Anlage 8 zum Leitfaden SSV

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Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Fallbeispiele: Sondervermögen „Städtebauliches Sondervermögen“
Inhaltsverzeichnis
I.
Überführung der im Eigentum der Gemeinde befindlichen und im Sanierungsgebiet
belegenen Objekte
1. Privat nutzbare Grundstücke
2. Öffentlich nutzbare Grundstücke
II.
Behandlung von Baumaßnahmen
1. Privat nutzbare Grundstücke
2. Öffentlich nutzbare Grundstücke
III.
Zahlungen / Zuzahlungen der Gemeinde
1. Eigenanteil der Gemeinde
a)
Aufwendungen für die Sanierung von Gemeindlichen privat nutzbaren
Grundstücken
b)
Aufwendungen für die Errichtung / Sanierung / Modernisierung von
gemeindlichen öffentlich nutzbaren Grundstücken
2. Zusätzliche Zahlungen der Gemeinde
3. Durchleitung von Fördermitteln und Beiträgen
IV.
Bilanzierung von Fördermitteln und Darlehen Dritter
V.
Bilanzierung von Bewirtschaftungsergebnissen der privat nutzbaren Grundstücke
VI.
Bilanzierung von Verkaufserlösen gemeindlicher privat nutzbarer Grundstücke
VII. Bilanzierung der Übergabe von Maßnahmen an öffentlich nutzbaren Grundstücken
Stand: 06.10.2008
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I.
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Überführung der im Eigentum der Gemeinde befindlichen und im
Sanierungsgebiet belegenen Objekte
1.
Privat nutzbare Grundstücke
Kernhaushalt
Die gemeindlichen privat nutzbaren im Sanierungsgebiet belegenen Grundstücke (im
Folgenden: privat nutzbare Grundstücke) werden in der Eröffnungsbilanz des
Sondervermögens und nicht in der des Kernhaushaltes der Gemeinde erfasst.
In der Eröffnungsbilanz des Kernhaushaltes wird lediglich der Beteiligungswert am
Sondervermögen im Anlagevermögen ausgewiesen. Der Wert der Beteiligung am
Sondervermögen entspricht dem im Sondervermögen ausgewiesenen Eigenkapital
(Eigenkapitalspiegelbildmethode).
Werden Grundstücke nach dem Eröffnungsbilanzstichtag in das Sondervermögen
eingebracht, so sind diese im Kernhaushalt bis zum Zeitpunkt der Einbringung nach
den doppischen Grundsätzen für Grundstücke im Anlagevermögen zu bilanzieren. Zum
Einbringungsstichtag erfolgt zunächst eine Umgliederung der Grundstückswerte in den
Posten „Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen“ im Umlaufvermögen des
Kernhaushaltes, verbunden mit einer gegebenenfalls notwendigen Abwertung auf den
niedrigeren Marktwert zum Einbringungsstichtag. Nachfolgend wird der Abgang des
Grundstücks zu Lasten des Postens „Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen“ zu
Gunsten des Beteiligungswertes am Sondervermögen gebucht.
Sondervermögen
Die
Gemeinde
hat
aufgrund
gesetzlicher
Regelungen
das
Städtebauliche
Sondervermögen als Sondervermögen mit Sonderrechnung (§ 64 KV M-V) zu führen.
Daher erfolgt die bilanzielle Abbildung der in das Sondervermögen eingebrachten
Grundstücke im Sondervermögen.
Der Ausweis der in das Sondervermögen eingebrachten Grundstücke ist in der
Eröffnungsbilanz des Sondervermögens im Umlaufvermögen unter den Vorräten im
Posten „Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen“ vorzunehmen. Der Ansatz erfolgt
mit dem gleichen Wert, zu dem die Grundstücke aus dem Kernhaushalt ausgebucht
werden. Die Grundstücke werden damit im Sondervermögen nach den gleichen
Grundsätzen bewertet, wie die Grundstücke, die im Kernhaushalt im Umlaufvermögen
ausgewiesen werden. Die Bewertung erfolgt folglich zu Anschaffungs- oder
Stand: 06.10.2008
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Herstellungskosten; sofern der Marktwert zum Bilanzstichtag unter den Anschaffungsoder Herstellungskosten liegt, ist der Marktwert anzusetzen (im Folgenden: Buchwert).
Erfolgt die Einbringung der Grundstücke nach der Erstellung der Eröffnungsbilanz,
dann werden die Grundstücke zum Zeitpunkt der Einbringung zunächst mit ihrem
Buchwert in den Posten „Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen“ eingebucht. Die
Gegenbuchung erfolgt gegen das Eigenkapital.
Ist der von dem Sondervermögen festzustellende Einbringungswert der Grundstücke,
d. h. der Verkehrswert der Grundstücke zum Zeitpunkt der Einbringung in das
Sondervermögen, höher als der Buchwert, so erfolgt aktivisch im Posten „Unfertige
Erzeugnisse, unfertige Leistungen“, jedoch getrennt von den Grundstückswerten, eine
Wertkorrektur in Höhe des Differenzbetrages zwischen Buch- und Einbringungswert. In
gleicher Höhe ist eine Rücklage aus der Bildung des Korrekturpostens zum Buchwert
auszuweisen.
Dies kann nur dann der Fall sein, wenn die Grundstücke mit ihren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt sind und ein möglicher Verkehrswert über den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Erfolgte bei der Gemeinde eine
Abwertung der Grundstücke auf einen niedrigeren Marktwert zum Einbringungsstichtag
und liegt der Verkehrswert über diesem Wert, dann hat erfolgswirksam eine
Zuschreibung zu erfolgen, da insoweit die vorgenommene Abwertung auf den
Marktwert zu hoch vorgenommen wurde.
Ist der Einbringungswert der Grundstücke zum Zeitpunkt der Einbringung (nach dem
Eröffnungsbilanzstichtag) geringer als der Buchwert, so sind die Grundstücke auf den
Einbringungswert aufwandswirksam abzuschreiben. In diesem Fall ist davon
auszugehen, dass der von der Gemeinde übernommene Buchwert zu hoch war und
auf einen niedrigeren Wert hätte abgeschrieben werden müssen.
Die Bewertung der Grundstücke hat einzeln zu erfolgen.
Beispiel 1:
Eine Gemeinde bringt ein privat nutzbares Grundstück in das Sondervermögen ein.
Der Wert im Kernhaushalt, ermittelt nach den doppischen Grundsätzen für das
Anlagevermögen
und
für
das
Umlaufvermögen,
beträgt
jeweils
100.
Der
Einbringungswert des Grundstücks beträgt 110.
Buchungen im Kernhaushalt:
Buchung 1
per
an
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Grundstücke im Anlagevermögen
Stand: 06.10.2008
100
100
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Buchung 2
per
an
Beteiligungswert „Sondervermögen“
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Aktiva
Anlagevermögen
Grundstücke und Bauten
(Vortrag)
Buchung 1
Beteiligungswert (Vortrag)
Buchung 2
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Grundstücke (Vortrag)
Buchung 1
Buchung 2
Bilanzsumme
100
100
Kernhaushalt Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Passiva
100
100
-100
0
0
100
100
0
100
-100
0
100 Bilanzsumme
100
Buchungen im Sondervermögen:
Buchung 1
per
an
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Eigenkapital
100
100
Buchung 2
per
an
Korrekturposten zum Buchwert
Rücklage aus der Bildung eines Korrekturpostens
zum Buchwert
Aktiva
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Grundstücke (Vortrag)
Buchung 1
Korrekturposten
zum Buchwert (Vortrag)
Buchung 2
Bilanzsumme
Stand: 06.10.2008
Sondervermögen Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Buchung 1
0
100
100
Rücklage a.d. Bildung des Korrekturpostens zum Buchwert
(Vortrag)
0 Buchung 2
10
10
110 Bilanzsumme
10
10
Passiva
0
100
100
0
10
10
110
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Anlage 8
Beispiel 2:
Eine Gemeinde bringt ein privat nutzbares Grundstück in das Sondervermögen ein.
Der Wert im Kernhaushalt, ermittelt nach den doppischen Grundsätzen für das
Anlagevermögen, beträgt 100, der Marktwert zum Einbringungsstichtag beträgt 80. Der
vom Sondervermögen ermittelte Einbringungswert des Grundstücks beträgt ebenfalls
80.
Buchungen im Kernhaushalt:
Buchung 1
per
an
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Grundstücke im Anlagevermögen
100
100
Buchung 2
per
an
Abschreibungen auf das Umlaufvermögen
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
20
20
Buchung 3
per
an
Beteiligungswert „Sondervermögen“
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Aktiva
Anlagevermögen
Grundstücke und Bauten
(Vortrag)
Buchung 1
Beteiligungswert (Vortrag)
Buchung 3
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Grundstücke (Vortrag)
Buchung 1
Buchung 2
Buchung 3
Bilanzsumme
80
80
Kernhaushalt Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Buchung 2
100
-100
0
Passiva
100
-20
80
0
80
80
0
100
-20
-80
0
80 Bilanzsumme
80
Buchungen im Sondervermögen:
Buchung 1
per
an
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Eigenkapital
Stand: 06.10.2008
80
80
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Aktiva
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Grundstücke (Vortrag)
Buchung 1
Bilanzsumme
2.
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Sondervermögen Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Buchung 1
0
80
80
80 Bilanzsumme
Passiva
0
80
80
80
Öffentlich nutzbare Grundstücke
Die gemeindlichen öffentlich nutzbaren im Sanierungsgebiet belegenen Grundstücke
(im Folgenden: öffentlich nutzbare Grundstücke) werden nicht in das Sondervermögen
überführt. Die Grundstücke werden im Anlagevermögen des Kernhaushaltes der
Gemeinde weitergeführt. Die Bewertung erfolgt unverändert mit den Anschaffungsoder Herstellungskosten.
Stand: 06.10.2008
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Anlage 8
II.
Behandlung von Baumaßnahmen
1.
Privat nutzbare Grundstücke
Sanierungsmaßnahmen an privat nutzbaren Grundstücken werden im Kernhaushalt
nicht erfasst.
Im
Sondervermögen
Grundsätzen
sind
zwischen
die
Aufwendungen
aktivierungspflichtigen
entsprechend
und
nicht
den
doppischen
aktivierungsfähigen
Maßnahmen zu unterscheiden.
Die
Herstellungskosten
aktivierungspflichtiger
Maßnahmen
sind
bei
den
entsprechenden Grundstücken des Umlaufvermögens zu erfassen. Die Erfassung
erfolgt
dabei
über die Ergebnisrechnung.
Zum Jahresende ist zu prüfen, ob die Gesamtheit aller aktivierungspflichtigen
Maßnahmen des Haushaltsjahres zu einem höheren möglichen Verkaufspreis des
Objektes führt. Können die aktivierungspflichtigen Maßnahmen durch einen höheren
Verkaufspreis nicht realisiert werden, so ist das Objekt auf den niedrigeren möglichen
Verkaufspreis abzuwerten.
Die Aufwendungen nicht aktivierungspflichtiger Maßnahmen erfolgt unter der
entsprechenden Position der Ergebnisrechnung.
Im Kernhaushalt sind die Geschäftsvorfälle nicht zu erfassen.
Beispiel 3:
Wie
Beispiel
2.
Für
Sanierungsmaßnahmen
wurden
aktivierungspflichtige
Aufwendungen von 30, Instandhaltungsaufwendungen von 10 und Vertriebskosten von
3 aufgewandt. Zum Ende des Jahres wird ein Verkaufspreis von 100 als realistisch
erachtet.
Buchungen im Sondervermögen:
Buchung 1
per
an
an
an
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Sonstige laufende Aufwendungen (Vertriebskosten)
liquide Mittel
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
(Finanzrechnung)
Sonstige laufende Auszahlungen (Vertriebskosten)
(Finanzrechnung)
40
3
43
40
3
Buchung 2
Stand: 06.10.2008
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Anlage 8
per
an
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Bestandserhöhung (Ergebnisrechnung)
30
30
per
an
Bestandserhöhung (Finanzrechnung)
Auszahlungen für Investitionen (Finanzrechnung)
30
30
Buchung 3
per
an
Abschreibungen auf das Umlaufvermögen
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Aktiva
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Grundstücke (Vortrag)
Buchung 2
Buchung 3
Sondervermögen Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Jahresfehlbetrag
80
30
-10
100
Liquide Mittel (Vortrag)
Buchung 1
0
-43
-43
57 Bilanzsumme
Bilanzsumme
Aufwendungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Buchung 1
Passiva
80
-23
57
57
Sondervermögen Ergebnisrechnung
Bestandsveränderung
Buchung 2
40
Abschreibungen auf das
Umlaufvermögen
Buchung 3
Sonstige laufende
Aufwendungen
Buchung 1
Einzahlungen
Bestandsveränderung
Buchung 2
Abnahme der liquiden
Mittel
2.
10
10
Erträge
30
Jahresfehlbetrag
23
10
3
53
53
Sondervermögen Finanzrechnung
Auszahlungen
30 für Sach- und Dienstleistungen
Buchung 1
für sonstige laufende Aufwendungen
Buchung 1
43 für Investitionen
Buchung 2
73
Auszahlungen
Öffentlich nutzbare Grundstücke
Stand: 06.10.2008
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40
3
30
73
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Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Soweit Maßnahmen für diese Grundstücke im Sondervermögen durchgeführt werden,
sind die diesbezüglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Sondervermögen
als „Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen“ im Posten Vorräte zu erfassen. Die
Aktivierung
erfolgt
analog
zu
den
Herstellungskosten
der
privat
nutzbaren
Grundstücke.
Im Kernhaushalt sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Baumaßnahmen
während der Bauphase nicht zu erfassen.
Beispiel 4:
Eine im Sanierungsgebiet belegene Straße mit einem Wert nach doppischen
Grundsätzen von 50 wird im Sondervermögen saniert. Die Herstellungskosten
betragen 20.
Buchungen im Sondervermögen:
Buchung 1
per
an
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Liquide Mittel
20
20
an
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
(Finanzrechnung)
20
Buchung 2
per
an
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen „Straße“
Bestandserhöhung (Ergebnisrechnung)
20
20
per
an
Bestandserhöhung (Finanzrechnung)
Auszahlungen für Investitionen (Finanzrechnung)
20
20
Stand: 06.10.2008
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Aktiva
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Straße (Vortrag)
Buchung 2
Liquide Mittel (Vortrag)
Buchung 1
Bilanzsumme
Aufwendungen
Aufwendungen
für Baumaßnahme Straße
Buchung 1
Einzahlungen
Bestandsveränderung
Buchung 2
Abnahme der liquiden
Mittel
Stand: 06.10.2008
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Sondervermögen Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Jahresfehlbetrag
0
20
20
Passiva
0
0
0
0
-20
-20
0 Bilanzsumme
Sondervermögen Ergebnisrechnung
Bestandsveränderung
Buchung 2
20
20
Jahresfehlbetrag
20
Sondervermögen Finanzrechnung
Auszahlungen
20 für Sach- und Dienstleistungen
Buchung 1
für Investitionen
20
Buchung 2
40
0
Erträge
20
20
0
20
Auszahlungen
20
20
40
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III.
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Zahlungen / Zuzahlungen der Gemeinde
Es ist zu unterscheiden in:
1. Eigenanteil der Gemeinde
a)
an den Aufwendungen für die Sanierung von gemeindlichen privat nutzbaren
Grundstücken
b)
an den Aufwendungen für die Errichtung / Sanierung / Modernisierung von
gemeindlichen öffentlich nutzbaren Grundstücken
2. Zusätzliche Zahlungen der Gemeinde
a)
ohne Rückerstattung (nicht förderfähige Kosten)
b)
Darlehen der Gemeinde an das Sondervermögen
c)
Zahlungen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit an das Sondervermögen
3. Durchleitung von Fördermitteln und Beiträgen
1. Eigenanteil der Gemeinde
Kernhaushalt
Der geleistete Eigenanteil der Gemeinde ist zunächst wie ein an Dritte gewährter
zweckgebundener Zuschuss mit einer Gegenleistungsverpflichtung zu behandeln.
Insoweit sind die Beträge unterjährig als geleistete Anzahlungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände auszuweisen. Mit Abrechnung des Sondervermögens ggf. auf der Grundlage der vom Sanierungsträger zur Verfügung gestellten
Unterlagen - zum Jahresende sind diese dann entsprechend ihrer Verwendung, vgl.
nachfolgende Unterpunkte, aufzuteilen.
Sondervermögen
Im Sondervermögen werden die geleisteten Eigenanteile der Gemeinde unterjährig
als Anzahlungen zum Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse dargestellt. Zum
Jahresende wird nach der Vorlage der Jahresrechnung des Sanierungsträgers eine
weitere Aufteilung vorgenommen.
a) Aufwendungen für die Sanierung von gemeindlichen privat nutzbaren
Grundstücken
Kernhaushalt
Soweit
der
Eigenanteil
der
Gemeinde
für
aktivierungspflichtige
Herstellungskosten gemeindlicher privat nutzbarer Grundstücke verwandt
wurde, verbleibt der entsprechende Betrag in dem Bilanzposten „Geleistete
Anzahlungen
Verwertung
Stand: 06.10.2008
auf
der
immaterielle
Grundstücke
Vermögensgegenstände“.
und
der
in
diesem
Erst
mit
der
Zusammenhang
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Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
vorzunehmenden Abrechnung des Sondervermögens findet eine Verrechnung
statt.
Betrifft der Eigenanteil laufende Aufwendungen oder aktivierungspflichtige
Aufwendungen, die nicht zu einer Erhöhung des Marktwertes geführt haben und
insoweit zum Jahresende abgeschrieben wurden, so ist dieser Anteil aus den
Geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in die
sonstigen laufenden Aufwendungen umzubuchen.
Sondervermögen
Im Sondervermögen wird auf der Grundlage der Jahresabrechnung des
Sanierungsträgers der Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse zu Lasten der
Erhaltenen Anzahlungen zum Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse um
den Anteil erhöht, wie der Eigenanteil auf die aktivierungspflichtigen
Herstellungskosten für privat nutzbare Grundstücke entfällt. Der Betrag, der zur
Deckung der sonstigen laufenden Aufwendungen sowie der Abschreibungen für
die gemeindlichen privat nutzbaren Grundstücke verwandt wurde, ist Ertrag des
Sondervermögens (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke).
b) Aufwendungen für die Errichtung / Sanierung / Modernisierung von
gemeindlichen öffentlich nutzbaren Grundstücken
Kernhaushalt
Zum
Jahresende
sind
die
Anzahlungen
auf
die
immateriellen
Vermögensgegenstände um den Anteil der geleisteten Eigenanteile zu
vermindern, der entsprechend der Abrechnung des Sondervermögens für
Investitionen in gemeindliche öffentlich nutzbare Grundstücke geleistet wurde.
Der Ausweis erfolgt für noch nicht abgerechnete Maßnahmen, als geleistete
Anzahlungen auf Anlagen im Bau im Anlagevermögen, ansonsten als laufender
Aufwand.
Sofern sich aus der Abrechnung des Sanierungsträgers ergibt, dass die
geleisteten
Eigenanteile
der
Gemeinde
auf
nicht
aktivierungsfähige
Sanierungen entfallen, sind die geleisteten Anzahlungen auf die immateriellen
Vermögensgegenstände aufwandswirksam auszubuchen (Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen).
Sondervermögen
Im Sondervermögen ist der Posten Anzahlungen zum Sonderposten für
gemeindliche Zuschüsse um den Betrag zu verringern, der für
Stand: 06.10.2008
die
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Anlage 8
Herstellungskosten von gemeindlichen öffentlich nutzbaren Grundstücken
geleistet wurde. Er ist als Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen darzustellen.
Beispiel 5:
Ausgangspunkt: Zusammenfassung der Beispiele 3 und 4.
Aktiva
Anlagevermögen
Grundstücke und Bauten
(Vortrag)
Straße (Vortrag)
Kernhaushalt Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Beteiligungswert (Vortrag)
Bilanzsumme
57
107 Bilanzsumme
Aktiva
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Grundstücke (Vortrag)
Unfertige Leistung "Straße"
(Vortrag)
Liquide Mittel (Vortrag)
Bilanzsumme
Aufwendungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
für Baumaßnahme Straße
für Vertriebskosten
Abschreibungen auf das Umlaufvermögen
Einzahlungen
Bestandsveränderung
Abnahme der liquiden
Mittel
Stand: 06.10.2008
Passiva
107
0
50
50
Sondervermögen Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Jahresfehlbetrag
100
107
Passiva
80
-23
57
20
120
-63
57 Bilanzsumme
Sondervermögen Ergebnisrechnung
57
Erträge
40 Bestandsveränderung
20
60 Jahresfehlbetrag
3
50
23
10
73
Sondervermögen Finanzrechnung
50 Auszahlungen
für Sach- und Dienstleistungen
für sonstige laufende Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit
63 für Investitionen
113
73
Auszahlungen
60
3
50
113
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Anlage 8
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch die Eigenmittel der Gemeinde in Höhe
von 24, unterjährig wurden von der Gemeinde Eigenmittel von 21 abgerufen.
Stand: 06.10.2008
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Anlage 8
Mit der Jahresrechnung erfolgt folgende Verteilung:
Eigenanteil der Gemeinde zu den Herstellungskosten eines privat nutzbaren Grundstücks 10
Eigenanteil der Gemeinde zu den Herstellungskosten „Straße“
8
Eigenanteil der Gemeinde an Aufwendungen für privat nutzbare Grundstücke
6
zu zahlender Eigenanteil der Gemeinde für das Haushaltsjahr insgesamt
24
Buchungen im Kernhaushalt:
Unterjährig:
Buchung 1
per
an
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
21
21
an
Auszahlungen für Investitionen (Finanzrechnung)
21
zum Jahresende:
per
an
per
an
Buchung 2
geleistete Anzahlungen für Investitionen Straße (Anlagevermögen)
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Anzahlungen auf Zuschüsse an das Sondervermögen für privat
nutzbare Objekte (Anlagevermögen)
Verbindlichkeiten gegenüber dem Sondervermögen
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
8
6
10
3
21
Auszahlungen für Investitionen (Finanzrechnung)
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (Finanzrechnung)
6
6
Zu beachten ist, dass die insgesamt aktivierungspflichtigen Herstellungskosten für das
privat nutzbare Objekt nicht zu einer entsprechenden Werterhöhung des Objektes
geführt haben, sondern zum Bilanzstichtag eine entsprechende Wertberichtigung
vorzunehmen war (10 von 30 Einheiten). Dieser Aufwand in Höhe von 10 wird anteilig
mit 3 Einheiten (Gemeindeanteil) durch einen entsprechenden Ertrag aus den
Eigenmitteln der Gemeinde gedeckt. Für die Verbuchung im Kernhaushalt bedeutet
dies, dass die Anzahlungen auf die Zuschüsse an das Sondervermögen für privat
nutzbare Objekte mit 3 Einheiten Aufwand für das Sondervermögen darstellt. Es ist
also zu buchen
zum Jahresende:
per
an
per
an
Buchung 3
Sonstige laufende Aufwendungen für das Sondervermögen
Anzahlungen auf Zuschüsse an das Sondervermögen für privat
nutzbare Objekte
3
Auszahlungen für Investitionen (Finanzrechnung)
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (Finanzrechnung)
3
3
Stand: 06.10.2008
3
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Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
geleistete Anzahlungen
(Vortrag)
Buchung 1
Buchung 2
Anzahlungen auf Zuschüsse
an das Sondervermögen für
privat nutzbare Objekt
(Vortrag)
Buchung 2
Buchung 3
Sachanlagevermögen
Grundstücke und Bauten
(Vortrag)
Straße (Vortrag)
geleistete Anzahlungen
für die Straße (Vortrag)
Buchung 2
Beteiligungswert (Vortrag)
Bank (Vortrag)
Buchung 1
Bilanzsumme
Aufwendungen
Aufwendungen für das
Sondervermögen
Buchung 2
Buchung 3
Aufwendungen
Abnahme der liquiden
Mittel
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Kernhaushalt Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Jahresfehlbetrag
0
21
-21
0
Passiva
107
-9
98
0
10
-3
7
0
50
50
0
8
8
57
Verbindlichkeiten gegenüber
0 dem Sondervermögen
-21
Buchung 2
-21
101 Bilanzsumme
Kernhaushalt Ergebnisrechnung
Jahresfehlbetrag
0
3
3
101
Erträge
9
6
3
9
9
Kernhaushalt Finanzrechnung
Auszahlungen
21 für Investitionen
Buchung 1
Buchung 2
Buchung 3
Auszahlungen
21
-6
-3
12
für Sach- und Dienstleistungen
Buchung 2
Buchung 3
6
3
9
21
21
Stand: 06.10.2008
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Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Buchungen im Sondervermögen:
Unterjährig: Buchung 1
per
an
Liquide Mittel
Anzahlungen Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse
21
21
per
Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung)
21
zum Jahresende: Buchung 2
per
an
per
an
Forderung gegen die Gemeinde
Anzahlungen zum Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse
Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke
Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für
laufende Zwecke (Finanzrechnung)
Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung)
3
21
10
8
6
6
6
Da die Abschreibungen des privat nutzbaren Objektes von 10 mit 3 die
aktivierungspflichtigen Aufwendungen der Gemeinde betreffen, ist der Sonderposten
für gemeindliche Zuschüsse entsprechend zu vermindern.
zum Jahresende: Buchung 3
per
an
Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke
3
3
per
Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für
laufende Zwecke (Finanzrechnung)
Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung)
3
3
an
Aktiva
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Grundstücke (Vortrag)
Unfertige Leistung "Straße"
(Vortrag)
Forderung gegen Gemeinde
(Vortrag)
Buchung 2
Liquide Mittel (Vortrag)
Buchung 1
Bilanzsumme
Stand: 06.10.2008
Sondervermögen Bilanz
Eigenkapital
Jahresfehlbetrag
100
Passiva
80
-14
66
20 Sonderposten
120
Anzahlungen SoPo Gemeinde (Vortrag)
Buchung 1
0
Buchung 2
3
3
Sonderposten gemeindliche
Zuschüsse (Vortrag)
Buchung 2
Buchung 3
0
21
-21
0
0
10
-3
7
-63 Erhaltene Anzahlungen (Vortrag)
21
Buchung 2
-42
81 Bilanzsumme
Seite 17 von 34
0
8
8
81
Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Erträge
50
Sondervermögen Ergebnisrechnung
Bestandsveränderung
40
20 Erträge durch Gemeinde
Buchung 2
60
Buchung 3
3
Aufwendungen
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen
für Baumaßnahme Straße
für Vertriebskosten
Abschreibungen auf das
Umlaufvermögen
6
3
9
14
73
10 Jahresfehlbetrag
73
Auszahlungen
113
Sondervermögen Finanzrechnung
50 Auszahlungen (Vortrag)
Einzahlungen
Bestandserhöhung (Vortrag)
Einzahlungen
für Investitionen
Buchung 1
Buchung 2
Buchung 3
21
-6
-3
12
für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
Buchung 2
Buchung 3
6
3
9
21
Zunahme der liquiden Mittel
Abnahme der liquiden
Mittel (Vortrag)
63
134
134
2. Zusätzliche Zahlungen der Gemeinde
Zusätzliche Zahlungen der Gemeinde können in Form von:
a) Zahlungen ohne Rückerstattungsansprüche (nicht förderfähige Kosten)
b) Darlehen der Gemeinde an das Sondervermögen
c) Zahlungen zur Liquiditätsreserve an das Sondervermögen
auftreten.
Zu a) Es wird auf die Bilanzierung im Kernhaushalt und im Sondervermögen unter
Punkt III. 1) a) und III. 1) b) verwiesen.
Zu b) Gewährt eine Gemeinde dem Sondervermögen ein Darlehen, so erfolgt der
Ausweis im Kernhaushalt als Forderung gegenüber dem Sondervermögen, im
Sondervermögen
als
Verbindlichkeit
gegenüber
der
Gemeinde.
Die
Tilgungsleistungen durch das Sondervermögen vermindern den Forderungsbestand
im
Kernhaushalt
und
den
Verbindlichkeitenbestand
im
Sondervermögen.
Zinszahlungen des Sondervermögens sind Aufwendungen, im Kernhaushalt
Zinserträge.
Stand: 06.10.2008
Seite 18 von 34
Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Beispiel 6:
Eine Gemeinde gewährt dem Sondervermögen ein Darlehen von 100. Es ist mit 10 %
per anno zu tilgen. Es sind 5 % Zinsen zu leisten.
Buchungen im Kernhaushalt:
Buchung 1: Ausgabe Darlehen
per
an
Forderung gegen das Sondervermögen
Liquide Mittel
100
100
an
Auszahlungen für Finanzanlagen (Finanzrechnung)
100
Buchung 2: Vereinnahmung Tilgung
per
an
Liquide Mittel
Forderung gegen das Sondervermögen
10
10
per
Einzahlungen aus Finanzanlagen (Finanzrechnung)
10
Buchung 3: Vereinnahmung Zinsen
per
an
Liquide Mittel
Zinsertrag
5
5
per
Zinseinzahlungen (Finanzrechnung)
5
Aktiva
Anlagevermögen
Forderung gegen Sondervermögen
aus Darlehen (Vortrag)
Buchung 1
Buchung 2
Bank (Vortrag)
Buchung 1
Buchung 2
Buchung 3
Bilanzsumme
Stand: 06.10.2008
Kernhaushalt Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Jahresüberschuss
0
100
-10
90
Passiva
100
5
105
100
-100
10
5
15
105 Bilanzsumme
105
Seite 19 von 34
Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Aufwendungen
Jahresüberschuss
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Kernhaushalt Ergebnisrechnung
5 Zinsertrag
Buchung 3
Erträge
5
5
Einzahlungen
Einzahlungen aus
Finanzanlagen
Buchung 2
Zinsen
Buchung 3
Abnahme der liquiden
Mittel
5
Kernhaushalt Finanzrechnung
Auszahlungen für
Finanzanlagen
10
Buchung 1
Auszahlungen
100
5
85
100
100
Buchungen im Sondervermögen:
Buchung1: Vereinnahmung Darlehen
per
an
Liquide Mittel
Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde
100
100
per
Einzahlungen aus Krediten für Investitionen (Finanzrechnung)
100
Buchung 2: Tilgung
per
an
Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde
Liquide Mittel
10
10
an
Auszahlungen für Kredite für Investitionen (Finanzrechnung)
10
Buchung 3: Zinsen
per
an
Zinsaufwand
Liquide Mittel
5
5
an
Zinsauszahlungen (Finanzrechnung)
5
Stand: 06.10.2008
Seite 20 von 34
Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Aktiva
Liquide Mittel (Vortrag)
Buchung 1
Buchung 2
Buchung 3
Bilanzsumme
Aufwendungen
Zinsaufwendungen
Buchung 3
Einzahlungen
Einzahlungen aus
Krediten für Investitionen
Buchung 1
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Sondervermögen Bilanz
0 Eigenkapital (Vortrag)
100 Jahresfehlbetrag
-10
-5
85 Verbindlichkeiten aus Krediten
gegenüber der Gemeinde
(Vortrag)
Buchung 1
Buchung 2
Passiva
0
-5
-5
0
100
-10
90
85
85 Bilanzsumme
Sondervermögen Ergebnisrechnung
Jahresfehlbetrag
5
5
Sondervermögen Finanzechnung
Auszahlungen für
Kredite für Investitionen
Buchung 2
100
Zinsen
Buchung 3
Zunahme der liquiden
Mittel
100
Erträge
5
5
Auszahlungen
10
5
85
100
Zu c) Zahlungen zur Liquiditätsreserve an das Sondervermögen
Es wird auf die Bilanzierung im Kernhaushalt und im Sondervermögen unter Punkt
III. 2) b) verwiesen.
3. Durchleitung von Fördermitteln und Beiträgen
Die Durchleitung von Fördermitteln und Beiträgen von Dritten durch die Gemeinde
an das Sondervermögen, die dem Sondervermögen zwingend zuzurechnen sind,
sind im Kernhaushalt als durchlaufender Posten zu behandeln. Dies ist unabhängig
davon, ob es sich um Mittel für gemeindliche privat nutzbare oder öffentlich
nutzbare Grundstücke handelt.
Die Darstellung im Sondervermögen erfolgt in Abhängigkeit von der Verwendung
dieser Mittel.
Stand: 06.10.2008
Seite 21 von 34
Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
IV.
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Bilanzierung von Fördermitteln und Darlehen Dritter
Fördermittel in Form von Investitions- und Aufwandszuschüssen und Darlehen sind,
unabhängig, von wem diese beantragt werden und ob diese für privat oder öffentlich
nutzbare Objekte gewährt werden, im Sondervermögen zu bilanzieren. Eine Ausnahme
besteht bei Mitteln des Kommunalen Ausgleichsfonds, die direkt bei der Gemeinde zu
bilanzieren sind.
Im Sondervermögen sind die erhaltenen Fördermittel zunächst als Anzahlungen zum
Sonderposten von Dritten auszuweisen. Mit Jahresrechnung wird die Verteilung der
Fördermittel entsprechend ihrer Verwendung vorgenommen. Dabei ist nach privat und
öffentlich nutzbaren Objekten sowie nach Investitions- und Aufwandszuschüssen zu
unterscheiden. Dabei sind Investitionszuschüsse als Sonderposten zu passivieren,
Aufwandszuschüsse, soweit sie verwendet wurden, als Erträge zu vereinnahmen.
Gewährte Darlehen sind direkt als Verbindlichkeiten im Sondervermögen zu erfassen,
die Bilanzierung erfolgt hier analog III. 2) b).
Beispiel 7:
Fortführung des Beispiels 5.
Unterjährig erfolgten Zahlungseingänge vom Bund 15, vom Land 15 sowie von der
KfW (Darlehen) von 2. Zum Jahresende wurden die Fördermittel hinsichtlich ihrer
Finanzierungsart und der Maßnahmen wie folgt zugeordnet:
privat nutzbares Grundstück:
Land Investitionszuschuss
Land Aufwandszuschuss
Bund Investitionszuschuss
Straße (öffentlich nutzbares Grundstück)
10
3
10
Bund Aufwandszuschuss
3
Land Investitionszuschuss
2
Bund Investitionszuschuss
2
KfW Darlehen
2
Buchungen im Kernhaushalt:
keine
Buchungen im Sondervermögen:
unterjährig: Buchung 1
per
an
Liquide Mittel
Anzahlungen SoPo Bund
Anzahlungen SoPo Land
KfW-Darlehen
Stand: 06.10.2008
32
15
15
2
Seite 22 von 34
Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
per
per
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Einzahlungen für Investitionen (Finanzrechnung)
Einzahlungen aus Krediten für Investitionen (Finanzrechnung)
30
2
zum Jahresende: Buchung 2
per
an
per
an
Anzahlungen auf SoPo Land
Sonderposten für Investitionszuschüsse Land privat nutzbares
Grundstück
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
13
10
3
Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke
(Finanzrechung)
Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung)
3
3
zum Jahresende: Buchung 3
per
an
per
an
Anzahlungen SoPo Bund
Sonderposten Investitionszuschüsse Bund privat nutzbares
Grundstück
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
13
10
3
Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke
(Finanzrechung)
Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung)
3
3
zum Jahresende: Buchung 4
per
an
Anzahlungen SoPo Bund
Sonderposten Investitionszuschüsse Bund Straße
zum
Jahresende: Buchung 5
per
an
Anzahlungen SoPo Land
Sonderposten Investitionszuschüsse Land Straße
2
2
2
2
Da auch die Abschreibungen von 10 Einheiten auf das privat nutzbare Objekt anteilig
auf die Fördermittel des Bundes und des Landes entfallen, sind diese anteilig mit je 3,5
Einheiten als Ertrag darzustellen.
zum
Jahresende: Buchung 6
per
Sonderposten Investitionszuschüsse Land privat nutzbares
Grundstück
Sonderposten Investitionszuschüsse Bund privat nutzbares
Grundstück
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
an
per
an
3,5
3,5
7
Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke
(Finanzrechnung)
Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung)
Stand: 06.10.2008
7
7
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Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Aktiva
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Grundstücke (Vortrag)
Unfertige Leistung "Straße"
(Vortrag)
Forderung gegen Gemeinde
(Vortrag)
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Sondervermögen Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Jahresfehlbetrag
100
Sonderposten
20
Anzahlungen SoPo Bund
120
(Vortrag)
Buchung 1
Buchung 3
Buchung 4
3
Passiva
80
-1
79
0
15
-13
-2
0
Anzahlungen SoPo Land
(Vortrag)
Buchung 1
Buchung 2
Buchung 5
0
15
-13
-2
0
SoPo gemeindl. Zuschüsse
(Vortrag)
7
Sonderposten Bund privat
nutzbare Objekte (Vortrag)
Buchung 3
Buchung 6
0
10
-3,5
6,5
Sonderposten Bund Straße
(Vortrag)
Buchung 4
0
2
2
Sonderposten Land privat
nutzbare Objekte (Vortrag)
Buchung 2
Buchung 6
0
10
-3,5
6,5
Sonderposten Land Straße
(Vortrag)
Buchung SV 5
0
2
2
25
Verbindlichkeiten gegenü. KFW
(Vortrag)
Buchung 1
Liquide Mittel (Vortrag)
Buchung 1
Bilanzsumme
Stand: 06.10.2008
-42
32
-10 Erhaltene Anzahlungen (Vortrag)
113 Bilanzsumme
Seite 24 von 34
0
2
2
8
113
Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Aufwendungen
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen
für Baumaßnahme Straße
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Sondervermögen Ergebnisrechnung
40 Bestandsveränderung
20
60 Erträge durch Gemeinde
3 Aufwandszuschüsse
Buchung 2 und 3
Buchung 6
für Vertriebskosten
Abschreibungen auf das
Umlaufvermögen
Einzahlungen
Bestandserhöhung (Vortrag)
50
9
6
7
22
1
73
10 Jahresfehlbetrag
73
Sondervermögen Finanzrechnung
50 Auszahlungen (Vortrag)
Einzahlungen
für Investitionen (Vortrag)
Buchung 1
Buchung 2
Buchung 3
Buchung 5
Auszahlungen
113
12
30
-3
-3
-7
31
für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
(Vortrag)
Buchung 2
Buchung 3
Buchung 5
9
3
3
7
22
Einzahlungen aus Krediten für
Investitionen Buchung 1
2
Verminderung Finanzmittelfonds (Vortrag)
Erhöhung
V.
Erträge
42
-32
10
113
113
Bilanzierung von Bewirtschaftungsergebnissen der privat nutzbaren
Grundstücke
Die Bewirtschaftungsergebnisse aus den privat nutzbaren Grundstücken sind direkt
dem
Sondervermögen
zuzurechnen,
da
die
das
Bewirtschaftungsergebnis
verursachenden Grundstücke hier ebenfalls erfasst sind.
In aller Regel ist mit der Bewirtschaftung der privat nutzbaren Grundstücke ein
Fremdverwalter beauftragt. Dieser kehrt grundsätzlich unterjährig die aus der
Bewirtschaftung erzielten Einnahmenüberschüsse an das Sondervermögen aus. Ein
eventueller Finanzbedarf, der nicht aus den Einnahmen des Verwalters gedeckt ist,
wird von dem Sondervermögen unterjährig erstattet. Zum Jahresende erstellt der
Stand: 06.10.2008
Seite 25 von 34
Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Fremdverwalter eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und rechnet auf dieser
Grundlage ab.
Da die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung jedoch nicht den doppischen Ansprüchen
genügt, hat zukünftig der Fremdverwalter die Abrechnung um Bestandsgrößen wie
Forderungen, Verbindlichkeiten etc. zu ergänzen. Diese sind dann in das
Sondervermögen zu überführen. Vergleiche hierzu die als Anlage 9 beigefügte
Überleitungstabelle.
VI.
Bilanzierung
von
Verkaufserlösen
gemeindlicher
privat
nutzbarer
Grundstücke
Die Verkaufserlöse aus gemeindlichen privat nutzbaren Grundstücken stehen dem
Sondervermögen zu und sind hier zu erfassen.
Beispiel 8:
Wie Beispiel 2).
Aktiva
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Grundstücke (Vortrag)
Bilanzsumme
Sondervermögen Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Passiva
80
80
80 Bilanzsumme
80
Unterjährig werden aktivierungspflichtige Maßnahmen von 120 durchgeführt, die je zu
einem Drittel von der Gemeinde, dem Bund und dem Land finanziert werden. Der
Verkaufspreis beträgt 150. Die Gemeinde verzichtet auf einen Wertausgleich.
Buchungen im Sondervermögen:
Sanierungsmaßnahme: Buchung 1
per
an
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
(Verkaufsgrundstücke)
Liquide Mittel
120
120
an
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (Finanzrechnung)
120
per
an
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Bestandsveränderung (Ergebnisrechnung)
120
120
per
an
Bestandsveränderung (Finanzrechnung)
Auszahlungen für Investitionen (Finanzrechnung)
120
120
per
an
Liquide Mittel
Sonderposten Gemeinde privat nutzbare Grundstücke
Sonderposten Land privat nutzbare Grundstücke
Sonderposten Bund privat nutzbare Grundstücke
120
40
40
40
Stand: 06.10.2008
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Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
per
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Einzahlungen für Investitionen (Finanzrechnung)
120
Verkauf: Buchung 2
per
an
Bestandsveränderung
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
200
200
per
an
Liquide Mittel
Umsatzerlöse
150
150
per
Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung)
150
per
Sonderposten Gemeinde privat nutzbare Grundstücke
Sonderposten Land privat nutzbare Grundstücke
Sonderposten Bund privat nutzbare Grundstücke
Auflösung Sonderposten (Sonstige Erträge)
40
40
40
120
an
Aktiva
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Grundstücke (Vortrag)
Buchung 1
Buchung 2
Liquide Mittel (Vortrag)
Buchung 1
Buchung 1
Buchung 2
Bilanzsumme
Aufwendungen
Bestandsveränderung
Verkaufsgrundstücke
Buchung 1
Buchung 2
Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen
Buchung 1
Jahresüberschuss
Einzahlungen
Bestandsveränderung
Buchung 1
Einzahlungen für Investitionen
Buchung 1
Einzahlungen aus Investitionen
Buchung 2
Stand: 06.10.2008
Sondervermögen Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Jahresüberschuss
80
120 Sonderposten (Vortrag)
-200 Buchung 1
0 Buchung 2
Passiva
80
70
150
120
-120
0
0
120
-120
150
150
150 Bilanzsumme
Sondervermögen Ergebnisrechnung
Umsatzerlöse aus
Verkaufsgrundstücken
-120
Buchung 2
200
80
sonstige Erträge
Buchung 2
120
120
70
270
Sondervermögen Finanzrechnung
Auszahlungen für
120 Sach- und Dienstleistungen
Buchung 1
Investitionen
120
Buchung 1
150
Erträge
150
150
120
120
270
Auszahlungen
120
120
150 Zunahme der liquiden
Mittel
390
150
390
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Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Anmerkung: Soweit ein Korrekturposten zum Buchwert und eine Rücklage aus der Bildung
des Korrekturpostens zum Buchwert gebildet wurden, sind beide Posten ergebnisneutral zum
Zeitpunkt des Verkaufs der Grundstücke miteinander zu verrechnen.
Beispiel 9:
Wie Beispiel 8. Die Gemeinde verzichtet nicht auf einen Wertausgleich.
Aktiva
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Grundstücke (Vortrag)
Bilanzsumme
Sondervermögen Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Passiva
80
80
80 Bilanzsumme
80
Verzichtet die Gemeinde nicht auf einen Wertausgleich, so steht ihr bei der
Veräußerung des Grundstücks der Einbringungswert zu. Der Anspruch ist im
Sondervermögen als Verbindlichkeit aufwandswirksam zu buchen. Zu dem Zeitpunkt,
zu dem die Verbindlichkeiten mit dem von der Gemeinde zu leistenden Zuwendungen
(für andere Objekte) verrechnet werden, erfolgt die Ausbuchung der Verbindlichkeit
und die Erhöhung des Ausweises des entsprechenden Sonderpostens.
Im Kernhaushalt ist der Anspruch auf den Wertausgleich in entsprechender Höhe
ertragswirksam als Forderung gegen das Sondervermögen einzustellen. In diesem
Beispiel entspricht die Forderung dem Einbringungswert von 80 Einheiten.
Buchungen im Sondervermögen:
Sanierungsmaßnahme: Buchung 1
per
an
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Liquide Mittel
120
120
an
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (Finanzrechnung)
120
per
an
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Bestandsveränderung (Ergebnisrechnung)
120
120
per
an
Bestandsveränderung (Finanzrechnung)
Auszahlungen für Investitionen (Finanzrechnung)
120
120
per
an
Liquide Mittel
Sonderposten Gemeinde privat nutzbare Grundstücke
Sonderposten Land privat nutzbare Grundstücke
Sonderposten Bund privat nutzbare Grundstücke
120
40
40
40
per
Einzahlungen für Investitionen (Finanzrechnung)
120
Stand: 06.10.2008
Seite 28 von 34
Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Verkauf: Buchung 2
p er
an
Bestandsveränderung
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
200
200
per
an
Liquide Mittel
Umsatzerlöse
150
150
per
Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung)
150
per
Sonderposten Gemeinde privat nutzbare Grundstücke
Sonderposten Land privat nutzbare Grundstücke
Sonderposten Bund privat nutzbare Grundstücke
Auflösung Sonderposten (Sonstige Erträge)
40
40
40
120
an
per
an
Aufwand aus der Weitergabe des Wertausgleichs
verkaufter Grundstücke, die von der Gemeinde eingebracht wurden
Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde
80
80
per
an
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Sonderposten Gemeinde
80
80
per
an
Einzahlungen für Investitionen (Finanzrechnung)
Sonstige laufende Auszahlungen (Finanzrechnung)
80
80
Aktiva
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Grundstücke (Vortrag)
Buchung 1
Buchung 2
Liquide Mittel (Vortrag)
Buchung 1
Buchung 1
Buchung 2
Bilanzsumme
Stand: 06.10.2008
Sondervermögen Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Jahresfehlbetrag
80
120 Sonderposten (Vortrag)
-200 Buchung 1
0 Buchung 2
Buchung 2
Passiva
80
-10
70
120
-120
80
80
0 Verbindlichkeiten gegenüber
120 der Gemeinde (Vortrag)
-120
Buchung 2
150
Buchung 2
150
150 Bilanzsumme
0
80
-80
0
150
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Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Aufwendungen
Bestandsveränderung
privat nutzbarer Objekte
Buchung 1
Buchung 2
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Buchung 1
Buchung 2
Einzahlungen
Bestandsveränderung
Buchung 1
Einzahlungen für Investitionen
Buchung 1
Buchung 2
Einzahlungen aus Investitionen
Buchung 2
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Sondervermögen Ergebnisrechnung
Umsatzerlöse aus
Verkaufsgrundstücken
Buchung 2
-120
200
80
sonstige Erträge
Buchung 2
120
80 Jahresfehlbetrag
200
280
Sondervermögen Finanzrechnung
Auszahlungen für
120 Sach- und Dienstleistungen
Buchung 1
Investitionen
Buchung 1
120
80 laufende Aufwendungen
Buchung 2
150
350 Zunahme der liquiden
Mittel
470
Erträge
150
150
120
10
280
Auszahlungen
120
120
80
320
150
470
Beispiel 10:
Wie Beispiel 9. Verkaufspreis beträgt 70.
Mit Verminderung des Verkaufspreises unter dem Einbringungswert vermindert sich
auch der Wertausgleichsanspruch der Gemeinde. Insoweit hätte die Gemeinde einen
Forderungsanspruch von 70 einzustellen, im Städtebaulichen Sondervermögen wäre
eine Verbindlichkeit in Höhe von 70 auszuweisen.
VII. Bilanzierung der Übergabe von Maßnahmen an öffentlich nutzbaren
Grundstücken
Wie Beispiel 4.
Stand: 06.10.2008
Seite 30 von 34
Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Aktiva
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Unfertige Leistung Straße
(Vortrag)
Sondervermögen Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Jahresfehlbetrag
20
Liquide Mittel (Vortrag)
Bilanzsumme
Aufwendungen
Aufwendungen
für Baumaßnahme Straße
Passiva
0
0
0
-20
0 Bilanzsumme
0
Sondervermögen Ergebnisrechnung
Einzahlungen
Bestandsveränderung
(Vortrag)
Abnahme der liquiden
Mittel (Vortrag)
Erträge
20 Bestandsveränderung
20
Sondervermögen Finanzrechnung
Auszahlungen (Vortrag)
20
20
20
Auszahlungen
40
20
40
40
Zur Finanzierung der Maßnahme werden Eigenmittel der Gemeinde von 10,
Modernisierungszuschüsse vom Bund und Land jeweils von 3 sowie KfW-Darlehen von
4 eingesetzt. Zum Ende des Jahres ist die Maßnahme fertig gestellt und wird an die
Gemeinde übergeben.
Buchungen im Sondervermögen:
Finanzierung: Buchung 1
per
an
Liquide Mittel
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellung der Gemeinde
Sonderposten Land für öffentlich nutzbare Grundstücke
Sonderposten Bund für öffentlich nutzbare Grundstücke
Verbindlichkeiten gegenüber der KfW
20
10
3
3
4
per
Einzahlungen für Investitionen (Finanzrechnung)
16
per
Einzahlungen aus Krediten für Investitionen (Finanzrechnung)
Stand: 06.10.2008
4
Seite 31 von 34
Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Übergabe der Maßnahme: Buchung 2
per
an
Bestandsverminderung
Unfertige Erzeugnisse, Unfertige Leistungen „Straße“
20
20
per
an
Einzahlungen für laufende Zwecke (Finanzrechnung)
Bestandsverminderung (Finanzrechnung)
20
20
per
Sonderposten Land für öffentlich nutzbare Grundstücke
Sonderposten Bund für öffentlich nutzbare Grundstücke
Verbindlichkeiten gegenüber der KfW
Erhaltene Anzahlung auf Bestellung der Gemeinde
Umsatzerlöse aus Baumaßnahmen
3
3
4
10
20
an
Aktiva
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Unfertige Leistung Straße
(Vortrag)
Buchung 2
Liquide Mittel (Vortrag)
Buchung 1
Sondervermögen Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
Jahresfehlbetrag
Passiva
0
0
0
20
-20 Sonderposten
0 (Vortrag)
SoPo Land Buchung 1
-20 SoPo Bund Buchung 1
20 SoPo Land Buchung 2
0 SoPo Bund Buchung 2
0
3
3
-3
-3
0
Darlehen gegenüber KfW
(Vortrag)
Buchung 1
Buchung 2
0
4
-4
0
Erhaltene Anzahlungen von der
Gemeinde (Vortrag)
Buchung 1
Buchung 2
Bilanzsumme
Aufwendungen
Aufwendungen
für Baumaßnahme Straße
0
10
-10
0
0
0 Bilanzsumme
Sondervermögen Ergebnisrechnung
Umsatzerlöse
20
Buchung 2
Erträge
20
Bestandsveränderung (Vortrag)
Buchung 2
20
-20
0
20
20
Stand: 06.10.2008
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Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Einzahlungen
Bestandsveränderung (Vortrag)
Bestandsverminderung Buchung 2
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Sondervermögen Finanzrechnung
20 Auszahlungen (Vortrag)
-20
0
Einzahlungen für laufende Zwecke
Buchung 2
20
Einzahlungen für Investitionen
Buchung 1
16
Einzahlungen aus Krediten für
Investitionen
4
Abnahme der liquiden
Mittel (Vortrag)
Zunahme
Buchung 1
Auszahlungen
40
20
-20
0
40
40
Buchungen im Kernhaushalt:
Eigenmittel: Buchung 1
per
an
geleistete Anzahlungen für Anlagevermögen
Liquide Mittel
10
10
an
Auszahlung für Investitionen (Finanzrechnung)
10
Übertragung Bauleistung: Buchung 2
per
an
Anlagevermögen Straße
geleistete Anzahlungen für Anlagevermögen
Sonderposten Investitionszuschüsse
Darlehen gegenüber der KfW
Stand: 06.10.2008
20
10
6
4
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Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Aktiva
Anlagevermögen
Straße (Vortrag)
Buchung 2
geleistete Anzahlungen
(Vortrag)
Buchung 1
Buchung 2
Liquide Mittel (Vortrag)
Buchung 1
Bilanzsumme
Einzahlungen
Abnahme der liquiden
Mittel
Stand: 06.10.2008
Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen
Anlage 8
Kernhaushalt Bilanz
Eigenkapital (Vortrag)
50
20 Sonderposten für Investitions70 zuschüsse (Vortrag)
Buchung 2
Passiva
50
0
6
6
0
10
-10 Darlehen gegenüber der KfW
0 (Vortrag)
Buchung 2
0
-10
-10
60 Bilanzsumme
Kernhaushalt Finanzrechnung
Auszahlungen
10 für Investitionen
10
0
4
4
60
Auszahlungen
10
10
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