3.4. Soziale Arbeit als bescheidene Profession - Supervision

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1
Soziale Arbeit als Profession
Einführungstext
2013
Dr. Andreas Knoll
1.
Einleitung
Seit einigen Jahrzehnten befindet sich die Soziale Arbeit in einem Prozess der Professionalisierung. Dabei strebt sie an,
eine gesellschaftlich anerkannte Profession zu werden. Diese Professionalisierung kann als Qualifizierung der in der
Sozialen Arbeit Tätigen gewertet werden. Allerdings ist bisher immer wieder zu beobachten, dass in der Praxis andere
Professionen bestimmte Aufgaben an Sozialarbeiter delegieren. Oftmals erledigen Sozialarbeiter dann Dinge, die nicht
Inhalt von Sozialer Arbeit, sondern zum Beispiel bloße Verwaltungstätigkeiten sind. Die Soziale Arbeit muss daher ihre
Professionalisierung weiter vorantreiben um sich gegenüber anderen Professionen behaupten zu können.
Etwa seit Anfang der neunziger Jahre steht die Soziale Arbeit unter dem Zwang, die Qualität der von ihr geleisteten
Arbeit nachzuweisen. So fordern zum Beispiel Kommunen als Kostenträger von sozialen Leistungen Nachweise über
die Qualität der Sozialen Arbeit. Daher ist die Soziale Arbeit gezwungen, Maßnahmen einzuführen, die ein Überprüfen
der Qualität ihrer Arbeit ermöglichen. Selbst in einigen Gesetzen, wie Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, SGB XI und Bundessozialhilfegesetz (BSHG), ist Qualitätssicherung bereits vorgeschrieben. Zahlreiche soziale Einrichtungen haben
daher Maßnahmen der Qualitätssicherung eingeführt.
Die Diskussion zu dieser Thematik ist sehr kontrovers. Einerseits steht die Sozialarbeit unter dem Zwang, die Qualität
ihrer Arbeit sichern zu müssen. Andererseits befindet sich die Soziale Arbeit auch in einem Prozess der Professionalisierung, in dem sie ihre Richtlinien selbst definieren muss. Während Gegner der Qualitätssicherung meinen, man könne
in der Sozialen Arbeit, gar keine derartigen Maßnahmen einführen, da man sich immer individuell auf die Klienten
einlassen muss, meinen Befürworter hingegen, dass die Soziale Arbeit nur dann ihren Prozess der Professionalisierung
vorantreiben kann, wenn sie die Qualität ihrer Arbeit sichert.
Im folgenden Text wird meist der Begriff ‚Soziale Arbeit’ verwendet. Damit ist sowohl der Bereich der Sozialarbeit als
auch der Sozialpädagogik angesprochen. Auf die Spezifika der beiden Berufsbezeichnungen genauer einzugehen erscheint im Rahmen dieses Seminars nicht als notwendig. Die Vertreter der Sozialen Arbeit werden daher als ‚Sozialarbeiter’ bzw. ‚Sozialarbeiterinnen‘ bezeichnet.
2.
Geschichtliche Entwicklung der Sozialen Arbeit
Wenn man die Geschichte der Sozialen Arbeit beschreiben möchte, trifft man schnell auf die unerwartete Schwierigkeit,
die unterschiedlichen Praxisfelder, Einrichtungen, Dienste und Berufe gegeneinander richtig abzugrenzen. In der Literatur taucht eine Fülle unterschiedlicher Begriffe auf, wie etwa ‚Sozialarbeit’, ‚Sozialpädagogik’, ‚Sozialwesen’, ‚Fürsorge’, ‚Wohlfahrtspflege’. Zum Teil überschneiden diese sich, manchmal dienen sie der Abgrenzung gegenüber der anderen Begriffe oder werden auch synonym verwendet. 1 Der Begriff ‚Sozialwesen’ fasst die Bereiche der ‚Sozialarbeit’
und der ‚Sozialpädagogik’ zusammen, ähnlich wie der Begriff ‚Soziale Arbeit’. ‚Fürsorge’ und ‚Wohlfahrtspflege’
bezeichnen die Soziale Arbeit im alten Sprachgebrauch. So wird ab der Mitte des 19. Jahrhunderts von ‚Fürsorge’ gesprochen, anfangs meist von ‚Armenfürsorge’. Der Begriff ‚Wohlfahrtspflege’ taucht mit den Anfängen der berufsmäßig ausgeübten Sozialen Arbeit auf.
2.1. Ursprünge der Sozialen Arbeit
Die Soziale Arbeit, hat ihren Ursprung in den mittelalterlichen Almosenlehren. Diese stellten eine Verpflichtung aller
Gesellschaftsmitglieder zur christlichen Nächstenliebe, einer ‚Liebestätigkeit’ an den Armen dar. Damals gab es einen
‚Stand der Armen’. Somit waren die Armen ein fester Bestandteil der Gesellschaft und wurden durch Almosen versorgt.
Durch die aufkommende Geldwirtschaft und den Ausbau des Verkehrs kam es zu einer größeren Mobilität der Gesellschaft und somit auch zu einem Anstieg von umherziehenden und ortsfremden Bettlern. Die Armen wurden also teilweise nicht mehr automatisch in ihren Gemeinden versorgt. Dadurch stellte Armut erstmals ein Problem für die Gesellschaft dar. 2
1
2
1
vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 11 ff
vgl. Neises, 1997, S. 368 f
2
Im Humanismus gab es zum Einen den Ansatz dazu, alle Armen - auch Kranke - pädagogisch an Arbeit heran zu führen, quasi zu rehabilitieren. Zum Anderen sollten Bettler in ‚Arbeitshäusern’ streng bestraft werden.3
Zu Beginn des 18. Jahrhunderts versuchte man dem Problem der Armut restriktiv durch das Einsetzen einer ‚Armenpolizei’ Herr zu werden. Später untersuchte man die Zustände vor allem in den Städten sehr sorgfältig. Durch freiwillige
und öffentliche Hilfen sollten die Armen unterstützt werden. Außerdem wurden in den Armensiedlungen ehrenamtliche
Armenpfleger eingesetzt, um die Armen ‚zum Fleiß’ anzuregen.4
Ein wahres Massenelend entwickelte sich dann zwischen 1816/17 und 1848. Im Zuge der Industrialisierung entstand ein
extremes Missverhältnis zwischen Arbeitssuchenden und offenen Arbeitsstellen. Die Armut verschärfte sich noch durch
die enorme Landflucht. So kam es vor allem in den Städten zu einer neuen Armut, die aus allen traditionellen Bindungen herausfiel.5
Die öffentliche Armenpflege verbesserte sich „nach dem Vorbild des preußischen Gesetzes über die Verpflichtung der
Armenfürsorge (..) und den Neuerungen des sogenannten Elberfelder Systems“ 6. Dieses 1853 eingeführte System sah
die Armenpflege als kommunale Aufgabe an. Ehrenamtliche Armenpfleger wurden in den Armenquartieren eingesetzt,
um individuelle Hilfe zu leisten. In Folge dessen gingen die Unterstützungsanträge zurück. Daher wurde dieses System
als großer Erfolg angesehen und schließlich im Bereich der Armenpflege in fast allen größeren Städten eingeführt. Da
sich dafür in den Großstädten aufgrund der enormen Problematik aber kaum Ehrenamtliche fanden, wendete man dort
z.B. das Straßburger System an. 7 Dabei ging man dazu über, anstatt der ehrenamtlichen Armenfürsorger Berufsbeamte
einzusetzen. Diese arbeiteten aber kaum noch in direktem Kontakt zu den Bedürftigen sondern vor allem im Innendienst.8
2.2. Anfänge der berufsmäßig ausgeübten Sozialen Arbeit
Die Herausbildung einer beruflichen sozialen Hilfstätigkeit ist auf die bürgerliche Frauenbewegung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zurückzuführen. Nachdem es im Jahr der Revolution 1848 schon erste Ansätze dazu gegeben
hatte, bildete sich 1865 der ‚Allgemeine Deutsche Frauenverein’.9 Diese bürgerliche Frauenbewegung forderte für die
aus gutem Hause stammenden Töchter eine Beschäftigungsmöglichkeit, da sie meist ‚zur Untätigkeit verdammt’ waren.
Die Frauen brachten dazu die ‚geistige Mütterlichkeit’ mit. Damit war neben der leiblichen Mutterschaft gemeint, dass
sie die sozial hegenden und pflegenden Fähigkeiten mitbrachten, um mit der ‚typisch weiblichen Emotionalität und
Wärme’ zu helfen.10 Da vermeintlich vor allem Frauen diese Fähigkeiten besaßen, wurde es von ihnen schließlich als
rein weibliche Aufgabe gesehen, diese Mütterlichkeit durch Ausbildung zu ‚veredeln’. Das Prinzip der Mütterlichkeit
sollte auf die Bereiche der Wohlfahrtspflege und Sozialreform angewandt werden. Dazu wurden im Dezember 1893 in
Berlin die ‚Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit’ gegründet. 11 Ihnen ging es „erstmalig um eine planvolle Organisation der sozialen Arbeit sowie um eine praktische und theoretische Schulung der Gruppenmitglieder.“12
Dadurch sollte die „soziale Hilfstätigkeit (..) von jeglichem ‚Dilettantismus’ befreit und gerade auch als ehrenamtliche
Tätigkeit auf wissenschaftliche Grundlagen gestellt werden.“13 In den Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit sollte eine Ausbildung in Bereichen wie ‚wirtschaftliche und soziale Verhältnisse’, ‚öffentliche Gesundheitspflege’ etc. eingeführt werden. So sollten die Frauen aus besseren Kreisen mit der ihnen sonst sehr fernen sozialen Problematik vertraut gemacht werden. Zunächst bestand aber ein geringes Interesse an den Kursen, da die Frauen dachten,
dass man im sozialen Bereich auch mit einem guten Herzen gute Arbeit leisten könnte. Allerdings mussten sie bald
feststellen, dass für die praktische Arbeit auch theoretische Kenntnisse notwendig waren. Nur so konnte man die individuellen Probleme sowohl emotional als auch theoretisch in einem gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang verstehen.14
Die Gruppen bemühten sich um eine systematische Ausbildung. Dabei wurde quasi der Grundstein für eine verbindliche Ausbildung von Sozialarbeitern gelegt. 1899 wurde erstmals ein Jahreskurs eingeführt, der zuerst durch Alice Salomon organisiert wurde. Sie entwickelte die Kurse auch weiter. Zunächst wurde in Unter- und Oberstufe unterteilt,
dann lief der Kurs sogar zweijährig. Im Jahr 1907 strebten die ‚Gruppen’ an, eine soziale Ausbildungsstätte zu gründen.
Ein Jahr später wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Berliner ‚Verein für Volkserziehung’ im Pestalozzi-FröbelHaus die ‚Soziale Frauenschule’ gegründet. Sowohl inhaltlich als auch die Dauer der Ausbildung hatten Vorbildfunktion für alle weiteren Ausbildungseinrichtungen.15
Immer mehr Frauenschulen entstanden, an denen für die Soziale Arbeit eine fachliche Schulung vermittelt wurde. Primäres Anliegen der Schulen war es aber nicht, die Frauen auf eine bezahlte sondern vielmehr auf ehrenamtliche Tätig3
vgl. Neises, 1997, S. 369 f
vgl. Neises, 1997, S. 370
5
vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 26 ff
6
Hering/ Münchmeier, 2000, S. 29
7
vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 30 ff
8
vgl. Wendt, 1995, S. 273
9
vgl. Olk, 1986, S. 43
10
vgl. Knobel, 1992, S. 3 f
11
vgl. Olk, 1986, S. 46 f
12
Olk, 1986, S. 47
13
Olk, 1986, S. 47
14
vgl. Knobel, 1992, S. 4 f
15
vgl. Olk, 1986, S. 48 ff
4
2
3
keit vorzubereiten. Allerdings nahm die Zahl der Frauen, die für eine besoldete Soziale Arbeit eingestellt wurden, nach
1910 rasant zu.16
Bis zum Ausbruch der Ersten Weltkriegs waren Frauen in den Armenpflegeämtern in der eindeutigen Minderheit. Bis
dahin waren die weiblichen geschulten Kräfte vor allem außerhalb der öffentlichen Armenfürsorge in den modernen
Spezialfürsorgen z.B. als ‚Jugendfürsorgerinnen’ tätig. Die Nachfrage nach Fachkräften stieg stetig. Somit entstanden
auch immer mehr Frauenschulen. Durch den Beginn des Krieges wurde diese Entwicklung noch forciert. Viele Schulen
entstanden unter extremem Zugzwang, so dass oft keine Konzeptionen oder weiterreichende Zielsetzungen für die Ausbildung existierten.17 Daher entstand ein „Bedarf nach Vereinheitlichung von Ausbildungszielen, Methoden, Aufnahmebedingungen und Lehrplänen.“18 Alice Salomon verfolgte die Weiterführung eines hohen Niveaus in der Ausbildung. 1918 entstand die erste staatliche Prüfungsordnung zur Ausbildung für staatlich anerkannte Fürsorgerinnen. Unter
großem Einfluss von Vertretern verschiedener Ministerien wurde in der Prüfungsordnung verankert, dass zwei abgeschlossene Vorausbildungen notwendig waren. Außerdem sollte die Ausbildung vor allem sozialhygienisch ausgerichtet
sein, und nicht wie von Alice Salomon gefordert, pädagogisch. Diese Prüfungsordnung wurde aber nicht mehr wirksam.19
Die Entstehung der Weimarer Republik führte zu einer besseren Ausgangslage für die Soziale Arbeit. Das ‚Ministerium
für Volkswohlfahrt’ legte in der Prüfungsordnung von 1920 die äußeren Ziele der Ausbildung fest. Inhalte und Methoden wurden darin aber noch kaum beschrieben. Im Jahr 1928 entstanden dann die ‚Richtlinien für die Lehrpläne der
Wohlfahrtsschulen’, die vorwiegend an Alice Salomons Vorstellungen orientiert waren. 20 Dort wurde der Schwerpunkt
der Ausbildung auf eine „pädagogisch-psychologisierende Herangehensweise“21 gelegt. Im Jahr 1932 gab es im gesamten Deutschen Reich schon 33 und in Preußen 21 Soziale Frauenschulen.22
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Fürsorge zur ‚Volkspflege’. Im Rahmen der Gleichschaltungspolitik
sollten die freien Wohlfahrtsverbände durch die ‚Nationalsozialistische Volkswohlfahrt’ verdrängt werden. Die Professionalisierung der Sozialen Arbeit, die bis dahin stattgefunden hatte, erhielt nach 1933 tiefe Einschnitte. 23 Die Nationalsozialisten versuchten, ausgehend von ihrer Ideologie, Soziale Arbeit überflüssig zu machen. Zentrales Anliegen war es,
einen ‚gesunden Volkskörper’, also eine möglichst starke ‚Volksgemeinschaft’ herzustellen. Für die Gesellschaft
‚schädliche Elemente’, wie Schwächere und Kranke bezeichnet wurden, sollten isoliert und ausgeschaltet werden. Die
pseudowissenschaftlichen Begründungen dafür lagen in der Rassenbiologie und Vererbungslehre. Es kam zu radikalen
Kürzungen der Zuschüsse für die Wohlfahrtspflege. Allerdings blieben die öffentlichen Einrichtungen erhalten. Im
Laufe der Jahre wurden sogar mehr Fürsorgerinnen beschäftigt. Der Grund dafür lag darin, dass 1933 das ‚Gesetz zur
Verhütung erbkranken Nachwuchses’ erlassen wurde und vorwiegend Fürsorgerinnen für einen Prozess der Auslese für
spätere Zwangssterilisationen und Euthanasie-Tötungen eingesetzt wurden.24
Die Entprofessionalisierung der Sozialen Arbeit, die dann von sogenannten ‚Wohlfahrtspflegerinnen’ ausgeübt wurde,
hatte unterschiedliche Ursachen. Zum Einen forderte die Praxis zu der Zeit wenig eigenständiges, analytisches und
methodischen Können, zum Anderen waren die Richtlinien für Entscheidungen ganz klar, und kritisches Denken war
unerwünscht. An den Frauenschulen wurden herausragende Lehrkräfte, wie etwa Alice Salomon, entlassen. Schließlich
waren ausschließlich - meist nationalsozialistisch orientierte - Lehrbeauftragte tätig.25 Der Lehrplan der Ausbildung
wurde vor allem auf die Bereiche ‚Erb- und Rassenpflege’, Zucht’ und ‚Auslese’ ausgerichtet. 26 Besonders entqualifizierend für die Soziale Arbeit war die Tatsache, dass die staatliche Anerkennung auch an Frauen vergeben wurde, die
ausschließlich ehrenamtliche Erfahrungen, aber überhaupt keine Ausbildung genossen hatten. Die Gleichschaltung der
Nationalsozialisten wirkte sich auch auf die Berufsverbände aus. Öffentliche Diskussionen über die Ausbildung, die
Situation der Berufstätigen und die Qualität der von ihnen geleisteten Arbeit fand somit nicht mehr statt. 27
Während der Kriegsjahre fand anfangs eine Ausweitung der Sozialen Arbeit statt. Diese war einerseits dafür zuständig,
auch in den besetzten Gebieten die ‚Volksdeutschen’ zu versorgen.28 In Polen hatte die nationalsozialistische Volkswohlfahrt andererseits vor allem die Aufgabe, aus den Konzentrationslagern aussortierte Kleidungsstücke „einer sinnvollen Wiederverwertung zuzuführen“29. Als dann deutsche Städte bombardiert wurden, zerbrach die Soziale Arbeit
bald vollständig: Nachdem die Volkswohlfahrt aufgrund des hohen Wohnraumverlusts und der Nahrungsmittelknappheit vor unlösbaren Problemen gestanden hatte, stiegen die Problemlagen soweit an, dass Soziale Arbeit schließlich
nicht mehr beruflich ausgeübt wurde. Die Bevölkerung war letztendlich auf ‚Selbsthilfe’ angewiesen.30
16
vgl. Sachße/ Tennstedt, 1988, S. 202 ff
vgl. Olk, 1986, S. 51 ff
18
Olk, 1986, S. 53
19
vgl. Olk, 1986, S. 53 ff
20
vgl. Olk, 1986, S. 55 ff
21
Olk, 1986, S. 57
22
vgl. Zeller, 1994, S. 73
23
vgl. Zeller, 1994, S. 133 ff
24
vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 166 f
25
vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 167 f
26
vgl. Wendt, 1995, S. 287
27
vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 169 ff
28
vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 171
29
Hering/ Münchmeier, 2000, S. 171
30
vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 171
17
3
4
In den ersten Jahren der Bundesrepublik Deutschland war das Land noch gekennzeichnet von den Auswirkungen des
Krieges. Der Bereich der Sozialen Arbeit erhielt wieder erste Anstöße durch verschiedene sozialstaatliche Gesetzgebungen, wie etwa 1950 der Erste Bundesjugendplan und das Bundesversorgungsgesetz, sowie 1961 das Bundessozialhilfegesetz, in denen ein Recht auf staatliche Unterstützung verankert wurde. Die Ausbildung der Sozialen Arbeit wurde
quasi wieder in den Stand der Weimarer Republik versetzt. Die Wohlfahrtsschulen wurden von den alten Trägern übernommen. 1958 wurden die früheren Wohlfahrtsschulen in ‚Höhere Fachschulen für Sozialarbeit’ umgewandelt und die
Ausbildung auf drei Jahre ausgeweitet. Sowohl das fachliche als auch das Prestige-Niveau der Sozialen Arbeit änderte
sich noch einmal entscheidend, als die Höheren Fachschulen im Jahr 1971 zu Fachhochschulen angehoben wurden.31
Die Entwicklung der Sozialen Arbeit nach 1945 wurde in diesem Kapitel nur ganz grob angeschnitten. Im Rahmen
dieser Arbeit ist es sinnvoll, diese Zeit anhand von verschiedenen Professionstypen, die sich etwa seit dem Beginn der
Bundesrepublik Deutschland entwickelten, darzustellen.
3.
Professionalisierung
Professionalisierung in der Sozialen Arbeit wird innerhalb der Professionstheorien diskutiert, die als eine der drei Theorieströmungen gegenwärtiger wissenschaftlicher Sozialarbeitsdiskussion gelten. Im erziehungswissenschaftlich – sozialwissenschaftlichen Ansatz der Sozialarbeitsdiskussion sieht sein Hauptvertreter Thiersch die Erziehungswissenschaft
als Leitwissenschaft der Sozialen Arbeit. Staub-Bernasconi, Wendt und Engelke sind Vertreter einer eigenen Sozialarbeitswissenschaft. Für den professionstheoretischen Ansatz, um den es sich hier handelt, haben Dewe und Ferchhoff
einen erziehungswissenschaftlichen und Haupert und Schütze einen sozialarbeitswissenschaftlichen Zugang.32
Professionalisierung bezeichnet den „Prozeß der Ausgliederung von Aufgaben aus dem Familienverband und seinem
unmittelbaren Lebensumkreis oder aus der Verantwortung ehrenamtlich Tätiger (...) in eigene Organisationsstrukturen.“33 Diese Entwicklung fand in der Sozialen Arbeit ansatzweise schon 1899 statt, als Alice Salomon den ersten Jahreskurs für ‚Berufsarbeit in der Wohlfahrtspflege’ organisierte. Gerade in den letzten Jahrzehnten wurde die Professionalisierung aber bedeutend vorangetrieben. 34 Diese stellt auch einen Prozess der Qualifizierung dar.35
3.1. Professionalisierungsschritte in der Sozialen Arbeit
In den folgenden Abschnitten werden die unterschiedlichen Modelle der Professionalisierungsbemühungen dargestellt,
die sich quasi historisch chronologisch entwickelt haben. 36 Diese Entwicklung der Professionstypen ist aber nicht eindeutig an Jahreszahlen festzumachen. Außerdem sind heute noch viele der chronologisch weiter entfernt eingeordneten
Professionstypen in der Sozialen Arbeit tätig, und jeder im Sozialbereich Tätige weist Anteile aus verschiedenen Modellen auf. Die Darstellung geschieht modellhaft, in der Realität sind die Übergänge zwischen den einzelnen Professionstypen jedoch fließend.
3.1.1.
Sozialarbeiter als professionelle Altruisten
Personenbezogene Dienste haben ihre Wurzeln in einem Verständnis des Leidens und Helfens. Hilfe gilt als „Urkategorie menschlichen Handelns“ und „Urkategorie des Gemeinschaftshandelns“ 37. Das bedeutet, dass das Arbeiten im direkten Umgang mit hilfebedürftigen Menschen weniger entfremdet ist, als das in Industrie oder Verwaltung der Fall ist.
Zudem ist das Helfen in der Gesellschaft ethisch sehr hoch angesehen. Es wird als ;moralisches Gebot’ in Notsituationen gesehen, dem alle Gesellschaftsmitglieder ohne eigenen Nutzen nachkommen müssen. Der professionelle Altruist
tritt daher geschichtlich betrachtet an die Stelle der selbstverständlichen Hilfe. Für ihn wird das Helfen aber zu einer
beruflichen Pflicht.38
Während früher die Hilfe vor allem in der Beseitigung der äußeren materiellen Nöte lag, liegt der spezifische Wert der
professionell altruistischen Herangehensweise darin, dem Klienten eine individuelle Aufmerksamkeit auf sein ganzes
Wesen zu schenken. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem inneren Leiden. 39
Die persönliche Integrität des Helfers hat Vorrang gegenüber einer „systematisch-wissenschaftlichen Wissenskompetenz“40. Der professionelle Altruist sieht somit eine große Bedeutung in der Entwicklung des eigenen Gewissens, in
31
vgl. Knobel, 1992, S.51 ff
vgl. Knoll, 2000, S. 23 ff
33
Bock, 1997, S. 734
34
vgl. Bock, 1997, S. 734
35
vgl. Flösser/ Schmidt, 1992, S. 89
36
vgl. Ferchhoff, 1993, S. 709
37
Scherpner zitiert in Ferchhoff, 1989, S. 121
38
vgl. Ferchhoff, 1989, S. 121 f
39
vgl. Ferchhoff, 1989, S. 123 f
40
Ferchhoff, 1993, S. 709
32
4
5
vorbildhaftem Verhalten, persönlich-vertraulichem Umgang mit dem Klienten, einer großen Handlungsautonomie, einer
Sinnstiftungsfunktion, die nicht marktbezogen ist und einer professionellen Ethik. 41 Für ihn dominieren Weisheit,
„Ganzheitsschau, Empathie, Erfahrung, Motivation, Authentizität“ 42 vor systematischer Methodik, Wissenschaft, Rationalität, Prävention, Planung und Distanz. Auch ist für diesen Professionstypus ein innerseelisches Charisma notwendig. Latent spielen Ideen von einem ‚guten Herzen’, einer ‚innigen Beziehung’ zwischen Helfer und Klienten und der
Begriff der ‚Berufung’ eine Rolle. Diese Eigenschaften sind demnach schon in die Ausbildung mitzubringen und dort
nur noch zu fördern,43 zu ‚veredeln’ wie Alice Salomon das nannte.
In diesem Konzept des professionellen Altruisten fehlt vor allem ein systematisches wissenschaftlich-analytisches Hinterfragen der sozialen Notlagen. Dadurch wirkt diese Herangehensweise stark entpolitisierend. Außerdem werden verbindliche und generalisierbare Techniken abgelehnt, da ja die persönliche Haltung und inneren Vorraussetzungen entscheidend sind für ein gutes Arbeiten.44
Aufgrund der Verzahnung von Persönlichkeitsstruktur und fachlichem Handeln verfügt der „altruistische Professionstypus noch über kein eigenständiges wissenschaftliches Erklärungsmodell“ 45. Somit ist die Kompetenz ihres erfolgreichen
Handelns nicht an die Nachfolgemodelle vererbbar.46
3.1.2.
Sozialarbeiter als professionelle Sozialingenieure
„Für den sozialtechnisch ingenieurhaft orientierten Professionstypus ist (..) in erster Linie kennzeichnend das ‚Umschalten’ von Altruismus und Traditionalismus auf Rationalismus, Vernunft, Verwissenschaftlichung und Fortschritt.“47
Dieser Professionstypus legt gerade auf eine generalisierbare Wissenschaftlichkeit Sozialer Arbeit Wert. 48 Die altruistische Professionalität wird als „unzureichend und defizitär“49 betrachtet. Eine verstärkte Wissenschaftlichkeit, die auf
„logisch konsistenten Theorien“50 und fachlich begründeten Methoden beruht, soll nun zur Professionalität der Sozialen
Arbeit beitragen.51
Die Klientenrolle wurde im Verlauf der Sozialen Arbeit verrechtlicht. Somit agiert der Sozialarbeiter als spezialisierter
Helfer mit einem öffentlichen Auftrag und unter administrativer Kontrolle fern von altruistischen Traditionen. Die Leistungsempfänger müssen ihrerseits einen Beitrag zum Gelingen der Hilfeleistung erbringen, wie zum Beispiel einen
‚Willen zur Besserung’ mitbringen. 52 Für die personenbezogenen Dienste ist eine Technisierung und Schematisierung
des beruflichen Wissens notwendig, um die Hilfe zuverlässig reproduzieren zu können. Ferchhoff spricht in diesem
Zusammenhang von einem ‚Rezeptwissen’. Mit dieser Sozialtechnologie sollen die sozialarbeiterischen Prozesse rational gestaltet werden. Zur Technik der Professionalisierung im Typus des Sozialingenieurs zählt ein „anerkanntes professionelles ‚Problemlösungswissen’“53. Außerdem wird Prävention als notwendig angesehen um Ursachen von Notlagen von Außen zu regulieren.54
Die Sozialbürokratie versucht sich auf objektiv anwendbare Deutungsschemata beziehen zu können. Dadurch arbeitet
sie aber ineffektiv und ineffizient, da besonders marginalisierte Menschen nicht erreicht werden und den professionellen
Experten-Eliten der direkte Bezug zu den Klienten fehlt.55 Seit Anfang der 80er Jahre steht dieses ingenieurhafte und
wissenschaftsrationalistische Modell der Professionalisierung deshalb in der Kritik.56 Ein „Wissenschaftsverständnis,
das Spezialisierung und Fachlichkeit mit der bloßen Akkumulation von Wissensbeständen und ihrer exklusiven Nutzung gleichsetzt“57 kann der Sozialen Arbeit im Umgang mit randständigen Menschen nicht genügen.
Des Weiteren ist zu erwähnen, dass in dieser Phase bei vielen Sozialarbeitern eine Bereichsspezialisierung zu beobachten ist. Zahlreiche Mitglieder der Berufsgruppe lassen sich in einzelnen Bereichen fort- und weiterbilden. Dort werden
jeweils individuelle Handlungskonzepte entwickelt. Dadurch entfernen sich die unterschiedlich weitergebildeten Sozialarbeiter voneinander, da sie sich jeweils mit spezialisierten Theorien und Methoden beschäftigen. Aus diesem Grund
entsteht hier eine deutliche Lücke in der professionellen Entwicklung der Sozialen Arbeit, weil sich Sozialarbeiter nicht
mehr unbedingt untereinander fachlich am Nächsten stehen, sondern sich oftmals stärker mit anderen Berufsgruppen
identifizieren.58 Das zeigt auch eine empirische Untersuchung, die unter Sozialarbeitern und Sozialpädagogen, die in
41
vgl. Ferchhoff, 1993, S. 709
Ferchhoff, 1993, S. 709
43
vgl. Ferchhoff, 1993, S. 709 f
44
vgl. Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 59 f
45
Knoll, 2000, S. 210
46
vgl. Knoll, 2000, S. 211
47
Ferchhoff, 1993, S. 711
48
vgl. Ferchhoff, 1993, S. 711
49
Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 62
50
Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 62
51
vgl. Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 62
52
vgl. Ferchhoff, 1993, S. 711
53
Ferchhoff, 1989, S.126
54
vgl. Ferchhoff, 1989, S.126
55
vgl. Ferchhoff, 1989, S.127 f
56
vgl. Ferchhoff, 1993, S. 712
57
Flösser, 1994, S.35
58
vgl. Knoll, 2000, S. 211 ff
42
5
6
Bochum im Bereich der Suchtkrankenhilfe tätig sind, durchgeführt wurde. Dabei gab eine große Anzahl der Befragten
an, dass ihnen Diplom-Pädagogen in Suchtberatungsstellen und Psychologen und Ärzte in der stationären Rehabilitation
näher stünden, als etwa Sozialarbeiter oder -pädagogen, die außerhalb der Suchtkrankenhilfe tätig sind.59
3.1.3.
Sozialarbeiter als stellvertretende Lebenswelthermeneuten
Im Professionsmodell des stellvertretenden Lebenswelthermeneuten gilt eine Rückbesinnung auf eine ganzheitliche
sozialarbeiterische Herangehensweise. Trotzdem ist hier kein Rückschritt zum professionellen Altruisten zu erkennen.60
Inzwischen hat sich auch die Einsicht durchgesetzt, dass für die Professionalisierung der Sozialen Arbeit weniger ein
‚Rezeptwissen’ benötigt wird, als vielmehr „fachliche Einstellungen und flexible Deutungsmöglichkeiten“ 61. Eine lebenslagen- und lebensweltbezogene Professionalisierung akzeptiert beim Klienten auch alternative ‚tragfähige Lebensformen’. Diese ‚alternative Professionalisierung’ hat zum Kern eine Vermittlungsfunktion zwischen seinem Expertenwissen und dem Alltagswissen des Klienten. 62 „Das reflexive Selbstverständnis von Professionalisierung“63 zeichnet
sich dadurch aus, dass neben der Problemverursachung und der professionellen Problemverarbeitung auch Selbsthilfe
Beachtung findet. Dem Klienten wird dadurch auch eine Handlungskompetenz zugeschrieben. Diese professionelle
Neuorientierung der Sozialen Arbeit bedeutet also, dass ihr vor allem die Aufgabe zukommt, dem Klienten bei der
Suche nach einem für ihn sinnvollen Lebensstil zu unterstützen. 64 In seinem beruflichen Handeln muss der Professionelle dabei sowohl die Individualität der Person, als auch deren spezifische Lebenslage beachten. Nach dem identifizieren der ‚Schieflagen’ muss er letztendlich zusammen mit dem Klienten daran arbeiten, einen Zustand herzustellen, der
für den Klienten akzeptabel ist.65 Dafür bedarf es Komponenten für eine Hermeneutik von Sozialbiographien. Entscheidend ist dabei, dass der Sozialarbeiter die Lebenswelten der Klienten nicht besetzt. 66 Auch die Hilfebeziehungen müssen stets so eingegangen werden, dass der Klient autonom bleibt. Zu viel Nähe kann ihn insofern in seiner Autonomie
beschneiden, als er von der Hilfebeziehung abhängig wird. Professionelle Distanz ist somit angebracht. Dies ist auch
schon allein aus Gründen des Eigenschutzes für den Sozialarbeiter zu beachten, da die Gefahr groß ist, an Burn-OutSyndrom - dem seelischen ‚Ausbrennen’ - zu erkranken, wenn man sich vom Klienten zu sehr vereinnahmen lässt. 67
Diese Nähe-Distanz-Regulierung ist bei der altruistischen Professionalität noch nicht zu erkennen, da „deren wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit noch nicht in ausreichendem Maße ausgebildet zu sein“ 68 scheint.
Die „Lebenswelt ist ein Möglichkeitsraum, in dem das Lebewesen immer Handlungsalternativen hat.“ 69 Lebenswelt
kann empathisch, nicht aber empirisch-wissenschaftlich nachvollzogen werden.70 Entscheidend ist, dass der Sozialarbeiter diese durch einfühlendes Verstehen, also Empathie, aufnimmt. Anhand seines wissenschaftlich fundierten Sonderwissens muss der Sozialarbeiter die Lebenswelt des Klienten ‚stellvertretend deuten’ und schließlich mit ihm Alternativen aushandeln.71 Die „lebenspraktischen Probleme von Klienten“ sollen „unter Rückgriff auf den Kanon wissenschaftlichen Wissens“72 erschlossen werden. Jedoch darf der Professionelle dabei nicht die individuellen Probleme des
Klienten unter wissenschaftlichen Aspekten subsumieren, sondern muss sie stets als einzigartig wahrnehmen. Anhand
der spezifischen professionellen Perspektive sollen die Umstände des Falles ausgelegt werden. Dieser Prozess wird als
‚Kunstlehre des Fallverstehens’ beschrieben.73
Die Lebenspraxis ist natürlich komplexer als die wissenschaftlich fundierte stellvertretende Deutung, da Wissenschaft
immer nur ein abstraktes Abbild der Lebenspraxis ist. 74 Das heißt also, dass „die Wissenschaft nicht stellvertretend für
die (Lebens-) Praxis Entscheidungszwang ausüben kann“75, sondern dass die Soziale Arbeit durch wissenschaftlich
fundierte Deutungen dem Klienten nur zu einer Entlastung in seinem Entscheidungszwang verhelfen kann. So „kann
der Professionelle dem Klienten helfen, indem er dessen Eigenkräfte (...) mobilisiert“76, ohne altruistisch für ihn tätig zu
werden. Auch das durch das expertokratische Vorgehen des Sozialingenieurs verwischte professionelle Handeln wird
durch das Modell des stellvertretenden Lebenswelthermeneuten wieder hergestellt.77
Für den stellvertretenden Lebenswelthermeneuten besteht eine Problematik darin, dass die stellvertretende Deutung sich
auf die gesamte Lebenspraxis des Klienten bezieht. Während die Umsetzung dessen in manchen Arbeitsbereichen der
59
vgl. Walter, 2001, S.87 ff
vgl. Ferchhoff, 1993, S. 713
61
Ferchhoff, 1989, S. 128
62
vgl. Ferchhoff, 1989, S. 128
63
Ferchhoff, 1989, S. 129
64
vgl. Ferchhoff, 1989, S. 129
65
vgl. Gildemeister, 1992a, S. 127
66
vgl. Ferchhoff, 1989, S. 129 f
67
vgl. Ferchhoff, 1993, S. 715 f
68
Knoll, 2000, S. 225
69
Schubert, 1994, S. 169 f
70
vgl. Schubert, 1994, S. 167 ff
71
vgl. Gildemeister, 1992b, S. 213
72
Gildemeister, 1992b, S. 214
73
vgl. Gildemeister, 1992b, S. 214
74
vgl. Ferchhoff, 1989, S. 137 f
75
Ferchhoff, 1989, S. 138
76
Ferchhoff, 1989, S. 140
77
vgl. Ferchhoff, 1989, S. 140 f
60
6
7
Sozialen Arbeit noch möglich scheint, ist es vielfach doch nicht mehr praktizierbar. Der lebensweltorientierte Anspruch
lässt sich auch dann nicht mehr aufrecht erhalten, wenn die Mitglieder der Sozialen Arbeit verstärkt an einer fundierten
Wissenschaftlichkeit des stellvertretenden Deutens arbeiten würden. Deshalb müssen die Bereiche des Alltags begrenzt
werden. Knoll führt daher ein weiteres Professionsmodell, nämlich das des ‚Hermeneuten institutioneller Sinnhorizonte’
ein.78
3.1.4.
Sozialarbeiter als Hermeneuten institutionalisierter Sinnhorizonte
Die Soziale Arbeit thematisiert einerseits die individuellen Bedürfnisse des Klienten. Andererseits hat sie Kompetenzen
im verwaltungsnahen und administrativen Handeln. Ihre unangefochtene Kompetenzdomäne liegt aber in der Verbindung der beiden Bereiche, nämlich „in der Verknüpfung von ‚Innenwelt’ und ‚Außenwelt’“ 79
Soziale Arbeit betätigt sich in der Beschäftigung mit Klienten immer innerhalb sozialer Gebilde, wie zum Beispiel
Arbeitsgruppen, Wohnheime, offene Treffs. Außerdem hat sie es mit individuellen Bedürfnissen des Klienten zu tun.
Oftmals muss sie in der Alltagswelt des Klienten beides miteinander verknüpfen. Diese Handlungsbereiche lassen sich
alle mit dem Begriff ‚Institution’ erfassen. Sowohl äußere, als auch innere Strukturen, also objektive und subjektive
Wirklichkeit, fallen unter diesen Begriff. Die Professionellen beschäftigen sich folglich - an das Modell des stellvertretenden Lebenswelthermeneuten anknüpfend - mit der Ausdeutung dieser komplexen Institutionen. Sie sind also Hermeneuten der institutionalisierten Sinnhorizonte des Klienten. Dabei ist in der Interaktion mit dem Klienten die Kenntnis
der formalen Strukturen Vorraussetzung und muss in der Deutung der jeweiligen Situation ihm angemessen zur Verfügung gestellt werden. Selbstverständlich muss das auf eine Weise geschehen, die den Klienten nicht in seiner Autonomie beschneidet. Neben der Ausdeutung von festgeschriebenen Institutionen wie etwa Gesetzen sind auch weniger
formalisierte Normen, Sitten und Gebräuche in die Hermeneutik einzubeziehen. Zudem sind die Ursachen der Konfliktlagen aufzudecken und zu hinterfragen. Es ist auch Aufgabe der Sozialarbeiter, diese nach Möglichkeit zu verändern.80
Nach dieser Darstellung der Professionalisierungsschritte hin zum Typus des Hermeneuten institutionalisierter Sinnhorizonte wird nun thematisiert, wo das Betätigungsfeld der Sozialen Arbeit innerhalb der sogenannten Handlungsproblemfelder liegt. Anhand dessen soll die Gemeinsamkeit der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit einmal
deutlich herausgestellt werden, da Sozialarbeitern oft „ein klarer Fokus ihres Tätigseins fehlt.“ 81 Durch diese Darstellung soll eine klare Abgrenzung der Profession Soziale Arbeit gegenüber anderen Professionen stattfinden.
3.2. Professionen und die gesellschaftlichen Handlungsproblemfelder
Der seit den 80er Jahren diskutierte ‚reformulierte Professionalisierungsbegriff’ versteht unter Profession mehr als nur
ein Expertentum.82 Eine Definition von Professionalisierung, die auf einem bloßen Expertenwissen beruht, ist nämlich
als Technokratisierung zu beurteilen. Dass ein vorwiegend technokratisches Vorgehen bei der Lösung alltagspraktischer
Probleme in der Sozialen Arbeit nicht genügen kann, wurde im Modell des professionellen Sozialingenieurs bereits
beschrieben.83 Im Verständnis des reformulierten Professionalisierungsbegriffs werden Professionen als Antwort auf
gesellschaftliche Problemdimensionen, die sogenannten Handlungsproblemfelder, gesehen. 84 Zu den Professionen zählt
man demnach all „jene ‚Hungerleider-Tätigkeiten’ (...) , die weder arbeiten noch etwas herstellen, deren Tätigkeit sich
vielmehr im Prozeß selbst bereits vollendet.“85 Es handelt sich hierbei um solche Berufe, die sich mit den Bereichen
‚Wahrheit’, ‚Gerechtigkeit’, ‚Gesundheit’ befassen und versuchen, Antworten auf diese Thematiken zu finden. 86 Diese
gesellschaftlichen Handlungsproblemfelder werden auch mit den Begriffen Wahrheitsfindung, Konsensbeschaffung und
Therapieleistung beschrieben. Die Professionen, die sich innerhalb ihrer jeweiligen Handlungslogik klassischerweise
mit diesen Handlungsproblemfeldern auseinandersetzen sind Priester oder Wissenschaftler, Richter und Ärzte.87
Historisch betrachtet kann man sagen, dass die Professionen entstanden, als es im Verlauf der Sesshaftwerdung der
Menschen zu Arbeitsteilung kam. Während die notwendigsten und somit ersten Bereiche der Arbeitsteilung in Produktion, Verteilung der Güter und Verteidigung bestanden, mussten die Menschen bald feststellen, dass damit nicht alle
Probleme eines Gemeinwesens gelöst werden konnten. Streitereien mussten geschlichtet werden, Krankheiten sollten
behandelt werden, und man versuchte die Frage nach dem Sinn des Lebens zu ergründen. 88 Dafür bildeten sich Experten, die in der Gemeinschaft ein hohes Ansehen genossen, da sie „elementare gesellschaftliche Handlungsprobleme
78
vgl. Knoll, 2000, S. 225 f
Knoll, 2000, S. 229
80
vgl. Knoll, 2000, S. 226 ff
81
Gildemeister, 1992b, S. 209
82
vgl. Knoll, 2001, S. 6
83
vgl. Olk/ Otto, 1989, S. XXIII
84
vgl. Knoll, 2001, S. 6
85
Dewe/ Ferchhoff/ Radtke, 1992, S. 13
86
vgl. Dewe/ Ferchhoff/ Radtke, 1992, S. 13
87
vgl. Knoll, 2000, S.27 f
88
vgl. Knoll, 2001, S.6 f
79
7
8
behandeln konnten“89. Aus diesem Grund wurden sie von den anderen Arbeitsbereichen des Gemeinwesens freigestellt.
Die Professionen Richter, Arzt und Priester konnten folglich mit einem gesellschaftlichen Auftrag und einer gesellschaftlichen Legitimierung handeln.90 Schütze bezeichnet diese professionellen Urtypen als „stolze Professionen“ 91.
Später entstanden weitere Berufe, die sich mit den gesellschaftlichen Handlungsproblemfeldern der Konsensbeschaffung, Therapieleistung und Wahrheitsfindung befassten. So entwickelten sich zum Beispiel neben den Richtern auch
andere Berufe im Bereich der Konsensbeschaffung, die Anwälte. An der Therapieleistung orientiert entstanden die
Berufe des Apothekers, Heilpraktikers und schließlich der des approbierten Psychologen. Mit der Wahrheitsfindung
befassen sich heute außer den Priestern noch Philosophen, Wissenschaftler und Journalisten. 92
Die Frage stellt sich aber, wo in diesem Modell der reaktualisierten Professionalisierung die Soziale Arbeit ihren Platz
hat. Eben wurde innerhalb der Thematisierung der Professionalisierungsschritte das Modell des Hermeneuten institutioneller Sinnhorizonte dargestellt. Dabei wurde herausgearbeitet, dass die besondere Kompetenz des Sozialarbeiters darin
besteht, sich zum Einen mit der Innenwelt des Klienten und zum Anderen mit der ihn umgebenden Außenwelt auseinander zu setzen. Darüber hinaus versteht der Sozialarbeiter es sogar, Innen- und Außenwelt miteinander zu verknüpfen.
In Bezug auf die gesellschaftlichen Handlungsproblemfelder kann man sagen, dass die Soziale Arbeit sich sowohl an
Therapieleistung als auch an Konsensbeschaffung orientiert. An der Innenwelt des Klienten soll eine Therapieleistung
vorgenommen werden. Einfach ausgedrückt: Die Probleme des Klienten sollen beseitigt und somit für ihn eine Erleichterung, eine Schmerzlinderung, herbeigeführt werden. Daneben muss die Soziale Arbeit aber immer auch die Außenwelt, also die Gesellschaft, im Blick behalten und für sie in einer Art und Weise handeln, dass ihre Interessen ebenso
berücksichtigt werden. Die Interaktion mit dem Klienten soll schließlich dazu führen, dass dieser wieder in der Gesellschaft reintegriert ist. Darin, dass der Klient in der Gesellschaft nicht mehr auffällig ist, besteht der gesellschaftliche
Normenkonsens.93 Das Spezifische der Sozialen Arbeit liegt letztendlich in der „Zusammenführung von Therapieleistung und Konsensbeschaffung“94. Genau darin besteht die Gemeinsamkeit aller Handlungsbereiche der Sozialen Arbeit.
Besonders gut lässt sich das eben Geschilderte an dem Arbeitsbereich der Bewährungshilfe verdeutlichen. Sozialarbeiter sind dort tätig mit dem Handlungsauftrag von ‚Hilfe und Kontrolle’. 95 Böhnisch und Lösch bezeichnen dies als
„doppeltes Mandat“96. Der Auftrag der Bewährungshelfer ist es also einerseits, den Probanden, wie der Klient in der
Bewährungshilfe genannt wird, in seiner schwierigen Situation zu unterstützen, ihm zu helfen. 97 In dieser Hilfe vollziehen die Sozialarbeiter eine Therapieleistung. Andererseits müssen die Sozialarbeiter kontrollieren, ob der Proband sich
an die vom Gericht verhängten Bewährungsauflagen und Weisungen hält. In dieser Kontrollfunktion, die dem Schutz
der Gesellschaft dient, orientieren sich Sozialarbeiter an der Konsensbeschaffung.
3.2.1.
Mandat und Lizenz
Eine zwingende Vorraussetzung für professionelles Handeln ist ein Handlungsauftrag, also ein Mandat. Daneben benötigen Professionen für ihr Handeln eine Erlaubnis zu handeln, also eine Lizenz. 98 Für die Profession der Ärzte kann man
sagen, dass sie ihre gesellschaftliche Lizenz durch ihre lange Ausbildung, den Abschluss und die Approbation erhält.
Die Soziale Arbeit erlangt ihre Erlaubnis zum Handeln ebenfalls durch ihre Ausbildung, die Diplomierung, die staatliche Anerkennung und eine Anstellung als Sozialarbeiter.99
Den Handlungsauftrag bekommt der Arzt vom Patienten erteilt, der ihn aufsucht. Der Patient wünscht, dass der Arzt in
einem begrenzten Ausschnitt für ihn tätig wird. Beim Sozialarbeiter ist es oftmals aber nicht der Klient, der ihn aufsucht
um ihm ein Mandat zu erteilen. 100 Häufig kommt es in den Feldern der Sozialen Arbeit vor, dass der Klient nicht ein
einzelner leidender Mensch ist, sondern dass das sozialarbeiterische Intervenieren beispielsweise von einer Institution
erwünscht wird. So ist es in dem genannten Beispiel der Bewährungshilfe nicht der Proband, der einen Handlungsauftrag erteilt, sondern stellvertretend für die Gesellschaft das Gericht, welches dem Sozialarbeiter das Mandat gibt. Für
den Sozialarbeiter ist es dabei eine Herausforderung, mit dem Probanden, der ja nicht freiwillig den Kontakt mit dem
Bewährungshelfer gewählt hat, eine Beziehung aufzubauen, in der effektiv gearbeitet werden kann. Seine Aufgabe und
seine „besondere professionelle Kompetenz (...) besteht nun darin, dieses gesellschaftliche Mandat in ein persönliches
Mandat durch den Klienten zu wandeln.“101 Das persönliche Mandat erhält der Sozialarbeiter also dann, wenn der Pro-
89
Knoll, 2001, S.7
vgl. Knoll, 2001, S.6 f
91
Schütze, 1992, S. 166
92
vgl. Knoll, 2001, S. 6
93
vgl. Knoll, 2001, S. 7 ff
94
Knoll, 2001, S. 9
95
vgl. Maelicke, 1997, S. 151 f
96
Böhnisch/ Lösch, 1973, S. 27 ff
97
vgl. Maelicke, 1997, S. 151 f
98
vgl. Schütze, 1992, S. 139 ff
99
vgl. Knoll, 2001, S. 14
100
vgl. Knoll, 2001, S. 14
101
Knoll, 2001, S. 15
90
8
9
band ihm zum Beispiel den Auftrag erteilt, ihn bei der Lösung finanzieller Schwierigkeiten zu unterstützen, und sich
dieser somit auf eine persönliche Beziehung zu ihm einlässt.
3.3. Weitere Merkmale von Professionalität
Die Gleichzeitigkeit von Therapieleistung und Konsensbeschaffung und die Notwendigkeit von Mandat und Lizenz
sind nur erste Anzeichen von Professionalität. Professionen weisen sich aber durch zahlreiche weitere Merkmale aus.
Dazu gehört beispielsweise die sogenannte ‚Professionsautonomie’. Dies bedeutet, dass die Angehörigen der Profession
ihr Handeln an immanenten Angemessenheitskriterien orientieren, und nur sie dieses professionell ausüben können. 102
Als Experten in ihrem Bereich genießen die Professionellen „weitgehende persönliche und sachliche Entscheidungsund Handlungsfreiheit“103, da ihnen die Professionsautonomie von der Gesellschaft zuerkannt wird. 104 Außerdem organisieren, verwalten und kontrollieren die Professionen ihr Handeln, für das bestimmte Verhaltensregeln existieren,
meist eigenständig in entsprechenden Institutionen. 105 Bei der Profession der Ärzte ist das die Ärztekammer, die sogar
eine eigene Gerichtsbarkeit für die Ärzteschaft darstellt. Da auch in der Sozialen Arbeit „der Zwang zur aktiven Gestaltung der Berufsrolle wächst“106 wird in der jüngeren Vergangenheit die Einrichtung einer Kammer für Soziale Arbeit
diskutiert.107
Ein weiteres Merkmal von Professionalität ist der ‚höhersymbolische Sinnbezirk’ 108. Dieser zeigt sich zum Beispiel
darin, dass die Professionellen für ihr Handeln ein systematisches Wissen anwenden. Darüber hinaus existieren eigenständige Normen, quasi ein Berufskodex, an denen die Angehörigen der Profession ihr berufliches Handeln orientieren.109 Aufgrund dieser eigenständigen Fachlichkeit existiert unter den Angehörigen einer Profession eine berufsständische Solidarität.110 Idealerweise organisieren sich die Professionellen auch in einem Berufsverband, 111 um sich im Kollektiv weiter für die Ziele der Profession einzusetzen. Sozialarbeiter organisieren sich in Deutschland allerdings kaum
in Berufsverbänden. Sozialarbeiter können – wie oben beschrieben - meist nicht genau definieren, was Soziale Arbeit
eigentlich ist. Daher ist unter ihnen „kein einheitlicher professioneller Habitus ausgeprägt“ 112, welchen man auch unter
den höhersymbolischen Sinnbezirk fasst. Deshalb muss man sagen, dass man auch in dieser Hinsicht kaum von einer
berufsständischen Solidarität sprechen kann. Dennoch sind in der Sozialen Arbeit Ansätze von Solidarität zu erkennen:
Dies wird zum Einen dadurch deutlich, dass es unter Sozialarbeitern meist üblich ist, sich zu duzen. Zum Anderen
kommunizieren Sozialarbeiter häufig in einer Fachsprache. So werden oftmals Abkürzungen verwendet, wie beispielsweise ‚KJHG’ oder ‚EU-Rente’ die von allen Angehörigen der Profession als ‚Kinder- und Jugendhilfegesetz’ und
‚Erwerbsunfähigkeitsrente’ verstanden werden.
Der ‚Zwang zur aktiven Gestaltung der Berufsrolle’ ist ein weiteres Kennzeichen von Professionalität. 113 Man versteht
darunter, dass die Professionsangehörigen, ihr Handeln an den immanenten Angemessenheitskriterien ihrer Profession
ausrichten und dabei ihre Rolle als Akteure selbst definieren. Sie müssen also selbst entscheiden, ob und wie sie in
bestimmten Situationen aktiv werden, und werden dabei nicht von anderen gesteuert. Also müssen Sozialarbeiter ihre
„Handlungsmöglichkeiten (...) selbst inszenieren“114. Dabei handeln sie „professionsgesteuert“ und „nicht organisationsgesteuert“115. In ihrem professionellen Handeln orientieren sie sich also in erster Linie an den Kriterien, die innerhalb der Sozialen Arbeit gelten und handeln nicht etwa nach fremden Vorgaben. Allerdings müssen die „beruflichen
Handlungsvollzüge“ ständig weiterentwickelt werden, damit die „’Selbstinszenierung’ der Berufsrolle stets einzigartig
und dynamisch bleibt“116.
Da Professionen es im Umgang mit Klienten oft „mit besonders wichtigen und intimen Angelegenheiten zu tun“117
haben, ist es wichtig, dass sie dabei genügend Distanz zum Klienten wahren. Deshalb zeichnet sich professionelles
Handeln immer auch dadurch aus, dass dabei die ‚Autonomie der Lebenspraxis’ der Adressaten gewahrt bleibt. Bezogen auf die Soziale Arbeit heißt das, dass sie immer nur „Hilfe zur Selbsthilfe“ 118 leistet und den Klienten nicht in seiner Autonomie ‚beschneidet’. Dieser Ansatz wurde allerdings bereits bei der Beschreibung des Sozialarbeiters als stellvertretender Lebenswelthermeneut ausführlich erläutert.
102
vgl. Knoll, 2001, S. 13
Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 41 f
vgl. Daheim, 1992, S. 26
105
vgl. Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 41 f
106
Gildemeister, 1992b, S. 211
107
vgl. dazu Nodes, 1999, S.11; Wegeng-Hürner, 1999, S. 17 ff
108
vgl. Knoll, 2001, S. 13
109
vgl. Bock, 1997, S.734
110
vgl. Dewe/ Ferchhoff/ Radtke, 1992, S. 13
111
vgl. Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 41
112
Gildemeister, 1992b, S. 212
113
vgl. Knoll, 2001, S.13
114
Gildemeister, 1992b, S.211
115
Knoll, 2001, S. 13
116
Knoll, 2000, S. 201 f
117
Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 42
118
Knoll, 2001, S.13
103
104
9
10
In dem eben erwähnten Kapitel wurde auch schon beschrieben, dass Soziale Arbeit mit ihrem expertenhaften Wissen in
Hilfebeziehungen eintritt und dabei die Regeln des Alltags beachten muss. 119 Dieser Aspekt von Professionalität, welcher mit dem Terminus ‚Problemlösungstyp’ bezeichnet wird, beinhaltet also die „Gleichzeitigkeit von theoretischwissenschaftlichen Grundlagen und der Besonderheit des Einzelfalles“ 120. Dies bedeutet auch, dass professionelles
Handeln nicht standardisierbar ist.
Professionalität zeichnet sich immer auch durch sogenannte „Paradoxien professionellen Handelns“ 121 aus. Dies sind
„unüberwindbare Widersprüche, die sich zwangsläufig aus dem professionellen Handeln ergeben.“ 122 Aufgrund der
besonderen Problematik in der Sozialen Arbeit wird dieser Aspekt in einem gesonderten Abschnitt beschrieben.
3.3.1.
Paradoxien professionellen Handelns
Paradoxien professionellen Handelns sind Widersprüche, die in der Interaktion zwischen Professionellem und Klienten
entstehen. In allen Professionen ergeben sie sich zwangsläufig. Sie sind in ihrem „Kern nicht aufhebbar“ und müssen
„im praktischen Handeln (..) dennoch tagtäglich zusammengebracht werden“ 123. In der Sozialen Arbeit stellen diese
Paradoxien ein besonderes Dilemma dar, da dort die Solidarität ihrer Mitglieder noch zu schwach ausgeprägt ist und die
Sozialarbeiter somit zu wenig Absicherung innerhalb ihrer Profession vorfinden.124
Ferchhoff geht von vier Paradoxien professionellen Handelns in der Sozialen Arbeit aus: Zunächst diskutiert er den
‚Widerspruch zwischen persönlichem Engagement und bezahltem Beruf’. 125 Schon mehrfach wurde in dieser Arbeit die
Distanz angesprochen, die Sozialarbeiter in ihren Hilfebeziehungen zum Klienten wahren müssen. Diese Distanz ist
nötig, um wissenschaftlich begründete Lösungen anbieten zu können. Andererseits muss aber in einer Hilfebeziehung
auch eine zwischenmenschliche Nähe vorhanden sein, um eine Vertrauensbasis aufzubauen. 126 Außerdem gerät die
ehemals persönliche Hilfe zu einer bezahlten Dienstleistung. Im Zuge der Professionalisierung machten Sozialarbeiter
also aus dem Dienst einen Verdienst. In der Vergangenheit wurde dieser Konflikt oftmals nicht bewusst wahrgenommen, da Soziale Arbeit fast ausschließlich öffentlich finanziert war.127 Während sich aber in den letzten Jahren immer
mehr Sozialarbeiter beispielsweise als Berufsbetreuer selbständig machen, und sie von den Klienten direkt bezahlt werden, wird diese Paradoxie offensichtlich. Allerdings kann man annehmen, dass Sozialarbeiter, die sich selbständig machen, ein hinreichendes Selbstbewusstsein als Dienstleistende mitbringen und unter diesem Widerspruch kaum leiden
werden.
Die zweite Paradoxie, die beschrieben wird, ist der ‚Widerspruch zwischen beruflich professioneller Problemdefinition
und den Alltagsbedeutungen der Probleme’. 128 Soziale Arbeit setzt sich meistens für Menschen ein, die unter Problemen
leiden, deren Ursachen in der Gesellschaftsordnung begründet sind. So kann man Arbeitlose als Opfer einer verfehlten
Arbeitsmarktpolitik betrachten. „Je professioneller nun die (..) Sozialarbeit negative gesellschaftliche Folgeerscheinungen aufgreift, mildert oder kompensatorisch löst, umso stärker verhindert sie möglicherweise eine öffentliche und politische Artikulation dieser Probleme.“129 Aber auch die politische Artikulation sozialer Schieflagen gehört zum Selbstverständnis Sozialer Arbeit.
Der ‚Widerspruch zwischen beruflich-professioneller Hilfe, Ehrenamt und Selbsthilfe’ stellt in der Sozialen Arbeit ein
weiteres Paradoxon dar.130 Während es ausdrückliches Ziel der Sozialen Arbeit ist, die Selbsthilfepotentiale des Klienten zu erwecken und somit Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, kommt es im Zuge der Professionalisierung dazu, dass sich
Sozialarbeiter als professionelle Helfer unentbehrlich machen müssen.131 Gerade bei selbständig tätigen Sozialarbeitern
ist dies wieder besonders offensichtlich, da sie letztendlich von den Klienten in finanzieller Hinsicht abhängig sind.
Die vierte Paradoxie ist die ‚widersprüchliche Situation in der Berufsausübung zwischen Organisation und Klient’. 132
Sie meint die Ambivalenz in dem Verhältnis der Sozialarbeiter zu den Organisationen, in denen sie tätig sind. Einerseits
ist es die jeweilige Organisation, die den Sozialarbeitern den Kontakt zu den Klienten erst ermöglicht. Andererseits
stellt gerade die Organisation oft ein Zugangshindernis dar. 133 Zum Beispiel ist es für Sozialarbeiter des Jugendamts
äußerst schwierig, Eltern, die offensichtlich Schwierigkeiten bei der Erziehung ihrer Kinder haben, Hilfe anzubieten.
Die Einrichtung Jugendamt stellt oftmals eine distanzsetzende Barriere dar. Ein weiterer Aspekt der hier dargestellten
119
vgl. Gildemeister, 1983, S. X
Knoll, 2001, S.13
121
Schütze, 1992, S. 146
122
Knoll, 2001, S.14
123
Gildemeister, 1992b, S. 212
124
vgl. Schütze, 1992, S. 146 f
125
vgl. Ferchhoff, 1989, S. 115
126
vgl. Ferchhoff, 1989, S. 115 f
127
vgl. Knoll, 2000, S. 32 f
128
vgl. Ferchhoff, 1989, S. 116 f
129
Knoll, 2000, S. 33
130
vgl. Ferchhoff, 1989, S. 117
131
vgl. Knoll, 2000, S. 33
132
vgl. Ferchhoff, 1989, S. 117
133
vgl. Knoll, 2000, S. 33
120
10
11
Paradoxie liegt in den administrativen Logiken der Organisation begründet: Auch „Standardisierungen, Typisierungen,
Formalisierungen, Zeitlimitierungen und Reglementierungen“134 erschweren den persönlichen Interaktionsbezug.
3.4. Soziale Arbeit als bescheidene Profession
In den vorangegangenen Kapiteln wurden, zum Teil sehr detailliert, Merkmale von Professionalität beschrieben Dabei
wurden immer wieder Beispiele gegeben, wie die Professionsmerkmale bei den klassischen Professionen, die auch als
‚stolze Professionen’ bezeichnet wurden, ausgeformt sind. Demgegenüber wurde beschrieben, wo die Soziale Arbeit
Merkmale von Professionalität aufweist, und wo sie dabei noch Schwierigkeiten hat, sich als Profession zu behaupten.
Daraus geht hervor, dass die Soziale Arbeit deutliche Ansätze einer Profession besitzt. Es wird allerdings auch offenbar,
dass in der Sozialen Arbeit der Prozess der Professionalisierung noch nicht abgeschlossen ist. Bei Gildemeister taucht in
diesem Zusammenhang der Begriff ‚unvollständige Profession’ auf. 135 Schütze bezeichnet die Soziale Arbeit als ‚bescheidene’ Profession weil sie die Entwicklung hin zu vollständiger Professionalität noch nicht abgeschlossen hat.136
Daheim beschreibt dasselbe mit dem Terminus ‚Semiprofession’ und begründet es damit, dass die Soziale Arbeit zwar
Organisationsautonomie aufweise, allerdings den Klienten gegenüber kaum autonom sei. 137 Er zweifelt somit die Professionsautonomie der Sozialen Arbeit an. Vermutlich sieht er den Mangel an Klientenautonomie darin, dass sich Sozialarbeiter in ausgeprägter Weise auf die Lebenswelt der Klienten einlassen müssen um überhaupt für sie aktiv werden
zu können, und sie sich daher nie genügend davon frei machen können.
Da der Begriff Profession auch der Abgrenzung gegenüber schlichten Berufen und somit einer Aufwertung dient, muss
man die Bezeichnung ‚bescheidene’ Profession – oder eine der erwähnten und inhaltlich identischen Formulierungen –
als abwertend verstehen.138 Die Soziale Arbeit muss sich daher vehement dafür einsetzen, ihre Professionalisierung
weiter voranzutreiben.
3.5. Definition von Kernaktivitäten
Aufgrund der Unklarheit darüber, was genau Soziale Arbeit ausmacht, kommt es zwischen den unterschiedlichen Professionen immer wieder zu einem Kompetenzgerangel. Besonders wenn neue Arbeitsfelder erschlossen werden, wie
etwa der Bereich der Berufsbetreuungen vor einigen Jahren, versuchen die verschiedenen Berufsgruppen dieses Gebiet
als ihre Domäne zu besetzen. Bei der Profession der Juristen ist es offensichtlich, wo ihre Kompetenzen liegen. Sie
kennen sich in der Welt der Gesetze aus. Da man als Berufsbetreuer seine Klienten ja rechtlich vertreten muss, sagen
die Juristen, dass dies ihre Kompetenzdomäne sei. Sozialarbeiter, die den Bereich der Berufsbetreuungen auch als interessantes und vielleicht auch lukratives Betätigungsfeld sehen, wollen dort ebenfalls tätig werden. Die Sozialarbeiterschaft weiß auch, dass sie für dieses Arbeitsfeld sehr gut geeignet ist, kann dies aber nach Außen kaum begründen, da
sie Schwierigkeiten hat, ihre Kompetenzen zu benennen.
Offensichtlich ist es der Sozialen Arbeit bisher nicht gelungen, ihre spezifischen Fähigkeiten zu analysieren und wissenschaftlich zu definieren.139 Das allerdings ist nötig um eine umfassende gemeinsame Identität zu finden und sich
dadurch von anderen Professionen deutlich abzugrenzen. Um dem Ziel, anerkannte Profession zu werden, näher zu
kommen, ist es unerlässlich, dass die Sozialarbeiterschaft ihre ‚Kernaktivitäten’ definiert. 140 Nur so wird sie ihre wahren
Kompetenzen benennen und sich somit auch gegenüber anderen Professionen – wie zum Beispiel der Juristen – abgrenzen und durchsetzen können.
Aufgrund der enormen Bandbreite dessen, was Soziale Arbeit ist, gilt es nun „zu prüfen, ob (...) eine Einheitlichkeit der
professionellen Handlungsweisen dieser Berufsgruppe ausgemacht werden kann.“ 141 In dieser Arbeit wurde schon erwähnt, dass sich die Soziale Arbeit in ihrem Handeln bezogen auf die gesellschaftlichen Handlungsproblemfelder an
der Nahtstelle zwischen Therapieleistung und Konsensbeschaffung bewegt. Explizit sind die Kernaktivitäten bisher aber
noch nicht definiert.
Die Kernaktivitäten der Sozialen Arbeit könnte man in etwa wie folgt benennen: Die Soziale Arbeit hat die Fähigkeit,
das Sozialverhalten von Menschen diagnostisch einzuschätzen. Dies wird im Studium innerhalb der Fächer Psychologie, Sozialmedizin und Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit gelehrt. Zudem kennen sich Sozialarbeiter in den institutionalisierten Sinnhorizonten, also der komplexen Welt der objektiven und subjektiven Institutionen, aus. Im Studium
wird das in den Fächern Soziologie, Sozialpolitik, Recht und Verwaltung und Organisation vermittelt. Somit ist die
Soziale Arbeit die einzige Profession, die diese beiden Aspekte miteinander verknüpfen kann.
Darüber hinaus bleibt zu erwähnen, dass es in der Sozialen Arbeit – anders als bei den Ärzten – bisher keine einheitliche Berufsausbildung gibt. In der Sozialen Arbeit existieren momentan sogar extrem unterschiedliche Ausbildungen.
134
Ferchhoff, 1989, S. 118
vgl. Gildemeister, 1992b, S. 208 f
136
vgl. Schütze, 1992, S. 132 ff
137
vgl. Daheim, 1992, S. 26
138
vgl. Merten/ Olk, 1999, S. 961
139
vgl. Knoll, 2000, S. 235
140
vgl. Knoll, 2000, S. 35
141
Knoll, 2000, S. 202
135
11
12
Das wird schon allein aufgrund der eingangs erwähnten verschiedenen Abschlüsse deutlich. Aber selbst innerhalb eines
Studiengangs werden an den verschiedenen Fachhochschulen die Fächer mit unterschiedlichen Gewichtungen gelehrt.
Das trägt natürlich auch dazu bei, dass in der Gesellschaft von den fachlichen Inhalten her niemand eindeutig weiß, was
ein Sozialarbeiter in seiner Ausbildung gelernt hat. Nun kann es in Anbetracht der sehr unterschiedlichen Arbeitsfelder
von Sozialer Arbeit nicht das Ziel sein, an allen Fachhochschulen Deutschlands einheitlich einen Studiengang Soziale
Arbeit mit ein und dem selben Studieninhalt einzuführen. Sinnvoll wäre es aber vermutlich, ein einheitliches Grundstudium einzuführen und darauf aufbauend für die unterschiedlichen Arbeitsfelder Sozialer Arbeit verschiedene Hauptstudiumsrichtungen anzubieten. Dieser Ansatz soll bald als ‚Y-Studiengang’ an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe eingeführt werden. Inhalt dieses Modells ist ein gemeinsames Grundstudium mit sich anschließenden Möglichkeiten, ein Sozialarbeits- oder ein Sozialpädagogikhauptstudium anzuschließen. Eine bundesweite Umsetzung dieses Modells könnte als Grundlage dafür genommen werden, zum Einen die Kernaktivitäten der Sozialen
Arbeit insgesamt klarer definieren zu können und zum Anderen, dass sich in den einzelnen Handlungsfeldern dann auch
noch einmal spezifisch die Kernaktivitäten für diese Bereiche definieren ließen.
Wenn es der Sozialen Arbeit schließlich gelingt, den Prozess ihrer Professionalisierung wissenschaftlich fundiert weiter
voranzutreiben, kann die Soziale Arbeit aufgrund ihrer einzigartigen Fähigkeiten zum „Trendsetter zukünftiger Professionsentwicklung“142 werden. Unsere Gesellschaft ist stark verrechtlicht. Alle Bereiche des öffentlichen Lebens sind per
Gesetz geregelt. Außerdem ist zu beobachten, dass immer mehr Menschen als Verlierer der kapitalistischen Bedingungen der Gesellschaft unter finanziellen, sozialen und gesundheitlichen Problemen leiden. Genau dort kann die Soziale
Arbeit als Profession sich behaupten und den hilfesuchenden Menschen Unterstützung bieten, sich (wieder) innerhalb
der Strukturen und Institutionen der Gesellschaft zurechtzufinden.
4.
Literaturverzeichnis
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