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Demokratie im Grundgesetz der BRD?
Das von den Altbundespolitikern so viel gepriesene und „bewährte" Grundgesetz des
demokratischen Rechts- und Sozialstaates kam im Mai 1949 auf Betreiben des Vaters der
Spaltung Deutschlands, C. Adenauer1, zustande.
Nach Artikel 146 sollte es an dem Tag seine Gültigkeit verlieren, an dem eine vom
deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft tritt. 16 Jahre nach
der „Vereinigung“ - nach den heutigen Erfahrungen sollte jedoch grundsätzlich von einer
„Vereinnahmung“ gesprochen werden - ist hier aber noch kein Licht am Ende des Tunnels zu
sehen! Daran hindert vor allem der staats-doktrinäre Konservatismus. Sein absoluter Ausdruck gipfelt in dem noch immer gültigen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1896. Damit sind
Starrheit und Gebrauch längst reform- und revisionsbedürftiger Begriffe Alltag des „bundesdeutschen Rechtsstaates“ im 21. Jahrhundert.
Wenn die BRD ein demokratischer Staat sein will, dann muss dies in erster Linie klar
und eindeutig im Grundgesetz zum Ausdruck kommen. Wie lässt sich das vergegenwärtigen ?
In der Präambel wird zum Ausdruck gebracht, dass sich das deutsche Volk „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott“, einem höchst imaginären Wesen, das Grundgesetz
gegeben habe. Da nach dem in Art 140 enthaltenen Art 137(1) der Weimarer Verfassung keine Staatskirche besteht, sollte jeder, der „vor Gott“ etwas zu verantworten vorgibt, dies mit
seiner Religionsgemeinschaft oder Kirche tun, nicht aber mit dem Grundgesetz. Anderenfalls
zieht das zwangsläufig nach sich, dass für all jene, die religions-glaubensfrei sind, das Grundgesetz keine Gültigkeit besitzt!
Eine dem Völkerrecht entsprechende begriffliche Bestimmung des Staatswesens fehlt
völlig. Lediglich in Art 20(1) ist festgeschrieben. dass die BRD ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ sei. Außer der ab und zu anzutreffenden Termini der „freiheitlichdemokratischen Ordnung“ - das bekannterweise von Adenauer zur Genüge strapaziert wurde - ist das
die einzige Nennung als demokratischer Staat Doch kein Wort darüber, wie sich diese Demokratie von Staats wegen im Grundgesetz äußert, wie die Demokratie und das Soziale durch
bürgerliche Rechte gewährt und durch staatliche Pflichten geschützt wird. In Praxi gar nicht,
sonst hätte das Volk in der Vergangenheit sein Veto zu den Fragen der EU und der Reformen
abgeben können.
Wo wird prophylaktisch und direkt für die Gesundheit der Bürger - ohne sie diesbezüglich nach ihrem Vermögen zu bewerten - gesorgt? Wann wird es wohl in dieser kapital- und
vermögensträchtigen Bundesrepublik nach dem Beispiel der DDR solch ein groß angelegtes
Gesundheitsprogramm für alle geben, um Krankheiten vorzubeugen und ihre Zahl radikal zu
verringern (Volksröntgenaktion, kostenlose Reihen- / Vorbeugeuntersuchungen und Impfungen). Wann wird das von der BRD übernommene Territorium der ehemaligen DDR mit seiner
Bevölkerung endlich die lt. Grundgesetz fällige Verfassung (für ganz Deutschland) erhalten,
in der dann hoffentlich zu lesen sein wird:
"...die Gesellschaft ist unmittelbar an der allseitigen Entwicklung eines jeden Bürgers
interessiert. Deshalb wird die Sorge um die Gesundheit, um die harmonische geistige, moralische und körperliche Entwicklung jedes einzelnen auch Sache des ganzen Volkes.
1
Auf Adenauers Betreiben lehnte Bonn den im Januar 1957 von W. Ulbricht unterbreiteten Vorschlag zur Bildung einer Konföderation zwischen beiden deutschen Staaten ab. Voraussetzungen dafür sollten sein: gleichberechtigte Beziehungen zwischen beiden Staaten, Verzicht auf Lagerung und Herstellung von Kernwaffen auf
ihren Territorien, Unterbindung jeglicher Kriegspropaganda, das Ausscheiden beider Staaten aus den Militärpakten und gemeinsames Eintreten für einen Friedensvertrag.
... Die Pflege der Volksgesundheit ist von größter Bedeutung für das Wohl und die Lebenserwartung der Bürger. Die Sorge um die Gesundheit für gute Arbeits- und Lebensbedingungen ist eine der vornehmsten, zutiefst humanistischen Aufgaben des Staates. "
Die Realisierung eines derartigen Programms, begonnen mit seiner Konzipierung, setzt
jedoch als Haupttriebkraft der Entwicklung die Übereinstimmung der Erfordernisse der Gesellschaft mit den Bedürfnissen jedes Einzelnen voraus, und das wird, wie vielfach bewiesen,
unter kapitalistischen, Produktionsverhältnissen vom Staat und seinen machtausübenden Parteien und Politikern nicht geduldet!
Da Demokratie, aus dem Griechischen abgeleitet, „Volksherrschaft“ bedeutet, gehören
in das Grundgesetz eindeutige Festlegungen zur demokratischen Mitbestimmung des Volkes als plebiszitäre Grundforderungen wie Volksbegehren, Volksbefragung und Volksentscheid.
Hier sei auf den, auf Grundlage des Potsdamer Abkommens, am 30. Juni 1946 im Land Sachsen durchgeführten Volksentscheid über die „wirtschaftliche Entmachtung der Monopolisten,
Nazi- und Kriegsverbrecher und der Überführung ihrer Betriebe in Volkseigentum“ verwiesen.
Nach Art. 17 hat jedermann das Recht, sich mit Beschwerden (Eingaben) an die zuständigen Stellen und Volksvertretungen zu wenden. Diesen und jenen ist aber nun als „demokratische Freiheit“ überlassen ob überhaupt oder bis wann sie darauf zu reagieren haben. Hier
fehlt eine zentrale, für alle amtlichen Stellen verbindliche Eingabenordnung. Auch das ist eine
Form demokratischer Rechte und Pflichten.
Kurzum: Das Grundgesetz entspricht nicht mehr den gesellschaftlichen Anforderungen der
Neuzeit und bedarf umgehend einer Reform in Gestalt einer demokratischen Verfassung.
Wenn die derzeitige reformlüsterne Koalitions-Regierung nicht in der Lage oder gar nicht
willens ist das altertümliche, den gesellschaftlichen Fortschritt hemmende Grundgesetz baldigst zu reformieren, dann hat sie keine Existenzberechtigung mehr. Die so eilig ohne Mitwirkung des Volkes verabschiedete Föderalismus-Reform z. B. offenbarte bereits einen nicht
wieder gutzumachenden Schaden in der Volksbildung. Soll das in dieser „marktwirtschaftlich“ geschönten kapitalistischen Gesellschaftsordnung so weitergehen? Schon verlangt der
nächste des schwarz-roten Kabinetts, le ministre de intérieur, nach einer Grundgesetzänderung, angeblich im Interesse der Terrorismusbekämpfung, die ihm in Wirklichkeit der blutigen Niederschlagung des durch die volksfeindliche Regierungspolitik bis aufs äußerste gereizten und ausgebeuteten Wählervolkes und damit aus Furcht vor dessen revolutionärer Erhebung dienen soll.
G. Holfert, Dresden) Mitglied im 'Internationalen Verband der philatelistischen
Mitglied im 'Internationalen Verband der philatelistischen Journalisten' (AIJP)
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