Beschäftigungsstelle Ort, Datum Über den Dekan/die Dekanin1

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Beschäftigungsstelle
Ort, Datum
Über
den Dekan/die Dekanin1)
Herrn/Frau
an die
Personalabteilung der Universität Würzburg
Ref. 4.3 / 4.4
Antrag auf Zahlung von Leistungssonderzahlungen gem. § 40 Nr. 6 TV-L
Für Herrn/Frau
, geb.
beschäftigt bei der/dem
wird
die Zahlung einer einmaligen Leistungsprämie gem. § 40 Nr. 6 Abs. 3 TV-L (für besondere
Leistungen bei einem einzelnen Ereignis) beantragt:
Für die im Monat
Höhe von
20123) erbrachte Leistung wird eine Leistungsprämie beantragt in
€ 2)
v.H.2) des Jahrestabellenentgelts4) der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe
(siehe beiliegende Tabelle)
Begründung für die besondere Leistung:
-2die Zahlung einer Sonderzahlung5) gem. § 40 Nr. 6 Abs. 1 TV-L (nur private Drittmittel,
nicht DFG/BMBF/EU/Elitenetzwerk Bayern/Studienbeiträge) beantragt:
Die Sonderzahlung wird für den Monat
2012 beantragt in Höhe von
€5)
v.H.5) des individuellen Jahrestabellenentgelts
Der/die Beschäftigte hat besondere Leistungen bei der Einwerbung Mittel Dritter oder der
Erstellung einer für die eingeworbenen Drittmittel zu erbringenden bzw. erbrachten
Leistungen beigetragen, weil
Gruppen-/Teamprämie
Für
Herrn/Frau
Herrn/Frau
Herrn/Frau
Herrn/Frau
, geb. am
, geb. am
, geb. am
, geb. am
, Entgeltgruppe
, Entgeltgruppe
, Entgeltgruppe
, Entgeltgruppe
beschäftigt bei der/dem
wird die Zahlung einer einmaligen Gruppen-/Teamprämie beantragt:
Für die im Monat
Höhe von
20123) erbrachte Leistung wird eine Leistungsprämie beantragt in
€2)
v.H.2) des Jahrestabellenentgelts4) der Stufe 1 der höchsten Entgeltgruppe
innerhalb der Gruppe bzw. des Teams (siehe beiliegende Tabelle).
Begründung für besondere Leistung:
………………………………………
Unterschrift Beschäftigungsstelle
1)
2)
3)
4)
5)
………………………………………….
Unterschrift Dekan/Dekanin1)
Weiterleitung/Unterschrift Dekan/Dekanin nur bei Leistungsprämie notwendig (nicht bei Sonderzahlung private
Drittmittel/SFB-Beschäftigten/ZV-Beschäftigten oder Zentralen Einrichtungen).
Die Leistungsprämie darf maximal 10 v.H. des Jahrestabellenentgelts der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe
betragen bzw. der höchsten Entgeltgruppe bei einer Gruppen- oder Teamprämie.
Honorierungszeitraum ist 01.01.2012 – 31.12.2012. Anzugeben ist der Ereignismonat. Für jeden Monat mit Entgelt
im Jahr 2012 wird 1/12 der Leistungsprämie gezahlt.
Jahrestabellenentgelt ist das zwölffache des Tabellenentgelts der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe ohne
Jahressonderzahlung.
Die Sonderzahlung darf max. 10 v.H. des individuellen Jahrestabellenentgelts betragen.
Anlage
maximaler Betrag für die Leistungsprämie (= 10 % des Jahrestabellenentgelts der Stufe 1)*
Entgeltgruppe
Jahrestabellenentgelt
in €
max. Leistungsprämie
= 10 % in €
15
14
13Ü
13
12
11
10
9
8
7
6
5
4
3
2Ü
2
45.807,48
41.473,68
42.443,88
38.239,22
34.293,48
33.129,12
31.900,08
28.212,96
26.401,80
24.719,88
24.267,12
23.232,12
22.067,76
21.744,36
20.774,04
20.062,56
4.580,-4.147,-4.244,-3.823,-3.429,-3.312,-3.190,-2.821,-2.640,-2.471,-2.426,-2.323,-2.206,-2.174,-2.077,-2.006,--
*
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Leistungsentgelt in dem Umfang, der dem Anteil der
vereinbarten Arbeitszeit entspricht. Maßgebend ist dabei die individuelle Arbeitszeit am Ersten
des Monats der Bewilligung.
Beschäftigte, die im Laufe des Jahres eintreten oder ausscheiden, erhalten einen
entsprechend gezwölftelten Anteil der Leistungsprämie.
Antrag Leistungssonderzahlung 2012
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