Antrag auf externen Erwerb des Abiturabschlusses im Schuljahr

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Dieser Antrag ist bis zum 1. Februar des Prüfungsjahres beim zuständigen
Staatlichen Schulamt schriftlich zu stellen.
*Name, Vorname
*Geburtsdatum
*Wohnanschrift
*Telefonnummer
Antrag auf externen Erwerb des Abiturabschlusses im Schuljahr 2015/ 2016
Entsprechend den § 112 Abs. 2 der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) vom 20. Januar 1994in
der zurzeit gültigen Fassung stelle ich den Antrag auf externen Erwerb des Abiturabschlusses im
Schuljahr 2015/2016 (Externenprüfung).
Zur externen Prüfung wird nach § 112 Abs. 1 ThürSchulO zugelassen, wer
- das 19. Lebensjahr vollendet hat,
- seinen ersten Wohnsitz seit mindestens zwölf Monaten in Thüringen hat und im laufenden
Schuljahr nicht Schüler eines Gymnasiums, einer Gemeinschaftsschule, einer Gesamtschule,
eines beruflichen Gymnasiums oder eines Kollegs gewesen ist, und
- nicht mehr als einmal eine Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in Thüringen
oder einen anderen Bundesland erfolglos abgelegt hat.
Diese Zulassungsbedingungen erfülle ich ausnahmslos.
Die erforderlichen Anlagen zum Antrag laut § 112 Abs. 3 ThürSchulO liegen diesem Antrag
bei.
Wahl der Prüfungsfächer:
1
schriftlicher Teil
Die schriftliche Prüfung findet in zwei Fächern mit erhöhten und in zwei Fächern mit
grundlegendem Anforderungsniveau statt.
1.1
Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau sind:
Deutsch
1.2
und
Mathematik
Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau sind:
Geschichte
und eines der aufgeführten Fächer nach Wahl.
Kreuzen Sie bitte hier nur ein Fach an.
Englisch
2
oder
Biologie
oder
Physik
oder
Chemie
Mündlicher Teil
Die mündliche Prüfung findet in vier Fächern mit grundlegendem Anforderungsniveau statt.
(Kreuzen Sie bitte unter den Punkten 2.1, 2.2 und 2.3 insgesamt genau 4 Fächer an.)
2.1
Kreuzen Sie bitte mindestens eine der aufgeführten Fremdsprachen an, wenn Sie bei Punkt
1.2 Englisch gewählt haben.
Haben Sie bei Punkt 1.2 Englisch nicht ausgewählt, müssen Sie hier zwei Fremdsprachen
auswählen.
Name
Vorname
Französisch
oder
Russisch
oder
Spanisch
oder
Latein
oder Englisch (sofern Englisch nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung ist)
2.2
Kreuzen Sie bitte mindestens eine Naturwissenschaft an, sofern diese noch nicht
Gegenstand der schriftlichen Prüfung ist. Haben Sie im schriftlichen Teil eine
Naturwissenschaft gewählt, müssen Sie nicht zwingend eine weitere Naturwissenschaft als
mündliches Prüfungsfach wählen.
Biologie
2.3
oder
Chemie
Physik
Folgende weitere Prüfungsfächer stehen zur Wahl. Bitte kreuzen Sie Ihre gewählten
Fächer an. Bitte beachten Sie den Hinweis im Punkt 2.!
Kunsterziehung
oder
oder
oder
Musik
Wirtschaft und Recht
oder
Geographie
oder Religionslehre
oder
oder
Sozialkunde
Ethik
Sollten Sie die Möglichkeit des zweigeteilten Prüfungsverfahrens nach § 111 Abs.5
ThürSchulO wählen, so geben Sie bitte folgend die Fächerkombinationen des 1. und 2.
Prüfungsjahres an:
1. Prüfungsabschnitt im Jahr
schriftliches Prüfungsfach erhöhtes Anforderungsniveau (aus. Nr.1.1)
schriftliches Prüfungsfach grundlegendes Anforderungsniveau (aus. Nr. 1.2)
mündliches Prüfungsfach (aus Nr. 2)
mündliches Prüfungsfach (aus Nr. 2)
2. Prüfungsabschnitt im Jahr
schriftliches Prüfungsfach erhöhtes Anforderungsniveau (aus. Nr.1.1)
schriftliches Prüfungsfach grundlegendes Anforderungsniveau (aus. Nr. 1.2)
mündliches Prüfungsfach (aus Nr. 2)
mündliches Prüfungsfach (aus Nr. 2)
Hinweise / Anträge:
Ort, Datum
* bitte mit PC oder in Druckschrift ausfüllen
Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin
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