Landtag von NÖ, XIII. Gesetzgebungsperiode Tagung 1992/93 56. Sitzung am 30. November 1992 INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Mag.Romeder (Seite 183). 2. Bekanntgabe einer Erweiterung der Tagesordnung (Seite 183). 3. Mitteilung des Einlaufes (Seite 183). 4.1. Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über den Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1993. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite 187). Redner: Finanzreferent LR Mag.Freibauer (Seite 188). 4.2. Generaldebatte: Redner: Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 193), Abg. Icha (Seite 200), Abg. Böhm (Seite 203). Abstimmung (Seite 206). 5.1. Spezialdebatte: Gruppe 0, Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung. Berichtersatter: Abg. Kurzbauer (Seite 206). 5.2. Antrag des Bau-Ausschusses über den Antrag der Abg. Böhm, Mag.Kaufmann u.a. betreffend Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 (NÖ ROG Novelle 1992). Berichterstatter: Abg. Dipl.Ing.Toms (Seite 207). Redner zu 5.1. und 5.2.: Abg. Franz Rupp (Seite 207), Abg. Dkfm.Rambossek mit Resolutionsantrag (Seite 209), Abg. Präs. Haufek mit Resolutionsantrag (Seite 213), Abg. Ing.Eichinger (Seite 218), Abg. Ing.Weinmeier mit Resolutionsantrag (Seite 220), Abg. Mag.Kaufmann (Seite 224), Abg. Hülmbauer (Seite 228), Abg. Klupper (Seite 230), Abg. Dr.Kremnitzer mit Resolutionsantrag (Seite 232), Abg. Uhl (Seite 234), Abg. Litschauer (Seite 236), Abg. Icha (Seite 240). Abstimmung (Seite 241). 6. Spezialdebatte: Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite 241). Redner: Abg. Sivec (Seite 241), Abg. Friewald (Seite 244), Abg. Preiszler mit Resolutionsantrag (Seite 246), Abg. Uhl (Seite 250), Abg. Klupper (Seite 253), Abg. Preiszler (Seite 255). Abstimmung (Seite 256). 7. Spezialdebatte: Gruppe 2, Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite 256). Redner: Abg. Greßl (Seite 256), Abg. Trabitsch (Seite 257), Abg. Dkfm.Rambossek mit zwei Resolutionsanträgen (Seite 258), Abg. Platzer (Seite 261). PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (10.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsgemäß aufgelegen; es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich der Herr Abgeordnete Schwab und der Herr Abgeordnete Knotzer entschuldigt. Hohes Haus! Ich setze das Geschäftsstück, Zahl 486/A-1/74 welches im BauAusschuß bereits am 19.November behandelt wurde, noch auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung. Ich beabsichtige, dieses Geschäftsstück gemeinsam mit der Gruppe 0 des Voranschlages zu verhandeln. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Hohes Haus! Ich bringe folgenden Einlauf zur Kenntnis (liest): Ltg. 486/A-1/74 Antrag der Abgeordneten Böhm, Mag.Kaufmann u.a. betreffend Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes. Ich habe diese Vorlage am 13.November 1992 dem Bau-Ausschuß zugewiesen. Wie Sie bereits erfahren haben, wurde am 19.November 1992 dieses Geschäftsstück im Bau-Ausschuß erledigt und wird daher heute im Plenum verhandelt. Ltg. 487/K - 4 Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Kindergartengesetzes und Ltg. 495/S - 6 Änderung des Spielautomatengesetzes. Beide Vorlagen weise ich dem Europa-Ausschuß zur weiteren Behandlung zu. Ltg. 488/S - 5/7 Vorlage der Landesregierung betreffend Bezirkshauptmannschaft Gmünd, Neubau eines Amtsgebäudes. Ltg. 492/B-1-13 Bericht des Finanzkontrollausschusses II/92 Ltg. 494/L - 5/1 Änderung des Landesumlangengesetzes und Ltg. 496/B - 1/14 Bericht des Finanzkontrollausschusses über den Verkauf des Landesreisebüros. Ich weise alle diese Geschäftsstücke dem Finanz- und Wirtschafts-Ausschuß zur weiteren Behandlung zu. Ltg. 493/B-35 Sportbericht 1991. Diese Vorlage weise ich dem Schul- und Kultur-Ausschuß zur weiteren Behandlung zu. Ltg. 484/E-1/11 Eingabe der Marktgemeinde Perchtoldsdorf betreffend Änderung des Naturschutzgesetzes. Diese Vorlage wird dem Umwelt-Ausschuß zur weiteren Behandlung übergeben. Ltg. 489/A-1/75 Antrag der Abgeordneten Böhm u.a. betreffend Aufhebung von drei Landesgesetzen. Diese Vorlage wird der Finanz- und Wirtschaftsausschuß weiter beraten. Ltg. 485/A-5-43 Anfrage des Abgeordneten Dkfm.Rambossek an Herrn Landesrat Wagner betreffend die Situation geistig behinderter Menschen in der Landesnervenklinik Ost Klosterneuburg-Maria Gugging. Diese Vorlage habe ich am 10.11.1992 dem Herrn Landesrat zur Beantwortung zugewiesen. Herr Landesrat Wagner hat die Anfrage am 25.November 1992 bereits beantwortet. Ltg. 490/A-4/54 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an LH Dr.Pröll betreffend Presseförderung. Diese Anfrage habe ich dem Herrn Landeshauptmann zur Beantwortung am 23.November 1992 zugewiesen. Der Herr Landeshauptmann hat die Beantwortung schriftlich am 27.November 1992 durchgeführt. Ltg. 491/A-4/55 Anfrage der Abgeordneten Dr.Kremnitzer und Ing.Weinmeier an Landeshauptmann-Stellvertreter Höger betreffend Inserat eines Gemeindeverbandes in einer ÖVP-Zeitung. Diese Anfrage habe ich am 24.November 1992 dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter mit dem Ersuchen um Beantwortung überwiesen. Ich teile mit, daß auch die Anfragebeantwortung zur Zahl 464/A-5/40 eingelangt ist. Die vorliegenden Anfragebeantwortungen haben folgenden Inhalt: Zur Anfrage der Abgeordneten Ing.Weinmeier und Dr.Kremnitzer betreffend die finanzielle Notlage des Rettungswesens in NÖ, Ltg. 464/A-5/40: "ad. 1: Das Rote Kreuz - Landesverband NÖ hat für das Jahr 1991 den Gesamtaufwand aus dem Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst mit S 260,789.000,-- beziffert, S 204,337.000,-- Einnahmen aus dem Transport S 19,414.000,-- sonstige Erlöse S 19,500.000,-- Subventionen der Gemeinden nach Kopfquote S 5,300.000,-- Subventionen der Gemeinden für den laufenden Abgang S 12,238.000,-- verbleibender Abgang ad 2 - 4: Der Landtag von Niederösterreich hat am 17.10.1991 eine Novelle zum NÖ GemeindeRettungsdienstgesetz, LGBl. 9420, beschlossen. In der Folge wurden eine Reihe von Gesprächen mit dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband NÖ und dem Arbeiter-Samariter-BundÖsterreichs, Landesorganisation für NÖ auf der einen Seite und den Gemeindevertreterverbänden von ÖVP und SPÖ und den Mitgliedern der NÖ Landesregierung auf der anderen Seite - zuletzt im Kommunalgipfel am 5.11.1992 - geführt, um eine tragfähige Finanzierung der Rettungsdienste in Niederösterreich für die Zukunft sicherzustellen. Das Ergebnis dieser Gespräche wurde in der NÖ Rettungsdienstbeitragsverordnung festgelegt. Sie wurde in der Sitzung der NÖ Landesregierung am 2.11.1992 auch beschlossen. Der Mindestsatz des Rettungsdienstbeitrages für Gemeinden je Einwohner wurde mit S 15,--, der Höchstsatz des Rettungsdienstbeitrages mit S 30,-- verordnet. Am Tag des Kommunalgipfels, also am 5.11.1992, haben das Rote Kreuz - Landesverband NÖ und die beiden Gemeindevertreterverbände von ÖVP und SPÖ eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach der vorliegende Entwurf der NÖ Rettungsdienstbeitragsverordnung einvernehmlich akzeptiert wird. Die Vertragsparteien haben sich in dieser Vereinbarung auch verpflichtet, sich nach Vorliegen des Abrechnungsergebnisses für das Jahr 1993 neuerlich zu einem Gespräch bezüglich des Rettungsdienstbeitrages zusammenzusetzen. ad 5: In Niederösterreich bestehen folgende geförderte Notarztwagen-Stützpunkte: Standort: Betreiber: KH Amstetten Rotes Kreuz KH Baden Rotes Kreuz KH Gmünd Rotes Kreuz KH Hainburg Rotes Kreuz KH Hollabrunn Rotes Kreuz KH Horn Rotes Kreuz KH Klosterneuburg Rotes Kreuz KH Korneuburg Rotes Kreuz KH Krems Rotes Kreuz KH Lilienfeld Rotes Kreuz KH Melk Rotes Kreuz KH Mistelbach Rotes Kreuz KH Neunkirchen Rotes Kreuz KH St.Pölten 2 Rotes Kreuz abwechselnd mit Arbeiter-Samariter-Bund KH Scheibbs Rotes Kreuz KH Waidhofen/Thaya Rotes Kreuz KH Waidhofen/Ybbs Rotes Kreuz KH Wr.Neustadt Rotes Kreuz KH Zwettl Rotes Kreuz LKA Mödling Rotes Kreuz LKA Tulln Rotes Kreuz Gänserndorf Rotes Kreuz Schwechat Rotes Kreuz ad 6: Den Gesamtaufwand für das Notarztrettungssystem in Niederösterreich kann man mit rund 33 Mio. Schilling (Betrieb und nicht ärztliches Personal), die die Rettungsorganisationen aufbringen, und S 37,751.000,--, die für die Finanzierung der Notärzte aus KRAZAF-Strukturmitteln gegeben werden, beziffern. ad 7: Seit der Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds dem Land Niederösterreich Mittel für die Finanzierung von Strukturmaßnahmen zur Verfügung stellt, hat das Land NÖ einen wesentlichen Beitrag für den Aufbau einer flächendeckenden Notarztversorgung verwendet. So wurden 1988 27,1 Mio. Schilling, 1989 36,1 Mio. Schilling, 1990 36,12 Mio. Schilling, 1991 37,751 Mio. Schilling und 1992 37,751.520,-Schilling genehmigt, wobei die genehmigten Mittel immer in dem der Genehmigung folgenden Jahr zur Verfügung standen. Die jährlich benötigte Summe wurde berechnet aus der Zahl der bereits eingerichteten Standorte am Sitz des jeweiligen Krankenhauses und der Zahl der vorhandenen Notärzte. Grundsätzlich wurde angenommen, daß pro betriebenen Notarztwagen 4 Notärzte anzustellen sind, um den Notarztwagen rund um die Uhr betreiben zu können. Diese 4 Notärzte können gefördert werden. Um eine möglichst flächendeckende Versorgung gewährleisten zu können, sind noch die Standorte Gänserndorf und Schwechat, die ebenfalls aus Strukturmitteln gefördert werden, hinzugekommen. ad 8 und 10: Das Budget des Landes NÖ weist keine gesonderte Ausgabenposition für die Notarztrettungsdienste auf. Es wurde jedoch seit Jahren seitens des Gesundheitsreferenten immer wieder auf die Problematik hingewiesen und ein eigener Budgetansatz beantragt. Bei der heurigen Budgetverhandlung auf politischer Ebene war eine Budgetpost "Sachaufwand NAW" ebenfalls Verhandlungsgegenstand und es wurde vereinbart, diese Problematik in einem Kommunalgipfel auf Landesebene zu lösen. Beim Kommunalgipfel am 5.11.1992 wurde Einigung erzielt, den Rettungsorganisationen zur Abdeckung ihres Sachaufwandes "NAW" 13 Mio. Schilling aus den Strukturmitteln 1992 für ein flächendeckendes Notarztrettungssystem zur Verfügung zu stellen, bis die Verteilung der Struktur- mittel 1993 möglich ist. ad 9: Die Rettungsorganisationen haben ihre Erfolgsrechnung in Hinkunft nach Geschäftsbereichen getrennt vorzulegen. Mit Hilfe der EDV wird es den Rettungsdiensten möglich sein, genaues Zahlenmaterial vorzulegen, das die Grundlage für die jährlichen Verhandlungen bilden kann. Die bereits bestehenden Notarztwagenstützpunkte Purkersdorf und Groß Enzersdorf sind ebenfalls in das derzeitige Förderungspaket einer flächendeckenden Notarztversorgung einzubeziehen. Ich beabsichtige, bei der Verhandlung über die Vergabe der KRAZAF-Strukturmittel 1993 auch für diese Standorte eine Förderung zu erreichen." Zur Anfrage des Abgeordneten Dkfm.Rambossek betreffend die Situation geistig behinderter Menschen in der NÖ Landesnervenklinik Ost-Klosterneuburg - Maria-Gugging, Ltg. 485/A-5/43-1992: "ad 1: Das sogenannte Kinderhaus wurde zwischen 1970 und 1980 komplett umgebaut und neu eingerichtet. Man ging damals von einer Patientenzahl von 130 aus, die von 30 Pflegebediensteten betreut werden sollten. In den späten 70er Jahren konnte der größte Teil der etwa 400 geistig behinderten Patienten des damaligen Landeskrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie in die Betreuung von privaten Trägern, wie Caritas St.Pölten, Caritas Wien, Lebenshilfe etc., zur Betreuung übergeben werden. Zurück blieben etwa 85 durchwegs schwerst und mehrfach Behinderte, von denen ein Teil wegen ihrer hochgradigen Verhaltensstörungen bei privaten Trägern nicht aufgenommen werden konnten oder die Betreuung durch private Organisitionen sich als nicht möglich herausstellte. Die Ausgliederung des sogenannten Kinderhauses stellte eine gesetzliche Notwendigkeit dar (KAG, BGBl. 157/1990; Unterbringungsgesetz, BGBl. 155/1990; NÖ Sozialhilfegesetz, LGBl. 9200-9). Die Sonderabteilung für Kinder und Jugendliche (85 Betten) in der Landesnervenklinik Klosterneuburg-Gugging wurde in Zusammenhang mit der Neusystemierung mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 31.3.1991, Zl VII/3-23/VIII-8/34-91, in "Abteilung für Förderpflege" umbenannt. Gleichzeitig wurden die Verhandlungen auf verschiedensten Ebenen weitergeführt. Insbesondere wurden die Träger der freien Wohlfahrt (Caritas der Erzdiözese Wien, Caritas St.Pölten, Lebenshilfe NÖ) sowie der Elternverein des Kinderhauses wegen der Errichtung moderner geeigneter anderweitiger Unterbringungsmöglichkeiten in die Gespräche fortlaufend einbezogen. Die zuständige Bauabteilung erarbeitete die Kostenschätzung für verschiedene Varianten baulicher Maßnahmen, wie Einrichtungen außerhalb des Kinderhauses, Adaptierungen im Kinderhaus selbst und Schaffung kleinerer Einheiten im Areal des Kinderhauses. Am 9.7.1991 wurden diese Grundlagen dem Spitalsgipfel zur Kenntnis gebracht. Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Prokop - zuständig für Behinderte - wird, vorbehaltlich der Genehmigung durch den NÖ Landtag, die finanziellen Mittel für die Ausgliederung in Höhe von S 80,000.000,-- zur Verfügung stellen. Zur Zeit laufen Verhandlungen mit Rechtsträgern aus anderen Bundesländern, damit diese die Betreuung ihrer Behinderten selbst übernehmen oder einen entsprechenden finanziellen Beitrag leisten. Am 11.11.1992 wurde die Übernahme von 8 Behinderten durch eine Institution der Caritas St.Pölten in Zwettl festgelegt. Im Rahmen eines Stufenplanes, der von der Anstaltsleitung, den zuständigen Abteilungen im Amt der NÖ Landesregierung und der Caritas Wien und der Lebenshilfe besprochen wurde, sollen weitere Gruppen vorbereitet werden. Das Ziel ist, innerhalb der nächsten 6 Jahre die Patienten vollständig umzusiedeln. ad 2: Laut Auskunft der ärztlichen Anstaltsleitung wurden der Landesnervenklinik Klosterneuburg Maria-Gugging vom BG Klosterneuburg keine, wie in der Anfrage genannten Beschlüsse, betreffend die Bewohner der Abteilung für Förderpflege, zugestellt." Zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer, Ltg. 490/A-4/54, vom 23.November 1992 betreffend Presseförderung: "Mittel der Presseförderung werden entsprechend den allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Niederösterreich, die die NÖ Landesregierung am 13.März 1990 beschlossen hat, vergeben. Die nachstehend angeführten Förderungswerber haben folgende Beträge erhalten: 1988 NÖ Pressehaus Druck- und VerlagsgesmbH. St.Pölten S 3,000.000,-Birken-VerlagsgesmbH. S 3,000.000,-Österr. Zeitungs-, Verlags- und VertriebsgesmbH. (Neues Volksblatt) S 1,860.000,-Sozialistischer Verlag GesmbH. & CO KG (Arbeiter Zeitung) S 1,460.000,-Verlag Amstettner Anzeiger S 80.000,-- Verlag Badener Zeitung S 80.000,-Verlag Bote von der Ybbs S 80.000,-- Verlag Erlaftal-Bote S 80.000,-Verlag Klosterneuburger Nachrichten S 80.000,-Verlag Klosterneuburger und Tullner Zeitung S 80.000,-1989 NÖ Pressehaus Druck- und VerlagsgesmbH. St.Pölten S 3,000.000,-Birken-VerlagsgesmbH. S 2,760.000,-Österr. Zeitungs-, Verlags- und VertriebsgesmbH. (Neues Volksblatt) S 1,860.000,-Sozialistischer Verlag GesmbH. & CO KG (Arbeiter Zeitung) S 1,460.000,-Verlag Amstettner Anzeiger S 120.000,-- Verlag Badener Zeitung S 120.000,-Verlag Bote von der Ybbs S 120.000,-- Verlag Erlaftal-Bote S 120.000,-Verlag Klosterneuburger Nachrichten S 120.000,-Verlag Klosterneuburger und Tullner Zeitung S 120.000,-1990 NÖ Pressehaus Druck- und VerlagsgesmbH. St.Pölten S 3,000.000,-Birken-VerlagsgesmbH. S 2,000.000,-Österr. Zeitungs-, Verlags- und VertriebsgesmbH. (Neues Volksblatt) S 2,000.000,-Sozialistischer Verlag GesmbH. & CO KG (Arbeiter Zeitung) S 1,000.000,-Verlag Amstettner Anzeiger S 300.000,-- Verlag Badener Zeitung S 300.000,-Verlag Bote von der Ybbs S 300.000,-- Verlag Erlaftal-Bote S 300.000,-Verlag Klosterneuburger Nachrichten S 300.000,-Verlag Klosterneuburger und Tullner Zeitung S 300.000,-1991 NÖ Pressehaus Druck- und VerlagsgesmbH. St.Pölten S 5,000.000,-Österr. Zeitungs-, Verlags- und VertriebsgesmbH. (Neues Volksblatt) S 2,500.000,-Verlag Amstettner Anzeiger S 350.000,-- Verlag Badener Zeitung S 350.000,-Verlag Bote von der Ybbs S 350.000,-- Verlag Erlaftal-Bote S 350.000,-Verlag Klosterneuburger Nachrichten S 350.000,-Verlag Klosterneuburger und Tullner Zeitung S 350.000,-1992 NÖ Pressehaus Druck- und VerlagsgesmbH. St.Pölten S 5,000.000,-Österr. Zeitungs-, Verlags- und VertriebsgesmbH. (Neues Volksblatt) S 2,500.000,-- Verlag Amstettner Anzeiger S 350.000,-- Verlag Badener Zeitung S 350.000,-Verlag Bote von der Ybbs S 350.000,-- Verlag Erlaftal-Bote S 350.000,-Verlag Klosterneuburger Nachrichten S 350.000,-Verlag Klosterneuburger und Tullner Zeitung S 350.000,-In den letzten fünf Jahren wurde keine Förderungswerber abgewiesen." Wir kommen damit zur weiteren Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Kurzbauer, durch seinen Bericht die Verhandlungen zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1993 einzuleiten. Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Berichterstatter obliegt mir die Aufgabe, dem Hohen Landtag den Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1993 zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Die Vorlage wurde vom Finanz- und Wirtschafts-Ausschuß in eingehenden Beratungen gründlich durchgearbeitet. Die Landesregierung hat gemäß Artikel 29 Abs.2 der NÖ Landesverfassung 1979 den Voranschlagsentwurf der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das Jahr 1993 rechtzeitig erstellt. Der Aufbau des Landesvoranschlages 1993 entspricht den Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 4.Februar 1983, BGBl.Nr. 159, Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung - VRV - mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt werden, in der Fassung BGBl.Nr. 440/1986. Er besteht aus dem ordentlichen Teil, dem außerordentlichen Teil und dem Konjunkturausgleichsteil. Seine vertikale Gliederung erfolgt auf Grund des Ansatz- und Postenverzeichnisses der VRV innerhalb der einzelnen Teile in Gruppenabschnitte, Unterabschnitte und Voranschlagstellen nach funktionellen finanzwirtschaftlichen und ökonomischen Gesichtspunkten. Nähere Ausführungen hiezu sind im allgemeinen Teil der Erläuterungen zum Landesvoranschlag 1993 enthalten. Zur Erleichterung der Handhabung ist dort auch ein alphabetisch geordnetes Schlagwortverzeichnis beigegeben. Die Horizontalgliederung umfaßt die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes 1993 in Gegenüberstellung zu den entsprechenden Voranschlagsbeträgen des Finanzjahres 1992 sowie den Beträgen der Jahresrechnung 1991. In Weiterführung des schon bisher verfolgten Ordnungsprinzips werden im Hauptteil des Landesvoranschlages 1993 durchgehend nur mehr die Einnahmen- und Ausgabenansätze dargestellt, sämtliche weitere Untergliederungen finden sich in den Untervoranschlägen. Der Voranschlag 1993 sieht folgende Einnahmen und Ausgaben vor: Ausgaben: ordentlicher Teil S37.987,014.000 außerordentlicher Teil S1.522,358.000 Konjunkturausgleichsteil S160,000.000 Gesamtausgaben S39.669,372.000 Einnahmen: ordentlicher Teil S36.447,967.000 außerordentlicher Teil S566,366.000 Gesamteinnahmen S37.014,333.000 Abgang: ordentlicher Teil S1.539,047.000 außerordentlicher Teil S955.992.000 Konjunkturausgleichsteil S160,000.000 Gesamtabgang S2.655,039.000 Die Bedeckung des Abganges wird eine weitere Fremdmittelaufnahme erforderlich machen und eine neuerliche Erhöhung des Schuldendienstes des Landes bewirken. Das Gesamtausgabenvolumen des Voranschlages 1993 ergibt mit S 39.669,372.000 gegenüber dem Gesamtausgabenvolumen des Voranschlages 1992 von S 36.803,238.000 eine Budgetausweitung um S 2.866,134.000, das sind 7,79 %. Die Personalausgaben der Verwaltung erhöhen sich um 431,539.000,-- die Leistungen für Personal, sprich Lehrer, steigen um 472,573.000,-- Schilling. Die Sachausgaben ordentlicher, außerordentlicher und Konjunkturausgleichsteil erfahren eine Erhöhung um S 1.962,022.000. Der ordentliche Teil des Voranschlages zeigt gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung der Einnahmen um 7,03 % oder S 2.395,276.000 und der Ausgaben um 6,67 % oder S 2.376,359.000. Der Anteil der Personalausgaben der Verwaltung an den ordentlichen Ausgaben zeigt folgende Entwicklung: Voranschlag 1991 23,65 % Voranschlag 1992 23,02 % Voranschlag 1993 23 %. Die folgende Aufstellung zeigt den prozentuellen Anteil der einzelnen Gruppen am Ausgabenvolumen des ordentlichen Teiles des Voranschlages: Gruppe 0, Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung: 15,41 %. Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit: 0,55 %. Gruppe 2, Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 26,24 %. Gruppe 3, Kunst, Kultur und Kultus: 1,36 %. Gruppe 4, soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung: 25,34 %. Gruppe 5, Gesundheit: 9,36 %. Gruppe 6, Straßen- und Wasserbau, Verkehr: 6,83 %. Gruppe 7, Wirtschaftsförderung: 3,49 %. Gruppe 8, Dienstleistungen: 0,04 %. Gruppe 9, Finanzwirtschaft: 11,38 %. Im außerordentlichen Teil sind Ausgaben von S 1.522,358.000 veranschlagt, denen Einnahmen von S 566,366.000 gegenüberstehen. Es ergibt sich somit ein ungedeckter Abgang im außerordentlichen Teil von S 955,992.000. Die einzelnen Vorhaben sind in den Erläuterungen zum außerordentlichen Teil des Voranschlages näher beschrieben. Der Konjunkturausgleichsteil enthält Ausgaben in der Höhe von 160 Millionen Schilling. Diese vorgesehenen Kreditmittel betreffen investitionswirksame Ausgaben und sollen nur unter Berücksichtigung der Wirtschaftsentwicklung im Jahre 1993 eingesetzt werden. Dadurch entsteht die Möglichkeit, den Budgetvollzug abzustimmen. Herkunft, Zweckwidmung und Begründung der einzelnen Einnahmen und Ausgaben sind in den Erläuterungen zum Landesvoranschlag 1993 ausführlich dargestellt. Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind aus der Horizontalgliederung ersichtlich. Zur Budgetentlastung soll die Finanzierungsform für Investitionsgüter im Rahmen von Beschaffungsprogrammen, welche zur Erfüllung der laufenden Verwaltungsaufgaben erforderlich sind, sowie von Bauvorhaben, schrittweise auf die Nutzungsdauer dieser Güter abgestimmt werden. Im Jahresvoranschlag 1993 steht in diesen Fällen nurmehr ein Teilbetrag des Anschaffungs- bzw. Herstellungspreises zur Verfügung. Der gesamte Kaufpreisrest bildet dann eine Vorbelastung künftiger Finanzjahre. Die zur Erfüllung dieser rechtsver- bindlichen Verpflichtungen aus den Kauf- bzw. Werkverträgen erforderlichen Landesausgaben in den folgenden Jahren bedürfen vor ihrer Vollziehung der Genehmigung durch den Landtag. Als Ausdruck des Einverständnisses ist ein diesbezügliche Ermächtigung im Antrag Abschnitt 3 Ziffer 7 enthalten. Zur Durchführung des Landesvoranschlages 1993 werden wieder alle jene Bestimmungen beantragt, die sich schon bisher für den Budgetvollzug als notwendig oder zweckmäßig erwiesen haben. Ich darf den Herrn Präsidenten ersuchen, die Verhandlungen über den Voranschlag 1993 einzuleiten. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist der Finanzreferent des Landes Niederösterreich, Herr Landesrat Mag.Freibauer. LR Mag.FREIBAUER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicher ein Novum im Hohen Haus, wenn ein Finanzreferent einen Voranschlag präsentiert, den noch ein anderer erstellt hat. Der Landeshaushalt 1993 trägt eindeutig die Handschrift von Dr.Erwin Pröll. Doch möchte ich gleich feststellen und klarstellen: Ich habe diesen Voranschlag nicht nur zu vertreten, sondern ich vertrete ihn gerne und mit Überzeugung! Und es war auch nicht so, daß mir gleichsam ein verschnürtes Paket in die Hand gedrückt wurde. Sofort nach meiner Designierung zum Regierungsmitglied zum Regierungsmitglied am 11. September 1992 hat mich Dr. Erwin Pröll in die politischen Budgetverhandlungen ab 14. September 1992 eingebunden. Und ich möchte einleitend den Regierungsmitgliedern beider Fraktionen für die Bereitschaft danken, mich in diese Gespräche voll mit einzubeziehen. Der Landeshaushalt 1993 verzeichnet, wie der Berichterstatter schon gesagt hat, Gesamtausgaben von 39,7 Milliarden Schilling bei Gesamteinnahmen von 37 Milliarden. Somit einen Abgang von 2,7 Milliarden Schilling. Die Ausgaben steigen um 7,8 %, die Einnahmen etwas stärker, um 8 %. Der Abgang steigt um 4,8 %. Der Abgang im Voranschlag 1993 steigt also um 4,8 % auf 2,7 Milliarden Schilling und liegt damit knapp unter der langfristigen Budgetprognose. Wobei in diesem Zusammenhang auch ein weitverbreitetes Mißverständnis ausgeräumt werden muß: Die Budgetvorschau steckt keine Ziele ab, sondern ist vielmehr eine Art mahnender Zeigefinger. Diese Budgetprognose zeigt auf, in welche Richtung die Abgänge und die Verschuldung treiben, wenn wir nicht vorsichtig und sparsam budgetieren. Die Abgangssteigerung 1993, Hohes Haus, erklärt sich aus dem wirtschaftlichen Umfeld, in dem dieser Voranschlag erstellt wurde. Aus den im kommenden Jahr zue rwartenden Entwicklungen und aus den Zielsetzungen und Strategien, die wir daraus abzuleiten haben. Genau daraus ergibt sich auch die Leitlinie des Haushaltes 1993, nämlich „Offensive und Solidarität“. Der NÖ Landesvoranschlag für 1993 mußte unter schwierigen Rahmenbedingungen erstellt werden. die Wirtschaftsforscher – und das wissen Sie alle ganz genau – haben ihre Wachstumsprognosen für heuer und für das kommende Jahr deutlich nach unten revidiert. Nur noch selten gibt es derzeit positive und optimistische Wirtschaftsnachricthen. Der internationale Konjunkturaufschwung wurde zwar schon oft angekündigt, ist aber bisher ausgeblieben und zeichnet sich auch für die nächste Zukunft nicht ab. Die USA haben noch immer mit einer wirtschaftlichen Flaute zu kämpfen, die japanische Wirtschaft ist ebenfalls außer Tritt geraten. Für Europa kämpfen die Währungsturbulenzen der letzten Monate sowie die nach wie vor hohen Zinsen die Wachstumsaussichten. Vor allem in der BRD sind die letzten Prognosen sehr pessimistisch ausgefallen. Auch die Erwartungen, die an die Öffnung der Grenzen und an die Liberalisierung im ehemaligen Ostblock geknüpft wurden, haben sich bisher nicht erfüllt. In diesem alles andere als optimalen Umfeld hält sich die österreichische Wirtschaft erstaunlich gut. Das Wirtschaftsforschunsinstitut führt das auf die konjunkturstabilisierende Wirkung der Klein- und Mittelbetriebe auf das gute Konsumklima und auf die verstärkten Investitionen im Umweltbereich zurück. Dabei darf allerdings eines nicht übersehen werden: Die Abwertung anderer Währungen erschwert nunmehr auch unseren Export und dämpft damit das Wachstum. Hoher Landtag! Zu den äußeren Faktoren kommen auch innere, gesamtösterreichische Faktoren. Im Voranschlag 1993 sind auch die finanziellen Auswirkungen des neuen Familienpaketes zu verkraften. Wir sind uns der großen Bedeutung der Familienpolitik bewußt, müssen aber auch darauf hinweisen, daß die Lände rund damit auch Niederösterreich auf Grund der Aufteilungregelung einen überdurchschnittlich hohen Beitrag zu diesem wichtigen und begrüßenswerten familienpolitischen Schritt leisten. Noch ein weiterer Hinweis erscheint mir sehr wichtig: Die Ertragsanteile wurden im Grundbudget traditionell vorsichtig veranschalgt, sodaß sich im Rechnungsabschluß in der Vergangenheit immer Mehreinnahmen ergeben haben. Dies auch deshalb, weil die Steuerprognosen des Bundes immer vorsichtig waren. Für 1993 aber sind die Einnahmen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben nach Aussagen von Experten sehr realistisch geschätzt. Kurzum, im kommenden jahr ist im Vergleich zum Voranschlag für das Land mit keinen Mehreinnahmen bei den Ertragsanteilen zu rechnen. Das gilt vor allem dann, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich, wie vielfach vorausgesagt, weiter abschwächen sollte. Die Länder haben wenig Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu gestalten. Dazu kommt, daß sie auch die Auswirkungen steuerpolitischer Maßnahmen ebensowenig beeinflussen können wie die Erhöhung von Sozialversicherungsbeiträgen. Es muß deutlich gesagt werden: Wenn Sozial- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge erhöht werden, zahlen die Länder durch die Einnahmensausfälle bei der Lohnsteuer und der Einkommenssteuer mit. Pro Milliarde Ausfall an Lohnsteuer ist Niederösterreich mit rund 40 Millionen Schilling betroffen. Es ist daher dringend erforderlich, daß die Länder, auch aus verschiedenen anderen Gründen, zu den Verhandlungen über die Steuerreform 1994 beigezogen werden. (Beifall bei der ÖVP.) Hoher Landtag! Österreich und auch Niederösterreich kann sich von der internationalen Konjunkturabflachung nicht abkoppeln. Eines hilft in dieser Situation aber sicher nicht. Nämlich, sich einzuigeln. Gefragt sind vielmehr offensive Strategien. Denn auch ein kleines Land kann in einem gewissen Rahmen durchaus gegensteuern. Und wir tun das auch. So haben wir etwa in Niederösterreich immer wieder Impulse gesetzt. Impulse, die auch vom Hauptstadtprojekt ausgehen. Mit diesen Impulsen aus dem NÖ Finanzhaushalt heraus werden wir auch in den nächsten Jahren imstande sein, unseren Wachstumsvorsprung gegenüber den anderen Bundesländern zu halten. Dieses Gegensteuern kann und muß selbstverständlich über den Landeshaushalt geschehen und nicht nur über das Projekt Landeshauptstadt. Ein kurzer Rückblick noch über die letzten Budgetjahre. Der Budgetkurs des letzten Jahrzehnts zeigt es deutlich, am Beginn der achtziger Jahre gab es eine weltweite Rezession. Die NO Budgets wurden in erster Linie auf eine Stützung und Ankurbelung der Wirtschaft ausgerichtet. Als die österreichische und ganz besonders die niederösterreichische Wirtschaft ab 1985 an Dynamik dazugewann, hat Dr.Erwin Pröll die Budgetpolitik stärker auf eine harmonische Sparlinie, aber ohne schmerzhafte Schritte, umgestellt. Und damit jenen Freiraum geschaffen, der es ermöglicht hat, im Haushalt 1992 die Sparzügel wieder zu lockern, um den gesteigerten Anforderungen in den Bereichen Soziales und Gesundheit Rechnung zu tragen. Und die Wettbewerbssituation der Wirtschaft nach der Ostöffnung zu verbessern. Von 1985 bis 1991 lag das Nö Wirtschaftswachstum um durchschnittlich 0,7 % über dem gesamt-österreichischen, wobei natürlich auch die österreichischen 3 % nicht möglich gewesen wären ohne die niederösterreichischen 3,7..%. Niederösterreich hat sich also zunächst auf die Überholspur und dann an die Spitze der Bundesländer gesetzt. Es ist Konjunkturlokomotive geworden. Wesentliche Impulse sind dabei vom Landeshaushalt ausgegangen. Man muß sich nur vor Augen halten, daß die Ausgaben, die wir mit dem Landeshaushalt beschließen, und die Investitionen, die über Sondermodelle finanziert werden, sich in der Praxis vervielfachen. Ein zu Recht immer wieder angeführtes Beispiel für diesen Multiplikationsfaktor ist die Regionalförderung. Mit Jahrestranchen von 350 Millionen Schilling wurde seit 1987 bereits ein Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als sieben Milliarden Schilling ausgelöst. Und zwar in allen Landesteilen und zum Vorteil der verschiedensten Wirtschaftszweige. Auch in anderen Bereichen ist das leicht nachzurechnen. Nimmt man etwa die Wohnbauförderung, den Wasserbau, den Krankenhausneu- und Zubau, den Bau und die Modernisierung der Pensionistenheime, den Schulund Kindergartenbau, den Straßenbau genauer unter die Lupe, dann kommt man zu dem Ergebnis, daß mit Förderungsmitteln bzw. mit Investitionen der öffentlichen Hand in Höhe von rund sechs Milliarden Schilling mindestens 20 Milliarden in Bewegung gesetzt werden. Und das in einem Budgetjahr; und das in jedem Budgetjahr wieder. Die positiven Effekte des Hauptstadtprojektes auf das Wirtschaftswachstum habe ich bereits vorher angeführt. In diesem Zusammenhang auch ein klares Wort zu den Sonderfinanzierungen: Ich halte es für gut und richtig, die Finanzierung langfristiger Investitionen auf die Nutzungsdauer abzustellen, wie das auch in der Privatwirtschaft eine Selbstverständlichkeit ist. Außerdem kann das Land damit erhebliche Kostenvorteile nutzen. Der Vorwurf, dadurch werde die Budgetwahrheit verzerrt, greift nicht. Die Leasing-Raten, die mit dem Beginn der Nutzung einsetzen, erscheinen lediglich nicht wie bei Finanzierungen über den Kreditweg in der Gruppe 9 des Voranschlages, sondern in den jeweiligen Ressorts, wo sie sinngemäß auch hingehören. Selbstverständlich sind sie auch in der langfristigen Budgetvorschau berücksichtigt. Auch der Einwand, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Budgethoheit des Landtages werde umgangen oder ausgehöhlt, hat keine Berechtigung mehr. Sonderfinanzierungen ab einer Höhe von 50 Millionen Schilling müssen ja vom Landtag im Voraus bewilligt werden. Ich habe diesen Landtagsbeschluß seinerzeit mit herbeigeführt und stehe jetzt als Finanzreferent selbstverständlich voll und ganz hinter diesem Beschluß. Hohes Haus! Wir werden den Weg, über den Landeshaushalt zu einer blau-gelben Wirtschaftsoffensive beizutragen und damit in einer Zeit der internationalen Konjunkturabflachung wirksam gegenzusteuern, fortsetzen. Der vorliegende Budgetentwurf zeigt es deutlich. Die Ansätze für die Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie erhöhen sich um 17,5 % auf 319 Millionen. Die Mittel für die Förderung des Fremdenverkehrs erreichen 185 Millionen und weisen damit ein Plus von 23 % auf. Faßt man alle arbeitsplatzwirksamen Maßnahmen zusammen, dann kommt man auch diesmal auf rund ein Drittel des Gesamthaushaltes. 13,3 Milliarden Schilling sind arbeitsplatzwirksam. Um 1,1 Milliarden oder 8,9 % mehr als im Voranschlag 1992. Ich ziehe ein erstes Resumee aus dem bisher Gesagten: In einer wirtschaftlich schwierigen Phase mit vielen Unsicherheiten und Unwegbarkeiten lösen wir über das Budget Impulse aus, um den Wachstumsvorsprung der NÖ Wirtschaft zu erhalten, ihre Konkurrenzfähigkeit zu stärken und zu sichern und ihr den Weg in die Europäische Gemeinschaft zu erleichtern. Es ist somit ein Budget im Zeichen der Wirtschaftsoffensive. Wir knüpfen damit an den Kurs in der ersten Hälfte der 80er Jahre an und können die Freiräume nützen, die durch die Sparlinie in der zweiten Hälfte der 80er Jahre geschaffen wurden. Wenn wir heuer bewußt eine angemessene Erhöhung des Abganges in Kauf nehmen, dann ist auch festzuhalten, daß der Anteil dieses Abganges an den Gesamtausgaben mit 6,7 % noch immer niedriger ist als in den vergangenen zwei Jahren. Die Nettoverschuldung wird laut Voranschlag ungefähr 770 Millionen betragen, das sind weniger als zwei Prozent des gesamten Budgetvolumens. Ich möchte das jetzt zum dritten Mal wiederholen: Das heißt nichts anderes als, wenn wir statt jedem Schilling 98 Groschen ausgeben könnten, dann hätten wir keine Neuverschuldung im Land Niederösterreich! Wir brauchen, meine sehr geehrten Damen und Herren nicht nur eine Wirtschaftsoffensive, sondern auch eine Offensive in Sachen Menschlichkeit. Es gehört zum ständigen Repertoire aller Finanzreferenten, die explosionsartig steigenden Kosten im Sozial- und Gesundheitswesen zu beklagen. Im Voranschlag 1993 erhöhen sich die Ausgaben für soziale Wohlfahrt um 11 % auf 4,4 Milliarden Schilling, jene für das Gesundheitswesen um 11,2 % auf zwei Milliarden Schilling. Dazu kommen noch weitere 1,3 Milliarden Schilling für die Gemeindespitäler mit einer Steigerungsrate von 12,3 %. Natürlich sind das Sorgenkinder bei der Budgetierung. Und selbstverständlich könnten wir auf Dauer diese enormen Zuwachsraten nicht verkraften. Wir müssen neue Wege überlegen, um die begrenzten Mittel wirksamer und vor allem auch menschlicher einzusetzen. Wir haben damit auch schon konsequent begonnen. So wurde im Zusammenwirken mit den großen Wohlfahrtsorganisationen, dem NÖ Hilfswerk, der Volkshilfe und der Caritas ein flächendeckendes Netz an sozialen und sozialmedizinischen Diensten mit mehr als 150 Sozialstationen in unserem Land geknüpft. Dafür stehen im Sozialbereich 215 Millionen Schilling bereit. Diese Ausgaben haben sich in den letzten Jahren vervielfacht. Sie entlasten aber auf der anderen Seite das Gesundheitswesen und ermöglichen es tausenden älteren Mitbürgern und behinderten Mitbürgern, in den vertrauten vier Wänden zu bleiben. Das kommt letztlich nicht nur billiger als eine stationäre Unterbringung, sondern das Helfen geschieht auch wesentlich menschlicher. Von meinem Herkommen und von meiner ganzen politischen Laufbahn her bekenne ich mich uneingeschränkt zur Solidarität mit den Schwächeren. Diese hat selbstverständlich auch ihren Preis. Wir werden mit neuen sozialen Fragen und mit neuen Ansprüchen konfrontiert. Neue Ansprüche, das klingt zunächst sehr negativ. Aber selbstverständlich legt uns ein gestiegener Wohlstand auch Verpflichtungen gegenüber jenen auf, die an diesem Wohlstand aus eigener Kraft nicht teilnehmen können. Vor allem aber gilt es, sich schon jetzt auf künftige Herausforderungen einzustellen, die sich aus der Bevölkerungsentwicklung zum Beispiel ganz klar ergeben. Die Zahl der über 65jahrigen wird in den nächsten 25 Jahren um ein Drittel steigen. Das bedeutet, daß sich der Anteil der alten und sehr alten Niederösterreicher an der gesamten Bevölkerung von derzeit über 20 % auf weit über 30 % erhöhen wird. Dazu kommt verschärfend, daß schon jetzt mehr als die Hälfte der Niederösterreicher allein oder in Familien ohne Kinder leben, also im Alter vielfach auf außer-familiäre Hilfe angewiesen sein werden. Wenn wir nicht heute schon beginnen, Vorsorge zu treffen, dann werden morgen unsere Nachfolger vor fast unlösbaren sozial- und gesundheitspolitischen Schwierigkeiten stehen. Der Generationsvertrag wird zu einer Zerreißprobe für die Gesellschaft. Gestatten Sie mir wieder ein kurzes Resumee. Mit dem vorliegenden Budget werden wir der Verantwortung gerecht, die im § 1 des NÖ Sozialhilfegesetzes verankert ist und deren Auftrag weit über die klassische Sozialhilfe hinausgeht. Nämlich, jenen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen. Es muß uns aber auch bewußt sein, daß wir nicht auf Dauer Jahr für Jahr zweistellige Zuwachsraten schreiben können. Wir brauchen daher eine ständige Innovation in Sachen Menschlichkeit, wir brauchen neue Überlegungen und neue Wege um mit den vorhandenen Mitteln noch besser, noch wirksamer und noch menschlicher helfen zu können. (Beifall bei der ÖVP.) Wobei sowohl im Gesundheits- wie im Sozialbereich die Vorsorge und die Vorbeugung forciert werden müssen. Als wirksamste Vorbeugung sehe ich eine gute Familienpolitik, weil gesunde und funktionierende Familien verhindern, daß viele soziale Probleme überhaupt entstehen. Und weil die Familien, wenn es doch dazu kommt, die besten Problemloser sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich bemühen wir uns, über das Budget auch in vielen anderen Bereichen Entwicklungen in Gang zu setzen bzw. voranzutreiben, ohne künftigen Generationen übermäßig hohe Belastungen zu hinterlassen. Lassen Sie mich daher einige weitere Haushaltsschwerpunkte kurz anführen: Die Leistungen für die Gemeinden ohne Bedarfszuweisungen betragen 3,4 Milliarden Schilling. Das sind um 300 Millionen mehr als im Voranschlag 1992. Dieser Punkt erscheint mir nicht nur deshalb wichtig, weil ich so viele Jahre in der Kommunalpolitik tätig war. Wichtig ist vor allem, was uns renommierte Wirtschaftsforscher immer wieder sagen. Sie weisen darauf hin, daß Investoren und Manager Standortentscheidungen für Betriebe verstärkt nach der Lebensqualität treffen. Nach der Lebensqualität, die in den Regionen und Gemeinden angeboten wird. Wobei Lebensqualität natürlich ein sehr umfassender Begriff ist. Das Bildungsangebot zählt ebenso dazu wie der Erholungs- und Freizeitwert. Die medizinische Versorgung genauso wie funktionierende kommunale Dienstleistungen. Das heißt aber für uns, die von mir schon mehrfach angesprochene Wirtschaftsoffensive steht und fällt in einem sehr wesentlichen Teil mit den Leistungen und Fortschritten, die von den Gemeinden in Partnerschaft mit dem Land erbracht werden und erbracht werden können. Selbstverständlich muß gerade auch hier das Prinzip der Solidarität gelten. Wir müssen also den finanzschwächeren Gemeinden besonders entgegenkommen. So haben wir den Landesbeitrag zum Schul- und Kindergartenfonds um 30 % auf 130 Millionen angehoben. Außerdem werden die Richtlinien dieses Fonds geändert, um vor allem die finanzschwächeren Gemeinden und Schulgemeinden bei Bildungsbauten wirksamer unterstützen zu können. Um noch beim Bildungsbereich zu bleiben: Für Kindergartenversuche sind im laufenden Haushalt erstmals 20 Millionen eingesetzt. Die Gemeinde stellt den unmittelbaren Lebensraum eines jeden Bürgers dar. Für das persönliche Umfeld werden aber noch weitere Schwerpunkte auch in unserem Landesvoranschlag gesetzt. Zum Beispiel die Stadt- und Dorferneuerung, die nicht zuletzt auf Grund des Engagements von Landeshauptmann Dr.Erwin Pröll zu einer großen Bürgerbewegung geworden ist. Und zwar zu einer Bürgerbewegung für und nicht gegen etwas. Die Mittel hiefür werden im kommenden Jahr von 45 auf 72 Millionen Schilling angehoben; das ist ein Plus von 60 %. Die Aktion Fernwärme, die im Rahmen der Ökosonderaktion bereits alle Mittel ausgeschöpft hat, wird mit Landesmitteln in Höhe von 20 Millionen Schilling weiter geführt. Über die Maßnahmen für Handel, Gewerbe und Industrie habe ich bereits gesprochen. Ein gerade für Niederösterreich traditionell wichtiger Wirtschaftsbereich ist aber auch die Land- und Forstwirtschaft. Das “Grüne Budget”, wenn wir es so nennen wollen, befand sich mit 711 Millionen Schilling bereits heuer, im Jahr 1992 auf einem hohen Niveau. Im Haushalt 1993 sind 778 Millionen veranschlagt. Dieses Plus von 67 Millionen oder 9,4 % liegt somit deutlich über der allgemeinen Ausgabensteigerung. Von großem Interesse für die Landwirtschaft sind auch zwei ganz neue Ansätze im Voranschlag 1993. Im Bildungsbereich sind für das interuniversitäre Forschungsinstitut für Agrarbiotechnologie in Tulln 68 Millionen Schilling veranschlagt. Es soll 1994 fertiggestellt sein. Es handelt sich um ein österreichweit einzigartiges Modell für die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand. Es wird sowohl der Leidwirtschaft als auch der Umwelt durch zahlreiche neue Impulse zugute kommen. Der lang diskutierte Landschaftsfonds startet 1993 zunächst mit 30 Millionen Schilling aus dem Landeshaushalt. Für die Zukunft muß aber sicher auch aus anderen Quellen Geld aufgetrieben werden. Einem Einwand, der immer wieder gebracht wird, möchte ich deutlich entgegentreten. Der Landschaftsfonds ist keineswegs ein neues Förderungsinstrument ausschließlich für die Landwirtschaft. Der Agrarsektor ist besonders betroffen, das wissen wir alle. Er wird als Landschaftserhalter besonders gefordert und daher auch gefördert. Aber darüberhinaus gibt es noch viele andere potentielle Adressaten für den Landschaftsfonds. Die Aufwendungen für den Umweltschutz, dazu zahlen auch die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, der Wasserwirtschaftsfonds und die NÖSIWAG, steigen um 15,2 % auf 386 Millionen Schilling. Darüberhinaus ist eine Aufstockung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds nach Verhandlungen mit den Gemeindevertreterverbänden beabsichtigt. Die Richtlinien sollen an die neuen Richtlinien im Bundeswasserwirtschaftsfonds angepaßt werden. Das Ausbauvolumen für Kanalisations - und Kläranlagen wird damit ab 1993 größer werden. Das ist gleichzeitig wiederum ein Beitrag zur Wirtschaftsoffensive, diesmal im Umweltbereich. Im Sinne des Umweltschutzes liegt es sicher auch, daß für den Bereich Nahverkehr, der auch aus der Sicht der Arbeitsmarktpolitik besonders interessant ist, die Mittel um 17,5 % von 162 auf 191 Millionen Schilling erhöht wurden. Gestatten Sie mir dazu eine persönliche Bemerkung. Wenn man das Ziel hat und das Ziel ernst nimmt, Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, dann muß man vor allem beim Nahverkehr, bei den vielen tausenden Berufspendlern ansetzen und für diese den öffentlichen Verkehr attraktiver machen. (Beifall bei der ÖVP sowie von LR Dr. Bauer und Abg. Keusch.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Mensch lebt nicht vom Brot allein, heißt es immer wieder. In der Kultur kommen wir mit 648 Millionen Schilling und einer Erhöhung von 22,6 % der angestrebten Kulturmilliarde einen Schritt näher. Weil mir die Solidarität mit den Schwächeren besonders am Herzen liegt, möchte ich am Schluß dieser Aufzählung noch auf zwei neue Ausgabenposten verweisen, die im Rahmen des Gesamtbudgets zwar weit hinter dem Komma stehen, aber doch ein Signal setzen. Die Entwicklungshilfe scheint erstmals im Grundbudget unseres Landes auf. Ich fasse wieder zusammen: Wenn man jene Schwerpunkte unter die Lupe’ nimmt, in denen die Steigerungsraten über jenen des Gesamtbudgets liegen, dann zeigt sich ganz deutlich, daß wir mit dem Landeshaushalt 1993 wieder Akzente setzen, um sowohl die Ökologischen, wie auch die ökonomischen Lebensgrundlagen zu erhalten, zu verbessern und den Menschen mehr Sicherheit zu bieten und Lebensqualität zu schaffen. Alles das sind Voraussetzungen für das große Ziel, Niederösterreich in einem sich rasant wandelnden Europa als Zukunftsregion, als Zukunftsland zu positionieren. (Beifall bei der ÖVP.) Hohes Haus! Mit dem Voranschlag 1993 werden die entscheidenden Weichen für die nächsten 12 Monate gestellt. Aber selbstverständlich müssen wir über diesen verhältnismäßig engen zeitlichen Horizont hinausschauen, längerfristige Entwicklungen abschätzen, vorausschauend planen und entsprechende Wegweiser setzen. Ich habe das bei dem Thema Sozial- und Gesundheitswesen, Gemeinden, Wirtschaft, Sonderfinanzierungen usw. schon versucht. Es gibt aber auch noch zahlreiche andere Bereiche, in denen wir heute schon über 1993 hinausreichende grundsätzliche Überlegungen anstellen müssen. Ein Bereich, in dem solche mittel- und langfristige Überlegungen dringend notwendig sind, ist die Wohnbauförderung. Wir befinden uns heute, meine sehr geehrten Damen und Herren in einer Situation, die man mit Wohnungsknappheit oder sogar in gewissen Bereichen mit Wohnungsnot bezeichnen kann. Nach einer Prognose des Institutes für Stadtforschung müssen wir in Niederösterreich in den neunziger Jahren insgesamt jährlich 10.700 Wohnungen im Eigenheimbereich und im großvolumigen Bereich zusammen neu erbauen. Das bedeutet im Vergleich zur Wohnbauleistung der achtziger Jahre eine jährliche Zunahme um mehr als 25 %. Bei den Mehrfamilienhäusern eigentlich eine Steigerung um 100 %, die notwendig ist. Diese Herausforderung läßt sich mit zeitlich begrenzten Sonderprogrammen nicht bewältigen. Wir brauchen nicht ein einjähriges Sonderprogramm, sondern vielmehr ein neues Programm der Wohnbauförderung, das auch in 10 Jahren noch funktioniert. Und hier muß die Parole “offensive Solidarität” lauten. Denn neben der Steigerung der Wohnbauleistung ist auch eine höhere soziale Treffsicherheit anzustreben. Ich habe bereits ein Modell erarbeitet. Und ich werde dieses Modell am 3.Dezember 1992 vorstellen. Dieses Modell soll nach allen Diskussionen und Besprechungen, nach meinen Vorstellungen schon ab 1993 voll wirksam werden. Ich lade den politischen Partner, an der Spitze LandeshauptmannStellvertreter Ernst Höger als zuständiges, mitverantwortliches Mitglied der Landesregierung ein, dieses Modell mit uns zu diskutieren. Und im Sinne eines konstruktiven Ideenwettbewerbs ebenfalls seine konkreten Lösungsvorschläge einzubringen. Wir haben ja schon für den 1. Dezember 1992 den Termin für ein gemeinsames Gespräch vereinbart. Mein Ziel ist es, ein sozialgerechtes System in Form eines zweistufigen Förderungsmodells zu schaffen. Auf eine Basisförderung als Objektförderung soll eine Superförderung als Subjektforderung aufbauen. Dabei sind die Einkommens- und Familienverhältnisse durch die Heranziehung eines gewichteten pro-Kopf-Einkommens zu berücksichtigen. Und zwar flexibel und progressiv. Es ist nicht einzusehen, daß beispielweise nach dem derzeitigen System noch nach 20 Jahren bei den Rückzahlungen die Einkommens- und Familienverhältnisse aus der Zeit der Darlehensgewährung Bemessungsgrundlage der Förderung bleiben. Es müssen jährlich die sich verändernden Einkommens- und Familienverhältnisse, also etwa das gestiegene oder verminderte Einkommen bzw. die wachsende Kinderzahl neu bewertet und berücksichtigt werden. Nur dann werden wir ein Förderungsmodell erhalten, das wirklich sozial und gerecht ist. Außerdem habe ich mir vorgenommen, analog zur bewährten Budgetvorschau eine Wohnbaufinanzierungsvorschau zu erstellen. Diese muß jährlich aktualisiert werden, um die Kontinuität der Wohnbauförderung sicherzustellen und ein vorausschauende Planung zu ermöglichen. Die Wohnbauförderung, das wissen alle, die sich damit intensiv beschäftigen, erfordert erhebliche Beträge. Niederösterreich verweist seit Jahren, ja seit Jahrzehnten, auf die krasse Benachteiligung des Landes gegenüber Wien bei der Aufteilung der Bundesmittel. Nunmehr zeichnet sich endlich ein Hoffnungsschimmer ab. Bei den Finanzausgleichsverhandlungen, die am 19. November 1992 abgeschlossen wurden, hat Niederösterreich gefordert und erreicht, daß bis Ende 1993 eine Neuregelung der Mittelverteilung im Wohnbauförderungszweckzuschußgesetz entsprechend einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes getroffen wird. Verhandlungen und Lösungen bis Ende 1993 sind damit vorgemerkt im Finanzausgleichspaktum. Wir dürfen also hoffen, daß es bald zu einer gerechten Verteilung kommt. Der Finanzausgleich - und das ist das abschließende Kapitel meiner Budgetrede - ist von größter Bedeutung für den Haushalt des Landes und der Gemeinden. Ich glaube guten Gewissens sagen zu können, daß wir in den sehr schwierigen Verhandlungen ein zufriedenstellendes Ergebnis für die Länder und für die Gemeinden erzielt haben. Vor allem wurde der Besitzstand der Länder und der Gemeinden gewahrt. Weitreichende Forderungen des Finanzministers, etwa nach der Beteiligung der Länder an der Lehrerbesoldung oder nach zusätzlichen Leistungen für die Pflegevorsorge konnten abgewehrt werden. Lassen Sie mich noch einige weitere entscheidende Punkte aus dem Finanzausgleich, der für die nächsten drei Jahre gelten wird, hervorheben. Es wurde Einigung über die Aufteilung der Kapitalertragssteuererhöhung erzielt. Die Gesamthöhe der KEST wird - und das sind unsere Schätzungen - im kommenden Jahr 19 Milliarden Schilling betragen. Davon erhalten der Bund 53 %, die Länder 27 % und die Gemeinden 20 %. Für Niederösterreich sind Mehreinnahmen von mindestens 300 Millionen Schilling aus dieser Neuregelung zu erwarten. Neu geregelt wird auch der Wasserwirtschaftsfonds. Das Bauvolumen wird in den nächsten drei Jahren von jährlich 12 auf 13,5 Milliarden erhöht, wovon zwei Milliarden auf die Wasserversorgung und 11,5 Milliarden auf die Abwasserentsorgung entfallen. Die Sockelförderung in Form von Annuitätenzuschüssen beträgt künftig 20 %, die Spitzenförderung kann bis zu 60 % erreichen. Wichtig dabei ist auch, daß ungefähr die Hälfte der Mittel für diese Spitzenförderung reserviert wurden. Die Höhe richtet sich nach der zumutbaren Belastung für die Familienhaushalte. Gemeinsam mit der notwendigen Landesunterstützung soll erreicht werden, daß die Anschlußgebühren nicht über 30.000,-- bis 40.000,-- Schilling und die jährlichen Kanalgebühren nicht über 5.000,-- Schilling pro Haushalt liegen. Dementsprechend müssen selbstverständlich im Zusammenwirken mit den Gemeindevertreterverbänden auch neue Richtlinien für den Landeswasserwirtschaftsfonds erarbeitet werden. Und ebenso erforderlich ist eine wasserwirtschaftlich sinnvolle Prioritätensetzung im Wasserrechtsgesetz des Bundes. Für die Gemeinden wurde eine Aufstockung der Mittel für den Gemeindekopfquotenausgleich erreicht. Und zwar mit positiven Auswirkungen auch für die NÖ Gemeinden. Dieser Bereich steigt von 150 auf 172 Millionen. Das bedeutet vor allem eine verstärkte Hilfe für die finanzschwachen Gemeinden. Die Länder wurden ermächtigt, landesgesetzlich eine Abgabe auf Zweitwohnsitze einzufordern. Das stellt aber für Niederösterreich keine Lösung des Problems dar. Die Gemeinden müssen eine Abgeltung über den Finanzausgleich, über die Ertragsanteile erhalten. Das ist weiterhin unser Ziel. Einer Kopfsteuer auf niederösterreichische Zweitwohnsitzer, einer solchen Steuer werde ich jedenfalls nicht zustimmen! (Beifall bei der ÖVP.) Auch Wien, Oberösterreich und Vorarlberg haben sich diesem vernünftigen Standpunkt angeschlossen und werden ebenfalls keine Kopfsteuer einführen. Dieser Finanzausgleich, ich habe es schon erwähnt, wird für die nächsten drei Jahre gelten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich dem Hohen Haus erstmals einen Voranschlag vorlegen darf, ist es mir nicht nur eine Verpflichtung, sondern ein echtes Anliegen, ein aufrichtiges Dankeschön zu sagen. Dieser Dank gilt ganz besonders Landeshauptmann Dr.Erwin Pröll. Er hat mit den Landeshaushalten seit 1981 die Basis für eine gute Entwicklung in diesem Land gelegt. Auch das vorliegende Budget, das zwölfte ist ja - ich habe es schon eingangs betont - sein Kind. Ich habe dieses Kind adoptiert. Und sehr gerne alle Aufgaben und Verpflichtungen eines Adoptivvaters übernommen. Ich danke weiters allen Regierungskollegen, auch den in der Zwischenzeit ausgeschiedenen, Landeshauptmann Siegfried Ludwig und Landesrat Vinzenz Höfinger. Mit ihrem Verständnis und ihrer Bereitschaft zur Zusammenarbeit haben es alle Regierungsmitglieder ermöglicht, daß auch der Haushalt 1993 wieder in einem Klima der Sachlichkeit zustande gekommen ist. Mein Dank gilt dem Leiter der Finanzabteilung, Hofrat Dr. Rudolf Höbart und seiner gesamten Mannschaft, Hofrat Dr. Walter Pecker, InspRat Eduard Pichler, sowie allen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Meine Gratulation gilt an diesem Tag ganz besonders Herrn Inspektionsrat Pichler. Die Landesregierung hat ihn vor wenigen Tagen mit dem Titel “Budgetdirektor” ausgezeichnet. (Beifall bei der ÖVP, einigen Abgeordneten der SPÖ und von Klubobmann Dr. Kremnitzer.) Ich danke Landesamtsdirektor-Stellvertreter Hofrat Dr.Kurt Hürbe, der für die rechtzeitige EDV-mäßige Fertigstellung des umfangreichen Zahlenwerkes alle Kräfte zur Verfügung gestellt hat und ich danke schließlich Hofrat Dr. Anton Pöschmann und seinen Mitarbeitern in der Druckerei, der Buchbinderei und der Kopierstelle. Durch ihre Mitwirkung und Zusammenarbeit, ihren Einsatz konnte das Budget auch heuer zeitgerecht vorgelegt werden. Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landeshaushalt wird bisweilen als eine in Zahlen gefaßte Regierungserklärung bezeichnet. In diesem Sinn unterstreicht der zur Debatte stehende Voranschlag 1993, daß in Niederösterreich eine neue Ära begonnen hat, daß wir dabei aber auch die Kontinuität wahren und auf der erfolgreichen Arbeit der letzten Jahre und Jahrzehnte aufbauen können. Das Budget im Zeichen der Offensive und Solidarität entspricht einem Prinzip, das ich mir seit vielen Jahren zum Motto meiner Arbeit gemacht habe. Nämlich, Gutes erhalten und Neues gestalten. Es ist, davon bin ich überzeugt, ein Budget, das uns für kommende Aufgaben und Herausforderungen gut vorbereitet. Für Aufgaben und Herausforderungen in einem neuen, gewandelten Europa. Für Aufgaben und Herausforderungen, denen wir uns in Niederösterreich zuversichtlich und selbstbewußt stellen können. (Beifall bei der ÖVP und einigen Abgeordneten der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne jetzt die Generaldebatte. Als erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer. Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren der Landesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Budget ist immer das finanzielle Ebenbild der politischen Zielsetzung für das kommende Jahr. Aus diesem Grunde ist natürlich die Budgetdebatte auch als Bestandsaufnahme zu werten, bei der viele Bereiche unseres Bundeslandes aufgezeigt, durchleuchtet, insbesonders aber auch kritisch beurteilt werden. Dieses heurige, gerade jetzt vorgelegte Budget gibt auch viele Anlässe für kritische Betrachtungen. Vor allem auch deshalb, weil es das erste Budget in der Ära des neuen Landeshauptmannes ist, der gleich am Anfang eigentlich zeigen sollte, wie sein neuer Weg aussieht und wo er Schwerpunkte setzt. Aber auch deshalb, weil es das Erstlingswerk des neuen Finanzlandesrates ist. Und hier, Herr Landesrat, knüpfe ich gleich an Ihre Worte an. Wenn Sie sich als Adoptivvater dieses Budgets fühlen, dann halte ich es so, daß Sie vollinhaltlich und in vollen Umfange auch in alle Rechte und Pflichten des Adoptivvaters eintreten und den Blut-, den leiblichen Vater damit entlasten. (LR Mag.Freibauer: So ist es!) Das sind also Gründe genug, um auf viele Bereiche in unserem Bundesland hinzuweisen, die sicher einer dringenden Verbesserung bedürfen. (Abg. Fidesser: Wir erwarten eine Blutauffrischung!) Ein eher blutrünstiger Hinweis, den ich soeben erhalte, weil der Herr Abgeordnete von einer Blutauffrischung gesprochen hat. Die Bereiche, auf die ich besonders hinweisen möchte, erstrecken sich auf die Sparten Demokratie und Organisation des Landes. Aber auch auf hautnahe Probleme der Landesbürger, wie etwa die Probleme der Arbeitsplätze, die Probleme der Wohnungen, die Probleme der Wirtschaft, der Gesundheit und vor allem des Umweltbereiches. Gerade im Bereich der Umwelt ist unser Bundesland besonders aufgerufen, ganz radikale Verbesserungsmaßnahmen zu setzen. Vor etwa einem Monat hat eine Zeitung ein Untersuchungsergebnis veröffentlicht, das sich österreichweit aus der Überprüfung von acht verschiedenen, umweltrelevanten Bereichen ergeben hat. In fünf dieser wichtigen Umweltbereiche ist leider festzustellen, daß NÖ Bezirke und NÖ Gemeinden in negativer Weise österreichische Spitzenreiter sind. Wenn ich zum Beispiel aus dieser Publikation den Bereich des Waldsterbens nehme, von dem gesagt wird, man könne fast dabei zuschauen. Von den 10 Regionen, in denen in Gesamt-Österreich prozentuell die meisten kranken Bäume festgestellt worden sind, wo also der Wald also nahezu tot ist, von diesen 10 Regionen befinden sich vier in Niederösterreich. Und auch die eine, die an die Spitze steht, nämlich Gänserndorf. Der zweite Bereich, die Verschmutzung der Flüsse: Hier sind österreichweit auch wieder 10 Regionen hergenommen worden. Es ist aufgezählt worden, wo die Flüsse am meisten verschmutzt sind. Von diesen 10 Flüssen Österreichs, die am meisten verschmutzt sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, befinden sich sieben in Niederösterreich. Sieben von jenen zehn Flüssen, die am meisten verschmutzt sind in ganz Österreich, befinden sich in Niederösterreich! Zum Bereich des Grundwassers: Die Untersuchung geht schon von der Überschrift aus: "In Bad Fischau tropfen Pestizide aus dem Wasserhahn." In diesem Bereich wurden auch 10 Regionen aufgezählt, zusammengetragen aus ganz Österreich. Angeführt von einer niederösterreichischen Region. Und von den 10 Regionen sind wiederum sieben in Niederösterreich. Aus dem Bereich Verkehr wurde zum Beispiel gefragt, wo gibt es die geringste Anzahl von Kat-Autos? Auch hier führen zwei NÖ Bezirke, nämlich Zwettl und Waidhofen/Thaya. (Abg. Hiller: Die haben nicht so viel Geld, daß sie andauernd ihre Autos wechseln können!) Ich möchte das nicht auf die leichte Schulter genommen wissen. (Abg. Buchinger: Die wechseln die Autos nicht so oft, das ist doch klar!) Dann muß man eben zusehen, daß die Kaufkraft, die wirtschaftliche Situation in diesen Bereichen verbessert wird. Das ist völlig klar! Dazu ist das Land mit aufgerufen. Und wenn wir solche Feststellungen erkennen, dann müssen wir Gegenmaßnahmen setzen! Untersucht wurde auch die Frage, wie groß ist die Sterblichkeitsquote an Krebs? Da führt wiederum Niederösterreich, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wr.Neustadt, Bruck a.d.Leitha, wo in der Relation zur Sterblichkeit die meisten Krebstoten festgestellt werden. In der Relation der Luftverschmutzung führt Niederösterreich! Ein markanter Satz, der hier aufscheint: Ein Kinderarzt, der zur Familie sagt, "Wenn Sie sich und Ihrer Familie etwas Gutes tun wollen, dann ziehen Sie weg aus St.Pölten!" (Unruhe im Hohen Hause!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind doch alarmierende Feststellungen! Das sind alarmierende Feststellungen, die Sofortmaßnahmen erzwingen. Darüber kann man nicht einfach hinweggehen! Und wenn ich dann sehe, Herr Landesrat, daß der Budgetansatz für den Bereich Umwelt lediglich 0,6 % der Ausgaben ausmacht - auch wenn Sie diese heuer tatsächlich um 0,1 % relativ zu den Ausgaben angehoben haben - dann muß ich schon sagen, daß hier noch ein großes Betätigungsfeld vor Ihnen liegt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im wirtschaftlichen Bericht steht fest, der Herr Landesrat hat das auch bestätigt, daß wir uns in der Situation einer rückläufigen Konjunktur befinden, die bereits deutlich erkennbar ist. Es gibt rückläufige Umsätze, Firmenzusammenbrüche, Insolvenzen. Wir sehen, daß österreichweit die Zahl der Arbeitnehmer, die von Insolvenzen betroffen sind, in gewaltigen Sprüngen ansteigt. Und wenn wir sehen, daß zum Beispiel in Niederösterreich im Sommer dieses Jahres bereits die Anzahl und die Größenordnungen der Firmeninsolvenzen wesentlich über dem Ergebnis des gesamten Vorjahres gelegen ist, und daß hier besonders der NÖ Zentralraum betroffen ist, wo nahmhafte Firmen ihre Tore schließen mußten und mehrere hundert Arbeitnehmer davon persönlich betroffen sind, dann müssen wir erkennen, daß im Wirtschaftsbereich verstärkte und größere Impulse gesetzt werden müssen als bisher. In diesem Zusammenhang, Herr Landesrat, möchte ich nicht versäumen, auch auf erfreuliche Tendenzen hinzuweisen. Für erfreulich halte ich ganz besonders Ihre Ansätze, die Sie auch hier geäußert haben. Ansätze, daß am Horizont tatsächlich verstärkte Unterstützung für die älteren, unverschuldet arbeitslos gewordenen Arbeitnehmer auftauchen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier geht es um Probleme, die weit über den wirtschaftlichen Bereich hinausgehen. Hier geht es um Probleme, die tief in den menschlichen Bereich hineinlangen. Vor allem in den Bereich von solchen Menschen, die bisher 20, 30 Jahre fleißig ihre Arbeit erfüllt haben und jetzt durch äußere, unverschuldete und von ihnen persönlich unbeeinflußbare Ereignisse in eine Situation gezwungen werden, die oft einer menschlichen Tragödie nahe kommt. Herr Landesrat! Ich habe mit Aufmerksamkeit Ihren Hinweis verfolgt, den Sie bereits in einer Presseveröffentlichung verlauten ließen. Ich sage Ihnen ganz offen, wir werden alle diese Bestrebungen und Bemühungen von innen heraus wirklich unterstützen und fördern. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wohl in diesem Bundesland wichtiger, sich um die älteren, unverschuldet in Not geratenen Arbeitnehmer zu kümmern, als um das Ausgedinge eines Landeshauptmannes, dem, wie durch die Medien berichtet worden ist, eine versilberte Zukunft gewährleistet hätte werden sollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was hier noch herauskommt, wird man sehen. Ich habe eine Anfrage gestellt. Wir werden sehen, wie das Anfrageergebnis aussehen wird. Wir haben auch andere Probleme in unserer NÖ Wirtschaft. Wenn wir sehen, wie immer mehr Arbeitsplätze deshalb verloren gehen, weil die Arbeit in kostengünstigere östliche Nachbarländer verlegt wird. Die NÖ Wirtschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, steht einer echten Zangenbewegung gegenüber. Sie ist plötzlich in eine Situation geraten, in der sie auf der einen Seite zu ungeheuren strukturellen Verbesserungsmaßnahmen gezwungen wird, weil sie den Schritt in die EG in Sichtweite hat. Auf der anderen Seite sehen viele Firmen seit der Öffnung der Ostgrenzen sich einem ungleichen Wettbewerb ausgesetzt. Weil eben manche Ost-Produkte und Ost-Leistungen zu wesentlich niedrigeren Kosten erbracht werden können und daher Produktionsstätten von unserer Wirtschaft in den Osten verlagert werden. In dieser Situation ist die öffentliche Hand ganz besonders gefordert. Und mit der Anhebung der Zuschußmittel, Herr Landesrat, die Sie dem Wirtschaftsförderungsfonds und dem Fremdenverkehrsfonds gewährt haben, allein mit dieser Anhebung ist es noch nicht getan! Wir alle wissen, daß ein Großteil dieser Anhebung eigentlich sich aus jener Notwendigkeit ergibt, die vor etwa eineinhalb Jahren von Wirtschaftsfachleuten festgestellt worden ist. Nämlich jener Notwendigkeit, daß diese Fonds ohne die Anhebung in Sichtweite nicht mehr leistungsfähig gewesen wären. Dann wären wir vor der Situation gestanden, daß der Finanzlandesrat jährlich eine Zuweisung an diese Fonds dotieren muß. Daß aber diese Fonds keine Wirtschaftsförderung betreiben können, weil sie die in der Vorzeit aufgenommenen Schulden zurückzahlen müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zuweisung neuer Budgetmittel an diese Fonds allein genügt also nicht. Wir müssen von der Erkenntnis ausgehen, daß unsere Industrie auch gewaltige Strukturschwächen hat. Es muß, glaube ich, alle sehr nachdenklich stimmen, wenn wir erfahren, daß die Produktivität in Niederösterreich geringer ist als im Westen Österreichs. Oder daß bei uns gerade forschungs- und entwicklungsintensive Branchen und Industriezweige fehlen. Mangelnde Wettbewerbsfähigkeit führt langfristig immer zu einem Wohlstandsverlust, das müssen wir einmal zur Kenntnis nehmen. Daher wird es notwendig sein, für die Wirtschaftsförderung zusätzliche und bessere Maßnahmen einzusetzen. Bessere Maßnahmen, die über den Bereich der bisherigen Wirtschaftsförderungsmethoden hinausgehen. Dazu wird es notwendig sein, daß wir die Förderungsarten und die Förderungsformen gewaltig entrümpeln. Dazu wird es notwendig sein, daß wir vom bisherigen "Gießkannenprinzip" abgehen und zu einer Schwerpunktförderung mit Schwerpunktmaßnahmen gelangen. Und es wird vor allem für den Gewerbebereich notwendig sein, daß wir Gesetze und Verwaltungsvorschriften so deregulieren, daß ihre Handhabung vereinfacht wird und nicht bremsend wirkt. Grundsätzlich soll ja Wirtschaftsförderung als Lenkungs- und Steuerungsinstrument eingesetzt werden. Als Lenkungs- und Steuerungsinstrument für die Zukunft nämlich. Das heißt, wir sollten nicht warten bis jemand herkommt, bis ein Förderungswerber auftritt, bis sich jemand meldet, der die Bereitschaft hat, eine Investition zu tätigen. Sondern wir sollten offensiv von der öffentlichen Hand aus struktur- und produktionsverbessernde Maßnahmen bewerben, sie anraten und das technische know-how zur Verfügung stellen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wirtschaft wird sich in den nächsten Jahren wie ein Strick verhalten. Wir werden nicht dahinter stehen und den Strick von hinten schieben können. Einen Strick können Sie nur voranbringen, wenn Sie sich an die Spitze stellen und an dem Strick ziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu einem wesentlichen Teil der Wirtschaft gehört der Verkehr. Ich lese hier aus einem Verkehrskonzept, das mir in den letzten Tagen erst zugegangen ist. Das Verkehrskonzept der NÖ Landesregierung, welches an sich im September des Vorjahres bereits beschlossen worden ist, bringt jetzt als Ergänzung den letzten Teil über den Schiffsverkehr heraus. Hier steht: "Im Zuge des NÖ Landesverkehrskonzeptes sollte nunmehr erstmals auch der Stellenwert der Schiffahrt näher untersucht und ihre angestrebte Funktion und Bedeutung definiert werden. Daraus werden Zielsetzungen für die Entwicklung des Schiffsverkehrs abzuleiten sein, die in ein entsprechendes Maßnahmenbündel zu konkretisieren sind." Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor 20 und noch mehr Jahren wurde mit dem Bau des MainDonau-Kanales begonnen. Seit etwa fünf Jahren wissen wir das Eröffnungsdatum nahezu auf die Stunde genau. Und jetzt, zwei Monate, nachdem der Main-Donau-Kanal eröffnet ist, nachdem bereits zwei Schiffe aus Rotterdam bei uns in Krems angelegt haben, kommen wir und sagen, erstmals ist die Funktion und Bedeutung des Schiffsverkehrs zu definieren. Erstmals ist ein Maßnahmenbündel zu konkretisieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist nicht Wirtschaftslenkung im Voraus, das ist nichts anderes als die Tatsachenregistrierung im Nachhinein. In diesem Zusammenhang ein ganz winziger, kleiner Hinweis. Wir haben wunderschön die Öffnung des Main-Donau-Kanals gefeiert. Wir haben gefeiert! Wir Niederösterreicher haben das in einer Werbeaussendung gefeiert, was andere bezahlt haben. (Abg. Dr.Kremnitzer zeigt einen Zeitungsausschnitt.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre besser gewesen, wir hätten uns vorher darauf vorbereitet. Auf diese für die Wirtschaft wesentliche Maßnahme. (Abg. Buchinger: Vom Ennshafen haben Sie noch nichts gehört? Der ist wohl an Ihnen vorbeigegangen!) Wir haben gefeiert, was andere bezahlt haben! Meine Damen und Herren! So steht es mit unserer Wirtschaft! Daher, Herr Landesrat, eine ernsthafte Empfehlung. Die wirtschaftliche Entwicklung der nächsten Jahre wird entscheidend sein. Entscheidend dafür, wie wir die Veränderung in Gesamteuropa überstehen. Nämlich die Veränderung im EGBereich und die Veränderungen in Osteuropa.Die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs und vor allem Niederösterreichs als unmittelbarer Anrainer in den nächsten Jahren wird dafür entscheidend sein. Jede Minute, die wir verlieren, um hier Verbesserungsmaßnahmen zu setzen, wird sich später bitter rächen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch im Bereich der Landwirtschaft kann ich mich nicht mit jener Zufriedenheit äußern, mit der Sie das getan haben Herr Finanzlandesrat. Wenn wir die wahren Ziffern vergleichen, dann müssen wir natürlich zum Grundbudget des Vorjahres auch das Nachtragsbudget einbinden. Und dieses Nachtragsbudget ... (LR Mag.Freibauer: Ich kann doch nicht das Nachtragsbudget für 1993 schon einbinden!) ... das ist die gesamte Ausgabenermächtigung für das Jahr 1992. Sie haben das bei der Budgeterstellung für das Jahr 1993 bereits gewußt, Herr Landesrat! (LR Mag.Freibauer: Herr Kollege! Man vergleicht Rechnungsabschluß mit Rechnungsabschluß, Voranschlag mit Voranschlag und Voranschlag plus Nachtragsbudget mit Voranschlag plus Nachtrag!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das hieße, sich fernab jeder Realität zu stellen. Ich hoffe zum Beispiel nicht, daß Sie jetzt noch einen Ball für den Redoutensaal ausschreiben. (Heiterkeit im Hohen Hause.) Wir stehen doch jetzt in einer Situation, in der die Ausgabenermächtigung für das Jahr 1992 seit einem guten Monat vom Landtag hier beschlossen ist. Heute, gut ein Monat danach, legen Sie den Voranschlag für das Jahr 1993 vor. Und jetzt können Sie nicht sagen, Sie gehen beim Voranschlag für das Jahr 1993 auf das Grundbudget für das Jahr 1992 zurück. Sie müssen doch realisieren, daß inzwischen viele Positionen dieses Grundbudgets geändert worden sind. Und daher kann ich nur Gleiches mit Gleichem vergleichen. Gleiches heißt, die Ausgabenermächtigung für das Jahr 1992, wie sie heute schon feststeht, mit der Ausgabenermächtigung des Jahres 1993. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Finanzlandesrat, Sie sind ja bei der Budgeterstellung für das kommende Jahr verpflichtet, alle unabweislichen Ausgaben festzusetzen. Sie sind ja nicht verpflichtet, ein Traumbudget vorzulegen, in dem Sie die Einnahmen möglichst hoch und die Ausgaben möglichst gering ansetzen, in der Hoffnung, daß das Nachtragsbudget noch etwas bringen wird. In diesem Zusammenhang, Herr Obmann des Finanzkontrollausschusses: Bei der Debatte über den Nachtragsvoranschlag hat mir absolut nicht gefallen, daß Sie von diesem Rednerpult aus sagten, na, was im Budget ungefähr steht, ist ja nicht so tragisch. Der eigentliche Rechnungsabschluß hat dann immer noch eine Verbesserung gebracht. Das ist eine Untergrabung der Budgethoheit des Landtages! Wenn uns Ziffern vorgelegt werden, können wir doch nicht so vorgehen, als ob diese Ziffern genehmigterweise Scheinziffern sind. Wir müssen doch davon ausgehen, daß alle diese Ziffern wahre Daten darstellen. Und wenn ich jetzt davon ausgehe, daß ich im Jahre 1992 ... (Abg. Buchinger: So habe ich das nicht gesagt! Ich habe sicher nicht gesagt, das ist nicht so tragisch, das habe ich nicht gesagt!) Es ist um den Budgetabgang und um das Defizit gegangen. Da haben Sie gesagt, das ist gar nicht so tragisch, was sich aus dem Nachtragsvoranschlag ergibt. (Abg. Buchinger: "Tragisch" habe ich nicht gesagt!) Wesentlich, haben Sie gesagt, ist der Rechnungsabschluß. Und der war allemal noch besser. In solche Budgetverhandlungen brauchen wir gar nicht einzutreten. Wenn wir sagen, ist ja egal, was da drinnen steht, warten wir ab, was der Rechnungsabschluß bringt. Der war noch immer besser als die Budgetziffern. Damit gehen Sie doch am Wesen eines Budgets vorbei. Das ist eine komplette, generelle Ausgabenermächtigung für die Regierung. (Abg. Buchinger: Sie verwechseln wieder etwas. Und dann machen Sie einen großen Wirbel um die Sache! - LR Mag.Freibauer: Für mich ist ganz klar, was man nur miteinander vergleichen darf!) Das entspricht nicht der Konstruktion und dem tieferen Sinn eines Budgets, sehr geehrter Herr Landesrat. Wenn ich hier die Ausgaben für den Bereich der Landwirtschaft, die für das Jahr 1993 konzipiert sind, gegenüberstelle jenen Ausgaben, die für das Jahr 1992 bereits genehmigt sind, dann sehe ich sogar eine Verminderung. Ich weiß schon. Nicht drinnen ist der Landwirtschaftsfonds, weil der in einer anderen Haushaltsgruppe budgetiert ist. Nur, der Landwirtschaftsfonds wird nicht ausschließlich der Landwirtschaft zur Verfügung stehen. (Abg. Spiess: Haben Sie schon gehört von Dürreschäden und so weiter, Herr Kollege?) Gerade dabei kommen wir zu einer Grundsatzüberlegung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und die wird gerade im Jahr 1993 sehr akut werden. Wenn ich von vornherein weiß und jedes Jahr ermitteln kann, daß Katastrophenschäden auftreten, dann bin ich ja als Finanzlandesrat verpflichtet, Vorsorge zu treffen. (Zwischenrufe: Wie viel budgetieren sie für Katastrophen, wie viel?) Sie kennen die Regeln, wie man Budgetansätze erstellt. Wie lassen sich denn aus der Vergangenheit nicht exakt abschätzbare Ziffern ermitteln? Sie greifen zurück auf ein Mehrjahresergebnis und berechnen das. Bisher sind Sie immer so vorgegangen, daß Sie gesagt haben, ich nehme von diesen Katastrophenschäden nur einen Erinnerungsansatz hinein. Dann werden wir sehen, im Laufe des Jahres werde ich ohnedies noch mehr Einnahmen haben. Und mit diesen Mehreinnahmen decke ich die Katastrophenschäden ab. Sie wissen, daß die Mehreinnahmen nächstes Jahr wahrscheinlich ausbleiben werden. Sie selbst haben das zugegeben, völlig richtig. Ihre Einnahmenschätzung ist an der Grenze angelangt. Die Mehreinnahmen, die nächstes Jahr herangezogen werden könnten, um Mehrausgaben im Bereich der Katastrophenentschädigung abzugelten, diese Mehreinnahmen wird es voraussichtlich nicht geben. Damit stehen wir vor der Situation, daß Sie Ausgaben tätigen müssen in einem Ansatz, in dem Sie nicht vorgesorgt haben. Sehr geehrter Herr Finanzlandesrat! Wie Sie das Wohnbauproblem lösen wollen, gleicht einer vom Mathematikprofessor Mag.Freibauer erfundenen, eigenen Wahrscheinlichkeitsrechnung. (LR Mag.Freibauer: Bleiben Sie vorsichtig! Am 3.Dezember 1992 finden Sie es schwarz auf weiß vor!) Ich komme wahrscheinlich noch darauf zurück. Die Mittel, die für das Jahr 1992 angesetzt gewesen sind für den Neubau von Wohnungen, sind in gleicher Höhe für das Jahr 1993 angesetzt. Gleichzeitig sprechen Sie davon, daß die Bauleistung im Bereich des Mehrwohnungsbaues, der Wohnhausanlagen, von 2.000 auf 4.000 gesteigert werden soll. Die Zahl der Wohnungen soll also bei gleichbleibenden Mitteln verdoppelt werden. Eine Kubatur des Kreises. Sie sind doch Mathematikprofessor. (LR Mag.Freibauer: "Quadratur des Kreises" heißt das!) Ich würde hier schon in die andere Dimension gehen, warum nicht. Warum gehen wir nicht gleich in den dreidimensionalen Bereich und sagen, "die Kubatur des Kreises"? Das überspringt nämlich gleich eine Dimension. Herr Finanzlandesrat! Das wird sich nie ausgehen! Das wird sich auch bei geänderten Förderungsbestimmungen nie ausgehen. Ich bin dafür, daß Sie die Förderungsbestimmungen ändern. Warum haben denn die vielen von uns zur Verfügung gestellte Wohnbauförderungsmittel in der Vergangenheit nicht in dem Maße gegriffen, wie sie hätten greifen sollen. Warum denn? Weil für viele die Förderung zu gering und die Wohnungskosten zu hoch waren. Genau darauf möchte ich hinaus. Sie wollen eine sozial treffsichere Förderung haben. Also der, der es sich nicht leisten kann, soll mehr gefördert werden, damit eine Wohnung auch für ihn erschwinglich ist. Und der andere, der es sich leisten kann, aber noch immer in diese großzügigen Förderungsbestimmungen hineinfällt, wie wir sie nun einmal haben, der soll weniger an Förderung bekommen. So ein Förderungsmodell werden Sie angeblich vorstellen. (Abg. Buchinger: Sie sind ein Hellseher!) Ja. Zudem, was ich bereits gelesen habe, was der Herr Landesfinanzreferent heute gesagt hat. (LR Mag.Freibauer: Herr Dr.Kremnitzer, Sie kriegen das schriftlich von mir zugestellt!) Ja, aber eines: Sie können sich denken welches Förderungsmodell auch immer. Der Neubau von Wohnungen hängt davon nicht ab. Der Neubau von Wohnungen hängt nur davon ab, wie sehr wir ihn ankurbeln. Es ist völlig richtig, was Sie gesagt haben. Die letzte Offensive mit dem Sonderwohnbauprogramm, diese 1.500 Wohnungen haben Sie zitiert. Sie war vor allem deshalb als Offensive gedacht, weil Baugrund billig zur Verfügung gestellt werden mußte. Weil hier für die Wohnungswerber keine Grundbeschaffungskosten angefallen sind. Und war auch deshalb begünstigt, weil die Wohnbaugesellschaften zur Beistellung eines begünstigten Kredites verpflichtet wurden. Alle diese Maßnahmen, haben Sie völlig richtig gesagt, sind vorübergehende Maßnahmen. Man hat geglaubt, sie werden halt einmal das Ventil ablassen und sie werden die größte Bedarfsspitze decken. Ich stelle inzwischen fest, wenn wir nicht ab sofort pro Jahr die Anzahl der neu errichteten Wohnungen um 25 % bis 30 % steigern, bekommen wir die Entwicklung nicht in den Griff. Die Zahl der Wohnungssuchenden, der unter Wohnungsnot leidenden Niederösterreicher wird von Tag zu Tag größer. Dem muß man gegensteuern, das muß einmal gesagt werden! (Abg. Buchinger: Das ist der Grund, warum ein neues Programm vorgelegt wird!) Aber nicht mehr Mittel. Keinen Groschen für den Wohnungsneubau gibt es zusätzlich. Ich sage Ihnen noch etwas, Herr Landesrat! Sie haben für die Althaussanierung um 200 Millionen mehr eingesetzt. Bei der Althaussanierung wissen wir aber alle, daß da ein kontraproduktiver Effekt entstehen kann. Gerade im städtischen Bereich werden manche Althäuser und Altwohnungen dadurch saniert, daß man sie zusammenlegt. Damit ist wieder eine Wohnung weg vom Markt. Es ist aus zwei alten Substandardwohnungen eine neue Standardwohnung geworden, aber zugleich ist wieder eine Wohnung weg. (Abg. Icha: Das ist immer noch besser, als die alte Substandardwohnung. Die Wohnungsqualität wird verbessert!) Aber das dient nicht der Vermehrung der Wohnungen! Die Qualität wird verbessert. Aber wir reden jetzt von der Vermehrung der Wohnungen. Und daher, Herr Finanzlandesrat: Die einzige Möglichkeit, den Wohnungsbau zu forcieren, ist, mehr Mittel bereitzustellen. Aber nicht Ihre Vorgangsweise! (LR Mag.Freibauer: Sie werden ja sehen!) Jawohl! Es gab Jahre in denen das Land Niederösterreich wesentlich mehr aus eigenem zur Wohnbauförderung beigetragen hat, als es das heute tut. Das müßten Sie wissen. Die Wohnbauförderung muß beträchtlich gesteigert werden, sehr geehrter Herr Finanzlandesrat! Jetzt komme ich kurz auf die Gemeinden zu sprechen. Die finanzielle Situation unserer Gemeinden ist sicher nicht rosig. Sie haben nun gesagt, daß im Zuge des neuen Finanzausgleiches eine erhebliche Verbesserung eingetreten ist. Ich weiß schon und ich begrüße es auch, daß dieser in so großen Stufen vorgesehene, abgestufte Bevölkerungsschlüssel nunmehr abgeflacht wurde. Und daß auf diese Weise Gemeinden unter 10.000 Einwohner etwas mehr bekommen als sie nach der alten Regelung bekommen hätten. Das ist sicherlich eine positive Lösung. Was mich aber nicht freut, ist die Investitionsförderung über den Wasserwirtschaftsfonds. Sie sagen hier, daß sie unter Umständen sogar verbessert worden wäre. Wir stellen dagegen fest, daß der Ermessungsbereich für die Förderung aus dem Wasserwirtschaftsfonds zurückgenommen worden ist. Sie wissen genau, daß Ihre Partei, die ÖVP, mit der SPÖ auf Bundesebene gemeinsam seinerzeit unterschrieben hat, um dem Wasserwirtschaftsfonds Mittel zu entziehen, die früher noch drinnen gewesen wären. Das werden in Niederösterreich alle Bürger, bei denen noch keine geordnete Abwasserbeseitigung vorliegt, spüren. Denn wo sich der Bund bei der Finanzierung zurückzieht, werden die Bürger einrücken müssen, das mit Sicherheit. (LR Mag.Freibauer: Das ist nicht wahr! Die neuen Richtlinien des Bundeswasserwirtschaftsfonds und die Richtlinien des Landes werden dazu beitragen, daß die Belastungen der Haushalte ein zumutbares Maß nicht übersteigt!) Zumutbare Grenzen, das habe ich schon oft gehört. Da gibt es viele Ziffern, die durch die Gegend schwirren. Sie werden sehen, daß das gar nicht möglich ist. Das sind schöne Ankündigungen, mit dem zumutbaren Bereich. Aber wenn ich die Förderungsmittel zurücknehme, die Investitionen daher teurer werden, weil entweder mehr Eigenkapital sofort hineinfließen muß oder mehr Geld vom fremden Kapitalmarkt aufgenommen werden muß, dann kann doch diese Rechnung nicht aufgehen. (LR Mag.Freibauer: Wir werden uns einmal 1 Stunde zusammensetzen. Ich werde Ihnen das ganz genau erklären! - Abg. Böhm und Abg. Buchinger: Ihnen wird Nachhilfe geboten, gratis!) Es hat sich schon der eine oder andere über jene Nachhilfe gewundert, die dann durch die Realität ausgesprochen worden ist. Die ist nämlich ganz anders gewesen als verschiedene Pläne, die hier in die Welt gesetzt worden sind. Aber eines, Herr Finanzlandesrat, unterstützen wir vollkommen. Ihre Absage an eine Besteuerung der Zweitwohnsitzer. Auch hier geht es im Prinzip nur darum, daß der Bund sich aus Zahlungsverpflichtungen, die er aus der Vergangenheit gehabt hat, zurückzieht. Er zieht sich immer mehr zurück und auf diese Weise sollen andere Gebietskörperschaften einrücken. Zum Beispiel das Land. Der Bund sagt, das Land bekommt jetzt die Ermächtigung, Zweitwohnsitzer zu besteuern. Ich habe mich sehr gefreut, als ich umgehend von Ihnen gehört habe, daß Sie dieser Zweitwohnsitzbesteuerung nicht die Zustimmung geben werden. (Abg. Buchinger: Wenigstens etwas Positives!) Ich habe schon zwei oder drei positive Dinge erwähnt. Passen Sie ein bißchen auf. (LR Mag.Freibauer: Ich bin ja fast zufrieden!) Das "fast" habe ich auch gehört. Abgesehen davon bin ich ja nicht dazu da, um Sie zufriedenzustellen. Eines fehlt mir aber aus den Finanzausgleichsverhandlungen. Was ist denn mit der Landesumlage? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier hat der NÖ Landtag am 13.Juni 1991 bereits beschlossen, daß die Landesregierung aufgefordert wird, in der Frage der Landesumlage beim Finanzminister vorstellig zu werden. Weil die Landesumlage eine in unseren Augen doch wesentliche, große Belastung für die Gemeinden darstellt. Für das kommende Budget sind 800 Millionen Schilling budgetiert, die auf diese Weise von den Gemeinden an das Land bezahlt und dann vom Land auf andere Weise wieder verteilt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir vom Landtag haben uns in einer Resolution zusammengefunden, daß hier eine andere Lösung gefunden werden soll. Daraufhin schreibt das Bundesministerium für Finanzen: Es bestätigt den Erhalt dieses Beschlusses usw. und teilt im März 1992 mit, daß die Frage der Landesumlage sicher ein Thema in den bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen sein wird. (LR Mag.Freibauer: Die Finanzausgleichspartner konnten sich auf eine Veränderung nicht einigen!) Dann sollten Sie aber auch erwähnen, daß in der Landesumlage überhaupt keine Veränderung eingetreten ist. Wenn Sie nämlich korrekt über den Finanzausgleich hier berichten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von den Gemeinden ist es ein sinngemäßer Zusammenhang, auf den "Stromkrieg" in Niederösterreich hinzuweisen. Wer seinen Blick nach Europa wirft, muß angesichts dieser lokalen Auseinandersetzung wohl ein bißchen traurig werden. Denn über eine gewisse Schrebergartenmentalität geht das wohl nicht hinaus, wenn man diesen "Stromkrieg" betrachtet. Warum soll mit aller Vehemenz gefordert werden, daß die EVN in Niederösterreich den niederösterreichischen Teil und die Wiener Stadtwerke nur den Wiener Teil betreuen sollen? Warum soll nicht gefordert werden, daß die niederösterreichischen Landesbürger die kostengünstigere, die beste der Möglichkeiten haben. Das ist ja nicht der Hintergrund. (LR Mag.Freibauer und Abg. Buchinger: Das ist genau der Hintergrund! - Unruhe bei der ÖVP.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die EVN ist einmal vorgeprescht mit einer sechsprozentigen Stromtariferhöhung. Zu einem Zeitpunkt, da sie das absolut nicht gebraucht hat. Und als im nächsten Jahr bekannt geworden ist, daß sich der Cash-flow, also die reine wirtschaftliche Finanzkraft, von über zwei Milliarden um sechs Prozent erhöht hatte, dann hat sich auch die EVN bemüßigt gesehen, diese ein Jahr dauernde Stromtariferhöhung zurückzunehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! So billig ist die EVN sicher nicht. Daher glaube ich, sollte uns bei der Lösung, die hier ins Auge gefaßt werden soll, als oberstes Ziel dienen, dem NÖ Landesbürger den möglichst günstigsten Stromtarif zu verschaffen. Wenn jetzt beide sagen, sie machen Konzessionen, warum sollen wir nicht dafür sein, daß sich beide zusammentun? Das wäre für die Niederösterreicher wahrscheinlich der allergrößte Vorteil. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch im Bereich der Verwaltungsreform und der Privatisierung gibt es eigentlich im Budget noch keinen Ansatz. Was wir haben, sind Ankündigungen des Herrn Landeshauptmannes. Herr Landeshauptmann! Sie wissen, daß wir schon immer das Thema verfolgt haben, die Verwaltungsreform voranzutreiben. (LH Dr.Pröll: Die Verwaltungsreform soll etwas ersparen, nicht etwas kosten. Ersparnisse sind aber im Budget nicht ausgewiesen!) Wenn ich aber im Budget eine Ausweitung festsetze, Herr Landeshauptmann, dann signalisiere ich damit, daß ich nicht auf eine Ersparnis hinarbeite, sondern auf eine Ausweitung. Wir haben schon seinerzeit, bevor in St.Pölten die Bagger zu laufen begannen, gesagt, eine derartige Verwaltungsreform ist die Jahrhundertchance für dieses Land. Nämlich, bevor wir St.Pölten, das Bauvolumen, die Arbeitsplätze planen. Vorher sollten wir wissen, wie viele Beamte sollen denn da überhaupt hinkommen? Wie viele Beamte brauchen wir bei einer neu strukturierten, rationalisierten Verwaltung? Wie viele Beamte können wir dezentral irgendwo anders unterbringen? Und erst was dann übrig bleibt, soll nach St.Pölten. Was machen wir? Wir bauen zuerst St.Pölten. Und jetzt kommt der Herr Landeshauptmann und sagt, er strebt eine Verwaltungsreform an. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist so ähnlich wie bei der Wirtschaftsentwicklung: Wieder hinten nach, wiederum zu spät! Und die Privatisierung, ich möchte mich zu diesem Punkt gar nicht äußern, aber die Privatisierung sollte vorangetrieben werden. Das Land hat sicher noch einige Unternehmungen, die nicht unbedingt mit der Gestion des Landes in Zusammenhang stehen. Aber natürlich nicht so wie beim Landesreisebüro, wo man ein Geschäft unter Freunden nunmehr auch nachgewiesen hat. Auch wenn es Ihrer Meinung nach nur um einen Betrag von 1,5 Millionen Schilling geht, die persönlich zu verantworten sind. Ich habe inzwischen viele Informationen aus dem Markt der Reisebürobranche erhalten, die besagen, daß man bereit gewesen wäre, erheblich mehr zu bezahlen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darüber werden wir ja demnächst diskutieren. Bei dem Abschnitt "Demokratie", sehr geehrter Herr Landeshauptmann, kann ich natürlich nicht daran vorbei, auch zu erwähnen, daß Sie in letzter Zeit eine Öffnung angekündigt haben. Sie haben sogar einen konkreten Schritt gesetzt. Wir werden wahrscheinlich heute nachmittag noch die Novelle zum Raumordnungsgesetz beschließen. (Abg. Icha: Das geht sich nicht aus!) Wie, es geht sich nicht aus? (Abg. Icha: Wenn Sie so lange reden!) Dann müssen wir die Sitzung heute verlängern. Es wäre natürlich schön, wenn wir das heute noch beschließen könnten. Ich kann ja den Zeitpunkt kaum erwarten, bis dieses Gesetz beschlossen ist. Denn erstmals geschieht es hier, daß der Freiheitlichen Partei ein Platz zukommt, der ihr von Gesetzes wegen immer zugestanden hat. Herr Landeshauptmann! Ich habe Ihnen persönlich gesagt, ich freue mich darüber, daß Sie diesen Schritt, der in einem halben Jahr vom Verfassungsrichter sowieso in Auftrag gegeben worden wäre, um ein halbes Jahr früher aus eigenem gesetzt haben. (Abg. Fidesser: Sind Sie dessen so sicher?) Ja, mit Sicherheit. Daher freue ich mich auf den Beschluß des heutigen Nachmittags. Nur eines! (LH Dr.Pröll: Ich wußte, jetzt muß ein "aber" kommen!) Es ist das ein Minisignal am Horizont. Ich hoffe, Herr Landeshauptmann, daß dieses Signal konkrete weitere Schritte nach sich zieht. Konkrete weitere Schritte, damit sich dieses Niederösterreich tatsächlich jenem demokratischen Stand nähert, der in allen anderen Bundesländern dieses Bundesstaates längst gegeben ist. (Abg. Keusch: Sie meinen den Schritt in die Koalition, nicht? - Abg. Dipl.Ing.Rennhofer: Herr Kollege, wir sind doch viel demokratischer als Sie! Denken Sie nur an die Mitglieder in Ihrer eigenen Partei, Ilse Hans und so weiter!) Sie haben ja noch genügend Gelegenheit, nachzudenken, wen Sie vielleicht noch heranziehen können. Was Ihnen so locker einfällt ist wahrscheinlich nur die halbe Liste. (Unruhe im Hohen Hause.) Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Ich möchte diese Debatte aber nicht dazu benützen, um nur fehlende Demokratie einzumahnen. Ich möchte sie auch benützen, um auf etwas hinzuweisen, was in unserer Landesverfassung vorgesehen ist und was ich nunmehr in den vier Jahren, die ich jetzt in diesem Landtag bin - mehr als vier Jahre sind wir hier - noch nie erlebt habe. Ich verweise auf den Artikel 47 der Landesverfassung, in dem das Beschwerderecht der Landesbürger festgehalten ist. Da heißt es, die Landesregierung hat beim Amt der NÖ Landesregierung und am Sitz einer jeden Bezirkshauptmannschaft einen rechtskundigen Beamten zu beauftragen, Beschwerden entgegenzunehmen. Absatz 2: Eine Abschrift der Beschwerden ist der Landesregierung zuzumitteln. Und dann kommt's: Der Landeshauptmann hat in jedem Kalenderjahr dem Landtag über die eingelangten Beschwerden und über ihre Erledigung zu berichten. Die unerledigten Beschwerden sind einem Ausschuß des Landtages zu einer geschäftsordnungsmäßigen Behandlung durch den Präsidenten zuzuweisen. Der Landtag kann der Landesregierung durch Entschließung empfehlen, den einzelnen Beschwerdefall nach Maßgabe der in dieser geäußerten Auffassung einer Erledigung zuzuführen. Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Mehr als vier Jahre bin ich jetzt herinnen und ich habe noch nie diesen, in jedem Kalenderjahr laut Verfassung vorgesehenen Bericht gehört. Ein Hinweis, Herr Landeshauptmann, daß wir uns langsam darauf besinnen sollten, was steht denn eigentlich in unserer Verfassung? Was steht denn in unseren Gesetzen? Ich glaube, es wäre an der Zeit, den Landesbürger auf diese demokratischen Öffnungen hinzuweisen und dieses Beschwerderecht mit Konsequenzen auszustatten. Daher sollten wir dieses Instrument auch wirklich voll nützen und uns nicht damit begnügen, daß es in der papierenen Verfassung niedergeschrieben ist. Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Ich hoffe auch, daß die gestrigen Abstimmungsergebnisse in Tribuswinkel und in Langenlois Konsequenzen haben werden. Wenn sich die Mehrheit einer Katastralgemeinde oder einer Gemeinde dazu bekennt, daß die seinerzeitige zwangsweise Gemeindezusammenlegung wieder rückgängig gemacht werden soll, dann sind das Anliegen der Landesbürger, an denen wir nicht vorbeigehen dürfen. Den Hinweis auf den notwendigen einstimmigen Beschluß im Gemeinderat sollten wir unterlassen, denn dieses Erfordernis der "Einstimmigkeit" ist kein demokratisches Ruhmesblatt für einen mitteleuropäischen Gemeinderat. Besonders seit die Oststaaten die Demokratie eingeführt haben. (Abg. Ing.Heindl: Bei der EVN sind Sie für den Zwangszusammenschluß und bei den Gemeinden für die Trennung?) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei hat nach langen und eingehenden Beratungen zu diesem Budget ein differenziertes Beurteilungsergebnis gefaßt. Wir werden einigen Haushaltsgruppen die Zustimmung geben, die positiven Ansätze erwähnen, und uns für die Erweiterung einsetzen. Wir können anderen Haushaltsgruppen jedoch die Zustimmung nicht geben. Dort, wo wir glauben daß die Entwicklung falsch geht. Insgesamt gesehen sind wir sicher überzeugt, daß für den NÖ Bürger in Teilbereichen erheblich mehr geleistet werden könnte als es in diesem Budget zum Ausdruck kommt. (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich darf die Schülerinnen und Schüler der Handelsakademie Wr.Neustadt, welche auf der Galerie Platz genommen haben, um an der Diskussion hier teilzunehmen und sich zu interessieren, herzlich begrüßen. Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Icha. Abg. ICHA (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich eingangs sagen, ich werde die Spezialdebatte quer durch alle Gruppen nicht vorweg nehmen. Sondern ich glaube, daß die Debatte, die am Anfang steht, eher den politischen Schwerpunkten der Arbeit in diesem Land dienen soll. Ich möchte nur, es war ja nicht immer ganz ernst hier im Saal, kurz am Anfang eines sagen: Kollege Dr.Kremnitzer hat uns hier erklärt, wie man budgetiert. Er hat uns erklärt, man müßte auch Katastrophen budgetieren. Ich sage, ich hoffe, wir werden das nie erleben. Aber ich glaube, es wäre eine Katastrophe, wenn Du budgetieren würdest, Herr Abgeordneter! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Die Freunde von rechts haben Dir auch angeboten, daß Du Nachhilfe, ich glaube sogar, gratis bekommen könntest. Ich habe den Eindruck, das wäre nicht gratis, das wäre umsonst. (Beifall und Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ.) Meine Damen und Herren! Die Budgetdebatte 1993 ist sicher keine alltägliche. Sie unterscheidet sich, wie schon am Anfang erwähnt, grundsätzlich in einem von den vergangenen. Sie ist von einem Finanzreferenten eingeleitet worden und mitten im Prozeß der Budgetwerdung ist aus diesem Finanzreferenten, nachdem er zuerst Landesparteiobmann der ÖVP geworden ist, nun auch der Landeshauptmann geworden. Nunmehr hat der Landtag in diesen kommenden Stunden und Tagen die Möglichkeit, je nach Ansicht, zwei zu loben oder zwei zu kritisieren. Ich hoffe, daß diese Debatte eine sachliche werden wird und daß von beiden Möglichkeiten ausführlich Gebrauch gemacht wird. In der Budgetdebatte 1992, die wir im Dezember 1991 abgewickelt haben, standen wir damals vor dem Beschluß, eigentlich mitten in Verhandlungen und vor dem Abschluß eines neuen Wahlrechtes für unser Bundesland. Dieses neue Wahlrecht wurde dann auch mit großer Mehrheit in diesem Hause beschlossen. Wir waren uns einig, daß den Persönlichkeiten mehr Gewicht zu geben wäre. Darum hat meine Fraktion, mein Klub, auch einer gleichzeitigen Abwertung dieses nach den neuen Grundsätzen gewählten Landtages nicht zugestimmt. Wir waren der Meinung, wenn diesem Landtag die Persönlichkeiten, die wir uns alle wünschen, die "Besten aus Niederösterreich", wie Sie plakatieren, angehören, dann soll auch dieser Landtag darüber entscheiden, wer Landeshauptmann in diesem Land sein soll. Und wir sollten nicht die Verfassung mit all dem, was dahinter steht, ändern. Ich möchte Ihnen dazu sagen, Sie haben ja erst vor einigen Wochen von der jetzt bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht. Und selber, mit unserer Zustimmung, einen neuen Landeshauptmann gewählt. Nach Ihren Vorstellungen hätte es im Oktober 1992 Neuwahlen geben müssen. Oder es wäre Landeshauptmann Ludwig auch heute noch im Amt. Ich denke, daß der jetzt bestehende Zustand, daß die Abgeordneten dieses Hauses darüber entscheiden, wer an der Spitze der Landesverwaltung, der Regierung zu stehen hat und wer die Regierungsmitglieder sind, bleiben soll. Und ich meine auch, daß es gut ist, was derzeit im Lande im Gange ist. Daß überall zur Erstellung der Kandidatenlisten für die im nächsten Jahr stattfindenden Landtagswahlen noch Vorwahlen durchgeführt werden. Dafür gibt es nun zwei Modelle. Das ist schon von einer gewissen grundsätzlichen politischen Bedeutung. Eigentlich gibt es drei Modelle: Zum dritten werden wir auch noch etwas sagen. Alle, auch jene Bürger, die am Wahltag wahlberechtigt sind, sagt die ÖVP, sollen an diesen Vorwahlen teilnehmen. Und sollen mitbestimmen, wer die Kandidaten der Österreichischen Volkspartei sein sollen. Da ich davon ausgehe, daß die ÖVP auch ein Grundsatzprogramm hat, wie jede ordentliche Partei, geht es darum, wer dieses Grundsatzprogramm, wer diese Partei in diesem Haus vertritt und in der Öffentlichkeit für die Politik geradesteht. Auch in Städten, auch in Wahlkreisen, - wir haben eine Menge Wahlkreise in Niederösterreich neu beschlossen - auch in Wahlkreisen, in denen sie selber unter den Bürgern und Wählern keine Mehrheit hat. Das heißt, daß in vielen Wahlkreisen Menschen, die durchaus politisch profund anderer Meinung sind, mitbestimmen, wer die Politik der ÖVP vertritt. Wir glauben, daß das nicht der klügste Weg, auch nicht im Interesse der Parteien ist. Wenn wir der Meinung sind, daß die Demokratie Parteien braucht, dann sollen wir auch alles unterlassen, was die Parteien unnötig macht. Was es ermöglicht, daß durch Zeitungsinitiativen oder nur partielle Initiativen, die vor einer Wahl stattfinden, hier plötzlich für alle Zukunft die Weichen gestellt werden. Das ist der eine Weg, vor dem ich warnen möchte: Der zweite, vor dem ich genauso warnen möchte ist der, den ich vorher als den dritten genannt habe. Über den werden wir auch reden. Das ist der Weg, den die kleinste Fraktion dieses Hauses wahrscheinlich gehen wird. Denn ich habe von Vorwahlen noch nichts gehört. Sie werden überhaupt nur einen Führer fragen und der wird sagen, was zu geschehen hat. Das meine ich damit. (Abg. Dr.Kremnitzer: Ich würde mich nicht so sehr bei den Nachbarn einmischen; das kann gefährlich werden!) Wir sind neugierig, wie der demokratische Meinungsbildungsprozeß bei Ihnen ablaufen wird. Meine Partei geht den mittleren Weg, von dem wir glauben daß es der richtige Weg ist. Wir haben in den vergangenen Wochen unsere Mitglieder gefragt und in vielen Wahlkreisen einen Rücklauf von 80 % und mehr erreicht. Ich kann Ihnen sagen, unser Spitzenkandidat Ernst Höger hat sich der Vorwahl in seinem Wahlkreis gestellt und über 88 % der Mitglieder haben ihn bestätigt. Unser Landesrat Wagner wurde in seinem Wahlkreis ebenfalls mit über 80 % Zustimmung und Vertrauen ausgestattet. Unsere Spitzenkandidaten und alle unsere Landtagskandidaten können sich auf eine breite Zustimmung berufen. Nun, wenn wir schon von Wahlen reden, gleich eines vorweg: Es gibt derzeit überall Gerüchte um vorverlegte Neuwahlen. Meine Damen und Herren! Meine Fraktion, die Sozialdemokraten, wir haben keine Angst vor vorzeitigen Wahlen. Die Österreichische Volkspartei wird bei diesen Wahlen die absolute Mehrheit verlieren. Und je früher dies der Fall ist, je früher dies geschieht, umso besser für Niederösterreich! (Beifall bei der SPÖ und FPÖ.) Wenn Sie aber aus irgendwelchen politischen oder strategischen oder medialen Überlegungen früher wählen wollen, Herr Landeshauptmann, dann müssen Sie das sagen. Und Sie müssen den niederösterreichischen Wählern erklären, warum Sie dann den Landeshauptmann Ludwig vier oder fünf Monate vorzeitig abgelöst und in Pension geschickt haben. Diese vier, fünf Monate hätte Ludwig auch noch weiterarbeiten können. Und dann hätte es eben anläßlich eines Landeshauptmannwechsels auch Neuwahlen gegeben. Das würde Ihrer Idee der eigenen Wahl des Landeshauptmannes ja sehr nahe kommen. Ich schlage daher vor, Herr Landeshauptmann, geben Sie "Brand aus!" Sie werden die Zeit bis zum Oktober noch zur Arbeit nützten müssen. Es gibt angesichts der wirtschaftlichen Probleme überall in Europa und auch bei uns jede Menge wichtiger Fragen, die wir gemeinsam zu lösen haben. Nützen wir dieses Jahr dazu. Fragen wir nun das Budget 1993, ist es eine Grundlage für diese Arbeit? Ich darf gleich vorweg sagen, unsere Mitglieder der Landesregierung haben in ihrem Bereich in Verhandlungen an der Gestaltung dieses Budgets mitgewirkt. Sie haben die Zustimmung gegeben und auch wir werden sie geben. Ich möchte jetzt nicht alle Kapitel, ich habe das schon eingangs gesagt, durchlesen, aber einige Schwerpunkte nennen, die wir haben. Ein Schwerpunkt ist für uns immer gewesen - und wurde durchgesetzt - die Regionalisierung. Und wir glauben und werden das noch begründen, daß die Mittel für diese Regionalisierung nun aufgestockt werden sollten. Und wir werden dafür eintreten. Wir bekennen uns auch zu den Sonderfinanzierungen, weil wir sie durchaus für ein taugliches Mittel halten, um große Investitionen auch zu erträglichen Konditionen verwirklichen zu können. Wir bekennen uns zu den Ausgabensteigerungen im Sozial- und Gesundheitswesen, weil sie notwendig sind. Wenn der Herr Landesfinanzreferent nun heute gesagt hat, es gehörte zum ständigen Repertoire aller Finanzreferenten, darüber zu klagen, daß hier eine so steile Entwicklung nach oben stattfindet, muß ich sagen, bitte, wir haben immer von Landeshauptmann Dr.Pröll diese Klagen gehört. Wir haben in diese Klagen nie eingestimmt, weil wir immer der Meinung waren, daß jeder Schilling, der dort ausgegeben wird, auch sinnvoll ausgegeben wird. Wir haben in vielen, vielen Verhandlungen, bei vielen, vielen Auseinandersetzungen dafür gekämpft, daß der Wirtschaftsförderungsfonds aufgestockt wird. Und wir haben Erfolg gehabt. Wir haben gekämpft, daß der Fremdenverkehrsförderungsfonds mehr Geld bekommt. Und wir haben Erfolg gehabt. Wir verstehen solche Kämpfe, solche Verhandlungen mit Erfolg als einen positiven Beitrag zu diesem Land. Die Möglichkeiten, das Budget als Steuerungsinstrument einzusetzen, wurden nach unserem Eindruck stärker genützt. Bei der Einnahmensteigerung um acht Prozent gegenüber dem Budget 1992 bin ich nicht ganz der Meinung des Herrn Landesfinanzreferenten. Da bin ich sogar ausnahmsweise eher der Ansicht von Kollegen Dr.Kremnitzer. Diese Einnahmenssteigerung um acht Prozent gegenüber dem Budget 1992 beruht nicht sosehr auf einer echt zu erwartenden Mehreinnahme, sondern zu einem Teil auch darauf, daß die Einnahmen für 1992 einfach zu niedrig budgetiert wurden. Der inzwischen erfolgte Nachtragsvoranschlag deutet ja in diese Richtung und im Rechnungsabschluß wird noch mehr sichtbar werden, daß noch "Polsterln" drinnen sind. Aber ich möchte gleich sagen, der Polster des Landesfinanzreferenten wird 1993 sicher nicht so prall gefüllt sein wie in den Vorjahren. Dies ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch richtig so. Im übrigen ist das Budget 1993, wann immer die Wahlen stattfinden sollen, das Budget eines Wahljahres und trägt dem auch sicher Rechnung. Wir halten dieses Budget für eine Grundlage, auf der man für dieses Land Politik gestalten kann. Die letzten Jahre der Politik in unserem Land waren von der Bereitschaft der Sozialdemokraten zu konstruktiver Arbeit, zur Mitarbeit und zur Zusammenarbeit geprägt. Anläßlich der Verabschiedung des Landeshauptmannes Ludwig wurde dies von allen Rednern festgestellt. Und auch dazu ein offenes Wort: Diese Politik wurde den Sozialdemokraten in diesem Haus nicht immer leicht gemacht. Oft wurde unser guter Wille auf eine harte Probe gestellt. Die ÖVP hat bei der letzten Wahl 1988 nurmehr 47,6 % der Stimmen, dank einer glücklichen Fügung des Schicksals aber die absolute Mehrheit der Mandate erreicht. Das erlaubte ihr, etwa zwei Drittel der Macht zu erhalten. Das führte dazu, daß 96 % der Landesbediensteten sich noch immer zu Ihnen bekennen. Das führt dazu, daß fast 100 % der Informationsinstrumente des Landes und das Landesstudio fast ausschließlich von Ihnen genützt werden. Wir haben heute von einem neuen Stil gehört; eine neue Ära ist angeblich angebrochen. Diese Ära beginnt damit, daß der Herr Landesfinanzreferent, der nun auch für Wohnbau zuständig ist, uns hier erklärt, er wird am 3.Dezember 1992 ein neues Modell vorstellen und er wird am 10.Dezember 1992 mit dem mit ihm gemeinsam zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreter Höger darüber reden. So stellen wir uns die Zusammenarbeit nicht vor! (Abg. Fidesser und Abg. Buchinger: Es handelt sich um seine Vorstellungen!) Ich hätte gedacht, es würde keinem eine Perle aus der Krone fallen, wenn er Gespräche führt in guter Zeit, bevor er an die Öffentlichkeit geht. Aber ich weiß, es ist ein neuer Stil und er wird nicht von Ihnen geprägt, sondern von einem anderen. Und wir werden uns darauf einstellen müssen. Im Bereich der Landespersonalpolitik, meine Damen und Herren, der Domäne des ÖAAB, ist noch einiges an Neuem einzubringen. Dort muß erst eine neue Ära beginnen. Der Herr Landeshauptmann, auch wenn es der eigenen Partei weh tut, wie er uns ja schon erklärt hat, findet hier ein reiches Betätigungsfeld vor. Eine Änderung in diesem Bereich kann nicht nur die Schuldirektoren betreffen. Sie wird auch vor den hohen Landesbeamten, vor den Bezirkshauptleuten nicht Halt machen können. 100 %-Mehrheiten passen nicht mehr in die heutige Zeit. Die heutige politische Landschaft sieht anders aus, Sie werden sich danach richten müssen. Dieses System, das vom ÖAAB errichtet wurde, ist zu ändern. Und zwar so, daß schon bei der Aufnahme nicht selektiert wird. Sondern, daß bei der Aufnahme jeder Niederösterreicher die gleiche Chance hat. Und daß man bereits bei der Aufnahme, also im Vorfeld der weiteren Beförderungen, Pragmatisierungen und Ernennungen, entsprechende Mechanismen einbaut. Weil wir gerade bei den Dienstnehmern sind: In Niederösterreich gibt es derzeit etwa 500.000 unselbständig Erwerbstätige, wie die Statistik sagt. Wir sagen, Menschen, die durch ihre Arbeit erst die Grundlagen für den Wohlstand unserer Gesellschaft schaffen. Es war für uns daher eine Enttäuschung, daß der Herr Landeshauptmann anläßlich seiner Rede hier im Haus bei seiner Wahl diese Menschen überhaupt nicht erwähnt hat. Daß die Probleme der Arbeitnehmer in unserem Land in seiner Rede überhaupt nicht vorgekommen sind. Die Probleme der Männer und Frauen, die in unserem Land in den kleinen, in den mittleren und in den großen Betrieben, in der Produktion und in der Dienstleistung arbeiten, müssen genau die gleiche Bedeutung und Beachtung finden wie die Probleme der Landwirtschaft oder anderer Bereiche. Und wir, die Sozialdemokraten in diesem Haus, werden dafür sorgen! Ihnen wird im wesentlichen unsere Politik dienen. Wie sich Ihr Parteikollege, der Herr Präsident Maderthaner die Lösung vieler Fragen vorstellt, mit Sozialabbau, mit längerer Arbeitszeit und weniger Lohn, so wird es nicht gehen! Die Absicherung der Existenz unserer Betriebe kann nicht durch Sozialabbau erfolgen, sondern nur durch das Einleiten einer neuen dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung. Nicht den Retourgang einlegen, sondern überlegt Gas geben! Die Voraussetzungen in Niederösterreich sind nicht schlecht. Nützen wir sie gemeinsam. Schnüren wir ein Konjunkturpaket für unser Land. Wir haben heute in der Zeitung gelesen, daß es auch bei Ihnen Überlegungen in diese Richtung gibt. Ich glaube, hier müßte man sich finden können. Investitionen in die Infrastruktur, in das Verkehrsnetz sind erforderlich. Kämpfen wir gemeinsam um Investitionen im öffentlichen Verkehr. Nicht gegen den Semmeringtunnel, sondern für die Bahn. Übrigens, gegen einen Autobahn- und Straßentunnel durch den Semmering haben wir noch keine Wortmeldungen vernommen. Der Individualverkehr hat offensichtlich noch immer einen wesentlich höheren Stellenwert, leider. Sagen wir nicht nein. Seien wir nicht gegen, sondern für den Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes. Und zwar sowohl für die Relationen von Westen nach Osten als auch von Norden nach Süden. Für den Ausbau zum Flughafen und nach Bratislava. Für den Ausbau der Nordbahn, für die Buslinien nach St.Pölten und auch nach Wien. Ermöglichen wir Verbesserungen für alle Pendler in unserem Land. Nicht nur für die Landesbediensteten, die 1996 nach St.Pölten pendeln müssen, weil wir es so beschlossen haben. Ein Grundprinzip der Sozialdemokraten in Niederösterreich und ein Grundprinzip der Arbeit unseres Landeshauptmann-Stellvertreters Ernst Höger ist die Mitarbeit zur Lösung der Probleme, die anstehen. Wir sagen ja zu Lösungen. Wir sind nicht zu haben für ein Verzögern oder Verhindern. Wir haben es in den letzten Jahren so gehalten, und es soll auch 1993 und in Zukunft so sein. Wir sagen ja zur Arbeit in Niederösterreich und wir sagen ja zu diesem Budget 1993. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhm. Abg. BÖHM (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren des Landtages! Lassen Sie mich am Beginn auch eine Feststellung treffen, weil ich glaube, daß es nicht nur ein guter Brauch der Vergangenheit ist, daß man in der Generaldebatte nicht Spezialthemen vorwegnimmt. Sondern weil der Landtag von Niederösterreich immer dann, wenn es um die Beratungen des Budgets für das kommende Jahr gegangen ist, auch in der Generaldebatte politische Themen in den Vordergrund gestellt hat. Und in diesem Punkt schließe ich mich meinem Vorredner an. Meine Damen und Herren! Das Budget für 1993 ist ein Voranschlag in einer langen Reihe von Budgetplanungen mit dem Ziel, die Erfordernisse für das Land und für seine Bewohner mit jenen Mitteln in Einklang zu bringen, die die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher als Beiträge für die Erledigung der öffentlichen Aufgaben durch ihre Leistung, durch ihre ganz persönliche Leistung erwirtschaftet haben. Und weil dies eben so ist, daß die zur Verteilung anstehenden Budgetmittel auch die Mittel der niederösterreichischen Bevölkerung sind, ist, so glaube ich, bei aller Routine einer Budgetberatung in der gesetzgebenden Körperschaft äußerste Behutsamkeit bei der Verteilung dieser Mittel am Platz. Behutsamkeit und Überlegung aber auch bei der Aufstellung und bei der Formulierung von Forderungen an dieses Budget. An ein Budget, das gerade für das Jahr 1993 im Hinblick auf die vorausprognostizierte Wirtschaftssituation in Niederösterreich besonders sorgsam erstellt worden ist. Letztlich sind es immer wieder Forderungen an jene, die diese Mittel aufbringen und erwirtschaften müssen. Nämlich alle steuerzahlenden Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Landesrat Mag.Freibauer hat heute das Budget vorgestellt und es auch unter das Motto "Offensive und Solidarität" gestellt. Und ich glaube, er hat das auch in sehr ansehnlicher und anschaulicher Form gemacht. Im Hinblick auf die prognostizierte Abflachung der Konjunktur schöpft dieses Budget - und ich glaube darüber besteht im Hohen Haus einhellige Meinung - alle Reserven aus, um mit einer notwendigen Wirtschaftsoffensive der bevorstehenden Konjunkturabflachung so wirksam wie nur irgendwie möglich entgegenzusteuern. Landesrat Mag.Freibauer hat in seinen Ausführungen auf einige Zahlen hingewiesen, die diese Feststellung sehr deutlich zum Ausdruck bringen und belegen. So steigen etwa die Ansätze für die Förderungsmittel von Handel, Gewerbe und Industrie um 17,5 %, die Förderungsmittel für den Fremdenverkehr sogar um 23,4 %. Gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Phase zeigt sich der Wert der klugen Finanzpolitik Niederösterreichs, während des letzten Jahrzehnts, während der achtziger Jahre. Anfang der achtziger Jahre, während der weltweiten Rezession waren die Budgets auf eine Ankurbelung der Wirtschaft ausgerichtet. Ab der Mitte des vergangenen Jahrzehnts, während einer konjunkturellen Erholungsphase wurde ein vorsichtiger Sparkurs begonnen, der es jetzt möglich macht, Offensiven zu starten und eben Solidarität für die Schwächeren zu üben. (Dritter Präsident Hubert Auer übernimmt den Vorsitz.) Meine Damen und Herren! Als Zukunftsentscheidung besonderer Art erweist sich zusätzlich der Beschluß zur Errichtung einer eigenen Landeshauptstadt. Ich glaube, das steht heute außer Frage. Diskutiert, projektiert und geplant in Zeiten der Hochkonjunktur erfolgt nun durch die Finanzierung der Landeshauptstadt, die ja bekanntlich außerhalb des Budgets erfolgt, ein weiterer gewaltiger Konjunkturimpuls für die Wirtschaft in Niederösterreich. Insgesamt werden so alle jene Voraussetzungen geschaffen, daß Niederösterreich so wie in den letzten Jahren auch weiterhin Wachstumslokomotive Österreichs bleiben kann und seinen Beitrag zur wirtschaftlichen Stärke unseres Gesamtstaates leistet. Und hier einige Worte zum Klubobmann der Freiheitlichen Partei, Dr.Kremnitzer. Er ist im Moment leider nicht im Saal. Ich glaube, daß Krankjammern - er hat uns das vorhin so anschaulich vorgezeigt - ein gutes Budget nicht verbessern kann. Ich glaube aber auch, daß ein krankhaftes Bemühen, etwas Negatives zu finden, ohne auch wichtiges und wesentliches Negatives sagen zu können, dem Budget ein sehr gutes Zeugnis ausstellt. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur ein Zitat aus einer Tageszeitung bringen, das vor einigen Tagen erschienen ist. Ein Ergebnis einer Studie des Institutes für Wirtschaftsinformation ist dort abgedruckt. Nur einen Satz daraus, wörtlich zitiert: "Mit 605.000,-- Schilling pro Beschäftigten liegt die Wertschöpfung in Niederösterreich deutlich über dem österreichischen Durchschnitt, der pro Kopf nur 557.000,-- Schilling ausmacht." Ich glaube, das ist der beste Beweis dafür, daß wir in Niederösterreich mit der Wirtschaftspolitik, mit der Budgetpolitik sehr, sehr gut liegen. Eine gute wirtschaftliche Basis gestattet es, auch die notwendigen Schritte im Sozialbereich zum unmittelbaren Wohl der Menschen in diesem Land zu setzen. Ich freue mich, daß dieses Budget auch in den Bereichen soziale Wohlfahrt und Gesundheitswesen überproportionale Steigerungen aufweist. Damit erscheint auch der zweite Teil des Budgetmottos, nämlich Solidarität mit den Menschen, mit den Schwächeren gerechtfertigt. Der Voranschlag für 1993 stellt daher die Menschen in unserem Land in doppelter Weise in den Mittelpunkt. Herr Klubobmann Icha! Es ist nicht so, daß Landeshauptmann Dr.Pröll bei seiner Antrittsrede und Regierungserklärung die Menschen in diesem Land und vor allem die Arbeitnehmer, die größte Gruppe von Berufstätigen in unserem Heimatland vergessen hätte. Ich bekenne mich dazu und darf das deutlich noch einmal zum Ausdruck bringen. Die Politik, unsere Politik stellt den Menschen in den Mittelpunkt! Und da sind natürlich und das ganz besonders, die Arbeitnehmer darunter genauso verstanden. Nur damit eine Klarstellung erfolgt. (Beifall bei der ÖVP.) Diese doppelte Weise des In den Mittelpunkt Stellen wird zum Einen durch die Offensive im Wirtschaftsbereich dokumentiert, die eine Basis für eine gute Landesentwicklung legt und die mittelbar jedem einzelnen direkt oder auch indirekt zugute kommt. Zum Anderen setzt dieses Budget Akzente gerade in jenen Bereichen, in denen Menschen unmittelbar der Hilfe bedürfen. Ich halte gerade diesen Teil, meine Damen und Herren, des Budgets für ganz wesentlich, weil wir niemals vergessen dürfen, daß es viele Menschen gibt, die trotz allen Bemühens, auch der Politik, nicht aus eigener Kraft an unserer Wohlstandsgesellschaft teilhaben können. Und daß es viele gibt, die auf Grund gesundheitlicher Probleme der Hilfe der anderen bedürfen. Gerade in einer Zeit - das möchte ich noch anschließen - von der viele sagen, daß sie kälter wird, ist ein echtes Zeichen der Solidarität doppelt wertvoll. Ein Budget, das Impulse zur Wirtschaftsstabilisierung mit diesen Gedanken der Solidarität vereinbart, ist - so glaube ich sagen zu können - ein gutes Budget. Und eine richtige Basis für eine weitere positive Entwicklung in unserem Heimatland. Unter Solidarität verstehe ich auch das Angebot der Unterstützung - das sei hier nur kurz eingeflochten - das zum Beispiel Landeshauptmann Dr.Pröll im Zusammenhang mit dem Brand der Redoutensäle erst vor wenigen Tagen unterbreitet hat. Solidarität aller Bundesländer ist in solchen Situationen, glaube ich, ein Gebot der Stunde. Meine Damen und Herren! Dieses Budget steht jedoch darüber hinaus unter einem ganz besonderen Aspekt, das hat vor mir auch Klubobmann Icha schon zum Ausdruck gebracht. Wird es doch für einen Zeitraum gelten, innerhalb dessen die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher aufgerufen sind, neu darüber zu entscheiden, wer ihre Vertreter im Landtag sein sollen. Und wer in den nächsten fünf Jahren berufen sein wird, an verantwortlicher Stelle diese Entscheidungen für unser Land zu treffen. Bei dieser Behauptung möchte ich gleich eine kleine Korrektur anbringen. Es ist richtig, daß die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher im nächsten Jahr darüber entscheiden, welche 56 Damen und Herren in diesem Landesparlament sitzen werden. Und sie werden dank eines persönlichkeitsorientierten neuen Wahlrechtes, das wir ja mit großer Mehrheit in diesem Haus beschlossen haben, auch erstmals die Möglichkeit haben, nicht nur politische Parteien, sondern auch Personen direkt zu wählen. Haben sie aber auch die Möglichkeit, mitzureden bei der Frage, wer nach der nächsten Wahl Landeshauptmann von Niederösterreich sein soll? Haben die Niederösterreicher auch den Funken einer Chance, darüber mitzubestimmen? Man sollte in diesem Zusammenhang jetzt nicht mit Verfassungsüberlegungen kommen, die da behaupten, daß diesem, unserem System es sozusagen innewohnt, daß die Bürger über die Spitzen der Verwaltung nicht mitbestimmen dürfen. So nach dem schönen Grundsatz, "es ist immer so gewesen" und "da könnte ja jeder kommen und Derartiges behaupten". Ich glaube, es wird Zeit, daß wir uns dieser Frage, dieses Problems annehmen. Denn es ist und so sehe ich es, Aufgabe des Verfassungsgesetzgebers, rechtzeitig die Spielregeln und Rahmenbedingungen für ein geordnetes politisches Zusammenleben zu schaffen. Und nicht erst dann darüber zu reden, wenn allenfalls eine Krise heraufdämmert. Und daher frage ich mich, warum es nicht möglich sein sollte, meine Damen und Herren, daß dieser Landesverfassungsgesetzgeber, der Landtag in seiner überwiegenden Mehrheit oder vielleicht sogar einhellig - vielleicht gelingt uns das - den Spitzenrepräsentanten des Landes, den Landeshauptmann zwar weiterhin im Sinne unserer Bundesverfassung und auch im Interesse der Bedeutung der gewählten Vertretung wählt. Ihn aber von der Gemeinschaft aller Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher sich vorschlagen läßt. Das in einer Zeit, in der viele demokratischen Kräfte mehr Mitbestimmung, eine verstärkte Mitwirkung der Bürger wollen. Ich verstehe nicht, daß die sozialdemokratische Fraktion sich gegen ein Vorschlagsrecht der Bürger für den Landeshauptmann stellt. Ich möchte Ihnen ja nicht unterstellen, daß ihre verfassungspolitischen Einwendungen gegen unseren Plan nur ein Vorwand sind, weil Sie vielleicht fürchten, dem Landeshauptmann Dr.Erwin Pröll keinen geeigneten Gegenkandidaten bei einer Volksabstimmung gegenüberstellen zu können. Das unterstelle ich nicht. (Abg. Icha: Fürchten Sie, im Landtag nicht mehr die Mehrheit zu haben?) Meine Damen und Herren! Einem Landeshauptmann Dr.Pröll, der schon in den ersten Tagen seiner Amtszeit gezeigt hat, daß er sehr wohl weiß, welchen Erfordernissen der moderne demokratische Parteienstaat gerecht zu werden hat. Der nicht mit Ankündigungen, sondern durch konkrete Aktionen und deren Ausführung immer mehr Zustimmung in der NÖ Bevölkerung erhält. (Beifall bei der ÖVP.) Vielleicht ist das mit ein Grund, der zu solchen Überlegungen führt. Ich möchte Ihnen das auch gar nicht unterstellen. Aber wenn es so wäre und wenn es vielleicht so sein sollte - und ich sage das jetzt mit einem großen Fragezeichen versehen dann appelliere ich erst recht an Sie, Ihre Entscheidung zur Verfassung und damit zum wichtigsten Gesetz, das der Landtag zu beschließen hat, nicht von tagespolitischen Auspizien her zu treffen. Man sollte, meine Damen und Herren, eine Verfassungsänderung, die uns ein Mehr an Demokratie bringt, nicht nur deshalb ablehnen, weil man hofft, durch den eigenen Kandidaten vielleicht doch den Landeshauptmann, mit Hilfe einer anderen Partei vielleicht, stellen zu können. Verfassungsentscheidungen dürfen nicht Entscheidungen des Augenblickes sein! Deshalb lade ich Sie ein, mit uns gemeinsam diesen notwendigen Schritt in Richtung mehr Demokratie zu setzen. Das Vorschlagsrecht des Landesvolkes, meine Damen und Herren, läßt jeder Partei dieselbe, die gleiche Chance. Den Bürgern aber gibt es die Entscheidungsmöglichkeit. Und das sollten wir dabei bedenken. (Beifall bei der ÖVP.) Es liegt auf der Hand, daß eine derartige neue Politik, welche die Person und den Menschen noch mehr als bisher in den Mittelpunkt stellt auch dafür eintreten muß, daß der Landeshauptmann direkt von den Bürgern bestimmt wird. Und daß Landtagsabgeordnete durch Vorzugsstimmen direkter als bisher den Bewohnern ihres Wahlkreises verantwortlich sind. Eine solche Politik steht allerdings in einem Spannungsverhältnis zu einer Institution unseres politischen Systems, die uns allen in der Vergangenheit und ich hoffe sehr, auch in Zukunft sehr wichtig war und ist. Ich spreche von einem Reizwort in unserem politischen System. Es war eines der drei Minuswörter des Jahres 1991, kurz: die politischen Parteien. Kaum ein Satz wird in der öffentlichen Diskussion auf größere Zustimmung stoßen - und das wissen wir heute - als die Aussage, der Einfluß der politischen Parteien auf Staat und Gesellschaft sollte reduziert werden. Auch meine Fraktion und ich, wir bekennen uns zu diesem Satz, wenn es um maßvolles Handeln, um Augenmaß geht. Das von der ÖVP initiierte neue Persönlichkeitswahlrecht und unsere Bestrebungen nach einer Direktwahl des Landeshauptmannes sind Konsequenzen aus dieser Grundhaltung, aus dieser grundsätzlichen Überzeugung. Ich halte es jedoch an dieser Stelle für angebracht, einmal darauf hinzuweisen, daß Parteien sehr wichtige Funktionen in einer lebendigen Demokratie zu erfüllen haben. Nicht deshalb, weil dies in einer Verfassungsbestimmung im § 1 des Parteiengesetzes fixiert ist. Sondern weil einfach die historische Entwicklung zeigt, daß Parteien als Gruppen von Gleichgesinnten ein wesentliches Instrument zur Durchsetzung der Vorstellungen und der Zielsetzungen dieser Gleichgesinnten sind. (Abg. Icha: Und zwar mehrere Parteien.) Natürlich, das können mehrere sein. (Abg. Icha: Das sollen sogar mehrere sein!) Ich glaube, daß sich dies auch nach den nächsten Landtagswahlen zeigen wird. Und nach der Wahlwerbung und mit Vorwahlstimmen ausgestattet - es ist heute ja schon darüber gesprochen worden - und Vorzugsstimmen bei der Landtagswahl werden sich die so mit dem Vetrauen der Wähler ausgestatteten Abgeordneten mit ihren durchaus individuellen Wahlkreisprogrammen und vorstellungen mit den anderen Abgeordneten in den jeweiligen Landtagsklubs zusammenfinden. Und sie werden sich auch inhaltlich zusammenfinden müssen, um diese Vorstellungen auch gemeinsam durchzusetzen. Ich halte es daher für wichtig, festzustellen - und gerade an dieser Stelle sollte das betont werden - daß trotz allem sinnvollen und notwendigen Rückzug der Parteien dennoch eine wichtige Funktion jeder demokratischen Partei bleibt. Nämlich der organisierte Zusammenschluß von Bürgern mit gemeinsamen Interessen und politischen Vorstellungen, um die Gestaltung der staatlichen Ordnung auch in Zukunft aufrecht zu erhalten. Wenn ich nun von einem Rückgang der Parteien gesprochen habe, so gilt dies in gleicher Weise auch für den Rückzug des Staates in manchen Lebensbereichen. Das ist der Grund, warum wir vor kurzer Zeit einen Antrag im Hohen Haus eingebracht haben. Nämlich den, drei Landesgesetze aufzuheben und damit einen ersten Schritt zur Deregulierung und Entbürokratisierung zu setzen. Wir sollten in diesem Bereich der Deregulierung und Entbürokratisierung künftighin auch noch weitere sinnvolle Signale folgen lassen, das ist unsere Vorstellung. Eines davon betrifft ein, ich möchte fast sagen, Ritual, das in diesem Hohen Haus seit Jahrzehnten praktiziert wurde. Ich spreche vom beliebten Spiel der Resolutionsanträge, das man im Hohen Haus in der letzten Zeit fast bis zur Perfektion entwickelt hat. Ich möchte keinesfalls das Instrumentarium der Resolution generell herabsetzen. Die Resolution ist zweifellos ein wichtiges Mittel, um die Wünsche des Landtages an die Vollziehung notwendigerweise zu artikulieren. Dennoch, meine Damen und Herren, muß die Frage erlaubt sein, ob es noch sinnvoll ist, wenn während einer Budgetdebatte - im vergangenen Jahr ist es so gewesen - 34 Resolutionsanträge gestellt werden. Betrachtet man nämlich das Ergebnis dieser Resolutionen kritisch, so ist zu vermerken, daß viele dieser Resolutionen und hier ganz besonders die Aufforderungen an den Bund, leider nicht den gewünschten Effekt erzielen. Auch dann nicht einmal, wenn sie in diesem Haus mit großer Mehrheit oder vielleicht sogar einstimmig verabschiedet worden sind. (Zwischenruf von Abg. Ing.Weinmeier.) Jeder, der sich mit Verwaltungsabläufen auskennt, kann sich unschwer ausmalen, welch ein Aufwand mit der Weiterleitung und der Behandlung dieser Resolutionen, nicht bei allen, aber doch sehr oft, verbunden ist. Da braucht man gar kein Kenner der Materie zu sein. Der damit verbundene Arbeits- und Kostenaufwand ist oft so beträchtlich, daß er in keinem Verhältnis zu dem steht, was den eigentlichen Inhalt dieser Resolutionen betrifft. Die Landtagsfraktion der ÖVP hat sich daher entschlossen im heurigen Jahr mit einem vollständigen Verzicht auf Resolutionen zum Budget einen weiteren Schritt und Beitrag zum Bürokratieabbau zu setzen. Und ich lade daher auch die anderen in diesem Haus vertretenen Fraktionen ein, allfällige Resolutionsentwürfe unter diesem Aspekt zu prüfen und nach Möglichkeit auch unserem Vorbild zu folgen. Seitens meiner Fraktion darf ich jedenfalls ankündigen, daß wir in dem vor mir vorhin genannten Sinn jeden einzelnen Resolutionsantrag prüfen werden und Anträge, bezogen auf ihren Inhalt nur dann unterstützen werden, wenn sie wirklich neue Probleme aufzeigen. Und diese Probleme nicht ohnedies bereits einer Lösung zugeführt werden konnten. Selbstverständlich soll diese Maßnahme - und da schließe ich gleich an, Kollege Ing.Weinmeier - nicht die erforderlichen inhaltlichen Auseinandersetzungen zwischen den Fraktionen behindern. Diese können wir in sinnvoller Weise ja in den Diskussionsbeiträgen ausführen, mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit, wenn notwendig, natürlich unterstützt. Meine Damen und Herren! "Der Mensch im Mittelpunkt" und "Rückzug des Staates" bedeutet für uns auch, daß Niederösterreich im eigenen Bereich nicht zwei Klassen von Landesbürgern schaffen wird. Solche, die einen ordentlichen Wohnsitz haben nämlich und jene, die bloß einen zweiten ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich haben. Gerade in der Ostregion, in der zwei Bundesländer, nämlich Wien und Niederösterreich, so eng miteinander verbunden sind, erscheint uns eine Unterscheidung - ich sage es jetzt etwas verstärkt - in privilegierte Erstwohnsitzer und zu bestrafende Zweitwohnsitzer höchst ungerecht und höchst unsachlich. Für uns ist ein Bürger, der aus Niederösterreich stammt, aber aus beruflichen oder sonstigen Gründen vorwiegend in Wien wohnt, jedoch sein Elternhaus in Niederösterreich nicht aufgegeben hat, kein Bürger zweiter Klasse. Sondern er ist ein Mensch, von dem wir wollen, daß er sich bei uns wohlfühlt und gerne und vollwertiger Bürger in unserem schönen Heimatland Niederösterreich ist. Und wenn ein Bürger aus einem anderen Bundesland bei uns einen Wohnsitz begründet, dann freuen wir uns und hoffen doch alle, daß er ein aktives Mitglied in einer unserer Gemeinden wird. Wir meinen, daß der Gesetzgeber diese Lebensverhältnisse der Bürger so nehmen sollte, wie sie der Praxis entsprechen. Und wenn demnach manche Menschen an mehreren Orten echte Mittelpunkte ihres Lebens haben, so sollte auch der Gesetzgeber dies berücksichtigen. Und sollte die vorhandenen Finanzmittel danach aufteilen und nicht phantasielos womöglich eine neue Steuer einführen. Daher lehnen wir die Möglichkeit einer Zweitwohnsitzerabgabe für Niederösterreich ab! Über diese Fragen des innerstaatlichen Finanzausgleichs hinaus sollten wir jedoch den größeren Horizont nicht außer Acht lassen. Und, Herr Kollege Icha, auch jenen Ereignissen Beachtung schenken, die um unser Land vor sich gehen. Die Herausforderungen sind wahrscheinlich sehr, sehr groß geworden. Hohes Haus! Unser Kontinent Europa verändert sich in einem Tempo, das wohl niemand von uns vor fünf Jahren für möglich gehalten hätte. Neue Staaten sind entstanden und werden wahrscheinlich noch entstehen. Es gibt viele positive Ansätze für demokratische und neue rechtsstaatliche Systeme. Es gibt aber leider auch Hunger, Krieg und Bürgerkrieg und damit verbunden sehr oft unendliches menschliches Leid. Wir können und wollen uns von diesen Entwicklungen nicht abkoppeln, weil sie uns direkt und zum Teil auch indirekt alle, tatsächlich alle betreffen. Wir glauben, daß die Herausforderungen unserer Heimat in Europa am besten bewältigt werden können, wenn Österreich künftig Mitglied der Europäischen Gemeinschaft ist. Dazu hat sich der Landtag von Niederösterreich mehrfach bekannt. Wir bekennen uns daher zu den Bestrebungen Österreichs nach einer möglichst raschen Mitgliedschaft in der EG. Wir werden dieses künftige Europa der Regionen mit Leben zu erfüllen haben. Unser Niederösterreich soll eine lebendige Region in diesem größeren Europa werden. Dazu ist es notwendig, auch in Zukunft eine eigenständige Landespolitik zu betreiben. Zu dieser eigenständigen Landespolitik sollten wir uns an dieser Stelle allesamt bekennen. Hohes Haus! In der kommenden Budgetdebatte werden wir in vielen einzelnen Bereichen unsere Vorstellungen für diese eigenständige, den Bürgern verantwortliche Landespolitik artikulieren. Die Budgetdebatte soll Teil eines fairen Wettbewerbes um die vorbildliche Gestaltung der Zukunft unseres Landes sein. Ich möchte das ganz besonders unterstreichen. Natürlich gibt es unterschiedliche Meinungen, unterschiedliche Auffassungen. Eine politische Vielfalt in einer Demokratie. Aber eines sollten wir gerade hier im Landtag, in der gesetzgebenden Körperschaft unseres Bundeslandes nie außer Acht lassen: Die künftige Zeit, in der wir alle zusammenleben müssen, kann nur eine gemeinsame Zukunft sein. Daher werden wir - ich meine damit alle Abgeordneten dieses Hohen Hauses, alle drei im Landtag vertretenen Parteien - gemeinsam uns stärker denn je bemühen müssen, gemeinsame Lösungen zu finden. Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern die von uns allen gewollte Lebensqualität im Zukunftsland Niederösterreich sichern. Ich glaube, daß der vorliegende Budgetentwurf für das Jahr 1993 dafür auch eine sehr gute Grundlage darstellt. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Die Rednerliste zur Generaldebatte ist erschöpft, der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Ich verzichte! DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Hohes Haus, ich beabsichtige nun, in die Spezialdebatte einzutreten. Wer dafür ist, in die Spezialdebatte einzugehen, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. (Nach Abstimmung über das Eingehen in die Spezialdebatte): Einstimmig angenommen! Ich beabsichtige, bei der Spezialdebatte die Beratung und Beschlußfassung des ordentlichen Teiles über alle Gruppen, des außerordentlichen Teiles zu den Gruppen 0, 1, 2, 4,5, 6, 8 und 9, des Konjunkturausgleichsteiles zu den Gruppen 2, 5 und 6 sowie des Dienstpostenplanes 1993 je unter einem abzuführen, und nach Verabschiedung des ordentlichen Teiles, des außerordentlichen Teiles, des Konjunkturausgleichsteiles sowie des Dienstpostenplanes 1993 über den Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1993 als Ganzes hinsichtlich Erfordernis und Bedeckung und über den Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses zum Voranschlag, Punkt I bis Punkt VIII, abstimmen zu lassen. Bei der Abstimmung über die einzelnen Gruppen des Voranschlages beabsichtige ich, zunächst über allfällige Abänderungsanträge zu den drei Teilen des Voranschlages 1993, dann über die Gruppe selbst und zum Schluß über die zu der jeweiligen Gruppe eingebrachten Resolutionsanträge abstimmen zu lassen. Ich ersuche daher den Herrn Abgeordneten Kurzbauer, vorerst zur Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, ordentlicher Teil und außerordentlicher Teil zu berichten. Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Die Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung enthält Landtag, Landesregierung, Amt der Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften, Sonderämter, sonstige Aufgaben der Allgemeinen Verwaltung, Personalvertretung, Pensionen und Personalbetreuung. Im ordentlichen Teil werden Ausgaben von S 5.855,018.000,-- ausgewiesen, denen Einnahmen von S 717,602.000,-- gegenüberstehen. Der Anteil der Ausgaben am Ausgabenvolumen des ordentlichen Teiles beträgt 15,41 %. Im außerordentlichen Teil sind Ausgaben von S 62,907.000,-- und Einnahmen von S 1.000,- vorgesehen. Herr Präsident, ich darf bitten, die Debatte einzuleiten. DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Ich ersuche nun den Herrn Abgeordneten Dipl.Ing. Toms um seinen Bericht zur Zahl 486/A-1/74. Berichterstatter Dipl.Ing.TOMS (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der Abgeordneten Böhm, Mag.Kaufmann u.a. betreffend Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes - Zusammensetzung des Raumordnungsbeirates zu berichten. Der Landtag von Niederösterreich hat im Dezember 1991 eine Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung sollte dem dringenden Wunsch vieler niederösterreichischer Gemeinden und Bürger nach einer Beschleunigung des aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahrens für örtliche Raumordnungsprogramme entsprochen werden. Unter anderem wurden Ausschüsse des Raumordnungsbeirates vorgesehen, die ihnen zugewiesene Aufgaben erledigen sollen. Diese Ausschüsse sollen nunmehr eingerichtet werden. Dabei hat sich im Zusammenhang mit verschiedenen Auslegungen über die Zusammensetzung des Raumordnungsbeirates selbst die Frage der Vertretung einzelner Fraktionen im Ausschuß ergeben. Diese Frage soll nunmehr durch eine klare und eindeutige gesetzliche Bestimmung entschieden werden. Dabei wird festgelegt, daß jeder im Raumordnungsbeirat vertretenen Partei im Ausschuß ein Mitglied mit gewichtetem Stimmrecht zukommt. Die Zusammensetzung des Raumordnungsbeirates selbst sowie seine Größe werden somit zweifelsfrei festgelegt. Ich stelle den Antrag (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der dem Antrag der Abgeordneten Böhm, Mag.Kaufmann u.a. beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, (NO ROG-Novelle 1992) wird genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten um Einleitung der Debatte und um Durchführung der Abstimmung. DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Rupp Franz. Abg. Franz RUPP (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Als erster Debattenredner in der Spezialdebatte nehme ich heute das Wort und beschäftige mich mit den Fragen zu unseren Gemeinden, welche in der Gruppe 0 verankert sind. Eine der fundamentalsten gesetzlichen Regelungen für unsere Gemeinden ist das Finanzausgleichsgesetz. Der Finanzausgleich wird immer für den Zeitraum von vier Jahren verhandelt. Vergangene Woche konnten die Beratungen zu Ende geführt werden. Das Finanzausgleichsgesetz 1993 wurde aber nur für drei Jahre abgeschlossen. Das hat den Grund, daß man einer künftigen EWR-Auswirkung auf die Gemeinden Rechnung tragen möchte und rechtzeitig reagieren können möchte. Der Herr Abgeordnete Dr.Kremnitzer hat in der Generaldebatte bemängelt, daß das Abschaffen der Landesumlage bei den Finanzausgleichsverhandlungen nicht gelungen ist. Ich glaube, es muß hier festgehalten werden, daß wir ein Interesse gehabt haben an der Abschaffung. Daß aber wir bei unserem Landtagsbeschluß sehr wohl festgehalten haben, daß dies nur möglich ist, wenn es einen Ausgleich von seiten des Bundes gibt, da ansonsten Schäden, besonders für unsere Kleingemeinden zu verzeichnen gewesen wären. Wir brauchen diese Landesumlage für einen internen Finanzausgleich in unserem Land. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir waren bei diesen Finanzausgleichsverhandlungen schon gespannt, wie die Neuregelung beim Wasserwirtschaftsfonds aussehen wird. Wir wissen, daß vom Wasserwirtschaftsfonds der gesamte Sektor des Siedlungswasserbaues abhängig ist. Dieser wird durch die Wasserrechtsgesetznovelle mit den entsprechenden Verordnungen sowie der Nitrat- und Pestizidverordnung des Gesundheitsministeriums beeinflußt. Es werden hier sehr entscheidende Maßnahmen vorgegeben und in der Folge sind dadurch große Investitionen notwendig. Wir müssen die zentralen Wasserversorgungsanlagen um über 10 % erhöhen, damit wir einen Stand von 90 % erreichen. Dies ist notwendig, um die Probleme bei den örtlichen Hausbrunnen aus der Welt schaffen zu können. Des weiteren sind Wassererschließungen notwendig sowie der Ausbau und die Anpassung der vorhandenen Wasserversorgungsanlagen. Zusätzliche Behälter müssen geschaffen werden. Dies alles macht ein Gesamtvolumen von rund 7,02 Milliarden Schilling erforderlich. Die Aufwendungen bei der Abwasserentsorgung übersteigen diesen Betrag noch um ein Vielfaches. Wir haben bekanntlich derzeit in Niederösterreich 60 % der Bevölkerung entsorgt. Das Ziel ist eine 85 %ige Entsorgung mit zentralen Anlagen. Dann bleiben noch 15 % übrig, die durch Streulage nicht zentral entsorgt werden können. Das wäre nicht wirtschaftlich und würde zu hohe Mittel erfordern. Das kann dort nur mit dichten Senkgruben geschehen. Diese Maßnahmen sowie die Anpassung der bestehenden Kläranlagen an den Stand der Technik, wie es in der Verordnung heißt, sowie die Sanierung der bestehenden Kanalanlagen machen eine Gesamtinvestitionssumme von 53 Milliarden Schilling in Niederösterreich erforderlich. Diese Maßnahmen werden gefördert durch die Bundesförderung aus dem Wasserbautenförderungsgesetz und die Landesförderung durch das NÖ Landeswasserwirtschaftsfondsgesetz. Wie sieht die Neuordnung aus? Der Herr Landesfinanzreferent hat sich damit beschäftigt. Die Förderung wird in Zukunft in Form eines Annuitätenzuschusses geschehen, der mindestens 20 % und höchstens 60 % ausmachen wird. Vorgesehen ist, ein jährliches Investitionsvolumen von 13,5 Milliarden Schilling zu verbauen. Bei näherer Betrachtung und bei Beurteilung dieser Bundesförderung muß allerdings festgestellt werden, daß dies keine Besserstellung der Bundesförderung gegenüber den bisher geltenden Richtlinien darstellt. Dieses beabsichtigte Investitionsvolumen bedeutet, daß der NÖ-Anteil rund 2,04 Milliarden Schilling betragen wird. Das bedeutet weiter, daß wir eine Steigerung von rund 700 Millionen Schilling verzeichnen können. Seitens unseres Landes müssen wir daher für 1993 einen erhöhten Bedarf feststellen. Ab dem Jahre 1994 ist dann auf Grund der Tatsache, daß vorgesehen ist, keine unzumutbar hohen Benützungsgebühren einzuheben, eine weitere Erhöhung seitens des Landes unumgänglich. Dies ist eine überschlagsmäßige Beurteilung der Situation zur Zeit. Wenn man aber zugrunde legt, daß insgesamt etwa 53 Milliarden für das Land Niederösterreich notwendig sind, und wenn wir jährlich 2,04 Milliarden verbauen, so kann man sich ausrechnen, daß wir über 22 Jahre brauchen werden, um jene Situation zu erreichen, die der Gesetzgeber will. (Abg. Dr.Kremnitzer: Weit länger, weil die Kosten noch steigen werden!) Ich habe das genau dividiert. Ich glaube, ein weiterer Kommentar ist hier überflüssig. Eine der wesentlichen Forderungen war die Abschaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels. Da wir überzeugt davon sind, daß dieser nicht mehr zeitgemäß ist. Und daß hier unbedingt die Volkszahl Berücksichtigung finden müßte. Wenn man die Szenerie realistisch beurteilt, was sich bei den Finanzausgleichsverhandlungen immer wieder abspielt, dann, glaube ich, müssen wir feststellen, daß das nur ein Wunsch bleiben wird. Daß das nicht gänzlich abgeschafft werden kann. Es gibt zwar einen bescheidenen Ansatz einer Umverteilung. Es war feststellbar, daß 110 Millionen Schilling umverteilt werden. Davon profitierten Niederösterreichs Gemeinden mit knapp über 44 Millionen, während Wien eine Einbuße von rund 60 Millionen zu verzeichnen hat. Der größte Erfolg dieser Finanzausgleichsverhandlungen war aber jene neue Regelung bei der Kapitalertragssteuer. Bekanntlich wird die sogenannte "KEST II" ab 1.Jänner 1993 von 10 auf 22 Prozent angehoben. Der bisherige Anteil der Gemeinden daraus betrug 23 %. Nun steigert sich der Ertrag der KEST um über 100 % und es konnte ein Anteil für die Gemeinden von 20 % erreicht werden. Das stellt wirklich einen sehr großen Erfolg dar, denn praktisch umgelegt bedeutet das, daß die NÖ Kleingemeinden bis 10.000 Einwohner pro Kopf ein Mehraufkommen von 163,-- Schilling verzeichnen werden können. Nun zur Frage der Zweitwohnsitzer, die ebenfalls von Herrn Landesrat Mag.Freibauer schon behandelt wurde. Hier wurden laut Finanzausgleichsgesetz die Länder ermächtigt, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, eine Abgabe einzuheben. Unsere Forderung war, daß es unbedingt eine Teilung der Steueranteile zwischen den Wohnsitzgemeinden geben soll in Form von einem Splitting oder einer Doppelzählung. Vorwiegend davon betroffen sind die Länder Wien und Niederösterreich. Die westlichen Bundesländer haben uns eindeutig im Stich gelassen bei unserer Forderung. Rund 180.000 Bürger sind davon betroffen, die einen zweiten Wohnsitz begründet haben. Diese Menschen schätzen beide Wohnsitze und es ist unbedingt falsch, wenn es hier heißt, alles oder nichts. Ich glaube, dieser Einstellung hätte unbedingt widersprochen werden müssen. Es wird für uns eine stete Forderung bleiben, bei kommenden Finanzausgleichsverhandlungen dafür einzutreten. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein wertvolles Instrument für unsere Gemeinden als Erhalter von Pflichtschulen und Kindergärten stellt der NÖ Schul- und Kindergartenfonds dar. Die Aufgaben in diesem Bereich werden immer mehr. Besonders am Kindergartensektor wird es kein Absinken geben, ja es wird Verbesserungen geben. Diesen muß rechtzeitig entsprochen werden, hier muß reagiert werden. Im heurigen Jahr war zum Beispiel eine Gruppenausweitung um 43 Gruppen in Niederösterreich feststellbar. Wir haben zur Zeit 1.660 Kindergartengruppen. Seit Bestehen des Fonds wurden rund 13,5 Milliarden Schilling bereitgestellt. Damit wurde ein Bauvolumen von 30 Milliarden ausgelöst. Weiters erfolgte das Öffnen der Schulen nach außen. Damit wurde eine Wirkung weit über den schulischen Bereich hinaus erreicht. Sie erfordert ebenfalls einen erhöhten Bedarf. Nun hat sich die Effektivität des Fonds auf Grund des Verhältnisses der Gesamteinnahmen und der Ausschüttung von Beihilfen und Darlehen laufend ungünstiger entwickelt. Es war daher, um ein geflügeltes Wort zu verwenden, Handlungsbedarf gegeben. Das Kuratorium hat in in den letzten Monaten eine umfassende Reform beraten und hat einen Grundsatzbeschluß gefaßt. Die Änderung des Schul- und Kindergartenfondsgesetzes, der Richtlinien muß dann realisiert werden. Die wesentlichen Neuerungen sehen vor, daß Kindergartenbauten in Zukunft genauso hoch gefördert werden wie Schulbauten. Am Beginn soll eine Sockelförderung stehen mit 20 % der Baukosten als Starthilfe. Je nach Finanzkraft soll es dann eine variable Beihilfe in Form des gesamten Zinsenzuschusses geben, die sich an der Gewährung der Strukturhilfe orientiert. Man stellt sich vor, daß je nach Finanzkraft für ein Darlehen von 38 bis 52 % der gesamten Baukosten die Zinsen zur Gänze übernommen werden. Vorläufige Berechnungen haben ergeben, daß ein Großteil der NÖ Gemeinden davon profitiert. Sie werden zu 92 % mehr Darlehen bekommen als bisher. Im Landesbudget ist auch diesbezüglich Vorsorge getroffen. Mit 130 Millionen Schilling werden um 30 % mehr aufgewendet als bisher. Ich glaube, daß damit eine entscheidende Weichenstellung für die Verbesserung der Effektivität des Schul- und Kindergartenfonds in die Wege geleitet wurde. Die Aufgaben unserer Gemeinden werden in Zukunft nicht weniger. Wenn ich dazu nur einen Bereich heranziehe, den gesamten Bereich des Umweltschutzes. Die Problematik der Entsorgung des Abfalles, dies kommt in dem soeben erschienenen Bericht über die finanzielle Lage der Gemeinden auch zum Ausdruck, zeigt eine dramatische Entwicklung. Die finanzielle Basis unserer Gemeinden darf nicht geschmälert werden. Bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich wurde zwar für unsere Gemeinden nicht alles erreicht, was wir uns vorgestellt haben. Aber es war doch möglich, einen geringen finanziellen Vorteil für unsere Gemeinden zu erringen. Ich zitiere wieder ein geflügeltes Wort: "In Zeiten wie diesen" ist das wirklich großartig gewesen. Es ist mir daher wirklich ein Bedürfnis, den Unterhändlern für unsere Gemeinden und den NÖ Gemeindevertretern, an der Spitze unser Präsident Mag.Romeder und Vizepräsident Haufek - sie haben im wahrsten Sinne des Wortes dafür gekämpft und haben besonders bei der "KEST" den Erfolg heimgebracht - zu danken. Wenn in letzter Zeit Vorstellungen herumgeistern in gewissen Kreisen, im Zuge einer künftigen Steuerreform die Lohnsummensteuer abzuschaffen, dann muß ich hier ganz eindeutig sagen, daß das undenkbar, ja unverantwortlich ist! Diese Lohnsummensteuer stellt eine ausschließliche Gemeindeabgabe dar. Ich möchte mich vielleicht damit näher beschäftigen. Alle Gemeinden Niederösterreichs machen von der Einhebung dieser Abgabe Gebrauch. Wohl schon seit Jahren wird der höchstmögliche Hebesatz von 100 % festgesetzt. Somit wird eigentlich überall in Niederösterreich dieser Satz gleich hoch berechnet und angewendet. Statistisch gesehen zählt die Lohnsummensteuer zu den ertragreichsten ausschließlichen Gemeindeabgaben Österreichs und erbringt rund 9,5 Milliarden Schilling. An zweiter Stelle folgt die Gewerbesteuer mit 8,5 Milliarden und erst an dritter Stelle, weit abgeschlagen, die Getränkesteuer mit fünf Milliarden Schilling. Aus diesen Größenverhältnissen ist klar erkennbar, welch hochwertige Finanzierungsquelle für das Gemeindebudget diese Lohnsummensteuer darstellt. Sie ist wirklich eine Hauptsäule der kommunalen Investitionen. Für unser Land, für die Gemeinden Niederösterreichs ergab das ein Gesamtaufkommen von 1,05 Milliarden. Damit ist auch in unserem Land die Lohnsummensteuer die Nummer 1 aller Gemeindeabgaben. Von den 569 Gemeinden in unserem Lande gibt es nur in zwei Gemeinden aus diesem Gebiet keinen Ertrag. Innerhalb der NÖ Gemeinden bestehen allerdings große Aufkommensunterschiede. Während in Gemeinden bis zu 2.000 Einwohner ein Aufkommensdurchschnitt pro Kopf von 350,-- Schilling erreicht wird, liegt dieser bei Gemeinden von 2.000 bis 5.000 Einwohner bei rund 750,-- Schilling. Bei den großen Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern werden beachtliche 1.500,-Schilling pro Kopf eingehoben. Ich glaube, diese Zahlen zeigen sehr deutlich, welche Bedeutung die Lohnsummensteuer für unsere Gemeinden hat. Die Verantwortlichen der österreichischen Gemeinden werden und können zu einem Ansinnen, das abzuschaffen nie ihre Zustimmung geben. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe versucht, einige wesentliche Fragen unserer Gemeinden zu berühren, diese anzureißen. Es zeigt sich sehr deutlich, daß wir nicht müde werden dürfen und ständig wachsam sein müssen, Anschläge auf die finanzielle Basis unserer Gemeinden abzuwehren und zu verhindern. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt Herr Dkfm.Rambossek. Abg. Dkfm.RAMBOSSEK (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Haushaltsgruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, umfaßt im ordentlichen Teil und im außerordentlichen Teil des Voranschlages insgesamt einen Ausgabenrahmen von 5,92 Milliarden Schilling. Eine Dotation, die um rund 393 Millionen Schilling oder ca. 7 % höher ist als die Dotation im Jahre 1992. Von den Ausgaben im ordentlichen Haushalt für diese Haushaltsgruppe in Höhe von 5,85 Milliarden Schilling entfallen 2,73 Milliarden Schilling auf den Personalaufwand für die NÖ Landesverwaltung. Das sind rund 47 % der ordentlichen Gesamtausgaben dieser Gruppe. Also etwa die Hälfte der Budgetmittel dieser Gruppe sind in Personalausgaben gebunden. Wie ich überhaupt darüberhinaus feststellen möchte, daß die gesamten Personalausgaben, also jene für die Verwaltung und jene für die Landeslehrer, rund 13,3 Milliarden Schilling betragen. Das heißt mit anderen Worten, daß rund 37 % der Gesamteinnahmen des ordentlichen Haushaltes, also jener Einnahmen, mit denen unser Herr Finanzlandesrat einigermaßen sicher rechnen kann, durch Personalkosten verschlungen werden. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die gesamten Personalausgaben für 1993 mit rund 904 Millionen Schilling höher dotiert, was einer Zuwachsrate von rund sieben Prozent gleichkommt. Dieser gewaltige Brocken Personalkosten, Hohes Haus, hat mich veranlaßt, mich auch mit dem Dienstpostenplan für das Jahr 1993 zu beschäftigen. Dieser Dienstpostenplan sieht für 1993 vor, daß die Anzahl der Mitarbeiter von 17.156 auf 17.350 angehoben werden soll, was eine Vermehrung um 194 Dienstposten darstellt. Die für die Hoheitsverwaltung ausgewiesene Anzahl von Dienstposten wurde um 53 vermehrt, wobei eine der Begründungen für die Dienstpostenaufstockung, nämlich der Ausbau der elektronischen Datenverarbeitung wohl als eine Pikanterie hervorgehoben werden muß. Üblicherweise wirkt die elektronische Datenverarbeitung in Bezug auf einen Personalstand keineswegs kontraproduktiv. Wenn ich dann weiter in den Nachweisen "Leistungen für Personal, Verwaltung" auf einen Personalstand, eine Personalanzahl von 17.661 gegenüber der im Dienstpostenplan ausgewiesenen Zahl von 17.350 gestoßen bin, dann, Hoher Landtag, muß schon festgestellt werden, daß die Darstellungen im Dienstpostenplan als geschönt anzusehen sind. Wenn man aber darüber hinaus noch weiß, daß der Sollstand des Dienstpostenplanes in Wahrheit jährlich beträchtlich überzogen wird, so im Jahre 1990 um 876 Mitarbeiter, im Jahre 1991 um 850 Mitarbeiter, dann Hoher Landtag, ist dieses Budget für 1993 in diesem Punkt, nämlich bei den Personalausgaben für die gesamte Verwaltung in Höhe von 7,36 Milliarden Schilling geschönt. Oder mit anderen Worten ausgedrückt, es wurde zu niedrig budgetiert! Zum Dienstpostenplan insgesamt muß noch angemerkt werden, daß seit 1988 die Dienstposten des Landes trotz vieler Versprechungen, was Rationalisierung und Automatisierung betrifft, um 1.158 aufgestockt wurden. Und zwar von 16.192 auf 17.350. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich setze voraus, daß es auch dem Herrn Finanzlandesrat bekannt ist, daß Budgets nicht ewig und immer durch Schuldenaufnahmen finanziert werden können, nur weil es eine Haushaltsordnung zum Unterschied zu normalen Usancen möglich macht, aufgenommene Schulden den Einnahmen zuzurechnen. weshalb angemerkt sei, daß wir Freiheitlichen generell verlangen, daß ausgabenseitig bei den einzelnen Budgetgruppen eine Durchforstung vorgenommen werden muß. Auch wird es unserer Meinung nach notwendig sein, die Privatisierung der Straßenverwaltung, der NÖ Straßenmeistereien in Angriff zu nehmen. Denn es liegt auf der Hand, daß diese Maßnahme das Landesbudget erheblich entlasten und privaten Unternehmen, also der Wirtschaft, zugute kommen würde. Es liegt weiters auf der Hand, daß kein Experte daran zweifelt, daß eine im Landtag bereits seit langem beschlossene Überprüfung auf Kosteneinsparungen des Landes in diesem Zusammenhang klare Vorteile für private Bauunternehmungen aufzeigen würde. Ich meine daher, daß es der richtige Weg wäre, eine Privatisierung der Straßenverwaltung durchzuführen. Und ich meine auch, daß das sicher von den Vertretern der ÖVP, der Wirtschaftspartei, als die sie sich immer darzustellen versucht, begrüßt werden müßte. Es wird weiters notwendig sein, daß die immer noch vorherrschende Auftragsverwaltung abgeschafft bzw. aufgelöst wird. Es kommt den Steuerzahlern sicherlich günstiger, wenn zukünftig auf die Eigenleistungen von Professionisten verzichtet wird, wenn zukünftig auf die Eigenwerkstättenleistungen für Dienstkraftwagen verzichtet wird und wenn diese Aufträge an die Wirtschaft vergeben werden. Derartiges aber, Hoher Landtag, hätte der Herr Finanzlandesrat bereits im Budget 1993 berücksichtigen können. Insbesondere dann, wenn ich aus Presse- meldungen entnehmen konnte, daß von ihm angekündigt wurde, daß noch ein Maßnahmenpaket für eine Wirtschaftsoffensive geschnürt werden soll. Hoher Landtag! Wenn man das Gesamtbudget betrachtet, so zeigt sich, daß die Verwaltungskosten explodieren und daß die nunmehr vom Herrn Landeshauptmann angekündigte, geplante Verwaltungsreform einfach um einige Zeit zu spät kommt. Denn die öffentliche Hand war immer und ist laut Verfassung verpflichtet, eine sparsame, wirtschaftliche und effiziente Verwaltung sicherzustellen. Das heißt aber im Umkehrschluß, eine nicht sparsame, eine nicht wirtschaftliche und nicht effiziente Verwaltung gefährdet das Budget eines Landes und widerspricht daher dem Auftrag aus der Verfassung. Was sind nun die Ziele einer Verwaltungsreform bzw. was sollten die Ziele einer Verwaltungsreform sein? Öffentliche Verwaltung ist für mich im Prinzip Dienstleistung am Kunden Bürger. Ziel einer Verwaltungsreform muß daher sein: 1. Serviceverbesserungen für den Bürger ohne zusätzliche Kosten. 2. Abbau, was gleichzusetzen ist mit Einsparung von Verwaltung, wo kein öffentliches Interesse gegeben ist. 3. Neuorganisation des Aufbaues und des Ablaufes der Verwaltungstätigkeit. Hoher Landtag! Verwaltungsreform darf nicht Selbstzweck sein, sondern muß den Bürgern etwas bringen. Mir ist schon bewußt, daß bei einer Organisationsreform ein gewisses Einvernehmen mit den Bediensteten bestehen soll. Jede personelle Umstrukturierung bedeutet nun einmal Verschiebung von Machtbereichen und wird daher naturgemäß von der Personalseite angezweifelt und abgelehnt. Es liegt daher für mich auf der Hand, daß eine Verwaltungsreform nur von externer Seite konzipiert werden sollte und nicht durch eine Projektgruppe, in welcher in erster Linie die Landesamtsdirektion und die Personalvertretung und erst dann so nebenbei eine Betriebsberatung tätig wird. Daher meine ich, daß eine effiziente Reform der niederösterreichischen Landesverwaltung nur durch Beauftragung einer externen Betriebsberatungsfirma eingeleitet werden kann, wollen wir nicht Gefahr laufen, daß der Zug bereits von Anfang an in die falsche Richtung abfährt. Unseres Erachtens nach ist dies der einzig richtige Weg, so wie er auch in der Privatwirtschaft gegangen wird. Zuerst soll eine externe Betriebsberatungsfirma die Verwaltungsabläufe durchleuchten. Dann ein Konzept bzw. Vorschläge erarbeiten, die dann mit dem Management abgeklärt, durchdiskutiert und auf Verwirklichung geprüft werden. Nur so, glaube ich, kann ein optimaler Erfolg bei einer Verwaltungsreform sichergestellt werden. Hoher Landtag! Im Zusammenhang mit meinen Ausführungen und Vorstellungen, was die Reform der NÖ Landesverwaltung betrifft, stelle ich einen Resolutionsantrag betreffend Verwaltungsreform (liest): "Resolutionsantrag des Abgeordneten Dkfm.Rambossek zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1993 betreffend Verwaltungsreform. Die generelle Notwendigkeit einer Verwaltungsreform ist unbestritten. Primäre Ziele einer solchen Reform sind einerseits mehr Bürgernähe und andererseits die Nutzung der Möglichkeiten zur Einsparung sowie zur Optimierung des Verwaltungshandelns und der Verfahrensabläufe. Eine objektive Durchleuchtung der derzeitigen Organisation der Landesverwaltung als Grundvoraussetzung jeder Verwaltungsreform kann nur durch ein unabhängiges externes Beratungsunternehmen erfolgen, so wie dies auch in der Privatwirtschaft üblich ist. Nur bei einem solchen ist die für eine objektive Beurteilung nötige Distanz zur Landesverwaltung gegeben und damit die Gefahr der Betriebsblindheit ausgeschaltet. Das Ergebnis dieser Untersuchung sollte sodann im Zusammenwirken mit den Landesbediensteten mit Hilfe einer neu zu schaffenden Organisationsstelle realisiert werden. Der gefertigte Abgeordnete stellt daher den Antrag: Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, im Sinne der Antragsbegründung ein privates Beratungsunternehmen mit der Untersuchung der NÖ Landesverwaltung zu beauftragen. Die Ergebnisse dieses Untersuchungsauftrages sollen Basis einer Neuordnung der NÖ Landesverwaltung sein, für deren Umsetzung in die Praxis eine eigene Projektgruppe einzusetzen ist." Ich darf die Damen und Herren Abgeordneten ersuchen, diesem Resolutionsantrag die Zustimmung zu geben. Zurückkommend zum Budget für 1993 muß schon aufgezeigt werden, daß die Mittel für den Informationsdienst wieder mit 33 Millionen Schilling budgetiert worden sind. Dies, obwohl erst Anfang November für diesen Budgetansatz ein Nachtragskredit von 2,3 Millionen Schilling beantragt wurde, sodaß diese Voranschlagsstelle im heurigen Jahr mit insgesamt 35,3 Millionen Schilling ausgestattet wurde. Ganz abgesehen davon, daß wir einen Budgetansatz für den Informationsdienst in dieser Größenordnung ablehnen, deckt dieser Ansatz aber die Art der vorgenommenen Budgetierung, die sich bei einzelnen Positionen wie ein roter Faden durch den Voranschlag zieht, eindrucksvoll auf. Nämlich, daß bei den Einnahmenschätzungen bis an die Grenze des Möglichen gegangen wurde, während bei den Ausgabenansätzen geschönt und die Beträge zu niedrig veranschlagt wurden. Ich habe es bereits erwähnt, daß uns die Dotierung für den Informationsdienst in dieser Höhe als nicht notwendig erscheint. Im Sinne unserer langjährigen Forderungen nach mehr Sparsamkeit meine ich, daß bei dieser Voranschlagsstelle der Bohrer sofort angesetzt werden müßte, indem der Sinn mancher Informationstätigkeiten kritisch durchleuchtet wird. Ich greife wieder nur ein Beispiel heraus. Mit einer Information, wie" anderswo wird gegen neue Autobahnen demonstriert, werden bestehende Autobahnen blockiert, werden Transitprobleme hin und her geschoben, in Niederösterreich wird gefeiert" usw., mit einer solchen Information vermag der Landesbürger kaum etwas anzufangen. Eine derartige Informations-Zwangsbeglückung, noch dazu um Steuergelder, wird von den Bürgern vielfach nicht goutiert. Hoher Landtag! Die für die Baurechtsaktion gewidmeten Mittel in Höhe von insgesamt 55 Millionen Schilling erscheinen uns als zu gering angesetzt. Auch haben sich diese gegenüber dem Vorjahr nur um drei Millionen Schilling erhöht. Gerade im Sinne einer raumordnungspolitisch erwünschten, langfristigen Sicherung von Baugrund, aber auch im Sinne der Familienförderung bzw. der unbedingten Notwendigkeit, jegliche Schaffung von Wohnraum zu fördern, wäre es wünschenswert und notwendig gewesen, diese Voranschlagstelle kräftig anzuheben. Und im Gegenzug dazu etwa die Ausgaben für den Informationsdienst und für teilweise mit parteipolitischer Einflußnahme behaftete Werbetätigkeit einzuschränken. Ich möchte mich aber auch mit den Förderungsausgaben für Vereine und Verbände beschäftigen. Hier muß kritisch angemerkt werden, daß unter dieser Voranschlagsstelle eine Subvention von 20 Millionen Schilling an einen noch nicht gegründeten Verein "Gesundheitsforum Niederösterreich" zur Ausschüttung geplant ist. Für die Haushaltsstelle Vorsorgemedizin, allgemeine Maßnahmen, sind hingegen lediglich 13,5 Millionen Schilling gewidmet. (Abg. Spiess: Ist das schlimm, wenn 20 Millionen für die Gesundheit vorgesehen sind, ist das zu viel?) Hoher Landtag! Mir ist bewußt, daß hier etwas zu geschehen hat, Herr Abgeordneter. Wir liegen ja österreichweit am Tabellenende, was die Gesundenuntersuchung betrifft. (Abg. Spiess: Sie verlangen auf der anderen Seite sofort eine Million zur Sicherung der Mitterndorfer Senke!) Ja, da soll man zuerst die Gespräche mit den Betroffenen führen und nicht nur von der Plattform aus etwas zu planen beginnen. Die Plattform hat ja bislang, außer daß der NÖ Gesundheitspaß geplant ist, noch nichts in der Hand. Man muß ein Haus im Keller zu bauen beginnen und nicht beim Dachstuhl anfangen. (Abg. Buchinger: Wenn das Geld nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt wird, regt sich Dr.Kremnitzer auf!) Und ich sage Ihnen, daß der Verein zuerst gegründet werden soll, bevor man hier so großzügig das einplant. Und daß man zuerst auch mit der Ärzteschaft reden soll. (Abg. Keusch: Der Gesundheitsreferent hat diesbezüglich seine Bereitschaft bekundet!) Bitte, nach meiner Information durch den Herrn Präsidenten der Ärztekammer habe ich anderes gehört. Bislang ist nichts anderes geplant als der NÖ Gesundheitspaß. Aber wie die Ärzte das neben der laufenden Patientenbetreuung schaffen sollen, darüber ist noch keine Information an die Ärzte hinausgegangen. Ich betone nochmals: Wir begrüßen das sicherlich. Das sollte so rasch als möglich zu greifen beginnen, diese Gesundheitsvorsorge und diese Gesundheitsuntersuchung. (Abg. Spiess: Ein ordentlicher Finanzreferent sorgt halt vor! - Abg. Buchinger: Vor allem, wenn es um die Gesundheit geht!) Ja, wir sind auch einverstanden, daß das gemacht wird. Es soll auch entsprechend greifen und soll nicht verpuffen. Nicht, daß man momentan nur arbeitet am NÖ Gesundheitspaß und glaubt, das entwickelt schon eine Eigendynamik. Sie vergessen nämlich dabei, daß das etwas anderes ist, als der Mutter-Kind-Paß. Dort hat es nämlich finanzielle Konsequenzen gegeben. Ich meine, es sollten von der jetzt bestehenden Plattform rasch Vorschläge unterbreitet werden, wie die Ärzteschaft diese Gesundenuntersuchung, ohne daß die sonstige Patientenbetreuung darunter leidet, durchführen wird. Ich betone nochmals, wir begrüßen es, daß etwas geschehen soll. Darüberhinaus muß aber schon angemerkt werden, daß durch eine derartige Subventionstätigkeit, durch diese 20 Millionen Förderungsausgaben an einen Verein, Steuermittel und Gelder der direkten Kontrolle durch den Landtag entzogen und in eine indirekte Kontrolle verlagert werden. Ganz einfach: Sie wissen ja selbst, welche Kontrolle bei Vereinen möglich ist. Ich glaube, das muß ich Ihnen nicht auch noch aufzeigen. (Abg. Buchinger: Was soll das sein? - Abg. Hiller: Der Verein unterliegt einer alljährlichen Kontrolle. Er legt Bilanzen und weist seine Unterlagen vor!) Das werden wir uns anschauen, wenn es so weit ist. Positiv aber zeige ich zu dieser Haushaltsgruppe auf, daß der NÖ Landschaftsfonds mit 30 Millionen Schilling dotiert worden ist. Unverständlich ist die Eingliederung in die Haushaltsgruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Als Kommunalpolitiker liegt mir selbstverständlich das Verhältnis zwischen dem Land und den NÖ Gemeinden sehr am Herzen. Diesbezüglich muß festgestellt werden, daß aus dem vorliegenden Budget hervorgeht, daß dieses bei der Unterstützung der Gemeinden inklusive des Konjunkturausgleichsteiles lediglich einen Betrag von 2,96 Milliarden Schilling vorsieht. Das stellt gegenüber 1992 entgegen der Behauptung des Herrn Finanzlandesrates einen Rückgang um 140 Millionen Schilling dar. Diese Verminderung der Mittel ist für unsere Gemeinden ein Rückschlag, sind doch gerade bisher die Gemeinden die größten Investoren unseres Landes gewesen. Sie haben bisher wesentliches zum Wirtschaftswachstum, das heute schon mehrmals erwähnt worden ist und über das wir uns in der Vergangenheit freuen konnten, beigetragen. Ich möchte als Mandatar des Bezirkes Mödling in diesem Zusammenhang auch auf die schwierige finanzielle Lage der Wiener Umlandgemeinden hinweisen, in der sich diese nach dem Wegfall des sogenannten Siebenerschlüssels befinden. Und ich möchte doch aufzeigen, daß sich die Schuldenstände dieser Gemeinden zum Teil besorgniserregend im Ansteigen befinden. Ich stimme nicht ganz mit meinem Vorredner überein, wenn dieser gemeint hat, daß gegen die Abschaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels nichts einzuwenden ist, weil dieser einfach nicht mehr zeitgemäß sein soll. Ich meine vielmehr, daß eine derartige Behauptung nur getan werden kann, wenn man mit der finanziellen Situation der betroffenen Gemeinden nicht ganz vertraut ist. Wenn man selbst von dieser Regelung, Herr Abgeordneter, nie betroffen war, dann kann man sicherlich sehr leicht sagen, das war nicht mehr zeitgemäß und daher ist gegen die Abschaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels nichts einzuwenden. Ich habe die Schuldenstände der Gemeinden erwähnt. Hoher Landtag! Aus den jüngsten Daten zum Finanzausgleich vom Juli 1992 geht hervor, daß die Finanzschulden der Gemeinden 22,2 Milliarden Schilling betragen. Ich halte es für besorgniserregend, daß diese jährlich, zum Beispiel von 1989 bis 1990 um 702,-- Schilling je Einwohner angestiegen sind. Rechnet man das hoch, so kann man sich ausrechnen, wann die Last für die Gemeinden zu schwer wird. Unter diesem Gesichtspunkt möchte ich schon anmerken, daß sich das Land, was das Ergebnis der Finanzausgleichsverhandlungen betrifft, für die NÖ Gemeinden sicherlich nicht entsprechend durchgesetzt hat, was aber für die Wiener Umlandgemeinden sicherlich kein Trost sein kann, denn die Schuldenberge werden ohne jegliche finanzielle Hilfe des Landes sicherlich weiter steigen. Ich werte dies als das Ergebnis einer Entwicklung, bei der sich der Bund immer mehr seiner Verantwortung bei der Aufgabenerfüllung entzieht und die Länder, aber hauptsächlich die Gemeinden letztendlich dafür einspringen müssen. Hoher Landtag! Die Diskussion über die Haushaltsgruppe 0 gestattet mir aber auch, auf ein in Niederösterreich nach wir vor bestehendes Demokratiedefizit einzugehen. Nämlich das Fehlen des amtlichen Stimmzettels bei Gemeinderatswahlen. Ich meine dazu, daß zu einem modernen demokratischen Wahlrecht nun einmal als unverzichtbarer Bestandteil der amtliche Stimmzettel gehört. Mittlerweile wurde die Einrichtung des amtlichen Stimmzettels für fast alle Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern geschaffen. Es muß endlich auch in unserem Bundesland von dem Unfug abgegangen werden, daß bei Gemeinderatswahlen jeder Wähler rechtzeitig mit einer entsprechenden Anzahl von Parteistimmzetteln versorgt werden muß, damit er dann am Wahltag auch tatsächlich den, den er in die Urne werfen möchte, zur Verfügung hat. Auf die Ereignisse rund um die Beurteilung der Stimmzettel nach der Gemeinderatswahl in der Statutarstadt Krems möchte ich gar nicht weiter eingehen. Ich meine daher, Hoher Landtag, daß anstelle der jetzt verwendeten, von den einzelnen wahlwerbenden Gruppen ausgegebenen Stimmzetteln ein amtlicher Stimmzettel auch bei Gemeinderatswahlen in Niederösterreich eine Selbstverständlichkeit sein muß. Denn nur durch einen amtlichen Stimmzettel kann das in der Bundesverfassung festgeschriebene Wahlgeheimnis auch effektiv geschützt werden. In diesem Zusammenhang, Hoher Landtag liegen ja auch schon etliche Eingaben von Gemeinden wie Gablitz, Gießhübl, Weistrach, Mödling vor, die mittels Resolution an den NÖ Landtag die Forderung herangetragen haben, daß die NÖ Gemeindewahlordnung abgeändert und ein amtlicher Stimmzettel eingeführt werden soll. Ich appelliere daher abschließend an die ÖVP und an die SPÖ, raschest Vorlagen für eine Änderung der NÖ Gemeindewahlordnung sowie der Wahlordnung für Statutarstädte auszuarbeiten und einzubringen. Damit der amtliche Stimmzettel auch für die Gemeinderatswahlen in Niederösterreich eingeführt werden kann. (Beifall bei der FPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Präsident Abgeordneter Haufek. Abg. Präs. HAUFEK (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kenne Mag.Freibauer nun schon über ein Jahrzehnt und es ist wirklich so, daß ich ihn achten und schätzen gelernt habe als Landesobmann des ÖVP-Gemeindevertreterverbandes. Gerade deswegen, weil ich ihn kenne und weil er hier sein volles Verständnis für den Voranschlag bekundet hat, der die Handschrift eines anderen trägt, deswegen kann ich mir vorstellen, daß er in Wirklichkeit nicht mit allem einverstanden ist, was da zwischen den Regierungsmitgliedern und aus der Sicht von Dr.Pröll uns vorgelegt wurde. Ja, ich hoffe sogar, daß ein Voranschlag, der die Handschrift eines Landesfinanzreferenten Mag.Freibauer trägt, ein bißchen anders aussehen könnte. Ich sage ausdrücklich "könnte". Meine Damen und Herren! Es hat, Sie werden sich erinnern, Dr.Pröll als Finanzreferent in seinen Einbegleitungsreden immer wieder - und das vollkommen zu Recht darauf hingewiesen, daß sich unser Land sehen lassen kann im Reigen der Bundesländer unserer Republik. Und das sagen auch wir, weil wir mit dazu beigetragen haben, daß unser niederösterreichisches Heimatland diese Spitzenwerte erreichen konnte. Und ich meine wirklich, daß eine der Grundlagen dieser Entwicklung für ein positives Niederösterreich der letztlich so erfolgreiche Weg gewesen ist im Zusammenwirken von Regionalisierung und Landeshauptstadt oder Landeshauptstadt und Regionalisierung, wie Sie es meinen. Jener Regionalisierung allerdings, von der der damalige Landesfinanzreferent Dr.Pröll, als sie in den Parteienverhandlungen zur Änderung der Landesverfassung von Landeshauptmann-Stellvertreter Höger eingebracht wurde, gemeint hat, ob denn irgendjemand glaube, daß auch schon im Sommer der Weihnachtsmann komme. Heute schaut das ganz anders aus. Eine zweite Grundlage, warum es vorangegangen ist in unserem Land, war einfach die Zusammenarbeit beider großen politischen Kräfte in unserem Land. Und das Vertrauen zueinander, daß sich die Spitzen der beiden Regierungsparteien, nämlich Landeshauptmann Ludwig und Landeshauptmann-Stellvertreter Höger gemeinsam erarbeitet haben. Ich habe mit großer Aufmerksamkeit die Erklärung von Landeshauptmann Dr.Pröll vom 22.Oktober 1992 verfolgt. Etwa, als er gesagt hat, eine Politik, die allen alles verspricht, mag auf den ersten Blick gefällig erscheinen, kurzfristig auch erfolgreich sein. Doch was nützt es, wenn man damit vielleicht eine Wahl gewinnt, aber letztlich dabei das Vertrauen der Menschen verliert. Als Landeshauptmann-Stellvertreter und damit als zweiter im Land hat Dr.Pröll allerdings seinem ausgeprägten Popularitätshunger entsprechend, oft gegen diese Erklärung gehandelt. Ich kann im Interesse unseres Heimatlandes nur hoffen, daß es Landeshauptmann Pröll ernst ist mit seiner Aufforderung, "Nehmen Sie mich beim Wort!" Und so wie dem Kollegen Icha eine Erklärung über die arbeitenden Menschen in diesem Land, die letztlich das Mehr an Werten schaffen, gefehlt hat, ist auch mir eigentlich ein Bekenntnis des Landeshauptmannes zu diesen so oft strapazierten Erklärungen der Unterstützung der Partnerschaft zwischen Land und Gemeinden abgegangen. Denn dazu hat der Landeshauptmann nur gesagt, wir brauchen die Gemeinden, ohne deren Beteiligung eine bürgernahe Landesverwaltung gar nicht möglich ist. No na, möchte ich sagen. Wo sonst als in den Gemeinden gibt es dieses hautnahe Miteinander zwischen den Bürgern und der Verwaltung? Ohne den 569 Gemeinden wäre vieles in unserem Niederösterreich nicht möglich, ja wäre einfach nicht vorhanden! Und da muß man als Gemeindevertreter mit Verbitterung feststellen, daß das Land und der Bund, beide gemeinsam als die nachfolgenden Gebietskörperschaften sehr oft die Möglichkeiten, die Notwendigkeiten, die Bedürfnisse der Gemeinden außer acht lassen. Daß sie darauf keine Rücksicht nehmen. Die lang andauernde Diskussion um die Wasserrechtsnovelle, um den Wasserwirtschaftsfonds, allen noch in Erinnerung, ist ein beschämendes Beispiel dafür. Aber auch das Land ist angesprochen, natürlich. Weil einfach Bekenntnisse bei Sonntagsreden, bei Eröffnungen zu wenig sind! In der Landeskorrespondenz vom 28.Oktober 1992, wie auch heute in der Einbegleitungsrede des neuen Finanzreferenten wird die Leistung des Landes für die Gemeinden im Jahre 1993 mit 3,4 Milliarden Schilling beziffert. Voll Stolz hat Herr Kollege Mag.Freibauer gemeint, das wären um 300 Millionen sogar mehr als im vergangenen Jahr. Nun abgesehen davon, daß diese 3,4 Milliarden ein deutlicher Rückschritt sind zum Voranschlag 1990, als damals - aus Anlaß der Gemeinderatswahl wahrscheinlich - groß von den 10 Millionen Schilling pro Tag für die Gemeinden gesprochen wurde. Von dreieinhalb Milliarden Schilling sogar und nicht von 3,4. Abgesehen davon sind diese Beträge ohnedies nur ein Zahlenspiel, weil sogar noch weniger als mein Vorredner gesagt hat, echt an Landesmitteln den Gemeinden bereitgestellt werden. Dieser Kritik, die ich schon wiederholt gebracht habe, nämlich das Zusammenzählen aller möglichen Haushaltsstellen, hat sich unbewußt mein geschätzter Kollege Hoffinger angeschlossen. Als er nämlich am 2.Juli 1992 in seiner Wortmeldung zum Rechnungsabschluß 1991 und zum Gemeindeförderungsbericht 1991 als Leistung des Landes für die Gemeinden unter anderem auch die Bedarfszuweisungen mit 860 Millionen und die Strukturmittel für finanzschwache Gemeinden mit 125 Millionen angeführt hat. Beides sind zweckgebundene Mittel aus dem Finanzausgleich. Bei den Bedarfszuweisungen sind es sogar 13,5 % der Gemeindeabgabenertragsanteile, die den Ländern bereitgestellt werden für die Gemeinden für den interkommunalen Finanzausgleich. Auf diesen ominösen Gemeindeförderungsbericht hat Kollege Koczur bereits in der Landessitzung vom 2.Juli 1992 Stellung genommen. Meine Damen und Herren! Ich erinnere: 1984 wurden die sozialdemokratischen Landesregierungsmitglieder Dr.Brezovszky und Ernst Höger, weil beide auf die Anfrage der Abgeordneten dieses Hauses ausführliche Antworten gegeben haben, noch der Verletzung der Amtsverschwiegenheit bezichtigt, ja sogar des Verfassungsbruches beschuldigt. Wir haben den Verfassungsdienst des Landes ersucht, eine Stellungnahme abzugeben. Und der Verfassungsdienst hat die Haltung der sozialdemokratischen Regierungsmitglieder vollinhaltlich als richtig anerkannt. Es hat sieben Jahre gedauert, bis endlich auch die ÖVP-Mandatare zugestimmt haben, daß das Land beauftragt wird, einen Gemeindeförderungsbericht vorzulegen. Das ist zwar geschehen. Der Bericht wurde aber von den sozialdemokratischen Regierungsmitgliedern als nicht ausreichend bezeichnet. Denn dieses Abdrucken von Haushaltsstellen aus dem Rechnungsabschluß war eigentlich ein Schlag ins Gesicht eines jeden Abgeordneten. Eine echte Mißachtung dessen, was wir als Abgeordnete hier verlangt haben in diesem gemeinsam eingebrachten und einstimmig beschlossenen Resolutionsantrag. Und ich muß mich wirklich fragen, allen Ernstes und mit tiefer Betroffenheit muß ich mich fragen, was gibt es eigentlich zu verbergen? Was bitte geht möglicherweise hinter den Förderungsrichtlinien vor sich? Ja, bitte, wie wird denn dieses Land, nach außen transparent, modern, fortschrittlich hingestellt, tatsächlich regiert? Vielleicht gibt es auch einen anderen Grund für diese Angst vor einer Berichterstattung. Nämlich den Grund, zu verhindern, daß den Bürgermeistern draußen einmal bewußt wird, was tatsächlich hinter den Milliarden steckt, die da als Gemeindeförderung immer genannt werden. Der erste Gemeindeförderungsbericht hat ja meine ständige Kritik an diesen hochjubelnden 10 Millionen Schilling täglich des Jahres 1990 bestätigt und sichtbar gemacht. Die zweckgebundenen Bedarfszuweisungen, die Strukturhilfe, habe ich schon genannt. Dazu kommt, wenn sie nachlesen wollen, die Unterstützung der Landesakademie, die Förderung zeitgenössischer Literatur, Kunstförderung, Schutzraumförderung etc. Als Einnahme wird natürlich auch die Landesumlage herangezogen, die die Maßnahmen des Landes künstlich erhöht, obwohl es sich um Mittel der Gemeinden handelt. Diese Landesumlage wurde 1986 mit 500 Millionen veranschlagt, 1991 mit 658 Millionen. Um 98 Millionen Schilling sind mehr eingegangen als veranschlagt. 1992 waren es 738 Millionen, 1993 werden es 800 Millionen laut Voranschlag sein. Ich bin sicher, auch diese Beträge werden überzogen werden. Diese Entwicklung zeigt, meine Damen und Herren, daß sich die Gemeinden die Regionalisierung, die gedacht gewesen ist, damit überall im Land Maßnahmen gesetzt werden, nicht nur im Zentrum dieses Landes, daß diese Regionalisierung eigentlich die Gemeinden bereits selbst zahlen. Zweieinhalb Milliarden Förderungsvolumen dieser Regionalisierung haben über sieben Milliarden Investitionsvolumen bewegt. Eine gewaltige Lebensverbesserung in den Gemeinden entstand, damit im ganzen Lande ein gewaltiger Impuls, natürlich auch für die Wirtschaft und für die Beschäftigung unserer Menschen. Ich meine dazu: Eine Anhebung der Regionalisierungsmittel, wie sie von LandeshauptmannStellvertreter Ernst Höger am 22.Oktober 1992 hier in seiner Regierungserklärung gefordert wurde, bleibt einfach bis zur Erfüllung auf der Tagesordnung. Wenn auch Ihr Kollege Böhm gemeint hat, wir sollten weggehen von Resolutionsanträgen, muß ich sagen, das ist eines der Mittel der Minderheit in diesem Haus, um aufmerksam zu machen. Um das Land aufzufordern, tätig zu werden. Ich kenne einige Beispiele, bei denen diese Aufforderung nichts genützt hat. Daher muß sie umso mehr verstärkt werden. Ich stelle daher folgenden Resolutionsantrag (liest): "Resolutionsantrag des Abgeordneten Haufek zu Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1993. Anläßlich der Beschlußfassung über die Errichtung einer Landeshauptstadt und der diesbezüglichen Änderung der NÖ Landesverfassung im Jahre 1986 sind die damals im Landtag vertretenen Parteien übereingekommen, neben der Schaffung der Landeshauptstadt auch Investitionsvorhaben in den einzelnen Regionen des Landes entsprechend zu fördern. Diese Förderung mit einer Gesamtsumme von S 500,000.000,-- jährlich wird zwischen den Gemeinden (150 Mio) und für die Vergabe durch das Land (350 Mio) aufgeteilt, soll für einen Zeitraum von 20 Jahren bestehen und ab dem 11.Jahr (das ist 1998) valorisiert werden. Beim Abschluß dieses Übereinkommens wurde von der damaligen Wirtschafts- und Budgetsituation ausgegangen, da ja letztlich eine derartige Förderung auch finanzierbar sein muß. In der Zwischenzeit haben sich jedoch zahlreiche Gegebenheiten in einer Weise geändert, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht vorhersehbar war. So etwa betrugen die Ertragsanteile im VA 1986 S 8.870,000.000,--, die Landesumlage S 494,000.000,-- und die Bedarfszuweisungen S 797,600.000,--. Im VA 1993 betragen die Ertragsanteile S 14.715,000.000,--, die Landesumlage S 800,000.000,-- und die Bedarfszuweisungen S 1.300,000.000,--. An diesen Steigerungen zeigt sich, daß die seit 1986 gleichgebliebene Förderung der Regionalisierung von S 500,000.000,-- gegenüber den tatsächlichen Erfordernissen und finanziellen Möglichkeiten deutlich zurückgeblieben ist; das Abwarten des im Übereinkommen erwähnten Valorisierungszeitpunktes würde eine noch stärkere Minderung des Erfolges der Regionalisierung bewirken. Es erscheint daher eine vorzeitige Anhebung der Förderungssummen für die Regionalisierung unbedingt erforderlich, um einseitige Schwerpunktbildung zu vermeiden und dem Investitionsbedarf in den Regionen und Gemeinden gerecht zu werden. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, zum ehestmöglichen Zeitpunkt die Summe der Förderungsmittel für die Regionalisierung von S 500,000.000,-- auf S 850,000.000,-- jährlich anzuheben und dem Landtag entsprechende Vorlagen zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen." Meine Damen und Herren! Um zur Landesumlage zurückzukommen: Wir fordern seit langem den Verzicht des Landes darauf. Es ist ja keine Zwangseinhebung, die vorgeschrieben ist für den Landesausgleich. Die Länder werden vielmehr ermächtigt, ein Relikt aus grauer Urzeit anzuwenden. Mir ist es einfach zu wenig, wenn durch Mehrheitsbeschluß etwa im Gemeindebund oder auch hier im Landtag von Niederösterreich immer darauf hingewiesen wird, das wäre nur dann möglich, wenn ein Abtausch erfolgt. Denn wir brauchen das Geld für einen interkommunalen Finanzausgleich. Im Juni 1991 haben wir die letzte Initiative gestartet. Ich habe schon erwähnt, mit der einen Stimme Mehrheit im Kommunal-Ausschuß hat die ÖVP abgelehnt und das als erledigt bezeichnet. Wahrscheinlich erleben wir das in einer der nächsten Landtagssitzungen wieder, wenn es um die Fortsetzung dieser Landesumlage auf Grund des für drei Jahre abgeschlossenen neuen Finanzausgleiches geht. Meine Damen und Herren! Erkennen Sie doch die Zeichen der Zeit! Nicht einmal ÖVP-Bürgermeister sind mehr vom Sinn und von der Berechtigung dieses Nehmens und Gebens überzeugt. Sonst könnte es ja nicht sein, daß beim letzten Gemeindetag des ÖVP-Gemeindevertreterverbandes sehr wohl, wenn auch nur stufenweise, der Abbau dieser Landesumlage gefordert wurde. Unser Land, meine Damen und Herren ist die Summe der 569 Gemeinden. Wir sollten uns endlich bewußt werden, daß die Neugestaltung unseres Landes ohne der Arbeit in den Gemeinden einfach nicht möglich ist. Ohne Mitarbeit, ohne Initiativen, auch ohne Beitragsleistungen der Gemeinden wäre vieles nicht vorhanden. Ich habe kürzlich im Wiener Umland einer Kindergarteneröffnung beigewohnt. Der zuständige Bezirkshauptmann hat dort die Leistungen des Landes im Rahmen des Kindergarten- und Schulbaufonds in den höchsten Lobesworten gewürdigt. Ich habe ihm nach der Eröffnung nahegelegt, sich einmal die Finanzierung dieses Fonds anzusehen. Und dann, wenn er das gesehen hat, den Gemeinden dafür zu danken für diese solidarische Leistung, die Gemeinden für die Gemeinden erbringen. Einige Zahlen für dies Behauptung: 1979 hat das Land dem Budget des Fonds von damals 606 Millionen 190 Millionen oder 31,03 % zugeschossen. 1991 waren bei einem Budget von 897 Millionen nur mehr 85 Millionen bereitgestellt. Dies sind inklusive eines Nachtrages 9,04 %. Wir mußten heuer bereits zur Kenntnis nehmen, daß jeder zweite Schilling dieses Fonds nicht für Investitionen bereitgestellt werden kann, sondern an die Banken zurückfließt für die jahrelang getätigten Darlehensaufnahmen, um den Notwendigkeiten in den Gemeinden im Kindergarten- und Schulbaufonds auch nachkommen zu können. Und 1992, die Rechnung haben wir noch nicht, beträgt bei einem Gesamtbudget von 1.022,000.000,-- Schilling der Landesbeitrag zwar 140 Millionen. Aber das sind immer noch nur 13,7 % und keine 31,4 %, wie das bereits einmal gewesen ist. Meine Damen und Herren! Lieber Herr Finanzreferent! 130 Millionen Schilling heuer für den Kindergarten- und Schulbaufonds als Mittel des Landes, das sind genau um 10 Millionen weniger als im Vorjahr bereitgestellt wurden. Auch das möchte ich betonen. Wir haben über ein Jahr mit hervorragendster Unterstützung der Beamtenschaft des Landes an neuen Modellen gearbeitet. Das Land muß letztlich eingebunden werden. Der Herr Landesfinanzreferent war als Obmann des Gemeindevertreterverbandes bei den Verhandlungen bis zum Schluß ein echter Mitstreiter unseres Verlangens. Wir haben letztlich gemeinsam eine Neuordnung ausgearbeitet, über die bei der Beschlußfassung sowohl des Gesetzes als auch der Richtlinien zu reden sein wird. Einen der Punkte dieser Neuregelung hat, glaube ich, der Herr Kollege Rupp lobend erwähnt. Nämlich, daß es künftig 20 % Sockelförderung gibt und variable Zinsenbeiträge zwischen 38 % und 52 % der anerkannten Baukosten. Aber nun kommt's: Berechnet nach der Strukturhilfe auf Grund der Finanzkraft der Gemeinden. Das heißt, zugunsten der finanzschwachen Gemeinden. Meine Damen und Herren! Gerade Sie als Abgeordnete der Mehrheit reden immer wieder vom interkommunalen Finanzausgleich, von der Aufgabe des Landes, Umverteiler zu sein von den finanzstarken zu den den finanzschwachen Gemeinden - auch eine der Begründungen für das Festhalten an der Landesumlage. Meine Damen und Herren! Dazu brauchen die Gemeinden wirklich keinen Aufseher und keinen Verteiler! Weil die finanzstarken Gemeinden direkt über den Vorwegabzug an den Abgabenertragsanteilen wesentliche Beträge an den Bedarfszuweisungsfonds leisten, Kollege Eichinger wird das bestätigen. Die Aufteilung erfolgt aber zugunsten der finanzschwachen Gemeinden, bei der Zuteilung von Bedarfszuweisungen. Wir haben gerade gehört, auch bei den neuen Richtlinien des Kindergarten- und Schulbaufonds werden finanzschwache Gemeinden natürlich bevorzugt. Wenn wir im Finanzausgleich einige Möglichkeiten geschaffen haben zugunsten der finanzschwachen Gemeinden - gerade zuvor kritisiert vom Kollegen aus der FPÖ - dann ist auch der Landeswasserwirtschaftsfonds wahrscheinlich in Zukunft aufgerufen, das Beispiel des Bundes fortzusetzen. Um auch dort, wo nichts geschehen konnte, bisher nichts geschehen ist, in den Streusiedlungen, mehr Hilfe zu geben als in den zentralen Gebieten. Nicht die Gemeinden sind gefordert, das Land ist endlich gefordert. Und ich sage sehr deutlich hier das erstemal zum neuen Landesfinanzreferenten: Auch Du als Landesfinanzreferent bist gefordert, endlich sich den Aufgaben der Gemeinden gegenüber verpflichtet zu fühlen. Am Beispiel der Notarztwagen, meine Damen und Herren, hat das Land aber richtig versagt. Ich wiederhole, total versagt! Der Verfassungsdienst hat eindeutig darauf hingewiesen, der Notarztrettungsdienst ist keine Angelegenheit, die den selbständigen Wirkungsbereich der Gemeinden betrifft. Datiert mit 20.März 1991. Wir haben hier in diesem Landtag eine Novelle beschlossen zum NÖ Gemeinderettungsdienstgesetz. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern haben wir sehr bewußt das Land von Beitragsleistungen für den Krankentransport ausgenommen. Es wurde nicht herangezogen, weil wir auf Grund der Erkenntnisse des Verfassungsdienstes der Meinung waren, das Land hätte mit dem Notarztsystem genug zu tun, um dieses System zu finanzieren. Es ist ja auch unsere Feststellung im Gesetz, daß der Notarztrettungsdienst nicht zu den Aufgaben der Gemeinden gehört. Dr.Pröll hat als Landesfinanzreferent, zuletzt auch als Landeshauptmann, sich zum Notarztwagen bekannt, ausdrücklich. In den Medien allerdings nur, denn die finanziellen Teilleistungen haben andere erbracht. Um das System aufrecht zu erhalten, sprangen die Gemeinden durch Bereitstellung von Strukturmitteln im letzten Kommunalgipfel ein. So zahlen die Gemeinden ohne gesetzliche Verpflichtung in den Bezirksstellen für den Notarztdienst, um dieses System überhaupt aufrecht erhalten zu können. Auch die Strukturmittel des KRAZAF sind zumindest Teilmittel der Gemeinden. Sie wurden notgedrungen bereitgestellt. Das heißt, die Gemeinden zahlen doppelt. Und obwohl das Problem schon lange bekannt ist, hat es weder im Voranschlag 1992 einen Posten gegeben, noch gibt diesen Budgetposten im Voranschlag 1993. So sieht die Wirklichkeit aus. Was mich wirklich trotz des Verständnisses für den neuen Aufgabenbereich von Mag.Freibauer wundert ist, daß er in der letzten Sitzung des Kommunalgipfels, aber auch des Finanz-Ausschusses, die Richtigkeit der Bereitstellung von Strukturmitteln für den Sachaufwand des Notrettungswesens begründet hat. Nur, im Kommunalgipfel des April 1992 haben wir beide, Du und ich, den Landesrat Wagner, als er uns gebeten hat, Mittel bereitzustellen, im Regen stehenlassen. Ich stehe nach wie vor zu dieser, meiner Entscheidung. Und ich habe für den Gesinnungswandel, Herr Landesfinanzreferent, eigentlich nur deswegen noch ein bißchen Verständnis, weil ja Dr.Pröll als Finanzreferent - seine Handschrift trägt das Budget, hast Du selbst gesagt - nicht einmal eine symbolische Haushaltsstelle bereitgestellt hat. Damit hast Du natürlich keine Möglichkeit gehabt, hier tätig zu werden. Ich sage sehr ernst und bewußt: Hoffentlich nehmen Rotes Kreuz und Arbeiter-Samariter-Bund die in den Medien so groß verkündete Unterstützung für die wichtige Arbeit im Interesse unserer Menschen und damit des Landes, die der Herr Landeshauptmann angekündigt hat, zum Anlaß, um den Landeshauptmann an seine eigenen Worte zu erinneren. "Nehmen Sie mich beim Wort", hat er am 22.Oktober 1992 sehr deutlich mehrmals gesagt. Eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Finanzierung ist in der Gebietskörperschaft natürlich der Finanzausgleich. Einiges wurde heute schon darüber gesprochen. Nach schwierigen, langen Verhandlungen wurde es endlich akzeptiert. Die wesentlichen Anliegen der Gemeinden, Neuordnung des Wasserwirtschaftsfonds, Kapitalertragssteuer, Kopfquotenausgleich, der abgestufte Bevölkerungsschlüssel, als Auftrag des Verfassungsgerichtshofes den Gebietskörperschaften auferlegt - hier wurde zumindest eine Einschleifregelung zugestanden - konnten einer Lösung zugeführt werden. Eine wesentliche Erkenntnis, die ich gewonnen habe, bei diesen Finanzausgleichsverhandlungen und ich glaube, auch der Herr Kollege Romeder, war, daß sich die Gemeinden auf die Interessensvertretung durch ihre Länder nicht verlassen können. Eines darf uns nicht passieren: Daß es jemals zum zweistufigen Finanzausgleich kommt. Wenn ich nur an ein Beispiel denke, daß in Gesprächen zwischen dem Finanzminister und einigen Vertretern der Bundesländer der Anteil der Gemeinden an der KEST mit 17 % in Vorschlag gebracht war. Wenn ich daran denke, daß in der Nacht vom 16. auf 17.November 1992 um etwa 1.00 Uhr oder 1.30 Uhr die Verhandlungen abgebrochen werden mußten, weil die Länder nicht bei ihren 27 % geblieben sind und auf einmal 27,5 % verlangt haben. Der nächste Tag hat dann die Regelung wiederum gebracht, die wir eigentlich vereinbart haben. Einer der wesentlichen Punkte sowohl des Landes Niederösterreich, als auch der Gemeinden Niederösterreichs in diesem Finanzausgleich war natürlich die Abgeltung der Zweitwohnsitzbelastung. Eine wichtige Frage, die heute auch von den Mandataren aller drei im Landtag vertretenen Parteien schon angezogen wurde. Meine Damen und Herren! Eine Abgeltung der Zweitwohnsitzerbelastung über die Abgabenertragsanteile ist deswegen so schwierig durchzusetzen, weil die Abgabenertragsanteile ja im Betrag fix und unveränderbar festgelegt sind. Entsprechend der Einnahmen im verbundenen Steuersystem. Das heißt, was wir der Gemeinde Wien abringen konnten, nämlich fast 60 Millionen Schilling bei der Veränderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels, das müßten wir auch erst den übrigen Ländern abgewinnen. Weil die übrigen Bundesländer ja auf Teile ihrer Abgabenertragsanteile verzichten müssen, um unser Wien-NÖ-Problem zu finanzieren. Das war auch der Grund, warum eigentlich schon bei den ersten Verhandlungstagen um den Finanzausgleich die Bestimmung klar aufgenommen wurde, daß die Bundesländer ermächtigt werden, Zweitwohnsitzerabgaben zu beschließen. Damit sollte den Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, Abgaben einzuheben oder auch nicht. Ich rede nun nicht namens des Sozialdemokratischen Landtagsklubs, auch nicht namens der Sozialdemokratischen Partei unseres Landes. Ich rede hier einfach als frei gewählter Mandatar und ich rede als Obmann des Sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbandes. Deswegen, weil entgegen anderslautenden Presse- meldungen sehr wohl die Bürgermeister von Randgemeinden, nämlich aus Schwadorf der Nationalratsabgeordnete Gebert, aus Purkersdorf der Nationalratsabgeordnete Schlögl und aus Klosterneuburg der ÖVP-Bürgermeister Dr.Gottfried Schuh eine Petition an den Bundeskanzler gerichtet haben. Und in der Übersendung einer Kopie dieser Petition mich gebeten haben, diese Wünsche im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen großzügig zu unterstützen. Meine Damen und Herren! Was fordern diese drei Bürgermeister, als Bürgermeisterkommitee in die Finanzausgleichsverhandlungen schon zuletzt beigezogen? Um dem Mißstand entgegenwirken zu können, müßten EG-konforme Gesetze geschaffen werden. Einerseits, um Hauptwohnsitze zu fördern und andererseits Zweitwohnsitze mit Abgaben zu belasten. Als Modell darf folgendes Maßnahmenpaket angeregt werden: 1. Von jedem Zweitmelder wird eine Abgabe in Höhe der Kopfquote der Bundesertragsanteile eingehoben und 2. für jede leerstehende Wohnung wird bis 40 m2 Wohnnutzfläche ein Äquivalent in Höhe einer Person, für weitere 20 m2 Wohnnutzfläche für eine weitere Person eingehoben. Um eine solche Abgabe administrierbar zu machen, bedarf es einer Ermächtigung im Finanzausgleich. Und so meine ich - das richtet sich auch an den Kollegen Dr.Kremnitzer: Reden wird man, wenn das Verlangen immerhin von 46 Gemeinden, vertreten durch ihr Bürgermeisterkomitee, auf den Tisch gelegt ist, darüber noch können. Ja, man wird darüber reden müssen! Man kann natürlich verschiedener Meinung sein, das ist ganz klar. Wie in jeder Angelegenheit kann man verschiedener Meinung sein. Nur, was hier geschieht, ist wieder eine typische Mißachtung, eine Bevormundung der Gemeinden. Ich glaube, bevor der Herr Landeshauptmann und der Herr Landesfinanzreferent mit der absoluten Ablehnung dieser Möglichkeit in die Öffentlichkeit gegangen sind, wäre es sinnvoll gewesen, wenigstens mit den Interessensvertretungen der Gemeinden dieses Landes, die im Landesgesetz verankert sind, zu reden. Wenn der Herr Landeshauptmann immer wieder Schlagzeilen haben möchte, so hat er bestimmt ein großes Betätigungsfeld in vielen anderen Bereichen. Aber bitte, außerhalb der Kommunalpolitik! Ich meine, sicherlich wird es auch in den Fragen der Gemeindewahlordnung - nicht nur in der Frage des Stimmzettels, sondern in der gesamten Gemeindewahlordnung - und auch der Gemeindeordnung bis zur nächsten Gemeinderatswahl einiges zu verändern geben. Aber meine Damen und Herren, über Vorgaben, wie, "bei den nächsten Gemeinderatswahlen werden die Bürgermeister direkt gewählt", darüber werden die Gemeinden wohl auch noch mitzureden haben! Die 569 Bürgermeister dieses Landes, von denen viele jahrelang, jahrzehntelang zur Zufriedenheit der Ortsbewohner tätig sind - sonst wäre es nicht möglich, daß sowohl sozialdemokratische als auch Bürgermeister der ÖVP weit mehr Namensstimmzettel bekommen als ihre Parteien bei politischen Wahlen - diese 569 Bürgermeister haben es wirklich nicht verdient, daß dann in den Medien steht, "stürzt die Bürgermeister-Direktwahl die Ortskaiser?" Das haben sich diese Bürgermeister nicht verdient! Wir werden als Gemeindevertreter sowie in vielen anderen Fragen auch hier eine Lösung finden, die erstens dem Demokratieverständnis der heutigen Zeit völlig entspricht und die auch imstande sein wird, die Gemeinden als Hort der positiven Zusammenarbeit aller gut gesinnten Kräfte abzusichern. (Beifall bei der SPÖ.) Ich möchte abschließend zitieren aus dem Protokoll der Landtagssitzung vom 4.Dezember 1985. "Es muß unsere Aufgabe hier im Landtag sein, mitzuhelfen daß die finanziellen Sorgen in den Gemeinden nicht zu groß werden und die Funktionsfähigkeit unserer Gemeinden erhalten bleibt und als Lebensraum, als Sozialraum, als Wirtschaftsraum, aber auch als Erholungsraum nicht gefährdet wird." Das ist keine Feststellung von mir, obwohl ich inhaltlich voll derselben Meinung bin. Diese Aussage stammt vom heutigen Landesfinanzreferenten Mag.Freibauer. Wenn der nächste Landesvoranschlag behandelt wird, dann gibt es höchstwahrscheinlich eine andere Zusammensetzung dieses Landtages, personell, wie auch in der politischen Stärke. Es wird möglicherweise auch zu einer neuen Aufgabenverteilung in der Landesregierung kommen. Sollte Mag.Freibauer wieder Landesfinanzreferent werden, so wird der nächste Voranschlag seine Nagelprobe sein im Verhalten zu den Gemeinden. Einen Grundsatz sollten wir eigentlich immer hochhalten. Ein Grundsatz sollte uns immer verbinden in diesem Haus, nämlich das Wissen darum, daß ein Land nur so stark sein kann, so stark auch seine Gemeinden sind. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Ing.Eichinger. Abg. Ing.EICHINGER: (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Hoher Landtag! Das Budget des Landes Niederösterreich für 1993 gibt deutlich Impulse in Richtung Solidarität mit den Schwächeren. Es setzt auf eine offensive Wirtschaftsankurbelung, um die Wirtschafts- und Konjunkturflaute durchtauchen zu können. Besonders berücksichtigt wurden aber wieder die Budgets der Gemeinden, die Zuwendungen an die Gemeinden. Sie steigen mit einem Plus von 10,5 %. Und da muß ich Herrn Abgeordneten Dkfm.Rambossek widersprechen, wenn er sagt, es ist nur ein Zahlenwerk, in Wirklichkeit schaue nichts heraus. Hier steht das Faktum, daß es 10,5 % sind, verglichen mit den Ansätzen der Vorjahre. Also hier schaut sehr wohl etwas heraus. Ich darf auch auf die Feststellung von Herrn Präsidenten Haufek antworten. Er sagt, Dr.Erwin Pröll, unser neuer Landeshauptmann, hätte bei seiner Antrittsrede die Gemeinden zu wenig oder nur nebenbei erwähnt. Er wäre zu wenig eingegangen auf die Wünsche und Probleme der Gemeinden. Dazu möchte ich nur sagen, Taten zählen und nicht nur Worte. Dr.Erwin Pröll hat in den elf Jahren als Landesfinanzreferent wiederholt bewiesen, daß er ein guter, solider Partner der Gemeinden ist und daß sich die Gemeinden auf ihn sehr wohl verlassen konnten und können. Präsident Haufek hat auch die Zweitwohnsitzerabgabe angesprochen. Auch wenn dabei ÖVP-Bürgermeister mit unterschrieben haben und das wünschen. Die Österreichische Volkspartei in Niederösterreich hat gesagt, es wird keine Zweitwohnsitzerabgabe geben. Weil wir keine zwei Kategorien von Menschen schaffen wollen und können. Der neue Finanzausgleich, 1995 wird sicher darauf Rücksicht nehmen müssen, auf diese Zweitwohnsitzerabgabe. Das heißt, auf die Berücksichtigung dieser Zweitwohnsitzer im Finanzausgleich. So wurde dies auch besprochen. Ich habe in meinem Bezirk Mödling Gemeinden mit mehr als 50 % Zweitwohnsitzern. Und viele dieser Zweitwohnsitzer haben sich bei der Volkszählung hier zählen lassen, obwohl sie nur einen weiteren ordentlichen Wohnsitz in unserem Bezirk haben. Ich kann mir nicht vorstellen, daß in diesen Gemeinden mit den Zweitwohnsitzern ein Zusammenleben ohne Probleme möglich sein könnte. Ich möchte auf Dkfm.Rambossek noch antworten, wenn er hier sagt, eine "InformationsZwangsbeglückung" wurde in Niederösterreich durchgeführt und man könnte um dieses Geld Straßen bauen. Ich muß diese Feststellung auf das schärfste zurückweisen, weil ich glaube, daß es auch die Pflicht des Landtages und der Landesregierung ist, hier die Bürger über die Vorgänge und Aktivitäten im Land ausreichend zu informieren. Zum amtlichen Stimmzettel darf ich auch noch eines sagen: Ich glaube, das größte Persönlichkeitswahlrecht fanden wir bisher in den Gemeinden Niederösterreichs vor. Hier konnte jeder Kandidat mit seinem Stimmzettel werben. Und ich darf sagen, ich habe in meiner Gemeinde an die 80 % persönlicher Stimmzettel, die natürlich auch für die Partei zählen. Aber hier brauchen wir keinen amtlichen Stimmzettel mehr. Hier haben wir ein Persönlichkeitswahlrecht, bei dem jeder persönlich wählen kann. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich kann ja nichts dafür, daß Ihr in Biedermannsdorf von Kärnten Leute einfliegen lassen müßt, die Stimmzettel verteilen! Weil sich niemand traut, sich auf die Straße zu stellen und Stimmzettel zu verteilen. Aber Herr Kollege Ing.Weinmeier, ich darf Sie beruhigen. Es wurde im Landtag ein neues Wahlrecht beschlossen, am 20.Februar diesen Jahres. Sicher wird es auch bei der Gemeindewahlordnung zu Änderungen kommen. Geschätzte Damen und Herren! Unser Landesfinanzreferent, Mag.Freibauer, hat ein Herz für die Gemeinden, das zeigen die Ansätze im Budget. Seine Verbundenheit mit den Gemeinden hat er hier wieder unter Beweis gestellt. War er doch selbst jahrelang als Bürgermeister und Obmann des Gemeindevertreterverbandes der Österr. Volkspartei in Niederösterreich tätig und kennt daher die Probleme der Gemeinden bestens. Er weiß auch über den hohen Stellenwert der Gemeinden für die Wirtschaft Bescheid, sind doch die Gemeinden die größten Auftraggeber in unserem Lande Niederösterreich. Geschätzte Damen und Herren! In der Gruppe 0 wird heute auch der Antrag des Bau-Ausschusses über die Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes mitbehandelt und beschlossen. Wir begehen in Kürze das 25jährige Jubiläum des Beschlusses des NÖ Raumordnungsgesetzes. 1967 und 1968 waren es vorausschauende Politiker der Österreichischen Volkspartei, die dieses Gesetz eingebracht, beschlossen und auch im Leben erfüllt haben. (Zwischenruf vom LR Dr.Bauer.) Herr Landesrat Dr.Bauer! Sie waren noch gar nicht im Landtag damals! (Zwischenruf: 1966 haben Dr.Kreisky und Czettel damit begonnen!) Der Vater dieses Raumordnungsgesetzes, das läßt sich überall nachlesen, Herr Landesrat, war unser Altlandeshauptmann Mag.Siegfried Ludwig. Raumordnungsreferent war damals LandeshauptmannStellvertreter Siegfried Ludwig. Ich glaube, darüber sind wir uns einig. Wir brauchen in diesem Lande, hat Siegfried Ludwig gesagt, eine geordnete und nachhaltige, zukunftsorientierte Bewirtschaftung unserer Flächen, eine sinnvolle und maßvolle Siedlungsentwicklung, eine vorausschauende Verkehrsflächensicherung und beste Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft. Im Mittelpunkt all dieser Raumordnungsgesetze und Verordnungen stand und steht der Mensch. Alle diese Anforderungen hat das NÖ Raumordnungsgesetz stets voll erfüllt. Ich behaupte, daß das NÖ Raumordnungsgesetz auch der Schlüssel zum Erfolg, ja zur Erfolgsstory des Landes Niederösterreich war. (Zweiter Präsident Haufek übernimmt den Vorsitz.) Denn das NÖ Raumordnungsgesetz hat die Rahmenbedingungen geschaffen, mit denen tüchtige und fleissige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher Leistungen erbringen konnten, daß Niederösterreich nicht nur das Argrarland Nummer I geblieben ist, sondern auch das Industrieland Nummer I geworden ist. Entscheidende Impulse für ganz Österreich gingen und gehen von Niederösterreich aus. Wenn wir voriges Jahr in Niederösterreich 8 % Wirtschaftswachstum einbringen konnten, dann war das die Grundlage für die 4 % Wirtschaftswachstum österreichweit. Niederösterreich ist und war der Wirtschaftsmotor! Geschätzte Damen und Herren! Daß Raumordnung etwas sehr Lebendiges sein kann, zeigen auch die vielen Novellen und Verordnungen, die unter dem Raumordnungsreferenten Landeshauptmann Dr.Erwin Pröll eingebracht und erlassen wurden. In einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung ist es eben erforderlich, rasch zu agieren, um nicht später reagieren zu müssen. Wie rasch und bürgernah dies geschehen kann, möchte ich am Raumordnungs- programm Wien-Umland, das 1990 verordnet wurde, aufzeigen. Bürgernah, weil alle Bewohner dieser Region eingebunden wurden und die Gemeindevertretungen eingeladen waren, an der Gestaltung dieses Gesetzes mitzuwirken. Es bestand für diesen Bereich Handlungsbedarf. Wie wichtig strenge, lenkende Maßnahmen waren, zeigen die Zahlen des statistischen Zentralamtes. So hatte das Wiener Umland von 1981 bis 1991 einen Bevölkerungsgewinn von 48.000 Personen. Das sind 90 % des gesamten Bevölkerungszuwachses von Niederösterreich. Wien hat in diesem gleichen Zeitraum lediglich einen Bevölkerungsgewinn von 2.000 Personen zu verzeichnen. Im Wiener Umland wurden 48 % des Wohnungszuwachses von ganz Niederösterreich verzeichnet. 56 % aller Arbeitsstellenzuwächse haben sich in diesem Wiener Umland abgespielt. Und dieser Trend dürfte sich weiter fortsetzen. Das befürchten die einen und hoffen natürlich die anderen. Geschätzte Damen und Herren! Im Raumordnungsprogramm Wien-Umland wurden erstmals Siedlungsgrenzen vorgeschrieben, um die drohende Zersiedelung zu stoppen. Diese Siedlungsgrenzen sind nicht immer lustig. Ich habe voriges Jahr ein Raumordnungsprogramm ändern wollen, habe aber an drei Enden des Ortes Siedlungsgrenzen vorgegeben und so konnte nur in einer Richtung diese neue Entwicklung weiter fortschreiten. Damit haben die Chancen als Naherholungsgebiet und Ausflugsgebiet für die Ballungsräume natürlich einen neuen Stellenwert bekommen, wenn nichts mehr verbaut werden kann. Wenn wir wissen,daß 26 Millionen Menschen jährlich den Wienerwald und dessen Erholungsgebiete besuchen, dann können wir erst ermessen, welch große Bedeutung diese geschützten Regionen für die Bürger haben. In diesem Raumordnungsprogramm wurde aber auch geregelt, daß der weitgehend ungeordnete Abbau von Sand, Kies und Lehm durch Ausweisungen spezieller Eignungszonen landschaftlich und umweltfreundlich geregelt werden konnte. Mit dieser raumordnungspolitischen Maßnahme hat man auch der Entwicklung im Bereich des Verkehrs, der Abfallentsorgung, der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Rechnung getragen. Raumordnung ist damit auch ein Musterbeispiel für einen aktiven und vorbeugenden Umweltschutz. Wie sehr den Verantwortlichen die natürlichen Lebensgrundlagen und damit die geordnete räumliche Entwicklung des Wienerwaldes am Herzen liegt, zeigen auch die verschiedenen Aktivitäten, wie das Grünzonenkonzept von 1979 oder die Wienerwaldenquete 1985 in Baden. So wie auch die Wienerwalddeklaration 1987 und der Landschaftsrahmenplan, der Vorreiter des regionalen Raumordnungsprogrammes Wien-Umland. Geschätzte Damen und Herren! Bereits 1982 wurde für die Region Wiener Neustadt - Neunkirchen ein Raumordnungsprogramm beschlossen. Seit 1990 gibt es das regionale Raumordnungsprogramm Wien-Umland. Bis Ende Oktober war der Verordnungsentwurf für das regionale Raumordnungsprogramm Niederösterreich-Zentralraum in Begutachtung. Wesentliche Zielsetzung dieses Programmes ist eine harmonische regionale Entwicklung, die ökologische und wirtschaftliche Werte miteinander verknüpft. Das Programm operiert demnach mit landschaftlichen Vorrangzonen, regionalen Grünzonen, Siedlungsgrenzen, relevanten Grundwasservorkommen und Rohstoffeignungs- und Sicherungszonen. Damit wird eine nachhaltige und vernünftige Entwicklung in dieser Region sichergestellt. Die Raumordnungsreferenten von Niederösterreich wurden übrigens alle von der Österreichischen Volkspartei gestellt. (Abg. Icha: Das war ja der Fehler!) Das war sehr gut, weil wir das Wirtschaftswachstum und die Entwicklung in Österreich nur dem zu verdanken haben. Sie sahen die Raumordnung immer als landesübergreifendes Instrumentarium. Bereits vor der Gründung der Planungsgemeinschaft Ost 1978 gab es die Planungsgemeinschaft Wien-Niederösterreich, seit 1967, also seit 25 Jahren. Die Planungsgemeinschaft Ost hat mit der Öffnung der Ostgrenzen in diesen drei Jahren eine Reihe ihrer Aufgaben wesentlich erweitert. Zu den Planungsräumen Wien, Niederösterreich und Burgenland zählt nun auch die Slowakei und Ungarn. Dieser Entscheidung wurde bereits Rechnung getragen. Das Landesverkehrskonzept bindet diese neuen Räume mit ein. Der Verkehrsverbund Ost-Region nimmt Rücksicht auf diese veränderten Verhältnisse. Mit der Planung gemeinsamer Erholungsräume, aber auch bei der Änderung des Wiener Stadtentwicklungsplanes wurden diese Fakten berücksichtigt. Hoher Landtag! Eine effiziente Raumordnungspolitik muß sich stets veränderten Verhältnissen anpassen, um auf Veränderungen wirkungsvoll reagieren zu können. Wie wichtig dem Landtag von Niederösterreich die Raumordnungspolitik ist, zeigt auch, daß ein ständiger Unterausschuß eingesetzt wurde. Dieser Unterausschuß wird in Permanenz tagen. Bei der letzten Sitzung des Unterausschusses hat unser neuer Raumordnungsreferent, Landesrat Mag.Freibauer seine Vorstellungen über die Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes, aber auch über Sofortmaßnahmen dargelegt. Sofortmaßnahmen, die die Erledigung aller Anliegen der Bürger und der Bürgermeister in Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung wesentlich beschleunigen. Bereits mit Jahresbeginn 1993 wird es anstatt der bisher neun Planungsgebiete 12 bürgernahe Betreuungsgebiete geben. Die Wartezeit bei den Sachverständigen und bei den Gutachten wird sich wesentlich verkürzen. (Abg. Kautz: Die Wartezeitverkürzung wurde schon vorher beschlossen, nicht vom neuen Raumordnungsreferenten. Die 6 Monate standen bereits vorher fest.) Das weiß ich schon, ich komme gleich darauf zu sprechen. Von der Wartezeit habe ich noch nichts gesagt. Die Wartezeit bei den Sachverständigen wird sich verkürzen, aber nicht weil wir die Ausschüsse beschlossen haben. Im Raumordnungsbeirat wird der Arbeitsausschuß endlich eingerichtet und - so ist geplant - monatlich zusammentreten, um alle örtlichen Raumordnungsprogramme abschließend einer Behandlung zuzuführen. Gerade Herr Landesrat Mag.Edmund Freibauer als langjähriger Bürgermeister und Obmann des Gemeindevertreterverbandes der ÖVP weiß, was es heißt, oft Monate, ja wie ich selbst aus eigener Erfahrung sagen kann, Jahre auf die Genehmigung eines Raumordnungsprogrammes warten zu müssen. Junge Menschen haben inzwischen woanders einen Bauplatz gesucht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Betriebe mußten irgendwo anders hin ausweichen und wertvolle Arbeitsplätze sind für manche Gemeinden verloren gegangen. Das alles soll es in Zukunft aus raumordnungspolitischer Sicht sicher nicht mehr geben. Geschätzte Damen und Herren! Der Raumordnungsbeirat selbst wird sich wie bisher in drei bis vier Sitzungen jährlich primär mit landesweiten Raumordnungsfragen befassen. Es soll ein entsprechend wichtiges Beratungsorgan für die Landesregierung damit auch geschaffen werden. Ein besonderes Anliegen war und ist Herrn Landesrat Mag.Freibauer die Novelle zum NÖ Raumordnungsgesetz. Diese Novelle beabsichtigt er noch in diesem Jahr der Begutachtung zuzuführen. Es wird eine Reihe von Vorstellungen für eine Änderung geben. Etwa wird es für Widmungen und Projekte, die eine besondere Auswirkung auf die räumliche Struktur haben, eine Raumverträglichkeitsprüfung geben. Besonders wichtig scheint mir - das darf ich als Mandatar des Bezirkes Mödling sagen - daß Raumverträglichkeitsprüfungen für Widmungen für Einkaufszentren entsprechend ausgeweitet und auch verschärft werden. Für die Regionalplanung sollen künftig keine fixen, abgegrenzten Regionen mehr vorgesehen sein, sondern der Raumordnungsbeirat wird die Region entsprechend festlegen. Damit entfällt auch die Unterscheidung zwischen den regionalen und zonalen Raumordnungsprogrammen. Bei der Wohnungsdichte wird es eine Änderung geben. Diese starre Bindung wie bisher, die vielen Gemeinden bei der Erstellung ihrer Programme Schwierigkeiten gebracht hat, soll fallen. Auch sollen geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Boden- und Baulandmobilität vorgesehen werden. Auf die Einplanung von Straßen soll bei Aufschließungszonen in Zukunft verzichtet werden können. Und es soll eine Reihe von Vorstellungen und Wünschen, die dem Landesrat vorgetragen wurden, hier in diese Novelle einfließen. Landesrat Mag.Freibauer erwartet sich eine rege Diskussion und ist persönlich überzeugt, daß mit dieser Novellierung das bewährte NÖ Raumordnungsgesetz den geänderten Bedürfnissen der heutigen Zeit entsprechend angepaßt und adaptiert wird. Hoher Landtag! In der Gruppe 0 wird heute auch die Landtagszahl 486/A-1/74 behandelt. Mit dieser Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes wird die Zusammensetzung des Raumordnungsbeirates geändert. Der Raumordnungsbeirat wird nach diesem Antrag aus 11 Personen bestehen und es werden alle derzeit im Landtag vertretenen Parteien im Raumordnungsbeirat vertreten sein. Weiters wird jede im Raumordnungsbeirat vertretene Partei in den Ausschuß ein Mitglied mit gewichtetem Stimmrecht entsenden. Dieser, von der ÖVP eingebrachte Antrag ermöglicht, daß alle Bürger in ihren Interessen sich im Gremium vertreten wissen. Landesrat Mag.Freibauer setzt damit seine Vorgangsweise, mit der er kommunalpolitisch so großen Erfolg hatte, nämlich alle Bürger und Verantwortungsträger in die Entscheidung mit einzubinden, erfolgreich fort. Die Österreichische Volkspartei wird der Änderung des Raumordnungsgesetzes und der Gruppe 0 ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und LR Dr.Bauer.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort hat sich Herr Abgeordneter Ing.Weinmeier gemeldet. Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf eingangs auf ein paar Vorredner eingehen. Der Abgeordnete Dipl.Ing.Rennhofer hat schon im Zuge der Generaldebatte gemeint, daß unsere Kollegin Hans zum Rücktritt aufgefordert wurde. Ich finde, das ist nicht fair, wenn Sie einen persönlichen Entschluß einer Kollegin nicht akzeptieren wollen. Sie können sie ja selbst fragen, wenn Sie das nicht glauben. Man sollte vor allem dann nicht auf andere zeigen, wenn gerade in der eigenen Partei fast die ganze Regierungsmannschaft zum Rücktritt gezwungen wurde. (Unruhe in den Reihen der ÖVP.) Zum Abgeordneten Icha: Dem Herrn Abgeordneten Icha darf ich antworten, da er unsere Kandidatenauswahl kritisiert hat. Herr Klubobmann, wir brauchen kein Feigenblatt, um unsere Partei zu öffnen. Diese Entwicklung haben wir schon lange hinter uns. Sie hinken damit um einige Jahre hinten nach. Wir brauchen auch keine Kampagne, so wie die ÖVP, um zu Kandidaten zu kommen. Auch das haben wir schon hinter uns. (Unruhe im Hohen Hause.) Wir haben in den letzten Jahren bewiesen, daß wir immer wieder Quereinsteiger hereingenommen haben. Und, Herr Kollege Icha, wenn man die Turbulenzen, die in Ihrer Partei stattfinden, so verfolgt, dann sollten Sie sich nicht über andere Parteien lustig machen. Wir werden mit Sicherheit gute und die besten Kandidaten nach dieser Landtagswahl hier diesem Landtag stellen. Dem Herrn Klubobmann Böhm muß ich auch antworten, der gemeint hat, Resolutionen wären nicht notwendig. Und der aufgefordert hat, keine Resolutionen zu stellen. Es erübrigt sich, zu sagen, daß man einer solchen, den Parlamentarismus schwächenden Aufforderung nicht nachkommen kann. Resolutionen sind ein ganz wichtiges Instrument hier im Landtag, im Spiel der Kräfte zwischen der gesetzgebenden Körperschaft einerseits und der Exekutive, der Regierung, andererseits. Also, auf die Resolutionen zu verzichten ist ein wirklich abenteuerlicher Vorschlag. Wenn Sie sich bisher mit Ihren Resolutionen beim Bund nicht durchgesetzt haben, dann ist das Ihre Sache. Ich finde es nur komisch, daß sich die ÖVP und die SPÖ aus Niederösterreich bei der ÖVP und der SPÖ auf Bundesebene nicht durchsetzen kann. Aber das ist dann Ihre Sache. Eines muß ich in diesem Zusammenhang auch gleich sagen. Ich werde noch öfter darauf zurückkommen. Wenn natürlich die Resolutionen so behandelt werden wie bisher, nämlich daß sie einfach nicht erledigt werden oder jahrelang liegen gelassen werden, dann ist das nicht im Sinne einer Resolution des Landtages. Dann ist das vielmehr eine Verfehlung und ein Mißstand in der Landesregierung, der schleunigst behoben werden sollte. Ich werde in allen meinen Wortmeldungen immer solche Beispiele dann beim thematisch passenden Teil aufzählen. Damit komme ich zur Haushaltsgruppe 0: Es wurde schon von einigen Vorrednern über die Landesverwaltung gesprochen. Da diese Landesverwaltung ja der wesentlichste Teil der Haushaltsgruppe ist, möchte ich auch ganz kurz darauf eingehen. Und zwar auf die Personalausgaben. In der Budgetvorschau, die noch der vorige Finanzreferent und jetzige Landeshauptmann Dr.Pröll 1990 erstellt hatte, die dann inzwischen 1991 schon adaptiert werden mußte, wurden auch die Personalausgaben prognostiziert. Und da muß man mit Erstaunen feststellen, daß bereits im zweiten Jahr von dieser Budgetvorschau wirklich beachtlich abgewichen wird. Ich reite nicht auf ein paar Millionen herum. Es wurde diese langjährige Budgetprognose bei den Personalausgaben um ganze 600 Millionen Schilling bereits nach zwei Jahren verfehlt. 12,7 Milliarden sollten sie nach dieser Prognose betragen, tatsächlich sind es heuer 13,3 Milliarden. Noch eines ist bemerkenswert: Daß die Personalausgaben wieder stärker steigen als die Ausgaben des Haushaltes insgesamt. Um 6,8 % steigen die Personalausgaben, die Ausgaben des Budgets insgesamt steigen hingegen um 6,2 %. Auch der mehrjährige Trend ist beachtlich und vor allem auch beunruhigend. Denn der Anteil der Personalausgaben stieg von 1988 bis 1993 von 31 % auf 35 %. Natürlich sinken gegengleich dazu die prozentmäßigen Anteile der Sachausgaben und der Förderungen, die das Land vergibt. Dieser Entwicklungstrend müßte daher unbedingt gestoppt werden. Meine Damen und Herren! Die Landesverwaltung und dabei vor allem natürlich die Hoheitsverwaltung ist ein ganz wesentlicher Faktor der Umsetzung der landespolitischen Ziele. Ohne eine funktionierende Landesverwaltung können diese Ziele natürlich nicht erreicht werden bzw. erfordert dann die Verwaltung immer mehr Kosten bei sinkender Effizienz. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muß natürlich jede Verwaltungseinrichtung immer wieder auf ihre Effizienz überprüft und auf das notwendige Maß reduziert werden. Und es muß auch ihre Struktur entsprechend den Anforderungen geändert werden. Ich meine, für beides fehlt in Niederösterreich offenbar wirklich der politische Durchsetzungswille. Wenn man von den wiederholten, und nicht neuen Ankündigungen absieht. Denn ein zeitgemäßes Erscheinungsbild der Verwaltung liegt mit Sicherheit einerseits im öffentlichen Interesse und es liegt aber auch ganz besonders im Interesse der Beamtenschaft selbst. Die NÖ Landesverwaltung weist in der Tat nach wie vor Strukturen, ich betone Strukturen auf, die auf die Monarchie zurückgehen. Es gibt schon sehr lange keinen Hofstaat mehr, aber es gibt noch den Amtstitel dazu! Die Amtstitel in der öffentlichen Verwaltung sind mit Sicherheit ein Relikt aus der Vergangenheit. Und sie verursachen vor allem vielleicht ungewollt und auch zu Unrecht ein veraltetes Erscheinungsbild der Verwaltung. Sie bilden mit Sicherheit auch eine Trennbarriere zwischen der Behörde und dem Bürger, sie schaffen natürlich auch eine Distanz und sind daher auf jeden Fall einer bürgernahen Verwaltung hinderlich. Kein Bürger versteht mehr, was ein Fachoffizial ist oder ein Oberrevident oder ein Kommissär oder ein Fachinspektor. Bei letzterem denkt er vielleicht an ein Exekutivorgan der Gendarmerie. Oder vielleicht noch ein Schmankerl: Oberarchivar, das ist offenbar derjenige, der in der Abteilung die Ablage durchführt. Oder Obermuseumsrat, der offenbar der Rat ist, der das Obermuseum verwaltet oder heißt er dann doch vielleicht Museumsoberrat? Also völlig verwirrend und die Bürger können sich unter diesem Titel-dschungel sicher nichts vorstellen, um gleich dem Argument entgegenzutreten, wenn es da immer heißt, die Amtstitel zeigen dem Bürger die Stellung eines Beamten. Außerdem widerspricht und das ist das Entscheidende, das Festhalten an diesen Amtstiteln ganz wesentlich den Zielen der Verwaltungsreform, wie sie ja der Landeshauptmann Dr.Pröll jetzt angekündigt hat. Denn die Amtstitel orientieren sich hauptsächlich an den Dienstklassensystemen. Bei der Reform des einen so wie angekündigt, kann natürlich nicht der andere Teil unverändert bleiben. Und ich hoffe daher wirklich, daß im Interesse einer sachlichen Diskussion jetzt niemand so oberflächlich an dem Thema vorbeigeht und behauptet, diese Diskussion richtet sich gegen die Beamten. Das wäre wirklich einfach und auch dumm. Denn es muß doch möglich sein, daß man über die Abschaffung oder über die Reform von veralteten Amtstiteln spricht, ohne daß dabei gleichzeitig unterstellt wird, daß man gegen die Beamten ist. Daß dieser Zusammenhang völlig richtig ist, das zeigen uns wiederum die anderen Bundesländer die, wie ich hier schon oft heute gehört habe, immer hinter Niederösterreich nach sind. In Wirklichkeit ist das Gegenteil der Fall. Denn die anderen Bundesländer oder einige andere Bundesländer haben schon längst dieses Thema aufgegriffen. In Tirol wurde zum Beispiel im Dezember 1990 eine Urabstimmung unter den Landesbeamten durchgeführt, Ergebnis 58,3 % für die Abschaffung, 41,7 % dagegen. Also eine eindeutige Entscheidung. In Kärnten wurde schon Ende 1989 eine Urabstimmung durchgeführt, ebenfalls mit einem eindeutigen Ergebnis für die Abschaffung der Amtstitel. Es kann also wirklich niemand ernsthaft behaupten, daß sich diese Diskussion gegen die Beamten richtet, wenn sie, selbst wenn sie gefragt werden mehrheitlich für eine Reform oder für eine Abschaffung votieren. Und der Kärntner Landtag hat dann natürlich auch am 30.November 1989 als einziges Bundesland das Gesetz novelliert und die Abschaffung der Amtstitel beschlossen. Hier zeigt sich, daß unter freiheitlicher Verantwortung doch etwas mehr Entscheidungsfreudigkeit gegeben ist. (Abg. Buchinger: Das bewegt auch die Leute!) Herr Kollege, Ihr Zwischenruf war äußerst unpassend! Eine kürzlich durchgeführte Telefonumfrage bei den Leuten, die Sie meinen, die das nicht bewegt, hat nämlich auch ergeben, daß 60 % spontan sich für die Abschaffung der Amtstitel erklärt haben. Eine Umfrage, die vorige Woche der ORF durchgeführt hat. Wir schlagen daher vor, daß auch Niederösterreich mit dieser Diskussion endlich beginnt, um diese veralteten Strukturen zu überwinden. Und daß zumindest, bei Beibehaltung verschiedener Bezeichnungen, trotzdem eine Reform eingeleitet wird. Und daß diese Bezeichnungen auf das notwendige Maß reduziert werden. Und vor allem für den Bürger eine verständliche Ausdrucksform gefunden wird. Alle Titel, die nicht erklärbar und begründbar sind, gehören wirklich dringend weg. Das ist nicht von mir, sondern das ist vom Beamtenstaatssekretär Kostelka. Ich stelle daher folgenden Resolutionsantrag (liest): "Resolutionsantrag des Abgeordneten Ing.Weinmeier zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1993 betreffend Amtstitel. Eine moderne Verwaltung hat sich vor allem als ein Dienstleistungsunternehmen für den Bürger zu verstehen. Die in der Verwaltung verwendeten Amtstitel stellen vielfach eine Barriere zwischen Behörden und Bürgern dar, das System der Amtstitel ist auch für den Bürger nicht verständlich und wird von ihm meist als antiquiert empfunden. Die Forderung nach Abschaffung der Amtstitel ist daher in den letzten Jahren verstärkt erhoben worden. Einige Bundesländer haben auch schon konkrete Maßnahmen gesetzt. In Kärnten wurden nach einer internen Urabstimmung bereits im Jahre 1989 die Amtstitel abgeschafft und auch Tirol führte im Dezember 1990 eine Urabstimmung unter den Landesbeamten durch. Der gefertigte Abgeordnete stellt daher den Antrag: Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung eine Urabstimmung unter den Landesbeamten über die Abschaffung der Amtstitel durchzuführen und dem NÖ Landtag bei einem positiven Ergebnis die erforderlichen Gesetzesvorschläge zuzuleiten." Sehr geehrte Damen und Herren! Auch im Ausland wird unsere Titelwirtschaft wirklich belächelt. Kein Mensch in Europa weiß mit unseren Titeln etwas anzufangen und wenn wir von einem europäischen Einigungsprozeß träumen und sprechen, dann sollten wir auch bei den Verwaltungsstrukturen Europareife erreichen. Auch auf Bundesebene gibt es schon, wie ich erwähnt habe, einen massiven Vorstoß auf Abschaffung der Amtstitel. Und warum sollte Niederösterreich immer zuletzt reagieren und nicht einmal früher eine solche Reform starten. Ich ersuche Sie daher wirklich, diesen Antrag auf Durchführung einer Urabstimmung zu unterstützen. Als zweiten Punkt möchte ich mich mit der Raumordnung beschäftigen. In der Budgetgruppe 0 finden sich die Ansätze für Raumordnung und Planung bei der Untergliederung 022. Mit 132 Millionen Schilling nimmt sich dieser Ansatz eher bescheiden aus, gemessen ohne Regionalförderung, weil ja das kein konkretes raumordnungsplanerisches Instrument ist. Zieht man dann noch die Baurechtskosten ab, die ja eigentlich mehr eine Wohnbauförderung sind, so bleibt für die eigentliche Raumplanung und für Raumordnungsmaßnahmen wirklich sehr wenig übrig. Nämlich im Voranschlag 1993 45 Millionen Schilling. Im Vergleich bemerkt man auch hier eine Schlechterstellung gegenüber dem Voranschlag 1992. Dort waren es nämlich 55 Millionen, also um 10 Millionen mehr. Abgesehen von dieser finanziellen Unterversorgung der Raumordnung und der Raumplanung bin ich allerdings wirklich zutiefst besorgt über die geistige Unterbewertung der Raumordnung in unserem Land. Die regionale Raumplanung ist nur teilweise wirksam. Vor allem die örtliche Raumplanung ist in der Tat nichts als ein reines Flächen-Verwalten anstatt wirklich ein Flächen-Planen. (Abg. Ing.Eichinger: Das stimmt ja gar nicht!) Herr Abgeordneter Eichinger! Schauen Sie bitte einmal hinaus, ich werde Ihnen nachher noch genug Beispiele bringen, die das bestätigen. Die örtliche Raumplanung liegt in der Tat wirklich in einigen Bereichen, nicht verallgemeinert, in einigen Bereichen im Argen. (Abg. Ing.Eichinger: Das stimmt nicht! Ich lade Sie ein, kommen Sie in den Bezirk Mödling!) Ich werde Ihnen das an Hand von zahlreichen Beispielen erklären. Ich hoffe, daß Sie dann nicht auf einem Auge blind sind. Die Raumplanung weist nämlich wirklich ganz große Defizite auf in der Frage der Zersiedelung. Die Zersiedelung konnte überhaupt nicht gestoppt werden. In der Frage der Zersiedelung hat die Raumplanung großteils völlig versagt. Ich erwähne nur dazu das Beispiel der Wienerwaldgemeinden, wo überhaupt keine vernünftige Entwicklung der Ortskerne erfolgte. Sondern wo einfach das Land völlig zersiedelt ist. Das ist eindeutig. (Abg. Ing.Eichinger: Sie behaupten etwas, das absolut nicht stimmt, wider besseren Wissens!) Herr Abgeordneter Eichinger! Sie brauchen jetzt nicht nervös zu werden, weil ich Ihre Ausführungen widerlege. Sie brauchen sich ja nur vielleicht den letzten Bericht von der Planungsgemeinschaft Ost oder die letzten Berichte von der Planungsgemeinschaft Ost anzuschauen, wo das ganz eindeutig bewiesen ist. Aber wie gesagt, wenn Sie auf einem Auge blind sind, dann werden Sie auch weiterhin behaupten, die Raumordnung funktioniert in Niederösterreich. (Abg. Buchinger: Ich fürchte, Sie sind auf beiden Augen blind! - Abg. Ing.Heindl: Herr Kollege, unter Blinden ist der Einäugige König, wissen Sie das? Abg. Ing.Eichinger: Also das ist schon eine Ungeheuerlichkeit!) Der zweite Punkt, wo die Raumordnung überhaupt nicht funktioniert hat, das ist die Entleerung der Regionen. Wodurch natürlich auch ein gigantisches Pendleraufkommen entstanden ist. Der dritte Punkt: Die wachsenden Ballungsräume schaffen Grundstückspreise, die in vielen Bereichen sich niemand mehr leisten kann. Der vierte Punkt: Die natürlichen Ressourcen wurden durch die Raumordnung überhaupt nicht geschützt. Ich erwähne nur Grundwasserprobleme, Flächenverbrauch etc. Eines ist auch ganz wesentlich: Der europäische Einigungsprozeß wird mit Sicherheit hier noch mehr Druck ausüben und noch mehr Druck auf den Flächenverbrauch bringen. Die Flächenwidmung in den Gemeinden ist zum Großteil eine politische oder wirtschaftlich motivierte, aber keine sachliche Entscheidung. Denn, meine Damen und Herren, wie funktioniert es denn wirklich draußen? Wenn eine Gemeinde Bauland braucht, dann wird alles mögliche unternommen, alles mögliche umgewidmet, ob es raumplanerisch paßt oder nicht. Die Frage lautet nur, wer gibt Grund her? Wenn dann irgendwo jemand gefunden wurde, der den Grund hergibt, dann wird alles unternommen und meistens gelingt es auch, diesen Grund umzuwidmen. Ohne daß man sich die raumplanerischen Voraussetzungen dieser Frage ernsthaft überlegt. Es wird dann mit viel Aufwand aufgeschlossen und ebenso oft eben nicht aufgeschlossen, wie es etwa bei der Abwasserentsorgung der Fall ist. Mit der Ankündigung von 10 Arbeitsplätzen oder mit der Drohung 10, Arbeitsplätze aufzugeben, kann man in Niederösterreich jeden Flächenwidmungsplan ändern. (Abg. Ing.Eichinger: Das ist eine glatte Unterstellung den Bürgermeistern gegenüber!) Denn eines muß ich Ihnen sagen: Fast alle Verkehrsprobleme, Lärmprobleme, kommunale Ver- und Entsorgungsprobleme, mit denen wir heute so vehement kämpfen, gehen auf raumordnungspolitische Fehlentscheidungen zurück. Es gibt genug Beispiele. Zum Beispiel in St.Pölten. Ich muß immer wieder auf St.Pölten kommen, Herr Kollege Gruber, weil das mein Bezirk ist. Ich habe nichts gegen St.Pölten. Aber in St.Pölten wird ein riesiges Einkaufszentrum gebaut, scheinbar - Zwischenbemerkung - damit das Greißlersterben im Umland etwas beschleunigt wird. Und als dieses riesen Einkaufszentrum dann fertig war, kam man drauf, daß der dadurch ausgelöste Verkehr nicht zu bewältigen ist. Hauptsache war, die Landeshauptstadt hat auch ein Großeinkaufszentrum ähnlich der SCS. Niemand hat sich vorher gekümmert, welche Probleme durch dieses Großeinkaufszentrum entstehen. Also wieder der Beweis vermeidbarer Folgekosten für die öffentliche Hand. Dazu eine Anmerkung. Am 3.April 1990 sagt der Wirtschaftsminister Schüssel, Hilfe für die Nahversorgung statt weiterer Einkaufszentren. Ich merke überhaupt nichts, genau das Gegenteil ist der Fall. In diesem Zusammenhang muß ich noch einmal daran erinnern, daß der Antrag des Landtages vom 19.April 1990 - also so schnell wird auf die Resolutionen reagiert - Landtagszahl 201/A, betreffend die Dreiländervereinbarung über eine Raumverträglichkeitsprüfung für Großeinkaufszentren noch immer nicht erledigt ist. Nach zweieinhalb Jahren. Meine Damen und Herren! Zweieinhalb Jahre ist hier nichts geschehen. Ich habe gehört, daß das jetzt kommen soll. Wieder eine neue Ankündigung. Zweieinhalb Jahre wurde dieser Antrag nicht erledigt. Ich muß daher an dieser Stelle zum ersten Mal heftigst kritisieren, daß die Landesregierung immer wieder Beschlüsse des Landtages nicht oder verspätet exekutiert. Meine Damen und Herren! Wenn wir wirklich zur EG kommen und es uns nicht gelingt, eine länderübergreifende Raumplanung zu installieren, dann werden wir sicher von der Entwicklung überrollt. Zweites Beispiel: Neben einer stark befahrenen Bundesstraße - 8000 Kraftfahrzeuge täglich, habe ich erhoben - wird ein mehrstöckiges Wohnhaus gebaut. Erstes Ergebnis nach kurzer Zeit: Natürlich Anrainerkonflikte, das ist zu erwarten gewesen. Dann wird eine erste Radaranlage installiert. Der nächste Schritt: Man spricht von Lärmschutz. Also hier wieder vermeidbare Folgekosten durch eine fehlende Raumplanung. Folgekosten für die öffentliche Hand. Oder ein drittes Beispiel: An einer stark befahrenen Bundesstraße mit 7.500 Kraftfahrzeugen täglich, wie mir gesagt wurde. Weitab von jedem geschlossenen Ortsgebiet, weitab von jedem Siedlungskern wird ein Einrichtungshaus gebaut. Nur mit Kraftfahrzeugen erreichbar, löst es zusätzlichen Verkehr aus und braucht große Parkflächen. Dieses Einrichtungshaus wird völlig in der freien Natur errichtet. Natürlich wird die erste Konsequenz sein, daß nach den ersten Unfällen an dieser Bundesstraße dort eine Abbiegespur notwendig werden wird und vieles mehr. Wieder vermeidbare Folgekosten für die öffentliche Hand. Meine Damen und Herren! Fahren Sie doch wirklich aufmerksam durch dieses schöne Bundesland Niederösterreich. Jede Ortsumfahrung, die in den letzten Jahren gebaut wurde, ist nach fünf bis zehn Jahren völlig verbaut. Und dann beginnt man mit Lärmschutzmaßnahmen und allem möglichen. Und die Anrainerkonflikte beginnen. Sie können doch bitte nicht behaupten, daß bei uns die Raumplanung funktioniert. So, meine Damen und Herren, können wir sicher nicht mit unseren flächenplanerischen Aktivitäten fortfahren. Denn jede schlechte und fehlende Raumplanung verursacht einerseits einen unnötigen Flächenverbrauch, an dem Beispiel dieses Einrichtungshauses vorher erwähnt. Abtretungen, Schutzgürtel sind dann erforderlich, zusätzliche Verkehrsflächen. Andererseits natürlich Folgekosten für die öffentliche Hand. Paradebeispiel dafür ist die Abwasserentsorgung im zersiedelten Raum, wo wir jetzt mit größten Problemen zu kämpfen haben. Auch dazu ein Standpunkt eines unverdächtigen Zeitzeugen. Bundesminister Fischler sagt in einer Anfragebeantwortung, wenn flächendeckende Kanalisation notwendig ist, um Unzukömmlichkeiten in Siedlungsgebieten zu beseitigen, dann ist das die Folge aus dem bekannten Versagen von Raumordnung und Siedlungspolitik. Also, Herr Abgeordneter Eichinger, vielleicht können Sie einmal dem Bundesminister Fischler erklären, wieso der solche falschen Ansichten hat zur Raumordnungspolitik! Unser Raumordnungsgesetz in Niederösterreich ist daher dringendst zu novellieren. Es gehört dringendst in die Reparaturwerkstätte. Das Land Steiermark, auch das Land Kärnten haben schon seit längerem praktisch ein gesetzliches Widmungsverbot bei nicht aufschließbaren Grundstücken. Der § 1 unseres Raumordnungsgesetzes ist ein Gummiparagraph. Ebenso § 14, in dem die örtliche Flächenwidmung festgeschrieben ist. Ich gebe zu, die Ziele in diesem Raumordnungsgesetz sind ausgezeichnet formuliert. Die Ziele sind sehr gut formuliert. Aber mangelhaft ist eben dann die Verpflichtung zu einer entsprechenden Handlung bei der Durchführung. Der NÖ Landtag hat bereits im Dezember 1990 in einem Resolutionsantrag die Landesregierung aufgefordert, eine Novelle zum Raumordnungsgesetz vorzubereiten. Auch hier wieder zwei Jahre Verzögerung. Eine grobe Mißachtung des Landtages, weil der damals zuständige Referent Dr.Pröll, bis jetzt nichts vorgelegt hat. Es wird vielleicht doch so sein, wie sein Vorgänger der Herr Landeshauptmann Ludwig gemeint hat, man kann nicht die Politik alleine über die Medien machen. Ich höre, daß jetzt diese Novelle im Frühjahr kommen soll. Ich darf daher den Autoren des neuen Raumordnungsgesetzes gleich ein paar Dinge mitgeben. Ich darf sie an ein paar ganz wichtige Probleme in Niederösterreich erinnern, die man hoffentlich bei dieser Novelle nicht vergessen wird. 1. In Niederösterreich wird Bauland immer knapper und teurer! Einerseits, weil wir zu wenig Reserven angelegt haben, aber andererseits, was viel entscheidender ist, weil zwar große Flächen vorhanden, aber nicht verfügbar sind. Bauland ist nach wie vor vielfach Geldanlage oder wird zu Spekulationszwecken gekauft und gehortet. In Niederösterreich ist laut Statistik derzeit etwa ein Viertel des schon gewidmeten Baulandes noch nicht verbaut. Trotzdem ist kein Bauland oder in vielen Bereichen fast kein Bauland verfügbar. (Zwischenruf: Herr Kollege, dazu sind bereits Maßnahmen vorgesehen!) Die Folge davon waren in der Vergangenheit meist krampfhafte Umwidmungen, weil ja die Gemeinden unbedingt Baugründe brauchten. Mit dem Ergebnis, daß schlecht aufschließbare Flächen umgewidmet wurden und daß eben dadurch eine Zersiedelung eingesetzt hat. Abhilfe brächte - ich hoffe, daß das in der Novelle so vorgesehen ist - eine zeitlich limitierte Widmung von Bauland. Ähnlich dem Beispiel, wie es das Bundesland Oberösterreich geregelt hat. 2. Das NÖ Raumordnungsgesetz verbietet nicht konkret die Widmung von schwer aufschließbarem Bauland. Das bringt speziell, wie ich schon gesagt habe, große Probleme in der Abwasserentsorgung. Man sollte daher auch in der Raumordnungsgesetznovelle das berücksichtigen, nach dem Muster der Steiermark, die hier einen ganz konkreten Verhinderungsmechanismus eingebaut hat. 3. Der Baulandverbrauch je Wohneinheit, ist in Niederösterreich besonders flächenfressend hoch. Schuld daran ist einerseits die NÖ Bauordnung, die den Zusammenbau von Objekten eher hemmt als fördert. Und Schuld daran ist natürlich auch die Raumordnung. Die Österreichische Raumordnungskonferenz verlangte daher erst kürzlich in einer Aussendung, in einem Konzept die verpflichtende Erstellung von Bebauungsplänen mit sparsamster Bodennutzung. Auch das müßte unbedingt in die kommende Novelle eingebaut werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Raumordnung muß mit Sicherheit effizienter werden. Sie muß endlich von einem Raum-Verwalten, von einem nachträglichen Reagieren auf bereits eingesetzte Entwicklungen umgeändert werden auf eine tatsächliche Raum-Planung. Bauland darf nicht länger Spekulationsobjekt sein! Die Landwirtschaft in Niederösterreich verliert täglich etwa acht Hektar Grund. Bauland und Flächenverbrauch muß daher unbedingt durch Rationalisierung reduziert werden. Ich ersuche Sie daher in diesem Sinne, im Hinblick auf die geplante Gesetzesnovelle die Gedanken aufzugreifen und zu verwirklichen. (Beifall bei der FPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Mag.Kaufmann. Abg. Mag.KAUFMANN (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich will mich eingangs dem Kapitel Raumordnung widmen und vor allem einer Fehlmeinung entgegentreten. Bei aller Wertschätzung der Leistungen des Altlandeshauptmannes Ludwig. Eines war ganz sicher nicht richtig, nämlich daß er die Raumordnung und die Raumplanung in Niederösterreich erfunden hätte. Denn es war im Jahr 1968, der spätere Bundeskanzler Dr.Kreisky war noch Landesparteiobmann der SPÖ Niederösterreich. Dr.Kreisky und Czettel haben gemeinsam den "Niederösterreichplan" gestartet und in vielen, vielen Diskussionsveranstaltungen im Land Niederösterreich einmal das Gedankengut der Raumplanung in das Land gebracht. Niederösterreich war Vorreiter bei der Raumplanung. Aber nicht die ÖVP, sondern die Sozialdemokraten in diesem Land. Um im Jahr 1968, als das diskutiert wurde, ist uns die ÖVP noch mit aller Aggressivität entgegengetreten. Da hat es geheißen, Raumplanung hat irgend etwas mit kommunistischer Planung zu tun. Und die "rote Katze" wurde da wieder ausgepackt. All diese Argumente sind damals in Niederösterreich gelaufen. (Abg. Buchinger: Da müssen Sie wohl selber lachen! - Heiterkeit im Hause.) Es ist mittlerweile so, daß das Gedankengut der Raumplanung mittlerweile derart in uns eingedrungen ist, daß das nahezu komisch klingt. Aber es war so. Den ersten Gedanken der Raumplanung ist mit massivsten Argumenten die ÖVP entgegengetreten. Und zum Zweiten: Daß die Raumordnung und Raumplanung in Niederösterreich lebendig wäre, das stimmt natürlich auch nicht. Denn es hat etwa ein Flächenwidmungsplan, ich nehme natürlich jetzt Extrembeispiele, der Gemeinde St.Valentin drei Jahre gebraucht, bis er rechtskräftig wurde. Die letzte Gemeinde, die einen Flächenwidmungsplan beschlossen hat, ist im letzten Raumordnungsbeirat mit diesem Flächenwidmungsplan behandelt worden. Das heißt, es hat mehr als eineinhalb Jahrzehnte gebraucht, bis das Instrumentarium der Flächenwidmungspläne überhaupt umgesetzt wurde. Es war eine Gemeinde, wie Sie alle wissen, in der ein prominenter ÖVPAbgeordneter Bürgermeister ist. Es ist doch so, daß viele einzelne Raumordnungsprogramme sich ununterbrochen überleben und wirklich einer Neufassung bedürfen. Etwa das Raumordnungsprogramm für Sozialhilfe. Es hat etwa sieben Jahre gedauert in dem ach so lebendigen Raumordnungsprogramm Niederösterreichs, bis die Landeshauptstadt im Raumordnungsprogramm verankert wurde. Das war voriges Jahr der Fall, der Beschluß der Landeshauptstadt ist im Jahr 1986 gefaßt worden. Die Städte mit landeshauptstädtischer Ergänzungsfunktion sind immer noch nicht im Raumordnungsprogramm verankert, obwohl auch das im Jahr 1986 beschlossen wurde. Von einer großen Lebendigkeit des Raumordnungsinstrumentariums in Niederösterreich kann also wahrlich nicht die Rede sein. Und es bleibt zu hoffen, daß unter dem neuen zuständigen Landesrat die Sache mehr Dynamik und mehr Energie gewinnen wird. Meine Damen und Herren! In einer Sache muß man tatsächlich flexibel sein. Und hier gebe ich dem Abgeordneten Ing.Weinmeier überhaupt nicht recht. Wenn es um die Erhaltung von Arbeitsplätzen geht und wenn es auch nur, wie Sie abfällig gemeint haben, 10 oder 15 oder 50 sind. Wenn es um die Erhaltung von Arbeitsplätzen geht, so hat sehr wohl der Raumordnungsbeirat die verdammte Pflicht, sich auch zu überlegen, ob er einen Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen leisten kann! Für uns zählt die Erhaltung von Arbeitsplätzen! Und für uns hat die Erhaltung von Arbeitsplätzen offensichtlich einen Wert, das will ich festgehalten wissen. Meine Damen und Herren! Dieses Raumordnungsprogramm wird nun schön langsam geändert und zwar in drei Etappen. Die erste Etappe der Änderung des Raumordnungsprogrammes liegt bereits hinter uns, es war dies die doch wichtige Änderung, daß Flächenwidmungspläne, Raumordnungsprogramme der Gemeinden dann, wenn sie sechs Monate eingereicht sind und der Raumordnungsbeirat sich nicht damit beschäftigt hat, automatisch Rechtskraft erlangen. Eine ganz wichtige Änderung. Damit in Verbindung stand natürlich auch die Änderung der Einführung von Unterausschüssen des Raumordnungsbeirates. Diese Etappe ist erledigt worden. Die zweite Etappe wird mit dem heutigen Antrag auch miterledigt. Nämlich, daß die Zusammensetzung des Raumordnungsbeirates geändert wird, sodaß alle Parteien, die im Landtag vertreten sind, auch im Raumordnungsbeirat vertreten sein werden. Ich halte das für eine sehr gute Lösung. Ich habe auch bei der Zusammensetzung des Europa-Ausschusses des NÖ Landtages davon gesprochen, daß bei dieser wichtigen Frage alle Parteien vertreten sein müßten. Wir haben uns nicht durchsetzen können. Es ist, wie ich damals sagte, zu der zweitbesten Lösung gekommen. Ich freue mich, daß es im Zusammenhang mit dem Raumordnungsbeirat nicht zur zweitbesten, sondern zur besten Lösung kommt. Nämlich zu der Lösung, daß alle Kräfte des Landtages in diesem Raumordnungsbeirat vertreten sind und auch - das muß man wirklich dem Demokratiebewußtsein des Landtages hoch anrechnen - daß in den Ausschüssen des Raumordnungsbeirates alle Parteien des Landtages vertreten sind. Das ist an sich nicht ganz selbstverständlich. Diese Änderung wird als zweite Etappe durchgeführt werden. Dann wird - und darauf kommt es letztlich an - es noch eine inhaltliche Änderung des Raumordnungsgesetzes geben. Es gibt einen eingerichteten Unterausschuß des NÖ Landtages, der sich mit den Fragen der Novelle zum Raumordnungsgesetz beschäftigt. Wir haben dem zuständigen Landesrat, Mag.Freibauer, schon bei der letzten Sitzung eine Liste von Vorstellungen übergeben, von denen wir glauben, sie in das Raumordnungsprogramm einarbeiten zu müssen. Ich würde noch einmal von dieser Stelle Landesrat Mag.Freibauer wirklich bitten, schon in dem Entwurf des Raumordnungsgesetzes, der zur Aussendung kommt, unsere Vorschläge weitestgehend mit zu berücksichtigen. Ich habe das im Unterausschuß auch gefordert. Weil auch wir daran interessiert sind, daß die Vorschläge, die wir einbringen, dem Begutachtungsverfahren unterzogen werden. Weil das dann auch die nachfolgende Diskussion viel einfacher gestaltet. Ich weiß, daß wir uns in vielen Bereichen decken. Ich möchte hier angesichts dieser Budgetdebatte die sechs Punkte, die wir im Unterausschuß mit zur Diskussion gestellt haben, nennen: Der erste Punkt ist sicher einer der Kernpunkte, da sind sich offensichtlich alle Parteien einig. Auch der Herr Abgeordnete Ing.Weinmeier hat das mit angeführt. Es ist die Frage der Mobilisierung von Bauland, der erhöhten Bauland - Verfügbarkeit in Niederösterreich. Wir stehen hier wirklich vor einer Art Paradoxon. Es ist in der Tat so, daß viele Gemeinden in Niederösterreich mehr Bauland gewidmet haben als eigentlich notwendig ist. Insbesondere trifft das auch auf die Wiener Umlandgemeinden zu. Wenn wir die Flächenwidmungspläne überprüfen und schauen, wie die übereinstimmen mit dem Raumordnungsprogrammen, werden wir wahrscheinlich zu folgender Erkenntnis kommen: Wenn alles Bauland, das in vielen Gemeinden jetzt gewidmet ist, tatsächlich verbaut würde, wären die Begrenzungen der Einwohnerzahl, die in den Flächenwidmungsplänen vorgesehen sind, bei weitem überschritten. Das heißt, wir haben auf der einen Seite viel zu viel gewidmetes Bauland. In vielen Gemeinden, nicht in allen. Wir haben aber andererseits gerade auch in jenen Gemeinden, in denen zu viel Bauland gewidmet ist, viel zu wenig Bauland verfügbar. Das ist genau jenes Paradoxon, vor dem wir stehen. Eine der Aufgaben der Novelle des Raumordnungsgesetzes wird sein, diesen Knoten zu lösen. Einige Vorschläge dazu: Ich glaube, daß man ernsthaft überlegen sollte, einem Beispiel, ich habe es hier schon einmal erwähnen können, der Raumordnungsgesetze einiger deutscher Bundesländer zu folgen. Nämlich, daß gewidmetes Bauland dann, wenn es durch eine bestimmte Zeit hindurch nicht der Widmung in seiner Nutzung zugeführt wird, wieder in die Widmung der tatsächlichen Nutzung zurückfällt. Also Bauland, das etwa landwirtschaftlich genutzt wird und durch fünf bis sieben Jahre - das ist etwa der Zeithorizont, den man sich vorstellen kann - tatsächlich nicht verbaut wird, dann wieder ex lege, also per Gesetz zu Grünland wird. Ohne daß die Gemeinde einen Rückwidmungsakt dafür setzen muß. Und ohne daß allfällige Entschädigungszahlungen fällig werden. Ich glaube, daß wir mit diesem Instrumentarium weite Bereiche der Probleme lösen könnten. Nämlich dann, wenn es darum geht, daß Bauland in zusammenhängenden, großen Flächen nicht erschlossen wird. Nicht sinnvoll ist dieses Instrumentarium für die sogenannten Baulandlücken. Wenn also etwa aus spekulativen oder sonstigen Gründen in verbauten Gebieten Grundstücke nicht genutzt werden. Die Gemeinde hat jedoch Interesse daran, daß solche Lücken tatsächlich zur Nutzung, also zur Verbauung kommen. Wobei in Wirklichkeit das Instrumentarium fehlt. Hier nutzt auch der Rückfall in die tatsächliche Widmung nichts. Man will ja dort in dieser Lücke dann nicht Grünland oder landwirtschaftlich gewidmetes Land haben. Sondern man will ja Bauland dort haben. Hier müßte man ein anderes Instrumentarium einsetzen. Es ist schon einmal vorgeschlagen worden, daß in solchen Fällen zum Beispiel die Erschließungskosten, die Kosten für die allfällige Infrastruktur sofort fällig werden. Daß dadurch ein bestimmter Druck, weil ja auch Kapital eingesetzt wurde und Zinsen laufen, auf die Verwertung fällig wird. Möglich wäre auch, dem Beispiel des Salzburger Raumordnungsprogrammes zu folgen. Nach diesem kann nämlich ein Gemeinderat den Beschluß fassen, etwa im Fall dieser Baulücken, daß innerhalb einer bestimmten Zeit diese eine widmungsentsprechende Verwendung vorgenommen werden muß. Wenn das nicht der Fall ist, kann eine entschädigungslose Rückwidmung durch den Gemeinderat vorgenommen werden. Diese Lücken sind ein ganz besonderes Problem. Wir dürfen das Problem aber nicht nur aus der Warte der Baulücken sehen. Sondern auch aus den weiten Flächen die tatsächlich überhaupt noch nicht aufgeschlossen sind, die aber als Bauland gewidmet wurden. Der zweite Punkt, den wir dem Landesrat überreicht haben, ist die Frage der Verankerung der Möglichkeit privatrechtlicher Verträge zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümer, die mit dem Widmungsakt in Verbindung stehen. Wir wissen aus der Praxis, daß viele Bürgermeister, viele Gemeinderäte Widmungsakte setzen im Glauben, daß das Grundstück, das von der Widmung betroffen ist, in einer bestimmten Art und Weise, die eben verhandelt, besprochen, vereinbart wurde, genutzt wird. Wenn aber der Widmungsakt gesetzt wurde, gibt es in Wirklichkeit kein Instrumentarium für die Gemeinde mehr, dieses einmal Vereinbarte tatsächlich zu verwirklichen. Es wäre daher notwendig, daß die Gemeinde die Möglichkeit hat - und zwar muß das im Raumordnungsgesetz explizit drinnen stehen - daß zusätzlich zum hoheitsrechtlichen Widmungsakt auch ein privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen werden kann. Es gibt viele, die der Meinung sind, daß das jetzt auch schon gehen würde. Und es gibt manche, die der Meinung sind, daß das jetzt noch nicht geht. Es wäre daher notwendig, hier Klarheit zu schaffen. Klarheit kann dann geschaffen werden, wenn das im Raumordnungsgesetz explizit drinnen steht. Eine Gemeinde muß von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen, sie kann von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Ich glaube, daß das ein sinnvoller Schritt der Weiterentwicklung des Raumordnungsinstrumentariums wäre. Der dritte Punkt betrifft Vorbehaltsflächen für den sozialen Wohnbau. Wir wissen, daß das Instrumentarium der Vorbehaltsfläche wichtig ist und in sehr vielen Fällen mit Effizienz eingesetzt wird. Allerdings sind Vorbehaltsflächen nur bildbar für Bauten im öffentlichen Interesse, also etwa Gendarmeriegebäude, Gemeindeeinrichtungen, Behördenbauten etc. Ich glaube, daß es notwendig wäre, das Instrumentarium der Vorbehaltsflächen auch für den sozialen Wohnbau auszubauen. Der vierte Punkt ist das Ermöglichen einer Kooperation zwischen Gemeinden in der Form von Nachbarschaftsverbänden. Und zwar nicht nur in der losen Form, daß man sagt, es verbietet ja niemand, daß die Gemeinde A mit der Nachbarschaftsgemeinde B kooperiert und gemeinsam plant. Natürlich ist das nicht verboten, ja sogar erwünscht. Aber es geht um etwas anderes. Es geht darum, daß Beschlüsse, die auf Grund einer gemeinsamen Planung gefaßt werden, dann auch gemeinsam, in einem gemeinsamen Akt änderbar sind. Insbesondere soll das dann gelten, wenn Randzonen des Gemeindegebietes betroffen sind. Es bedarf daher schon einer bestimmten Maßnahme, eines bestimmten Instrumentariums im Raumordnungsgesetz, daß diese Planung in Form von Nachbarschaftsverbänden möglich wird. Der fünfte Punkt ist jener Punkt, der auch mit dem Budget intensiv zusammenhängt. Nämlich der Punkt der Bodenbeschaffungs- und Grundstücksfonds. Ich glaube, daß die Gemeinden in die Lage versetzt werden müssen, wieder Grundstückspolitik zu betreiben. Den meisten Gemeinden fehlt dazu ganz einfach das notwendige Geld. Insbesondere in den Umlandgemeinden um Wien wäre Grundstücksbevor- ratung eminent notwendig. Und gerade diese Gemeinden sind ja durch den Finanzausgleich und durch den Wegfall des Siebenerschlüssels besonders negativ betroffen. Es wäre unbedingt notwendig, daß im Land Niederösterreich ein Grundstücksbeschaffungsfonds, ein Bodenbeschaffungsfonds, wie immer man den auch nennt, eingerichtet wird. Er wird ja üblicherweise immer so genannt, daß er am ersten Blick nicht den Forderungen der SPÖ entspricht, sondern daß irgendein anderer Titel gefunden wird. So, wie etwa das auch beim Umweltfonds der Fall war. Ich lasse mich daher gar nicht auf Titel- und Namensnennungen ein. Es ist notwendig, daß das Instrumentarium erfüllt wird, daß die Gemeinden Geld bekommen, um Grundstücksbevorratungspolitik betreiben zu können. Sechstens gibt es noch eine Reihe von Detailänderungen, die insbesondere das Verfahren, planungstechnische Gesichtspunkte etc. betreffen, die im neuen Raumordnungsgesetz vorgesehen sein sollten. Das sind also die sechs Punkte, die wir dem Landesrat überreicht haben. Und ich darf nocheinmal an Sie die Bitte richten, diese Punkte so wie Ihre Punkte, die Sie beschrieben haben in der Unterausschußsitzung schon vor der Begutachtung in das Raumordnungsgesetz einzubringen. Und sie mit begutachten zu lassen, weil dann das ganze Verfahren viel praktischer, viel leichter abwickelbar sein wird. Meine Damen und Herren! Zu einem zweiten Punkt. Weil ich die Bodenpolitik besonders erwähnt habe. Wir werden uns demnächst der Diskussion stellen müssen, wie das Grundverkehrsrecht in Niederösterreich ausschauen soll. Sie wissen alle, daß auf Grund einer Bundesverfassungsgesetznovelle jetzt nicht nur der Grundverkehr mit landwirtschaftlichem Grund, sondern auch der Grundverkehr mit Bauland und mit bebautem Grund Landessache ist. Wir werden sehr rasch darangehen müssen, dieses Grundverkehrsrecht einmal zu diskutieren und in den Grundfesten abzustecken, weil es auch notwendig sein wird, dann EWR- und EG-relevante Regelungen in dieses Gesetz aufzunehmen. Wir haben hier schon einige Male darüber diskutiert und etwa das dänische Modell, nicht als alleinige Grundlage, aber als ein Maßstab, in welche Richtung es gehen könnte, hier mit erwähnt. Ein dritter Punkt betrifft die Planungsgemeinschaft Ost. Hier muß ich meinem Vorredner, dem Abgeordneten Weinmeier, absolut recht geben. Es hat der NÖ Landtag im Jahr 1990, am 10.Oktober 1990, den einstimmigen Beschluß gefaßt, daß Verhandlungen mit dem Land bzw. mit der Gemeinde Wien und mit dem Land Burgenland aufgenommen werden sollen, damit die Planungsgemeinschaft Ost auch auf eine legislative Ebene gestellt wird. Das einzige, was wirklich passiert ist, ist eine Antwort, die der Landeshauptmann, damals noch Landeshauptmann-Stellvertreter Dr.Pröll dem Landtag übermittelt hat, in der darauf hingewiesen wird, daß zwischen den drei Ländern vereinbart ist, daß insbesondere bei Fragen, welche die Bürger unmittelbar betreffen, die Abgeordneten des Landtages über die jeweiligen Landtagsklubs informiert werden. Das geschieht insbesondere durch die Übersendung von Tätigkeitsberichten, durch Berichte über die geleistete Arbeit. Selbstverständlich werden die Abgeordneten auch zu Veranstaltungen der Planungsgemeinschaft, der PGO eingeladen. Und bei öffentlichen Präsentationen von Ergebnissen der PGO dürfen auch die Abgeordneten hingehen. Nona! Ich glaube, daß das natürlich nicht im Sinne dieses Landtagsbeschlusses war, daß die Abgeordneten des Landtages eine öffentliche Präsentation der Arbeitsergebnisse der PGO besuchen dürfen. Das müßte mehr oder weniger selbstverständlich sein. Es geht eben nicht nur um die Information, sondern es geht um das Eingebundensein von Gremien des Landtages in den Ablauf, in den Willensbildungsprozeß, in den Entscheidungsfindungsprozeß der Planungsgemeinschaft Ostregion. Weil auch diese Planungsgemeinschaft Ostregion natürlich mehr Bedeutung haben sollte. Und auch de facto mehr an Bedeutung gewinnen sollte. Weil durch die Ostöffnung natürlich die Fragen der gemeinsamen Planung zwischen Wien, Niederösterreich und dem Burgenland von neuer und natürlich größerer Bedeutung sind. Ich betrachte es daher überhaupt nicht als Erfüllung des Landtagsbeschlusses, wenn wir informiert werden, daß wir ohnehin zu Versammlungen, zu Veranstaltungen gehen können und Informationen und Tätigkeitsberichte bekommen können. Sondern es geht, so wie es im Antrag auch geheißen hat, um das Eingebundensein von Gremien des Landtages. Und hier ersuche ich Sie wirklich, Herr Landesrat Mag.Freibauer, da Sie nun zuständig dafür sind, sich neuerlich dieses alten Landtagsbeschlusses anzunehmen. Und hier wirklich mit der PGO Gespräche aufzunehmen, daß dieser damals einstimmige Beschluß des NÖ Landtages verwirklicht wird. Ein vierter Punkt zum Budgetkapitel 0, die 20 Millionen für den Verein "Gesundheitsforum Niederösterreich". Es ist natürlich klar, daß die Vorsorge von Bedeutung ist, daß die Vorsorgemedizin verstärkt werden muß. Ich sehe es allerdings mit großer Skepsis, daß diese 20 Millionen Schilling nicht im Kapitel des dafür zuständigen Landesrates zu finden sind, sondern im Kapitel 0. Weil ich da immer so die Angst und die Vermutung habe, daß das in Wahrheit nur PR- oder Werbemillionen sein werden, mit denen wieder irgendwelche PR-Aktionen des Landes abgewickelt werden. Die dann aber mit der Gesundheitsvorsorge sehr wenig zu tun haben. Ich würde es als sehr viel besser finden, wenn die 20 Millionen sich wiederfinden würden in der Kompetenz des Landesrates Wagner oder wenn Landesrat Wagner wirklich intensiv hier mit eingeschaltet wird. Jedenfalls muß vermieden werden, daß hier nur PR- oder Werbearbeit damit geleistet wird. Und ein letzter Punkt, weil hier die allgemeine Verwaltung mit zur Diskussion steht. Wir haben ein beachtliches Ansteigen der Arbeitslosigkeit der Männer und Frauen in Niederösterreich, die über 50 Jahre alt sind. Wir haben in Niederösterreich derzeit etwa 27.000 Arbeitslose gemeldet. Von diesen 27.000 Arbeitslosen sind 8.000 Arbeitslose über 50 Jahre. Diese Zahl der Arbeitslosen, die über 50 Jahre sind, ist vom Vorjahr bis jetzt um 16 % gestiegen. Also ein beachtliches Ansteigen der Arbeitslosigkeit älterer Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Es ist daher absolut notwendig, daß das, was der Herr Landeshauptmann angekündigt hat, nicht nur Ankündigung bleibt, sondern auch rasch umgesetzt wird. Nämlich, daß im Landesdienst die Altersgrenze fällt. Und daß nicht nur die Altersgrenze fällt, sondern daß in der Praxis der Landesverwaltung auch tatsächlich Rücksicht genommen wird. Daß ältere Frauen und ältere Männer auch in den Landesdienst eingestellt werden. Ich halte das für eine absolute Notwendigkeit. Wir werden sehr, sehr genau überprüfen und sehr, sehr genau ein Auge darauf werfen, wie diese Ankündigung des Landeshauptmannes Dr.Pröll tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird. Denn hier kann das Land einen ganz wesentlichen Beitrag leisten, daß auch die Arbeitslosigkeit der über 50jährigen abgebaut wird. Es gibt natürlich einige wenige Fälle, bei denen die Aufnahme vorwiegend junger Kolleginnen und Kollegen rechtfertigbar ist. Es gibt aber viele, viele Fälle im Landesdienst, wo das nicht so ist und wo in der Tat ältere Kolleginnen und Kollegen Aufnahme im Landesdienst finden können. Ich ersuche daher, daß diese Ankündigung sehr rasch und unmittelbar in die Aktualität und in das Tagesgeschehen umgesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort hat sich der Herr Abgeordnete Hülmbauer gemeldet. Abg. HÜLMBAUER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der Kollege Ing.Weinmeier hat über die bisherige Arbeit und Tätigkeit der Raumordnung und Raumplanung in unserem Bundesland wenige gute Worte gelassen. Aber ich muß ihm schon sagen, daß die Raumordnung in unserem Bundesland bisher sehr viel bewegt hat. Ob das die örtliche Raumplanung war, der Flächenwidmungsplan, ob es die regionalen Raumordnungspläne sind oder jene über Gesundheit, Sozialwesen und viele andere mehr. Natürlich muß man sie von Zeit zu Zeit überdenken und überarbeiten. Aber ich glaube, daß hier sicherlich sehr viel geschehen ist. Und wenn er etwa zu den Bürgermeistern kommt, dann wird er immer wieder die Klage hören, daß die Sachbearbeiter eher das ganze Programm weit enger, ja zu eng sehen als es die Bürgermeister sehen. Ich glaube, das sollte man der Ordnung halber hier an den Beginn stellen. Ich gebe dem Kollegen Kaufmann Recht, daß man in der Sache Mobilisierung des Baulandes etwas unternehmen soll. Ich glaube, da werden wir uns zusammensetzen und werden nach Lösungen suchen. Eines sollte auch nicht geschehen: Daß dann eine Gruppe, die bisher Grundbesitzer war, einseitig belastet wird. Ich glaube, das ist kein Weg, der zum Ziele führt. Das nur zur Einleitung. Meine Aufgabe besteht darin, über den Grundverkehr in EG und EWR ganz kurz einige Worte und Gedanken einzubringen. Raumplanung und Raumordnung spielt da mit hinein. Unser Kontinent Europa ist zur Zeit einer großen Umstellungsphase unterworfen: Ob es die Ostöffnung ist, die sehr stark auf unseren Raum einwirkt, ob es die neuen Staaten sein werden oder ab 1.1.1993 der EWR. Ja, überhaupt die ganze Situation bei einem eventuellen Beitritt zu diesem großen europäischen Wirtschaftsraum. Das bedeutet auf der einen Seite viele wirtschaftliche Chancen. Aber die Menschen leben auch in Angst und Sorge und es werden immer wieder die vier Freiheiten in den Vordergrund gestellt: Der freie Personenverkehr, der freie Warenverkehr, der Geldverkehr und der Dienstleistungsverkehr. Natürlich ist das Grundprinzip der EG-Beitritte, daß diese vier Freiheiten nicht verletzt werden dürfen. Das gilt natürlich auch für das Wohnrecht. Nun zum Grundverkehr: Die EG und das EG-Recht sagt, daß in der EG alle Bürger gleich sind. Das gilt auch schon für die EWR-Verträge. Das gilt aber auch für den Grundverkehr. Schon im EWR ab 1.1.1993 gilt das auch für uns. Nur ist hier eine Übergangsfrist festgelegt von drei Jahren, damit wir uns anpassen können z. B. in Grundverkehrsdingen bis 1.1.1996. Jedes Mitgliedsland kann aber auch hier eigene Regelungen treffen. Aber immer steht im Vordergrund, daß es kein Verbot und keine nationale Diskriminierung geben darf beim Erwerb und beim Verkauf von Grundstücken. Dies gilt für die Selbständigen, das gilt für die Unselbständigen. Das gilt genauso für Wohnzwecke und gilt auch für Betriebsgründungen. Das Ziel insgesamt - und das müßte auch unser Ziel sein - ist der sparsame Umgang mit Grund und Boden. Es ist also eine Länderregelung bis 1996 zu treffen. Hier hat wiederum jedes Bundesland die Möglichkeit, ein eigenes Modell zu erarbeiten. Damit hat man die Bedürfnisse der Regionen mit berücksichtigt, daß man hier den Bedürfnissen speziell Rechnung trägt. Daher sind es drei Dinge, die wir, glaube ich, ins Auge fassen müssen. Das erste ist der Hauptwohnsitz, das zweite sind die Zweitwohnsitzer und das dritte ist die Landwirtschaft. Es soll also kein Ausverkauf von Grund und Boden in unserer Heimat durch diese Regelungen stattfinden. Bei Betriebsgründungen sind als Kriterium auch wiederum die Ziele der Raumordnung genannt. Auch das Gewerberecht und dann natürlich auch das EG-Recht auf Wohnungnahme zum Beispiel für Studenten oder für Pensionisten. Wo eben die größte Sorge besteht, daß auch eine Überalterung unserer Heimat stattfinden könnte. Das spielt in den westlichen Bundesländern mehr Rolle als bei uns im Osten. Und hier sind auch wiederum drei Kriterien aufgelistet: Soll man es erstens abhängig machen von der Finanzkraft der Personen, von den Geldmitteln, damit sie später nicht irgendwo der Sozialhilfe anheimfallen? Das zweite ist, daß diese Personen auch krankenversichert sind. Auch wiederum deswegen, daß nicht eine ungebührliche Belastung für unser Land erwächst. Und das dritte ist bei Studenten auch die Studiendauer. Hier gibt es auch im EG-Recht keine genaue Definition, wie lange die Studiendauer zu währen hat. Man könnte festlegen, daß bei Verzug dieser Personen, ob es jetzt ältere Menschen sind oder auch Studenten, daß diese Wohnungen zum Verkauf wiederum angeboten werden müßten. Es gibt auch die Meinung, daß Studenten überhaupt Wohnungseigentum nicht erwerben können, sondern daß Studenten hier in Miete wohnen sollten. Zu der Frage des Hauptwohnsitzes. Dazu gibt es in Südtirol, in Bayern und in Dänemark, Kollege Mag.Kaufmann hat sie bereits angesprochen, eigene Modelle, die vielleicht auch als Beispiel für uns gelten könnten. Zum Beispiel das Bayrische Einheimischenmodell. Hier gibt es ein Modell, wie die Gemeinde vor der Widmung mit dem Grundbesitzer einen Vertrag macht - bevor gewidmet, bevor verkauft wird - der einige Punkte enthält. Nämlich erstens, daß hier eine Preisobergrenze festgelegt wird, zweitens, daß der Verkauf nur an Personen stattfinden darf, die keine Wohnung oder auch kein Grundstück zum Bauen haben. Der dritte Punkt ist, daß der Käufer Einheimischer sein muß oder acht bis zehn Jahre in der Gemeinde gewohnt oder gearbeitet haben muß. In Südtirol gibt es ein ähnliches Modell. Hier wird auch dem Einheimischen der Vorzug gegeben, wenn er keine eigene Wohnung hat und wenn er in der Gemeinde gearbeitet hat. In Dänemark gibt es den Begriff der Ortsansässigkeit. Es können in Dänemark Grundstücke nur diejenigen erwerben, die mindestens fünf Jahre in Dänemark gewohnt haben oder wenn sie den Hauptwohnsitz in Dänemark haben. Ausnahmen bilden hier wiederum eine ganzjährige Tätigkeit in diesem Lande bzw. wenn der Betrieb, in dem er arbeitet, ein EG-Unternehmen ist, dann ist auch hier das Wohnrecht leichter gegeben. Das ist kein Gegensatz zum EG-Recht. Jeder hat die Chance, auch nach dem EG-Recht Einheimischer zu werden. Warum soll dem Einheimischen der Vorzug gegeben werden? Weil meist der Einheimische auch der sozial Schwächere ist gegenüber dem meist zahlungskräftigeren Bewerber von außen. Natürlich soll diese Freizügigkeit in der EG nicht nur für Zuzug und Wegzug gegeben sein, sondern vor allem auch für diejenigen, die in der Gemeinde bleiben wollen. Ich glaube, auch das ist Freizügigkeit. Die zweite Frage betrifft die Zweitwohnsitzer. Hier gibt es zur Zeit kein eigenes EG-Recht. Die EG sagt, daß jene Regelung gilt, die beim Eintritt in dem Land bestanden hat. Also, das kann aufrecht bleiben, so wie es jetzt zur Zeit bei uns geregelt ist. Es hat auch bereits eine Anfrage eines deutschen Abgeordneten gegeben bezüglich Dänemark. Die handhaben das sehr restriktiv. Dänemark wurde darin Recht gegeben. In Dänemark ist es so: Wenn einer einen Hauptwohnsitz begründet, ich habe vorhin die Kriterien aufgezählt, dann muß er eine eidesstattliche Erklärung abgeben, daß er im Falle, wenn er wegzieht oder wenn er diesen Wohnsitz nicht mehr als Hauptwohnsitz benützt, diesen Besitz wiederum verkaufen muß. Macht er das nicht oder versucht er diese Regelung zu umgehen, dann gibt es Höchststrafen bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe, die jeder Richter nach seinem persönlichen Gutdünken festlegen kann. Es kann sogar zur öffentlichen Versteigerung führen. Also, hier können wir Länderregelungen weiter führen, die können wir auch zum jetzigen Zeitpunkt noch beschließen. Wir können noch Schutzklauseln einbauen. Nur ist es nach dem EG-Recht so, daß die Schutzklauseln für alle Länder in der EG gelten. Die Schutzklausel gilt genauso für die Norddeutschen, für die Franzosen, aber auch für die Nachbarbundesländer. Das heißt also, genauso für die Wiener wie für die Burgenländer wie für die Oberösterreicher. Daher ist hier sicherlich eine große Diskussion notwendig, in welcher Form können wir das beschließen. Es können sicherlich auch Beschränkungen der Länderregelungen gemacht werden und es können verschiedene Dinge hier berücksichtigt werden. Der Landschaftsschutz etwa, die Raumordnung oder auch der Umweltschutz. Und nun zum bäuerlichen Grundverkehr. Das Ziel auch in der EG ist also, "Bauernland in Bauernhand". Das waren auch die Grundzüge des bisherigen Grundverkehrsgesetzes, die die Länder eigens kreiert haben, das muß auch in Zukunft so geregelt werden. Das Ziel des bäuerlichen Grundverkehrsrechtes ist Erhaltung eines lebensfähigen Bauernstandes. Bisher war das so, daß landwirtschaftlicher Grund und Boden sowohl für In- wie auch für Ausländer bewilligungspflichtig war. Ich glaube, das muß auch so bleiben. Das soll ohne Diskriminierung so bleiben. Nur sollten einige Kriterien dabei berücksichtigt werden. Ein Kriterium ist die Bewirtschaftung. Es muß also dieser landwirtschaftliche Betrieb bewirtschaftet werden. Das zweite ist die Ausbildung und die Befähigung des Betriebsführers bzw. des Besitzers. Er muß eine Ausbildung, eine Befähigung nachweisen. Der dritte Punkt ist die Anwesenheit auf dem Betrieb. Er muß zwar den Betrieb nicht unbedingt selber führen, er muß aber die Kontrolle über den Betrieb voll ausüben. Und das vierte Kriterium dabei ist, daß er den überwiegenden Teil seines Einkommens aus der Land- und Forstwirtschaft beziehen muß. Dadurch ist sicherlich mehr Chance für den Inländer gegeben und die Gefahr, daß Ausländer kaufen eher gering. Durch die vier Kriterien, aber auch durch die Struktur, wie wir sie bei uns in Österreich, speziell in Ostösterreich vorfinden. Und natürlich auch durch die Einkommenssituation, wie sie sich hier bei uns in der Landwirtschaft darstellt. Aber insgesamt muß bei dieser Regelung der Inländer mit dem Ausländer gleichgestellt werden. Ich darf daher zum Abschluß kommen. Trotz einer Übergangsfrist von drei Jahren - drei Jahre sind sehr sehr schnell vorbei - glaube ich, die Länder müssen handeln, nachdem das Ländervereinbarungen sind. Auch wir in Niederösterreich müssen handeln. Und daher steht die Forderung, daß sämtlicher Liegenschaftsverkehr vom Bund an die Länder übertragen wird, damit hier gänzlich und auch umfangreich gehandelt werden kann. Jedes Bundesland muß eigene angepaßte Modelle erarbeiten. Sowohl beim Grundverkehr, als auch bei der Raumordnung, die hier sehr stark hineinspielt, wie auch in der Bauordnung. Wir sind ja zum Zeitpunkt dabei, in Unterausschüssen diese Dinge bereits zu diskutieren. Insgesamt kann man sagen, daß die Gefahr eines Ausverkaufes der Heimat, wie es von EG-Gegnern immer wieder in den Raum gestellt wird, bzw. der Überalterung oder des Abverkaufes von Grund und Boden an Ausländer nicht gegeben ist, wenn wir den Zeitpunkt nicht verpassen, hier auch entsprechende Länderregelungen einzuführen. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich darf auf der Galerie Lehrkräfte und Schüler der Fachschule Pyhra sehr herzlich begrüßen. Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Klupper. Abg. KLUPPER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Raumordnung und Regionalisierung sind zwei wesentliche Instrumente für die Landesentwicklung. Über die Fragen der Raumordnung hat sich bereits der Herr Abgeordnete Ing.Eichinger und andere befaßt und haben hier ihre Standpunkte vertreten. Auch der Herr Abgeordnete Mag.Kaufmann hat zur Raumordnung gesprochen und hat über die Urheber, die Erfinder der Raumordnung philosophiert. Ich möchte diese Ahnenforschung nicht weiter betreiben. Aber als einer, der im Bezirk Bruck/Leitha wohnt, möchte ich nur feststellen, daß schon LandeshauptmannStellvertreter Dr.Tschadek mit der Idee der Raumordnung durch die Lande gezogen ist und Überlegungen angestellt hat. Nur waren diese Vorstellungen ganz einfach nicht realitätsbezogen und konnten nicht verwirklicht werden. Und ich würde auch sagen, schauen Sie sich Ihre Leitlinien für Niederösterreich an, Ihr damaliges Programm. (Abg. Koczur, Abg. Kautz: Nicht "Leitlinien", unser Programm damals hat "Niederösterreich-Plan" geheißen!) Ja, schauen Sie sich das an. Sie werden heute, im Nachhinein feststellen, daß auch diese Vorschläge aus der heutigen Sicht Gottseidank nicht zu realisieren waren. Und so ist es letzten Endes doch zu einem Modell gekommen, das vertretbar und brauchbar ist. Ich werde mich aber nicht mit den Fragen der Raumordnung befassen, sondern werde bei meinen Ausführungen auf die Regionalförderung eingehen. Wir haben 1986 im Landtag mit dem Landeshauptstadtbeschluß auch das Regionalförderungsprogramm beschlossen. Das war sicherlich ein sehr wichtiger Beschluß und er hat zu sehr vielen positiven Entwicklungen in den Regionen geführt. Es wurde damals vereinbart, daß 500 Millionen Schilling zur Verfügung stehen, wobei eine Wertsicherung ab dem 11. Jahr paktiert wurde. Von diesem Betrag fließen 150 Millionen direkt an die Gemeinden. Das heißt, dieser Betrag kommt flächendeckend allen Gemeinden zugute. Und 350 Millionen Schilling werden zur gezielten Förderung von besonders regional wirksamen Projekten verwendet. In diesem Zusammenhang hat Herr Präsident Haufek einen Resolutionsantrag gestellt. Ich muß dazu leider sagen, daß wir diesem Antrag nicht die Zustimmung geben werden. Wir bekennen uns zum Ideenwettbewerb, sind aber gegen ein Lizitieren. Es wurde diese Vereinbarung mit den 500 Millionen Schilling paktiert. Es steht den Vertragspartnern oder den Paktpartnern frei, darüber neu zu beraten und neu darüber zu sprechen. Ich glaube aber und das ist meine persönliche Meinung, daß in vielen Gruppen des Voranschlages Regionalförderungsansätze vorhanden sind, sich darin befinden. Wenn wir auch die Rechnungsabschlüsse von 1987 bis 1991 betrachten, dann ergeben sich daraus beträchtliche Summen. Man könnte sicherlich diese Beträge umschichten von den Budgetgruppen in die Regionalförderung. Ich halte das aber nicht für sinnvoll. Der Budgethoheit des Landtages wird nämlich weit eher entsprochen, wenn die Mittel bei den zutreffenden Ansätzen bleiben und nicht bei einem Pauschalansatz "Regionalförderung" zur Verfügung gestellt werden. Über den die Regierung nach eigenem Ermessen letzten Endes dann verfügen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Umsetzung der Regionalisierungsmaßnahmen ist ECO-PLUS beauftragt. Diese landeseigene Gesellschaft kann - und das steht, glaube ich, außer Zweifel - auf überaus erfolgreiche Jahre ihrer Tätigkeit zurückblicken. Ihr Betätigungsfeld reicht von Betriebsansiedlungen und Management in den Industriezentren über Wirtschaftsbereiche, wie Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte sowie traditionelle Güterproduktion bis hin zum Tourismus. Aber auch Sozial- und Kulturprojekte im Lande werden unterstützt. Zu diesen finanziellen Förderungen ist in den letzten Jahren die Beratung und Hilfestellung bei der Projektentwicklung als wichtiger Unterstützungsfaktor gekommen. Ein großer, ein umfassender Bereich, der in der Organisation der Gesellschaft die Einteilung in drei Leistungsbereiche notwendig machte. Nämlich in den Bereich Management der Industriezentren, Betriebsansiedlung in den Regionen und Regionalisierung. Ich werde kurz auf diese drei Bereiche eingehen. In den Industriezentren wurden bisher 176 Betriebsansiedlungen bzw. Betriebserweiterungen in die Wege geleitet und gefördert und damit 5.549 neue Arbeitsplätze geschaffen. Die Zahl der Zentren wurde erhöht. Gab es 1987 nur zwei Industriezentren im Wiener Umland, so sind inzwischen vier weitere entstanden bzw. in Angriff genommen und zwar in jedem Landesviertel eines. In Vollbetrieb befinden sich die Industriezentren Wr.Neudorf, Wr.Neustadt und Wolkersdorf, wobei in den Zentren Wr.Neudorf und Wolkersdorf kaum mehr eine Fläche zur Betriebsansiedlung zur Verfügung steht. Im Ausbau befindet sich das Industriezentrum Ennsdorf. Es ist als Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungszentrum mit hochrangiger Verkehrsinfrastruktur konzipiert. Seine Leistungen und Serviceeinrichtungen werden auf den wichtigen Standortfaktor Ennshafen abgestimmt. Durch die Eröffnung des Rhein-Main-Donaukanals gibt es nunmehr einen preiswerten Wasserweg in das Zentrum der europäischen Industrie einerseits und in die in Umstrukturierung befindlichen Volkswirtschaften des Ostens andererseits. Hier eröffnen sich vielversprechende Perspektiven, die es zu nutzen gilt. Die Lage an einem Hafen, dem Ennshafen, einer international bedeutenden Eisenbahnstrecke, der Westbahn und einer Autobahn, nämlich der A 1, machen das Industriezentrum West sicherlich zu einem der wichtigsten Zukunftsprojekte im Lande. Es gilt ganz einfach, die Standortgunst zu nutzen und eine dynamische Entwicklung einzuleiten und zu fördern. Im Bereich der Nordstrategie, welche die Errichtung von weiteren Industriezentren im nördlichen Weinviertel, in Poysdorf und im Waldviertel, in Heidenreichstein vorsieht, wurden die entsprechenden Beschlüsse gefaßt und die Maßnahmen eingeleitet. Aus meiner Sicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird es aber auch notwendig sein, die sich bietenden Entwicklungschancen im Osten unseres Bundeslandes stärker zu beobachten. Zwischen der Großstadt Wien und Bratislava, welche ja kaum eine Autostunde voneinander entfernt sind, ergibt sich ein gewaltiger Wirtschaftsraum, der sicherlich eine große Entwicklung machen kann. Wenn wir überlegen, daß im Bereich WienBratislava-Györ, in diesem Bereich eine Bevölkerungskonzentration besteht, wie sie in Europa sonst nirgends, mit Ausnahme des Raumes Berlin besteht, so kann man sich vorstellen, welche Bedeutung dieser Raum in Europa bei einer Entwicklung über Jahrzehnte noch bekommen wird. Im Bereich der Betriebsansiedlung wurden in den Regionen 175 Ansiedlungen gefördert und damit 6.192 neue Arbeitsplätze geschaffen. Dabei wurde das Schwergewicht der Bemühungen auf die struktur- und entwicklungsschwachen Gebiete gelegt. Zum Unternehmensgegenstand ECO-PLUS zählt auch die Weiterentwicklung vieler Ideen zu realisierbaren Projekten. Hier liegt das Schwergewicht der Tätigkeit in der Analyse, der Aufbereitung, der Verbesserung und Umgestaltung, um letztlich Projekte beschlußreif und realisierbar zu machen. Dabei gibt es natürlich auch ein Problemfeld. Es werden ja viele Projekte vorgestellt, die zwar sehr interessant erscheinen, bei genauer Analyse aber keine Impulse und Entwicklungsmöglichkeiten für die Region ergeben. Eine Förderung dafür wäre nicht angebracht, da ja grundsätzlich nur Projekte gefördert werden sollten, die geeignet sind, die wirtschaftliche, die soziale und die kulturelle Dynamik einer Region zu stärken. Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Beurteilung der Leistungsberichte und des Regionalisierungsberichtes 1991 kann man die Tätigkeit der ECO-PLUS in einigen Punkten kurz zusammenfassen. 1. Die bisher geförderten Projekte wurden mit rund 2,4 Milliarden Schilling unterstützt. Und zwar je nach Projekt in Form von verlorenen Zuschüssen, begünstigten Darlehen oder Zinsenzuschüssen. Das mit der Regionalisierungs- förderung in Zusammenhang stehende Investitionsvolumen beläuft sich auf fast sieben Milliarden Schilling. 2. Die Regionalisierungskriterien wurden im hohen Ausmaß angewendet. Dies ist auch aus der Zahl der nicht geförderten Projekte ersichtlich. Immerhin wurden in den ersten fünf Jahren zwar 353 Projekte finanziell unterstützt, aber eine Mehrzahl, nämlich 424 Projekte und Projektideen mußten abgelehnt werden oder deren Bearbeitung eingestellt werden. Man kann daraus sicher schließen, daß die genehmigten Projekte eine hohe Qualität besitzen. 3. Im Jahre 1991 wurde den Förderungsrichtlinien im hohen Maße entsprochen. Die Zielvorstellung, daß die Regionalisierungsprojekte auf die Besonderheiten und Individualitäten der jeweiligen Region besonders abgestimmt sein sollten, wurde erreicht. 4. Durch intensive Auseinandersetzung mit dem Projektträger und Beratung konnte eine Verbesserung der eingereichten Projekte erreicht werden. Dabei ist auch die verstärkte Beratung zur Projektentwicklung und die begleitende Beratung in der Realisierungsphase hervorzuheben, wie überhaupt der Beratungsbereich einen immer größeren Stellenwert in dieser Tätigkeit bekommt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hinter einer so erfolgreichen Entwicklung stehen natürlich Menschen, welche mit Energie, hohem Sachverstand, aber auch mit einem hohen Willen zur Zusammenarbeit ausgestattet sind. Dies gilt für die Mitarbeiter der ECO-PLUS aber auch für die Mitglieder im Aufsichtsrat. Ich möchte stellvertretend für das gesamte erfolgreiche Team den Aufsichtsratsvorsitzenden, Präsident Hubert Auer und seine Stellvertreter, Präsident Haufek sowie Abgeordneten Hoffinger nennen. Möge diese erfolgreiche Entwicklung, diese gemeinsame Entwicklung im Interesse aller Niederösterreicher fortgesetzt werden. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Dr.Kremnitzer. Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Befremden blicke ich in die leeren Regierungsbänke. Das wird vielleicht auch noch einer Aufforderung bedürfen. Wir haben schon bei der letzten Budgetdebatte im Vorjahr übelgenommen und mit Kritik vermerkt, daß nämlich anläßlich der Verhandlungen über einzelne Budgetkapitel die zuständigen Referenten aus der Landesregierung durch Abwesenheit glänzen. Wir werden sehen, wie das in der nächsten Stunde noch aussieht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Beschlußfassung über die Haushaltsgruppe 0 ist auch die Novelle zum Raumordnungsgesetz vorgelegt und in einer ungewöhnlichen Form soll sie gleichzeitig mitbeschlossen werden. Der Hintergrund für diese Raumordnungsgesetznovelle ist sicher kein sachliches Erfordernis, sondern ein rein demokratiepolitisches Erfordernis. Diese Novelle regelt nämlich jetzt auf andere Weise die Besetzung des Raumordnungsbeirates neu. Auf andere Weise sage ich deshalb, weil auch die derzeit gültige Regelung für die Zusammensetzung dieses Beirates eindeutig gewesen ist. Sie hat nämlich eindeutig 10 Beiratsmitglieder vorgesehen, von denen einer zweifelsfrei der Freiheitlichen Partei zugestanden wäre. Aber diese Bestimmung für die Zusammensetzung des Raumordnungsbeirates ist von der NÖ Landesregierung nicht erfüllt worden. Deshalb war ja die Freiheitliche Partei schon im Frühjahr dieses Jahres genötigt, zunächst im Verwaltungswege herbeizuführen, daß endlich die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Und als dies im Sommer glatt abgelehnt worden ist, als uns nicht einmal Parteienstellung zuerkannt worden ist, haben wir uns veranlaßt gesehen, diese Haltung Verfassungsjuristen vorzulegen. An deren ungläubligen Kopfschütteln haben wir erkannt, wie hier in Niederösterreich mit den Gesetzesbestimmungen umgegangen wird. Daraufhin sind wir vor den Verfassungsgerichtshof getreten, vor den höchsten Richter dieses Staates, haben dort Beschwerde eingebracht. Und jetzt plötzlich hat die Österreichische Volkspartei erkannt, daß es ernst ist, daß die Lage ernst wird. Und legt nun eine Novelle vor, in der festgelegt werden soll, daß auch die Freiheitliche Partei in diesem Raumordnungsbeirat Sitz und Stimme bekommt. Angesichts des drohenden richterlichen Zwanges, der Ihnen in den nächsten Monaten sicherlich ins Haus gestanden wäre, ist die Hereinnahme der Freiheitlichen Partei in den Raumordnungsbeirat sicher kein demokratisches Geschenk an die Freiheitliche Partei. Wohl aber ist die zeitliche Vorwegnahme, daß Sie das jetzt schon machen, für uns ein positives Signal, das habe ich heute bei der Grundsatzdebatte schon erwähnt. Ein Signal, und wir werden in der Zukunft sehen, wie weit sich aus diesem Signal tatsächlich eine Bewegung entwickelt. Ein Signal also, das offen läßt, ob sich die Betonwände der antidemokratischen Haltung der Österreichischen Volkspartei in diesem Land öffnen. Die Besetzung der Ausschüsse, die aus der Mitte dieses Raumordnungsbeirates gebildet werden, ist heute auch schon erwähnt worden. Und auch hier sollte man schon ein bißchen relativierend dazu sagen, daß das nicht gerade ein gewaltiges Entgegenkommen an die Freiheitliche Partei ist, wenn ich einen Ausschuß mit lediglich drei Mitgliedern bilde. Und einer dieser drei stammt von der Freiheitlichen Partei. Nach der Kopfzahl würde das bedeuten, daß die Freiheitliche Partei jetzt plötzlich mit einem Drittel an dieser Willensbildung beteiligt wird. In Wahrheit greifen Sie dabei auf ein mittelalterliches Kastenwahlrecht zurück und gewichten die Stimme der einzelnen Mitglieder eben differenziert. Das heißt, der Vertreter der Österreichischen Volkspartei hat in dem Dreiergremium für fünf nicht vorhandene Mitglieder je eine zusätzliche Stimme. Der Vertreter der Sozialdemokratischen Partei verleiht in diesem Dreiergremium drei nicht vorhandenen zusätzlichen Köpfen die Stimme und der freiheitliche Vertreter hat eine einzige Stimme. (LR Mag.Freibauer: Herr Klubobmann! Ein Ausschuß muß doch kleiner sein als das Plenum! Um Ihnen die Mitarbeit zu ermöglichen, habe ich die Gewichtung erfunden. Das ist doch noch immer besser als Sie auszuschließen, oder?) Hätten Sie mich ausreden lassen, hätte ich auch jetzt die positive Seite angefügt. (Abg. Ing.Heindl: Es bleibt Ihnen unbenommen, das jetzt noch zu tun!) So ist es bitte nicht! Das wurde nämlich in den bisherigen Debattenbeiträgen als einzige Großtat dargestellt. Das gilt es zu relativieren, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine demokratische Großtat ist das wirklich nicht. Wohl aber ist das ein weiteres Signal. Ein Lichtschein, der am Horizont auftaucht und von dem ich hoffe, daß er zu einem Flächenbrand zugunsten einer demokratischen Öffnung dieses Bundeslandes wird. Vielleicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen ja vor Weihnachten, vielleicht ist es auch angebracht, einen Wunsch anzumelden. Vielleicht haben Sie von der ÖVP nun doch erkannt, daß es in Wahrheit keine Begründung gibt, warum dieses Bundesland Niederösterreich das demokratische Schlußlicht unter allen Bundesländern Österreichs sein muß. Es gibt keine Begründung dafür. Vielleicht haben Sie das erkannt. Ich würde mir das sehr wünschen. Zu dieser Vorlage geben wir natürlich unsere Zustimmung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Haushaltsgruppe 0 beschäftigt sich mit der allgemeinen Verwaltung und hat insbesondere, das wurde ja schon gesagt, den größten Anteil der Ausgaben vorgesehen für die Personalkostendeckung. Wer in Niederösterreich mit Landesbediensteten Kontakt hat, hört nach kurzer Zeit schon immer wieder und immer gleichlautende Klagen über den parteipolitischen Druck bei der Postenvergabe. Die Ergebnisse aus den Personalvertretungswahlen sprechen ja ihre eigene Sprache. Wenn wir Größenordnungen haben von 95 % und mehr bei 17.000 Mitarbeitern des Landesdienstes, die für den ÖAAB stimmen. Und wenn wir viele Dienststellen darunter sehen, in denen sich überhaupt niemand findet, für eine andere Partei als Wahlwerber aufzutreten, dann erkennt wohl jeder, daß diese Wahlergebnisse nicht mit den Ergebnissen allgemeiner Wahlen übereinstimmen können. Und aus diesem Grunde erkennt wohl jeder, wie hier parteipolitischer Druck ausgeübt wird. (Abg. Buchinger: Ja, sind das denn nicht geheime Wahlen?) Natürlich, andere aber auch. Von den allgemeinen Wahlen habe ich das auch angenommen. Auch das sind geheime Wahlen. Die Wahlen können Sie sehr wohl vergleichen, nicht aber die Ergebnisse. Und warum die Ergebnisse nicht, ist ja wohl auch klar. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie parteipolitischer Druck eigentlich zu beurteilen und wie diese Situation zu bewerten ist, dazu brauche ich gar nicht auf meinen eigenen Wortschatz zurückgreifen. Ich brauche nur auf ÖVPKritiken auf Bundesebene zuzugreifen, wenn Sie die personalpolitische Besetzung im Magistrat der Stadt Wien oder bei den österreichischen Bundesbahnen kritisieren. Wie heißt es dort? (Abg. Uhl: Ach, ich dachte an den Rechnungshof! - Heiterkeit in den Reihen der SPÖ.) Auch der Rechnungshof hat eine eindeutige Schlagseite. Aber wie heißt es denn auf Bundesebene? Da heißt es, es liege Gesinnungsterror vor. Aus Ihrem Lachen entnehme ich, daß Sie gar nicht wissen, wie sich die Personalvertretungen im Rechnungshof zusammensetzen. (Neuerlich Heiterkeit und Unruhe im Hohen Hause.) Wenn ich auf der Seite der Sozialdemokraten säße, würde ich bei dieser Zusammensetzung nicht lachen. Aber wie nennen denn die Politiker der ÖVP die Zusammensetzung in Wien, wie beklagen sie sich denn in Wien über den parteipolitischen Druck? Wie beklagen sie sich bei den ÖBB darüber? Das nennen sie Gesinnungsterror und Psychozwang. So wird das dort bezeichnet. (Abg. Ing.Eichinger: Nehmen Sie doch die Vorgänge im Verteidigungsministerium unter Dr.Krünes' Zeiten, aber auch im Justiz- und im Finanzministerium her!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es artet ja jetzt schon nahezu zu einem kleinen Volksfest aus, weil jeder versucht, gegenzurechnen. Natürlich ist mir klar, daß es an eine Jahrhundertsensation grenzt, wenn ein einziger Freiheitlicher irgendwo aufgenommen wird. Das ist natürlich klar, so etwas wird registriert, selbstverständlich. Meine sehr geehrten Damen und Herren! (LR Mag.Freibauer: Herr Kollege, das liegt wohl daran, daß es an sich so wenige gibt. - Neuerlich Unruhe und Heiterkeit im Hohen Hause.) Sind Sie jetzt schon fertig? Haben Sie sich ausgesprochen? Wenn es so weit ist, dann können wir wieder fortsetzen. Unter diesen Voraussetzungen dürfen Sie sich natürlich nicht wundern, wenn bei solchen Verhältnissen Ihre eigenen Mitarbeiter eines Tages auch erkennen, daß dieser Druck zu groß ist. Und daß dieser Druck nicht die richtige Motivation für die Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Daher dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Ihre eigenen Mitarbeiter beginnen, immer heftiger dagegen Klage zu führen. Rein rational gesehen muß man nämlich auch sagen, daß parteipolitische Postenvergaben mittel- und langfristig auch für eine mit absoluter Mehrheit an Mandaten hier regierende Partei zu einem großen Nachteil führen muß. Das liegt auf der Hand. Es liegt nämlich auf der Hand, daß nicht diejenigen die besten sind, für die interveniert werden muß. Wenn Sie daher Posten besetzen mit solchen, für die interveniert werden muß, dann liegt es auf der Hand, daß Sie das eine oder andere Mal danebengreifen. Daß Sie Fehlbesetzungen tätigen und diese Fehlbesetzungen das System und Ihre eigene Leistungsfähigkeit schwächen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus diesem Grunde müssen Sie erkennen, daß das eine falsche Vorgangsweise ist. Im Zuge meiner Vorbereitung habe ich aber gesehen, daß die unparteipolitische, die objektive Postenvergabe immer ein Problem in diesem Land gewesen ist. Und nicht nur in diesem Staat, sondern in vielen anderen auch. Am 21.Dezember 1867 hat man dem damaligen Kaiser ein Gesetz abgerungen mit Grundsatzpositionen für die konstitutionelle Monarchie. Das sind ganz wichtige Eckpfeiler, die damals gegenüber einem absolut herrschenden Kaiser durchgesetzt worden sind. Was steht hier im Artikel 3 dieses heute noch gültigen Staatsgrundgesetzes? Was steht hier? "Die öffentlichen Ämter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich." Das muß man sich bitte vorstellen! 1867 dem Kaiser abgerungen, seit 1867 ununterbrochen gültig. Und Sie machen etwas ganz anderes daraus! (Beifall bei der FPÖ.) (Präsident Mag.Romeder übernimmt den Vorsitz.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Thema bedarf dringend einer Lösung! (LR Mag.Freibauer: Heißt das, der Kaiser muß wieder her oder wie ist das gemeint?) Das Gesetz ist heute noch gültig, Herr Landesrat! Ich glaube, der Kaiser würde sich vielleicht daran halten. Ich glaube, da könnten wir beruhigt sein. (Anhaltende Unruhe im Hohen Hause.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Problem bedarf dringend einer Regelung. Sie haben das ja auch schon erkannt, daß hier eine Lösung notwendig ist. Sie haben zu Beginn dieser Legislaturperiode schon, im Jahre 1989 einen Antrag auf Objektivierung bei der Postenvergabe eingebracht. Nur dieser Antrag, er hat sich benannt "betreffend Erlassung eines Gesetzes über die Ausschreibung und Besetzung von freien Dienstposten im Landes- und Gemeindedienst". Dieser Antrag ist in der Schublade verschwunden und weiter nicht behandelt worden. Auch wenn ich heute einen Antrag bekommen habe, mit dem Sie jetzt eine Verwaltungsmaßnahme setzen wollen. Sie schreiben darin, daß Sie mit der Behandlung des alten Antrages zugewartet haben, bis eine Bundesregelung kommt. (LR Mag.Freibauer: Herr Kollege, Sie müssen den alten Antrag lesen. Sie haben offenbar nicht gelesen, daß wir die Erfahrungen abwarten sollen, die man auf Bundesebene macht. Und auf diesen Erfahrungen wollen wir aufbauen!) Ja, also die Erfahrung abwarten. Das heißt, wir brauchen selber nichts zu tun. Lehnen wir uns zurück! Beobachten wir, was ein anderer Staat, was der Bund oder andere Gebietskörperschaften vielleicht machen. (LR Mag.Freibauer: Sie sollten das positiv auslegen! Wir wollen doch nicht Fehler doppelt machen, oder?) Herr Landesrat, wenn ich den Herrn Landeshauptmann, Ihren derzeitigen Chef richtig gehört habe, dann habe ich auch aus seinem Munde vernommen, daß er sich plötzlich für eine Öffnung einsetzt. Plötzlich sagt er, die Parteien sollen sich aus den Lebensbereichen zurückziehen, denn sie sind in viel zu viele Lebensbereiche schon eingedrungen. Und plötzlich spricht er davon, daß er für eine unbeeinflußte Postenvergabe, insbesondere bei den Schulleitern ganz offen, in aller Öffentlichkeit eintritt. Daher, glaube ich, wissen Sie auch, daß dieses Problem gelöst werden soll und muß. Und daher bin ich überzeugt, wir können auch verlangen, daß diesen Worten des Herrn Landeshauptmannes Taten folgen sollen. Es sind daher alle aufgerufen, hier mitzuwirken, meine sehr geehrten Damen und Herren. In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Resolutionsantrag ein (liest): "Resolutionsantrag des Abgeordneten Dr.Kremnitzer zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1993 betreffend Objektivierung bei Stellenbesetzungen. Die Stellenbesetzungen im Bereich des öffentlichen Dienstes steht im besonderen Rampenlicht der Öffentlichkeit. Schon im Artikel 3 des Staatsgrundgesetzes aus 1867 wurde verankert, daß "die öffentlichen Ämter für alle Staatsbürger gleich zugänglich" sein müssen. Für den Bundesbereich sowie in mehreren Bundesländern sind daher "Ausschreibungs- bzw. Objektivierungsgesetze" erlassen worden. Auch im Niederösterreichischen Landtag wurde bereits im Jahre 1989 ein Vorschlag für ein Ausschreibungsgesetz eingebracht, der inhaltlich lediglich eine legistische Festschreibung der bisherigen Praxis des Ausschreibungs- und Besetzungswesens vorsieht und der darüberhinaus seither nicht behandelt worden ist. Die Notwendigkeit von Objektivierungsregeln bei Stellenbesetzungen ist unbestritten. Auch der neue Landeshauptmann Dr.Pröll hat bereits in der Öffentlichkeit erklärt, daß er sich gegen die derzeit praktizierte parteipolitische Besetzung im Bereich der Schulleiter wendet. Mindestanforderungen an eine objektive Stellenbesetzung müssen normative Bestimmungen über die öffentliche Ausschreibung der freien Dienstposten, eine externe, unabhängige Beurteilung mit nachvollziehbaren Entscheidungsabläufen und eine befristete Bestellungsdauer für Führungskräfte sein. Der gefertigte Abgeordnete stellt daher den Antrag: Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, dem NÖ Landtag innerhalb von drei Monaten einen Gesetzesvorschlag im Sinne der Antragsbegründung vorzulegen." Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche Sie um Unterstützung für diesen Resolutionsantrag. Ich komme aber auch auf den Antrag jetzt zu sprechen, den die Österreichische Volkspartei vorgelegt hat, der dem Ausschuß zugewiesen wird. Dieser Antrag zielt darauf ab, daß im Verwaltungsbereich Maßnahmen gesetzt werden, um dort eine externe Beurteilung herbeizuführen, mit der der Verwaltungsbereich kontrolliert wird. Um dann aus dem Ergebnis im Verwaltungsbereich die freien Dienstposten und auch die freien Führungspositionen besetzen zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Hereinnahme und Mitwirkung von Externen ist eine Vorgangsweise, für die wir sehr viel übrig haben. Denn alles, was in jedem Unternehmen im eigenen Bereich gekocht wird, hat eben gewisse Schlagseiten. Weil - und da ist niemand subjektiv daran schuld - jeder der eine gewisse Zeit in einem Unternehmen arbeitet, zweifellos, wie man so schön sagt, "betriebsblind" wird. Die Hereinnahme von Externen hat daher eine sehr starke innovative und kreative Bedeutung. Nur glauben wir, daß die Verlagerung auf den Verwaltungsbereich, daß das als Verwaltungsmaßnahme zu konstruieren, zu wenig ist. Wenn Sie meiner Empfehlung, meinem Resolutionsantrag folgen, dann kann man ohne weiteres auch diese Maßnahmen in eine Gesetzesform gießen. Ich habe mich sehr offen und flexibel ausgedrückt. Es ist ohne weiteres möglich, daß andere Vorstellungen hineinverpackt werden können. Aber ich glaube, wir sind es der Bevölkerung, den Niederösterreichern schuldig, daß ein Gesetz zur Beseitigung dieser Mißstände geschaffen wird. (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Uhl. Abg. UHL (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Debatte um das Budget werden neben den Beschlüssen über die einzelnen Ausgaben im kommenden Haushaltsjahr in traditioneller Weise alle Problemstellungen - und zwar die der Vergangenheit und besonders die der Zukunft - diskutiert. Einerseits aus der Tatsache heraus, daß die Bereitstellung, aber auch in einigen Fällen die "Nicht-Bereitstellung", von finanziellen Mitteln die Grundlage für Problemlösungen bilden. Ich darf daher in der Gruppe 0 auf einige Probleme und Sorgen hinweisen. Vorerst einiges über die Beschlußfassungen unserer Landesverfassung und deren Änderungen. Der Beschluß vom 30.November 1920, also vor fast genau 72 Jahren, gebar die erste Verfassung unseres Bundeslandes. Änderungen in den Jahren 1925, 1930, 1954 und 1969 folgten. Dann wurde das Jahr 1972 vom damaligen Landeshauptmann Andreas Maurer zum "Jahr der Verfassung" erklärt. Die vorletzte Änderung hat ab 1979 ihre Gültigkeit. Das kann man aus der Sicht der damaligen Zeit als Qualitätsbeweis sehen, wenn ein so tiefgreifendes Gesetz so lange den Anforderungen entsprochen hat. Die letzten Änderungen waren erforderlich durch die Tatsache, daß auch unser Bundesland eine eigene Landeshauptstadt erhielt und daß dem Zug der Zeit mit dem am 20.Februar 1992 gefaßten Beschluß über die neue Landtagswahlordnung Rechnung getragen wurde. Wobei ich schon weiß, daß die Landtagswahlordnung nur ein Gesetz mit Verfassungsrang war. Noch einmal zum Jahr 1979. In Niederösterreich gab es 30 Jahre lang eine typische ZweiParteienlandschaft im Landtag. Aus dieser Sicht war zweifellos auch bezüglich der politischen und soziologischen Entwicklung die Notwendigkeit einer Anpassung gegeben. Heute haben Minderheitenrechte - und gerade wir Sozialdemokraten bekennen uns dazu - eine andere Wertigkeit und Notwendigkeit. Und, Herr Klubobmann Böhm, eines dieser Rechte ist auch jenes, Resolutionsanträge zu stellen. Im besonderen ein Recht der Minderheit. Lag in diesen 30 Jahren die Differenz der Kräfteverhältnisse bei maximal 20 Prozentpunkten, ist dies heute bedeutend anders. Alleine dadurch, daß eine dritte Kraft in dieses Haus eingezogen ist. In diesem Zusammenhang eine persönliche Bermerkung über die Gemeindewahlordnung als einer, der seit mehr als zwei Jahrzehnten im Gemeinderat tätig ist. Es kann nicht die Meinung des Gesetzgebers sein, daß ein Schreibfehler, oder wenn auf Grund des Lebensalters eine Schriftart nicht gelesen werden kann oder wenn es die Mehrheit beschließt, mandatsentscheidend ist. Oder aber, daß durch ein paar fehlende Millimeter bei einem Stimmzettel einer ganzen Wählergruppe der Eintritt in den Gemeinderat verwehrt wird. (Beifall bei Abg. Dr.Kremnitzer.) Die gesetzlich vorgeschriebenen Maße eines Stimmzettels sind auch mir bekannt. Bei beiden Beispielen hat nicht der Wille der Wähler, sondern die Argumentationsstärke der Wahlmitarbeiter und das sind politische Funktionäre, gezählt. Diese Gesetze sollen geändert werden! Machen wir Schluß mit diesen unwürdigen und den Willen des Wählers entgegenstehenden Vorgangsweisen! Nun zurück zum 20.Februar 1992, dem Beschluß der Landtagswahlordnung: Ich weiß schon, daß damals einige Abgeordnete dieses Hohen Hauses bei der Beschlußfassung die Hand gehoben haben und damit die eigene politische Zukunft wesentlich beeinflußt haben. Aber das ist, Hohes Haus, gelebte Demokratie und wurde heute schon mehrmals erwähnt. Was waren die Hauptanliegen und die Zielsetzungen für diese neue Landtagswahlordnung? Erstens: Näher zum Bürger! Das hat auch der neue Landeshauptmann in seiner Antrittsrede gesagt. Ich möchte Bürgernähe nicht nur in Reden beschwören, sondern auch in meiner Sprache pflegen. Daher muß ich noch etwas hinzufügen. Und zwar zum Begriff "neuer Landeshauptmann". 12 lange Jahre war Dr.Pröll an den Schaltstellen der Politik in den verschiedensten Funktionen. Heute tut der Herr Landeshauptmann so, als sei er ganz neu in der Politik und betreibt Kindesweglegung. Daß er dann jeweils jene Adoptionen durchführt, welche gerade in den Ohren der Wähler besonders gut klingen, ist sein politisches Handeln. In meiner Kinderzeit gab es da so ein Comic-Heftchen. Da gab es einen, der alles erfunden hat, auf der anderen Seite einen, der alles finanzieren sollte. In Niederösterreich erfindet der Herr Landeshauptmann zumindest wöchentlich etwas, oftmals bereits zum zweiten Mal. Die Ausführung und Finanzierung obliegt dann den zuständigen Regierungsmitgliedern oder der NÖ Bevölkerung. Noch einmal zurück zur Landtagswahlordnung: War der vorrangigste Punkt, näher zum Bürger, kam an die zweite Stelle die Überschaubarkeit der Einheiten, sprich Wahlkreise. Mittlerweile wird diese Forderung auch bei der Bildung der Sozialsprengel laut. Und zwar nicht von uns Sozialdemokraten, sondern von Repräsentanten des NÖ Hilfswerkes. Ein ganz wesentlicher Punkt war auch die Schaffung der Möglichkeit, die Stimmabgabe ganz persönlichkeitsbezogen zu ermöglichen, die Grundzüge zum Persönlichkeitswahlrecht. Das Schaffen der Wahlmöglichkeit vor dem Wahltag rundet das Näher zum Bürger in besonderer Weise ab. Die neue Landtagswahlordnung soll auch dazu dienen, daß das Mittun in und bei politischen Entscheidungen wieder von mehr Mitbürgern getragen wird. Unsere Politik - und da meine ich wirklich alle, die auf dem Boden des demokratischen Verständnisses arbeiten - muß mehr Interesse beim Bürger wecken. Dies dient der Demokratie und damit uns allen. Noch einige, wie mir scheint wichtige Punkte: Wie groß die Zahl der Änderungen von Gesetzen und Verordnungen durch EWR und eventuell EG sein wird, ist noch nicht erkennbar. Landesgesetze sind es einige, wie wir aus den Unterlagen des Europa-Ausschusses entnehmen können. Dies gilt auch für eventuellen Änderungen von Verfassungsgesetzen. Bei einer diesbezüglichen Vorbesprechung habe ich jedoch bereits meinen Wunsch deponiert. Änderungen sollen so durchgeführt und abgefaßt werden, daß jeder Bürger damit etwas anfangen kann. Klar, deutlich, verständlich und sinnvoll muß ein Gesetz sein. Dann wird es der Landesbürger gerne als Selbstverständlichkeit einhalten. Daß die Österreichische Volkspartei über die Direktwahl des Landeshauptmannes in Niederösterreich immer wieder diskutiert, ist uns allen bekannt. Dies wurde auch durch den Landeshauptmann an den Bundesrat herangetragen. Zwei Ängste, wie der Herr Klubvorsitzende gesagt hat, sind dabei nicht zu übersehen. Sie unterstellen uns, wir haben Angst, daß wir nicht eine Person für den Landeshauptmann hätten. Sie - das unterstelle ich Ihnen jetzt - haben die Angst, daß Sie diesen, den Sie haben, verlieren können. (Abg. Böhm: Ich habe nicht gesagt, ich unterstelle! Ich sagte, man könnte unterstellen!) Herr Kollege, ich habe gesagt, ich unterstelle! Ich habe es klarer gesagt. Viele Änderungsnotwendigkeiten und auch Änderungswünsche werden in nächster Zeit beraten werden und dem Hohen Haus zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Grundsätzlich haben die politischen Kräfte in diesem Land die Sozialdemokraten und die Volkspartei alleine durch verschiedene Vorwahlsysteme ein Mehr an Demokratie signalisiert. Trotzdem, während die einen noch die besseren für Niederösterreich suchen, haben diesen Personenkreis die Sozialdemokraten bereits gefunden. Eine kleine Bemerkung noch zur letzten Ausschuß-Sitzung. Daß der ÖVP-Landesparteisekretär Dr.Strasser bei der letzten besagten Ausschußsitzung anwesend war, ist sicherlich nur der Vielzahl der Gänge und Räume dieses Hauses zuzuschreiben. Fast drängt es mich, zu sagen, was dem einen sein Rumpold, ist dem anderen sein Strasser. Ich glaube ja nicht, daß die Damen und Herren Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei ihren Landesparteisekretär nicht kennen. Oder daß er gar als Aufpasser dabei war. Beides würde schlecht sein. Das eine für die ÖVP, das andere für die Geschäftsordnung dieses Hauses. Abschließend will ich noch auf etwas Besonderes hinweisen. Gerade wir Sozialdemokraten haben in unserer mehr als hundertjährigen Geschichte immer wieder bewiesen, daß bei uns der Mensch im Mittelpunkt steht. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Alle Veränderungen haben dem Menschen und damit der Demokratie zu dienen. Unter diesem Aspekt sehen wir jeder Erneuerung mit guten Gefühlen für unser Heimatland Niederösterreich entgegen. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Litschauer. Abg. LITSCHAUER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Im Zuge der laufenden Debatte sind von meinen Vorrednern schon viele Feststellungen zur Landesverwaltung im engeren und weitesten Sinn getroffen worden, zu denen konkret sofort etwas zu sagen wäre. Ich werde aber im Zuge meiner Debattenbeiträge auf einzelne Punkte eingehen. Zunächst möchte ich aber, meine verehrten Damen und Herren, einige generelle Feststellungen zum Budget 1993 treffen. Für mich ist es ein erfreulicher Aspekt, daß das Budget 1993 einige beachtliche Schwerpunkte enthält. Und es ist dem Finanzreferenten Mag.Freibauer gelungen, diese Präsentation in einer überzeugenden Weise vorzunehmen. Schon am prozentuellen Anteil der einzelnen Gruppen an den Ausgaben des ordentlichen Teiles des Voranschlages 1993 ist ersichtlich, wo diese Schwerpunkte liegen. Sie wurden auch vielfach von meinen Vorrednern schon angeführt. Die soziale Wohlfahrt und vor allem die Wohnbauförderung wird im Jahre 1993 Impulse brauchen. Diese Impulse werden durch das Budget 1993 gegeben werden. Auch im Kultur- und Wissenschaftsbereich sowie bei Unterricht und Sport sind im Vergleich zum Vorjahr bessere Dotationen ersichtlich. Letztlich sind auch bei der Wirtschaftsförderung Finanzmittel im steigenden Ausmaß erforderlich. Und Sie sind auch vorgesehen, um der sich auch in Österreich abzeichnenden Abschwächung der Konjunktur entgegenzutreten. Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Zum Voranschlag der Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, möchte ich nunmehr einige Anmerkungen machen und ich glaube auch, es sind objektive Darstellungen. Die Gesamtausgaben der Gruppe 0 werden 1993 um 365 Millionen gegenüber dem Jahre 1992 ansteigen. Das entspricht einer prozentuellen Erhöhung von 6,6 %. Betrachtet man nun konkret den Anteil der Personalausgaben, so stellt sich das Bild etwas günstiger dar. Die veranschlagte Erhöhung beträgt hier lediglich 134 Millionen Schilling, was einer prozentmäßigen Steigerung von etwa fünf Prozent entspricht. Die Erhöhung der Personalkosten, die neben der prognostizierten Anhebung der Bezüge im öffentlichen Dienst, dem Ausbau von 3,95 %, was als allseits bekannt gelten darf und natürlich die unumgänglich notwendigen Gehaltserhöhungen und Dienstpostenvermehrungen sind auch hier ebenfalls berücksichtigt. Als positiv, meine verehrten Damen und Herren darf ich in diesem Zusammenhang anmerken, daß der Anteil der veranschlagten Gesamtausgaben der Gruppe 0 am Gesamtbudget des Landes trotz einer 6,6 prozentigen Steigerung im Jahr 1993 nahezu gleich bis ganz geringfügig unter dem Wert des Jahres 1992 liegen wird. Mir ist bewußt, meine werten Damen und Herren - und das ist ja auch heute in der Debatte sehr häufig zum Ausdruck gekommen - jede Erhöhung der Personalausgaben, jede Vermehrung der Dienstposten wird kritisch beleuchtet. Ich stelle aber die Frage, ob diese kritischen Anmerkungen auch die konkrete der Situation der Landesverwaltung genau hinterfragt haben. Ich kann mich heute bei dieser Debatte des Eindruckes nicht erwehren, daß manchmal sehr vorschnell, weil medial wirksam, ohne konkrete Kenntnis der vorhandenen Strukturen und ohne genaues Wissen notwendigen Arbeitsab-läufeund die vorhandenen Zwänge auf Grund oft nur schwer vollziehbarer Gesetze beurteilt wurde. Tatsache ist, meine verehrten Damen und Herren, daß die Anforderungen an die Landesverwaltung aus verschiedenen Gründen ständig steigen. Die Verwaltung bzw. die Erfordernisse der Verwaltung orientieren sich primär an den neuen Regelungen und Normen, die nicht allein auf der Landesebene, sondern vielfach auch auf Bundesebene laufend produziert werden. Diese Gesetzesflut führt natürlich bei den Bürgern oft zu berechtigtem Unmut. Wünsche der Beamtenschaft und der Verwaltung, dazu hier entsprechende Dienstposten einzusetzen um den entsprechenden Anforderungen entgegenzukommen, sind nur in geringem Maße entsprochen worden. Ich möchte auch hier verweisen auf einige Gesetze aus der Bundesebene. Etwa das neue Chemikaliengesetz oder das Wasserrechtsgesetz. Hier sind neue Anforderungen an die Landesverwaltung herangetreten. Ich weiß, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß es hier wenige Lösungsansätze gibt. Aber eines möchte ich heute erwähnen, weil der Herr Landeshauptmann anwesend ist bei unserer Debatte. Vor wenigen Tagen hat er sich zum Ziele gesetzt, daß wir darangehen sollen, einige ganz gezielte konkrete Deregulierungsmaßnahmen durchzuführen. Drei Gesetze sind bereits vorbereitet. Auch von unserem Klubobmann wurde heute darauf hingewiesen. Dieser neue Programmpunkt in Niederösterreich findet zweifelsohne nicht nur seitens der Bevölkerung, sondern, Sie können mir glauben, auch seitens der Beamtenschaft große Zustimmung. Ein zweiter Aspekt, meine verehrten Damen und Herren: Die Anforderungen steigen, weil sich in der letzten Zeit insbesondere die politischen und die wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht nur in unserem Lande, sondern außerhalb unseres Landes, jenseits der Grenzen geändert haben. Hier denke ich an die Öffnung der Ostgrenzen. Durch eine enorme Zunahme des Straßenverkehrs ist es notwendig geworden, insbesondere bei den Bezirksverwaltungsbehörden zusätzliche Arbeitsabläufe mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen. Ich habe hier eine Statistik einer mittleren Bezirkshauptmannschaft herausgenommen. Wir stellen fest, daß beispielsweise seit dem Jahr 1988 etwa der Bereich der Ausstellung von Sichtvermerken von damals 732 auf heute 2.100 angestiegen ist. Ich betone, zu bewältigen mit dem gleichen Personal! Fremdenpolizeiliche Maßnahmen sind notwendig geworden im Bezug auf die Aufenthaltsverbote, auf die Schubhaftverhängungen, auf Ausweisungen. Auch hier gibt es eine ähnliche Statistik. Eine hundertprozentige Steigerung des Arbeitsaufwandes bei den Bezirksverwaltungsbehörden ergab sich durch grenzbedingte Straffälle. Gestatten Sie mir, hier eine Ziffer zu nennen: Von dieser Bezirkshauptmannschaft sind vom Jahr 1989 bis 1990 2.638 derartiger Delikte von den Dienstnehmern wahrzunehmen gewesen. Das erfordert einen zusätzlichen Arbeitsaufwand von 11 Wochen, der wiederum ohne zusätzliches Personal bewältigt werden muß. Auch in Fragen der Umwelt ist eine große Sensibilität festzustellen. Das bedeutet, daß die Bevölkerung bei den Verfahren, bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen, bei Bürgerbeteiligungsverfahren und allen diesen sie berührenden Fragen eine zusätzliche Inanspruchnahme des Behördenapparates an den Tag legt. Die Auswirkungen darauf, das darf ich hier ganz konkret sagen: Es werden längere behördliche Verfahren notwendig. Der persönliche Einsatz der beteiligten Bediensteten durch die Verfahren darf nicht unerwähnt bleiben. Ein enormer Mehraufwand ist damit verbunden. Die zweite Seite dieser Umweltsituation ist die Umweltpolitik womit die Landesverwaltung insbesonders gefordert ist. Nicht nur mit Hilfe entsprechend hoher finanzieller Mittel müssen die Sünden der Vergangenheit korrigiert werden. Sondern auch durch gewaltigen personellen Einsatz, der vorwiegend wiederum von den Landesbediensteten durchzuführen ist. Wenn ich nur an jene Dienststelle denke, meine verehrten Damen und Herren, die mit der Problematik der Mitterndorfer Senke befaßt ist, nämlich die Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt. Hier steht fest, daß zum Beispiel durch personelle Ressourcen es notwendig ist, unter Einbeziehung privater Fachleute, in Permanenz zu arbeiten, um all den Aufträgen nachkommen zu können. Heute ist bei dieser Debatte auch das Wort "Bürgerservice" gefallen. Jawohl, wir bekennen uns dazu! Bürgerservice ist ein Postulat, das von der Bevölkerung verlangt wird. Wir verstehen darunter, daß in der Landesverwaltung die Behörde, die Dienststelle immer näher zum Bürger gerückt wird. Und wir haben auch festgestellt, daß bei den Bezirkshauptmannschaften über 34 Außenstellen mittlerweile eingerichtet wurden. Und wenn heute schon einmal in der Diskussion im Zusammenhang mit den Amtstiteln hier eingeworfen wurde, daß ein gestörtes Verhältnis der Bevölkerung zu den Bediensteten besteht, dann darf ich das insofern korrigieren. Es gibt eine jüngst durchgeführte Umfrage in der Bevölkerung, die bestätigt dem NÖ Landesdienst, daß 47 % der Landesbürger mit der Verwaltung des Landes sehr zufrieden sind. Welche Punkte wurden beurteilt? Schnelle Erledigung, Freundlichkeit, gute Beratung und unbürokratische Vorgangsweise bei den einzelnen Vorsprachen. Vieles soll in Hinkunft, meine verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses trotz dieses positiven Ergebnisses sicherlich vorangetrieben werden. Eines darf dabei jedoch nicht vergessen werden: Das Service liefert nicht nur der Computer. Sondern es wird immer der Mensch, der Bedienstete hier verlangt sein. Und wenn heute auch hier von verschiedener Seite gemeint wurde, man soll jede Serviceleistung intensivieren ohne an Dienstpostenvermehrungen zu denken: Bei dieser Beurteilung stellt sich mir schon eine Frage. Was ich damit zum Ausdruck bringen will, meine verehrten Damen und Herren ist, daß die politische Vorgabe der bürgernahen Verwaltung auch eine entsprechende Berücksichtigung der personellen Notwendigkeit erforderlich macht. Auf der einen Seite eine Verbesserung des Services zu verlangen, auf der anderen Seite aber gleichzeitig der vielleicht populären Forderung nach Verringerung der Dienstposten im öffentlichen Dienst das Wort zu reden, ist für mich ein unlösbarer Widerspruch. Dies möchte ich vor allem Kollegen Dkfm.Rambossek, der jetzt nicht im Saal ist, sagen. Neben diesen vielfältigen Erfordernissen, meine verehrten Damen und Herren, im hoheitlichen Bereich wachsen auch die Anforderungen an die Dienstleistungsbereiche des Landes. Insbesondere im sozialen Bereich, in den Krankenanstalten, in den Heimen, in den Kindergärten. Die notwendigen Änderungen im Gesundheitswesen, die Änderungen der Bevölkerungsstruktur führen vor allem in sozialen Bereichen zu neuen Herausforderungen für die bestehenden Einrichtungen. Dies beginnt im Bereich des Kindergartenwesens mit Schaffung zusätzlicher Kindergartengruppen. Was natürlich sehr im Interesse der Gemeindepolitik gelegen ist. Es geht weiter im Bereich der Krankenanstalten, das geht weiter im Bereiche der Pensionistenheime. Und hier geht es grundsätzlich um eine entscheidende Vermehrung von Dienstposten, die unbedingt berücksichtigt werden muß, um den Anforderungen aus der Bevölkerung zu entsprechen. Daß sich aus all den von mir angeführten Punkten Auswirkungen auch auf die Zahl der Landesdienstposten und des Dienstpostenplanes ergeben, ist klar vollziehbar. Nun darf ich mich ganz kurz, meine verehrten Damen und Herren, auch mit den Zahlen des Dienstpostenplanes 1993 auseinandersetzen. Im Dienstpostenplan 1993 wird es insgesamt eine Vermehrung um 194 Dienstposten geben. Wenn man aber den Dienstpostenplan etwas genauer unter die Lupe nimmt, kann man feststellen, daß schon allein für den Bereich der Landesanstalten 194 Dienstposten erforderlich sind. Es sind erforderlich 84 Dienstposten für die zu eröffnenden neuen Kindergartengruppen im Jahr 1993. Und lediglich 53 Dienstposten sind es, die in der Hoheitsverwaltung eingesetzt werden. Obwohl in Wirklichkeit die Forderungen auf 81 Dienstposten gestellt wurden, konnte durch Einsparungen entsprechender Dienstposten diese Zahl reduziert werden. In der Straßenverwaltung, meine verehrten Damen und Herren, sowie bei den Landeslehrern kommt es zu einer Reduktion von insgesamt 138 Dienstposten. Diese entgegengerechnet ergibt die bereits von mir erwähnte Zahl. Diese Vermehrung, liebe Damen und Herren des Hohen Hauses, ist in Anbetracht der gestiegenen und erweiterten Erfordernisse unbedingt zu akzeptieren. Unabhängig von der geringfügigen Anhebung des Dienstpostens gibt es glücklicherweise in der Landesverwaltung eine Reihe von Faktoren, die eine Vermehrung des Personalbedarfes reduzieren und wesentlich bremsen. Drei möchte ich hier anführen: Ein Faktor ist die Einführung moderner Bürokommunikation. Die rasche Einführung der EDV hat es ermöglicht, daß hier wesentliche Arbeitskapazitäten aufgefangen werden konnten. Viel an Mehrarbeit konnte dabei abgefangen werden. Allerdings, das möchte ich auch betonen, können nicht alle diese Tätigkeiten, vor allem im Bereich des Bürgerservice und der Bürgerbetreuung einfach mit EDV und Technik bewältigt werden. Der Mensch wird auch hier weiterhin die Hauptlast der Arbeit zu tragen haben. Die zweite Ursache, meine verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, warum Postensteigerungen in der Landesverwaltung geringer ausgefallen sind, ist vor allem die Bereitschaft der Mitarbeiter, das möchte ich hier besonders erwähnen, die Bereitschaft der Mitarbeiter, sich der neuen Aufgaben und Herausforderungen zu stellen. In den letzten Jahren haben die in der Verwaltung tätigen Landesbediensteten - und das können Sie sicherlich auch durch persönliche Vorsprachen und Beobachtungen feststellen - eine sehr starke Flexibilität und Anpassungsfähigkeit gezeigt. Nicht nur daß die eindeutig nachweisbare Mehrarbeit, von der ich bereits gesprochen habe, mit nahezu gleichem personellen Stand bewältigt wurde. Sondern vor allem auch aus der Tatsache, daß sich die Dienstnehmer auf die neuen Hilfsmittel rasch umgestellt haben. Gestatten Sie mir jetzt einige Anmerkungen zum Personalaufwand des Jahres 1993. Wenn auch die Personalkosten in absoluten Zahlen geringfügig angewachsen sind, so darf doch festgestellt werden, daß der Anteil der Personalausgaben der Verwaltung an den ordentlichen Ausgaben eine absolut positive Entwicklung zeigt. 1992 betrug der Anteil dieser Personalkosten 23,02 % der ordentlichen Ausgaben. Nach dem Voranschlag 1993 wird dieser Anteil weiter sinken und den Wert 23 % erreichen. Noch deutlicher fällt dieser Vergleich aus, wenn man den Wert des Jahres 1991 heranzieht. Damals betrug der Anteil noch 23,65 %. Diese positive Entwicklung soll fortgesetzt werden durch die Intensivierung einer permanenten Verwaltungsreform. Einer permanenten Verwaltungsreform, die es im NÖ Landesdienst seit vielen Jahren gibt. Derzeit ist gerade eine von der Landesregierung beauftragte renommierte Beraterfirma dabei, den großen Bereich der Sachverständigen zu durchleuchten. Und eine Organisationsstruktur zu erarbeiten, die einen noch effizienteren Einsatz der hochqualifizierten Dienste ermöglichen soll. Die Anforderungen an diese Dienstnehmer, meine verehrten Damen und Herren, die vor allem im hochsensiblen Umweltbereich unter den kritischen Augen der Medien zum Teil sehr brisante Entscheidungen zu treffen haben, steigen vehement an. Zeitgemäße Strukturen helfen mit, den Druck und die Belastung von betroffenen Bediensteten zu nehmen. Der Herr Landeshauptmann hat in diesem Zusammenhang sein besonderes Interesse gezeigt, eine Fortsetzung dieser Verwaltungsreform zu betreiben. Daß der Einsatz der modernen Technologien im Verwaltungsbereich gewisse Kapazitäten freisetzt, die längst wieder für andere und neue Aufgaben gebraucht werden, habe ich bereits erwähnt. Eine Beschleunigung in diesem Bereich kann ich nur sehr begrüßen. Die Landesregierung hat vor kurzem auch unter anderem ein vollkommen neues Informationssystem beschlossen, das sicherlich ein Pilotprojekt sein wird im Reigen der österreichischen Bundesländer. Mit positiven Akzenten wird versucht, verschiedene Verwaltungsabläufe durch die Einführung dieser neuen Methoden des Landesinformationsbürokommunikationssystems zu verbessern. Nun ein Wort zur Dezentralisierung, weil die heute bereits angeschnitten wurde. Diese Dezentralisierung ist für uns in diesem Hohen Hause eine beschlossene Tatsache. Weil sie mit ein Teil der sogenannten Verwaltungsreform ist. Ein Teil der Ver- waltungsreform deshalb, weil einerseits Dienststellen näher zum Bürger gebracht werden, weil es zweitens zusätzliche Anlaufstellen in der Nähe der Ansprechpartner gibt. Und weil es drittens die Möglichkeit gibt, Mitarbeiter näher an ihren Wohnsitz zu versetzen. Viertens - und das möchte ich vor allem an Herrn Kollegen Dr.Kremnitzer richten - verstehe ich auch unter Dezentralisierung insofern eine Reform, daß Agenden der Zentrale in die Regionen verlegt werden, was naturgemäß eine Reduktion der notwendigen Dienstposten im zukünftigen Landhaus mit sich bringen wird. Ich darf vielleicht konkret einige Zahlen nennen, weil heute unter anderem auch gesagt wurde, es handelt sich bei der Dezentralisierung immer nur um Ankündigungen. Erlauben Sie mir, meine verehrten Damen und Herren, einige komplexe Zahlen zu nennen aus dem Jahre 1992. Insgesamt wurden 140 Dienstposten von der Zentrale in die einzelnen Regionen verlegt. Die nächsten Maßnahmen werden konkret in Horn mit etwa 40 Dienstposten und in weiterer Folge in Baden mit 60 Dienstposten gesetzt werden. Auch das hat wieder zur Folge - und das ist das Konzept, von dem wir ausgegangen sind, als der Raumbedarf für St.Pölten konzipiert wurde - daß die vorzunehmenden Dezentralisierungen von 700 bis 800 Dienstposten in die einzelnen Regionen in der Zentrale nicht mehr aufscheinen werden. Die weiteren Dezentralisierungsmaßnahmen darf ich mir daher ersparen. Damit komme ich zu einem Kapitel, das heute bereits die Wogen sehr hoch gehen ließ, nämlich zu dem sogenannten Thema der Ausschreibung der Dienstposten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zu einem Thema Stellung nehmen, das hier von verschiedener Seite beleuchtet wurde. Ich möchte in diesem Zusammenhang erinnern daran, daß der Herr Landeshauptmann in seiner Grundsatzerklärung nach seiner Wahl dieses Thema aufgegriffen hat. Und unmißverständlich klargestellt hat, daß es hier sehr bald eine Regelung, auf welcher Basis immer, geben soll. Es ist auch hier von der ÖVP-Seite vor wenigen Tagen ein ganz konkreter Antrag gestellt worden. Ich weiß, daß die Frage eines Ausschreibungsgesetzes ein Hauptthema der FPÖ ist, aber auch ein Thema der Sozialdemokraten. Man braucht ja nur die Presseaussendungen der letzten Tage zu betrachten oder die Diskussion heute hier im Hohen Haus. Wir kennen alle mitsammen die Ausgangslage. Wir haben schon im Jahr 1988 im VerfassungsAusschuß, auch im Unterausschuß dieses Thema behandelt. Wir kennen die Tatsache, daß es beim Bund ein Ausschreibungsgesetz gibt. Aber daß dieses Ausschreibungsgesetz auf Bundesebene in der Praxis kaum umzusetzen war. Der Bund und auch einige Länder haben bereits Ausschreibungsgesetze zur Objektivierung der Aufnahme von Bediensteten und Besetzung von Spitzenfunktionen erlassen. Das Aufnahmeverfahren beim Bund hatte konkret zahlreiche negative Erscheinungen zur Folge. Ich darf sie in Erinnerung rufen. Eine immens aufwendiges Verfahren mit ausufernder Administration. Mit allen seinen negativen Auswirkungen, wie zusätzliche Dienstposten, eine lange Verfahrensdauer und hohe Kosten. Zwischenzeitlich hat eine Novelle auf Bundesebene eine geringfügige Verbesserung erbracht. Aber auch dieses Modell befriedigt uns noch immer nicht. Daher wollen wir nunmehr einen neuen Weg gehen. Faktum ist, meine verehrten Damen und Herren, daß bei einer neuen Regelung dieser Thematik wir bestrebt sein müssen, all die unerwünschten Begleiterscheinungen, die es in negativer Weise auf Bundesebene und auch bei anderen Ländern gegeben hat, zu verhindern. Weiters müssen wir nach meinem Dafürhalten bestimmte Vorgaben erfüllen. Nämlich, der Zeitraum zwischen Ausschreibung und Aufnahme muß möglichst kurz gehalten werden. Das Verfahren darf nicht zu einem Bürokratisierungsschub in der Personalverwaltung führen. Eine sofortige Besetzung von dringend benötigten Posten muß in Teilbereichen möglich sein. Eine begleitende Kontrolle soll eingeführt werden, damit die ständigen Bedenken auch zerstreut werden können. Beschwerden übergangener Bewerber sollen überprüft werden und schließlich sollen durchaus - und dazu stehe ich - private Personalberatungsunternehmen auch herangezogen werden. Außerdem - und da möchte ich den Kollegen Mag.Kaufmann erwähnen - werden wir versuchen, in diesem Zusammenhang der neuen Aufgabenstellungen und eines neuen Ausschreibungsgesetzes, insbesondere älteren Dienstnehmern ab dem 50. Lebensjahr auch im Landesdienst in Niederösterreich unter die Arme zu greifen. Erinnernd möchte ich zum Projekt des Ausschreibungsverfahrens abschließend noch eines anmerken: Ich stimme hier mit Landesrat Dr.Bauer, der sich vor kurzem in einer Pressekonferenz ausführlich mit diesem Thema beschäftigt hat, überein, daß es sich bei der ganzen Angelegenheit um ein sehr sensibles Thema handelt. Und daß schon deshalb eine überlegte Vorgangsweise, Kollege Icha, eine überlegte Vorgangsweise eingeschlagen werden muß. Wir sind auch dafür, daß bestimmte Kriterien festgelegt und der Aufnahme zugrunde gelegt werden, wie sie soeben Kollege Dr.Kremnitzer auch ausgeführt hat. Soweit zum Ausschreibungsgesetz. Einige Anmerkungen in diesem Zusammenhang zu den immer wieder ins Spiel gebrachten Personalvertretungswahlen. Kollege Dr.Kremnitzer hat sich heute damit beschäftigt. Er hat scheinbar eine Vielzahl von Gesprächen mit Landesbediensteten geführt. Ich hätte diese gerne auch kennengelernt, von denen er gemeint hat, sie äußerten ihm, daß sie bei uns ständig unter Druck stehen. Ich würde ganz gerne mit ihnen ein Gespräch führen. Ich kann es mir einfach nicht vorstellen. Denn sonst würden nicht die Personalvertretungswahlen, die in einer Wahlzelle geheim vonstatten gehen, diese Ergebnisse bringen. Lassen wir bitte diese Dramatisierung in diesem Haus! Tun wir nicht so, als wenn nicht auch woanders vielleicht derartige Vorgänge wären. Ich verweise nur darauf, weil wir im gleichen Ort zu Hause sind, gelegentlich in der Laaerstraße in einer Dienststelle vorbeizusehen. Du weißt ganz genau, Kollege Dr.Kremnitzer, welche Dienststelle des öffentlichen Dienstes ich meine, Kollege Icha nickt mir bereits zustimmend zu. Ich sage es ganz konkret, es ist das Finanzamt in Korneuburg. (Unruhe bei der FPÖ.) Kollege Dr.Kremnitzer, Du sollst nicht irgendetwas anprangern, wo Du ständig aus- und eingehst und intervenierst. Vielmehr möchte ich hier festhalten, daß wir bemüht sind. Und es ist überall auch feststellbar, daß bei den Personalvertretungswahlergebnissen die Arbeit der Funktionäre und der Vertreter beurteilt wird. Ich darf mich noch mit einem Kapitel beschäftigen, das auch heute angeführt wurde. Nämlich die Privatisierung der Straßenmeistereien. Von Deinen Kollegen wurden sie Straßenmeiereien genannt, das war sicherlich ein Versprecher. Zu den Straßenmeistereien wäre schon zu sagen, wenn man sich ein bißchen den Dienstpostenplan genauer anschaut, wird man feststellen, daß im Bereiche des Dienstpostenplanes 1993 eine nicht unbeträchtliche Anzahl auch von Einsparungen festzustellen sind. Tatsache ist, daß in der Straßenverwaltung früher als in anderen Bereichen Kosten-Nutzen-Analysen vor langer Zeit schon angestellt wurden um bestehende Schwachstellen auszuräumen durch innerbetriebliche Maßnahmen. Das reicht bis hin zur Vergabe von Arbeiten an Private. Und das sei auch hier angeführt, damit diese Maßnahmen eine entsprechende Aufrechterhaltung und Effizienz der Leistungen auch gewährleisten können. Die Straßenverwaltung in Niederösterreich leistet vorzügliche Dienste im Sinne der Bevölkerung und der Sicherheit! Der Versuch der Privatisierung der Ostautobahn: Es wurde uns sogar von den Medien bestätigt, ich sage hier nicht, von welchen, daß das eine Privatisierung mit Bauchweh gewesen ist. Wenn man solche Privatisierungserfahrungen in gleich gelagerten Fällen kennt, wird man sie nicht nachvollziehen müssen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und genau das ist auch der Punkt, Kollege Dr.Kremnitzer, der mich bei den Aussagen immer wieder skeptisch stimmt. Ich habe so den Eindruck, es geht hier gar nicht sosehr um die Leistung der Straßenverwaltung, es geht vielmehr um die Effizienz der eingesetzten Mittel. Die Sache an sich, glaube ich, wie es draußen funktioniert, Herr Klubobmann von der Freiheitlichen Partei, steht aber unter dem Schlagwort der "Privatisierung um der Privatisierung Willen". Dies sage ich ganz bewußt. Es geht darum, in diesem Bereich dem öffentlichen Dienst kein gutes Zeugnis auszustellen. Dies, obwohl Du selber dieser Gruppe angehörst. Dir geht es darum, damit in der Öffentlichkeit immer ein Thema zu schüren. Aber auch durch die Wiederholung des Themas wird das Problem kein anderes. Und ich darf nunmehr zum Schluß kommen, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den verschiedenen Anträgen, die von der Fraktion der Freiheitlichen Partei eingebracht wurden. Zum Resolutionsantrag des Dkfm.Rambossek betreffend Verwaltungsreform: Dazu möchte ich festhalten, daß dieser Antrag meines Erachtens verspätet kommt, weil wir im Lande Niederösterreich seit Jahren eine effizient betriebene Verwaltungsreform haben. Zwei Beispiele gefällig? Die Agrarbezirksbehörde wurde von einer renommierten Privatfirma überprüft. Das Ergebnis war, daß die Agrarbezirksbehörde dezentralisiert wird, der kleinste Teil von 200 Bediensteten wird nach St.Pölten übersiedeln. Ein Teil ist bereits nach Hollabrunn verlegt worden, der nächste Teil wird nach Baden verlegt. Das ist bereits der Erfolg einer sogenannten Verwaltungsreform in diesem Bereich. Der nächste Bereich wird durchleuchtet, das sind die technischen Sachverständigen. Auch darauf habe ich heute schon hingewiesen. Daher sehe ich absolut keine Veranlassung, diesem Antrag auf Durchführung einer Verwaltungsreform beizutreten, weil diese längst im NÖ Landesdienst läuft. Zum zweiten Antrag des Kollegen Ing.Weinmeier auf Urabstimmung betreffend der Abschaffung der Amtstitel im NÖ Landesdienst. Hiezu möchte ich festhalten, daß wir zunächst die Entwicklung auf der Bundesebene abwarten. Im Zusammenhang mit der sogenannten Besoldungsreform ist dort diese Diskussion im Gange und wir werden diese Entwicklung, Mitte des Jahres wird es ja ein Ergebnis geben, dann auch zur Grundlage für unsere weiteren Überlegungen machen. Ich sage noch einmal, die Amtstitelfrage ist für uns kein Urproblem. Wir sind in dieser Frage sehr flexibel. Aber zum gegebenen Zeitpunkt halte ich es nicht für sinnvoll, diesem Antrag beizutreten. Zum dritten Resolutionsantrag des Dr.Kremnitzer, Objektivierung bei Stellenbesetzungen: Ich habe bereits bei meinen Ausführungen darauf hingewiesen, daß dieses Thema bereits im Jahr 1988 von unserer Fraktion zu behandeln begonnen wurde im Verfassungs-Ausschuß, im Unterausschuß. Man ist damals übereingekommen, wir wollen die Ergebnisse auf Bundesebene abwarten. In der Zwischenzeit sind diese bekannt. Es zeigt sich, daß die Ergebnisse dieser sogenannten Ausschreibungsnormen nicht unbedingt eine Basis für unsere Regelung ist. Daher habe ich diese Punktation in meinen Ausführungen gebracht. Aus diesem Grunde lehnen wir auch diesen Antrag ab. Meine verehrten Damen und Herren! Im Übrigen wird die ÖVP-Fraktion der Gruppe 0 des Voranschlages die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Icha. Abg. ICHA (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den Resolutionsanträgen in aller Kürze. Vielleicht vorweg; auch wir sind der Meinung, daß es vorwiegend das Recht der Minderheit im Hause ist, Resolutionsanträge einzubringen. Weil es eine der wenigen Möglichkeiten ist, wie eine Minderheit politische Themen hier aktualisiert. Wir glauben daher, daß es eine Mehrheit durchaus leichter hat, auf das Einbringen von Resolutionsanträgen zu verzichten. Weil eine Mehrheit ganz andere Möglichkeiten hat. Wir haben also hier drei Resolutionsanträge der Freiheitlichen liegen. Amtstitel und Verwaltungsreform: Hier schließen wir uns im wesentlichen dem an, was mein Vorredner gerade erklärt hat. Bei der Objektivierung der Stellenbesetzung, meine Damen und Herren, da können wir mit Ihnen nicht einer Meinung sein. Hier besteht Handlungsbedarf und hier wird etwas geschehen müssen! Diesem Antrag der Freiheitlichen Fraktion werden wir unsere Zustimmung geben. Und auch wenn Sie wieder irgendwo oder ein Parteisekretär sich irgendwo bemüßigt sieht, hier von einer Koalition zu reden: Es wird auch Abstimmungen geben und die hat es schon gegeben, wo Ihr einer Meinung gewesen seid. Aber, daß der Resolutionsantrag des Kollegen Präsident Haufek ganz kühl abgewiesen und von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt wird, ist für uns eine beträchtliche Enttäuschung. Wir haben hier seinerzeit ein gutes Instrument gemeinsam beschlossen. Wir sind der Meinung, daß dieses Instrument, das sich bewährt hat, einerseits von den Richtlinien und andererseits von der finanziellen Ausstattung her, verbessert werden müßte. Daß es durchaus auch für die Wirtschaftsbelebung bei entsprechend größerer Aufstockung herangezogen werden könnte. Und daß es daher durchaus ein brauchbares Instrument darstellte. Wenn hier von Lizitation gesprochen wird, dann glaube ich, ist das gerade angesichts dieses Themas wirklich verfehlt. Wir nehmen zur Kenntnis, daß wir in der Minderheit bleiben. Aber nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß das Thema damit nicht vom Tisch ist! (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Eine weitere Wortmeldung nicht nicht vor, die Berichterstatter haben das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Ich verzichte! Berichterstatter Abg. Dipl.Ing.TOMS (ÖVP): Ich verzichte! PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung sowie vier Resolutionsanträge. Ich ersuche den Berichterstatter, den Antrag zur Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, ordentlicher Teil, außerordentlicher Teil, zu stellen. Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Ich stelle den Antrag, die Gruppe 0, Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung im ordentlichen Teil mit Ausgaben von S 5.855,018.000,-- und Einnahmen von S 717,602.000,-- sowie im außerordentlichen Teil mit Ausgaben von S 62,907.000,-- und Einnahmen von S 1.000,-- zu genehmigen. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (nach Abstimmung über die Gruppe 0, Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung, ordentlicher Teil und außerordentlicher Teil, in Erfordernis und Bedeckung): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung ÖVP und SPÖ; Ablehnung FPÖ.) Wir kommen zur Abstimmung bezüglich der eingebrachten Resolutionsanträge. Als erstes wird abgestimmt über den Antrag des Abgeordneten Dkfm.Rambossek betreffend Verwaltungsreform. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Abgelehnt! (Zustimmung FPÖ; Ablehnung ÖVP und SPÖ.) Resolutionsantrag Nr.2, eingebracht von Herrn Präsident Haufek, betrifft Erhöhung der Regionalisierungsmittel. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Abgelehnt! (Zustimmung SPÖ und FPÖ; Ablehnung ÖVP.) Als dritter Resolutionsantrag wurde von Herrn Abgeordneten Ing.Weinmeier betreffend Abschaffung der Amtstitel derselbe eingebracht. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Abgelehnt! (Zustimmung FPÖ; Ablehnung ÖVP und SPÖ.) Als letzten Resolutionsantrag wird über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer betreffend Objektivierung bei Stellenbesetzungen abgestimmt. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Abgelehnt! (Zustimmung SPÖ und FPÖ; Ablehnung ÖVP.) Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über das Geschäftsstück Zahl 486/A-1/74. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf sowie über den Antrag des Bau-Ausschusses, betreffend Änderung des Raumordnungsgesetzes): Einstimmig angenommen! Ich ersuche den Berichterstatter, zur Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher und außerordentlicher Teil zu berichten. Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): In die Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit fallen Einnahmen und Ausgaben für Feuerwehrwesen, Katastrophendienst und Landesverteidigung. Im ordentlichen Teil werden Ausgaben von S 208,670.000,-- ausgewiesen, denen Einnahmen von S 47,679.000,-- gegenüberstehen. Der Anteil der Ausgaben am Ausgabenvolumen des ordentlichen Teiles beträgt 0,55 %. Herr Präsident! Ich bitte, die Debatte einzuleiten. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als erster gelangt zu Wort Herr Abgeordneter Sivec. Abg. SIVEC (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hoher Landtag! Die Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit, ist erfreulicherweise in diesem Jahr höher dotiert. Wenn die Erhöhung auch nur 0,02 % auf ganze 0,55 % ausmacht, oder, in Schilling ausgedrückt eine Erhöhung von rund 19 Millionen Schilling darstellt, so ist es doch positiv zu bewerten und erfreulich, daß ein Aufwärtstrend in der Gruppe 1 vorhanden ist. Betrachtet man diese Mehrausgaben genauer, dann sieht man, daß eine Million für den Zivilschutz zur Verfügung gestellt wird, damit dieser seinen wichtigen Aufgaben für Niederösterreich gerecht wird. 12 Millionen sind für Katastrophendienste vorgesehen, und fünf Millionen für die Freiwillige Feuerwehr. Aber selbst mit dieser Erhöhung, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird das Auslangen für das Jahr 1993 nicht gefunden werden. Und ich glaube schon jetzt, daß wesentliche Mehrausgaben für das Jahr 1993 erforderlich sein werden. Man müßte sich heute schon Gedanken machen, wie diese Mehrausgaben im Jahre 1993 bedeckt werden. Allein der Ausbau des flächendeckenden Warn- und Alarmsystems erfordert wesentlich mehr Mittel, als im Voranschlag vorgesehen sind. Der derzeitige Ausbaustand ist mehr als unbefriedigend. In 16 Bezirken Niederösterreichs ist der Ausbau teilweise oder zur Gänze abgeschlossen. In den Bezirken Melk, Scheibbs und Korneuburg, Lilienfeld und Schwechat ist die Finanzierung zum Ausbau bei weitem noch nicht gesichert. Die Landesregierung hat zwar für die Bezirke die Vorfinanzierung beschlossen, aber ein Ausbautermin ist noch in weiter Ferne. In vielen Bezirken ist die Bezirkswarnzentrale noch immer nicht eingerichtet. Auch gibt es große personelle Probleme in diesen Warnzentralen. Die Errichtung der Bezirkswarnzentralen geht nur schleppend vor sich. Angeblich sind die Firmen, die auf Grund der Ausschreibung den Zuschlag bekommen haben, säumig. Oder Sie sind aus anderen Gründen nicht in der Lage die erforderlichen Einrichtungen zu liefern. Wenn mit der ersten Ausbaustufe, meine sehr verehrten Damen und Herren, 60 % der Bevölkerung in den Gemeinden bereits akustisch durch Warnanlagen erreicht werden sollen, was derzeit noch in keiner Weise möglich ist, stellt sich die Frage, wann der Gesamtausbau in Niederösterreich abgeschlossen sein wird. Bemerkt man, daß der Artikel 15a-Vertrag, der zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen wurde, bereits am 13.2.1988 in Kraft getreten ist, so erkennt man deutlich den schleppenden Ausbau des Warn- und Alarmsystems in Niederösterreich. Wir können froh sein, daß es in den letzten Jahren in Niederösterreich zu keinen größeren Katastrophen gekommen ist und daß sich auch keine Störfälle mit weitreichender Wirkung ereignet haben. Bei einer Besichtigung vor 14 Tagen in der Bundeswarnzentrale konnten wir feststellen, daß die Bundesländer Kärnten, Burgenland, Steiermark, Salzburg und Oberösterreich bereits vollständig ausgebaut und mit einer voll funktionsfähigen Landeswarnzentrale ausgerüstet sind. Wobei dort bereits eine flächendeckende Warnung über die Bundeswarnzentrale möglich ist. Auch bei einem Störfall ist es möglich, durch ein vernetztes Informationssystem Daten gleichzeitig an die bereits angeschlossenen voll ausgebauten Bundesländer zu übermitteln. Der zuständige Landesrat ist nicht da, aber ich sage es trotzdem: Sehr geehrter Herr Landesrat Blochberger! Ich darf Sie als zuständiges Regierungsmitglied auffordern, dafür Sorge zu tragen, daß der Ausbau des Warn- und Alarmsystems in Niederösterreich so rasch als möglich abgeschlossen wird. Denn gerade in Niederösterreich als Grenzland, das von Kernkraftwerken in der Tschechoslowakei, die nicht dem letzten Stand der Technik entsprechen, umgeben ist, läuft immer wieder Gefahr, bei einem Störfall nicht rechtzeitig alarmiert werden zu können. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn die Gemeinden sich schon bereit erklärt haben, die Vorfinanzierung zu übernehmen, so muß es auch möglich sein, daß das Land Niederösterreich Mittel für den Endausbau der Warn- und Alarmzentralen zur Verfügung stellt. Aber zur öffentlichen Sicherheit gehört mehr. Dazu gehört die Exekutive, das Bundesheer, Zivilschutz, die Rettungsorganisationen, das Rote Kreuz und auch die Feuerwehr. Gerade die Feuerwehren haben in dem abgelaufenen Jahr wiederum über 50.000 Einsätze verschiedenster Art geleistet, wobei auch heuer wiederum die Zahl der technischen Einsätze, etwa nach Verkehrsunfällen im Steigen begriffen war. Der größte Einsatz im heurigen Jahr war der Waldbrand am Schneeberg. Dabei haben die Feuerwehren und ihre Kommanden bewiesen, daß die Ausbildung, die Einsatzpläne und die Ausrüstung auf Katastrophen abgestimmt sind. Und auch, daß die Organisation im Bereich der Brandbekämpfung über eine gute Abstimmung mit anderen Diensten verfügt. Dieser Einsatz, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat aber auch gezeigt, daß es trotz des neuen Feuerwehrgesetzes immer noch Probleme bei der Freistellung der Feuerwehrmänner gibt. Bei länger anhaltenden Einsätzen, wie dies bei dem Waldbrand am Schneeberg der Fall war, könnte die Einsatzbereitschaft in den Bezirken für die Ablöse der im Einsatz befindlichen Feuerwehrmänner nur sehr schlecht gewährleistet werden. Daher muß neuerlich dieses Problem der Dienstfreistellung in den zuständigen Gremien behandelt werden. Wenn für Bundesbedienstete, wie im Zuge einer Anfrage des Abgeordneten zum Nationalrat Kiermaier an den Bundeskanzler festgestellt wurde, die Möglichkeit besteht, nach Rücksprache mit den einzelnen Ministerien, für Feuerwehrleute Sonderurlaub zu gewähren, dann soll diese Regelung auch in anderen Bereichen Gültigkeit haben. Bundesweit trifft das ja in der Relation nur auf wenige Feuerwehrmänner zu. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Forderung der Freiwilligen Feuerwehren nach Abschaffung der sogenannten Normverbrauchsabgabe für Feuerwehrfahrzeuge besteht nach wie vor. Bezüglich eines Resolutionsantrages, der hier im Landtag beschlossen wurde, konnte noch keine Einigung auf Bundesebene erzielt werden. Die zuständigen Regierungsmitglieder vertreten die Auffassung, daß Feuerwehrfahrzeuge, die nicht für die Personenbeförderung bestimmt sind, von der sogenannten NOVAG befreit sind. Lediglich Kommandofahrzeuge, die unter der Zolltarifnummer 8703 eingereiht sind, sollen von der Normverbrauchsabgabe betroffen sein. Weitere Gespräche betreffend der Abschaffung der Normverbrauchssteuer sind daher im Interesse der Freiwilligen Feuerwehren zu führen. Es wird jedoch bemerkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß vom gesamten Fahrzeugpark, den die Freiwillige Feuerwehren besitzen, angeblich nur sechs bis zehn Fahrzeuge betroffen sein sollen. Dies auf ganz Niederösterreich bezogen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die Forderung der Freiwilligen Feuerwehren auf Streichung der Kapitalsertragssteuer steht im Raum. Ich glaube, hier muß ebenfalls genau geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, eine Ausnahme zum Gesetz zu beschließen. Da es ja nicht nur die Feuerwehren sind, die angespartes Kapital und Rücklagen aufweisen, sondern auch andere freiwillige Institutionen. Wenn man aber immer öfter hört, daß die Feuerwehren mit der Finanzierung ihres Betriebes und der Anschaffung von Fahrzeugen zunehmend Schwierigkeiten haben, so kann der Betrag, der auf den Sparbüchern der Freiwilligen Feuerwehren liegt, keine allzu große Summe ausweisen. Daher kann auch der Ertrag, der aus der Kapitalertragssteuer für den Finanzminister erfließt, nur unwesentliche Bedeutung haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ein paar Sätze zur Exekutive. Das Thema Sicherheit ist in den letzten Tagen und Wochen und in der letzten Zeit immer wieder in aller Munde. Es wird auch von den Medien sehr gerne aufgegriffen, wie zum Beispiel die Zusammenlegung von Gendarmerieposten, Grenzsicherung, mehr Beamte für die Exekutive, schlechte Verkehrsüberwachung, um nur einige Punkte zu nennen. Aber auch das Gegenteil hört man immer wieder. Zu viel Beamte, Polizeistaat wird kolportiert. Das ist die Kehrseite der Medaille. Für eine bessere Ausrüstung und Umgestaltung hat die Bundesregierung die sogenannte Sicherheitsmilliarde zur Verfügung gestellt, die den Wünschen nach mehr Personal und bessere Ausrüstung Rechnung tragen wird. Die Kriminalitätsstatistik in Niederösterreich zeigt, daß bestimmte Sorgen und Ängste berechtigt sind. Die strafbaren Handlungen haben im Vergleichszeitraum Jänner bis Juli 1991, auf 1992 hochgerechnet, zugenommen. Waren es im Jahre 1991 noch 26.420 Delikte, so sind im Jahre 1992 bereits 32.514 Delikte vorgekommen. Die Zunahme der strafbaren Handlungen ist vorwiegend auf Einbrüche, Auto- und Fahrraddiebstähle zurückzuführen. Hier handelt es sich nicht nur um sogenannte Gelegenheitsdiebstähle, sondern um das organisierte, von langer Hand vorbereitete Verbrechen. Auch die Unfälle haben im Vergleichszeitraum zugenommen. Dies wohl deshalb, weil ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die Öffnung der Ostgrenze eingetreten ist. Erschreckend dabei ist der Anstieg der Anzahl der Verkehrstoten von 359 auf 411. Bei den Verletzten gab es eine leichte Erhöhung auf 452 Personen. Meine Damen und Herren! Vergleicht man jedoch den Fahrzeugstand aus dem Jahre 1960 zu 1992, so gab es 1960 222.692 Fahrzeuge in Niederösterreich. Heute gibt es in Niederösterreich 957.793 Fahrzeuge. Das heißt, eine Steigerung von mehr als 300 %. Warum sage ich das, meine Damen und Herren? Vergleicht man die Verkehrstoten vom Jahre 1991 zu denen aus 1960, so gab es "nur" - unter Anführungszeichen - 10 Verkehrstote im Jahre 1992 gegenüber 1960 mehr. Das bedeutet, bei einer Zunahme von 300 % an Fahrzeugen sind also die Verkehrstoten - jeder Tote ist zu viel - nur um 10 gestiegen. Daraus kann geschlossen werden, daß die Überwachung des Verkehrs durch die Exekutive ausreichend ist. Der Bürger hat allerdings das Gefühl, es müßte noch mehr für die Sicherheit des Verkehrs getan werden. Dies sicherlich zum Teil mit Recht. Auch die Aufklärungsquote der Strafdelikte in Niederösterreich zeigt, daß in diesem Bereich vieles besser geworden ist. Der überwiegende Teil der strafbaren Handlungen und Verbrechensdelikte konnte aufgeklärt werden. Was die Grenzsicherung betrifft, wurden in den Grenzbezirken in Niederösterreich 133 Planposten zugewiesen. Derzeit sind 89 ausgebildete Grenzgendarmen im Einsatz und versehen auf 16 Grenzbezirksabschnittsposten zur vollsten Zufriedenheit ihren Dienst. 35 Grenzgendarmen befinden sich noch in Ausbildung und werden in absehbarer Zeit den Grenzabschnittsposten zugeteilt. Betrachtet man die Tätigkeit dieser Grenzgendarmen in der Zeit vom 1.3. bis 31.8.1992, so wurden von diesen Bediensteten bei großteils gemischt geführten Patrouillen 199 illegale Grenzübergänger aufgegriffen. Vergleicht man diese Ziffer mit dem Einsatz des österreichischen Bundesheeres an der Ostgrenze im Burgenland, dann zeigt es, daß das Bundesheer seit Beginn der Assistenzeinsatzes an der Grenze 54.000 Soldaten im Einsatz hatte, wobei 15.000 Grenzgänger unterschiedlicher Nationalität aufgegriffen wurden. Meine Damen und Herren! Das zeigt also, daß die 99 Grenzgendarmen, in Prozent hochgerechnet, eine ausgezeichnete Leistung erbracht haben. Noch einen Satz, meine Damen und Herren, zur Zusammenlegung der Gendarmerieposten: Ich kann nicht beurteilen, ob die Zusammenlegung der Gendarmerieposten mehr oder weniger Sicherheit gebracht hat oder bringen wird. Eines ist sicher: Daß die Anwesenheit eines Exekutivorganes in einer der Gemeinden, die derzeit mit einem Posten versehen ist, für alle Bevölkerungsteile mehr Sicherheitsgefühl bringt. Ich könnte mir aber vorstellen, daß seitens des Landesgendarmeriekommandos oder des Innenministeriums ein Erfahrungsbericht aus jenen Gemeinden erstellt wird, die bereits eine Zusammenlegung der Gendarmerieposten hinter sich haben. Für die weitere Zusammenlegung von Gendarmerieposten, was gerade die Grenzlandbezirke Gänserndorf oder Gmünd etwa betrifft, sollte man die Überlegung anstellen, ob die Aufstockung dieser Grenzlandposten durch die äußerst erfolgreiche Tätigkeit der Grenzgendarmen nicht sinnvoller wäre als eine Zusammenlegung. Allein schon - und das sage ich noch einmal - die Anwesenheit eines Exekutivorganes im Grenzlandbereich bedeutet für die Bevölkerung mehr Sicherheit. Dies zeigt sich auch auf Grund einer Umfrage im Burgenland. Daß nämlich allein schon die Präsenz der Assistenzeinsatz leistenden Bundesheersoldaten ein erhöhteres Sicherheitsgefühl vermittelt hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor weitere Gendarmerieposten in Niederösterreich geschlossen werden, soll man nochmals mit den zuständigen Behörden, dem Landesgendarmeriekommando, dem Innenministerium, aber auch mit den örtlichen Bezirkskommanden verhandeln. Und dann erst den nächsten Schritt entscheiden. Hohes Haus! Ich darf abschließend allen Organisationen, der Freiwilligen Feuerwehr, dem Roten Kreuz, Arbeiter-Samariterbund und den Organen des Zivilschutzes, aber auch der Exekutive und dem Bundesheer sowie der Landesfeuerwehrschule und der Abteilung VI/9 für die erbrachten Leistungen im abgelaufenen Jahr danken. Denn durch ihren Einsatz haben sie wesentlich zur Sicherheit in Niederösterreich beigetragen. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Friewald. Abg. FRIEWALD (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren der Regierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit! Mein Vorredner hat dieses Wort sehr oft in den Mund genommen. Dieses Wort bedeutet auch ein Gefühl. Es ist nicht zu quantifizieren. Sondern jeder einzelne Mensch bewertet es für sich selbst individuell und es ist daher ein sehr gefühlsbezogener Begriff. Es ist aber wichtig, das Gefühl Sicherheit jedem Menschen mitzugeben, damit er sich wohl fühlt. Dieses Wohlfühlen wollen wir auch in unserem Land haben. Ich glaube daher, daß dem entsprechend in Niederösterreich auf die Frage der Sicherheit unserer Bevölkerung Wert gelegt wurde und auch in Zukunft Wert gelegt wird. Ich war bei den Emotionen, die es im Bereich der Sicherheit gibt. Zu diesem Thema haben wir im Voranschlag auch in derselben Gruppe die Frage der Ausländer und der Ausländerproblematik in unserem Land. Dies ist genauso für mich eine Frage der Emotion. Und sehr wichtig ist auch, daß hier das Gehirn mitverwendet wird. Daß wir nachdenken, in welchem Bereich es Probleme gibt und in welchem keine Probleme bestehen. Denn wenn das oberste Ziel im politischen Leben immer wieder die Frage des friedlichen, gemeinsamen Lebens in Freiheit ist, dann bewerten wir uns als Menschen gleich und stellen dies als oberste Prämisse, als Ziel unseres Lebensgefühl an die vorderste Front. Gerade in einer Zeit, in der Europa offen wird, da wir offene Grenzen haben, endlich auch Leute, die in ihrem Staatsgefüge eingesperrt waren, über die Grenzen kommen können, bewegt uns diese Frage von Ausländern und Inländern immer mehr. Ja, mir ist schon klar, daß es ein Staatsgefüge gibt, daß es Selbstwertgefühl gibt, daß wir auf Traditionen im Inland, sprich jeder in seiner Region pochen. Aber bitte, bewerten wir uns nicht alle als Menschen, egal ob ich ein Schwarzer, ein Weißer bin. Sind wir nicht alle Menschen? Vergessen wir diese Prämisse nicht sehr oft? Wir sprechen von Ausländern, die in Österreich sind. Wir sprechen davon in verschiedensten Aussagen, das Boot ist voll, unser Land ist überflutet. Ja, wir fühlen uns bedroht von denen, die zu uns kommen und mit uns leben wollen. Ist es wirklich so? Meine geschätzten Damen und Herren! Unter dem Deckmantel des Begriffes "Ausländer" werfen wir alles in einen Topf und gehen mit diesem Begriff für mich und für meine Einstellung zum Leben sehr mies um. Beleuchten wir ihn tatsächlich. Wir haben in Österreich 550.000 registrierte Gastarbeiter. Leute, die zu uns gekommen sind, weil wir sie gebraucht haben. Ja, meine geschätzten Damen und Herren Kollegen von der FPÖ! Wir haben sie geholt. Unsere Unternehmen hatten Bedarf. Diese Leute haben uns geholfen, unser Gesellschaftsgefüge, unsere Wirtschaft entsprechend aufzubauen. Das sollten wir nie vergessen. Wir sollten auch dabei nie vergessen, daß es 430.000 Österreicher gibt, die als Ausländer in anderen Staaten tätig sind. Und dort auch anerkannt werden wollen und akzeptiert werden wollen. Diese Voraussetzungen sind, glaube ich, sehr wichtig, wenn man über die Problematik von Ausländern spricht und diskutiert. Mir tut es in der Seele weh, wenn hier soziale Probleme in einem Volksbegehren angesprochen werden, so quasi, weil viel zu viele Fremde bei uns sind, ist der Sozialstaat gefährdet, unsere Sozialleistungen. So, über den Deckmantel hinweg beleuchtet man es, sollen auch die Ausländer als Sozialschmarotzer dargestellt werden. Meine Damen und Herren! Wenn wir die Sozialleistungen der in Österreich arbeitenden Ausländer hernehmen: 2,6 Milliarden Schilling bezahlen sie in die Kasse, 1,2 bekommen sie ausbezahlt! Sind das dann die, die den Sozialstaat ausnützen? Bitte, denken wir auch daran, wie viele es gibt, die sich so schön als Inländer bezeichnen und unser Sozialsystem oft mehr als zur Genüge ausnutzen. Verteufeln wir hier nicht die falschen, ja schüren wir nicht gerade in dieser Problematik Emotionen? Emotionen, wo doch Politiker verpflichtet wären, mit Charakter und Mut in der politischen Entscheidung diese Emotion zu glätten. (Zwischenruf: Das müssen Sie dem Präsidenten Maderthaner sagen! - Heiterkeit bei der FPÖ.) Denn gerade das Schüren dieser Emotionen bewegt derzeit in Europa sehr viel. Wir brauchen nur in unsere Nachbarstaaten zu schauen. Ist das Ziel von politischen Kräften, in eine solche Richtung zu treiben? Ich spreche das hier sicherlich sehr offen an. Um hier wirklich differenziert zu handeln, muß man sich schon die Grundsätze vor Augen führen. Die Grundsätze, welche Fragen wir uns stellen sollen bei einer Diskussion über die Frage, wer ein Ausländer, wer ein Inländer ist. Und wie wir als politische Entscheidungsträger uns in diesem Bereich zu verhalten haben. Es ist für mich, wie ich bereits angesprochen habe, die erste Frage der Gastarbeiter gewesen, welche, glaube ich, absolut kein Problem für unseren Staat jemals dargestellt haben. Sondern die eher eine Hilfestellung für uns bedeuteten. Als zweite Kategorie gibt es den Einwanderer. Das ist jener, der von sich aus schon in seinem Land erklärt, er hätte das Ziel, in unserem Staat Österreich sein weiteres Leben zu gestalten. Hier kann man die Frage stellen, warum er nach Österreich kommen will. Hier kann man auch die Frage stellen, inwieweit Bedarf bei uns besteht. Da habe ich kaum Probleme. Denn hier gibt es für mich ein typisches Beispiel, das ich aus persönlicher Erfahrung berichten kann. Als junger Mensch war ich immer einer, der die Welt gerne kennenlernen wollte. Ich habe mich bemüht, aus Österreich auszuwandern. Mir ist es gelungen, ich habe einen Einwanderungsantrag in das Land Australien gestellt und hatte dazu sehr konsequent gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Zu solchen Dingen bekenne ich mich ohne weiteres. Daß eben ein Bedarf an Arbeitskräften in dieser Form gegeben sein muß, daß die Voraussetzungen für einen Einwanderer stimmen und passen müssen. Die Australier gehen sogar weiter. Der erste Schritt, den ich dort tun mußte, als ich eingereist war, betraf die Ablegung einer Führerscheinprüfung. Allerdings in englischer Sprache, ohne durch irgendeine Hilfe eines Dolmetsch gefördert zu werden. Das heißt, ich mußte mich konsequent auch auf dieses Land einstellen. Das ist für einen Einwanderer sicher auch kein Problem. Denn er hat ja die Einstellung, in ein Land kommen zu wollen und dort bewußt sein Leben weiter zu bestreiten. (Abg. Ing.Weinmeier: Das geht dort und bei uns soll das nicht gehen?) Der letzte Punkt der Kategorie von Fragen, diesen Ausländerbegriff zu differenzieren, das ist die Frage der Flüchtlinge. Hier gibt es für mich kein Boot, das voll ist, keinen Staat, der keinen Platz mehr hat! Bitte bedenken wir auch, wieviele Landsleute aus unserem Staat, aus unseren Dörfern, wo Sie herkommen, in einer Zeit, da es den Nationalsozialismus in Österreich gab, selbst Flüchtlinge waren. Waren sie nicht froh, daß sie woanders hingehen konnten? Nicht verfolgt wurden? Ihr Leben nicht bedroht wurde? Denken wir auch darüber nach. Ich hoffe, daß es nie und nimmermehr irgendjemand in unserem Land betreffen wird. Nur, diese Frage sollte man, glaube ich, immer als oberste Prämisse sehen. Hier und gerade über diese Frage der Flüchtlinge ein Volksbegehren einzuleiten, diese Emotion in der Richtung, ich sage es, wie ich es zu Hause formulieren würde, in der Bauchgrube zu schüren, wo dann so mancher nicht mitdenkt, sondern nur mitagiert, das ist gefährlich. Das ist für mich unmenschlich! Ist nicht das oberste Ziel alles Tuns und Lassens in der Politik, zumindest menschlich zu sein und den Wert auf die Menschenrechte zu legen? Diese Dinge sollten wir in den Vordergrund stellen. (Abg. Ing.Weinmeier: Herr Kollege, waren Sie schon einmal im 15. Bezirk. Haben Sie heute Zeit, ich fahre mit Ihnen in den 15. Bezirk!) Ich glaube, daß ich auch im 15. Bezirk kein Problem hätte, Herr Kollege! Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, für mich ist die Frage, wenn jemand eine andere Sprache spricht, nicht die Frage, daß er dann ein anderer Mensch ist. Das sollten wir vielleicht auch einmal überlegen. Und nicht, daß er dafür bestraft werden muß, weil seine Hautfarbe nicht die meine ist. Diese Dinge sollten wirklich das letzte sein. Für mich sind das keine Begriffe der Menschlichkeit. Das ist ein Verhalten, das nicht einmal Tiere an den Tag legen. Dafür und daran sollten wir arbeiten. Denn es gibt nichts Katastrophaleres, als gerade diese kleinen Punkte, die in diesen Bereichen passieren. Die dann oft zu regionalen, aber auch zu überregionalen Katastrophen führen. Wenn wir die Geschehnisse, die derzeit in Deutschland passieren, mit betrachten: Ist es nicht Wahnsinn, welches Verhalten Leute, Menschen gegenüber anderen Menschen an den Tag legen? Wissen sie, was sie tun? Wie sie handeln? Hier ist doch meiner Ansicht nach absolut das Gehirn ausgeschaltet. Anders kann ich mir diese Dinge nicht erklären. Ich glaube aber, daß gerade die Frage der Flüchtlingsproblematik eine ist, die uns auch politisch berührt. Daher bin ich sehr froh, daß im Land Niederösterreich morgen ein Flüchtlingskoordinationsausschuß installiert wird, der dafür sorgt, daß diese Leute, die bei uns Schutz suchen, auch eine Integrationschance haben. Denn, Herr Kollege Ing.Weinmeier, wenn Sie auffordern, gehen sie mit mir in den 15. Bezirk! Herr Kollege, diese Ghettobildung haben wir uns zuzuschreiben. Wir waren es, die oft versucht haben, diese Leute, die zu uns kommen, zentral an einen Punkt zu setzen. Um nur ja nicht in Berührung zu kommen mit ihnen. Wenn ich mein Dorf betrachte, in dem zwei Fremde mit uns mitleben, dann integrieren die sich so schnell, daß sie in einer Woche kaum mehr auffallen. Diese große Frage, die wir stellen, ist rein eine Problematik der Organisation gewesen. Und hier ist es sicherlich notwendig und wichtig, entsprechende Koordinationsmaßnahmen durchzuführen, um hier so schnell als möglich diese Leute zu integrieren. Es ist auch sicher für mich in Zukunft keine Frage, diese Flüchtlinge sollen integriert werden. Das heißt, auch integriert in den Arbeitsprozeß. Geben wir ihnen auch eine Chance für diese Zeit, die sie bei uns verbringen wollen. Daß sie hier mit Hand anlegen können. Betrachten wir diese Dinge sehr offen und auch menschlich. Und ein letzter Punkt noch: Es gibt für mich noch eine Kategorie, die wir auch als Ausländer bezeichnen können. Wir bezeichnen Österreich als ein Land, das mit dem und von dem Tourismus lebt. Bitte, haben Sie einmal überlegt, daß 90 % unserer Touristen Ausländer sind? Haben wir hier nicht ein Image zu vertreten, daß wir offen diesen Leuten gegenübertreten? Denn sie sind es, die auch einen wesentlichen Bestandteil unseres Einkommens bewirken. Sie halten die Wirtschaft aufrecht. Sollten diese Dinge nicht auch beleuchtet werden? Wenn ich noch zu einem für mich wirklich drastischen Punkt komme in dem Volksbegehren, das Ihre Gruppierung einleitet. Ich kann es mir nur so erklären, Sie wollen hier kein Verständnis wecken, sondern sie wollen hier Wogen aufrühren! Denn rechtlich richtig beleuchtet, können Sie mit einem Antrag Ihrer Fraktion im Parlament genau dasselbe bewirken. Es muß im Ausschuß behandelt werden. Es muß dem Parlament vorgelegt werden. Es kommt zur Debatte. Doch Sie probieren es über den Weg des Volksbegehrens, obwohl Sie nichts anderes damit im Rechtsstaat erreichen. Aber mir kommt vor, da geht es nicht so sehr darum, das zu diskutieren, einen Weg hier zu finden um entsprechende Gesetze zu machen. Diese Dinge auch in die richtigen Bahnen zu lenken. Hier geht es um das Spektakel! Rein um den Showeffekt, den Sie glauben, zu erzielen auf dem Rücken der Armen, jener für mich armen Menschen. Gegenüber denen wir vielmehr die Aufgabe haben, sie zu unterstützen! (Beifall bei der ÖVP.) Und ich glaube, als verantwortungsvolle Politiker in diesem Land, in diesem Staat Österreich müßten wir solche Wogen glätten, um für die Zukunft ein friedliches Leben miteinander in diesem Europa, auf dieser Welt zu gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP und LR Dr.Bauer.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preiszler. Abg. PREISZLER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Nach diesem bühnenreifen Auftritt meines Vorredners Friewald. Ich glaube fest, Sie sind nicht Landwirt, sondern Sie sind irgendwo Schauspieler an einer ländlichen Bühne. Sie haben ja mit Gestik und Mimik sehr gut gearbeitet, das muß ich Ihnen bestätigen. Aber eines haben Sie sicherlich nicht gemacht. Wenn ich Lehrer wäre, würde ich sagen, total am Thema vorbei! Das zum Ersten. Und zum Zweiten, Ihr ursächlicher Sinn, glaube ich zumindest erkannt zu haben, war, etwas zu emotionalisieren, damit dann der nachfolgende Redner voll "reinsteigen" soll. So in etwa Ihre Vorstellungen. Dazu muß ich Ihnen sagen und der gesamten Fraktion der ÖVP, diesen Gefallen werde ich Ihnen sicherlich nicht machen. Ich werde mich vielmehr sehr sachlich, nicht mit dem Ausländervolksbegehren oder "Österreich zuerst" beschäftigen, sondern mit der Sicherheit in Niederösterreich, wenn Sie schon einmal etwas gehört haben davon. Dann würde ich Sie bitten, jetzt zuzuhören. Wir werden Sie vielleicht einladen bei unserem Volksbegehren als Vorredner aufzutreten. Sie machen nämlich in Wirklichkeit die beste Reklame für unser Volksbegehren. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist sicherlich nicht zugetroffen. Sie haben es gut gemeint, aber es war zu plump. Es war zu dick aufgetragen. Die Gestik war einfach viel zu viel des Guten für Ihre schauspielerische Karriere in Zukunft. (Abg. Icha: Darauf kann man es allerdings nicht reduzieren!) Ja, Sie können es auch ganz gut, Herr Kollege Icha. Zu Ihnen komme ich dann auch noch. Ich habe auch einen Part für Sie bereit. Das kennen wir alle schon. (Unruhe im Hohen Hause. Abg. Spiess: Ihr kommt ja alle vom Rhetorikseminar!) Meine Herrschaften, jetzt kommen wir wirklich zur Sicherheit in Österreich. Da darf ich noch vielleicht kurz zitieren auch den Vorredner, Abgeordneten Sivec, der mir und das darf ich in aller Ehrlichkeit sagen, wesentlich besser gefallen hat. Weil er wirklich sachlich gesprochen hat. Nur in einigen Dingen kann ich nicht mit Ihnen konform gehen, ich muß es aber auch nicht. Aber jetzt zur Sicherheit in Österreich. Ich meine, die Sicherheit hängt vom Osten ab. So eine Schlagzeile von vergangener Woche in einer großen österreichischen Tageszeitung. In der Tat, es ist so. Die Frage der Sicherheit des Landes wurde und wird in Österreich viel zu schwach gestellt. Weil das Bewußtsein der Bevölkerung von einer Überbewertung der Neutralität und einigen anderen Klischeevorstellungen, die uns in Österreich noch immer nachhängen, noch berührt wird. Die zukünftigen Neutralen in diesem Europa werden und müssen sich sehr wohl mit sicherheitspolitischen Fragen beschäftigen und offen diskutieren. Das tun sie auch. Es werden bundesweit und über die Grenzen hinaus Sicherheitskonferenzen gestartet mit den Polizeibehörden Österreichs, Ungarns, der ehemaligen Donauländer, um hier Vorkehrungen zu treffen. Um die Sicherheit vor Ort im Ausland nach Möglichkeit schon zu gewährleisten. Das heißt, der bandenmäßigen Kriminalität Einhalt zu gebieten und sie nach Möglichkeit im Urheberland schon zu zerschlagen. In einem europäischen Sicherheitssystem muß aber auch die Neutralität - ich habe das schon gesagt in eine Zusammenarbeit aller übergehen. Wie dieser revolutionäre Prozeß vor sich gehen kann, hängt in Wirklichkeit von einer Entwicklung - auch darauf habe ich schon hingewiesen - in den GUS-Staaten, in den osteuropäischen Staaten ab. Es hängt ab davon, wie dort die politische Entwicklung weitergehen wird. Heute sollte sich jedes Sicherheitssystem in einer exakten mobilen Situation anders darstellen, als es noch in der Vergangenheit war. Geschätzte Damen und Herren! Ich habe immer und vertrete nach wie vor hundertprozentig die Anschauung, daß die Sicherheit an der Grenze beginnen muß. Wenn sie hier nicht gegeben ist, dann bedarf es irrsinnig schwerer Bemühungen, aller dieser kriminellen Elemente im Inland habhaft zu werden. Und ich habe immer den Ausdruck geprägt, alles, was man an der Grenze nicht kontrolliert und kontigentieren kann, geht in die Illegalität. Egal, ob es um Waren geht, oder ob es sich um Personen handelt, so ist es leider. Da hinein fällt ein äußerst sensibles Thema - mein Vorredner hat es ja auch angeschnitten - der Grenzschutz. Bis jetzt war es so oder ist es doch so, daß verschiedene Institutionen, verschiedene Einrichtungen, mehrere Ministerien betraut wurden mit der Sicherheit an der Grenze. Es gibt die österreichische Zollwache, die normale Gendarmerie, es gibt die sogenannte, von Ihnen hochgelobte Grenzgendarmerie. Sie hat zu wenig Ausbildung, Herr Kollege. Vielleicht wird sie einmal gut, aber diese Aufgriffe kommen nicht von der Grenzgendarmerie. Ich werde Ihnen Statistiken sagen. Und hier gibt es vor allem das Bundesheer. Und als letzte Instanz, so zum "Drüberstreuen", gibt es noch die Sicherheitsdirektionen. Sie können sich vorstellen, wie hier vorgegangen wird, welcher Kompetenzdschungel hier vorherrscht. Das ist jetzt keine Erfindung von mir, sondern von Exekutivbeamten, die tagtäglich draußen an der Grenze stehen. Wie die sich gegenseitig im Weg stehen. Es gibt Kompetenzschwierigkeiten innerhalb der Ressorts und man ist sich nicht im Klaren, wer ursächlich für die Sicherheit zuständig ist. Ich meine, nichts gegen das Bundesheer. Das Bundesheer ist aber nach der Verfassung für den Schutz der Grenzen nach außen, für innere Unruhen - ich glaube der Herr Kollege Klupper wird mir Recht geben zuständig. Aber es kann nicht zuständig sein für die Grenzsicherung. Kann es deswegen nicht, weil es dafür nicht ausgebildet ist. Weil das Bundesheer dafür keine Infrastruktur hat und weil eben ein militärischer Körper gestaffelt ist mit Vorposten, mit Nachschub, mit Verpflegung, Verwaltung etc. Das heißt, es gibt keine Infrastruktur. Es fehlen den Jungmännern hier vielfach die Kenntnisse, selbstverständlich. Sie können nicht in drei Wochen, wenn sie von Arnoldstein nach Nikitsch kommen, die Grenze kennen bei Nacht und Nebel. Das braucht Jahre, bis man die kennt und wirklich weiß, wo man sich bewegt. Das können sie nicht in dieser kurzen Zeit lernen. Und Sie können auch nicht entsprechend vorgehen, weil sie nach dem Gesetz auch nicht dafür ausgerüstet sind. Darum meine ich, daß es hier eine einzige Zuständigkeit geben muß. Das kann nur ein Wachkörper sein, egal wie er heißt, wie er betitelt wird oder wie immer. Ich plädiere dafür, daß das die österreichische Zollwache sein sollte. Und zwar deswegen, weil die Zollwache eine bestehende Infrastruktur hat und weil diese österreichische Zollwache seit Jahrzehnten ureigendst für diese Sicherheit zuständig war. Und sonst niemand. Das hat begonnen 1945, das hat sich fortgesetzt 1956 beim Ungarnaufstand. Das hat sich fortgesetzt 1968 bei der Tschechenkrise, der Polenkrise und auch bei der Ostöffnung. Diese österreichische Zollwache ist der einzige Wachkörper, der sowohl die grenzpolizeilichen Aktivitäten administrieren kann, weil er als Sicherheitswache ausgebildet ist. Der gleichzeitig auch nach dem noch bestehenden Zollgesetz insbesondere im Osten die zolladministrativen Vorgänge bewältigen kann. (Abg. Klupper: Die Zollwache konnte sich allerdings nur deshalb bewähren, weil auch andere Wachkörper wie eben das Bundesheer, wie die Gendarmerie im Einsatz gestanden sind!) Das ist richtig, daß es Assistenzleistung gegeben hat. 1956 das Bundesheer, bei der Slowenienkrise wiederum das Bundesheer. Das heiße ich auch gut. Es kann kein Grenzschutz und sei er noch so gut ausgebildet und ausgestattet, gegen eine äußere Bedrohung alleine dastehen. Das ist gar keine Frage. Aber mit dem Personalstand, mit der technischen Ausrüstung, die die Zollwache und unsere Exekutive insgesamt bis jetzt fristet - man kann wirklich nur den Ausdruck fristen nehmen - so etwas zu leisten, ist gigantisch. Ich möchte hier nicht im Detail auf irgendwelche Dinge eingehen, die haarsträubend sind. Wenn man das sagt, daß es in Österreich, in einem modernen Staat, solche Dinge noch gibt. Mit dieser Ausstattung, mit dieser personellen Besetzung kann ich nur sagen, war die Zollwache ein Musterbeispiel für die Sicherheit. Darum, geschätzte Damen und Herren, darf ich Ihnen heute einen Resolutionsantrag des Abgeordneten Preiszler zur Gruppe 1 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1993 betreffend Schaffung einer Grenzschutztruppe vorlegen (liest): "Resolutionsantrag des Abgeordneten Preiszler zur Gruppe 1 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1993 betreffend Schaffung einer Grenzschutztruppe. Österreichs Grenzen werden derzeit von zwei Wachkörpern - Zollwache und Gendarmerie - sowie vom Bundesheer kontrolliert. Diese Aufgabenteilung führt einerseits zu Aufsplitterungen und andererseits zu Überschneidungen von Kompetenzen und damit zu unnötigen Doppelgleisigkeiten. Bessere Kontrollmöglichkeiten, die angesichts der stark steigenden Visumfälschungen dringend erforderlich wären, scheitern an Mängeln auf dem technischen Sektor, wie etwa an fehlenden modernen Paßlesegeräten. Mangelnde Attraktivität des Berufsbildes und der Bezahlung der Exekutivbeamten bewirken personelle Fehlbestände. Um jene Anforderungen, die heute an eine wirksame Grenzüberwachung gestellt werden, erfüllen zu können, erscheint daher die Schaffung einer eigenen Grenzschutztruppe erforderlich. Diese soll nicht nur die Aufgaben an den Grenzkontrollstellen übernehmen, sondern auch die sogenannte "grüne Grenze" absichern. Als Kern dieser Truppe bietet sich die Zollwache an, die als einziger Wachkörper bereits derzeit sowohl zolltechnisch als auch im Sicherheitsexekutivdienst ausgebildet ist. Darüber hinaus werden durch die Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes personelle Kapazitäten der Zollwache in den westlichen Bundesländern frei, die zu einer verstärkten Überwachung der übrigen Grenzbereiche genutzt werden könnten. Der gefertigte Abgeordnete stellt daher den Antrag: Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung bei der Bundesregierung nachdrücklich für die Schaffung einer ständigen Grenzschutztruppe einzutreten." Ich würde Sie bitten, diesem Antrag beizutreten. Und ich habe nicht nur hier im Hohen Haus, sondern auch schon bei höchsten Stellen des Innenministeriums die Gelegenheit gehabt, diesbezüglich vorstellig zu werden. Ich glaube, daß sich jetzt in etwa ein Konsens abzeichnet, um aus dieser Zollwache einen eigenen Grenzschutzkörper, vielleicht nach dem Beispiel der deutschen Grenzschutztruppe zu rekrutieren. Zu einem anderen Bereich, den der Kollege Sivec auch angesprochen hat: Jetzt bin ich schon von der Grenze weg bei der inneren Sicherheit im Bundesgebiet. Die Gendarmerie und die sogenannte GendarmeriepostenSchließungswelle, die - seit über drei Jahren wird davon gesprochen - in zwei Tranchen ja bereits über die Bühne gegangen ist. Ich fürchte, nein ich weiß es mit Sicherheit, daß der letzte Akt noch nicht abgeschlossen ist. Herr Kollege Sivec! Ich darf Ihnen schon in aller Freundschaft, um es sozialdemokratisch auszudrücken, sagen, ich wundere mich. Sie in Person, Sie meinen es gut. Ich kenne Sie auch als verläßlichen, ehrlichen Politiker. Ich weiß, daß Sie wirklich mit dem Herzen dahinter stehen. Von der ÖVP rede ich überhaupt nicht. Die hat diesbezüglich überhaupt keine Meinung dazu gehabt. Einmal so ein bißchen ja, ein bißchen nein, man weiß jetzt nicht. Aber man fürchtet unser Volksbegehren. Da wird sich einiges tun, Herr Kollege Friewald! Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen. Aber die Sozialdemokraten würde ich schon bitten: Es gäbe noch die Chance, einiges zu verhindern anstatt planlos abzuzirkeln. Und Gendarmerieposten zu schließen, nur weil im Koalitionsabkommen halt unglücklich taktiert und paktiert wurde. Auch Minister Löschnak weiß bereits davon. Er kennt aber auch, weil Sie gesagt haben, man müßte jetzt die Meinung orten, die Stimmung in denjenigen Gemeinden, wo dies bereits geschehen ist. Ich darf Ihnen sagen, ich bin in dieser Causa sicherlich mehr unterwegs als jeder andere, glaube ich. Ich benütze jede Gelegenheit, Gendarmerieposten, Zollämter, Zollwacheabteilungen zu besuchen, auch die Wiener Polizei. Was man draußen hört von den Bürgermeistern und man hört es ja auch in den Medien; ich sage nur, noch ist nicht aller Tage Abend. Es ist sicherlich nicht gut. Ich habe mit einigen gesprochen, die haben sich bis jetzt nicht damit abgefunden, daß über ihre Köpfe hinweg entschieden wurde. Das ist wirklich die Frechheit, ich habe es schon oft gesagt. Ohne daß man die Bürgermeister, ohne daß man die Bevölkerung, ohne daß man die Betroffenen miteinbezogen hätte, hat man entschieden. Man hätte eines machen können und sollen. Ich habe Verständnis dafür, daß eine Sicherheitsstruktur auch bei der Gendarmerie geändert werden muß. Ich habe in -zig Pressediensten, in einigen Pressekonferenzen dezidiert erklärt und ich stehe dazu, was 45 oder 50 Jahre Gültigkeit gehabt hat, daß das heute, im ausgehenden 2. Jahrtausend nicht mehr up to date ist. Das ist sicherlich passe, das kann man nicht mehr anwenden. Nur muß man eine Bedarfserhebung machen und schauen, was hat die Gemeinde für einen Aufgabenbereich? Wo gibt es Änderungen? Ich verweise auf das vielzitierte Wort Grenzöffnung, das ich schon nicht mehr hören kann. Und immer wiederum hört man von der Überraschung. Wir wurden überrascht, jetzt nach drei Jahren noch. Man könnte sich an einigen dieser Nachbarn ein Beispiel nehmen. Wie schnell diese sich den Gegebenheiten der heutigen Politik, der modernen Politik angepaßt haben. Dann hört man heraus und ich könnte mir auch vorstellen, daß einige Gendarmerieposten vielleicht wirklich am falschen Ort liegen. Das ist gar keine Frage. Aber einige andere wären dringendst erforderlich, selbst dort, wo es noch nie einen Gendarmerieposten gegeben hat. Alle diese Dinge könnte man ohne viel Aufwand, ohne viel Bürokratie, erheben. Dann würde niemand etwas sagen. (Abg. Kautz: Herr Kollege, haben Sie auch die Beamten dazu? Wo nehmen Sie die Gendarmeriebeamten her?) Na sicher haben wir die Beamten. Schauen Sie, Herr Kollege, ich sage Ihnen eines: Der Sinn und Zweck dieses Gendarmeriestrukturkonzeptes war, mehr Sicherheit für die Bevölkerung, mehr Einsparung von Beamten und Einsparungen bei den Kosten. Und wenn Sie jetzt den Herrn Minister Löschnak fragen, oder die zuständigen Herren im Innenministerium, dann müssen Sie zugeben, daß nichts von all dem eingetroffen ist. Wir brauchen mehr Beamte, es kostet weit mehr. (Abg. Kautz: Ein Zwei-Mann-Posten ist doch kein Sicherheitsposten, bitte!) Was hat das Ganze dann für einen Rebbach? Na überhaupt keinen. Kommen Sie mir nicht mit zwei Mann. Das ist der größte Irrsinn, der draußen erzählt wird. Wenn ich heute bewußt Gendarmerieposten aushungern will, das hat man getan, das weiß ja jeder. Jeder Nachtwächter bitte weiß, daß man mit drei Gendarmeriebeamten nicht Dienst rund um die Uhr machen kann. Da brauche ich wirklich keinen Ministerialrat dazu. (Abg. Kautz: Sie reden doch davon, Sie reden vom Offenlassen!) Nein, dann stocke ich auf und sehe zu, daß ich einmal drinnen in den Zentralstellen entrümpele. (Abg. Icha: Na, wenn das nicht Demagogie ist!) Herr Kollege, Sie haben wirklich keine Ahnung! Sie wissen nicht, wieviele Beamte drinnen sitzen in der Verwaltung. Wieviele Beamte drinnen sitzen, wo man doch heute moderne Techniken anwenden kann. Gehen Sie doch bitte einmal auf einen Gendarmerieposten oder zur Polizei und beobachten Sie, wie hinterwäldlerisch die heute noch arbeiten müssen. Weil modernes Gerät fehlt. Vieles könnten Sie heute ohne weiteres mit Frauen, mit Vertragsbediensteten besetzen. (Abg. Buchinger: Dafür gibt es jetzt eine Milliarde! Sie sind nicht am neuesten Stand!) Machen Sie eine Entrümpelung, Umstrukturierungen, dann haben Sie Leute genug! (Abg. Keusch: Dazu gibt es jetzt die Sicherheitsmilliarde!) Ja, die sogenannte Sicherheitsmilliarde. Herr Kollege, Sie geben mir jetzt gerade das richtige Stichwort. Die Sicherheitsmilliarde, die die SPÖ so groß propagiert. Ich darf Ihnen nur sagen, diese Sicherheitsmilliarde hat bis jetzt überhaupt nicht gegriffen. Oder wenn Sie diesen Bericht meinen; das berühmte Gendarmerieeinsatzkommando in Wr.Neustadt, das vor wenigen Wochen eröffnet wurde. Ich war dabei. Wissen Sie, da wurde S 1.025,000.000,-ausgegeben. Bis jetzt, denn dieses Haus ist noch nicht voll adaptiert. (Zwischenruf: Das ist doch nicht die Sicherheitsmilliarde!) Das ist so eine Privattruppe des Herrn Oberst Pächter. Ein Renommierbetrieb, der aber in Wirklichkeit bis jetzt eigentlich sonst nichts tut als sich selbst zu bewachen. So ist es. Einen einzigen Einsatz hat es bisher gegeben von dieser Kobra, die vorzüglich ausgebildet ist, die wirklich jeden modernen Standpunkt einnimmt. Die aber in einem riesigen Camp, das nach amerikanischem Vorbild viel zu groß gebaut wurde, haust. Diese Nicht-einmal-200-Mann-Privattruppe, die scheinbar nur den Auftrag hat, Politiker zu begleiten wenn sie Skifahren gehen. Ja, so ist es, reden Sie einmal mit den Herrschaften. Der Herr Bundeskanzler wird am Ballhausplatz oder irgendwo sicherheitshalber begleitet. In einem Fall, ich glaube, Sie werden es noch in Erinnerung haben, als es zu einem großen Zwischenfall gekommen ist zwischen Einheimischen und Flüchtlingen und Asylanten in Neuhaus a.d. Triesting, da wurde diese Sondertruppe angefordert. Der Herr Oberst Pächter hat dort gesagt, dafür ist er nicht zuständig. Ich frage mich jetzt wirklich, wofür diese Truppe zuständig ist. Wenn man so etwas baut nach den modernsten Errungenschaften, eine äußerst schlagfähige Truppe, modernst ausgebildet, dann muß man auch wirklich vereinheitlichen. Man darf nicht sagen, hier kommt niemand herein, das ist meine Residenz, mit allen modernsten Möglichkeiten. Sondern dann ist nach unseren Vorstellungen das auch der Platz der Wiener Alarmabteilung, von Sondereinheiten, die hier gestaffelt, ausgerüstet, und von hier aus mit eigenen Hubschraubern starten. Aus einem eigenem Hangar für den Ostbereich in Österreich, wenn wirklich ein großer Einsatz ist wird von hier aus gestartet. Aber nicht nur eine Truppe, die es dort wirklich sehr schön hat und sich selbst bewacht. Die Ausmaße kennen Sie ja. Also, wenn das die Sicherheitsmilliarde ist, Herr Kollege, die der Herr Bundeskanzler Vranitzky immer wieder propagiert, dann weiß ich nicht. Dann hat sich bis jetzt noch nichts getan. Die Gendarmerieposten draußen bekommen nicht einmal einen eigenen Schreibtisch und leiden noch immer unter der miesen Infrastruktur. (Abg. Kautz: Sie reden von etwas, das nicht stimmt! Die Sicherheitsmilliarde ist doch ganz etwas anderes!) Ja vielleicht noch, ich habe schon gesagt, damit wir nicht nur bei den Gendarmeriepostenschließungen bleiben. (Abg. Uhl: Schlimm ist, wenn Sie das selber glauben! Wenn Sie sagen, daß das die Sicherheitsmilliarde ist, dann muß ich Ihnen absprechen, daß Sie davon wissen!) Herr Kollege Uhl! Ich muß Ihnen schon gestehen, ich zweifle nicht an Ihren Fähigkeiten. Aber ich glaube, da dürften Sie ein bißchen von irgendetwas reden, was Sie nicht ganz mitkriegen. (Zwischenrufe bei der SPÖ. - Unruhe im Hohen Hause.) Ich habe bis jetzt noch nichts bemerkt. Bis jetzt war von dieser propagandistischen Sicherheitsmilliarde noch relativ wenig zu sehen. Fragen Sie einmal draußen die Gendarmen, die Polizisten, dann werden Sie es merken. (Abg. Klupper: Aber ohne Ausrüstung können sie ihre Aufgabe doch nicht erfüllen!) Alle diese Dinge, eine moderne Ausrüstung und so weiter, das wird nichts nützen. Oder zu wenig nützen, wenn nicht ein politisches Dahinterstehen für unsere Sicherheitsbeamten gewährleistet ist. Und ich glaube, die beste Motivation ist immer noch die der Bezahlung. Und hier muß man auch einmal ernstlich die Frage stellen und einmal sagen, daß die Gendarmeriebeamten, alle Sicherheitsbeamten zusammen wirklich sich eine bessere Entlohnung verdienten. Ein politisches Dahinterstehen ist notwendig. Ich glaube, dann werden wir das Auslangen mit der Sicherheit in Österreich doch finden. Vielleicht ein Kapitel noch, das von uns ebenfalls des öfteren angezogen wurde. Nämlich die Schaffung der Möglichkeit, daß hier punkto Verkehrssicherheit im Ostbereich, wie auch der Ozonbelastung etwas getan wird. Wir haben wiederholt einen raschen Ausbau der großen Zollämter an der Ostgrenze verlangt und eine technische Möglichkeit zur Überprüfung, damit Ostfahrzeuge, die sehr oft mangelhaft ausgerüstet sind, auch nach den Umweltbestimmungen zu kontrollieren sind. Ein weiteres Kapitel - und damit komme ich eigentlich zur Sicherheit in Niederösterreich - sind die schon angesprochenen Feuerwehren und verschiedenen Institutionen, die hier vorbildliche Arbeit geleistet haben. Ich meine, daß den Feuerwehren mit einer Veranschlagung von 147,9 Millionen, die vorgesehen sind - eine Steigerung um 5,3 Millionen - etwas geholfen wurde. Aber natürlich viel zu wenig, weil es ja noch immer so ist, daß diese Wehren sich immer wiederum zum Großteil selbst erhalten müssen. Daß sie durch Veranstaltung von Festen, durch Sammelaktionen usw. immer wiederum schauen müssen, ihr Auslangen im technischen Bereich zu finden. Hier glaube ich, muß das Land noch mehr machen. Und es wäre sicherlich notwendig, hier einiges zu tun. Es ist sicherlich ein Skandal, wie etwa in einer großen österreichischen Zeitung erst unlängst geschrieben wurde, es ist ein Skandal, wie die Bundesregierung mit freiwilligen Helfern umspringt, die der öffentlichen Hand Milliarden ersparen. Gemeint sind hier die Feuerwehren, die Rettungsdienste, einige andere Institutionen, die wirklich auf freiwilliger, uneigennütziger Basis alles tun, um die Sicherheit in Niederösterreich zu gewährleisten. Ich habe schon im Vorjahr angesprochen, daß es hier in einigen Bereichen notwendig wäre, etwas zu tun. Ich verweise etwa auf die rollenden Bomben, die es nach wie vor auf der Landstraße gibt. Im Vorjahr hat es ja einen größeren Unfall gegeben, der Gottseidank glimpflich abgelaufen ist. In Industriezentren wäre die Installierung eines Technikers oder Chemikers sicherlich notwendig, um sofort Leute zur Hand zu haben, sollte so ein Unfall passieren. Damit die Feuerwehren, vor allem auch draußen wissen, wie sie hier vorgehen müssen, weil sie ja selbst nicht in punkto Chemie ausgebildet sind. Es wäre für die Sicherheit dieser Wehren zweifelsohne von Vorteil, wenn hier etwas getan werden würde. (Abg. Spiess: Diese Leute sind ausgebildet!) Die Feuerwehren sind gut ausgebildet, ich verweise darauf. Nur kann nicht jeder Feuerwehrmann Techniker oder Chemiker sein, das werden Sie ja nicht verlangen können. (Abg. Kautz: Diejenigen, die diese Fahrzeuge bedienen, kennen sich aus! - Abg. Klupper: Sie wurden ausgebildet in der Landesfeuerwehrschule in Tulln!) Ja, aber es ist niemand da, Herr Kollege! Wer kontrolliert sie? Ich habe eben darauf hingewiesen, daß es mit Gesetzen alleine nicht getan ist. Wenn man nur schöne Gesetze und Vorschriften macht, die in Wirklichkeit nicht oder zu wenig kontrolliert werden. Da meine ich, man könnte mit relativ wenig Aufwand Abhilfe schaffen. (Abg. Buchinger: Sie kennen offenbar die Realität nicht! - Abg. Icha: Ihr Problem ist, Sie müssen halt immer etwas Negatives finden!) Herr Kollege! Sie haben nicht zugehört. Ich habe die Feuerwehr gelobt, ich weiß nicht, wo Sie etwas Negatives gefunden haben. Sie werden mir ja nicht hoffentlich, wie es Ing.Heindl immer wieder versucht, gerade hinsichtlich der Feuerwehr irgendetwas unterstellen. Den Gefallen mache ich Ihnen nicht und das stimmt ja nicht. Also es ist ja alles sehr positiv. Nur zusätzlich müßte man mehr zur Sicherheit dieser Wehren tun. Vielleicht noch als Letztes zu einer Institution, von der ich annehme, daß der Herr Kollege Klupper ja als nächster Redner eingehender darauf eingehen wird: Zum Zivilschutz in Niederösterreich. Hier bemüht sich eine Institution recht und schlecht mit wenig Personal, mit relativ wenig Geld in Niederösterreich - dem Kollegen Klupper brauche ich es nicht zu sagen, der kennt sich aus - etwas zu installieren und auszubauen. Wir wissen, daß hier zu wenig getan wird. Und man kann auch hier nur wieder an die Verantwortlichen appellieren, diesem Selbstschutz zu helfen. Damit nicht in etwa, glaube ich, in 14 % der NÖ Gemeinden Selbstschutzzentren installiert sind, sondern daß wir hoffentlich bald auf einen Stand von vielleicht 20 % bis 25 % kommen. (Dritter Präsident Hubert Auer übernimmt den Vorsitz.) Zum Abschluß verbleibt mir nur noch, allen diesen Institutionen, den Beamten, die sich hervorragend bemüht haben, für diese uneigennützigen Vereine etwas zu tun, zu danken. Aber auch der Exekutive, die seit Jahren mit minimalstem Personal, mit minimalstem technischen Gerät unter verschiedenen negativen Einwirkungen ihr Bestes leistet um uns in Niederösterreich einigermaßen Sicherheit zu gewährleisten. Ich darf Sie nochmals bitten, im Sinne unserer Antragsbegründung dem Antrag beizutreten, um hier wirklich Akzente zu setzen. Damit der Sicherheit in Österreich, aber vor allem in Niederösterreich Positives geschieht. (Beifall bei der FPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Uhl; ich erteile es ihm. Abg. UHL (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorerst zum Resolutionsantrag des Abgeordneten Preiszler. Wir sind der Meinung, daß keine eigenen Sicherheitskörperschaften zu schaffen sind. Wir sind nämlich auch der Meinung, daß die derzeitigen Einheiten in der Lage sind, diese, ihre Aufgaben voll und ganz zu erfüllen. Wir werden daher diesem Resolutionsantrag nicht die Zustimmung geben. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit, muß über das Problem der Asylbewegung, aber auch über das von der FPÖ geplante Volksbegehren unbedingt gesprochen werden. Leider ist unser Fachmann, Abgeordneter Knotzer krank und ich werde versuchen, diesen Problemkreis dem Hohen Hause nahezubringen. Es begann vor mehreren Jahren durch Ereignisse wie das Fallen der Mauer. Und ich kann mich sehr gut an die euphorischen Aussagen vieler in der Politik Tätiger, aber auch an jene Ostdeutschen, welche mit Tränen in den Augen den Fall der Mauer und damit der Erringung der Freiheit beiwohnten, erinnern. Die Öffnung der Grenzen in Polen, der Tschechoslowakei, Ungarn und der furchtbare und schreckliche Krieg im Süden dieses Europa damit meine ich, von Albanien bis Jugoslawien. Ich selbst kann mich noch an die blutige Niederschlagung der demokratischen Bewegung in Ungarn erinnern. Und ich glaube mich mit der überwiegenden Mehrheit dieses Hauses einer Meinung, daß jener Personenkreis, der den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention hat, bei uns aufgenommen werden wird. Die Beurteilung des Aufnehmens der sogenannten "Wirtschaftsflüchtlinge" hat sich geändert, wurde angepaßt den gesetzlichen Bestimmungen und den Gefühlen der Bevölkerung, den Gegebenheiten und Möglichkeiten der Unterbringung, Arbeit, des Wohnens, Schule usw. Gerade der Süden Niederösterreichs lag durch die Lage des Lagers Traiskirchen am Puls des Geschehens. Landtagsabgeordneter Knotzer hat sich in vielen und harten Engagements dieser Problematik angenommen. Da gab es nicht nur das Problem eines überfüllten Lagers. Viele andere Probleme mußten gelöst werden. Einige Zahlen zum Lager Traiskirchen; es betrifft Asylwerber in Bundesbetreuung. Waren es am 1.1.1991 1.081 Personen, so sind es heute 51 Personen. In der Zwischenzeit, per 30.6.1991 601, am 31.12.1991 698. Am 31.5.1992 war die Zahl wegen der Jugoslawienkrise auf 952 gestiegen. Ab 30.6.1992 sind es 119 Personen. Man kann sagen, daß die Verlegung in die Privatquartiere funktioniert hat und daß auch das Asylgesetz funktioniert. Die Verfahren werden schneller behandelt, nur mehr kriminalpolizeiliche und gesundheitliche Untersuchungen sind notwendig. Die Verweildauer wird auf maximal zwei bis drei Tage reduziert. Bundesminister Löschnak hat Wort gehalten. Aber trotzdem: Wann erfolgt die Schließung dieses Lagers? Ein Wort zur Pressestunde des neuen Landeshauptmannes Dr.Pröll am 8.November dieses Jahres. In dieser Pressestunde war Dr.Pröll gegen eine Schließung, obwohl der NÖ Landtag einstimmig die Schließung aller Flüchtlingslager beantragt hat. Und selbst wenn etwa Amnesty International oder der Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen behauptet, die Zahl der Asylanträge sei auf Prozentsätze zurückgegangen, so stimmt dies nicht. Der Zugang zum Asylverfahren ist nach wie vor intakt. Die Zahl der positiven Entscheidungen in der ersten Instanz hat durch das neue Asylgesetz zugenommen. Die gesamte Anerkennungsrate ist mit etwa 13 % konstant geblieben. Die Erledigungsdauer ist deutlich zurückgegangen. So wurden zum Beispiel ca. 10 % im selben Monat der Antragstellung rechtskräftig erledigt. Einige Worte zur Regelung für den Aufenthalt in Österreich. Das sogenannte Aufenthaltsgesetz ist ein wesentlicher Teil der Gesamtreform des Asyl- und Fremdenrechtes. Dieses Aufenthaltsgesetz bietet wesentliche Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle Steuerung und Kontrolle des Zuzuges Fremder nach Österreich und ist zudem die notwendige Ergänzung des mit 1.Juli 1992 in Kraft getretenen Asylgesetzes. Mit diesem Asylgesetz soll bekanntlich unter anderem der Mißbrauch des Aufenthaltsrechtes zur Erlangung einer zumindest befristeten Aufenthaltsbewilligung in Österreich abgestellt werden. Asylwerber, die lediglich wirtschaftlicher Not entkommen wollen, müssen nach dem neuen Asylrecht mit der unverzüglichen Zurückweisung rechnen. Mit dem neuen Aufenthaltsgesetz wird es parallel zum Asylgesetz eine legale Möglichkeit geben, in Österreich Aufenthaltsrecht zu erwerben. Wobei allerdings ein Wechsel zwischen Asylrecht und Zuwanderung nicht möglich sein wird. Es wird sich in Zukunft jeder sehr genau überlegen müssen, ob er in Österreich tatsächlich Schutz vor der Verfolgung oder in Wahrheit nur bessere Aussichten für seine Zukunft sucht. Nun zu etwas, das mir persönlich sehr am Herzen liegt. Das geplante FPÖ-Ausländer-Volksbegehren und dessen eventuelle Auswirkungen. Grundsätzlich: Das in den zwei vergangenen Jahren umgesetzte Gesamtpaket zur Neuordnung des Fremdenwesens enthält Schritte, die zur Bekämpfung illegaler Zuwanderung erforderlich sind. Es geht um die Verhinderung illegaler Zuwanderung sowie eine Begrenzung der legalen Zuwanderung auf ein sozial vertretbares Maß. Das Asylgesetz strebt die Verhinderung des Mißbrauchs des Asylrechtes zur illegalen Einwanderung, das Bundesbetreuungsgesetz die Verhinderung des Untertauchens während des Verfahrens und das Aufenthaltsgesetz, die Verhinderung der illegalen Einwanderung durch Bindung jeder Zuwanderung an eine vom Ausland aus zu beantragende Bewilligung an. Ferner eine Beschränkung des Familiennachzuges auf Familien im engeren Sinn. Das Fremdengesetz mit dem neuen Touristenvisum verhindert den Wechsel vom Touristenstatus zum illegalen Gastarbeiter. Es bietet Erleichterung des Auffindens Illegaler und Kontrolle von Massenquartieren sowie den effektiven Vollzug der Abschiebung. Ich verstehe nicht, daß die positiven Effekte der Neuregelung nicht weitervermittelt wurden. Die kompromißlose Zuwanderungseuphorie einiger Medien, ihr vorbehaltsloses Auftreten gegen die Beschränkung der Einreise und die Offensive gegen angebliche Übergriffe und rechtswidrige Akte hat bei vielen Menschen den unzutreffenden Eindruck erweckt, bald kämen Massen ungehindert zu uns. Zu den Forderungen im Einzelnen: Eine Verfassungsbestimmung, Österreich ist kein Einwanderungsland. Eine solche Verfassungsbestimmung ist eine Leerformel. Daß Österreich kein Einwanderungsland in dem Sinne ist, daß es eine permanente Einwanderung für wünschenswert erachtet, ergibt sich ohnedies aus dem Inhalt der Gesetze, die auf eine Verhinderung der illegalen Einwanderung und Begrenzung jeder legalen Zuwanderung abzielen. Wenn aber mit einer solchen Verfassungsbestimmung gemeint sein sollte, daß die Freiheit des Personenverkehrs im EWR verboten werden müßte, wäre das ein Bruch zum übrigen Verfassungssystem und EG-rechtswidrig. Zum Einwanderungsstopp: Die Forderung ist insofern unsinnig, als Begrenzungen der Zuwanderung nur durch konkrete Maßnahmen, nicht aber durch bloße Deklarationen durchgeführt werden können. Eine Regelung, die über die Festsetzung einer maximalen Quote für die Zuwanderung, wie dies im Aufenthaltsgesetz vorgeschrieben ist, hinausgeht, ist schlichtweg irreal. Sie könnte nämlich nur ein Einreiseverbot sein. Und das ist im Fremdenverkehrsland Österreich unmöglich. In Wahrheit richtet sich diese Forderung gegen Österreichs Wirtschaft und insbesondere gegen jene Arbeitgeber, die Gastarbeiter beschäftigen wollen. Die Forderungen des Volksbegehrens bedeuten nämlich Verzicht auf Beschäftigungsbewilligungen. Ausweispflicht: Bereits seit langem besteht im Fremdenrecht die Verpflichtung für jeden Fremden, sich Kontrollorganen gegenüber auszuweisen. Dies wird auch im neuen Fremdenverkehrsgesetz beibehalten. Zum schulischen Bereich: Was in diesem Bereich politisch gefordert wird, ist für mich persönlich mehr als bedenklich. Rigorose Maßnahmen gegen die illegale gewerbliche Tätigkeit: Initiativen von sozialdemokratischer Seite zur Bekämpfung insbesondere der Schwarzarbeit wurden im Zuge der letzten Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes von FPÖ und ÖVP abgelehnt. Eine Verschärfung der Strafen gegen Schwarzunternehmer wäre wünschenswert, war bisher aber nicht durchzusetzen. Das gleiche gilt für gewerberechtliche Maßnahmen, weil weisungsgebundene Beamte auf den Bezirkshauptmannschaften entscheiden. Fast eine spürbare Hilfestellung. Maßnahmen zur Bekämpfung des Wohnungswuchers und gegen illegale Massenquartiere hat das Innenressort getroffen. Ich nenne nur die Meldegesetznovelle, das Betretungsrecht im Fremdengesetz. Ausständig ist noch eine entsprechende Änderung im Wohnrecht, die beispielsweise zwangsweise Sanierungsmaßnahmen und Eingriffe in das Eigentumsrecht illegaler Vermittler zuläßt. Befristete Mietverträge, die vielfach Ursachen von Mißständen in Wohnungswesen sind, wurden und werden von sozialdemokratischer Seite bisher erfolglos bekämpft. Die sofortige Ausweisung und das Aufenthaltsverbot für ausländische Straftäter: Die Vollziehung des Fremdenpolizeigesetzes erfolgt entsprechend dem Gesetz in konsequenter Weise. Seit Bestehen der verstärkten Grenzkontrollen wurden insgesamt 19.083 illegale Grenzgänger aufgegriffen. Im heurigen Jahr erfolgten bisher 6.315 Zurückschiebungen, 1.557 Ausweisungen, 4.885 Abschiebungen; 6.062 Aufenthaltsverbote wurden erlassen. Gegen ausländische Straftäter wird in der Regel ein Aufenthaltsverbot verhängt. Gegen das Volksbegehren spricht: Es ist keine Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt Probleme mit der Zuwanderung in ganz Europa und damit auch in Österreich. Aber wir Sozialdemokraten haben Lösungen dafür erarbeitet. Mit Augenmaß und Respekt für die berechtigten Befürchtungen der Österreicher und gegen Haß und Hader. Die FPÖ spekuliert mit Emotionen und Gewalt. Dem stellen wir den Weg der Demokratie entgegen. Wir haben Gesetze geschaffen, die den Zuzug von Ausländern beschränken, ihren Aufenthalt prägen, Illegalität bekämpfen, Asyl sichern und den Mißbrauch unserer Rechtsordnung verhindern. Wir wollen Sicherheit für Österreich und geordnete Verhältnisse für Österreicher und Ausländer. Wir bieten echte Lösungen. Während andere reden, haben wir längst gehandelt und das Fremdenrecht, wie berichtet, rundum reformiert. Mit dem Aufenthaltsgesetz wurden die Voraussetzungen für einen längeren Aufenthalt von Fremden in Österreich geregelt. Es ist dies das erste derartige Gesetz in Europa, das eine solche Regelung enthält. Wer sich bei uns niederlassen will, muß klare Voraussetzungen erfüllen. Nämlich einen gesicherten Lebensunterhalt und eine Unterkunft, wie es in Österreich üblich ist. Jeder Antrag auf eine erstmalige Bewilligung muß schon vor der Einreise gestellt werden. Damit ist illegale Einwanderung und deren nachträgliche Sanierung von vornhinein ausgeschlossen. Länderweise werden Quoten für Niederlassungen eingeführt. Mit voller Rücksichtnahme auf die Möglichkeiten von Arbeits-Wohnungsmarkt, Schul- und Sozialwesen. Wo die Aufnahmebereitschaft erschöpft ist, liegen die Grenzen. Die Regelung der Quoten wird gemeinsam mit den Ländern erarbeitet. Der Nachzug der Familie ist grundsätzlich erst nach einer Frist vorgesehen, innerhalb der eine ordnungsgemäße Wohnung nachgewiesen werden muß. Und ist auf Ehegatten und deren Kinder beschränkt. Das Aufenthaltsgesetz ist vom Parlament bereits beschlossen und wird 1993 in Kraft treten. Mit dem Fremdengesetz wird vor allem der Illegalität ein Riegel vorgeschoben. Die neuen Touristenvisa machen illegale Beschäftigung von Ausländern, die als Touristen getarnt ins Land kommen, praktisch unmöglich. Durch das Betretungsrecht bei begründetem Verdacht, daß sich mehrere Illegale in einem Massenquartier aufhalten, hat die Exekutive Zutritt und kann Massenquartiere endlich wirksam kontrollieren. Und auch ein lückenloser Vollzug der Abschiebung von Kriminellen ist garantiert. Derzeit illegal in Österreich lebende Ausländer können ihre Situation nur dann neu regeln, wenn sie legale Wohnung und Arbeit haben. Das Fremdengesetz soll mit 1.1.1993 in Kraft treten. Mit dem Asylgesetz wurde eine klare Unterscheidung getroffen zwischen Zuwanderern und Verfolgten. Nur wer wirklich Asyl braucht, hat auch den vollen Schutz des Asylrechtes. Das Gesetz braucht raschere Verfahren, die Asylanträge werden schnell erledigt durch eindeutige Regelungen. Der Anreiz für unberechtigte Gesuche oder gar Mißbrauch des Asylrechts ist weggefallen. Der Effekt: Einige Asylanträge, europaweit die geringsten Rückstände in den Verfahren, aber dennoch die europaweit vorbildliche Anerkennungsquote von etwa 10 %. Denn selbstverständlich ist und bleibt Österreich ein Asylland. Offen für alle jene, die in ihrer Heimat unmenschlichen Schikanen ausgesetzt sind, nur weil sie die falsche Herkunft, Religion oder politische Überzeugung haben. Das Asylgesetz ist seit 1.Juli 1992 in Kraft. Mit dem Bundesbetreuungsgesetz wurde die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylwerbern unter der Obhut des Bundes geregelt. Daß Österreich bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien Großartiges leisten konnte, ist genau der Erfolg dieses Gesetzes. Flüchtlinge und Asylwerber werden ausgeglichen verteilt, in kleinen Gruppen in Gasthöfen und Pensionen. Und werden nicht in großen Lagern und Heimen untergebracht. So bleiben uns Verhältnisse wie in Deutschland erspart. Denn dort ist man den umgekehrten Weg gegangen. Das traurige Ende ist bekannt und gibt unserem Gesetz umso mehr Recht. Das Bundesbetreuungsgesetz ist seit Juli 1990 in Kraft. Mit dem Bundesvergabegesetz wird auch den Schwarzbeschäftigern ein kräftiger Strich durch die Rechnung gemacht. Betriebe, die Ausländer illegal beschäftigen, werden von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Dazu kommen genaue Begrenzungen der Zahlen ausländischer Arbeitnehmer und flächendeckende scharfe Kontrollen gegen Schwarzarbeit durch die Exekutive und durch die Arbeitsmarktverwaltung. Mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz kommt die Ausweispflicht für ausländische Arbeitnehmer auf dem Arbeitsplatz. Wobei aus dem Ausweis die Arbeitsgenehmigung und die Anmeldung zur Krankenversicherung hervorzugehen hat. Auch die Verfahrenskonzentration der zuständigen Behörden ist ein geeignetes Mittel dazu. Falsche Propheten - und ich unterstelle es Jörg Haider - trommeln für ein Ausländervolksbegehren. Wobei das Wohl des Volkes sicher das Allerletzte ist, was er begehrt. Die FPÖ hat sich für ein Rezept, so einfach wie brutal, entschieden: Immer nur zündeln. Aber sie hat keine Lösungen für die Wirklichkeit. Kein einziger Punkt des Volksbegehrens, der nicht bereits Realität ist, würde Zuwanderungsprobleme lösen. Haider geht das hochsensible Ausländerthema auf seine Art an. Er schürt Emotionen, baut Spannung auf, bereitet den Boden für Haß und Gewalt, solange bis es auch in Österreich ein paar Rostocks gibt. Und den Krawallen, die das Land aus seinem gewohnten Gleichgewicht bringen sollen, der Ruf nach einem starken Manne folgt. Haider will mit allen Mitteln an die Macht, nichts weiter! Wir Sozialdemokraten wollen dem geplanten Flächenbrand keine Chance geben! Wir wollen funktionierende und soziale Lösungen! Ich bitte Sie: Setzen wir die positiven Bemühungen fort! Zeigen wir Dankbarkeit für die große Hilfe, die wir nach 1945 erfahren haben! Handeln wir so, daß wir weiterhin stolz auf unsere Republik sein können! (Beifall bei der SPÖ und Abgeordneten der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Klupper. Abg. KLUPPER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Wunsch nach mehr Sicherheit ist nun seit einigen Jahren eines der wichtigsten Anliegen unserer Bevölkerung. Und wir alle orten ein immer schwächer werdendes Sicherheitsgefühl bei unseren Landesbürgern. Herr Abgeordneter Sivec hat im Zusammenhang mit den Verkehrszahlen auf dieses Gefühl hingewiesen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ich möchte nur zwei ganz besonders hervorheben, weil sie, glaube ich, für die derzeitige Situation ausschlaggebend sind. Es sind dies zum Einen die steigende Kriminalität in den einzelnen Regionen unseres Landes und zum Anderen die leider immer unsicherer werdende Lage in Teilen Europas mit all seinen Auswirkungen. Die steigende Kriminalität hängt zu einem beachtlichen Teil mit dem Zerfall des Machtblocks im Osten und der damit verbundenen Grenzöffnung zusammen. Dies muß man feststellen, wenn man die Kriminalstatistik über einen längeren Zeitraum von vier bis fünf oder sechs Jahren vergleicht. Beunruhigend dabei ist das permanente Ansteigen der Kriminalfälle und die starke Konzentration in einigen Bezirken unseres Landes. Im Jahr 1991 verzeichneten wir in ganz Niederösterreich 65.072 strafbare Handlungen. Dies bedeutete damals eine geringe Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Im heurigen Jahr aber müssen wir Ärgeres feststellen. Auf Grund der Halbjahresstatistik müssen wir heuer mit mindestens 74.000 Delikten rechnen, das ist eine gewaltige Zunahme. Spitzenreiter ist wieder einmal der Bezirk Mödling mit einem Anteil von über 11.000 Delikten. Das bedeutet, daß in diesem Bezirk mehr Delikte stattfinden als zum Beispiel im gesamten Waldviertel zusammen. Aber auch der Bezirk Amstetten sowie die Bezirke Wien-Umgebung und Neunkirchen verzeichnen eine besonders starke Zunahme. Ein beachtlicher Teil dieser Steigerung geht auf die Ausländerkriminalität zurück. Dazu muß man aber bemerken - und ich mache das ganz besonders eindringlich - daß diese Ausländerkriminalität nichts mit unseren Gastarbeitern zu tun hat! Die Kriminalfälle bei den Gastarbeitern liegen nämlich bedeutend unter dem österreichischen Schnitt. Das muß man wirklich dazu sagen. Es ist daher für diese Steigerung ausschließlich das organisierte Verbrechen über die Grenze hinweg, die organisierte Kriminalität und das Bandenwesen ausschlaggebend. (Abg. Icha: Da sind auch Italiener beispielsweise dabei!) Natürlich, Italiener wie auch Deutsche. Man muß die Statistik genau anschauen. Die Kriminalität erreicht uns nicht nur aus dem Bereich der Oststaaten. Aber auch die vermehrten nationalen Konflikte in Europa sind für das Fallen des Sicherheitsgefühls verantwortlich. Denken wir nur an diese schrecklichen Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien. In unserer Nachbarschaft, wo, man kann sagen, ein Eroberungskrieg mit ethnischer Säuberung geführt wird. Eine ganz schreckliche Situation. Die täglichen Berichte über dieses Geschehen in den Medien zeigen natürlich bei der Bevölkerung auch Wirkung. Sie zeigen nicht nur Wirkung in Richtung Hilfsbereitschaft und Mitgefühl, sie zeigen auch Wirkung in Richtung eines geringer werdenden Sicherheitsgefühls, das die Menschen haben. Die Frage des Ansteigens der Zahlen von Flüchtlingen, Asylanten und Auswanderern haben meine Vorredner bereits besprochen. Ich kann mir diesen Bereich ersparen. Es treten bei diesen schrecklichen Szenarien sogar Gefahrenpotentiale, wie grenznahe Kernkraftwerke und Drohungen aus den Krisengebieten, Chemiefabriken zu sprengen, was Auswirkungen weit über die Grenzen dieser Länder haben würde, in den Hintergrund. Welches sind nun die Gründe, warum man dieser Entwicklung nicht wirksam genug entgegentreten konnte? Wesentliche Faktoren für die Sicherheit sind die Gendarmerie und die Zollwache. Meine Vorredner haben sich teilweise schon damit befaßt. Diese beiden Wachkörper wurden seit langem vernachlässigt, das muß man ganz einfach feststellen. Ich habe mehrmals bereits hier in diesem Haus darauf hingewiesen und wir haben auch diesbezügliche Resolutionen einstimmig in diesem Haus gefaßt. Die Ergebnisse sind aber nicht zufriedenstellend, betrachten wir nur einmal den Personalstand. Die Frage des Personalstandes der Exekutive haben wir in diesem Haus schon mehrfach behandelt. Der systemisierte Stand bei der Gendarmerie hat sich von 3.012 im Jahre 1981 auf lediglich 3.224 im Jahr 1992 erhöht. Also ein theoretisches Plus von 212 Gendarmeriebeamten in zehn Jahren bei einer gigantischen Aufgabenvermehrung in den letzten Jahren. Ich sage deshalb, ein theoretisches Plus, weil zum Beispiel derzeit 177 Beamte abkommandiert sind zum Gendarmerieeinsatzkommando im Bundesministerium für Inneres, im UNO-Einsatz stehen oder sich in Karenz befinden. 223 Beamte sind in schulischer Ausbildung. Sodaß lediglich 2.847 im dienstbaren Stand stehen. Wenn man daher vergleicht: In den zehn Jahren hat sich die Zahl nicht erhöht. Zur Verbesserung der personellen Situation wäre daher notwendig, die 133 Vertragsbediensteten der Grenzgendarmerie nach einer weiteren Ausbildung - diese ist sicherlich notwendig - in den Gendarmeriedienst einzuordnen. Auch die Zuweisung weiterer Planstellen ist notwendig. Ich darf nur erwähnen, im heurigen Jahr, 1992, ist eine einzige zusätzliche Planstelle in Niederösterreich zugebilligt worden. Was die Ausrüstung und die Ausstattung der Dienststellen betrifft, so ist eine Modernisierung derzeit im Gange und ich hoffe, daß sie in ganz Niederösterreich zügig fortgesetzt wird. Das geschieht nämlich teilweise mit der sogenannten Sicherheits- milliarde. Und wenn man die Wachzimmer besucht und die Bezirke besucht, stellt man fest, daß die moderne Nachrüstung der Dienststellen zügig vorangeht. Ich hoffe, daß das so weitergeht, damit wir bald sagen können, alle unsere Gendarmerieposten sind entsprechend modern ausgerüstet. Die Zollwache arbeitet schon lange unter nicht zumutbaren, gesundheitsschädlichen Bedingungen. Man muß das wirklich feststellen: Die Bedingungen, unter denen die Zollwache arbeiten muß, sind ganz einfach nicht dem heutigen Stand entsprechend. Teilweise muß man sie echt als gesundheitsschädlich bezeichnen. In den Zollämtern des Ostens gibt es zu wenig Personal bei schlechten Arbeitsbedingungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit einigen Wochen gibt es auch eine Diskussion über die Errichtung von Bereichszollämtern. Ursprünglich waren Wr.Neustadt und St.Pölten als Standorte vorgesehen. Nunmehr stelle ich andere Überlegungen fest, welche mehrere Standorte betreffen. Zum Beispiel sind auch Gmünd und Amstetten in diese Frage inkludiert. Es gibt auch länderübergreifende Vorschläge, welche vorsehen, daß zum Beispiel das Zollamt Berg einem Bereichszollamt Klingenbach im Burgenland eingegliedert und dort mitverwaltet werden soll. Eine solche länderübergreifende Lösung halte ich für unzweckmäßig! Das NÖ Zollamt Berg befindet sich nämlich beim am meisten frequentierten Grenzübergang überhaupt. Ich möchte das mit einigen Zahlen erläutern. Alleine im Monat September 1992 gab es 1,300.000 - aufgerundet Grenzübertritte; 1986 waren es noch 111.000. 350.000 PKW, fast 9.000 LKW und 4.600 Busse haben in diesem Monat den Grenzübergang passiert. Von Jänner bis September also in einem Dreivierteljahr, waren es rund 10 Millionen Personen und dreieinhalb Millionen PKW, die dieses Zollstelle Berg passiert haben. Dieses Zollamt ist damit das meist frequentierte. Wenn man die Entwicklung in unserem Nachbarland betrachtet, die Situation von Preßburg und dem Raum der Slowakei vor der Nase, wenn man das so sagen kann, weiß man, dieses Zollamt wird an Bedeutung weiter zunehmen. Es wäre daher selbst für ein Bereichszollamt prädestiniert, keinesfalls aber sollte es aus der NÖ Verwaltung entlassen werden! Zur Verbesserung im Sicherheitsbereich darf ich daher einige Forderungen stellen: 1. Mehr Personal an den Grenzübergängen, um eine wirksame Kontrolle durchführen zu können. Dazu muß die Zollwache in der Ostregion aufgestockt werden, wobei eine Personalumschichtung ohnehin eine Konsequenz aus dem EWR-Vertrag ist. Das heißt, so schwierig die Situation für Zollbeamte im Westen sein möge, man muß rechtzeitig beginnen, umzuschichten, weil die Ostgrenze ja auch Außengrenze sein wird. Und hier herrscht Personalmangel, hier brauchen wir Personal. 2. Eine wirksame Kontrolle der ausländischen Kraftfahrzeuge an der Grenze im Bereich Sicherheit, Lärm und Abgase ist erforderlich. Wer also allein heute die A 4 benützen mußte, ich mache das fast täglich, bekommt ein Gefühl, welche Sicherheitsmängel hier bei Kraftfahrzeugen vorhanden sind. Und es muß ganz einfach an der Grenze der Sicherheitsstandard überprüft werden. Ein Fahrzeug mit Reifen, die bei uns nicht mehr zugelassen sind, da Sie kein Profil aufweisen, ein solches Fahrzeug hat die Grenze nicht zu passieren. Es wäre dort anzuhalten und zurückzuweisen. Hier muß mehr geschehen! 3. Keine weitere Schließung von Gendarmeriedienstposten, da dies das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung sicher beeinträchtigt. (Beifall von Abg. Preiszler.) Wir sind nicht gegen Maßnahmen, wie Organisationsüberprüfungen, die sich zwangsläufig im Laufe von Jahren immer wieder ergeben. Dort, wo es sinnvoll ist, solche Eingriffe in die Organisation vorzunehmen, dort sollte man es tun. Aber das sollte im Einvernehmen geschehen mit den Betroffenen und auch im Einvernehmen mit den Bürgern und ihren Vertretern in diesem Bereich. Wenn man darüber vernünftig miteinander spricht, wenn es den Menschen klar wird, daß es zu keiner Reduzierung im Bereich der Sicherheit kommt, sondern zu einer Verbesserung im Sicherheitsstandard, dann wird das auch möglich sein und es wird sich niemand dagegen wehren. Notwendige Strukturveränderungen sollten daher einvernehmlich aus dem Blickwinkel einer Verbesserung des Sicherheitsstandards heraus erfolgen. 4. Keine neuen Wachkörper schaffen. Dies führt nur über lange Jahre zur Ineffizienz und bringt keine wirksame Verbesserung. Vielmehr gilt es, die bestehenden Organisationsstrukturen auszunützen und zu stärken. Zum Beispiel: Überführen der Grenzgendarmerie in den Gendarmeriedienst. Und Personalverlagerung bei der Zollwache in Richtung Osten. Wir werden daher auch dem Antrag von Abgeordneten Preiszler keine Zustimmung geben. Weil wir glauben, daß die Schaffung eines neuen Wachkörpers ganz einfach über viele Jahre keine Effizienz bringen wird. Und nur zu einer weiteren Aufblähung in dem Bereich führt und zu keiner Verringerung in der Struktur. 5. Weitere Bekämpfung des Schlepperwesens und der illegalen Grenzübertritte unter weiterer Heranziehung des Bundesheeres zum Assistenzeinsatz. Dieser hat sich bewährt. Ich unterstreiche, daß alleine die Anwesenheit im Grenzbereich im Osten dazu geführt hat, daß das Schlepperwesen in diesem Bereich praktisch zum Erliegen gekommen ist. Ich möchte gar nicht auf die Zahl der Aufgriffe eingehen, das wurde vorher schon genannt. Ich glaube auch, daß bei so großen Problemen, wie sie sich derzeit darstellen, es ganz einfach notwendig ist, daß mehrere Systeme zusammenwirken. Ein Assistenzeinsatz des Bundesheeres wird daher, so glaube ich, noch solange die Konflikte in unserem Nachbarland nicht bereinigt sind, notwendig sein. 6. Keine Eingliederung des Zollamtes Berg in ein burgenländisches Bereichszollamt. Vielmehr sollte dieses wichtige Grenzzollamt selbst ein Bereichszollamt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist ein sehr umfangreicher, es ist daher nicht möglich, auf alles im Detail einzugehen. Ich möchte aber doch einiges noch ansprechen aus dem Bereich Zivil- und Katastrophenschutz. Ich möchte ganz kurz darauf eingehen. Es ist dies ein Bereich, dem man bei uns meist erst dann Aufmerksamkeit schenkt, wenn Katastrophen eingetreten sind. Nach der Bewältigung von Katastrophen wird sehr schnell wieder darauf vergessen. Und die notwendigen Vorkehrungen, die man aus der Bewältigung dieser Katastrophe zieht, bleiben aus oder werden nur sehr zögernd und unzureichend gesetzt. Denken wir dabei an die Gefahren der Kernenergie: Tschernobyl hat uns wachgerüttelt, wir kennen die Folgen eines Reaktorunfalles. Wir lesen laufend noch über die tatsächlichen Auswirkungen, nachdem jetzt durch Veränderungen im Osten die Nachrichten zu uns gelangen. Die Berichte darüber sind jetzt viel offener. Wir wissen, daß Dukovany, Bohunice und Krsko in unserer Nähe liegen und uns praktisch täglich mahnen. Trotzdem gehen die Vorsorgemaßnahmen nur langsam und schleppend vonstatten. Denken wir auch an Naturkatastrophen, wie zum Beispiel Hochwässer, wie große Brände - gerade jetzt hat ein solcher stattgefunden - und an die Diskussion über fehlende, veraltete Feuermelder, Sicherheitspakete, Sicherheitsmaßnahmen, die jetzt alle gemacht werden sollen. Ich hoffe nur, daß sie auch tatsächlich durchgeführt werden und daß es nicht bei der Diskussion bleibt. (Zwischenruf von Abg. Keusch.) Das sind Pannen, die natürlich ganz besonders ins Gewicht fallen. Ich hoffe, daß es nicht dabei bleibt, daß nur die Erkenntnisse gewonnen werden und die Maßnahmen nachher fehlen. Die Lehren müssen daraus gezogen werden, das ist ganz wichtig. Einiges zum Schutz der Bevölkerung ist in den letzten Jahren geschehen. Ich möchte auch das nur schlagwortartig bringen. Es gibt Vorsorgen für eine grenzüberschreitende Katastrophenhilfe. Vereinbarungen über allgemeine Katastrophenhilfe und Verträge im Bereich der nuklearen Sicherheit. Ich glaube, daß das wichtig ist. Gerade in diesem Bereich ist die grenzüberschreitende Information und Zusammenarbeit besonders wichtig. Die Bundeswarnzentrale wurde ausgebaut, das Strahlenfrühwarnsystem und das Warn- und Alarmsystem laufen dort zusammen. Fünf Bundesländer sind mit ihren Sirenensystemen voll angeschlossen. Ich muß dem Herrn Abgeordneten Sivec hier Recht geben. Es gilt ganz einfach, daß wir den Ausbau unseres Warn- und Alarmsystems rascher durchführen. Wir müssen trachten, möglichst rasch und landesweit diesen Ausbau zustande zu bringen, um ebenfalls - dann erst bringt es ja den Vorteil für die einzelnen Bezirke und Regionen - eine schnelle Warnung und Alarmierung über die Bundeswarnzentrale möglich zu machen. Es gibt auch einen Maßnahmenkatalog für großräumige Verstrahlung. Die Durchführung obliegt zum großen Teil den Ländern und den Gemeinden. Ich sage das emotionslos. Ich würde aber ersuchen, daß man sich ab und zu einmal diesen Maßnahmenkatalog ansieht. Hier wird nämlich die Verantwortung durch die Erstellung dieses Maßnahmenkataloges vom Bund sehr stark auf die Länder und die Gemeinden abgewälzt. Ganz genau ist vorgesehen, bei welcher Alarmstufe man welche Maßnahmen setzen soll. Es steht aber nirgends, ob diese Möglichkeiten überall vorhanden sind. Man müßte sie quasi erst vorsehen und man müßte sie schaffen. Ich nenne dazu nur ein Beispiel: Zum Beispiel die Frage der Einnahme der Kalium-Jodittablette. Vom Bund aus ist sie eindeutig geregelt. Das heißt, bei einer großräumigen Verstrahlung und der Durchsage über Rundfunk und Fernsehen, die Tablette ist zu dem Zeitpunkt einzunehmen, ist eigentlich von Bundesseite aus alles klar. Ich frage, ob in allen Gemeinden, ob in allen Bereichen die Frage tatsächlich so klar ist. Und ob sie so geregelt wurde, daß tatsächlich die Einnahme der Kalium-Jodittablette, die ja für unsere Kinder, für Schwangere, für junge Frauen in einem Verstrahlungsfall von enormer Bedeutung ist, wirklich überall möglich ist. Abschließend möchte ich noch einige Worte zu jenen sagen, die praktisch täglich Zivilschutzarbeit leisten: Die Feuerwehren, welche für die Sicherheit in unseren Gemeinden von so eminenter Bedeutung sind, Die Rettungsorganisationen, die Bergrettung, die Wasserrettung, der Zivilschutzverband, die Einsatzhundebrigade, die Armateurfunker. Man könnte diese Reihe fortsetzen. Wenn man alle diese Organisationen sieht, wird einem erst gewußt, wie viel Potential hier freiwillig im Sicherheitsbereich geleistet wird. Ich möchte all jenen danken, die sich für diese Tätigkeit in den einzelnen Organisationen zur Verfügung stellen. Sie leisten einen großen Beitrag für die Sicherheit ihrer Mitmenschen. Sie opfern ihre Freizeit. All jenen, die sich dafür zur Verfügung stellen, glaube ich, gebührt ein herzlicher Dank! (Beifall bei der ÖVP und Abg. Sivec.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Das Wort wünscht Herr Abgeordneter Preiszler; ich erteile es ihm. Abg. PREISZLER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Der Grund meiner weiteren kurzen Wortmeldung ist der, daß ich glaube, daß Herr Kollege Klupper von der ÖVP mich mißverstanden hat. Unser Antrag geht nicht dahin, einen neuen Wachkörper zu schaffen, sondern, zwecks Abhilfe aus den bestehenden Wachkörpern Zollwache, Gendarmerie, Grenzgendarmerie ein einheitliches Instrumentarium, das ureigenst für die Grenzüberwachung zuständig ist, erstehen zu lassen. Also kein neuer Wachkörper, keine Personalaufstockung. Sondern eine Agendenübertragung an einen einzigen Wachkörper, der für die grüne Grenze und für die Zollstationen mit Gesetzen ausgestattet ist. (Abg. Klupper: Herr Abgeordneter Preiszler! Wenn ich da lese, betreffend Schaffung einer Grenzschutztruppe, dann haben Sie das falsch bezeichnet!) Wie man das Kind nennt, ist doch sekundär. Primär geht es um den Abbau der Mißstände, die es zweifelsohne gibt. Das haben Sie ja auch bestätigt. Jetzt geht es lediglich darum, hier eine einheitliche Kompetenzübertragung zu schaffen für einen schon bestehenden Wachkörper, der bestens prädestiniert dafür wäre. Den man nur personell durch die Gendarmerie, durch Neuaufnahmen aus dem Bundesheer oder wie immer ausstatten müßte. Und um eine entsprechende Kompetenzübertragung. Kein neuer Wachkörper, sondern Ordnung schaffen, daß nur eine einzige Institution für die Grenzsicherung zuständig wäre. Ich bitte Sie, in diesem Sinne diesem Antrag beizutreten. Weil mit diesem Antrag gewährleistet wäre, hier wirklich einmal dafür zu sorgen, daß man weiß, wer wofür ursächlich an der Grenze zuständig ist. Im übrigen werden wir dem Kapitel 1 unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Die Rednerliste ist erschöpft, der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Ich verzichte! DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit. Ich bitte den Berichterstatter nunmehr den Antrag zur Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher Teil und außerordentlicher Teil zu stellen. Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Ich stelle den Antrag, die Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit im ordentlichen Teil mit Ausgaben von S 208,670.000,-- und Einnahmen von S 47,679.000,-- zu genehmigen. DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: (Nach Abstimmung über die Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher Teil und außerordentlicher Teil in Erfordernis und Bedeckung): Einstimmig angenommen! Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abgeordneten Preiszler betreffend die Schaffung einer Grenzschutztruppe. (Nach Abstimmung darüber): Abgelehnt! (Zustimmung FPÖ; Ablehnung ÖVP und SPÖ). Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Kurzbauer, zur Gruppe 2, Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft, ordentlicher und außerordentlicher Teil zu berichten. Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Die Gruppe 2, Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft umfaßt die Einnahmen und Ausgaben für die gesonderte Verwaltung, den allgemeinbildenden Unterricht, den berufsbildenden Unterricht einschließlich Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung, die Unterrichtsförderung, die vorschulische Erziehung, die außerschulische Jugenderziehung, den Sport und die außerschulische Leibeserziehung, die Erwachsenenbildung sowie Forschung und Wissenschaft. Im ordentlichen Teil werden Ausgaben von S 9.967,189.000,-- ausgewiesen, denen Einnahmen von S 8.062,689.000,-- gegenüberstehen. Der Anteil der Ausgaben am Ausgabenvolumen des ordentlichen Teiles beträgt 26,24 %. Im außerordentlichen Teil sind Ausgaben von S 199,153.000,-- und Einnahmen von S 85.000,-vorgesehen. Herr Präsident! Ich bitte, die Debatte einzuleiten. DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Bevor wir in die Beratungen eintreten, teile ich mit, daß Frau Landesrat Votruba kurzfristig erkrankt ist und daher an der heutigen Debatte nicht teilnehmen kann. Wir wünschen ihr baldige Genesung und hoffen, daß sie morgen anwesend sein kann. Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Greßl. Abg. GRESSL (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit der Gruppe 2, Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft. Schule, das war vor einigen Jahrzehnten und in früheren Zeiten ein ganz klarer Begriff. Das war die Pflichtschule. Heute ist das nicht so einfach. Die vielen Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung sind eine äußerst positive Entwicklung auf dem Bildungssektor gerade der letzten Jahre. Vor allem die begleitende Schule bei einer Lehre ist ein wesentlicher Bestandteil beim Erlernen eines Berufes. Dies ist im gewerblichen, handwerklichen Bereich genauso wie im bäuerlichen. Ich möchte mich mit den landwirtschaftlichen Fachschulen, ihrer Entwicklung und Notwendigkeit befassen. Daß tausende Mädchen und Burschen in diesen Bildungsstätten ihre Grundausbildung erfahren haben, ist, glaube ich doch, bekannt. Daß dieselben dann aber bei der Ausübung ihres Berufes die Schule als Berufsbegleitung erlebten und so manches Lehrgeld nicht bezahlen mußten, ist vielleicht weniger bekannt aber eine sehr positive Tatsache. Da es immer weniger Bauern gibt, stellt sich natürlich die Frage, ob diese Schulform überhaupt und in dem Umfang notwendig ist. In dem Umfang sicher nicht. Es wurden ja auch schon Schulen geschlossen oder zusammengelegt. Man wird da oder dort, wo Schulen nahe beieinander liegen, über die Sinnhaftigkeit dieser Standorte auch in Zukunft nachdenken müssen. Die Schulform selbst aber, auch wenn immer wieder Neues dazu kommt, ist mehr denn je eine hervorragende Ausbildungsmöglichkeit. Während den Schulen meist anlastet, daß die Ausbildung zu viel Theorie bietet, ist es hier bei den landwirtschaftlichen Fachschulen nicht so. Viel Praxis, vor allem in den Werkstätten, aber auch in Wald, Wiese, Feld, Garten oder Stall und ein langes Wochenende, an dem vor allem der Kontakt mit dem eigenen Betrieb hergestellt wird oder bleibt, führt zu einer hervorragenden Kombination zwischen Theorie und Praxis. Praxisbezogene Menschen mit einer guten, auch theoretischen Ausbildung werden wir, wie ich glaube, in Zukunft verstärkt brauchen. 2.140 Burschen und Mädchen besuchen derzeit diese Schulen. Das sind um 130 weniger als im vergangenen Jahr. Organisation und Lehrplan wurden geändert, ebenso wurden Standortkorrekturen vorgenommen, wie ich schon gesagt habe. Auch der Förderungsunterricht wurde eingeführt. Im landwirtschaftlichen Schulwesen ist eine große Innovationsbereitschaft gegeben. Es wurden die Schulversuche bäuerliche Gästebeherbergung, Lehrgang für Dorfhelferinnen und Betriebshelfer, Fachrichtung biologischer Landbau und Direktvermarktung neu begonnen. Dies kann auch ein zusätzliches Standbein für den bäuerlichen Betrieb sein. Ich möchte auch auf die schon laufenden Sonderformen hinweisen, wie Schulkooperation mit der Handelsschule, Weinmanagement Krems, Bauern- und Bäuerinnenschule. Das ist eine Form für jene Frauen und Männer, die eine nicht-bäuerliche Ausbildung haben und die dann, meist durch Heirat, den Beruf eines Bauern ergreifen und sich nachträglich dazu ausbilden lassen können. Mein Hauptaugenmerk - das habe ich in den letzten Jahren ganz besonders betrieben - gilt einer mehrberuflichen Ausbildung. Entweder durch die Inanspruchnahme der Pflichtpraxis für eine gewerbliche Ausbildung oder durch Lehrzeitersätze. Auf Grund guter schulischer Ausbildung können diese dann in Anspruch genommen werden. Die Gründe für eine mehrberufliche Ausbildung sind einerseits durch den starken Facharbeitermangel in der Wirtschaft begründet. Auf der anderen Seite, weil es da und dort möglich ist, daß die Eltern noch zu jung sind und der junge Mensch vorübergehend einen anderen Beruf ausüben wird. Darüberhinaus darf ich aber wohl hinweisen, daß gerade die landwirtschaftlichen Schüler eine sehr hohe handwerkliche Begabung aufweisen. Die landwirtschaftlichen Lehrkräfte üben neben dem Unterricht auch eine enorme Erziehungstätigkeit und eine sehr umfangreiche Beratungstätigkeit aus. Wenn ich Ihnen den Halbjahresbericht für 1992 kurz nahebringen darf: In diesem Halbjahr waren rund 10.000 Teilnehmer bei den Weiterbildungsveranstaltungen der Absolventenverbände. Etwa 16.000 Wein-, Most-, Boden- und Honiguntersuchungen wurden vorgenommen. 24.000 Bäuerinnen haben entsprechende Veranstaltungen besucht und 22.000 Jugendliche wurden im Rahmen der Landjugend betreut. Die LaKo in Tulln, eine Koordinierungsstelle, versucht sehr erfolgreich die Versuchstätigkeit zu koordinieren und die Weiterbildung der Lehrkräfte zu gewährleisten. Natürlich sind für solche Einrichtungen Mittel notwendig, um die Schulen, meist Internate, Werkstätten und dergleichen, immer wieder instand zu halten und auf den neuesten Stand zu bringen. Dafür sind im Budget auch Ansätze vorhanden. 375 Lehrer und Direktoren sowie 360 Bedienstete, einschließlich der Schulwirtschaften und jener, die in der Beratung tätig sind, gibt es bei dieser Schulform. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die NÖ Landwirtschaft braucht auf dem Weg in die EG eine verstärkte, praxisbezogene Ausbildung. Vor allem aber auch eine zukunftsorientierte, begleitende Beratung bei der Entwicklung dieses Berufsstandes. Gerade dazu ist das landwirtschaftliche Schulwesen bestens geeignet. Es wird in Zukunft Strukturveränderungen geben im Sinne einer zweckmäßigen Verwaltung der Budgetmittel. Doch der flächendeckende Bildungs- und Beratungsauftrag muß auch weiterhin ermöglicht werden. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Trabitsch. Abg. TRABITSCH (ÖVP): Verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn trotz düsterer Signale am Konjunkturhimmel Österreichs Wirtschaft im großen und ganzen Stabilität beweist, führe ich das auf zwei Kriterien zurück. Erstens: Die Unternehmer in diesem Land bewähren sich durch Qualitätsarbeit. Zweitens: Die Mitarbeiter in unseren Betrieben sind durch gute Ausbildung dazu fähig, diesen Standard zu ermöglichen und auszubauen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Politik hat dafür Sorge zu tragen, daß Qualifikation auf jeder erforderlichen Bildungsebene geboten wird. Die Ebene der Fachkräfte, die eine Lehrlingsausbildung absolvieren, darf dabei niemals unterbewertet werden. Ich sehe im umfangreichen Ausbauprogramm des Landes Niederösterreich für Berufschulen und Internate ein deutliches Zeichen in diese Richtung. Denn es ist sicher ein Zeichen, wenn das Land Niederösterreich bereit ist, durch ein 400-Millionen-SchillingAusbauprogramm den Berufsschulen den notwendigen Standard zu gewährleisten. Insgesamt 13 Schulen und Internate werden durch den Investitionsschub erneuert. Daß damit nur die notwendigen Vorhaben abgedeckt werden, zeigt den enormen Bedarf, den wir in diesem Bereich haben. Diese Investitionen sollen nach meiner Ansicht vor allem eines bewirken: Das duale Ausbildungssystem muß durch die Qualität der Berufsschulen für die Jugendlichen noch mehr an Attraktivität gewinnen. Ein Blick in die Statistik zeigt uns nämlich, daß die Gesamtzahl der Lehrlinge im Vergleich zu den Vorjahren rückläufig war. Ich glaube daher, daß vernünftige Eltern und Jugendliche die Zeichen der Zeit erkennen und wieder mehr Zukunftschancen im Lehrberuf sehen. Diese Annahme, meine sehr verehrten Damen und Herren kann auf einige Faktoren zurückgeführt werden: Die Öffentlichkeitsarbeit der Handelskammerorganisation hat in den letzten Monaten die Lehrberufe verstärkt beworben. Gezielt wurden bereits die Volksschulen in das Informationsprogramm eingebunden. Die Berufsinformationszentren des WIFI wurden im Vorjahr von mehr als 7.000 Jugendlichen in Anspruch genommen. Die von den Sozialpartnern erwirkte Lehrlingsfreifahrt war neben der finanziellen Gleichstellung mit allen anderen Schülern ein psychologisches Zeichen für die Gleichwertigkeit der Ausbildungsformen. Und die verbesserte Anrechnung der AHS-Matura in allen Lehrberufen hat die Durchlässigkeit des Bildungssystems bewiesen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Aufzählung ließe sich noch ergänzen, doch zeigen schon diese Beispiele, daß die gewerbliche Berufsausbildung durch große Anstrengungen wieder Boden gegenüber der rein schulischen gutgemacht hat. Wir sollten alle versuchen, weiter an dieser Entwicklung zu arbeiten. Dabei aber den Sinn des dualen Ausbildungsprinzipes nicht aus den Augen verlieren. Ich meine damit konkret, daß die Ausbildung im Betrieb als Kernstück unangetastet bleiben muß. Ausweitungen der Berufsschulzeit und vermehrte Anrechnung von Freigegenständen haben nämlich in den letzten Jahren dazu geführt, daß die im Betrieb verbrachte Zeit der Lehrlinge immer mehr geschrumpft ist. Im Klartext: Weitere Verschiebungen der schulischen Ausbildungszeit gefährden ein erfolgreiches System. Sie würden uns aber auch weitere finanzielle Probleme bringen, da dabei mehr Bedarf an Berufsschulen, Lehrer und Raum entstehen würde. Es ist sicher, daß die 50 EVN-Privatisierungsmillionen für die fachliche Ausstattung der Schulen gut eingesetzt sind. Sicher ist die Erhöhung des Schulerhaltungsbudgets im Berufsschulbereich für 1993 auf 96 Millionen wertvoll und das Ausbauprogramm sehr wichtig. Zusätzliche Kosten durch Verlagerung der Ausbildungsschwerpunkte weg vom Betrieb wären allerdings trotzdem nicht zu verkraften. Ein Mehr an theoretischer Ausbildung sollte nach den Vorstellungen der Wirtschaftsfachkräfte geboten werden für jene, die nach der Lehrzeit ihr berufsspezifisches Wissen erweitern wollen und Führungspositionen anstreben. Die neuen Fachakademien des WIFI arbeiten in diesem Bereich sehr erfolgreich. Grundsätzlich bietet das derzeitige System den Jugendlichen viele Möglichkeiten. Möglichkeiten, die wir durch modernisierende Maßnahmen in den Schulen und Internaten stetig verbessern müssen. Das Klima der Zusammenarbeit zum Erreichen dieser Ziele zwischen den Sozialpartnern, Schulbehörden und den Landesdienststellen kann man in Niederösterreich als sehr gut bezeichnen. Trotz naturgemäß bestehender Auffassungsunterschiede in manchem Themenbereich zeigt zum Beispiel die Verwirklichung des umfassenden Ausbauprogrammes, daß die Verbesserung der Strukturen ein gemeinsames Anliegen darstellt. Nur so konnte erreicht werden, daß mehr als 85 % der Lehrlinge mit ihrer Ausbildung zufrieden sind. Das haben das Institut für Bildungsforschung und unabhängig davon die "Junge Wirtschaft Niederösterreich" als Ergebnis von Lehrlingsbefragungen festgestellt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn auch natürlich in Einzelfällen Schwierigkeiten entstehen, sollten diese in sachlicher Weise bereinigt und nicht in der Öffentlichkeit als typisch dargestellt werden. Denn eines steht für mich fest. Die Imageverbesserung der Lehrlingsausbildung in den letzten Jahren ist gut gelungen. Ausländische Experten stellen der österreichischen Berufsausbildung ein gutes Zeugnis aus. Auch dieser Aspekt ist wichtig. Die Internationalisierung der Wirtschaft wird nämlich für unsere Betriebe mehr Wettbewerbsdruck bringen, der nur durch qualifizierte Fachkräfte erfolgreich bewältigt werden kann. Auch die Liste der Ausbildungsberufe kann und darf in Zukunft nicht starr bleiben. Wir werden zum Beispiel sehen, ob der Ausbildungsversuch "Recycling- und Entsorgungstechniker" interessierte Jugendliche anspricht. Fest steht jedenfalls, daß mit diesem Versuch auf eine neue Situation eingegangen wird. Aus allen diesen Tatsachen möchte ich folgendes Resumee ziehen: Die Lehrlingsausbildung in Niederösterreich funktioniert im großen und ganzen gut. Und wird von den Jugendlichen auch wieder verstärkt angenommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen alles daran setzen, die Infrastruktur der Berufsschulen und Internate ständig zu erneuern, ohne dabei die eminent wichtige Ausbildung im Betrieb in den Hintergrund zu drängen. Die finanziellen Mittel dafür müssen einfach aufgebracht werden. Stellen sie doch eine Investition in die Zukunft dieses Landes dar. (Beifall bei der ÖVP und Abg. Gruber.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Rambossek. Abg. Dkfm.RAMBOSSEK (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Geschätzte Damen und Herren! Die Gruppe 2, Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft ist mit einer Budgetdotation in einer Höhe von fast 9,97 Milliarden Schilling die am höchsten dotierte Gruppe im Voranschlag 1993. Diese Dotation entspricht einem Anteil von 26,24 % am Gesamtbudget. Aber auch im außerordentlichen Haushalt sind für diese Budgetgruppe weitere 199,15 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt. Gegenüber 1992 wurde im ordentlichen Haushalt diese Budgetgruppe um 611,5 Millionen Schilling oder 6,54 % angehoben, was in etwa der Budgetzuwachsrate entspricht. Ich bin sehr froh darüber, daß diese Budgetgruppe auch diesen Stellenwert im Gesamtbudget einnimmt, denn es geht bei dieser Budgetgruppe um unsere Kinder, um unsere Jugend, mit einem Wort um unsere Zukunft. Es ist letztlich wohl unbestritten, daß Bildung der wichtigste Rohstoff ist, aus dem für unsere Zukunft wirtschaftliche Erfolge erwachsen können. Im Detail muß zu dieser Haushaltsgruppe entgegen den Feststellungen des Herrn Finanzlandesrates wirklich angemerkt werden, daß die Dotierung des Schul- und Kindergartenfonds mit 130 Millionen Schilling gegenüber den für 1992 budgetierten Mitteln von 140 Millionen Schilling einem Rückschritt gleichkommt, der sicherlich nicht rühmlich ist. Hingegen ist für die vorschulische Erziehung, für die Kindergärten, zu denen ich auch im Detail Stellung beziehen werde, ein Betrag von 893 Millionen Schilling im Budget eingeplant. Das entspricht einer Erhöhung um fast 66 Millionen Schilling oder fast 8 % gegenüber 1992. Zur Situation des Kindergartenwesens in Niederösterreich muß festgestellt werden, daß in Niederösterreich im Kindergartenjahr 1990/91 1.680 Kindergartengruppen bestanden, in denen 40.987 Kinder betreut wurden. Die durchschnittliche Kinderanzahl pro Kindergartengruppe betrug somit 24,4. Ich bin grundsätzlich der Meinung, daß auch der beste Kindergarten die Familie nicht ersetzen kann, sondern nur als Ergänzung zu betrachten ist. Trotzdem sollte aber ständig daran gearbeitet werden, die Betreuungsqualität in den NÖ Kindergärten weiter zu verbessern. Immer wieder wird von Elternbeiräten bzw. Eltern mangelnde Betreuungsqualität in den NÖ Landeskindergärten, hervorgerufen vor allem durch zu große Kindergruppen bzw. zu wenig Betreuungspersonal, also Helferinnen, beklagt. Dies bestätigt die Richtigkeit unserer Forderung nach Verkleinerung der Kindergruppen anläßlich der Beratungen über die Novellierung des NÖ Kindergartengesetzes im Mai 1992. (Abg. Muzik: Herr Kollege! Haben Sie schon einmal überlegt, wie viele Gruppen dafür in ganz Niederösterreich fehlen und wer das bezahlen soll?) Hoher Landtag! Es darf nämlich nicht von der bereits erwähnten durchschnittlichen Kinderzahl pro Kindergartengruppe ausgegangen werden, da diesbezüglich wesentliche regionale Unterschiede bestehen. Es muß klar festgehalten werden, daß es bei 28 Kindern in einer Kindergartengruppe unmöglich ist, daß die gemäß Kindergartengesetz verlangte Bildungsarbeit von einer Kindergärtnerin und einer halben Kindergartenhelferin erfüllt wird. Ich halte daher eine Verbesserung der Betreuungsqualität in den Kindergärten durch Verkleinerung der Kinderzahl je Kindergartengruppe und Erhöhung des Betreuungspersonals für eine äußerst wichtige Maßnahme. Denn es muß alles getan werden, um unsere Kinder bestmöglich auf ihr zukünftiges Leben vorzubereiten. (Abg. Kautz: Haben Sie auch an die anzunehmenden Baukosten gedacht? Wie wollen Sie das bezahlen?) Es ist mir vollkommen klar, ein Kindergartenplatz, Herr Kollege, kostet zwischen 12.000,-- und 14.000,-- Schilling. Man muß eben überlegen und muß woanders einsparen. (Abg. Lembacher: Das sind in Summe 500 Millionen oder noch mehr! - Abg. Ing.Heindl: Herr Kollege! Kennen Sie die Idealzahl? Wie hoch ist die?) Nach meiner Meinung ist die Idealzahl sicher 20 in einer Gruppe, vorläufig. (Abg. Ing.Heindl: Nein, sie ist 12!) Wenn Sie es fordern, können wir das vielleicht gemeinsam noch einmal erreichen. (Abg. Franz Rupp: Realistisch sollten wir schon auch sein!) Da gebe ich Ihnen Recht! (Abg. Kautz: Das sind die, die nichts zu verantworten haben und nur fordern! - Abg. Dr.Kremnitzer: Die leben in der Realität!) Ich meine daher auch, daß man überlegen sollte, ob nicht jene Mittel, die man derzeit braucht, um Sucht, Alkohol- und Medikamentenmißbrauch zu bekämpfen, die für diese Bekämpfung notwendig sind, daß diese Mittel sicherlich in Zukunft besser für die Förderung der ersten sechs Lebensjahre unserer Kinder eingesetzt werden sollen. Ich meine, es müssen daher im Kindergarten solche Bedingungen bereits geschaffen werden. (Abg. Kautz: Und was geschieht mit den anderen? - LHStv. Prokop: Was geschieht mit den Süchtigen?) Da muß man eben entsprechende Vorbeugemaßnahmen in anderer Weise treffen. Es müssen daher bereits im Kindergarten solche Bedingungen geschaffen werden, die jenen einer intakten Familie möglichst nahe kommen. Hoher Landtag! In dieser meiner Forderung sehe ich mich durch ein mir zugesandtes Schreiben einer Kindergartenleiterin bestätigt, dessen Inhalt ich Ihnen, sehr geschätzte Damen und Herren, nicht vorenthalten möchte. Das Schreiben ist datiert mit 5.Oktober 1992 und betrifft das Problem zusätzlicher Helferinnen für jede Gruppe (liest): "Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Darf ich mich heute mit einem Vorschlag an Sie wenden, der momentan schon fast Tagesgespräch geworden ist. Seit Schulanfang werden meine Kolleginnen und ich von seiten der Eltern bedrängt, doch endlich etwas zu unternehmen, um für jede Gruppe der Kindergärten eine Helferin zu bekommen. Es hat sich bereits unter sämtlichen Eltern unseres Kindergartens herumgesprochen, daß fast alle mehrgruppigen Kindergärten im Bezirk eine zum Teil von den Eltern bezahlte Helferin haben. Anläßlich unseres Elternabends haben sich auch die Eltern unseres Kindergartens bereit erklärt, die anteiligen Kosten für die fehlende Helferin zu übernehmen. Durch die Gesetzesnovelle habe ich erst jetzt erfahren, daß laut Kindergartengesetz 1987, § 5, Kindergartenversuch, die Möglichkeit besteht, zusätzliche Helferinnen einzustellen, wenn der Kindergartenerhalter darum ansucht und ein Drittel der Kosten von ihm oder den Eltern getragen werden. Unter dieser Voraussetzung erklärt sich dann das Land bereit, die restlichen zwei Drittel zu übernehmen. Leider wurden bisher alle diesbezüglichen Anfragen bzw. Vorschläge der Eltern an die Gemeinde abschlägig oder vertröstend beantwortet. Ich ersuche Sie deshalb herzlich, diesmal die Eigeninitiative der Eltern positiv zu akzeptieren und auch rechtlich zu unterstützen. Darf ich Ihnen dazu noch einige Argumente nennen, die es Ihnen sicherlich erleichtern werden, uns in dieser so wichtigen Angelegenheit zu unterstützen. Wir Kindergärtnerinnen wissen schon lange, daß gerade die ersten Lebensjahre das Fundament und die Weichenstellung für die spätere Entwicklung sind. Wie soll das Bildungsprogramm bei einer Gruppe von 28 Kindern auf so engem Raum, der zwangsläufig entstehenden Lärmentwicklung und den Aggressionen von einer einzigen Fachkraft und einer halben Helferin, die wegen der notwendigen Reinigungsarbeiten ohnehin kaum zur Kinderbetreuung eingesetzt werden kann, erfüllt werden? Der Aufenthalt in der Großgruppe macht das Kind nicht gruppenfähiger, sondern überfordert es. Das Auseinandersetzen mit den Bedürfnissen anderer Kinder erfordert soziale Fähigkeiten, die das Kind in diesem Alter noch nicht hat, sondern erst allmählich erlernen muß. Kinder können sich noch nicht wehren, wenn ihre Persönlichkeit gefährdet ist. Sie reagieren mit Verhaltensauffälligkeiten. Das sind Signale, die wir alle sehr ernst nehmen müssen. Denn 1,-- Schilling, den man im Kindergarten spart, hat zur Folge, daß man 10,-- Schilling in der heilpädagogischen Förderung verwenden muß oder 100,-Schilling in der Jugendpsychiatrie benötigt. Das heißt, wenn wir Probleme verlagern und an der untersten Ebene sparen, werden sich die Folgekosten multiplizieren. Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sollte es Ihre Zeit erlauben, würden wir uns freuen, Sie an einem Vormittag bei vollem Betrieb bei uns begrüßen zu dürfen. Ihrer hoffentlich positiven Stellungnahme sehe ich mit großem Interesse entgegen." Das war das Schreiben einer Kindergartenleiterin. Und da ich meine, daß hier wirklich etwas getan werden soll, stelle ich nachfolgenden Resolutionsantrag betreffend Verbesserung der Betreuungsqualität in den Kindergärten (liest): "Resolutionsantrag des Abgeordneten Dkfm.Rambossek zur Gruppe 2 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1993 betreffend Verbesserung der Betreuungsqualität in den Kindergärten. Niederösterreich verfügt über mehr als 1.700 Kindergartengruppen, in denen rund 40.000 Kinder aufgenommen sind. Wenn auch, wie aus einer Anfragebeantwortung hervorgeht, rund 1.900 angemeldete Kinder nicht im Kindergarten aufgenommen werden konnten, kann man dennoch von einer weitgehenden flächendeckenden Vollversorgung ausgehen. Um diese Stellung Niederösterreichs im Kindergartenwesen noch auszubauen, ist es notwendig, qualitative Verbesserungen durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist vor allem auch eine schrittweise Herabsetzung der Kinderzahl je Kindergruppe und eine Erhöhung des Betreuungspersonals erforderlich. Zu große Kindergruppen bzw. zu wenig Betreuungspersonal erschweren die im § 7 des Kindergartengesetzes festgelegten Aufgaben der Kindergärtnerin und machen die vorgeschriebene Berücksichtigung des Entwicklungsstandes des einzelnen Kindes in körperlicher, seelischer und geistiger Hinsicht bei der Arbeit der Kindergärtnerin in den einzelnen Bildungsbereichen fast unmöglich. Der gefertigte Abgeordnete stellt daher den Antrag: Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, dem NÖ Landtag eine Novelle zum NÖ Kindergartengesetz 1987 vorzulegen, mit der a) die Kinderzahl je Kindergartengruppe eines allgemeinen Kindergartens schrittweise auf höchstens 20 reduziert und b) die Zahl der Kindergartenhelferinnen mit einer Helferin je Kindergartengruppe festgelegt wird." Geschätzte Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, meinem Antrag die Zustimmung zu geben. Eine weitere Thematik, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellt für mich die Vorschulstufe nach dem Schulpflichtgesetz dar. Diese muß in einem engeren Zusammenhang mit den Kindergärten gesehen werden. Die Erhebungen in einer Gemeinde und andere Gespräche im Mai dieses Jahres haben ergeben, daß seitens der Eltern von 45 Kindern, welche in den Monaten September bis Dezember 1986 geboren sind, also zwischen September und Dezember 1992 sechs Jahre alt werden und im Mai dieses Jahres einen Kindergarten besucht haben, eine steigende Nachfrage nach einem vorzeitigen Schulbesuch ihrer Kinder in einer Vorschulklasse bestanden hat. Eine derartige Tendenz, sehr geehrte Damen und Herren, kann auch in anderen Gemeinden beobachtet werden. Es muß dazu festgestellt werden, daß grundsätzlich die übereinstimmende Meinung erfahrener Pädagogen besteht, daß es einerseits die zwischen September und Dezember sechs Jahre alt werdenden Kinder später in der Schule schwer haben werden, wenn sie bereits vor Erreichen des sechsten Lebensjahres im September in der ersten Klasse Volksschule beginnen, daß aber andererseits diesen Kindern mehrheitlich ein Kindergartenbesuch bis zum siebten Lebensjahr nicht zugemutet werden sollte. Für mich wäre ein Lösungsansatz für diese Interessenskollision, daß es den Eltern bzw. sonstigen Erziehungsberechtigten per Gesetz möglich gemacht wird, ihre zwischen September und Dezember sechs Jahre alt werdenden Kinder direkt zum Besuch der Vorschulstufe anmelden zu können. Ohne daß vorher in einer ersten Schulstufe, quasi über Umweg festgestellt werden muß, daß die Schulreife des Kindes nicht gegeben ist. Dazu muß aber auch ausgeführt werden, sehr geehrte Damen und Herren, daß durch eine per Gesetz geschaffene Möglichkeit für die Eltern, ihre Kinder zum Besuch einer Vorschulstufe anmelden zu können, eine merkliche Kindergartenentlastung erreicht würde. Eine solche Maßnahme brächte daher in zweifacher Hinsicht eine Verbesserung für unsere kleinen Landesbürger. Hoher Landtag! Ich stelle auch in diesem Zusammenhang einen Resolutionsantrag, um auch in diesem Fall eine Verbesserung erreichen zu können (liest): "Resolutionsantrag des Abgeordneten Dkfm.Rambossek zur Gruppe 2 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1993 betreffend Vorschule. Kinder, die ihr sechstes Lebensjahr zwischen dem 1.September und dem 31.Dezember vollenden, sind nach den Bestimmungen des Schulpflichtgesetzes noch nicht schulpflichtig. Sie können allerdings, sofern sie schulreif sind, auf Ansuchen ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufgenommen werden. Stellt sich danach heraus, daß die Schulreife doch nicht gegeben ist, so ist die vorzeitige Aufnahme des Kindes in die erste Schulstufe zu widerrufen. In diesem Falle können die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten das Kind sodann zum Besuch der Vorschulstufe anmelden. Eine direkte Anmeldung von zwischen dem 1.September und 31.Dezember geborenen Kindern in eine Vorschulklasse ist nach der geltenden Rechtslage nicht möglich. Den Eltern verbleibt somit entweder die Möglichkeit, diese Kinder dem Risiko einer Schulaufnahme mit nachfolgendem Widerruf auszusetzen oder, sofern eine Betreuung in der Familie nicht möglich ist - sie im Kindergarten zu belassen. Gegen einen Kindergartenbesuch bis zum siebenten Lebensjahr bestehen allerdings auch erhebliche pädagogische Bedenken. Der gefertigte Abgeordnete stellt daher den Antrag: Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung für eine Änderung des Schulpflichtgesetzes einzutreten, wonach im Sinne der Antragsbegründung Kinder, die ihr sechstes Lebensjahr zwischen dem 1.September und 31.Dezember vollenden, zu Beginn des Schuljahres in einer Vorschulklasse angemeldet werden können." Ich darf auch in diesem Fall bitten, meinem Antrag die Zustimmung zu geben. Abschließend teile ich mit, daß wir dieser Haushaltsgruppe die Zustimmung geben werden. (Beifall bei der FPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Platzer. Abg. PLATZER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Meine Damen und Herren! Es ist erfreulich, wenn schon beim Nachtragsvoranschlag für den Schul- und Kindergartenfonds und für das Personal, für die Kindergartenhelferinnen eine kräftige Erhöhung stattgefunden hat. Weiters ist auch sehr erfreulich, daß die "Aktion minus 10 %", nämlich die zu befürchten gewesene 10%ige Einsparung, wenn die Länder einen Teil der Lehrerkosten übernehmen hätten müssen, abgewendet werden konnte. Trotzdem wird es, hat man im Finanzministerium errechnet, zu einer Kostenexplosion bei den Lehrergehältern kommen. Wir sehen das ja auch schon heuer im Budget mit einem Plus von 472 Millionen Schilling. Es ist so, daß in den kommenden 10 Jahren doppelt so hohe Kosten für die Lehrer anfallen werden. Einfach deswegen, weil die Zahl der Lehrer über 50 sich im laufenden Jahrzehnt verdreifachen wird. Im Jahr 2000 wird bereits jeder vierte Lehrer zwischen 50 und 60 Jahre alt und damit in der höchsten Gehaltsstufe sein. Es ist also durchaus legitim, wenn man im Ministerium Überlegungen anstellt über die Übernahme eines Teiles der Lehrerkosten durch die Länder. Ich möchte aber einige grundsätzliche Bemerkungen zur gesamten Bildungssituation machen. Tatsache ist, daß die wirtschaftlichen Erfolge Niederösterreichs auch durch das hohe Ausbildungsniveau unserer Arbeitnehmer ermöglicht wurden. Das ist eigentlich ein gutes Zeugnis für das Schulsystem. Wir dürfen aber nicht selbstzufrieden sein, denn es gibt eine ganze Menge von neuen Herausforderungen. Daher muß die Bildungspolitik auch weiterhin im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen. Einiges wird notwendig sein. Neue und ungewohnte Wege werden wir brauchen. Wir brauchen die Schulautonomie, mehr ganztägige Schulformen, die Schule im gesamten muß sich weiter entwickeln, die Integration muß vorangetrieben werden. Und vor allem muß sich die Schule den neuen Herausforderungen stellen. Österreichs Chancen werden in Europa dann und gut vorhanden sein, wenn es mehr junge Menschen mit sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten gibt. Zu einzelnen Bereichen möchte ich näher Stellung nehmen. Zum Kindergartenwesen, das auch mein Vorredner gerade angesprochen hat. Am 21.Mai 1992 haben wir die Änderung des Kindergartengesetzes beschlossen, das weitere Versuche im Kindergartenbereich möglich macht. Und zwar: Besondere Gestaltung von Erziehungszeiten, verschiedene organisatorische Maßnahmen, aber auch die Kooperation mit anderen Betreuungsformen. Aus diesem Beschluß haben sich bereits viele besondere Versuche ergeben. Die zuständige Abteilung befaßt sich intensiv damit. Ich weiß, daß es etwa in der Gemeinde Stetten einen Versuch gibt über multikulturelle Erziehung im Kindergarten. 70 Ansuchen für die Anstellung einer zusätzlichen Helferin sind eingelangt, darunter sind gleich mehrere multikulturelle Projekte. Auch ein Projekt über die Montessori-Pädagogik gibt es. Und in einer Gemeinde wird die Kooperation mit den örtlichen Krabbelstuben durchgeführt. Natürlich wird es Versuche mit pädagogischen und heilpädagogischen Arbeiten geben und auch die Integration behinderter Kinder wird weitergeführt. Es gibt derzeit in Niederösterreich 414 solcher Integrationsversuche. 20 Millionen Schilling aus dem Nachtragsvoranschlag stehen dafür zur Verfügung. Das ist sehr positiv. Positiv ist auch die Fertigstellung der Waldschule in Wr.Neustadt und die Eröffnung im heurigen Sommer zu erwähnen. Leider gibt es und das ist auch festzuhalten, zu wenig Therapeuten. Auch für die Integrationsgruppen gibt es zu wenige Stützpädagogen. Zu den Kindergarteninspektorinnen, für die ich eine Lanze brechen möchte: 1975 hatte eine Kindergarteninspektorin 145 Gruppen zu betreuen, 1992 sind es schon 187 Gruppen. Durch die Integrationsgruppen, durch die neuen Versuche, die ermöglicht werden, durch unsere Gesetzesänderung vom Mai wird es sicher nötig sein, die Zahl der Kindergarteninspektorinnen aufzustocken. Ich meine auf mindestens 12. Ich plädiere auch dafür, daß jede dieser Inspektorinnen eine Schreibkraft bekommt. Der Eintritt eines Kindes in den Kindergarten ist für jedes einzelne Kind und für manche ganz besonders ein entscheidender und einschneidender Schritt. Viele Kinder haben Angst, sie fürchten, daß sie ihre Mutter verlieren. Ganz besondere Zuwendung ist notwendig. Natürlich ist die besondere Zuwendung bei durchschnittlich 24 Kindergartenkindern pro Gruppe, da gebe ich Ihnen Recht, nicht so als dies bei geringerer Gruppenzahl möglich scheint. Ich verstehe auch die Gemeindevertreterverbände, die die explodierenden Kosten im Kindergartenbereich sorgenvoll betrachten. Die Pädagogik würde sich natürlich kleinere Gruppengrößen wünschen. Das Problem ist - und es gibt ja hier Aufzeichnungen darüber - daß zwar am Vormittag die Gruppengröße 24, 25 oder 28 ausmacht. Daß aber am Nachmittag viel weniger Kinder zu betreuen sind. Viele Kinder werden zu Mittag abgeholt. Ich glaube daher, vordergründig müßte eigentlich sein, familiengerechte Öffnungszeiten für die Kindergärten zu bekommen. Zu den Vorschulen nur einen Satz: Es ist nun einmal so, wenn man im städtischen Bereich lebt, geht es leichter. Im ländlichen Bereich, aus dem ich komme, gibt es im gesamten Bezirk zwei Vorschulklassen. Da wird dieser Antrag nicht viel bringen. Wenn es keine Vorschulklasse gibt, kann man auch keine Kinder dort hinschicken. Zum Stichwort Autonomie in der Schule: Autonomie heißt, weg vom Zentralismus, mehr Freiraum und mehr Verantwortung, selbständige Entscheidung. Probleme und Anliegen des Standortes der einzelnen Schule können besser berücksichtigt werden. Daher bedarf es der breitesten Ebene der Entscheidung über die Art, über die Form der jeweiligen Autonomie. Hier geht es um die Anzahl eines Teiles der Stundentafel. Ein Teil der Lehrpläne kann geändert werden. Es geht um verschiedene Freiräume, es geht aber auch um Demokratisierung in der Schule, es geht um mehr Verantwortung, die aber auch bedeutet, weniger Sicherheit. Es geht aber auch um Hinterfragen der Sinnhaftigkeit mancher Forderungen von oben. Und hier fragt man sich als gelernter NÖ Lehrer: Darf das überhaupt sein im Land Niederösterreich? Hier fällt mir immer der liebe Kaiser Ferdinand der Gütige auch genannt "Gütenand der Fertige" ein, der bei Ausbruch der Revolution gesagt haben soll: "Ja dürfen's das denn überhaupt?" Mit der 14. SCHOG-Novelle betreffend die Autonomie haben sich auch die ganztägigen Schulformen neu präsentiert. Bisher waren die ganztätigen Schulformen mehr oder weniger ideologisch besetzt: Ganztagsschule - Tagesheimschule. Nun steht im Vordergrund die Frage der Finanzierung. Es muß einfach flächendeckende Angebote geben. Es wird mehr Standorte mit ganztägigen Schulformen geben müssen und wir kommen erstmals weg vom Prinzip "Schule kostet nichts". Es wird daher Elternbeiträge geben müssen. Aber auch Länder und Gemeinden werden belastet werden, weil ja Einrichtungen geschaffen werden müssen. Weil für gewisse Personalkosten und Betreuungsstunden Gelder aufgewendet werden müssen. Alles werden die Eltern nicht bezahlen können. Daher werden die Gemeinden als Schulerhalter zur Kasse gebeten werden. Ich fürchte schon jetzt und ich spreche es auch offen aus, daß wegen der Kostenfrage die ganztägigen Schulformen bzw. die Ausweitung dieser Schulformen ein sogenanntes Begräbnis erster Klasse erhalten werden. Die 15. SCHOG-Novelle ist bereits in Vorbereitung. Diese 15. Novelle des SchulOrganisationsgesetzes wird die Integration behinderter Kinder betreffen. Zunächst in der Volksschule. Die Eltern werden das Recht haben, zu entscheiden, ob ihr Kind in die Sonderschule oder in eine Integrationsklasse kommen wird. Die Behörde hat die geeignete Schule zur Verfügung zu stellen. Es fehlen aber - und das muß man sagen - in Niederösterreich 150 Sonderpädagogen. Es sind an der PädAk in Baden derzeit immerhin 16, aber nicht mehr, in Ausbildung. Es gibt aber auch eine andere Form der Integration in der Schule. Die Integration der Ausländerkinder. Über 125.000 Schüler gibt es an den Pflichtschulen in Niederösterreich, 7.000 davon sind Gastar- beiterkinder. Nachdem ich mich darin auskenne, weiß ich, daß ein Großteil oder ein Gutteil der Gastarbeiterkinder, wenn man irgendetwas Schriftliches zur Aufgabe stellt, besser Deutsch kann als unsere. Und es gibt 2.500 Flüchtlingskinder. Und ich meine, dies in Richtung des Volksbegehrens, daß es einfach Wahnsinn ist, mit Kindern Emotionen zu schüren! (Beifall bei der SPÖ.) Für diese Integration der Flüchtlingskinder gibt es ein großes Bemühen der Schulaufsicht, der Lehrer, der Direktoren. Ich denke etwa an die Schule, aus der ich komme. In der es eine eigene bosnische Klasse gibt. Diese bosnische Klasse existiert schon seit Anfang September und nicht erst nach dem Schreiben des Herrn Landeshauptmannes vom 4.November 1992, diese Klassen einzurichten. Das wäre ein bißchen zu spät gewesen, weil es wohl zu Einteilungsproblemen gekommen wäre. Rasch Deutsch lernen ist das Ziel. Der Landesschulrat hat am 31.August 1992 die Verordnung über diesen besonderen Förderungsunterricht Deutsch erlassen. Schulaufsicht, Lehrer und Direktoren leisten hier wirklich sehr viel. Wenn ich sage, Direktoren, muß ich auch ein paar Sätze sagen über die Aussendung des Herrn Landeshauptmannes betreffend Objektivierung der Direktorsposten an den NÖ Pflichtschulen. Es soll, so heißt es wörtlich, in Zukunft die Auswahl im Zusammenwirken von Personalbüros, Landesschulrat und Personalvertretung getroffen werden. Nun gibt es in dieser Sache einschlägige Gesetze, wie vorzugehen ist. Nun gut, Gesetze kann man ändern. Aber objektiviert kann doch nicht nur bei den Pflichtschulen werden. Objektivierung ist dann gut, wenn sie alle Aufnahmen, alle Aufstiegsmöglichkeiten, alle Ernennungen und zwar nicht nur im gesamten Schulbereich, sondern auch im gesamten Landesdienst umfaßt. (Abg. Dr.Kremnitzer: Das ist genau das, was wir gewollt haben!) Richtig. Es kann doch nicht so sein, daß solange mit absolut unparteiischen Vorschlägen gearbeitet wird, bis alle Direktorsposten in Niederösterreich in der Hand der ÖVP sind. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Offensichtlich, ist das das Ziel der Objektivierung. Ich werde es gleich beweisen. Ich ziehe dazu einige Ergebnisse der Personalvertretungswahlen heran. Gesamter Landesdienst: 12.529 Stimmen für den ÖAAB, 371 für die Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter. Bei den Straßenmeistereien: Von unserer Fraktion 0. Bei 21 Bezirkshauptmannschaften 0, Pensionistenheimen 0, Pflegeheimen 0, gewerblichen Berufsschulen 0, landwirtschaftliche Fach- und Berufsschulen 0. Hier wurde also bereits objektiviert. Nur bei den Pflichtschulen gibt es immerhin bei den Personalvertretungswahlen für die Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter 1.716 Stimmen. Daher muß hier objektiviert werden. Das heißt, in die richtige Richtung. Wir kennen uns aus! (Beifall bei der SPÖ.) Landesrat Dr.Bauer hat seine Vorstellungen dargelegt. (Abg. Dr.Kurzreiter: Herr Kollege, Sie müssen die Fehler bei sich selbst suchen!) Ich kenne mich sicher da besser aus als Sie, da können Sie mir dagegen reden, soviel Sie wollen. Landesrat Dr.Bauer hat seine Vorstellungen dargelegt: Objektivität und die Objektivierung muß für alle Beteiligten transparent sein. Es muß klare Arbeitsplatzbeschreibungen geben, Anforderungsprofile geben. Es muß natürlich auch Weiterbildung geben. Das wird dann herangezogen. Es wird kommissionelle Gespräche geben müssen. Es wird schriftliche Begründungen für Befürwortungen und für Ablehnungen geben müssen. Und zwar sowohl auf Bezirksschulrats- als auch auf Landesschulratsebene, das ist gar keine Frage. Die Leiterbestellung, warum nicht, kann doch durchaus zunächst auf einige Jahre, drei oder fünf, befristet werden. Dann kann man erkennen, ob es funktioniert oder nicht. Diese gute Idee der Objektivierung darf nicht in einem Husch-Pfusch-Verfahren verkommen. Es kann doch nicht sein, daß es morgen, wie es der Herr Landeshauptmann wünscht, schon Ergebnisse geben muß. Herr Abgeordneter Litschauer hat von einer überlegten Vorgangsweise gesprochen. Überlegt kann aber hoffentlich nicht in ein oder zwei Wochen werden. Sondern da gibt es wirklich gewisse Dinge, die man genau berücksichtigen muß. Vergangenen Montag schließlich hat Frau Landeshauptmann-Stellvertreter Prokop auch gemeint, auf den Objektivierungszug aufspringen zu müssen. Sie hat aber auch die Einschränkung auf die Pflichtschulleiter vorgenommen. Wir fordern aber Objektivierungen aller Einstellungen und Ernennungen im gesamten Schuldienst. Wir fordern Chancengleichheit für alle! Die Schulleiter der Pflichtschulen sind doch nur ein ganz kleiner Ausschnitt dieses Spektrums. In anderen Bereichen will offensichtlich die ÖVP ihre Personalpolitik fortsetzen, sprich unobjektiv besetzen und befördern. Es ist auch eine Augenauswischerei, oder war es vielleicht nur ein kleiner Gag, wenn der Herr Landesparteisekretär Strasser aus der Lehrer-Ernennungskommission herausgenommen werden soll, der er gar nie angehört hat. Es geht um einen Publicity-Gag. Es gibt hier sicher derzeit noch keine Übereinstimmung. Es geht uns nicht um die Show. Es geht wirklich um die Chancengleichheit im gesamten Landesdienst. Es muß doch Zeit sein für eine längere Vorbereitung. Schließlich arbeitet bereits eine Arbeitsgruppe daran. Auf Weisung des Herrn Landeshauptmannes sind derzeit alle Leiterbesetzungen ausgesetzt. Und zwar so lange, bis das Anforderungsprofil, das er wünscht, fertig ist. Derzeit gibt es in Niederösterreich 47 offene Leiterstellen. Sie sind ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 19.Dezember 1992. Anschließend laufen die Fristen. Die weisungsfreien Bezirksschulratskollegien und das Landesschulratskollegium werden dann ihre Vorschläge erarbeiten. Für die betroffenen Lehrer aber, die sich jetzt bewerben und erst später erfahren, welchem Anforderungsprofil sie genügen werden, ist diese Vorgangsweise sicherlich ein Schlag ins Gesicht. Die Objektivierung im gesamten Landesdienst muß kommen. Aber die ÖVP dürfte daran nicht sehr interessiert sein. Zwei Beispiele: Beispiel 1: Die heutige Ablehnung des Resolutionsantrages vor ein paar Stunden. Beispiel 2: Der Vizepräsident des Landesschulrates hat dem Herrn Landeshauptmann gratuliert zu seiner Wahl am 27.Oktober 1992. Und er hat gebeten um einen kurzen Gesprächstermin, damit er seine Vorstellungen zur Schule darlegen kann. Herr Landeshauptmann Dr.Pröll hat geschrieben, daß er sich bedankt für die Glückwünsche. Es ist schön, diese Freude mit anderen teilen zu können. Für die Zukunft wünsche ich persönlich alles Gute, Glück, Erfolg, Gesundheit ... Es gibt also offensichtlich keinen Gesprächstermin. Am 22.Oktober 1992 hat der Herr Landeshauptmann gesagt in seiner Rede hier an dieser Stelle: Selbständige Unternehmer sind das beste Kapital einer Volkswirtschaft. LandeshauptmannStellvertreter Höger sagte dagegen, wir müssen uns verantwortlich fühlen für die Kinder, der größte Schatz den wir haben. Ich meine, die Kinder sind das beste Kapital der Volkswirtschaft! Und wir haben die Aufgabe, dieses Kapital sorgsam zu hüten, zum Nutzen unseres Landes. Wir werden dem Kapitel Schule und Erziehung die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und Abg. Preiszler.) DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Ich unterbreche die Verhandlungen über den Voranschlag des Landes. Die nächste Sitzung des Landtages findet morgen, am 1.Dezember 1992 um 9.00 Uhr statt. Die Beratungen über den Voranschlag werden mit der Spezialdebatte zur Gruppe 2 fortgesetzt. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 20.00 Uhr.)