten Progression nicht zu einem Schock werden zu lassen. Die zweite Komponente beruht darauf, dass man das Übergangsjahr 2001 gewählt hat, um hier im Kanton einen Alarmruf zu verbreiten. Wir haben die Seite mit dem Jahr 2001 übersprungen, wir haben sie nicht angeschaut. Wir haben uns auf die 2. Lesung hin vorgenommen, uns die Wirkungen, die auf das Übergangsjahr beschränkt sind, näher anzusehen und nach Möglichkeiten zu suchen, damit dies nicht aus jedem Rahmen fällt. Es gibt auch Konzepte dafür. Der Kanton St. Gallen hat Wege gefunden. Der Grosse Rat kann gewisse Steuererleichterungen erst mit einer gewissen Verzögerung in Kraft setzen und damit diese gefürchtete Talsohle im Jahr 2001 überbrücken. Vergessen Sie also in ihren künftigen Diskussionen diese 5 %. Die dritte Komponente beruht auf einem andern Ausgangspunkt, auf andern wirtschaftlichen Annahmen, im Abstützen auf ein anderes Szenario. Ich erklärte Ihnen bereits, dass wir von Anfang an ein bestimmtes Szenario als Basis hatten. Wir können nichts dafür, wenn der Regierungsrat in der Botschaft 5 % nominelles Wirtschaftswachstum für optimistisch erklärt, jetzt im Nachhinein 3 % als optimistisch erklärt und dann Herr Guignard zu uns kommt und sagt, 1,5 % wären optimistisch. Es lohnt sich nicht, über diese Annahmen zu streiten. Wir müssen die Diskussion dort führen, wo wir sie seit Publikation der regierungsrätlichen Botschaft geführt haben. Die Wirtschaftslage hat sich in diesem halben Jahr nicht verändert und begründet somit keine Abweichungen von den ursprünglichen Annahmen. Wenn Herr Guignard nun sagt, dass man seit 10 Tagen wisse, was die Kommission wolle, was für Auswirkungen hier entstünden, so ist das nicht ganz korrekt. Die Ratsmitglieder haben die Auswirkungen mit der Weihnachtspost erhalten. Sie haben da gesehen, dass die Kommission sogar 74 Millionen Franken Ausfall in Kauf genommen hat. Sie haben dies vor Ende des letzten Jahres gesehen. Sie konnten auch in den Printmedien genau lesen, was die Kommission beantragt hat. Es geht nicht an, nun zu sagen, man sei überrascht worden von dem, was die Kommission beantragt habe. Ich bitte Sie, sich dem konstruktiven Votum von Herrn Fehlmann anzuschlies-sen und auf dieser Basis in die Detailberatung einzutreten. Die Kommission wird sich auf die 2. Lesung hin auch noch etwas denken, auch das dürfen Sie nicht vergessen. Vorsitzender: Ich möchte Ihnen mitteilen, dass der Herr Finanzdirektor an den Folgen eines Unfalles leidet. Wir wünschen ihm gute Besserung und haben Verständnis dafür, dass er heute diese Debatte unter grössten Anstrengungen mitverfolgt. Landstatthalter Dr. Ulrich Siegrist: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es zwischen Kommission und Regierungsrat in einigen wichtigen Punkten ganz wesentliche Übereinstimmungen gibt. Es gibt einige Fortschritte, die wir daran sind, zu erzielen, von denen wir am Anfang der Dis734 Art. 490 kussion über das Steuergesetz noch nicht wussten, ob wir sie erreichen können. Wir kommen im Laufe der Debatte darauf zurück. Es gibt aber auch einige markante Unterschiede, die nach Beurteilung des Regierungsrates die Vorlage eben doch in eine Schieflage gebracht haben. 1. Wir sind uns alle einig darüber, dass wir gute und in Zukunft noch bessere steuerliche Bedingungen für Private und Unternehmungen wollen. Dabei soll aber die Steuergerechtigkeit nicht zu kurz kommen. Wo stehen wir nun? Gesamtschweizerisch stehen wir auf Rang 4 was die Steuerbelastung betrifft. Wir haben anfangs der 90-er Jahre als zusätzliche Anstrengung bei den Aktiensteuern die obere Tarifstufe von 15,5 % auf 13 % hinuntergesetzt. Mit unserer Vorlage wollen wir jetzt diese 13 % auf 11 % senken. Da soll doch niemand kommen und sagen, der Regierungsrat habe hier keinen klaren Kurs eingeschlagen. Was effektiv bleibt, ist noch eine Differenz von 1 %, wo die Kommission glaubt, noch weiter gehen zu müssen. Diese Differenz würde 10 Millionen Franken kosten würde. Die Problematik liegt unseres Erachtens auf einer ganz anderen Ebene. Was sind die Ausfälle, die wir mit dieser Steuervorlage zu erwarten haben? Das kann niemand genau sagen, weil wir von einer dynamischen Betrachtung ausgehen. Der Kanton St. Gallen geht davon aus, dass in den nächsten Jahren nicht mit einem Wirtschaftswachstum zu rechnen ist. Ich glaube, der Kommissionspräsident hat sich da zweimal versprochen. Wenn ein Wirtschaftswachstum kommt, dann werden sie mit ihrer Konzeption ganz erfreuliche Steuereinnahmen haben. Wir sind anders vorgegangen und sagten, es soll und muss uns mit dem Steuergesetz und der Verbesserung anderer Rahmenbedingungen gelingen, ein Wirtschaftswachstum zustandezubringen von gegen 3 %. Wir hoffen das und gehen von dieser dynamischen Variante aus und machen daher eine Vorlage, bei der, sofern wir diese 3 % erreichen können, die Ausfälle gleich Null sind. Jetzt kommt die Kommission und bringt wesentlich grössere Ausfälle. Wenn wir diese auch noch kompensieren wollten, dann wäre ein Wachstum von 5 % nötig. Das kann man bereits in der Botschaft nachlesen. Jetzt soll man nicht einfach den Kopf in den Sand stecken und sagen: "Es wird dann schon alles gutgehen." Der Bundesrat geht in seinen Berechnungen, die den Sozialversicherungen bis vor kurzem zugrundelagen, von einem Wirtschaftswachstum von 3 % aus und die Kritik war gross. Er stecke den Sand in den Kopf und man würde diese Wachstumsraten nie haben. Ich bin nun etwas erstaunt darüber, dass man nun kommt und in anderem Zusammenhang sagt, man werde ein Wachstum von mehr als 3 % haben. Da stimmt irgend etwas nicht. Da machen sich einige Leute unglaubwürdig. Die Zahlen waren seit langem bekannt und wurden in den Fraktionen im Dezember zur Verfügung gestellt und mehrmals publiziert. Aber erst jetzt, als der Gemeindeammännerverband diese Zahlen aufgenommen und publiziert hat und noch einiges dazu addierte, ist man hellhörig geworden und stellt sich die Frage, ob es so gehe oder nicht. Wir gehen von einer dynamischen Betrachtung aus und daher hängt es sehr vom Wirtschaftswachstum ab, wie gross die Ausfälle sein werden. Zum Vergleich mit dem Kanton St. Gallen möchte ich sagen, dass dieser bei einer ganz anderen Ausgangslage startet. Die Fiskalquote ist ein Viertel höher - dort wo der Kanton Aargau an 4. Stelle ist, ist der Kanton St. Gallen an 10. Stelle. Die kalte Progression wird nicht automatisch ausgemerzt, sondern nur teilweise. Ein Teil dieser Ausfälle wird bereits dadurch aufgefangen, dass die kalte Progression erklärterweise nicht voll ausge- Art. 490 merzt wird und die Abschaffung der Erbschaftssteuer, die als Beispiel immer zitiert wird, wurde zeitgleich wieder durch eine Erhöhung von zwei Steuerprozent im St. GallerGrossrat im letzten Herbst. Dieser Vergleich liegt vollkommen schief. Das Grundeigentum betreffend wurde nun geklagt, wie sehr der Regierungsrat die anderen Mitgrundeigentümer und uns selbst schröpfen wolle. Die Kantone, die als Spitzenkantone in den Vordergrund gestellt werden und die es nach einigen Auffassungen zu überholen gilt, nämlich Zug, Schwyz, Nidwalden und die Vergleichskantone, von denen immer gesprochen wird, wie St. Gallen und Zürich, die liegen sowohl beim Endlostarif für die Grundstückssteuer sowie auch bei der Eigenmietwertbesteuerung klar höher als der Kanton Aargau. Machen Sie doch bitte die Vergleiche richtig und ehrlich, wenn Sie schon Vergleiche machen wollen. Wenn Sie den juristischen Personen noch mehr Erleichterungen zugestehen möchten, dann müssen Sie es so machen wie diese Kantone und diese Mittel dort holen, wo sie die Kommission offensichtlich nicht holen will. Der Regierungsrat hat im übrigen kein "Fegefeuer" veranstaltet, hat die Privilegien nicht einmal beseitigen, sondern nur etwas abdämpfen wollen und aus diesen Anträgen halten wir aus Gründen der Gerechtigkeit fest. Die Kommission hat viel gründliche Arbeit geleistet, aber im Umgang mit diesen Steuerausfällen, da haben wir bis anhin offensichtlich noch zu wenig gründlich diskutiert. Da können wir uns die Sache nicht ganz so einfach machen. Beim Grundeigentum wollten wir nicht nur diese Privilegien etwas abdämpfen, sondern wir haben das gleichzeitig bei der Vermögenssteuer massiv kompensiert, indem wir sagten, weil hier gewisse Erleichterungen wegfallen und weil auch noch der Heimatschutzrabatt aus bundesrechtlichen Gründen wegfallen soll, machen wir dafür bei der Vermögenssteuer eine massive Reduktion. Wir haben den Vermögenssteuertarif von 18 Millionen Franken zur Reduktion, die Freibeträge von 7,5 Millionen Franken zur Erhöhung beantragt. Was die Kommission nun machte, ist die Privilegien bei den Grundeigentümern wieder rückgängig machen, aber im Gegenzug nicht auch das rückgängig zu machen, was die Regierung als Kompensation angeboten hat. Statt dessen hat die Kommission bei den Vermögenssteuern noch aufgestockt und auch noch bei den ganz grossen Vermögen zusätzlich Erleichterungen geschaffen. Am Schluss hat sie noch die Erbschaftssteuer mit der Begründung abgeschafft, diese sei bereits schon als Vermögen besteuert worden und man dürfe es nicht ein zweites Mal besteuern. Am Ende der Debatte, als die Kommission unsicher wurde, ob die Ausfälle nicht etwa zu hoch seien, hat man die Kompensation bei den Kinderabzügen gesucht. Diese Kinderabzüge von 6'000 Franken - da stimme ich mit Ihnen überein - würden sich auch sehen lassen. Diese Differenz von 2'000 Franken hat der Regierungsrat mit der starken Reduktion bei Zweitverdienerabzug zu kompensieren versucht, also innerhalb des Paketes Familie und nicht durch einen Transfer von der einen gesellschaftlichen Gruppe, - für die jetzt in der Kommission soviel getan wird - zur Familie, die in der heutigen Zeit sehr stark belastet ist. Dieser Umstand hat die Steuergesetzvorlage auch in bezug auf Steuergerechtigkeit u. E. in eine Schieflage gebracht. Die zweite Schieflage betrifft die Ertragsausfälle. Wenn wir diese nicht rückgängig machen können, dann haben wir zwei Möglichkeiten: Wir können den Leuten sagen, dass es 10. März 1998 wirtschaftlich schon gutgeht, wenn wir 5 % Wachstum haben, dann verkraften wir das. Das Volk glaubt uns das nicht. Die andere Möglichkeit ist, zu sagen, dass dies nicht durch Wachstum kompensierbar sein wird und dass wir dies auf der Ausgabenseite nebst allen andern Sanierungspaketen auch noch kompensieren müssen. Dann müssen wir ehrlicherweise offen darlegen, wo wir es kompensieren wollen. Wir können die Vorlagen dann kombinieren, das ist die ehrlichste Variante. Wenn wir das tun, dann können Sie sicher sein, dass ein Gesetz mit derartigen Ertragsausfällen in einer Volksabstimmung sehr schwierig durchzubringen sein wird. Heute morgen sagte jemand bereits schon vorsorglich, dass man die Sanierungsübung nach der Steuergesetzübung machen müsste. Ich weiss nicht, ob dies bewusst geschehen ist, aber er hat etwas geschickt vorausgenommen, was aber nicht ehrlich wäre. Das ist die verflixte Situation, in der wir drinstecken. Wie das dann so geht, dieser schöne Reigen von allen, die sagen: "Aber so habe ich es nicht gemeint, hier darf man gerade nicht sparen." Dieser Reigen wurde ja heute von Herrn Scholl bereits eröffnet. Ich bin davon überzeugt, dass die Arbeit mit der 1. Lesung nicht beendet und auch die Kommission heute der Überzeugung ist, dass es eine zweite intensive Runde braucht. Ich bin auch davon überzeugt, dass es in diesem Kanton noch Konsensfähigkeit geben wird. Wir müssen eine Steuervorlage zustandebringen, die das sicherstellt, was der Sinn des Steuerzahlens ist, nämlich die Lasten des Gemeinwohls zu finanzieren, die als gerecht empfunden wird, die so ist, dass die Mehrheit des Volkes diese als gerecht empfindet. Es ist eine schwierige Aufgabe, in diesem Kräfteparallelogramm zu arbeiten. Ich bin aber davon überzeugt, wenn ich sehe, wie die Kommission bis anhin gearbeitet hat, dass sie sich einen Schubs geben wird und mit der Regierung zusammen nach besseren Lösungen auf die zweite Lesung hin sucht. In diesem Sinne bittet Sie der Regierungsrat einzutreten und diese Behandlung in erster Lesung rasch durchzuziehen, im Wissen, dass nach dem Ende dieser Debatte alle Gewinner wie auch die Verlierer noch einmal Kompromissbereitschaft werden zeigen müssen, ansonsten gelingt und das Gesamtwerk nicht. Ich glaube an diese Einsicht und diesen Reifeprozess und bitte Sie darum, mit der Debatte weiterzufahren. Abstimmung: Für Eintreten auf die Vorlage: 156 Stimmen. Dagegen: 6 Stimmen. Detailberatung Vorsitzender: Ich werde aufgrund der gelben Synopse vorgehen. Ich werde paragraphenweise, wo nötig absatzweise, ja sogar buchstabenweise die Beratung vornehmen. Beratungsgrundlage bildet die Fassung der Kommissionsmehrheit bzw. des Regierungsrates, da wo er daran festhält. Minderheitsanträge werden nur zur Abstimmung gebracht, wenn sie hier im Rat erneut beantragt werden, andernfalls werde ich darüber nicht befinden. Ich bitte um Wortmeldungen beim stellvertretenden Vizepräsidenten und ebenso um schriftliche Formulierung der Anträge, soweit diese nicht bereits gedruckt vorliegen. Titel und Ingress Dr. Rudolf Rohr, Würenlos, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 7: Im Interesse einer Verkürzung des Titels, vor allem aber in Synchronisierung mit Gliederung und 735 10. März 1998 Terminologie des Gesetzes selber soll nicht mehr wie bisher von "Kapitalgesellschaften" und "Genossenschaften", sondern von "juristischen Personen" gesprochen werden. Damit wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Besteuerung der Vereine künftig nicht mehr nach den für natürliche Personen geltenden Vorschriften erfolgt. Zustimmung §1 Dr. Rudolf Rohr, Würenlos, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 7: In der Kommission wurde beantragt, die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf beweglichem Privatvermögen zu prüfen. Die Kommission hat einen diesbezüglichen Bericht des Steueramtes einlässlich erörtert. Sie nahm davon Kenntnis, dass der Kanton trotz der Bestimmung im Steuerharmonisierungsgesetz, wonach im Rahmen der Einkommenssteuer Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen ausdrücklich befreit sind, rechtlich zuständig wäre, eine separate Kapitalgewinnsteuer einzuführen. Ein entsprechender Antrag wurde indessen nicht gestellt, zumal die Frage der Einführung dieser Steuer zurzeit auf Bundesebene diskutiert wird. Ein Antrag, vom Grossen Rat die Einreichung einer Standesinitiative zu verlangen, wurde mit 9 : 5 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Zustimmung §2 Dr. Rudolf Rohr, Würenlos, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 7: In der Kommission wurde erwogen, die vorgeschlagenen Tarife um einen bestimmten Prozentsatz zu senken und dafür dem Grossen Rat die Kompetenz einzuräumen, den Steuerfuss um bis zu diesem Prozentsatz höher als 100 % zu fixieren. Damit wäre der leidige Streit um die terminologische Frage, ob ein Steuerfuss von 97 % einen Rabatt von 3 % darstelle, obsolet geworden. Von einer solchen Änderung wurde abgesehen. Es bleibt also bei der heutigen Regelung und Terminologie. Die einfache Staatssteuer ist gleichzeitig der Maximalsteuerfuss (und nicht der Normalsteuerfuss). Zustimmung §3 Dr. Rudolf Rohr, Würenlos, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 7: Die Frage der Anpassung des kantonalen Rechtes an künftige Änderungen des Bundesrechtes stellt sich im Steuerrecht ähnlich wie in anderen Bereichen. Die hier vorgesehene Delegation wird als noch vereinbar betrachtet mit der verfassungsmässig verankerten Zuständigkeitsordnung, so wie das für ähnliche Formulierungen im Baugesetz, im Waldgesetz und im Einführungsgesetz zum KVG gilt. Die Kommission hat davon Vormerk genommen, dass der Regierungsrat prüft, ob in der Kantonsverfassung eine generelle Delegationsregelung zu treffen sei. Harry Lütolf, Wohlen: Ich bitte den Grossen Rat, die Bestimmung in Abs. 2 zu beachten. Der verfassungsmässige Genehmigungsvorbehalt von Staatsverträgen und interkantonalen Vereinbarungen wird durch diese Bestimmung umgangen, das hat mir der Herr Finanzdirektor heute bestätigt. Es stellt sich nun die Frage, ob dies opportun ist. Wir haben in § 14 dann einen ähnlichen Sachverhalt, wo der Grosse Rat bezüglich Steuererleichterungen oder ähnlichem 736 Art. 490 per Dekret bestimmen muss, wie diese ausfallen sollen bzw. wie diese ausfallen dürfen. Der Grosse Rat ist grundsätzlich aufgrund der Verfassung befugt, und berechtigt, bei interkantonalen Vereinbarungen oder bei Staatsverträgen seine Zustimmung zu erteilen. Ich bin der Meinung, dass dies so sein sollte. Ich stelle keinen Antrag, bitte aber die Kommission bei der Beratung für die zweite Lesung meine Bedenken miteinzubeziehen. Landstatthalter Dr. Ulrich Siegrist: Zu Abs. 1: Es stimmt, dass wir ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben haben, um diese Frage vertieft zu prüfen, nachdem wir bereits schon bei einem andern Gesetz eine Diskussion zu diesem Thema hatten. Dieses Rechtsgutachten liegt nun vor. Wir haben uns auch an einer Klausurtagung des Regierungsrates mit dieser Frage gründlich befasst und sind in Übereinstimmung mit dem Rechtsgutachten zum Schluss gekommen, dass diese Formulierung verfassungsmässig zulässig ist, dass wir in derart gelagerten Fällen mit dieser Praxis weiterfahren können, - dass wir die Verfassung nicht ändern müssen, solange wir bei dieser restriktiven Formulierung bleiben und diese nicht ausdehnen. Zum Votum von Herrn Lütolf: Es ist richtig, dass die Kompetenz damit in Händen des Regierungsrates liegt. Es sind keine formellen Staatsverträge mit Beschluss des Grossen Rates und fakultativem Referendum vorgesehen. Das ist aus praktischen Gründen nötig, da es sich um ganze Sammlungen von kleinen Verträgen wie bilateralen Verträgen, reinen Gegenrechtserklärungen handelt, die zum Teil von Jahr zu Jahr geändert werden müssen, von Abmachungen, wie z. B. im Bereich von interkantonalen Steuerausscheidungen. Anders ist es gar nicht praktikabel, als dem Regierungsrat die Kompetenz in diesem Bereich zu geben. Die Sammlung solcher Verträge und Gegenrechtsvereinbarungen ist jederzeit - auch für die Öffentlichkeit - einsehbar. Zustimmung §4 Dr. Rudolf Rohr, Würenlos, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 7: Die Besteuerung der Vereine im Rahmen der Besteuerung der juristischen Personen hat zur Folge, dass die ungefähr 4'000 Vereine im Aargau durch das Kantonale Steueramt veranlagt werden, wie das heute schon für die direkte Bundessteuer der Fall ist. Anlaufstelle für die Vereine bleiben die Gemeinden, welche weiterhin die Triage vornehmen. Die Einzelheiten des Vollzugs sollen auf Verordnungsstufe geregelt werden. Erklärungsbedürftig ist der Begriff der Körperschaften des kantonalen Rechtes. Es geht hier um die in Art. 59 Abs. 3 ZGB dem kantonalen Privatrecht unterstellten Körperschaften wie namentlich Waldkorporationen. Zustimmung §§ 5 und 6 Zustimmung §7 Dr. Rudolf Rohr, Würenlos, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 7: Die Marginalie wird verkürzt. Absatz 4 ist neu und gab in der Kommission Anlass zu einlässlichen Erörterungen. Die Haftung der mit der Erbschaftsverwaltung oder Willensvollstreckung betrauten Personen soll nach der Vorlage des Regierungsrates neu auf alle offenen Steuern Art. 490 ausgeweitet werden. Die Kommission beantragt - mit Zustimmung des Regierungsrates - zwei Änderungen. Die Haftung wird auf die Höhe des Nachlasses begrenzt; es wird ausserdem klargestellt, dass sich die haftenden Personen der Haftung entschlagen können, wenn sie sich beim Kantonalen Steueramt anhand des Inventars vergewissert haben, dass keine Steuerforderungen mehr offen sind. Die hier vorgeschlagene Bestimmung lässt sich auch nach dem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte betreffend Erbenhaftung für Steuerbussen aufrechterhalten - für Steuerbussen des Erblassers besteht keine Haftung. Zustimmung §8 Zustimmung §9 Dr. Rudolf Rohr, Würenlos, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 7: In der Kommission stellte sich die Frage, ob die ausnahmsweise Besteuerung der Erbengemeinschaft auch bei offensichtlicher Unverhältnismässigkeit der Einzelzurechnung an die vorhandenen Erben vorzusehen sei. Die Kommission befand, dass sich die Praxis selber zu helfen weiss, und verzichtete auf die Ergänzung der Ausnahmetatbestände. Zustimmung §§ 10 und 11 Zustimmung § 12 Dr. Rudolf Rohr, Würenlos, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 7: In Absatz 1 lit. c wird eine redaktionelle Änderung vorgenommen. In Absatz 2 wird gemäss bisherigem Recht festgehalten, dass die Ortsbürgergemeinden gegenüber den Einwohnergemeinden für die Reinerträge ihrer gewerblichen und industriellen Unternehmen steuerpflichtig bleiben. Der Regierungsrat stimmt zu. § 12 hat Anlass zu einer ausgedehnten Diskussion über die Steuerpflicht öffentlicher Betriebe im Verhältnis zu privaten Unternehmen gegeben. Soweit sie in Konkurrenz zueinander stehen, besteht das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen. Augenfällig ist dies neuerdings auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer. Mit der vorstehenden Gesetzesrevision wird diese Problematik nicht aufgegriffen. Sie müsste gegebenenfalls Gegenstand einer grundlegenderen Überprüfung des Fragenkomplexes bilden, wobei auch das Problem der Rechnungslegung öffentlicher Betriebe einzubeziehen wäre. Zustimmung § 13 Dr. Rudolf Rohr, Würenlos, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 7: Der Regierungsrat beantragt - in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und dem Steuerharmonisierungsgesetz -, die politischen Parteien aus dem Katalog der steuerbefreiten juristischen Personen zu streichen. Die Kommission beantragt demgegenüber mit 13:1 Stimmen, die bisherige Steuerbefreiung der politischen Parteien beizubehalten, wie das auch der Kanton Zürich getan hat. Sie hat demzufolge lit. d in der Fassung des geltenden § 13 Abs. 1 lit. f in den Absatz 1 10. März 1998 eingefügt und entsprechend die Einleitung zu Absatz 2 angepasst. Der Regierungsrat hält an seinem Antrag fest. Andreas Schweizer, Untersiggenthal: Ich spreche zur Steuerbefreiung der politischen Parteien. Diese geben im Volk immer wieder Anlass zu Diskussionen. Sie sind aber die notwendigen Vehikel unserer Demokratie. Wie war das noch in den Ostblockländern, als der fehlgeleitete Kommunismus vor wenigen Jahren abdanken musste? Demokratie und Wahlen sollten in eine bessere Zukunft führen. Echte Wahlen sind aber nur möglich, wenn es verschiedene Parteien gibt. Diese mussten im Osten damals erst gegründet werden. Parteien sind in unserer Demokratie also notwendig und sie haben eine wichtige Funktion in unserer Gesellschaft. Bei jeder Volksabstimmung werden wir als Mandatsträger aber auch die politischen Parteien um einen finanziellen Beitrag angehalten, damit die Informationen für den demokratischen Meinungsbildungsprozess erfolgen können. Geld ist bei den meisten politischen Parteien Mangelware. Wir kennen in der Schweiz keine Parteienfinanzierung wie in andern Ländern, obwohl die Parteien als wichtige Träger für die Demokratie angesehen werden. Die Parteienfinanzierung ist hier kein Thema, hingegen sollte der Steuerbefreiung aus staatspolitischen Überlegungen zugestimmt werden. Bei § 39 werden wir später über den Parteien-Spendenabzug diskutieren. Spendenabzüge sind im Grundsatz nur für gemeinnützige wohltätige Institutionen möglich. Die Steuerbefreiung der Parteien ist darum auch eine klare Begründung und eine rechtliche Grundlage für den ParteienSpendenabzug in § 39. Ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion, § 13 Abs.1 lit. d zuzustimmen, wie es auch die Kommission vorschlägt. Damian Keller, Endingen: Die CVP-Fraktion empfiehlt Ihnen ebenfalls, der Fassung der Kommission zuzustimmen. Die politischen Parteien erbringen eine wichtige politische Leistung. Ihr Engagement dient dem Nutzen der Allgemeinheit. Analog zu anderen gemeinnützigen Organisationen, die befreit sind, wäre es sachgerecht, die Parteien ebenfalls herauszunehmen, wie es in der heutigen Steuergesetzgebung bereits der Fall ist. Landstatthalter Dr. Ulrich Siegrist: Es erstaunt nicht, dass die Vertreter der politischen Parteien alle für Befreiung der politischen Parteien sind. Wenn der Regierungsrat hier einen andern Antrag stellt, dann tut er dies nicht, weil er etwas gegen politische Parteien hat. Ganz im Gegenteil, es ist ein rechtlicher Grund. Der Bundesgesetzgeber hat beim Steuerharmonisierungsgesetz anders entschieden. Wir halten dafür, dass Bundesrecht anzuwenden ist und sind nicht in der Lage, Ihnen einen andern Antrag zu stellen, als sich rechtskonform zu verhalten. Dr. Jan Kocher, Baden: Ich will aus meiner Mördergrube auch kein Herz machen, um wie der Herr Finanzdirektor die Sache manchmal umzukehren. Die Zürcher haben genau dasselbe wie die Kommission gemacht und unterstehen auch dem Steuerharmonisierungsgesetz. Sie sagten sich: " Wenn wir die politischen Parteien für steuerfrei erklären, dann können wir auch die Parteispenden steuerfrei abhalten und sind somit bundesgesetzkonform." Wir haben uns daher in der Kommission entschlossen, ebenso zu handeln. Vorsitzender: Wir haben den Antrag der Kommission, lit. d, - und den Antrag der Regierung, die neue lit. d nicht aufzunehmen. 737 10. März 1998 Art. 490 Abstimmung: Eine grosse Mehrheit des Rates stimmt für die Fassung der Kommission. Vorsitzender: Ich schliesse die Sitzung an dieser Stelle und wünsche einen guten Appetit. (Schluss der Sitzung um 12.35 Uhr.) Im übrigen Zustimmung _________________________________________________ 738