Word-Datei - beim Niederösterreichischen Landtag

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Landtag von NÖ, XI. Gesetzgebungsperiode
Tagung 1982/83
1. Sitzung am 7. Oktober 1982
INHALT:
1.
2.
3.
4.
5.
Eröffnung durch Präsident Reiter (Seite 1).
Abwesenheitsanzeige (Seite 1).
Verlesung des Einlaufes (Seite 2).
Angelobung (Seite 3),
Verhandlung:
Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den
Gesetzentwurf, mit dem das NÖ landwirtschaftliche Wohnbauförderungsgesetz 1977 geändert wird.
Berichterstatter: Abg. Schwarzböck (Seite 3); Redner: Abg. Stangl (Seite 4), Abg. Spiess (Seite 5);
Abstimmung (Seite 7).
Antrag des Landwirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend NÖ
landwirtschaftlicher Wohnbauförderungsfonds; Bericht über die Gebarung im Jahre 1981.
Berichterstatter: Abg. Anzenberger (Seite 7); Abstimmung (Seite 8).
Antrag des Lansdwirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend NÖ
landwirtschaftlicher Siedlungsfonds; Bericht über die Gebarung und Tätigkeit des Fonds im Jahre
1981. Berichterstatter: Abg. Wilfing (Seite 8); Redner: Abg. Hiller (Seite 8); Abstimmung (Seite 11).
Antrag des Sozialausschusses über den gemeinsamen Antrag der Abgeordneten Bernkopf, Fidesser
u. a. betreffend Änderung der Urlaubsaktion für Senioren. Berichterstatter: Abg. Kautz (Seite 11);
Redner: Abg. Bernkopf (Seite 11), Abg. Fidesser (Seite 13); Abstimmung (Seite 14).
Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den
Gesetzentwurf, mit dem die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert wird.
Berichterstatter: Abg. Fux (Seite 15); Abstimmung (Seite 15).
Antrag des Finanzausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend
Wohnbauförderungsfonsds für das Bundesland Niederösterreich, Bericht über die Gebarung im Jahre
1981. Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 15); Abstimmung (Seite 16).
Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Moorheilbad
Harbach GesmbH & Co KG, Erweiterung des Kurzentrums, Landeshaftung. Berichterstatter: Abg. Dr.
Bernau (Seite 16); Redner: Abg. Haufek (Seite 17), Abg. Präs. Romeder (Seite 20); Abstimmung
(Seite 23).
Antrag des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner u. a. betreffend
Krankenanstaltenfinanzierung. Berichterstatter: Abg. Ing. Kellner (Seite 23); Redner: Abg. Präs.
Pospischil (Seite 23), Abg. Wallner (Seite 27); Abstimmung (Seite 32).
Antrag des Finanzausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend 4.
Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen, Bericht über das Jahr 1981. Berichterstatter: Abg.
Diettrich (Seite 33).
Antrag des Wirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend
Fremdenverkehrsförderungsfonds, Bericht über das Jahr 1981. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite
33).
Antrag des Wirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend NÖ
Betriebsinvestitionsfonds, Tätigkeitsbericht 1981. Berichterstatter: Abg. Dipl.-Ing. Molzer (Seite 33).
Redner zu diesen drei Geschäftsstücken: Abg. Kaiser (Seite 34), Abig. Dkfm. Höfinger (Seite 37), Abg.
Krenn (Seite 40), Abg. Ing. Kellner (Seite 42), Abg. Dr. Bauer (Seite 43); Abstimmung (Seite 44).
Antrag des Verfassungs- und Rechtsausschusses über den Einspruch der Bundesregierung (Art. 98
Abs. 2 B-VG) betreffend den Gesetzesbeschluß des NÖ Landtages vom 27. Mai 1982, mit dem das
Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Landes Niederösterreich geregelt wird
(Landesvertragsbedienstetengesetz - LVBG). Berichterstatter: Abg. Bernau (Seite 45); Abstimmung
(Seite 45).
Anfrage der Abgeordneten Dr. Bauer und Genossen an Herrn Landeshauptmann Siegfried Ludwig
und Herrn Landesrat Erwin Schauer betreffend Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für
das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich. Beantwortung durch Landeshauptmann
Ludwig (Seite 45), Beantwortung durch Landesrat Schauer (Seite 47). Redner: Dr. Bauer (Seite 47),
Dr. Bernau (Seite 51), Abg. Lechner (Seite 54), Abg. Ing. Kellner (Seite 56), Landesrat Höger (Seite
58); Abstimmung (Seite 59).
Anfrage der Abgeordneten Ing. Kellner und andere an Herrn Landeshauptmann Mag. Siegfried
Ludwig betreffend Abschluß eines Übereinkommens gemäß Art. 15 a B-VG. Beantwortung durch
Landeshauptmann Ludwig (Seite 59). Redner: Landesrat Dr. Brezovszky (Seite 62), Abg.Ing. Kellner
(Seite 63); Abstimmung (Seite 63).
PRÄSIDENT REITER (um 10.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten, 14. Sitzung
der Tagung 1981/82 ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen; es ist unbeanstandet geblieben und
demnach als genehmigt zu betrachten.
Von der heutigen Sitzung haben sich entschuldigt Herr Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig und
Herr Abg. Wedl.
Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Beginn der Tagung 1982/83 darf ich Sie
herzlich begrüßen. Ich hoffe, daß Sie einen angenehmen und erholsamen Urlaub verbracht haben,
denn neue Kräfte brauchen wir alle, um auch in dieser Tagung nicht nur die vielfältigen Probleme
bewältigen zu können, die auf uns zukommen, sondern darüber hinaus auch von uns aus zu
überlegen, wie wir die Entstehung mancher Probleme von vornherein steuern können, um damit
unserem Auftrag entsprechend zum Wohle des Landes und seiner Menschen zu wirken.
Einen Katalog der zu behandelnden Themen aufzustellen, wäre ziemlich aussichtslos, denn zu
vielfältig sind die Fragen, die einer Behandlung bedürfen und deren Regelung es zu verbessern und
den heutigen Bedürfnissen anzupassen gilt. Ein sehr wichtiges Instrument ist dabei auch das Budget.
Mit dessen Beratungen werden wir schon in wenigen Wochen beginnen. Bevor wir uns nun unserer
Arbeit zuwenden, obliegt mir noch die traurige Pflicht, des Landtagsdirektors, Vortr. Hofrat Mag. Ernst
Brosig, zu gedenken, der am 8. August 1982 völlig überraschend von dieser Welt abberufen wurde.
1925 in Wien geboren, begann er nach dem Krieg das Studium der Rechtswissenschaften, schloß es
1949 ab und trat in den niederösterreichischen Landesdienst ein.
Seine fachlichen Qualifikationen führten schon 1952 dazu, daß er in das Büro des damaligen
Landeshauptmannes Steinböck berufen und bald auch Klubjurist des Landtagsklubs der
Österreichischen Volkspartei wurde. In dieser Eigenschaft, ebenso wie als Geschäftsführer des
Niederösterreichischen Gemeindevertreterverbandes der ÖVP, wozu er ebenfalls berufen wurde,
hatte er maßgeblichen Anteil an der Entstehung vieler Gesetze. Die Krone seines juristischen
Schaffens ist sicherlich die neue Niederösterreichische Landesverfassung, die ganz wesentlich von
ihm mitgestaltet wurde.
Vor kaum mehr als eineinhalb Jahren, am 1. Jänner 1981, trat er schließlich sein neues Amt als
Landtagsdirektor an. Nun wurde er durch den Tod mitten aus seinem Schaffen und auch aus unserer
Mitte gerissen. Wir wollen ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. (Die Abgeordneten erheben sich
von ihren Sitzen.)
Ich danke Ihnen, daß Sie sich zum Zeichen Ihrer Anteilnahme von den Sitzen erhoben haben. (Die
Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein).
Durch den bedauerlichen Verlust von Hofrat Brosig wurde es notwendig, einen neuen
Landtagsdirektor zu bestellen. Gemäß §§ 17 und 18 der Geschäftsordnung des Landtages von
Niederösterreich wurde über Vorschlag der Niederösterreichischen Landesregierung von mir nach
Absprache mit dem Zweiten und Dritten Präsidenten am 23. September 1982 der bisherige
Protokollführer des Landtages, Oberregierungsrat Dr. Ferdinand Krause, zum neuen Landtagsdirektor
ernannt und in weiterer Folge am 4. Oktober 1982 Regierungsrat Dr. Karl Kapl zum neuen
Protokollführer.
Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes.
SCHRIFTFÜHRER (liest):
Ltg.-356/1- Vorlage der Landesregierung betreffend Übernahme der Landeshaftung für ein Darlehen
zum Ausbau der A.ö. Krankenanstalt Waidhofen/Thaya; Aufstockung.
Ltg.-490 - Vorlage der Landesregierung betreffend NÖSIWAG, Niederösterreichische
Siedlungswasserbau Gesellschaft mbH, Übernahme der Landeshaftung im Sinne des § 10
Abs. 2 Wasserbautenförderungsgesetz.
Ltg.-491- Vorlage der Landesregierung betreffend Fa. Jakob König, Retz, Übernahme einer
Landeshaftung für 80% eines Kredites in Höhe von S 7,900.000.
Ltg.-492 - Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden,
Überbrückungshilfe für Wasserbauten, Änderung der Richtlinien.
Ltg.-493 - Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Umweltschutzanstalt, Landeshaftung für die
Aufnahme von Darlehen.
Ltg.-496 - Vorlage der Landesregierung betreffend Übernahme der Landeshaftung für die Objekte der
Sonderausstellung „Theater in Niederösterreich“ im NÖ Landesmuseum.
Ltg.-500 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz betreffend
landwirtschaftliche Kulturflächen geändert wird.
Ltg.-498 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem die Dienstpragmatik
der Landesbeamten 1972 geändert wird (DPL-Novelle 1982).
Ltg.-499 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das LandesVertragsbedienstetengesetz - LVBG geändert wird.
Ltg.-385/1- Einspruch der Bundesregierung gegen den Gesetzesbeschluß des NÖ Landtages vom 27.
Mai 1982, mit dem das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Landes
Niederösterreich geregelt wird.
Ltg.-494 - Anfrage des Abgeordneten Dr. Bauer und Genossen an Herrn Landeshauptmann Hofrat
Siegfried Ludwig und Herrn Landesrat Kommerzialrat Erwin Schauer betreffend Verordnung über die
Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich.
Ltg.-497 - Anfrage des Abgeordneten Ing. Kellner und anderer an Herrn Landeshauptmann Mag.
Siegfried Ludwig betreffend Abschluß eines Übereinkommens gemäß Art. 15 a B-VG.
Der Verfassungs- und Rechtsausschuß wird zur Beratung des Geschäftsstückes Zahl 385/1 während
des Plenums im Herrensaal zusammentreten. Im Falle der abschließenden Behandlung dieses
Geschäftsstückes im Ausschuß setze ich dasselbe im Anschluß an das Geschäftstück Zahl 480 noch
auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung.
Herr Abg. Walter Zimper hat mit Schreiben vom 23. September 1982 sein Mandat zurückgelegt. Somit
ist ein Mandat im Wahlkreis 2 Viertel unterm Wienerwald, Vorort Wr. Neustadt, frei geworden. Die
Landeswahlbehörde hat gemäß § 100 der Landtagswahlordnung 1974 Herrn Hans Klupper zum Landtag von Niederösterreich einberufen.
Wir gelangen zur Angelobung des Herrn Hans Klupper. Ich ersuche einen der Schriftführer um
Verlesung der Angelobungsformel. (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Sitzen.)
SCHRIFTFÜHRER (liest): „Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und dem Lande
Niederösterreich, stete und volle Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung meiner
Pflichten.“
Abg. Hans KLUPPER: Ich gelobe. (Die Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein.)
PRÄSIDENT REITER: Herr Max Strache hat mit Schreiben vom 6. Oktober 1982 sein Mandat als
Mitglied des Bundesrates zur Verfügung gestellt. Der Klub der sozialistischen Landtagsabgeordneten
Niederösterreichs hat den bisherigen Ersatzmann, Herrn Josef Mohnl, als seinen Nachfolger
nominiert. Als Ersatzmann des Bundesrates wurde Herr Franz Hofer vorgeschlagen.
Wir gelangen daher zur Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmannes in den Bundesrat. Ich bitte,
die Stimmzettel, welche auf den Plätzen der Abgeordneten aufliegen, abzugeben.
Ich ersuche die Schriftführer um Vornahme der Stimmenzählung und unterbreche zu diesem Zwecke
die Sitzung auf kurze Zeit.
(Unterbrechung der Sitzung um 10.13 Uhr. - Nach Zählung der Stimmzettel und Wiederaufnahme der
Sitzung um 10.14 Uhr):
Ich nehme die Sitzung wieder auf. Abgegeben wurden 55 Stimmzettel, sämtliche gültig. Mit allen
abgegebenen gültigen Stimmen wurde Herr Josef Mohnl als Mitglied und Herr Franz Hofer als
Ersatzmann in den Bundesrat gewählt.
Ich ersuche den Herrn Abg. Schwarzböck, die Verhandlung zur Zahl 474 einzuleiten.
Abg. SCHWARZBÖCK: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Ich habe zur Landtagszahl 474 folgendes zu berichten:
Zum oben bezeichneten Gesetzentwurf darf ich mitteilen, daß sich bei der Vollziehung des
Niederösterreichischen Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsgesetzes 1977 gezeigt hat, daß
keine klarere Formulierung der Förderungsaufgaben wie auch eine Einbeziehung von Wärmeschutz
und Baugestaltungsmaßnahmen in die Förderungszwecke des Niederösterreichischen
Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds notwendig ist. Weiters soll durch eine individuell an die
Förderungshöhe angepaßte Laufzeit der Darlehen ein rascherer Geldrückfluß für weitere
Förderungsmaßnahmen sowie durch unterschiedliche halbjährliche Rückzahlungsraten ein besserer
Rückfluß der Gelder und eine gleichmäßigere Auslastung der Sachbearbeiter erzielt werden.
Der vorliegende Entwurf berücksichtigt die im Begutachtungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen
und wurde im Zusammenwirken mit dem Verfassungsdienst erarbeitet.
Hoher Landtag! Ich stelle daher namens des Landwirtschaftsausschusses den Antrag (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Landwirtschaftliche Wohnbauförderungsgesetz
1977 geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen.“
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stangl.
Abg. STANGL: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus!
Im Jahre 1964 hat der Niederösterreichische Landtag ein Gesetz geschaffen, nach dem ein
Niederösterreichischer Landwirtschaftlicher Wohnbauförderungsfonds installiert wurde. Dieses Gesetz
wird heute zum vierten Mal novelliert. Wir haben uns bei den Novellen 1971, 1972 und 1977 bereits
über verschiedene Veränderungen, die durch die Gesellschafter, aber auch durch verschiedene neue
technische Möglichkeiten gegeben waren, in diesem Haus, im zuständigen Beirat und auch mit den
Landesregierungsmitgliedern in Diskussionen unterhalten.
Während das alte Gesetz rein an der Errichtung von Neubauten, an Zubauten und Umbauten bzw. an
Instandsetzungen aufgebaut war, ist man in der Praxis durch Beschlüsse des Beirates und der
Regierung in manchen Formen bereits von diesen Grundsätzen abgegangen. Jetzt könnte man sich
die Frage stellen, ist ein Gesetz, das 18 Jahre in Kraft ist, wenn es so oft novelliert wird, ein gutes
Gesetz, ja oder nein? Ich darf sagen ja, nur glaube ich, es wäre schlecht, wenn man aus irgend
welchen Überlegungen und Justamentstandpunkten Gesetze starr weiterführen würde, wenn man
eben gewisse Veränderungen feststellen muß. Diese Veränderungen gelten dieses Mal, und
deswegen ist auch die Novelle notwendig geworden, vor allem in drei Punkten.
Der eine Punkt. Natürlich müssen dauernde Veränderungen schon in der Höhe der Förderung
festgestellt werden. Ich glaube, es wäre für die betroffenen Förderungswerber nicht gut, würde man
die Förderung starr halten, während sich der Baukostenindex, der Aufwand für die Schaffung von
Wohnungen oder Instandsetzungen der Zu- und Umbauten, erhöht. Also ist zuerst einmal die Höhe
der Förderung irgendwie mitentscheidend für ein praktikables und wirkungsvolles Förderungsgesetz.
Mit der Höhe der Förderung obliegt es uns, oft auch zu überlegen, ob die wirtschaftliche Belastung
durch diese Förderung, die ja nicht die einzige Förderung und die einzige Belastung ist, noch gangbar
ist, und daher wird sich auch die Laufzeit in verschiedenen Varianten immer wieder verändern.
Nun ein zweiter Grund, der vielleicht weniger mit den Kosten im Endzweck, aber vor allem mit den
ideellen Voraussetzungen zu tun hat, die wir gerade in der landwirtschaftlichen Wohnbauförderung
immer wieder zu berücksichtigen haben. Das ist das, was unter dem Schlagwort „Baugestaltung“ oder
wie wir es auch aus dem Slogan „Schöneres Bauernhaus“ kennen, immer wieder verlangt worden ist.
Ich möchte hier nicht auf die Formen eingehen. Ich möchte nur eines sagen, daß wir als Sozialisten
diese Aktion begrüßen, daß wir auch begrüßen, daß sie gefördert wird, weil wir glauben, daß diese
schönere Baugestaltung doch mehr Baustilgebundenheit an die Landschaftsformen bringt und auf der
anderen Seite auch im Landschaftsschutz eine sehr bedeutende Rolle spielt.
Wir haben Positiverscheinungen auf diesem Gebiet, wenn wir durch Niederösterreich fahren, wir
müssen aber leider auch feststellen, daß wir sehr viele Negativerscheinungen hinsichtlich der
Baugestaltung haben und daß wir nun, besonders hervorgetreten durch den Ölschock 1974, auch in
der Landwirtschaft den Energieeinsatz, aber auch den Wärmeschutz besonders zu beobachten
haben. Ich glaube, hier bedarf es der Förderung nicht nur als Anregung, sondern auch der
wirtschaftlichen Unterstützung.
Wenn Experten behaupten, rein auf die Landwirtschaft abgestimmt, daß noch ungefähr 35 bis 40
Megajoules aus der forstwirtschaftlichen Biomasse geholt werden könnten, daß jährlich etwa 6
Millionen zuwachsendes Holz faktisch nicht genutzt wird und davon allein 4 Millionen Festmeter nur
als Schlagrückstand bzw. als Rindenabfälle bestehen, so ersehen wir, gesamtösterreichisch
betrachtet, wie notwendig auch der Einsatz, soweit es technische Möglichkeiten erlauben, in der
Sparte der Energiegewinnung ist.
Dasselbe könnte ich jetzt fortsetzen mit Getreide und Maisstroh, wo wir ungefähr auf derselben Höhe
liegen, und das, was wir uns zu Beginn erwartet haben, ist eigentlich in der Gewinnung laut der
Meinung dieser Experten der kleinste Posten, und zwar das sogenannte Biogaspotential. Aber hier
geht es nicht nur darum, daß wir auf der einen Seite die Möglichkeit der Verbrennung oder der
technischen Anlagen schaffen, die ja noch entwicklungsfähig sind. Hier geht es auch um das, was vor
dem Verbrennen ist, wenn ich nur z. B. an die Strohverbrennung denke, daß die nötigen
Lagermöglichkeiten geschaffen werden müssen, daß eventuell - wir haben das ja auch im
Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds bereits berücksichtigt - auch gewisse
Wärmespeichermöglichkeiten berücksichtigt werden müssen. Nur zwei Dinge, glaube ich, sind bis jetzt
hinsichtlich des Einsatzes dieser Alternativenergie noch nicht ganz gelöst.
Das eine ist die Bewältigung des Problems in bezug auf die Umwelt. Hier ist eine deutliche
Verbesserung gegenüber den ersten Verbrennungsanlagen und Abzügen eingetreten, aber es ist
noch nicht so, daß die Nachbarschaft, sowohl die unmittelbare Nachbarschaft als auch ein paar
Häuser weiter weg, die durch diese Umweltbeeinflussungen je nach Windrichtung oft klagt, gänzlich
unbetroffen bleibt.
Das zweite, glaube ich, was im heutigen Stadium besonders berücksichtigungswürdig ist, ist, daß man
auch die Förderungswerber, sprich die landwirtschaftliche Bevölkerung, vor Fehlinvestitionen bewahrt
denn was heute am Markt der Alternativenergie immer wieder angeboten wird - nicht alles bitte -, kann
dazu führen, daß Fehlinvestitionen getätigt werden, die sich in zwei, drei oder vier Jahren nicht
amortisiert haben und neue Investitionen unbedingt notwendig machen. Ich finde es daher gut, daß
wir bei der Beschlußfassung der Förderung dieser Verbrennungsanlagen auch verlangt haben, hier
müsse eine technische Beratung von Seiten des Landes parallel stattfinden, denn der Betroffene
selbst ist technisch nicht der Versierte auf diesen Gebieten und zweitens auch nicht einer, der sich
immer gegenüber den Überredungskünstlern wehren kann. Daher finde ich richtig, daß man auch von
der technischen Abteilung des Landes bereits Beratungsdienste durchführt, wenn jemand um
derartige Förderungen ansucht.
(Dritter Präsident Romeder übernimmt den Vorsitz.)
Ich darf daher namens meiner Fraktion mit Genugtuung feststellen, daß wir heute mit der Novellierung
dieses Gesetzes so weit sind, sowohl den gesellschaftlichen als auch den technischen Möglichkeiten
hinsichtlich der Förderung auf diesem Gebiet Rechnung zu tragen. Wie wirkungsvoll der Einsatz der
Mittel ist, zeigt uns ja der heute im Tagesordnungspunkt 2 vorliegende Bericht des
Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds, wo wir von rund 536 Millionen Schilling Einsatz reden
können.
Meine Fraktion wird dieser Novellierung die Zustimmung geben genauso wie im zuständigen Beirat
und in der Landesregierung. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Spiess.
Abg. SPIESS: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Abgeordneten dieses Hohen Hauses! Mein
Vorredner hat ja bereits darauf hingewiesen, daß es nicht unbedingt ein Fehler sein muß, wenn ein
Gesetz doch in gewissen Zeiträumen novelliert und verändert wird.
Ich gebe Dir, Herr Kollege, insoferne recht, weil diese Abänderungen aus der Praxis heraus sogar,
glaube ich, als sehr sinnvoll bezeichnet werden müssen, da sie dem entsprechen, was die Gegenwart
und auch die Zukunft von diesen Förderungsarten verlangt. Änderungen, wie die Aufnahme von
Wärmeschutzmaßnahmen in die Palette von Förderungen, die hier vom Landwirtschaftlichen
Wohnbauförderungsfonds durchgeführt werden, glaube ich, kann man durchaus als sinnvoll
bezeichnen. Energiesparen soll und darf ja kein leeres Schlagwort sein, sondern muß einfach in die
Tat umgesetzt werden. Dazu zwingen uns schon die hohen Energiekosten, dazu zwingt uns aber
auch die Begrenztheit der Energiereserven, insoferne es sich nicht um Energieträger handelt, die in
der Natur erneuerbar sind.
Verbesserungen beim Wärmeschutz sind nicht nur für den Einzelbetrieb oftmals sehr wirtschaftliche
Maßnahmen, was man sich ja leicht mit dem Rechenstift ausrechnen und gerade auch im Hinblick auf
die rückläufigen Einkommen in der Landwirtschaft beweisen kann. Der Grüne Bericht im Parlament
über die Lage der Landwirtschaft weist im vergangenen Jahr einen echten Einkommensrückgang aus.
Jeder Schilling, der hier beim Heizen der Wohnhäuser erspart wird, wird notwendigst gebraucht. Das,
glaube ich, kann man als einen gut verwendeten Schilling bezeichnen. Es ist sicher ein
volkswirtschaftliches Erfordernis, hier Ersparungen vorzunehmen.
Im gleichen Atemzug muß man aber sicher auch darauf verweisen, daß es gerade in der
Landwirtschaft weitgehend die Möglichkeit gibt - Du hast das auch angezogen -, Energieträger zu
Heizzwecken zu verwenden, die von der Natur aus erneuerbar sind und die uns ja letztendlich die
Sonne liefert, wie z. B. Holz oder Stroh, um hier die wichtigsten dieser Energieträger zu nennen. Diese
Möglichkeiten werden von der Landwirtschaft auch weitgehendst genützt. Die Strohheizungen haben
gerade in letzter Zeit eine hohe Zunahme erfahren. Allerdings bestätige ich das eine: auch hier sollten
von der Industrie noch Verbesserungen vorgenommen werden. Man kann generell sagen, daß es sich
bei der Förderung von Wärmeschutzmaßnahmen um eine sehr sinnvolle Verbesserung handelt.
In der vorliegenden Abänderung des Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsgesetzes sind auch
Förderungen für die Baugestaltungsmaßnahmen vorgesehen. Gerade in den letzten Jahren nimmt
das Bewußtsein für eine landschaftsbezogene, landschaftsgebundene Bauweise immer stärker zu.
Niederösterreich hat ja in seinen vier Vierteln ganz charakteristische Baustile und Bauweisen, die im
ländlichen Bereich von alters her auszuweisen sind. Diese typischen Bauformen, die dem Land sein
Gepräge geben, sind unbedingt aufrechtzuerhalten und daher auch zu fördern. Leider hat es in der
Vergangenheit oftmals Arges gegeben, sind Bauten errichtet worden, die dieser geforderten
Landschaftsbezogenheit nicht gerecht geworden, ja manchmal sogar diametral entgegengestanden
sind. Das muß man auch sagen.
Umso erfreulicher ist es, daß hier ein Prozeß des Umdenkens eingeleitet wurde, daß die Denkweise in
dieser Hinsicht in der Bevölkerung immer stärker Fuß faßt, auch im bäuerlichen Bereich, und gerade
im bäuerlichen Bereich. Ich glaube, diese Neubesinnung - es ist eine Philosophie auf traditionelles
bäuerliches Kulturgut - ist sicher nicht von ungefähr gekommen und findet nicht von allein statt. Hier
muß man auch sagen, daß es führende Männer, führende Politiker waren, die sich an die Spitze
dieser neuen oder alten Philosophie gestellt haben.
Erlauben Sie mir, daß ich hier allen, die sich in dieser Hinsicht betätigt haben, ein herzliches Danke
dafür sage. Ich möchte vielleicht stellvertretend nur einen Mann nennen, unseren
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll, der sich hier ganz besondere Verdienste erworben hat.
Hohes Haus! Die Laufzeiten für die Darlehensrückzahlungen werden in Zukunft individuell an die
Förderungshöhen angepaßt. Es ist aber sicher die Gewißheit vorhanden, daß die Rückzahlungsraten
auch in einer Größenordnung festgelegt werden, die eine zumutbare Höhe, eine verkraftbare
Dimension nicht überschreiten. Durch den damit verbundenen rascheren Geldrückfluß wird es
natürlich auch möglich sein, neue Förderungsansuchen rascher zu erledigen. Eine unterschiedliche
Terminisierung dieser Ratenzahlungen ist für die Administration sicher von großem Vorteil, da dadurch
eine gleichmäßigere Auslastung der mit der Durchführung dieser Aufgaben betrauten Mitarbeiter und
Sachbearbeiter stattfinden kann.
Bitte ein generelles Wort zum landwirtschaftlichen Wohnbauförderungswesen. Herr Abgeordneter, es
war im Jahre 1954, also vor 28 Jahren, als hier erstmalig in diesem Hause durch Beschluß Mittel für
die Gewährung von zinsenlosen Darlehen an klein- und mittelbäuerliche Betriebe zur Verfügung
gestellt wurden. Es hieß damals für die Schaffung, Erhaltung und Instandsetzung von Wohnhäusern;
gewährt wurden pro Wohneinheit 30.000,- Schilling. 10 Jahre später, am 23. 7. 1964, kam es in
diesem Haus dann zur Schaffung des Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds. Das
Förderungsziel war etwa dasselbe: Neu-, Auf-, Um- oder Zubauten sowie Instandsetzung von
landwirtschaftlichen Wohngebäuden. Aufgabe des Fonds war es damals und ist es heute noch, durch
unverzinsliche Darlehen dafür zu sorgen. Die Darlehenssumme wurde 1964 auf S 40.000,- erhöht, ab
dem Jahre 1973 wurden dann für die erste Wohneinheit S 65.000,- gegeben und für die zweite
Wohneinheit S 50.000,-. Eine weitere Änderung im Fonds trat im Jahre 1977 ein. Aufgrund der
gestiegenen Baukosten wurden die Förderungssätze auf S 85.000,- bzw. S 65.000,- nachgezogen.
In diesem Jahr gelang es aber auch, aus familienpolitischen Gesichtspunkten die Mehrkinderfamilie
besonders zu berücksichtigen. Es wurde ab dem dritten Kind ein um S 10.000,- höheres Darlehen pro
Kind gewährt. Die letzte Erhöhung dieser Förderung wurde im Vorjahr beschlossen. Nunmehr sind die
Beträge seit dem 1. August des Vorjahres S 100.000,- für die erste Wohneinheit, S 80.000,- für die
zweite Wohneinheit, und der Kindersatz wurde auf S 15.000,- erhöht.
Besonders erwähnen, Hohes Haus, möchte ich noch, daß auf Grund dieses Beschlusses im Oktober
1979 der Einsatz von Alternativenergien gefördert wird. Das heißt, daß auch für den Ankauf bzw. für
die Einrichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie in den landwirtschaftlichen Wohnbauten und
Haushalten Darlehen bis zur Maximalsumme von S 90.000,- zur Verfügung gestellt werden können.
Diese Möglichkeiten, können wir heute durchaus sagen, wurden auch stark genützt, wie uns ein Blick
in die Jahresberichte über die Tätigkeit dieses Fonds bestätigt.
Ich möchte noch auf die Förderungsmöglichkeiten bei landwirtschaftlichen Siedlungsverfahren, wie
Neusiedlung, Aussiedlung, Dorfrandsiedlung, hinweisen. Hier können Darlehen bis zu einem
Höchstbetrag von S 300.000,- gewährt werden. Die Laufzeit ist hier natürlich auch mit 25 Jahren
entsprechend. Wenn wir uns fragen, wie hoch ist eigentlich der Wert der landwirtschaftlichen Gebäude
in Niederösterreich, so wird dieser auf die gigantische Summe von ungefähr 45 Milliarden Schilling
geschätzt. Der Bauzustand - ich beziehe mich nur auf die landwirtschaftlichen Wohngebäude - wird in
Niederösterreich mit 59% zur Zeit als gut, mit 36% als reparaturbedürftig und mit 5% als baufällig
angegeben. Also ein durchaus akzeptabler Stand, obwohl auch hier noch sehr viel zu machen und für
die Zukunft zu tun sein wird.
Nachdem ich aber keine Zahlen darüber besitze, wie der Bauzustand unserer bäuerlichen
Wohnbauten innerhalb dieser Kategorien prozentmäßig erfaßt oder ausgewiesen noch zu Beginn der
Wohnbauförderung im bäuerlichen Bereich überhaupt war, ist es schwer zu sagen, inwieweit hier eine
genaue prozentmäßige Verbesserung eingetreten ist. Wenn man aber sieht, daß in den Jahren 1954
bis zum Jahresende 1981 im Rahmen dieser landwirtschaftlichen Wohnbauförderung 29.111
Ansuchen bewilligt wurden und eine Gesamtdarlehenssumme von S 1,679.373.000,- bis Jahresende
zur Verfügung gestellt wurde, so bedeutet dies - das kann man, glaube ich, sicher ohne Übertreibung
sagen -, daß es mit Hilfe des Landwirtschaftlichen Wohnbauforderungsfonds, also mit Landeshilfe,
gelungen ist, die Wohnbausubstanz im bäuerlichen Bereich ganz entscheidend zu verbessern. Eine
wichtige agrarpolitische Maßnahme also.
Ich glaube, wenn man feststellen kann, daß doch so mancher Bauer auf seinem Hof geblieben ist und die Wohnqualität, die Wohnkultur ist auch ein wichtiges Erfordernis -, der vielleicht ansonsten
nicht mehr seinen Hof bewirtschaften würde, dann können wir sagen, daß der Landwirtschaftliche
Wohnbauförderungsfonds und diese Maßnahmen ganz entscheidend dazu beigetragen haben. Ich
meine daher, daß es sicher berechtigt ist, ohne sich mit dem Erreichten auf die Dauer begnügen zu
wollen, das möchte ich auch feststellen, daß man bei dem heutigen Anlaß dieser Abänderung auch
auf diese Tatsache mit Genugtuung verweisen kann.
Ich möchte noch sagen, daß die administrative Abwicklung der Förderungsansuchen rasch und
unkompliziert erfolgt, was den bäuerlichen Interessen natürlich sehr entgegenkommt. Im
Wohnbauförderungsbeirat sind ja die Vertreter beider Landtagsfraktionen beisammen. Seitdem ich
auch Mitglied dieses Wohnbauförderungsbeirates bin, habe ich eigentlich keine grundlegenden
Unterschiede, Auseinandersetzungen gesehen. Es ist, glaube ich, eine gute Zusammenarbeit
festzustellen, und ich könnte nicht sagen, daß es hier wesentliche Differenzen gibt.
Hohes Haus! Ich glaube, daß die vorliegende Abänderung des Landwirtschaftlichen
Wohnbauförderungsgesetzes von der Vernunft und von der Praxis her erfolgt, und ich kann natürlich
nur allen Mitarbeitern für ihre Leistungen danke schön sagen und möchte für meine Fraktion erklären,
daß wir selbstverständlich dieser Vorlage gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. SCHWARZBÖCK: Ich verzichte.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER Wir
kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses):
Angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Anzenberger, die Verhandlungen zur Zahl 475 einzuleiten.
Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zur Vorlage
475 zu berichten. Sie betrifft den Bericht über die Gebarung des Niederösterreichischen
Landwirtschftlichen Wohnbauförderungsfonds im Jahre 1981.
Mit dem Gesetz vom 23. Juli 1964, Landesgesetzblatt Nr. 250, wiederverlautbart am 22. 4. 1977,
wurde der NÖ Landwirtschaftliche Wohnbauförderungsfonds zur Förderung des Baues von
Wohnungen, der Um-, Zu- und Aufbauten sowie der Instandsetzungsarbeiten an Wohngebäuden
durch die Eigentümer oder Pächter eines klein- oder mittelbäuerlichen Betriebes errichtet.
Von dem mit Gesetz vom 24. Juni 1971, Landesgesetzblatt Nr. 189, beim Amte eingerichteten Beirat
wurden vier Sitzungen im Jahre 1981 abgehalten. 789 landwirtschaftliche Wohnbaudarlehen in der
Gesamthöhe von 74,102.000,- Schilling sowie 436 Darlehen zur Errichtung von
Alternativenergieanlagen in der Gesamthöhe von S 20,666.000,- Schilling kamen zur Auszahlung.
Am 31. 12. 1981 lagen noch 528 unerledigte Ansuchen um Gewährung landwirtschaftlicher
Wohnbaudarlehen vor. In der Regierungssitzung vom 23. März 1982 wurden 305 Ansuchen aus dem
Vorjahr in der Gesamthöhe von S 24,335.000,- bewilligt. 223 Ansuchen aus dem Vorjahr werden für
die nächste Sitzung (voraussichtlich am 2. Juni) mit einem Betrag von S 26,880.000,- vorgemerkt.
Über die Gebarung des Fonds ist gemäß § 15 des obgenannten Gesetzes dem
Niederösterreichischen Landtag zu berichten.
Ich habe daher namens des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Der Bericht über die Gebarung des NÖ Landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds im Jahre 1981
wird zur Kenntnis genommen.“
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchführen zu lassen.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Wilfing, die Verhandlungen zur Zahl 476 einzuleiten.
Abg. WILFING: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Vorlage
Landtagszahl 476 darf ich folgendes berichten:
Hoher Landtag! Mit Gesetz vom 26. Juni 1969, wiederverlautbart am 19. 10. 1972, Landesgesetzblatt
Nr. 6645, wurde der Niederösterreichische Landwirtschaftliche Siedlungsfonds errichtet. Über die
Gebarung des Fonds sowie über dessen Tätigkeit ist gemäß § 14 des vorgenannten Gesetzes dem
Niederösterreichischen Landtag zu berichten. Der Vorlage sind zwei Beilagen angefügt. Beilage 1,
Tätigkeitsbericht, umfaßt alle Maßnahmen, die im Niederösterreichischen Landwirtschaftlichen
Siedlungsfonds im Berichtsjahr durchgeführt wurden, und aus der Beilage 2 ist der
Rechnungsabschluß, Bilanz und Erfolgsrechnung zu entnehmen.
Der Landwirtschaftsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 23. September mit der Vorlage befaßt,
und ich darf namens des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Der Bericht über die Gebarung und die Tätigkeit des Niederösterreichischen Landwirtschaftlichen
Siedlungsfonds im Jahre 1981 wird zur Kenntnis genommen.“
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg.
Hiller. Ich erteile es ihm.
Abg. HILLER: Herr Präsident! Hohes Haus! Der Jahresbericht 1981 wurde gerade jetzt von der
Berichterstattung vorgelegt. Er bezieht sich auf die Tätigkeiten des Niederösterreichischen
Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds, und dies gibt uns einmal mehr Anlaß, hier die Bedeutung dieses
Fonds ganz deutlich hervorzustreichen. Das seit Jahresmitte 1969 bestehende Landwirtschaftliche
Siedlungsgesetz hat sich für die Agrarpolitik und die Förderung Niederösterreichs Landwirtschaft als
Einrichtung von großer Bedeutung herausgestellt. Die verschiedensten gesetzlich verankerten
Aufgaben sind in dieser Institution geregelt und spiegeln vor allem ein Bild der Probleme
Niederösterreichs Landwirtschaft wider. Besitzaufstockungsaktionen, der Wegebau, die
Regionalförderung, die Betriebshilfe, der Telefonausbau und viele mehr sind nur einige Schwerpunkte,
die die moderne Agrarpolitik Niederösterreichs zu bewältigen hat. Es sollen vor allem die strukturellen
und persönlichen Nachteile so vieler landwirtschaftlicher Betriebe hier abgeschwächt werden. Das
Land ist deutlichst bemüht, über das Budget die finanziellen Voraussetzungen nach den Möglichkeiten
des Landes sicherzustellen. Der vorliegende Bericht 1981 ist deshalb einmal mehr Nachweis für die
Akzente, die in der Vergangenheit, aber auch in der Zukunft im Land Niederösterreich bezüglich der
Agrarförderung gestellt wurden. Die Landwirtschaft an und für sich ist wie jede andere wirtschaftliche
Sparte einem ständigen Strukturumbruch ausgesetzt, und ich glaube, wir können es uns nicht leisten,
diesen Umbruch unverrichteter Dinge geschehen zu lassen, sondern darauf einzugehen, um der
Zukunft die größtmöglichen Chancen abzuringen. Ich glaube, das rechtzeitige Erkennen und das
rechtzeitige Handeln muß die Maxime sein, um dieses wichtige Element der Gesamtwirtschaft
Österreichs aufrechtzuerhalten.
Als bezeichnendes Beispiel - es wurde auch schon vom Landtagsabgeordneten Stangl angeführt führe ich den Bereich der Förderung der Alternativenergien an. Obwohl zugegebenermaßen die
Technologien auf diesem Gebiet noch sehr in den Kinderschuhen stecken, geht das Land
Niederösterreich hier mit zwei Spitzen sehr forsch an das Werk: Mit dem Landeshauptmann von
Niederösterreich Siegfried Ludwig selbst, aber auch dem Agrarlandesreferenten Franz Blochberger an
der Spitze geht man unbeirrbar einer Aktivierung dieses Sachgebietes entgegen. Vor allem der
Umweltschutzgedanke, die energiesparenden Akzente, der alternative Einsatz von Energie ist es, der
sehr wesentlich für die Zukunft der Menschheit von Bedeutung ist. Ich kann hier auch bezüglich der
Aussage von Abg. Stangl einiges bemerken.
Wir sind sicherlich im Bereich der technologischen Entwicklung bei der Verbrennung von
Strohheizungsanlagen noch in den Kinderschuhen, jedoch wäre es gewiß nicht ratsam, diesen Weg
abzubrechen, sondern man sollte die Kenntnisse und die Produkte, die am Markt sind, heute schon
nützen, um eine positivere Energiebilanz Österreichs zu verwirklichen. Vor allem im Bereich der
automatischen Strohbeschickungsheizungsanlagen sind schon brauchbare Ergebnisse mit recht
günstigen Emissionswerten zu verzeichnen.
Auch die Biospritenquete 1981 hier im Hohen Haus und die Energieenquete im Jahre 1982 sind
Zeichen dafür, wie ernst man im Land Niederösterreich die Verantwortung nimmt und daß man keine
Scheu vor der Zukunft hat. Informationen zwischen den Technikern, den Praktikern, aber auch den
Beamten des Landes sollten möglichst forciert werden. Das Land Niederösterreich leistet hier schon
sehr viel initiative Arbeit. Besonders zeichnet den Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds eine Eigenheit
aus, das ist seine Beweglichkeit, seine Anpassungsfähigkeit an die sich ständig ändernden Probleme
der Landwirtschaft. Vor allem durch die Satzungen des Kuratoriums ist sichergestellt, daß ständige
Korrekturanpassungen der Aktionen, aber notfalls auch Stops unverzüglich durchgeführt werden
können. Man ist sehr flexibel, und das ist sicherlich für die Sache von Vorteil.
Der wesentliche Schwerpunkt des Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds liegt aber in der
Grundaufstockung, die vor allem der Festigung von klein- und mittelbäuerlichen Betrieben dienen soll.
Hier wird der Geist des Niederösterreichischen Grundverkehrsgesetzes vollzogen. Gerade der breiten
Schicht von klein- und mittelbäuerlichen Betrieben in der niederösterreichischen Landwirtschaft sollte
man das größte Augenmerk schenken. Durch die zunehmende Technisierung und Mechanisierung in
der Landwirtschaft und vor allem auch durch das nicht zufriedenstellende Einkommen, wie es einmal
mehr aus dem Grünen Bericht seitens des Landwirtschaftsministeriums herauszulesen ist, zweifeln
sehr viele Landwirte an den Zukunftschancen ihrer Betriebe. Grund und Boden sind leider nicht
vermehrbar. Daher sollte auch der Staat allen Ernstes die Existenzsicherung bestehender Betriebe
fördern, und ich muß sagen, ich war am Beginn des heurigen Jahres sehr bestürzt, als ich in der
Funktion als Kammerobmann von Laa an der Thaya erfahren mußte, daß seitens des
Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft die AIK-Kreditaktion bezüglich des Grundankaufes
eingestellt wurde.
Ich glaube, das war kein Beitrag zur Besitzfestigung von Klein- und Mittelbetrieben, denn jeder Kenner
der landwirtschaftlichen Szene weiß, daß gerade die Grundankaufsmöglichkeiten sehr plötzlich an die
Landwirte herankommen und man nicht gefragt wird, ob man momentan finanziell in der Lage ist,
dieses Problem zu lösen, sondern es wird einem nur die Frage gestellt, kaufst du oder kaufst du nicht.
Alles andere ist ja aus der Sicht des Verkäufers ohne Bedeutung. Gerade hier kommen sehr viele
klein- und mittelbäuerliche Betriebe in ärgste finanzielle Nöte und Zwänge. Das angebotene, schon
langjährig bewirtschaftete Pachtgrundstück oder das Grundstück, das aus dem elterlichen Betrieb
stammt, Grundstücke, die die abwandernden Bauernkinder als Erbgut mitbekommen und verkaufen
wollen, können oft auf Grund der hohen Kreditkosten und der nicht zu bewältigenden Zinslasten von
den Hoferben nicht finanziert werden.
Die AIK-Kredite waren deshalb in dieser Sparte ein sehr wesentliches Instrument zur Besitzfestigung
und somit zur Arbeitsplatzsicherung in der Landwirtschaft. Vor allem die soziale Abstufung der
Förderungsrichtlinien hatte auch ein Wesentliches dazu beigetragen. Man solle sich sicherlich dieser
Sache seitens des Landwirtschaftsministeriums endlich wieder bewußt werden und hier erneut Abhilfe
schaffen. Derzeit ist es im Land Niederösterreich eben nur bei gemeinsamen Grundankäufen möglich,
über den Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds oder die Bodenkredit- und
Grunderwerbsgenossenschaft gemeinsam durch Finanzierungshilfe Gründe anzukaufen. So hat der
Landwirtschaftliche Siedlungsfonds im Jahre 1981 rund 200 ha an aufstockungswillige Interessenten
weitergegeben, das Jahr zuvor, 1980, waren es sogar 500 ha.
Als sehr positiv in diesem Zusammenhang wäre auch die Jungübernehmerförderung des Landes
Niederösterreich zu verzeichnen. Sie ist vor allem in der entscheidenden Phase der Hofübernahme
mit all ihren Problemen eine Hilfe, aber auch eine Ermutigung und Anerkennung für Niederösterreichs
Jungbauern. Auch das Gewähren von Verpachtungsprämien über die Bodenkredit- und
Grunderwerbsgenossenschaft für langfristige Verpachtungen von 10 Jahren bzw. 15 Jahren Dauer ist
ein sehr taugliches Mittel der Existenzsicherung durch die öffentliche Hand. Eine verstärkte
Inanspruchnahme konnte 1981 festgestellt werden. So konnten im Berichtszeitraum 1,3 Millionen, dies
ist fast die doppelte Summe des Jahres 1980, an Prämien ausbezahlt werden.
Eines der bedeutendsten Sorgenkinder unseres Agrarlandesreferenten Blochberger ist nach wie vor
die Verkehrserschließung der ländlichen Gebiete durch den Güterwegebau, und man muß ihm
allgemein bestätigen, daß er immer wieder bemüht ist, an Verhandlungsmöglichkeiten,
Verhandlungsgesprächen mit dem Bund, aber auch mit dem Land Niederösterreich mit einer
Hartnäckigkeit und Zähigkeit, ich möchte fast sagen eines Bergbauern oder vielleicht sogar eines
Alpinisten heranzugehen, um die Probleme für die Landwirtschaft positiv zu regeln.
Sehr geehrte Damen und Herren! 1000 km Güterwege warten des Baues, ihrer Errichtung und
tausende km Güterwege ihrer Erhaltung! Es ist daher sehr betrüblich, wenn man sich seitens des
Bundes aus der Finanzierung des Güterwegebaues immer mehr zurückzieht und an solchen
Investitionen kein Interesse zeigt. Mit dem Einsatz von mehr als 75 Millionen Schilling aus den Mitteln
des Niederösterreichischen Siedlungsfonds konnte vor allem im Güterwege-Sonderprogramm für den
Ausbau und für die Erhaltung der sogenannten Agrarstraßen einiges geleistet werden. Zu bedauern
ist in diesem Zusammenhang natürlich auch die arge Verteuerung des Baumaterials und der
Arbeitskosten, die vor allem die Effizienz der zur Verfügung stehenden Mittel immer geringer werden
läßt. Ich glaube aber, sehr geehrte Damen und Herren, die Zukunft des Güterwegebaues wird es
erforderlich machen, neue effektivere Überlegungen allgemein anzustellen.
Einer der Schwerpunkte des Fonds ist die Gewährung von Ausgleichszulagen zur Erhaltung der
Kultur- und Erholungslandschaft mit der Absicht, die Bewirtschaftungserschwernisse bezüglich der
Bergbauernbetriebe abzugelten und zu einer Existenzfestigung beizutragen. An über 20.000
bergbäuerliche Betriebe konnten, aufgeschlüsselt nach drei Zonen und differenziert, mehr als 37
Millionen Schilling an Ausgleichszulagen aus diesem Fonds geleistet werden. Hiemit konnte im
Zusammenwirken mit dem Bergbauernzuschuß des Bundes für die Zonen zwei und drei ein sehr
wesentlicher Produktionsnachteil für unsere Bergbauern abgegolten werden. Ich glaube,
Niederösterreichs Bergbauern verdienen diese sehr umfangreiche Förderung. Sie kann ja nur
Anerkennung der Erschwernisse sein, letztendlich nie die hundertprozentige Abgeltung.
Sehr wesentliche Arbeit und Akzente setzt der Siedlungsfonds auch in seinen Sonderprogrammen:
dem Wachausonderprogramm, dem Wienerwaldsonderprogramm sowie dem
Waldviertelsonderprogramm. Hier geht man den Weg, vor allem die Eigeninitiative zu fördern und
richtungsweisend auch den Fremdenverkehr besser in den Griff zu bekommen und zu erschließen:
Schwerpunkte des Wienerwaldprogrammes, vor allem die Förderung als Naherholungsgebiet, sowie
schwerpunktmäßiger Ausbau von Gemeinschaftstelefonanlagen und Güterwegen, Schwerpunkte des
Wachausonderprogrammes, die Rekultivierung der Terrassenweingärten, die Schaffung von
Wegebauten und von Bewässerungsanlagen. Das Waldviertelsonderprogramm hat als wesentliches
Ziel die Forcierung der Tierhaltung mit Förderungsmöglichkeiten im Bereich der Ferkelproduktion und
der Milchtierhaltung. Des weiteren werden hier Einkommensmöglichkeiten aufgezählt, die im Bereich
der Alternativproduktion, vor allem der Teichwirtschaft, der Schaftierhaltung, der Bienenzucht, der
Pferdezucht und so weiter, in Zukunft gegeben sein werden. Für all diese produktionstechnischen
Zielsetzungen wurden 15 Millionen Schilling als Anreiz gegeben.
Auch der passive Hochwasserschutz oder die Absiedlung des Machlandes-Süd geht 1981 unbeirrt
weiter und wird voraussichtlich dieses Jahr abgeschlossen. Es ist dies die größte Absiedelung im
Zeitraum der zweiten Republik Österreichs, und ich glaube, wir vom Land Niederösterreich können
sehr stolz sein, daß auf dieses sehr große Problem eines landwirtschaftlichen Gebietes eingegangen
und die Maßnahmen positiv durchgezogen wurden.
Eine der erfolgreichsten Aktionen im Niederösterreichischen Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds stellt
nach meinem Dafürhalten das Betreiben der Telefonanschlußgemeinschaften in Eigeninitiative dar.
Wie der Bericht ausweist, wurden im Berichtsjahr über 2.800 Anschlußnehmer gefördert. Ich glaube,
diese Aktion, die ebenfalls auf eine Initiative von Landesrat Blochberger zurückgeht, ermöglicht es, die
Beziehung von Mensch zu Mensch im ländlichen Bereich, aber auch die Beziehungen zwischen dem
Stadtmenschen und dem Landmenschen zu verbessern. Die Lebensqualität sollte ja auch am
Bauernhof mehr Beachtung verdienen.
Als letztes weist der vorliegende Bericht die Einsätze von Betriebshelfern und Betriebshelferinnen aus,
und hier schließt sich der Kreis des breiten Förderungsangebotes mit einer sozialen Hilfestellung, von
der wir alle sehr genau wissen, daß sie im Bedarfsfall zur wichtigsten werden kann. Wenn auch die
wirtschaftlichen Gegebenheiten oft sehr nachteilig sein mögen und das Leben im Bauernstand sehr
hart und an Entbehrungen reich sein kann, so ist, glaube ich, doch für das persönliche Schicksal, das
durch Krankheiten und Unfälle sowie Katastrophen sehr plötzlich belastet werden kann, die
Bewältigung dieser Probleme durch die Mithilfe des Landes hier wichtig.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, der geistige Inhalt und die Aufgabenstellung des
Landwirtschaftlichen Siedlungsgesetzes sowie auch die Gebarung und der Tätigkeitsbericht 1981
bringen deutlichst die vielgeschichteten Probleme des Agrarlandes Nummer 1 in Österreich zutage.
Die Anwendung dieses Gesetzes ermöglicht es uns, den Tisch aller Niederösterreicherinnen und
Niederösterreicher reichlichst mit Nahrungsmitteln zu decken.
In Zukunft scheint es notwendig und entscheidend, die Bedeutung des bäuerlichen Familienbetriebes
seitens der politisch Verantwortlichen mehr geschätzt zu wissen. Ich bin auch überzeugt davon, daß
das Land Niederösterreich wie bisher die ihm gestellten Aufgaben zum Wohle aller Landesbürger
auch in der Zukunft wahrnehmen wird. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. WILFING: Ich verzichte.
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Wir
kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses):
Angenommen.
Ich ersuche den Herren Abg. Kautz, die Verhandlungen zur Zahl 363 einzuleiten.
Abg. KAUTZ: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hoher Landtag! Ich habe über
den gemeinsamen Antrag der Abgeordneten Bernkopf, Fidesser, Dkfm. Höfinger, Fürst, Mag.
Freibauer, Jirkovsky, Lusetzky, Kaiser, Schwarzböck, Kautz, Auer, Krendl, Diettrich, Tribaumer, Rabl,
Wagner, Hiller, Rozum und anderer, betreffend Änderung der Urlaubsaktion für Senioren zu berichten:
Der Landtag von Niederösterreich hat vor einigen Jahren die Durchführung von Urlaubsaktionen für
Senioren beschlossen. Die Zielsetzung dieses Beschlusses lag nicht nur darin, zahlreichen älteren
Menschen einen preisgünstigen Urlaub zu ermöglichen, sondern auch der NÖ
Fremdenverkehrswirtschaft außerhalb der Hauptsaison wirtschaftliche Impulse zu geben. Entgegen
den ursprünglichen Überlegungen ist jedoch die Gültigkeit dieses Gutscheines nur vom 1. bis 31. Mai
und vom 1. bis 30. September begrenzt.
Eine Ausweitung dieses Zeitraumes läge jedoch nicht nur im Interesse des Fremdenverkehrs.
Sicherlich wird etwa im April auf den Zeitraum der Osterferien an den Schulen Bedacht zu nehmen
sein; im allgemeinen wäre jedoch eine Ausdehnung auf die Monate April bis Juni bzw. September bis
Oktober wünschenswert. Durch eine zeitliche größere Streuung dieser Aktion könnten mehr Personen
von dem Angebot des Landes tatsächlich Gebrauch machen.
(Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.)
Ich darf daher namens des Sozialausschusses den Antrag bringen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, die Urlaubsaktion für Senioren im Interesse des
begünstigten Personenkreises und der NÖ Fremdenverkehrswirtschaft ab dem Jahre 1983 auf die
Monate April bis einschließlich Juni und September bis einschließlich Oktober auszudehnen.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, die zur Durchführung dieses Landtagsbeschlusses
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“
Ich ersuche den Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vornehmen zu wollen.
PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Bernkopf.
Abg. BERNKOPF: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der
Niederösterreichische Landtag befaßte sich in seiner Sitzung vom 21. April 1977 mit einem Antrag der
sozialistischen Abgeordneten vom 6. Dezember 1976, worin die Urlaubsaktion für unsere älteren
Mitbürger gefordert wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt, meine Damen und Herren, waren es vor allem die
Gemeinden, öffentlich-rechtliche Körperschaften und caritative Vereinigungen, die sich bemühten,
unseren betagten Mitbürgern einen Urlaub zu ermöglichen. Ziel des sozialistischen Antrages war es
daher, erstens möglichst vielen unserer älteren Mitbürger einen Urlaub zu ermöglichen und zweitens,
damit die Fremdenverkehrswirtschaft in Niederösterreich in der Vor- und Nachsaison zu unterstützen,
weil wir wußten, daß in der Vor- und Nachsaison oft große Kapazitäten freistehen und vielfach eine
zweite Saison entweder wegen der Witterung oder aus sonstigen Gründen nicht attraktiv genug ist.
Gerade in diesen Zeitperioden ergäbe sich aber die Möglichkeit günstiger Aufenthalte auch für alte
Menschen, wenn entsprechende Aktionen seitens des Landes die nötige Hilfestellung leisten würden.
Die ÖVP-Mitglieder des Sozialausschusses sind diesem Antrag seinerzeit beigetreten. Allerdings
wurde über Antrag des Abgeordneten Auer die Ziffer 1 im Antragstenor geändert. Meine beantragte
Fassung wurde abgelehnt, weil, so die Begründung, die voraussichtlichen Kosten von
Urlaubsaktionen für betagte Menschen derzeit nicht festgestellt werden können. Es soll aber zur
Durchführung von solchen Aktionen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes bei
künftigen budgetären Maßnahmen vorgesorgt werden.
Meine Damen und Herren! Das war vor nunmehr 51/2 Jahren, einen Budgetansatz vermissen wir bis
heute. Frau Abgeordnete Tribaumer, der Abgeordnete Lechner, der ehemalige Abgeordnete
Leichtfried und ich haben uns öfters im Laufe der Jahre mit dieser Problematik in diesem Hause
auseinandergesetzt. 1979 kam es dann dazu, daß der 500-Schilling-Gutschein, wie wir ihn heute
kennen, eingeführt wurde. Entgegen den ursprünglichen Überlegungen ist jedoch die Gültigkeit dieses
Gutscheines auf die Monate Mai bzw. September beschränkt worden. Bei dieser Beschränkung auf
zwei Monate, die durch keinen Beschluß des Landtages gedeckt ist, wird dem Pensionisten nur an
zwei Monaten im Jahr ein Urlaub zugebilligt. Darüber hinaus werden der Fremdenverkehrswirtschaft
keine wesentlichen Impulse gegeben, die Zahlen beweisen es ja, und das, meine sehr geehrten
Damen und Herren, hat meine Freunde und mich veranlaßt, am 29. September des Vorjahres einen
Antrag einzubringen.
Im Interesse der Senioren und im Interesse des Fremdenverkehrs soll eine Ausdehnung der Aktion
auf die Monate April bis Juni bzw. September bis November zu erreichen sein, so lautete unser
ursprünglicher Antrag. Mehrkosten sind insoferne nicht zu erwarten, da ja hinsichtlich des
begünstigten Personenkreises keine Änderung eintritt. Es ist jedoch sicher, daß durch eine zeitliche
größere Streuung dieser Aktion mehr Personen von dem Angebot des Landes tatsächlich Gebrauch
machen werden. Aber, meine Damen und Herren, das ist doch Sinn und Zweck dieser Aktion, soll sie
nicht eine Alibiaktion bleiben.
Der Sozialausschuß hat sich mit diesem Antrag am 12. 11. 1981 befaßt und über den Antrag des
Abgeordneten Freibauer wurde er wegen der mit ihm verbundenen finanziellen Belastung der
Landesregierung gemäß § 27 der Landtagsgeschäftsordnung zur Stellungnahme zugeleitet. Bereits
sieben Monate später lag die Antwort der Landesregierung vor. Darin wird festgestellt, daß die Monate
April und November auf Grund der noch unbeständigen Witterung für einen Urlaub für einen älteren
Menschen nicht empfehlenswert sind. Dazu, meine Damen und Herren, ein offenes Wort.
Ich glaube, es ist nicht unsere Aufgabe und auch nicht die Aufgabe des Landes, hier Empfehlungen
zu geben. Unsere Aufgabe ist es, dem Senior eine möglichst breite Zeitauswahl anzubieten, von der
er dann nach seinen Möglichkeiten Gebrauch machen kann. Ich - und das ist meine Überzeugung meine, der Senior sollte das ganze Jahr über die Gelegenheit haben, Urlaub machen zu können.
Wieviele ältere Menschen gibt es heute bereits, die Schiwandern, Langlaufen, Frühjahrs- und
Herbstwanderungen durchführen! Ein Hinweis, daß der Gutschein nicht in den Hauptsaisonen
Verwendung finden kann, wäre meiner Ansicht nach Bevormundung genug.
In der Stellungnahme der Landesregierung wird weiters festgestellt, daß der Monat Juni ein
außerordentlich attraktiver Monat für einen Urlaub wäre, weshalb sicher viele Senioren diesen Monat
bevorzugen werden. Hier wird dann eine Milchmädchenrechnung aufgestellt, und man sagt, die
Steigerung der Übernachtungen im Juni gegenüber Mai werde 20% betragen. Im Mai wurden bisher
50% der Gutscheine abgegeben bzw. eingelöst. Wenn also nur zwei Monate für diese Aktion der zu
erwartenden Senioren, die diese Urlaubszeit nützen werden, in Frage kommen, wäre wieder eine
Steigerung von 10% zu erwarten, daher ein jährlicher Zuwachs von 80%. Bitte, ich persönlich frage
mich schon, wie man zu dieser Rechnung kommt.
Im weiteren wird bemerkt, daß hierfür die Mittel 1982 nicht zur Verfügung stehen, aber es wurde - und
das ist bemerkenswert - eine Lösung gefunden. Es wurden die Einkommensgrenzen für
Einzelpersonen von S 4.000,- auf S 5.000,- und der Ehepaare von S 7.000,-auf S 8.000,- angehoben.
Das ist ja das, was wir hier immer vermutet haben und wo wir glaubten, daß es nicht gut ist, denn
würde man bei der Einkommensgrenze bleiben, könnte nur mehr ein sehr geringer Teil der
niederösterreichischen Senioren von dieser Gutscheinaktion Gebrauch machen. Es wird dann zum
Schluß versprochen, daß versucht werde, eine Erhöhung der Budgetmittel zu ereichen, damit in den
kommenden Jahren zumindest auch der Monat Juni in die Urlaubsaktion einbezogen werden kann.
Meine Damen und Herren! Es ist daher vordringlich, wie es der Landtag in seiner Sitzung vom
21. April 1977 beschlossen hat, bei künftigen budgetären Maßnahmen Vorsorge zu treffen, daß zur
Durchführung von Urlaubsaktionen für betagte Menschen finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Hier
ein Vorschlag an die rechte Hälfte dieses Hohen Hauses. Meine Damen und Herren von der
Volkspartei! Zwei Plakataktionen weniger würden 6.500 Pensionisten in diesem Lande den Urlaub
sichern. Es wäre also gar keine so große Schwierigkeit, hier tätig zu werden. Wie gesagt, es wäre zur
Budgetklarheit im kommenden Budget eben eine Ansatzpost Seniorenurlaub einzurichten und mit den
nötigen Mitteln zu versehen. (Abg. Fidesser: Ohne Information wüßten sie das wahrscheinlich gar
nicht!)
Lieber Herr Kollege! Da muß ich Ihnen schon sagen, daß 340.000 Zuschriften an die Senioren mit den
Gutscheinen hinausgehen. Auch darüber wird man einmal reden müssen. Es bekommen Frauen
solche Hefte mit den Gutscheinen, die dann verärgert sind. (Abg. Fidesser: Das haben Sie vor einigen
Jahren auch noch kritisiert!)
Lassen Sie mich ausreden, die dann verärgert sind, wenn sie so etwas bekommen, weil Damen ja
bekanntlich gerade an einer gewissen Altersschwelle nicht sehr gerne daran erinnert werden, daß sie
in das Seniorenalter hineinreichen. (Abg. Rupp: Das widerspricht sich jetzt!) Nein, da widerspricht sich
gar nichts. Es bekommen ja auch Frauen, die immer noch in Beschäftigung stehen, solche. Es gibt ja
auch bereits diese Hefte mit dem Gutschein, mit dem sie gar nichts anfangen können. Das wollte ich
damit sagen, da gibt es Beispiele dafür. Ich sage ganz offen, meine Damen und Herren, ich bin froh,
daß die Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei im Sozialausschuß unseren Überlegungen
gefolgt und unserem Antrag beigetreten sind. Wir wissen, daß die jetzige Durchführung der Aktion
nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann. Aber wir wissen auch, daß wir mit heutigem Tage diese
Aktion auf eine breite, den Interessen der Senioren, aber auch den Interessen der
Fremdenverkehrswirtschaft entsprechende Basis gestellt haben und das erfüllt uns mit Genugtuung.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, werden wir auch diesem Antrag unsere Zustimmung
geben. (Beifall bei der SPÖ)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Fidesser.
Abg. FIDESSER: Als wir im Zuge der Aktion „Älter werden, jung bleiben" das Seniorengesetz
beschlossen haben, haben wir gar nicht geahnt, in welchem Ausmaß die älteren Menschen in
unserem Bundesland für kulturelle Aktionen, für Gemeinschaftsaktionen aktiviert und motiviert werden
können. Viele haben auch bezweifelt, wie wir diesen Passus ins Seniorengesetz gegeben haben, daß
Leute, die bisher in ihrem arbeitsamen Leben keinen Urlaub machen konnten oder wollten, im Alter
dazu animiert werden können, Urlaub zu machen. 1979, also schon im ersten Jahr der Einführung,
waren es 790 Personen, 1980 bereits 2.160, 1981 3.200 Personen und 1082 dürfte sich diese Anzahl
auf über 4.000 erhöhen und zwar deshalb, weil die Einkommensgrenze der Einzelperson von 4.000
auf 5.000 Schilling erhöht wurde und bei Ehepaaren von 7.000 auf 8.000 Schilling.
Wenn Sie den Vergleich anstellen bei 250.000 oder 300.000 Senioren, die wir haben, dann muß ich
dazusagen, es ist sicher nicht eine Sozialaufgabe, wenn ich es so nenne, also eine Sache des
Sozialbudgets, Urlaube direkt zu fördern, das heißt, daß man eine Förderung in dem Sinne macht,
daß man jemandem etwas geben muß, damit er sich das leisten kann. (Abg. Fux: Wollen Sie es
geben oder nicht?) Ich würde eher glauben, daß das eine Förderung in der Richtung wäre, daß man
die äIteren Leute animiert, Urlaub zu nehmen, denn ich könnte Sie jetzt informieren über
Urlaubsaktionen, wo die Leute bei Gruppenurlauben mit dieser Art von Förderung schon wesentlich
billiger leben als wenn sie zu Hause bleiben. Sie können sich tatsächlich diese eine Woche oder diese
zwei Wochen wesentlich günstiger gestalten. Es fallen unter Umständen weniger Kosten an als zu
Hause. Das heißt, ich muß diese Förderung machen als Animation, damit die Leute einmal auf den
Geschmack kommen, Urlaub zu machen, aber es ist sicher nicht so, daß ich 300.000 Leuten den
Urlaub zahlen müßte. Das also nur, damit man diese Aktion nicht herabsetzt, wenn man derzeit mit
der Gesamturlaubsförderung im Land auf 7.500 Senioren kommt, die tatsächlich in den Genuß einer
Förderung kommen könnten.
Es zeigt sich aber und das ist das schönste an dieser Aktion, daß nicht nur solche Leute, diese 500
Schilling-Aktion oder auch die andere, nämlich die 350 Schilling-Aktion für Gruppenurlaube, in
Anspruch nehmen, die bisher bereits in Urlaub waren, sondern interessanterweise zum Großteil ältere
Menschen, die ohne diese Aktion vorher keinen Urlaub gemacht haben. Und damit ist das erreicht,
was im Gesetz eigentlich angestrebt wurde, eine Erholungsaktion für ältere Menschen und auf der
anderen Seite auch ein Urlaub weg von der Einsamkeit, hinein in ein gemeinschaftliches Erlebnis.
Außerdem ist dadurch, daß neue Leute dazukommen, auch dem Fremdenverkehr besser gedient.
Wenn man annimmt, daß bei beiden Aktionen derzeit mit etwa 4 bis 4,5 Millionen gefördert wird und
daß etwa das 6- bis 7fache tatsächlich ausgegeben wird, fließen damit insgesamt der
niederösterreichischen Fremdenverkehrswirtschaft 25 bis 30 Millionen zusätzliche Gelder zu und das
insbesondere Betrieben, um die es ansonsten in der Auslastung nicht immer bestens bestellt wäre.
Besonders interessant, das zeigt sich immer mehr, sind für die Senioren die Gruppenurlaube, weil
ältere Menschen, wenn sie allein in Urlaub fahren, oft wenig anzufangen wissen und unter Umständen
in einer neuen Umgebung eher in Probleme kommen, während im Gruppenurlaub, wenn sie mit
Bekannten wegfahren, oft ganz neue Erlebnisse wach werden. Menschen, die zu Hause einsam
waren, in ihrer Umgebung wenig Kontakte fanden, werden auf einmal munter, wie es so heißt, und
gewinnen in ihrer Umgebung dann ebenfalls neue Freunde.
Zusätzlich zu der Zahl, die ich schon angegeben habe, die diese 500 Schilling-Gutscheine in
Anspruch nehmen, sind 1980 bereits 3.500 Personen in Gruppenurlaub gefahren, 1981 4.500
Personen und 1982 dürften es über 5.000 werden, nach einer internen Schätzung insgesamt etwa
7.500 Personen.
Damit wird es eben notwendig, daß diese Aktion auf weitere Monate ausgedehnt wird. Wenn man
sagt, daß die Abteilung vorher, ohne jemanden zu fragen, einmal nur zwei Monate angenommen hat,
nämlich Mai und September, dann finde ich das auch richtig. Es war nach einer Befragung der
Fremdenverkehrswirtschaft günstig, daß man insbesondere den Vormonat und den Nachmonat nahm.
Aber bei Beginn der Aktion wäre ein Verzetteln, wenn ich es so nennen darf, auf viele Monate gar
nicht günstig gewesen, denn wenn zu wenig Leute den Seniorenurlaub in Anspruch nehmen, gibt das
sowohl für die Senioren Probleme - ich komme noch darauf - als auch für die
Fremdenverkehrswirtschaft. Also sicher ist einmal notwendig, daß der Juni miteinbezogen wird, und
das war bereits ein Vorschlag, daß mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen auch die Ausdehnung
auf den Juni erfolgen soll, weil sich interessanterweise herausgestellt hat, daß manche Betriebe, die
besonders von Senioren in Anspruch genommen werden, im Mai und September bereits eine bessere
Auslastung hatten wie im Juni und daher besteht auch von der Wirtschaft her das Interesse, daß der
Juni miteinbezogen wird. Das liegt einmal auf jeden Fall im Interesse der Senioren, die damit ja einen
wesentlich schöneren Urlaubsmonat für ihren Urlaub in Anspruch nehmen können. Ob auch der April
und der Oktober angenommen werden, das wird sich zeigen. Wir haben uns deshalb dem
angeschlossen, weil man sicher sagen muß, bitte begrenzen wir es einmal von vorneherein nicht, die
Anzahl ist so groß geworden, daß die Monate Mai, Juni, September dadurch eine ganz günstige
Auslastung haben könnten. Ob nun der April und der Oktober tatsächlich angenommen wird, muß erst
die Wirklichkeit zeigen. Denn wenn es unter Umständen so wäre, daß im April und Oktober nur ganz
wenige Urlaub machen, dann ist es für die Senioren nicht sehr interessant, denn neuerlich den Urlaub
der Einsamkeit zu machen, ist ja nicht das Ziel dieser Aktion. Und wenn im Mai, Juni und September
noch Möglichkeiten sind, dann werden die älteren Leute natürlich im Mai, Juni und September dorthin
fahren und nicht gerade die nicht sehr günstigen Monate April und Oktober in Anspruch nehmen. Es
wird sich also zeigen, die sollen es sich aussuchen. Andererseits gibt es auch Probleme für die
Fremdenverkehrswirtschaft, wenn nur einige wenige kommen, weil für einige Gäste die Vor- und
Nachsaison auszudehnen sicher nicht rentabel wäre. Es hat schon Gespräche gegeben, wo man
meinte, da müßte man unter Umständen zusätzliches Personal nehmen; dann fallen im April und
Oktober schon Heizkosten an, was für die Betriebe auch oft erschwerend ist, und außerdem sind April
und Oktober für besser ausgelastete Betriebe oft die Zeit, wo sie Reparaturen machen oder ihren
Betriebsurlaub planen. Jedenfalls ist es so, daß man jetzt einmal schauen wird, wie sich das bewährt,
ob der Andrang so groß wird und die Senioren tatsächlich auch noch im April oder im Oktober das in
Anspruch nehmen.
Es ist nur zu hoffen, daß durch diese Initiative des Landtages und durch diese Ausweitung des
Seniorenurlaubes in Niederösterreich möglichst viele ältere Menschen zusätzlichen Anreiz
bekommen, zumindest jetzt im Alter auch Urlaub zu genießen, heraus aus ihrer gewohnten
Umgebung zu kommen und neue Kontakte zu finden. Damit wäre das Geld des Landes sicher im
Sinne des Seniorengesetzes bestens für unsere Senioren angelegt, aber auch ein wesentlicher
Impuls für die Fremdenverkehrswirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. KAUTZ: Ich verzichte.
PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des
Sozialausschusses): Einstimmig angenommen.
Nachdem der Herr Abg. Kellner noch beim Rundfunkinterview ist, darf ich das Geschäftsstück 479
vorziehen und Herrn Abg. Fux bitten, zu berichten.
Abg. FUX: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Namens des Kommunalausschusses berichte
ich über die Landtagszahl 479 betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem die NÖ
Gemeindebeamtendienstordnung 1976 geändert werden soll. Die in der Vorlage der Landesregierung
enthaltenen Vorschläge beruhen auf dem Ergebnis der Besoldungsverhandlungen zwischen dem
Verhandlungskomitee der Gebietskörperschaften und den vier Gewerkschaften des öffentlichen
Dienstes. Der Entwurf enthält die Überleitung der Beamten der Dienstklasse IV entsprechend der 38.
Gehaltsgesetz-Novelle.
Im Kommunalausschuß wurde der Entwurf der Landesregierung mit einstimmigem Beschluß
geändert. Diese Änderung bewirkt eine Klarstellung dahingehend, daß alle von dieser Maßnahme
betroffenen Gemeindebeamten mit Wirkung vom 1. Juli 1982 in eine besoldungsrechtliche Stellung
der Dienstklasse IV übergeleitet werden. Gleichzeitig wurde neu festgelegt, daß bei der Überleitung
die seinerzeit gemäß Punkt 11 der Anlage B zur NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976
zuerkannte Besserstellung nicht nochmals berücksichtigt wird, da ansonsten diese Gemeindebeamten
in den doppelten Genuß dieser Besserstellung gelangen würden.
Weiters wurde im Abs. 2 die Bestimmung aufgenommen, daß durch die Überleitung keine Einreihung
in die Dienstklasse V erfolgt. Dies wurde erforderlich, da Beamte in den höheren Gehaltsstufen der
bisherigen Dienstklasse IV anläßlich der Überleitung in die neue Dienstklasse IV einen Gehalt der
Dienstklasse V erreicht hätten.
Die Wirksamkeit des Art. I Z. 2 wurde mit 1. Jänner 1983 festgelegt.
Ich darf nun namens des Kommunalausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
„Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den
Gesetzentwurf, mit dem die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert wird.
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert
wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen.“
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte darüber abführen zu lassen und die Abstimmung
vornehmen zu lassen.
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach
Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich ziehe auch das Geschäftsstück 481 vor und darf den Herrn Abg. Buchinger bitten, die
Verhandlungen einzuleiten.
Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf namens des Finanzausschusses über die
Zahl 481 betreffend Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland Niederösterreich, Bericht über die
Gebarung im Jahre 1981, berichten.
Auf Grund des § 10 des Landeswohnbauförderungsgesetzes 1977, Landesgesetzblatt 8300-2 ist über
die Gebarung des Fonds dem NÖ Landtag zu berichten.
Der Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland Niederösterreich setzte im Berichtszeitraum
nachstehend angeführte Aktivitäten.
1. Es wurden 2.626 Ansuchen um Althausinstandsetzung eingebracht. Im Rahmen der erweiterten
Landeswohnbauförderung wurden 4.254 Ansuchen gestellt.
2. Über Vorschlag des Wohnbauförderungsbeirates wurden in mehreren Regierungssitzungen
folgende Darlehensbewilligungen erteilt:
a) für die Schaffung von Eigenheimen, für die zeitgmäße Umgestaltung von Wohnungen sowie für die
Instandsetzung erhaltungswürdiger Wohnhäuser: 3.865 Begehren mit einer Darlehenssumme von
S 402,340.000,-;
b) auf Grund des Landeswohnbauförderungsstatuts 1981 wurde erstmalig für die Errichtung von
Eigenheimen eine Zusatzförderung in der Höhe von S 25,876.000,- bewilligt;
c) für Mehrfamilienwohnhäuser als Zusatzförderung im Rahmen des NÖ Wohnbaumodells: 1.212
Wohnungseinheiten, 77 Reihenhäuser, 8 Ordinationen und 1 Heim mit einer Darlehenssumme von
S 399,093.000,-;
d) im Rahmen der Finanzsanierung I für Wohnungsunternehmen wurden in 2 Regierungssitzungen 32
Ansuchen mit einer Gesamtsumme von S 23,518.000,- gefördert.
3. Im Rahmen der Sonderaktion 1980 wurden im Berichtsjahr in 2 Regierungssitzungen 170
Wohnungseinheiten und 19 Reihenhäuser mit einer Darlehenssumme in Höhe von S 129,219.000,bewilligt.
Die über den Landesfonds aufgenommenen Darlehen belasteten den Landesfonds für Annuitätenund Zinsenzahlungen in Höhe von S '76,684.037,-.
Neu aufzunehmende Darlehen werden den Landesfonds in den kommenden Jahren wesentlich
stärker belasten.
4. Im Rahmen der noch bestehenden Zinsenzuschußaktion in den Jahren 1970 und 1972 wurde im
Jahre 1981 ein Betrag in Höhe von S 22,393.244,1 ausbezahlt.
5. In den Sitzungen des Arbeitsausschusses des Arbeitnehmerförderungsbeirates wurde im
Berichtsjahr für 4.383 Ansuchen ein Betrag von S 93,720.000,- im Rahmen der erweiterten
Landeswohnbauförderung bewilligt.
Ich darf namens des Finanzausschusses den Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Der Bericht über die Gebarung des Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland Niederösterreich
im Jahre 1981 wird zur Kenntnis genommen.“
Ich darf bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach
Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich ziehe auch das Geschäftsstück 482 vor und ersuche Herrn Dr. Bernau, die Verhandlungen
einzuleiten.
Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen ist
allen bekannt, daß seit geraumer Zeit im Waldviertel und zwar in Harbach ein Moorheilbad besteht,
das sich, wie ich glaube, in seiner medizinischen Auswirkung, aber auch in der Auswirkung für den
Fremdenverkehr in diesem Gebiet durchaus bewährt hat. Nun war von allem Anfang an klar, daß die
erste Ausbaustufe nicht allein bleiben soll, daß eine zweite Ausbaustufe erfolgen soll. Nun ist es
soweit, daß diese zweite Ausbaustufe gemacht werden kann und ich darf daher kurz referieren.
Die Gesellschafter, die Ihnen hier ja durch einen sehr ausführlichen Motivenbericht bekannt sind,
haben insgesamt S 500.000,- Stammkapital und die Komplementäre S 21,000.000,- Stammkapital
eingezahlt und zwar ist das zur Gänze geschehen. Die wirtschaftliche Entwicklung war gar nicht so
schlecht. Wir haben einen Auslastungsgrad von 75% in Harbach erreicht. Das liegt sicherlich auch an
der Gästestruktur, da vorwiegend durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger die
Patienten geschickt werden, sodaß hier auch eine entsprechende Auslastung vorliegt. Es ist im
Augenblick ein Kurmittel- und ein Pensionspauschale in der Höhe von S 472,50 pro Tag vorgesehen.
In Harbach II sollen nun die Kapazitäten, vor allem die Zimmerkapazität, weiter ausgebaut werden,
aber auch die Küche und der Therapiebereich sollen weiter ausgebaut werden. Die Finanzierung ist
so vorgesehen, daß Eigenmittel in der Höhe von 8 Millionen Schilling vorhanden sein werden, daß aus
der Grenzlandförderung 10 Millionen Schilling kommen, von der NÖ Grenzlandförderung weitere 7,5
Millionen, ERP-Darlehen werden zwei gegeben, eines mit 20 und eines mit 15,2 Millionen, die
Creditanstalt wird ein Hypothekardarlehen von 10 Millionen geben, die NÖBEG wird sich mit 5
Millionen beteiligen, ebenso mit einem zinsenlosen Darlehen.
Nun hat ursprünglich die Geschäftsführung der NÖBEG einen Grundsatzbeschluß gefaßt, sich mit
einem Betrag von 10 Millionen Schilling am Moorheilbad zu beteiligen. Das Zustandekommen der
Beteiligung wurde damals neben der Klärung der Frage der Konditionierung von der Zustimmung der
zuständigen Gremien der Gesellschaft abhängig gemacht.
Der Aufsichtsrat der NÖBEG hat in seiner Sitzung am 23. 4. 1982 in Anbetracht des Risikogrades
unter dem Aspekt der Risikostreuung eine Beteiligung im Ausmaß von 10 Millionen nicht befürwortet,
sondern lediglich eine Beteiligung von maximal 5 Millionen Schilling an der Moorheilbad GesmbH
genehmigt, wobei im Hinblick auf die niedrige Beteiligung der Gesellschafter am wirtschaftlichen
Eigenkapital und dem damit verbundenen möglicherweise geringen Interesse eine
Nachschußverpflichtung der Gesellschafter zur Abdeckung der Abschichtungserfordernisse der
Beteiligung sowie für allfällige Ersatzinvestitionen verlangt wurde.
Die Verringerung der Beteiligung wurde in Anbetracht des Risikos angesichts der starken
Abhängigkeit von den Sozialversicherungsträgern - ich habe das schon erwähnt - hinsichtlich der
Bereitschaft zur Abgeltung der Aufwandsinflationierung und der Auslastung der Bettenkapazität
begründet.
Es sind nun auch, ich will das gar nicht verschweigen, einige Schwachstellen bei diesem Projekt zu
verzeichnen, sie sind hier angeführt. Beispielsweise das Fehlen von infrastrukturellen Einrichtungen,
dann die fast ausschließliche Auslastung durch Sozialversicherungsträger, dann ist die
Auslastungsbereitschaft bzw. Inflationsabgeltung durch die Sozialversicherungsträger mittel- bis
langfristig durch Prognosen nicht klarzustellen. Es gibt eine hohe fixe Rückzahlungsverpflichtung und
die grundbücherliche Sicherstellung ist bereits voll ausgenützt. Aber trotz dieser negativen Aspekte
sind zweifellos die positiven Aspekte von größerer Bedeutung.
Gerade im Hinblick auf die eminente regionalpolitische Bedeutung des Projektes einerseits sowie auf
die gute Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern, die bisher gute Entwicklung, die ich
kurz erwähnt habe, von Harbach I sowie in Anbetracht des ständigen Ansteigens der Erkrankungen
des rheumatischen Formenkreises - ich gehöre übrigens auch dazu, ich werde auch dort einmal
hinauffahren - darf ich namens des Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
“1. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, für den ERP-Ersatzkredit in der Höhe von S 15,200.000,die Haftung des Landes gemäß § 1356 ABGB bis max. 80% für den Ausbau des Kurzentrums
Harbach der Moorheilbad Harbach GesmbH & Co KG unter folgenden Bedingungen zu übernehmen:
a) Abgaben einer Patronanz- bzw. Rückstehungserklärung der Gesellschafter bis zur vollständigen
Rückzahlung des ERP-Ersatzkredites
b) Subordinierung der Privatentnahmen (inkl. für Privatsteuern) gegenüber den
Rückzahlungsverpflichtungen für den ERP-Ersatzkredit
c) Nachschußpflicht der Gesellschafter für Ersatzinvestitionen soweit diese aus dem nach der übrigen
Fremdmittelbedienung verbleibenden cash flow nicht finanziert werden können
d) Eingehen weiterer handels- und gesellschaftsrechtlicher Verpflichtungen nur mit Zustimmung der
NÖ Landesregierung
e) Einhalten eines zu fixierenden Berichtwesens (regelmäßige Vorlage der jeweils aktuellen Bilanzen
sowie der Protokolle der Generalversammlungen).
2. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, alle für die Durchführung dieses Landtagsbeschlusses
erforderlichen Maßnahmen zu treffen.“
PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Haufek.
Abg. HAUFEK: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 21. September dieses Jahres
hat die Niederösterreichische Landesregierung einstimmig beschlossen, die Gemeinde Harbach zum
neunten Kurort des Landes Niederösterreich zu erklären und wird damit die Gemeinde auch neu den
Namen „Moorbad Harbach“ ragen. Zusammen mit der heutigen Übernahme der Landeshaftung für
den ERP-Ersatzkredit für die Kuranstalt Harbach und der damit gesicherten Ausfinanzierung der
Anstalt geht ein langgehegter Wunsch der Harbacher Bevölkerung nach langen Jahren ihres vollen
Engagements für diese Kureinrichtung in Erfüllung. Durch die Errichtung der Baustufe II dieser
Kuranstalt wird nun eine problemlose wirtschaftliche Führung ermöglicht und kann auch die den
heutigen Erfordernissen entsprechende Anzahl von Einbettzimmern für die Kurgäste bereitgestellt
werden.
Die Kuranstalt Harbach - der Herr Berichterstatter hat das, glaube ich, berichtet - ist seit der
Inbetriebnahme zu 95% ausgelastet und es werden bereits am 28. November im zweiten Haus mit
160 Betten, für das die Landeshaftung genehmigt werden sollte, 130 angemeldete Gäste erwartet.
Der Herr Berichterstatter hat zuerst auch von den noch fehlenden infrastrukturellen Einrichtungen in
der Kuranstalt berichtet. Nun, Gemeinde und Kuranstalt planen zur Zeit gemeinsam auch die
Errichtung einer Mehrzweckhalle, durch die zum bereits bestehenden Angebot noch weitere
Einrichtungen geschaffen werden sollen, um den Kurgästen, aber auch der Öffentlichkeit
Möglichkeiten weiterer Freizeitgestaltung bieten zu können.
Hohes Haus! Vor 10 Jahren wurde die Idee einer Kuranstalt im Waldviertel überhaupt noch belächelt.
Sie wurde bezweifelt und von gar nicht wenigen auch bekämpft. So hat bei der Eröffnung der Baustufe
I im Mai 1980 eine ganze Reihe von Teilnehmern auch zu jener Antigruppe gehört, treu dem
Sprichwort, der Sieg hat viele Väter, die Niederlage bestenfalls nur einen. Und die Überlegung der
Harbacher bezüglich einer Kuranstalt in ihrer Region entstand ja eigentlich aus dieser echten
Hoffnungslosigkeit der allgemeinen Situation, in der sich die Menschen in der Region MandelsteinNebelstein gefunden haben. Die politisch Verantwortlichen und die Bevölkerung dieser Region haben
gesehen, wie schwierig es doch war und heute noch ist, die Beschäftigung in den Betrieben des
Industriebandes Gmünd-Schrems-Heidenreichstein aufrecht zu erhalten. Und droben in diesem
Mandelstein-Nebelstein-Gebiet hat ja überhaupt jede Chance gefehlt, hier auch nur gewerbliche
Betriebe ansiedeln zu können, weil keine infrastrukturellen Voraussetzungen dafür vorhanden
gewesen sind. Und aus der Sicht der Ergebnisse, vor allem des Volkszählungsergebnisses 1971,
haben die Harbacher sich endgültig vorgenommen, ihre herrliche und unbelastete Landschaft und das
Gold der Natur dort droben, das Waldviertler Moor, zu nützen. Das Waldviertler Moor, dessen Heilkraft
schon während des Krieges festgestellt wurde, als die damalige Luftwaffe im heutigen
Gemeindegebiet Heidenreichstein ein Genesungsheim für die über die Nordsee abgeschossenen und
durch Kälteeinwirkung erkrankten Flugzeugbesatzungen bauen wollte. Die Zusammensetzung und die
Heilkraft dieser Waldviertler Moore wurde auch in den 60er Jahren nochmals im Auftrag des
regionalen Entwicklungsausschusses im Waldviertel, damals unter Dr. Hans Litschauer, in
Untersuchung gegeben und die Gutachten haben ebenfalls sehr positiv die Heilwirkung dieser Moore
bestätigt.
Meine Damen und Herren! Seit 1951 konnte eine immer stärker werdende Abwanderung beobachtet
werden und es wurde bereits erkennbar, wie lange es noch dauern würde, bis auch diesseits und
nicht nur jenseits der Grenze das Land verwaist und das von Professor Horst Knapp bereits 1960
anläßlch der ersten Raumplanungskonferenz in Krems Vorausgesagte eintritt, nämlich daß zumindest
das obere Waldviertel nur die eine Chance hätte, als weites naturbelassenes Erholungsgebiet mit
seinen wunderbaren Wäldern und Teichen den europäischen Managern zur Erholung zur Verfügung
zu stehen.
Es gibt ein Waldviertler Heimatlied, das davon singt, daß der Nebelstein der Markstein der Freiheit ist.
Und am gegenüberliegenden Mandelstein steht, steil abfallend zur tschechischen Grenze, das
Mahnmal der 1945 Vertriebenen, die sich hier noch immer Jahr für Jahr, allerdings in einer immer
kleiner werdenden Gemeinschaft, treffen, um weit in die alte Heimat hineinzuschauen. Und so mußte
einfach etwas geschehen, um zu verhindern, daß zu den 1945 von dort drüben zwangsweise
Vertriebenen, Ausgewiesenen, auch noch manche dazukommen, die der Not gehorchend freiwillig
ihre Heimatregion verlassen, weil die Heimat einfach nicht mehr imstande war zu geben, was selbst
die Charta der Vereinten Nationen als Grundrecht des Menschen anerkennt, nämlich Arbeit,
Sicherheit und Freiheit von Not.
Und so war es ein steiniger Weg der Harbacher von 1971, der Entstehung des Gedankens dieser
Kuranstalt, bis heute, einem Heute, in dem viele unserer Landsleute erst durch den Kuraufenthalt in
Harbach das Waldviertel in seiner herben Schönheit kennenlernen. Heute sind in dieser Kuranstalt 69
Menschen beschäftigt, bald werden es 100 sein. Heute haben die Gaststätten in der ganzen oberen
Region Mandelstein-Nebelstein sich modernisiert und wir können heute sagen, daß Nebenerwerb
bereits wieder zum Haupterwerb wird. Bis hinunter nach Weitra haben die Handels- und
Gewerbebetriebe nie zuvor erhoffte Umsatzsteigerungen. Und heute ist es so, daß die schon mehr zur
Hobbyausübung verurteilten Glasschleifer ihr Kunsthandwerk wiederum voll ausüben können, bereits
wieder Lehrlinge beschäftigen und die Menschen dort droben tatsächlich Menschen mit Hoffnung
werden können. Nach zwei Jahren der Inbetriebnahme der Kuranstalt hat die Gemeinde durch diese
Anstalt ihre Einnahmen aus dem Fremdenverkehr von früher 170.000 Schilling im letzten Jahr bereits
um das Zwölffache steigern können.
Es ist interessant, daß trotz dieser guten positiven Entwicklung in der gesamten Region die NÖBEG
die bereits in Finanzierungsverhandlungen zugesagten 10 Millionen Schilling auf die Hälfte reduziert
hat. Es war eigentlich nur über die Walviertel-Sonderförderung möglich, die ausfallenden 5 Millionen
Schilling dank der Zustimmung des Landes und des Bundes im Darlehenswege bereitstellen zu
können. Wenn ich darauf zu sprechen komme, dann deswegen, weil ich doch glaube, daß die NÖBEG
mit ihren heutigen Möglichkeiten nicht das Instrument ist, das wir brauchen, um als sinnvoll
anerkannte Investitionen trotz einiger Risken, die vorhanden sind, auch finanzieren helfen zu können.
Es wird daher sichtbar immer mehr notwendiger - mein Kollege Kaiser predigt das ja immer wieder,
wenn er hier heraußen steht -, daß wir uns endlich ein Instrument schaffen, das nicht nur aus der Sicht
eines normalen Bankbetriebes, sondern aus der Sicht der volkswirtschaftlichen Bedeutung heraus,
natürlich auch mit Risken behaftet, Finanzierungskapital bereitstellt.
Wenn die Moorkuranstalt Harbach ab November voll in Betrieb gehen wird, dann verdanken wir dies
vor allem dem Motor dieser Idee, einem der nunmehrigen Geschäftsführer, dem Harbacher Manfred
Pascher, der sich einfach nicht abbringen hat lassen, 10 Jahre lang hindurch zu laufen, zu rennen, zu
bitten und für diese Kuranstalt auch zu überzeugen. Und wir verdanken den von Anfang an klaglosen
Betrieb dieser Anstalt vor allem der Einschulung und der Bereitstellung des großen know how, das die
Dkfm. H. Eder KG in Althofen in ihrer eigenen Anstalt besitzt.
Die positive Geschäftsentwicklung wird vor allem durch die 95 %ige Auslastung hervorgerufen, wobei
80% dieser Auslastung durch die Sozialversicherungsträger herbeigeführt werden. Einen besonderen
Anteil hat dabei die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, die ja hier als erste überhaupt zum
Vertragsabschluß bereit war und damit auch den anderen Sozialversicherungsträgern, den
Krankenkassen, den Weg zum Vertragsabschluß geebnet hat. Und wir verdanken das, wenn heute
diese Landeshaftung beschlossen wird, auch der öffentlichen Hand, die anfangs zögernd, aber
schließlich doch vorbildhaft eine Finanzierungsbereitschaft gezeigt hat.
Hohes Haus! Es ist sicherlich richtig, daß sich das, was in Harbach, im kleineren Umfang in
Großpertholz und nun auch im Bau einigermaßen fortgeschritten in Großgerungs geschieht, nicht xbeliebig oft fortsetzen und wiederholen kann, denn wie groß wäre sonst die Schere der Möglichkeiten
Bau, Betrieb und Erhaltung. Aber es gibt zweifellos, meine Damen und Herren, im Waldviertel, ohne
nun den Bereich Fremdenverkehr gerade im Industriebezirk Gmünd überbewerten zu wollen, doch
noch einige sinnvolle Maßnahmen, die dieser Region helfen könnten. Ich erinnere mich zurück, daß
der Landeshauptmannstellvertreter Pröll in Allentsteig anläßlich einer Tagung über
Gesundheitstourismus gemeint hat, noch nie zuvor hätte das Waldviertel so große Chancen wie
heute. Diese Aussage stammt allerdings leider bereits vom Juni 1981. Meine Damen und Herren, als
Dkfm. Mayr, einer der Initiatoren von Harbach über Waldviertler Ferien- oder Waldviertler Klubdörfer
und über deren wirtschaftliche Grundlage so laut nachgedacht hat, da hat er den Sturm der
gesamtösterreichischen Fremdenverkehrswirtschaft entfacht. Auch der Herr Landeshauptmann
Ludwig hat voll Emotionen sofort das Waldviertler Feriendorf in ein Schichtarbeiterdorf umgemünzt
und erklärt - siehe Landeskorrespondenz 23. Juni - diese Dörfer hätten keine Zukunft, würden nicht
entsprechend frequentiert, die Schichtarbeiter, die einander 40 Stunden pro Woche bei der Arbeit
sehen, wären sicherlich nicht daran interessiert, auch die Urlaube noch miteinander zu verbringen.
Das Land Niederösterreich würde vielmehr eine große Zahl vieler kleinerer Projekte fördern. Und noch
am 17. 12. 1981, also im Vorjahr, haben die Landesvertreter bei der Überarbeitung zum Vorschlag
des Österreichischen Institutes für Raumplanung über Waldviertler Entwicklungsmaßnahmen genug
der Einwendungen gegen diese Feriendörfer gehabt und es wurde eigentlich, um endlich zu einem
Ergebnis zu kommen, auch ein Kompromiß geschlossen in der Formulierung. Auf Seite 3 dieses
Protokolles wird hinsichtlich der in der Studie vorgeschlagenen Waldviertler Ferien-klubdörfer
einstimmig festgestellt: „Die vorliegende Studie zeigt vollkommen richtig, daß im Waldviertel
familiengerechte Fremdenunterkünfte fehlen. Die vorgeschlagenen Waldviertler Ferienklubdörfer
erscheinen jedoch nicht unproblematisch. Es wäre günstiger, die fehlenden familiengerechten
Beherbergungseinheiten im Rahmen der bestehenden Fremdenverkehrsbetriebe zu errichten und
auch entsprechend zu fördern.“ Es ist nur interessant, meine Damen und Herren, daß in der
Landeskorrespondenz vom 23. April 1982, also vier bis fünf Monate später, zu lesen ist, gemeinsam
mit den drei Waldviertel-Managern der Raumordnung hat der Waldviertel-Beauftragte bereits eine
Reihe von Maßnahmen in Angriff genommen, um die großen Chancen, die der Fremdenverkehr in
dieser reizvollen Region zweifellos hat, zu nützen. Und interessant ist der Punkt drei: „Besonders auf
die Familienerholung zugeschnitten ist der Plan, sogenannte Erholungsdörfer zu schaffen. Die
Planungen dafür sind bereits angelaufen, in der nächsten Zeit sollen in vier Orten Pilotprojekte
gestartet werden.“ Leider, Hohes Haus, scheint es auch hier wieder, so wie es schon oftmals
geschehen ist, zuerst einmal wichtiger zu sein, wer in der Öffentlichkeit als Vater des Gedankens
dastehen kann, als eine als richtig anerkannte gemeinsame Sache rasch und schnell einer
vernünftigen Lösung zuzuführen. (Beifall bei der SPÖ.)
So hat uns die Schaffung der Kuranstalt Harbach eigentlich ein Lehrbeispiel dafür gegeben, daß die
Erstellung von großen Plänen, von großen raumordnerischen Überlegungen eigentlich wenig ist, wenn
nicht echte Initiativen gesetzt werden, Ideen vorangetrieben werden, auch gegen den Willen und die
Überzeugung anderer. Ich bitte mich richtig zu verstehen, ich möchte absolut nicht das, was in
monate- und jahrelanger Arbeit, in Diskussionen und Überlegungen erarbeitet wurde, herabsetzen.
Sicherlich ist das alles notwendig, um zu einvernehmlichen Ansichten zu kommen, um auch
Fehlentscheidungen vermeiden zu helfen. Aber was dabei so drückend ist, meine Damen und Herren,
das ist, daß sogar allgemein als richtig erkannte und bereits außer Diskussion gestellte Maßnahmen
und als Voraussetzung der wirtschaftlichen Entwicklung von Problemgebieten unbestrittene
Grundsätze regionaler Raumplanung über Bord geworfen werden, vergessen werden, wenn es auf
Grund bevorstehender Ereignisse eben als richtig erscheint, momentan darauf zu vergessen. Es ist
zweifellos unbestritten, daß wir auch hier im Hohen Haus das ganze niederösterreichische Heimatland
in allen Bereichen sehen müssen, daß wir ganz gleich wo wir leben, wohnen, arbeiten, einfach nicht
vergessen dürfen, daß es in allen Regionen Probleme gibt, die einer Lösung harren. Es ist aber,
meine Damen und Herren, auch unsere Pflicht, uns der seit Jahrzehnten schwachen Regionen ganz
besonders anzunehmen.
Und so möchte ich am Beispiel Harbach sagen, ich glaube, es kommt immer wieder und sogar ganz
sicher ein neuer Tag mit neuen Ideen, mit neuen Hoffnungen. So lange die Menschen bereit sind, sich
für Ideen und für ihre Überzeugung einzusetzen, braucht uns gemeinsam auch um unser Land nicht
bange zu sein. Die Sozialisten stimmen daher der beantragten Landeshaftung zu. Möge sich mit der
Hilfestellung der Erfolg für die Moorkuranstalt Harbach festigen zum Wohle der Menschen des
Waldviertels, zum Besseren aber auch für unser Heimatland Niederösterreich. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Präsident Romeder.
Präsident ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn
Sie im Laufe der letzten Jahre und ganz speziell in den letzten Monaten und Wochen die Zeitungen
aufschlagen, wenn Sie die Meldungen im Rundfunk und im Fernsehen verfolgen, dann können Sie
österreichweit feststellen, daß die wirtschaftlichen Probleme für uns immer besorgniserregender
werden. Und es ist kein Geheimnis, daß meistens eine Kette dort reißt, wo das Glied am schwächsten
ist. Daher spüren wir es auch in unserem Bundesland Niederösterreich besonders in
Problemgebieten, daß hier eine größere Arbeitslosigkeit gegeben ist. Noch mehr Sorgen macht uns,
daß auch die Jugendarbeitslosigkeit zunimmt. Im Laufe des letzten Winters mußten wir im Waldviertel
feststellen, daß bis zu 17% Arbeitslosigkeit gegeben ist und jetzt bitte, meine sehr geehrten Damen
und Herren, im September, gibt es Waldviertler Bezirke, wo noch hundert und mehr Jugendliche beim
Arbeitsamt gemeldet sind und keinen Arbeitsplatz finden können. Hinzu kommt noch, das möchte ich
als Einleitung zum heutigen hier zu behandelnden Geschäftsstück sagen, daß die versteckte
Arbeitslosigkeit in ganz krassem Ausmaß zugenommen hat. Ich führe hier nur meinen Heimatbezirk
Zwettl an, wo sicher die Anzahl der beim Arbeitsamt Gemeldeten etwas geringer ist, aber viele haben
zu Hause 3, 4 ha landwirtschaftlichen Betrieb und sind in der Erwartung, morgen und übermorgen
geschieht das Wunder und die Zeit müssen wir eben überbrücken, daher werden wir uns erst dann auf
die Suche nach Arbeit machen und jetzt ziehen wir eben den Gürtel enger. Aber auch das, glaube ich,
ist mit in den Raum zu stellen, wenn nicht die Statistik über die Arbeitslosigkeit inhaltlich lügen soll.
Und daher, meine sehr Geehrten, sind wir sehr froh, daß heute ein Geschäftsstück hier zur
Beschlußfassung aufliegt, das uns wenigstens im lokalen und kleinregionalen Bereich eine Chance
gibt, für die nächste Zeit Arbeitsplätze, wenn auch im bescheidenen Rahmen, weil es eben nur lokal
und kleinregional zu betrachten ist, abzusichern. Wir wissen, daß die große Wirtschaftspolitik, weil wir
in unserem Rechtsstaat eben drei Gebietskörperschaften haben, Bund, Länder und die Gemeinden,
speziell Aufgabe des Bundes ist. Das habe ich hier von dieser Stelle schon oft gesagt und ich werde
es immer wieder wiederholen. Wir wissen, ganz gleich, wer Verantwortung hat, daß der Rechtsstaat
eben bestimmte Kompetenzen einer bestimmten Gebietskörperschaft zuordnet und daß keine
nachrangige Gebietskörperschaft Aufgaben übernehmen kann, die eben der erstrangigen
Gebietskörperschaft zuzuordnen sind. Hier hat eben der Bund die Rahmenbedingungen für die
gesamte Wirtschaft zu schaffen, damit der Unternehmer eine Chance hat, mit seiner Tüchtigkeit und
mit seinem Fleiß auch etwas zustande zu bringen. Er hat über die Steuerpolitik Rahmenbedingungen
zu schaffen für Eigenkapitalbildungsmöglichkeiten, über die Sozialpolitik und über die
Außenhandelspolitik. Alles zusammen bewirkt eben diese Konkurrenzfähigkeit. Und das Land
Niederösterreich als nachgeordnete Gebietskörperschaft hat hier die Aufgabe, meine sehr Geehrten,
dort WO es im Rahmen seiner Kompetenzen im privatwirtschaftlichen Bereich speziell helfen kann,
auch flankierend Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.
Ich glaube, gerade wir Waldviertler, meine sehr geehrten Damen und Herren, waren zu jeder Zeit
bereit, uns selbst zu helfen, aber wir brauchen, weil wir eben klimatisch und geographisch
benachteiligt sind, auch die Hilfe zu dieser Selbsthilfe. Wir haben sie sehr oft gefunden, aber ich
mache kein Geheimnis daraus, auch öfter - das darf ich als Waldviertler betonen -, wo wir sie erwartet
hätten, auch vermißt und sehr oft nur bei Sonntagsreden oder bei sonstigen Erklärungen davon
einiges gehört, aber nicht, daß sie hier auch so deutlich zum Ausdruck gebracht worden wäre in den
grundsätzlichen Bedingungen, von denen ich zuvor bereits gesprochen habe. Ich freue mich aber,
wenn schon die großen Rahmenbedingungen heute auch bei uns im Waldviertel für Industrie,
Gewerbe oder bäuerliche Betriebe nicht gegeben sind - das gestatten Sie mir als meine Meinung hier
offen auszusprechen -, sondern hier eben gerade das schwächste Glied in dieser Kette vor großen
Problemen steht, daß wenigstens in diesem Detailbereich Harbach die Möglichkeit gegeben ist, bei
unserem Wollen zur Selbsthilfe auch diese Hilfe der öffentlichen Hand zu bekommen.
Der Berichterstatter und auch mein Vorredner haben auf die Schwierigkeiten bereits ausführlich
hingewiesen, die wir als Waldviertler in diesen Regionen hatten, weil man dem Waldviertel nie
zubilligen wollte, daß man dort auch Kuranstalten situiert, welche Schwierigkeiten es überhaupt, ganz
gleich wo, beim Bund und zum Teil beim Land, gegeben hat. Wir freuen uns, daß es dann doch
möglich war, hier die Unterstützung zu bekommen, sei es vom Bund und sei es auch hier speziell vom
damaligen Finanzreferenten, dem heutigen Landeshauptmann Siegfried Ludwig, der immer wieder ich wurde sehr oft bei diesbezüglichen Vorsprachen mit eingeschaltet - auch eine konkrete
Unterstützung gewährt hat, sodaß es eben dann doch zu einem Finanzplan und zu einer Finanzierung
dieses Harbach I, wie es geheißen hat, gekommen ist, wobei man damals schon plante, daß ein
Harbach II folgen müßte, und bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen auf dieses Harbach II aufgebaut
hat. Schließlich und endlich ist es also zu dieser Finanzierungsmöglichkeit gekommen.
Die klimatischen Voraussetzungen sind gut, das bestätigen uns die Ärzte und die Fachleute. Das
Moor, ein wichtiger Faktor, ist im entsprechenden Ausmaß und in der entsprechenden medizinischen
Zusammensetzung vorhanden. Wenn man das alles überlegt und wenn man hier sieht, mit welchem
Schwung hier die Waldviertler im Raum um Harbach und im Raum Gmünd ans Werk gegangen sind,
dann freut es uns, daß in diesem Harbach I, das heute fast 70 Dauerarbeitsplätze aufweist und wo ich habe zuvor von der Jugendarbeitslosigkeit gesprochen – heuer allein 6 neue Lehrstellen für
Jugendliche geschaffen wurden, wo wir um jeden Arbeitsplatz ringen, meine sehr geehrten Damen
und Herren, doch die Auslastung des Kurzentrums im entsprechenden Ausmaß, nämlich mit 95 %,
gegeben ist.
Wenn Sie bedenken, daß die Sozialversicherungsträger auch in anderen Gebieten unseres
Heimatlandes Niederösterreich und in ganz Österreich Verträge haben, dann müssen wir moralisch
auch zu Recht sagen, wenn die klimatisch-medizinischen Voraussetzungen bei uns im Waldviertel
gegeben sind, in dieser Problemregion, warum soll man dann nicht auch bei uns die entsprechenden
Verträge abschließen. Sie sind vorhanden, Gott sei Dank, aber man wirft uns dann sehr oft vor, es ist
ja keine Kunst, das zu führen, solange die Verträge da sind. Und wenn die Verträge nicht mehr da
sind, was wird dann geschehen? Dieselbe Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellt sich
überall, wo Kuranstalten sind, in ganz Osterreich und in ganz Niederösterreich. Es ist nicht nur damit
getan, Verträge abzuschließen zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Trägern eines
Heimes oder einer Einrichtung, das ist auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Frage der
wirtschaftlichen Entwicklung im gesamten österreichischen Bundesstaat. Denn wenn eben die Gelder
im Krankenversicherungssektor nicht mehr da sind, wenn die Menschen nicht mehr über ein
entsprechendes Einkommen verfügen, dann wird wahrscheinlich wo gespart werden und dann werden
sich auch auf dieser Ebene, das befürchte ich persönlich, unter Umständen Konsequenzen ergeben.
Daher verlangen wir ja von denen, die im österreichischen Staat seit 13 Jahren die
wirtschaftspolitische Hauptverantwortung tragen, die rechtliche Kompetenzen haben, daß sie hier
vorzusorgen haben, daß auch wir mit unserer eigenen Leistung, mit unserer eigenen Tüchtigkeit
bestehen können.
Hier, meine sehr Geehrten, funktioniert dieses Harbach und wir freuen uns, daß allein im heurigen
Jahr 40 bis 50 Arbeiter und Angestellte regelmäßig am Bau direkt beschäftigt waren. Wenn Sie
bedenken, daß wir Baugewerbebetriebe im Waldviertel haben, die, wie mir persönlich bekannt ist, im
Juli bereits einen Abbau durchführen mußten, obwohl im Frühjahr das Kontingent, das sie sonst
beschäftigt haben, nicht einmal annähernd erreicht war, dann, meine sehr geehrten Damen und
Herren, wissen Sie auch, was es bedeutet, wenn hier 40 und mehr Arbeitsplätze am Bau allein
abgesichert wurden, ganz davon zu schweigen, daß mit der Inbetriebnahme von Harbach II eine
Aufstockung der rund 70 Dauerarbeitsplätze des Betriebes dieser Kuranstalt auf ca. 100 möglich wird.
Ich möchte ergänzend dazu sagen, nicht allein die Beschäftigten im Kurbetrieb sind hier zu sehen. Ich
glaube, es ist auch mit zu überlegen, was hier an Arbeitsplätzen in den kleinen Gewerbebetrieben in
Harbach und um Harbach auf Dauer abgesichert wird. Wenn man diesen Multiplikator überlegt, dann
sind es ja in Wirklichkeit Hunderte von Familien, die in Zukunft hier eine Sicherheit haben und daher
nicht gezwungen werden abzuwandern. Hunderte Familien, meine sehr Geehrten, das bedeutet, wenn
wir in einem großen Verwaltungsbezirk wie Zwettl pro Klein- und Mittelgewerbebetrieb nur einen
Arbeitsplatz mehr haben könnten, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen geschaffen werden,
dann wären das auch nicht mehr als wie einige hundert. Damit sehen Sie die Dimension, die sich hier
auftut, und daher auch die Wichtigkeit dieser heutigen Vorlage für uns in diesem Problemgebiet des
oberen Waldviertels, dem wir uns gerade als öffentliche Gebietskörperschaft Land ganz besonders
verpflichtet und verbunden fühlen müssen.
Es ist interessant, wenn man sich einmal mit dieser Frage der Kuranstalten befaßt. Wenn man selbst
einige Male auf Kur war, überlegt man ja, was gibt man so nebenbei aus, was ja auch sehr
befruchtend wirkt. Bei der entsprechenden Untersuchung in Harbach lagen wir so im Durchschnitt.
Nach den Erfahrungswerten in ganz Österreich gibt der einzelne Kurgast ca. 2.600 Schilling in drei
Wochen zusätzlich neben dem, was eben der Sozialversicherungsträger zu leisten hat, aus. Wenn Sie
das multiplizieren mit den hunderten Menschen, die hier im Jahr eine Kur machen, dann können Sie
sich die einkommensmäßige Auswirkung ausrechnen. (Abg. Stangl: Redet mit Kollegen Wallner!
Wenn Ihr ein Spielkasino hingebt, nehmt Ihr nochmals ein!) Bitte, das können wir ja auf Grund Deiner
Anregung beantragen. Vielleicht haben wir beim zuständigen Finanzminister auch eine Chance auf
einen entsprechenden Erfolg und wenn Du einmal zu uns auf Kur kommst, bin ich überzeugt, wirst Du
ein sehr guter Gast im Spielkasino, was uns wieder nützt, weshalb wir dann hoffen, daß Du bald
kommst. (Abg. Stangl: Ich bin froh, wenn ich keine Kur brauche!)
Meine sehr Geehrten, wenn auch einige Schwachstellen vom Berichterstatter aufgezeigt wurden, die
eben besonders die Finanzierung in Zukunft mit sich bringt, und bestimmte Voraussetzungen gegeben
sein müssen, damit diese Schwachstellen nicht zum Tragen kommen, glaube ich, daß wir trotzdem mit
bestem Gewissen in diesem Haus dieser Vorlage der Haftungsübernahme die Zustimmung geben
können. Wenn nach menschlicher Voraussicht und nach besten wirtschaftspolitischen Überlegungen
hier der Unternehmer eine Chance hat, in Zukunft zu bestehen - diese Voraussetzungen sind unserer
Meinung nach gegeben -, dann hat man, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Risiko eben
immer wieder einzugehen.
Ich möchte auch von dieser Stelle aus einen herzlichen Dank sagen, vor allem den Freunden in
Harbach, der Gemeindevertretung, dem Bürgermeister und dem Motor des ganzen Unternehmens, ich
habe ihn bereits erwähnt, unseren Freund Manfred Pascher. Wenn er nicht gewesen wäre und nicht
verstanden hätte, alle seine Freunde immer wieder miteinzubinden, wären wir wahrscheinlich heute
nicht in der Lage, hier positiv zu dieser Vorlage zu sprechen. Ich möchte aber auch einen herzlichen
Dank sagen dem Land Niederösterreich, dem Landeshauptmann, dem Finanzreferenten, allen
zuständigen Stellen, auch dem Wirtschaftsreferenten, der hier die notwendige Mehrfachfinanzierung
ermöglicht hat, wodurch wir in die Lage gekommen sind, dieses Kurzentrum zu verwirklichen.
Wenn auch wirtschaftspolitisch die Gewitterwolken am Horizont gegeben sind, eines glaube ich
wissen wir: die rechtzeitige Pflege und Wiederherstellung der Gesundheit ist sicher noch immer billiger
als frühzeitig Invaliditätspensionen auszubezahlen. Denn auch für diese Pensionen muß dann
irgendwo das Geld her. Und in einem, glaube ich, stimmen wir auch alle überein. Allein von großen
Problemen zu reden, die in bestimmten Regionen sind, von Problemlösungen zu reden, von
Raumordnung zu reden, sei es auf Bundesebene, sei es auf Landesebene, das ist sicher zu wenig.
Wir müssen jede Gebietskörperschaft immer wieder aufmerksam machen, im Rahmen ihrer
Kompetenzen was sie für eine gute wirtschaftspolitische Entwicklung im Gesamtstaat beizutragen hat,
wenn wir der Meinung sind, daß sie eben nicht genügend beiträgt, daß der Weg, den sie beschreitet,
nicht zu dem Ziel führt, das sie vorgibt. Und hier meine sehr Geehrten, bleibt die Hauptverantwortung
für unser Niederösterreich und für unseren Raum Waldviertel eben beim Bund, es bleibt aber auch
eine flankierende Verantwortung beim Bundesland Niederösterreich. Wenn wir uns in Zukunft
bemühen, das rechtzeitig aufzuzeigen und uns auch für unsere Interessen einzusetzen, dann wird
sicher mancher Erfolg so wie der heutige möglich sein.
Wenn Sie überlegen, welche Auswirkungen allein für die Gemeinde Harbach der Betrieb des
Kurzentrums Harbach von einst bis heute gezeitigt hat, dann darf ich das vielleicht mit einigen Ziffern
unterstreichen, dann sehen Sie, daß hier sehr positiv gearbeitet wurde. Die Gewerbesteuer nach
Kapital und Ertrag betrug im Jahre 1978 laut Budget rund 65.000 Schilling, 1981 bereits 176.000
Schilling. Gewerbesteuer und Lohnsumme 1981 41.000 Schilling, 1982 bereits weit über 200.000
Schilling. Fremdenverkehrsabgabe, eine ganz interessante Ziffer, 47.000 Schilling im Jahr 1978 und
200.000 Schilling mehr, also 240.000 Schilling, 1981. Und als letzte Ziffer die Getränke- und
Speiseeisabgabe, sie betrug 1978 159.000 Schilling und hat 1981 500.000 Schilling bereits
überschritten. Hieraus allein ersehen Sie, was das auf die Infrastruktur für Auswirkungen hat, welche
Möglichkeiten sich hier eröffnen. Man ist hinterher sehr froh, daß wir diese Vorlage heute hier im
Hohen Haus haben. Trotz aller Problematik, die wieder einmal damit verbunden ist, wollen wir als
ÖVP mit freudigem Herzen, auch das sage ich, dieser Vorlage die Zustimmung geben in der
Erwartung, daß Harbach in Zukunft blühen und gedeihen möge zum Wohle der Menschen im oberen
Waldviertel. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. Dr. BERNAU: Ich verzichte.
PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des
Finanzausschusses): Einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Ing. Kellner, die Verhandlungen zur Zahl 487 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im
Auftrage des Gesundheitsausschusses berichte ich zur Zahl 487 betreffend Krankenanstalten,
Finanzierungsantrag.
Die Niederösterreichischen Spitalerhalter werden durch das ständige Anwachsen der
Betriebsabgänge der Spitäler und die hohen Ausgaben für den notwendigen Ausbau der Spitäler
finanziell derart überfordert, daß für die Zukunft eine ernstliche Gefährdung der spitalsmäßigen
Versorgung der Bevölkerung und damit auch eine Verschlechterung der Volksgesundheit befürchtet
werden muß. Eine Verbesserung der prekären Situation der Spitalsträger kann auf längere Sicht
wirksam dadurch erzielt werden, daß den Spitälern angemessene Entgelte für die von ihnen
erbrachten Leistungen gesichert werden.
Es muß daher eine entsprechende Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die
Krankenanstaltenfinanzierung erreicht werden. Sollte dies nicht umgehend geschehen bzw. sollte der
nunmehr auf zwei Jahre verlängerte KRAZAF auslaufen, ist es dringend erforderlich, einen höheren
Beitrag der Sozialversicherungsträger für die Pflegegebühren zu erreichen. In diesem Sinne müßte
noch im kommenden Herbst das NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 in der Weise abgeändert werden,
daß die Möglichkeit der Ermäßigung der Pflegegebühren für die Sozialversicherungsträger
entsprechend eingeschränkt wird.
In diesem Zusammenhang müßte auch erreicht werden, daß der Gemeindeanteil der
Krankenanstaltenfinanzierung den Gemeinden direkt zugute kommt.
Ich erlaube mir daher folgenden Antrag des Gesundheitsausschusses zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, auf eine entsprechende Änderung der
Krankenanstaltenfinanzierung zu dringen und dem Landtag vom Verlauf der Verhandlungen Mitteilung
zu machen, falls es jedoch zu keiner derartigen Lösung kommt, dem Landtag eine Abänderung des
NÖ Krankenanstaltengesetzes 1974 in der oben bezeichneten Weise vorzulegen.“
Ich darf um die Debatte und Abstimmung bitten.
PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist Herr Präsident Pospischil.
Abg. Präsident POSPISCHIL: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen
Landtages! Die zur Debatte stehende Vorlage bzw. der Antrag der Fraktion der ÖVP gibt uns
wiederum Gelegenheit, dem Krankenhauswesen und im besonderen der Spitalsfinanzierung unser
Augenmerk zuzuwenden. Durch das Aufkündigen des KRAZAF, also des KrankenanstaltenZusammenarbeitsfonds, war die Angelegenheit wiederum sehr akut geworden im letzten Halbjahr.
Eine Zeitlang hatte es auch den Anschein gehabt, als würde es zu keiner Einigung zwischen den
Partnern kommen können, obwohl alle davon überzeugt waren, daß dieser oft so kritisierte Fonds
notwendig ist und seit seinem Bestehen, das sind immerhin jetzt rund 5 Jahre, mit seinen 15,6
Milliarden Schilling einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung unserer Krankenhäuser brachte. Man hat
sich jedoch und das möchte ich hier als sehr erfreulich bezeichnen, wiederum einigen können. Man
hat eine neuerliche Lösung gefunden, die für die nächsten zwei Jahre Gültigkeit haben soll, wonach
der Bund und auch die Sozialversicherung beträchtliche Summen zusätzlich in den KRAZAF
einzahlen werden.
Wie sieht das konkret aus? Der Bund leistet 1983 zusätzlich 100 Millionen Schilling und 1984 140
Millionen Schilling an den Fonds. Die Sozialversicherung zahlt 1982 zusätzlich 285 Millionen und 1984
260 Millionen Schilling. Der Bund leistet also in zwei Jahren, wenn man das zusammenzählt, 240
Millionen Schilling und die Sozialversicherungsträger leisten insgesamt 545 Millionen Schilling,
insgesamt werden also 785 Millionen Schilling in den nächsten zwei Jahren diesem wichtigen Fonds
mehr zur Verfügung stehen. Hiermit, so scheint es, ist fürs erste der Fonds wieder gerettet.
Meine Damen und Herren, wir wollen sicher nicht hier und heute untersuchen, was gekommen wäre,
hätten sich die Vertragspartner nicht geeinigt. Aber eines müßte uns jedenfalls klar sein, daß die
Spitalserhalter -- da braucht man kein Prophet zu sein – in arge Schwierigkeiten gekommen wären
und ein Antrag, wie er durch die ÖVP-Fraktion eingebracht wurde, mit dem Ziel, einen
entsprechenden Ausgleich über die Krankenkassen allein zu finden, wäre sicher nicht der richtige
Weg gewesen. Wenn Sie mich fragen, es wäre der falsche Weg. Die Krankenversicherungsträger
erkennen die Last der Spitalserhalter sehr genau, sie verkennen nicht die Situation, in der sich die
Spitäler befinden, jedoch ist mit solchen Anträgen und Vorschlägen wie dem heute zu behandelnden
das ohne Zweifel bestehende Problem der Krankenhausfinanzierung sicher nicht zu lösen.
Es wurde viel argumentiert in der letzten Zeit, Experten beschäftigten sich damit und in der
Argumentation über die Finanzierung der Anstalten hat man sich nunmehr einiges zurecht gelegt, das
als logisch, als schlechthin richtig ausgegeben wird. Die Formel hiezu lautet, der Benützer der
Krankenanstalt muß kostendeckende Pflegegebühren zahlen. Wir haben das auch schon im Frühjahr
gehört, als wir die Verhandlungen geführt haben in diesem sogenannten Expertenkomitee, wo es
darum gegangen ist, kann hier weiter gebaut werden, sinnvoll weitergebaut werden, können
Krankenanstalten ausgebaut werden. Da ist das schon angeklungen und hat sich immer mehr vertieft.
Die Kosten werden dann zum Maß der Dinge erhoben und über die Kostenhöhe will man möglichst
wenig Diskussion zulassen. Was es kostet, das kostet es eben, so ist die Formel. Ob im Hinblick auf
den Erfolg diese Kosten angemessen sind oder ob der Erfolg mit besonders kostenträchtigen
Produktionsformen und nur mit diesen erzielbar ist, wird ebenfalls zu wenig diskutiert.
Meine Damen und Herren, da nahezu alle Österreicher - wir wissen aus der Statistik, 99% - versichert
sind gegen Krankheit, gegen Invalidität und auch gegen das Alter, also den Schutz der
Krankenversicherung genießen und diese auch für die meisten Spitalsleistungen aufzukommen hat,
heißt die Forderung ganz einfach Überwälzung der Finanzlast von einer öffentlichen Körperschaft, die
durch Steuern finanziert wird, auf eine andere öffentliche Körperschaft, die gleichfalls durch
Zwangsabgaben finanziert wird. Es muß uns doch, meine Damen und Herren, allen klar sein, daß die
Krankenversicherung ohne massive Beitragserhöhung - ich habe das von dieser Stelle schon einige
Male bemerkt - diesem Verlangen nie nachkommen kann. Das will man aber scheinbar nicht
einsehen. Man läßt dabei aber auch außer acht, daß bei einer Erhöhung der
Sozialversicherungsbeiträge, ohne daß gleichzeitig die Steuern gesenkt werden, die ganze Aktion auf
eine wesentliche Mehrbelastung der Bevölkerung hinausläuft und zwar zugunsten der Länder. Das
muß man auch wiederum unterstreichen.
Da bin ich sicher bei einem sehr heiklen Punkt und wir haben uns schon von dieser Stelle aus, darf ich
das wiederholen, einige Male mit dieser Frage zu beschäftigen gehabt. Auch die
Gemeindevertreterverbände beschäftigen sich seit langem mit dieser Frage und es wird auch sehr
kritisch bemerkt, daß jene Mittel, die da vom Fonds her dem Land zufließen und die für eine
Abgangsdeckung vorgesehen sind, nicht ausschließlich dazu verwendet werden. Durch die
Möglichkeit der beiderseitigen Deckungsfähigkeit verwendet der Herr Landesfinanzreferent die für die
Abgangsdeckung vorgesehenen Mittel auch teilweise für Investitionen und er erspart sich, man will
das nie zugeben, in Wahrheit doch viele Millionen Schilling mit der Begründung, es kommt sowieso
wiederum den Krankenanstalten zugute.
Zugegeben, meine Damen und Herren, wir sind sehr froh darüber, daß die im Frühjahr
abgeschlossenen Verhandlungen den weiteren Ausbau der Krankenanstalten zulassen. Das durch
den Herrn Landesrat Dr. Brezovszky vorgelegte Konzept wird den weiteren Ausbau der Anstalten in
Niederösterreich ermöglichen. Damit kommen wir auch einen guten Schritt in unseren
Zielvorstellungen weiter, eine optimale medizinische Versorgung unserer Bevölkerung in einem
ausgeglichenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage, wie dies auch aus unserem Programm
„Niederösterreich 90“ klar erkennbar ist. Der Bauwirtschaft wird geholfen und damit leisten wir auch
einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Arbeitsplätze. Außerdem sind, das ist das Erfreuliche
bei dieser ganzen Angelegenheit, denn wir haben uns ja vielfach den Kopf darüber zerbrochen, wie
das finanziert werden kann, für das Jahr 1982 im Landesbudget ohne Nachtrag die notwendigen Mittel
vorhanden. Bei den vorberechneten Kosten von 821 Millionen Schilling beträgt der Landesanteil rund
600 Millionen Schilling. Auch für die Folgejahre ist in diesem Finanzierungsmodell Vorsorge getroffen,
ohne daß es zu einer Budgetausweitung kommen muß oder Umschichtungen, wie das auch
ursprünglich ins Auge gefaßt wurde, erforderlich sind. 45 Millionen Schilling sind es jährlich, die hiefür
zusätzlich durch das Land bereitzustellen sind, was den einzelnen Referenten bei den normalen
Zuwächsen der disponiblen Mittel rund 5 Millionen Schilling kosten wird. Ich sage das deswegen, weil
wir damals in diesem Verhandlungskomitee eben auf diese Idee gekommen sind, vorzuschlagen, daß
man halt, wenn man im Jahr noch zusätzlich 45 Millionen dafür bräuchte, doch das Verständnis
unserer Damen und Herren der Regierung voraussetzt, daß jeder eben auf 5 Millionen Schilling
verzichtet aus den ordentlichen Zuwächsen und damit ist die Sache auch gerettet. Ich möchte das hier
besonders unterstreichen. Wir freuen uns, daß wir hier dann doch so viel Verständnis gefunden
haben.
Allerdings, meine Damen und Herren, in diesen 600 Millionen Schilling, der als Landesteil anzusehen
ist, verstecken sich wiederum Teile jener Mittel, die für die Abgangsdeckung unserer Spitäler
vorgesehen sind. Diese Gelder, das wissen wir als Gemeindevertreter alle, fehlen den Gemeinden
und auf diese Gelder haben die Gemeinden einen Rechtsanspruch. Daher müssen wir ganz einfach
bei solchen Gelegenheiten auf diesen Umstand verweisen und verlangen, daß für den Spitalsausbau
vom Land her mehr Geld zur Verfügung gestellt wird und das nicht ganz einfach auf die Gemeinden
abgeschoben wird. Der Beitrag, den das Land für den Errichtungsaufwand jährlich zur Verfügung
stellt, ist klein und seit vielen Jahren – das kann man ja nachlesen im Budget - unverändert geblieben.
Und da setzt, meine Damen und Herren, unsere Kritik ein. Es geht eben nicht an, daß man hier
ununterbrochen Anträge einbringt oder daß man in Anträgen die Forderung nach mehr Geld an den
Bund und an die Sozialversicherung richtet, die Gemeinden vor die Alternative stellt, entweder du
zahlst oder es geschieht eben nichts, und selber als Land fast keine Bereitschaft erkennen läßt, etwas
kräftiger mitzufinanzieren. Ich habe noch nie erlebt, meine Damen und Herren, daß in der Frage der
Spitalsfinanzierung, die wir in den letzten Jahren diskutierten, einmal auch die ÖVP-Fraktion an den
Herrn Landesfinanzreferenten die Forderung nach mehr finanziellen Mitteln für das
Gesundheitswesen gerichtet hätte. Vergessen wir nicht, daß nach dem Krankenanstaltengesetz - ich
möchte da nicht an Dinge rühren, die wir alle wissen, sondern sie nur in Erinnerung bringen –
kompetenzmäßig die Länder verantwortlich sind und daher auch nicht von der Finanzierung
freigesprochen werden können.
In diesem Zusammenhang auch ein paar Überlegungen, ein paar Anmerkungen. Es ist einmal so, daß
bei der Vielfalt weitgehend verflochtener Interessen eine Bündelung finanzieller Ressourcen am
zweckmäßigsten ist. Eine Feststellung vieler Experten, in der letzten Zeit im besonderen. Das System
nämlich, sozusagen die Grundlast der Betriebsführung auf die Sozialversicherungsträger, auf den
Bund, auf die Länder und Gemeinden zu verteilen, das ist eben ganz einfach der richtige Weg. Dabei
darf jedoch nicht übersehen wer den, daß dem Betreiber des Spitals – das halte ich für sehr
notwendig und da werde ich noch ein paar Worte dazu sagen – das finanzielle Risiko einer Disposition
verbleiben muß, da nur so der nötige ökonomische Druck entsteht, um rationeller zu wirtschaften.
Unser Konzept, das wir zur Zeit betreiben und das wir ja sicher alle beklagen, nämlich das
Abgangsdeckungssystem, widerspricht diesen Vorstellungen. Die Krankenkassen tragen zur Zeit die
Grundlast, die man ständig zu erhöhen trachtet, die Abgänge aber werden über
Subventionsmechanismen gedeckt. Das Spital, meine Damen und Herren, so schreiben das auch die
Zeitungen in der letzten Zeit, hat gelernt, mit dem Defizit zu leben. Das Defizit ist demnach nicht etwas
Bedrohendes, die Existenz in Frage stellen des, sondern es handelt sich ganz einfach nur um etwas
Unangenehmes, das man gerne los haben möchte, auf das man sich aber so oder so ganz einfach
eingestellt hat.
Nun müssen wir zur Kenntnis nehmen und alle Gesundheitsökonomen sind sich darin einig, daß die
Kosten des Gesundheitswesens auch in Zukunft stärker steigen werden als das Bruttoinlandprodukt.
Auch die Kosten der Spitalsführung werden stärker steigen als das allgemeine Preisniveau. Allerdings
hat man sich da zu fragen, um wie viel stärker sie tatsächlich steigen müssen. Die Kostenexpansion
der letzten Jahre ist nicht ausschließlich mit der besonderen Produktionsstruktur der Krankenhäuser
zu erklären, sondern die Gründe hiefür sind hauptsächlich im außerwirtschaftlichen Bereich zu
suchen. Ich habe vor einigen Tagen auch mit zwei Primarärzten darüber gesprochen und sie geben
das auch sehr ehrlich zu. Die Ausreden und die Begründungen für die Kostensteigerung, daß nur der
medizinische Fortschritt daran schuld sei, werden von den Experten als zu dürftig bezeichnet. Es
stimmt vielmehr, daß die Intensivierung der Dienste, zu denen auch neue Methoden und Verfahren
zählen, sich in den Personalkosten niederschlägt.
Es hat also, das spüren wir alle, etwas zu geschehen. Bemühungen sind ja da, sie sind nicht zu
verkennen. Die Kostenstellenrechnung, wenn ich da nur auf einen Punkt hin weisen darf, ist zwar
umstritten, aber sie bringt bereits vergleichbare Daten. Finanzminister Salcher hat ursprünglich die
Mittelverteilung nach bestimmten Normkosten und nicht nach dem Abgang vorgesehen. Dabei wurde
eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer im Krankenhaus angestrebt und eine degressive
Kostenvergütung in Aussicht gestellt. In Österreich, das wissen wir alle, ist die durchschnittliche
Aufenthaltsdauer doch noch sehr hoch, Leider ist man dahintergekommen, daß man sofort auch
statistische Tricks anwendete, die zu einer Senkung dieser Aufenthaltsdauer da und dort geführt
haben, indem man ambulante Untersuchungen ganz einfach als Krankenhausfall mit einem Tag
gerechnet hat. Das senkt natürlich den Durchschnitt, kann aber sicher, meine Damen und Herren,
nicht Sinn der Sache sein.
Mit der neuen Vereinbarung wurde nunmehr der Spekulation, so hoffen wir zumindest, ein Riegel
vorgeschoben. Die ab 1983 zur Verteilung kommenden Mittel werden eben nach Leistungskriterien an
die Spitalserhalter verteilt. Die bisherige Praxis, einheitlich Pflegetage abzugelten, egal um welche
Leistungen des Krankenhauses es sich handelt, ist hoffentlich damit unterbunden. Nun, meine Damen
und Herren, zum Schluß kommend: Sie werden sicher sagen und im Ausschuß ist es ja auch bereits
angeklungen, daß durch das massive Auftreten und auch durch den Antrag, den die ÖVP-Fraktion
eingebracht hat, doch ein gewisser Erfolg zu ver zeichnen ist. Der Bund und die Sozialversicherung
wurden förmlich gezwungen, mehr Geld in den Fonds einfließen zu lassen. Ich möchte das gar nicht in
Abrede stellen, aber hinzufügen, daß meine Fraktion - das kann man in den Stenographischen
Protokollen ja nachlesen - immer der Meinung war, daß alle bereit sein müssen, mehr Geld für die
Spitäler zur Verfügung zu stellen. Mit „alle“ haben wir sicher auch das Land gemeint und nicht
ausgenommen.
Der Erfolg, meine Damen und Herren, wenn wir jetzt ein bisserl erleichtert sind, weil es wiederum zu
einer Vereinbarung kommen konnte, liegt auf einer anderen Ebene. Richtig ist, soweit man Berichten,
die bereits vorliegen, entnehmen kann, daß die Konsolidierung der sozialen Krankenversicherung im
Jahre 1982 gelungen ist. Die gesetzlichen Maßnahmen, unterstützt von Maßnahmen der
Krankenversicherungsträger im eigenen Wirkungsbereich, konnten den bisherigen Kostenauftrieb sehr
nachhaltig dämpfen. Diese eingeschlagene Politik, das finanzielle Gleichgewicht nicht nur durch
Erhöhung der Einnahmen sicherzustellen, sondern vorwiegend die Ausgaben den finanziellen
Möglichkeiten der Kassen anzupassen, hat ganz einfach gegriffen und wir hoffen - bereits vorliegende
Berichte beweisen das -, daß sie auch in Zukunft voll durchschlagen wird.
Das Gebarungsergebnis der Krankenversicherung ist sicher in diesem Zusammenhang nicht
uninteressant. Die Gebarung der Krankenversicherung im Jahre 1981 ist insgesamt weniger ungünstig
ausgefallen, als es am Beginn des Jahres zu erwarten war. Die Krankenversicherungsträger nach
dem ASVG haben wohl immer noch einen Abgang von etwa 219 Millionen Schilling. Der Kostentrend
konnte jedoch im Jahre 1981 bei den Aufwendungen für Medikamente und auch für das Krankengeld
gebremst werden. Die größte Ausgabenposition der Krankenversicherung ist mit 11.423,OOO.OOO
Schilling die Leistungsposition Anstaltspflege. Gegenüber dem Jahr 1980 betrug die Steigerung fast
genau 1 Milliarde Schilling oder in Prozenten ausgedrückt 9,2%. Im Zeitraum 1971 bis 1981 sind die
Aufwendungen für Anstaltspflege um das 4-fache gestiegen. Für das Jahr 1982 wird der Anteil der
Krankenkassen am KRAZAF, also am Zusammenarbeitsfonds, 1.050,000.000 Schilling betragen.
Der Beweis, meine Damen und Herren, wurde somit erbracht, daß die Sozialversicherung immer
bereit war, außerordentliche und zusätzliche Leistungen auch die Pflegegebührenersätze betreffend
zu erbringen. Sie kann sich jedoch nicht überfordern lassen, das müssen wir unterstreichen. Ich
möchte nochmals daran erinnern, daß nach der Grundsatzbestimmung im Krankenanstaltengesetz
das Ausmaß der von den Trägern der Sozialversicherung an die Rechtsträger der Krankenanstalten
zu entrichtenden Pflegegebühren ausschließlich durch privatrechtliche Verträge zu regeln ist. Andere
Überlegungen sind durch das Grundgesetz nicht gedeckt. Im Grundgesetz ist nämlich die
Vertragsfreiheit mit den Krankenkassen fixiert. Auf diese Bestimmung hat uns schon einmal die
Bundesregierung aufmerksam machen müssen.
Mit dem Antrag, der heute zur Behandlung steht, bzw. mit den Anträgen - es hat ja einen
Abänderungsantrag in der Folge gegeben in der letzten Ausschußsitzung – hat man sich zu
beschäftigen und findet man bei der Behandlung, ich habe das eingangs auch erwähnt, Gelegenheit,
über die gesamte Problematik zu diskutieren. Ich bitte Sie jedoch, meine Damen und Herren von der
rechten Seite des Hauses, rütteln wir nicht an einer Einrichtung, die sich bewährt hat, und an einem
System, das die Menschen, die wir zu vertreten haben, auch brauchen. Wir könnten dies vom
sozialistischen Standpunkt her gesehen nicht vertreten und auch nicht zur Kenntnis nehmen. Die
Sozialversicherungsträger haben mit ihrem zusätzlichen Beitrag jetzt erst neuerlich bewiesen, daß sie
etwas zu leisten imstande sind, daß sie gewillt sind, auch nach besten Kräften mitzuhelfen. Jetzt ist
das Land am Zuge und wir hoffen auch auf Ihr Verständnis, meine Damen und Herren, daß diese
zusätzlichen Mittel, die wir jetzt erwarten, die in den Fonds einfließen, vom Bund der größere Teil und
von den Sozialversicherungsträgern, insgesamt weit über 700 Millionen Schilling, nicht wieder
umverteilt werden bzw. andere Verwendung finden, sondern jenem Zweck zugeführt werden, für den
sie bestimmt sind. Die Gemeinden warten darauf und wir tun das ja auch für die Menschen in unserem
Lande. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Wallner.
Abg. Prof. WALLNER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder von uns hat
sich in seinem kürzeren oder
längeren politischen Leben einige Grundsätze zurecht gelegt, nach denen er vorzugehen sich bemüht.
Ich habe einen davon, von dem ich mich schwer abbringen lasse. Er geht in die Richtung, daß es in
der Politik viel vernünftiger ist, mit Kanonen auf Mücken zu schießen als plötzlich zu erleben, daß man
einem Elefanten mit dem Flobertgewehr gegenübersteht.
(Zweiter Präsident Pospischil übernimmt den Vorsitz.)
In diese Richtung mag auch nach den Ausführungen des Herrn Präsidenten Pospischil ein bißchen
der heutige Antrag gehen. Und ich halte das für richtig; er ist aus einer Vorsorge heraus gestellt
worden, er ist wegen einer veränderten Situation geändert worden. Gerade in der
Krankenanstaltenfinanzierung, und das weiß niemand besser als der zuständige Landesrat Dr.
Brezovszky, gleichen wir den Paddlern, die ich vor wenigen Tagen im Fernsehen gesehen habe. Da
war irgendein wilder Film über ein Bergwasser, glaube ich, in Südamerika, ich habe mich am Anfang
nicht eingeschaltet und weiß daher nicht genau, wo es war, in dem diese Paddler über Katarakte
hinweg gefahren sind und ununterbrochen ins Wasser gestürzt sind. Wie ich das gesehen habe, habe
ich mir gedacht, ähnlich geht es uns bei der Krankenhausfinanzierung. Wir freuen uns, wenn wir einen
Katarakt überwunden haben, aber wir fangen bereits zu zittern an, weil wir wissen, daß der nächste
Katarakt in unmittelbarer Nähe steht und niemand weiß, ob wir dabei nicht umstürzen. Nicht immer
stehen dann so hilfreiche Leute am Ufer, wie bei dieser scheinbar geplanten Aktion, die jedermann,
der ins Wasser gefallen ist, wieder herausgezogen hat. Diese veränderte Situation hat sicherlich mit
der Kündigung des KRAZAF begonnen, die von Salzburg durchgeführt wurde. Und Sie können sich
erinnern, daß ich damals auch gesagt habe, daß diese Situation in Niederösterreich noch nicht so
dringend ist wie in anderen Bundesländern, etwa in Wien, weil bei uns der Prozentanteil, den die
Versicherungsträger an den Pflegegebührenersätzen bezahlen, etwa von 60 auf 54% gesunken ist,
während er in anderen Bundesländern fast schon auf 40% gefallen war und daher eine Veränderung
der Situation notwendig machte, die in verschiedene Richtungen gezielt hat: zuerst einmal in die
Richtung einer Entkoppelung der Sozialversicherungsträger von der Einnahmensteigerung, die sie an
ihre eigenen Einnahmen bindet, zu einer Ausgabensteigerung, die sich an den Spitalskosten
ausrichtet, zum anderen auf eine Aufstockung des Finanzvolumens im KRAZAF überhaupt und zum
dritten auf etwas, was besonders Niederösterreich interessieren würde, auf eine gerechtere
Verteilung, weil wir in Niederösterreich etwa nur 14% erhalten, während uns etwa 19 auf Grund der
Bevölkerungsanzahl zuständen, wobei ich weiß, daß das ein kompliziertes Rechnungssystem ist. Mit
dieser Kündigung und diesen Absichten waren auch eine Reihe von Gefahren verbunden, die hier
auftauchen, und zwar Gefahren, die sehr ungleichmäßig verteilt waren. Es entstand ja damit eine
Rechtslage, wie sie vor dem KRAZAF bestanden hat. Die Länder sind hier etwas bevorzugt, weil der
dritte Mehrwertsteuersatz über ihr Budget läuft. Das heißt dann also, daß ihre Anteile aus diesem
Steuereinkommen bei den Ländern geblieben wären, daß aber für die Gemeinden sozusagen im
Finanzausgleichsgesetz nun das neu hätte geregelt werden müssen, weil das ein Sondervermögen
darstellt, was ihren Anteil am dritten Mehrwertsteuersatz bildet, und weil der bereits in Form eines
Vorabzuges für den KRAZAF kassiert wird, ohne über das Budget der Gemeinden zu gehen, sodaß
hier eine gesetzliche Regelung notwendig gewesen wäre, um die den Gemeinden zustehenden
Anteile zu erhalten, und daß außerdem die sogenannte Sozialversicherungsmilliarde ebenfalls ein
Sondervermögen darstellt, das wiederum einer gesetzlichen Regelung bedurft hätte, wenn sie für die
Spitalsfinanzierung erhalten bleiben soll. Aus diesem Grund, weil also hier so viele Unwägbarkeiten
waren, ist eben am 8. Juli 1982 dieser Antrag, über den wir jetzt sprechen, eingebracht worden, der
Antrag des Abg. Kellner und anderer, nämlich eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a
Bundesverfassungsgesetz über die Krankenanstaltenfinanzierung herbeizuführen oder, wenn das
nicht möglich ist, oder wenn der KRAZAF ausläuft, eben das NÖ Krankenanstaltengesetz zu ändern
und zwar in eine Richtung, daß die Ermäßigung der Pflegegebühren für die Sozialversicherungsträger
eingeschränkt werden sollte. Eine entsprechende Aufforderung ist in diesem Antrag an die
Landesregierung enthalten, die damals auch noch mit dem Zusatz versehen war, bei der nächsten
Sitzung einen Bericht darüber zu erstatten, falls es keine Lösung gibt, und nachher das zuständige
niederösterreichische Krankenanstaltengesetz zu ändern.
Das hat sich erübrigt, weil am 14. 9. 1982 in einem Gespräch zwischen dem Bund und den Ländern
eine Verlängerung des KRAZAF einschließlich einer Änderung auf zwei Jahre durchgeführt wurde.
Herr Präsident Pospischil hat Ihnen die Summen gesagt, ich brauche sie nicht mehr zu wiederholen:
für das Jahr 1983 sind es 385 Millionen Schilling, für das Jahr 1984 400 Millionen Schilling, die auf
Bund und Sozialversicherungsträger aufgeteilt sind und die ohne Zweifel das mit sich gebracht haben,
was diese Novationsgespräche bringen sollten, nämlich eine Erhöhung des Volumens. In diesem
Sinne sind die Gespräche auch positiv ausgegangen und positiv zu beurteilen. Freilich muß man
vorsichtigerweise dazu sagen, daß es sich hier, denken Sie an das Beispiel von den Katarakten und
den Stromschnellen, nur um eine momentane Besserung handelt, die natürlich weiterhin ausschließt,
daß damit die Sache überhaupt geregelt ist. Die Änderungen, die jetzt dazu kommen, liegen einmal
darin, daß diese Beträge in einem Teilbetrag 3 anders als die Teilbeträge 1 und 2 zur Auszahlung
kommen sollen. Ich erspare Ihnen die Aufschlüsselung, Sie würden es sich durchs Anhören sowieso
nicht merken können, denn hier bedarf man eines eingehenden Studiums und auch einer bestimmten
Art der Wiederholung, um diese Prozentsätze sich einzuprägen. Dieser Teilbetrag 3 soll jedenfalls manchmal sind die Lehrer auch so, daß sie für die Schüler denken, Herr Kollege, und ihnen alles das
ersparen, was überflüssig ist -, dieser Teilbetrag 3, der soll nun aber nach einer anderen Art vergeben
werden, und das bringt eine Neuerung und eine nicht geringe Komplikation mit sich: er soll nach
Leistungskriterien vergeben werden, die zwar in der gesamten KRAZAF-Geldvergabe angestrebt wird,
die aber dort mit einem wesentlich geringeren Prozentsatz bei der Vergabe beteiligt ist. Ich werde kurz
noch dazu etwas sagen, weil ich mich nicht ganz der Meinung des Herrn Präsidenten Pospischil
anschließen kann, daß in diesen Dingen allein das Heil der Zukunft liegt, sondern daß wie bei jeder
Sache auch hier das aufscheint, was man damit benennt, daß man sagt, der Teufel sitze im Detail.
Und eines oder zwei dieser Details werde ich kurz anführen, damit wir uns nicht allzu viel versprechen
von dieser leistungsbezogenen Vergabe, vor allem eines nicht, bitte, daß unter den nun Beteiligten
eine einhellige Meinung über die Gerechtigkeit dieser Vergabe bestehen wird. Hier wird es eine große
Auseinandersetzung geben, auf die ich schon gespannt bin.
Zum nächsten ist mit dieser Veränderung verbunden, daß keine zusätzlichen Forderungen mehr
gestellt werden in diesem Zeitabschnitt. Bei einer Gewerkschaftsabsprache schließt man auf eine
bestimmte Zeit einen Pakt, wie also bei einer Gewerkschaftsabsprache, wo man sich einigt, in einer
bestimmten Zeit keine Forderungen zu stellen. Es sollen auch keine Schiedsgerichte angerufen
werden dürfen in dieser Zeit und es soll auch keine Kündigung ausgesprochen werden dürfen, d.h.
also, der KRAZAF ist auf zwei Jahre wieder gesichert. Zu dem kommt aber, daß der
Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds nur mehr Investitionskosten bei Spitälern bezahlen wird, bei
denen vorher eine Genehmigung vorliegt. Es muß also jedes Projekt auch von dort genehmigt sein,
wenn an Investitionen Beiträge geleistet werden sollen und das, was sicherlich am wenigsten ins
Gewicht fällt, weil das sowieso eine Dauereinrichtung ist, ist die Tatsache, daß ein Arbeitskreis
gebildet wird, um Konzepte für die Weiterführung des Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds
auszuarbeiten. Es gibt ja fast kaum eine Einrichtung im politischen Leben, wo nicht gleich bei der
Gründung auch ein Ausschuß dazugegeben wird, der über die Weiterführung beraten soll, aber es hat
kein Institut das notwendiger gehabt als der KRAZAF, das zu tun. Das ist also nur eine Weiterführung
von Einrichtungen, die auch bisher bestanden haben.
Aus diesem Grunde wurde der Antrag vom Sommer im Herbst, im September geändert, um erstens
einmal diesen neuen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und zum anderen, um eine Vorsorge schon
jetzt zu treffen für die Zeit nach diesen zwei Jahren. Denn, meine Damen und Herren, und auch hier
bin ich ein bißchen einschränkender anderer Meinung als Präsident Pospischil, die Mängel für die
Gemeinden und für die Länder sind zwar vermindert worden, sie bleiben aber bestehen, weil sie, wie
man so schön sagt, systemimmanent sind, weil sie im System liegen. Man kann ein solches System
natürlich in seiner Dauer verlängern, man schafft aber durch eine reine Verlängerung des Systems
nicht die Mängel ab, die mit ihm in Verbindung stehen. Daher ist also hier ohne Zweifel zu erwarten,
daß nach Ablauf dieser Amortisationsmöglichkeiten, dieser neuen Zuschußmöglichkeiten, die sich hier
ergeben, ungefähr nach zwei, drei Jahren sich wiederum eine Entwicklung zeigen wird, die das
aufweist, was zu dieser Veränderung geführt hat.
Worin bestehen bitte diese, wenn Sie mir den Ausdruck gestatten, Mängel, die man hier aufsuchen
und aufzeigen müßte. Zuerst einmal, und das ist und bleibt auch meine Meinung, sie wird durch nichts
zu verändern sein, außer durch eine sehr bedeutende Veränderung dieses Systems: es geht hier für
Länder und Gemeinden um eine dirigierte Selbsthilfe, das heißt, Einnahmen die beiden
Gebietskörperschaften zustehen, sind durch Verabredung und durch Beeinflussung seitens des
Bundes für eine Sache bestimmt worden und werden für diese verwendet. Zum anderen zahlen die
Sozialversicherungsträger sicherlich mehr, aber sie zahlen im Verhältnis nicht mehr, als daß
bestenfalls die seinerzeitige 60% Grenze erreicht wird, sodaß im Grunde eine Veränderung der
Substanz und der Beiträge nicht eintritt, sondern nur das Absinken der bisherigen Beträge wiederum
auf den ursprünglichen Betrag aufgestockt wurde. Zum nächsten bleibt gleich, daß der Bund sich
seinen Anteil refundiert. Das ist es ja, sein Anteil, der früher 18,75% betragen hat, wird eben jetzt aus
dem dritten Mehrwertsteuersatz bezahlt. Diese Refundierung bleibt, man muß aber korrekterweise
zugeben, je mehr der Bund hier hineinsteckt, um so mehr verringert sich diese Refundierung, aber sie
bleibt im System erhalten. Nicht erreicht wurde durch diese Veränderung, daß eine Entkoppelung der
Sozialversicherungsträger stattgefunden hat, und zwar von ihrer Einnahmenbewegung auf die
Kostenbewegung hin, die auf dem Gesundheitswesen stattfindet. Wir sind hier so in einer Art Lohnund Preisabkommen, sie werden sich noch daran erinnern; etwa am Beginn der 50er Jahre wurde
diese Entwicklung dann gestoppt, man hat immer wiederum kurzfristig die Situation geändert, ist aber
dann eines Tages zu der Stelle gekommen, wo die Schere wiederum auseinandergeklappt ist. Das
wird hier genauso eintreten, wenn das, was hier hineingekommen ist, aufgebraucht ist. Durch die
steigenden Prozentsätze im Gesundheitswesen wird die Schere wiederum da sein. Es müßte also
jetzt eine Lösung gefunden werden, wie sie nach dem fünften Lohn- und Preisabkommen geschaffen
wurde: eben ein anderes System ist damals gekommen. Ich will hier nicht sagen, daß wir ein RaabKamitz-System brauchen, das damals eingesetzt hat, aber ein System, das andere Voraussetzungen
benützt. Es ist weiter nicht die Zuteilung nach der Bevölkerung ausgebaut worden, was ein
besonderer Antrag von uns war, aber ohne Zweifel nicht den Beifall aller anderen Partner gefunden
hat. Es ist jetzt in einem erhöhten Ausmaß dazu fortgeschritten worden, Normkosten zu ersetzen, und
zwar Normkosten entweder nach einem Krankenanstaltentyp oder nach dem Krankheitsfall, das heißt
also, eine leistungsbezogene Verteilung. Da lassen Sie mich jetzt zwei Beispiele anführen, damit wir
uns nicht allzu viel davon versprechen. Ist jetzt die Sache so, daß die Behandlung eines Blinddarmes,
eine Blinddarmoperation, in einem Schwerpunktkrankenhaus anders bezahlt wird als in einem
Grundversorgungskrankenhaus, oder ist etwa der Bezug auf die Aufenthaltsdauer nicht dann auf
einem anderen Gebiet mit Folgekosten belastet, die man jetzt noch gar nicht ins Auge gefaßt hat? Ein
Beispiel: man bemüht sich sehr in den geburtshilflichen Abteilungen, die Aufenthaltsdauer
herabzusetzen. Jemand, der seine Kinder vor 30 oder 40 Jahren zu Hause wie wir bekommen hat, ist
ja geradezu entsetzt darüber, daß die Frauen nach dem zweiten oder dritten Tag nach Hause gehen
dürfen. Das senkt natürlich die Verpflegstage, das ist ein wesentlicher Beitrag zu einer gewissen
Rentabilität, aber es haben sich wenig Leute darüber noch den Kopf zerbrochen, daß z. B. die
Einrichtung des Stillens, die ja mit verschiedenen hygienischen Voraussetzungen und auch mit
verschiedenen erzieherischen Maßnahmen in Verbindung steht, momentan im Krankenhaus in
diesem Zeitpunkt überhaupt nicht angegangen werden kann, weil eben nach zwei Tagen dieser
Vorgang noch nicht funktioniert. Wenn die Frau jetzt nach Hause geht, dann muß sie ja das an
irgendeiner anderen Stelle irgend einmal hören, es muß mit ihr besprochen werden oder es muß einer
Behandlung zugeführt werden. Das wird dann nicht diese Rentabilität erbringen, wie sie am Anfang
sich zeigt, weil man nur den Krankenhausaufenthalt verkürzt hat. Ich würde also sagen, warten wir
diese ganze leistungsbezogene Geschichte noch mit Vorsicht ab, so ohne weiteres wird es nicht
gehen.
Vor allem aber bitte möchte ich eines offen sagen, meine Herrschaften, und das ist ein
Grundsatzproblem, das sich leicht auf zwei Ausdrücke beschränken läßt - ich habe sie letzte Woche in
der Kirchenzeitung der Diözese Wien gelesen. Es ist die Frage, ob diese Leistungsbezogenheit uns
einfach dazu bringt, eine rentable, aber keine humane Medizin mehr für uns in Kraft treten zu lassen.
Es ist eben sehr die Frage, ob die Rentabilität vor der Humanität in der Medizin den alleinigen Vorrang
hat. Daß hier eine Verbindung herzustellen ist, das wollen wir gar nicht leugnen, das ist eine sehr
wichtige Sache. Aber das Gesundheitswesen nur zum Exerzierplatz für Rentabilitätskosten zu
machen, wird nicht ausreichen. Man muß sich schon daran erinnern, meine Damen und Herren, daß
alle diese Dinge in unserem Solidarsystem aus Humanitätsgründen eingeführt wurden, aus
menschlichen Gründen und nicht allein aus Geldgründen. Aber auch da werde ich noch eine
Einschränkung bringen. Weiters bleibt als Mangel offen die Berechnungsbasis. Nach wie vor werden
jetzt die Beiträge des KRAZAF so berechnet, daß sie auf den Abgang vor 2 Jahren beruhen. Die Stadt
Baden hat vor 20 Jahren in einem Prozeß gegen den Bund hier den Sieg davon getragen, sodaß ihr
Abgang auf das Vorjahr zu beziehen ist. der KRAZAF setzt sich über diese Geschichte einfach
hinweg. Na, wir werden wieder klagen, es laufen eine Menge Prozesse auf dem Gebiet, nur habe ich
den Eindruck, wir geben aus den politischen Gremien immer mehr die Entscheidungsmöglichkeit in
richterliche Gremien, und ob das auf die Dauer vernünftig ist, wage ich zu bezweifeln. Zum weiteren
bitte ich Sie, gewisse Entwicklungen zu betrachten, die sich für die Gemeinden sehr nachteilig
ausgewirkt haben. Da ist z. B. die Nichtberücksichtigung der Pensionslasten für
Krankenanstaltenbedienstete bei der Pflegegebühr, wohl aber wird die Pensionsfondseinnahme sehr
wohl der Berechnungsgrundlage zugeführt. Und das, was eigentlich so stillschweigend vor sich
gegangen ist und zu einer Katastrophe führen könnte, besteht darin, daß der KRAZAF nicht mehr die
Verrechnung der Zinsen für die Betriebsmittelkredite anerkennt. Ich sage Ihnen da ein Beispiel. Der
Abgang 1980 hat im Krankenhaus Baden etwa 38 Millionen Schilling betragen. Da wurden zuerst 8
Millionen Schilling einfach weggestrichen. Aufgrund sehr erheblicher Vorsprachen, Besprechungen,
Interventionen und Nachweisen rechtlicher Art wurde das dann geändert, sodaß dann nur mehr 3
Millionen gestrichen wurden. Das heißt also, der Abgang wurde nicht mit 38 Millionen hier
eingeschlossen, sondern nur mit 35 Millionen Schilling. Und das auf Grund eines Beschlusses, der in
einer Einrichtung wie dem Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds gefaßt wurde, am 27. 5. 1982
rückwirkend auf den 1. 1. 1980. Bitte, das ist gesetz- und verfassungswidrig und es wird
wahrscheinlich daher auf unseren Hinweis, daß wir hier selbstverständlich klagen werden, sofort ein
neuerliches Gespräch anberaumt. Aber was heißt das? Das spielt sich ja nicht nur in Baden ab,
sondern das spielt sich in allen Krankenanstalten in Niederösterreich ab. Was hier herausgenommen
wird aus der Betriebsabgangsteilung, das bleibt ja letzten Endes den Gemeinden oder den Ländern
alleine zu bezahlen übrig. Es könnte theoretisch sein, daß durch diese neuen Zuschüsse, die hier
gegeben werden, zwar eine Erhöhung des Beitrages eintritt, daß aber durch das Streichen etwa der
Betriebsmittelzinsen für eine Gemeinde mindestens derselbe Betrag wieder wegkommt und das ganze
wie das Hornberger Schießen ausgeht, daß nämlich überhaupt nichts dabei herauskommt. Ich möchte
also sagen, daß diese neue Regelung dankenswert ist. Ich bin immer ein Vertreter der Ansicht
gewesen, daß diese Einrichtung gut war und gut ist, daß sie mit Mängel behaftet ist, die man
korrigieren sollte und auch könnte, daß man aber nicht übersehen soll, daß bei aller
Dankenswertigkeit hier einfach ein Verschieben des Problemes eintritt und daß daher dieser Antrag,
der hier zur Debatte steht, sehr notwendig ist, um nicht etwa den Eindruck entstehen zu lassen, daß
jetzt durch diese Regelung alles in bester Ordnung sei, während es sich nur darum handelt, daß man
Zeit gewonnen hat, die sicher günstig für uns ist, darüber wollen wir gar nicht streiten.
Daher glaube ich, daß man mit diesem Antrag gemeinsam das eine oder andere mit überlegen muß.
Ich habe hier - jeder hat einen Tick - gewisse Vorstellungen, über die schon manche lächeln, die aber
doch immer wieder gesagt werden sollten, weil sie, glaube ich, über das Finanzielle hinaus uns
weiterhelfen können. Das Jahr 1982 ist ein Erinnerungsjahr an den Bundeskanzler Dr. Seipel. 1932 ist
er gestorben. Was mit dem Mann in Verbindung steht, ist außer der falschen Zitierung, daß er der
Kanzler ohne Milde sei, vor allem die Tatsache - ist falsch, Herr Präsident, wir reden nachher darüber,
wir werden uns nicht über den Seipel streiten, der ist schon 50 Jahre tot bitte -, daß er sehr klar gesagt
hat, als es um die Wirtschafts- und Währungssanierung gegangen ist, daß er der Meinung sei, daß
eine Seelensanierung daneben äußerst wichtig, ja noch wichtiger sei. Damit hat er nicht gemeint, ich
fasse das nicht so auf, daß alle in die Kirche hätten gehen sollen, sondern daß eine Umkehr
bestimmter Vorstellungen eintreten müßte, wenn gewisse äußere Maßnahmen griffig werden sollten.
Und das halte ich hier für ganz genauso wesentlich. Das Krankenanstaltenproblem ist natürlich ein
finanzielles und kann und soll finanziell gelöst werden. Ich bin hier nicht der Meinung des Herrn
Präsidenten Pospischil, daß das nicht über die Sozialversicherungsträger geschehen soll, sondern ich
glaube, daß es sehr vernünftig ist, dieses Problem über sie zu lösen. Natürlich nicht in der Form, daß
man an sie Forderungen stellt, denen sie nicht nachkommen können, sondern daß man dafür sorgt,
daß sie das lösen können. Das kann man nicht machen, indem man sagt ,,zahl Krowot", sondern da
muß man schon sagen, wie du zahlen kannst, das muß man schon dazu sagen. Aber die Lösung über
sie wäre sicherlich das richtigste. Es muß aber daneben auch noch eine Umkehr bei uns allen, meine
Damen und Herren, eintreten, eben in Form einer Gesundheitserziehung, die die persönliche
Sozialverantwortung des Einzelnen weitaus in den Vordergrund rückt, daß er nämlich ein
Gesundheitsverhalten entwickelt, ein Gesundheitsbewußtsein, und daß er weiß, daß bestimmte
Risikofaktoren durch ihn selbst auszuschließen sind, weil die Gesundheit nicht ein persönliches Gut
allein ist, sondern ein bedeutendes soziales Gut darstellt, demgegenüber man eine persönliche
Verantwortung zu tragen hat. Gestatten Sie mir, ich tue das selten, aber heute tue ich es einmal, daß
ich Ihnen einen einzigen Absatz aus meinem Festvortrag vorlese, den ich zum Kneippwelttag in der
Hofburg halten mußte, eine ungeheuere Ehre, weil ich neben dem Herrn Gesundheitsminister und
dem Herrn Bundespräsidenten dort das Wort ergreifen durfte. Da habe ich etwas gesagt, was ich
natürlich nicht selber erfunden habe, was man aber immer wieder heute laut verkünden sollte, daß
sich nämlich in der Einstellung zur Krankheit ein Wechsel vollzogen hat, dem wir nachkommen
müssen: „In der Einstellung zur Krankheit ist ein Wandel eingetreten, der auf die Mitwirkung des
Einzelnen aufbaut. Bisher gab es den naturwissenschaftlich orientierten Krankheitsbegriff. Er führte
einseitig zu einer Überschätzung der technologischen Medizin, bedeutete die programmierte
Aufhebung individueller Verantwortung für die eigene Gesundheit, faßte die Krankheit als eine
Betriebsstörung des Organismus auf, den Organismus selbst als eine Art physikalisch chemischen
Apparat, sodaß für eine bestimmte Krankheit eine bestimmte Pille zuständig war, die zu einem Drittel
richtig, zu einem Drittel falsch und zu einem Drittel gar nicht genommen wurde - lesen Sie heute in
den Zeitungen nach bitte -. Anstelle der Humanmedizin stand die Organmedizin. Die Krankheit
interessierte mehr statt des Kranken, dieser wurde durch die Gesellschaft gewartet, die eine
Solidargemeinschaft der Versicherten darstellt. Das Problem wurde auf diese Art nicht lösbar, seine
Durchführung immer teurer und der Kreis, auf dem sich hochtechnologische Vorgänge spezialisierten,
immer kleiner. Dieser Krankheitsbegriff wandelte sich in den letzten Jahren zu einem
psychosoziosomatischen Krankheitsbegriff, - bitte um Entschuldigung, er heißt so - der auch die
seelischen und die gesellschaftlichen Faktoren des Krankwerdens und des Krankseins miteinschließt.
Er umfaßt vor allem die Zivilisationskrankheiten, krankmachende Lebensumstände und
Risikofaktoren, von denen er meint, daß sie vermeidbar sind. Dazu bedarf es einer
Gesundheitserziehung, weil eine Veränderung durch geeignete Maßnahmen und ein entsprechendes
Training zu einer Verhaltenstherapie führen, die dieses Risiko für ständig ausschalten soll.
Verhaltenstherapie bedeutet, daß gesundheitswidrige durch gesundheitsgemäße Lebensweise ersetzt
werden soll, es steht der Mensch und nicht die Krankheit im Mittelpunkt der Betrachtung. Ziel dieser
Gesundheitserziehung ist es, durch persönliche Verantwortung zu einem eigenen
Gesundheitsbewußtsein zu kommen, das nicht nur den Einzelnen, sondern auch die
Solidargemeinschaft schützt.“ Und ohne ein Fortschreiten in dieser Richtung, meine Damen und
Herren, werden sämtliche finanziellen Veränderungen immer nur wiederum ein Hinausschieben des
Problems auf eine bestimmte Zeit bedeuten.
Zum zweiten, würde ich sagen, als Ergänzung zu diesem Antrag hier: wir müßten uns alle
zusammentun, um die Trittbrettfahrer des Sozialstaates einzuschränken. Auch hier sage ich gar keine
nähere Erklärung dazu. Es gibt eine ungeheuere Anzahl von Trittbrettfahrern des Sozialstaates und
die müssen eingeschränkt werden, wo immer sie stehen.
Drittens. Es ist heute über Harbach gesprochen worden. Der Wert der Prävention wird immer noch in
unserem Gesundheitswesen bedeutend unterschätzt. Die Prävention etwa durch eine Kur würde ja
sehr viele Krankenhausaufenthalte ersparen. Ein Kuraufenthalt ist für alle Beteiligten wesentlich
billiger als ein Krankenhausaufenthalt und man sollte meinen, daß auf Grund dieser Überlegungen
nun eine Entwicklung in diese Richtung hin erfolgt. Ich darf Ihnen sagen, das Gegenteil ist der Fall.
Man bemüht sich immer mehr, gerade diese billigere und durchaus zuträgliche Möglichkeit
einzuschränken und zahlt lieber dann die Folgeerscheinungen im vollen Ausmaß.
Zum vierten möchte ich noch einmal sagen bitte, daß unser Solidarsystem ein humanes System ist
und daß es nicht allein von der Rentabilität her gesehen werden darf. Dieses Solidarsystem soll dem
Menschen nützen. Es ist kein Exerzierfeld nur für Überlegungen, wie man Geld einsparen kann. Und
die Sozialversicherungsträger müßten hier überlegen und überdenken, daß nach dem Grundsatz des
Wichtigen und des Notwendigen vorgegangen werden muß, damit diese Nützlichkeit erhalten bleibt.
Und zum fünften, und damit bin ich beim Schluß! Ich halte halt immer noch sehr viel davon, daß alle
die Bewegungen, die in den letzten Jahrzehnten eingesetzt haben und die auf Bildung und
Verantwortung abgestimmt waren, einmal zum Tragen kommen und den selbständigen Menschen
erzeugen, der nicht allein nur von der Gesellschaft gewartet werden will, sondern der auch eine
persönliche Vorsorge trifft, in diesem Fall eine persönliche Vorsorge für eine Verhaltenstherapie auf
Grund einer eigenen Entscheidung, indem er selber dazu kommt, bestimmte Risikodinge
auszuschalten und so zu leben, daß er eben nicht nur den persönlichen Vorteil von seiner Gesundheit
hat, sondern daß auch volkswirtschaftlich gesehen sein persönliches Gut Gesundheit im
größtmöglichen Ausmaß zum Tragen kommt. Das kann darin bestehen, daß man eine Eigenleistung
erbringt oder daß man einfach Leistungen für einen selbst vermeidet. Sie alle, meine Damen und
Herren, gehören zu einer Schichte der arbeitenden Bevölkerung, die es sich selten leistet und leisten
darf, krank sein zu können. Das heißt also, daß wir viele Möglichkeiten nicht in Anspruch nehmen, die
andere vielleicht großzügiger gebrauchen können. Das hat natürlich eine Grenze bitte, und ich sage
sie vorsichtigerweise: das hat die Grenze dort, wo es um den Schutz an der schwächsten und
unvermeidbarsten Stelle der Gesundheitsbetreuung geht, das ist das Krankenhaus. Wer so krank ist,
daß er in ein Krankenhaus muß, der steht an der Stelle, wo ihm unbedingt dieser Schutz der
Gesellschaft gewährt werden muß. Denn man kann sehr viele Dinge streichen, man kann sehr viele
Dinge vermeiden, man kann aber nicht vermeiden, wenn man operiert wird, daß man in ein
Krankenhaus geht. Dort müssen die Möglichkeiten da sein, ansonsten aber wäre es im Sinne des
selbständigen Menschen eine Selbstverständlichkeit, daß auch auf diesem Gebiet die persönliche
Verantwortung wie beim Besitz und bei der Bildung ebenfalls finanziell für die Gemeinschaft zum
Tragen kommt. Der Antrag, der hier debattiert wird und über den Sie abstimmen werden, geht
eigentlich ein bißchen über das Finanzielle hinaus. Er ist, davon bin ich felsenfest überzeugt, ein
Beitrag zu einem Sachgebiet, das der Sicherung unseres Solidarsystems dient und zwar des
wichtigsten Sachgebietes. Dieses Sachgebiet muß bezahlbar bleiben, weil sonst die Nützlichkeit
dieses Systems in Frage gestellt wird. Der Einbruch in alle unsere Vorstellungen finanzieller Art erfolgt
gegenwärtig auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Dort ist dieser Einbruch da, dort wird er sich
ausweiten und von dorther wird alles in Frage gestellt werden. Und das habe ich in jungen Jahren
beim Militär gelernt, einen Einbruch muß man abriegeln, meine Damen und Herren, sonst weitet er
sich aus und rollt alles auf. Der Antrag, den heute Abgeordneter Kellner und andere stellen, ist ein
Weg dazu, wenigstens einigermaßen vorzusorgen, daß dieser Einbruch in Zukunft abgeriegelt werden
kann. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. Ing. KELLNER: Ich verzichte.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Gesundheitsausschusses): Danke. Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren! Ich beabsichtige, die Geschäftsstücke Zahl 477, 478 und 480 unter einem
zu verhandeln. Die Berichterstattung und die Abstimmung werden jedoch getrennt vorgenommen.
Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher den
Herrn Abg. Diettrich, zur Zahl 477 zu berichten.
Abg. DIETTRICH: Herr Präsident! Verehrte Mitglieder des Hohen Landtages! Ich berichte über die 4.
Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen.
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung am 29. April 1981 die 4. Zinsenzuschußaktion
für INVEST-Darlehen für das Jahr 1981 beschlossen. Diesem Beschluß gemäß sollten im Jahre 1981
Zuschüsse bis zu einem Höchstbetrag von 18,156.000 Schilling flüssig gemacht werden. Tatsächlich
wurden aber laut Mitteilung der Landeshypothekenbank Niederösterreich ausbezahlt: Aus dem
Betriebsinvestitionsfonds und zwar aus den eingegangenen Zinsen 15,565.000 Schilling aus dem
ordentlichen Voranschlag 1980 abzüglich eines Zinsenzuschußfalles, der nicht in die gegenständliche
Aktion gehört, 5,100.000 Schilling, somit insgesamt 20,665.000 Schilling. Der vom Landtag für 1981
bewilligte Zinsenbetrag von 18,156.000 Schilling wurde daher um 2,509.000 Schilling überschritten.
Im Hinblick auf die Minderausgaben der vorangegangenen Zinsenzuschußaktionen konnte auch bei
der Vergabe von Zinsenzuschüssen im Jahre 1981 großzügiger vorgegangen werden.
Es ist hier eine Aufstellung angeschlossen, wer aller etwas bekommen hat. Es sind insgesamt 81
Darlehen mit einem Gesamtkapitalsbetrag von 81,350.000 Schilling direkt und Investitionen von
zusammen 256.000.000 Schilling indirekt begünstigt worden. Dazu muß immer wieder darauf
hingewiesen werden, daß die in der Aufstellung genannten Gesamtkosten der Investitionen nicht dem
tatsächlichen Investitionsaufwand entsprechen. Dieser liegt immer höher, weil erfahrungsgemäß von
den Zinsenzuschußnehmern in den meisten Fällen nur soweit Kostenvoranschläge und Rechnungen
vorgelegt werden, als für die Bewilligung der Ansuchen und als Nachweis für die begünstigten
Darlehensbeträge notwendig sind.
Infolge der großen Anzahl der vorliegenden Ansuchen erfolgte die Vergabe der Zuschüsse unter
Anwendung eines sehr strengen Maßstabes nach Prüfung einzelner Vorhaben an Ort und Stelle und
nach Abwägung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der beabsichtigten Investitionen.
Ich beehre mich, namens des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Der Bericht der Landesregierung betreffend die Abwicklung der Zinsenzuschußaktion für INVESTDarlehen im Jahr 1981 wird zur Kenntnis genommen.“
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich ersuche den Herrn Abg. Kurzbauer, zur Zahl 478 zu
berichten.
Abg. KURZBAUER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe
zu berichten über die Landtagszahl 478, Fremdenverkehrsförderungsfonds, Bericht für das Jahr 1981.
Dem Landtag von Niederösterreich wurde unter der Geschäftszahl V/4-D-4/159/1981 der Bericht über
die Entwicklung und den Stand des Fremdenverkehrsförderungsfonds über das Jahr 1980 vorgelegt.
Dieser Bericht wurde vom Landtag in der Sitzung vom 7. Juli 1981 zur Kenntnis genommen.
Gegenstand der vorliegenden Landtagsvorlage bildet der Bericht über die Tätigkeit des Fonds im
Jahre 1981. In Befolgung des Landtagsbeschlusses vom 5. Juli 1973 wird im nachstehenden Bericht
auf den Rechnungsabschluß (Darstellung der Einnahmen und Ausgaben und des Vermögensstandes)
verzichtet.
Aus Fondsmitteln wurden im Jahre 1981 108 Darlehen ausbezahlt mit einer Gesamtsumme von
S 17,310.000,-.
Ich darf namens des Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Der Bericht der NÖ Landesregierung betreffend die Tätigkeit des Fremdenverkehrsförderungsfonds
im Jahre 1981 wird zur Kenntnis genommen.“
Ich darf bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich ersuche den Herrn Abg. Dipl.-Ing. Molzer, zur Zahl 480 zu
berichten.
Abg. Dipl.-Ing. MOLZER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich
habe zur Landtagszahl 480, NÖ Betriebsinvestitionsfonds, Tätigkeitsbericht 1981, zu berichten.
Der Fonds wurde im Jahre 1962 gegründet und vom Jahre 1962 bis 1968 sind 1.010 Darlehen
vergeben worden mit insgesamt 816,950.000 Schilling. Im Jahre 1981 wurden 63 Darlehen mit 52,6
Millionen Schilling vergeben.
In der Sitzung des gemeinsamen Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 3. Juli 1973 wurde
angeregt, den Beschäftigtenstand in Hinkunft immer im nächsten Jahr zu bringen. Dieser Anregung
wurde stattgegeben und Sie finden in dem vorliegenden Bericht, der sich ja seit längerer Zeit in Ihren
Händen befindet, a) die Entwicklung der Arbeitnehmer im Jahre 1980 und b) die Investitionsdarlehen
im Jahre 1981, wie schon erwähnt, in der Höhe von 52,6 Millionen Schilling. Insgesamt haben die 52,6
Millionen Schilling rund 177,500.000 Schilling als Investitionen ergeben.
Die Vergabe der Darlehen erfolgte immer unter der Anlegung eines strengen Maßstabes nach Prüfung
der einzelnen Vorhaben an Ort und Stelle. Ich erlaube mir, im Namen des Wirtschaftsausschusses
folgenden Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Der Tätigkeitsbericht des NÖ Betriebsinvestitionsfonds für das Jahr 1981 wird zur Kenntnis
genommen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich eröffne die Debatte zu diesen Geschäftsstücken. Zum Wort
gemeldet ist der Herr Abg. Kaiser.
Abg. KAISER: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! Wir behandeln
heute hier in einem drei Förderungseinrichtungen, wie gesagt, die 4. Zinsenzuschußaktion für
INVEST-Darlehen sowie die beiden Tätigkeitsberichte über den Fremdenverkehrsförderungsfonds und
den Betriebsinvestitionsfonds für das Geschäftsjahr 1981. Dazu möchte ich doch eine grundsätzliche
Feststellung treffen.
Wie Sie sich erinnern, wurden diese Berichte in den früheren Jahren bereits dem Landtag so
zeitgerecht zugewiesen, daß sie noch in der ersten Jahreshälfte beraten und beschlossen werden
konnten. Sicherlich kann man sagen, Berichte sind nicht so ausschlaggebend für weitere
Überlegungen, sie sind Bestandsaufnahmen, die dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden sollen.
Aber ich glaube doch, meine Damen und Herren, man sollte von der Voraussetzung ausgehen, daß,
wenn die Daten für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr vorliegen, unverzüglicher dem Landtag
berichtet werden sollte.
In letzter Zeit stellen wir fest, daß diese Berichte wohl noch in der letzten Landtagssitzung eingebracht
werden, aber erst im Herbst zur Beratung stehen, wie heute in der ersten Landtagssitzung einer
neuen Session. Wir beschäftigen uns aber schon bald wieder mit dem neuen Budget, und daher wäre
es sicherlich sinnvoll, wenn diese Berichte eben früher, wie es in den vergangenen Jahren der Fall
gewesen ist, dem Landtag vorgelegt würden. Ich glaube, mit einigem guten Willen müßte es auch in
der weiteren Zukunft möglich sein.
Der Landtag hat diese Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen erstmals im Jahre 1970 einstimmig
beschlossen, weil damit Betrieben, die Verbesserungen ihrer Betriebsstruktur anstreben, beim Ankauf
moderner Maschinen und bei sonstigen Maßnahmen, die zur Verbesserung der Kosten- und
Absatzstruktur führen, mit Zinsenzuschüssen geholfen werden sollte. Die Aktion war zu diesem
Zeitpunkt auf fünf Jahre fixiert. Es hat sich aber in der Folge gezeigt - wir haben damals schon den
Standpunkt vertreten, es sollte hier eine gewisse Kontinuität geben, weil wir sehr wohl in einer Phase
der Strukturprobleme, der Branchenstruktur, der Betriebsgrößenstruktur sind -, daß wir in diesem
Prozeß die Zeit der Hochkonjunktur eben nützen sollten, um gewisse Strukturmängel aus der Welt zu
schaffen. Das ist damals wohl registriert worden, aber man hat nicht reagiert. Man hat allerdings nach
Ablauf dieser fünf Jahre erkannt, daß es sehr sinnvoll ist, hier eine Fortsetzung zu betreiben. So
beraten wir heute schon den Bericht, betreffend die 4. Zinsenzuschußaktion über das Jahr 1981.
Zu diesem Bericht müssen wir feststellen, daß die Darstellungen auch immer spärlicher werden.
Vergleichen Sie bitte die Berichte über die Zinsenzuschußaktion bis 1979 mit dem heute vorgelegten
Bericht aus 1981 und Sie werden selbst erkennen, daß man sich hier manches geschenkt hat. Ich
möchte nicht die Details erwähnen, aber nehmen Sie sich doch die Mühe und vergleichen Sie. Sie
werden sehen, daß man hier die Tendenz verfolgt, manches nicht zu erwähnen, was aber in der
weiteren Überlegung für die Abgeordneten in Bezug auf solche Aktionen doch von Bedeutung sein
müßte.
Aus dem Bericht geht hervor, daß 1981 81 Bewerber ein begünstigtes Darlehen von 81,3 Millionen
Schilling erhielten. Aus der 3. Zinsenzuschußaktion im Jahre 1980 wurden vergleichsweise 111
Darlehen mit einem begünstigten Darlehensbetrag von 1103/4 Millionen Schilling gewährt. Die direkten
Zinsenzuschüsse aus dem Voranschlag sind laut den jeweiligen Berichten in den letzten fünf Jahren
nahezu gleich geblieben. Die Zuschüsse aus dem Betriebsinvestitionstopf hingegen wurden
beachtlich erhöht, das heißt, daß die Zinsenzuschüsse aus diesem Topf eben für Betriebsinvestitionen
verwendet wurden.
Ich darf eine Gegenüberstellung über den Zeitraum von 1977 bis 1981 darlegen. 1977 hatte es aus
dem Landesvoranschlag für die Zinsenzuschußaktion 5,3 Millionen gegeben, aus dem
Betriebsinvestitionsfonds wurden 5,6 Millionen Schilling aufgewendet. 1978 waren es aus dem
Landesvoranschlag 5,8 Millionen, aus dem Betriebsinvestitionsfonds 9,6 Millionen. 1979 5,7 Millionen
Schilling, aus dem Betriebsinvestitionsfonds 12,3 Millionen Schilling. 1980 5,6 Millionen Schilling aus
dem Landesvoranschlag, 13 Millionen Schilling aus dem BIF und 1981 5,l Millionen Schilling aus dem
Landesvoranschlag, aber 15,6 Millionen Schilling aus dem Betriebsinvestitionsfonds.
Meine Damen und Herren! Das hat zur Folge, daß die Decke für günstige Darlehen aus dem
Betriebsinvestitionsfonds immer kürzer wird. Es wäre daher zweifelsohne notwendig, daß im
ordentlichen Voranschlag eine bessere Dotierung für diese Zinsenzuschüsse gemacht wird. Es soll ja
letzten Endes bei der Wirtschaftsförderung und bei den bestehenden
Wirtschaftsförderungsmaßnahmen nicht zunehmend Umschichtungen geben, sondern echt
aufgestockt werden.
Der Bericht über den Fremdenverkehrsförderungsfonds, der auch zur Debatte steht, zeigt im Vergleich
zu 1980 ebenfalls eine schrumpfende Entwicklung. 1980 wurden aus Fondsmitteln 123 Darlehen mit
einem Betrag von 19,2 Millionen Schilling gewährt. 1981 waren es 108 Darlehen, also um 15 weniger,
wobei die Darlehenssumme 17,3 Millionen Schilling betrug, ist also ebenfalls um 1,9 Millionen kleiner
als 1980. Dabei hat gerade Niederösterreich im Fremdenverkehr noch immer einen beachtlichen
Nachholbedarf.
Wir haben erst kürzlich erfahren müssen, daß der Fremdenverkehr, allgemein gesehen, in Österreich
nicht die Erwartungen gebracht hat, die man sich vorgestellt hat. Verschiedene Umstände sprechen
dafür - und in dieser harten Situation, glaube ich, muß Niederösterreich besonders daran gelegen sein
-, dem Sektor Fremdenverkehr jene Bedeutung beizumessen, die noch gewisse Möglichkeiten bietet,
auch in unserer Landschaft wirtschaftliche Impulse zu bringen. Wir sind zwar im Vergleich zu den
westlichen Bundesländern als preisgünstiges Land eingestuft. Wir haben allerdings, und das muß
auch festgestellt werden, von allen Bundesländern den höchsten Anteil an weniger komfortablen
Betriebskategorien. Zum Beispiel sind von 100 Betten, die in Niederösterreich zur Verfügung stehen,
noch immer 67 der Kategorie C und D zugeordnet.
Umso mehr, meine Damen und Herren, müßten ja eigentlich die Bemühungen vorangetrieben werden,
Fremdenverkehrseinrichtungen anzubieten, weil es vielleicht für den einen und den anderen Gast
nicht immer das Entscheidende ist, wie komfortabel sein Quartier, seine Unterkunft ist, wenn manches
dadurch kompensiert werden kann: wenn es bestimmte Freizeiteinrichtungen gibt, wie Bäder,
Tennisplätze, Reitplätze, Minigolf und einiges mehr. Gerade diese Einrichtungen wurden ja aus dem
Fremdenverkehrsförderungsfonds gefördert, und es ist sicherlich erfreulich, daß hier wieder zutage
getreten ist, daß solche Fremdenverkehrseinrichtungen zusätzlich in den einzelnen
niederösterreichischen Fremdenverkehrsgebieten entstanden sind. Wir glauben, daß mit solchen
Förderungsmaßnahmen, wenn auch nicht überragend, aber doch auch Impulse für die
Fremdenverkehrswirtschaft geschaffen werden.
Meine Damen und Herren! Der Betriebsinvestitionsfonds ist sicherlich eine der attraktivsten
Förderungseinrichtungen. Aus dem Bericht über den Betriebsinvestitionsfonds geht hervor, daß 81
Darlehen im Ausmaß von 52,6 Millionen Schilling bei Gesamtinvestitionskosten von 177,5 Millionen
Schilling gewährt wurden. Das heißt, daß die Darlehenswerber im Durchschnitt rund 30% der
Gesamtkosten durch günstigere Kreditkosten gefördert bekommen haben. Die verbleibenden 70%
mußten entweder durch Eigenkapital oder andere Finanzierungsarten aufgebracht werden. Vergleicht
man aber die einzelnen Förderungsfälle, so ergeben sich zwischen der Darlehensgewährung und den
Gesamtkosten der vorgesehenen Investitionen beachtliche Unterschiede. Der Streuungsbereich der
Förderungen bewegt sich von rund 8% bis zu 74% der aufzubringenden Gesamtkosten.
Der Grund, warum dies so ist, kommt leider im Bericht nicht zum Ausdruck. Man kann daraus nur die
Schlußfolgerung ziehen, daß sicherlich bei Überprüfung der Dinge und nach gewissen Überlegungen
halt manche Darlehenssumme dem Rotstift des Referates zum Opfer gefallen ist. Auffallend, meine
Damen und Herren, ist nämlich, daß bei 63 Darlehensvergaben mit einer Summe von 52,6 Millionen
Schilling, die es im Vorjahr gegeben hat, lediglich vier dabei waren, welche die mögliche Obergrenze
von 2 Millionen Schilling zugesprochen erhielten. Alle übrigen mußten sich mit weniger begnügen,
obwohl ihr Investitionsaufwand um ein Vielfaches größer war.
Wir haben heuer im März die Richtlinien für eine Staffelung der Verzinsung der Darlehen aus dem
Betriebsinvestitionsfonds nach Förderungsgebieten der ersten, zweiten, dritten und vierten Ordnung,
wie es eben das Raumordnungsprogramm für Industrie und Gewerbe vorsieht, gemeinsam
beschlossen und damit auch einer von der SPÖ-Fraktion seit längerem schon verlangten Forderung
Rechnung getragen. Der besseren Übersicht halber wäre es gewiß sinnvoll und zweckmäßig, wenn
künftighin bei diesen Berichten neben den einzelnen Darlehenswerbern auch eine Aufzählung oder
eine Anführung der Förderungsgebiete nach diesen Rangordnungspunkten angeführt wäre oder
zumindest unter der Rubrik „Darlehen“ auch die Höhe der Verzinsung, so wie es bei der
Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen ausgewiesen ist, angeführt werden könnte. Man könnte
aus der Situation heraus sicherlich leichter feststellen, inwieweit bei der Förderung die
regionalpolitischen Überlegungen ihre Wirkung zeigen oder ob die von uns allen gutgemeinte Absicht
wirkungslos geblieben ist.
Im Bericht wird auch eine Gegenüberstellung ausgewiesen, wieviele Arbeitsplätze durch diese
Förderung zusätzlich geschaffen wurden. Da diese Auswirkungen gegenüber den gemachten
Investitionen ja einen gewissen Verzögerungseffekt haben, ist es auch verständlich, daß die
Auswirkungen der Investitionen, die 1980 getätigt wurden, erst ein Jahr später festgestellt werden
können, nämlich ob damit Arbeitsplätze neu geschaffen, ob damit Arbeitsplätze stabilisiert oder
Arbeitsplätze wegrationalisiert wurden.
Meine Damen und Herren! Der Berichterstatter hat schon darauf Bezug genommen, daß eine
Bestandaufnahme vom 20. März des heurigen Jahres zum Ausdruck bringt, daß hier sehr wohl
Arbeitsplätze geschaffen wurden. Wenn wir aber den großen Brocken, den es leider in
Niederösterreich gegeben hat, die Eumig, hinzurechnen, dann gibt es ein Manko von 2.356
Arbeitsplätzen.
Von den 161 Betrieben, die 1980 von Betriebsinvestitionsfonds ein Darlehen erhielten, gab es 49, die
nach den durchgeführten Investitionen weniger Beschäftigte hatten, weil sie vorwiegend
Rationalisierungsinvestitionen durchführten. 13 Betriebe haben mit ihren Investitionen eine
gleichbleibende Beschäftigung erreicht und zum Teil aber doch eine beachtliche Umsatzsteigerung
erreichen können.
Weitere 99 Betriebe haben allerdings hier doch den Nachweis erbringen können, daß sie mehr
Beschäftigte haben. Trotzdem, meine Damen und Herren, müssen wir feststellen, daß beim
Betriebsinvestitionsfonds im Jahre 1981 im Vergleich zu 1980 auch eine Reduzierung stattgefunden
hat, nämlich von 182,7 Millionen Schilling um 130 Millionen Schilling auf 52,6 Millionen, und das in
einer Zeit, wo man sich eigentlich Gedanken machen und darangehen sollte, zusätzliche Impulse zu
geben. Wir sind mit diesen 52,6 Millionen Schilling Förderung wieder in das Jahr 1973 zurückgefallen,
wo es zu diesem Zeitpunkt aus dem Betriebsinvestitionsfonds bereits 51,9 Millionen Schilling für
Förderungsdarlehen gegeben hat.
Bei der Wirtschaftsausschußsitzung wurde uns mitgeteilt, daß heuer ab der zweiten Jahreshälfte
Darlehensansuchen aus dem Betriebsinvestitionsfonds nicht mehr berücksichtigt werden konnten, weil
die Mittel dazu bereits erschöpft sind. Ich habe schon erwähnt, meine Damen und Herren, daß der
Betriebsinvestitionsfonds zweifellos zu den günstigsten Förderungseinrichtungen für Betriebe in
Niederösterreich zählt und daß es immer wieder große Nachfrage um verbilligte Darlehen gibt.
Auch hier müssen wir feststellen, daß es bis vor einigen wenigen Jahren immer wieder eine Übersicht
gegeben hat, wieviele Anträge nicht berücksichtigt werden konnten, weil eben die Mittel erschöpft
waren und wieviele notwendig wären, um alle Anträge positiv zu erledigen. Aber in letzter Zeit vermißt
man diese Darstellung, und wir regen daher auch hier an, diese Aufstellung wieder in die Berichte
aufzunehmen, weil es letzten Endes für die Abgeordneten doch interessant ist, welches Ausmaß
notwendig wäre, wenn alle Anträge positiv zu erledigen wären.
Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! Kürzlich haben uns die Wirtschaftsforscher
revidierte Prognosen über die weitere wirtschaftliche Entwicklung geliefert. Sie sind zwar noch besser
als in den übrigen Industrieländern, aber für uns sicherlich eine gewisse Vorwarnung für die Situation,
die uns noch 1982 und 1983 bevorsteht. So wurden die noch im Frühjahr gemachten Hoffnungen für
das 2. Halbjahr 1982 und 1983 deutlich korrigiert und beschnitten. Am internationalen
Wirtschaftshorizont zeigt sich laut den Wirtschaftsexperten noch immer kein Silberstreifen. Aus der
ursprünglich angenommenen Talsohle der Wirtschaft wurde eine Tiefebene, was leider in immer
zunehmendem Maße auch in unserem Land deutlich wird.
Das Wirtschaftswachstum wird heuer voraussichtlich anstatt 11/2 % nur 1% betragen.
Erst 1983 rechnet man mit einem Zuwachs von11/2 bis 1,9%. Die Inflationsrate hat erfreulicherweise
im Jahresschnitt wahrscheinlich die Größenordnung von 51/2 % und wird nach Meinung der
Wirtschaftsforscher 1983 auf 4,7 bis 4,9 % absinken. Meine Damen und Herren! Entscheidend aber
muß nach wie vor sein, daß es gelingt, auch für die Zukunft ein Höchstmaß an Beschäftigten halten zu
können. Für 1983 rechnen die Experten im Durchschnitt mit 122.000 Arbeitslosen, das sind um 15.000
mehr als heuer. Das Beschäftigtenprogramm der Bundesregierung, das ja erstellt wurde, wird aller
Voraussicht nach für rund 20.000 Menschen Arbeit schaffen, und wir glauben, daß es sicherlich
trotzdem eine bedenkliche Winterarbeitslosigkeit geben wird.
Daher, meine Damen und Herren, muß es eine gemeinsame Aufgabe sein und da kann man hier nicht
versuchen, Kompetenzzuordnungen zu treffen. (Abg. Präs. Romeder: Das gibt es ja!)
Lieber Kollege! Das gibt es im Grundsatz, jawohl, aber wenn es darum geht, Voraussetzungen zu
schaffen, Arbeitern und Angestellten, die bereit sind zu arbeiten, eine Arbeit zu sichern, eine Arbeit zu
vermitteln, dann kann es nicht vorrangig in einen Kompetenzstreit ausarten, sondern es müssen
gemeinsame Wege gesucht werden, gemeinsame Überlegungen angestellt werden, daß wir sehr wohl
alle Kräfte mobilisieren, um den Arbeitern und Angestellten durch eine gezielte und umfangreichere
Wirtschaftsförderung das Schicksal einer Arbeitslosigkeit zu ersparen. Auch über diese drei
Förderungseinrichtungen, die heute hier zur Beratung stehen, könnte dazu gewiß ein wesentlicher
Beitrag geleistet werden.
Meine Damen und Herren! Bei der Wirtschaftsausschußsitzung hat der zuständige Herr Landesrat
erklärt, er werde demnächst mit dem Landesfinanzreferenten Budgetverhandlungen führen.
Mittlerweile ist diese Zeit schon vergangen, er hat den 30. September genannt. Wir hoffen stark, daß
es dem zuständigen Landesrat für Wirtschaftsfragen möglich gewesen ist, auch für den Voranschlag
1983 die notwendigen Mittel zu bekommen, sodaß es gelingt, aus dem Landesbudget heraus jene
Impulse für die Wirtschaft zu setzen, damit es auch in Zukunft in Niederösterreich möglich wird, jenen
Wirtschaftstreibenden, die bereit sind, Investitionen zu setzen, Hilfestellungen zu gewähren, um
anstehende Probleme in Betrieben zu lösen und damit in Niederösterreich Arbeitsplätze zu sichern
und trotz der angespannten Wirtschaftslage da und dort auch neue Arbeitsplätze zu schaffen (Beifall
bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abg. Dkfm.
Höfinger das Wort.
Abg. Dkfm. HÖFINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen
Landtages! Es liegen uns drei Berichte über Aktionen aus der großen Palette der Wirtschaftsförderung
des Landes Niederösterreich vor und es gibt manches Erfreuliche darin festzustellen. Der Herr Abg.
Kaiser hat allerdings gleich eingangs bemängelt, daß die Berichte früher zeitgerecht, wie er sich
ausgedrückt hat, eingebracht wurden. Der Termin für die Einbringung dieser Berichte im Landtag ist
der 30. Juni, und auch heuer wurden die Berichte bis zu diesem Zeitpunkt dem Landtag übermittelt.
Sie sind auch noch vor den Ferien in die Einlaufsitzung gegangen, konnten allerdings, wenn Sie sich
erinnern, in der letzten Sitzung vor den Ferien, die, glaube ich, wieder bis in die frühen
Morgenstunden gedauert hat, nicht mehr behandelt werden. Zudem wollte das Referat, wie ich
erfahren habe, den Bericht über die Zinsenzuschußaktion INVEST und BIF unter einem vorlegen, weil
ja die beiden Aktionen in einem direkten Zusammenhang stehen, da auch n den Richtlinien
festgehalten ist, daß die Zinsen der aus dem BIF zum Teil erwachsenden Zinsenzuschußaktion
zugeführt werden müssen.
Dazu kommt noch, daß für die Erstellung des Arbeitsplatzdiagrammes für das Jahr 1980, das durch
die Aktion hier erläutert werden sollte, der Bericht der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse
abgewartet werden mußte, sodaß es erst zum damaligen Zeitpunkt möglich war, die Berichte
einzubringen.
Sie haben auch festgestellt, Herr Kollege Kaiser, daß die Darstellungen immer spärlicher werden. Ich
darf Sie an einen Landtagsbeschluß erinnern, wonach seinerzeit die Darstellung des
Rechnungsabschlusses in einer langwierigen Art einvernehmlich weggelassen wurde, um dadurch
den Bericht übersichtlicher und, wie es so schön heißt, transparenter zu gestalten. Zu der anderen
Bemerkung werde ich noch im Laufe meiner Ausführungen Stellung nehmen.
Wir haben also die drei Berichte da, die wir durchaus nicht aus dem Zusammenhang gerissen sehen
dürfen, da sie ja nur ein Teil jenes großen Instrumentariums sind, das Gott sei Dank das Land
Niederösterreich für die Förderung der Wirtschaft in diesem Lande zur Verfügung hat. Wir haben
gehört, daß durch die Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen über 20 Millionen ausbezahlt
werden konnten, daß 81 Darlehen mit 81 Millionen Schilling direkt und indirekt 256 Millionen an
Investitionen gefördert werden konnten; es wurden Maschinen angeschafft, Werkshallen errichtet,
Geschäfte und Büros ausgebaut usw.
Durch den Fremdenverkehrsförderungsfonds konnten 1981 108 Einrichtungen des Fremdenverkehrs
mit insgesamt 17,3 Millionen zur Hebung des Angebotes an Lebensqualität für unsere Gäste gefördert
werden - Sie haben es selbst dargestellt -: Sport- und Tennisanlagen, Bäder, Hallenbäder, Reitplätze nicht Reitställe bitte, ein gefährliches Wort -, Kegelbahnen, Sauna, Schilifte, Wanderwege usw.
Letztlich wurden im BIF immerhin auch 63 Darlehen mit über 52 Millionen für Maschinen, Werkshallen,
Produktionsstätten bewilligt. Gesamtinvestitionsvolumen 177,5 Millionen. Da gibt es ja auch gewisse
Schwankungen in der Ansuchensdichte, ich glaube, es ist von Jahr zu Jahr doch verschieden. In
einem Jahr wird noch mehr bewilligt und werden mehr Anträge aufrecht erledigt, wie es im
Amtsdeutsch so schön heißt, und im anderen Jahr wieder weniger. Das Land Niederösterreich tut also
etwas für die Wirtschaft.
Wenn Sie aber die Frage gestellt haben, ob hier ein Kompetenzstreit vorliege, dann muß ich doch
feststellen, daß je niemand einen Kompetenzstreit vom Zaun gebrochen hat. Es hat nur der Herr
Präsident Romeder ganz sachlich und ordnungsgemäß darauf hingewiesen, daß die Kompetenz für
die Wirtschaftspolitik eigentlich beim Bund läge bzw. liegt und daß daher die Frage berechtigt ist. Wir
sind auch für eine gemeinsame Lösung der Probleme, sicher, das haben wir nie in Frage gestellt oder
bestritten. Es stellt sich allerdings gerade auf Ihre Frage nach der Kompetenz wirklich auch uns die
Frage, wie sind die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, können denn diese
Förderungsmaßnahmen, die das Land Niederösterreich hier bietet, überhaupt noch greifen und wie
steht es mit der wirtschaftspolitischen Situation zur Zeit? Wir kennen alle die Daten, Sie haben sie
auch erwähnt und sie wurden auch von einigen Vorrednern schon genannt: Die Arbeitslosenrate ist
bedenklich hoch wie nie zuvor, es sind auch die Arbeitsplätze in Niederösterreich leider rückläufig.
Von einem Höhepunkt im Jahre 1980 von 439.000 unselbständigen Beschäftigten sind wir heute im
Schnitt der ersten Monate bei 427.000 gelandet, und für den kommenden Winter, wissen wir alle, ist
die Vorschau eher trist. Die schlechte Beschäftigung in der Bauwirtschaft, der Ausfall von öffentlichen
Aufträgen tragen dazu bei, hier eher graue Prophezeiungen an die Wand zu malen. Die
Insolvenzwelle steigt weiter an und die Unternehmer haben alle Hände voll zu tun, um über die
Runden zu kommen, und dann kommt bitte - da bin ich schon bei der Gemeinsamkeit, ich werfe Ihnen
das nicht vor, es wird Ihnen vielleicht auch peinlich gewesen sein, ich hoffe das zumindestens – ein
Herr Rautner und behauptet, daß die Unternehmer und die ÖVP-Landeshauptleute eine Art politische
Arbeitslosigkeit künstlich herbeiführten, um der Regierung Schwierigkeiten zu machen. Meine Damen
und Herren! Das ist die bisher ungeheuerlichste Unterstellung, die sich ein Politiker geleistet hat, in
Zeiten wie diesen! (Lebhafter Beifall bei der ÖVP.)
Er ist damit dem schlechten Beispiel des Herrn Zentralsekretär Marsch gefolgt, der schon vor einigen
Jahren eine ähnliche Behauptung völlig unbewiesen in diesen Raum gestellt hat und bis heute den
Beweis dafür schuldig geblieben ist. Wir glauben nicht, daß durch Äußerungen einzelner Personen die
Sozialpartnerschaft an sich in Frage gestellt werden kann. Dazu, glaube ich, hält sie doch noch zu gut
und dazu gibt es zu viele besonnene Menschen und Politiker auf beiden Seiten des Tisches, die daran
interessiert sind, diese Sozialpartnerschaft zu erhalten, aber Äußerungen wie diese in „Zeiten wie
diesen“, bitte, können nicht unwidersprochen bleiben! Sie dienen der Verschleierung der Situation, sie
dienen sozusagen in Ihrer Flucht nach vorn einfach dazu, die wahren Verhältnisse zu verzerren und
zu verzeichnen und rühren daraus, daß man einfach nicht erkennen will, in welche Situation uns die
Wirtschaftspolitik in den letzten Jahren geführt hat.
Wenn Sie sich erinnern, ich zitiere nicht gerne alte, verdiente Politiker, aber ich möchte dieses eine
Zitat bringen. Vor genau 12 Jahren hat der Herr Noch-Bundeskanzler Kreisky erklärt, 7 Milliarden
Budgetdefizit seien ein Wahnsinn. Heute halten wir bei zugegeben - und Herr Minister Salcher hat das
ganz offen gesagt - 70 Milliarden Defizit des Bundes! Wir stehen vor einer Auslaugung der Betriebe.
Wir wissen, daß immer neue Lasten auf uns zukommen.
Nun hat der Herr Abg. Kaiser das Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung genannt, und da bin
ich bei einer zweiten Äußerung des Herrn Rautner. Es sollten 5.000 Mietwohnungen gebaut werden
und man hat festgestellt, Experten haben festgestellt, daß diese Wohnungen aus dem ersten
Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung zu den teuersten Wohnungen, die überhaupt in
Österreich errichtet werden sollten, zählen und daß letztlich - das müßte Sie ja auch zum Nachdenken
bringen und hat auch ihre Parteifreunde in den Ländern zum Nachdenken gebracht -, die Mieter die
Zeche dafür zu bezahlen haben. Dabei hat auch bei den Landesfürsten Ihrer Couleur, bei Theodor I.
von Pannonien und bei Leopold dem Glorreichen von den Karawanken dieses Programm Zuspruch
gefunden, doch sie haben nicht gleich mit vollen Händen zugegriffen!
Wie uns aus einer Äußerung des Herrn Bundesminister Sekanina, der ja sicher ein unverdächtiger
Zeuge ist, vor ca. 14 Tagen bekannt ist, hat er festgestellt, daß bis heute keine einzige Wohnung aus
diesem Paket begonnen worden ist. Dafür wurden einige andere Dinge begonnen, Prestigebauten,
darunter einer, der schon oft Saurier, das Monster von Kagran genannt wurde. Gegen den Willen von
1,360.000 Österreichern wird dieses Monster nun in die Welt gesetzt, dessen Finanzierung noch
immer in der Luft hängt und von der nebulosen Zusage einiger Ölscheichs abhängt. Ich will mich jetzt
nicht in eine Diskussion über den Wert und Unwert von 1,360.000 Unterschriften mündiger Bürger, die
freiwillig und unter Preisgabe ihrer Identität dort hingegangen sind und unterschrieben haben und
denen es wahrlich in manchen Gemeinden nicht leicht gemacht wurde, einlassen. Ich möchte nur
eines sagen, daß im Gegensatz zur Entwicklung auf der Bundesebene durch freiwillige Preisgabe, wie
gesagt, der eigenen Identität bei der Unterschrift . . .(Abg. Kaiser: Preisgabe!)
Herr Kollege Kaiser! Ich möchte mich gerne mit Ihnen privat über die Einrichtungen der direkten
Demokratie unterhalten, aber hier ist, glaube ich, die Zeit zu knapp. Es wird sicher bei der
Budgetdebatte noch einiges dazu zu sagen geben. Ich möchte nur den Unterschied aufzeigen.
Entschuldigen Sie, daß ich Ihre nachmittägige Siesta so stören mußte, aber es gehört auch dazu, daß
es hier ein bißchen lauter zugeht.
Ich wollte den Unterschied aufzeigen, daß im Gegensatz zu diesem propagandistisch sicher guten
und teilweise auch gut gemeinten Beschäftigungsprogramm das Land Niederösterreich sofort reagiert
hat und die Förderungsmittel für 800 Eigenheime, die schon in Bau sind, freigegeben hat. Weiters hat
das Land Niederösterreich schon im April, rasch reagierend auf die Entwicklung in der Wirtschaft, eine
Milliarde Schilling als Sofortimpuls in die niederösterreichische Wirtschaft fließen lassen. (Abg.
Lechner: Aus dem Budget, Herr Kollege! - LHSt. Dr. Pröll: Na von wo denn? Von wo sollen wir sie
denn hernehmen, wenn nicht vom Budget? Wir können das Geld ja nicht stehlen! Von wo sollen wir es
also hernehmen? - Abg. Anzenberger: Ihr wollt nicht sparen! – Zweiter Präsident Pospischil, das
Glockenzeichen gebend: Bitte, den Redner nicht dauern zu unterbrechen! - Abg. Stangl: 30 Millionen
Werbekosten von Ludwig. Damit könnt Ihr gleich anfangen! - Unruhe im Hause.)
Ich weiß nicht, ob der Präsident auch schon Siesta hält, denn ich merke keine Reaktion.
(Zweiter Präsident Pospischil gibt das Glockenzeichen: Ich bitte, den Redner nicht dauernd zu
unterbrechen. Bitte, Herr Abgeordneter, weiterzumachen! - Abg. Stangl: Das können Sie sich nicht
erlauben!) Aber, Herr Kollege Stangl, regen Sie sich bitte doch nicht künstlich auf! (Abg. Stangl:
Überlegen Sie sich, was Sie sagen!) Das überlege ich mir sicher. (Zweiter Präsident Pospischil gibt
das Glockenzeichen: Ich bitte nochmals, den Redner nicht immer zu unterbrechen!)
Ich spreche hier als Abgeordneter, als frei gewählter Abgeordneter dieses Hauses, Herr Klubobmann
Lechner, und lasse mir von Ihnen nicht Zensuren erteilen. Bitte, seien Sie mir nicht böse! (Lebhafter
Beifall und Bravo-Rufe bei der OVP. - Abg. Stangl: Dann dürfen Sie einen frei gewählten
Abgeordneten nicht beleidigen!) Ich habe Sie nicht beleidigt, sondern ich habe Feststellungen
getroffen. (Abg. Stangl: Jawohl!)
Ich lasse mir hier nicht sagen, was ich als Präsident der Handelskammer auszusagen habe. Bitte, das
wollte ich nur zur Klarstellung sagen.
Was die Einstellung - und da komme ich noch zu einem Thema, das in den letzten Tagen in den
Medien sehr hochgespielt wurde durch die Äußerungen des schon zitierten Herrn Rautner -, was also
die Einstellung des Unternehmers und insbesondere der niederösterreichischen Unternehmer zu ihren
Mitarbeitern betrifft, so kann ich mit aller Deutlichkeit auf die auch heuer doch im großen und ganzen
erfolgreiche Unterbringung der meisten jungen Menschen auf Lehrstellen verweisen. Es gibt sicher
Lücken, es gibt Problemzonen, es gibt, ich weiß es aus den Statistiken des Landesarbeitsamtes ca.
500 Jugendliche, die noch nicht untergebracht sind, aber trotz dieser schwierigen Zeiten ist der
Großteil der Lehrstellensuchenden durch guten Zusammenhalt und gute Zusammenarbeit auch mit
dem Landesarbeitsamt möglich geworden.
Aber letztlich, glaube ich, nützt auch die beste Aktion der Arbeitsmarktverwaltung des
Landesarbeitsamtes nichts, wenn es nicht Unternehmer gibt und gesunde Betriebe, die überhaupt in
der Lage sind, noch Lehrlinge aufzunehmen und ihre Mitarbeiter zu halten. Ich glaube, daß ganz
deutlich hier zum wiederholten Male festgestellt werden muß, daß es ohne Unternehmer keine
Arbeitsplätze gäbe. Wir können nur dann die Arbeitsplätze erhalten - Herr Kollege Kaiser, da bin ich
mit Ihnen wieder einer Meinung -, wenn es den Unternehmern möglich gemacht wird zu überleben
und die Betriebe in Zukunft weiterzuführen. Deshalb abschließend zu diesen drei Berichten über die
Wirtschaftsförderungsaktionen:
Dem Land Niederösterreich, dem Landeshauptmann, dem Finanzreferenten und dem
Wirtschaftsreferenten Dank für das Verständnis, denn eines ist uns klar: Jede öffentliche
Förderungsmaßnahme kann nur Hilfe zur Selbsthilfe sein! Wir sind froh, daß es diese
Förderungsmaßnahmen vielen Betrieben in diesem Land ermöglicht, sich selbst zu helfen und den
Anschluß an die Zukunft zu finden.
Wir können nur hoffen - und da bin ich auch wieder mit Kollegen Kaiser einer Meinung -, daß im
kommenden Budget diese Förderungsmaßnahmen im gleichen und vielleicht auch im erweiterten
Ausmaß enthalten sein werden zum Wohle der Betriebe in unserem Land, aber auch zum Wohle der
Menschen, der arbeitenden Menschen, im Lande Niederösterreich. (Beifall bei der ÖVP.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Nächster Redner ist der Herr Abg. Krenn. Ich erteile ihm das
Wort.
Abg. KRENN: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abg. Höfinger hat mich eigentlich
herausgelockt, daß ich hier doch einiges dazu sage, sowohl als Arbeitnehmervertreter wie auch als
sozialistischer Abgeordneter. Ich möchte schon einiges feststellen, ohne daß ich jetzt in den gleichen
Ausspruch verfallen möchte wie mein Kollege Rautner, daß es aber hier doch, ohne das auf der
politischen Ebene behaupten zu wollen, Verzögerungen gegeben hat mit dem ersten
Sonderbeschäftigungsprogramm der Bundesregierung. Auch Sie haben sich schon manchmal
versprochen, Herr Abgeordneter, das soll vorkommen.
(Abg. Anzenberger: In Wien ist ja auch nichts gemacht worden!)
Übrigens, ich rede frei, wie Sie sehen, ohne Konzept. Außerdem haben Sie ja dieses
Sonderbeschäftigungsprogramm der Bundesregierung durch den Einspruch des Bundesrates
verzögert, wodurch - hier könnte man das Politische ableiten - dieses Programm viel zu spät erst zu
greifen begonnen hat. Das ist einmal eine Feststellung.
Die zweite Feststellung, die ich hier treffen mochte, ist, daß halt mitunter kleine Ursachen große
Wirkungen haben können, Herr Präsident, denn ganz einfach hier zu behaupten, daß die
Abgeordneten schlafen und Sie sie aufgeweckt hätten, finde ich schon ein bisserl weit hergeholt, und
ich glaube, man kann sich hier nicht beklagen über den Ausspruch eines (Abg. Ing. Kellner: Dann hast
Du es falsch gehört!) Abgeordneten und eines Politikers, der Ihnen einigermaßen in die Knochen
gefahren ist; das kann ich mir schon vorstellen, aber Sie teilen also aus. Anscheinend haben Sie, seit
Sie Präsident der Handelskammer sind, einen gewissen Auftrieb bekommen. Ich möchte aber schon
mit aller Deutlichkeit sagen, so kann man nicht reden, so kann man das doch nicht machen! (Abg.
Dr. Bernau: Das ist humorlos!)
Ich verstehe schon, daß man Politiker wie Kery usw. hier lächerlich machen, diskriminieren will. (Abg.
Anzenberger: Der hat ja auch nichts gemacht im Wohnbau!) Man kann es so auch machen. Natürlich.
Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, auf die Art und Weise kann man zu wirtschaftspolitischen
Fragen doch nicht Stellung nehmen. Ich habe hier oft genug erklärt, daß man gerade in den
Wirtschaftsfragen - und wir sehen ja die Wirtschaft vor allem aus dem Blickwinkel der Arbeitnehmer,
ich zumindestens und vor allem auch meine Partei -, hier doch mehr auf der Basis der
Zusammenarbeit sein sollte. Es ist nicht gut, wenn man solche Dinge hier prägt und es gibt auch
Aussprüche des Herrn Abg. Höfinger in seiner Eigenschaft als Präsident der Handelskammer, wo er
so auch über die, ich sage nie Sozialpartnerschaft, also über die sogenannte Sozialpartnerschaft
spricht. (Abg. Ing. Schober: Das müßten Sie eigentlich dem Herrn Rautner sagen. Der haut ja hinein,
und wenn man etwas sagt, spielt Ihr beleidigt!) Dann soll er es dem Rautner sagen, aber nicht uns
hier. (Abg. Ing . Schober: Das sind Eure eigenen Parteifreunde!) Hier wurde der Ausspruch getätigt,
und da müssen Sie schon gewärtig sein, daß wir ein bisserl etwas dazu sagen.
Ich war aber gerade dabei festzustellen, wenn man bei einer öffentlichen Veranstaltung als Präsident
der Handelskammer von der sogenannten - ich sage noch einmal, ich spreche nie von der
Sozialpartnerschaft, ich spreche von einer Wirtschaftspartnerschaft, denn zu einer Sozialpartnerschaft
haben wir meiner Meinung nach noch einen sehr weiten Weg - Sozialpartnerschaft spricht und in der
öffentlichen Aussage auch sagt, na ja, mehr sozial als Partnerschaft, dann ist das auch nicht gut. Ich
glaube, das sollte man unterlassen, auch wenn man es - und das sage ich auch - in „Zeiten wie
diesen“, die wirtschaftlich sehr schwierig sind, doch notwendig findet. (Abg. Anzenberger: Sie stellen
selbst in Frage, ob es sie gibt!) Einerseits spricht man immer, auch von Ihrer Seite, von
Zusammenarbeit, auf der anderen Seite zerschlägt man dann aber mit solchen Äußerungen den
guten Willen zur Zusammenarbeit. Ich glaube, man sollte hier ernsthaft über wirtschaftliche Probleme
reden. Das haben wir getan. Der Herr Abg. Kaiser hat sehr deutlich auf einige Punkte hingewiesen,
und wir wissen, daß wir noch vieles zu tun haben. Wir wissen, daß wir gerade jetzt mit den
Insolvenzen einige Schwierigkeiten haben, und es ist ja nicht unbekannt, das lesen Sie bitte aus dem
Bericht aus dem sicherlich uns nicht nahestehenden Kreditschutzverband 1870, und sie werden dort
wieder feststellen können, auch der letzte Bericht sagt es, daß die Insolvenzen im wesentlichen auf
die Unfähigkeit von Unternehmern zurückzuführen sind. Das ist eine Tatsache. (Abg. Anzenberger:
Wie ist es denn dann bei der verstaatlichten Wirtschaft? Sind dort auch lauter Unfähige?) Es gibt auch
dort welche, die unfähig sind! Soll ich Ihnen vielleicht ein paar nennen? Ich könnte Ihnen gewiß einige
nennen. (Abg. Anzenberger: Beim Bund trägt der Bundeskanzler die Verantwortung. Das wollt Ihr
nicht gerne hören!)
Herr Kollege Anzenberger! Wenn Sie wollen, ich bin gerne bereit, jederzeit gerne bereit, Ihnen
Gegenüberstellungen zu bringen - wir können uns zusammensetzen -, erstens einmal, was die
verstaatlichte Industrie in Niederösterreich in den letzten Jahren investiert hat und welcher
Strukturwandel sich ganz einfach aufgrund der gesamtweltwirtschaftlichen Lage vollzogen hat. Der
Bund ist ja auch der Eigentümer. Bitte, Herr Kollege Anzenberger, ich verstehe Sie nicht. (Abg.
Anzenberger: Ich verstehe Sie auch nicht!)
Wir alle sind ein Teil dieses Staates, und letzten Endes, wenn Sie schon davon sprechen, was der
Bund hier investiert, dann müssen Sie doch auch zur Kenntnis nehmen, daß der Bund durch die
verstaatlichte Industrie bisher auch etwas eingenommen hat, entweder durch Steuern oder eben
dadurch, daß gewisse Beträge dem Staat wieder zugeführt worden sind. Nur dann können Sie
darüber diskutieren und wenn es notwendig ist, auch über einen Privatbetrieb, und Sie verstehen
sicherlich viel mehr von der Landwirtschaft als ich. (Abg. Anzenberger: Der Private muß die Steuer
leisten und auch investieren!) Wenn Sie es in Ihrem Betrieb notwendig haben zu investieren, müssen
Sie natürlich das, was Sie erwirtschaftet haben, bzw. einen Teil, wieder für Investitionen nehmen. Das
sind die Investitionen des Herrn Anzenberger. In der verstaatlichten Industrie ist es halt der Staat, weil
dieser der Eigentümer ist, der muß eben dort investieren. (Abg. Anzenberger: Zuerst muß ich
verdienen, dann kann ich investieren!)
Was wollen Sie? Herr Anzenberger, nehmen Sie denn wirklich an, daß in dieser verstaatlichten
Industrie . . . (Abg. Anzenberger Wo sind denn die Erträge?) Die sind doch nachweisbar vorhanden.
(Abg. Anzenberger: Kollege Krenn, das werden wir uns gut merken. Wir werden darauf
zurückkommen, wenn Sie zum Land um Geld kommen!) Und letzten Endes: Hat das Land nichts von
der verstaatlichten Industrie? Hat das Land nichts gehabt durch die Investitionen? (Abg. Auer: Sie
haben gesagt, der Bund muß zuschießen! - Ruf bei der ÖVP: Im nächsten Jahr haben wir große
Sorgen!) Auch das werde ich mir gut merken. (Ruf bei der ÖVP: Nur Sorgen!)
Na sicherlich haben wir große Sorgen! Haben wir denn mit der Privatwirtschaft keine großen Sorgen
gehabt und haben sie nicht, oder wollen Sie das abstreiten? Ich bin gerne bereit, und wir werden
sicherlich noch Gelegenheit haben, darüber zu reden. (Abg. Anzenberger: Nach 13 Jahren
Verantwortung!)
Kollege Anzenberger, schauen Sie, (Abg. Anzenberger: Nach 13 Jahren!) ich sage Ihnen etwas. Ich
verstehe wirklich nicht sehr viel von der Landwirtschaft, ich ehre die Menschen, die dort arbeiten. Sie
denken vielleicht ein bisserl anders über die Dinge. (Abg. Anzenberger: Ich höre überhaupt nicht
gerne, wenn man da vorne steht und sagt, ich verstehe von manchem nichts, dann darf man sich nicht
hinstellen! - Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich behaupte ja, nichts von der Landwirtschaft zu verstehen,
(Heiterkeit im Hause.) aber ich verstehe ein bisserl (Abg. Anzenberger: Du bist ein gewählter Vertreter
des Volkes und hast für mehr dazu sein!) mehr von der Industrie. Von ihren Beschäftigten glaube ich
mehr zu verstehen als Sie. Das werden Sie mir doch zugestehen.
Aber abgesehen davon, zum Unterschied von Ihnen verteufle ich nicht die Landwirtschaft, aber Sie
machen es immer wieder mit der anderen Wirtschaft, vor allem mit der verstaatlichten Industrie. Das
ist der große Unterschied zwischen uns beiden. Dessen ungeachtet würde ich doch bitten, auch wenn
Sie hier manchesmal unpassende Bemerkungen gemacht haben, zur Kenntnis zu nehmen! Für mich
ist die Frage Wirtschaftspolitik und damit verbunden Arbeitsmarktpolitik viel zu ernst, als daß wir uns
hier durch gewisse Äußerungen auseinanderdividieren lassen sollten. Das ist meine Auffassung,
meine ehrliche Meinung. Nicht wir haben hier die Diskussion vom Zaun gebrochen. Wir haben hier
nicht zu urteilen, über Äußerungen des Herrn Rautner, sondern wir haben hier zu urteilen, was in
diesem Landtag gesprochen wird.
Wenn man hier in Zukunft, das möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen, den Weg, den wir bisher
beschritten haben, nicht mehr beschreiten will, wenn wir uns hier auseinanderdividieren lassen wollen,
daß wir uns in Wirtschaftsfragen nun mit solchen Äußerungen auseinandersetzen müssen - Herr
Präsident, ich möchte es sehr deutlich sagen, sie waren in manchen Phasen sehr diskriminierend -,
kann es dann hier natürlich zu Konsequenzen kommen, und das möchte ich vermeiden. Ich möchte
nicht, daß wir in diesen Fragen, in denen wir bisher die Zusammenarbeit gesucht haben, keinen
Konsens finden. (Abg. Anzenberger: Bemerkungen machen wir deshalb, weil wir uns nicht
ununterbrochen papierln lassen!)
Das werden wir dann schon sehen, es kommt darauf an, wie die Äußerungen weiterhin auf diesem
Wege sind. (Abg. Amon: Wer hat die Äußerungen gemacht?) Nicht wir. Wir haben ja nichts vom
Zaune gebrochen; aber, Herr Landesrat, wir haben das ja nicht vom Zaune gebrochen! Ganz einfach,
wenn hier Behauptungen aufgestellt werden, wenn hier in dieser Art geredet wird, dann werden wir als
Arbeitnehmer, die bisher die Zusammenarbeit gesucht haben, darf ich noch einmal sagen, gewisse
Konsequenzen ziehen! (Abg. Anzenberger: Ist das jetzt eine Drohung? - Abg. Präs. Romeder: Wir
fürchten uns nicht! - LHSt. Dr. Pröll: Welche Konsequenzen wird es geben? - Abg. Anzenberger:
Welche Konsequenzen? Sie drohen dem Handelskammerpräsidenten mit Konsequenzen?) Welche
Konsequenzen wir ziehen, das müssen Sie uns überlassen. So stark sind wir Gott sei Dank noch in
diesem Land. (LHSt. Dr. Pröll: Dann reden Sie nicht von Zusammenarbeit! Wenn es eine andere
Meinung gibt, drohen Sie Konsequenzen an! So wird Politik gemacht! Das ist aber nicht Demokratie,
Herr Kollege!)
Ich würde aber bitten, daß wir von dieser Art abgehen und gerade in Wirtschaftsfragen weniger
parteipolitische Momente in den Vordergrund stellen. Was wir hier zu tun haben, ist nämlich,
Wirtschaftspolitik im Sinne der Arbeitsmarktpolitik in den Vordergrund zu stellen, zum Wohle unserer
Bevölkerung! (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Nächster Redner ist der Herr Abg. Ing. Kellner.
Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich
hatte nicht die Absicht, mich bei diesem Tagesordnungspunkt zu Wort zu melden. Kollege Krenn! Es
bleibt Dir unbenommen, in Deiner Eigenschaft als frei gewählter Abgeordneter Dinge so zu sagen, wie
Du sie gesagt hast. Es bleibt aber uns unbenommen, das so zu qualifizieren, wie wir es auffassen.
Bitte, das zur Kenntnis zu nehmen! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige Dinge, die nicht unwidersprochen im Raum stehen
dürfen, nämlich Niederösterreich sei schuld, wenn im kommenden Winter die Arbeitslosenziffern bei
den Bauarbeitern eine bestimmte Höhe erreichen. Ja, wie denn? Was fällt dem Bund ein, beim
sogenannten zweiten Sonderfinanzierungsgesetz? Eine Form der Wohnbauförderung, wo die Länder
die Kosten zu tragen haben, wo auf dem freien Geldmarkt hohe Zinsen zu bezahlen sind und wo die
Mieter nachher, bitte schön, pro m2 S 50,- bis S 70,- zu bezahlen haben! Das ist jene Form, die der
Herr Kollege Krenn hier beklagt. Was haben wir in Niederösterreich gemacht? (Abg. Krenn: Nichts!)
Dann schlafen Sie, bitte, und da hat der Höfinger das Recht, Euch aufzuwecken. (Lebhafter Beifall
bei der ÖVP.)
Bereits im Frühsommer des heurigen Jahres wurden von der Niederösterreichischen Landesregierung
für 800 Wohnungen Förderungsmittel hinausgegeben, für zusätzlich 800 Wohnungen! Wir haben also
nicht Wohnungen versprochen, wir haben nicht versprochen, daß wir mit dem Geld anderer Leute
Wohnungen bauen werden, sondern das Land Niederösterreich hat bereits für 800 Wohnungen
Vorsorge getroffen! (Beifall bei der ÖVP.)
Kollege Lechner! Wien hat im Jahre 1982 aufgrund der offiziellen Zahlen 5.000 Wohnungen gebaut,
das kleine Niederösterreich 7.000 Wohnungen! Manche Leute sagen sogar 10.000. Ich habe mir die
Zahl nur mit 7.000 fixieren lassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sind die Fakten!
(Abg. Lechner: Wieviele Bundesmittel waren denn dabei?)
Herr Kollege Lechner! Was hätte die sozialistische Bundesregierung in den vergangenen zwölf Jahren
für Niederösterreich leisten können, wenn wir nicht bereit gewesen wären, beispielsweise für das
Sportzentrum in der Südstadt, wenn wir nicht bereit gewesen wären, für den Straßenbau bisher rund
11/2 Milliarden Schilling vorzufinanzieren?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt hören Sie gut zu. Es gibt in Niederösterreich keine
einzige Allgemeinbildende Höhere Schule in einem Bezirk, die nicht vorfinanziert worden ist. Der Herr
Bundesminister stellt sich am Eröffnungstag hin und schneidet das Band durch, läßt sich fotografieren
und hat nicht einmal einen Groschen dafür bezahlt! Das sind die Fakten, meine sehr verehrten Damen
und Herren! (LHSt.Dr. Pröll: Richtig! - Beifall bei der ÖVP.)
Kollege Krenn! Ich bin lange genug im politischen Leben tätig, um darauf hinweisen zu können, daß
es sicher keinen Sinn hat, zwei Dinge in der Art und Weise zu vergleichen, daß der Kollege Höfinger
in seiner bekannten humorvollen Art von der Siesta spricht und Du auf der anderen Seite sagst, wenn
Ihr, die Mehrheit des Hauses, da nicht brav seid, dann wird das Konsequenzen haben! Drohen Sie es
uns nicht an, denn sonst könnte es Konsequenzen haben! (Lebhafter Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Als nächster zu Wort kommt der Herr Abg. Dr. Bauer.
Abg. Dr. BAUER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die jetzige
durch vielleicht nicht ganz bedachte Äußerungen vom Zaune gebrochene Diskussion sollte doch
etwas anders ausklingen, als es vielleicht jetzt den Anschein hat. Ich glaube, meine sehr verehrten
Damen und Herren, wenn man die Dinge sehr kritisch analysiert, sozusagen sehr berufsmäßig
analysiert, dann muß man zu dem Schluß kommen, daß allmählich doch alle erkennen müssen, wo
die Weltwirtschaft wirklich steht. Daß die Weltwirtschaft in ihrer Konstitution wesentlich schlechter ist,
als wir vielleicht in manchen Orten und in manchen Gremien noch zugeben oder zugeben wollen, ist
eine Tatsache. (Abg. Buchinger: Was hat der Bundeskanzler vor 12 Jahren gesagt?)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist daher nicht gut zu beschönigen, in
Anbetracht der großen Probleme, die vor uns stehen, denn wir haben uns ja heute in Österreich noch
alle jene Entwicklungen durch eine sehr geschickte Politik erspart, die anderswo seit Jahren Realität
sind, die man anderswo seit Jahren dank dieser Regierung, (Abg. Anzenberger: Genau dort sind wir
jetzt!) auch eine Tatsache, ja überall international anerkennt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seien wir stolz, ganz unabhängig davon, welcher Partei wir
angehören, und froh darüber, daß wir all das nicht erleben müssen, was andere Regionen in dieser
Welt erleben. (Beifall bei der SPÖ.) Ich sage Ihnen eines, sehr verehrter Kollege! Die Tatsache ist
jetzt, ganz unabhängig wieder von der Partei, daß keine Regierung und kein Land in dieser Welt die
Krise besser gemeistert hat als dieses kleine Land Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)
Das sind Fakten, die man nicht wegdiskutieren kann. Ich könnte sie mit Zahlen jetzt belegen. (Abg.
Reischer: Er redet vom Ausland!) Aber Sie kennen die Zahlen genauso gut wie ich, und jeder
Österreicher weiß das. Wissen Sie, ich bin immer etwas enttäuscht, daß man diese Fakten nicht
anerkennt. Ich sage nicht, daß man nicht Kritik üben soll, sondern ich sage einfach, daß man dieses
Faktum nicht hoch genug einschätzen kann; und glauben Sie mir eines, ich komme ja sehr viel in der
Welt herum. z. B. in Schottland, in der Region, die einst eine blühende Industrieregion war, in
Glasgow, sind 20 bis 25% arbeitslos. Dort können Sie studieren, können Sie verfolgen, was es heißt,
seit zwei, drei Jahren dauerarbeitslos zu sein und wie groß die Hoffnungslosigkeit ist.
Es gibt ja psychologische Sprünge in dieser Entwicklung. Das Ganze beginnt so, daß zuerst noch
Hoffnung besteht, in einigen Monaten Arbeitsplätze zu haben, doch dann beginnt die
Hoffnungslosigkeit; eine Region beginnt abzusteigen, und dann erfolgt etwas, was wir alle nicht
wollen, nämlich, daß wir den Wiederaufstieg einer Region auch nicht durch noch so viele Mittel in
Gang setzen können! (Abg. Mag. Freibauer: Deswegen muß es anders werden!) Dort regiert ja eine
konservative Regierung, und ich sage Ihnen eines. (LR. Blochberger: Dafür bauen wir das
Konferenzzentrum! - Abg. Anzenberger: Wer hat denn vorher regiert?)
Ich komme gleich darauf zurück. Der Herr Präsident meinte, ein berechtigter Zwischenruf, die
Bundesrepublik Deutschland. Schauen Sie, die Koalition, die sozial-liberale Koalition ist sozusagen
vorbei, und es gilt jetzt zu beobachten, ob es die neuen Koalitionspartner besser machen. Man muß
aber doch gerechterweise sagen, daß man sich ja von weltwirtschaftlichen Entwicklungen nicht
abkoppeln kann, daß es nicht gelingt, auch beim besten Willen nicht gelingt, (Abg. Anzenberger: Da
müssen Sie zuerst die Schulden bezahlen!) daß man sich von außenpolitischen Ereignissen oder
Vorgängen abschottet.
Schauen Sie, ich nenne Ihnen hier sehr sehr deutlich die Verschiebung der terms of trade. In den
Jahren 1973/74 wurde eine Entwicklung eingeleitet, die die Industriestaaten in einem Maße getroffen
hat, die sie wahrscheinlich - rückblickend können wir das feststellen - in den Jahren 1973174 nicht für
möglich hielten. Auch der 79er, dieser zweite Ölschock, hat etwas ausgelöst, worauf wir uns nicht
einstellen können. Aber es ist ja nicht nur die Entwicklung der OPEC-Länder, sondern es ist eine
Entwicklung der gesamten Welt, nämlich die Verschiebung der terms of trade zuungunsten der
Industrieländer. Daher müssen wir uns langfristig darauf einstellen, daß wir diesen Anpassungsprozeß
zu bewältigen haben.
Ich glaube, es ist nicht gut, hier mit zu viel Emotionen zu arbeiten, denn unter dem Strich muß das
herauskommen, was wir uns alle wünschen, nämlich für den Österreicher und die Österreicherin das
beste Ergebnis. Jeder versucht natürlich von seiner Warte aus, seinen Beitrag zu leisten, und es kann
doch nicht so sein, daß man die Sozialpartnerschaft, ein Instrument, das sicher auch nicht
unumstritten ist, einfach aufkündigt, denn es gibt zur Zeit kein besseres Instrument, die Krise zu
bewältigen, und es gibt vor allem keine bessere Plattform, politische Differenzen zu überbrücken. Das
muß man immer klarstellen, und ich habe nicht verstanden, daß der Altlandeshauptmann Maurer z. B.
sehr emotional oder leichtfertig in Mariazell gemeint hat, dann kündigen wir die Sozialpartnerschaft
auf! Das sind Äußerungen, die natürlich .. . (Ruf bei der ÖVP: Die Frage der Marktordnungsgesetze!)
Die Frage, ich kenne sie schon. Natürlich sind viele mit der Marktordnung nicht einverstanden, und
man könnte manchesmal bei den Verhandlungen zum Schluß kommen, sie aufzukündigen, aber die
Folgen wären so gravierend, daß man es sich jedesmal im letzten Moment überlegte und dann
schließlich doch noch zugestimmt hat. (Abg. Anzenberger: Wie oft hat das schon die SPÖ gesagt!) Ich
habe mich heute aus dieser Diskussion heraus zu Wort gemeldet, weil ich glaube, daß sie wirklich in
einer Atmosphäre geführt wurde, die nicht gut ist, weil man die Probleme nicht wirklich richtig erkennt.
Jetzt noch ein paar Worte zur Industriepolitik selbst. Schauen Sie, es ist ganz natürlich, daß die
Industrie stärker Arbeitsplätze verliert als das Gewerbe oder der Dienstleistungsbereich. Das ist eine
Entwicklung, die in allen Staaten stattfindet. Ich persönlich bedauere das deshalb immer wieder, weil
nämlich die Industrie nach wie vor ein Motor der Wirtschaft und vor allem der Technologie ist und weil
insbesondere die österreichische Industrie noch nicht jene technologische Reife hat, wie sie in
anderen Ländern vorliegt.
Daher glaube ich, daß wir in der Industriepolitik das alte Wort der Strukturpolitik wieder stärker
heranziehen müssen. Wir müssen noch viel mehr Strukturpolitik betreiben als in der Vergangenheit,
weil wir die Strukturen, die wir haben, im Wettbewerb mit anderen Staaten, die ihre Industrien noch
aufbauen, sicher in der längerfristigen Perspektive nicht halten können. Das bedeutet, daß natürlich in
diesen großen Industriegruppen eben ganze Strukturen zusammenbrechen und neue Arbeitsplätze
aufgebaut werden müssen.
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird nicht so synchron gehen, wie wir es uns
wünschen. Die Synchronisierung des Überganges von einer Struktur in die andere ist sicher ein
hervorragendes Instrument der Sozialpartnerschaft, auch wenn, nur ein Beispiel, die Mikroelektronik
heute vielleicht als der große Jobkiller hingestellt wird. Es gibt ja hier schon die zweite Phase, nämlich
die Optoelektronik, die hier noch mehr anrichten wird, und trotzdem glaube ich, man darf diese
Entwicklungen nicht sozusagen als Maschinenstürmer vermeiden wollen, sondern muß als
entwickeltes Industrieland mitmachen. Das heißt, daß wir uns hier eben einen Platz erkämpfen
müssen, damit wir auch künftig unsere Wettbewerbsfähigkeit erhalten.
Ich sagte schon einmal und ich habe das auch schon einige Male in Veröffentlichungen geschrieben:
Das Hauptproblem ist, daß diese neue Generation der industriellen Revolutionen, es handelt sich
tatsächlich um eine Revolution, in einem sozial kontrollierten Umfeld erfolgt, das heißt, in einem
Umfeld erfolgt, das wir den Menschen zumuten können. Natürlich gibt es bei all dieser sozialen
Kontrolle Grenzfälle und Fälle, die wir aus sozialen Gründen zutiefst bedauern, die aber unvermeidbar
sind und wo nur eines gilt, nämlich das soziale Netz, das Sicherheitsnetz, besser zu knüpfen, damit
der einzelne eben doch nicht, auch wenn er unmittelbar auszuscheiden hat, in wirtschaftliche Not
gerät. Das sind unsere Aufgaben.
Ich als Sozialist bin von einem überzeugt, und die Beobachtung der Länder dieser Welt gibt mir recht.
Kein konservativ regierter Staat hat die Krise in diesem Ausmaß erkannt und in diesem Ausmaß
erfolgreich bekämpft wie eben Österreich! Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Die Rednerliste ist erschöpft. Die Berichterstatter haben das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Ich verzichte.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER: Ich verzichte.
Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. MOLZER: Ich verzichte.
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Finanzausschusses Zahl 477): Danke. Einstimmig angenommen.
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Wirtschaftsausschusses Zahl 478): Danke.
Einstimmig angenommen.
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Wirtschaftsausschusses Zahl 480): Danke.
Einstimmig angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Dr. Bernau, die Verhandlungen zur Zahl 385/1 einzuleiten.
Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner
Sitzung am 27. Mai dieses Jahres einen Gesetzesbeschluß über das Dienst- und Besoldungsrecht der
Vertragsbediensteten des Landes Niederösterreich gefaßt.
Die Bundesregierung hat dagegen gemäß Art. 98 Abs. 2 B-VG mit der Begründung Einspruch
erhoben, daß die bedeutende Besserstellung der Vertragsbediensteten des Landes Niederösterreich,
die sich aus einigen gesetzlichen Regelungen ergibt, wie z. B. § 30 (außerordentliche Vorrückung),
§ 57 (Übernahme des Vertragsbediensteten in ein unkündbares Dienstverhältnis), § 58 (dienst- und
besoldungsrechtliche Behandlung eines gesundheitlich nicht geeigneten Vertragsbediensteten),
infolge ihrer präjudiziellen Wirkung geeignet ist, zu Beispielsfolgerungen Anlaß zu geben.
Aus der Sicht einer gleichartigen Entwicklung des Vertragsbedienstetenrechtes ist mit ähnlichen
Forderungen an die anderen Gebietskörperschaften, und damit auch an den Bund, zu rechnen. Die
präjudizielle Wirkung, die von den gegenständlichen landesgesetzlichen Regelungen ausgeht,
bedeutet, meint die Bundesregierung, eine Gefährdung von Bundesinteressen gemäß Art. 98 B-VG.
In der Einspruchsbegründung des Bundes wird wiederholt darauf hingewiesen, daß im
Vertragsbedienstetengesetz 1948 keine dem Landes-Vertragsbedienstetengesetz vergleichbaren
Regelungen enthalten sind. Zu der Begründung des Einspruches der Bundesregierung ist zu
bemerken, daß die Kompetenz zur Regelung des Dienstrechtes der Vertragsbediensteten der Länder
nach Art. 21 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung den Ländern obliegt. Die erlassenen Gesetze
und Verordnungen dürfen jedoch von den das Dienstrecht des Bundes regelnden Gesetzen und
Verordnungen nicht in einem Ausmaß abweichen, daß der Wechsel des Dienstes wesentlich
behindert wird.
Der Landesgesetzgeber ist durch keine verfassungsgesetzliche Bestimmung verhalten, in
Dienstrechtsangelegenheiten nur gesetzliche Bestimmungen des Bundes zu übernehmen. Vielmehr
kann der Landesgesetzgeber auch eigenständige Regelungen erlassen. Diese dürfen nur nicht in
einem Ausmaß von den Bestimmungen des Bundes abweichen, daß der Wechsel des Dienstes
wesentlich behindert wird.
Die Einspruchsbegründung des Bundes enthält keinen Hinweis darauf, daß durch Regelungen des
Landes-Vertragsbedienstetengesetzes eine Erschwernis beim Wechsel des Dienstes eintreten könnte.
Die Einspruchsbegründung stützt sich ausschließlich auf die Gefährdung von Bundesinteressen und
auf die Möglichkeit von Beispielsfolgerungen.
Der Auffassung, daß durch Regelungen des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes Bundesinteressen
gefährdet werden, kann jedoch im Interesse des bundesstaatlichen Prinzipes nicht gefolgt werden.
Es hat sich daher der Verfassungs- und Rechtsausschuß in seiner Sitzung mit diesem Einspruch der
Bundesregierung befaßt, und ich darf namens dieses Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der in seiner Sitzung am 27. Mai 1982 gefaßte Gesetzesbeschluß, mit dem das Dienst- und
Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Landes Niederösterreich geregelt wird (LandesVertragsbedienstetengesetz - LVBG), wird gemäß Art. 98 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit Art. 24 Abs.
3 NÖ Landesverfassung 1979 wiederholt.
2. Die Landesregierung wird ersucht, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen
Maßnahmen zu treffen.“
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur
Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Verfassungs- und
Rechtsausschusses): Danke. Einstimmig angenommen.
Ich stelle noch zusätzlich fest, daß dieses Geschäftsstück bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte
der Mitglieder des Landtages angenommen wurde.
Zur Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Dr. Bauer und Genossen betreffend Verordnung
über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich,
Landtagszahl 494, hat sich Herr Landeshauptmann Mag. Ludwig zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Landeshauptmann Mag. LUDWIG: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur
Anfrage des Abgeordneten Bauer und anderer, betreffend die Verordnung über die Festsetzung von
Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich, beehre ich mich, folgendes
mitzuteilen:
Die in der Anfrage zitierte Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der
Rauchfangkehrer in Niederösterreich ist auf Grund der Gewerbeordnung erlassen worden. Die
Angelegenheiten des Gewerbes sind jedoch nicht Landessache, sondern in Gesetzgebung und
Vollziehung Bundessache. Die Bundesverfassung hat zwar den Landeshauptmann als Organ der
mittelbaren Bundesverwaltung eingerichtet, sieht aber gleichzeitig vor, daß der Landeshauptmann
nicht alle Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung selbst zu besorgen hat.
Nach der Bundesverfassung kann die Landesregierung in der Geschäftsordnung beschließen, daß
einzelne Gruppen von Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung im Namen des
Landeshauptmannes von Mitgliedern der Landesregierung zu führen sind. Die Niederösterreichische
Landesregierung hat die Angelegenheiten des Gewerbes in der Geschäftsordnung Landesrat Erwin
Schauer zur Führung in meinem Namen übertragen.
Ich darf eine Angelegenheit, die auf ein Mitglied der Landesregierung übertragen ist, ohne Änderung
der Geschäftsordnung der Niederösterreichischen Landesregierung nicht selbst besorgen. Würde ich
anstelle des nach der Geschäftsordnung zuständigen Mitgliedes der Landesregierung selbst
entscheiden, also einen Bescheid oder eine Verordnung erlassen oder aufheben, so würde ich in
gesetzwidriger Weise als unzuständiges Organ handeln.
Auf derselben Rechtsansicht beruhte auch die zweite Rechtsbereinigungsverordnung. Mit dieser
Verordnung der Landesregierung zur Vorbereitung der Rechtsbereinigung wurde der
Landeshauptmann abweichend von der Geschäftsordnung ermächtigt, Verordnungen in der
mittelbaren Bundesverwaltung aufzuheben. Dazu kommt, daß die Mitglieder der Landesregierung
gemäß Art, 42 der Landesverfassung bei Ausübung ihres Amtes dem Landtag nur in Angelegenheiten
des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes verantwortlich sind. Meine Verantwortlichkeit als
Landeshauptmann, die Verantwortlichkeit der Landeshauptmannstellvertreter oder eines Mitgliedes
der Landesregierung in der mittelbaren Bundesverwaltung ergibt sich hingegen aus der
Bundesverfassung.
Nach der Bundesverfassung sind der Landeshauptmann, dessen Stellvertreter und die Mitglieder der
Landesregierung in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung nicht dem Landtag, sondern
der Bundesregierung verantwortlich. Auch der Landtag scheint von dieser Ansicht auszugehen, denn
die ursprünglich im Resolutionsantrag enthaltene Aufforderung an mich als Landeshauptmann, meine
Verantwortung gemäß Artikel 103 Abs. 2 Bundesverfassung wahrzunehmen, ist im Beschluß des
Landtages vom 8. Juli 1982 nicht mehr enthalten.
Zur Aufforderung an die Landesregierung, zur Erfüllung der in der Antragsbegründung genannten
Aufgaben eine Kommission einzusetzen, beehre ich mich zu berichten:
In der Antragsbegründung sind folgende Aufgaben einer einzusetzenden Kommission genannt:
a) Überprüfung des Niederösterreichischen Feuer -, Gefahrenpolizei- und Feuerwehrgesetzes
hinsichtlich einer Anpassung der Kehrperioden an die heutigen technischen Gegebenheiten und
hinsichtlich der Schaffung einer Meßverpflichtung für Wärmeverluste und Abgasemissionen zum
Zwecke einer Energieeinsparung und Luftreinhaltung.
b) Erstattung von Vorschlägen zur Vollziehung der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a
Bundesverfassung zur Energieeinsparung, Landesgesetzblatt 8206-1, soweit es sich um
Angelegenheiten der Feuerpolizei handelt.
c) Überprüfung der Verordnungen über die Kehrperioden und die Höchsttarife für das Gewerbe der
Rauchfangkehrer in Niederösterreich.
Weiters sollten entsprechend der Antragsbegründung dieser Kommission Abgeordnete des
Landtages, Fachleute und Vertreter der Sozialpartner angehören. Da die Kommission Aufgaben in
verschiedenen Fachbereichen zu erfüllen hat, muß sie einerseits aus gleichbleibenden Abgeordneten
zum Landtag und Vertretern der Sozialpartner bestehen und andererseits je nach dem zu
behandelnden Fachgebiet mit verschiedenen Fachleuten besetzt sein. Es kommen hier z. B.
Fachleute auf dem Gebiete des Brandschutzes, der Heizungstechnik und des Energiewesens in
Betracht. Es muß daher jedes Regierungsmitglied in seinem durch die Geschäftsordnung der
Niederösterreichischen Landesregierung zur selbständigen Erledigung übertragenen Aufgabenbereich
für eine entsprechende Zusammensetzung der jeweiligen Kommission sorgen.
Hinsichtlich der Höchsttarife für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich verweise ich
auf die Anfragebeantwortung durch Landesrat Kommerzialrat Erwin Schauer. Die Betrauung der
Kommission mit Aufgaben im Bereich der Feuerpolizei wird von Landesrat Franz Blochberger
wahrzunehmen sein. Was schließlich die Meßverpflichtung für Wärmeverluste und Abgasemissionen
betrifft, so ist diese in der Niederösterreichischen Bauordnung und in der Niederösterreichischen
Heizungsverordnung geregelte Aufgabe von Landesrat Ernst Höger wahrzunehmen.
Ich habe mir erlaubt, diese Sachverhaltsdarstellung zu geben, weil ich immer wieder gerade vom
Klubobmann der Sozialistischen Partei gehört habe, der Landeshauptmann von Niederösterreich
mißachte einen einstimmig gefaßten Beschluß, was auf Grund der Verfassung und Gesetze unrichtig
und unwahr ist, und ich kann daher diese Ausführungen in der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis
nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zu Wort gelangt der Herr Landesrat Schauer.
Landesrat SCHAUER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Anfrage der
Abgeordneten Dr. Bauer und andere betreffend Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen
für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Die Gewerbeordnung ist eine bundesgesetzliche Norm. Die Höchsttarife für das
Rauchfangkehrergewerbe werden in mittelbarer Bundesverwaltung erlassen. Wie Landeshauptmann
Ludwig festgestellt hat, bin ich durch die Geschäftsordnung der Niederösterreichischen
Landesregierung dazu legitimiert. Nach der Bundesverfassung sind wir für diesen Bereich allein der
Bundesregierung und nicht dem Landtag verantwortlich.
Seit Dezember 1981 besteht ein Antrag der Landesinnung der Rauchfangkehrer auf Erhöhung der
Tarife laut Verordnung vom 30. März 1980. Der Antrag wurde mit Kostensteigerungen insbesondere
auf dem Lohnsektor begründet. Mit 1. April 1981 und 1. April 1982 wurden Lohnerhöhungen von
17,8% gewährt. Parallel dazu stiegen die Materialien um insgesamt 16,2%. Der Antrag der
Landesinnung wurde dem gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtungsverfahren unterzogen.
Nach Beendigung dieses durch die Gewerbeordnung vorgeschriebenen Verfahrens wurde der Antrag
auf Erstellung einer Kommission eingebracht. Angesichts des Wortlautes des Antrages des
Wirtschaftsausschusses bestand kein Anlaß, die Erlassung und Kundmachung der Verordnung zu
stoppen, da sich dieser Antrag nicht auf die laufende Tarifgestaltung bezogen hat. Eine Befassung der
erst einzurichtenden Kommission mit dem Verordnungsentwurf hätte eine Verzögerung des seit 1981
laufenden Verfahrens um mehrere Monate zur Folge gehabt, wäre doch bei Berücksichtigung der
Beratungsergebnisse der Kommission eine neuerliche Begutachtung des geänderten Entwurfes durch
Kammern und Gemeinden notwendig geworden. Im gesamten Verfahren habe ich die mir allenfalls
vorgeschriebenen bundesgesetzlichen Normen voll erfüllt. Als Mitglied der Niederösterreichischen
Landesregierung betrachte ich den Vorschlag der Einsetzung einer Kommission als eine Geste der
Zusammenarbeit. Der mir erteilte Auftrag zur Einsetzung einer Kommission wurde durch mein
Ersuchen um Nominierung der Kommissionsmitglieder erfüllt. Diese Geste der praktizierenden
Sozialpartnerschaft kann jedoch nur für zukünftige Beratungen über eine Verordnung, die
bundesgesetzlich begründet ist, verstanden werden.
Auf Grund der angeführten Gründe kann ich die bestehende Verordnung nicht außer Kraft setzen. Ich
kann nur nochmals betonen, daß ich bereit bin, die Beratungen der Kommission bei einer neuen
Verordnung zur Kenntnis zu nehmen und zu prüfen. (Beifall
bei der OVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Gemäß § 35 Abs. 7 der Geschäftsordnung haben beide Klubs
schriftlich verlangt, daß über die Beantwortung der Anfrage Landtagszahl 494 sofort eine Debatte
stattfindet. Da der Landtag hierüber gemäß § 35 Abs. 8 der Geschäftsordnung ohne Debatte zu
entscheiden hat, bitte ich jene Mitglieder des Hauses, welche für diese Anträge stimmen wollen, die
Hand zu erheben. (Nach Abstimmung): Danke, angenommen.
Wir gelangen daher zur Verhandlung der Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes Mag.
Ludwig und des Herrn Landesrates Schauer betreffend die Verordnung über die Festsetzung von
Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich. Zum Wort gemeldet ist der
Herr Abg. Dr. Bauer.
Abg. Dr. BAUER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben nun die
Anfragebeantwortung gehört und ich möchte auf den § 177 der Gewerbeordnung und die
Geschäftsordnung des Landtages gar nicht näher eingehen, sondern darauf, was der Herr Landesrat
Schauer in seiner Beantwortung ausgeführt hat, nämlich, daß er hier eine Geste der Zusammenarbeit
gesetzt hat, indem sozusagen die Kommission ins Leben gerufen werden soll. Ich möchte vielleicht
zur Vorgeschichte einige Bemerkungen machen. Ich möchte das alles, was schon gesagt wurde, nicht
wiederholen. Warum sind wir so stark gegen diesen Entwurf der Verordnung aufgetreten? Weil
wesentliche Anforderungen, die wir an eine neue und zeitgemäße Kehrordnung stellen, eben nicht
erfüllt waren. Das war ja dann die übereinstimmende Auffassung im Wirtschaftsausschuß.
(Dritter Präsident Romeder übernimmt den Vorsitz.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir gingen in den Wirtschaftsausschuß mit zwei Anträgen
hinein, einer war von der Sozialistischen Partei, einer von der Österreichischen Volkspartei, weil auch
in der Österreichischen Volkspartei einfach das Gefühl da war, daß im Zuge dieser neuen Verordnung
auch gleichzeitig über die Unübersichtlichkeit bzw. über die Frage der Kehrperioden gesprochen
werden soll, weil der Konsument eben ein Recht auf Transparenz des Tarifes hat. Alles das wurde ja
von den Vertretern der Volkspartei anerkannt und so kam es zu diesem gemeinsamen Antrag, der ja
ein guter Ansatz wäre und vielleicht noch ist, um in Ruhe und in sachlicher Diskussion eine
zeitgemäße Kehrordnung zu erarbeiten und dann dem Landtag zuzuleiten. Selbstverständlich kann
ich mich absolut nicht der Auffassung anschließen, daß hier keine Fragen des neuen Tarifes berührt
wurden. In den Wortmeldungen der Abgeordneten war das sehr wohl der Fall. Ja, ganz im Gegenteil,
einer der Hauptpunkte der Kritik war die Unübersichtlichkeit, abgesehen von den Erhöhungen der
einzelnen Tarifposten und von den Details, die wir auch angeführt haben, und abgesehen auch von
den von der Innung zugegebenen Unzukömmlichkeiten im einen oder anderen Bereich.
Der Herr Abg. Präsident Höfinger, der sich nach mir zu Wort gemeldet hatte, hat mir einleitend
zumindest eines bescheinigt, nämlich, daß ich meine Ausführungen sehr sachlich und sehr detailliert
vorgebracht habe. Er hat eine Bemerkung dazu gemacht. Professor Wallner ist ja anwesend. Ich habe
das Protokoll hier und laut Protokoll meinte Ihr Kollege Höfinger, daß er eigentlich im Stile des Herrn
Professor Wallner zur Kehrordnung reden wollte. Ich habe etwas nachgedacht, was er damit meint,
die epische Breite oder das profunde Wissen; ich habe jetzt gewartet und gelesen und habe mir
gedacht, warum er denn eigentlich nicht so geworden ist wie der Professor Wallner in seinen
Ausführungen. Solche Sätze muß man sich etwas überlegen. Denn wenn ein Kollege meint, er will im
Stil des anderen reden, und er verzichtet dann darauf, dann muß entweder etwas dahinterstecken
oder er hat es nicht so können. Zwei Möglichkeiten gibt es eben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, worum es geht, wissen wir alle, nämlich daß
hier ein System fortgesetzt wurde, das eigentlich im wesentlichen dem Entwurf entspricht und nicht
jene Anpassungen erbrachte, die wir alle erwarten von einer neuen Verordnung. Und deshalb haben
wir das ganze wieder in Diskussion gebracht, berechtigterweise in Diskussion gebracht.
Ich möchte auch mit einigen vielleicht politischen Nebensätzen etwas aufräumen. Mir wird zum
Beispiel etwas unterstellt, denn ich habe in meinen Ausführungen - das Protokoll kann ja nachgelesen
werden - nicht gesagt, daß die Monopolstellung aufgehoben werden soll, sondern ich habe lediglich
gesagt, daß derjenige, der den Monopolschutz genießen will, sich überlegen soll, was ihm mehr wert
ist, nämlich die stärkere Kontrolle, weil ein Monopol mehr Kontrolle erfordert, oder eben der freie
Wettbewerb. So habe ich das ausgeführt und da sind ganze Welten dazwischen. Jeder, der diesen
Gebietsschutz, und jeder, der einen besonderen Schutz genießt, muß eben dafür der Öffentlichkeit die
besondere Kontrolle gewähren.
Und lassen Sie mich noch sagen, ich habe auch von einer Schiedskommission gesprochen, weil an
diese Schiedskommission auch die Fälle herangetragen werden sollen, die die anderen stören. Es ist
nicht so, daß mir hier Einseitigkeit vorgeworfen werden könnte, denn ich bin davon ausgegangen, in
dieser Schiedskommission soll sowohl der Konsument wie auch der, der die Leistung anbietet, eine
Plattform haben, wo er seinen Standpunkt vorbringt und wo eben eine Kommission, eine
Beschwerdestelle, dann entscheidet, ob jemand zu Recht oder zu Unrecht Beschwerde geführt hat.
Und sehen Sie, Sie haben durch Ihre Vorgangsweise dennoch eine Desavouierung des Landtages
gemacht, auch wenn hier vielleicht eine juristische Deckung irgendwo gefunden werden kann. Nämlich
deshalb, weil man ja nicht davon ausgehen kann, daß man nur aus den juristischen Details
sozusagen seine Vorgangsweise ableitet, sondern eigentlich nach dem Geist der Diskussion zu
entscheiden hätte. Und der Geist dieser Diskussion war eben ein ganz anderer, als dann hier
praktiziert wurde. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Anzenberger: Verlangen Sie vom Landeshauptmann
Verfassungsbruch?) Überhaupt nicht. (Rufe bei der SPÖ: Hör' auf! Hör' doch auf!) Ich könnte da eine
Antwort geben. (LR. Blochberger: Das war ja Höflichkeit!) Ein ÖVP-Abgeordneter - er gehört nicht
diesem Haus an, sondern dem Nationalrat - hat zum Beispiel im Zusammenhang mit der Besteuerung
ganz offen gesagt, daß man bei den Vereinen das Gesetz nicht so genau beachten sollte. Sie wissen,
seit gestern gibt es eine Ombudsstelle, die diese Vereine berät; wir haben vorgesprochen und diese
Stelle wurde geschaffen. Hier wird bitte so getan, und dort wird wirklich aufgefordert, Gesetze zu
mißachten. (Abg. Buchinger: Nur hat man in der ÖVP-Regierung bei den Vereinen keinen
Ombudsmann gebraucht!) Herr Abg. Buchinger, zum Ombudsmann muß ich Ihnen eines sagen. Sie
kennen wahrscheinlich genausogut den Erlaß, er ist eigentlich eine Verbesserung gegenüber der
alten Ordnung. (Abg. Buchinger: Nur hat es früher keine Bearbeitung gegeben, und alles war erledigt!)
Moment einmal, lassen Sie mich ausführen. Worin liegt eigentlich jetzt der wahre Unterschied? Daß
nämlich die Bearbeitung der Fälle an die Lagefinanzämter hinausgegeben wurde. Dort gibt es
übereifrige oder pflichtbewußte Beamte, je nachdem, wie man qualifiziert, die in den Vereinen plötzlich
Unruhe stiften. Das ist nämlich die Wahrheit. (Abg. Stangl: Der ehemalige Finanzminister hat sich
nicht an die Gesetze gehalten!) Das ist nämlich das Problem dabei. (Unruhe. - Dritter Präsident
Romeder gibt das Glockenzeichen.) Bitte, um klarzustellen: Es hat hier eine Verbesserung gegeben
und der Minister hat wörtlich gesagt, er wollte eine besonders vereinsfreundliche Geste setzen. In der
Praxis war es halt dann ein vereinsfeindlicher Erlaß und das mußte richtiggestellt werden. Daher gibt
es jetzt einen Ombudsmann, der diese Fälle zu behandeln hat. Ich glaube, das ist eine gute
Einrichtung.
Aber nun zurück zu den Rauchfangkehrern, die ja eigentlich unser Thema darstellen. Meine sehr
verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir müssen auch mit einer Sache noch ins Klare kommen.
Es wurde angedeutet, ich hätte in irgendeiner Form die Existenzberechtigung dieser Berufsgruppe in
Frage gestellt. Wir sind weit davon entfernt, wir sind auch weit davon entfernt, die berechtigten
Erhöhungen in Frage zu stellen, denn natürlich wird von Zeit zu Zeit eine Anpassung der Tarife
notwendig sein. (Abg. Anzenberger: Die Frage ist, daß der Lechner einen Wirbel machen will!) Aber,
Herr Kollege Anzenberger, die Frage ist die Angemessenheit und da, glaube ich, scheiden sich die
Geister, ob das nämlich tatsächlich angemessen war. Wir haben das Empfinden, daß viele einzelne
Tarifpositionen unangemessen hoch veranschlagt wurden. Extrembeispiele möchte ich gar nicht
strapazieren wie zum Beispiel den Unterschied vom Lehrling bis zum Meister, da sind 1500%
Erhöhung. Das sind Extreme und man könnte fast sagen, hoffentlich schickt mir der Meister den
Lehrbuben, um die gleiche Leistung vielleicht zu empfangen, aber nicht das hohe Entgelt dafür leisten
zu müssen. (Abg. Diettrich: Du kannst ein guter Jurist sein, aber vom Gewerbe verstehst Du gar
nichts!) Ich wollte gar nicht auf die Details jetzt eingehen, sondern nur feststellen, daß wir die
Desavouierung darin sehen, daß wir zwar eine Kommission haben - die Kommission wurde nominiert , aber im September dann eine Verordnung herauskam, die eigentlich den neuen Tarif bereits
beinhaltet, ohne daß dieser Tarif jene in der Diskussion vorgebrachten Mängel beseitigt hat, ohne daß
damit eine Kehrordnung oder eine Tarifgestaltung erfolgte, die wirklich transparent ist, und ohne einer
wesentlichen, für uns immer wichtigeren Frage gerecht zu werden, nämlich der Frage der Umwelt und
der energiepolitischen Aspekte. Die sind im Tarif nicht drinnen, müßten aber auch geregelt werden.
Warum hat man diese Eile gehabt? Warum hat man in aller Eile eine Verordnung erlassen, wenn man
wirklich Gelegenheit zur Sanierung dieses leidlichen Problemes hatte? (Abg. Diettrich: Weil die
Gehilfen das brauchen!) Ich zitiere hier einen unverdächtigen Zeugen, nämlich den Präsidenten
Höfinger. Er führte in seiner letzten Landtagsrede zu diesem Thema aus: „Meine sehr verehrten
Damen und Herren, wir erleben heute einen historischen Augenblick, denn ein Zankapfel, der seit
mehr als 30 Jahren die Gemüter erhitzt, wird nunmehr durch die Vereinigung der Anträge beider
Fraktionen dieses Hauses außer Streit gestellt.“ (Rufe bei der SPÖ: Hört! Hört!) Das waren die Worte
des Präsidenten und jetzt wurde durch diese Verordnung dieser Zankapfel wieder geschaffen. Ich
glaube, daß das weder im Interesse der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher liegen kann
aber auch nicht, Herr Landeshauptmann und Herr Landesrat Schauer, im Interesse dieser
Berufsgruppe, weil auch die wahrscheinlich diese Bereinigung mit uns gemeinsam durchführen wollte.
Dieser Zankapfel ist wieder aufgelebt durch diese Verordnung, denn das ist ein Faktum, das gesetzt
wurde und das man eigentlich nur als Desavouierung betrachten kann, weil die Eile nicht notwendig
ist.
Und nun zu den Details. Ich gehe nicht auf die Indexberechnung ein. Sie haben den Entwurf
ausgesandt und ich könnte davon lange reden, warum Sie den August zufälligerweise
herausgenommen haben, obwohl die Verordnung im März 1980 erlassen worden ist. Warum Sie den
August 1979 als Basis nehmen, ist mir persönlich höchst unerklärlich. Aber gut, Sie werden Ihre
Gründe haben, der August hat meistens die höchsten Ausschläge, das wird vielleicht der Grund
gewesen sein. Aber weil ja auch der August 1981 genommen wird, gleicht sich das etwas aus. Wie
diese Indexrechnung erfolgte, ist eigentlich mathematisch zweifelhaft. Ich verlange ja nicht von jedem,
daß er Mathematik beherrscht, aber wenigstens die, die den Entwurf aussenden, müssen es
beherrschen. In der Argumentation ist es nämlich dann ein bissel peinlich, wenn man sozusagen die
Indexrechnungsbasis 1976 nimmt, dann den Index vom 1979er Jahr nimmt, der ja ganz anders
eingegangen ist, und davon die Prozente ausrechnet. Es müßte zumindest eine Verkettung erfolgen in
mathematischer Form, die kann jeder ausrechnen, kann es sich auch abholen, in einem Steuerbuch
steht es auch, und es wäre vielleicht schon ein ganz anderes Ergebnis herausgekommen. Das wollte
man ja gar nicht. Man ist hergegangen, hat den Index genommen, unabhängig davon, wie er
eingeflossen ist, hat das Basisjahr August 1979 genommen und dann 1981 als Prozenterhöhung. Das
ist der erste wirklich gravierende Fehler. Jetzt bin ich aber sehr gutmütig und sage, vielleicht gleicht
sich das auch einigermaßen aus über die Jahre, wenn es sich gleich entwickelt.
Der zweite gravierende Fehler, der meiner Meinung nach nicht verzeihlich ist, ist die Gewichtung. Ich
sprach schon darüber. Wenn man aus der Summe der Indexpositionen einige herausgreift, sagen wir,
wenn man nur die Verdreifachung der Energie hernimmt, dann muß man doch feststellen, daß jeder
Betrieb eine bestimmte Kostenstruktur hat und jede Position auf diese Kostenstruktur anders wirkt.
Das heißt, man muß gewichten. Es ist ein Mindesterfordernis, wenn man einen Index errechnet, daß
man die jeweiligen Gewichte setzt, mit denen die Position in bezug auf die Kostenstruktur einfließt. Ich
weiß es nicht, ob der Wohnungsaufwand oder Beleuchtung und Beheizung, davon feste Brennstoffe,
flüssige Brennstoffe oder Gas, Strom z. B. anders für den Rauchfangkehrer ins Gewicht fällt als für
andere Berufsgruppen.
Und so kam dann das Paradoxe zustande, daß eine durchschnittliche Erhöhung von 25%
herausgekommen ist, bezogen auf zwei Jahre. Wenn man zum Beispiel eine Lohnforderung nach der
Formel aufstellen und den Index nicht mehr anerkennen würde - auf das läuft es ja hinaus, daß ich
den Gesamtindex nicht anerkenne, sondern einen individuellen, mir genehmen Index errechne und
darauf meine Forderung aufbaue -, wenn man so die Lohnpolitik betreiben würde, könnten manche
Berufsgruppen sicher mit den Prozentsätzen, die gehandelt werden, nämlich um 5, 6, 71/2 % vielleicht
maximal, nicht einmal diskutieren. Man muß sich einigen. Anerkennt man den Index als Basis und
Argumentationslinie, dann muß er auch in sich konsistent sein und muß mit der Kostenstruktur
übereinstimmen. Und selbst wenn ich diese ganz grobe Rechnung anstelle, stimmt diese Berechnung
mit der tatsächlichen Kostenstruktur, die Sie auf Seite 1 geben, nicht überein.
Ich wollte eigentlich nur eine kurze Wortmeldung dazu abgeben, denn unsere Forderungen, die wir im
Zusammenhang mit der neuen Verordnung und einer zeitgemäßen Kehrordnung stellen, möchte ich
nicht wiederholen in diesem Hohen Haus. Es ist jetzt geschehen und Sie sagen, Sie können das nicht
mehr aufheben. Das ist auch nicht von uns verlangt worden, sondern wir fühlen uns nur als
Abgeordnete in unserer Argumentation etwas verletzt. Wir fühlen uns aber auch als Niederösterreicher
nicht im ausreichenden Maße vertreten. Das ist nämlich das Entscheidende. Und ich glaube, daß
durch diese Vorgangsweise eine Schwierigkeit nicht mehr aus der Welt geschafft werden kann,
nämlich daß wir Zeit verlieren, Zeit verlieren, die wir für eine zeitgemäße Kehrordnung, gebraucht
hätten. (Abg. Diettrich: Es geht um etwas ganz anderes. Das ist vollkommen abwegig!) Ich habe
immer gesagt, das muß in einem Konnex gesehen werden. Natürlich kann man es unabhängig sehen,
aber man muß es meiner Auffassung nach in einem Konnex sehen, weil ja den Konsumenten sehr
wohl interessiert, was in den Höchsttarifen drinnen steht.
Aber nun etwas anderes, das für Sie und für alle Niederösterreicher wichtig ist. Wir glauben, daß diese
zeitgemäße Kehrordnung viel mehr bringt für die Rauchfangkehrer, als Sie eigentlich jetzt noch,
glaube ich, erkennen. Ich habe nämlich ausgeführt, ich möchte eine Anpassung einer zeitgemäßen
Kehrordnung an die Kehrperioden. Aber ich will ganz etwas anderes. Durch den energie- und
umweltpolitischen Aspekt, den ich immer in meine Diskussion gebracht habe, erfolgt eine Erweiterung
des Tätigkeitsbereiches und Tätigkeitsfeldes. Das ist viel wichtiger, als daß man acht Mal kehren darf.
Da kehrt man vielleicht nur sechs Mal und macht dafür lieber die umweltbelastenden Anlagen. (Abg.
Diettrich: Seit Jahren laufen wir Türen ein. Landesrat Höger kann es sagen!) Nicht Landesrat Höger,
das steht jetzt nicht zur Debatte. (Abg. Diettrich: Das steht schon zur Debatte!) Wichtig ist für mich
vielmehr eines: Wir wollen den energiepolitischen Aspekten voll Rechnung tragen, dafür brauchen wir
laufende Kontrollen. Wir wollen den umweltpolitischen Aspekten voll Rechnung tragen, dafür
brauchen wir ebenfalls Messungen. (Abg. Diettrich: Wir sind seit 5 Jahren bereit!) Und ich ging davon
aus in meinem Diskussionsbeitrag, daß das ein so wichtiger Beitrag ist, daß sogar eine Erweiterung
der Tätigkeit erfolgt, aber zu Lasten bitte dieses derzeitigen Systems der Kehrung.
Und noch etwas ganz offen. Es sitzen ja, glaube ich, auch Vertreter der Rauchfangkehrerinnung da.
Ich sage hier sehr deutlich ein Wort zu den zukünftigen Aufgaben. Da wird es davon abhängen, ob der
eine oder andere Betriebsinhaber auch bereit ist, diese Tätigkeit zu übernehmen und auch
durchzuführen. (Abg. Diettrich: Kann!) Denn in diesem Bereich wird es keinen Monopolschutz im
üblichen Sinne geben, sondern die Messungen können auch andere Institutionen oder
Gewerbebetriebe durchführen. Auf das kommt es sehr wesentlich an. Wenn der eine oder der andere
nicht Willens ist, diese zusätzliche Tätigkeit zu übernehmen, dann werden andere das tun. Aber ich
glaube, man sollte sich im klaren sein, daß wir durch diese Maßnahme Energie einsparen könnten
und vor allem auch die Umwelt weniger belasten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man über Umweltschutz spricht, dann glaube ich
beginnt es dort, wo der unmittelbare Nachbar sozusagen einen zu ärgern beginnt. Jeder von uns kann
vielleicht einmal erleben, wenn er einen Nachbarn hat, der eine Zentralheizung betreibt und keine
entsprechende Anlage hat, daß er sich dann manchesmal den Rauchfangkehrer oder irgend eine
Institution wünscht, daß gemessen wird, weil er mit dem Nachbarn nicht streiten will, das kommt ja
dazu. Er will in Frieden leben, aber er erstickt dabei. Er erstickt dabei und daher ist es eine ungemein
wichtige Betätigung, die hier entsteht und dadurch hätte die Berufsgruppe sogar eine Erweiterung
ihrer Tätigkeit.
Sie können sicher sein, wir werden auch in dieser Kommission unsere sachlichen Beiträge abgeben
und mitarbeiten. Aber es ist und bleibt für mich eine Erfahrung, die ich jetzt einmal machen mußte,
daß man den gemeinsamen Willen beider Fraktionen auch ignorieren kann. Danke. (Beifall bei der
SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Dr. Bernau. Ich
erteile es ihm.
Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die bevorstehenden
Verhandlungen der Kommission sind die Ausführungen meines Vorredners sicherlich sehr geeignet,
ein sachliches Klima zu erzeugen. Das wollen wir alle, denn ich glaube, wir sind uns darüber im
klaren, daß die Frage der Rauchfangkehrertarife gar keine parteipolitische Frage ist, sondern eine
Frage welche die Bevölkerung ebenso interessiert wie die Berufsgruppe der Rauchfangkehrer. Aber
es ist natürlich nicht möglich, hier mit Engelszungen zu sprechen, wenn halt, wie es den Anschein
gehabt hat, vorher durch Wochen, durch Monate eine Polemik durch die Zeitungen geht, wenn der
sozialistische Klub eine Pressekonferenz macht, wenn der sozialistische Klub den Herrn
Landeshauptmann, den Herrn Landesrat, aber auch die Rauchfangkehrer zu Prügelknaben stempelt,
wenn man in der Zeitung lesen kann, daß der Herr Landeshauptmann Verfassungsbrecher ist, wenn
man liest, daß eine Diffamierung des Landtages erfolgt ist, Flugzettel herumgegeben werden in
sozialistischen Zeitungen, wo ebenfalls der Landeshauptmann beschimpft wird, wo es heißt, es kommt
einer Brüskierung, einer Herausforderung des Landtages gleich, wenn zwei Wochen später diese
Verordnung erlassen wird. Also das, meine Damen und Herren, hört sich ja alles ganz anders an. Wir
sind ja gewöhnt, daß wir hier im Haus dann mitunter eigentlich recht friedlich etwas besprechen, was
vorher in der öffentlichen Meinung als alles andere als friedlich dokumentiert wurde. Das hat natürlich
dann zur Folge, daß eine Mißstimmung eintritt, eine Mißstimmung bei der Bevölkerung, aber auch bei
den politischen Parteien. Ich nehme sehr gerne zur Kenntnis, daß der Kollege Bauer heute versucht
hat, mit Recht versucht hat, in dieser Frage keine parteipolitische Frage zu sehen. Es ist eine fachliche
Frage, es ist eine sachliche Frage, über die es ganz einfach zu verhandeln gilt.
Nun, wenn man die Stellung der Politiker heute betrachtet, stört mich persönlich etwas, das ich schon
ein paarmal hier erwähnt habe. Gestatten Sie mir, daß ich es auch heute sage, ich gehöre jetzt auch
schon zu den älteren in diesem Haus. Wir Politiker zerreißen uns jahraus, jahrein. Wir rennen herum,
wir sind nicht bei unseren Familien, wir haben keine Zeit für unser Privatleben, wir sind wirklich, das
darf ich sagen, ständig im Dienste der Bevölkerung eingesetzt. Und trotzdem haben wir den denkbar
schlechtesten Ruf, den es gibt. Wir müssen jeden Tag in der Zeitung lesen, was wir für „Pülcher“ sind,
was wir für Verbrecher sind, was wir für Herunterzieher sind, wie korrupt wir sind, daß wir unnötig sind
und so weiter. Aber, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir ein ehrliches Wort. Wir machen uns
ja ununterbrochen selber dazu. Wir lassen ja keine Gelegenheit vorübergehen, uns mit derartigen
schlimmen Namen zu bezichtigen. Der Ludwig ist ein Verfassungsbrecher, er dasavouiert den
Landtag, das geht ja am laufenden Band bitte. Kann man es übel nehmen, daß die Bevölkerung dann
sagt, das sind nur Streithanseln und wir wollen einmal Leute haben, die wir ernst nehmen können.
(Abg. Anzenberger: Es ist Euer Klubobmann, der das sagt!) Ich appelliere daher an alle Fraktionen:
Meine verehrten Kollegen, sind wir in unserer Debatte fair zueinander, reden wir über Grundsätze,
reden wir über jene Grundsätze, in denen wir uns vielleicht in der Durchführung unterscheiden, aber
verhindern wir endlich einmal diese ständige Desavouierung, denn lachen tun ja dann die anderen.
Lachen tun die, die ja eigentlich nichts schaffen wollen, die nur destruktiv sind, die sich dann ,,Grüne"
oder sonstwie nennen und die dann den Rahm abschöpfen. Oder in der Presse wird jetzt
ununterbrochen in Leitartikeln verbreitet, das Heer der Nichtwähler wird größer, das sind eigentlich die
Leute, die etwas leisten. Meine Damen und Herren, mitunter kommt es mir wirklich so vor, wenn ich
die Zeitung aufnehme, daß ich mich genieren muß, als Politiker hier in Österreich zu agieren. Und das
sollten wir uns bitte auch selber ein bißchen leichter machen.
Zum Meritum: Der Landtagsbeschluß vom 8. Juli 1982 hat selbstverständlich die Einsetzung der
Kommission vorgesehen, aber bitte, nicht im nachhinein. Wenn Sie sagen, Herr Kollege Bauer, Sie
fühlen sich desavouiert, ja bitte, die Rauchfangkehrer warten ja schon zwei Jahre lang, daß endlich
der Tarif geregelt wird. Der Antrag läuft und seit dem Jahre 1980 ist nichts geschehen. In der
Zwischenzeit sind zweimal Lohnerhöhungen, einmal 8%, einmal 7%, erfolgt. Sie haben also doch das
Recht gehabt, daß ordnungsgemäße Verhandlungen geführt wurden mit dem Amt der
Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Landes-Arbeiterkammer. Man hat ja bitteschön auch
etwas geleistet. Ich darf Sie daran erinnern und Sie werden es ja alle sehr genau wissen. (Abg. Dr.
Bauer: Es geht ja nur um ein, zwei Monate!) Das ist ein Irrtum bitteschön. Wir haben im Juli
beschlossen, die Kommission einzusetzen. Das war in der letzten Landtagssitzung. Es ist Ihnen
hoffentlich vollkommen klar, daß die Kommission frühestens jetzt eingesetzt werden wird. Dann wird
die Kommission zweifellos eine ganz beachtliche Zeit zur Arbeit brauchen. Wir werden es ja jetzt
erleben, daß wir etliche Zeit brauchen werden, und dann muß das Begutachtungsverfahren gemacht
werden. Natürlich werden wir wieder die Gemeinden fragen und es ist, meine Damen und Herren, ein
Jahr wie nichts vorüber. Insoferne war natürlich sehr wohl Eile geboten. Ich möchte sehen, welcher
Berufsgruppe Sie es zumuten, daß sie zwei oder drei Jahre auf eine Tarifregelung warten soll, weil
man jetzt - mit Recht - versucht, einen neuen Tarif zu schaffen.
Aber es ist ja eine Menge Positives geschehen, meine Damen und Herren. Man hat verhandelt, man
hat sich mit der Arbeiterkammer zusammengesetzt, es ist im Referat gearbeitet worden, es ist die
Unübersichtlichkeit der Tarife, die ja sehr stark beklagt wurde bisher, beseitigt worden. Ich darf es
Ihnen vorzeigen. Das ist der alte Tarif bitteschön, das waren immerhin 3 Blätter, das kennen Sie ja;
und der neue Tarif, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist in einem Blatt zusammengefaßt. Man
hat damit auch der Forderung der Arbeiterkammer Rechnung getragen. (Abg. Kaiser: Nicht die
Tabellen sind wichtig!) Sie sind lesbar geworden. Man hat doch den Vorwurf gemacht, Kollege Kaiser,
daß sich die Leute nicht auskennen. Jetzt ist es bitteschön viel leichter geworden und viel einfacher
geworden. Das ist doch sicherlich auch im Dienste des Kunden. (Abg. Kaiser: Die Leute interessiert
nicht die Tabelle, sondern die Rechnung!) Also wenn Sie von der Rechnung sprechen, Herr Kollege
Kaiser, die Rechnung hat der Staatsbürger ununterbrochen zu bezahlen! Der Staatsbürger hat die
Rechnung dafür zu zahlen, daß die Mehrwertsteuer von 14, 16, 18% auf 30% erhöht wurde. Der
Staatsbürger hat die Rechnung bezahlt, daß die Straßenbahntarife von 5 Schilling auf 15 Schilling
erhöht wurden. Der Staatsbürger hat es zu bezahlen, daß der Stromtarif von 100 auf 200% erhöht
wurde. Das hat er alles zu zahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dann können Sie doch
nicht ausgerechnet die Rauchfangkehrer als einzige anprangern, weil die auch verlangen, daß die
Tarife ausgeglichen werden. (Beifall bei der ÖVP. - Unruhe. - Dritter Präsident Romeder gibt das
Glockenzeichen.) Aber es ist noch etwas geschehen. Diese komplizierte Materie mit den schliefbaren
und nicht schliefbaren und kleinen Kamin ist vereinfacht worden. Immerhin hat man auch nach
Wunsch der Arbeitnehmervertreter umgestellt auf Kilowatt, das ist jetzt die Berechnungsgrundlage.
Und jetzt sage ich Ihnen, meine Damen und Herren, jetzt haben wir das und jetzt kann man das
einmal in der Praxis sehen. Wir werden in diesem Jahr vielleicht eine ganze Menge dazulernen. Und
vielleicht wird dann in einem Jahr das noch viel besser werden, als wir es jetzt fürs erste hätten
gestalten können, denn wir wollen ja flexibel bleiben und Sie haben ja auch mit Recht gesagt, wir
wollen auch künftighin weiterverhandeln. Darauf kommt es an.
Ein weiteres: Die Rauchfangkehrer müssen jetzt eine Kehrstellenaufnahme machen, das heißt, sie
gehen jetzt zum Konsumenten, sie müssen sich mit dem Konsumenten besprechen, sie müssen ihm
jetzt erklären, wie künftig der Tarif berechnet wird. Die Konsumenten können also jetzt sehr genau
fragen, wie das gemeint ist. Ich sehe auch darin eine außerordentlich positive Sache, die jetzt
gemacht wurde, und rege mich daher gar nicht auf, daß wir hier irgendwie Zeit versäumt hätten. Diese
Neuaufnahme der Kehrstellen, muß ich sagen, wird auch für die Rauchfangkehrer nicht ganz einfach.
Sie haben gesagt, im Schnitt wird die Teuerung bei 25% liegen. Es gibt aber eine ganze Menge von
Beispielen, wo sie darunter liegt, wenn ich mir das ansehe. Ich nenne aber nur ganz wenige Beispiele.
Für ein altes Einfamilienhaus, das einen Rauchfang für die Küche hat, wo mit festen Brennstoffen
geheizt wird, und dann noch einen Rauchfang für die Einzelheizung, ist der Tarif von früher 491,60
Schilling jetzt auf 600 Schilling gestiegen. 22%, richtig, aber das in drei Jahren. Das ist aber einer der
höchsten Tarife. Bei einem modernen Einfamilienhaus, das schon eine Zentralheizung hat und auch
einen Rauchfang, steigt der Tarif von 594 Schilling auf 672 Schilling, das sind 13%, meine Damen und
Herren, also keine exorbitanten Beträge. (Abg. Dr. Bauer: Es gibt aber viele andere Beispiele auch!)
Ich habe hier keine Extrembeispiele angeführt, sondern ich führe hier jene Beispiele an, die durchaus
normal lesbar sind. Ich sage noch einmal, ein modernes Einfamilienhaus hat einen engen Rauchfang
für die Küche für feste Brennstoffe und einen engen Rauchfang für die Zentralheizung. Das ist
ungefähr das, was normalerweise bei uns gebaut wird. Das ist doch ein ganz klares Beispiel. Ich
brauche ja keine Extrembeispiele anzuführen. Dasselbe ist, wenn ich von einer Wohnhausanlage
spreche, die achtgeschoßig ist, wo bisher der Tarif bei 2.577 Schilling lag; jetzt liegt er bei 3.122
Schilling, das sind 21%. Meine Damen und Herren, das sind doch alles Tarifforderungen, die mir
durchaus gerecht erscheinen. Es gibt Spitzen nach oben, es gibt auch Spitzen nach unten. Es gibt
beispielsweise Waldviertler Rauchfangkehrer, die durch die neue Regelung auch einen Verlust von 3
bis 8% haben. Das ist halt so, wenn etwas neu geregelt wird, kann es Extreme nach beiden Seiten
geben. Unsere Aufgabe wird es sein, gemeinsam hier neue Wege zu finden.
Eines sage ich in dem Zusammenhang auch, was mich schon lange stört. Meine Damen und Herren,
die Österreichische Verfassung beruht auf dem Prinzip der Gewaltentrennung Legislative-ExekutiveGerichtsbarkeit. Wir machen seit Jahr und Tag, Sie und wir auch bitte, den Fehler, daß wir laufend
diese Gewaltentrennung nicht beachten, daß wir ununterbrochen in alles hineinarbeiten. Das führt,
meine Damen und Herren, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit in Österreich. Abgesehen davon,
daß alle diese Skandalaffären von WBO oder AKH und wie das alles heißt sehr bedauerlich sind, ist
es doch ein fast unmöglicher Zustand, daß dadurch Sachen in die Legislative gehen, wo einige
Herren, das sind doch Dinge, die ganz einfach an den Grundprinzipien der Demokratie rütteln. Die
Legislative soll sich als Legislative bewähren und die Exekutive soll das tun, was ihr zukommt. Und wir
sollen uns nicht unbedingt einbilden, daß wir im Landtag nebst der Legislative auch Exekutive und
nach Möglichkeit auch Gerichtsbarkeit spielen, indem wir beispielsweise Leute verurteilen, die in ein
ordentliches Verfahren verwickelt sind, wobei wir gar nicht wissen, wie das Gericht letztlich
entscheiden wird. Ich glaube, das ist auch eine sehr wichtige Feststellung, die wir uns ein bisserl
hinter die Ohren schreiben sollten.
Ich meine, wir werden die Anfragebeantwortung sowohl des Herrn Landeshauptmannes als auch des
Herrn Landesrates Schauer zur Kenntnis nehmen. Sie haben korrekt gehandelt, sie haben schließlich
nichts anderes gemacht, als den Rauchfangkehrern das zu geben, was sie mit Recht schon etliche
Zeit verlangt haben, um sie nicht noch länger hinzuhalten. Ich stelle daher den Antrag meiner Fraktion,
daß die Anfragebeantwortung von den beiden Herren, Landeshauptmann Ludwig und Landesrat
Schauer, zur Kenntnis genommen wird.
Im übrigen wünsche ich mir, daß die Kommission ihre Tätigkeit auch nach dieser heutigen
Besprechung entfalten wird können. Ich bin sehr dankbar für den Hinweis, daß es eine Reihe von
neuen Möglichkeiten gibt für die Rauchfangkehrer, Messungen usw. Ich würde da den Herrn
Landesrat Höger sehr bitten, daß er möglichst rasch auch bereit ist, diese Verordnung
herauszubringen, damit unsere Rauchfangkehrer auch in anderen, neuen Sparten mitarbeiten
können. Sie bereiten sich darauf vor. Ich darf Ihnen sagen, kommen Sie einmal nach St. Pölten, dann
werden Sie sehen, was die Rauchfangkehrer vorbereitet haben, um auch diesen Techniken gerecht
zu werden. Sie machen dort Schulungskurse etc.
Ich bitte Sie daher, lassen wir unsere Rauchfangkehrer nicht nur die Glücksbringer anläßlich des
Neuen Jahres sein. Wir brauchen sie dringlich, aber erst wenn etwas passiert ist, meine Damen und
Herren, erinnert man sich an den Rauchfangkehrer. Und ansonsten sollen sie nicht die Prügelknaben
der Nation sein. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Lechner. Ich
erteile es ihm.
Abg. LECHNER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abg. Dr. Bernau hat
uns ermahnt, sozusagen als Politiker sachlich zu sein, die Probleme sachlich zu behandeln. Das hätte
er nicht tun müssen, denn sein Vorredner Dr. Bauer hat sich sehr sachlich mit der Problematik befaßt.
(Abg. Dr. Bernau: Habe ich ja erwähnt! - Abg. Ing. Kellner: Einen römischen Einser hat er ihm
gegeben!) Ich möchte nur eine kleine Nebenbemerkung dazu machen, Herr Dr. Bernau. Das sollte
uns aber nicht abhalten, über die Dinge zu reden, (Abg. Anzenberger: Zu reden schon, aber nicht zu
hetzen! Das tut der Lechner so gerne!) auch dann, wenn wir mit dem Herrn Landeshauptmann Ludwig
und mit dem Herrn Landesrat Schauer nicht unbedingt einer Meinung sind. Der Abg. Anzenberger
gefällt sich immer in Zwischenrufen. (LR. Blochberger: Da ist er aber gut!) Sie sind so gut, daß ich sie
nicht einmal aufnehme, Kollege Anzenberger. Ich nehme sie gar nicht auf.
Meine Damen und Herren, ich darf kurz rekapitulieren. Es gab, wie Landesrat Schauer berichtete und
wie es die Gemeinden gespürt haben, einen Vorentwurf, der den Gemeinden etwa Mitte April von der
Abteilung V/1 zugeleitet wurde. Nach Prüfung dieses Vorentwurfes bin ich zur Meinung gekommen
und das habe ich anläßlich einer Pressekonferenz zum Ausdruck gebracht, daß diese exorbitanten
Erhöhungen und besonders, Kollege Diettrich, die so merkwürdigen Berechnungsarten mit einem
eigens konstruierten Index mit 15 Positionen durch 15 dividiert (Abg. Diettrich: Das ist ja polemisch!),
wobei man dann zu der Berechnung von 25% Erhöhung kommt, Anlaß zur Kritik geben müssen. (Abg.
Diettrich: Ja, von Dir!) Herr Kollege Dr. Bernau, ich habe mir auch keine besonderen Beispiele
herausgesucht, ich habe mir auch die Einfamilienhäuser usw. herausgesucht. Es würde zu weit
führen, ich will es ja kurz machen. Aber wenn ich hier im Vergleich zu dem alten Tarif von 1980,
Erhöhungen von 133, 48, 97, 116% usw. lesen muß, (Abg. Diettrich: Das ist ein Maximaltarif!) Herr
Kollege Dr. Bernau, und wenn Sie mir dann noch den Beweis liefern wollen, daß das im Hinblick auf
den Verbraucherpreisindex, der in diesen Jahren 1980 und 1981 zwischen 6 und 7% gestiegen ist,
eine Erhöhung ist, die man vertreten kann, dann bitteschön, lassen Sie das die Bevölkerung
beurteilen. Das haben wir gemacht und die Bevölkerung hat es gesehen. Es kann sich kein Gewerbe,
meine Damen und Herren, leisten, solche exorbitanten Erhöhungen zu fordern, (Abg. Diettrich: Das ist
der oberste Plafond!) und wie figura zeigt, von Herrn Landesrat Schauer auch zum Großteil, mit
wenigen Abänderungen, zu erhalten.
Und jetzt komme ich dazu. Meine Damen und Herren, ich spreche ja hier nicht als einer, der einen
Antrag der sozialistischen Fraktion allein zu vertreten hat, sondern es war ein gemeinsamer Antrag
beider Fraktionen. Ich will es Ihnen ersparen - ich habe es mit und gelb angestrichen -, wie der ÖVPAntrag gelautet hat und der Motivenbericht dazu. Hier geht es um die Kehrperioden und die Tarife,
hier war der Vorschlag: Einsetzung einer Kommission. Und Dr. Bauer hat es ja gesagt, Herr
Landeshauptmann, es geht um den Geist, in dem hier verhandelt und gesprochen wurde. (Abg.
Diettrich: Den habt Ihr vergiftet!) Jetzt geht es mir nicht, Herr Landeshauptmann, um die Zuständigkeit,
ob mittelbare Bundesverwaltung, ob in der Vollziehung des Landes, sondern wir haben, Herr
Landeshauptmann . . . (LH. Ludwig: Sagen Sie die Wahrheit! Putschen Sie doch nicht auf!) Ich komme
schon noch darauf. ( L H . Ludwig: Das kann doch nicht wahr sein! Ich verstehe Sie nicht!) Auf das
komme ich noch. Für Sie müßte aber das Gleiche gelten, Herr Landeshauptmann, ich habe Sie auch
reden lassen. (LH. Ludwig: Ich verstehe Sie nur nicht!) Sie sind ein bissel nervös heute, aber das sind
wir schon gewöhnt von Ihnen. (Heiterkeit. - LH. Ludwig: Da muß man ja nervös werden!) Ich muß hier
feststellen, Herr Landeshauptmann, daß es der einmütige Wille des niederösterreichischen Landtages
war -, es ist ein gemeinsamer Antrag hier beschlossen worden. (Abg. Dr. Bernau: Das wird ja ohnehin
gemacht! - Abg. Anzenberger: Der will weiter hetzen!) Herr Landeshauptmann, auch wenn Sie jetzt
juristische Begründungen (Abg. Diettrich: Gesetzliche!) in Ihrer Anfragebeantwortung gebracht haben
und erklärt haben, das ist mittelbare Bundesverwaltung und nach der Geschäftsordnung des Landes
Niederösterreich sind verschiedene Dinge der mittelbaren Bundesverwaltung an verschiedene
Regierungsmitglieder abgetreten, so sind für mich und auch nach der Verfassung Sie, Herr
Landeshauptmann, das Organ der mittelbaren Bundesverwaltung und Sie sind berechtigt, in Ihrer
Eigenschaft als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung Weisungen an die Regierungsmitglieder zu
geben. Sie haben davon keinen Gebrauch gemacht. (LH. Ludwig: Wo haben Sie denn das her, Herr
Kollege? In Zukunft werde ich meinen Kollegen Weisungen geben! - LR. Schauer: Um Gotteswillen!)
Herr Landeshauptmann, ich würde Ihnen empfehlen . . . (LH. Ludwig: Es steht ja konkret drinnen,
wann ich Weisungen geben darf. Lesen Sie doch nach! - Unruhe im Hause. – Dritter Präsident
Romeder gibt das Glockenzeichen.) Entschuldigen Sie, ich möchte Sie nicht belehren, aber ich würde
Ihnen trotzdem empfehlen, lesen Sie die Geschäftsordnung des Niederösterreichischen Landtages.
Lesen Sie die Geschäftsordnung der Landesregierung.
Ich zitiere Artikel 48, (LH. Ludwig: Bitte, jawohl!) ich sauge mir das nicht aus den Fingern, Herr
Landeshauptmann: „Die Landesregierung kann bei Aufstellung ihrer Geschäftsordnung beschließen,
daß einzelne Gruppen von Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung wegen ihres
sachlichen Zusammenhanges mit Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes
im Namen des Landeshauptmannes von einzelnen Mitgliedern der Landesregierung zu besorgen
sind.“ (Zwischenrufe von Abg. Anzenberger..) Moment, der Kollege Anzenberger ist schon wieder so
vorlaut, nur weiß er nichts. (Heiterkeit.) Ich lese weiter: „In diesen Angelegenheiten sind die
betreffenden Mitglieder der Landesregierung an die Weisung des Landeshauptmannes gebunden.“
(Abg. Anzenberger: Da hört sich alles auf! - Rufe bei der SPÖ: Hört! Hört!)
Herr Landeshauptmann, ich möchte doch nicht annehmen, daß Sie das nicht wissen. Und weil ich das
nicht annehme, muß ich sagen, sind Sie hier mit einer Aussage herangetreten, wo Sie sich immer
wieder freigespielt haben. In der Landeskorrespondenz wird der Klubobmann der SPÖ als Bösewicht
dargestellt, weil der Herr Landeshauptmann erklärt, ich bin nicht zuständig, gehts zum Schauer. In
Wirklichkeit kann er Weisungen geben. Meine Damen und Herren, ich möchte aber noch weiter
gehen. (LH. Ludwig: Es geht darum, dem Landeshauptmann eines auszuwischen!) Wenn diese Sache
vom Herrn Landeshauptmann und Herrn Landesrat Schauer so eingeschätzt wird, daß man den
Landtag dabei ausschaltet weil er keine Kompetenz hat und der Landeshauptmann bzw. Landesrat
Schauer in mittelbarer Bundesverwaltung tätig sind . . . (Ruf von Abg. Anzenberger.) Kollege
Anzenberger, ich habe Ihnen schon einmal gesagt, Ihre lichtvollen Ausführungen sind schon
stadtbekannt. (Abg. Anzenberger: Warum gibst Du mir eine Antwort darauf?) Sie reden nur, aber Sie
wissen ja nichts. Ich möchte aber jetzt noch etwas sagen. (LR. Prokop: Wie war das mit dem
beleidigen?) Herr Landeshauptmann, wenn Sie zu dem Schluß gekommen sind, daß der Landtag hier
keine Kompetenz hat, dann hätten Sie bitte korrekterweise den Brief des Herrn Präsidenten des
Niederösterreichischen Landtages beantworten müssen. Er hat einen Tag nach der Landtagssitzung
einen Brief geschrieben, welcher lautete: „An die Niederösterreichische Landesregierung z. Hd. des
Herrn Landeshauptmannes. Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner 14. Sitzung am 8. Juli den
beiliegenden Antrag des Wirtschaftsausschusses über den Antrag der Abg. Lechner und andere
betreffend Feuerpolizei-, Gefahren- und Feuerwehrgesetz, Verordnung über die Kehrperioden und
Verordnung über die Festlegung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in
Niederösterreich, zum Beschluß erhoben. Ich beehre mich - so der Herr Präsident des Landtages - die
Niederösterreichische Landesregierung hievon zur weiteren Veranlassung in Kenntnis zu setzen.“
Herr Landeshauptmann, wissen Sie, der Präsident des Niederösterreichischen Landtages hat Sie
einen Tag nach dem einstimmigen Beschluß im Landtag davon in Kenntnis gesetzt, daß der Landtag
ein gemeinsames Wollen zum Ausdruck gebracht hat. ( LH . Ludwig: Das ist ja richtig!) Sie hätten sich
alle Diskussionen ersparen können, wenn Sie das sofort geprüft hätten. Und Sie hätten dem
Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages schreiben müssen, bitteschön Herr Präsident, da
es sich um eine Angelegenheit der mittelbaren Bundesverwaltung handelt, ist der Landtag nicht
zuständig, daher kann ich hier diesen Antrag nicht zur Kenntnis nehmen. Das ist unterblieben, trotz
der Einmütigkeit der Auffassung im Landtag. Dafür kann ich jetzt wirklich nichts, Kollege Kellner, daß
sich die Presse dieses Thema sehr ausführlich zu Gemüte geführt hat, in Anbetracht dessen, (LH.
Ludwig: In Zukunft gib es nur Weisungen!) daß die Bevölkerung hier sehr stark reagiert hat. Trotz der
Tatsache, daß die Bevölkerung so vehement reagiert hat, wurde dieser Verordnungsentwurf mit ganz
geringen Änderungen praktisch in Kraft gesetzt. Herr Landeshauptmann, diesmal haben Sie nicht nur
ein Anliegen negiert, sondern auch einen einstimmigen Antrag des Landtages. (Abg. Anzenberger: Es
geht ihm
um den Angriff auf den Landeshauptmann! Brunnenvergiftung! Das ist das einzige, was er will!)
Was hätten wir, meine Damen und Herren, mit der Einsetzung einer Kommission erreichen können?
Man hätte erreichen können, daß dem berechtigten Anliegen der Bevölkerung Rechnung getragen
wird, indem man über diese Tarife einmal geredet hätte, die verschiedenen Novellen vorbereitet hätte.
Und man hätte auch - meine Damen und Herren, das sage ich auch hier - über die berechtigten
Forderungen des Rauchfangkehrergewerbes sprechen können. (Abg. Dr. Bernau: Eine
Pressekonferenz haben Sie gemacht. - LH. Ludwig: Sie haben in der Pressekonferenz bewußt
Falsches erklärt!) Aber die berechtigten Forderungen wurden nicht anerkannt (Abg. Diettrich: Bleib' bei
Deiner Schule! Du verstehst das nicht!) und beide Fraktionen, Kollege Diettrich, haben zum Ausdruck
gebracht, daß hier durch ein eigenes System willkürlich Taxen berechnet werden. (Abg. Diettrich: Das
ist eine politische Abmachung!) Diese Lösung wurde versäumt. (Abg. Anzenberger: Ich verstehe das
nicht! Es ist gar nichts versäumt worden! - Abg. Dr. Bernau: Eine Pressekonferenz haben Sie gemacht
und jetzt sagen Sie, Sie können nichts dafür!)
Herr Landeshauptmann, Sinn der mittelbaren Bundesverwaltung ist doch die Übertragung von
Agenden des Bundes an den Landeshauptmann. Das ist ein Teil des von Ihnen so oft schon
strapazierten Föderalismus, nämlich immer dann, wenn es um den großen Bruder geht. Das heißt,
hier wird doch den Ländern, Herr Landeshauptmann, die Möglichkeit gegeben, ihre Landesinteressen
und damit die Interessen der Bevölkerung dieses Landes beim Vollzug der Bundesnormen
entsprechend zu berücksichtigen. Herr Landeshauptmann, Sie sagen, der Landtag ist nicht zuständig,
ich entscheide als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung. Aber auch als Organ der mittelbaren
Bundesverwaltung haben Sie als Landeshauptmann, das ist Sinn und Zweck, die Interessen der
Bevölkerung des Landes zu vertreten. Herr Landeshauptmann, noch etwas. (Landeshauptmann
Ludwig: Herr Kollege! Das haben Sie schon formuliert. Ich lese das ohnehin morgen in der ArbeiterZeitung. Sie haben es ja schon gedruckt!) Herr Landeshauptmann, wissen Sie, was ich für einen
großen Fehler halte? Sie fordern mich ja auf, das hier zu sagen. (LH. Ludwig: Ja, sagen Sie es nur!)
Ein großer Fehler. Wenn Sie schon selber - ich habe Verständnis dafür, das gilt auch für den Herrn
Landesrat Schauer - keine Zeit haben, sich mit den Anträgen des Landtages genauestens zu
beschäftigen, dann geben Sie doch einem Beamten den Auftrag, Sie entsprechend zu informieren.
(Beifall bei der SPÖ.) Das war jetzt gar keine Spitze, sondern das ist eine Tatsache. Wenn man dazu
selber keine Zeit hat, ich habe Verständnis dafür, dann muß man jemanden auffordern, einen genau
zu informieren.
Ich komme zur Gewerbeordnung, meine Damen und Herren. Im § 177 steht: „Wird die gebietsweise
Abgrenzung verfügt, so hat der Landeshauptmann durch Verordnung auch Höchsttarife festzulegen.
Hiebei ist auf die Leistungsfähigkeit der Betriebe und auf die Interessen der Leistungsempfänger
Bedacht zu nehmen.“ Ich frage jetzt, ob der Herr Landeshauptmann bzw. Landesrat Schauer auf die
Leistungsempfänger Bedacht genommen hat. Ich möchte aber schon abschließen. Herr
Landeshauptmann, interessant wäre für uns auch (Abg. Anzenberger: Er will es nicht verstehen, er
braucht eine Propaganda!) die Stellungnahme der Landes-Landwirtschaftskammer gewesen. Kollege
Anzenberger, vielleicht wäre es interessant gewesen, denn die Stellungnahme der Arbeiterkammer
und die Stellungnahmen der Gemeinden kennen wir auch. Diese Stellungnahmen sind nämlich
durchaus so gewesen, daß man sich zwar dem berechtigten Anliegen der Rauchfangkehrer nicht
verschließt, aber eine Lösung findet, die die Tarife an den österreichischen Durchschnitt angleicht.
Das war eigentlich die Forderung, die immer wieder erhoben wurde. Und es fehlt jetzt, Herr
Landeshauptmann, an der modernen Kehrordnung, es fehlt an der Arbeit der Kommission, es fehlt an
der Überprüfung und Anpassung des Feuerpolizeigesetzes. (Abg. Anzenberger: Das ist eine
produktive Politik, die Du da produzierst!) Aber eines haben wir, wir haben die höchsten Tarife von
Österreich! Das ist der Erfolg dieser Verordnung und ich muß hier sagen, Herr Landeshauptmann,
Herr Landesrat Schauer, ich finde, hier haben Sie die Interessen der Bevölkerung nicht vertreten und
Sie haben auch, das möchte ich abschließend sagen, dem Rauchfangkehrergewerbe keinen guten
Dienst erwiesen. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Beifall bei der SPO.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kellner. Ich erteile es
ihm.
Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Meinungsverschiedenheiten sind gut, habe ich gehört, das ist in Ordnung, Nur, um mit Wilhelm Busch
zu sprechen, man merkt die Absicht und ist verstimmt, Kollege Lechner. Denn es ist ja sehr deutlich
durchgekommen, wir reden über die Rauchfangkehrer und meinen den Ludwig. (Beifall bei der ÖVP.)
Das ist Ihre Politik! Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt einen Vorwurf des Kollegen
Lechner an die Presse, an den Rundfunk und an sonstige Träger der Medien, daß sie das Thema
aufgegriffen hätten, daß da niemand etwas dafür kann. Es gibt auch andere Presseorgane, z. B. die
Ternitzer Stadtparteiorganisation, die das anfachen. So schauen doch die Dinge in Wirklichkeit aus.
Nur, Kollege Lechner, eines: Bisher haben Sie sich selber und die niederösterreichische Bevölkerung
mit Meinungsumfragen täuschen wollen. Am Sonntag gab es Wahlen und der große Wahlverlierer war
Ihr Landesparteiobmann und Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig. Vier Mandate in
Niederösterreich verloren, davon drei in Krems und eines (in Obersiebenbrunn. Das ist die Politik, wie
sie sich darbietet. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Haufek: Warten wir das nächste Jahr ab!) Na ja, Kollege
Lechner, widerlegen Sie mir diesen Ausspruch! (Abg. Fux: Der Ludwig hat genauso Mandate verloren!
– Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) Lieber Kollege Fux, für Dich als Marchfelder:
Ich war von 1948 bis 1953 an der Ackerbauschule in Obersiebenbrunn Lehrer und seit der Zeit habe
ich zu diesem Ort noch eine Beziehung. Du als Mandatar dieses Gebietes müßtest besser als ich
wissen, wer diese Liste Slavik oder wie der heißt dort ist. (Abg. Fux: Das ist eine Gruppe, die von der'
ÖVP abgespaltet ist!)
Meine Damen und Herren, nachdem ich mit dem Kollegen Fux nicht nach einer mathematischen
Formel, die ich nicht verstehe, diskutieren will, gestatten Sie mir, daß ich weiter etwas sage. Ich habe
gehört, daß dieser Landeshauptmann von Niederösterreich und dieser Landesrat Schauer den
Landtag von Niederösterreich deswegen brüskiert haben, weil sie einer Aufforderung des Landtages
von Niederösterreich nicht nachgekommen sind. Ich habe mir daher die Mühe gemacht, untersuchen
zu lassen, wie die sozialistischen Mitglieder der Niederösterreichischen Landesregierung, vom
zeitlichen und vom materiellen her gesehen, Anfragen von Abgeordneten dieses Hauses behandeln.
Bei der Budgetdebatte im Jahre 1979 - in Kürze führen wir die Budgetdebatte für das Jahr 1983 –
wurde an den Herrn Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig in einer wie uns schien sehr wichtigen
Frage eine Anfrage gestellt und zwar in der Frage, wie weit schulische Einrichtungen für Zwecke der
Kultur und des Sports ohne einer behördlichen Bewilligung zu benützen seien. Wir schreiben heute,
wenn ich richtig informiert bin, den 7. Oktober 1982. Bis heute keine Antwort, 31/2 Jahre! Meine sehr
verehrten Damen und Herren, Voranschlag 1980, Dezember 1979, eine weitere Anfrage. (Abg.
Lechner: Schade, daß er nicht da ist!) Kollege Lechner, nachdem ich genauso wie Du über ein Büro
verfüge, nehme ich Deine Anregung gerne auf und werde eben die Frage schriftlich vorlegen. Aber
auch der Herr Landesrat Dr. Brezovszky hat im Dezember 1979 von einem Abgeordneten Ihrer
Fraktion, dem Abg. Icha, eine Frage gestellt bekommen. Es gibt etliche Abgeordnete in diesem Haus,
die gar nicht mehr wissen, daß der Kollege Icha einmal Mitglied dieses Hauses war. (Abg. Stangl:
Wenn ein Klubobmann nicht weiß, wer Abgeordneter ist!) Er ist noch da, entschuldigen Sie.
(Heiterkeit. - Abg. Stangl: Wir haben die Grünzweig-Anfrage auch im Pflichtschulgesetz erledigt!)
Kollege Icha, ich habe mich jetzt davon beeindrucken lassen, daß Du trotzdem manchen nicht aufgefallen bist. (Zwischenrufe. - Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) Meine
Abgeordneten kenne ich. Kollege Icha, Drogenabhängigkeit war die Überschrift Deiner Anfrage, ein
sehr wichtiges Thema. Wir haben Resolutionsbeschlüsse gefaßt im Jahre 1979, bis heute haben wir
vom Herrn Dr. Brezovszky keine Antwort erhalten. Lieber Freund Höger, im Jahre 1980 haben wir
angefragt, wie das mit den Bürgermeistern sein soll, in der Form, daß sich ihre pensionsrechtliche
Absicherung ähnlich wie auf Bundesebene vollziehen könnte. Eine Erledigung ist bis heute nicht
erfolgt. (Abg. Stangl: Das haben wir doch schon beschlossen!) Aber, meine sehr verehrten Damen
und Herren, (Unruhe. - Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) bis heute liegt eine
diesbezügliche Antwort vom Kollegen Höger nicht vor.
Was will ich Ihnen mit diesen Beispielen sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Abg.
Stangl: Das war doch schon erledigt!) Aber lieber Herr Kollege Stangl, dann wäre es doch das
mindeste, daß ich jemanden, der von mir etwas verlangt, eine Antwort darauf gebe, so wie ich einen
Brief zurück schreibe, (Beifall bei der ÖVP.) wenn eine Sache in Erledigung gebracht ist. (Abg. Stangl:
Das mindeste ist, daß ein Abgeordneter weiß, welche Gesetze er beschließt!) Richtig, Kollege Stangl,
(Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) nur darf ich darauf hinweisen, daß ich bis heute
weder in einem Hinweis noch in einer Wortmeldung eine Erledigung dieser Anfragen erhalten habe.
(Abg. Stangl: Haben wir doch im Gesetz beschlossen!) Das möchte ich ausdrücklich hier feststellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was will ich Ihnen damit sagen? Daß Anfragen in diesem
Hause nicht in der Art und Weise qualifiziert werden können, Kollege Lechner, wie es hier geschehen
ist. (Abg. Stangl: Das ist nicht wahr? Das ist im Gesetz!) Es wurde eine Desavouierung des Landtages
in den Raum gestellt, verschiedene andere Kraftausdrücke sind gefallen, aber auf der eigenen Seite
wurden in einer ähnlichen Art und Weise die Anfragen nicht ordnungsgemäß behandelt. (Abg. Stangl:
Wenn ich eine Regierungsvorlage einbringe, muß ich da noch antworten?) Aber, lieber Herr Kollege,
das weiß man, auch wenn ein Brief beim Präsidenten des Landtages in der vorgegebenen Zahl
eingegeben worden ist, bis heute nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, darf ich Ihnen in diesem Zusammenhang etwas sagen. Wer
die heutige Diskussion in diesem Haus verfolgt hat, Kollege Stangl, muß zur Überzeugung kommen,
daß wir eigentlich im Bundesland Niederösterreich keine sehr großen Probleme haben können, wenn
wir in Fragen formaler Natur so eine breite Diskussion abführen. Da gibt es nur einen Hintergrund in
dieser Frage, denn über Arbeitsplatzsicherung, über eine entsprechende Unterstützung für jene
Betriebe, die Arbeitsplätze neu schaffen oder erhalten sollen, haben wir uns sehr häufig nicht so
intensiv unterhalten als über die Frage, ob der Landeshauptmann von Niederösterreich Siegfried
Ludwig jetzt Weisungen an die einzelnen Mitglieder der Landesregierung in den Bereichen ausgeben
darf, wo er ihnen mittelbare Bundesaufgaben überträgt oder nicht. Kollege Lechner, darf ich Dir
sagen, daß der Landeshauptmann gegenüber einem Regierungsmitglied nur dann tätig werden kann,
wenn er ein Nichthandeln oder ein gesetzwidriges Handeln feststellt. Dann kann der
Landeshauptmann tätig werden und in keiner anderen Art und Weise. Ich glaube, das sollten wir
festhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines spüren wir genau. Wir spüren das deswegen, weil
man (LH. Ludwig: Als Kronjurist können Sie sich einsetzen lassen!) ja kein Hellseher sein mußte, um
zu erfahren, daß sich vor dem Juli in diesem Haus Ihre Angriffe auf die Person eines bestimmten
Abgeordneten konzentriert haben. Jeder, der offenen Auges durch die Gegend gegangen ist, hat
gewußt, daß der nächste der Landeshauptmann ist, der im Schußfeld der sozialistischen Kritik stehen
wird. (Abg. Stangl: Ich bitte Euch!) Ihre Haltung hat das wieder sehr deutlich bewiesen. Es ist Ihnen
nicht um die Frage der Rauchfangkehrer gegangen, nicht um die Frage der Verordnung gegangen,
sondern lediglich darum, wie Sie den Landeshauptmann von Niederösterreich als unglaubwürdig
herabsetzen sollen. Sie brauchen ja nur die Aussagen, die schriftlichen Ausführungen, durchzulesen,
in Ternitz beispielsweise, wo immer wieder von der Unglaubwürdigkeit des Landeshauptmannes
gesprochen wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf in diesem Zusammenhang eines
festhalten. Mag sein, daß Sie die Auffassung haben, daß durch den Erlaß, der hinausgegangen ist,
das, was der Landtag wollte, nicht sofort erledigt werden konnte, (Abg. Stangl u. Abg. Lechner:
Genau!) Wir haben nie bestritten, daß wir zu diesen Beschlüssen – das hat Dr. Bernau klar und
deutlich hier gesagt und ich möchte es wiederholen -, die wir hier einstimmig gefaßt haben, stehen.
Das ergibt sich daraus, daß nicht nur Landesrat Schauer, daß nicht nur Landesrat Blochberger,
sondern wie ich hoffe auch Landesrat Höger die vorgeschriebene Kommission, die es in diesem
Bereich gibt, sehr rasch konstituieren werden, damit wir in der Lage sind, im Grundsatzbereich jene
Weichenstellungen, Kollege Bauer, zu vollziehen, von denen auch Du gesprochen hast. (Beifall bei
der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Landesrat Höger. Ich
erteile es ihm.
Landesrat HÖGER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht qualifizieren und die
Diskussion in den letzten Stunden bewerten. Ich kann mir nur vorstellen, daß vielleicht Betroffene oder
Menschen, die Sorgen in diesem Lande haben, von den diversen Heiterkeitsausbrüchen nicht
angetan sind.
Zu dem konkreten Vorwurf nehme ich ganz kurz so Stellung: Ich habe natürlich sofort reagiert, so wie
wir das immer tun, auch meine Regierungskollegen. Ich habe sogar mit Dir, Herr Klubobmann,
persönlich die Vorgangsweise besprochen und habe mit Dir vereinbart, daß ich rasch diese
Regierungsvorlage einbringen werde. Wir konnten uns sogar auf eine gemeinsame Formulierung
einigen hinsichtlich der Pensionsbezüge bei unseren Gemeindemandataren und bei den
Bürgermeistern. Es war, glaube ich, jedem im Ausschuß klar und das geht auch aus den
Formulierungen hervor, daß es sich hier um die Erledigung der Anfrage und der Resolutionsanträge
des Landtages handelt und in der Zwischenzeit haben wir diese Materie hier im Hohen Haus
einstimmig beschlossen. Ich hoffe, daß die Vorhaltungen hinsichtlich meiner Regierungskollegen nicht
ähnlicher Natur waren, denn dann müßte ich sie ebenfalls, ohne den Inhalt zu kennen, zurückweisen.
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Die Debatte ist geschlossen. Bei der Verhandlung wurde von
Herrn Abg. Dr. Bernau der Antrag gestellt, die Anfragebeantwortungen zur Kenntnis zu nehmen. Wir
kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung darüber): Mit Mehrheit angenommen.
Zur Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Ing. Kellner und andere betreffend Abschluß eines
Übereinkommens gemäß Art. 15a B-VG, Landtagszahl 497, hat sich Herr Landeshauptmann Ludwig
zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Landeshauptmann LUDWIG: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Herren
Abgeordneten Ing. Kellner, Kurzbauer, Reischer, Amon, Auer, Dkfm. Höfinger und Dipl.-Ing. Molzer
haben unter der Landtagszahl 497 an mich folgende Anfrage gerichtet:
„Ist der Herr Landeshauptmann bereit, dem Landtag einen Bericht über den bisherigen Verlauf und
den derzeitigen Stand der Verhandlungen mit dem Bund betreffend den Abschluß eines
Übereinkommens gemäß Art. 15 a B-VG zu geben?“
Ich bin zu dieser Antwort gerne bereit. Gestatten Sie, daß ich Ihnen, bevor ich inhaltlich auf die
bisherigen Verhandlungsergebnisse eingehe, kurz den bisherigen Ablauf der Verhandlungen darstelle.
Die NÖ Landesregierung hat am 5. Mai 1981 einstimmig die „Verhandlungsgrundlage über die
Wünsche des Landes Niederösterreich an den Bund“ beschlossen. Es ist dies ein umfangreiches Heft,
in dem – gegliedert in 11 Kapitel - eine Reihe von Problemen und Anliegen des Landes an den Bund
formuliert und ausführlich begründet wurden. Diese Verhandlungsgrundlage wurde allen Mitgliedern
der Bundesregierung übermittelt. Für den 13. Oktober 1981 hat dann der Herr Bundeskanzler zu einer
ersten Gesprächsrunde auf Regierungsebene über diese Verhandlungsgrundlage eingeladen. Dabei
wurde im wesentlichen nur die weitere Vorgangsweise vereinbart, nämlich, daß der Bund und das
Land Niederösterreich jeweils zu den einzelnen Sachbereichen ihre Verhandlungsteams nominieren
und diese bis Mitte Jänner 1982 eine Abklärung und Annäherung der Standpunkte versuchen. Diese
Verhandlungen wurden im wesentlichen auch zeitgerecht geführt. Daraufhin ließ ich eine
Zwischenbilanz der bisherigen Verhandlungsergebnisse erstellen, die ich in der Sitzung vom 9. März
1982 den Mitgliedern der Niederösterreichischen Landesregierung vorgelegt habe. Da vereinbart
worden war, daß die Einladung zu weiteren Gesprächen vom Bund ausgehen soll, es tatsächlich dazu
aber dann nicht kam, habe ich mit Schreiben vom 14. Mai 1982 den Herrn Bundeskanzler um eine
neuerliche Verhandlungsrunde zur Überwindung des eingetretenen Stillstandes ersucht. Dieses
Gespräch auf Regierungsebene fand am 9. September 1982 statt, wobei der Bund noch wenige Tage
vorher einen aufgrund der Verhandlungsergebnisse aus seiner Sicht erstellten ersten
Vereinbarungsentwurf übermittelt hat. Aufgrund dieses Entwurfes konnten nun die einzelnen Kapitel
konkret durchbesprochen werden. Dabei konnten in vielen Punkten offene Fragen gelöst und ein
echter Fortschritt zum Abschluß dieser Vereinbarung erreicht werden. Ich stehe nicht an, hier
ausdrücklich dem Herrn Bundeskanzler für seine in diesen Gesprächen bekundete außerordentliche
Aufgeschlossenheit zu danken. (Beifall im Hause.)
Aufgrund dieser Verhandlungsergebnisse wurde nun ein überarbeiteter zweiter Vereinbarungsentwurf
erstellt. Dieser wurde in einem von den beiden Vertragsparteien gemeinsam eingesetzten
Redaktionskomitee am 28. September weiter ausgearbeitet und als dritter Vereinbarungsentwurf
anfangs dieser Woche nun auch allen Regierungsmitgliedern übergeben. Gleichzeitig wurde auch der
Entwurf für einen, die Vereinbarung begleitenden, Briefwechsel erstellt. Die nächste
Verhandlungsrunde auf Regierungsebene ist bereits für den 19. Oktober 1982 vorgesehen.
Aus dem eben dargestellten Ablauf der Ereignisse ergibt sich, daß noch kein endgültiges
Verhandlungsergebnis vorliegt. Bevor ich nun auf die bisherigen Verhandlungsergebnisse im
einzelnen eingehe, möchte ich zwei grundsätzliche Bemerkungen voranstellen:
Als die Landesregierung die „Verhandlungsgrundlage“ über die Wünsche des Landes
Niederösterreich an den Bund beschlossen hat, war sie sich sehr wohl bewußt, daß darinnen auch
Punkte enthalten sind, die nicht durch einen bloß zweiseitigen Vertrag zwischen Bund und Land
Niederösterreich geregelt werden können. Ich nenne hier beispielsweise nur unsere Wünsche nach
einer Neuregelung des Verteilungsschlüssels bei der Wohnbauförderung und nach einer Neuregelung
der Spitalsfinanzierung. Dennoch wurden diese Punkte aber in die Verhandlungsgrundlage
aufgenommen, da sie nach wie vor ein wichtiges Anliegen des Landes Niederösterreich sind und bei
dieser Gelegenheit dem Bund neuerlich vorgelegt werden sollten. Andererseits ergibt sich daraus aber
auch, daß diese Punkte in dem nun vorliegenden Vereinbarungsentwurf nicht enthalten sind.
Außerdem möchte ich noch ausdrücklich darauf hinweisen, daß alle jene Punkte, die in dem
vorliegenden Vertragsentwurf nicht enthalten sind, damit selbstverständlich noch nicht erledigt sind,
sondern weiterhin darüber Verhandlungen mit den einzelnen Ressortchefs zu führen sein werden.
Was sind nun die wichtigsten Punkte dieses Vereinbarungsentwurfes?
1. Die derzeit bestehende und mit Ende nächsten Jahres auslaufende gemeinsame
Sonderförderungsaktion Waldviertel wird verlängert und gleichzeitig ihr räumlicher
Anwendungsbereich erweitert. Sie umfaßt neben den schon bisher berücksichtigten
Verwaltungsbezirken Gmünd, Horn, Waidhofen/Thaya und Zwettl nun auch den Gerichtsbezirk Gföhl
sowie die Gemeinden des Förderungsgebietes 1. Ordnung aus dem nördlich der Donau gelegenen
Teil des Verwaltungsbezirkes Melk, das sind namentlich Dorfstetten, Münichreith-Laimbach, Pöggstall,
Raxendorf, St. Oswald und Yspertal.
2. Neu geschaffen wird eine gemeinsame Sonderförderungsaktion für das Weinviertel. Sie soll analog
den Bestimmungen der Waldviertel-Aktion gestaltet werden und umfaßt die Gerichtsbezirke Retz,
Haugsdorf, Laa/Thaya und Poysdorf sowie alle anderen unmittelbar an der Staatsgrenze gelegenen
Gemeinden.
3. Ebenfalls neu geschaffen wird eine gemeinsame Sonderförderungsaktion für die traditionellen
Industriegebiete südlich der Donau. Dazu gehören die Verwaltungsbezirke Wiener Neustadt und
Neunkirchen, der Gerichtsbezirk Pottenstein, das Entwicklungszentrum Lilienfeld samt Standortraum,
das Entwicklungszentrum Scheibbs samt Standortraum und das Entwicklungszentrum
Waidhofen/Ybbs samt Standortraum.
4. Im Rahmen der Fremdenverkehrsförderung besteht Einigung darüber, daß grundsätzlich der
Höchstförderungssatz und eine Zuschußlaufzeit von 10 Jahren angewendet werden sollen.
Gleichzeitig wird auch das Land im Rahmen seiner Förderungsaktion seinen Zinsenzuschuß um 1%
erhöhen. Auch im südlichen Niederösterreich sollen nunmehr punktuelle Vorhaben besonders
berücksichtigt werden.
5. Bund und Land werden gemeinsam in den nächsten Jahren das Stammkapital der
Niederösterreichischen Grenzlandförderungsgesellschaft auf 200 Millionen Schilling erhöhen.
6. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sollen die Förderungsmaßnahmen gegenseitig noch
besser abgestimmt werden und einander sinnvoll ergänzen, wobei durch die Bildung von regionalen
und sachlichen Schwerpunkten die Förderungsmittel noch effizienter bei einem gleichzeitig möglichst
geringem Verwaltungsaufwand eingesetzt werden sollen.
7. Bund und Land finanzieren gemeinsam ein agrarisches Waldviertel-Sonderprogramm.
8. Im Rahmen der Wohnbauförderung wird Niederösterreich nicht nur auf die strukturschwachen
Problemgebiete einerseits, sowie auf die Zielsetzungen hinsichtlich der Ballungsräume andererseits
Bedacht nehmen, sondern Bund und Land werden gemeinsam auch die jeweiligen
entwicklungspolitischen Wohnbauförderungsmaßnahmen mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
abstimmen.
9. Bund und Land werden sich gemeinsam bemühen, die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft
möglichst rasch zu einer Verkehrsverbundsgesellschaft auszubauen, wobei in der Vereinbarung eine
Reihe von Punkten genannt wird, zu denen entsprechende Maßnahmen gesetzt werden sollen.
10. Auch außerhalb des Verbundraumes soll die Verkehrsorganisation verbessert werden. Als
konkrete Maßnahmen sind vorgesehen:
Die Schaffung einer verkehrsverbundartigen Organisation „Nördliches Weinviertel“, die Elektrifizierung
der Nord-West-Bahn bis Retz, der schnellbahnmäßige Ausbau der Südbahn bis Wr. Neustadt,
Verbesserungen auf der Franz-Josefs-Bahn, eine Verbesserung des Kraftfahrlinienverkehrs im
Marchfeld und ein Ausbau des Park-and-ride-Systems.
11. Ein außerordentlich wichtiges Anliegen Niederösterreichs ist der Bau des Marchfeldkanals. Schon
vor dem ersten Weltkrieg wurden Überlegungen angestellt, wie der durch die Donauregulierung des
vergangenen Jahrhunderts gestörte Wasserhaushalt des Marchfeldes wieder in Ordnung gebracht
werden könnte. Seither wurden mehrere Projekte erstellt und seit 1971 sind auch die Dienststellen der
Raumordnung mit dem Marchfeldkanal befaßt. Schon damals bejahte nicht nur ein vom Professor Dr.
Grubinger von der Eidgenössischen technischen Hochschule Zürich erstelltes Gutachten das Projekt,
sondern wies auch auf seine große Bedeutung im raumordnungs- und neutralitätspolitischen Bereich
hin. Aufgrund dieses Gutachtens wurden seitens der NÖ Landesregierung unter Federführung der
Raumordnung nicht nur rund 15 Millionen Schilling für weitere Untersuchungen, Adaptierungen und
Detaillierungen des Projektes aufgewendet, sondern auch die Behandlung in der Österreichischen
Raumordnungskonferenz beantragt und bereits im Jahre 1978 durch die NÖSIWAG der Antrag auf
Erklärung des Marchfeldkanals zum bevorzugten Wasserbau gestellt. Durch die Errichtung von zwei
Brückenobjekten im Zuge der Donau-Ufer-Autobahn bzw. eines Autobahnzubringers mit Baukosten
von etwa 30 Millionen Schilling durch die NÖSIWAG wurden weitere Vorarbeiten für den
Marchfeldkanal bereits geleistet.
In der Vereinbarung mit dem Bund ist nun vorgesehen, daß unter dem Vorsitz des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft eine Kommission errichtet wird, in der die weiteren
Details, Finanzierungspläne, Kostenträgerschaft usw. beraten werden sollen. Der Marchfeldkanal und
die mit ihm in Verbindung stehenden 3 Gerinne sollen nicht nur den in den letzten Jahren bedenklich
gesunkenen Grundwasserspiegel wieder anheben und damit die Trink- und Nutzwasserversorgung in
der Kornkammer Österreichs sicherstellen, sondern er bedeutet auch eine ökologische Reparatur
bereits von der Versteppung bedrohter Gebiete. Ich bin daher sehr froh, daß der Herr Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft am 17. September 1982 angekündigt hat „Schon 1983 Spatenstich für
den Marchfeldkanal“. Bereits morgen findet ein weiteres Gespräch mit dem Herrn Bundesminister
statt, bei dem dieses Thema zur Debatte steht.
12. Auch auf dem Gebiete der geplanten Förderung von Bildungs- und Sporteinrichtungen konnte
weitgehende Übereinstimmung erzielt werden.
Noch nicht endgültig formuliert ist auch eine Vereinbarung über die gemeinsame
Forschungsförderung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zusammenfassend glaube ich feststellen zu
können, daß die seit nun mehr als einem Jahr mit dem Bund geführten Verhandlungen nach gewissen
Anlaufschwierigkeiten durchaus positive Ergebnisse für Niederösterreich erwarten lassen. Natürlich
konnten nicht alle Punkte gelöst werden und sind eine Reihe von Wünschen offen geblieben. Ebenso
konnte aber auch in vielen wichtigen Fragen der Bund sich den Argumenten Niederösterreichs nicht
verschließen, sodaß nun einvernehmlich gemeinsame Maßnahmen in die Wege geleitet werden
können. Zu erwähnen ist hiebei insbesondere, daß der Bund nun auch seinerseits das NÖ Gewerbe-
und Industrie-Raumordnungsprogramm neben dem Österreichischen Raumordnungskonzept bei
seinen Maßnahmen berücksichtigen wird.
Auf Landesseite waren an den verschiedenen Verhandlungen insgesamt etwa 60 Damen und Herren
beteiligt. Schon daraus können Sie den Stellenwert dieser Vereinbarung für uns alle, also für dieses
Land und die Bevölkerung, erkennen.
Abschließend möchte ich daher der Hoffnung Ausdruck verleihen, daß dieser Vertrag auch tatsächlich
bald unterzeichnet werden kann. Er ist ein wichtiger Schritt zur Lösung bestehender und auf uns
zukommender Probleme.
Weil dieser Vertrag für alle äußerst wichtig ist und weil ich glaube, daß es auch gelingen wird, am 19.
Oktober die Unterschriften zu erreichen, habe ich mir erlaubt, diesen Bericht, den ich Ihnen mündlich
gegeben habe, schriftlich zu verfassen. Ich darf mir erlauben, diesen Bericht allen Damen und Herren
des Hauses zu geben, damit es auch in den nächsten Tagen möglich ist, eine einvernehmliche
Aussage aller zu erzielen im Interesse dieses Landes und im Interesse dieser Bevölkerung und
dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß es in diesem Lande, wenn es schwierige Zeiten gibt, auch
möglich ist, gemeinsam an die Bewältigung dieser Probleme heranzugehen. (Beifall im Hause.)
DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Gemäß § 35 Abs. 7 der Geschäftsordnung haben die
Abgeordneten Ing. Kellner und andere schriftlich verlangt, daß über die Beantwortung der Anfrage
Landtagszahl 497 sofort eine Debatte stattfindet. Da der Landtag hierüber gemäß § 35 Abs. 8
Landtagsgeschäftsordnung ohne Debatte zu entscheiden hat, bitte ich jene Mitglieder des Hauses,
welche für diesen Antrag stimmen wollen, die Hand zu erheben. (Nach Abstimmung): Angenommen.
Wir gelangen daher zur Verhandlung der Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes
Ludwig betreffend den Abschluß eines Übereinkommens gemäß Artikel 15 a B-VG, Landtagszahl 497.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Landesrat Dr. Brezovszky. Ich erteile es ihm.
Landesrat Dr. BREZOVSZKY: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Die
Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Niederösterreichischen Landesregierung über
den Abschluß einer Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG sind im Gange. Voraussichtlich wird der
19. Oktober 1982 ein abschließendes Ergebnis im Bundeskanzleramt erbringen. Da aber der Herr
Landeshauptmann Ludwig bereits heute zu diesen Verhandlungen eine Stellungnahme abgegeben
hat, darf ich namens der an den Verhandlungen beteiligten sozialistischen
Landesregierungsmitglieder nachstehende Erklärung abgeben:
[Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.)
Die Bestimmung des Artikel 15 a B-VG wurde geschaffen, um den kooperativen Bundesstaat bei der
Lösung schwieriger Probleme, die Bund und Länder betreffen, effektiver zu gestalten. Die
Bundesregierung unter Bundeskanzler Dr. Bruno Kreisky ist die erste Regierung, die mit den
Bundesländern über langfristige Lösungen schwieriger Probleme verhandelt und den Ländern eine
wesentliche Hilfestellung anbietet. Als ein wirksames Beispiel kann auf den KrankenanstaltenZusammenarbeitsfonds hingewiesen werden, der seit 1978 den Ländern bei der Finanzierung der
Krankenanstalten wesentlich hilft.
Der Staatsvertrag zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich sieht in dem vorliegenden
Entwurf eine Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande Niederösterreich und die Sicherung und
Schaffung von Dauerarbeitsplätzen vor. Gemeinsam wollen in Zukunft der Bund und das Land
entwicklungsschwache Problemgebiete im Agrarbereich, strukturschwache Industriegebiete und
erneuerungsbedürftige städtische Gebiete durch gezielte Maßnahmen bei der Lösung schwieriger
Aufgaben besonders unterstützen. Die Bundesregierung hat seit 1970 gewaltige Leistungen für das
Bundesland Niederösterreich erbracht. Nunmehr soll durch Sonderförderungsaktionen dem
Waldviertel, dem Weinviertel und bestimmten Gebieten im südlichen Niederösterreich im Bereich der
gewerblichen und industriellen Wirtschaft besonders geholfen werden. Der Fremdenverkehr und die
Niederösterreichische Grenzland GesmbH. werden durch gemeinsame besondere finanzielle
Förderung durch Bund und Land unterstützt, damit die Menschen in unserem Bundesland bessere
Arbeitsmöglichkeiten erlangen können. Die Koordinierung von Förderungsmaßnahmen auf dem
Gebiet der Land- und Forstwirtschaft sowie die Schaffung eines gemeinsamen agrarischen
Waldviertelprogrammes soll die erfolgreiche Zusammenarbeit im Bereich der Landwirtschaft verstärkt
fortsetzen.
Wohnbauförderung, öffentlicher Verkehr, Verkehrsverbund, Verkehrsorganisation in den Regionen
außerhalb des Verbundraumes wie im nördlichen Weinviertel oder Waldviertel, der
schnellbahnmäßige Ausbau der Südbahn bis Wr. Neustadt, die Steigerung der Attraktivität der FranzJosefs-Bahn durch die Elektrifizierung bis Sigmundsherberg und Gmünd, die Verkehrsverbesserung
im Marchfeld und die Einführung eines erweiterten Park-and-ride-Systems werden in Zukunft durch
Bund und Land gemeinsam finanziell unterstützt.
Ein entscheidender Punkt in diesem Staatsvertrag ist der Marchfeldkanal. Bereits jetzt spricht man zu
Recht von einem Jahrhundertprojekt. Seit der Donauregulierung um 1850 bis zum Jahre 1974 gab es
viele Versuche der Realisierung der Marchfeldbewässerung, konkrete Lösungsmöglichkeiten wurden
aber nicht angeboten. Erst durch die Schaffung der Österreichischen Raumordnungskonferenz im
Bundeskanzleramt durch die Regierung Kreisky wurde überzeugend die gesamtösterreichische
Bedeutung der Marchfeldbewässerung nachgewiesen. In jahrelangen kooperativen Verhandlungen
mit den zuständigen Stellen im Land Niederösterreich in der ÖROK im Bundeskanzleramt und in
anderen Bundesdienststellen wurden die Voraussetzungen für die Beschlußfassungen in der ÖROK
über den Marchfeldkanal im Jahre 1978 geschaffen. Nunmehr haben die Vertreter aller Bundesländer
und der maßgebenden Bundesstellen die große Bedeutung der Marchfeldbewässerung für die
gesamte Republik anerkannt. Die Aufnahme der Marchfeldbewässerung in das Wirtschaftsprogramm
der SPÖ und in die Regierungserklärung 1979 durch Bundeskanzler Dr. Kreisky waren Meilenstein zur
Verwirklichung des Marchfeldkanales. Nunmehr soll durch diesen Staatsvertrag die Lösung der
Bewässerung des Marchfeldes im kooperativen Geiste zwischen Bund und Land Niederösterreich in
den nächsten Jahren Wirklichkeit werden.
Nachdem wir diese Problematik seit zwei Jahrzehnten im Landtag von Niederösterreich ständig
behandeln, weiß ich, daß es noch sehr vieler eingehender Verhandlungen bedarf, um den
bevorzugten Wasserbau Marchfeldkanal rechtlich zu erreichen und dann auch tatsächlich zu bauen,
wenn durch den Rechtsträger die Finanzierung gesichert ist. Ich bin aber voller Zuversicht, daß der
Weg, den wir gemeinsam konstruktiv gegangen sind, noch in diesem Jahrzehnt zu diesem Ziele
führen kann. Damit wird die Landwirtschaft, die Siedlungswirtschaft und die Industrie im Marchfeld für
alle Zukunft genügend Bewässerungsmöglichkeit erlangen, zum Wohle der Marchfelder, aber auch
der gesamten Republik Österreich.
Da auch Bildung und Sport einen großen Stellenwert in unserer modernen Industriegesellschaft
einnehmen, wird in diesem Staatsvertrag auch der Schaffung neuer Bildungseinrichtungen, der
Schulraumbeschaffung, der Haltung der Bezirksbildstellen, der Erwachsenenbildung und der
Sportförderung gemeinsam durch Bund und Land großer Raum eingeräumt.
Wenn wir im Geiste echter Zusammenarbeit zwischen den Parteien und zwischen dem Bund und dem
Land Niederösterreich an die Lösung schwierigster Probleme herangehen, dann wird auch in einer
unwirtlichen Zeit eine schöne Zukunft für die niederösterreichische Bevölkerung gestaltet werden
können. Besinnen wir uns alle unserer gemeinsamen Aufgabe, für die Menschen unseres
Bundeslandes zu arbeiten. Geben wir vor allem unserer Jugend ein Vorbild bei der Bewältigung
großer Probleme durch Zusammenarbeit im Geiste des kooperativen Bundesstaates, dann wird auch
das falsche Schlagwort von der Demokratieverdrossenheit aus den Massenmedien verschwinden,
weil es durch nichts gerechtfertigt erscheint.
Ich danke daher namens der niederösterreichischen Sozialisten allen, die am Zustandekommen der
Vereinbarung zwischen Bund und Land mitarbeiten. Hier haben alle, die an den Verhandlungen
beteiligt waren, für das Land Niederösterreich gewirkt. Vor allem aber darf ich der Bundesregierung
unter Bundeskanzler Dr. Bruno Kreisky für das große Verständnis für die niederösterreichische
Bevölkerung besonders danken. Unterlassen wir daher jede unsachliche Behauptung und vermeiden
wir unnötige Verschlechterungen des Verhandlungsklimas zwischen den politischen Parteien,
zwischen den Vertretern des Bundes, des Landes und aller sonstigen in Niederösterreich
Verantwortlichen, dann werden wir auch die großen Ziele, die diesem Staatsvertrag zwischen Bund
und Land Niederösterreich zugrunde liegen, gemeinsam zum Wohle Niederösterreichs erreichen.
(Beifall im Hause.)
PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Ing. Kellner.
Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor
ich den Antrag stelle, die Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes zur Kenntnis zu
nehmen, erlauben Sie mir, daß ich allen, die beteiligt waren an diesen Gesprächen, an der Spitze dem
Herrn Landeshauptmann, ein herzliches Dankeschön sage. Darüber hinaus glaube ich, ist es eine
historische Stunde, wenn dieser Vertrag unterzeichnet wird. In wirtschaftlich so schwierigen Zeiten wie
diesen, möchte ich fast sagen, haben wir schon einige Male erklärt, daß wir uns bei allen herzlichst
bedanken wollen, die mithelfen, daß in Niederösterreich weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung
aufwärts geht und daß es sich lohnt, in diesem Lande zu leben.
Ich darf offiziell den Antrag stellen, die Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes zur
Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT REITER: Die Debatte ist geschlossen. Bei der Verhandlung wurde von Herrn Abg. Ing.
Kellner der Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen. Wir kommen zur
Abstimmung. (Nach Abstimmung): Einstimmig angenommen.
Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung des Landtages wird im
schriftlichen Wege bekannt gegeben werden. Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung um 16.28 Uhr.)
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