C/01/19 5279/01 (Presse 19) (OR. en) 2327. Tagung des Rates - ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN am 22.-23. Januar 2001 in Brüssel Präsidentin: Frau Anna LINDH Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Schwedens Internet: http://ue.eu.int/Newsroom E-mail: [email protected] 5279/01 (Presse 19 - G) 1 DE 22.-23.I.2001 INHALT TEILNEHMER .................................................................................................................................. 4 ERÖRTERTE PUNKTE ÖFFENTLICHE AUSSPRACHE ÜBER DAS ARBEITSPROGRAMM DES VORSITZES KONFLIKTVERHÜTUNG ................................................................................................................. 6 ESVP - MASSNAHMEN IM ANSCHLUSS AN DIE TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES IN NIZZA ............................................................................................................................... 9 Dauervereinbarungen über die Konsultation und die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO - Schlussfolgerungen des Rates ......................................................................... 9 Schaffung dauerhafter politischer und militärischer Strukturen ................................................. 9 WESTLICHER BALKAN ................................................................................................................. 10 BRJ/Serbien: Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................ 10 Sonstige Aspekte ...................................................................................................................... 11 EXTERNE POLITIKBEREICHE DER EU - ORIENTIERUNGSAUSSPRACHE ........................ 12 FRIEDENSPROZESS IM NAHEN OSTEN - SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES ............ 14 DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO - SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES ............ 15 EL SALVADOR - ERKLÄRUNG DES RATES .............................................................................. 16 QUERSCHNITTSTHEMEN ............................................................................................................. 17 Maßnahmen im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates in Nizza: RK/Vertrag von Nizza .................................................................................................................................. 17 Maßnahmen im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates in Nizza: Erweiterung .............................................................................................................................. 17 SONSTIGES - Bananen ..................................................................................................................... 18 5279/01 (Presse 19 - G) 2 DE 22.-23.I.2001 OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE AUSSENBEZIEHUNGEN ..................................................................................................................... I Afghanistan .............................................................................................................................................................. I China: Menschenrechtsdialog EU-China - Schlussfolgerungen des Rates ..............................................................II Russland - Gemeinsame Strategie der EU für Russland ......................................................................................... V Ukraine - Gemeinsame Strategie der EU für die Ukraine ..................................................................................... VI Mittelmeerraum - Gemeinsame Strategie der EU.................................................................................................. VI Kooperationsrat EU-Usbekistan ........................................................................................................................... VII BEZIEHUNGEN EU-AKP ................................................................................................................ VII Côte d'Ivoire ......................................................................................................................................................... VII Kompendium der politischen Leitlinien für die einzelnen Bereiche und Sektoren der AKP-EG-Zusammenarbeit ................................................................................................................................... VII Geschäftsordnung des AKP-EG-Ministerrates ..................................................................................................... VII Geschäftsordnung des AKP-EG-Botschafterausschusses..................................................................................... VII Externe Hilfe - Leitlinien für eine Verstärkung der operativen Koordinierung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten ..................................................................................................................................... VIII ANTIDUMPING................................................................................................................................. IX Ammoniumnitrat (Polen, Ukraine und Litauen) .................................................................................................... IX Handtaschen aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China ....................................................................... IX _________________ Für weitere Auskünfte: Tel. 02 285 87 04 - 02 285 64 23 - 02 285 63 19 5279/01 (Presse 19 - G) 3 DE 22.-23.I.2001 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Herr Louis MICHEL Frau Annemie NEYTS Dänemark: Herr Mogens LYKKETOFT Herr Friis Arne PETERSEN Deutschland: Herr Joschka FISCHER Vize-Premierminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten Staatssekretärin, dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär Herr Christoph ZÖPEL Bundesminister des Auswärtigen und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland Staatsminister, Auswärtiges Amt Griechenland: Frau Elissavet PAPAZOÏ Stellvertretende Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Spanien: Herr Josep PIQUÉ I CAMPS Herr Ramón de MIGUEL Y EGEA Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Frankreich: Herr Hubert VEDRINE Herr Pierre MOSCOVICI Irland: Herr Eoin RYAN Italien: Herr Lamberto DINI Herr Umberto RANIERI Luxemburg: Frau Lydie POLFER Minister für auswärtige Angelegenheiten Beigeordneter Minister für auswärtige Angelegenheiten, zuständig für europäische Angelegenheiten Staatsminister im Ministerium für Fremdenverkehr, Sport und Freizeit (mit besonderer Zuständigkeit für die örtliche Selbstverwaltung) (ferner zuständig für das Team der nationalen Drogenstrategie) Minister für auswärtige Angelegenheiten, auch zuständig für die Italiener im Ausland Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten Vizepremierministerin, Ministerin für auswärtige Angelegenheiten und Außenhandel, Ministerin für den öffentlichen Dienst und die Verwaltungsreform Niederlande: Herr Jozias Johannes VAN AARTSEN Herr Dirk Anne BENSCHOP Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten Österreich: Frau Benita FERRERO-WALDNER Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Portugal: Herr Jaime GAMA Herr Francisco SEIXAS da COSTA Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Finnland: Herr Erkki TUOMIOJA Herr Kimmo SASI Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für Außenhandel und europäische Angelegenheiten Schweden: Frau Anna LINDH Frau Gun-Britt ANDERSON Herr Hans DAHLGREN 5279/01 (Presse 19 - G) Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretärin im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, zuständig für internationale Entwicklungszusammenarbeit, Migration und Einwanderung Kabinettsekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten 4 DE 22.-23.I.2001 Vereinigtes Königreich: Herr Robin COOK Minister für auswärtige Angelegenheiten und CommenwealthFragen Staatsminister für Europafragen, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen Herr Keith VAZ * Kommission: Herr Christopher PATTEN * Mitglied * Generalsekretariat des Rates: Herr Javier SOLANA * * Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP * 5279/01 (Presse 19 - G) * * * 5 DE 22.-23.I.2001 ÖFFENTLICHE AUSSPRACHE ÜBER DAS ARBEITSPROGRAMM DES VORSITZES KONFLIKTVERHÜTUNG Der schwedische Vorsitz hat die Minister im Rahmen der - durch das Fernsehen und über Internet für die Presse und die breite Öffentlichkeit übertragenen - üblichen öffentlichen Aussprache über das Arbeitsprogramm für die ersten sechs Monate des Jahres 2001 ersucht, sich insbesondere mit dem Thema Konfliktverhütung zu befassen, das im Zentrum der Aktionen der Europäischen Union steht. Die Aussprache wurde anhand des vom Generalsekretär/Hohen Vertreter und von der Kommission dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Nizza vorgelegten Berichts mit dem Titel "Verbesserung der Kohärenz und der Effizienz der Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Konfliktverhütung" geführt; darin werden die wesentlichen Herausforderungen analysiert, denen die EU sich in diesem Bereich gegenübersieht und eine Reihe praktischer Empfehlungen ausgesprochen. In einem Papier des Vorsitzes über die in diesem Bericht genannten vier Hauptherausforderungen nämlich die Gewährleistung kohärenter Maßnahmen, die Entwicklung effizienterer Partnerschaften sowie verbesserte langfristige und kurzfristige Maßnahmen - wird vorgeschlagen, dass die Minister sich mit folgenden Fragen auseinander setzen: Wie lässt sich gewährleisten, dass sich der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" regelmäßig mit Fragen der Konfliktverhütung befasst, unter anderem anhand von Grundsatzpapieren von Seiten der Kommission und des Politischen Stabes? Wie lassen sich der Dialog und die Formen der Zusammenarbeit mit Schlüsselpartnern wie den Vereinten Nationen, den regionalen und subregionalen Organisationen und den nichtstaatlichen Organisationen verbessern? Wie lässt sich sicherstellen, dass die bestehenden Rahmenvorgaben für Länderprogramme und -strategien einer Eruierung der Konfliktbeeinflussungsmöglichkeiten und sonstigen wichtigen Aspekten der Konfliktverhütung sowie der Rolle der EG-Außenstellen einen Platz einräumen? Wie lässt sich sicherstellen, dass die diplomatischen Instrumente der Union verbessert werden, unter anderem durch Arbeit an konkreten Zielen beispielsweise im Hinblick auf Beratung in Fragen der Menschenrechte, der Vermittlung oder der Wahlunterstützung? 5279/01 (Presse 19 - G) 6 DE 22.-23.I.2001 Die Kommission hat einen Beitrag vorgelegt, in dem auf die Bedeutung der Nutzung der bestehenden Instrumente zur Bekämpfung der Konfliktursachen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt hingewiesen und ferner betont wird, dass das im Rahmen der EU-Politik der Entwicklungszusammenarbeit angestrebte allgemeine Ziel des Abbaus der Armut bereits an sich einen wesentlichen Beitrag zur Konfliktverhütung darstellt, jedoch in verschiedenen Aktionsbereichen der Gemeinschaft gezieltere Maßnahmen ergriffen werden können und auch sollten, wobei insbesondere abzustellen wäre auf handelspolitische Instrumente sowie Handels- und Kooperationsabkommen; Programme für die Entwicklungszusammenarbeit; sozial- und umweltpolitische Instrumente; den politischen Dialog und die politische Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und Risikoländern; neue Instrumente, insbesondere auf dem Gebiet der nichtmilitärischen Krisenbewältigung. Nach Ansicht der Kommission impliziert eine wirksame Konfliktverhütung auch, dass die gemeinschaftlichen Instrumente in kohärenter Weise mit denen der Mitgliedstaaten, der GASP und in deren Rahmen der GSVP - sowie anderer internationaler Partner abgestimmt werden. Zahlreiche Minister wiesen gleich zu Beginn ihrer Ausführungen darauf hin, dass die europäische Integration ein hervorragendes Beispiel einer Konfliktverhütung sei, da sie jahrhundertlangen Konflikten in Westeuropa ein Ende bereitet habe. Die Erweiterung um die mittel- und osteuropäischen Länder würde den Raum des Friedens und der Stabilität in Europa weiter vergrößern und stabilisieren. Schließlich wurde darauf hingewiesen, dass nunmehr auch auf dem Balkan die Aussicht auf Integration und Frieden bestehe. Ganz allgemein gesprochen hat die europäische Integration sich als beispielhaft für die regionale Zusammenarbeit und damit die Konfliktverhütung anderswo auf der Welt erwiesen. 5279/01 (Presse 19 - G) 7 DE 22.-23.I.2001 Die Aussprache ergab ein hohes Maß an Übereinstimmung sowohl über die Grundsätze der Konfliktverhütung wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und der Menschenwürde, die insbesondere im Kampf gegen die Armut und für die wirtschaftliche Entwicklung ihren Niederschlag fänden, als auch über die Mittel, die für konkrete Maßnahmen genutzt werden sollten, wobei zwar dem zivilen Bereich - Handel, Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, usw. - Priorität einzuräumen, aber als ultimo auch die Bereitschaft, zur Lösung von Konflikten militärische Gewalt anzuwenden, zu nennen wäre. Die Minister wiesen insbesondere auf die Notwendigkeit hin, die internen Instrumente der EU sowie die Koordinierung zwischen den verschiedenen Akteuren zu verbessern, um die Kohärenz und Effizienz der EUPolitiken in diesem Bereich zu stärken. Abschließend würdigte der Präsident das hohe Maß an Übereinstimmung zwischen den Mitgliedstaaten und bestätigte, dass der Rat regelmäßig auf dieses zentrale Problem zurückkommen wird, das Gegenstand eines umfassenden Berichts für die Tagung des Europäischen Rates im Juni in Göteborg sein wird. 5279/01 (Presse 19 - G) 8 DE 22.-23.I.2001 ESVP - MASSNAHMEN IM ANSCHLUSS AN DIE TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES IN NIZZA Dauervereinbarungen über die Konsultation und die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat begrüßte die positive Reaktion der Ministertagung des Nordatlantikrates vom 14. und 15. Dezember 2000 auf die EU-Vorschläge für die EU-NATO-Dauervereinbarungen über die Konsultation und die Zusammenarbeit, die in dem Bericht des Vorsitzes über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik enthalten sind (Dok. 14056/3/00 REV 3, Anlage VII), den der Europäische Rat in Nizza angenommen hat. Der Rat bestätigte, dass unter jedem EU-Vorsitz mindestens drei Tagungen des NAC und des PSK und mindestens eine EU/NATO-Tagung auf Ministerebene stattfinden werden. Jede Organisation kann erforderlichenfalls zusätzliche Tagungen beantragen. Der Rat stellte mit Genugtuung fest, dass die EU und die NATO übereinstimmende Standpunkte vertreten. Der Rat ersuchte den Vorsitz daher, die Arbeiten zu diesen Vereinbarungen fortzuführen. Schaffung dauerhafter politischer und militärischer Strukturen Der Rat nahm drei Beschlüsse an, mit denen der Weg geebnet wird für den Übergang von der Interims- zur Endphase dreier wesentlicher Bestandteile der ESVP, nämlich den Beschluss zur Einsetzung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK), den Beschluss zur Einsetzung des Militärausschusses und den Beschluss zur Einsetzung des Militärstabs. Der Beschluss zur Einsetzung des PSK ist mit dem Zeitpunkt seiner Annahme anwendbar, während die Beschlüsse zur Einsetzung des Militärausschusses und des Militärstabs mit den folgenden Maßgaben anwendbar sind: Was den Militärausschuss anbelangt, so ist der Beschluss ab dem Zeitpunkt der Ernennung des ersten Vorsitzenden, spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt des Beginns der Anwendung des Beschlusses über die Einrichtung des Militärstabs, in jedem Fall jedoch vor Ende Juni 2001 anwendbar; was den Militärstab betrifft, so ist der Beschluss ab dem vom Generalsekretär/Hohen Vertreter nach Anhörung des Militärausschusses/Militärischen Interimsgremiums und des PSK festzulegenden Zeitpunkt, spätestens jedoch vor Ende Juni 2001 anwendbar. 5279/01 (Presse 19 - G) 9 DE 22.-23.I.2001 WESTLICHER BALKAN BRJ/Serbien: Schlussfolgerungen des Rates Der Rat würdigt den Umstand, dass die Parlamentswahlen in Serbien im Dezember unter freien und gerechten Bedingungen stattgefunden haben. Ihr Ergebnis bestätigt die Entschlossenheit des serbischen Volkes zur weiteren Festigung der Demokratie im Land, die mit der Wahl des Präsidenten der BRJ im September 2000 eingeleitet worden ist. Die Europäische Union erwartet die Bildung der neuen serbischen Regierung. Eine Politik der demokratischen und wirtschaftlichen Reform, der Aussöhnung und der regionalen Zusammenarbeit wird die Bundesrepublik Jugoslawien gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 1999 über den "Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess" näher an die Europäische Union heranführen. Mit Blick darauf unterstreicht der Rat, dass die Bundesrepublik Jugoslawien wie die übrigen Länder der Region die Kriterien des vom Rat im Jahre 1997 gebilligten "Regionalkonzepts" der Europäischen Union erfüllen muss, ausgehend von den vonseiten aller Teilnehmer auf dem Gipfeltreffen in Zagreb gegebenen Zusagen in Bezug auf die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, die umfassende Zusammenarbeit mit dem Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), die Respektierung und den Schutz von Minderheiten, marktwirtschaftliche Reformen, regionale Zusammenarbeit und die Erfüllung der Verpflichtungen aufgrund des Abkommens von Dayton/Paris und der Resolution 1244 des Weltsicherheitsrates. Der Rat verweist auf die beträchtlichen politischen und finanziellen Anstrengungen, die von der Europäischen Union bereits geleistet wurden, um die Festigung der Demokratie und der Reformen in der Bundesrepublik Jugoslawien zu fördern. Als weiteres Zeichen der Unterstützung hat er beschlossen, Anfang Februar eine EU-Troika auf Ministerebene nach Belgrad zu entsenden. Der Rat appelliert an die Verantwortlichen in Belgrad wie auch in Podgorica, sich innerhalb eines bundesstaatlichen Gesamtrahmens über einen offenen und demokratischen Prozess für die Entscheidung über eine für alle Parteien akzeptable neue Verfassungsregelung für die Beziehungen zwischen den Teilen der Föderation zu verständigen. Der Rat ist erfreut darüber, dass Präsident Kostunica seine Bereitschaft bekundet hat, diesbezüglich eine konstruktive Rolle zu spielen. Er unterstreicht, dass jede einseitige Maßnahme, die diesen Verhandlungsprozess gefährden könnte, zu vermeiden und die demokratische Legitimität seines Ergebnisses sicherzustellen ist. Er bekräftigt seine Überzeugung, dass jede Neuaushandlung des bundesstaatlichen Verhältnisses im Einklang mit der internen Stabilität der Bundesrepublik Jugoslawien und der regionalen Stabilität in Südosteuropa stehen muss. Der Rat fordert zudem die zügige Freilassung der kosovo-albanischen und anderen Häftlinge, die ohne Begründung oder mit politischer Begründung gefangen gehalten werden, sowie auch Rechenschaft von allen Seiten über als vermisst geltenden Personen. Die Europäische Union verurteilt entschieden das gewaltsame und widerrechtliche Vorgehen von bewaffneten Gruppen von Mitgliedern der albanischen Volksgruppe in Südserbien und besonders in der Bodensicherheitszone und fordert eine unverzügliche und uneingeschränkte Einstellung der Gewalt in diesem Gebiet. Die Europäische Union begrüßt die Zusage der jugoslawischen Regierung, die Bestimmungen der Resolution 1244 des Weltsicherheitsrates und die militärisch-technische Abmachung einzuhalten, und ermutigt sie, weiterhin auf eine friedliche Lösung hinzuarbeiten, die auf den demokratischen Grundsätzen und der vollen Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Gleichberechtigung aller Bürger und Volksgruppen beruht. Der Rat dankt und gratuliert Herrn Kouchner für die von ihm unter schwierigen Umständen geleistete bemerkenswerte Arbeit. Er bekräftigt die umfassende Unterstützung der EU für Herrn Haekkerup, der das Amt des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der VN für das Kosovo übernommen hat. Der Rat bekräftigt, dass die Resolution 1244 des Weltsicherheitsrates in allen Teilen umgesetzt werden muss. Im Einklang mit seinen Schlussfolgerungen vom 20. November 2000 und mit der Abschlusserklärung des Gipfeltreffens in Zagreb billigte der Rat das Mandat für die hochrangige Lenkungsgruppe EU/Albanien (Dok. 5310/01 YU 2 COWEB 6). 5279/01 (Presse 19 - G) 10 DE 22.-23.I.2001 Sonstige Aspekte Der Generalsekretär/Hohe Vertreter, Herr Solana, unterrichtete den Rat über die jüngsten Entwicklungen im Presevo-Tal sowie über seinen Beschluss, den Einsatz der Überwachungsmission der Europäischen Union nach Absprache mit dem Vorsitz auf dieses Gebiet auszudehnen. Kommissionsmitglied Patten schilderte dem Rat den derzeitigen Stand der humanitären Hilfe, die dieser Region über Programme gewährt wird, mit denen die Gemeinschaft auf dringende Bedürfnisse reagiert. Der Rat hörte ferner einen kurzen Bericht von Herrn Hombach, dem Sonderkoordinator für den Stabilitätspakt, über Fortschritte bei der Entwicklung einer umfassenderen regionalen Zusammenarbeit in Südosteuropa. Beim Mittagessen erörterten die Minister das Problem der Munition mit abgereichertem Uran und kamen überein, auf diese Frage zu einem späteren Zeitpunkt im Lichte der wissenschaftlichen Erkenntnisse zurückzukommen, die vom EU-Ausschuss "Artikel 31" sowie von den zuständigen NATO-Gremien zusammengetragen werden. Der Rat kam ferner überein, die Lage im Kosovo auf seiner nächsten Tagung in Anwesenheit von Herrn Haekkerup, dem neuen Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für den Kosovo, zu erörtern. 5279/01 (Presse 19 - G) 11 DE 22.-23.I.2001 EXTERNE POLITIKBEREICHE DER EU 1 - ORIENTIERUNGSAUSSPRACHE Der Rat führte eine Orientierungsaussprache auf der Grundlage eines Berichts des Vorsitzes über die Verbesserung der Kohärenz und Wirksamkeit der außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union sowie eines Berichts des Generalsekretärs/Hohen Vertreters über die gemeinsamen Strategien. Dem Rat lagen ferner mehrere Beiträge der Kommission vor, insbesondere eine Übersicht über die Mittelbindungen und Zahlungen im Rahmen der gemeinschaftlichen Finanzhilfe für das Jahr 2000, sowie von der Kommission und dem Generalsekretariat des Rates erstellte länderspezifische Übersichten, unter anderem mit Informationen über die Beziehungen dieser Länder zur Union und zu ihren Mitgliedstaaten sowie die finanzielle Hilfe der Union und der Mitgliedstaaten für diese Länder. Der Rat orientierte sich bei seiner Aussprache an folgenden im Bericht des Vorsitzes gestellten Fragen: Beginnt der bereits laufende Reformprozess nun Ergebnisse zu zeitigen, und sind die Anstrengungen zur Umsetzung der Reformpläne weiter zu unterstützen und fortzusetzen? Ist dafür Sorge zu tragen, dass die gemeinsamen Strategien konkretere Auswirkungen mit stärkerem Bezug auf praktische Maßnahmen zeitigen? Ist der Rat mit den vom Vorsitz umrissenen Prinzipien und Themen einverstanden, die als Leitlinien für die Haushaltsentscheidungen und für die finanzielle Außenhilfe der Union dienen könnten? Können eine effiziente Haushaltsführung und Haushaltsdisziplin - unter anderem durch eine konsequente Abstufung und durch die Verwendung von Auflösungsklauseln - zum Erreichen des Ziels beitragen, das darin besteht, auf größere Flexibilität und erhöhte Kohärenz zwischen den politischen Zielen und den zugeteilten Mitteln hinzuwirken? Abschließend zog der Präsident das Fazit, dass in folgenden Punkten konvergierende Auffassungen vertreten worden seien: Die laufenden Reformbemühungen würden weitgehend unterstützt und müssten von Kommission und Rat gleichermaßen mit Nachdruck fortgesetzt werden. Der Reformprozess stehe erst am Anfang und erfordere von allen Beteiligten nachhaltige Bemühungen. Die Fortschritte seien im Hinblick auf die zweite Orientierungsaussprache im kommenden Jahr in den nächsten Monaten besonders sorgfältig zu prüfen. 1 Siehe auch Nr. VIII der ohne Aussprache angenommenen Punkte: Externe Hilfe - Leitlinien für eine Verstärkung der operativen Koordinierung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten. 5279/01 (Presse 19 - G) 12 DE 22.-23.I.2001 Der AStV sollte die Beratungen über den Bericht des Generalsekretärs/Hohen Vertreters über die gemeinsamen Strategien fortsetzen, um dem Rat (Allgemeine Angelegenheiten) im Februar/März Empfehlungen vorlegen zu können. Die außenpolitischen Maßnahmen sollten sich durch Kohärenz auszeichnen, auf Ergebnisse ausgerichtet sein und die Leistungsbilanz im Blick haben sowie flexibel und konsequent sein, wie dies im Bericht des Vorsitzes dargelegt werde. Haushaltsentscheidungen sollten bestimmt werden durch Prioritäten wie die Erweiterung sowie die Stabilisierung und die Zusammenarbeit in Nachbarregionen, den Abbau der Armut und die Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft, die Konfliktverhütung und die nichtmilitärische Krisenbewältigung, die Zusammenarbeit mit anderen wichtigen internationalen Akteuren. Die außenpolitischen Maßnahmen müssten sowohl den neuen Ausgabenzwängen aufgrund des sich rasch wandelnden internationalen Umfelds als auch den langfristigen Prioritäten Rechnung tragen. Diese Schlussfolgerungen sowie die fruchtbare Aussprache des Rates und die vorliegenden Dokumente hätten die allgemeine Orientierung für die Arbeiten in den kommenden Wochen/ Monaten, einschließlich der Beratungen der Kommission über den Haushaltsplan 2002, vorgegeben. Darüber hinaus sei der Rat übereingekommen, auf das Thema der gemeinsamen Strategien zurückzukommen, um auf seiner nächsten Tagung im Februar Schlussfolgerungen zu ziehen und den künftigen Reformprozess betreffend die Außenbeziehungen zu erörtern. Der AStV könnte bei der Erstellung von Schlussfolgerungen zu den gemeinsamen Strategien auch in der Aussprache unterbreitete sonstige Vorschläge erörtern, insbesondere den Gedanken von Minister COOK, dass der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) im Laufe des Jahres eine weitere Aussprache führen sollte, um zu prüfen, wie sich die Leitlinien des Rates auf den Haushaltsplanentwurf der Kommission für das folgende Jahr auswirken. 5279/01 (Presse 19 - G) 13 DE 22.-23.I.2001 FRIEDENSPROZESS IM NAHEN OSTEN - SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES Der Rat befasste sich in einem Gedankenaustausch mit der Lage im Nahen Osten. Er begrüßte die intensiven Bemühungen von Präsident Clinton, einen Durchbruch im Friedensprozess zu erzielen. Er sieht einer engen Zusammenarbeit mit der neuen Bush-Regierung, die ihre eigene Politik in diesem Bereich festlegt, erwartungsvoll entgegen. Unter Hinweis auf die Berliner Erklärung vom März 1999 fordert der Rat beide Seiten dringend auf, weiterhin ein Ende der Gewalt anzustreben und die Verhandlungen über ein Abkommen auf der Grundlage der Resolutionen 242 und 338 des VN-Sicherheitsrates fortzusetzen. Insbesondere unterstützt der Rat uneingeschränkt die derzeitigen Verhandlungen in Taba (Ägypten) und appelliert an beide Seiten, alles daran zu setzen, damit diese Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden. Der Rat erinnerte daran, dass die EU bereit ist, ihren Beitrag zu einem erfolgreichen Verlauf des Friedensprozesses zu leisten. Zu dem Zweck bat er den Vorsitz, den Generalsekretär/Hohen Vertreter und den EU-Sonderbeauftragten, engen Kontakt mit den Parteien zu halten und intensive Kontakte zur neuen US-Regierung aufzubauen. Der Rat appelliert an Israel, die fälligen Mitteltransfers an die Palästinensische Autonomiebehörde unverzüglich wiederaufzunehmen und die noch abgeriegelten Gebiete wieder zu öffnen, da sonst mit verheerenden Auswirkungen auf die palästinensische Wirtschaft und somit auf die politische Stabilität zu rechnen ist. 5279/01 (Presse 19 - G) 14 DE 22.-23.I.2001 DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO - SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES 2 1. Der Rat verurteilt die Ermordung von Präsident Kabila. 2. Der Rat weist erneut darauf hin, dass ein dauerhafter Friede in der Demokratischen Republik Kongo nur erreicht werden kann, wenn eine Friedensvereinbarung ausgehandelt wird, die allen Beteiligten gerecht wird, die territoriale Unversehrtheit und die nationale Souveränität des Landes sowie die demokratischen Grundsätze und die Menschenrechte in allen Staaten der Region gewahrt werden und den Sicherheitsinteressen der Demokratischen Republik Kongo und ihrer Nachbarländer Rechnung getragen wird. 3. Der Rat bekräftigt daher, dass er die Vereinbarung von Lusaka, die einvernehmlich als Grundlage für Frieden in der Demokratischen Republik Kongo und in der Region angesehen wird, entschieden unterstützt. Er ruft alle Parteien der Vereinbarung auf, ihre Verpflichtungen einzuhalten und allen einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates vollständig nachzukommen. 4. Der Rat begrüßt die Absicht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, so bald wie möglich eine Tagung mit allen Unterzeichnern der Vereinbarung von Lusaka einzuberufen, die der Wiederbelebung des Friedensprozesses dienen soll. 5. Der Rat weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig eine strenge Einhaltung der Waffenruhe ist, und betont, dass es nicht hinnehmbar wäre, wenn eine der Parteien versuchen würde, einen militärischen Vorteil aus der Lage zu ziehen. Der Rat appelliert an alle Beteiligten, Ruhe zu wahren und Zurückhaltung zu üben. 6. Der Rat ruft die Führung der Demokratischen Republik Kongo dringend auf, den in der Vereinbarung von Lusaka vorgesehenen nationalen Dialog aufzunehmen und eine rechtmäßige Regierung zu bilden Der Rat ruft auch die übrigen Beteiligten zu entsprechendem Handeln auf. Die Union wird jede diesbezügliche Initiative in Verbindung mit dem Vermittler im innerkongolesischen Dialog, Sir Katumile Masire, unterstützen. 7. Der Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 22. Mai 2000, in denen der Generalsekretär/Hohe Vertreter ersucht wird, mit Unterstützung des Sonderbeauftragten für die Region der Großen Seen die Tätigkeit der EU in der Region fortzuführen und zu intensivieren, und bittet den Sonderbeauftragten der Europäischen Union, so bald wie möglich in die Region zu reisen, um der Führung und allen Konfliktparteien in der Demokratischen Republik Kongo diese Botschaften zu übermitteln. 8. Der Rat ersucht seine zuständigen Gremien um rasche Empfehlungen für mögliche Maßnahmen der EU im Lichte eines Berichts des Sonderbeauftragten über seinen Besuch und über andere Entwicklungen, ein mögliches Embargo und dessen Modalitäten, um dem Zustrom von Waffen Einhalt zu gebieten, der den Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo und in der Region der Großen Seen anheizt und verlängert. 9. Der Rat ersucht die Kommission, in ihren Bemühungen, der Demokratischen Republik Kongo Hilfe, einschließlich humanitärer Hilfe, zu leisten, fortzufahren. Der Rat ruft alle Beteiligten nachdrücklich dazu auf, den Zugang für die humanitäre Hilfe zu garantieren. 10. Der Rat ruft die Führung der Demokratischen Republik Kongo und alle übrigen Beteiligten dazu auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. 2 Der Sonderbeauftragte für die Region der Großen Seen in Afrika, Herr Aldo AJELLO, hat an den Erörterungen über diesen Punkt teilgenommen. 5279/01 (Presse 19 - G) 15 DE 22.-23.I.2001 EL SALVADOR - ERKLÄRUNG DES RATES Der Rat war tief bestürzt angesichts der Verluste an Menschenleben und der materiellen Schäden, die durch das jüngste Erdbeben in El Salvador verursacht worden sind. Er bezeigt den Opfern und ihren Angehörigen sein aufrichtiges Mitgefühl. Die EU hat unverzüglich reagiert; sie wird sich auch weiterhin um die dringenden Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung kümmern und langfristige Wiederaufbaumaßnahmen prüfen. Die EU möchte betonen, wie wichtig eine effiziente Abstimmung der Geber und der internationalen Organisationen bei der Unterstützung der Hilfs- und Wiederaufbaubemühungen der nationalen Stellen und der lokalen Organisationen ist. Zusätzlich zu den Sofortmaßnahmen und der humanitären Hilfe ist es bereits im jetzigen Stadium von wesentlicher Bedeutung, die Unterstützung für Wiederaufbau und Entwicklung auf lange Sicht zu organisieren, wozu auch die Verstärkung des an Ort und Stelle vorhandenen Reaktionspotenzials gehört. Die vorläufig für Ende Februar anberaumte Sitzung der speziellen Beratenden Gruppe wird El Salvador die Gelegenheit bieten, zusammen mit der Staatengemeinschaft die gemeinsamen Bemühungen weiterhin wirksam zu koordinieren. 5279/01 (Presse 19 - G) 16 DE 22.-23.I.2001 QUERSCHNITTSTHEMEN Maßnahmen im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates in Nizza: RK/Vertrag von Nizza Der Vorsitz kündigte in Absprache mit der französischen Delegation an, dass der neue Vertrag am 26. Februar 2001 in Nizza von den Ministern unterzeichnet wird. Der Vorsitz setzte den Rat davon in Kenntnis, dass die technischen Arbeiten zur abschließenden rechtlichen und sprachlichen Überarbeitung der Texte gut vorankommen und die endgültigen Texte voraussichtlich Anfang Februar vorliegen werden. Im Zusammenhang mit der Aussprache über die künftige Entwicklung der Europäischen Union erinnerte der Vorsitz an die auf der Regierungskonferenz in Nizza verabschiedete Erklärung, in der der schwedische und der belgische Vorsitz ersucht wurden, (in Zusammenarbeit mit der Kommission und unter Einbindung des Europäischen Parlaments) eine umfassende Debatte mit allen interessierten Parteien einzuleiten. Dazu erklärte der Vorsitz, dass er im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates in Göteborg regelmäßig darüber berichten wird, wie er die Maßnahmen voranzutreiben gedenkt, mit denen diese umfassende öffentliche Debatte über die Zukunft Europas (unter Einbindung der Mitgliedstaaten, der nationalen und der EU-Institutionen sowie der europäischen Bürger und der Zivilgesellschaft, insbesondere der Universitäten und der jungen Menschen) angestoßen werden soll. Maßnahmen im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates in Nizza: Erweiterung Der Rat nahm die Ausführungen des Vorsitzes zu seinem Programm für die Erweiterung sowie die Erklärungen der Mitgliedstaaten und der Kommission zur Kenntnis. 5279/01 (Presse 19 - G) 17 DE 22.-23.I.2001 SONSTIGES - Bananen Der Rat nahm Kenntnis von einer Erklärung der italienischen Delegation zu der am 19. Dezember 2000 erzielten Grundsatzvereinbarung über die Revision der Bananeneinfuhrregelung; in dieser Erklärung wird festgestellt, dass dieser Beschluss nach Auffassung der italienischen Delegation nur eine der möglichen Lösungen darstellt, d. h. dass bei Bedarf Alternativlösungen in Betracht gezogen werden könnten. Diese Delegation ersuchte den Rat, auf einer seiner nächsten Tagungen im Lichte der Ergebnisse der Verhandlungen mit den betroffenen Drittländern auf diese Frage zurückzukommen. 5279/01 (Presse 19 - G) 18 DE 22.-23.I.2001 OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE AUSSENBEZIEHUNGEN Afghanistan Der Rat nahm einen Gemeinsamen Standpunkt an, mit dem der Gemeinsame Standpunkt 2000/55/GASP des Rates vom 24. Januar 2000 zu Afghanistan ersetzt und aufgehoben werden soll. In dem Gemeinsamen Standpunkt wird festgestellt, dass die Union in Afghanistan folgende Ziele verfolgt: - Herbeiführung eines dauerhaften Friedens, Beendigung der ausländischen Intervention und Förderung des innerafghanischen Dialogs, insbesondere durch Unterstützung der zentralen Rolle der Vereinten Nationen; - Förderung von Stabilität und Entwicklung in der gesamten Region durch Herstellung des Friedens; - Förderung der Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Frauen und Kinder; - Bereitstellung wirksamer humanitärer Hilfe, einschließlich der Schaffung eines Umfelds frei von Diskriminierung, in dem internationale Organisationen und NRO wirkungsvoll tätig werden können, sowie von Maßnahmen, mit denen im Rahmen der internationalen Koordinierung der Hilfe sichergestellt wird, dass diese im Einklang mit den internationalen humanitären Grundsätzen und einer unparteiischen Bedarfsevaluierung unter Berücksichtigung des empfängerorientierten Konzepts geleistet wird; - verstärkter Kampf gegen unerlaubte Drogen und Terrorismus; - Unterstützung für friedensschaffende Maßnahmen und - sobald eine dauerhafte Friedensregelung erreicht ist - den Wiederaufbau des Landes nach Jahren des Bürgerkrieges; - Unterstützung der Programme internationaler Organisationen und NRO für afghanische Flüchtlinge in Nachbarländern. 5279/01 (Presse 19 - G) I DE 22.-23.I.2001 China: Menschenrechtsdialog EU-China - Schlussfolgerungen des Rates 1. Der Rat hat, wie zuvor in seinen Schlussfolgerungen vom 20. März 2000, den Stand der Dinge beim Dialog zwischen der EU und China im Bereich der Menschenrechte geprüft. Er hat bei dieser Gelegenheit bekräftigt, dass das Ziel der Europäischen Union nach wie vor darin besteht, dass in China Stabilität und Wohlstand herrschen, dass Rechtsstaatlichkeit besteht und dass die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte gewährleistet ist. Dies ist der Rahmen, in dem der Menschenrechtsdialog und die konkreten Maßnahmen der Union zu sehen sind. 2. Der Rat hat unterstrichen, dass es von Bedeutung ist, dass - die Achtung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Pakten der Vereinten Nationen verkündeten individuellen Grundfreiheiten gewährleistet wird; eine Zusammenarbeit vonseiten Chinas bei den internationalen Mechanismen und Verfahren für den Bereich der Menschenrechte erfolgt; im Rahmen des Weiteren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts auch die Menschenrechte Förderung und Achtung erfahren; die Menschenrechte ins Bewusstsein des Einzelnen gerückt werden, unter anderem bei den Personen, die sie in Ausübung ihres Berufs zu achten und zu gewährleisten haben; die Todesstrafe abgeschafft wird. 3. Seit 1997 haben im Rahmen des Menschenrechtsdialogs neun Treffen stattgefunden. Diese verliefen in offenem Geiste und gestatteten einen eingehenden Gedankenaustausch über alle für die EU bedeutsamen Themen, insbesondere Achtung der Grundfreiheiten, willkürliche Inhaftierung und Umerziehung durch Arbeit, Folter, Repressionsmaßnahmen gegen Verfechter der Demokratie, Situation der Minderheiten, Todesstrafe. 4. Während der Zeit des Dialogs konnten einige positive Entwicklungen verzeichnet werden, vor allem - 5. Anfangserfolge in wichtigen Bereichen mit internationaler Dimension: Unterzeichnung des Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und des Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Unterzeichnung der Vereinbarung mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Besuche der Arbeitsgruppe zur Problematik der willkürlichen Inhaftierung und des Berichterstatters zum Thema religiöse Intoleranz; eine Bereitschaft zur Neuorientierung in Fragen der Inhaftierung, des Justizwesens sowie des Strafenkatalogs; erste Reformen in der gewünschten Richtung (Reform des Strafgesetzes und der Strafprozessordnung). Andererseits ist die Europäische Union weiterhin sehr besorgt darüber, dass in mehreren Bereichen keine Fortschritte zu erkennen sind, insbesondere was die anhaltenden und generellen Beschränkungen der Versammlungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, die Verletzung der Religions- oder Glaubensfreiheit, die Lage der Minderheiten, unter anderem in Tibet, und die häufige Verhängung der Todesstrafe in vielen Situationen anbelangt. Die Europäische Union stellt auch fest, dass gewisse Schritte noch einer konkreten Bestätigung harren (bei den Pakten steht die Ratifikation noch aus) bzw. unvollständig sind (Gesetzgebung bezüglich der „Verletzung der Staatssicherheit“, Definition von Folter, Verteidigungsrechte, Reform des Haftwesens). 5279/01 (Presse 19 - G) II DE 22.-23.I.2001 6. Die Union hält den Dialog für ein wertvolles Mittel des Gedankenaustauschs im Interesse einer Verbesserung der Situation in den ihres Erachtens problematischen Bereichen. In diesem Sinne beschließt sie, ihn zu verstärken, zielorientierter zu gestalten und einer ständigen Evaluierung zu unterziehen. - - - - - - - Zum Zwecke einer erhöhten Wirksamkeit des Dialogs wurden Maßnahmen bezüglich seiner praktischen Modalitäten beschlossen. Diese zielen insbesondere auf eine gründlichere Vorbereitung der Dialog-Treffen, die verstärkte Beteiligung von Sachverständigen, eine größere Kontinuität zwischen den Treffen sowie eine bessere Verknüpfung mit den Programmen für technische Hilfe ab. Zum Zwecke einer stärkeren Zielorientierung des Dialogs und einer leichteren Evaluierung hat der Rat beschlossen, zu präzisieren und öffentlich darzulegen, in welchen speziellen Bereichen sich die Europäische Union im Wege des Dialogs um Fortschritte bemühen wird. Es handelt sich dabei um folgende Bereiche: Ratifizierung und Anwendung der Pakte über bürgerliche und politische Rechte und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; Zusammenarbeit bei den Menschenrechts-Mechanismen (Besuch des Berichterstatters über Folter, Einladung anderer Berichterstatter, Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen der Vertragsmechanismen und der Empfehlungen der Berichterstatter, Umsetzung der Vereinbarung mit dem Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte); Einhaltung der ECOSOC-Garantien für den Schutz der zum Tode Verurteilten und Einschränkung der Fälle der Verhängung der Todesstrafe mit Blick auf Artikel 6 des Pakts über bürgerliche und politische Rechte; Bereitstellung von Statistiken über die Anwendung der Todessstrafe; Reform der Verwaltungshaft; Einführung einer gerichtlichen Kontrolle der Verfahren; Achtung des Rechts auf ein gerechtes und unparteiisches Verfahren und der Verteidigungsrechte; Achtung der Grundrechte jeder inhaftierten Person, auch bei Haft wegen Zugehörigkeit zur politischen Opposition oder zu nicht anerkannten religiösen oder anderen Bewegungen wie der Falun gong; Fortschritte zum Zugang zu Häftlingen in chinesischen Gefängnissen, auch in den autonomen Regionen: konstruktive Reaktion auf die von der EU zur Sprache gebrachten Individualfälle; ungehinderte Ausübung, sowohl in der Öffentlichkeit wie auch privat, der Religionsoder Glaubensfreiheit; Achtung der Gewerkschaftsfreiheit; Achtung der kulturellen Rechte und der religiösen Freiheit in Tibet und Xinjiang unter Berücksichtigung der Empfehlungen der im Rahmen der Pakte der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschüsse; Einstellung der Kampagne zur „patriotischen Erziehung“ in Tibet; Zugang einer unabhängigen Delegation zu dem vom Dalai Lama anerkannten jungen Panchen Lama Gedhun Choekyi Nyima. 5279/01 (Presse 19 - G) III DE 22.-23.I.2001 7. Darin, dass diese Aspekte öffentlich zur Sprache gebracht werden, kommt auch der Wille der Europäischen Union zum Ausdruck, dass eine verstärkte Transparenz bei ihrer Menschenrechtspolitik gegenüber China vorherrscht und der diesbezügliche Informationsaustausch mit der Zivilgesellschaft erleichtert wird. Die Europäische Union appelliert an China, ebenfalls zu diesem Austausch beizutragen. 8. Die Europäische Union unterstreicht das für sie grundlegende Prinzip, dass der Dialog nur dann eine akzeptable Option ist, wenn er zu Fortschritten in der Praxis führt. Die Europäische Union wird eine regelmäßige Evaluierung der Ergebnisse des Dialogs in Anbetracht der Reaktionen auf ihre Erwartungen vornehmen. 9. Parallel dazu wird die Europäische Union sich nach wie vor in den entsprechenden internationalen Gremien zur Menschenrechtslage in China äußern und diese Frage bei Begegnungen mit Vertretern Chinas auf allen Ebenen zur Sprache bringen. 5279/01 (Presse 19 - G) IV DE 22.-23.I.2001 Russland - Gemeinsame Strategie der EU für Russland Der Rat nahm Kenntnis von dem Arbeitsplan des Vorsitzes für die Durchführung der Gemeinsamen Strategie der EU für Russland, der unter der Verantwortung des Vorsitzes erstellt worden ist. Der Vorsitz will der Intensivierung des politischen und wirtschaftlichen Dialogs, der Stärkung der Zivilgesellschaft, dem Kampf gegen die organisierte Kriminalität, der Umwelt, der Abrüstung und der Nichtverbreitung sowie der Unterstützung Russlands bei seinen Bemühungen, die WTO-Anforderungen zu erfüllen, besonderen Vorrang einräumen. Die Beziehungen der Europäischen Union zu Russland sollen zudem im Rahmen der Nördlichen Dimension weiterentwickelt werden. Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Feira im Juni 2000 wird der Vorsitz der Durchführung des Aktionsplans für die Nördliche Dimension in Bezug auf unter anderem den Umweltschutz und die nukleare Sicherheit, die Bekämpfung der internationalen Kriminalität und die Lage von Kaliningrad besondere Aufmerksamkeit widmen. Am 9. April 2001 wird in Luxemburg eine Außenministerkonferenz über die Nördliche Dimension stattfinden. In diesem Zusammenhang erklärte der Vorsitz, dass die EU nach wie vor über die Lage in Tschetschenien, insbesondere die humanitäre Lage der Flüchtlinge und der Bevölkerung insgesamt, äußerst besorgt sei. 5279/01 (Presse 19 - G) V DE 22.-23.I.2001 Ukraine - Gemeinsame Strategie der EU für die Ukraine Der Rat nahm Kenntnis von dem Arbeitsplan des Vorsitzes zur Durchführung der Gemeinsamen Strategie der EU für die Ukraine, der unter Federführung des Vorsitzes ausgearbeitet worden ist. Der Arbeitsplan des schwedischen Vorsitzes stützt sich auf die in der Gemeinsamen Strategie niedergelegten Hauptziele: - Unterstützung des demokratischen und wirtschaftlichen Übergangsprozesses in der Ukraine, - Wahrung von Stabilität und Sicherheit sowie Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen auf dem europäischen Kontinent, - Unterstützung des Ausbaus der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine im Kontext der EU-Erweiterung. Mittelmeerraum - Gemeinsame Strategie der EU Der Rat nahm Kenntnis von den Prioritäten des Vorsitzes für die Umsetzung der Gemeinsamen Strategie der EU für den Mittelmeerraum, die unter der Ägide des Vorsitzes erstellt worden sind. Die Prioritäten des schwedischen Vorsitzes lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Neubelebung des Barcelona-Prozesses - Stärkung des Dialogs über politische und sicherheitspolitische Fragen - Aufbau einer dynamischen und menschlichen Wirtschafts- und Finanzpartnerschaft - Förderung der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres sowie im sozialen, kulturellen und zwischenmenschlichen Bereich - sicherstellen, dass die Europäische Union im Rahmen des Friedensprozesses die ihr zukommende Rolle übernimmt und den an diesem Prozess beteiligten Parteien ihre Unterstützung gewährt 5279/01 (Presse 19 - G) VI DE 22.-23.I.2001 Kooperationsrat EU-Usbekistan Der Rat billigte den Standpunkt der Europäischen Union für die zweite Tagung des Kooperationsrates mit Usbekistan (Brüssel, 23. Januar 2001). In der vorläufigen Tagesordnung für diese Tagung sind folgende Punkte vorgesehen: - Entwicklungen in Usbekistan und in der EU, einschließlich des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens Geschäfts- und Investitionsklima regionale Zusammenarbeit in Mittelasien (Siehe Mitteilung an die Presse 5507/01 - Presse 21 - G) BEZIEHUNGEN EU-AKP Côte d'Ivoire Der Rat billigte die Entwürfe für Schreiben an die ivorischen Behörden und die AKP-Staaten betreffend die Einleitung von Konsultationen mit der AKP-Seite gemäß Artikel 96 des AKP-EGAbkommens (Cotonou). Wie erinnerlich hat die Europäische Union nach den Präsidentschafts- und den Parlamentswahlen in Côte d'Ivoire zwei Erklärungen abgegeben, und zwar am 7. Dezember und 19. Dezember 2000. In der letztgenannten Erklärung hat die Union ihre Absicht kundgetan, angesichts der Lage in diesem Land und der Grundsätze des Abkommens mit den AKP-Ländern das in Artikel 96 des CotonouAbkommens vorgesehene Konsultationsverfahren einzuleiten. Kompendium der politischen Leitlinien für die einzelnen Bereiche und Sektoren der AKP-EG-Zusammenarbeit Der Rat billigte den Beschluss des AKP-EG-Ministerrates betreffend ein Kompendium der politischen Leitlinien für die Ziele und Strategien der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere die sektorielle Politik und die Strategien im Rahmen des Cotonou-Abkommens. Geschäftsordnung des AKP-EG-Ministerrates Der Rat erzielte Einvernehmen über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Botschafterausschuss zum Beschluss über die Annahme der Geschäftsordnung des AKP-EG-Ministerrates. Geschäftsordnung des AKP-EG-Botschafterausschusses Der Rat erzielte Einvernehmen über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Botschafterausschuss zum Beschluss über die Annahme der Geschäftsordnung dieses Ausschusses. 5279/01 (Presse 19 - G) VII DE 22.-23.I.2001 Externe Hilfe - Leitlinien für eine Verstärkung der operativen Koordinierung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten Der Rat verabschiedete Leitlinien für eine Verstärkung der operativen Koordinierung zwischen der Gemeinschaft, vertreten durch die Kommission, und den Mitgliedstaaten im Bereich der externen Hilfe. Die Leitlinien, die in die verschiedenen Kooperationsprogramme der Gemeinschaft aufgenommen werden sollen, behandeln folgende Aspekte: - Rolle des Partnerlandes im Koordinierungsprozess Rolle der operativen Koordinierung der EU im umfassenderen Koordinierungsrahmen EU-Koordinierung während der einzelnen Phasen der Zusammenarbeit Führung des Koordinierungsprozesses Modalitäten der Koordinierung Weitergabe von Erfahrungen, Durchführung, Berichterstattung und Folgemaßnahmen 5279/01 (Presse 19 - G) VIII DE 22.-23.I.2001 ANTIDUMPING Ammoniumnitrat (Polen, Ukraine und Litauen) Der Rat beschloss, auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat, nicht in wässriger Lösung, und von Mischungen von Ammoniumnitrat und Calciumcarbonat oder anderen anorganischen nichtdüngenden Stoffen mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT der KN-Codes 3102 30 90 und 3102 40 90 mit Ursprung in Polen und der Ukraine einen endgültigen Antidumpingzoll einzuführen; das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Litauen einzustellen. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten und der in einigen vorausgegangenen Verfahren betreffend Düngemittel festgestellten Preismanipulation vorzubeugen, wurden folgende Zölle festgesetzt: Polen: Anwil SA : 23,13 €/t und Zaklady Azotowe Pulawy SA : 20,65 €/t, alle übrigen Unternehmen : 26,91 €/t - Ukraine : alle Unternehmen : 33,25 €/t. Die in der Verordnung des Rates angeführten Sätze der Antidumpingzölle für die einzelnen Unternehmen wurden unter Zugrundelegung der Ergebnisse einer Untersuchung festgesetzt. Sie entsprechen also im Falle dieser Unternehmen einer Situation, wie sie zum Zeitpunkt der Untersuchung ermittelt wurde. Diese Zollsätze finden daher (im Gegensatz zu den landesweit für "alle übrigen Unternehmen" geltenden Zollsätzen) nur auf Einfuhren von solchen Erzeugnissen mit Ursprung in dem betreffenden Land Anwendung, die von den Unternehmen und somit von den jeweils genannten juristischen Personen hergestellt worden sind. Eingeführte Erzeugnisse anderer Unternehmen, welche im verfügenden Teil der Verordnung nicht mit Namen und Anschrift genannt werden, einschließlich der Unternehmen, die mit den genannten juristischen Personen verbunden sind, können diese Sätze nicht in Anspruch nehmen und unterliegen dem für "alle übrigen Unternehmen" geltenden Zollsatz. Handtaschen aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China Der Rat nahm Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1567/97 im Hinblick auf den Beginn der Geltungsdauer bestimmter Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Handtaschen aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China an. Diese Änderungen waren erforderlich geworden, nachdem das Gericht erster Instanz in seinem Urteil vom 29. Juni 2000 Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2380/98 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1567/97 für nichtig erklärt hatte. ________________________ 5279/01 (Presse 19 - G) IX DE