Programme of traineeships for people with disabilities in the

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Programm für Praktika beim Generalsekretariat des Europäischen
Parlaments für Menschen mit Behinderungen
Das Europäische Parlament fördert die Chancengleichheit und ermutigt Frauen und
Männer mit Behinderungen, sich für seine Praktikumsprogramme zu bewerben. Im
Jahr 2006 hat das Europäische Parlament ein Praktikumsprogramm speziell für
Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen. Dieses Programm ist eine positive
Maßnahme im Sinne von Artikel 4 des Verhaltenskodex für die Beschäftigung von
Personen mit Behinderungen.
Ziele
Das Ziel des Programms besteht hauptsächlich darin, Menschen mit Behinderungen
eine sinnvolle Arbeitserfahrung als Praktikant im Europäischen Parlament anzubieten
und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich der Tätigkeit des Parlaments vertraut zu
machen.
Zusätzliche Ziele sind:
die Umsetzung der Grundsätze der Chancengleichheit des Europäischen Parlaments in
die Praxis durch die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen beim Erwerb
von Berufserfahrung, wodurch ihre künftigen Beschäftigungschancen verbessert
werden;
die Bereicherung des Europäischen Parlaments durch den Beitrag und die positive
Erfahrung, die Praktikanten mit Behinderungen in seine Arbeit und Kultur einbringen;
ein Beitrag zur Sensibilisierung der Mitarbeiter des Parlaments für Behinderungen als
Hilfe zum Abbau von Hemmnissen bei der Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen.
Programmbeschreibung
Im Rahmen dieses Programms wird ein fünfmonatiges bezahltes Praktikum für
Bewerber mit Behinderungen ermöglicht, das zusätzlich zu den anderen
Möglichkeiten für Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des
Europäischen Parlaments angeboten wird. Das Praktikum ist von den Artikeln 21 und
22 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim
Generalsekretariat des Europäischen Parlaments ausgenommen und bietet Bewerbern
ohne Hochschulabschluss dieselben Bedingungen wie anderen bezahlten Praktikanten
Angemessene Vorkehrungen
Für die Praktikanten werden erforderlichenfalls angemessene Vorkehrungen am
Arbeitsplatz getroffen, um ihnen zu ermöglichen, die wesentlichen Arbeitsaufgaben
zu erfüllen, die ihnen zugewiesen wurden. Nach Artikel 1d Absatz 4 des Statuts der
Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der
Europäischen Gemeinschaften versteht man unter angemessenen Vorkehrungen
„geeignete Maßnahmen, die gegebenenfalls erforderlich sind, um einer Person mit
einer Behinderung den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes, den
beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu
ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber
unverhältnismäßig belasten“.
Bewerber müssen in dem Online-Bewerbungsformular den Abschnitt
„Behinderungen“ (Beschreibung ihrer Behinderung und ihrer besonderen Bedürfnisse
am und außerhalb des Arbeitsplatzes) ausfüllen. Diese Informationen bilden die
Grundlage für die barrierefreie Ausgestaltung ihres Arbeitsplatzes. Unzureichende
und ungenaue Informationen der Bewerber in diesem Formular können zu
Verzögerungen bei der Bereitstellung angemessener Vorkehrungen für die
Praktikanten am Arbeitsplatz führen. Sollte das Europäische Parlament den
Praktikanten keine Übergangslösung anbieten können, könnte dies schlimmstenfalls
dazu führen, dass das Praktikum gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Internen Regelung
wegen zwingender betrieblicher Gründe ausgesetzt oder beendet werden muss.
Alle Angaben der Bewerber zu ihrer Behinderung werden ausschließlich innerhalb
des Europäischen Parlaments genutzt und nur zum Zweck der barrierefreien
Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und zur Unterstützung des erfolgreichen Bewerbers
bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung, geeigneten Transportmitteln und
Hilfsdiensten verwendet.
Unterkunft, Beförderung und Hilfeleistungen
Das Europäische Parlament hält für Praktikanten Informationen über Möglichkeiten
für behindertengerechte Unterkunft, Beförderung und Hilfeleistungen bereit, kann
deren Bereitstellung allerdings nicht garantieren. Die Praktikanten sind in erster Linie
selbst für die Beschaffung einer Unterkunft, die Unterzeichnung eines Mietvertrags
und die Hinterlegung einer Kaution verantwortlich.
Es kann eine Zusatzbeihilfe bei Behinderung gewährt werden, die zur Bestreitung
zusätzlicher Kosten im Zusammenhang mit behindertengerechter Unterkunft,
Beförderung und Hilfeleistungen beitragen soll. Weitere Zahlungen für Praktikanten,
die den Betrag der Vergütung und der Zusatzbeihilfe bei Behinderung übersteigen,
sind nicht möglich.
Partnerschaft
Das Programm wurde gemeinsam mit dem Europäischen Behindertenforum gestartet,
damit es eine große Anzahl potentieller Bewerber in allen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und den Bewerberländern erreicht.
Voraussetzungen
Die Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
eines Kandidatenlandes für den Beitritt zur Europäischen Union besitzen.
Sie müssen zu Beginn des Praktikums mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie müssen über gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen
Union verfügen.
Sie dürfen kein Praktikum absolviert haben und keiner vergüteten Anstellung
nachgegangen sein, das bzw. die sich über mehr als vier aufeinanderfolgende Wochen
erstreckt hat und für das bzw. die Zahlungen aus dem Haushaltsplan der Europäischen
Union geleistet wurden.
Sie müssen belegen können, dass sie eine Behinderung haben (ärztliches Attest oder
Behindertenausweis/Bescheinigung einer nationalen Stelle).
Bewerbung
Bewerber mit Behinderungen können sich ausschließlich über das für sie vorgesehene
Online-Bewerbungsformular für ein Praktikum bewerben.
Zulassungsverfahren
Die Bewerber werden nach einer Bewertung des Lebenslaufes ausgewählt, wobei das
Profil des Kandidaten den verfügbaren Praktikumsplätzen entsprechen muss. Die
Bewertung erfolgt auf der Grundlage der in der Bewerbung angegebenen
Informationen. Weisen mehrere Bewerber die gleichen Verdienste auf, wird darauf
geachtet, dass eine Ausgewogenheit zwischen Männern und Frauen und bei der
geographischen Herkunft gegeben ist, soweit die beschränkte Anzahl der
Praktikumsplätze dies erlaubt.
Praktikumsbedingungen
Monatliche Vergütung
Bewerber, die in dieses Programm aufgenommen werden, erhalten eine monatliche
Vergütung von 1213,55 Euro (Stand: 2012), wenn das Praktikum in Brüssel oder
Luxemburg stattfindet. Dieser Betrag wird für die Informationsbüros in den
Mitgliedstaaten entsprechend dem Lebenshaltungskostenindex angepasst.
Zusätzliche Vergütung bei Behinderung
Zusätzliche Kosten von Praktikanten, die unmittelbar mit ihrer Behinderung im
Zusammenhang stehen, können gemäß Artikel 24 Absatz 9 der Internen Regelung in
einer Höhe von bis zu 50 % des Betrags der monatlichen Vergütung übernommen
werden.
Erstattung von An- und Abreisekosten
Es gilt Artikel 14 der Internen Regelung.
Versicherung
Gemäß Artikel 16 der Internen Regelung schließt das Europäische Parlament eine
Kranken- sowie eine Unfallversicherung für den Praktikanten ab, die einen
Versicherungsschutz zusätzlich zu einer nationalen oder jeder sonstigen Versicherung
bietet.
Geltende Regelungen
Für alle Aspekte des Praktikumsprogramms, die nicht ausdrücklich in dieser
Programmbeschreibung geregelt sind, gilt die Interne Regelung über Praktika und
Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments.
Überwachung und Bewertung des Programms
Die Praktikanten und ihre Betreuer werden aufgefordert, ihre Erfahrungen zu
bewerten, um auf mögliche Änderungen oder Verbesserungen des Programms
hinzuweisen. Die Durchführung des Programms wird überwacht, und am Ende jedes
Praktikums erfolgt eine Einschätzung durch das Referat Gleichstellung und Vielfalt.
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