Art. 1656 2. Dezember 2003 119. Sitzung 2. Dezember 2003, 10.00 Uhr Vorsitzende: Barbara Roth, Erlinsbach Protokollführer: Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 187 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 12 Mitglieder, ohne Entschuldigung 1 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Giezendanner Benjamin, Rothrist; Guignard Marcel, Dr., Aarau; Heller Daniel, Dr., Erlinsbach; Kunz Markus, Frick; Schenkel Fabian, Bergdietikon; Siegrist-Keller Regula, Meisterschwanden; Suter Heinz, Dr., Gränichen; Suter Peter, Murgenthal; Weiersmüller-Scheuzger Susanne, Buchs; Werthmüller Ernst, Holziken; Zollinger-Keller Ursula, Untersiggenthal; Zubler Peter, Aarau Unentschuldigt abwesend: Fischer-Taeschler Doris, Seengen Vorsitzende: Ich begrüsse Sie ganz herzlich zur 119. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. 1656 Mitteilungen Vorsitzende: Letzte Woche habe ich das Rücktrittsschreiben von Herrn Hans-Peter Widmer als Grossratsberichterstatter erhalten. Herr Widmer teilt uns mit, dass er per 30. November 2003 in seinen vorzeitig verdienten Ruhestand getreten ist, einen Monat vor Vollendung des 40. Dienstjahres als Redaktor und Grossratsberichterstatter der Aargauer Zeitung bzw. ihrer Vorgänger-Blätter. Herr Hans-Peter Widmer war auch während rund 20 Jahren selber als Grossrat tätig. Ich danke an dieser Stelle Herrn Hans-Peter Widmer ganz herzlich für seine langjährige journalistische Begleitung unserer Arbeit. Ich wünsche ihm für seine Zukunft alles Gute, Glück und Zufriedenheit! (Grosser Beifall!) Mitteilung der Staatskanzlei: Im Zusammenhang mit der Botschaft (03.19) Hochwasserschutz an der Wyna, gebe ich Ihnen von folgendem Sachverhalt Kenntnis: "Nach Genehmigung des Vorprojekts für Hochwasserschutz und Renaturierung mit Kreditantrag, Kostenteiler und Richtplananpassung an der Wyna am 6. Mai 2003 durch den Grossen Rat wurde die Staatskanzlei bei den Arbeiten zur Drucklegung in der Aargauischen Gesetzessammlung AGS darauf aufmerksam, dass vergessen wurde, den Grossen Rat feststellen zu lassen, dass die Genehmigung dieser Änderung dem fakultativen Referendum gemäss § 63 Abs. 1 lit. b der Kantonsverfassung unterliegt. Das Anhörungsverfahren gemäss § 66 Abs. 2 der Kantonsverfassung wurde demgegenüber korrekt durchgeführt. Diese Feststellung ist rein deklaratorischer Natur. Immerhin legt die Staatskanzlei Wert darauf, das vorliegende Geschäft auch formell richtig abwickeln zu können. Sie wird daher diese Feststellung im Grossratsprotokoll noch nachtragen. Die Staatskanzlei hat mich als Grossratspräsidentin über diesen Kanzleifehler informiert und vorgeschlagen, es angesichts des rein formalen Versehens bei dieser Mitteilung bewenden zu lassen und damit von einer erneuten Beratung des Geschäfts abzusehen. Die Staatskanzlei wird die Referendumspublikation im Amtsblatt nachholen. Mit der Projektumsetzung ist noch nicht begonnen worden; diese ruht, bis die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist." Des Weiteren informiere ich Sie über die eingereichte Resolution der Aargauischen Staatspersonalverbände anlässlich der Grosskundgebung von letzten Dienstag. Diese wurde mir am Ende der Grosskundgebung letzten Dienstag zuhanden des Grossen Rates und des Regierungsrates überreicht. Ich lese Ihnen diese hier vor: "Resolution vom 25. November 2003: Gegen den Kahlschlag im Kanton Aargau. 787 Mio. Franken will der Regierungsrat in den nächsten 3 Jahren einsparen. Dieses Sparprogramm betrifft alle Einwohner und Einwohnerinnen, denn es gefährdet wichtige Grundbedingungen des Lebens in unserem Kanton: die öffentliche Sicherheit, die Bildung, das Gesundheitswesen, das Sozialwesen, die Wirtschaft und als Folge von allem auch den sozialen Frieden. Mit diesem sog. "Entlastungsprogramm" verzichtet der Kanton auf die Erfüllung von wichtigen, ihm von Verfassung und Gesetz vorgegebenen Aufgaben. Wir protestieren gegen dieses Vorgehen! Wir verlangen von Regierung und Parlament den Verzicht auf dieses rigorose Sparpaket zugunsten eines lebenswerten, sozialen und solidarischen Kantons Aargau. Kein Abbau bei den Schulen, kein Abbau im Gesundheitswesen, kein Abbau im Sozialbereich, kein Abbau bei der öffentlichen Sicherheit, kein Abbau beim öffentlichen Verkehr, kein Abbau bei den Dienstleistungen der Verwaltung! Verabschiedet von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Grosskundgebung vor dem Grossratsgebäude in Aarau vom 25. November 2003." Sie haben als Mitglieder des Grossen Rates den Text dieser Resolution nun zur Kenntnis genommen. Ich übergebe sie da sie auch an den Regierungsrat gerichtet ist - hiermit dem Herrn Landammann zuhanden des Regierungsrates. 2576 119. Grossratssitzung vom 2. Dezember 2003 (Vormittag) / 1. Entwurfexemplar vom 14. Januar 2004 Im Übrigen weise ich nochmals darauf hin, dass Sie bei den Saaleingängen zwei Kisten vorfinden, in die zahlreiche Bürgern eingereicht wurden. Ich denke, es ist interessant, diese einzusehen! Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden: 1. Vom 19. November 2003 an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, Bern, zum Beitritt zum Strafrechtsübereinkommen und zum Zusatzprotokoll des Europarats gegen die Korruption sowie Änderung des Strafgesetzbuchs (StPO) und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). 2. Vom 26. November 2003 an Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Bern, zur Änderung der Artikel 17 ff. der Lärmschutz-Verordnung (LSV). 3. Vom 26. November 2003 an das Bundesamt für Justiz, Bern, zum Entwurf über ein Bundesgesetz über die Ombudsstelle des Bundes. Die Staatskanzlei stellt auf Verlangen die Vernehmlassung samt den Unterlagen des Bundes zur Verfügung. Die Vernehmlassung kann auch im Internet (www.ag.ch) abgerufen werden. Verordnungen zum Vollzug von Bundesrecht im Sinne von § 91 Abs. 2bis KV: Die Staatskanzlei teilt mit, dass der Regierungsrat mit Beschluss vom 19. November 2003 folgende Verordnung verabschiedet hat: - Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VV KKG) vom 19. November 2003 (SAR 953.311) [wird in der AGS vom 19. Dezember 2003 publiziert] Die Geschäftsprüfungskommission wird mit dem Wortlaut dieser Verordnung separat bedient. 1657 Paul Fischer, Grüne, Dottikon; Rücktritt als Mitglied des Grossen Rates Vorsitzende: Mit Schreiben vom 25. November 2003 teilt uns Herr Paul Fischer Folgendes mit: "Sehr geehrte Frau Grossratspräsidentin, jedes Amt hat mal ein Ende. Nach 13jähriger Tätigkeit als Mitglied des Grossen Rates erkläre ich mit diesem Schreiben meinen Rücktritt aus dem Grossen Rat auf Ende der Ratssitzung vom 2. Dezember 2003. Unterschriftensammlungen von besorgten Bürgerinnen und Unser Kollege Paul Fischer trat am 1. Mai 1989 für die Fraktion der LdU in den Grossen Rat ein; hier hatte er Einsitz bis zum 31. März 1997. Zum zweiten Mal trat er am 5. Januar 1999 für die Fraktion der Grünen in den Grossen Rat ein, wo er bis zum heutigen Tag, also dem 2. Dezember 2003 wirkte. Herr Paul Fischer arbeitete in folgenden ständigen Kommission mit: 1999-2001 Begnadigungskommission; 2001-2003 Bau- und Planungskommission; 2001-2003 Petitionenkommission. Nichtständige Kommissionen: 19992003 Personalvorlagen; 1999 Funkanlagen der Kantonspolizei; 1999-2001 GAL, Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen; 1999-2003 Demokratiereform; 2001 Standesinitiative Bankkundengeheimnis; 2001-2003 WOV. Wie Sie anhand der reichhaltigen Liste seiner Tätigkeit sehen, war unser Kollege Paul Fischer stets aktiv an der Kommissionsarbeit beteiligt. Im Plenum fiel Paul Fischer sicher nicht mit grossen Worten auf. Aber er war mit Sicherheit ein Mitglied unseres Grossen Rates, der äusserst engagiert an den Rats- und Kommissionssitzungen teilnahm und sich auch insbesondere immer die Zeit nahm, anlässlich vieler Anlässe rund um die Ratsarbeit den Kontakt zur Bevölkerung, zu Vereinen und Verbänden zu pflegen. Lieber Herr Fischer, ich wünsche Ihnen im beruflichen und privaten Leben für die Zukunft alles Gute, gute Gesundheit und viel Zufriedenheit! (Beifall). 1658 Motion Albert Fischer, CVP, Merenschwand, betreffend methodische Prioritäteneinstufung im Strassenbau; Einreichung und schriftliche Begründung Von Albert Fischer, CVP, Merenschwand, und 20 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: Die Planung und Projektierung der Ortsumfahrung Birri/Aristau, als Zubringer zur A4 mit Anschluss Affoltern a.A., ist parallel zur Zürcher Regionalen-Netzstrategie in der Prioritäteneinstufung ganz nach vorne zu stellen. Begründung: Während meiner Grossratsmitgliedschaft erlebte ich viel Erfreuliches, aber auch Unerfreuliches. Die Grossratsarbeit hat viel zu meiner persönlichen Horizonterweiterung beigetragen. Ich lernte viele Personen kennen. Das Besondere während meiner Ratskarriere ist, dass ich gleich in zwei kleine Fraktionen Einsitz nehmen konnte. Ich möchte nun mein Amt einer anderen Person zur Verfügung stellen, damit wieder neue Ideen in den Grossen Rat einfliessen können. An der Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt ZPK vom 12. November 2003 in Affoltern a.A. hat der verantwortliche Gebietsingenieur des kantonalen Tiefbauamts Zürich, Herr Othmar Martin, bekannt gegeben, dass das Bundesamt für Strassenbau bereit ist, sich an den Aufwendungen für eine kostengünstige Umfahrung der beiden Dörfer Ottenbach und Obfelden finanziell zu beteiligen. Die Zukunft sehe ich mit einem weinenden und einem lachenden Auge. Weinend, weil ich auf viel Schönes verzichten muss, lachend, weil etlicher Stress wegfällt und ich wieder mehr Zeit für andere Bedürfnisse zur Verfügung haben werde! Paul Fischer, Grossrat, Dottikon." Die über den ganzen Bezirk Affoltern a.A. geplante Netzstrategie bezweckt, den Verkehr möglichst schnell auf die Autobahn zu lenken und somit die umliegenden Dörfer zu entlasten. Die Umfahrungsstrasse Ottenbach und Obfelden Bickwil hat darin 1. Priorität (Projektierungsphase 2004/2005, Realisierungsphase 2007). 2577 Art. 1656 2. Dezember 2003 Meine Interpellation 00.370 vom 24. Oktober 2000 betreffend Folgemassnahmen A4 der Region Oberes Freiamt hatte die gleiche Zielrichtung. Der Regierungsrat hat mit Datum vom 17. Januar 2001 auf die Frage der planungen im Gang mit einem Kostenrahmen von 10 bis 55 Mio. Franken. Der Bundesrat hat eine Kostenbeteiligung bereits seit längerem abgelehnt. Konkrete Aussagen sind im Moment nicht möglich. Verkehrsanlagen im Bereich Birri-Ottenbach wie folgt geantwortet: In Ottenbach und Obfelden Bickwil sind Umfahrungsund Lärmschutz- Mit der Zusicherung der finanziellen Beteiligung an der Umfahrung von Ottenbach und Obfelden durch das Bundesamt für Strassenbau hat sich die Ausgangslage auch für den Kanton Aargau grundlegend geändert. Wenn man bedenkt, dass die Landausscheidung schon vor vielen Jahren erfolgt ist, kann die Planung und Projektierung problemlos in die Prioritätenstufe 1 eingeteilt werden. Deshalb sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit Kinder und Jugendliche ausgebildet werden können. Dass die Möglichkeiten grösser sind, beweisen andere Kantone. Die Regierung soll mindestens diese Standards erfüllen. Dies ist nicht nur ein humaner Akt, er ist auch rechtlich auf nationaler und internationaler Ebene abgestützt. So macht z.B. die auch im Aargau gültige Bundesverfassung deutlich: Warum sollen Steuerzahlerinnen/Steuerzahler junge Leute finanzieren, die zwar gerne eine Lehre absolvieren würden, jedoch von der Fremdenpolizei daran gehindert werden? Eine lost-lost-Situation. Art. 8 Rechtsgleichheit 1659 Postulat der Fraktion der Grünen betreffend Ausbildung von Kindern von Migrantinnen/Migranten aller Kategorien; Einreichung und schriftliche Begründung Von der Fraktion der Grünen wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, allen Kindern und jungen Menschen im Aargau die Möglichkeit zu lassen, sich sowohl an staatlichen Schulen zu bilden, als auch Lehren absolvieren zu dürfen. Begründung: Kinder von Migrierenden können in aller Regel selten bestimmen, wie und wo sie ihre Ausbildung machen dürfen. Sie folgen ihren Eltern ins Ausland oder werden später nachgezogen. Dieser Umstand ist für viele Kinder und jugendliche oft belastend. Sie können dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Umso schlimmer ist es für sie, wenn sie in der Schweiz weder zum Schulbesuch zugelassen werden, noch eine Berufslehre absolvieren dürfen. Die Fremdenpolizei des Kantons Aargau wendet in diesem Zusammenhang harte Bestimmungen an und pocht auf Bundesgesetze. Diese Bestimmungen wiederum werden in anderen Kantonen wesentlich liberaler und pragmatischer angewendet. So hat die Aargauer Fremdenpolizei, wie in der Interpellation 03.67 bekannt gemacht, einer lernbereiten jungen Frau gleich zwei Lehren verboten. Weitere Fälle sind vor allem den Gemeindebehörden bekannt. Nicht nur das. Drei jungen Türken hat sie die Bewilligung C nicht verlängert und sie in die Türkei geschickt, obwohl sie eine Ausbildung an höheren Schulen hätten machen können, nachdem alle drei die gesamte Volksschule in der Schweiz absolviert hatten. Zudem will die Fremdenpolizei einem jungen initiativen Mann zeigen, wer der Meister ist. Er soll zurück in seine Heimat, weil er dies aber nicht wollte (und nicht konnte), wird er zum Nichtstun verurteilt. Auch er hätte eine Lehrstelle bereits gehabt. Nichtstun ist für die jugendlichen eine grosse Belastung, deren mögliche Folgen wie Depression, Wut, Angst auch vom Staat zu weitergehender Betreuung führen kann. 2578 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. 2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Auch die ebenfalls für den Aargau geltende UNOKinderkonvention legt fest (unter dem Begriff "Kinder" versteht die UNO bis und mit 18jährige Menschen!): Art. 2 Diskriminierungsverbot Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen und sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds. Art. 3 Schutz und Fürsorge für Kinder Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetz-gebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungsund Verwaltungsmassnahmen. Art. 9 Trennungsverbot Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie 2. Dezember 2003 Art. 1657-1658 etwa wenn das Kind durch die Eltern misshandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern Art. 10 Wohlwollende, humane und beschleunigte Bearbeitung eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist. Von der SP-Fraktion wird folgende Interpellation eingereicht: Entsprechend der Verpflichtung der Vertragsstaaten nach Artikel 9 werden von einem Kind oder seinen Eltern zwecks Familienzusammenführung gestellte Anträge auf Einreise in einen Vertragsstaat oder Ausreise aus einem Vertragsstaat von den Vertragsstaaten wohlwollend, human und beschleunigt bearbeitet. Die Vertragsstaaten stellen ferner sicher, dass die Stellung eines solchen Antrages keine nachteiligen Folgen für die Antragsteller und deren Familienangehörige hat. Artikel 9 und 10 betreffen Thema "Familiennachzug nur dann, wenn Eltern genug verdienen!" Text und Begründung: Art. 28 Recht auf Bildung Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen; b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemein bildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Massnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen; c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen; d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen; e) Massnahmen treffen, die den regelmässigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern. (2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Massnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht. Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen. Siehe auch: www.kinderlobby.ch =>Publikationen 1660 Interpellation der SP-Fraktion betreffend aargauische Daten in Ergänzung zum dritten Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz und zu sich daraus aufdrängenden Anstrengungen; Einreichung und schriftliche Begründung 2577 Am 27. November 2003 hat das Bundesamt für Statistik, nach 1993 und 1996, den dritten statistischen Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz herausgegeben. Hier wird - statistisch untermauert - gezeigt, wie wenig bei uns die seit gut zwanzig Jahren verfassungsmässig garantierte Gleichberechtigung der Geschlechter in den verschiedenen Lebensbereichen verwirklicht ist. Nach eindeutigen Verbesserungen der Situation von Frauen im Vergleich zu derjenigen von Männern in den neunziger Jahren ist in der Entwicklung eine Verlangsamung bzw. ein Stillstand zu verzeichnen. Im Bereich der Lohnunterschiede und der politischen Vertretung, aber auch bei der Aufteilung der Haus- und Familienarbeit, bei der Erwerbssituation und sogar im Bildungsbereich scheint sich kaum noch etwas zu bewegen. Im Bildungsbereich verfügen Frauen häufiger als Männer über keine nachobligatorische Bildung (23 vs. 14 Prozent) und höhere Abschlüsse werden mehrheitlich von Männern erworben. Obwohl der Frauenanteil bei den Studienanfängerinnen und -anfängern zugenommen hat, blieb der Abstand der Abschlussquoten, 16 Prozent, seit 1991 gleich. Die Berufs- und Studienfächerwahl ist nach wie vor stark von geschlechtlich fixierten Zuschreibungen geprägt. In der Erwerbsarbeit sind Frauen öfter von atypischen und prekären Arbeitsbedingungen - wie kurze Vertragsdauer oder Minimalarbeit - betroffen als Männer. Zwar ist die Erwerbsquote der Frauen gestiegen (74 vs. 88 Prozent), doch arbeitet mehr als die Hälfte der Frauen Teilzeit. 7 von 10 Frauen sind Angestellte ohne Führungsfunktion, bei den Männern sind es 5 von 10. Die Lohnunterschiede verharren seit 1998 auf demselben Niveau und betragen in der Privatwirtschaft 21, in der öffentlichen Verwaltung 11 Prozent. Trotz gleicher Ausbildung, gleicher beruflicher Stellung oder gleich langer Betriebszugehörigkeit bleiben sie bestehen. Bei den Niedriglohnbezügerinnen/-bezüger ist der Anteil Frauen viel höher als derjenige der Männer (11 vs. 2 Prozent mit einem Einkommen bis 3'000 Franken netto monatlich). In Familienhaushalten ist die Erwerbs- und Familienarbeit sehr ungleich verteilt, was eine starke Abhängigkeit der Familienfrauen bezüglich sozialer Sicherheit zur Folge hat. Frauen leisten nach wie vor einen Grossteil der Haus- und Familienarbeit (durchschnittlich 31 vs. 17 Stunden pro Woche) sowie der häuslichen und ausserhäuslichen Betreuungsarbeit, beispielsweise von älteren Personen oder Kranken. Eine direkte Folge der misslichen Lohnsituation und der Arbeitsverteilung ist die Lage der Rentenbezügerinnen in der Schweiz. Nicht verheiratete Frauen und Frauen, die Kinder aufzogen, erhalten seltener die AHV-Maximalrente und kommen weniger oder gar nicht in den Genuss von Renten der beruflichen Vorsorge. Art. 1659 2. Dezember 2003 Auf politischer Ebene hat sich die Frauenvertretung nur gering verbessert: Im Nationalrat sind 26 Prozent, im Ständerat 24 Prozent Frauen. Ihr Anteil in den kantonalen Parlamenten liegt bei 24 Prozent, in den kantonalen Regierungen bei 22 Prozent. Zusätzlich zu den in den hier aufgeführten Lebensbereichen sind Frauen öfter mehrfach benachteiligt und von schwierigen Lebenssituationen stärker betroffen als Männer. Einige von der Regierung vorgeschlagene Entlastungsmassnahmen 2003 treffen vorwiegend Frauen (TW- und Primarlehrerinnen sowie das weibliche Pflegepersonal). Die in diesen Erwerbsbereichen bis anhin mögliche Teilzeitarbeit und familienfreundliche Arbeitsmodelle werden durch die Sparmassnahmen stark gefährdet, wenn nicht verunmöglicht. Von Erika Müller, CVP, Lengnau, und 13 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Da der Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung nicht nur das Verbot von geschlechtsbedingter Diskriminierung beinhaltet, sondern Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zu sorgen, sind dringend zusätzliche, gleichstellungsfördernde Massnahmen nötig. 1. Erachtet der Regierungsrat eine Verlängerung der S5 von Niederweningen in den Knoten Tiefenwaag als machbar? Gleichstellung umfasst alle Lebensbereiche. Angesichts der heute ernüchternden Lage bittet die SP-Fraktion die Regierung um Beantwortung folgender Fragen: 3. Welche Auswirkungen hat eine attraktivere S5 auf den Verkehrsknoten Baden? Text: Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 2. Ist der Regierungsrat bereit, mit dem Kanton Zürich Verhandlungen betreffend Verlängerung der S5 von Niederweningen ins Gebiet Tiefenwaag aufzunehmen? 1. Welche Haltung nimmt die Regierung Gleichstellungsanliegen gegenüber grundsätzlich ein? 4. Ist der Regierungsrat bereit, dieses Thema in den Richtplan aufzunehmen und allseits die entsprechenden baulichen und betrieblichen Massnahmen einzuleiten? 2. Welche Schlüsse zieht die Regierung aus den publizierten statistischen Daten? Welche für unsern Kanton? 5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Realisierungschancen in Bezug auf den Gewässerschutz (Surb)? 3. Gibt es für die vorstehend erwähnten Lebensbereiche Daten, aus denen ersichtlich ist, wie sich die Lage der Frauen im Kanton Aargau darstellt? Begründung: 4. Sofern diese Unterlagen für einzelne Bereiche nicht vorliegen: Ist die Regierung bereit, diese zu erheben und zu veröffentlichen? 5. Welche Möglichkeiten hat der Aargau, um den Verfassungsauftrag zu erfüllen und für bessere, gleichstellungsfördernde Rahmenbedingungen zu sorgen? 6. Ist die Regierung nicht ebenfalls der Meinung, dass sich angesichts der hier vorliegenden Daten eine Stärkung der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Kanton aufdrängt, da diese ihren Auftrag erst dann erfüllt haben wird, wenn wirkliche Chancengleichheit im Kanton hergestellt ist, wenn die Frauen in der Politik sowie in Führungspositionen in Verwaltung und Unternehmen angemessen vertreten sind und Frauen und Männer bei der partnerschaftlichen Teilung von Familienund Erwerbsarbeit nicht mehr auf zahlreiche Stolpersteine stossen. 7. Gibt es eine Übersicht, aus der ersichtlich ist, in welchen Bereichen und in welchem Ausmass Frauen von den Entlastungsmassnahmen 2003 und ihren Auswirkungen direkt und indirekt betroffen sind? Was tut der Regierungsrat, um diese Auswirkungen auf Frauen abzufedern bzw. möglichst zu vermeiden? 1661 Interpellation Erika Müller, CVP, Lengnau, betreffend Verlängerung der Eisenbahnstrecke S5 von Niederweningen in den Knoten Tiefenwaag; Einreichung und schriftliche Begründung Im Zurzibiet stagniert die Einwohnerzahl. Es werden Arbeitsplätze abgebaut (Holzindustrie) und neue entstehen kaum. Im Raum Baden werden ebenfalls kaum neue Arbeitsplätze geschaffen. Hingegen findet im Raum ZürichNord (Oerlikon) ein starkes Wachstum statt. Für das Zurzibiet ist es daher sehr wichtig, auf einfachem Weg in diesen Raum zu gelangen. Mit der kommenden direkten Buslinie Döttingen-Niederweningen verbessert sich die Situation. Doch der entscheidende Schritt wäre die Bus- und Bahnschnittstelle in der Tiefenwaage (Gemeinde Unterehrendingen). Es würde die ganze Situation rund um den öffentlichen Verkehr entscheidend verbessern. 1662 Zur Traktandenliste Vorsitzende: Seitens der Ratsleitung habe ich Ihnen Folgendes mitzuteilen: Traktandum 17: - (03.209) Postulat Lilian Studer, Wettingen, vom 26. August 2003 betreffend Erhöhung des kantonalen Betrages für die Ausbildungskosten der Ergotherapiestudenten und Ergotherapiestudentinnen aus dem Kanton Aargau in Zürich. - Dieses Postulat wurde zuerst dem BKS zur Beantwortung zugewiesen. Dann wurde unter den Departementen vereinbart, dass die Beantwortung durch das Gesundheitsdepartement zu erfolgen habe. Heute hat das Gesundheitsdepartement beantragt, die Beantwortung dieses Vorstosses noch hinauszuschieben. Daher wird dieses Traktandum von der heutigen Traktandenliste abgesetzt. Wir werden es zu einem späteren Zeitpunkt beraten! 2578 2. Dezember 2003 Art. 1660 1663 Stefan Keller, Grüne, Baden; Inpflichtnahme als Mitglied des Grossen Rates Anstelle des zurückgetretenen Geri Müller, Baden, tritt neu in den Rat ein: Stefan Keller, Baden. Herr Stefan Keller wird in Pflicht genommen. 1664 Dekret über das Verfahren gemäss Spitalgesetz (VD-SpiG); Genehmigung Beschlussfassung § 18 bzw. (Vorlage vom 24. September 2003 des Regierungsrates samt Änderungsanträgen vom 3. November 2003 der Gesundheitskommission, denen der Regierungsrat zustimmt) Rudolf Keller, SVP, Oberflachs, Präsident der Gesundheitskommission: Der zu beratende Dekretsentwurf ist eine Ergänzung von § 18 Spitalgesetz (SpiG) vom 25. Februar 2003. Der § 18 SpiG regelt den Rechtsschutz. Um bei Streitigkeiten über Inhalt und Modalitäten des Leistungsvertrages möglichst rasch zu einer Einigung zu kommen, wurde bei der Beratung des SpiG die Einsetzung eines Schiedsgerichtes vorgeschlagen. Dieser Vorschlag stiess auf erheblichen Widerstand und so wurde in der zweiten Beratung beschlossen, anstelle eines Schiedsgerichtes die ordentlichen staatlichen Gerichte zur Beurteilung solcher Streitigkeiten einzusetzen. Mit dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) besteht ein Erlass, der über weite Teile auch für das Verfahrensdekret gemäss §18 SpiG genügt. Im vorliegenden Dekret sollen nur noch solche Punkte geregelt werden, die für dieses spezielle Verfahren entweder abweichend oder ergänzend zum Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) Anwendung finden (vgl. § 1 Dekretsentwurf). Die besonderen Verfahrensbestimmungen dieses Dekrets haben auch zum Ziel, der Beschleunigung und der Vereinfachung des Verfahrens zu dienen. Die Gesundheitskommission hat den Dekretsentwurf beraten und ist einstimmig der Meinung, dass in § 8 des Dekrets das Nichteinhalten der gesetzlichen Frist (2 Monate) zu begründen sei. Der Regierungsrat stimmt dieser Ergänzung zu. Mit 15:0 Stimmen, bei 1 Absenz, hat die Kommission dem Dekret, mit Ergänzung von § 8 einstimmig zugestimmt. Ich bitte Sie, dem Dekret, wie es die Kommission beraten hat, zuzustimmen! Vorsitzende: Stillschweigendes Eintreten haben die FDP-, SVP-, EVP-, SP-, SD/FP- Fraktion sowie die Fraktion der Grünen erklärt. Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttingen: Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. Wenn zwei sich streiten, schlichtet der Dritte! Streitigkeiten auf hohem Niveau benötigen klare Spielregeln, die ja das vorliegende Dekret auch machen will! Auch wir treten einstimmig ein, allerdings mit einem Vorbehalt, den ich hier begründen will. Ich freue mich auf die Antworten der Herrn Regierungsrates. 2579 Der Vorbehalt hängt an am Spitalgesetz, wo es heisst: "Eine Überprüfung des Ermessens des Regierungsrates ist ausgeschlossen", - das ist für uns ein "Pferdefuss"! Nicht zuletzt auch, weil bei mir Exponenten der Regionalspitäler vorstellig wurden, die gesagt haben, dass im Vorfeld der Abstimmungen zum Spitalgesetz den Regionalspitälern unternehmerische und organisatorische Freiheit versprochen wurde. Hier deckt möglicherweise der Dekretsentwurf genau das Gegenteil auf! Das Gesundheitsdepartement (GD) schreibt im Leistungsvertrag den Häusern vor, welche Leistungen zu welchem Preis sie zu erbringen haben. Der Regierungsrat erhält somit faktisch alle Kompetenzen, den Preis zu diktieren. Mit dem Ausschliessen des Ermessens wird - nach Meinung gewisser Exponenten der Regionalspitäler - das Beschwerderecht zur Farce! Meine Fragen: Sind das noch Rahmenbedingungen für echte Verhandlungen? Sind die unternehmerischen Freiheiten der Spitäler sichergestellt? Sollen die Angebote nicht über Preis und den Markt - und nicht über die Planwirtschaft des Gesundheitsdepartements geregelt werden? Es gibt Forderungen, ob bestehende Angebote, die teilweise mit grossen Investitionen getätigt wurden, gesichert bleiben sollen. Die Kriterien für die Festlegung der Fallpreise müssen offengelegt werden! Für den gleichen Leistungsauftrag sind gleiche Fallpreise zu garantieren! Das System Chefarzt oder Belegarzt-System darf keinen Einfluss auf die Preisgestaltung haben! Und: die gesetzlichen Mehraufwendungen wie beispielsweise das Arbeitsrecht, Gesamtarbeitsverträge, müssen miteingerechnet werden! Die Einseitigkeit des Dekrets muss zugunsten der Regionalspitäler korrigiert werden! Ich bin auf die Antwort des Gesundheitsdirektors gespannt! Vorsitzende: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Die Diskussion ist geschlossen. Regierungsrat Ernst Hasler, SVP: Ich danke vorerst der Kommission und dem Präsidenten für die Beratung des vorliegenden Dekretes "Spitalgesetz"! Sie, meine Damen und Herren, mögen sich erinnern, wie intensiv wir die Frage dieses Rechtsverfahrens diskutiert haben. Wir haben verschiedene Varianten abgewogen und befunden, dass es richtig ist, kein Schiedsgericht, sondern das Verwaltungsgericht hier einzusetzen; dass wir aber im Dekret das Verfahren innert zweier Monate definieren müssen! Das haben wir auch in § 8 getan: dieser Ergänzung stimmt der Regierungsrat zu. Zu den Punkten, die Herr Dr. Vögtli hier aufgeführt hat: Hinter der Frage des Leistungsauftrages stehen gemäss Spitalgesetz ganz verschiedene Rahmenbedingungen: die Wirtschaftlichkeit, die Berücksichtigung der Transparenz der Vergleichbarkeit in § 3, der Anspruch der Spitäler auf einen Leistungsauftrag bzw. daraus den Leistungsvertrag unter wettbewerblichen Bedingungen gemäss § 5, Abgeltung der Leistung im Rahmen der bewilligten Mittel § 16 und schliesslich auch die Rahmenbedingungen des Finanzplanes § 17 sind einzuhalten! Art. 1661-1663 2. Dezember 2003 Die unternehmerische Freiheit - so gesehen - ist natürlich nicht absolut! Wir sind dem KVG und der Verfassung verpflichtet, der Versorgungsauftrag muss erfüllt werden! Deshalb gibt es zahlreiche Rahmenbedingungen, die hier beachtet werden müssen. Ein System der reinen Marktwirtschaft ist im Gesundheitswesen nicht möglich! Dass dafür nicht das Dekret zu § 18 verantwortlich ist, sondern dass das Spitalgesetz selber diese Rahmenbedingungen setzt, ist richtig. Wir gehen auch davon aus, dass das Verwaltungsgericht - selbst wenn es keine Ermessenskontrolle hat - diesen durch das Spitalgesetz bestehenden Rahmen bei der Beurteilung des einzelnen Falles beachten muss! Es wäre daher falsch, das Beschwerderecht als "Farce" zu bezeichnen! Die Differenzen beim Leistungsvertrag sind anhand der Bestimmungen, der Rechtsbegriffe und der Rahmenbedingungen der Spitalgesetzgebung zu beurteilen! Dies zum allgemeinen Votum von Herrn Dr. Vögtli. 1. Das Angebot wird letztlich im politischen Prozess bestimmt, nämlich durch die gesundheitspolitische Gesamtplanung einerseits und andererseits mit der Spitalkonzeption dort, wo die einzelnen Leistungsaufträge für jedes Spital definiert sind. Das Dekret wird, wie es aus den Beratungen hervorgegangen ist, mit grosser Mehrheit zum Beschluss erhoben. 2. Müssen die Kriterien für die Festlegung der Fallpreise müssen offengelegt werden? Hier werden wir mit der Verordnung zum Spitalgesetz bezüglich der Leistungsfinanzierung aufzeigen, wie das gehandhabt wird. 1665 Dekret über den Anspruch auf Prämienverbilligung (DAP); Änderung; Genehmigung bzw. Beschlussfassung 3. Für den gleichen Leistungsauftrag sind gleiche Fallpreise zu garantieren? - Der Leistungsauftrag allein ist natürlich nicht das Kriterium, sondern es kommt darauf an, wie der Faktor "Menge" - eine grössere Menge sollte einen günstigeren Preis ergeben oder die Schwere der Fälle. Hier haben wir durchaus Kriterien, die man nicht einfach einheitlich anwenden kann. (Vorlage vom 22. Oktober des Regierungsrates) 4. Das System "Chefarzt" oder "Belegarzt" sollte keinen Einfluss auf die Preisgestaltung haben. Das ist richtig, die Berechnung der Spitäler ist unabhängig der Systeme, was sie machen im Spital (?). 5. Gesetzlich verordnete Mehraufwendungen müssen miteingerechnet werden. Das ist wieder unternehmerisch. Der Unternehmer muss sagen, welche Kosten ihm anfallen. Die muss er in die Fallpauschalen einrechnen. Die Einseitigkeit des Dekretes wird moniert. Ich habe gesagt, das Dekret § 18 hat nichts zu tun mit dem Rahmen, der das Spitalgesetz umschreibt. Hier geht es nur um den Vollzug dieser Bestimmungen vor Verwaltungsgericht. Etwas anderes können wir nicht in dieses Dekret aufnehmen. Daher danke ich Ihnen, wenn Sie auf das Dekret eintreten und es verabschieden! Vorsitzende: Eintreten auf das Dekret ist unbestritten. Sie sind somit darauf eingetreten. Detailberatung Vorsitzende: Wir nehmen die Detailberatung anhand der gelben Synopse vor. Titel, Ingress, §§ 1 - § 9 Zu den Fragen: Bestehende Angebote mit entsprechend schon finanzierten Investitionen müssen gesichert werden? Diese Frage ist auch nicht sehr "unternehmerisch", ich werde sie aber trotzdem beantworten: Rudolf Keller, SVP, Oberflachs, Präsident der Gesundheitskommission: Nach § 11 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung gewährt der Kanton Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung. Für die Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung sind die vom Regierungsrat festgelegten Richtprämien massgebend. Der Grosse Rat legt durch Dekret den massgebenden Prozentsatz im Rahmen von 10% - 16% fest. Weil der Kanton bis 2002 die gesetzlich festgelegte Mindestauszahlung von 50% des Bundesbeitrages nicht erreichen konnte, hat der Grosse Rat am 27. Mai 2001 den Prozentsatz auf 9% herabgesetzt. In den Jahren 2003 und 2004 wird die vom Bund geforderte Mindestauszahlung von 50% übertroffen. Die Richtprämie beträgt z.Z. Fr. 2'500.--. Das hatte zur Folge, dass sich viele Anspruchsberechtigte gemeldet haben, die vorher darauf verzichtet hatten. Nicht zu unterschätzen ist die Aargauerlösung für die Ergänzungsleistungsbezüger. Sobald jemand auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist, hat er Anrecht auf die volle Prämienverbilligung. Der Kanton Aargau will das Sozialziel erreichen, d.h. etwa ein Drittel der Bevölkerung soll in den Genuss der Prämienverbilligung kommen. Zudem soll an der Mindestauszahlung von 50% der Bundesgelder festgehalten werden. Damit diese Limite nicht unbeschränkt ansteigt, muss das Dekret, wie es vorliegt, geändert werden. Die Einschränkung der Anspruchsberechtigung ist auf 11% festzulegen. Zustimmung Die Gesundheitskommission stimmt dem Antrag des Regierungsrates mit 11:2 Stimmen und 2 Enthaltungen zu. Vorsitzende: Wir kommen zur Schlussabstimmung: Sie finden den Antrag auf S. 6 der Botschaft. Vorsitzende: Stillschweigendes Eintreten haben die EVP-, FDP- sowie die SD/FP-Fraktionen erklärt. Schlussabstimmung: Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttigen: Durch die Erhöhung des massgebenden Prozentsatzes auf 11% muss auch die Richtprämie erhöht und somit den effektiven Prämien angenähert werden, damit die finanzpolitischen Ziele erfüllt 2580 2. Dezember 2003 werden können. Jetzt kommt der "Pferdefuss": d.h. auch die Prämienverbilligungsberechtigten erhalten höhere Beiträge, was angesichts der steigenden Krankenkassenprämien begrüssenswert ist. Aber gewisse Personen, die bis anhin Anspruch auf Prämienverbilligung hatten, verlieren diesen aufgrund des höheren Prozentsatzes. Trotzdem ist die CVPFraktion grossmehrheitlich für dieses Dekret! Fritz Baumgartner, SP, Rothrist: Namens der einstimmigen SP-Fraktion ersuche ich Sie, die vorliegende Dekretsänderung abzulehnen! Begründung: Vor rund einem Jahr, am 19. November 2002 haben wir in diesem Saal eine Motion meiner Fraktion behandelt, welche eine Herabsetzung des Prozentsatzes von 9% auf 8% forderte. Dieser Vorstoss wurde damals leider abgelehnt. Auch ein Jahr später, trotz Sparmassnahmen und Entlastungsprogrammen ist die SP nach wie vor der von zusätzlichen Bezugsberechtigten kaum auf die hohe Kante gelegt, sondern 1:1 wieder investiert. Davon wiederum würde zum grössten Teil wieder die Aargauer Wirtschaft profitieren, denn es ist davon auszugehen, dass unsere Bevölkerung die Produkte des täglichen Bedarfs hier im Kanton Aargau einkauft. Ferner finden wir es störend, dass mit der Dekretsänderung bisherige Bezügerinnen und Bezüger nicht mehr in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen. Ebenso ist es nicht akzeptabel, dass stets die finanzpolitischen Ziele als oberste Priorität aufgeführt werden! Hier wie in vielen weiteren Bereichen ist wirklich am falschen Ort gespart und wir werden seitens der SP nicht müde, dies hier an dieser Stelle und bei weiterer Gelegenheit immer wieder anzumahnen! Ich ersuche Sie dringend, den Prozentsatz auf 9% zu belassen und folglich die Dekretsänderung abzulehnen! Sylvia Flückiger-Bäni, SVP, Schöftland: Ich spreche im Namen der SVP Fraktion. Die SVP Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage und stimmt der Dekretsänderung einstimmig zu. Das Dekret der Krankenkassenprämienverbilligung muss an die veränderte Situation angepasst werden. Der Bund legt jeweils die Prämienverbilligungsbeiträge pro Kanton jährlich fest. Mindestens 50% des Bundesbeitrages müssen die Kantone auszahlen. Der Kanton Aargau hatte in den Jahren bis 2002 die gesetzlich festgelegte und angestrebte Mindestauszahlung für Prämienverbilligungen von 50% nicht erreicht. Deshalb wurden aufgrund der Intervention des Bundesamtes für Sozialversicherungen Massnahmen ergriffen, um die gesetzlichen Erfordernisse zu erfüllen. Auf das Jahr 2002 wurden die Kinderabzüge erhöht, die Richtprämie angepasst und der massgebende Prozentsatz von 10% auf 9% gesenkt. So konnte die Personengruppe, die Anspruch auf Prämienverbilligung hatte, erhöht werden. Voraussichtlich werden im Jahre 2003 und 2004 die vom Bund geforderte Mindestzahlung von 50% übertroffen. Per 2005 soll die Limite, die zum Bezug der Krankenkassenprämienverbilligung berechtigt, erhöht werden. Die heute zu tiefe Richtprämie von Fr. 2'500.--, das gewogene Mittel der Jahresprämie liegt bei Fr. 2'911.08 -, soll an die effektiven Prämien angepasst und angehoben werden. 2581 Art. 1664 Meinung, dass sich der Kanton Aargau eine grosszügigere Handhabung der Prämienrückerstattung leisten kann. Es hat sich nichts geändert. Der Aargau steht im Vergleich mit anderen Kantonen immer noch am Schluss der Rangliste. Nach wie vor ist man seitens der Regierung nicht bereit, mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 50% auszuschütten. Wenn wir den heutigen Satz von 9% beibehalten, würden im Jahr 2005 schätzungsweise 40 Mio. Franken mehr Prämien zurückerstattet als heute! Von diesem Betrag müsste der Aargau rund 14 Mio. Franken übernehmen, der Rest könnte beim Bund geltend gemacht werden, - Geld notabene, das in Bern zur Verfügung steht, auf das unsere Bevölkerung grundsätzlich Anrecht hat. Diese Mittel kämen wirklich jenem Personenkreis zugute, welcher bereits heute dringend darauf angewiesen wäre! Dieses Geld würde Weil sich die jetzt anstehende Dekretsänderung erst auf die Auszahlungen des Jahres 2005 auswirkt, muss der voraussichtliche Prämienaufschlag für das Jahr 2005 miteinbezogen werden. Erfolgt die Erhöhung analog der letzten Jahre, wird das gewogene Mittel für das Jahr 2005 rund Fr. 3'100.-- betragen. Mit diesen Massnahmen werden weniger Personen Beiträge erhalten, diese fallen jedoch höher aus. Das Sozialziel wird mit der Erhöhung des massgebenden Prozentsatzes weiterhin erreicht. Vollzogen wird dies damit, dass der für den Bezug massgebende Prozentsatz an Einkommen und Vermögen von 9% auf 11% angehoben wird. Damit wird erreicht, dass im Kanton Aargau weiterhin nur die minimal vorgeschriebenen 50% der möglichen Prämienverbilligungsbeiträge ausbezahlt werden. Die Erhöhung der Richtprämie liegt in der Kompetenz des Regierungsrates und kann deshalb später erfolgen. Die Anpassung des Dekretes liegt in der Kompetenz des Grossen Rates und muss aus zeitlichen Gründen bereits jetzt erfolgen, damit die Wirksamkeit für das Jahr 2005 gewährleistet wird. Diese Anpassung steht auch im Zusammenhang mit der Revision des KVG, die erhebliche Auswirkungen auf die Mindestauszahlungen haben wird. Alle Wünsche können wir leider aufgrund der finanzpolitischen Aussicht unseres Kantons nicht erfüllen. In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur Änderung des Dekretes! Vorsitzende: Die Diskussion ist geschlossen. Regierungsrat Ernst Hasler, SVP: Zu Herrn Vögtli: Es ist richtig, dass gewisse Personen mit der Erhöhung von 9% auf 11%-Schwelle zum Erhalten der Prämienverbilligung dazu führt, Ansprüche verlieren. Die anspruchsberechtigten Personen hier haben jedoch nur sehr kleine Beträge zugut. Zu Herrn Baumgartner: 1. Die eingeleiteten Massnahmen haben gegriffen. Seit wir diese Massnahmen umsetzen, errreichen wir die Minimalziele des Bundes sehr gut. Der Hinweis auf den NK2 von 15 Mio. Franken, der Ihnen beantragt wird, zeigt diese Wirkung sehr gut. 2. Das Einführungsgesetz zeigt, sofern wir die Bundesvorgaben nicht erreichen, dürfen wir auf 9% gehen, andernfalls müssen wir zwischen 10% und 16% die Schwelle festlegen. Hier sind wir gebunden, wir können nicht senken, es sei denn, wir würden eine Gesetzesänderung vornehmen. Art. 1665 2. Dezember 2003 3. Sie sagten, wir seien am Schluss der Rangliste. Ungefähr die Hälfte aller Kantone machen Rabatte zwischen 20% und 50%. Andere Kantone reduzieren bis 50%. Wir sind heute bei ungefähr 55%. Von Seiten des Grossen Rates wollen wir diese Rabattierung benützen. Vorsitzende: beschlossen. 4. Das Sozialziel, das mit dem KVG zu diesem Paragraphen damals formuliert wurde, dass etwa ein Drittel der Bevölkerung Anspruch auf Prämienverbilligung haben sollte, haben wir erreicht. Im Moment sind wir bei 32% oder 33% im Kanton. Ferner stellen wir mit unserem System sicher, dass diejenigen Verbilligung bekommen, die es wirklich auch nötig haben. Zustimmung Zu Frau Flückiger: Sie haben die Vorlage befürwortet. Ich gehe davon aus, dass am 15. Dezember die Einigungskonferenz zum KVG in Bern über das weitere Vorgehen bezüglich Prämienverbilligung beschliessen wird, dann werden wir unsere Richtprämie definitiv festlegen können. Ich danke Ihnen allen für die Unterstützung in diesem Sinne! Dagegen: 46 Stimmen. Schlussabstimmung: Die Dekretsänderung wird, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen ist, mit grosser Mehrheit gegen 42 Stimmen zum Beschluss erhoben. Vorsitzende: Ich danke der Kommission und ihrem Präsidenten herzlich für die vorbereitende Arbeit zu diesen zwei Geschäften! 1666 Postulat Ursula Brun, FDP, Rheinfelden, vom 3. Juni 2003 betreffend Sicherstellung der Leistungen der stationären und abstinenzorientierten Suchthilfe im Kanton Aargau; Ablehnung (vgl. Art. 1365 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 24. September 2003: Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit folgender Begründung ab: Allgemeine Situation der stationären SuchthilfeInstitutionen: Die Situation der stationären Suchtmittelrehabilitationseinrichtungen im Bereich der illegalen Drogen ist gesamtschweizerisch äusserst schwierig. Bereits im Planungsbericht IV Suchthilfe hat das Gesundheitsdepartement im Kapitel 7.6 Stationäre Suchtmitteltherapie auf die Problematik hingewiesen ("Die stationären Rehabilitationsangebote im Suchtbereich stehen - im Aargau sowie in der ganzen Schweiz - in einer der schwierigsten Phase ihrer rund 20-jährigen Geschichte. Viele kämpfen um nichts weniger als um ihr Fortbestehen."). Die Konstellation im Kanton Aargau präsentiert sich aufgrund gewachsener Strukturen speziell schwierig: Ein Teil der zur Verfügung stehenden stationären Behandlungsplätze (ca. 21, d.h. rund die Hälfte der Kapazität der Suchtklinik Hasel) untersteht der Finanzierung Eintreten ist unbestritten und somit Detailberatung Titel, I. §1 Abstimmung: Für den Antrag von Regierungsrat und Kommission: Klare Mehrheit. II. Zustimmung über das Krankenversicherungsgesetz (KVG). Die Krankenkasse bezahlt also ca. Fr. 100.-- pro Tag an die Behandlung, und dank der Unterstellung unter das Spitalgesetz beteiligen sich der Kanton mit 60% und die Gemeinden mit 40% am Aufwandüberschuss der Institution. Das bedeutet, dass die Suchttherapie in der Klinik Hasel für Patienten/Kostenträger im Vergleich zur Behandlung in einer Institution, die über Beiträge des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) mitfinanziert ist, günstig ausfällt und deshalb sehr gesucht und beliebt ist. Im Gegensatz dazu unterstehen die übrigen 50 Behandlungsplätze im Kanton (Therapeutische Wohngemeinschaft Kaisten [TWGK] 12 sowie die Einrichtungen der Stiftung Institut für Sozialtherapie [SIS] in Egliswil 24 und Niederlenz 14) der Finanzierung über die Invalidenversicherung (IV). Für Behandlungen in diesen Institutionen kommen Patienten/Kostenträger für sämtliche Kosten einer Behandlung (abzüglich maximal Fr. 130.--/Tag an BSV-Beiträgen) auf, d.h. bisher ca. Fr. 200.--, nach neuer Praxis des BSV ab spätestens 2004 ca. Fr.300.--/Tag. Nach einer Änderung der Finanzierungspraxis (1998) des BSV wurde die Auszahlung von Beiträgen des Bundes zunehmend restriktiv gehandhabt. Um das Überleben der stationären Institutionen zu sichern, sprach das Bundesamt für Gesundheit (BAG) deshalb bis 2002 jährliche Überbrückungskredite, von denen auch die SIS profitierte. Die Problematik der unterschiedlichen Finanzierungsgrundlagen ist nicht neu. Im Rahmen der Baubotschaft Effingerhort wurde deshalb eingehend geprüft, ob eine Umbildung der stationären Suchthilfe im Aargau möglich ist. Man verfolgte die Idee, die Suchtklinik Hasel ausschliesslich für Abhängige legaler Suchtmittel zu betreiben. Die Vorstellung des Gesundheitsdepartements ging dabei von der Annahme aus, dass dadurch das Angebot des Effingerhorts von der Suchtklinik Hasel übernommen werden könnte und die kostspielige Sanierung der Liegenschaften in Holderbank umgangen werden könnte. Die für das Vorhaben notwendigen Investitionen in Gontenschwil wären weit geringer ausgefallen. Innerhalb des Kantons Aargau wären damit keine Suchttherapien (im Bereich der illegalen Suchtmittel) mehr auf der Basis der 2582 2. Dezember 2003 KVG-Finanzierungsgrundlage möglich, was einer Erfüllung der Forderung des Postulats entsprochen hätte. Als Entscheidungsgrundlage liess man einerseits ein Gutachten (Dr. med. R. Gloor, Oktober 2002) erstellen, welches Auskunft darüber geben sollte, inwieweit eine dazu notwendige "Verlagerung" des Klientels des Hasels (im illegalen Bereich) auf die andern Einrichtungen im Aargau möglich wäre. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass die Patienten/innen des Hasels nicht von den übrigen 3 Einrichtungen aufgefangen/übernommen werden könnten. Dazu fehle die medizinisch-psychiatrische Versorgungsstruktur. Zudem sei es aus fachlicher Sicht nicht wünschenswert, die bestehende Behandlungsvielfalt im Aargau einzuschränken. In der Folge hat der Grosse Rat mit der Gutheissung der Baubotschaft Effingerhort am 4. März 2003 die bestehende Struktur bestätigt. Auslastung der Institutionen/Bedarf an Behandlungsplätzen im Aargau: Im gesamtschweizerischen Kontext weisen die aargauischen Institutionen gute bis sehr gute Auslastungszahlen auf. In stationären therapeutischen Einrichtungen für Süchtige kommt es naturgemäss immer wieder zu Therapieabbrüchen, teilweise mit anschliessenden (nach einem erneuten Entzug) Wiedereintritten. Es kann die Westschweiz 91.7%, für den Kanton Bern 57.6% und für den Kanton Zürich 82.51%. Art. 1665 vorkommen, dass mehrere Patienten/innen gleichzeitig die Institution verlassen, was sich sofort sehr negativ auf die Auslastungsziffer auswirkt (vgl. Niederlenz 1999, Kaisten 2001). Die Schweizerische Koordinationsstelle für stationäre Therapieangebote im Drogenbereich (KOSTE) gibt in ihrer letzten Stichtagserhebung (September 2002) einen Belegungsdurchschnitt für die ganze Schweiz von 81.9% an, für diesen Zahlen ein Wert von 80% ermittelt (damit sollen Abbrüche/Wiedereintritte berücksichtigt werden). Betrachtet man den Anteil der aargauischen Patienten/innen in Institutionen innerhalb des Kantons, so kann ein klarer Trend zur "Kantonalisierung" festgestellt werden: Gesamthaft gesehen nehmen die Eintritte in AGInstitutionen tendenziell ab. Diese Feststellung deckt sich mit der gesamtschweizerischen Entwicklung (s.a. Abschnitt Bedarf). Dieser statistische Gesamtüberblick vermittelt ein positives Bild der aargauischen stationären Suchthilfe. Im Vergleich zu der landesweiten Therapielandschaft stimmt dieser Eindruck, er trägt aber - da rückblickend - der aktuellen Situation (2003) und der nahen Zukunft keine Rechnung. Einerseits sagen diese Daten nichts darüber aus, dass es zunehmend schwieriger wird, zufrieden stellende Auslastungszahlen zu erreichen. Der zunehmende Kostendruck bei den Gemeinden behindert die Realisierung von Kostengutsprachen, und mit über 16'000 Methadonprogrammen (AG: 800) und über 1'350 Plätzen (AG: 30) in den Programmen der heroingestützten Behandlung fallen zahlreiche potentielle Patienten/innen ausser Betracht. Das Angebot an Behandlungsplätzen im Aargau deckt sich in etwa mit den gesamthaften Patienteneintritten von AargauerInnen. Um einen ungefähren Wert des Platzbedarfs für aargauische Patienten/innen zu erhalten, wurde von 2583 Anderseits scheint die Finanzierung der Einrichtungen in Egliswil und Niederlenz unsicherer denn je. Seit dem laufenden Jahr zahlt der Bund keine Überbrückungskredite mehr, und das auf das Jahr 2000 angekündigte neue Finanzierungsmodell des Bundes (FiSu) ist aus Sicht der Art. 1666 Kantone noch nicht einsatzbereit. Es wurde zwar von der ehemaligen Bundesrätin Dreifuss per 1. Januar 2003 - gegen den Willen der Kantone - in Kraft gesetzt, bis heute aber ist noch kein Kanton beigetreten. Im vorgesehenen Modell FiSu würden die stationären Institutionen der Suchthilfe (Ausnahme: KVG-finanzierte Einrichtungen) anstelle von Tagespauschalen neu Behandlungspauschalen in Rechnung stellen. Die Finanzierung soll gegenwartsbezogen sein im Gegensatz zur langjährig angewandten Finanzierung über das BSV, das zwar Akonto-Zahlungen gewährte, definitive Abrechnungen aber meistens mehr als 2 Jahre im Nachhinein vornahm. Kostete bis anhin ein Therapietag ca. Fr. 200.-- (exkl. max. Fr. 130.-- Beitrag des BSV), bewegt sich eine Behandlungspauschale gemäss FiSu um rund Fr. 150'000.--, je nach Art des Angebots, was einen Tagessatz von ca. 450.- bis 500.-- ergibt (je nach Dauer der Therapie). Den Berechnungen liegen breit abgestützte Vollkostenerhebungen der FiSu-Projektleitung zugrunde. Aufgrund des zeitlichen Verzugs des BSV schien bereits 2003 für die Einrichtungen des SIS ein sehr kritisches Jahr zu werden (Wegfall der Überbrückungskredite). Die SIS hat in der Folge in Absprache mit dem Gesundheitsdepartement beschlossen, die Preise in einem ersten Schritt per 1. Juli 2003 um Fr. 50.-- (von rund Fr. 200.-- auf Fr. 250.--) zu erhöhen. Per 1. Januar 2004 soll der Tagespreis nochmals, auf Fr. 300.--, gesteigert werden. Bedarf an Behandlungsplätzen: Über den künftigen Gesamtbedarf an Therapieplätzen in der Schweiz kann keine verlässliche Aussage gemacht werden, ausser, dass die Nachfrage kurzfristig sicher nicht zunehmen wird. Nur ein Bruchteil derjenigen Patienten, die sich in Methadon- und Heroinbehandlungen befinden, wird kurz- oder mittelfristig in eine stationäre Therapie wechseln. Konsumformen haben sich verändert, der Kostendruck ist gewachsen und es ist immer schwieriger, Kostengutsprachen zu erwirken. Auf der anderen Seite ist davon auszugehen, dass wir am Beginn eines Institutionensterbens stehen, welches vorwiegend finanzpolitisch motiviert ist. So haben kürzlich 2 renommierte Institutionen Ihre Schliessung bekannt geben müssen: Klinik Sonnenbühl, Brütten (KVG-finanzierte Institution mit über 90% Auslastung und Qualitätszertifikat; Schliessungsentscheid durch den Kanton Zürich), Cugnanello (bestbekannte, altbewährte stationäre Einrichtung der Pro Juventute in Italien; Schliessungsentscheid: Trägerschaft, da niemand die Ausfälle des Bundes decken will). Es ist zu befürchten, dass weitere Institutionen geschlossen werden müssen. Das bedeutet, dass die (noch) bestehenden Angebote wieder besser genutzt werden. FiSu: Ob das neue Finanzierungsmodell des Bundes, das den Institutionen massgebliche Vorteile bringen sollte (u.a. Gegenwartsfinanzierung zu Vollkosten), kommt oder nicht, kann noch nicht abgeschätzt werden. Alle Kantone warten mit sinkendem Goodwill - ab. Seitens des Bundes sind noch nicht alle Fragen und Unklarheiten aus der Welt geschafft. Verlässliche Unterlagen (in definitiver Form) existieren noch nicht. Der Kanton Aargau stand FiSu immer sehr kritisch gegenüber. Inhaltlich (gleicher Preis für gleiche Leistung, Kos-tentransparenz) macht der Modell-Ansatz Sinn. Jedoch 2. Dezember 2003 Position der aargauischen Einrichtungen auf dem nationalen Markt: Allein die Auslastungszahlen geben einen deutlichen Hinweis auf den Stellenwert der aargauischen Einrichtungen. Sie geniessen gesamtschweizerisch einen ausgezeichneten Ruf, der auf einem guten Preis/Leistungsverhältnis basiert. Im Umfeld der Abklärungen zum neuen Finanzierungsmodell des Bundes (FiSu) haben die Nordwestschweizer Kantone eine einheitliche Vollkostenerhebung durchgeführt. Die ermittelte Preisspanne reicht von knapp Fr. 200.-- bis über Fr. 450.-/Tag, je nach Konzept und Ausrichtung des Programms (Personalintensität). Die aargauischen Institutionen, als traditionelle psychotherapeutische Einrichtungen, weisen Kosten in der Höhe zwischen Fr. 200.-- und Fr. 300. -- auf. Die Qualität der Dienstleistungen bewegt sich auf hohem Niveau und ist in den Einrichtungen in Niederlenz und Egliswil seit 2002 QuaTheDa-zertifiziert (speziell entwickeltes Qualtitätsmanagementsystem des Bundesamts für Gesundheit für die stationäre Suchthilfe). Die Zertifizierung der TWGK mit QuaTheDa ist für dieses Jahr vorgesehen. Die Einrichtungen der Von Effinger Stiftung haben ein anderes QM-System eingeführt, welches die BSVIV-Normen erfüllt. sind Projektplanung und -führung sowie die überstürzte Inkraftsetzung per 1. Januar 2003 (gegen den Willen der Kantone und der am Pilotbetrieb beteiligten Sachverständigen) bis heute unverständlich. Es bestehen immer noch offene Fragen (Indikation, Abbrüche, Umplatzierungen u.a.), die Instrumente sind noch nicht fertig entwickelt und ganze Angebotskategorien (AussenWG's, Familienplatzierungen, teilstat. Angebote) sind noch nicht tarifiert. Insgesamt hat der Bund mit diesem Projekt, dessen Umsetzung 1998 auf den 1. Januar 2000 angekündigt wurde, die Kantone mehr verärgert, als dass ihnen - wie angekündigt - unter Wahrung der Kostenneutralität ein effizientes Steuerungsinstrument zur Verfügung gestellt worden wäre. Sollte FiSu scheitern, würde dies nicht zwingend nur Nachteile für die aargauischen Einrichtungen mit sich bringen. Dank ihrer günstigen Kostenstruktur und ihrem ausgezeichneten Ruf über die Kantonsgrenzen hinaus, bestehen für sie auch in einem "nicht-subventionierten" Markt durchaus Überlebenschancen. Die Problematik der verschiedenen Finanzierungsgrundlagen im Aargau besteht unabhängig von FiSu. Finanzielle Rahmenbedingungen: Das Gesundheitsdepartement hat mit der SIS einen Leistungsvertrag ausgehandelt und unterzeichnet. Unter Punkt 8.2 ist zur Finanzierung festgehalten: Der Kanton kann sich mit einmaligen Investitionsbeiträgen, Starthilfen oder Darlehen sowie im Rahmen des Sozialhilfegesetzes an den Kosten der Einrichtungen beteiligen. Die Finanzierung des Betriebs erfolgt nach separater Regelung mit den Kostenträgern (Gemeinden, Kanton, Justiz, Private) und dem Bundesamt für Sozialversicherungen. 2584 2. Dezember 2003 Art. 1666 Diese Formulierung ist seit der ersten Leistungsvereinbarung (1996) unverändert und gab auch in den Verhandlungen zu den aktuellen Verträgen (2002/05) keinen Anlass zu Diskussionen. Eine direkte, patientenunabhängige Subventionierung des Betriebs seitens des Kantons hat es nie gegeben und war nie vorgesehen. Die politische Diskussion über eine direkte Beteilung des Kantons an den Betriebskosten der SIS-Einrichtungen wurde erstmals 2002 geführt. Im Rahmen der Behandlung des Planungsberichts IV Suchthilfe hat das Parlament, resp. die grossrätliche Gesundheitskommission GGK Vorstösse deutlich abgelehnt (GGK vom 21. Juni 2002, Antrag Widmer-Zobrist sowie GR vom 3. September 2002, Antrag Baumgartner), die eine Sicherung der Finanzierung der stationären Suchthilfe verlangten. Auch im Rahmen der Budgetdebatte 2003 am 21. Januar 2003 fand ein Beitragsgesuch der SIS über Fr. 790'000.-- keine Unterstützung. Seit der Eröffnung der Einrichtungen in Egliswil und Niederlenz (2. Hälfte der 80er Jahre) hat die SIS nie Anstrengungen unternommen, ihre Finanzierungsgrundlagen zu verändern. Bis weit in die 90er Jahre boomte das Geschäft mit der Drogentherapie, und die Gelder von Kostenträgern und dem BSV flossen reichlich. Die Abrechnungen der Trägerschaften gegenüber dem Bund waren einfach und das Beitragswesen grosszügig. Dies hatte auch zur Folge, dass viele Institutionen neu entstanden (in andern Kantonen noch mehr als im Aargau). Als Folge eines markanten Nachfrageeinbruchs (1997/98) musste sich 1999 die Trägerschaft Drogenforum Aargau - Medizinisch/psychiatrisch indizierte Therapien müssten zwangsweise ausserkantonal durchgeführt werden. - Der Entscheid, eine Institution von der Spitalliste zu streichen, ist beschwerdefähig. Die VES würde mit Sicherheit von diesem Rechtsmittel Gebrauch machen. Zeit, personelle Ressourcen, finanzielle Mittel und auch Vertrauen würden verbraucht. - Dem Kanton würden bedeutende zusätzliche Kosten im Rahmen der ausserkantonalen Hospitalisation anfallen. Das Gutachten Gloor (Beibehaltung medizinisch/psychiatrischen Behandlungsplätze). der 2. Die Einrichtungen der SIS (Egliswil und Niederlenz) werden konzeptionell umgebildet und kommen auf die Spitalliste. Dagegen sprechen: - Die Notwendigkeit des Umbaus der Einrichtungen (Konzept, ärztliche Leitung). - Die Dienstleistung als solches würde verteuert. - Die Angebotsvielfalt innerhalb des Kantons ginge verloren. - Die finanzielle Belastung des Kantons würde steigen (Sockelbeiträge). - Die Krankenversicherer würden sich vehement wehren. - Das Gutachten Gloor (Beibehaltung der Angebotsvielfalt, fraglicher Bedarf). 2585 durchringen, ihre Einrichtungen in Elfingen und Aarau mit rund 20 Plätzen zu schliessen. Seither sind gesamtschweizerisch über 30 Einrichtungen eingegangen. Wie das stationäre Suchttherapie-Angebot in der Schweiz in 3 Jahren aussehen wird, kann heute nicht eingeschätzt werden. Zu viele Fragen sind offen: - Wird FiSu eingeführt (wann, flächendeckend)? Wie entwickeln sich zahlenmässig die Methadonprogramme, resp. die Plätze der heroingestützten Behandlung? - Werden weitere bestehende Institutionen geschlossen? - Wird es Kantone geben, die für ausfallende Beiträge des BSV aufkommen? - Kommt es zu interkantonalen Kooperationsformen? Schlussfolgerungen: Der Vorstoss fordert, dass für alle Institutionen die gleichen oder zumindest vergleichbare Bedingungen geschaffen werden. Um diesem Anspruch zu genügen, stehen dem Kanton 4 Strategien offen: 1. Die Suchtklinik Hasel kommt für den Bereich der illegalen Suchtmittel von der Spitalliste weg. Dagegen sprechen: - Eine kostengünstige Behandlungsmöglichkeit innerhalb des Kantons fällt weg. 3. Der Kanton engagiert sich finanziell am Betrieb der SISEinrichtungen in Niederlenz und Egliswil. Dagegen spricht: - Die finanzielle Situation des Staatshaushaltes. 4. Neue Kooperationsform beider Trägerschaften. Als "Gedankenmodell" hat das Gesundheitsdepartement beiden Trägerschaften auch eine intensivierte Zusammenarbeit vorgeschlagen. Im Sinne einer Ideensammlung wurden auch Überlegungen angestellt, die sich mit den Auswirkungen eines möglichen Zusammenschlusses befassten. Objektiv betrachtet lassen sich einige gewichtige Vorteile erkennen. Nebst der Nutzung eines grossen Synergiepotentials (Administration/Verwaltung) würden die Klienten allein aufgrund einer fachlichen Indikation und nicht aufgrund finanzieller Interessen der richtigen Institution zugeführt (Triage). Das "Gärtchen-Denken" fällt weg und ein beträchtliches Know how kann zusammengeführt werden. Hingegen dürfte es aus Sicht des Gesundheitsdepartements schwierig sein, die zwei unterschiedlichen Betriebskulturen zusammenzuführen. Die aufgenommenen Gespräche zu diesem Thema sollen weitergeführt werden. Die ersten drei aufgeführten Möglichkeiten kommen aufgrund der aufgeführten Argumente nicht in Frage. Eine Weiterverfolgung der 4. Strategie "neue Kooperationsform" liegt ausserhalb des Entscheidungsbereichs des Kantons, stellt aber aus Sicht des Gesundheitsdepartements eine positive Stossrichtung dar. Es bietet deshalb seine guten Art. 1666 Dienste an und ist bereit, einen entsprechenden Prozess konstruktiv zu unterstützen. Die ursprüngliche Strategie des Gesundheitsdepartements, auf die Sanierung des Effingerhorts zu verzichten und das betreffende Klientel auch in der Suchtklinik Hasel (mit entsprechenden Um-/Ausbaumassnahmen) zu therapieren und dafür auf die Behandlung Abhängiger von illegalen Suchtmitteln zu verzichten, musste fallengelassen werden. Sie hätte eine klare Trennung des Klientels (legale/illegale Suchtmittel) sowie der Finanzierungsgrundlagen (KVG/BSV) bewirkt. Das speziell in Auftrag gegebene Gutachten (Gloor) legte aber dem Gesundheitsdepartement nahe, die bestehende Versorgungsstruktur beizubehalten, da nur so alle vorhandenen Bedürfnisse gedeckt und somit grössere Aufwendungen (ausserkantonale Platzierungen) vermieden werden können. Bei der herrschenden Ausgangslage muss das Postulat abgelehnt werden. Der Regierungsrat hat mit dieser umfangreichen Beantwortung aufgezeigt, warum er an der bisherigen Struktur im Bereich der stationären Suchthilfe im Kanton festhalten will. Er geht davon aus, dass die Einrichtungen der SIS in Egliswil und Niederlenz dank ihrer qualitativ ausgezeichneten Arbeit und ihres im gesamtschweizerischen Vergleich kostengünstigen Angebots auch in Zukunft auf dem Markt bestehen können, solange der Bedarf nach dieser Dienstleistung nicht drastisch einbricht. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 4'431.--. Ursula Brun, FDP, Rheinfelden: Für die umfangreiche Antwort möchte ich mich bedanken. Schade, dass die transparenz aller Institutionen und eine Vorgabe, die eigentlich selbstverständlich ist. Analog der Forderung im Gutachten Gloor heisst dies auch, gleichlange Spiesse für die Patientinnen und Patienten. Nicht die Finanzen sollen ausschlaggebend sein bei der Auswahl der Institution, sondern die optimale Therapieform für den Patienten. Die Finanzierung aller Institutionen im illegalen Bereich würde also gleich sein. Nicht zuletzt würde diese konsequente Haltung dem Kanton Kosten sparen! Der Ansatz einer neuen Kooperationsform beider Trägerschaften, wie sie in der Postulatsantwort aufgeführt, ist muss auf jeden Fall im Interesse der Sache weiterverfolgt werden. Ich bin aber klar der Meinung, dass es nicht genügt, wenn der Kanton für Gespräche seine guten Dienste anbietet. Um in Zukunft zu neuen Kooperationsformen zu kommen und die übergeordneten Interessen wahrzunehmen, muss das GD die Verhandlungsführung übernehmen! Ich gehe eigentlich davon aus, dass Kostenoptimierung, Bedarfsplanung sowie die Einleitung notwendiger Korrekturen eine der Hauptaufgaben der Fachstelle für Suchtfragen ist. Da die Forderung des Vorstosses nicht erfüllt ist, beantrage ich die Überweisung des Postulates und bitte um Ihre Unterstützung! Fritz Baumgartner, SP, Rothrist: Die SP-Fraktion ist für Überweisung des Postulats von Frau Brun und dies mit folgender Begründung: Bereits vor einem Jahr bei der Beratung des Planungsberichts 4 "Suchthilfe" wurde diese Problematik in der GGK und hier im Plenum diskutiert. Damals wurden entsprechende Anträge unserer Partei 2. Dezember 2003 Problematik zwar umfassend dargelegt wird, Lösungsansätze werden jedoch keine aufgezeigt. Nach wie vor haben wir in der stationären, abstinenzorientierten Suchttherapie eine unterschiedliche Finanzierung der Institutionen. Die Klinik Hasel und die Therapiestation Kaisten stehen auf der Spitalliste. Verschiedene Kostenträger sind vorhanden: die Krankenkasse bezahlt 100.-- pro Tag und Patient, Gemeinden und Kanton teilen sich 40% bzw. 60% des Aufwandüberschusses. In den Institutionen der SIS werden seit dem Wegfall der Bundessubventionen die Therapiekosten zulasten der Patienten bzw. der Gemeinden über das SPG verrechnet. Dadurch ist ein Vergleich der Tagespauschale kaum möglich. Ich möchte nicht die Institutionen gegeneinander ausspielen, denn das mehrmals zitierte Gutachten Gloor zeigt klar auf, dass es im Aargau diese Institutionen braucht und sie einen ausgezeichneten Ruf geniessen und seriöse Arbeit leisten. Ich teile die Meinung des Regierungsrates, dass die Krankenkassen kaum tolerieren würden, wenn die SIS auf die Spitalliste käme. Ich möchte aber einen anderen Lösungsansatz in Diskussion bringen: Die Klinik Hasel erhält einen Leistungsauftrag für die Therapie von Alkoholkranken, bleibt auf der Spitalliste und wird, wie jetzt, über das KVG - sowie durch Kantons- und Gemeindebeiträge finanziert. Der Bereich illegale Suchtmittel aber wird zukünftig in allen Institutionen gemäss SPG über Beiträge der Gemeinden, analog SIS abgerechnet. Über klare Leistungsaufträge kann der Kanton dies steuern. Dies würde heissen: gleichlange Spiesse für gleiche Leistungen im Kanton, volle Kosteneingebracht; sie fanden zum damaligen Zeitpunkt leider keine Mehrheit! Wir haben keine Mühe damit, dass dieser Vorstoss nun aus einem anderen politischen Lager kommt. Die Stossrichtung des Postulats ist richtig und daher unterstützt die Fraktion der SP die Überweisung. Die heutige Situation mit den unterschiedlichen Finanzierungsformen ist nicht tragbar und kaum verständlich. Das Postulat von Frau Brun lässt der Regierung und dem Gesundheitsdepartement offen, welche Massnahmen zu einer Veränderung bzw. zu einer Verbesserung der Situation führt. Vorläufig zeigt der Regierungsrat 4 Strategien auf, wobei eine davon ausserhalb des Entscheidungsbereichs des Kantons liegt. Mit der Überweisung des Postulats und einem entsprechenden Druck können allenfalls weitere Strategien und Modelle entwickelt und aufgezeigt werden. Ich ersuche Sie daher, das Postulat Brun zu überweisen! Sylvia Flückiger-Bäni, SVP, Schöftland: Ich spreche im Namen der SVP Fraktion. Praktisch einstimmig lehnt die SVP das Postulat ab. Wir schliessen uns der Meinung des Regierungsrates an und sind überzeugt, dass die Einrichtungen für stationäre Suchthilfe im Kanton Aargau dank guter Qualität und tiefen Kosten weitergeführt werden können, solange die Nachfrage besteht. Die 4 geprüften Strategien lassen nur die Variante Kooperation der Trägerschaften zu, alle anderen unter Punkt 1-3 aufgeführten Argumente bringen zu viele Nachteile und zusätzliche Kosten. Die derzeit schlechte Finanzlage des Kantons lassen keine Mitfinanzierung der Leistungen seitens des Kantons an die Stiftung Institut für Sozialtherapie zu. Es 2586 2. Dezember 2003 ist unserer Fraktion auch daran gelegen, keinesfalls neue Kantonsaufgaben zu schaffen. Das Gesundheitsdepartement hat mit der SIS einen Leistungsvertrag ausgehandelt und unterzeichnet. Darin ist festgehalten: Der Kanton kann sich mit einmaligen Investitionsbeiträgen, Starthilfen oder Darlehen sowie im Rahmen des Sozialhilfegesetzes an den Kosten der Einrichtungen beteiligen. Die Finanzierung des Betriebes erfolgt nach separater Regelung mit den Kostenträgern, d.h. Gemeinden, Kanton, Justiz, Private und dem Bundesamt für Sozialversicherungen. Diese Formulierung ist seit der ersten Leistungsvereinbarung unverändert und wurde auch in den Verhandlungen zu den aktuellen Verträgen 2002/2005 nicht diskutiert. Eine direkte, patientenunabhängige Subventionierung des Betriebes seitens des Kantons hat es nie gegeben und war auch nie vorgesehen. Vorstösse, die eine Sicherung der Finanzierung der stationären Suchthilfe verlangten, (siehe Seite 7 der Antwort) wurden deutlich abgelehnt. In diesem Sinne bitte ich um Ablehnung des Postulats! Rolf Urech, FP, Hallwil: Wir unterstützen den Regierungsrat bei der Ablehnung dieses Postulats und sind aus folgenden Gründen gleicher Meinung: Wir kennen die Problematik vom Sozialinstitut in Egliswil, wir kennen die Probleme finanzieller Natur. Wir können hier etwas offener sprechen als eigentlich vom Leistungsauftrag, den wir haben. Es geht doch hier in erster Linie ums Geld! Das SIS ist dem Kanton aktuell etwa 2 Mio. Franken schuldig an Darlehen, die sie bezogen haben! Wir haben es in der Antwort des Regierungsrats gelesen, letztes Jahr wurden wieder 700'000 Franken beantragt, damit der Betrieb sichergestellt werden könne. So kann es doch nicht NFA ist jedoch vorgesehen, dass sich die Invalidenversicherung aus dem Bereich der Finanzierung von Suchttherapien zurückziehen wird." - Der Regierung ist also bekannt, dass diese Institution finanzielle Probleme bekommt. Wie bereits mein Vorsprecher sagte, hat der Kanton zinslose Darlehen - d.h. für mich, dass sich die Regierung nicht abmelden darf von dieser Stiftung, sondern im Interesse dieses Kapitals nach wie vor für diese Stiftung das Interesse haben muss! In der Beantwortung der Regierung wird mehrmals das Gutachten Gloor zitiert. Dazu möchte ich sagen, dass das Gutachten aus der Sicht der Klinik im Hasel erarbeitet wurde und nicht eigentlich wieweit ist es möglich, die Klientel von der Stiftung Egliswil in andere bestehende Kliniken zu überführen! Ich glaube, obwohl damals dieses Gutachten über 50'000 Franken gekostet hat, dass die Regierung gut daran tut, nochmals zu überlegen: wie sieht es aus der Sicht der Institution Egliswil mit dieser Aufgabenstellung aus? Regierungsrat Ernst Hasler, SVP: Ich möchte gleich zum Zentrum dieses Themas kommen: Wir können erstens davon ausgehen, dass wir hier durchaus auch Lösungsansätze aufzeigen, z.B. dass wir bei den Therapiestationen im Kanton Aargau ein sehr gutes abgestuftes Angebot haben und dass es darum geht, eine gute Triage zu machen. Das heisst, dass man die Leute am richtigen Ort therapiert und dadurch eine gute Effizienz erreicht! Dass wir hier noch etwas mehr Druck machen können, das nehme ich gerne zur Kenntnis, Frau Brun! Immerhin möchte ich darauf 2587 Art. 1666 weitergehen! Meine Damen und Herren, wenn die Stiftung finanziell nicht mithalten kann, weil das BSV nach langen Jahren der Zahlungsfreudigkeit die Zahlungen eingestellt hat - übrigens mit Voranmeldung, man hatte Zeit, sich neu zu orientieren - und jetzt sagt man, man müsse das Ganze ändern, damit SIS überleben kann! Der Regierungsrat hat es gut geschrieben, es geht in erster Linie ums Überleben der SIS! Wir sind der Meinung, man muss hier einen Schnitt machen! Wir haben genug Therapieplätze im Kanton Aargau! SIS muss seinen Auftrag aufgeben, d.h. die Gebäulichkeiten müssten eigentlich an den Kanton fallen, damit die Darlehen getilgt werden können! Wir können hier ganz offen sprechen, diese fast 2 Millionen Franken zinsfreien Darlehen, die diese Stiftung erhalten hat, die können wir heute schon abschreiben, die werden wir nicht mehr zurückbekommen. Es ist nicht anzunehmen, dass unter den finanziellen und den gesundheitlichen Bedingungen diese Stiftung wieder Gewinn erarbeiten wird! Machen wir also einen Tauschhandel: die Stiftung hört auf mit ihrem Auftrag - sehr seriös - Ende Jahr oder Ende nächstes Jahr und übergibt die Gebäulichkeiten zur Tilgung ihrer Schulden dem Kanton Aargau und unser Kanton kann dann entscheiden, ob da eine andere Institution Einzug hält oder ob man die Gebäulichkeiten verkauft, um etwas von dem Geld zurückzubekommen. Mir geht es nur darum: ich zweifle nicht an den fachlichen Fähigkeiten dieser Stiftung, bin jedoch auch nicht davon überzeugt. Ich bitte Sie, dieses Postulat abzulehnen! Manfred Breitschmid, CVP, Hermetschwil-Staffeln: Ich spreche im Namen der CVP. Wir sind für Ablehnung des Postulats. Ich habe dazu noch zwei persönliche Bemerkungen: Ich habe im Jahre 2002 eine Interpellation eingereicht, die der Regierungsrat unter Frage 5 wie folgt beantwortet hat, ich zitiere: "Im Rahmen des neuen Finanzausgleiches hinweisen, dass wir ja immer von Selbständigkeit und Eigenständigkeit von den Institutionen sprechen; dass dies auf irgendeine Art geschehen muss, dass man den Willen beidseitig merkt, - es nützt nichts, wenn man nur von einer Seite hier eine Willenskundgebung macht! Zweitens, geschätzte Damen und Herren, jetzt bitte ich Sie schon, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir diese Diskussion schon zweimal geführt haben. Einmal haben wir sie geführt mit dem Budget 2003, als der Antrag von SP-Seite eingebracht wurde, man solle 700'000 Franken ins Budget 2003 aufnehmen, um diese Ausfälle von Überbrückungsfinanzierung vom Bund her durch den Kanton auszugleichen. Der Grosse Rat hat mit überwiegender Mehrheit diese Finanzierung abgelehnt. Also hat er dem Weg des Regierungsrates zugestimmt, das zweite Mal war es mit der Bau-Botschaft "Effingerhort"! Geschätzte Damen und Herren, ich war der Erste, der gesagt hat, nachdem ich den Effingerhort zum ersten Mal gesehen hatte, das ist ja nicht möglich, dass ein Kanton eine Liegenschaft dermassen verkommen lässt! Daher lag der Schluss nahe, nicht im Effingerhort zu bauen, sondern im Hasel, weil der Hasel der Ersatzbau für den Effingerhort ist! Das wissen Sie vielleicht noch, weil damals ja der Kalkabbau für die Zementfabrikation dort vorgesehen war. Man hat dann den Effingerhort weiterhin gebraucht, aber trotzdem den Hasel gebaut. Wir standen dann vor dem Entscheid, was machen wir jetzt? Wir haben die landwirtschaftliche Schule Muri geprüft und festgestellt, Art. 1666 dass dies keineswegs als Ersatz für den Effingerhort ideal ist. Aber vor allem - hier komme ich zum Kern der Aussage und der Vorstoss von Frau Brun wurde jetzt so interpretiert weshalb ich dies jetzt folgendermassen sagen muss: dass Sie davon ausgehen, dass wir jetzt im Hasel ausschliesslich nur noch Alkoholabhängige betreuen sollen! Das war Ihre Aussage vorhin. Die Illegalen sollen wir in den übrigen Stationen therapieren! Das wollte ich ja tun: alle Alkoholabhängigen im Hasel betreuen! Aber dann haben beide Gutachten, auch das Gutachten Gloor, das von Herrn Breitschmid zitiert wurde, ganz klar gesagt: im illegalen Bereich gibt es nötige Therapien, die stärker medizinisch betreut werden müssten wie es im Hasel geschieht und andere, die mehr therapeutisch behandelt werden müssen, wie dies im SIS der Fall ist. Er hat also bestätigt, dass das abgestufte Angebot, das wir haben, im Aargau sehr gut passt, um diese Therapieformen bestens durchzuführen. Das ist der erste Punkt, der aus diesem Gutachten hervorging. Auf der anderen Seite hat man berechnet: wenn wir die Patienten vom Effingerhort in den Hasel unterbringen, so müssten wir zusätzliche Kapazitäten schaffen im illegalen Bereich oder wir müssten die Leute ausserkantonal unterbringen! Da hat man ausgerechnet, dass dies viel teurer käme als wenn wir den Effingerhort umbauen würden. Das war dann die Basis. Der Grosse Rat wusste das, wir hatten das in der Botschaft sehr klar und detailliert ausgeführt. So hat der Grosse Rat der Baubotschaft "Effingerhort" zugestimmt. Insofern bitte ich Sie, noch auf den Wortlaut des Postulats hinzuweisen! Wenn man hier von der "Sicherstellung der Therapieformen" spricht, dann dürfen wir das Postulat nicht überweisen, denn das würde allen Beschlüssen, die wir bisher hier im Grossen Rat gefasst haben, widersprechen! Herr Baumgartner, selbstverständlich haben Sie Recht! Ihre Anliegen wurden hier im Grossen Rat abgelehnt. Aber wir können ja nicht auf abgelehnte Anträge hier wieder Betreuung. Es wäre nicht glaubwürdig, wenn wir jetzt Hasel von der Spitalliste nähmen, das wäre kein guter Schritt! Daher bin ich der Meinung, dass wir das Postulat von Frau Brun ablehnen müssen! Wir haben versucht, dies möglichst gut zu begründen. Selbstverständlich kann man nicht immer alle Anliegen erfüllen, Frau Brun. Aber ich möchte mich hier dafür aussprechen, dass wir noch verstärkt mit diesen Institutionen ins Gespräch kommen müssen, um diese Lösungen im Interesse des Kantons noch besser zu erfüllen! 2. Dezember 2003 zurückkommen und eine andere Haltung einnehmen! Frau Flückiger hat der Ablehnung zugestimmt, Herr Urech äussert sich zum SIS in gewohnter kritischer Manier, wir haben auch nichts anderes erwartet. Sie müssen sehen, Herr Urech, die Auslastung aller Institutionen ist im Aargau sehr gut, also das Angebot wird offensichtlich benötigt! Dass wir genau beobachten, wie sich das Darlehen entwickeln wird, ist doch selbstverständlich! Herr Breitschmid unterstützt die Ablehnung des Postulats; er hat darauf hingewiesen - das ist eine wichtige Aussage dass nach der Überbrückungsfinanzierung, welche Frau Dreifuss zurückgezogen hat, jetzt auf 2007 oder 2008 auch die IV sich zurückziehen will! Wir haben dann über das Projekt FiSu (Finanzierung für Sucht-Therapie) intensiv über Jahre diskutiert! Der heutige Stand ist so: wenn bis zum 10. Dezember nicht Kantone in der Grössenordnung von 1 Million Einwohner sich mit dem FiSu melden, dann wird das Projekt gestorben sein! Das heisst mit anderen Worten - und das ist das, was wir anstreben - dass im SIS und in Kaisten die Vollkostenrechnung eingeführt werden muss, ohne Wenn und Aber! Die Gemeinden haben das akzeptiert, die erste Stufe wurde sehr gut aufgenommen. Wir gehen davon aus, dass auch die auf Ende Jahr eintretende zweite Stufe akzeptiert wird. Entscheidend ist für mich - das kann ich im Vergleich nach den Diskussionen mit den umliegenden Kantonen sagen - dass wir in unseren Institutionen gute Qualität zu günstigen Preisen anbieten. Ich bin überzeugt, das wird - wenn ich die Preise vergleiche - im Aargau sehr gut erfüllt. Insofern glaube ich, dass wir in dieser abgestuften Therapieform, wie wir sie im Aargau kennen, ein gutes Leistungsangebot haben und dies vorderhand auch so brauchen! Auch wenn wir unterschiedliche Finanzierungsmodelle haben, das ist zuzugeben, können wir ja nicht davon ausgehen, dass wir SIS auf die Spitalliste bekommen, - das ist eine Illusion, weil der medizinische Teil fehlt. Im Hasel hingegen haben wir die medizinische Gemeinden die Problematik, die Sie für SIS wegen der Kostenfolgen aufzeigen, genau gleich nochmals im Hasel erklären müssten! Für mich ist es nicht nachvollziehbar und auch nicht sinnvoll, dass wir eine Institution, die wegen der medizinischen Betreuung auf der Spitalliste ist, zu ändern. Das wäre nicht sinnvoll, weil es auf diese Art den Gemeinden neue Belastungen brächte! Dieses Konzept ist meines Erachtens nicht realisierbar! Abstimmung: Ursula Brun, FDP, Rheinfelden: Vielleicht wurde ich etwas falsch verstanden. Es gibt die Möglichkeit, wie es der Herr Regierungsrat gesagt hat, dass wir im Hasel nur noch Alkoholabhängige behandeln. Es könnte aber auch sein, dass der Regierungsrat den Leistungsauftrag anders erteilt: dass für die legalen Suchtmittel wie bis jetzt auch weiterhin die Finanzierung über die Krankenkasse besteht, dass aber alle illegalen Suchttherapien - also abstinenzorientierten Suchttherapien - nachher genau wie jetzt beim SIS einfach über das SPG bzw. die Privaten finanziert würden, wie das jetzt schon ist. Der Kanton könnte dann nämlich sparen! Ich wurde vielleicht nicht ganz verstanden. - Ich bin keineswegs gegen die Kostentransparenz und Kostenwahrheit, ich halte dies für sehr wichtig! Für Überweisung des Postulats Brun: 56 Stimmen. Dagegen: Klare Mehrheit. Regierungsrat Ernst Hasler, SVP: Gut, dann haben wir einen neuen Konflikt, weil Sie dann, Frau Brun, den Der Regierungsrat ist bereit, die Motion mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: 1667 Motion Lilian Studer, EVP, Wettingen, vom 20. Mai 2003 betreffend Ausweitung der Werbeeinschränkungen für Alkohol und Tabak; Beginn der Beratung (vgl. Art. 1357 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 15. Oktober 2003: 2588 2. Dezember 2003 Art. 1666 1. Ausgangslage: Der Kanton Genf erliess im Jahr 2000 ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot für alle Plakatwerbung, die von öffentlichem Grund aus einsehbar ist. Dagegen wurde beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Das Urteil des Bundesgerichts vom März 2002 bestätigt, dass die Kantone zum Erlass von entsprechenden Verboten zuständig sind, solange sie der Bundesgesetzgebung nicht widersprechen. Ein kantonales Verbot verletze im konkreten Fall auch nicht die Grundrechte der Meinungsäusserungsfreiheit, der Wirtschaftsfreiheit und der Eigentumsfreiheit. Rechtlich sind daher kantonale Einschränkungen möglich. Aufgrund dieses Bundesgerichtsurteils und der Konsumentwicklung der legalen Suchtmittel Alkohol und Tabak, insbesondere bei Jugendlichen, sind in verschiedenen Kantonen politische Vorstösse zur Einschränkung der Werbung eingereicht und grossmehrheitlich überwiesen worden: Kanton SO, VS AR, BE, BL, GR, NE, SG, TG, VD, ZH Stand Parlamentarischer Vorstoss abgelehnt Parlamentarischer Vorstoss überwiesen. In diesen Kantonen werden momentan gesetzliche Grundlagen für Werbeeinschränkungen erarbeitet. Diese müssen von den Kantonsparlamenten angenommen werden. Allenfalls werden Volksabstimmungen erforderlich sein. Parlamentarischer Vorstoss hängig AG, SZ, TI Werbung für Alkohol und Tabak ist bereits heute nur eingeschränkt möglich. Die Eidgenössische Gesetzgebung (Lebensmittelrecht, Alkoholgesetz sowie Radio- und Fernsehgesetz) legt Einschränkungen fest. Das Hauptgewicht liegt dabei beim Jugendschutz. Zahlreiche Gemeinden in der Schweiz beschränken zudem die Wöchentl. Alk.konsum von 11- bis 16-jährigen Schülern/innen (in %) 50.0 40.0 30.0 20.0 10.0 0.0 11/12 13/14 15/16 11/12 13/14 15/16 1994 6.4 9.2 31.8 2.3 5.8 16.0 1998 5.6 10.4 29.3 0.9 6.3 16.8 2002 4.4 14.4 40.5 1.4 7.0 25.8 Nicht nur der regelmässige Alkoholkonsum, auch die Rauscherfahrungen von Jugendlichen nehmen deutlich zu. Insbesondere 15- und 16-jährige Jugendliche haben immer häufiger einen Rausch. Dies ist deshalb besorgniserregend, da Trunkenheit ein Risikoverhalten darstellt, welches über kurz oder lang zu negativen Folgen für die Schülerinnen und Schüler führen kann. 40.0 30.0 20.0 10.0 0.0 11/12 13/14 15/16 11/12 13/14 Jungen Seither wurden im Lebensmittelrecht gewisse Einschränkungen zugunsten des Jugendschutzes verankert. Im Eidgenössischen Parlament sind zurzeit zwei Vorstösse zum Thema hängig (Motion Wyss "Verbot von Tabakwerbung auch in der Schweiz", 02.3784; Parlamentarische Initiative Grobet "Verbot der Tabakwerbung", 02.466). Mit Schreiben vom 28. März 2003 empfiehlt die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) den Vorsteherinnen und Vorstehern der kantonalen Gesundheitsdepartemente, gestützt auf das erwähnte Bundesgerichtsurteil, ein Verbot der von öffentlichem Grund aus sichtbaren Plakatwerbung für Tabak anzustreben. 2. Konsum von Alkohol: Der Konsum von Alkohol hat sich mengenmässig in den letzten Jahren nicht stark verändert. Hingegen trinken Jugendliche deutlich mehr. (1996/97) durch die Unterstellung unter die Spirituosengesetzgebung schlagartig gebrochen werden konnte, musste 2001 ein erneuter starker Anstieg des Verbrauchs alkoholischer Süssgetränke festgestellt werden. Der Verkauf stieg innert 2 Jahren um das 20-fache (2000: 1.65 Mio. Flaschen, 2001: 28.271 Mio., 2002: 34.491 Mio.). Weil der Alkohol vom Zucker geschmacklich überdeckt wird, gelten Alcopops die Einstiegsgetränke für einen missbräuchlichen Alkoholkonsum. Wie alle andern Spirituosen auch, dürf(t)en Alcopops nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Trotzdem konsumieren gemäss den Ergebnissen der Schülerbefragung 20% der 15- und 16-jährigen wöchentlich mindestens einmal Alcopops. Dies bedeutet, dass mindestens ein Viertel der verkauften Alcopops von unter 18-Jährigen konsumiert wird. 15/16 Mädchen 1994 4.5 6.9 33.5 0.9 4.2 19.6 1998 1.6 7.9 34.5 0.5 6.0 22.0 2002 2.8 10.1 41.9 0.6 5.6 25.4 Mit grossen Werbeanstrengungen werden Alcopops als Trendprodukte angepriesen. Nachdem die erste Welle 2589 Werbebeschränkungen für Genussmittel (legale Suchtmittel) wurden in der Schweiz auch schon diskutiert. Zehn Jahre nach der Ablehnung einer Initiative der Guttempler wurde 1989 die so genannte Zwillingsinitiative eingereicht. Sie verlangte ein Werbeverbot für alkoholische Getränke und Tabakwaren. Der Bundesrat empfahl Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative und unterbreitete seinerseits einen abgeschwächten Gegenvorschlag. Das Volk lehnte die Initiative ab, der Gegenvorschlag wurde von National- und Ständerat verworfen. Die gesellschaftlichen, alkoholbedingten sozialen Kosten in der Schweiz betragen heute mindestens 3 Mia. Franken. Die Einnahmen aus Alkoholsondersteuern belaufen sich zurzeit auf 400 Mio. Franken. Für den Kauf alkoholischer Getränke gibt die Schweizer Bevölkerung jährlich ungefähr 8 Mia. Franken aus. Mind. zweimalige Trunkenheit von 11- bis 16-jährigen Schüler/innen (in %) 50.0 Werbung über das Plakatmonopol, das ihnen als Eigentümerinnen des öffentlichen Grundes zukommt. Eine besondere Situation besteht in den beiden Stadtkantonen Basel-Stadt und Genf. Diese haben formell auf kantonaler Ebene Verbote eingeführt, die sich in der örtlichen Auswirkung mit kommunalen Regelungen vergleichen lassen. 3. Konsum von Tabak: Laut Produktionsstatistiken ist der inländische Zigarettenkonsum pro Kopf seit den 70er Jahren leicht gesunken, verbleibt jedoch auf einem hohen Niveau. Im Europäischen Vergleich steht die Schweiz zusammen mit Polen, Ungarn, Griechenland und Zypern mit 8 und mehr Art. 1667 2. Dezember 2003 Zigaretten täglich an der Spitze. Der Anteil der rauchenden Bevölkerung hat sich von 1992 bis 1998 von 30.1 auf 33.2% erhöht. wünschenswerten Seiten des Konsums vorgeführt werden, gehen die präventiven Botschaften zu den Risiken leicht unter. Gemäss Untersuchungen der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme, Lausanne SFA (Schülerbefragung) ist der Anteil der mindestens wöchentlich Rauchenden bei den 13- bis 16-jährigen deutlich gestiegen. Mehr als jeder sechste Jugendliche zwischen 15 und 16 Jahren raucht täglich. Eine soeben in Deutschland veröffentlichte Studie leistet einen wertvollen Diskussionsbeitrag zu dieser Debatte: In Ländern, in denen totale Werbeverbote für Tabakprodukte existieren, rauchen Jugendliche zwischen 14 und 37% weniger als in Ländern mit unbegrenzter Werbung für den blauen Dunst. Nachweisen konnten die deutschen Forscher dieses Ergebnis an epidemiologischen Langzeitdaten zum Tabakkonsum der Jugendlichen aus werbefreien Ländern wie Norwegen, Finnland und Neuseeland, die sie mit diesbezüglichen Informationen aus den werbefreundlichen Nationen Deutschland und Frankreich verglichen. Das Ergebnis zeigte: Je weniger Tabakwerbung, desto geringer die Raucherquoten bei Jugendlichen. Zwar ist eine strikte kausale Beweisführung bei der Vielzahl der auf das Rauchverhalten einwirkenden Faktoren kaum möglich, doch zeigen sich über den untersuchten Zeitraum von 26 Jahren gerade in den Phasen, in denen Werbeverbote eingeführt worden sind, deutliche Rückgänge des Tabakkonsums. Besonders interessant präsentiert sich die Konsumentwicklung bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 17 Jahren. Bei den zu diesem Zeitpunkt nicht-Rauchenden besteht zu 80% die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch 3 Jahre später noch Nichtraucherinnen und Nichtraucher sind. Rauchen die 16/17-Jährigen jedoch täglich, so werden sie in 3 Jahren mit 83% Wahrscheinlichkeit immer noch täglich rauchen. Die gelegentlich rauchenden Jugendlichen entwickeln sich in den 3 Jahren zu je einem Drittel zu Nichtraucherinnen und Nichtrauchern, zu täglich rauchenden oder verbleiben beim ursprünglichen Konsummuster. Diese letzte Gruppe, in der die grössten Verhaltensänderungen passieren, bietet sich speziell als Zielgruppe für die Tabakprävention an. Gemäss Angaben der SFA betragen die direkten und indirekten tabakbedingten Kosten des Rauchens nach neuesten Berechnungen über 5 Mia. Franken pro Jahr. Diesem Betrag stehen Einnahmen durch die Tabaksondersteuer von 1.33 Mia. Franken gegenüber. Ein Drittel der Raucherinnen und Raucher beginnt vor dem 16. Altersjahr mit dem Rauchen, gut zwei Drittel vor dem 18. Danach wird die Chance der Werbung kleiner, Personen zum Rauchen zu bringen. Daher spricht Werbung auch junge Menschen an. Die Lifestyle-Werbung im Alkoholbereich richtet sich auch an junges Publikum, obwohl die Vertreiber der Getränke behaupten, die Reklame richte sich an 18-Jährige und Ältere. 4. Werbung/Werbebeschränkungen: Kinder und Jugendliche sind besonders empfänglich für Genussund Suchtmittelwerbung. Studien belegen, dass in Ländern mit Werbeverboten der Einstieg in den Alkohol- und Tabakkonsum später erfolgt und insgesamt weniger konsumiert wird. Wenn Kindern und Jugendlichen im Umfeld attraktiver Genussmittelwerbung vorwiegend die sich inländische Produzenten derart teure Kampagnen gar nicht leisten können. Im Bereich des Alkohols liegen keine genauen Zahlen über Werbeausgaben vor. Die Alkoholwerbung scheint aber generell etwas weniger stark aufzutreten als die Tabakwerbung. Meistens wird für ausländische Produkte im Bereich der Alcopops geworben. Dabei kann vermutet werden, dass Im Tabakbereich werden in der Schweiz pro Jahr rund 39 Mio. Franken für Sponsoring und 71 Mio. Franken für direkte Werbung ausgegeben. Ein (teilweiser) Wegfall dieser Werbeausgaben scheint für die gesamte Werbebranche verkraftbar, bedeutet der Betrag für Tabakwerbung von 71 Mio. Franken letztlich 1.51% des gesamten Werbeumsatzes in der ganzen Schweiz von 4.72 Mia. Franken. Der Regierungsrat versteht die Einschränkung von Suchtmittelwerbung als strukturorientierte Suchtprävention im Sinne des geltenden Planungsberichtes IV Suchthilfe. Sie unterstützt in positiver Weise die Anstrengungen der in der Suchtprävention im Kanton tätigen Stellen, die im Jahr 2002 "Jugend und Alkohol" als Jahresschwerpunkt wählten. 5. Fazit: Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass mit neuen gesetzlichen Bestimmungen die Eigenverantwortung der Bevölkerung geschmälert wird und dem Staat zusätzliche Regulierungsaufgaben übertragen werden. Es ist auch anzuerkennen, dass aus Sicht der Tabak- und Alkoholindus-trie und der Werbebranche ein Werbeverbot eine Einschränkung der Freiheit bedeutet und einen Ausfall an Einnahmen nach sich zieht. Allerdings kann diese im Verhältnis zum gesamten Werbevolumen als gering bezeichnet werden. Der Kanton muss aber - unabhängig von den Bestrebungen auf Bundesebene - in seiner Verantwortung im Sinne einer Gesamtbeurteilung alle vorhandenen Interessen in Betracht ziehen. Die grösste Aufmerksamkeit des Regierungsrats gilt dabei dem besonderen Schutz der Jugend, deren Gesundheit er als eines der wichtigsten Güter betrachtet. Der Regierungsrat befürwortet eine Überweisung der Motion und bewertet den volksgesundheitlichen Nutzen sowie die suchtpräventive Wirkung höher als den Verlust von Werbeaufträgen. Der Kanton hat gemäss Gesundheitsgesetz § 47 Abs. 1 auch einen gesetzlichen Auftrag, Massnahmen zu treffen, die insbesondere der Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung, der Eindämmung von Suchtmitteln und Suchtmittelreklamen, der Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie der Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsgefährdungen durch Umwelteinflüsse dienen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 2'969.--. Vorsitzende: Der Regierungsrat hat sich bereit erklärt, die Motion entgegenzunehmen. Es liegt jedoch ein Antrag auf Nichtüberweisung vor. 2590 2. Dezember 2003 Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttingen: "Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin", hier hat natürlich Frau Lilian Studer völlig Recht! Das Problem bei dieser Motion ist, dass der Motionstext hundertprozentig verbindlich ist, aber erst in der Begründung von einem Werbeverbot für Alkohol mit mehr als 15Volumenprozenten gesprochen wird! Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, können wir die Motion in dieser Form nicht überweisen, auch wenn ich völlig mit der Beurteilung des Regierungsrates einverstanden bin, dass der volksgesundheitliche Nutzen sowie die suchtpräventive Wirkung höher zu werten sind als der Verlust von Werbeaufträgen, dass ein Werbeverbot eine effiziente Massnahme des Jugendschutzes ist und dass dem Ruf nach Prävention auch Taten folgen müssen! Meine Damen und Herren, hier muss etwas geschehen, weil der Ruf nach Selbstverantwortung und Selbsteinschränkungen zwar gut tönt, aber in der Praxis in der Regel nicht befolgt wird: sehen Sie all die dicken Leute, sehen Sie die rauchenden jungen Schülerinnen, sehen Sie die rauschtrinkenden Pubertierenden, sehen Sie die testosteroninduzierten und hirnamputierten Autoraser, sehen Sie den Barregg-Stau statt den ÖV und sehen Sie die wirkungslosen Präventionskampagnen bei Jugendlichen! Darum ist die Motion nicht einfach in den Papierkorb zu werfen, sondern als Postulat zu überweisen! Dr. Rainer Klöti, FDP, Auenstein: Die FDP-Fraktion lehnt die Überweisung der Motion Lilian Studer betreffend Ausweitung der Werbeeinschränkungen mehrheitlich ab. Die Hauptargumente gegen die Überweisung der Motion sind: 1. Die Motion führt zu einer relevanten Einschränkung der Freiheit, u.a. der Werbefreiheit. Ein Werbeverbot steht im Widerspruch zur Möglichkeit, ein Produkt legal zu erwerben und zu konsumieren. 2. Werbeverbote fördern den Reiz des Verbotenen oder haben sich nicht immer als wirksam erwiesen, wie Beispiele aus dem EU-Raum, u. a. aus Italien deutlich aufzeigen, wo im Verlaufe der letzten 20 bis 30 Jahren trotz Werbeverbot massive Zunahmen von Nikotin-Abusus aufgetreten sind. 3. Es bestehen bereits zahlreiche Bundesvorschriften zur Einschränkung von ven Massnahmen erreicht werden! Ganz klar setzt sich die SVP dafür ein, dass Eltern und Vorbildern der Jugend vermehrt klar gemacht werden muss, was für eine Verantwortung sie auch hier tragen! Denn wo Eltern rauchen, qualmen auch die Jungen, und wenn im Elternhaus getrunken wird, saufen auch die Jungen! Zudem müssen der verbotene Verkauf und Konsum von Alkohol, Tabak und anderen Suchtmitteln die nötigen Folgen haben. In Bünzen, einer Nachbargemeinde meines Wohnortes, wurde in diesen Tagen amtlich veröffentlicht, dass Gemeinderat und Schulpflege beschliessen, die Schulhausordnung zu ergänzen: Ich zitiere hier auszugsweise: "Auf dem Schulareal ist Schülern und Jugendlichen das Rauchen und der Konsum von alkoholischen Getränken untersagt. Die Behördemitglieder werden vermehrt Kontrollen vornehmen. Jugendliche, welche gegen die Regeln verstossen, werden der zuständigen Stelle gemeldet, die dann für die Beurteilung von Straffällen zuständig ist." Geschätzte Damen und Herren, die grosse Mehrheit der SVP sieht das Heil nicht in der weiteren Beschneidung der 2591 Art. 1667 Werbung und Erwerb dieser legalen Produkte. Wir bemängeln diesbezüglich den konsequenten Vollzug der bestehenden Vorschriften und Möglichkeiten! Eine Minderheit der FDP-Fraktion, zu der ich mich als Arzt ebenfalls zähle, unterstützt demgegenüber die Motion von Lilian Studer. Die durch Alkohol und Tabak entstehenden gesundheitlichen Schäden und Folgekosten werden als derart gravierend beurteilt, dass sie die damit verbundenen Einschränkungen einzelner Freiheiten als vertretbar erscheinen lassen! Alois Hildbrand, SVP, Boswil: "Zwei Herzen schlagen ach in unsrer Brust!" Das kleinere für das direkte Anliegen dieser Motion, das entschieden grössere gegen eine weitere Beschneidung der Gewerbefreiheit! Ich spreche im Auftrag der SVP, die diese Motion - wie auch eine Umwandlung in ein Postulat - grossmehrheitlich ablehnt. Es handelt sich hier um eine Erweiterung eines bereits bestehenden Verbotes. 1989 hat das Volk eine Initiative für ein Werbeverbot auf Alkohol und Tabak auf Bundesebene abgelehnt. Der abgeschwächte Gegenvorschlag des Bundesrates haben National- und Ständerat abgelehnt. Eine Motion Wyss im Nationalrat wird im Nationalrat bekämpft, der Bundesrat will sie in ein Postulat umwandeln. Diese Werbe-Einschränkung ist in vielen Kantonen ein kontroverses Thema. Die Hauptfrage ist: Was geht vor? Verstärkter Schutz der Jugend und im Hinblick auf Dämpfung der Gesundheitskosten Einsetzen aller Mittel gegen den Alkohol- und Tabakmissbrauch? Oder: Keine weiteren Einschränkungen oder Massnahmen gegen die Gewerbefreiheit, keine Bevormundung von Bevölkerungsgruppen und die Hochhaltung der Eigenverantwortung? Tatsache ist: Die Leistungen von Versicherungen im Alkohol- und Raucherunwesen sind zu verheerenden Grössen angewachsen. Die vielen Gelder jedoch, die in den letzten Jahren in die Prävention geflossen sind, stehen in keinem Verhältnis zu den zu schwachen Erfolgen, die mit präventiGewerbefreiheit. Sie will keine neuen Verbote. Sie unterstützt die Anstrengungen, um der Jugend und dem Elternhaus die Eigenverantwortung im richtigen Umgang oder Verzicht bei Alkohol und Tabak klar darzulegen. Eine Annahme der Motion und daraus ableitend ein totales Verbot von Aussenwerbung - und darauf geht diese Motion hinaus - ist mit der Gewerbefreiheit nicht vereinbar. Ein Weinbauer könnte nicht mehr auf seine Degustation mit einer Tafel am Wegrand hinweisen! Meine Damen und Herren, das kann der Weg nicht sein! Das entspricht nicht den Grundprinzipien der SVP. Sie lehnt daher die Überweisung der Motion wie auch deren Umwandlung in ein Postulat ab. Stimmen auch Sie gegen weitere tiefgreifende Einschränkungen der Gewerbefreiheit! Roland Stöckli, SP, Boswil: "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!" Die von Lilian Studer in ihrer Motion geforderten Werbeeinschränkungen werden die Welt bzw. den Aargau nicht grundlegend verändern, es wird trotzdem Alkoholsüchtige und Nikotinsüchtige geben. Aber wenn es den Tod eines einzigen Menschen oder eine wegen Alkohol Art. 1667 zerrüttete Familie verhindert, so ist es eine Massnahme, die unbedingt unterstützt werden muss! Die Tabak- und Alkohol-Wirtschaft zielt mit ihrer Werbung bewusst auf die Jugendlichen, weil sie bei diesen am meisten Wirkung erzielen kann. Diese fiese Art, die Gesundheit von Menschen auf's Spiel zu setzen, muss man wo immer möglich verhindern! Man müsste im Gegenteil noch viel mehr in diese Richtung unternehmen, vielleicht hätte heute sogar ein totales Werbeverbot auf Bundesebene Chancen! Beträgt doch die Belastung des Gesundheitswesens wegen des Tabak- und Alkoholkonsums in der Schweiz 8 Milliarden Franken pro Jahr. Und diese Zahl wird noch steigen, wenn man betrachtet, dass eine furchterregende Steigerung im Tabak und Alkoholkonsum bei Jugendlichen stattgefunden hat. Für mich und unsere Fraktion ist es keine Frage, die Gesundheit und das Wohl unserer Bevölkerung und unserer Jugend ist uns wichtiger als ein paar Arbeitsplätze, die die Werbebranche damit verlieren könnte. Bitte, unterstützen Sie die Überweisung dieser Motion! Lilian Studer, EVP, Wettingen: Ich spreche im Namen der EVP-Fraktion. Vor genau einem Jahr wurde die Broschüre "Gesundheit im Wandel" vom Gesundheitsdepartement des Kantons Aargau, Kantonsärztlicher Dienst, veröffentlicht, die die geplante Weiterentwicklung zur Gesundheitsförderung bis zum Jahre 2006 aufzeigt und vorsieht. Dabei werden 6 Bereiche von den 21 Zielen für das 21. Jahrhundert, die die Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben hat, von der Regierung fokusiert. Ein Bereich der 6 besteht darin, die durch Alkohol, Drogen und Tabak verursachten Schäden zu verringern. Schadenverringerung, wie sie in der Broschüre erwähnt wurde, und auf die nun Aktivitäten seitens des Kantons ausgesetzt ist und wird, (?) damit sind nicht nur die betroffenen Menschen gemeint, die wegen Drogen und Alkohol nun unter Gesundheitsschäden leiden. Nein, auch die persönlichen Schäden bei den Familienangehörigen, Freunden, Bekannten sowie auch die Schäden in der Gesundheitskasse darf man dabei nicht vergessen! Beispielsweise die Folgen des Tabakkonsums gemäss bis 16 Jahren (1994: 33,5) mindestens schon zweimal betrunken waren. Bei den Mädchen liegt der prozentuale Anteil bei 25,4% (1994: 19,6%), bei wöchentlichem Alkoholkonsum liegt der Anteil bei den Knaben zwischen 15 und 16 Jahren bei 40,5% (1994: 31,8%) und bei den Mädchen bei 25,8% (1994: 16%). Ich könnte hier noch mehr aufzählen. Dass gegen diese Tendenz etwas getan werden muss, ist der Regierung ersichtlich, und ich hoffe, auch Ihnen, meine Damen und Herrn! Somit sollte auch nicht eine Interessensabwägung stattfinden, sondern die Sachpolitik, also die Gesundheitspolitik im Vordergrund stehen! Also unsere Verantwortung gegenüber unseren speziell jüngeren Bürgern, sei es als Prävention, eventuell diese zukunftsbetroffenen Menschen/Angehörige zu schützen, sowie um Gesundheitskosten zu senken! Dass Tabak- und Alkoholwerbung einen Einfluss auf den Konsum hat, sollte einleuchtend sein und ist gerade bei den Tabakwerbungen auch erwiesen. Und zwar nicht nur aus dem Grund der Markenwahl, wie häufig behauptet wird, 2. Dezember 2003 Bundesamt für Gesundheit verursachen jährliche Kosten in Milliardenhöhe. Beim Alkoholmissbrauch entstehen jährliche Schäden von 3 Mrd. Franken, was übrigens von uns allen mitfinanziert wird. Übrigens diese in Milliardenhöhe Summe schränkt unseren Kanton erheblich mehr ein als die gesamtschweizerische Mindererwerbseinnahmen von 80 Mio. Franken, die durch Alkohol- und Tabakwerbung gewonnen werden. Besorgniserregend ist es schon, wenn man vor zwei Wochen in den Überschriften von den verschiedensten Zeitungen lesen konnte: "Mädchen trinken regelmässig," Überschrift vom 20.11.03 der Zeitung "20 Minuten", "Jugend trinkt und pafft häufiger," Überschrift der AZ vom 20.11.03 usw. Die Studie "Smash 2002" (die von Instituten der Universitäten Lausanne und Bern sowie dem Tessiner Gesundheitsdienst erstellt wurde) ergab, dass psychische Schwierigkeiten bei den Jungen häufiger auftreten und sich häufig im Konsum legaler und illegaler Drogen niederschlägt. Auch andere Untersuchungen haben Folgendes ergeben: dass das durchschnittliche Einstiegsalter beim Tabakkonsum um die 16 Jahre liegt, dass die Zahl der regelmässig rauchenden Fünfzehnjährigen von 15% im Jahr 1986 bis 1998 auf über 25% angestiegen ist - Tendenz weiterhin steigend -, dass jährlich 8000 Menschen in der Schweiz an den Folgen des Rauchens sterben, das sind 13% aller Todesfälle, dass Tabakkonsum die wichtigste Ursache für vorzeitige Sterblichkeit ist, dass bei einer Umfrage 1997/98 42% der Männer sowie 39% der Frauen rauchten, dass ein Mensch in jungen Jahren eher mit Rauchen anfängt als später als Erwachsener. Beim Alkohol ist Folgendes erwiesen, dass der Alkohol in unserer Gesellschaft das grösste sozialmedizinische Problem darstellt, dass jährlich 2'500-3'500 Menschen an den Folgen des Alkoholmissbrauchs sterben, dass im Detailhandel der Umsatz von Alcopops letztes Jahr von 7 auf 20 Millionen gestiegen ist, (was besonders erschreckend ist, da der Alkoholgehalt durch die Versüsslichung getäuscht wird und darum bei den Jugendlichen speziell beliebt ist), dass man der Statistik auf S.3 in der Botschaft des Regierungsrats entnehmen kann, dass 41.9% der Knaben im Alter von 15 sondern des Umsatzes wegen. Warum würde sonst die Alkohol- und Tabakindustrie x-tausende von Franken in Plakatwerbung investieren? Wie ein Kollege von mir einmal so schön formuliert hat: "Wohl kaum zur Verschönerung der Strasse." Gerade junge Menschen mit ihren Sehnsüchten werden mit diesen Werbebotschaften speziell angesprochen: "Cool sein, Freiheit, Abenteuer, Männlichkeit, Erfolg beim anderen Geschlecht!" Wer möchte das schon nicht sein, haben, erleben? Im Gegensatz zu den Erwachsenen können sie den Verlockungen dieser Werbekampagnen viel weniger widerstehen. Ein Beispiel dazu: Bevor das Plakat mit der Cartoon-Figur "Joe Camel" lanciert wurde, rauchten in den Vereinigten Staaten noch fast keine Jugendlichen diese Marke. Vier Jahre nach der Einführung der herzigen Tierchen rauchten bereits 25 Prozent der Jugendlichen in Amerika "Camel". Zudem können über 90% der sechsjährigen Kinder in den Vereinigten Staaten die ComicFigur "Joe Camel" richtig erkennen und der Zigarettenwerbung zuordnen. Junge Menschen sind die Raucher von morgen, diejenigen, die Alkohol konsumieren von morgen. Also, der Umsatz 2592 2. Dezember 2003 von morgen. Provokativ gesagt, aber wahr: von irgendwo müssen die Einnahmen ja auch wieder herkommen, bei so vielen Toten jedes Jahr, die bis anhin die Alkohol- und die Tabakindustrie finanziell unterstützt haben. Apropos finanzielle Unterstützung: Die Alkohol- und Tabakwerbung richtet sich nicht, wie immer behauptet wird, gegen die persönliche Freiheit. Eine Studie der Weltbank belegt, dass sich durch ein Werbeverbot die Raucherzahlen bis zu 7% senken lassen. Ein Vergleich dazu aus Norwegen, wo Werbeplakate von Alkohol und Tabak seit 1973 verboten ist: 1973 rauchten noch 45% der Männer zwischen 16 und 24 Jahren, bei den Frauen waren es ca. 43%. Schon 1974 ging der Anteil bei beiden Geschlechtern um 2% nach unten. 1977 waren es noch bei den jungen Männern zwischen 16 und 24 Jahren 39%, bei den Frauen ca. 38%. Das ging dann so weiter bis Ende der achtziger Jahre. Dann stagnierte der prozentuale Anteil bis heute zwischen 26-30%. Nicht nur in Norwegen, sondern allgemein verringerte sich der pro Kopf Verbrauch an Zigaretten in Ländern mit einem umfassenden Werbeverbot deutlicher als in Staaten, in denen es kein Werbeverbot für Tabakprodukte gab. (Vorsitzende: Frau Studer, Ihre Redezeit ist abgelaufen, - ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen!) - Ich möchte nur noch einen Satz zitieren von einem Freisinnigen namens Gutzwiler. Er schrieb letztes Jahr im "Tagesanzeiger" zur Selbsteinschränkung der Tabakindustrie: "Meinte es die Tabakindustrie mit ihrem Jugendschutz ernst, würde sie jene Massnahmen mittragen, die von Fachleuten schon lange gefordert werden." - Das Plakatwerbeverbot ist ein erster Schritt dazu. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie hierbei mithelfen! Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Die Lungenliga Aargau leistet grossartige Arbeit! Ihre Sorge um die Volksgesundheit ist verständlich. Wenn diese Institution uns allen geschrieben hat: "Bei Menschen mit Lungenkrebs ist das Rauchen Ursache Nr. 1", so ist dieses Faktum erneut zur Kenntnis zu nehmen! Die Motion, die uns vorliegt, verlangt nun - und zwar noch vor dem Verbot der Werbung für den zweifellos gesundheitsschädigenden Tabak - auch ein Verbot für die Alkoholwerbung. Zugegeben: Selbst der Genuss der hervorragenden Aargauer Weine ist eine Frage des Masses! ressen bzw. vor der Handels- und Gewerbefreiheit, - in all diesen Eigenschaften, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gewerbepolitiker von der SVP, liebe Ordnungspolitiker aus meiner Fraktion, appelliere ich eindringlich an Sie, das Wohl unserer Jugend in den Vordergrund zu stellen und die Motion zu überweisen, deren Auswirkungen nicht so dramatisch sind, wie sie Jürg Stüssi soeben dargestellt hat! Der Einwand, wir würden damit "den Reiz des Verbotenen" fördern und den Konsum eher anheizen, ist an den Haaren herbeigezogen! Es geht ja nicht um ein Konsumverbot, sondern lediglich um die Schliessung einer Lücke bei einem bereits bestehenden Werbeverbot. Durch den Wegfall der zur Diskussion stehenden Werbung fällt lediglich deren unerwünschter Effekt auf die leicht beeinflussbare heranwachsende Jugend weg und sonst gar nichts. Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen! Thierry Burkart, FDP, Baden: Einmal mehr läuft die Gefahr, dass die Politik dem pavlow'schen Effekt erliegt! 2593 Art. 1667 Diese Tatsachen - dass Tabak immer und Alkohol im Übermass schädlich sind - der jungen Generation zu vermitteln, ist sicher die Aufgabe der Eltern, vielleicht auch etwas die Aufgabe der Schule. Das alles ist nun aber kein Grund, ins Privateigentum einzugreifen und die Meinungsäusserungsfreiheit, die auch in der Werbung ihren Ausdruck findet und finden darf, durch neue und zusätzliche Verbote einzuschränken. Wenn zum Beispiel eine Wirtin oder ein Wirt auf dem Firmenschild den Namen des im Hause ausgeschenkten Biers kundtut, ist dies keine Gefährdung der Volksgesundheit. Ganz generell wird in einem freiheitlichen Staatswesen zu gelten haben: Wer tun will, was erlaubt ist, soll dies auch weiterhin tun dürfen. Wer auf eigenem Grund und Boden für Erlaubtes werben will, soll dies auch in Zukunft tun dürfen. Dies um so mehr, als eine blosse Ahnung von den Inhalten, die von den durch diese Motion zu schützenden Jugendlichen täglich im Internet ohne sichtbare Schäden konsumiert werden, die Erkenntnis heranreifen lässt, dass wir der Jugend des Aargaus ohne Weiteres zutrauen dürfen, dass sie mit ihrer persönlichen Freiheit umgehen kann. Fazit: Wir haben in diesem Land, in diesem Kanton kaum zu wenig Verbote, sondern eher bereits zu viele! Verzichten wir auf eine weitere Bevormundung des Publikums und vertrauen wir auf die Einsicht der kritischen jungen Generation, dass unmässiger Konsum von Alkohol, dass der Tabak generell, entschieden nicht "cool" sind! Dr. Kaspar Schild, FDP, Wohlen: Als Arzt, der täglich mit gravierenden Folgen übermässigen Alkohol- und Nikotinkonsums und entsprechenden Einzelschicksalen konfrontiert ist, - als Steuer- und Prämienzahler, der die horrenden jährlichen Folgekosten in zweistelliger Milliardenhöhe mitfinanzieren muss und das entsprechende Sparpotential sieht, - als Grossvater, der nicht will, dass seine Enkel als Jugendliche dereinst im öffentlichen oder öffentlich einsehbaren Bereich mit Werbung eingedeckt werden, die Alcopops und Zigaretten als "cool" darstellt und verharmlost, - als Freisinniger, der einsieht, dass in diesem Fall der Jugendschutz Vorrang haben muss vor wirtschaftlichen InteEinmal mehr wollen wir ein Problem mit gesetzlichen Verboten lösen, einmal mehr sehen wir ein Problem und rufen nach dem Staat, der es dann schon richten soll! Was auf den ersten Blick plausibel tönt, verfehlt bei näherer Betrachtung die angestrebte Wirkung, es wurde bereits darauf hingewiesen. Im Übrigen handelt es sich hier auch um eine Zwängerei! Was das schweizerische Volk bereits verschiedene Male abgelehnt hat, wird nun auf kantonaler Hintertüre wieder in die Parlamente und somit in die Gesetzgebung hineingetragen. Befürworter von Werbeverboten gehen von der irrigen Meinung aus, dass damit automatisch eine Reduktion des Konsums verbunden sei, - dem ist aber nicht so! In zahlreichen Ländern entgegen der Aussage von Frau Lilian Studer - hat die Bevölkerung nachweislich nach Einführung des Werbeverbotes gleich stark oder noch heftiger geraucht. Das neueste Beispiel stammt aus dem Jahre 2000, wo im September in Polen ein Rauchwerbungsverbot eingeführt wurde und nachher das Rauchen massiv angestiegen ist. Art. 1667 Damit ist natürlich nicht gesagt, dass Werbung unnütz sei, natürlich nicht, das soll sie ja! Aber die Werbung hat vor allem den Zweck, dass die Marktanteile zwischen den Teilnehmern verschoben werden. Wir müssen uns auch bewusst sein - und da richte ich den Appell vor allem an die bürgerlichen Parlamentarierinnen und Parlamentarier - mit Werbeverboten verletzen wir Grundrechte! Es wird nicht das Produkt an sich, sondern dessen Werbung verboten. Über das eigentliche Verbot sollten wir aber reden. Das wäre ehrlich, ob es noch legal und frei erhältlich sein soll - ich bin dagegen, aber das wäre wenigstens eine ehrliche Politik! Wenn ein Produkt frei erhältlich ist, dann soll der Anbieter das auch mitteilen dürfen! Dazu gehört, dass die Produktinnovation auch mitgeteilt werden kann. Das sind die Regeln der Marktwirtschaft, der Handels- und Gewerbefreiheit und der Meinungsäusserungsfreiheit! Auf Grund der Werbeverbote von Tabak und Alkohol würden wir eine grosse Auswirkung auf sportliche und kulturelle Anlässe unterstützen. Heute werden diese Anlässe von Tabak- und Alkoholwerbern unterstützt und zwar nicht unwesentlich! Die Folge von einem Verbot - dessen müssen wir uns bewusst sein - wäre, dass gewisse kulturelle und sportliche Anlässe nicht mehr stattfinden könnten oder die Preise hierfür erheblich höher wären! Ich erinnere an Popund Rock-Konzerte, aber auch an ein Jazz-Konzert in Montreux, ich erinnere an Fussballspiele und auch an den Kinoeintritt, der erheblich ansteigen würde! Ich bitte Sie deshalb, meine Damen und Herren, die Überweisung der Motion Studer abzulehnen, weil das Werbeverbot nichts nützt, weil Grundrechte eingeschränkt werden, weil die Folgen für sportliche und kulturelle Anlässe gross sind und weil wir an die Eigenverantwortung und an den mündigen Bürger glauben sollten! Thomas Leitch, SP, Hermetschwil-Staffeln: Rauchen Sie? Trinken Sie Alkohol? Tun Sie das massvoll oder tun Sie es masslos? Konsumieren Sie legale oder illegale Drogen? Haben Sie ein anderes Suchtproblem oder kennen Sie jemanden, der ein solches hat? Die meisten von Ihnen werden die eine oder andere Frage mit Ja beantworten können und deshalb greift es zu kurz, das Anliegen der Motion Studer einfach unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Zigaretten-, Werbeund Alkoholindustrie abzutun. Zu gross ist unsere hat und der am 20. November 2003 erschienen ist. Der Titel hat mich gepackt, der Titel: "Jugend trinkt und pafft häufiger"! In diesem wurden die Resultate der Studie mit dem Namen "Smash 2002" veröffentlicht. Sie besagt, dass sich die grosse Mehrheit der Jugendlichen zwischen 16 und 20 Jahren fit fühle. Allerdings klagen mehr Teens als noch vor zehn Jahren über psychische Schwierigkeiten und Suchtprobleme. Diese psychischen Probleme finden im Konsum legaler und illegaler Drogen ihren Niederschlag. Vor allem der Alkoholkonsum der Mädchen durch Alkopops und Cocktails hat stark zugenommen. Welche Wirkung hat denn nun die Werbung? Kritiker behaupten, dass die Werbung nicht zum Konsum verführe, sondern, dass man lediglich die eine oder andere Marke auf Grund der Werbung bevorzuge. In Tat und Wahrheit ist es doch aber so, dass uns die Werbung Idealbilder vorführt. Alle Frauen sind gross und schlank, die Männer braun gebrannt und muskulös - und alle - sitzen abends gemeinsam 2. Dezember 2003 gesundheitspolitische Verantwortung! Eigentlich haben alle Fraktionssprecher, angefangen mit Theo Vögtli, Apotheker, der sich in der Gesundheitspolitik auskennt, nur Argumente "pro" gebracht! Rainer Klöti von der FDP-Fraktion sagt zwar, dass sie diese Motion grösstenteils ablehnt, wegen der Einschränkung der Werbefreiheit, er und auch Kaspar Schild sagen uns als Ärzte, was wir tun sollten. Hören Sie doch auf Ihre Leute! Herr Hildebrand von der SVP sagt, "bei uns schlagen zwei Herzen", hören Sie doch einmal auf das linke Herz, denn es ist das rechte! (Heiterkeit). Herr Stüssi, ich habe gut zugehört. Wenn Sie sagen, die Jugendlichen hätten genug Selbstverantwortung zu entscheiden, dann muss ich Ihnen sagen: wenn das nicht einmal Erwachsene können, leider, leider! Wenn wir ein solches Suchtpotential und so viele Süchtigen haben, wie sollen das Jugendliche können? Wir müssen uns wirklich fragen, welche Prioritäten wir setzen wollen! Ich frage Ärzte, Lehrkräfte, Eltern, auch alle gesundheitspolitisch Engagierten hier in diesem Saal, denen die Gesundheit unserer Menschen am Herzen liegt, wie wir verantworten können, diese Motion abzulehnen! Was für ein Signal würden wir damit setzen? Selbstverständlich, Herr Burkart, gibt es zahlreiche Gründe, weshalb jemand mit Rauchen beginnt oder weshalb Suchtmittelmissbrauch betrieben wird, warum Suchtmittelkonsum nicht in den Griff zu kriegen ist! Aber diese Suchtmittelwerbung, die die Konsumenten nachweislich beeinflusst, auch beeinflussen will, die trägt dazu bei, dass solche Karrieren erst gestartet werden können. Das kann man nicht von der Hand weisen! Das Werbeverbot ist ein Mosaikstein im ganzen Bild der Prävention und Sie können kein vollständiges Bild machen, wenn Sie jetzt einzelne Steine herausbrechen! Die Gegner der Motion müssen auch zugeben, dass die volkswirtschaftlichen Kosten - auch das haben wir gehört weit höher ausfallen als die Steuererträge der Werbebranche oder der Tabak- und Alkoholindustrie! Es gibt nur eine ehrliche Position und diese ist: die Prioritäten richtig zu setzen, auf Ihre Fachleute in Ihren Fraktionen zu hören, auf den Regierungsrat zu hören, der diese ehrliche Position auch vertritt, und dieser moderaten, aber wirksamen Motion zuzustimmen! Vreni Friker-Kaspar, SVP, Oberentfelden: Auch ich habe ihn gelesen, den Zeitungsartikel, den Lilian Studer erwähnt in der Bar, sind fröhlich und trinken Alkohol und rauchen genüsslich einen Glimmstengel. Auch bei den so beliebten Mischgetränken genügt ein Blick in die Werbung, um zu realisieren, dass Jugendliche das Konsumverhalten der Erwachsenen imitieren. Die LifestyleWerbung im Alkoholbereich richtet sich an das jungendliche Publikum, obwohl die Vertreiber der Getränke behaupten, die Reklame richte sich an 18-Jährige und Ältere. Meinem Kollegen Thierry Burkart möchte ich empfehlen, wenn er das nächste Mal an einem Konzert ist, die Augen zu öffnen! Es gibt da sehr viele Sponsoren für Süsswassergetränke und Milch. Der Absatz von Milch war riesengross an den Openair-Konzerten in Gampel! Der Regierungsrat versteht die Einschränkung von Suchtmittelwerbung als strukturorientierte Suchtprävention im Sinne des geltenden Planungsberichtes IV "Suchthilfe". Diesen Bericht hat dieses Plenum am 3. September 2002 zur 2594 2. Dezember 2003 Kenntnis genommen und somit auch den § 47 des Gesundheitsgesetzes, der auf Seite 47 des SuchthilfeBerichtes festgehalten wurde, der besagt, dass der Kanton Massnahmen in der Gesundheitsvorsorge trifft. Diese dienen insbesondere der Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung, der Eindämmung von Suchtmitteln und Suchtmittelreklamen. Die Beiträge an die AHV aus der Tabaksteuer wiegen die Verluste durch verfrühte nikotinbedingte Todes- und Invaliditätsfälle in keiner Weise auf - von den Kosten im Gesundheitswesen ganz zu schweigen. Daher stimmen einige Mitglieder der SVP-Fraktion im Sinne des Jugendschutzes der Entgegennahme zu! Claudia Hofmann, SVP, Buchs: Der Schaden des Tabakund Alkoholwerbeverbotes ist für die betroffenen Firmen beträchtlich. Bedenkt man, wie viele Sportvereine und sonstige Anlässe durch Tabak- und Alkoholwerbung gesponsert werden. Durch so einen Sponsoring ist es möglich, diverse Veranstaltungen ohne die Angst eines Defizites durchzuführen. Sollten wir also diese Motion überweisen, so schaden wir den Vereinen und den Investoren. Weiter appelliere ich an die Eigenverantwortung eines jeden! So ist es nicht die Werbung, welche die Jugendlichen zum Konsum verleitet, sondern das soziale Umfeld. Durch Werbung wird nicht der Entscheid zum Konsum animiert, sondern lediglich die Markenwahl. In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion nicht zu überweisen! Walter Deppeler, SVP, Tegerfelden: Mit dieser Motion wird verlangt, Alkohol- und Tabakwerbung im Kanton Aargau auf öffentlichen und privatem Grund zu verbieten. Meiner Ansicht nach verstösst diese Motion gegen die Gewerbefreiheit. Werbeverbote reduzieren den Konsum nicht. Für Jugendliche wird es doch erst interessant, wenn etwas verboten ist. Die bestehenden Vorschriften des Bundes und die Möglichkeiten der Gemeinden zur Einschränkung der Werbung für Alkohol und Tabak sind ausreichend. Das Jugendschutzgesetz schreibt uns heute schon vor: - Abgabe von Alcopops, Spirituosen und Aperitife an unter 18-Jährige ist verboten. - Abgabe von Wein und Bier und gegorener Most an unter 16-Jährige ist verboten. Werbung ist nicht wirkungslos, es geht aber wohl eher darum, den Konsumenten die verschiedenen Marken zu präsentieren und vielleicht zum Wechseln der Zigarettenmarke zu bewegen oder einfach um allgemein zu informieren, um präsent zu sein, das gilt ja für jedes Produkt. Abgesehen davon gibt es noch verschiedene andere Produkte, die ungesund oder schädlich sein könnten ausser Tabak und Alkohol: Süsswaren, fetthaltige Nahrungsmittel oder schnelle Autos z.B. Es wäre also zu befürchten, dass weitere Werbeverbote auch für diese Produkte folgen werden. Werbeverbote verletzen Grundrechte. Werbung ist Teil der volkswirtschaftlichen Produktivität. Wird diese eingeschränkt, wirkt sich das auch negativ auf die Volkswirtschaft aus. In der heutigen kritischen 2595 Art. 1667 - Das Personal darf einen Personenausweis verlangen. Die Jugendlichen sind überrascht, dass plötzlich ein Ausweis verlangt wird. Dieses Schild muss gut sichtbar in Restaurants oder an Verkaufstellen von alkoholischen Getränken oder Degustationsständen aufgehängt werden. Dies wird auch durch die Lebensmittelkontrolle überprüft. Was bedeutet dieses Verbot in wirtschaftlicher Sicht? Dieses Jahr haben wir 200 Jahre Kanton Aargau gefeiert. Frau Studer, haben Sie schon vergessen, dass an diesem grossen Anlass namhafte Betriebe sehr viel Geld gespendet haben? Feldschlösschen - Rivella - Aarg. Weinbauverband Thurella - usw. Alle diese Betriebe verkaufen Alkohol, Spirituosen oder die neuen Modegetränke, mit oder ohne Alkohol. Grössere Anlässe können heute ohne Sponsoren nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden. Jeder Sponsor will aber eine Gegenleistung. Meistens werden an solchen Anlässen im Festgelände eine Werbewand oder Werbebande errichtet. Dies wollen Sie nun für Alkohol- und Tabakanbieter verbieten! Ich meine, dass das Elternhaus und die Jugendlichen selber auch die Eigenverantwortung für Rauchen und Trinken übernehmen müssen. Wir brauchen kein neues kantonales Gesetz. Ich bitte Sie, dieser Motion für Entgegennahme mit Erklärung nicht zuzustimmen Sylvia Flückiger-Bäni, SVP, Schöftland: Wenn ich davon überzeugt wäre, dass ein Werbeverbot unsere Kinder und Jugendlichen vom Alkohol und von den Zigaretten abhalten würde, hätte ich mich für eine Überweisung der Motion ausgesprochen, denn das macht auch mir sehr grosse Sorgen! Die Befürworter von Werbeverboten gehen davon aus, dass das Verbot automatisch eine Reduktion des Konsums nach sich zieht. Verschiedene wissenschaftliche Studien belegen jedoch das Gegenteil! Werbung ist jedoch nie oder kaum der Auslöser für den Konsum von Alkohol und Tabak. In den häufigsten Fällen führen sozialer Druck, eine gewisse Gruppendynamik oder Gewohnheiten im familiären Umfeld dazu, dass Kinder und Jugendliche zur Zigarette oder zu alkoholischen Getränken greifen. Erziehung, verbunden mit entsprechender Eigenverantwortung sind die griffigeren Massnahmen! Wirtschaftsphase sollte alles unternommen werden, um Arbeitsplätze zu erhalten, in diesem Falle eben auch bei der Werbe-, der grafischen und der Druckindustrie! Zu erwähnen ist auch das heute keineswegs mehr selbstverständliche Sponsoring vor allem im Sportbereich. Auch hier profitieren ja die Jugendlichen auf den Fussballplätzen und überall. Hier müssten bei Werbeeinschränkungen massive finanzielle Ausfälle in Kauf genommen werden. Die bestehenden Vorschriften des Bundes und die Möglichkeit der Gemeinden zur Einschränkung der Werbung für Alkohol und Tabak sind ausreichend. Wir brauchen keine weiteren Vorschriften, sondern nur ein konsequenter Vollzug der bestehenden Vorschriften und Möglichkeiten. In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen! Art. 1667 2. Dezember 2003 Franz Nietlispach, FDP, Zeiningen: Ich gebe zu, wenn ich heute beim Mittagessen ein Glas Wein trinke, dann hat nicht die Werbung auf mich Einfluss, sondern eher meine Kollegen, weil ich sonst der einzige am Tisch wäre, der kein Glas mittrinken würde! Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle hier drin können selber entscheiden, wir wissen, was wir uns antun mit ständigem Tabak- und Alkoholkonsum. Aber ich frage Sie, wissen das auch unsere Kinder? Können unsere Kinder selber entscheiden, wenn sie mit 15, 14, 13 Jahren oder noch jünger anfangen zu rauchen? Können Sie selber die Konsequenzen abschätzen? Ich spreche hier nicht als Fraktionssprecher, sondern als Familienvater. Als Vater eines Dreizehnjährigen, der auch schon Zigaretten ausprobiert hat. Ich versuche meinen Sohn zu beeinflussen, ich versuche, mit gutem Beispiel voranzugehen. Ich versuche, ihn auch zum Sport zu animieren, aber stehe hier in direkter Konkurrenz mit der Tabakwerbung, die ihm das Blaue vom Himmel herunter verspricht. Ich komme aus der Werbebranche und kenne die Botschaften, die diese Werbung aussendet. Das Interessenfeld dieser Botschaften kann ich eindeutig zuordnen, sie zielt eindeutig auf die Jugendlichen! Glauben Sie wirklich, die Tabakkonzerne würden Millionen ausgeben, nur um die Raucher anzusprechen? Die Tabakindustrie braucht mindestens so viele Neueinsteiger wie sie Aussteiger hat! Sie wissen sicher auch, was ich mit "Aussteiger" meine! Zur Gesundheit: Sie haben es gehört, die Zahlen sprechen für sich. Wenn Sie bedenken, dass 80% der Nikotinsüchtigen an Krebs erkranken und deswegen frühzeitig sterben, dass 400 Personen pro Jahr der Passivraucher an Krebs erkranken! Das ist die gesundheitspolitische Komponente, 8'000 Tabaktote pro Jahr, das ist 1/8 aller Todesfälle in der Schweiz! Rund 40% der Raucher hören nämlich unfreiwillig auf zu rauchen, weil sie vorzeitig sterben! - Die Tabakwerbung sucht sich immer jüngere Kunden, die nicht 18-jährig und älter sind; bereits die 13-Jährigen sind im Visier von Philipp Morris! Bei 13-Jährigen können wir nicht alles unter "Eigenverantwortung" abbuchen und einfach zusehen! Als Politiker sind wir mitverantwortlich und deshalb bitte ich Sie, die Motion zu überweisen! Was Sie von der SVP gesagt haben, dass es ein relevanter Anteil sei, worum es jetzt geht, dem ist zu widersprechen mit klaren statistischen Erhebungen: es geht in der Werbewirtschaft ungefähr um 1%! Wir müssen hier die Verhältnismässigkeit wahren! Das ist hier in diesem Sinne Kostenwahrheit oder Kostentransparenz! Ich habe noch ein Wort zum Sponsoring, das zweimal angesprochen wurde: Ich arbeite in einer grossen PharmaFirma in Basel, wo ich für das Sport-Sponsoring zuständig bin. Wir gehen keine Sponsoring-Engagements ein, wenn Partner der Tabak- oder Alkoholindustrie involviert sind! Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen! Die gesellschaftspolitische Komponente: Welche Freiheiten wollen wir? Es ist kein Werbeverbot, sondern lediglich eine marginale Einschränkung kontra Jugendschutz! Also Werbefreiheit kontra Jugendschutz! Die finanzpolitische Diskussion: Ein Krebskranker kostet pro Tag 4'000 Franken! 8'000 Krebstote haben wir pro Jahr durch Tabak! Generiert zwischen 5-10 Milliarden pro Jahr. Im Durchschnitt lebt ein Krebskranker 4 Jahre, man rechne! Das ist Finanzpolitik! Wirtschaftspolitische Diskussion: Unter Wirtschaft verstehe ich Wertschöpfung. Wir sehen aber, dass der Ertrag mit dem Aufwand überhaupt nicht übereinstimmt! Die Volkswirtschaft bezahlt zwischen 5 und 10 Milliarden pro Jahr gegenüber einem Ertrag von 1,33 Milliarden beim Tabak! Beim Alkohol ist der Unterschied noch viel grösser: 3 Milliarden für die Volkswirtschaft, zirka 400 Millionen Ertrag. Man rechne! Als Entgegnung zu Claudia Hofmann: die Produzenten und die Werbewirtschaft zahlen nichts ein für die Volksgesundheit! Sie müssen lernen, die Kosten mitzutragen! Selbstverantwortung heisst auch für mich persönlich, dass ich zukünftig die Kosten, die ich durch mein Fehlverhalten der Gesellschaft gegenüber verursache, selber übernehmen möchte. Tun Sie das als Alkohol- und Nikotinkonsument! Martin Bhend, EVP, Oftringen: Es scheint, dass wir uns die politische Prioritätenfrage stellen müssen! Welche politischen Prioritäten setzen wir? Was hat für uns den höchsten Anteil an Herzblut? Ich denke, das Hauptgewicht liegt bei der Gesundheit. Wenn ich frage, was ist der wichtigste Wert? Ich denke, Sie alle sagen dann, die Gesundheit! Die zweite Priorität ist m. E. die gesellschaftspolitische Komponente, dann kommt die Wirtschafts- oder allenfalls die Finanzpolitik. Beat Unternährer, SVP, Unterentfelden: Es stimmt, die Folgen von Alkohol- und Nikotinmissbrauch sind alarmierend! Hier sind wir gefordert, vor allem in der Prävention! Es ist jedoch zu einfach, einen Wirkungszusammenhang zwischen universell präsenter Werbung und dem Auftreten von gesundheitlichem Fehlverhalten zu konstruieren! Es könnte hinreichend begründet werden, dass die Wahrscheinlichkeit, mit dem Rauchen oder dem Trinken zu beginnen, von anderen Rahmenbedingungen entscheidender beeinflusst wird, z.B. positive Bewertung typischer Verhaltensweisen wie Genuss, keine Schwäche zeigen, erwachsen aussehen, Zigaretten- und Alkoholkonsum der Eltern, starke Bindung an eine rauchende und alkoholtrinkende Clique, die gleichzeitigen Defizite in der Qualität der Eltern-Kindbeziehung usw. Thierry Burkart hat Klarheit über den Zusammenhang in der Werbung gegeben. Die Werbung kann innerhalb eines wachsenden oder eines schrumpfenden Marktes Anteile verschieben, nicht mehr und nicht weniger! Für den Anbieter eines bestimmten Produktes ist es aber enorm wichtig, auf Kosten der Konkurrenz seine Stellung innerhalb des gegebenen Marktes zu halten oder wenn möglich auszubauen! Genau dafür macht er nämlich Werbung. Herr Philipp Morris oder Herr Camel oder Frau Parisienne möchten doch einfach ihre Stellung halten bzw. ausbauen. D.h. die Leute, die rauchen, dazu zu bringen, vielleicht auch einmal ein Päckchen Camel statt Marlboro zu kaufen. Sie sehen, eine Einschränkung wie von der Motionärin gefordert, ergibt in keiner Art und Weise einen Sinn, zumal sie Freiheitsrechte untergräbt! Ich bitte Sie, sich der Entgegennahme der Motion zu widersetzen! 2596 2. Dezember 2003 Vorsitzende: Wir haben noch weitere Wortmeldungen, (Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr.) unterbrechen jedoch hier die Beratung dieses Geschäftes. Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit. Die Sitzung ist geschlossen. ________________________________________________ 2597 Art. 1667