Behinderungen Definitionen: nach Sozialgesetzbuch IX

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Behinderungen
Definitionen:
nach Sozialgesetzbuch IX - §2 Abs. 1
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder
seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für
das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft beeinträchtigt ist.
nach WHO - ICIDH-2 (International Classification of Impairments, Activities and Participation)
1999 überarbeitete die WHO das bestehende Klassifikationsschema von Krankheiten und
Behinderung. In der neuen Fassung sind nicht mehr die Defizite einer Person maßgeblich,
sondern die für die betreffende Person relevanten Fähigkeiten und die soziale Teilhabe.
Impairments (Schädigung)
→
Beeinträchtigung einer Körperfunktion oder Körperstruktur im
Sinn einer wesentlichen Abweichung oder eines Verlustes
Activity (Aktivitäten)
→
Möglichkeiten der Aktivität eines Menschen, eine persönliche
Verwirklichung zu erreichen
Participation (Teilhabe)
→
Maß der Teilhabe an öffentlichen, gesellschaftlichen,
kulturellen Aufgaben, Angelegenheiten und Errungenschaften
Kontextfaktoren
→
physikalische, soziale und einstellungsbezogene Umwelt, in
der ein Mensch das eigene Leben gestalten
Niemand darf Aufgrund von Behinderung benachteiligt werden
Artikel 3 Grundgesetzbuch →
→
Die WHO stellt den Beeinträchtigungen zum einem Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten
der Beeinträchtigten Person gegenüber und beurteilt die Umweltfaktoren und
Personenbezogenen Funktionen der behinderten Person.
Ursachen für Altersbedingte Behinderungen:






erhöhte Vulnerabilität (Verwundbarkeit oder Verletzbarkeit) durch innere und äußere
altersbedingten Veränderungen
körperliche Inaktivität
Ernährungsstörungen
Seh- und Hörbeeinträchtigungen
Depressionen
Multimorbidität
Allgemeine Begrifflichkeiten:
Exklusion
→
Ausschlussprinzip, der Staat kümmert sich nur um die Menschen die in
das Schema passen. Wenn sich um eine Gruppe gekümmert wird, liegt der
Gruppe ein bestimmtes Muster zugrunde. Wer aus diesem Raster rausfällt,
bleibt außen vor. (Häufiges Phänomen in 3te Weltländer)
[kurz: Menschen mit Behinderung gehören nicht dazu]
Separation
→
Staat kümmert sich um die, welche ins Schema passen. Wer nicht reinpasst,
wird vom Rest separiert und es gelten spezielle Regeln (Schattengesellschaft)
[kurz: Menschen mit Behinderung bleiben unter sich]
Integration
→
Eingliedern - erkennt erst mal die Abweichungen / Besonderheiten der
Gruppe an, aber es wird versucht durch Änderungen und Anpassung der
Rahmenbedingungen eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen
[kurz: Menschen mit Behinderung werden beteiligt]
Inklusion
→
Die Forderung nach soziale Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in
seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit
hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben. Inklusion beschreibt dabei die
Gleichwertigkeit eines Individuums, ohnedass dabei Normalität vorausgesetzt
wird. Normal ist vielmehr die Vielfalt, das Vorhandensein von Unterschieden.
[kurz: Alle Menschen gehören überall dazu]
Allgemeine Untergliederung für Behinderungen:
nach Art der Einschränkung:
• körperliche Behinderung
• Sinnesbehinderung (Blindheit, Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Taubblindheit)
• Sprachbehinderung
• psychische (seelische) Behinderung
• Lernbehinderung
• geistige Behinderung
nach Art des Erwerbs:
• erworbene Behinderungen
• durch perinatale (während der Geburt) entstandene Schäden
• durch Krankheiten
• durch körperliche Schädigungen, z.B. Gewalteinwirkung, Unfall, Kriegsverletzung
• durch Alterungsprozesse
• angeborenen Behinderungen
• durch Vererbung bzw. chromosomal bedingt
• durch pränatale (vor der Geburt entstandene) Schädigungen
Allgemeine Folgen einer Behinderung:
persönliche
familiäre
gesellschaftliche
Einschränkung
finanzieller Mehraufwand
Verantwortung
Veränderte Lebensziele
erhöhte psychische Belastung
Mehrkosten
Abhängigkeit
erhöhte physische Belastung
Kosten / Nutzenfaktor
eingeschränkte
Selbstwahrnehmung
Einschränkung im Bereich der
Freizeitgestaltung
Erweiterung von sozialen
Kompetenzen
Unsicherheit / Verunsicherung
krankhafte Beziehung
Bürokratieabbau
allg. Unzufriedenheit
adequate Wohnumgebung
fehlende Gleichberechtigung
sexuelle Ausgrenzung
gesellschaftlicher Druck
moralische Verpflichtung
eingeschränkte berufliche
Perspektive
gestörte soziale Beziehung (zu
Eltern, Partner, Geschwistern)
Anstrengung zur sozialen
Integration
gesellschaftliche Abgrenzung
Versagensängste
→
Um als Mensch mit Behinderung anerkannt zu werden und einen entsprechenden Ausweis
zu erhalten, ist ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich (nach §69 SGBIX)



→
GdB
GdB
GdB
ab
ab
ab
20
30
50
→ wird als Behinderung anerkannt
→ Gleichstellungsantrag für Schwerbehindertenausweis möglich
→ Schwerbehinderung
Voraussetzung für einen Ausweises ist die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
von 50 oder mehr. Im Rahmen des SGB IX ist der Grad der Behinderung (GdB) geregelt.
Vermerke auf dem Behinderten-Ausweis:
 aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
→
Anspruch auf kostenlose Teilnahme am
öffentlichen Personennahverkehr,
KfZ Steuerbefreiung / Parkerleichterung
Anspruch auf kostenlose Teilnahme am
öffentlichen Personennahverkehr,
KfZ Steuerbefreiung / Parkerleichterung
Befreiung von Hundesteuer
Anspruch auf kostenlose Teilnahme am
öffentlichen Personennahverkehr,
KfZ Steuerbefreiung / Parkerleichterung,
Befreiung von Hundesteuer,
Viele weitere Erleichterungen, auch
steuerlicher Art

H (Hilflos)
→

BL (Blind)
→

GL (Gehörlos)
→

RF (Rundfunkgebührenbefreiung)
→

1.Kl (Erste Klasse)
→

B (Begleitperson)
→

G (Gehbehinderung)
→
Anspruch auf kostenlose Teilnahme am
öffentlichen Personennahverkehr
KfZ Steuerbefreiung / Parkerleichterung
Befreiung von Hundesteuer
Viele weitere Erleichterungen, auch
steuerlicher Art
Rundfunkgebührenbefreiung und sozial
Tarife
darf in der Bahn in der 1.Kl reisen zum
Preis der 2.Kl
Anrecht auf eine Begleitperson,
kostenlos im öffentlichen Nahverkehr
oder Bahnverkehr
steuerliche Erleichterungen
(z.B. Kfz Steuerbefreiung)
Rechtsfolgen für Behinderte:
➢ besonderer Kündigungsschutz
➢ Zusatzurlaub (5 Tage Sonderurlaub)
➢ Rente (a. früher, b. höher)
➢ Steuer (höhere Pauschbeträge, mehr Absatzmöglichkeiten)
➢ Diskriminierungsverbot (je 20 Angestellte muss 1 Arbeitsplatz für Behinderte zur Verfügung
gestellt werden – wird dies nicht getan muss eine Strafe entrichtet werden)
➢ Offenbarung (Behinderung muss bei einer Bewerbung nicht offenbart / angegebenwerden)
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