Conseil/00/431 am 16. November 2000 in Brüssel 13084/00 (Presse 431) 2305. Tagung des Rates - FORSCHUNG am 16. November 2000 in Brüssel Präsident: Herr Roger-Gérard SCHWARTZENBERG Minister für Forschung der Französischen Republik INHALT TEILNEHMER ............................................................................................................................... III ERÖRTERTE PUNKTE EUROPÄISCHER RAUM DER FORSCHUNG UND INNOVATION - ENTSCHLIESSUNG DES RATES .................................................................................................................................. IV ITER ............................................................................................................................................ VIII BSE UND CREUTZFELDT-JAKOB-KRANKHEIT - SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES .... VIII EUROPÄISCHE STRATEGIE FÜR DIE RAUMFAHRT – ENTSCHLIESSUNG DES RATES ...... VIII SONSTIGES .................................................................................................................................. XI Akademie der Wissenschaften .............................................................................................. XI Verbreitung von Informationen über Wissenschaft und Technik (Alpha Galileo) ................... XI Europäisches Konzept betreffend die Therapieversuche im AIDS-Bereich ........................... XI Wissenschaft und Gesellschaft ............................................................................................. XI Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit im Rahmen der EuropaMittelmeer-Partnerschaft ...................................................................................................... XII OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE FORSCHUNG ............................................................................................................................... XII Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Russland über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit ................................................................................................ XII ZOLLUNION ................................................................................................................................. XII Verordnung über die Statistiken über Waren der Informationstechnologie ........................... XII AUSSENBEZIEHUNGEN ............................................................................................................. XII Gipfeltreffen zwischen der EU und den Ländern des Westlichen Balkans............................ XII Erweiterung ........................................................................................................................ XIII HANDELSPOLITIK ...................................................................................................................... XIII Antidumping - Einfuhren von Glycin (Volksrepublik China).................................................. XIII INSTITUTIONELLE ANGELEGENHEITEN .................................................................................. XIII Änderungen der Verfahrensordnungen des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz ................................................................................................................................ XIII TRANSPARENZ ......................................................................................................................... XIV Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten................................................................... XIV _________________ Für weitere Auskünfte: Tel. 02 285 60 83 oder 02 285 74 59 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Herr Serge KUBLA Herr Yvan YLIEFF Dänemark: Herr Claus GRUBE Deutschland: Herr Wolf-Michael CATENHUSEN Herr Klaus von TROTHA Griechenland: Herr Dimitrios DENIOZOS Spanien: Herr Ramón MARIMÓN SUÑOL Frankreich: Herr Roger-Gérard SCHWARTENBERG Irland: Herr Noel TREACY Italien: Herr Antonio CUFFARO Luxemburg: Frau Erna HENNICOT-SCHOEPGES Niederlande: Frau Annemarie JORRITSMA-LEBBINK Vizepräsident und Minister der Wirtschaft, der K.M.B., der Forschung und der neuen Technologien (Wallonische Region) Regierungskommissar beim Minister für Wirtschaft und Forschung Stellvertreter des Ständigen Vertreters Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg Generalsekretär im Ministerium für Forschung und Technologie Staatssekretär Technologiepolitik für Wissenschafts- und Minister für Forschung Staatsminister im Ministerium für das Bildungswesen und Wissenschaft und im Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung (mit besonderer Zuständigkeit für Wissenschaft und Technolgoie) Staatssekretär für das Hochschulwesen sowie die wissenschaftlichhe und technologische Forschung Ministerin für Kultur, Hochschulen und Forschung Ministerin für öffentliche Arbeiten Stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Wirtschaft Österreich: Frau Elisabeth GEHRER Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Portugal: Herr José Mariano GAGO Minister für Wissenschaft und Technologie Finnland: Herr Kare HALONEN Stellvertreter des Ständigen Vertreters Schweden: Herr Thomas ÖSTROS Minister für Bildung Vereinigtes Königreich: Lord SAINSBURY of TURVILLE Kommission: Herr Philippe BUSQUIN Herr Erkki LIIKANEN Parlamentarischer Staatssekretär, Ministerium Handel und Industrie (Minister für Wissenschaft) Mitglied Mitglied für EUROPÄISCHER RAUM DER FORSCHUNG UND INNOVATION - ENTSCHLIESSUNG DES RATES Im Lichte der Informationen über die Folgemaßnahmen im Anschluss an die Tagungen des Europäischen Rates in Lissabon und Santa Maria da Feira hat der Rat erörtert, welche Fortschritte bei der Schaffung eines Europäischen Raums der Forschung und Innovation erzielt worden sind und welche strategische Rolle den künftigen Rahmenprogrammen hierbei zukommt. Vor der Aussprache stellten das Kommissionsmitglied LIIKANEN die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Innovation in einer wissensbestimmten Wirtschaft" und das Kommissionsmitglied BUSQUIN die Mitteilung "Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums: Leitlinien für die Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung (2002-2006)" sowie das Arbeitsdokument der Kommission mit dem Titel "Entwicklung eines offenen Koordinierungsverfahrens für das Benchmarking nationaler Forschungspolitik - Ziele, Methoden und Indikatoren" vor. Zur Orientierung der Aussprache hatte der Vorsitz die Minister gebeten, sich zu folgenden für das Thema wichtigen Punkten zu äußern: Effiziente Koordinierung der Tätigkeit von Kommission, Mitgliedstaaten und Wirtschaftsakteuren, und Rolle der Kommission hierbei; Verbesserung der künftigen Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung unter Wahrung des im Rahmen des derzeitigen Programms erreichten Besitzstands; Zweckmäßigkeit der Orientierung der Gemeinschaftsforschung auf die Spitzenforschung sowie langfristig auf die Forschung in den Unternehmen und Förderung - insbesondere mit Hilfe der kleinen und mittleren Unternehmen - des wissenschaftlichen, technologischen und industriellen Potenzials der europäischen Regionen; sowie Mobilität der Forscher, um ihnen einen wirklichen Raum zu bieten: Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten, Mobilität Forschung/Unternehmen, europäischer Ansatz in Bezug auf die Infrastruktur, Attraktivität Europas für die besten Forscher, Wiederaufnahme des Dialogs zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Nach Abschluss des Gedankenaustausches nahm der Rat folgende Entschließung an: "DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION IN ANBETRACHT der Entschließung des Rates (Forschung) vom 15. Juni 2000 betreffend die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon und von Santa Maria da Feira zur raschen Errichtung eines Europäischen Raums der Forschung und Innovation im Hinblick auf Arbeitsplatzschaffung und Wirtschaftswachstum; UNTER HINWEIS auf die Bedeutung der Mitteilung der Kommission "Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums: Leitlinien für die Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung (2002-2006)" im Hinblick auf eine eingehende Erörterung der Zukunft der wissenschaftlichen und technischen europäischen Politik und der künftigen Rahmenprogramme, sowie deren Verknüpfung mit anderen Forschungstätigkeiten auf europäischer Ebene im Rahmen der Schaffung des Europäischen Forschungsraums; UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Mitteilung der Kommission "Innovation in einer wissensbestimmten Wirtschaft" und UNTER HINWEIS darauf, wie wichtig die Schnittstelle zwischen Forschung und Innovation ist; IN ANBETRACHT DER BEDEUTUNG, die der Umsetzung des "eEurope"-Aktionsplans zukommt, und seiner engen Verbindungen zur Forschung und insbesondere zu den Informations- und Kommunikationstechnologien; UNTER KENNTNISNAHME des Fünfjahres-Evaluierungsberichts zu den Rahmenprogrammen, des Jahresberichts (1999) der GFS, des Berichts des hochrangigen Sachverständigengremiums an die Kommission sowie der Stellungnahmen des Verwaltungsrates der GFS zu den beiden letztgenannten Berichten 1. UNTERSTÜTZT das von der Kommission in ihrer Mitteilung dargelegte allgemeine Konzept, mit dem die weitere Verwirklichung des Europäschen Forschungsraums angestrebt wird; IST DER ANSICHT, dass diese Verwirklichung das Ergebnis gemeinsamer freiwilliger Anstrengungen und einer Partnerschaft zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern, den anderen am Fünften Rahmenprogramm teilnehmenden Ländern und allen Akteuren der wissenschaftlichen und technischen Forschung sein muss. 2. STELLT FEST, dass die Rahmenprogramme als strategische Instrumente zur erfolgreichen Schaffung des Europäischen Forschungsraums und zur Steigerung der Effizienz der Forschungstätigkeiten in Europa eine wichtige Rolle spielen. 3. STELLT in Übereinstimmung mit Artikel 165 des Vertrags FEST, dass es für die Mitgliedstaaten wichtig ist, ihre Aktionen auf dem Gebiet der Forschung und der technologischen Entwicklung zu koordinieren, damit die wechselseitige Kohärenz der einzelstaatlichen Politiken und der Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung gewährleistet ist, und dass die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle bei der Förderung dieser Koordinierung spielen kann; ERINNERT ferner an die Bedeutung der Gemeinschaftsmaßnahmen als Ergänzung zu den Aktionen der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 164 und an die Notwendigkeit, die Koordinierungsbemühungen erfolgreich zu vollenden, damit die Ziele des Europäischen Forschungsraums erreicht werden. 4. BEGRÜSST die bereits eingeleiteten Aktionen zur Ausarbeitung einer offenen Methode zur Koordinierung der Politiken und erinnert an die Notwendigkeit, die schrittweise und freiwillige Vernetzung und Öffnung der nationalen Forschungsprogramme durch die zuständigen Behörden und den Informationsaustausch tatkräftig voranzutreiben, und NIMMT die beim Benchmarking der Politiken (Indikatoren) erzielten Fortschritte ZUR KENNTNIS. 5. WÜRDIGT die positiven Ergebnisse der laufenden Rahmenprogramme, stellt jedoch zugleich fest, dass die Arbeitsweise verbesserungswürdig ist und dass auf Gemeinschaftsebene in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten neue Aktionsformen unter Beachtung des Kriteriums der "wissenschaftlichen Spitzenleistung eingesetzt werden sollten. 6. BETONT die Bedeutung der Schlüsselbegriffe "wissenschaftliche Spitzenleistungen" und "europäischer Mehrwert", die unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips herangezogen werden müssen, um in den künftigen Rahmenprogrammen durch Anwendung strenger und kohärenter Kriterien eine Rangfolge für die Anstrengungen der Union in den vorrangigen Forschungs- und Entwicklungsbereichen aufzustellen; BEKRÄFTIGT, dass mit der gemeinschaftlichen Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Forschung ein Beitrag zum Aufbau des Europas des Wissens, zur Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken sowie gemäß Artikel 163 des Vertrags zur Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft geleistet werden muss, indem Unternehmen und andere an der Forschung beteiligte Personen und Stellen ermutigt werden, Spitzenforschungsvorhaben oder langfristige Forschungsvorhaben durchzuführen, und indem Demonstrationsmaßnahmen für innovative Technologien unterstützt werden. 7. BEGRÜSST, dass die Kommission in ihrer Mitteilung der Vernetzung der nationalen Programme auf dem Gebiet der staatlichen Forschung besondere Bedeutung beimisst, WEIST auf die Bedeutung der Erfahrungen HIN, die im Rahmen der Leitaktionen und der generischen Tätigkeiten des Rahmenprogramms erworben wurden, und STELLT FEST, dass es von Interesse ist, diese Konzepte weiter zu entwickeln, indem beispielsweise unbeschadet des Interesses, das Projekten kleinen und mittleren Umfangs entgegengebracht werden kann. Die Durchführung bereits ausgearbeiteter Großprojekte, unter denen sich auch Bündel ("cluster") von Vorhaben befinden könnten, sowie die Vernetzung von Spitzenforschungszentren geprüft werden. 8. BEGRÜSST ferner, dass der Frage der Humanressourcen große Bedeutung beigemessen wird; UNTERSTÜTZT die Fortsetzung der bereits eingeleiteten Maßnahmen im Hinblick auf eine größere Rolle und Teilnahme der Frauen an den europäischen Forschungsbemühungen und im Hinblick auf die Verbesserung der Ausbildung, die Mobilität der Forscher, einschließlich der Aufnahme von Forschern von anderen Kontinenten, und die Förderung junger Forscher. 9. BETONT außerdem, von welch großem Interesse ein europäischer Ansatz im Bereich der Forschungsinfrastrukturen im Hinblick auf eine wohlabgestimmte Optimierung dieser Infrastrukturen ist. 10. BEKRÄFTIGT die grundlegende Verbindung zwischen Forschung und Innovation und die wichtige Rolle, die die Unternehmen, insbesondere die in traditionellen Bereichen oder im Hochtechnologiebereich tätigen KMU, im Innovationsprozess spielen. VERWEIST darauf, dass bis Ende 2001 ein Gemeinschaftspatent und ein Gebrauchsmuster zur Verfügung stehen müssen; BETONT, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass innerhalb des Europäischen Forschungsraums, in den künftigen Rahmenprogrammen und in anderen einschlägigen Gemeinschaftsinitiativen das wissenschaftliche und technologische Potenzial aller Regionen der Mitgliedstaaten und der teilnehmenden Länder einschließlich der grenzübergreifenden Dimension dieses Potenzials gefördert wird. 11. HÄLT ES FÜR NOTWENDIG, die Diskussion über die Rolle der Wissenschaft in der Gesellschaft zu vertiefen, und die staatlichen Entscheidungsträger zu unterstützen, indem eine stärkere Verbindung zwischen den Forschungspolitiken und den Bedürfnissen der Gesellschaft, einschließlich des ethischen Aspekts des Fortschritts, geschaffen wird; BEKRÄFTIGT, wie wichtig die Schaffung einer unabhängigen Beratungs- und Konsultationsstelle durch die Kommission im Hinblick auf eine verbesserte Effizienz der europäischen FTE-Politiken ist; NIMMT KENNTNIS von dem grundlegenden Beitrag der Human- und Sozialwissenschaften sowie von der Notwendigkeit einer Verbesserung der Instrumente zur Verbreitung der wissenschaftlichen und technischen Informationen sowie eines Ausbaus der wissenschaftlichen und technologischen Kultur. 12. HEBT die Bedeutung der internationalen und globalen Dimension der europäischen Forschungstätigkeiten im Hinblick auf den gegenseitigen Nutzen sowie die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Interessen Europas HERVOR. 13. WEIST im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Europäischen Forschungsprogramms darauf HIN, dass im Hinblick auf die Durchführung des Forschungsrahmenprogramms der Union in Abhängigkeit von der Art der Aktionen und von den Prioritäten neue Instrumente und Formen der Intervention entwickelt werden sollten; diese müssen unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung beim Zugang eine Förderung von Partnerschaften zwischen den Mitgliedstaaten und der Union sowie eine größere Effizienz der Forschungstätigkeiten insbesondere durch folgendes Vorgehen ermöglichen: Förderung eines weiter gefassten Gemeinschaft einer der Akteure wäre; Ansatzes nach Programmen, wobei die engere Koordinierung mit den Strukturen und Organisationen für länderübergreifende wissenschaftliche Zusammenarbeit (z.B. COST, EUREKA, ESF...); Entwicklung von Synergien mit den nationalen Einrichtungen für Forschungsfinanzierung; Möglichkeit von Interventionen, die eine Strukturierung der längerfristigen Forschungstätigkeiten über strategische Fragen erlauben; Weiterentwicklung bestimmter jetziger Maßnahmen der Union, z. B. in den Bereichen Bildung und Mobilität oder Optimierung von Infrastrukturen; Rückgriff auf die Beteiligung der Gemeinschaft an Programmen mehrerer Mitgliedstaaten, beispielsweise unter Anwendung der Artikel 168 und 169 des Vertrags. 14. VERWEIST DARAUF, dass der Forschung auf dem Gebiet der Kernenergie und bei den damit verbundenen Tätigkeiten im künftigen Euratom-Rahmenprogramm als Bestandteil des Europäischen Forschungsraums eine wichtige Rolle zukommt; ERINNERT an die diesbezügliche Rolle der GFS in Übereinstimmung mit Artikel 8 des EURATOM-Vertrags sowie an die Rolle der GFS auf dem Gebiet der technologischen Forschung und Entwicklung, die über ihr spezifisches Programm wahrgenommen wird; BESTÄTIGT die Bedeutung des Auftrags der GFS als Einrichtung im Dienste der gemeinsamen Interessen der Europäischen Union, die ihr durch die Abgabe unabhängiger Stellungnahmen zukommt. 15. BETONT, dass die Mittel für die Durchführung der Rahmenprogramme für die gemeinschaftliche Forschung nach der Art der Tätigkeit und den Prioritäten zu differenzieren sind, wobei der Grundsatz einer Auswahl der Projekte im Wege wettbewerbsorientierter öffentlicher Ausschreibungen mit transparenten Bewertungsregeln zu wahren ist; BEFÜRWORTET die Notwendigkeit einer effizienteren Verwaltung und die Absicht der Kommission, sich auf ihre wesentlichen Aufgaben zu konzentrieren - 16. ERSUCHT ZU DIESEM ZWECK DIE KOMMISSION, ihm so bald wie möglich ihre Beiträge zu den nächsten Schritten bei der weiteren Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und ihren förmlichen Vorschlag für die Beschlüsse zum sechsten Rahmenprogramm im ersten Vierteljahr 2001 zu unterbreiten, damit er diese Beschlüsse zeitig vor Ablauf des fünften Rahmenprogramms (2002), vorzugsweise am Ende des ersten Halbjahrs 2002, fassen kann; in ihrem förmlichen Vorschlag die neuen Verwaltungsverfahren zu erläutern, auch was die eventuelle Auslagerung bestimmter Aufgaben anbelangt; dem Rat so bald wie möglich eine Mitteilung über die Umsetzung des Auftrags der GFS vorzulegen - damit er vor Annahme des Rahmenprogramms eine eingehende Aussprache führen kann - und in dieser Mitteilung auf die Verwaltungsverfahren, die Methoden und die Führung der GFS, die Konzentration der Forschungsbemühungen, die Anpassung der Humanressourcen an den Auftrag, die Verbesserung der Verbindungen zu den anderen nationalen Forschungsinstituten und die Frage einzugehen, inwieweit die GFS dem Bedarf der Benutzer, insbesondere der Generaldirektionen der Kommission und der staatlichen Stellen, entsprechen kann." ITER Der Rat hat Richtlinien für die Kommission im Hinblick auf Verhandlungen über einen internationalen Rahmen gebilligt, in dem die ITER-EDA *-Parteien und qualifizierte Drittländer gemeinsam die künftige Errichtung - zu gegebener Zeit - eines ITER-Rechtssubjekts für den Bau und Betrieb des ITER vorbereiten können. Wie erinnerlich endet die Geltungsdauer des derzeitigen ITER-EDA-Übereinkommens am 21. Juli 2001. Angesichts der grossen Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich muss die Rechtsgrundlage dieser Zusammenarbeit bis zum Auslaufen des derzeitigen Rahmenprogramms auf dem Gebiet der Forschung (EURATOM) im Dezember 2002 aufrecht erhalten werden, um ein Rechtsvakuum zu vermeiden. Zwar werden die Vorarbeiten hinsichtlich der technologischen Aspekte und des "Design" des "New Iter" im nächsten Jahr abgeschlossen sein, doch kann eine Entscheidung über den Bau und den Betrieb nicht getroffen werden, solange der Inhalt des neuen (sechsten) Rahmenprogramms nicht bekannt ist. Die Rolle der Fusion und insbesondere von ITER im Rahmen der Gemeinschaftsforschung soll in naher Zukunft eingehend geprüft werden. BSE UND CREUTZFELDT-JAKOB-KRANKHEIT - SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES Der Rat hat auf Initiative des Vorsitzes die Kommission ersucht, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und in Verbindung mit den bestehenden Mechanismen noch vor Ende 2000 eine Sachverständigengruppe einzusetzen, die die Aufgabe hat, eine Bestandsaufnahme der Forschung über BSE und die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit in den Mitgliedstaaten zu erstellen, den Austausch wissenschaftlicher Daten zwischen den Forschungsteams zu fördern und anzugeben, welche laufenden Forschungsarbeiten intensiviert und welche neuen Maßnahmen ergriffen werden sollten. Was die menschliche Variante der Krankheit betrifft, so wären die Maßnahmen insbesondere auf Prävention, Krankheitserkennung und epidemiologische und therapeutische Forschungsarbeiten auszurichten. Die Kommission hat mitgeteilt, dass sie über die aus den Arbeiten dieser Sachverständigengruppe hervorgegangenen Ergebnisse auf der nächsten Tagung der europäischen Forschungsminister berichten wird. EUROPÄISCHE STRATEGIE FÜR DIE RAUMFAHRT – ENTSCHLIESSUNG DES RATES Der Rat hat auf der Grundlage einer gemeinsamen Initiative der Kommission und der ESA zur Entwicklung einer kohärenten europäischen Raumfahrtstrategie eine Entschließung (siehe unten) angenommen. Die Strategie verfolgt folgende drei Ziele: Stärkung der Basis für Raumfahrtaktivitäten; Ausbau der wissenschaftlichen Kenntnisse über das Universum und das Sonnensystem; nutzbringende Anwendung der technischen Kapazitäten der Raumfahrt für die Märkte und die Gesellschaft. In der Entschließung ist insbesondere die Einsetzung einer Task Force aus Vertretern der Kommission und der ESA vorgesehen, um in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten die europäische Raumfahrtstrategie zu vertiefen. * ITER (Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor); EDA (dataillierter technischer Entwurf). "DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION IN ANBETRACHT des Leistungsstands des Raumfahrtsektors in Europa und seines derzeitigen Spitzenniveaus; UNTER HINWEIS AUF die Entschließung des Rates vom 22. Juni 1998 über ein verstärktes Zusammenwirken der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und der Europäischen Gemeinschaft, die zugleich vom ESA-Rat angenommen wurde, und die Entschließung des Rates vom 2. Dezember 1999, in der die Europäische Kommission ersucht wurde, gemeinsam mit der ESA eine Mitteilung über eine europäische Strategie für die Raumfahrt auszuarbeiten, sowie die ministeriellen Entschließungen des ESA-Rates vom 11. und 12. Mai 1999; IN ANERKENNUNG des positiven Ergebnisses dieses Ersuchens in Form eines einheitlichen Dokuments, das gemeinsam von der Europäischen Kommission und ESA-Vertretern erstellt wurde und in dem die großen Herausforderungen für den europäischen Raumfahrtsektor beschrieben werden; UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Entschließung des ESA-Rates vom 16. November 2000; UNTER HINWEIS auf die am 18. Mai 2000 angenommene Entschließung des Europäischen Parlaments über einen kohärenten Ansatz für die Raumfahrt; UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Initiative "Global Monitoring for Environment and Security" (GMES); IN ANBETRACHT der derzeitigen Definitionsphase eines auf europäischer Ebene autonomen Satelliten-Funknavigationssystems (Galileo) BEKRÄFTIGT den strategischen Charakter der Raumfahrt und die Notwendigkeit, ausgehend von den bedeutenden Leistungen der letzten dreißig Jahre eine umfassende Raumfahrtpolitik zu führen, die sich aus den politischen Bestrebungen der Mitgliedstaaten ergibt und den Herausforderungen des europäischen Aufbauwerks gerecht wird, und ERKENNT AN, dass unter diesem Blickwinkel ein nachhaltiges politisches Engagement die Voraussetzung für die Verfolgung einer solchen Politik ist; 1. ERKENNT AN, dass die Raumfahrtstrategie der Entwicklung der Anwendungen der Satellitensysteme in Bereichen wie Kommunikation, Navigation und Erderkundung durch die europäische Gesellschaft Rechnung trage muss. IST SICH DARIN EINIG, dass angesichts des wachsenden Bedarfs dieser Gesellschaft, der Erfordernisse der wissenschaftlichen Forschung und der Forderungen des industriellen Wettbewerbs mit der Strategie die in der Kommissionsmitteilung genannten drei Ziele verfolgt werden müssen, nämlich Stärkung der Basis für Raumfahrtaktivitäten, Ausbau der wissenschaftlichen Kenntnisse, Nutzung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile. 2. ERKENNT AN, welche Rolle die Regierungen, die Union und die ESA bei der Förderung und der Konsolidierung der mit den Raumfahrtsystemen verbundenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten jeweils spielen und dass Europa über eine technologische Grundlage und entsprechende operationelle Infrastrukturen verfügen muss, die es ihm ermöglichen, sich im weltweiten Wettbewerb an vorderster Stelle zu behaupten; 3. ERKENNT die grundlegende Notwendigkeit eines gesicherten Zugangs zur Raumfahrt AN und bekräftigt als wichtiges strategisches Ziel für Europa die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit seiner Trägerraketen sowie der zugehörigen Infrastrukturen; 4. STELLT FEST, dass das in Europa erreichte Niveau der wissenschaftlichen Forschung im Raumfahrtsektor bereits zahlreiche Kooperationen, insbesondere auf transatlantischer Ebene, ermöglicht hat, und SIEHT die Notwendigkeit, die Kohärenz der europäischen Forschungspolitik zu wahren, insbesondere im Rahmen internationaler Kooperationen, sowie die Notwendigkeit, Programme im Bereich der Weltraumwissenschaften aktiv weiterzuverfolgen, die zu einem besseren Verständnis des Universums, des Sonnensystems, unseres Planeten, der Wechselwirkungen mit seiner Umgebung und seines Klimas verhelfen sollen; 5. NIMMT die zunehmende Beteiligung des Privatsektors an der Entwicklung und Nutzung von Raumfahrtaktivitäten und die bereits erfolgten Umstrukturierungen in der Industrie ZUR KENNTNIS. ERSUCHT die Kommission, gemeinsam mit der ESA zu untersuchen, wie die privaten Investitionen im Raumfahrtsektor angeregt werden können, wobei insbesondere die Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor gestärkt werden soll; BETONT, welche Bedeutung in diesem Zusammenhang den KMU, den Ausrüstungsherstellern und den Zulieferern im Allgemeinen einzuräumen ist; 6. UNTERSTREICHT die strategische Bedeutung, die der Beherrschung der Informationstechnologien zukommt, und FORDERT die Kommission in diesem Zusammenhang auf zu prüfen, inwieweit die Gemeinschaftspolitiken einen Rahmen dafür bilden können, dass die Satellitenkommunikationssysteme leichter einen Beitrag zur Informationsgesellschaft leisten können und dass FTE-Projekte in diesem Bereich in Verbindung mit der ESA und den europäischen Betreibern der Anwendungssysteme gefördert werden; 7. STELLT FEST, welche Bedeutung den Satellitendaten für Umweltmanagement und Raumordnung, den Schutz von Menschenleben bei der Bewältigung der Folgen von Katastrophen, die Risikoüberwachung und die Verbesserung der zivilen Sicherheit zukommt, stellt weiter fest, dass unverzüglich operationelle oder präoperationelle Anwenderdienste entwickelt werden müssen, FÖRDERT die GMES- Initiative zur Überwachung und zum Schutz der Umwelt, wodurch Europa sämtliche Mittel erhalten soll, die zur Analyse und Bewältigung dieser Fragen notwendig sind; ERSUCHT zu diesem Zweck die Kommission, gemeinsam mit der ESA und den Mitgliedstaaten, den Definitionsrahmen für diese Initiative ausgehend von den Bedürfnissen der Nutzer und der Zivilgesellschaft fertig zu stellen, so dass vor Ende des ersten Halbjahres 2001 konkrete Vorschläge zur Durchführung ausgearbeitet werden können; 8. STELLT FEST, dass der Realisierung eines Satelliten-Funknavigationssystems erhebliche technologische wie wirtschaftliche Bedeutung zukommt, ERINNERT an die strategische Bedeutung des Galileo-Projekts und die Notwendigkeit, vor dem Ende des Jahres 2000 einen Beschluss über diese Frage zu fassen und die entsprechenden Vorarbeiten zum Abschluss zu bringen; EMPFIEHLT in diesem Zusammenhang für die Entwicklung dieses Programms die Einrichtung einer einheitlichen und kohärenten Stelle, die unter Klärung der jeweiligen Aufgaben der ESA und der Kommission die Projektleitung übernimmt und gegenüber den Mitgliedstaaten verantwortlich ist. 9. DER RAT IST SICH DARIN EINIG, dass zur Erreichung der vorgenannten Ziele und zur Umsetzung einer europäischen Strategie für die Raumfahrt die Europäische Kommission und die ESA sich auf einen effizienten Kooperationsrahmen stützen müssen, der es der ESA ermöglicht, als ausführende Organisation für die Entwicklung und Bereitstellung der Raumkomponente und der zugehörigen terrestrischen Komponente zu den Initiativen der Europäischen Gemeinschaft zu fungieren, und der Union den Zugang zum entsprechenden Fachwissen wie auch zu den durch die ESA koordinierten technischen Zentren sichert. ZU DIESEM ZWECK 10. ERSUCHT der Rat die Europäische Kommission, in Zusammenarbeit mit der ESA so bald wie möglich, spätestens jedoch vor Ende 2000 eine hochrangige gemeinsame Task Force aus Vertretern der Kommission und der ESA einzusetzen. Diese Task Force, deren Zusammensetzung die Einbeziehung der verschiedenen Gemeinschaftspolitiken in die Raumfahrtstrategie ermöglichen soll, wird zur Aufgabe haben, in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten die europäische Raumfahrtstrategie zu vertiefen und Vorschläge für ihre Durchführung zu formulieren. 11. EMPFIEHLT der Rat, dass bei den von der Task Force wahrzunehmenden Aufgaben die Entwicklungen im Bereich der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Betracht gezogen werden; 12. ERSUCHT der Rat die Europäische Kommission dringend, gemeinsam mit der ESA die europäische Strategie für die Raumfahrt unter diesem Blickwinkel zu dynamisieren und am Ende des Jahres 2001 dem Rat der Union und dem Rat der ESA sowie dem Europäischen Parlament Bericht über die ersten Maßnahmen und die erzielten Fortschritte zu erstatten." Es sollte darauf hingewiesen werden, dass nach der Tagung des Rates (Forschung) eine Tagung des ESA-Ministerrates stattgefunden hat, auf der eine Entschließung gleichen Inhalts angenommen wurde. SONSTIGES Der Rat hat folgende Informationen zur Kenntnis genommen: Akademie der Wissenschaften Der Vorsitz hat dem Rat ein Arbeitspapier mit Überlegungen darüber vorgelegt, ob eine unbürokratische Koordinierungsstruktur unter Beteiligung der gesamten akademischen Gemeinschaften Europas geschaffen werden sollte, um dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission ein Instrument an die Hand zu geben, den Rat unabhängiger Spitzenwissenschaftler einzuholen. Verbreitung von Informationen über Wissenschaft und Technik (AlphaGalileo) Der Vorsitz hat den Rat davon unterrichtet, dass am Rande der Ratstagung im Pressesaal AlphaGalileo vorgestellt worden ist, das Internet-basierte Pressezentrum für europäische Wissenschaft, Medizin und Verfahrenstechnik, das es europäischen Presseattachés ermöglicht, Journalisten aus der ganzen Welt Forschungsergebnisse mitzuteilen (www.alphagalileo.org). Europäisches Konzept betreffend die Therapieversuche im AIDS-Bereich Der Vorsitz hat dem Rat seine Aufzeichnung über die Schaffung einer Koordinierungsstruktur auf europäischer Ebene betreffend die Therapieversuche im AIDS-Bereich vorgestellt. Wissenschaft und Gesellschaft Beim Mittagessen hat der Rat das Thema Wissenschaft und Gesellschaft erörtert. Die entsprechenden Überlegungen werden auf einem Kolloquium auf Ministerebene über die Beziehungen zwischen Wissenschaft und Gesellschaft fortgesetzt, das am 30. November/1. Dezember 2000 in der Sorbonne in Paris abgehalten wird. Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit im Mittelmeer-Partnerschaft Rahmen der Europa- Die italienische Delegation hat den Rat davon unterrichtet, dass die Forschungsminister Spaniens, Frankreichs, Griechenlands, Italiens und Portugals am 29./30. September in Capri mit einigen ihrer Amtskollegen zusammengetroffen sind, um die Perspektiven der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft im Bereich Forschung und Technik zu erörtern. OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE FORSCHUNG Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Russland über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit Der Rat hat den Beschluss über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (siehe Mitteilung an die Presse vom heutigen Tage Nr. 13429/00 Presse 434) angenommen. ZOLLUNION Verordnung über die Statistiken über Waren der Informationstechnologie Der Rat hat die Verordnung zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif angenommen. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurden eine Warennomenklatur eingeführt und die vertragsmäßigen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt. Mit dem Beschluss 97/359/EG vom 24. März 1997 über die Beseitigung der Zölle auf Waren der Informationstechnologie hat der Rat im Namen der Gemeinschaft das Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA) sowie die Mitteilung über seine Durchführung genehmigt. Im Rahmen dieses Übereinkommens treffen die Teilnehmer zur Prüfung aller untereinander bestehenden Abweichungen bei der Einreihung von Waren der Informationstechnologie zusammen, angefangen bei den Waren, die in einem Anhang des Übereinkommens aufgeführt sind. Aus diesem Prüfungsprozess ergeben sich bestimmte Änderungen, die die Gemeinschaft an ihrem in der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 enthaltenen Zolltarif vorzunehmen hat. Wenn die Änderungen bereits von den Teilnehmern des Übereinkommens angenommen sind, müssen sie durch die angenommene Verordnung umgesetzt werden. AUSSENBEZIEHUNGEN Gipfeltreffen zwischen der EU und den Ländern des Westlichen Balkans Der Rat hat eine Gemeinsame Aktion zur Durchführung einer Tagung der Staats- und Regierungschefs in Zagreb (Gipfel von Zagreb) angenommen. Im Rahmen dieser Gemeinsamen Aktion leistet die Europäische Union finanzielle (in Höhe von 770.000 €) und logistische Unterstützung für die Ausrichtung und Durchführung einer Tagung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Sloweniens, Albaniens, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Bosnien und Herzogowinas, Kroatiens und der Bundesrepublik Jugoslawien, die am 24. November 2000 in Zagreb (Kroatien) stattfindet. Wie erinnerlich hatte der Europäische Rat auf seiner Tagung in Feira (19. und 20. Juni 2000) den von Frankreich vorgebrachten Gedanken eines Gipfeltreffens zwischen der Europäischen Union und den Ländern des westlichen Balkans begrüßt. Das Gipfeltreffen wird es ermöglichen, die genannten Länder erneut der Solidarität Europas zu versichern und wird eine Gelegenheit dazu bieten, mit ihnen zu prüfen, wie die demokratischen und wirtschaftlichen Reformen beschleunigt werden können. Erweiterung Der Rat hat die gemeinsamen Standpunkte der EU im Hinblick auf die Beitrittskonferenzen auf Ministerebene mit Zypern, Malta, Ungarn, Polen, Rumänien, der Slowakei, Lettland, Estland, Litauen, Bulgarien, der Tschechischen Republik und Slowenien am 20./21. November und 4./5. Dezember 2000 angenommen. HANDELSPOLITIK Antidumping - Einfuhren von Glycin (Volksrepublik China) Der Rat hat bestätigt, dass keine einfache Mehrheit für den Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Glycin mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls vorhanden ist. INSTITUTIONELLE ANGELEGENHEITEN Änderungen der Verfahrensordnungen des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz Der Rat hat den Wortlaut einiger Änderungen der Verfahrensordnungen des Gerichtshofs des Gerichts erster Instanz genehmigt. Der Gerichtshof und das Gericht erster Instanz hatten am 14. Juli 2000 bzw. am 21. Januar 2000 dem Rat zur einstimmigen Genehmigung eine Reihe von Vorschlägen für Änderungen ihrer jeweiligen Verfahrensordnung vorgelegt, um diese an neue rechtliche und praktische Anforderungen anzupassen. Den Änderungen an der Verfahrensweise des Gerichtshofs lagen insbesondere die folgenden Erwägungen zugrunde: Bei bestimmten besonders dringlichen Klagen ist wünschenswert, dass der Gerichtshof rasch endgültig entscheiden kann. Für diese Klagen ist ein beschleunigtes Verfahren vorzusehen. Zur Verkürzung der Verfahrensdauer bei Direktklagen ist die Frist für den Beitritt als Streithelfer zu verkürzen. Um die Kommunikation zwischen dem Gerichtshof und den Parteien und anderen Beteiligten den modernen Kommunikationstechniken anzupassen, empfiehlt es sich, die Nutzung der Übermittlung von Dokumenten insbesondere durch Fernkopie zu regeln und damit einhergehend die Vorschriften über die Entfernungsfristen zu ändern. Aufgrund der Erfahrung ist es angezeigt, die Vorschrift über die Erwiderung und Gegenerwiderung im Rahmen von Rechtsmitteln klarer zu fassen. Die Änderungen an der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz betreffen insbesondere folgende Aspekte: Zur Beschleunigung des Ablaufs der Verfahren vor dem Gericht ist vorzusehen, dass das Gericht bestimmte Rechtssachen in einem beschleunigten Verfahren entscheiden und den Wegfall von Erwiderung und Gegenerwiderung beschließen kann. Ferner sind die Frist für den Beitritt Dritter als Streithelfer sowie die Modalitäten des Beitritts neu zu regeln. Die Übermittlung von Dokumenten durch Fernkopie ist zu regeln. Die Vorschriften über die Entfernungsfristen sollten dem gegenwärtigen Stand der Kommunikationstechniken Rechnung tragen. Das Gericht muss zur Regelung bestimmter Probleme, die insbesondere die neuen Rechtsstreitigkeiten über den Zugang der Öffentlichkeit zu Verwaltungsdokumenten aufwerfen können, die Möglichkeit erhalten, die Übermittlung von Dokumenten, deren Vorlage anzuordnen ist, an die Parteien auszuschließen. Die Erteilung praktischer Anweisungen an die Parteien für das schriftliche und das mündliche Verfahren ist geeignet, den Ablauf der Verfahren zu verbessern. TRANSPARENZ Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten Der Rat hat die Antwort auf den fünften Zweitantrag auf Zugang zu Ratsdokumenten, den Herr Tony BUNYAN im Jahr 2000 gestellt hat, bei Gegenstimmen der dänischen, der griechischen, der irischen, der niederländischen, der finnischen, der schwedischen und der britischen Delegation gebilligt.