Behörden setzen bei Leistungen für Menschen mit Behinderung den

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Hilfestellung für Diskussionen, die von Mitgliedern des Dachverbands in der
Öffentlichkeit verwenden können.
Die Organisationen des Dachverbandes sollten mit Leidenschaft über die Folgen der
geplanten Kürzungen informieren und damit Betroffenheit erzeugen. Sparvorschläge
haben alle Organisationen für ihren eigenen Betrieb, Kürzungsvorschläge im
Ausmaß von 36 Millionen Euro für das Landesbudget können aber vom
Dachverband nicht erwartet werden. Verhandlungen über Optimierungen sind immer
möglich, diese hat der Dachverband auch angeboten.
1. Das Behindertengesetz verfolgt Ziele.
Die Leistungsverträge der Organisationen mit dem Land schreiben vor,
welches Ziel verfolgt wird und wie eine Leistung erbracht werden soll. Sie
wurden mit der LEVO Verhandlung 2010 evaluiert. Jede Organisation hat im
eigenen Bereich Sparpotentiale, die eingesetzt werden können. Darüber kann
man auch verhandeln. Kürzungen um 36 Millionen verändern die ganze
Leistung. Darüber können wir nicht verhandeln.
2. Es geht in der Politik um eine Wertediskussion.
Politik ist zuständig, Entscheidungen zu treffen, die die Rechte der Menschen
mit Behinderung und ihre Zukunft sichert. Menschen gehen vor Banken.
Z.B. hat die Regierung in Irland den Behindertenbereich nur um 1,8% gekürzt,
obwohl insgesamt 25% des Budgets gekürzt werden musste.
3. Menschen mit Behinderung haben Rechte.
Die UN Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung wurde
2008 von Österreich ratifiziert und ist damit geltendes Recht. Diese
Konvention listet Prinzipien wie die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen,
Volle Teilhabe und Inklusion in die Gesellschaft, oder Respekt gegenüber den
wachsenden Möglichkeiten von Kindern mit Behinderung … auf, die die
Politik umsetzen muss.
4. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen werden gefährdet
a. Menschen mit Behinderung sind oft arm bzw. armutsgefährdet.
b. Familien, in denen Menschen mit Behinderung betreut und gepflegt
werden, sind oft rund um die Uhr, das ganze Jahr im Einsatz. Jede
Störung, z.B. durch Krankheit eines Familienmitglieds gefährdet das
gesamte Betreuungssystem.
c. Die geplanten Kürzungen gefährden die Zukunft und die
Teilhabemöglichkeiten.
DIE STEIRISCHE BEHINDERTENHILFE, DACHVERBAND, Franz-Josef-Straße 3, A-8200 Gleisdorf
T +43 / (0) 31 12 / 49 11 F +43 / (0) 31 12 / 49 11-83 99 E [email protected], I www.behindertenhilfe.or.at
Bankverbindung: Landeshypothekenbank Steiermark, BLZ 56000, Konto-Nr. 20241074995
ZVR: 590376253
d. So wie die öffentliche Diskussion durch die Landesregierung derzeit
geführt wird, empfinden sich viele Menschen mit Behinderung und ihre
Familien wieder als „Schmarotzer“, die das System ausnützen. Sie
haben ein Recht auf die ihnen zuerkannten Leistungen. Das muss die
Landesregierung auch kommunizieren.
5. Die Steiermärkische Landesregierung darf nicht fahrlässig handeln.
Menschen mit Behinderung und auch die Organisationen der Behindertenhilfe
dürfen gemäß der Bundesverfassung darauf vertrauen, dass von der
Landesregierung sachliche Entscheidungen getroffen werden.
6. Die geplanten Kürzungen machen das Ganze in vielen Bereichen teurer
statt billiger, aber bei geringerer Lebensqualität für die betroffenen
Personen
Die geplante Kürzung von Betreuungszuschlägen, von Tagsätzen für
Menschen mit höchstem Hilfebedarf und von mobilen Assistenzstunden wird
dazu führen, dass sie nicht mehr in ihrem bisherigen Umfeld betreut werden
können. Diese Menschen brauchen dann stationäre Unterbringung, mit
wesentlich geringerer Lebensqualität für sie und höheren Kosten für die
Steiermärkische Landesregierung und andere Kostenträger.
7. Politik trägt Verantwortung den Menschen mit Behinderung gegenüber
Der Landtag Steiermark hat 2004 mit dem neuen BHG eine Zukunft
versprochen. Die gemeinnützigen Organisationen, die für das Land arbeiten,
sind im Vertrauen auf geltende Verträge selbst Verträge mit MitarbeiterInnen,
Banken, KundInnen eingegangen.
Im BHG wird in §1 versprochen, dass „die Steiermark mit diesem Gesetz,
Menschen mit Behinderung unterstützt, damit sie an der Gesellschaft in
gleicher Weise wie nicht behinderte Menschen teilhaben und ein möglichst
selbstbestimmtes Leben führen können und dass durch
Gesetzesmaßnahmen, Leistungen und Beratung Menschen mit Behinderung
altersentsprechend Zugang zu den verschiedenen Lebensbereichen wie
Familie, Erziehungs- und Bildungswesen, Arbeit und Beschäftigung,
Gesundheitsversorgung sowie Kultur und Freizeit bekommen sollen, um ihnen
- wie nicht behinderten Menschen auch - die Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben zu ermöglichen“.
DIE STEIRISCHE BEHINDERTENHILFE, DACHVERBAND, Franz-Josef-Straße 3, A-8200 Gleisdorf
T +43 / (0) 31 12 / 49 11 F +43 / (0) 31 12 / 49 11-83 99 E [email protected], I www.behindertenhilfe.or.at
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8. Die Zukunft der Pflege und Betreuung wird aufs Spiel gesetzt statt sie zu
sichern
Die Kündigung hunderter Fachkräfte ist ein falsches Signal. Die Steiermark
hat zu wenig Pflege- und Betreuungskräfte. Darüber hinaus werden gut
entwickelte Strukturen der Pflege und Betreuung, insbesondere im ländlichen
Raum zerstört, wo es ohnehin oft nicht viele Arbeitsmöglichkeiten gibt.
9. Die Zivilgesellschaft wird demotiviert
Die Landesregierungen in Österreich sind für Behindertenhilfe zuständig. Dass
gemeinnützige Organisationen die Leistungen erbringen, hat für das Land
enorme Vorteile (ein Drittel billiger, wesentlich flexibler und innovativer,
wesentlich stärker an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert und mit viel
Ehrenamt. Die Organisationen sind alle gemeinnützig, d.h., etwaige Gewinne
werden wieder investiert. Zivilgesellschaft braucht Anerkennung und
berechenbare Rahmenbedingungen für ihr Engagement.
10. Sozialpolitik ist auch Wirtschaftspolitik
Gerade ein leistungsstarker Sozialer Sektor beeinflusst die wirtschaftliche
Entwicklung besonders positiv. Ausgaben für Soziale Dienstleistungen sind
keine Kosten, sondern Investitionen in die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit
unseres Landes.
DIE STEIRISCHE BEHINDERTENHILFE, DACHVERBAND, Franz-Josef-Straße 3, A-8200 Gleisdorf
T +43 / (0) 31 12 / 49 11 F +43 / (0) 31 12 / 49 11-83 99 E [email protected], I www.behindertenhilfe.or.at
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