Universität Erlangen-Nürnberg C Postfach 35 20 C D

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Universität Erlangen-Nürnberg  Postfach 35 20  D-91023 Erlangen
I.
1)
An alle
Einrichtungen
der Universität Erlangen-Nürnberg
2)
An alle
liquidationsberechtigten Ärzte
der Universität Erlangen-Nürnberg
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 09131/85-0
App. 6613
Zimmer-Nr.
Erlangen, den
16. Januar 1998
III/3-143-01
Mitversteuerung und Mitversicherung von Nebeneinnahmen, die an die Mitarbeiter(innen) weitergegeben werden (Mitarbeiter(innen)beteiligung = Arbeitslohnzahlung
durch Dritte -  38 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz)
Zu meinem Schreiben vom 30.7.1996, Nr. wie vor
Anlage: Mustervordruck für Arbeitnehmer/innen (=Angestellte und Arbeiter/innen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Abänderung meines Rundschreibens vom 30.7.96 (insbes. Seite 2 Ziff. 5) möchte ich Sie auf
eine Neuregelung ab dem 1.3.1998 hinweisen und Sie bitten, durch eine zuverlässige
Mitwirkung unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden zu helfen.
Die Bezügestelle Arbeitnehmer geht davon aus, daß die Mitarbeiter(innen)beteiligungen bereits
die Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung enthält. Sie rechnet diese Anteile vor der
Eingabe
des
mitzuversteuernden
und
mitzuversichernden
Teils
der
Mitarbeiter(innen)beteiligung aus dieser heraus und behält den auf diese entfallenden
Arbeitgeberanteil von den laufenden Arbeitnehmer(innen)- vergütungen ein.
Durch dieses Verfahren wird sehr viel Verwaltungsaufwand, auch seitens der
liquidationsberechtigten Ärzte/Ärztinnen, eingespart. Es obliegt Ihnen nur noch, die
Mitarbeiter(innen)beteiligungen an ihre Mitarbeiter(innen) auszuzahlen und davon die
Bezügestelle mittels Formblatt (s. Anlage) zu unterrichten. Die nachträgliche Abführung der
Arbeitgeberanteile durch Sie an die Bezügestelle unterbleibt. Bis einschließlich Februar 1998
wird noch das alte Verfahren angewandt.
Beispiele: Eine Beteiligung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin von brutto 500 DM würde bei
einem Sozialversicherungssatz von 21,1% 87,12 DM Arbeitgeberanteile enthalten
1
Hausanschrift
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91054 Erlangen
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http://www.uni-erlangen.de
e-mail
Telefax
09131/85-2131
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Stadt- und Kreissparkasse Erlangen
Kto-Nr. 2510 (BLZ 763 500 00)
Postbank Nürnberg
Kto-Nr. 9586-857 (BLZ 760 100 85)
(500:121,1x100 = 412,88 DM; 500 DM - 412,88 DM = 87,12 DM). Nach diesem Beispiel
erhöht sich die Bemesssungsgrundlage für die Errechnung der Steuer und Sozialversicherung
des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin um 412,88 DM. Soll der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin
brutto 500 DM als Beteiligung erhalten, müßten Sie bei gleichem Sozialversicherungssatz von
21.1 % tatsächlich 605,50 DM an ihn/sie abführen und der Bezügestelle diesen Betrag melden.
Diese Regelung gilt nicht für Beamte/Beamtinnen. Bei diesen wird die Beteiligung nicht mit
den laufenden Bezügen mitversichert. Ob bei Beamten/Beamtinnen überhaupt
Sozialversicherungsanteile aus der Beteiligung anfallen, stellt sich erst im Falle von deren
Nachversicherung heraus. Eine grundsätzliche Beurteilung und ggf. Neuordnung dieses
Verfahrens durch die Obersten Dienstbehörden steht wegen der schwierigen Rechtslage noch
aus.
Durch die Neuregelung für Arbeitnehmer(innen) ist es leider nicht mehr möglich, für Beamte/Beamtinnen und Arbeitnehmer(innen) den gleichen Vordruck wie bisher zu verwenden. Ich
bitte Sie, für Arbeitnehmer(innen) ab dem Zahltag März 1998 wegen der darin enthaltenen
Hinweise für die Bezügestelle und den begünstigten Arbeitnehmer bzw. die begünstigte
Arbeitnehmerin zuverlässig nur noch den anliegenden Vordruck zu verwenden. Für
Beamte/Beamtinnen können Sie weiterhin den mit Schreiben vom 30.6.97 übermittelten
Vordruck verwenden.
Den neuen Vordruck, der mit Word Perfect 6.0 erstellt wurde, können Sie beim Referat III/3
der ZUV unter Beigabe einer formatierten Diskette anfordern. Er wird Ihnen ehestmöglich
auch im WWW zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thomas A.H. Schöck
Kanzler
II.
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