Leistungsbewertung im Fach Biologie BMV

Werbung
B.M.V.-Schule Essen
Leistungsbewertung im Fach Biologie
Stand: Dienstbesprechung am 7.04.2011
A Sekundarstufe I
Gesetzliche Grundlagen:
Die Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Biologie an der B.M.V.-Schule Essen
beruhen auf
1. den Vorgaben des Schulgesetzes (§48), der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Sekundarstufe I (§ 6) und
2. dem Kernlehrplan für das Fach Biologie (Kap. 5).
Gemeinsame Grundsätze der Fachschaft Biologie:
Die Leistungsbewertung berücksichtigt die im Zusammenhang mit dem Unterricht
erworbenen, auf Prozesse und Basiskonzepte bezogenen Kompetenzen. Erfasst werden
Qualität, Quantität und Kontinuität von Beiträgen in enger Bindung an die Aufgabenstellung
und das Anspruchsniveau der Unterrichtseinheit. Die Beiträge haben eine längere,
abgegrenzte und zusammenhängende Form und werden von einzelnen SuS oder einer Gruppe
eingebracht. Zu solchen mündlichen, schriftlichen oder praktischen Formen von
Unterrichtsbeiträgen zählen beispielsweise:
• Mündliche Beiträge zum Unterrichtsgespräch wie:
- Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von Zusammenhängen oder
Bewerten von Ergebnissen
- Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken oder Diagrammen
- Qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten, unter korrekter
Verwendung der Fachsprache
• Selbstständiges Planen, Durchführen und Auswerten von Experimenten
• Verhalten beim Experimentieren, Grad der Ausdauer und Selbstständigkeit, Beachtung der
Vorgaben, manuelle Fertigkeit und Genauigkeit bei der Durchführung
• Erstellung von Produkten wie Dokumentationen zu Aufgaben, Untersuchungen und
Experimenten, Präsentationen, Protokolle, Lernplakate, Modelle, naturwissenschaftliche
Skizzen und Zeichnungen, Präparate, Sammlungen
• Erstellen und Vortragen eines Referates
• Ordnungsgemäße Führung einer Mappe / Ordners
• Beiträge zur Gruppenarbeit
• Kurze schriftliche Überprüfungen
Unterrichtsbeiträge auf der Basis von Hausaufgaben werden zur Leistungsbewertung genutzt.
Für die Zeugnisnote werden alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten
Leistungen aus dem Beurteilungsbereich „ Sonstige Mitarbeit" und in der Differenzierung
Jahrgangsstufe 8/9 zusätzlich die Leistungen aus dem Beurteilungsbereich „Klausuren"
tendenziell gleichwertig berücksichtigt. Dabei findet auch die Gesamtentwicklung der
Schülerin Berücksichtigung.
B.M.V.-Schule Essen
Leistungsbewertung im Fach Biologie
Stand: Dienstbesprechung am 7.04.2011
B Sekundarstufe II
Gesetzliche Grundlagen:
Die Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Biologie an der B.M.V.-Schule Essen
beruhen auf
1. dem SchulG vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2006, §
48 Grundsätze der Leistungsbewertung
2. der APO-GOSt vom 5. Oktober 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. März
2009 (G9 alt, letztmals G9 und G8), 3. Abschnitt § 13-17 Leistungsbewertung
3. den
– Gymnasium/ Gesamtschule in
NRW Biologie vom 01.August 1999, Kapitel 4 Lernerfolgsüberprüfungen, insbesondere 4.2
Beurteilungsbereich Klausuren; 4.3 Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit
Beurteilung von Klausuren
In Anlehnung an die Abiturvorgaben sollen in Klausuren spätestens ab der Q1 alle
Anforderungsbereiche angemessen berücksichtigt werden: A1 (Wiedergabe von
Kenntnissen), A2 (Anwenden von Kenntnissen) und A3 (Problemlösen und Werten). Der
größte Anteil der Punkte entfällt auf A2 (40-60%), während A3 den geringsten Anteil an den
zu verteilenden Punkten ( um 10%) hat. Auf die Darstellungsleistung entfallen ca. 10% der
Punkte.
Klausuren werden nach einem Punkteraster wie im Abitur üblich bewertet. Geringfügige
Abweichungen liegen im Ermessen der Fachlehrerin oder des Fachlehrers.
 95% ergibt die Note 1+ (15 Punkte)
 90% ergibt die Note 1 (14 Punkte)
 85% ergibt die Note 1- (13 Punkte)
 80% ergibt die Note 2+ (12 Punkte)
 75% ergibt die Note 2 (11 Punkte)
 70% ergibt die Note 2- (10 Punkte)
 65% ergibt die Note 3+ (9 Punkte)
 60% ergibt die Note 3 (8 Punkte)
 55% ergibt die Note 3- (7 Punkte)
 50% ergibt die Note 4+ (6 Punkte)
 45% ergibt die Note 4 (5 Punkte)
 39% ergibt die Note 4- (4 Punkte)
 33% ergibt die Note 5+ (3 Punkte)
 27% ergibt die Note 5 (2 Punkte)
 20% ergibt die Note 5- (1 Punkt)
 <20% ergibt die Note 6 (0 Punkte)
Anzahl der Klausuren
Schuljahr
EF 1. Hj
EF 2. Hj
Q1 1. Hj
Q1 2. Hj
Q2 1. Hj
Q2 2. Hj
Anzahl
1
1
2
2
2
1
Dauer LK
--3-4 U-Std.
3-4 U-Std.
4-5 U-Std.
4-5 U-Std.
Dauer GK
2 U-Std.
2 U-Std.
2 U-Std.
2 U-Std.
3 U-Std.
3 U-Std.
Beurteilung der „sonstigen Mitarbeit“





Individuelle Beteiligung am Unterrichtsgespräch (Regelmäßigkeit, Qualität,
Bedeutung der Beiträge für den Fortschritt des Unterrichts)
Arbeitsverhalten und -leistung bei individuellen Unterrichtsphasen (Sorgfalt,
Einbringen in Gruppenprozesse (Anteile an Gruppenleistungen, Sozialverhalten,
Kooperationsfähigkeit)
Zusätzliche Einzelleistungen wie Referate
Hausaufgaben (Regelmäßigkeit, Vollständigkeit, Sauberkeit)
Facharbeit




Prozessbewertung: Themenfindung, Beratungsgespräche
Inhaltliche Gesichtspunkte (Anspruchsniveau, Eigenständigkeit, Vollständigkeit,
Gründlichkeit, Argumentationsstruktur, Beherrschung fachspezifischer Methoden,
Quellenarbeit)
Darstellungsleistung (Rechtschreibung und Grammatik, Ausdruck, Verwendung von
Fachsprache)
Formale Aspekte (Layout, Bebilderung, Literatur- und Zitatnachweise)
Die Facharbeit geht mit 20% in die Endnote von Q1, 2. Halbjahr ein.
Endnote eines Halbjahres
Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche
gebildet. Dabei findet auch die Gesamtentwicklung der Schülerin Berücksichtigung. Die
Endnote ist eine pädagogische Note der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers und kein
arithmetisches Mittel der erbrachten Einzelnoten des Halbjahres.
Herunterladen