Chemisches Labor - Universität des Saarlandes

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UNIVERSITÄT DES SAARLANDES
FRAGEBOGEN 2.1
Amt für Arbeits- und Umweltschutz
-AAUSaarbrücken, Gebäude C1 1
Homburg, Gebäude 63
zur
Gefährdungsbeurteilung
Kostenstelle:
(Anforderungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz)
Raum – Nummern:
Gebäude: Etage:
Institution:
Anzahl der Arbeitsplätze:
Anzahl der Räume:
Bereichsbeauftragte/r:
Datum:
Chemisches Laboratorium
(gilt nur in Verbindung mit Fragebogen 5.5 Gefahrstoffe)
Für jeden Arbeitsplatz sollte ein Arbeitsblatt ausgefüllt werden. Bei gleichartigen Arbeitsplätzen ist ein
gemeinsames Arbeitsblatt möglich. Bei auftretenden Mängeln (
nein ) bitte Raum-Nr. angeben.
Vorgaben
entfällt
1
Bau und Ausrüstung
1.1
1.2
1.7
Eine technische Lüftung ist vorhanden und funktionstüchtig.
Fußböden oder deren Beläge sowie hindurchgehende
Leitungsdurchführungen sind wasserdicht ausgeführt.
Fenster und Türen werden während der Arbeiten im Labor
geschlossen gehalten.
Die Labortüren schlagen in Fluchtrichtung auf und sind mit einem
Sichtfenster ausgerüstet.
Im Labor sind mit Frischwasser gespeiste Notduschen vorhanden,
die regelmäßig geprüft werden; die Ergebnisse werden
dokumentiert.
Brenngasleitungen sind gesondert absperrbar. Zusätzlich ist eine
Absperreinrichtung außerhalb des Laboratoriums vorhanden.
Im Labor sind gekennzeichnete Not-Aus-Einrichtungen vorhanden.
2
Labororganisation und -betrieb
2.1
Für Laboratorien gibt es Zutrittsbeschränkungen, auf die mit
entsprechender Kennzeichnung hingewiesen wird.
Die Beschäftigten haben für die durchzuführenden Tätigkeiten die
erforderliche Fachkunde und Qualifikation.
Eine allgemeine Betriebsanweisung („Laborordnung“), die in
übersichtlicher Form die grundlegenden, konkretisierten
Festlegungen enthält, ist vorhanden.
Die Beschäftigten werden vor Aufnahme der Tätigkeiten anhand
von Betriebsanweisungen unterwiesen, danach mindestens einmal
jährlich; die Durchführung wird dokumentiert.
Tätigkeiten von Fremdpersonal (z. B. Reinigungskräfte, Handwerker)
werden erst nach Unterweisung ausgeübt; die Durchführung der
Unterweisung wird dokumentiert.
Im Labor wird ständig geeignete Arbeits- und Schutzkleidung
getragen und von der Straßenkleidung getrennt aufbewahrt.
Im Labor wird ständig eine Schutzbrille getragen.
Gefahrstoffe werden nur in laborüblichen Mengen eingesetzt.
Für den Fall einer Störung, eines Unfalles oder Notfalles sind
Notfallmaßnahmen festgelegt und den Beschäftigten bekannt.
Die Überwachung von laufenden Versuchen ist sichergestellt.
Für länger andauernde oder unbeaufsichtigt laufende Versuche
sind entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen.
Mindestens einmal jährlich werden alle im Labor vorgehaltenen
Gefahrstoffe und Präparate auf ihren ordnungsgemäßen Zustand
geprüft.
1.3
1.4
1.5
1.6
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
2.11
2.12
ja
nein
Raum-Nr.:
Weitere relevante Fragebögen: z. B. 5.2 Arbeitsmittel, 5.3 Gase
Kenntnis genommen, der/die Vorgesetzte
Fragebogen 2.1
Stand: 12/2011
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