Gase - Universität des Saarlandes

Werbung
UNIVERSITÄT DES SAARLANDES
FRAGEBOGEN 5.3
Amt für Arbeits- und Umweltschutz
-AAUSaarbrücken, Gebäude C1 1
Homburg, Gebäude 63
zur
Gefährdungsbeurteilung
Kostenstelle:
(Anforderungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz)
Raum – Nummern:
Gebäude: Etage:
Institution:
Anzahl der Arbeitsplätze:
Anzahl der Räume:
Bereichsbeauftragte/r:
Datum:
Druckgase, tiefkalte Gase, Vakuum
Für jeden Arbeitsplatz sollte ein Arbeitsblatt ausgefüllt werden. Bei gleichartigen Arbeitsplätzen ist ein
gemeinsames Arbeitsblatt möglich. Bei auftretenden Mängeln (
nein ) bitte Raum-Nr. angeben.
Vorgaben
entfällt
1
Druckgasflaschen
1.1
Druckgasflaschen sind gegen Umfallen und mit Schutzkappen
gesichert.
Es werden nur die für den Fortgang der Arbeiten benötigten
Druckgasflaschen in den Arbeitsräumen bereitgestellt.
Druckgasflaschen werden bei erhöhter Brandgefahr oder dauerhafter
Nutzung in Sicherheitsschränken aufgestellt.
Druckgasflaschen mit sehr giftigen, giftigen sowie krebserzeugenden,
erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gasen werden
dauerhaft abgesaugt.
Absperreinrichtungen an Druckgasflaschen und Gasversorgungsanlagen sind jederzeit leicht zugänglich.
Räume, in denen Druckgasflaschen aufgestellt sind, sind besonders
gekennzeichnet.
Beim Transport von Druckgasflaschen werden die Sicherheitsvorkehrungen beachtet.
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
2
Tiefkalte Gase
2.1
Für Tätigkeiten mit tiefkalten Gasen sind arbeitsplatzbezogene und
stoffspezifische Betriebsanweisungen vorhanden.
Den Beschäftigten steht geeignete kälteisolierende Schutzausrüstung
zur Verfügung.
In Arbeitsräumen, in denen mit tiefkalten Gasen umgegangen wird,
ist eine Gefährdung der Beschäftigten durch Sauerstoffmangel
ausgeschlossen.
Behälter werden nur mit lose aufliegendem Stopfen oder Deckel
verschlossen.
Kryo-Behälter sind mit einem Sicherheitsventil ausgestattet.
Dewargefäße werden vor der Verwendung einer Sichtprüfung
unterzogen, ggf. versprödete Gummidichtungen werden gewechselt.
Dewargefäße werden nach dem Betrieb entleert.
Behälter mit tiefkalten Gasen werden grundsätzlich nicht zusammen
mit Personen in Fahrstühlen transportiert.
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
3
Vakuum
3.1
3.2
3.3
3.4
Es werden nur geeignete Gefäße evakuiert.
Es ist ein Splitterschutz vorhanden.
Siedeverzug wird verhindert.
Vor jedem Evakuieren findet eine Sichtkontrolle auf Beschädigungen
und Funktionalität der Schutzeinrichtung hin statt.
Außer Betrieb genommene Anlagen werden belüftet.
3.5
ja
nein
Raum-Nr.:
Kenntnis genommen, der/die Vorgesetzte
Fragebogen 5.3
Stand 12/2011
Seite 1 von 1
Herunterladen