IP/07/1677 Brüssel, den 13. November 2007 Kommission schlägt europäischen TelekomBinnenmarkt für 500 Millionen Verbraucher vor Die Kommission verabschiedete heute ihre Vorschläge für eine Reform der EU-Vorschriften für die Telekommunikation. Mit dieser Reform will sie dafür sorgen, dass alle EU-Bürger unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrem jeweiligen Aufenthaltsort innerhalb der EU mit Mobiltelefonen, über schnelle Breitband-Internetanschlüsse oder per Kabelfernsehen bessere und billigere Kommunikationsleistungen in Anspruch nehmen können. Dazu schlägt die Kommission vor, die Rechte der Verbraucher zu stärken, die Angebotsvielfalt durch mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern zu erhöhen, Investitionen in neue Kommunikationsinfrastrukturen – insbesondere durch neue Frequenzen für drahtlose Breitbanddienste – zu fördern und die Kommunikationsnetze robuster und vor allem gegenüber Viren und anderen Angriffen aus dem Internet sicherer zu machen. Eine neue Europäische Aufsichtsbehörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation soll die Kommission und die nationalen Regulierungsbehörden unterstützen, damit die Marktregeln und Verbraucherschutzvorschriften in allen 27 EU-Mitgliedstaaten einheitlich, in voller Unabhängigkeit und ohne Protektionismus angewandt werden. Bevor die Kommissionsvorschläge geltendes Recht werden können, müssen sie vom Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat beschlossen werden. „Von heute an ist der grenzenlose Binnenmarkt für die Telekom-Unternehmen und Verbraucher in Europa kein bloßer Traum mehr,“ sagte der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso. „Die Telekommunikation ist ein Gebiet, auf dem unser Binnenmarkt sehr konkrete Vorteile für jeden Bürger mit sich bringt: im Hinblick auf Angebotsvielfalt und niedrige Preise, für die Handybenutzung oder den Breitband-Internetzugang. Gleichzeitig eröffnet ein Binnenmarkt mit 500 Millionen Verbrauchern den Telekommunikationsunternehmen neue Chancen – wenn Europa hilft, für einen effektiven Wettbewerb und einheitliche Spielregeln zu sorgen. Deshalb haben wir heute die Initiative ergriffen. Gerade im Telekom-Bereich ist eine stärker europäisch ausgerichtete Rechtsetzung besonders wichtig. Schließlich kennen Funkwellen keine Grenzen, und das Internet-Protokoll hat keine Nationalität.“ Viviane Reding, die für die Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin, sagte: „Die heutigen Telekom-Reformvorschläge rücken den europäischen Bürger in den Mittelpunkt. Europa hat in der Vergangenheit beträchtliche Fortschritte bei der Öffnung der Telekommunikationsmärkte für neue Anbieter und bei der schrittweisen Steigerung des Wettbewerbs gemacht. Aber die marktbeherrschenden Betreiber dominieren noch immer – häufig unter dem Schutz der eigenen Regierung – entscheidende Marktsegmente, vor allem den Breitbandmarkt. Darunter leidet die Wahlfreiheit der Verbraucher. So haben 10 % der EU-Bürger noch immer keine Breitbandanbindung. 1 Aus diesem Grund brauchen wir neue Verbraucherrechte, neue Wettbewerbsimpulse, ein effektives System unabhängiger Regulierungsbehörden, neue Investitionen in wettbewerbsfähige Infrastrukturen und mehr Freiraum für neue drahtlose Dienste, damit Europas digitale Wirtschaft in Schwung kommt.“ Das „Telekom-Reformpaket“, das die Kommission heute dem Europäischen Parlament in Straßburg unterbreitet hat, dient der Änderung der derzeit geltenden EU-Vorschriften aus dem Jahr 2002. Es soll bis Ende 2009 in Kraft treten und bringt hauptsächlich folgende Verbesserungen: Neue Verbraucherrechte: z. B. Anspruch auf Wechsel des Telekomanbieters innerhalb eines Tages, transparente und vergleichbare Preisinformationen, Erreichbarkeit kostenloser Rufnummern aus dem Ausland und einen effektiveren einheitlichen europäischen Notruf 112. Größere Angebotsvielfalt für Verbraucher durch mehr Wettbewerb: dazu bekommen die nationalen Regulierungsbehörden gegenüber marktbeherrschenden Telekombetreibern ein neues Rechtsinstrument: die funktionelle Trennung. Mehr Sicherheit bei der Nutzung der Kommunikationsnetze, besonders dank neuer Vorschriften zur Bekämpfung von Spam, Viren und anderen Angriffen auf Computer und Netze. Neuordnung der Funkfrequenzen – der unverzichtbaren Grundlage aller drahtlosen Kommunikationsdienste. Dadurch sollen Investitionen in neue Infrastrukturen angeregt und der „Breitbandzugang für alle“ verwirklicht werden. In den ländlichen Gebieten der EU haben durchschnittlich nur 72 % der Einwohner Zugang zu Breitbanddiensten. Diese „digitale Kluft“ möchte die Kommission überwinden, indem sie die Frequenzverwaltung verbessert und Frequenzen für drahtlose Breitbanddienste in jenen Gebieten zur Verfügung stellt, in denen die Verlegung neuer Glasfaserleitungen zu teuer ist. Der Übergang vom analogen zum digitalen Fernsehen wird eine beträchtliche Anzahl von Funkfrequenzen freimachen (die so genannte „digitale Dividende“), die für diesen Zweck verwendet werden können. Bessere Rechtsetzung in der Telekommunikation durch Deregulierung jener Märkte, in denen die von der EU veranlasste Marktöffnung bereits zu einem ausreichenden Wettbewerb geführt hat (siehe IP/07/1678). Dadurch können sich Kommission und nationale Regulierungsbehörden auf Hauptproblemfelder wie den Breitbandmarkt konzentrieren. Unabhängigere Marktaufsicht für eine gerechte Regulierung im Interesse der Verbraucher. Zu oft noch stehen sich marktbeherrschende Unternehmen, die in vielen Ländern zum Teil noch dem Staat gehören, und TelekomRegulierungsbehörden allzu nahe. Die EU-Reform soll daher die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden sowohl von den Unternehmen als auch den Regierungen stärken. Zur schnellen und wirksamen Verwirklichung der Reform schlägt die Kommission vor, eine Europäische Aufsichtsbehörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation einzurichten, die dabei helfen soll, dass wichtige Kommunikationsdienste (Breitband-Internetzugang, Datenroaming, Handybenutzung in Flugzeugen und auf Schiffen, grenzüberschreitende Dienste für Unternehmen) in allen 27 EUMitgliedstaaten einheitlicher reguliert werden. Die Europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation wird die jetzigen Aufgaben der Gruppe europäischer Regulierungsstellen (ERG) und der Europäischen Agentur für Netzund Informationssicherheit (ENISA) zusammenführen und effektiver erfüllen können. 2 „Im letzten Sommer haben wir mit der EU-Roaming-Verordnung eines der für die Verbraucher sichtbarsten Symptome behandelt, die sich aus dem Fehlen eines echten Binnenmarktes für die Telekommunikation ergeben“, erläuterte Kommissarin Reding (siehe IP/07/1445). „Mit den heutigen Reformvorschlägen nimmt die Kommission nun den Kern des Problems in Angriff: die Fragmentierung der europäischen Telekommunikationsmärkte, denn dadurch werden den europäischen Verbrauchern die Vorteile eines grenzübergreifenden Wettbewerbs im Bereich der Telekommunikation vorenthalten. Und das müssen wir ändern.“ Hintergrund Ende 2005 begann die Kommission eine öffentliche Konsultation zu der Frage, ob der seit dem 25. Juli 2003 geltende EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation reformiert werden muss und wie ein Binnenmarkt in diesem Bereich erreicht werden könnte (siehe IP/06/874). Die heutigen Reformvorschläge beruhen auf den Ergebnissen dieser Konsultation. Weitere Informationen: MEMO/07/458 Pressemappe mit allen Dokumenten des neuen EU-Reformpakets: http://ec.europa.eu/information_society/newsroom/cf/itemlongdetail.cfm?item_id=3701 Webseiten zur elektronischen Kommunikation: http://ec.europa.eu/ecomm 3