Zypern. Der Konflikt und die Lage nach den

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Zypern. Der Konflikt und die Lage nach den Referenden vom 24. April 2004.
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Neutralisierung ethnischer Differenzen unter der britischen Herrschaft bis 1960.
Die Insel Zypern war seit ihrer Eroberung durch eine türkische Armee im Jahre 1573 Teil
des Osmanischen Reichs. Das Osmanische Reich tolerierte die Organisation der
Griechisch-Orthodoxen Kirche, die zur Zeit des byzantinischen Reichs geformt worden
war, und benutzte sie sogar für Verwaltungszwecke. Diese Organisation wurde im 19.
Jahrhundert zur Wiege des griechischen Nationalismus auf der Insel, der jedoch durch
die osmanische Regierung unterdrückt wurde. Aber dieser Kirche gelang es dennoch, ihre
Mitglieder trotz der nicht griechischen mediterranen Herkunft eines großen Teils von
ihnen zu organisieren und unter ihrer geistlichen und weltlichen Führerschaft zu einer
stark disziplinierten, eng zusammenhaltenden politischen Gemeinschaft heranzubilden.
Die mit ihrem Status als Vormacht und später mit der britischen Regierung zufriedene
Türkische Volksgruppe hat keine gleichwertige Gemeinschaft hervorgebracht.
Im Jahre 1878 kam Zypern mit seiner in allen Teilen der Insel nebeneinander aber
kulturell getrennt lebenden und wenig miteinander kommunizierenden griechischen und
türkischen Bevölkerung unter britische Verwaltung und wurde zu Beginn des Ersten
Weltkriegs von vereinigten Königreich annektiert. Nach dem Zweiten verlangten die
griechischen Zyprer, unter dem Einfluß der ungebrochenen Autorität der Kirche unter
Berufung auf das in der Charta der Vereinten Nationen proklamierte „Recht“ auf
Selbstbestimmung die Vereinigung von Zypern mit Griechenland (Enosis). Diese Politik
stütze sich auf den zu jener Zeit weltweit wirksamen Antikolonialismus. Im Kontext des
kalten Krieges zwischen West und Ost weitgehend vom westlichen Interesse an einem
militärischen Stützpunkt auf der Insel geleitet, bestand England auf seiner Souveränität.
Als Reaktion schuf ein griechischer Armee-Oberst namens Grivas, der sich zu einem
professionellen Partisanenführer entwickelt hatte, eine griechische terroristische
Organisation mit der Bezeichnung EOKA. Diese Organisation begann 1955, das Ziel der
Enosis mit Hilfe von Gewaltakten gegen englische Einrichtungen und englisches Personal
zu verfolgen. England brachte starke Militärkräfte nach Zypern um den Aufstand zu
bekämpfen. Die Türkischen Zyprer, die griechische Vorherrschaft ablehnten, schlugen
sich auf die Seite der britischen Verwaltung und schufen eine eigene militärische
Organisation unter der Bezeichnung TMT. Die politischen Bestrebungen der
griechischen und der türkischen Volksgruppe auf Zypern wurden durch die Regierungen
Griechenland und der Türkei unterstützt, weil nahe lag, dass die Kontrolle über die Insel
nach einem Rückzug Englands Teil des Interessenkonflikts der beiden Länder im
östlichen Mittelmeer werden würde. Die türkische Seite begegnete dem griechischen
Anspruch auf Enosis mit der Forderung einer Teilung der Insel in einen griechischen und
einen türkischen Teil.
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Der Konflikt und seine Internationalisierung. Das Arrangement von 1960 und sein
Zusammenbruch.
Diese Kontroverse schient zu einem Ende gelangt zu sein als England, Griechenland, die
Türkei und die Führung der beiden Volksgruppen in Zypern ihre Zustimmung zu einem
Kompromiß erklärten, der im Jahre 1960 in mehreren Verträgen und einer sogenannten
Verfassung seinen Niederschlag gefunden hatte. Der Kompromiß bestand in der
Gründung einer Republik Zypern, die aus zwei kommunalen
Selbstregierungskörperschaften und einer Zentralregierung bestehen sollte. Die
griechischen und türkischen Zyprer sollten sich die gesetzgebende, exekutive und
rechtsprechende Gewalt nach Maßgabe spezifischer Regeln teilen, die separate
Mehrheiten und Vetorechte in den gesetzgebenden und Regierungsorganen sowie
bestimmte Anteile an Einrichtungen der Verwaltung, der Justiz und des Militärs vorsahen.
Die betreffenden Verträge von 1960 sahen auch Garantie-Rechte (aber keine GarantiePflichten) vor, die von England, Griechenland und der Türkei gemeinsam oder separat
mit dem Ziel auszuüben waren, den (politischen) Zustand wiederherzustellen, der durch
die Verträge geschaffen worden war. Eine entscheidende Besonderheit dieses Versuchs
zur Lösung des Konflikts, der sich zwischen den englischen, griechischen und türkischen
Interessen in Zypern gebildet hatte, bestand in einem grundlegenden Irrtum und einer
Täuschung und Selbsttäuschung: Die griechische Führung auf Zypern, angeführt von
Erzbischof Makarios, die dem beschriebenen Kompromiß pro Forma zugestimmt hatte,
erklärte öffentlich und beständig vor, während und nach Unterzeichnung der Verträge,
dass sie mit den darin enthaltenen Regelungen nicht wirklich einverstanden war. Sie
bestand darauf, dass sie die Dokumente nur unter unwiderstehlichem internationalen
Druck unterschrieben habe weil die Unterschrift die einzige Möglichkeit darzustellen
schien, um sich dem wirklichen Ziel griechischer, nicht durch Rechte zugunsten der
türkischen Volksgruppe beschränkter Herrschaft über Zypern zu nähern. Die anderen
beteiligten Parteien waren ganz zufrieden indem sie sich selbst darüber täuschten, ihre
Verantwortung gegenüber Zypern erfüllt und ein Arrangement zur Gründung eines
Staates auf der Basis der Selbstbestimmung getroffen zu haben oder weil sie ihren
Partnern vertrauten. Die griechische Führerschaft in Zypern war jedoch niemals bereit
dieser Volksgruppe besondere Rechte einzuräumen, die über diejenigen hinausgingen, die
üblicherweise Minoritäten in den Bereichen der Gesellschaft, Kultur und Religion
eingeräumt zu werden pflegen. Konsequent blockierte der griechische Teil der
„Regierung“ Zyperns nach 1960 die Anwendung von Verfassungsvorschriften wie
denjenigen, die im Interesse türkischer Mitbestimmung eine bestimmte personelle
Zusammensetzung des öffentlichen Dienstes und eine bestimmte Organisation der Armee
sowie die Errichtung separater Gemeindeverwaltungen in den fünf größten Städten der
Insel vorsahen. Als das zyprische Verfassungsgericht, das einen Teil des der Wahrung
türkischer Rechte dienenden Instrumentariums bildete, einen griechischen Versuch zur
Frustrierung wichtiger türkischer Verfassungsrechte für verfassungswidrig erklärte,
verkündete die griechische Führung, der Gerichtsentscheid werde nicht beachtet. Das
beendete die Funktionsfähigkeit dieses Gerichts, ein Vorgang der nicht nur Juristen
sondern auch Politikern hätte klarmachen sollen, dass sich die Republik Zypern als
„failed State“ erwiesen hatte.
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Als nächstes machte der griechische Präsident der Republik Zypern weniger als
zweieinhalb Jahre nach ihrer Proklamation gegen Ende 1963 den „Vorschlag“, die
Hauptteile der „Verfassung“ von 1960 abzuschaffen, die dem Schutz der türkischen
Mitregierung der Insel zu dienen bestimmt waren. Als die türkischen Zyprer nicht
zustimmte, begann der griechische Teil der Regierung ab 1964 diesen Teilen der
Verfassung zuwider zu handeln. Griechisch-zyprische Organe gingen schrittweise dazu
über, alle staatliche Gewalt an sich zu reißen, indem sie diejenigen Artikel der
Verfassung, die ihnen im Wege waren, nicht mehr beachteten oder illegal aufzuheben
oder zu ändern. Die griechischen Zyprer führten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und
Gerichtsverfahren ein, an denen die türkischen Zyprer keinen Anteil hatten, und
behaupteten, die türkischen Zyprer hätten sich aus den betreffenden Organen
„zurückgezogen“. Die griechisch dominierten Organe der „Republik Zypern“ versagten
beim Schutz der verfassungsmäßigen und bürgerlichen Rechte der türkischen
Volksgruppe und der einzelnen türkischen Zyprer und setzte sie mit Vertreibungen,
Tötungen und anderen Gewalttaten verbundenen Pogromen aus. Nur durch Konzentration
in über die ganze Insel verteilten Exklaven und mit Waffengewalt vermochte sich die
türkische Volksgruppe unter der Führung von Rauf Denktas gegen ihre Unterwerfung zu
wehren. Griechisch-zyprische Kräfte und Organe und „inoffiziell“ gegenwärtige
griechische Truppen haben jedoch ab 1964 ihre türkischen Landsleute in diesen Exklaven
in einen Belagerungszustand versetzt, indem sie dies von der Kommunikation nach außen
und von der Versorgung mit Gütern abschnitten, die für eine menschenwürdige Existenz
erforderlich sind. Viele türkische Zyprer waren gezwungen, in Löchern und Zelten zu
wohnen. Auf diese Weise haben griechisch-zyprische Kräfte die Gründung von 1960
zerstört und eine Teilung der Bevölkerung bewirkt. Zugleich haben sie mit Hilfe einer
„von oben“ gesteuerten oder wenigstens unterstützten Revolution innerhalb des von ihnen
kontrollierten Teilgebiets der Insel einen griechischen Staat errichtet. Dementsprechend
sind die türkischen Zyprer dazu übergegangen, in der Zeit bis 1973 Schritt bei Schritt in
ihren Exklaven ihre eigene Verwaltung und schließlich ihre eigene Regierung zu
errichten.
Die Entwicklung machte einen entscheidenden Irrtum sichtbar auf den die Lösung
gegründet war, die man im Jahre 1960 gefunden zu haben glaubte. Der Irrtum betrifft die
Unmöglichkeiten, Souveränität auf dem Papier zu „übertragen“ und sie zugleich zwischen
drei etablierten fremden Staaten und zwei innerhalb der Insel existierenden Mächten zu
„teilen“. Das isst nicht möglich. Souveränität kann von befreundeten Mächten gemeinsam
ausgeübt werden, solange sie über Grundlagen des politischen Gemeinwesens einig sind.
Aber sie kann nicht von zwei Parteien geteilt werden, die grundlegende, entgegengesetzte
und unvereinbare Ziele verfolgen. Gleichwohl bleibt Souveränität eine grundlegende
Voraussetzung für die Schaffung und Fortexistenz eines Staates. Richtig gedeutet hat die
Entwicklung ans Licht gebracht, dass durch das Arrangement von 1960 nicht wirklich ein
Staat geschaffen worden ist, weil die Frage der Souveränität offen gelassen worden war
und die griechische Partei nicht wirklich wollte, was sie versprochen hat. Was als
Republik Zypern bezeichnet worden war erwies sich als Fata Morgana, als ihr
Verfassungsgerichtshof im Jahre 1963 ausgeschaltet wurde. Und der Zusammenbruch der
„Republik“ wurde offensichtlich , als der griechische Teil den Gehorsam gegenüber der
Verfassung ab 1964 aufkündigte und erfolgreich seine eigene Souveränität in Teilen
Zyperns etablierte.
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Türkische Intervention.
Als die Türkei in diesem 1964 erreichten Stadium, wie im Arrangement von 1960
vorgesehen, eine militärische Intervention in Zypern vorbereitete, erklärte US-Präsident
Johnson in einem Brief an den Türkischen Präsidenten, dass im Fall einer solchen
Intervention, sofern Russland sie zu einem Angriff auf die Türkei benutzen würde, dies
nicht als ein Fall angesehen würde, in dem die NATO verpflichtet wäre, der Türkei Hilfe
zu leisten. Da die Türkei auf diese Weise an einer wirksamen Unterstützung der
türkischen Zyprer gehindert war, verblieben diese bis 1974 in ihrer hilflosen und
verzweifelten Lage.
Bereits kurz nach der vermeintlichen Gründung der Republik Zypern hatten sich
griechisch-zyprische bewaffnete Kräfte mit dem Ziel organisiert, den Prozess einer
Unterwerfung der türkischen Zyprer gewaltsam zu einem raschen Ende zu bringen. Der
Terroristenführer Grivas, der die Insel im Zusammengang des Arrangements von 1960
hatte verlassen müssen, kehrte zurück und wurde der Befehlshaber dieser Kräfte. Ihnen
standen andere griechisch-zyprische bewaffnete Kräfte gegenüber, die dem Erzbischof
Makarios ergeben waren.. Beide Kräfte verfolgten dieselben Ziele, unterschieden sich
aber in ihrer Ansicht über die dazu einzusetzenden Mittel. Im Jahre 1974 versuchte die
Militärregierung, die 1973 die Macht in Griechenland an sich gerissen hatte, ihren
drohenden Zusammenbruch mit einer letzten Kraftanstrengung zu verhindern, indem sie
es unternahm, mit Hilfe der nach Zypern eingeschleusten festlandgriechischen
Militärkräfte Zypern zu annektieren. Die Militärregierung initiierte einen Staatsstreich
der erwähnten aggressiven griechisch-zyprischen Kräfte gegen Makarios und seine
Anhänger, die ihren Höhepunkt in einer Proklamation des Anschlusses an Griechenland
fand. Dieser griechische Staatsstreich kam den türkischen Zyprern zu Hilfe, weil die
Intervention der Türkei dieses mal nicht verhindert werden konnte. Die türkische Armee
landete in Zypern und beendete in kurzen aber heftigen Kämpfen den griechischen
Staatsstreich (mit der Nebenwirkung der Befreiung Griechenlands von seiner
Militärregierung) und sicherte ein Drittel der Insel als ein Territorium, in dem sich die
türkischen Zyprer im Austausch gegen ihre bisherigen Exklaven niederlassen und ihre
eigenen Regierung entwickeln konnten. Als Ergebnis fanden sich die griechischen und
türkischen Zyprer zum Teil gezwungen und zum Teil in die Lage versetzt, sich in
getrennten Teilgebieten der Insel niederzulassen, wo jede Volksgruppe volle
Selbstregierung genießen konnte und insbesondere die Griechischen Zyprer bei ihrer
politischen und kulturellen Entfaltung von jeder Rücksichtnahme auf türkische Ansprüche
auf Mitbestimmung oder von anderen Störungen türkischer Herkunft befreit waren.
Es ist nur die halbe Wahrheit, die Ereignisse von 1974 als „Teilung Zyperns“ zu
beschreiben. Zypern war politisch bereits geteilt worden, als das Vereinigte Königreich
seine Souveränität über die Insel im Jahre 1960 aufgegeben hatte und die griechischen
und türkischen Zyprer sich nicht wirklich über die Gestaltung eines zyprischen Staates
geeinigt hatten. aber selbst wenn man von der Gründung einer Republik Zypern im Jahre
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1960 ausgeht, wurde dieser Staat politisch dadurch geteilt, dass der griechische Teil der
Regierung ab 1964 dessen Verfassung außer Kraft setzte.
Um den Preis des Lebens von hunderten Kämpfern beider Seiten und des Verlusts der
Heimat und des Vermögens zehntausender griechischer und türkischer Zyprer hat die
türkische Intervention bis heute die Fortsetzung der Gewaltanwendung verhindert, mit der
die EOKA 1955 begonnen hatte, die Engländer und ihre türkischen Verbündeten zu
bekämpfen und die sie während der griechischen Revolution in den Jahren seit 1964
fortgesetzt hatte. Soweit Frieden Abwesenheit von Gewalt bedeutet, verdient die
türkische Intervention und die fortdauernde Anwesenheit türkischer Truppen in Zypern
als wahre Friedensoperation bezeichnet zu werden. Es ist daher als tragischer Irrtum
anzusehen, dass die „Völkerfamilie“ das in den Arrangements von 1960 vorgesehene
türkische Garantierecht in einer Weise interpretiert hat, nach der es die Intervention nicht
deckt. Auch ist es einer Beendigung des Konflikts nicht dienlich, wenn die internationale
Gemeinschaft eine Verurteilung der Türkei wegen ihres Eingriffs benutzt um die Türkei
zu Konzessionen zu zwingen, die fundamentalen politischen Interessen der Türkei
zuwiderlaufen.
Ab 1974 hat der Zypernkonflikt seine Bedeutung geändert. Betraf er zuvor
Selbstregierung und Vorherrschaft, ist dieser Konflikt zum Teil 1974 beendet wurden,
indem beide Parteien unbeschränkte Selbstregierung erreicht haben. Der verbleibende,
aber nicht „neue“ Konflikt bestand und besteht in dem griechischen Verlangen die ganze
Insel zu besitzen und zu hellenisieren und die türkischen Zyprer auf den Status einer
Minderheit zu reduzieren, und in der türkischen Entschlossenheit, ihre Selbstregierung zu
erhalten. Im Lauf von anderthalb Jahrezehnten hatten wurden die Positionen Englands
und Griechenlands ausgetauscht: Während die griechische Konfliktpartei ursprünglich für
ihre Unabhängigkeit gegen England gekämpft hatte ist es nun die türkische Partei, die
darum kämpft, ihre Unabhängigkeit gegen griechische Vorherrschaft zu erhalten. Nach
dieser Wendung erscheint die griechische Konfliktpartei als eine moderne Kolonialmacht.
Um ihr Ziel weiter zu verfolgen unternahm die Regierung der griechischen Republik von
Süd-Zypern alles in ihrer Macht stehende, um den türkischen Zyprern zu schaden. Sie
behandelte die direkte Einreise von Ausländern und ihrer Fahrzeuge in den Inselnorden
und ihr länger als einen Tag dauerndes Verweilen dort, sofern die Einreise von der
griechischen Seite her erfolgt war, ebenso wie gewisse Transaktionen mit und innerhalb
des nördlichen Gebiets als illegal. Dadurch bewirkte sie ein Embargo gegen Türkisch
Zypern. Die internationale Gemeinschaft unterstütze dieses Embargo, indem sie keine
direkten Flüge von und nach dem Norden der Insel zuließ und den Import ohne
griechische Erlaubnis von Gütern mit dortigem Ursprung unterband sowie indem sie die
Identität des türkisch-zyprischen Gemeinwesens ignorierte und die Zyperntürken dadurch
von internationaler Kommunikation wie Teilnahme an Messen oder Sportveranstaltung
oder von direkten Postverbindungen usw. ausschloß. Die türkische Seite sah sich
gezwungen, Reisen ihrer Bürger nach dem Süden der Insel zu unterbinden, wo ein
ungewisser Teil von ihnen Maßnahmen ausgesetzt gewesen wären, die die griechische
Seite als eine Art Retaliation angesehen hätte.
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Die Völkerfamilie betritt die Bühne. Konsolidierung der beiden zyprischen Staaten.
Eine gewisse Internationalisierung des Zypernkonflikt bestand bereits 1960 in der
Beteiligung Griechenlands und der Türkei, und sie wurde durch die Intervention von
Präsident Johnson im Jahre 1964 ausgedehnt, die womöglich einen Konflikt mit Russland
verhindern sollte, das Makarios russische Hilfe für den Fall einer türkischen Intervention
versprochen hatte. Zu einer breiten Internationalisierung kam es aber erst dadurch, dass
die Organisation der Vereinten Nationen im Jahr 1964 die griechisch-zyprische
revolutionäre Regierung, die im Begriffe stand, sich von den Fesseln der Verfassung
von 1960 zu lösen, als legitime Regierung ganz Zyperns anerkannte. Diese
Anerkennung, die nicht einmal auf irgendein substanzielles Interesse irgendeiner
beteiligten Macht, das irgendetwas mit Zypern zu tun hätte, zurückgeführt werden kann,
hat den Konflikt bis auf den heutigen Tag verschärft, gestaltet und verhärtet. Sie bildet
das Haupthindernis für die im Jahre 2004 so nahegerückte Lösung. Durch die
Anerkennung wurde die ethnische und sogar territoriale (durch Isolierung der türkischen
Zyprer in ihre Exklaven bewirkte) Teilung der Insel, die bereits 1964 bewirkt worden
war, eher zementiert als abgemildert. Sie setzte die griechische Volksgruppe in die Lage,
die Organisation ihres neuen revolutionären Staates ohne Rücksicht auf irgendwelche
türkischen Rechte zu konsolidieren und darauf zu warten, bis die türkischen Zyprer sich
gezwungen sehen würden, sich griechischer Souveränität zu unterwerfen.
Auch nach 1974 blieben die türkischen Zyprer bereit, sich unter bestimmten Bedingungen
an einem die ganze Insel erfassenden Staat zu beteiligen. Deshalb nannten sie ihre
administrative Organisation einen „föderierten“ türkisch-zyprischen Staat. Als aber die
griechische Volksgruppe bei ihrer Position blieb, für Zypern keine Verfassung zu
akzeptieren, die hinter einer Sicherung ihrer Vorherrschaft über die ganze Insel und die
türkische Volksgruppe zurückblieb, proklamierte letztere im Jahre 1983 die Türkische
Republik von Nord-Zypern, die tatsächlich bereits seit einigen Jahren zuvor bestanden
hatte. Die griechischen Zyprer behielten die Kontrolle über ihren eigenen Staat im Süden
der Insel, der zutreffend Griechische Republik von Süd-Zypern genannt werden sollte,
wo sie durch keinerlei türkischen Anspruch auf Mitbestimmung behindert wurden.
Trotz dieser Entwicklung fuhren die meisten Staaten unter der Führung der UN, der sich
die EU anschloß, fort, die griechischen Organe von Südzypern als Regierung ganz
Zyperns anzuerkennen und der türkischen Republik von Nordzypern die Anerkennung als
Staat zu versagen. Sie möchten beide Volksgruppen aus keinem erdenklichen Grund
außerhalb des griechischen Vorherrschaftsinteresses zur Bildung einer ewigen
Förderation unter mehrheitlich griechischer, durch gewisse Selbstbestimmungsrechte der
türkischen Volksgruppe beschränkter Regierung zwingen. Während griechische Versuche
zur gewaltsamen Wiedergewinnung des Besitzes türkischen Territoriums von der
Völkerfamilie als unzulässig angesehen würden, hat sie die türkische Volksgruppe
politisch, sozial und wirtschaftlich vom Rest der Welt abgeschnitten. Während die UN bei
ihren Verhandlungen mit den Konfliktparteien die Führung der beiden Volksgruppen
nominell gleich behandelt, verurteilt sie die türkische Seite wegen ihrer beständigen
Ablehnung griechischer Vorherrschaft. In der öffentlichen Diskussion ist es üblich
geworden, der türkischen Seite Intransigenz vorzuwerfen, weil sie „eine Lösung“
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blockiere, womit unterstellt wird, dass allein Unterwerfung unter griechische Herrschaft
als Lösung bezeichnet werden darf.
Sowohl die griechische Republik von Süd-Zypern als auch die türkische Republik von
Nord-Zypern haben demokratische Regierungen, Veraltungen und Gerichte etabliert, die
an die Gesetze gebunden sind und ihre Kompetenzen ohne Einschränkung innerhalb ihres
gesamten Zuständigkeitsgebiets ausüben. Beide Gemeinwesen sollten daher jedenfalls mit
Bezug auf Teile ihres Gebietes als Staaten im Rechtssinne anerkannt werden, und beiden
steht das Recht der Selbstregierung zu. Die Verfassung von 1960 ist außer Funktion.
Dank der Gegenwart türkischer Truppen herrscht Frieden auf der Insel, der nur durch
einzelne durch die griechische Seite provozierte Zwischenfälle unterbrochen wurde. Ein
Konflikt und eine Friedensbedrohung besteht allerdings fort als Folge des
griechisch-zyprischen Anspruchs auf Vorherrschaft über die ganze Insel und die
darin lebenden türkischen Zyprer. Alle Vereinigungsvorschläge der Vereinten
Nationen, die die griechische Seite bisher zu diskutieren bereit war, haben die
Möglichkeit mehr oder weniger klar ersichtlich offen gelassen, diesen Anspruch
schließlich zu verwirklichen. Der Anspruch wird durch bedeutende
Aufrüstungsanstrengungen der griechisch-zyprischen Regierung verstärkt. Nur massiver
internationaler Druck vermochte die Stationierung russischer Raketen auf Zypern zu
verhindern, mit denen das türkische Festland erreicht werden konnte und die diese
Regierung 1997 gekauft hat. Ungeachtet all dessen trägt die Mehrheit der Staaten noch
immer zum Konflikt bei, indem sie die griechische Seite unterstützt. Infolgedessen
besteht die Isolation der türkischen Zyprer fort, von der griechischen Konfliktpartei
einfallsreich, fleißig und erfolgreich aufrechterhalten, und unterwirft die türkischzyprische Volksgruppe einer schweren menschlichen und wirtschaftlichen Belastung. Ihre
erwähnte Anerkennung nutzend hat die griechische Konfliktpartei nicht nur ihre
Aufnahme als Mitglied der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Mai 2004 sondern
noch dazu erreicht, dass diese „Aufnahme“ auf das ganze Inselgebiet erstreckt wurde und
die EU sich den Herrschaftsanspruch der griechischen Konfliktpartei über diese zu eigen
gemacht hat. Dadurch wurde aus der EU eine weiterer unmittelbare Partei in einem
verschärften Zypernkonflikt. Eine weitere Verschärfung des Konflikts hat der
Europäische Gerichtshof für Menschenrecht hinzugefügt, als er griechischen Zyprern
Entschädigungsansprüche gegen die Türkei zusprach, deren Eigentum durch die türkische
Intervention von 1974 beeinträchtigt worden war.
Der Annan-Plan.
Um die Lage und die Probleme zu reparieren, die durch Anerkennung der griechischen
Regierung von Süd-Zypern als legitime Regierung ganz Zyperns und ihre Aufnahme in
die EU entstanden waren, haben die UN und die EU sich verbündet um die griechische
und die türkische Volksgruppe unter Druck zu setzen mit dem Ziel, durch separate
Referenden der griechischen und türkischen Zyprer einvernehmlich einen neuen
einheitlichen, der EU beitretenden Staat zu schaffen. Um dies der türkischen Seite
annehmbar erscheinen zu lassen, sollte dieser Staat wie eine Föderation ausgestaltet sein.
Af Grund dieses Drucks haben beide Konfliktparteien Verhandlungen über eine
Widervereinigung der Insel nach Maßgabe eines vom Generalsekretär der Vereinten
Nationen, Kofi Annan, vorgelegten Plans (dem sogenannten Annan-Plan) geführt. Aber
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diese Verhandlung führten zu nichts anderem als als bedingten Zustimmungen beider
Parteien über die Gestaltung einiger Einzelheiten eines gemeinsamen Staates für den Fall,
dass ihre grundlegenden Ziele realisiert würden – wobei diese Ziele hauptsächlich in der
griechischen Vorherrschaft und in der türkischen Selbstregierung bestanden. Die
Regulierung der bei diesen Verhandlungen offen gebliebenen wesentlichen Probleme der
Sicherung gegen Unterwerfung der türkischen Zyprer unter die Vorherrschaft eines
griechisch kontrollierten Staates sowie des dem türkischen Staat zuzuordnenden
Territoriums und Eigentums wurden daher schließlich vmo Generalsekretär der Vereinten
Nationen „eingefügt“.
Dieser Plan ist in mehrerer Hinsicht ein Monstrum. Zunächst einmal läuft die Politik der
UN und der EU darauf hinaus, einem souveränen Staat eine Verfassung aufzuzwingen,
selbst wenn nur die griechische Republik als solcher anerkannt wird. Einem Volk einen
Verfassungsentwurf vorzuschlagen ist unvereinbar mit der Vorstellung eines bereits von
diesem Volk gebildeten Staates. Das gilt selbst dann, wenn die Regierung dieses Staates
mit dem Verfahren eines Referendums über einen von ihr nicht gebilligten Entwurf
einverstanden ist, weil keine Regierung befugt ist, über die Verfassung ihres Staates zu
verfügen. Auch zeigt eine genauere Prüfung der Details des Plans, dass seine die
Gesetzgebung und Exekutiventscheidungen betreffenden Regelungen wesentlich weniger
klar und wesentlich komplizierter sind als diejenigen der Verfassung von 1960. Es
erscheint als höchst unwahrscheinlich dass die als alleinige legitime Regierung ganz
Zyperns anerkannte und durch das Recht der EU in ihrer Position bestärkte Regierung der
griechischen Zyprer jemals bereit sein könnte, Einschränkungen ihrer Souveränität zu
akzeptieren wie sie der Plan vorsieht. Wie die Verfassung von 1960 läßt auch dieser Plan
die Souveränitätsfrage offen. Es hatte sich für die griechische Konfliktpartei als einfach
erwiesen, die Welt von der Berechtigung zur Abschaffung aller dem Schutz gegen ihre
Usurpation der Souveränität dienenden Verfassungsregeln von 1960 mit Hilfe des
Arguments der „Kompliziertheit“ dieser Verfassung zu überzeugen. Wendet man diese
Erfahrung auf den Annan-Plan an, so erweist er sich als ungeeignet, türkische
Selbstregierung zu garantieren. Indem er genau dieselben Garantiebestimmungen enthält,
die 1960 vereinbart worden waren und denen durch die Staaten- und Gerichtspraxis ihre
rechtliche Wirkung genommen wurde, zeigt der Plan einen bedeutenden Mangel an
Realismus. Als ganzes genommen verlangt der Plan von der türkischen Seite die Aufgabe
der Selbstregierung und das Einverständnis mit langfristiger Durchsetzung griechischer
Vorherrschaft.
Die Lage nach der Ablehnung des Annan-Plans durch die griechischen Zyprer.
Während eine türkische Mehrheit im Referendum vom 24. April 2004 ihn angenommen
hat, wurde der Annan-Plan von einer überwältigenden Mehrheit der griechischen Zyprer
abgelehnt. Es ist daher unwahrscheinlich, dass der Plan noch als Grundlage für eine
Beendigung des Zypernkonflikts angesehen werden kann. Jedoch dürfte das Verfahren, in
dem er unterbreitet wurde, und das Ergebnis der Referenden starken Einfluß auf die
politische Zukunft Zyperns haben.
Mit dem Vorschlag getrennter Referenden über eine neue Verfassung für die griechische
und die türkische Volksgruppe und über die Gründung einer neuen vereinigten Republik
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Zyperns hat die internationale Gemeinschaft das gleiche Recht beider Gemeinwesen auf
Selbstbestimmung und Selbstregierung anerkannt. Wenn die beiden zyprischen
Volksgruppen in Ausübung dieses Rechts den wesentlichen Inhalt und die Details des
Vorschlags der Vereinten Nationen wirksam annehmen durften, kann ihnen auch das
Recht zu seiner Ablehnung nicht abgesprochen werden. Verfassungen und Souveränität
sind keine Gegenständen, die von einer internationalen Gemeinschaft gewährt oder
gestattet oder verboten werden können, solange diese nicht selbst die friedenserhaltende
Macht und Organisation und Funktion eines Staates angenommen hat. Sie beruhen auf
elementaren Fakten, die nur durch Mächte geschaffen und aufrechterhalten werden
können, die ein bestimmtes Territorium kontrollieren. Die internationale Gemeinschaft
und die UN sind von einer solchen Position weit entfernt. Die Annahme der
internationalen Vorschläge durch die türkische Seite ist von zweifelhaftem Wert, , weil
sie unter enormem Druck internationaler politischer, sozialer und wirtschaftlicher
Isolation der türkischen Volksgruppe seit mehr als einer Generation sowie durch
Instrumentalisierung des Begehrens der Türkei, in die EU aufgenommen zu werden, und
durch ungerechtfertigte Denunziation der türkischen Zypernpolitik als rechtswidrig oder
anderweit ablehnenswürdig zustande gebracht worden ist. Außerdem stand die Annahme
unter der Bedingung gleichzeitiger Annahme durch die griechische Seite. Die griechische
Ablehnung des Plans hat durch sich selbst die Fortsetzung des Rechts beider
Volksgruppen zum Resultat, das sie bereits vor Jahrzehnten durch Schaffung ihrer beiden
eigenen Staaten ausgeübt haben. Die griechische Ablehnung stellt weiterhin klar, dass die
griechische Seite nicht in der Lage war, Verträge mit Bezug auf den Rechtsstatus der
türkischen Republik von Nordzypern zu verhandeln oder festzulegen oder abzuschließen.
Man kann sich kaum vorstellen, auf welcher Grundlage die internationale Gemeinschaft
in der Lage sein könnte, die politische und soziale Isolation and das wirtschaftliche
Embargo gegen die türkische Republik von Nord-Zypern fortzusetzen oder die
Beendigung der Isolation an Bedingungen einer türkischen Zustimmung zu irgendeiner
griechischen Zuständigkeit zu knüpfen. Über die Versprechungen hinaus, die die EU
gemacht hat um das türkische Referendum zu beeinflussen, ist zwar die EU nicht
verpflichtet, Subventionen oder andere mit einer Mitgliedschaft verbundene Privilegien
auf die türkische Volksgruppe in Zypern auszudehnen. Aber sie kann andererseits keine
ihrer Regeln ohne Zustimmung der türkischen Volksgruppe anwenden. Bis zur Grenze
ihres Interesses an einer Abwehr griechischer Vorherrschaft kann von den türkischen
Zyprern getreue Beachtung des acquis communautaire erwartet werden, auch obwohl an
seiner (Fort-)Bildung nicht beteiligt sind. Aber es wäre zumindest extrem unklug, ihre
noch bestehende Isolation und Hilfsbedürftigkeit auszunutzen um die türkische Seite
unter Verletzung ihres Selbstregierungsrechts und anderen Druck zu Konzessionen zu
veranlassen, die ihren grundlegenden politischen Bedürfnissen zuwiderlaufen.
Der griechische Akt der Selbstbestimmung im Sinne der Ablehnung, die
Regierungsgewalt mit den türkischen Zyprern zu teilen, vermittelt eine Gelegenheit zu
einer wahren dauerhaften Befriedung der Insel (einschließlich ihrer
Entmilitarisierung): Die längst fällige Anerkennung der Staatseigenschaft der Türkischen
Republik von Nord-Zypern kann nun zusätzlich miteiner Änderung der Verhältnisse
begründet werden, nämlich mit der griechischen Ablehnung einer Wiedervereinigung.
Das würde alle rechtlichen Probleme um die Insel lösen: Das Gebiet Nordzyperns wäre
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kein Territorium der EU, und die EU würde keine Schwierigkeiten damit haben, dass sie
ein Gebiet umfasst, das von keiner Regierung eines Mitgliedstaates kontrolliert wird. Ein
Assoziationsabkommen könnte abgeschlossen werden, das alle alle Rechte und Pflichten
der EU und der türkischen Republik die die Partner für angebracht halten. Griechische
Territorial- und Eigentums-Ansprüche gegen den Norden würden nicht präjudiziert.
Selbst wenn die Türkische Republik von Nordzypern nicht offiziell anerkannt würde,
würde die Anwendung von Prinzipien wie desjenigen eines Verbots der
Gewaltanwendung gegen ihr Territorium oder der wirtschaftlichen und kommunikativen
Gleichberechtigung etwa mit Mitgliedern der EU die griechische Seite zur Aufgabe ihres
Anspruchs auf Vorherrschaft über Zypern zwingen. Sobald die griechische Seite
verstanden hätte dass ein Endstadium des Konflikts erreicht ist, würde dies nicht nur den
Konflikt beenden sondern auch Tür und Tor öffnen für eine Kooperation der griechischen
und türkischen Zyprer in Angelegenheiten von gleichwertigem gegenseitigem Interesse.
Ein solches Interesse besteht in der Vermeidung der Kosten und anderer Nachteile der
Unterhaltung von Waffenarsenalen und Armeen. Zum ersten Mal in der Geschichte
würde sich eine echte Chance für eine künftige Föderation auf der Grundlage von
Bedingungen öffnen, auf die sich beide Seiten ohne Druck von außen vorbehaltlos
einigen.
Literatur .
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Der quantitativ größere Teil der umfangreichen Konfliktliteratur beabsichtigt die
Förderung der Interessen jeweils einer der Konfliktparteien. Neuerdings mehren sich aber
objektive Werke, aus manchem Saulus ist sogar ausdrücklich ein Paulus geworden.
Früher ist auf dieser page versucht worden, zwischen objektiver und polemischer
Literatur zu unterscheiden. Dieser Versuch wird aufgegeben. Denn einerseits sind
politische Tendenzen in der Literatur leicht zu verkennen, und andererseits ist selbst
Werken wie denen der beiden Volksgruppenführer Clerides und Denktas ein Bemühen
um Objektivität nicht abzusprechen. Leser sollten ihre Meinung weniger an Hand ihrer
Würdigung der Autorenpersönlichkeiten, sondern erstlinig nach der Überzeugungskraft
ihrer Argumente urteilen. Folgerichtig werden nun auch Arbeiten des Autors dieser page
eingereiht. Am geeignetsten für einen gründlicheren Einstieg ist das Buch von Dodd, The
Cyprus Imbroglio, von 1998. Andererseits gibt es eine erhebliche Zahl wichtiger kürzerer
Beiträge, die nicht zitiert werden, um den Rahmen dieses kurzen Abrisses nicht zu
sprengen. Im folgenden sind die wichtigsten Titel zusammengestellt (die als Grundlage
für jede Beurteilung unentbehrlichen Werke sind hervorgehoben):
Besler (verheiratete Arsava), Ayse Füsun, Die völkerrechtliche Lage Zyperns unter
besonderer Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts, Dissertation München, 1973
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Clerides, Glafkos, Cyprus: My Deposition, Alithia, Nicosia, 4 Bände, 1989 - 1992
Crawshaw, Nancy, The Cyprus Revolt, Allen&Unwin, London, 1978
Denktas, Rauf, The Cyprus Triangel, Revised edition, Rustem & Brother, London 1988
Dischler, Ludwig, Die Zypernfrage, Metzner, Frankfurt und Berlin, 1960
Dodd, Clement H., The Cyprus Issue, 2. Auflage, Eothen Press, Huntington , Reprint
1996
Dodd, Clement H., The Cyprus Imbroglio, The Eothen Press, Huntington, 1998
Ertekün, Nedjati M., The Cyprus Dispute, Rustem & Brother, 2. Aufl. London, 1984
Gobbi, Hugo J., Contemporary Cyprus, Aurora, Tel Aviv, ohne Jahr (1998)
Grothusen, Klaus-Detlev / Steffani, Winfried / Zervakis, Peter (Hrsg.), Zypern.
Südosteuropa-Handbuch Band VIII, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1998
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12
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Einige überaus spärliche, aber wichtige Feststellungen konfliktrelevanter Tatsachen
finden sich auch in den Berichten, die der Generalsekretär dem Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen seit 1964 periodisch erstattet hat. Sie sind teilweise bei Ertekün aaO.
abgedruckt.
Beiträge des Autors dieser page (eine Auswahl - in englischer Sprache
zusammengefasst - ist auch abgedruckt in
Christian Heinze, Cyprus 2000, München, 1999. Vgl.die Literaturangabe in der
englischen Version dieser page.):
"Herrschaft der Mehrheit bedeutet Krieg - Zyperns Verfassung verlangt guten Willen Londoner Konferenz berät Reformen." Deutsche Zeitung Nr. 15 v. 18./19. Jan. 1964, S. 3.
Notiz zur Überschrift: Deutsche Zeitung Nr. 17 vom 21. Januar 1964 S. 2. Die Arbeits ist
über ein link aus dieser page zugänglich: click here.
"Der Zypern-Konflikt, eine Bewährungsprobe westlicher Friedensordnung." EuropaArchiv, 1964, S. 713.
"Zum Stand des Zypern-Konflikts unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes
der Selbstbestimmung der Völker". Zeitschrift für Politik, Köln und Berlin 1991, S. 406.
"Zur Frage der Vereinbarkeit der Aufnahme von Zypern in die Europäische Union mit
dem Völkerrecht, dem Recht der EU und den Zypern-Verträgen von 1959/60".
Kurzgutachten, Maschinenschrift, März 1997.
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