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Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000109/2012
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Cornelis de Jong
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Betrifft:
Beschleunigung der Maßnahmen zur Bekämpfung des irreführenden, gegen KMU
gerichteten Werbebetrugs
Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat unseres Binnenmarktes und der europäischen
Wirtschaft. Beim Parlament sind über 400 Petitionen zu weit verbreiteten irreführenden
Geschäftspraktiken von Adressbuchfirmen eingegangen. Diese betreffen tausende zumeist kleine
Unternehmen in der EU und haben erhebliche finanzielle Auswirkungen. Die irreführenden Praktiken
sind vielfältig und umfassen die Ausstellung gefälschter Rechnungen, Brancheneinträge in InternetFührern oder auf CD-ROM, Anzeigen in Zeitschriften und Domain-Registrierung. Gefälschte
Rechnungen weisen häufig eine grenzüberschreitende Dimension auf, da es die Kriminellen oft auf
KMU in anderen Ländern abgesehen haben. Diesen kriminellen Machenschaften – die oft ungestraft
bleiben – wird von den Mitgliedstaaten Vorschub geleistet, die dem Problem keine Priorität zuweisen
und die, was die Bekämpfung solcher betrügerischen Praktiken betrifft, unterschiedliche Ansätze
verfolgen und unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen anwenden.
1. In seinen Entschließungen vom 16. Dezember 20081 und vom 9. Juni 20112 brachte das Parlament
seine Besorgnis über das Problem der irreführenden Werbung durch Adressbuchfirmen zum
Ausdruck. Ist die Kommission bereit, diese Form der Kriminalität ernst zu nehmen und sich um
schnellere Fortschritte im Hinblick auf die Bekämpfung dieser kriminellen Praktiken zu bemühen?
2. Ist die Kommission bereit, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Einrichtung
nationaler Kontaktstellen zu koordinieren, denen Unternehmen irreführende Praktiken melden können
und bei denen sie Hilfe und kompetente Beratung darüber, wie sie mit verschiedenen Formen von
Betrug umgehen können, bekommen?
3. Ist die Kommission bereit, für die nationalen Durchsetzungsstellen Leitlinien über bewährte Verfahren
zu (a) den besten Möglichkeiten, um Informationen auszutauschen, und (b) Prioritäten bei Ermittlung
und Strafverfolgung zu erstellen, damit sichergestellt ist, dass kleine Fälle nicht ignoriert werden,
zumal mehrere kleine Fälle ähnlicher Art zusammengenommen ein großes Problem ergeben?
4. Ist die Kommission bereit, einen Vorschlag zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung
(EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der
Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und die Einbeziehung von
Transaktionen zwischen Unternehmen vorzulegen?
5. Ist die Kommission bereit, einen Vorschlag vorzulegen, um sicherzustellen, dass wirksame
Maßnahmen gegen unseriöse Firmen ergriffen werden?
6. Ist die Kommission bereit, einen Vorschlag vorzulegen, um den Geltungsbereich der Richtlinie
2005/29/EG auszuweiten und ein spezifisches Verbot irreführender Werbepraktiken, einschließlich
irreführender Werbung von Adressbuchfirmen, einzuführen?
7. Ist die Kommission bereit, die Mitgliedstaaten, Organisationen der KMU und andere Akteure zu
ermuntern, gemeinsame europäische Anstrengungen zu unternehmen, um gegen gefälschte
Rechnungen – unter anderem mittels Durchführung von Aufklärungskampagnen, Einrichtung
schwarzer Listen und Erstellung von Übersichten über die rechtlichen Rahmenbedingungen der
Mitgliedstaaten – vorzugehen?
1
2
ABl. C 45 E vom 23.2.2010, S. 17.
Angenommene Texte, P7_TA(2011)0269.
900737.DE
PE 475.611
Eingang: 2.5.2012
Weiterleitung: 4.5.2012
Fristablauf: 11.5.2012
900737.DE
PE 475.611
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