1. Notifizierung des "Regionen aktiv" - Nordlichter

Werbung
REGIONEN AKTIV - Land gestaltet Zukunft
Wettbew erb
des
Bundesministeriums
für
Verbraucherschutz,
Ernährung
und
Landw irtschaft
(BMVEL)
Inhalte und Ziele
 Regionen als Motor für eine neue Verbraucher- und Agrarpolitik – Wozu
dieser Wettbewerb?
 Integrierte regionale Entwicklungskonzepte – Was ist gefordert?
Umsetzung
 Verfahren der Abwicklung
 Finanzierung des Regionalmanagements
 Finanzierung von Investitionen und nicht investiven Maßnahmen
...
Inhalte und Ziele
Regionen als Motor für eine neue Verbraucher- und Agrarpolitik –
Wozu dieser Wettbewerb?
In ausgewählten Regionen soll gezeigt werden, wie die Anforderungen der
Bevölkerung an die Landwirtschaft stärker als bisher berücksichtigt werden
können und welche neuen Wege in der ländlichen Entwicklung möglich sind.
Entwickelt und umgesetzt werden sollen diese Modelle durch Partnerschaften
auf der regionalen Ebene. Dadurch soll in den Regionen ein Prozess in Gang
gebracht werden, der sich in der Zukunft selbständig trägt und somit zum
Vorbild für den gesamten ländlichen Raum und seine Verbindungen zur Stadt
wird.
Hintergrund des Wettbewerbs ist die Neuausrichtung der Verbraucher- und
Agrarpolitik. Ausgangspunkt und Zentrum der neuen Politik sind die Anliegen
der Verbraucherinnen und Verbraucher. Den Regionen und ihrer ökonomisch
tragfähigen, sozial ausgewogenen und ökologisch verträglichen Entwicklung
kommt bei der Realisierung dieser Politik eine steigende Bedeutung zu.
Regionale Erzeugungs- und Verbrauchskreisläufe erhöhen die Transparenz in
der Nahrungsmittelerzeugung und –vermarktung. Gleichzeitig bieten sich
zusätzliche Erwerbschancen und Einkommensquellen. Eine engere ErzeugerVerbraucher-Beziehung trägt zur Erhöhung der Wertschöpfung in der Region
bei. Die Öffnung der Landwirtschaft für Einkommenskombinationen und für das
Erbringen von Dienstleistungen eröffnet ihr Chancen für eine stärkere
Einbindung in eine moderne an den Wünschen der Bevölkerung ausgerichtete
Struktur in den ländlichen Räumen und kann zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen die betroffenen Politikbereiche auf allen
Ebenen, aber auch staatliche und nichtstaatliche Akteure, in einem
partnerschaftlichen Netzwerk zusammenwirken und innovative Ideen und
Perspektiven für die Regionen entwickeln. Dabei gilt es, neue Wege zu
beschreiten und die Interessen von Verbrauchern, Erzeugern und Handel sowie
des Umwelt- und Tierschutzes besser miteinander in Einklang zu bringen.
Bildung, Qualifizierung und ein voneinander Lernen sind für diesen Prozess
unabdingbar. Dies trifft gleichermaßen für Kindertagesstätten, allgemein
bildende Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung wie auch für die
Ausbildung im landwirtschaftlichen Bereich in Fachschulen und Universitäten
zu. Der Wettbewerb „REGIONEN AKTIV – Land gestaltet Zukunft“ ist ein
weiterer Schritt zur Unterstützung dieses Prozesses.
Integrierte regionale Entwicklungskonzepte – Was ist gefordert?
Die Wettbewerbsbeiträge der Regionen sollen die wesentlichen Inhalte der
neuen Verbraucher- und Agrarpolitik aufgreifen und zu einem integrierten
regionalen Entwicklungskonzept zusammenführen. Dabei fließen innovative
Ansätze für eine Entwicklung der ländlichen Räume, die sich am Prinzip der
...
-2-
Nachhaltigkeit orientiert, in eine abgestimmte Gesamtstrategie ein. Die Beiträge
sollen sich an den folgenden Elementen orientieren:
Verbraucherorientierung durch
 stärkere Berücksichtigung der Interessen von Verbraucherinnen und
Verbrauchern, insbesondere durch eine „gläserne Erzeugung”, die auf
besondere Qualität aufbaut;
 Verbesserung der Vermarktungswege, insbesondere zur Stärkung der
Nachfrage nach Lebensmitteln besonderer Qualität;
 zielgruppenspezifische Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für
Erzeuger, Verarbeiter, Handel und Endverbraucher.
Natur- und umweltverträgliche Landbewirtschaftung durch
 Maßnahmen für eine natur- und umweltverträgliche Land- und
Forstwirtschaft,
z.B.
durch
Systeme
kontrollierten
Anbaus,
Agrarumweltmaßnahmen oder Vertragsnaturschutz;
 Erzeugung von Lebensmitteln mit besonderer Qualität, insbesondere auch
Erhöhung des Anteils der Lebensmittel aus ökologischem Landbau und
besonders artgerechter Tierhaltung;
 Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Fläche, insbesondere durch
regionale Verknüpfung von Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung;
 zielgruppenspezifische Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Stärkung
ländlicher
Räume
und
Schaffung
zusätzlicher
Einkommensquellen durch
 Ausbau von Wertschöpfungsketten in der Region, z.B. durch Aufbau
regionaler Erzeugungs- und Vermarktungsstrukturen unter Einbeziehung
der verarbeitenden Wirtschaft und des Handels;
 Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die land- und
forstwirtschaftliche Tätigkeiten mit dem Natur- und Umweltschutz sowie der
Landschaftspflege
verknüpfen,
z.B.
durch
den
Ausbau
des
Vertragsnaturschutzes sowie Maßnahmen zur Erzeugung regenerativer
Energien und zur Stärkung ökologischer Bauweisen;
 zielgruppenspezifische Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen,
beispielsweise durch Maßnahmen, die in besonderem Maße die Erwerbschancen von Frauen stärken und die Ausbildungssituation von
Jugendlichen im ländlichen Raum verbessern;
 Verbesserung der Erwerbschancen in den ländlichen Räumen in den
Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnik und des
regionalen Handwerks;
 erweitertes touristisches Angebot, das die Chancen einer naturverträglichen
Land- und Forstwirtschaft in einer intakten Landschaft nutzt und mit der
Vermarktung regionaler Produkte kombiniert.
Unter Berücksichtigung dieser Elemente erarbeiten die relevanten Akteure ein
auf die besonderen regionalen Bedingungen zugeschnittenes Konzept.
Entsprechend den jeweiligen Problemen und Potenzialen der Region können
ganz unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden. Gerade die
Unterschiedlichkeit der Ausgangsbedingungen, stärkt den mit der
...
-3-
Neuorientierung der Verbraucherschutz- und Agrarpolitik verfolgten vielfältigen
regionalen Ansatz. Wichtig ist jedoch, dass jeweils das Konzept einer
qualitätsorientierten, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten, multifunktionalen
Landwirtschaft ebenso deutlich wird wie die Stärkung des ländlichen Raumes
insgesamt, so z.B. durch die Schaffung wettbewerbsfähiger neuer Arbeitsplätze
und Einkommensmöglichkeiten im außerlandwirtschaftlichen Bereich.
...
-4-
Umsetzung
I.
Verfahren der Abwicklung
1.
Allgemeine Fördergrundsätze
1.1 Eine Förderung ist nur im
Entwicklungskonzepts möglich.
Rahmen
des
integrierten
regionalen
Eine Förderung erfolgt nur für Aktivitäten, die nicht über andere
Förderinstrumente gefördert werden. Dabei sollen bestehende
Fördermöglichkeiten vorrangig in Anspruch genommen werden. Für die
Finanzierung stehen in den Jahren 2002-2005 35,5 Mio. € zur Verfügung,
davon 17,9 Mio. € im Jahr 2002. Es wird angestrebt, den Betrag für die
Jahre 2003 und 2004 auf ebenfalls 17,9 Mio. € und für das Jahr 2005 auf
8,9 Mio. € jährlich anzuheben.
Die im Rahmen von „Regionen aktiv – Land gestaltet Zukunft“ gewährten
Unterstützungen beziehen sich nur auf Aktivitäten, die beihilferechtlich
zulässig sind, weil sie
-
auf der Grundlage bereits von der Europäischen Kommission
genehmigter Programme (insb. Ziel 1-, 2- und Ziel 3-Programm),
nach
den
Fördergrundsätzen
des
Rahmenplanes
der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ oder der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ gewährt werden.
Wenn die geförderten Aktivitäten nicht Gegenstand genehmigter
Programme oder der Gemeinschaftsaufgaben sind beziehungsweise
außerhalb der Produktion, der Verarbeitung und Vermarktung
landwirtschaftlicher Produkte unter Anhang I des Vertrages liegen, werden
Beihilfen ausschließlich
-
als de minimis Beihilfen im Sinne der VO (EG) 69/2001 der Kommission
vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des
EG-Vertrages auf „De minimis“ Beihilfen (Amtsblatt L 10 vom
13.01.2001, S. 30), sowie
-
in Übereinstimmung mit der VO (EG) 70/2001 der Kommission vom
12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EGVertrages auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen
(Amtsblatt L 10 vom 13.01.2001, S. 33)
gewährt.
...
-5-
-
-
Die mit der Abwicklung der Förderung betraute öffentlich-rechtliche
Körperschaft (Abwicklungspartner) gewährleistet für alle geförderten
Aktivitäten,
dass Beihilfen für Produkte unter Anhang I des Vertrages entweder als
bestehende Beihilfen im Sinne des Artikel 1(b) der VO (EG) 659/1999 des
Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung
von Artikel 93 des EG-Vertrages gewährt werden, oder
dass sie mit den Aktivitäten übereinstimmen, die im Rahmen der ländlichen
Entwicklungsprogramme oder der anderen Strukturfondsprogramme
genehmigt wurden.
In allen anderen Fällen werden die Maßnahmen als neue Beihilfen in
Übereinstimmung mit VO 659/1999 der Kommission zur Notifizierung
vorgelegt. In diesem Fall wird versichert, dass keine Unterstützung gewährt
wird, bevor die Kommission die Beihilferegelung entsprechend VO (EG)
659/1999 genehmigt hat.
Alle beschriebenen Aktivitäten werden aus „Regionen aktiv – Land
gestaltet Zukunft“ nur dann unterstützt, wenn sie sich in das integrierte
regionale Entwicklungskonzept einfügen.
Ein Schwerpunkt von „Regionen aktiv – Land gestaltet Zukunft“ liegt darin,
die
Regionen
in
die
Lage
zu
versetzen,
Konzepte
für
Agrarumweltmaßnahmen erarbeiten zu können, die den lokalen
Gegebenheiten Rechnung tragen. Damit sind zum einen die natürlichen
Voraussetzungen gemeint: Vegetation, Topographie, Ökologie, bisherige
Nutzung,
Betriebsstruktur.
Zum
anderen
ist
die
regionalen
Entwicklungsstrategie angesprochen. Voraussetzung einer Förderung ist,
dass die „programmgerechte“ Bewirtschaftung eines Teils der Flächen der
Regionen Bestandteil des integrierten regionalen Entwicklungskonzepts ist.
Nur dann, wenn deutlich wird, dass und wie eine Region durch
umweltgerechte Flächennutzung einen Beitrag zu ihrer Entwicklung leisten
will, ist finanzielle Unterstützung aus Regionen aktiv möglich. Diese
Unterstützung wird nur in den Fällen gewährt, in denen bestehende
Agrarumweltprogramme mangels Nachfrage nicht greifen und ist an die
Voraussetzung gebunden, dass die durchgeführten Agrarumweltaktivitäten
in ihrer ökologischen Wirkung ein qualitatives Plus gegenüber den
bestehenden Agrarumweltmaßnahmen darstellen. Die Vorschriften der
Verordnung 1257/1999 und 1750/1999 werden in jedem Fall beachtet.
1.2 Förderhöhe:
Mit Mitteln aus „Regionen aktiv – Land gestaltet Zukunft“ können finanziert
werden:
- Maßnahmen nach II, III.3 und III.4 bis zu 100 %. Für Maßnahmen nach
III.3 bis zu einem Gesamtbeihilfebetrag von 100.000 € je Begünstigtem
innerhalb von drei Jahren. Für Maßnahmen nach III.4 gilt: Die
Zuwendungen werden jährlich gewährt und sind auf einen Höchstbetrag
von 600 € pro Hektar für einjährige Kulturen, 900 € pro Hektar für
...
-6-
-
spezielle Dauerkulturen und 450 € pro Hektar für sonstige
Flächennutzungen begrenzt.
Maßnahmen nach III.1 entsprechend den Zuwendungsanteilen des
jeweils geltenden Rahmenplans.
Maßnahmen nach III.2 bis zu 40 %.
1.3 Förderanteile
Von den auf die regionale Partnerschaft entfallenden Bundesmitteln im
Rahmen von „Regionen aktiv – Land gestaltet Zukunft“ dürfen höchsten
folgende Anteile entfallen auf:
- II
20 % (davon höchstens 75 % auf Kosten für Personal des
Regionalmanagements)
- III.2 50 %
- III.4 50 %
2.
Die regionale Partnerschaft
- und deren Mitglieder sind in der Region ansässig. Auf der Ebene der
Entscheidungsfindung darf der Anteil der Behördenvertreter und
gewählten
Vertreter
der
Gebietskörperschaften
50 %
nicht
überschreiten. Ein öffentlich-rechtlicher Partner (Abwicklungspartner) ist
innerhalb der regionalen Partnerschaft verantwortlich für die finanzielle
Abwicklung der Projekte.
- ist der Träger des integrierten regionalen Entwicklungskonzepts,
- kann sich eines Regionalmanagements bedienen,
- gibt sich eine Geschäftsordnung in der
= Organisationsstruktur,
= Aufgaben und Zuständigkeiten,
= Ablauf von Entscheidungsprozessen,
= Vorgehensweise zur Einbindung aller für die Umsetzung des
integrierten regionalen Entwicklungskonzepts relevanten Akteure
eindeutig geregelt sind,
- ist in der Lage, das von ihr für ihr Gebiet erarbeitete integrierte
regionale Entwicklungskonzept umzusetzen. Sie verfügt nachweislich
über Erfahrung in Planung und Umsetzung von Strategien und
Maßnahmen ländlicher Entwicklung.
- organisiert sich so, dass sie Träger von Rechten und Pflichten sein
kann (Verein, GmbH etc.).
- entscheidet über die in der Region erarbeiteten Projektanträge.
- legt einen jährlichen Bericht vor, mit Daten zu allen geförderten
Projekten:
= Projektbeschreibung, incl. Name, Anschrift des geförderten
Projektträgers,
= Aussagen zur Zielerreichung (Arbeitsplätze, Schaffung von
Einkommen),
= Beachtung der Förderbestimmungen.
- legt einen Halbzeitbericht vor mit
= Darstellung der erreichten Ziele,
= Analyse der Defizite in Bezug auf die Zielerreichung,
...
-7-
= Begründung evtl. Änderungen
Entwicklungskonzepts.
des
integrierten
regionalen
3.
Zuwendungsempfänger sind die Träger der im Rahmen des integrierten
regionalen Konzepts durchgeführten Projekte. Die Zuwendungsempfänger
entwickeln die Projekte und stimmen sie mit der regionalen Partnerschaft
ab. Zuwendungsempfänger können sein
- Gemeinden, Landkreise und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
wenn sie Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen.
- Natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des
privaten Rechts.
Die
Mittel
werden
den
Zuwendungsempfängern
von
dem
Abwicklungspartner übertragen.
4.
Abwicklungspartner
- Die regionale Partnerschaft benennt eine öffentlich-rechtliche
Körperschaft als Abwicklungspartner, die sich schriftlich bereiterklärt:
= die Zuwendungsbescheide an den Zuwendungsempfänger zu
erteilen,
= die Mittel zu verwalten,
= die Haushaltsüberwachung durchzuführen,
= die Beachtung der Fördervorschriften, insbesondere die Einhaltung
der vereinbarten Bewirtschaftungsverfahren nach III.4, Satz 2, zu
garantieren,
= die Verwendungsnachweise zu prüfen.
- Der Abwicklungspartner ist an die Projektauswahl durch die regionale
Partnerschaft gebunden, so weit die Finanzierung und die Einhaltung
der einschlägigen Rechtsvorschriften gesichert ist.
5.
Kontrolle
BMVEL kontrolliert 5 % aller im Rahmen und mit Mitteln von „Regionen
aktiv – Land gestaltet Zukunft“ geförderten Projekte im Hinblick auf die
Einhaltung der relevanten Rechtsvorschriften.
6.
Beirat
Es wird ein Beirat eingerichtet.
- Mitglieder im Beirat sind Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner
(Verbände auf Bundesebene) sowie ein Vertreter des BMVEL.
- Aufgaben des Beirats sind
= Prüfung der Arbeitsergebnisse der regionalen Partnerschaft im
Hinblick auf die Realisierung der Ziele,
= Prüfung und Billigung der Jahresberichte und des Halbzeitberichts,
= Beratung und Beschlussfassung über Änderungen des integrierten
regionalen Entwicklungskonzepts.
...
-8-
II.
Finanzierung des Regionalmanagements
Die für das Regionalmanagement entstehenden Kosten können aus Mitteln
von „Regionen aktiv – Land gestaltet Zukunft“ vollständig übernommen
werden, insbesondere für:
- die Organisation der regionalen Partnerschaft,
- Konzeption und Auswahl der zu fördernden Projekte,
- Sicherstellen der ordnungsgemäßen und zielgerichteten Abwicklung der
Projekte,
- Monitoring und Selbstevaluierung,
- ggf. erforderliche Weiterentwicklung des Entwicklungskonzepts.
Die Aufgaben des Regionalmanagements werden nach öffentlicher
Ausschreibung vergeben und sind nicht auf die Erzielung vom Gewinn
ausgerichtet.
Gefördert werden können beispielsweise:
- sächliche
und
personelle
Verwaltungskosten
des
Regionalmanagements,
- Kosten für Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch (z.B. Teilnahme
an Seminaren und Tagungen, Experten- und Referentenhonorare),
- Öffentlichkeitsarbeit für die Umsetzung des integrierten regionalen
Entwicklungskonzepts (Herausgabe von Publikationen und Broschüren;
Veranstaltung von Tagungen, Kongressen und Seminaren, web-sites),
- Betreuung, Beratung und Weiterbildung potentieller Akteure hinsichtlich
Projektentwicklung und –management,
- Unterstützung durch externe Experten/-innen,
- Unterstützung
von
Kommunikations-,
Kooperationsund
Interaktionsprozessen incl. der Förderung kommunikativer und
Methodenkompetenz,
- ausgeschlossen sind Maßnahmen für Absatzförderung.
III. Finanzierung von investiven und nicht investiven Maßnahmen
Im Rahmen von „Regionen aktiv – Land gestaltet Zukunft“ können mit
Bundesmitteln Aktivitäten zur Umsetzung des von der regionalen
Partnerschaft vorgelegten integrierten regionalen Entwicklungskonzepts
unterstützt werden. Finanziert werden:
1. Maßnahmen gemäß dem jeweils geltenden Rahmenplan für die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur“ soweit sie in dem Land, in dem die
Maßnahme durchgeführt werden soll, nicht angeboten werden. Darüber
hinaus können in allen Ländern Maßnahmen gefördert werden, die
Investitionen handwerklicher Unternehmen betreffen, die sowohl
verarbeiten als auch auf der Ebene des Einzelhandels tätig sind.
Maximale Förderintensität und Förderhöchstbetrag richten sich nach
den in den beiden Gemeinschaftsaufgaben getroffen Regelungen.
...
-9-
2. Investitionen unter Beachtung der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der
Kommission vom 12.01.2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88
EG-Vertrag auf „de-minimis“-Beihilfen (ABl EG 2001 Nr. 210 S. 30),
sowie Investitionen unter Einhaltung der Bestimmungen Verordnung
(EG) 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die
Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrages auf staatliche
Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen (Amtsblatt L 10 vom
13.01.2001, S. 33).
Es sollen betriebliche und überbetriebliche Investitionen zur Schaffung
bzw.
Stärkung
regional
und
intersektoral
abgestimmter
Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten gefördert werden. Im
Vordergrund stehen Kleinbetriebe und Kooperationen.
Gefördert werden können außerhalb der Erzeugung, Verarbeitung oder
Vermarktung von im Anhang I zum EG-Vertrag genannten Erzeugnisse
beispielsweise:
- qualifizierte strategische Unternehmensgründungen,
- Erschließung neuer Produktlinien,
- Entwicklung neuer Dienstleistungen,
- Investitionen
für
gemeinschaftliche
Marketingprojekte
von
Kleinbetrieben,
- Errichtung
gemeinsamer
innovationsund
produktionsunterstützender Infrastruktur in geringem Umfang,
- Umnutzung vorhandener Bausubstanz insbesondere zur Ansiedlung
von Handwerk und Dienstleistungen bzw. KMU,
- Umweltprojekte (bspw. Recycling, regenerative Energien),
- Einrichtungen zur Verknüpfung von Landbewirtschaftung und
Landschaftspflege
mit
der
Nutzung
von
Biomasse,
Produktveredelung und –vermarktung.
Ferner können Projekte gefördert werden, die die strukturellen
Voraussetzungen in den Regionen verbessern:
- Investitionen für regional bedeutsame Einrichtungen zur
Verbesserung des regionalen kulturellen Angebots oder zur
Information über Landschafts- und Kulturgeschichte,
- Investitionen für die Erhaltung von Gebäuden, Bauwerken und
Anlagen mit regionaler landschafts- und kulturgeschichtlicher
Bedeutung und mit sozialen und kulturellen Nutzungen,
- Einrichtungen für den Zugang von Kleinbetrieben (insbesondere
Handwerk) zu Beratungsdiensten, Forschungseinrichtungen etc.),
- Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung
- Verbreitung
der
Anwendung
neuer
Informationsund
Kommunikationstechnologien,
- Aufbau multifunktionaler dörflicher Dienstleistungszentren mit
innovativen
Trägerstrukturen,
örtliche
Informationsund
Kommunikationszentren,
- Ausbau mobiler Versorgungssysteme, Servicenetze
...
- 10 -
-
Investitionen an historischen Gebäuden, Bauwerken und
Naturdenkmalen von herausgehobenem touristischem Interesse.
3. Informations-,
Bildungsund
Beratungsdienstleistungen
zur
Erschließung von Projekten zur ländlichen Entwicklung; Information und
Einbeziehung der Bevölkerung und regionalen Akteure in den
Entwicklungsprozess;
Verstärkung
der
Kooperationsstrukturen
innerhalb der Region.
Gefördert werden können mit bis zu 100.000 € je Begünstigtem
innerhalb von drei Jahren beispielsweise:
- Studien, Konzepte, Planungen, Machbarkeitsstudien, Ökoaudit,
Zertifizierung, Evaluierung von Projekten,
- Organisation
von
Regionalmessen,
Unterstützung
von
Kooperationen
von
Kleinbetrieben
zur
Präsentation
auf
überregionalen Messen,
- Entwicklungsberatung (auch in Verbindung mit Gemeinwesenarbeit)
für Existenzgründungs- und Betriebsübernahme-Initiativen,
- Qualifizierung in Zusammenhang mit Maßnahmen nach III.2,
- Qualifizierung und Weiterbildung der Entwicklungsberatung,
- Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch (z.B. Teilnahme an
Seminaren und Tagungen in Deutschland, Experten- und
Referentenhonorare).
Maßnahmen, die in den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrahmens
für staatliche Beihilfen zur Werbung für in Anhang I des Vertrags
genannte landwirtschaftliche Erzeugnisse fallen, sind von einer
Förderung
grundsätzlich
ausgeschlossen.
Sollten
derartige
Maßnahmen für die Umsetzung des Projektes unerlässlich sein, werden
sie der Kommission im Einzelfall zur Genehmigung vorgelegt.
4. Maßnahmen zur Ergänzung bestehender Agrarumweltprogramme der
Länder, die von der regionalen Partnerschaft speziell auf die
naturräumliche Situation ihres Gebietes zugeschnitten sind, in ihrer
ökologischen Wirkung ein qualitatives Plus gegenüber bestehenden
Agrarumweltprogrammen darstellen und die Bestandteile des
regionalen Entwicklungskonzeptes sind.
-
Gefördert werden Landwirte, die sich für mindestens fünf Jahre
verpflichten,
landwirtschaftliche
Bewirtschaftungsverfahren
anzuwenden, um
= bedrohte, besonders wertvolle landwirtschaftlich genutzte
Kulturlandschaften zu erhalten,
= die
Landschaft
und
historische
Merkmale
auf
landwirtschaftlichen Flächen zu erhalten,
= eine Acker- und Grünlandnutzung geringerer Intensität zu
fördern.
...
- 11 -
-
Die Zuwendungen werden jährlich gewährt und sind auf einen
Höchstbetrag von 600 € pro Hektar für einjährige Kulturen, 900 € pro
Hektar für spezielle Dauerkulturen und 450 € pro Hektar für sonstige
Flächennutzungen begrenzt. Der Abwicklungspartner verlangt die
Zuwendungen für das Jahr zurück, für das er feststellt, dass der
Zuwendungsempfänger die Verpflichtung gemäß III.4, Satz 2, nicht
eingehalten hat.
Die Höhe der Zuwendungen wird auf einzelbetrieblicher Ebene auf
folgender Grundlage berechnet:
= zu erwartende Einkommensverluste,
= infolge der eingegangenen Verpflichtungen zur Durchführung
der Maßnahmen entstehende zusätzliche Kosten und
= Notwendigkeit, einen Anreiz zu bieten.
Zur Berechnung der Einkommensverluste und der infolge der
eingegangenen Verpflichtungen zur Durchführung der Maßnahmen
entstehenden zusätzlichen Kosten des Betriebs sind alle relevanten
Kennzahlen, darunter in jedem Fall folgende heranzuziehen:
= Durchschnittlicher Ertrag auf den betroffenen Flächen während
eines Zeitraums von drei Jahren, der nicht länger als drei Jahre
vor dem Verpflichtungszeitraum liegt,
= durchschnittliche
flächenbezogene
Aufwendungen
für
Betriebsmittel auf diesen Flächen in dem entsprechenden
Zeitraum,
= Kennzahlen über die Bodengüte,
= Lage und Größe der Fläche,
= belegbare Angaben über die Ertragseinbußen,
= belegbare Angaben über die Kosten infolge von betrieblich
notwendigen Anpassungsreaktionen.
Die Kosten für Aufwendungen, die nicht einträglich, aber für die
Erfüllung der Verpflichtungen erforderlich sind, können auch bei der
Festlegung der jährlichen Zuschüsse berücksichtigt werden. In
diesem Sinne gelten Aufwendungen als nicht einträglich, wenn sie
üblicherweise nicht zu einer erheblichen Nettosteigerung des Werts
des landwirtschaftlichen Betriebs oder der Rentabilität führen.
-
Der Anteil des als Anreiz gewährten Betrags darf 20 % des je Hektar
und Jahr gewährten Zuwendungsbetrags nicht überschreiten. Die
Entscheidung die Bewirtschaftung seiner Flächen im Interesse der
Verbesserung der Umweltsituation zur Verfügung zu stellen und
damit sein bisherigen Betriebskonzept ganz oder teilweise zu
ändern, bedeutet für den Landwirt ein u.U. hohes Risiko, das er nur
bei entsprechendem Anreiz bereit ist einzugehen:
= Die Bewirtschaftungsumstellung im Rahmen eines in der Region
erarbeiteten
und
partnerschaftlich
umgesetzten
Entwicklungskonzepts geht in der Regel über herkömmliche
Agrarumweltprogramme hinaus. Sie ist ein Teil eines Systems
...
- 12 -
=
von aufeinander aufgebauten Einzelkomponenten wie
besonders umwelt- und landschaftsfreundliche Produktion,
regionale Vermarktung oder Einbindung der neuen
Bewirtschaftungsmethoden in ein geänderten Landschaftsbild
zur Steigerung der Attraktivität der Region für den
naturorientierten Tourismus. Das bietet die Chance, nach Ende
der Förderperiode von neu erschlossenen Einkommensquellen
profitieren zu können, heißt aber auch, nicht zur ursprünglichen
Bewirtschaftung zurückkehren zu können, ohne die übrigen
Komponenten des Konzepts zu gefährden.
Es sollen nicht nur marginale Flächen, deren Lage und Größe
die Realisierung eines einheitlichen Konzepts unmöglich macht,
gewonnen werden, sondern größere Flächen, die auch
Demonstrationscharakter haben. Je größer der Anteil der
Flächen an der Gesamtfläche des Betriebs, desto höher ist aber
die Hemmschwelle an einem Programm teilzunehmen.
Die Maßnahmen sind vor der Durchführung an die Kommission zu
notifizieren.
...
Herunterladen