Bericht des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtages von Sachsen-Anhalt Teil A: Teil B: Teil C: 3 15 215 2 3 Teil A Einsetzung, Auftrag und Verfahren des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Vorgeschichte ................................................................................................................ 5 2. Untersuchungsauftrag .................................................................................................... 5 3. Rechtsgrundlagen der Tätigkeit des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ................................................................................................. 6 4. Zusammensetzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ........... 6 4.1 Abgeordnete........................................................................................................... 7 4.2 Vorsitzende und Stellvertreter ................................................................................ 8 4.3 Juristische Berater ................................................................................................. 8 4.4 Vertreter der Landesregierung ............................................................................... 9 5. Ablauf des Untersuchungsverfahrens ............................................................................ 9 5.1 Konstituierung ........................................................................................................ 9 5.2 Verfahrensfragen ................................................................................................. 10 5.3 Sitzungen ............................................................................................................. 10 5.4 Zeugenbeistand ................................................................................................... 11 5.5 Beweiserhebung .................................................................................................. 11 5.5.1 Beweiserhebung durch Vorlage von Akten und sonstiger Unterlagen ......... 11 5.5.2 Beweiserhebung durch Zeugenvernehmungen ............................................ 11 5.5.3 Abschluss der Beweisaufnahme ................................................................... 13 6. Einsichtsbegehren ......................................................................................................... 13 7. Ordnungsgeld................................................................................................................ 14 4 5 Teil A 1. Vorgeschichte In den Medien wurde im März 2008 der Verdacht auf illegale Müllablagerung in den Tongruben Vehlitz und Möckern geäußert. Das Land Sachsen-Anhalt hatte daraufhin eine Überprüfung von zahlreichen Abfallgruben und Abfallfirmen veranlasst. Nachdem sich der Landtag von Sachsen-Anhalt auf Antrag der Fraktion der FDP1 in seiner 37. Sitzung am 17. April 20082 und der Ausschuss für Umwelt des Landtages von Sachsen-Anhalt in seinen nichtöffentlichen Sitzungen am 19.3 und am 25. März 20104 sowie am 4. Juni 20105 mit diesem Thema befasst hatten, kamen die Oppositionsfraktionen zu dem Schluss, dass zur Klärung der komplexen Vorgänge und der politischen Verantwortung ein Untersuchungsausschuss nötig sein wird. Mehrere Abgeordnete stellten daraufhin am 21. Mai 2008 einen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.6 Er soll untersuchen, ob die Ministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie für Landwirtschaft und Umwelt und die von ihr zu beaufsichtigenden Behörden das Erforderliche getan haben, um eine ordnungsgemäße Verbringung und Lagerung von Abfällen in den Gruben, Deponien und Tagebauen in Sachsen-Anhalt gewährleisten können. Begründet wurde der Antrag unter anderem damit, dass die Erklärungen der Ministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie für Landwirtschaft und Umwelt zum amtlichen Vorgehen gegenüber betroffenen Abfallunternehmen sowie die Bewertung der durchgeführten Kontrollen durch die Landesregierung das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an der vollständigen Aufklärung der Sachverhalte nicht befriedigen konnte. Dem Einsetzungsbegehren stimmte der Landtag in seiner 39. Sitzung am 29. Mai 2008 mit Stimmenthaltungen7 zu. 2. Untersuchungsauftrag Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner 39. Sitzung am 29. Mai 2008 den Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt.8 Der Untersuchungsausschuss erhielt den Auftrag: 1 Drucksache 5/1205 Plenarprotokoll 5/37 vom 17.04.2010 3 Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt am 19.03.2010 4 Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt am 25.03.2010 5 Niederschrift über die 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt am 04.06.2010 6 Drucksache 5/1260 7 Plenarprotokoll 5/39 vom 29.05.2010 8 ebenda 2 6 „I. Der Ausschuss soll untersuchen und klären, ob und in welchem Umfang durch Tun oder Unterlassen der für Wirtschaft und Arbeit sowie für Landwirtschaft und Umwelt zuständigen Ministerien und der ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden vor allem im Zeitraum von Januar 2004 bis April 2008 die Verbringung und Lagerung von Abfall insbesondere in den Tongruben Möckern, Vehlitz und Wansleben-Süd und in den Gruben bzw. Deponien in Freyburg-Zeuchfeld, in den Tagebauen Uchtdorf-Steinberg, Klieken-Südfeld und Teuchern sowie der Abfallentsorgungsanlagen in Rietzel, Riestedt, Krumpa und Zeuchfeld entgegen den geltenden Rechtsvorschriften ermöglicht wurde. Es wird vor allem zu prüfen sein, ob die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen rechtmäßig erteilt wurden, ob es rechtlich geboten oder zweckmäßig war, einmal erteilte Erlaubnisse und Genehmigungen zurückzunehmen oder zu widerrufen und ob die Gruben, Deponien, Tagebaue und Abfallentsorgungsanlagen bzw. deren Betreiber sowie die zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen Verpflichteten und deren Beauftragte hinreichend beaufsichtigt wurden. II. Der Untersuchungsausschuss hat zwölf Mitglieder und zwölf stellvertretende Mitglieder.“9 3. Rechtsgrundlagen der Tätigkeit des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Die Beratungen des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses fanden auf der Grundlage des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz – UAG) vom 29. Oktober 1992 (GVBl. LSA S. 757), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2008 (GVBl. LSA S. 58), statt. Die Aufgaben der Geschäftsstelle des Untersuchungsausschusses wurden durch die Landtagsverwaltung wahrgenommen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages von Sachsen-Anhalt beriet die Vorsitzende in rechtlichen Fragen und stand dem Ausschuss in seinen Sitzungen beratend zur Seite. 4. Zusammensetzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Der Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss bestand entsprechend dem oben genannten Einsetzungsbeschluss des Landtages aus 12 Mitgliedern und 12 stellvertretenden Mitgliedern.10 Ein interfraktioneller Antrag zur Besetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses11 lag dem Landtag von Sachsen-Anhalt in 9 Drucksache 5/39/1260 B ebenda 11 Drucksache 5/1277 10 7 seiner 39. Sitzung am 29. Mai 201012 zur Abstimmung vor. Entsprechend des nach der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt anzuwendenden Höchstzahlverfahrens fielen je nach Fraktionsstärke die Anzahl auf die Fraktion der CDU: Fraktion DIE LINKE: Fraktion der SPD: Fraktion der FDP: 5 ordentliche Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder 3 ordentliche Mitglieder und 3 stellvertretende Mitglieder 3 ordentliche Mitglieder und 3 stellvertretende Mitglieder 1 ordentliches Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied. Mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses wurde auch die namentliche Besetzung der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter durch Beschluss bestätigt13. 4.1 Abgeordnete Der Ausschuss setzte sich wie folgt zusammen: Ordentliche Mitglieder: Fraktion der CDU: Herr Markus Kurze Herr Hans-Jürgen Poser Herr Steffen Rosmeisl Herr Jürgen Stadelmann Frau Frauke Weiß Fraktion DIE LINKE: Frau Angelika Hunger Herr André Lüderitz Frau Edeltraud Rogée Fraktion der SPD: Herr Ralf Bergmann Herr Matthias Graner Herr Gerhardt Miesterfeld Fraktion der FDP: Herr Gerry Kley Stellvertretende Mitglieder: Fraktion der CDU: Herr Detlef Radke Herr Deltlef Gürth Herr Jens Kolze Herr Kurt Brumme Herr Ralf Geisthardt Fraktion DIE LINKE: Herr Dr. Frank Thiel Herr Harry Czeke Frau Sabine Dirlich 12 13 Plenarprotokoll 5/39 vom 29.05.2010 Drucksache 5/39/1277 B 8 Fraktion der SPD: Herr Jürgen Barth Frau Nadine Hampel Herr Tilman Tögel Fraktion der FDP: Herr Dr. Uwe Schrader Durch das Ausscheiden von Herrn Jürgen Stadelmann aus dem Landtag von SachsenAnhalt wurde die Benennung eines neuen ordentlichen Mitglieds im Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss erforderlich. Einem entsprechenden Antrag der Fraktion der CDU14, in dem Frau Gabriele Brakebusch als ordentliches Mitglied benannt wurde, stimmte der Landtag von Sachsen-Anhalt in seiner 66. Sitzung am 12. November 200915 zu. 4.2 Vorsitzende und Stellvertreter Mit dem Beschluss zur personellen Zusammensetzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses16 bestätigte der Landtag von Sachsen-Anhalt in seiner 39. Sitzung am 29. Mai 2008 Frau Abg. Angelika Hunger als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses. Als ihr Vertreter wurde Abg. Herr Markus Kurze bestätigt.17 4.3 Juristische Berater Jede Fraktion kann gemäß § 4 Abs. 3 des UAG einen juristischen Berater benennen, der die Befähigung zum Richteramt haben muss und dem Landtag nicht anzugehören braucht. Als juristische Berater der Fraktionen wurden tätig: Herr Christian Lisec für die Fraktion der CDU Herr Ulf Karpe für die Fraktion DIE LINKE Herr Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl für die Fraktion der SPD Herr Marius Bill für die Fraktion der FDP Herr Bill und Herr Karpe wurden am 13. Juni 2008 vom Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt nach dem Verfahren des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung 14 Drucksache 5/2262 Plenarprotokoll 5/66 vom 12.12.2009 16 Drucksache 5/1277 B 17 Plenarprotokoll 5/39 vom 29.05.2008 15 9 nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 547, geändert durch § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942) zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach dieser Vorschrift bei Herrn Lisec erfolgte am 8. Juli 2008 und bei Herrn Prof. Versteyl am 26. September 2008. Mit Schreiben vom 19. Januar 2010 benannte die Fraktion der FDP dem Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt Herrn Christian Otto Kepp als juristischen Berater. Herr Marius Bill nahm diese Aufgaben seit dem nicht mehr wahr. Herr Kepp wurde am 22. Januar 2010 vom Präsidenten des Landtages nach dem Verfahren des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet. 4.4 Vertreter der Landesregierung Als Beauftragte der Landesregierung benannte das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt Frau Dr. Liane Radespiel und das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Frau Britta Kling. 5. Ablauf des Untersuchungsverfahrens 5.1 Konstituierung Der Untersuchungsausschuss konstituierte sich am 13. Juni 2008. Der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt, Herr Dieter Steinecke, hob in der konstituierenden Sitzung das Recht des Landtages hervor, gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt (Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Juli 1992 (GVBl. LSA S. 600), geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2005 (GVBl. LSA S. 44)), Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder ist der Landtag hierzu verpflichtet. Er verwies auf das öffentliche Interesse dieses Untersuchungsausschusses und bat die Ausschussmitglieder, sich darauf einzustellen. In der konstituierenden Sitzung erfolgte darüber hinaus eine Abstimmung der Arbeits- und Vorgehensweise. Es wurden der Sitzungsrhythmus und die ersten Sitzungstermine, der Verteiler für die Niederschriften über die Sitzungen sowie der Umgang und die 10 Zugangsberechtigung zu eingehenden Akten und Unterlagen festgelegt. Einem ersten Aktenvorlageverlangen wurde zugestimmt.18 5.2 Verfahrensfragen Verfahrensfragen ergaben sich insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit eingehenden Akten und Unterlagen, die der Untersuchungsausschuss anforderte. Es wurde festgelegt, dass die eingehenden Akten und Unterlagen von der Geschäftsstelle des Untersuchungsausschusses entgegengenommen und in einem dem Untersuchungsausschuss zugewiesenen Raum in einem Schrank verschlossen gelagert werden.19 Die Bediensteten des Objektschutzes des Hauses stellten sicher, dass nur diejenigen Personen, die durch das Ausschusssekretariat des Untersuchungsausschusses benannt waren, Zugang zu den Akten und Unterlagen hatten. Nach Klärung der organisatorischen Voraussetzungen für die Arbeit des Untersuchungsausschusses verständigten sich dessen Mitglieder über die Verteilung der Protokolle dahin gehend, dass den Ausschussmitgliedern und deren Stellvertretern, den juristischen Beratern der Fraktionen, den die Arbeit des Untersuchungsausschusses begleitenden Vertretern des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie den Beauftragten der Landesregierung je ein Exemplar der Niederschrift ausgehändigt wurde. Es wurde darüber hinaus vereinbart, das Original der Niederschriften in der Geschäftsstelle zu belassen.20 5.3 Sitzungen Der Untersuchungsausschuss führte insgesamt 23 Sitzungen durch. Die Zeugenvernehmungen erfolgten in 18 Sitzungen und wurden in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Zur Erörterung von Verfahrensfragen wurden die öffentlichen Sitzungen gelegentlich unterbrochen und die Nichtöffentlichkeit wurde hergestellt. Eine Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses fand nach § 8 UAG auf Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD außerhalb des Landtagsgebäudes statt, um zunächst die Tongruben Möckern und Vehlitz sowie die Deponie Freyburg-Zeuchfeld in Augenschein nehmen zu können. Ziel dieser auswärtigen Sitzung war, zumindest die drei hauptsächlich betroffenen Standorte in Augenschein zu nehmen und sich anzusehen, wie dort in der Praxis mit dem Material umgegangen wird.21 Niederschrift über die 1. – nichtöffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13.06.2008 19 ebenda 20 ebenda 21 Niederschriften über die 2. - nichtöffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 11.07.2008, S. 7 und über die 3. – nichtöffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 05.09.2008, S. 9 18 11 5.4 Zeugenbeistand Nach § 23 Satz 1 UAG können sich die Zeugen eines Zeugenbeistands bedienen, ohne dass an diesen besondere Qualifikationen gestellt sind. Der Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss ließ in allen Fällen den von den Zeugen benannten Zeugenbeistand zu. 5.5 Beweiserhebung 5.5.1 Beweiserhebung durch Vorlage von Akten und sonstiger Unterlagen Um entsprechend des Untersuchungsauftrages die Frage, ob und in welchem Umfang durch Tun oder Unterlassen des für Landwirtschaft und Umwelt zuständigen Ministeriums und der ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden vor allem im Zeitraum von Januar 2004 bis April 2008 die Verbringung und Lagerung von Abfall insbesondere in der Deponie in Freyburg-Zeuchfeld entgegen den geltenden Rechtsvorschriften ermöglicht wurde, untersuchen zu können, wurden die Landesregierung sowie betroffene Kreistage gebeten, die in den insgesamt 14 vorgelegten Aktenvorlageverlangen benannten Akten vorzulegen. Sowohl die Landesregierung als auch die Landkreise kamen dieser Aufforderung innerhalb der angegebenen Frist nach. 5.5.2 Beweiserhebung durch Zeugenvernehmungen In den nachfolgend aufgeführten 23 Beweisanträgen wurden die Vernehmungen von Zeugen zum Zwecke der Beweiserhebung beantragt und beschlossen: Deponie Freyburg-Zeuchfeld: Beweisbeschluss Nr. U11/222 Beweisbeschluss Nr. U11/323 Beweisbeschluss Nr. U11/524 Beweisbeschluss Nr. U11/725 Beweisbeschluss Nr. U11/1026 Beweisbeschluss Nr. U11/1227 Beweisbeschluss Nr. U11/1428 Beweisbeschluss Nr. U11/1729 Beweisbeschluss Nr. U11/2030 Beweisbeschluss Nr. U11/2131 Beweisbeschluss Nr. U11/2232 22 Anlage 1 Anlage 2 24 Anlage 3 25 Anlage 4 26 Anlage 5 27 Anlage 6 28 Anlage 7 29 Anlage 8 30 Anlage 9 31 Anlage 10 32 Anlage 11 23 12 Beweisbeschluss Nr. U11/2333 Tongruben Vehlitz und Möckern Beweisbeschluss Nr. U11/134 Beweisbeschluss Nr. U11/435 Beweisbeschluss Nr. U11/636 Beweisbeschluss Nr. U11/837 Beweisbeschluss Nr. U11/938 Beweisbeschluss Nr. U11/1139 Beweisbeschluss Nr. U11/1540 Beweisbeschluss Nr. U11/1841 Beweisbeschluss Nr. U11/2042 Beweisbeschluss Nr. U11/2143 Beweisbeschluss Nr. U11/2244 Beweisbeschluss Nr. U11/2345 Anlage in Riestedt Beweisbeschluss Nr. U11/1346 Beweisbeschluss Nr. U11/1647 Beweisbeschluss Nr. U11/1948 Beweisbeschluss Nr. U11/2049 Beweisbeschluss Nr. U11/2150 Beweisbeschluss Nr. U11/2251 Beweisbeschluss Nr. U11/2352 Die in den Beweisbeschlüssen benannten Zeugen wurden durch den Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geladen und in öffentlicher Sitzung vernommen. Insgesamt hat der Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss 62 Zeugen benannt; davon wurden 59 Zeugen vernommen.53 Auf die Zeugenvernehmung von zwei im Beweisbeschluss U11/14 (ADrs. U11/5/29)54 und einem im Beweisbeschluss U11/6 (ADrs. U11/5/6)55 benannten Zeugen wurde im nachhinein verzichtet. 33 Anlage 12 Anlage 13 35 Anlage 14 36 Anlage 15 37 Anlage 16 38 Anlage 17 39 Anlage 18 40 Anlage 19 41 Anlage 20 42 Anlage 9 43 Anlage 10 44 Anlage 11 45 Anlage 12 46 Anlage 21 47 Anlage 22 48 Anlage 23 49 Anlage 9 50 Anlage 10 51 Anlage 11 52 Anlage 12 53 ebenda 34 13 Sechs Zeugen wurden mehrfach benannt; davon wurden fünf Zeugen zur erneuten Vernehmung geladen. Ein im Beweisbeschluss U11/4 (ADrs. U11/5/4) benannter Zeuge erschien wegen Krankheit nicht zur erneuten Vernehmung. Der Untersuchungsausschuss verzichtete daraufhin auf eine nochmalige Ladung.56 Für die geladenen Zeugen wurden die erforderlichen Aussagegenehmigungen jeweils für die einzelnen Beweisbeschlüsse erteilt. 5.5.3 Abschluss der Beweisaufnahme In der 22. Sitzung am 3. September 2010 beschloss der Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss, die Vernehmungen der Zeugen zu beenden. 57 6. Einsichtsbegehren An den Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss wandten sich 4 Bürger mit der Bitte, in Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses Einsicht nehmen zu können. Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 UAG entscheidet der Untersuchungsausschuss über die Weitergabe der Niederschriften und über die Einsichtgewährung. Die Einsichtsbegehren wurden in allen 4 Fällen abgelehnt. Es wurde nach dem Grundsatz verfahren, Akteneinsicht so lange nicht zu erteilen, bis der Untersuchungsausschuss seinen Bericht vorgelegt hat. Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord wandte sich an den Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss und bat, die Niederschriften über die öffentlichen Zeugenvernehmungen des Untersuchungsausschusses und möglicherweise schriftlich erfolgte Einlassungen der in dem Schreiben genannten Beschuldigten zu übermitteln. Weiter sollte mitgeteilt werden, an welchen Sitzungsterminen die benannten Beschuldigten vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt haben. Der Untersuchungsausschuss beschloss, der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord mitzuteilen, dass der Bitte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht entsprochen werden kann, die angeforderten Niederschriften und Unterlagen aber nach dem Abschluss der Vernehmungen zur Verfügung gestellt werden könnten.58 54 Niederschrift über die 13. - nichtöffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 05.06.2009, S. 11 55 Niederschrift über die 8. - nichtöffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 06.01.2009, S. 5 56 Niederschrift über die 6. - nichtöffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 07.11.2008, S. 3 57 Niederschrift über die 22. - nichtöffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 03.09.2010, S. 3 58 Niederschrift über die 14. - nichtöffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28.08.2010, S. 5 14 Die Staatsanwaltschaft Stendal bat um die Übersendung von Ablichtungen der Protokolle zu den im Untersuchungsausschuss durchgeführten Zeugenvernehmungen von in den Schreiben benannten Mitarbeitern des Landkreises Jerichower Land und des Landesamtes für Geologie und Bergwesen. Entsprechend des § 14 Abs. 3 UAG übergab die Vorsitzende der Staatsanwaltschaft Stendal die angeforderten Protokolle, weil zum einen die Frist, in der eventuelle Änderungen zu den Niederschriften durch die jeweiligen Zeugen angezeigt werden konnte, verstrichen war und zum anderen nicht davon auszugehen war, dass diese Zeugen ein weiteres Mal vernommen werden. 59 Die Staatsanwaltschaft Stendal bat darüber hinaus, gemäß §§ 94, 95 Strafprozessordnung um Herausgabe der für die bei ihr anhängigen Ermittlungsverfahren beweiserheblichen Unterlagen. Einer Herausgabe der Unterlagen konnte zwar nicht zugestimmt werden, jedoch wurde der Staatsanwaltschaft Stendal angeboten, die Unterlagen in den Räumen des Landtages einsehen zu können. Dieses Angebot nahm die Staatsanwaltschaft an.60 7. Ordnungsgeld Der Rechtsanwalt eines Zeugen informierte den Untersuchungsausschuss im Vorfeld seiner Sitzung, dass ein vom Untersuchungsausschuss benannter Zeuge von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht und daher zur Sitzung nicht erscheinen wird. Trotz eines Schreibens der Vorsitzenden des Untersuchungsausschuss kam der Zeuge seiner Ladung nicht nach. Daraufhin wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 Euro verhängt.61 Dagegen hat der Rechtsbeistand Beschwerde eingelegt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Zeugen vorgelegt. Nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und aufgrund der Tatsache, dass der Zeuge der zweiten Ladung gefolgt ist, sah der Untersuchungsausschuss von dem Ordnungsgeld ab und erließ einen Abhilfebescheid.62 59 Niederschrift über die 22. - nichtöffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 03.09.2010, S. 7 ff 60 Niederschrift über die 23. - nichtöffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 05.11.2010, S??????????????????? 61 Niederschrift über die 19. - nichtöffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12.03.2010, S. 5, 9 62 Niederschrift über die 21. - nichtöffentliche - Sitzung a des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses m 04.06.2010, S. 5 15 TEIL B Sachverhalt und Darstellung des Verlaufs der Untersuchungen INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Komplex Freyburg-Zeuchfeld ........................................................................................ 19 1. Die Deponie Freyburg-Zeuchfeld, Plangenehmigung .............................................. 19 2. Der Betreiber ........................................................................................................... 24 a. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd ................................... 24 aa. Verbandsvorsitzender, Verbandsversammlung .......................................... 24 bb. Zusammenarbeit mit dem Burgenlandkreis ................................................ 26 cc. Geschäftsführer .......................................................................................... 26 b. Die Deponie und Recycling GmbH ..................................................................... 28 3. Abfälle einbringende Unternehmen ......................................................................... 32 a. LBR Logistik Beratung Rohstoffe GmbH und LBR EBS Ersatzbrennstoffe GmbH 32 aa. Unternehmensorganisation, handelnde Personen ..................................... 32 bb. Unternehmenstätigkeit................................................................................ 34 cc. Die Durchführung von Eigenkontrollen ....................................................... 36 b. CORTEC GmbH ................................................................................................. 38 c. SVG Recycling und BMG Recycling ................................................................... 38 d. Die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungs- GmbH ............................ 41 4. Die Überwachung durch den Betreiber .................................................................... 41 a. Die Durchführung der Überwachung .................................................................. 41 b. Die Verhängung von Annahmestopps ................................................................ 42 c. Zur Kontrolle der Transportscheine .................................................................... 45 d. Die Weitergabe von Informationen ..................................................................... 46 e. Die Reaktion des Landesverwaltungsamtes ....................................................... 47 5. Die Überwachung .................................................................................................... 47 a. Die Zuständigkeit für die Überwachung .............................................................. 48 b. Die Verwaltungsorganisation der Überwachungsbehörden ................................ 49 aa. Landesverwaltungsamt............................................................................... 49 bb. Burgenlandkreis ......................................................................................... 51 cc. Zusammenarbeit zwischen Burgenlandkreis und Landesverwaltungsamt . 51 dd. Dienstberatungen ....................................................................................... 53 ee. Weiterbildungen ......................................................................................... 54 c. Die Durchführung der Überwachung .................................................................. 55 aa. Die Überwachung durch das Landesverwaltungsamt................................. 55 bb. Die Überwachung durch den Landkreis...................................................... 62 Häufigkeit der Kontrollen ............................................................................... 62 Schwerpunkte der Kontrollen ........................................................................ 63 Ablauf der Kontrollen ..................................................................................... 63 Die Prüfung von Transportscheinen .............................................................. 65 Der Vorwurf der Fälschung von Analyseergebnissen ................................... 65 Beanstandungen ........................................................................................... 67 Weiterleitung von Erkenntnissen ................................................................... 68 6. Das Entdecken der rechtswidrigen Einlagerungen .................................................. 69 a. Das Bestehen erster Verdachtsmomente ........................................................... 69 16 aa. Landesverwaltungsamt............................................................................... 69 bb. Burgenlandkreis ......................................................................................... 72 b. Bestand ein Vertrauensvorschuss zugunsten des Betreibers? .......................... 73 c. Feststellungen durch die untere Abfallbehörde beim Landkreis Saalekreis ....... 75 d. Zusammenarbeit zwischen dem Landesverwaltungsamt und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ................................................................................. 78 e. Schreiben des Zeugen Beckmann vom 16. September 2008 ............................ 79 f. Die Einlagerung von Klärschlamm...................................................................... 82 g. Die Einlagerung von Abfällen aus Italien ............................................................ 83 h. Die Waage .......................................................................................................... 89 7. Folgeentwicklungen ................................................................................................. 90 a. Der Annahmestopp............................................................................................. 90 b. Die Aufrechterhaltung der Plangenehmigung ..................................................... 91 c. Die Beprobung durch das Landesverwaltungsamt ............................................. 93 d. Gefährdungsanalyse, Mengenermittlung, Kostenermittlung ............................... 94 e. Sanktionen, Konsequenzen ................................................................................ 99 aa. Änderungen in der Behördenorganisation .................................................. 99 bb. Änderungen bei der Aufsichtstätigkeit, Zusammenarbeit der Behörden ... 100 cc. Die Verfolgung von Übertretungen ........................................................... 101 dd. Vollzugsprobleme ..................................................................................... 103 ee. Handlungsbedarf des Gesetzgebers ........................................................ 103 II. Komplex Vehlitz und Möckern ..................................................................................... 106 1. Die Tongruben ....................................................................................................... 106 a. Betriebszeiten ................................................................................................... 106 b. Haupt- und Sonderbetriebspläne ...................................................................... 106 aa. Die Zulassung des Sonderbetriebsplanes „Verfüllung für den Tontagebau Möckern“ ........................................................................................................ 108 bb. Die Umstellungsbescheide vom 14. November und 12. Dezember 2002. 109 cc. Die Zulassung des Sonderbetriebsplanes „Verfüllung, Rekultivierung, Teilfeld 2“ für Vehlitz ...................................................................................... 110 Verfahren .................................................................................................... 110 Befristung .................................................................................................... 112 Inhalt ........................................................................................................... 112 2. Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern und HRH Recycling GmbH ....................... 115 a. Zu den Unternehmen........................................................................................ 115 b. Die Durchführung von Eigenkontrollen ............................................................. 117 3. Die Verpflichtung zur Verfüllung der Tongruben .................................................... 118 4. Überwachung ......................................................................................................... 120 a. Überwachung der Tagebaue ............................................................................ 120 aa. Zuständigkeit ............................................................................................ 120 Die im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit herrschende Rechtsauffassung .................................................................................................................... 121 Die im LAGB herrschende Rechtsauffassung ............................................. 123 Die in der unteren Abfallbehörde herrschende Rechtsauffassung .............. 124 Die im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt herrschende Rechtsauffassung ....................................................................................... 125 bb. Häufigkeit, Zielstellung von Befahrungen durch das LAGB ...................... 126 b. Überwachung der Stoffströme .......................................................................... 127 aa. Zuständigkeit ............................................................................................ 127 bb. Durchführung ............................................................................................ 128 c. Finanzielle und personelle Grenzen für die Probennahmen/ Kontrollen ........... 130 17 d. Dienstberatungen, Weiterbildungen ................................................................. 131 aa. Jerichower Land ....................................................................................... 131 bb. LAGB ........................................................................................................ 132 e. Zusammenarbeit zwischen den Behörden ....................................................... 133 aa. Landkreis Jerichower Land und LAGB ..................................................... 133 bb. Zusammenarbeit mit den obersten Landesbehörden, Informationsfluss innerhalb der Behörden ................................................................................. 133 5. Das so genannte Tongrubenurteil .......................................................................... 136 6. Verdacht auf unrechtmäßiges Handeln.................................................................. 138 a. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ...................................................... 138 b. Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ................................................................ 139 c. Landkreis Jerichower Land ............................................................................... 142 7. Hinweise Dritter, Durchführung von Kontrollen, Schlussfolgerungen, Reaktionen . 143 a. Zum Tontagebau Vehlitz .................................................................................. 143 aa. Hinweise Dritter ........................................................................................ 143 bb. Die Probennahmen am 16. August 2007.................................................. 146 Ausgangslage und Amtshilfeersuchen ........................................................ 146 Strategie ...................................................................................................... 146 Durchführung .............................................................................................. 147 Ergebnisse .................................................................................................. 148 Folgeentwicklung ........................................................................................ 149 Die versuchte Einflussnahme durch den Zeugen Finzelberg ...................... 151 cc. Die teilweise Rücknahme der Zulassung zum Sonderbetriebsplan .......... 153 Rücknahmeentscheidung, Verantwortung .................................................. 153 Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, Folgerungen .............................. 154 b. Zum Tontagebau Möckern ............................................................................... 157 aa. Hinweise zu Geruchsbelästigungen ......................................................... 157 bb. Die Anzeige vom 5. Oktober 2007, Reaktionen ........................................ 158 cc. Die Messungen vom 2. bis 6. Februar und 19. März 2008 ....................... 159 dd. Handlungen der Bürgerinitiative ............................................................... 162 c. Maßnahmen hinsichtlich der BImSch-Anlagen ................................................. 164 d. Sonderkontrollprogramm .................................................................................. 165 e. Gasmessungen und Wassermessungen - Bericht 2008................................... 166 8. Schlussfolgerungen, Maßnahmen, Kosten, Problemstellungen für Vehlitz und Möckern ...................................................................................................................... 170 a. Untersuchungsprogramm/ Aufarbeitung ........................................................... 170 b. Kontrollenverstärkung/ Sofort- und Tiefenkontrollen......................................... 170 c. Gefahrenabwehr- und Sicherungsmaßnahmen ................................................ 173 aa. Ausgangslage/ Informationen durch die Staatsanwaltschaft .................... 173 bb. Konkrete Gefahrenabwehr- und Sicherungsmaßnahmen ........................ 174 cc. Amtshilfevereinbarung mit der Landesanstalt für Altlastenfreistellung ..... 176 d. Sicherungs- und Sanierungskonzept ................................................................ 177 e. Organisatorische Veränderungen bei den Behörden........................................ 178 aa. Zusammenarbeit, Besprechungen, Verwaltungsoptimierung ................... 178 bb. Transparenz ............................................................................................. 179 cc. Personal/ Umstrukturierung/ Schulungen ................................................. 180 dd. Konsequenzen/ Kabinettsbeschlüsse ....................................................... 181 f. Landesübergreifende Maßnahmen................................................................... 183 g. Weitere Maßnahmen/ Problemstellungen ........................................................ 185 III. Komplex Abfallbehandlungs- und Recyclinganlage in Riestedt................................... 186 1. Genehmigungen .................................................................................................... 186 18 2. Betrieb durch die LTE ............................................................................................ 188 3. Der Betrieb durch die Langbein Service GmbH und die Langbein KG .................. 190 4. Zusammenarbeit von Landesverwaltungsamt und Landkreis nach der Ersten Funktionalreform ......................................................................................................... 192 5. Der Betrieb durch die RPR .................................................................................... 195 a. Betreiberwechsel .............................................................................................. 195 b. Die Frage des Fortbestehens der Genehmigung ............................................. 196 c. Die Frage der Änderung der Genehmigung ..................................................... 197 d. Die Frage der Anordnung einer Sicherheitsleistung ......................................... 200 e. Annahmestopp, Stilllegungs- und Beräumungsverfügung ................................ 201 f. Die Entwicklung bis zur Stilllegungs- und Beräumungsanordnung vom 23. Oktober 2007 ................................................................................................... 202 g. Die Entwicklung bis zur Stilllegungsanordnung vom 22. April 2008 ................. 204 h. Die Entwicklung nach dem 22. April 2008 ........................................................ 210 i. Das Auftreten von Bränden .............................................................................. 211 j. Veräußerung der RPR, weiteres behördliches Vorgehen ................................. 213 6. Folgeentwicklungen, Schlussfolgerungen .............................................................. 214 a. Disziplinarrechtliche Ermittlungen..................................................................... 214 b. Erforderliche Maßnahmen, Kosten ................................................................... 214 c. Die Bildung einer Sonderkommission ............................................................... 215 d. Schlussfolgerungen .......................................................................................... 216 Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................... 218 19 Teil B I. Komplex Freyburg-Zeuchfeld Der Untersuchungsausschuss befasste sich in einem ersten Komplex gemäß der Nummer 1 des Untersuchungsauftrages63 damit, ob und in welchem Umfang durch Tun oder Unterlassen der für Wirtschaft und Arbeit sowie für Landwirtschaft und Umwelt zuständigen Ministerien und der ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden vor allem im Zeitraum von Januar 2004 bis April 2008 die Verbringung und Lagerung von Abfall, insbesondere in der Deponie in Freyburg-Zeuchfeld und der Abfallentsorgungsanlagen in Zeuchfeld, entgegen den geltenden Rechtsvorschriften ermöglicht wurde. Es wurde vor allem geprüft, ob die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen rechtmäßig erteilt wurden, ob es rechtlich geboten oder zweckmäßig war, einmal erteilte Erlaubnisse und Genehmigungen zurückzunehmen oder zu widerrufen und ob die Deponie oder die Abfallentsorgungsanlage bzw. deren Betreiber sowie die zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen Verpflichteten und deren Beauftragte hinreichend beaufsichtigt wurden. Zur Untersuchung wurden die Beweisbeschlüsse U11/2, U11/3, U11/5, U11/7, U11/10, U11/12, U11/14, U11/17, U 11/20, U 11/21, U 11/22, U11/23 (Anlage 1 bis 12) gefasst. 1. Die Deponie Freyburg-Zeuchfeld, Plangenehmigung Der Zeuge Hans-Heiner Hoffmann, Referatsleiter Abfallwirtschaft, Bodenschutz im Landesverwaltungsamt, erklärte, bei der Deponie Freyburg-Zeuchfeld handele es sich um eine Altanlage, die seit 1988 betrieben wurde. Sie habe eine Größe von 11 ha und gehöre zu den mittelgroßen Anlagen in Sachsen-Anhalt.64 Die Grube ist insgesamt 80 ha groß.65 Auf dem Gelände der Deponie befinden sich insgesamt fünf Anlagen. Es gebe die eigentliche Deponie, eine Abfallumladestation, wo Abfälle von Kleinanlieferern angenommen, umgeladen und dann zur Verbrennung gebracht werden, ein Kompostierungsplatz, an dem Kompostierungsarbeiten durchgeführt werden, ein Abfallzwischenlager, in dem Abfälle angenommen, bearbeitet und auch balliert und zwischengelagert werden und eine Gasverwertungsanlage. Darüber hinaus betreibe man einen Sand- und Kiesabbau und in gewissem Umfang die Aufbereitung von Bauschutt.66 Eigentümer der gesamten Flächen mit Ausnahme des Deponiekörpers, der Zuwegungen und der Waage ist die Naumburger Bauunion GmbH & Co KG.67 Die Flächen rund um die 63 Drs. 5/39/1260 B Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 6 f. (Hoffmann), vgl. auch S. 44 (Breuer) 65 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 40 ff. (Vorsitzende Hunger/ Kürbs) 66 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 66 f. (Abgeordneter Kley/ Beckmann), S. 59 f. (Abgeordnete Rogée/ Beckmann), vgl. auch S. 74 ff. (Kley/ Beckmann) zu Deponie/ Abfallzwischenlager/ Sortieranlage, vgl. auch S. 93 (Dr. Dube) 67 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 40 ff. (Vorsitzende Hunger/ Kürbs) 64 20 Deponie seien Privatstraßen.68 Die Fläche, auf dem sich der Deponiekörper befände, sei Eigentum des Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd (ZAW). Die Flächen der Naumburger Bauunion, die Zufahrtswege etc. seien per Vertrag dem ZAW, später der Deponie und Recycling Sachsen-Anhalt Süd GmbH (DEREC), zur Verfügung gestellt worden. Hierfür würde die Naumburger Bauunion ein Pachtentgelt erhalten. Die Deponie ist nach Bekunden des Zeugen Hoffmann bis zum 31. Mai 2005 mit einer Ausnahmegenehmigung nach TA Siedlungsabfall als Deponie der Klasse II für unbehandelte Abfälle betrieben worden. Danach sei sie gemäß dem Antrag des Betreibers69 auf der Grundlage eines Bescheides vom 17. November 2004, der sog. Plangenehmigung der Klasse I, vom 1. Juni 2005 bis zum 15. Juli 2009 als Deponie der Klasse I weiterbetrieben worden.70 Mit Ablauf dieser Genehmigung sollte der Deponiebetrieb enden. Der Zeuge Hoffmann sagte des Weiteren aus, es habe entgegen anderslautenden Darstellungen keinen zweiten Genehmigungsbescheid gegeben. Zur Information des Burgenlandkreises, der um die abermalige Übersendung der Plangenehmigung ersucht hätte, sei diesem ein Bescheid mit Datum „17. Dezember 2004“ irrtümlich übersandt worden. Das Datum „17. Dezember 2004“ sei rechentechnisch eingefügt worden. Grundlage dieses „Bescheides“ sei ein vor dem 17. November 2004 erstellter Entwurf zur Plangenehmigung gewesen. Der Entwurf sei nahezu inhaltsgleich mit dem Bescheid vom 17. November 2004. Es gäbe aber einen Unterschied: Die Positivliste der Abfälle enthalte nicht die Spalte „Verwertung und Deklarationsanalysen“.71 Der Zeuge Dr. Albert Engel, Referent für Rechtsangelegenheiten und Fördermittel im Referat Abfallwirtschaft, Bodenschutz des Landesverwaltungsamtes, erklärte hinsichtlich der Beteiligung an der Genehmigungserteilung, einer seiner Mitarbeiter habe im Zuge der Prüfung eines frühen Entscheidungsentwurfes festgestellt, dass nicht alle Voraussetzungen für den Weiterbetrieb nach der Ausnahmeregelung des § 6 Abs. 2 Nr. 2 Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) vorgelegen hätten. Es habe noch eine Darstellung im Hinblick auf § 6 Abs. 3 Nr. 2 AbfAblV hinsichtlich der Nichtzumutbarkeit der Nutzung anderer zugelassener Anlagen gefehlt. Der Betreiber sei aufgefordert worden, sich zur Frage der Zumutbarkeit zu äußern, was auch erfolgt sei. Diese Ausführungen seien auch Gegenstand der endgültigen Plangenehmigung geworden, und man habe ihnen inhaltlich folgen können.72 Es hätten keine durchgreifenden Gründe entgegengestanden.73 68 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 49 (Abgeordneter Kley/ Kürbs) 69 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschus ses am 5. Dezember 2008, S. 22 (Abendroth) 70 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 7 (Hoffmann), S. 44 (Breuer), S. 86 (Dr. Dube) 71 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 8, 33 (Hoffmann) 72 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 5, 6 f. (Vorsitzende Hunger/ Dr. Engel), S. 13 (Abgeordneter Kley/ Dr. Engel); Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 7 (Vorsitzende Hunger/ Wegener) 73 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 7 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Engel), vgl. auch S. 23 (Vorsitzende Hunger/ Abendroth); Nie derschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 7 (Vorsitzende Hunger/ Wegener) 21 Die Zeugin Cornelia Abendroth, Sachbearbeiterin für Siedlungsabfallanlagen im Landesverwaltungsamt,74 sagte aus, im Rahmen der Plangenehmigung sei das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) als oberste geologische Fachkompetenz eingebunden gewesen und habe eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.75 Der Zeuge Falko Breuer, Sachgebietsleiter im Bereich Abfallwirtschaft der unteren Abfallbehörde und Bodenschutzbehörde beim Burgenlandkreis,76 führte zur geologischen Sicherheit der Deponie aus, die Deponie sei eine alte Kiesgrube und es werde heute teilweise auch noch Kies gefördert. Das seien somit geologisch nicht die besten Voraussetzungen. Nach heutigem Stand sei ein solcher Standort nicht genehmigungsfähig, wenn dort nicht eine intensive Basisabdichtung aufgebracht werde.77 Der Zeuge Rainer Helms, bis 30. Juni 2007 Leiter des Umweltamtes (untere Naturschutz-, Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzbehörde) des Alt-Burgenlandkreises, danach Leiter des Amtes für Natur- und Gewässerschutz,78 gab zu der Frage des Inhalts der Stellungnahme Umweltamtes zur Betriebsverlängerung für die Deponie Freyburg-Zeuchfeld an, er wisse, dass sie als Träger öffentlicher Belange beteiligt gewesen seien. Er bündle die Stellungnahmen der einzelnen Sachbereiche meistens nur, lese sie noch mal und überprüfe sie. Aber die eigentliche Sacharbeit werde in der Naturschutz-, Abfall- und in der Bodenschutzbehörde geleistet. Ob ein Wunsch des Abfallzweckverbandes auf Verlängerung der Deponieklasse II (DK II) über 2005 hinaus an den Kreis herangetragen worden sei, das könne er heute nicht mehr sagen.79 Gefragt nach den Beweggründen der Genehmigung und weshalb auf eine Sickerwassererfassung verzichtet worden sei, legte die Zeugin Abendroth dar, es habe vom Antragsteller einen Antrag auf Weiterbetrieb gegeben. Die Kenntnisse zur Deponie, zur Geologie der Deponie und die Ergebnisse der Überwachungen der vorangegangenen Jahre hätten gezeigt, dass, obwohl die Deponie keine Basisabdichtung habe, von der Deponie, insbesondere in Richtung des Grundwassers, keine erkennbaren Gefährdungen ausgegangen seien. Sie hätten Grundwasserzusammensetzungen, die dies gestatten. Auf eine Sickerwassererfassung sei wegen der technischen Unmöglichkeit ihrer Errichtung verzichtet worden. Bei einer Deponie, die 80 % oder 90 % ihres Anlagenlebens hinter sich habe, könne in aller Regel keine nachträgliche Sickerwassererfassung mehr errichtet werden. Sie könnten nur Oberflächenwasser, aber nicht Sickerwasser nachträglich abfassen. Dazu müsste die ganze Deponiebasis aufgeschlossen werden. Hierzu sei der Zeugin kein Fall bekannt.80 74 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 21 (Abendroth) 75 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 23 f. (Abgeordneter Kley/ Abendroth) 76 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 43 (Breuer) 77 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 46 f. (Abgeordneter Kley/ Breuer) 78 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 15 f. (Vorsitzende Hunger/ Helms) 79 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 17 f. (Abgeordnete Kley/ Helms), S. 18 (Abgeordneter Lüderitz/ Helms) 80 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 24 f. (Abgeordneter Kley/ Abendroth) 22 Die Zeugin Gerburg Völzke, Mitarbeiterin im Bereich Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Immissionsschutz im Burgenlandkreis,81 bekundete zur Genehmigung, die Betreiber seien an einem möglichst umfangreichen Abfallartenkatalog interessiert gewesen, um auf Abfallströme reagieren zu können. Sie als Mitarbeiterin der Abfallbehörde betrachte es so, dass Verwertung Vorrang vor Beseitigung habe. Eine Deponie sei eine Beseitigungsanlage. Es seien zum Beispiel Abfallarten, die getrennt gesammelt worden seien, und die dann eigentlich durch die Getrennthaltung auch gut hätten verwertet werden können, mit beantragt worden. Solche Sachen habe sie gestrichen.82 Auf die Frage nach Konfliktpunkten in der Genehmigungsphase zwischen Landesverwaltungsamt, ZAW und den Landkreisen erklärte der Zeuge Dr. Jürgen Dube, Geschäftsführer des ZAW bis zum 31. Mai 2005,83 er könne sich nur an ein „Durchbruchsgespräch“ mit dem Zeugen Hoffmann vom Landesverwaltungsamt erinnern, in dem er ihm klargemachte habe: „Führen Sie bitte den Nachweis, dass das Schutzgut Boden durch die Deponie so nicht gefährdet wird, dass Sie sicherstellen können, dass durch die Deponie keine Sickerwässer eindringen und dass der Boden und damit das Wasser gefährdet wird.“ Sie hätten das damals ein Ingenieurbüro berechnen lassen und dann sei die Deponie der Klasse I genehmigt worden. An Konflikte mit dem Landesverwaltungsamt oder mit dem Regierungspräsidium, die das unmöglich gemacht hätten, könne er sich nicht entsinnen. Er könnte jetzt sagen, dass sie mit dem Regierungspräsidium, mit dem Landesverwaltungsamt, prinzipiell Probleme gehabt haben, aber der Nachweis sei schwierig. Der Zeuge Dr. Dube erklärte weiter, am Standort Zeuchfeld habe der Zweckverband nur Schwierigkeiten mit der Nachbargemeinde Zeuchfeld gehabt. Er sei zwei-, dreimal in der Gemeinde gewesen und habe die Bedenken entkräftet. Es sei mehr um die Nebenanlagen gegangen. Die Gemeinde wollte ihnen (dem Zweckverband) keinen Kompostplatz am Standort genehmigen. Das sei dann aber alles mehr oder weniger gütlich geregelt worden.84 Der Zeuge Thomas Leimbach, Präsident des Landesverwaltungsamtes,85 legte zur Schließung bzw. zum Weiterbetrieb von Deponien dar, er glaube, sich daran erinnern zu können, dass das nicht diskutiert worden sei, weil es keinen Plan oder keine Strategie des Landes gegeben habe - außer der generellen Schließungsabsicht -, an einzelnen Standorten einen Weiterbetrieb vorzusehen. Das sei eher Betreiberinteresse und nicht landesgelenkt gewesen. Es habe keine räumliche, regionale Dislozierung von Offenhaltungsstrategien gegeben, sondern die Ausnahme von dem Standardprogramm Schließung einer Deponie zum Halbjahr 2005 sei eher eine Frage gewesen, die die einzelnen Deponiebetreiber für sich zu klären gehabt hätten. Es habe zu keinem Zeitpunkt 81 Vgl. Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 51 (Völzke) 82 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 61 (Vorsitzende Hunger/ Völzke) 83 Vgl. Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 86 (Dr. Dube) 84 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 86, 87 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Dube) 85 Vgl. Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 5 (Leimbach) 23 Diskussionen darüber gegeben, welche Gründe, außer denen, die das Gesetz für den Weiterbetrieb einer Deponie vorsehe, sinnvoll sein könnten.86 86 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 9 (Abgeordneter Kley/ Leimbach) 24 2. Der Betreiber a. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd aa. Verbandsvorsitzender, Verbandsversammlung Der Zeuge Rüdiger Erben, Staatssekretär im Ministerium des Innern87, erklärte, dass dem ZAW alle Aufgaben der ursprünglich entsorgungspflichtigen Körperschaft und des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers übertragen worden seien. Es habe dann Abfälle gegeben, die die Körperschaft Zweckverband zu entsorgen gehabt habe und nicht der Landkreis Weißenfels oder der alte Burgenlandkreis.88 Er, Erben, sei seit 2001 Landrat des Landkreises Weißenfels, von Frühherbst 2001 bis Anfang 2005 ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes gewesen.89 Danach sei er stellvertretender Vorsitzender der Verbandsversammlung gewesen.90 Zu den Aufgaben des Verbandsvorsitzenden hätten die Leitung der Verbandsversammlung, die Vertretung des Verbandes in verschiedenen Gremien, unter anderem in den Gesellschaften, an denen der ZAW beteiligt gewesen sei, und auch Repräsentationsaufgaben gehört.91 Mitglieder der Verbandsversammlung waren nach Aussage des Zeugen Erben ausschließlich Mitglieder der beiden Kreistage.92 Der Zeuge Harri Reiche, seit 2001 Landrat im Burgenlandkreis93 und Verwaltungsratsvorsitzender der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd AöR, brachte zum Ausdruck, er habe immer den Eindruck gehabt, es seien qualifizierte Kollegen in der Verbandsversammlung oder dann im Verwaltungsrat, die ihn unterstützt haben und auf die er sich habe verlassen können. Es seien Leute aus allen Fraktionen gewesen, z. B. Frau Krößmann von der LINKEN, Martin Bertling von der FDP, Konrad Keller als Minister a. D. von der SPD, Siegfried Hanke als ehemaliger Technischer Leiter von der SPD, Dr. Dube als ehemaliger Verbandsgeschäftsführer von der CDU.94 87 Vgl. Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 29 (Erben) 88 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 33 (Abgeordneter Kley/ Erben), S. 34 (Abgeordneter Lüderitz/ Erben); vgl. dazu auch Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 21 f. (Ab geordneter Kley/ Zender), S. 56 f. (Vorsitzende Hunger/ Reiche) 89 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 29 f. (Vorsitzende Hunger/ Erben) 90 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 36 (Abgeordneter Lüderitz/ Erben) 91 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 30 (Vorsitzende Hunger/ Erben) 92 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 34 (Abgeordneter Lüderitz/ Erben), S. 44 (Abgeordneter Graner/ Erben) zur Qualifikation der Kreistagsmit glieder in der Verbandsversammlung, S. 42 f. (Abgeordneter Kley/ Erben) zur Entschädigung der Mitglieder der Ver bandsversammlung 93 Vgl. Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 55 (Reiche) 94 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 56 f. (Vorsitzende Hunger/ Reiche), S. 74 f. (Abgeordneter Dr. Thiel/ Reiche) 25 Zur Zusammenarbeit mit dem Kreistag legte der Zeuge Erben dar, es sei im Herbst 2001 ein so genannter Wesentlichkeitskatalog für den Zweckverband beschlossen worden. Dies sei aufgrund von Kritik in den beiden Kreistagen daran erfolgt, dass die Verbandsversammlung ohne Rückkopplung zu den jeweiligen Kreistagen Strukturentscheidungen getroffen habe. Somit habe es den - wenn auch rechtlich nicht relevanten, aber für die politische Meinungsbildung sehr wohl wichtigen Wesentlichkeitsbeschluss gegeben, den das Gesetz nicht vorschreibe. Es sei beschlossen worden, dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes und die dorthin entsandten Vertreter bestimmte Beschlüsse nur fassen können, nachdem zuvor der Kreistag damit befasst wurde. Über diesen habe eine Einbeziehung stattgefunden.95 In Bezug auf die Deponien gab es laut dem Zeugen Erben immer wieder sehr umfängliche Vorträge in der Verbandsversammlung. Es sei, insbesondere in wirtschaftlichen Belangen, jeder Beschluss vorher bei ihm im Haus geprüft worden 96. Seine Verwaltung sei aber selbstverständlich nicht ernsthaft in der Lage gewesen zu sagen, ob der Marktpreis pro Tonne angenommener Abfall besonders niedrig oder hoch sei. Das sei nicht eine Frage eines am ZAW beteiligten Landkreises gewesen, zumal die Deponie Zeuchfeld nicht im Landkreis Weißenfels gelegen sei.97 Viele Diskussionen in der Verbandsversammlung hätten sich nach Aussage des Zeugen Erben auf die Frage der Beteiligungssteuerung an dem ZAW bezogen. Ob das Umweltamt des Landkreises Weißenfels zu dem Beschluss zu dem Genehmigungsverfahren zur Endgestalt der Deponie Stellung genommen habe, könne er nicht mehr sagen. Er habe darauf vertraut, dass die Genehmigungsbehörde prüfe, ob der Antrag genehmigt werden könne.98 Zu einem Antrag des ZAW an das Landesverwaltungsamt, bis 2025 die Deponie als Klasse II weiter zu betreiben, der im Rahmen der Verbandsversammlung behandelt worden sei, könne er heute nichts mehr sagen.99 Der Zeuge Erben erläuterte auf die Frage hin, ob er in der Zeit, als er in der Verbandsversammlung tätig gewesen sei, auch über Abfallmengen, die nach Zeuchfeld bzw. Nißma verbracht wurden, Informationen erhalten habe, dass die Deponie Zeuchfeld ursprünglich unmittelbar dem Verband zugeordnet gewesen sei. Die Zahlen, wahrscheinlich nicht in Tonnen oder Kubikmetern, aber die Einnahmen und Ausgaben, die dort getätigt wurden, hätten im Wirtschaftsplan des Verbandes gestanden.100 95 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. S. 29 ff. (Vorsitzende Hunger/ Erben), S. 31 ff (Abgeordneter Kley/ Erben), S. 34 (Abgeordneter Lüderitz/ Erben) 96 Vgl. auch Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 48 (Abgeordneter Lüderitz/ Erben) 97 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 31 ff. (Abgeordneter Kley/ Erben) 98 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 31 ff. (Abgeordneter Kley/ Erben) 99 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 35 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Erben) 100 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 38 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Erben) 26 bb. Zusammenarbeit mit dem Burgenlandkreis Der Zeuge Reiche gab an, Verwaltungsratssitzungen seien, wenn nötig, in der Verwaltung vorbereitet worden. Dies sei aber nur in begrenztem Maße erfolgt. Seine Kämmerin, Frau Bieber, habe wirtschaftliche Sachen für ihn geprüft101, und bei umweltrechtlichen Aspekten habe sie diese mit Sicherheit mit dem Zeugen Helms besprochen. Der Schwerpunkt habe aber nicht bei der Kreisverwaltung gelegen. Der Burgenlandkreis habe die Abfallwirtschaft auf die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd AöR und vorher auf den ZAW übertragen. Dieser habe Wirtschaftsprüfer und einen Vorstand gehabt.102 Fach- und Aufsichtsbehörde sei das Landesverwaltungsamt gewesen. Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem ZAW äußerte die Zeugin Völzke, es habe gewisse Berührungspunkte gegeben. Probleme, wie etwa die sogenannten § 11-Abfälle, habe man relativ gut klären können. Der Kontakt sei aber eingeschlafen. Nach dem Wechsel in der Führungsspitze des ZAW habe es so gut wie keine Kontakte mehr gegeben.103 Der Zeuge Helms bestätigte, dass seine Behörde in die Tätigkeit des Abfallzweckverbandes nicht einbezogen worden sei. Er sei vom Landrat in den ganzen Jahren in keiner Weise zu einer Sitzung, irgendeiner Beratung oder irgendeiner fachlichen Diskussion einbezogen worden. Der Zweckverband habe einen eigenen Vollzug gehabt. 104 Auch der Zeuge Gundram Mock, seit 1. Oktober 2009 Vorstand der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd AöR, bis dahin Dezernatsleiter und Erster Beigeordneter des Burgenlandkreises,105 erklärte, als Dezernent überhaupt keinen Kontakt zur Verbandsversammlung gehabt zu haben.106 cc. Geschäftsführer Die Position des Geschäftsführers des ZAW, die bis zum 31. Mai 2005 mit dem Zeugen Dr. Dube besetzt war, wurde nach Aussage des Zeugen Erben öffentlich ausgeschrieben. Der Vorschlag des Zeugen Dr. Dube, wonach der neue und der alte Geschäftsführer über ein viertel oder ein halbes Jahr lang parallel tätig sein sollten, sei von der Verbandsversammlung abgelehnt worden. Der Zeuge Dr. Dube habe, so der Zeuge Erben, damals über seine Regelaltersgrenze von 65 hinaus etwas länger arbeiten wollen.107 101 Vgl. auch Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 77 (Abgeordneter Dr. Thiel/ Reiche) 102 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 56 f., 58 (Vorsitzende Hunger/ Reiche), S. 68 f. (Abgeordneter Kley/ Reiche) ), S. 74 f. (Abge ordneter Dr. Thiel/ Reiche) 103 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 62 f. (Vorsitzende Hunger/ Völzke) 104 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 20 (Abgeordneter Lüderitz/ Helms), S. 22 f. (Abgeordnete Rogée/ Helms), vgl. auch S. 24 (Abge ordneter Graner/ Helms) Recht, an Angelegenheiten des Abfallzweckverbandes beteiligt zu werden 105 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 31 (Vorsitzende Hunger/ Mock), S. 41 (Abgeordnete Rogée/ Mock) 106 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 33 f. (Vorsitzende Hunger/ Mock) 107 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 36 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Erben); vgl. auch Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 89 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Dube) 27 In der Verbandsversammlung seien mehr als fünf Bewerber angehört worden. Am Ende sei die Entscheidung in der Verbandsversammlung für den Zeugen Beckmann gefallen. Dieser sei bei der Entscheidung nicht sein Favorit gewesen.108 Der Zeuge Leimbach verneinte einen Einfluss auf die Besetzung des Geschäftsführers.109 Auf den Vorhalt aus einem Schreiben des Zeugen Beckmann vom 16. September 2008 an den Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Anlage 24) „Ich habe weder eine Ausbildung in der Abfallwirtschaft genossen, noch habe ich vor meiner Wahl entsprechende Kenntnisse praktisch erwerben können.“ erklärte der Zeuge Erben, der Zeuge Beckmann habe die formellen Voraussetzungen der Ausschreibung erfüllt. In seiner Vorstellungsrede habe Beckmann sehr stark hinsichtlich seiner abfallwirtschaftlichen Kompetenzen geworben. Er sei sich sehr sicher, dass der Zeuge Beckmann sehr stark auf seine langjährige Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung des ZAW und in diversen Gesellschafterversammlungen von Tochtergesellschaften des ZAW gebaut habe.110 Verwunderung über die ihm ebenfalls vorgehaltene Passage des Schreibens brachte auch der Zeuge Reiche, zum Ausdruck. Wer den Zeugen Beckmann kenne, der habe solche Worte wie „mangelndes Selbstbewusstsein“ nicht erlebt. Der Zeuge Beckmann habe einerseits die Plattform Abfallkolloquium genutzt, und andererseits bei dem, was er nicht gewusst habe, auch in Gesellschafterversammlungen, sich des Sachverstandes Externer bedient. Unfähigkeiten oder Unzulänglichkeiten des Zeugen Beckmann seien ihm nicht bekannt geworden.111 Im Nachhinein habe er erfahren, dass nach dem 10. Juni 2008, nachdem der Zeuge Beckmann auf Beschluss des Verwaltungsrates beurlaubt worden sei, Frau Bieber und Herr Ellenberg im Tresor ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes von der Zeugin Abendroth gefunden haben, worin man sich bei dem Vorstand der Anstalt öffentlichen Rechts über den Geschäftsführer der DEREC beschwert habe. Beides sei mit dem Zeugen Beckmann die gleiche Person gewesen.112 Der Zeuge Reiche erklärte weiter, er habe zum Zeitpunkt der Besetzung der Position des Geschäftsführers zu dem Zeugen Beckmann gestanden, weil er zu dem Zeitpunkt ein hohes Maß an Vertrauen in diesen gehabt habe. Beckmann habe in seiner kommunalpolitischen Tätigkeit einerseits bewiesen, dass er verlässlich sei, andererseits habe er sich seit 1994 in der Verbandsversammlung ein Wissen erarbeitet, um diesen Erfordernissen gerecht zu werden. Zudem sei er viele Jahre Kreistagsvorsitzender gewesen. Von den letzten drei Kandidaten habe er, Reiche, persönlich das größte Vertrauen in den Zeugen Beckmann gehabt. In der Abstimmung der 108 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 36 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Erben) 109 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 13 (Abgeordnete Rogée/ Leimbach) 110 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 45 ff. (Abgeordneter Rogée/ Erben) 111 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 60 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Reiche) 112 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 61 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Reiche), vgl. dazu auch Niederschrift über die 11. - öffentliche Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 49 f. (Abgeordnete Rogée/ Kürbs) 28 Verbandsversammlung habe nach seiner Erinnerung keiner der anderen Mitglieder gegen den Zeugen Beckmann gestimmt.113 Zu seiner Tätigkeit führte der Zeuge Wolfgang Beckmann, ehemals Vorstand der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd, öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Burgenlandkreis, und Geschäftsführer in diversen Beteiligungsgesellschaften dieses Unternehmens,114 aus, er sei als Geschäftsführer mehr in den administrativen Teil eingebunden gewesen, das heiße in die Aufgaben der Führung und der Leitung des Unternehmens. Insofern sei die Kontrolltätigkeit als solche auf der Deponie nicht sein arbeitstägliches Geschäft gewesen.115 Welche konkreten Vorschriften es zur Abfallannahme und was es für einzelne Arbeitsanweisungen gegeben habe und ob diese schriftlich vorgelegen haben, entziehe sich seiner Kenntnis. 116 b. Die Deponie und Recycling GmbH Der Zeuge Rüdiger Kürbs, Geschäftsführer der Naumburger Bauunion,117 berichtete, die Deponie sei ursprünglich durch die Firma Blank geführt worden. Nach deren Insolvenz habe er im Jahre 2002 als Geschäftsführer der Naumburger Bauunion GmbH & Co KG vom Insolvenzverwalter die gesamte Kiesgrube Freyburg gekauft und auch die Deponie und den Deponievertrag übernommen. Bis Mitte 2005 habe man den Einbau auf der Deponie vorgenommen. Mitte des Jahres sei die Entscheidung zur Gründung der DEREC als 51-prozentige Tochter des ZAW gefallen. Sie sei zum 1. Januar 2006 gegründet worden118. Hauptgrund für die Gründung der DEREC sei gewesen, dass der Deponiebetrieb auf der Deponie Zeuchfeld habe zu Ende gebracht werden müssen. Es habe damals einen größeren Katalog von Gründen und Abwägungen gegeben, der in der Verbandsversammlung diskutiert worden sei.119 Der Zeuge Erben erwähnte in diesem Zusammenhang den Konkurs einer Firma, der die Waage und die Zufahrtsstraße gehört habe.120 Die Naumburger Bauunion sei Mitgesellschafterin der DEREC.121 Der Zeuge Kürbs sei in der Gesellschaft Prokurist, nehme aber tatsächlich keine Aufgaben wahr. 122 113 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 59 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Reiche) 114 Vgl. Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 57 (Beckmann) 115 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Okto ber 2008, S. 58 (Beckmann) 116 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Okto ber 2008, S. 59 (Abgeordnete Rogée/ Beckmann), S. 89 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Dube) 117 Vgl. Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 39 (Kürbs) 118 Vgl. auch Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 42 (Abgeordnete Rogée/ Mock) 119 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 66 (Abgeordneter Kley/ Beckmann) 120 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 41 f. (Vorsitzende Hunger/ Kürbs) 121 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 39 (Vorsitzende Hunger/ Kürbs) 122 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 41 (Vorsitzende Hunger/ Kürbs) 29 Hinsichtlich der Position des Geschäftsführers erfolgte nach Aussage des Zeugen Beckmann keine Ausschreibung.123 Es sei die Philosophie des Zweckverbandes gewesen, dass derjenige, der Geschäftsführer des ZAW sei, auch der Geschäftsführer in den Beteiligungsgesellschaften werde. Der Zeuge Kürbs erklärte, die Naumburger Bauunion habe mit einem Gesellschaftsanteil von 49 % keinen Einfluss auf die Besetzung der Position des Geschäftsführers gehabt.124 Zu der Frage, ob es in dem Geschäftsführungsvertrag vom 17. Januar 2006, den er mit dem ZAW abgeschlossen habe, keine Informationspflicht seitens des ZAW ihm gegenüber, gegenüber der DEREC oder gegenüber dem Geschäftsführer Herrn Hehr gegeben habe, legte der Zeuge Kürbs dar, es habe sogar einen Geschäftsverteilungsplan gegeben. Dann habe es zusätzlich einen Dienstleistungsvertrag gegeben, ein Organigramm, worin festgelegt worden sei, wer auf der Deponie wofür verantwortlich sei. Das sei in das Qualitätsmanagementsystem eingeflossen, welches zusammen mit den Bilanzen geprüft worden sei. Die KPMG habe das geprüft und es sei als ordnungsgemäß festgestellt worden. Er habe seinerseits keinen Anlass zu zweifeln gehabt.125 Der Zeuge Kürbs führte weiter aus, er sei im Jahr vier-, fünfmal draußen gewesen, aber nicht auf der Deponie, sondern zu Beratungen. Dabei sei es etwa um den Ballenlagerplatz und dessen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gegangen. Im Übrigen habe er von Vorgängen oftmals keinerlei Kenntnis erlangt. Einerseits sei das Problem gewesen, dass viele Schreiben an den ZAW und nicht an die DEREC gerichtet gewesen seien.126 Andererseits habe sein Geschäftsführer Herr Hehr den normalen Ablauf in der Kiesgrube betreut. Er lasse sich nur nach dem Jahresabschluss die Bilanz vorlegen.127 Zum Auftrag der DEREC führte der Zeuge Beckmann aus, es sei Sinn eines jeden Gewerbebetriebes, Gewinne zu erwirtschaften. Das sei bei allen Gesellschaften so, die der ZAW betrieben habe, so auch bei der DEREC. Sie hätten, außer bei der Abfallumladestation, keine hoheitlichen Aufgaben wahrzunehmen. Bei allem anderen seien sie praktisch gewerblich tätig gewesen. Insofern sei das erklärtes Ziel gewesen, mit der DEREC Gewinne zu erwirtschaften, die dann über die Ausschüttung einerseits und über entsprechende Verträge an die Abfallwirtschaft und an den ZAW andererseits abgeführt worden seien.128 Nach Aussage des Zeugen Mario Horn, Technischer Leiter in der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd,129 sei es seine Aufgabe gewesen, genügend Abfälle 123 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 58 f. (Abgeordnete Rogée/ Beckmann) 124 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 49 (Abgeordneter Kley/ Kürbs) 125 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 50 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Kürbs) 126 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 49 f. (Abgeordnete Rogée/ Kürbs); vgl. auch Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 61 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Reiche) zum unübersichtlichen Firmengeflecht 127 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 44 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Kürbs) 128 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 78 f. (Abgeordnete Kley/ Beckmann) 129 Vgl. Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 66 ff. (Abgeordneter Lüderitz/ Reiche) zur Abmahnung und Kündigung 30 für Freyburg-Zeuchfeld zu akquirieren. Es sei aber nicht darum gegangen, die Genehmigung so weit wie möglich auszureizen.130 Hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht der DEREC bekundete der Zeuge Erben, es sei bei verschiedenen Gesellschaften des ZAW unter anderem darum gegangen, dass Erträge oder Gewinne letztlich zur Gebührenminderung verwendet wurden. Er könne nur sagen, dass er keinen ausdrücklichen Auftrag erteilt habe, gewinnmaximierend in Zeuchfeld irgendwelche Aktivitäten zu unternehmen.131 Hinsichtlich des im Deponiebetrieb angestellten Personals habe es nach Gründung der DEREC keine Veränderungen gegeben. Das Personal sei nach 2005 in der DEREC angestellt worden.132 Auf die Frage nach den neben dem Zeugen handelnden oder verantwortlichen Personen führte der Zeuge Beckmann aus, es habe für die DEREC kein eigenes Personal für den administrativen, den kaufmännischen Teil gegeben. Dies sei vollständig über die Abfallwirtschaft beziehungsweise den ZAW erfolgt. Es habe Mitarbeiter gegeben, die beauftragt gewesen seien, sich um den operativen Teil vor Ort zu kümmern. Es habe bei der DEREC einen Betriebsleiter, einen Technischen Leiter und ein Sachgebiet Stoffstrommanagement gegeben. Das seien ihm vorgeschaltete Mitarbeiter gewesen, die auf der Arbeitsebene tätig gewesen seien.133 Auf die Frage zur Personalausstattung, die in den Kontrollberichten des Landesverwaltungsamtes als mangelhaft bezeichnet worden sei, bekundete der Zeuge Beckmann, es sei im Nachgang der Berichte im August 2007 versucht worden, das zu optimieren und mit dem Personal einen Schichtbetrieb einzuführen.134 Zur Ausbildung der Mitarbeiter sagte der Zeuge Horn135, er sei Diplom- Agraringenieur für Tierproduktion. Die Mitarbeiterin im Stoffstrommanagement, Frau Schulze, sei IngenieurÖkonom. Die Ausbildung der Deponieleute sei ihm im Einzelnen nicht bekannt. Er wisse, dass die Kompaktorfahrer im Wesentlichen Kfz-Mechaniker oder Schlosser seien. Die Ausbildung des Personals an der Waage sei ihm nicht bekannt.136 Hinsichtlich der Schulung des Deponiepersonals erklärte die Zeugin Barbara Wegener, Sachgebietsleiterin für den Bereich Deponien im Landesverwaltungsamt,137 dass für die Schulung seines Personals der Deponieleiter verantwortlich sei. Dies ergebe sich aus dem 130 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 67 (Abgeordneter Kley/ Horn) 131 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 37 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Erben) 132 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 59 (Beckmann); S. 89 f. (Dr. Dube);vgl. dazu auch Niederschrift über die 11. - öffentliche – Sit zung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 53 f. (Kürbs) 133 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 70 f. (Abgeordnete Rogée/ Beckmann), vgl. auch Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 43 (Abgeordnete Rogée/ Mock) zum Personal der DEREC 134 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 79 f. (Vorsitzende Hunger/ Beckmann), vgl. auch S. 81 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Beckmann), S. 62 (Abgeordnete Rogée/ Horn) 135 Vgl. Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 66 ff. (Abgeordneter Lüderitz/ Reiche) zur Abmahnung und Kündigung 136 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 66 (Abgeordneter Miesterfeldt/ Horn) 137 Vgl. Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 6 (Wegener) 31 Abfallgesetz. Ihre Behörde hätte Nachweise gefordert, was aus den Akten ersichtlich sei.138 Hierzu führte der Zeuge Horn aus, nach der Deponieverordnung sei sowohl das Deponiepersonal als auch das leitende Personal zweijährlich zu qualifizieren gewesen. Diese Qualifizierung hätten sie für das Leitungspersonal auf alle Fälle durchgeführt. Beim Deponiepersonal habe es ein kleines Problem gegeben, weil das Personal von der Baufirma am Ort übernommen worden sei und der Kenntnisstand des Personals anfänglich nicht den Erfordernissen entsprochen habe. Diese Schulung habe dann nachfolgend stattgefunden. Die Schulungen hätten sie nicht selber durchgeführt, sondern sich an den TÜV Rheinland oder an Fremdanbieter gewandt.139 Auf die Frage, wie oft Probleme und Unregelmäßigkeiten im Deponiebetrieb im Verwaltungsrat in den Jahren 2005 bis 2008 besprochen worden seien, erklärte der Zeuge Dr. Dube, sie hätten keinerlei Hinweise erhalten. Sie seien erst im März 2008 auf Probleme hingewiesen worden.140 Der Verwaltungsrat habe sich nicht mit den operativen Dingen, wie dem Einbau auf der Deponie, beschäftigt. Dies sei auch nicht die Aufgabe eines Verwaltungsrates. Der Zeuge Beckmann habe den Verwaltungsrat über die Entwicklung der Abfallmengen und die finanzielle Entwicklung in Kenntnis gesetzt. Für die operativen Dinge sei Kontrollbehörde das Landesverwaltungsamt.141 Der Zeuge Beckmann gab an, Fotos aus den Jahren 2006 und 2007, die dargestellt hätten, dass Dinge nicht in Ordnung seien, wären ihm nicht bekannt und seien im Verwaltungsrat nicht erörtert worden.142 Auf die Frage, in welcher Höhe der ZAW Rückstellungen eingebracht habe, antwortete der Zeuge Kürbs, die DEREC habe bei null angefangen. Auf Vorhalt, aus einem Papier des ZAW ergebe sich, dass zum Zeitpunkt 31. Dezember 2005 Rückstellungen in Höhe von 17,2 Millionen Euro vorhanden sein mussten, sagte der Zeuge, die Rückstellungen seien beim ZAW gebildet worden.143 Zum Thema Sicherheitsleistungen für das Abfallzwischenlager legte der Zeuge Beckmann dar, dieses sei über die Konzernbürgschaften der Unternehmen abgesichert gewesen. Dieses Vorgehen sei so mit dem Landesverwaltungsamt vorbesprochen worden. Die die Abfälle anliefernden Unternehmen seien ja auch Eigentümer des dort zwischengelagerten Abfalls geblieben.144 138 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 14 f. (Abgeordnete Rogée/ Wegener), vgl. auch S. 22 (Abgeordneter Graner/ Wegener); Nieder schrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 37 (Abgeordnete Rogée/ Helms); vgl. dazu auch Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 14 f. (Abgeordnete Rogée/ Leimbach) 139 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 67 (Abgeordneter Kley/ Horn) 140 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 91 f. (Vorsitzende Hunger/ Dr. Dube) 141 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 93 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Dube) 142 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 71 (Abgeordnete Rogée/ Beckmann) 143 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 51 (Abgeordneter Lüderitz/ Kürbs 144 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 79 (Abgeordneter Kley/ Beckmann) 32 Der Zeuge Helms sagte aus, zu den Themen Sicherheitsleistungen und Rückstellungen hinsichtlich der Deponien Freyburg-Zeuchfeld und Nißma nicht beteiligt worden zu sein.145 3. Abfälle einbringende Unternehmen a. LBR Logistik Beratung Rohstoffe GmbH und LBR EBS Ersatzbrennstoffe GmbH aa. Unternehmensorganisation, handelnde Personen Nach Darstellung des Zeugen Dieter Bufé, Geschäftsführer der Logistik Beratung Rohstoffe GmbH (LBR),146 verarbeite sein Unternehmen hauptsächlich Gewerbeabfälle und jegliche Art von Altreifen und Gummiabfällen147. Die LBR EBS Ersatzbrennstoffe GmbH (LBR EBS) verarbeite hauptsächlich DSD-Fraktionen und produziere Kunststoffe zur werkstofflichen Verwertung sowie Ersatzbrennstoffe.148 Der Zeuge Bufé legte dar, er habe die LBR am 1. April 1995 als Alleingesellschafter und ausschließlich als Makler gegründet. Im Jahr 2000 habe er sich entschieden, eine Behandlungsanlage von Abfällen - Reifen etc. - in Braunsbedra zu bauen. Bereits Ende 2004 hätten sie mit den ersten Vorplanungen begonnen, und es sei eine Strategie entwickelt worden, eine Anlage entsprechend den Vorgaben der TASi aufzubauen, um dann ab dem 1. Juni 2005 eine erste Behandlungsanlage in Betrieb nehmen zu können, die nach der 4. BImSchV genehmigt wurde. Kernpunkt der von ihm aufgebauten Anlage sei sein konsequent betriebenes Boxensystem mit einer Schredderanlage und der Siebanlage sowie weiterer unterstützender Anlagen, also eine Anlagenkonfiguration zur mechanischen Aufbereitung mittels Trenn- und Siebprozessen zur Behandlung der Abfallströme. Er, Bufé, habe darüber hinaus seinen Betrieb räumlich erweitert und auf dem Nachbargrundstück eine weitere Schredderanlage zur Behandlung der Altabfälle aufgebaut. Um eine konstante Qualität an Ersatzbrennstoffen für die Zementindustrie und andere Abnehmer produzieren zu können149, hätten sie die LBR EBS gegründet und eine spezielle Aufbereitungsanlage am 3. September 2007 in Betrieb genommen. Von April 2000 bis Ende 2009 hätten sie mit Hilfe von Banken und des Landes Sachsen-Anhalt, das sie mit Fördermitteln und Investitionszulagen unterstützt hätte, ca. 25 Millionen Euro in diesen Standort investiert. Sie hätten in 2007 und 2008 bis zu 85 Mitarbeiter beschäftigt und in den 145 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 29 (Abgeordneter Lüderitz/ Helms) 146 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 41 (Bufé) 147 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 7 (Vorsitzende Hunger/ Hunger) 148 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 42 f. (Bufé); vgl. auch Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 9 (Abgeordneter Lüderitz/ Hunger), S. 38, 40 (Abgeordneter Lüde ritz/ Deppenmeier) 149 Vgl. auch Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 21 (Abgeordneter Graner/ Hunger) zu der Frage, was vertrieben worden sei 33 letzten Jahren Körperschafts- und Gewerbesteuer in Höhe von 1,6 Millionen Euro bezahlt. Am 27. Januar 2010 hätten sie Insolvenz angemeldet.150 Der Zeuge Raik Hunger, seit 1. Januar 2010 Leiter Vertrieb bei der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft,151 legte dar, er sei von November 2004 bis 31. Dezember 2009 bei der LBR beschäftigt gewesen. Dort sei er auch für den Vertrieb, für den Input und Output verantwortlich gewesen.152 Seit 2006 sei seine Aufgabe die Entwicklung des Geschäftsbereiches Ersatzbrennstoffe gewesen. Ab November 2007, als die Anlage gelaufen sei, sei er im technologischen Ablauf der EBS-Anlage und weniger in der Akquise und im Vertrieb der Ersatzbrennstoffe bzw. Reststoffe tätig gewesen. Die Akquise habe nicht nur in seiner Verantwortung gestanden. Es habe zwar an seinem Büro „Leiter“ oder „Vertriebsleiter“ gestanden, aber letztlich sei es immer eine Zusammenarbeit zwischen dem Zeugen Bufé, dem Zeugen Deppenmeier, zeitweilig dem Herrn Wohlfahrt und ihm gewesen.153 Kenntnisse im Fachbereich Abfallwirtschaft habe er sich angeeignet, so der Zeuge Hunger weiter, indem er Lehrgänge zum Entsorgungsfachbetrieb besucht und in regelmäßigen Abständen eine Auffrischung durchgeführt habe. Nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) habe er an Schulungen beim TÜV teilgenommen. Ansonsten habe er sich Kenntnisse im Selbststudium angeeignet.154 Der Zeuge Udo Deppenmeier erläuterte, er sei seit 1. November 2009 Geschäftsführer der LBR EBS. Er sei von Mai 2005 bis zum 1. Januar 2008 bei seiner eigenen Firma beschäftigt gewesen und habe seit Mai 2005 die EDV-Anlage und die elektrischen Anlagen für die LBR mit aufgebaut und installiert155. Er sei lange Zeit in dem Unternehmen als Selbstständiger tätig gewesen und habe für seine Dienstleistungen in der LBR eine monatliche Rechnung geschrieben. Seit dem 1. Januar 2008 sei er bei der LBR im Bereich Logistik tätig gewesen, d. h. er habe Spediteure beauftragt, Ladungen zu fahren, Reparaturen und Wartungen von Maschinen in Auftrag gegeben und dies alles kontrolliert und beaufsichtigt. Daneben sei er auch für das Personal zuständig gewesen und dafür, was mit dem Personalwesen zusammenhänge156. Er sei weder in irgendeiner Weise mit Vertrieb oder Akquise beauftragt gewesen, noch habe er Geschäftsführungstätigkeiten nach innen oder nach außen ausgeübt.157 Auf die Frage, weshalb er bereits im Jahr 2006 einen Kurs des TÜV zum Abfallrecht besucht habe, erklärte der Zeuge Deppenmeier, er habe gern wissen wollen, wie das Ganze zusammenhänge. Unter diesen einzelnen verschiedenen Abfallschlüsselnummern gebe es verschiedene Sparten, die direkt in der EDV, in der Software, hinterlegt seien. Wenn man von der Materie keine Ahnung habe, könne das nicht richtig verknüpft werden. 150 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 46 f. (Bufé) 151 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 7 (Vorsitzende Hunger/ Hunger), S. 7 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Hunger) 152 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 7 f. (Vorsitzende Hunger/ Hunger) 153 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 9 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Hunger), vgl. S. 27 f. (Deppenmeier) 154 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 8 (Abgeordneter Lüderitz/ Hunger), vgl. auch S. 11 (Abgeordneter Lüderitz/ Hunger) 155 Vgl. auch Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 49 f. (Abgeordneter Bergmann/ Deppenmeier) 156 Vgl. Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 49 f. (Abgeordneter Bergmann/ Deppenmeier) 157 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 27 f. (Vorsitzende Hunger/ Deppenmeier), anders S. 9 (Hunger) 34 Sein Unternehmen, die Top-Fernseh-Dienst und Handels GmbH sei von der LBR beauftragt worden, bei der LBR die EDV aufzubauen. Er habe vorgeschlagen, den Kurs zu machen, um dieses besser verknüpfen zu können. Daraufhin habe die LBR den Kurs bezahlt.158 Er habe die Lehrgänge besucht, die die Abfallbranche vorschreibt und vom TÜV angeboten werden und alle zwei Jahre erneuert werden müssen, zuletzt sei er 2008 in Erfurt gewesen.159 Der Zeuge Deppenmeier erklärte weiter, er habe sich nur so peu à peu in die Arbeit begeben, die er dann ab 1. Januar 2008 aufgenommen habe. Das heiße, es könne durchaus sein, dass er 2007 schon einmal irgendwelche Fahrzeuge disponiert habe. 160 Es könne ebenfalls sein, dass er die untere Abfallbehörde bereits im Jahre 2007 bei den verschiedensten Kontrollen begleitet habe. Seine Aufgaben seien dabei gewesen, gemeinsam mit dem Abfallbeauftragten der LBR zu schauen, was die Abfallbehörde unternommen und wie sie kontrolliert habe.161 Auf Vorhalt, es lege ein Überwachungsprotokoll der Kreisverwaltung Merseburg-Querfurt von November 2006 vor, worin er, Deppenmeier, als Betriebsleiter der LBR bezeichnet worden sei, äußerte der Zeuge, das wolle er nicht abstreiten.162 Auf die Fragen über die Preisfindung für das Inputund Outputmaterial, was das bevorzugte Outputmaterial des Unternehmens sei, ob es hauptsächlich aus Ersatzbrennstoff bestehe oder ob die mineralische Fraktion bevorzugt werde und ob er damit etwas zu tun habe, erklärte der Zeuge, er habe lediglich die Kalkulation für die Frachten gemacht.163 Befragt nach dem Grund, sich ab 1. Januar 2008 fest anstellen zu lassen, hat der Zeuge Deppenmeier geantwortet, er habe Spaß daran gehabt.164 bb. Unternehmenstätigkeit Der Zeuge Bufé führte aus, er habe das Gelände nebst Gleisanlagen erworben, saniert und durch den Bau eines Railports erweitert. Dies sei auch ein konkreter Beitrag, die angefallenen Mengenströme von den Lkw, also von der Straße, auf die Bahn zu verlagern. Damit sei er in der Lage gewesen, die Produktionsabläufe in seinen beiden Betrieben zu verbessern und zu stabilisieren.165 Der Zeuge Hunger erklärte dazu, die Bahnverladung sei ein Teil des von ihnen entwickelten Logistikkonzeptes gewesen, um Abfälle kostengünstig 158 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 34 f. (Abgeordneter Graner/ Deppenmeier) 159 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 29 f. (Vorsitzende Hunger/ Deppenmeier) 160 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 27 f. (Vorsitzende Hunger/ Deppenmeier), S. 28 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Deppenmeier), vgl. auch S. 30 (Abgeordneter Kley/ Deppenmeier) 161 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 29 (Abgeordneter Lüderitz/ Deppenmeier) 162 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 30 (Abgeordneter Kley/ Deppenmeier) 163 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 33 (Abgeordneter Kley/ Deppenmeier) 164 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 47 (Abgeordnete Rogée/ Deppenmeier) 165 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 42 f. (Bufé) 35 über weite Strecken transportieren zu können und anderen Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, sie als Umschlagstation zu nutzen.166 Mit ca. 4,5 km eigenem Gleisnetz und einer eigenen Diesellok, so der Zeuge Bufé, seien sie in der Lage, zwei Ganzzüge, das heiße, zwei Züge mit jeweils 36 Waggons mit einer Zuladung von 800 bis 1 200 t pro Zug auf einmal zu be- bzw. zu entladen oder auf ihrer Gleisharfe mehrere Ganzzüge gleichzeitig zu parken. Ihr Maschinenpark erlaube es, Schüttgut, Container oder ganze Trailer von Lkw zu bewegen, sodass sie auf die Bedürfnisse des Marktes sehr konkret reagieren könnten. Durch ihre selbst konstruierte Verladerampe seien sie in der Lage, Waggons in Minutenschnelle zu beladen.167 Auf die Fragen nach den drei Betriebsbereichen Bahnverladung LBR, Logistik und LBR EBS sowie zu den Beziehungen in den Abläufen der Sortierung und der Verladung innerhalb der drei Betriebsbereiche antwortete der Zeuge Hunger, die Logistik sei ein großer Teilbereich gewesen, für den der Zeuge Deppenmeier zuständig gewesen sei168. Er habe darauf keinen Einfluss gehabt. Die LBR EBS habe die Brennstoffe produziert und in der LBR seien Reifen behandelt worden. Die Behandlung der Reifen habe auf dem Altreifenplatz stattgefunden, in der neuen Anlage hätten die Altreifen geschreddert werden können. Das sei natürlich nicht an dem Platz gewesen, der ursprünglich genehmigt gewesen sei. Mit einer weiteren Genehmigung habe die Möglichkeit bestanden, andere Abfälle zu behandeln. So habe man für die LBR die Möglichkeit gehabt, mit der neuen Schredderanlage Abfälle zu behandeln, zu sieben, zu schreddern und Metall abzuscheiden.169 Auf die Frage nach dem Zusammenwirken der LBR und der LBR EBS auf dem Gelände in Braunsbedra, insbesondere in Bezug auf die Waage und die Gleiswaage, bekundete der Zeuge Deppenmeier die LBR EBS verfüge über eine eigene Waage. Die Waage sei aber zurzeit nicht in Betrieb. Alle vier Waagen seien miteinander vernetzt. Jede Waage könne für jedes einzelne Unternehmen eine Wiegung durchführen. Wenn ein Fahrzeug für die LBR EBS gewogen werde, werde ein Wiegeschein speziell für die LBR EBS gedruckt. Werde ein Fahrzeug für die LBR gewogen, werde ein Wiegeschein mit Kopf „LBR Logistik“ erstellt.170 Zu der Frage, wohin sie ihren Abfall geliefert hätten, führte der Zeuge Hunger aus, ihr Ziel sei es gewesen, mit den Zementwerken und mit EBS-Kraftwerken zu arbeiten. Die in unmittelbarer Nähe befindlichen Müllverbrennungsanlagen hätten sehr hohe Preise gehabt. Die Absiebung sei zum ZAW oder zu Deponien wie Nißma oder Zeuchfeld geliefert worden. Sie hätten versucht, den Transportanteil so gering wie möglich zu halten und nach Lösungen in der Nähe gesucht.171 Auf den Vorhalt, er habe erklärt, dass er nicht genau wisse, wie die Anlage in Rietzel funktioniere, er habe aber als Abfallerzeuger die Pflicht, auf 166 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 6 (Vorsitzende Hunger/ Hunger) 167 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 42 f. (Bufé) 168 Vgl. auch Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 28 (Vorsitzende Hunger/ Deppenmeier) 169 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 9 (Abgeordneter Lüderitz/ Hunger) 170 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 36 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Deppenmeier), vgl. auch S. 23 (Abgeordneter Lüderitz/ Hunger) 171 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 18 (Abgeordneter Kley/ Hunger) 36 die ordnungsgemäße Entsorgung zu achten, hat der Zeuge Hunger geäußert, er habe die Anlage ansatzweise gesehen, dass sie geschreddert, gesiebt und gesichtet haben und habe gewusst, dass es eine Riesentongrube sei. Er habe sich damals nicht das Recht herausgenommen, bei denen durchzugehen, und alles genau anzusehen.172 Von Rietzel habe er nur eine Anlagengenehmigung vorliegen gehabt. Aber der Kontakt sei von dem Zeugen Bufé betreut worden.173 Zu den Mengenströmen, strukturiert nach Abfallschlüsseln erklärte der Zeuge Bufé, keine Angaben machen zu können, da die Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft lägen.174 Der Zeuge Hunger äußerte, er könne nicht hundertprozentig sagen, ob irgendwelche Lieferströme zu verzeichnen gewesen seien. Er könne ebenso wenig bestätigen, dass im Jahre 2007 in der LBR EBS 34 000 t des Materials 19 12 09 angenommen worden seien.175 Der Bemerkung des Abgeordneten Kley, offensichtlich sei die Erzeugung des Materials 19 12 09 der Hauptgeschäftszweig der LBR EBS, stimmte der Zeuge Bufé zu. Die DSDAbfälle hätten sie ziemlich neu, seit 2007/ 2008, so der Zeuge Bufé. Wenn das Material so beschaffen sei, könnten sie es auch nicht verändern. Sie hätten es dann nur entsprechend bearbeitet und getrennt. Deshalb habe er darum gebeten, etwas über seine Firma zu erzählen, über Siebtechnik, Trenntechnik und Schreddern. Das sei eben ihre Bearbeitung. Es gäbe Material, aus dem viel Ersatzbrennstoff und Material, aus dem weniger Ersatzbrennstoff herauszuholen sei. Das läge an dem Material, an den verschiedenen Fraktionen.176 Die Zeugen Bufé177 und Hunger178 erklärten, sie hätten gezielt Materialien eingekauft, um Ersatzbrennstoff herzustellen. Auf die Frage, ob es in seinem Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem oder Qualitätssicherungssystem gebe, erklärte der Zeuge Bufé, sie hätten eine Abfallbeauftragte. Diese sei jedoch nicht für die Frage des Produktionsprozesses zuständig. Sie seien eine so kleine Firma, dass sie auch keine Handbücher dafür hätten. Sie würden das aus der Lamäng machen. Die Bemerkung des Abgeordneten Kley, dann sei also der Geschäftsführer dafür verantwortlich, bejahte der Zeuge.179 cc. 172 Die Durchführung von Eigenkontrollen Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 19 f. (Abgeordneter Kley/ Hunger) 173 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 22 (Abgeordneter Graner/ Hunger) 174 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 46 f. (Bufé), S. 60 (Abgeordneten Kley/ Bufé) 175 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 10 ff. (Abgeordneter Lüderitz/ Hunger) 176 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 53 (Abgeordneter Kley/ Bufé); vgl. auch Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 24 (Abgeordneter Kley/ Hunger) 177 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 59 (Abgeordneter Kley/ Bufé) 178 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 17 (Abgeordneter Kley/ Hunger) 179 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 55 f. (Abgeordneter Kley/ Bufé) 37 Zu der Frage, wie Eigenkontrollen durchgeführt worden seien, wer beprobt habe und wer dann die Abfallschlüsselnummer vergeben habe, gab der Zeuge Hunger an, es sei angewiesen worden, in einer Box X für eine Laboranalyse Proben zu nehmen. Entweder hätten sie die Labore zu sich geholt und diese hätten dann Probennahmen durchgeführt und analysiert, oder sie hätten die Proben genommen, in Absprache mit dem Labor Mischproben hergestellt und diese ins Labor geschickt.180 Folgende Labore seien für sie tätig gewesen: die damals in Naumburg ansässige Lucon, ein Labor aus Magdeburg, aus Baden-Württemberg, das damals in der Nähe des Standortes der ursprünglichen LBR angesiedelt gewesen sei.181 Die Analyseergebnisse seien dahingehend ausgewertet worden, ob sie für den Einsatzzweck verwendbar seien. Dann sei das Material abgesteuert worden. Metalle seien ja klar, so der Zeuge Hunger, alles, was gebrannt habe, auch. Das Absieb sei als 19 12 09 angesehen worden. In der Anlage hätten sie in erster Linie auf Sicht kontrolliert.182 Zur Vornahme von Eigenkontrollen äußerte der Zeuge Deppenmeier, das Material sei darauf hin angeschaut worden, ob die Abfallschlüsselnummer und die Bezeichnung korrekt seien. Spätestens wenn das Fahrzeug abgeladen wurde, hätten sie gesehen, um was für ein Material es sich handle. Wenn es nicht das richtige gewesen sei, sei es aufgeladen und wieder weggefahren oder zurückgewiesen oder nicht angenommen worden. Wie oft dies vorgekommen sei, könne er nicht sagen.183 Grundsätzlich, so der Zeuge Bufé, sei jeder neue Kunde von ihm augenscheinlich kontrolliert worden. Dann hätten sie selbstverständlich über die Analysen der Kunden bzw. durch Eigenanalysen überprüft, dass der TOC-Wert der gelieferten Stoffe dem 19 12 09 entsprochen habe und deswegen ablagerungsfähig gewesen sei.184 Der Abgeordnete Kley hielt dem Zeugen Bufé vor, er habe die Transportscheine eines einzelnen Lkw nachverfolgt und dabei sei auffällig gewesen, dass das Annahmegewicht bei einem einzelnen Lkw, der eigentlich 27 t habe aufnehmen können, zwischenzeitlich bis auf 20 t oder 18 t abgesunken sei. Er ginge davon aus, dass die Lkw voll gewesen seien und offensichtlich eine Dichte im Material erreicht worden sei, die weit von mineralischen Abfällen entfernt sei. Der Zeuge vermutete, es könne daran liegen, dass der Lkw entweder nicht ganz voll oder schlecht beladen gewesen sei, was wiederum auf die Fähigkeit des Beladers zurückgeführt werden könne. Der Abgeordnete Kley erwiderte, es habe sich bei dem Transportgut um Schüttgut gehandelt und deshalb könne es hier nur einen Qualitätsunterschied im Material geben. Auf die Frage, wie der Zeuge sicherstelle, dass 19 12 09 noch Mineralik enthalte und nicht nur aus Schredderabfällen bestehe, sagte der Zeuge Bufé, dies sei durch Analysen und die Einschätzung der Menschen geschehen, die mit dem Material arbeiten.185 180 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 13 (Vorsitzende Hunger/ Hunger) 181 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 24 (Vorsitzende Hunger/ Hunger) 182 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 11 ff. (Abgeordneter Lüderitz/ Hunger), vgl. auch S. 16 (Abgeordnete Brakebusch/ Abgeordneter Lüderitz) 183 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 37 (Abgeordneter Lüderitz/ Deppenmeier) 184 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 58 (Abgeordneter Graner/ Bufé) 185 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 54 (Abgeordneter Kley/ Bufé) 38 Auf die Frage, welche Ursache es habe, dass sie Unterschiede von 50 % in der Beladung der Fahrzeuge gehabt hätten, antwortete der Zeuge Deppenmeier, dass er es nicht wisse. Er sei nicht für die Verladung zuständig gewesen, sondern habe lediglich Fahrzeuge für die Verladung besorgt.186 b. CORTEC GmbH Der Zeuge Gregor Schnur, Geschäftsführer der CORTEC GmbH,187 sagte aus, sein Unternehmen sei als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert.188 Es habe eine Abfallsortieranlage und seit Ende 2005 eine EBS-Anlage zugeschaltet. Sie betreibe an dem Standort eine Bauschuttaufbereitungsanlage und einen Containerdienst.189 Das Material würden sie aus allen Bundesländern bekommen.190 Die genehmigte Menge, die in der Abfallsortieranlage pro Jahr verarbeitet werde, betrage 130 000 t, die tatsächlich verarbeitete Menge schwanke zwischen 90 000 und 120 000 t. Dabei würden nach der Sortierung hauptsächlich folgende Abfallarten anfallen: 17 09 04, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, 19 12 12191 aus Vorbehandlungsanlagen. Da sie eine Sortieranlage seien, gehe ihr Input-Material durch ihre komplette Sortierschiene. Sie zögen die Wertstoffe heraus und der Rest gelange zum Beispiel in Müllverbrennungs-192 oder Verwertungsanlagen. In den letzten Jahren seien pro Jahr zwischen 70 000 und 90 000 t in die Deponie Zeuchfeld gegangen; dabei handele es sich im Wesentlichen um das Material 19 12 09, zumindest nach der Deklaration. Zwischen 3 000 und 5 000 t des Abfallstoffes hätten sie alle zwei bis drei Monate durch das Analytiklabor Pfeiffer oder das Labor von Professor Siegel für ihre Unterlagen analysieren lassen. Die Analytik sei passend gewesen, so der Zeuge Schnur.193 c. SVG Recycling und BMG Recycling Der Zeuge Andreas Böhme, Geschäftsführer der Unternehmen SVG Recycling und BMG Recycling mit Sitz in Naundorf,194 erklärte, die BMG Recycling gebe es seit 1995, die SVG 186 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 31 ff. (Abgeordneter Kley/ Deppenmeier) 187 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 91 (Schnur) 188 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 94 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Schnur) 189 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 91 f. (Schnur) 190 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 92 (Vorsitzende Hunger/ Schnur), vgl. auch S. 96 (Abgeordneter Lüderitz/ Schnur) 191 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschus ses am 5. Dezember 2008, S. 99 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Schnur) 192 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschus ses am 5. Dezember 2008, S. 97 (Abgeordneter Lüderitz/ Schnur), S. 97 (Abgeordneter Miesterfeldt/ Schnur) zum Anteil des Materials, das in Verbrennungsanlagen geht 193 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 92 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Schnur) 194 Vgl. Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 55 (Böhme) 39 Recycling seit 1998.195 Zwischen den Unternehmen bestehe seit 1999 eine normale Geschäftsbeziehung. Bis zum Inkrafttreten der TASi sei die Deponie Zeuchfeld ihre andienungspflichtige Deponie gewesen. Sie hätten alle Sortierreste, welche bei ihnen produziert wurden, dorthin liefern müssen. Zur Deponie hätten sie Sortierreste, resultierend aus Gewerbeabfall und Baustellenmischabfall gebracht. Das seien insgesamt 50 000 bis 70 000 t pro Jahr gewesen.196 Der Zeuge führte weiter aus, Sortierreste hätten sie von 1999 bis Mai 2005 regulär zur Deponie Zeuchfeld bringen dürfen. Nach 2005 hätten sie Bauschutt und mineralische Fraktionen aus der Sortierung gebracht, Erden, Aushübe und auch das Material 19 12 09. Er habe durchgängig angeliefert, so, wie die Abfälle angefallen seien. Auf die Frage, es seien einige größere Phasen aus den Transportscheinen bekannt, wo nur 17 01 07 angeliefert wurde, also kein 19 12 09, führte der Zeuge Böhme aus, dass sie grundsätzlich auch andere Stoffe geliefert hätten, zum Beispiel Bauschutt und Bodenaushübe. Vom 1. Juni 2005 bis Sommer des Jahres 2008 haben sie mehrere Fraktionen geliefert, und zwar die sogenannten Absiebungen, die Erstabsiebungen, dann Boden und Steine generell, Bauschutt, also alles, was nach Deponieklasse I(DK I) genehmigungsmäßig erlaubt gewesen sei.197 Auf die Frage, weshalb er gerade nach Freyburg-Zeuchfeld geliefert habe, erklärte der Zeuge Böhme, sie hätten alles, was dort genehmigt gewesen sei, exakt dort hingeliefert, und all das, was die DK II betroffen habe, zu anderen Deponien geliefert. Auf den Vorhalt, wie es dann sein könne, dass sie 19 12 09 über einen längeren Zeitraum nicht nach Freyburg-Zeuchfeld geliefert hätten, obwohl es in der Sortieranlage doch regelmäßig angefallen sei, erwiderte der Zeuge, dass es darauf ankomme, was man im Input habe. Was sie produzieren konnten für die Deponie, das haben sie auch dorthin geliefert, wenn sie kein Produkt gehabt hätten, hätten sie nicht liefern können.198 Von der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungs- GmbH (WEV) Cröbern, so der Zeuge Böhme, hätten sie ein vor- oder erstaufbereitetes vorbehandeltes199 Produkt übernommen, welches noch in seinem Urzustand gewesen sei. Es sei nur vorzerkleinert, aber nicht abgesiebt gewesen. Sie hätten das nachbereitet und die mineralische Fraktion und auch die Inertfraktion entzogen. Die mineralische Fraktion, sofern sie nach der Analytik ablagerungsfähig gewesen sei, hätten sie nach Zeuchfeld gebracht und die Inertfraktion sei in die mechanisch-biologische Anlage zur WEV nach Cröbern gegangen. 106 000 t sei der Gesamtinput gewesen. Daraus resultierte dann die mineralische Fraktion von 29 803,82 t.200 Diese seien ablagerungsfähig nach DK I gewesen und seien nach der Beprobung dann nach Zeuchfeld gegangen. Der Abgeordnete Lüderitz erwiderte, nach der ihm vorliegenden Beantwortung einer mündlichen Anfrage durch die Ministerin seien es 29 400 t Schlüssel 19 12 12, energetische Verwertung, 28 600 t Abfälle 19 12 09, Deponie 195 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 56 (Vorsitzende Hunger/ Böhme) 196 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 56 (Vorsitzende Hunger/ Böhme) 197 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 57 f. (Abgeordneter Kley/ Böhme) 198 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 58 f. (Abgeordneter Kley/ Böhme) 199 Vgl. hierzu Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 60 f. (Abgeordneter Kley/ Böhme) 200 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 60 (Vorsitzende Hunger/ Böhme) 40 Freyburg-Zeuchfeld, 28 700 t Abfälle Schlüssel Entsorgungsgesellschaft, zurück nach Cröbern.201 201 19 12 09, Westsächsische Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 60 (Abgeordneter Lüderitz/ Böhme) 41 d. Die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungs- GmbH Der Zeuge Günter Lohmann, Geschäftsführer der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungs- GmbH bis zum 31. Januar 2009202, stellte die WEV wie folgt vor: Die WEV sei ein relativ großes Entsorgungsunternehmen mit Sitz in Cröbern, ungefähr 20 km südlich von Leipzig. Das Unternehmen habe ungefähr 130 Beschäftigte und betreibe eine relativ große Deponie mit einem Verfüllungsvolumen von 10,5 Millionen t. Die Deponie sei berechtigt, Abfälle der DK II und III abzulagern. Die WEV betreibe Deutschlands größte mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage mit einer Verwertungskapazität von 300 000 t pro Jahr. Die Gesellschafter der WEV seien einerseits der Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen zu 51 %. Der Zweckverband setze sich aus der Stadt Leipzig und dem Landkreis Sachsen zusammen. Andererseits habe die WEV als Minderheitsgesellschafter zu 49 % die SITA Deutschland GmbH. Das sei ein 100-prozentiges Unternehmen der SUEZ mit Sitz in Paris. Die SITA Deutschland GmbH agiere im mitteldeutschen Raum ebenfalls, insbesondere in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.203 4. Die Überwachung durch den Betreiber a. Die Durchführung der Überwachung Nach der AbfAblV sei der Betreiber verpflichtet, einmal jährlich den Kunden zu kontrollieren. Hausintern, so der Zeuge Horn, sei aber abgestimmt worden, eine häufigere Beprobung der Kunden vorzunehmen. Die Federführung für die Durchführung der Beprobungen, die Auswahl der Kunden, die Sichtung der Analysen und deren Auswertung liege im Sachgebiet Stoffstrommanagement204, das er leite.205 Der Zeuge Horn führte weiter aus, vor der Vergabe des Auftrags für die Beprobung vor Ort habe es eine Angebotsabfrage zwischen regionalen Anbietern gegeben. Nach Angebotsauswertung habe das wirtschaftlichste Unternehmen den Zuschlag erhalten. In den ersten Jahren sei es die Firma Lucon aus Naumburg und dann der Rechtsnachfolger von Lucon aus Jena gewesen. Seit Anfang 2007 sei das Labor Pfeiffer aus Naumburg mit diesen Untersuchungen beauftragt gewesen. Der Laborwechsel sei ausschließlich fiskalischen Gesichtspunkten geschuldet gewesen.206 202 Vgl. Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 69 (Lohmann) 203 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 69 f. (Vorsitzende Hunger/ Lohmann) 204 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 57 (Abgeordneter Lüderitz/ Horn) 205 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 60 (Vorsitzende Hunger/ Horn) 206 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 57, 69 (Abgeordneter Lüderitz/ Horn) 42 Auf Vorhalt eines Absatzes aus dem Antwortschreiben an Herrn Hoffmann im Zusammenhang mit der ZDF-Reportage (in der Akte Anlagenüberwachung 08 auf S. 29.): „Wir schließen nicht generell aus, dass im Einzelfall ohne unsere Kenntnis auch Abfall auf der Deponie Freyburg-Zeuchfeld abgelagert worden sein könnte, der den Grenzwerten der Abfallablagerungsverordnung für Deponien der Klasse I nicht in allen Parametern entsprochen hat. Diese Vorgänge sind trotz einer regelmäßigen visuellen Begutachtung der Deponie durch unser Haus und trotz umfangreicher labortechnischer Abfallanalysen nicht mit Gewissheit auszuschließen, da die angelieferten Abfälle vom Deponiebetreiber zwar ausnahmslos einer augenscheinlichen Prüfung unterzogen werden, eine labortechnische Untersuchung aller angelieferten Abfälle aber praktisch unmöglich ist.“ äußerte der Zeuge Beckmann, er würde jetzt vielleicht nicht mehr hinter jedem Wort stehen wollen. Sie hätten ausnahmslos das getan, was die AbfAblV vorschreibt, sie hätten die Sichtkontrolle durchgeführt.207 Auf Vorhalt einer innerdienstlichen Mitteilung des Burgenlandkreises (Akte Burgenlandkreis, Deponie Freyburg-Zeuchfeld II, Blatt 43 bis 45), worin es um die Prüfung der von der ZAW vorgelegten Deklarationsanalysen gehe und der Bearbeiter deutliche Kritik an der Probenahme geäußert habe: „Nach unserer Auffassung besteht Klärungsbedarf, wie die ZAW die Vorgaben der Abfallablagerungsverordnung erfüllt. Sie sollte sich zur Probennahme und Untersuchung unbedingt eines unabhängigen und zugelassenen Labors bedienen.“, hat der Zeuge Beckmann bekundet, diese sei ihm nicht bekannt. Sie hätten ausschließlich zur Durchführung von Kontrollanalysen jeweils akkreditierte Büros genommen, die selbst auch die Proben genommen haben, und er gehe davon aus, dass diese das ordentlich gemacht haben.208 b. Die Verhängung von Annahmestopps Der Zeuge Beckmann sagte aus, dass sie Kunden bei Auffälligkeiten auch von der Anlieferung ausgeschlossen hätten. Es hätte sechs bis acht Kunden gegeben, bei denen es zweimal aufgetreten sei. Beim zweiten Mal habe es hausintern die Festlegung gegeben, dass der Kunde nicht mehr anliefern dürfe und dauerhaft ausgeschlossen werde.209 Zu der Verhängung von Annahmestopps bekundete der Zeuge Horn, dass dieser unbefristet schriftlich ausgesprochen worden sei. Das Unternehmen werde im elektronischen System als gesperrt hinterlegt, sodass auch das Personal an der Waage in 207 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 76 ff. (Abgeordneter Lüderitz/ Beckmann) 208 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 83 (Vorsitzende Hunger/ Beckmann) 209 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 66, 74 (Abgeordneter Kley/ Beckmann), S. 80 f. (Abgeordnete Rogée/ Beckmann) zu Anlieferungsstopp/ wirtschaftlicher Ausfall, S. 83 (Abgeordneter Kley/ Beckmann) zu Anlieferungsstopp/ Gespräch seitens Verwaltungsratsmitglieder 43 der Lage sei dies zu erkennen.210 Es sei nicht möglich gewesen, dass Anlieferungen erfolgen, ohne dass eine Eingangskontrolle durchgeführt werde.211 Wenn die Kunden ihnen nachgewiesen hätten, dass sie zukünftig Abfälle bringen, die ablagerungsfähig seien, habe natürlich die Möglichkeit bestanden, den Annahmestopp wieder aufzuheben.212 Einen generellen Ausschluss, eine Vertragskündigung gegenüber einem Kunden habe es während seiner Verantwortungszeit nicht gegeben.213 Nach der Beobachtung des Zeugen Hoffmann hätten die Annahmestopps lediglich kurze Zeit gedauert und seien durch den Deponiebetreiber letztlich aufgehoben worden.214 Auf die Frage, warum die CORTEC GmbH, die in der Zeit von 2006 bis 2008 in insgesamt zwölf Fällen mit falsch deklariertem Abfall auffällig geworden sei, nicht dauerhaft ausgeschlossen worden sei, erwiderte der Zeuge Horn, die Anzahl der Überschreitungen sei ihm nicht bekannt.215 Hinsichtlich der LBR wisse er nur, dass Abfälle angeliefert wurden, die nicht nach Freyburg-Zeuchfeld gehörten. Es seien auch wiederholt Annahmestopps ausgesprochen worden. Dass nach dem Annahmestopp Abfälle angeliefert worden sein sollen, sei ihm nicht bekannt.216 Ein Ausbau eingebauter Abfälle, die nicht der Plangenehmigung entsprochen hätten, sei nicht veranlasst worden. Es habe schon an der Kenntnis darüber gefehlt, dass da Abfälle liegen, die da nicht hingehörten. Wissentlich seien dort natürlich keine Abfälle liegen geblieben, die dort nicht hingehörten.217 Ihm, Horn, sei ein Schriftvorgang aus dem August 2007 bekannt, als das Landesverwaltungsamt Halle eine Kontrolle auf der Deponie durchgeführt habe und im Ergebnis dessen ein Protokoll der Begehung an sie geschickt habe - mit Fragestellungen zu den Abfällen, die auf der Deponie lägen: Unter welcher Schlüsselnummer angenommen worden sei, welche Qualitäten sie aufweisen usw. Dieses Anschreiben hätten sie beantwortet. Es habe sich um die Abfälle 19 12 09 gehandelt. Aber dann sei der Schriftverkehr erschöpft gewesen und es habe keine weiteren Anweisungen gegeben. Auf die Frage, ob er an dieser Stelle nicht selbst gehandelt habe, führte der Zeuge Horn aus, das Handeln selber habe ihm nicht oblegen. Das Thema sei in der Geschäftsleitung thematisiert worden und insofern müsse er natürlich auf den Vorstand vertrauen, dass er die Aktivitäten entwickle, die zu entwickeln seien, wenn sie so etwas feststellen.218 Auch bereits angedienten oder angelieferten Abfall, der schon auf die Deponie gelangt sei, habe man wieder zurückgewiesen. Das Deponiepersonal sei angehalten gewesen, die 210 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 72 (Vorsitzende Hunger/ Horn) 211 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 70 (Abgeordneter Lüderitz/ Horn) 212 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 58 (Abgeordneter Lüderitz/ Horn) 213 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 75 (Vorsitzende Hunger/ Horn) 214 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 8 (Hoffmann) 215 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 59 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Horn) 216 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 72 (Vorsitzende Hunger/ Horn) 217 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 60 (Abgeordneter Kley/ Horn) 218 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 60 f. (Abgeordneter Kley/ Horn) 44 visuelle Abfallkontrolle durchzuführen. Insbesondere die Kompaktorfahrer hätten angerufen und gesagt, hier stehe ein Lkw, dessen Abfälle sie optisch nicht einschätzen können. Dann sei entweder ein Mitarbeiter des Sachgebiets Stoffstrommanagement oder er selbst zur Deponie gefahren, habe die Begutachtung vorgenommen und das Fahrzeug der Deponie verwiesen. Die Häufigkeiten insgesamt könne er nicht einschätzen.219 Wenn ein Kunde Abfall zur Deponie gebracht habe, der nicht in die Deponie gehörte, habe es nur die Maßgabe gegeben, den Abfall ohne Umwege zurückzuschicken, ohne etwas zwischenzulagern.220 Wenn der Kunde über die Waage gefahren sei und erst vom Deponiepersonal abgewiesen werde, würde er über die Waage zurück fahren und als Ausgang registriert. Ob nach der Volleinwiegung eine Vollauswiegung erfolge oder ob nach dem Feststellen, dass er nicht nach Freyburg kommen dürfe, die Eingangswiegung storniert und keine Ausgangswiegung gemacht werde, diese Details kenne er nicht. Er wisse aber, dass praktisch dieser Abfall dann nicht zur Ablagerung gekommen sei. Details kenne das Sachgebiet Stoffstrommanagement, dessen Chef er sei.221 Zu der Verhängung von Annahmestopps führte der Zeuge Böhme aus, sei es möglich, dass es zwischendurch mal einen Lieferstopp auf der Deponie Zeuchfeld gegeben habe. Das wisse er nicht mehr.222 Sie seien mit dem Annahmestopp ganz gut umgegangen. Vor Lieferung sei eine Analytik erfolgt und auf der Deponie sei immer eine Probennahme gemacht worden. Darauf haben sie als Anlieferer keinen Einfluss. Es sei vorgekommen, dass sie auch schon einmal eine Fuhre wieder mit zurücknehmen mussten.223 Die Zurückweisungen seien damit begründet worden, dass das Produkt nicht konfigurationsgerecht gewesen sei.224 Der Zeuge Bufé bekundete, sie hätten hin und wieder Reklamationen gehabt. Es sei auch vorgekommen, dass die Materialqualität nicht gestimmt habe, aber diese Materialien seien dann in die Verbrennung gebracht worden.225 Wenn ein Lkw zurückgewiesen worden sei, so der Zeuge Deppenmeier, dann sei das Material bei ihnen wieder abgeladen worden und sie hätten den Frachtführer bezahlt. Das sei seine Aufgabe gewesen. Es seien neue Entsorgungswege gesucht worden, dafür sei er nicht zuständig gewesen.226 Ende 2007 seien die Lieferungen an die Anlage Zeuchfeld eingestellt worden, da sie die erforderlichen 219 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 58 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Horn) 220 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 63 f. (Abgeordneter Stadelmann/ Horn) 221 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 72 ff. (Abgeordneter Stadelmann/ Horn), S. 74 (Vorsitzende Hunger/ Horn) 222 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 56 f. (Vorsitzende Hunger/ Böhme) 223 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 59 (Abgeordneter Kley/ Böhme) 224 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 59 (Abgeordneter Lüderitz/ Böhme) 225 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 57 f. (Abgeordneter Graner/ Bufé) 226 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 33 f. (Abgeordneter Kley/ Vorsitzende Hunger/ Deppenmeier) 45 Qualitätsmerkmale nicht einhalten konnten227. Das mineralische Material sei dann unter anderem mehr nach Rietzel geliefert worden.228 Nach dem Zeugen Schnur habe es einige Rückweisungen von ihren Fahrzeugen von der Deponie Freyburg-Zeuchfeld auf analytische Werte hin gegeben. Seines Wissens seien ihnen keine analytischen Protokolle zugegangen. Es sei ihnen nicht dargelegt worden, dass die Werte nicht stimmen. Sie haben natürlich gleich ihren Sortierprozess auf etwaige Fehler oder ihre Siebtechnik kontrolliert. Von ihrer Seite sei eigentlich immer alles in Ordnung gewesen.229 Auf die Frage, wie es ihnen gelungen sei, die Anlieferungsstopps nach relativ kurzer Zeit immer wieder aufheben zu lassen, hat der Zeuge Schnur ausgesagt, sie hätten durch ihr Labor alles noch einmal beproben lassen und nachgewiesen, dass das Material den Anforderungen entspreche230. c. Zur Kontrolle der Transportscheine Auf die Frage, wie die dem Ausschuss vorliegenden Transportscheine zu lesen seien, die an die DEREC gegangen seien, antwortete der Zeuge Beckmann, alles das, was den verwaltungstechnischen Teil der DEREC betroffen habe, also die gesamte Betriebsführung der DEREC, sei über den ZAW, später über die Abfallwirtschaft abgewickelt worden. Die DEREC als solche habe keine Geschäftsräume gehabt. Dort gebe es eine Waage, dort würden Wiegescheine produziert. Diese würden unter dem Briefkopf der DEREC produziert. Die Annahmescheine und alles andere würden in der Abfallwirtschaft bzw. im Zweckverband bearbeitet. Aus dem Schein müsste hervorgehen, so der Zeuge Beckmann, welche Anlage angefahren worden sei.231 Auf eine Frage zu einem Transportschein Datum 17. Juni bzw. 19. Juni 2006, Abfallart: gemischte Siedlungsabfälle, 13,38 t, Erzeuger: ZAW Sachsen-Anhalt Süd, Beförderer: EGSAS im Auftrag des ZAW Sachsen-Anhalt Süd, Annehmer: DEREC, antwortete der Zeuge Beckmann, er behaupte, dies sei zweifelsfrei nicht auf die Deponie gekommen. Es sei auf die Umladestation oder zum Zwischenlager gegangen. Die Unterlagen, die Transportscheine über den Ausgang dieser Siedlungsabfälle aus dem Raum der Deponie seien auch in der DEREC.232 Zu einem Transportschein, Erzeuger: Meta-Plast GmbH Metall- und Kunststoffrecycling, welcher 25 t Mineralien, Sand und Steine erzeuge, und der Frage, ob jemand nachgeprüft habe, weshalb ein Unternehmen, das Metall und Kunststoff recycelt, 25 t Sand und Steine 227 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 18 f., 20 (Abgeordneter Kley/ Hunger); Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 46 f., vgl. auch S. 56 (Bufé) zu Analysen 228 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 19 (Abgeordneter Kley/ Hunger), S. 22 (Abgeordneter Graner/ Hunger) 229 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 93 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Schnur), S. 94 (Abgeordneter zu Überschreitungen 230 Vgl. zum Anlieferungsstopp auch Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 98 f. (Abgeordnete Rogée/ Schnur), 231 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 67 f. (Abgeordneter Kley/ Beckmann) 232 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 72 (Abgeordneter Graner/ Beckmann) 46 anliefern könne, erklärte der Zeuge Beckmann, aus der Firmenbezeichnung abzuleiten, was für ein Abfall komme, das hätten sie ganz gewiss nicht geprüft.233 d. Die Weitergabe von Informationen Der Zeuge Horn sagte, er habe über sämtliche Überschreitungen auf der Deponie bzw. über Aktivitäten, die sie veranlasst hätten, den Vorstand informiert.234 Der Weg in den Verwaltungsrat habe nicht in seiner Zuständigkeit gelegen. Er sei zu Verwaltungsratssitzungen geladen worden, falls fachliche Rückfragen zu irgendwelchen Sachverhalten zu beantworten gewesen seien.235 Im Zusammenhang mit Auffälligkeiten bei Anlieferungen wurde dem Landkreis als Aufsichtsbehörde nicht Meldung erstattet.236 Ebenso wenig wurde die Überwachungsbehörde vor Ort informiert, wenn ein Anlieferer aus einem anderen Landkreis Abfälle angeboten habe, die nicht der Deklaration entsprochen haben, also offensichtlich falsche Abfallschlüsselnummern hatten.237 Auf Vorhalt eines Schreiben vom 16. April 2008 von dem Zeugen Horn an die Zeugin Lindemann, Landesverwaltungsamt, in dem er zu der Problematik Anlieferungskontrolle erklärt habe, dass für die Einstufung der Abfälle in die AVV-Schlüsselnummern der Abfallbesitzer verantwortlich sei, das Deponiepersonal daher nicht in der Lage sei, Fehldeklarationen zu erkennen (Seite 92 Akte Burgenlandkreis Freyburg-Zeuchfeld), erklärte der Zeuge Horn, das Personal sei in der Lage gewesen, zu erkennen, welcher Abfall kommen soll. Es habe auf seinem PC die Angaben des VEN, welcher Abfall unter welcher Schlüsselnummer von welchem Kunden angeliefert werden soll, hinterlegt gehabt. Dann haben sie gewusst: Jetzt kommt die Firma XY, die darf nach dem PC-Bild 19 12 09 bringen. Es habe nachher natürlich optisch abgeglichen werden müssen, ob der angelieferte Abfall mit der hinterlegten Schlüsselnummer übereinstimme. Er habe nur sagen wollen, dass es schwierig sei, aufgrund der Schlüsselnummern die Abfallausprägung zu begutachten, dann habe man natürlich ein persönliches optisches Empfinden, das sich bei Waagen- und Deponiepersonal unterscheiden könne. Wenn erhebliche Überschreitungen vorliegen, müsse man diese natürlich erkennen.238 233 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 76 (Abgeordneter Graner, Vorsitzende Hunger/ Beckmann) 234 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 59 (Abgeordneter Lüderitz/ Horn) 235 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 66 (Abgeordneter Kley/ Horn); S. 67 f. (Abgeordnete Rogée/ Horn) zu Herantreten an den Verwaltungsrat 236 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 66, 74 (Abgeordneter Kley/ Beckmann), S. 80 f. (Abgeordnete Rogée/ Beckmann) zu Anlieferungsstopp/ wirtschaftlicher Ausfall, S. 83 (Abgeordneter Kley/ Beckmann) zu Anlieferungsstopp/ Gespräch seitens Verwaltungsratsmitglieder 237 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 68 (Abgeordneter Kley/ Horn), vgl. auch S. 75 (Vorsitzende Hunger/ Horn) zu Meldung an Gewerbeaufsicht 238 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 64 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Horn) 47 e. Die Reaktion des Landesverwaltungsamtes Die Zeugin Abendroth teilte mit, es sei das Recht des Deponiebetreibers, die Annahme von Lieferungen zu verweigern. Ebenso läge es in seiner Zuständigkeit, festzulegen, wann frühestens wieder angeliefert werden dürfe. Absprachen mit dem Landesverwaltungsamt habe es hierzu nicht gegeben. 239 In der Regel würde das Landesverwaltungsamt davon erst im Rahmen der Jahresberichterstattung zur Deponie erfahren, also spätestens bis zum 31. März des Folgejahres.240 Auf die Frage, aus welchem Grund in diesen Fällen keine Sanktionen gegen die einliefernden Unternehmen verhängt wurden, führte die Zeugin Abendroth aus, man müsse genau wissen, über welche Zusammensetzung die Abfälle verfügten, um Sanktionen rechtskonform begründen zu können. Es sei aus dem visuellen Eindruck bei einer Anlagenüberwachung, die nur einen Zeitraum von ein paar Stunden innerhalb eines Jahres darstelle, lediglich festzustellen, dass die Abfälle einen vergleichsweise deutlich sichtbaren Plastikanteil haben. Wie hoch der sei und wie hoch die Überschreitungen der Einlagerungskriterien tatsächlich seien, lasse sich nur analytisch belegen. Es gebe Abfälle, die scheinbar einen hohen Plastikanteil haben, aber trotzdem noch innerhalb der Kriterien lägen. Dazu hätten sie dann die Untersuchungsergebnisse des Anlagenbetreibers abgefordert.241 Die Zeugin erklärte ferner, dass nicht jede Überschreitung oder Nichteinhaltung einzelner Bescheidbestandteile automatisch das Erlassen von Sanktionen nach sich ziehe. Es müsse immer erst gewählt oder entschieden werden, was das am besten geeignete Mittel sei. In der Regel werde mit dem mildesten Mittel angefangen, es werde noch einmal auf die Pflichten der Betreiber, auf die Pflichten zur Einhaltung der Einlagerungskriterien hingewiesen. Solange sie, Abendroth, das beurteilen könne, sei es darüber hinaus zu nichts weiterem gekommen, weil keine Gefährdung erkennbar gewesen sei.242 Dass die Schutzgutgefährdung nicht nachweisbar war und Sanktionen gegen den Betreiber unverhältnismäßig erschienen, führten auch die Zeugin Lindemann243 und der Zeuge Zender244 aus. 5. 239 Die Überwachung Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 53 (Vorsitzende Hunger/ Abendroth) 240 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 38 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Abendroth), S. 46 f., vgl. S. 49 f. (Vorsitzende Hunger/ Abendroth), S. 51 (Abgeordneter Lüderitz/ Abendroth) zu Jahresbilanzen /Prüfung von Einzelfällen 241 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 32 f. (Abgeordneter Kley/ Abendroth), S. 46 zum visuellen Eindruck des Abfalls und S. 50 (Vorsitzende Hunger/ Abendroth) 242 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 44 f. (Abgeordneter Kley/ Abendroth) 243 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 47 f. (Abgeordneter Kley/ Lindemann), vgl. auch S. 52 (Abgeordneter Graner/ Lindemann) 244 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 9 ff. (Abgeordneter Kley/ Zender); vgl. auch Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 15 f. (Abgeordneter Kley/ Wegener) 48 a. Die Zuständigkeit für die Überwachung Die durch den Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vernommenen Zeugen bekundeten einhellig, dass die Aufsicht über die Deponie Freyburg-Zeuchfeld einschließlich der Schredder- und Siebanlage in die Überwachungs- und Genehmigungszuständigkeit des Landesverwaltungsamtes falle. Die Aufsichtskompetenz des Landkreises als untere Abfallbehörde erstrecke sich dagegen auf die Überwachung der Stoffströme bis zum Eingang der Deponie, einen kleinen Zwischenlagerplatz.245 Auf die Frage, ob eine gemeinsame Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes und der unteren Abfallbehörde für die Kontrolle der Deponie sinnvoller gewesen wäre, erklärte der Zeuge Leimbach, es sei spekulativ, ob die Teilnahme der unteren Abfallbehörde des Burgenlandkreises zu einem Erkenntnisgewinn seiner Sachbearbeiterin geführt hätte. Diese Einschätzung wurde durch den Zeugen Gert Zender, Abteilungsleiter für Landwirtschaft und Umwelt im Landesverwaltungsamt,246 geteilt. Entscheidender, so der Zeuge Zender, sei, ob der gegenseitige Informationsfluss zwischen Burgenlandkreis und Landesverwaltungsamt gewährleistet gewesen sei.247 Er, Zender, habe diesbezüglich keine Defizite festgestellt.248 Nach Einschätzung des Zeugen Leimbach könne aus der Tatsache, dass die Untersuchungen nicht gemeinsam durchgeführt wurden, nicht geschlossen werden, dass automatisch ein anderer Zustand zu besseren Erkenntnissen geführt hätte. Er meine, dass sich dann alle gegenseitig die Verantwortung für die Ergebnisse dieser Überprüfung zuweisen. Man verlasse sich sehr schnell in so einem Kollektiv auf die Expertise anderer, ohne die eigene Verantwortung auch für die Erkenntnisgewinnung voll zu nutzen. Der Behauptung, dass nur durch gemeinsame Kontrollen ein effizienterer Erkenntnisgewinn möglich sei, würde er widersprechen. Er glaube, dass manchmal sogar dann, wenn es öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger seien, die Teilnahme der unteren Behörden nicht angezeigt sei.249 Auf eine Nachfrage führte der Zeuge Leimbach aus, im Normalfall sei die untere Behörde vollständig zuständig - sowohl von der Erzeugerseite als auch von der Ablagerungsseite her. Nur in den Fällen, in denen die zuständige Behörde gleichzeitig die Deponie betreibe, sei das Landesverwaltungsamt als Aufsicht vorgesehen. Der Gesetzgeber oder Verordnungsgeber habe das seiner Meinung nach auch klug entschieden, weil die Alleinverantwortung mit den wirtschaftlichen Interessen gelegentlich zu Kollisionen führen könnte. Daher sei es angeraten, eine andere Behörde als Aufsicht einzuschalten. Freyburg-Zeuchfeld sei ein interessantes Beispiel dafür, wie notwendig 245 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 7, 26 (Hoffmann), S. 44 (Breuer); Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 35, 42 f. (Abendroth); Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 15 (Knopf); Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 9 (Wegener); Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 23 (Helms); Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 52 (Völzke) 246 Vgl. Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 5 (Zender) 247 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 15 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Zender ) 248 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 16 (Vorsitzende Hunger/ Zender), S. 27 (Vorsitzende Hunger/ Zender) 249 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 13 f. (Leimbach); vgl. auch Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 42 f. (Abendroth) 49 diese Differenzierung sei. Wenn dann die untere Behörde an den Terminen zur Beaufsichtigung teilnehme, dann würde wieder diese Kette hergestellt werden, die der Verordnungsgeber gerade habe vermeiden wollen.250 b. Die Verwaltungsorganisation der Überwachungsbehörden aa. Landesverwaltungsamt Das Landesverwaltungsamt ist nach Aussage des Zeugen Leimbach insgesamt für 120 Deponien der Klassen I und II zuständig. Neun Deponien seien in Betrieb, 83 in Stilllegung begriffen und 28 im Nachsorgezustand. Hinzu kämen insgesamt 250 Abfallbehandlungsanlagen. Hinzu kämen kleine Schrottbehandlungsanlagen, Anlagen zur Industrieabfallbehandlung, Zwischenlager oder Sortieranlagen. Vor diesem Hintergrund könne es keinen Zustand geben, außer jeder Mitarbeiter stünde ganztägig am Tor, der es ausschließt, dass bei kollusivem Zusammenwirken von Betreiber und Dritten einer Aufsicht etwas verheimlicht werden kann.251 Der Zeuge Hoffmann sagte aus, das Referat Abfallwirtschaft, Bodenschutz im Landesverwaltungsamt bestehe aus vier Referentenbereichen. Ein Referentenbereich sei der Bereich Deponien. Dort seien Genehmigungen und Überwachungen angesiedelt. Dieser Bereich sei in drei Sachgebiete unterteilt, mit drei Sachgebietsleitern und den entsprechenden Sachbearbeitern.252 Das Referat sei bis auf einige Vakanzen vollständig besetzt. Die Angaben im Organigramm, Stand 13. Mai 2008, richteten sich nach dem Beweisbeschluss. Das heiße, es seien die Mitarbeiter angegeben worden, die für dieses Verfahren eine Bedeutung haben.253 Die Zeugin Martina Lindemann, Referentin im Bereich Abfallwirtschaftsplanung und Deponien im Landesverwaltungsamt,254 legte dar, in das Sachgebiet 1 würden die Betriebsund Sonderabfalldeponien fallen. Das Sachgebiet 2 für Siedlungsabfalldeponien/ Abfallwirtschaftsplanung sei Sachgebiet der Zeugin Wegener. Das Sachgebiet 3 heiße „Altdeponien“. Es stünden insgesamt 19 Stellen zur Verfügung, wovon drei Mitarbeiter im letzten Jahr im Rahmen der Altersteilzeit gegangen seien.255 Im Sachgebiet 2, so die Zeugin Wegener, hätten ihr von 2004 bis 2006 sechs, seit 2007 fünf Sachbearbeiter zur Verfügung gestanden.256 250 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 15 f. (Leimbach) 251 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 12 (Abgeordneter Lüderitz/ Leimbach) 252 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 10 f. (Hoffmann), S. 17 (Abgeordneter Graner/ Hoffmann) 253 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 13, 14 (Abgeordnete Rogée/ Hoffmann), S. 14 (Abgeordneter Stadelmann/ Hoffmann), S. 17 (Abgeordneter Graner/ Hoffmann) 254 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 31 (Lindemann) 255 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 31 f. (Lindemann) 256 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 6 (Vorsitzende Hunger/ Wegener) 50 Neben anderen Aufgaben, so die Zeugin Lindemann, werde im Referat die Aufgabe der Baufachverwaltung wahrgenommen, die dem Landesverwaltungsamt nach § 44 LHO zukommt. Die Fördermittel, die sie von der EU erhalten, seien nicht unerheblich im Deponiebereich. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe habe sowohl aus der Sicht der Hausleitung, als auch aus ihrer eigenen Sicht oberste Priorität, damit dem Land kein finanzieller Schaden entstehe. Insbesondere zum Jahresende sei das Referat immer sehr eingebunden.257 Die Zeugin Wegener erklärte, die Wahrnehmung der Aufgabe der Baufachverwaltung habe nicht dazu geführt, dass sie ihre Verantwortung für den Bereich Deponien/ Überwachung nicht ausreichend habe wahrnehmen können. Es sei überwacht worden, wie es nach dem Erlass erforderlich gewesen sei. Es sei möglich, dass sie eventuell intensiver hätte kontrollieren können, wenn sie nicht die anderen Aufgaben gehabt hätte. Dazu könne sie im Nachhinein nichts sagen. Sie habe anhand der Informationen nicht gesehen, dass jetzt ein unbedingter Handlungsbedarf da sei.258 Auf die Frage, ob er die Organisation in seinem Haus für optimal halte, um der Verpflichtung nachzukommen, eine ordnungsgemäße Kontrolle auszuüben, führte der Zeuge Leimbach aus, er glaube nicht, dass es eine Organisation gebe, die so optimal sei, dass sie nicht mehr verbesserungswürdig sei. Er meine, dass mit mehr Weiterbildungsmitteln, mit mehr Fortbildungsmöglichkeiten auch bessere Fortbildungsergebnisse erzielt werden könnten. Sie hätten aber versucht, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten das Optimale zu erzielen. Es sei denkbar, dies noch zu verbessern, das sei aber unter den objektiven Gegebenheiten nicht realistisch. Die Organisation des Landesverwaltungsamtes entspreche nicht nur insgesamt der üblichen Organisation von Verwaltungen in Deutschland, sondern sei sogar sehr stark auf Effizienz und möglichst gute Aufgabenwahrnehmung ausgerichtet. Die Mitarbeiter würden über langjährige Erfahrungen verfügen. Sie würden gleichzeitig versuchen, die normalen, verwaltungswissenschaftlich anerkannten Methoden des Personaleinsatzes und der Personalbewirtschaftung zu nutzen, um Mitarbeiter mit ihren Möglichkeiten optimal für die Aufgabe zu nutzen, und sie würden zusätzlich versuchen, ihnen sowohl die im Hause möglichen als auch externe Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten zu gewähren, die sie organisieren können. Da gebe es eine ganze Reihe, und sie seien ganz zufrieden mit dem, was ihnen - beschränkt auf die vom Haushaltsgesetzgeber gewährten Mittel gelinge.259 Die Organisation sei jedenfalls nicht Gegenstand eines Problems geworden. Es könne selbstverständlich passieren, dass ein Mitarbeiter eine Situation beurteile, die sie im Nachhinein anders beurteilen würden. Aber er stehe zu der Beurteilungsaufgabe von Mitarbeitern, und auch zu der Konsequenz, dass diese Beurteilungen gelegentlich falsch sein können. Möglicherweise hätte eine andere Beurteilung einer Sachbearbeiterin dazu geführt, dass sie bei Freyburg-Zeuchfeld zu anderen Schlussfolgerungen gelangt wären.260 In der ganz überwiegenden Zahl von Fällen, so der Zeuge Leimbach weiter, habe die Organisation und Durchführung der Aufsicht dafür gesorgt, dass keinerlei illegales Verhalten vorgekommen sei. Insoweit sei die Aufsicht gut und wirkungsvoll gewesen. 257 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 35 f. (Abgeordneter Kley/ Lindemann) 258 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 26 (Abgeordnete Rogée/ Wegener) 259 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 7 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Kley/ Leimbach) 260 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 8 f. (Abgeordneter Kley/ Leimbach) 51 Freyburg-Zeuchfeld sei für den Aufsichtsbereich des Landesverwaltungsamts der Einzelfall; seine Behörde sei in keinem anderen Fall für seine Deponieüberwachung kritisiert worden. Der Fall Freyburg-Zeuchfeld beruhe nicht auf einem „Vorschub leisten“, wie der Abgeordnete Kley das bezeichnet habe, oder quasi auf der Aufforderung, illegal zu handeln. Derartige Unterstellungen wolle er, Leimbach, in aller Form zurückweisen. Es beruhe vielmehr darauf, dass der Deponiebetreiber die ihm obliegenden Aufgaben und die Sorgfalt und die Einhaltung von Recht und Gesetz missachtet habe. Es liege auch daran, dass dies im Rahmen des ansonsten üblichen, auch in Deutschland üblichen Aufsichtsregimes zu spät entdeckt worden sei. Die Auffassung des Abgeordneten Kley, die anderen Deponiebetreiber hätten ordentlich gearbeitet und sich von sich aus an Recht und Gesetz gehalten, bestätigte der Zeuge.261 Auf die Frage, ob seine Behörde bezüglich der Struktur der Umweltverwaltung in den Landkreisen kommunalaufsichtsrechtlich tätig geworden sei, entgegnete der Zeuge Leimbach, das Landesverwaltungsamt oder seine Vorgängerbehörden - in diesem Fall das Regierungspräsidium Halle - hätten als Kommunalaufsicht einen Teil der Verwaltungsneuorganisation im jetzigen Burgenlandkreis kommunalaufsichtlich begleitet. Teilweise seien Neugründungen angezeigt worden. Teilweise seien bei diesen Anzeigen auch Hinweise gegeben worden, die sich aber eher auf kommunalrechtliche Fragen bezogen hätten. Klarstellend führte der Zeuge aus, dass die Organisationsverantwortung der Landkreis selbst tragen würde. Die Kommunalaufsicht greife erst dann ein, wenn die gewählte Organisationsform dem Gesetz nicht entspreche oder die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises in der Form bedrohe, dass eine unwirtschaftliche Organisation auch auf die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landkreises durchschlage. Die Fachaufsicht des Ministeriums gebe ihrerseits ebenso wenig vor, in welcher Organisation die Landkreise ihre Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft erfüllen.262 bb. Burgenlandkreis Der Zeuge Reiche führte zur Organisation der Überwachung im Burgenlandkreis aus, er habe Beigeordnete, Dezernenten oder Amtsleiter, die sich darum kümmern. Er habe keinen Hinweis darauf, dass sein Dezernent und sein Amtsleiter in den beiden kreislichen Entsorgungsbereichen, im Weißenfelser Raum, Deuben, Weißenfels, CORTEC und SVG, nicht tätig geworden seien. Verbesserungswürdig sei vieles, so der Zeuge Reiche. Er sei aber dem Grunde nach mit der vorhandenen Struktur nicht ganz unzufrieden. Das heiße nicht, dass man nicht das eine oder andere noch besser machen könne.263 cc. Zusammenarbeit zwischen Burgenlandkreis und Landesverwaltungsamt Über die Zusammenarbeit des Burgenlandkreises mit dem Landesverwaltungsamt berichtete der Zeuge Helms, eine solche habe konkret bei der Firma Böhme bestanden, da 261 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 20 f. (Abgeordneter Kley/ Leimbach) 262 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 10 f. (Abgeordneter Kley/ Leimbach) 263 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 72 ff. (Abgeordneter Kley/ Reiche) 52 dort eine Anlage sowohl nach Spalte 1 als auch nach Spalte 2 vorhanden gewesen sei. Es seien gemeinsame Begehungen durchgeführt worden, man habe sich abgestimmt. Die Zusammenarbeit sei aber aufgrund der Tatsache erfolgt, weil sich die Dinge auf dem Betriebsgrundstück teilweise überlagert hätten.264 Die Zeugin Völzke sagte aus, ihre Behörde sei bis 2005 vom Landesverwaltungsamt in die Überwachung der Deponie Freyburg-Zeuchfeld eingebunden worden.265 Bis dahin habe der Burgenlandkreis vom Landesverwaltungsamt von diesen Kontrollen auch Protokolle zur Kenntnis erhalten.266 Diese Darstellung wurde durch den Zeugen Breuer bestätigt. Es habe im Oktober 2005 die letzte gemeinsame Überwachung mit dem Landesverwaltungsamt gegeben. Weitere Einladungen seien nicht erfolgt. Auf Nachfrage, ob er denn nicht daran interessiert gewesen sei, das eventuell weiter zu betreiben, antwortete der Zeuge Breuer, seine Behörde sei in dem Moment nicht zuständig gewesen und hätte vielschichtige andere Aufgaben übertragen bekommen. Erst nach dem 5. Mai 2008 sei seine Behörde erneut in die so genannte Eigenüberwachung eingebunden worden.267 Sowohl der Zeuge Helms268, als auch der Zeuge Breuer269 äußerten, sie könnten sich nicht erinnern, hinsichtlich festgestellter Unregelmäßigkeiten bei der Anlagenüberwachung durch das Landesverwaltungsamt informiert worden zu sein. Die Zeugin Wegener erklärte hierzu, über Unternehmen, die nach ihrer Feststellung Einlagerungen vornahmen, die offensichtlich nicht den Einlagerungsbestimmungen entsprochen hätten, nicht selbst mit der für das Unternehmen zuständigen Überwachungsbehörde gesprochen zu haben. Sie habe entsprechende Informationen an ihre Vorgesetzte weitergegeben. Sie sei nur für die Deponien und nicht für die Abfallbehandlungsanlagen zuständig. Sie nehme an, dass es auf der Referenten-/ Referatsleiterebene Thema gewesen sei.270 Ihr, Wegener, sei ihrerseits nicht erinnerlich, dass Mitarbeiter der Landkreise im Rahmen gemeinsamer Dienstberatungen über Unregelmäßigkeiten berichtet hätten.271 Kontakte, so der Zeuge Helms, habe es über Dienstberatungen auf Einladung des Landesverwaltungsamtes gegeben. Dort seien bestimmte Themen diskutiert worden. Nicht er selbst, sondern die Sachgebietsleiter hätten an den meisten Beratungen teilgenommen. Darüber gebe es Protokolle. Kontakte hinsichtlich Anlagen, die in beider Verantwortung 264 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 20 (Abgeordneter Lüderitz/ Helms) 265 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 52 (Vorsitzende Hunger/ Völzke), S. 54 (Abgeordneter Lüderitz/ Völzke), S. 63 (Abgeordneter Graner/ Völzke) 266 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 54, 62 (Vorsitzende Hunger/ Völzke) 267 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 44 (Vorsitzende Hunger/ Breuer), S. 47 f. (Abgeordnete Rogée), vgl. auch S. 49 (Abgeordneter Miesterfeldt/ Breuer), S. 52 (Abgeordnete Rogée/ Breuer) 268 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 20 (Abgeordneter Lüderitz/ Helms) 269 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 54 (Vorsitzende Hunger/ Breuer) 270 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 22 f. (Abgeordneter Kley/ Wegener) 271 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 22 f. (Abgeordneter Kley/ Wegener) 53 gestanden hätten, seien auf die Sachbearbeiter- oder Sachgebietsleiterebene begrenzt gewesen. Er, Helms, habe sich durch das Landesverwaltungsamt in seiner Arbeit ausreichend fachlich betreut gesehen. Über Probleme habe er mit dem Landesverwaltungsamt sprechen können.272 Auch der Zeuge Breuer meinte, dass ein sehr guter Kontakt zum Landesverwaltungsamt bestehe.273 dd. Dienstberatungen Der Zeuge Hoffmann bekundete, es gebe Dienstberatungen organisatorischer Art, die also für die Leitung des Referats von Bedeutung seien und Beratungen, die sich auf einzelne Verfahren bezogen hätten. Ferner habe es Dienstberatungen zu Erlassen des Umweltministeriums zum Abfall gegeben. In den Dienstberatungen, das könne er, Hoffmann, nicht ausschließen, habe er zu deponiespezifischen Belangen eher weniger ausgeführt.274 Im Rahmen der Dienstbesprechungen oder seiner sonstigen Pflichten als Referatsleiter bekomme er ohnehin nur die Vorgänge zur Kenntnis, die einer besonderen Bedeutung unterlägen.275 Vorgänge, die eine besondere Bedeutung hätten, seien zum Beispiel die Einleitung von Strafverfahren und die Abgabe an die Staatsanwaltschaft, planerische Gesichtspunkte wie die Stilllegung oder die Errichtung einer Deponie, also die ganz grundsätzlichen Fragen. Von dem normalen Deponiebetrieb nehme er nur insofern Kenntnis, als er als Referatsleiter die Aufgaben seiner Mitarbeiter überwachen und kontrollieren müsse.276 Die Zeugin Abendroth erklärte, sie hätten mehr oder weniger ständig über die Feststellungen aus den Anlagenüberwachungen auf Sachbearbeiterebene diskutiert. Auch in Dienstberatungen mit der Zeugin Wegener sei über die Feststellungen der einzelnen Kollegen aus den einzelnen Überwachungen gesprochen worden.277 Die Zeugin Wegener legte demgegenüber dar, dass sie Dienstberatungen nicht durchführe. Dienstberatungen fänden auf Referentenebene statt. Sie führe mit ihren Sachbearbeitern Arbeitsgespräche durch. Anfang jeden Jahres erörtere sie die Schwerpunkte des Sachgebiets. Regelmäßige Arbeitsgespräche gebe es nicht. Es habe sehr viele bilaterale Gespräche bezogen auf den Einzelfall, Deponie Freyburg-Zeuchfeld, mit der Bearbeiterin oder eventuell mit der Referentin gegeben.278 Zu Dienstberatungen in der Verwaltung des Burgenlandkreises führte der Zeuge Mock aus, dass der Landrat in den Dienstberatungen darüber gesprochen habe, wenn im Kreistag 272 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 32 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Helms) 273 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 51 (Abgeordnete Rogée/ Breuer) 274 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 31 f. (Abgeordneter Kley/ Hoffmann) 275 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 10 f. (Hoffmann) 276 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 11 (Vorsitzende Hunger/ Hoffmann) 277 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 36 f. (Abgeordnete Rogée/ Abendroth) 278 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 11 f. (Abgeordneter Kley/ Wegener) 54 über den Zweckverband oder über die Anstalt Beschlüsse zu fassen gewesen seien. Dort sei es aber nicht um die Problematik einer Müllablagerung oder Ähnliches gegangen. Seit April 2008 sei er, Mock, konsequent einbezogen worden. Der Landrat habe ihn gebeten, diese Aufgabe wahrzunehmen, um einigermaßen vernünftige Arbeitsverhältnisse zu erreichen. Es sei der Landesrechnungshof, die Staatsanwaltschaft, das Finanzamt und ihr Rechnungsprüfungsamt tätig gewesen. Es habe einen konsequenten und intensiven Kontakt mit dem Landrat gegeben, sodass er ihn ab dieser Zeit in der Problematik der gesamten Abfallwirtschaft beraten und unterstützt habe.279 ee. Weiterbildungen Der Zeuge Stefan Behrend, Referent im Referat 36, Bereich Sonderabfall, im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt,280 erklärte, in Sachsen-Anhalt seien behördeninterne Veranstaltungen und Schulungsveranstaltungen mit den unteren und mit den oberen Abfallbehörden durchgeführt worden, nachdem die Grundstrukturen für das neue Nachweisrecht gestanden hätten. Sie hätten Schulungsveranstaltungen beim IWU belegt, ihrem damaligen Landesinstitut in der Hauptmann-Straße. Diese Workshops und Informationsveranstaltungen seien nicht abgeschlossen, weil die elektronische Nachweisführung noch bevorstehe. Seitens seiner Behörde sei nicht überprüft worden, inwieweit das, was in den Veranstaltungen vermittelt wurde, bei den unteren Behörden oder beim Landesverwaltungsamt umgesetzt worden sei, dafür sei der Erlass da. Der Erlass sei umzusetzen und aus sich heraus erklärbar. Wenn es da Probleme gegeben hätte, hätte er erwartet, dass die zuständigen Behörden das auch entsprechend an sein Ministerium weitertragen. Das werde im Einzelfall besprochen.281 Zur Weiterbildungsplanung für die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes sagte die Zeugin Wegener, das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft biete Fortbildungen an; außerdem gebe es verwaltungsrechtliche Lehrgänge über das Ministerium des Innern. Jeder Mitarbeiter habe jederzeit die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Die Teilnahme an Fachtagungen sei sehr eingeschränkt, weil damit finanzielle Belastungen verbunden seien. Intern würden Schulungen im Rahmen der Arbeitsgespräche durch sie oder die Referentin durchgeführt, wenn es Gesetzesänderungen gebe. Überdies würden - wie mit jedem Sachbearbeiter - jedes Jahr Fortbildungsgespräche geführt. In diesem Rahmen könne jeder Beschäftigte darlegen, welche Weiterbildungsmaßnahmen er für sich für erforderlich halte. Das werde durch die Vorgesetzten geprüft, und dann habe jeder Bearbeiter eigenständig die Anträge zu stellen und an den Maßnahmen teilzunehmen. Sie könne aber nicht sagen, wer an welchen Maßnahmen teilgenommen habe. Abgefordert werden könne es beim Referatsleiter oder im Personalbereich.282 Diese Darstellung wurde durch die Zeugin Lindemann im Wesentlichen bestätigt.283 279 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 49 f. (Abgeordneter Dr. Thiel/ Mock) 280 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 79 (Behrend) 281 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 90 f. (Abgeordneter Graner/ Behrend) 282 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 10 f. (Abgeordneter Kley/ Wegener), S. 22 (Abgeordneter Graner/ Wegener), S. 24 (Abgeordneter Kley/ Wegener) 283 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 55 Der Zeuge Zender bekundete, sie hätten sich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fortbildungsmittel Gedanken darüber gemacht, zusammen mit Sachsen und Thüringen Fortbildungsmaßnahmen zentral zu organisieren. Die Voraussetzungen für Sachsen-Anhalt seien nicht schlecht, da das Umweltbundesamt hier beheimatet sei.284 Der Zeuge Helms äußerte, Weiterbildung habe es nur in begrenztem Umfang gegeben, soweit es kostengünstige Angebote gegeben habe.285 Genutzt würden Weiterbildungsveranstaltungen in der Wasserbehörde und Veranstaltungen der Industrie. Hilfestellung würden außerdem Dienstberatungen mit der Naturschutzbehörde oder Abfallbehörde liefern. Seine Behörde habe mittlerweile sehr gute Kontakte zu den Fachleuten, bei denen man Ratschlag einhole. Aufgrund der Tatsache, dass die Mitarbeiter teilweise schon 10 bis 15 Jahre in den Sachbereichen tätig seien, haben sie eigenes Wissen und auch die Möglichkeit, die Dinge über Selbststudium praktisch zu machen.286 Alles, was an neuen Rechtsvorschriften komme, werde an die entsprechenden Mitarbeiter über juris verteilt. Es sei ferner ein kleines Budget für Bücher vorhanden. Er, Helms, habe darauf geachtet, dass bestimmte Kommentare oder Erläuterungen sowie Lose-BlattSammlungen in die Ämter gekommen seien.287 Der Zeuge Reiche sagte, er sei der Auffassung gewesen, dass es hinsichtlich der Weiterbildungsmaßnahmen keine größeren Probleme gebe. Das habe ihm zumindest der zuständige Dezernent nie in der Form vorgetragen. Er gehe davon aus, dass er in seinen Mitarbeitern langjährige, erfahrene Leute in der Abfallwirtschaft habe, die mindestens seit 15 Jahren in diesem Bereich tätig seien. Er habe als Resümee in den Haushalt 2010 etwas mehr Mittel eingestellt. 288 c. Die Durchführung der Überwachung aa. Die Überwachung durch das Landesverwaltungsamt Der Zeuge Hoffmann schilderte, die Deponie sei erlasskonform überwacht worden289. Im Jahr 2005 habe es vier Überwachungen, 2006 und 2007 je drei Überwachungen gegeben, und nach dem hier zu betrachtenden Zeitraum habe sich die Anzahl der Überwachungen drastisch erhöht; zurzeit seien es 19 Überwachungen. Die regelmäßigen Vor-Ort-Kontrollen erfassten die Überprüfung der Abfälle, die also im Betriebstagebuch und in ähnlichen 13. Februar 2009, S. 34 f. (Abgeordneter Kley/ Lindemann); so auch Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 25 f. (Abgeordneter Graner/ Zender) 284 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 25 f. (Abgeordneter Graner/ Zender) 285 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 31 f. (Abgeordneter Kley/ Helms) 286 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 33 f. (Abgeordneter Bergmann/ Helms) 287 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 31 f. (Abgeordneter Kley/ Helms) 288 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 69 f. (Abgeordneter Kley/ Reiche) 289 Vgl. auch Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 15 (Abgeordneter Lüderitz/ Zender ) 56 Unterlagen dargelegt seien und den Betrieb der Deponie.290 Zur Überwachung gehöre auch die stichprobenartige Kontrolle der Begleitscheine.291 Auf die Frage nach der Dokumentation von Kontrollen und Anordnungen, sagte der Zeuge Hoffmann aus, im Ergebnis einer Überwachung gebe es ein Protokoll. Dann sei durch den zuständigen Sachgebietsleiter und Referenten zu entscheiden, ob daraus Konsequenzen zu ziehen seien. Diese könnten in einem solchen Verfahren sein: Protokollarische Festlegungen und Hinweise an den Betreiber, nachträgliche Anordnungen, Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie Strafanzeigen. Abgesehen davon gebe es die Mittel des Verwaltungszwanges und ähnliches. Am 12. Dezember 2006 sei eine unangemeldete Kontrolle erfolgt. Im Ergebnis dessen sei am 9. August 2007 eine nachträgliche Anordnung mit Datum vom 13. August 2007 dem Betreiber zugestellt worden.292 Die Zeugin Abendroth legte zur Überwachung293 dar, eine solche erfolgte in der Regel durch den zuständigen Bearbeiter, also durch sie. Es sei nicht unüblich gewesen, dass in unregelmäßigen Abständen sowohl ihre Sachgebietsleiterin als auch ihre Referentin mitgefahren seien oder dass sie zusammen mit Kollegen aus dem Bereich der Emissionen gefahren sei, die sich für andere Schwerpunkte, für Nebenanlagen, zum Beispiel die Gasfassungsanlagen bzw. das Blockheizkraftwerk, das zur Gasfassung gehöre, interessierten. Überwachungsgrundlage bilde der Runderlass zur Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen; zusammen mit den konkreten Festlegungen, Nebenbestimmungen der jeweiligen Bescheide.294 Die Zeugin erklärte weiter, sie habe bei der Feststellung von Problemen im Rahmen der Überwachung es sich als Erstes notiert und vor Ort sofort gegenüber dem zuständigen Personal des Betreibers mitgeteilt, was sie festgestellt habe und dass hier Abhilfe zu schaffen sei. Sie habe es mit der Sachgebietsleiterin besprochen und einen Entscheidungsvorschlag unterbreitet295. Die letztendliche Entscheidung, wie weiter vorgegangen werde, sei in aller Regel abgestimmt gewesen. Wann hinsichtlich FreyburgZeuchfeld aufgrund der von ihr festgestellten Probleme, im Zusammenhang mit Kunststoffanteilen und Ähnlichem, das erste Mal eine Entscheidung hätte getroffen werden müssen, könne sie nicht sagen.296 Die Zeugin Wegener legte dar, wenn sie ein Protokoll ihrer Mitarbeiterin gesehen habe, habe sie es abgezeichnet. Sie haben dann ein entsprechendes Gespräch geführt, wie 290 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 8 (Hoffmann), vgl. auch S. 19 (Hoffmann), vgl. auch S. 39 (Abgeordnete Rogée/ Trebs) 291 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 27 (Abgeordneter Graner/ Hoffmann) 292 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 20 ff. (Abgeordneter Lüderitz/ Hoffmann) 293 Vgl. Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 53 f. (Vorsitzende Hunger/ Völzke) zum Ablauf einer Überwachung 294 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 28 (Abgeordneter Lüderitz/ Abendroth), S. 39 (Abgeordneter Miesterfeldt/ Abendroth) zum Handeln nach dem Überwachungserlass, S. 41 f. (Vorsitzende Hunger/ Abendroth) zum normalen Ablauf einer Überwachung 295 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 8, 14 (Abgeordnete Rogée/ Wegener), S. 17 (Vorsitzende Hunger/ Wegener) Beispiel einer Anordnung 296 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 29 (Abgeordneter Lüderitz/ Abendroth), vgl. S. 35 f. (Abgeordnete Rogée/ Abendroth) zu Protokollen/ Sachstandsberichten 57 weiter zu verfahren sei.297 Auf den Vorhalt der Abgeordneten Rogée, die ihr vorliegenden Protokolle von der Zeugin Abendroth seien nicht von ihr (Zeugin Wegener) abgezeichnet, äußerte die Zeugin Wegener, das lasse den Schluss zu, dass sie diese nicht gesehen habe. Sie zeichne grundsätzlich ab. Auf den Vorhalt, wenn sie (die Zeugin Wegener) die Protokolle nicht gesehen habe, könne sie auch nicht handeln, antwortete die Zeugin Wegener, sie reden auch miteinander und sie sei dann informiert worden.298 Die Zeugin Lindemann sagte aus, sie habe nur für das erste Sachgebiet, bei den Sonderund Betriebsdeponien, verfügt, dass ihr alles vorgelegt werde, auch alle Protokolle. Hinsichtlich des Bereiches der Zeugin Wegener - das seien die DK I und DK II - habe sie das nicht getan. Da sei die Absprache gewesen, dass ihr das vorgelegt werde, was eine gewisse Brisanz aufweise, dass sie sie informiere, sobald etwas von dem abweiche, was man als normal bezeichnen könne. Die Zeugin Wegener sei eine sehr zuverlässige und kompetente Sachgebietsleiterin.299 Auf Vorhalt, dass die Zeugin Abendroth in den Jahren 2005/ 2006 in Protokollen immer wieder darauf aufmerksam gemacht habe, dass da Materialien liegen, die dort nicht hingehören wie: „Deponiekörper ist teilweise nicht zufriedenstellend“ und warum das nicht von ihr (Zeugin Lindemann) beachtet worden sei, bekundete die Zeugin Lindemann, sie nehme an, dass die Zeugin Abendroth das als Einzelfall angesehen habe und ihr die Tragweite nicht klar gewesen sei. Ansonsten hätte sie es (Protokoll) auf den Dienstweg gegeben. Davon gehe sie aus. Bei ihr sei es nicht angekommen.300 Auf Vorhalt eines Protokolls vom 9. August 2007 zu einer außerordentlichen Kontrolle301 (AÜ 07 Seite 4), dort habe sie (die Zeugin Abendroth) festgestellt: „Es liegt die Vermutung nahe, dass die Abfälle weder die bauphysikalischen Festigkeitskriterien noch die chemischen Einlagerungskriterien für die DK I erfüllen, siehe Foto 04/06/07/09.“, erklärte die Zeugin Abendroth, welche Festlegungen getroffen wurden, lasse sich an den Mitzeichnungen der jeweiligen auf den Sachverhalt erfolgten Reaktionen nachvollziehen. Nach diesen Feststellungen sei ein Schreiben an den Zweckverband mit dem dargestellten Sachverhalt geschickt worden. Ihm sei die Möglichkeit gegeben worden, sich zum Sachverhalt zu äußern und er sei aufgefordert worden, die festgestellten Mängel zu beseitigen. Solche Entscheidungen würden vom Sachgebietsleiter und von der Referentin mitgetragen.302 Der Zweckverband habe die entsprechenden Unterlagen - mit Nachforderungen - vorgelegt, die sie ausgewertet habe. Dies mache sie als Sachbearbeiterin nicht allein; das sei immer abgestimmt gewesen - auch die untere 297 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 14 (Abgeordnete Rogée/ Wegener) 298 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 25 (Abgeordnete Rogée/ Wegener) 299 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 32 f. (Vorsitzende Hunger/ Lindemann) 300 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 49, 50 (Abgeordnete Rogée/ Lindemann) 301 Vgl. auch Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 35 (Abgeordnete Rogée/ Abendroth) zur außerplanmäßigen Kontrolle 302 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 29 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Abendroth) 58 Abfallbehörde der zuständigen Erzeugerbehörden seien informiert worden303, dass von den Abfällen, die in der Kritik stehen, ein Großteil aus ihrem Einzugsgebiet und damit auch aus ihrem Verantwortungsbereich kommen. Ergebnis sei die Feststellung gewesen, dass die Abfälle der Schlüsselnummer 19 12 09 - nur um diese sei es gegangen - die Einlagerungskriterien für die DK I für die Parameter Glühverlust und TOC und auch lipophile Stoffe, nicht einhalten und überschreiten. Neben diesen Überschreitungen habe es geringfügige Überschreitungen für einzelne Schwermetallparameter gegeben.304 Hinsichtlich eines Schreibens der Zeugin Lindemann an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Postausgang 10. August 2007 -, worin es heißt: „Eine unangemeldete Kontrolle am 09.08.2007 ergab keine Auffälligkeiten im Rahmen der Nachweisführung. Es wurde eine zusätzliche Kontrolle der auf der Deponie vorgefundenen Abfälle veranlasst.“ erklärte die Zeugin Abendroth, sie hätten einen sehr hohen Plastikanteil festgestellt, der die Vermutung nahelegt habe, dass die Einlagerungskriterien nicht eingehalten wurden. Ein Verstoß gegen die Plangenehmigung lasse sich daraus noch nicht ableiten. Dazu habe es weiterer Untersuchungen bedurft, die dann auch vorgenommen worden seien. Zum Beispiel habe sich der Betreiber erst mal positionieren müssen, unter welcher Abfallschlüsselnummer das gekommen sei. Und nachdem er sich zur 19 12 09 bekannt habe, habe erst die Äußerung getroffen werden können, dass das keine seien. Das sei der Beginn einer Reihe von Untersuchungen und Überprüfungen gewesen, die erst gegen Ende des Jahres abgeschlossen worden seien.305 In diesem Sinne führte auch die Zeugin Wegener aus, sie würden dem Betreiber immer die Möglichkeit geben, ihnen erst mal selbst darzulegen, inwieweit er für seine Deponie die Zuordnungswerte eingehalten habe. Das haben sie auch in Freyburg-Zeuchfeld so gehandhabt. Erst, wenn sie mit dem Umfang oder mit der Durchführung nicht einverstanden seien, würden sie den Schritt gehen und selbst Beprobungen initiieren.306 Auf die Frage, weshalb die Behörde nicht selbst eine eigene Beprobung angeordnet habe, sagte die Zeugin Abendroth aus, das sei nicht die Praxis und vom Überwachungserlass nicht gefordert gewesen.307 Die Zeugin erklärte weiter, sie sei wohl nicht berechtigt, eine Analyse zu beantragen. Eine solche Situation habe sie aber noch nicht gehabt. Mit der Beantragung einer Analyse würden immer Mittel zusammen hängen und darüber verfüge sie nicht als Sachbearbeiter. Sie hätte also niemals allein diesen Schritt gehen können.308 Zu dem immer wieder in Überwachungsprotokollen befindlichen Vermerk „vermehrt Kunststoff, höhere Anteile Kunststoff vor Ort vorgefunden“ führte die Zeugin Wegener aus, 303 Vgl. Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 45 (Abgeordneter Kley/ Abendroth) zur Information der Erzeugerbehörden 304 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 38 (Abgeordneter Lüderitz/ Abendroth) 305 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 30 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Abendroth), S. 32 f. (Abgeordneter Kley/ Abendroth) 306 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 18 f. (Abgeordnete Rogée/ Wegener) 307 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 32 f. (Abgeordneter Kley/ Abendroth) 308 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 36 (Abgeordnete Rogée/ Abendroth) 59 Kunststoffabfälle vor 2005 seien anders zu betrachten als die nach 2005. Ab dem 1. Juni 2005 durften nur noch behandelte Abfälle angenommen werden. 2006 haben sie alle Deponien noch einmal kontrolliert, ob sie diese Gesetzesänderung einhalten. Da seien viele der vorher abgelagerten Abfälle noch nicht komplett abgedeckt gewesen. Zu Freyburg-Zeuchfeld könne sie sich erinnern, dass die Zeugin Abendroth in einem Protokoll vermerkt habe „70 bis 80 % seien abgedeckt mit Mineralik.“ Da habe die Zeugin Abendroth natürlich auch „Kunststoffabfälle sind noch zu sehen“ angeführt. Die besondere Auffälligkeit von Kunststoffabfällen habe sich erst im August 2007 bei einer Kontrolle herausgestellt.309 Hinsichtlich eines Protokolls der Zeugin Abendroth vom 19. Dezember 2007, worin es heißt: „Das bei der vorangegangenen Überwachung festgestellte Fremdmaterial war über weite Strecken jedoch nicht vollständig abgedeckt.“ „Überschoben wurde es mit Abfällen, deren mineralischer Anteil zwar bedeutend höher war, welches jedoch nach wie vor Kunststoffanteile enthielt.“ stellte die Zeugin Wegener dar, die Zeugin Abendroth habe die Frage, ob das neue Abfälle seien, verneint und erklärt, dass seien die Abfälle, die sie auch gesehen habe, dass es jetzt nur planiert worden sei. Der Betreiber habe ihnen in seinen Unterlagen versichert, dass keine Abfälle von diesen Firmen mehr angenommen worden seien, die sie gesperrt hätten.310 Die Zeugin Wegener bekundete außerdem, dass sie erst im Nachhinein festgestellt haben, dass ihnen der Betreiber nicht alle Unterlagen vorgelegt habe. Die Prüfung der Wiegelieferscheine sei stichprobenweise für den Tag erfolgt.311 Die Zeugin Lindemann erklärte zu den Vorgängen im Zusammenhang mit der Deponieüberwachung am 9. August 2007312, dass die Überwachung vom 9. August 2007 außerplanmäßig gewesen sei und auf der Anzeige des BVSE von Anfang August (2007) beruhte. Es sei dabei nicht nur um Freyburg-Zeuchfeld gegangen, sondern es seien viele Anlagen gewesen. Zu den überprüften Deponien hätten vier Deponien in Sachsen-Anhalt gehört, darunter Freyburg-Zeuchfeld. Bei einer Deponien, die in der Zuständigkeit des Landkreises gelegen habe und für die nur eine Zuständigkeit als Fachaufsichtsbehörde bestand, habe sich nichts bestätigt, es sei, so die Zeugin Lindemann, vollkommen aus der Luft gegriffen gewesen. Bei den anderen drei Deponien, die sich im Zuständigkeitsbereich des Landesverwaltungsamtes befunden hätten, darunter auch Freyburg-Zeuchfeld, wurde am 8. und 9. August 2007 mit entsprechenden Kontrollen begonnen. Ebenso wie bei den anderen beiden Deponien, wo sich keine Auffälligkeiten zeigten, sei auch in FreyburgZeuchfeld im Zusammenhang mit den Vorwürfen nichts zu sehen gewesen. Die Zeugin 309 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 8 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Wegener) 310 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 14 f. (Abgeordnete Rogée/ Wegener), S. 16 (Abgeordneter Kley/ Wegener) 311 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 16 f. (Abgeordneter Kley/ Wegener) 312 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 36 (Abgeordneter Lüderitz) 60 Abendroth sei wieder gekommen und habe gesagt, sie habe Plasteabfälle gesehen. Das gehe auch aus dem Protokoll hervor. Sie, die Zeugin Lindemann, habe daraufhin die Frage gestellt: In welchem Umfang? In welchen Ausmaßen? Ist es illegal oder ist es noch 19 12 09 oder ist es eine andere Schlüsselnummer? - Das habe die Zeugin Abendroth ihr damals nicht beantworten können. Das habe sie nachvollziehen können, da ihnen jegliche konkrete Daten fehlten. Weiter erklärte die Zeugin Lindemann, sie habe aufgrund des Umstandes, dass sich die Anschuldigungen bei den anderen Deponien als nicht richtig erwiesen hätten, eine gesunde Skepsis gehabt313 und sei dann mit der Hausleitung so verblieben, dass sie dem Ministerium keine Verdächtigungen oder irgendwelche Mutmaßungen übermitteln, sondern nur das, was an Fakten vorliege und was sie nachweisen können. Daraufhin habe sie festgelegt, dass sie unmittelbar darauf - am 13. August 2007 - eine Anordnung an den Betreiber schicken mit der Festlegung, dass er ihnen alle erforderlichen Daten und Unterlagen schicke, um eine fundierte Aussage treffen zu können. So sei sie auch mit dem Ministerium verblieben.314 Auf den Vorhalt, sie habe an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Herrn Bauer, geschrieben (Ordner Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Überwachung allgemein, Seite 295): „Deponie Freyburg-Zeuchfeld ist seit dem 31. Mai 2005 geschlossen.“ erklärte die Zeugin Lindemann, sie könne sich nicht erinnern, dass da „geschlossen“ stehe. Die Deponie sei ja in Betrieb.315 Das mit dem „geschlossen“ könne sich nur auf die DK II beziehen. Sie habe mit Herrn Bauer besprochen, dass sie nichts Konkretes wissen, dass sie auch keine Illegalität bestätigen können, da ihnen jegliche Daten in dem Augenblick gefehlt haben. Am 10. August 2007 sei dieser Bericht an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gegangen. Sie seien so verblieben, dass sie versuchen, das aufzuklären.316 Terminstellungen seitens des Ministeriums habe es nicht gegeben. Das Ministerium sei ständig über die Entwicklung auf dem Laufenden gehalten worden. 317 Der Kontakt zum Ministerium bestehe ausschließlich über den Referatsleiter, außer im Vertretungsfall. Es sei ein ständiger Kontakt.318 Auf die Fragen, weshalb sie keine eigene Analytik angestrebt haben, sondern wieder auf den Betreiber zugegangen seien und Unterlagen angefordert haben und ob nicht ein schnelleres Handeln erforderlich gewesen wäre, antwortete die Zeugin Lindemann, die BVSE- Meldung sei Anfang August 2007 gekommen, am 9. August 2007 sei die Kontrolle, am 13. die Anordnung erfolgt. Sie halte das für relativ schnell, schneller könne man kaum 313 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 43 f. (Abgeordneter Kley/ Lindemann) 314 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 36 f. (Lindemann) 315 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 37 (Abgeordneter Lüderitz/ Lindemann) 316 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 38 f. (Abgeordneter Stadelmann/ Lindemann), S. 39 f. (Vorsitzende Hunger/ Lindemann) 317 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 39 (Abgeordneter Stadelmann/ Lindemann) 318 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 39 (Vorsitzende Hunger/ Lindemann) 61 reagieren. Der Betreiber habe ihnen dann seine Analysen geschickt, alles was sie abgefordert haben. Das habe sich hingezogen. Es seien auch vier Schreiben dabei gewesen, darin habe der Betreiber von sich aus, ehe sie überhaupt tätig geworden seien, Abfälle aus vier Anlagen aufgrund erhöhter Werte hinsichtlich 19 12 09, die er selbst festgestellt habe, zurückgewiesen319. Das sei für sie ein Zeichen gewesen, dass der Betreiber seiner Verantwortung gerecht werde320. Sie hätten dann auch dem Saalekreis mitgeteilt, um welche Firmen es gehe und diesem gleichzeitig auch die Kopien mitgeschickt, die ihnen der Deponiebetreiber zu den Schließungen übergeben habe, damit der Saalekreis im Rahmen seiner Erzeugerpflicht als Erzeugerbehörde tätig werden konnte. Die Zeugin Abendroth habe dann beim Abgleich mit dem Jahresbericht festgestellt, so die Zeugin Lindemann weiter, dass wesentliche Mengen gefehlt haben321. Es seien Berge von Papier durchzuwühlen gewesen, was ein bisschen Zeit gekostet habe. Sie haben das dann nachgefordert. Ende Oktober 2007 habe sie zusammen mit der Zeugin Wegener und der Zeugin Abendroth entschieden, wie sie damit weiter umgehen. Sie finde das zeitlich nicht zu weit auseinander.322 Die Zeugin Lindemann sagte ferner aus, seitens ihrer Behörde habe man keinen Grund gesehen, die Analysen nicht über den Betreiber machen zu lassen. Es sei eine Kette, erst über den Betreiber und erst in einem zweiten oder in einem dritten Schritt über das Landesverwaltungsamt Proben zu nehmen323. In 2008 habe sich die Situation geändert und es seien durch das Landesverwaltungsamt Analysen in Auftrag gegeben worden.324 Die Frage, ob bei den Analysen, die vom ZAW zur Deponie Freyburg-Zeuchfeld zugestellt worden seien, nicht aufgefallen sei, dass es immer ein Büro gewesen sei und die Grenzwerte immer millimeterscharf unterschritten gewesen seien, bejahte die Zeugin Lindemann und führte aus, das sei ihnen durchaus aufgefallen, aber das sei erst im Jahre 2008 gewesen. Deswegen wurden dann eigene Analysen gemacht. Zudem habe es sich um kein zertifiziertes Probennahmelabor gehandelt. Der Landkreis sei erst mal selbst tätig geworden. Er habe mit ihnen zusammen Probennahmen veranlasst. Sie haben dann auf eigene Veranlassung hin noch ein drittes Mal Proben genommen.325 Der Zeuge Zender bekundete, hinsichtlich der Überwachungen könne man durchaus erkennen, dass die zuständige Mitarbeiterin, die die Vor-Ort-Kontrollen gemacht habe, möglicherweise nicht die Sensibilität gehabt habe, um zu erkennen, was später vielleicht an Dimensionen herausgekommen sei. Er beziehe sich auf die zuständige Sachbearbeiterin, 319 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 41 f. (Vorsitzende Hunger/ Lindemann) zu Kontrolle des Lieferstopps 320 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 40 (Abgeordneter Lüderitz/ Lindemann) 321 Vgl. auch Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 41 (Vorsitzende Hunger/ Lindemann) schmälern fehlende Unterlagen das Vertrauen in ein Unternehmen 322 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 37 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Lindemann) 323 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 42 f. (Abgeordneter Graner/ Lindemann) zur Pflicht des Betreibers Daten zu übergeben 324 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 40 (Abgeordneter Lüderitz/ Lindemann), S. 49 f. (Abgeordnete Rogée/ Lindemann) 325 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 40 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Lindemann) 62 die sich vor Ort tatsächlich die Abfälle und die Deponiezustände angesehen habe, die Zeugin Abendroth.326 Der Zeuge Mock sagte aus, als der Landrat von seinem Kuraufenthalt zurückgekehrt sei und die Geschäfte im April 2008 dann weiter geführt habe, sei festgelegt worden, dass sie als untere Abfallbehörde ab sofort auch die kreiseigenen Deponien, für die sie nicht zuständig gewesen seien, im Rahmen der Überwachung mit kontrollieren sollten. Das sei so erfolgt. Aber das sei dann zu dem Zeitpunkt gewesen, als für die Deponie in FreyburgZeuchfeld ein Annahmestopp durch das Landesverwaltungsamt verhängt wurde, sodass zu der Zeit ihrer Überwachung keine weiteren Anlieferungen erfolgt seien.327 bb. Die Überwachung durch den Landkreis Häufigkeit der Kontrollen Im Rahmen der Befragung der Zeugen durch den Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gaben die Vertreter der Unternehmen eine höhere Zahl von Kontrollen durch Mitarbeiter des Burgenlandkreises an, als diese Kontrollen durchgeführt haben wollen. So gaben die Zeugen Steffi Knopf, als Kreisinspektor in der unteren Abfallbehörde im Landkreis Saalekreis tätig 328, Dietrich Trebs, Amtsleiter des Amtes für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft im Burgenlandkreis, und Breuer329 an, zweimal im Jahr Kontrollen durchgeführt zu haben. Die Zeugin Knopf meinte, aus gegebenem Anlass seien Kontrollen in verschiedenen Anlagen öfter durchgeführt worden. 330 So habe es nach Aussage des Zeugen Breuer mehrere Brandvorfälle auf den Anlagen gegeben, weswegen sie intensiver hätten kontrollieren müssen. Beginnend ab Mitte 2005 seien die Anlagen wesentlich überfrachtet gewesen und sie hätten ordnungsrechtlich einschreiten müssen.331 Demgegenüber erklärte der Zeuge Schnur, es habe mehr als acht unangekündigte Kontrollen gegeben.332 Der Zeuge Böhme sprach von regelmäßigen, mindestens einmal im Quartal erfolgten Kontrollen.333 326 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 7 (Vorsitzende Hunger/ Zender), S. 25 (Abgeordneter Graner/ Zender) Ursache für nicht ausreichende Sensibilität 327 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 32 (Vorsitzende Hunger/ Mock) 328 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 64 (Knopf) 329 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 37 (Abgeordneter Lüderitz/ Trebs), S. 52 (Abgeordneter Kley/ Breuer) Kontrollen zweimal im Jahr 330 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 64 (Knopf) 331 So auch Helms, Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 18 (Abgeordneter Kley/ Helms), S. 25, 26 (Abgeordneter Lüderitz/ Helms), S. 29 f. (Abgeordnete Rogée/ Helms) Überfrachtung; Vgl. dazu auch Niederschrift über die 13. - öffentliche Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 57 (Abgeordneter Kley/ Völzke) 332 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 95 (Abgeordneter Kley/ Schnur) 333 Vgl. dazu Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 66 f. (Abgeordneter Graner/ Böhme) zu unangemeldet und von unterschiedlichen Personen 63 Schwerpunkte der Kontrollen Der Zeuge Trebs führte aus, die Jahre 2005 und 2006 seien eine Übergangszeit gewesen. Das Hauptaugenmerk sei zunächst darauf gerichtet gewesen, einen genehmigungskonformen Betrieb mit einer entsprechenden Lagerordnung zu gewährleisten.334 Die Zeugen Mock335, Breuer und Trebs336 bekundeten, im Zuge der Überwachung der Stoffströme seien die Papiere mit den Schlüsselnummern oder den Bezeichnungen der Abfallströme, also Input und Output, kontrolliert worden. Es habe aber keinen Zweifel an den Materialien bestanden. Der Landkreis habe auch nicht in der Verantwortung gestanden, Proben von den Abfällen zu nehmen, die rechtskonform auf den Betriebsflächen der Unternehmen lagerten, (die Abfall an die Deponie Freyburg-Zeuchfeld lieferten).337 Ablauf der Kontrollen Zum Ablauf einer Kontrolle führte die Zeugin Knopf aus: Begehungen würden im Normalfall von zwei Personen vorgenommen. Im Fall der LBR habe sie Amtshilfe von der Polizei erhalten, weil immer erst diskutiert worden sei, dass sie nicht auf die Anlage dürfen. Gegebenenfalls hätten weitere Personen teilgenommen.338 Der Betriebsleiter der Anlage nehme an der Begehung regelmäßig teil. Soweit dies erforderlich sei, seien bei der Durchsicht der Betriebsbücher noch Mitarbeiter zugegen, um Fragen zu beantworten. Zu einer Begehung sei es nicht erforderlich, den Geschäftsbetrieb einzustellen339, um gerade auch der Behörde zu zeigen, wie gearbeitet werde, welche Probleme anfallen und wie Abfälle aufbereitet werden.340 Entweder führe sie zuerst die Betriebsbegehung in den Anlagen durch und anschließend nehme sie Einsicht in die Betriebstagebücher oder umgekehrt. Das hänge von der Situation Vorort ab. Sie bereite Fragen vor, die sie als Abfallbehörde betreffen. 341 Bei der Begehung habe man immer den Genehmigungsbescheid und den Lageplan dabei, der gesplittet sei 334 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 37 (Abgeordneter Lüderitz/ Trebs) 335 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 33 f. (Vorsitzende Hunger/ Mock), S. 35 (Abgeordneter Lüderitz/ Mock) 336 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 37 (Abgeordneter Lüderitz/ Trebs), S. 52 (Abgeordneter Kley/ Breuer) 337 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 37 (Abgeordneter Lüderitz/ Trebs), S. 52 (Abgeordneter Kley/ Breuer); Niederschrift über die 16. öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 33 f. (Vorsitzende Hunger/ Mock), S. 35 (Abgeordneter Lüderitz/ Mock) 338 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 64 (Vorsitzende Hunger/ Knopf) 339 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 65 (Abgeordnete Rogée/ Knopf), vgl. auch S. 67 (Abgeordneter Graner/ Knopf) 340 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 65 (Abgeordnete Rogée/ Knopf) 341 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 63 (Knopf) 64 nach Lagermengen und Abfallschlüsselnummern. Damit werde geprüft, ob die Abfallschlüsselnummern tatsächlich optisch dem Abfallschlüssel entsprechen und die Mengen eingehalten werden. Seit vergangenem Jahr würde sie zunehmend versuchen, Analysen von den Abfällen zu nehmen. Entweder werde dies mit dem Anlagenbetreiber abgestimmt oder er erhalte die Auflage, Analysen zu nehmen. Analysen zu veranlassen sei aber nicht üblich, weil es Kosten für den Anlagenbetreiber verursache. So hätten die Kosten der letzten Analyse bei 2 500 Euro gelegen. Es seien aber mehrere Boxen beprobt worden. Um die Kosten für den Anlagenüberwacher gering zu halten, hätten sie auf ihre Kosten jemanden mitgenommen, der sich mit der Hot - Spot - Beprobung auskenne. Mittels eines Infrarotgerätes hätten sie überprüft, ob die Abfälle Schwermetalle enthalten. Nur wenn das Gerät Überschreitungen angezeigt habe, hätten sie eine ordentliche PN - Analytik mit dem Labor vorgenommen.342 Für seriöse Anlagenbetreiber seien Analysen völlig unproblematisch. In den anderen Fällen, beispielsweise bei der LBR, hätte sie im vergangenen Jahr verstärkt Analysen genommen und auch entsprechende Anordnungen getroffen.343 Zum Ablauf einer Kontrolle erklärte der Zeuge Bufé, zunächst würden sich die Damen und Herren ordnungsgemäß anmelden, anschließend würde in einer Besprechung erläutert, worum es gehe. Dann gehe man zusammen mit dem Zeugen Deppenmeier und einem weiteren Mitarbeiter auf den Hof zur Probennahme aus den verschiedenen Boxen. Die Kontrolle dauere meist einen halben Tag. In dieser Zeit seien sie nicht betriebsfähig. Er selbst habe an solchen Kontrollen nicht teilgenommen.344 Anders als der Zeuge Bufé bekundete der Zeuge Hunger, er könne sich nicht erinnern, dass der Betrieb durch Behördenbegehungen behindert worden sei.345 Demgegenüber bejahte der Zeuge Deppenmeier eine Behinderung der Tätigkeit des Betriebes. Er führte aus, die Behörde sei grundsätzlich nicht so zu den Kontrollen angetreten, wie es nach Arbeitsschutzmaßnahmen hätte sein müssen. Sie haben den Betrieb einstellen müssen. Wenn man weder mit Helm noch mit Arbeitsschutzschuhen etc. ankomme, müsse der Betrieb eingestellt werden, damit keine Personen zu Schaden kämen. 346 Entsprechend äußerte sich der Zeuge Bufé.347 Zu dem Vorwurf der Verwendung vorschriftswidriger Kleidung befragt, versicherte die Zeugin Knopf, aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit arbeitsschutzrechtlich ausgestattet zu sein. Zur Ausstattung gehörten Arbeitsschutzjacken, - helme und - schuhe. Sie selbst habe alte Schuhe als Arbeitsschutzschuhe, da Arbeitsschutzschuhe für sie, wegen ihrer kleinen Schuhgröße, 350 Euro gekostet hätten.348 Auf die Anmerkung des Abgeordneten Graner, dass es offensichtlich keine Regelungen gebe, die festlegen, wie die Personen 342 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 67 f. (Abgeordneter Graner/ Knopf) 343 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 68 (Abgeordneter Graner/ Knopf) 344 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 51 f. (Vorsitzende Hunger/ Bufé) 345 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 25 (Vorsitzende Hunger/ Hunger) 346 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 46 (Vorsitzende Hunger/ Deppenmeier) 347 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 41 (Bufé) 348 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 66 (Abgeordnete Rosmeisl/ Knopf), S. 67 (Abgeordneter Graner/ Knopf) 65 auszustatten seien, die Kontrollen in Sortieranlagen durchführen, antwortete die Zeugin, sie kenne keine.349 Die Prüfung von Transportscheinen Zu den Transportscheinen erklärte die Zeugin Abendroth, aus den Transportscheinen seien sowohl die dem Gesetz entsprechenden Abfallschlüsselnummern, zum Beispiel 19 12 09, und immer auch spezifische Kennziffern des Anlagenbetreibers zu ersehen gewesen. Die Kennziffern würden der Preisbildung dienen. Bei bestimmten Artikeln, wie Steinen oder Erden, gebe es noch einmal Abstufungen je nach Reinheitsgrad usw. Die Schlüsselnummern beinhalten ein Kürzel, aus dem man erkenne, wohin die Lieferungen gehen. Zum Beispiel gehen alle mit „U“ deklarierten Lieferungen auf die Umladestation; die mit „KA“ in die Kompostierung, also auf den Grünschnittplatz, und die mit „D“ auf die Deponie.350 Auf die Frage nach der Prüfung von Lieferscheinen, Begleitscheinen und Übernahmescheinen bekundete der Zeuge Breuer, Transportscheine seien durch seine Behörde erst ab dem 5. Mai 2008 geprüft worden. Ab diesem Datum habe sie der stellvertretende Landrat aufgefordert, sporadisch Überwachungen, unangekündigt auf den Deponien Nißma und Freyburg-Zeuchfeld durchzuführen. Bei diesen Kontrollen seien die Transportscheine hinterfragt und auch die dazugehörigen Deklarationsanalysen von der Abfallwirtschaft abgefordert worden. Vor dieser Zeit sei der Burgenlandkreis nicht zuständig gewesen, die Transportscheine zu überprüfen. Sie hätten lediglich hin und wieder Scheine von den Abfallerzeugern abgefordert, um zu hinterfragen, wo werde das Material entsorgt, wie ist die Qualität.351 Nach Aussage des Zeugen Hoffmann ist die Falschdeklaration von Abfällen letztlich nur prüfbar, wenn der Überwachende gerade in dem Augenblick am Betriebstor sei, wenn der Lkw einfahre und dieser die Abfälle und den entsprechenden Transportschein sehe. Die Möglichkeiten des Überwachenden würden zusätzlich dadurch eingeschränkt, dass Anlieferer für Abfälle, die nicht dem gefährlichen Bereich angehören, aufgrund der vereinfachten Nachweisverordnung seit dem 1. Januar 2002 keine weiteren Unterlagen mehr mit sich führen müssen.352 Der Vorwurf der Fälschung von Analyseergebnissen Der Zeuge Bufé warf den Mitarbeitern der unteren Abfallbehörde des Burgenlandkreises vor, diese hätten Analysen gefälscht. Dabei sei es darum gegangen, sich weitere Auftritte für Untersuchungen mit mindestens zwei bis drei Personen in Uniform zu verschaffen und 349 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 66 f. (Abgeordneter Graner/ Knopf) 350 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 47 (Abgeordneter Kley/ Abendroth, vgl. auch S. 63 f. (Abgeordneter Stadelmann/ Horn) 351 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 49 (Abgeordneter Graner/ Breuer) 352 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 9 f. (Hoffmann) 66 eine Anordnung erlassen zu können, die ihnen auferlegt habe, die nächsten sechs Monate monatlich aus bis zu acht Lagerboxen Analysen nach deren Vorgaben zu nehmen. Auf die Frage, ob der Zeuge belegen könne, dass Analysen gefälscht worden seien, führte der Zeuge Bufé aus, bei ihnen seien Analysen gezogen und deren Ergebnisse in Form einer Excel-Tabelle vorgelegt worden. Da sei zum Beispiel belegt, dass sie in der Box 8 bis 1 einen PCB-Gehalt von 2 138 mg gehabt hätten. Das sei katastrophal. Sie hätten aber Gegenproben zu der Sache genommen. Er habe zu drei von den Gegenproben die Analysen vorliegen. Der Zeuge hat die Prüfberichte der Vorsitzenden des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der 20. Sitzung des Ausschusses in Kopie übergeben. Da sei der höchste PCB - Gehalt 5,3 mg und nicht 2 500 mg. Die Nachfrage, ob die Gegenproben zum gleichen Zeitpunkt durch den gleichen Probennehmer genommen worden seien, bejahte der Zeuge.353 Der Zeuge bestätigte, die von ihm in Bezug genommenen und vorgelegten Analysen betreffen das Jahr 2009 und nicht das Jahr 2007. Zu der Analyse von 2007, die durch die untere Abfallbehörde genommen worden sei, wolle er keine Aussage treffen.354 Die von ihm vorgelegten Analyseergebnisse seien von der unteren Abfallbehörde genommen worden.355 Der Zeuge bestätigte, dass die untere Abfallbehörde den Probennehmer uec Berlin gehabt habe und er die Proben von diesem Probennehmer erhalten habe.356 Die Vorsitzende Hunger hat dazu ausgeführt, damit werde nicht klar, dass das wirklich die gleiche Probe sei, die auch von der unteren Abfallbehörde untersucht worden sei.357 Auf den Vorwurf der Analysenfälschung angesprochen, erklärte die Zeugin Knopf, der Zeuge Bufé spreche immer von Gegenanalysen. Sie kenne aber keine und er habe noch nie eine vorgelegt. Zu den vom Zeugen Bufé an den Ausschuss übergebenen Prüfberichten zu der Analyse der unteren Abfallbehörde sagte die Zeugin, diese seien ihr nicht bekannt.358 Die Analytik werde durch die LBR ständig angezweifelt. Sie könne versichern, dass die Fachleute die Analysen ordnungsgemäß vornehmen. Die PN 98 schreibe entsprechende Maßnahmen vor.359 Auf Nachfrage äußerte der Zeuge Bufé, es habe sich bei dem Analyseergebnis möglicherweise auch nur um einen Fehler gehandelt. Vorsätzlich wolle er es nicht nennen.360 353 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 47 f. (Vorsitzende Hunger/ Bufé), S. 49 (Bufé) 354 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 60 (Abgeordneter Graner/ Bufé) 355 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 60 (Abgeordneter Kley/ Bufé) 356 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 60 (Abgeordneter Kley/ Bufé) 357 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 60 (Vorsitzende Hunger/ Bufé) 358 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 73 (Vorsitzende Hunger/ Knopf) 359 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 72 (Knopf) 360 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 50 f., 58 (Bufé) 67 Beanstandungen Die Beanstandungen bezogen sich insbesondere auf die Überfrachtung der Anlagen.361 Hinsichtlich der SVG Recycling sagte der Zeuge Mock aus, dass die Lagerung auf dem Gelände nicht der Genehmigung nach dem BImSchG entsprechend erfolgt sei. Insbesondere die dort abgelagerten Mengen hätten nicht den Genehmigungen entsprochen.362 Hierzu sagte der Zeuge Böhme, es sei um eine unwesentliche Überfrachtung im Input-Bereich gegangen.363 Der Zeuge Schnur erklärte, es seien geringfügige Überschreitungen der Lagermenge, die Nichteinhaltung der Lagerordnung und ähnliches festgestellt worden. Man habe versucht, dies im letzten Jahr abzustellen. 364 Zu Überfrachtungen bekundete der Zeuge Deppenmeier, daran könne er sich gar nicht erinnern, wenn überhaupt seien es kurzfristig geringe Mengen gewesen. Diese seien dann verkauft worden, aber wie, wisse er nicht mehr. Darauf habe er auch keinen Einfluss gehabt. Zu der Frage, wie mit dort abgelagerten Stoffen oder Abfällen verfahren worden sei, die dort nicht hingehörten, bekundete er, das sei nicht der Fall gewesen. Ihm sei nur eine Sache aus dem Jahr 2008 bekannt, als die Firma MUEG über ihren Bahngleis kontaminierte Schlämme umgeschlagen habe.365 Der Zeuge Breuer führte außerdem aus, bei Kontrolle der Abfallströme sei ihnen aufgefallen, dass so genannte mineralische Abfälle in Größenordnungen auf die ZAWDeponien gelangt seien. Sie hätten dann die Unternehmen aufgefordert, diese Abfallströme darzulegen, und hätten selbst in der Überwachung die Bücher kontrolliert und feststellen müssen, dass ca. 3 000 bis 4 000 t im Monat auf die Deponie gegangen seien. Die Feststellung sei Mitte 2006 getroffen worden und sie hätten als untere Abfallbehörde im Rahmen des Dienstweges den Amtsleiter über die Geschehnisse informiert. Dieser habe festgelegt, dass ein Gespräch mit dem Zweckverband zu führen sei. Das Gespräch habe dann zwischen dem Amtsleiter, Herrn Beckmann und dessen Kollegen, der die Anlagenüberwachung dort durchführe, stattgefunden. Im Rahmen des Gesprächs sei dargelegt worden, dass alles seine Richtigkeit habe, die Analysen nachvollziehbar seien und es keine Beanstandung gebe. Aus dem Grunde sei er, Breuer, nicht mehr gehalten gewesen, hier weiter zu recherchieren.366 Das sei ihm durch seinen Vorgesetzten, den Zeugen Helms, so vorgegeben worden.367 361 So auch Helms, Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 18 (Abgeordneter Kley/ Helms), S. 25, 26 (Abgeordneter Lüderitz/ Helms), S. 29 f. (Abgeordnete Rogée/ Helms) Überfrachtung; vgl. dazu auch Niederschrift über die 13. - öffentliche Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 57 (Abgeordneter Kley/ Völzke) 362 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 33 (Vorsitzende Hunger/ Mock) 363 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 63 (Vorsitzende Hunger/ Böhme) 364 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 95 (Abgeordneter Kley/ Schnur) 365 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 48 (Abgeordneter Lüderitz/ Deppenmeier) 366 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 45 (Abgeordneter Kley/ Breuer), vgl. auch S. 53; so auch Helms, Niederschrift über die 11. öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 18 f., 20 (Abgeordneter Kley, Abgeordneter Lüderitz/ Helms) 367 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 45 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Breuer) 68 Hierzu sagte der Zeuge Helms, im Jahre 2006 sei festgestellt worden, dass erhebliche Mengen Bauschutt auf die Deponie Freyburg-Zeuchfeld gegangen seien. Daraufhin habe es ein Gespräch mit dem Technischen Leiter, mit dem Bearbeiter und mit dem Geschäftsführer des Zweckverbandes gegeben. Es sei ihnen noch einmal ausdrücklich versichert worden, dass die Eigenüberwachung keinerlei Unregelmäßigkeiten aufweise, dass es sich nur um mineralische Reststoffe handle und die Mengen stimmen. Über das Gespräch müsste auch ein Protokoll vorliegen.368 Die Frage, ob er seinen Vorgesetzten, den Landrat, der gleichzeitig Verwaltungsratsvorsitzender des Zweckverbandes gewesen sei, über das Gespräch in Kenntnis gesetzt habe, verneinte der Zeuge. 369 Weiterleitung von Erkenntnissen Die Zeugin Knopf gab an, Feststellungen zu belasteten Materialien nicht an die privatwirtschaftlich tätigen Empfänger der Materialien weitergeben zu dürfen. Sie setze sich mit den entsprechenden Abfallbehörden, wo die Haupt - Outputwege seien, in Verbindung. Das sei ihre Pflicht, damit die Behörden vor Ort überprüfen, ob dort eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung erfolge.370 Über den Ausschluss von Unternehmen von einer weiteren Anlieferung habe es keine Rückkopplung zwischen dem damaligen Zweckverband und dem Burgenlandkreis gegeben.371 Ob und inwieweit es aufgrund der Überwachung von Stoffströmen Abstimmungen mit benachbarten Landkreisen gegeben habe, könne er, der Zeuge Mock, nicht sagen. Er setze das aber voraus. Dort, wo es Ungereimtheiten gegeben habe, die nicht in ihrem Landkreis zu klären gewesen seien, sei das seines Wissens sicherlich erfolgt. Seine ihm unterstehenden Amtsleiter hätten eigenständig gehandelt. Es habe klare Festlegungen gegeben, womit er konfrontiert werde.372 Der Zeuge Erben führte aus, er habe in seiner Funktion als Landrat weder versucht, das Abfallaufkommen in dem Landkreis mit den in die Deponie verbrachten Mengen zu vergleichen, noch mit seinem Umweltamt hinsichtlich der Stoffströme Rücksprache gehalten.373 Die Stoffstromkontrolle sei ihm gegenüber, wenn überhaupt, so maximal routinemäßig dargestellt worden. Es sei kein regelmäßiger Tagesordnungspunkt einer Dienstberatung eines Landrates, sich über Stoffströme berichten zu lassen. Er könne nicht ausschließen, dass mal über Stoffströme berichtet worden sei. 374 Etwas Auffälliges sei ihm aber nicht in Erinnerung geblieben. Von Überflugkontrollen habe er zum ersten Mal im 368 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 28 (Abgeordneter Graner/ Helms) 369 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 20 (Abgeordneter Lüderitz/ Helms) 370 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 73 f. (Abgeordnete Brakebusch/ Knopf), S. 74 (Abgeordneter Graner/ Knopf) 371 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 34 (Abgeordneter Lüderitz/ Mock) 372 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 34 (Abgeordneter Lüderitz/ Mock) 373 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 39 (Abgeordneter Lüderitz/ Erben) 374 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 39 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Erben) 69 Jahre 2008 im Zusammenhang mit den Ereignissen erfahren, die zur Bildung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses beigetragen haben.375 6. Das Entdecken der rechtswidrigen Einlagerungen a. Das Bestehen erster Verdachtsmomente Der Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss wandte sich auch der Frage zu, ab welchem Zeitpunkt die Behörden erste Anhaltspunkte vom wahren Ausmaß der unrechtmäßigen Einlagerungen in die Deponie Freyburg-Zeuchfeld besaßen. aa. Landesverwaltungsamt Der Zeuge Hoffmann bekundete, die Prüfung des Ablagerungsgeschehens habe ergeben, dass es nach dem 1. Juni 2005 zur Ablagerung von nicht genehmigten Abfällen gekommen sein müsse. Das sei zweifelsfrei.376 Eine Reaktion hierauf sei 2007 erfolgt. Allerdings sei der Umfang der illegalen Ablagerung seiner Behörde bis zum Frühjahr 2008 so nicht bekannt gewesen. Man sei dabei von Fehlanlieferungen ausgegangen, nicht von einer systematischen Anlieferung dieser Abfälle.377 Der Zeuge Dr. Engel antwortete auf die Frage, wann er das erste Mal Kenntnis von Unregelmäßigkeiten gehabt habe, das müsse Mitte bis Ende März 2008 gewesen sein.378 Die Zeugin Wegener sagte aus, im August 2007 sei ihnen erstmalig im Rahmen der Untersuchung der Deponie Freyburg-Zeuchfeld bekannt geworden, dass dort eventuell Stoffe abgelagert sein könnten, die nicht den Einlagerungsbedingungen entsprechen. Es habe nur einen Teil der Deponie betroffen, wie sie auf Fotos habe erkennen können. 379 Sie habe anhand der Fotos von der Überwachung gesehen, dass es wohl Abfall sei, der nicht auf die Deponie dürfe. Vorher sei es ihr von der Sachbearbeiterin nicht so dargestellt worden, als wenn es solche Abfälle seien wie in 2007. Fotos habe sie in der Akte auch keine gefunden.380 Im Anschluss an die Untersuchung im August 2007 seien dann vertiefende Kontrollen der Nachweise in Gang gekommen. Ob hinsichtlich der ersten Abstimmungen im Landesverwaltungsamt das Rechtsreferat eingebunden gewesen sei, könne sie nicht sagen.381 375 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 42 (Abgeordneter Kley/ Erben) 376 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 8 (Hoffmann) 377 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 29 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Hoffmann) 378 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 15 (Vorsitzende Hunger/ Dr. Engel) 379 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 12 (Abgeordneter Kley/ Wegener), S. 13 f. (Abgeordnete Rogée/ Wegener) 380 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 27 (Abgeordneter Graner/ Wegener) 381 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 26 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Wegener) 70 Zu der Frage, ob das Landesverwaltungsamt nicht im September 2007 nach der Kontrolle im August 2007 zu der Entscheidung hätte kommen müssen, endlich Schürfungen oder Bohrungen durchzuführen, erklärte die Zeugin Wegener, dass man bei Bohrungen sicherlich nicht genau die Lieferungen mit den erhöhten Werten getroffen hätte. Dies umso mehr, da der Betreiber eine bestimmte Einbautechnologie verwende und so einbaue, dass einzelne Lieferungen nicht sofort gefunden werden. 382 Zwar müsse der Betreiber einen Ablagerungsplan führen. Aber nur bei gefährlichen Abfällen sei es so, dass der Ablagerungsort einzelner Lieferungen bekannt sei. Für ungefährliche Abfälle sei das nicht üblich.383 Diese Darstellung wurde durch die Zeugen Mock384 und Lindemann385 bestätigt. Auf Vorhalt einer Aussage der Zeugin Knopf: „Ich habe dann auch die Analysenergebnisse weitergereicht. Die Mitarbeiterin hat mir damals gesagt, die dürfen das nicht annehmen. Ich hatte aufgrund der Analysenergebnisse eigentlich erwartet, dass vonseiten des Landesverwaltungsamts gleich gehandelt wird.“ gab die Zeugin Wegener an, sie erinnere sich daran, dass die Zeugin Abendroth dahingehend auch Gespräche mit der Zeugin Knopf geführt habe. Schriftlich sei ihr aber nichts bekannt, dass da in irgendeiner Form Analysen gekommen seien. Die Zeugin Knopf habe sicherlich gesagt: „Aus unserer Untersuchung in der Anlage dürften die nicht auf die Deponie“. Dies sei aber ein Problem der Stoffstromüberwachung, für die bis zum Tor der Deponie die Zeugin Knopf (der Landkreis) zuständig gewesen sei.386 Die Zeugin Lindemann bekundete, sie habe erst mit der Anzeige des BVSE zur Kenntnis genommen, dass auf der Deponie Freyburg-Zeuchfeld irgendetwas nicht so laufe, wie es laufen sollte. Das sei im August 2007 gewesen.387 Der Zeuge Leimbach sagte aus, er habe von der Problematik Freyburg-Zeuchfeld durch Berichterstattungen im Fernsehen erfahren. Die Detektei Bakiner habe dem Umweltministerium Material zur Verfügung gestellt. Aus diesem Material habe sich ebenfalls die Vermutung ergeben, dass in Freyburg-Zeuchfeld Anlass gegeben sei, intensivere Nachforschungen anzustellen. Er habe sich in der zuständigen Abteilung des Landesverwaltungsamtes erkundigt. Es habe keine Antwort gegeben, die darauf hätte schließen lassen, dass es ein quasi kriminelles oder jedenfalls schwerwiegend ordnungswidriges Verhalten gegeben hätte. Er würde die Geschehnisse auf das erste Vierteljahr 2008 datieren.388 382 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 19 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Wegener) 383 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 20 (Abgeordneter Kley/ Wegener) 384 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 44 (Abgeordneter Lüderitz/ Mock) 385 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 47 f. (Abgeordneter Kley/ Lindemann), vgl. auch S. 52 (Abgeordneter Graner/ Lindemann) 386 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 20 f. (Abgeordneter Graner/ Wegener), S. 23 (Abgeordneter Kley/ Wegener); vgl. Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 7 (Knopf) 387 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 33 (Vorsitzende Hunger/ Lindemann) 388 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 7 (Vorsitzende Hunger/ Leimbach) 71 72 bb. Burgenlandkreis Die Zeugin Völzke teilte mit, sie habe bereits bei einer Kontrolle im Oktober 2005 zwei Fuhren geschredderte Kunststoffe gesehen. Die zuständige Bearbeiterin habe dann auch Maßnahmen dagegen ergriffen. Sie habe es im eigenen Hause in der Dienstberatung angesprochen.389 Der Zeuge Trebs bekundete, es habe 2006 im Zusammenhang mit den Abfällen, die nach Tschechien verbracht worden seien, einmal einen Hinweis vom Landesverwaltungsamt gegeben, bei CORTEC intensiv zu kontrollieren nach Transportscheinen oder nach Material. Das hätten seine Kollegen auch getan. Ein Transportschein sei auffällig gewesen, das hätten sie dem Landesverwaltungsamt mitgeteilt. Er wisse aber nicht, was insgesamt daraus geworden sei.390 Die Zeugin Cornelia Wittig, Sachbearbeiterin u. a. für Abfallerzeugerüberwachung in der unteren Abfallbehörde im Burgenlandkreis,391 erläuterte, die Polizeidirektion Merseburg habe in regelmäßigen Abständen Kontrollflüge durchgeführt. Ihre Behörde habe in Auftrag gegeben, Fotos von den Grundstücken Abfall liefernder Unternehmen, z. B. der SVG, und von den Deponien zu machen. Die übergebenden Fotos seien dann ausgewertet worden. Während einer Dienstberatung hätten sie auch Bilder der Deponie Freyburg-Zeuchfeld gehabt. Die Bilder hätten gezeigt, wie von einem großen Lkw blaue Säcke abgeladen worden seien. Dahinter habe ein Bagger gestanden, der das alles eingebaggert habe. Das sei ihnen suspekt vorgekommen, so die Zeugin Wittig. Diese Fotos seien an das Landesverwaltungsamt abgegeben worden. Sie habe im Nachhinein mitbekommen, dass man seitens des Burgenlandkreises in der Deponie, bei dem öffentlichen Entsorgungsträger, nachgefragt habe. Sie denke, das sei in 2006 gewesen.392 Der Zeuge Mock sagte aus, er sei mit der Problematik das erste Mal im April 2008 konfrontiert worden, als „Frontal 21“ zu ihm gekommen sei. Der Landrat sei krankheitsbedingt zur Kur gewesen und er habe zu dieser Zeit als Erster Beigeordneter und Stellvertreter des Landrates die Geschäfte im Haus übernommen.393 Auf Vorhalt, dass der Zeuge Mock in dieser Situation ein Schreiben vom 15. April 2008 an das Landesverwaltungsamt übersandt habe, worin er erklärt habe, dass die Kriterien der DK I vollumfänglich eingehalten worden seien, während die Aussage der Zeugin Völzke aus dem Burgenlandkreis und Unterlagen vom 14. April 2008 deutlich machten, dass die Werte Glühverlust, TOC, DOC usw. erheblich überschritten wurden, erklärte der Zeuge Mock, dass er nach der Vernehmung der Zeugin Völzke, die das auch nicht habe beantworten können, dies zum Anlass genommen habe, in seinem Haus nach diesem Schreiben zu recherchieren. Das Schreiben sei dabei nicht gefunden worden. Das Schreiben sei ihm im Übrigen auch nicht bekannt. Er könne sich vorstellen, dass er übermittelt habe, dass nach 389 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 52 (Vorsitzende Hunger/ Völzke), S. 55 (Abgeordneter Lüderitz/ Völzke), S. 60 (Graner/ Völzke) 390 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 40 (Vorsitzende Hunger/ Trebs), vgl. auch S. 53 (Abgeordneter Graner/ Breuer) 391 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am17. April 2009, S. 5 (Vorsitzende Hunger/ Wittig) 392 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am17. April 2009, S. 8 (Abgeordneter Kley/ Wittig) 393 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 32 (Vorsitzende Hunger/ Mock) 73 Mitteilung des Vorstandes der Abfallwirtschaft die Werte nicht überschritten seien. Aber keinesfalls habe er zu diesem Zeitpunkt seine Meinung zu diesen Werten geäußert.394 Der Zeuge Reiche bekundete, er sei nach dem Bericht im ZDF im April 2008 von seinem Stellvertreter, dem Zeugen Mock, angerufen worden und darüber informiert worden. Er habe aber während seines Kuraufenthaltes zuvor hin und wieder das eine oder andere der Presse entnommen. Am 14. April 2008 habe er, Reiche, eine Kontrollgruppe mit dem Zeugen Mock, seinen Mitarbeitern und der Leiterin Rechnungsprüfungsamt zur Recherche eingesetzt. Am 16. April 2008 habe er den Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschuss direkt in der Abfallwirtschaft gehabt. Dort habe er den Zeugen Beckmann befragt und dieser habe nach wie vor bestritten. Er habe am 28. bzw. 29. Mai 2008 offiziell vom Landesverwaltungsamt Kenntnis darüber erhalten, dass Misstrauen hinsichtlich der Tauglichkeit des Vorstandes Beckmann bestehe.395 Kurz vorher oder kurz nachdem er das Schreiben vom Landesverwaltungsamt erhalten habe, habe er im Rahmen des Verwaltungsrates, auch auf Nachfrage bei dem Zeugen Dr. Dube und Herrn Hanke, keinerlei Hinweis darüber bekommen, dass etwas nicht stimme.396 Auf die Frage, ob der Zeuge Horn ihnen bereits im August 2008 erste Informationen zu Falschdeklarationen oder Umdeklarationen in Freyburg-Zeuchfeld zukommen lassen habe, erklärte der Zeuge, Frau Bieber und Herr Ellenberg hätten den Zeugen Horn eingeladen, er sei dazu gekommen, der Zeuge Horn habe gesagt, was er dazu wisse und die für sich getätigten Aufzeichnungen, vier oder fünf Protokolle, an Frau Bieber übergeben. Es sei u. a. auch um Klärschlamm gegangen.397 b. Bestand ein Vertrauensvorschuss zugunsten des Betreibers? Der Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss wandte sich auch der Frage zu, welche Ursachen für die späte Erkenntnis der Aufsichtsbehörden von den wahren Zuständen in Freyburg-Zeuchfeld bestanden. Dabei wurde die Frage, ob ein Vertrauensvorschuss gegenüber dem Betreiber die aufsichtsrechtliche Tätigkeit beeinträchtigt habe, von den hierzu vernommenen Zeugen unterschiedlich beantwortet. Der Zeuge Hoffmann führte aus, ein Zweckverband beziehungsweise eine Anstalt öffentlichen Rechts sei als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in besonderem Maße dem Gesetz verpflichtet; denn er/ sie erfülle Verwaltungsaufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge. Es gebe eine besondere Verantwortung. Diese erhöhte Verantwortung des Betreibers ermögliche einen gewissen Vertrauensvorschuss. Außerdem unterliege der Betreiber mehrfachen Kontrollinstrumenten, zum Beispiel dem Verwaltungsrat oder auch kommunalaufsichtlichen Kontrollen.398 394 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 48 f. (Vorsitzende Hunger/ Mock); vgl. Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 55 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Völzke) 395 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 57 f. (Vorsitzende Hunger/ Reiche) 396 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 75 f. (Abgeordneter Dr. Thiel/ Reiche) 397 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 63 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Reiche) 398 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 10 (Hoffmann), vgl. auch S. 25, vgl. auch S. 28 (Abgeordneter Miesterfeldt/ Hoffmann) 74 Einen gewissen Vertrauensbonus für den Zweckverband bejahte auch der Zeuge Helms. 399 Die Mitarbeiter, die dort tätig gewesen seien, seien früher in der unteren Abfallbehörde tätig gewesen.400 Der Technische Leiter und die Mitarbeiter in dem Zweckverband seien Mitarbeiter der ehemaligen Kreise und aus den unteren Abfallbehörden gewesen und seien in den Jahren 1994, 1995 in den Zweckverband übernommen oder übergeleitet worden.401 Der Zeuge Zender erklärte, einen Vertrauensvorschuss habe es seiner Meinung nach nicht gegeben.402 Der Zeuge Leimbach argumentierte, es sei wahr, dass man bei mit Verpflichtungserklärung oder Diensteid auf Einhaltung der Gesetze verpflichteten öffentlichen Körperschaften darauf vertrauen müsse - und davon gehe unsere Gesellschaft per se aus -, dass diese Körperschaften die Gesetze und Regeln einhalten. Selbstverständlich unterscheiden sie dann auch in ihrer Perspektive die, von denen sie alle annehmen, dass sie Recht und Gesetz von sich aus befolgen, die sogar geschworen haben, das zu tun, und die, die vielleicht unter extremem wirtschaftlichen Druck und Existenzangst geneigt seien, die Regeln zu übertreten. Er halte es für normal, dass man öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger anders betrachte als private. Das sei Teil ihres gesellschaftlichen Systems. Er halte das für richtig und möchte auch nicht, dass ein Verursacher einer solchen massiven Fehleinlagerung, der öffentlich-rechtlich organisiert sei, behandelt werde wie ein privater, sondern hinzu komme, das dringende Anmahnen der unmissverständlichen öffentlichen Verantwortung. Er, Leimbach, halte es für richtig, dass sie bei denen, die geschworen haben, Recht und Gesetz einzuhalten, zunächst darauf vertrauen, dass sie das auch tun.403 Ähnlich äußerte sich die Zeugin Lindemann.404 Der Zeuge Leimbach fügte hinzu, er sei nicht der Auffassung, dass an die Deponiebetreiber öffentlich-rechtlicher Natur andere Maßstäbe angelegt werden, sondern er habe lediglich von der Erwartungshaltung der überwachenden Behörde gesprochen. Auf die Anmerkung des Abgeordneten Graner, wenn er, Graner, die Erwartungshaltung habe, dass der öffentlich-rechtliche Betreiber mit der Materie gesetzeskonformer umgehe als der private, dann erwarte er, dass in einer Behörde für die Überwachung der öffentlich-rechtlichen Betreiber weniger Personal eingesetzt werde, bekundete der Zeuge Leimbach, er teile diese Konsequenz nicht. Dies sei im Übrigen auch nicht Gegenstand der Ressourcenverteilung im Landesverwaltungsamt gewesen.405 399 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 19 (Helms), S. 19 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Helms), S. 26, 35 (Abgeordneter Kley/ Helms), S. 27 (Abgeordneter Kley/ Helm) 400 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 19 (Helms), S. 19 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Helms), S. 26, 35 (Abgeordneter Kley/ Helms), S. 27 (Abgeordneter Kley/ Helm) 401 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 24 (Abgeordneter Kley/ Helms) 402 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 17 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Zender) 403 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 16 f. (Abgeordneter Kley/ Leimbach) 404 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 44 (Abgeordneter Kley/ Lindemann) 405 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 18 f. (Abgeordneter Graner/ Leimbach) 75 Der Zeuge Dr. Hermann Onko Aeikens, Minister für Landwirtschaft und Umwelt406, antwortete auf die Frage nach dem Vertrauensvorschuss für öffentliche Träger von Einrichtungen, er würde so kontrollieren wie in anderen Fällen auch. Er wisse nicht, woraus sich die Formulierung „Vertrauensvorschuss“ ergebe. Man könne bei einer Einrichtung mit öffentlicher Beteiligung oder der öffentlichen Hand aufgrund der besonderen Rechtsstellung möglicherweise andere Erwartungen haben. Das wolle er nicht ausschließen. Er sei nicht darüber informiert, inwieweit eine Aufarbeitung durch das Fachreferat erfolgt sei, ob es spezifische Gründe gegeben habe.407 c. Feststellungen durch die untere Abfallbehörde beim Landkreis Saalekreis Der Ablauf der Ereignisse im Sommer des Jahres 2007 stellte die Zeugin Knopf wie folgt dar: Die untere Abfallbehörde des Landkreises Saalekreis habe im Sommer 2007 Schreiben nebst Bildern von der Polizei, der Bundesbahn bzw. der Autobahnüberwachung, von den speziellen Überwachungsbehörden erhalten und sei gebeten worden, die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern zu überprüfen.408 Sie habe dann im Unternehmen (LBR) mehrfach angerufen und nachgefragt, wohin ihr EBS geliefert werde. Sie habe keine Antwort erhalten. Nach 14 Tagen habe sie sich dorthin begeben und die Unterlagen eingesehen. Sie hätten ihr die Übersicht zum 31. Juli oder 31. August 2007 zusammengestellt. Es sei daraus offensichtlich geworden, dass im Output zu 80 % nur noch 19 12 09 erzeugt worden sei. EBS sei nicht mehr produziert und entsprechenden Output- Wegen zugeführt worden.409 Bei der Anlagenüberwachung sei aufgefallen, dass die Abfallschlüsselnummer 19 12 09, die per Gesetz klar definiert sei - Steine und Erde - plötzlich ganz anders ausgesehen habe. Sie hätten Kunststoff, viel Organik vorgefunden. 410 Daraus hätte sich dringender Handlungsbedarf abgeleitet, die Outputwege zu prüfen. Hauptabnehmer im Sommer 2007 seien die Deponie Zeuchfeld und Deponien des Jerichower Landes gewesen. Aus den Begleitscheinen seien Rietzel, Vehlitz und Sporkenbach als Hauptabnehmer zu ersehen gewesen.411 Aufgrund dieses Erscheinungsbildes hätten sie Untersuchungen vorgenommen, hätten TOC und Glühverlust geprüft und auch den Heizwert kontrollieren lassen. Sie seien mit den Proben von verschiedenen Anlagen zu den Verbrennern gegangen und hätten gefragt, ob es denn technisch nicht auch die Möglichkeit gäbe, diese Abfälle zu verbrennen. Fazit sei gewesen, es müsse auf die Deponie. Die Verbrenner hätten ihnen mit ihren Analysen 406 Vgl. Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 41 (Dr. Aeikens) 407 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 51 f. (Abgeordneter Kley/ Dr. Aeikens), S. 53, 60 (Abgeordneter Graner/ Dr. Aeikens) 408 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 68 f., 70 (Abgeordneter Graner/ Knopf) 409 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 68 f. (Abgeordneter Graner/ Knopf) 410 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 6 (Knopf); Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 68 f. (Abgeordneter Graner/ Knopf) 411 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 7 (Knopf) 76 Recht gegeben, dass es sich um eine 19 12 12 handle, die eigentlich klassisch in die Müllverbrennung gehöre.412 Die Abfallbehörde beim Landkreis Saalekreis habe sich mit der zuständigen Behörde, dem Landesverwaltungsamt Halle, sofort in Verbindung gesetzt und die Analysenergebnisse übermittelt. Die Mitarbeiterin habe ihr damals gesagt, die dürfen das nicht annehmen. Sie habe aufgrund der Analysenergebnisse erwartet, dass vonseiten des Landesverwaltungsamts gleich gehandelt werde. Es sei auch gehandelt worden. Parallel dazu sei sie in kürzester Zeit dreimal in der Anlage gewesen.413 Ihr Handeln sei für das Unternehmen sofort Anlass gewesen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie einzulegen. In dem Zusammenhang sei das Unternehmen zu den inzwischen vorliegenden Analysen zur Rede gestellt worden. Es habe versichert, es sei ein Versehen gewesen und sie würden das umgehend ändern.414 Der Landkreis Saalekreis habe dann Anfang September 2007 - ohne zuständig zu sein den Entsorgungsweg Zeuchfeld verboten. Das sei auch gleich eingehalten worden. Nach Zeuchfeld sei nichts mehr geliefert worden, jedoch verstärkt ins Jerichower Land.415 Auf Nachfrage des Abgeordneten Graner, ob die Materialien ins Jerichower Land in die Tongruben Vehlitz und/ oder Ladeburg oder auch noch mal in die Sortieranlage in Rietzel gegangen seien, antwortete die Zeugin, auch in die Sortieranlage Rietzel.416 Am 19. September 2007 habe sie den Landkreis Jerichower Land angeschrieben und um Prüfung gebeten, wie die Abfälle dort ankommen und ob die Anlage selber diese verwerten könne. Sie habe permanent beim Landkreis Jerichower Land angerufen und nachgefragt, weshalb sie keine Antwort bekomme. Die Kollegen hätten ihr geantwortet: „Na ja, es ist so eine Sache. Ich kann dort nicht jede Woche hinfahren zum Kontrollieren. Wir waren erst dort, und es ist alles in bester Ordnung.“ Nach mehrmaligem Fragen habe sie im November 2007 eine Antwort vom Landkreis Jerichower Land erhalten. Ihre Bedenken seien aus ihrer Sicht nicht weiter berücksichtigt worden.417 Es sei ihr geantwortet worden, dass dort überall erst Kontrollen gewesen seien, dass das zugelassen sei und dass es keine Beanstandungen von ihrer Seite gebe, also für die 19 12 12 und für die 19 12 09. Es habe weiter geheißen, dass die Entsorgungsnachweise, die es gebe, alle völlig in Ordnung seien. Es sei auf das mit der Prüfung befasste Bergamt verwiesen worden. Bei Handlungsbedarf wollte der Landkreis Jerichower Land sie darüber informieren.418 Nach der schriftlichen Antwort habe es keinen Kontakt mehr gegeben.419 412 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 6 (Knopf) 413 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 7 (Knopf) 414 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 7 (Knopf) 415 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 7 (Knopf) 416 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 25 (Abgeordneter Graner/ Knopf) 417 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 7 (Knopf) 418 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 23 (Knopf) 419 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 23 (Abgeordneter Bergmann /Knopf) 77 Der Abfallerzeuger aus ihrem Landkreis habe sich auf sein Betriebsgeheimnis bezogen und die Auskunft über die weitere Verwertung verweigert mit der Begründung, es handele sich um vertrauenswürdige, schützenswerte Daten, die er ihr nicht nennen müsse. So sei es natürlich nicht, so die Zeugin Knopf.420 Im Rahmen der Prüfung der Outputwege sei sie zu der Erkenntnis gelangt, dass das Unternehmen (LBR) neue Entsorgungswege in Brandenburg, in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere auf Usedom und in Peenemünde sowie in Sachsen gesucht habe. Brandenburg hatte bereits Maßnahmen eingeleitet und eine Hausdurchsuchung durchgeführt. 421 Obwohl das Unternehmen (LBR) beteuert habe, dass es nur ein Versehen gewesen sei, seien die Verhältnisse im Zeitraum von September 2007 bis Dezember 2007 immer drastischer geworden. Im Januar 2008 habe sie eine Verfügung erlassen, die die Auflage enthielt, vor Weitergabe der Abfälle zur Entsorgung Analysen vorzulegen und mitzuteilen, wohin die Abfälle gingen. Daraufhin habe es diese Abfälle bei (der LBR) nicht mehr gegeben.422 Parallel dazu hätten sie Anfang Januar 2008 Strafanzeige erhoben, wohl wissentlich, dass der Straftatbestand nicht unbedingt gegeben sei.423 Ihrer Ansicht nach musste von einer Umdeklarierung im Hinblick auf die LBR ausgegangen werden.424 Sie bekundete, es gebe vier nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigte Anlagen am Standort. Nur eine Anlage dürfe auch umschlagen. Weil die Abfallbilanz, In- und Output, aber nicht gleich gewesen seien, sei dringender Handlungsbedarf gegeben gewesen. Anhand der Zahlen sei ersichtlich gewesen, dass das nicht stimmen könne.425 Mit den Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes habe sie nahezu täglich telefonisch in Kontakt gestanden und gemeinsam Vorgehensweisen abgestimmt. Sie hätten zusammen recherchiert. Herr Passek und Frau Ohme vom Landesverwaltungsamt seien die Ansprechpartner gewesen. Im Ergebnis dessen sei letztlich eine Verfügung hinsichtlich der Kontrolle von 19 12 09 erlassen worden.426 Dazu hätte es ab Februar 2008 ständig Kontakt und auch kurzfristige Beratungen mit dem Landesverwaltungsamt gegeben.427 Hinsichtlich der Deponie Freyburg-Zeuchfeld habe sie im August 2007 mit der Zeugin Abendroth Kontakt gehabt. Sie habe auf Bitte der Zeugin Abendroth die Daten zusammengestellt, wie viel Abfälle von der Firma LBR nach Freyburg-Zeuchfeld gegangen 420 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 7 (Knopf) 421 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 8 (Knopf) 422 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 8 (Knopf) 423 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 8 (Knopf) 424 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 21 (Abgeordneter Rosmeisl/ Knopf) 425 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 21 (Knopf) 426 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 11 (Knopf) 427 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 12, 20 (Knopf) 78 seien.428 Diese Daten habe sie von der LBR erhalten.429 Sie habe außerdem in unregelmäßigen Abständen mit dem Zeugen Behrend vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt telefonischen Kontakt gehalten, insbesondere wegen der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Falschdeklarierungen und wegen der verschärften Nachweisanordnung.430 Außerdem habe sie mit dem Landkreis Jerichower Land, mit der Zeugin Osse, in ständigem Kontakt gestanden. Bevor sie ein Schreiben an den Anlagenbetreiber geschickt habe, hätte sie die Zeugin Osse gebeten, das zu kontrollieren.431 Mit dem LAGB habe sie nicht in Kontakt gestanden.432 d. Zusammenarbeit zwischen dem Landesverwaltungsamt und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Nach Kenntnisnahme der Vorgänge im März 2008 sei die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt wie immer sehr eng und vertrauensvoll gewesen. Es habe, so der Zeuge Leimbach, ständige Kontakte auf Arbeitsebene gegeben. Dies sei ohnehin Standard. Die Referatsleiter des Ministeriums korrespondieren eng und oft mit den Referatsleitern seines Hauses, die Abteilungsleiter des Ministeriums mit den Abteilungsleitern seines Hauses und er selbst habe einen sehr engen und vertrauensvollen, ständig gepflegten Kontakt zu Staatssekretär, Abteilungsleitern und der Ministerin. In dieser Krise haben sie telefoniert. Er und der Zeuge Zender als sein Abteilungsleiter haben mit dem Umweltministerium Kontakt aufgenommen und ihre Haltung dazu abgestimmt. Das Ministerium habe sie gebeten, unverzüglich die Kontrollintensität nachhaltig zu erhöhen, um Klarheit zu bekommen, wo bei ihnen das Problem liege.433 Zur Zusammenarbeit zwischen Landesverwaltungsamt und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erläuterte der Zeuge Zender, es habe im Jahre 2008 mit den Kollegen im Ministerium auf der Ebene der Abteilungsleiter, insbesondere mit dem Zeugen Dörffel, tägliche Abstimmungen, entweder durch Besprechungen oder durch Telefonate, gegeben. Sie hätten in der ersten Zeit zu Beginn des Tages abgeglichen, wie die derzeitigen Aufarbeitungen seien. Er habe mit dem Ministerium auch Gespräche geführt, wenn es übergeordnete Themen gegeben habe. Gespräche über das Thema FreyburgZeuchfeld seien aber nicht erfolgt. Auf Abteilungsleiterebene fänden Abstimmungen statt, die mehr über Einzelfallregelungen hinausgehen.434 Zur Zusammenarbeit gab der Zeuge Dr. Engel an, die Kontakte haben sich auf verschiedenen Ebenen der Hierarchie vollzogen, zum Teil beim Präsidenten selbst, beim Abteilungsleiter, am häufigsten auf Referatsleiterebene, seltener auf Referentenebene. In 428 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 12 (Knopf) 429 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 13 (Knopf) 430 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 25 (Knopf) 431 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 19 (Knopf) 432 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 19 (Knopf) 433 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 26 f. (Vorsitzende Hunger/ Leimbach) 434 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 28 (Vorsitzende Hunger/ Zender) 79 aller Regel habe das Ministerium seine Fachaufsicht in der Weise ausgeübt, dass es sein aufsichtliches Unterrichtungsrecht eingefordert habe. Es habe sich regelmäßig fernmündlich berichten und sich Unterlagen vorlegen lassen und habe schriftliche Berichte angefordert. Im Zusammenhang mit dem Vorgehen des Landesverwaltungsamtes zur Stilllegung der Deponie Freyburg-Zeuchfeld seien weitere Aufsichtsmittel des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, zum Beispiel konkrete Weisungen, nach Kenntnis des Zeugen nie schriftlich ergangen. Man habe immer die Haltung gemeinsam abgestimmt, und das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt habe letztlich die Vorgehensweise immer mitgetragen und gebilligt. Das gelte auch für die anstehende Rekultivierungs- und Stilllegungsentscheidung, über die das Ministerium unterrichtet sein werde, wenn sie ergehe.435 Er wisse von den Beteiligten, dass zum Teil täglich Kontakt bestanden habe, oder immer, wenn sich etwas Neues ergeben habe.436 e. Schreiben des Zeugen Beckmann vom 16. September 2008 Der Zeuge Beckmann legte dem Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss sein Schreiben vom 16. September 2008 (Anlage 24) vor, um damit seine Auffassung zu der Thematik zum Ausdruck zu bringen. Er habe, so der Zeuge Beckmann, als persönlich Betroffener von dieser Angelegenheit den Eindruck gehabt, dass ein falsches Bild, insbesondere zu seiner Person entstanden sei.437 Zu seinem, dem Ausschuss vorgelegten Schreiben, machte der Zeuge Beckmann folgende Angaben: Im August 2007 habe es eine Kontrolle des Landesverwaltungsamtes gegeben, in dem optische Auffälligkeiten beim Abfall festgestellt worden seien. Sie seien nicht vor Ort gewesen. Die zuständigen Bearbeiter hätten ihnen dann Fotos zugesandt. So sei die Bemerkung zu verstehen, dass es dort aus dieser Kontrolle heraus keine klaren Handlungsanleitungen gegeben habe, wie sie hinsichtlich dieser Auffälligkeiten bei den Abfällen weiter zu verfahren haben. Es sei ihnen im Übrigen auch nicht mehr möglich gewesen sei, durch Kontrollanalysen zu beweisen, dass diese Abfälle möglicherweise nicht verordnungskonform abgelagert worden seien, weil es auf den Lieferanten bezogen nicht mehr möglich gewesen sei.438 Zur Sichtkontrolle sagte der Zeuge, es gebe klare Vorschriften nach § 5 AbfAblV, wie Abfälle, Verwertungsabfälle zu kontrollieren seien, dass hätten seine Mitarbeiter auch getan. Es sei unter Fachleuten anerkannt, dass bei den Abfällen, die hier in Rede stehen - 19 12 09 und nicht 19 12 12 -, mögliche Glühverlustanteile oder der TOC für Mitarbeiter optisch nicht erkennbar seien.439 Zur Verwertung hat der Zeuge Beckmann dargelegt, sie hätten eine Plangenehmigung zum Betreiben der Deponie erhalten und danach sei 19 12 09 vorrangig zu verwerten. Vor diesem Hintergrund hätten sie die Verwertung als solche vorgenommen. Verwerten heiße auch: alle Deponiebaumaßnahmen. Das bedeute letztlich auch, ein zügiges Verfüllen zu 435 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 79 (Dr. Engel) 436 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 80 (Vorsitzende Hunger/ Dr. Engel) 437 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 58 f. (Beckmann) 438 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 60 (Abgeordneter Lüderitz/ Beckmann) 439 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 61 (Abgeordneter Lüderitz/ Beckmann) 80 garantieren. Ausgegangen werden müsse vom Jahr 2005. Die Genehmigung ende am 15. Juli 2009. Sie hätten zu dem Zeitpunkt ein Loch von ungefähr 1,5 Millionen t gehabt und das habe verfüllt werden müssen. Die Verwertungsabfälle als solche seien auch dazu geeignet gewesen, diese Verfüllung vorzunehmen, neben den klassischen Deponiebaumaßnahmen, die jetzt im Sinne der Deponieverwertungsverordnung dort anfallen, also temporäre Abdeckung, Straßenbau, Dämme, Zwischenabdeckung usw. Er verstehe unter dem Begriff Verwertung auch die Verfüllung der Deponie laut Plangenehmigungsbescheid.440 Auf die Frage nach der Zustimmung der unteren Abfallbehörde zu den über die Plangenehmigung hinausgehenden Baumaßnahmen sagte der Zeuge, sie hätten die Plangenehmigung vom 17. November 2004 so nicht interpretiert. Das Verwerten als solches sei nicht anzeigepflichtig. Das Verwerten sei mit dieser Plangenehmigung so vorgegeben worden, und nur für den Fall, dass sie ablagern wollten im Sinne von beseitigen wollen, sei die Zustimmung der unteren Abfallbehörde erforderlich gewesen. Die hätten sie in der Tat nicht eingeholt.441 Zum Inhalt der Plangenehmigung und auf die Frage, weshalb im Abfallkatalog der Genehmigung hinsichtlich 19 12 09 das „V“ für „vorrangig zu verwerten“ nicht in ein „D“ für „Deklarationsanalysen“ abgeändert worden sei, führte die Zeugin Abendroth aus, die Spalte mit „V“ und „D“ habe ein bisschen für Irritation gesorgt. Es stehe lediglich da: V - Verwertung. Das heiße, alles, was am Tor der Deponie FreyburgZeuchfeld ankommt, ist zur Beseitigung, also zur Deponierung vorgesehen. Dieses „V“ bilde lediglich den Hinweis darauf, dass durch den Deponiebetreiber in Zusammenarbeit mit der unteren Abfallbehörde, die für die Verwertung zuständig sei, vorrangig zu prüfen sei, ob eine Verwertung möglich sei. Es sei als Hinweis gedacht gewesen, dass man darauf zu achten habe, dass dieser Weg vorweg, außerhalb ihrer Zuständigkeit zu beschreiten sei.442 Auf den Vorhalt des Abgeordneten Kley, sowohl der Deponiebetreiber als auch die untere Abfallbehörde seien der Meinung gewesen, dass das alles Verwertung sei, auch wenn es dort nicht für Wegebau und Ähnliches genutzt worden sei und auf die Frage, ob es diesbezüglich mit ihnen eine Rücksprache gegeben habe, antwortete die Zeugin, daran könne sie sich nicht erinnern. Zur Deklarationsanalyse erklärte sie, mit der Neufassung der AbfAblV Anfang 2007 sei der gesamte Nachweisbereich mit der grundlegenden Charakteristik der Abfälle neu gefasst worden, wozu auch eine Deklarationsanalyse gehöre.443 Auf Vorhalt eines Satzes aus dem Schreiben: „Man hätte eventuell die Überwachung der Abfallannahme auch noch durch weitere Maßnahmen verschärfen können, um eine Einhaltung der Zuordnungswerte des Anhangs 1 der Abfallablagerungsverordnung weitestgehend zu ermöglichen. Dies wäre allerdings auch mit erheblichen betriebswirtschaftlich negativen Auswirkungen verbunden und für ein Massengeschäft, wie sie der Deponiebetrieb nun mal darstellt, völlig ungeeignet.“, 440 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 61 (Abgeordneter Lüderitz/ Beckmann) 441 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 61 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Beckmann) 442 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 25 (Abgeordneter Kley/ Abendroth) 443 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 25 (Abgeordneter Kley/ Abendroth) 81 erklärte der Zeuge Beckmann, nach der Genehmigung zum Verwerten der Abfälle sei eine eigene Kontrollanalyse über die Sichtkontrolle hinaus nicht erforderlich gewesen. Insofern hätten sie es nicht für notwendig erachtet. Jeder erhöhte Kontrollaufwand habe natürlich auch betriebswirtschaftlich negative Auswirkungen.444 Letzteres sei nicht Gegenstand der Verwaltungsratssitzungen mit dem Mehrheitseigner gewesen.445 Zu dem Vorhalt, er habe in seinem Schreiben darauf hingewiesen, dass es sich bei den zutage geförderten Abfällen oftmals um Abfälle von vor dem 31. Mai 2005 handle, legte der Zeuge Beckmann dar, das ergebe sich aus der Tatsache, dass er zu dem Zeitpunkt der Rammkernsondierungen Mitte Mai 2008 erstens vor Ort gewesen sei, zweitens das Ergebnis, den Kontrollbericht, kenne und daraus wisse, dass in Tiefen Rammkernsondierungen durchgeführt worden seien, die den Zeitraum bis Juni 2007 betreffen.446 Das sei der Zeitraum gewesen, als auf der Deponie umfangreiche Gasbrunnenarbeiten durchgeführt worden seien. Es seien 13 neue Gasbrunnen abgeteuft worden. Dies sei in offener Bauweise erfolgt. „Offene Bauweise“ bedeute, es sei mit einem Aushubgerät ausgebaggert und Schüttkegel aufgesetzt worden. Die vorhandenen 14 Brunnen seien ebenfalls teilweise gezogen, also auch in offener Bauweise angefasst worden. Die ganze Deponie sei innerhalb eines Zeitraumes von Mitte 2006 bis Mitte 2007 durcheinander gebracht worden und es sei zweifelsfrei auch der Müllkörper aus dem Zeitraum vor dem 1. Juni 2005 angeschnitten worden.447 Der Abgeordnete Lüderitz entgegnete, wenn dem Zeugen die Bilder im Zusammenhang mit den Rammkernbohrungen bekannt seien, dann sei dem Zeugen doch bewusst gewesen, dass Abfälle vor dem 31. Mai 2005 nicht in geschredderter Form vorgelegen haben. Die Bilder würden eindeutig belegen, dass die Abfälle alle geschreddert gewesen seien und damit nach dem 1. Juni 2005 in die Deponie gekommen seien. Darauf reagierte der Zeuge Beckmann, er könne dazu jetzt nichts sagen, so im Detail kenne er natürlich diese Bewertung nicht.448 Der Zeuge Beckmann sagte weiter aus, dass er nicht nachvollziehen könne, warum 19 12 09 zur Gasbildung neige. Sie hätten ein Brunnensystem und recht vernünftige Gaserträge. Er gehe davon aus, dass es sich um Gas insbesondere aus dem Altmüllteil handle, der vor dem 1. Juni 2005 aufgebracht worden sei. Deswegen seien die Brunnen so tief angelegt worden, damit sie den alten Müllteil erreichen.449 Auf Nachfrage zur Deponiegasfassung und zu der Größenordnung, die das Deponiegut in diesem Zusammenhang bewegt worden sei, führte der Zeuge zunächst zum Brunnenbau aus, es seien Tiefbrunnen, das heißt größere Röhren, die nach unten eingebaut worden seien. Das seien geschlitzte Rohre, durch die Schlitze gelange das Gas. Es werde mit dem Bagger ein tiefes Loch gegraben. Das sei teilweise bis zu 14 m tief. Dann werde das Rohr 444 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 61 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Beckmann), vgl. auch S. 80 (Abgeordnete Rogée /Beckmann) zu Kontrollen/ Wirtschaftlichkeit 445 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 63 (Abgeordneter Lüderitz/ Beckmann) 446 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 63 (Abgeordneter Lüderitz/ Beckmann) 447 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 63 (Abgeordneter Lüderitz/ Beckmann), S. 62 (Abgeordnete Rogée) 448 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 63 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Beckmann) 449 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 64 (Abgeordneter Lüderitz/ Beckmann) 82 gesetzt und die Rohre würden untereinander verbunden, wiederum auch mit Rohren. Welche Menge Deponiegut dort bewegt worden sei, könne er nicht sagen. Es gebe dazu eine umfangreiche Dokumentation. Sie hätten das durch ein Ingenieurbüro, SEF Seifert aus Zwickau, begleiten lassen. Aus dieser Dokumentation müsse seines Erachtens ersichtlich sein, welche Mengen zumindest überschlägig dort bewegt worden seien.450 Der Abgeordnete Graner nahm darauf Bezug, dass der Zeuge in dem Schreiben ausgeführt habe, die Deponie bestehe seit 1988 und bis 2005 seien etwa 3 Millionen t insbesondere Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle eingebaut worden, das hieße pro Jahr ungefähr 180 000 t. 2005 sei die TASi in Kraft getreten, was deutschlandweit dafür gesorgt habe, dass das Volumen in den Deponien massiv zurückgegangen sei. Seit 2005 bis heute seien auf der Deponie Freyburg-Zeuchfeld ca. 900 000 t Abfälle eingebaut worden, rund 300 000 t pro Jahr, das bedeute eine Steigerung nach Inkrafttreten der TASi um 60 %. Auf die Frage, ob dem Zeugen dies nicht merkwürdig vorgekommen sei, antwortete dieser, die Zahl 3 Millionen t vor dem Zeitraum 1. Juni 2005 sei für ihn eine statistische Zahl, die der Abgeordnete Graner jetzt arithmetisch verteilt habe. Das sei nicht ganz korrekt und entspreche auch nicht dem tatsächlichen Verlauf. Es sei ein Zeitraum, in dem er auf diesem Gebiet noch nicht tätig gewesen sei, aber er sei der Auffassung, dass es in den Jahren 2003 bis 2005 dort deutlich mehr Abfälle gegeben habe als zu Beginn der Deponie. Insbesondere im zweiten Halbjahr 2005 am 31. Mai 2005 hätten die Lkw an der Schranke zur Waage bis abends 24 Uhr Schlange gestanden und ab dem 1. Juni 2005 seien vergleichsweise wenige Abfälle angeliefert worden. Sie hätten daraufhin ein Sachgebiet Stoffstrommanagement eingerichtet, weil sie bis Mitte 2009 entsprechend Abfälle einbauen wollten und hätten eine große Akquisition betrieben. Insofern führe er das letztlich auch auf den Erfolg der Arbeit dieses Sachgebiets zurück, dass es ihnen gelungen sei, diese Abfälle zu bekommen.451 f. Die Einlagerung von Klärschlamm Der Zeuge H.-K. Becker, beschäftigt bei E.ON, sagte aus, vom 1. Januar 2009 bis 20. März 2009 Vorstand der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd AöR gewesen zu sein.452 Nach seinem Kenntnisstand seien 2006/ 2007 19 000 t industrieller Klärschlamm von der Firma Resa für Geld eingelagert worden. Da gebe es auch einen Vertrag. Der Klärschlamm habe vor der Deponie am Waldrand gelegen. Aus einem Schreiben, das ihm der Zeuge Kürbs zur Verfügung gestellt habe, sei zu ersehen gewesen, dass der Klärschlamm nur den Kriterien Z2 und Z3 genüge. Die Deponie Zeuchfeld sei aber eine Z1 Deponie.453 Der Zeuge Zender erklärte, dass seines Wissens ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden sei. Ob die Klärschlämme herausgenommen werden müssen oder nicht, das könne er zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sagen.454 450 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 68 f. (Abgeordneter Stadelmann/ Beckmann) 451 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 71 f. (Abgeordneter Graner/ Beckmann) 452 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 52 (Vorsitzende Hunger/ H.-K. Becker) 453 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 83 f. (Abgeordneter Graner/ H.-K. Becker) 454 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 14 (Abgeordneter Lüderitz/ Zender) 83 Der Zeuge Mock äußerte, dass es sich nicht um industriellen Klärschlamm handle. Dies sei Bestandteil der Erweiterung der Gefahrenanalyse gewesen, die durch den Zeugen Dr. Palm erstellt worden sei. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass es kommunaler Kompost, Klärschlammkompost sei.455 g. Die Einlagerung von Abfällen aus Italien Soweit sich der Ausschuss mit der Entsorgung italienischen Mülls in Sachsen-Anhalt befasste, liegt dem der Umstand zu Grunde, dass seit 2007 Abfälle aus der Region Kampanien deutschen thermischen Behandlungsanlagen zur Entsorgung zugeführt werden sollten. Ungefähr 150 000 t dieses Mülls wurden in den Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen verbracht, um dort durch die WEV auf der Deponie Cröbern entsorgt zu werden. Hiervon gelangten ca. 106 000 t ohne die erforderliche Notifizierung nach Sachsen-Anhalt. Der Zeuge Lohmann erklärte, sein Unternehmen habe modifizierten Abfall aus Italien angenommen und diesen auch an Firmen in Sachsen-Anhalt, beispielsweise an die SVG, weitergegeben. Dies seien insbesondere Abfälle der Abfallart 19 05 01 gewesen, d. h. nicht kompostierbare Abfälle aus Siedlungsabfällen oder ähnlichen Abfällen, des Weiteren Abfälle der Abfallart 20 03 01, gemischte Siedlungsabfälle. Sie hätten Verträge mit dem dafür zuständigen italienischen Vertragspartner, die beinhalten, dass sie sich zur Verwertung der übernommenen Abfälle Dritter bedienen dürfen.456 Sein Unternehmen habe sich einen entsprechenden Vertragspartner gesucht, die SVG, mit der sie vorher bereits zusammengearbeitet hätten. Die SVG habe ihnen bestätigt, dass sie über die erforderlichen Genehmigungen verfüge. Sie hätten sich über den Genehmigungsstatus Klarheit verschafft, dass die SVG in Naundorf Entsorgungsfachbetrieb sei. Sie haben sich die Anlage der SVG angesehen, die nach ihrem Kenntnisstand eine moderne Abfallverwertungsanlage sei. Die Lieferung der Abfälle sei im Zeitraum vom Juli 2007 bis März 2008 erfolgt.457 Auf die Frage, ob sie vorher andere Abfälle an die SVG geliefert hätten, erklärte der Zeuge, darüber sei er nicht im Detail informiert.458 Die Abfälle seien bei ihnen in der WEV entgegengenommen worden. Dann seien die gesamten Gewichtsüberprüfungen durchgeführt und die Richtigkeit der Begleitpapiere überprüft worden. Kopien der italienischen Begleitpapiere seien teilweise an die SVG übergeben worden. Entsprechend der Entsorgungsnachweisverordnung seien neue Papiere bei ihnen ausgestellt worden. Der Geschäftsführer der SVG habe anhand der Formblätter der Nachweisverordnung nicht sehen können, wer der ursprüngliche Erzeuger 455 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 44 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Mock) 456 Vgl. auch Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009 und S. 76 (Vorsitzende Hunger/ Lohmann), S. 76 f. (Abgeordneter Kley/ Lohmann) zum Notifizierungsverfahren und Einleitung eines solchen Verfahrens 457 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 70 f. (Vorsitzende Hunger/ Lohmann) 458 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 71 (Vorsitzende Hunger/ Lohmann) 84 des Materials gewesen sei, er sei aber informiert gewesen, dass es Abfälle italienischer Herkunft seien.459 Die WEV habe diese Abfälle behandelt. Die Abfälle seien über ihre mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage, maßgeblich die 20 03 01, gegangen. In Teilmengen hätten sie die 19 05 01 über eine entsprechende Schredder - Sieb -Kombination behandelt.460 Die 20 03 01 sei kein vorbehandeltes Material. Das seien gemischte Siedlungsabfälle. Aber die 19 05 01 könne zum Beispiel aus der Vorbehandlung von solchen Abfällen entstehen.461 Es sei eine Trennung der Abfälle erfolgt, in die entsprechenden verwertbaren Anteile, die sogenannte heizwertreiche Fraktion und das Inertmaterial. Letzteres sei dahingehend analysiert worden, welchen Zustand das Material habe, um es dann nach den Richtwerten der Abfallablagerungsverordnung entweder weiterzubehandeln oder abzulagern. Auf die Frage, was die Analytik, die beim WEV teilweise durchgeführt worden sei, ergeben habe, erklärte der Zeuge, dazu habe er keine Daten verfügbar. An die SVG sei die komplette 19 05 01 geliefert worden. Die gleichen technologischen Prozesse, die er genannt habe, seien auch bei der SVG durchgeführt worden. Die SVG habe über eine Schredder - Sieb - Kombination dieses Material separiert. Es seien Mengen an heizwertreicher Fraktion entstanden, die nach ihren Informationen an das Müllheizkraftwerk Rothensee geliefert worden seien. Des Weiteren sei eine Inertfraktion entstanden, die entsprechend dem analytischen Zustand entweder noch behandelt werden musste oder aber nach den Analysewerten direkt abgelagert werden konnte. Teilmengen, die sie zur SVG geliefert haben, seien auch wieder zur WEV zurückgeliefert worden.462 Befragt dazu, dass es verwunderlich sei, dass aus den 106 000 t, die unter anderem in Deuben behandelt worden seien, auf einmal 29 000 t des hochkalorischen Stoffes 19 12 12 entstehen, äußerte der Zeuge, das sei vorbehandeltes Material gewesen, das bereits über eine Sortieranlage gegangen sei und wo bestimmte Bestandteile, heizwertreiche Anteile, bereits heraussortiert worden seien. Es stelle sich immer die Frage: Was ist der Ursprung des Gesamten und welche Verhältnisse zwischen Mineralik und heizwertreichen Bestandteilen sind darin? Das seien aber Zahlen, gerade auch die Menge, die ihnen durch die SVG mitgeteilt worden seien. Die sei heraussortiert worden und nach Rothensee ins Müllkraftwerk gegangen. Das hätten sie auch schriftlich vorliegen.463 Zu der Frage, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, das Material aus Italien entweder direkt zur SVG zu liefern oder durch die WEV behandeln zu lassen und anschließend direkt nach Zeuchfeld zu verbringen, bekannte der Zeuge, einem Außenstehenden erscheine das unlogisch. Das gewählte Verfahren sei auch mit entsprechenden Kosten verbunden gewesen. Sie hätten diese Arbeitsteilung in der Phase nur gewählt, weil sie in dieser Phase entsprechenden Kapazitätsbedarf gehabt hätten.464 459 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 74 f. (Abgeordneter Graner/ Lohmann) 460 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 70 f. (Vorsitzende Hunger/ Lohmann), vgl. auch S. 74 (Abgeordneter Lüderitz/ Lohmann) 461 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 74 (Vorsitzende Hunger/ Lohmann) 462 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 72 f. (Vorsitzende Hunger/ Lohmann) 463 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 73 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Lohmann) 464 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 74 f. (Abgeordneter Graner/ Lohmann) 85 Der Zeuge Lohmann bekundete, dass sie zu keinem Zeitpunkt die Deponie oder das Ballierungslager in Zeuchfeld direkt beliefert hätten. Die Frage, ob gefährlicher Abfall, den die Firma WEV angenommen habe, der auch im Sächsischen Landtag bereits in Rede gestanden habe, auch nach Sachsen-Anhalt geliefert worden sei, verneinte der Zeuge.465 Der Zeuge Böhme führte aus, dass er seit dem Jahre 2004 Lieferbeziehungen mit der WEV unterhalten habe. Seit 2004 habe er direkt von dort Abfall bezogen, seit 2007 sei auch italienischer dabei gewesen. Bei den in Rede stehenden 106 000 t habe es sich um hausmüllähnlichen Gewerbeabfall gehandelt.466 Die Lieferung sei zu ihm in die Anlage erfolgt.467 Es habe, so Böhme weiter, keine Lieferungen direkt auf das Zwischenlager nach Freyburg, d. h. das Ballenlager des ZAW, gegeben. In dem Zwischenlager habe es eine Schredderballierungsanlage gegeben. Er, Böhme, habe die Anlage als Unterauftragnehmer für den ZAW betrieben, sie stehe im Moment. Annehmender und Einliefernder sei der ZAW, er sei nur der Ausführende vor Ort gewesen und habe die Produkte für den ZAW aufbereitet und in Ballen veredelt. Es seien auch Reststoffe angefallen, ein Produkt mit Inertanteil, und dafür habe es eine Lieferbeziehung mit der WEV gegeben und dies sei in die mechanisch-biologische Anlage der WEV nach Cröbern gegangen.468 Der Zeuge Böhme vertrat die Auffassung, eine Notifizierung verliere ihren Charakter, wenn ein Produkt aus irgendeinem Land, zum Beispiel Italien, die Landesgrenze überschreite und in eine genehmigte Anlage gehe, zu der die Notifizierung genehmigt worden sei. Mit Eingang in diese Anlage und mit der Erstbehandlung verliere das Produkt die Charaktereigenschaft. Demzufolge sei er als genannter und registrierter Nachunternehmer nicht verpflichtet gewesen, eine Behörde davon in Kenntnis zu setzen, wenn er aus einer Anlage ein vorbehandeltes Produkt übernehme und in einer seiner Anlagen dem Endbehandlungsstatus unterziehe und es in einzelne Fraktionen aufteile.469 Der Deponie war nach Aussage des Zeugen Böhme nicht bekannt, dass der mineralische Anteil, den er nach Zeuchfeld geliefert habe, aus der Italien-Charge stamme.470 Zu der Verbringung von Abfällen italienischer Herkunft in Deponien in Sachsen-Anhalt verwies der Zeuge Stefan Behrend auf eine Kleine Anfrage sowie die Behandlung der Thematik in der Sitzung des Umweltausschusses am 25. Februar 2009, wo die Landesregierung Gelegenheit habe, den Sachverhalt darzustellen. Aus seiner Sicht stelle es sich so dar, dass hier ein Informationsverlust seitens der zuständigen Unternehmen gegenüber den Behörden vorzuwerfen sei, sodass sich daraus ein quasi illegaler Vorgang entwickelt habe. Nach neueren Erkenntnissen würde sich der Sachverhalt etwas anders 465 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 77 (Vorsitzende Hunger/ Lohmann) 466 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 62 (Abgeordneter Lüderitz/ Böhme) 467 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 64 (Vorsitzende Hunger/ Böhme) 468 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 64 f., 67 (Vorsitzende Hunger/ Böhme) 469 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 61 (Abgeordneter Kley/ Böhme) 470 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 66 (Abgeordneter Kley/ Böhme) 86 darstellen, als er seitens seines Hauses bislang kommuniziert wurde. So seien noch nähere Untersuchungen der Register bei den betroffenen Unternehmen, insbesondere der SVG, vorgenommen worden. Die Untersuchungen seien nunmehr weitestgehend abgeschlossen, sodass sie die Zahlen jetzt etwas besser beleuchten können.471 Die ersten Erkenntnisse resultierten aus einem Bericht des MDR, der Ende 2008 ausgestrahlt wurde. Zuvor habe lediglich Kontakt mit sächsischen Behörden in anderen Angelegenheiten bestanden, obwohl das Thema der italienischen Abfälle in anderen Bereichen als tägliches Geschäft zu bearbeiten sei, insbesondere im Rahmen der Notfallkonzept-Verbrennung der TREA. Infolge des Berichtes habe es dann eine Befragung der sächsischen Kollegen gegeben. Diese hätten ihnen bestätigt, dass es nur um die in dem Bericht erwähnten Sachen gehe und dass keine Anhaltspunkte bestünden, dass illegal Abfälle von Italien über Sachsen nach Sachsen-Anhalt gebracht würden.472 Die Zeugin Wegener erklärte zur Frage der Einlagerung von Abfällen italienischer Herkunft, dass es hierzu einer Notifizierung bedurft hätte. Es sei ihr nicht bekannt, dass es eine Notifizierung zur Deponie Freyburg-Zeuchfeld gegeben habe. Im April, sie wisse nicht genau, ob es 2008 gewesen sei, habe das Landesverwaltungsamt die Transportscheine kontrolliert. Ihnen sei dazu nichts aufgefallen.473 Zum Notifizierungsverfahren legte der Zeuge Behrend dar, das Verfahren sei europarechtlich, namentlich durch die EG-Abfallverbringungsverordnung (EG-AbfVerbrV), geprägt. Diese Verordnung werde durch das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) umgesetzt. Das Notifizierungsverfahren sehe so aus, dass der Erzeuger, der in der Regel auch die notifizierende Person sei, formalisierte Anträge ausfülle. Dafür gebe es einen Notifizierungsbogen, in dem er Angaben zur Art und Menge des Abfalls, zu den betroffenen Personen, allen Beförderern, der Entsorgungsanlage, Technologien mache, d. h. Angaben, die zu einem normalen Entsorgungsvorgang gehören. In der Notifizierung seien alle Entsorgungsschritte anzugeben bis zur abschließenden Entsorgung. Die Unterlagen würden an alle zuständigen Behörden versandt. Es gebe eine Bearbeitungsfrist bei der zuständigen Behörde, die in der Regel bei 30 Tagen liege. Jede beteiligte Behörde, die Exportbehörde, die Importbehörde und alle Transitbehörden, hätten dann die Möglichkeit, zuzustimmen oder den ganzen Vorgang gegenüber der notifizierten Person abzulehnen.474 Bei der tatsächlichen Verbringung, so der Zeuge Behrend weiter, müsse für jeden einzelnen Transport vom Erzeuger bis hin zur Anlage ein Begleitformular geführt werden, in dem alle Angaben aus der Notifizierung ersichtlich seien, einschließlich der Daten für die konkrete Verbringung, die konkrete Abfallmenge, Datum der Verbringung, wer verbringt es, über welche Zollstellen usw. Diese Begleitformulare bilden mit der Notifizierung oder mit der Genehmigung oder Zustimmung zur Notifizierung eine Einheit. Diese Daten seien in den Betriebstagebüchern, in den Nachweisbüchern der jeweiligen Unternehmen zu registrieren. Sie seien bei der Überwachung durch die jeweils zuständige Behörde dieser 471 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 80 (Vorsitzende Hunger/ Behrend) 472 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 80 f. (Vorsitzende Hunger/ Behrend) 473 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 24 (Vorsitzende Hunger/ Wegener) 474 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 81 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Behrend) 87 auf Verlangen vorzulegen. Im Übrigen würden die Notifizierungsbögen und Begleitformulare an alle zuständigen Behörden gehen, und dies bereits vor Transportbeginn. Es handle sich nicht nur eine Kontrolle im Nachgang in Form der Betriebstagebücher, sondern auch um eine konkrete Kontrolle der Verbringungen zum jeweiligen Zeitpunkt.475 Zuständig für den Vollzug der grenzüberschreitenden Verbringung sei das Landesverwaltungsamt, sowohl für Importe als auch für Exporte. Sie, das Ministerium, koordinieren den Vollzug, indem sie insbesondere die Auslegung der EG-AbfVerbrV und des AbfVerbrG vornehmen. Dafür gebe es einschlägige Vollzugshilfen. Die gebe es für die neue EG-AbfVerbrV in Form einer Vollzugshilfe. Das sei eine Laga- Mitteilung, die in Sachsen-Anhalt per Erlass eingeführt worden sei.476 Auf den Vorhalt, der Zeuge Lohmann habe erklärt, dass er ordnungsgemäß bei der Landesdirektion in Dresden die SVG in Naundorf/ Deuben als Drittbetrieb angemeldet habe, führte der Zeuge Behrend aus, dass die Kollegen vom sächsischen Umweltministerium ihnen eindeutig bestätigt hätten, dass Gegenstand der Anzeige lediglich ein alternativer Transportweg gewesen sei, nicht aber die Nutzung einer alternativen Entsorgungsmöglichkeit von der WEV. Das heißt, es sei um die Nutzung eines weiteren Transportweges über den Bahnhof Teuchern gegangen. Diese Anzeigen und die entsprechenden Genehmigungen dazu würden dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt vorliegen. Insofern könne man davon ausgehen, so der Zeuge Behrend, dass auch die Landesdirektion in Dresden keine Kenntnis gehabt habe, dass abweichend zu der WEV-Behandlungstechnologie andere Entsorgungswege vorgesehen gewesen seien.477 Auf Vorhalt der Aussage des Zeugen Lohmann, die Notifizierung sei mündlich durch den italienischen Kommissar geschehen, bekundete der Zeuge Behrend, in dem Vorgang der grenzüberschreitenden Verbringung trete die Firma Ecolog als notifizierende Person, als Quasi-Abfallerzeuger auf. Er, Behrend, sei der Ansicht, die Notifizierung mündlich abzusprechen sei nicht möglich, weil sämtliche Entsorgungsschritte einer vorgesehenen und einer dann schließlich durchgeführten Entsorgung - einschließlich aller Teilbereiche der Verbringung, schriftlich genehmigt werden müssten. Damit gehe er davon aus, dass auch Änderungen zu notifizieren seien. In der alten EG-AbfVerbrV habe es einen entsprechenden Passus gegeben, wonach bei erheblichen Änderungen zu einer bestehenden Notifizierung eine neue Notifizierung erfolgen müsse. Dieser Passus sei genauso Gegenstand der neuen EGAbfVerbrV. Mündliche Absprachen würde er für Sachsen-Anhalt ausschließen. Die Frage, ob alle Länder beteiligt werden müssen, wenn der Entsorgungsweg in mehreren Ländern stattfinde, verneinte der Zeuge Behrend. Es sei die Behörde in Sachsen-Anhalt zuständig - bezogen auf die alte EG-AbfVerbrV Nr. 259/93 -, in der die abschließende 475 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 81 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Behrend) 476 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 82 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Behrend) 477 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 85 f. (Vorsitzende Hunger/ Behrend) 88 Behandlung vorgesehen sei. Das sei nach ihren Unterlagen die WEV gewesen. Dort habe die Behandlung stattfinden sollen. Anlagen in Sachsen-Anhalt seien nicht aufgetaucht.478 Ist zu dem Zeitpunkt der Notifizierung nicht bekannt, wo man das Material verbrenne, dann werde die Behandlungsanlage eingetragen. Es sei übliche abfallwirtschaftliche Praxis, dass bei der Annahme eines Abfalls in einem Zwischenlager, zum Beispiel als logistisches Bindeglied zwischen dem Erzeuger und dem Entsorger, nicht in jedem Falle bekannt sei, in welche der vorgesehenen Anlagen dieser Abfall gehen solle. Ein solches Zwischenlager oder auch eine Behandlungsanlage habe - je nach Marktbedingungen - oft mehrere Ausgänge für ein und denselben Abfallschlüssel, die sie dann nach Marktlage bedienen. Wenn das zum Zeitpunkt nicht feststehe, in welche Anlage das gehen solle, ende die Notifizierung an der Stelle, wo die Behandlung durchgeführt werde.479 Zu der Anmerkung, wenn ein Entsorger clever sei und sage, er nehme es in seine Sortieranlage, und alles andere wisse er noch nicht, dann sei das Notifizierungsverfahren abgeschlossen, und keiner habe die Chance, dort in irgendeiner Weise aufsichtlich einzugreifen, um ein Verbringen von zweifelhaften Müllstrukturen zu verhindern, entgegnete der Zeuge Behrend, für die nachfolgenden Entsorgungswege greife nicht der luftleere Raum, sondern die nationalen Vorschriften für die Entsorgung der Abfälle. Hinzu komme, dass diese „Gesetzeslücke“ mit der neuen EG-AbfVerbrV geschlossen worden sei. Es sei ein Artikel 15 eingeführt worden, der regle, dass eine Entsorgung auch über vorläufige Verfahren stattfinden könne, das seien insbesondere Sortieranlagen und Zwischenlager, und dass die Notifizierung dort nicht ende, sondern, dass die Notifizierung auch alle weiteren Schritte bis zur abschließenden Entsorgung umfassen müsse, was zum Beispiel auch die thermische Behandlung oder Ablagerung sein könne.480 Wenn die beteiligten Unternehmen vorsehen, die Behandlung, wie sie nach entsprechender Genehmigung vorgesehen gewesen sei, zu ändern, dann hätte die WEV die Informationspflicht gehabt. Sie hätte anzeigen müssen, dass es eine wesentliche Änderung zu der bestehenden genehmigten Notifizierung gibt, und es hätte eine erneute Notifizierung erfolgen müssen. Es sei nicht nur die WEV hier in der Pflicht, sondern es gebe eine ungeschriebene Sorgfaltspflicht, die alle Beteiligten betreffe. Auch die SVG hätte, wenn sie Kenntnis davon gehabt habe, dass diese Abfälle aus Italien stammen, darüber informieren müssen, zumindest das Landesverwaltungsamt.481 Auf die Fragen, ob Müll auch für die nachfolgenden Entsorger als solcher erkennbar sein müsse und wie dieser nachverfolgt werden könne, wenn der Müll zwischendurch nicht mehr existiere, antwortete der Zeuge Behrend, das sei das große Problem nach der alten EGAbfVerbrV 259/93 gewesen, weswegen die Praxis, das bis zur abschließenden Entsorgung zu notifizieren, üblicherweise oder überwiegend nicht stattgefunden habe. Das sei erst nach der neuen EG-Abfallverbringungsverordnung mit dem Passus richtig möglich, die weiteren Entsorgungsschritte über die vorläufigen Verfahren anzugehen. Zu der Frage, ob der Müll spätestens ab Juli 2007 bis zum Schluss erkennbar hätte sein müsse, bekundete der 478 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 83 (Abgeordneter Kley/ Behrend) , S. 83 f. (Abgeordneter Kley/ Behrend), (Abgeordneter Lüderitz/ Behrend) zu abschließender Behandlung 479 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 84 (Abgeordneter Kley/ Behrend) 480 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 84 f. (Abgeordneter Kley/ Behrend), (Abgeordneter Lüderitz/ Behrend) 481 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 86 (Abgeordneter Lüderitz/ Behrend) 89 Zeuge, es handele sich um eine Genehmigung zu einer Notifizierung nach altem Recht. Da habe es Übergangsregelungen gegeben. Die habe weiter gegolten.482 Wenn die beiden Unternehmen den endgültigen Entsorgungsweg oder das endgültige Ziel der Entsorgung oder Verwertung angegeben hätten, wäre es vom Grundsatz her durchaus eine genehmigungsfähige Angelegenheit gewesen. Wenn, wie es sich bei ihnen darstelle, diese Verbringung der Abfälle zur SVG mit Außerbetriebnahme des Schredders bei der WEV zeitlich in Übereinstimmung stehe, dann sei es durchaus üblich, dass die Behandlungsmaßnahmen an andere beteiligte Unternehmen am Abfallwirtschaftsmarkt abgegeben werden. Dass die Verbringung „quasi illegal“ erfolgt sei, meine er, Behrend, insofern, dass nach EGAbfVerbrV 259/93 eine Verbringung illegal sei, wenn sie ohne entsprechende Notifizierung oder ohne entsprechende Zustimmung einer zuständigen Behörde stattgefunden habe. Ihm fehle aus heutiger Sicht die Zustimmung des Landesverwaltungsamtes. Damit werde diese Verbringung eigentlich formal illegal, nach damals und heute geltendem Recht.483 Das Landesverwaltungsamt war nach Auskunft des Zeugen Leimbach in die staatsanwaltlichen Ermittlungen hinsichtlich des so genannten Italien-Mülls involviert gewesen. Sie seien für den Abfall, der direkt nach Sachsen-Anhalt gekommen sei, die zertifizierende Behörde. Sie seien auch nach dem Bekanntwerden des Skandals in vielen Fällen in die Aufklärung der Frage involviert gewesen, aber sie seien nicht in die Vorbereitung dieser sächsischen Mülltransporte und die Verbringung nach Sachsen-Anhalt involviert gewesen. Von den Dresdner Kollegen sei das Landesverwaltungsamt nicht einbezogen worden.484 Zur Klärung des Verbleibs des Abfalls italienischer Herkunft führte der Zeuge Dr. Engel aus, er habe gegenüber dem Zeugen Zender von einem Baggereinsatz abgeraten. Es sei unverhältnismäßig, auf einer Deponie dieser Größe undifferenziert zu suchen, zumal man selbst bei Auffinden von fraglichen Abfällen diesen die Herkunft aus Italien nicht angesehen hätte. Aus diesem Grund habe er davon abgeraten, dort zu baggern.485 h. Die Waage Der Abgeordnete Lüderitz zitierte aus dem Untersuchungsprotokoll des Mitarbeiters des Landesamtes für Umweltschutz (LAU), Lüttich, zu einer umfänglichen Überprüfung auf dem Betriebsgelände der LBR vom 9. April 2008: „Im Rahmen der Sicherstellung habe ich von beiden Mitarbeitern des Bereichs Eingangswaage - abgetrennter Bereich mit verschlossenen Türen - alle Wiegescheine aus dem Jahre 2007 gefordert. Die Mitarbeiterin ist in den Nebenraum gegangen, um nach den geforderten Unterlagen zu sehen. Nach Rückkehr erhielt ich 482 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 87 (Abgeordneter Kley/ Behrend) 483 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 88 (Abgeordneter Stadelmann/ Behrend) 484 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 17 f. (Abgeordneter Kley/ Leimbach) 485 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 10, 10 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Engel) 90 die Auskunft, es wären keine Wiegescheine aus dem Jahre 2007 vorhanden; diese wären alle im Archiv. Nachdem ich verlangt hatte, mich selber davon zu überzeugen, gewährte sie mir den Zutritt zum Waagebereich, und ich habe entgegen ihrer Aussage ca. acht Ordner mit Wiegescheinen aus dem Jahr 2007 vorgefunden. Auch im Vorraum befanden sich mehrere Ordner aus dem gleichen Jahr. Im Archiv konnte ich dann weitere Ordner mit Wiegescheinen vorfinden, die für das Jahr 2007 sichergestellt wurden. Weiterhin habe ich in der Buchhaltung - zweite Etage mehrere Ordner mit Stornierungen vorgefunden und sichergestellt. Hier hatte ich den Eindruck, dass diese Ordner auf keinen Fall mitgenommen werden sollten. Verstärkt wurde dieser Eindruck, nachdem ich gegen 14 Uhr feststellte, dass drei der Stornierungsordner wieder auf ihrem Platz im Regal standen. Nach einem Hinweis an die Kollegen des FK 3 wurden diese Ordner ebenso eingezogen.“ Zu dem Vorhalt, die Wägung, die über das EDV-System laufe, sei nachträglich manuell korrigiert worden, und dann zum Teil sogar mit der Kennzeichnung „PT“ versehen worden, um insbesondere Output-Vorgänge neu einzuordnen und Abfallschlüsselnummern nachträglich zu korrigieren, äußerte der Zeuge Deppenmeier, wenn ein Wiegeschein erstellt worden sei, sei es ein Dokument. Es sei überhaupt nicht machbar, einen Wiegeschein, der ausgedruckt sei, nachträglich zu manipulieren. Zu Wiegescheinen, die mit der Kennzeichnung „PT“ versehen seien, sagte der Zeuge Deppenmeier, dabei handle es sich um einen per Hand eingegebenen Wiegeschein.486 Die Frage, ob es Wiegevorgänge gebe, bei denen nicht automatisch ein Wiegeschein ausgedruckt werde, wurde durch den Zeugen Deppenmeier verneint.487 Auf den Vorhalt, dass auf einigen sichergestellten Abwicklungsvorgängen vermerkt sei, dass bei Eintreffen spezieller Lkw der Geschäftsführer der LBR sofort zu unterrichten sei, bekundete der Zeuge, das hänge mit der Eingangskontrolle zusammen. Wenn der Geschäftsführer mit dem Kunden selbst verhandelt habe, wollte er sich vielleicht persönlich davon überzeugen, dass es das Material auch sei.488 Auf den gesamten Vorgang angesprochen, äußerte der Zeuge Bufé, Druck erzeuge Gegendruck.489 7. Folgeentwicklungen a. Der Annahmestopp Mit Bescheid vom 9. Mai 2008 sei nach Bekunden des Zeugen Hoffmann der Annahmestopp der Deponie verfügt worden.490 Bis zu diesem Zeitpunkt habe es lediglich 486 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 44 (Abgeordneter Lüderitz /Deppenmeier), S. 47 Abgeordnete (Rogée/ Deppenmeier), vgl. auch S. 45 (Abgeordneter Graner/ Deppenmeier) Gründe für nachträglich manuell erstellte Wiegescheine 487 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 44 (Abgeordneter Graner /Deppenmeier) 488 Niederschrift über die 19. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 12. März 2010, S. 44 (Abgeordneter Lüderitz /Deppenmeier) 489 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 52 (Vorsitzende Hunger/ Bufé) 91 fachtechnische Belange zu regeln gegeben.491 Der Annahmestopp vom 9. Mai 2008 besteht fort.492 Der Zeuge Dr. Engel erläuterte, der Annahmestopp sei für sofort vollziehbar erklärt worden und im Augenblick noch Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens, welches aber ruhe. Insbesondere habe der Betreiber nicht um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht, weil sie sich auch um eine einvernehmliche Aufklärung der Situation mit der Überwachungsbehörde bemühe.493 b. Die Aufrechterhaltung der Plangenehmigung Der Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss ging auch der Frage nach, inwieweit es erforderlich gewesen sei, die Plangenehmigung für die Deponie Freyburg-Zeuchfeld, die aufgrund eines entsprechenden Antrages des Betreibers, der DEREC, und eines Bescheides vom 17. November 2004 als Deponie der Klasse I weiter betrieben wurde, aufrechtzuerhalten. Der Zeuge Dr. Engel sagte aus, dass es weder rechtlich geboten oder zweckmäßig gewesen sei, die Plangenehmigung aufzuheben oder zu ändern. Er führte dazu aus, dass sich die Frage der rechtlichen Gebotenheit nach den §§ 48 und 49 VwVfG bestimme. Da es sich um sog. Ermessensnormen handle, sei es rechtlich nicht zwingend geboten, einen Verwaltungsakt zurückzunehmen, wenn er missbräuchlich ausgenutzt werde. Hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der Rücknahme sei zu berücksichtigen gewesen, dass im Frühjahr 2008 ein Annahmestopp im Fall von Freyburg-Zeuchfeld verkündet worden sei. Der Annahmestopp sei durchgehalten worden bis die Deponie terminiert quasi außer Betrieb gegangen sei. Folglich sei sie nicht mehr in die Betriebsphase gegangen. Wenn man sich überlege, dass eine Deponie an sich als Abfallbeseitigungsanlage keinen Anlagenoutput, sondern nur einen Input besitze, und der Input durch den Annahmestopp lahmgelegt gewesen sei, dann werde klar, dass mit einem Ausnutzen der Plangenehmigung rein faktisch schon nicht mehr zu rechnen gewesen sei. Damit wäre es unter diesem Gesichtspunkt nicht zweckmäßig gewesen, noch zusätzlich ein Verfahren zu führen, um die Plangenehmigung vom 17. April 2004 aufzuheben. Das wäre auch unter einem anderen Gesichtspunkt nicht zweckmäßig gewesen, nämlich unter der Frage, wie dann weiter damit umgegangen worden wäre. Man hätte dann auf jeden Fall das Stilllegungs- und Rekultivierungsverfahren für die Deponie nach § 36 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ AbfG) führen müssen, so, wie es auch geschehen sei. Die für die Deponie erfolgte Gefährdungsabschätzung habe im Ergebnis festgestellt, dass die Abfälle liegen bleiben können, und eventuelle Sonderanforderungen an die Rekultivierung durch den Stilllegungsund Rekultivierungsbescheid geregelt werden. Der Deponiebetreiber habe solche 490 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 8, 33 (Hoffmann) 491 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 8 (Hoffmann) 492 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 20 (Abgeordnete Rogée/ Hoffmann); Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 17 (Abgeordnete Rogée/ Dr. Engel) zu Annahmestopp/ kein einseitiges Aufheben vom Betreiber; Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 29 (Vorsitzende Hunger/ Wegener), S. 52 (Abgeordneter Kurze/ Lindemann) 493 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 17 (Abgeordnete Rogée/ Dr. Engel), S. 20 (Vorsitzende Hunger/ Dr. Engel) zu Annahmestopp/ Kontakt zum Umweltministerium 92 Unterlagen zur Rekultivierung im Frühjahr dieses Jahres (2010) vorgelegt. Mit einer entsprechenden Entscheidung sei voraussichtlich im Mai (2010) zu rechnen. Somit bestehe erst recht kein Anlass mehr, über die Plangenehmigung nachzudenken. Unter den gleichen Gesichtspunkten sei es nicht erforderlich, darüber nachzudenken, ob diese Erlaubnis hätte geändert werden müssen. Da damals die Plangenehmigung auf der Basis eines Ausnahmetatbestandes des § 6 AbfAblV erteilt worden sei, der ausdrücklich nur den Weiterbetrieb vorgesehen habe, wenn Abfälle der Zuordnungskategorie der DK I auf der Deponie eingesetzt wurden, hätte jede Abänderung des Abfallartenkatalogs hinsichtlich der realen Verhältnisse einen Schritt rechtlich vom Wege bedeutet.494 Zu der Frage, weshalb der Weiterbetrieb der Deponie ermöglicht worden sei, führte der Zeuge Hoffmann aus, dass bei einer solchen Entscheidung zunächst der Wille des Antragstellers im Rahmen der Gesetze zu berücksichtigen sei. Für die Deponie FreyburgZeuchfeld seien die hydrogeologischen Verhältnisse durchaus nicht unkompliziert gewesen und es sei geprüft worden, ob ein solcher Weiterbetrieb sinnvoll und gerechtfertigt sei, aber der südliche Raum verfügte zu der Zeit und auch heute nur über die Deponien Nißma und Freyburg-Zeuchfeld. Die Darstellung der Abfallmengen hätte den Weiterbetrieb der Deponie für einen befristeten Zeitraum bis 2009 gerechtfertigt.495 Des Weiteren sei zu prüfen gewesen, ob der Weiterbetrieb gefahrerhöhend sein werde. Durch eine vergrößerte Abfallmenge hätte per se eine Gefahrerhöhung angenommen werden können. Weil aber der Betrieb als Deponie Klasse I weitererfolgen sollte und man mit geringeren Belastungsparametern zu rechnen gehabt habe, sei diese Frage dann nicht mehr so kritisch zu bewerten gewesen. Es seien in dem Bescheid vom 17. November 2004 klare Regelungen getroffen, welche Abfälle auf der Deponie abgelagert werden dürfen, für welche Abfälle eine Deklarationsanalyse, d. h. eine Analyse von Belastungsparametern entsprechend DK I, vorzulegen sei und welche Abfälle auf der Deponie verwertet496 werden können.497 Auf eine weitere Nachfrage zum Weiterbetrieb bekundete der Zeuge Hoffmann, es sei sehr wohl Gegenstand der Überprüfung gewesen, inwieweit die Deponie eine Gefährdung für das Gebiet darstelle. Ein Weiterbetrieb als Deponie Klasse II sei nicht in Betracht zu ziehen gewesen. Eine Stilllegung der Deponie hätte auch zum damaligen Zeitpunkt die Herstellung einer Kontur für die Deponie notwendig gemacht. Man hätte die Deponie profilieren müssen, um sie einerseits in das Landschaftsbild einzugliedern und um andererseits die Niederschlagswässer kontrolliert abzuleiten und ein Durchsickern der Deponie zu verhindern. Dazu hätten noch erhebliche Massen auf die Deponie gebracht werden müssen. Diese Profilierungsmaßnahmen können in der Regel mit Abfällen durchgeführt werden. Sonst müssten sie mit Baustoffen, also mit Kies oder Schotter erfolgen. Diese Baustoffe können im Rahmen der Verwertung durch Abfälle - wenn sie geeignet sind ersetzt werden. Es sei abzuwägen gewesen, inwieweit sich dann ein 494 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 78 f. (Dr. Engel) 495 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 32 (Abgeordneter Kley/ Abendroth) 496 Zum Thema „Verwertung“ vgl. Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 19 f. (Abgeordnete Rogée/ Hoffmann) und S. 28 f. (Abgeordneter Kley/ Hoffmann) 497 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 16 f. (Abgeordneter Kley/ Hoffmann) 93 Belastungsunterschied zur DK I ergibt. Insofern sei der reguläre Weiterbetrieb als Deponie Klasse I nicht als gefahrerhöhend für diesen Standort zu betrachten gewesen.498 Die Zeugin Wegener erklärte, der Betreiber habe sich halt entschieden, dass er die Deponie Freyburg-Zeuchfeld weiter betreiben wolle, um die höherwertige Deponie Nißma, die DK II sei, nicht mit mineralischen Abfällen voll zu belasten, sondern dorthin die Abfälle mit höherem organischen Gehalt zu bringen.499 Zur Frage der ausreichenden Mineralik, um die Deponie in die Stilllegungsphase überleiten zu können, antwortete die Zeugin Wegener, die Landkreise haben ihre jährlichen Abfallbilanzen. Sie denke, dass sich der Betreiber darauf gestützt habe.500 Der Zeuge Zender sagte aus, die Genehmigung sei von ihm intensiv geprüft worden und er habe rückschließen können, dass in 2004 die Entscheidung, die Deponie als Deponie der Klasse I weiterzubetreiben, abfallrechtlich rechtmäßig gewesen sei.501 Befragt nach dem Grund des Weiterbetriebes erklärte der Zeuge Zender, ob die Genehmigungsbehörde etwas beabsichtige, sei nicht Gegenstand der Prüfung bei Anträgen auf Weiterbetrieb. Es habe zwei Deponien gegeben. Eine sei Nißma mit der DK II gewesen. Für Freyburg-Zeuchfeld sei der Antrag auf Weiterbetrieb als Deponie der Klasse I gestellt worden. Danach gebe es nur die Möglichkeit, anhand der rechtlichen Vorschriften zu prüfen, ob derartige Genehmigungen zu erteilen seien oder ob es aus Ermessenserwägungen heraus Gesichtspunkte gebe, die eine Versagung nach sich ziehen. Die dargelegten Gründe haben sie die Genehmigung erteilen lassen; er hätte damals auch nicht anders entschieden.502 Es sei auch geprüft worden, ob ausreichend Behandlungsanlagen zur Verfügung stehen. Das könne er nicht sagen, ob beispielsweise das Müllkraftwerk Zorbau, Rothensee schon in Betrieb gewesen sei, und, ob zumutbare Wege zu einer anderen Deponierung bestehen. Jedenfalls sei man zu der Erkenntnis gelangt, dass es hinreichend begründet und aus der Sicht der Abfallentsorgung im Burgenlandkreis nicht zumutbar gewesen sei, die Deponie Freyburg-Zeuchfeld nicht als Deponie der Klasse I weiterzubetreiben, sondern generell zu schließen und damit alle Abfälle in die Deponie nach Nißma zu lenken, die auch von der Kapazität her begrenzt gewesen sei, sodass aus abfallwirtschaftlicher Sicht keine Versagungsgründe bestanden hätten.503 c. 498 Die Beprobung durch das Landesverwaltungsamt Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 23 ff. (Abgeordneter Kley/ Hoffmann) 499 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 7 f. (Vorsitzende Hunger/ Wegener) 500 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 8 (Abgeordneter Lüderitz/ Wegener), vgl. auch S. 21 (Abgeordneter Graner/ Wegener), vgl. auch S. 27 f. (Abgeordneter Kley/ Wegener) 501 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 7 (Vorsitzende Hunger/ Zender), S. 11 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Zender) 502 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 7 f. (Abgeordneter Kley/ Zender) 503 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 8 (Abgeordneter Kley/ Zender) 94 Seitens des Landesverwaltungsamtes kam es nach Aussage des Zeugen Hoffmann im Jahre 2008 zu drei Beprobungsmaßnahmen mit insgesamt 72 Analysen. Von diesen 72 Analysen hätten eine Vielzahl der Untersuchungen eine erhebliche, bis zu 15-fache, Überschreitung der Zuordnungswerte der DK I gezeigt.504 Die Ergebnisse seien hinreichend aussagefähig, da die 72 Bohrpunkte über die Deponie verteilt worden seien. Die Ergebnisse würden sich auch nicht durch angebliche Baumaßnahmen auf der Deponie, die im Zusammenhang mit der Errichtung des Gassammelsystems stattgefunden haben, erklären. Sie hätten diese Analysen so angelegt, dass sie genau in den Schichten liegen, die nach 2005 aufgebracht worden seien.505 Auszugehen sei von einer mittleren Erhöhung zwischen 4 und 5 m. Das schwanke ein wenig, weil die Deponie nicht völlig eben sei. Die Proben seien unterschiedlichen Schichten bis zu einer Tiefe von 3 m entnommen, um dem Vorwurf zu entgehen, dass sie Proben aus dem Altkörper von vor 2005 entnehmen.506 Im Ergebnis der Analysen könne er sagen, dass die illegalen Materialien flächig auf der Deponie verteilt wurden.507 d. Gefährdungsanalyse, Mengenermittlung, Kostenermittlung Der Zeuge Dr. Friedrich Albrecht Palm, geschäftsführender Gesellschafter der UP Umweltprojekt Ingenieurgesellschaft mit Sitz in Stendal, sagte aus, er habe Ende August 2008 einen Auftrag von der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd, Anstalt öffentlichen Rechts, zur Anfertigung einer Gefährdungsabschätzung bzw. zur technischen abfallwirtschaftlichen Begleitung dieses Gesamtvorhabens erhalten. Sein Unternehmen erarbeite für den Standort Deponie Zeuchfeld eine so genannte Gefährdungsabschätzung. Darüber hinaus stünden sie der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd zur Beratung zur Verfügung, wenn es um Belange der Deponie Zeuchfeld gehe.508 Zur Gefährdungsabschätzung legte der Zeuge Zender dar, es gebe mehrere Verfahrensschritte. Zum einen müsste festgestellt werden, ob die eingebrachten Abfälle gefährlichkeitsgeeignet seien. Dies müsse geprüft werden, um die strafrechtliche Seite zu beleuchten, weil die Staatsanwaltschaft weiterverfolgen müsse, ob der Straftatbestand des § 326 StGB gegeben sei. Weiterhin seien Gefährdungsabschätzungen im weitesten Sinne erforderlich, um zu entscheiden, ob die Abfälle liegen bleiben können oder entfernt werden müssen. Schließlich sei die Frage nach der Gefährdung erforderlich, um festzustellen, wie künftig die Deponie abgeschlossen, stillgelegt, gesichert und rekultiviert werden könne.509 Zur Gefährdungsanalyse erörterte der Zeuge Leimbach, dass dadurch relativ klar und unmissverständlich Rückschluss auf die Art der eingebrachten Materialien zu ziehen sei. Es sei auch relativ klar, dass durch die rechtswidrige Einbringung die laut der 504 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 9 (Hoffmann), vgl. S. 22 f. (Abgeordneter Stadelmann /Hoffmann) 505 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 9 (Hoffmann), vgl. auch S. 18 f. (Abgeordneter Graner/ Hoffmann) 506 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 25 (Abgeordnete Rogée/ Hoffmann) 507 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 22 f. (Abgeordneter Stadelmann/ Hoffmann) 508 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 77 f. (Vorsitzende Hunger/ Dr. Palm) 509 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 13 (Abgeordneter Lüderitz/ Zender), vgl. auch S. 19 f. (Abgeordnete Rogée/ Zender) 95 Betriebsgenehmigung zulässigen Parameter deutlich überschritten wurden. Die Beurteilung, ob das Material verbleiben könne oder aus der Deponie entsorgt werden müsse, sei noch nicht gezogen. Das Verfahren sei insoweit nicht abgeschlossen. Die Experten würden raten, das Material an dem Standort zu belassen. Es werde darum gehen, inwieweit durch geeignete Maßnahmen die daraus resultierenden Gefahren gemindert oder gar abgewendet werden können. Dabei gehe es nicht unmittelbar um Gefahren für Menschen, sondern um Gefahren für andere Schutzgüter. Diese Gefahren werde der Betreiber abzuwenden haben. Aber das werde den Betreiber zunächst belasten, und da es eine öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit gebe, sei nicht damit zu rechnen, dass es das Land betreffe, sondern der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verantwortlich sein werde.510 Zu den Einzelheiten der Untersuchung führte der Zeuge Dr. Palm aus: Grundlage der Aufklärung seien die am Deponiekörper erfolgten Inventaruntersuchungen. Davon habe es insgesamt drei gegeben, im Mai, Juni und September 2008. Die Untersuchung im September hätten sie begleitet. Sie haben Rückstellproben genommen und an den Rückstellproben auch eigene Untersuchungen vorgenommen. Die vorhandenen Untersuchungen würden nunmehr ausgewertet. Momentan seien sie damit beschäftigt, ein so genanntes digitales Geländemodell zu erstellen, um auf der Grundlage der Anlieferdokumente und der Mengenszenarien zuordnen zu können, welche Abfallschlüsselnummern wann in welchen Bereichen auf der Deponie eingebaut worden seien. Dazu stünden ihnen die Vermessungsunterlagen aus den Jahren 2005 bis 2008 zur Verfügung. Im Gegensatz zu anderen Arbeiten, die in dieser Frage schon gelaufen seien von der Firma Arkades, die nicht offiziell sei, aber auch von der ICL für die Staatsanwaltschaft, hätten sie die Setzungen mit berücksichtigt. Bei einem solchen Deponiekörper sei das sehr wichtig, um das Mengenszenario zu ermitteln. Über die genaue Höhe der Mengen könne er noch keine Aussagen treffen, weil diese Untersuchungen noch laufen. Sie würden - das könne er schon sagen - das Mengenszenario bestätigen, das im Raum stehe. Es werden mehr als 200 000 t sein. Es sei relativ sicher, dass die 400 000 t nicht überschritten werden. Es gebe, so der Zeuge Dr. Palm, deutliche Überschreitungen von Parametern, insbesondere Organikgehalt, in Einzelfällen auch Schwermetalle511. Aus fachgutachterlicher Sicht bewerte er die Überschreitung bei den Schwermetallen als nicht so dramatisch, denn das könne auch bei regulär abgelagerten Abfällen passieren. Sehr bedenklich seien die zum Teil sehr hohen Überschreitungen bei den Organikanteilen, weil die ein gewisses Gefährdungspotenzial darstellten.512 Zu der Frage der geologischen Situation der Deponie Zeuchfeld bekundete der Zeuge Dr. Palm, die Schwierigkeiten oder die Differenziertheit der Geologie bringe es mit sich, dass man an der einen oder anderen Stelle keine klaren Aussagen treffen könne. Aber das, was man wisse, lasse den Schluss zu, dass es sich unter Betrachtung des Gesamtstandortes um einen Standort handle, der für derartige Ablagerungszwecke geeignet sei. Er entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben, weil die sich nach dem Jahr 1990 und nach 510 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 12 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Leimbach) 511 Vgl. auch Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 87 (Vorsitzende Hunger/ Dr. Palm) zu Schwermetallwerten 512 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 78 f. (Vorsitzende Hunger/ Dr. Palm) 96 dem Jahr 2005 noch einmal geändert hätten. Aber im Großen und Ganzen könne man sagen, dass, wenn man den Gesamtstandort betrachte, die Gefährdungssituation für Schutzgüter überschaubar sei.513 Ob die Betreiber und auch die Kontrollbehörden hätten erkennen müssen, was er jetzt erkannt habe oder dabei sei, zu erkennen, liege außerhalb dessen, was er untersucht habe. Er könne sagen, dass im Wesentlichen Abfallschlüsselnummern aus dem Bereich der 19er- bzw. 17er-Abfälle eingebaut worden seien, also vorzugsweise mineralische Materialien. Das, was sie bei den Untersuchungen der Rückstellproben gefunden und auch ausgewertet haben, seien Materialien, die eigentlich nicht typisch für mineralische Zusammensetzungen seien. Es handle sich wohl um Sortierreste von irgendwelchen Abfällen. Das könnten Hausmüll oder gewerbliche Abfälle sein. Folienreste sprächen aber eher für Hausmüll. Ob man das erkennen könne, wenn es eingebaut werde, hänge davon ab, wie eingebaut und wie angeliefert werde und wer einbaue. Wenn man jeden Tag mit Müll zu tun habe, dann kann man den Organikanteil nicht unbedingt heraussehen. Man sehe nicht, ob es sich um 3 oder 5 %, aber man sehe, ob es sich um 3 %, 50 % oder 60 % Organikanteil handle. Das merke man auch an dem Einbauverhalten. Im Rahmen behördlicher Überprüfungen sei es relativ schwierig, das zu erkennen.514 Vor dem Hintergrund, dass das Landesverwaltungsamt immer wieder sehr hohe Kunststoffanteile moniert habe, hätte man sicherlich das eine oder andere merken müssen, es sei intern auch was passiert - zumindest nach dem, was er aus dem Aktenstudium entnommen habe -, aber dass man veranlasse, dass die zuständige Aufsichtsbehörde dort noch einmal Proben nimmt, das würde er verneinen.515 Zum Weiterbetrieb der Deponie im Jahre 2005 könne er sagen, dass es aufgrund der naturräumlichen Ausstattung des Standorts und des noch vorhandenen Restloches eine richtige Entscheidung gewesen sei, den Standort als DK I-Anlage weiterzubetreiben, weil Sie durch den Einbau von Abfallstoffen eine deutlich höhere Sicherheit an diesem Standort hätten erzielen können und auch erzielt haben. Der Gesetzgeber habe genau diesen Punkt zugelassen, nämlich, Deponien von 2005 bis zum 15. Juli 2009 weiter betreiben zu dürfen, auch wenn sie nicht dem Stand der Technik entsprochen hätten. Und das sei an bestimmte naturräumliche Gegebenheiten gekoppelt gewesen, wie zum Beispiel gutes Rückhaltevermögen des Untergrundes, eine entsprechende Entfernung des Grundwassers etc. Die gegenwärtige Situation stelle sich so dar, dass man die Endkubatur des Deponiekörpers noch nicht erreicht habe. Wenn kein regulärer Abfalleinbau mehr erfolge, wenn eine temporäre Oberflächenabdeckung aufgebracht sei, müsse in den nächsten Jahren hier und da noch Material eingebaut werden. Der Deponiekörper müsse erst mal zur Ruhe kommen. Die Setzungen würden dadurch erfolgen, dass organisches Material, das in diesem Körper drin sei - das auch in dem Körper drin sei, der insbesondere vor 2005 aufgefahren wurde -, biologisch abgebaut werde. Das heiße, das Material werde verstoffwechselt, in Deponiegas516 umgewandelt. Das sei mit Substanzverzehr verbunden und dann sacke so ein Körper nach. Vom Deponiekörperverhalten werde diese Anlage 513 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 79 f. (Abgeordneter Kley/ Dr. Palm) 514 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 80 (Abgeordneter Miesterfeldt/ Dr. Palm) 515 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 80 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Palm) 516 Vgl. Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 87 f. (Abgeordneter Poser/ Dr. Palm) zur Verwendung von Deponiegas 97 dadurch gekennzeichnet sein, dass sie über viele Jahre noch einen Massenauftrag benötige, pro Jahr vielleicht noch 10 000 t. Aber der sei notwendig, um das Planum für einen kontrollierten Oberflächenwasserabfluss zu schaffen.517 Zur Gefahr des betrachteten Abfalls für die Bevölkerung und die Umwelt schilderte der Zeuge, man müsse dies auf zwei Ebenen betrachten. Die erste Ebene sei die Gefährdungsgeeignetheit dieser Abfälle im strafrechtlichen Sinne bzw. ohne Berücksichtigung der konkreten Standortverhältnisse. Man habe eine gewisse Menge Abfall eingebaut, der hohe Organikanteile aufweise. Man habe AT4-Untersuchungen durchgeführt, die zu keinem plausiblen Ergebnis geführt hätten. Das bedeute, dass die im Abfallkörper befindlichen organischen Materialien, schwer bis mittelschwer abbaubar seien. Diese Materialien würden also über sehr lange Zeiträume unter anaeroben Verhältnissen biologisch abgebaut, und dabei werde es einen gewissen Deponiegasanfall geben. Deponiegas sei per se eine Gefährdung, wenngleich man noch nichts über die anfallenden Konzentrationen aussagen könne. Die zweite Ebene sei, dass im Zuge dieses Abbaus eine Versauerung dieses Körpers stattfinde. Wasser ströme hindurch und in diesem sauren Milieu - insbesondere bei pH-Werten kleiner 5 - gebe es eine erhöhte Eluierung von Schwermetallen und anderer Schadstoffe. Das sei auch ein Problem, es trete nur dann auf, wenn die Abfallmenge singulär, für sich allein, betrachtet werde. Im Hinblick auf die Bevölkerung stelle sich die Schutzgutdiskussion. Man müsse sich den gesamten Standort ansehen. Es gebe zwar differenzierte geologische Verhältnisse, diese seien aber durchaus geeignet, einen gewissen Schadstoffrückhalt darzustellen. Im Moment hätten sie im Untergrund keinen Sickerwasseranfall. Das könne daraus geschlussfolgert werden, dass dieser Körper aktiv entgast werde und bei diesen biologischen Abbauvorgängen finde eher ein Wasserverbrauch statt. Von der geografischen Zuordnung sei der Standort Freyburg-Zeuchfeld ein eher trockener Standort. Daher habe man bisher bei den Grundwasseranalysen zwar gewisse Auffälligkeiten gefunden, aber es sei immer schwierig, das auf geogene Inhalte bzw. auf das Vorhandensein eines Deponiekörpers zuzuordnen. Weil die hydrogeologischen Verhältnisse so differenziert seien, könne es schon mal schwierig sein, die Messungen ordentlich zu interpretieren. Der Deponiekörper verfüge über ein Entgasungssystem, das nach einer gewissen Stilllegungsphase nunmehr auch wieder betrieben werde. Deshalb gebe es nach der Einschätzung des Zeugen Dr. Palm für die Bevölkerung überhaupt keine Gefahr. Der Körper sei begehbar und habe einen deponietypischen Geruch. Eine weitere Gefährdung gebe es nicht. Es werde, wenn die Entgasungsanlage nicht ordnungsgemäß arbeite, hier und da Deponiegasaustritte geben. Aufgrund der geografischen Lage und der Lage am Waldrand und der Hanglage komme es durch Fall- und aufsteigende Winde zu einer Durchmischung, sodass auch das kein zusätzliches Gefährdungsmoment darstelle. In Bezug auf die Schutzgüter sei das zumindest für die Menschen, für Tiere und Pflanzen eher weniger gefährlich.518 Das Land Sachsen-Anhalt habe eine besondere Art von Oberflächenabdeckung entwickelt, eine so genannte Methanoxidationsschicht, die geeignet sei, die restlichen Spurengase zusätzlich abzubauen in einer Bodenschicht, die mit organischem Material, also mit Kompost oder Ähnlichem, angereichert sei, wo dieses Methan verstoffwechselt werde. 517 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 81 f. (Abgeordneter Kley/ Dr. Palm) 518 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 82 f. (Abgeordnete Rogée/ Dr. Palm) 98 Daher könne für die Luft die Gefährdung ausgeschlossen werden. Die Deponie könne mit einem angemessenen technischen Aufwand auch quasi umweltverträglich stillgelegt, geschlossen werden. Der Sickerwasserpfad werde sich etwas anders verhalten. In den nächsten acht bis zwölf Jahren werde Sickerwasser flächendeckend an der Basis nicht austreten, weil diese Menge verstoffwechselt werde oder benötigt werde zur Sicherstellung des Stoffwechsels zur Entgasung. Ein technisches Konzept sehe vor, dass man die temporäre Oberflächenabdeckung durch eine endgültige ersetzt. Das heißt, es werde eine Oberflächenabdeckung darauf kommen, wo die Restinfiltration, das, was an Grundwasserneubildung in diesem Körper noch entstehen könne, entsprechend gering sei. Zu den durch die rechtswidrige Einbringung zu erwartenden Kosten erklärte der Zeuge: Hinsichtlich der Kosten, die die illegale Deponierung dadurch verursache, dass die eingelagerten Stoffe wieder herausgeführt werden müssten oder die Entgasung oder Ähnliches intensiviert werden müsste, gebe es noch keine Übersicht. Er sei der Auffassung, dass dort nicht eine Tonne Abfall wieder ausgebaut werden müsse. Aufgrund der Tatsache, dass sie ein Deponieentgasungssystem haben, könne der Deponiekörper so lange entgast werden, bis das Gefährdungspotenzial weitestgehend abgebaut sei. Wenn man dann die Gesamtsituation am Standort hinnehme, den Altkörper, das Rückhaltevermögen etc., dann sei es so, dass man mit angemessenen technischen Mitteln, aber mit einem Mehraufwand, als wenn man die illegal eingelagerten 400 000 t nicht eingebaut hätte, diesen Standort stilllegen könne. Der Mehraufwand ergebe sich daraus, dass man gegebenenfalls zusätzliche Gasbrunnen benötige bzw. Gasbrunnen, die vorhanden seien, über längere Zeiträume ertüchtigen, also wieder bis zur Oberfläche hochziehen, müsse. Zudem werde man sicherlich etwas höheren Aufwand bei der temporären Oberflächenabdeckung haben. Denn sie müsse so bemessen werden, dass sie eine ausreichende Restdurchlässigkeit für Wasser und Gas habe. Die Mehrkosten, die in der Stilllegungsphase daraus entstehen würden, hätten sie berechnet. Diese Zahlen habe er nicht im Kopf. Es sei aber mehr als 1 Million, so viel könne er sagen.519 Hierzu sagte der Zeuge Mock aus, der Gutachter habe Mehraufwendungen von 10 Euro pro Quadratmeter eingeplant. Das seien bei 11 ha Fläche 1,1 Millionen Euro. Die Gasbrunnen habe er mit weiteren rund 350 000 Euro veranschlagt.520 Auf die Frage, ob die vorgenommenen Probennahmen als repräsentativ, sinnvoll und ausreichend zu betrachten seien, äußerte der Zeuge Dr. Palm die Auffassung, man könne noch weiter untersuchen, das sei jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll und bringe auch keinen zusätzlichen Kenntniszuwachs. Er halte die Untersuchungen, die man durchgeführt habe, das seien drei Messprogramme oder drei Untersuchungsprogramme gewesen, für vollständig geeignet, die Situation an dem Körper, sprich der Abfälle, die nach Sommer 2005 dort abgelagert worden seien, zu beschreiben.521 Zu der Behauptung des Zeugen Beckmann, die Untersuchungen würden nicht die wahren Zustände nach 2005 widerspiegeln, sagte der Zeuge, bei den durchgeführten Untersuchungen habe man Abfälle aus den Jahren 2008, 2007 und punktuell aus 2006 519 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 84 f. (Abgeordneter Miesterfeldt/ Dr. Palm) 520 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 38 (Mock) 521 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 85 (Abgeordneter Kley/ Dr. Palm) 99 erbohrt und angetroffen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der eine oder andere Bohrpunkt eventuell einen gewissen Anteil an Abfallmaterial enthalten habe, der vor Sommer 2005 abgelagert wurde. Selbst wenn das so wäre, werde als Methode der Probennahme die Herstellung der Mischprobe angewandt.522 Zu der rechtswidrig eingebrachten Menge sagte der Zeuge Hoffmann, klar sei, dass auf der Deponie im fraglichen Zeitraum ca. 1,1 Millionen t Abfälle abgelagert worden seien. Von diesen 1,1 Millionen t seien ca. 40 % als illegal zu betrachten. Das heiße, 40 % dieser Abfälle würden die Parameter erheblich überschreiten.523 Zum weiteren Verfahren führte der Zeuge Mock aus, dass das Landesverwaltungsamt entscheide, in welcher Form die Stilllegung und Rekultivierung durchzuführen sei. Derzeit befinden sie sich in der Planung dieser Stilllegungs- und Rekultivierungsmaßnahme. Der Bescheid sei vom Landesverwaltungsamt zugestellt worden, sodass sie jetzt wissen, wie die Sanierung zu erfolgen habe. Jetzt sei es Aufgabe des Planers einzuschätzen, welcher Mehraufwand nun tatsächlich aufgrund der Forderung des Landesverwaltungsamtes und aufgrund der Mehrablagerung erforderlich sei. Nach Auffassung des Zeugen seien die im Gutachten geschätzten 1,8 Millionen Euro viel zu hoch angesetzt, weil auch die Gasbrunnen keinesfalls mit 350 000 Euro zu Buche schlagen würden.524 Er ergänzte, er werde zwar Rekultivierungsaufwendungen haben, diese aber durch anderweitige Einnahmen reduzieren können. So habe er Anfragen hinsichtlich mehrerer Millionen Tonnen Materialien, die im Zusammenhang mit dem Bau von Tunneln für ICE-Strecken im Bohr- oder Sprengverfahren abgebaut werden. Das seien Materialien, die der Schlüsselnummer entsprechen, d. h. die er im Rahmen der Rekultivierung annehmen dürfe. Derzeit lägen ihm Angebote zwischen 7 und 10 Euro pro Tonne vor. Er halte die Annahme derartiger Abfälle für eine geeignete Maßnahme, um die Rekultivierungsaufwendungen in Freyburg-Zeuchfeld zu reduzieren.525 Der Zeuge Mock bekundete, er gehe davon aus, dass die bei den Deponien FreyburgZeuchfeld und Nißma vorhandenen Rückstellungen für die Deckung der Rekultivierungskosten ausreichend seien werden.526 Diese Einschätzung wurde für die Deponie Freyburg-Zeuchfeld durch den Zeugen Kürbs geteilt.527 e. Sanktionen, Konsequenzen aa. Änderungen in der Behördenorganisation 522 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 86 (Abgeordneter Kley/ Dr. Palm) 523 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 9 (Hoffmann) 524 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 38 f. (Abgeordneter Kley/ Mock), S. 47 (Abgeordneter Lüderitz/ Mock) 525 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 46 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Mock) 526 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 39 (Abgeordneter Kley/ Mock) 527 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 51 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Kürbs) 100 Zu den Veränderungen in der Struktur seiner Behörde legte der Zeuge Leimbach dar, dass es, sowohl was die Aufgabenwahrnehmung im Referat, als auch, was die personelle Ausstattung anbelange, Veränderungen gegeben habe. Man habe das Gefühl gehabt, dass die Sensitivität der Mitarbeiterin, die mit der konkreten Überwachung der Deponie befasst gewesen sei, nicht so gut gewesen sei. Man habe ihr andere Aufgaben übertragen und andere Mitarbeiter, von denen sie das erwarten konnten, mit der Überwachung von Freyburg-Zeuchfeld beauftragt. Zudem sei vom Ministerium für die Überwachung von Deponien zusätzliches Personal bereitgestellt worden.528 Der Zeuge Reiche erklärte, bei Sitzungen des Verwaltungsrates der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd stets seinen Ersten Beigeordneten mitzunehmen. Des Weiteren habe er die Schlussfolgerung getroffen, die Befreiung, wonach Vorstand und Geschäftsführer Rechtsgeschäfte vornehmen könnten, ohne dass sie davon wissen, nicht mehr so großzügig anzuwenden529. Er handle nur noch nach dem Vieraugenprinzip und ziehe einen zweiten Vorstand hinzu.530 Innerhalb der Kreisverwaltung habe es die Trennung in die beiden Ämter Wasser- und Naturschutz einerseits und Abfall- und Immissionsschutz andererseits gegeben, so der Zeuge Helms.531 Der Zeuge Becker532 sei Vorstand der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd bis zum 20. März 2009 gewesen. Vom 1. bis 31. Januar 2009 habe es parallel zu dem Zeugen Becker einen Interimsvorstand gegeben, der den Zeugen Becker für einen Monat eingearbeitet habe. Vom 20. März 2009 bis zum 30. September 2009 sei der Zeuge Mock vom Verwaltungsrat gebeten worden, diese Aufgabe als Interimsvorstand mit wahrzunehmen. Seit dem 1. Oktober 2009 nehme dieser die Aufgaben als Vorstand der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd wahr.533 Der Zeuge Mock hat ausgeführt, er sei in die Position des Zeugen Beckmann eingetreten, aber nur für die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd und nicht als Geschäftsführer der anderen fünf Gesellschaften.534 bb. Änderungen bei der Aufsichtstätigkeit, Zusammenarbeit der Behörden Die Zeugin Knopf bekundete, sie habe einen Kontakt über den kurzen Dienstweg zum Landesverwaltungsamt. Frau Dr. Hagel sei nun ihre Ansprechpartnerin.535 528 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 12 (Abgeordneter Lüderitz/ Leimbach) 529 Vgl. auch Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 77 (Abgeordneter Dr. Thiel/ Reiche) 530 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 71 f. (Abgeordneter Kley/ Reiche), S. 75, 78 (Abgeordneter Thiel/ Reiche), S. 78 (Vorsitzende Hunger/ Reiche), S. 79 (Abgeordneter Graner/ Reiche) zur Struktur des ZAW und der Beteiligungsgesellschaften 531 Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 36 (Abgeordneter Lüderitz/ Helms) 532 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 63 ff. (Reiche) 533 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 51 f. (Abgeordnete Graner/ Mock) und S. 31 (Mock) 534 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 42 (Abgeordnete Rogée/ Mock) 101 Bei den Kontrollen auf den Anlagen sei zum einen der Rhythmus verändert worden, zum anderen werde eine gewisse Risikoabschätzung vorgenommen. Risikobehaftete Anlagen würden häufiger kontrolliert.536 Die Überwachungsmaßnahmen werden seit den letzten drei Jahren alle unangemeldet durchgeführt.537 Zudem würden die Mitarbeiter der Kreisverwaltung bei den Kontrollen der Deponien wieder mitgenommen.538 Die Zusammenarbeit mit den sächsischen Behörden ist nach Bekunden des Zeugen Zender inzwischen gängige Praxis; mit der Direktion in Leipzig hinsichtlich der Deponieund Anlagenüberwachung und mit der Direktion Dresden für internationale Transporte.539 Der Zeuge Mock sagte zur Einbeziehung der Mitarbeiter der Kreisverwaltung in die Dinge, die den Zweckverband bzw. die Anstalt öffentlichen Rechts beträfen, aus, dies sei nach Bekanntwerden der Situation intensiviert worden.540 cc. Die Verfolgung von Übertretungen Auf die Frage, ob jeder Verfehlung nachgegangen werden sollte, antwortete der Zeuge Zender, man müsse unterscheiden zwischen dem verwaltungsrechtlichen Handeln in Form einer Anordnung und der Ahndung von Tatbeständen aus der Vergangenheit. Wenn bei einem Betreiber ein Missstand festgestellt werde, und von diesem erklärt werde, dass dieser Missstand behoben werde, dann bleibe für die Behörde - wenn der Betreiber tatsächlich entsprechend tätig werde - kein Raum für eine verwaltungsrechtliche Anordnung. Das heiße aber nicht, dass nicht für die Vergangenheit strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitsrechtlich geahndet werden könne.541 Bislang seien, so der Zeuge Hoffmann, zwei Sachverhaltskomplexe unter Sanktionsgesichtspunkten betrachtet worden. Die illegale Ablagerung von Abfällen, die zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt habe, und die illegale Ablagerung, die Abfallschlüsselnummer 19 12 09 usw. betreffend. Das sei Gegenstand von staatsanwaltlichen Ermittlungen.542 Im Zusammenhang mit der SVG wurden nach Aussage des Zeugen Zender Ordnungswidrigkeitsverfahren durch den Landkreis eingeleitet. Diese befänden sich im 535 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 70 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Knopf), S. 75 (Vorsitzende Hunger/ Knopf) 536 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 14 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Zender), S. 23 f. (Abgeordneter Graner/ Zender) 537 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 26 (Abgeordnete Rogée/ Zender) 538 Vgl. auch Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 77 (Abgeordneter Dr. Thiel/ Reiche) 539 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 22 (Abgeordneter Kley/ Zender) 540 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 50 (Abgeordneter Dr. Thiel/ Mock) 541 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 20 f. (Abgeordnete Rogée/ Zender) 542 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 10 (Hoffmann) 102 Einspruchsverfahren. Das heiße, diese Sachverhalte seien schon geahndet worden.543 Darüber hinaus, so die Zeugin Lindemann, seien alle Betreiber angeschrieben worden. Man habe darauf hingewiesen, dass es entsprechende Registerpflichten und Nachweispflichten gebe. Ebenfalls sei angekündigt worden, dass sich künftige Kontrollen verstärkt auf die Analytik sowie die Festlegungen des neuen Deponierechtes von 2007 beziehen würden.544 Die LBR sei nunmehr verpflichtet, jeden Monat die In- und Outputbestände zu übermitteln.545 Seit dem Überwachungserlass des Ministeriums von 2009, würden die Kontrollen in den Anlagen vom Landesverwaltungsamt in der Regel unangemeldet erfolgen. Das sei früher nicht immer so gehandhabt worden, weil oft die Anlagenbetreiber nicht vor Ort gewesen seien. Der Zeuge Leimbach führte zu der Frage, ob die Drohung mit Ordnungswidrigkeitsverfahren, Auslagerungen oder Gefährdungsabschätzungen wirkungsvoll sei, aus, es handle sich um den normalen Mechanismus, den das Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) vorsehe. Zusätzlich gebe es strafbewehrtes Verhalten, bei dessen Aufarbeitung das Landesverwaltungsamt die Staatsanwaltschaft unterstütze. Wenn im Einzelfall entschieden werde, dass eine Fehlanlieferung, die bereits auf der Deponie vorhanden und nicht separiert sei, eher abzudecken sei als zu entsorgen, dann sei das eine Frage der verwaltungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit546. Es gehe nicht darum, das aus Prinzip wieder auszulagern, um den Betreiber sozusagen ermahnend auf die Einhaltung seiner Verpflichtungen hinzuweisen, sondern darum, dass dieser konkrete Sachverhalt unter den üblichen Regularien beurteilt werde. Dann sei - abhängig vom Material - die Abdeckung durchaus eine verhältnismäßige Entscheidung, wenn sie mit der Prüfung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens kombiniert werde. Wenn dann gesagt werde, da habe der Mechanismus versagt, den er beschrieben habe, dann müsse er sagen, der Mechanismus, sich an Recht und Gesetz zu halten, habe in Freyburg-Zeuchfeld seines Erachtens versagt.547 Der Zeuge bekundete ferner, das Landesverwaltungsamt habe noch keinerlei Prüfung angestellt, ob die Gesellschafter der DEREC für den Fall haften müssten, dass die DEREC für die Verantwortlichkeiten nicht einstehen könnte.548 Das sei erst die zweite Stufe des Verfahrens. Zunächst würden die Gewinne bei der Gesellschaft im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsverfahrens abgeschöpft. Das müsse erst positiv vor Gericht bestanden werden. Danach werde geprüft werden, wenn sich die Gesellschaft nicht als leistungsfähig genug erweise, ob die Gesellschafter so dominanten Einfluss nach GmbH-Recht ausgeübt haben, dass sie quasi unmittelbar haften als Gesellschafter der DEREC. Darüber bestehe 543 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 22 f. (Abgeordneter Kley/ Zender) 544 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 48 f. (Abgeordneter Kley/ Lindemann) 545 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 70 (Knopf) 546 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 19 (Abgeordneter Graner/ Leimbach), S. 20 (Abgeordneter Lüderitz/ Leimbach) 547 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S.16 f. (Abgeordneter Kley/ Leimbach), S. 24 (Abgeordneter Graner/ Leimbach) Abschöpfen illegal erlangten Gewinns 548 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 26 (Abgeordneter Graner/ Leimbach) 103 bei den Gesellschaftern eine große Besorgnis. Aber das werde erst geprüft, nachdem feststellt worden sei, dass man seine Rückforderungen nicht durchsetzen könne.549 dd. Vollzugsprobleme Wenn die Behörde bemüht ist, die Outputwege wirklich sehr sorgfältig zu prüfen, stellt sich ihr als größtes Problem dar, so die Zeugin Knopf, dass der Anlagenbetreiber dem Landkreis ständig mehr oder weniger drohe, er müsse Arbeitskräfte entlassen, er müsse die Anlage schließen, wenn er so kontrolliert werde.550 Das sei der Nachteil, wenn der Landkreis Überwachungsbehörde ist. Einerseits sei er für eine solche Anlage verantwortlich und müsse gegebenenfalls über einen Annahmestopp entscheiden, andererseits betreffe es die ihm wichtigen Arbeitsplätze.551 Des Weiteren sei es für die Kontrolleure persönlich schwierig, so seien gegen die Zeugin im letzten Jahr eine große Anzahl Dienstaufsichtsbeschwerden erhoben worden. Mit jeder Anordnung, die sie vornehme, entstünde für sie Druck von außen. Sie seien bemüht, eine zusätzliche Nachweisordnung zu erarbeiten und erstmalig ein Instrument zu haben, damit sie die Outputwege und die Inputwege wirklich prüfen könnten.552 Ein weiteres Problem bei der Arbeit sei, dass 19 12 12 aus so vielen Anlagen im Input und im Output komme, dass nicht mehr nachvollziehbar sei, woher die ursprünglichen Abfälle kämen. Das sei aber vom Gesetzgeber so geregelt. Sie habe wenige Möglichkeiten, das einzuschränken. Es sei für sie eine Sisyphusarbeit, das nachzuvollziehen. Genau dem wolle sie mit ihrer Anordnung entgegenwirken, aber es sei eigentlich unmöglich zu sagen, woher der Abfall komme bzw. woher er ursprünglich gekommen sei.553 ee. Handlungsbedarf des Gesetzgebers Die Zeugin Knopf führte aus, dass es problematisch sei, dass in Deutschland die Umwelthierarchien in jedem Bundesland anders seien. In Norddeutschland seien es zum Beispiel die Gewerbeaufsichtsämter und in Brandenburg das Landesumweltamt, die die abfallrechtlichen Überwachungen vornehme.554 Außerdem sei die Umdeklarierung von Abfällen nicht als Ordnungswidrigkeitstatbestand im Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt. Es 549 Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 26 (Vorsitzende Hunger/ Leimbach) 550 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 9 (Knopf) 551 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 25 (Knopf) 552 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 9 (Knopf) 553 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 14 (Knopf) 554 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 73 f. (Abgeordnete Brakebusch/ Knopf) 104 sei deshalb schwierig, abfallrechtlich zu versuchen, jemanden für eine Falschdeklarierung oder Umdeklarierung zur Verantwortung zu ziehen.555 Befragt nach der Geeignetheit des Zertifikats Entsorgungsfachbetrieb bekundete der Zeuge Zender, er sehe sich außerstande, sich hierzu umfänglich zu äußern. Dies umso mehr, weil es sich um eine Bundesregelung handle. Er habe aber Zweifel, ob eine Änderung eine Verbesserung nach sich ziehen würde. Er wisse nicht, ob mehr Staat und mehr Kontrolle nicht doch denjenigen, die illegal handeln wollen, auch weiter Möglichkeiten böten. Er halte die rechtlichen Rahmenbedingungen für ausreichend.556 Auf die Frage, ob der Zeuge Dr. Engel in Auswertung seiner eigenen Vorgänge Ideen habe, die Organisationsverteilung zu verbessern, antwortete dieser, es sei eine tradierte Vorgehensweise, die Trennung von Rechtsbereich und technischem Bereich, Überwachung auf der einen Seite, Begleitung auf der anderen Seite, die er nicht als Mangel empfinde.557 Zu dem zum 1. Februar 2007 novellierten Nachweisrecht 558 führte der Zeuge Behrend aus, er sehe ein Problem darin, wie die Registerpflichten von den beteiligten Unternehmen umgesetzt worden seien. Die seien nach heutiger Sicht nicht so in den Unternehmen umgesetzt worden, wie es die Nachweisverordnung vorschreibe. Man hätte darauf Einfluss nehmen können, indem - auch in diesem Bereich gebe es Vollzugshilfen - diese konkret umgesetzt werden und indem in den Unternehmen nach den Unterlagen im Register bei der abfallrechtlichen Überwachung nachgeschaut werde, die dafür vorgeschrieben seien. Die Überwachungsbehörde hätte bei der abfallrechtlichen Überwachung diese Themen prüfen müssen. Register seien keine Unterlagen, die an die zuständigen Behörden in jedem Falle zu übersenden seien, sondern diese seien von den in der Abfallwirtschaft tätigen Unternehmen für sich selbst vorzuhalten, aufzubewahren - mindestens drei Jahre und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. 555 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 9 (Knopf) 556 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 18 f. (Abgeordnete Lüderitz/ Zender) 557 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 18 f. (Abgeordneter Miesterfeldt/ Dr. Engel) 558 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 89 f. (Vorsitzende Hunger/ Behrend) 105 106 II. Komplex Vehlitz und Möckern Der Untersuchungsausschuss befasste sich in einem zweiten Komplex gemäß der Nummer 1 des Untersuchungsauftrages559 damit, ob und in welchem Umfang durch Tun oder Unterlassen der für Wirtschaft und Arbeit sowie für Landwirtschaft und Umwelt zuständigen Ministerien und der ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden vor allem im Zeitraum von Januar 2004 bis April 2008 die Verbringung und Lagerung von Abfall, insbesondere in den Tongruben Vehlitz und Möckern und der Abfallentsorgungsanlage in Rietzel, entgegen den geltenden Rechtsvorschriften ermöglicht wurde. Es wurde vor allem geprüft, ob die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen rechtmäßig erteilt wurden, ob es rechtlich geboten oder zweckmäßig war, einmal erteilte Erlaubnisse und Genehmigungen zurückzunehmen oder zu widerrufen und ob die Gruben und Abfallentsorgungsanlagen bzw. deren Betreiber sowie die zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen Verpflichteten und deren Beauftragte hinreichend beaufsichtigt wurden. Zur Untersuchung der Tongruben Vehlitz und Möckern wurden die Beweisbeschlüsse U11/1, U11/4, U11/6, U11/8, U11/9, U11/11, U11/15, U11/18, U11/20, U11/21, U11/22, U11/23 (Anlagen 9 bis 20) gefasst. 1. Die Tongruben a. Betriebszeiten Der Zeuge Dr. Reiner Haseloff, Minister für Wirtschaft und Arbeit, sagte aus, der Erdaufschluss für den Tagebau Vehlitz sei im Jahr 1987 erfolgt. Im gleichen Jahr begann der Abbau. Ein erster Hauptbetriebsplan trat 1993 in Kraft. Die Verfüllung des Tagebaus begann im Jahr 1998 und vollzog sich bis 2008. Der Aufschluss der Tongrube Möckern geschah im Jahre 1993, der Abbau fand von 1993 bis 2006 statt. Verfüllt wurde von 2002 bis 2006.560 b. Haupt- und Sonderbetriebspläne Der Zeuge Uwe Berthold, Dezernent im Dezernat 41 Steine und Erdenbergbau im Landesamt für Geologie und Bergwesen,561 bekundete, gemäß § 51 Bundesberggesetz (BBergG) dürften Aufsuchungsbetriebe, Gewinnungsbetriebe und Betriebe zur Aufbereitung nur aufgrund von Betriebsplänen errichtet, geführt und eingestellt werden. Das Zulassungsverfahren richte sich nach den Bestimmungen des BBergG. Liegen die Zulassungsvoraussetzungen vor, bestehe ein Rechtsanspruch auf Zulassung.562 559 Drs. 5/39/1260 B Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 4, 5 (Dr. Haseloff) 561 Vgl. Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 50 (Berthold) 562 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 52 (Berthold) 560 107 Der Zeuge Christian Sladek, stellvertretender Abteilungsleiter und Referatsleiter des Referates Bergbau im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit,563 erläuterte, das BBergG kenne zwei Arten von Betriebsplänen, den Hauptbetriebsplan und den Sonderbetriebsplan. Der Hauptbetriebsplan sei das wesentliche Genehmigungsinstrument, um einen Betrieb führen zu können. Er werde für einen in der Regel zwei Jahre nicht überschreitenden Zeitraum aufgestellt.564 Bestehe Regelungsbedarf für Teile des Betriebes oder für bestimmte Vorhaben, erfolge dies per Sonderbetriebsplan. Die Befristung des Sonderbetriebsplanes richte sich meistens nach der Dauer des Vorhabens.565 Unabhängig von der im Zulassungsbescheid enthaltenen Befristung hätten Haupt- und Sonderbetriebspläne einen abgeschlossenen Charakter. Ihre Befristung ergebe sich allein schon aus der Dauer des Vorhabens.566 Grundlage für die Neuzulassungen und Änderungen der bestehenden Betriebspläne sei nach Aussage des Zeugen Berthold eine technische Verfügung des Präsidenten des LAGB. Gegenwärtig sei die LAGA 2004 in Geltung; von 1997 bis 2004 galt die LAGA 97. 567 Bei Genehmigungen seien nach Darstellung des Zeugen Frank Esters, amtierender Präsident des LAGB,568 alle Besonderheiten hinsichtlich der Betriebssicherheit, des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Notwendigkeiten anzusehen. Jede Tongrube sei ein Einzelfall. Darin begründe sich auch das flexible Zulassungsverfahren mit Betriebsplänen, die dann ständig der Situation angepasst werden müssten. Es gebe Betriebsbefahrungen, Kontrollen und auch die Anzeigepflicht des Unternehmers, die bergrechtlich begründet sei.569 Mehrere Zeugen bekundeten, der Inhalt eines Betriebsplanes sei der Fachaufsicht nur in Einzelfällen bekannt.570 Der Zeuge Dr. Theodor Lühr, Abteilungsleiter der Abteilung Wirtschaftsordnung, Energie und Bergbau im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit,571 teilte mit, dass es eine Regelung gebe, wonach das LAGB in Einzelfällen, die politisch brisant und mit einer großen Gefahrenproblematik versehen seien, dem Ministerium für Wirtschaft 563 Vgl. Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 81 (Sladek) 564 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 86, 96 (Sladek); ebenso Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 69 (Berthold) 565 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 86, 96 (Sladek) 566 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 41 f. (Dr. Klamser) 567 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 63 (Berthold) 568 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 82; Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 33 (Esters) 569 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 46 (Vorsitzende Hunger/ Esters) 570 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 83 (Sladek); Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 24 (Dr. Lühr) 571 Vgl. Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 23 (Dr. Lühr) 108 und Arbeit Bericht erstatte, ansonsten sei das normale Genehmigungsverfahren nicht Bestandteil der Fachaufsicht.572 aa. Die Zulassung des Sonderbetriebsplanes „Verfüllung für den Tontagebau Möckern“ Mit Schreiben vom 28. Oktober 1999 beantragte die Sporkenbach Recycling GmbH Möckern (SZ) beim Bergamt Staßfurt die Zulassung des Sonderbetriebsplanes „Verfüllung für den Tontagebau Möckern“.573 Die Zulassung wurde mit Bescheid vom 14. Dezember 2001 erteilt.574 Nach dem Zeugen Dr. Peter Klamser, tätig in der Koordinierung Energiepolitik im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, früher Bergamtsleiter,575 erfolgte die Zulassung auf der Grundlage der LAGA 97.576 Die Zulassung sieht eine Verfüllung mit den folgenden Abfallarten vor: 17 01 01 17 01 02 17 01 03 17 01 04 17 07 01 17 05 01 20 02 02 Beton Ziegel Fliesen, Keramik Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle Erde und Steine Erde und Steine Nach Ziffer 8 der Nebenbestimmungen sind folgende Parameter der Verfüllmaterialien einzuhalten: - Kornband 0 bis 250 mm - nicht mineralischer Fremdstoffanteil von maximal 5 Vol.-% - Glühverlust maximal 5 Masse-%.“577 Die LAGA-Mitteilung M 20 habe, so der Zeuge Dr. Klamser, damals in der Ziffer 1.4.1. für Bauschutt eine entsprechende Regelung vorgesehen: „Hinweis: Bauschutt mit einem Anteil von nichtmineralischen Stoffen über 5 Vol.-%, der zum Beispiel als Gemisch von mineralischen und nichtmineralischen Bestandteilen anfällt, wenn Bauwerke nicht kontrolliert zurückgebaut werden, darf in dieser Zusammensetzung nicht verwendet werden.“578 572 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 24 (Dr. Lühr) 573 Ordner SBP Verfüllung Tontagebau Möckern 1, S. 1 ff. 574 Ordner SBP Verfüllung Tontagebau Möckern 1, S. 134 ff. 575 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 23 (Dr. Klamser) 576 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 24 (Dr. Klamser) 577 Ordner SBP Verfüllung Tontagebau Möckern 1, S. 134 ff.; vgl. auch Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 24 (Dr. Klamser) 578 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 25 (Dr. Klamser) 109 Der Bescheid enthält die folgende Befristung: „Die Gültigkeit dieses Bescheides ist unabhängig von der jeweiligen Hauptbetriebsbzw. Abschlussbetriebsplanzulassung. Sie endet jedoch endgültig mit Beendigung der Bergaufsicht gemäß § 69 Abs. 2 BBergG.“579 bb. Die Umstellungsbescheide vom 14. November und 12. Dezember 2002 Nach der Umstellung der zugelassenen Abfallarten vom EAK auf das seit 1. Januar 2002 geltende europäische Abfallverzeichnis wurden die unteren Abfallbehörden durch das LAGB mit Schreiben vom 20. Februar 2002 aufgefordert, die Umstellung der in bergbaulichen Anlagen zugelassenen Abfallarten einvernehmlich mit dem Landesamt vorzunehmen“.580 Der Zeuge Dr. Klamser sagte aus, bei einer solchen Umschlüsselung unterbreite die Abfallbehörde einen Vorschlag, anschließend müsse das Einvernehmen mit dem LAGB hergestellt werden. Das LAGB prüfe, ob bergrechtliche Belange berührt seien - das sei in der Regel nicht der Fall -, und stimme ihm zu.581 Mit Bescheid vom 14. November 2002 sei diesbezüglich ein Bescheid des Landkreises Jerichower Land an die SZ ergangen. In diesem Bescheid sei ein Eluat-Grenzwert enthalten: „Z 2 Laga-Tabelle 20 II 1,4-5 und 1.4-6 ohne Sulfatbegrenzung, Kornband von 0 bis 60 mm, nichtmineralischer Fremdstoffanteil von 5 Vol.-%, Glühverlust von maximal 5 Masse-%, Einhaltung von PAK von 75 mg/kg.“582 Der Bescheid des Landkreises Jerichower Land an die SZ vom 12. Dezember 2002 enthält eine Liste von Abfallschlüsselnummern, so u. a. auch 19 12 12: „19 12 12 Sonstige Abfälle einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen (Vorabsiebung aus der 1. Siebstufe von 17 09 04 aus Sortieranlagen und/ oder Recyclinganlagen“ 583 Einen Eluat-Grenzwert enthält der Bescheid vom 14. Dezember 2002 nicht. Für eine derartige Festlegung habe nach Aussage des Zeugen Dr. Klamser auch keine Veranlassung bestanden. Ein solcher Grenzwert sei bereits im Sonderbetriebsplan vom 579 Ordner SBP Verfüllung Tontagebau Möckern 1, S. 134 ff.; vgl. auch Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 41 (Dr. Klamser) 580 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 40 (Abgeordneter Lüderitz); Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 61 (Abgeordneter Lüderitz) 581 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 55, 41 (Dr. Klamser) 582 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 25 f (Dr. Klamser) 583 Ordner SBP Verfüllung Tontagebau Möckern 1, S. 272 ff.; vgl. auch Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 25 (Dr. Klamser) 110 14. Dezember 2001 enthalten gewesen. Eine vergleichbare Festlegung aber habe für Vehlitz nicht existiert.584 Nach Aussage der Zeugen Dr. Klamser und Forker wurde ein Einvernehmen mit dem LAGB nicht hergestellt.585 Hierzu heißt es in einem Schreiben des Zeugen Esters an das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit: „Einige Landkreise, darunter der Landkreis Jerichower Land, haben in den Verfahren zur Umschlüsselung der Abfallnummern das LAGB überhaupt nicht beteiligt. Die von der unteren Abfallbehörde vergebenen AVV-Nummern für die Tongruben Möckern und Vehlitz der SZ wurden von dem LAGB vom Betrieb selbst bekannt gegeben. So gelangte beispielsweise die AVV-Nummer 19 12 12 durch die vom Landkreis Jerichower Land am 12. Dezember 2002 vorgenommene Umstellung erstmalig in die Zulassung für den Tagebau Möckern.“586 cc. Die Zulassung des Sonderbetriebsplanes „Verfüllung, Rekultivierung, Teilfeld 2“ für Vehlitz Verfahren Mit Schreiben vom 26. April 2006 beantragte die SZ beim LAGB die Zulassung des Sonderbetriebsplanes „Verfüllung, Rekultivierung, Teilfeld 2“ für den Tagebau Vehlitz.587 Unter den Materialien, deren Zulassung für eine Verfüllung des Tontagebaus beantragt werden, findet sich auch der Eintrag: „19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen.“588 Hierzu erklärte der Zeuge Berthold, dass nicht entscheidend wäre, ob der Abfallschlüssel 19 12 12 zugelassen werde, sondern welches 19 12 12 zugelassen werde.589 Mit dem Versuch 19 12 12 genauer zu definieren, nämlich 19 12 12 -mineralisches Material 1 % TOC -, sei das LAGB vor Gericht gescheitert.590 584 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 26 (Dr. Klamser) 585 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 61 (Abgeordneter Lüderitz/ Forker); Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 48 (Dr. Klamser) 586 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 38 (Osse) 587 Ordner Tontagebau Vehlitz, SBP Verfüllung Teilfeld II, Band 1, S. 1ff. 588 Ordner Tontagebau Vehlitz, SBP Verfüllung Teilfeld II, Band 1, S. 16. 589 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 67 (Berthold) 590 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 75 (Berthold) 111 Aus dem eingereichten Betriebsplan gehe hervor, so der Zeuge Berthold, dass die SZ unter dem Abfallschlüssel 19 12 12 ausschließlich mineralisches Material definiert habe, was bei einer Vorabsiebung von Baustellenabfällen bei einem Trennschnitt von 40 mm anfalle. Dies sei folgerichtig auch deshalb so gewesen, weil eine Verfüllung der Tongrube mit zur Verfüllung geeignetem Material beabsichtigt gewesen sei. Unter Auslegung des eingereichten Betriebsplanes und des Zulassungsbescheides sei damit für ihn klar gewesen, dass mit sonstigen Abfällen nicht hausmüllähnlicher Gewerbe- oder Siedlungsabfall habe gemeint sein können, der einen hohen organischen Anteil enthalte und auch ausgase.591 Der Begriff „mineralische Abfälle“ stamme aus der LAGA 97, auf die der Sonderbetriebsplan Bezug nehme. Der Begriff sei in der oben genannten LAGA aber nicht definiert worden. Er werde aber, was sich aus dem Sinnzusammenhang ergebe, als Synonym für anorganische Abfälle benutzt. Mit der Zulassung vom 5. März 2004 seien antragsgemäß ausschließlich mineralische, das heißt anorganische Abfälle für die Verfüllung zugelassen worden. Mineralisch anorganisch bedeute, wenn dieser Begriff ohne Einschränkung benutzt werden würde, dass die Abfälle grundsätzlich keinerlei organische Inhaltsstoffe ausweisen dürfen. Dies sei gleichzusetzen mit einem Zuordnungswert von TOC gleich null. Das sei aber realitätsfremd, weil den meisten mineralischen anorganischen Abfällen zumindest geringe Bestandteile organischer Materie anhaften würden.592 Auch die oben genannten technischen Regeln der LAGA gehen nicht davon aus, dass es zu einer derart absoluten Auslegung des Begriffes „mineralisch anorganisch“ komme. Anderenfalls hätten die Zuordnungswerte für sämtliche organische Schadstoffe, einschließlich zum Beispiel des Parameters Phenol, auf null gesetzt werden müssen. Auch bei anorganischem Material sei immer ein bisschen Organik mit dabei. Aber sie seien, so der Zeuge Berthold, davon ausgegangen, dass im Betriebsplan beantragt wurde, mineralisches Material einzubringen, und haben auch deshalb keine Beschränkung des TOC für erforderlich gehalten.593 Ebenso wie der Zeuge Berthold erklärte auch der Zeuge Dr. Klamser, er habe bei Durchsicht der Unterlagen nicht erkennen können, dass die Antragstellerin etwas anderes als einen mineralischen Verfüllstoff beantragt habe.594 Der Sonderbetriebsplan wurde am 13. Mai 2003 dem Landkreis Jerichower Land zur Stellungnahme übersandt.595 In der Stellungnahme des Landkreises vom 20. Juni 2003 wird unter den genehmigungsfähigen Abfällen auch 19 12 12 aufgeführt: „19 12 12 591 Sonstige Abfälle einschließlich Mineralmischungen aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (Vorabsiebungen aus Sortieranlagen 1. Stufe)“.596 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 67 (Berthold) 592 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 67 (Berthold) 593 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 67 (Berthold) 594 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 26f. (Dr. Klamser) 595 Ordner Tontagebau Vehlitz, SBP Verfüllung Teilfeld II, Band 1, S. 59 596 Ordner Tontagebau Vehlitz, SBP Verfüllung Teilfeld II, Band 1, S. 65 f. 112 In die Stellungnahme des Landkreises sei eine Stellungnahme der oberen Abfallbehörde, des Regierungspräsidiums Magdeburg, einbezogen worden. In dieser Stellungnahme heißt es ebenso wie in der späteren Stellungnahme des Landkreises: […] eine Genehmigungsfähigkeit für die AVV-Schlüssel […] 19 12 12 Sonstige Abfälle einschließlich Mineralmischungen aus der mechanischen Behandlung von Abfällen [Vorabsiebungen aus Sortieranlagen 1. Stufe] […] wird gesehen.“597 Eine Vorgabe zu Festlegungen von TOC und Glühverlust enthielten die Stellungnahmen nicht.598 Der Zeuge Berthold bekundete, dass dem LAGB auch die Stellungnahme der oberen Abfallbehörde bekannt gewesen sei.599 Das LAGB erteilte die Zulassung des Sonderbetriebsplanes mit Bescheid vom 5. April 2004.600 Befristung Zur Geltungsdauer erklärte der Zeuge Berthold, Sonderbetriebspläne für die Verfüllung seien in seiner Behörde in der Regel unbefristet zugelassen. Dies gilt auch für den in Rede stehenden Sonderbetriebsplan.601 Die Betriebsplanzulassung regelt für das Teilfeld II in III 2: „Die Betriebsplanzulassung ist unbefristet.“602 Bei der Befristung handle es sich, so der Zeuge Dr. Klamser, um einen belastenden Verwaltungsakt, der nicht ohne Grund ergehen dürfe. Auf die Frage, warum die Genehmigung seinerzeit unbefristet erteilt worden sei, legte der Zeuge Armin Forker, vom 1. Januar 2002 bis zum 12. März 2008 Präsident des LAGB und seit dem 13. März 2008 abgeordnet an das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit,603 dar, es hätten zu dem Zeitpunkt keine Zweifel, auch im Hinblick auf die Anwendung der Rechtsnormen und LAGA-Kriterien, bestanden.604 Inhalt 597 Ordner Tontagebau Vehlitz, SBP Verfüllung Teilfeld II, Band 1, S. 62 f. Vgl. auch Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 10 (Finzelberg) 599 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 52 (Berthold) 600 Ordner Tontagebau Vehlitz, SBP Verfüllung Teilfeld II, Band 1, S. 71 ff. 601 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 69 (Berthold) 602 Ordner Tontagebau Vehlitz, SBP Verfüllung Teilfeld II, Band 1, S. 72 603 Vgl. Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 51 (Forker) 604 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 59f. (Vorsitzende Hunger/ Forker) 598 113 Der Zeuge Berthold legte dar, der Sonderbetriebsplan habe sich überwiegend an den Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, technische Regel, LAGA M 20, Stand 1997, orientiert. Es sei ein umfangreiches Spektrum an Abfallstoffen zugelassen worden.605 Der AVV-Schlüssel 19 12 12 ist in dem Bescheid ebenso enthalten wie der Zusatz, der sich bereits in den Stellungnahmen des Regierungspräsidiums und des Landkreises findet.606 Auf die Frage, weshalb die vom Landkreis vorgegebenen stofflichen Parameter vom LAGB 1:1 übernommen worden seien, legte der Zeuge Thomas Pleye, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit,607 dar, der Landkreis, die Abfallbehörde, sei die federführende Behörde, die auch die abfallrechtliche Kompetenz besitze. Deswegen habe das Bergamt damals offenbar angenommen, dass die zuständige Fachbehörde das Abfallrecht in zutreffender Weise angewandt habe.608 In den Auflagen heißt es unter Ziffer 3: „Das zu verfüllende Material darf die Zuordnungswerte Z 2 im Eluat gemäß den Anforderungen an die Stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/ Abfällen Technische Regeln - LAGA 20 Länderarbeitsgemeinschaft Abfall nicht überschreiten. Der Parameter Sulfat stellt aufgrund der geogenen Bedingungen keine Begrenzung dar.“609 Einschränkende Festlegungen zum TOC und Glühverlust enthielt die Zulassung nicht.610 Nach Bekunden des Zeugen Dr. Klamser habe man auf eine Regelung in der Zulassung des Sonderbetriebsplanes verzichtet, da entsprechende Maßgaben bereits in dem Bescheid des Landkreises Jerichower Land enthalten gewesen seien. Bei diesem Bescheid habe es sich um einen bestandskräftigen Verwaltungsakt gehandelt, der durch das Zulassungsverfahren nicht angefasst werden sollte. Seiner Auffassung nach habe für die SZ die Verpflichtung aus dem Bescheid vom 14. November 2002 trotz der späteren Erteilung der Zulassung zum Sonderbetriebsplan unverändert fortbestanden.611 Der Zeuge Eberhard Neumann, seit Juni 2007 Sachgebietsleiter Immissionsschutz im Landkreis Jerichower Land,612 erklärte hierzu, seine Behörde habe sich nicht zu der Genehmigung geäußert.613 Es habe niemand gewagt, die Rechtmäßigkeit des Bescheides 605 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 52 (Berthold) 606 Ordner Tontagebau Vehlitz, SBP Verfüllung Teilfeld II, Band 1, S. 71 ff. 607 Vgl. Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 85 (Pleye) 608 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 100 (Abgeordneter Graner/ Pleye) 609 Ordner Tontagebau Vehlitz, SBP Verfüllung Teilfeld II, Band 1, S. 73 610 Vgl. auch Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 10 (Finzelberg) 611 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 26 (Dr. Klamser) 612 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 43 (Neumann) 613 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 50 (Neumann) 114 des Bergamtes infrage zu stellen.614 In diesem Sinne äußerte auch die Zeugin Karin Osse, Sachgebietsleiterin im Fachbereich 7 für das Sachgebiet Abfallwirtschaft/ Bodenschutz im Landkreis Jerichower Land,615 der Sonderbetriebsplan sei von der unteren Abfallbehörde als zu vollziehender Verwaltungsakt angesehen worden, ohne dass Veränderungen notwendig gewesen seien.616 614 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 26 (Neumann) 615 Vgl. Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 19 (Osse) 616 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 24 (Osse) 115 2. Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern und HRH Recycling GmbH a. Zu den Unternehmen Der Zeuge Matthias Redeker, Vertriebsleiter bei der Veolia Umweltservice West GmbH & Co. KG,617 führte zur SZ aus, diese habe zwei Tontagebaue in Vehlitz und Möckern betrieben. Sie verfüge über 30 ha Bergwerkseigentum, zusätzlich 400 ha Bewilligungsfeld. Mit einer Fläche von 7 ha sei dort Bergwerkseigentum in der Vergangenheit aktiviert worden.618 Neben den Tontagebauen habe die SZ auch eine BImSch-Anlage in Vehlitz betrieben, in der Abfallstoffe konditioniert worden seien. Diese Anlage habe schon vor dem Jahre 2005 bestanden und sei von 2006 bis 2008 erweitert worden.619 Es habe dazu eine BImSchGenehmigung gegeben, gesehen habe er sie jedoch nicht. Er, Redeker, wisse nicht, ob die Genehmigung befristet oder unbefristet gewesen sei.620 Die HRH Recycling GmbH (HRH) sei nach der Darstellung des Zeugen Dr. Thorsten Grenz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Veolia Umweltservice GmbH, 621 zunächst als Firma Endert in Rietzel gegründet worden. Eine ursprünglich bestehende Genehmigung für den Betrieb einer Bauschuttaufbereitungsanlage sei 1998 um Baustellenmischabfälle ergänzt und erweitert worden. Im Jahre 2003 fand ein Betreiberwechsel auf die SZ statt. Im Jahre 2005 habe die SZ eine Verwaltungsgesellschaft namens einhundertsechsunddreißigste Alster mbH gegründet. Noch im gleichen Jahr sei diese in HRH umbenannt und der Sitz nach Rietzel verlegt worden. Im Dezember 2005 hätte dann die Vorgängergesellschaft der Veolia Propreté, die SULO West GmbH und Co. KG, 50,2 % der HRH erworben.622 Zwischen der SZ und der HRH gebe es einen Betriebsführungsvertrag, einen Liefervertrag über Versatzmaterial, nach dem die HRH Versatzmaterial an die SZ liefere, und einen Pachtvertrag über das Grundstück und die Anlage in Rietzel.623 So habe die SZ am Standort Rietzel ab dem 1. Januar 2006 im Auftrag der HRH die Sortieranlage für Baustellenmischabfälle und die Anlage zur Aufbereitung von Bauschutt geführt. Die Abfälle seien dort getrennt aufbereitet und in den Stoffkreislauf zurückgeführt worden. An dem Standort Rietzel seien zwei leistungsstarke Aufbereitungs- und Sortieranlagen mit hohen Sortier- und Verwertungsquoten betrieben worden. Die HRH habe definierte Materialien 617 Vgl. Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 40 (Redeker) 618 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 42 (Redeker) 619 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 54 (Vorsitzende Hunger/ Redeker) 620 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 54 f. (Abgeordneter Kley/ Redeker) 621 Vgl. Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 5 (Dr. Grenz) 622 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 8 (Dr. Grenz) 623 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 8 (Dr. Grenz); vgl. auch Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 42 f. (Redeker) 116 hergestellt, welche die SZ zur Verfüllung und Rekultivierung der Tontagebaue eingesetzt habe.624 Die SULO habe sich verpflichtet, eine gewisse Menge Material zum Input des gesamten Materials zu liefern.625 Im Juli 2007 habe die Veolia Propreté die SULO übernommen. Durch die Übernahme entstand folgende Gesellschaftsstruktur: Die von dem Zeugen Dr. Grenz geführte Veolia Umweltservice GmbH in Deutschland sei Tochtergesellschaft der Veolia Propreté.626 Der Veolia Umweltservice GmbH unterstünden Beteiligungsgesellschaften, d. h. operative Gesellschaften in Deutschland, die regional gegliedert seien, u. a. die Veolia Umweltservice - VUS abgekürzt - West GmbH & Co. KG. Diese wiederum habe eine 50,2-prozentige Beteiligung der Gesellschaft HRH inne. Der verbleibende Anteil am Kapital der Gesellschaft liege bei der SZ, die auch die Betriebsführung für dieses Gemeinschaftsunternehmen innehabe.627 Zur Stoffstrommenge gaben die Zeugen an, es habe sich im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 13. März 2008 um ein Gesamtvolumen von 651 000 t gehandelt.628 Es seien Materialien der Abfallarten 19 12 12, also nicht gefährliche Abfälle aus mechanischer Aufbereitung, und 19 12 09, d. h. Mineralstoffe wie Sand und Steine, wie sie üblicherweise aus Bauten gewonnen werden, gewesen.629 Die 651 000 t Input hätten vier Output-Wege gefunden. 57 000 t seien in die Tongrube Möckern gegangen, 278 000 t in die Tongrube Vehlitz, 264 000 t in die Aufbereitungsanlage der SZ in Vehlitz und 52 000 t hätten andere Verwertungswege gefunden. Dabei habe es sich zum Beispiel um Wertstoffe wie Schrott gehandelt. Es gebe weitere Mengenströme außerhalb ihres Einflussbereiches, so der Zeuge Dr. Grenz.630 Im März 2008 habe die HRH den Betrieb in Rietzel auf freiwilliger Basis eingestellt. Auf die Frage, weshalb der Betrieb eingestellt worden sei, antwortete der Zeuge Redeker, es sei der SZ untersagt worden, weiter Material einzulagern, und es habe einen erheblichen Presserummel gegeben. Die Gesellschafter hätten entschieden, den Geschäftsbetrieb so lange ruhen zu lassen, bis eine Klärung herbeigeführt sei.631 Auf die Fragen, ob dem Zeugen Redeker ein Schreiben vom 13. März 2008 mit dem Titel „Außerordentliche Geschäftsprüfung in der Sortieranlage Rietzel“ bekannt sei, worin es den Hinweis gebe, dass der Zeuge Girke und Frau Bischoff im Vorfeld die Weisung zur Fertigung von Stilllegungsanordnungen durchgesprochen haben und ob dieses Schreiben die Ursache für 624 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 41, 44 (Redeker) 625 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 51 (Abgeordneter Kley/ Redeker) 626 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 7 (Dr. Grenz) 627 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 7 (Dr. Grenz) 628 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 42 (Redeker). 629 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 9 (Dr. Grenz); vgl. auch Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 42 (Redeker) 630 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 9 (Dr. Grenz); vgl. auch Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 42 (Redeker) und S. 49 f. (Abgeordneter Graner) 631 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 49 (Abgeordneter Kley/ Redeker), S. 53 (Redeker) 117 die Stilllegung der HRH Rietzel gewesen sei, erklärte der Zeuge, ihm sei kein Schriftwechsel zwischen der Behörde und der HRH bekannt.632 Im Juli 2008 sei ein erneuter Betreiberwechsel von der HRH auf die SZ erfolgt. Der Betrieb vor Ort werde durch die Mitarbeiter und Geschäftsführer der SZ geführt. Auf die Frage, ob es nicht auffällig gewesen sei, dass die HRH mit normalen Vorgängen der Verfüllung ein gutes Betriebsergebnis erzielt habe, erklärte der Zeuge Dr. Grenz, dass die Betriebsführung der HRH durch die SZ erfolgt sei und sie den kaufmännischen Geschäftsführer gestellt hätten. Sie hätten regelmäßig Begehungen von verschiedenen Behörden gehabt und regelmäßig beprobt. Er könne keinen offensichtlichen Anschein erkennen, dass diese Beteiligungsgesellschaft nicht anständig geführt worden sei.633 Die Frage, ob der im ersten Jahr des Bestehens erzielte erhebliche Jahresüberschuss, der in Höhe von 2,8 Millionen Euro an die Gesellschafter abgeflossen sei, bei solchen nicht überdimensionalen Sortierbetrieben üblich sei, beantwortete der Zeuge Redeker dahingehend, dass, bezogen auf den Umsatz, die Ausschüttung einem Ergebnis von knapp 15 % entsprochen habe. Das sei für Anlagen dieses Typs ein durchaus normales Ergebnis.634 b. Die Durchführung von Eigenkontrollen Die HRH habe eine Beprobung des Ausgangsmaterials je 1 000 t vornehmen lassen. Die Beprobung habe das Institut LUS GmbH, Labor für Umweltschutz und chemische Analytik in Magdeburg (LUS GmbH), vorgenommen.635 Das bei der HRH behandelte Material sei hinsichtlich des Parameters TOC-Wert nicht und hinsichtlich des Parameters Glühverlust teilweise beprobt worden. Die Zeugen wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der maßgeblichen Zulassung des Sonderbetriebsplanes Vehlitz vom 5. März 2004 eine Beschränkung durch diese beiden Parameter nicht vorgesehen gewesen und daher eine Beprobung nicht erforderlich gewesen sei.636 Auf Rückfrage bei dem Qualitätsmanagementbeauftragten der HRH habe der Zeuge Redeker im März 2008 folgende Antwort erhalten:637 „In Abhängigkeit von den Werten wurden Abfälle entweder direkt zur Rekultivierung versetzt oder der Verfestigung zugeführt, die nachgewiesene Inhaltsstoffe reduziert 632 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 52 (Abgeordnete Rogée/ Redeker) 633 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 14 (Abgeordneter Kley/ Dr. Grenz) 634 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 47 (Abgeordneter Lüderitz/ Redeker) 635 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 11 (Dr. Grenz); Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 45 (Redeker) 636 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 11 (Dr. Grenz); Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 45 (Redeker) 637 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 45 f. (Redeker); vgl. auch Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 11 (Dr. Grenz) 118 oder bindet, oder der Behandlung in einer bundesimmissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage im Rahmen der Konditionierung zugeführt oder nachweislich an eine andere geeignete Verwertungsanlage übergeben.“638 Hinsichtlich des Begriffes „ablagern“ im Zusammenhang mit der Verbringung von Abfällen in die Tongruben führten die Zeugen Dr. Grenz und Redeker aus, dieser Begriff passe hier nicht. Der Begriff „Ablagerung“ werde verwendet für die Beseitigung von Abfällen auf Deponien. Bei der bergrechtlichen Verfüllung von Tagebauen mit Versatzstoffen handle es sich allerdings nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung um eine Maßnahme der Verwertung, weil hier Primärrohstoffe geschont und durch entsprechend geeignete Stoffe ersetzt werden.639 Zu einer Überschreitung des Zuordnungswerts Z 2 sagte der Zeuge Dr. Grenz, dass er auf diese Frage im Moment noch keine Antwort habe. Die abfallrechtliche Begutachtung, die sie veranlasst hätten, sei noch nicht abgeschlossen.640 Der Zeuge Redeker schilderte, dass die HRH regelmäßig behördlich überwacht worden sei. Die Begehungsprotokolle der zuständigen Überwachungsbehörde des Landes SachsenAnhalt seien ihm durch die technische Geschäftsführung regelmäßig in Kopie zur Verfügung gestellt worden. Der HRH sei regelmäßig das Zertifikat im Sinne der EfbV erteilt worden, auch noch im Jahre 2008, kurz bevor der Geschäftsbetrieb im März eingestellt worden sei. Sämtliche ihm bekannten Protokolle und Prüfberichte würden den ordnungsgemäßen Betriebsablauf der HRH bestätigen. Für ihn sei jedes Protokoll, jeder Audit-Bericht und auch jedes Zertifikat ein Beleg für die Zuverlässigkeit seines technischen Geschäftsführerkollegen.641 3. Die Verpflichtung zur Verfüllung der Tongruben Der Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss ging im Rahmen seiner Beweiserhebung auch der Frage nach, ob eine Verpflichtung der SZ zur Verfüllung der Tongruben Vehlitz und Möckern bestand. Nach Ansicht des Zeugen Berthold sei die SZ mit der Verfüllung des Tagebaus ihrer bergrechtlichen Pflicht zur Wiedernutzbarmachung nachgekommen. Nach § 55 BBergG habe der Unternehmer die Wiedernutzbarmachung der vom Betrieb in Anspruch genommenen Flächen sicherzustellen.642 Mit dem Recht, Gewinnung zu betreiben, korrespondiere die Pflicht, spätestens nach Einstellung der Gewinnungsarbeiten die Oberfläche entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und planerischen Vorgaben wieder herzurichten und einer Folgenutzung zuzuführen. Die Art der Folgenutzung und damit die Art der Wiedernutzbarmachung hätten sich daher an diesen Gegebenheiten zu orientieren. Der Tagebau könne somit vom Unternehmer in der Regel nicht als bloßes Loch 638 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 45 f. (Redeker) 639 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 10 (Dr. Grenz); Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 44 (Redeker) 640 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 10 (Vorsitzende Hunger/ Dr. Grenz) 641 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 44, 48 (Redeker) 642 Vgl. auch Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 44 (Redeker) 119 hinterlassen werden. Hinsichtlich des Tagebaus Vehlitz sei es so, dass sich dieser in einem Gebiet befinde, welches im regionalen Entwicklungsprogramm der Planungsregion Magdeburg als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft ausgewiesen sei, wobei die Flächen vor der bergbaulichen Inanspruchnahme auch schon landwirtschaftlich genutzt worden seien. Nach § 15 LwG LSA, so der Zeuge Berthold weiter, solle landwirtschaftlicher Boden nur in begründeten Ausnahmefällen der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden. Es entspreche daher am ehesten einer ordnungsgemäßen Wiedernutzbarmachung, wenn der Tagebau wieder verfüllt und die entstandene Fläche der Landwirtschaft wieder zurückgegeben werde. Eine Verfüllung von Tagebauen diene weiterhin der optimalen Ausnutzung von Lagerstätten. Ist es vorgesehen, einen Tagebau wieder zu verfüllen, könnten die nicht bleibenden Böschungen steiler gestaltet werden. Der Tagebau könne so in größeren Teufen erschlossen werden. So werde der Verbrauch an Flächen insgesamt minimiert. Mit diesen Regelungen werde auch einer Forderung des § 1 Satz 1 Nr. 1 BBergG nach einem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Rechnung getragen. Die Verfüllung von Lockergesteinstagebauen im Aufsichtsbereich des LAGB sei nicht selten, sondern eine häufige Art der Wiedernutzbarmachung. Mangels anderer natürlicher Ressourcen sei die Nutzung von Abfallstoffen für die Verfüllung die Regel.643 Zur Frage der Verpflichtung zur Verfüllung äußerte der Zeuge Dr. Klamser, in der so genannten Bergbauschutzgebietsverordnung würde bezüglich Vehlitz geregelt, dass als Folge des Bergbaus ein offenes Restloch übrig bleibe: „Begründung: Die Lagerstätte bildet die Rohstoffgrundlage für die erweiterte Produktion des Ziegelwerks. Auf lange Sicht soll von hier der Rohstoffbedarf eines vorgesehenen Großwerkes gedeckt werden. Aus diesen Gründen ist der Schutz der Lagerstätte vor unvertretbaren Blockierungen durch Festsetzung eines Bergbauschutzgebietes notwendig. Auflage: Die Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung sind auf der Grundlage der bestätigten Wiedernutzbarmachungskonzeption jährlich mit dem Büro für Territorialplanung abzustimmen.“ Das BBergG selbst sehe vor, dass die Wiedernutzbarmachung nach dem gebotenen Maß zu erfolgen habe. Das heiße, wenn eine Verfüllung stattfände, die umweltverträglich sei, die schadlos erfolge und durch die als Folgenutzung eine landwirtschaftliche Nutzfläche entstehe, sei nach Auffassung des Zeugen Dr. Klamser bergrechtlich nichts dagegen einzuwenden.644 Der Zeuge Lothar Finzelberg, Landrat im Landkreis Jerichower Land,645 führte aus, dass der Landkreis Jerichower Land keine Zuständigkeit habe. Die Entscheidung zur Notwendigkeit und Verpflichtung, die Tongruben zu verfüllen, obliege allein der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem LAGB. Es sei allgemeine Praxis, die rohstofflich ausgebeuteten Flächen danach in der Regel der Landwirtschaft wieder zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.646 643 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 56, 70 (Berthold) 644 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 30 f. (Dr. Klamser) 645 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 7 f. (Finzelberg) 646 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 9 (Finzelberg) 120 Der Zeuge Forker legte dar, dass Grundlage des Handelns für das Bergamt die Betriebsplanzulassung aus dem Jahre 2004 gewesen sei. Darin sei auch die Frage der Wiedernutzbarmachung von Tagebauen geregelt worden, die eine originäre Aufgabe des Bergbaus darstelle. Es bestehe nicht von vornherein eine Verpflichtung, die Verfüllung vorzunehmen. Die Folgenutzung für diesen Tagebau sei nach § 52 BBergG bestimmt worden. Es sei überwiegend landwirtschaftliche Nachnutzung vorgesehen, was in der praktischen Durchführung bestimmte Anforderungen an die künftige Stabilität des Untergrundes stelle. Dabei habe der Unternehmer eine eigene Verantwortung, dies herzustellen, weil er sonst das Wiedernutzbarmachungsziel nicht erreichen könne. Es gebe dann keine Beendigung der Bergaufsicht, die § 39 Abs. 2 BBergG bestimme. Das BBergG regle aber nicht den Einbau bergbaufremder Stoffe, sondern dann seien andere Rechtsgebiete wie das Abfallrecht, Bodenschutzrecht und Wasserrecht heranzuziehen.647 Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Verfüllung eines Tagebaus in Form der Wiedernutzbarmachung ergebe sich, so der Zeuge Sladek, aus dem BBergG. Die jeweilige konkrete Verpflichtung hänge von der jeweiligen Betriebsplanzulassung ab. Nach § 55 Abs. 1 Nr. 7 BBergG sei die Zulassung eines Betriebsplanes dann zu erteilen, wenn die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß getroffen ist. Die Vorsorgepflicht zur Wiedernutzbarmachung sei somit eine Zulassungsvoraussetzung für den Betriebsplan. Wiedernutzbarmachung sei nach § 4 Abs. 4 BBergG die ordnungsgemäße Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberflächen unter Beachtung des öffentlichen Interesses. Das heiße, zur ordnungsgemäßen Gestaltung der Oberfläche gehöre das Herrichten der vom Bergbau in Anspruch genommenen Fläche als Voraussetzung für eine künftige anderweitige Nutzung. Allerdings hänge die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung von den konkreten durchzuführenden Verfahren und von den geologischen und bergbaulichen Gegebenheiten ab. Zudem sei § 1 BBergG zu beachten.648 4. Überwachung a. Überwachung der Tagebaue aa. Zuständigkeit Der Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss ging auch der zentralen Frage nach, welche Behörde für die Überwachung der Einlagerungen in die Tagebaue Vehlitz und Möckern zuständig ist. 647 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 56 (Forker) 648 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 86 f. (Sladek) 121 Die im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit herrschende Rechtsauffassung Die Zeugen Sladek und Pleye verwiesen hinsichtlich der Zuständigkeit in abfallrechtlichen Fragestellungen auf § 32 Abs. 3 AbfG LSA. In dieser Bestimmung werde die Zuständigkeit geregelt, wenn Abfälle im Bereich von Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, entsorgt werden. Als Entsorgung in diesem Sinne seien nach § 3 Abs. 7 KrW-/ AbfG sowohl die Beseitigung als auch die Verwertung zu verstehen. Nach § 32 Abs. 3 AbfG LSA obliegen die Entscheidungen und anderen Maßnahmen aufgrund des KrW-/ AbfG, des AbfVerbr, des AbfG LSA sowie die aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen der unteren Abfallbehörde. Bei übertägigen Anlagen wie den Tongruben Möckern und Vehlitz müsse die untere Abfallbehörde im Einvernehmen mit der sonst zuständigen Bergbehörde handeln. Damit gehöre die gesamte abfallrechtliche Überwachung der Verwertung von Abfällen im Rahmen der Verfüllung von Tagebauen zum Aufgabenbereich der unteren Abfallbehörde, hier des Landkreises Jerichower Land.649 Demgegenüber sei das LAGB, so der Zeuge Sladek weiter, für die Bergaufsicht nach § 69 BBergG zuständig. Daneben sei es nach Aussage des Zeugen Dr. Klamser zuständig für den Arbeitsschutz, Umweltschutz, Naturschutz und für den Immissionsschutz.650 Nach § 69 BBergG habe die für die Bergaufsicht zuständige Behörde insbesondere darüber zu wachen, dass die Vorschriften des Bundesberggesetzes und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und die von der Bergbehörde erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Durch § 32 AbfG LSA sollten die anlagenbezogenen bergrechtlichen, bergtechnischen und arbeitsschutzrechtlichen Zuständigkeiten der Bergaufsicht unberührt bleiben.651 Wille des Gesetzgebers sei es gewesen, den abfallwirtschaftlichen Zweckmäßigkeiten besser Rechnung zu tragen, um eine am Aufgabenschwerpunkt orientierte Kompetenzverteilung von Verfahrensabläufen sowie eine Bündelung im abfallrechtlichen Vollzug zu bewirken. Bis zu der Änderung der Zuständigkeiten durch § 32 AbfG LSA seien generell die Bergämter für die Entsorgung von Abfällen in den der Bergaufsicht unterliegenden Anlagen zuständig gewesen, die im Einvernehmen mit den sonst zuständigen Abfallbehörden zu handeln gehabt hätten. Der Gesetzgeber habe mit der Neuregelung festgelegt, dass immer die jeweils kompetenteste Behörde für die jeweilige Entscheidung zuständig sein solle.652 Dieser Zuständigkeitsverteilung stehe, so der Zeuge Sladek, auch nicht entgegen, dass die entsprechenden stofflichen Anforderungen der Abfälle zur Verwertung in Sonderbetriebsplänen geregelt seien. Denn vor dem Hintergrund des Fehlens eines eigenen abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens sei das bergrechtliche Betriebsplanverfahren nach § 48 BBergG zu Hilfe genommen worden. Die jeweiligen 649 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 84 (Sladek); Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 87 (Pleye) 650 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 56 (Dr. Klamser) 651 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 84 (Sladek); Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 87 (Pleye) 652 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 85 (Sladek); vgl. auch Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 101 (Abgeordneter Lüderitz/ Pleye) 122 stofflichen Parameter seien von der unteren Abfallbehörde vorgegeben worden, die vom LAGB 1:1 in die Zulassung umgesetzt worden seien.653 Zum Verfahrensablauf schilderte der Zeuge Dr. Lühr, dass die Abfallbehörde auf einen entsprechenden Antrag eines Betriebes, bestimmte Dinge in die Grube zu verbringen, prüfe, ob die Verbringung den rechtlichen Regelungen entspreche. Anschließend würden diese Werte über den Bescheid, den das LAGB als zuständige Bergbehörde ausstelle, im Hauptbetriebsplan oder Sonderbetriebsplan rechtswirksam. Das LAGB habe nicht die Möglichkeit sich gegenüber der unteren Abfallbehörde durchzusetzen, wenn es feststelle, dass bestimmte Parameter nicht zusammenpassen würden. Normalerweise sei die Rechtslage so, dass es 1 : 1 übernommen werden müsse. Denn für Abfall sei nach dem Abfallgesetz die Abfallbehörde zuständig. Wenn die Abfallbehörde sage, das entspreche den rechtlichen Rahmenbedingungen, die laut Abfallregelung der Bundesrepublik für Tongruben oder Ähnliches gelten, dann müsse das LAGB dies so in den Betriebsplan aufnehmen.654 Diese Darstellung wurde durch den Zeugen Dr. Klamser bestätigt.655 Der Zeuge Sladek trug ergänzend vor, das gesamte einschlägige abfallrechtliche Eingriffsinstrumentarium, zum Beispiel § 21 KrW-/ AbfG, würde nur der Abfallbehörde und nicht der Bergbehörde zur Verfügung stehen.656 Zu der Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes von 2007 äußerte der Zeuge Sladek, möglicherweise sei diese hinsichtlich der Zuständigkeitsfrage unscharf gewesen. Die Zuständigkeit sei indes ganz eindeutig in § 32 AbfG LSA geregelt. Es sei die Intention des Gesetzgebers gewesen, die Bergverwaltung, der man in den 1990er-Jahren bestimmte Dinge nachgesagt habe, herauszuhalten. Aus seiner Sicht sei es schlüssig gewesen, denn die unteren Abfallbehörden seien fachnäher. Die Bergbehörde sei im Übrigen personell in dem Bereich auch gar nicht so gut aufgestellt.657 Diese Einschätzung wurde durch den Zeugen Dr. Lühr geteilt.658 Auf den Vorhalt, weshalb sich das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit nach Öffentlichwerden der Probleme lange gewehrt habe, eigene Kontrollen, Tiefenbohrungen durchzuführen, legte der Zeuge Dr. Lühr dar, nicht das Ministerium, sondern das LAGB sei die zuständige Behörde. Wenn sie Hinweise bekomme und dann feststelle, dass dort solche Dinge eingelagert seien, dann müsse sie das überprüfen. Das LAGB müsse im konkreten Fall einschätzen können, ob sie eine Tiefenbohrung, eine verschärfte Kontrolle oder eine Befahrung vor Ort vornehmen müsse.659 653 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 85 (Sladek) 654 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 33 (Abgeordneter Graner/ Dr. Lühr) 655 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 47 f. (Dr. Klamser); vgl. auch Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2010, S. 30 (Abgeordneter Graner) 656 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 85 (Vorsitzende Hunger/ Sladek) 657 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 91 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Sladek) 658 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 30 f., 40 (Dr. Lühr) 659 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 43 f. (Abgeordnete Rogée/ Dr. Lühr) 123 Die im LAGB herrschende Rechtsauffassung Die Zeugen Forker und Berthold verwiesen im Rahmen ihrer Vernehmungen jeweils auf die Vollzugskompetenz der unteren Abfallbehörde. Für die abfallrechtlichen Kontrollen, so der Zeuge Forker, sei die untere Abfallbehörde, der Landkreis, zuständig.660 Er meine aber, im Einzelfall, bei entsprechendem Anlass hätte man tatsächlich auch Proben ziehen können.661 Der Zeuge Berthold verwies auf die uneingeschränkte Anordnungsbefugnis der unteren Abfallbehörde nach § 21 KrW-/ AbfG. Diese könne im Einzelfall die erforderlichen Anordnungen zur Durchführung der einschlägigen abfallrechtlichen Vorschriften im Einvernehmen mit dem LAGB selbst treffen. Die untere Immissionsschutzbehörde beim Landkreis Jerichower Land sei zuständig für die Genehmigung und Überwachung der Abfallbehandlungsanlage in der Tongrube Vehlitz. Damit besitze sie alle Möglichkeiten, die Eingangs- und Abfallströme hinsichtlich der abfallrechtlichen Qualitätsanforderungen festzulegen und deren Einhaltung zu kontrollieren.662 Der Zeuge Berthold antwortete auf die Frage, ob zum Aufgabenbereich seines Dezernates „die Überwachung der Einhaltung der sonstigen in die Zuständigkeit der Bergbehörde fallenden gesetzlichen Bestimmungen in den Betrieben des Aufgabenbereiches und Tätigwerden als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft bei der Erforschung von Straftaten“663 gehöre, sie würden genehmigen und überwachen; erforderlichenfalls werde man auch mit Untersuchungen von Vorgängen betraut. Sein Dezernat würde Betriebskontrollen vor Ort durchführen und prüfen, ob der Betriebsplan und die Zulassung eingehalten werden. Das sei Bergaufsicht nach § 61 BBergG.664 Ihm, Berthold, sei nicht bekannt, ob die Stoffströme zwischen der HRH Rietzel und den Tongruben Vehlitz und Möckern analysiert worden seien. Dies liege auch nicht im Zuständigkeitsbereich des LAGB.665 Auf Vorhalt der vorgenannten Aussage erklärte der Zeuge Dr. Klamser, wenn die Abfallbehörde eine Regelung in einem Bescheid treffe, könne man natürlich der Auffassung sein, dass dann auch die Abfallbehörde mit in der Verantwortung stehe zu überwachen. Er betone ausdrücklich: mit in der Verantwortung.666 Auf die Frage, weshalb das LAGB nicht versucht habe, den Landkreis enger einzubinden, insbesondere hinsichtlich Vehlitz, wo es einerseits die Tongrube und andererseits die BImSch-Anlage gegeben habe, entgegnete der Zeuge Forker, seine Mitarbeiter hätten ihm gegenüber geäußert, dass sie zunehmend gemeinsam raus fahren würden. Im Jahr würden 660 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 76 (Forker) 661 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 63 (Forker) 662 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 57 (Berthold) und vgl. auch S. 10 (Neumann) und S. 36 (Girke) 663 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 76 (Abgeordneter Miesterfeldt) 664 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 76 f. (Berthold), S. 91 (Esters) 665 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 57 (Berthold) 666 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 35 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Klamser) 124 vier gemeinsame Befahrungen durchgeführt. Der Landkreis nehme insgesamt zehn Befahrungen vor. Er sei am Ende auch gemeinsam mit dem Landrat raus gefahren, um deutlich zu machen, sie müssten die Dinge dort vor Ort künftig gemeinsam angehen. Der Abgeordnete Lüderitz hat darauf verwiesen, dass ihm aus dem Protokoll lediglich folgende Befahrungen zum Tontagebau Vehlitz bekannt seien: 2. Juni 2005, 19. Juli 2006, 14. November 2006, 11. Mai 2007, 6. Juni 2007, 11. Oktober 2007.667 Der Zeuge Forker vertrat die Auffassung, dass das Bereitstellungslager dem Abfallrecht unterliege.668 Warum das LAGB in den Haufwerken dann Analysen genommen habe, könne er nicht sagen.669 Die in der unteren Abfallbehörde herrschende Rechtsauffassung Der Zeuge Finzelberg führte aus, die abfallrechtliche Überwachung der angelieferten und eingelagerten Abfälle in den Tongruben selbst sei nicht durch die untere Abfallbehörde beim Landkreis Jerichower Land erfolgt. Aus der Überwachungspraxis seiner Behörde könne nur eine Aussage über die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Abfällen aus Anlagen in Zuständigkeit des Landkreises Jerichower Land getroffen werden, die die Abfälle nach Möckern oder Vehlitz entsorgt haben.670 Es habe die Rechtsauffassung bestanden, dass für die Überwachung der ordnungsgemäßen Einlagerung der Abfälle die Behörde zuständig sei, in deren Zuständigkeit sich die Anlage befinde. Zuständig sei also das LAGB gewesen. Diese Rechtsauffassung sei auch tatsächlich praktiziert worden. Einvernehmen zwischen den Behörden sei nicht hergestellt worden. 671 Der Zeuge Bernd Girke, tätig im Bereich Bau und Umwelt im Landkreis Jerichower Land672,673 habe diese Darstellung im Wesentlichen bestätigt. Auf den Vorhalt, der Zeuge Dr. Klamser habe ausgesagt, jede Behörde sei für die Bescheide zuständig, die sie selber erstellt habe, antwortete der Zeuge Finzelberg, der Zeuge Dr. Klamser hätte dies in den Jahren 2004 bis 2006 praktizieren können. Offensichtlich habe dieser es in diesem Zeitraum, so er in der Verantwortung gestanden habe, aber akzeptiert, dass seine, Finzelbergs, Rechtsauffassung bestanden habe.674 Entsprechend der Darstellung des Zeugen Finzelberg äußerte der Zeuge Jürgen Bruelheide, seit 2003 Leiter des Fachbereichs Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft im 667 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 65 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Forker) 668 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 75 (Abgeordneter Stadelmann/ Forker) 669 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 78 (Abgeordneter Lüderitz/ Forker) 670 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 9 (Finzelberg) 671 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 9, 25 (Finzelberg); zitiert in der Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 32 (Abgeordneter Graner) 672 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 35 (Girke) 673 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 37 f., S. 39 (Girke) 674 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 25 (Abgeordneter Graner/ Finzelberg) 125 Landkreis Jerichower Land,675 die Transporte von Material in die Tongruben seien nicht „ihre Baustelle“ gewesen. Dafür sei das LAGB zuständig. Dieses hätte die Genehmigung erteilt und sei damit auch die zuständige Kontrollbehörde.676 Eine andere Rechtsauffassung vertrat der Zeuge Girke. Nach seinen Worten würden die Zuständigkeiten für die Grube beim LAGB, die für flankierende Anlagen beim Landkreis liegen.677 Die im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt herrschende Rechtsauffassung Auf den Vorhalt, die Zeugen Pleye, Sladek und andere hätten die Auffassung vertreten, dass die untere Abfallbehörde die Verantwortung für den Abfall trage, der nach Vehlitz und Möckern verbracht wurde, während der Zeuge Finzelberg und die untere Abfallbehörde des Landkreises Jerichower Land dies anders gesehen hätten, führte der Zeuge Michael Dörffel, Abteilungsleiter der Abteilung Klimaschutz, erneuerbare Energien, Kreislaufwirtschaft, Technischer Umweltschutz im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt,678 aus, es sei aus seiner Sicht ein sehr wohl abgewogenes Zusammenspiel unterschiedlicher Rechtsbereiche: Bergrecht, Bodenschutzrecht und Abfallrecht. Insoweit haben sie es auch mit unterschiedlichen Zuständigkeiten zu tun. Es bestehe die Zuständigkeit des LAGB für den Vollzug des Bergrechts und die Zuständigkeit des LAGB für den Vollzug des Bodenschutzrechts; denn das LAGB sei eine Sonderbodenschutzbehörde. Nach den §§ 17 und 18 BodSchAG LSA liege die Zuständigkeit für den Bodenschutz bei derartigen Anlagen beim LAGB und die Fachaufsicht beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Es bestehe die abfallrechtliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde, des Landkreises gemäß § 32 Abs. 3 AbfG LSA. Diese handele im Einvernehmen mit der zuständigen Bergbehörde. Die Zulassung der Wiedernutzbarmachung eines Tagebaus sei in den Betriebsplänen geregelt, die vom LAGB zu erlassen seien. Diese Betriebspläne hätten sowohl die bergrechtlichen Aspekte zu beachten, aber - das sei das, was im Vollzug des Bergrechts in den letzten Jahren neu sei - sie hätten sich auch materiell, wenn sie denn Verfüllungen zum Inhalt haben, auf das geltende Bodenschutzrecht zu stützen. Insoweit würden sich die Regelungen eines solchen Sonderbetriebsplanes nach den Vorschriften des Bodenschutzrechts bemessen und seien insoweit in diesem festgelegt. Ziel des konkreten Betriebsplanes sei die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche, insoweit ein bergrechtliches Ziel, unter Zugrundelegung der bodenschutzrechtlichen Anforderungen. Für diese Art der Verfüllung gebe es dann auch nur diese eine Genehmigung. Diese sei auch von der Behörde zu überwachen, die sie erlassen habe. Das bedeute, dass sie von dieser Behörde auch durchzusetzen sei. Das entsprechende Instrumentarium stehe dieser Behörde zur Verfügung, sowohl bergrechtlich als auch bodenschutzrechtlich. Das bedeute im Gegenschluss aber nicht, dass nicht auch Abfallrecht einschlägig sei. Insoweit sei auch die Abfallbehörde gehalten, die Einhaltung der abfallrechtlichen 675 Vgl. Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 27 (Bruelheide) 676 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 36 (Bruelheide) 677 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 37 (Girke) 678 Vgl. Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 108 (Dörffel) 126 Vorschriften zu überwachen und gegebenenfalls durchzusetzen. Primär sei Bodenschutzrecht, materiell, in der Zuständigkeit des LAGB, daneben sei aber auch Abfallrecht anwendbar. Durch ein abgestimmtes Zusammenwirken dieser beiden Behörden sei es sehr wohl möglich, auch in dieser Konstellation der Zuständigkeitsregelungen zu sachgerechten Ergebnissen der Überwachung zu gelangen. Schnittstellen seien immer problematisch, deshalb könne es durchaus eine Überlegung sein, Schnittstellen zu minimieren.679 Gefragt nach dem Zusammenfassen der Bearbeitung von Immissionsschutz- und Abfallrecht, legte der Zeuge Dörffel dar, dass das aus seiner Sicht Gebotene bereits getan worden sei, dass sowohl der immissionsschutzrechtliche als auch der abfallrechtliche Vollzug in der Hand einer Behörde liegen sollen. Im Landesverwaltungsamt sei die Abstimmung zwischen den Kollegen im Immissionsschutz- und Abfallreferat, die beide in einer Abteilung seien, sehr eng. Ebenso seien auch im Bereich der Landkreise die Zuständigkeiten im Immissionsschutzund Abfallrecht in einer Behörde 680 zusammengefasst. bb. Häufigkeit, Zielstellung von Befahrungen durch das LAGB Der Zeuge Dr. Haseloff bekundete, es sei nach der vorliegenden Protokolllage regelmäßig eine Befahrung vorgenommen worden. Für die 160 in Sachsen-Anhalt zu kontrollierenden Gewinnungsbetriebe unter Bergaufsicht seien sechs Sachbearbeiter vorgesehen. Die Befahrung sei zweimal jährlich durchgeführt worden.681 Die Häufigkeit der Kontrollen wurde durch die Zeugen Pleye682 und Berthold bestätigt.683 Für den Tagebau Vehlitz nannte der Zeuge Berthold Befahrungen am 2. Juni 2005, am 19. Juli und 14. November 2006, am 11. Mai, am 6. Juni und am 11. Oktober 2007 sowie am 10. März 2008. Nach dem 10. März 2008 habe es dutzende Befahrungen gegeben.684 Der Zeuge Berthold wies den Vorwurf zurück, dass durch die unzureichende Überwachungs- und Kontrolltätigkeit seitens des LAGB unrechtmäßige Zustände geduldet und begünstigt worden seien. Es seien weder aufsichtsrechtliche Pflichten verletzt noch Maßnahmen unterlassen worden, die in Anbetracht der jeweils objektiv gegebenen Sachlage hätten getroffen werden müssen oder können.685 679 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 117 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dörffel) 680 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 123 f. (Abgeordneter Kley/ Dörffel) 681 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 7 (Dr. Haseloff) 682 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 101 (Pleye) 683 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 72 (Berthold), vgl. auch S. 10 (Neumann); vgl. auch Niederschrift über die 10. - öffentliche Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 37 (Dr. Klamser); Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 86 (Pleye) 684 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 53 (Berthold) 685 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 51 (Berthold) 127 Im Rahmen von Befahrungen werde im Allgemeinen geprüft, so der Zeuge Berthold, inwieweit die tatsächlich durchgeführten Arbeiten vor Ort mit den vorgelegten Betriebsplänen und deren Zulassungen übereinstimmen. Die Prüfung beziehe sich auf alle Bereiche, Arbeitsschutz, bergbauliche Sicherheit, Gesundheitsschutz usw. Dabei sei es üblich, dass sich die Situation vor Ort angeschaut werde und die entsprechenden Dokumente, die der Unternehmer vor Ort haben muss, geprüft werden. Der Sachbearbeiter habe nach der Rückkehr einen Befahrungsvermerk, auch mit Fotos, zu fertigen.686 Der Zeuge Berthold sagte weiter aus, dass hinsichtlich der Verfüllung in der Regel wie folgt kontrolliert werde: Für die einzelnen Abfälle habe der Unternehmer Analysen vom Erzeuger zu verlangen, die die Einhaltung der Parameter der Betriebsplanzulassung nachweisen. Diese seien beim Unternehmer aufzubewahren und im Rahmen der Befahrung einzusehen. Zudem würden im Rahmen der Befahrungen organoleptische Sichtkontrollen des Verfüllmaterials erfolgen.687 Im Rahmen solcher normalen Befahrungen sei es bisher nicht üblich gewesen, Proben zu nehmen. Sofern im Rahmen der Befahrung aber begründete Verdachtsmomente auftreten, würden durch das LAGB veranlasste Proben stattfinden.688 b. Überwachung der Stoffströme aa. Zuständigkeit Die Überwachung der Stoffströme zwischen der HRH Rietzel und den Tongruben Vehlitz und Möckern sei nach Bekunden des Zeugen Forker alleinige Aufgabe der Abfallbehörden. Er könne dazu verantwortlich gar nichts sagen.689 Die Kontrolle der Stoffströme würde nach Aussage des Zeugen Neumann der unteren Abfallbehörde obliegen.690 Zu dieser Aufgabe gehöre nach § 40 KrW-/ AbfG in Verbindung mit § 32 AbfG LSA die umfassende allgemeine Überwachung und damit auch die Überprüfung der seit dem 1. Februar 2007 geltenden Registerpflichten nach § 42 KrW-/ AbfG. Aus diesen Registern müssten nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 KrW-/ AbfG zumindest Menge, Art und Ursprung der in der Tongrube Vehlitz nach dem 1. Februar 2007 entsorgten Abfälle hervorgehen.691 686 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 53 (Berthold) 687 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 53 (Berthold) 688 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 53 (Berthold) 689 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 58 (Forker) 690 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 10 (Neumann) 691 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 57 (Berthold) 128 Nach Aussage des Zeugen Dr. Klamser habe es solche Analysen der Stoffströme gegeben, und die belegten eindeutig, dass ein Großteil der Stoffe, nämlich 97,68 %, aus Rietzel gekommen sei.692 Der Zeuge Finzelberg führte aus, dass Stoffströme 2006 und 2007 analysiert worden seien. Dabei sei festgestellt worden, dass der Entsorgungsweg nur auf die Verfüllung des eigenen Tontagebaus gerichtet gewesen sei. Gegen die Zulässigkeit der Ablagerungen im Tontagebau habe es aus abfall- und bodenschutzrechtlicher Sicht Bedenken gegeben, zumindest ab dem Zeitpunkt des Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 24. März 2006 zur Einhaltung der Anforderungen für die Verfüllung unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht. Da der Erlass aber im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit nicht eingeführt worden sei, habe die bestehende Genehmigungssituation des Sonderbetriebsplanes mit der Zulassung der mineralischen Abfälle, darunter auch AVV 19 12 12, gegolten. Eine abfallrechtliche Unterbindung des Entsorgungsweges aus der Anlage Rietzel in die Tongrube Vehlitz sei formalrechtlich durch die Genehmigung des Sonderbetriebsplanes nicht durchsetzbar gewesen. Der Zeuge Finzelberg hat diesbezüglich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 25. September 2008 (Az.: VG 1 B 295/08 MD, Seite 9) verwiesen.693 bb. Durchführung Nach Bekunden des Zeugen Girke habe es Kontrollen der Anlagen in unterschiedlicher Anzahl und Intensität gegeben.694 Hierzu erklärte der Zeuge Bruelheide, dass Kontrollen einmal jährlich durchgeführt werden sollten. Er, Bruelheide, könne aber nicht ausschließen, dass die eine oder andere Kontrolle wegen Umstrukturierungen und Erkrankungen von Mitarbeitern nicht durchgeführt worden sei.695 Üblicherweise, so der Zeuge weiter, seien die Kontrollen angemeldet durchgeführt worden.696 Er sei sich aber nicht ganz sicher, ob die anlassbezogenen Kontrollen, die aufgrund von erhaltenen Informationen durchgeführt worden seien, unangemeldet stattgefunden haben.697 Die Zeugin Osse erklärte hierzu, dass alle Überwachungen angemeldet durchgeführt worden seien, weil es notwendig gewesen sei, dass Betriebspersonal vor Ort sei und auskunftsfähige Unterlagen bereitgehalten wurden.698 Die Zeugin Sylvana Juhr gab an, im Sachgebiet Abfallwirtschaft des Landkreises Jerichower Land für die Nachweisprüfung der Abfallbehandlungsanlage und die 692 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 33, 29 (Dr. Klamser) 693 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 11 (Finzelberg) 694 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 38 f. (Abgeordneter Kley), S. 39 (Girke) 695 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 31, 38 (Bruelheide) 696 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 39 (Abgeordneter Gürth/ Bruelheide) 697 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 39 (Bruelheide) 698 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 33 (Abgeordnete Rogée/ Osse) 129 Stoffstromüberwachung in Rietzel seit 2002 zuständig zu sein.699 Sie erklärte, weder Kontrollen vor Ort vorzunehmen, noch den Output und den Input der Anlagen zu beurteilen. Sie kontrolliere vielmehr die monatlichen Meldungen der einzelnen Abfallbehandlungsanlagen darüber, welche Abfälle bei ihnen in die Anlagen gehen und wohin diese Abfälle verbracht werden. Anhand der Genehmigungsbescheide stelle sie fest, ob das, was in die Anlage gebracht werde, für diese Anlage zugelassen sei. 700 Auf die Frage, ob sie eine Plausibilitätsprüfung durchführe, das heißt, ob die Mengen Input und Output in ihrer Qualität mit der anderer Sortieranlagen in Deutschland übereinstimme, sagte die Zeugin Juhr aus, da sie nur vom Schreibtisch aus handle, könne sie nicht sagen, wie die Zusammensetzung letztendlich vor Ort ausgesehen habe.701 Die Zeugin Osse gab an, ihre Behörde habe die Stoffströme aus den Anlagen, die im Landkreis Jerichower Land zugelassene Abfälle für die Verfüllung herstellen, kontrolliert.702 Sie bekundete, im Jahre 2007 eine Überwachung des Stoffflusses des Unternehmens HRH an Hand der Entsorgungsnachweise selbstständig ausgeführt zu haben. Es sei eine Papierprüfung, keine Augenscheinprüfung, gewesen.703 Sie habe bis Anfang 2007 keine Veranlassung gehabt, verstärkt Prüfungen oder unangemeldete Kontrollen zu veranlassen.704 Die von Frau Baudach durchgeführten Überwachungen hätten eine Inaugenscheinnahme des Abfalls beinhaltet. Sowohl in der Sortieranlage in Rietzel, als auch im Tontagebau Vehlitz sei der für 19 12 12 typische, hausmüllähnliche Geruch, wahrgenommen worden. Der Geruch habe aber in Vehlitz auch von einer anderen Anlage ausgehen können, in der gleichen Abfallarten lagern würden.705 Die vom Unternehmen vorgelegten Untersuchungsergebnisse habe sie zur Kenntnis genommen, aber keine eigenen Untersuchungen zum Organikanteil veranlasst. Sie habe sich von ihren Kollegen Belege zeigen lassen, dass die LUS GmbH als beauftragtes Labor die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt habe.706 Auf die Frage, weshalb der Zeuge Bruelheide aufgrund der Hinweise Dritter die Stoffströme der in seiner Zuständigkeit liegenden Anlage nie habe analysieren lassen, antwortete der Zeuge, dieses Thema höre er zum ersten Mal. Er könne sich nicht daran erinnern, ob sie regelmäßig standardmäßige Kontrollen durchgeführt haben, und wenn, in welchen zeitlichen Abständen. Als sie von außen Informationen bekommen haben, habe er die entsprechende Prüfung veranlasst. Es sei ihm nie gesagt worden, dass da irgendetwas habe analysiert werden müssen oder sollen.707 699 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 5 f. (Juhr) 700 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 6 f. (Vorsitzende Hunger/ Juhr) 701 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 9 (Abgeordneter Kley/ Juhr), vgl. auch S. 15 (Abgeordneter Lüderitz/ Juhr) 702 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 20 (Osse). 703 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 20 f. (Vorsitzende Hunger/ Osse) 704 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 24 (Vorsitzende Hunger/ Osse) 705 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 29 (Abgeordneter Stadelmann/ Osse) 706 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 27 (Abgeordneter Kley/ Osse) 707 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 30 (Abgeordneter Lüderitz/ Bruelheide), S. 40 (Bruelheide) 130 Auf die Nachfrage, ob er dies als Fachbereichsleiter hätte selbst veranlassen müssen, antwortete der Zeuge Bruelheide, er wisse nicht, was mit dieser Stoffstromanalyse konkret gemeint sei. Sollten Stoffproben genommen werden? Müssten dann die entsprechenden Untersuchungen durch sie oder möglicherweise durch Dritte veranlasst werden? Wenn dem so sein sollte, gehe er davon aus, dass die Mitarbeiter, wenn sie draußen vor Ort seien, auch optische Kontrollen durchführen und sich nicht darauf beschränken, die Papiere anzusehen. Wenn sich dann aufgrund des optischen Eindrucks konkrete Anhaltspunkte dafür böten, weiterhin tätig zu werden und weitere Kontrollen durchzuführen, gehe er davon aus, dass das auch entsprechend veranlasst werde. Für den Fall, dass mit der Zusammensetzung des Materials etwas nicht gestimmt habe, hätten sie weitere Untersuchungen veranlasst. Solche Informationen habe er aber nie bekommen.708 Auf Vorhalt eines Antwortschreibens des Landkreises Jerichower Land auf ein Schreiben der Zeugin Knopf vom 19. September 2007, in dem es heißt: „Die im Sommer dieses Jahres im Rahmen der immissionsschutz- und abfallrechtlichen Überwachung durchgeführten Anlagenkontrollen ergaben keine Beanstandungen.“, und die Frage, ob dieser Antwort eine standardmäßige Untersuchung oder eine erneute Beprobung zugrunde gelegen habe,709 antwortete der Zeuge Bruelheide, er könne sich nicht erinnern, ob aufgrund dieses Schreibens eine extra Kontrolle stattgefunden habe. Er gehe davon aus, dass es so gewesen sei.710 Die Frage, ob der Landkreis Feststellungen getroffen habe, ob das Verfüllmaterial die bodenschutzrechtlichen Vorsorgewerte gemäß Anhang 2 Nr. 4 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) überschreitet, verneinte der Zeuge Finzelberg. Er führte aus, Maßstab in der Bewertung für die Zulässigkeit der Entsorgung seien die Bedingungen der Genehmigung der Endentsorgungsanlage und somit nach LAGA 20 die Einhaltung </ = Z 2.711 c. Finanzielle und personelle Grenzen für die Probennahmen/ Kontrollen Ein tiefgründiges Kontrollsystem, so die Aussage des Zeugen Berthold, sei aus Kostenund Personalgründen bisher nicht möglich gewesen.712 Das LAGB sei weder personell noch technisch so ausgerüstet, um derartige Untersuchungen durchführen zu können. Hinzu komme, dass eine solche Probennahme als Eingriff in die bergbauliche Tätigkeit verhältnismäßig sein müsse.713 In diesem Zusammenhang sei zu erwähnen, dass die SZ 708 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 30 (Vorsitzende Hunger/ Bruelheide), S. 39 (Bruelheide) 709 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 31 (Abgeordneter Bergmann) 710 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 32 (Bruelheide) 711 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 10 (Finzelberg) 712 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 53 (Berthold) 713 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 53 (Berthold) 131 als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sei.714 Auf die Frage, ob er die vorstehenden Aussagen des Zeugen Berthold bestätigen könne, antwortete der Zeuge Forker, er bejahe dies zu großen Teilen.715 Der Darstellung, Behörden hätten aus Kostengründen chemische Analysen nicht durchgeführt, ist der Zeuge Dr. Klamser entgegengetreten. Für ihn hätten Kosten bei solchen Sachen keine Rolle gespielt. Als er Bergamtsleiter gewesen sei, wüsste er nicht, dass sie aus Kostengründen Amtsermittlungen nicht durchgeführt hätten. 716 Der Zeuge ergänzte, dass für eine Ausweitung der Kontrollen mehr Personal notwendig sei. So wären zum Beispiel im Bergamt Staßfurt seit 1990 34 % Personalabgänge erfolgt, die nicht kompensiert worden seien.717 Der Zeuge Girke erklärte, er könne nicht bestätigen, dass der Landkreis kein Geld für Beprobungen hätte und dass die Durchführung von Kontrollen im Haushalt nicht vorgesehen sei.718 In allen Haushaltstiteln, die den Umweltbereich betreffen, ob es nun Wasser, Abfall oder Naturschutz sei, würde ein Kostenanteil vorgehalten, der sich „Gutachten“ oder „Gefahrenabwehr“ nenne.719 d. Dienstberatungen, Weiterbildungen aa. Jerichower Land Die Zeugin Juhr erklärte, es habe in ihrem Hause keine Besprechungen über aktuelle Gesetzeslagen, über Entscheidungen oder über Schreiben der verschiedenen Behörden gegeben. Wenn sie Probleme mit ihrer Arbeit habe, habe sie diese vorher mit ihrer Chefin besprochen. Schulungen zu Vehlitz habe es nicht gegeben, wobei dieser Tontagebau nicht in ihrer sachlichen Zuständigkeit gelegen habe.720 Hierzu erklärte der Zeuge Bruelheide, er könne eine solche Äußerung nicht nachvollziehen. So sei beispielsweise die Personalausstattung ein ständiger Gegenstand von Besprechungen gewesen, die man mit den Sachgebietsleitungen geführt habe, nicht zuletzt auch wegen Umstrukturierungen.721 Die Frage, ob es zwischen 2006 und seiner Erkrankung eine Dienstberatung zum Thema Abfall gegeben habe, an der der Zeuge 714 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 53, 80 (Berthold) 715 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 64 (Abgeordneter Lüderitz/ Forker) 716 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 59 (Abgeordnete Rogée/ Dr. Klamser) 717 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 66 (Dr. Klamser) 718 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 47 (Abgeordneter Kley) 719 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 47 (Girke) 720 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 11 (Abgeordneter Kley/ Juhr) 721 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 29 (Abgeordneter Lüderitz/ Bruelheide); vgl. dazu Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 27 f. (Abgeordneter Kley/ Osse) 132 Bruelheide und der Zeuge Finzelberg teilgenommen hätten, verneinte der Zeuge.722 Es seien in seinem Fachbereich nicht unbedingt regelmäßige Dienstberatungen durchgeführt worden. Zu den Dienstberatungen seien Protokolle erstellt worden.723 Auf die Frage, wie die Landkreise nach 2005 über das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt beziehungsweise das Landesverwaltungsamt befähigt wurden, die in dieser Zeit neu hinzugekommenen Aufgaben durchzuführen, sagte der Zeuge Dr. Aeikens aus, es sei zunächst Aufgabe der Landkreise, für die Aufgaben, die sie haben oder übernommen haben, adäquates Personal vorzuhalten. Die Qualifikation oder die Weiterbildung erfolge in Regie des Dienstherrn, in diesem Fall der Landkreise. Sie seien dabei behilflich und hätten jüngst in ihrem Fortbildungsprogramm noch einmal einen Schwerpunkt gesetzt. Das betreffe auch den Bereich der Probennahmeschulung.724 Der Zeuge Finzelberg legte dar, dass es eine Weiterbildungsplanung gebe. Darüber hinaus bestünde für die übertragenen Aufgaben eine ständige enge Zusammenarbeit zwischen unterer, oberer und oberster Behörde.725 Dass Mitarbeiter sich nicht ausreichend ausgebildet fühlten, sei ihm bisher nicht bekannt geworden.726 Zu dem Weiterbildungsplan führte der Zeuge Bruelheide aus, dass ihm von einem solchen Plan für seine Mitarbeiter nichts bekannt sei. Schulungen lägen grundsätzlich in der Verantwortung eines jeden selbst.727 Nach Einschätzung des Zeugen Girke gebe es Weiterbildungsmöglichkeiten aus dem Bereich der Ministerien, des Landesverwaltungsamtes und Externer, es bestehe aber durchaus Nachholbedarf.728 Die Zeugin Osse erklärte, ihre Mitarbeiter hätten Schulungen des Landesumweltamtes und im Institut für Wirtschaft und Umwelt wahrgenommen.729 bb. LAGB Der Zeuge Forker sagte aus, es habe nachweislich der Protokolle in seiner Zeit als Präsident des LAGB große Dienstberatungen gegeben. Daran hätten er, der Zeuge Esters, sein Stellvertreter und alle Dezernats- und Gruppenleiter des Amtes teilgenommen. Zum Beispiel habe er in einer Beratung am 4. Juni 2007 auf Themen der Tagebaue hingewiesen und es sei ihm aus den Dezernatsgruppen berichtet worden, dass die Verfüllung der Stein722 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 38 (Abgeordneter Miesterfeldt/ Bruelheide) 723 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 43 (Abgeordneter Miesterfeldt/ Bruelheide) 724 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 47 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Aeikens) 725 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 17 (Finzelberg) 726 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 17 (Abgeordneter Kley/ Finzelberg) 727 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 42 (Bruelheide) 728 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 38 (Girke) 729 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 27 (Abgeordneter Kley/ Osse) 133 und Erdentagebaue ein besonderer Schwerpunkt sei. Es seien von ihm entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden und es hätten Besprechungen im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt stattgefunden. Eine Dienstberatung habe im September 2007 stattgefunden. Gegenstand sei ausweislich des Protokolls beispielsweise der Umgang mit Proben in Vehlitz gewesen. Er habe, so der Zeuge Forker weiter, Wert darauf gelegt, dass ihm Genehmigungsdefizite und Problemfälle vorgetragen werden.730 e. Zusammenarbeit zwischen den Behörden aa. Landkreis Jerichower Land und LAGB Die Zeugin Osse legte dar, dass es mit dem LAGB eine sporadische Zusammenarbeit zur Abstimmung von Vorgängen gegeben habe. Sie hätten im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen LAGA 20 die erteilten Bescheide diskutiert und in ihren Stellungnahmen Veränderungen vorgenommen, indem das Bundesbodenschutzgesetz Anwendung finden sollte. Zu den vom LAGB durchgeführten Kontrollen seien sie nicht hinzugezogen worden.731 Nach Aussage des Zeugen Bernd Girke habe es eine Zusammenarbeit hinsichtlich der Gruben in Vehlitz und Möckern gegeben. Die Kontakte seien aber in seinem Zuständigkeitsbereich nicht sehr intensiv gewesen.732 Mit Blick auf die Ereignisse hätte er sich eine intensivere Zusammenarbeit insgesamt gewünscht.733 Zu der Frage, warum im Zusammenhang mit den sehr zeitig erfolgten Anzeigen von Bürgern zu den beiden Tongruben Kontrollen nicht gemeinsam mit dem Landkreis durchgeführt worden seien, bekundete der Zeuge Forker, dass die Anzahl der gemeinsamen Kontrollen sukzessive zugenommen habe. Ihm sei vorgetragen worden, dass Maßnahmen von dem Unternehmen eingeleitet worden seien und dass dem Anliegen der Bürger so entsprochen worden sei. Hinsichtlich der Geruchsbelästigung hätten die Verwaltungsgemeinschaft, der Landkreis und seine Behörde schon auch versucht zusammenzuarbeiten, vielleicht nicht mit aller Konsequenz. Das sei zumindest das Bild, das er dazu habe.734 bb. Zusammenarbeit mit den obersten Landesbehörden, Informationsfluss innerhalb der Behörden Der Zeuge Dr. Klamser führte aus, es habe eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, insbesondere mit dem Zeugen Dörffel und dem 730 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 53 f. (Forker) 731 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 28 (Osse) 732 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 36 (Girke) 733 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 37 (Girke) 734 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 60 (Vorsitzende Hunger/ Forker) 134 Bereich Abfall gegeben. Es hätten regelmäßige Besprechungen im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe stattgefunden, an denen auch das LAU teilgenommen habe.735 Der Zeuge Dörffel bekundete, die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit würde er als sachgerecht bezeichnen. Es habe immer die Abstimmung gegeben, gerade bei Dingen, die sowohl die Bereiche des Abfallrechts als auch die des Bodenschutzund des Bergrechts beträfen. Insoweit seien auch die von ihnen auf den Weg gebrachten Erlasse immer auch mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit besprochen und zur Verfügung gestellt worden. So sei dies auch bei der Überarbeitung der LAGA M 20 im Jahre 2006 geschehen. Spätestens 2007 habe es noch einmal intensive Abstimmungen gegeben, da sie ihren Erlass noch einmal verschärft und konkretisiert hätten.736 Der Zeuge Dr. Lühr gab an, dass Kontakte zum Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt grundsätzlich auf der Fachebene abgelaufen seien. Im Nachgang zu dem Fernsehbericht im Jahre 2008 hätte er mit seinen Referatsleitern gesprochen, zum Beispiel über die Anpassungen der Genehmigungen infolge des Tongrubenurteils. Dazu habe es Gespräche mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gegeben. Er selbst sei nicht zugegen gewesen.737 Auf die Frage, weshalb seine Behörde nicht dafür gesorgt habe, dass es ein Mindestmaß an Zusammenarbeit mit der unteren Abfallbehörde hinsichtlich der Verfüllung gegeben habe, antwortete der Zeuge Sladek, die Verwaltung sei an Recht und Gesetz gebunden und müsse ihre eigenen Zuständigkeiten wahrnehmen. Als Fachbehörde könne er davon ausgehen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen und den einzelnen Behörden nicht schlecht sei, solange ihm nicht das Gegenteil berichtet werde.738 Zur Zusammenarbeit zwischen seinem Ministerium und dem LAGB äußerte der Zeuge Pleye, bei besonderen Ereignissen würde eine Information per E-Mail bzw. per Telefon erfolgen. Darüber hinaus gebe es Abstimmungsrunden des für die Aufsicht zuständigen Referats mit dem LAGB. Die Aufsicht sei auch dahingehend intensiviert worden, dass der zuständige Referatsleiter, der Zeuge Sladek, in einer hohen Frequenz auch tageweise im LAGB präsent sei.739 Der Zeuge Dr. Haseloff bekundete, es habe eine gute Kommunikation mit der Kollegin Wernicke gegeben. Viele Dinge, auch der Bergbau und dessen Schnittstellen, seien miteinander besprochen worden. Das hier gegenständliche Thema sei ihnen aber nicht präsent gewesen, sodass sie es, bevor es zur Eskalationsphase durch die Medien gekommen sei, hätten aufnehmen können. Zur Umsetzung der LAGA M 20 führte der Zeuge Dr. Haseloff aus, es sei ein Prozess, der damals gelaufen sei und der bis heute fortgesetzt werde, dass nach LAGA M 20 entsprechend in Genehmigungs- bzw. Betriebspläne einzumünden habe und dass alles andere auch konsequent umgestellt 735 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 51 ff. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Klamser) 736 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 114 f. (Dörffel) 737 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 25 (Dr. Lühr) 738 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 92 (Abgeordneter Lüderitz/ Sladek) 739 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 102 f. (Abgeordnete Rogée/ Pleye) 135 werden müsse, dass Vertrauensschutz für Unternehmen existiere und es sicherlich auch Interessensausgleiche und wirtschaftliche Bewertungen geben müsse.740 Auf die Frage, ob es einen Rücklauf oder Rückinformationen zu Rundverfügungen gegeben habe, die die unteren Abfallbehörden anleiten sollten, legte der Zeuge Dörffel dar, dass die Reaktionen, die sie erhalten, sehr unterschiedlich seien. Sie würden sich über die Umsetzung der Erlasse berichten lassen. Das erfolge zum einen schriftlich, zum anderen auch im Rahmen von Dienstbesprechungen. Letzteres erfolge über das Landesverwaltungsamt. Dieses würde sich von den Landkreisen und kreisfreien Städten berichten lassen und berichte dann zusammengefasst dem Ministerium. In Einzelfällen sei nicht ausgeschlossen, dass sie gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt einladen.741 Zum Informationsfluss von der LAGA an ihn und von brisanten Informationen an die Hausspitze bekundete der Zeuge Dörffel, er halte es wie jeder verantwortungsvolle Abteilungsleiter und informiere die Hausleitung in der Regel auch schriftlich über problematische Vorfälle, wenn sie nach seiner Auffassung gravierend und für die Hausleitung von Belang seien. Er informiere auch über Ergebnisse aus LAGA-Sitzungen und Ähnlichem, insbesondere dann, wenn er meine, dass dies für die Ministerkonferenzen, die auf die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften folgen, von Belang sei. Es gebe kein festgelegtes Schema, es gehöre ein gewisses Fingerspitzengefühl dazu, zu wissen, was für eine Hausleitung wichtig sei und was nicht. Wann er die Hausspitze das erste Mal über die möglichen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Müllskandal in Kenntnis gesetzt habe, müsse sich aus den Akten ergeben, er meine aber spätestens 2007, im Zusammenhang mit der entscheidenden Besprechung im November 2007 mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, es könne auch im August gewesen sein, als ihm zum ersten Mal deutlich geworden sei, dass etwas im Argen liege.742 Der Zeuge Dr. Aeikens bekundete, es habe ein gutes Einvernehmen und eine gute Arbeitskooperation mit dem Wirtschaftsministerium sowohl vor März 2008 als auch nach 2008 bestanden, auch auf Arbeitsebene und auf der Ebene der Staatssekretäre und Minister.743 Auf Vorhalt einer Aussage der Ministerin Agrarausschusssitzung vom 12. März 2008: Wernicke aus dem Protokoll der „Ich nehme jetzt bezüglich der gegenseitigen Information kein Blatt mehr vor den Mund. Im September 2007 haben wir den zuständigen Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium angeschrieben und ihn dringend darauf aufmerksam gemacht, dass hier anscheinend Handlungsbedarf besteht. Nach Vorliegen des Ergebnisses vom LAU im Oktober oder Anfang November wurde der gleiche Abteilungsleiter wieder angeschrieben und aufgefordert zu handeln. Daraufhin gab es keine Antwort.“ 740 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 13 f. (Abgeordneter Lüderitz / Dr. Haseloff) 741 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 116 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dörffel) 742 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 128 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dörffel) 743 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 45 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Aeikens) 136 äußerte der Zeuge Dr. Aeikens, ein gutes Einvernehmen im Grundsätzlichen schließe nie aus, dass es im Detail Kritik auch an einem anderen Haus oder an der Arbeitsweise von Mitarbeitern eines anderen Hauses geben könne.744 5. Das so genannte Tongrubenurteil Die durch den Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vernommenen Zeugen bekundeten übereinstimmend, dass es in Folge des so genannten Tongrubenurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2005745 zu intensiven Diskussionen über die Konsequenzen der Entscheidung gekommen sei. Die Diskussionen betrafen dabei sowohl das generelle Vorgehen, als auch die konkrete Situation bezüglich der Tontagebaue Vehlitz und Möckern. Zum Inhalt der Entscheidung führte der Zeuge Sladek aus, das Gericht habe sich zum ersten Mal mit der Frage der Verfüllung beschäftigt, nämlich mit der Verfüllung einer Tongrube im Rahmen der bergrechtlich geforderten Wiedernutzbarmachung. Das Bundesverwaltungsgericht habe deutlich gemacht, dass die materiellen Maßstäbe des Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der BBodSchV inhaltlich voll anwendbar seien; denn das BBergG und die Bergverordnung enthalten keine entsprechenden Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden könnten. Im Rahmen der Prüfung des § 48 Abs. 2 BBergG seien nach dem Bundesverwaltungsgericht die Vorsorgemaßstäbe des BBodSchG anzulegen. Allerdings seien die in der LAGA- Mitteilung 20 enthaltenen Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen und Abfällen - Stand November 1997 - nur als Empfehlungen eines sachkundigen Gremiums zu werten und hätten deshalb weder für die Behörde noch für das Gericht verbindliche Geltung. Das habe letztlich das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in seiner Beschwerdeentscheidung über das vorläufige Rechtsschutzverfahren bestätigt.746 Der Zeuge Berthold führte aus, dass sich die Lage nach dem oben genannten Urteil durch ein Regel- und Vollzugschaos nebst unterschiedlicher Standpunkte der Umwelt- und Wirtschaftsministerkonferenz ausgezeichnet habe, welches nach seiner Kenntnis bis zum heutigen Tag andauere. Eine rechtssichere Vollzugspraxis sei angesichts fehlender rechtsverbindlicher Vorgaben, insbesondere einer bundeseinheitlichen Regelung, schier unmöglich gewesen.747 Diese Darstellung wurde durch den Zeugen Forker bestätigt. Er betonte, in den Bergbehörden, nicht nur in Sachsen-Anhalt, habe Unsicherheit bestanden, wie mit den bergrechtlichen Betriebsplanzulassungen umzugehen sei. Zur länderübergreifenden 744 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 45 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Aeikens) 745 BVerwG, Urt. v. 14. April 2005, Az.: 7 C 26/03, BVerwGE 123, 247 ff. 746 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 87 f. (Sladek) 747 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 57 (Berthold) 137 Abstimmung dieser Frage habe er unter anderem die mitteldeutschen Bergbehörden im Jahre 2006 zu einem Fachgespräch eingeladen.748 Ein wesentliches Problem sei gewesen, dass eine Anpassung der Betriebspläne nur für Neuzulassungen, Verlängerungen oder Änderungen der entsprechenden Betriebspläne unproblematisch sei. Für vor diesem Zeitraum zugelassene Betriebspläne greife der Bestandsschutz. Demnach seien Abänderungen der Zulassungen von Betriebsplänen enge Grenzen gesetzt.749 Die Aufnahme einer Klausel, die es erlaube, Sonderbetriebspläne bei veränderten Rechtsbedingungen anzupassen, sei, so der Zeuge Berthold, im Abfallrecht nicht üblich.750 Am 1. Februar 2007 habe der Zeuge Forker eine technische Verfügung des Amtes unter Berücksichtigung der Erlasslage erlassen. Es sei geregelt worden, unter welchen Voraussetzungen künftig die Verfüllarbeiten durchgeführt werden könnten. Es sei im Grunde genommen um die Anwendung der LAGA M 20 gegangen. Auf die Frage, weshalb es fast zwei Jahre gedauert habe, die andere LAGA anzuwenden, erklärte der Zeuge, es habe auch eine Reihe von Beschlüssen der Umwelt- und der Wirtschaftsministerkonferenz gegeben. Die beiden Beschlusslagen seien nicht konform gewesen. Das habe auf ihrer Ebene beim Verwaltungsvollzug Fragen aufgeworfen.751 Auf die Frage zur Dauer, bis Teil 2 und 3 sowie der Anhang der LAGA M 20 wirksam geworden seien, erklärte der Zeuge Dörffel die Diskussion sowohl zur LAGA M 20 in der ursprünglichen, wie auch in der überarbeiteten Fassung sei keine ganz einfache gewesen. Auch das Thema Umsetzung in den Ländern habe sich schwierig gestaltet. Sie hätten sich die Auseinandersetzung damit nicht leicht gemacht. Sachsen-Anhalt sei aber, so auch der Zeuge Dr. Aeikens eines der ersten Länder gewesen, in dem eine Umsetzung erfolgt sei.752 Mit Datum vom 3. April seien Rundschreiben an die Betriebe gegangen, worin angekündigt worden sei, dass bei Betriebsplanumstellungen entsprechende Anpassungen erfolgen würden. Der Zeuge Forker merkte dazu an, dass die meisten Betriebspläne befristet gewesen seien und somit Gelegenheit bestanden habe, umzustellen.753 Auf die Frage zur Arbeitsgruppe Bergbauliche Hohlräume und Abfallentsorgung und zu dem Beschluss, ein weiterer Versatz von 19 12 12 solle nicht mehr erfolgen, legte der Zeuge Dr. Klamser dar, dass es Besprechungen im LAGB gegeben habe und die Frage nach der Umstellung der Bescheide erörtert worden sei.754 748 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 54 f. (Forker); vgl. auch Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 38 (Dr. Klamser). 749 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 57 f. (Berthold) 750 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 69 (Abgeordneter Lüderitz/ Berthold) 751 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 59 (Vorsitzende Hunger/ Forker) 752 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 115 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dörffel) 753 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 54 (Forker) 754 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 51-53(Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Klamser) 138 Am 26. November 2007 habe das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in einem Gespräch mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie dem Landesverwaltungsamt auf die zügige Anpassung der Bescheide gedrängt. Das LAGB habe dann absprachegemäß am 18. Dezember 2007 eine Übersicht parallel an beide Ministerien geschickt, worin die Prioritätenliste der Anpassungsmaßnahmen dargestellt gewesen sei. Beispielsweise habe die Tongrube Vehlitz die oberste Priorität gehabt, weil deren Betriebsplanzulassung aus dem Jahre 2004 unbefristet gewesen sei.755 Zur Einbeziehung der unteren Abfallbehörde führte die Zeugin Osse aus, ihre Behörde habe sich alle Anlagen noch einmal angesehen und dann die Veränderungen der zuständigen Genehmigungsbehörde mitgeteilt, die dann einen Bescheid erlassen habe. Sie hätten im Jahre 2007 damit begonnen und die Bescheide im Jahre 2008 termingerecht vorgelegt. Sie hätten die Terminkette sehr ausgeschöpft, um eine mögliche Ungleichbehandlung zu Nachbarländern zu verhindern.756 Demgegenüber erklärte der Zeuge Bruelheide er könne sich an Runderlasse des Landesverwaltungsamtes und des Ministeriums nicht erinnern, in denen die Anpassung der Bescheide verlangt wurde.757 Kommunikation mit dem LAGB habe es auf seiner Ebene nicht gegeben.758 6. Verdacht auf unrechtmäßiges Handeln Der Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss wandte sich auch der Frage zu, ab welchem Zeitpunkt die Behörden erste Anhaltspunkte von unrechtmäßigen Einlagerungen in die Tagebaue Vehlitz und Möckern besaßen. a. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Im Rahmen der Vernehmung der Zeugin Vera Gäde-Butzlaff, Staatssekräterin für Umwelt und Landwirtschaft von Juli 2001 bis Mai 2002,759 wurde diese zu einer Aussage des Zeugen Dr. Jochen Zeiger, Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer, befragt. Der Zeugin wurde vorgehalten, der Zeuge Dr. Zeiger habe im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Landtages erklärt, ihr, der Zeugin Gäde-Butzlaff, frühzeitig Nachricht über Unregelmäßigkeiten bei der Verfüllung der Gruben Vehlitz und Möckern gegeben zu haben, ohne dass das Ministerium gehandelt habe. Hierzu legte die Zeugin dar, sie könne es ausschließen, jemals mit dem Zeugen Dr. Zeiger über solche Themen gesprochen zu haben. Zu ihr persönlich habe es keinen Kontakt gegeben. Sie habe auch nicht in Erinnerung, dass es dazu im Ministerium Vorgänge gegeben habe. Sie habe lediglich die 755 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 55 (Forker) 756 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 32 f. (Abgeordneter Kley/ Osse) 757 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 33 (Abgeordneter Kley) S. 34 (Bruelheide) 758 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 33 (Bruelheide) 759 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 3 (Gäde-Butzlaff) 139 allgemeine Diskussion darüber in Erinnerung, ob es sinnvoll sei, dass Gruben von den für das Bergrecht zuständigen Behörden geführt werden, die dann auch Abfallrecht anwenden sollten. Sie könne sich nur absolut nicht erinnern, dass es Gespräche mit Behörden zu diesen hier genannten Gruben gegeben habe, sie wisse nur von Gesprächen zu Teutschenthal.760 Auf den Vorhalt, er habe im Umweltausschuss erklärt, dass er etwa ab dem Jahr 2000 Mitarbeiter des Umweltministeriums von Unregelmäßigkeiten unterrichtet und gesagt habe, wenn man seinen Hinweisen nachgegangen wäre, dann hätte vieles verhindert werden können, erklärte der Zeuge Dr. Zeiger, das habe er seiner Meinung nach nicht geäußert. Das stehe nicht im Protokoll. Er habe gesagt, er habe Kenntnis seit Anfang der 2000erJahre, dass es Probleme auf der Deponie gäbe und dass sich das Umweltministerium in Person der damaligen Staatssekretärin Frau Gäde-Butzlaff darum gekümmert habe. Er habe keine Hinweise gegeben, dass man sich dort darum kümmern solle. Von einem Rechtsanwalt, Vertreter der damaligen Bürgerbeschwerden, sei er informiert worden, dass dieser, in Vertretung einer Bürgerbeschwerde in Sachen Vehlitz, an das Ministerium, an die Staatssekretärin, herangetreten sei. Die Frage, ob er persönlich mit jemandem im Ministerium Kontakt gehabt habe, verneinte der Zeuge Dr. Zeiger. Auf die Nachfrage, ob der Anwalt einen Brief an die Staatssekretärin geschrieben oder ob es ein persönliches Gespräch gegeben habe, sagte der Zeuge, das wisse er nicht.761 Der Zeuge Dr. Zeiger führte weiter aus, er habe sich zwei Monate vor der Fernsehveröffentlichung mit dem Präsidenten des LAGB, dem Zeugen Forker, unterhalten. Dieser habe geäußert, es sei alles in Ordnung, die Genehmigungen seien okay, alles sei okay. Man sei auf der sicheren Seite.762 Der Zeuge Dörffel erklärte, dass er den ersten begründeten Verdacht, hier laufe etwas schief, im August des Jahres 2007 gehabt habe und der Problemkreis illegale Abfallentsorgung bei ihm auf die höchste Prioritätenstufe gerückt sei, allerdings zu Lasten anderer Bereiche der Abteilung.763 Der Zeuge Dr. Aeikens sagte aus, dass davon auszugehen sei, dass er spätestens im Detail Informationen erbeten habe, als die Presse detaillierte Anfragen gestellt habe. Inwieweit es vorher noch Detailinformationen gegeben habe, vermag er nicht mehr zu rekonstruieren.764 b. 760 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 3 ff. (Abgeordneter Kley/ Gäde-Butzlaff) 761 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 11 (Abgeordneter Kley/ Abgeordnete Brakebusch/ Abgeordneter Graner/ Dr. Zeiger) 762 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 10, 16 (Dr. Zeiger) 763 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 110 (Dörffel) 764 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 47 f. (Vorsitzende Hunger/ Dr. Aeikens) 140 Der Zeuge Dr. Lühr gab an, dass er das erste Mal unmittelbar von der Problematik Vehlitz/ Möckern durch einen Fernsehbericht im März 2008 erfahren habe.765 Auf die Bemerkung des Abgeordneten Lüderitz, dass es ihn wundere, dass der Zeuge Dr. Lühr erst zu diesem Zeitpunkt von den Ereignissen erfahren habe, da aus Unterlagen aus dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ersichtlich sei, dass er (der Zeuge Dr. Lühr) im Sommer 2007 Schreiben über erste Untersuchungen in Vehlitz zur Kenntnis bekommen habe. Die Frage, ob es bereits im Dezember 2007 Besprechungen zu Vehlitz und Möckern gegeben habe, verneinte der Zeuge.766 Auf die Frage, ob es in seinem Hause mit anderen Bundesländern nicht schon vorher Gespräche diesbezüglich illegaler Abfallverbringungen gegeben habe, antwortete der Zeuge Dr. Lühr, hinsichtlich der fachlichen Dinge werde es Gespräche gegeben haben, er wisse es aber nicht. Er werde in Einzelthemen erst eingebunden, wenn seine Referatsleiter der Auffassung sind, dass dies erforderlich sei.767 Er erklärte weiter, ihm seien Beratungen zu zwei Tagungen auf Bundesebene768, die im Juli und August 2007 stattfanden und in denen Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Brandenburg als mögliche Betroffene benannt wurden, nicht zur Kenntnis gelangt.769 Weiter verneinte der Zeuge die Frage, ob ihm im Rahmen der Aufsicht über die Industrie und Handelskammer die im Arbeitskreis Umwelt der IHK Magdeburg um die Jahreswende 2007/ 2008 geäußerte erhebliche Skepsis gegenüber der Situation der Tongruben des Landes bekannt geworden sei. Er führte aus, er habe mit der IHK, mit den Handwerkskammern nur über rechtliche Fragen fachliche Gespräche geführt.770 Der Zeuge Pleye sagte aus, dass ihm im März 2008 bekannt geworden sei, dass es sich um ein sensibles Thema handle. Kenntnis erlangt habe er von dem Vorgang am 6. März 2008 bei einem Gespräch, das auf Veranlassung des Zeugen Finzelberg stattgefunden habe. Nach Bekanntwerden der Thematik habe er eine ausdrückliche Verfügung herausgegeben, dass bei jeder eventuell denkbar größeren Bedeutung des Vorgangs eine Information an ihn zu erfolgen habe.771 Auf die Frage, ob der Zeuge Pleye erst im Nachhinein, ab März 2008, Informationen über die Tagungen des Länderausschusses Bergbau und des Arbeitskreises Rechtsfragen innerhalb des Bergbaus sowie die Arbeitsgruppe bergbauliche Hohlräume und Abfallentsorgung erhalten habe, wo beispielsweise im Sommer 2007 in Leipzig und in Wiesbaden insbesondere Sachsen-Anhalt angesprochen und illegale 765 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 25 (Dr. Lühr) 766 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 26 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Lühr) 767 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 25 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Lühr) 768 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 95 (Sladek) 769 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 26 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Lühr) 770 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 41 f. (Abgeordneter Graner/ Dr. Lühr) 771 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 94-96 (Vorsitzende Hunger/ Pleye), S. 95 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Pleye) 141 Müllentsorgungsplätze benannt worden seien, bekundete der Zeuge, das könne er so bestätigen, das sei so gewesen.772 Auf die Frage, wann er das erste Mal von den Vorgängen erfahren habe, sagte der Zeuge Dr. Haseloff aus, er sei Anfang März 2008 auf einer Fahrt von Magdeburg nach Berlin von dem Zeugen Finzelberg angerufen worden. Dieser habe um ein Gespräch gebeten, weil ein Unternehmen ein wirtschaftliches Problem habe.773 Im Nachgang habe er erfahren, dass es Bürgerbeschwerden usw. gegeben habe, die ihm nicht zur Kenntnis gegeben worden seien, weil die zuständigen Führungskräfte diesen Vorgang einfach völlig falsch eingestuft bzw. die Brisanz dieses Vorgangs und den Schwierigkeitsgrad nicht erkannt hätten.774 Auf den Vorhalt, dass der Bund Deutscher Entsorger auf den Verdacht hingewiesen habe, dass in Deutschland, gerade in den östlichen Bundesländern, größere Mengen Abfall nicht regulär den Verbrennungsanlagen zugeleitet werden, äußerte der Zeuge Dr. Haseloff, dass sie als Wirtschaftsministerium keine Müllverwertung bzw. -ablagerung als Geschäftstätigkeit in den Vordergrund gestellt hätten, sondern das Thema Tonabbau, die Gewinnung eines Rohstoffs. Die Gewinnung eines Rohstoffs erzeuge im konkreten Fall eine übertägige Grube, die entweder zum Biotop werde, mit Wasser volllaufe oder in anderer Weise befüllt werde. Letztgenannte Befüllung sei eine nachgeschaltete wirtschaftliche Tätigkeit für eine Rohstoffförderung. Natürlich, so der Zeuge Dr. Haseloff weiter, seien ihm diese Informationen, gerade nach 2005 und nach Inkrafttreten der TASi, bekannt gewesen.775 Es seien auch bezüglich der Stoffströme, bis auf das nach dem Einsteigen von Veolia sehr deutliche Ansteigen der Tagesumsätze von 50 t pro Tag auf 400 t pro Tag an diesem Standort, ansonsten keine Auffälligkeiten bekannt geworden.776 Im Zusammenhang mit wiederholten Berichten über Aktionen der Staatsanwaltschaft in Brandenburg und Sachsen im Jahre 2007 habe er mit den Staatssekretären und mit den Fachleuten darüber gesprochen, inwieweit solche Themen auch in Sachsen-Anhalt eine Rolle spielen könnten. Es sei ihm (dem Zeugen Dr. Haseloff) in keiner Weise angezeigt worden, dass sich das vergleichbar gestalte bzw. ein ähnliches Problem auftun könnte. Eine Sonderprüfung habe er nicht angeordnet, weil er gewusst habe, dass es die routinemäßigen Prüfungen gebe.777 772 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 101 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Pleye) 773 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 8 f. (Vorsitzende Hunger/ Dr. Haseloff), S. 22 f. (Abgeordneter Dr. Thiel/ Dr. Haseloff) 774 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 9 f. (Vorsitzende Hunger/ Dr. Haseloff), vgl. zur Informationsrückkopplung S. 10f (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Haseloff) Positionspapier des Bundesverbandes der Entsorgungswirtschaft von Juni 2007, Arbeitskreis Bergbauliche Hohlräume und Abfallentsorgung, S. 12 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Haseloff), S. 19 (Abgeordneter Kley/ Dr. Haseloff), S. 22 ff. (Abgeordneter Dr. Thiel/ Dr. Haseloff); vgl. auch Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 128 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dörffel) 775 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 19 f. (Abgeordneter Kley/ Dr. Haseloff) 776 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 19 ff. (Abgeordneter Kley/ Dr. Haseloff) 777 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 21 f. (Abgeordneter Kley/ Dr. Haseloff), vgl. auch S. 31 f. (Abgeordneter Graner/ Dr. Haseloff) 142 c. Landkreis Jerichower Land Der Zeuge Girke sagte aus, sie seien über die Vorgänge zu den sie betreffenden Anlagen von den Fachbereichsleitern informiert worden. Zu dieser Thematik habe es bis zu diesem Zeitpunkt keine über den normalen Dienstbetrieb hinausgehenden Aktivitäten gegeben.778 In Berührung seien sie mit der Thematik erstmalig durch die Medienberichte in der Sendung „Frontal“ seit März 2008 gekommen.779 Der Abgeordnete Lüderitz wies den Zeugen Girke in dem Zusammenhang auf zwei von diesem unterschriebene Schreiben hin, in denen zum Tontagebau Vehlitz Anfragen, Stellungnahmen, Befahrungsvermerke ab dem Jahr 2005 enthalten seien. Die Schreiben würden nach Auffassung des Abgeordneten Lüderitz deutlich machen, dass das Problem der Einlagerung in Vehlitz auch in unmittelbarer Verbindung mit den Anlagen stehe, für die der Zeuge die Verantwortung getragen habe. Der Zeuge Girke sei darin unter anderem darauf eingegangen, dass es Probleme hinsichtlich des Abfallschlüssels 19 12 12 in Verbindung mit der HRH Rietzel und der Sortieranlage Vehlitz gebe und er um eine Analytik durch das LAGB gebeten habe. Ein Schreiben sei am 8. März 2007 und damit vor März 2008 versendet worden.780 Der Zeuge Girke äußerte daraufhin, dass er nicht denke, dass man aus dem Schreiben ablesen könne, dass sie Vermutungen gehabt hätten, dass in Tongruben oder Kiesgruben etwas unberechtigt eingelagert worden sei. Hier hätten sie einfach in einer Aufgabenteilung mit dem LAGB um eine Zusammenarbeit bzw. eine Zuarbeit gebeten.781 Auf den Vorhalt, der Zeuge Girke habe ausgesagt, er habe von den illegalen Entsorgungen erst Anfang des Jahres 2008 erfahren, sagte der Zeuge Bruelheide aus, es könne nicht sein, dass dieser erst 2008 Kenntnis davon genommen habe.782 Er könne sich an einen Vorfall in der Tongrube im Zeitraum August bis November 2007 erinnern. Er habe damals den Zeugen Girke darüber informiert. Dort seien wohl Flüssigkeiten ausgetreten und ein Fahrzeug ihres Gefahrstoffzuges, das Messfahrzeug, sei zum Einsatz gekommen. Der Zeuge Girke habe darüber schon Bescheid gewusst.783 Der Zeuge Bruelheide führte weiter aus, soweit es die Materialien aus der Recyclinganlage oder Sortieranlage in Rietzel betreffe, hätten sie keine Erkenntnisse darüber gehabt, dass es möglicherweise nicht genehmigungskonform gewesen sein könnte. Die Input- und Outputmengen seien stimmig und schlüssig gewesen. Sie hätten keinen Anlass gesehen, da weiter zu überprüfen.784 778 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 38, 39 (Girke) 779 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 36, 45 (Girke) 780 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 44, 45 (Abgeordneter Lüderitz), vgl. dazu S. 29 und 120 im Ordner des LAGB 781 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 45 (Girke) 782 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 34 f. (Abgeordnete Rogée/ Bruelheide) 783 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 35 (Bruelheide) 784 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 36 (Bruelheide) 143 7. Hinweise Dritter, Durchführung von Kontrollen, Schlussfolgerungen, Reaktionen a. Zum Tontagebau Vehlitz Auffälligkeiten oder Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Sonderbetriebsplanzulassung habe es nach Auskunft des Zeugen Berthold bei den Befahrungen des LAGB bis zum 6. Juni 2007 nicht gegeben. Auch auf den Fotos der Befahrungen seien keine Auffälligkeiten zu erkennen gewesen.785 Der Zeuge berichtete indessen von zahlreichen entsprechenden Hinweisen anderer Behörden, von Bürgern und Bürgerinitiativen. aa. Hinweise Dritter Zum generellen Umgang mit solchen Hinweisen äußerte der Zeuge Girke, der Landkreis Jerichower Land habe alle Hinweise, Anregungen oder Beschwerden nicht selbst bearbeitet, sondern sofort an das LAGB weitergereicht. Diese seien dort angenommen und bearbeitet worden. Der Landkreis sei teilweise auch über das Ergebnis informiert worden.786 Sie hätten das LAGB auch angemahnt, damit sie die Antworten geben, weil es teilweise um Messergebnisse, Analysen oder Ähnliches gegangen sei, die bei ihnen nicht vorgelegen hätten.787 Demgegenüber legte der Zeuge Finzelberg dar, dass mit anderen Behörden und Ämtern kein Kontakt aufgenommen worden sei. Man habe auf die Hinweise Dritter geantwortet und die Zulässigkeit der Verbringung der AVV 19 12 12 im Rahmen der Verfüllung des Tontagebaus bestätigt. Erst im August des Jahres 2007 sei die Zusammenarbeit mit dem LAGB im Zusammenhang mit der Beprobung von Vorabsiebungen AVV 19 12 12 im Tontagebau begonnen worden.788 Zum generellen Umgang mit Hinweisen Dritter im LAGB führte der Zeuge Forker aus, dass das Fachdezernat 41 selbständig gehandelt habe. Persönlich habe er darauf geachtet, dass innerhalb der Behörde bei Verdacht von Straftaten das Dezernat D1 eingeschaltet wurde, um gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft einzubeziehen. Dies sei beispielsweise im November 2007 im Zusammenhang mit der Verwaltungsgemeinschaft Möckern-LoburgFläming so gehandhabt worden. Soweit ihm die Ergebnisse vorgelegt worden seien, seien auch Konsequenzen gezogen worden.789 Der Ausschuss befragte die Zeugin Juhr zu einem Hinweis vom 10. Juni 2003. An diesem Tag habe es vom Landkreis Aschersleben/ Staßfurt den Hinweis gegeben, dass erhöhte Mengen 19 12 12 - auch mit erhöhten Organikanteilen - in den Bereich des Landkreises 785 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 53 f. (Berthold) 786 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 39 (Girke) 787 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 42 (Girke) 788 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 11 (Finzelberg) 789 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 57 f. (Forker) 144 Jerichower Land verbracht wurden. Dazu habe es eine handschriftliche Anmerkung der Zeugin gegeben, wonach ca. 4 000 t des Materials 19 12 12 plötzlich weg gewesen seien. Es gebe auch ein Protokoll der Zeugin, dass sie am 18. Juni 2003 einen Vor-Ort-Termin gehabt habe, zu dem festgestellt worden sei, dass es 3 548 t gewesen seien, die nicht genau zugeordnet werden konnten. Die Zeugin Juhr erklärte hierzu, sie könne sich an diesen Sachverhalt nicht erinnern.790 Der Zeuge Berthold sagte aus, dass ihm Hinweise Dritter erst seit dem Jahr 2006 bekannt seien.791 Begonnen habe es mit einer Anfrage des Landkreises Jerichower Land vom 17. November 2006, ob Abfälle mit der Schlüsselnummer 19 03 07 in den Tagebau Vehlitz hätten verbracht werden dürfen. Dazu habe das LAGB am 1. Dezember 2006 geantwortet, dass dafür gegenwärtig keine Zulassung existiere.792 Der Zeuge Berthold bekundete, mit Schreiben vom 30. November 2006 sei eine Anfrage des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hannover eingegangen.793 Es habe sich um einen Hinweis auf Abfälle des Materials 19 12 12 gehandelt, die von der HRH in Rietzel nach Aufarbeitung zur Tongrube Möckern gegangen seien. Hierzu hätten sie am 6. Dezember 2006 das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover um Mitteilung weiterer Informationen gebeten. Diese hätten sie dann am 7. Dezember 2006 erhalten. Mit Schreiben des LAGB an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover vom 13. Dezember 2006 hätten sie mitgeteilt, dass das LAGB für die HRH nicht zuständig sei und es sei nochmals um weitere Informationen gebeten worden.794 Erst im Juni 2007, ein halbes Jahr später, hätten sie die Analyse veranlasst, nachdem ihnen mehrere Hinweise vorgelegen und sie dies vor Ort gesehen hätten.795 Zur diesem Vorgang äußerte der Zeuge Bruelheide, er wisse nicht mehr genau, ob die Informationen aus Niedersachsen oder aus Nordrhein-Westfalen gekommen seien. Jedenfalls habe es von einem Regierungspräsidium Informationen gegeben, die den Schluss hätten zulassen können, dass dort gegebenenfalls nicht korrekte Abfallströme laufen. Der Zeuge Bruelheide bekundete weiter, sie hätten daraufhin die Unterlagen der Anlage überprüft. Aus diesen hätte sich aber ergeben, dass die Stoffströme aus ihrer Sicht nachvollziehbar ordnungsgemäß durchgeführt worden seien.796 Der Zeuge Berthold berichtete von einer weiteren Anfrage des Landkreises Jerichower Land vom 27. Februar 2007. Diese gab eine Meldung der Gemeinde Vehlitz über massive nächtliche Transporte von der Sortieranlage Rietzel in den Tontagebau Vehlitz weiter. Es sei erklärt worden, dass das Material biologisch aktiv wäre, da Wasserdampf ausgetreten sei. Die Antwort des LAGB datiere vom 2. März 2007: Dafür habe eine weitere Klärung erfolgen müssen, ob die Transporte tatsächlich in den Tagebau oder in die BImSch-Anlage 790 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 10 (Abgeordneter Lüderitz/ Juhr) 791 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 58 f. (Berthold) 792 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 59 (Berthold) 793 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 59 (Berthold) 794 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 59 (Berthold) 795 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 65 (Berthold) 796 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 28 (Bruelheide) 145 gegangen seien. Sie hätten den Hinweis gegeben, dass kein biologisch aktives Material in den Tagebau eingebracht werden dürfe und hätten um Mitteilung gebeten, wann weitere Transporte erfolgen sollten, damit sie das genauer nachprüfen könnten.797 Zu Hinweisen auf nächtliche Transporte sagte der Zeuge Bruelheide aus, es seien 2006 oder 2007, er könne das zeitlich nicht mehr genau einordnen, Hinweise zu Transporten, die zu außergewöhnlichen Zeiten in die Gruben Vehlitz und Möckern geführt hätten, gegeben worden. Weil diese Tongruben dem Bergrecht unterlägen und nicht in ihre Zuständigkeit gefallen seien, gehe er davon aus, dass sie die dafür zuständige Behörde, das LAGB, darüber informiert hätten, davon ausgehend, dass die in eigener Zuständigkeit dort tätig werden würden.798 Zum gleichen Gegenstand äußerte die Zeugin Osse, ihr seien keine Beschwerden zu Nachtanlieferungen erinnerlich.799 Es habe Anfragen aus Niedersachsen und Hessen zur ordnungsgemäßen Entsorgung in dem Tontagebau gegeben, die sie alle entsprechend dem vorliegenden Sonderbetriebsplan beantwortet hätten, dass die Ablagerungen der dort benannten Abfallarten gemäß Sonderbetriebsplan zulässig seien. Alle eingegangenen Beschwerden seien zwischen dem Sachgebietsleiter und dem Fachbereichsleiter diskutiert worden. Der zuständige Sachbearbeiter nehme daran nicht immer teil.800 Am 28. Februar 2007 informierte die Stadt Gommern über Geruchsbelästigungen bei Transporten aus Richtung Tagebau. Das LAGB, so der Zeuge Berthold, habe eine Überprüfung zugesagt und um schnelle Mitteilung gebeten, wann es zu Geruchsbelästigungen gekommen sei.801 Daraus habe sich nach Aussage des Zeugen aber nichts weiter ergeben.802 Am 8. März 2007, fuhr der Zeuge fort, habe es ein weiteres Schreiben des Landkreises Jerichower Land gegeben. Darin sei gebeten worden, die Analytik für 19 12 12 für Februar 2007 vorzulegen. Sie hätten das an den Unternehmer weitergeleitet, damit er ihnen das erst einmal sage, und um die Tonnage gebeten, die im Februar 2007 in die Grube verbracht worden sei. Anhand des Eingangsbuches sei ihnen sozusagen nachgewiesen worden, dass im Februar kein 19 12 12 in den Tagebau verbracht worden sei. Das Material, was da beschrieben wurde, sei ausschließlich in die BImSch-Anlage verbracht worden, die an den Tagebau anschließe. Das hätten sie dem Landkreis dann so mitgeteilt.803 797 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 59 (Berthold) 798 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 28 (Bruelheide) 799 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 22 (Abgeordneter Lüderitz/ Osse) 800 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 22 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Osse), S. 31 (Abgeordneter Graner/ Osse), S. 33 (Abgeordnete Rogée/ Osse) 801 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 59 (Berthold) 802 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 60 (Berthold) 803 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 59 (Berthold) 146 bb. Die Probennahmen am 16. August 2007 Ausgangslage und Amtshilfeersuchen Gründe für die Veranlassung einer amtlichen Untersuchung und Probennahme durch das LAGB am 12. Juni 2007 seien einerseits gehäuft auftretende Anfragen zu den Transporten seit November 2006 gewesen. Andererseits habe es Erkenntnisse aus einer Befahrung am 6. Juni 2007 gegeben, so der Zeuge Berthold. So seien im Rahmen der Befahrung am 6. Juni 2007 - im Zusammenhang mit einer Unfallaufnahme wegen eines umgekippten Lkw - im Tagebau gut sichtbare Plastikfetzen im Bereich der Unfallstelle vorgefunden worden.804 Der Zeuge Dr. Haseloff führte diesbezüglich aus, dass der zuständige Mitarbeiter des LAGB in dem Protokoll einer routinemäßigen Befahrung vom Mai 2007 umfänglich von einem ordentlichen, sauberen Zustand spreche und keine Auffälligkeiten deklariert habe. Diese Befahrungen seien, weil es sich um ein privates Betriebsgelände handle, immer angekündigt worden. Es sei davon auszugehen, dass man sich dort gezielt auf die Befahrungen vorbereitet habe. Denn bei einer außerordentlichen Kontrolle im Folgemonat sei der Mitarbeiterin aufgefallen, dass sich die Konsistenz des Materials, das dort wahrscheinlich auf dem Lkw gewesen sei, völlig von dem abgehoben habe, was bisher in den Protokollen vermerkt worden sei. Dann sei von ihr veranlasst worden, dass zu beproben sei und das LAU sei eingeschaltet worden.805 Das LAU sei nach Bekunden des Zeugen Klaus Thiede vom LAU, Fachgebiet Entsorgungstechnik,806 per Amtshilfeersuchen des LAGB gebeten worden, Probennahmen und Analysen von Abfällen durchzuführen, die im Tontagebau Vehlitz eingelagert wurden und noch eingelagert werden.807 Mit Schreiben des LAU vom 27. Juni 2007 sei ein gemeinsamer Probennahmetermin angekündigt worden, der am 16. August 2007 stattgefunden habe.808 Strategie Zur Strategie bei der Probennahme erläuterte der Zeuge Thiede: Der Sonderbetriebsplan habe nach Auffassung des Zeugen Thiede nicht viel hergegeben: Z 2-Werte, LAGA M 20. Das sei ein weites Feld. Sie hätten sich entschieden, als Bewertungsparameter die Parameter aus der Tabelle LAGA-Merkblatt von 1997, M 20, 804 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 53 f. (Berthold) 805 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 6 f. (Dr. Haseloff), S. 17 f. (Abgeordneter Kley/ Dr. Haseloff) 806 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 5 (Thiede) 807 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 6 (Thiede) 808 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 54 (Berthold); vgl. auch Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 85 (Pleye) 147 Bauschutt und Recyclingbaustoffe zu nehmen. Die einzuhaltenden Werte hätten damit, zugunsten des Unternehmens, nicht so niedrig gelegen.809 In diesen Tabellen würden in erster Linie nur Schwermetalle bestimmt, sowohl im Feststoff als auch im Eluat. Sie wollten sich auch über die Gasbildung, den Heizwert und die organische Zusammensetzung dieser Abfälle informieren. Aufgrund der Tabelle 2 der Anlage 3 der Deponieverordnung hätten sie noch zusätzliche Parameter untersuchen lassen.810 Der Zeuge Thiede legte weiter dar, dass in der Zulassung des Sonderbetriebsplanes für den gesamten organischen Kohlenstoff - abgekürzt TOC - und für den Glühverlust keine Festlegungen getroffen worden seien. Sie hätten in ihrem Parameterumfang diese beiden Werte bestimmt. Als Bewertungsmaßstab hätten sie die Deponieverordnung herangezogen, weil es in dem LAGA-Merkblatt M 20 dafür keinen Parameter gebe. Da gebe es den Wert für die Deponieklasse I, der bei 1 Masse-% bei TOC liege. Für die DK II liege er bei 3 Masse-%. Dann dürfe man die Abfälle auf eine Deponie bringen. Diese Deponie sei durch eine Basisabdichtung geschützt und werde später durch eine Oberflächenabdichtung geschützt und sie würde eine Sickerwasserfassung besitzen. Das heiße, für eine Deponie der Klasse I 1 Masse-%. Alles andere sei nicht zulässig gewesen; das hätte man dann auf eine Deponie der Klasse II und letztendlich auf eine Deponie der Klasse III bringen müssen.811 Ort der Probennahme sei das Bereitstellungslager der SZ gewesen, nicht der Deponiekörper, weil es sich nicht um Boden handle. Es habe sich um unvermischtes Material gehandelt, so wie es im LAGA-Merkblatt M 20 gefordert werde: Das Material sei vor der Vermischung zu beproben und nicht hinterher, weil es hinterher Verdünnungseffekte gebe.812 Durchführung Der Zeuge Berthold sagte aus, das LAU habe zu Beginn des Termins mitgeteilt, dass eine repräsentative Probennahme nur mit einem sehr hohen Aufwand durchgeführt werden könne, was durch das LAU personell und analytisch nicht leistbar sei. Es seien daher vier Stichproben aus gelagertem Material entnommen worden, die sowohl durch das LAU als auch durch das vom Unternehmen beauftragte Labor, der LUS GmbH, untersucht werden sollte. Das MLU und das Landesverwaltungsamt seien vom LAU über den Sachstand informiert worden.813 809 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 6 f. (Thiede) 810 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 7 (Thiede) 811 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 8 (Thiede) 812 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 12 f. (Abgeordneter Stadelmann/ Thiede) 813 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 54 (Berthold); vgl. auch Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 85 (Pleye) 148 Der Zeuge Thiede erklärte, am 16. August 2007 habe es zunächst eine einführende Beratung gegeben, auch hinsichtlich des Parameterumfanges, in der mit Zustimmung des Anlagenbetreibers und des Fremdüberwachers, die LUS GmbH, die Werte noch einmal durchgegangen worden seien. Sie hätten dann an demselben Tag aus vier Haufwerken gemäß ihrer Probenahmevorschrift PN 98 Proben gezogen. Die Mischprobe hätten sie dann geteilt. Einen Teil hätten sie ihrem Labor übergeben, den anderen Teil habe die LUS GmbH untersucht.814 Ergebnisse Nach Aussage des Zeugen Thiede seien die Analyseergebnisse des LAU mit den Ergebnissen der LUS GmbH weitgehend identisch gewesen. Es habe einige Differenzen gegeben, was aber normal sei. Es habe anschließend noch eine Diskussion mit der LUS GmbH gegeben, die nicht ganz mit der Interpretation der Ergebnisse einverstanden gewesen sei.815 Der Zeuge Berthold sagte aus, dass im Ergebnisbericht vom 1. Oktober 2007 das LAU in zwei von vier Stichproben einen hohen Organikanteil in Abfällen festgestellt habe. Bei fünf Parametern seien Überschreitungen der durch die Sonderbetriebsplanzulassung festgelegten Werte festgestellt worden. Die Ergebnisse der Untersuchung seien dem LAGB mit Schreiben vom 9. Oktober 2007 übersandt worden. In diesem Schreiben heißt es u. a.: „Die Proben 1, 2 und 4 erfüllen die Anforderungen der Betriebsplanzulassung nicht. Glühverlust und TOC sind bei allen Proben überschritten. Die beprobten Abfälle sind zur Verfüllung der Abgrabung nicht geeignet.“ Der Zeuge Thiede erläuterte, sie hätten festgestellt, dass der Abfallschlüssel 19 12 12 ein Gasbildungspotenzial, einen oberen Heizwert über 7 000 kJ/kg besitze und die Parameter Nickel, Zink und Chlor im Eluat überschreite sowie PCB im Feststoff.816 Die TOC-Werte seien bei fast allen Proben überschritten worden, ebenso die Werte bei Glühverlust. Sie hätten die Ergebnisse der Prüfung in ihrem Bericht vom 1. Oktober 2007 deutlich gemacht.817 Der Zeuge Forker äußerte hierzu, die Untersuchungsergebnisse hätten sich eine ganze Weile hingezogen, denn sie hätten im Landesumweltamt gelegen. Als die Ergebnisse vorgelegen hätten, sei das für ihn ein Grund gewesen dafür zu sorgen, dass sie die Betriebsplanänderung durchführen.818 Zur Überschreitung der Z 2-Werte erklärte der Zeuge Esters, die Frage der Überschreitung von Zuordnungswerten sei nicht das allein Entscheidende. Entscheidend sei vielmehr, ob 814 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 7 (Thiede), S. 11 f. (Abgeordneter Stadelmann/ Thiede) 815 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 7 (Thiede), S. 11 f. (Abgeordneter Stadelmann/ Thiede) 816 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 9 (Thiede) 817 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 8 (Thiede) 818 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 57 (Forker) 149 durch eine Überschreitung der Zuordnungswerte, in diesem Fall von Z 2, ein Schaden eintrete. Eine Grundaussage habe das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz in einem Urteil getroffen. Das Gericht habe entschieden, dass die Zuordnungswerte Z 2 überschritten sein dürften, wenn die Schadlosigkeit der Stoffe in der Verwertung für eine Verfüllung in eine Grube garantiert sei.819 Die Zuordnungswerte Z 0, Z 1.1, Z 1.2 und Z 2 hätten primär die Funktion, dass die Abfälle in der Abfalldeklaration in diese Zuordnungsklassen eingeordnet werden, sodass klar sei, dass diese Abfälle nach der Deklarationsanalyse Z 0 seien und damit auch für ganz sensible Bereiche verwendet werden könnten, ebenso, mit technischen Sicherheitsmaßnahmen, Z 1.1, Z 1.2 und Z 2. Nach der Feststellung der Überschreitung dieser Z 2-Werte, die durch genaue Nachprüfungen durch das Büro Wessling festgestellt worden seien, seien sie der Frage nachgegangen, was zu leisten sei, damit hier trotzdem die Schadlosigkeit gewährleistet bleibe. Sie hätten in Vehlitz und in Möckern dadurch, dass sich die Tonlagerstätte nach unten über sehr viele Meter fortsetze, keine direkte Grundwasserproblematik gehabt. Daher hätte das, was über den Luftpfad an Geruch oder durch das Ausgasen ausgetragen wurde, zu Schäden führen können. Sie hätten veranlasst, dem zu begegnen.820 Nachrichtliche Informationen des Berichts vom 1. Oktober 2007 seien an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und das Landesverwaltungsamt gegangen.821 Folgeentwicklung Mit Schreiben vom 9. November 2007 habe das LAGB der SZ die Ergebnisse der Abfallprobennahme und -untersuchung übermittelt und sie gleichzeitig zur Stellungnahme bis zum 25. November 2007 aufgefordert. Es habe angefragt, wie durch geeignete Maßnahmen im Betriebsgeschehen, insbesondere der Annahmekontrolle, sichergestellt werden könne, dass eine Überschreitung der genehmigten Zuordnungswerte zukünftig vermieden werden könne. Auf die Einhaltung von 1 Masse -% TOC sei gedrungen worden. Entsprechende Auflagen zur Sonderbetriebsplanzulassung seien angekündigt worden. Das Landesverwaltungsamt, das LAU und der Landkreis Jerichower Land seien nachrichtlich informiert worden.822 In der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 5. Dezember 2007 an das LAGB zu den Sonderbetriebsplänen „Verfüllung der Tontagebaue Möckern und Vehlitz“ seien gegenüber dem LAGB die Einhaltung des Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 24. März 2006 zur Einhaltung der Anforderungen für die Verfüllung unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht nach dem Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz in Verbindung mit der LAGA 20 (TR Boden) eingefordert und die bisherigen Stellungnahmen zu den Sonderbetriebsplänen als nicht rechtmäßig 819 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 91 (Esters) 820 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 91 (Esters) 821 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 54 (Berthold); Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 85 f. (Pleye) 822 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 54 (Berthold) 150 zurückgezogen worden. In der Stellungnahme vom 11. Dezember 2007 zum Hauptbetriebsplan vom 30. Oktober 2007 für den Tontagebau Vehlitz werde auf die Umsetzung des geltenden Bodenschutzrechts hingewiesen.823 Der Zeuge Bruelheide äußerte zu dem Umstand, dass in dem Schreiben vom 5. Dezember 2007 von der bis zu diesem Zeitpunkt vertretenen Auffassung abgewichen würde, dies habe möglicherweise mit dem Erlass zusammengehangen. Die Zeugin Osse hätte ihn angesprochen und gesagt, dass die bisherige Stellungnahme unter Berücksichtigung dessen, was sich zwischenzeitlich ergeben habe, nicht aufrechterhalten werden könne.824 In einer Stellungnahme der HRH vom 6. Dezember 2007 sei dargelegt worden, dass TOC kein geeigneter Parameter zur Charakterisierung der organischen Bestandteile sei. Stattdessen wurde im Hinblick auf den mikrobiellen Abbau, der zu Gasbildung und Setzungserscheinungen führe, ein anderer Parameter, die Atmungsaktivität, als begrenzender Parameter vorgeschlagen. Außerdem habe die SZ auf Unterschiede in den Analyseergebnissen hingewiesen. Die vom LAU festgestellten Überschreitungen bei fünf Parametern seien von der LUS GmbH nur in einem Fall bestätigt worden.825 Im Dezember 2007 habe nach Aussage des Zeugen Berthold ein Erfahrungsaustausch mit den Kollegen in Brandenburg stattgefunden. Dort seien im Jahre 2007 Fälle illegaler Verkippung festgestellt worden. In Auswertung dieser Vorfälle habe das LAGB geplant, ein Untersuchungsprogramm aufzulegen, um sämtliche Tagebaue, in denen Verfüllungen zugelassen seien, zu untersuchen, und zwar in der Art, dass Baggerschürfe angelegt werden sollten, um unter die Oberfläche zu schauen. Beim Auftreten von Verdachtsfällen hätten tiefgründige Untersuchungen folgen sollen. Haushaltsmittel, zumindest erst einmal für die Bereitstellung von Technik, falls der Unternehmer seine eigene Technik nicht zur Verfügung stellt, seien eingeplant gewesen. Das Programm hätte Ende April 2008 beginnen sollen. Durch die Ereignisse in Vehlitz sei diese Planung nicht realisiert worden.826 Mit Schreiben vom 4. Januar 2008 habe das LAU zu den Ausführungen der LUS GmbH Stellung genommen. Unter Aufrechterhaltung des bisherigen fachlichen Standpunktes sei zudem vorgeschlagen worden, bei der Verfüllung des Tontagebaus die Hohlräume als Standort für den Betrieb einer Deponie Klasse I zu nutzen. Dies habe der Antragstellung beim Landesverwaltungsamt bedurft. Nur unter diesem Gesichtspunkt - Vorliegen einer abfallrechtlichen Genehmigung - sei eine weitere Verfüllung der Hohlräume am Standort Vehlitz mit diesem Abfallschlüssel möglich gewesen.827 Der SZ sei mit Schreiben des LAGB vom 25. Januar 2008 Gelegenheit gegeben worden, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen hinsichtlich einer Anpassung der 823 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 11 (Finzelberg) 824 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 34 (Vorsitzende Hunger/ Bruelheide) 825 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 54 (Berthold) 826 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 55 (Berthold); vgl. Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 37 (Abgeordneter Lüderitz/ Finzelberg) zur Zusammenarbeit mit Brandenburg 827 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 54 f. (Berthold) 151 Zulassung des Sonderbetriebsplanes für die Verfüllung im Tontagebau Vehlitz zu äußern. Daraufhin habe diese um ein klärendes Gespräch gebeten, welches am 6. Februar 2008 im LAGB stattgefunden habe. Im Ergebnis dieses Gesprächs sei eine weitere Frist zur Stellungnahme unter genauer Bezeichnung der beabsichtigten Regelungen bis zum 29. Februar 2008 gewährt worden.828 Mit Schreiben vom 29. Februar 2008 habe sich die SZ geäußert.829 Innerhalb der Behörde, so der Zeuge Forker, sei unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit diskutiert worden, einen Stopp zu verfügen. Sie seien dabei gewesen, den Bescheid umzustellen und der veränderten Rechtslage anzupassen.830 Auf die Frage, weshalb er auf die Einschaltung der Staatsanwaltschaft in diesem klaren Fall von rechtswidriger Abfallentsorgung verzichtet habe, reagierte der Zeuge Forker, dazu könne er nichts sagen. Er meine, das sei im Amt geprüft worden. Zu dem konkreten Fall „Prüfung Staatsanwaltschaft“ könne und wolle er auch insofern nichts sagen, falls er unter Umständen eine Falschaussage tätigen würde.831 Auf Nachfrage, ob er sich hinsichtlich solcher Sachverhalte bei seiner obersten Behörde rückversichert habe, antwortete der Zeuge, er habe in den meisten Fällen dem Ministerium berichtet, und sie hätten auch über das Vorgehen bezüglich der Tongruben gesprochen.832 Die versuchte Einflussnahme durch den Zeugen Finzelberg Am 12. Februar 2008 habe der Landkreis Jerichower Land zu der geplanten Änderung der Betriebsplanzulassung gegenüber dem LAGB Stellung genommen. In diesem Schreiben heißt es: „Weiterhin bekunde ich das ausdrückliche (Interesse) des Landkreises am Erhalt des Unternehmens und bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Entscheidungen Ihres Amtes Lösungsmöglichkeiten ermöglichen.“ Der Zeuge Finzelberg erklärte hierzu, dass sie eine solche Anlage/ Firma im Landkreis mit 157 Arbeitsplätzen haben, das sei ihm erst bekannt geworden, als diese Themen hochgekommen seien. Er wies darauf hin, dass diese Firma zu keinem Zeitpunkt an irgendeiner Stelle den Landkreis oder möglicherweise den Sport irgendwo unterstützt habe. Er sage dies, da man ihm vorwerfe, er habe als Kreissportbund-Vorsitzender irgendwann Mal Sponsoring oder so etwas bekommen.833 Der Zeuge Redeker erklärte hinsichtlich der 828 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 55 (Berthold) 829 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 55 (Berthold) 830 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 69 (Forker) 831 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 71 f. (Abgeordneter Graner/ Forker) 832 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 72 f. (Abgeordneter Kley/ Forker) 833 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 35 (Abgeordneter Graner) S. 35 f. (Finzelberg). 152 HRH, diese sei mit lediglich zwei beschäftigten Mitarbeitern ein kleiner Arbeitgeber und habe sich nicht an Sponsoring beteiligt.834 Im Vorfeld eines Gesprächs zwischen den Zeugen Pleye, Finzelberg, Forker, Neumann und Herrn Möller-Lindenhof am 6. März 2008 habe sich der Zeuge Finzelberg an das LAGB gewandt, wegen der Gewässerverunreinigung der SZ im Landkreis Jerichower Land, und habe um das Gespräch gebeten. In Vorbereitung dieses Gesprächs sei eine Information vom 5. März 2008 an den Zeugen Pleye gegangen, in der stehe: „Die Überprüfung des Tontagebaus Vehlitz hat ergeben, dass gegenwärtig keine Anhaltspunkte bestehen, die einen Verdacht erhärten könnten, dass gegen die bestehende Sonderbetriebsplanzulassung verstoßen worden sei.“ Auf die Frage, wer in der Regel diese Überprüfungen durchführe, bevor solche Gespräche stattfänden, erläuterte der Zeuge Forker, dass seitens des Landkreises dargelegt worden sei, dass hinsichtlich des Entsorgungsnachweises keine Bedenken und keine Überschreitungen bestehen.835 Zu einem Schreiben vom 5. März 2008, von Frau Erasmi (Ministerium für Wirtschaft und Arbeit) erstellt und dem Zeugen Dr. Lühr unterzeichnet, gerichtet an den Zeugen Pleye: „Der Verdacht auf illegale Entsorgung von Abfällen in den Tongruben konnte sich nicht bestätigen.“ erklärte der Zeuge Dr. Lühr, es handle sich um ein Schreiben zur Vorbereitung eines Gespräches mit dem Landrat Finzelberg im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Dort sei es um die Grube in Vehlitz und die anstehende Umstellung der Bescheide gegangen. Soweit der Zeuge Dr. Lühr die Informationen im Nachgang bekommen habe, er selbst sei bei dem Gespräch nicht anwesend gewesen, sei festzustellen gewesen, dass der Landrat sein Interesse für diesen wirtschaftlichen Faktor, für dieses Unternehmen gegenüber dem Staatssekretär und dem zuständigen Präsidenten des Landesamtes zum Ausdruck gebracht habe nach dem Motto, dass man die Umstellungen auch ordentlich im Interesse des Unternehmens betrachte.836 Im Rahmen des Gespräches sei besprochen worden, dass man einen bestimmten Teil herausnehmen könne. Dazu sei ein entsprechendes abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren zu führen gewesen. Der Unternehmer hätte einen Antrag stellen, einen Plan einreichen und dies durchführen müssen. Damit wäre dies aus der Bergaufsicht heraus und zuständige Behörde wäre dann der Landkreis gewesen. Nach den Ereignissen und der Sendung „Frontal 21“ habe das Thema jedoch nicht mehr auf der Agenda gestanden.837 834 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 51 (Abgeordneter Kley/ Redeker) 835 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 67 f. (Abgeordneter Stadelmann/ Forker) 836 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 43 ff. (Abgeordnete Rogée/ Dr. Lühr) 837 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 67 f. (Abgeordneter Stadelmann/ Forker); Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 96 (Pleye); Niederschrift über die 17. öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 43 ff. (Abgeordnete Rogée/ Dr. Lühr) 153 cc. Die teilweise Rücknahme der Zulassung zum Sonderbetriebsplan Rücknahmeentscheidung, Verantwortung Mit Bescheid vom 11. März 2008 nahm das LAGB die Sonderbetriebsplanzulassung der SZ vom 5. März 2004 mit Wirkung für die Zukunft teilweise zurück.838 Am 12. März 2008 sei die Anordnung der sofortigen Vollziehung ergangen.839 Der Zeuge Forker vertrat die Auffassung, man hätte zwar vielleicht dieses und jenes etwas eher durchführen können. Entscheidend aber sei, dass man im Bereich des Vollzugs am Ende auch tätig geworden sei.840 Er führte weiter aus, es habe unter anderem wegen des Bestandsschutzes Bedenken gegeben, den unbefristeten Sonderbetriebsplan zurückzunehmen oder teilweise zurückzunehmen. Sie hätten es trotzdem durchgeführt. Das Verfahren habe beispielgebend für die anderen unbefristeten Umstellungen durchgezogen werden sollen.841 Auf die Frage, in wessen Verantwortung abgewogen worden sei, ob die Rücknahme des Betriebsplanes oder die Änderung des Betriebsplanes nach § 56 BBergG erfolgen sollte, antwortete der Zeuge Pleye, das sei eine Entscheidung des LAGB gewesen. Nachdem die Ergebnisse vom LAU von der Probennahme 2007 vorgelegen haben, sei ein Bescheid erstellt und eine Anhörung durchgeführt worden. Das LAGB habe die Tatbestandsanforderungen in § 56 BBergG gesehen und dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens berücksichtigt werden müsse, und habe das als Risiko eingeschätzt. Das LAGB habe daraufhin die Entscheidung getroffen, dass eine Rücknahme nach § 48 VwVfG erfolge.842 Der Zeuge Esters legte dar, dass sie in ihrer ersten Entscheidung unter dem Druck und der Erwartung der Öffentlichkeit über das Fernsehen zum schärfsten Mittel gegriffen hätten. Sie hätten die Sonderbetriebsplanzulassung von 2003 in Teilen für rechtswidrig erklärt. Das sei nach seiner Auffassung das schärfste Mittel, zu dem ein verantwortliches Amt habe greifen können.843 Auf Vorhalt einer Bewertung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, worin eingeschätzt werde, dass der Weg über § 56 BBergG deutlich vielversprechender gewesen wäre, antwortete der Zeuge Dr. Lühr, er sei in die rechtliche Entscheidung nicht eingebunden gewesen. Zunächst sei dafür 838 Vgl. auch Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 37 (Vorsitzende Hunger/ Dr. Haseloff) 839 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 86 (Pleye) 840 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 70 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Forker) 841 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 58 (Forker) 842 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 99 (Vorsitzende Hunger/ Pleye) 843 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 86 (Esters) 154 die unmittelbar handelnde Behörde zuständig gewesen, gegebenenfalls in Absprache mit der Fachaufsicht.844 Zur unterlassenen Beteiligung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt sagte der Zeuge, wenn es darum gehe, kurzfristig weitere Einlagerungen zu verhindern, müsse die handelnde Behörde tätig werden, und das sei das LAGB. Im Nachgang hätten sie den interministeriellen Arbeitskreis eingeführt, in dem all diese Sachen kontinuierlich mit dem Umweltressort gemeinsam begleitet werden. Aber in besagtem Fall habe schnell gehandelt werden müssen.845 Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, Folgerungen Der Zeuge Pleye legte hinsichtlich der erteilten Erlaubnisse und der Rücknahme der Genehmigung dar, dass das Verwaltungsgericht Magdeburg den Bescheid des LAGB mit seinem Beschluss vom 9. April 2008 aufgehoben habe, mit der Begründung, dass die Zulassung des Sonderbetriebsplanes zur Verfüllung des Tontagebaus Vehlitz nicht rechtswidrig gewesen sei, dass eine Verletzung von Vorschriften des Bundesbodenschutzgesetzes und der Bundesbodenschutzverordnung nicht vorliege, und dass insbesondere § 12 BBodSchV nur Anforderungen an die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht stelle, keine Regelungen für das Verfüllmaterial unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht enthalte und zudem technische Regeln der LAGA nach dem Stand 6. November 2003 keine normenkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften darstellen, sondern lediglich Sachverständigenempfehlungen enthalten. Das Oberverwaltungsgericht sei dann in seinem Beschluss darauf eingegangen, dass § 56 BBergG die speziellere Regelung sei und dass die Teilrücknahme oder die Rücknahme, die erklärt worden sei, in dem Umfang doch recht erheblich gewesen sei und deswegen möglicherweise nach § 56 BBergG begründet werden könne. Es verweise darauf, dass die genannten Voraussetzungen zu betrachten seien, insbesondere die wirtschaftliche Vertretbarkeit und die Erfüllbarkeit nach den Regeln der Technik.846 Zum Bestandsschutz führte der Zeuge Sladek aus, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg hätten sie im Falle einer Änderung des Betriebsplanes § 56 Abs. 3 BBergG zu beachten. Danach sei eine nachträgliche Änderung eines Betriebsplanes nur dann zulässig, wenn sie für den Unternehmer und für Einrichtungen der von ihm betriebenen Art wirtschaftlich vertretbar sei. Es sei aber zu unterscheiden zwischen dem, was betriebsplanmäßig zugelassen und dem, was tatsächlich in die Tagebaue gelangt sei. Die letzte Sonderbetriebsplanzulassung für die Verfüllung des Tontagebaus Möckern habe eine Begrenzung von 5 % TOC festgeschrieben. Nach heutigen Erkenntnissen sei es höchst zweifelhaft, ob diese Begrenzung eingehalten worden sei. Für den Tontagebau Vehlitz gelte Ähnliches. Auch wenn der Sonderbetriebsplan keine ausdrückliche TOC-Begrenzung enthalten habe und das Verwaltungsgericht im Eilverfahren in seiner Entscheidung vom 18. April 2008 noch eine weitere Begrenzung für 844 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 39 (Vorsitzende Hunger/ Dr. Lühr) 845 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 39 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Lühr) 846 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 88 (Pleye), vgl. auch S. 97 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Pleye) 155 unzulässig erklärt habe, so sei doch darauf hinzuweisen, dass der Unternehmer mineralische Stoffe beantragt habe. Die entsprechende Zulassung schließe eine Verbringung von hochorganischen Stoffen aus. Die Hauptsacheverfahren würden noch ausstehen.847 Die Zeugen Becker und Berthold äußerten, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg zeige, dass die Genehmigung des Sonderbetriebsplanes für den Tontagebau Vehlitz rechtmäßig sei.848 Das Verwaltungsgericht Magdeburg sei in seinem Beschluss zu der Auffassung gelangt, dass die Zulassung des Sonderbetriebsplanes vom 5. März 2004 zur Verfüllung des Tontagebaues Vehlitz nicht rechtswidrig sei und eine Verletzung von Rechtsvorschriften des BBodSchG und der BBodSchV nicht vorliege.849 Die von dem LAGB eingelegte Beschwerde hätte das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 18. August 2008 zurückgewiesen und somit die Auffassung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg bestätigt. Es sei festgestellt worden, dass insbesondere die LAGA keine rechtsverbindliche Geltung besitze und es dem Oberverwaltungsgericht zweifelhaft erscheine, ob die Einhaltung der LAGA-Mitteilung M 20 zur Einhaltung der in § 55 BBergG geregelten gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erforderlich sei.850 Nach Aussage des Zeugen Dr. Klamser treffe das BBodSchG Regelungen für die durchwurzelbare Bodenschicht. Auch das Tongrubenurteil ziele darauf ab, dass die Vorsorgegrenzwerte in der durchwurzelbaren Bodenschicht im unmittelbar betroffenen Bergbaugrundstück einzuhalten seien. Es gebe aber den Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums vom 14. November 2007. Darin heiße es eindeutig: „Explizite Regelungen für das Einbringen von Materialien außerhalb oder unterhalb durchwurzelbarer Bodenschicht fehlen jedoch derzeit.“851 Es sei heute so, dass höher belastete Materialien eingebracht werden können. Nach dem Referentenentwurf soll dies auch weiterhin möglich sein: „Unbeschadet dessen bleibt aber auch der Einbau höher belasteter Materialien […] weiterhin möglich […] bedarf allerdings auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten entweder der vorherigen wasserrechtlichen Genehmigung oder aber entsprechender technischer Sicherungsmaßnahmen in Absprache mit der jeweils für die Verfüllüberwachung zuständigen Behörde nach Berg- oder Abgrabungsrecht der Länder.“852 847 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 89 f. (Sladek) 848 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 56 (Becker); Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 51 (Berthold) 849 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 51 (Berthold) 850 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 53 (Berthold) 851 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 31 f. (Dr. Klamser) 852 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 32 (Dr. Klamser) 156 Es sei die Frage, ob diese Vorsorgewerte unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht unmittelbar geltendes Recht seien. Dazu hätten sich nach seiner, des Zeugen Dr. Klamsers, Auffassung die Verwaltungsgerichte in zwei Instanzen in Sachsen-Anhalt geäußert.853 Der Zeuge Pleye erklärte zu der Frage, ob eine Übergangslösung in Sachsen-Anhalt in Betracht gezogen worden sei, da nicht zu erwarten sei, dass ein § 12a BBodSchV und eine Ersatzbaustoffverordnung in diesem Jahr vom Bund beschlossen werden würden, es gebe seit Februar 2007 eine Regelung des LAGB und diese Verfügung definiere die Verwaltungspraxis.854 Es sei, so setzte der Zeuge Pleye fort, eine Regelung des Verwaltungshandelns, im Sinne einer Selbstbindung der Verwaltung. Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht hätten in ihren Beschlüssen festgehalten, dass die LAGA M 20 keine ausreichende Rechtsqualität habe und dass es keine Regelung für den Bereich unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht gebe. Für die durchwurzelbare Bodenschicht gelte § 12 BBodSchV. Für den Bereich darunter gebe es im Entwurf eine Regelung für einen § 12a Bundesbodenschutzverordnung. Das Bundesbodenschutzgesetz enthalte eine Verordnungsermächtigung. Der Bundesgesetzgeber könne also durch Verordnung regeln, dass in bestimmten Bereichen bestimmte Anforderungen definiert werden. Das habe er mit § 12 BBodSchV für die durchwurzelbare Bodenschicht getan. Für die Schicht darunter noch nicht. Der Bundesgesetzgeber habe einen Entwurf erstellt und somit deutlich gemacht, dass er an einer Regelung für diesen Bereich arbeite. Deshalb sehe er hier jetzt in diesem Zusammenhang keine Regelungskompetenz des Landes.855 853 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 32 (Dr. Klamser) 854 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 97 (Abgeordneter Lüderitz/ Pleye) 855 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 98 (Abgeordneter Lüderitz/ Pleye) 157 b. Zum Tontagebau Möckern aa. Hinweise zu Geruchsbelästigungen Die Zeugin Schmied-Hoboy, Mitglied der Bürgerinitiative, erklärte, Ende 2006/ Anfang 2007 seien von Einwohnern der Stadt Möckern erstmals Gerüche und Geruchsbelästigungen wahrgenommen worden.856 Der Zeuge Berthold bekundete, der erste Hinweis zum Tontagebau Möckern erfolgte von einem Herrn Hillmann am 2. Mai 2007. Dieser habe angegeben, dass ein eigenartiger Geruch an der Straße Möckern - Ladeburg aufgetreten sei. Ein zweiter Hinweis von Herrn Hillmann sei am 21. Mai 2007 eingegangen. Am 16. Mai hätte es stark, aber nicht definierbar gerochen, nicht nach Gülle, nicht nach Teichschlamm, nicht natürlich, gegebenenfalls wie Müll.857 Der Unternehmer sei daraufhin vom LAGB darüber informiert worden. Am 22. Mai 2007 habe sie der Unternehmer angerufen und ihnen mitgeteilt, dass er am 21. Mai 2007 keinen Geruch festgestellt hätte, währenddessen am 22. Mai wieder ein Geruch festzustellen gewesen sei.858 Am 23. Mai 2007 habe sie eine Mitarbeiterin des Landkreises, Frau Bischoff, über die Meldung einer Bürgerin über Gestank informiert.859 Am 3. Juli 2007 habe Herr Hillmann sich wieder gemeldet. Er sei am 27. Juni 2007 auf der alten Deponie hinter dem Tagebau gewesen, Wind sei aus Richtung der Straße bzw. des Tagebaus gekommen und er habe Gerüche festgestellt, die wiederum nicht nach Gülle, nicht nach Fäkalien gerochen hätten; es wäre kein natürlicher Geruch gewesen.860 Im Rahmen der Befahrungen des Sachbearbeiters des LAGB vom 11. Mai 2007 und 6. Juni 2007 hätten lediglich am 6. Juni 2007 Gerüche wahrgenommen werden können. Eine genaue Ortung sei nicht möglich gewesen. Es habe zunächst die Vermutung bestanden, dass die Ursache auf einer außerhalb des Tagebaugeländes befindlichen Altdeponie oder bei dem in der Nähe befindlichen Teichbiotop zu finden sei. Es sei jedoch veranlasst worden, dass das Unternehmen messtechnisch untersucht und eine Ursachenforschung herbeigeführt werde. Auf telefonische Nachfrage habe der Unternehmer erklärt, dass er registrieren wolle, an welchem Tag, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen die Gerüche auftreten. Außerdem würden bereits Gespräche mit einem Ingenieurbüro geführt, welches erste Untersuchungen durchführen würde. Nach Vorlage der Ergebnisse würde dem LAGB berichtet werden.861 856 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 48 (Schmied-Hoboy) 857 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 60 (Berthold) 858 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 60 (Berthold) 859 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 61 (Berthold) 860 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 61 (Berthold) 861 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 61 (Berthold) 158 Der Zeuge Neumann, angesprochen auf die starke Geruchsbelästigung in der Tongrube Möckern, teilte mit, er habe an der Tongrube in Möckern nichts gerochen.862 bb. Die Anzeige vom 5. Oktober 2007, Reaktionen Nach Aussage der Zeugin Schmied-Hoboy habe es im Oktober 2007 von ihnen die ersten Anzeigen bezüglich der Tongrube in Möckern gegeben. Sie hätten dort Austritte von Wässern gesehen, die über den Vorfluter in Richtung Ziepra abflossen seien und die eine bestimmte Färbung sowie einen tongrubenähnlichen Geruch aufgezeigt hätten.863 Zu diesem Vorgang erklärte der Zeuge Berthold, es sei wegen der Anzeige wegen Gewässerverunreinigung am 5. Oktober 2007 eine Befahrung erfolgt. Die Polizei hätte nach der Ursache des Eintritts einer milchigen Flüssigkeit in einem Graben suchend einen fauligen Geruch auf dem Gelände des Tagebaus festgestellt. Ein Gefahrstoffzug des Landkreises Jerichower Land hätte Messungen vorgenommen und Wasserproben genommen. Es sei eine erhöhte Konzentration an Methan und Schwefelwasserstoff festgestellt worden. Im Rahmen der Gefahrenabwehr sei ein Sofortmaßnahmenkatalog, Sicherungsmaßnahmen, Warnband, Zaun, Abschaltung der Stromversorgung, Kennzeichnung des Absperrbereichs und Belehrung des Personals, erfolgt und vom Unternehmer Messungen und ein Maßnahmenplan gefordert worden.864 Am 11. Oktober 2007 sei nach Aussage des Zeugen Berthold eine weitere Befahrung durchgeführt worden. Es habe keine milchige Flüssigkeit, keine milchige Verunreinigung des Wassers an der Einleitstelle mehr festgestellt werden können. Mit dem Unternehmer sei das weitere Vorgehen festgelegt worden. Aus den Berichten und Messungen eines beauftragten Labors vom Oktober 2007 sei hervorgegangen, dass keine Gefährdung der Schutzgüter durch das Wasser und die Ausgasung bestanden habe. Das Unternehmen sei beauftragt worden, bis zum 30. November 2007 einen Bericht zu den Ursachen und zu mittel- und langfristig geplanten Maßnahmen zu erstellen.865 Am 25. Oktober 2007 sei dazu eine Rastermessung durch ein Fachlabor über die gesamte Fläche des Tagebaus erfolgt. Vorher sei am 15. Oktober durch die Polizei eine nochmalige Messung des Wassers und der Ausgasung mit einem Großaufgebot von 17 Personen in Anwesenheit des Staatsanwalts durchgeführt worden. Über den Einsatz sei keine Information an das LAGB erfolgt. Die Ergebnisse seien dem LAGB nicht mitgeteilt worden.866 Das Unternehmen habe dann, am 20. Dezember 2007, einen Untersuchungsbericht der LUS GmbH, eines vielfach auch von der Staatsanwaltschaft beauftragten Labors, vorgelegt, der Ursachen und eingeleitete Maßnahmen beinhaltet habe. Beigefügt sei des 862 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 48, 49, 50 (Schmied-Hoboy) 863 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 48 (Schmied-Hoboy) 864 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 61 (Berthold) 865 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 61 (Berthold) 866 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 61 (Berthold) 159 Weiteren ein Gutachten der Gesellschaft für Umweltmeßtechnik, Meßtechnik und Analytik mbH (GUMA GmbH) Schwedt gewesen.867 Durch die SZ sei nach Aufforderung durch das LAGB ein über sofortige Gefahrenabwehrmaßnahmen hinausgehender Mess- und Maßnahmenplan, der zur Ursachenfindung und -abstellung führen sollte, aufgestellt und beigefügt worden. Die Maßnahmen - so seien sich die Fachleute der LUS GmbH, der Öko Control und der GUMA GmbH einig gewesen - seien geeignet, die vorgefundenen Immissionen zu minimieren und die Ausgasungsproblematik in den Griff zu bekommen, so der Zeuge Berthold. Als Ursache der Ausgasungen seien organische Inhaltstoffe im abgeschlossenen Verfüllbereich gesehen worden, deren Einbringen ebenso wie in Vehlitz von dem Sonderbetriebsplan nicht umfasst gewesen sei.868 Die Einschätzung zum Maßnahmenplan sei vom LAGB geteilt worden. Insbesondere ein Betreten Unbefugter sei durch die Einfriedung des Tagebaus, den vorhandenen eingezäunten, abgesperrten Eingangsbereich und die zusätzlich abgesperrten und gekennzeichneten Bereiche aus Sicht des LAGB nicht zu befürchten gewesen. 869 Ende 2007 seien im Kreistag Jerichower Land Anfragen von Bürgern gestellt worden, weitere am 22. Januar 2008. Es seien kontinuierlich Anfragen aus der Bürgerschaft an den Kreistag gerichtet worden. Nach Bekunden der Zeugin Schmied-Hoboy seien ihre auf drei nacheinander folgenden Kreistagen gestellten Fragen bezüglich der Tongruben immer mit dem Hinweis unbeantwortet geblieben, dafür sei der Kreistag nicht zuständig.870 Die Zeugin Schmied-Hoboy berichtete weiter, es habe am 10. Januar 2008 eine Einwohnerversammlung stattgefunden, die vom Bürgermeister der Gemeinde Ladeburg einberufen worden sei. Hintergrund sei der Unmut in den umliegenden Gemeinden über den erhöhten Lkw-Verkehr, auch nachts, und deswegen stark verschmutzter Straßen und Hauswände, über kaputtes und schmutziges Mauerwerk gewesen. Diese Einwohnerversammlung sei, so führte die Zeugin Schmied-Hoboy aus, Ursprung des Ärgernisses der gesamten Bevölkerung gewesen. Der damalige Geschäftsführer Stefan Strohm habe Erläuterungen zu den Vorhaben der Ziegeleibetreiber betreffend die Bewilligungsfelder 1 und 2 zwischen Vehlitz und Ladeburg gegeben. Daraufhin habe es mit dem Gemeinderat und Herrn Strohm eine Vor-Ort-Begehung gegeben. Von ihm sei geäußert worden: Wenn das so ist, dann ist das jetzt eben so, und darauf könne man keine Rücksicht nehmen.871 cc. 867 Die Messungen vom 2. bis 6. Februar und 19. März 2008 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 62 (Berthold) 868 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 62 (Berthold), auch zu Details des Mess- und Maßnahmenplanes 869 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 62 (Berthold) 870 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 52 (Schmied-Hoboy) 871 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 50 (Schmied-Hoboy) 160 Am 2. Februar 2008, so der Zeuge Berthold, habe es wiederum einen Einsatz von Polizei und Landkreis gegeben. Das LAGB sei über diesen Einsatz im Vorfeld erneut nicht informiert worden. Hier sei die Messung an einem anderen Kontrollschacht und an einer Entwässerungsleitung vorgenommen worden. Es seien verschiedene Messwerte registriert worden, zum einen Schwefelwasserstoffe und zum anderen Blausäure.872 Am 4. Februar 2008 sei das LAGB von der zuständigen Staatanwaltschaft mündlich über die Ergebnisse der Messungen informiert worden, ohne dass Genaueres habe bekannt gegeben werden können; weitere Informationen wären von der Polizei oder vom Landkreis zu erhalten. Trotz intensiver Bemühungen des Zeugen Berthold habe er am 4. Februar 2008 keine aussagekräftigen Ansprechpartner erreichen können.873 Am 5. Februar 2008 sei das LAGB vom Landkreis Jerichower Land über den Sachverhalt informiert worden. Am 6. Februar 2008 sei auf Initiative des LAGB ein Vororttermin erfolgt. An diesem habe der zuständige Staatsanwalt, die Polizei, Vertreter des Landkreises, des LAGB, der Gemeinde und der SZ teilgenommen. Ziel sei es gewesen, vor allem aufgetretene Informationsdefizite zu beseitigen, um die Zusammenarbeit effektiver zu gestalten. Außerdem sei durch die anwesende Polizei der Einsatz vom 2. Februar 2008 erläutert worden.874 Nachmessungen des Unternehmers vom 6. Februar 2008 hätten keine Bestätigung des Verdachts des Auftretens von Blausäurekonzentrationen ergeben, während für Methan und Schwefelwasserstoff Konzentrationen in bekannten Größen festgestellt worden seien. Alle durchgeführten Gasmessungen außerhalb des Tagebaugeländes unmittelbar an der Landstraße im Bereich des Werktores hätten ergeben, dass keine Gefährdung von Schutzgütern zu besorgen sei. Das Mess- und Maßnahmenprogramm sei weiterhin als ausreichend erachtet worden, um diesbezügliche Gefahren auszuschließen.875 Zu den Vorgängen vom 2. bis 6. Februar 2006 machte die Zeugin Schmied-Hoboy folgende Angaben: Am 2. Februar 2008 habe sie an der Tongrube Möckern eine Kontaminierung des Fließgewässers wahrgenommen, woraufhin sie die Polizei schon das zweite Mal informiert habe. Die Polizei habe noch am Nachmittag den Gefahrenabwehrzug angefordert. Die Feuerwehrleute hätten gezielt an auf der Tongrube befindlichen Messstutzen Proben genommen und Protokolle geschrieben und am 3. Februar 2008 die Messungen in ähnlicher Art und Weise mit denselben Messgeräten wiederholt. Eine weitere Messung auf der Tongrube sei am 6. Februar 2008 erfolgt. Hier sei die Zeugin selbst nicht zugegen gewesen. Im Rahmen der Amtshilfe hätten zwei Mitarbeiter des LAGB 872 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 62 (Berthold) 873 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 62 (Berthold) 874 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 62 f. (Berthold) 875 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 63 (Berthold) 161 um Unterstützung gebeten. Deren Messungen hätten anscheinend nichts gebracht, weswegen dann wiederum die Feuerwehr die Messungen vorgenommen habe.876 Die Zeugin berichtete weiter von einer Messung am 19. März 2008. Dazu bezog sich die Zeugin auf eine E-Mail von Herrn Halbach, einem Mitarbeiter des ZDF-Frontal-Teams: „Das eigentlich Skandalöse aber ist, dass das wichtige Messprotokoll der Feuerwehr vom 19.03.2008 nach wie vor vom Landrat Finzelberg unterdrückt wird. Wir haben schriftliche Mitteilungen vom Wirtschafts- und vom Innenministerium, dass selbst ihnen dieses Messprotokoll vom Landrat leider nicht herausgegeben wurde. Dieses Messprotokoll könnte sehr wohl geeignet sein, den von der Feuerwehr gemessenen Wert von 30 ppm Blausäure zu bestätigen; denn die Feuerwehr hat schon bei ihrer Messung am 2. Februar 2008 mit zwei verschiedenen Dräger-Messgeräten die Blausäure festgestellt [...].“ Auf die Frage des Frontal-Teams, was denn drin gestanden habe, zitierte die Zeugin Schmied-Hoboy die Begründung des Landrates: „Die Beantwortung Ihrer Frage kommt meiner Übersendung des Messprotokolls gleich. Aus bekannten Gründen können wir Ihnen diese Fragen nicht beantworten.“ Auffällig sei gewesen, so die Zeugin, dass die ersten beiden Messungen noch im Zuge der vorhandenen Messpunkte auf der Tongrube vollzogen worden seien, dass aber zum 19. März 2008 diese Messpunkte schon entfernt gewesen seien. Auf ihre Frage an den Zeugen Esters auf einer Veranstaltung, ob er wisse, dass es diese Messpunkte nicht mehr gebe, habe er geantwortet, sie seien auf sein Geheiß entfernt worden, weil er sie für zu gefährlich empfunden habe.877 Sie habe daraufhin bei der Kriminalpolizei nachgefragt, sie habe aber keine Antwort bekommen.878 Am 9. März 2008 sei eine Anzeige wegen Gewässerverunreinigung durch den Verein für die Erhaltung der Umwelt und der Lebensqualität e. V. aus Möckern gegen Unbekannt erfolgt.879 Der Ortschaftsrat Ladeburg habe sich am 12. März 2008 erstmalig mit Anfragen der Bürgerschaft auseinandersetzen müssen: Wie geht die Gemeinde mit der aktuellen Situation um die Tongruben um? Der stellvertretende Bürgermeister, Herr Hobohm, habe eine Stellungnahme des Gemeinderates verlesen, welche bereits vor zehn Jahren abgegeben worden sei, in der sich der Gemeinderat ausdrücklich gegen die Vorhaben der SZ ausgesprochen habe.880 876 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 53 f. (Schmied-Hoboy), vgl. auch S. 58 (Abgeordnete Rogée/ Schmied-Hoboy) und S. 60 (Abgeordneter Rosmeisl/ Schmied-Hoboy) 877 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 54 (Schmied-Hoboy) 878 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 50 (Schmied-Hoboy) 879 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 52 (Schmied-Hoboy) 880 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 51 (Schmied-Hoboy) 162 Am 12. März 2008 wurde von der Zeugin Schmied-Hoboy eine Anzeige wegen Beleidigung gegen den Landrat Herrn Finzelberg erhoben. Hierzu führte die Zeugin Schmied-Hoboy aus, er habe in der öffentlichen Sitzung des Kreistages gesagt, diese Person (die Zeugin) sei ihm bekannt. Er habe dann ihren Namen dreimal genannt und vor versammelter Mannschaft erklärt, dass es mittlerweile ihr persönliches Hobby sei, ständig die Feuerwehr herauszurufen und die Einsatzkräfte in Alarmbereitschaft zu halten. Auf ihre eigentliche Frage sei nicht geantwortet worden.881 dd. Handlungen der Bürgerinitiative Am 10. April 2008, so die Zeugin Schmied-Hoboy, habe sich die „Bürgerinitiative Ladeburg für den Erhalt unserer Lebensqualität und Lebensgrundlagen gegen als Tongruben getarnte Mülldeponien“ gegründet. Es sei die Gründung der Bürgerinitiative in Vehlitz, einer Bürgerinitiative der Stadt Möckern und einer Vehlitzer Umweltinitiative gefolgt. Weitere Bürgerinitiativen befänden sich in Gründung, ihres Wissens in Wallwitz und in Prödel.882 Die Zeugin Osse legte dar, dass Anfragen der Bürgerinitiative vom Landkreis Jerichower Land sehr ernst genommen worden seien. Sie hätten zum Beispiel der Bürgerinitiative Ladeburg im Mai 2008 Akteneinsicht gewährt, mit den Mitgliedern der Bürgerinitiative das Gespräch gesucht, um einen Informationsaustausch vorzunehmen. Direkten Kontakt habe sie persönlich nur zu dieser Bürgerinitiative gehabt und nicht zu anderen, die Beschwerden eingereicht haben.883 Die Bürgerinitiative sei nach Aussage des Zeugen Girke tätig geworden, indem Sie entweder direkt mit schriftlichen Fragen an den Landkreis Jerichower Land herangetreten sei oder die Möglichkeiten des Kreistages genutzt habe. Der Landkreis Jerichower Land habe diese Fragen entweder schriftlich oder mündlich im Kreistag insoweit beantwortet, als sie dazu in der Lage gewesen seien. Sie hätten an einer Veranstaltung, die das Bergamt in Möckern für die Bürgerinitiativen getätigt habe, teilgenommen.884 Des Weiteren seien sie auch bei einer Informationsveranstaltung in der Gemeinde Vehlitz anwesend gewesen, auf der aber das Bergamt primär seine Zuständigkeiten und seine Rechtsauffassung dargestellt habe. Der Landkreis Jerichower Land habe der Bürgerinitiative Akteneinsicht in seine Akten gewährt.885 Bereits am 3. April 2008 habe die Bürgerinitiative gemeinsam mit Frau Undine Kurth einen Brief an den Zeugen Dr. Haseloff verfasst. Es sei das Ergebnis einer Informationsrunde mit 881 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 55 (Schmied-Hoboy) 882 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 49 (Schmied-Hoboy) 883 Niederschrift über die 3. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 21 f. (Vorsitzende Hunger/ Osse), zum Zeitpunkt der Akteneinsicht vergleiche S. 25 (Abgeordnete Rogée/ Osse) 884 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 37 (Girke) 885 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 37, 42 (Girke) 163 den Bürgerinitiativen gewesen. In dem Schreiben sei die Bitte um Berücksichtigung der von den Betroffenen eingebrachten Einwände und Hinweise formuliert worden.886 Am 29. April 2008 habe es eine Bürgerinformationsveranstaltung mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie dem Zeugen Esters vom LAGB im Feuerwehrgerätehaus in Vehlitz gegeben. Es seien Ausführungen zu den ersten Einsätzen in den Tongruben erfolgt und erklärt worden, was man dort vorfinde und wie man damit umgehen wolle.887 Am 6. Mai 2008 sei der Bürgerinitiative Unterlageneinsicht in Genthin durch den Landkreis Jerichower Land angeboten worden. Diese sei im Beisein des Landrates erfolgt.888 Am 23. September 2008 sei eine Strafanzeige durch Herrn Unger bei der Polizeidirektion Nord wegen Insolvenzverschleppung erhoben worden.889 Dieser, so die Zeugin SchmiedHoboy, habe nach einer Stadtratssitzung am 23. September 2008 in Möckern mit zwei anderen Stadträten auf dem Treppenabsatz gestanden, als der Bürgermeister von Möckern, Herr von Holly, die Bemerkung gemacht habe: „Ihr mit eurem Müll! Im Oktober ist sowieso alles erledigt!“890 Wenige Wochen später habe die SZ Insolvenz angemeldet. Für die Bürgerinitiative habe sich die Frage gestellt, wie man damals schon habe wissen können, was eigentlich erst 14 Tage später geschehen sei. Am 2. Januar 2009 habe es eine Strafanzeige durch Herrn Unger gegen den Zeugen Finzelberg wegen verleumderischer Beleidigung, unter anderem auf dem Kreistag Jerichower Land am 17. Dezember 2008, gegeben; im Juli 2009 eine Anzeige gegen den Zeugen Finzelberg und den Zeugen Girke wegen falscher uneidlicher Aussage.891 Am 4. Juni 2009 habe die Freie Fraktion zum Stadtrat einen Antrag zur SZ gestellt. Dieser sei an das LAGB weitergeleitet und am 5. August 2009 beantwortet worden. Der Stadtrat selbst habe die Fragen nicht beantwortet.892 Am 3. August 2009 habe sich die Bürgerinitiative in einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten gewandt. Darin sei die Bitte um eine Regierungserklärung zum Stand der Untersuchungen zum Müllskandal und zu den Perspektiven ihrer Region erfolgt.893 Der Zeuge Berthold bekundete, dass Anfragen von der Bürgerinitiative ihm selbst nicht vorgelegen hätten, sondern nur über den Landkreis erfolgt seien.894 Zur Kooperation mit 886 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 53 (Schmied-Hoboy) 887 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 50 (Schmied-Hoboy) 888 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 50 f. (Schmied-Hoboy) 889 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 52 (Schmied-Hoboy) 890 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 55 (Schmied-Hoboy) 891 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 52 f. (Schmied-Hoboy) 892 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 51 f. (Schmied-Hoboy) 893 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 53 (Schmied-Hoboy) 164 dem LAGB führte die Zeugin Schmied-Hoboy aus, es habe seitens des LAGB die Bereitschaft bestanden, Gespräche mit den Bürgerinitiativen zu führen. Es habe Gesprächsrunden in Vehlitz und Möckern gegeben. Es sei ihnen der aktuelle Stand aus Sicht des LAGB mitgeteilt worden. Über Maßnahmen zur Gefahrenabwehr würden sie vorab nicht informiert werden. Sie habe aber das Angebot des Zeugen Esters angenommen und an einer öffentlichen Arbeitsbegehung teilgenommen, die auf den Tongruben in Vehlitz und Möckern mittwochs stattfinden. Die Anrufe bei der Hotline (des LAGB) hätten nicht gut funktioniert.895 Hinsichtlich der Erledigung der Anzeigen durch die Polizei schilderte die Zeugin SchmiedHoboy, sie habe schon ein wenig hartnäckig bleiben müssen, damit die Kollegen vor Ort kommen.896 Die Staatsanwaltschaft habe nicht mit ihnen gesprochen.897 c. Maßnahmen hinsichtlich der BImSch-Anlagen Zu der Mischanlage in Vehlitz führte der Zeuge Neumann aus, dass der Abfall 19 12 12 ursprünglich nicht Bestandteil der Genehmigung gewesen sei.898 Im Nachgang sei über eine entsprechende Anzeige der Betreiberin nach § 15 BImSchG - damals noch durch die BHT - beantragt worden, ihn in die Anlage aufzunehmen und zu behandeln.899 Es sei dann so gestaltet worden, dass der Abfall 19 12 12 für die Mischanlage nur dann zugelassen werde, wenn der Betreiber in seiner Anzeige erkläre, nur 19 12 12 anzunehmen, der die Werte 1 % TOC, 5 % Glühverlust und 75 mg PAK einhalte.900 Der Zeuge Berthold sagte aus, dass aus seiner Sicht der Verdacht bestehe, dass es in den BImSch-Anlagen in Vehlitz und Rietzel entgegen der bestehenden Genehmigungsklausel zu einer unzulässigen Vermischung bzw. Herstellung eines Verfüllguts aus geschredderten hausmüllähnlichen Siedlungs- und Gewerbeabfällen mit einem hohen Organikanteil gekommen sei, welches dann in den Tagebau eingebracht, bzw. dass aus anderen Lagern Material mit hohem organischem Anteil angeliefert worden sei, das im Tontagebau angenommen und eingebaut worden sei.901 Der Zeuge Finzelberg legte dar, er habe im Jahre 2008 auf Weisung des Landesverwaltungsamtes die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen in Rietzel (Sortieranlage und Bauschuttrecyclinganlage) und Vehlitz (Mischund 894 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 78 (Berthold) 895 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 56 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Schmied-Hoboy), S. 60 (Abgeordneter Rosmeisl/ SchmiedHoboy), vgl. auch S. 59 (Abgeordneter Rosmeisl/ Schmied-Hoboy) zur Hotline 896 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 58 (Abgeordnete Rogée/ Schmied-Hoboy) 897 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 61 f. (Abgeordnete Rogée/ Schmied-Hoboy) 898 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 21 (Neumann), S. 64 (Berthold) 899 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 21 (Neumann) 900 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 22 f. (Neumann) 901 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 55 (Berthold) 165 Verfestigungsanlage) hinsichtlich der Definition zur Abgrenzung von AVV AS 19 12 09 und 19 12 12 mit nachträglichen Anordnungen geändert. Zu den Anordnungen sei Widerspruch eingelegt worden. Im Rahmen der Widerspruchsbearbeitung habe das Landesverwaltungsamt für die Anlagengenehmigungen Widerspruchsbescheide erlassen, zu denen Klage eingereicht worden sei.902 Der Zeuge Pleye berichtete, im Herbst des Jahres 2008 sei die Beschlagnahme der BImSch-Anlage seitens der Staatsanwaltschaft erfolgt, womit eine Sperrung des Betriebsgeländes verbunden gewesen sei. Ab Frühjahr des Jahres 2009 seien durch die Staatsanwaltschaft Bohrungen vorgenommen worden. Die letzten beiden Bohrungen in Vehlitz seien nach Kenntnis des Zeugen in der 13. Kalenderwoche des Jahres 2010 durchgeführt worden. Die Auswertung sei somit noch nicht abgeschlossen. Es könne indes davon ausgegangen werden, dass insgesamt etwa 1 Million t Material in den beiden Gruben eingelagert worden seien.903 d. Sonderkontrollprogramm Der Zeuge Dörffel bekundete, dass die ihm heute zur Verfügung stehenden Erkenntnisse für seinen Bereich im Wesentlichen auf ein Sonderkontrollprogramm gestützt seien. Anlass für das Sonderkontrollprogramm seien Hinweise aus anderen Bundesländern und aus der Wirtschaft sowie Presseinformationen und in besonderem Maße eigene Erkenntnisse der Überwachungsbehörden.904 Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt habe Anfang 2007 eine Kontrolle aller Kiesund Sandgruben zum Stand der Einhaltung der aktuellen Rechtslage und deren Umsetzung in Sachsen-Anhalt mit Erlass vom 24. März 2006 angewiesen. Im Ergebnis dieser Kontrollen sei ein ergänzender Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt ergangen. Er habe die Anpassung der Genehmigungen zur Verfüllung von Abgrabungen an die aktuelle Rechtslage, die dieser noch nicht entsprochen haben, gefordert. In diesem Zusammenhang sei mit der Bergverwaltung vereinbart worden, analog in ihrem Zuständigkeitsbereich zu verfahren. Im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt haben im Rahmen dieses Sonderkontrollprogramms das Landesverwaltungsamt und die Landkreise mit Unterstützung des LAU von insgesamt ca. 1 200 Anlagen im Zeitraum März/ April 2008 zusätzlich zur Regelüberwachung schwerpunktmäßig 330 Abfallbehandlungsanlagen, Gruben und Deponien, auffällige Anlagen in der Folge mehrfach, zum Teil mehr als 20-mal, überprüft. Als wesentliches Auswahlkriterium für die Anlagen habe, neben den konkreten Hinweisen, die Behandlung oder Ablagerung solcher Abfallarten, die vorrangig mit der illegalen 902 Niederschrift über die 12. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Mai 2009, S. 12 (Finzelberg) 903 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 86 (Pleye) 904 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 55 (Abgeordneter Dr. Thiel/ Dr. Aeikens), (Vorsitzende Hunger/ Dr. Aeikens) zu der Frage, ob durch die Medien ein Handeln oder Kontrollen veranlasst wurden 166 Entsorgung in Zusammenhang gebracht wurden, die Abfallschlüssel 19 12 09 und 19 12 12, gedient.905 Diese enorme Kontrolldichte habe einen hohen und konzentrierten Personalaufwand erfordert. Zur Verarbeitung der Kontrollergebnisse seien dem Landesverwaltungsamt zusätzlich fünf Bedienstete befristet zur Verfügung gestellt worden. In zehn Fällen habe sich der Verdacht bestätigt und es sei illegales Handeln nachgewiesen worden. Die Mehrzahl der Bescheide sei noch nicht bestandskräftig. Bei den Ermittlungen sei auch ein Fall illegaler grenzüberschreitender Abfallverbringung aus Italien via Sachsen festgestellt und verfolgt worden. Im Rahmen des Sonderkontrollprogramms für 2005 bis 2007 seien in drei Fällen illegale Ablagerungen nachgewiesen worden, woran sieben Abfallbehandlungsanlagen beteiligt gewesen seien. Es seien die erforderlichen Verfügungen erlassen worden, Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt oder bei Verdacht auf strafbare Delikte an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben worden.906 Der Zeuge Dr. Aeikens legte dar, sie hätten daraufhin ihre Erlasslage geprüft, die nach Einschätzung ihrer Fachleute ohnehin stringenter sei als in anderen Bundesländern. Sein Ministerium habe die Fachaufsicht weiter intensiviert. 907 e. Gasmessungen und Wassermessungen - Bericht 2008 Der Zeuge Thiede stellte dem Ausschuss einen Bericht über Gas- und Wassermessungen vom 16. Dezember 2008 für die beiden in Rede stehenden Tagebaue vor. 908 Die Messungen seien auf Anforderung der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizeidirektion Nord vorgenommen worden.909 Sie hätten zu der Erkenntnis geführt, dass es sich bei den eingebrachten Abfällen nicht um Abfälle mineralischer Art handeln könne. Mineralische Abfälle besäßen nämlich kein Gasbildungspotenzial; es sei denn, es handle sich um Hausmüllverbrennungsschlacken, die in größeren Mengen durchaus Wasserstoff bilden könnten. Eine wesentliche Schlussfolgerung des Berichtes sei, dass das Material nicht in eine Abgrabung, auf eine Deponie, gehöre.910 Auf die Bemerkung des Abgeordneten Lüderitz, aus dem Bericht vom 16. Dezember 2008 ginge hervor, dass die gemessenen Ergebnisse für Siedlungsabfalldeponien charakteristisch seien und hinsichtlich Möckern eine recht hohe H2S-Konzentration 905 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 110 (Dörffel) 906 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 110 f. (Dörffel); Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 42 (Dr. Aeikens), S. 50 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Aeikens) 907 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 42 (Dr. Aeikens), S. 51 (Abgeordneter Kley/ Dr. Aeikens) zur Wahrnehmung der Fachaufsicht 908 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 9 f. (Vorsitzende Hunger/ Thiede) 909 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 13 (Abgeordneter Lüderitz/ Thiede) 910 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 10 (Vorsitzende Hunger/ Thiede) 167 festgestellt worden sei911 entgegnete der Zeuge Thiede, der erhöhte H2S-Gehalt könne von sulfathaltigen Bestandteilen - Bauschutt, Braunkohlenfilteraschen oder eingelagerten Klärschlämmen - herrühren.912 Die gleiche Situation gebe es in Vehlitz.913 Die unterschiedliche Tiefe der Bohrungen in Vehlitz und Möckern sei darauf zurückzuführen, dass sie erstens die Höhe der darüber liegenden Tonschicht nicht gekannt hätten. Zweitens reiche das Bohrgerät bei guten Bedingungen maximal 8 m tief. Gelange man in den Abfall, werde das Bohren aber sehr erschwert. Drittens genüge es meistens, durch die Oberflächenabdichtung oder -abdeckung hindurchzustoßen und ein Filterrohr darunter zu platzieren, weil es einen Gasdruck gäbe, der unterhalb der Tonschicht anstehe. Sie hätten in bestimmten Bereichen einen sehr hohen Überdruck an diesem besonderen Standort in Möckern festgestellt. Dort habe es genügt, bis unterhalb der Tonschicht zu bohren.914 Auf die Frage zu der Gasfassung des Tontagebaues Möckern schilderte der Zeuge Thiede, der Betreiber habe diese Notlösung initiiert, nachdem dieser festgestellt habe, dass mit Gas zu rechnen sei, um dieses abzufackeln.915 Zu dem Bericht vom 16. Dezember 2008, in dem es hinsichtlich Vehlitz heißt, „dass in den meisten Fällen […] eine direkte Gasgefährdung im atmosphärischen Umgebungsbereich ausgeschlossen werden kann“916 und zu der Frage, ob es einen dreimonatigen Gasabsaugungsversuch geben müsse und gegeben habe, um die Entwicklung des Gasbildungspotentials in Vehlitz vernünftig nachweisen zu können, erklärte der Zeuge, darüber sei ihm nichts bekannt. In der Deponietechnik, der Gasbehandlung und Gasverwertung sei bei Deponien ein so genannter Gasabsaugversuch üblich, der über ein Vierteljahr laufen müsse. Vehlitz sei keine Deponie und habe auch nicht den Status einer Deponie.917 Der Zeuge ergänzte, auch wenn die abgesaugte Gasmenge gering sei, könne man nach einem Absaugversuch zumindest eine Späterbehandlung ausschließen oder feststellen, dass eine Fackelanlage aufgebaut werden müsse. Ein Gasabsaugversuch sage etwas über die in Zukunft zu erwartenden Gasvolumina aus.918 Auf die Frage, ob ein dringender Handlungsbedarf bestehe, um einen Gasaustritt zu verhindern, erklärte der Zeuge Thiede, es läge hier ein so genannter gewichteter Konzentrationsmittelwert von 198 ppm vor. Der Richtwert, der für Sachsen-Anhalt 911 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 14 (Abgeordneter Lüderitz) 912 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 14 (Abgeordneter Lüderitz/ Thiede und Vorsitzende Hunger/ Thiede) 913 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 16 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Thiede), vgl. auch S. 25 (Abgeordneter Graner / Thiede) 914 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 14 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Thiede) 915 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 15 (Abgeordneter Lüderitz/ Thiede) 916 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 17 (Abgeordneter Lüderitz) 917 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 17 (Abgeordneter Lüderitz), S. 18 (Thiede) 918 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 18 (Abgeordneter Lüderitz/ Thiede) 168 festgelegt sei, betrage 10 ppm. Dabei hätten sie sich schon aus dem Fenster gelehnt. Bundesweit gebe es keine Werte. Bei anderen bereits stillgelegten oder noch stillzulegenden Deponien gebe es Werte von 30 bis 40 ppm. In Sachsen-Anhalt werde, wenn der Wert kleiner als 10 ppm sei, geprüft, ob die Deponie in die Nachsorge oder aus der Nachsorge entlassen werden könne. Bei jeder Deponie würde ein Riesenaufwand betrieben, eine riesige Oberflächenabdichtung durchgeführt und Millionen Euro aufgewendet, um zum Beispiel den Wert von 40ppm auf 10ppm zu reduzieren. Der hier vorliegende Wert von 198 ppm sei, verglichen mit anderen Deponien, hoch, da müsse eigentlich etwas unternommen werden.919 Auf die Frage, wer die im so genannten südlichen Teil des Abbaufeldes II nur notdürftig mit mineralischem Material vorgenommene Abdeckung veranlasst habe, gab der Zeuge an, hierzu keine Auskunft geben zu können.920 Nach dem Kenntnisstand des Zeugen Thiede sei auf der Wasser- und auf der Gasseite im Tontagebau Vehlitz derzeit keine unmittelbare Gefahr im Verzug. Solange Wässer in eine Hohlform strömen, gebe es einen Wassergradienten. Wenn es im Hohlraum ansteigen würde und die Wässer miteinander kommunizierten und Stoffe aus dem Abfall austragen würden, dann sei etwas zu unternehmen.921 Zu einer Textstelle eines Berichtes vom 4. Juni 2009, in dem es hinsichtlich Vehlitz heißt: „Diese gasförmigen, hochbrennbaren Monomere mit sehr niedrigen Flamm- und Zündpunkten füllen die Poren und Hohlräume des Abfallkörpers im Umfeld des verdeckten Brandes und können sehr rasch entflammen, wenn Zündquellen und Sauerstoff vorhanden sind.“922 erläuterte der Zeuge Thiede, sie hätten an zwei oder drei Messstellen Kohlenmonoxid gemessen. Kohlenmonoxid entstehe sicherlich in geringen Konzentrationen im Deponiekörper. Erfahrungen bei Bränden auf Deponien zeigten, dass bestimmte Kohlenmonoxidkonzentrationen an thermische Vorgänge gekoppelt seien. Es gebe an manchen Stellen - nicht überall, aber dort, wo sie gemessen hätten - kleine lokale Nester, die vor sich hindämmern, glimmen. Diese Nester könnten sich vergrößern, wenn man die Stellen aufbuddelt oder Wasser hinein gebe. Ein Glimmbrand könne gelöscht werden, indem Sauerstoff entzogen, Erde darüber geschüttet werde.923 Auf die Frage, ob abgedeckt werden müsse, antwortete der Zeuge Thiede, es müsse entweder abgedeckt werden oder es müsse unter Anwesenheit der Feuerwehr auseinander gerissen werden. Letzteres sei in Riestedt erfolgt, wo eine wesentlich höhere Konzentration als in Vehlitz gemessen worden sei.924 919 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 18 (Abgeordneter Lüderitz), S. 19 (Thiede) 920 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 18 (Abgeordneter Lüderitz/ Thiede) 921 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 20 (Thiede) 922 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 22 (Abgeordnete Rogée) 923 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 22 f. (Thiede) 924 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 23 (Vorsitzende Hunger/ Thiede) 169 170 8. Schlussfolgerungen, Maßnahmen, Kosten, Problemstellungen für Vehlitz und Möckern a. Untersuchungsprogramm/ Aufarbeitung Nach Aussage des Zeugen Dr. Klamser sei nach den Ereignissen im Februar/ März 2008 ein sehr umfangreiches Untersuchungsprogramm aufgelegt worden.925 Auf Nachfrage, weshalb damit nicht früher begonnen worden sei, antwortete der Zeuge Dr. Klamser, die Untersuchungen seien finanziell sehr aufwendig. Letztlich sei die Frage nach der Anzahl der Kontrollen eine politische.926 Der Zeuge Sladek teilte mit, dass aufgrund einer überaus personal- und kostenintensiven Beprobung beider Tagebaue, die sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das LAGB veranlasst und auch durchgeführt hätten, und zwar auch unter Inanspruchnahme Externer, sie heute, im Jahr 2009, wüssten, dass in den beiden Tongruben hauptsächlich hochorganischer Abfall eingebracht worden sei. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft seien die Beprobungen aber noch nicht abgeschlossen. Folglich liege noch keine Auswertung vor. Erst nach deren Vorliegen könnten Sie genaue Auskünfte geben. Für sie sei jetzt schon erkennbar, dass der bergrechtlich verantwortliche Unternehmer beider Tongruben, die sich in Insolvenz befindliche SZ, beide Tagebaue mit überaus hoher Intensität genutzt habe, um dort nicht wie beantragt mineralische, sondern hochorganische Abfälle zu verbringen.927 Auf die Frage, ob das LAGB analysiert habe, wie es dazu gekommen sei, dass derartig große Mengen eingelagert werden konnten, die nicht den rechtlichen Vorgaben entsprochen haben, reagierte der Zeuge Esters, die Frage der Aufarbeitung sei zur Zeit nicht seine Funktion. Er gehe davon aus, dass die vorgesetzte Behörde die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses und die sonstigen Ermittlungen erst einmal zur Kenntnis nehme und das sei erstmal nicht das, womit er besonders beauftragt sei.928 b. Kontrollenverstärkung/ Sofort- und Tiefenkontrollen Es gebe im Umweltbereich die Schlussfolgerungen, so der Zeuge Girke, dass die Kontrolldichte erhöht und die Kontrollen intensiviert werden müssen, zum Beispiel bei den dem Landkreis Jerichower Land zugeordneten Kiesgruben. Dazu sei eine zusätzliche Stelle geschaffen und eine Fachfrau eingestellt worden. Es seien Kontrollpläne, -rahmen und -richtlinien aufgestellt worden bzw. sollen noch aufgestellt werden, um die Kontrollen zu intensivieren.929 925 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 44 (Dr. Klamser) 926 Niederschrift über die 10. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. März 2009, S. 44 (Abgeordneter Graner), S. 45 (Dr. Klamser) 927 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 83 f. (Sladek) 928 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 42 (Abgeordneter Kley/ Esters/ Abgeordneter Miesterfeldt) 929 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 37 (Girke) 171 172 Der Zeuge Esters führte aus, sie hätten als Konsequenz umgesetzt, dass die Kontrollen verstärkt und Tiefenkontrollen durchgeführt worden seien.930 Das widerrechtliche Vorgehen, das widerrechtliche Ausnutzen von Zulassungen, von Genehmigungen unterschiedlicher Behörden sei einzig von diesem Unternehmen in Vehlitz und Möckern durchgeführt worden. Vehlitz und Möckern stünden unter der Aufsicht eines Fachdezernates und die entsprechenden Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen. Der entsprechende Sachbearbeiter, der als Inspektor für diese Anlage zuständig gewesen sei, sei immer noch im Krankenstand.931 Sie hätten die Fachabteilung verstärkt durch eine interne Eigenkontrolle, von der Bodenkunde seien Kollegen herangezogen worden und durch Fremdaufträge. Das heiße, so der Zeuge Esters, für die Dinge, die sie nicht selbst erledigen können, weil das Gerät dazu fehle, hätten sie ein Unternehmen beauftragt. Zudem seien in zwei Durchgängen nahezu alle Betriebe beprobt worden. Das befinde sich nun in der Auswertung. Im nächsten Jahr würden sie entscheiden, wie weit sie das fortsetzen. Sie hätten im Einvernehmen mit dem Landesverwaltungsamt die Braunkohle mit einbezogen. Es seien nach seiner Kenntnis insgesamt sechs von 76 Gruben auffällig geworden, wobei Vehlitz und Möckern enthalten seien.932 Der Zeuge Pleye führte aus, im Jahr 2008 seien alle 76 Standorte tiefenbeprobt worden, bis auf den Grund der Verfüllung. Im Jahr 2009 seien es 20 Prüfungen gewesen. Im Jahr 2010 seien etwa 20 bis 30 Beprobungen vorgesehen. In den Jahren 2008 und 2009 seien für diese externen Prüfungen etwa 250 000 Euro aufgewendet worden. Im Jahr 2010 sei mit Kosten von 80 000 bis 100 000 Euro zu rechnen.933 Auf die Frage, ob der Landkreis als untere Abfallbehörde mit der Aufgabe überfordert gewesen sei, diese Einrichtungen und Anlagen zu überwachen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Landkreis auch Interesse an der Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze habe, sagte der Zeuge Dr. Haseloff aus, es habe in den letzten Jahren bundesweit eine Tendenz gegeben, nach dem Subsidiaritätsprinzip vieles dezentral und weitestgehend nach unten zu geben. Bei dem Thema gebe es klar auch Kreise, für die es überhaupt kein Problem sei und die überschaubare Zahl von Kreisen, die ihre partiellen Schwierigkeiten haben. Es sei ein dauerhaft notwendiger Diskussionsprozess, den sie führen müssten. Es sei die Frage zu stellen, ob die Fachkompetenz in dieser Ausgeprägtheit zur Kontrolle von BImSch-Anlagen in die Zuständigkeit des Strangs über das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und das Landesverwaltungsamt auf den Landkreis in jedem Fall gesichert sei. Zumindest müsse man den Eindruck haben, dass nicht jeder Kreis dazu in der Lage 930 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 28 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Lühr); Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 89 f. (Pleye), S. 104 f. (Abgeordnete Rogée/ Pleye) 931 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 42 f. (Esters) 932 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 47(Esters) 933 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 90 (Pleye) 173 gewesen sei. Nun sei es die Frage, ob das eine Nachschulungsproblematik oder eine Grundsatzfrage sei.934 Der Zeuge Pleye führte aus, dass trotz der vor Ort durchgeführten Kontrollen durch die Bergaufsicht Verstöße gegen die bergrechtlichen Zulassungen und die Problematik der bodenmechanischen Ungeeignetheit des Verfüllmaterials nicht erkannt worden seien. Als Umstände, die zur Begünstigung der Verfüllung der Tagebaue und bodenmechanisch ungeeigneten und unzulässigen Abfälle beigetragen haben, seien zu nennen, dass die abfallrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Abfallbehandlungsanlagen ein Aspekt seien, dass diese mit einer sehr hohen Zahl von Abfallschlüsseln - allein 62 AVV-Schlüssel für die Rezeptur 19 02 03 - versehen gewesen seien, und dass dies für die Kontrolle nicht erleichternd wirke. Hinzu komme, dass die Genehmigung der Steigerung der Durchsatzleistung von 50 000 t auf 400 000 t pro Jahr für die Abfallbehandlungsanlage in Vehlitz im Jahr 2006 und die Erweiterung des Outputs um Abfälle zur Befestigung von Verkehrsflächen erfolgt sei und dass dies auch eine gewisse Wirkung gehabt habe.935 Bei der Firma SZ handle es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb. Die Zertifizierung sei im Februar 2005 erfolgt. Das habe nach Auffassung des Zeugen Pleye sicherlich auch dazu beigetragen, dass zunächst die Kontrolle im Rahmen des Üblichen erfolgt sei.936 Auf die Frage, ob es Bestrebungen gebe, mit den Erfahrungen, die in Sachsen-Anhalt gemacht wurden, die Zertifizierungsverordnung zu überarbeiten, erklärte der Zeuge Pleye, das sei bisher noch nicht erfolgt, es sei aber zu prüfen. Es sei natürlich von Bedeutung, dass die Betriebe, die so zertifiziert seien, auch eine entsprechende Qualität aufweisen. Dies zu verfolgen, dass das auch gewährleistet sei, sei ein Thema.937 c. Gefahrenabwehr- und Sicherungsmaßnahmen aa. Ausgangslage/ Informationen durch die Staatsanwaltschaft Der Zeuge Esters berichtete, sie hätten 2008 wegen der abschlägigen Gerichtsurteile keine eigenen Handlungsermächtigungen mehr gehabt. Die Verwaltungsgerichtsurteile hätten die Unternehmerseite insoweit gestärkt, als es ihnen untersagt worden sei, im Sommer in der Tongrube Möckern eigene Bohrungen zur Untersuchung der Inhaltsstoffe durchzuführen. Das in Betrieb genommene Bohrgerät habe wieder zurückgerufen werden müssen.938 Als Amt seien sie am 10. März 2009 von der Staatsanwaltschaft in einer Behördenveranstaltung über die von ihr festgestellten Ergebnisse hinsichtlich der 934 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 28 ff. (Abgeordneter Graner/ Dr. Haseloff) 935 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 87 (Pleye) 936 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 87 f. (Pleye); vgl. auch Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 14 f. (Dr. Haseloff) 937 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 98 (Abgeordneter Lüderitz/ Pleye) 938 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 34 (Esters) 174 Gefährdungen für die Tongrube Möckern informiert worden. Bis dahin hätten sie keine genaue Kenntnis darüber gehabt. Die Grube in Möckern sei von November 2008 bis zu diesem Zeitpunkt beschlagnahmt gewesen. Seit 10. März 2009 seien sie mit der Gefahrenabwehr in der Tongrube Möckern beschäftigt gewesen. Das Gleiche gelte zeitversetzt für die Tongrube Vehlitz. Ausgangslage sei, so der Zeuge Esters, dass das Sickerwasser dem einer Siedlungsabfalldeponie entspreche und in höchstem Maße kontaminiert sei. In Möckern unterlägen die organischen Stoffe einem älteren Verrottungsprozess; deswegen gebe es seit dem letzten Jahr Methan und Schwefelwasserstoff. Letzteres sei geruchlich stark wahrnehmbar und führe im direkten Arbeitsbereich zu Gesundheitsgefahren beziehungsweise könne dazu führen. Entsprechend seien Abwehrmaßnahmen getroffen worden. In Vehlitz sei die Situation dergestalt, dass es sich um jüngere Abfälle handle. Voraussichtlich im nächsten Jahr werde eine Verschlechterung der Situation hinsichtlich der Gasentwicklung eintreten.939 bb. Konkrete Gefahrenabwehr- und Sicherungsmaßnahmen Der Zeuge Esters sagte aus, sie hätten folgende Gefahrenabwehrmaßnahmen veranlasst: Für die Tongrube Möckern seien sofort geotechnische Stabilisierungsmaßnahmen für den Norddamm, der zwei Teilbereiche der Grube abtrennt, durchgeführt worden. In dem Südteil der Tongrube, der mit Abfällen gefüllt sei, sei dieser mit einer Tonschicht, mit Gasabsauganlagen und Gasfackel, abgedeckt worden. Im Nordteil gebe es ein Abbaufeld, auf dem der Unternehmer die Abfallablagerung fortsetzen wollte. Es sei vom Ton weitestgehend ausgeräumt, aber er habe es tiefer ausbauen wollen und dazwischen einen natürlichen Damm stehen lassen. Dort habe eine Durchbruchgefahr bestanden. Sie hätten diese inzwischen abgeschlossene Maßnahme als Gefahrenabwehrmaßnahme durchgeführt und die Stabilität hergestellt.940 Als weitere Gefahrenabwehrmaßnahme werde in diesem Jahr mit dem Bau einer Dichtwand oder Bohrpfahlwand begonnen, um eine Kapselung für beide Gruben zu erreichen. Damit werde verhindert, dass Sickerwasser austreten und insbesondere Wasser von außen zutreten könne.941 Die Gefahrenabwehr beziehe sich in Möckern ebenso auf die Gasentwicklung. 942 Problematisch seien Kiesgerinne, die oberflächennah und regional beschränkt seien und die Wirkung hätten, dass der Einzugsbereich über Niederschläge, die den beiden Tongruben zulaufen können, größer sei als die Betriebsfläche.943 939 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 34 f. (Esters) 940 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 34 f. (Esters) 941 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 35 (Esters) 942 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 36 (Esters) 175 Es wirkten verschiedene Dinge zusammen. In der Tongrube Vehlitz gebe es Drainagesysteme, die durch die Landwirtschaft angelegt worden seien, und Entwässerungsgräben, die zerschnitten und auch nicht wirksam genug umgeleitet worden seien. Das heiße - und das sei die große Gefahr -, dass Hochwasser oder vermehrte Wasserzuflüsse im Frühjahr dazu führen, dass Sickerwasser in höherem Maße zulaufen könne. Es sei absolut zu vermeiden, dass es so hoch steige und quartäre Kiesrinnen, die im oberen Teil liegen, erreicht werden.944 Für die Maßnahmen, hat der Zeuge Esters bekundet, seien in diesem Jahr Mittel von über 7 Millionen Euro für beide Gruben bewilligt worden.945 In Vehlitz sei es komplizierter. Dort seien drei Teilbereiche oder Teilfelder in den Fokus der Gefahrenabwehr gerückt. Als erstes sei es zu unterbinden, dass über die Kleiteiche Oberflächenwasser in das Teilfeld I fließe. Dazu würden Dichtwände hergestellt. Zweitens sei festgestellt worden, dass von dem Teilfeld I das Wasser im Wesentlichen zum nördlichen Teil des Teilfeldes II übertrete, wo die problematischen Abfälle lägen. Dort seien Dichtungsmaßnahmen durchzuführen. Drittens betreffe es den südlichen Teil der Teilfläche II. Dort sei die Südböschung geotechnisch zu stabilisieren gewesen und ein Stützdamm errichtet worden. Diese Maßnahme sei als erster Schritt Mitte August 2009 abgeschlossen worden. Es seien dort aber weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen erforderlich, es müsse weiter angestützt werden.946 Zur Gasentwicklung: Es sei zu befürchten, dass bereits im nächsten Jahr durch den mikrobiologischen Umsetzungs- oder Verrottungsprozess gefährliche Ausgasungsprodukte entstehen. Deswegen seien sie dabei, flächenhaft eine Gasdrainage und eine Gasabdichtung aufzutragen. In einem zweiten Schritt würden dort Gasbrunnen angelegt. Ziel sei es, dass die Gase nicht unkontrolliert an irgendwelchen Schwachstellen dieses ganzen Systems nach außen treten, sondern sich gezielt in der Flächendrainageschicht sammeln und dort abgesaugt werden können und anschließend schadlos über Fackeln in die Umwelt gegeben werden. Die Fackelanlagen seien nach Auskunft des Zeugen Esters BImSch-genehmigte Anlagen.947 Die quartären Sandrinnen, die es in Möckern, wie auch in Vehlitz gebe, seien über Geoelektrik, also geophysikalische Methoden, genau zu erfassen und würden dann gezielt gedichtet werden. Diese Maßnahmen seien in der Fertigstellung allesamt bis März 2010 projiziert.948 Die Planungen reichten bis 2011. Es seien schätzungsweise 19 Millionen Euro erforderlich.949 943 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 36 (Esters) 944 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 36 (Esters) 945 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 36 (Esters) 946 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 37 f. (Esters) 947 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 38 (Esters) 948 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 38 (Esters) 949 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 44 (Esters) 176 Der Zeuge Dr. Lühr schilderte, dass das LAGB derzeit reine Sicherungsmaßnahmen zur so genannten Gefahrenabwehr durchführe. Das LAGB müsse im Moment die Maßnahmen vorfinanzieren, weil der Unternehmer in Insolvenz sei. Sie seien mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt. Mit ihm würden derzeit Fragen der Bezahlung und des dauerhaften Verschließens der Grube erörtert werden. Die staatsanwaltschaftliche Untersuchung sei noch nicht abgeschlossen. Das LAGB sei im Moment nur berechtigt, die unmittelbare Gefahrenabwehr durchzuführen. Jede andere Tätigkeit würde in die Kompetenz und Zuständigkeit des Insolvenzverwalters eingreifen.950 cc. Amtshilfevereinbarung mit der Landesanstalt für Altlastenfreistellung Zu den gegenwärtigen und geplanten Gefahrenabwehr- und Sicherungsmaßnahmen in den beiden Tontagebauen führte der Zeuge Pleye aus, dass das LAGB am 25. Februar 2010 eine Amtshilfevereinbarung mit der LAF durchgeführt habe. Die LAF übernehme im Rahmen dieser Verwaltungsvereinbarung das Controlling und die Projektsteuerung über die weiteren Sicherungsmaßnahmen. Es sei auch ein externer Projektmanager beauftragt worden. Das LAGB werde auch noch weiter unterstützt. Aufgaben seien die Maßnahmensteuerung, also zum Beispiel der Variantenvergleich und die Sicherstellung der Wahl der angemessenen Variante im Hinblick auf den Umgang mit dem Verfüllmaterial in den beiden Tongruben, der Aspekt der Termin- und Kostenplanung und der Mittelabflusskontrolle sowie die Organisation der Projektstruktur und die Feststellung des Maßnahmenerfolges. Die LAF gebe dem LAGB auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse der bereits durchgeführten Gefahrenabwehrmaßnahmen, geotechnischer Standsicherheit und Gefahrenerforschung, konkrete Erfahrungen für die weitere Projektabwicklung. Derzeit würden wöchentlich Gespräche zwischen dem LAGB und der LAF zur Optimierung der Gefahrenabwehrmaßnahmen und des Managements durchgeführt. Für den Tagebau Vehlitz seien die Erstsicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung des Böschungssystems im Wesentlichen abgeschlossen. Hinsichtlich der Südböschung im Teilfeld II sei es nicht auszuschließen, dass weitere Maßnahmen zur Herstellung der dauerhaften Standsicherheit erforderlich werden. Die Gefahrenbeurteilung, die gemeinsam mit der LAF durchgeführt werde, solle für den Standort Vehlitz bis Ende Juni 2010 vorliegen. Das anschließend zu erstellende Sicherungskonzept werde bis Ende August oder bis September 2010 erwartet. Für Vehlitz seien für Gefahrenabwehr- und Sicherungsmaßnahmen bis zum Stichtag 1. März 2010 3,17 Millionen Euro vertraglich gebunden. Rechnungen liegen in einem Umfang von 2,08 Millionen Euro vor. Im Jahr 2010 gehe es vor allem um Maßnahmen zur Herstellung der dauerhaften Standsicherheit der Südböschung und um Maßnahmen zur Gasfassung im Teilfeld II. Mit diesen Maßnahmen sei begonnen worden. Die Firma Haase werde voraussichtlich ab Mai 2010 die Gasfassungsanlage am Standort Vehlitz betreiben. Hierzu würden weitere Gasbrunnen an die Anlage angeschlossen werden. Die derzeit noch betriebene Anlage der 950 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 37 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Lühr) 177 GUMA werde dann zurückgebaut. Außerdem sollen das Monitoring der Gas- und Sickerwasser und die Beauftragung der Firma ECOSOIL mit den Maßnahmen zur Wasserhaltung im Hinblick auf die Gräben und das Restloch erfolgen. Im Jahr 2011 seien neben den planerischen und gutachterlichen Leistungen die Sicherung des Verfüllkörpers mit der Herstellung der Oberflächenabdichtung und die Oberflächensicherung vorgesehen. Zum Tagebau Möckern: Die geotechnischen Erstsicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung des Böschungssystems seien abgeschlossen, insbesondere bezogen auf die Nordböschung. Die Erkundung der geologisch-hydrogeologischen Standortbedingungen sei beendet. Die Gasfassungsmaßnahmen würden in den nächsten Wochen optimiert werden. Die Ergebnisse zur Gefahrenbeurteilung werden im Mai 2010 erwartet. Das Sicherungskonzept solle bis Juni 2010 fertig gestellt werden. Vertraglich gebunden seien für den Standort Möckern - bis zum Stichtag 1. März 2010 2,78 Millionen Euro. Rechnungen liegen für Beträge von 2,21 Millionen Euro vor. 2010 sei die Einleitung von weiteren Maßnahmen zur Verringerung der Geruchsemissionen durch Optimierung der Gasfassung und Beseitigung der Gasaustritte vorgesehen: Hier würden sie die aktuellen Ergebnisse der Flammenionisierungsdetektor-Begehung erwarten. Dieses Verfahren sei vom LAU am 13. April 2010 realisiert worden. Im Jahr 2011 sollen neben planerischen Maßnahmen die Sicherung des Verfüllkörpers und die Oberflächensicherung erfolgen, so der Zeuge Pleye.951 d. Sicherungs- und Sanierungskonzept Der Zeuge Esters erklärte, als nächstes sei ein Sicherungs- und Sanierungskonzept zu erarbeiten, um langfristige Sicherungsmaßnahmen zu treffen.952 Auf die Frage, ob bei der Erstellung des Sicherungs- und Sanierungskonzeptes die Deponieverordnung oder das Bergrecht angewendet werde, legte der Zeuge Esters dar, dass rechtlich beides möglich sei, das habe er nicht zu entscheiden. Sie seien derzeit im Rahmen der Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt tätig.953 Zu der weiteren Frage, was mit der bergrechtlichen Genehmigung des weiteren Tonabbaus in Vehlitz über die genehmigten Teilfelder hinaus passiere, antwortete der Zeuge Esters, dazu hätten sie keine Anträge vorliegen.954 951 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 92 f. (Pleye) 952 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 38 (Esters) 953 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 39 (Abgeordneter Lüderitz/ Esters) 954 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 40 (Abgeordneter Lüderitz/ Esters) 178 e. Organisatorische Veränderungen bei den Behörden aa. Zusammenarbeit, Besprechungen, Verwaltungsoptimierung Der Zeuge Pleye sagte aus, des Weiteren gehe es um die Einbindung des Landkreises Jerichower Land in den Zuständigkeitsbereich der BImSch-Anlage Vehlitz.955 Die Zeugen Pleye und Dr. Lühr führten aus, es seien verstärkt Befahrungen gemeinsam mit Abfallbehörden durchgeführt worden. Im LAGB seien Projektgruppen gebildet worden. Es habe den Erfahrungsaustausch mit Abfall- und Bodenschutzbehörden des Landes gegeben. Auf der Ebene der obersten Landesbehörden habe sich seit März 2008 die Durchführung der regelmäßig einberufenen Besprechungen im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe zwischen den Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt und Wirtschaft und Arbeit unter Teilnahme von Vertretern der nachgeordneten Behörden als sehr zielführend erwiesen.956 Es gebe, so der Zeuge Pleye, außerdem die gemeinsame Fortbildung mit den Abfall- und Bodenschutzbehörden des Landes.957 Der Zeuge Pleye legte dar, die Zusammenarbeit mit den unteren Abfallbehörden der Landkreise sei durch die verstärkte, gemeinsam durchgeführte Befahrung der Verfüllbetriebe verbessert worden. Ungefähr die Hälfte der im Jahr 2009 durchgeführten Betriebskontrollen sei gemeinsam mit Vertretern der Fachämter der Landkreise erfolgt. Auch würden Beanstandungen oder Verdachtsmomente, die durch die Bergbehörde im Zuständigkeitsbereich der Abfallbehörde festgestellt werden, unmittelbar weitergeleitet, wenn die untere Abfallbehörde nicht an der Befahrung teilnimmt. In einigen Landkreisen erfolgten nunmehr eigenständige Vor-Ort-Kontrollen durch die untere Abfallbehörde.958 Der Zeuge Dörffel bekundete, im Zusammenhang mit den im Zuständigkeitsbereich der Bergbehörde liegenden Fällen erfolge eine enge Abstimmung zwischen Vollzugsbehörden und Ministerien mit dem Ziel eines einheitlichen Vorgehens unter Unterstützung der Bergbehörden durch die Umweltbehörden. Es sei als Erstes eine Einvernehmensregelung LAGB/ Landesverwaltungsamt eingeführt worden, wo das Bergamt Entscheidungen, auch gestützt auf Bodenschutzrecht, treffe. Als Zweites sei die Amtshilfe zu nennen, die das LAU und auch die LAF für das LAGB leiste und als Drittes die interministerielle Arbeitsgruppe.959 955 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 93 f. (Pleye) 956 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 90, 91 f. (Pleye); Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 28 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Lühr), S. 31 f. (Dr. Lühr), S. 40 zur IMA (Dr. Lühr); vgl. auch Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 42 (Dr. Aeikens) 957 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 90 (Pleye) 958 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 91 f. (Pleye) 959 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 111 f. (Dörffel) 179 Der Zeuge Dr. Lühr stellte dar, sie hätten die Fachaufsicht für das LAGB in einem Referat, im Bergreferat, konzentriert. Es sei auch ein Bergingenieur dort hinein genommen worden, der als Techniker die technischen Dinge begutachten könne.960 Der Zeuge Pleye führte aus, dass sein Ministerium die Organisation des LAGB verändert habe. Anstelle der bisherigen fünf Dezernatsgruppen seien zwei Abteilungen gebildet worden, eine Bergbau- und eine Geologieabteilung. Die Aufgaben der Geologiereferate seien stärker so definiert worden, dass Unterstützungsmaßnahmen und Unterstützungsaufgaben für die Bergbauaufgaben durchgeführt werden können. Er habe vor einigen Monaten den Organisationsreferenten aus seinem Haus für mehrere Monate ins LAGB abgeordnet, um die Neuorganisation des LAGB vorzubereiten, damit eine Optimierung im Sinne einer effektiven Bergbauverwaltung stattfinden könne.961 Der Zeuge Girke plädierte dafür, dass sich die Zuständigkeiten derjenigen, die eine Anlage zu genehmigen und zu kontrollieren haben, in einer Hand befänden und es klare Strukturen gebe. Für Letzteres sei sicher eine Verbesserung möglich und nötig.962 Auf die Frage, ob es nicht, ähnlich wie in Sachsen, eine zwingende Konsequenz sei, das LAGB und das LAU zusammenzulegen, antwortete der Zeuge Sladek, die Verwaltungsstrukturen der Länder seien höchst unterschiedlich. Den Freistaat Sachsen kenne er etwas besser. Dort gebe es ein sächsisches Oberbergamt, aber es gebe auch das sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie.963 bb. Transparenz Der Zeuge Pleye legte dar, es würden regelmäßige Besprechungen mit den beteiligten Behörden und mit den Bürgermeistern der betroffenen Orte erfolgen. Es sei vorgesehen, dass Informationsgespräche auch für die Bürger vor Ort erfolgen sollen. Sie würden dafür allerdings auf die Vorlage der Sicherungskonzepte warten. Das Sicherungskonzept für Möckern werde im Mai bzw. Juni vorgelegt werden, sodass Gespräche im Juni 2010 stattfinden könnten. Das Sicherungskonzept für den Standort Vehlitz werde etwas später folgen.964 Die Zeugen Dr. Lühr und Pleye sagten aus, für die Öffentlichkeit sei eine 24-StundenHotline für die Anzeige von Umweltgefährdungen eingerichtet worden. Sie hätten wegen der Transparenz nach außen die Veröffentlichung von Beprobungs- und Befahrungsergebnissen im Internet veranlasst.965 Der Zeuge Pleye nannte darüber hinaus 960 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 28 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Lühr) 961 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 103 f. (Abgeordnete Rogée/ Pleye) 962 Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 43 (Girke) 963 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 97 (Abgeordneter Lüderitz/ Sladek) 964 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 94 (Pleye) 965 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 28 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Lühr); Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 91 f. (Pleye) 180 die Teilnahme an Bürgerversammlungen und kommunalen Veranstaltungen, wie zum Beispiel auch Ratssitzungen.966 cc. Personal/ Umstrukturierung/ Schulungen Der Zeuge Dr. Lühr bekundete, es sei Personal von verschiedenen Bereichen zusammengeführt worden, um die zusätzlichen Aufgaben so schnell wie möglich umzusetzen. Es habe Zuführungen von Fachleuten über externe Stellenausschreibungen gegeben.967 Es seien für das Aufgabengebiet Vehlitz/ Möckern, so der Zeuge Pleye, seit 2008 zehn unbefristete und sieben befristete Mitarbeiter eingestellt worden.968 Auf die Frage, ob sein Bereich personell verstärkt worden sei, antwortete der Zeuge Esters: „Jetzt, ja.“969 Zu den vom Zeugen Dr. Haseloff im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit im März 2008 angesprochenen Personalmaßnahmen führte der Zeuge Pleye aus, die Abordnung des Präsidenten des LAGB, des Zeugen Forker, und das Bilden einer Projektgruppe zu dem Thema Vehlitz und Möckern seien dort erörtert worden. 970 Zu dem Grund der Abordnung erklärte der Zeuge Pleye, es sei erheblicher Handlungsbedarf zu der Thematik Vehlitz und Möckern erkennbar gewesen. Diese Aufgabe sollte für die Folgezeit von einer anderen Person wahrgenommen werden. Die Zeit sollte genutzt werden, um die Abläufe genau aufzuarbeiten und zu bewerten.971 Der Zeuge Dr. Haseloff sagte aus, es sei noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden, er wisse aber nach der aktuellen Informationslage, dass es richtig gewesen sei, diese konkrete Maßnahme zu tätigen, auch im Sinne dessen - das in der damaligen Phase psychologischer Druck auf dem im Amt befindlichen Präsidenten gelegen habe und dass es eine Fürsorge des Dienstherren gegeben habe - an dieser Stelle sofort wieder die Handlungsfähigkeit, auch mental, herzustellen.972 Der Zeuge Pleye führte zu Disziplinarverfahren in seinem Verantwortungsbereich aus, es habe die Prüfung im Hinblick auf Disziplinarmaßnahmen gegeben, die noch andauere. Es 966 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 91 f. (Pleye) 967 Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 28 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Lühr), S. 42 zusätzliches Personal (Dr. Lühr); Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 89 f. (Pleye) 968 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 90 (Pleye) 969 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 48 (Abgeordneter Lüderitz/ Esters) 970 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 103 (Abgeordnete Rogée/ Pleye) 971 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 106 (Abgeordneter Dr. Schrader/ Pleye); dazu auch Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 15 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Haseloff) 972 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 15 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Haseloff), S. 22 (Abgeordneter Kley/ Dr. Haseloff) 181 würden dabei die Erkenntnisse, die die Prüfungen und Aufarbeitungen dieses Themas ergeben, berücksichtigt. Es gehe dabei um eine einstellige Zahl von Personen.973 Der Zeuge Dörffel erklärte, dass es in seinem Bereich keine Disziplinarmaßnahmen gegeben habe.974 Eine Schlussfolgerung, so der Zeuge Dörffel, würden die bisherigen Prüfungen bereits zulassen. Die, sowohl quantitativ als auch qualitativ, adäquate personelle Ausstattung im Rahmen der Organisations- und Personalhoheit der Landkreise sei unverzichtbar.975 Der Zeuge Dr. Haseloff bekundete, der Finanzminister habe für den bergbaulich zu verantwortenden Bereich die Möglichkeit eingeräumt, für unangemeldete, spontane und nicht erwartbare Kontrollen, welche über das normale Regularium der Kontrollen hinaus gehen würden, Personal aufzustocken. Das heiße, dass Einstellungsmöglichkeiten, die für die Zukunft geplant gewesen seien, vorgezogen werden könnten.976 Der Zeuge Dr. Aeikens legte dar, dass sie Neueinstellungen in diesem Bereich vorziehen, zulasten anderer Bereiche, über die noch zu entscheiden sein werde. Insoweit würden sie im Landesverwaltungsamt erweitert handlungsfähig werden. Zwei neue Kräfte seien bereits eingestellt worden. Sie hätten die Möglichkeit für Neueinstellungen für sechs weitere Kräfte und eine Laborkraft im Landesamt für Umweltschutz geschaffen.977 Der Zeuge Dr. Aeikens bekundete, sie hätten sich darüber hinaus auch in diesem Jahr weitere Schulungen vorgenommen, insbesondere im Bereich der Probennahme.978 dd. Konsequenzen/ Kabinettsbeschlüsse Der Zeuge Pleye legte dar, dass die Landesregierung mit dem Kabinettsbeschluss vom 27. Januar 2009 Regelungen zur Optimierung und Vereinheitlichung der Vollzugspraxis bei der Genehmigung und Überwachung der Verwertung von Abfällen in Tagebauen und Abgrabungen beschlossen habe.979 Kernstück seien zwei Konzepte: Erstens das Konzept zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes und der Abfallverwertung in Tagebauen und Abgrabungen und zweitens das Konzept zur Verbesserung des Vollzuges der Anlagen- und Stoffstromüberwachung.980 Außerdem gebe es den Beschluss, dass das 973 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 106 f. (Vorsitzende Hunger/ Pleye); dazu auch Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 15 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Haseloff) 974 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 129 (Vorsitzende Hunger/ Dörffel) 975 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 113 (Dörffel) 976 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 7 (Dr. Haseloff), S. 26 f. (Abgeordneter Dr. Thiel/ Dr. Haseloff), S. 30 (Abgeordneter Graner/ Dr. Haseloff) Neigung zum Missbrauch Anlass für mehr Kontrollen 977 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 43 (Dr. Aeikens), S. 48 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Aeikens) 978 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 43 (Dr. Aeikens) 979 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 24 ff. (Abgeordneter Dr. Thiel/ Dr. Haseloff) 980 Vgl. Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 29 (Abgeordneter Lüderitz / Vorsitzende Hunger/ Dr. Lühr) Frage nach der Umsetzung der in 182 LAGB - unbeschadet der in den Fällen des § 32 AbfG LSA bestehenden Zuständigkeiten der unteren Abfallbehörde - zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Zuständigkeit nach § 18 Abs. 3 BodSchAG LSA im Innenverhältnis die fachliche Kompetenz des Landesverwaltungsamtes als obere Bodenschutzbehörde in Anspruch nehme, indem es mit diesem das Einvernehmen herstelle.981 Diese Einvernehmensregelung beruhe auf der bereits mit Kabinettsbeschluss vom 15. April 2008 getroffenen Regelung, nach der zur Wahrung der Belange des Bodenschutz- und Abfallrechts bei der Zulassung bergrechtlicher Abfallverwertungsvorhaben bereits das Einvernehmen mit dem Landesverwaltungsamt herzustellen gewesen sei. Damit werde regelmäßig das Landesverwaltungsamt bei der Zulassung von Betriebsplänen beteiligt, wenn bei einem Vorhaben bodenschutzrechtliche Belange betroffen sind und somit die fachliche Kompetenz des Landesverwaltungsamtes in Anspruch zu nehmen ist. Gegenwärtig sei das LAGB bemüht, das Einvernehmen des Landesverwaltungsamtes zu den Änderungsbescheiden im Hinblick auf die neuen Regelungen zu erhalten 982 Die Inhalte des Kabinettsbeschlusses seien den nachgeordneten Vollzugsbehörden mit dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt und des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 19. Mai 2009 bekannt gemacht und - soweit noch nicht geschehen - mit sofortiger Wirkung in den Vollzug eingeführt worden. Das Bodenschutzkonzept enthalte die technischen Anforderungen für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Abfällen zur Verfüllung auf der Grundlage der technischen Regeln der LAGA M 20. Das LAGB lasse neue Betriebspläne, die eine Verwertung von Abfällen zur Verfüllung von Tagebauen vorsehen, bereits seit Februar 2007 nach diesem Maßstab auf der Grundlage der technischen Verfügung des LAGB zu. Bereits zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Technischen Verfügung sei vorgesehen gewesen, so der Zeuge Pleye, bestehende Betriebsplanzulassungen unter Beachtung des Bestandsschutzes auf eine Anpassung an das neuere Regelwerk zu überprüfen. Rechtlich problematisch habe sich dabei das Fehlen einer bundeseinheitlichen materiellrechtlichen Regelung mit Außenwirkung erwiesen, auf die dieser Eingriff hätte gestützt werden können. Mit der nunmehr für den Vollzug im Land Sachsen-Anhalt einheitlich eingeführten Regelung hat das LAGB sämtliche bisher noch nicht angepasste Verfüllbetriebe - das sind 54 von 76 - angehört und sei gegenwärtig dabei, die Änderungsbescheide unter Berücksichtigung der Äußerungen der Unternehmer für jeden Einzelfall zu erstellen.983 Hierzu bekundete der Zeuge Esters, sie würden derzeit die Bescheide umstellen, die die Verfüllung mit Fremdabfällen in Tagebauen zulassen. Hierzu fände in der nächsten Woche Drucksache 5/1804 erwähnten zwei Konzepte zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes bei der Abfallverwertung in Tagebauen und Abgrabungen und zur Verbesserung des Vollzugs der Anlagen- und Stoffstromüberwachung bejaht 981 Vgl. auch Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 42 f. (Dr. Aeikens) 982 Vgl. auch Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 52 f. (Abgeordneter Kley/ Dr. Aeikens), so auch Niederschrift über die 17. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Dezember 2009, S. 28 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Lühr) 983 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 89 f. (Pleye), S. 104 f. (Abgeordnete Rogée/ Pleye) 183 der erste und vielleicht einer der wichtigsten Gerichtstermine beim Verwaltungsgericht in Halle statt. Es werde exemplarisch eine Verhandlung angesetzt.984 Als Schlussfolgerungen nannte der Zeuge Dörffel die Konkretisierung der gemeinsamen Konzeption der Ministerien für Wirtschaft und Arbeit, Landwirtschaft und Umwelt sowie Landesentwicklung und Verkehr zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes in der Abfallverwertung, in Tagebauen und Abgrabungen. Der Zeuge Dörffel wies ferner auf die Verschärfung der Anlagenüberwachung und Nachweisverfahren für Abfallströme durch den neuen gemeinsamen Runderlass der genannten Ministerien sowie auf den gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt und des Ministeriums des Innern zur Überwachung von Abfalltransporten hin. Diese Maßnahmen seien umgesetzt und Teil einer vom Kabinett bestätigten Konzeption zur Verbesserung des Vollzugs der Anlagen- und Stoffstromüberwachung.985 Der Zeuge Dr. Haseloff sagte aus, sie seien, auch im Sinne der Optimierung der entsprechenden Verwaltungsabläufe, der Schnittstellenproblematik usw., auf der Ebene der Hausspitze tätig geworden. In diesen Bereichen gebe es immer auch Möglichkeiten zur Optimierung. Sie wüssten heute aber auch, dass, selbst wenn es Fortschreibungs- und immer wieder auch Verbesserungsbedarf gebe, dieser konkrete Fall durch keine Vorkehrung bzw. veränderte Gesamtstruktur hätte vermieden werden können.986 f. Landesübergreifende Maßnahmen Die Zeugen Dörffel und Dr. Aeikens wiesen auf eine Bundesratsinitiative hin, durch die das Land Sachsen-Anhalt die Änderung des BImSchG erreicht habe. Damit, so die Zeugen, werde es zukünftig möglich sein, eine verbesserte Kontrolle der Abfallströme schon über das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zu erreichen.987 Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit habe die Landesregierung Ende April 2008 im Wege einer Entschließung im Bundesrat versucht, die Bundesregierung aufzufordern, das laufende Rechtsetzungsverfahren zur Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und zur Änderung der BBodSchV beschleunigt durchzuführen.988 Der Zeuge Dr. Aeikens stellte dar, dass die internen Regelungen ihnen nicht ausgereicht hätten, weil sie im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe letztlich zu dem Ergebnis gekommen seien, dass sie zu einer Optimierung auch des Vollzugs verbesserte bundesrechtliche Regelungen benötigten. Das habe das Land veranlasst, sowohl über den 984 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 43, 48 (Esters) 985 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 112 f. (Dörffel) 986 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 7 (Dr. Haseloff) 987 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 113 (Dörffel), Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 43 (Dr. Aeikens) 988 Niederschrift über die 15. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 87 f., 94 (Sladek); vgl. auch Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 88 f. (Pleye) 184 Bundesrat als auch im Rahmen der Umweltministerkonferenz aktiv zu werden, um verbesserte rechtliche Rahmenregelungen anzumahnen, sowohl hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit der Abfallströme, der Sicherheitsleistungen und der Ersatzbauverordnung.989 Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bzw. Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg bezüglich des Tontagebaues Vehlitz sei festzuhalten, dass es an Regelungen unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht fehle, so der Zeuge Pleye. Erforderlich sei eine Verordnung des Bundes zur Regelung des Einbaus von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und zur Änderung der BBodSchV. Einen ersten Entwurf habe das Bundesumweltministerium am 13. November 2007 vorgelegt. Im Rahmen der Wirtschaftministerkonferenz am 9. und 10. Juni 2008 habe der Zeuge Dr. Haseloff in einem Tagesordnungspunkt, der von Sachsen-Anhalt beantragt worden sei, vor dem Hintergrund der ergangenen Gerichtsentscheidungen auf die Dringlichkeit der Thematik hingewiesen. Bei der Konferenz hätten in einer Protokollerklärung die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt990 darauf hingewiesen, dass sie die Bundesregierung bitten, das laufende Rechtssetzungsverfahren zur Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und zur Änderung der BBodSchV beschleunigt durchzuführen. An dieser Verordnung werde im Bundesumweltministerium allerdings noch gearbeitet.991 Der Zeuge Dr. Haseloff bekundete, in Rahmen der nächsten Wirtschaftsministerkonferenz noch einmal die Regelung zur Problematik der Bereiche unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht anzumahnen.992 Der Zeuge Dörffel äußerte, es stünden verschärfte Regelungen für 993 Entsorgungsfachbetriebe aus. Hierzu erläuterte er, dass das Thema Zertifizierungsverfahren für Entsorgungsfachbetriebe in der Bund-LänderArbeitsgemeinschaft Abfall eine wichtige Rolle spiele. Dazu gebe es Diskussionen, die noch nicht abgeschlossen seien. Eine Änderung werde nur im Rahmen der Novellierung des KrW-/ AbfG möglich sein, die im Moment laufe. Im Gespräch sei unter anderem ein direkter Durchgriff der Behörden in dem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz habe. Der direkte Durchgriff würde sich auch auf die Zertifizierung beziehen, denn Zertifikate hätten in den Ländern eine sehr unterschiedliche Qualität. Erforderlich sei ein vereinfachtes Verfahren, um den Titel Entsorgungsfachbetrieb entziehen zu können.994 989 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 43 (Dr. Aeikens), vgl. auch S. 59 f. (Abgeordneter Graner/ Dr. Aeikens) zu Sicherheitsleistungen 990 vgl. hierzu auch Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 99 (Abgeordneter Graner/ Pleye) 991 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 88 f. (Pleye); vgl dazu auch Niederschrift über die 6. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 84 f. (Esters), Niederschrift über die 20. öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 113 (Dörffel) 992 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S.13 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Haseloff), S. 34 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Haseloff) 993 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 113 (Dörffel) 994 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 114 (Abgeordneter Lüderitz/ Dörffel), vgl. auch S. 121 (Abgeordneter Graner/ Dörffel), S. 123 (Abgeordneter Kley); vgl. Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 50 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Aeikens) 185 g. Weitere Maßnahmen/ Problemstellungen Der Zeuge Pleye legte dar, welche weiteren Maßnahmen noch vorgesehen seien: Dabei gehe es um die Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters durch Anordnung nach Bodenschutzrecht. Ein solcher Bescheid sei bereits ergangen.995 Der Zeuge Pleye bekundete, der Kontakt mit der Firma Veolia solle weiter intensiviert werden. Der Zeuge Haseloff habe den Vorstandsvorsitzenden von Veolia angeschrieben und Antwort erhalten. Es seien Gespräche geplant.996 Der Zeuge Dr. Haseloff sagte aus, dass er mit dem Zeugen Pleye am Montag vor der Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses bei der Konzernspitze von Veolia in Paris gewesen sei.997 Auf die Frage nach der Verbringung von Abfall über Ländergrenzen hinweg, auch europaweit, führte der Zeuge Dörffel aus, das sei eine Folge der Liberalisierung auch des Abfallmarktes. Nicht gefährliche Abfälle könnten in Europa verbracht und gehandelt werden wie andere Produkte auch. Insoweit bestehe sozusagen keine Genehmigungspflicht. Insoweit suche sich der Abfall immer den Weg, wo er am günstigsten entsorgt werden könne. Daher sei es wichtig, sehr stringent darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Es sei schwierig, daran etwas zu ändern, denn es betreffe Europarecht. Im Einzelfall könne allerdings sehr wohl reagiert werden, wenn gesehen werde, dass in Anlagen nicht nach den Vorgaben gearbeitet werde. Dort werde gemäß dem aktuellen Überwachungserlass die Nachweispflicht im Einzelnen erhöht, bis hin zu den Anforderungen, die ansonsten nur an gefährliche Abfälle gestellt werden. Allerdings stellten die Gerichte durchaus bestimmte Anforderungen daran.998 Der Vollständigkeit halber wolle er darauf hinweisen, dass die illegale Abfallentsorgung nicht nur ein Problem der Entsorgungsländer sei, sondern bereits am Standort der Erzeugung beginne, unter Umständen durch falsche Deklaration. Das heiße, die Erzeugerbehörden müssten ebenso ihre Verantwortung wahrnehmen.999 995 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 93 f. (Pleye) 996 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 93 f. (Pleye) 997 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 6 f. (Dr. Haseloff) 998 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 119 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dörffel) 999 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 113 (Dörffel) 186 III. Komplex Abfallbehandlungs- und Recyclinganlage in Riestedt Der Untersuchungsausschuss befasste sich in einem zweiten Komplex gemäß der Nummer 1 des Untersuchungsauftrages1000 damit, ob und in welchem Umfang durch Tun oder Unterlassen der für Wirtschaft und Arbeit sowie für Landwirtschaft und Umwelt zuständigen Ministerien und der ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden vor allem im Zeitraum von Januar 2004 bis April 2008 die Verbringung und Lagerung von Abfall, insbesondere in der Abfallentsorgungsanlage in Riestedt, entgegen den geltenden Rechtsvorschriften ermöglicht wurde. Es wurde vor allem geprüft, ob die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen rechtmäßig erteilt wurden, ob es rechtlich geboten oder zweckmäßig war, einmal erteilte Erlaubnisse und Genehmigungen zurückzunehmen oder zu widerrufen und ob die Abfallentsorgungsanlage bzw. deren Betreiber sowie die zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen Verpflichteten und deren Beauftragte hinreichend beaufsichtigt wurden. Zur Untersuchung wurden die Beweisbeschlüsse U11/13, U11/16, U11/19, U 11/20, U11/21, U11/22, U11/23 (Anlagen 9 bis 12 und 21 bis 23) gefasst. 1. Genehmigungen Der Zeuge Dirk Schatz, Landrat im Landkreis Mansfeld-Südharz, sagte aus, am 3. Februar 1994 sei der LTE-Service, Langbein Transport- und Entsorgungs-GmbH (LTE), durch den Altkreis Sangerhausen eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Bauschuttdeponie erteilt worden. Auf der Deponie sei die Annahme und Lagerung von Beton, Ziegeln, Fliesen, Gips, gemischten Bau- und Abbruchabfällen und Altholz der Kategorien A I bis A III zulässig gewesen. Eine Mengenbegrenzung sei nicht festgelegt worden. Die Baugenehmigung für die Bauschuttdeponie sei vom Bauordnungsamt des Landkreises Sangerhausen in ein „Zwischenlager“ abgeändert worden.1001 Der LTE sei am 7. November 1995 vom Staatlichen Amt für Umwelt (StAU) außerdem eine Genehmigung für eine Abfallsortieranlage, eine Brecher- und Siebanlage sowie eine Holzschredderanlage erteilt worden. Geschäftsführer der LTE sei Herr Günter Langbein gewesen.1002 Der Zeuge Harald Koch, ehemaliger Dezernent für Umwelt beim Landkreis Sangerhausen,1003 bekundete, dass für die Genehmigung der ersten Anlage das StAU bzw. das Regierungspräsidium zuständig gewesen sei. Sie als Landkreis hätten Zuarbeiten geleistet und Stellungnahmen vom Umweltamt, von der Naturschutzbehörde und vom Bauordnungsamt vorgelegt.1004 Der Zeuge Koch vertrat die Auffassung, bei der Bearbeitung der Baugenehmigung sei ein Fehler unterlaufen. Es sei vergessen worden, die Höhe des Zwischenlagers 1000 Drs. 5/39/1260 B Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 18 (Schatz) 1002 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 18 (Schatz) 1003 Vgl. Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 6 f. (Vorsitzende Hunger/ Koch) 1004 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 10 (Vorsitzende Hunger/ Koch) 1001 187 festzulegen.1005 Sie hätten versucht, diesen Umstand zu bereinigen, dies sei formaljuristisch jedoch nicht möglich gewesen. Keiner habe zugeben wollen, dass dieser Fehler begangen worden sei, was dazu geführt habe, dass sich das Zwischenlager zu einem Müllberg entwickelt habe. Der Kern dieses Müllberges habe vorwiegend aus mineralischen und typischen Baustellenabfällen, wenig Plastik bzw. anderen Abfällen bestanden.1006 Der Zeuge erklärte weiter, in der vom StAU erteilten Genehmigung von 1995 habe es noch weitere Mängel gegeben. So sei nicht festgelegt worden, wie lange welche Stoffe dort gelagert werden dürfen. Die Beschaffenheit des Materials sei aber vorgegeben, klassifiziert worden.1007 Der Zeuge Steffen Hooper, seit dem 1. Juli 2007 Amtsleiter des Umweltamtes im Landkreis Mansfeld-Südharz,1008 bestätigte die Auffassung des Zeugen Koch und ergänzte, dass es keine Genehmigung gegeben habe, die in irgendeiner Form die Sortierreste, zum Beispiel die 19er- und 20er-Sachen betreffend, enthalten habe.1009 Der Zeuge Gerhard Damaschke, seit 2008 im Vorruhestand, bis zum 31. Dezember 2004 im Landesverwaltungsamt mit der Überwachung der immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen als zuständiger Referent betraut,1010 trat im Rahmen seiner Vernehmung Ausführungen entgegen, wonach die Genehmigungen lückenhaft gewesen seien. Er legte dar, beim Genehmigungsbescheid müssten die Antragsunterlagen, die entsprechenden Zeichnungen und die Beschreibungen zugrunde gelegt werden. Ein Genehmigungsbescheid nehme immer Bezug auf die Antragsunterlagen und in dem Bescheid werde nur das geregelt, was offen sei. Die Genehmigungsanträge seien in der Genehmigung nicht wiederholt worden. Die Auflagen seien von der abfallrechtlichen Fachbehörde zugearbeitet worden.1011 Es habe Formulierungen gegeben, so der Zeuge Damaschke weiter, dass eine Vorhaltung von Abfällen im Rahmen eines 14-tägigen Produktionsumfanges statthaft sei. Die Anlagen hätten eine bestimmte Leistungsfähigkeit. Eine Bauschuttrecyclinganlage bringe 75 t pro Stunde und dann werde von einem achtstündigen Betrieb ausgegangen. Solche Formulierungen könnten in den Genehmigungsbescheiden durchaus typischerweise gefunden werden. Sie hätten sich teilweise als unkonkret erwiesen und seien im Nachhinein durch Verfügungen oder protokollarisch durch Ergänzung der Betriebsunterlagen spezifiziert worden. Das sei auch dann erforderlich gewesen, wenn sich 1005 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 7 f. (Vorsitzende Hunger/ Koch), vgl. auch S. 24 (Abgeordneter Kley/ Koch) 1006 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 8 (Vorsitzende Hunger/ Koch) 1007 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 24 (Abgeordneter Kley/ Koch), vgl. auch S. 41 (Abgeordnete Rogée/ Hooper) 1008 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 31 (Hooper) 1009 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 34 (Vorsitzende Hunger/ Hooper) 1010 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 5 (Damaschke) 1011 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 5 (Abgeordneter Lüderitz/ Damaschke) 188 die Rechtslage geändert habe, wenn sich die Anlagendefinitionen geändert haben. Er habe aber die konkreten Formulierungen aus dem Bescheid nicht in Erinnerung.1012 Der Zeuge Dr. Hans-Jürgen Discher, Referatsleiter des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung im Landesverwaltungsamt,1013 bestätigte die Darstellung des Zeugen Damaschke. Auch er halte die Genehmigung nicht für lückenhaft. Der Genehmigungsbescheid aus dem Jahre 1995 oder 1996 enthalte auch ein Verzeichnis der Antragsunterlagen, in dem unter anderem eine Nachforderung zu den Lagerflächen und den entsprechenden Größen und Höhen aufgemacht worden sei. Die Lagerfläche sei auf 2 500 m³ und die Schütthöhe auf 3 m bis 3,50 m begrenzt, sodass durchaus hinreichend bestimmbar gewesen sei, in welcher Menge Abfall dort habe lagern können.1014 Es sei klar, dass eine Genehmigung, die im Jahr 2009, 13 Jahre später, geschrieben werde, von der Form und vom Inhalt her anders aussehe als eine aus dem Jahr 1996. Die in Rede stehende Genehmigung enthalte die Auflistung aller Antragsunterlagen und die entsprechenden Nebenbestimmungen. Das sei damals gängige Verwaltungspraxis gewesen.1015 2. Betrieb durch die LTE Bereits im September 1996, so der Zeuge Schatz, sei es zu Protesten aus der Bevölkerung gekommen, weil Abfälle in Größenordnungen auf dem Gelände abgelagert worden seien, dass dort wachsende Pappeln bereits beträchtlich durch den Abfallberg überragt wurden. Die in der Genehmigung geforderte Sortieranlage habe noch nicht existiert. 1016 Der Zeuge Koch bestätigte, dass es immer Probleme hinsichtlich der ordnungsgemäßen Führung der Anlage gegeben habe.1017 Herr Langbein sei dafür bekannt gewesen, in seinem Betriebsregime unordentlich zu arbeiten.1018 Er ergänzte, vor dem Jahre 2005 habe es ausweislich der Aktenlage in regelmäßigen Abständen Kontrollen gegeben. Diese seien, so der Zeuge, durch das StAU bzw. durch das Landesverwaltungsamt durchgeführt worden. An den Kontrollen hätten auch Mitarbeiter des Landkreises teilgenommen.1019 Er fügte hinzu, ihm sei bei Durchsicht der Protokolle der Kontrollen aufgefallen, dass die Anlagen des Landkreises grundsätzlich sehr penibel beurteilt worden seien. Dagegen sei die Anlage von Herrn Langbein „recht softig“ 1012 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 10 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Damaschke), S. 22 f. (Abgeordneter Rosmeisl/ Damaschke) Genehmigungsakte nicht lückenhaft 1013 Vgl. Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 27 (Dr. Discher) 1014 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 33 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Discher) 1015 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 35 (Abgeordneter Rosmeisl/ Dr. Discher) 1016 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 18 (Schatz) 1017 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 32 (Vorsitzende Hunger/ Hooper); Niederschrift über die 20. öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 18 (Schatz) 1018 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 7 (Vorsitzende Hunger/ Koch) 1019 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 11, 8 f. (Vorsitzende Hunger/ Koch), vgl. auch S. 15 (Abgeordneter Lüderitz) 189 weggekommen. Das hätte sich recht gut gelesen. Viele Mitarbeiter hätten sich gefragt, welche Kontakte Herr Langbein nach Halle habe. Natürlich sei auch dieses Zwischenlager aufgeführt gewesen, dass es sich aufblähte und Bestandteile enthalten habe, die nicht Gegenstand der Genehmigung gewesen seien. Sie hätten darauf aufmerksam gemacht, das durchzusetzen. Das Landesverwaltungsamt habe sich auch bemüht. Es habe zahlreiche Gespräche gegeben. Herr Langbein sei kooperativ gewesen, in der Durchsetzung aber recht mangelhaft.1020 Der Zeuge Schatz führte weiter aus, nach dem im Oktober 1996 von der LTE vorgelegten Maßnahmeplan sollten die zur Sortierung eingelagerten Abfälle bis zum 30. Juni 1998 völlig abgebaut werden. Im November 1997 sei die Sortieranlage in Betrieb genommen worden. In der Folge sei es jedoch zu einer weiteren Vergrößerung des Müllberges gekommen. Ende Dezember 1999 habe die LTE Insolvenz angemeldet. Mit Verfügung vom 21. Februar 2000 habe das noch zuständige StAU Halle der LTE die weitere Annahme von Baustellenabfällen und Bauschutt untersagt, bis die Lagerung der aussortierten Abfälle aus der Sortieranlage auf die Größe einer Transporteinheit sowie die gelagerten Bauschuttmassen auf eine Menge von 2 500 t zurückgeführt seien. Es sei die Beräumung sowie die Vorlage eines Ablaufplanes zur Beseitigung angeordnet und insgesamt ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 DM angedroht worden. Mit Bescheid vom 26. Mai 2000 sei zunächst ein Zwangsgeld in Höhe von 1 000 DM wegen Nichtvorlage des Ablaufplanes festgesetzt worden.1021 Im Juli 2000 habe das Amtsgericht Halle-Saalkreis das Insolvenzverfahren der LTE mangels Masse abgewiesen.1022 Der Zeuge Schatz fuhr fort, im August des Jahres 2000 sei bei einer Anlagenbegehung durch das StAU Halle festgestellt worden, dass sich die Lagerhöhe der Baustellenabfälle im Vergleich zu 1999 erhöht habe und die aussortierten Stoffe in nicht wesentlich veränderter Menge am gleichen Ort lagerten. Daraufhin habe am 25. Oktober 2000 mit Vertretern des StAU Halle, des Landkreises und der Gemeinde eine Beratung zur weiteren Vorgehensweise, insbesondere zur Erfüllung der Verfügung vom Februar 2000, stattgefunden. Der LTE sei aufgegeben worden, bis zum 31. Januar 2001 ein Konzept zur Weiterführung der Recyclinganlage vorzulegen.1023 Im Dezember 2000 seien aus der Bevölkerung Hinweise an den Landkreis erfolgt, dass auf das Gelände der LTE weiterhin Abfälle verbracht worden seien. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2000 sei der Anlagenbetreiber durch das StAU Halle aufgefordert worden, ein prüffähiges wirtschaftliches Konzept zur Weiterführung des Betriebes vorzulegen. 1020 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 11 f. (Vorsitzende Hunger/ Koch) 1021 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 18 (Schatz) 1022 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 19 (Schatz) 1023 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 19 (Schatz) 190 Im Januar 2001 habe sich das Regierungspräsidium Halle eingeschaltet und das StAU um Vor-Ort-Kontrolle und Berichterstattung gebeten. Der ebenfalls angeschriebene und um Bericht gebetene Landkreis Sangerhausen habe auf die Zuständigkeit des StAU Halle verwiesen. Die LTE habe bis zum 31. Januar 2001 das vom StAU geforderte Konzept nicht vorgelegt. Das StAU habe daraufhin mit Verfügung vom 5. März 2001 das aus der Verfügung vom 21. Februar 2000 gegen die in Liquidation befindliche LTE angeordnete Zwangsgeld in Höhe von 9 000 DM festgesetzt. Ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 25 000 DM sei angedroht worden.1024 3. Der Betrieb durch die Langbein Service GmbH und die Langbein KG Am 6. März 2001, so der Zeuge Schatz, habe der Landkreis das StAU darüber informiert, dass sich auf der Anlage die Langbein Service GmbH eingemietet habe, die laut Gewerbeanmeldung unter anderem auch Bauschuttrecycling und den Handel mit Schüttgütern ausüben wolle. Die Langbein Service GmbH sei am 22. November 1999 mit Sitz in Brücken gegründet worden. Im April 2001 habe das StAU beabsichtigt, gegenüber der LTE die Genehmigung vom 7. November 1995 zu widerrufen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens habe die Langbein Service GmbH dem StAU jedoch glaubhaft gemacht, dass es sich bei ihnen um einen neuen Betreiber handle, der bereits einige Tausend Tonnen Bauschutt abgefahren habe und zudem einen Maßnahmeplan über das künftige Betriebskonzept vorlegen werde. Das StAU habe somit keine rechtliche Grundlage mehr gesehen, die Betriebsgenehmigung zu widerrufen.1025 Da kein Betriebskonzept vorgelegt worden sei, habe nochmals beim StAU Halle eine Anhörung vor dem beabsichtigten Widerruf der Genehmigung stattgefunden. Der erschienene Günter Langbein habe mitgeteilt, dass die bisherige Geschäftsführerin abgelöst und nunmehr sein Sohn Hannes Geschäftsführer der Langbein Service GmbH sei und dieser im Rahmen der bestehenden Genehmigung den gelagerten Abfall entsorgen könne. Die Liquidation der LTE sei abgeschlossen. Die Langbein Service GmbH werde jedoch nicht die Anlage übernehmen, weil sie die in der Anlage lagernden Abfälle nicht übernehmen wolle.1026 Angesichts dessen sei das StAU zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Widerruf der Genehmigung wegen der anstehenden Löschung der LTE im Handelsregister nicht mehr infrage komme und eine Beseitigungsverfügung mangels eines neuen Betreibers noch nicht möglich sei. In einer Beratung mit Vertretern des Landkreises, der Verwaltungsgemeinschaft und der Gemeinde habe das StAU nunmehr die Auffassung geäußert, dass das StAU nach dem 1024 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 19 (Schatz); Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 36 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Discher) 1025 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 19 (Schatz) 1026 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 20 (Schatz) 191 BImSchG nicht mehr handeln könne und daher abfallrechtliche Maßnahmen in die Zuständigkeit des Landkreises Sangerhausen fallen würden und zu prüfen seien.1027 Der Zeuge Schatz berichtete von einem weiteren Besprechungstermin im September 2001, wo das StAU nochmals seine Rechtsauffassung bestätigt habe, dass die Genehmigung für den Betrieb der Recyclinganlage mit der Löschung der LTE erloschen sei, kein neuer Betreiber im Sinne des BImSchG vorhanden sei und daher weder Rücknahme noch Widerruf möglich sei. Der Landkreis Sangerhausen habe bauordnungs- und abfallrechtlich prüfen und die Gefahrenabwehrbehörde gegen die Grundstückseigentümer vorgehen sollen.1028 Zu einem Protokoll des Referates 402 (Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung) im Landesverwaltungsamt aus dem Jahre 2001, in dem erhebliche Zweifel über das Fortbestehen des Genehmigungsbescheides geäußert worden seien, sagte der Zeuge Damaschke aus, dieses Protokoll sei rechtlich nicht haltbar. Darin werde die Auffassung vertreten, dass die Genehmigung aufgrund der Insolvenz der LTE erloschen sei. Die Genehmigung sei aber eine Realgenehmigung und keine Personalkonzession und gelte als solche fort. Der Rechtsbeistand des Betreibers habe lückenlos dokumentiert, dass die Anlage auf der Grundlage dieses Genehmigungsbescheides betrieben worden sei. Zum Erlöschen der Genehmigung hätte es eines Stillstandes der Anlage über mindestens drei Jahre bedurft, und der sei nicht gegeben gewesen.1029 Nachdem die zuständige Verwaltungsgemeinschaft dem Umweltamt des Landkreises mitgeteilt habe, dass wieder Herr Günter Langbein Geschäftsführer der Langbein Service GmbH sei, habe das Umweltamt am 20. August 2003 eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Diese habe, so der Zeuge Schatz, neben den noch immer gelagerten Altablagerungen einen geordneten und aufgeräumten Eindruck des Grundstücks ergeben. Die Sortieranlage sei nach Auskunft des Geschäftsführers vorwiegend mit mineralischen Abfällen aus der noch vorhandenen Altablagerung beschickt worden. Altholz sei noch angenommen, geschreddert und in das Holzheizkraftwerk Mansfelder Land nach Helbra geliefert worden. Für die gelagerten Folien aus der Altablagerung habe es noch keine Lösung gegeben.1030 Mit Schreiben vom 25. August 2003 habe der Landkreis dem Regierungspräsidium Halle mitgeteilt, dass Herr Günter Langbein laut Eintragung im Handelsregister vom 30. Juni 2003 seinen Sohn Hannes Langbein als Geschäftsführer der Langbein Service GmbH abgelöst habe. Weiterhin habe man nochmals daran erinnert, dass die Anlage illegal betrieben würde. Gleichzeitig sei um Klärung der weiteren Vorgehensweise gebeten worden.1031 Am 14. Oktober 2003 habe es einen Ortstermin mit Vertretern des Regierungspräsidiums, des Landkreises, der Verwaltungsgemeinschaft, dem stellvertretenden Bürgermeister und 1027 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 20 (Schatz) 1028 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 20 (Schatz) 1029 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 11 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Damaschke), so auch S. 28 (Vorsitzende Hunger/ Dr. Discher) 1030 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 20 (Schatz) 1031 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 20 (Schatz) 192 Herrn Langbein sowie einer Mitarbeiterin des Unternehmens gegeben. Es sei festgestellt worden, dass der Betrieb ohne Genehmigung geführt werde.1032 Am 16. März 2004 sei eine Gewerbeanmeldung durch Herrn Günter Langbein für die Langbein KG mit unter anderem den Gewerben Containerdienst, Bauschuttrecycling und Verkauf von Recyclingmaterial erfolgt. Eine identische Gewerbeanmeldung sei durch den Enkel, Herrn Nico Langbein, erfolgt. Am 28. Juni 2004 habe die Langbein KG beim Regierungspräsidium Halle einen Antrag zur Genehmigung einer Bauschuttsortieranlage einschließlich Brecher- und Siebanlage sowie einer Holzschredderanlage eingereicht. Nur einen Tag später habe die Langbein Service GmbH Insolvenz angemeldet.1033 Am 4. Juli 2004 habe der Landkreis nochmals das Landesverwaltungsamt über den ungenehmigten Anlagenbetrieb informiert, welches am 9. August 2004 eine Ortsbesichtigung vorgenommen habe. Im November 2004 habe das Landesverwaltungsamt beabsichtigt, gegen die Langbein KG eine Beseitigungsverfügung hinsichtlich der gelagerten Abfälle und einen Annahmestopp für weitere Abfälle zu erlassen. Weiterhin sei der Langbein KG Ende November 2004 Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden, bevor ihr Antrag auf Genehmigung einer Bauschuttsortieranlage abgelehnt werden sollte.1034 Nach einer Beratung am 25. November 2004 habe die Langbein KG ihren Antrag zurückgenommen und angekündigt, einen Antrag auf Genehmigung der Lagerung von Abfällen zu stellen, um den Betrieb fortzusetzen und eine Beräumung der Anlage vornehmen zu können.1035 4. Zusammenarbeit von Landesverwaltungsamt und Landkreis nach der Ersten Funktionalreform Der Zeuge Dr. Discher legte dar, die immissionsschutzrechtlichen Zuständigkeiten seien im Zuge der Ersten Funktionalreform zum 1. Januar 2005 an den Landkreis gegangen. Die abfallrechtlichen Zuständigkeiten hätten demgegenüber schon immer beim Landkreis gelegen.1036 Dieser hätte ab dem 1. Januar 2005 immissionsschutzrechtlich und abfallrechtlich tätig werden können.1037 1032 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 20 (Schatz) 1033 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 21 (Schatz). 1034 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 21 (Schatz) 1035 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 21 (Schatz) 1036 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 30 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Discher); vgl. auch Niederschrift über die 18. - öffentliche Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 22 (Damaschke) 1037 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 35 f. (Abgeordneter Rosmeisl/ Dr. Discher) 193 Im Mai 2005 habe der Landkreis das Landesverwaltungsamt informiert, dass die insolvente Langbein Service GmbH Abfallcontainer veräußere, die zum Teil noch mit Abfällen gefüllt seien. Zu diesem Zeitpunkt sei auf der Grundlage des Ersten Funktionalreformgesetzes die Zuständigkeit für die Recyclinganlage in Riestedt auf den Landkreis übergegangen; dem Landkreis seien jedoch keine Genehmigungs- und Überwachungsunterlagen durch das Landesverwaltungsamt vorgelegt worden, so der Zeuge Schatz. Mit Verfügung vom 8. August 2005 habe der Landkreis Herrn Günter Langbein die Lagerung von Abfällen und insbesondere das weitere Entleeren von mit Abfall gefüllten Containern untersagt.1038 Auf die Frage, weshalb es bis Mitte 2006 gedauert habe, bis der Landkreis den Genehmigungsbescheid von 1995 erhalten habe, obwohl bereits am 1. Januar 2005 die Übertragung der Pflichten der unteren Abfallbehörde auf den Landkreis erfolgt sei, 1039 sagte der Zeuge Koch aus, in Artikel 13 des Gesetzes über die Verwaltungsstrukturreform sei geregelt, dass nur Anlagen und Unterlagen übergeben werden, bei denen ein Abarbeitungsstand zu verzeichnen sei, bei denen keine Widersprüche etc. vorliegen. Bei dieser Anlage sei noch ein Widerspruchsverfahren anhängig gewesen, sodass es auch nicht zu einer früheren Übergabe der Unterlagen habe kommen können. Bis Februar oder März 2007 habe die Zuständigkeit beim Landesverwaltungsamt gelegen.1040 Der Zeuge Hooper legte dazu dar, dass es zu dieser Übertragung erst im März 2007 gekommen sei, nachdem im Oktober die RPR dort einen Betreiberwechsel angezeigt gehabt habe und der Landkreis Sangerhausen der Auffassung gewesen sei, dass die ursprüngliche Genehmigung von 1995 keinen Bestand mehr haben könne. Bis zu diesem Zeitpunkt seien dem Landkreis Sangerhausen noch keinerlei Unterlagen zur Verfügung gestellt worden, trotz mehrfacher Aufforderung des Landkreises. Dies sei erst erfolgt, als im März 2007 die abschließende Wertung der oberen Immissionsschutzbehörde vorgelegen habe, mit der Folge, dass diese Altgenehmigung Bestand habe. Im Anschluss daran seien die Unterlagen an den Landkreis übergeben worden, sodass erst ab diesem Zeitpunkt eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben möglich gewesen sei.1041 Zur Dauer der Bearbeitung des Widerspruchs - das endgültige Gespräch habe am 12. Dezember 2007 stattgefunden, der Widerspruch sei am 29. November 2004 beim Landesverwaltungsamt eingegangen, führte der Zeuge Koch aus, sie hätten oft erlebt, dass das Landesverwaltungsamt selbst dringlichste Vorgänge sehr, sehr lange bearbeite,1042 dass Unterlagen verloren gegangen seien.1043 Der Darstellung der Zeugen Schatz, Hooper und Koch ist der Zeuge Damaschke entgegengetreten. Dieser sagte aus, offene, nicht abgeschlossene Vorgänge seien im Zuge der Ersten Funktionalreform vom Landesverwaltungsamt zu Ende bearbeitet und dann übergeben worden. Das habe die Genehmigungsverfahren betroffen. Offene eingreifende 1038 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 21 (Schatz) 1039 Vgl. auch Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 20 (Abgeordneter Kley/ Koch) Zuständigkeit des Landkreises, so auch Hooper S. 32 1040 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 13 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Koch), vgl. auch S. 36 (Abgeordneter Lüderitz/ Hooper) 1041 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 32 (Vorsitzende Hunger/ Hooper), vgl. auch S. 53 f. (Vorsitzende Hunger/ Beyer) 1042 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 19 (Abgeordneter Graner/ Koch) 1043 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 14 (Abgeordneter Lüderitz/ Koch), vgl. auch S. 15 (Abgeordneter Lüderitz) 194 Verwaltungsakte zu Riestedt kenne er nicht, weil die Anlage nicht in seinem Bereich gelegen habe. Er müsse aber klarstellen, dass keine offenen Verwaltungsvorgänge vorgelegen hätten, die ein Tätigwerden oder ein weiteres Tätigwerden des Landesverwaltungsamtes aufgrund der Zuständigkeitsänderungen oder der dort gegebenen Maßgaben hätten begründen können. Es habe keine Rechtsgrundlage für ein Handeln des Landesverwaltungsamtes in eigener Zuständigkeit gegeben. Es sei veranlasst worden, dass der Landkreis handelt.1044 Der Zeuge erklärte weiter, die Anlage sei eine so genannte Spalte-2-Anlage nach der 4. BImSchV, eine Abfallbehandlungsanlage, Bauschuttrecycling- bzw. BaustellenRestabfallsortieranlage, die seinem Bereich nicht zugeordnet gewesen sei. 1045 Die Genehmigung sei den Immissionsschutzbehörden übertragen worden, mit der immissionsschutzrechtlichen Kontrolle aus der Genehmigung heraus. Die abfallrechtliche Überwachung habe bei den Abfallbehörden gelegen. Deshalb sei es nicht richtig, sich auf diese Unterlagen zu beziehen, weil die Unterlagen aus der abfallrechtlichen Überwachung und andere Unterlagen beim Landkreis gelegen hätten. Die Landkreise seien immer in den Genehmigungsverfahren beteiligt gewesen und die Unterlagen des Genehmigungsverfahrens seien ihnen zugestellt worden, weil nur auf Grundlage dieser Unterlagen die Überwachungsmaßnahmen aus dem Genehmigungsbescheid heraus hätten durchgeführt werden können. Tatsächlich sei es so gewesen, dass das letzte Archivexemplar aus dem Genehmigungsverfahren aus den 90er-Jahren dem Landkreis erst auf Nachfrage 2007 übergeben worden sei.1046 Der Zeuge Dörffel sagte zum Bereich Riestedt aus, er sei in diesem Einzelfall nicht bis ins Detail informiert. Ihm seien zumindest keine Tatsachen bekannt, die gegen einen Übergang der Zuständigkeiten sprechen, wie er gesetzlich oder zum 1. Januar 2005 geregelt worden sei. Insoweit sei eine Zuständigkeit des Landkreises ab 1. Januar 2005 gegeben gewesen. Was die Übergabe der Akten und die Möglichkeit des Landkreises zu handeln angehe, liege dem Zeugen Dörffel zumindest die Information vor, dass der Genehmigungsbescheid schon rechtzeitig im Landkreis vorhanden gewesen sei. Dass es unterschiedliche Auffassungen gegeben habe, insbesondere zwischen dem vormaligen StAU, dem Regierungspräsidium und dem Landkreis, sei ihm aus dem Bericht deutlich geworden.1047 Auf die Frage, ob der Landkreis mit der Problembewältigung dieser Deponie im Wesentlichen allein gelassen wurde, antwortete der Zeuge Dr. Aeikens, der Landkreis habe Zuständigkeiten im Rahmen der Funktionalreform übertragen bekommen, und er gehe davon aus, dass, wenn Landkreise Zuständigkeiten übernehmen, sie auch in der Lage seien, diese Zuständigkeiten wahrzunehmen. Dass von vorgesetzten Behörden Hilfestellung im Rahmen der Fachaufsicht gegeben werde, sei in Sachsen-Anhalt übliche Praxis. Wie intensiv das in diesem Fall stattgefunden habe, entziehe sich seiner Kenntnis. 1044 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 12 ff., 17 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Damaschke) 1045 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 5 (Vorsitzende Hunger/ Damaschke) 1046 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 7 f. (Vorsitzende Hunger/ Damaschke), S. 11 (Abgeordneter Lüderitz/ Damaschke), S. 23 (Abgeordneter Rosmeisl/ Damaschke), S. 22 f. (Abgeordnete Rosmeisl/ Damaschke) Genehmigungsakte vollständig beim Landkreis, S. 23 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Damaschke) zur Hallenser Regelung 1047 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 125, 127 (Abgeordneter Kley/ Dörffel) 195 Das sei ein Thema, das in erster Linie seitens des Landesverwaltungsamtes und des Kreises diskutiert werden müsse.1048 5. Der Betrieb durch die RPR a. Betreiberwechsel Der Zeuge Schatz brachte vor, dass die RPR Recycling Park Riestedt GmbH (RPR), in Gründung, dem Landkreis Sangerhausen am 10. Oktober 2006 den Betreiberwechsel angezeigt habe. Als Geschäftsführer seien Herr Karsten Hanusa und als Prokurist und Betriebsleiter Herr Bernd Cäsar benannt worden.1049 Der Landkreis habe das Landesverwaltungsamt am 11. Oktober 2006 über den Betreiberwechsel und deren Bestreben, in die Altgenehmigung von 1995 einzusteigen, informiert. Weiterhin sei darauf verwiesen worden, dass dem Landkreis im Rahmen des Zuständigkeitswechsels ab dem 1. Januar 2005 nach wie vor keine Verfahrensakten vom Landesverwaltungsamt übergeben werden, und man habe um Prüfung des Sachverhaltes und der weiteren Verfahrensweise gebeten.1050 Zu diesem Vorgang meinte der Zeuge Koch, er habe Herrn Cäsar damals abgeraten und ihn in einem Gespräch darauf hingewiesen, wenn er die Betreibung übernehmen sollte, müsse er diese Sortieranlage mit einem sehr stabilen Zaun zu dem Zwischenlager baulich abgrenzen. Er habe verhindern wollen, dass dieser in den Nachtstunden illegal Bewegungen auf dem Gelände vornehme. Herr Cäsar habe mit dem Landesverwaltungsamt verhandelt und habe sich ein halbes Jahr später bei ihnen als neuer Betreiber angemeldet. Im Rahmen einer Behördenkonferenz Ende des Jahres 2006 habe er versucht, das Landesverwaltungsamt zu überzeugen, Herrn Cäsar die Mitteilung zu geben, dass die Genehmigung nicht übertragbar sei, auch wenn dies rechtlich nicht ganz sauber gewesen wäre.1051 Der Zeuge Schatz erklärte, am 12. Dezember 2006 habe die RPR dem Landkreis mitgeteilt, dass am 20. Dezember 2006 der Probebetrieb aufgenommen werde und ab dem 22. Januar 2007 der Regelbetrieb geplant sei. Über diesen Sachverhalt sei das Landesverwaltungsamt am 14. Dezember 2006 informiert worden. Der RPR sei seitens des Landkreises am 18. Dezember 2006 mitgeteilt worden, dass man von dem Erlöschen der Altgenehmigung ausgehe und die Inbetriebnahme als einen Betrieb ohne Genehmigung ansehe und dementsprechende Maßnahmen einleiten werde.1052 Mit Schreiben vom 20. Dezember 2006 sei das Landesverwaltungsamt nochmals über die illegale Inbetriebnahme informiert, die beabsichtigte Stilllegung mitgeteilt und wiederholt um 1048 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 57 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Aeikens) 1049 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 19 (Schatz) 1050 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 21 (Schatz) 1051 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 8 (Vorsitzende Hunger/ Koch) 1052 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 22 (Schatz) 196 Übersendung der Genehmigungs- und Überwachungsunterlagen gebeten worden. Die RPR habe gegen das Schreiben vom 18. Dezember 2006 Einspruch eingelegt und habe sich unter Darstellung der Sachlage mit Schreiben vom 17. Januar 2007 an den damaligen Landrat gewandt.1053 Mit dem Betreiberwechsel, so der Zeuge Koch, seien sie daran interessiert gewesen, die Altlast sukzessive zu beseitigen. Herr Cäsar habe sich mit seinem Konzept angeboten und eine gute fachliche Begleitung mitgebracht. Es habe sich aber schnell gezeigt, dass er in der Realisierung seiner Versprechungen nicht zuverlässig sei. Bei jeder Verfügung habe er mit einer gewissen Kooperationsfähigkeit reagiert und dann habe die Verwaltung ihm Gelegenheit geben müssen, die Maßnahmen abzuarbeiten. Aber jedes Mal, wenn die Frist abgelaufen gewesen sei, hätten sie wieder vor demselben Problem gestanden.1054 b. Die Frage des Fortbestehens der Genehmigung Der Zeuge Schatz sprach davon, dass am 12. Februar 2007 beim Landesverwaltungsamt eine Beratung zur Übernahme der Anlage mit Vertretern des Landesverwaltungsamtes, des Landkreises Sangerhausen und der RPR stattgefunden habe. Das Landesverwaltungsamt habe zugesagt, anhand der Aktenlage den Status des Genehmigungsbescheides vom 6. November 1995 zu prüfen und alle Beteiligten zu informieren.1055 Mit Schreiben vom 16. März 2007 habe das Landesverwaltungsamt mitgeteilt, dass die 1995 erteilte Genehmigung fortbestehe. Zur Begründung sei ausgeführt worden, dass die Dreijahresfrist, die zum Erlöschen einer Genehmigung wegen Nichtbetreibens führe, nicht eingetreten sei, weil nach Erlöschen der LTE die neu angemeldeten Firmen den Betriebszweck - wenn auch ordnungswidrig - weiter verfolgt hätten. Mit diesem Schreiben seien auch die Genehmigungs- und Überwachungsunterlagen zur Recyclinganlage an den Landkreis übersandt worden.1056 Zu dem Vorgang bekundete der Zeuge Dr. Discher, die RPR und der Landkreis Sangerhausen hätten zur Gültigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 19951057 angefragt. Der Geschäftsführer der RPR habe angerufen und gesagt, er habe eine Anzeige zum Betreiberwechsel an den Landkreis geschickt und im Dezember 2006 die Mitteilung bekommen, dass nach Auffassung des Landkreises die Genehmigung erloschen sei. Auf Bitte der RPR und des Landkreises habe es eine Besprechung am 12. Februar 2007 im Landesverwaltungsamt in Halle gegeben.1058 Als Ergebnis der 1053 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 22 (Schatz) 1054 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 8 f. (Vorsitzende Hunger/ Koch), vgl. auch S. 15 (Koch) 1055 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 22 (Schatz) 1056 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 22 (Schatz) 1057 Vgl. dazu Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 30 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Discher) „Selbstanzeige“ der Zusammenstellung der RPR im Zusammenhang mit der Frage nach der Gültigkeit der Genehmigung, vgl. dazu S. 13 f. (Abgeordneter Lüderitz /Damaschke) 1058 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 31 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Discher) und S. 36 f. (Vorsitzende Hunger/ Dr. Discher) zur Zeitspanne der Anfrage der RPR und der Reaktion des Landkreises 197 Besprechung habe es Anfang März 2007 ein Schreiben an den Landkreis mit dem Inhalt gegeben, dass das Landesverwaltungsamt der Auffassung sei, dass die Genehmigung aus dem Jahre 1995 nicht erloschen sei.1059 Der Streit, ob die Genehmigung erloschen sei, so der Zeuge Dr. Discher, habe seit dem Jahr 1996 oder 2000 getobt. Der Landkreis habe das StAU immer gebeten, die Genehmigung zu widerrufen. Es könne jedoch nur eine bestehende Genehmigung widerrufen werden. Das StAU habe lange die Meinung vertreten, dass die Genehmigung erloschen sei. Es hätte auch niemals eine Klärung zwischen StAU und Landkreis herbeigeführt werden können, weil die Staatlichen Ämter für Umweltschutz keinerlei fachaufsichtlichen Aufgaben gegenüber den Landkreisen gehabt hätten. Bei einer nicht möglichen Einigung hätte das Regierungspräsidium die Entscheidung treffen müssen, ob die Genehmigung erloschen sei oder nicht. Das hätten sie, nachdem ihnen das Problem wieder angetragen worden sei, letztendlich getan.1060 Der Zeuge Dörffel sagte aus, das Landesverwaltungsamt sei sehr deutlich und rechtlich zutreffend davon ausgegangen, dass die Genehmigung nicht erloschen sei, dass die Anlage insoweit nach wie vor in Betrieb gewesen und demzufolge auch entsprechend vom Landkreis zu überwachen gewesen sei. Insoweit habe es hier wohl Probleme in der Kommunikation gegeben.1061 Es habe wiederholt Verstöße gegen die Genehmigung gegeben, worauf die Behörden reagiert hätten. Es sei aber nicht gerechtfertigt gewesen, eine Anordnung nach § 20 BImSchG - Betriebseinstellung - zu treffen.1062 Zum gleichen Vorgang befragt antwortete der Zeuge Koch, er habe im Jahre 2005 mit der Unterstützung eines Rechtsanwaltes versucht, das Landesverwaltungsamt davon zu überzeugen, die Genehmigung außer Kraft zu setzen. Er habe ein entsprechendes Schreiben an das Landesverwaltungsamt geschickt. Das Landesverwaltungsamt habe darauf erst auf Nachfrage reagiert und es habe Gespräche dazu gegeben. Dem Vorschlag sei das Landesverwaltungsamt nicht gefolgt. Der Zeuge Koch merkte an, dass er dieses Schreiben nicht gefunden habe, als er vor einem Jahr im Rahmen des Disziplinarverfahrens gegen ihn unter Aufsicht alle Unterlagen, alle Ordner zu dieser Anlage eingesehen habe. Mindestens zwei Mitarbeiter, u. a. Frau Hund, könnten aber bezeugen, dass dieses Schreiben von ihm unterschrieben und abgeschickt worden sei.1063 c. Die Frage der Änderung der Genehmigung Auf die Frage nach den Möglichkeiten, die in seinen Augen fehlerhafte Genehmigung nachzubessern, sagte der Zeuge Hooper aus, eine Rücknahme sei nicht ohne Weiteres möglich gewesen. Die Genehmigung sei hinsichtlich der Mengenbegrenzung insoweit nicht mehr heilbar gewesen, denn es hätten zu dem Zeitpunkt, als der Landkreis Sangerhausen 1059 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 27 f. (Vorsitzende Hunger/ Dr. Discher) 1060 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 37 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Discher) 1061 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 125 f. (Abgeordneter Kley /Dörffel), S. 127 (Abgeordneter Rosmeisl/ Dörffel) 1062 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 128 (Abgeordneter Kley /Dörffel) 1063 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 14 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Koch) 198 2007 die Unterlagen vom LAU bzw. vom Landesverwaltungsamt übertragen bekommen habe, 100 000 t Abfall gelegen. Da habe es wenig Sinn gemacht, diesbezüglich zu konkretisieren. Wichtig sei es gewesen, erst einmal wieder einen Zustand herzustellen, der einen ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb ermögliche. Das sei mit der Beräumung beabsichtigt gewesen. Sie hätten, wenn diese Beräumung nach ihren Vorstellungen erfolgt wäre, sukzessive über die nachträgliche Anordnung alles nachgebessert, was in der Genehmigung offen oder nicht ausreichend definiert gewesen sei.1064 Zur Möglichkeit der Änderung des Genehmigungsbescheides durch das Landesverwaltungsamt antwortete der Zeuge, eine solche Änderung wäre erforderlich gewesen.1065 Einer Änderung der Genehmigung als solche hätte es nicht bedurft, aber bestimmte Punkte hätten modifiziert werden müssen, zum Bespiel die Lagermengenbegrenzung oder eine Auflage, die Herstellung eines Feuerlöschteiches. Diese sei bis zu dem Zeitpunkt nicht erfüllt gewesen, obwohl sie auch Gegenstand der Genehmigung gewesen sei.1066 Zur gleichen Frage führte der Zeuge Dr. Discher aus, die Langbein KG habe im Jahre 1994 begonnen, ein immissionsschutzrechtliches Verfahren zu führen, um andere Geschäftszwecke oder einen anderen Zweck auf der Anlage verfolgen zu können. Dieser Genehmigungsantrag sei aber im November 2004 zurückgezogen worden. Er meine, wenn man etwas anderes hätte verfolgen wollen, als in dem Genehmigungsbescheid stehe, dann hätte man eine andere Genehmigung gebraucht. Sie hätten die Auffassung vertreten, dass die Genehmigung aus dem Jahre 1995 noch gelte, dass aber Dinge, die auf dem Gelände stattfanden, nicht durch den Genehmigungsinhalt gedeckt seien.1067 Auf Vorhalt eines Vermerkes vom 1. April 2008 zum Verwaltungsverfahren RPR: „Hinterlassen wurden geschätzt 100 000 t Bauabrissabfälle der Firma LTE.“ sagte der Zeuge Damaschke aus, hier würden Sachen mit hineingetragen, die auf die 80er-Jahre zurückgingen. Dieser Bauschuttberg habe schon in den 80er-Jahren da gelegen. Das sei faktisch schon eine Deponie gewesen. Nach Auflassung dieses Geländes habe sich eine Abfallentsorgungsfirma etabliert und auf diesem Gelände liege noch diese Bauschuttdeponie. Diese Mengen werden hier immer in einem Atemzug genannt. Für einen solchen Bauschuttberg, der sich wie eine Deponie darstelle und der seit 30 Jahren Bestand habe, gebe das Land kein Geld aus, um einen solchen Zustand zu beräumen. Wenn auf diesem Gelände schon seit vor dem Jahr 1990 angehäufter Bauschutt liege, hindere das aber nicht daran, irgendwelche Tätigkeiten auf diesem Gelände vorzunehmen oder eine Genehmigung für andere Betriebszwecke zu erteilen. Dass der in Rede stehende Vermerk von ihm, dem Zeugen Damaschke, unterzeichnet sei, bestritt der Zeuge. 1068 Auf weiteren Vorhalt aus dem Vermerk: 1064 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 42 (Abgeordneter Graner/ Hooper) 1065 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 43 (Abgeordneter Lüderitz/ Hooper) 1066 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 46 f. (Vorsitzende Hunger/ Hooper) 1067 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 30 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Discher) 1068 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 15 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Damaschke) 199 „in der Stoffe aus in Haushaltungen anfallenden oder hausmüllähnlichen Abfällen, auf die die Vorschriften des KrW-/ AbfG Anwendung finden, durch Sortieren für den Wirtschaftskreislauf zurückgewonnen werden.“ und dass selbst die AVV 20 03 01 - Gewerbliche Siedlungsabfälle - durch die Zulassung aus dem Jahr 1995 gedeckt sei, äußerte der Zeuge Damaschke, dass sie im Zeitraum ab 1993 bis zu dem fraglichen Zeitraum erhebliche Rechtsänderungen gehabt hätten. Diese vorgehaltene Formulierung sei die konkrete, komplette Übernahme aus der Formulierung der 4. BImSchV. Das sei die Interpretation. Hier gehe es nicht um Bauabbruchabfälle, die in der Anlage behandelt worden seien, sondern um Baustellenabfälle. Diese Abfallarten seien nicht ausgeschlossen gewesen. Es ginge hier nicht um Steine, Beton oder Ähnliches, was recycelt worden sei, sondern es seien auch Mischabfallchargen dabei gewesen. Das Problem habe darin bestanden, dass der Anteil dieser Abfälle nicht der Genehmigung entsprochen habe. Im Jahr 2007 habe offensichtlich eine Verschiebung der Abfallströme in der Anlage stattgefunden und es seien maßgeblich die Plastikabfälle zum Tragen gekommen. Diese Verschiebung sei von der Ursprungsgenehmigung nicht mehr gedeckt gewesen.1069 Auf die Frage, ob es 2007, als er die Anlage in Augenschein genommen habe, nicht angebracht gewesen wäre, dem Landkreis eine Weisung zu erteilen, um eine Änderung der Genehmigung herbeizuführen, sagte der Zeuge Damaschke aus, er könne auf das Prüfproblem und darauf hinweisen, dass es Handlungsbedarf gebe, er könne das Ermessen des Landkreises aber nicht so weit einschränken, dass er konkrete Anweisungen gebe. Das würde vor Gericht nicht standhalten.1070 Der Zeuge ergänzte, er habe die Anlage in Riestedt 2005 oder 20061071 im Zusammenhang mit einer anderen Anlage das erste Mal von außen gesehen. Die Anlage sei verschlossen gewesen. Sie sei zumindest in geringem Umfang mit mehr Abfällen belegt gewesen, als nach Genehmigung zulässig gewesen sei. Dieses Problem würde sich ständig bei Abfallentsorgungsanlagen durch das Wechselspiel zwischen Annahme, Entsorgung, Engpässen und Ähnlichem stellen. Das sei für die Branche nicht immer untypisch.1072 Er kenne nachfolgend nur die Mitte 2007 gefertigten Luftaufnahmen. 1073 Auf die Feststellung hin, er habe bei seiner Kontrolle immissionsschutzrechtlich keine Beanstandungen gehabt und daraus auch keinen Handlungsbedarf für die Anlage gesehen, äußerte der Zeuge, im Anfangsstadium nicht. Der rechtliche Handlungsbedarf sei dann in einem Schriftsatz an den Landkreis erläutert worden.1074 1069 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 16 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Damaschke) 1070 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 18 f. (Vorsitzende Hunger/ Damaschke) 1071 Vgl. Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 19 (Vorsitzende Hunger/ Damaschke) zum Termin der Vorortbegehung 1072 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 7 (Vorsitzende Hunger/ Damaschke) 1073 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 7 f. (Vorsitzende Hunger/ Damaschke) 1074 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 9 (Vorsitzende Hunger/ Damaschke), S. 21 (Abgeordneter Rosmeisl/ Damaschke) 200 d. Die Frage der Anordnung einer Sicherheitsleistung Der Zeuge Koch sagte aus, es sei darüber diskutiert worden, ob im Nachgang der Anlagengenehmigung eine Sicherheitsleistung festgelegt werden könne. Eine entsprechende Festlegung hätte erfolgen können, aber bis 2007 habe das Landesverwaltungsamt nicht gehandelt. Es habe dann Verhandlungen mit dem Anlagenbetreiber über die ordnungsgemäße Führung des Anlagenbetriebes gegeben. In einer solchen Situation habe man eine derartige Verschärfung über eine Nebenbestimmung nicht vornehmen wollen. Die Sicherheitsleistung wäre von enormer Höhe gewesen. Der Betreiber hätte sie sofort auf einem Konto hinterlegen müssen. Das hätte dessen faktisches Aus bedeutet. Bei einer neuen Genehmigung wäre das so erfolgt und werde in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz auch so gehandhabt.1075 Zur Sicherheitsleistung, so der Zeuge Dr. Discher, gebe es eine Handlungsempfehlung vom Landesverwaltungsamt, die allen Landkreisen zur Verfügung gestellt worden sei. Es sei geregelt, dass von einer Sicherheitsleistung abgesehen werden könne, wenn es sich zum Beispiel um einen öffentlichen Rechtsträger handle oder wenn die Abfälle einen positiven Marktwert haben. Weshalb es vorliegend die Empfehlung gegeben haben soll, dass eine Sicherheitsleistung nicht erforderlich sei, könne er nicht sagen, da dies nicht sein Bereich sei. Es habe die Regelung gegeben, dass über die Höhe und das Erfordernis der Sicherheitsleistung der Abfallbereich entscheide.1076 Auf Vorhalt eines Zitates aus einem Schriftwechsel von Frau Kussmann mit dem Landesverwaltungsamt: „Zumindest im Fall Riestedt dürfte sich die Berechnung der Höhe der Sicherheitsleistung wegen mangelhaften Vorgaben des Genehmigungsbescheides jedoch schwierig gestalten. Von einem Widerspruch und anschließender Klage mit hohem Prozessrisiko für den Landkreis, ebenso die Stilllegungsverfügung betreffend, muss ausgegangen werden. Beklagt ist bereits die Verfügung vom 22.04.“ legte der Zeuge Dr. Discher dar, dass es durchaus üblich sei, die Abfallentsorgungsanlagen zu besichern. Es gebe immer den Vorwurf, dass in dem Genehmigungsbescheid Lagerflächen und Lagermengen nicht ordnungsgemäß angegeben worden seien. Das sei aus seiner Sicht so nicht richtig. Die Lagermengen würden sich auf den Umfang des Genehmigungsbescheides beziehen. Die Sicherheitsleistungen würden nicht dafür erhoben, was sich tatsächlich in der Anlage befindet, es sei denn, die Anlage sei überfrachtet, sondern es werde darauf abgestellt, was man dort entsprechend der Genehmigung hätte lagern dürfen.1077 Der Zeuge ergänzte, Sicherheitsleistungen für die Abfallentsorgungsanlagen seien erst später ins Gesetz gekommen. Es habe eine Übergangsfrist bis zum 30. Oktober 2007 gegeben. Zu der Zeit, als das Landesverwaltungsamt immissionsschutzrechtlich zuständig gewesen sei, sei die Anlage nicht dermaßen überfrachtet gewesen. Auf seinen, aus dem grafischen Informationssystem des Landes mitgebrachten, Luftbildern von Ende 2005 1075 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 16 ff. (Abgeordneter Lüderitz/ Koch), vgl. auch S. 38 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Hooper) 1076 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 33 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Discher) 1077 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 34 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Discher) 201 könne man erkennen, dass sich die Abfallberge, die später, offensichtlich erst nach März 2007, durch die RPR angehäuft worden seien, auf dem Gelände damals nicht befunden hätten und das Gelände ziemlich aufgeräumt gewesen sei. Es habe im Jahr 2004 eine Anlagenkontrolle durch ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem angefangenen Genehmigungsverfahren gegeben. In dem Protokoll stehe, dass das Gelände einen lockeren und insgesamt aufgeräumten Eindruck mache. Demgegenüber seien auf anderen Bildern aus dem Jahr 2008 die geschätzten 100 000 t zu sehen.1078 e. Annahmestopp, Stilllegungs- und Beräumungsverfügung Der Zeuge Schatz führte aus, dass der Landkreis am 17. Februar 2007 durch einen Bürger über die Anlieferung einer größeren Anzahl gepresster Ballen mit Kunststoffabfällen informiert worden sei. Hierüber sei umgehend das Landesverwaltungsamt in Kenntnis gesetzt worden. Bei einer Kontrolle am 1. März 2007 sei die Lagerung von 800 bis 1 000 t gemischter Siedlungsabfälle sowie Kunststoff und Gummi festgestellt worden, die durch die Genehmigung nicht gedeckt gewesen sei. Es sei gegenüber dem Anlagenbetreiber durch den Landkreis mündlich ein sofortiger Annahmestopp ausgesprochen worden. Mit Schreiben vom 2. März 2007 sei die RPR wegen des ungenehmigten Anlagenbetriebes vor Erlass einer Verfügung zur Stilllegung angehört worden. Das Landesverwaltungsamt sei informiert und gebeten worden, das Ergebnis der in der Beratung am 12. Februar 2007 zugesagten Prüfung zum Bestand der Altgenehmigung mitzuteilen sowie die Unterlagen bis spätestens zum 19. März 2007 zu übergeben.1079 In dem Mitte März 2007 gefertigten Schreiben des Landesverwaltungsamtes zur Fortgeltung der Genehmigung sei nach Darstellung des Zeugen Dr. Discher ausgeführt worden, dass insbesondere die Ablagerung von Plastikabfällen und Ähnlichem auf dem Gelände in Riestedt durch die Genehmigung nicht gedeckt sei und dass nach ihrer Auffassung ein Einschreiten des Landkreises nach dem BImSchG gerechtfertigt sei. Das sei dann eine Woche oder 14 Tage später durch den Landkreis erfolgt. Er habe eine Stilllegungsverfügung erlassen und in dieser Stilllegungsverfügung die Menge der zu beräumenden Abfälle auf ca. 800 bis 1 000 t geschätzt.1080 Die Reaktion des Landkreises auf das Prüfergebnis des Landesverwaltungsamtes bestand nach Bekunden des Zeugen Schatz darin, dass am 20. März 2007 mit der RPR, deren Bevollmächtigtem und Vertretern des Umweltamtes die Anhörung zur beabsichtigten Stilllegung durchgeführt worden sei. Anschließend sei mit Bescheid unter gleichem Datum der RPR die Annahme, Einlagerung und die Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen sowie von Kunststoff und Gummi untersagt worden. Weiterhin sei verfügt worden, bis spätestens 25. Juni 2007 den ursprünglich genehmigten Zustand des Betriebsgeländes durch Beräumung und ordnungsgemäße Entsorgung aller bereits eingelagerten gemischten Siedlungsabfälle sowie Kunststoffe und Gummi wiederherzustellen. Betroffen von dieser Beräumungsanordnung seien lediglich die illegalen Abfälle gewesen, welche erst neu hinzugekommen gewesen seien, und nicht die illegalen Abfälle, die sich bereits in der 1078 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 33 (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Discher) 1079 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 22 (Schatz) 1080 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 27 f. (Vorsitzende Hunger/ Dr. Discher) 202 „Althalde Langbein“ befunden hätten. Außerdem sei eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen der ungenehmigten Betriebsänderung erstattet worden.1081 Gegen die Stilllegungs- und Beräumungsverfügung vom 20. März 2007 habe die RPR Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch sei am 18. Juni 2007 an das Landesverwaltungsamt zur Entscheidung abgegeben worden.1082 Mit Schreiben vom 25. Juni 2007 habe die RPR um Fristverlängerung zur Beräumung von 270 t DSD-Ballen bis zum 17. Juli 2007 gebeten. Bis zu diesem Termin habe sie auch 250 t geschredderte Abfälle beräumen wollen. Diesem Begehren sei der Landkreis nachgekommen, so der Zeuge Schatz. Bei diversen Kontrollen - 2. April, 27. April, 24. Mai, 20. Juni, 24. Juli 2007 - sei daraufhin eine Abnahme der ungenehmigten Müllablagerungen festgestellt worden.1083 Der Zeuge Koch legte zu der Kontrolle am 24. Juli 2007, bei der anders als bei den vorher stattgefundenen Kontrollen nichts bemängelt worden sei, dar, dass die Auflagen von dem Betreiber erfüllt worden seien. Es sei von ihnen anhand der Geländelage nichts zu erkennen gewesen. Die generelle Unübersichtlichkeit des Geländes sei allerdings katastrophal gewesen.1084 Mit Schreiben vom 27. September 2007 habe dem Landesverwaltungsamt mitgeteilt werden können, dass dem Bescheid über Stilllegung und Beräumung aller eingelagerten gemischten Siedlungsabfälle sowie Kunststoffe und Gummi vom 20. März 2007 nachgekommen worden sei. Obwohl sich die Anordnung dadurch erledigt gehabt habe, sei das Widerspruchsverfahren durch das Landesverwaltungsamt bis heute nicht abgeschlossen worden.1085 Zur Vornahme weiterer Kontrollen führte der Zeuge Hooper aus, nachdem im Juli festgestellt worden sei, dass die erste Verfügung ordnungsgemäß erfüllt gewesen sei, habe erst einmal kein Anlass bestanden, bis September nun regelmäßig in der Anlage vorzusprechen.1086 f. Die Entwicklung bis zur Stilllegungs- und Beräumungsanordnung vom 23. Oktober 2007 Bei einer Kontrolle im September 2007 sei nach Auskunft des Zeugen Schatz festgestellt worden, dass die Anlage nicht entsprechend der Altgenehmigung betrieben worden sei. So sei eine Halle zur Lagerung und Behandlung von Abfällen genutzt worden, die laut 1081 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 23 (Schatz) 1082 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 23 (Schatz) 1083 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 23 (Schatz) 1084 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 15 (Abgeordneter Lüderitz/ Koch) 1085 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 23 (Schatz) 1086 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 42 f. (Abgeordneter Graner/ Hooper) 203 bestätigtem Lageplan als Werkstatt zu nutzen gewesen sei. Eine Freifläche im nördlichen Bereich sei zur Abfalllagerung genutzt worden, obwohl diese Fläche laut Lageplan als Lagerfläche für Kfz-Teile und Pkw-Karossen vorgesehen gewesen sei.1087 Der Zeuge Hooper führte zu der Feststellung erneuter Unregelmäßigkeiten aus, von diesem Zeitpunkt an sei die Überwachung in einem Rhythmus vorgenommen worden, der für normal laufende Anlagen so nicht erfolgt sei.1088 Der Landkreis habe als Reaktion auf die Ergebnisse der September-Kontrolle der RPR mit Schreiben vom 27. September 2007 Gelegenheit zur Äußerung vor der beabsichtigten Teilstilllegung wegen ungenehmigten Anlagenbetriebs gegeben. Die RPR habe daraufhin versichert, den Forderungen nachkommen zu wollen und die Altabfälle bis zum 30. Juni 2008 zu beräumen und habe nach § 15 Abs. 1 BImSchG eine Änderung zum Anlagenbetrieb angezeigt.1089 Die Zeugen Schatz und Hooper gaben übereinstimmend an, dass bei einem Vor-OrtTermin am 17. Oktober 2007 gegenüber der Kontrolle im Juli 2007 augenscheinlich ein deutlicher Mengenanstieg zu verzeichnen gewesen sei. 1090 Auch im nördlichen Bereich der Anlage hätten vorhandene Abfälle in Größenordnungen gelagert. Es habe sich, so der Zeuge Hooper, um Plastikabfälle in Form von Sortierresten gehandelt, also möglicherweise um Abfälle, die schon aus der Sortierung stammten. Dem Anlagenbetreiber sei mitgeteilt worden, dass die eingereichte Anzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG nicht ausreichend sei, um den gesamten Anlagenbetrieb abschließend zu betrachten, sondern es bedürfe umgehend einer Anzeige für die Inbetriebnahme des Schredders, um die erneut illegal auf dem Anlagengelände abgelagerten Abfallmengen abzubauen.1091 Herr Cäsar, der damals noch als Prokurist der RPR tätig gewesen sei, habe diese illegale Annahme seinem Geschäftsführer, Herrn Hanusa, angelastet und habe diesen entlassen.1092 Am 23. Oktober 2007 sei gegen die RPR eine Anordnung zur Stilllegung und Beräumung für sonstige Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen ergangen. Die Frist zur Beräumung sei auf den 31. März 2008 festgesetzt worden. Es sei die sofortige Vollziehung angeordnet und für den Fall der Nichterfüllung ein Zwangsgeld angedroht worden. Parallel dazu sei dem Ordnungsamt aufgrund der Feststellungen vom 17. Oktober 2007 eine entsprechende Ordnungswidrigkeit angezeigt worden. Der Betreiber habe gegen 1087 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 23 f. (Schatz); Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 36 (Abgeordneter Lüderitz/ Hooper) 1088 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 42 f. (Abgeordneter Graner/ Hooper) 1089 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 23 (Schatz) 1090 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 23 (Schatz); Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 32 (Vorsitzende Hunger/ Hooper) 1091 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 24 (Schatz) 1092 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 24 (Schatz); Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 31 f. (Vorsitzende Hunger/ Hooper) 204 den Bescheid keinen Rechtsbehelf eingelegt und ihn somit bestandskräftig werden lassen.1093 Zur Anordnung vom 23. Oktober 2007 bekundete der Zeuge Hooper, der Abfallberg habe nicht ausschließlich aus Abfall des Materials 19 12 12 bestanden. In überwiegendem Umfang habe es sich um gemischte Bau- und Abbruchabfälle gehandelt, die durchaus für die Sortierung vorgesehen gewesen seien. Da das im Rahmen der Genehmigung erfolgt sei, hätten sie kein Problem damit gehabt, dass die Sortierung dieser Altbestände weitergeführt wurde.1094 Gefragt nach der Möglichkeit, die Anlage schon zu diesem Zeitpunkt stillzulegen, antwortete der Zeuge Hooper, dass dies eine Variante gewesen sei. Wenn ein wirtschaftliches Unternehmen jedoch keinerlei Einnahmen erzielen könne, sei ein wirtschaftliches Betreiben nicht mehr möglich. Ein Verkauf dieser aufbereiteten Abfälle sei durchaus erfolgt, soweit es dafür einen positiven Marktwert gegeben habe. Aber die Anlage Riestedt habe in der Branche nicht den besten Ruf gehabt, mit der Folge, dass die Angebote nicht angenommen worden seien. Auf die Nachfrage, ob der Zeuge meine, dass ein früheres, rigideres Eingreifen nicht viel geändert hätte, erklärte der Zeuge Hooper, man müsse sehen, dass sie zum damaligen Zeitpunkt der Auffassung gewesen seien, dass es die richtige Entscheidung gewesen sei. Sicherlich wäre aus heutiger Sicht ein anderes Eingreifen durchaus sinnvoll und erforderlich gewesen.1095 Zur Möglichkeit eines härteren Vorgehens führte der Zeuge Koch aus, dass sich für kommunale Gebietskörperschaften immer das Problem stelle, was mit dem Übriggebliebenen werde und wer dafür verantwortlich sei, wenn eine Anlage stillgelegt werde. Letztlich führe die Stilllegung zum wirtschaftlichen Niedergang des Unternehmers. Das seien Dimensionen, die der Landkreis vor dem Steuerzahler nicht hätte verantworten können. Es habe dort von Wasserbehörden Messungen gegeben, die keine Belastung der umliegenden Grundstücke und für die Umwelt ergeben hätten. Vor diesem Hintergrund hätte eine Behörde im Rahmen der Gefahrenabwehr keine Handhabe, in dem Maße vorzugehen. Sie hätten immer die Hoffnung gehabt, dass es ihnen gelinge, mit dem Unternehmer gemeinsam eine Lösung zu finden.1096 g. Die Entwicklung bis zur Stilllegungsanordnung vom 22. April 2008 Eine Kontrolle am 8. November 2007 habe einen Rückbau der Abfallmengen ergeben. Ein weiterer Rückbau habe bei einer Kontrolle am 20. Dezember 2007 festgestellt werden können.1097 1093 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 32 (Vorsitzende Hunger/ Hooper); Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 24 (Schatz) 1094 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 37 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Hooper) 1095 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 40 (Vorsitzende Hunger/ Hooper) 1096 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 12 f. (Vorsitzende Hunger/ Koch) 1097 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 24 (Schatz) 205 Im Zusammenhang mit einem Überwachungsprotokoll vom 20. Dezember 2007 für den Monat November 2007, worin es heiße: „Zunächst bedurfte es der Klärung der von Herrn Cäsar beigebrachten Auflistung der Stoffströme für den Monat November 2007. Der Abfall mit der AVV 19 12 09 ist nicht Bestandteil der Altgenehmigung, ist aber als Input in der Novemberliste aufgeführt. Herr Cäsar räumte hier Fehler beim Erstellen der Liste ein und versprach, eine entsprechend überarbeitete Liste der UIB kurzfristig vorzulegen.“ ist die Frage an den Zeugen Koch gerichtet worden, ob es üblich sei, wenn festgestellt werde, dass jemand falsch eingelagert habe und es an der Liste festgemacht werde, dass dann die Liste geändert werde. Diese Frage bejahte der Zeuge Koch und führte aus, wenn Herr Cäsar oder der Anlagenbetreiber einräume, einen Fehler begangen zu haben und ihn korrigieren wolle, dann könne er nicht zwangsläufig unterstellen, dass er irgendetwas Kriminelles vorhabe. Im Ordnungsbereich sei es so, dass bei einer Person, die Einsicht zeige, oftmals andere Maßnahmen eingeleitet werden, als bei einer nicht kooperativen Person.1098 Bei der Kontrolle sofort zu verlangen, dass er diesen Abfall zu entfernen habe, sei nicht gleich möglich, weil nicht ausgeschlossen werde könne, dass die Mitarbeiter der Behörde diesen Abfall nicht sachgerecht deklarieren. Der Anlagenbetreiber habe die Gelegenheit, mit Fachleuten zu überprüfen, ob das tatsächlich eine Falschdeklaration sei oder nicht. Wenn es feststehe, dann nütze auch eine Änderung der Liste nichts. Dann müsse der Abfall beseitigt werden.1099 Mit Bescheid vom 8. Januar 2008 sei gegenüber der RPR festgestellt worden, dass die nach § 15 BImSchG angezeigte, bis 31. März 2008 befristete Änderung keine wesentliche Änderung darstelle und somit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht bedürfe. Am 4. Februar 2008 habe die RPR Unterlagen über die Vorstellungen eines weiteren Anlagenbetriebes in Vorbereitung einer wesentlichen Änderung des Anlagenbetriebes nach § 16 BImSchG vorgelegt.1100 Bei einer weiteren Begehung am 8. Februar 2008, die aufgrund eines Hinweises des Ortsbürgermeisters stattgefunden habe, sei festgestellt worden, das die RPR auf den Altablagerungen eine Schicht mit einem Erd-/ Abfallgemisch aufgebracht habe. Herr Cäsar habe eingeräumt, dass Abfallmengen, die entsprechend der Verfügung vom 23. Oktober 2007 zu beräumen gewesen seien, auf die Altablagerung verlagert worden seien. Er sei aufgefordert worden, die Abdeckung der Altablagerung sofort einzustellen und das bisher aufgebrachte Material umgehend zu entfernen.1101 Eine weitere Kontrolle am 13. Februar 2008 habe einen nur unwesentlichen Abbau der aufgetragenen Schicht ergeben. In einer Beratung der RPR und Mitarbeitern des Umweltamtes am 19. Februar 2008 habe Herr Cäsar seine Absicht mitgeteilt, in der Anlage ein Gemisch aus zerkleinerten Kunststoffen und Mineralik für die Kalihaldenrekultivierung 1098 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 21 (Abgeordnete Rogée/ Koch) 1099 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 21 (Vorsitzende Hunger/ Koch), vgl. dazu S. 46 (Abgeordnete Rogée/ Hooper) 1100 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 24 (Schatz) 1101 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 24 (Schatz) 206 des Freistaates Thüringen in Bleicherode und Sondershausen herzustellen. Hierzu habe am 28. Februar 2008 mit den Beteiligten ein Beratungstermin vor Ort stattgefunden. 1102 In einem weiteren Beratungstermin am 7. März 2008 habe Herr Cäsar eine Bescheinigung der Firma KBH Sondershausen vorgelegt, wonach diese die Abfälle mit den Schlüsselnummern 19 12 09 und 19 12 12 habe annehmen dürfen. Für die Firma NDH Bleicherode habe die Genehmigung des LAGB noch ausgestanden.1103 Angesichts der vorgelegten Annahmebestätigung habe der Landkreis sein Einverständnis zum Start der BImSch-Genehmigungsplanung gegeben. Für die Übergangszeit sei beabsichtigt gewesen, eine befristete Genehmigung zur Überbrückung zu erstellen, in der auch eine Regelung der Annahme der Abfälle mit der Schlüsselnummer 19 12 12 nach dem 1. April 2008 habe erfolgen sollen.1104 Für die Entsorgung der auf dem Anlagengelände lagernden verschweißten Ballen habe Herr Cäsar eine konkrete Zeitschiene zugesagt und versichert, dass kein weiteres Verschweißen erfolgen werde. Durch Herrn Cäsar sei die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für die Übergangszeit ab dem 1. April 2008 in der Höhe von 50 000 Euro in Form einer Bankbürgschaft zugesagt worden. Erst nach dem Nachweis der Sicherheitsleistung habe der Landkreis die Genehmigung für die Übergangszeit erteilen wollen. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge Schatz, die Sicherheitsleistung sei in der Folge nicht erbracht worden.1105 Am 11. März 2008 sei eine Kontrolle der Anlage durch den Landkreis erfolgt und am 12. März 2008 habe das Landesverwaltungsamt aufgrund einer Beschwerde über die RPR eine Betriebskontrolle im Rahmen der Fachaufsicht durchgeführt.1106 Hinsichtlich der Beschwerden von Bürgern sagte der Zeuge Koch aus, bei einem Gespräch im Jahre 2008 u. a. mit Vertretern des Rates von Riestedt, der Bürgerinitiative und der örtlich zuständigen Stadtverwaltung Sangerhausen, sei er das erste Mal damit konfrontiert worden, dass sich einige Bürger schon vor Monaten - teilweise vor Jahren - mit Hinweisen an das Amt gewandt hätten. Er könne versichern, dass seine Mitarbeiter solchen Dingen ständig nachgegangen seien. Inwieweit das Problem gelöst worden sei, sei eine ganz andere Sache.1107 Zu der Kontrolle vom 12. März 2008 führte die Zeugin Karin Stroisch, Sachbearbeiterin im Referat Abfallwirtschaft, Bodenschutz im Landesverwaltungsamt Halle, 1108 aus, sie habe mit dem Landkreis am 12. März 2008 eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt und protokolliert. Im Vorfeld habe sie Kontakt mit dem Landkreis aufgenommen, um u. a. zu erfahren, um was für eine Anlage es sich handle. Auf die Frage, warum die Zeugin nicht im eigenen 1102 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 24 (Schatz) 1103 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 24 f. (Schatz) 1104 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 25 (Schatz) 1105 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 25, 32 (Schatz) 1106 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 25 (Schatz) 1107 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 22 (Abgeordnete Rogée/ Koch) 1108 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 5 (Stroisch) 207 Haus nachgefragt habe, erklärte die Zeugin, die Anlage sei als RPR bei ihr nicht bekannt gewesen. Die vorherige Anlage von der Firma Langbein sei im elektronischen Verzeichnis bei ihnen im ASYS seit 2001 nicht mehr vorhanden; sie sei nach einer entsprechenden Mitteilung des LAU als stillgelegt gestrichen gewesen. Somit sei es nicht möglich gewesen, festzustellen, wie die Genehmigung 2007 erfolgt sei. Vor dieser Zeit sei sie mit der Anlage nicht befasst gewesen.1109 Zum grundsätzlichen Ablauf einer Kontrolle führte die Zeugin aus, sie würden vorher mit dem Betreiber besprechen, weswegen sie gekommen seien. Dann würden, wenn vorhanden, die Übernahmescheine/ Übergabescheine kontrolliert. Anschließend finde eine Begehung der Anlage statt. Im Anschluss an die Begehung werde das Ergebnis mit dem Anlagenbetreiber besprochen.1110 Bei der Ortsbegehung (Sichtkontrolle)1111 habe sie festgestellt, dass die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Tatsachen vorhanden gewesen seien, nämlich dass dort ein großer Müllberg in Form von verschiedenen Abfallarten wie Siedlungsabfall, Kunststoffe, Gemische von Abfällen gelegen habe. Man habe das in die 19 12 12 - gemischte Abfälle oder Restabfälle - oder in die 20 03 01 - gewerbliche Siedlungsabfälle einordnen können. Sie hätten die Empfehlung gegeben, dass der Abfallberg abgebaut werden müsse, weil eine erhöhte Brandlast gegeben gewesen sei. 1112 Es seien außer diesem Sichtvermerk von ihnen keine weiteren Analysen vorgenommen worden.1113 Das Protokoll habe sie an ihren Vorgesetzten weitergegeben. Darüber, was weiter zu veranlassen gewesen sei, habe sie nicht allein entscheiden können. Es sei zu risikoreich gewesen, bei dem was dort abgelagert gewesen sei.1114 Auf die Frage nach der Antwort an den Beschwerdeführer, der mitgeteilt habe, dass er keine bekommen habe, antwortete die Zeugin, das tue ihr leid, die Bearbeitung dieser Beschwerde sei zuständigkeitshalber an das federführende Referat 402 weitergegeben worden. Was aus der Beantwortung geworden sei, könne sie nicht sagen.1115 Auf den Vorhalt, aus einer Verfügung vom 9. August 2007,1116 in der es unter anderem um die AVV 19 12 12 gegangen sei, gehe sie, die Zeugin Stroisch, als Bearbeiterin hervor, erklärte die Zeugin, im Rahmen eines an den Landkreis gerichteten Widerspruchs habe sie 1109 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 8 f. (Abgeordneter Kley/ Stroisch), S. 9 (Abgeordneter Lüderitz/ Stroisch), vgl. S. 5 f. (Vorsitzende Hunger/ Stroisch) Beschwerde, S. 11 (Abgeordnete Rogée/ Stroisch) 1110 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 6 f. (Vorsitzende Hunger/ Stroisch) 1111 Vgl. Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 10 (Abgeordneter Rosmeisl/ Stroisch) zur Sichtkontrolle 1112 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 5 f. (Vorsitzende Hunger/ Stroisch), S. 9 f. (Abgeordneter Kley/ Stroisch), vgl. auch S. 8 f. (Abgeordneter Kley/ Stroisch) Kontakt zum Landkreis und Anlage stillgelegt/ gestrichen, vgl. auch S. 13 (Vorsitzende Hunger/ Stroisch) 1113 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 10 (Abgeordneter Rosmeisl/ Stroisch) 1114 Vgl. Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 10 f. (Abgeordneter Graner/ Stroisch) Frage nach dem Einbeziehen der Staatsanwaltschaft; vgl. auch S. 12 (Abgeordnete Rogée/ Stroisch) Protokoll weitergegeben, S. 14 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Stroisch) u. a. zur Abstimmung mit Landkreis oder innerhalb Landesverwaltungsamt 1115 Vgl. Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 13, 15 (Vorsitzende Hunger/ Stroisch) 1116 Nachzulesen im Ordner 4, Landesverwaltungsamt, Seite 20 208 Abfallarten einzuordnen gehabt und damit eine Zuarbeit für den Bescheid geleistet.1117 Sie erklärte, sie könne nicht mehr genau sagen, mit welcher Begründung sie in der Zuarbeit empfohlen habe, dass im Nachhinein der Abfallstoff 19 12 12 für die Anlage Riestedt genehmigt werde.1118 Zur Anzahl der Kontrollen bekundete die Zeugin Stroisch, die abfallrechtlichen Anlagen seien zweimal jährlich zu überwachen. Das Gleiche treffe für die immissionsschutzrechtlichen Überwachungen zu. Leider sei es aus verschiedenen Gründen nicht immer so umzusetzen.1119 Sie fügte hinzu, sie habe Kontakte zu den Landkreisen, einen sehr guten zu dem Landkreis Mansfeld-Südharz. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens hätten sie sich ausgetauscht, sie habe auch die entsprechenden Informationen erhalten. Das sei, nach ihrer Auffassung, recht gut gelaufen.1120 Am 17. März 2008 sei das StAU Sondershausen vom Landkreis informiert worden, dass die RPR Abfälle an die Firma KBH in Sondershausen liefere, welche nach einer entsprechenden Behandlung als Material für die Rekultivierung von Kalihalden dienen solle. Nach Auffassung des Landesverwaltungsamtes sei aber das Material für einen Einbau zur Haldenrekultivierung nicht geeignet gewesen; vielmehr hätten die dazu verwandten Abfälle in Verbrennungsanlagen entsorgt werden müssen. Das StAU Sondershausen habe diese Auffassung nicht bestätigt und eine Prüfung angekündigt.1121 Am 19. März 2008 habe das Landesverwaltungsamt den Landkreis angewiesen, gegenüber der RPR unverzüglich ein Verfahren zur Untersagung der Herstellung von Feinfraktionen unter Vermischung mit Ton zur stofflichen Verwertung einzuleiten und durchzuführen. Nach Einleitung des Anhörungsverfahrens habe die RPR nochmals eine Verlängerung der Frist aus dem Bescheid vom 23. Oktober 2007 zur Beräumung und Wiederherstellung des genehmigten Zustandes der Anlage bis zum 15. Mai 2008 beantragt. Gleichzeitig habe sie gebeten, den bis 31. März 2008 befristet zugelassenen Einsatz von mobiler Technik bis zum 15. Mai 2008 fortsetzen zu dürfen. Über ihren Anwalt habe die RPR versichern lassen, bis zum Eingang ihrer Stellungnahme im Anhörungsverfahren - spätestens bis zum 16. April 2008 - keine Abfälle aus Behandlungsanlagen anzunehmen und keine Abfallgemische, bestehend aus geschredderten Plastikabfällen und mineralischen Abfällen, herzustellen.1122 Die von der RPR beantragte Fristverlängerung bis zum 15. Mai 2008 sei aufgrund einer Weisung des Landesverwaltungsamtes abgelehnt worden. Gleichzeitig sei unter Bezugnahme auf den Bescheid vom 23. Oktober 2007 mit Bescheid vom 2. April 2008 das angedrohte Zwangsgeld gegen die RPR festgesetzt sowie ein weiteres Zwangsgeld 1117 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 7 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Stroisch) 1118 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 8 (Abgeordneter Lüderitz/ Stroisch) 1119 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 12 (Abgeordnete Rogée/ Stroisch) 1120 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010 S. 15 (Abgeordnete Rogée/ Stroisch), vgl. auch S. 8 (Abgeordneter Kley/ Stroisch) 1121 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 25 (Schatz) 1122 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 25 (Schatz) 209 angedroht worden.1123 Als Frist für die Beräumung sei der 30. Juni 2008 festgesetzt worden. Während dieser Zeit hätten wiederholt Kontrollen durch den Landkreis statt gefunden, so am 27. März, 28. März, 1. April.1124 Zur Höhe der Zwangsgeldandrohung sagte der Zeuge Koch aus, die erste Zwangsgeldandrohung über 1 Million DM müsse vom Regierungspräsidium gewesen sein. Das sei das höchste gewesen, was damals möglich gewesen sei. Das sei unrealistisch gewesen, denn das hätte den wirtschaftlichen Ruin für den Anlagenbetreiber bedeutet. Die Höhe, die sie im Jahr 2007 auf 6 000 Euro bzw. 4 000 Euro, bei dem zweiten Stilllegungsbescheid im März 2008 auf 2 000 Euro, 1 000 Euro, 1 000 Euro und einmal 250 Euro festgelegt hätten,1125 das müsse er heute kritisch sagen, sei auch unrealistisch, die hätte höher sein müssen. Aber das alles sei im Haus, auch mit dem Landrat und mit dem Landesverwaltungsamt, abgestimmt gewesen.1126 Der Zeuge Hooper bestätigte die Aussage des Zeugen Koch, wonach sie mit der Höhe des Zwangsgeldes die Wirtschaftlichkeit der Firma nicht mehr als erforderlich beeinflussen wollten. Sie hätten vordergründig gewollt, dass die Firma die Abfälle beseitigt und ihr eine Chance geben wollen, zumal der Betreiber den Eindruck erweckt habe, er werde alles unternehmen, damit die Anlage wieder genehmigungskonform betrieben werde.1127 Es habe im April zwei Verfügungen gegeben. Die eine sei die Vollstreckung von Oktober 2007 gewesen, wo ein entsprechend höheres Zwangsgeld angesetzt worden sei. Die andere sei eine weitere Stilllegung hinsichtlich der Abfallmischung gewesen, wo sie aufgrund der dortigen Größenverhältnisse natürlich von geringeren Zwangsgeldern Gebrauch gemacht hätten.1128 Mit Bescheid vom 3. April 2008 sei die Herstellung von Feinfraktionen unter Vermischung mit Mineralik untersagt worden. Mit sofortiger Wirkung sei zudem die Annahme aller Abfälle aus dem Kapitel 19 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis untersagt worden. Bis zum 9. Mai 2008 sollten die in der Anlage gelagerten Feinfraktionen und bis zum 30. Juni 2008 die im Zeitraum von Januar bis März 2008 unter dem Abfallschlüssel 19 12 12 illegal angenommenen Abfälle in Höhe von 1 218 t in einer dafür zugelassenen Entsorgungsanlage entsorgt werden.1129 Mit einem gesonderten Schreiben sei gestattet worden, bis zum 30. Juni 2008 den Walzenzerkleinerer, den Schredder und die Siebmaschine zum Rückbau der Abfallbestände einzusetzen. Im April hätten nahezu täglich Kontrollen auf dem Gelände der 1123 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 26 (Schatz); Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 32 (Vorsitzende Hunger/ Hooper) 1124 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 26 (Schatz) 1125 Vgl. Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 16 (Abgeordneter Lüderitz) zur Höhe der Zwangsgeldandrohungen 1126 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 16 (Abgeordneter Lüderitz/ Koch) 1127 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 34 f. (Vorsitzende Hunger/ Hooper) 1128 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 38 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Hooper) 1129 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 26 (Schatz) 210 RPR stattgefunden.1130 Solche Kontrollen, so der Zeuge Hooper, würden durch den immissionsschutzrechtlichen und den abfallrechtlichen Bearbeiter ihrer Abfallbehörde wahrgenommen. Diese hätten auch die Kontrolle der Stoffströme vorgenommen.1131 Am 22. April 2008 (mit mündlicher Verfügung am 18. April 2008) sei die vollständige Stilllegung der Anlage angeordnet worden. Der Anordnung sei die Feststellung erneuter illegaler Lieferungen vorausgegangen. Nach Erlass der Anordnung sei kein richtiger Anlagenbetrieb mehr erfolgt.1132 h. Die Entwicklung nach dem 22. April 2008 Die RPR habe gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt. Nachfolgend habe der Bevollmächtigte der RPR einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der RPR, dem Landkreis und dem Landesverwaltungsamt über die Beräumung der Altabfälle und die Fortsetzung des Betriebes durch RPR vorgeschlagen. In einer Beratung am 2. Mai 2008 beim Landesverwaltungsamt mit der RPR, deren Bevollmächtigten sowie Vertretern des Landkreises sei festgelegt worden, dass alle Verfügungen des Landkreises bestehen bleiben und der Betreiber bis zum 13. Mai 2008 ein Konzept über den zukünftigen Anlagenbetrieb vorlegen werde. Der Beratungstermin vom 2. Mai 2008 sei am 13. Mai 2008 fortgesetzt worden. Der Vertragsentwurf sei diskutiert worden, und es sei festgelegt worden, dass die oberhalb des Bauschutts gelagerten Mengen unter Teilnahme des Landkreises ermittelt und die Tabellen der Dichten durch das Landesverwaltungsamt per E-Mail übergeben werden. Das Landesverwaltungsamt habe angekündigt, seine Moderatorenrolle in dieser Angelegenheit nicht weiter fortzusetzen.1133 Der Zeuge Dr. Discher, der die besagten Gespräche in zeitlicher Hinsicht dem Monat April 2008 zuordnete, führte zur Aufgabe der Moderatorenrolle des Landesverwaltungsamtes aus, die RPR habe dem Landkreis den Vorschlag unterbreitet, sie würde sich an der Beräumung beteiligen, wenn sie zunächst wieder Abfall annehmen dürfe. Er, Dr. Discher, habe daraufhin erklärt, dass das für ihn eine Art Déjà-vu-Erlebnis sei, weil die RPR bisher immer gesagt habe, sie könne nur Abfälle entsorgen, wenn sie zunächst welche annehme, um Geld zu verdienen, um das in die Entsorgung zu stecken. Das sei Unfug gewesen, so der Zeuge. Sie hätten am Ende des hitzig vonstatten gehenden Gespräches geäußert, dass sie sich nicht mehr für die RPR verwenden würden, um solche Dinge gegenüber dem Landkreis zu befördern. Der Zeuge stellte klar, dass sich die vorherigen Äußerungen nur 1130 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 26 (Schatz) 1131 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 35 f. (Vorsitzende Hunger/ Hooper) 1132 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 32 f. (Vorsitzende Hunger/ Hooper); Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 26 (Schatz) 1133 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 26 (Schatz) 211 auf die RPR bezogen hätten. Mit dem Landkreis hätten sie jederzeit entsprechende Dinge beraten.1134 Am 9. und am 13. Mai 2008 sei das Umweltamt des Landkreises gemeinsam mit der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd anonymen Hinweisen nachgegangen, wonach auf dem Anlagengelände Fässer unbekannten Inhaltes vergraben worden seien. Die Suchschachtungen auf dem Anlagengelände seien ohne Erfolg geblieben.1135 i. Das Auftreten von Bränden Am 4. Juli 2008 sei es erstmals zu einem Brandereignis auf dem Gelände der Anlage gekommen. Mit dem Brandereignis habe der Zeuge Schatz als Landrat erstmalig Kenntnis von den Vorgängen in Riestedt erhalten.1136 Sie hätten, so der Zeuge Schatz, umgehend Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Weiterhin hätten sie versucht, Unterlagen zu beschlagnahmen. Dies sei jedoch nicht gelungen, weil der zuständige Staatsanwalt keinen Handlungsbedarf gesehen habe. Sie hätten erst später im Rahmen eines Brandes in dem Bürogebäude Zugriff auf die noch verbliebenen Akten erhalten und im Rahmen der Sonderkommission die Akten umgehend ausgewertet. Schließlich hätten sie versucht, Firmen in Anspruch zu nehmen.1137 Der Zeuge Koch erklärte, ihm sei am 4. Juli 2008 das erste Mal bewusst geworden, dass möglicherweise die eingelagerten Mengen und die Lieferscheine nicht ganz übereinstimmen könnten, als er mit der Feuerwehr auf das Gelände gegangen und dabei an Stellen gelangt sei, an die er vorher noch nicht gekommen sei. Die Feuerwehr habe mit Radladern Breschen geschlagen, um an die Glutherde heranzukommen. Er sei bis dahin der Meinung gewesen, dass es sich um maximal 50 000 t handeln könnte. Am 3. Juli 2008, als dieser erste Brand gewesen sei, habe man von 90 000 t bis 100 000 t gesprochen.1138 Nach dem Brand, so der Zeuge Dr. Discher, sei eine fachaufsichtliche Weisung an den Landkreis erteilt worden. Dabei sei es um die vom Betreiber so genannte „Feinfraktion“, die aus Ton und geschreddertem Plastikmüll hergestellt worden sei, gegangen.1139 Der Zeuge Dr. Discher bekundete, sie hätten sich über den Fortgang der Beräumung, welche der Landkreis nach dem Brand im Rahmen der Ersatzvornahme vorgenommen habe, berichten lassen. Es sei 14-tägig mitgeteilt worden, wie viele Tonnen es gewesen seien und wohin sie verbracht worden seien. Zum Ende seien es nach seiner Erinnerung wohl 26 000 t gewesen. Es habe Gespräche gegeben, in denen sie sich mit dem Landkreis 1134 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010 S. 32 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Discher) 1135 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 48 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Hooper) 1136 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 26 (Schatz) 1137 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 29 f. (Vorsitzende Hunger/ Schatz) 1138 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 25 (Abgeordneter Graner/ Koch), (Vorsitzende Hunger/ Koch) 1139 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 28 f. (Vorsitzende Hunger/ Dr. Discher) 212 über die Möglichkeiten unterhalten hätten, um die dort befindlichen Abfälle zu eliminieren. Das heiße, es sei die Rückführung an die Anlieferer ein Gesprächsthema gewesen, soweit sich definitiv habe nachweisen lassen, wer diese Abfälle zum Gelände nach Riestedt verbracht habe. Des Weiteren seien die Fragen der Inanspruchnahme der Grundstückseigentümer und der Ersatzvornahme diskutiert worden. Das seien die Themen, an denen er im Wesentlichen beteiligt gewesen sei.1140 Der Zeuge Koch erklärte, im Rahmen einer Ersatzvornahme hätten bestimmte Mengen entsorgt werden müssen, die gebrannt hätten und durch Löschwasser verunreinigt gewesen seien. Diese seien abgefahren worden, wodurch Freiflächen entstanden seien. Sie hätten inzwischen im Kern des noch unter Herrn Langbein entstandenen Abfallbergs einen Bagger und Asbestrohre gefunden. Zuvor habe man dies nicht feststellen können.1141 Das Herausnehmen des Materials habe der Landkreis bezahlt.1142 Von Anfang August bis Anfang September 2008 sei es dann auf dem Anlagengelände wiederholt zu Brandereignissen gekommen, die sofortige Teilberäumungen erforderlich gemacht hätten.1143 Hinsichtlich des zweiten Brandes am 3. August 2008 schilderte der Zeuge Koch, er habe ein Gespräch mit seinem Landrat in dieser Anlage geführt. Er habe dem Landrat einige Tage später ein Schreiben überreicht, wonach der Landkreis Insolvenzantrag stelle, weil er Betroffener sei und Zahlungen von dieser Firma ausgestanden hätten. Über den Insolvenzverwalter hätten sie einen verbindlichen Ansprechpartner gehabt. Von ihm hätten sie Unterlagen, Kontoauszüge, Transportunterlagen etc. abverlangen können, an denen man eventuell bestimmte Stoffströme - Herkunft, Weg, Endlagerung - hätte feststellen können. Der Landrat habe das im Rahmen einer Beratung um den 4./5. August 2008 mit dem Landesverwaltungsamt besprochen, an der auch der Zeuge Leimbach teilgenommen habe. Dieser sei dem Vorschlag nicht gefolgt, ein Insolvenzverfahren einzuleiten.1144 Ein paar Tage später seien Bewegungen im Objekt erkennbar gewesen. Herr Cäsar habe in Begleitung einer weiteren Person Unterlagen abtransportiert.1145 Die Staatsanwaltschaft habe erklärt, dass sie mangels Anzeige nicht eingreifen könne.1146 1140 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 26 f. (Vorsitzende Hunger/ Dr. Discher), S. 29 (Abgeordneter Graner/ Dr. Discher) 1141 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 22 (Abgeordnete Rogée/ Koch) 1142 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 23 (Abgeordneter Graner/ Koch) 1143 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 27 (Schatz) 1144 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 9 f. (Abgeordneter Graner/ Koch) 1145 Vgl. dazu auch Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 19 (Abgeordneter Graner/ Koch), vgl. S. 48 (Vorsitzende Hunger/ Hooper) 1146 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 9 f. (Vorsitzende Hunger/ Koch), vgl. S. 39 (Abgeordneter Lüderitz/ Hooper) die Frage eines Insolvenzantrages halte Hooper für juristisches Problem, das er jetzt nicht beurteilen könne 213 j. Veräußerung der RPR, weiteres behördliches Vorgehen Über die RPR äußerte der Zeuge Schatz, diese sei am 29. Juni 2008 verkauft worden. Nachprüfungen hätten ergeben, dass mit Beschluss vom 23. Juni 2008 die RPR zu einem Kaufpreis von 1 000 Euro an den Magdeburger Unternehmer Dr. Bernd Paepke veräußert worden sei. Gesellschaftssitz sei nunmehr Magdeburg, Niegripper Straße 21. Herr Dr. Paepke sei alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH. Die Liquidation der Gesellschaft sei aufgehoben worden und Herr Cäsar sei als Liquidator abberufen worden.1147 Am 11. Juli 2008 sei es erstmalig und auch bislang einmalig zu einer gemeinsamen Anlagenbegehung mit Herrn Dr. Paepke gekommen. Während der Anlagenbegehung habe Dr. Paepke erklärt, dass er ein Konzept zum Weiterbetrieb vorlegen werde.1148 Unter Bezugnahme auf die Bescheide vom 23. Oktober 2007, 2. April 2008 und 3. April 2008 habe der Landkreis mit Bescheid vom 8. Juli 2008 gegenüber der RPR - jetzt unter der neuen Geschäftsführung - die angedrohten Zwangsgelder festgesetzt und für den Fall, dass nicht innerhalb von drei Wochen nach Zustellung des Bescheides mit der Beräumung begonnen würde, die Ersatzvornahme angedroht.1149 Am 3. August 2008 habe der Zeuge Schatz nach Auskunft des Zeugen Koch diesen im Rahmen einer Beratung mit dem Landesverwaltungsamt damit konfrontiert, dass anhand von Luftbildaufnahmen 100-prozentig nachzuweisen gewesen sei, dass dieser Zuwachs an Mengen dort ab Ende 2006 erfolgt sei. Sie hätten auch Aufnahmen gehabt, diese würden das nicht so eindeutig darstellen. Die Umweltpolizei führe regelmäßig Kontrollflüge mit bestimmten Schwerpunkten durch. Sie könnten Wünsche äußern, dass bestimmte Anlagen mit beflogen und fotografiert werden. Für die Riestedter Anlage hätten sie selbst solche Befliegungen veranlasst. Wann das gewesen sei, wisse er nicht mehr genau, es sei jedenfalls vor der Zeit gewesen.1150 Mit Schreiben vom 6. August 2008, so der Zeuge Schatz, habe der Landkreis bei der Staatsanwaltschaft Halle Anzeige wegen eventueller Umweltstraftaten, Brandstiftungsdelikte sowie Steuer- und Wirtschaftsstrafdelikte erstattet. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Der Zeuge fuhr fort, am 15. August 2008 seien in den Büroräumen der RPR verbliebene Akten sichergestellt und einer zwischenzeitlich gebildeten Sonderkommission zur Auswertung übergeben worden. In den anschließenden Monaten sei aus den Anordnungen vollstreckt worden und es seien Abfälle in einer Gesamtmenge von ca. 27 000 t entsorgt worden.1151 1147 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 27 (Schatz) 1148 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 27 (Schatz) 1149 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 27 (Schatz) 1150 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 25 f. (Vorsitzende Hunger/ Koch) 1151 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 27 (Schatz) 214 6. Folgeentwicklungen, Schlussfolgerungen a. Disziplinarrechtliche Ermittlungen Der Zeuge Schatz führte aus, die Frage der Mitverantwortung des Zeugen Koch als zuständiger Fachbereichsleiter 2 werde durch den Landkreis Mansfeld-Südharz im Rahmen von stattfindenden disziplinarischen Ermittlungen geklärt.1152 b. Erforderliche Maßnahmen, Kosten Der Zeuge Koch bekundete, es bestehe aus der Sicht des Landkreises weder die zwingende Notwendigkeit noch eine rechtliche Grundlage dafür, den Zustand von 1990 wiederherzustellen. Im Wege der Ersatzvornahme gehe es um die Verhinderung weiterer Brände. Hierzu würden gezielt Wärmemessungen durchgeführt. Sie hätten dazu Technik von der Feuerwehr. Mit dieser könne man bis zu 20 m in bestimmte Stoffe hineingehen und gezielt Wärmenester entdecken, welche gezielt gegraben und freigelegt würden. Entsprechende Maßnahmen hätten bisher 2,5 Millionen Euro gekostet. Eine weitere Gefahr gehe von dieser Liegenschaft seines Erachtens nicht aus. Selbst das normal eindringende Regenwasser, das letztlich diese Stoffe durchwasche und dann über ein bestimmtes Kanalsystem beziehungsweise natürliches Gewässer abfließe, habe der Fischzucht, die sich in dem Teich unterhalb der Anlage befunden habe, nicht geschadet. Erst das Löschwasser, das in enormen Mengen angefallen sei, habe zu einem Anstieg des pH-Wertes geführt, sodass die Fische gestorben seien.1153 Die Ausführungen des Zeugen Koch zu der von der Anlage ausgehenden Gefahr wurde durch den Zeugen Hooper bestätigt. Er ergänzte, durch die Zersetzungsprozesse des Abfallhaufens würden normale Deponiegase anfallen. Die Gutachter seien aufgrund des Verdünnungsaspekts bei Austritt in die Atmosphäre zu dem Ergebnis gelangt, dass an sich eine Gefährdung für die Einwohner oder die Anwohner von Riestedt nicht bestehe. Das Gleiche gelte für die Schimmelpilz- und Bakterienkonzentration. Diese weise im Umfeld - wie auf jeder Deponie - eine erhöhte Anzahl auf, aber 200 m von diesem Abfallberg entfernt sei nichts mehr festzustellen.1154 Kosten, so der Zeuge weiter, würden dem Landkreis momentan ausschließlich für die Beseitigung entstehen. Sie hätten verschiedene Unternehmen ermitteln können, die nachweislich Abfälle, die dort nicht hingehörten, geliefert hätten. Einige dieser Unternehmen hätten sie bereits in Anspruch genommen. Ein Unternehmen habe ihren Abfall freiwillig wieder abgeholt. Ein größeres Verfahren laufe im Moment. Dort seien sie in der Ersatzvornahme und müssten die Kosten erst einmal vorausleisten. Weitere Abfalllieferanten würden sie sukzessive abarbeiten und müssten parallel dazu die Kosten 1152 Niederschrift über die 20. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010 S. 28 (Schatz) 1153 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 23 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Koch) 1154 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 44 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Hooper) 215 verauslagen. Er, Hooper, halte mindestens 1 Million Euro für notwendig, um die Gefährdung zu beseitigen.1155 Die personelle Belastung sei von der Dienststelle ein wenig abgefangen worden, indem eine Sonderkommission gebildet worden sei.1156 Die Zeugin Christiane Beyer, seit 2002 Leiterin des Ordnungsamtes des Landkreises Mansfeld- Südharz,1157 sagte aus, dass die RPR wahrscheinlich in Insolvenz gehen werde. Sie selbst hätten den Insolvenzantrag gestellt und vermuten, dass dort nicht viel zu holen sei. Darüber hinaus hätten sie 14 Unternehmen gefunden, bei denen sie Ansprüche geltend machen werden. Das sei aber letztlich eine geringe Summe von nicht ganz 6 000 Euro.1158 c. Die Bildung einer Sonderkommission Die Zeugin Beyer bekundete, nach den Brandvorfällen in Riestedt sei am 15. August 2008 eine Sonderkommission eingesetzt worden, die sie leite. Diese bestehe aus Mitarbeitern des Umweltamtes, aus den Bereichen Immissionsschutz und Abfallrecht, zwei Bearbeitern zur juristischen Unterstützung und einem Mitarbeiter aus der Kasse. Ihre Aufgabe sei die „Koordinierung in Bezug auf den weiteren Umgang mit den illegalen Müllablagerungen“. Es seien ihnen insbesondere folgende Aufgaben übertragen worden: „die ordnungsgemäße Beseitigung der Abfälle durch die Inanspruchnahme der Anlagenbetreiberin (Geschäftsführer, Prokuristen, Gesellschafter), der Mülllieferanten, der ehemaligen Abfallbesitzer und -erzeuger sowie der Grundstückseigentümer gegebenenfalls auch durch Verwaltungszwang und Ersatzvornahme voranzutreiben“, „die Erstellung von Kostenrechnungen an die oben genannten Erstattungspflichtigen, Prüfung der Erstattungspflicht, Festsetzung und Vollstreckung“, die „Prüfung der Unterlagen in Bezug auf mögliche Schadenersatzansprüche in alle Richtungen“, wobei eingeschränkt worden sei: „nicht gegen eigene Bedienstete im Haus“ und „weitere aus der Sicht der Arbeitsgruppe notwendige zu veranlassende Maßnahmen“. Sie sollten wöchentlich die Verwaltungsleitung im Rahmen ihrer wöchentlichen Sitzung über den Sachstand informieren. Hinsichtlich der am 15. August 2008 sichergestellten Akten merkte die Zeugin an, aus diesen seien nur wenige Anlieferer hervorgegangen. Diese Anlieferer und die jeweils zuständigen Umweltämter seien angeschrieben worden. So hätten sie versucht, Mengen herauszufinden und nachzuweisen, um dann Ansprüche geltend zu machen, in erster Linie 1155 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 45 (Abgeordneter Lüderitz/ Hooper) 1156 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 45 (Abgeordnete Rogée/ Hooper), vgl. auch S. 47 f. (Vorsitzende Hunger/ Hooper) 1157 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 52 (Beyer) 1158 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 57 (Abgeordneter Lüderitz/ Beyer), S. 59 f. (Abgeordneter Graner/ Beyer) Liste über die Namen der Firmen 216 auf Abholung dieser Abfälle. Die Sonderkommission würde nach wie vor weiterarbeiten. Sie erhalte nunmehr Unterstützung durch das Umweltamt. Die Sonderkommission arbeite jedoch nicht wie am Anfang in der großen Form, da im Augenblick kein Material vorhanden sei, das sie untersuchen könnten. Zwei Mitarbeiter der Sonderkommission wären ohnehin im Umweltamt mit der Tätigkeit beschäftigt.1159 d. Schlussfolgerungen Der Zeuge Koch äußerte die Auffassung, dass die Verwaltung des Landkreises Sangerhausen bzw. des Landkreises Mansfeld-Südharz, insbesondere mit dem Zeugen Hooper als Amtsleiter, das Mögliche getan habe. Insgesamt hätte das Geschehene nicht verhindert werden können.1160 Er sei davon überzeugt, dass in der Zeit von 2004 bis 2008, 100%-ig aber ab 2007, sie, die Kreisverwaltung, die ihr zur Verfügung stehenden Kontrollmöglichkeiten und Durchgriffsmöglichkeiten ausgeschöpft habe.1161 Der Zeuge befand Regelungen für erforderlich, damit kein übermäßiges Gewinnstreben in der Abfallwirtschaft möglich sei. Zudem hielt er das System von Zertifikaten für überdenkenswert. So müsste zum Beispiel gesetzlich festgelegt werden, dass sich an Ausschreibungen nur Unternehmen beteiligen dürften, die die entsprechenden Zertifikate besäßen. Des Weiteren dürfe jemand, der beim Betreiben von Anlagen schon einmal negativ - formal-juristisch rechtskräftig - in Erscheinung getreten sei, nicht die Gelegenheit haben, innerhalb kurzer Zeit woanders wieder ähnliche Anlagen zu betreiben. 1162 So sei es gewerberechtlich möglich, die Genehmigung zu verweigern.1163 Auf Vorhalt der vorstehenden Aussage des Zeugen Koch äußerte der Zeuge Hooper sich zweifelnd. Er führte aus, im Rahmen ihrer Ermittlungen hätten sie hinsichtlich Unternehmen, die in Riestedt auch angeliefert hätten, festgestellt, dass sehr viele zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe dabei gewesen seien. Diese hätten nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen, um nach Entsorgungswegen zu suchen.1164 Der Zeuge Hooper schlussfolgerte aus den Ereignissen, dass es wichtig sei, dass eindeutige Genehmigungen ohne Spielraum erteilt werden, um ordnungsgemäße Überwachungen durchführen zu können.1165 Er halte die Möglichkeit, in der Genehmigung 1159 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 54 f. (Vorsitzende Hunger/ Beyer), S. 58 (Abgeordneter Lüderitz/ Beyer) zu den Reaktionen der Umweltämter 1160 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 26 (Vorsitzende Hunger/ Koch) 1161 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 27 (Abgeordneter Graner/ Koch) 1162 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 26 f. (Vorsitzende Hunger/ Koch) 1163 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 27 (Abgeordneter Graner/ Koch), vgl. dazu auch S. 58 (Abgeordneter Lüderitz/ Beyer) 1164 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 41 (Abgeordnete Rogée/ Hooper) 1165 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 41 (Abgeordnete Rogée/ Hooper, S. 44 (Lüderitz/ Hooper) 217 die Bindungsfrist an einen Betreiber und nicht nur an den Standort zu richten, für eine wichtige Überlegung, die in der Zukunft angestellt werden sollte.1166 Zu den Möglichkeiten, derartige Geschehnisse zukünftig zu verhindern, sagte die Zeugin Beyer aus, der erste Schritt sei bereits getan, indem man die näheren kommunalen Behörden mit den Aufgaben betraut habe, da diese am ehesten merken würden, wenn etwas aus dem Ruder laufe.1167 1166 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 43 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Hooper) 1167 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 59 (Vorsitzende Hunger/ Beyer) 218 Abkürzungsverzeichnis AbfAblV Abfallablagerungsverordnung AbfG LSA Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt AbfVerbrG Abfallverbringungsgesetz AöR Anstalt öffentlichen Rechts ASYS Abfallüberwachungssystem AT4-Untersuchungen Atmungsaktivität eines Abfalls innerhalb von 4 Tagen AVV Abfallverzeichnis-Verordnung BBergG Bundesberggesetz BBodSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz) BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung BImSch-Anlage Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung 4. BImSchV Vierte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BodSchAG LSA Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum BundesBodenschutzgesetz (Bodenschutz-Ausführungsgesetz SachsenAnhalt) BVSE Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. DEREC Deponie und Recycling Sachsen-Anhalt Süd GmbH DK I Deponieklasse I DK II Deponieklasse II DOC dissolved organic carbon = Summe des im Wasser gelösten organischen Kohlenstoffs DSD Duales System Deutschland (Grüner Punkt) EBS Ersatzbrennstoff EDV Elektronische Datenverarbeitung EfbV Entsorgungsfachbetriebeverordnung EG-AbfVerbrV EG-Abfallverbringungsverordnung 219 Eluat durch Elution herausgelöster Stoff GUMA GmbH Gesellschaft für Umweltmeßtechnik, Meßtechnik und Analytik mbH H2S Chemische Formel für Schwefelwasserstoff HRH HRH Recycling GmbH KBH Sondershausen Kyffhäuser Bodensubstrat-Herstellung GmbH Sondershausen KrW-/ AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz LAF Landesanstalt für Altlastenfreistellung LAGA Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LAGA M20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen LAGB Landesamt für Geologie und Bergwesen LAU Landesamt für Umweltschutz LBR Logistik Beratung Rohstoffe GmbH LBR EBS LBR EBS Ersatzbrennstoffe GmbH LHO Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt LTE Langbein Transport- und Entsorgungs- GmbH Riestedt LUS GmbH Labor für Umweltschutz und chemische Analytik LwG LSA Landwirtschaftsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt MUEG Mitteldeutsche Umwelt- und Entsorgung GmbH PCB Polychlorierte Biphenyle (chemische Chlorverbindungen) ph-Wert Maß für die saure oder alkalische Reaktion einer wässrigen Lösung PN - Analytik Analyse nach der PN 98 PN 98 Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/ Beseitigung von Abfällen RPR Recycling Park Riestedt GmbH StAU Staatliches Amt für Umweltschutz StGB Strafgesetzbuch SZ Sporkenbach Recycling GmbH Möckern TA Siedlungsabfall Technische Anleitung Siedlungsabfall TASi Technische Anleitung Siedlungsabfall TOC total organic carbon = gesamter organischer Kohlenstoff 220 TR Boden Technische Regeln „Boden“ TREA Thermische Reststoffbehandlungs- und Energieverwertungsanlage TÜV Technischer Überwachungs-Verein VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz WEV Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungs- GmbH ZAW Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd 17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die keine gefährlichen Stoffe enthalten 17 09 04 Baustellenabfälle 19 02 03 vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen 19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen 19 12 09 Mineralien (z.B. Sand, Steine) 19 12 12 gemischte Abfälle oder Restabfälle 20 03 01 gewerbliche Siedlungsabfälle 221 222 Teil C Ergebnisse des Verlaufs der Untersuchungen INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Kam es im Zeitraum von Januar 2004 bis April 2008 in den Tongruben Möckern und Vehlitz, der Deponie Freyburg/Zeuchfeld, den Abfallbehandlungsanlagen in Rietzel, Riestedt und Krumpa zur illegalen Verbringung und Lagerung von Abfall? ...................... 224 1. Deponie Freyburg/Zeuchfeld ................................................................................. 224 2. Anlagen in Vehlitz und Möckern ............................................................................ 226 3. Anlage in Riestedt .................................................................................................. 227 II. Verantwortung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit als oberste Bergbehörde für die dem Bergrecht unterliegenden ehemaligen Tontagebaue in Vehlitz und Möckern ..... 229 1. Rechtswidrige Erteilung der Genehmigung ............................................................ 229 2. Ermöglichung der illegalen Abfallablagerung auf sonstige Weise .......................... 229 a) Zuständigkeitskonflikte zwischen LAGB und Landkreis Jerichower Land ........ 229 b) durch die Genehmigung ................................................................................... 232 c) unzureichende Anlagenüberwachung .............................................................. 235 d) Qualität der Überwachungsmaßnahmen .......................................................... 235 aa) angemeldete Überwachungen .................................................................. 236 bb) Häufigkeit der Anlagenüberwachung ........................................................ 237 cc) mangelnde Kenntnisse, keine Probenahmen ........................................... 238 dd) Überwachungsmaßnahmen des Landkeises Jerichower Land ................ 240 III. Verantwortlichkeit des Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und seiner nachgeordneten Behörden für die illegalen Abfallablagerungen in Freyburg/Zeuchfeld ... 243 1. Rechtswidrige Erteilung der Genehmigung ............................................................ 243 2. Ermöglichung der illegalen Abfallablagerung auf sonstige Weise .......................... 244 a) durch unzureichende Überwachungsmaßnahmen ........................................... 244 b) durch fehlende Kommunikation zwischen den Behörden und behördeninterne Kommunikation ...................................................................................................... 246 c) durch unzureichende Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und Geschäftsführer ..................................................................................................... 247 d) undurchsichtige Unternehmensstruktur ............................................................ 248 IV. Verantwortlichkeit des Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und seiner nachgeordneten Behörden für die illegalen Abfallablagerungen der Abfallbehandlungsanlage Riestedt ................................................................................... 249 1. Rechtswidrige Genehmigungserteilung ................................................................. 249 2. Ermöglichung der illegalen Abfallablagerung in sonstiger Weise ........................... 251 a) durch Zuständigkeitsprobleme ......................................................................... 251 b) durch fehlende Sicherheitsleistung ................................................................... 251 c) durch unzureichende Anlagenüberwachung seitens der Behörden ................. 252 223 224 Teil C Ergebnisse des Verlaufs der Untersuchungen Die Ergebnisse der Untersuchungen des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses werden nachfolgend entsprechend des Untersuchungsauftrages gegliedert nach den untersuchten Anlagen und Behörden dargestellt. I. Kam es im Zeitraum von Januar 2004 bis April 2008 in den Tongruben Möckern und Vehlitz, der Deponie Freyburg/Zeuchfeld, den Abfallbehandlungsanlagen in Rietzel, Riestedt und Krumpa zur illegalen Verbringung und Lagerung von Abfall? 1. Deponie Freyburg/Zeuchfeld Nach den durch die Untersuchungen gewonnen Erkenntnissen geht der Untersuchungsausschuss als feststehend davon aus, dass es in der Deponie Freyburg/Zeuchfeld zu illegalen Abfallablagerungen gekommen ist. Die Rechtswidrigkeit der bekannt gewordenen Abfallablagerungen betrifft dabei den Zeitraum nach dem 01.06.2005, dem Inkrafttreten der Abfallablagerungsverordnung. Ab diesem Zeitpunkt wurden an die auf Deponien abzulagernden Abfälle bestimmte Anforderungen gestellt, welche offenbar systematisch vom Deponiebetreiber und seinen Zulieferern nachhaltig und zielgerichtet hintergangen worden sind. Der Bewertung des Untersuchungsausschusses liegen das umfangreiche Aktenmaterial einschließlich chemischer Analysen des Burgenlandkreises und des Landesverwaltungsamtes sowie übereinstimmende Zeugenaussagen zum Thema zugrunde. Auf der Deponie Freyburg / Zeuchfeld wurden nach Schätzungen des Zeugen Herrn Dr. Palm zwischen 200.000 und 400.000 t Abfälle abgelagert1168, die nicht die notwendigen Parameter einer Deponie der Klasse I der Deponieverordnung einhielten. Insbesondere wurde bei Beprobungen angelieferter Abfälle mehrfach ein Glühverlust von 30 - 50 %, in Spitzenwerten bis zu 85 % festgestellt1169, was auf einen hohen organischen Anteil hinweist. 1168 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 78 (Vorsitzende Hunger/ Dr. Palm) 1169 Nur beispielhaft: Schreiben Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd an LBR Logistik Beratung Rohstoffe GmbH vom 23.05.2007, Akte Freyburg Abfallanalysen 2007 DK I Ordner 1, S. 167; Prüfbericht Nr. AUA 2678/1.1-07 der EUROFINS-AUA GmbH vom 23.02.2007, Akte Freyburg Abfallanalysen 2007 DK I Ordner 1, S. 177; Prüfbericht Nr. AUA 15838/1.1-07 der EUROFINS-AUA GmbH vom 27.11.2007, Akte Freyburg Abfallanalysen 2007 DK I Ordner 1, S. 233; Analysebericht ANALYTIKLABOR PFEIFFER GmbH, Projekt-Nr. 0709-59 vom 25.09.2007, Akte Freyburg Abfallanalysen 2007 DK I Ordner 1, S. 239, 240 225 Der Zeuge Herr Hoffmann vom Landesverwaltungsamt hat bekundet, dass es nach dem 01.06.2005 zur Ablagerung von nicht genehmigten Abfällen gekommen ist und das diese Tatsache als zweifelsfrei anzusehen ist.1170 Der Zeuge Herr Hoffmann stützte seine Aussage auf die Ergebnisse von Rammkernsondierungen. Der Zeuge Herr Dr. Engel vom Landesverwaltungsamt sagte aus, dass er erst seit März 2008 Kenntnisse von illegalen Abfallablagerungen auf der Deponie Freyburg/Zeuchfeld gehabt habe.1171 Die Deponie Freyburg / Zeuchfeld wurde vom Landesverwaltungsamt und dort vor allem von der Zeugin Frau Abendroth überwacht. Die Zeugin Frau Wegener wie auch Frau Abendroth vom Landesverwaltungsamt haben bereits seit August 2007 festgestellt, dass auf der Deponie Freyburg/Zeuchfeld Stoffe abgelagert sein könnten, die nicht den Einlagerungsbedingungen entsprechen. Derartige Hinweise finden sich sogar in den Überwachungsprotokollen der Zeugin Frau Abendroth seit Mitte 2005. Gleichwohl wurden keine weiteren Maßnahmen zur Aufklärung dieser Verdachtsmomente ergriffen.1172 Die Zeugin Frau Lindemann gab an, erst nach einer Anzeige des BVSE wahrgenommen zu haben, dass auf der Deponie Probleme bestehen könnten1173. Auch nach dieser Anzeige erfolgte keine tiefergehende Prüfung, etwa durch Bohrungen. Begründet wurde die fehlende Feststellung des hohen organischen Anteils damit, dass bei Abfällen der Anteil organischer Stoffe nicht zweifelsfrei durch Sichtkontrollen feststellbar sei1174. Der Zeuge Herr Leimbach als Präsident des Landesverwaltungsamts führte aus, dass die in der Deponie eingelagerten Materialien eindeutig nicht mit der Betriebsgenehmigung kompatibel waren. Er verwies darauf, dass ein kollusives Zusammenwirken von Anlagenbetreiber und Dritten der Aufsichtsbehörde auch bei erheblichem Personalaufwand verheimlicht werden könne.1175 Die Zeugin Frau Völzke vom Burgenlandkreis berichtete davon, dass sie bereits im Oktober 2005 zwei Fuhren geschredderte Kunststoffe gesehen habe, die auf die Deponie verbracht wurden.1176 Kunststoffe durften wegen ihres hohen Organikgehaltes zu diesem Zeitpunkt nicht mehr auf die Deponie verbracht werden. Der Umstand, dass gleich LKW-weise illegal Abfälle zur Deponie Freyburg/Zeuchfeld verbracht wurden, spricht für ein systematisch Niederschrift über die 4. – öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 02. Oktober 2008, S. 8 (Hoffmann) 1171 Niederschrift über die 4. – öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 02. Oktober 2008, S. 8 (Hoffmann) 1172 Niederschrift über die 9. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 12 (Abgeordneter Kley/Wegener), S. 13 f. (Abgeordnete Rogée / Wegener) 1173 Niederschrift über die 9. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 33 (Vorsitzende Hunger/ Lindemann) 1174 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 32 f. (Abgeordneter Kley/ Abendroth), S. 46 zum visuellen Eindruck des Abfalls und S. 50 (Vorsitzende Hunger/ Abendroth) 1175 Niederschrift über die 13. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 12 (Abgeordneter Lüderitz/ Leimbach) 1176 Niederschrift über die 13. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 52 (Vorsitzende Hunger/Völzke), S. 55 (Abgeordneter Lüderitz/Völzke), S. 60 (Graner/Völzke) Niederschrift über die 13. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 12 (Abgeordneter Lüderitz/ Leimbach) 1170 226 rechtswidriges Vorgehen der Deponiebetreiber. Der sachverständige Zeuge Herr Dr. Palm schätzte nach Auswertung der Rammkernsondierungen und der ihm vorliegenden Vermessungsunterlagen die Menge der rechtswidrig eingebauten Abfälle zwischen 200.000 und 400.000 Tonnen ein.1177 Aus den vorliegenden Akten ist bekannt, dass eine LKW-Ladung ca. 18 – 20 Tonnen Abfälle umfasste. Aus der Darstellung des Sachverständigen Herrn Dr. Palm folgt, dass mindestens 10.000 LKW-Ladungen rechtswidrig auf die Deponie verbracht worden sein müssen. Bei der systematischen illegalen Ablagerung von Abfällen auf dieser Deponie ging es nach den vorliegenden Erkenntnissen regelmäßig um solche Abfälle, bei denen der Organikanteil deutlich die erlaubten Grenzwerte überschritten hatte. Auch die Zeugin Frau Knopf vom Landkreis Saalekreis bestätigte, dass durch einzelne Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen gezielt Abfälle mit einem hohen Organikanteil unter der unzutreffenden Abfallschlüsselnummer 19 12 09 (Steine und Erden) zur Deponie Freyburg/Zeuchfeld verbracht worden sind. Nach dem Akteninhalt und den zahlreichen übereinstimmenden Zeugenaussagen steht für den Untersuchungsausschuss fest, dass vom Betreiber der Deponie Freyburg/Zeuchfeld systematisch Abfälle auf die Deponie Freyburg/Zeuchfeld verbracht wurden, die nach dem 01.06.2005 dort nach dem geänderten Abfallrecht nicht mehr eingebaut werden durften. Die Deponie wurde zu wesentlichen Teilen durch die Firmen LBR GmbH aus Braunsbedra, CORTEC GmbH aus Weißenfels und SVG GmbH aus Naunhof beliefert. An der Glaubwürdigkeit der Zeugen besteht kein Zweifel, zumal Zeugen der verschiedensten Behörden unabhängig voneinander übereinstimmende Beobachtungen bekundet haben und diese auch mit dem sonstigen Akteninhalt im Einklang stehen. 2. Anlagen in Vehlitz und Möckern In den Tongruben Vehlitz und Möckern wurden durch das Landesamt für Umweltschutz und die LuS GmbH im Juli 2007 Proben von den dort eingebrachten Abfälle analysiert. Diese hatten übereinstimmend zum Ergebnis, dass die abgelagerten Abfälle einen sehr hohen Organikanteil aufweisen. Bei fünf weiteren Schadstoffparametern wurde die Überschreitung der im Sonderbetriebsplan zugelassenen Grenzwerte festgestellt. Das betrifft neben dem durchgängig hohen Organikanteil die Parameter für Nickel, Zink, Chlor im Eluat sowie PCB im Feststoff.1178 Der Zeuge Herr Esters vom LAGB teilte mit, dass nach den Feststellungen des Amtes aus dem Frühjahr 2010 das Sickerwasser in den beiden Tongruben dem einer Siedlungsabfalldeponie entspreche und im höchsten Maßen kontaminiert sei. In Möckern 1177 vgl. auch Niederschrift über die 7. - öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 87 (Vorsitzende Hunger/Dr. Palm) zu Schwermetallwerten 1178 Niederschrift über die 15. – öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 34 (Esters) 227 wie auch in Vehlitz gast Methan und Schwefelwasserstoff aus, was zu starken Geruchsbelästigungen und auch zu Gesundheitsgefahren führen kann.1179 Nach Aussage der Zeugin Frau Knopf vom Saalekreis wurden ausweislich der festgestellten Begleitscheine die als „Steine und Erden“ falsch deklarierten organischen Abfälle unter anderem auch in die Sortieranlage in Rietzel sowie die Tongruben in Vehlitz und Möckern verbracht.1180 Das bestätigen auch die Begleitpapiere, welche als Teil des Akteninhalts dem Untersuchungsausschuss vorliegen. Der Zeuge Herr Pleye führte aus, dass in den beiden Tongruben in Vehlitz und Möckern ca. eine Million Tonnen illegale bzw. zur Verfüllung der Gruben ungeeignete Abfälle eingebaut wurden.1181 Damit steht auch für den Untersuchungsausschuß fest, dass von rechtswidrigen Abfallablagerungen in den Tongruben in Vehlitz und Möckern ausgegangen werden muß. 3. Anlage in Riestedt Bei dieser Anlage konnte anhand von Luftbildaufnahmen nachgewiesen werden, dass im Zeitraum nach 2005, insbesondere nach März 2007, durch den Anlagenbetreiber erhebliche Abfallmengen angehäuft worden sind. Es handelt sich dabei um ca. 100.000 Tonnen.1182 Eine Begrenzung der Lagerkapazität wurde nach Aussage des Zeugen Herrn Schatz nicht ausgesprochen.1183 Der Zeuge Herr Dr. Discher vom Landesverwaltungsamt wiederum sagte aus, dass die Lagermenge durch die im Jahr 1995 erteilte Genehmigung sehr wohl bestimmbar gewesen sei. Die Genehmigung habe der damals gängigen Verwaltungspraxis entsprochen.1184 Die Genehmigungslage war für das Landesverwaltungsamt nicht eindeutig. Ob und welche Genehmigung für diese Anlage überhaupt existiert, war Gegenstand langwieriger rechtlicher Untersuchungen, die bis zur Abgabe des Vorgangs an den Landkreis MansfeldSüdharz nicht restlos aufgeklärt werden konnten. Niederschrift über die 15. – öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 02. Oktober 2008, S. 8 (Hoffmann) 1180 Niederschrift über die 08. – öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 7 (Knopf) Niederschrift über die 15. – öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 02. Oktober 2008, S. 8 (Hoffmann) 1181 Niederschrift über die 20. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 86 (Pleye) 1182 Niederschrift über die 18. – öffentliche- Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 05. Februar 2010, S 33 (Abgeordneter Lüderitz / Dr. Discher) 1183 Niederschrift über die 20. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 18 (Schatz) 1184 Niederschrift über die 18. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 05.Februar 2010, S. 10, 22 (Abgeordneter Herr Lüderitz / Dr. Discher) 1179 228 Diese unterschiedlichen Auffassungen beim Alt-Landkreis Sangerhausen, dem STAU Halle und dem Landesverwaltungsamt zum Genehmigungsstand haben zu einer gewissen „Paralysierung“ des Verwaltungshandelns geführt. Auch in dessen Folge kann der Untersuchungsausschuss illegale Verbringung und Ablagerung von Abfall nicht ausschließen. 229 II. Verantwortung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit als oberste Bergbehörde für die dem Bergrecht unterliegenden ehemaligen Tontagebaue in Vehlitz und Möckern Als Fachbehörde war dafür das dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit direkt unterstehende Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) zuständig. Nach dem Verlauf der Untersuchungen hat sich erwiesen, dass das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie die ihm unterstellte Behörde durch verschiedenartiges Fehlverhalten die rechtswidrigen Abfallablagerungen mitursächlich ermöglicht haben. 1. Rechtswidrige Erteilung der Genehmigung Der Betreiber der Tongruben in Vehlitz und Möckern hat neben zahlreichen anderen Genehmigungen im hier interessierenden Zusammenhang durch die Sonderbetriebspläne zur Verfüllung für den Tontagebau in Möckern sowie zur Verfüllung und Rekultivierung des Teilfeldes 2 für den Tontagebau Vehlitz die Erlaubnis erhalten, die Tongruben nach Beendigung des Tonabbaus mit Abfällen zu verfüllen. Von ihrem tatsächlichen (nicht rechtlichen) Erscheinungsbild näherten sich die Tongruben denen von Abfalldeponien an. Hinsichtlich des Sonderbetriebsplans zur Verfüllung der Tongrube Vehlitz mit Abfällen ist nach den vorliegenden Entscheidungen des VG Magdeburg und des OVG Sachsen-Anhalt davon auszugehen, dass der Sonderbetriebsplan nicht rechtswidrig war. Das LAGB hatte zuvor mit Bescheid vom 11.03.2008 den Sonderbetriebsplan mit Wirkung für die Zukunft teilweise zurückgenommen. Die Rücknahmeentscheidung begründete das LAGB damit, dass der Sonderbetriebsplan vom 05.03.2004 rechtswidrig sei. Dadurch sei der Weg zur Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts gem. § 48 VwVfG eröffnet. Die Behörde ordnete die sofortige Vollziehung an. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bestätigten sowohl das VG Magdeburg als auch das OVG Sachsen-Anhalt die Rechtmäßigkeit des Sonderbetriebsplanes, wobei es auf diese Frage entscheidungserheblich ankam. Für den Untersuchungsausschuss ist damit geklärt, dass das LAGB bei der Erteilung der Erlaubnis der Verfüllung der Tongrube Vehlitz mit Abfällen durch den Sonderbetriebsplan vom 05.03.2004 zumindest nicht rechtswidrig gehandelt hat. Mit dem Oberverwaltungsgericht LSA ist festzustellen, dass § 56 BBergG als speziellere Norm dem § 48 VwVfG vorgeht. Der vom LAGB eingeschlagene Weg der Rücknahme des Sonderbetriebsplans nach § 48 VwVfG war danach rechtswidrig. 2. Ermöglichung der illegalen Abfallablagerung auf sonstige Weise a) Zuständigkeitskonflikte zwischen LAGB und Landkreis Jerichower Land Für eine effektive Überwachung der in den Tongruben Vehlitz und Möckern erlaubten Verfüllung mit Abfällen war es unabdingbar, dass die beteiligten Behörden wissen, dass und wofür sie selbst zuständig sind. Gleichzeitig sollten sie für eine zweckorientierte Abstimmung auch wissen, wofür die jeweils andere beteiligte Behörde zuständig ist. 230 Die Untersuchungen des Ausschusses haben ergeben, dass die grundlegende Frage der eigenen Zuständigkeit von den beteiligten Behörden unterschiedlich betrachtet wird und teilweise Unklarheiten bestehen, wie weit die eigene Zuständigkeit reicht. Im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde durch die Zeugen Herr Sladek und Herr Pleye die Zuständigkeitsfrage nach § 32 III AbfGLSA beantwortet. Danach gehöre die gesamte abfallrechtliche Überwachung der Verwertung von Abfällen im Rahmen der Verfüllung der Tontagebaue in Vehlitz und Möckern zum Aufgabenbereich der unteren Abfallbehörde, hier des Landkreises Jerichower Land.1185 Gleichzeitig war das LAGB gem. § 69 BBergG für die Bergaufsicht in den Tontagebauen zuständig. Die anlagenbezogene bergtechnische, bergrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Zuständigkeit der Bergaufsicht sollte durch § 32 AbfGLSA unberührt bleiben.1186 In diesem Zusammenhang sei zu berücksichtigen, dass das gesamte abfallrechtliche Eingriffsinstrumentarium z. B. des § 21 KrW/AbfG nur der unteren Abfallbehörde und nicht der Bergbehörde zur Verfügung stünde. 1187 Beim LAGB wurde die Auffassung vertreten, dass die untere Abfallbehörde des Landkreises Jerichower Land die so genannte Vollzugskompetenz träfe. Danach sei für die abfallrechtlichen Kontrollen die Untere Abfallbehörde des Landkreises zuständig.1188 Gleichzeitig sei anlassbezogen auch das LAGB zuständig.1189 Nach Auffassung des Zeugen Herrn Berthold vom LAGB habe der Landkreis als untere Abfallbehörde eine uneingeschränkte Anordnungsbefugnis. Gemäß § 21 KrW/AbfG könne diese im Einzelfall die erforderlichen Anordnungen treffen, benötige dafür jedoch das Einvernehmen des LAGB. Außerdem gab es in der Tongrube in Vehlitz eine Abfallbehandlungsanlage, für welche der Landkreis Jerichower Land als untere Emissionsschutzbehörde zuständig war. Damit habe der Landkreis alle Möglichkeiten besessen, die Eingangs- und Abfallströme hinsichtlich der abfallrechtlichen Qualitätsanforderungen festzulegen und deren Einhaltung zu kontrollieren.1190 Die Analyse der Stoffströme zwischen der HRH Rietzel und den Tongruben in Vehlitz und Möckern lag nicht im Zuständigkeitsbereich des LAGB.1191 1185 Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung vom 25. September des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Seite 84 (Sladek); Niederschrift über die 20.öffentliche Sitzung vom 16. April 2010 Seite 87 ( Pleye) 1186 Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009 Seite 84 (Sladek) ; Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung vom 14. April 2009 Seite 87 (Pleye) 1187 Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung vom 25. September des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Seite 84 (Sladek) Niederschrift über die 6. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 07.11.2008, S. 50 (Berthold) 1188 Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 25. September 2009 Seite 76 (Forker) 1189 Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 25. September 2009 Seite 63 (Forker) 1190 Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 07.11. Seite 57 (Berthold) 1191 Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 07.11. Seite 57 (Berthold) 231 Nach der Auffassung des Zeugen Herrn Dr. Klamser war die untere Abfallbehörde mit in der Verantwortung, weil sie als Abfallbehörde eine Regelung in einem Bescheid getroffen habe. Dann sei die Abfallbehörde auch für die Überwachung des Bescheids mit verantwortlich. 1192 In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass ausweislich des Akteninhalts und der sonstigen Zeugenaussagen die Erlaubnis zur Verfüllung der Tongruben in Vehlitz und Möckern mit Abfällen gerade nicht von der Unteren Abfallbehörde, sondern eben vom Bergamt erteilt worden ist. Die Auffassung des Herrn Dr. Klamser würde dann zu der Konsequenz führen, dass das LAGB wegen der Erteilung der Erlaubnis zur Verfüllung der Tongruben mit Abfällen gleichzeitig auch für deren Überwachung zuständig ist, mindestens jedoch einen Mitverantwortung trage. Der Zeuge Herr Forker vom LAGB vertrat die Auffassung, dass die BImSchG-Anlage auf der Tongrube in Vehlitz dem Abfallrecht und somit der unteren Abfallbehörde des Landkreises unterliege.1193 Trotz der dann fehlenden Zuständigkeit habe das LAGB in den dortigen Haufwerken Analysen vorgenommen. Das Handeln außerhalb des Zuständigkeitsbereiches vermochte der Zeuge nicht zu erklären.1194 Beim Landkreis Jerichower Land bestand die Auffassung, dass das LAGB für die abfallrechtliche Überwachung der Tongruben in Vehlitz und Möckern zuständig gewesen sei, weil sich die gesamte Anlage in der bergrechtlichen Zuständigkeit des LAGB befinde. Daher wurden vom Landkreis Jerichower Land die angelieferten und eingelagerten Abfälle in den Tongruben mangels Zuständigkeit nicht durch die untere Abfallbehörde überwacht. 1195 Entsprechend dieser Rechtsaufassung der fehlenden Zuständigkeit wurde tatsächlich gehandelt. Ein Einvernehmen mit dem Bergamt über die Durchführung des Ob und Wie der abfallrechtlichen Überwachung wurde nicht hergestellt.1196 Nach Aussagen des Zeugen Herrn Bruelheide vom Landkreis Jerichower Land sei die Überwachung der abfallrechtlichen Stoffströme in die Tongruben nicht Sache des Landkreises gewesen. Das LAGB sei dafür zuständig, weil es für die Verfüllung der Tongruben mit Abfällen auch die Genehmigung erteilt habe. Wer die Genehmigung erteilt, sei automatisch zuständige Kontrollbehörde. 1197 1192 Niederschrift über 10. öffentliche Sitzung des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 13.03.2009 Seite 35 (Dr. Klamser) 1193 Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 25. September Seite 75 (Forker) 1194 Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 25. September Seite 78 (Forker) 1195 Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 04. Mai 2009 Seite 9 (Finzelberg) 1196 Niederschrift über die 12 öffentliche Sitzung des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 04. Mai 2009 Seite 9 und Seite 25 (Finzelberg); Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 04. Dezember 2009 Seite 32 (Abgeordneter Graner); Niederschrift über die 6. Sitzung des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 7. November 2008, Seite 35 (Girke), Seite 35, Seite 37 und Seite 39 (Girke) 1197 Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 16. Januar 2009 Seite 36 (Bruelheide) 232 Nach der Auffassung des Zeugen Herrn Dörffel, Abteilungsleiter der Abteilung Klimaschutz, erneuerbare Energien, Kreislaufwirtschaft, technischer Umweltschutz im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt war primär das LAGB als Sonderbodenschutzbehörde für den Vollzug des Bergrechts und der bodenschutzrechtlichen Belange zuständig. Dies folge aus den §§ 17 und 18 BodSchAG LSA welche der zuständigen Bergbehörde die bodenschutzrechtliche Zuständigkeit zuweise. Die Zulassung der Widernutzbarmachung eines Tagebaus sei in den Betriebsplänen geregelt, welche vom LAGB zu erlassen seien. Diese Betriebspläne hätten sowohl die bergrechtlichen Aspekte als auch das geltende Bodenschutzrecht zu beachten. 1198 Sekundär sei allerdings auch die Abfallbehörde gehalten, die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften zu überwachen und ggf. durchzusetzen. Primär sei also das Bodenschutzrecht in der Zuständigkeit des LAGB einschlägig, sekundär auch das Abfallrecht in der Zuständigkeit des Landkreises als untere Abfallbehörde. Die Behörden müssten dementsprechend zusammenwirken, was aus Sicht des Zeugen Herrn Dörffel auch ohne weiteres möglich sei.1199 Nach der Überzeugung des Untersuchungsausschusses ist den Ausführungen des Zeugen Herrn Dörffel zuzustimmen. Die Zuständigkeit des LAGB folgte aus der gesetzlichen Regelung in der Eigenschaft als Bergbehörde und Bodenschutzbehörde sowie aus der Verantwortung der genehmigungserteilenden Behörde hinsichtlich des Sonderbetriebsplans für die Verfüllung der Tontagebaue mit Abfällen. Das im Laufe der Untersuchungen festgestellte Wirrwar der Zuständigkeiten und die bei den Behörden darüber aufgekommene Unsicherheit über die Grenzen der eigenen Zuständigkeit haben begünstigend für die illegalen Abfallablagerungen gewirkt. Eine effektive und tiefgründige Kontrolle der Anlagen setzt als selbstverständlich voraus, dass die Behörde die eigene Zuständigkeit kennt. Wer jedoch wie hier die Behörden des Landes Sachsen-Anhalt gar nicht weiß, wo genau die eigene Zuständigkeit beginnt und wo sie endet, kann objektiv den Anforderungen an die Überwachung der Anlagen nicht entsprechen. Wenn die Behörden die eigene Zuständigkeit nicht kennen, wissen sie auch nicht, was sie ihrer Prüfung zu unterziehen haben. b) durch die Genehmigung Die Untersuchungen haben im Ergebnis deutlich offengelegt, dass der Sonderbetriebsplan vom 05.03.2004 inhaltliche Mängel aufweist, welche letztlich das illegale Vorgehen des Anlagenbetreibers erheblich begünstigt haben. So wurde es insbesondere versäumt, die an den Abfall zu stellenden Kriterien hinreichend genau festzulegen. Der Sonderbetriebsplan enthält im Wesentlichen nur Aussagen zu den zugelassenen Abfallarten nach der Abfallverzeichnisverordnung sowie von Zuordnungswerten der ohnehin nicht rechtsverbindlichen LAGA. Es wurde also nicht festgelegt, welche konkreten biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften die einzulagernden Abfälle aufzuweisen haben. 1198 Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 16. April 2010 Seite 108 (Dörffel) 1199 Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 16. April 2010 Seite 108 (Dörffel), Seite 117, Seite 123 (Dörffel) 233 Das war besonders bedeutsam im Hinblick auf den Organikgehalt der Abfälle. Dieser war entgegen branchenweiter Gepflogenheiten der Abfallbehörden nicht näher definiert. Damit hat das LAGB dem Anlagenbetreiber im Ergebnis ermöglicht, Abfälle in der Tongrube abzulagern, welche die insoweit strengen Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung hinsichtlich organischer Anteile (Glühverlust, TOC) nicht erfüllen mussten. Zur Verbringung organischer Abfälle in den Tontagebau Vehlitz meinte der Zeuge Herr Sladek1200 dass der Sonderbetriebsplan die Verbringung hochorganischer Stoffe ausschließe. Wörtlich lautet der Antrag zum Abfallschlüssel 19 12 12: „Unter dem Material der AVV – Schlüsselnummer 19 12 12 versteht der Antragsteller ausschließlich Material aus der Vorabsiebung von Baustellenabfällen bei einem Trennschnitt von ≤ 40 mm“1201. Zieht man in Betracht, dass Baustellenabfälle nicht mit mineralischen Abfällen gleichzusetzen sind und durchaus einen höheren Anteil organischer Bestandteile enthalten können (z.B. Holzabfälle wie Balken, Latten und Bretter oder Kunststoffabfälle von Verpackungen), kann aus dem Antrag entgegen der Auffassung des Zeugen Herrn Sladek jedenfalls keine Beschränkung auf mineralische Abfälle herausgelesen werden. Durch diese im Ergebnis unvollkommene Genehmigung des LAGB zur Ablagerung von Abfällen hat der Anlagenbetreiber eine Sonderstellung erhalten, die möglicherweise bundesweit einmalig war. Während mit Inkrafttreten der Abfallablagerungsverordnung am 01.06.2005 sämtliche Deponien und Abfälle mit einem oberhalb der Grenzwerte gelegenen Organikanteil nicht mehr annehmen durften, konnte und durfte der Betreiber der Anlage in Vehlitz dies gleichermaßen tun. Gerade wegen der langen Übergangsfrist der TA Siedlungsabfall dürfte es im Jahr 2004 in der Abfallbranche als allgemein bekannt gegolten haben, dass Abfälle mit hohem Organikanteil nicht mehr wie bislang auf Deponien abgelagert werden dürfen. In dieser Situation erscheint es als unverständlich, dass das LAGB mit Betriebsplan vom 05.03.2004 die Ablagerung von Abfällen erlaubt hat, ohne Regelungen zum Organikgehalt der Abfälle zu treffen. Verschärft wurde die Situation dadurch, dass der Sonderbetriebsplan keine zeitliche Befristung und auch keinen Änderungsvorbehalt enthielt. Die Aufnahme eines Änderungsvorbehaltes entspricht ausweislich der Behördenakten allgemeiner Praxis bei der Erteilung von Anlagengenehmigungen. Daher fällt die Abweichung an dieser Stelle besonders auf. Mit der Zulassung des Sonderbetriebsplans zur Verfüllung des ehemaligen Tontagebaus in Vehlitz mit Abfällen hat das LAGB dem Anlagenbetreiber genehmigungsrechtlich die Möglichkeit eröffnet, systematisch Abfälle auf seiner Anlage abzulagern, welche mit Inkrafttreten der Abfallablagerungsverordnung am 01.06.2005 auf Deponien bundesweit nicht mehr abgelagert werden durften. Wenn derartige Abfälle nicht einmal mehr auf dafür eingerichteten Deponien abgelagert werden durften, musste ein Einbau dieser Abfälle zur Verfüllung der Tongrube erst recht ausscheiden. Diese Problematik hat das LAGB ersichtlich nicht erkannt. Niederschrift über die 15. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25.September 2009, S. 84 (Sladek) 1200 1201 Ordner Tontagebau Vehlitz, SBP Verfüllung Teilfeld II, Band 1, S. 17 234 Der Verlauf der Untersuchungen hat ergeben, dass die fragwürdige Entscheidung des LAGB durch Zuständigkeitskonflikte der Behörden untereinander und unzureichende personelle Qualifikationen der Mitarbeiter stark begünstigt und folglich mitverursacht wurde. Nach der Aussage des Zeugen Herrn Pleye, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, hat das LAGB den Sonderbetriebsplan ohne die erforderlichen abfallrechtlichen Kenntnisse und Kompetenzen zugelassen. Über diese verfügte hingegen der Landkreis Jerichower Land als zuständige abfallrechtliche Fachbehörde. Das LAGB hat sich bei Erteilung seiner Genehmigung also darauf verlassen, dass die untere Abfallbehörde das Abfallrecht in zutreffender Weise angewandt habe.1202 Der Zeuge Herr Berthold vom LAGB erklärte, dass ihm im Abfallrecht die grundlegenden Kenntnisse fehlen. Von der Ausbildung her ist er Diplomingenieur für Bergbau/Tiefbau1203 Die abfallrechtliche Kompetenz hatte nach Aussage des Zeugen Herrn Berthold die untere Abfallbehörde des Landkreises Jerichower Land, welche auch die uneingeschränkte Anordnungsbefugnis nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz inne gehabt habe. Sie habe alle Möglichkeiten besessen, die Eingangs- und Abfallströme hinsichtlich der abfallrechtlichen Qualitätsanforderungen festzulegen und deren Einhaltung zu kontrollieren.1204 Demgegenüber schilderte der Zeuge Herr Eberhard Neumann vom Landkreis Jerichower Land, dass seine Behörde sich zur Genehmigung des LAGB nicht geäußert habe. Beim Landkreis habe es niemand gewagt, die Rechtmäßigkeit des Bescheides des Landesbergamts in Frage zu stellen.1205 Die Zeugin Frau Osse vom Landkreis Jerichower Land bestätigte die Aussage des Zeugen Herrn Neumann mit dem ergänzenden Hinweis, der Sonderbetriebsplan sei von der unteren Abfallbehörde lediglich als zu vollziehender Verwaltungsakt angesehen worden, ohne dass Veränderungen daran in eigener Kompetenz in Betracht gezogen worden wären.1206 Nach diesen Zeugenaussagen steht fest, dass das dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit direkt unterstellte LAGB mit dem Sonderbetriebsplan für den Tontagebau Vehlitz Teilfeld 2 vom 05.03.2004 die Ablagerung von Abfällen in der Tongrube zugelassen hat, obwohl das LAGB nach der Einschätzung des Ministeriums sowie nach eigener Einschätzung nicht über die erforderliche abfallrechtliche Kompetenz verfügte. Gleichzeitig Niederschrift über die 20. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. April 2010, S. 100 (Abgeordneter Graner / Pleye) 1203 Niederschrift über die 6. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 07.11.2008, S. 50 (Berthold) 1204 Niederschrift über die 6. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 07.11.2008, S. 56 (Berthold) Niederschrift über die 20. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16.01.2010, S. 117 (Dörffel) 1205 Niederschrift über die 3. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008 S. 43 (Neumann) Niederschrift über die 03. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008 S. 50 (Neumann) Niederschrift über die 03. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008 S. 26 (Neumann) 1206 Niederschrift über die 03. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008 S. 19 (Osse); Niederschrift über die 03. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008 S. 24 (Osse) 1202 235 hat der Landkreis Jerichower Land als untere Abfallbehörde zwar über die erforderliche abfallrechtliche Kompetenz verfügt. Dieser hat es jedoch nicht gewagt, den Bescheid des LAGB als Landesbehörde in Zweifel zu ziehen, sondern sich zum reinen Vollzug berufen gefühlt. Letztlich haben sich beide Behörden gegenseitig aufeinander verlassen, ohne die Verlässlichkeit einer Prüfung zu unterziehen. Gleichzeitig belegt diese Situation, dass die Zuständigkeitsregelungen von den Behörden in der Praxis nicht hinreichend umgesetzt werden können. Dieses Zuständigkeitswirrwarr einhergehend mit der fehlenden behördenübergreifenden Abstimmung hat die systematische illegale Abfallablagerung unter Verstoß gegen die Abfallablagerungsverordnung seitens des Anlagenbetreibers wesentlich begünstigt. c) unzureichende Anlagenüberwachung Die Tongruben in Vehlitz und Möckern sowie die Sortieranlage in Rietzel wurden nach den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses von drei Behörden überwacht. Das waren das LAGB als Bergbehörde, der Landkreis Jerichower Land als untere Abfallbehörde sowie nochmals der Landkreis Jerichower Land als untere Immissionsschutzbehörde. Die Befahrungen der Anlage erfolgten seitens des LAGB und des Landreises Jerichower Land unabhängig voneinander und wurden nicht gemeinsam abgestimmt. Zu den Befahrungen vom LAGB wurde der Landkreis nicht hinzugezogen. 1207 Andererseits hat der Landkreis das LAGB an seinen Kontrollen nicht beteiligt.1208 Diese Art der Überwachungstätigkeit der Behörden nebeneinander war nach der Einschätzung des Ausschusses uneffektiv. Die Tätigkeit von immerhin drei Behörden hätte bei einem abgestimmten konzentrierten Vorgehen grundsätzlich die Möglichkeit geboten, die Anlagen voll umfassend unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachbereiche zu überwachen. Eine gemeinsame und untereinander abgestimmte Überwachung der Behörden vor Ort bietet eine hohe Gewähr für die Vermeidung von Abstimmungsproblemen und Missverständnissen der Behörden untereinander. Auch bietet eine gemeinsame abgestimmte Überwachung dreier Behörden vor Ort die Möglichkeit, die zu überwachende Anlage tiefgründiger zu untersuchen, zumal wenn die personellen und sachlichen Möglichkeiten der einzelnen Behörde für größere Maßnahmen begrenzt sind. Eine Bündelung der Kräfte dreier Behörden führt folglich auch zu einer intensiveren Überwachung mit dem Ergebnis, dass die Qualität der Behördenarbeit deutlich steigt. Das LAGB und der Landkreis Jerichower Land haben folglich durch die fehlende Zusammenarbeit bei den Überwachungsmaßnahmen mit dazu beigetragen, dass die Anlagenbetreiber auf die vom Zeugen Herrn Dr. Haseloff bezeichnete kriminelle Art und Weise über Jahre hinweg erfolgreich vorgehen konnten. d) Qualität der Überwachungsmaßnahmen Niederschrift über die 3. – öffentliche Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 28 (Osse) 1208 Niederschrift für die 15. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. September 2009, S. 60 (Forker) 1207 236 aa) angemeldete Überwachungen Der Landkreis Jerichower Land hat seine Kontrollmaßnahmen üblicherweise beim Anlagenbetreiber angezeigt. Das geht aus den übereinstimmenden Aussagen der Zeugen Herrn Bruelheide und Frau Osse hervor. Dadurch sollte gewährleistet sein, dass bei den Überwachungsmaßnahmen jeweils Betriebspersonal vor Ort sei und auskunftsfähige Unterlagen bereit gehalten werden.1209 Das LAGB hat selbst eine anlassbezogene Kontrolle mit Probenahme beim Anlagenbetreiber ca. drei Wochen vorher angekündigt, als nach einem LKW - Unfall gut sichtbare Plastikfetzen an der Unfallstelle vorgefunden wurden.1210 Der Zeuge Herr Minister Dr. Haseloff beklagte in seiner Aussage1211, dass die Kontrollbehörden bei ihren wenigen angekündigten Anlagenbefahrungen stets etwas anderes vorgezeigt bekamen, als dort üblicherweise als Regime über viele Jahre hinweg gefahren worden sein muss. Nach diesen Aussagen steht fest, dass der Anlagenbetreiber die zu verfüllenden Tongruben jeweils vor den angekündigten Überwachungsmaßnahmen derart gestaltet hat, dass die Behördenmitarbeiter bei ihren Kontrollgängen die tatsächlich in erheblicher Zahl vorhandenen Kunststoffabfälle durch bloße Inaugenscheinnahme nicht bemerken konnten. Die tatsächlich eingebauten Abfälle waren mit einer Schicht aus mineralischen Abfällen abgedeckt und blieben so den Behördenmitarbeitern bei der lediglich vorgenommenen visuellen Kontrolle verborgen. Erstmals nach dem Umkippen eines LKW auf der Anlage erkannten die Mitarbeiter des LAGB die vom umgestürzten LKW „aufgedecken“ Plastikabfälle.1212 Durch diese Behördenpraxis der vorherigen Ankündigung von Kontrollmaßnahmen haben das dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit direkt unterstehende LAGB sowie die Behörden des Landkreise Jerichower Land Bedingungen geschaffen, welche es einem vorsätzlich rechtswidrig handelnden Anlagenbetreiber sehr leicht machen, sein illegales Handeln vor den Behörden zu verbergen. Gerade der systematisch und vorsätzlich rechtswidrig handelnde Anlagenbetreiber weiß ja um die Rechtswidrigkeit seines Vorgehens und wird deshalb seine Anlage bei angekündigten Befahrungen in einen solchen Zustand versetzen, dass den Behörden die illegalen Abfallablagerungen möglichst nicht ins Auge fallen. Das entspricht allgemeiner Lebenserfahrung. Anderenfalls würde der Niederschrift über die 6. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 38 f. (Abgeordneter Kley), S. 39 (Girke) Niederschrift über die 8. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 31, 38 f. (Bruehlheide) Niederschrift über die 8. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 39 (Abgeordneter Gürth/Bruehlheide) Niederschrift über die 6. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 39. (Bruehlheide) Niederschrift über die 3. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 33 (Abgeordnete Rogée/Osse) 1210 Niederschrift über die 6. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 37 (Berthold) 1211 Niederschrift über die 21. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 04.06.2010, Seite 6 (Dr. Haseloff) 1212 Unfallaufnahme vom 06.06.2007; Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 07. November 2008, S. 53 (Berthold) 1209 237 Anlagenbetreiber die Einleitung von Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren gegen sich riskieren und darüber hinaus die Möglichkeit verlieren, durch illegales Handeln Sondergewinne zu erzielen. Durch die Schaffung besonders günstiger Umstände für die Vertuschung systematisch rechtswidriger Abfallablagerungen haben das LAGB wie auch die Behörden des Landkreises Jerichower Land die illegalen Abfallablagerungen zumindest objektiv begünstigt. Sie waren insoweit mitursächlich. Dem steht nicht entgegen, dass die Überwachungsbehörden darauf angewiesen seien, dass Betriebspersonal vor Ort angetroffen werden könne und auskunftsfähige Unterlagen bereit gehalten werden.1213 So ist es gar nicht vorstellbar, dass die Behörde bei einer tatsächlich betriebenen Anlage ohne vorherige Ankündigung kein Personal antrifft. Im Rahmen der Anlagenbesichtigungen konnte sich der Untersuchungsausschuss davon überzeugen, dass die zahlreichen auf den Anlagen betriebenen Maschinen jeweils von Personal bedient wurden und nicht etwa vollautomatisch liefen. Die Gefahr, dass während der üblichen Betriebszeiten kein Personal angetroffen werden kann, bestand also nicht. Nicht erforderlich für die Befahrungen war die Anwesenheit der Geschäftsführung. Die Behörden können den Anlagenbetrieb bereits aufgrund der sich in ihren Händen befindlichen Genehmigungsunterlagen überwachen, ohne auf Erläuterungen der Geschäftsführung angewiesen zu sein. Auch die Bereithaltung von auskunftsfähigen Unterlagen ist davon keineswegs abhängig. So ist der Anlagenbetreiber ohnehin zur Führung eines Betriebstagebuches verpflichtet. Auch hat er die abfallrechtlichen Nachweispapiere ordnungsgemäß so in seinem Unternehmen aufzubewahren, dass sie den Behörden bei Kontrollen vorgelegt werden können (§ 40 II, III ff. KrW/AbfG). bb) Häufigkeit der Anlagenüberwachung Das LAGB hat im Rahmen der bergaufsichtlichen Tätigkeit den Tontagebau Vehlitz ein- bis zweimal im Jahr befahren.1214 Beim Landkreis Jerichower Land stand die Anlagenkontrolle einmal jährlich an. Insoweit kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die eine oder andere Kontrolle wegen Umstrukturierungen oder Erkrankung von Mitarbeitern nicht durchgeführt werden konnte.1215 Die Anzahl der Anlagenkontrollen von ein- bis zweimal im Jahr, manchmal auch von keiner einzigen Kontrolle im Jahr ist zunächst eine denkbar niedrige Anzahl von Niederschrift über die 3. – öffentliche- Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 33 (Osse) 1214 Niederschrift über die 6. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7.11.2008, S. 52 (Berthold) 1215 Niederschrift über die 8. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 31, 38 (Bruelheide) 1213 238 Überwachungsmaßnahmen. Eine derartig geringe Kontrolldichte liegt bereits im Grenzbereich der Frage, ob von einer effektiven Überwachung der Anlagen im Sinne des Gesetzes überhaupt noch gesprochen werden kann. Zwei Anlagenüberwachungen pro Jahr könnten dann ausreichend sein, wenn die Überwachungen tiefgründig und unangemeldet erfolgen. Spätestens dann, wenn Verdachtsmomente illegalen Handelns bestehen, erscheint aber eine Überwachung in kürzeren Abständen dringend geboten. Gerade letzteres war bei den Anlagenbefahrungen nicht gegeben, da die Behörden wie unter lit. aa) festgestellt, die Kontrollmaßnahmen stets zuvor gegenüber dem Anlagenbetreiber angekündigt haben. So war es den Anlagenbetreibern leicht möglich, die Tongruben in Vehlitz und Möckern bzw. die Sortieranlage in Rietzel extra für die Kontrollmaßnahme der Behörde „auf Vordermann“ zu bringen. Der Minister Herr Dr. Haseloff1216 meinte zu den Aktivitäten der Verschleierung der tatsächlichen Situation, dass man menschliches Fehlverhalten, menschliche Fehleinschätzungen und vor allen Dingen kriminelle Aktivitäten nie 100%-ig ausschließen könne. Diese Auffassung mag abstrakt betrachtet zutreffen. Nach der Überzeugung des Untersuchungsausschusses haben es die handelnden Behörden den möglicherweise kriminell agierenden Anlagenbetreibern aber besonders leicht gemacht. Wer wie die zuständigen Behörden im Falle Vehlitz/Möckern ohnehin so gut wie nie kontrolliert und diese wenigen Kontrollen auch noch vorher ankündigt, kontrolliert letztlich überhaupt nicht. Er überlässt das Feld dem Anlagenbetreiber, welcher nahezu frei schalten und walten kann. Es stellt sich daher nicht die Frage, ob eine Behörde überhaupt kriminelles Handeln eines Einzelnen mit Aussicht auf vollständigen Erfolg ausschließen kann. Vielmehr stellt sich die Frage, ob die Behörde ein derartiges Kontrollregime betreibt, dass der Anlagenbetreiber ein Risiko eingeht, wenn er sich nicht an die Gesetze hält. Ein derartiges Kontrollregime haben das dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit direkt unterstellte LAGB sowie die Behörden des Landkreises Jerichower Land nicht aufrechterhalten. Ihre Behördenpraxis von sehr seltenen und zudem vorher angekündigten Kontrollmaßnahmen haben es gerade kriminell agierenden Anlagenbetreibern besonders leicht gemacht, ihre tatsächlichen Aktivitäten erfolgreich über Jahre hinweg zu verschleiern. Insoweit haben das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie die nachgeordneten Behörden die rechtswidrigen Abfallablagerungen in den Tongruben Vehlitz und Möckern mit verursacht. cc) mangelnde Kenntnisse, keine Probenahmen Das Manko der besonders seltenen und zuvor angekündigten Kontrollmaßnahmen könnte dadurch ausgeglichen oder abgeschwächt worden sein, daß die zuständigen Behörden bei ihren Kontrollmaßnahmen besonders intensiv vorgegangen sind. Die Untersuchungen haben leider aufgedeckt, dass auch das nicht der Fall war. Auch in qualitativer Hinsicht sind Niederschrift über die 21. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 04.06.2010, Seite 6 (Dr. Haseloff) 1216 239 die Überwachungsmaßnahmen als mangelhaft zu bezeichnen. abfallrechtliche Stoffstromkontrolle wurde nicht durchgeführt. Eine qualitative Für das LAGB schilderte der Zeuge Herr Berthold in seiner Aussage vom 07.11.2008 den Inhalt seiner Überwachungsmaßnahmen. Die Prüfung bezieht sich danach auf „alle Bereiche“. Das waren Arbeitsschutz, bergbauliche Sicherheit, Gesundheitsschutz und „was man sich so denken kann“. Dabei war es üblich, dass sich die Situation vor Ort angeschaut wurde und die entsprechenden Dokumente überprüft wurden.1217 In diesem Zusammenhang fällt auf, dass der Zeuge Herr Berthold die Prüfung abfallrechtlicher Belange nicht einmal erwähnt hat. Der Zeuge führte an anderer Stelle aus, dass ihm im Abfallrecht die grundlegenden Kenntnisse fehlen. Daher habe er die Anlagen in Vehlitz/Möckern wie sonst auch nur bergrechtlich geprüft.1218 Diese bergrechtliche Kontrolle kann wiederum nicht tiefgründig gewesen sein. Der Untersuchungsausschuss konnte sich bei einem Besuch der Tongruben vor Ort davon überzeugen, dass die eingebauten Abfälle nicht hinreichend verdichtet waren. Der Boden auf den Tongruben gab leicht nach und federte regelrecht. Völlig ungeachtet abfallrechtlicher Belange musste die Tongrube auch nach dem Bergrecht so verfüllt und verdichtet werden, dass sich z.B. keine Hohlräume bilden können und die Gefahr von Setzungen ausgeschlossen ist. Diese Situation hätte dem Zeugen Herrn Berthold als Bergingenieur auffallen müssen, da sie selbst durch die als Tarnung bzw. Überdeckung aufgebrachten mineralischen Abfälle spürbar war. Der Zeuge hat sich dann entweder der Wahrnehmung verschlossen oder aber die Anlage nie zu Fuß begangen. Der Zeuge Herr Berthold schilderte ferner, dass es sich bei den Tongruben in Vehlitz und Möckern um die einzigen handelte, welchen vom LAGB die Genehmigung zur Verfüllung mit Abfällen der AVV 19 12 12 erhalten hatte.1219 Zu besonderen Vorkehrungen in abfallrechtlicher Hinsicht fühlte sich das LAGB nicht dadurch veranlasst, dass die Tongruben in Vehlitz/Möckern im Vergleich zu allen anderen bergrechtlichen Anlagen außergewöhnliche Abfälle einlagerten. Auch das für die Überwachungen vor Ort zuständige Personal verfügte nicht über abfallrechtliche Grundkenntnisse.1220 Proben zum Zwecke der Erstellung von Analysen wurden durch das LAGB nicht genommen. Nach den Schilderungen des Zeugen Herrn Berthold war die Entnahme von Proben zum Zwecke der Analyse im LAGB nicht üblich. Ein tiefgründiges Kontrollsystem war dem LAGB aus Kosten- und Personalgründen durch das Ministerium nicht ermöglicht Niederschrift über die 6. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 52 (Berthold) 1218 Niederschrift über die 6. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 79 (Berthold) 1219 Niederschrift über die 6. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 57 (Berthold) 1220 Niederschrift über die 6. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 7. November 2008, S. 52 (Berthold) 1217 240 worden. Lediglich bei begründeten Verdachtsmomenten habe das LAGB Beprobungen veranlasst. Im Fall der Tontagebaue Vehlitz und Möckern geschah dies nicht mangels begründeter Verdachtsmomente. Insoweit war aus Sicht des Zeugen Herrn Berthold zu erwähnen, dass der Anlagenbetreiber als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert war. Nochmals betonte der Zeuge, dass das LAGB weder personell noch technisch ausgestattet war, um derartige Untersuchungen durchführen zu können. Außerdem stelle eine solche Probenentnahme einen Eingriff in die bergbauliche Tätigkeit dar, der seinerseits verhältnismäßig sein muss.1221 Danach hatte der Betreiber der Tongruben seitens des LAGB keine Kontrolle in abfallrechtlicher Sicht zu befürchten. Abfallrecht stand nicht im Prüfschema des Zeugen Herrn Berthold. Es fehlte an der personellen und technischen Ausstattung für tiefgreifende Kontrollen. Dazu kamen dem Zeugen sogar Zweifel auf, ob derartige Überprüfungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch Stand halten würden. Bei einer derartigen Herangehensweise des Zeugen war eine tiefgründige Anlagenüberwachung nicht zu erwarten. Da der Betreiber der Tongruben im Hinblick auf die stets angekündigten Kontrollmaßnahmen die Anlage jeweils zuvor in einen optisch scheinbar rechtmäßigen Zustand versetzte, entstand beim Zeugen Herrn Berthold auch nicht der seiner Auffassung nach erforderliche begründete Verdacht, der ihn unter erheblichen Bedenken zu einer Tiefenprüfung mit Probenentnahme und Analysen möglicherweise hätte veranlassen können. Im Ergebnis hat das LAGB die Tongruben in Vehlitz und Möckern abfallrechtlich nicht geprüft bzw. überwacht. Damit hat es objektiv einen nicht unerheblichen Beitrag dafür geleistet, dass der Anlagenbetreiber wie geschehen über Jahre hinweg systematisch rechtswidrig handeln konnte. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit seinerseits hat das LAGB weder personell noch sachlich so ausgestattet, dass es seinen Überwachungsaufgaben nachkommen konnte. Damit hat das Ministerium einen wesentlichen Beitrag zum Versagen des LAGB geleistet und letztlich auf diese Weise die illegale Abfallablagerung objektiv gefördert. dd) Überwachungsmaßnahmen des Landkeises Jerichower Land Im Landkreis Jerichower Land als untere Abfallbehörde war die Zeugin Frau Juhr für die Nachweisprüfung der Abfallbehandlungsanlage und die Stoffstromüberwachung in Rietzel seit 2002 zuständig. Die Kontrolle der Zeugin Juhr beschränkte sich deshalb darauf, dass sie in ihrem Dienstzimmer die monatlichen Meldungen der einzelnen Abfallbehandlungsanlagen geprüft hat, welche Abfälle bei den Anlagen eingegangen sind und wohin die Ausgänge verbracht wurden. Dabei hat die Zeugin Frau Juhr weder vor Ort Kontrollen durchgeführt noch den Input oder Output der Anlagen durch eigene Inaugenscheinnahme beurteilt. Anhand der Genehmigungsbescheide stellte sie dann fest, ob dasjenige, was nach den schriftlichen Meldungen in die Anlagen gebracht wurde, dafür auch zulässig war. Eine Plausibilitätsprüfung über die in den Anlagen behandelnden Abfallmengen wie auch einen Vergleich der Qualität mit der anderer Sortieranlagen führte die Zeugin nicht aus. Da sie nur vom Schreibtisch aus gehandelt habe, konnte sie keine 241 Kenntnis über die tatsächliche Zusammensetzung der Abfälle vor Ort erlangen. Eine darüber hinausgehende Aufgabenstellung wurde ihr nie erteilt.1222 Selbst die Rechtmäßigkeit der Abfallströme nach dem Papier kann die Zeugin nicht tiefgründig geprüft haben. Andernfalls hätte sich ihr die Frage aufdrängen müssen, wie in Größenordnungen von mehreren hunderttausend Tonnen Abfall aus Kunststoffabfällen mit der AVV 19 12 12 mineralische Abfälle der AVV 19 12 09 werden konnten. Es erfolgte also keine Kontrolle auf Schlüssigkeit der Meldungen über die Stoffströme. Die Zeugin Frau Osse vom Landkreis Jerichower Land gab an, dass sie die Stoffströme abfallrechtlich geprüft habe. Diese Prüfung sei jedoch eine Papierprüfung und keine Augenscheinprüfung gewesen.1223 Damit hat auch die Zeugin Frau Osse lediglich überprüft, ob der Anlagenbetreiber die Papiere „richtig“ ausgefüllt hat. Ob die Darstellung auf den Papieren auch mit der Wirklichkeit übereinstimmte, kontrollierte auch diese Zeugin nicht. Eine Inaugenscheinnahme des Tontagebaus in Vehlitz wurde von der Zeugin Frau Baudach vom Landkreis Jerichower Land durchgeführt. Sie nahm sowohl in der Sortieranlage in Rietzel als auch im Tontagebau in Vehlitz den für die AVV 19 12 12 typischen hausmüllähnlichen Geruch wahr. Obwohl Hausmüll weder in der Behandlungsanlage in Rietzel noch im Tontagebau Vehlitz zugelassen war, ließ dies die Zeugin Frau Baudach nicht aufmerksam werden. Immerhin hätte ja der Geruch auch von einer anderen Anlage stammen können. Welche andere Anlage dazu in Betracht kam, erläuterte die Zeugin allerdings nicht.1224 Die Zeugin veranlasste daher keine eigenen Untersuchungen zum Organikanteil der Abfälle. Von einem Kollegen habe sie sich Belege zeigen lassen, wonach der private Sachverständige des Anlagenbetreibers derartige Untersuchungen durchgeführt habe.1225 Der Zeuge Herr Bruelheide hat nach seiner Aussage als Dienstvorgesetzter der Frauen Juhr und Osse nicht einmal in Erwägung gezogen, die Abfälle zu analysieren. Trotz seiner Ladung als Zeuge zum Termin mit dem der Ladung beigefügten Beweisthema konnte sich der Zeuge nicht daran erinnern, ob regelmäßig Kontrollen in den Anlagen durchgeführt wurden und falls ja, in welchem zeitlichen Abstand. Ihm habe auch nie jemand gesagt, dass er irgendetwas analysieren müsse. Mit der Möglichkeit einer Stoffstromanalyse konnte der Zeuge Herr Bruelheide nichts anfangen. Er warf in seiner Zeugenaussage für sich Fragen auf, ob er denn Stoffproben hätte nehmen sollen, ob diese Proben dann zu untersuchen Niederschrift über die 3. – öffentliche Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 5 f. (Juhr) Niederschrift über die 3. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 6 f. (Vorsitzende Hunger/Juhr) Niederschrift über die 3. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 9 (Abgeordneter Kley/Juhr), vgl. auch S. 15 (Abgeordneter Lüderitz/Juhr) 1223 Niederschrift über die 3. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 20 (Osse) Niederschrift über die 3. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 20 f. (Vorsitzende Hunger/Osse) 1224 Niederschrift über die 3. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 29 (Stadelmann/Osse) 1225 Niederschrift über die 3. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. September 2008, S. 27 (Abgeordneter Kley/Osse) 1222 242 gewesen wären und wenn ja, durch wen. Er meinte auch, dass sich seine Mitarbeiterinnen (die Zeuginnen Frau Osse und Frau Juhr) die Abfälle vor Ort angesehen und sich nicht auf eine bloße Papierkontrolle beschränkt hätten.1226 Die Qualität der Überwachungsmaßnahmen des Landkreises Jerichower Land war danach absolut unzureichend. Die sachlich zuständigen Mitarbeiterinnen Osse und Juhr prüften stets nur die Lage nach den vom Anlagenbetreiber eingereichten Papieren. Die tatsächlich bearbeiteten Abfälle wurden nie überprüft, nicht einmal einer optischen Kontrolle unterzogen. Ihr Dienstvorgesetzter Herr Bruehlheide wusste davon nichts und hatte keine Vorstellungen darüber, was überhaupt zu prüfen und analysieren war. Diese sachlich nicht mehr verständliche Oberflächlichkeit der Anlagenüberwachung durch den Landkreis Jerichower Land konnte den Betreibern der HRH in Rietzel und der Tongruben auf Dauer nicht verborgen bleiben. Nach der vom Zeugen Herrn Dr. Haseloff beklagten kriminellen Energie der Anlagebetreiber haben diese auch erkannt, dass seitens des Landkreises wie auch des LAGB mit tiefgreifenden Kontrollmaßnahmen nicht zu rechnen war. Sie stellten ihre Handlungsweisen darauf ein. Eine wesentliche Ursache dafür im Sinne einer Mitursächlichkeit haben die Behörden des Landkreises Jerichower Land gesetzt, indem sie es den Anlagenbetreibern durch den Ausfall effektiver staatlicher Kontrolle erst ermöglichten, in ihren Tongruben nach eigenen Vorstellungen und ohne Rücksicht auf die Rechtslage zu verfahren. Letztendlich trägt für die Handlungsweise der Behörden des Landkreises der Landrat Herr Finzelberg die Verantwortung. Er hat es versäumt, in seinem Zuständigkeitsbereich für die Einhaltung solcher Zustände zu sorgen, die eine Umsetzung von Abfall- und Imissionschutzrecht sichern und z.B. die effektive Überwachung der HRH Rietzel garantierten. HRH Rietzel war einer der Hauptlieferanten des Verfüllmaterials für die Tongrube Vehlitz. Somit trägt der Landrat Mitverantwortung für eine planmäßig und zielgerichtete illegale Abfallablagerung im Umfang von immerhin ca. einer Million Tonnen Abfälle. Niederschrift über die 8. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 30 (Abgeordneter Lüderitz/Bruehlheide), S. 40 (Bruehlheide) 1226 243 III. Verantwortlichkeit des Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und seiner nachgeordneten Behörden für die illegalen Abfallablagerungen in Freyburg/Zeuchfeld 1. Rechtswidrige Erteilung der Genehmigung Die Deponie Freyburg/Zeuchfeld wurde in dem hier interessierenden Zeitraum auf der Grundlage einer Plangenehmigung vom 17.11.2004 betrieben1227. Im Laufe der Untersuchungen haben sich keine Hinweise dafür ergeben, dass diese Plangenehmigung als solche nicht mit dem geltenden Recht im Einklang steht. Es konnte herausgearbeitet werden, dass sich das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde für die Plangenehmigung inhaltlich tiefgründig unter anderem mit der Frage befasst hat, ob und unter welchen Prämissen die Deponie über den 31.05.2005 bis zum 15.07.2009 als Deponie der Klasse I weiter betrieben werden kann1228. Dazu gab es einen innerbehördlichen Meinungsaustausch, der zu einem vertretbaren Ergebnis führte. Allerdings ergaben die Untersuchungen auch, dass das Landesverwaltungsamt im Umgang mit den eigenen Unterlagen nicht stets die erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Konkret hatte sich das Landesverwaltungsamt kein eigenes Exemplar der erteilten Plangenehmigung vom 17.11.2004 zu den Akten genommen. Vielmehr wurde die Plangenehmigung nur rechentechnisch abgespeichert. Dabei wurde offensichtlich nicht hinreichend darauf geachtet, welche der verschiedenen abgespeicherten Versionen die tatsächlich erteilte Plangenehmigung ist. So kam es, dass der Burgenlandkreis nach der Bitte um Übersendung der Plangenehmigung vom Landesverwaltungsamt eine Plangenehmigung erhielt, welche das Datum 17.12.2004 trug und sich inhaltlich vom Bescheid dadurch unterschieden hat, dass die Positivliste der Abfälle nicht die Spalte „Verwertung und Deklarationsanalysen“ enthielt.1229 Dieser fahrlässige Umgang mit eigenen Unterlagen lässt mittelbar Rückschlüsse auf die vom Landesverwaltungsamt angewendete Sorgfalt zu. Immerhin handelt es sich bei der Plangenehmigung einer Deponie um deren Betriebsgrundlage (§ 31 KrW/AbfG.) Die Bedeutung der Plangenehmigung geht über die des sonstigen allgemeinen Postverkehrs deutlich hinaus. Bereits deshalb sieht es der Untersuchungsausschuss als unverzichtbar an, dass eine derartige wesentliche Grundlage für den Betrieb einer Deponie Niederschrift über die 4. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S 7 ( Hoffmann), S. 44 (Breuer), S. 86 (Dr. Dube) 1228 Niederschrift über die 7. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 5, 6 f. (Vorsitzende Hunger/Dr. Engel), S. 13 (Abgeordneter Kley/Dr. Engel); Niederschrift über die 9. – öffentliche Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 7 (Vorsitzender Hunger/Wegener) Niederschrift über die 7. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S 7 f. (Abgeordneter Lüderitz/Dr. Engel), vgl. auch S. 23 (Vorsitzendes Hunger/Abendroth); Niederschrift über die 9. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 13. Februar 2009, S. 7 (Vorsitzende Hunger/Wegener) 1229 Niederschrift über die 4. – öffentliche Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 8, 33 (Hoffmann) 1227 244 wie eben die Plangenehmigung in den eigenen Akten der Behörde ordnungsgemäß gesichert wird. Dadurch wurde jedoch nach den Feststellungen des Untersuchungsausschusses die illegale Ablagerung von Abfällen auf der Deponie Freyburg/Zeuchfeld nicht in signifikanter Weise gefördert oder gar verursacht. So hatte nach dem Inhalt der Akten bis zur Tätigkeit des Untersuchungsausschusses keiner der Beteiligten das Fehlen einer ordnungsgemäß dokumentieren Plangenehmigung bemerkt. Insbesondere der Anlagenbetreiber musste als selbstverständlich davon ausgehen, dass sich in den Behördenunterlagen diejenige Fassung befindet, welche ihm als verbindlich bekannt gegeben worden ist. Mangels Kenntnis des Anlagenbetreibers von der unzureichenden Verwahrung der Plangenehmigung seitens der Behörde konnte dieser daraus keine Vorteile ziehen. Ferner steht der Betrieb einer Deponie sowie deren wesentliche Änderung unter dem Erlaubnisvorbehalt der Planfeststellung bzw. Plangenehmigung (§ 31 II, III KrW/AbfG). Ohne eine derartige Erlaubnis ist der Betrieb einer Deponie illegal und sogar in § 327 II Nr. 3 StGB unter Strafe gestellt. Der Anlagebetreiber selbst hat daher ein erhebliches Eigeninteresse, die ihm erteilte Plangenehmigung sorgfältig aufzubewahren. 2. Ermöglichung der illegalen Abfallablagerung auf sonstige Weise a) durch unzureichende Überwachungsmaßnahmen Nach Aussage der Zeugen wurde die Deponie erlasskonform nach dem Runderlass zur Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen überwacht1230. Insbesondere nach Entdeckung des möglichen Ausmaßes der Einlagerung nicht genehmigungskonformer Abfälle wurde die Überwachung massiv verstärkt. Im Nachhinein erwiesen sich sowohl die Eigenüberwachung des öffentlich-rechtlich organisierten Betreibers als auch die Überwachung durch das Landesverwaltungsamt als lückenhaft, da anderenfalls die Menge der eingelagerten Abfälle nicht erklärt werden kann. Die Überwachung wurde durch optische Überprüfung des Deponiegeländes und Einsicht in die Unterlagen des Deponiebetreibers durchgeführt. Dies hat sich als nicht ausreichend erwiesen, eine Einlagerung von nicht genehmigten Abfällen zu verhindern. Insbesondere fiel auf, dass die Zeugin Frau Abendroth der Meinung war, keine eigenen Analysen in Auftrag geben zu können1231. Ihre Vorgesetzten sahen eine solche Notwendigkeit auch nach der Anzeige des BVSE augenscheinlich nicht. Vielmehr wurde zunächst weiterhin der Betreiber zur Überlassung von Unterlagen und Analyseergebnissen aufgefordert. Hier setzt ein Problem an, dass mit den Zeugen Herr Hoffman, Herr Helms, HerrLeimbach und der Zeugin Frau Lindemann in deren Befragungen erläutert wurde. 1230 Vgl. auch Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 15 (Abgeordneter Lüderitz/ Zender ) 1231 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 32 f. (Abgeordneter Kley/ Abendroth) 245 Überwiegend gingen die Zeugen davon aus, dass einem öffentlich-rechtlich organisierten Betreiber einer Deponie ein gewisser Vertrauensvorschuss entgegengebracht werden könne, da diese in besonderem Maße der Einhaltung von Recht und Gesetz verpflichtet gewesen sei1232. Die Zeugen Herr Zender und Herr Dr. Aeikens gehen davon aus, dass es einen solchen Vertrauensvorschuss nicht gegeben habe1233. Allenfalls könne man entsprechende Erwartungen hegen1234. Trotz dieser Aussagen kann hier nicht ausgeschlossen werden, dass ein solcher Vertrauensvorschuss bestand. Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die Zeugen Herr Zender und Herr Dr. Aeikens in Positionen waren, in denen eine Wahrnehmung des Tagesgeschäfts, wenn sie überhaupt geschah, die Ausnahme war. So sagte der Zeuge Herr Zender aus, er kenne den Vorgang erst seit Anfang 2008 und könne nur aus der Sicht eines Abteilungsleiters berichten1235. Zudem kann auch eine Erwartungshaltung zu einem anderen Verhalten bei einer Kontrolle führen. Hinzuzufügen ist allerdings, dass die konkrete Durchführung einzelner Kontrollen vom Untersuchungsausschuss nicht mehr vollständig überprüft werden konnte und insoweit die Aussagen, dass die Kontrollen erlasskonform durchgeführt wurden, heute nicht mehr zur Gänze verifizierbar sind. Angesichts der vom Zeugen Herr Dr. Palm festgestellten hohen Organikanteile hätte aber bei genügender Anstrengung die Möglichkeit bestanden, eine Falschlieferung zu erkennen. Zwar sagte der Zeuge Herr Dr. Palm aus, dass man nicht sehen könne, ob es sich bei einer Lieferung um Abfälle mit 3 % Organikanteil oder 5 % Organikanteil handele 1236. Es sei aber für jemanden, der jeden Tag mit Müll zu tun habe, erkennbar, ob hier 3 % oder 50 % Organikanteil vorliege, was sich bereits am Einbauverhalten zeigen würde1237. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Anlieferung von Abfällen, die nicht der Abfallschlüsselnummer AVV 19 12 09 entsprachen, in vielen Fällen zu erkennen gewesen wäre. 1232 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 10 (Hoffmann), vgl. auch S. 25, vgl. auch S. 28 (Abgeordneter Miesterfeldt/ Hoffmann) Niederschrift über die 13. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Juni 2009, S. 16 f. (Abgeordneter Kley/ Leimbach) Niederschrift über die 11. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. April 2009, S. 19 (Helms), S. 19 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Helms), S. 26, 35 (Abgeordneter Kley/ Helms), S. 27 (Abgeordneter Kley/ Helm) 1233 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 17 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Zender) Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 51 f. (Abgeordneter Kley/ Dr. Aeikens), S. 53, 60 (Abgeordneter Graner/ Dr. Aeikens) 1234 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 51 f. (Abgeordneter Kley/ Dr. Aeikens), S. 53, 60 (Abgeordneter Graner/ Dr. Aeikens) 1235 Niederschrift über die 16. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 30. Oktober 2009, S. 6 (Vorsitzende Hunger/ Zender) 1236 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 80 (Abgeordneter Miesterfeldt/ Dr. Palm) 1237 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 80 (Abgeordneter Miesterfeldt/ Dr. Palm) 246 Die Zeugin Frau Knopf sagte aus, dass im Sommer 2007 die von der LBR Logistik Beratung und Rohstoffe GmbH und der LBR EBS GmbH als Abfälle der Schlüsselnummer 19 12 09 hergestellten Abfälle ein anderes Bild bekommen haben. Seit jener Zeit hatten die 19 12 09 -Abfälle dieser Gesellschaften einen ungewöhnlich hohen organischen Anteil.1238 Abnehmer dieser Abfälle sei im Sommer 2007 u.a. die Deponie Freyburg / Zeuchfeld gewesen.1239 b) durch fehlende Kommunikation zwischen den Behörden und behördeninterne Kommunikation Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden wird im Regelfall nach Bekanntwerden der hier interessierenden Probleme durch die Medien im März 2008 von den Zeugen als gut bezeichnet. Auf den Vorhalt einzelner Vorfälle erwiderte der Zeuge Herr Dr. Aeikens, einzelne Kritik an der Arbeitsweise eines anderen Hauses oder einzelner Mitarbeiter sei kein Anzeichen, dass kein gutes Einvernehmen vorliegen würde1240. Nach Aussage der Zeugin Frau Knopf wusste sie bis März 2008 nicht, dass auch andere an dem Problem der illegalen Einlagerung arbeiten1241. Dies spricht nicht für eine koordinierte Zusammenarbeit, ist aber möglicherweise dadurch zu erklären, dass vor März 2008 der Umfang des Problems und die Vernetzung nicht erkannt wurden. Bezeichnend für den Fall Freyburg / Zeuchfeld ist, dass eine Kommunikation zwischen dem ZAW und der unteren Abfallbehörde des Burgenlandkreises gar nicht stattfand. So wurde die untere Abfallbehörde erst ab Mai 2008 in die Eigenüberwachung des ZAW eingebunden. Weder der Zeuge Herr Erben als ehemaliger Landrat des Altkreises Weißenfels noch der Zeuge Herr Reiche als Landrat des Burgenlandkreises haben zur Vorbereitung ihrer Verwaltungsratssitzungen eine Fachbehörde mit einbezogen. Selbst der Geschäftsführer Herr Beckmann hat nie fachlichen Rat bei der Behörde des eigenen Landkreises eingeholt1242, obwohl er in einem Brief an den Untersuchungsausschuss selbst von nicht vorhandenen Kenntnissen in der Abfallwirtschaft spricht (Anlage 24, S. 2). Die Kommunikation innerhalb der Behörden war dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsebenen nur dann eingebunden werden, wenn ein Problem von der jeweiligen unteren Bearbeiterebene als wichtig genug erkannt wird. Wo die Maßstäbe für diese Beurteilung liegen, war nicht erkennbar. So ist es der Einschätzung des einzelnen Bearbeiters und somit fast dem Zufall überlassen, ob eine Information an die höheren Ebenen weitergeleitet wird. . 1238 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 6 (Vorsitzende Hunger/ Knopf) 1239 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 12 (Abgeordneter Lüderitz/ Knopf) 1240 Niederschrift über die 21. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 4. Juni 2010, S. 45 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Dr. Aeikens) 1241 Niederschrift über die 8. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2009, S. 9 (Knopf) 1242 Niederschrift über die 4. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 2. Oktober 2008, S. 44 (Vorsitzende Hunger/ Breuer) 247 Eine effektive Kontrolle über die Weiterleitung bedeutender Informationen gab es aus Sicht der Verwaltungshierarchie weder von unten nach oben noch von oben nach unten. So wurde auch der Verwaltungsrat des ZAW nie über die illegalen Ablagerungen auf der Deponie informiert. Verantwortlich für diesen Zustand der lediglich zufälligen Weitergabe bedeutsamer Informationen waren der Landrat des Burgenlandkreises Herr Reiche wie auch der ehemalige Landrat des Altkreises Weißenfels Herr Erben. c) durch unzureichende Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und Geschäftsführer Hinsichtlich der auf der Deponie beschäftigten Mitarbeiter haben deren Kenntnisse anfänglich nicht den Erfordernissen entsprochen. Eine Schulung wurde aber für das Deponiepersonal und das Leitungspersonal durchgeführt1243. Die Behörden boten in unterschiedlichem Umfang Weiterbildungsmaßnahmen an. Die Weiterbildung im Burgenlandkreis wurde nach Kostengesichtspunkten organisiert und nur wahrgenommen, soweit es kostengünstige Angebote gegeben habe. So sagte die Zeugin Frau Wittig aus, sie habe sich als Quereinsteigerin meist selbst um ihre Weiterbildung, z.B. den Besuch von Lehrgängen, gekümmert1244. Die Zeugin Frau Völzke ging auch von einem kleinen Budget für die Weiterbildung aus, bezeichnete aber die Weiterbildungsveranstaltungen durch das LAU als gut. Einen Weiterbildungsplan habe es nicht gegeben1245. Der Zeuge Herr Helms als Leiter des Umweltamts des Altburgenlandkreises bzw. seit Mitte Mai 2007 als Leiter des Amts für Natur- und Gewässerschutz des Burgenlandkreises bestätigte in der Tendenz die Aussage der Zeugin Frau Wegener, dass die Weiterbildung stets budgetabhängig war. Weiterbildung gab es nach der Aussage des Zeugen Herr Helms nur in begrenztem bzw. geringem Umfang. Soweit es möglich war und es zudem kostengünstige Angebote gab, wurden sie auch wahrgenommen.1246 Der Zeuge Herr Beckmann schilderte auf Seite 2 seines Briefes an den Untersuchungsausschuss vom 16. September 2008, dass er weder eine Ausbildung in der Abfallwirtschaft genossen habe, noch sich praktische Kenntnisse auf diesem Gebiet erwerben konnte. 1247 Es ist also davon auszugehen, dass es im Burgenlandkreis Defizite bei der Weiterbildung der Mitarbeiter gegeben hat. 1243 Niederschrift über die 7. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Dezember 2008, S. 67 (Abgeordneter Kley/ Horn); 1244 Niederschrift über die 11. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 17. April 2009, S. 10 (Abgeordneter Lüderitz/ Wittig) 1245 Niederschrift über die 13. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 05. Juni 2009, S. 58 f. (Abgeordnete Rogée/ Völzke) 1246 Niederschrift über die 11. öffentliche Sitzung am 17. April 2009, Seite 31, (Helms) 1247 Anlage 24 zum Teil B 248 d) undurchsichtige Unternehmensstruktur Die größere Zahl der auf dem Deponiegelände tätigen Gesellschaften, die dazu z.T. noch untereinander verflochten waren, erschwerte für die Behördenmitarbeiter den Überblick über Verantwortlichkeiten. Auch diese Unübersichtlichkeit der Gesellschafts- und Betriebsstruktur des teilweise kreiseigenen (!) Deponiebetreibers hat zur Erschwerung der Anlagenüberwachung nicht unwesentlich beigetragen. Damit wurde letztlich die illegale Abfallablagerung begünstigt, also mitverursacht. 249 IV. Verantwortlichkeit des Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und seiner nachgeordneten Behörden für die illegalen Abfallablagerungen der Abfallbehandlungsanlage Riestedt 1. Rechtswidrige Genehmigungserteilung In der Abfallbehandlungsanlage Riestedt liegen zwei Problemkomplexe vor. Einmal ist nach Aussage des Zeugen Herrn Damaschke seit Jahrzehnten eine Bauschuttdeponie vorhanden1248. Andererseits besteht eine Abfallbehandlungsanlage mit Zwischenlager, in der auch Baustellenabfälle sowie nicht zugelassene Abfälle gelagert und behandelt wurden.1249 Die Verbindung zwischen beiden Anlagen besteht darin, dass beide auf demselben Grundstück liegen und der Betreiber der Abfallbehandlungsanlage Abfälle auf die Bauschuttdeponie verbrachte, anstatt sie ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Anlage der Bauschuttdeponie begann bereits in den achtziger Jahren 1250 und wurde bis zur Insolvenz der LTE fortgesetzt. Ein Problem liegt in der Menge der Abfälle, die auf dem Gelände in Riestedt abgelagert wurden und in deren Zusammensetzung. Obwohl die Einlagerung von Bauabfällen und Baumischabfällen auf dem späteren RPR-Grundstück nach der Insolvenz der LTE (1999 2000) im Jahre 2004 bereits bekannt war 1251 (später kamen noch gemischte Siedlungsabfälle sowie Kunststoff und Gummi hinzu), wurde die wahre Zusammensetzung der Abfallmengen erst im Jahre 2008 erkannt, als durch die Feuerwehr Brandschneisen in den Ablagerungen angelegt wurden und dabei ein Querschnitt der Abfälle sichtbar wurde1252. Für die Anlage wurde nach Aussage des Zeugen Dirk Schatz, Landrat Landkreis Mansfeld Südharz, ursprünglich eine Baugenehmigung für eine Bauschuttdeponie erteilt. Auch wurde ein Zwischenlager für Abfälle genehmigt. Darüber hinaus wurden verschiedene Genehmigungen zur Behandlung von Abfällen wie eine Abfallsortierung, eine Brecher- und Siebanlage sowie eine Holzschredderanlage erteilt. Die Genehmigungslage trug zu einem Teil dazu bei, dass die Handlungen des ab dem Funktionalreformgesetz auch immissionsschutzrechtlich zuständigen Landkreises behindert wurden. Der Zeuge Herr Koch sah die Baugenehmigung aus dem Jahr 1994 als mangelhaft an, weil dort nicht geregelt worden sei, wie hoch das Zwischenlager zu errichten sei 1253. Dem wurde von den Zeugen Herrn Dr. Discher und Herrn Damaschke widersprochen, die im Ergebnis 1248 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 15 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Damaschke) 1249 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 15 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Damaschke) 1250 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 15 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Damaschke) 1251 Dienstreisebericht vom 09.08.2004, Akte LK MSH RPR GmbH Riestedt, Verwaltung bis April 2008 ORIGINAL, S. 9 ff. 1252 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 24 (Abgeordneter Graner/ Koch), (Vorsitzende Hunger/ Koch) 1253 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 7 f. (Vorsitzende Hunger/ Koch), vgl. auch S. 24 (Abgeordneter Kley/ Koch) 250 aussagten, dass die maximale Abfallmenge aus dem Genehmigungsbescheid und den dazugehörigen Antragsunterlagen ablesbar sei1254. So wären die Grundfläche und die Schütthöhe durch eine Nachforderung im Genehmigungsverfahren begrenzt gewesen. Diese Art des Aufbaus einer Genehmigung ist für eine Baugenehmigung für eine Bauschuttdeponie charakteristisch und üblich, so dass hierin nicht die Hauptursache für die Anhäufung der Abfallberge liegen kann. Der Zeuge Koch gab den zum Zeitpunkt seiner Vernehmung bekannten Stand mit 90.000 t bis 100.000 t an.1255 Bei der Durchsicht der Genehmigung vom 07.11.1995 zeigte sich, dass die Genehmigung selbst nur auf die Pläne verweist, nach denen die Anlage errichtet werden soll 1256. Diese Pläne sind in den dem Ausschuss übergebenen Akten Riestedt nicht vorhanden. Auf einem Lageplan, der in der Akte nach der Genehmigung eingeordnet ist (wobei unklar ist, ob es sich um einen Bestandteil der Genehmigung handelt, ein Genehmigungsvermerk ist jedenfalls nicht erkennbar), ist nur für den Bereich „Bodenlager, min. Schüttgutlager“ eine Höhenangabe (3,00 m – 3,50m) bei einer Grundfläche von 30 m x 30 m angegeben, als Obergrenze der Menge 2.500 m³. Andere Lager, wie etwa das Lager Grobfraktion, sind weder in der Fläche noch in der Höhe genau bestimmt1257. Da die Unterlagen nicht vollständig sind, kann hier nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass die Ablagerung der Abfallmenge durch einen Rückgriff auf die Genehmigung zu verhindern gewesen wäre. Hinsichtlich der Übernahme des Betriebes durch die RPR stellte sich die Frage nach dem Fortbestehen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 1995. Dort gab es unterschiedliche Rechtsauffassungen, einmal auf Seiten des Landkreises und des STAU, die beide von einem Erlöschen der Genehmigung ausgingen, andererseits des LVwA, das sich letztendlich für ein Fortbestehen der Genehmigung entschied. Hier spricht vieles dafür, dass die Genehmigung nicht erloschen war. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erlischt nach § 18 BImSchG dann, wenn von ihr kein Gebrauch gemacht wird. Dies ist nach der Rechtsprechung des BVerwG dann der Fall, wenn nicht nur der Wille zur Betriebseinstellung vorliegt, sondern der Betrieb vollständig eingestellt wird, d.h. keine Betriebshandlungen mehr vorgenommen werden1258. Die Genehmigung entfällt nicht, wenn der Betreiber noch Handlungen vornimmt, die auf einen Willen zum Gebrauchmachen von der Genehmigung schließen lassen, es sei denn, die Handlungen erfolgen offensichtlich nur zu dem Zweck, das Entfallen der Genehmigung zu verhindern1259. Beides ist hier nicht der Fall, sowohl die LTE als auch ihre Nachfolger haben zu erkennen gegeben, dass sie von der Genehmigung weiter Gebrauch machen wollten. Ein Verzicht auf die Genehmigung mit anschließender dreijähriger Betriebseinstellung liegt jedenfalls nicht vor. Niederschrift über die 18. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 05.02.2010, S. 5 (Discher) 1255 Niederschrift über die 18. – öffentliche – Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 05.02.2010 (Damaschke) 1256 Genehmigungsbescheid STAU Halle, Aktenzeichen: 5.1 – 44217 – 00658.100/95, Akte LK MSH RPR GmbH Riestedt Verwaltung bis April 2008 ORIGINAL, Immissionsschutz ab Oktober 2008, Blatt 81-453, hier Blätter 86 ff. 1257 Akte LK MSH RPR GmbH Riestedt Verwaltung bis April 2008 ORIGINAL, Immissionsschutz ab Oktober 2008, Blatt 81-453, hier Blatt 109 1258 BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, Aktenzeichen: 7 C 25.04 1259 BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, Aktenzeichen: 7 C 25.04 1254 251 Die Genehmigung ist auch nicht durch die Insolvenz der LTE erloschen. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird nicht personenbezogen auf einen bestimmten Betreiber erteilt, sie ist vielmehr auf eine bestimmte Anlage bezogen. Da sich die Anlage nicht geändert hatte, lediglich eine andere juristische Person als Betreiber fungierte, wurde der Bestand der Genehmigung nicht berührt. Das Landesverwaltungsamt hat damit richtig entschieden, als es von einem Fortbestehen der Genehmigung ausging. Hinsichtlich der Möglichkeit einer Rücknahme der Genehmigung ist dem Zeugen Herr Koch nicht zuzustimmen, wenn er meint, nachdem im Jahre 2007 bereits 100.000 t auf dem Gelände lagerten, sei es nicht mehr darauf angekommen. Solange die Genehmigung in der derzeitigen mangelhaften Form besteht, besteht auch die Gefahr eines weiteren Betreiberwechsels und des Ausnutzens der Genehmigung. Wäre die Genehmigung frühzeitig geändert worden, was aber durch die unterschiedlichen Auffassungen zum Genehmigungsstand nicht erfolgte, hätte es das Problem höchstwahrscheinlich nicht in dem Ausmaße gegeben. Nach dem Jahr 2007 hätte zudem die abgelagerte Abfallmenge als Argument für eine Änderung der Genehmigung herangezogen werden können. Das befürchtete Prozessrisiko besteht bei jeder Änderung einer Genehmigung. Das Vorliegen einer rechtsbeständigen Anlagengenehmigung wurde durch das Landesverwaltungsamt langwierig über mehrere Jahre hinweg überprüft. Das LVerwA kam dabei zu dem Ergebnis, dass eine rechtmäßige bestandskräftige Genehmigung vorliegt. Der Untersuchungsausschuss geht daher mit dem LVerwA nicht von einer rechtswidrigen Erteilung der Genehmigung aus. 2. Ermöglichung der illegalen Abfallablagerung in sonstiger Weise a) durch Zuständigkeitsprobleme Das Landesverwaltungsamt hat dem LK Mansfeld-Südharz die Unterlagen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und Überwachung erst weit nach dem 01.01.2005 zukommen lassen. Begründet wurde dies mit noch laufenden Vorgängen und Art. 13 des ersten Funktionalreformgesetzes vom 22.12.2004, der eine Beibehaltung der Zuständigkeit bei noch nicht abgeschlossenen Vorgängen bestimmt. Diese Zuständigkeit nach Art. 13 des Funktionalreformgesetzes kann sich aber nur auf einzelne Verwaltungsvorgänge beziehen, nicht aber eine generelle Verlängerung der Zuständigkeit bewirken. Damit war der Landkreis bereits ab dem 01.01.2005 zwar generell zuständig für die immissionsschutzrechtliche Überwachung, in vorliegenden Fall aber nicht im Besitz der erforderlichen Unterlagen. Das Landesverwaltungsamt wäre verpflichtet gewesen, die Unterlagen zeitnah zu übergeben und nur die Unterlagen zu behalten, die es für den Abschluss des offenen Vorganges brauchte. Alternativ wäre es möglich gewesen, die Akten zu kopieren. b) durch fehlende Sicherheitsleistung 252 Die Zuständigkeitsfrage hat auch Auswirkungen auf die Frage der Anordnung einer Sicherheitsleistung. Nach Aussage des Zeugen Herr Koch wurde das LVerwA hier nicht tätig. Damit lag auf diesem Gebiet kein noch nicht abgeschlossener Vorgang vor, der eine Zuständigkeit des Landkreises verhindert hätte. Soweit also eine Sicherheitsleistung nach dem 01.01.2005 anzuordnen gewesen wäre, hätte dies durch den Landkreis geschehen müssen. Zu beachten ist aber, dass der Landkreis nach Aussage der Zeugen Herr Koch und Herr Hooper nicht die notwendigen Akten hatte. Dieser Aussage wurde von Seiten des Landesverwaltungsamtes widersprochen, so sagte der Zeuge Herr Damaschke aus, dass die Unterlagen aus der abfallrechtlichen Überwachung immer beim Landkreis gelegen hätten und der Landkreis auch immer an den Genehmigungsverfahren beteiligt gewesen sei. Lediglich die letzte Archivakte sei erst auf Nachfrage im Jahr 2007 übergeben worden1260. Allerdings spricht die Anforderung der Akten im Zuge der Betriebsübernahme durch die RPR dafür, dass tatsächlich keine ausreichenden Akten vorhanden waren. Die Tatsache, dass der Landkreis sich durchaus schon als abfallrechtlich zuständig betrachtete und handeln konnte, zeigt sich allerdings daran, dass mit Bescheid vom wurden1261. Dem Zeugen Herrn Koch ist zuzustimmen, dass bei den im Jahr 2007 bereits abgelagerten Mengen eine auskömmliche Sicherheitsleistung eine beträchtliche Höhe erreichen musste1262. Im Nachhinein nicht verständlich ist jedoch, dass dem Betreiber wegen der Verhandlungen über die ordnungsgemäße Führung des Anlagenbetriebes keine Sicherheitsleistung auferlegt wurde. c) durch unzureichende Anlagenüberwachung seitens der Behörden Entschlossene Maßnahmen wurden erst ergriffen, als im März 2007 die Lagerung gemischter Siedlungsabfälle sowie von Kunststoffen und Gummi festgestellt wurde. Dies war nicht mehr mit der Genehmigung vom 07.11.1995 vereinbar. Die Vorgehensweise des Landesverwaltungsamtes und des Landkreises, vor der Stilllegungsverfügung und der Beräumungsanordnung zunächst eine Anhörung durchzuführen, war gesetzeskonform. Die Konsequenz in der Umsetzung der Maßnahmen hat aber gefehlt. Die Behörden haben lediglich Missstände entdeckt und zu deren Beseitigung aufgefordert, sich von minimalem Erfolgen aber von durchgreifenden Maßnahmen abhalten lassen. Die in diesem Zusammenhang von den überwachenden Behörden angedrohten Zwangsgelder hielten dabei nicht immer die Balance zwischen einem wirksamen Druckmittel und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betreibers. Insoweit ist dem Zeugen Herrn Koch zuzustimmen, der eine Zwangsgeldandrohung von 1.000.000,00 DM für zu hoch ansah. Eindeutig zu niedrig waren Zwangsgeldandrohungen von 250,00 € bis 6.000,00 €. 1260 Niederschrift über die 18. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5. Februar 2010, S. 7 f. (Vorsitzende Hunger/ Damaschke), S. 11 (Abgeordneter Lüderitz/ Damaschke) 1261 Ordnungsverfügung vom 08.08.2005, Aktenzeichen: 70/2/He, Akte LVwA RPR Riestedt GmbH, Ordner 4, S. 26 1262 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 16 ff. (Abgeordneter Lüderitz/ Koch), vgl. auch S. 38 f. (Abgeordneter Lüderitz/ Hooper) 253 Seit September 2007 wurde die Anlage nach Auskunft des Zeugen Herr Hooper verstärkt kontrolliert1263. Im Nachhinein ergibt sich, dass intensive Kontrollen hier weit eher nötig gewesen wären. Auch bei der Anlage in Riestedt zeigte sich im Nachhinein, dass sich mit einer einfachen Begehung der Anlage die wahren Ausmaße nicht entdecken lassen, so wenn etwa zu entsorgende Abfälle in extra gegrabenen Vertiefungen verbracht und dann mit Altablagerungen überschoben werden. Hier wurden Überwachungsbehörden unter bewusster Ausnutzung der geringen Überwachungshäufigkeit und der Oberflächlichkeit der Überwachung regelrecht getäuscht. 1263 Niederschrift über die 14. - öffentliche - Sitzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 28. August 2009, S. 42 f. (Abgeordneter Graner/ Hooper)