Modulare Softwarearchitektur für Mehrwertanwendungen der

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Modulare Softwarearchitektur
für Mehrwertanwendungen
der deutschen Gesundheitstelematik
Sebastian Dünnebeil, Ali Sunyaev, Jan Marco Leimeister, Helmut Krcmar
WIRTSCHAFTSINFORMATIK (2013)55(1)
Anhang (online verfügbar unter http://www.wirtschaftsinformatik.de)
Anhang 1
Implementierungsdetails und Einschränkungen
Als Grundlage für die technische Evaluierung der MWA auf Basis der TI stand ein Konnektor der
Firma Koco Connector (Release 3.0.0) (gematik 2009b) und ein Kartenleser der Firma SCM (Release
2.8.0) zur Verfügung (gematik 2009c). Weiterhin konnte auf einen Satz Testkarten der Generation 1
(G1) zurückgegriffen werden, die von der gematik zur Verfügung gestellt wurden. Neben Smart Media
Cards wurden Heilberufsausweise und eGKs genutzt. Es waren nur die dezentralen Funktionen des
Konnektors verfügbar, da der Konnektor noch keine Verbindung zur zentralen TI hatte. Die zentralen
Dienste der Anwendung wurden nicht als MWD der TI bereitgestellt, da die zentralen Komponenten
der TI noch nicht existieren. Eine Migration auf einen zentralen Dienst wird in Zukunft angestrebt. Als
Primärsysteme standen AIS DocConcept und DocStar (KBV 2011) zur Verfügung, um die
Anwendung in ein realistisches Umfeld des ambulanten Gesundheitswesens einzubetten. Als
Quellsystem für die eÜberweisung wurde das AIS DocConcept gewählt, das Zielsystem war das AIS
DocStar. Es wurden Zugriffe auf Stammdaten, Diagnosen, Medikation, Befunde und Laborergebnisse
implementiert. Der Datenbankzugriff erfolgt über einen OLE-DB-Driver, die Schnittstelle wurde in
C# implementiert und als XML-Webservice zur Verfügung gestellt. Logical Observation Identifiers
Names and Codes (LOINC) wurden verwendet, um die Art eines medizinischen Eintrags eindeutig
identifizieren zu können. Zur Signatur der Verordnung wird die Konnektorschnittstelle SignDocument
mit der Signaturpolicy für MWA „allgemeine Detached Signatur“ verwendet (gematik 2009b). Das
Dokument wird im Extended Trusted Viewer (XTV) des Konnektors angezeigt, bevor die Signatur
erzeugt werden kann. Der Verzeichnisdienst der gematik ist gegenwärtig noch nicht verfügbar, daher
wurden die Zertifikate der Testkarten im Zielsystem abgelegt. Die Verwendung von eGK und HBA
zur Verschlüsselung, wie sie in (gematik 2009d) konform zu § 291a SGB 5 für Anwendungen der TI
beschrieben wurde, ist noch nicht in vollem Umfang umsetzbar. Eine Entschlüsselung der
eÜberweisungen durch den Patienten war nicht möglich, da die Spezifikation des Konnektors dies
explizit ohne einen HBA nicht erlaubt (gematik 2009b). Eine Komponente für die Patienten, wie sie
mit Patient@Home in der Architekturspezifikation vorgesehen war (Fraunhofer 2005), mit der
Patienten Daten entschlüsseln können, ist bisher nicht spezifiziert. Es werden die Dienste der lokalen
Komponenten (Konnektor und Kartenleser) genutzt, um die eÜberweisung hybrid zu verschlüsseln.
Die Verbindung zwischen den lokalen und der zentralen MWA wird bisher noch nicht durch einen
Virtual-Private-Network(VPN)-Tunnel aufgebaut; es wird lediglich ein Serverzertifikat genutzt.
Anhang 2
Funktionale Anforderungen der eÜberweisung
FA 1
FA 2
FA 3
FA 4
FA 5
FA 6
FA 7
FA 8
Alle Ärzte des Praxisnetzes sollen die Möglichkeit erhalten, Arzttermine zur Reservierung
über eine einheitliche IT-Plattform anzubieten.
Patienten und Arzthelfern sollen über eine einheitliche IT-Plattform die Möglichkeit erhalten,
freie Termine und Behandlungen in ihrer Umgebung zu finden und zu buchen, ohne mehrere
Ärzte telefonisch kontaktieren zu müssen.
Hausärzte sollen die Möglichkeit erhalten, Daten aus ihren lokalen Primärsystemen in ein
elektronisches Überweisungsformular zu überführen und diese verschlüsselt an einen
Facharzt zu senden.
Das Reservieren von Facharztterminen für Patienten und Arzthelfer soll nur dann freischaltet
werden, wenn sie eine gültige Facharztüberweisung besitzen.
Die Reservierung mehrerer paralleler Facharzttermine mit einer einzelnen Überweisung muss
unterbunden werden.
Die Nutzung der Anwendung durch Patienten ohne Internetverbindung und mit kognitiven und
körperlichen Einschränkungen muss ohne Nachteile möglich sein.
Die freie Facharztwahl von Patienten muss garantiert bleiben.
Das Praxisnetz soll die Möglichkeit erhalten, medizinische und administrative Daten aus den
Überweisungen zentral zu erfassen, um Aufgaben zur Steuerung und Qualitätssicherung
wahrnehmen zu können.
Anhang 3
Prozess der Facharztüberweisung
Krankenkasse
KV
Patient
1
Anamnese
5
Medizinische
Daten I
Medizinische
Daten III
Abrechnung
eArztbrief
Hausarztpraxis
6
Überweisung
Facharzt
Arztbrief
2
eÜberweisung
4
Überweisungserstellung
Medizinische
Daten II
eÜberweisung
Aufnahme
Medizinische
Daten II
Praxishelfer
3
Terminvereinbarung
Termin
eÜberweisung
Medizinische
Daten II
Abb. A1 Netzdatenauswahl und Terminreservierung
Praxishelfer
Der Prozess soll eine behandlungsbezogene Kommunikation von medizinischen,
administrativen und terminbezogenen Daten vom Patienten über den Hausarzt zu Facharzt
und Krankenkasse abbilden. Dabei sollen die Prozessteilnehmer nach (Augustin 1990) nur
solche Daten erhalten, die sie nach rechtlichen und fachlichen Gesichtspunkten zur Wahrung
ihrer Aufgabe benötigen. Die Kommunikation soll so vereinfacht werden, dass der Prozess
die gegenwärtigen Abläufe in den Institutionen abbildet und mit technischen Hilfsmitteln
bestmöglich unterstützt. Die Betrachtung fokussiert sich dabei nicht auf technische
Gesichtspunkte, wie es in den vorliegenden Spezifikationen der gematik geschieht, sondern
stellt funktionale Gesichtspunkte in den Vordergrund. Bisher angedachte, aber wenig
detaillierte Konzepte, wie etwa das Patientenfach (gematik 2009a), eine Schnittstelle zum
Austausch von Daten zwischen Patient und Hausarzt, enthält jedoch keine Aussagen in
welchem Kontext Informationen ausgetauscht werden. Eine detailliertere Betrachtung für eine
konkrete Umsetzung des Prozesses stellt ein Formular zur Eigenanamnese für Patienten dar.
Dieses kann im Rahmen der Terminvereinbarung von Patienten ausgefüllt werden, wenn sie
die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung feststellen. Das Formular kann auf der
Internetseite
des
Praxisnetzes
im
Rahmen
der
Hausarztterminvereinbarung
Patienteninformationen erfassen, gesichert an den Adressaten übertragen und sie dann in die
Fachsprache des Arztes übersetzen (1). Durch die Nachbearbeitung des Hausarztes und
dessen Signatur wird aus den Patienteninformationen ein verifiziertes medizinisches
Dokument (Dünnebeil et al. 2009). Die Überweisung, die die Weiterleitung der Informationen
zu einem medizinischen Spezialisten in einer Facharztpraxis oder einem Krankenhaus
darstellt (2), enthält dann sowohl administrative Daten, wie den Überweisungsträger, welcher
zur Inanspruchnahme der Facharztbehandlung berechtigt und von der Krankenkasse später
zur Abrechnung verwendet wird, als auch eine Komponente mit medizinischen Daten. Diese
Datenelemente sollen in eine Terminkomponente verpackt werden, die die Vereinbarung einer
Konsultation zwischen einem Patienten und einem Facharzt darstellt und genutzt wird, um die
Autorisierung des weiterbehandelnden Leistungserbringers zur Einsichtnahme in die
Patientendaten vorzunehmen (3) (Dünnebeil et al. 2011). Zur Abrechnung sollen die
medizinischen Daten aus der Überweisung entfernt werden (4), um nur die
abrechnungsrelevanten Daten an die Kostenträger weiterzuleiten (5). Die Rückmeldung von
Fachärzten an die verantwortlichen Hausärzte kann über den elektronischen Arztbrief
abgewickelt werden (6). Die medizinischen Daten fließen so zurück an den Hausarzt, die
inhaltliche Qualität wird bei jedem Prozessschritt verbessert.
Literatur (Anhang)
Augustin S (1990) Information als Wettbewerbsfaktor: Informationslogistik. Verlag TÜV
Rheinland 1990
Dünnebeil S, Mauro C, Sunyaev A, Leimeister JM, Krcmar H (2009) Integration of patient
health portals into the German healthcare telematics infrastructure. Proc 15th Americas
conference on information systems (AMCIS), San Francisco, Paper 754
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