kleiner Wegweiser der HNO v1.0 - HNO Assistenten

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Jungassistent
Nach der Ärztlichen Prüfung. Zunächst soll es um einige Formalia gehen, die
nach der Approbation zu erledigen sind. Die folgenden Informationen geben
eine grobe Übersicht, können jedoch von Bundesland zu Bundesland bzw. von
Kammer zu Kammer unterschiedlich sein. In jedem Fall sei daher an dieser
Stelle auf die direkt zuständigen Institutionen und deren Informationsmaterial
verwiesen.
Approbationsurkunde. Diese muss nach bestandener ärztlicher Prüfung bei
der Landes- oder Bezirksregierung beantragt werden, wofür zumeist die
folgenden Dokumente eingereicht werden müssen: formloser Antrag auf
Approbation, amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ärztlichen Prüfung,
tabellarischer unterschriebener Lebenslauf, amtlich beglaubigte Kopie der
Geburtsurkunde, Nachweis der Staatsangehörigkeit, Polizeiliches
Führungszeugnis (Belegart 0; maximal 4 Wochen alt; Einwohnermeldeamt),
ärztliche Bescheinigung (fähig zur Berufsausübung; ausstellbar durch jeden
approbierten Arzt), Ehrenerklärung, dass weder ein Strafverfahren noch
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Euch laufen, ggf. amtlich
beglaubigte Kopien von Promotions- und Heiratsurkunde. Kostenpunkt
insgesamt knapp 40,- Euro; die Approbation selbst kostet in NRW derzeit noch
einmal ca. 130,- Euro.
Ärztekammer. Die landesspezifischen Heilberufsgesetze regeln die
Zuordnung aller approbierten Ärzte zur jeweiligen Landesärztekammer (LÄK).
Alle Ärztinnen und Ärzte gehören der Ärztekammer an, in deren
Kammerbereich sie ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht
ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Bundesärztekammer bildet
den Zusammenschluss aller LÄK, die jedoch separat agieren können. Für
Ärztinnen und Ärzte ohne deutsche Approbation können bei der zuständigen
Bezirksregierung die ärztliche Approbation bzw. eine Berufserlaubnis gemäß §
10 der Bundesärzteordnung beantragt werden. Die Mitgliedschaft in einer LÄK
ist Pflicht in Deutschland, geschieht jedoch nicht automatisch. Vielmehr ist
jeder nach Erlangen der Approbation dazu verpflichtet, sich innerhalb eines
Zeitfensters selbst bei der LÄK anzumelden. Zur Anmeldung muss die
Approbationsurkunde (und ggf. zusätzlich die Promotionsurkunde) der LÄK
vorgelegt werden. Die Ärztekammer finanziert die ihr nach dem
Heilberufsgesetz zugewiesenen Aufgaben überwiegend durch Kammerbeiträge
ihrer Mitglieder. Über jegliche Änderung der Mitgliedsdaten ist die jeweilige
LÄK zu informieren, insbesondere wenn es sich um Aufnahme, Beendigung
und jede sonstige Änderung der Berufsausübung (zum Beispiel: Promotion,
Arbeitgeberwechsel) sowie einen Wohnortwechsel handelt. Fällt man
hierdurch in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ärztekammer, so muss
man sich bei seiner alten Kammer ab- und bei der neuen Kammer anmelden.
Nach Anmeldung in der LÄK wird einem automatisch wöchentlich das
Deutsche Ärzteblatt zugesandt. Die LÄK sind bspw. zuständig für die
Gestaltung des Berufs- und Weiterbildungsrechts, für die Durchführung der
Facharztprüfung oder auch die Organisation der Fortbildung. Weiterhin
unterhalten die meisten LÄK ein Recht-Ressort, welches den Mitgliedern auf
Wunsch in allen berufsbezogenen rechtlichen Fragen zur Seite steht.
Arztausweis. Nach vorheriger Anmeldung bei der Landesärztekammer kann
der Arztausweis bei der zuständigen Kreisstelle der Landesärztekammer
beantragt werden. Für die Ausstellung wird ein Passfoto, ein gültiger
Personalausweis und ggf. die Promotionsurkunde benötigt und es wird eine
Bearbeitungsgebühr verlangt. In einigen Ländern wird derzeit der elektronische
Arztausweis getestet, der im Anschluss flächendeckend bundesweit eingeführt
werden soll. Ein Vorteil des Arztausweises ist die Möglichkeit, mit diesem in
Apotheken rezeptpflichtige Medikamente (außer BTM) einzukaufen. Nicht
zuletzt aus diesem Grund muss ein Verlust des Arztausweises umgehend der
zuständigen Kreisstelle gemeldet werden.
Ärzteversorgung. Jede Ärztekammer unterhält als berufsständisches
Versorgungswerk (Rentenversicherung) eine Ärzteversorgung. Diese hat die
Aufgabe, ihren Mitgliedern und sonstigen nach der Satzung zum Empfang von
Leistungen Berechtigten eine adäquate Alters-, Berufsunfähigkeits- und
Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Ärzteversorgung ersetzt damit
die gesetzliche Angestelltenversicherung von der man sich zugunsten der
Ärzteversorgung per Antrag befreien lassen muss. Die Ärztekammer wird
durch das Finanzministerium des Landes beaufsichtigt.
Neu in der Klinik. Worauf habe ich vor Arbeitsbeginn in einer neuen Klinik
zu achten? Welche Dinge sollten sofort erledigt werden und was hat evtl. auch
noch ein wenig Zeit? Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und soll lediglich stichpunktartig die wichtigsten Dinge
auflisten, damit es am ersten Tag oder in der ersten Woche nicht zu groben
Peinlichkeiten oder gar konsequenzbehafteten Fehlern kommt. Einige Punkte
sollten idealerweise bereits Wochen vor dem ersten Arbeitstag geklärt sein.
Funker / Telefon: Wie bin ich selbst erreichbar? Hat jeder Mitarbeiter einen
Funker (Pieper) oder evtl. ein tragbares Telefon? Wie funktioniert die
hausinterne Telefonanlage?
Notfallnummer: Wie melde ich einen Notfall?
Was tue ich, wenn ich ein Notfallsignal entdecke?
Klinikausweis: Brauche
ich einen Klinikausweis und wenn ja, wo beantrage ich ihn?
Kollegen: Wer
sind meine Kollegen und welche Stellung bekleiden Sie in der Klinik? Welche
Oberärzte sind für mich zuständig? Hilfreich ist es auch, gleich einen groben
Überblick über die anderen Abteilungen in der Klinik zu bekommen,
zumindest die Namen der Chefs zu kennen. Es sollte eine
Selbstverständlichkeit sein, sich bei jeder Person, die man zum ersten Mal
trifft, vorzustellen; ggf. einen der ersten Tage nutzen, um nach Dienstschluss
eine kleine Vorstellungsrunde zu machen.
Internet: Kaum eine Klinik
unterhält keine eigene Website, die nicht wertvolle Informationen bereit hält.
Evtl. gibt es hier auch eine Mitarbeiterliste.
Arbeitskleidung: Stellt die
Klinik Arbeitskleidung zur Verfügung? Wenn es individuelle Kleidung gibt,
dann muss diese meist frühzeitig organisiert werden, damit sie am ersten Tag
auch bereit liegt.
Kittel: s. Arbeitskleidung. Grundsätzlich sollte man zur
Sicherheit am ersten Arbeitstag einen eigenen Kittel dabei
haben.
Stimmgabel: Stethoskope liegen in jeder Abteilung für den Fall der
Fälle bereit, man dürfte einiges Stirnrunzeln verursachen, wenn man sich also
mit einem solchen locker um den Hals geschwungen an seinem ersten
Arbeitstag vorstellt. Von einigen Kliniken kann es aber als
Selbstverständlichkeit angesehen werden, dass man eine 400 Hz – Stimmgabel
besitzt.
Tagesablauf: Welchen wichtigen Termine gibt es über den Tag?
Gibt es eine Früh- und Mittagsbesprechung? Kann ich über meine Pausen frei
verfügen oder sind diese zeitlich festgelegt? Gehen die Kollegen irgendwann
geschlossen Mittagessen? Fortbildung: Gibt es klinikinterne
Fortbildungen und wenn ja, wann? Anmeldelisten?
Schlüssel: Welche
Schlüssel brauche ich und wo beantrage ich sie?
Türcodes: Gibt es
irgendwo in der Klinik Türcodes? Wie komme ich in den OP? s.
Schlüssel.
Emailadresse: Steht mir als Mitarbeiter der Klinik eine eigene
Emailadresse zu oder brauche ich diese sogar? Gibt es einen klinikinternen
Mailverteiler / Newsletter, bei dem ich mich anmelden
muss?
Serverzugang: Brauche ich Passwörter, um mich an einem
Computer anzumelden oder mich in ein Administrationsprogramm
einzuloggen?
Einführungskurse: Gibt es allg. Informationsveranstaltungen
für neue Mitarbeiter? Gibt es Einführungskurse für die technischen
Applikationen?
Klinik-Leitlinien: Gibt es einen Klinik-Leitfaden oder
zusammengefasste Leitlinien?
Behandlungs-Leitlinien: Welche
Behandlungsstandards gibt es in meiner Klinik?
Arbeitszeiten: Wann ist
Arbeitsbeginn, wann –ende? Wie sind die Pausen organisiert? Sind die
Arbeitszeiten jeden Tag gleich?
Personalabteilung: Muss ich mich bei der
Personalabteilung noch mal vorstellen? Noch etwas
unterschreiben?
Notdienst: Ab wann mache ich Notdienste? Wie sind die
Hintergrunddienste in diesem Fall zu erreichen?
Abschließend seien noch zwei Bücher erwähnt, die einem den Berufseinstieg in
die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde aus fachlicher Sicht erleichtern können:
Checkliste Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Ganzer, Arnold
Verlag:
Thieme
ISBN: 9783137402046
Klinikleitfanden Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Grevers
Verlag: Urban &
Fischer
ISBN: ISBN 3-437-51000-2
Die Deutsche HNO-Gesellschaft bzw. formal die „Deutsche Gesellschaft für
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie“ ist der Dachverband
aller deutschen HNO-Ärzte. Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft ist keine
Pflicht, sollte jedoch eine Selbstverständlichkeit für Assistenten sein, zumal die
Vorteile dem überschaubaren Jahresbeitrag überwiegen. Mitglieder zahlen
reduzierte Kongressbeiträge zur Jahresversammlung der Gesellschaft und
haben die Möglichkeit auf eine kostenfreie Mitgliedschaft in der Deutschen
Akademie für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (siehe
„Weiterbildung“). Im Mitgliedsbeitrag, der jährlich für Berufsanfänger ca. 50
Euro beträgt, ist u.a. der Erhalt der „HNO Informationen“ (Karl Demeter
Verlag) viermal jährlich enthalten. Weiter können Mitglieder der Gesellschaft
die European Archives of Oto-Rhino-Laryngology, HNO ( beide Springer
Verlag) und Laryngo-Rhino-Otologie (Thieme Verlag) zu einem ermäßigten
Preis abonnieren.
Weiterbildung
Den wenigsten Patienten dürfte der Unterschied zwischen einem
„Allgemeinarzt“ und einem „Praktischen Arzt“ bekannt sein und auch unter
jungen Medizinern verwischen sich die Grenzen zwischen diesen beiden
„Hausärzten“, die hinsichtlich ihrer Ausbildung jedoch grundverschiedener
nicht sein können. Zwar gibt es inzwischen auch den „FA Allgemeinmedizin“,
aber zuvor war der „Hausarzt“ in den meisten Fällen ein Facharzt für Innere
Medizin und betrieb als solcher eine Praxis. Doch Weiterbildung und das
Ablegen einer Facharztprüfung war vor Jahren noch kein unbedingtes Muss; so
konnte sich der frisch approbierte Arzt alternativ auch sofort niederlassen und
sich „Praktischer Arzt“ nennen. Heute jedoch ist es gemäß der
Weiterbildungsordnung (WBO) obligat, nach abgeschlossenem Studium eine
Facharztweiterbildung zu absolvieren. Auch nach der Facharztanerkennung
besteht die Pflicht, das eigene Wissen kontinuierlich zu erweitern. Nach der
Facharztprüfung wird dies jedoch nunmehr „Fortbildung“ genannt.
„Weiterbildung“ ist demnach die Ausbildung zum Facharzt, während
„Fortbildung“ die obligatorische Pflicht des Facharztes ist, sein Wissen zu
erhalten und auszubauen.
Die WBO legt fest, was der angehende Facharzt für
die Anerkennung geleistet und was er wissen muss. Ferner gibt sie den
zugrundeliegenden Zeitrahmen vor und bestimmt die Formalitäten von
Bescheinigung und Anrechnung.
Zwar gibt sich jede einzelne Ärztekammer eine eigene WBO, doch
unterscheiden sich diese in den meisten Punkten nur unwesentlich voneinander.
Nichtsdestotrotz sei für jede einzelne Information auf die WBO der jeweils
zuständigen Kammer verwiesen; die Inhalte dieser Website können mitunter
für die eigene WBO auch nur unzureichend oder gar nicht zutreffen. Zumeist
sind beim Wechsel der Kammer (in Folge eines Wohnort- und/oder
Arbeitsplatzwechsels) die bisher absolvierten Zeiten und Inhalte der
Weiterbildung übertragbar, zumal sich die einzelnen WBO alle an der
Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer orientieren.
Die Weiterbildung muss dokumentiert werden. Dies kann durch Zeugnisse und
Bescheinigungen seitens der Weiterbildungsstelle erfolgen. Die CMEPunkte
(„Continuing Medical Education“) sind hier offiziell zwar nur für die
Fortbildung (also erst nach Erlangen des Facharztes) gültig, jedoch sollten sie
auch schon vor der FA-Prüfung einen Stellenwert als Nachweis stattgehabter
Weiterbildung erfüllen. CME-Punkte werden von der LÄK verteilt und
bezeichnen eine zertifizierte Weiterbildungsveranstaltung.
Ausbildungszeit. Für das Gebiet der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde können zwei
verschiedene Facharztkompetenzen erreicht werden:
• FA Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
• FA Phoniatrie und Pädaudiologie (Sprach-, Stimm- und kindliche
Hörstörungen)
Die Weiterbildungszeit für HNO gliedert sich in:
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet HNO.
• 36 Monate Weiterbildung zum HNO-Facharzt an einer Weiterbildungsstätte,
davon können
◦
6 Monate im Gebiet Chirurgie oder Pathologie oder in
Anästhesiologie, Kinder- und Jugendmedizin, MKG,
Neurochirurgie oder Sprach-, Stimm- und kindliche
Hörstörungen angerechnet werden
bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet warden
Kursangebote. Die Deutsche Akademie für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,
Kopf- und Hals-Chirurgie ist die Fort- und Weiterbildungsakademie der
Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und HalsChirurgie. Sie versteht sich „als eine Institution, die auf höchstem Niveau und
möglichst kostengünstig zu einer nachhaltigen Unterstützung der ärztlichen
Fort- und Weiterbildung beiträgt“.
Auf der sehr informativen Website http://www.hno-akademie.de/ der HNOAkademie findet sich eine Übersicht über alle national organisierten
zertifizierten Kurse. Eine große zentrale Kurseinheit findet im Rahmen der
Jahresversammlungen (gleichzeitig Jahresversammlung der Deutschen HNOGesellschaft) statt. Unter anderem wird hier ein Kompaktkurs zur Vorbereitung
auf die Facharztprüfung angeboten.
Facharztprüfung
Inhalte. Die folgenden Informationen bieten einen Überblick über die
verlangten Inhalte in der Facharztprüfung. Es handelt sich hierbei um eine
beispielhafte Auflistung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die genauen
Inhalte finden sich in der landesspezifischen WBO.
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
• der Erkennung, konservativen und operativen Behandlung, Nachsorge und
Rehabilitation von Erkrankungen einschließlich Funktionsstörungen,
Verletzungen, Fehlbildungen, Formveränderungen und Tumoren der
Organe der Nase und NNH, der Tränennasenwege, des Gehör- und
Gleichgewichtsorgans, der Hirnnerven, der Lippen, der Wange, der
Zunge, des Zungengrunds, des Mundbodens, der Tonsillen, des
Rachens, des Kehlkopfes, der oberen Luft- und Speisewege, der
Kopfspeicheldrüsen sowie der Oto- und Rhinobasis sowie der
Weichteile des Gesichtsschädels und des Halses
• den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie
• der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
• der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergischer Erkrankungen
einschließlich der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks
• den Grundlagen schlafbezogener Atemstörungen und deren operativer
Behandlungsmaßnahmen
• der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung
einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen Beurteilung
• den umweltbedingten Schädigungen im Hals-Nasen-Ohrenbereich
einschließlich Lärmschwerhörigkeit
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
• unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests
einschließlich epikutaner, kutaner und intrakutaner Tests einschließlich
Erstellung eines Therapieplanes
• Hyposensibilisierung
• neuro-otologische Untersuchungen, z.B. experimentelle
Nystagmusprovokation, spino-vestibuläre, vestibulospinale und zentrale
Tests und funktionelle Untersuchung des HWS-Systems auch mit
apparativer Registrierung mittels elektro- und/oder
Videonystagmographie
• operative Eingriffe einschließlich endoskopischer und mikroskopischer
Techniken
◦
an Ohr, Ohrschädel, Gehörgang, Ohrmuschel einschließlich
Felsenbeinpräparationen
◦
an Nasennebenhöhlen, Nase und Weichteilen des Gesichtsschädels
◦
plastische Maßnahmen geringen Schwierigkeitsgrades an Nase und
Ohr
◦
im Pharynx
◦
im Bereich des äußeren Kehlkopfs und der oberen Luftröhre
einschließlich Tracheotomie
◦
am äußeren Hals
◦
an Speicheldrüsen und –ausführungsgängen
◦
Eingriffe bei Schlafapnoe
• Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade, z.B. bei
mikrochirurgischen Ohroperationen, großen tumorchirurgischen
Operationen im Kopf-Hals-Bereich, bei endoskopischer
Ethmoidektomie und Pansinusoperationen, bei neuroplastischen
Eingriffen, bei Gefäßersatz und mikrovaskulären Anastomosen.
Für den Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen gelten
separate Richtlinien.
Richtlinien. Die Facharztprüfung ist in der Weiterbildungsordnung (WBO)
geregelt; sie wird organisiert von den Landesärztekammern. Die folgenden
Rahmenregelungen sind der WBO des Landes NRW entnommen und können
von denen anderer Länder abweichen, auf die daher hier ausdrücklich
verwiesen wird.
Die Ausbildung zum Facharzt beginnt erst nach der ärztlichen Approbation;
allerdings können Tätigkeitsabschnitte, die als AiP abgeleistet wurden und
gewissen Anforderungen genügen, auf die Weiterbildung angerechnet werden.
Eine im Ausland absolvierte ärztliche Tätigkeit kann ggf. auf die
Weiterbildung angerechnet werden, wenn diese gleichwertig ist. Hierzu vorab
Informationen der jeweiligen Ärztekammer einholen.
Die Weiterbildung muss ganztägig und in hauptberuflicher Stellung in
zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt werden. TeilzeitWeiterbildung ist nur auf vorherigen Antrag in Ausnahmefällen möglich. In der
Vergangenheit hat es sich bei bekannten Fällen hierbei so dargestellt, dass die
Teilzeitarbeit mindestens 50% betragen musste, damit die Zeit angerechnet
wurde. Insbesondere bei Frauen im Mutterschaftsurlaub ist hier in jedem Fall
die direkte Rücksprache mit der Ärztekammer empfohlen; insbesondere auch
was die Regelung für Erholungsurlaub betrifft.
Wichtig ist es, schon
während der Weiterbildung zum Facharzt die abgeleisteten
Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren. Ein Zeugnis des
Weiterbildungsbefugten, das im einzelnen die erworbenen Kenntnisse,
Erfahrungen und Fertigkeiten darlegt und zur Frage der fachlichen Eignung
Stellung nimmt, ist einem späteren Antrag beizulegen.
Dokumentationsbögen
sind zumeist in der Weiterbildungsordnung (WBO) selbst enthalten, welche
über die Internetpräsenz der zuständigen LÄK verfügbar sein sollte.
Anmeldung und Ablauf. Die Zulassung zur Prüfung wird durch die
Landesärztekammer erteilt, wenn die Erfüllung der zeitlichen und inhaltlichen
Anforderungen durch Zeugnisse und Nachweise erbracht worden ist.
Die hierzu benötigten Unterlagen sind in der WBO der jeweiligen
Landesärztekammer aufgelistet; sie beinhalten zumeist die folgenden
Dokumente:
• Approbationsurkunde
• ggf. Promotionsurkunde
• sämtliche Zeugnisse der Weiterbildung, OP-Katalog, Dokumentationsbögen
• Beruflicher Werdegang seit Approbation
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden durch die Landesärztekammer
bestimmt, ebenso wie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, dessen
Stimme im Übrigen bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt.
Die Ladung zur Facharztprüfung geschieht mindestens 2 Wochen vor dem
Prüfungstermin. Die Prüfung selbst dauert zwischen 30-60 Minuten und kann
sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken.
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