Bewilligungsgesuch Tierheime, gewerbsmässige Heimtierzuchten

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Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden
Uffizi per la segirezza da victualias e per la sanadad d’animals dal Grischun
Ufficio per la sicurezza delle derrate alimentari e la salute degli animali dei Grigioni
Bewilligungsgesuch / Meldung von gewerbsmässigen Tierhaltungen
(Tierpflege und -betreuung,Tierzuchten; Tierparks, Streichelzoos, Tierschauen
etc. - Heimtiere, Nutzhunde, Wildtiere)
Art. 6-14 TSchG (Tierschutzgesetz vom 16.12.2005, SR455), Art. 90, Art. 101 -111 TSchV (Tierschutzverordnung vom
23.04.2008, SR455.1). Für landwirtschafliche Nutztiere ist ein separates Formular gemäss Tierseuchenverordnung auszufüllen.
Erstbewilligung / Neue Tierhaltung
Änderung/Ergänzung zu Bewilligung
Bewilligungserneuerung
Bisherige BewNr:
1 Gesuchssteller/in - Melder/Melderin
Bewilligungsstelle
11 Name und Adresse der/des Inhabers der
Institution
12 Adresse der kantonalen Fachstelle
Amt für Lebensmittelsicherheit und
Tiergesundheit
Fachstelle Tierschutz
Planaterrastrasse 11
7001 Chur
Mobiltel:
Tel.:
Fax:
e-mail:
internet:
Tel.:
Fax:
e-mail:
internet:
+41 (0)81 257 24 02
+41 (0)81 257 21 49
[email protected]
www.alt.gr.ch
2 Allgemeine Angaben
2.1 Adresse der Institution mit Geschäfts- und Filialbezeichnung
falls mit Gesuchsteller/in identisch, bitte hier ankreuzen
Tel.:
Mobiltel:
Fax:
e-mail:
internet:
2.2 Art der Institution
Zoologischer Garten / Tierpark
Tierheim
Tierschau und ähnliches
Hundezucht
Streichelzoo
Tierpflegestation
Heimtierzucht
Tierbetreuungsdienst
Wildtierzucht, für deren Haltung keine
Bewilligung erforderlich ist
Andere, welche:
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Meldung von Tierpflegestationen, Tierbetreuungsdiensten, Tierheimen und Tierzuchten
(Heimtiere, Nutzhunde, Wildtiere)
2.3 Zweck der Institution
unentgeltlich / gemeinnützig
privat
gewerbsmässig
Stiftung, Genossenschaft oder ähnliches
Andere, welche:
24 Dauer des Vorhabens
Beginn der Haltung (Datum)
Ende der Haltung (Datum)
bis auf weiteres
3 Verantwortliche Person für die Tierbetreuung
3.1 Name, Adresse, Kontaktdaten
falls verantwortliche Person mit Gesuchsteller/in identisch, bitte hier ankreuzen
Tel.:
Mobiltel:
Fax:
e-mail:
internet:
3.2 Ausbildung (Art. 102 und 192 – 198 TSchV)
fachspezifische Hochschulausbildung. Welche:
fachspezifische Berufsausbildung. Welche:
fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung . Welche:
Sachkundenachweis
andere Ausbildung, welche:
(vom Sachkundenachweis befreit sind Personen, welche über eine amtliche Bestätigung einer mindestens dreijährigen
Erfahrung mit der betreffenden Tierart verfügen (Art. 193 Abs. 3 TschV)
4 (Tier)medizinische Betreuung
Tierarzt 1 (Name Adresse)
Tierarzt 2 (Name Adresse)
Tel:
Tel:
Mobiltel.:
Mobiltel.:
Fax:
Fax:
e-mail:
e-mail:
internet:
internet:
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Meldung von Tierpflegestationen, Tierbetreuungsdiensten, Tierheimen und Tierzuchten
(Heimtiere, Nutzhunde, Wildtiere)
5 Tiere
5.1 Tierkategorien
Haustiere
Haushunde
Hausgeflügel
Hauskatzen
Haustauben
Hauskaninchen
andere / welche:
Wildtiere (für bewilligungspflichtigeWildtiere ist eine separate Bewilligung zu beantragen)
Säugetiere
Amphibien
Vögel
Speise- und Besatzfische
Reptilien
Zierfische
andere / welche:
lebende Futtertiere
wirbellose Tiere
Wirbeltiere
5.2 Tierart / Gattung
Liste beiliegend (für mehr als 5 Spezies)
Spezies (zoologischer Name wenn bekannt)
Gesamtkapazität
Geschätzte Zugänge / Jahr
5.3 Herkunft der Tiere (alle Möglichkeiten angeben)
Privat
Züchter/innen
Eigenzucht
Händler/innen
Import
andere, nämlich:
*Bei Herkunft aus dem Ausland Importbewilligung separat beantragen
5.4 Fütterung
falls Fütterung mit lebenden Futtertieren erfolgt, welche Tiere, womit; bitte begründen:
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(Heimtiere, Nutzhunde, Wildtiere)
6 Infrastruktur
6.1 Anzahl Gehege / Grösse pro Gehege für die Tiere
Abmessungen und Einrichtungen entsprechen der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008
Abweichungen von den Tierschutzvorschriften sind vorhanden (in separatem Dokument zu begründen)
Planskizzen beiliegend
Liste mit Massen beiliegend (für mehr als 5 Spezies)
Spezies
(zoologischer Name)
Gehege aussen
Anzahl
Fläche
Innengehege
Volumen
Anzahl
Fläche
Volumen
6.2 Licht und Klima
Licht- und Klimaverhältnisse entsprechen der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008
Abweichungen von den Tierschutzvorschriften sind vorhanden (in separatem Dokument zu begründen)
6.3 Spezielle Massnahmen
Lärmschutz
andere:
Beschreibung:
7 Spezielles zur Tierhaltung
7.1 Allgemeines
die Tierhaltungsvorschriften entsprechen der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008
Abweichungen von den Tierschutzvorschriften sind vorhanden (in separatem Dokument zu begründen)
7.2 Manipulationen und Eingriffe
keine speziellen Massnahmen ausser der üblichen Pflegehandlungen
Markierung, z. B. Beringung von Vögeln:
Geschlechtsbestimmungen von Reptilien oder Vögeln, Methode:
Töten von Tieren, Methoden:
andere, welche:
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(Heimtiere, Nutzhunde, Wildtiere)
7.3 Präsentation der Tiere
die Tiere können vom Publikum angefasst werden
Tiere sind vor Zugriffen der Käuferschaft geschützt, durch folgende Massnahmen:
andere, welche:
8 Tierpflegepersonal (nur bei gewerbsmässiger Haltung von Tieren auszufüllen)
8.1 Gesamtstellenprozente der mit der Tierpflege betrauten Person(en):
umgerechnet)
(auf Vollzeitstellen
8.2 Anzahl Personen nach Ausbildungskategorie (ad personam, inkl. Teilzeitkräfte):
Tierpfleger/in nach Art. 195 TSchV
Person mit fachspezifischer berufsunabhängiger Ausbildung nach Art.197 TSchV
Person mit Sachkundeausweis nach Art.198 TSchV
andere Ausbildung, welche:
keine Ausbildung / Hilfskraft / Schüler
9 Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Formular
Ort:
Datum:
Unterschrift des Gesuchstellers:
10 Beilagen
Kopien Nachweis Ausbildung / Fachkenntnis Bewilligungsinhaber (für private und gewerbsmässige
Tierhaltungen)
Kopien Fähigkeitsausweise / Nachweis Weiterbildungen der Tierpfleger (nur für gewerbsmässige
Tierhaltungen)
Haftpflichtpolice, falls erforderlich
Planskizzen und Unterlagen zu den Gehegen
Begründungen für Abweichungen von der Tierschutzgesetzgebung
Weitere Unterlagen wie folgt:
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