Frage 3 Ö_Verfassung, Parlament, Regierung

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Frage 3 Ö_Verfassung, Parlament, Regierung
Österreichische Verfassung
Dezemberverfassung von 1867
Die Dezemberverfassung ist eine zusammenfassende Bezeichnung für die fünf
Staatsgrundgesetze und das Delegationsgesetz, die am 21. Dezember 1867 durch
den Kaiser von Österreich, Franz Joseph I., sanktioniert wurden und Tags darauf in
Kraft traten. Sie galten für die nicht-ungarischen Länder der Habsburgermonarchie
bis zu deren Auseinanderfallen.
Bundesverfassung von 1920
Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) wurde am 1. Oktober 1920 von der
Nationalversammlung beschlossen, die aus den ersten demokratischen Wahlen in
Österreich hervorgegangen. Diese war von Anfang an zum verfassunggebenden
Parlament bestimmt
Zu beachten ist, dass das Bundesland Burgenland damals noch nicht bestand und
sein Gebiet noch zu Ungarn gehörte, burgenländische Abgeordnete daher nicht
beteiligt waren.
Der volle Name des Gesetzes lautete: Gesetz vom 1. Oktober 1920, womit die
Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundes-Verfassungsgesetz).
Das österreichische B-VG ist somit eine der ältesten heute noch in Geltung
stehenden Verfassungen Europas.
Baugesetze der Verfassung
1.
2.
3.
4.
5.
Demokratisches Prinzip
Republikanisches Prinzip
Bundesstaatliches Prinzip
Rechtsstaatliches Prinzip
Liberales Prinzip
Das demokratische Prinzip
Das demokratische Prinzip besagt, dass das Recht vom Volk aus geht.“ Die
demokratischen Elemente in der österreichischen Verfassung sind:




Wahlrecht
Gewählte Gesetzgebungsorgane
Volksabstimmung, Volksbegehren, Volksbefragung
Die verfassungsrechtlich garantierte Gründung politischer Parteien
Das republikanische Prinzip
Das republikanische Element in der österreichischen Verfassung ist die
Rechtsstellung des Bundespräsidenten. Sein Amt ist zeitlich begrenzt und unterliegt
der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit.
Das bundesstaatliche Prinzip
„Österreich ist ein Bundesstaat.“ Kennzeichen des bundestaatlichen Prinzips ist das
ein Bundestaat in einen Oberstaat (Bund) und aus mehreren Teilstaaten (neun
Bundesländer) gegliedert wird. Bundesstaatliche Elemente in der österreichischen
Verfassung sind:




Bund und Länder haben eine eigene Gesetzgebung;
Bund und Länder haben eine eigene Vollziehung;
Mitwirkung des Bundes an der Verwaltung der Länder durch die mittelbare
Landesverwaltung;
Bund und Länder haben jeweils eigene Finanzwirtschaften, d.h. ein eigenes
Budget, sie können auch eigene Abgaben erheben.
Das Rechtsstaatsprinzip
Rechtsstaatliche Elemente in der österreichischen Verfassung sind:
Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden.
Der Staat darf nur das tun, wozu er gesetzlich ausdrücklich ermächtigt ist; der Bürger
hingegen darf all das tun, was ihm nicht gesetzlich ausdrücklich verboten ist.
Das liberale Prinzip
In Österreich ist das liberale Prinzip durch die Grund- und Freiheitsrechte
verwirklicht.
Das österreichische Parlament
Das Parlament ist der zentrale Ort jeder Demokratie. Hier sollen die Interessen
möglichst vieler BürgerInnen vertreten werden.
Das Parlament wird in zwei Kammern unterteilt dazu gehören der Nationalrat und der
Bundesrat. Diese bilden gemeinsam die Bundesversammlung.
Die Aufgaben des Parlaments
Die wichtigste Aufgabe des Parlamentes ist es Gesetze zu prüfen und zu
beschließen und die Arbeit der Regierung kontrollieren. Daneben gibt es noch einige
mehr.
Gesetzgebung
Das Parlament beschließt Österreichs Gesetze: konkret tun dies Nationalrat,
Bundesrat und – in den Bundesländern – auch die Landtage.
Kontrolle
Das Parlament schaut der Regierung auf die Finger: KanzlerIn, MinisterInnen und
StaatssekretärInnen müssen für alles Rede und Antwort stehen, was sie tun bzw.
was ihre Behörden machen. Das dient nicht nur der Kontrolle. Solche Debatten
können auch Anlass für Verbesserungen und Reformen sein.
Wahlverfahren
Das Parlament wird nach jeder Nationalratswahl neu gebildet. Diese Wahl findet
spätestens alle fünf Jahre statt, manchmal früher: Wenn etwa die
Regierungsparteien ihre Zusammenarbeit wegen großer Konflikte vorzeitig beenden.
Die Bildung des Nationalrates
Die 183 Abgeordneten zum Nationalrat werden von den wahlberechtigten
StaatsbürgerInnen gewählt: spätestens alle fünf Jahre, manchmal schon früher. Die
WählerInnen müssen sich für eine bestimmte Partei entscheiden. Der Nationalrat
wird dann aufgrund eines Listen- und Verhältniswahlrechts gebildet
Die Bildung des Bundesrates
Die zweite Kammer des Parlaments, der Bundesrat, wird nicht direkt vom Volk
gewählt. Seine Zusammensetzung hängt vom Stärkeverhältnis der Parteien in den
Landtagen der Bundesländer ab. Er vertritt bei der Gesetzgebung die Interessen der
Länder. Die Mitglieder des Bundesrates üben daher ihre Funktion für die Dauer der
Gesetzgebungsperiode des jeweiligen Landtags aus.
Aufgaben der Bundesregierung
Die Bundesregierung ist mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes
betraut. Ihr gehören der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die übrigen
Bundesministerinnen und Bundesminister an. Die Staatssekretäre sind dem
Bundeskanzler oder den jeweiligen Ministern zur Unterstützung in der
Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung zugeordnet. Als
Kollegialorgan übt die Bundesregierung nur jene Aufgaben aus, die ihr gesetzlich
(oder durch Entschließung des Bundespräsidenten) ausdrücklich zugewiesen sind.
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