1 GROSSER RAT AARGAU 10.24 Motion der FDP-, CVP-BDP

Werbung
GROSSER RAT AARGAU
10.24
Motion der FDP-, CVP-BDP-, SVP- und GLP-Fraktionen vom 19. Januar 2010 betreffend
Schaffung rechtlicher Grundlagen zu einem fairen, transparenten und wettbewerblich
organisierten Verfahren für den bedarfsgerechten Leistungseinkauf des Kantons im
Bereich der stationären Gesundheitsversorgung
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung ab 2012 bzw.
im Hinblick auf die Festsetzung der neuen Spitalliste ein Submissionsverfahren zu
entwickeln. Dieses soll für die stationäre Gesundheitsversorgung analog der Regelung im
Beschaffungswesen eine faire Ausschreibung von Spitalleistungen gewährleisten.
Die Anbietenden sind – ob staatlich oder privat – in allen Phasen des Vergabeverfahrens
gleich zu behandeln und wettbewerbsverzerrende Faktoren sind möglichst zu eliminieren.
Die Vergabestelle vermeidet jede Diskriminierung der Anbietenden, insbesondere durch
klare Definition der Spezifikationen der benötigten Leistungen: Ausgehend vom Bedarf sollen
die in Strategie 10 der gesundheitspolitischen Gesamtplanung genannten Kriterien der
Preisgestaltung, der Leistungsfähigkeit, der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, des
Leistungs- und Qualitätsniveaus, der Versorgungssicherheit (Zuverlässigkeit) und der
Zugänglichkeit definiert werden und zur Anwendung gelangen. So dient das System der
Implementierung eines fairen, transparenten und wettbewerblich organisierten Verfahrens
beim Leistungseinkauf sowie der Vereinheitlichung der Wettbewerbsbedingungen am
besten.
Aus Gründen der Demokratie ist das Verfahren sinnvollerweise durch die Volksvertretung in
Form eines Dekrets zu beschliessen.
Begründung:
Grosse Hoffnungen – aber auch grosse Befürchtungen – ruhen auf der neuen
Spitalfinanzierung, die ab 1. Januar 2012 schweizweit umgesetzt werden soll. Diese
Neuregelung will Preise für Leistungen bezahlen statt einfach Kosten abgelten. Die künftige
Abgeltung erfolgt zudem inklusive Verzinsung und Amortisation der Investitionen. Die
Kantone werden Beiträge für die Behandlung ihrer Einwohner bezahlen, unabhängig davon,
ob diese in öffentlichen oder in privaten Institutionen in der ganzen Schweiz behandelt
werden, sofern der Leistungserbringer auf die entsprechende kantonale Spitalliste gesetzt
wird. Damit soll es mehr Wettbewerb zwischen den Spitälern generell, speziell aber auch
zwischen öffentlichen und privaten Spitälern geben.
Bedingungen, dass die Spitallandschaft sich effizienter und kostengünstiger entwickelt, sind
folgende, im Aargau teilweise bereits erfüllte Prinzipien:
- Den staatlichen Spitälern sind mehr unternehmerische Freiheiten einzuräumen, denn nur
so können sie sich klarer und konsequenter auf bestimmte Bereiche konzentrieren und
damit auch bei kleiner Betriebsgrösse eine angemessene Anzahl Patienten qualitativ gut
und kosteneffizient behandeln.
- Es sind den öffentlichen Spitälern auch Kompetenzen und Verantwortungen zu
übertragen, damit sie frei über die Investitionen verfügen können.
2
- Die kantonale Spitalplanung ist mittelfristig durch überregionale Spitalplanungen zu
ersetzen.
Im Rahmen der neuen Abgeltung wird es pro Spital eine minimale Anzahl Fälle brauchen,
um die Investitionen rechtzeitig amortisieren zu können. Die einheitliche Tarifstruktur nach
DRG ermöglicht zudem vermehrte Transparenz und damit auch Vergleiche. Generell dürfte
bei allen Häusern die Schnelligkeit von besonderer Bedeutung sein, mit der Institutionen auf
Innovationen beziehungsweise neue Herausforderungen reagieren und sich damit einen
Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
Anpassungen beim Leistungsangebot, Kooperationen, Fusionen, Umwandlungen von
Häusern und Geschäftsaufgaben von Spitälern werden dann weniger politische Vorgänge,
sondern betriebswirtschaftlich motivierte Entscheide der verantwortlichen Verwaltungsräte
und Trägerschaften. Damit die Versorgung trotzdem gut gewährleistet bleibt, steuert der
Kanton mit den nach Wettbewerbsprinzipien zu vergebenden Leistungsaufträgen. Durch
klare Regeln und Transparenz bei der Leistungsvergabe soll auch bei der Leistungsvergabe
in der stationären Gesundheitsversorgung ein minimaler Wettbewerb bei gleichzeitiger
Beachtung der Qualitätserfordernisse gefördert werden.
Gemäss dem Willen des Grossen Rats in der aktuell noch gültigen Gesundheitspolitischen
Gesamtplanung soll eine nach klaren Richtlinien geführte, transparente und für jedermann
nachvollziehbare Leistungsvergabe zur Entpolitisierung des Entscheidungsprozesses im
Zusammenhang
mit
der
gesetzlich
vorgegebenen
kantonalen
Spitalplanung
(Spitalkonzeption, Spitalliste, Rahmen- und Leistungsverträge) eingeführt werden.
Der Grosse Rat hat in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung die Strategie 4:
"Kostendämpfung in der stationären Versorgung" wie folgt verabschiedet: "Der Kanton sorgt
für eine angemessene Spitalversorgung. Der Kanton strebt bei interkantonal vergleichbarer
Qualität der Versorgung eine Kostenentwicklung an, welche auf die Dauer nicht über dem
Wirtschaftswachstum liegt, und setzt in der stationären Akutversorgung folgende
Schwerpunkte:
- Anreize, welche die verstärkte Zusammenarbeit und die Konzentration der Angebote
fördern;
- höhere Verantwortung in den Spitälern durch Verselbständigung;
- Leistungseinkauf auf der Basis eines transparenten Vergleichs von Qualität und Preis;
- weitgehende Trennung von Leistungsbestellern und Leistungserbringern."
Die Strategie 6 lautete folgendermassen: "Zur Sicherstellung einer angemessenen
Spitalversorgung bei tragbaren Kosten finanziert der Kanton Leistungen und nicht mehr
Institutionen. Der Leistungseinkauf und seine Finanzierung werden unter den Aspekten
Qualität und Wirtschaftlichkeit, Wettbewerb und Zusammenarbeit weiter entwickelt und
verfeinert. Der Kanton setzt sich für die Integration der Investitionskosten in die
Betriebsrechnung ein."
Strategie 10 schliesslich räumt allen Leistungserbringern das Recht zur Offertstellung ein.
Sie ist vor weiteren strukturellen Veränderungen in der Spitallandschaft umzusetzen: "Die
privaten Leistungserbringer sind berechtigt, dem Kanton ihre Leistungen zu offerieren. Der
Kanton berücksichtigt sie nach Massgabe des Wettbewerbs und im Rahmen der von ihm
definierten
Kriterien
(insbesondere
Qualität,
gemeinwirtschaftliche
Leistungen,
Zuverlässigkeit, Zugänglichkeit, Leistungsfähigkeit, Angemessenheit, Preis)."
3
Mittels eines Submissionssystems, das demokratiepolitisch sinnvollerweise durch die
Volksvertretung in Form eines Dekrets sanktioniert ist, kann und soll für die stationäre
Gesundheitsversorgung eine derartige faire Ausschreibung von Spitalleistungen
gewährleistet werden. Die Anbietenden sind in allen Phasen des Vergabeverfahrens gleich
zu behandeln. Die Vergabestelle vermeidet jede Diskriminierung der Anbietenden,
wettbewerbsverzerrende Faktoren sind gezielt zu eliminieren und die Spezifikationen der
benötigten Leistungen sind zu diesem Zweck umfassend und klar zu definieren.
_______________
Herunterladen