Art. 1505-1507 9. September 2003 107. Sitzung 9. September 2003, 10.00 Uhr Vorsitzende: Barbara Roth, Erlinsbach Protokollführer: Marc Pfirter, Staatsschreiber Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 173 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 26 Mitglieder, ohne Entschuldigung 1 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Baur Josef, Villmergen; Berger Erwin, Boswil; Brentano Max, Dr., Brugg; Brizzi Simona, Ennetbaden; Brunner Christian Peter, Dr., Zofingen; Burkart Thierry, Baden; Dubler-Mattmann Flory, Kallern; Eichenberger-Walther Corina, Kölliken; Erne Leo, Döttingen; Fehlmann Hans Ulrich, Oberbözberg; Feri Yvonne, Wettingen; Graf Nils, Frick; Häusermann Matthias, Seengen; Iseli Marcel, Zurzach; Kistler Ernst, Dr., Brugg; Koch Hans-Jürg, Rothrist; Lüem Daniel, Hendschiken; Lüthi Benedikt, Lenzburg; Markwalder Walter, Würenlos; Meier Nicole, Wettingen; Schibli Erika, Wohlenschwil; Sommerhalder Martin, Schmiedrued-Walde; Suter Ruedi, Seengen; Vögtli Theo, Dr., Kleindöttingen; Weiersmüller-Scheuzger Susanne, Buchs; Wittwer Hansjörg, Aarau Unentschuldigt abwesend: Schuhmacher Peter, Wettingen Vorsitzende: Ich begrüsse Sie herzlich zur 107. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. 2. Der Grosse Rat wird angewiesen, die Ziffer 1 dieses Urteilsdispositivs innert 30 Tagen seit der Zustellung des vorliegenden Entscheids im Amtsblatt des Kantons Aargau zu veröffentlichen. 1505 Mitteilungen Vorsitzende: Mit Zuschrift vom 2. September 2003 an das Präsidium des Grossen Rates hat Peter Buri, Lenzburg, seinen Rücktritt als Mitglied des Kuratoriums auf den 31. Dezember 2003 bekannt gegeben. Das Büro wird die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers vorbereiten. 1506 Neueingänge Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden: Vom 3. September 2003 an Bundesrat Joseph Deiss, Vorsteher des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, Bern, zu den Ausführungsbestimmungen zum Landwirtschaftsgesetz und zum Tierseuchengesetz. 2. Aargauische Pensionskasse; Änderung der Statuten und Versicherungsbedingungen. Vorlage des Regierungsrats vom 27. August 2003. - Geht an die nichtständige Kommission "Personalvorlagen". Die Staatskanzlei stellt auf Verlangen die Vernehmlassungen samt den Unterlagen des Bundes zur Verfügung. Die Vernehmlassungen können auch im Internet (www.ag.ch) abgerufen werden. Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Beschlüsse des Grossen Rats: Urteil: Gemäss Urteil vom 26. Juni 2003 hat das Verwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren der Einwohnergemeinde Unterlunkhofen gegen den Beschluss des Grossen Rats vom 21. August 2001 betreffend Bauzonenplan, Kulturlandplan und Bauund Nutzungsordnung der Gemeinde Unterlunkhofen entschieden: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden die Ziff. 1., 1.1 und 1.2 des Genehmigungsentscheids des Grossen Rats vom 21. August 2001 aufgehoben, und das Geschäft wird an den Grossen Rat zur Genehmigung im Sinne der Erwägungen zurückgewiesen. 1. Änderung des Dekrets über die Besoldung der Sektionschefs und der Sektionschefinnen. Vorlage des Regierungsrats vom 27. August 2003. - Geht an die Staatsrechnungskommission. 1507 Postulat Esther Egger-Wyss, CVP, Obersiggenthal, betreffend kantonale Unterstützung von familienergänzender Kinderbetreuung; Einreichung und schriftliche Begründung Von Esther Egger-Wyss, CVP, Obersiggenthal, und 16 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, die Verordnung zum Sozialhilfe- und Präventionsgesetz in § 35 Abs. 4 und Abs. 5 dahingehend zu ändern, dass die Beteiligung des Kantons den bei der Beratung des Sozialhilfeund Präventionsgesetzes zugrunde liegenden Vorgaben und Absichten entspricht. Begründung: 2313 15. November 1994 Bei der Beratung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes hat das Parlament klar den Willen geäussert, dass die auch dem Kanton auf der Basis von Leistungsvereinbarungen unterstützt werden kann (siehe §§ 39 und 51 SPG). Diese Haltung wurde durch das Volk bei der Annahme des Gesetzes gestützt. Gemäss SPV § 35 Abs. 4 und 5 übernimmt der Kanton maximal 20% der anrechenbaren Betriebskosten unter Berücksichtigung aller Einnahmen. Faktisch bedeutet dies, dass der Kantonsbeitrag nur anhand des nicht gedeckten Defizits einer Organisation berechnet wird. Für die Institutionen heisst dies nun konkret, dass sie mit einem ausgeglichenen Budget keine Kantonsbeiträge erhalten. Es wird jedoch kaum eine Gemeinde ein Budget mit einem ausgewiesenen nicht gedeckten Defizit genehmigen. Die Institutionen können nur insofern reagieren, als sie Leistungsvereinbarungen mit möglichst geringem festem Beitrag der Gemeinden erwirken müssen, damit überhaupt ein annähernd adäquater Kantonsbeitrag beantragt werden kann. Das Restdefizit müsste dann wiederum durch die öffentliche Hand oder weitere private Zuwendungen getragen werden. Die der Verordnung zugrunde liegende Definition der anrechenbaren Betriebskosten steht im Widerspruch zu einer leistungs- und wirkungsorientierten Subventionierung. Sie verhindert auch jegliche Eigeninitiative der Institutionen für die Generierung zusätzlicher Mittel durch Private. Nach wie vor sollte es für den Kanton wie auch die Gemeinden oberstes Gebot sein, qualitativ gute und möglichst breit gestreute Kinderbetreuungsinstitutionen zu fördern. Mit der heute gültigen Verordnung zum SPG wird diesem Anliegen zu wenig Rechnung getragen. Art. 770 familienergänzende Kinderbetreuung von den Gemeinden wie Damit widerspricht diese Verordnung insbesondere bei der finanziellen Mitbeteiligung des Kantons voll den Grundsätzen von WOV. § 39 (SPG) Familienergänzende Kinderbetreuung Die Gemeinde kann, soweit möglich in Zusammenarbeit mit Privaten und anderen Gemeinden, für eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung, wie zum Beispiel Tagespflegeplätze, Kinderkrippen und Tagesschulen, sorgen. Sie regelt die Kostenbeteiligung der Benützenden unter Berücksichtigung sozialer Aspekte. § 51 (SPG) Er (der Kanton) beteiligt sich auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen an privaten Institutionen der Tagesbetreuung von Kindern gemäss § 39 im Umfang von maximal 20% der anrechenbaren Betriebskosten, sofern sich die Gemeinde angemessen beteiligt. § 35 (SPV) Kostenbeteiligung an Institutionen der Tagesbetreuung von Kindern (§ 51 SPG) 1 Die Kostenbeteiligung des Kantons gemäss § 51 Abs. 2 SPG setzt voraus, dass die Leistungsvereinbarung sich an schweizerischen oder kantonalen Qualitätsstandards ausrichtet. 2 Die angemessene Beteiligung der Gemeinde an den Betriebskosten von Einrichtungen beinhaltet einen mindestens dem Kantonsbeitrag entsprechenden Geldbetrag. Naturalleistungen sind in Geldwerte umzurechnen. Bei der Beteiligung mehrerer Gemeinden gilt die Beitragshöhe gesamthaft. 3 1508 Postulat Geri Müller, Grüne, Baden, betreffend Unterstützung von familienergänzenden Betreuungsstrukturen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Geri Müller, Grüne, Baden, und 5 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, die SPV dahingehend zu ändern, dass sie dem vom Volk mit grossem Mehr angenommenen SPG entspricht. Begründung: Die anrechenbaren Betriebskosten ergeben sich aus der Differenz aus den anrechenbaren Einnahmen gemäss Absatz 4 und den anrechenbaren Ausgaben gemäss Absatz 5 nachstehend. 4 Als anrechenbare Einnahmen gelten: a) die Kostgelder und Elternbeiträge; b) Vermögenserträgnisse; c) Betriebsbeiträge öffentlicher und privater Körperschaften; d) übrige Betriebseinnahmen und nicht zweckgebundene Spenden. 5 Als anrechenbare Ausgaben gelten alle nach Betriebskonzept nötigen Ausgaben mit Ausnahme von Amortisationen der Bauschuld, Abschreibungen auf Mobilien, Rückstellungen und wertvermehrenden Anlagen. 6 Gemäss SPV übernimmt der Kanton maximal 20% des Defizites unter Berücksichtigung aller Einnahmen (vgl. SPV § 35 Abs. 2). Wer für die restlichen 80% aufkommen soll, ist jedoch unklar. Die Definition der anrechenbaren Betriebskosten steht im Widerspruch zu einer leistungs- und wirkungsorientierten Subventionierung. Dieses Modell ist widersprüchlich zu der Forderung im SPG, welche eben nicht auf Defizitdeckung ausgelegt werden sollte, sondern auf Leistungsfinanzierung. Es werden besonders jene Gemeinden bestraft, welche mit privaten Trägerschaften Leistungsvereinbarungen eingehen. Denn je mehr eine Gemeinde sich beteiligt, umso weniger bezahlt der Kanton. 2314 Im Fall einer Überdeckung wird der Kantonsbeitrag entsprechend reduziert. 7 Gesuche sind dem Kantonalen Sozialdienst einzureichen. 1509 Interpellation Martin Bossard, Grüne, Kölliken, betreffend Waldzustand im Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung 107. Grossratssitzung vom 9. September 2003 (Vormittag) / 1. Entwurfexemplar vom 3. Oktober 2003 Von Martin Bossard, Grüne, Kölliken, mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Interpellation eingereicht: und 5 folgende Text und Begründung: Zunahme von teils massiven Kronenverlichtungen und absterbenden Bäumen. In der Folge wurden eine Reihe von gesetzlichen und technischen Massnahmen eingeleitet. So gilt seit 1986 die Katalysatorpflicht für Autos mit Benzinmotoren. Während 1985 noch 120'000 t Stickoxide emittiert wurden, sind es jetzt noch 28'000 t. Heute werden statt 1'600 t (1985) noch ganze 4 t hoch giftiges Blei in die Umwelt verteilt (1). Fürs erste konnte damit die damals befürchtete Katastrophe aufgehalten werden. Die Waldschäden stabilisierten sich auf hohem Niveau, nicht zuletzt auch dank dem unermüdlichen Einsatz der Förster und Forstwarte, welche die geschädigten Bäume laufend entfernten. In den vergangenen Tagen wurde mit Schlagzeilen wie "Kein Waldsterben in Vordemwald" suggeriert, dass kein Grund zur Besorgnis zum Waldzustand bestehe. Die Sanasilva-Zahlen legen andere, alarmierende Schlussfolgerungen nahe. Der Anteil Bäume mit mehr als 25% Kronenverlichtung "unbekannter Ursache", früher dem "Waldsterben" zugeordnet, betrug zwischen 1985 und 1989 jeweils zwischen 8,6 und 13,4%. Seit 1990 liegt er im Bereich von 12,9 bis 28,9% (2). Er hat also klar zugenommen. Der TotalAnteil Bäume mit über 25% Kronenverlichtung betrug seit 1990 immer zwischen 25,3 und 41,4% - mit starken Schwankungen. Tabelle: Sanasilva Waldschaden-Inventur, Stand 2002 Untere Kurve: Anteil Bäume mit Kronenverlichtungen über 25%, unbekannte Ursache. Obere Kurve: Anteil Bäume total mit Kronenverlichtungen Anfang der 1980-er Jahre musste befürchtet werden, dass die Wälder in der Schweiz grossflächig absterben. Es gingen tatsächlich ganze Wälder in Mittel- und Osteuropa ein, und die Beobachtungen in der Schweiz zeigten eine schnelle Eines der Hauptprobleme für den Wald (neben der massiv überhöhten Ozon-Konzentration) ist der Stickstoff. 90% der Waldstandorte weisen übermässige Stickstoffeinträge auf (3). Mittelland-Wälder können maximal 10 bis 20 kg Stickstoff pro Hektare und Jahr aufnehmen, ohne Schaden zu erleiden. Durchschnittlich erhält der Wald die doppelte Dosis: 30 bis 40 kg (4). Dies hat mehrere Folgen. Solange der Boden die durch den vielen Stickstoff und andere Luftschadstoffe verursachte Versauerung neutralisieren kann, wirkt der Stickstoff als Dünger, und die Bäume wachsen stärker. Im Mittelland betrug der Zuwachs vor 20 Jahren noch 10 bis 11 m3 pro Hektare, heute liegt er bei 14 m3 . Der Vorrat an neutralisierenden Stoffen ("Basen") geht aber in diesen Böden stark zurück: bis zu 25% allein in den vergangenen fünf Jahren (4). Damit stehen erstens weniger Pflanzennährstoffe wie Phosphor, Kalium und Magnesium zur Verfügung. Der pHWert beginnt zu sinken. Je saurer der Boden wird, desto mehr pflanzengiftige Stoffe wie Aluminium oder Blei gelangen ins Bodenwasser und in die Pflanzen. Auf den bereits versauerten Böden des Mittellandes, der Voralpen und der Alpen ist das Wachstum deutlich messbar zurückgegangen (4). 5. Treffen die genannten Zahlen auch für den Aargau zu? 6. Welches sind die Hauptverursacher Stickstoffeintrag in die Aargauer Waldböden? für den 7. Können Basenverlust und Versauerung der Waldböden auch im Aargau beobachtet werden? Wie stark sind diese in den vergangenen Jahren? Wie ist der Trend für die kommenden Jahre? 8. Werden regional Ertragsrückgänge durch Basenverluste und Bodenversauerung und die damit verbundenen Effekte beobachtet? 9. Wenn ja: sind diese Flächen zunehmend? über 25%. 1. In welchem Gesundheitszustand befinden sich nach Ansicht der Regierung Bäume mit über 25% Kronenverlust? 2. Wie gross ist der Anteil Bäume mit mehr als 25% Kronenverlust im Kanton Aargau: total und mit unbekannter Ursache? 3. Gibt es signifikante regionale Unterschiede? 4. Wie ist der Trend? Hohe Stickstoffeinträge führen zu einem Nährstoffungleichgewicht bzw. zu einem Mangel an anderen essentiellen Nährstoffen (3). Es ist zudem seit längerem mit Messungen nachgewiesen, dass die mit den Baumwurzeln eng verbundenen Pilze (Mykorrhizen) weniger Masse und weniger Fruchtkörper bilden. Die empfindlichen Arten sind verschwunden (4). Die Bäume können damit weniger gut Nährstoffe aufnehmen und sind anfälliger auf Trockenheit, auf Schädlinge wie den Borkenkäfer und auf Pflanzenkrankheiten. Als weitere Reaktion gehen die Baumwurzeln weniger in die Tiefe. Sie bilden mehr Wurzeln in der obersten, basenreicheren Humusschicht. Die Bäume werden deutlich anfälliger auf Windwürfe; diese haben in den letzten Jahren auch ohne "Vivian" und "Lothar" massiv zugenommen. 10. Können diese Beobachtungen im Aargau bestätigt werden? Weil der Stickstoff nicht einmal zur Hälfte aufgenommen werden kann, sickert er durch die belebte Schicht und 2315 9. September 2003 gelangt schliesslich als Nitrat ins Grundwasser. Von einem unbelasteten Waldboden wird gesprochen, wenn weniger als 5 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr ins Grundwasser gelangen. Heute beträgt der Durchschnittswert im Mittelland rund das Sechsfache (4). 11. Treffen diese Zahlen auch für den Aargau zu? Fragt man Förster, so erhält man zur Auskunft, dass die Forstwirtschaft in den 80-er und 90-er Jahren vor allem damit beschäftigt war, die absterbenden Bäume herauszunehmen. Seit "Vivian" und "Lothar" würden fast nur noch Feuerwehrübungen gemacht, um die Ausbreitung des Borkenkäfers unter Kontrolle zu bringen. Von geregeltem Waldbau sei seit Anfang der 80-er Jahre keine Rede mehr. Die Förster erwarten nach dem "Tropensommer" 2003 eine weitere Verschlechterung des Waldzustandes. 14. Treffen diese Aussagen für den Kanton Aargau generell zu? 15. Gibt es regionale Unterschiede? 16. Welche Strategie hält die Regierung im Bereich Wald punkto der beobachteten Klimaveränderung und der damit verbundenen Schäden für erfolgversprechender: Prävention (z.B. C02- und Energieabgabe) oder nachträgliche Schadensbehebung (z.B. Beiträge für Lothar-Schäden an Waldbesitzer)? Gemäss Luftreinhalteverordnung § 31 ist der Kanton verpflichtet, einen Massnahmenplan Luft zu erstellen, wenn "feststeht oder zu erwarten ist, dass trotz vorsorglicher Emissionsbegrenzungen übermässige Immissionen verursacht werden". Der Kanton hat Massnahmen zu treffen, um die Emissionen an der Quelle zu vermindern oder zu verhindern. 17. Welche Instrumente stehen dem Aargau zur Sanierung des möglicherweise unbefriedigenden Zustandes zur Verfügung? 18. Welche Instrumente werden heute eingesetzt? 19. Was schlägt der Regierungsrat zusätzlich vor, wenn diese Instrumente nicht ausreichen? Quellen: (1) BUWAL-Medienbericht: Zu früh zum Aufatmen. Luftschadstoff-Emissionen des Strassenverkehrs 1950 bis 2020, publiziert am 13.4.2000 (2) BUWAL, Sanasilva-Inventur 2002 (3) Massnahmenplan Luft des Kantons Aargau, 2002 (4) Prof. Dr. Walter Flückiger, Institut für angewandte Pflanzenbiologie, Schönenbuch, mündliche Auskunft 1510 Interpellation Max Chopard-Acklin, SP, Obersiggenthal, betreffend Massnahmen gegen Lohndumping und Erlass eines Normalarbeitsvertrages für den Detailhandel im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Art. 1508-1509 12. Wie schätzt die Regierung den Einfluss des überhöhten Stickstoffeintrags auf das Grundwasser ein? 13. Rechnet die Regierung mit Kostenfolgen wegen überhöhter Nitratwerte im Grundwasser? In welcher Grössenordnung? Von Max Chopard-Acklin, SP, Obersiggenthal, und 31 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Begründung: 1. Im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen wurde in der Politik heftig über die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr und der Gefahr von Lohndumping diskutiert. Vor der Volksabstimmung wurden auch entsprechende Versprechen abgegeben und Regelungen beschlossen. In diesem Zusammenhang gibt es auch die Möglichkeit der Inkraftsetzung von Normalarbeitsverträgen. Mit Normalarbeitsverträgen können gewisse Standards (wie Höchstarbeitszeit und Mindestlohn) dort festgelegt werden, wo es nicht schon allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge der Sozialpartner gibt. 2. Das schweizerische Arbeitsrecht sieht die Möglichkeit von Normalarbeitsverträgen (NAV) auf Stufe Bund oder Kanton vor. Der Gesetzgeber begründet die Notwendigkeit von Normalarbeitsverträgen damit, dass in bestimmten Branchen tariffähige Partner fehlen und so kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwischen den Sozialpartnern zustande kommt. Im Detailhandel fehlen vielerorts tariffähige Partner auf der Arbeitgeberseite. Gesamtarbeitsverträge sind daher nur auf Firmenebene möglich. Coop ist diesbezüglich ein positives Beispiel. Für den gesamten Detailhandel - mit vielen kleinen unorganisierten Partnern auf Arbeitgeberseite - ist dies aber nicht möglich. 3. Das oft zitierte schweizerische Arbeitsgesetz (ArG) erfüllt nur die Funktion eines Rahmengesetzes und sieht aus diesem Grund ebenfalls die Institution eines GAV oder NAV vor. Das ArG kann die Arbeitsbedingungen im Detailhandel nicht hinreichend regeln. Es finden sich dort keine Regelungen zu Minimallöhnen und weiteren wichtigen Schutzbestimmungen für das Verkaufspersonal. 4. Der Kanton Aargau kennt schon durch den Regierungsrat in Kraft gesetzte Normalarbeitsverträge. Zum Beispiel den Normalarbeitsvertrag über das Arbeitsverhältnis in der Landwirtschaft und in Freilandgärtnereien oder den Normalarbeitsvertrag für das Hauspersonal. 5. Ein NAV würde einem GAV in keiner Art und Weise im Wege stehen und sozialpartnerschaftliche Regelungen auch nicht ausschliessen. Ein NAV im Detailhandel würde nur die wichtigsten Eckwerte für alle gleichberechtigt festhalten. Darüber hinaus gehende Abmachungen könnten weiterhin wo möglich - zwischen den Sozialpartnern getroffen werden. Text: Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Massnahmen sind im Aargau vorgesehen, um der Gefahr von Lohndumping aktiv entgegenzutreten? 2316 Art. 1509 2. Begrüsst auch der Regierungsrat das Festhalten von Mindeststandards, damit auf dem Arbeitsmarkt einseitigen und schädlichen Wettbewerbsverzerrungen vorgebeugt werden kann? 3. Im Bereich des Detailhandels ergibt sich im speziellen folgende Frage: Kann sich der Kanton Aargau vorstellen, gestützt auf Art. 359 OR, einen Normalarbeitsvertrag für den Detailhandel in Kraft zu setzen? Paritätische Kommission - Es ist eine paritätische Kommission vorzusehen. Diese besteht aus gleichen Teilen aus Vertretungen der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite. - Die Aufgaben dieser Kommission sind in einem Reglement festzuhalten. Arbeitszeit - Anzustreben ist generell die 40 Stunden Woche. - Die Tagesarbeitszeit soll 9 Stunden nicht überschreiten. - Arbeit auf Abruf ist nicht gestattet. Saisonale Spitzen können mit befristet angestellten Aushilfen abgedeckt werden. Löhne - Der Kanton Aargau erlässt verbindliche Mindestlöhne. Diese sind abzustufen nach Ausbildungsstand und Berufspraxis. - Der Mindestlohn für Ungelernte soll Fr. 3'300.-- brutto nicht unterschreiten. Derjenige für gelernte ist branchenspezifisch entsprechen höher anzusetzen. - Ein 13. Monatslohn ist verbindlich festzulegen. - Arbeitszeit nach 19.00 Uhr ist mit einem Zuschlag in Form von 25% abzugelten. Mutterschaft - Im Fall von Mutterschaft besteht eine Lohnzahlungspflicht von 16 Wochen. 1511 Aufgaben- und Leistungsüberprüfung (ALÜP); Fortsetzung der Detailberatung; Kenntnisnahme; Einladung an Regierungsrat (vgl. Art. 1504 hievor) Detailberatung (Fortsetzung) Vorsitzende: Wir fahren fort mit der Detailberatung. Die Beratungen zum Gesundheitsdepartement haben wir abgeschlossen. Wir befinden uns nun auf Seite 7 der Synopse, die Massnahmen unter dem Baudepartement. Baudepartement Massnahme 44 - WOV-Projekt Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Dieser Massnahme misst der Novo Consult Bericht sehr grosse Bedeutung zu. Hier wird auch konkret die Zahl des Einsparungspotentials 9. September 2003 Untenstehend mögliche Eckwerte Normalarbeitsvertrages im Detailhandel: eines solchen Geltungsbereich - Der NAV soll für alle Beschäftigten im Detailhandel gelten. mit (Zitat) "mindestens 5%" am höchsten angegeben. Diese Zahl wird von der Regierung in der Botschaft bereits wieder relativiert. Dieses Geschäft wird von der eigens dafür ins Leben gerufenen WOV-Kommission begleitet. Die ALÜPKommission geht davon aus, dass das von der WOVKommission vorgegebene Tempo eingehalten werden soll. Sie beantragt Priorität 1 mit 12 zu 0 Stimmen, bei 1 Enthaltung. Zustimmung Massnahme 45 (Individualverkehr) - Finanzierung der Mobilität Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Der begleitende Regierungsrat kündigt an, dass in dieser Sache ein neuer Vorschlag erarbeitet wird. Die Kommission beantragt Priorität 1 ohne Gegenstimme. Roland Stöckli, Boswil: Es macht aus Sicht der mehrheitlichen SP-Fraktion keinen Sinn, die Finanzierung der Mobilität mit Priorität 1 anzugehen. 1. Eine Erhöhung der Motorfahrzeugabgaben ist beim Volk nicht mehrheitsfähig. Solche Vorhaben wurden beim Volk bereits mehrmals abgelehnt. Eine lineare Erhöhung der Motorfahrzeugabgaben ist ohnehin abzulehnen! Wenn schon, ist eine verbrauchsabhängige Steuer zu erheben. 2. Eine Verschuldung der Strassenkasse wäre eine sehr absurdes Verhalten. Einerseits strebt man im Staatshaushalt ein ausgeglichenes Budget an, andererseits soll sich die Strassenkasse verschulden? 3. Es ist genügend Geld in der Strassenkasse für Projekte mit einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis. Für derart priorisierte Vorhaben reicht das Geld. Es braucht vielleicht etwas Mut, umstrittene und veraltete Grossprojekte zu streichen, aber es würde einige Geldprobleme lösen. Ich beantrage im Namen der mehrheitlichen SP-Fraktion, die Finanzierung der Mobilität auf die Priorität 3 zu setzen. Ich bitte Sie, im Interesse der Effektivität und Effizienz, uns zu unterstützen! Vorsitzende: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. Regierungsrat Ernst Hasler, SVP: Ich bitte Sie, die Priorität bei 1 zu belassen, denn es gibt den Hauptgrund, dass wir zahlreiche baureife Strassenbauprojekte vorliegen haben und jetzt wäre es unehrlich, auf Priorität 2 oder 3 zu setzen und zu sagen, die Finanzierung interessiere uns nicht. Wir müssen jetzt mit der Strassenkasse, mit dem Eingang der Kürzungsmassnahmen des Bundes bei der Strassenkasse schauen, wie wir umgehen mit dieser Finanzierung. Hier werden wir dem Grossen Rat eine Vorlage unterbreiten, wie wir einerseits diese Projekte realisieren wollen und andererseits entsprechend auch die Finanzierung 2317 9. September 2003 sicherstellen wollen. Und schon deshalb, dass die Auseinandersetzungen stattfinden, muss die Priorität 1 hier belassen werden! Abstimmung: Der Antrag Stöckli (SP) wird mit grosser Mehrheit, bei 38 befürwortenden Stimmen, abgelehnt. Massnahme 46 - Systematische Ausschreibungen von Leistungen im Regionalverkehr Massnahme 47 Professionalisierung Liegenschaftsmanagement Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Die Regierung will IMAG bis 2004 flächendeckend einführen. Das Optimierungspotential wird laufend ausgeschöpft. Die Kommission beantragt Priorität 1, ohne Gegenstimme. Zustimmung Massnahme 48 - Risikomanagement und Änderung des Finanzierungsmechanismus Wasserbau Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Hier wurde Priorität 1 ohne Gegenstimme beschlossen. Zustimmung Massnahme 49 - Abteilung Hochbau; weiteres Potential Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Behmen II ist noch in den Köpfen aller. Die Frage wurde diskutiert, ob der Kanton in diesem Bereich nicht zu viel und das auf zu hohem Niveau mache. Für die reine Bauherrfunktion würde zuviel Aufwand betrieben. Es wird ein Bericht erwartet. Die Kommission beantragt Priorität 1 mit 14 zu 0 Stimmen. Reto P. Miloni, Grüne, Mülligen: Während wir von den Grünen aus einer Professionalisierung des Liegenschaftsmanagements durchaus zustimmen können, sind wir der Ansicht, dass der Kanton bei seinen Hochbauvorhaben teilweise noch völlig falsche Prioritäten setzt. Er mietet zuviel, statt dass er selber baut. Die Beispiele Behmen und Falken in Baden haben gezeigt, dass hier ein grosses Potential besteht an Einsparungen, wenn der Kanton selber bauen würde. Stellen Sie sich ganz einfach vor, dass wir Mietverträge abschliessen über 20 Jahre, wobei diese Mietverträge bei den Investoren Bruttorenditen von über 6% effektiv erzielen lassen. Wenn der Kanton mit seinen längerfristigen eigenen Baubedürfnissen vermehrt die Immobilien selber erstellen würde, könnte hier ein grosses Potential ausgeschöpft werden. Das ist in der Vorlage noch nicht enthalten und da sehen wir durchaus weiteres Einsparungspotential. Vorsitzende: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. Regierungsrat Ernst Hasler, SVP: Genau das ist ja das Ziel dieses Liegenschaftsmanagements. Genau das ist ja der Inhalt, dass wir hier zu klareren Aussagen kommen im Einzelfall und sagen können, ob es besser ist, zu mieten oder selber zu bauen. Diese Frage soll mit dem Liegenschaftsmanagement beantwortet werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir das rasch einführen. 2318 Art. 1510 Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Der Optimierung der Kosten im ÖV wird eine sehr hohe Priorität eingeräumt. Die Kommission diskutierte auch, dass die Höhe der Beteiligung der Gemeinden nach diesem Optimierungsschritt neu beurteilt werden sollte. Sie beantragt Priorität 1, ohne Gegenstimme. Zustimmung Zustimmung Massnahme 50 - Abteilung Tiefbau Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Obwohl wir es hier mit einem WOV-Piloten zu tun haben, will die Kommission die Frage der Normierungen und Standards diskutiert wissen. Sie beantragt Priorität 1 mit 14 zu 1 Stimme. Zustimmung Art. 1511 9. September 2003 Finanzdepartement Massnahme 51 - Schaffung eines Ressourcendepartements Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Ich will hier nicht inhaltlich auf Diskussion eingehen, die geführt wurde über die Thematik eines Super-Departements. Diese Frage wird auch mit der Parlamentsreform aufgeworfen. Fragen wurden im Bereich der Weisungsbefugnisse des Inhabers dieses Departements gegenüber den anderen Regierungsräten diskutiert. Die Kommission beantragt Priorität 1 mit 13 zu 0 Stimmen. Die Regierung will hier Priorität 2. Vorsitzende: Es liegt keine Wortmeldung aus dem Plenum vor. Landstatthalter Roland Brogli, CVP: Wie der Kommissionspräsident richtig bemerkt hat, setzt die Schaffung eines Ressourcedepartements eine Regierungsreform voraus. Dabei müssen also Aufgaben und Zuständigkeiten neu festgelegt und neue Mechanismen bestimmt werden. Mit den gegenwärtig laufenden Staatsleitungsreformen und mit den Reformen zu WOV wird dafür ja eine Basis geschaffen. Aus diesen Gründen und auch aus Kapazitätsgründen, da wir nicht alle Projekte gleichzeitig in Angriff nehmen können, bitte ich Sie im Namen des Regierungsrates, hier Priorität 2 zu setzen und die Arbeiten dafür in der neuen Legislaturperiode aufnehmen zu lassen! Abstimmung: Der Antrag der Kommission (Priorität 1) wird mit grosser Mehrheit, gegenüber 31 Stimmen, gutgeheissen. sierung führen. Die Kommission beantragt Priorität 3 mit 10 zu 1 Stimmen, bei 1 Enthaltung. Dem stimmt die Regierung zu. Zustimmung Massnahme 55 - Abteilung Personal und Organisation Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Hier beschloss die Kommission Priorität 3 ohne Gegenstimme. Zustimmung Massnahme 56 Stellenhalbierung - Abteilung Landwirtschaft; Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Man hört selbst in landwirtschaftlichen Kreisen, dass diese Abteilung überdotiert sei. Bei abnehmender Anzahl Landwirten sei die Anzahl der Beschäftigten hier gleich geblieben. Anderseits wurde argumentiert, dass mit wachsendem Siedlungsdruck und vermehrt gemischter Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen die Arbeit in dieser Abteilung nicht abnehme. Die Kommission beantragt Priorität 1 mit 12 zu 2 Stimmen. Markus Leimbacher, SP, Villigen: Das darf doch nicht wahr sein: In der Abteilung Landwirtschaft soll die Anzahl der Stellen halbiert und in der Abt. Wald sollen 13 Stellen gestrichen werden! Und dies ohne vernünftige Begründung, einfach so. Der Zweck, der damit verfolgt wird, ist aber offensichtlich: Die Kontrollen in der Landwirtschaft sollen minimiert und erschwert werden. Welches die Folgen dieses Massnahme 52 - Einführung eines Kosten- und Leistungsrechnungssystems für die gesamte Verwaltung Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Die Kommission sieht Verwandtschaft mit dem WOV-Projekt. Der Aufwand muss verhältnismässig sein. Sie beantragt Priorität 1 mit 13 zu 0 Stimmen. Zustimmung Massnahme 53 - Vollkostendeckende Gebühren Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Gebühren müssen kostendeckend sein und dürfen keinen Steuercharakter haben. Eine allgemeine Überprüfung des Kostendeckungsgrades sollte vorgenommen werden. Die vollkostendeckenden Gebühren sollten auch dort angewendet werden, wo Gewinn anfällt. Die Kommission beantragt Priorität 1 mit 11 zu 1 Stimmen. Heinrich Schöni, SP, Oftringen: Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Wir sind nicht gegen vollkostendeckende Gebühren; wir wehren uns aber gegen allfällig unsoziale Gebühren. Zustimmung Massnahme 54 Steuerverwaltung; verstärkte Zentralisation der Veranlagung natürlicher Personen Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Es wird bezweifelt, dass die Zentralisation zur Vermehrung des Steuersubstrates führt. Anderseits kann die Zentralisation zur Professionalikurzsichtigen Handelns sein werden, ist klar: Es leidet der Landschaftsschutz und es leidet die Ökologie. Dazu bietet die SP keine Hand, ist aber dennoch bereit, die entsprechenden Massnahmen genauer zu prüfen. Die Priorität 1 erscheint allerdings nicht richtig. Prioritär sind ganz andere Dinge. Bei den Massnahmen 56 und 57 erscheint uns die Priorität 3 als angemessener und wir bitten Sie, uns zu unterstützen! Vorsitzende: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. Landstatthalter Roland Brogli, CVP: Die ganze Abteilung Landwirtschaft steht im Moment am Schluss einer tiefgreifenden Abbau-, Umbau- und Reorganisationsphase. Ich erinnere an die Aufhebung der landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentren Muri und Frick, an die Neuorganisation auf der Liebegg oder beispielsweise an die Übertragung der landwirtschaftlichen Bildung an das BKS per 1. Januar 2004. Das Personal der Abteilung Landwirtschaft ist im Moment mit diesen Umbauphasen sehr gefordert. Gleichzeitig besteht aufgrund des laufend ausgeübten politischen Drucks auf das Personal eine grosse Verunsicherung. Ich bitte hier nachdrücklich auch einmal um Verständnis für das Personal, das sich bewusst ist, dass es in einer Reorganisationsphase steht. Wir sind gewillt, und der Regierungsrat ist damit einverstanden, dass sowohl die Vollzugs- und Verwaltungszentrale der Abteilung in Aarau wie auch der Fachstelle für Weiterbildung, Beratung und Vollzug an der Liebegg einer Organisations- und Effizienzüberprüfung durch eine externe Unternehmung unterzogen wird. Dabei sollen selbstverständlich auch 2319 9. September 2003 Art. 1511 weitere Möglichkeiten einer Ausgliederung bzw. Privatisierung geprüft werden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass wir das auch in Priorität 1 machen. Priorität 3 würde ja heissen, nicht vollziehen. Deshalb bitte ich Sie, hier Priorität 1 zu setzen! Ich weise aber auch darauf hin, dass die Abteilung Wald und ihre Organisation selbstverständlich wie die ganze Abteilung und Verwaltung des Staates weiter verbessert werden und und immer versucht wird, entsprechende Einsparungen zu realisieren. Abstimmung: Die Abläufe, sowie insbesondere die Frage der zweckmässigen Aufgabenstellung zwischen den Kreisforstämtern und der Abteilung Wald in Aarau, werden zurzeit in einem Organisationsentwicklungsprojekt geprüft. Wir sind daran, hier zu arbeiten und Neuorganisationen kann ich Ihnen allenfalls in Aussicht stellen. Deshalb setzen Sie hier bitte die Priorität 1! Der Antrag von Regierungsrat und Kommission (Priorität 1) wird mit grosser Mehrheit angenommen. Auf den Antrag der SP-Fraktion entfallen 35 Stimmen. Massnahme 57 - Abteilung Wald Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Die Staatsaufgabe Wald ist konstant unter die Lupe zu nehmen. Die Kommission beantragt Priorität 1 mit 14 zu 0 Stimmen. Vorsitzende: Hier hat die SP-Fraktion ihren Antrag bereits gestellt und verlangt Priorität 3. Herr Leimbacher hat diesen Antrag bereits begründet. Vorsitzende: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. Landstatthalter Roland Brogli, CVP: Möglicherweise besteht hier ein Missverständnis. Es wurde hier in den Massnahmen nicht verlangt, dass 13 Stellen abgebaut werden, sondern dass bei 13 Stellen weniger bis anhin schon, sich das Ergebnis um 2,5 Mio. Franken verschlechtert hat. Ich weise nochmals darauf hin, dass die Abteilung Wald in den letzten Jahren eine deutliche Stellenund Aufwandreduktion realisiert hat und dass die vorübergehenden Aufwandsteigerungen von 2,5 Mio., von denen die Rede ist, in den Jahren 2002-2005 auf die Lotharbeiträge aus Zahlungskrediten zurückzuführen sind. Geri Müller, Grüne, Baden: Für die Grünen ist es klar: Aufgaben müssen laufend überprüft werden, ob sie nötig sind oder ob sie sich erübrigt haben. Sie müssen ebenso auf ihre Qualität hin überprüft werden, d.h. ob sie verbessert werden müssen oder ob es allenfalls zusätzliche Investitionen braucht. Unter diesem Aspekt haben wir diese Vorlage in der Fraktion diskutiert. Unter diesem Aspekt haben wir auch in der Kommission Vorstösse zu machen versucht. Die Art und Weise, wie die Vorlage in der Kommission und jetzt hier im Rat diskutiert wurde, macht uns grosse Bedenken, ob das Ziel, das verfolgt werden sollte, erreicht wird. In der Diskussion stellen wir fest, dass ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem Staat und der Verwaltung besteht. Mit einem solchen Misstrauen ist es schwierig, in die Zukunft zu schauen. Es geht teilweise nicht in dieser Beratung hier, aber in anderen - bis zur Verhöhnung von gewissen staatlichen Organen. Zudem haben wir festgestellt, dass einige Vorstösse reine, verkappte Sparmassnahmen waren. Es kann nicht ein politisches Ziel sein, einfach zu sparen. Es muss Ziel sein, vernünftige Aufgaben zu bewältigen, die Mittel dafür freizustellen, dass die Aufgaben auch gut gemacht werden können und es muss Ziel sein zu schauen, ob diese Aufgaben längerfristig nötig sind. Das wäre eigentlich die Aufgabe des Grossen Rates! Es muss auch ein politisches Ziel sein, zu investieren! Alle, die ein Unternehmen haben, wissen, dass ein Unternehmen, das keine Investitionen macht, längerfristig keine Chance hat! Das gilt auch für den Staat. Wir sehen, dass ausgerechnet bei den heiklen 2320 Abstimmung: Der Antrag von Regierungsrat und Kommission (Priorität 1) wird mit grosser Mehrheit angenommen. Auf den Antrag der SP-Fraktion entfallen 30 Stimmen. Massnahme 58 - Aargauische Staatstrotte Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Ich gehe davon aus, dass der heutige Besuch der Tessiner Freunde nicht der letzte sein wird in der Staatstrotte in Frick. Die Kommission beantragt Priorität 1 mit 14 zu 0 Stimmen. Verschiedene Möglichkeiten wurden diskutiert. Abklärungen zur Änderung des heutigen Systems sollen untersucht werden, einige bezweifeln jedoch einen Effizienzgewinn. Zustimmung Vorsitzende: Wir haben somit die Detailberatung über die einzelnen Massnahmen abgeschlossen. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Hauptanträge auf Seite 2 der Synopse. Bereichen Sparansätze gemacht werden. Wir haben am letzten Dienstag ziemlich holzschnittartig in der Bildung gefuhrwerkt, wohlwissend, dass uns Berichte sagen, dass unsere Bildung in einem kritischen Bereich ist. Wir haben eingewirkt in die Gesundheit, wohlwissend, dass die Gesundheit vor grossen Aufgaben steht, die nur mit Zusatzinvestitionen gelöst werden können, sonst rationieren wir noch mehr, als wir es heute schon tun! Wir sind bereit, Einsparungen zu machen in Umweltbelangen, notabene Umweltbelange, die uns in den letzten Jahren gezeigt haben, was für Konsequenzen das haben könnte, die Millionen verursachen. Fragen Sie die Rückversicherer, was die in den letzten Jahren für Beiträge bezahlt haben. Wir werden die weitere Beurteilung dieser Geschäfte und Massnahmen ganz scharf beobachten und werden dafür sorgen, dass wir hier nicht einfach blindwütig sparen, damit wir diese Steuersätze einhalten können, dass wir den Investitionsschub, den wir in einigen Bereichen brauchen, wirklich fördern können. Dort wo Aufgaben überflüssig sind, soll gespart werden! Eine grosse Aufgabe, vor allem ein Risiko, das wir tragen, nämlich die ganze Beteiligung an den Atomkraftwerken, nicht überprüft werden darf. Das wurde in der Kommission beantragt und abgelehnt. Da wäre wahrscheinlich in der Zukunft ein Klumpenrisiko vorhanden. Erinnern Sie sich an Kölliken und an andere Deponien! Antrag 1 Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Der Antrag lautet auf Kenntnisnahme, diese ist de facto bereits erfolgt, wie immer Art. 1511 bei dieser Art von Geschäften. Trotzdem stellen sich an dieser Stelle ein paar grundsätzliche Fragen. Wir ersuchen den Regierungsrat, uns diese hier und jetzt zu beantworten, damit der Rat in Kenntnis der Folgen abstimmen kann. 1. Wie soll die Koordinierung von ALÜP mit den übrigen Projekten und Reformen im Staate Aargau vonstatten gehen? Der Aargau ist im Moment eine Verwaltungsbaustelle. Eine aufwendige Reform jagt die andere. Wo und wie werden die Prioritäten gesetzt? Wie ist die Hierarchie der Reformen geplant bzw. vorgesehen? Kommt zuerst WOV (bis 2012) oder ALÜP? 2. Geht es bei ALÜP einfach darum, die angedrohten 720 Mio. einzusparen? Dann hätte man die Übung verkürzen und sich das viele Geld, das hier verbuttert wurde, sparen können, schon nur die fast 100'000 Franken, um die FDPFraktion zu befriedigen! Hier möchten wir eine klare Antwort, die nicht nur aus Ja oder Nein bestehen darf! 3. Oder ist ALÜP, wie wir schwer vermuten, eine Alibiübung mehr? Eine teure Alibiübung, wie doch zu bemerken ist. Diese Frage ist vielleicht etwas rhetorisch: Kein Regierungsrat kann es sich leisten, sie mit Ja zu beantworten. Gestellt werden muss sie trotzdem. Wir wollen sehen, wie die Antwort darauf lautet, wie klug oder weniger klug. 4. Wie viel kostet die Übung? 5. Wer soll ALÜP in der Verwaltung bearbeiten? Einerseits will eine Fraktion und mit ihr offenbar auch die Regierung massiv Stellen kürzen. Anderseits soll die gleiche Verwaltung immer mehr Aufgaben erfüllen. Das geht nicht! Wer also wird hier zusätzlich arbeiten? Was kostet dies? Von der Beantwortung dieser Fragen werden wir unser Abstimmungsverhalten abhängig machen. September die Spezialmassnahmen vorlegen. Die haben selbstverständlich auch etwas mit ALÜP zu tun und hier müssen wir dann Prioritäten setzen, was wir zuerst und was wir später machen. Das ist für den Regierungsrat klar, aber wir müssen ja zuerst das Echo auf diese Massnahmen kennen, die wir zusätzlich vorschlagen werden. Von dem hier vorliegenden Paket ist vorgesehen, dass wir dazu die Koordination über diese ALÜP-Stelle machen wollen, die wir schaffen wollen und dann unter den Departementen Verfassung, Gesetz, Dekret und Verordnung, das gibt verschiedene Pakete und diese müssen unter den Departementen koordiniert werden, damit wir zu einem gemeinsamen Vorgehen kommen. Aber wie gesagt, die Sondermassnahmen, die jetzt noch auf uns zukommen, müssen wir dann in diesem Paket einordnen. 2. Zur Frage dieser 720 Mio. Franken: Das ist selbstverständlich eine Mischvorlage. Da gibt es Budgetveränderungen, da gibt es ALÜP-Massnahmen, da gibt es die Frage der Finanzströme, da gibt es Personalkostenfragen usw. Diese Massnahmen, die dann einzeln, je nach Gruppe, wo sie unterzuordnen sind, werden dann selbstverständlich aufeinander abgestimmt. Das werden wir Ihnen mit der Botschaft Voranschlag 2004 dann auch aufzeigen. 3. Wenn Sie die Massnahmen, diese 58 Vorschläge, hier durchgehen und dann von einer Alibiübung sprechen, dann finde ich das schon etwas problematisch. Die Massnahmen 9. September 2003 Vorsitzende: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. Regierungsrat Ernst Hasler, SVP: Zu Herrn Müller: Die Optimierung bestreiten Sie ja nicht. Das Vorgehen ist die Frage, dass diese heiklen Punkte, die durchaus in den Anträgen in den einzelnen Massnahmen vorhanden sind, bei den einzelnen Massnahmen mit der Vorlage auf die ganze Vernehmlassungsphase diskutiert werden müssen usw. Den Grundsatz aber dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass wir bei den Veränderungen, in denen wir sind, wieder den Handlungsspielraum brauchen und dafür müssen wir Massnahmen einleiten. Da sind wir uns hoffentlich einig. Ich glaube - und das haben wir auch deutlich gesagt -, dass es den politischen Konsens braucht, wie die Kernaufgaben in Zukunft aussehen. Nur so können wir Veränderungen erreichen. Zu Frau Kerr: Wie soll die Koordination mit den übrigen Bereichen stattfinden, wie und in der Hierarchie wie? 1. Zu der Frage WOV oder ALÜP: Ich glaube, beides ist wichtig. WOV gibt die Antwort, wie wir eine Aufgabe erfüllen. Der Inhalt wird da also von innen gesehen. Die Prozessoptimierung und alles in den einzelnen Aufgaben, das kann WOV beantworten. Hingegen welche Aufgaben gemacht werden sollen, das will man mit ALÜP einbringen. Deshalb haben wir auch eine doppelte Strategie gefahren: Einerseits WOV und andererseits von neutralen, aussenstehenden Experten im Vergleich zu übrigen Staatsverwaltungen unseren Kanton einmal zu durchleuchten und Ideen zu bekommen, wie wir die Optimierung bezüglich der Kernaufgaben angehen können. Zur Frage der Koordination: Diese wird sehr heikel und sehr schwierig. Sie wird noch schwieriger, wenn wir Ihnen Mitte einzeln betrachtet werden natürlich Konsequenzen haben. Wir haben vom Regierungsrat darauf hingewiesen und 340 Seiten Begründungen geliefert. Hier muss beim einzelnen Bereich dann die politische Diskussion stattfinden, ob das auch im Volk mehrheitsfähig ist, was wir da beschliessen wollen. 4. Wie viel kostet das Ganze: Einerseits haben Sie die externen Kosten der Novo Consult angegeben. Das sind etwa 400'000 Franken. Bezüglich der Weiterarbeit haben wir immer gesagt, dass die Regierung, je nachdem welche Massnahmen mit Priorität 1 weiterbearbeitet werden sollen, aufzeigen wird, was für einen Aufwand die Erfüllung dieser Aufgaben für die Verwaltung bringt. Wir werden das über einen NK und das Budget dem Grossen Rat aufzeigen und vorlegen, was die Umsetzung für Aufwand und Kosten bringt. Mit diesen 4 Punkten glaube ich, Ihnen die Antworten gegeben zu haben. Abstimmung: Dem Antrag 1 wird mit grosser Mehrheit zugestimmt. Antrag 2 Pascal Furer, SVP, Staufen: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Der Antrag 2 widerspricht eigentlich den nachfolgenden Anträgen, indem beantragt wird, dass wir der Stossrichtung der Regierung zustimmen. Doch eigentlich wollen wir das ja nicht. Wir wollen die Stossrichtung 2321 9. September 2003 Art. 1511 vorgeben. Der Kommission entging dieser Punkt ein wenig. Deshalb beantragt die einstimmige SVP-Fraktion, diesen Antrag 2 zu streichen. nicht zustimmen und bitte Sie - auch im Namen eines grösseren Teils der SP-Fraktion - Antrag 2 abzulehnen, also nicht nur zu streichen! Markus Leimbacher, SP, Villigen: Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Wir haben also den Bericht endlich zur Kenntnis genommen - und das genügt aus meiner Sicht, mehr ist auch nicht notwendig. Ich persönlich kann der von der Kommission definierten Stossrichtung nicht zustimmen eine Stossrichtung, welche ganz klar und eindeutig zu einem Leistungsabbau, aber kaum zu echten Einsparungen führen wird! Dazu biete ich keine Hand! Insbesondere gestützt auf die detaillierten Darlegungen im Bericht der Novo business consultants bin ich der Ansicht, dass der Aargau praktisch kein Abbau- und schon gar kein Sparpotenzial mehr hat. Der Aargau nimmt schon heute keine a priori überflüssigen Aufgaben wahr und die Verwaltung kann bereits heute als absolut schlank bezeichnet werden. Geri Müller, Grüne, Baden: Ich bin sehr überrascht über diesen Vorstoss und gebe hier ein Votum aus persönlicher Sicht als Kommissionsmitglied ab. Hier steht, der Grosse Rat stimmt der von der Regierung definierten Stossrichtung zu, dann beziehe ich mich auf die Botschaft vom 19. Juni 2002. In dieser Botschaft steht beispielsweise, "Aufgabenund Leistungsüberprüfung als permanenter Prozess". Gegen diesen Grundsatz haben wir als Grüne nichts. Jede Aufgabe überall - ob beim Staat oder in einem Privatbetrieb - muss überprüft und angeschaut werden. Dagegen sind wir nicht. Wenn wir noch weiterschauen, dann schreibt uns die Kantonsverfassung diesen Rahmen auch vor, also ist diese Aufgabe eigentlich in Ordnung. Wenn ich dann auf Seite 3 sehe, dass das eigentlich ein permanenter Prozess ist, der heute schon gemacht wird, kann ich dieser Stossrichtung zustimmen. Wir müssen uns aber überlegen, was passiert, wenn wir diesen zweiten Satz jetzt streichen. Wer macht dann die Stossrichtung? Da verstehe ich die SP jetzt nicht ganz, weil ich befürchte, dass die Stossrichtung dann von einem wildgewordenen Haufen gemacht wird, der dann überall Sparpotential sieht und beantragen wird. Dann ist es ein konzeptloses Vorgehen und dem könnte ich nicht zustimmen. Die Regierung ist die Führung der Verwaltung und die Regierung muss das Geschäft führen können und muss die Überhand haben, weil es sonst ziellos wird. Diesen Antrag kann ich so nicht unterstützen und ich bitte Sie, noch einmal zu überprüfen, ob es wirklich gut ist, diesen Antrag abzulehnen. Dies ist die eine Seite: Ich erachte die vorliegende Botschaft als nicht den richtigen Weg, die nur momentan schwierige Finanzsituation in den Griff zu bekommen. Eine andere Seite ist aber die, dass für mich keinerlei Klarheit darüber besteht, in welchem grösseren Zusammenhang die heute zu behandelnde Vorlage steht. Es bestehen Schnittstellen zur Parlamentsreform, zu WOV, zum drastischen Sparprogramm mit der 720-Mio.-Blackbox und zur Aufgabenneuverteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Heute konnte mir niemand abschliessend eine Erklärung darüber abgeben - auch der Herr Gesundheitsdirektor nicht , wie diese Schnittstellen spielen und wie das Zusammenspiel zwischen den umfangreichen Reformen funktioniert. Wir haben alleine gehört, dass dies später der Fall sein wird in verschiedenen Paketen, über die erst später abgestimmt wird. Ich verlange heute Transparenz, damit es eben nicht zu einer Alibiübung verkommt, wie dies bereits Frau Kerr gesagt hat. Unter diesem Gesichtspunkt kann ich dem Ergebnis der heutigen Beratung und der entsprechenden Stossrichtung indem er die Standesinitiative nicht unterstützt, damit der Kanton gegen das Steuerpaket vorgehen kann. Also hängen wir hier noch einmal etwas an. Das kann nicht sein! Mein Vertrauen ist jetzt also wirklich grösser in die Staatsführung, die die Finanzen wirklich im Grossen und Ganzen anschaut und nicht partiell auf die nächste Steuerperiode. Vorsitzende: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Dieser Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt und es fand deshalb auch keine Diskussion darüber statt. Ich persönlich stelle fest und das war eigentlich auch die Meinung der Kommission dass dieser Antrag 2 derart zu interpretieren ist, dass der Grosse Rat von der Stossrichtung insofern Kenntnis nimmt, als dass die Regierung den Grossen Rat von Anfang an in diese Arbeit einbeziehen will, so dass der Regierungsrat also nicht eine Aufgabenüberprüfung machen will, ohne den Grossen Rat miteinzubeziehen. Wenn wir uns auf das beziehen, dann müssen wir den Antrag 2 drinlassen. Wenn wir den Antrag 2 jetzt streichen oder ablehnen, dann fragt sich, wer dann die substantiellen Botschaften schreibt, die wir jetzt erwarten und die der Grosse Rat dann weiterbehandeln soll, um die Leistungsüberprüfung vorzunehmen. Ja, wer schreibt denn die? Geben wir dem 2322 Noch etwas: Das Vertrauen in die Regierung ist eben, auch für eine Partei, die nicht in der Regierung ist, schon grösser, wenn ich den letzten Dienstag anschaue, wo der Grosse Rat beschlossen hat, den Kanton halb in den Boden zu fahren, Regierungsrat jetzt Ferien und sagen, dass er das nicht schreiben muss, sondern dass wir das in den Fraktionen tun? Ich glaube, dass es das ja nicht sein kann! Ich bin überrascht von diesem Antrag und bitte Sie, den Antrag abzulehnen, weil mir die Folgen nicht klar sind! Noch etwas zur SP-Fraktion: Die Schnittstellenproblematik mit WOV, Staatsrechnungskommission, mit der Kommission Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden wurde in der Kommission lange diskutiert und ich habe im Einführungsreferat darüber gesprochen. Regierungsrat Ernst Hasler, SVP: 1. Die Ausführungen von Herrn Leimbacher haben natürlich nicht nur mit Antrag 2 etwas zu tun. Da müsste man dann auch bei Antrag 3 über die grundsätzliche Frage diskutieren. 2. Wenn Sie das Antragsdispositiv des Regierungsrates linke Seite Synopse - anschauen, dann besteht der Antrag 3 nicht mehr, weil der Regierungsrat Ihnen rechts einen neuen Antrag unterbreitet. Insofern ist es richtig, dass der Antrag 2 - das Vorgehen und die Stossrichtung - sowohl im Änderungsantrag der Kommission wie auch im neuen Antrag des Regierungsrates enthalten ist. Insofern ist von mir aus gesehen eine Streichung von Antrag 2, ohne dass Art. 1511 wir das im Regierungsrat diskutiert haben, möglich und sinnvoll. Vorsitzende: Die SVP-Fraktion beantragt, Antrag 2 zu streichen. Die SP-Fraktion beantragt, Antrag 2 abzulehnen. Ich schlage Ihnen folgendes Vorgehen vor. Wir werden zuerst über Streichung dieses Antrages befinden. Wird dieser Antrag belassen, dann stimmen wir über Zustimmung oder Ablehnung ab. Abstimmung: Für den Antrag der SVP-Fraktion (Streichung von Antrag 2): 96 Stimmen. Dagegen: 52 Stimmen. Vorsitzende: Eine weitere Abstimmung zu diesem Antrag ist damit obsolet. Antrag 3 Dr. Daniel Heller, FDP, Aarau: Wenn ich die Voten von Herrn Geri Müller und von Herrn Markus Leimbacher höre, wie es aus Sicht der "Staatsaufbläher" um den Aargauer Haushalt und das Sparpotential steht, so würde ich mich nicht wundern, wenn uns die beiden Herren demnächst weismachen wollten, die Erde sei eine Scheibe und keine Kugel! Die FDP-Fraktion ist einhellig der Meinung, dass Antrag 3 in der Fassung der Kommission zu beschliessen ist. Dies aus 3 Gründen: 1. Die FDP-Fraktion will nach 340 Seiten Berichten und Abklärungen und einem Jahr Kommissionsarbeit jetzt Umsetzungsschritte! Der Rat hat heute durch Priorisierung der Massnahmen dem Regierungsrat einen ausreichend qualifizierten Feedback gegeben. Auf dieser Basis ist die Regierung handlungsfähig. Die Regierung hatte weiss Gott genug Zeit, die von ihr - nicht von uns - in Form der Massnahmen des Novo Consult vorgeschlagenen Massnahmen vertieft abzuklären. 2. Nun wird eingeworfen, man möchte noch vertiefter abklären, welche Konsequenzen einzelne Massnahmen kung einer Massnahme mit sich bringt. Stellen Sie sich einmal vor, Sie machen jetzt wirklich diesen Kahlschlag bei den Primar- und Sekundarschulen, den Sie am letzten Dienstag beschlossen haben. Wenn die Regierung nicht sagen kann, was für eine Auswirkung das hat, dann kann die Regierung definitiv abdanken und wir können ins Säulenhaus gehen und dort weiterdiskutieren. Das ist doch nicht Ding der Sache! Wir haben hier keine Scheibe. Wer hier die Scheibe hat in diesem Grossen Rat, darüber müssen wir beim Mittagessen diskutieren. Es kann doch nicht sein, dass wir nach diesen 7 oder 8 Sitzungen, wo wir uns darüber unterhalten haben, welche Konsequenzen es haben könnte, blindlings, denn wir sind keine Fachleute, die über Bildung, Gesundheit oder Umwelt eine Ahnung haben. Wir haben gesagt, wir beauftragen die Verwaltung, uns eine Vorlage mit sämtlichen Konsequenzen aufzubereiten; das macht die Regierung jetzt in dieser dritten Sparte. Ich bitte Sie sehr, diesem Blindflug mindestens ein Ziel vorzugeben, damit wir nicht ganz scheitern! Vorsitzende: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. 9. September 2003 hätten. Es ist nicht zu erwarten, dass eine neue Berichtsrunde wesentliche Zusatzerkenntnisse liefert. Wer weitere Berichte und Abklärungen will, muss nicht das Antragsdispositiv anpassen, sondern die Rückstufung einer Massnahme von Prio 1 in Prio 2 beantragen. Denn Priorität 2 heisst per definitionem: Es sind weitere Zusatzabklärungen nötig, bevor die Umsetzung eingeleitet werden kann. 3. Die Frage, welche Aufgaben der Staat auf welchem Niveau zu erfüllen hat, ist keine objektiv wissenschaftlich zu beantwortende Fragestellung. Sie ist und bleibt eine politische Frage! Sie abschliessend zu beantworten ist heute nicht unsere Aufgabe. Eine schlüssige Beantwortung erfolgt letztlich im Rahmen des normalen politischen Prozesses: Auftrag zur Erarbeitung einer Vorlage - das wollen wir ja mit Antrag 3 - Vorentwurf einer Vorlage Vernehmlassungsverfahren - Beratungen in Kommission und Plenum und nötigenfalls: Vorlage vor das Volk. Am Beschreiten dieses Prozesses - mit all seinen Risiken können auch 20 Zusatzberichte nichts ändern. Mit Zustimmung zum Antrag 3 in der Fassung der Kommission machen wir nichts anderes, als diesen uns allen bekannten politischen Meinungsbildungsprozess jetzt einzuleiten. Die FDP-Fraktion will den systematischen Weg der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung gehen. Heute gilt es, Farbe zu bekennen! Angesichts von in Kürze bevorstehenden Vorschlägen derselben Regierung, 720 Millionen Franken einzusparen, ist ihre Verzögerungstaktik hier schlicht nicht nachvollziehbar. Es ist Zeit zu handeln. Unterstützen sie die Anträge der vorberatenden Kommission! Geri Müller, Grüne, Baden: Sie müssen sich nicht so aufregen, Herr Heller. Jetzt haben wir vorhin beschlossen, wir nehmen den Pilot aus dem Flugzeug und fliegen einfach einmal im Blindflug los. Jetzt möchten Sie auch noch die politische Komponente rauskippen. Damit ist auch das Ziel des Fluges nicht mehr klar. Das Ziel, das sich die Regierung hier gesetzt hat, uns aufzuzeigen, was die politische AuswirDr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden, Präsident der nichtständigen Kommission ALÜP: Ich möchte mit Nachdruck für die Fassung der Kommission Werbung machen. Zu Herrn Müller: Wir bekommen ja Botschaften, wenn wir das jetzt absegnen und die Prioritäten, die wir beschlossen haben, auch einhalten. Wir hatten die Aufgabe, hier über die Prioritäten zu diskutieren und nicht über die Inhalte. Diese Diskussion über die Inhalte wird folgen und deshalb ist es kein Blindflug. Stimmen Sie dem Antrag der Kommission zu! Regierungsrat Ernst Hasler, SVP: Es liegt hier eine Differenz vor mit der Regierung. Herr Heller hat die Argumentation der Kommission aufgenommen, indem die Priorität 1 Motionscharakter besitzt. D.h. also, dass Handeln angesagt ist. Der Regierungsrat hat auch nach diesem Beratungsdispositiv, das etwas schnell abgewickelt wird, die Meinung, dass hier noch eine Zwischenrunde einzuschieben ist, indem man die politischen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen aufzeigen sollte, um damit den Entscheidungsprozess etwas zu vertiefen und andererseits um den Aufwand, der für die zahlreichen Rechtsänderungen angezogen wurde, dann noch besser zu kennen und um dem Grossen Rat aufzeigen zu können, welche Ressourcen das 2323 9. September 2003 Art. 1511 dann auch braucht. Insofern ist die Differenz vorhanden. Wir bitten Sie, auch wenn in der ersten Ausführung von Herrn Furer dokumentiert wurde, dass wenn eine Vorlage, die völlig im Abseits steht oder nicht akzeptiert werden kann, wenn die mit Vernehmlassungen und allem zu laufen beginnt, dass wir hier eine Tür offen lassen, dass dann der Regierungsrat wieder an den Grossen Rat gelangen kann und eine Änderung der Priorität oder wie das dann gehen muss, beantragen kann. Herr Grossrat Heller nickt. Ich bitte Sie deshalb, der Regierung zu folgen mit Antrag Synopse rechts. Wenn Sie das nicht tun können, dann bitte ich Sie, diese Türe offen zu lassen, so dass wir das noch ändern könnten, falls etwas den Zielen, die Sie letztlich erreichen wollen, nicht entspricht. 3. Abstimmung: Der Regierungsrat wird eingeladen, die Massnahmen, die die Fraktionen eingebracht haben, in einer weiteren Botschaft dem Grossen Rat zu unterbreiten. Antrag 3 in der Fassung der Kommission wird mit grosser Mehrheit beschlossen. Auf den Antrag des Regierungsrats entfallen 37 Stimmen. Antrag 4 Der Grosse Rat lädt den Regierungsrat ein, ihm baldmöglichst zu den von ihm mit Priorität 1 bewerteten Massnahmen der Experten sowie der Kommission ALÜP die nötigen Verfassungs, Gesetzesund Dekretsänderungen respektive Beschlussentwürfe vorzulegen unter Aufzeigen der finanziellen Konsequenzen. 4. Der Regierungsrat wird eingeladen, zu den Massnahmen mit Priorität 2 in einem Bericht aufzuzeigen, ob eine Umsetzung aus Sicht der Regierung sinnvoll ist. 5. Vorsitzende: Wir sind damit am Ende dieses Geschäftes. Ich danke der Kommission und ihrem Präsidenten für die geleistete Arbeit. Vorsitzende: Es liegt keine Wortmeldung aus dem Plenum vor. Abstimmung: Antrag 4 wird mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Antrag 5 Vorsitzende: Es liegt keine Wortmeldung aus dem Plenum vor. Abstimmung: Antrag 5 wird mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Beschluss: 1. Der Grosse Rat nimmt vom vorliegenden Bericht zur Aufgaben- und Leistungsüberprüfung Kenntnis. 2. 1512 Antrag der SVP-Fraktion auf Direktbeschluss vom 26. August 2003 betreffend Einreichung einer Standesinitiative "Einbürgerungen"; Erheblicherklärung; Über-weisung an Einbürgerungskommission (vgl. Art. 1448 hievor) Lieni Füglistaller, SVP, Rudolfstetten: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Die SVP stellt Ihnen Antrag, dass der Kanton Aargau eine Standesinitiative einreicht mit dem Begehren, die Bundesverfassung Art. 38 mit einem Absatz 4 zu ergänzen, welcher wie folgt lautet: "Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde legen in der Gemeindeordnung fest, welches Organ das Gemeindebürger- gestrichen. recht erteilt. Der Entscheid dieses Organs über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ist endgültig." Unser Antrag zielt in 2 Richtungen: 1. Wollen wir nach wie vor, dass das Volk, der Souverän entscheidet über Einbürgerungen und nicht irgendeine Behörde oder Verwaltung. 2. Wir wollen kein Beschwerderecht, also keine Rechtsmittel, um diese Entscheidungen anzufechten und diese wiederum durch irgendwelche Gerichte entscheiden zu lassen. Mit seinem Entscheid vom 9. Juli 2003, dass Einbürgerungsabstimmungen an der Urne verfassungswidrig seien und der Emmener Entscheid vom März 2000 zu korrigieren sei, mischt sich das Bundesgericht nicht nur in unzulässiger Weise in politische Vorgänge ein, sondern stellt die Säulen und Grundwerte der schweizerischen Demokratie überhaupt in Frage. 2324 Direkte Demokratie bedeutet, dass der einzelne Bürger direkt über Sachfragen abstimmen kann und so, zusammen mit dem Parlament, die Aufgaben der gesetzgebenden Gewalt erfüllt. Also ist es immer noch so, dass der Souverän als Gesamtheit der Bürgerschaft die oberste rechtssetzende Instanz ist. Jeder Versuch diese Instanz zu entmachten, gefährdet den Rechtsstaat und öffnet damit der Willkür Tür und Tor. Auch die neue Verfassung, welcher wir am 18. April 1999 zugestimmt haben, sieht in diesem Punkt nichts anderes vor, als die alte Ordnung. Sie erinnern sich, dass der damalige Bundesrat Koller immer wieder betont und versprochen hat: Die neue Bundesverfassung sei eine Fortschreibung der alten Verfassung ohne materielle Änderung. Entweder sind wir auf die Schalmeien vom Bundesrat hereingefallen oder das Bundesgericht hat sich mit seinem verunglückten Entscheid in absolut unverständliche Sphären emporgeschwungen, welche die Bürgerschaft nicht versteht. Wir wollen nach wie vor, dass die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an unserem politischen Diskurs jederzeit möglich ist - unabhängig von Art. 1512 finanziellen Provenienzen. 9. September 2003 Voraussetzungen und persönlichen Im Gegensatz zu unserem direktdemokratischen System steht die in EU-Staaten verbreitete repräsentative Demokratie, welche dem Einzelnen lediglich erlaubt, die obersten Staatsorgane, insbesondere das Parlament, zu wählen. Sämtliche anfallenden Sachgeschäfte werden ohne direkte Mitwirkung des Volkes durch die gewählten Repräsentanten getroffen. In jüngster Vergangenheit - dies ist eine gefährliche, aber immer öfter zu beobachtende Tendenz - traf sogar ein Gericht politische Entscheide; so etwa das deutsche Bundesverfassungsgericht in Bezug auf den Euro. Den Grund nannte der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl in einem Interview in aller Offenheit: "Hätte es eine Volksabstimmung gegeben, wäre der Euro nie durchgekommen." Geht es nun auch in der Schweiz darum, dass Gerichte politische Entscheidungen treffen, wo das Volk anders entscheiden würde? Die Entscheidung, wer zum Souverän, zum abstimmenden Volk gehören soll, ist demnach eine eminent politische Entscheidung. Die Bürgerrechtserteilung kann deshalb nie ein blosser Verwaltungsakt werden, wie ihn das Bundesgericht offenbar will. Diese Bürgerrechtserteilung entsteht doch aus einem politischen Entscheid des Souveräns, jenen die volle Mitsprache im Staat einzuräumen, die die grundsätzlichen Prinzipien unseres freiheitlichen Rechtsstaates anerkennen und mittragen. Die allenfalls sogar kollektive - Verweigerung des Bürgerrechts an Gruppen, die einer unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat widersprechender Gesellschaftsnorm verpflichtet sind, wie zum Beispiel das "Recht auf persönliche Rache" steht einzig und allein den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes zu. Und niemand hat das Recht, einen solchen Entscheid des Souveräns als "willkürlich" zu diffamieren. Eine Gemeinde - eine öffentlich rechtliche Körperschaft also - muss weiterhin das Recht haben, demokratisch darüber zu befinden, wen sie als Mitglied aufnimmt und wen nicht! Die Bundesverfassung anerkannte bisher ausdrücklich diese Kompetenz einer Gemeinde. Damit komme ich zum 2. Punkt unserer Stossrichtung: Weder bei einer Wahl von Behörden, noch bei einer Anstellung von Staatsangestellten besteht ein verfassung unsere oberste, rechtsstaatliche Ordnung. Doch auch sie ist den allgemeinen Rechtsgrundsätzen unterstellt. Es ist deshalb fraglich, ob die mit der Initiative indirekt beabsichtigte Einführung von Referenden sich bei der materiellen Überprüfung der Initiative als zulässig erweist. Zu den rechtsstaatlichen Prinzipien gehören insbesondere die Rechtsklarheit und die Rechtssicherheit. Da ist es sehr fragwürdig, wenn jede Gemeinde die ihr beliebige Lösung festlegen kann. Demokratie in Einbürgerungsverfahren Ja, aber in rechtlich sicheren und klaren Schranken! Standesinitiativen aus dem Aargau: Wenn man sich ausserkantonal umsieht und umhört, gehen die Reaktionen im Allgemeinen meist in die gleiche Richtung: von einem müden Lächeln bis zur Mutmassung, dass der Aargau von seinen Standes- und Volksvertretern in Bern zu wenig gut vertreten wird. Rechtsanspruch. Ebensowenig bei Einbürgerungen! Es stellt sich die Frage, ob es für die Ablehnung einer Einbürgerung tatsächlich eine Begründung braucht. Wenn ja, wäre doch fast jeder Entscheid im Staat anfechtbar. Jeder personenbezogene Mehrheitsentscheid, also jede Wahl, hat doch etwas Willkürliches und kann vom Unterlegenen als Diskriminierung empfunden werden. Stellen Sie sich vor, was passieren würde, wenn jeweils bei Wahlen den Nichtgewählten eine Begründung zustehen würde. Das bedeutet doch in letzter Konsequenz die Umsetzung dieses unhaltbaren Bundesgerichtsurteils. Wir könnten also demnach nur noch über generelle, abstrakte Geschäfte befinden. Wir haben bereits die Konstellation im Aargau, dass der Regierungsrat die Gemeinden mit Schreiben vom 15. August 2003 auf den Bundesgerichtsentscheid aufmerksam macht und bei ablehnenden Entscheidungen eine Begründung stipuliert. Ebenso steht die erste staatsrechtliche Beschwerde einer einbürgerungswilligen Person im Aargau an, wegen eines entsprechenden, ablehnenden Bescheids. So schnell geht's, und das Bundesgericht bürgert in Zukunft ein, wahrscheinlich dann gleich kollektiv und ganze Völkerstämme! Es geht nicht an, dass Gerichte politische Entscheidungen treffen! Über Einbürgerungen muss weiterhin demokratisch entschieden werden können. Es soll den Stimmbürgern jeder Gemeinde überlassen werden, wie dieser demokratische Entscheid, ob via Gemeindeversammlung, Urnenabstimmung, durch die Exekutive oder eine Spezialbehörde erfolgt. Der Entscheid muss wiederum endgültig sein, denn es kann nicht sein, dass Gerichte demokratisch getroffene Beschlüsse korrigieren und die Judikative sich so über den Souverän stellt. Wir bitten Sie deshalb, unseren Antrag erheblich zu erklären und das Geschäft wie vom Büro vorgeschlagen zur Beratung der Einbürgerungskommission zuzuweisen. Dr. Karl Frey, CVP, Wettingen: Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. Wir sind mehrheitlich gegen die Einreichung dieser Standesinitiative. Einbürgerungsverfahren stehen im Spannungsfeld von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Für die ganze Fraktion haben die demokratischen Prinzipien einen hohen Stellenwert. Sie sollen nicht stärker geschmälert werden als notwendig. Aber sie sind an die rechtsstaatlichen Grundsätze und Schranken gebunden. Zwar ist die BundesPhilipp Müller, FDP, Reinach: Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion. Die Fraktion der FDP unterstützt den Antrag der SVP einstimmig. Der vorliegende Antrag ist die direkte Folge zweier Bundesgerichtsurteile, welche den Entscheid über die Verleihung des schweizerischen Bürgerrechts faktisch zu einem Verwaltungsakt degradieren und der letztinstanzlichen Kompetenz des Souveräns entziehen. Ich möchte dabei betonen, dass es hier lediglich um die ordentlichen Einbürgerungen geht. Die erleichterten Einbürgerungen, welche immerhin rund einen Drittel aller Einbürgerungen ausmachen, sind dem Entscheid des Souveräns ohnehin entzogen. Als Folge der Ablehnung ihrer Einbürgerungsgesuche haben am 19. März 2002 in der Gemeinde Emmen 5 Gesuchsteller staatsrechtliche Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrates des Kantons Luzern erhoben, der die Verweigerung der Einbürgerungen durch die Gemeinde 2325 9. September 2003 Emmen geschützt hatte. Hauptsächliches Argument der Kläger war dabei die Behauptung, dass die Ablehnung der Einbürgerungsgesuche einer Gruppe von Personen aus Ostund Südosteuropa das in der Bundesverfassung enthaltene Diskriminierungsverbot verletzt habe. Zusätzlich wurde von den Klägern geltend gemacht, dass eine Begründung für die Ablehnung ihrer Gesuche nicht vorhanden sei. Das Bundesgericht schloss sich dieser Argumentation vollumfänglich an und hob den Nichteinbürgerungsentscheid auf. Noch vor dem Fall Emmen hatte das Bundesgericht eine Volksinitiative der stadtzürcherischen SVP zu beurteilen, welche die Kompetenz zur Erteilung des Bürgerrechts an Ausländer dem Souverän zuweisen wollte. Der Stadtrat Zürich - in Vertretung des Zürcher Gemeinderates - hatte zuvor die Initiative wegen Unvereinbarkeit mit der Bundesverfassung für ungültig erklärt. Mit ähnlicher Begründung wie im Fall Emmen wies das Bundesgericht die Klage der SVP ab und beliess es bei der Ungültigkeit der Initiative. Das hohe Gericht hat das in der Bundesverfassung enthaltene Diskriminierungsverbot höher gewichtet als die ebenfalls in der Verfassung verankerte freie Willensbildung des Stimmbürgers (Art. 34 BV). Selbstverständlich ist die für die Schweiz fundamental wichtige Gewaltentrennung zu achten, womit folglich die Entscheide des Bundesgerichtes zu respektieren sind. Es gilt daher, eine legislatorisch saubere Grundlage zu schaffen, welche auch den Anforderungen des Bundesgerichtes genügt. Im Rahmen der hängigen Revision der Einbürgerungsgesetzgebung muss das Beschwerderecht gegen abgelehnte Einbürgerungsentscheide ausgeschlossen werden. Insbesondere sind die Bundesverfassung und das "Bundesgesetz über den Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts" (BüG) dahingehend anzupassen, dass Entscheidungen über ordentliche Einbürgerungen letztinstanzlich und unanfechtbar beim schweizerischen Souverän liegen. Das Bürgerrecht ist weiterhin vom Volk und nicht vom Richter zu verleihen. Es gibt gewichtige Gründe für die Beibehaltung der Einbürgerungskompetenz durch die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. In einem direktdemokratischen Staat wie der Schweiz berechtigt das Bürgerrecht nicht nur zur Teilnahme an Parlamentswahlen, sondern via Referendum und Initiative auch zur Einflussnahme auf sachpolitische Vorlagen. einem Rechtsstaat der Entscheid des obersten Gerichtes zu akzeptieren ist. Wir müssen akzeptieren, dass die direkte Demokratie ihre Grenzen hat. Unsere Staatsgründer wollten eine solche Gewaltentrennung, um die Ansammlung von zu grosser Machtfülle in der Hand von Einzelnen zu verhindern. Nun versucht die SVP mit dieser Standesinitiative, am Gleichgewicht dieser 3 Staatsgewalten zu rütteln. Die direkte Demokratie hat aber ihre Grenzen. Sie scheitert an der Gerechtigkeit. Das Recht eines Volkes findet seine Grenzen an der Gerechtigkeit. Hier hört die direkte Demokratie auf, hier werden ihr verfassungsrechtliche Grenzen gesteckt. Es gibt zahlreiche Beispiele bei Einbürgerungen, wo die Mehrheit der Gerechtigkeit 2326 Art. 1512 Durch diese Ganzjahresdemokratie haben Schweizerinnen und Schweizer einen unmittelbaren Einfluss auf die künftige Gestaltung der "ldee Schweiz". Es geht bei der Erteilung des Schweizer Bürgerrechts also um die Berechtigung, an der Ausgestaltung unseres Staatsgebildes und unseres Rechtssystems mitzuwirken. Und dies ist ein hochpolitischer Akt, diese Mitwirkung kann nicht einfach durch einen simplen Verwaltungsentscheid ermöglicht werden. Es ist daher legitim, dass Schweizerinnen und Schweizer ihre eigenen Vorstellungen über die weitere Entwicklung des eigenen Staatsgebildes umsetzen wollen und nur Personen einbürgern, von denen sie annehmen können, dass der Wille zur Weiterführung des demokratisch gewachsenen Wertekonsenses vorhanden ist. Aus den genannten Gründen unterstützt die Fraktion der FDP den vorliegenden SVP-Antrag einstimmig. Cécile Frei, SP, Gebenstorf: Ich spreche im Namen der SPFraktion. Im Juli hat das Bundesgericht entschieden, dass Einbürgerungen an der Urne verfassungswidrig sind. Und zwar, auch wenn kein Anspruch auf Einbürgerung besteht, haben die Bewerber trotzdem Anspruch auf Beachtung der verfassungsrechtlichen Garantien. Dazu gehört der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs bzw. auf eine Begründung des Entscheids. Das Einbürgerungsverfahren ist kein rechtsfreier Vorgang; die verfassungsrechtlichen Garantien müssen respektiert werden! In einem Rechtstaat sind die Urteile des obersten Gerichtes zu akzeptieren. Trotzdem versucht nun die SVP in einem zweiten Anlauf, dass die Stimmberechtigten der Gemeinde selber festlegen können, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Dies sollte ihrer Ansicht nach in der Gemeindeordnung festgelegt werden. Damit wollen sie an der Urnenabstimmung festhalten und damit durch eine Verfassungsänderung einen ihr nicht genehmen Entscheid aus Lausanne aushebeln. Bewusst versucht die SVP, diese Forderung nach Autonomie und direkte Demokratie auf Gemeindeebene einzufädeln. Die Gemeindestufe ist nämlich die erste und wichtigste Hürde, welcher ein Gesuchsteller nehmen muss, um überhaupt im Verfahren weiter zu kommen. Die Gesuchsteller hatten auch bis heute kein Beschwerderecht bei einer Ablehnung. Umsomehr ist zu beachten, dass die verfassungsrechtlichen Garantien eingehalten werden. Vehement kritisiert die SVP den Bundesgerichtsentscheid und sieht Gefahr für die direkte Demokratie. Die SP ist der Meinung, dass in widersprach. Ich wehre mich gegen eine direkte Demokratie nach dem Prinzip der "Tyrannei der Mehrheit", wie dies hinsichtlich der Einführung des Frauenstimmrechtes und der Mutterschaftsversicherung stattfand. Die SP steht ein für die direkte Demokratie und für die Volksrechte. Aber es darf nicht sein, dass Menschenrechte und Volksrechte gegeneinander ausgespielt werden. Einbürgerungen sind Verwaltungsakte. Und als solche müssen sie auch gehandhabt werden, um Willkür zu verhindern! Jeder und jede, der Schweizer oder die Schweizerin werden will, hat bestimmte Auflagen zu erfüllen; diese sind allgemein bekannt und dürfen - doch nicht der Willkür ausgesetzt werden! Art. 1512 Auch Einbürgerungen an Gemeindeversammlungen müssen abgeschafft werden. Für die Gesuchsteller gilt das in der Bundesverfassung verankerte Verbot auf Diskriminierung und der Anspruch auf rechtliches Gehör. Daraus ergibt sich, dass das Organ, welche das Gemeindebürgerrecht erteilt, nicht das Volk sein kann, sondern nur die Exekutive. Ich nehme die SVP als selbstgefällig wahr, weil sie glauben, die Politik in der Schweiz und somit die direkte Demokratie sei die einzig richtige, und zwar nicht etwa, weil das die besten Lösungen bringt, nein, weil sie vom Volk bestimmt wird. Die SVP versucht in dieser Standesinitiative den Willen der Mehrheit so geschickt auszulotsen, damit ihr eigener Wille durchgesetzt werden kann. Sie gehorchen kritiklos ihren selbsternannten Vordenkern in der Machtzentrale. Zurzeit ist auf Bundesebene eine Bürgerrechtsrevision in der Vernehmlassung, die einzig von der SVP erfolglos bekämpft wurde. Die laufende Revision ist ein Schritt in die richtige Richtung, die umgesetzt werden muss. Wir sehen keinen Handlungsbedarf und finden diese Standesinitiative unnötig. Die SP ist einstimmig gegen die Erheblichkeitserklärung. Dr. Heidi Berner-Fankhauser, EVP, Lenzburg: Ich spreche im Namen der EVP-Fraktion. Wir sind gegen die Erheblicherklärung der Standesinitiative. Es gibt verschiedene Gründe dagegen, ganz emotionslose. Es ist kein spezifisches Aargauer Problem. Die Gesetzgebung zur Einbürgerung ist beim Bund sowieso in Revision. Es macht wenig Sinn, in einem laufenden Verfahren zusätzlich eingreifen zu wollen. Die SVP hat in Bern ja genügend Vertreter, um ihre Anliegen direkt einzubringen. Oder hat sie etwa Angst, dass dies nach den Wahlen nicht mehr so sein wird? Nun noch einige persönliche Bemerkungen: Die vorgeschlagene Standesinitiative geht entschieden in die falsche Richtung. Vergessen Sie nicht, am 5. September 2000 - das ist schon lange her - hat der Grosse Rat eine Motion von mir zu diesem Thema als Postulat überwiesen. Darin habe ich verlangt, dass das kantonale Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht so geändert werden soll, dass keine willkürlichen und diskriminierenden Ablehnungen von Einbürgerungsgesuchen mehr vorkommen dürfen. Die Regierung hat damals argumentiert, man warte mit kantonalen Gesetzesänderungen bis der Bund seine Revision abgeschlossen habe. Gemäss Bundesgerichtsentscheid handelt es sich bei der Einbürgerung materiell um einen Akt der Rechtsanwendung. Es gilt, die Balance zu finden zwischen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Unsere Demokratie ist ein hohes Gut. kann. Es ist fraglich, ob das die gleiche Ebene ist, wie die Einführung des Euro in Deutschland. Das ist eine zur Absurdität führende Volksdemokratie! Die Demokratie hat festgelegt, wie es aussehen soll, wer wie eingebürgert werden sollte. Aber auf die Person zuschreiben, dann sind wir auf derselben Ebene wie am letzten, katastrophalen Dienstag, wo wir auch beschlossen haben, dass die Gemeindeversammlung sagen soll, ob wir Sonderklassen führen sollen oder nicht. Das kann es einfach nicht sein! Es geht hier also nicht - und das wurde auch falsch gesagt - darum, zu wählen. Wir wählen die Ausländerinnen und Ausländer nicht aus, ob sie Schweizer 9. September 2003 Doch dem Volk dürfen nur Entscheide abverlangt werden, die kein höheres Recht verletzen. Geben wir Sorge zur Demokratie und missbrauchen wir sie nicht für fremdenfeindliche Manifestationen! Welche Bedingungen erfüllt werden müssen für eine Einbürgerung, das kann demokratisch entschieden werden. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, ist aber ein Akt der Rechtsanwendung. Man könnte sogar verlangen, dass alle, die Schweizer werden wollen, Jassen, Hornussen und Jodeln können müssen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Vielleicht müssten wir alle dann auch den Tatbeweis erbringen. Geri Müller, Grüne, Baden: Ich spreche im Namen der Fraktion der Grünen. Ich masse mir nicht an, dass ich die staatsrechtliche Weisheit per se habe, wie das jetzt vorhin vorgetragen wurde von den beiden Vertretern der SVP und der FDP. Trotzdem einige Bemerkungen: Die erste Frage ist wirklich die: Die Einbürgerungskommission ist tatsächlich sehr unterbeschäftigt. Es ist einfach fraglich, ob man mit Standesinitiativen diese Kommission zusätzlich mit Arbeit versehen will. Soviel zum Thema Sparmassnahmen. 2. Jetzt haben Sie die Mehrheit der National- und Ständeräte in Bern. Ja was wollen Sie denn noch mehr? Sagen wir es doch deutsch und deutlich: Es sind Wahlen angesagt und es ist einfach, dieses Thema jetzt noch mitaufzugleisen. Ich sage es noch einmal: Es findet eine Revision der Einbürgerungsgesetze statt. Springen Sie dort auf! Zum Inhalt: Sie müssen sich die Geschichte vergegenwärtigen, die das Einbürgerungsverfahren hinter sich hat. Das ist aufgebaut auf dem Anag, das 1931 eingesetzt wurde. Sie müssen wissen, dass die Einbürgerung nicht zu dem Thema gemacht wurde wie heute. Einbürgerungen waren moderat und einfach gestaltet. Erst seit dem 2. Weltkrieg sind die Einbürgerungen zu einem Thema geworden. Dafür hat man Kriterien aufgebaut. Diese wurden demokratisch festgelegt, genau so wie in anderen Gefässen (Sozialhilfe, Baugesetze usw.). Man hat Kriterien festgelegt, wann man einem Hausbau, einer Therapie oder einem Staatsbürgerrecht zustimmt und wann nicht. Das ist alles an Gremien delegiert. Diese sind gut vertreten, auch wieder aus den Parteien der FDP und der SVP. Ich kenne kein Einbürgerungsgremium das zur Mehrheit aus Grünen, Sozialdemokraten, Christdemokraten oder EVP besteht. Sie haben dort Leute eingesetzt, die die Einbürgerungswilligen auf Herz und Nieren überprüft. Notabene: Es ist ein riesiger Prozess von über 12 Jahren, der dahintersteht. Jetzt müssen Sie sich einfach überlegen - und das ist eine Frage an die Staatsrechtler -, ob es dann Sinn macht, ob jemand, der den Einbürgerungswilligen überhaupt nicht kennt, Einsprache erheben kann gegen die Einbürgerung, wenn er nicht gewichtige Gründe dagegen vorbringen werden dürfen oder nicht. Das ist keine Wahl wie die Grossratswahl. Das sind Leute, die Schweizer werden wollen und dann wird überprüft, ob sie die Bedingungen erfüllen. Es geht nicht um eine Wahl und auch nicht um eine Verleihung oder so. Es geht einfach um einen nüchternen Entscheid. Wir sind ja froh, wenn wir mehr Leute haben, mehr Schweizerinnen und Schweizer haben. Viele haben ja Angst, dass wir über die 18%-Schwelle fallen. Hier einen Unterschied machen zu wollen zwischen direkter und repräsentativer Demokratie ist der falsche Ort. Wir haben hier die direkte Demokratie. Die Spielregeln werden vom Volk festgelegt und ein paar vertraute Leute, die die 2327 9. September 2003 Art. 1512 Akten gut kennen, prüfen, ob die Leute einbürgerungsfähig sind oder nicht. ungerecht und falsch! - In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Erheblichkeitserklärung zu verzichten! Ich erinnere Sie daran, dass die Fraktionen, die jetzt hier gegen das Rekursrecht bei Einbürgerungen votieren, bei anderen Rekursrechten dann auch wieder sehr dagegen sind. Ich bitte Sie, diese Standesinitiative auch inhaltlich für obsolet zu erklären! Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Wir haben interessante Dinge gehört. Wir haben gehört, nur die Exekutive oder (Zitat) "ein paar vertraute Leute", das war Herr Müller, dürften diese Frage entscheiden und nicht das Volk. Damit ist nach 200 Jahren das absolutistische Prinzip des beschränkten Untertanenverstandes wieder eingeführt worden in diesem Land. (Heiterkeit). - Es gibt eben Leute, die dürfen das entscheiden und dem Pöbel darf man das nicht anvertrauen. Gerechtigkeit ist die wichtigste Aufgabe des Gesetzgebers. Demokratin sein, Demokrat sein heisst, der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zuzutrauen, richtig zu entscheiden. Demokratin sein, Demokrat sein heisst, der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zuzutrauen, gerecht zu entscheiden. Das hat das Schweizer Volk durch Jahrhunderte bewiesen. Erklären wir diese Standesinitiative für erheblich! Vorsitzende: Wir kommen zu den Einzelvoten. Dieter Egli, SP, Windisch: Ich möchte eine grundsätzliche Anmerkung vorbringen zu dem, was Sie heute morgen hier vorhaben. Denn es hat sich offenbar herumgesprochen, dass man im aargauischen Parlament mit seiner stabilen SVPFDP-Mehrheit Anliegen auf die bundespolitische Ebene vorbringen kann, die auf anderem Wege wohl keine Chance hätten. Ich finde es staatspolitisch bedenklich und äusserst stossend, wie in diesem Kanton in letzter Zeit das Instrument der Standesinitiative bis zu einem unerträglichen Mass ausgereizt, ja überreizt wird. Eine Standesinitiative wird von einem Kanton dann eingereicht, wenn er von einer Problematik ganz unmittelbar, ganz direkt als Kanton betroffen ist. Dies ist doch hier nicht der Fall! Wir haben es mit einem Bundesgerichtsentscheid zu tun, über den man natürlich diskutieren kann. Tatsache ist allerdings, dass die Einbürgerungsfrage auf Bundesebene diskutiert wird, dass eine Bürgerrechtsreform am Laufen ist, und dass unsere Kantonsvertreterinnen und -vertreter in dieser Sache die Interessen unseres Kantons wahrnehmen. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass sie dies tun. Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht. Vor diesem Hintergrund befremdet dieser Aktivismus unseres Kantons überaus. Ich habe diesen Aktivismus schon oft bei wichtigeren Fragen vermisst, wo es darum gegangen wäre, wirklich die Interessen unseres Kantones zu wahrzunehmen - nicht zuletzt heute vor einer Woche in diesem Saal. Aber was machen wir heute? Wir verschleudern einmal mehr unsere wertvolle Zeit mit der Diskussion von Fragen anderer politischer Ebenen, die wir letztlich nicht direkt werden beeinflussen können. Es ist doch offensichtlich: Hier geht es nicht um die Interessen unseres Kantones, sondern vielmehr um knallharte Parteiinteressen, die noch dazu derart quer in der bundespolitischen Landschaft stehen, dass sie wohl auf anderem Wege als durch unser Parlament überhaupt keine Chance hätten! Hier wird das falsche politische Gremium für ein falsches politisches Anliegen ausgenützt. Was Sie heute vorhaben, ist nicht effizient, nicht effektiv, es ist sinnlos, und - um auf die inhaltliche Ebene zurückzukommen - es ist polemisierend, hen, dass diese Person hochkriminell ist usw. gibt es ein Rekursverfahren. Aber nicht einfach per se. Ich habe von Leuten gelesen, die gesagt haben, an der Gemeindeversammlung ist das einfach so schlank durchgegangen, deshalb habe ich ein Referendum ergriffen. Das kann doch nicht Sache sein, dass man eine solch wichtige Frage wie die Einbürgerung so banalisiert. Ich wehre mich dagegen! Ich werde nie und nimmer autokratisch werden. Aber wir haben eine gewählte Behörde, die hauptsächlich auch von bürgerlichen Parteien 2328 Geri Müller, Grüne, Baden: Das ist schon ein bisschen deftig! Ich bin weit weg von irgendwelchen autoritären Behörden, die sagen dürfen, was Sache ist und was nicht. Ich komme noch einmal auf den Rahmen zurück. Der Rahmen ist klar: Ich bin dafür, dass die Schweizer und Schweizerinnen diesen Rahmen abstecken. Von mir aus können sie alles - wie das Frau Berner gesagt hat mithineinnehmen inklusive Jodeln und Jassen. Das ist eigentlich egal. Darüber muss Konsens herrschen und darüber muss das Volk befragt werden. Welche Kriterien müssen befolgt werden, damit Leute Schweizerin oder Schweizer werden können? Auf der anderen Seite gibt es einen Persönlichkeitsschutz. Ich kann doch nicht erwarten, dass sich ein einbürgerungswilliger Mensch vor der gesamten Gemeinde in der Art und Weise austut, wie er das bei der Einbürgerungskommission machen muss. Irgendwo gibt es auch noch eine Privatsphäre. Sie müssen wissen, dass der grosse Teil der Einbürgerungen problemlos funktioniert. Gewisse Gemeinden sind zu dieser Massnahme gekommen, weil einzelne Personen herausgezogen wurden, die eine falsche Namensendung gehabt haben in ihren Augen. Dann wollte man über diese Leute abstimmen. Ich wiederhole hier noch einmal: Sie werden nicht darüber abstimmen können, auch wenn die Person "-itch" heisst, wenn der Vater die Mutter der Kinder heiratet, dann wählen die Schweizer, ohne dass irgend jemand etwas dazu zu sagen hat. Nur in dieser ausgewählten Situation, wo es darum geht, einer Familie oder einer Person mit einem Namensende, das eben nicht beliebt ist, darüber wollen dann gewisse Leute ein Referendum ergreifen. Das ist kein gleiches Recht mehr für alle anderen. Es wäre eine Peinlichkeit, wenn man es wirklich so machen würde! Hätte jemand wirklich ein Einspracherecht und sagt, ihr habt nicht geseunterstützt ist. Sie selektioniert. Wenn dort kein Vertrauen mehr besteht, wem wollen Sie dann noch vertrauen, meine Damen und Herren? Ich stimme Herrn Egli zu: Wie viel Zeit wir wieder verbrauchen für dieses Geschäft. Zurzeit wird eidgenössisch revidiert. Lassen wir es dabei bewenden! Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Es ist Wahlkampf! Sie haben einmal mehr das Thema gewählt, von dem Sie denken, dass Ihnen wieder Stimmen zufliegen werden. Sie Art. 1512 9. September 2003 haben dabei etwas vergessen. Ich wundere mich eigentlich bei einem Menschen hier im Rat, der an sich sehr gebildet ist, das ist Herr Dr. Stüssi, dass er solche Dinge sagt, wie er sie vorhin gesagt hat. Herr Stüssi: Sie haben nicht gemerkt, dass wir nicht mehr im Ancien Régime leben. Das haben Sie nicht gemerkt. Im Ancien Régime gab es das Zensuswahlrecht. Es durften nur jene Leute zur Urne, die genügend Geld hatten. Es gab das Zensusheiratsrecht. Es durfte nur heiraten, wer genügend Geld hatte. Wer bestimmte das? Das war ein bestimmter Teil des Volkes. Es war nicht das Recht! Heute leben wir aber im Rechtsstaat und daran halten wir fest. Wenn Sie vorgeben, dass Sie die Demokratie schützen wollen, indem Sie Bürgerwehren gegen einbürgerungswillige Ausländerinnen und Ausländer aufrichten, dann tun Sie das Gegenteil: Sie schaden der Demokratie, denn Sie schaden dem Rechtsstaat! Sie werden persönlich nie die Verantwortung dafür übernehmen müssen. Das wissen Sie und darum können Sie sich auf dieser Spielwiese - die leider eine sehr ernste Spielwiese ist bewegen, wie es Ihnen passt. Sie schämen sich auch nicht dafür. Aber ich schäme mich für Sie! Kriterien und transparent erfolgen, wenn wir das Gesetz befolgen wollen. Im Kanton Aargau geschieht das. Die Gemeinden machen das bei ihren Einbürgerungsverfahren, dementsprechend auch auf kantonaler Ebene die Einbürgerungskommission. Das Verfahren ist also dem Gesetz entsprechend auszugestalten. Reine Urnenabstimmungen würden diesem Gesetz nicht entsprechen. Das ist auch die Schlussfolgerung des eidgenössischen Beurteilungskriteriums durch das Bundesgericht. Die Bewerberinnen und Bewerber haben im Laufe des 12-jährigen Wohnsitzes in der Schweiz unser Land als Rechtsstaat kennengelernt und wollen dementsprechend jetzt diesen Schritt vollziehen. Sie werden wiederholt auf die rechtsstaatlichen Traditionen und die daraus abgeleiteten Rechte, aber auch Pflichten hingewiesen. Es ist deshalb für den Regierungsrat nicht nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet anlässlich ihrer Einbürgerung, die der Verleihung der politischen Rechte nachkommt, die rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze nicht gelten sollen! Eine solche Einbürgerungspolitik wäre widersprüchlich zu den gesetzlichen Bestimmungen! Reto P. Miloni, Grüne, Mülligen: Ich wünschte mir, die SVP und die FDP würden ebensoviel Energie darauf verwenden, das Aufkommen von Flüchtlingen und Migrationswilligen zu dämpfen. 1,2 Mia. Menschen sind auf der Flucht. Sie sind hauptsächlich wegen Klimaveränderungen auf der Flucht. Afrika, das 5% zu den klimaschädigenden Emissionen beiträgt, hat 25% der Weltbevölkerung und ist überproportional durch Dürre, Wüstenbildung etc. betroffen. In den USA ist es umgekehrt. Ich glaube nicht daran, dass es eine Lösung sein kann, wie Rommel damals vor der Normandie, immer grössere Hürden aufzubauen und die Gemeindeversammlung jetzt zum Scherbengericht zu machen aus lauter Frustration vor einem Bundesgerichtsentscheid. Ich kann meinen Vorrednerinnen und Vorrednern aus der SP zustimmen. Sie sind auf dem falschen Weg! Wir müssen gar nicht mehr auf Emmen zeigen, wir haben auch schwierige Fälle im Aargau! Die direkte Betroffenheit der Bewerberinnen und Bewerber und die Bedeutung, welche die Einbürgerung für sie hat, sprechen dafür, dass es sich bei der Einbürgerung materiell um einen eigentlichen Verwaltungsakt handelt. Dabei sind die üblichen Verfahrensgrundsätze einzuhalten! Der Regierungsrat hat diese Auffassung schon früher vertreten. So in der Stellungnahme zu den Postulaten Bodmer und Hunn, wo es um diese Fragen gegangen ist. Der Regierungsrat erachtet aus diesem Grund auch die jüngste bundesgerichtliche Rechtssprechung logisch und folgerichtig. Es ist nicht ein Willkürakt, der geschehen ist. Die Betonung rechtsstaatlicher Grundsätze im Einbürgerungsverfahren ist nicht etwa Ausdruck irgendeiner Richterrevolution, sondern sie ist sachlich begründet und abgesehen davon in manchen Kantonen bereits geläufig. Vorsitzende: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Ich versuche emotionslos in dieser Frage zu sein. Der Regierungsrat vertritt, was gesetzlich festgelegt ist und damit Voraussetzung bei dieser Frage, nämlich die Auffassung, dass gut integrierte Ausländerinnnen und Ausländer eingebürgert werden sollen, wenn sie dies selber wünschen. Das ist auch die gesetzliche Rahmenbestimmung. Damit hat der demokratische Entscheidungsprozess auf diesem Wege stattgefunden. Der Gesetzgeber und damit das Volk hat die Voraussetzungen für eine Einbürgerung festgelegt. D.h. der Regierungsrat versteht Einbürgerungen als Ergebnis einer erfolgreichen und damit geglückten Integration. Massstab für die Einbürgerung ist deshalb die ausreichende Integration, wie sie eben im Gesetz verankert ist. Die entsprechende Beurteilung muss somit nach sachlichen er dagegen ohne sachliche Rechtfertigung ausgeschlossen werden. Für den Grundrechtsschutz und die Verfahrensgarantien ist entgegen den Ausführungen in der Begründung der Standesinitiative auch nicht ausschlaggebend, ob ein direkter Anspruch des Gesuchstellers oder der Gesuchsstellerin auf eine Bewilligung oder eine staatliche Leistung besteht. Die entsprechenden Garantien sind gerade dort besonders Das Bundesgericht hat mit seinen Urteilen die Gewaltenteilung nicht verletzt. Es hat sich nicht in die Kompetenzen des Gesetzgebers eingemischt! Vielmehr hat es bewährte und anerkannte Verfassungsgrundsätze wie das Willkür- und Diskriminierungsverbot angewendet. Es hat, wie in anderen Fällen, überprüft, ob geltendes Recht sowie darauf basierende Verfahren und Entscheide diesen Verfassungsgrundsätzen genügen. Das Bundesgericht war gehalten, dies zu tun. Die vorgeschlagene Standesinitiative will den Grundrechtsschutz und die Verfahrensgarantien ausser Kraft setzen, indem dem Bundesgericht durch eine Verfassungsänderung die Hände gebunden werden. Dieses Vorgehen ist im Grundsatz und unabhängig von der Sache zumindest fragwürdig! In anderen Bereichen mit grosser individueller Betroffenheit (Steuern, Handels- und Gewerbefreiheit) wird auch von den Initianten ein umfassender Grundrechtsschutz zu Recht vorausgesetzt und gefordert. Im Einbürgerungsbereich soll wichtig, wo die entscheidende Behörde über ein Ermessen verfügt. Die Stossrichtung der Standesinitiative widerspricht auch in dieser Hinsicht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Noch einige Ausführungen zum Text: Der erste Satz des vorgeschlagenen Artikels 38 Abs. 4 BV neu nimmt den Kantonen die im schweizerischen Föderalismus hochgehaltene Möglichkeit, die Gemeindeautonomie selber 2329 9. September 2003 Art. 1512 zu umschreiben oder einzuschränken. Es stellt damit einen Eingriff in die kantonale Hoheit dar. Organ persönlich betroffen sind und sich somit in den Ausstand zu begeben haben. Im Interesse der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit erachtet es der Regierungsrat nicht als zweckmässig, wenn in den aargauischen Gemeinden eine Vielzahl von unterschiedlichen Kompetenzregelungen für den Einbürgerungsentscheid bestehen. Die Gesetzgebung muss den Rahmen vorgeben, der Rechtmässigkeit und Transparenz des Einbürgerungsentscheides sicherstellt. Die offene Formulierung der Standesinitiative genügt diesen Anforderungen nicht. Für Angestellte der AKB gilt diese Ausstandspflicht nicht, weil sie als Angestellte nicht direkt betroffen sind durch die Rechtsformänderung, die wir beraten. Zum Thema Ausstandspflicht liegt eine persönliche Erklärung vor. 2. Der Begriff 'Gemeinde' ist unklar. Im Aargau ist die Einwohnergemeinde für die Einbürgerung zuständig. In anderen Kantonen ist teilweise die Bürgergemeinde für Einbürgerungen zuständig. Wenn nun mit 'Gemeinde' die Bürgergemeinde gemeint ist, dann würde die Initiative einen zusätzlichen Eingriff in die aargauische Kompetenzordnung darstellen. Somit ist auch aus diesen Gründen die Initiative, zumindest was diesen Bereich anbelangt, fragwürdig. Abstimmung: Für Erheblicherklärung: 100 Stimmen. Dagegen: 65 Stimmen. Vorsitzende: Damit ist die Standesinitiative für erheblich erklärt worden. Das Büro des Grossen Rates hat präventiv im Falle der Erheblichkeitserklärung mit Datum vom 2. September beschlossen, dass dieses Geschäft der Einbürgerungskommission zugewiesen wird und der Kommission eine viermonatige Frist für die Berichterstattung und Antragstellung gesetzt wird. 1513 Änderung der Rechtsform der Aargauischen Kantonalbank; Gesetz über die Aargauische Kantonalbank; Totalrevision; erste Beratung; Beginn der Eintretensdiskussion (Vorlage vom 29. August 2001 des Regierungsrats samt Änderungsanträgen vom 24. Januar 2003 der nichtständigen Kommission 01-3 "Aargauische Kantonalbank", denen der Regierungsrat mit Ausnahme von § 6 Abs. 2 Satz 2 und § 7 Abs. 2 zustimmt) Vorsitzende: Ich halte fest: Im Auftrag des Grossratspräsidiums hat der Rechtsdienst des Regierungsrates ein Gutachten zur Thematik der Ausstandspflicht für die Mitglieder des Bankrates der AKB erstellen lassen. Dieses Kurzgutachten wurde allen Mitgliedern des Büros zugestellt. Somit sind auch die Fraktionspräsidien und die Fraktionen informiert. Ich weise darauf hin, dass alle Mitglieder des Grossen Rates berechtigt sind, an der Beratung teilzunehmen. Bei der Abstimmung ist klar, dass der Vizepräsident und die Mitglieder des Bankrates der AKB gemäss § 29 Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes in ihrer Funktion als leitendes bestimmen müssen, ob sie sich bei Abstimmungen in den Ausstand begeben oder nicht. Heinrich Schöni, SP, Oftringen: Präsident der nichtständigen Kommission "Aargauische Kantonalbank": 2330 Ernst Frey, SVP, Kaiseraugst: Ich gebe eine persönliche Erklärung - auch im Namen von Herrn Füglistaller ab - zu der Feststellung der Frau Präsidentin. Wir haben bewusst im Vorfeld dieser Debatte wissen wollen, ob eine Ausstandspflicht besteht oder nicht. Sie haben gehört, dass der Rechtsdienst des Regierungsrates festgestellt hat, dass wir - Herr Füglistaller und ich - persönlich betroffen sind. Damit ist die Ausstandspflicht klar gegeben. Selbstverständlich gehen wir in den Ausstand und zwar nicht nur bei den Abstimmungen, sondern auch bei den Beratungen. Wir hätten das so oder so gemacht, denn unser Anstand und unsere politische Hygiene hätte uns das sowieso geraten. Es ist eigentlich interessant: Wir sind von diesem Parlament gewählt worden, dass wir die Interessen unserer Aargauischen Kantonalbank (AKB), aber auch die Interessen unseres Kantons zu vertreten, weil diese Bank dem Kanton gehört. Jetzt ist man da persönlich betroffen, wenn man die Interessen des Kantons vertreten will. Die persönliche Betroffenheit, - der Rechtsdienst hat das festgestellt, - empfinde ich nicht als solche, denn wenn die überwiesenen Motionen einmal umgesetzt werden, dass in Zukunft wegen der Unvereinbarkeit keine Mitglieder des Grossen Rates mehr in den Gremien der Staatsanstalten sein können, wären wir sowieso bald nicht mehr persönlich betroffen und das wird ja unabhängig von der Gesetzesberatung, vor der wir jetzt stehen, irgendwann einmal ausgeführt. Die persönliche Betroffenheit hat für mich allerdings eine leicht groteske Note. Es sitzen in diesem Rat hier Kollegen die meisten Namen konnten Sie gestern teilweise mit Bild in einer grossen Aargauer Zeitung nachlesen -, die nach meiner Meinung und der von Herrn Füglistaller weitaus mehr betroffen sind als wir, die die Interessen des Kantons vertreten müssen. Diese Betroffenen könnten Interessen vertreten, die vermutlich nicht unbedingt im Interesse dieses Kantons und seiner eigenen Institutionen sind und könnten ich spreche im Konjunktiv - sogar gegen ihr eigenes Gelöbnis, das Sie hier in diesem Grossen Rat abgelegt haben, verstossen. Meiner Meinung nach sind diese weitaus mehr betroffen. Von mir aus gesehen müssten auch diese Kollegen in den Ausstand! Ich kann nicht mehr befehlen, ich sitze nicht mehr hier oben, das war vor einigen Jahren, ich denke aber, es wäre ein Zeichen von politischer Kultur und parlamentarischem Anstand, wenn auch diese Kollegen in den Ausstand treten würden, wenn es nötig ist! Vorsitzende: Auch ich kann die Ausstandspflicht nicht befehlen für jene Kollegen, die Sie gemeint haben. Trotzdem denke ich, dass diese Kollegen eine moralische Verpflichtung und Verantwortung haben und dies selbst Die Botschaft zur Änderung der Rechtsform der AKB und Umwandlung in eine AG geht auf den Grundsatzbericht des Regierungsrates vom Dezember 1994 zurück und auf den Auftrag, den der Grosse Rat dem Regierungsrat erteilte die Umwandlung der AEW und der AKB zu prüfen und dem Art. 1513 Grossen Rat entsprechende Gesetzesentwürfe zu unterbreiten. Mit der Botschaft 01.257 vom 29. August 2001 erfüllt der Regierungsrat den zweiten Teil des ursprünglichen Auftrages, nachdem die Umwandlung der AEW 1999 vollzogen wurde. Unsere Kommission hat die Arbeit am 25. Februar 2002 aufgenommen. In 11 Sitzungen haben wir die Botschaft, das Gesetz über die Aargauische Kantonalbank und die Statuten der neuen AG diskutiert und behandelt. An den Verhandlungen nahmen nebst den Kommissionsmitgliedern Vertreter der Regierung Regierungsrat Kurt Wernli, Vertreter der AKB, Dr. Wendolin Stutz, Bankratspräsident, Urs Grätzer, Vorsitzender der Geschäftsleitung, Luc P. Tschudin vom Rechtsdienst der AKB teil. Das Protokoll wurde durch Frau Dayana Bernyi Kamm geführt. Zur Behandlung und Beschlussfassung in der ersten Lesung kommt nur der Gesetzesentwurf (Synopse gelbe Fassung), nicht aber die ebenfalls durch die Kommission behandelten Statuten. Diese werden erst bei zweiten Lesung durch den Grossen Rat behandelt. Es ist ja nicht auszuschliessen, dass gewisse Beschlüsse der ersten Lesung Auswirkungen auf die Statuten haben können. Allgemeine Aussprache, Eintretensdebatte: Es zeigte sich bereits bei der Eintretensdebatte, dass die Fragen: Braucht der Staat Aargau eine Kantonalbank? Service Public? Wettbewerbsverzerrung (Ja oder Nein)? Höhe der Mehrheitsbeteiligung durch den Kanton? Staatsgarantie Ja oder Nein? Zukunftsstrategie der AKB? Eigentümerstrategie Kanton Aargau nach der Umwandlung Corporate Governance? Diese Fragen wurden aufgeworfen und waren von grösstem Interesse für die einzelnen Mitglieder. Ich verzichte aber hier auf diese näher einzugehen, da ich dies im Rahmen der Behandlung der einzelnen Abschnitte der Botschaft tun werde. Speziell an dieser Stelle erwähnen möchte ich, dass die AKB in der heutigen Rechtsform ein sehr erfolgreiches Unternehmen ist und in den letzten 5 Jahren erhebliche ordentliche und ausserordentliche Ablieferungen in Form von marktgerechter Verzinsung des Dotationskapitals oder eines Beitrages zur Sanierung der Pensionskasse von gesamthaft 140 Mio. Franken erwirtschaftet hat. Das Eigenkapital ist in der gleichen Zeit aus eigenen Kräften um 279 Mio. gesteigert worden. Das Vermögen des Kantons hat sich demzufolge um 419 Mio. Franken vermehrt. Als Gegenleistung stellt der Kanton der AKB das Dotationskapital von 200 Mio. Franken und die Staatsgarantie zur Verfügung. Die 419 Mio. sind also eine bemerkenswerte Leistung. 9. September 2003 Behandlung der Botschaft in der Kommission: 1. Ausgangslage: Zu dieser habe ich mich schon anfangs geäussert. Zu erwähnen ist noch, dass die Diskussion um die Kantonalbanken fast in allen Kantonen läuft oder bereits gelaufen ist. Verschiedene Kantonalbanken sind in AGs umgewandelt worden (Berner, St. Galler, Luzerner) in der Zwischenzeit klar abgelehnt das Vorhaben im Kanton Thurgau. Die Basler sieht keine Rechtsformänderung vor und bei der Zürcher Kantonalbank hat das Volk bereits die Rechtsform als öffentlich-rechtliche Anstalt bestätigt. Weitere Kantone (Zug, Genf, Waadt, Jura, Wallis) haben seit längerer Zeit eine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft und leben damit unterschiedlich gut oder weniger gut. 2. Das Umfeld der Kantonalbanken: Strukturelle Änderungen der Branche und Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: In diesem Zusammenhang wurde die Frage bzw. Antrag gestellt, ob nicht Hearings mit Experten, aber auch mit Konkurrenten (IRB, Hypo Lenzburg) mit Vertretern anderer Kantonalbanken oder andern Kantonen gemacht werden sollten. Die Kommission entschied gegen Hearings zum voraus bzw. mit Konkurrenten, da dies kaum ohne vernünftiges Zahlenmaterial möglich ist und somit Daten der AKB öffentlich würden, die sicher so nicht der Konkurrenz vorgelegt werden können. In Sachen Experten soll dies offen gelassen werden, sobald konkrete Fragen zum Beispiel zur Staatsgarantie vorliegen. Die Frage zur kritischen Grösse der Bank wurde durch dessen Vertreter mit rund 30 Milliarden beziffert. Dies könne aus eigener Kraft nicht erreicht werden, auch wenn die Bank jetzt jährlich um 500 bis 800 Mio. Franken wachse und deshalb könne diese nur über allfällige Zusammenschlüsse mit ähnlichen Banken in der Grössenordnung der heutigen AKB geschehen. Dazu brauche es aber die Umwandlung der AKB in eine AG um mittels Fusionen/Aktientausch diese Grössenordnung zu erreichen. Hier stellt sich die Frage: kann es sich die Eigentümerschaft leisten, dieses Unternehmen unter diesen Voraussetzungen zu halten? Damit sei eigentlich bereits gesagt, dass die Bank die Umwandlung in eine AG machen müsse, um solche Zusammenschlüsse tätigen zu können. Ein sehr wichtiger Faktor im heutigen Bankenumfeld ist die Refinanzierung. Das Sparverhalten hat sich verändert. Spargelder fliessen in andere Kanäle, wie Fonds, Aktien. Deshalb sei auch die AKB gezwungen, die Refinanzierung an den Kapitalmärkten zu tätigen. Mit der Staatsgarantie sei dies besser möglich, d.h. zu besseren und marktgerechten Konditionen. Als Tochter der CS habe die Hauptkonkurrentin NAB den Vorteil zu den günstigen Konditionen der Grossbank CS zu refinanzieren. Im Weiteren kann festgestellt werden, dass eine neue Rechtsform beschlossen werden kann, ohne dass der § 57 der Kantonsfassung geändert werden muss. Nach einer sehr eingehenden allgemeinen Aussprache und einer intensiven Eintretensdebatte aller Beteiligten beschloss die Kommission mit 11 gegen 2 Stimmen der SP-Vertretung auf diese Geschäft einzutreten. Die technologischen Entwicklungen sind enorm und eine Bank, wie die AKB kann sich solche Investitionen alleine gar nicht leisten. Nur mit diesen neuen Entwicklungen in der Bankeninformatik sind aber kostengünstige Dienstleistungen mit weniger Fixkosten möglich, welche heute am Markt verlangt werden. Hier hat sich die AKB als Miteigentümerin des grössten Bankeninformatikcenters der RTC Rail Time Center AG Bern die nötigen Voraussetzungen geschaffen. 3. Zwischen Staat und Markt: Die Diskussion, ob es Aufgabe des Kantons sei, eine eigene Bank zu führen, zeigte die verschiedensten Ansichten. Diese Frage stellt sich aber hier im Moment nicht. Die Bank ist da und die Kantonsverfassung § 57 spricht klare Worte und die Staatsaufgabe ist damit legitimiert. Eine Änderung der 2331 9. September 2003 Art. 1513 Kantonsverfassung steht ja auch nicht zur Diskussion Damit ist auch klar, dass die Verflechtung zwischen Staat und Politik und Markt gegeben ist. Kanton. Eine gute, gesunde AKB erwirtschaftet einen optimalen Ertrag und das komme dem Kanton seit Jahren zugute. 4. Neue Herausforderungen: Inwieweit eine Ausdehnung der Tätigkeiten über die Kantonsgrenze hinaus richtig ist, kann nicht grundsätzlich beantwortet werden. Zusätzliche Risiken sind aber sicher vorhanden, auch wenn die gleiche Sorgfalt eingehalten wird. Allerdings ist die AKB schon jetzt ausserhalb tätig. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage der Staatsgarantie gestellt und im gleichen Umfeld sind die zusätzlichen Risiken zu stellen. Eingrenzungen müssten allenfalls im Rahmen der Statuten gemacht werden, nicht aber im Gesetz. Die AKB-Verantwortlichen sind auch klar der Meinung, dass heute faktisch jede Bank auf ihre Art eine Staatsgarantie habe. Als Tochter der CS könne sich die NAB auf die Mutter verlassen, dass, wenn etwas schief gehe, diese kaum die NAB fallen lassen könne. Zudem profitiere diese von den günstigen Konditionen bei der Fremdfinanzierung ebenfalls von der Mutter. Sollte je einmal eine der Grossbanken in extreme Schwierigkeiten kommen, so werde mit Bestimmtheit der Bund einspringen, weil er kein volkswirtschaftliches Fiasko eingehen könne, was der ganzen Schweiz sehr schaden könnte. Auch Beispiele aus dem Ausland wurden von seiten der Bankvertreter im Zusammenhang mit der Staatsgarantie aufgezeigt. Inwieweit das EU-Recht da Probleme bieten könnte, wurde im Moment verneint. Die Bankvertreter mussten sich von einzelnen Kommissionsmitgliedern den Vorwurf machen lassen, sie hätten zuerst nur die Grösse als Grund zur Umwandlung erwähnt, um am Markt optimale Konditionen zu erhalten. Jetzt sehe diese aber mit dem klaren Votum zur Staatsgarantie etwas anders aus. Das Wachstum sei das eine Kriterium und dieses könne ja nicht sofort umgesetzt werden. Die Staatsgarantie sei das andere, ebenso wichtige Kriterium, um am Markt optimale Konditionen für die Fremdfinanzierung erhalten zu können. Dies die Stellungnahme der Bankenvertreter. 5. Chancen nicht verpassen: Zu diesem hatten die Kommissionsmitglieder keine speziellen Fragen oder Bemerkungen. 6. Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Frage, ob es richtig sei, dass im Gesetz der Zweck enthalten sein müsse oder ob dies nur in den Statuten zu erfolgen habe, konnte beim Handelsregister soweit abgeklärt werden, dass eine Umwandlung gesetzlich nicht definitiv geregelt ist und dass der Zweckartikel im Gesetz absolut identisch mit demjenigen der Statuten sein muss. Im übrigen sind sämtliche Paragraphen des Gesetzes durch die zuständigen Stellen geprüft worden. Abweichende Formulierungen aus der Beratung sind entsprechend angepasst worden Eine weitere Diskussion entstand über das Vorgehen: Revision des bestehenden Gesetzes in welchem festgehalten wird, dass die Kantonalbank als Aktiengesellschaft geführt wird oder eben ein Umwandlungsgesetz, welches uns hier vorliegt. Nach längerer Diskussion fand die Kommission, dass das gewählte Vorgehen das bessere sei. 7. Zweckbestimmung: Keine spezielle Diskussion. Dazu komme ich dann bei der Gesetzesberatung zurück. 8. Staatsgarantie: 8.1 Notwendigkeit. Dieser Punkt war in der Kommission einer der wichtigsten und in der Diskussion kam immer wieder die gleiche Frage, inwieweit der Aargau eine Bank haben will oder nicht und ob diese Bank als AG die Staatsgarantie noch haben soll oder nicht. Wie bereits ausführlich in der Botschaft erwähnt, ist die Staatsgarantie für die AKB äusserst wichtig, auch nach einer Umwandlung in eine AG. In der Kommission wurde über alle möglichen Einschränkungen der Staatsgarantie diskutiert. Ist es überhaupt möglich, die Staatsgarantie einzuschränken, vor allem nach einer Umwandlung und wenn der Kanton nur noch eine Mehrheitsbeteiligung von 51% haben sollte? Es könne doch nicht angehen, dass die Minderheitsaktionäre von der Staatsgarantie des Kantons profitieren können. Eine Einschränkung sei allenfalls möglich, aber führe doch nur zu einer Verunsicherung der Kunden. Die Bankenvertreter legten mit ihren Voten klar und deutlich dar, dass die AKB eine volle, unbeschränkte Staatsgarantie benötige. Sie brauche diese Garantie, um am Markt zu möglichst guten Konditionen die Fremdfinanzierung zu sichern. Die Staatsgarantie helfe mit, das bestehende gute Rating beizubehalten, was sich günstig auf dem Kapitalmarkt auswirke. Davon profitiere auch der 2332 Hier darf festgehalten werden, dass ein dichtes Netz von Vorschriften, Kontrollen und Aufsichtspflichten vorhanden sind, die sich direkt auf die AKB auswirken. Die Geschäftstätigkeit der Bank wird von verschiedenen Kontrollorganen geprüft: Der Bankrat als Organ der Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle mit klarer Trennung von den Aufgaben der Geschäftsleitung, das Inspektorat, die bankengesetzliche, externe Revisionsstelle Ernst & Young, die Aufsicht der EBK, die Kontrollkommission gemäss kantonaler Gesetzgebung, die grossrätliche Kommission für selbständige Staatsanstalten. Das eingegangene Risiko des Kantons wird damit und mit der Strategie der Bank, welche das Risiko klar begrenzt und jederzeit messbar umschreibt, wesentlich eingeschränkt. Die Kommission ist denn auch grundsätzlich nicht gegen eine Weiterführung der Staatsgarantie auch nach der Umwandlung. 8.2 Abgeltung der Staatsgarantie: Zu Beginn dieser Diskussion und Behandlung wurde darüber abgestimmt ob ein umfassendes Hearing (Sinn, Notwendigkeit, Auswirkung bei Abschaffung, Wert, Möglichkeit der Einschränkung usw.) zur Abgeltung der Staatsgarantie durchgeführt werden soll. Wir einigten uns darauf, drei Experten zur Anhörung einzuladen. Diese sollen sich zur Frage der Höhe der Abgeltung und zur Staatsgarantie allgemein äussem. Zeit gaben wir uns maximal einen halben Tag. Eingeladen wurden Prof. Hans Geiger, Institut für Schweiz. Bankwesen, Fritz Studer, Direktionspräsident Luzerner Kantonalbank, Daniel Zuberbühler, Direktor EBK. Von den Kommissionsmitgliedern wird festgehalten, dass nicht nur die Staatsgarantie als solche, sondern verbunden mit der Abgeltung, schlussendlich das "pièce de resistance" Art. 1513 sei. Unbestritten ist, dass die Staatsgarantie einen Wert hat. Dieser ist aber schwierig zu ermitteln, was von verschiedenen namhaften Experten schon bestätigt wurde. Es handelt sich schlussendlich auch nicht um eine Versicherung. Es besteht dazu auch kein Versicherungsmarkt. Die vorgeschlagene Abgeltung von 1% des gesetzlichen Eigenmittelbedarfs ist grundsätzlich nicht bestritten und liegt im Vergleich zu den andern Kantonalbanken eher an der oberen Grenze. 5 Mio. Franken Basis Geschäftsjahr 2000. Die Meinungen der Experten zeigten ein klares Bild. Fritz Studer CEO Luzerner Kantonalbank sagte klar und deutlich, dass eine Abschaffung dramatische Auswirkungen auf die Bank haben werde. Schon wegen des Gläubigerschutzes müsse die Staatsgarantie beibehalten werden. Eine Beschränkung sei Sand in die Augen der Steuerzahler gestreut. Auch bei einer eingeschränkten Garantie müsse der Staat geradestehen. Eine Bezifferung des Wertes sei schwierig. Mit dem Vorschlag liege man aber sicher im Rahmen der heute angewendeten Abgeltung. Daniel Zuberbühler, Direktor EBK: Die Expertenmeinungen seien sehr unterschiedlich. Er sei ein Verfechter dieser Garantie. Im Moment gewähre man den Kantonalen Banken mit Staatsgarantie noch einen Rabatt von 12,5% auf den Eigenmitteln. Dieser werde aber bei der nächsten Revision abgeschafft. Das heisst, dass die AKB höhere Eigenmittel schaffen muss. Die Substanz der Bank soll in erster Linie bei der Bank selber und nicht im Kanton sein. Den Wert der Abgeltung betrachtet er, so wie dieser vorgeschlagen wird, als richtig, überzeugend und innovativ. Prof. Hans Geiger, Institut für Schweiz. Bankwesen: Es sei grundsätzlich gegen die Staatsgarantie. Er ist der Meinung, der Markt löse diese Probleme. Er glaube die Staatsgarantie wirke wettbewerbsverzerrend. Die Kantonalbanken argumentieren immer mit den Grossbanken. Andere Konkurrenten seien die Regionalbanken. In der EU werden diese Garantien abgeschafft. Längerfristig sei das auch ein Thema für die Schweiz. Bei der Staatsgarantie sei es ursprünglich um den Schutz des Sparers gegangen. Er glaube, es gehe jetzt nicht mehr primär darum, sondern um die Refinanzierung. Die Staatsgarantie spiele nur in einer Krise eine Rolle. Er empfehle deshalb nicht, die Staatsgarantie zu streichen. Die Abgeltung, so wie sie im Gesetzesentwurf vorgesehen sei, erachte er als vernünftig. Eine Beschränkung der Staatsgarantie auf 10 Jahre bewirke, dass man die entsprechenden Kredite auch nur noch auf diese Dauer bekomme. Bestehende Obligationen müssten von der zeitliche Beschränkung der Staatsgarantie ausgenommen werden. Soweit zu den Stellungnahmen der Experten. Von Seiten der Kommission wurden keine Anträge auf eine höhere Abgeltung der Staatsgarantie gemacht. 9. Finanzielle Auswirkungen: Nach der Rechtsformänderung verfügt der Kanton über 100% des Aktienkapitals der Aargauer Kantonalbank AG. Der Buchwert (Eigenkapital) muss mit der vorgesehenen Mindestbeteiligung des Kantons von 51% weiterhin dem Verwaltungsvermögen zugeordnet werden. Das restliche, im Eigentum des Kantons befindliche Aktienkapital (49%) stellt Finanzvermögen dar. Als AG untersteht die Aargauer Kantonalbank AG der ordentlichen Steuerpflicht. Der Anteil am Ertrag fliesst dem Kanton neu 9. September 2003 in Form von Dividenden zu. Hinzu kommt eine separate Abgeltung für die Staatsgarantie. An Anteil Steuern, Dividenden und Abgeltung Staatsgarantie ergibt in Zukunft gemäss Botschaft einen gesamthaft etwas höheren Betrag zu Gunsten des Kantons. 10. Eigentümerstrategie: 10.1 Allgemeines: Von Seiten der Kommissionsmitgliedern wurden verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der zukünftigen Eigentümerstrategie aufgeworfen. Grundsätzliche Zukunftsstrategie, zukünftige Risikofestlegung, Dividendenpolitik, Corporate Governance, Zusammensetzung des Verwaltungsrates (Professionalität), Organisation des VR, Transparenz, Offenlegung, Risikosteuerung. Der Regierungsrat legte der Kommission ein separates Vertrauliches Papier vor, welches über diese Fragen sehr ausführlich Auskunft gibt. Im Sinne der Vertraulichkeit dieser zukünftigen Strategie kann und will ich hier keine detaillierte Berichterstattung abgeben. Grundsätzlich bleibt die Strategiegrundlage der § 57 der KV, d.h. die vorgegebene Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Kantons Aargau. Deshalb ändert sich mit einer Rechtsformänderung, der Beibehaltung der Staatsgarantie und einem Aktienverkauf bis maximal 49% grundsätzlich nichts an der bisherigen Ausrichtung. Die Aargauische Kantonalbank berücksichtigt bei all ihren Tätigkeiten die menschlichen und gesellschaftlichen Werte, welche ihre Unternehmenskultur ausmachen. Dies kommt in ihrem Handeln gegenüber der Aargauer Wirtschaft, ihren Kunden und Kundinnen sowie ihren Mitarbeitenden zum Ausdruck. Zur Eigenmittelausstattung und Dividendenpolitik ist zu erwähnen, dass die AKB auch in Zukunft den Grundsatz der Selbstfinanzierung von Projekten und Neuinvestitionen aufrechterhalten will, wie dies bei gut geführten Unternehmen der Fall ist bzw. sein soll. Im Hinblick auf die Aufhebung des Kantonalbank-Rabatts von 12,5% der erforderlichen Eigenmittel auf frühestens 2005 ist mittelfristig eine Überdeckung von mindestens 150% anzustreben. Ohne dieses bankengesetzliche Privileg der Kantonalbanken würde sich die Überdeckung per Ende 2001 von 136% auf 119% reduzieren. Damit erscheint auch eine Kapitalrückführung von der Rechtsformänderung nicht als sinnvoll. In der Dividendenpolitik wird Kontinuität angestrebt und die Höhe der Dividende richtet sich grundsätzlich nach dem Geschäftsergebnis. Schwankungen bei der Dividendengestaltung sollten vermieden werden. Der Kanton als Hauptaktionär darf aus Sicht des Regierungsrates seine Bank im eigenen Interesse und trotz grossem Finanzbedarf nicht einfach aushöhlen, sondern muss diese soweit fördern, dass sie ihren Zweck erfüllen kann. Was nicht ausbezahlt wird, verbleibt in Form höherer Substanz im Aktienpaket. Zur Corparate Governance äussert sich der Regierungsrat zu einer klaren Professionalität in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates und auch im Anforderungsprofil für die einzelnen Mitglieder und deren Präsidenten. Dies soll auch in einem entsprechenden Reglement festgehalten werden, kann aber nicht Bestandteil des Gesetzes sein. 10.2 Plazierung von Aktien: In der Botschaft werden dazu klare Aussagen gemacht: Breite Streuung in der Bevölkerung des Kantons, Eingehen von Kooperationen mit 2333 9. September 2003 Art. 1513 andern Banken und Finanzdienstleistern zur Verbesserung Mehrwert, Erwirtschaften eines optimalen Erlöses aus den Aktienverkäufen für den Kanton. Dieser Erlös soll vor allem für die Finanzierung der Sonderlasten verwendet werden, was in der Zwischenzeit durch das Parlament mit separatem Beschluss bereits beschlossen wurde. Noch zu Ihrer Information: Während der Beratung in der Kommission erhielten wir einen Brief (3. Mai 2002) von Herrn Max Bühlmann, Möriken (privater Briefkopf). Er ist Verwaltungsrats-Präsident der Hypothekarbank Lenzburg. In diesem Brief wurde vor allem auch die Staatsgarantie und deren Abgeltung von ihm angesprochen. Wir haben einstimmig beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben und haben den Eingang und die Kenntnisnahme dieses Briefs an Herrn Bühlmann bestätigt. Die Vertreter der AKB in der Kommission haben ihre Stellungnahme zu Handen der Marktchancen der AKB, Generierung von zukünftigem der Kommission abgegeben und damit war dieses Geschäft für die Kommission erledigt. Nach der Abstimmung zum Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) vom September 2002 hat die SVP-Delegation den Antrag gestellt, die Kommissionsarbeit abzubrechen. Dies wurde von der Kommission abgelehnt, weil das Büro des Grossen Rates dieses Gechäft uns zur Bearbeitung überwiesen hat und wir gar nicht zuständig sein können, einen solchen Abbruch zu bestimmen. Damit war auch dieses "Zwischengeplänkel" erledigt. Vorsitzende: Ich schliesse die Sitzung an dieser Stelle und wünsche Ihnen einen guten Appetit! Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung: 12.35 Uhr.) _______________________________________________ 2334