IP/02/941 Brüssel, den 27. Juni 2002 Neue EU-Regeln machen Bargeldabhebungen und Zahlungen mit Zahlungskarten im Ausland billiger Dank des Inkrafttretens einer Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen sollen Kunden ab Montag, dem 1. Juli 2002, wenn sie in anderen Mitgliedstaaten an Geldautomaten Euro ziehen oder per Karte zahlen nicht länger mehr zahlen müssen als dieselbe Dienstleistung in dem Land kostet, in dem sie leben. Auf diese Weise werden Urlaubs- und Geschäftsreisende erhebliche Einsparungen realisieren. Vor Inkrafttreten der Verordnung zahlten Kunden, wenn sie außerhalb ihres Mitgliedstaats 100€ am Bankautomaten abhoben, durchschnittlich 4€, während “inländische” Abhebungen und Zahlungen im Allgemeinen kostenlos sind oder nur wenige Cent kosten. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten arbeiteten im Hinblick auf eine rasche Verabschiedung der Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen - die im Dezember 2001 erlassen wurde (siehe IP/01/1827) eng zusammen. Die Verordnung zielt auf die Verwirklichung eines “einheitlichen Zahlungsverkehrsraums” ab, so dass Bürger und Unternehmen überall in der EU und nicht nur in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat die Vorteile der gemeinsamen Währung voll ausschöpfen können. Im Gegensatz zu einer Richtlinie muss eine Verordnung nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Kommissionspräsident Romano Prodi kommentierte die Verabschiedung mit den Worten: "Die Menschen haben nun Euro-Banknoten und -Münzen in der Tasche. Mit dieser Verordnung wird sichergestellt, dass sie mehr ausgeben können, wenn sie in Europa reisen. Die Vorteile der einheitlichen Währung müssen an jeden einzelnen Europäer weitergegeben werden. Deshalb hat die Kommission diese Verordnung im Juli 2001 vorgeschlagen.” Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein fügte hinzu: “Mit dieser Verordnung erhält der Binnenmarkt eine neue Dimension und wird insbesondere das Reisen in andere Mitgliedstaaten leichter und preiswerter. Das Überschreiten einer Grenze wird für Bankkunden nicht mehr teurer sein. Das Inkrafttreten der Vorschriften zu Kartenabhebungen und -zahlungen ist für jeden eine gute Nachricht, da die Urlaubszeit beginnt.” Bargeldabhebungen und Kartenzahlungen Nach der Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen müssen die Gebühren für Euro-Abhebungen am Geldautomat ab 1. Juli 2002 unabhängig davon, ob ein Kunde in dem entsprechenden Land ein Konto hat oder in einem anderen Mitgliedstaat einen Automaten benutzt, identisch sein. Derzeit kostet eine Abhebung von 100€ in einem anderen Mitgliedstaat durchschnittlich 4€, während die Kosten der gleichen Transaktion innerhalb des Landes, in dem das Konto geführt wird, minimal sind (siehe IP/01/992). Auch müssen ab 1. Juli 2002 die Gebühren für die Benutzung von Kredit- und Zahlungskarten (für Zahlungen in Höhe von maximal 12,500€) unabhängig davon, ob die Zahlungen in dem Land, in dem die Karte ausgegeben wurde, oder in einem anderen Land erfolgen, identisch sein. Dadurch werden Waren und Dienstleistungen, die auf Reisen in anderen Mitgliedstaaten oder auch über das Internet, telefonisch oder im Versandhandel erworben werden, preiswerter. Alles in allem werden diese Vorschriften , die in der nächsten Woche in Kraft treten, den Kunden immer dann Geld sparen, wenn sie Euro ziehen oder sich einer Karte bedienen, um in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sie leben, etwas mit Euro zu kaufen. Überweisungen Nächstes Jahr um diese Zeit (am 1. Juli 2003) wird der gleiche Grundsatz identischer Gebühren bei nationalen und grenzüberschreitenden EuroÜberweisungen (in Höhe bis zu 12.500€) auch für Überweisungen zwischen Bankkonten gelten. Dies wird den Bankkunden weitere erhebliche Einsparungen bringen. Im Jahr 2001 kostete eine grenzüberschreitende Überweisung von 100€ zwischen Banken in EU-Mitgliedstaaten 24€ (siehe IP/01/1293 und MEMO/01/294). Entsprechende Vorschriften sind bereits in der Richtlinie 97/5/EC enthalten, die festlegt, dass die Kunden vorher im Einzelnen über die Kosten nationaler und grenzüberschreitender Überweisungen und über etwaige Preisänderungen informiert werden müssen. Außerdem zielt die Verordnung darauf ab, den Banken den Umgang mit grenzübergreifenden Überweisungen zu erleichtern. Ab 1. Juli 2003 wird die Verwendung der ISO-Normen (International Standards Organisation), insbesondere der internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und der internationalen Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) den Kreditinstituten die vollautomatische Bearbeitung der Überweisungen ermöglichen. Ab dem gleichen Termin werden die Banken nicht mehr verpflichtet sein, den nationalen Behörden (für statistische Zwecke) Zahlungen unter 12.500€ zu melden. Die Verordnung bezieht sich auch auf Zahlungen in anderen Währungen als Euro, wenn die Mitgliedstaaten, in denen diese Währungen verwendet werden, der Kommission mitteilen, dass sie die Anwendung dieser Regeln wünschen. Die schwedische Regierung hat am 12. Juni 2002 angekündigt, dass sie die Verordnung auf die schwedische Krone anzuwenden wünscht. Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu der geplanten Verordnung finden sich in MEMO/02/154. Weitere Details und der volle Wortlaut der Verordnung sind unter folgender Adresse abrufbar: http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/finances/payment/index.htm 2