1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung

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ALLGEMEINE AUSSCHREIBUNG
Nr. 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude
des Amts für Veröffentlichungen
LASTENHEFT
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
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Inhalt
INHALT
1.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUR AUSSCHREIBUNG .......................................................................... 5
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
1.7.
1.8.
1.9.
1.10.
1.11.
2.
DAS AMT FÜR VERÖFFENTLICHUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION ..................................................... 5
ART DES VERTRAGS ............................................................................................................................. 6
GEGENSTAND UND HINTERGRUND DES VERTRAGS............................................................................... 6
BEGINN DES VERTRAGS UND DAUER DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG/VERTRAGSLAUFZEIT ................... 7
PREISE .................................................................................................................................................. 7
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN ..................................................................................................................... 7
FINANZIELLE GARANTIEN..................................................................................................................... 8
AUSFÜHRUNGSORT ............................................................................................................................... 8
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE EINREICHUNG EINES ANGEBOTS ................................................ 8
ORTSBESICHTIGUNG ............................................................................................................................. 9
DATUM UND ORT DER ANGEBOTSÖFFNUNG ......................................................................................... 9
ANGEBOT UND BEWERTUNG .............................................................................................................10
2.1.
BEWERTUNGSVERFAHREN UND AUFTRAGSVERGABE ..........................................................................10
2.2.
AUFMACHUNG UND INHALT DES ANGEBOTS .......................................................................................10
2.3.
AUFBAU DES ANGEBOTS ......................................................................................................................11
2.4.
TEIL 1: VERWALTUNGSTECHNISCHE ANGABEN ...................................................................................11
2.5.
TEIL 2: AUSSCHLUSSKRITERIEN ...........................................................................................................13
2.5.1. Unterlagen im Zusammenhang mit den Ausschlusskriterien..........................................................13
2.5.2. Ausschlussfälle ...............................................................................................................................14
2.5.3. Verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen.........................................................................14
2.6.
TEIL 3: AUSWAHLKRITERIEN ...............................................................................................................15
2.6.1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters......................................................15
2.6.1.1.
2.6.1.2.
2.6.2.
Unterlagen im Zusammenhang mit der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ............ 15
Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit .................................................. 16
Technische und fachliche Leistungsfähigkeit des Bieters ...............................................................16
2.6.2.1.
2.6.2.2.
Unterlagen im Zusammenhang mit der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit des Bieters ... 16
Bewertung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit ........................................................... 18
2.7.
TEIL 4: ZUSCHLAGSKRITERIEN – TECHNISCHES ANGEBOT ...................................................................18
2.7.1. Unterlagen im Zusammenhang mit den technischen Zuschlagskriterien .......................................18
2.7.2. Bewertung der technischen Zuschlagskriterien ..............................................................................19
2.8.
TEIL 5: ZUSCHLAGSKRITERIEN – PREISANGEBOT.................................................................................20
2.8.1. Unterlagen im Zusammenhang mit den finanziellen Zuschlagskriterien .......................................20
2.8.2. Bewertung der finanziellen Zuschlagskriterien ..............................................................................21
2.9.
ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG .............................................................................................................22
2.10.
UNTERRICHTUNG DER BIETER .............................................................................................................22
2.11.
AUFTRAGSVERGABE ............................................................................................................................22
3.
GEMEINSAMES ANGEBOT UND UNTERAUFTRÄGE ....................................................................24
3.1.
EINREICHUNG VON ANGEBOTEN IN ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN FIRMEN ...................................24
3.1.1. Gemeinsames Angebot ...................................................................................................................24
3.1.2. Untervergabe..................................................................................................................................25
3.2.
VORZULEGENDE UNTERLAGEN –GEMEINSAMES ANGEBOT .................................................................25
3.3.
VORZULEGENDE UNTERLAGEN – WEITERVERGABE VON AUFTRÄGEN ................................................26
3.4.
BEWERTUNG DER ANGEBOTE IM FALLE VON GEMEINSAMEN ANGEBOTEN BZW. UNTERAUFTRÄGEN ..28
3.4.1. Ausschlusskriterien ........................................................................................................................28
3.4.2. Auswahlkriterien ............................................................................................................................28
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
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Inhalt
3.4.3.
4.
Zuschlagskriterien ..........................................................................................................................28
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN .....................................................................................................29
4.1.
EINFÜHRUNG...................................................................................................................................29
4.1.1. Ausführungsort .............................................................................................................................29
4.1.2. Programme und Arbeitszeiten .......................................................................................................30
4.1.3. Versicherungen .............................................................................................................................30
4.2.
LOS–1 - REINIGUNG DER RÄUMLICHKEITEN ........................................................................................31
4.2.1. Beschreibung der Örtlichkeiten ....................................................................................................31
4.2.1.1.
4.2.1.2.
4.2.1.3.
4.2.2.
Beschreibung der Leistungen .......................................................................................................39
4.2.2.1.
4.2.2.2.
4.2.2.3.
4.2.3.
4.2.4.
4.2.5.
4.2.6.
4.2.7.
Gebäude............................................................................................................................................... 31
Aufteilung und Art der zu behandelnden Flächen ............................................................................... 32
Inventar des Telefon- und DV-Materials ............................................................................................. 38
Posten I – Allgemeine Reinigungsarbeiten (PG) ............................................................................. 39
Posten II – Spezifische Reinigungsarbeiten (PS) ............................................................................. 46
Posten III – Punktuelle Reinigungsarbeiten (PP) ........................................................................... 50
Zugang zu den Gebäuden und Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen .................................51
Ständige Verpflichtung, das Amt für Veröffentlichungen zu unterrichten ................................52
Spezifischer Sicherheitsplan .........................................................................................................53
Einhaltung der Rechtsvorschriften ...............................................................................................53
Technische Mittel und Material ....................................................................................................54
4.2.7.1.
4.2.7.2.
4.2.7.3.
4.2.7.4.
Gerätschaften und Arbeitsmittel .......................................................................................................... 54
Reinigungsmittel und -verfahren ......................................................................................................... 54
Das Amt für Veröffentlichungen stellt: ............................................................................................... 55
Behandlung der Abfälle ....................................................................................................................... 56
4.2.8. Verpflichtung zur Bereithaltung personeller Ressourcen ...........................................................56
4.2.9. Mindestanforderungen an die Qualifikation und Aufgaben des Vorarbeiters /des
stellvertretenden Vorarbeiters (m/w) ...........................................................................................................57
4.2.10.
Reinigungspersonal – Allgemeine Reinigungsarbeiten ..........................................................58
4.2.11.
Spezifische Vorschriften für das Rechenzentrum (Computerraum und Nebenräume) .........60
4.2.11.1.
4.2.11.2.
4.2.12.
4.2.13.
Beispiel von Vorschriften, die bei der Reinigung der Computerräume zu befolgen sind. ................... 61
Standardreinigungsprogramm ............................................................................................................. 61
Mindestdauer der Einsätze .......................................................................................................62
Überwachung der Leistungen ..................................................................................................62
4.2.13.1.
4.2.13.2.
4.2.13.3.
4.2.13.4.
4.2.13.5.
4.2.14.
Monatliche Follow-up-Sitzung ............................................................................................................ 62
Monatlicher Anwesenheitsbericht für die Allgemeinen Reinigungsarbeiten ....................................... 62
Ad-hoc-Sitzungen................................................................................................................................ 63
Überwachung der spezifischen Reinigungsarbeiten ............................................................................ 63
Überwachung der punktuellen Reinigungsarbeiten ............................................................................. 63
Kontrolle der Leistungen ..........................................................................................................63
4.2.14.1.
4.2.14.2.
4.2.14.3.
4.2.14.4.
Prüfprotokoll ....................................................................................................................................... 64
Kontrollstichproben ............................................................................................................................. 64
Bewertungsprotokoll der Kontrollen ................................................................................................... 64
Kontrollnoten/Allgemeiner Indikator/Prüfprotokolle .......................................................................... 65
4.2.15.
Vertragsstrafen .........................................................................................................................70
4.2.16.
Fakturierung.............................................................................................................................70
4.2.17.
Beendigung des Vertrags ..........................................................................................................71
4.3.
LOS 2: REINIGUNG DER FENSTER UND GLASFLÄCHEN ........................................................................72
4.3.1. Beschreibung der Örtlichkeiten und der Beschaffenheit der zu behandelnden Flächen ...........72
4.3.2. Beschreibung der Leistungen für die Reinigung der Fenster (PV) .............................................73
4.3.3. Zugang zu den Gebäuden und Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen .................................73
4.3.4. Ständige Verpflichtung, das Amt für Veröffentlichungen zu unterrichten ................................73
4.3.5. Spezifischer Sicherheitsplan .........................................................................................................74
4.3.6. Einhaltung der Rechtsvorschriften ...............................................................................................74
4.3.7. Technische Mittel und Material ....................................................................................................74
4.3.7.1.
4.3.7.2.
4.3.8.
4.3.9.
Verpflichtung zur Bereithaltung personeller Ressourcen ...........................................................74
Überwachung der Leistungen .......................................................................................................74
4.3.9.1.
4.3.9.2.
4.3.9.3.
4.3.10.
4.3.11.
Gerätschaften und Arbeitsmittel .......................................................................................................... 74
Reinigungsmittel und -verfahren ......................................................................................................... 74
Ad-hoc-Sitzungen................................................................................................................................ 74
Zeitplan der Arbeiten........................................................................................................................... 75
Arbeitsblatt .......................................................................................................................................... 75
Kontrolle der Leistungen ..........................................................................................................75
Vertragsstrafen .........................................................................................................................77
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
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Inhalt
4.3.12.
Beendigung des Vertrags ..........................................................................................................78
5.
BERICHTE UND UNTERLAGEN ..........................................................................................................79
6.
ANHÄNGE..................................................................................................................................................80
1
2A
2B
2C
2D
3
4
5
6
7
8.



PREISANGEBOT, PREISAUFSTELLUNG UND MUSTERANGEBOT ..................................................................81
FORMULAR „FINANZANGABEN“ ...............................................................................................................82
FORMULAR „RECHTSTRÄGER“ .................................................................................................................83
VEREINBARUNG/VOLLMACHT ..................................................................................................................84
MUSTER FÜR EINE FINANZGARANTIE ........................................................................................................89
FORMULAR „ANGABEN ZUM BIETER“ ......................................................................................................91
FRAGEBOGEN FÜR GEMEINSAME ANGEBOTE UND UNTERAUFTRÄGE .......................................................93
LISTE DER VORZULEGENDEN DOKUMENTE ...............................................................................................95
EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSSCHLUSSFÄLLEN .........................97
FRAGEBOGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSWAHLKRITERIEN (AUSZUFÜLLEN) ................................99
FRAGEBOGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN (AUSZUFÜLLEN) ...........................105
ZUSAMMENFASSUNG DER LEBENSLÄUFE (AUSZUFÜLLEN) .....................................................................113
TECHNISCHER ANHANG..........................................................................................................................114
DIENSTFREIE TAGE DER KOMMISSION 2011 UND 2012 ............................................................................117
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
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1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung
1.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Dieses Lastenheft wurde erstellt im Anschluss an die Veröffentlichung:

der Bekanntmachung der Ausschreibung im ABl. S – 2011/S 67-107854,
veröffentlicht im ABl. S vom 6/04/2011.
Diese Ausschreibung wird vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
veröffentlicht, das den Vertrag unterzeichnen und seine Ausführung überwachen wird.
1.1. Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
Das Verlagshaus der europäischen Institutionen
Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union (2, rue Mercier,
L-2985 Luxemburg) ist das Verlagshaus der europäischen Institutionen im weitesten
Sinne. Seine Aufgaben sind Herstellung und Vertrieb der gesamten Bandbreite der
Veröffentlichungen der Europäischen Union. Das Amt für Veröffentlichungen der
Europäischen Union (im Folgenden „das Amt für Veröffentlichungen"), dessen Aufbau
und Arbeitsweise auf dem Beschluss 2009/496/EG, EGKS, EURATOM (Amtsblatt der
Europäischen Union L 168 vom 30.06.2009, S. 41-47) beruhen, wird von einem
Direktorium verwaltet, in dem jedes Organ durch seinen Generalsekretär vertreten ist.
Verwaltungstechnisch ist das Amt für Veröffentlichungen an die Europäische
Kommission gebunden. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Amts:
http://publications.europa.eu/.
Als Verlagshaus ist das Amt für Veröffentlichungen verpflichtet, seinen Auftraggebern,
den Autorendiensten der Organe und anderen Einrichtungen der Europäischen Union,
und seinen Kunden, den europäischen Bürgern und Interessenten aus anderen Teilen der
Welt, qualitativ hochwertige Leistungen anzubieten. Im Bereich der neuen Technologien
muss es innerhalb des Verlagsgewerbes eine Vorreiterrolle übernehmen.
Der Vertrag über die Europäische Union schreibt die Veröffentlichung bestimmter Titel
vor; dazu gehören u.a. das Amtsblatt der Europäischen Union und der Gesamtbericht
über die Tätigkeit der Europäischen Union.
Nützliche Websites:
Website des Amtes für Veröffentlichungen
http://publications.europa.eu
EU-Bookshop: die Online-Buchhandlung
der EU
http://bookshop.europa.eu
EUROVOC: Mehrsprachiger Thesaurus
http://eurovoc.europa.eu
CORDIS:
Informationsdienst der Gemeinschaft für
Forschung und Entwicklung
http://cordis.europa.eu
EUR-Lex:
Portal für den Zugang zum EU-Recht
http://eur-lex.europa.eu
WHOISWHO:
Amtliches Verzeichnis der Europäischen
http://europa.eu/whoiswho/whoiswho.html
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
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1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung
Union
TED:
Supplement zum Amtsblatt der EU
http://ted.europa.eu
SIMAP:
Informationsportal für das öffentliche
Auftragswesen in Europa
http://simap.europa.eu
DG MARKT:
Website der GD Binnenmarkt und
Dienstleistungen
http://ec.europa.eu/internal_market
Weitere nützliche Links
http://europa.eu/geninfo/info/index_fr.htm
1.2. Art des Vertrags
Es handelt sich um einen gemischten Dienstleistungsvertrag mit dem Titel: Reinigung
der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen.
Ein gemischter Dienstleistungsvertrag umfasst Dienstleistungen, die unmittelbar nach
Inkrafttreten des Vertrags zu erbringen sind, und zusätzliche Dienstleistungen, die auf
Verlangen des Auftraggebers und nach Ausstellung entsprechenden Auftragsscheine zu
erbringen sind.
Der Auftrag umfasst 2 Lose. Angebote können für ein Los oder beide Lose eingereicht
werden. Die Lose können an verschiedene Bieter vergeben werden. Das Amt für
Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, nicht alle Lose zu vergeben.
Der geschätzte Auftragswert beträgt 2 250 000 EUR für einen Zeitraum von
maximal 49,5 Monaten, wobei die Lose wie folgt aufgeschlüsselt sind:
Los 1 – Reinigung der Räumlichkeiten:
Los 2 – Reinigung der Fenster und Glasflächen:
2 200 000 EUR,
50 000 EUR.
1.3. Gegenstand und Hintergrund des Vertrags
Auftragsgegenstand sind folgende Dienstleistungen:
 - Los°1: Reinigung der Räumlichkeiten der drei Gebäude des Amts für
Veröffentlichungen (Mercier, Wenkelhiel, Fischer).
 - Los 2: Reinigung der Fenster und Glasflächen der drei Gebäude des Amts für
Veröffentlichungen (Mercier, Wenkelhiel, Fischer).
Los°1:
Reinigung der Räumlichkeiten
Der Auftrag umfasst die folgenden Posten I, II und III:
Posten I :
Ausführung der allgemeinen Reinigungsarbeiten („Programme
Général de Nettoyage (PG)“)
Posten II :
Ausführung der spezifischen Reinigungsarbeiten („Programme
Spécifique de Nettoyage (PS)“)
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
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1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung
Ausführung von punktuellen Reinigungsarbeiten („Prestations
Ponctuelles de Nettoyage (PP)“) auf Verlangen des Amts für
Veröffentlichungen
Posten III:
Los 2:
Reinigung der Fenster und Glasflächen
Gegenstand von Los 2 ist die Ausführung der Arbeiten zur Reinigung der Fenster
(„Programme de Nettoyage des Vitres˚(PV)“).
Weitere Informationen über die auszuführenden Arbeiten sind Teil 4 (Technische
Spezifikationen) zu entnehmen.
1.4. Beginn des Vertrags und Dauer der Auftragsausführung/Vertragslaufzeit
Der Vertrag soll Ende Juli 2011 unterzeichnet werden und am 17. September 2011 in
Kraft treten. Die Vertragserfüllung darf keinesfalls vor Inkrafttreten des Vertrags
beginnen.
Der Vertrag wird zunächst bis zum 31. Oktober 2012 geschlossen. Der Vertrag wird
stillschweigend bis zu zwei Mal um jeweils 12 (zwölf) Monate zu den gleichen
Bedingungen verlängert, es sei denn eine der Vertragsparteien setzt die andere
Vertragspartei schriftlich von ihrer Absicht in Kenntnis, den Vertrag nicht zu verlängern
und diese Mitteilung geht ihrem Empfänger spätestens 9 (neun) Monate vor Ablauf des
Vertrags zu. Der Vertrag kann noch ein Mal um (12) zwölf Monate verlängert werden,
aber nur vor seinem Ablauf und mit dem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis der
Vertragsparteien. Die Verlängerung hat weder eine Änderung noch eine Zurückstellung
der bestehenden Verpflichtungen zur Folge.
1.5. Preise

Die Preise sind als Pauschalpreise und in Euro anzugeben. Für Bieter aus
Ländern, die nicht der Eurozone angehören, ist eine Preisanpassung aufgrund von
Wechselkursschwankungen nicht möglich.

Preisanpassungen dürfen nur in Übereinstimmung mit Artikel I.3 des
Vertrags erfolgen. Die Preisanpassungen werden mit der gleichen Anzahl an
Dezimalstellen berechnet wie diejenige, die in der ursprünglichen Preisaufstellung
vorgesehen war, und die geänderten Preise müssen ebenfalls die gleiche Anzahl an
Dezimalstellen aufweisen (Ziffer 2.8.1).
Nähere Angaben zur Gestaltung des Preisangebots in der Preisaufstellung und im
Musterangebot sind Ziffer 2.8.1 zu entnehmen.
1.6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen erfolgen gemäß Artikel 1.5 des Vertrags gemäß den nachfolgenden
Modalitäten.
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
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1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung
Zahlungen erfolgen monatlich nach folgenden Vorgaben:
Los I – Reinigung der Räumlichkeiten

Posten I - Allgemeine Reinigungsarbeiten (PG): jeweils ein Zwölftel des
jährlichen Gesamtbetrags;

Posten II - Spezifische Reinigungsarbeiten (PS): nach Maßgabe der
ausgeführten Leistungen berechnete Pauschalbeträge;

Posten III – Punktuelle Reinigungsarbeiten (PP): Zahlungen nach
Maßgabe der ausgeführten Leistungen und der geltenden Einheitspreise
Los 2 – Reinigung der Fenster und Glasflächen:

nach Maßgabe der ausgeführten Leistungen berechnete Pauschalbeträge.
Auf der monatlichen Rechnung sind die einzelnen Arten von Leistungen aufzuführen.
1.7. Finanzielle Garantien
Der Auftragnehmer stellt für jedes Los gemäß Artikel I.5.6 des Vertragsentwurfs eine
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des Gesamtauftragswerts des jeweiligen
Loses (im Musterangebot für das jeweilige Los genannter Gesamtbetrag). Die
Bürgschaft, die dem Muster in Anhang 2D entsprechen muss, ist binnen 10 (zehn) Tagen
nach Inkrafttreten des Vertrags zu stellen.
1.8. Ausführungsort
Ausführungsort sind die Räumlichkeiten des Amts für Veröffentlichungen. Weitere
Einzelheiten sind den Ziffern 4.2.1 und 4.3.1 dieses Lastenhefts zu entnehmen.
1.9. Allgemeine Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Teilnahme an dieser Ausschreibung steht natürlichen und juristischen Personen im
Geltungsbereich der Verträge zu gleichen Bedingungen sowie natürlichen und
juristischen Personen eines Drittlands, das mit der Europäischen Union ein besonderes
Abkommen im Bereich der öffentlichen Aufträge geschlossen hat, unter den
Bedingungen dieses Abkommens offen.
Mit der Angebotsabgabe erkennt der Bieter die im Schreiben mit der Aufforderung zur
Angebotsabgabe, dem Lastenheft (einschließlich der Anhänge) und dem Vertragsentwurf
festgelegten Bedingungen an und verzichtet gegebenenfalls auf eigene allgemeine und
besondere Geschäftsbedingungen. Der Bieter ist, wenn er den Zuschlag erhält, für die
Dauer der Auftragsausführung an sein Angebot gebunden.
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1. Allgemeine Angaben zur Ausschreibung
Nach Annahme des Angebots durch das Amt für Veröffentlichungen geht es in dessen
Eigentum über und wird als vertraulich erachtet.
Das Amt für Veröffentlichungen erstattet keine Ausgaben, die bei der Erstellung und
Einreichung des Angebots entstehen.
Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen oder gegebenenfalls das Wiener
Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen finden auf diese
Ausschreibung Anwendung.
1.10. Ortsbesichtigung
Eine obligatorische Ortsbesichtigung ist für den 3/05/2011 um 10.00 Uhr an folgender
Adresse vorgesehen:
Amt für Veröffentlichungen
2, rue Mercier
L-2985 Luxemburg
Dabei werden auch die 2 anderen Gebäude des Amts für Veröffentlichungen besichtigt.
Die Dienstleister, die an der Ortsbesichtigung teilnehmen möchten, werden gebeten, sich
vor dem 29/04/2011, 16.00 Uhr per Fax unter der Nummer (+352)2929 42672 oder per
E-Mail ([email protected]) anzumelden.
Mögliche Anbieter können, falls notwendig, nach der Besichtigung Fragen schriftlich per
Fax oder per E-mail an das Amt für Veröffentlichungen senden. Alle gestellten Fragen
und die Antworten werden an alle Teilnehmer gesandt. Das Amt für Veröffentlichungen
kann, falls es notwendig wäre, eine zusätzliche Ortsbesichtigung vorsehen.
1.11. Datum und Ort der Angebotsöffnung
Die Angebotsöffnung findet am 23/05/2011 um 10.00 Uhr an folgender Anschrift statt:
Amt für Veröffentlichungen
2, rue Mercier
L-2985 Luxemburg
Ein bevollmächtigter Vertreter jedes Bieters darf bei der Öffnung der Angebote
anwesend sein. Unternehmen, die bei der Öffnung vertreten sein wollen, müssen dem
Amt mindestens 24 Stunden im voraus eine entsprechende Mitteilung per Fax oder EMail (Fax-Nr. bzw. E-Mail-Adresse siehe unten) übermitteln. Die Mitteilung muss von
einem bevollmächtigten Mitarbeiter des Bieters unterzeichnet sein und den Namen der
Person, die bei der Öffnung in Vertretung des Bieters anwesend sein soll, enthalten.
Fax: (+352) 2929-42672
E-Mail: [email protected]
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2. Angebot und Bewertung
2.
ANGEBOT UND BEWERTUNG
2.1. Bewertungsverfahren und Auftragsvergabe
Die Bewertung der Bieter und ihrer Angebote erfolgt in drei Stufen:
Die einzelnen Stufen laufen wie folgt ab:

In der ersten Stufe wird anhand der Ausschlusskriterien geprüft, ob die Bieter die
Voraussetzungen erfüllen, um am Vergabeverfahren teilzunehmen und ggf. den
Zuschlag zu erhalten.

In der zweiten Stufe werden anhand der Auswahlkriterien die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit derjenigen Bieter überprüft, die den Anforderungen der ersten
Stufe genügen.

In der dritten Stufe werden anhand der Zuschlagskriterien alle Angebote geprüft,
die den Kriterien der ersten und zweiten Stufe genügen.
Das Bewertungsverfahren endet mit der Vergabe des Auftrags.
Die Bewertung erfolgt anhand des Angebots des Bieters. Im Zusammenhang mit den
Ausschluss- und Auswahlkriterien behält sich das Amt für Veröffentlichungen das Recht
vor, innerhalb einer bestimmten Frist zusätzliche Auskünfte zur Klärung oder
Überprüfung des Angebots anzufordern. Alle Angaben werden anhand der in diesem
Abschnitt dargelegten Kriterien bewertet.
Im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien wird darauf hingewiesen, dass das Amt
für Veröffentlichungen nur dann Verbindung mit dem Bieter aufnehmen kann, wenn sich
bei einem Angebot Klärungsbedarf ergibt oder bei der Abfassung des Angebots
aufgetretene sachliche Fehler berichtigt werden müssen. Diese Kontaktaufnahme darf nur
zur Klärung von bereits im Angebot genannten Punkten führen; eine Änderung der
Angebotsbedingungen ist auf keinen Fall zulässig.
Nur die Angebote, die die Erfordernisse einer Bewertungsstufe erfüllen, werden auf der
nächsten Stufe berücksichtigt.
2.2. Aufmachung und Inhalt des Angebots
Die Angebote müssen präzise und knapp abgefasst werden. Die Seiten sind zu binden, zu
heften oder auf sonstige Weise miteinander zu verbinden. Der Bieter hat eine vollständig
ausgefüllte Liste (Anhang 5) vorzulegen, in der er angibt, an welcher Stelle im Angebot
die einzelnen Dokumente zu finden sind. Besteht das Angebot aus mehreren Teilen, so
wird empfohlen, für jeden Teil ein Inhaltsverzeichnis zu erstellen.
Da der Bieter nach dem Inhalt seines schriftlichen Angebots beurteilt wird, muss aus
diesem klar ersichtlich werden, dass er in der Lage ist, die Anforderungen des
Lastenhefts zu erfüllen.
Das Schreiben mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthält die Angaben zu den
einzuhaltenden Bedingungen sowie die Vorgaben für die Einreichung des Angebots.
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2. Angebot und Bewertung
Bitte beachten Sie, dass das Angebot von einer oder mehreren Personen unterzeichnet
werden muss, die befugt sind, den Wirtschaftsteilnehmer gemäß den Bestimmungen
seiner Satzung und/oder eines Auszugs aus dem Handelsregister zu vertreten, oder von
einer oder mehreren Personen, die eine entsprechende Vollmacht von einer in diesen
Dokumenten genannten Person erhalten haben. Die Dokumente, aus denen hervorgeht,
dass diese Personen befugt sind, den Wirtschaftsteilnehmer zu vertreten, sind gemäß den
Bestimmungen von Ziffer 2.4 vorzulegen.
Die gleiche Regelung gilt für die Personen, die zur Vertragsunterzeichnung vorgesehen
sind.
2.3. Aufbau des Angebots
Jedes Angebot muss die folgenden fünf Teile enthalten:
Teil 1: Verwaltungstechnische Angaben
Teil 2: Ausschlusskriterien
Teil 3: Auswahlkriterien
Teil 4: Zuschlagskriterien – technisches Angebot
Teil 5: Zuschlagskriterien – Preisangebot
Die Teile 1 bis 4 einerseits und Teil 5 andererseits sind in zwei getrennte, versiegelte
Umschläge einzulegen; diese sind zusammen in einem versiegelten Umschlag gemäß den
Angaben im Schreiben mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen. Auf
jedem Umschlag ist deutlich der Inhalt („Technisches Angebot“ bzw. „Preisangebot“) zu
vermerken.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen in dreifacher Ausfertigung (ein Original
und zwei Kopien) einzureichen sind; diese Bestimmung gilt auch für Disketten, CDs und
sonstige Datenträger, die Teil des Angebots sind.
2.4. Teil 1: Verwaltungstechnische Angaben
Im Zusammenhang mit Teil 1 hat der Bieter Folgendes vorzulegen:

ein Begleitschreiben mit der Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters.

das Standard-Formular „Angaben zum Bieter“ (Anhang 3) mit folgenden
Informationen:

Name des Bieters und/oder Name seiner Firma;

Genaue Bezeichnung der Rechtsform des Bieters;

Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des
Bieters;

Anschrift des Firmensitzes; und gegebenenfalls der Internetadresse;

Namen der rechtlichen Vertreter (Geschäftsführer usw.) des Bieters, die
zur Vertragsunterzeichnung mit Dritten bevollmächtigt sind;

Angaben zur Bankverbindung;
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2. Angebot und Bewertung


Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Anschrift der
Kontaktpersonen für verwaltungstechnische und technische Fragen;

unterzeichnete Erklärung über die Gültigkeit des Angebots.
das von einem bevollmächtigten Vertreter jedes Bieters und einem Vertreter seiner
Bank unterzeichnete, mit dem Stempel der Bank versehene Formular
„Finanzangaben“. Falls die Kopie eines vor kurzem erstellten Kontoauszug
beigefügt wird, so sind der Stempel der Bank und die Unterschrift des Vertreters
der Bank nicht erforderlich. Ein Muster findet sich in Anhang 2A. Es kann in allen
Sprachen der EU-Mitgliedstaaten unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/budget/execution/ftiers_fr.htm

das Formular „Rechtsträger“, das von einem zur Vertretung gegenüber Dritten
bevollmächtigten Vertreter des Bieters unterzeichnet werden muss. Dieses
Formular gibt es für natürliche Personen, juristische Personen und öffentlichrechtliche Einrichtungen. Ein Muster findet sich in Anhang 2B. Es kann in allen
Sprachen der EU-Mitgliedstaaten unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/budget/execution/legal_entities_fr.htm
Als Nachweis für die Richtigkeit der verwaltungstechnischen Angaben hat der
Bieter dem Formular „Rechtsträger“ folgende Unterlagen beizufügen:
Für juristische Personen:

Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, wie sie
im Land des Geschäftssitzes vorgeschrieben ist, oder ein sonstiges amtliches
Dokument, in dem diese Nummer vermerkt ist;

wenn in diesem Dokument die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht
vermerkt ist: eine Kopie eines Dokuments, aus dem hervorgeht, dass der
Bieter umsatzsteuerpflichtig ist;

eine lesbare Kopie der Bevollmächtigung der Personen, die berechtigt
sind, den Bieter bei Verhandlungen mit Dritten und in Rechtsgeschäften
zu vertreten, wenn diese nicht in den oben genannten Unterlagen enthalten
ist, oder eine Kopie der Bekanntmachung einer solchen Bevollmächtigung,
sofern die für die Rechtspersonen geltenden Gesetze eine solche
Veröffentlichung vorschreiben. Vorlage der Gründungsurkunde des
Rechtsträgers und/oder eine Kopie der Satzung, falls diese Unterlagen zum
Nachweis der Vertretungsbevollmächtigung erforderlich sind. Wenn die
Personen, die das Angebot unterschreiben, bzw. die zur Unterzeichnung des
Vertrags vorgesehene Person durch eine Vollmacht der oben genannten
Personen bevollmächtigt sind, den Wirtschaftsteilnehmer zu vertreten, so ist
diese Vollmacht ebenfalls vorzulegen.
Für natürliche Personen:

eine lesbare Kopie des Personalausweises oder Passes;
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12 / 117
2. Angebot und Bewertung

gegebenenfalls Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister, wie sie im Land des Geschäftssitzes vorgeschrieben ist,
oder ein sonstiges amtliches Dokument, in dem diese Nummer vermerkt ist;

wenn in diesem Dokument die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht
vermerkt ist: eine Kopie eines Dokuments, aus dem hervorgeht, dass der
Bieter umsatzsteuerpflichtig ist.
Für öffentlich-rechtliche Einrichtungen:

Kopie der Entschließung, des Gesetzes, des Erlasses oder des Beschlusses
zur Errichtung der betreffenden Einrichtung oder ersatzweise jedes andere
Dokument, das die Schaffung der betreffenden Einrichtung belegt;

Namen und Funktionen der rechtlichen Vertreter des Bieters
(Geschäftsführer usw.), die zur Vertragsunterzeichnung mit Dritten
bevollmächtigt sind (obligatorische Vorlage einer Kopie der
Bevollmächtigung dieser Personen).

falls die öffentlich-rechtliche Einrichtung auf dem Formular „Rechtsträger“
eine USt.-Identifikationsnummer angegeben hat, ein amtliches Dokument, in
dem diese Nummer angegeben ist.
2.5. Teil 2: Ausschlusskriterien
2.5.1.
Unterlagen im Zusammenhang mit den Ausschlusskriterien
Im Rahmen von Teil 2 müssen die Bieter die Erklärung über die zum Ausschluss vom
Verfahren führenden Fälle (Anhang 6) sowie folgende Bescheinigungen oder
Unterlagen vorlegen:

Strafregisterauszug neueren Datums oder ein gleichwertiges Dokument; als
Beweis dafür, dass die unter a, b oder e (siehe Punkt 2.5.2) aufgeführten Fälle nicht
auf den Bieter zutreffen, oder in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige
Bescheinigung neueren Datums einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, aus der hervorgeht,
dass diese Anforderungen erfüllt sind;

eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes ausgestellte
Bescheinigung neueren Datums, aus der hervorgeht, dass der Bieter seiner Pflicht
zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist oder ein
gleichwertiges Dokument;

eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes ausgestellte
Bescheinigung neueren Datums, aus der hervorgeht, dass der Bieter seiner Pflicht
zur Entrichtung von Steuern nachgekommen ist oder ein gleichwertiges
Dokument.
Werden solche Bescheinigungen von dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so können
sie durch eine eidesstattliche oder in Ermangelung einer solchen, eine ehrenwörtliche
Versicherung ersetzt werden, die der Bieter vor einer zuständigen Justiz- oder
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13 / 117
2. Angebot und Bewertung
Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständiger Berufsorganisation seines
Ursprungs- oder Herkunftslandes abgibt.
2.5.2.
Ausschlussfälle
Gemäß Artikel 93 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (ABl. L 248 vom
16. September 2002, S. 1, geänderte Fassung) können diejenigen Bieter von der
Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen werden:
a)
die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen
Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder
sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden;
b)
die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, welche
ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
c)
die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen
haben, welche vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
d)
die ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder
sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung,
des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung
nicht nachgekommen sind;
e)
die rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen
Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Europäischen
Union gerichteten Handlung verurteilt worden sind;
f)
die gegenwärtig einer der in Artikel 96 Absatz 1 der Haushaltsordnung angeführten
verwaltungsrechtlichen Sanktionen unterworfen sind;
Von der Auftragsvergabe können gemäß Artikel 94 der Haushaltsordnung zudem Bieter
ausgeschlossen werden, die während des Vergabeverfahrens:
g)
sich in einem Interessenkonflikt befinden;
h)
im Zuge der Mitteilung der vom öffentlichen Auftraggeber verlangten Auskünfte
falsche Erklärungen abgegeben haben oder nicht alle Auskünfte erteilt haben.
Das Amt für Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, die vorgelegten Angaben zu
überprüfen.
2.5.3.
Verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen
Die Bieter werden zudem auf Folgendes hingewiesen:

Die Kommission errichtet und betreibt im Einklang mit den EU-Vorschriften über
den Schutz personenbezogener Daten eine zentrale Datenbank. Die zentrale
Datenbank enthält Einzelheiten über die Bewerber und die Bieter, die sich in einer
der unter Ziffer 2.5.2 genannten Situationen befinden, sowie über die Bewerber
und die Bieter, die von den aus dem EU-Haushalt finanzierten Aufträgen und
Finanzhilfen ausgeschlossen sind.
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2. Angebot und Bewertung

Gemäß Artikel 96 der Verordnung Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung kann
die Kommission gegenüber Bietern, auf die der in Ziffer 2.5.2 Buchstabe h
genannte Ausschlussfall zutrifft bzw. bei denen im Zusammenhang mit aus dem
EU-Haushalt finanzierten Aufträgen eine schwere Vertragsverletzung wegen
Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen festgestellt worden ist, verwaltungsrechtliche
oder finanzielle Sanktionen verhängen.
Diese Sanktionen können darin bestehen, dass
a)
der betreffende Bieter oder Auftragnehmer für eine Höchstdauer von zehn Jahren
von den Aufträgen und Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt ausgeschlossen wird;
b)
finanzielle Sanktionen gegen den Bieter oder Auftragnehmer bis zur Höhe des
Auftragswertes verhängt werden.
Die Sanktionen bestimmen sich nach dem Umfang des Auftrags und der Schwere der
Verfehlungen.
Ausführliche Angaben zu diesen Sanktionen sind Artikel 133 der Verordnung
Nr. 2342/2002 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung
in ihrer geänderten Fassung (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1) zu entnehmen.
2.6. Teil 3: Auswahlkriterien
Die Auswahl des für die Auftragsvergabe in Frage kommenden Bieters erfolgt auf der
Grundlage der Bewertung:

seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;

seiner technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter kann gegebenenfalls auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgreifen,
unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu diesen Unternehmen steht. In
diesem Fall muss er gegenüber dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die für die
Ausführung des Auftrags notwendigen Mittel verfügt, beispielsweise durch Beibringung
einer Erklärung der betreffenden Unternehmen, in der sie sich verpflichten, ihm diese
Mittel zur Verfügung zu stellen.
2.6.1.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters
2.6.1.1. Unterlagen im Zusammenhang mit der finanziellen und
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Der erste Abschnitt von Teil 3 muss die Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Bieters enthalten. Folgende Dokumente sind vorzulegen:
1.
Bilanzen und Ergebnisrechnungen der letzten zwei Jahre;
2.
Gesamtumsatz und Umsatz mit den Leistungen, auf die sich der Auftrag
bezieht, in den letzten drei Geschäftsjahren;
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2. Angebot und Bewertung
3.
Nachweis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der
Versicherungssummen. Der Betrag der Berufshaftpflichtversicherung darf auf
keinen Fall unter dem in Artikel I.11.1 des Vertragsentwurfs festgelegten
Mindestbetrag liegen.
2.6.1.2. Bewertung
der
Leistungsfähigkeit
finanziellen
und
wirtschaftlichen
Die Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bieter
einschließlich ihrer Finanzlage erfolgt auf der Grundlage der oben genannten
Dokumente, welche sie gemäß Punkt 2.6.1.1 vorzulegen haben.
1.
In Bezug auf den Mindestumsatz gilt Folgendes:
Der Betrag, der dem geschätzten Auftragswert für ein Jahr entspricht, muss unter 60 %
des vom Bieter im letzten Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes bzw. unter 60 % des
Durchschnittswerts der vom Bieter in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten
Jahresgesamtumsätze liegen. Genaue Angaben zum geschätzten Auftragsvolumen für
37,5 Monate sind Ziffer 1.2 des Lastenhefts zu entnehmen.
2.6.2.
Technische und fachliche Leistungsfähigkeit des Bieters
2.6.2.1. Unterlagen im Zusammenhang mit der technischen und
fachlichen Leistungsfähigkeit des Bieters
Im zweiten Abschnitt von Teil 3 hat der Bieter anhand des Fragebogens im
Zusammenhang mit den Auswahlkriterien (Anhang 7) Angaben über seine technische
und fachliche Leistungsfähigkeit zu machen. Dabei hat er die Möglichkeit, die einzelnen
Seiten des Fragebogens durch zusätzliche Unterlagen zu ergänzen.
Der Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit der am Angebot
beteiligten Dienstleister wird durch folgende Unterlagen erbracht:
Vorzulegende UNTERLAGEN
1.
MINDESTKRITERIEN
Los I
Los 2
Mindestens 3 Aufträge mit
einer Laufzeit von
mindestens 6 Monaten und
einer Mindestfläche von
5 000 m2
Mindestens 3 Aufträge
mit einer Laufzeit von
mindestens 6 Monaten
und einer Mindestfläche
von 2 000 m2
Aufstellung der vergleichbaren
Aufträge
Für jedes Los: Aufstellung der in
den letzten drei Jahren vom Bieter
und seinen eventuellen
Subunternehmern ausgeführten
vergleichbaren Aufträge
(Bezeichnung der Leistungen,
Auftraggeber, Beginn und
Abschluss der Arbeiten,
behandelte Flächen(in m2),
jeweiliger Auftragswert, Zahl der
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2. Angebot und Bewertung
eingesetzten Fachkräfte,
Leistungserbringung als
Auftragnehmer oder
Subunternehmer, ausgeführter Teil
des Auftrags) (höchstens 10
Seiten).
2.
Durchschnittlicher
Personalbestand
Für jedes Los: Erklärung über den
durchschnittlichen jährlichen
Personalbestand des Bieters und
seiner eventuellen
Subunternehmer sowie Angaben
zur Zahl der Führungskräfte in den
letzten drei Jahren (höchstens 10
Seiten).
3.
Mindestens doppelt so
viele technische
Fachkräfte wie die zur
Auftragsausführung
erforderliche Mindestzahl
an Fachkräften
Mindestens 2
technische Fachkräfte
Mindestens 2 Lebensläufe
von Personen mit einer
mindestens zweijährigen
Erfahrung im Bereich der
Leitung von Teams UND
sehr guter Kenntnis der
französischen Sprache
Nicht erforderlich
Technische Ausstattung
Für jedes Los: Erklärung über das
Werkzeug, die Geräte und die
technische Ausrüstung, über die
der Bieter und seine eventuellen
Subunternehmer für die
Auftragsausführung verfügen
(höchstens 10 Seiten)
4.
Lebenslauf des Vorarbeiters
Für Los 1: Lebensläufe des
Vorarbeiters und seines
Stellvertreters.
5.
Lebenslauf des
Arbeitsschutzberaters
Für jedes Los: Lebenslauf des
Arbeitsschutzberaters des
Unternehmens (Person oder
Einrichtung) sowie Vorlage der
Bescheinigung über die
Arbeitsschutzausbildung und des
entsprechenden Diploms.
Falls natürliche Person:
mindestens 1 Lebenslauf
mit Kopie des Diploms im
Bereich der
Arbeitsschutzausbildung
Falls Einrichtung: gültige
Bescheinigung über
Arbeitsschutzqualifikation
Falls natürliche Person:
mindestens 1
Lebenslauf mit Kopie
des Diploms im Bereich
der
Arbeitsschutzausbildun
g
Falls Einrichtung:
gültige Bescheinigung
über
Arbeitsschutzqualifikati
on
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2. Angebot und Bewertung
6.
Bescheinigung über die
Teilnahme an der
obligatorischen
Ortsbesichtigung
Bescheinigung über die Teilnahme
an der obligatorischen
Ortsbesichtigung.
(Am Tag der obligatorischen
Ortsbesichtigung zu beantragen)
Mit der Einreichung eines Angebots akzeptiert jeder daran beteiligte Rechtsträger, dass
das Amt für Veröffentlichungen seine technische Leistungsfähigkeit und gegebenenfalls
seine Studien- und Forschungsmittel sowie seine Qualitätssicherungsmaßnahmen
überprüft.
Die Bieter werden ferner davon in Kenntnis gesetzt, dass sie aufgefordert werden
können, den Nachweis zu erbringen, dass sie nach geltendem nationalem Recht zur
Vertragsausführung befugt sind: Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister,
eidesstattliche Versicherung, Bescheinigung, Mitgliedschaft in einer einschlägigen
Organisation, ausdrückliche Vollmacht, Eintrag in das Umsatzsteuerregister.
Wichtiger Hinweis: Jede von einem oder mehreren am Angebot beteiligten
Rechtsträgern zu verantwortende vollständige oder teilweise Auslassung von Angaben
kann dazu führen, dass das Amt für Veröffentlichungen das Angebot vom Verfahren
ausschließt.
2.6.2.2. Bewertung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit
Die Bewertung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit der Bieter erfolgt
auf der Grundlage ihrer Kompetenz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen,
insbesondere ihrer Fachkunde und Erfahrung.
2.7. Teil 4: Zuschlagskriterien – technisches Angebot
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot, das auf der Grundlage
folgender Kriterien ermittelt wird:
2.7.1.
Unterlagen
im
Zuschlagskriterien
Zusammenhang
mit
den
technischen
Dieser Teil muss die Dokumente enthalten, aus denen die Vorzüge des Angebots
ersichtlich werden, um die Bewertung der technischen Zuschlagskriterien zu
ermöglichen. Der Bieter liefert Informationen anhand des Formulars im Zusammenhang
mit den Zuschlagskriterien (Anhang 8).
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2. Angebot und Bewertung
2.7.2.
Bewertung der technischen Zuschlagskriterien
Diese Kriterien dienen der Differenzierung der Angebote
ausgeschlossenen Bieter, die sämtliche Auswahlkriterien erfüllen.
derjenigen
nicht
Ziel der Zuschlagskriterien ist die Bewertung der Qualität des Angebots anhand der
Angaben des Bieters. Die folgenden Kriterien – Kenntnisse und Fähigkeiten des Bieters,
beispielsweise Erfahrungen, berufliche Ausbildung und Referenzen – die bei der
Bewertung der Auswahlkriterien berücksichtigt wurden, werden bei der Beurteilung der
Zuschlagskriterien nicht berücksichtigt.
Die technische Bewertung erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:
Für Los I – Reinigung der Räumlichkeiten :
Nr.
Technische Zuschlagskriterien
Höchstpunktzahl
Mindestpunktzahl
1.
Präsentation des Angebots
5
2,5
2.
Qualität der für die Auftragsausführung
vorgeschlagenen Organisation (höchstens 20
Seiten)
30
15
3.
Beschreibung aller Maßnahmen, die die
Firma ergreift, um zu gewährleisten, dass ihr
Personal
die
arbeitsschutzrechtlichen
Bestimmungen einhält (höchstens 15 Seiten)
15
7,5
4.
Beschreibung der eingesetzten Verfahren, der
verwendeten Reinigungsmittel und der
vorgesehenen
Umweltschutzmaßnahmen
(höchstens 15 Seiten)
30
15
5.
Eignung des vom Bieter bei der
Auftragsausführung
eingesetzten
Qualitätskontrollsystems
(höchstens
20
Seiten)
20
10
Gesamtpunktzahl
100
65
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2. Angebot und Bewertung
Für Los 2 - Reinigung der Fenster und Glasflächen:
Nr.
Technische Zuschlagskriterien
Höchstpunktzahl
Mindestpunktzahl
1.
Präsentation des Angebots
5
2,5
2.
Qualität der für die Auftragsausführung
vorgeschlagenen Organisation (höchstens 20
Seiten)
30
15
3.
Beschreibung aller Maßnahmen, die die
Firma ergreift, um zu gewährleisten, dass ihr
Personal an die arbeitsschutzrechtlichen
Bestimmungen einhält (höchstens 15 Seiten)
20
10
4.
Beschreibung der Verfahren zur Reinigung
der Fenster und Glasflächen (höchstens 20
Seiten)
30
15
5.
Beschreibung
der
verwendeten
Reinigungsmittel und der vorgesehenen
Umweltschutzmaßnahmen (höchstens 15
Seiten)
15
7,5
Gesamtpunktzahl
100
65
Das Ergebnis der technischen Bewertung ist die Summe der Punkte, die bei der
Bewertung der einzelnen Kriterien erzielt wurden. Nur Angebote, die bei jedem
Kriterium mindestens die Hälfte der Punktzahl und insgesamt mindestens
65 Punkte erzielt haben, werden für die Auftragsvergabe berücksichtigt.
Die Angebote werden vor allem nach der Qualität der angebotenen Dienstleistungen
beurteilt. Daher sollten die Bieter alle in diesem Lastenheft genannten Punkte sorgfältig
ausarbeiten, um eine möglichst hohe Punktezahl zu erreichen. Bieter, die lediglich die
Mindestanforderungen dieses Lastenhefts wiedergeben, ohne dabei ins Detail zu gehen
oder einen Wertzuwachs einzubringen, erhalten nur eine sehr geringe Gesamtpunktzahl.
2.8. Teil 5: Zuschlagskriterien – Preisangebot
2.8.1.
Unterlagen
im
Zuschlagskriterien
Zusammenhang
mit
den
finanziellen
Das Preisangebot ist anhand der beigefügten Vordrucke für Preisaufstellung und
Musterangebote zu erstellen.
Das Preisangebot muss folgende Vorgaben erfüllen:
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2. Angebot und Bewertung

Die Preise sind in Euro anzugeben.

Die Preise sind bis zu maximal 2 Dezimalstellen hinter dem Komma anzugeben.

Die Preise sind ohne Abgaben, Steuern und sonstige Gebühren, also auch
ohne Umsatzsteuer anzugeben, da die Europäische Union auf dem Gebiet der EU
von solchen Abgaben gemäß Artikel 3 und 4 des Protokolls über die Vorrechte und
Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 (ABl. L 152
vom 13. Juli 1967) befreit ist. Die Mitgliedstaaten gewähren der Kommission diese
Befreiung entweder in Form von Erstattungen nach Vorlage von Nachweisen oder
in Form der unmittelbaren Befreiung.
Für die Länder, in denen laut nationalem Recht eine Befreiung in Form einer
Rückerstattung vorgesehen ist, ist die Umsatzsteuer getrennt aufzuführen. Im Falle
eines Zweifels bezüglich des geltenden Umsatzsteuerrechts obliegt es dem Bieter,
mit seinen einzelstaatlichen Behörden Kontakt aufzunehmen, um zu klären, in
welcher Form die Europäischen Union von der Umsatzsteuer befreit ist.
Beim Ausfüllen der Preisaufstellung und des Musterangebots ist Folgendes zu beachten:

In der Preisaufstellung ist der Name der Firma anzugeben und jede Seite ist
vorschriftsmäßig auszufüllen und von einem der ordnungsgemäß bevollmächtigten
Vertreter der Firma zu unterzeichnen (Anhang 1). Änderungen an der
Preisaufstellung sind nicht zulässig. Alle Fragen sind vollständig zu beantworten.
Das Fehlen einer Antwort wird als negative Antwort bewertet. Jede Auslassung
oder Änderung der ursprünglichen Preisaufstellung führt zum Ausschluss des
Angebots vom Verfahren.

Das Musterangebot ist ordnungsgemäß auszufüllen und zu unterzeichnen
(Anhang 1). Das Musterangebot ist auf der Grundlage der in der Preisaufstellung
angegebenen Einheitspreise zu erstellen. Bei Abweichungen zwischen
Musterangebot und Preisaufstellung ist letztere maßgeblich. Aus ihm können in
Streitfällen keine Rechte abgeleitet werden. Nur die tatsächlich ausgeführten
Arbeiten dürfen auf der Grundlage der in der Preisaufstellung angegebenen
Einheitspreise in Rechnung gestellt werden.
Die Bieter werden gebeten, die elektronische Datei (Excel-Datei) auszufüllen, sie
auszudrucken und handschriftlich zu unterzeichnen und ihrem Angebot
beizufügen.
Preisaufstellung und Musterangebot sind auch in elektronischer Form als Excel-Dateien
zu übermitteln. Im Falle von Abweichungen zwischen Papierfassung und elektronischer
Datei ist die Papierfassung maßgeblich.
2.8.2.
Bewertung der finanziellen Zuschlagskriterien
Die Bewertung des finanziellen Zuschlagskriteriums erfolgt auf der Grundlage des
Gesamtbetrags des Musterangebots.
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2. Angebot und Bewertung
2.9. Abschließende Bewertung
Bei der abschließenden Bewertung werden nur die Angebote berücksichtigt, die die
vorangehenden Bewertungsphasen erfolgreich abgeschlossen haben.
Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot das beste Preis-Leistungs-Verhältnis
aufweist.
Zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots unter den Angeboten, die die
Stufe der abschließenden Bewertung erreicht haben, werden die Qualität mit 30 % und
der Preis mit 70 % gewichtet, wobei folgende Formel zur Anwendung kommt:
R =
(30 x
Q
Qmax
)
+
(70 x
Pmin
P
)
Darin ist:
R:
Preis-Leistungs-Verhältnis
Q:
Qualitätspunkte des betreffenden Angebots
Qmax:
Qualitätspunkte des Angebots, das die höchste Qualitätsnote erzielt hat
Pmin:
Gesamtbetrag des günstigsten Musterangebots
P:
Gesamtbetrag des betreffenden Musterangebots
2.10. Unterrichtung der Bieter
Das Amt für Veröffentlichungen informiert die Bieter über Entscheidungen bezüglich der
Auftragsvergabe und nennt gegebenenfalls die Gründe, warum es auf die Vergabe eines
ausgeschriebenen Auftrags verzichtet oder die Einleitung eines neuen Verfahrens
beschlossen hat.
Auf schriftliche Anfrage teilt das Amt für Veröffentlichungen den Bietern, deren
Angebot abgelehnt wurde, die Gründe für die Ablehnung mit, unterrichtet die Bieter, die
ein annehmbares Angebot eingereicht haben, über die Merkmale und Vorteile des
ausgewählten Angebots und teilt ihnen den Namen des erfolgreichen Bieters mit.
Das Amt kann jedoch beschließen, bestimmte Angaben nicht mitzuteilen, wenn die
Offenlegung dieser Angaben den Gesetzesvollzug behindern, dem öffentlichen Interesse
zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen öffentlicher oder privater
Wirtschaftsteilnehmer schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen den
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde.
2.11. Auftragsvergabe
Das Vergabeverfahren wird mit der Unterzeichnung eines Vertrags durch die
Vertragsparteien oder mit der Entscheidung, den Auftrag nicht zu vergeben,
abgeschlossen.
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2. Angebot und Bewertung
Nach Ablauf der Bindefrist kommt die Vergabe nur zustande, wenn der Bieter schriftlich
sein Einverständnis erklärt.
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3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge
3.
GEMEINSAMES ANGEBOT UND UNTERAUFTRÄGE
Dieser Abschnitt gilt nur für Bieter, welche beabsichtigen, ein gemeinsames Angebot
abzugeben oder im Rahmen der Vertragsausführung Unteraufträge zu vergeben. Trifft
dies nicht auf Sie zu, gehen Sie bitte gleich zum nächsten Abschnitt („4. Technische
Spezifikationen“) über.
3.1. Einreichung von Angeboten in Zusammenarbeit mit anderen Firmen
Beteiligen sich mehrere Dienstleister an einem Angebot, so können sie:

ein gemeinsames Angebot einreichen; in diesem Falle sind alle Dienstleister als
Bieter und, wenn ihr Angebot den Zuschlag erhält, als Auftragnehmer zu
betrachten (in diesem Fall muss einer der Bieter zum Koordinator bestimmt
werden, um im Falle der Auftragsvergabe die Vertragsabwicklung zu
gewährleisten); oder

ein Angebot einreichen, in dem nur ein Bieter genannt wird. Dieser Bieter ist,
wenn das Angebot den Zuschlag erhält, alleiniger Auftragnehmer; die übrigen
Dienstleister werden als Subunternehmer betrachtet.
Unabhängig von der Aufmachung des Angebots (gemeinsames Angebot oder Angebot,
in dem nur ein Bieter genannt wird) müssen der bzw. die Bieter zwingend Angaben zu
Rolle, Qualifikationen und Erfahrung jedes Dienstleisters sowie ggf. zu den
gegenseitigen Kontrollmechanismen machen.
3.1.1.
Gemeinsames Angebot
Bieter, die ein gemeinsames Angebot einreichen, haften gegenüber dem Amt für
Veröffentlichungen gesamtschuldnerisch für die Ausführung des gesamten Auftrags.
Klauseln, die beispielsweise besagen,

dass einer der Partner, die das gemeinsame Angebot vorlegen, für einen Teil des
Auftrags haftet und ein anderer für den Rest, oder

dass, wenn das gemeinsame Angebot den Zuschlag erhält, mehrere Verträge
unterzeichnet werden sollen,
verletzen somit den Grundsatz der gesamtschuldnerischen Haftung.
Das Amt für Veröffentlichungen wird eine eventuell in einem gemeinsamen Angebot
enthaltene derartige Klausel außer Acht lassen und behält sich vor, solche Angebote ohne
weitere Prüfung vom Vergabeverfahren auszuschließen, weil sie nicht den
Bestimmungen des Lastenhefts entsprechen.
Im Fall eines gemeinsamen Angebots ist einem der am Angebot beteiligten Partner
(Koordinator) eine Vollmacht zur Vertretung der übrigen Partner bei der Unterzeichnung
und Verwaltung des Vertrags zu erteilen.
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3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge
Erhält das gemeinsame Angebot den Zuschlag, können die Bieter aufgefordert werden,
nach der Auftragsvergabe eine bestimmte Rechtsform anzunehmen, wenn dies für die
ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.
Es ist einem Bieter der alleine oder als Mitglied eines Konsortiums ein Angebot abgibt,
nicht erlaubt ein anderes Angebot für das selbe Los, ob alleine oder als Mitglied eines
Konsortiums abzugeben.
3.1.2.
Untervergabe
Werden einzelne im Auftrag vorgesehene Aufgaben an Subunternehmer weitervergeben,
so trägt der Auftragnehmer weiterhin gegenüber dem Amt für Veröffentlichungen die
volle Haftung für die Ausführung des gesamten Auftrags. Daraus ergibt sich Folgendes:

Das Amt für Veröffentlichungen regelt sämtliche Vertragsangelegenheiten (z. B.
Zahlungen) ausschließlich mit dem Hauptauftragnehmer, unabhängig davon, ob
Aufgaben von einem Subunternehmer ausgeführt werden oder nicht;

der Auftragnehmer darf unter keinen Umständen die Haftung gegenüber dem Amt
für Veröffentlichungen mit der Begründung ablehnen, für einen Mangel sei ein
Subunternehmer verantwortlich.
Der Bieter hat den/die Subunternehmer darüber zu unterrichten, dass Artikel II.17 des
Vertrags auf sie Anwendung findet. Nach Unterzeichnung des Vertrags unterliegt die
Weitervergabe von Aufträgen den Bestimmungen von Artikel II.13 des o. g. Vertrags.
Um während der Vertragsausführung einen Subunternehmer auszuwechseln oder
Arbeiten an Subunternehmer zu vergeben, die er laut ursprünglichem Angebot selbst
ausführen wollte, bedarf der Auftragnehmer der ausdrücklichen Genehmigung des Amts
für Veröffentlichungen.
3.2. Vorzulegende Unterlagen –gemeinsames Angebot
Im Falle eines gemeinsamen Angebots sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Teil 1: Verwaltungsinformationen und vorzulegende Nachweise
1.
2.
Eine Erklärung auf der Grundlage der Muster-Vollmachtvereinbarung (Formular in
Anhang 2C), unterzeichnet von den gesetzlichen Vertretern aller am Angebot
beteiligten Partner, in der:

alle am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner die gesamtschuldnerische
Haftung für die Ausführung des Auftrags übernehmen;

einem der am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner (Koordinator) eine
Vollmacht zur Vertretung der übrigen Partner bei der Unterzeichnung und
Verwaltung des Vertrags gegeben wird.
Wenn die Bieter bereits ein Konsortium oder eine ähnliche Einrichtung gebildet
haben, müssen sie dies in ihrem Angebot angeben und alle sachdienliche Angaben
und Unterlagen dazu beifügen.
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3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge
3.
Der Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge (Anhang 4) ist
von einem gesetzlichen Vertreter des Koordinators zu unterzeichnen und
vorzulegen.
4.
Das Formular „Angaben zum Bieter“ ist von jedem am gemeinsamen Angebot
beteiligten Partner vorzulegen.
5.
Für jeden Bieter ist das Formular „Rechtsträger“ mit allen Belegen gemäß
Ziffer 2.4 vorzulegen.
Das Formular „Finanzangaben“ ist nur vom Koordinator vorzulegen.
Teil 2: Unterlagen zu den Ausschlusskriterien
6.
Jeder Bieter muss die Erklärung über die zum Ausschluss vom Verfahren
führenden Fälle (Anhang 6) ausfüllen und zurückschicken und die unter Ziffer 2.5
aufgeführten Belege liefern.
Teil 3: Unterlagen zu den Auswahlkriterien
7.
Jeder an einem gemeinsamen Angebot beteiligte Partner muss die Unterlagen zum
Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen:

Bilanzen und Ergebnisrechnungen der letzten zwei Jahre;

Gesamtumsatz und Umsatz mit den Dienstleistungen, auf die sich der
Auftrag bezieht, in den letzten drei Geschäftsjahren;
Der Fragebogen „Technische Angaben“ im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien ist
nur einmal für alle an einem gemeinsamen Angebot beteiligten Partner auszufüllen,
wobei jedoch anzugeben ist, welchem Partner die jeweils beschriebenen Kapazitäten
zuzuordnen sind.
Teile 4 und 5: Unterlagen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien
Die Unterlagen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien sind vom Koordinator,
der die Bietergemeinschaft vertritt, vorzulegen.
3.3. Vorzulegende Unterlagen – Weitervergabe von Aufträgen
Sieht das Angebot die Weitervergabe von Aufträgen vor, so muss es folgende Unterlagen
enthalten:
Teil 1: Verwaltungsinformationen und vorzulegende Nachweise
1.
Der Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge (Anhang 4),
unterzeichnet von einem gesetzlichen Vertreter des Bieters. Die zweite Seite dieses
Fragebogens ist für jeden einzelnen Subunternehmer einzureichen und muss
folgende Angaben enthalten:

die Gründe für die Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmer;
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3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge
2.

die Aufgaben, Tätigkeiten und Zuständigkeitsbereiche der einzelnen
Subunternehmer;

Angaben zu Umfang bzw. Anteil der auf jeden Subunternehmer entfallenden
Arbeiten;
eine Erklärung jedes einzelnen Subunternehmers, dass er zur Zusammenarbeit mit
dem Bieter bereit ist, wenn dieser den Zuschlag erhält.
Teil 2: Unterlagen zu den Ausschlusskriterien
3.
Subunternehmer müssen die ordnungsgemäß unterzeichnete Erklärung über die
zum Ausschluss vom Verfahren führenden Fälle (Anhang 6) vorlegen. Wenn im
Rahmen eines Angebots 20 % oder mehr des Auftrags an einen Subunternehmer
vergeben werden sollen, so muss der Subunternehmer in der Lage sein, alle
Unterlagen im Zusammenhang mit den Ausschlusskriterien gemäß Ziffer 2.5
vorzulegen. Machen die Unteraufträge weniger als 20 % des Auftrags aus, so ist der
Subunternehmer von der Verpflichtung zur Vorlage der Belege befreit. Das Amt für
Veröffentlichungen behält sich grundsätzlich das Recht vor, Belege anzufordern,
wenn es dies für notwendig erachtet.
Teil 3: Unterlagen zu den Auswahlkriterien
4.
Wenn im Rahmen eines Angebots 20 % oder mehr des Auftrags an einen
Subunternehmer vergeben werden sollen, so muss der Subunternehmer alle Belege
zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß
Ziffer 2.6 vorlegen. Machen die Unteraufträge weniger als 20 % des Auftrags aus,
so ist der Subunternehmer von der Verpflichtung zur Vorlage der Belege über seine
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit befreit. Führt der Bieter
jedoch die Leistungsfähigkeit der Subunternehmer als Beleg dafür an, das er selbst
die Auswahlkriterien gemäß dem Fragebogen für gemeinsame Angebote und
Unteraufträge (Anhang 4) erfüllt, so sind die entsprechenden Unterlagen vorzulegen
Das Amt für Veröffentlichungen behält sich grundsätzlich das Recht vor, Belege
anzufordern, wenn es dies für notwendig erachtet.
5.
Der Subunternehmer hat im Fragebogen „Technische Angaben“ die Fragen zu
beantworten, die die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen.
Teile 4 und 5: Unterlagen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien
Die Dokumente im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien sind nur vom Bieter
vorzulegen.
Ausschreibung AO 10343
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3. Gemeinsames Angebot und Unteraufträge
3.4. Bewertung der Angebote im Falle von gemeinsamen Angeboten bzw.
Unteraufträgen
3.4.1.
Ausschlusskriterien
Die Ausschlusskriterien werden für jeden Bieter und jeden Subunternehmer individuell
bewertet.
3.4.2.
Auswahlkriterien
Gemeinsames Angebot
Sind mehrere Bieter als Partner an einem gemeinsamen Angebot beteiligt, so muss jeder
Einzelne von ihnen den Nachweis erbringen, dass er über die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt. Muss bei den Kriterien
jedoch ein bestimmtes Volumen erreicht werden, so ist eine konsolidierte Bewertung
durchzuführen.
Die Auswahlkriterien für die technische und fachliche Leistungsfähigkeit werden für
die Bietergemeinschaft als Ganzes bewertet.
Untervergabe
Falls das Amt für Veröffentlichungen es angesichts der Rolle eines Subunternehmers und
des Umfangs der an ihn vergebenen Leistungen für erforderlich hält, werden die
Auswahlkriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für den
Bieter und die vorgeschlagenen Subunternehmer getrennt bewertet. Muss bei den
Kriterien jedoch ein bestimmtes Volumen erreicht werden, so ist eine konsolidierte
Bewertung durchzuführen, die sich danach richtet, in welchem Maße der
Subunternehmer dem Bieter seine Ressourcen für die Auftragsausführung zur Verfügung
stellt.
Die Auswahlkriterien für die technische und fachliche Leistungsfähigkeit werden für
jeden vorgeschlagenen Subunternehmer bewertet, soweit sie die an ihn zu vergebenden
Leistungen betreffen.
Nur in dem Fall, in dem der Bieter die Absicht hat, die Leistungsfähigkeit des
Subunternehmers als Beleg dafür anzugeben, dass er selbst die Auswahlkriterien gemäß
dem Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge erfüllt (Anhang 4),
werden die Auswahlkriterien im Zusammenhang mit der technischen und fachlichen
Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der kombinierten Kapazitäten des Bieters und des
Subunternehmers bewertet; diese Bewertung richtet sich danach, in welchem Umfang der
Subunternehmer dem Bieter seine Ressourcen für die Auftragsausführung zur Verfügung
stellt.
3.4.3.
Zuschlagskriterien
Die Bewertungs-(Zuschlags-)Kriterien werden für das Angebot als Ganzes bewertet.
Ausschreibung AO 10343
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4. Technische Spezifikationen
4. TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
4.1. EINFÜHRUNG
Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Auswahl von Auftragnehmern für die
Ausführung von Reinigungsarbeiten im Innern und in der unmittelbaren Umgebung der
derzeit bzw. künftig vom Amt für Veröffentlichungen genutzten Gebäude.
Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt:
Los I: Reinigung der Räumlichkeiten ;
Los 2: Reinigung der Fenster und Glasflächen.
4.1.1.
Ausführungsort
Ausführungsort ist Luxemburg. Das Amt für Veröffentlichungen nutzt derzeit drei
Gebäude:
Gebäude MERCIER
2, rue Mercier
L-2985 Luxemburg
Gebäude WENKELHIEL
3, rue Emile Bian
L-1235 Luxemburg
Gebäude FISCHER
135-137, rue Adolphe Fischer
L-1520 Luxemburg
Das Amt für Veröffentlichungen ist in allen drei Gebäuden Alleinmieter. Während der
Vertragslaufzeit können an den Gebäuden innen und außen Änderungen vorgenommen
werden. Jede wesentliche Veränderung gegenüber der Situation zum Zeitpunkt der
Vertragsunterzeichnung wird dem Auftragnehmer vom Amt für Veröffentlichungen per
Einschreiben mitgeteilt. Die Auswirkungen der Veränderung auf die Vergütung werden
entsprechend der Dauer und dem Umfang der zusätzlichen Leistungen bzw. der
gestrichenen oder eingeschränkten Leistungen berechnet.
Dem Auftragnehmer entsteht bei Streichung bzw. Einschränkung von Leistungen kein
Anspruch auf Schadenersatz oder Ausgleichszahlung. Die Einleitung von umfangreichen
Renovierungsarbeiten entspricht in der Regel der Streichung der Reinigungsleistungen für
das betreffende Gebäude bzw. den Gebäudeteil.
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4. Technische Spezifikationen
4.1.2.
Programme und Arbeitszeiten
Der Auftragnehmer muss alle im Vertrag beschriebenen Mittel einsetzen sowie zudem
auch diejenigen, die im Vertrag nicht ausdrücklich genannt werden, aber zur fach- und
sachgerechten Ausführung seiner Leistungen erforderlich sind.
Der Auftragnehmer muss vom ersten Tag des Inkrafttretens des Vertrags an und während
der gesamten Vertragslaufzeit die zum Erreichen der verlangten Ergebnisse
erforderlichen personellen, technischen und materiellen Ressourcen bereithalten und
einsetzen. Die eingerichtete Organisation muss effizient sein und über die zur Erfüllung
der vertraglichen Anforderungen notwendigen Qualifikationen, Erfahrungen,
Kompetenzen und Mittel verfügen.
Der Auftragnehmer kann in keinem Fall auf unzureichende personelle, technische und
materielle Ressourcen berufen.
Für die Rechnungslegung ist der Begriff „Arbeitstag“ mit „Arbeitstag im Großherzogtum
Luxemburg" gleichzusetzen. Samstage gelten als Arbeitstage.
Die dienstfreien Tage der Europäischen Kommission können von den Feiertagen im
Großherzogtum Luxemburg abweichen. Die Liste der dienstfreien Tage der Kommission
wird dem Auftragnehmer jedes Jahr übermittelt (siehe Anhang 11).
Wenn verlangt wird, dass das Personal des Auftragnehmers an einem dienstfreien Tag der
Kommission arbeiten muss der kein Feiertag in Luxemburg ist, so wird dieser Tag als
"Arbeitstag im Großherzogtum Luxemburg" gezählt.
Die Reinigungsleistungen werden in Kapitel 4.2.2. festgelegt. Sie sind in einzelne
Programme unterteilt, die wiederum in Unterprogramme gegliedert sind. Für jedes
Unterprogramm wurden die betroffenen Gebäude, die Ausführungshäufigkeit der
Leistungen und eine Liste der zu erbringenden Leistungen festgelegt. Diese Listen sind
nicht erschöpfend.
Für jede Reinigungsleistung wird ein Zeitrahmen festgelegt. Dieser Zeitrahmen ist der
Regelzeitrahmen. Er legt die Zeitspanne fest, innerhalb derer die Leistungen zu erbringen
sind. Die tatsächliche Dauer der Reinigungseinsätze jedes Mitarbeiters hängt von den
durchzuführenden Arbeiten ab. Die gesetzlichen Arbeitszeiten sind auf jeden Fall
einzuhalten.
Der Auftragnehmer muss die Arbeitseinsätze so planen, dass die Arbeiten während der
angegebenen Zeitspannen ausgeführt werden können. Wenn der Auftragnehmer Arbeiten
außerhalb der Regelzeiten ausführen möchte, muss er die vorherige Genehmigung des Amts
für Veröffentlichungen einholen. Das Amt behält sich das Recht vor, bei Bedarf Leistungen
außerhalb der Regelzeiten anzufordern.
Das Amt für Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, bei Bedarf die Arbeitszeiten zu
ändern.
4.1.3.
Versicherungen
Der Dienstleister verpflichtet sich, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die
jeglichen Verlust, Schaden oder Unfall seines Personals oder von Drittpersonen, der
unmittelbar oder mittelbar auf die Ausführung oder Nichtausführung vertraglicher
Leistungen zurückzuführen ist, abdeckt.
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4. Technische Spezifikationen
Der Dienstleister der den Auftrag erhält übermittelt dem Amt für Veröffentlichungen
innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung sowie bei jeder Änderung der
Versicherung eine Kopie dieser Versicherungspolice.
LOS–1 - REINIGUNG DER RÄUMLICHKEITEN
4.2.
Los I betrifft die normalen Reinigungsarbeiten. Der Auftragnehmer erbringt die
folgenden, unter Posten I, II und III aufgeführten Leistungen:
Posten I:
Ausführung der allgemeinen Reinigungsarbeiten (PG)
Posten II:
Ausführung der spezifischen Reinigungsarbeiten (PS)
Posten III:
Ausführung von punktuellen Reinigungsarbeiten (PP) auf Verlangen
des Amts für Veröffentlichungen
Die Leistungen werden unter Ziffer 4.2.2 beschrieben. Diese Beschreibung entspricht
den vom Amt für Veröffentlichungen verlangten Mindestleistungen.
Die Beschreibung ist nicht erschöpfend.
Die zu behandelnden Flächen werden unter Ziffer 4.2.1.2 beschrieben.
Es wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer Art und Zustand der zu
behandelnden Flächen vor Ort überprüft hat; er akzeptiert sie in dem Zustand, in dem er
sie bei Inkrafttreten des Vertrags vorfindet.
4.2.1.
Beschreibung der Örtlichkeiten
4.2.1.1. Gebäude
Die folgende Tabelle enthält allgemeine Angaben zu den Gebäuden (Stand: Februar
2011).
Gebäude MERCIER
Alter Teil
Zahl der Ebenen/Geschosse (einschl. Untergeschosse)
11
Büroetagen
9
Garagen
1
Untergeschosse, Betriebsräume, Heizungsraum
2
Zahl der Aufzüge
3
Zahl der Lastenaufzüge
1
Neuer Teil
Zahl der Ebenen/Geschosse (einschl. Untergeschosse)
Büroetagen
12
7
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4. Technische Spezifikationen
Garagen
2
Untergeschosse (Archiv, Betriebsräume, Heizungsraum)
2
Zahl der Aufzüge
6
Zahl der Lastenaufzüge
2
Gebäude WENKELHIEL
Zahl der Ebenen/Geschosse (Büros, Lager, Ateliers, Garagen)
2
Zahl der Aufzüge
1
Zahl der Lastenaufzüge
2
Gebäude FISCHER
Zahl der Ebenen/Geschosse (einschl. Untergeschosse)
7
Büroetagen
5
Garagen
2
Untergeschosse, Betriebsräume, Heizungsraum
2
Zahl der Aufzüge
2
Zahl der Lastenaufzüge
0
Tabelle 1: Allgemeine Angaben zu den Gebäuden
4.2.1.2. Aufteilung und Art der zu behandelnden Flächen
Die nachfolgenden Tabellen enthalten eine unverbindliche Liste der Arbeitsorte und der
Art der zu behandelnden Flächen. Die Angaben erfolgen in m², aufgerundet auf die
nächste volle Einheit.
Der Auftragnehmer darf sich keinesfalls auf eine Auslassung in den gelieferten Angaben
berufen.
Die Angaben entsprechend dem Stand von April 2011.
Ausschreibung AO 10343
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4. Technische Spezifikationen
Gebäude MERCIER / Alter Teil
Etagen
-2
-1
ERDG.
1
2
3
4
5
6
7
8
Insg.
Büros
307
839
697
697
659
361
361
403
416
4740
Sitzungsräume
Treppen
Aufzüge
Flure
132
116
172
247
389
389
279
240
240
198
65
2467
Sanitärräume
Garagen
Tiefgaragen
Lagerräume
2282
52
101
24
24
24
24
24
24
24
24
345
2895
Betriebsräume
Terrassen
Ehemalige
Druckerei
(geplante
Büros)
514
47
1827
148
2895
2282
561
Aufteilung der Flächen nach Art des Belags in m²
Teppichboden
Linoleum, Vinyl, PVC
Fliesen, Marmor, Granit
Betonestrich, Basaltplatten
Insg.
120
268
1827
Insg. in
m²
2928
3110
2407
1110
1110
1110
1110
625
625
625
625
15385
6533 m²
824 m²
1167 m²
6861 m²
15385 m²
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
33 / 117
4. Technische Spezifikationen
Gebäude MERCIER / Neuer Teil
Etagen
-3
-2
-1
ERDG.
1
2
3
4
5
6
7
8
Insg.
Büros
71
1132
834
834
643
173
173
3860
Sitzungsräume
156
97
97
120
470
Treppen
Aufzüge
Flure
65
65
65
750
600
887
881
451
100
56
139
132
4191
Sanitärräume
5
5
5
80
76
88
88
69
Garagen
Parkplätze
Lagerräume
1570
1530
1501
58
45
194
Betriebsräume
130
150
150
192
Restaurant
Rechenzentrum
Terrassen
750
Sanitätsraum
31
220
72
220
72
316
416
3089
1809
938
750
Aufteilung der Flächen nach Art des Belags in m²
Teppichboden
Linoleum, Vinyl, PVC
Fliesen, Marmor, Granit
Betonestrich, Basaltplatten, Sandasphalt
Insg.
31
Insgesamt
in m²
1770
1750
1721
1977
2158
1906
1900
1575
416
56
312
305
15846
5268 m²
3403 m²
1434 m²
5741 m²
15846 m²
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
34 / 117
4. Technische Spezifikationen
Gebäude WENKELHIEL
Etagen
Büros
Sitzungsräume
Treppen
Aufzüge
Flure
457
Sanitärräume
ERDG.
90
32
1
553
61
307
79
Insg.
643
61
764
111
Parkplatz
2532
2532
Lagerräume
Betriebsräume
Kantine
4000
Versand
700
380
100
85
4380
100
85
Aufteilung der Flächen nach Art des Belags in m²
Linoleum, Vinyl, PVC
Fliesen, Marmor, Granit
Betonestrich, Basaltplatten, Sandasphalt
Insg.
700
Ateliers
Insgesamt
in m²
21
7832
23
1588
44
9420
5756 m²
257 m²
3387 m²
9420 m²
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
35 / 117
4. Technische Spezifikationen
Gebäude FISCHER
Etagen
-2
-1
ERDG.
1
2
3
4
Insg.
Büros
308
415
426
468
254
1871
Sitzungsräume
42
42
30
114
Treppen
Aufzüge
Flure
50
50
117
202
202
202
166
989
Sanitärräume
Garagen
Parkplätze
Lagerräume
Betriebsräume
540
450
25
25
25
25
15
115
990
0
90
180
5
5
5
5
5
295
Empfang
Eingang
ErsteHilfeRaum
Terrassen
160
11
160
Aufteilung der Flächen nach Art des Belags in m²
Teppichboden
PVC
Fliesen
Marmor, Granit usw.
Beton
Platten aus gewaschenem Moselkies
Insg.
11
230
230
Insgesamt in
m²
680
680
615
700
700
700
700
4775
2595 m²
11 m²
302 m²
352 m²
1285 m²
230 m²
4775 m²
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
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4. Technische Spezifikationen
UMGEBUNG, PARKPLÄTZE UND GRÜNFLÄCHEN
Gebäude MERCIER
Parkplätze im Freien
428 m²
Bürgersteige, Eingänge, Passagen, Innenhöfe usw.
1107 m²
Gebäude FISCHER
Grünflächen
176 m²
Parkplatzauffahrt
215 m²
Bürgersteige, Eingänge, Passagen, Innenhöfe usw.
250 m²
Gebäude WENKELHIEL
Grünflächen
2500 m²
Parkplätze im Freien
2532 m²
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
37 / 117
4. Technische Spezifikationen
4.2.1.3. Inventar des Telefon- und DV-Materials
Die folgenden Tabellen geben einen unverbindlichen Überblick über das Inventar des
Telefon- und DV-Materials Ende 2010.
Das im Rechenzentrum des Gebäudes Mercier und im DV-Raum des Gebäudes
Wenkelhiel untergebrachte DV-Material sowie die in den Fluren aufgestellten
Fotokopiergeräte sind nicht vom Auftragnehmer zu reinigen.
Die Zahl der Anlagen hängt von der Zahl der Mitarbeiter ab und kann im Laufe des
Vertrags variieren.
Telefonanlagen:
Gebäude
Mercier
Wenkelhiel
Fischer
Insg.
Geräte
Einfache Telefonapparate einschl.
Wandgeräte
611
102
155
868
DV-Anlagen:
Gebäude
Mercier
Wenkelhiel
Fischer
Insg.
Geräte
Desktop- PC
Notebooks
Drucker
660
70
160
890
49
0
10
59
400
50
100
550
Ausschreibung AO 10343
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38 / 117
4. Technische Spezifikationen
4.2.2.
Beschreibung der Leistungen
4.2.2.1.
Posten I – Allgemeine Reinigungsarbeiten (PG)
Die allgemeinen Reinigungsarbeiten betreffen die regelmäßige Reinigung der
Räumlichkeiten und der Gebäudeumgebung. Die Arbeiten sind an den Arbeitstagen der
Kommission auszuführen.
Für die Gebäude Mercier und Fischer sind die allgemeinen Reinigungsarbeiten an allen
Arbeitstagen der Kommission außer samstags durchzuführen.
Für das Gebäude Wenkelhiel sind die allgemeinen Reinigungsarbeiten auch samstags
durchzuführen.
Die zu erbringenden Leistungen werden in den Unterprogrammen PG1, PG2, PG3, PG4,
PG5, PG6 und PG7 festgelegt.
Die Unterprogramme PG1 und PG2 betreffen die Räume im Innern der Gebäude sowie
einen Teil der Außenanlagen.
Das Unterprogramm PG3 betrifft die Außenanlagen der Gebäude.
Die Unterprogramme PG4 und PG5 betreffen Küchen und Nebenräume, Kantinen,
Kaffeeküchen, Restaurant, Cafeteria und Sanitäreinrichtungen (Toiletten, Duschen).
Die Unterprogramme PG6 und PG7 betreffen Reinigungsleistungen, die tagsüber zu
erbringen sind.
Anmerkung: Die nicht genutzten Büros, die Archive und einige Versammlungsräume sind
abgeschlossen. Sie sind einmal pro Woche zu reinigen. Das Wachpersonal öffnet diese
Büros auf Anfrage des Reinigungspersonals. Durchschnittlich sind 20 Büros
abgeschlossen.
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
39 / 117
4. Technische Spezifikationen
4.2.2.1.1.
Die folgenden Tabellen enthalten die Listen der im
Rahmen der einzelnen Unterprogramme zu erbringenden
Leistungen.
Unterprogramm – PG1 - tägliche Arbeiten
Alle Gebäude
Lüften der nicht klimatisierten Räume.
Leeren und Reinigen der Abfalleimer und Papierkörbe.
Selektives Einsammeln und Entsorgung der Abfälle in den dazu im Außenbereich bereit
stehenden Spezialbehälter1.
Saugen der textilen Bodenbeläge und bei Bedarf Fleckentfernung.
Entstauben und feuchtes Aufwischen der Böden aus Naturstein, Fliesen und/oder ähnlichen
Produkten.
Feuchtes Wischen2 und bei Bedarf Polieren aller Böden aus Linoleum oder vergleichbarem
Material.
Entfernung der Fingerabdrücke auf den Drehtüren des Eingangs, den abwaschbaren
Wandflächen, den verglasten Innentrennwänden, den Windfängen der Haupteingänge, den
Glastrenntüren in den Gängen, den Türen aller Räume usw.
Feuchtes Abwischen der
Einrichtungsgegenstände.
Oberseite
niedriger
Möbel
(bis
1,25
m)
sowie
der
Reinigung der Türklinken.
Entstauben der Telefonapparate, Lampen, Rechenmaschinen und anderen Büromaschinen.
Reinigung der Aufzüge, Lastenaufzüge (Türen, Kabinen und Außenseiten) und der
Treppenhäuser.
Entstauben der Fußmatten.
Reinigung der verglasten (oder aus Plexiglas bestehenden) Flächen der Empfangsschalter und
der Kabinen des Wachpersonals.
Ggf. Einsammeln der Tassen, Karaffen und Gläser in den Büros, den Sitzungsräumen und auf
den Gängen und Rücktransport in die Cafeterias.
Reinigung der Fußleisten, Fensterbänke, Sockel und Heizkörper.
Entstauben der Decken, Lüftungsgitter und Beleuchtungskörper nach Bedarf.
Entstauben und Reinigung der Stühle, Sessel und Sofas.
Trockenes Abstauben der Bürogeräte (mit Ausnahme der Tastaturen und Bildschirme).
Leeren, Reinigen und Waschen der Aschenbecher.
Bei Bedarf Entfernen von Graffittis im Innern der Gebäude.
1Das Amt für Veröffentlichungen verfügt über ein internes Abfallmanagementsystem nach dem Konzept
SuperDrecksKëscht® fir Betriber.
2Das Gebäude WENKELHIEL ist aufgrund der hohen Verstaubung täglich mit einer
Bodenreinigungsmaschine zu reinigen.
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
40 / 117
4. Technische Spezifikationen
Unterprogramm – PG2 – wöchentliche Arbeiten
Alle Gebäude
Reinigung der Seitenflächen der Möbel.
Saugen der mit Stoff bespannten Sitzgelegenheiten sowie bei Bedarf Fleckentfernung.
Reinigung der Sitzflächen aus Kunstleder und bei Bedarf Pflege der Sitzflächen aus
Leder.
Scheuern der Böden aus Naturstein, Fliesen und ähnlichen Produkten, aus Linoleum und
vergleichbarem Material.
Pflege und Reinigung der verkupferten, vernickelten und sonstigen polierten Metallteile
von Anlagen und Geräten.
Kehren der Böden der Garagen einschl. der Zufahrtsrampen.
Kehren/Saugen der Vorplätze, Terrassen und AußenParkflächen (Beseitigung von
Unkraut, Moos usw., Reinigung der Geruchsverschlüsse im Boden usw.).
Reinigung der Klimaanlagengitter (ohne Abbau) und der Heizkörper.
Besprayen aller gewachsten Böden.
Gebäude Mercier und Fischer
Herausstellen der Müllbehälter zweimal pro Woche.
Gebäude MERCIER
Reinigung der Innen- und Außenseite aller verglasten Flächen in den Hallen der
Haupteingänge (Drehtüren, Notausgänge, Empfangsloge usw.).
Reinigung der Außen- und Innentüren des Restaurants und der Küchen.
Gebäude Wenkelhiel
Gründliche Reinigung der Böden der Vertriebsateliers.
Unterprogramm –PG3 - tägliche Arbeiten
Gebäude Mercier und Fischer
Kehren und Reinigen der Außenanlagen einschl. Bürgersteige, Garagenzufahrten, Höfe,
Passagen und Nottreppen.
Entfernung aller Arten von Abfällen auf den Außenbereichen der Gebäude: Grünanlagen,
Rasen, Terrassen, Nottreppen, Bürgersteige, Privatwege und Parkflächen.
Einsammeln und Verbrennen von Spritzen und Präservativen mit Hilfe des
entsprechenden Materials.
Gebäude Wenkelhiel
Reinigung der Rinnsteine (Filter, Gitter) auf den Parkplätzen – mindestens 3mal pro
Woche.
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
41 / 117
4. Technische Spezifikationen
Unterprogramm PG4 - tägliche Arbeiten
Alle Gebäude
Küchen und Nebenräume, Kantinen, Kaffeeküchen, Restaurant, Cafeteria
Reinigung der Fußleisten, Fensterbänke, Sockel und Heizkörper.
Reinigung und Desinfizierung der Küchenböden mit warmem Wasser mit Hilfe eines
Dampfreinigers.
Reinigung und Desinfizierung der Böden der Kantinen, Kaffeeküchen, des Restaurants,
der Cafeteria und der Nebenräume.
Leeren, Auswaschen und Desinfizieren der Abfalleimer und Mülltonnen.
Entsorgung der Abfälle in die dafür vorgesehenen Container.
Entstauben der Decken und Beleuchtungskörper nach Bedarf.
Abwaschen und Trockenwischen der Wandkacheln.
Desinfizierung und Reinigung der Waschbecken, Spülbecken und Armaturen. Auch in
der Cafeteria des Amts für Veröffentlichungen (Wasserspender).
Reinigung der Mikrowellenöfen.
Abwaschen und Trockenwischen der Küchenmöbel und Dunstabzugshauben.
Desinfizierung und Reinigung der Tische und Stühle.
Desinfizierung und Reinigung des Raums für die Abfallbehälter der Küchen.
Reinigung der Geruchsverschlüsse im Boden und ggf. Beseitigung von Verstopfungen.
Sanitäranlagen:
Desinfizierung und Reinigung der Waschbecken, Spülbecken, Armaturen, Spiegel und
Einrichtungsgegenstände in den Sanitärräumen.
Reinigung und Desinfizierung der Böden, der WC-Becken und -Sitze, der Urinale.
Reinigung und Desinfizierung der Duschen (Becken, Wände usw.).
Reinigung und Desinfizierung der Türklinken.
Nachfüllen von Toilettenpapier, Papierhandtüchern, Toilettenabdeckungen und Seife in
den Sanitärräumen.
Reinigung und Desinfizierung der Trennwände und Türen.
Reinigung der Geruchsverschlüsse im Boden und ggf. Beseitigung von Verstopfungen
und Nachfüllen von Wasser.
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4. Technische Spezifikationen
Unterprogramm PG5 - wöchentliche Arbeiten
Alle Gebäude
Küchen und Nebenräume, Kantinen, Kaffeeküchen, Restaurant, Cafeteria
Reinigung und Desinfizierung der gefliesten Wände (oder der Wände mit ähnlicher
Bekleidung) wie der Trennwände und der verglasten Trennwände.
Reinigung und Desinfizierung der Absaughauben (Umrandung aus rostfreiem Stahl).
Reinigung der Gitter der Klimaanlagen (ohne Abmontieren) und der Heizkörper.
Reinigung der Böden aus Linoleum und vergleichbarem Material.
Sanitäranlagen:
Reinigung und Desinfizierung der Belüftungsgitter.
Entkalkung der Sanitärvorrichtungen.
Reinigen der Wandleuchten.
Unterprogramm PG6 – tägliche Arbeiten - Reinigung der Geräte, Einrichtungen und
Räume der Küche
Gebäude Mercier
Bereitstellung einer ständig anwesenden Reinigungskraft (8 Stunden/Arbeitstag der
Kommission, außer samstags).
Unterprogramm PG7 – Kontrolle und punktuelle Reinigungsarbeiten (tagsüber)
Gebäude Mercier und Fischer
Kontrolle der Sitzungsräume und punktuelle Reinigungsarbeiten (tagsüber) bei Bedarf.
Kontrolle der Sanitäranlagen: punktuelle Reinigungsarbeiten (tagsüber) bei Bedarf und
Wiederauffüllen der Behälter für Seife und Papier.
Eingang der Gebäude: Bei Bedarf Reinigung der Aschenbecher und punktuelle
Reinigung der Außenanlagen.
Büros, Flure, Aufzüge: Reinigung (tagsüber) im Falle einer Verschmutzung, punktuelle
Reinigung in dringenden Fällen.
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4. Technische Spezifikationen
4.2.2.1.2.
Unterprogramm
Die folgende Tabelle legt die Uhrzeiten und die Häufigkeit
der im Rahmen der einzelnen Unterprogramme zu
erbringenden Leistungen fest (Arbeitstag = Arbeitstag der
Kommission):
Uhrzeiten
Häufigkeit
PG1
18.00 - 22.00 Uhr
Täglich (d.h. an allen Arbeitstagen außer samstags)
PG2
18.00 - 22.00 Uhr
Wöchentlich (d.h. einmal pro Woche, an einem
Arbeitstag außer samstags)
PG3
6.00 - 8.00 Uhr
Täglich (d.h. an allen Arbeitstagen außer samstags)
PG4
18.00 - 22.00 Uhr
Täglich (d.h. an allen Arbeitstagen außer samstags)
PG5
18.00 - 22.00 Uhr
Wöchentlich (d.h. einmal pro Woche, an einem
Arbeitstag außer samstags)
PG6
7h30 – 15h30
Täglich (d.h. an allen Arbeitstagen außer samstags)
PG7
8.00 - 12.00 Uhr
und
13.00 - 17.00 Uhr
Täglich (d.h. an allen Arbeitstagen außer samstags)
Gebäude Mercier
Gebäude Fischer
PG1
18.00 - 22.00 Uhr
Täglich (d.h. an allen Arbeitstagen außer samstags)
PG2
18.00 - 22.00 Uhr
Wöchentlich (d.h. einmal pro Woche, an einem
Arbeitstag außer samstags)
PG3
6.00 - 8.00 Uhr
Täglich (d.h. an allen Arbeitstagen außer samstags)
PG4
18.00 - 22.00 Uhr
Täglich (d.h. an allen Arbeitstagen außer samstags)
PG5
18.00 - 22.00 Uhr
Wöchentlich (d.h. einmal pro Woche, an einem
Arbeitstag außer samstags)
PG7
8.00 - 12.00 Uhr
und
13.00 - 17.00 Uhr
Täglich (d.h. an allen Arbeitstagen außer samstags)
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4. Technische Spezifikationen
Unterprogramm
Uhrzeiten
Häufigkeit
6.00 - 8.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
18.00 - 22.00 Uhr
Täglich (d.h. an allen Arbeitstagen
außer samstags)
9.00 - 12.00 Uhr
Jeden Samstag
6.00 - 8.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
18.00 - 22.00 Uhr
Wöchentlich (d.h. einmal pro Woche,
an einem Arbeitstag außer samstags)
9.00 - 12.00 Uhr
Jeden Samstag
PG3
6.00 – 8.00 Uhr
Täglich (d.h. an allen Arbeitstagen
außer samstags)
PG4
6.00 - 8.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
18.00 - 22.00 Uhr
Täglich (d.h. an allen Arbeitstagen
außer samstags)
9.00 - 12.00 Uhr
Jeden Samstag
6.00 - 8.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
18.00 - 22.00 Uhr
Wöchentlich (d.h. einmal pro Woche,
an einem Arbeitstag außer samstags)
9.00 - 12.00 Uhr
Jeden Samstag
Gebäude Wenkelhiel
PG1
PG2
PG5
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Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
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4. Technische Spezifikationen
4.2.2.2.
Posten II – Spezifische Reinigungsarbeiten (PS)
Im Gegensatz zu den allgemeinen Reinigungsarbeiten, die den täglichen Unterhalt der
Gebäude betreffen, sind die spezifischen Reinigungsarbeiten auf eine gründliche
Reinigung der Räumlichkeiten und der Gebäudeumgebung ausgerichtet.
Die spezifischen Reinigungsarbeiten sind an Arbeitstagen der Kommission zwischen 6.00
Uhr und 18.00 Uhr auszuführen. Der genaue Zeitplan für die einzelnen Arbeiten ist vom
Auftragnehmer und vom Amt für Veröffentlichungen einvernehmlich festzulegen.
Die Unterprogramme PS5, PS6, PS7 und PS8 betreffen Küchen und Nebenräume,
Kantinen, Kaffeeküchen, Restaurant, Cafeteria und Sanitäreinrichtungen (Toiletten,
Duschen) sowie Trenntüren.
Die Unterprogramme PS1, PS2 und PS4 betreffen die übrigen Räume im Innern der
Gebäude sowie einen Teil der Außenanlagen.
Das Unterprogramm PS3 betrifft die Reinigung der Telefon- und DV-Anlagen. Das
Personal des Amts wird im Voraus über die Arbeiten des Auftragnehmers in den Räumen
des Amts informiert. Der Auftragnehmer hat die entsprechenden Termine mindestens eine
Woche vor Auftragsausführung mit dem zuständigen technischen Verantwortlichen des
Amts abzusprechen. Angaben zur Zahl der Geräte und zu ihrer Verteilung auf die
einzelnen Arbeitsorte sind Kapitel 4.2.1.3 zu entnehmen.
4.2.2.2.1.
Die folgenden Tabellen enthalten die Listen der im
Rahmen der einzelnen Unterprogramme zu erbringenden
Leistungen.
Unterprogramm PS1 - zweimal monatlich (samstags) auszuführende Arbeiten
Gebäude Mercier und Fischer
Gründliche Reinigung der Garagen- und Kellerböden mit geeigneten technischen
Mitteln, je nach Bodenbeschaffenheit (Kehren/Saugen, Fußbodenwaschmaschine usw.)
und Entfernung von Öl- und anderen Flecken.
Gebäude Wenkelhiel
Reinigung der Außenanlagen
Unterprogramm PS2 – monatliche Arbeiten
Alle Gebäude
Reinigung der frei zugänglichen Oberseite von Möbelstücken, deren Höhe die der
täglichen Reinigung überschreitet
Reinigung der Türen und Türrahmen (Büros, Gänge, Aufzüge, Schränke usw.).
Grundreinigung und/oder Besprayen aller Böden aus Linoleum und vergleichbarem
Material sowie bei Bedarf Aufbringen eines rutschhemmenden Schutzfilms.
Reinigung der Abflussrinnen und Beseitigung von Verstopfungen in Wasserabflüssen
und Gullys der Terrassen, Vorplätze, Parkflächen und Nottreppen.
Reinigung von Boden
Hochdruckreiniger.
und
Wänden
des
Abfallbehälter-Raums
mit
einem
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4. Technische Spezifikationen
Reinigung der Betriebsräume (Heizungsräume, Ateliers, Möbellager, Telefonzentrale,
Wechselrichter, Batterieraum usw.).
Reinigung und Behandlung von Kabinenverkleidung und Türrahmen der Aufzüge und
Lastenaufzüge.
Gebäude Mercier
Reinigung der Edelstahlteile der Garageneinfahrt sowie der Kabine des Wachpersonals.
Reinigung und Entstauben der Einrichtungsgegenstände und Ausstellungsvitrinen in der
Eingangshalle.
Unterprogramm PS3 – halbjährliche Arbeiten
Alle Gebäude
Telefonanlagen:
Reinigung und Desinfizierung der Telefonapparate (Gehäuse, Tastaturen und Kabel).
DV-Anlagen:
Reinigung, Saugen, Desinfizierung und antistatische Behandlung der Tastaturen
(Gehäuse und Tastaturen), der PC-Mäuse und der Kabel.
Reinigung und antistatische Behandlung der Bildschirme sowie der Gehäuse von PCs
und Druckern.
Unterprogramm PS4 – jährliche Arbeiten
Alle Gebäude
Gründliche Reinigung mit Sprühextraktions- oder einem anderen Verfahren der
Teppiche und Teppichböden und gegebenenfalls Aufbringen eines Antistatikums.
Grundreinigung, Auftragen eines rutschhemmenden Schutzfilms und Polieren der
Bodenbeläge aus Linoleum und vergleichbarem Material.
Reinigung der Trennwände, der abwaschbaren Wände und der Innenseiten der
Fensterrahmen (innenliegende, nicht verglaste Teile der Fassaden).
Gebäude Wenkelhiel
Gründliche Reinigung der Ateliers des Vertriebszentrums.
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4. Technische Spezifikationen
Unterprogramm PS5 – vierteljährliche Arbeiten
Alle Gebäude
Gründliche Reinigung der Fliesen in den Toiletten mit geeigneten technischen Mitteln, je
nach Beschaffenheit der Flächen (Kehren/Saugen, Dampfreinigung usw.) und Entfernen
von Flecken.
Unterprogramm PS6 - monatliche Arbeiten
Alle Gebäude
Küchen und Nebenräume, Kantinen, Kaffeeküchen, Restaurant, Cafeteria
Grundreinigung und/oder Besprayen aller Böden aus Linoleum und vergleichbarem
Material sowie bei Bedarf Aufbringen eines rutschhemmenden Schutzfilms.
Die Dunstabzugshauben sind gründlich zu reinigen; dazu sind die inneren und äußeren
Gitter abzunehmen.
Trenntüren / Schnelllauftüren:
Reinigung der Trenntüren (8) und Schnelllauftüren (3).
Gebäude Mercier
Küchen und Nebenräume, Kantinen, Kaffeeküchen, Restaurant, Cafeteria
Entstauben der Kunstblumen und Blumenbehälter im Restaurant.
Unterprogramm PS7 – halbjährliche Arbeiten
Alle Gebäude
Küchen und Nebenräume, Kantinen, Kaffeeküchen, Restaurant, Cafeteria
Grundreinigung und/oder Besprayen aller Böden aus Linoleum und vergleichbarem
Material sowie bei Bedarf Aufbringen eines rutschhemmenden Schutzfilms.
Gebäude Wenkelhiel
Sanitäranlagen:
Entfetten der Bodenkacheln der Sanitäranlagen.
Unterprogramm PS8 – jährliche Arbeiten
Gebäude Mercier
Küchen und Nebenräume, Kantinen, Kaffeeküchen, Restaurant, Cafeteria
Gründliche Reinigung der Decken.
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4. Technische Spezifikationen
4.2.2.2.2.
Unterprogramm
Die folgende Tabelle legt die Uhrzeiten und die Häufigkeit
der im Rahmen der einzelnen Unterprogramme zu
erbringenden Leistungen fest. (Arbeitstag = Arbeitstag der
Kommission)
Uhrzeiten
Häufigkeit
PS1
6.00 - 18.00 Uhr
Zweimal monatlich (samstags)
PS2
6.00 - 18.00 Uhr
Monatlich (an einem Arbeitstag außer
samstags)
PS3
6.00 - 18.00 Uhr
Halbjährlich (an einem Arbeitstag außer
samstags)
PS4
6.00 - 18.00 Uhr
Jährlich (an einem Arbeitstag außer
samstags)
PS5
6.00 - 18.00 Uhr
Vierteljährlich (an einem Arbeitstag außer
samstags)
PS6
6.00 - 18.00 Uhr
Monatlich (an einem Arbeitstag außer
samstags)
PS7
6.00 - 18.00 Uhr
Halbjährlich (an einem Arbeitstag außer
samstags)
PS8
6.00 - 18.00 Uhr
Jährlich (an einem Arbeitstag außer
samstags)
Alle Gebäude
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4. Technische Spezifikationen
4.2.2.3. Posten III – Punktuelle Reinigungsarbeiten (PP)
Die „Punktuellen Reinigungsarbeiten“ des Postens III betreffen Leistungen, die
gegebenenfalls jederzeit zusätzlich zu den Leistungen im Rahmen der Posten I und II zu
erbringen sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Ausführung der Leistungen des Postens III
erforderlichen Arbeitskräfte und technischen Mittel nach den im Vertrag genannten
Bedingungen einzusetzen.
Für einen Großteil der PP werden Gegenstand und Einheitspreise bereits in der
Preisaufstellung vorab festgelegt.
Wenn Einvernehmen über die Mengen und Fristen besteht, werden die Leistungen mit
einem „Leistungsauftrag“ veranlasst, der vom Amt für Veröffentlichungen ausgestellt
wird; der Preis wird anhand der in der Preisaufstellung angegebenen Einzelpreise und der
(gegebenenfalls bei einer Ortsbesichtigung) einvernehmlich festgestellten und akzeptierten
zu behandelnden Flächen bestimmt. Für die Schneeräumarbeiten siehe Punkt 4.2.2.3.1.
Für PP, deren Gegenstand und Einheitspreis in der Preisaufstellung nicht vorab
festgelegt wurden, wird ein Kostenvoranschlag des Auftragnehmers eingeholt.
Gegebenenfalls werden die tatsächlich zu behandelnden Flächen bei einer gemeinsamen
Ortsbesichtigung der beiden Parteien festgelegt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Amt für Veröffentlichungen innerhalb von
3 Werktagen bzw. 3 Werktagen nach der Ortsbesichtigung einen ausführlichen
Kostenvoranschlag vorzulegen.
Wenn Einvernehmen über die technischen und finanziellen Bedingungen und die
Ausführungsfristen besteht, wird ein „Auftragsschein“ an den Auftragnehmer übermittelt.
Sind im Angebot Regiearbeiten vorgesehen, für die besondere Reinigungsmittel benötigt
werden, die nicht im Rahmen der Allgemeinen Reinigungsarbeiten (Ziffer 4.2.7.2.)
verwendet werden, so sind Bezeichnung und Menge dieser Reinigungsmittel anzugeben.
Nach Annahme des Angebots stellt das Amt für Veröffentlichungen einen Auftragsschein
für die Arbeiten aus und übernimmt die Kosten für die Reinigungsmittel.
Die punktuellen Reinigungsarbeiten sind in der Regel an Arbeitstagen zwischen 6.00 Uhr
und 22.00 Uhr auszuführen.
Das Amt für Veröffentlichungen behält sich allerdings das Recht vor, andere Arbeitszeiten
anzuordnen oder zuzulassen, sofern es aus dienstlichen Gründen erforderlich ist. In diesem
Fall kommen die Zuschläge für die Arbeit an Sonntagen, Feiertagen bzw. für Nachtarbeit
zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr zur Anwendung.
Für jede ausgeführte Arbeit erstellt der Auftragnehmer unmittelbar eine Bescheinigung
über die Abnahme und Ausführung der Leistungen, das sogenannte „Arbeitsblatt“. Der
zuständige technische Verantwortliche bestätigt und akzeptiert mit seiner Unterschrift die
korrekte Ausführung der Leistungen. In der Regel wird das Arbeitsblatt noch am Tag
seiner Übermittlung unterzeichnet.
Im Falle eines Problems unterzeichnet der technische Verantwortliche das Arbeitsblatt
nicht. Er teilt das Problem dem Vorarbeiter mit, der binnen 2 Arbeitstagen nach dieser
Mitteilung die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung des Problems treffen muss. Der
technische Verantwortliche unterzeichnet das Arbeitsblatt erst nach Behebung des
Problems. Der Auftragnehmer darf nur Arbeiten in Rechnung stellen, die von einem
technischen Verantwortlichen des Amts für Veröffentlichungen angenommen wurden.
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4. Technische Spezifikationen
Die punktuellen Reinigungsarbeiten umfassen in der Regel die drei nachfolgend
genannten Leistungen, doch können weitere vergleichbare Arbeiten in Auftrag gegeben
werden.
4.2.2.3.1. Schneeräumarbeiten
Gelegentlich und bei Bedarf Schneeräumen und Abstreuen der Parkflächen,
Bürgersteige und Zuwege um die Gebäude.
Die Schneeräumarbeiten sind in der Regel an Arbeitstagen zwischen 6.00 Uhr und
22.00 Uhr sowie, falls die Wetterbedingungen dies erfordern, auch an den
Nichtarbeitstagen auszuführen.
Das Schneeräumen erfolgt unter der Verantwortung des Auftragnehmers, der dafür
sorgt, dass die Umgebung des Amts für Veröffentlichungen ausreichend geräumt ist,
um bei Schneefall und/oder Glatteis Unfälle zu vermeiden, und zwar sowohl an
Arbeitstagen als auch an Nichtarbeitstagen. Die Häufigkeit der Arbeiten richtet sich
nach den Wetterbedingungen.
Weitere Einzelheiten werden bei Auftragserteilung mitgeteilt.
Unbeschadet von den sonstigen Vertragsbestimmungen kommt bei Unfällen
Artikel II.2 des Vertrags zur Anwendung.
Das Streusalz wird vom Amt für Veröffentlichungen zur Verfügung gestellt. Der
Auftragnehmer stellt das technische Material.
4.2.2.3.2. Außerplanmäßige oder spezifische Reinigungsarbeiten
Gelegentliche Bereitstellung von Reinigungspersonal für außerplanmäßige oder
spezifische Reinigungsarbeiten, z.B. bei Empfängen oder anderen Veranstaltungen
oder aufgrund bestimmter dienstlicher Erfordernisse, etwa der Versetzung von
Trennwänden, Umzügen innerhalb des Hauses oder von Bauarbeiten, für die
Kristallisierung von Marmor- oder Steinflächen.
4.2.2.3.3. Einsätze nach unvorhergesehenen Ereignissen
Einsätze nach unvorhergesehenen Ereignissen, aufgrund derer Reinigungsarbeiten
erforderlich sind, z.B. Entfernen von Graffiti an der Außenfassade der Gebäude. Das
Amt für Veröffentlichungen muss bezüglich der Reinigungsverfahren und der zu
verwendenden Reinigungsmittel konsultiert werden. Falls nicht, haftet der
Auftragnehmer für alle entstandenen Schäden.
4.2.3.
Zugang
zu
den
Sicherheitsbestimmungen
Gebäuden
und
Einhaltung
der
Der Auftragnehmer legt dem technischen Verantwortlichen des Referats „Infrastruktur“
jeden Monat und bei Bedarf die Liste der Mitarbeiter und den Zeitplan nach Gebäuden für
die Ausführung der im Reinigungsplan vorgesehenen Arbeiten vor. Diese Liste dient auch
als Anhaltspunkt für die Zugangskontrolle. Nur die auf der Liste eingetragenen
Mitarbeiter sind befugt, die Gebäude des Amts für Veröffentlichungen zu betreten.
Alle Mitarbeiter des Arbeitnehmers müssen sich jedes Mal beim Betreten und Verlassen
des Gebäudes in einer Anwesenheitsliste eintragen, die am Empfang ausliegt. Beim
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4. Technische Spezifikationen
Betreten des Gebäudes muss jeder Mitarbeiter einen Personalausweis oder den von seinem
Arbeitgeber ausgestellten Dienstausweis abgeben; er erhält einen „Techniker-Ausweis“,
der deutlich sichtbar zu tragen ist. Bei Verlassen des Gebäudes werden die Ausweise
wieder ausgewechselt.
Der Name des Unternehmens muss auf der Arbeitskleidung deutlich lesbar sein.
Der Vorarbeiter erhält einen „Dauerausweis“.
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen alle von den einzelnen Dienststellen des
Amts für Veröffentlichungen erstellten Sicherheitsvorschriften für den Zugang zu den
Gebäuden genauestens befolgen.
Der Auftragnehmer ist für das Verhalten seiner Mitarbeiter in den Räumlichkeiten
verantwortlich und erteilt die für die Sicherheit von Sachen und Personen erforderlichen
Anweisungen.
Die Mitarbeiter sind bei der Arbeit in den Gebäuden stets ordentlich und zweckmäßig
gekleidet.
Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, an den Arbeitsorten nicht zu rauchen.
Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten sind die Möbel und alle Einrichtungsgegenstände
an ihren Ort zurückzustellen, das Licht auszuschalten, die Fenster zu schließen, die
Bürotüren zu öffnen und die Wasserhähne der Waschbecken sorgfältig zu schließen.
Bei den Reinigungsarbeiten im Rechenzentrum sind die unter Ziffer 4.2.11 aufgeführten
spezifischen Anweisungen zu beachten. den Nebenräumen des Rechenzentrums sind die
unter den Posten PG1 und PG2 der allgemeinen Reinigungsarbeiten aufgeführten
Leistungen zu erbringen.
Das Amt für Veröffentlichungen unterrichtet den Auftragnehmer gegebenenfalls über
asbesthaltige Räume und die zu beachtenden besonderen Anweisungen. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Inkrafttreten des Vertrags das dem Amt für
Veröffentlichungen vorliegende Asbestinventar einzusehen.
Der Auftragnehmer muss seine Mitarbeiter verpflichten, dem Amt für Veröffentlichungen
während der gesamten Vertragslaufzeit verdächtiges, möglicherweise asbesthaltiges
Material sofort zu melden.
Reinigungsarbeiten an Anlagen mit möglicherweise asbesthaltigen Bestandteilen sind
streng verboten bzw. müssen nach den geltenden Vorschriften ausgeführt werden.
4.2.4.
Ständige Verpflichtung,
unterrichten
das
Amt
für
Veröffentlichungen
zu
Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zu treffen, um Schäden an den Gebäuden und
Anlagen zu vermeiden, ohne das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienststellen des
Amts für Veröffentlichungen zu behindern.
Wenn die Mitarbeiter des Auftragnehmers bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten
Unregelmäßigkeit feststellen, sind diese dem Amt für Veröffentlichungen umgehend über
das „Zentrale Dispatching“ unter der Rufnummer 32220 zu melden; dies betrifft
insbesondere Wasseraustritte und Leckagen in sanitären Anlagen und alle sonstigen
Mängel, die bei der Ausführung der Arbeiten festgestellt werden sollten.
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4. Technische Spezifikationen
Der Vorarbeiter führt die festgestellten Zwischenfälle für jedes Gebäude im „Tagesbericht“
auf, der an den Bereich „Wartung“ des Referats „Infrastruktur“ des Amts für
Veröffentlichungen zu senden ist.
4.2.5.
Spezifischer Sicherheitsplan
Der Auftragnehmer übergibt dem Amt für Veröffentlichungen jährlich sowie bei jeder
Änderung den Spezifischen Sicherheitsplan des Unternehmens mit der Liste der
Mitarbeiter sowie den Arbeitsverfahren.
Die Lieferungen, Leistungen und Aufwendungen im Zusammenhang mit den
Sicherheitsmaßnahmen sind in den in der Preisaufstellungen genannten Preisen
inbegriffen.
4.2.6.
Einhaltung der Rechtsvorschriften
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für Gebäudereiniger am Ausführungsort
geltenden Rechtsvorschriften und insbesondere die Bestimmungen im Bereich Sicherheit,
Gesundheitsschutz und Umweltschutz zu beachten. Dies gilt im Besonderen für die
Anforderungen der ITM-ET 32.10 und die Bestimmungen des Gesetzes des
Großherzogtums Luxemburg vom 17. Juni 1994 über die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie die zur Umsetzung dieses Gesetzes erlassenen
Verordnungen vom 4. November 1994 über:
 die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in
Arbeitsstätten,
 die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Verwendung von
 Arbeitsausrüstungen,
 persönlichen Schutzausrüstungen durch die Arbeitnehmer bei der
Arbeit,
 die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine
Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt,
 den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch krebserregende Stoffe
am Arbeitsplatz,
 den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch biologische Stoffe am
Arbeitsplatz,
und für die Verordnung des Großherzogtums Luxemburg vom 28. April 1995
über
die
Mindestvorschriften
für
die
Sicherheitsund
Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz sowie für das Gesetz vom 23.
März 2001 über den Schutz junger Arbeitnehmer.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die internen Regelungen und Verfahren des Amts für
Veröffentlichungen (Heißarbeitserlaubnis usw.) zu beachten.
Der Auftragnehmer muss dafür Sorge tragen, dass die allgemeinen und besonderen
Vorschriften von seinen Mitarbeitern konsequent beachtet und angewandt werden, und es
entsprechend schulen. Das Amt für Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, alle
Arbeiten, bei denen die Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzanforderungen
nicht umfassend erfüllt werden, abzubrechen.
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4. Technische Spezifikationen
Der Auftragnehmer teilt dem Amt für Veröffentlichungen den Namen des
Sicherheitsbeauftragten mit, der zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ordnungsgemäß
befähigt sein muss.
4.2.7.
Technische Mittel und Material
Der Auftragnehmer muss jederzeit Gerätschaften, Arbeitsmittel und Produkte in
ausreichender Zahl zur optimalen Ausführung der Leistungen bereithalten.
4.2.7.1.
Gerätschaften und Arbeitsmittel
Sie umfassen mindestens:

Fahrzeuge;

alle für die jeweils auszuführende Arbeit vorgeschriebenen Arbeits- und
Sicherheitsausrüstungen für das ausführende Personal: Kittel, Handschuhe,
Schuhe mit rutschfester Sohle, Stiefel, Hauben, Mundschutz, Helme,
Schutzbrillen (Liste nicht erschöpfend);

alle standardmäßigen und speziellen Ausrüstungen und Gerätschaften:
Rollwagen für alle Reinigungskräfte, ausgestattet mit: Reinigungsmitteln, 2
Eimern, Putzlappen, 1 weniger als drei Jahre alten Staubsauger (mindestens 1
000 W), Müllbeutelhalter (1 für Papier und 1 für sonstige Abfälle) und
Müllbeutel in verschiedenen Farben für die Abfalltrennung;
2 industrielle Reinigungsmaschinen (eine für die Verwendung durch den
Auftragnehmer, zu lagern in einem vom Amt für Veröffentlichungen zur
Verfügung gestellten Raum) und ein Reservegerät, aufzubewahren beim
Auftragnehmer;
1 Hochdruckreiniger ;
1 Dampfreiniger;
Trittleitern, die den geltenden Sicherheitsnormen entsprechen, in ausreichender
Anzahl, für Reinigungsarbeiten in einer Höhe von mehr als 1,25 m;
Büromaterial und Büromaschinen.
Es ist untersagt, für die Ausführung der Arbeiten Möbel oder
Ausrüstungsgegenstände des Amts für Veröffentlichungen (Tische, Stühle,
Körbe, Handtücher usw.) zu benutzen.
4.2.7.2.
Reinigungsmittel und -verfahren
Betroffen sind alle Arten von Reinigungsmitteln.
Der Auftragnehmer setzt nach Möglichkeit nur umweltfreundliche Mittel vom Typ
„EU-Umweltzeichen“ (s. Verordnung (EG) Nr. 66/2210) oder vergleichbare Mittel ein.
Der Auftragnehmer übermittelt dem Amt für Veröffentlichungen unmittelbar nach
Inkrafttreten des Vertrags:

eine vollständige Liste aller Produkte, die er zur Auftragsausführung zu
verwenden gedenkt, mit den zugehörigen Sicherheitsdatenblättern.
Änderungen sind dem Amt für Veröffentlichungen unverzüglich mitzuteilen.
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4. Technische Spezifikationen
Das Amt für Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, den Einsatz ungeeigneter oder
unwirksamer oder aber gesundheits- und/oder umweltschädlicher Produkte sowie
Arbeitsverfahren, die gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen oder andere
Sicherheitsvorschriften verstoßen, zu untersagen.
Soweit am Markt erhältlich, dürfen die Reinigungsmittel nicht gesundheitsgefährdend
sein. Darüber hinaus gilt Folgendes:

sie müssen biologisch abbaubar sein;

es muss sich um Konzentrate handeln;

sie müssen in wieder verwendbaren oder verwertbaren Verpackungen mit
Dosiervorrichtung dargeboten werden. Die geeignete Dosierung sowie
Gebrauchsanweisungen müssen auf der Verpackung angegeben sein;

sie
dürfen
kein
Eau
de
Javel
(Chlor),
keine
EDTA
(Ethylendiamintetraessigsäure), kein Formaldehyd, keine Duftstoffe auf der
Basis von Nitro-Moschus und/oder als allergen, krebserregend,
erbgutverändernd und/oder toxisch eingestufte Stoffe enthalten;

sie müssen die zu behandelnden Flächen und die Oberflächen benachbarter
Materialien, mit denen sie gegebenenfalls in Berührung kommen, gut schützen.
Sie dürfen keine Säuren oder Schleifmittel enthalten oder Stoffe, die
Teppichböden, Treppen, Fliesen, Parkett, Linoleum, Granit, Marmor oder
Metalle (Liste nicht erschöpfen) angreifen, und dürfen keine Brandgefahr oder
Sturzgefahr (Bohnerwachs) herbeiführen.
Die Reinigungsmittel müssen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 648/2004
hinsichtlich der biologischen Abbaubarkeit erfüllen, d. h. die mittlere biologische
Abbaubarkeit der enthaltenen Tenside muss für jede der folgenden Tensidarten
mindestens 90 % betragen: anionisch, kationisch, nichtionisch und amphoterisch. Zudem
müssen sie die im Gesetz vom 8. Juli 1986 (biologische Abbaubarkeit) festgelegten
Bedingungen für das Inverkehrbringen erfüllen.
Für die Reinigung aller Kontaktflächen wie Telefone, Bürotische, Türgriffe,
Treppengeländer usw. (nicht erschöpfende Liste) muss der Auftragnehmer ein
keimtötendes Mittel verwenden.
Falls Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe eingesetzt werden müssen, was
entsprechend zu begründen und vom Amt für Veröffentlichungen zu genehmigen ist, trägt
der Auftragnehmer dafür Sorge, sie nach den geltenden Vorschriften aufzubewahren.
Beschädigungen der behandelten Flächen aufgrund der Nichtbeachtung dieser
Vorschriften hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten durch Wiederherstellen der
beschädigten Oberflächen zu beseitigen.
4.2.7.3.
Das Amt für Veröffentlichungen stellt:

die Produkte für die Sanitäranlagen (Toilettenpapier, Servietten, Seife und
Toilettenabdeckungen);

die „Valorlux“-Müllsäcke und die 1 m3-Säcke für die Spezialcontainer;

Wasser und Strom. Der Auftragnehmer muss jedoch bei der Ausführung der
Reinigungsarbeiten nach Möglichkeit sparsam mit Wasser umgehen.
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4. Technische Spezifikationen

Das Amt für Veröffentlichungen stellt dem Auftragnehmer in jedem Gebäude
Räume zur Verfügung, in denen er seine Reinigungsmittel und sein Material,
mit Ausnahme aller feuergefährlichen Erzeugnisse, in eigener Verantwortung
lagern kann. Daneben verfügt er im Gebäude Mercier über einen Raum mit
Schreibtisch, Stühlen und Schränken.
Schäden an dem Raum und den Gegenständen, die vom Amt für Veröffentlichungen zur
Verfügung gestellt werden, sind vom Auftragnehmer zu beseitigen. Wenn der
Auftragnehmer seinen Pflichten nicht nachkommt, ergreift das Amt für Veröffentlichungen
auf Kosten des Auftragnehmers selbst Maßnahmen zur Instandsetzung der Räume und
Ersatzbeschaffung der Gegenstände.
4.2.7.4. Behandlung der Abfälle
a)
Der vom Dienstleister mit dem Herausstellen der Abfallbehälter im Gebäude
Mercier beauftragte Mitarbeiter muss über eine gültige Fahrerlaubnis für das
Bedienen eines Gabelstaplers oder eines Elektrostaplers verfügen.
b)
Der Inhalt der Abfalleimer für „Restabfälle“ und der durch Kehren und Staubsaugen
gesammelte Kehricht sind in die vom Auftragnehmer bereitzustellenden Säcke
einzufüllen.
c)
Die Säcke für die zur Abfalltrennung bereitgestellten Container werden vom Amt
für Veröffentlichungen gestellt.
d)
Die Abfalltrennung muss gemäß den Bestimmungen des „SuperDrecksKëscht“ oder
eines vergleichbaren Abfallmanagementsystems erfolgen.
e)
Der Inhalt der Abfalleimer für Papier ist getrennt einzusammeln.
f)
Verpackungspappen, wegzuwerfende Dokumente, Altpapier und nicht mehr
benötigte Computerausdrucke sind vom Auftragnehmer getrennt einzusammeln.
g)
Die Abfälle sind in jedem Gebäude in die vom Amt für Veröffentlichungen
bereitgestellten Container einzufüllen.
h)
Im Freien eingesammelte Abfälle dürfen auf keinen Fall in die Räume des Amts für
Veröffentlichungen gebracht werden.
4.2.8.
Verpflichtung zur Bereithaltung personeller Ressourcen
Der Auftragnehmer ist und bleibt gegenüber der Kommission und Dritten alleiniger
Ansprechpartner und allein verantwortlich.
Der Auftragnehmer ist und bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit Arbeitgeber
seiner Mitarbeiter.
Der Auftragnehmer setzt nur qualifiziertes Fachpersonal in ausreichender Zahl ein, das in
der Lage ist, die Leistungen fachgerecht auszuführen, sein Vertrauen genießt und die
arbeitsrechtlichen Bestimmungen in jeder Hinsicht erfüllt.
Der Auftragnehmer sowie seine etwaigen Mit- oder Unterauftragnehmer verpflichten sich,
alle geltenden sozialversicherungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerlichen
Rechtsvorschriften zu befolgen.
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4. Technische Spezifikationen
Der Auftragnehmer muss unternehmensintern oder durch externe Schulungen für die
Fortbildung der im Rahmen des Vertrags eingesetzten Führungskräfte und
Reinigungskräfte sorgen.
Der Auftragnehmer trägt insbesondere die Kosten für Einsätze von Unterauftragnehmern,
die aus rechtlichen, fachlichen oder Gewährleistungsgründen zur Erfüllung seiner
Vertragspflichten erforderlich sind.
Er hat dies dem Amt für Veröffentlichungen über den für die Ausführung des Vertrags
zuständigen Mitarbeiter mitzuteilen.
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen im sparsamen Gebrauch sowie der
angemessenen Dosierung der Reinigungsmittel unterwiesen werden.
Der Auftragnehmer muss dem Amt für Veröffentlichungen nachweisen können, dass alle
erforderlichen Schulungsmaßnahmen abgehalten wurden und dass das Führungspersonal
und das ausführende Personal daran teilgenommen haben.
Der Auftragnehmer muss Mitarbeiter, die urlaubs- oder krankheitsbedingt oder aus
anderen Gründen fehlen, durch Mitarbeiter ersetzen, die in der Lage sind, sofort zu
übernehmen, um eine unterbrechungsfreie Ausführung der Reinigungsarbeiten zu
gewährleisten.
Das Amt für Veröffentlichungen kann vom Auftragnehmer verlangen, dass er die
personellen und technischen Ressourcen der Organisation quantitativ und qualitativ
verstärkt oder Mitarbeiter ersetzt, falls die Leistungen dieses Mitarbeiters oder dieser
Mitarbeiterin den Anforderungen nicht genügen.
4.2.9.
Mindestanforderungen an die Qualifikation und Aufgaben des
Vorarbeiters /des stellvertretenden Vorarbeiters (m/w)
Diese Personen müssen:

mindestens Französisch fließend sprechen;

mindestens 2 Jahre Erfahrung
Mitarbeiterführung haben;

mindestens 2 Jahre Erfahrung im Vertragsmanagement vorweisen können.
Der Vorarbeiter ist für die
Reinigungsarbeiten zuständig.
Leitung
in
und
verantwortlicher
Beaufsichtigung
der
Position
mit
ausgeführten
Bei Abwesenheit, gleich aus welchem Grund, werden der Standortleiter und sein Vertreter
durch einen Stellvertreter ersetzt, der mindestens die gleiche Qualifikation besitzt und
Zugang zu allen vertragsbezogenen Informationen hat.
Der Standortleiter und sein Vertreter müssen ihre Stellvertreter jederzeit über die
Entwicklung des Vertrags auf dem Laufenden halten. Beide besitzen die erforderliche
Sachkunde und Erfahrung, um alle Probleme, die sich bei der Vertragserfüllung stellen,
lösen zu können.
Der Standortleiter oder sein Vertreter müssen an den Arbeitstagen von 10.00 bis 22.00
Uhr erreichbar sein.
Sie müssen sich der Leitung, Koordination, Überwachung und Qualitätskontrolle der
Reinigungsarbeiten in angemessenem Umfang widmen. Dazu gehört unter anderem (Liste
nicht erschöpfend):
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4. Technische Spezifikationen

das Erstellen von Zugangsanträgen für sich und das ausführende Personal,

jederzeit über den Zustand der Flächen, den Arbeitsfortschritt und den
Aufenthaltsort des ausführenden Personals informiert zu sein,

die Ausführung der Reinigungsarbeiten zu planen und zu überwachen,

die fristgerechte Erledigung der Berichterstattung. Die Berichterstattung
betrifft alle Arten von Unterlagen (Tagesbericht, Kontrollblätter für die
Leistungen usw.).
Der Auftragnehmer hat dem Amt für Veröffentlichungen in französischer
Sprache Bericht zu erstatten. Die Berichterstattung hat dabei in
Übereinstimmung mit den Vorgaben des Amts für Veröffentlichungen zu Fristen
und Qualität und unter Erfüllung aller Zusatzforderungen zu erfolgen, die sich
über die Vertragslaufzeit hinweg ergeben könnten.
Entspricht die Berichterstattung des Auftragnehmers nicht den Vorschriften,
ist dieser verpflichtet, solange Korrekturen einzubringen und/oder neue
Berichte zu erstellen, bis das vom Amt für Veröffentlichungen geforderte
Qualitätsniveau erreicht ist,

die Teilnahme an den Besichtigungen zur Kontrolle der Ausführung der
Reinigungsarbeiten mit den zuständigen Mitarbeitern des Amts für
Veröffentlichungen,

die Beachtung der Qualitätskennzahlen für die Leistungen und die
Durchsetzung der Einhaltung der Qualitätskennzahlen durch das Personal,

die Ausführung alle sonstigen, zur optimalen
Reinigungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen.
Ausführung
der
Wenn der Vorarbeiter bzw. sein Stellvertreter diese Sprachen nicht beherrscht, muss ein
Mitarbeiter die erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen und bei Bedarf einsetzen.
Der Schriftverkehr, die Berichte und alle sonstigen fachlichen Unterlagen sind, wenn sie
für das Amt für Veröffentlichungen bestimmt sind, in französischer Sprache abzufassen.
Die Kosten für die Führungskräfte sind in den Preisen in der Spalte „Arbeitskosten“ der
Preisaufstellung enthalten.
Dem Amt für Veröffentlichungen ist für Wochenenden und Feiertage eine Notrufnummer
mitzuteilen.
Das Amt benennt einen technischen Verantwortlichen und einen Stellvertreter für jedes
seiner Gebäude. Diese Verantwortlichen sind für den Auftragnehmer die prioritären
Ansprechpartner für alle Fragen im operativen Bereich.
4.2.10.
Reinigungspersonal – Allgemeine Reinigungsarbeiten
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, neben den Führungskräften (Vorarbeiter) für jeden
Arbeitstag der Kommission und jeden vertraglichen Zeitrahmen Personal in der
erforderlichen Mindeststärke für die Ausführung der „Allgemeinen Reinigungsarbeiten“
bereitzustellen. Die Arbeitskräfte werden wie folgt eingesetzt:
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4. Technische Spezifikationen
Unterprogramm
Zeitrahmen
Erforderliche Höchstzahl
Mindestzahl
an
an MitarMitarbeitern
beitern
Gebäude MERCIER
PG1, PG2, PG4, PG5
18.00 - 22.00 Uhr
20 Personen
22 Personen
PG3
6.00 - 8.00 Uhr
1 Person
2 Personen
PG6
7h30 - 15h30
1 Person
1 Person
18.00 - 22.00 Uhr
5 Personen
6 Personen
6.00 - 8.00 Uhr
1 Person
2 Personen
8.00 - 12.00 Uhr und
13.00 – 17.00 Uhr
1 Person
1 Person
18.00 - 22.00 Uhr
4 Personen
5 Personen
6.00 - 8.00 Uhr
1 Person
1 Person
14.00 - 16.00 Uhr
1 Person
1 Person
9.00 - 12.00 Uhr3
2 Personen
3 Personen
37 Personen
44 Personen
Gebäude FISCHER
PG1, PG2, PG4, PG5
PG3
Gebäude MERCIER et FISCHER
PG7
Gebäude WENKELHIEL
PG1, PG2, PG3, PG4, PG5
INSG.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vertraglich festgesetzten Ergebnisse zu
erreichen und darf sich nicht auf diese Quoten berufen, um mangelhafte Leistungen
zu rechtfertigen.
Hingegen steht es dem Auftragnehmer frei, diese Quoten zu erhöhen, wenn er es für
erforderlich hält, um seinen Verpflichtungen gemäß dem ersten Absatz dieses Punktes
nachzukommen. Dabei darf er jedoch die in der obigen Tabelle festgelegte Höchstzahl an
Mitarbeitern nicht überschreiten, außer nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Amt
für Veröffentlichungen.
3 Dieser Zeitrahmen gilt nur samstags.
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4. Technische Spezifikationen
Der Auftragnehmer muss eine Mindestpräsenz des Personals pro Monat von 99,5 %
gewährleisten.
Die Nichteinhaltung dieser vorgegebenen Schwelle von 99,5 % hat eine Kürzung der
Zahlungen zur Folge, die auf der Rechnung des darauffolgenden Monats verbucht wird.
Diese Zahlungskürzung wird nach folgender Formel berechnet:
Kürzung = PM x (100 minus PR)% x 1,2
PM = monatliche Zahlung
PR = monatlicher Durchschnitt der Anwesenheitszahlen (s. Ziffer 4.2.13.2)
Die vertraglich festgelegte Zahl der anwesenden Mitarbeiter wird täglich kontrolliert.
Ein Beispiel eines mit Zahlen versehenen monatlichen Anwesenheitsberichts ist
Anhang 10 zu entnehmen.
4.2.11.
Spezifische Vorschriften für das Rechenzentrum (Computerraum und
Nebenräume)
Ein Teil des Mercier-Gebäudes ist speziell für die Nutzung durch das Rechenzentrum
konzipiert und umfasst einen Computerraum mit Nebenräumen.
In diesen Räumen befinden sich etliche elektronische Maschinen, die äußerst komplex,
empfindlich und sehr teuer sind, weshalb für sie besondere klimatische Bedingungen
geschaffen werden müssen, und zwar hinsichtlich Temperatur, Luftfeuchtigkeit und der
Ausschaltung jedweder Quellen von Verstaubungen.
Die Rechnersäle verfügen über einen aufgeständerten Boden, unter dem die
Lüftungskanäle für die Geräte und die elektrischen Anschlüsse verlegt sind, welche
ständig unter einer Spannung von 400 Volt stehen.
Der Auftragnehmer muss alle Vorkehrungen treffen, damit bei den Reinigungsarbeiten das
künstliche Raumklima und die Arbeit der DV-Systeme nicht beeinträchtigt werden.
Insbesondere dürfen keine Scheuerpulver verwendet werden, die auf Bodenhöhe
angesaugt und in die Maschinen gelangen könnten, wo sie die empfindlichen
Mechanismen der elektronischen Geräte stören oder sogar beschädigen können.
Ebenso ist es verboten, Wasser zu benutzen, um die mit Kunststoff beschichteten Bohlen
des aufgeständerten Boden zu reinigen. Das Wasser oder andere flüssige Produkte
könnten nämlich durchsickern und zu Kurzschlüssen, Beschädigungen des Materials und
der Gefahr elektrischer Schläge führen.
Das Personal des Auftragnehmers muss insbesondere bei Arbeiten in der Nähe der Server
äußerste Vorsicht walten lassen, um zu vermeiden, dass die Bedienungsschalter
versehentlich berührt werden.
Bei der Reinigung der Computerräume hat sich der Auftragnehmer genau an die von den
zuständigen Dienststellen des Amts für Veröffentlichungen erteilten Einzelanweisungen
zu halten (siehe nachstehendes Beispiel).
Die Reinigung des Rechenzentrums erfolgt nur in Anwesenheit eines Vertreters des
Rechenzentrums. Er ermöglicht den Mitarbeitern des Auftragnehmers den Zugang zum
Computerraum. Die Reinigungsarbeiten sind vor 19.00 Uhr durchzuführen. Die
Reinigungsarbeiten sind auf einer Liste der ausgeführten Arbeiten zu vermerken, die
gegengezeichnet werden muss.
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4. Technische Spezifikationen
4.2.11.1.
Beispiel von Vorschriften, die bei der Reinigung der Computerräume zu
befolgen sind.
Die Aufsicht über die Reinigung des Computerraums ist einer Führungskraft des
Auftragnehmers zu übertragen, damit alle Anweisungen genauestens befolgt werden.
Es ist ein tragbarer Industriestaubsauger mit – in der Regel dreistufigen – Mikrofiltern zu
verwenden.
Gegebenenfalls verwendete Tücher müssen mit einem Staub bindenden Mittel
vorimprägniert sein, dürfen nicht flusen und müssen antistatistisch ausgerüstet sein.
Die Verwendung von Scheuermitteln ist in keinem Fall zulässig; Wasser darf nur äußerst
sparsam (feuchte Tücher) eingesetzt werden. Auf keinen Fall dürfen Behälter mit
Flüssigkeiten im Innern des Rechenzentrums verwendet werden.
Grundsätzlich wird empfohlen, die Böden mit einer harten Schutzschicht zu versehen, die
mit geringst möglichem Aufwand gereinigt werden kann.
In keinem Fall dürfen zur Reinigung der Böden Bohnerwachse oder wässrige
Wachsemulsionen gleich welcher Art verwendet werden, da Wachs dazu neigt
abzublättern. Rutschhemmende Reinigungsmittel auf Basis von Lösungsmittelemulsionen
sowie Reinigungsmittel auf Wasserbasis können grundsätzlich empfohlen werden, sind
aber sparsam einzusetzen.
Für Probleme mit statischer Elektrizität gibt es spezielle antistatische Verfahren, welche
den Aufbau und die Entladung statistischer Elektrizität vermindern.
In jedem Fall ist beim Hersteller der Bodenbeläge nachzufragen, welche Reinigungsmittel
für die Reinigung dieser Böden am besten geeignet und wie sie zu verwenden sind.
Die Papierkörbe sind regelmäßig zu entleeren; keinesfalls darf sich Altpapier im Raum
ansammeln, wenn er nicht genutzt wird.
4.2.11.2.
Standardreinigungsprogramm
Wir schlagen ein Standardreinigungsprogramm vor, das nach Bedarf abgeändert werden
kann.
4.2.11.2.1.
Tägliche Arbeiten
Abstauben aller ebenen Flächen der Maschinen, der Möbel, des Zubehörs, der Fußleisten,
der Türen und Trennwände, der Schränke, der Wagen und der Papierkörbe mit
vorimprägnierten und antistatisch ausgerüsteten Lappen. Bei Bedarf ist ein Staubsauger
mit Staubfilter zu verwenden.
Reinigung der Böden mit Besen, deren Fransen imprägniert sind. Pflege und Auswechseln
der imprägnierten Fußmatten nach Herstellerempfehlung.
Leeren der Abfall- und Papierkörbe in den klimatisierten Räumen mit Ausnahme der
gekennzeichneten Spezialbehälter, deren Leerung dem Personal der Rechnerräume obliegt
(Shredder).
Entfernung des an den Papierkörben anhaftenden Staubes mittels eines Staubsaugers mit
Staubfilter.
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers dürfen nur die glatten Flächen der Computer
reinigen. Alle Flächen, die mit Knöpfen, Bedienungselementen usw. versehen sind,
müssen von den Personen gereinigt werden, denen ihre Bedienung und ggf. Pflege obliegt.
Es kann gleichwohl gelegentlich nötig sein, Öl- oder Tintenflecken, Fingerabdrücke und
Kratzer auf den Schutzhauben der Geräte zu entfernen.
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4. Technische Spezifikationen
Dazu kann eine Reinigungsflüssigkeit sowie ein entsprechender Zerstäuber zum Auftragen
der Flüssigkeit oder ein anderes vom Amt für Veröffentlichungen genehmigtes
gleichwertiges Produkt beschafft werden.
4.2.11.2.2.
Monatliche Arbeiten
Die Wände und Beleuchtungskörper sind mit imprägnierten Tüchern, Besen mit
imprägnierten Fransen und Staubsaugern mit Staubfiltern zu reinigen. Für
Beleuchtungskörper aus Kunststoff sind vorsichtshalber antistatische Produkte zu
verwenden.
Abstauben und Reinigen der Fenster und der verglasten Trennwände.
Die Verwendung von Fensterreinigungsmitteln in Form von Aerosolen ist in den
klimatisierten Räumen nicht zu empfehlen.
4.2.11.2.3.
Arbeiten alle drei Monate oder auf Verlangen
Die Decke ist mit einem Staubsauger zu entstauben, die Lüftungsgitter der Klimaanlage
sind mit imprägnierten Tüchern zu reinigen.
Das Auswechseln der Staubfilter und Staubsaugerbeutel darf auf keinen Fall in den
Räumen des Rechenzentrums stattfinden.
4.2.12.
Mindestdauer der Einsätze
Beim Programm „Allgemeine Reinigungsarbeiten“ werden Einträge von weniger als einer
Stunde für die Berechnung der Anwesenheiten nicht berücksichtigt.
4.2.13.
Überwachung der Leistungen
4.2.13.1.
Monatliche Follow-up-Sitzung
Einmal im Monat findet in den Räumen des Amts für Veröffentlichungen eine Follow-upSitzung statt, auf der eine Bestandsaufnahme über die Vertragsausführung im Bereich der
allgemeinen Reinigungsarbeiten, der spezifischen Reinigungsarbeiten, der eventuellen
punktuellen Reinigungsleistungen, der Kontrollberichte und der gegebenenfalls zur
Anwendung kommenden Vertragsstrafen gemacht wird. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass er auf diesen Sitzungen angemessen vertreten ist.
4.2.13.2.
Monatlicher Anwesenheitsbericht für die Allgemeinen Reinigungsarbeiten
Der Vorarbeiter überwacht die Anwesenheit des mit der Ausführung der allgemeinen
Reinigungsarbeiten beauftragten Personals. Der Auftragnehmer erstellt jeden Monat einen
Bericht, in dem die Zahl der anwesenden Mitarbeiter pro Gebäude/Arbeitstag der
Kommission/Unterprogramm/Zeitrahmen anzugeben ist und der für jeden Arbeitstag der
Kommission folgende Angaben enthalten muss: die Gesamtzahl der anwesenden
Mitarbeiter und der Prozentsatz der anwesenden Mitarbeiter im Verhältnis zur
vorgeschriebenen Mitarbeiterzahl (%PJ) sowie der monatliche Durchschnitt der
Anwesenheitszahlen (= (∑ %PJ)/Zahl der Arbeitstage der Kommission des jeweiligen
Monats).
Dieser Bericht ist der monatlichen Rechnung für die allgemeinen Reinigungsarbeiten als
Beleg beizufügen. Der bevollmächtigte Vertreter des Auftragnehmers muss die
Richtigkeit des Berichts durch seine Unterschrift bestätigen. Ein Muster des Berichts
sowie ein ausgefülltes Formular finden sich in Anhang 10.
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4. Technische Spezifikationen
4.2.13.3.
Ad-hoc-Sitzungen
Im Falle von im Zusammenhang mit der Ausführung der Reinigungsarbeiten festgestellten
Zwischenfällen und Problemen können die technischen Verantwortlichen des Amts für
Veröffentlichungen den Vorarbeiter zu einer Ad-hoc-Sitzung berufen. Die Ad-hocSitzungen finden in der Regel an Arbeitstagen zwischen 8.30 und 17.30 Uhr statt.
4.2.13.4.
Überwachung der spezifischen Reinigungsarbeiten
4.2.13.4.1. Zeitplan der Arbeiten
Der Auftragnehmer legt den technischen Verantwortlichen des Amts für
Veröffentlichungen spätestens eine Woche vor Ende des laufenden Monats den Zeitplan
für die spezifischen Reinigungsarbeiten des darauffolgenden Monats zur Genehmigung
vor.
4.2.13.4.2. Arbeitsblatt
Für jede ausgeführte Arbeit erstellt der Auftragnehmer unmittelbar eine Bescheinigung
über die Abnahme und Ausführung der Leistungen, das sogenannte „Arbeitsblatt“. Der
zuständige technische Verantwortliche bestätigt und akzeptiert mit seiner Unterschrift die
korrekte Ausführung der Leistungen. In der Regel wird das Arbeitsblatt noch am Tag
seiner Übermittlung unterzeichnet.
Im Falle eines Problems unterzeichnet der technische Verantwortliche das Arbeitsblatt
nicht. Er teilt das Problem dem Vorarbeiter mit, der binnen 2 Arbeitstagen nach dieser
Mitteilung die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung des Problems treffen muss. Der
technische Verantwortliche unterzeichnet das Arbeitsblatt erst nach Behebung des
Problems. Der Auftragnehmer darf nur Arbeiten in Rechnung stellen, die von einem
technischen Verantwortlichen des Amts für Veröffentlichungen angenommen wurden.
4.2.13.5.
Überwachung der punktuellen Reinigungsarbeiten
Die Überwachung erfolgt mittels Arbeitsblättern (s. Ziffer 4.2.13.4.2).
4.2.14.
Kontrolle der Leistungen
Das Amt für Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, das Ergebnis der
Reinigungsarbeiten zu überprüfen oder von einer Person ihrer Wahl überprüfen zu lassen.
Diese Überprüfung erfolgt durch das Amt für Veröffentlichungen und den Auftragnehmer,
vertreten durch den Vorarbeiter und/oder seinen Stellvertreter oder eine andere, vom
Auftragnehmer ordnungsgemäß schriftlich benannte Person.
Die Termine werden einvernehmlich festgelegt.
Über jede Überprüfung wird ein Prüfprotokoll gefertigt, das von beiden Parteien
abgezeichnet wird.
Für jedes kontrollierte Gebäude wird dem Auftragnehmer eine Kopie des Prüfprotokolls
ausgehändigt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, festgestellte Mängel innerhalb von maximal
2 Arbeitstagen nach Erhalt des Prüfprotokolls zu beheben.
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4. Technische Spezifikationen
Eine Abweichung von dieser Frist ist nur mit vorheriger Genehmigung des Amts für
Veröffentlichungen gestattet.
Werden die Mängel nicht innerhalb von 2 Arbeitstagen behoben, kommen die unter Ziffer
4.2.15 genannten Vertragsstrafen zur Anwendung.
Die Qualität der Reinigung wird anhand des folgenden „Prüfprotokolls“ bewertet, das der
Auftragnehmer in dieser Form akzeptiert.
4.2.14.1.
Prüfprotokoll
1) Festlegung,
für
jedes
Gebäude,
Zonen/Räume/Flächen/Möbel/Geräte;
der
zu
überprüfenden
2) Erstellung eines Prüfprotokolls für alle überprüfen Räumlichkeiten;
3) Berechnung des im Kontrollbericht aufgeführten allgemeinen Indikators für
das erreichte Qualitätsniveau;
4) Vergleich des erreichten Qualitätsniveaus mit den festgelegten Zielen und
gegebenenfalls Anwendung von Vertragsstrafen.
4.2.14.2.
Kontrollstichproben
Das Amt für Veröffentlichungen wählt die zu überprüfenden Räumlichkeiten aus und
teilt sie dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Überprüfung mit.
Bei Uneinigkeit in Bezug auf die zu kontrollierenden Räume kann der Auftragnehmer
vorschlagen, dass andere, vergleichbare Räume überprüft werden.
Ist dieser Vorschlag gerechtfertigt (während der Ausführung des ARP besetzte Büros),
kann er vom Amt für Veröffentlichungen angenommen werden.
4.2.14.3.
Bewertungsprotokoll der Kontrollen
Die Kontrollen werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bewertungsraster ausgeführt,
wobei folgende vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Geräte zum Einsatz
kommen: Staubmessgerät, Reflektometer und Staubsauger mit Millipore-Filter.
Die Kontrollen erfolgen gemäß folgendem Protokoll:
(1)
Abfälle: Zählen der Abfälle, die kleiner als eine 2-Euro-Münze sind
(maximal 3 oder 1 Stück Abfall, das größer als eine 2-Euro-Münze ist);
(2)
Flecken: Zählen der Flecken, die kleiner als eine 2-Euro-Münze sind
(maximal 2 oder 1 Fleck, der größer als eine 2-Euro-Münze);
(3)
Verstaubung:
Für alle kontrollierten Zonen, Flächen und Gegenstände darf das
Ergebnis auf der Bacharach-Skala nicht über dem im nachfolgenden
Prüfprotokoll genannten Wert liegen;

Hartböden: Messung mit Staubmessgerät;

Textilbeläge: Messung mit Staubsauger mit Millipore-Filter;
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4. Technische Spezifikationen
 Möbel: Messung mithilfe eines weißen Tuchs + Vergleich mit der
Bacharach-Skala;
(4)
Brillanz: Messung der Brillanz ab dem anhand von drei Punkten auf der
kontrollierten Fläche (PVC-Fläche) ermittelten Winkel mithilfe eines
Reflektometer. Der Durchschnitt der erzielten Ergebnisse muss bei
mindestens 30 Glanzeinheiten liegen.
Sollte es sich im Laufe der Vertragsausführung als erforderlich erweisen, können weitere
Messverfahren für andere Kontrollpunkte festgelegt werden.
4.2.14.4.
Kontrollnoten/Allgemeiner Indikator/Prüfprotokolle
Die für jeden Kontrollpunkt (außer Brillanz) erzielten Noten werden wie folgt berechnet:

Jede Kontrolle, deren Ergebnis über dem vorgegebenen Wert liegt, erhält die
Note „1“;

jede Kontrolle, deren Ergebnis unter dem vorgegebenen Wert liegt, erhält die
Note „0“.
Die für jeden Brillanz-Kontrollpunkt Vergebene Note wird wie folgt berechnet:

Jede Kontrolle, deren Ergebnis über dem vorgegebenen Wert liegt, erhält die
Note „1“;

jede Kontrolle, deren Ergebnis unter dem vorgegebenen Wert liegt, erhält die
Note „0“.
Die „Prüfprotokolle“ werden dem Auftragnehmer nach Fertigstellung übermittelt.
*****************************************
Die Berechnung des allgemeinen Indikators für das erreichte Qualitätsniveau erfolgt durch
die Ermittlung des Durchschnitts der Noten (B/A), die in dem betroffenen Monat bei allen
ausgeführten Kontrollen erzielt wurden.
Der allgemeine Indikator muss über 70 % liegen.
Das Amt für Veröffentlichungen erstellt den monatlichen Bericht
Kontrollergebnisse und übermittelt ihn dem Auftragnehmer.
über die
In dem Bericht wird auf etwaige Mängel hingewiesen.
Um einer Verschlechterung der Ergebnisse vorzubeugen, nimmt der Auftragnehmer alle
zur ordnungsgemäßen Vertragsausführung erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen vor.
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4. Technische Spezifikationen
PRÜFPROTOKOLL
ZONEN „Büroräume“
Gebäude
……………
Überprüfte
Flächen/Objekte
BODEN
TÜREN
Datum
……………
Prüfkriterium
Raum Nr.
……………….
Vorgegebener
Wert
Abfälle
3
Flecken
2
Verstaubung
Hartboden
Ebene 2
Verstaubung
Textilbelag
Ebene 4
Brillanz
Ebene 30
Fingerabdrücke
Verstaubung
Mögliche Noten
(1 oder 0)
1
Ebene 3
SITZMÖBEL
Flecken
1
Freistehende MÖBEL
Verstaubung
Ebene 3
FUSSLEISTEN
Verstaubung
Ebene 3
Lackierte WÄNDE
Fingerabdrücke
Freistehende
SCHREIBTISCHE
Verstaubung
A = Summe der möglichen Höchstnoten
………………..
1
Ebene 3
B = Summe der erzielten Noten
……………….
Visa des Auftragnehmers:
Note des Raums
………………….
B/A =
………………….
Visa des Amts für Veröffentlichungen:
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4. Technische Spezifikationen
PRÜFPROTOKOLL
ZONEN „Sanitärräume“
Gebäude
……………..……
Überprüfte
Flächen/Objekte
Date
…………………
Raum Nr.
……………………………………………….
Vorgegebener
Wert
Prüfkriterium
Abfälle
3
Flecken
2
Verstaubung
Hartboden
Ebene 2
TÜREN
Fingerabdrücke
1
WC-SCHÜSSEL
Schmutzspuren
Abfall
Schmutzspuren
Abfall
BODEN
URINALE
/
/
Mögliche Noten
(1 oder 0)
Note
0
0
WC-BÜRSTEN
Sauberkeit
0
WASCHBECKEN
Schmutzspuren
0
SPIEGEL
Schmutzspuren
0
ARMATUREN
Schmutzspuren
0
Füllgrad
100 %
Schmutzspuren
0
SIPHON
Wasserfrei
0
PAPIERKÖRBE
Flecken und/oder
Abfälle
0
SPENDER
A =Summe der möglichen Höchstnoten
………………..
B = Summe der erzielten Noten
………………….
Visa des Auftragnehmers:
Note des Raums
…………………..
B/A =
…………………….
Visa des Amts für Veröffentlichungen:
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4. Technische Spezifikationen
PRÜFPROTOKOLL
ZONEN „Sanitärräume und Duschen“
Gebäude
……………
Überprüfte
Flächen/Objekte
Date
……………
Raum Nr.
……………….
Prüfkriterium
Vorgegebener
Wert
Mögliche Noten
(1 oder 0)°
Note
Abfälle
3
Flecken
2
Verstaubung
Hartboden
Ebene 2
TÜREN
Fingerabdrücke
1
WC-SCHÜSSEL
Schmutzspuren
Abfall
/
URINALE
Schmutzspuren
Abfall
/
WC-BÜRSTEN
Sauberkeit
0
WASCHBECKEN
Schmutzspuren
0
SPIEGEL
Schmutzspuren
0
ARMATUREN
Schmutzspuren
0
Füllgrad
100 %
Schmutzspuren
0
SIPHON
Wasserfrei
0
DUSCHEN
Schmutzspuren
Becken/Wand
BÖDEN
0
0
SPENDER
BÄNKE
DER
Schmutzspuren
UMKLEIDERÄUME
PAPIERKÖRBE
Flecken und/oder
Abfälle
A =Summe der möglichen Höchstnoten
………………..
auf
0
0
0
B = Summe der erzielten Noten
………………….
Visa des Auftragnehmers:
Note des Raums
………………….
B/A =
………………….
Visa des Amts für Veröffentlichungen:
Ausschreibung AO 10343
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4. Technische Spezifikationen
PRÜFPROTOKOLL
ZONEN „PARKFLÄCHEN“
Gebäude
……………
Überprüfte
Flächen/Objekte
Date
……………
Prüfkriterium
Raum Nr.
……………….
Vorgegebener
Wert
Mögliche Noten
(1 oder 0)°
Note
Abfälle
3
Flecken
2
BÖDEN
A =Summe der möglichen Höchstnoten
………………..
B = Summe der erzielten Noten
………………….
Visa des Auftragnehmers:
Note des Raums
………………….
B/A =
………………….
Visa des Amts für Veröffentlichungen:
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
69 / 117
4. Technische Spezifikationen
4.2.15.
Vertragsstrafen
Das Amt für Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, bei Nichterfüllung der
vertraglichen Leistungen Vertragsstrafen zu verhängen.
Höhe der Vertragsstrafen
Referenz Ziffer 4.2
Auslösendes Moment der Vertragsstrafe
Höhe der
Vertragsstrafe
4.2.3
Nichteinhaltung der Bestimmungen über den
Zugang zu den Gebäuden sowie der
Sicherheitsbestimmungen
4.2.5
Nicht fristgerecht vorgelegter Besonderer
Sicherheitsplan
4.2.6
Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften
500 € je Verstoß
4.2.7.2
Nichterfüllung der Anforderungen an die
Produkte
500 € je Verstoß
4.2.7.4
Nichtbeachtung der Bestimmungen über die
Behandlung der Abfälle
500 € je Verstoß
50 € je Verstoß
100 € je Tag Verzug
Erhält der Auftragnehmer eine mittlere Note (s. Ziffer 4.2.14.4) von
weniger als 70 %:

für einen Monat, behält sich das Amt für Veröffentlichungen
das Recht vor, eine Vertragsstrafe von 1 000 EUR zu
verhängen;

für drei aufeinander folgende Monate, behält sich das Amt für
Veröffentlichungen das Recht vor, eine zusätzliche
Vertragsstrafe von 2 000 EUR zu verhängen;

für sechs Monate innerhalb eines Jahres, behält sich das Amt
für Veröffentlichungen das Recht vor, eine zusätzliche
Vertragsstrafe von 4 000 EUR zu verhängen.
4.2.14
Nicht binnen 2 Tagen behobene Mängel
Unzureichende technische und/oder materielle
Ressourcen
4.2.7
4.2.16.
100 € je Tag Verzug
500 € je Verstoß
+ 30 € je Tag Verzug
Fakturierung
Damit die Rechnungen nicht unnötig zwischen den zuständigen Stellen hin- und
hergeschickt werden, wird der Auftragnehmer aufgefordert, eine Pro-Forma-Rechnung zu
übermitteln. Diese Rechnung ist per E-Mail an das Referat "Infrastruktur" - Dienststelle
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4. Technische Spezifikationen
BAC/SHT zu schicken. Nach Annahme der Pro-Forma-Rechnung durch das Amt für
Veröffentlichungen (binnen 5 Arbeitstagen) schickt der Auftragnehmer die endgültige
Rechnung an die im Vertrag genannte Stelle.
4.2.17.
Beendigung des Vertrags
Bei Beendigung des Vertrags muss der Auftragnehmer die Flächen in einwandfreiem
Zustand an das Amt für Veröffentlichungen übergeben.
Spätestens einen Monat vor Vertragsende erstellt der Auftragnehmer einen technischen
Abschlussbericht anlässlich einer „Übergabe“ der Flächen; dieser Bericht wird dem Amt
für Veröffentlichungen vorgelegt.
Die Verantwortlichen des Amts für Veröffentlichungen und des Auftragnehmers
besichtigen die Räumlichkeiten gemeinsam und beurteilen die ausgeführten
Reinigungsarbeiten.
Bei dieser Besichtigung werden etwaige Nichterfüllungen des Auftragnehmers festgestellt
und in ein „Übergabeprotokoll“ eingetragen; für diese Nichterfüllungen bleibt der
Auftragnehmer bis zur Beendigung des Vertrags verantwortlich.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Ablauf des Vertrags alle im „Übergabeprotokoll“
aufgeführten Reinigungsarbeiten auszuführen, auf die das Amt für Veröffentlichungen im
Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung der Vertragspflichten einen berechtigten
Anspruch hat.
Das Amt für Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung dieser
Frist alle zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die im „Übergabeprotokoll“
aufgeführten Reinigungsleistungen sicherzustellen; die Kosten werden mit der letzten
Zahlung an den Auftragnehmer verrechnet oder von der Bankgarantie einbehalten.
Darüber hinaus muss der Auftragnehmer dem Amt für Veröffentlichungen Folgendes
zurückgeben:
-
die Schlüssel und die Zutrittskarten;
-
die ihm bei Vertragsbeginn zur Verfügung gestellten Unterlagen.
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4. Technische Spezifikationen
4.3.
LOS 2: REINIGUNG DER FENSTER UND GLASFLÄCHEN
Der Auftragnehmer gewährleistet die Ausführung der Arbeiten für die Reinigung der
Fenster und Glasflächen (PV).
Die Leistungen werden unter Ziffer 4.2.2 beschrieben. Die dort aufgeführten Leistungen
entsprechen dem den vom Amt für Veröffentlichungen verlangten Mindestumfang.
Diese Beschreibung ist nicht erschöpfend.
Die zu behandelnden Flächen werden unter Ziffer 4.2.12 beschrieben.
Es wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer Art und Zustand der zu
behandelnden Flächen vor Ort überprüft hat; er akzeptiert sie in dem Zustand, in dem er
sie bei Inkrafttreten des Vertrags vorfindet.
Das Programm „Reinigung der Fenster und Glasflächen“ wird nicht von einem
Vorarbeiter geleitet. Der Auftragnehmer benennt eine oder mehrere Personen, die befugt
sind, Entscheidungen in seinem Namen zu treffen und die während der Arbeitstage bei
Bedarf von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr erreichbar sind (Zwischenfälle, Verstärkung des
Personals, Entlassungen usw.).
4.3.1.
Beschreibung der Örtlichkeiten und der Beschaffenheit der zu
behandelnden Flächen
Die Angaben über die zu behandelnden Flächen erfolgen unter Vorbehalt. Der
Auftragnehmer kann sich nicht auf eine Auslassung in den gelieferten Angaben berufen.
Gebäude MERCIER
Alter Teil
Zahl der Ebenen/Geschosse
Verglaste Flächen
10
2 900 m²
Neuer Teil
Zahl der Ebenen/Geschosse
Verglaste Flächen
Fensterbrüstungen und -sturze außen
Kuppeln im Innenhof
9
2 004 m²
690 m²
64 m²
Gebäude FISCHER
Zahl der Ebenen/Geschosse
Verglaste Flächen
Lichtschacht 4. Stock
7
626 m²
28 m²
Gebäude WENKELHIEL
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4. Technische Spezifikationen
Zahl der Ebenen/Geschosse
2
Verglaste Flächen
245 m²
Die angegebenen Flächen umfassen:
die Innen- und Außenverglasungen der Fassaden;
die verglasten Trennwände und Türen;
die verglasten Feuerschutztüren;
die Fensterbrüstungen und -sturze außen.
Anmerkung: Für die Reinigung der Flächen ohne Öffnungsmöglichkeit (Fensterbrüstungen
und -sturze außen) hat der Dienstleister alle Maßnahmen zu ergreifen, damit die Arbeiten
unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften ausgeführt werden können.
4.3.2.
Beschreibung der Leistungen für die Reinigung der Fenster (PV)
Die Reinigung der Fenster und verglasten Flächen hat in allen Gebäuden an Arbeitstagen der
Kommission zwischen 08.00 und 20.00 Uhr zu erfolgen.
Die folgende Tabelle enthält die Liste der zu erbringenden Leistungen.
Programm PV – vierteljährliche Arbeiten
Alle Gebäude
Reinigung der Fensterrahmen, Fensterscheiben, Fensterbrüstungen und -sturze
innen/außen und der verglasten Trennwände und Lichtschächte
Gebäude MERCIER
Reinigung der Kuppeln im Innenhof
Wichtiger Hinweis:
Das Gebäude MERCIER verfügt nicht über Fassadenlifte für die Außenreinigung der Fenster,
Brüstungen und Sturze.
4.3.3.
Zugang
zu
den
Sicherheitsbestimmungen
Gebäuden
und
Einhaltung
der
Siehe Ziffer 4.2.3.
4.3.4.
Ständige Verpflichtung,
unterrichten
das
Amt
für
Veröffentlichungen
zu
Siehe Ziffer 4.2.4.
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4. Technische Spezifikationen
4.3.5.
Spezifischer Sicherheitsplan
Siehe Ziffer 4.2.5.
4.3.6.
Einhaltung der Rechtsvorschriften
Siehe Ziffer4.2.6..
4.3.7.
Technische Mittel und Material
Der Auftragnehmer muss jederzeit Gerätschaften, Arbeitsmittel und Produkte in
ausreichender Zahl zur optimalen Ausführung der Leistungen bereithalten.
4.3.7.1. Gerätschaften und Arbeitsmittel
Sie umfassen mindestens:

Fahrzeuge;

alle für die jeweils auszuführende Arbeit vorgeschriebenen Arbeits- und
Sicherheitsausrüstungen für das ausführende Personal: Sicherheitsgeschirr,
Handschuhe, Schuhe mit rutschfester Sohle, Stiefel, Hauben, Mundschutz,
Helme, Schutzbrillen (Liste nicht erschöpfend);

alle standardmäßigen und speziellen Ausrüstungen und Gerätschaften (Liste
nicht erschöpfend):


für Glasreiniger: Eimer, Wischer, Einwascher, Tücher, 9-MeterTeleskopstange;

1 Hochdruckreinigungsgerät;

Leitern gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften in ausreichender
Zahl für Reinigungsarbeiten in einer Höhe von mehr als 1,25 m
innerhalb der Gebäude;

Arbeitsbühne/Lkw-Hebebühne
Büromaterial und Büromaschinen.
Es ist untersagt, für die Ausführung der Arbeiten Möbel oder
Ausrüstungsgegenstände des Amts für Veröffentlichungen (Tische, Stühle, Körbe,
Handtücher usw.) zu benutzen.
4.3.7.2. Reinigungsmittel und -verfahren
Siehe Ziffer4.2.7.2.
4.3.8.
Verpflichtung zur Bereithaltung personeller Ressourcen
Siehe Ziffer 4.2.8.
4.3.9.
4.3.9.1.
Überwachung der Leistungen
Ad-hoc-Sitzungen
Siehe Ziffer 4.2.13.3.
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4. Technische Spezifikationen
4.3.9.2.
Zeitplan der Arbeiten
Siehe Ziffer 4.2.13.4.1.
4.3.9.3.
Arbeitsblatt
Siehe Ziffer 4.2.13.4.2. Eventuelle Probleme sind dem Verantwortlichen der Firma (und
nicht dem Vorarbeiter) mitzuteilen.
4.3.10.
Kontrolle der Leistungen
Das Amt für Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, das Ergebnis der
Reinigungsarbeiten zu überprüfen oder von einer Person seiner Wahl überprüfen zu
lassen.
Die Termine werden einvernehmlich festgelegt.
Die Qualität der Reinigung wird anhand des folgenden „Prüfprotokolls“ bewertet, das der
Auftragnehmer in dieser Form akzeptiert.
Die Leistungen werden überprüft durch:

Das Amt für Veröffentlichungen und den Auftragnehmer, vertreten durch den
Verantwortlichen der Firma oder eine andere, vom Auftragnehmer ordnungsgemäß
schriftlich benannte Person;

stichprobenartige Kontrolle von 10 % der gereinigten Fenster oder verglasten
Flächen zum Zeitpunkt der Ausführung (einschließlich der Fensterfalze, der
Fassaden aus Metall und Naturstein und der Außenjalousien).
Für jede kontrollierte Leistung wird eine Qualitätsnote vergeben (0 = Leistung nicht
zufriedenstellend/ oder 1 = Leistung zufriedenstellend).
Wenn die Note „0“ vergeben wird, muss der Auftragnehmer den Mangel sofort
beseitigen; die erhaltene Bewertung bleibt jedoch bestehen.
Die Note „1“ wird nur vergeben, wenn die gereinigte Scheibe keinen Staub und keine
Schmutzspuren und Tropfnasen aufweist.
Über jede Überprüfung wird ein Protokoll gefertigt, das von beiden Parteien abgezeichnet
wird.
Eine Kopie der Zusammenfassung der Ergebnisse wird dem Auftragnehmer für
jedes kontrollierte Gebäude übergeben.
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4. Technische Spezifikationen
BEISPIEL FÜR EIN PRÜFPROTOKOLL (REINIGUNG DER FENSTER)
Gebäude
Datum
Raum Nr.
……………
……………
……………….
Art der Fläche
Fensterscheiben
An der Fassade,
Innenseite
Fensterscheiben
An der Fassade,
Außenseite
Scheiben in
Brandschutztüren
(beidseitig)
Prüfkriterium
Note
(1 oder 0)
Staub
Schmutzspuren
Tropfnasen
Staub
Schmutzspuren
Tropfnasen
Staub
Schmutzspuren
Tropfnasen
Falze
Staub
Scheiben
an den
Haupteingangstüren des
Gebäudes
Staub
Schmutzspuren
Tropfnasen
Staub
Fassade aus Metall oder
Naturstein/Marmor
Schmutzspuren
Tropfnasen
Staub
Schmutzspuren
Metallpfeiler
Tropfnasen
Staub
Scheiben
an den verglasten
Geländerteilen
Schmutzspuren
Tropfnasen
Staub
Dachverglasungen
Schmutzspuren
Tropfnasen
Sonstige verglaste Teile
Staub
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4. Technische Spezifikationen
Schmutzspuren
Tropfnasen
Ergibt die Kontrolle eine mittlere Gesamtnote von weniger als 80 %, kommen die in Ziffer
4.3.11 beschriebenen Vertragsstrafen zur Anwendung.
.
4.3.11.
Vertragsstrafen
Die Kommission behält sich das Recht vor, bei Nichterfüllung der vertraglichen
Leistungen die nachfolgend vorgesehenen Vertragsstrafen zu verhängen.
Höhe der Vertragsstrafen
Referenz
Ziffern 4.2 und
4.3
Auslösendes Moment der Vertragsstrafe
Höhe der
Vertragsstrafe
4.2.3
Nichteinhaltung der Bestimmungen über den
Zugang zu den Gebäuden sowie der
Sicherheitsbestimmungen
50 € je Verstoß
4.2.5
Nicht fristgerecht vorgelegter Besonderer
Sicherheitsplan
4.2.6
Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften
500 € je Verstoß
4.2.7.2
Nichterfüllung der Anforderungen an die
Produkte
500 € je Verstoß
4.3.7
Unzureichende technische und/oder materielle
Ressourcen
100 € je Tag Verzug
500 € je Verstoß
+ 30 € je Tag Verzug
Erhält der Auftragnehmer eine mittlere Note (s. Ziffer 4.3.10) von
weniger als 80 %:

für eine Kontrolle, behält sich die Kommission das Recht vor,
eine Vertragsstrafe von 1 000 EUR zu verhängen;

für zwei Kontrollen, behält sich die Kommission das Recht
vor, eine zusätzliche Vertragsstrafe von 2 000 EUR zu
verhängen;

für drei Kontrollen, behält sich die Kommission das Recht vor,
eine zusätzliche Vertragsstrafe von 4 000 EUR zu verhängen.
9
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4. Technische Spezifikationen
4.3.12.
Beendigung des Vertrags
Bei Beendigung des Vertrags muss der Auftragnehmer die Fenster und verglasten Flächen
in einwandfreiem Zustand an das Amt für Veröffentlichungen übergeben.
Spätestens einen Monat vor Vertragsende erstellt der Auftragnehmer einen technischen
Abschlussbericht anlässlich einer „Übergabe“ der Flächen; dieser Bericht wird dem Amt
für Veröffentlichungen vorgelegt.
Die Verantwortlichen des Amts für Veröffentlichungen und des Auftragnehmers
besichtigen die Räumlichkeiten gemeinsam und beurteilen die ausgeführten
Reinigungsarbeiten.
Bei dieser Besichtigung werden etwaige Nichterfüllungen des Auftragnehmers festgestellt
und in ein „Übergabeprotokoll“ eingetragen; für diese Nichterfüllungen bleibt der
Auftragnehmer bis zur Beendigung des Vertrags verantwortlich.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Ablauf des Vertrags alle im „Übergabeprotokoll“
aufgeführten Reinigungsarbeiten auszuführen, auf die das Amt für Veröffentlichungen im
Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung der Vertragspflichten einen berechtigten
Anspruch hat.
Das Amt für Veröffentlichungen behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung dieser
Frist alle zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die im „Übergabeprotokoll“
aufgeführten Reinigungsleistungen sicherzustellen; die Kosten werden mit der letzten
Zahlung an den Auftragnehmer verrechnet oder von der Bankgarantie einbehalten.
Darüber hinaus muss der Auftragnehmer dem Amt für Veröffentlichungen Folgendes
zurückgeben:
-
die Schlüssel und die Zutrittskarten;
-
die ihm bei Vertragsbeginn zur Verfügung gestellten Unterlagen.
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4. Technische Spezifikationen
5.
BERICHTE UND UNTERLAGEN
Der Auftragnehmer legt insbesondere folgende Unterlagen vor:

innerhalb von 10 Tagen nach Inkrafttreten des Vertrags (Lose 1 und 2):


bei Inkrafttreten des Vertrags (Los I):


die vollständige Liste der Produkte, die er zu verwenden gedenkt (siehe
Ziffer 4.2.7.2)
während der Vertragsausführung (Los I):






die Vertragserfüllungsbürgschaft (siehe Ziffer 1.7)
jeden Monat vor Auftragsausführung: die Liste der Mitarbeiter und die
Arbeitszeiten nach Gebäuden (siehe Ziffern 4.2.3 und 4.2.13.2), den
Zeitplan der Arbeiten (siehe Ziffer 4.2.13.4.1),
einen monatlichen Anwesenheitsbericht (siehe Ziffern 4.2.10 und 4.2.13.2),
der der Rechnung als Beleg beizufügen ist,
einen monatlichen Bericht über die monatliche Qualitätskontrolle (siehe
Ziffer 4.2.14.3),
die Arbeitsblätter (siehe Ziffer 4.2.13.4.2).
jedes Jahr: den Spezifischen Sicherheitsplan (siehe Ziffer 4.2.5)
während der Vertragsausführung (Los 2):


die Liste der Mitarbeiter und die Arbeitszeiten nach Gebäuden und den
Zeitplan der Arbeiten,
die Arbeitsblätter.
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5. Anhänge
6.
ANHÄNGE
1
PREISAUFSTELLUNG UND MUSTERANGEBOT
2A
FORMULAR „FINANZANGABEN“
2B
FORMULAR „RECHTSTRÄGER“
2C
VEREINBARUNG/VOLLMACHT, MUSTER 1 UND MUSTER 2
2D
MUSTER FÜR EINE FINANZGARANTIE
3
FORMULAR „ANGABEN ZUM BIETER“
4
FRAGEBOGEN FÜR GEMEINSAME ANGEBOTE UND UNTERAUFTRÄGE
5
LISTE DER VORZULEGENDEN DOKUMENTE
6
ERKLÄRUNG ÜBER DIE ZUM AUSSCHLUSS VOM VERFAHREN FÜHRENDEN FÄLLE
7
FRAGEBOGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSWAHLKRITERIEN
8
FRAGEBOGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
9
LEBENSLÄUFE (ZUSAMMENFASSUNGEN)
10
ANNEXES TECHNIQUES
11
DIENSTFREIE TAGE DER KOMMISSION 2011 UND 2012
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Anhang 1 – Preisangebot, Name des Bieters: ______________________________________
1
PREISANGEBOT, PREISAUFSTELLUNG UND MUSTERANGEBOT
PREISAUFSTELLUNG – AUSSCHR. 10343
Siehe die Excel-Datei.
MUSTERANGEBOT – AUSSCHR. 10343
Siehe die Excel-Datei.
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Anhang 1 – Preisangebot, Name des Bieters: ______________________________________
2A
FORMULAR „FINANZANGABEN“
Muster des Formulars „Finanzangaben“
(vom Bieter und seinem Finanzinstitut auszufüllen)
Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Muster. Für jeden
Mitgliedstaat ist eine eigene Fassung unter folgender Internetadresse
verfügbar:
http://ec.europa.eu/budget/execution/ftiers_fr.htm
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Annexe 2B Formulaire "Entité légale" - Nom du soumissionnaire : ________________________________
2B
FORMULAR „RECHTSTRÄGER“
Musterformular „Rechtsträger“
(vom Bieter auszufüllen und zu unterschreiben)
Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Muster. Für jeden
Mitgliedstaat ist eine eigene Fassung unter folgender Internetadresse
verfügbar:
http://ec.europa.eu/budget/execution/legal_entities_fr.htm
ENTITE LEGALE
SOCIETE PRIVEE
FORME JURIDIQUE
ONG
OUI
NON
(Organisation Non Gouvernementalle)
NOM(S)
ABREVIATION
ADRESSE
DU
SIEGE SOCIAL
CODE POSTAL
BOITE POSTALE
VILLE
PAYS
TVA
LIEU D'ENREGISTREMENT
DATE D'ENREGISTREMENT
D
D
M
M
Y
Y
Y
Y
N° DE REGISTRE
TELEPHONE
FAX
E-MAIL
PERSONNE DE CONTACT
IL CONVIENT DE FOURNIR CETTE FICHE "ENTITE LEGALE" COMPLETEE ET ACCOMPAGNEE DE:
* UNE COPIE DE TOUT DOCUMENT OFFICIEL (P.EX. MONITEUR, JOURNAL OFFICIEL, REGISTRE DE
COMMERCE,…) PERMETTANT D'IDENTIFIER LE NOM DE L'ENTITE LEGALE, L'ADRESSE DU SIEGE SOCIAL ET LE
NUMERO D'ENREGISTREMENT AUPRES DES AUTORITES NATIONALES.
* UNE COPIE DU DOCUMENT D'ASSUJETTISSEMENT A LA TVA SI CELLE-CI EST D'APPLICATION ET SI LE N° TVA
NE FIGURE PAS SUR LE DOCUMENT OFFICIEL SUSMENTIONNE
DATE ET SIGNATURE
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Anhang 2C Vereinbarung/Vollmacht – Name des Bieters: ____________________________________
2C
VEREINBARUNG/VOLLMACHT
Vereinbarung/Vollmacht
Muster 1
(BENENNUNG EINES DER MITGLIEDER DER BIETERGEMEINSCHAFT
ZUM FEDERFÜHRER UND ERTEILUNG EINES ENTSPRECHENDEN
MANDATS)
Die Unterzeichneten,

Unterzeichner 1 - (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift,
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)

Unterzeichner 2 - (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift,
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)

…..

Unterzeichner N - (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift,
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer),
befugt zur Unterzeichnung im Namen der jeweils vertretenen Firma,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
1)
Gestützt auf das gemeinsame Angebot von (Firma 1, Firma 2, …., Firma N)
(„Mitglieder der Bietergemeinschaft“) vom xx.xx.xxxx erteilte die Europäische
Kommission diesen den Zuschlag für den Rahmenvertrag … („Vertrag“) über die
Lieferung von …. und/oder die Erbringung folgender Dienstleistungen: … („die
Lieferungen und/oder die Dienstleistungen“).
2)
Als Mitunterzeichner gilt für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft Folgendes:
3)
a)
Sie haften gegenüber der Europäischen Kommission gesamtschuldnerisch für
die Vertragserfüllung.
b)
Sie halten die Vertragsbestimmungen ein und gewährleisten die
ordnungsgemäße Erbringung ihres jeweiligen Anteils an den Lieferungen
und/oder Dienstleistungen.
Zu diesem Zweck benennen die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Firma X
zum Federführer der Bietergemeinschaft.
[Hinweis: Der Federführer muss ein Mitglied der Bietergemeinschaft sein.]
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Anhang 2C Vereinbarung/Vollmacht – Name des Bieters: ____________________________________
4)
Zahlungen der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit den Lieferungen
und/oder Dienstleistungen erfolgen auf das Bankkonto des Federführers der
Bietergemeinschaft [im Vertrag anzugeben] oder auf folgendes Konto: [Angaben zu
Bank, Anschrift, Kontonummer usw.].
5)
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft übertragen dem Federführer der
Bietergemeinschaft die nötige Befugnis, im Rahmen der Durchführung der
Lieferungen und/oder Dienstleistungen in ihrem Namen zu handeln. Dieses Mandat
bringt insbesondere folgende Aufgaben mit sich:
a)
Der Federführer der Bietergemeinschaft unterzeichnet sämtliche
Vertragsunterlagen - einschließlich Rahmenvertrag, Einzelverträge und
Änderungen derselben - und stellt sämtliche Rechnungen für die Lieferungen
und/oder Dienstleistungen im Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft
aus.
b)
Der Federführer der Bietergemeinschaft fungiert in Bezug auf die Erbringung
der Vertragsleistung gegenüber der Europäischen Kommission als alleiniger
Ansprechpartner. Er koordiniert die Durchführung der Lieferungen und/oder
Dienstleistungen für die Europäische Kommission durch die Mitglieder der
Bietergemeinschaft und trägt für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung
Sorge.
Jegliche Änderung dieser Vereinbarung/Vollmacht unterliegt der ausdrücklichen
Zustimmung der Europäischen Kommission.
Diese Vereinbarung/Vollmacht erlischt, sobald die vertraglichen Verpflichtungen der
Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Europäischen Kommission in Bezug
auf die Erbringung der Vertragsleistung nicht mehr bestehen. Sie kann von den
Vertragsparteien vor diesem Zeitpunkt nicht ohne Zustimmung der Kommission
gekündigt werden.
Unterzeichnet in …………………... , am ………..………
Name
Funktion
Firma
Name
Funktion
Firma
Name
Funktion
Firma
Name
Funktion
Firma
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Anhang 2C Vereinbarung/Vollmacht – Name des Bieters: ____________________________________
Vereinbarung/Vollmacht
Muster 1
(BILDUNG EINER BIETERGEMEINSCHAFT MIT EIGENER
RECHTSPERSÖNLICHKEIT, BENENNUNG EINES MANAGERS UND
ERTEILUNG EINES MANDATS AN DEN MANAGER)
Die Unterzeichneten,

Unterzeichner 1 - (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift,
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)

Unterzeichner 2 - (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift,
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)

…..

Unterzeichner N - (Name, Funktion, Firmenname, vollständige Anschrift,
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer),
befugt zur Unterzeichnung im Namen der jeweils vertretenen Firma,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
1)
2)
3)
4)
5)
Gestützt auf das gemeinsame Angebot von (Firma 1, Firma 2, …., Firma N)
(„Mitglieder der Bietergemeinschaft“) vom xx.xx.xxxx erteilte die Europäische
Kommission diesen den Zuschlag für den Rahmenvertrag … („Vertrag“) über die
Lieferung von …. und/oder die Erbringung folgender Dienstleistungen: … („die
Lieferungen und/oder die Dienstleistungen“).
Als Mitunterzeichner gilt für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft Folgendes:
a)
Sie haften gegenüber der Europäischen Kommission gesamtschuldnerisch für
die Vertragserfüllung.
b)
Sie halten die Vertragsbestimmungen ein und gewährleisten die
ordnungsgemäße Erbringung ihres jeweiligen Anteils an den Lieferungen
und/oder Dienstleistungen.
Zu diesem Zweck haben sich die Firmen …. gemäß …..….. Recht zur
Bietergemeinschaft …. zusammengeschlossen. Die Bietergemeinschaft hat die
Rechtsform eines: .….. [Angaben zur Registrierung der Bietergemeinschaft:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Eintragung im Handelsregister usw.]
Zahlungen der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit den Lieferungen
und/oder Dienstleistungen erfolgen auf das Bankkonto der Bietergemeinschaft
[Angaben zu Bank, Anschrift, Kontonummer usw.].
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen Herrn/Frau …. zum Manager der
Bietergemeinschaft.
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Anhang 2C Vereinbarung/Vollmacht – Name des Bieters: ____________________________________
6)
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft übertragen dem Manager der
Bietergemeinschaft die nötige Befugnis, im Rahmen der Durchführung der
Lieferungen und/oder Dienstleistungen in ihrem Namen zu handeln. Dieses Mandat
bringt insbesondere folgende Aufgaben mit sich:
a)
Der
Manager
der
Bietergemeinschaft
unterzeichnet
sämtliche
Vertragsunterlagen - einschließlich Rahmenvertrag, Einzelverträge und
Änderungen derselben - und stellt sämtliche Rechnungen für die Lieferungen
und/oder Dienstleistungen im Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft
aus.
b)
Der Manager der Bietergemeinschaft fungiert in Bezug auf die Erbringung
der Vertragsleistung gegenüber der Europäischen Kommission als alleiniger
Ansprechpartner. Er koordiniert die Durchführung der Lieferungen und/oder
Dienstleistungen für die Europäische Kommission durch die Mitglieder der
Bietergemeinschaft und trägt für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung
Sorge. Jegliche Änderung dieser Vereinbarung/Vollmacht unterliegt der
ausdrücklichen Zustimmung der Europäischen Kommission.
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Anhang 2C Vereinbarung/Vollmacht – Name des Bieters: ____________________________________
Diese Vereinbarung/Vollmacht erlischt, sobald die vertraglichen Verpflichtungen der
Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Europäischen Kommission in Bezug
auf die Erbringung der Vertragsleistung nicht mehr bestehen. Sie kann von den
Vertragsparteien vor diesem Zeitpunkt nicht ohne Zustimmung der Kommission
gekündigt werden.
Unterzeichnet in …………………... , am ………..………
Name
Funktion
Firma
Name
Funktion
Firma
Name
Funktion
Firma
Name
Funktion
Firma
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Annexe 2D Modèle de garantie financière - Nom du soumissionnaire : _____________________________
2D
MUSTER FÜR EINE FINANZGARANTIE
ERFÜLLUNGSGARANTIE AUF ERSTES ANFORDERN
Finanzinstitut/Bank (Briefkopf)
[Ort/Datum]
Europäische Union
vertreten durch die Europäische Kommission
Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
2, Rue Mercier
L-2985 Luxemburg
Vertragsnummer und genaue Bezeichnung: […]
ARTIKEL 1 – GARANTIEERKLÄRUNG SOWIE HÖHE UND ZWECK DER GARANTIE
Wir, die Unterzeichneten [Name und Anschrift des Finanzinstituts/der Bank] („der
Garantiegeber“) bestätigen hiermit, dass wir der Europäischen Union, vertreten durch die
Europäische Kommission („die Kommission“), eine unbedingte, unwiderrufliche und
unabhängige Garantie auf erstes Anfordern einräumen, mit der wir uns verpflichten, der
Kommission auf bloßes Anfordern einen Betrag in Höhe von
… EUR (in Worten: … Euro)
als Sicherheit für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages zwischen der Kommission und
[Name und Anschrift], („der Vertragnehmer“), wie im Vertrag [Nummer:…/genaue
Bezeichnung] („der Vertrag“) angegeben, auszuzahlen.
ARTIKEL 2 – EINTRITT DES GARANTIEFALLS
Der Garantiegeber verpflichtet sich, ohne Einwendungen oder Einreden geltend zu machen, im
Auftrag und für Rechnung des Vertragnehmers auf erstes schriftliches Anfordern der
Kommission – durch Einschreiben mit Rückschein oder durch Kurierdienst mit
Empfangsbestätigung – unverzüglich Zahlung eines Betrages (in EUR) bis zur oben genannten
Höhe auf ein von der Kommission zu benennendes Bankkonto zu leisten, sobald die Kommission
mitteilt, dass der Vertragnehmer aus irgendeinem Grunde seinen Verpflichtungen aus dem
Vertrag bis zur festgesetzten Frist nicht nachgekommen ist. Er benachrichtigt die Kommission
schriftlich, sobald die Zahlung erfolgt ist.
ARTIKEL 3 – PFLICHTEN DES GARANTIEGEBERS
1. Der Garantiegeber verzichtet auf die Einrede der Vorausklage und etwaige
Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs-, Anfechtungs- oder Aufrechnungsrechte sowie
auf die Geltendmachung etwaiger sonstiger Ansprüche, die der Vertragnehmer auf der
Grundlage oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder auf irgendeiner anderen Grundlage
gegenüber der Kommission haben könnte.
2. Die Verpflichtungen des Garantiegebers aus dieser Garantie werden durch etwaige von der
Kommission mit dem Vertragnehmer getroffene Maßnahmen oder Vereinbarungen, die
dessen vertragliche Verpflichtungen betreffen, nicht berührt.
3. Der Garantiegeber verpflichtet sich, bei Änderung seiner Rechtsform, Eigentumsverhältnisse
oder Anschrift die Kommission umgehend schriftlich durch Einschreiben mit Rückschein
oder durch Kurierdienst mit Empfangsbestätigung zu benachrichtigen.
Ausschreibung AO 10343
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Anhang 2D Muster für eine Finanzgarantie – Name des Bieters: _____________________________
ARTIKEL 4 – ZEITPUNKT DES INKRAFTTRETENS
Diese Garantie tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.
ARTIKEL 5 – ERLÖSCHEN UND FREIGABE DER GARANTIE
1. Der Garantiegeber kann aus dieser Garantie nur mit schriftlicher Einwilligung der
Kommission befreit werden.
2. Die Garantie erlischt mit Eingang der von der Kommission durch Einschreiben mit
Rückschein oder durch Kurierdienst versandten Originalurkunde in den Geschäftsräumen des
Garantiegebers.
3. Die Freigabe muss spätestens einen Monat nach Zahlung der restlichen Vertragssumme oder
drei Monate nach Ausstellung der entsprechenden Einziehungsanordnung erfolgen.
4. Mit Erlöschen der Garantie ist diese automatisch nichtig und begründet keinerlei weitere
Ansprüche.
ARTIKEL 6 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
1. Diese Garantie unterliegt dem auf den Vertrag anzuwendenden Recht und ist nach diesem
auszulegen.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Gerichtsstand des Vertrages.
ARTIKEL 7 – ABTRETUNG
Die sich aus dieser Garantie ergebenden Rechte können [ohne schriftliche Zustimmung] nicht
abgetreten werden.
[Ort], den [Datum]
__________________
[__________________]
[Unterschrift/
[Unterschrift/
Funktion in dem Finanzinstitut/der Bank]
Funktion
Bank]
in
dem
Finanzinstitut/der
Ausschreibung AO 10343
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Anhang 3 Formular „Angaben zum Bieter“ – Name des Bieters: _______________________
_______________________
FORMULAR „ANGABEN ZUM BIETER“
3
Angaben zum Bieter
(auszufüllen)
in ihrer/seiner Eigenschaft als:

Mitglied eines Konsortiums (Funktion .............................)
Mitglieder eines Konsortiums, die nicht Federführer sind, brauchen nur die ersten
Abschnitte – Identität, Kontaktperson – und den letzten Abschnitt – Erklärung –
auszufüllen.

Einzelbieter
Vom Zuschlagsempfänger in den Vertrag einzufügende Angaben
Identität
Angaben
Vollständiger Firmenname des Bieters
Rechtsform
Land der Eintragung
Nummer der Eintragung
USt-Ident-Nr.
Vollständige Anschrift des Firmensitzes
des Bieters
Internet-Adresse (soweit vorhanden)
Zur
Vertragsunterzeichnung
vorgesehene
Person(en): vollständiger Name und Funktion.
Bitte geben Sie ggf. an, ob diese Personen befugt
sind, den Vertrag allein zu unterzeichnen oder ob
sie nur gemeinsam zeichnungsberechtigt sind*
Bankkonto
Angaben
Diese Angaben müssen mit den Daten in Formular
„Finanzangaben“ (Anhang 2A) übereinstimmen
Name der Bank
Vollständige Adresse der Zweigstelle
Genaue Bezeichnung des Kontoinhabers
Vollständige
Codes
Kontonummer
einschließlich
IBAN-Code
BIC-Code
Ausschreibung AO 10343
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Anhang 3 Formular „Angaben zum Bieter“ – Name des Bieters: _______________________
Kontaktperson
Angaben
für Verwaltungsfragen
Vollständiger Name und Titel
Funktion
Firmenname
Vollständige Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Kontaktperson
Angaben
für technische Fragen
Vollständiger Name und Titel
Funktion
Firmenname
Vollständige Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Erklärung eines bevollmächtigten Vertreters (4)
Der (die) Unterzeichnete versichert, dass die in diesem Angebot gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind,
dass er/sie die im Anschreiben zur Ausschreibung, in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag enthaltenen
Bedingungen akzeptiert und dass das Angebot gültig ist.
Vollständiger Name und Titel
Funktion (z. B. Geschäftsführer)
DATUM/
UNTERSCHRIFT
(4) Dem Angebot sind Unterlagen beizufügen, aus denen hervorgeht, dass die zur Vertragsunterzeichnung
bestimmte(n) Person(en) sowie die zur Unterzeichnung des Angebots bestimmte(n) Person(en) über die
dazu erforderlichen Befugnisse verfügen.
Ausschreibung AO 10343
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Anhang 4 Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge – Name des Bieters: ________________
4
FRAGEBOGEN FÜR GEMEINSAME ANGEBOTE UND UNTERAUFTRÄGE
Dieser Fragebogen ist nur auszufüllen, wenn Ihr Angebot ein gemeinsames Angebot oder
Unteraufträge beinhaltet.
Gemeinsames Angebot
1.
Sind mehrere Bieter an Ihrem Angebot beteiligt?
Ja
Nein
Die Fragen 2 – 4 sind nur zu beantworten, wenn Frage 1 bejaht wird.
2.
Bitte geben Sie den Namen der Firma an, die bevollmächtigt ist, die
Bietergemeinschaft zu vertreten und als Koordinator fungiert:
3.
Bitte geben Sie die Namen der übrigen Firmen an, die am gemeinsamen Angebot
beteiligt sind:
4.
Falls ein Konsortium oder eine vergleichbare Rechtseinheit besteht, geben Sie bitte
den Namen und die Rechtsform dieser Rechtseinheit an:
Unteraufträge
5.
Ist bei Ihrem Angebot die Vergabe von Unteraufträgen vorgesehen? Ja
Nein
Wenn ja, beantworten Sie bitte Frage 6 und füllen Sie die nächste Seite für jeden
Subunternehmer aus:
6.
Liste der Subunternehmer:
…….….……………………………….…
…….….……………………………….…
…….….………………………………….
……….………………………………..…
…….….……………………………….…
Ausschreibung AO 10343
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Anhang 4 Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge – Name des Bieters: __________________
…….….……………………………….…
Gründe für die Weitervergabe, Funktionen,
Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Subunternehmer
Tätigkeitsbereiche
und
Bitte füllen Sie diese Seite für jeden Subunternehmer aus:
Name des Subunternehmers:
......................................................................................................................................
Rechtsform:
......................................................................................................................................
Land der Eintragung:
......................................................................................................................................
Nummer der Eintragung in das gesetzlich vorgeschriebene Register:
......................................................................................................................................
(Internet-Adresse - falls vorhanden):
......................................................................................................................................
Anschrift des Firmensitzes:
......................................................................................................................................
......................................................................................................................................
Kontaktperson:
......................................................................................................................................
Telefon:
......................................................................................................................................
Gründe für die Untervergabe:
......................................................................................................................................
Funktion, Tätigkeitsbereich und Zuständigkeitsbereich des Subunternehmers:
......................................................................................................................................
......................................................................................................................................
......................................................................................................................................
Volumen bzw. Anteil der weitervergebenen Leistungen:
......................................................................................................................................
Beabsichtigen Sie, die Leistungsfähigkeit des Subunternehmers als Beleg für die
Erfüllung der Auswahlkriterien anzuführen? Falls ja, so geben Sie bitte an, auf welche
Auswahlkriterien Sie sich beziehen – wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
oder Technische und fachliche Leistungsfähigkeit – und beachten Sie bitte, dass der
Bieter alle Unterlagen vorlegen muss, die die Bewertung der Auswahlkriterien
ermöglichen, wobei diese Bewertung sich danach richtet, in welchem Maße der
Subunternehmer dem Bieter seine Ressourcen für die Auftragsausführung zur Verfügung
stellt.
......................................................................................................................................
......................................................................................................................................
Ausschreibung AO 10343
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Anhang 5 Liste der vorzulegenden Dokumente – Name des Bieters: ______________________________
5
LISTE DER VORZULEGENDEN DOKUMENTE
Dokument
Anhang
zum
Lastenheft
Fundstelle
im
Angebot
Teil 1: Verwaltungsinformationen und vorzulegende Nachweise
*
*
Ein von einem entsprechend befugten Vertreter
unterzeichnetes Begleitschreiben (vom Bieter vorzulegen)
Formular „Finanzangaben“(vom Bieter auszufüllen)
2A
*
Formular „Rechtsträger (auszufüllen), zusammen mit den unter
Ziffer2.4 genannten Belegen

Nachweis der Nummer der Eintragung in das vorgeschriebene
Register und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Unterlagen
zum
Nachweis
der
ordnungsgemäßen
Bevollmächtigung der Person(en), die das Angebot
unterzeichnet/unterzeichnen und zur Vertragsunterzeichnung
vorgesehen ist/sind
*
Formular „Angaben zum Bieter“ (auszufüllen)
3
*
Fragebogen für gemeinsame Angebote und Unteraufträge (bei
Bedarf vom Bieter auszufüllen))
4
*
Im Falle eines gemeinsamen Angebots, eine von den
bevollmächtigten Vertretern aller am Angebot beteiligten Partner
unterzeichnete Erklärung (Vereinbarung/Vollmacht), in der:

alle am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner die
gesamtschuldnerische Haftung für die Ausführung des
Auftrags übernehmen

einem der am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner
(Koordinator) eine Vollmacht zur Vertretung der übrigen
Partner bei der Unterzeichnung und Verwaltung des Vertrags
gegeben wird.
2C
*
Falls das Angebot die Weitervergabe von Leistungen vorsieht, ein
Schreiben jedes Subunternehmers, in dem dieser seine Absicht
erklärt, mit dem Bieter zusammenzuarbeiten, falls dieser den
Zuschlag erhält.
*
Die Liste der vorzulegenden Unterlagen (ausgefüllt)
2B
5
Teil 2: Unterlagen zu den Ausschlusskriterien
*
Erklärung über die zum Ausschluss vom Verfahren führenden
Fälle (auszufüllen), zusammen mit folgenden Belegen:

Strafregisterauszug neueren Datums oder ein gleichwertiger
Nachweis

Bescheinigung neueren Datums über die Entrichtung von
Sozialversicherungsbeiträgen oder ein gleichwertiger Nachweis

Bescheinigung neueren Datums über die Entrichtung von
Steuern und sonstigen Abgaben oder ein gleichwertiger
Nachweis.
6
Ausschreibung AO 10343
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Anhang 5 Liste der vorzulegenden Dokumente – Name des Bieters: ______________________________
Anhang
zum
Lastenheft
Dokument
Fundstelle im
Angebot
Teil 3: Unterlagen zu den Auswahlkriterien
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
*
Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten zwei
Geschäftsjahre (vorzulegen)
*
Gesamtumsatz und Umsatz mit den ausgeschriebenen
Leistungen in den letzen drei Geschäftsjahren (vorzulegen)
*
Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
(vorzulegen)
b) Technische und fachliche Leistungsfähigkeit
*
Fragebogen im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien
(auszufüllen, zusammen mit Lebensläufen vorzulegen)
7
*
Zusammenfassung der Lebensläufe (auszufüllen)
9
Teil 4: Unterlagen zu den technischen Zuschlagskriterien
*
Fragebogen zu den Zuschlagskriterien (auszufüllen)
8
Teil 5: Unterlagen zu den finanziellen Zuschlagskriterien
*
Ordnungsgemäß
ausgefüllte
Preisaufstellung (auszufüllen)
unterzeichnete
ExcelDatei
*
Ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Musterangebot
(auszufüllen)
ExcelDatei
und
Ausschreibung AO 10343
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Anhang 6 Eidesstattliche Versicherung – Name des Bieters: __________________________________
6
EIDESSTATTLICHE
VERSICHERUNG
AUSSCHLUSSFÄLLEN
IM
ZUSAMMENHANG
MIT
DEN
EIDESSTATTLICHE
VERSICHERUNG
1.
Im Rahmen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25.
Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der
Europäischen Gemeinschaften (geänderte Fassung, ABl. L 248 vom 16.
September 2002, S. 1) versichert der Unterzeichnete hiermit an Eides statt,
dass die nachfolgend genannten Ausschlussfälle nicht auf die von ihm
vertretene Firma bzw. Einrichtung zutreffen bzw. dass er (wenn der
Bieter/Subunternehmer eine natürliche Person ist) nicht zum Kreise derjenigen
gehört:
a)
die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen
Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt
haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer
vergleichbaren Lage befinden,
b)
die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind,
die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c)
die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen
haben, welche vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
d)
die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge oder Steuern nach den
Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, oder nach den
Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats des Auftraggebers oder nach den
Rechtsvorschriften des Landes, in dem die Leistung zu erbringen ist, nicht
erfüllt haben,
e)
die rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen
Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der
Europäischen Union gerichteten Handlung verurteilt worden sind,
f)
die von einer verwaltungsrechtlichen Sanktion betroffen sind, weil sie bei der
Erteilung der von der Vergabebehörde für die Teilnahme am
Vergabeverfahren verlangten Auskünfte unrichtige oder unvollständige
Angaben gemacht haben, oder im Zusammenhang mit einem anderen Auftrag
oder einer Finanzhilfe aus dem EU-Haushalt durch Nichterfüllung ihrer
vertraglichen Verpflichtungen eine schwere Vertragsverletzung begangen
haben.
Im Zusammenhang mit Buchstabe d) muss der Bieter die von der zuständigen Behörde
des betroffenen Mitgliedstaates ausgestellten Bescheinigungen neueren Datums vorlegen,
aus denen hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind.
Die Kommission akzeptiert als ausreichenden Nachweis dafür, dass keiner der in den
Buchstaben a), b) oder e) genannten Fälle auf den Bieter zutrifft, einen
Strafregisterauszug neueren Datums oder in Ermangelung eines solchen eine
gleichwertige Bescheinigung neueren Datums einer zuständigen Justiz- oder
Ausschreibung AO 10343
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Anhang 6 Eidesstattliche Versicherung – Name des Bieters: __________________________________
Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass
diese Anforderungen erfüllt sind.
Werden ein solches Dokument bzw. die unter a), b), d) und e) verlangten
Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so können sie durch eine
eidesstattliche oder eine feierliche Versicherung ersetzt werden, die der betreffende
Bieter vor einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer
dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftslandes abgibt.
2.
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des
Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den
Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, veröffentlicht im
Amtsblatt L 248 vom 16. September 2002, geänderte Fassung, versichert der
Unterzeichnete hiermit an Eides statt, dass:

weder die Firma bzw. die Einrichtung, die er vertritt, noch die Mitglieder
ihres Personals und ihrer Verwaltungs- und Führungsgremien im Rahmen
dieses Auftrags in einem Interessenkonflikt stehen,

er die Kommission unverzüglich von jeglicher Situation unterrichten wird, die
einen Interessenkonflikt darstellt oder die zu einem Interessenkonflikt führen
könnte,

er im Zuge der Mitteilung der vom Auftraggeber für die Teilnahme an der
Ausschreibung verlangten Auskünfte keine falschen Erklärungen abgegeben
hat,

die der Kommission im Rahmen dieser Ausschreibung gemachten Angaben
wahrheitsgemäß, richtig und vollständig sind.
Die Kommission behält sich vor, diese Angaben zu prüfen.
(Ort), ....................., (Datum) ...............
Unterschrift:
Name des/der Unterzeichner(s) des Formulars (gesetzlich bevollmächtigt, den Bieter bei
Verhandlungen mit Dritten zu vertreten, und für die vorstehend genannte Firma bzw.
Organisation handelnd).
……………………………………………………………………………………………..
Name der vertretenen Firma/Organisation (soweit zutreffend):
..............................................................................................................................................
Anschrift des Firmensitzes:
...............................................................................................................................................
...............................................................................................................................................
Ausschreibung AO 10343
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Anhang 7 Fragebogen - Auswahlkriterien
Name des Bieters: _____________________________________
7
FRAGEBOGEN IM ZUSAMMENHANG
(AUSZUFÜLLEN)
MIT DEN
7.1. FÜR
JEDES LOS: LISTE DER IN DEN LETZTEN DREI
VERGLEICHBAREN LEISTUNGEN
AUSWAHLKRITERIEN
JAHREN
AUSGEFÜHRTEN
(Der Bieter kann zusätzliche Blätter verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser
Frage insgesamt nicht mehr als 10 Seiten ausgefüllt werden)
Los I:
Mindestens 3 Aufträge mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten und einer
Mindestfläche von 5 000 m2
Bezeichnung
der
erbrachten
Dienstleistungen
Auftraggeber
Anfangsdatum
(TT/MM/JJ)
Abschlussdatum
(TT/MM/JJ)
Behandelte
Fläche
(in m2)
Auftrags
-wert
Zahl der
eingesetzten
Fachkräfte
Ausgeführter
Teil des
Auftrags
1
2
3
4
5
Los 2:
Mindestens 3 Aufträge mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten und einer
Mindestfläche von 2 000 m2
Bezeichnung der
erbrachten
Dienstleistungen
Auftraggeber
Anfangsdatum
(TT/MM/JJ)
Abschlussdatum
(TT/MM/JJ)
Behandelte
Fläche
(in m2)
Auftragswert
Zahl der
eingesetzten
Fachkräfte
Ausgeführter
Teil des
Auftrags
1
2
3
4
5
Name::
Unterschrift:
7.2. Datum:DURCHSCHNITTLICHER PERSONALBESTAND
Ausschreibung AO 10343
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Anhang 7 Fragebogen „Technische Angaben“ - Auswahlkriterien
Name des Bieters: _____________________________________
Für jedes Los: Erklärung über den durchschnittlichen jährlichen Personalbestand
des Bieters und seiner eventuellen Subunternehmer sowie Angaben zur Zahl der
Führungskräfte in den letzten drei Jahren
(Der Bieter kann zusätzliche Blätter verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser
Frage insgesamt nicht mehr als 10 Seiten ausgefüllt werden)
LOS I:
Mindestens doppelt so viele technische Fachkräfte wie die zur Auftragsausführung
erforderliche Mindestzahl an Fachkräften
Funktion
Durchschnittliche jährliche Zahl der
Beschäftigen
2008
2009
2010
Technisches Personal
Vorarbeiter
Personal im Verwaltungsund Managementbereich
Sonstige Mitarbeiter (bitte
genaue Angaben)
INSG.
LOS 2:
Mindestens 2 technische Fachkräfte
Funktion
Durchschnittliche jährliche Zahl der
Beschäftigen
2008
2009
2010
Technisches Personal
Vorarbeiter
Personal im Verwaltungsund Managementbereich
Sonstige Mitarbeiter (bitte
genaue Angaben)
INSG.
Name::
Unterschrift:
Datum:
Ausschreibung AO 10343
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Anhang 7 Fragebogen - Auswahlkriterien
Name des Bieters: _____________________________________
7.3. TECHNISCHE AUSSTATTUNG
Für jedes Los: Erklärung über das Werkzeug, die Geräte und die technische
Ausrüstung, über die der Bieter und seine eventuellen Subunternehmer für die
Auftragsausführung verfügen.
(Der Bieter kann zusätzliche Blätter verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser
Frage insgesamt nicht mehr als 10 Seiten ausgefüllt werden).
LOS I:
Beschreibung des Werkzeugs/der Geräte/der
technischen Ausrüstung
Stückzahl
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Ausschreibung AO 10343
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101 / 117
Anhang 7 Fragebogen „Technische Angaben“ - Auswahlkriterien
Name des Bieters: _____________________________________
LOS 2:
Beschreibung des Werkzeugs/der Geräte/der
technischen Ausrüstung
Stückzahl
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Name::
Unterschrift:
Datum:
Ausschreibung AO 10343
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102 / 117
Anhang 7 Fragebogen - Auswahlkriterien
Name des Bieters: _____________________________________
7.4. LEBENSLAUF DES VORARBEITERS
Für Los 1: Lebensläufe des Vorarbeiters und seines Stellvertreters.
Mindestens 2 Lebensläufe von Personen mit einer mindestens zweijährigen
Erfahrung im Bereich der Leitung von Teams UND sehr guter Kenntnis der
französischen Sprache.
LOS I:
Der Lebenslauf muss insbesondere folgende Angaben
enthalten:
Angaben zur Person (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum usw.)
Sprachkenntnisse (schriftlich und mündlich)
Studien (Abschluss, Datum
ausstellende Einrichtung usw.)
des
Abschlusses,
Berufsausbildung (Bezeichnung der Ausbildung, ausstellende Einrichtung, Datum)
Berufserfahrung (Arbeitgeber, Daten, jeweilige Funktion, Kurzbeschreibung des
Aufgabenbereichs)
Ausschreibung AO 10343
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Anhang 7 Fragebogen „Technische Angaben“ - Auswahlkriterien
Name des Bieters: _____________________________________
7.5. LEBENSLAUF DES ARBEITSSCHUTZBERATERS
Für jedes Los: Lebenslauf des Arbeitsschutzberaters des Unternehmens (Person
oder Einrichtung) sowie Vorlage der Bescheinigung über die
Arbeitsschutzausbildung und des entsprechenden Diploms.
LOS I UND LOS 2:
Falls natürliche Person: mindestens 1 Lebenslauf mit Kopie des Diploms im Bereich
der Arbeitsschutzausbildung.
Falls Einrichtung: gültige Bescheinigung über Arbeitsschutzqualifikation.
Ist der Arbeitsschutzberater eine natürliche Person, so muss der Lebenslauf
insbesondere folgende Angaben enthalten:
Angaben zur Person (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum usw.)
Sprachkenntnisse (schriftlich und mündlich)
Studien (Abschluss, Datum des Abschlusses, ausstellende Einrichtung usw.)
Berufsausbildung (Bezeichnung der Ausbildung, ausstellende Einrichtung,
Datum)
Zertifizierung (Bezeichnung der Zertifizierung, Datum der Ausstellung, Datum
des Ablaufs der Gültigkeit); eine Kopie des entsprechenden Nachweises ist
zwingend vorzulegen
Berufserfahrung (Arbeitgeber, Daten, jeweilige Funktion, Kurzbeschreibung des
Aufgabenbereichs)
Handelt es sich beim Arbeitsschutzberater um eine Einrichtung, so sind folgende
Angaben vorzulegen:
Kommunikationsdaten der Einrichtung (Name, Anschrift, Telefonnummer, ggf.
Website usw.)
Zertifizierung im Bereich des Arbeitsschutzes (Bezeichnung der Zertifizierung,
Datum der Ausstellung, Datum des Ablaufs der Gültigkeit); eine Kopie des
entsprechenden Nachweises ist zwingend vorzulegen
Ausschreibung AO 10343
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Anhang 8 Fragebogen - Zuschlagskriterien – Los 1
Name des Bieters: _____________________________________
8.
FRAGEBOGEN IM ZUSAMMENHANG
(AUSZUFÜLLEN)
MIT DEN
ZUSCHLAGSKRITERIEN
8.1 LOS I – REINIGUNG DER RÄUMLICHKEITEN
8.1.2
QUALITÄT
DER
VOM
BIETER ZUR AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
VORGESCHLAGENEN ORGANISATION (MAXIMAL 30 PUNKTE)
(Der Bieter kann zusätzliche Blätter verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser
Frage insgesamt nicht mehr als 20 Seiten ausgefüllt werden)
Beschreibung des von Ihnen vorgesehenen Organisationsablaufs, in der Sie im Detail auf
alle Elemente eingehen, die dem Nachweis Ihrer Fähigkeit zur Ausführung der in den
Technischen Spezifikationen (Ziffer 4) beschriebenen Reinigungsarbeiten dienen;
außerdem Beschreibung der Maßnahmen, die vorgesehen sind, um dem Amt für
Veröffentlichungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags die Bereitstellung der
zur Auftragsausführung erforderlichen Fachkräfte zu garantieren.
Name::
Unterschrift:
Datum:
LOS I
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
105 / 117
Anhang 8 Fragebogen - Zuschlagskriterien – Los 1
Name des Bieters: _____________________________________
8.1.3
BESCHREIBUNG ALLER MAßNAHMEN, DIE DIE FIRMA ERGREIFT, UM ZU
GEWÄHRLEISTEN,
DASS
IHR
PERSONAL
DIE
ARBEITSSCHUTZRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN EINHÄLT (MAXIMAL
20 PUNKTE)
(Der Bieter kann zusätzliche Blätter verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser
Frage insgesamt nicht mehr als 15 Seiten ausgefüllt werden)
Beschreibung der Maßnahmen sowie der Sicherheitsausrüsung und Beschreibung der
vom Personal absolvierten internen oder externen Fortbildungsmaßnahmen im Bereich
der Sicherheit, erworbene Diplome usw.
Name::
Unterschrift:
Datum:
LOS I
8.1.4
BESCHREIBUNG DER EINGESETZTEN VERFAHREN, DER VERWENDETEN
REINIGUNGSMITTEL
UND
DER
VORGESEHENEN
UMWELTSCHUTZMAßNAHMEN (MAXIMAL 15 PUNKTE):
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
106 / 117
Anhang 8 Fragebogen - Zuschlagskriterien – Los 1
Name des Bieters: _____________________________________
(Der Bieter kann zusätzliche Blätter verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser
Frage insgesamt nicht mehr als 15 Seiten ausgefüllt werden)
Beschreibung der Reinigungsmethode und der verwendeten Produkte sowie der vom
Bieter vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der europäischen
Umweltschutznormen; gebenfalls Vorlage von Zertifikaten, Labels usw.
Name::
Unterschrift:
Datum:
LOS I
8.1.5
EIGNUNG
DES VOM BIETER BEI DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
EINGESETZTEN QUALITÄTSKONTROLLSYSTEMS (MAXIMAL 30 PUNKTE)
(Der Bieter kann zusätzliche Blätter verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser
Frage insgesamt nicht mehr als 20 Seiten ausgefüllt werden)
Beschreibung des Qualitätskontrollsystems, wobei anzugeben ist, inwieweit das System
die Anforderungen in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand erfüllt us der
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
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Anhang 8 Fragebogen - Zuschlagskriterien – Los 1
Name des Bieters: _____________________________________
hervorgeht, inwiefern sich dieses System für die ausgeschriebenen Leistungen eignet;
gegebenenfalls Vorlage der von einer zugelassenen Einrichtung ausgestellten
Qualitätsbescheinigungen.
Name::
Unterschrift:
Datum:
Ausschreibung AO 10343
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108 / 117
Anhang 8 Fragebogen - Zuschlagskriterien – Los 2
Name des Bieters: _____________________________________
8.2 LOS 2 – REINIGUNG DER FENSTER UND GLASFLÄCHEN
8.2.2
QUALITÄT
DER
VOM
BIETER ZUR AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
VORGESCHLAGENEN ORGANISATION (MAXIMAL 30 PUNKTE)
Der Bieter kann zusätzliche Blätter verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser
Frage insgesamt nicht mehr als 20 Seiten ausgefüllt werden)
Beschreibung des von Ihnen vorgesehenen Organisationsablaufs, in der Sie im Detail auf
alle Elemente eingehen, die dem Nachweis Ihrer Fähigkeit zur Ausführung der in den
Technischen Spezifikationen (Ziffer 4) beschriebenen Reinigungsarbeiten dienen;
außerdem Beschreibung der Maßnahmen, die vorgesehen sind, um dem Amt für
Veröffentlichungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags die Bereitstellung der
zur Auftragsausführung erforderlichen Fachkräfte zu garantieren.
Name:
Unterschrift:
Datum:LOS 2
8.2.3
BESCHREIBUNG ALLER MAßNAHMEN, DIE DIE FIRMA ERGREIFT, UM ZU
GEWÄHRLEISTEN,
DASS
IHR
PERSONAL DIE ARBEITSSCHUTZRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN EINHÄLT (MAXIMAL 20 PUNKTE)
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
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Anhang 8 Fragebogen - Zuschlagskriterien – Los 2
Name des Bieters: _____________________________________
(Der Bieter kann zusätzliche Blätter verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser
Frage insgesamt nicht mehr als 15 Seiten ausgefüllt werden)
Beschreibung der Maßnahmen sowie der Sicherheitsausrüsung und Beschreibung der
vom Personal absolvierten internen oder externen Fortbildungsmaßnahmen im Bereich
der Sicherheit, erworbene Diplome usw.
Name:
Unterschrift:
Datum:LOS 2
8.2.4
BESCHREIBUNG DER ZUR REINIGUNG DER FENSTER UND GLASFLÄCHEN
EINGESETZTEN VERFAHREN (MAXIMAL 30 PUNKTE):
Der Bieter kann zusätzliche Blätter verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser
Frage insgesamt nicht mehr als 20 Seiten ausgefüllt werden)
Beschreibung aller beim Reinigen der Fenster zum Einsatz kommenden Verfahren:
- Reinigungsarbeiten im Innern des Gebäudes, für die mehr als 2 m hohen Innenflächen
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
110 / 117
Anhang 8 Fragebogen - Zuschlagskriterien – Los 2
Name des Bieters: _____________________________________
- vom Innern des Gebäudes aus durchgeführte Reinigung der Außenflächen der Fenster
(Flügelfenster)
- Außenreinigung mit Reinigungsgondel
- Außenreinigung mit LKW-Arbeitsbühne
- alle sonstigen für die ausgeschriebenen Arbeiten geeigneten Techniken.
Name:
Unterschrift:
Datum:LOS 2
8.2.5
BESCHREIBUNG DER EINGESETZTEN VERFAHREN, DER VERWENDETEN
REINIGUNGSMITTEL
UND
DER
VORGESEHENEN
UMWELTSCHUTZMAßNAHMEN (MAXIMAL 15 PUNKTE):
(Der Bieter kann zusätzliche Blätter verwenden, doch dürfen zur Beantwortung dieser
Frage insgesamt nicht mehr als 15 Seiten ausgefüllt werden)
Beschreibung der Reinigungsmethode und der verwendeten Produkte sowie der vom
Bieter vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der europäischen
Umweltschutznormen; gebenfalls Vorlage von Zertifikaten, Labels usw.
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
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Anhang 8 Fragebogen - Zuschlagskriterien – Los 2
Name des Bieters: _____________________________________
Name:
Unterschrift:
Datum:
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
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Anhang 10 – Technischer Anhang
Name des Bieters: _____________________________________

StandardProfil
ZUSAMMENFASSUNG DER LEBENSLÄUFE (AUSZUFÜLLEN)
Code
Vorarbeiter
Los 1
VorarbeiterStellvertreter
Los 1
Arbeitsschutzberater
Los 1
Arbeitsschutzberater
Los 2
Mindestzahl
/Höchstzahl
Name
Ref. Nr.
Angenommen
(vom Amt
auszufüllen)
Anmerkungen
(vom Amt auszufüllen)
Name:
Unterschrift:
Datum:
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
113 / 117
Anhang 10 – Technischer Anhang
Name des Bieters: _____________________________________

TECHNISCHER ANHANG
MONATLICHER ANWESENHEITSBERICHT [MONAT/JAHR]
Gebäud
e
Unterprogra
mm
Arbeits
-zeiten
Person
al
MERCIER
PG1, PG2,
PG4, PG5
18.00 22.00 Uhr
Vorgegebe
n
Anwes
end
PG3
6.00 - 8.00
Uhr
Vorgegebe
n
Anwesen
d
MERCIER
und
FISCHER
WENKELHIEL
PG3
PG7
PG1, PG2, PG3, PG4, PG5
6.00 - 8.00
Uhr
8.00-12.00
Uhr
13.00-17.00
Uhr
FISCHER
PG6
7h30 15h30
Vorgegebe
n
Anwes
end
PG1, PG2,
PG4, PG5
18.00 - 22.00
Uhr
Vorgegeben
Anwes
end
(Vertrag 10343 - Los I – Allgemeine Reinigungsarbeiten)
Vorgegebe
n
Anwesen
d
Vorgegebe
n
Anwese
nd
18.00 - 22.00
Uhr
Vorgegeben
Anwesen
d
6.00 - 8.00 Uhr
Vorgegeben
Anwesen
d
14.00 16.00 Uhr
Vorgegebe
n
Anwes
end
9.00 - 12.00
Uhr
Vor
-gegeb
en
Anwesen
d
Vorgesc
hrieben
e
Mindest
zahl an
Fachkrä
ften
insgesa
mt
Anwese
nde
Persone
n
insgesa
mt
Anwesenheit in %
(%/Tag)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0
0
Datum
Zahl der Arbeitstage
0
Unterschrift
0,00%
Durchschn.
Anwesenhe
it/Monat
(%)
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
114 / 117
Anhang 10 – Technischer Anhang
Name des Bieters: _____________________________________
Monatlicher Anwesenheitsbericht - Zahlenbeispiel
MONATLICHER ANWESENHEITSBERICHT - MÄRZ 2010
Gebäude
MERCIER
FISCHER
Unterprogramm
PG1, PG2,
PG4, PG5
PG3
Arbeitszeiten
18.00 - 22.00
Uhr
6.00 - 8.00
Uhr
Personal
Vorgegebe
n
PG6
7h30 15h30
PG1, PG2,
PG4, PG5
PG3
18.00 22.00 Uhr
6.00 - 8.00
Uhr
MERCIE
R et
FISCHE
R
WENKELHIEL
PG7
PG1, PG2, PG3, PG4, PG5
8.00-12.00
Uhr
13.00-17.00
Uhr
18.00 - 22.00
Uhr
6.00 - 8.00
Uhr
14.00 - 16.00
Uhr
9.00 - 12.00 Uhr
Vorgegebe
n
Anwesen
d
Vorgegebe
n
Anwes
end
Vorgegebe
n
Anwes
end
Vorgegebe
n
Anwes
end
Vorgegebe
n
Anwes
end
Vorgegebe
n
A
nwe
se
nd
Vorgegeben
Anwesen
d
Vorgegebe
n
Anwes
end
Vorgegeben
Anwes
end
Vorgesch
riebene
Mindestz
ahl an
Fachkräft
en
insgesamt
Anwesen
de
Personen
insgesamt
Anwese
nheit in
%
(%/Tag
)
Anwesend
Datum
01.03.10
20
19
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
34
97,14%
02.03.07
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
2
2
100,00%
3.03.2010
2
2
4.03.2010
5.03.2010
20
21
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
36
102,86%
6.03.2010
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
7.03.2010
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
8.03.2010
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
9.03.2010
10.03.201
0
11.03.201
0
12.03.201
0
13.03.201
0
14.03.201
0
15.03.201
0
16.03.201
0
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
2
2
100,00%
2
2
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
35
35
100,00%
1
1
4
4
1
1
1
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
115 / 117
Anhang 10 – Technischer Anhang
Name des Bieters: _____________________________________
17.03.201
0
18.03.201
0
19.03.201
0
20.03.201
0
21.03.201
0
22.03.201
0
23.03.201
0
24.03.201
0
25.03.201
0
26.03.201
0
27.03.201
0
28.03.201
0
29.03.201
0
30.03.201
0
31.03.201
0
2
2
2
2
100,00%
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
2
1
50,00%
2
1
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
20
20
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
35
100,00%
20
18
1
1
1
1
5
5
1
1
1
1
4
4
1
1
1
1
35
33
94,29%
2
3
150,00%
780
778
99,79
%
2
Zahl der Arbeitstage
27
Unterschrift
3
Durchsch
n.
Anwesen
heit/Mon
at (%)
Ausschreibung AO 10343
Reinigung der Räumlichkeiten und Fenster der Gebäude des Amts für Veröffentlichungen
116 / 117
Anhang 11 – Dienstfreie Tage der Kommission 2011 und 2012
Name des Bieters: _____________________________________

DIENSTFREIE TAGE DER KOMMISSION 2011 UND 2012
Dienstfreie Tage 2011
21. April
Gründonnerstag
22. April
Karfreitag
25. April
Ostermontag
9. Mai
Montag, Jahrestag der Erklärung des Präsidenten
Robert SCHUMAN (1950)
2. Juni
Donnerstag, Christi Himmelfahrt
3. Juni
Freitag, Tag nach Christi Himmelfahrt
13. Juni
Pfingstmontag
23. Juni
Donnerstag, luxemburgischer Nationalfeiertag
15. August
Montag, Mariä Himmelfahrt
1. November
Dienstag, Allerheiligen
2. November
Mittwoch, Allerseelen
23. Dezember bis 30.
Dezember
Freitag (Jahresende: 6 Tage) Freitag
Dienstfreie Tage 2012
2. Januar
Montag, Tag nach Neujahr
5. April
Gründonnerstag
6. April
Karfreitag
9. April
Ostermontag
1. Mai
Dienstag, Tag der Arbeit
9. Mai
Mittwoch, Jahrestag der Erklärung von Präsident
Robert Schuman (1950)
17. Mai
Donnerstag, Christi Himmelfahrt
18. Mai
Freitag, Tag nach Christi Himmelfahrt
28. Mai
Pfingstmontag
15. August
Mittwoch, Mariä Himmelfahrt
1. November
Donnerstag, Allerheiligen
2. November
Freitag, Allerseelen
24. Dezember
bis
31. Dezember
Montag (Jahresende: 6 Tage) Montag
Ausschreibung AO 10343
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