Ich möchte gerne eine Patenschaft übernehmen

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Ich möchte gerne eine Patenschaft übernehmen,
... welche Aufgaben/Rolle habe ich?
Eine Patenschaft orientiert sich modellhaft an einem gut funktionierenden, nachbarschaftlichen oder
verwandtschaftlichen Verhältnis.
Rechtlich gibt es keine einschränkende Auflage für die Ausgestaltung einer Patenschaft, vielmehr
richtet sich diese ganz an den Bedürfnissen der Jugendlichen und den Möglichkeiten der Patinnen
oder Paten aus. Gemeinsame Unternehmungen, die Begleitung zu Behörden, Nachhilfe, gemeinsames
Kochen o.ä. – alles ist möglich, „nichts muss“. Trotzdem empfiehlt es sich, die Aufgaben sowie
wechselseitige freiwillige Verpflichtungen zu besprechen und schriftlich in einem Kontrakt
festzulegen, am besten zusammen mit dem vermittelnden Träger und/oder dem Jugendamt. Damit
jeder weiß, worauf er sich verlassen kann. Dies ist auch deshalb wichtig, weil auch der Vormund Zeit
mit seinem sog. „Mündel“ verbringt, aber einen ganz anderen gesetzlichen Auftrag hat.
Wichtig ist, dass die Jugendlichen ihre Patinnen oder Paten – wie auch umgekehrt – in ihrer
Besonderheit auswählen und akzeptieren. Die subjektive Akzeptanz der Person, die ihnen in der Rolle
des „Integrationshelfers“ und „Alltagslotsen“ gegenübersteht, ist von besonderer Bedeutung. Eine
qualifizierte Vorbereitung, Schulung und Begleitung sowie eine intensive persönliche Anbahnung
sind wichtige Komponenten für das Gelingen einer Patenschaft.
Sich für die Belange eines jungen Flüchtlings zu öffnen, ist eine ganz besondere Aufgabe. Sie bietet die
Möglichkeit, Kinder oder Jugendliche unmittelbar zu unterstützen und im Alltag neue, bereichernde
Erfahrungen zu machen. Unterstützung kann bedeuten:
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die jungen Menschen beim Erwerb der deutschen Sprache wie auch den Erhalt der
Herkunftssprache zu unterstützen,
die jungen Menschen bei der schulischen Integration und Berufsfindung zur Seite zu stehen,
Freizeit miteinander zu verbringen und die jungen Menschen an sportliche und kulturelle
Aktivitäten heranzuführen
Alltägliches zu teilen.
... welche Voraussetzungen sollte ich mitbringen?
Formale Voraussetzungen
Sie brauchen keine spezielle Ausbildung und auch Kenntnisse des Asyl- und Ausländerrechts sind
keine Bedingung, wenngleich förderlich für die Ausübung der Tätigkeit. Auch eine volle
Berufstätigkeit schränkt Sie nicht ein Sie sollten finanziell nicht auf die Aufwandsentschädigung für
das Ehrenamt angewiesen sein und darüber hinaus über ausreichend Zeit verfügen. In jedem Fall
müssen Sie
 ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen,
 in einigen Städten/Kommunen werden auch Gesundheitsatteste verlangt.
Persönliche Voraussetzungen
Gesucht werden Personen, die offen und sensibel für die besonderen Erfahrungen von jungen
Flüchtlingen sind. Sie sollten über Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen und Menschen
aus anderen Kulturkreisen mit Offenheit begegnen und Verständnis für Verhaltensweisen aufbringen,
die aus starker Belastung resultieren können oder die einfach nur „ganz anders“ sind.
Habe ich Anspruch auf Schulung, Beratung und Vergütung?
Beratung und Schulung
Patenschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind bislang noch nicht flächendeckend
in die Kinder- und Jugendhilfe integriert. Dort, wo sie bereits installiert sind, durchlaufen Sie eine
Vorbereitung und Schulung, die regional sehr unterschiedlich intensiv und umfänglich gestaltet
sein kann. Themen, die in fast allen Schulungen vorkommen, sind die Aufgaben und
Besonderheiten einer Patenschaft, die Stationen eines jungen Flüchtlings im asyl- und
aufenthaltsrechtlichen Verfahren, die psychosoziale Situation von Jugendlichen mit
Fluchterfahrung, Traumata und ihre Auswirkungen, Überblick über die Versorgungs- und
Angebotsstruktur vor Ort sowie und die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern.
Die Vorbereitung wird in Form von Gesprächen bei Ihnen zu Hause, bei einem freien Träger, in
Einzelkontakten und/oder in Gruppen durchgeführt. Der gesamte Prozess der Vorberatung und
Qualifizierung kann mehrere Wochen dauern, auch eine wichtige Zeit, um Entscheidungen in
Ruhe überdenken zu können.
Patinnen und Paten haben während ihrer Tätigkeit keinen gesetzlich festgelegten Anspruch auf
regelmäßige und bedarfsentsprechende Beratung und Unterstützung, oder eine
Aufwandsentschädigung; zum Teil wird dies in den Jugendämtern dennoch vorgesehen.
Wie kann ich feststellen, ob ich für diese Aufgabe überhaupt geeignet bin?
Grundsätzlich gibt es keine Ausschlusskriterien, die sich auf eine nicht vorhandene Ausbildung
(z.B. eine pädagogische) und/oder fehlende Fachkenntnisse (z.B. im Asyl- und Ausländerrecht)
beziehen. Alle Menschen, die sich einer gesellschaftlich sinnstiftenden Aufgabe wie dieser
widmen wollen, sind willkommen.
Es kann allerdings förderlich sein, wenn Sie sich bereits im Vorfeld mit einigen grundsätzlichen
Fragen beschäftigen, wie etwa:
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Verfüge ich über ausreichend Zeit und bin ich bereit, diese einzusetzen?
Macht es mir Freude, mich für einen anderen Menschen einsetzen zu können?
Bin ich bereit, mich mit ungewohnten Verhaltensweisen auseinanderzusetzen?
Kann ich es aushalten, mit Rassismus und Diskriminierung konfrontiert zu werden?
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